reglement - Schweizerischer Fussballverband
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reglement - Schweizerischer Fussballverband
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2016 Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen A. Allgemeines Zweck dieses Reglements Dieses Geschäftsreglement regelt im Sinne von Art. 57 Abs. 2 der Statuten des SFV die Zusammenarbeit zwischen der strategisch tätigen Schiedsrichter-Kommission (SK/SFV) und dem operativ tätigen Referee Department, die Aufgabenverteilung innerhalb der SK/SFV, die Aufgaben der einzelnen Ressorts, die Wahl der Ressortmitglieder sowie die Zusammenarbeit mit den Schiedsrichter-Kommissionen der Regionalverbände. Terminologische Bemerkungen Im Geschäftsreglement werden die folgenden, in anderen Reglementen sowie in der Praxis geläufigen Begriffe und Abkürzungen verwendet: Statuten SFV Bereich Ressort Schiedsrichterwesen der TA Chef des Ressorts Schiedsrichterwesen der TA Schiedsrichterinspizient Geschäftsreglement SK/SFV Ressort Referee Department Head Referee Department Coach Der Gebrauch der männlichen Schreibweise dient lediglich der Vereinfachung und gilt auch für die weibliche Form. B. Schiedsrichter-Kommission 3 Personelles 3.1 Zusammensetzung der Schiedsrichter-Kommission Die Schiedsrichter-Kommission setzt sich aus dem Präsidenten und den Chefs der drei Ressorts Spitzen-Schiedsrichter, Nachwuchs sowie Amateurfussball und Entwicklung zusammen. 3.2 Wahlen Der Zentralvorstand wählt nach Anhörung der Abteilungen des SFV den Präsidenten der SK/SFV. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach Anhörung der Abteilungen sowie des Präsidenten der Schiedsrichterkommission. Es können nur Schiedsrichterinstruktoren gewählt werden. Die Wahl erfolgt im Anschluss an die ordentliche Delegiertenversammlung durch den Zentralvorstand auf den Beginn der folgenden Saison für die Dauer von zwei Jahren. Bei einer ausserordentlichen Vakanz erfolgt die Wahl bis zum Ablauf der ordentlichen Amtsdauer. Die SK/SFV wählt aus dem Kreis der Ressortchefs den Vizepräsidenten. 3.3 Juristischer Mitarbeiter Die SK/SFV wählt einen juristischen Mitarbeiter. Dieser unterstützt die SK/SFV und das Referee Department insbesondere bei der Behandlung von Disziplinarfällen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Reglementen und Spielregeln. 4 Aufgaben 4.1 Grundsatz Der SK/SFV obliegt in erster Linie die strategische Führung des Schiedsrichterwesens. Sie ist von den Klubs und Abteilungen unabhängig und untersteht direkt dem Zentralvorstand. Ihr untersteht das gesamte Schiedsrichterwesen gemäss den Vorgaben der FIFA und der UEFA. 2 4.2 Weisungen und Reglemente im Schiedsrichterbereich Die SK/SFV kann verbindliche Weisungen für die Arbeit der Ressorts erlassen. Sie erarbeitet die Reglemente, Regulative und Richtlinien im Schiedsrichterbereich. Soweit erforderlich legt sie diese den zuständigen Organen des SFV zur Verabschiedung vor. Dies gilt insbesondere für: - Geschäftsreglement der SK/SFV - Spesenregulativ - Entschädigungsregulativ für Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten - Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten-Reglement - Reglement für Schiedsrichterinstruktoren - Reglement für Schiedsrichter-Coaches 4.3 Aus- und Weiterbildung Die SK/SFV beschliesst und überwacht in Absprache mit dem Referee Department die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Schiedsrichter, SchiedsrichterAssistenten, Instruktoren sowie Coaches und gewährt im Rahmen des Budgets die entsprechenden Kredite. 4.4 Erlass von Anforderungsprofilen Die SK/SFV kann Anforderungsprofile erlassen und die Qualifikations- und Einsatzkriterien genehmigen für: - Schiedsrichter - Schiedsrichter-Assistenten - Instruktoren - Coaches. 4.5 Wahl der Mitglieder der Ressorts Die SK/SFV wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortchefs die Mitglieder der Ressorts. Im Zusammenhang mit der Amtsdauer gilt Ziffer 3.2 Absatz 2 analog. 4.6 Wahlvorschläge für den Head und die Mitarbeiter des Referee Departement Die SK/SFV unterbreitet den statutarisch zuständigen Organen des SFV Vorschläge für die Ernennung des Head Referee Department und die Anstellung der weiteren Mitarbeiter des Referee Departments. 4.7 Qualifikationen Die SK/SFV unterbreitet dem Zentralvorstand die Liste der internationalen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten, Coaches und Instruktoren zur Ratifizierung. Sie wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortchefs die national tätigen Coaches, wobei sie diese Listen periodisch überprüft. 4.8 Finanzen Die SK/SFV unterbreitet das Budget den zuständigen Organen des SFV zur Genehmigung und überwacht und kontrolliert die zweckgebundene Verwendung der finanziellen Mittel. Das Referee Department erarbeitet das Budget und stellt der SK/SFV die benötigten Kontrollinstrumente zur Verfügung. 3 4.9 Berichte Die SK/SFV prüft und genehmigt: - Arbeitsprogramme der Ressorts - Kursprogramme - Jahresberichte der Ressorts - Anträge der Ressorts und regionalen Schiedsrichter-Kommissionen auf Änderung von Reglementen und Weisungen - regeltechnische Gutachten 4.10 Kontakte Die SK/SFV bestimmt die Vertreter an in- und ausländische SR-Kurse. 4.11 Zusammenarbeit mit SSV Die SK/SFV arbeitet mit dem Schweizerischen Schiedsrichter-Verband (SSV) im Rahmen der Vereinbarung SFV-SSV zusammen. 4.12 Delegation von Aufgaben Die SK/SFV kann einzelne Aufgaben an die Ressorts oder das Referee Department delegieren. 5 Disziplinarmassnahmen 5.1 Generelle Zuständigkeit der SK/SFV Verfehlungen von Schiedsrichtern, Schiedsrichterassistenten, Schiedsrichterinstruktoren und Schiedsrichter-Coaches, welche im Zusammenhang mit einem durch den SFV, die Swiss Football League oder die Erste Liga organisierten Spiel oder Kurs stehen, werden durch die Schiedsrichterkommission des SFV disziplinarisch geahndet, sofern die Disziplinarkompetenz nicht gemäss nachstehender Ziffer an ein Ressort übertragen worden ist. 5.2 Zuständigkeit der Ressorts (Delegationsnorm) Administrative Vergehen (z. B. Fehler bei der Erstellung des Schiedsrichter-Rapports), Verstösse gegen SK/SFV- oder Ressorts-Weisungen (z. B. verspätete Anreise zu Spielen) sowie Verfehlungen, für welche gemäss den Strafrichtlinien in Art. 14 der Rechtspflegeordnung SFV als Regelstrafe bis zu 4 Suspensionen ausgesprochen werden können, werden durch das zuständige Ressort disziplinarisch geahndet. Die SK/SFV kann auch in diesen Fällen von sich aus aktiv werden. Bei den übrigen Fällen stellt das zuständige Ressort der SK/SFV begründete Anträge zur disziplinarischen Bestrafung. 6 Geschäftsablauf SK/SFV 6.1 Sitzungen Die SK/SFV versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern. Der Technische Direktor, der Head Referee Departement sowie die Vertreter der Abteilungen nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Je nach Art der traktandierten Geschäfte nehmen an den Sitzungen zudem der Ausbildungschef, der juristische Mitarbeiter oder der Präsident SSV mit beratender Stimme teil. 4 6.2 Beschlüsse Die SK/SFV fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmen. Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu. Die SK/SFV ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Ein Zirkularbeschluss erfordert die Zustimmung aller Mitglieder. 6.3 Protokoll Über die Sitzungen der SK/SFV werden ein Verhandlungsprotokoll sowie eine Pendenzenliste geführt. Das Verhandlungsprotokoll wird zur Sicherstellung des Informationsflusses weiteren Organen des SFV zur Verfügung gestellt. Die Redaktion des Protokolls erfolgt durch das Referee Department. 6.4 Unterschriftsberechtigung Die SK/SFV wird mit der Unterschrift des Präsidenten und des Head Referee Departement vertreten. Bei Ressortgeschäften unterzeichnet der Präsident mit dem zuständigen Ressortchef. Geschäfte in der abschliessenden Kompetenz des Ressorts unterzeichnet der Ressortchef mit einem Ressortmitglied oder dem zuständigen Mitarbeiter des Referee Departments. 6.5 Entschädigungen/Sitzungsgelder Die Entschädigung der Mitglieder der SK/SFV und der Ressorts sowie des juristischen Mitarbeiters richtet sich nach dem Spesenregulativ des SFV. C. Präsidium der Schiedsrichter-Kommission 7 Präsident der SK/SFV 7.1 Allgemeines Der Präsident führt die SK/SFV und leitet deren Sitzungen. Er koordiniert die Arbeit des Referee Departments für die SK/SFV und die Ressorts. 7.2 Kompetenzen Der Präsident kann Geschäfte der SK/SFV in Ausnahmefällen präsidial entscheiden, wenn die Sachund Rechtslage eindeutig und eine besondere Dringlichkeit geboten ist. 7.3 Kontakte Der Präsident ist zuständig für die Kontakte mit dem Zentralvorstand, den Abteilungen des SFV und den ständigen Kommissionen des SFV. Er pflegt in Zusammenarbeit mit dem Head Referee Departement über den Generalsekretär den Kontakt mit den Schiedsrichter-Kommissionen der FIFA/UEFA und den Landesverbänden. 7.4 Medieninformationen Der Präsident ist zusammen mit und dem Head Referee Department und dem Leiter Kommunikation des SFV zuständig für Medieninformationen allgemeiner Natur über das Schiedsrichter-Wesen. Die einzelne Ressorts betreffende Medienarbeit obliegt dem jeweiligen Ressortchef, wobei dieser die Koordination mit dem Head Referee Department und dem Leiter Kommunikation des SFV sicherstellt. 7.5 Stellvertretung Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten der SK/SFV bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung. 5 D. Ressorts 8 Allgemeines Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen richtet sich der Geschäftsablauf der Ressorts sinngemäss nach den Vorgaben für die SK/SFV. Die Mitglieder der SK/SFV und der Head Referee Department können mit beratender Stimme an allen Sitzungen der Ressorts teilnehmen. Die SK/SFV kann weiteren Personen eine beratende Stimme in den einzelnen Ressorts einräumen. 9 Ressort Spitzen-Schiedsrichter 9.1 Allgemeines Das Ressort Spitzen-Schiedsrichter besteht aus dem Ressortchef und bis zu drei Mitgliedern. Es wird ergänzt durch den für die Ausbildung der Spitzen-Schiedsrichter zuständigen Mitarbeiter des Referee Departements, welcher mit Stimmrecht an den Sitzungen des Ressorts teilnimmt. 9.2 Aufgaben Es ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Swiss Football League namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - die Aufsicht über die Aufgebotserstellung - die Qualifikation. Es unterstützt das Ressort Amateure und Entwicklung bzw. den Bereich Frauen in Belangen der Spitzen-Schiedsrichterinnen und -Assistentinnen. 9.3 Weisungen Das Ressort kann in Zusammenarbeit mit dem Referee Department spezielle Weisungen über die Spielleitung an die Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Swiss Football League erlassen. 9.4 Aufgebot Der Chef des Ressort Spitzen-Schiedsrichter ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA, UEFA und der SK/SFV für das Aufgebot der Schiedsrichter, Assistenten und Coaches bei nationalen und internationalen Spielen im In- und Ausland verantwortlich. 9.5 Qualifikationen Das Ressort qualifiziert mindestens einmal pro Jahr die bestehenden und neuen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Swiss Football League. Es unterbreitet der SK/SFV die Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7. Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den SchiedsrichterAssistenten, den Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit. 6 10 Ressort Nachwuchs 10.1 Allgemeines Das Ressort besteht aus dem Ressortchef und bis zu vier Mitgliedern. 10.2 Aufgaben Das Ressort ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Ersten Liga sowie der Referee Academy namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - das Aufgebot - die Qualifikation 10.3 Aufgebot Das Ressort erstellt die Vorgaben für das Aufgebot der Schiedsrichter und SchiedsrichterAssistenten sowie Coaches der Ersten Liga und der Referee Academy. 10.4 Talent-Schiedsrichter Das Ressort erarbeitet zuhanden der SK/SFV in Zusammenarbeit mit dem Referee Department und den weiteren Ressorts ein Anforderungsprofil für die Talent-Schiedsrichter sowie die Assistenten und unterstützt die Regionen bei der Talententwicklung. 10.5 Qualifikationen Es qualifiziert mindestens einmal pro Jahr die Schiedsrichter, Assistenten sowie Coaches und legt die Kadergrössen fest. Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den SchiedsrichterAssistenten, Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit. 11 Ressort Amateurfussball und Entwicklung 11.1 Allgemeines Das Ressort umfasst das Schiedsrichterwesen der Regionalverbände des SFV und der 2. Liga interregional sowie die Bereiche Frauen, Beach Soccer, Futsal. Die Bereiche Frauen, Beach Soccer sowie Futsal setzen sich je aus einem Chef sowie zwei Mitgliedern zusammen. 11.2 Bereich Regionen Das Ressort pflegt mit den Präsidenten der regionalen Schiedsrichter-Kommissionen eine institutionalisierte Zusammenarbeit und einen Austausch. Es erarbeitet Richtlinien für das regionale Schiedsrichter-Wesen und unterstützt die Regionalverbände in ihrer Aufgabe. Das Ressort übt in Absprache mit dem Ressort Nachwuchs die Oberaufsicht über das Schiedsrichterwesen in der 2. Liga interregional aus. Insbesondere erlässt es dazu generelle Weisungen, koordiniert das Aufgebot und organisiert bei Bedarf überregionale Kurse. 7 11.3 Bereich Frauen Der Bereich ist verantwortlich für die Frauen-Belange im Schiedsrichterwesen, namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - das Aufgebot; die Aufgebote für internationale Spiele und den Cupfinal erfolgen in Absprache mit dem Ressortchef. - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. Die Zusammenarbeit mit dem Ressort Spitzenschiedsrichter gemäss Ziff. 9.2 Abs. 2, dem Ressort Nachwuchs und den Regionen wird von der SK/SFV geregelt. 11.4 Bereich Beach Soccer Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Beach Soccer, namentlich für: - die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - die Aufsicht über die Aufgebotserstellung - Qualifikationen - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. 11.5 Bereich Futsal Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Futsal, namentlich für: - die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - das Aufgebot - Qualifikationen - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. E. Referee Department 12 Allgemeines Das Referee Departement ist als Teil der TA des SFV für die operativen Belange im Schiedsrichterwesen zuständig. Insbesondere unterstützt es die SK/SFV und ihre Ressorts bei der Erarbeitung der Entscheid-Grundlagen und Umsetzung der Beschlüsse. 13 Aufgaben 13.1 Aus- und Weiterbildung Das Referee Department erstellt die Konzepte, Programme, Grundlagen sowie Hilfsmittel für die Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter, Assistenten, Instruktoren und Coaches und sorgt für deren einheitliche Umsetzung auf allen Stufen. Dabei berücksichtigt es insbesondere die Entwicklungen im internationalen Schiedsrichterwesen. Das Referee Department organisiert und betreut die Aus- und Weiter-bildungsveranstaltungen, die von der SK/SFV durchgeführt werden. An anderen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen kann es mitwirken (insbesondere in der Form von Referaten). Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann es unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen (Schiedsrichter, Assistenten, Sprachen, Abteilungen) fallweise Vertreter aus den verschiedenen Bereichen des Schiedsrichterwesens beiziehen. 8 13.2 Reglemente im Schiedsrichterbereich Das Referee Department erarbeitet und aktualisiert die Reglemente, Regulative sowie Richtlinien im Schiedsrichterbereich und unterbreitet sie der SK/SFV zur Verabschiedung bzw. zur Unterbreitung an die für die formelle Verabschiedung zuständigen Organe des SFV. Das Department beantwortet Anfragen zur Auslegung der Spielregeln und verfasst Fragebogen regeltechnischer Natur sowie auf Verlangen Gutachten über regeltechnische Fragen. Gutachten sowie die Beantwortung von Regelauslegungsfragen grundsätzlicher Natur unterbreitet es der SK/SFV zur Genehmigung. 13.3 Finanzen Das Referee Department erstellt nach den Vorgaben der SK/SFV das Budget. Es führt die Buchhaltung sowie Kostenrechnung und stellt der SK/SFV regelmässig Zwischenabrechnungen und weitere Kontrollinstrumente zur Verfügung. 13.4 Administration Das Referee Department erstellt im Auftrag und nach den Vorgaben der SK/SFV und ihrer Ressorts die benötigten Berichte sowie Aufgebote im überregionalen Bereich und erledigt die übrigen Administrationsarbeiten. 13.5 Kontakte Das Referee Department pflegt in Zusammenarbeit mit der SK/SFV mit den Departementen der internationalen Verbände sowie der anderen Landesverbände einen Erfahrungsaustausch. F. Verschiedenes 14. Allgemeines Die SK/SFV hat sämtliche, nicht speziell erwähnten, sich sinngemäss aus den Statuten und Reglementen ergebenden Pflichten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schiedsrichterwesen zu erfüllen. 15. Textdifferenzen Bei Textdifferenzen ist die deutsche Fassung massgebend. 16. Inkraftsetzung Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Zentralvorstand des SFV per 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt die Ausgabe von 2012. SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND Präsident SK/SFV: sig. Markus Hug Head Referee Department: sig. Patrick Graf Das vorstehende Reglement wurde vom Zentralvorstand am 11.03.2016 genehmigt. 9