Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn Bezirk Marzahn
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Adressen für Antragstellung –Bezirk MarzahnMarzahn-Hellersdorf - Sozialamt MarzahnMarzahn-Hellersdorf (Eingliederungshilfe) Riesaer Straße 94 12627 Berlin Tel.: 030 / 902934250 - Agentur für Arbeit Janusz-Korczak-Straße 32 12627 Berlin Tel.: 01801-555111 - Jugendamt Marzahn Marzahnhn-Hellersdorf Riesaer Straße 94 12627 Berlin Tel.: 030 / 902934100 - AOK – Berlin Helene-Weigel-Platz 10 12681 Berlin Tel.: 030 / 25310 - Barmer Ersatzkasse Bitterfelder Straße 13 12681 Berlin Tel.: 030 / 25331448002 - City BKK Allee der Kosmonauten 151f 12685 Berlin Tel.: 030 / 88950 - Integrationsamt (Landesamt für Gesundheit und Soziales) Sächsische Straße 28-30 10707 Berlin Tel.: 90127446 - Regionaler sozialpädagogischer Dienst (RSD) Premnitzer Str. 4 12681 Berlin Tel. 930298110 (Marzahn-Nord) Tel. 902936042 (Marzahn-Mitte) - Deutsche Rentenversicherung Knobelsdorffstraße 92 14059 Berlin Tel.: 030 / 30020 - www.rehawww.reha-servicestellen.de Beraterhandbuch Seite 26 Beraterhandbuch Seite 27 Unabhängige Beratungsstellen Beratungsstellen Die Arbeitsgemeinschaft für s elbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V. (ASL e. V.) berät Menschen mit körperlicher Behinderung, die eine Budgetgewährung in Erwägung ziehen (sog. Arbeitgebermodell oder auch Kombination aus Sozialstation und Arbeitgebermodell). ASL e. V. (Frau Stenger) in der Oranienstr. 189 in 10999 Berlin Tel.: 614 014 00; Fax: 6165 8951; Webseite: www.asl-berlin.de; e-mail: [email protected] Das Berliner Zentrum Zentru m für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V. berät durch „Peer Counseling“, d. h. Beratung und Unterstützung durch behinderte Menschen, die neben ihrer fachlichen Kompetenz ihre persönlichen Erfahrungen einbringen (Betroffenen beraten Betroffene). BZSL e. V. (Frau Marquardt) in der Prenzlauer Allee 36 in 10405 Berlin Tel.: 44054424/25; Fax:44054426; webseite: www.BZSL.de e-mail: [email protected] Die Interessengemeinschaft S elbstbestimmt Leben e. V. - ISL e. V. – berät zum Persönlichen Budget unter der Tel.Nr.: 0180 221 66 21; Webseite: www.isl-ev.de Ein Helfer-Pool, vom Verein „S S elbstbestimmtes Leben e.V.“ Kontaktbörse genannt, wird derzeit aufgebaut. Der Verein bietet in erster Linie Menschen mit geistiger Behinderung Beratung und Unterstützung. SL e. V. (Frau Dahlemann) Tel.: 688 22 508; Fax: 688 22 509; Webseite: www.selbstbestimmtes-leben-ev.de; E-mail: [email protected] Frau Weißenborn vom Angehörigenverband psychisch Kranker unterstützt nicht nur die Angehörigen, sie ist die Ansprechpartnerin auch für Betroffene. ApK Landesverband Berlin e. V. in der Mannheimer Str. 32 in 10713 Berlin Tel.: 843 157 14; Fax: 863 957 02; Webseite: www.apk-berlin.de E-mail: [email protected] Beraterhandbuch Seite 28 Linksammlung mit Grundlageninformationen zum Persönlichen Budget Aktuelle Informationen zum Persönlichen Budget vermittelt Ihnen diese Website des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget: http://www.budget.paritaet.org Weitere grundlegende Informationen erhalten Sie hier: − Eine Zusammenstellung des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums zu den rechtliche Grundlagen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget http://www.infothek.paritaet.org/pid/persbudget.nsf/4432b2687ce3f78fc1256f6c00392683/ 7b0d9d8f7de69c27c125716a001e9c05!OpenDocument − Handlungsempfehlungen der BAR (Bundesgemeinschaft für Rehabilitation) zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Diese wurden am 1. November 2006 um die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Persönlichen Budget ergänzt. http://www.bar-frankfurt.de/Aktuelles_Persoenliches_Budget.BAR − "Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget", nachzulesen auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/SGBIX/Persoenliches-Budget/umsetzung,did=157748.html − Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. hat eine einseitige Übersicht "7 Schritte zum Persönlichen Budget" erstellt. Nach den Vorgaben des SGB IX und der Budgetverordnung wird anschaulich der Gang von der Antragstellung bis zum Erlass des Verwaltungsaktes dargestellt. − "Das Persönliche Budget - Ein Handbuch für Leistungsberechtigte", herausgegeben von ForseA (Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen). Das Handbuch kann gegen die Zusendung eines mit 1,45 Euro frankiertem und der eigenen Adresse versehenem DIN C 5-Rückumschlages, sowie eines beiliegenden 5-Euro-Scheines für die Schutzgebühr beim Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, bestellt werden. Weitere Informationen unter: http://www.forsea.de − Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte bietet auf seiner Website ein Merkblatt zum Persönlichen Budget an. Es trägt den Titel "Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!" und steht zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsratgeber,index.html Was ist ein Persönliches Budget - in leichter Sprache erklärt: − Auf einer Website in einfacher Sprache informiert die Redaktion der Zeitschrift "angesagt“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe u. a. auch über das Persönliche Budget. http://www.lebenshilfe-angesagt.de/mitreden/budget/budget.htm − Die Universität Dortmund hat für das Projekt PerLe (Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität) 2003 eine Infobroschüre zum Persönlichen Budget in einfacher Sprache erstellt: http://www.fk-reha.uni-dortmund.de/Soziologie/PerLe/Info-Flyer_Budgetnehmer.pdf Beraterhandbuch Seite 29 Zielvereinbarung Trägerübergreifendes Persönliches Budget Gemäß Bescheid vom xx.xx.xx wird ein monatlicher Betrag von xx € für Leistungen der Krankenversicherung (= Fahrtkosten und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) und Leistungen des Trägers der Sozialhilfe (= Eingliederungshilfe xx € und Hilfe zur Pflege xx €) im Rahmen eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht. Zwischen Frau – Herrn wohnhaft in Berlin nachstehend Budgetnehmer-in genannt und dem Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Amt für Soziale Dienste – als zuständiger Leistungsträger für das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB ) nachstehend Beauftragter genannt wird zur Erbringung von Leistungen □ nach § 33 SGB V - Hilfsmittel – und § 60 SGB V - Fahrkosten – □ und / oder nach §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft □ und / oder nach § 61 Abs. 2 SGB XII Hilfe zur Pflege in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (§ 17 Abs. 4 SGB IX) gemäß § 4 BudgetV die folgende Zielvereinbarung geschlossen: 1. Individuelle FörderFörder- und Leistungsziele Leistung sziele Krankenversicherung: Eingliederungshilfe: Beispiele: − Schaffung einer Tagesstruktur, die zur Bewältigung der alltäglichen Aufgaben geeignet ist − Erschließung von Freizeitaktivitäten und Interessen, Beibehaltung bzw. Erhöhung des Aktivitätsniveaus, Auf- und Ausbau sowie Erhalt sozialer Kontakte − Klärung, ob eine Ablösung von der Mutter möglich ist; ggf. Vermittlung in eine betreute WG Hilfe zur Pflege: Beispiele (= entsprechend der Leistungskomplexe "LK’s") − Körperpflege − Zubereiten einer warmen Mahlzeit − Wechseln und Waschen der Wäsche Beraterhandbuch Seite 30 2. Geltungsdauer Das Zielvereinbarung wird für die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx geschlossen. 3. Nachweise Das TPB ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet werden. Zur Zielerreichung dienen auch Mittel aus dem TPB die für die Planung, Begleitung, Organisation und Abrechnung (Regiekosten) verwendet werden. Der Budgetnehmer weist die zweckentsprechende Verwendung grundsätzlich halbjährlich nach. Der erste Termin ist jedoch bereits/somit Anfang ... 2006. Der Nachweis erfolgt anhand von Belegen, Überweisungen an ... und über Quittungen an Herr/Frau ..., Kontoauszügen usw. 4. Qualitätssicherung Krankenkasse: Träger der Sozialhilfe: Zur Sicherung der Qualität wird die zuständige Ärztin und der Sozialdienst des Gesundheitsamtes Stellung nehmen. Der Sicherung der Qualität dient auch der Bericht des Anbieters. Ein weiteres Kriterium stellt die Nutzerzufriedenheit dar. 5. Beratung und Unterstützung Unterstützung Zur Beratung und Unterstützung stehen die Beratungsstelle für behinderte Menschen, sowie die Koordinationsstelle für das TPB zur Verfügung. 6. Überprüfung der Zielvereinbarung Die gemeinsame Überprüfung der Zielvereinbarung erfolgt halbjährlich erstmals sechs Monate nach Auszahlung der ersten Teilrate, d. h. im ... 2006. 7. Budgetanpassung Bei jeder Besprechung zur Überprüfung der Zielvereinbarung ist zu klären, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – die tatsächlichen Kosten das bewilligte Budget unterschreiten. Liegt eine Unterschreitung vor, so ist zusätzlich zu klären, ob der festgestellte Differenzbetrag für eine zweckentsprechende Nutzung eingesetzt wurde bzw. werden wird. Wird festgestellt, dass Differenzbeträge ohne zweckentsprechende Nutzung vorliegen und das Budget somit zu hoch bewilligt wurde, so ist das Budget entsprechend anzupassen. Beraterhandbuch Seite 31 Stellt sich während der Inanspruchnahme des TPB heraus, dass die tatsächlichen Kosten zur Deckung des Bedarfs den Budgetbetrag übersteigen, ist eine Anpassung des Budgets zu prüfen. 8. Kündigung Beide Partner der Zielvereinbarung können diese aus wichtigem Grund auch mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann für die/den Budgetnehmer-in insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen. Für den Beauftragten kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn die/der Berechtigte die Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der zweckentsprechenden Verwendung des Budgets, des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht einhält oder eine notwendige Budgetanpassung nicht zustande kommt. Bevor die Kündigung durch den Beauftragten ausgesprochen wird, soll die/der Berechtigte Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Der Anspruch auf die notwendige Hilfe bleibt erhalten. Über die Art der Hilfegewährung wird neu entschieden. Datum Budgetnehmer-in _______________ Beauftragter _________________________ Beraterhandbuch Seite 32 Zielvereinbarung Trägerübergreifendes Persönliches Budget Das Budgetvolumen umfasst einen monatlichen Betrag von xx € der sich im Einzelnen in Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen des Trägers der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) unterteilt. Ein Bescheid, dem die einzelnen Beträge zu entnehmen sind, wird gesondert erlassen Zwischen Frau/ Herrn wohnhaft nachstehend Budgetnehmer/in genannt und dem Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Amt für Soziale Dienste – als zuständiger Leistungsträger für das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB ) nachstehend Beauftragter genannt wird zur Erbringung von Leistungen □ nach den §§ 36, 37 SGB XI Pflegesachleistung - Pflegegeld □ und nach den §§ 53 ff. SGB XII (Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) □ und/oder nach § 61 Abs. 2 SGB XII Hilfe zur Pflege in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (§ 17 Abs. 4 SGB IX) gemäß § 4 BudgetV die folgende Zielvereinbarung geschlossen: 1. Individuelle FörderFörder- und Leistungsziele Das TPB ist bestimmt für die persönliche Assistenz. Persönliche Assistenz sind die am individuellen Bedarf orientierten Hilfen bei den täglichen Verrichtungen, bestimmt durch die Lebensrealität der auf Assistenz angewiesenen Menschen, die eine kontinuierliche Arbeitstätigkeit erforderlich macht, deren Ausdifferenzierung in Einzelleistungen nicht sinnvoll ist. Dies insbesondere, weil nicht planbare pflegerische Leistungen im großen Umfang parallel zu anderen Leistungen anfallen. Persönliche Assistenz dient der eigenständigen Gestaltung des Alltags in der eigenen Wohnung. Sie ermöglicht die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und den krankheitsbedingten Aufenthalt in Krankenhäusern, soweit das dortige Personal nicht in der Lage ist, die notwendigen Hilfen zu leisten oder dem Budgetnutzer der Einsatz von nicht angelerntem Personal nicht zuzumuten ist, aufgrund zu erwartender Gefahren für Leib und Leben. Persönliche Assistenz ist eine von der/ vom Budgetnehmer/in bewusst gewählte Versorgungsform. Beraterhandbuch Seite 33 Erforderlich ist sowohl personelle Kontinuität als auch Flexibilität in der Leistungserbringung, die erreicht wird durch Hilfen aus einer Hand 1. Die Hilfen sind insbesondere − im Bereich der Pflege (Aufstehen, Körperpflege, Ankleiden, Essen reichen, Zubettgehen, Toilettengang, etc.) − Hilfen im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen, Reinigen der Wohnung etc.) − Mobilitätshilfen (Begleitung, Unterstützung, etc.) − Kommunikationshilfen Vorlesen, Freizeitgestaltung − Anwesenheit für unvorhergesehene, mitunter gefährliche Situationen, in denen schnelle, sachkundige Hilfe benötigt wird. Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des auf Assistenz angewiesenen Menschen, seine AssistentInnen selbst anzuleiten und deren Einsatz zu organisieren und somit das Recht, die Arbeitsinhalte und -umstände zu bestimmen, d.h. − − − − − welche/r AssistentIn die Arbeiten ausführt, welche der o.a. Arbeiten verrichtet werden, wann die o.a. Arbeiten verrichtet werden, wo die o.a. Arbeiten verrichtet werden, wie die Arbeiten verrichtet werden. Der Zeitaufwand beträgt xx Stunden pro Tag. Der zeitliche Anteil der Eingliederungshilfe behinderter Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beträgt ... %, und der Hilfe zur Pflege ... % . Die Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe dienen der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Persönlichen Assistenz im Rahmen eines Arbeitgebermodells, mit der der Budgetnehmerin/dem Budgetnehmer eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden soll. 2. Geltungsdauer Die Zielvereinbarung wird für die Zeit vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx abgeschlossen. 3. Nachweise Das TPB ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet werden. Zur Zielerreichung dienen auch Mittel aus dem TPB, die für Beratung und Unterstützung zur Ausübung der Arbeitgeberfunktion dienen, ebenso wie Mittel, die für die Planung, Begleitung, Organisation und Abrechnung der Assistenz (Regiekosten) verwendet werden. Die Budgetnehmerin/der Budgetnehmer weist die zweckentsprechende Verwendung grundsätzlich halbjährlich nach. Der erste Termin ist jedoch bereits somit Anfang ... 2006. Der Nachweis wird mit Hilfe der Unterlagen des Lohnbüros erbracht. Beraterhandbuch Seite 34 4. Qualitätssicherung Qualitätssic herung Die Budgetnehmerin erklärt sich mit einer Überprüfung der Pflegequalität in viertel-bzw. albjährlichem Abstand einverstanden. (Pflegefachberatung gem. § 37 Abs. 3 SGB XI ). Zur Sicherung der Qualität wird der zuständige Sozialdienst zur Hilfe zur Pflege wie zur Eingliederungshilfe Stellung nehmen. Die Ausführung der Leistungen wird von Privatpersonen durchgeführt, die für die Erbringung der persönlichen Assistenz und Pflege geschult sind. Eine Vertretung ist geregelt Ein weiteres Kriterium der Qualitätssicherung stellt die Nutzerzufriedenheit dar. 5. Beratung und Unterstützung Der Verein ... berät und unterstützt die Budgetnehmerin/den Budgetnehmer bei der Ausübung der Arbeitgeberfunktion und den damit verbundenen Pflichten. Zur weiteren Beratung und Unterstützung stehen die Beratungsstelle für behinderte Menschen sowie die Koordinationsstelle für das TPB zur Verfügung. 6. Überprüfung der Zielvereinbarung Die gemeinsame Überprüfung der Zielvereinbarung erfolgt grundsätzlich halbjährlich erstmals jedoch bereits vier/fünf sechs Monate nach Auszahlung der ersten Teilrate, d. h. im ... 2006. 7. Budgetanpassung Bei jeder Besprechung zur Überprüfung der Zielvereinbarung ist zu klären, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – die tatsächlichen Kosten das bewilligte Budget unterschreiten. Liegt eine Unterschreitung vor, so ist zusätzlich zu klären, ob der festgestellte Differenzbetrag für eine zweckentsprechende Nutzung eingesetzt wurde bzw. werden wird. Wird festgestellt, dass Differenzbeträge ohne zweckentsprechende Nutzung vorliegen und das Budget somit zu hoch bewilligt wurde, so ist das Budget entsprechend anzupassen. Stellt sich während der Inanspruchnahme des TPB heraus, dass die tatsächlichen Kosten zur Deckung des Bedarfs den Budgetbetrag übersteigen. Ist eine Anpassung des Budgets zu prüfen. 8. Kündigung Beide Partner können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund auch mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann für die Budgetnehmerin/den Budgetnehmer insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen. Für den Beauftragten kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn die Berechtigte die Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der zweckentsprechenden Verwendung des Budgets, des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht einhält oder eine notwendige Budgetanpassung nicht zustande kommt. Beraterhandbuch Seite 35 Bevor die Kündigung durch den Beauftragten ausgesprochen wird, soll die/der Berechtigte Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Der Anspruch auf die notwendige Hilfe bleibt erhalten. Über die Art der Hilfegewährung wird neu entschieden. Der/die Budgetnehmer/in kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Datum Budgetnehmer/in ______________ Beauftragter _________________________ Beraterhandbuch Seite 36 Vertrag über die Ziele des Persönlichen Budgets Sie bekommen das Persönliche Budget ab dem ______ (Datum). Ab dann gilt dieser Vertrag. Der Vertrag gilt bis zum _______ (Datum). Sie machen den Vertrag mit dem Leistungsträger, den Sie beauftragt haben. Das ist __________ (Leistungsträger). Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des _________ (Leistungsträger) ist Ihre/Ihr Beauftragte/Beauftragter. Sie heißen: ____________________________________________ Sie sind geboren am: ____________________________________ Ihre Adresse ist: ________________________________________ 1. Bei welchem Projekt machen Sie mit? Sie machen freiwillig mit bei einem Projekt zum Persönlichen Budget in ____________________ (Region). Das Projekt heißt: „Modellprojekt zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget“. 2. Was verändert sich bei Ihnen durch das Persönliche Budget? Durch das Persönliche Budget können Sie mehr selbst bestimmen. Sie sind damit selbst für Ihr Leben verantwortlich. Beispiel 1 Durch das Persönliche Budget sollen Sie: Ihren Arbeitsplatz behalten. sich gut in Ihrer Stadt und der Umgebung bewegen können. in Ihrer Wohnung gut gepflegt werden. eine Assistentin oder einen Assistenten bezahlt bekommen, der Sie in Ihrem Alltag unterstützt. Beraterhandbuch Seite 37 (1) Sie bekommen Geld für Ihren Alltag. Alltag Zum Beispiel: • für eine Assistentin oder einen Assistenten, der Ihnen im Haushalt hilft • für Ihre Freizeit • für eine Assistentin oder einen Assistenten, der Sie unterstützt mit der Straßenbahn zu fahren Das Geld für den Alltag gibt Ihnen der Sozialhilfeträger. (2) Sie bekommen Geld für eine Person, Person, die Sie am Arbeitsplatz unterstützt. unterstützt Das Geld für diese Arbeitsassistenz bezahlt das Integrationsamt. (3) Sie bekommen Geld für eine gute Pflege zu Hause. Das Geld für die Pflege kommt von der Pflegeversicherung. Von der Pflegeversicherung bekommen Sie auch Geld für bestimmte Hilfsmittel. Wenn Sie Fragen haben, wie Sie die Ziele des Persönlichen Budgets erreichen, können Sie zum Beispiel bei dieser Beratungsstelle _________ um Rat fragen. Beispiel 2 Sie möchten in einer eigenen Wohnung leben. Sie möchten die Person, die Ihnen hilft, selbst aussuchen und bezahlen. Deshalb bekommen Sie diese Unterstützungen: Sie werden im Haushalt unterstützt. Sie bekommen Hilfe, wenn Sie zu Ämtern gehen. Sie werden unterstützt beim Thema Gesundheit und wenn Sie zum Arzt gehen. Sie werden dabei unterstützt, sich gut mit anderen Menschen zu verstehen und mit Streit umzugehen. Diese Hilfen gehören alle zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das Geld bekommen Sie vom Sozialhilfeträger. Beraterhandbuch Seite 38 Beispiel 3 Sie wollen einen neuen Beruf lernen. Dieser Beruf heißt ___________________________. Deshalb bekommen Sie diese Unterstützung: Geld für den Übergang. Dieses Geld bekommen Sie, bis Sie in Ihrem neuen Beruf Geld verdienen. Gelder für Lernmittel wie zum Beispiel Bücher, Kosten eines Lehrgangs oder Gebühren bei Prüfungen. Fahrtkosten Das Geld bekommen Sie von der Rentenversicherung. 3. Wie hoch ist mein Persönliches Budget? Beispiel 1 Sie bekommen jeden Monat Geld: Vom Sozialhilfeträger € Von der Pflegeversicherung € Vom Integrationsamt € Insgesamt bekommen Sie € Wenn die Beratung Geld kostet, müssen Sie die Beratung von diesem Geld bezahlen. Beispiel 2 Sie bekommen _________€ Eingliederungshilfe. Wenn Sie Beratung brauchen, müssen Sie das von diesem Geld bezahlen. Beraterhandbuch Seite 39 Beispiel 3 Sie bekommen: ________€ für den Übergang, ________€ für Lernmittel und ________€ Fahrtkosten. Insgesamt bekommen Sie ________€. 4. Muss ich nachweisen, was ich mit dem Geld vom Budget mache? Beispiel 1: Sie müssen nicht nachweisen, was Sie mit dem Geld vom Sozialhilfeträger machen. Sie können mit dem Geld die Dinge bezahlen, die Sie brauchen. Alle 6 Monate treffen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Beauftragten. Wenn Sie möchten, kann auch noch Ihr gesetzlicher Betreuer, ein Freund oder ein Assistent dabei sein. Alle schauen dann zusammen, ob Ihre Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht wurden. Sie müssen nachweisen, was Sie mit dem Geld vom Integrationsamt machen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsassistentin oder einem Arbeitsassistenten vorzeigen. Sie müssen nicht nachweisen, was Sie mit dem Geld von der Pflegeversicherung machen. Ob Sie in der Pflege alles haben, was Sie brauchen, wird überprüft. Beispiel 2: Eine Person wird Sie dabei unterstützen, sich gut mit anderen Menschen zu verstehen. Diese Person soll sich gut auskennen und muss deshalb von einem Fachdienst kommen. Mit der Hälfte des Persönlichen Budgets bezahlen Sie den Fachdienst. Das müssen Sie alle 6 Monate mit einem Vertrag oder mit Rechnungen nachweisen. Mit der anderen Hälfte des Geldes können Sie Personen bezahlen, die Sie unterstützen. Das müssen Sie nicht nachweisen. Beraterhandbuch Seite 40 Beispiel 3: Sie bezahlen mit dem Geld vom Persönlichen Budget Ihre Ausbildung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Wenn Sie mit der Ausbildung fertig sind, müssen Sie das mit Ihrem Zeugnis nachweisen. Alle 6 Monate müssen Sie nachweisen, wie viel Geld Sie für Fahrkarten und Lernmittel ausgegeben haben. Wenn Sie Geld übrig haben, wird das mit dem Geld für die nächsten 6 Monate verrechnet. 5. Wie wird Ihr Budget überprüft? Beispiel 1: Alle 6 Monate sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Beauftragten darüber, ob Sie mit Ihren Leistungen zufrieden sind, wie die Ziele erreicht wurden und ob das Geld für die Dinge reicht, die Sie brauchen. Alle 6 Monate überprüft ein Arzt oder eine Ärztin, ob Ihre Pflege gut gemacht wird. Beispiel 2: Alle 6 Monate sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Beauftragten darüber, ob Sie mit Ihren Leistungen zufrieden sind, wie die Ziele erreicht wurden und ob das Geld für die Dinge reicht, die Sie brauchen. Beispiel 3: Ihre Schule ist dafür zuständig, dass Ihre Ausbildung gut ist. Beraterhandbuch Seite 41 6. Wer kann diesen Vertrag über die Ziele des Persönlichen Budgets kündigen? Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, müssen Sie 6 Monate dabei bleiben. Das steht in § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX). Sie oder Ihre Beauftragte/Ihr Beauftragter können den Vertrag sofort kündigen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Ein Grund zu kündigen ist zum Beispiel, wenn sich in Ihrem Leben etwas Wichtiges ändert. Der Beauftragte kann zum Beispiel dann kündigen, wenn Sie sich nicht an die Ziele halten. Diese Kündigungen müssen schriftlich gemacht werden. Das alles steht in § 4 Abs. 2 der Budgetverordnung (BudgetV). Wenn Ihr Persönliches Budget gekündigt wurde, bekommen Sie kein Geld mehr. Sie haben trotzdem weiter das Recht, die Leistungen zu bekommen. 7. Was passiert mit meinem Namen, meiner Adresse und Telefonnummer? Ich weiß, dass das Modellprojekt “Trägerübergreifendes Persönliches Budget” von Forschern untersucht wird. Die Forscher befragen Personen, die das Persönliche Budget bekommen. Dazu brauchen die Forscher von den Universitäten in Dortmund und Tübingen meinen Namen, meine Adresse und Telefonnummer. Ich erlaube …… (Name des Beauftragten) den Forschern meinen Namen, meine Adresse und Telefonnummer zu geben. Wenn ich nicht möchte, dass die Forscher meinen Namen, meine Adresse und Telefonnummer bekommen, habe ich dadurch keinen Nachteil. Beraterhandbuch Seite 42 Leistungsbestandteile Assistenz / Arbeitsassistenz Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Berufliche Weiterbildung / Umschulung Geld für Pflege Vorbereitung auf den Beruf Pflege, eine Arbeit haben Eingliederungshilfe Sport, um gesund zu werden Zusätzliche Leistungen Kosten für die Reise Fahrtkosten Beruflich selbstständig sein zu können Fahrten, um nach Hause zu fahren Pflege am Tag und in der Nacht Hilfe im Haushalt Technische Arbeitshilfen Pflege zu Hause einen Arbeitsplatz haben den Haushalt machen in der Gemeinde leben zu können Hilfe zur Pflege Leistungen, die den Unterhalt eines Kindes die Kinder betreuen Hilfen für ein Auto / Fahrtkosten Hilfen zum gesund werden Hilfen, um sich gut in der Stadt und der Betreuung durch eine Person, die sich gut damit auskennt die eine Person macht oder Hilfsmittel sichern Hilfsmittel, die verbraucht werden Umgebung bewegen zu können Weitere Textbausteine Gutschein Nachweis, dass jemand gut ausgebildet ist Vertrag über Leistungen Servicestelle Beraterhandbuch Seite 43 Checkliste zur Abklärung des Bedarfs für ein Persönliches Budget für behinderte Menschen Folgende Fragen sollen helfen, den Bedarf für ein Persönliches Budget abzuklären: • Welche Hilfebedarfe werden beantragt? Was ist das Anliegen? • Welche Art der Behinderung liegt vor, welche Nachweise gibt es ? • Gibt es einen aktuellen Leistungsträger? Welche Leistungen werden aktuell empfangen? • Wer sind mögliche Kostenträger für den vorgestellten Hilfebedarf, die hierfür entsprechende Sachleistungen finanzieren? • Wer ist der Erstangegangene im Prozess und wer ist sinnvollerweise der Prozess-Beauftragte auf Leistungsträger- und ggf. auf Leistungserbringerseite? • Ist eine Kontaktaufnahme mit weiteren Kostenträgern für die Erstellung eines möglichen leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets notwendig/sinnvoll? Beraterhandbuch Beraterhandbuch Seite 44 III Vordrucke 1. Antragsformular für Leistungen durch ein trägerübergreifendes Persönliches Budget Beraterhandbuch Seite 45 Beraterhandbuch Seite 46 Beraterhandbuch Seite 47 Beraterhandbuch Seite 48 Leistungen Leistungen im Rahmen des trägerübergreifenden persönlichen Budgets Leistungskatalog: 1. Wohnung/ Haushaltsführung 2. Beratung • Finanzielle, rechtliche und behördliche Angelegenheiten • Psychosoziale Beratung • Ernährung 3. Arbeit und Tagesstrukturierung 4. Freizeitangebote 5. Gruppenangebote in Freizeit und Sport 6. Medizinische Versorgung Individuelle Hilfe/ Begleitung/Beratung Diese Leistungen liegen im Vorfeld einer gesetzlichen Betreuung, sind oft im Betreuten Wohnen angesiedelt, die Anzahl der geschätzten erforderlichen Termine sollten als Richtwert bei der Beantragung dienen. • Sozialpädagogische Gespräche (mind. 10 Termine) • Klärung von Ansprüchen an Rententräger u. a. (mind. 10 Termine) • Beantragung zustehender Leistungen (Wohngeld, ALG II u. a.) (mind. 10 Termine) • Vorbereitung und Planung des Umzuges oder Entrümpelung (mind. 10 Termine) • Vermittlung zur Schuldnerberatung/ Rechtsberatung/Suchtberatung/ Jugendamt u. a. (mind. 10 Termine) • Bearbeitung der Behördenpost (mind. 1 Jahr) • Begleitung zu Ämtern, Ärzten (mind. 1 Jahr) Budgetassistenz Budgetassistenz durch Dipl. Sozialarbeiter: Beratungs- und Unterstützungsleistungen für BudgetnehmerInnen • Antragstellung • Psychosoziale Beratung • Finanzhaushalt 35,- €/ Std. (Abrechnung nach Aufwand) Beraterhandbuch Seite 49 Beraterhandbuch Seite 50