Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn

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Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn
Adressen für Antragstellung –Bezirk MarzahnMarzahn-Hellersdorf
-
Sozialamt MarzahnMarzahn-Hellersdorf
(Eingliederungshilfe)
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Tel.: 030 / 902934250
-
Agentur für Arbeit
Janusz-Korczak-Straße 32
12627 Berlin
Tel.: 01801-555111
-
Jugendamt Marzahn
Marzahnhn-Hellersdorf
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Tel.: 030 / 902934100
-
AOK – Berlin
Helene-Weigel-Platz 10
12681 Berlin
Tel.: 030 / 25310
-
Barmer Ersatzkasse
Bitterfelder Straße 13
12681 Berlin
Tel.: 030 / 25331448002
-
City BKK
Allee der Kosmonauten 151f
12685 Berlin
Tel.: 030 / 88950
-
Integrationsamt
(Landesamt für Gesundheit und Soziales)
Sächsische Straße 28-30
10707 Berlin
Tel.: 90127446
-
Regionaler sozialpädagogischer Dienst (RSD)
Premnitzer Str. 4
12681 Berlin
Tel. 930298110 (Marzahn-Nord)
Tel. 902936042 (Marzahn-Mitte)
-
Deutsche Rentenversicherung
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30020
-
www.rehawww.reha-servicestellen.de
Beraterhandbuch
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Beraterhandbuch
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Unabhängige Beratungsstellen
Beratungsstellen
Die Arbeitsgemeinschaft für s elbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter
Menschen e. V. (ASL e. V.) berät Menschen mit körperlicher Behinderung, die eine
Budgetgewährung in Erwägung ziehen (sog. Arbeitgebermodell oder auch Kombination
aus Sozialstation und Arbeitgebermodell).
ASL e. V. (Frau Stenger) in der Oranienstr. 189 in 10999 Berlin
Tel.: 614 014 00; Fax: 6165 8951; Webseite: www.asl-berlin.de;
e-mail: [email protected]
Das Berliner Zentrum
Zentru m für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V. berät
durch „Peer Counseling“, d. h. Beratung und Unterstützung durch behinderte Menschen,
die neben ihrer fachlichen Kompetenz ihre persönlichen Erfahrungen einbringen
(Betroffenen beraten Betroffene).
BZSL e. V. (Frau Marquardt) in der Prenzlauer Allee 36 in 10405 Berlin
Tel.: 44054424/25; Fax:44054426; webseite: www.BZSL.de
e-mail: [email protected]
Die Interessengemeinschaft S elbstbestimmt Leben e. V. - ISL e. V. – berät zum
Persönlichen Budget unter der Tel.Nr.: 0180 221 66 21; Webseite: www.isl-ev.de
Ein Helfer-Pool, vom Verein „S
S elbstbestimmtes Leben e.V.“ Kontaktbörse genannt, wird
derzeit aufgebaut. Der Verein bietet in erster Linie Menschen mit geistiger Behinderung
Beratung und Unterstützung.
SL e. V. (Frau Dahlemann) Tel.: 688 22 508; Fax: 688 22 509;
Webseite: www.selbstbestimmtes-leben-ev.de; E-mail: [email protected]
Frau Weißenborn vom Angehörigenverband psychisch Kranker unterstützt nicht nur
die Angehörigen, sie ist die Ansprechpartnerin auch für Betroffene.
ApK Landesverband Berlin e. V. in der Mannheimer Str. 32 in 10713 Berlin
Tel.: 843 157 14; Fax: 863 957 02; Webseite: www.apk-berlin.de
E-mail: [email protected]
Beraterhandbuch
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Linksammlung mit Grundlageninformationen zum Persönlichen Budget
Aktuelle Informationen zum Persönlichen Budget vermittelt Ihnen diese Website des
PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget: http://www.budget.paritaet.org
Weitere grundlegende Informationen erhalten Sie hier:
− Eine Zusammenstellung des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums zu den rechtliche
Grundlagen
zum
trägerübergreifenden
Persönlichen
Budget
http://www.infothek.paritaet.org/pid/persbudget.nsf/4432b2687ce3f78fc1256f6c00392683/
7b0d9d8f7de69c27c125716a001e9c05!OpenDocument
− Handlungsempfehlungen der BAR (Bundesgemeinschaft für Rehabilitation) zum
trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Diese wurden am 1. November 2006 um die
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget ergänzt.
http://www.bar-frankfurt.de/Aktuelles_Persoenliches_Budget.BAR
− "Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget", nachzulesen auf der Website des
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/SGBIX/Persoenliches-Budget/umsetzung,did=157748.html
− Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. hat eine einseitige
Übersicht "7 Schritte zum Persönlichen Budget" erstellt. Nach den Vorgaben des SGB IX und
der Budgetverordnung wird anschaulich der Gang von der Antragstellung bis zum Erlass des
Verwaltungsaktes dargestellt.
− "Das Persönliche Budget - Ein Handbuch für Leistungsberechtigte", herausgegeben von
ForseA (Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen). Das Handbuch kann
gegen die Zusendung eines mit 1,45 Euro frankiertem und der eigenen Adresse versehenem
DIN C 5-Rückumschlages, sowie eines beiliegenden 5-Euro-Scheines für die Schutzgebühr
beim Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, Nelkenweg 5, 74673
Mulfingen-Hollenbach, bestellt werden. Weitere Informationen unter: http://www.forsea.de
− Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte bietet auf seiner Website ein
Merkblatt zum Persönlichen Budget an. Es trägt den Titel "Das Persönliche Budget:
Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!" und steht zum kostenlosen Herunterladen zur
Verfügung. http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsratgeber,index.html
Was ist ein Persönliches Budget - in leichter Sprache erklärt:
− Auf einer Website in einfacher Sprache informiert die Redaktion der Zeitschrift "angesagt“
der Bundesvereinigung Lebenshilfe u. a. auch über das Persönliche Budget.
http://www.lebenshilfe-angesagt.de/mitreden/budget/budget.htm
− Die Universität Dortmund hat für das Projekt PerLe (Personenbezogene Unterstützung und
Lebensqualität) 2003 eine Infobroschüre zum Persönlichen Budget in einfacher Sprache
erstellt:
http://www.fk-reha.uni-dortmund.de/Soziologie/PerLe/Info-Flyer_Budgetnehmer.pdf
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Zielvereinbarung
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Gemäß Bescheid vom xx.xx.xx wird ein monatlicher Betrag von xx € für Leistungen der
Krankenversicherung (= Fahrtkosten und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) und Leistungen
des Trägers der Sozialhilfe (= Eingliederungshilfe xx € und Hilfe zur Pflege xx €) im Rahmen eines
Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht.
Zwischen Frau – Herrn
wohnhaft in Berlin
nachstehend Budgetnehmer-in genannt
und dem Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Amt für Soziale
Dienste – als zuständiger Leistungsträger für das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB )
nachstehend Beauftragter genannt wird zur Erbringung von Leistungen
□ nach § 33 SGB V - Hilfsmittel – und § 60 SGB V - Fahrkosten –
□ und / oder nach §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft
□ und / oder nach § 61 Abs. 2 SGB XII Hilfe zur Pflege
in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (§ 17 Abs. 4 SGB IX) gemäß § 4
BudgetV die folgende Zielvereinbarung geschlossen:
1. Individuelle FörderFörder- und Leistungsziele
Leistung sziele
Krankenversicherung:
Eingliederungshilfe:
Beispiele:
− Schaffung einer Tagesstruktur, die zur Bewältigung der alltäglichen Aufgaben geeignet ist
− Erschließung von Freizeitaktivitäten und Interessen, Beibehaltung bzw. Erhöhung des
Aktivitätsniveaus, Auf- und Ausbau sowie Erhalt sozialer Kontakte
− Klärung, ob eine Ablösung von der Mutter möglich ist; ggf. Vermittlung in eine betreute WG
Hilfe zur Pflege:
Beispiele (= entsprechend der Leistungskomplexe "LK’s")
− Körperpflege
− Zubereiten einer warmen Mahlzeit
− Wechseln und Waschen der Wäsche
Beraterhandbuch
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2. Geltungsdauer
Das Zielvereinbarung wird für die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx geschlossen.
3. Nachweise
Das TPB ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet
werden.
Zur Zielerreichung dienen auch Mittel aus dem TPB die für die Planung, Begleitung,
Organisation und Abrechnung (Regiekosten) verwendet werden.
Der Budgetnehmer weist die zweckentsprechende Verwendung grundsätzlich halbjährlich nach.
Der erste Termin ist jedoch bereits/somit Anfang ... 2006.
Der Nachweis erfolgt anhand von Belegen, Überweisungen an ... und über Quittungen an
Herr/Frau ..., Kontoauszügen usw.
4. Qualitätssicherung
Krankenkasse:
Träger der Sozialhilfe:
Zur Sicherung der Qualität wird die zuständige Ärztin und der Sozialdienst des
Gesundheitsamtes Stellung nehmen.
Der Sicherung der Qualität dient auch der Bericht des Anbieters.
Ein weiteres Kriterium stellt die Nutzerzufriedenheit dar.
5. Beratung und Unterstützung
Unterstützung
Zur Beratung und Unterstützung stehen die Beratungsstelle für behinderte Menschen, sowie die
Koordinationsstelle für das TPB zur Verfügung.
6. Überprüfung der Zielvereinbarung
Die gemeinsame Überprüfung der Zielvereinbarung erfolgt halbjährlich erstmals sechs Monate
nach Auszahlung der ersten Teilrate, d. h. im ... 2006.
7. Budgetanpassung
Bei jeder Besprechung zur Überprüfung der Zielvereinbarung ist zu klären, ob – und wenn ja, in
welcher Höhe – die tatsächlichen Kosten das bewilligte Budget unterschreiten.
Liegt eine Unterschreitung vor, so ist zusätzlich zu klären, ob der festgestellte Differenzbetrag für
eine zweckentsprechende Nutzung eingesetzt wurde bzw. werden wird.
Wird festgestellt, dass Differenzbeträge ohne zweckentsprechende Nutzung vorliegen und das
Budget somit zu hoch bewilligt wurde, so ist das Budget entsprechend anzupassen.
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Stellt sich während der Inanspruchnahme des TPB heraus, dass die tatsächlichen Kosten zur
Deckung des Bedarfs den Budgetbetrag übersteigen, ist eine Anpassung des Budgets zu prüfen.
8. Kündigung
Beide Partner der Zielvereinbarung können diese aus wichtigem Grund auch mit sofortiger
Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger
Grund kann für die/den Budgetnehmer-in insbesondere in der persönlichen Lebenssituation
liegen. Für den Beauftragten kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn die/der
Berechtigte die Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der zweckentsprechenden
Verwendung des Budgets, des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht
einhält oder eine notwendige Budgetanpassung nicht zustande kommt.
Bevor die Kündigung durch den Beauftragten ausgesprochen wird, soll die/der Berechtigte
Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Der Anspruch auf die notwendige Hilfe bleibt erhalten. Über die Art der Hilfegewährung wird
neu entschieden.
Datum
Budgetnehmer-in _______________
Beauftragter _________________________
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Zielvereinbarung
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Das Budgetvolumen umfasst einen monatlichen Betrag von xx € der sich im Einzelnen in
Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen des Trägers der Sozialhilfe
(Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) unterteilt.
Ein Bescheid, dem die einzelnen Beträge zu entnehmen sind, wird gesondert erlassen
Zwischen
Frau/ Herrn
wohnhaft
nachstehend Budgetnehmer/in genannt
und dem Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Amt für Soziale
Dienste – als zuständiger Leistungsträger für das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB )
nachstehend Beauftragter genannt
wird zur Erbringung von Leistungen
□ nach den §§ 36, 37 SGB XI Pflegesachleistung - Pflegegeld
□ und nach den §§ 53 ff. SGB XII (Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft)
□ und/oder nach § 61 Abs. 2 SGB XII Hilfe zur Pflege
in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (§ 17 Abs. 4 SGB IX) gemäß § 4
BudgetV die folgende Zielvereinbarung geschlossen:
1. Individuelle FörderFörder- und Leistungsziele
Das TPB ist bestimmt für die persönliche Assistenz.
Persönliche Assistenz sind die am individuellen Bedarf orientierten Hilfen bei den täglichen
Verrichtungen, bestimmt durch die Lebensrealität der auf Assistenz angewiesenen Menschen,
die eine kontinuierliche Arbeitstätigkeit erforderlich macht, deren Ausdifferenzierung in
Einzelleistungen nicht sinnvoll ist. Dies insbesondere, weil nicht planbare pflegerische
Leistungen im großen Umfang parallel zu anderen Leistungen anfallen. Persönliche Assistenz
dient der eigenständigen Gestaltung des Alltags in der eigenen Wohnung. Sie ermöglicht die
Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und den krankheitsbedingten Aufenthalt in
Krankenhäusern, soweit das dortige Personal nicht in der Lage ist, die notwendigen Hilfen zu
leisten oder dem Budgetnutzer der Einsatz von nicht angelerntem Personal nicht zuzumuten ist,
aufgrund zu erwartender Gefahren für Leib und Leben. Persönliche Assistenz ist eine von der/
vom Budgetnehmer/in bewusst gewählte Versorgungsform.
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Erforderlich ist sowohl personelle Kontinuität als auch Flexibilität in der Leistungserbringung, die
erreicht wird durch Hilfen aus einer Hand 1. Die Hilfen sind insbesondere
− im Bereich der Pflege (Aufstehen, Körperpflege, Ankleiden, Essen reichen, Zubettgehen,
Toilettengang, etc.)
− Hilfen im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen, Reinigen der Wohnung
etc.)
− Mobilitätshilfen (Begleitung, Unterstützung, etc.)
− Kommunikationshilfen Vorlesen, Freizeitgestaltung
− Anwesenheit für unvorhergesehene, mitunter gefährliche Situationen, in denen schnelle,
sachkundige Hilfe benötigt wird.
Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des auf Assistenz
angewiesenen Menschen, seine AssistentInnen selbst anzuleiten und deren Einsatz zu
organisieren und somit das Recht, die Arbeitsinhalte und -umstände zu bestimmen, d.h.
−
−
−
−
−
welche/r AssistentIn die Arbeiten ausführt,
welche der o.a. Arbeiten verrichtet werden,
wann die o.a. Arbeiten verrichtet werden,
wo die o.a. Arbeiten verrichtet werden,
wie die Arbeiten verrichtet werden.
Der Zeitaufwand beträgt xx Stunden pro Tag.
Der zeitliche Anteil der Eingliederungshilfe behinderter Menschen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft beträgt ... %, und der Hilfe zur Pflege ... % .
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe dienen der Sicherstellung einer
bedarfsgerechten Persönlichen Assistenz im Rahmen eines Arbeitgebermodells, mit der der
Budgetnehmerin/dem Budgetnehmer eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden soll.
2. Geltungsdauer
Die Zielvereinbarung wird für die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx abgeschlossen.
3. Nachweise
Das TPB ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet
werden. Zur Zielerreichung dienen auch Mittel aus dem TPB, die für Beratung und
Unterstützung zur Ausübung der Arbeitgeberfunktion dienen, ebenso wie Mittel, die für die
Planung, Begleitung, Organisation und Abrechnung der Assistenz (Regiekosten) verwendet
werden.
Die Budgetnehmerin/der Budgetnehmer weist die zweckentsprechende Verwendung
grundsätzlich halbjährlich nach. Der erste Termin ist jedoch bereits somit Anfang ... 2006.
Der Nachweis wird mit Hilfe der Unterlagen des Lohnbüros erbracht.
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4. Qualitätssicherung
Qualitätssic herung
Die Budgetnehmerin erklärt sich mit einer Überprüfung der Pflegequalität in viertel-bzw.
albjährlichem Abstand einverstanden. (Pflegefachberatung gem. § 37 Abs. 3 SGB XI ).
Zur Sicherung der Qualität wird der zuständige Sozialdienst zur Hilfe zur Pflege wie zur
Eingliederungshilfe Stellung nehmen.
Die Ausführung der Leistungen wird von Privatpersonen durchgeführt, die für die Erbringung
der persönlichen Assistenz und Pflege geschult sind. Eine Vertretung ist geregelt
Ein weiteres Kriterium der Qualitätssicherung stellt die Nutzerzufriedenheit dar.
5. Beratung und Unterstützung
Der Verein ... berät und unterstützt die Budgetnehmerin/den Budgetnehmer bei der Ausübung der
Arbeitgeberfunktion und den damit verbundenen Pflichten.
Zur weiteren Beratung und Unterstützung stehen die Beratungsstelle für behinderte Menschen
sowie die Koordinationsstelle für das TPB zur Verfügung.
6. Überprüfung der Zielvereinbarung
Die gemeinsame Überprüfung der Zielvereinbarung erfolgt grundsätzlich halbjährlich erstmals
jedoch bereits vier/fünf sechs Monate nach Auszahlung der ersten Teilrate, d. h. im ... 2006.
7. Budgetanpassung
Bei jeder Besprechung zur Überprüfung der Zielvereinbarung ist zu klären, ob – und wenn ja, in
welcher Höhe – die tatsächlichen Kosten das bewilligte Budget unterschreiten. Liegt eine
Unterschreitung vor, so ist zusätzlich zu klären, ob der festgestellte Differenzbetrag für eine
zweckentsprechende Nutzung eingesetzt wurde bzw. werden wird. Wird festgestellt, dass
Differenzbeträge ohne zweckentsprechende Nutzung vorliegen und das Budget somit zu hoch
bewilligt wurde, so ist das Budget entsprechend anzupassen. Stellt sich während der
Inanspruchnahme des TPB heraus, dass die tatsächlichen Kosten zur Deckung des Bedarfs den
Budgetbetrag übersteigen. Ist eine Anpassung des Budgets zu prüfen.
8. Kündigung
Beide Partner können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund auch mit sofortiger Wirkung
schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann
für die Budgetnehmerin/den Budgetnehmer insbesondere in der persönlichen Lebenssituation
liegen.
Für den Beauftragten kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn die Berechtigte die
Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der zweckentsprechenden Verwendung des Budgets,
des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht einhält oder eine
notwendige Budgetanpassung nicht zustande kommt.
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Bevor die Kündigung durch den Beauftragten ausgesprochen wird, soll die/der Berechtigte
Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Der Anspruch auf die notwendige Hilfe bleibt erhalten. Über die Art der Hilfegewährung wird
neu entschieden.
Der/die Budgetnehmer/in kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats
kündigen.
Datum
Budgetnehmer/in ______________
Beauftragter _________________________
Beraterhandbuch
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Vertrag über die Ziele
des Persönlichen Budgets
Sie bekommen das Persönliche Budget ab dem ______ (Datum).
Ab dann gilt dieser Vertrag.
Der Vertrag gilt bis zum _______ (Datum).
Sie machen den Vertrag mit dem Leistungsträger, den Sie beauftragt haben. Das ist __________
(Leistungsträger). Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des _________ (Leistungsträger) ist Ihre/Ihr
Beauftragte/Beauftragter.
Sie heißen: ____________________________________________
Sie sind geboren am: ____________________________________
Ihre Adresse ist: ________________________________________
1.
Bei welchem Projekt machen Sie mit?
Sie machen freiwillig mit bei einem Projekt zum Persönlichen Budget in ____________________ (Region).
Das Projekt heißt: „Modellprojekt zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget“.
2.
Was verändert sich bei Ihnen durch das
Persönliche Budget?
Durch das Persönliche Budget können Sie mehr selbst bestimmen. Sie sind damit selbst für Ihr Leben
verantwortlich.
Beispiel 1
Durch das Persönliche Budget sollen Sie:
Ihren Arbeitsplatz behalten.
sich gut in Ihrer Stadt und der Umgebung bewegen können.
in Ihrer Wohnung gut gepflegt werden.
eine Assistentin oder einen Assistenten bezahlt bekommen, der Sie in Ihrem Alltag unterstützt.
Beraterhandbuch
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(1) Sie bekommen Geld für Ihren Alltag.
Alltag
Zum Beispiel:
•
für eine Assistentin oder einen Assistenten,
der Ihnen im Haushalt hilft
•
für Ihre Freizeit
•
für eine Assistentin oder einen Assistenten,
der Sie unterstützt mit der Straßenbahn
zu fahren
Das Geld für den Alltag gibt Ihnen der Sozialhilfeträger.
(2) Sie bekommen Geld für eine Person,
Person, die Sie am Arbeitsplatz unterstützt.
unterstützt Das Geld für diese
Arbeitsassistenz bezahlt das Integrationsamt.
(3) Sie bekommen Geld für eine gute Pflege zu Hause. Das Geld für die Pflege kommt von der
Pflegeversicherung. Von der Pflegeversicherung bekommen Sie auch Geld für bestimmte Hilfsmittel.
Wenn Sie Fragen haben, wie Sie die Ziele des Persönlichen Budgets erreichen, können Sie zum Beispiel
bei dieser Beratungsstelle _________ um Rat fragen.
Beispiel 2
Sie möchten in einer eigenen Wohnung leben. Sie möchten die Person, die Ihnen hilft, selbst aussuchen
und bezahlen.
Deshalb bekommen Sie diese Unterstützungen:
Sie werden im Haushalt unterstützt.
Sie bekommen Hilfe, wenn Sie zu Ämtern gehen.
Sie werden unterstützt beim Thema Gesundheit und wenn Sie zum Arzt gehen.
Sie werden dabei unterstützt, sich gut mit anderen Menschen zu verstehen und mit Streit
umzugehen.
Diese Hilfen gehören alle zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Das Geld bekommen Sie vom Sozialhilfeträger.
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Beispiel 3
Sie wollen einen neuen Beruf lernen.
Dieser Beruf heißt ___________________________.
Deshalb bekommen Sie diese Unterstützung:
Geld für den Übergang. Dieses Geld
bekommen Sie, bis Sie in Ihrem neuen
Beruf Geld verdienen.
Gelder für Lernmittel wie zum Beispiel
Bücher, Kosten eines Lehrgangs oder
Gebühren bei Prüfungen.
Fahrtkosten
Das Geld bekommen Sie von der Rentenversicherung.
3.
Wie hoch ist mein Persönliches Budget?
Beispiel 1
Sie bekommen jeden Monat Geld:
Vom Sozialhilfeträger
€
Von der Pflegeversicherung
€
Vom Integrationsamt
€
Insgesamt bekommen Sie
€
Wenn die Beratung Geld kostet, müssen Sie die Beratung von diesem Geld bezahlen.
Beispiel 2
Sie bekommen _________€ Eingliederungshilfe.
Wenn Sie Beratung brauchen, müssen Sie das von diesem Geld bezahlen.
Beraterhandbuch
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Beispiel 3
Sie bekommen:
________€ für den Übergang,
________€ für Lernmittel und
________€ Fahrtkosten.
Insgesamt bekommen Sie ________€.
4.
Muss ich nachweisen, was ich mit dem Geld vom Budget mache?
Beispiel 1:
Sie müssen nicht nachweisen, was Sie mit dem Geld vom Sozialhilfeträger machen. Sie können mit dem
Geld die Dinge bezahlen, die Sie brauchen.
Alle 6 Monate treffen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Beauftragten. Wenn Sie möchten, kann auch noch Ihr
gesetzlicher Betreuer, ein Freund oder ein Assistent dabei sein. Alle schauen dann zusammen, ob Ihre
Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht wurden.
Sie müssen nachweisen, was Sie mit dem Geld vom Integrationsamt machen. Dazu müssen Sie einen
schriftlichen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsassistentin oder einem Arbeitsassistenten vorzeigen.
Sie müssen nicht nachweisen, was Sie mit dem Geld von der Pflegeversicherung machen. Ob Sie in der
Pflege alles haben, was Sie brauchen, wird überprüft.
Beispiel 2:
Eine Person wird Sie dabei unterstützen, sich gut mit anderen Menschen zu verstehen. Diese Person soll
sich gut auskennen und muss deshalb von einem Fachdienst kommen.
Mit der Hälfte des Persönlichen Budgets bezahlen Sie den Fachdienst. Das müssen Sie alle 6 Monate mit
einem Vertrag oder mit Rechnungen nachweisen.
Mit der anderen Hälfte des Geldes können Sie Personen bezahlen, die Sie unterstützen. Das müssen Sie
nicht nachweisen.
Beraterhandbuch
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Beispiel 3:
Sie bezahlen mit dem Geld vom Persönlichen Budget Ihre Ausbildung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Wenn Sie mit der Ausbildung fertig sind, müssen Sie das mit Ihrem Zeugnis nachweisen.
Alle 6 Monate müssen Sie nachweisen, wie viel Geld Sie für Fahrkarten und Lernmittel ausgegeben
haben. Wenn Sie Geld übrig haben, wird das mit dem Geld für die nächsten 6 Monate verrechnet.
5.
Wie wird Ihr Budget überprüft?
Beispiel 1:
Alle 6 Monate sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Beauftragten darüber,
ob Sie mit Ihren Leistungen zufrieden sind,
wie die Ziele erreicht wurden und
ob das Geld für die Dinge reicht, die Sie brauchen.
Alle 6 Monate überprüft ein Arzt oder eine Ärztin, ob Ihre Pflege gut gemacht wird.
Beispiel 2:
Alle 6 Monate sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Beauftragten darüber,
ob Sie mit Ihren Leistungen zufrieden sind,
wie die Ziele erreicht wurden und
ob das Geld für die Dinge reicht, die Sie brauchen.
Beispiel 3:
Ihre Schule ist dafür zuständig, dass Ihre Ausbildung gut ist.
Beraterhandbuch
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6.
Wer kann diesen Vertrag über die Ziele des Persönlichen Budgets kündigen?
Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, müssen Sie 6 Monate dabei bleiben. Das steht in §
17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX).
Sie oder Ihre Beauftragte/Ihr Beauftragter können den Vertrag sofort kündigen, wenn es einen wichtigen
Grund gibt. Ein Grund zu kündigen ist zum Beispiel, wenn sich in Ihrem Leben etwas Wichtiges ändert.
Der Beauftragte kann zum Beispiel dann kündigen, wenn Sie sich nicht an die Ziele halten.
Diese Kündigungen müssen schriftlich gemacht werden. Das alles steht in § 4 Abs. 2 der
Budgetverordnung (BudgetV).
Wenn Ihr Persönliches Budget gekündigt wurde, bekommen Sie kein Geld mehr. Sie haben trotzdem
weiter das Recht, die Leistungen zu bekommen.
7.
Was passiert mit meinem Namen, meiner Adresse und Telefonnummer?
Ich weiß, dass das Modellprojekt “Trägerübergreifendes Persönliches Budget” von Forschern untersucht
wird. Die Forscher befragen Personen, die das Persönliche Budget bekommen. Dazu brauchen die
Forscher von den Universitäten in Dortmund und Tübingen meinen Namen, meine Adresse und
Telefonnummer.
Ich erlaube …… (Name des Beauftragten) den Forschern meinen Namen, meine Adresse und
Telefonnummer zu geben.
Wenn ich nicht möchte, dass die Forscher meinen Namen, meine Adresse und Telefonnummer
bekommen, habe ich dadurch keinen Nachteil.
Beraterhandbuch
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Leistungsbestandteile
Assistenz / Arbeitsassistenz
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Berufliche Weiterbildung / Umschulung
Geld für Pflege
Vorbereitung auf den Beruf
Pflege,
eine Arbeit haben
Eingliederungshilfe
Sport, um gesund zu werden
Zusätzliche Leistungen
Kosten für die Reise
Fahrtkosten
Beruflich selbstständig sein zu können
Fahrten, um nach Hause zu fahren
Pflege am Tag und in der Nacht
Hilfe im Haushalt
Technische Arbeitshilfen
Pflege zu Hause
einen Arbeitsplatz haben
den Haushalt machen
in der Gemeinde leben zu können
Hilfe zur Pflege
Leistungen, die den Unterhalt eines Kindes
die Kinder betreuen
Hilfen für ein Auto / Fahrtkosten
Hilfen zum gesund werden
Hilfen, um sich gut in der Stadt und der
Betreuung durch eine Person, die sich gut
damit auskennt
die
eine
Person
macht
oder
Hilfsmittel
sichern
Hilfsmittel, die verbraucht werden
Umgebung bewegen zu können
Weitere Textbausteine
Gutschein
Nachweis, dass jemand gut ausgebildet ist
Vertrag über Leistungen
Servicestelle
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Checkliste zur Abklärung des Bedarfs
für ein Persönliches Budget für behinderte Menschen
Folgende Fragen sollen helfen, den Bedarf für ein Persönliches Budget abzuklären:
•
Welche Hilfebedarfe werden beantragt? Was ist das Anliegen?
•
Welche Art der Behinderung liegt vor, welche Nachweise gibt es ?
•
Gibt es einen aktuellen Leistungsträger? Welche Leistungen werden aktuell empfangen?
•
Wer sind mögliche Kostenträger für den vorgestellten Hilfebedarf, die hierfür entsprechende
Sachleistungen finanzieren?
•
Wer ist der Erstangegangene im Prozess und wer ist sinnvollerweise der Prozess-Beauftragte
auf Leistungsträger- und ggf. auf Leistungserbringerseite?
•
Ist eine Kontaktaufnahme mit weiteren Kostenträgern für die Erstellung eines möglichen
leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets notwendig/sinnvoll?
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III Vordrucke
1. Antragsformular für Leistungen durch ein trägerübergreifendes Persönliches Budget
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Leistungen
Leistungen im Rahmen des trägerübergreifenden persönlichen Budgets
Leistungskatalog:
1. Wohnung/ Haushaltsführung
2. Beratung
• Finanzielle, rechtliche und behördliche Angelegenheiten
• Psychosoziale Beratung
• Ernährung
3. Arbeit und Tagesstrukturierung
4. Freizeitangebote
5. Gruppenangebote in Freizeit und Sport
6. Medizinische Versorgung
Individuelle Hilfe/ Begleitung/Beratung
Diese Leistungen liegen im Vorfeld einer gesetzlichen Betreuung, sind oft im Betreuten Wohnen
angesiedelt, die Anzahl der geschätzten erforderlichen Termine sollten als Richtwert bei der
Beantragung dienen.
•
Sozialpädagogische Gespräche (mind. 10 Termine)
•
Klärung von Ansprüchen an Rententräger u. a. (mind. 10 Termine)
•
Beantragung zustehender Leistungen (Wohngeld, ALG II u. a.) (mind. 10 Termine)
•
Vorbereitung und Planung des Umzuges oder Entrümpelung (mind. 10 Termine)
•
Vermittlung zur Schuldnerberatung/ Rechtsberatung/Suchtberatung/ Jugendamt u. a.
(mind. 10 Termine)
•
Bearbeitung der Behördenpost (mind. 1 Jahr)
•
Begleitung zu Ämtern, Ärzten (mind. 1 Jahr)
Budgetassistenz
Budgetassistenz durch Dipl. Sozialarbeiter:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für BudgetnehmerInnen
•
Antragstellung
•
Psychosoziale Beratung
•
Finanzhaushalt
35,- €/ Std. (Abrechnung nach Aufwand)
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