Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband
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Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband
Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. Arbeitskreis der Leiter der Landesorganisationen der Werkfeuerwehren Bundesministerium des Inneren Herrn Bundesminister Dr. Schäuble Alt-Moabit 10559 Berlin Geschäftsstelle: Lerchenstraße 9 66793 Saarwellingen Telefon: Telefax: Telefon: Telefax: 0211/ 797 9462 1. Vorsitzender Bücher 0211/798 1832 0203/ 52 412 00 2.Vorsitzender Wachholz 0203/ 52 412 03 vorab per Fax per E-mail Düsseldorf, den 26.Mai 2006 CC Innenminister der Länder Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble, Zurzeit wird in allen Innenministerien der Länder das Thema Gestaltung der Arbeitszeit bei Feuerwehren diskutiert mit überwiegender Tendenz die Arbeitszeitmodelle der deutschen Feuerwehren erheblich zu verändern. Als Vertreter von 42.000 Werkfeuerwehrleuten und als Leiter von Werkfeuerwehren in Industrieanlagen mit der Auflage, eine Werkfeuerwehr für die Gefahrenabwehr vorzuhalten, wollen wir auf die Probleme hinweisen, die durch Änderungen der EURichtlinie über Aspekte der Arbeitszeitgestaltung entstehen können: Im Grundsatz ist dabei zu betonen, dass der Vergleich der Arbeitsbelastung von Krankenhausärzten und Feuerwehrleuten aus unserer Sicht zu einem klaren Ergebnis führt. Die Einsatzfrequenzen und -zeiten der Feuerwehrleute liegen weit unter denen von Ärzten in Krankenhäusern. Eine Übernahme der für Krankenhausärzte berechtigten Regelungen auf den Dienst von Werkfeuerwehrleuten ist daher unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes nicht begründbar. Die derzeitigen Arbeitszeitmodelle mit 24 Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils 8stündigen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereitschaftsruhezeit gewährleisten die erforderliche Sicherheit in den betreuten Betrieben, außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche Arbeitsleistungen in den Bereitschaftszeiten. Der Rund-um-die-Uhr-Schutz muss bestehen bleiben. Vergleichbares bieten lediglich Schichtsysteme in Richtung Vollkonti-Betrieb – 3x8 Stunden Arbeitzeit pro Tag -, also mehr Nachschichten für mehr Mitarbeiter bei deutlich steigenden Aufwendungen. Eine Forderung nach Umsetzung der 48 Stundenwoche ohne Ausnahmemöglichkeit für die Werkfeuerwehren, wie sie die derzeitige Argumentation zur Abschaffung der sog. Optout-Regelung vorsieht, führt zur Auflösung des 24 Stunden-Dienstes und zu einer wesentlichen Erhöhung der Brandschutzkosten sowohl bei den Kommunen als auch bei der Industrie. Der internationale Vergleich deutscher Industriestandorte würde damit zukünftig nachhaltig negativ beeinflusst. Der Werkfeuerwehrverband Deutschland und damit die Industrie in der Bundesrepublik hält an der Forderung fest, dem fachlich und wirtschaftlich sinnvollen 24 Stunden-Dienst bei einer Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche für die Feuerwehren erhalten zu müssen. –2– Juli 13, 2006 Zur Begründung: • Die derzeitigen Arbeitszeitmodelle im 24 Stunden-Dienst gewährleisten die erforderliche Sicherheit, so dass sich aus sicherheitsrelevanter Sicht kein Handlungsbedarf ergibt. Die Notwendigkeit eines Erhalts des 24 Stunden-Dienstes im Rahmen der in Deutschland mit § 7 Abs. 2a Arbeitszeitgesetz eingeführten Regelung, die in Europa als „optout“-Regel bekannt ist, und damit der Erhalt einer Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden liegt insbesondere darin, dass die Werkfeuerwehren an den Betriebsstätten der chemischen Industrie, aber auch der Automobil- und der Stahlindustrie sowie der Flughäfen vielfach in dieser Dienstform arbeiten, um sicherzustellen, dass die Anlagen durchgängig betrieben werden können Dabei ist diese Dienstform für die Werkfeuerwehren die einzige Möglichkeit, das für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Bereichen des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes notwendige Maß an Flexibilität zu erhalten. • Eine Änderung dieser Arbeitszeitmodelle führt demgegenüber unvermeidbar zu einer Unterbesetzung der Werkfeuerwehren, da keine ausgebildeten Mitarbeiter zur Verfügung stehen und in Zeiten allgemeiner Restrukturierungen Personalaufstockungen für den Fortbestand der Werkfeuerwehren kontraproduktiv sind. Letztlich ergeben sich hieraus Defizite in der Sicherheit und genehmigungsrechtliche Probleme, da Werkfeuerwehren Bestandteil von Betriebsgenehmigungen sind. • Eine Umsetzung mit Auflösung des 24 Stunden-Dienstes führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Brandschutzkosten sowohl bei den Kommunen als auch bei der Industrie. Der internationale Vergleich deutscher Industriestandorte würde damit zukünftig nachhaltig negativ beeinflusst. • Eine Umstellung des Dienstes der Werkfeuerwehren hätte auch weit Konsequenzen für Hilfeleistungen der Werkfeuerwehren im kommunalen Bereich. reichende Beispielhaft verweisen wir hier auf das Transport-Unfall-lnformations- und Hilfeleistungssystem „TUIS“ des Verbandes der Chemischen Industrie und damit auf die Unterstützung öffentlicher Feuerwehren bei Gefahrgutunfällen. Wird dieses System durch veränderte Schicht- und Arbeitszeitformen in Frage gestellt, so fallen für die öffentlichen Feuerwehren zusätzlich ca. 250 Transportunfälle mit dem Einsatz von Spezialgeräten und Fahrzeugen an. Aufgrund der dargestellten Sachverhalte möchte der Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. erneut betonen: Die Möglichkeit eines 24-Stunden-Dienstes in Verbindung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden muss für die Werkfeuerwehren in der Deutschen Industrie erhalten bleiben. In dieser Frage sind wir uns einig mit den Arbeitnehmervertretungen der Industrie. Für Rückfragen zu den o. g. Punkten stehen Ihnen jederzeit die benannten Ansprechpartner des Werkfeuerwehrverbandes Deutschland zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung des erläuterten Standpunktes anlässlich der Innenministerkonferenz und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüssen Für den WFV-Deutschland Bücher