Steuererklärung 2014 Schritt für Schritt durch die Formulare

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Steuererklärung 2014 Schritt für Schritt durch die Formulare
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Michael Schreiber und Brigitte Watermann
16/2015
Steuererklärung 2014
Schritt für Schritt durch die Formulare
Auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen rangiert die jährliche Steuererklärung für
viele Bürger regelmäßig auf einem der letzten
Plätze. Doch wer seinen inneren Schweinehund
überwindet, wird mit einem satten Stundenlohn
belohnt. „Rund 900 Euro Steuererstattung können
Arbeitnehmer im Schnitt mit ihrer Steuererklärung
einheimsen“, weiß der Berliner Steuerberater
Wolfgang Wawro. Braucht man für den Papierkrieg rund vier Stunden, macht das 225 Euro pro
Stunde. Und für viele ist sogar noch mehr Geld
drin.
1. Pflicht oder Kür?
1a. Lohnende Kür
Für Arbeitnehmer, die während des Jahres nur bei
einem Arbeitgeber in Lohn und Brot standen und
weder
Nebeneinkünfte
noch
Lohnersatzleistungen erzielten, ist die Abgabe der
Steuererklärung in den meisten Fällen freigestellt.
Trotzdem kann sich die Abgabe lohnen: Etwa,
wenn man hohe Werbungskosten geltend machen
kann, nicht ganzjährig erwerbstätig war oder sich
die eigene Lebenssituation zum Beispiel durch
eine Heirat wesentlich geändert hat.
1b. Lästige Pflicht
Zur Pflicht wird die Steuererklärung dagegen für
Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch
weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen in
Höhe von mehr als 410 Euro erzielt haben. Dazu
zählen zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder
Zuschläge zur Altersteilzeit. Verpflichtend ist der
Formularkrieg auch, wenn man im vergangenen
Jahr bei mehreren Arbeitgebern (mit Steuerklasse
VI) gearbeitet hat. Oder wenn beide Ehegatten mit
der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit
Faktor gearbeitet haben. Auch ein auf der
Lohnsteuerkarte vermerkter Freibetrag verpflichtet
zur Abgabe einer Steuererklärung.
Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen
eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 8.354 Euro (Ledige)
beziehungsweise 16.708 Euro (Verheiratete)
übersteigt.
1c. Drei wichtige Termine
Steuerzahler, die zur Abgabe der Steuererklärung
für 2014 verpflichtet sind, müssen ihre Unterlagen
spätestens zum 1. Juni 2015 beim Finanzamt
eingereicht haben. „Hilft ein Steuerberater oder
Lohnsteuerhilfeverein, endet die Frist am
31.12.2015“, sagt Steuerberater Wawro. Wer
freiwillig in den Papierkrieg mit dem Fiskus ziehen
will, kann die Steuererstattung für 2014 bis
spätestens zum 31.12.2018 beantragen.
2. Online oder Offline?
2a. Mit Elster geht’s schneller
Oft bekommen Steuerzahler die Formulare per
Post zugeschickt. Wenn nicht, genügt ein Anruf
beim örtlichen Finanzamt. Zudem liegen die Formulare meist auch im Foyer des Finanzamtes zur
Mitnahme bereit.
Wer sich den Weg sparen will, kann die Vordrucke
auch im Internet unter www.steuerliches-infocenter.de herunterladen und dann zuhause ausdrucken und ausfüllen.
Alternativ kann man seine Steuererklärung auch
komplett am PC machen und auf elektronischem
Weg ans Finanzamt schicken.
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Gewerbetreibende und Selbstständige sind seit
2011 ohnehin zur elektronischen Abgabe verpflichtet.
Die
Finanzverwaltung
stellt
unter
www.elsteronline.de eine kostenlose Software zur
Verfügung.
Tipp: Die Finanzämter werben damit, dass sie
elektronische Steuererklärungen schneller bearbeiten und Steuererstattungen so zügiger auf dem
Konto des Steuerzahlers landen.
2b. Neuer Service mit Tücken
Die Finanzverwaltung bietet seit 2014 im Internet
einen neuen Service – die vorausgefüllte Steuererklärung. Damit sollen bequeme Steuerzahler
Zeit und Mühe sparen. Mit einem kostenlosen Zertifikat können sie sich über das Elster-Portal
www.elsteronline.de <http://www.elsteronline.de>
registrieren und für den Datenabruf freischalten
lassen und dann alle ihre beim Fiskus gespeicherten Basisdaten abrufen. Die Angaben können direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen werden – das lästige Abtippen von Belegen
für Krankenkassen- und Riesterbeiträge sowie die
Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers entfallen.
Tipp: Die vorausgefüllten Angaben sollten unbedingt überprüft werden, um fehlerhafte Daten korrigieren zu können. „Tipps zum Steuern sparen
darf man vom Fiskus aber nicht erwarten – seine
individuellen Kosten zum Beispiel für den Beruf,
fürs Pflegeheim oder den Handwerker muss man
nach wie vor selbst eintragen“, stellt Uwe Rauhöft,
Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine, klar.
3. Mantelbogen – Pflichtprogramm für alle
Den vierseitigen Mantelbogen muss jeder Steuerzahler ausfüllen. Neben den persönlichen Daten
auf Seite eins sind für Steuersparer besonders die
Rubriken „Sonderausgaben“ (ab Zeile 37) und
„Außergewöhnliche Belastungen“ (Seite 3/ab Zeile
61) von Interesse. Hier winkt eine satte Erstattung
vom Fiskus.
3a. Sonderausgaben
Wer in den Zeilen 37 bis 56 keine Angaben macht,
erhält automatisch einen Pauschbetrag von 36
beziehungsweise 72 Euro (ledige/ verheiratete
Steuerzahler). Für viele Steuerzahler kann sich die
Mühe dennoch lohnen, denn so manchen privat
ausgegebenen Euro honoriert das Finanzamt mit
einer Steuerrückzahlung.
So beteiligt sich Vater Staat zum Beispiel an Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner. Bis zu 13.805 Euro
sind als Sonderausgaben absetzbar (Zeilen
40/41). Für den Ex-Gatten übernommene Beiträge
zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung sind zusätzlich abzugsfähig. Dafür muss der
Empfänger im Inland leben und seine Zustimmung
per Anlage U erteilen, denn er muss im Gegenzug
den Unterhalt versteuern (Anlage SO). Tipp: Zahlt
der Ex-Partner statt eines Versorgungsausgleichs
eine Abfindung, ist die Zahlung seit 2015 abziehbar - ob das auch für die Jahre bis 2014 gilt, muss
der Bundesfinanzhof (BFH) erst noch klären (Revisions-Az. X R 41/14).
Gezahlte Kirchensteuern gehören in die Zeile 42
des Mantelbogens. Das lohnt sich besonders für
Arbeitnehmer. Sie können die Kirchenabgaben
direkt aus der Jahreslohnbescheinigung ihres Arbeitgebers übertragen. Tipp: Auch Kirchgeld, das
einige Landeskirchen bei glaubensverschiedenen
Ehepartnern erheben, ist abzugsfähig.
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
oder ein Erststudium gehen beim Finanzamt bis zu
einem Höchstbetrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben durch (Zeilen 43/44). Dazu gehört auch
die Weiterbildung in einem erlernten aber nicht
ausgeübten Beruf.
Tipp: Wer bereits studiert und bisher keine Steuererklärungen abgegeben hat, kann das für die
Jahre 2011 bis 2014 noch bis Ende 2015 nachholen. Denn die derzeit im Gesetz verankerte Möglichkeit, eigene Ausbildungskosten für ein Erststudium „nur“ als Sonderausgaben abzuziehen, ist
möglicherweise grundgesetzwidrig – das Bundesverfassungsgericht muss dazu noch abschließend
urteilen (Az. 2 BvL 22/14, 23/14 und 27/14). Clevere Studierende machen stattdessen Werbungskosten geltend – die wirken sich in künftigen Jahren
steuermindernd als Verlustvortrag aus und mindern die Steuerbelastung auf das erste selbst verdiente Geld. Spenden an gemeinnützige Organisationen (Zeilen 45/46) honoriert das Finanzamt mit
einem Steuerbonus. Zum Nachweis verlangt das
Finanzamt eine Spendenbescheinigung des Empfängers.
Tipp: Bei Kleinspenden bis zu 200 Euro reicht der
Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung
der Bank oder der PC-Ausdruck vom OnlineBanking.
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Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische
Parteien und unabhängige Wählervereinigungen
(Zeile 47/48) ermäßigt sich die Steuerschuld um
50 Prozent der Ausgaben, höchstens um 825 Euro
(Ehegatten 1.650 Euro).
3b. Außergewöhnliche Belastungen
Steuerzahler, die im letzten Jahr besondere Lasten zu schultern hatten, können über die Rubrik
„außergewöhnliche Belastungen“ einen Steuernachlass erhalten.
Krankheits- und Kurkosten oder Aufwendungen für
die Beseitigung von Unwetterschäden gehören in
die Zeilen 67-69. Das lohnt sich allerdings nur,
wenn die Kosten hoch genug sind und nicht ersetzt wurden. Denn je nach Einkommen und Familienstand verlangt Vater Staat einen Eigenanteil,
bevor sich die Kosten steuerlich auswirken (siehe
Tabelle). Allerdings wird der BFH bald entscheiden, ob die Kosten nicht schon ab dem ersten
Euro absetzbar sind (Az. VI R 32/13).
Erstattungen - zum Beispiel von der Krankenkasse
– müssen in den Zeilen 67 und 68 angegeben
werden. Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente, Zahnspangen und Zahnersatz, die vierteljährliche Praxisgebühr sowie Hilfsmittel wie Brillen und Einlagen sind hier ebenfalls steuerlich
absetzbar.
Tipp: Auch die Sanierungskosten für ein mit
Schadstoffen belastetes Eigenheim sind abzugsfähig. Ärgerlich: Nach einer Gesetzesänderung
sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr absetzbar. Das Niedersächsische Finanzgericht hat
dies in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 K
297/14) gerade gebilligt. Andere Finanzgerichte
haben da mehr Zweifel. Endgültig klären muss die
Streitfrage der Bundesfinanzhof (Revision unter
VI
R
66/14
anhängig).
Wie hoch die Kostenbelastung ausfällt, zeigt
exemplarisch die folgende Tabelle:
Zumutbare Eigenbelastung - So viel müssen Sie selbst tragen
Gesamtbetrag
der Bis 15.340 Euro
Bis 51.130 Euro
Über 51.130 Euro
Einkünfte
Ledige ohne Kinder
5 Prozent
6 Prozent
7 Prozent
Verheiratete ohne Kinder
4 Prozent
5 Prozent
6 Prozent
Mit 1 oder 2 Kindern
2 Prozent
3 Prozent
4 Prozent
Mit 3 oder mehr Kindern
1 Prozent
1 Prozent
2 Prozent
Quelle: Einkommensteuergesetz
Manchmal gewährt das Finanzamt Pauschbeträge. So erhalten behinderte Menschen ab einem
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25
Prozent einen Behindertenpauschbetrag (Zeilen
61-64). Die Höhe reicht von 310 Euro (bis zu 30
Prozent GdB) bis zu 1.420 Euro bei einem Behinderungsgrad von 100 Prozent. Dauerhaft hilflose
Menschen oder Blinde erhalten sogar einen Freibetrag von 3.700 Euro. Als Nachweis verlangen
die Prüfer vom Amt bei einem GdB von mindestens 50 Prozent eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises vom Versorgungsamt. Wer
einen Angehörigen bei sich oder in dessen Wohnung pflegt, erhält einen Pflegepauschbetrag von
924 Euro (Zeile 65/66)
3c. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen,
etwa für die Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld (Zeilen 71 – 75).
Bei Handwerkerrechnungen (Zeile 75) sind nur die
reinen Arbeitskosten ohne Ausgaben fürs Material
abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an
den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie
Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder
Fernseher. 20 Prozent der Rechnung, maximal
aber 1.200 Euro dürfen direkt von der Steuerlast
abgezogen werden. Dafür muss der Steuerzahler
aber eine überwiesene Rechnung vorweisen können. Barzahlungen werden nicht gefördert.
Tipp: Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die
auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger
entfallen. Auch für private Umzugskosten gibt es
einen Steuerbonus.
„Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes
Düsseldorf vom 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E)
muss sich das Finanzamt sogar an den Kosten für
die Betreuung von Haustieren beteiligen“, sagt
NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft.
4. Die Anlage N – Privates Konjunkturprogramm für Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer sollten sich besonders der Anlage N
widmen. Denn mit den auf Seite 2 und 3 einzutragenden Werbungskosten lässt sich richtig Geld
sparen. Das lohnt sich allerdings nur bei Kosten
von mehr als 1.000 Euro, denn jeder aktive Arbeitnehmer erhält automatisch einen Pauschbetrag in
dieser Höhe ohne weiteren Nachweis.
Pensionäre und Betriebsrentner erhalten einen
abgespeckten Pauschbetrag von 102 Euro, wenn
sie keine höheren Kosten nachweisen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – niedrigere Kosten bringen deshalb keinen Cent Steuerersparnis und
man kann sich das Ausfüllen der Rubrik „Werbungskosten“ sparen.
Allerdings schafft man mit der Pendlerpauschale
von 30 Cent je Entfernungskilometer (Zeilen 3139) bereits bei 220 Arbeitstagen und einem Arbeitsweg von 16 Kilometern leicht den Sprung
über den Pauschbetrag.
Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände sind in voller Höhe steuerlich absetzbar
(Zeile 40). Zum Nachweis dienen Zahlungsbelege
wie Kontoauszüge, Lastschriften oder eine Bescheinigung vom Berufsverband.
Ausgaben für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Computer, Büromaterial, Fachbücher, Büromöbel, Berufskleidung) sind bis zu Anschaffungskosten von
410 Euro netto sofort absetzbar, darüber muss der
Kaufpreis auf die Nutzungsdauer des Gegenstandes abgeschrieben werden – bei Laptops zum
Beispiel über drei Jahre.
Tipp: Für Arbeitsmittel gibt es eine interne „Nichtbeanstandungsgrenze“ von 110 Euro. Bei Kosten
bis zu dieser Höhe (Zeilen 41/42) fragt kein Finanzbeamter mehr nach und hakt die geltend gemachten Aufwendungen ab.
Auch ohne Nachweise gehen beim Finanzamt
einige Kosten durch (Zeile 46-48). So sind Bankgebühren für das Gehaltskonto jährlich mit 16 Euro pauschal steuerlich absetzbar. Bewerbungskosten sind in nachgewiesener Höhe absetzbar. Wer
keine Belege mehr hat, macht sich ein Urteil des
Finanzgerichtes Köln zu Nutze (Az. 7 K 932/03)
und
schätzt
die
entstandenen
Kosten.
5. Die Anlage K – Mit Kindern Steuern sparen
Eltern erhalten für berücksichtigungsfähige Kinder
über das Jahr zumeist Kindergeld ausgezahlt. Mit
der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der
Abzug eines steuerlichen Kinderfreibetrages in
Höhe von 2.184/4.368 Euro (Ledige/Verheiratete)
plus eines Freibetrages für den Erziehungs– und
Betreuungsaufwand von 1.320/2.640 Euro nicht zu
einem günstigeren Ergebnis für den Steuerzahler
führt. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe lohnt
sich das – das gezahlte Kindergeld wird dann mit
den Steuerfreibeträgen verrechnet und der Mehrbetrag über den Steuerbescheid ausbezahlt.
Die Steuerfreibeträge für Kinder zählen in jedem
Fall bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer mit. Steuerzahler sollten deshalb für jedes Kind eine Anlage K ausfüllen.
5a. Kindergeldansprüche
In Zeile 6 wird die Höhe des Kindergeldanspruchs
für 2014 angefragt. Es sind die folgenden Kindergeldansprüche einzutragen:
Für das erste und
zweite Kind
Für das dritte Kind
Ab dem vierten
Kind
Monatlich
Je 184 Euro
jährlich
Je 2.208 Euro
190 Euro
Je 215 Euro
2.280 Euro
Je 2.580 Euro
Quelle: Einkommensteuergesetz, eigene Berechnungen
Leben die Eltern getrennt oder sind sie nicht verheiratet, dürfen in den Steuererklärungen der beiden Elternteile je nur zur Hälfte Kindergeldansprüche eingetragen werden.
5b. Vergünstigungen für Kinder: Vom Babysitter bis zur Privatschule
Wer für seinen studierenden Nachwuchs die Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung
übernommen hat, erhält über eine Eintragung in
den Zeilen 31-37 einen Steuerrabatt. Die Beiträge
sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
Singles mit Kind erhalten einen Entlastungsbetrag
von 1.308 Euro jährlich (Zeilen 44-49). Dazu muss
das Kind im Haushalt des Alleinerziehenden gemeldet sein, und es darf dort keine weitere erwachsene Person leben.
Für die auswärtige Ausbildung volljähriger Kinder
sind bis zu 924 Euro zusätzlicher Freibetrag drin
(Zeile 50-52).
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Aufwendungen für Privatschulen können mit 30
Prozent der jährlich anfallenden Kosten, höchstens 5.000 Euro, als Sonderausgaben abgezogen
werden (Zeilen 61-63). Die Kosten für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung werden allerdings nicht bezuschusst. Den Status der Schule
als anerkannte Bildungseinrichtung und die Höhe
der abzugsfähigen Ausgaben lassen sich Eltern
über eine Schulbescheinigung nachweisen.
Eltern können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro
Jahr als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend
machen (Zeilen 67-73). Da das Finanzamt in jedem Fall nur zwei Drittel der mit Rechnungen und
Überweisungsträgern nachgewiesenen Kosten
akzeptiert, muss man mindestens 6.000 Euro ausgeben, um den Höchstbetrag von 4.000 Euro ausschöpfen zu können. Abziehbar sind Kosten für
Kindergarten, Krippe, offene Ganztagsschule oder
Tagesmutter, nicht jedoch Kosten für Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportverein und Musikschule.
6. Die Anlage Vorsorgeaufwand
Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind in voller Höhe absetzbar – davon
profitieren alle Steuerzahler, wenn sie die Anlage
Vorsorgeaufwand ausfüllen. Ehegatten füllen ein
gemeinsames Formular aus. Auf dem Formular
werden drei Kategorien von Versicherungsbeiträgen unterschieden.
träge für Wahl- und Zusatztarife gehören in die
Zeilen 35 und 36. Wer im letzten Jahr für seine
studierenden Kinder Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hat, aber kein Kindergeld mehr erhält,
füllt die Zeilen 40-45 aus. Die gezahlten Versicherungsbeiträge bescheren dann wenigstens eine
Steuererstattung.
6a. Beiträge für eine Basisversorgung im Alter
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
(Zeilen 4-10) können Arbeitnehmer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers einfach
übernehmen (Nr. 23 a/b und 22 a/b). Beiträge zu
einer Rürup-Rente gehören in die Zeile 7.
6c. Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
Die in dieser Rubrik aufgeführten Versicherungsbeiträge bringen oft keinen Steuervorteil mehr,
weil die gesetzlichen Höchstbeträge von 1.900/
2. 800 Euro bereits durch die Basiskranken- und
Pflegepolicen ausgeschöpft werden. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören
in die Zeile 46 – der Eintragungswert steht in
Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung des
Arbeitgebers. Deckt eine Unfall- oder Haftpflichtpolice ausschließlich private Risiken ab, gehören
die Beiträge in die Zeile 50. Mitgerechnet werden
Beiträge zu einer Kfz-Unfall-, Reiseunfall-, Privat-,
Kfz- Gebäude-, Öltank-, Hundehalter- und Pferdehaftpflichtpolicen.
6b. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur Basisabsicherung für den Krankheitsund Pflegefall sind in voller Höhe abzugsfähig –
deshalb sollte jeder Steuerzahler diese Rubrik
sorgfältig ausfüllen. Pflichtversicherte Arbeitnehmer übertragen ihre Krankenkassenbeiträge aus
Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile
12. Rentner und freiwillig gesetzlich versicherte
Selbstzahler tragen ihre Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung in die Zeilen 18
und 21 ein. Ruheständler entnehmen die Beiträge
aus der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers. Privat versicherte Selbstständige und Beamte tragen ihre Beiträge zu einer Basis-Krankenund Pflegepolice in den Zeilen 31 und 32 ein. Bei-
Tipp: Beiträge zur einer Berufshaftpflicht- und
Verkehrsrechtschutzpolice sind bei vielen Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar (Anlage
N – Zeilen 46-48). Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen gehören in die Zeilen 51/52 der
Anlage Vorsorgeaufwand.
7. Die Anlage AV – Steuervorteil für Riester-Sparer
Riester-Sparer sollten die Anlage AV ausfüllen, um
einen zusätzlichen Steuervorteil auf ihre Beiträge
zu erhalten. Über den Steuerbescheid prüft das
Finanzamt, ob anstelle der gewährten RiesterZulagen ein Sonderausgabenabzug günstiger für
den Riester-Sparer ist. Für 2014 akzeptiert der
Fiskus die Beiträge für einen Riestervertrag bis zu
2.100 Euro als Sonderausgaben – der
Zulagenanspruch wird dabei mitgezählt. Stellt sich
bei der Vergleichsberechnung heraus, dass der
Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug
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größer ist als die Zulage, wird der Differenzbetrag
über den Steuerbescheid gutgeschrieben.
Trotz Abgeltungsteuer sind weiterhin viele Anleger
verpflichtet, ihre Kapitalerträge mit dem Fiskus
abzurechnen. Auch eine freiwillige Abrechnung
kann sich lohnen.
8. Die Anlage KAP – Geld zurück für Sparer und Anleger
Trotz Abgeltungsteuer sind weiterhin viele Anleger
verpflichtet, ihre Kapitalerträge mit dem Fiskus
abzurechnen. Auch eine freiwillige Abrechnung
kann sich lohnen.
8a. Anlage KAP als Pflicht:
In folgenden Fällen steht man in der Pflicht, das
Formular auszufüllen:
 Bisher unversteuerte Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus thesaurierenden Auslandsfonds oder Auslandskonten- und Depots sowie
steuerpflichtige Gewinne aus der Kündigung
einer Lebensversicherung müssen über die
Anlage KAP deklariert werden. Im Steuerbescheid wird die Steuerbelastung auf den Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent gedeckelt.
 Kirchensteuerpflichtige Anleger müssen sämtliche Kapitalerträge beim Fiskus angeben, sofern sie im Jahr 2014 der Bank keine Order erteilt haben, den Gotteslohn direkt neben der
Abgeltungsteuer einzubehalten.
8b. Anlage KAP als Kür:
Für manche Sparer lohnt es sich, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne freiwillig zu deklarieren, um
Steuern zu sparen:
 Steuerzahler mit geringem Einkommen, Rentner, Studenten und Kinder mit Zinseinkünften
sollten ihre gesamten Kapitalerträge freiwillig
abrechnen, da ihr persönlicher Grenzsteuersatz auf das Gesamteinkommen 2014 einschließlich der Kapitalerträge oft unter 25 Prozent liegt. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 15.721/
31. 442 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) beträgt. Über eine „Günstigerprüfung“ berechnen
die Beamten im Steuerbescheid automatisch,
ob der Anleger mit dem individuellen Steuertarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fährt.
Zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer zahlen
die Finanzbeamten zurück. Tipp: Das gilt nur,
wenn die Steuerbescheinigung im Original
vorgelegt wird.
 Haben Anleger den Freistellungsauftrag vergessen oder ihrer Bank nicht in passender


Höhe erteilt, holen Sie einbehaltene Steuerabzüge über die Steuererklärung zurück.
Als Rentner sollten Sie unbedingt alle Kapitalerträge auflisten. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von
bis zu 1.900 Euro für ihre Nebeneinkünfte, den
Ihre Bank beim Abzug der Abgeltungssteuer
nicht berücksichtigen durfte. Sie haben Anspruch auf diesen Freibetrag, wenn Sie zu Beginn des Steuerjahres 2014 bereits 64 Jahre
alt waren.
Tipp: Ehegatten können den Freibetrag zweimal erhalten, wenn jeder für sich über ausreichend hohe Einkünfte verfügt. Ist das für 2015
bisher nicht der Fall, können Sie durch gezielte
Aufteilung Ihrer Vermögenswerte für das laufende Jahr noch Steuern sparen.
Mit dem Formular KAP können Anleger ihre gesamten Kapitalerträge beim Fiskus offenbaren
oder alternativ auch nur für einzelne Kapitalanlagen den Steuerabzug überprüfen lassen. In diesem Fall brauchen die restlichen Kapitalerträge,
bei denen der Steuerabzug in Ordnung war, nicht
mehr aufgeführt zu werden. Jeder Ehegatte muss
eine eigene Anlage KAP ausfüllen. Die Kapitalerträge von Gemeinschaftskonten müssen auf beide
Ehegatten verteilt werden. Anleger füllen die Zeile
4 der Anlage KAP aus, wenn das Finanzamt über
die „Günstigerprüfung“ klären soll, ob ihr persönlicher Steuersatz auf das Gesamteinkommen inklusive aller Kapitalerträge unter 25 Prozent liegt.
Das Finanzamt prüft auf Wunsch auch nur für einzelne Kapitalanlagen, ob die Bank den Steuerabzug korrekt vorgenommen hat. Dafür füllen Anleger die Zeile 5 aus. Sparer, die noch Kirchensteuer entrichten müssen, tragen in Zeile 6 eine „1“ ein
und deklarieren ihre gesamten Zins- und Dividendenerträge in den nachfolgenden Rubriken.
Tipp: Die Finanzämter haben mal wieder technische Probleme bei der Bearbeitung der Anlage
KAP. Wer zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen will, kann deshalb bundesweit frühestens Ende April mit einem Steuerbescheid rechnen.
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