Steuererklärung 2014 Schritt für Schritt durch die Formulare
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Steuererklärung 2014 Schritt für Schritt durch die Formulare
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Michael Schreiber und Brigitte Watermann 16/2015 Steuererklärung 2014 Schritt für Schritt durch die Formulare Auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen rangiert die jährliche Steuererklärung für viele Bürger regelmäßig auf einem der letzten Plätze. Doch wer seinen inneren Schweinehund überwindet, wird mit einem satten Stundenlohn belohnt. „Rund 900 Euro Steuererstattung können Arbeitnehmer im Schnitt mit ihrer Steuererklärung einheimsen“, weiß der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro. Braucht man für den Papierkrieg rund vier Stunden, macht das 225 Euro pro Stunde. Und für viele ist sogar noch mehr Geld drin. 1. Pflicht oder Kür? 1a. Lohnende Kür Für Arbeitnehmer, die während des Jahres nur bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot standen und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen erzielten, ist die Abgabe der Steuererklärung in den meisten Fällen freigestellt. Trotzdem kann sich die Abgabe lohnen: Etwa, wenn man hohe Werbungskosten geltend machen kann, nicht ganzjährig erwerbstätig war oder sich die eigene Lebenssituation zum Beispiel durch eine Heirat wesentlich geändert hat. 1b. Lästige Pflicht Zur Pflicht wird die Steuererklärung dagegen für Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro erzielt haben. Dazu zählen zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Zuschläge zur Altersteilzeit. Verpflichtend ist der Formularkrieg auch, wenn man im vergangenen Jahr bei mehreren Arbeitgebern (mit Steuerklasse VI) gearbeitet hat. Oder wenn beide Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch ein auf der Lohnsteuerkarte vermerkter Freibetrag verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung. Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 8.354 Euro (Ledige) beziehungsweise 16.708 Euro (Verheiratete) übersteigt. 1c. Drei wichtige Termine Steuerzahler, die zur Abgabe der Steuererklärung für 2014 verpflichtet sind, müssen ihre Unterlagen spätestens zum 1. Juni 2015 beim Finanzamt eingereicht haben. „Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, endet die Frist am 31.12.2015“, sagt Steuerberater Wawro. Wer freiwillig in den Papierkrieg mit dem Fiskus ziehen will, kann die Steuererstattung für 2014 bis spätestens zum 31.12.2018 beantragen. 2. Online oder Offline? 2a. Mit Elster geht’s schneller Oft bekommen Steuerzahler die Formulare per Post zugeschickt. Wenn nicht, genügt ein Anruf beim örtlichen Finanzamt. Zudem liegen die Formulare meist auch im Foyer des Finanzamtes zur Mitnahme bereit. Wer sich den Weg sparen will, kann die Vordrucke auch im Internet unter www.steuerliches-infocenter.de herunterladen und dann zuhause ausdrucken und ausfüllen. Alternativ kann man seine Steuererklärung auch komplett am PC machen und auf elektronischem Weg ans Finanzamt schicken. www.biallo.de Seite 2 Gewerbetreibende und Selbstständige sind seit 2011 ohnehin zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Die Finanzverwaltung stellt unter www.elsteronline.de eine kostenlose Software zur Verfügung. Tipp: Die Finanzämter werben damit, dass sie elektronische Steuererklärungen schneller bearbeiten und Steuererstattungen so zügiger auf dem Konto des Steuerzahlers landen. 2b. Neuer Service mit Tücken Die Finanzverwaltung bietet seit 2014 im Internet einen neuen Service – die vorausgefüllte Steuererklärung. Damit sollen bequeme Steuerzahler Zeit und Mühe sparen. Mit einem kostenlosen Zertifikat können sie sich über das Elster-Portal www.elsteronline.de <http://www.elsteronline.de> registrieren und für den Datenabruf freischalten lassen und dann alle ihre beim Fiskus gespeicherten Basisdaten abrufen. Die Angaben können direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen werden – das lästige Abtippen von Belegen für Krankenkassen- und Riesterbeiträge sowie die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers entfallen. Tipp: Die vorausgefüllten Angaben sollten unbedingt überprüft werden, um fehlerhafte Daten korrigieren zu können. „Tipps zum Steuern sparen darf man vom Fiskus aber nicht erwarten – seine individuellen Kosten zum Beispiel für den Beruf, fürs Pflegeheim oder den Handwerker muss man nach wie vor selbst eintragen“, stellt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine, klar. 3. Mantelbogen – Pflichtprogramm für alle Den vierseitigen Mantelbogen muss jeder Steuerzahler ausfüllen. Neben den persönlichen Daten auf Seite eins sind für Steuersparer besonders die Rubriken „Sonderausgaben“ (ab Zeile 37) und „Außergewöhnliche Belastungen“ (Seite 3/ab Zeile 61) von Interesse. Hier winkt eine satte Erstattung vom Fiskus. 3a. Sonderausgaben Wer in den Zeilen 37 bis 56 keine Angaben macht, erhält automatisch einen Pauschbetrag von 36 beziehungsweise 72 Euro (ledige/ verheiratete Steuerzahler). Für viele Steuerzahler kann sich die Mühe dennoch lohnen, denn so manchen privat ausgegebenen Euro honoriert das Finanzamt mit einer Steuerrückzahlung. So beteiligt sich Vater Staat zum Beispiel an Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner. Bis zu 13.805 Euro sind als Sonderausgaben absetzbar (Zeilen 40/41). Für den Ex-Gatten übernommene Beiträge zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung sind zusätzlich abzugsfähig. Dafür muss der Empfänger im Inland leben und seine Zustimmung per Anlage U erteilen, denn er muss im Gegenzug den Unterhalt versteuern (Anlage SO). Tipp: Zahlt der Ex-Partner statt eines Versorgungsausgleichs eine Abfindung, ist die Zahlung seit 2015 abziehbar - ob das auch für die Jahre bis 2014 gilt, muss der Bundesfinanzhof (BFH) erst noch klären (Revisions-Az. X R 41/14). Gezahlte Kirchensteuern gehören in die Zeile 42 des Mantelbogens. Das lohnt sich besonders für Arbeitnehmer. Sie können die Kirchenabgaben direkt aus der Jahreslohnbescheinigung ihres Arbeitgebers übertragen. Tipp: Auch Kirchgeld, das einige Landeskirchen bei glaubensverschiedenen Ehepartnern erheben, ist abzugsfähig. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder ein Erststudium gehen beim Finanzamt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben durch (Zeilen 43/44). Dazu gehört auch die Weiterbildung in einem erlernten aber nicht ausgeübten Beruf. Tipp: Wer bereits studiert und bisher keine Steuererklärungen abgegeben hat, kann das für die Jahre 2011 bis 2014 noch bis Ende 2015 nachholen. Denn die derzeit im Gesetz verankerte Möglichkeit, eigene Ausbildungskosten für ein Erststudium „nur“ als Sonderausgaben abzuziehen, ist möglicherweise grundgesetzwidrig – das Bundesverfassungsgericht muss dazu noch abschließend urteilen (Az. 2 BvL 22/14, 23/14 und 27/14). Clevere Studierende machen stattdessen Werbungskosten geltend – die wirken sich in künftigen Jahren steuermindernd als Verlustvortrag aus und mindern die Steuerbelastung auf das erste selbst verdiente Geld. Spenden an gemeinnützige Organisationen (Zeilen 45/46) honoriert das Finanzamt mit einem Steuerbonus. Zum Nachweis verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung des Empfängers. Tipp: Bei Kleinspenden bis zu 200 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung der Bank oder der PC-Ausdruck vom OnlineBanking. www.biallo.de Seite 3 Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 47/48) ermäßigt sich die Steuerschuld um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens um 825 Euro (Ehegatten 1.650 Euro). 3b. Außergewöhnliche Belastungen Steuerzahler, die im letzten Jahr besondere Lasten zu schultern hatten, können über die Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ einen Steuernachlass erhalten. Krankheits- und Kurkosten oder Aufwendungen für die Beseitigung von Unwetterschäden gehören in die Zeilen 67-69. Das lohnt sich allerdings nur, wenn die Kosten hoch genug sind und nicht ersetzt wurden. Denn je nach Einkommen und Familienstand verlangt Vater Staat einen Eigenanteil, bevor sich die Kosten steuerlich auswirken (siehe Tabelle). Allerdings wird der BFH bald entscheiden, ob die Kosten nicht schon ab dem ersten Euro absetzbar sind (Az. VI R 32/13). Erstattungen - zum Beispiel von der Krankenkasse – müssen in den Zeilen 67 und 68 angegeben werden. Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente, Zahnspangen und Zahnersatz, die vierteljährliche Praxisgebühr sowie Hilfsmittel wie Brillen und Einlagen sind hier ebenfalls steuerlich absetzbar. Tipp: Auch die Sanierungskosten für ein mit Schadstoffen belastetes Eigenheim sind abzugsfähig. Ärgerlich: Nach einer Gesetzesänderung sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr absetzbar. Das Niedersächsische Finanzgericht hat dies in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 K 297/14) gerade gebilligt. Andere Finanzgerichte haben da mehr Zweifel. Endgültig klären muss die Streitfrage der Bundesfinanzhof (Revision unter VI R 66/14 anhängig). Wie hoch die Kostenbelastung ausfällt, zeigt exemplarisch die folgende Tabelle: Zumutbare Eigenbelastung - So viel müssen Sie selbst tragen Gesamtbetrag der Bis 15.340 Euro Bis 51.130 Euro Über 51.130 Euro Einkünfte Ledige ohne Kinder 5 Prozent 6 Prozent 7 Prozent Verheiratete ohne Kinder 4 Prozent 5 Prozent 6 Prozent Mit 1 oder 2 Kindern 2 Prozent 3 Prozent 4 Prozent Mit 3 oder mehr Kindern 1 Prozent 1 Prozent 2 Prozent Quelle: Einkommensteuergesetz Manchmal gewährt das Finanzamt Pauschbeträge. So erhalten behinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25 Prozent einen Behindertenpauschbetrag (Zeilen 61-64). Die Höhe reicht von 310 Euro (bis zu 30 Prozent GdB) bis zu 1.420 Euro bei einem Behinderungsgrad von 100 Prozent. Dauerhaft hilflose Menschen oder Blinde erhalten sogar einen Freibetrag von 3.700 Euro. Als Nachweis verlangen die Prüfer vom Amt bei einem GdB von mindestens 50 Prozent eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises vom Versorgungsamt. Wer einen Angehörigen bei sich oder in dessen Wohnung pflegt, erhält einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro (Zeile 65/66) 3c. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für die Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld (Zeilen 71 – 75). Bei Handwerkerrechnungen (Zeile 75) sind nur die reinen Arbeitskosten ohne Ausgaben fürs Material abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder Fernseher. 20 Prozent der Rechnung, maximal aber 1.200 Euro dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Dafür muss der Steuerzahler aber eine überwiesene Rechnung vorweisen können. Barzahlungen werden nicht gefördert. Tipp: Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger entfallen. Auch für private Umzugskosten gibt es einen Steuerbonus. „Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E) muss sich das Finanzamt sogar an den Kosten für die Betreuung von Haustieren beteiligen“, sagt NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. 4. Die Anlage N – Privates Konjunkturprogramm für Arbeitnehmer www.biallo.de Seite 4 Arbeitnehmer sollten sich besonders der Anlage N widmen. Denn mit den auf Seite 2 und 3 einzutragenden Werbungskosten lässt sich richtig Geld sparen. Das lohnt sich allerdings nur bei Kosten von mehr als 1.000 Euro, denn jeder aktive Arbeitnehmer erhält automatisch einen Pauschbetrag in dieser Höhe ohne weiteren Nachweis. Pensionäre und Betriebsrentner erhalten einen abgespeckten Pauschbetrag von 102 Euro, wenn sie keine höheren Kosten nachweisen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – niedrigere Kosten bringen deshalb keinen Cent Steuerersparnis und man kann sich das Ausfüllen der Rubrik „Werbungskosten“ sparen. Allerdings schafft man mit der Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (Zeilen 3139) bereits bei 220 Arbeitstagen und einem Arbeitsweg von 16 Kilometern leicht den Sprung über den Pauschbetrag. Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände sind in voller Höhe steuerlich absetzbar (Zeile 40). Zum Nachweis dienen Zahlungsbelege wie Kontoauszüge, Lastschriften oder eine Bescheinigung vom Berufsverband. Ausgaben für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Computer, Büromaterial, Fachbücher, Büromöbel, Berufskleidung) sind bis zu Anschaffungskosten von 410 Euro netto sofort absetzbar, darüber muss der Kaufpreis auf die Nutzungsdauer des Gegenstandes abgeschrieben werden – bei Laptops zum Beispiel über drei Jahre. Tipp: Für Arbeitsmittel gibt es eine interne „Nichtbeanstandungsgrenze“ von 110 Euro. Bei Kosten bis zu dieser Höhe (Zeilen 41/42) fragt kein Finanzbeamter mehr nach und hakt die geltend gemachten Aufwendungen ab. Auch ohne Nachweise gehen beim Finanzamt einige Kosten durch (Zeile 46-48). So sind Bankgebühren für das Gehaltskonto jährlich mit 16 Euro pauschal steuerlich absetzbar. Bewerbungskosten sind in nachgewiesener Höhe absetzbar. Wer keine Belege mehr hat, macht sich ein Urteil des Finanzgerichtes Köln zu Nutze (Az. 7 K 932/03) und schätzt die entstandenen Kosten. 5. Die Anlage K – Mit Kindern Steuern sparen Eltern erhalten für berücksichtigungsfähige Kinder über das Jahr zumeist Kindergeld ausgezahlt. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Abzug eines steuerlichen Kinderfreibetrages in Höhe von 2.184/4.368 Euro (Ledige/Verheiratete) plus eines Freibetrages für den Erziehungs– und Betreuungsaufwand von 1.320/2.640 Euro nicht zu einem günstigeren Ergebnis für den Steuerzahler führt. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe lohnt sich das – das gezahlte Kindergeld wird dann mit den Steuerfreibeträgen verrechnet und der Mehrbetrag über den Steuerbescheid ausbezahlt. Die Steuerfreibeträge für Kinder zählen in jedem Fall bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit. Steuerzahler sollten deshalb für jedes Kind eine Anlage K ausfüllen. 5a. Kindergeldansprüche In Zeile 6 wird die Höhe des Kindergeldanspruchs für 2014 angefragt. Es sind die folgenden Kindergeldansprüche einzutragen: Für das erste und zweite Kind Für das dritte Kind Ab dem vierten Kind Monatlich Je 184 Euro jährlich Je 2.208 Euro 190 Euro Je 215 Euro 2.280 Euro Je 2.580 Euro Quelle: Einkommensteuergesetz, eigene Berechnungen Leben die Eltern getrennt oder sind sie nicht verheiratet, dürfen in den Steuererklärungen der beiden Elternteile je nur zur Hälfte Kindergeldansprüche eingetragen werden. 5b. Vergünstigungen für Kinder: Vom Babysitter bis zur Privatschule Wer für seinen studierenden Nachwuchs die Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung übernommen hat, erhält über eine Eintragung in den Zeilen 31-37 einen Steuerrabatt. Die Beiträge sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Singles mit Kind erhalten einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro jährlich (Zeilen 44-49). Dazu muss das Kind im Haushalt des Alleinerziehenden gemeldet sein, und es darf dort keine weitere erwachsene Person leben. Für die auswärtige Ausbildung volljähriger Kinder sind bis zu 924 Euro zusätzlicher Freibetrag drin (Zeile 50-52). www.biallo.de Seite 5 Aufwendungen für Privatschulen können mit 30 Prozent der jährlich anfallenden Kosten, höchstens 5.000 Euro, als Sonderausgaben abgezogen werden (Zeilen 61-63). Die Kosten für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung werden allerdings nicht bezuschusst. Den Status der Schule als anerkannte Bildungseinrichtung und die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben lassen sich Eltern über eine Schulbescheinigung nachweisen. Eltern können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen (Zeilen 67-73). Da das Finanzamt in jedem Fall nur zwei Drittel der mit Rechnungen und Überweisungsträgern nachgewiesenen Kosten akzeptiert, muss man mindestens 6.000 Euro ausgeben, um den Höchstbetrag von 4.000 Euro ausschöpfen zu können. Abziehbar sind Kosten für Kindergarten, Krippe, offene Ganztagsschule oder Tagesmutter, nicht jedoch Kosten für Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportverein und Musikschule. 6. Die Anlage Vorsorgeaufwand Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind in voller Höhe absetzbar – davon profitieren alle Steuerzahler, wenn sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Ehegatten füllen ein gemeinsames Formular aus. Auf dem Formular werden drei Kategorien von Versicherungsbeiträgen unterschieden. träge für Wahl- und Zusatztarife gehören in die Zeilen 35 und 36. Wer im letzten Jahr für seine studierenden Kinder Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hat, aber kein Kindergeld mehr erhält, füllt die Zeilen 40-45 aus. Die gezahlten Versicherungsbeiträge bescheren dann wenigstens eine Steuererstattung. 6a. Beiträge für eine Basisversorgung im Alter Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Zeilen 4-10) können Arbeitnehmer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers einfach übernehmen (Nr. 23 a/b und 22 a/b). Beiträge zu einer Rürup-Rente gehören in die Zeile 7. 6c. Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Die in dieser Rubrik aufgeführten Versicherungsbeiträge bringen oft keinen Steuervorteil mehr, weil die gesetzlichen Höchstbeträge von 1.900/ 2. 800 Euro bereits durch die Basiskranken- und Pflegepolicen ausgeschöpft werden. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören in die Zeile 46 – der Eintragungswert steht in Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Deckt eine Unfall- oder Haftpflichtpolice ausschließlich private Risiken ab, gehören die Beiträge in die Zeile 50. Mitgerechnet werden Beiträge zu einer Kfz-Unfall-, Reiseunfall-, Privat-, Kfz- Gebäude-, Öltank-, Hundehalter- und Pferdehaftpflichtpolicen. 6b. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur Basisabsicherung für den Krankheitsund Pflegefall sind in voller Höhe abzugsfähig – deshalb sollte jeder Steuerzahler diese Rubrik sorgfältig ausfüllen. Pflichtversicherte Arbeitnehmer übertragen ihre Krankenkassenbeiträge aus Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 12. Rentner und freiwillig gesetzlich versicherte Selbstzahler tragen ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die Zeilen 18 und 21 ein. Ruheständler entnehmen die Beiträge aus der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers. Privat versicherte Selbstständige und Beamte tragen ihre Beiträge zu einer Basis-Krankenund Pflegepolice in den Zeilen 31 und 32 ein. Bei- Tipp: Beiträge zur einer Berufshaftpflicht- und Verkehrsrechtschutzpolice sind bei vielen Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar (Anlage N – Zeilen 46-48). Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen gehören in die Zeilen 51/52 der Anlage Vorsorgeaufwand. 7. Die Anlage AV – Steuervorteil für Riester-Sparer Riester-Sparer sollten die Anlage AV ausfüllen, um einen zusätzlichen Steuervorteil auf ihre Beiträge zu erhalten. Über den Steuerbescheid prüft das Finanzamt, ob anstelle der gewährten RiesterZulagen ein Sonderausgabenabzug günstiger für den Riester-Sparer ist. Für 2014 akzeptiert der Fiskus die Beiträge für einen Riestervertrag bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben – der Zulagenanspruch wird dabei mitgezählt. Stellt sich bei der Vergleichsberechnung heraus, dass der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug www.biallo.de Seite 6 größer ist als die Zulage, wird der Differenzbetrag über den Steuerbescheid gutgeschrieben. Trotz Abgeltungsteuer sind weiterhin viele Anleger verpflichtet, ihre Kapitalerträge mit dem Fiskus abzurechnen. Auch eine freiwillige Abrechnung kann sich lohnen. 8. Die Anlage KAP – Geld zurück für Sparer und Anleger Trotz Abgeltungsteuer sind weiterhin viele Anleger verpflichtet, ihre Kapitalerträge mit dem Fiskus abzurechnen. Auch eine freiwillige Abrechnung kann sich lohnen. 8a. Anlage KAP als Pflicht: In folgenden Fällen steht man in der Pflicht, das Formular auszufüllen: Bisher unversteuerte Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus thesaurierenden Auslandsfonds oder Auslandskonten- und Depots sowie steuerpflichtige Gewinne aus der Kündigung einer Lebensversicherung müssen über die Anlage KAP deklariert werden. Im Steuerbescheid wird die Steuerbelastung auf den Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent gedeckelt. Kirchensteuerpflichtige Anleger müssen sämtliche Kapitalerträge beim Fiskus angeben, sofern sie im Jahr 2014 der Bank keine Order erteilt haben, den Gotteslohn direkt neben der Abgeltungsteuer einzubehalten. 8b. Anlage KAP als Kür: Für manche Sparer lohnt es sich, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne freiwillig zu deklarieren, um Steuern zu sparen: Steuerzahler mit geringem Einkommen, Rentner, Studenten und Kinder mit Zinseinkünften sollten ihre gesamten Kapitalerträge freiwillig abrechnen, da ihr persönlicher Grenzsteuersatz auf das Gesamteinkommen 2014 einschließlich der Kapitalerträge oft unter 25 Prozent liegt. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 15.721/ 31. 442 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) beträgt. Über eine „Günstigerprüfung“ berechnen die Beamten im Steuerbescheid automatisch, ob der Anleger mit dem individuellen Steuertarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fährt. Zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer zahlen die Finanzbeamten zurück. Tipp: Das gilt nur, wenn die Steuerbescheinigung im Original vorgelegt wird. Haben Anleger den Freistellungsauftrag vergessen oder ihrer Bank nicht in passender Höhe erteilt, holen Sie einbehaltene Steuerabzüge über die Steuererklärung zurück. Als Rentner sollten Sie unbedingt alle Kapitalerträge auflisten. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro für ihre Nebeneinkünfte, den Ihre Bank beim Abzug der Abgeltungssteuer nicht berücksichtigen durfte. Sie haben Anspruch auf diesen Freibetrag, wenn Sie zu Beginn des Steuerjahres 2014 bereits 64 Jahre alt waren. Tipp: Ehegatten können den Freibetrag zweimal erhalten, wenn jeder für sich über ausreichend hohe Einkünfte verfügt. Ist das für 2015 bisher nicht der Fall, können Sie durch gezielte Aufteilung Ihrer Vermögenswerte für das laufende Jahr noch Steuern sparen. Mit dem Formular KAP können Anleger ihre gesamten Kapitalerträge beim Fiskus offenbaren oder alternativ auch nur für einzelne Kapitalanlagen den Steuerabzug überprüfen lassen. In diesem Fall brauchen die restlichen Kapitalerträge, bei denen der Steuerabzug in Ordnung war, nicht mehr aufgeführt zu werden. Jeder Ehegatte muss eine eigene Anlage KAP ausfüllen. Die Kapitalerträge von Gemeinschaftskonten müssen auf beide Ehegatten verteilt werden. Anleger füllen die Zeile 4 der Anlage KAP aus, wenn das Finanzamt über die „Günstigerprüfung“ klären soll, ob ihr persönlicher Steuersatz auf das Gesamteinkommen inklusive aller Kapitalerträge unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt prüft auf Wunsch auch nur für einzelne Kapitalanlagen, ob die Bank den Steuerabzug korrekt vorgenommen hat. Dafür füllen Anleger die Zeile 5 aus. Sparer, die noch Kirchensteuer entrichten müssen, tragen in Zeile 6 eine „1“ ein und deklarieren ihre gesamten Zins- und Dividendenerträge in den nachfolgenden Rubriken. Tipp: Die Finanzämter haben mal wieder technische Probleme bei der Bearbeitung der Anlage KAP. Wer zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen will, kann deshalb bundesweit frühestens Ende April mit einem Steuerbescheid rechnen. www.biallo.de