MRSA-Informationen für niedergelassene Ärzte

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MRSA-Informationen für niedergelassene Ärzte
Information
MRSA-Netzwerke in Niedersachsen
Informationen zu MRSA für
niedergelassene Ärzte
Stand : 08/20124
Niedergelassene Ärzte
1.
Inhalt
Allgemeine Informationen zu MRSA
1
Eigenschaften von Staphylococcus aureus
Eigenschaften von MRSA
MRSA Varianten
Probleme mit MRSA
Verlegungsfähigkeit von MRSA-positiven Patienten
1
1
1
2
2
Spezielle Informationen für niedergelassene Ärzte
3
Spezifische Sachverhalte außerhalb von Krankenhäusern
3
3.
Maßnahmen bei MRSA für niedergelassene Ärzte
3
3.1
Sicherung des Informationsflusses
3
2.
Information des Personals
3
Informationen seitens des Krankenhauses
3
Informationen an betroffene Patienten
4
Informationen an Krankenhäuser bei Einweisung
4
Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
4
Festlegungen4
3.2
Medizinische Versorgung bei Patienten mit MRSA
4
Kontaktvermeidung
4
Umgang mit Medizinpro-dukten
5
Flächendesinfektion5
3.3
Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA
5
Situation nach einem Krankenhausaufenthalt
5
Durchführung von Sanierungen
5
Dokumentation5
Umgang mit Antibiotika
6
3.4
Maßnahmen der Personalhygiene
6
Beschränkungen6
Händehygiene6
Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
6
3.5
3.6
Maßnahmen der Umgebungshygiene
Transporte von Patienten mit MRSA
7
7
Information des Transportdienstes
Vorbereitende Maßnahmen
7
7
3.7Hinweise
7
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Niedergelassene Ärzte
Informationen zu MRSA für
niedergelassene Ärzte
1.
Allgemeine Informationen zu MRSA
Eigenschaften von Staphylo- Etwa 30 bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit
Staphylococcus aureus besiedelt, vorwie­gend im Nasen- und Rachencoccus aureus
raum. Diese Besiedlung hat zunächst keinen Krankheitswert, da Stapylococcus aureus nur unter bestimmten Umständen (z.B. im Zusammenhang mit offenen Wunden) Infektionen verursacht. Medi­zinisches
Personal erkrankt trotz der höheren Besiedlungsrate nicht häufiger an
Staphylococcus aureus-Infektionen als andere Menschen.
In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrich­tungen wird jedoch ein
Teil der Staphylococcus aureus-Infektionen von Patient zu Patient über­
tragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des pflegerischen oder
ärztlichen Personals.
Eigenschaften von MRSA
Normalerweise sind Staphylococcus aureus-Infektionen gut behandelbar. Seit ca. 1970 haben jedoch einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin
entwickelt. Diese Stämme werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente
Staphylococcus aureus genannt (ORSA/MRSA). Bei ORSA und MRSA
handelt es sich um den selben Erreger, wobei sich inzwischen die Bezeichnung MRSA durchgesetzt hat.
MRSA Varianten
Grundsätzlich werden 3 Varianten von MRSA unterschieden:
„„ hMRSA (= haMRSA)
Das „h“ bzw. „ha“ steht für „hospital acquired“ (übersetzt: im
Krankenhaus erworben). hMRSA wird häufig bei multimorbiden
Menschen nachgewiesen. Übertragungsmöglichkeiten ergeben
sich bei hMRSA vor allem im Zusammenhang mit invasiven medizinischen Maßnahmen.
„„ lMRSA (= laMRSA)
Das „l“ bzw. „la“ steht für „livestock associated“ (übersetzt: mit
Nutztieren in Zusammenhang stehend).
Da nicht nur Menschen, sondern auch Tiere mit MRSA besiedelt
sein können, hat dies dazu geführt, dass sich als Folge des Antibiotika-Einsatzes im Rahmen der Nutztierhaltung neue MRSATypen gebildet haben, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind. Dieses Problem ist vor allem in der Schweinemast zu
verzeichnen. Betroffen sind Landwirte, Veterinäre etc.
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„„ cMRSA (= caMRSA)
Das „c“ bzw. „ca“ steht für „community acquired“ (übersetzt: in
der Gemeinschaft erworben). Diese MRSA-Variante verfügt meist
über das Toxin PVL (Panton Valentine Leukozidin), tritt unabhängig von disponierten Personen und Krankenhausaufenthalten
auf, hat eine ausgeprägte Tendenz zur epidemischen Verbreitung
und verursacht u.a. Furunkel und Abszesse.
Wenn MRSA-positive Patienten zu betreuen sind, wird es sich meist
um hMRSA bzw. (je nach Region) um lMRSA handeln, was auch im
nachfolgenden Text vorausgesetzt wird.
Probleme mit MRSA
MRSA sind nicht pathogener als Antibiotika-empfindliche Staphylococcus aureus-Stämme. Im Infektionsfall können diese jedoch nicht
mit Betalactam-Antibiotika behandelt werden, so dass lediglich Reserve-Antibiotika wie Linezolid, Vancomycin und Teicoplanin für die Therapie zur Verfügung stehen. Folglich haben Patienten, die mit MRSA
besiedelt oder infiziert sind eine höheres Risiko, an einer Infektion mit
Staphylococcus aureus zu erkranken oder zu sterben.
Bestimmte MRSA-Stämme haben die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten eines Krankenhauses schnell auszubreiten.
Maßgeblich ist hier einerseits die Empfänglichkeit (Disposition) der jeweiligen Patienten (z.B. hohe Pflegebedürftigkeit, bestehende offene
Wunden, Dialysebedürftigkeit etc.) und sind andererseits die mit Infektionsrisiken belasteten medizinischen Maßnahmen (z.B. Operationen, Beatmungstherapie, Infusionsbehandlung etc.). Dadurch kann es
zu Ausbrüchen von MRSA-Infektionen in diesen oder auch anderen
medizinischen Einrichtungen kommen. Daneben ist auch eine symptomlose Besiedlung (Kolonisation) von Haut und Schleimhäuten von
Patienten und Personal mit MRSA möglich. Bei Personen außerhalb
medizinischer Einrichtungen liegt meist nur eine solche Kolonisation
vor. Die Anzahl MRSA-infizierter bzw. –besiedelter Patienten in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist
regional unterschiedlich. Um diesen Anteil gering zu halten, sind in
Krankenhäusern strenge Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen
notwendig, die für andere Einrichtungen oder für den Privatbereich
einer entsprechenden Modifizierung bedürfen.
Verlegungsfähigkeit von
MRSA-positiven Patienten
Um diese Gefahr zu minimieren sind in Krankenhäusern strenge Isolierungs- und Behand­lungsmaßnahmen nach Vorgaben des Robert
Koch-Institutes (RKI) notwendig, die für andere Einrichtungen einer
entsprechenden Modifizierung bedürfen. Patienten, bei denen keine
Hinweise auf eine systemische Infektion mit MRSA vorliegen und
die nicht aus anderen Gründen im Krankenhaus behandelt werden
müssen, sollen und können baldmöglichst aus dem Krankenhaus ent­
lassen werden und im häuslichen, ambulanten oder in anderen institutionalisierten Lebens­bereichen, wie Altenheime, Pflegeheime, Tageskliniken etc. weiter betreut werden. Häufig sind Patienten mit MRSA
an unterschiedlichen Körperregionen (Nase, Rachen, Perianalbereich,
Hautläsionen, chronische Wunden und Insertionsstellen) besiedelt (kolonisiert) oder lokal begrenzt infiziert. Dies betrifft insbesondere Patienten, die häufig und lange Antibiotika erhalten haben.
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Niedergelassene Ärzte
2.
Spezielle Informationen für niedergelassene Ärzte
Spezifische Sachverhalte au- Die Lebensverhältnisse und Rahmenbedingungen innerhalb des privaßerhalb von Krankenhäusern ten und ambulanten Lebensraumes sind mit denen in Krankenhäusern
nicht vergleichbar.
Dies betrifft auch die Infektionsrisiken. Für gesunde Kontaktpersonen,
also auch für das Praxispersonal, besteht kaum eine Erkrankungswahrscheinlichkeit, sofern keine ekzematöse Hauterkrankungen oder offene Wunden vorhanden sind.
Dennoch ist auch in der Praxis des niedergelassenen Arztes eine Übertragung von MRSA nicht auszuschließen. Dies betrifft vor allem Übertragungsmöglichkeiten bei der Erbringung medizinisch-diagnostischer
Maßnahmen. Deshalb sind bestimmte hygienische Vorkehrungen zu
treffen.
Diese beziehen sich auf Punkte wie:
„„ Sicherung des Informationsflusses
„„ Durchführung medizinischer Maßnahmen
„„ Therapie/Sanierung
„„ Maßnahmen der Personalhygiene
„„ Maßnahmen der Umgebungshygiene
„„ weitere Maßnahmen
Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist ganz ent­scheidend davon abhängig, dass innerhalb des
Gesundheitssystems Wissen und Information über die Problematik
MRSA bei allen mit dem Patienten in Kontakt stehenden Personen vor­
handen ist und dass von allen die hygienische Disziplin im Umgang mit
MRSA-positiven Patienten eingehalten wird.
3.
Maßnahmen bei MRSA für niedergelassene Ärzte
3.1 Sicherung des Informationsflusses
Information des Personals
Das Personal und die behandelnden Ärzte müssen über MRSA und
über die spezifische Sachlage beim einzelnen betroffenen Patienten
informiert sein.
Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-Träger betreuen
bzw. behandeln.
Informationen seitens des
Krankenhauses
Dem behandelnden, niedergelassenen Arzt sind Patienten mit MRSANachweis aus dem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtungen als solche mitzuteilen. Es sollte vom Kliniker übermittelt werden, ob es sich
um eine MRSA-Infektion oder Kolonisation handelt und wie damit umgegangen (Therapie, sofortige oder spätere Sanierungsbehandlung)
werden soll.
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Informationen an betroffene Es ist sicherzustellen, dass der MRSA-positive Patient entsprechend
informiert ist. Auch eventuell notwendige Servicedienste und BePatienten
treuungspersonen (Angehörige, Wundmanager, Ernährungsberater,
Physiotherapeuten, Fußpfleger etc.) sollen über MRSA, die aktuelle
Sachlage und die zu treffenden Hygienemaßnahmen informiert sein.
Hervorzuheben ist der Sachverhalt, dass die akkurate Einhaltung der
Händedesinfektion dazu beiträgt, dass MRSA in der Praxis nicht weitergetragen wird.
Informationen an Krankenhäuser bei Einweisung
Wenn MRSA-positive Patienten/Pflegebedürftige in ein Krankenhaus
oder in andere Einrichtungen des Gesundheitswesens eingewiesen
bzw. überwiesen werden, sind die behandelnden Ärzte bzw. ist das betreffende Personal vom einweisenden Arzt bereits bei der Anmeldung
zu informieren. Details sollen bei der Aufnahme über einen MRSAÜberleitungsbogen mitgeteilt werden. Ein Beispiel für diesen Bogen
finden Sie unter: www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de. Auch bei
der Einweisung von Mitbewohnern eines MRSA-Trägers ist dieses zu
empfehlen.
Meldepflicht nach Infektions- Eine Meldung an das Gesundheitsamtes gemäß §6 und 8 IfSG ist verpflichtend durch den behandelnden Arzt vorzunehmen, wenn bei zwei
schutzgesetz (IfSG)
oder mehr MRSA-Infektionen (im Unterschied zu Kolonisationen) ein
epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Ein solcher Sachverhalt kann z.B. im Rahmen der Altenheimbetreuung
auftreten. Seit dem 1.7.2009 ist gemäß §7 IfSG auch der Nachweis
von MRSA in Blutkulturen und normalerweise sterilen Materialien meldepflichtig. Diese Meldung ist durch das diagnostizierende Labor vorzunehmen (Labormeldepflicht)
Festlegungen
Dem behandelnden Arzt obliegt, nach einer durch ihn erfolgten Risikoanalyse, die Festlegung der zu treffenden Maßnahmen. Dies beinhaltet
insbesondere Maßnahmen zur Sanierung, Therapie und Diagnostik. Im
Zuge dessen trifft der Arzt ggf. auch Entscheidungen zur Entfernung
von bzw. zum Umgang mit invasiven Zugängen (z.B. Katheter, Tracheostoma, PEG-Sonden etc.).
Hinweis:
Gemäß §§ 28 und 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG) obliegt die Anordnung von Absonderungsmaßnahmen (Isolierung) für Heimbewohner
und somit auch die Abwägung der Anwendbarkeit grundsätzlich den
Gesundheitsbehörden.
3.2 Medizinische Versorgung bei Patienten mit MRSA
Kontaktvermeidung
Die medizinische Versorgung von MRSA-positiven Personen soll so
erfolgen, dass Kontakte zu weiteren Patienten vermieden werden.
MRSA besiedelte Patienten sollten sich daher möglichst nicht im Wartebereich aufhalten, sondern z. B. direkt in den Behandlungsraum geführt werden.
Die Maßnahmen der Personalhygiene sind sorgfältig umzusetzen (siehe 3.4).
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Umgang mit Medizinprodukten
Sofern keine patienteneigenen Gegenstände verwendet werden, sind
benutzte Medizinprodukte (z.B. Blutdruckmessgeräte, EKG-Gerät)
nach Gebrauch mit den üblichen Mitteln und Konzentrationen zu desinfizieren. Obligatorisch desinfizierend bzw. sterilisierend aufzubereitende Medizinprodukte (z.B. Lungenfunktionsgerät, Endoskope, Instrumente etc.) sind auf die übliche Weise zu behandeln.
Flächendesinfektion
Desinfektion der Patientenumgebung und der kontaminierten Arbeitsflächen mit einem Flächendesinfektionsmittel (VAH gelistet) gemäß
angegebener Konzentration und Einwirkzeit im Wischverfahren.
3.3 Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA
Situation nach einem Krankenhausaufenthalt
In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen
Therapiemaß­nahmen bzgl. MRSA-Besiedlungen nötig sein.
Eine antibiotische Therapie ist bei MRSA im Falle einer Infektion (im
Gegensatz zur Kolonisation) mit MRSA-wirksamen antibiotischen Substanzen indiziert.
Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit
Mupirocin-Nasensalbe und antiseptischer Waschung soll nach genauer
Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden (incl. der notwendigen Kontrollabstriche).
Durchführung von Sanierun- In Hinblick auf eine mögliche spätere Krankenhauseinweisung und ggf.
auf die Verbreitungsgefahr innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen
gen
wie Alten- oder Pflegeheime sollte eine MRSA-Sanierung durchgeführt
werden, sofern der betreffende Patient hierfür geeignet ist und Erfolgsaussichten bestehen. Bei Patienten mit Bewusstseinsstörungen,
Aspirationsgefahr, besiedelten invasiven Zugängen oder chronischen
Wunden ist eine Sanierung allgemein nicht erfolgversprechend. Zur
Durchführung einer Sanierung müssen ärztlicherseits die Mittel und
die Durchführungsmodalitäten festgelegt und mit dem durchführenden Personal bzw. dem Patienten und seinen Angehörigen besprochen werden. Letztlich ist auch die Frage der Finanzierung abzuklären,
da eine Kostenerstattung regional unterschiedlich geltend gemacht
werden kann.
Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und
weiterer Gesetze kann seit April 2012 unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Kostenübernahme bei der MRSA-Eradikation
bzw. -Sanierung geltend gemacht werden. Ebenso können Kosten für
den pflegerischen Aufwand geltend gemacht werden, sofern bei den
Verordnungen ein Vermerk zum Status „MRSA-positiv“ zu finden ist.
Detaillierte Ausführungen zur konkreten Durchführung und Kontrolle
einer Sanierung, sowie zur Kostenübernahme finden Sie in unserer
Informationsschrift zur MRSA-Sanierung, welche auf unserer Website:
www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de verfügbar ist.
Dokumentation
Über die verwendeten Sanierungsmittel, die durchgeführten Maßnahmen und die Kontrollabstriche ist eine entsprechende Dokumentation
zu führen. Ein entsprechender Kontrollbogen ist Bestandteil oben genannten Informationsschrift.
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Umgang mit Antibiotika
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Eine antibiotische Therapie ist bei MRSA im Falle einer Infektion mit
MRSA-wirksamen antibiotischen Substanzen indiziert. Wenn es sich
dagegen lediglich um eine Kolonisation mit MRSA handelt, sollten keine systemischen Antibiotika Verwendung finden. Gleiches gilt für die
Sanierungsbehandlung. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)
verwiesen. Statistische Aussagen zur Antibiotika-Resistenz bietet das
Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen (ARMIN) bzw. die
Website www.armin.nlga.niedersachsen.de
3.4 Maßnahmen der Personalhygiene
Beschränkungen
Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis
etc.) sollen keine MRSA-positiven Patienten betreuen.
Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, darf er keine Tätigkeiten direkt am Patienten durchführen bis eine erfolgreiche Sanierungsbehandlung mit anschließender mikrobiologischer Kontrolluntersuchung (3 negative Abstriche in Folge) abgeschlossen ist.
Händehygiene
Alle Maßnahmen der Basishygiene, insbesondere der Händedesinfektion und das situationsgerechte Tragen von Schutzhandschuhen
(keimarme Einmalhandschuhe), sind immer und besonders im Fall von
MRSA von allen Mitarbeitern konsequent einzuhalten.
Eine hygienische Händedesinfektion mit einem VAH-gelisteten Händedesinfektionsmittel ist vor und nach medizinischen Maßnahmen
wie z.B. Verbandwechsel, Auskultation, Palpation etc. durchzuführen. Auch nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Aus­
scheidungen und nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen sowie
nach Verabschiedung des Patienten ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Verwendung persönlicher
Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe sind bei der Versorgung von Tracheostomata und
Kathetern bzw. Sonden anzulegen. Sie werden danach sofort – vor
weiteren Tätig­keiten – ausgezogen und entsorgt, anschließend ist eine
hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Einmalhandschuhe und Einmalschürzen bzw. Schutzkittel sollen bei
der unmittelbaren Wundbehandlung (einschließlich Verbandswechsel)
bzw. der Behandlung entzündeter Hautareale sowie bei engem Kontakt mit dem Patienten (z.B. Umlagern) angelegt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes dient der Verhinderung der Besiedlung des eignen Nasen/Rachenraumes und sollte insbesondere bei
respiratorischen Infekten des Patienten und bei besonderen Sachlagen („Erkältungskrankheiten“, Husten, Tracheostoma, usw.) getragen
werden. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Verbreitung von
MRSA über Aerosole, so dass in dieser Situation das Anlegen eines
Mund-Nasen-Schutzes bei der Behandlung nasal/oropharyngeal besiedelter Patienten erfolgen sollte. Sofern vom Patienten toleriert, sollte
hier auch dieser einen Mund-Nasenschutz tragen.
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3.5 Maßnahmen der Umgebungshygiene
Desinfektion der kontaminierten Arbeitsflächen mit einem Flächendesinfektionsmittel (VAH gelistet) gemäß angegebener Konzentration
und Einwirkzeit im Wischverfahren.
Kontaminierte Abfälle (z.B. benutzte Wundverbände) werden wie
üblich entsorgt, wobei eine Kontaminationsgefahr ausgeschlossen
werden kann, indem zur Abfallentsorgung reißfeste Plastiksäcke verwendet werden, die unmittelbar nach der Patientenbehandlung zugeknotet und dem Restmüll zugegeben werden.
Kontaminierte Textilien sollen möglichst bei Temperaturen von 60°C
oder höher maschinell aufbereitet werden.
3.6 Transporte von Patienten mit MRSA
Information des Transportdienstes
Rettungs- und Krankentransportdiensten ist mitzuteilen, dass bei dem
zu transportierenden Patienten eine MRSA-Besiedelung vorliegt. Nähere Hinweise zur Gestaltung eines solchen Transportes enthält das
NLGA-Merkblatt zum Thema MRSA für Rettungs- und Krankentransportdienste. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von
Schutzoveralls nicht notwendig und auch unerwünscht ist.
Vorbereitende Maßnahmen
Der betreffende Patient sollte für den Transport nach Möglichkeit wie
folgt vorbereitet sein:
„„ Ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden
und abgedeckt.
„„ Bei Kolonisation bzw. Infektion der Atemwege trägt der Patient
einen Mund-Nasenschutz.
„„ Trachealkanülenträger tragen einen HME-Filter.
„„ Unmittelbar vor dem Transport führt der Patient eine hygienische
Händedesinfektion durch.
„„ Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen etc. durch MRSApositive Patienten ist ohne Einschränkungen oder Informationspflichten möglich.
3.7 Hinweise
Für den angemessenen Umgang mit MRSA-positiven Personen im niedergelassenen Bereich stellt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) neben dieser vorliegenden Information auch Informationsblätter für weitere Zielgruppen zur Verfügung:
Ergänzend hierzu werden vom NLGA Informationen zur Durchführung
einer Sanierung und werden MRSA-Überleitungsbögen angeboten.
Die genannten Informationsblätter sind über das Internet unter der
Adresse: http://www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de
zur Unterstützung Ihrer Aufgaben abrufbar.
Niedergelassene Ärzte
Impressum:
MRSA-Netzwerke in Niedersachsen
Kontakt:
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
MRSA-Netzwerke in Niedersachsen
Roesebeckstr. 4-6, 30449 Hannover
Tel.: 0511-4505-0
[email protected]
Stand: 01.08.2014
Satz und Layout: Petra Neitmann