Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband

Transcrição

Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband
Bundesverband Betrieblicher Brandschutz
Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V.
Arbeitskreis der Leiter der Landesorganisationen der Werkfeuerwehren
Bundesministerium des Inneren
Herrn Bundesminister Dr. Schäuble
Alt-Moabit
10559 Berlin
Geschäftsstelle:
Lerchenstraße 9
66793 Saarwellingen
Telefon:
Telefax:
Telefon:
Telefax:
0211/ 797 9462 1. Vorsitzender Bücher
0211/798 1832
0203/ 52 412 00 2.Vorsitzender Wachholz
0203/ 52 412 03
vorab per Fax
per E-mail
Düsseldorf, den 26.Mai 2006
CC Innenminister der Länder
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble,
Zurzeit wird in allen Innenministerien der Länder das Thema Gestaltung der Arbeitszeit bei
Feuerwehren diskutiert mit überwiegender Tendenz die Arbeitszeitmodelle der deutschen
Feuerwehren erheblich zu verändern. Als Vertreter von 42.000 Werkfeuerwehrleuten und als Leiter
von Werkfeuerwehren in Industrieanlagen mit der Auflage, eine Werkfeuerwehr für die
Gefahrenabwehr vorzuhalten, wollen wir auf die Probleme hinweisen, die durch Änderungen der EURichtlinie über Aspekte der Arbeitszeitgestaltung entstehen können:
Im Grundsatz ist dabei zu betonen, dass der Vergleich der Arbeitsbelastung von Krankenhausärzten
und Feuerwehrleuten aus unserer Sicht zu einem klaren Ergebnis führt. Die Einsatzfrequenzen und
-zeiten der Feuerwehrleute liegen weit unter denen von Ärzten in Krankenhäusern. Eine Übernahme
der für Krankenhausärzte berechtigten Regelungen auf den Dienst von Werkfeuerwehrleuten ist daher
unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes nicht begründbar.
Die derzeitigen Arbeitszeitmodelle mit 24 Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils 8stündigen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereitschaftsruhezeit gewährleisten die erforderliche
Sicherheit in den betreuten Betrieben, außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche Arbeitsleistungen
in den Bereitschaftszeiten. Der Rund-um-die-Uhr-Schutz muss bestehen bleiben. Vergleichbares
bieten lediglich Schichtsysteme in Richtung Vollkonti-Betrieb – 3x8 Stunden Arbeitzeit pro Tag -, also
mehr Nachschichten für mehr Mitarbeiter bei deutlich steigenden Aufwendungen.
Eine Forderung nach Umsetzung der 48 Stundenwoche ohne Ausnahmemöglichkeit für die
Werkfeuerwehren, wie sie die derzeitige Argumentation zur Abschaffung der sog. Optout-Regelung
vorsieht, führt zur Auflösung des 24 Stunden-Dienstes und zu einer wesentlichen Erhöhung der
Brandschutzkosten sowohl bei den Kommunen als auch bei der Industrie. Der internationale Vergleich
deutscher Industriestandorte würde damit zukünftig nachhaltig negativ beeinflusst.
Der Werkfeuerwehrverband Deutschland und damit die Industrie in der Bundesrepublik hält an
der Forderung fest, dem fachlich und wirtschaftlich sinnvollen 24 Stunden-Dienst bei einer
Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche für die Feuerwehren erhalten zu müssen.
–2–
Juli 13, 2006
Zur Begründung:
•
Die derzeitigen Arbeitszeitmodelle im 24 Stunden-Dienst gewährleisten die erforderliche
Sicherheit, so dass sich aus sicherheitsrelevanter Sicht kein Handlungsbedarf ergibt.
Die Notwendigkeit eines Erhalts des 24 Stunden-Dienstes im Rahmen der in Deutschland mit
§ 7 Abs. 2a Arbeitszeitgesetz eingeführten Regelung, die in Europa als „optout“-Regel
bekannt ist, und damit der Erhalt einer Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 48
Stunden liegt insbesondere darin, dass die Werkfeuerwehren an den Betriebsstätten der
chemischen Industrie, aber auch der Automobil- und der Stahlindustrie sowie der Flughäfen
vielfach in dieser Dienstform arbeiten, um sicherzustellen, dass die Anlagen durchgängig
betrieben werden können
Dabei ist diese Dienstform für die Werkfeuerwehren die einzige Möglichkeit, das für die
Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Bereichen des Brandschutzes, der technischen
Hilfeleistung und des Rettungsdienstes notwendige Maß an Flexibilität zu erhalten.
•
Eine Änderung dieser Arbeitszeitmodelle führt demgegenüber unvermeidbar zu einer
Unterbesetzung der Werkfeuerwehren, da keine ausgebildeten Mitarbeiter zur Verfügung
stehen und in Zeiten allgemeiner Restrukturierungen Personalaufstockungen für den
Fortbestand der Werkfeuerwehren kontraproduktiv sind. Letztlich ergeben sich hieraus
Defizite in der Sicherheit und genehmigungsrechtliche Probleme, da Werkfeuerwehren
Bestandteil von Betriebsgenehmigungen sind.
•
Eine Umsetzung mit Auflösung des 24 Stunden-Dienstes führt zu einer wesentlichen
Erhöhung der Brandschutzkosten sowohl bei den Kommunen als auch bei der Industrie. Der
internationale Vergleich deutscher Industriestandorte würde damit zukünftig nachhaltig negativ
beeinflusst.
•
Eine Umstellung des Dienstes der Werkfeuerwehren hätte auch weit
Konsequenzen für Hilfeleistungen der Werkfeuerwehren im kommunalen Bereich.
reichende
Beispielhaft verweisen wir hier auf das Transport-Unfall-lnformations- und Hilfeleistungssystem „TUIS“ des Verbandes der Chemischen Industrie und damit auf die Unterstützung
öffentlicher Feuerwehren bei Gefahrgutunfällen. Wird dieses System durch veränderte
Schicht- und Arbeitszeitformen in Frage gestellt, so fallen für die öffentlichen Feuerwehren
zusätzlich ca. 250 Transportunfälle mit dem Einsatz von Spezialgeräten und Fahrzeugen an.
Aufgrund der dargestellten Sachverhalte möchte der Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. erneut
betonen:
Die Möglichkeit eines 24-Stunden-Dienstes in Verbindung mit einer Wochenarbeitszeit von
mehr als 48 Stunden muss für die Werkfeuerwehren in der Deutschen Industrie erhalten
bleiben. In dieser Frage sind wir uns einig mit den Arbeitnehmervertretungen der Industrie.
Für Rückfragen zu den o. g. Punkten stehen Ihnen jederzeit die benannten Ansprechpartner des
Werkfeuerwehrverbandes Deutschland zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung des erläuterten Standpunktes anlässlich der Innenministerkonferenz und
danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
Für den WFV-Deutschland
Bücher