VR Agrar

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VR Agrar
VR Agrar Nummer 1 | Januar 2016
Firmierung
Persönliches Exemplar für Firma Volks- und Raiffeisenbank eG
Greening: So lassen sich Randstreifen nutzen | Seite 2
Übergangsfrist bei SEPA-Verfahren endet zum Februar | Seite 3
Klischeefrei begeistern! | Seite 4
Sicherheit für den Fall der Fälle
Risikolebensversicherung: Worauf Landwirte achten sollten
Beim Landwirt laufen die Fäden zusammen. Fällt er aus, gerät der Betrieb ins
Stocken. „Was passiert, wenn ich überraschend sterbe?“ – dieser Frage sollte
man sich daher gemeinsam mit dem
Ehepartner frühzeitig stellen. Denn der
Tod des Betriebsleiters gefährdet nicht
nur den Fortbestand der Landwirtschaft,
sondern oft auch die Existenzgrundlage
der Familie.
Verschiedene
Szenarien durchspielen
Bestehende Kredite abzusichern,
reicht nicht aus
als Sicherheit für die Familie aus? „Nein“,
sagt Dirksen, „diese Police sorgt lediglich
dafür, dass der Kredit im Todesfall getilgt
werden kann.“ In einem solchen Fall
dient die Risikolebensversicherung also
einem speziellen Zweck: Sie sichert die
Kreditsumme ab. Das Einkommen des
Landwirts ersetzt sie jedoch nicht. Auch
die Witwen- und Waisenrenten, die von
der Landwirtschaftlichen Alterskasse beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung gezahlt werden, können
das nicht leisten.
Für die meisten Landwirte sei eine Risikolebensversicherung empfehlenswert,
sagt Anne Dirksen, Fachreferentin für
Sozioökonomie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Stirbt der Versicherte, erhalten die Begünstigten – zumeist Ehepartner und Kinder – die vereinbarte Summe. „Die Versicherungssumme kann bei Vertragsabschluss entsprechend dem Absicherungsbedarf individuell vereinbart werden“, erklärt Harald Krummenauer. Er ist Prokurist im
Vertrieb Agrarmarkt bei der R+V Versicherung, dem Versicherungsspezialisten
der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Viele Landwirte haben bereits eine
Risikolebensversicherung abgeschlossen,
weil die Bank dies zur Absicherung einer
Finanzierung forderte. Doch reicht das
Damit es der Familie auch in Zukunft gut geht: Eine Risikolebensversicherung bietet ein
Polster für den Ernstfall.
VR Agrar
Daher sollten sich Landwirtsfamilien
frühzeitig darüber klar werden, welche
Lücke entsteht, wenn der Hauptversorger stirbt. Kann der Ehepartner den Lebensunterhalt dann noch sichern? Wie
wird die Ausbildung der Kinder finanziert? Dirksen empfiehlt, verschiedene
Szenarien gedanklich und rechnerisch
durchzuspielen, zum Beispiel: Was muss
die Familie nach dem Tod finanzieren?
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Nummer 1 | Januar 2016
Kann der Betrieb weitergeführt werden
oder soll er verkauft oder verpachtet
werden? Welche Erlöse ergeben sich daraus? Wie teuer ist eine Ersatzkraft, die bis
zur Hofnachfolge durch eines der Kinder
die Arbeiten übernimmt?
Zukünftige Kosten sollten
berücksichtigt werden
Auch wenn der Betrieb gut läuft und zuverlässige Gewinne abwirft, sollte man
sich die Zeit für eine solche Analyse nehmen. „In der Regel muss ja die Arbeitskraft des Betriebsleiters ersetzt werden“,
gibt Dirksen zu bedenken. Es sei denn,
der Betrieb soll mit Sicherheit verkauft
werden und wirft dabei nach Tilgung der
Kredite noch ausreichend Geld ab. Auch
Kosten, die erst in mehreren Jahren entstehen, müssen berücksichtigt werden.
„Man sollte zum Beispiel daran denken,
dass möglicherweise Erbschaftsteuer anfällt und Miterben auszuzahlen sind“, erklärt Krummenauer. Auch ein Blick in
den Hofübergabe-Vertrag empfiehlt sich.
Denn mitunter enthält dieser Klauseln,
die das Erbe der Hinterbliebenen einschränken. Fällt der Hof beim Tod des Betriebsleiters beispielsweise an seine Eltern
zurück, kann er nicht an den Partner und
die Kinder vererbt werden. „Auch Pächter können nur ihr Inventar vererben,
nicht den gesamten Hof“, so Dirksen.
Ausnahme: Alleinstehende
Die Expertin von der Landwirtschaftskammer hält eine Risikolebensversiche-
rung in den allermeisten Fällen für eine
sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit, für den Todesfall vorzusorgen. Der
Schutzumfang sollte dabei natürlich
über die reine Kreditabsicherung hinausgehen. Doch es kann auch Ausnahmen
geben: Wenn die Hinterbliebenen selbst
über genug Einkommen und Vermögen
verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu
sichern und erbrechtliche Forderungen
zu begleichen, ist eine Risikolebensversicherung nicht notwendig. Auch Alleinstehende können in der Regel auf eine
Risikolebensversicherung verzichten.
Nicht nur der Todesfall des Betriebsleiters bedeutet ein finanzielles Risiko.
Auch wenn der Ehepartner oder der Gesellschafter stirbt, kann das den Betrieb
gefährden. „Falls die Arbeitskraft des
Ehepartners oder Gesellschafters wesentlich für die Fortführung des Betriebes ist und er im Todesfall durch eine
Fremdarbeitskraft ersetzt werden muss,
ist eine eigene Risikolebensversicherung
dringend zu empfehlen“, betont Krummenauer.
ZAHL DES MONATS
1.300
Mehr als 1.300 Brauereien gibt es aktuell in Deutschland. Nach Angaben
des Deutschen Brauer-Bundes ist die
Anzahl in den vergangenen Jahren sogar leicht gestiegen – von 1.289 Braustätten im Jahr 2006 auf 1.352 in 2014.
In diesem Jahr feiern Deutschlands Bierbrauer zudem ein besonderes Jubiläum:
Das Reinheitsgebot wird 500 Jahre alt.
Es schreibt vor, dass zur Bierherstellung
nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Informationen
zum Thema und Bier zum Probieren
gibt es auch auf der Grünen Woche.
Aufstocken kann sinnvoll sein
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass diese
nachträglich aufgestockt werden kann,
empfiehlt Krummenauer. Eine solche
Nachversicherungsgarantie kann zum
Beispiel nach der Geburt eines Kindes
sinnvoll sein und für eine umfangreichere Absicherung genutzt werden. Im
Rahmen der Interessengemeinschaft der
Land- und Forstwirte e.V. (IGL, Sam-
melversicherungsvertrag 1830) erhalten
Landwirte bei der R+V Versicherung
Sonderkonditionen auch beim Abschluss
einer Risikolebensversicherung.
Wenn Sie sich über geeignete Versicherungslösungen für sich und Ihre Familie informieren wollen, wenden Sie
sich einfach an die persönlichen Berater
Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank vor
Ort.
Greening: So lassen sich Randstreifen nutzen
Randstreifen an Wegen und Waldrändern oder Pufferstreifen an Gewässern
können Teil des Greening sein. Wie sich
das umsetzen lässt, dazu geben sieben
ganz unterschiedliche Verbände nun gemeinsame Empfehlungen. Der Deutsche
Bauernverband (DBV), der Deutsche Imkerbund, der Deutsche Jagdverband, der
Industrieverband Agrar und weitere
Partner haben einen gemeinsamen Flyer
zum Thema herausgegeben. In dem Informationsblatt sind unter anderem
die Greening-Vorgaben für Puffer- und
Randstreifen übersichtlich zusammen2
gefasst. Zudem gibt es Empfehlungen,
wie sich die Wirkung der Streifen für
Natur und Umwelt noch verbessern
lässt. Der Flyer kann ab 50 Exemplaren
gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten beim DBV bestellt werden.
Auch bei Bienen beliebt: Blühende Randstreifen an Wegen und Waldrändern.
Weitere Informationen:
www.bauernverband.de
 Presse  Suche: „Puffer- und Randstreifen im Greening …“
VR Agrar
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Lebensmittel: Mehrheit hält Innovationen für notwendig
Insekten als Proteinquelle oder individuell bedruckte Nudeln: Solchen Neuerungen bei Lebensmitteln stehen Verbraucher sehr unterschiedlich gegenüber. Während rund ein Drittel technologische Innovationen im Lebensmittelbereich eher ablehnt, nimmt ein Viertel
diese positiv auf. Fast die Hälfte der Bevölkerung steht dem Thema gleichgültig
gegenüber. Insgesamt halten allerdings
64 Prozent der Befragten technologische Innovationen für notwendig, um
die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen.
Zu diesen Ergebnissen kommt eine
repräsentative Verbraucherstudie der
Fraunhofer-Allianz Food Chain Management (FCM) im Auftrag des Vereins
„Die Lebensmittelwirtschaft“. Die Studie
zeigt allerdings auch, dass vielen unklar
ist, was mit „Innovation“ gemeint ist.
Zwei Drittel können keine positive oder
negative Innovation im Lebensmittelbereich benennen. Zudem fallen die Antworten sehr unterschiedlich aus: Die
Biokiste wird ebenso als Innovation
wahrgenommen, wie die Küchenmaschine oder die Massentierhaltung. Die
Auftraggeber der Studie sehen dies als
Appell, Innovationen im Lebensmittelbereich besser zu vermitteln. Zudem solle der Aspekt „Genuss“ in der Kommunikation eine größere Rolle spielen. Denn
laut der Studie geht es den Verbrauchern beim Essen an erster Stelle um
Geschmack. Fast 50 Prozent der Befragten ist der Geschmack sogar wichtiger
als die Inhaltsstoffe.
Für die Studie ließ der Verein „Die
Lebensmittelwirtschaft“ rund 1.000 Ver-
Besser modern oder traditionell? Bei
Lebensmitteln sind sich Verbraucher uneinig.
braucher befragen. Träger des Vereins
sind Dachverbände der deutschen Lebensmittelwirtschaft.
Weitere Informationen:
www.lebensmittelwirtschaft.org
 Presse  Downloads  „Fraunhofer
Studie: Essbare Innovationen“
Gülle-Kleinanlagen: Gute Beratung wichtig
Reicht die Güllemenge meines Betriebs
für eine Gülle-Kleinanlage aus? Passt die
angebotene Technologie zu meinem
Unternehmen? Ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Angebot realistisch?
Landwirte, die über den Bau einer GülleKleinanlage nachdenken, stehen vor diesen und vielen weiteren Fragen. In der
Regel wollen sie die Anlage zusätzlich zu
den vorhandenen Betriebszweigen mit
geringem Arbeitsaufwand betreiben.
Daher sind sie in besonderem Maße auf
eine gute Beratung und fundierte Informationen angewiesen. Eine erste Orientierung bietet die neue Broschüre „Gülle-
Gülle-Kleinanlagen lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand betreiben.
Kleinanlagen“ der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Auf 60
Seiten informiert sie über rechtliche und
technische Rahmenbedingungen sowie
betriebliche Einflussfaktoren. Außerdem
geben die Autoren einen Überblick zur
Anlagentechnik und Wirtschaftlichkeit.
Die enthaltenen Checklisten unterstützen Landwirte bei der Beurteilung von
Angeboten und im Planungsprozess.
„Gülle-Kleinanlagen“ gibt es kostenlos
zum Herunterladen oder gegen eine
Schutzgebühr in der gedruckten Version.
Weitere Informationen:
https://mediathek.fnr.de
 Broschüren  Biogas
 „Gülle-Kleinanlagen“
Übergangsfrist bei SEPA-Verfahren endet zum Februar
Für Betriebe sind die neuen SEPA-Zahlverfahren schon seit 2014 verpflichtend.
Ab dem 1. Februar 2016 endet auch die
Übergangsfrist für Privatkunden. Dann
sind Überweisungen nur noch mit IBAN
möglich – und nicht mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN steht
für „International Bank Account Number“. Die meisten Ziffern der eigenen
IBAN sind dem Kontoinhaber bereits
VR Agrar
vertraut. Denn die IBAN setzt sich in
Deutschland aus der Bankleitzahl und
der Kontonummer zusammen. Davor
steht ein Länderkennzeichen (DE für
Deutschland) sowie eine zweistellige
Prüfzahl.
Mit dem Ende der Übergangsfrist
werden grenzüberschreitende Zahlungen sogar einfacher. Denn dann muss
der BIC (Business Identifier Code/Inter-
nationale Bankleitzahl) nur noch für Zahlungen in Länder außerhalb des EU-/
EWR-Gebiets angegeben werden, wie
zum Beispiel die Schweiz. Für Zahlungen
im Bereich des EU-Binnenmarktes reicht
die IBAN.
Ausführliche Informationen zum
Thema erhalten Sie in Ihrer Volksbank
oder Raiffeisenbank und in der Ausgabe
11/2015 von VR Aktuell.
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Klischeefrei begeistern!
Fortschritt – in der Industrie und im
Mittelstand ist das ein äußerst positiv
besetzter Begriff. Ganz selbstverständlich arbeiten Unternehmen hier nach
modernsten Standards. Und nicht selten
kreieren sie Innovationen, die den Verbrauchern, der Gesellschaft und der
Umwelt dienen.
Agrarischer Fortschritt ist offenbar
weniger gesellschaftsfähig. In zahlreichen Medien- und Werbekampagnen
herrschen romantisierende, rückwärtsgewandte Bilder vor: Da werden Getreide und Zuckerrüben mit unzeitgemäßen
Werkzeugen und oft mit Händen geerntet, werden Kühe, Schweine und Rinder
einzeln gehalten, von Hand gefüttert,
gemolken und gemästet. Vor allem aber
sieht man so gut wie nie, wie Tiere transportiert oder gar geschlachtet, zerlegt
und verpackt werden. Auf der anderen
Seite tauchen Lebensmittel in den Medien immer wieder als gentechnisch
manipulierte Produkte auf, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder
gar Krankheiten führen.
So treten immer mehr Diskrepanzen
zwischen Realität und Medienpräsenz
hervor, durchsetzt mit zahlreichen Klischees. Wie sollten Landwirte damit
umgehen? Zwei Wege könnten hier zu
Lösungen führen.
Zum einen: Die Agrarbranche sollte
Klischees vermeiden – besonders in der
Präsentation von Lebensmitteln! Im
Vergleich zu vielen anderen Produkten
besitzen die meisten Lebensmittel einzigartige Vorteile: Sie sehen natürlich
und gut aus, man kann sie fühlen, sie
riechen gut, schmecken prima, und sie
dienen direkt und nachhaltig einer immer besseren Ernährung von immer
mehr Menschen zu akzeptablen Preisen.
Da verbietet es sich nachgerade, Lebensmittel und ihre Herstellungsprozesse immer abstrakter oder gar verzerrt und
verfremdet darzustellen. Vor allem dadurch verbreiten sich Klischees.
Zum anderen: Landwirte sollten
Begeisterung entfachen – auch für agrarischen Fortschritt! Dafür gibt es genügend Gründe und Ansätze. Statistisch
gesehen vermag ein Landwirt heutzutage mindestens 150 Menschen zu ernähren, Tendenz steigend. Und diese
Entwicklung geht unmittelbar mit wach-
senden technischen, technologischen
und organisatorischen Fortschritten einher. Das gilt vergleichbar für zahlreiche
handwerkliche und Industriebereiche.
Dort allerdings akzeptiert die Gesellschaft derartige Entwicklungen erheblich vorbehaltsfreier.
Wichtig ist vor allem eine immer
bessere landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Das gilt nicht nur im Allgemeinen, sondern insbesondere für jeden modern wirtschaftenden Landwirt.
Denn er kann am besten zeigen, wie
ein landwirtschaftlicher Betrieb arbeitet,
wie pflanzliche und tierische Produkte
nachhaltig erzeugt werden und die Verbraucher damit unmittelbar für Landwirtschaft begeistern – fernab romantisierender Klischees. Genau das sollte zukünftig eines seiner wichtigsten Unternehmerziele sein. Ein zweifellos mühsamer, aber zugleich moderner Weg, der
sich letztlich lohnen wird.
Jonathan Lessing/Dr. Gerd Wesselmann
WGZ BANK
– Land-/Agrarwirtschaft –
IMPRESSUM
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Diese Informationsschrift erscheint monatlich und ist bei Volksbanken, Raiffeisenbanken
und Spar- und Darlehnskassen erhältlich.
Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Mitte Dezember 2015 abgeschlossen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
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