reglement - Schweizerischer Fussballverband

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reglement - Schweizerischer Fussballverband
Schiedsrichterkommission
REGLEMENT
Ausgabe 2016
Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen
A. Allgemeines
Zweck dieses Reglements
Dieses Geschäftsreglement regelt im Sinne von Art. 57 Abs. 2 der Statuten des SFV die
Zusammenarbeit zwischen der strategisch tätigen Schiedsrichter-Kommission (SK/SFV) und dem
operativ tätigen Referee Department, die Aufgabenverteilung innerhalb der SK/SFV, die Aufgaben
der einzelnen Ressorts, die Wahl der Ressortmitglieder sowie die Zusammenarbeit mit den
Schiedsrichter-Kommissionen der Regionalverbände.
Terminologische Bemerkungen
Im Geschäftsreglement werden die folgenden, in anderen Reglementen sowie in der Praxis
geläufigen Begriffe und Abkürzungen verwendet:
Statuten SFV
 Bereich
 Ressort Schiedsrichterwesen der TA
 Chef des Ressorts
Schiedsrichterwesen der TA
 Schiedsrichterinspizient
Geschäftsreglement SK/SFV
 Ressort
 Referee Department
 Head Referee Department

Coach
Der Gebrauch der männlichen Schreibweise dient lediglich der Vereinfachung und gilt auch für die
weibliche Form.
B. Schiedsrichter-Kommission
3 Personelles
3.1 Zusammensetzung der Schiedsrichter-Kommission
Die Schiedsrichter-Kommission setzt sich aus dem Präsidenten und den Chefs der drei Ressorts
Spitzen-Schiedsrichter, Nachwuchs sowie Amateurfussball und Entwicklung zusammen.
3.2 Wahlen
Der Zentralvorstand wählt nach Anhörung der Abteilungen des SFV den Präsidenten der SK/SFV.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach Anhörung der Abteilungen sowie des Präsidenten der
Schiedsrichterkommission. Es können nur Schiedsrichterinstruktoren gewählt werden.
Die Wahl erfolgt im Anschluss an die ordentliche Delegiertenversammlung durch den
Zentralvorstand auf den Beginn der folgenden Saison für die Dauer von zwei Jahren. Bei einer
ausserordentlichen Vakanz erfolgt die Wahl bis zum Ablauf der ordentlichen Amtsdauer.
Die SK/SFV wählt aus dem Kreis der Ressortchefs den Vizepräsidenten.
3.3 Juristischer Mitarbeiter
Die SK/SFV wählt einen juristischen Mitarbeiter. Dieser unterstützt die SK/SFV und das Referee
Department insbesondere bei der Behandlung von Disziplinarfällen sowie bei Fragen im
Zusammenhang mit Reglementen und Spielregeln.
4 Aufgaben
4.1 Grundsatz
Der SK/SFV obliegt in erster Linie die strategische Führung des Schiedsrichterwesens. Sie ist von
den Klubs und Abteilungen unabhängig und untersteht direkt dem Zentralvorstand. Ihr untersteht
das gesamte Schiedsrichterwesen gemäss den Vorgaben der FIFA und der UEFA.
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4.2 Weisungen und Reglemente im Schiedsrichterbereich
Die SK/SFV kann verbindliche Weisungen für die Arbeit der Ressorts erlassen. Sie erarbeitet die
Reglemente, Regulative und Richtlinien im Schiedsrichterbereich. Soweit erforderlich legt sie diese
den zuständigen Organen des SFV zur Verabschiedung vor. Dies gilt insbesondere für:
- Geschäftsreglement der SK/SFV
- Spesenregulativ
- Entschädigungsregulativ für Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten
- Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten-Reglement
- Reglement für Schiedsrichterinstruktoren
- Reglement für Schiedsrichter-Coaches
4.3 Aus- und Weiterbildung
Die SK/SFV beschliesst und überwacht in Absprache mit dem Referee Department die
Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Schiedsrichter, SchiedsrichterAssistenten, Instruktoren sowie Coaches und gewährt im Rahmen des Budgets die entsprechenden
Kredite.
4.4 Erlass von Anforderungsprofilen
Die SK/SFV kann Anforderungsprofile erlassen und die Qualifikations- und Einsatzkriterien
genehmigen für:
- Schiedsrichter
- Schiedsrichter-Assistenten
- Instruktoren
- Coaches.
4.5 Wahl der Mitglieder der Ressorts
Die SK/SFV wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortchefs die Mitglieder der Ressorts.
Im Zusammenhang mit der Amtsdauer gilt Ziffer 3.2 Absatz 2 analog.
4.6 Wahlvorschläge für den Head und die Mitarbeiter des Referee Departement
Die SK/SFV unterbreitet den statutarisch zuständigen Organen des SFV Vorschläge für die
Ernennung des Head Referee Department und die Anstellung der weiteren Mitarbeiter des Referee
Departments.
4.7 Qualifikationen
Die SK/SFV unterbreitet dem Zentralvorstand die Liste der internationalen Schiedsrichter,
Schiedsrichter-Assistenten, Coaches und Instruktoren zur Ratifizierung.
Sie wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortchefs die national tätigen Coaches, wobei sie diese
Listen periodisch überprüft.
4.8 Finanzen
Die SK/SFV unterbreitet das Budget den zuständigen Organen des SFV zur Genehmigung und
überwacht und kontrolliert die zweckgebundene Verwendung der finanziellen Mittel.
Das Referee Department erarbeitet das Budget und stellt der SK/SFV die benötigten
Kontrollinstrumente zur Verfügung.
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4.9 Berichte
Die SK/SFV prüft und genehmigt:
- Arbeitsprogramme der Ressorts
- Kursprogramme
- Jahresberichte der Ressorts
- Anträge der Ressorts und regionalen Schiedsrichter-Kommissionen auf Änderung von
Reglementen und Weisungen
- regeltechnische Gutachten
4.10 Kontakte
Die SK/SFV bestimmt die Vertreter an in- und ausländische SR-Kurse.
4.11 Zusammenarbeit mit SSV
Die SK/SFV arbeitet mit dem Schweizerischen Schiedsrichter-Verband (SSV) im Rahmen der
Vereinbarung SFV-SSV zusammen.
4.12 Delegation von Aufgaben
Die SK/SFV kann einzelne Aufgaben an die Ressorts oder das Referee Department delegieren.
5 Disziplinarmassnahmen
5.1 Generelle Zuständigkeit der SK/SFV
Verfehlungen von Schiedsrichtern, Schiedsrichterassistenten, Schiedsrichterinstruktoren und
Schiedsrichter-Coaches, welche im Zusammenhang mit einem durch den SFV, die Swiss Football
League oder die Erste Liga organisierten Spiel oder Kurs stehen, werden durch die
Schiedsrichterkommission des SFV disziplinarisch geahndet, sofern die Disziplinarkompetenz nicht
gemäss nachstehender Ziffer an ein Ressort übertragen worden ist.
5.2 Zuständigkeit der Ressorts (Delegationsnorm)
Administrative Vergehen (z. B. Fehler bei der Erstellung des Schiedsrichter-Rapports), Verstösse
gegen SK/SFV- oder Ressorts-Weisungen (z. B. verspätete Anreise zu Spielen) sowie
Verfehlungen, für welche gemäss den Strafrichtlinien in Art. 14 der Rechtspflegeordnung SFV als
Regelstrafe bis zu 4 Suspensionen ausgesprochen werden können, werden durch das zuständige
Ressort disziplinarisch geahndet. Die SK/SFV kann auch in diesen Fällen von sich aus aktiv werden.
Bei den übrigen Fällen stellt das zuständige Ressort der SK/SFV begründete Anträge zur
disziplinarischen Bestrafung.
6 Geschäftsablauf SK/SFV
6.1 Sitzungen
Die SK/SFV versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, oder
auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern.
Der Technische Direktor, der Head Referee Departement sowie die Vertreter der Abteilungen
nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Je nach Art der traktandierten Geschäfte nehmen an den Sitzungen zudem der Ausbildungschef,
der juristische Mitarbeiter oder der Präsident SSV mit beratender Stimme teil.
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6.2 Beschlüsse
Die SK/SFV fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmen. Die Mitglieder sind zur
Stimmabgabe verpflichtet.
Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu.
Die SK/SFV ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Ein
Zirkularbeschluss erfordert die Zustimmung aller Mitglieder.
6.3 Protokoll
Über die Sitzungen der SK/SFV werden ein Verhandlungsprotokoll sowie eine Pendenzenliste
geführt. Das Verhandlungsprotokoll wird zur Sicherstellung des Informationsflusses weiteren
Organen des SFV zur Verfügung gestellt.
Die Redaktion des Protokolls erfolgt durch das Referee Department.
6.4 Unterschriftsberechtigung
Die SK/SFV wird mit der Unterschrift des Präsidenten und des Head Referee Departement vertreten.
Bei Ressortgeschäften unterzeichnet der Präsident mit dem zuständigen Ressortchef.
Geschäfte in der abschliessenden Kompetenz des Ressorts unterzeichnet der Ressortchef mit
einem Ressortmitglied oder dem zuständigen Mitarbeiter des Referee Departments.
6.5 Entschädigungen/Sitzungsgelder
Die Entschädigung der Mitglieder der SK/SFV und der Ressorts sowie des juristischen Mitarbeiters
richtet sich nach dem Spesenregulativ des SFV.
C. Präsidium der Schiedsrichter-Kommission
7 Präsident der SK/SFV
7.1 Allgemeines
Der Präsident führt die SK/SFV und leitet deren Sitzungen.
Er koordiniert die Arbeit des Referee Departments für die SK/SFV und die Ressorts.
7.2 Kompetenzen
Der Präsident kann Geschäfte der SK/SFV in Ausnahmefällen präsidial entscheiden, wenn die Sachund Rechtslage eindeutig und eine besondere Dringlichkeit geboten ist.
7.3 Kontakte
Der Präsident ist zuständig für die Kontakte mit dem Zentralvorstand, den Abteilungen des SFV und
den ständigen Kommissionen des SFV.
Er pflegt in Zusammenarbeit mit dem Head Referee Departement über den Generalsekretär den
Kontakt mit den Schiedsrichter-Kommissionen der FIFA/UEFA und den Landesverbänden.
7.4 Medieninformationen
Der Präsident ist zusammen mit und dem Head Referee Department und dem Leiter Kommunikation
des SFV zuständig für Medieninformationen allgemeiner Natur über das Schiedsrichter-Wesen. Die
einzelne Ressorts betreffende Medienarbeit obliegt dem jeweiligen Ressortchef, wobei dieser die
Koordination mit dem Head Referee Department und dem Leiter Kommunikation des SFV
sicherstellt.
7.5 Stellvertretung
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten der SK/SFV bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung.
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D. Ressorts
8 Allgemeines
Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen richtet sich der Geschäftsablauf der Ressorts
sinngemäss nach den Vorgaben für die SK/SFV.
Die Mitglieder der SK/SFV und der Head Referee Department können mit beratender Stimme an
allen Sitzungen der Ressorts teilnehmen. Die SK/SFV kann weiteren Personen eine beratende
Stimme in den einzelnen Ressorts einräumen.
9 Ressort Spitzen-Schiedsrichter
9.1 Allgemeines
Das Ressort Spitzen-Schiedsrichter besteht aus dem Ressortchef und bis zu drei Mitgliedern. Es
wird ergänzt durch den für die Ausbildung der Spitzen-Schiedsrichter zuständigen Mitarbeiter des
Referee Departements, welcher mit Stimmrecht an den Sitzungen des Ressorts teilnimmt.
9.2 Aufgaben
Es ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches
der Swiss Football League namentlich für:
- die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department
- die Betreuung
- die Aufsicht über die Aufgebotserstellung
- die Qualifikation.
Es unterstützt das Ressort Amateure und Entwicklung bzw. den Bereich Frauen in Belangen der
Spitzen-Schiedsrichterinnen und -Assistentinnen.
9.3 Weisungen
Das Ressort kann in Zusammenarbeit mit dem Referee Department spezielle Weisungen über die
Spielleitung an die Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Swiss Football
League erlassen.
9.4 Aufgebot
Der Chef des Ressort Spitzen-Schiedsrichter ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA,
UEFA und der SK/SFV für das Aufgebot der Schiedsrichter, Assistenten und Coaches bei nationalen
und internationalen Spielen im In- und Ausland verantwortlich.
9.5 Qualifikationen
Das Ressort qualifiziert mindestens einmal pro Jahr die bestehenden und neuen Schiedsrichter,
Schiedsrichter-Assistenten und Coaches der Swiss Football League.
Es unterbreitet der SK/SFV die Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7.
Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den SchiedsrichterAssistenten, den Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit.
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10 Ressort Nachwuchs
10.1 Allgemeines
Das Ressort besteht aus dem Ressortchef und bis zu vier Mitgliedern.
10.2 Aufgaben
Das Ressort ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und
Coaches der Ersten Liga sowie der Referee Academy namentlich für:
- die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee
Department
- die Betreuung
- das Aufgebot
- die Qualifikation
10.3 Aufgebot
Das Ressort erstellt die Vorgaben für das Aufgebot der Schiedsrichter und SchiedsrichterAssistenten sowie Coaches der Ersten Liga und der Referee Academy.
10.4 Talent-Schiedsrichter
Das Ressort erarbeitet zuhanden der SK/SFV in Zusammenarbeit mit dem Referee Department und
den weiteren Ressorts ein Anforderungsprofil für die Talent-Schiedsrichter sowie die Assistenten
und unterstützt die Regionen bei der Talententwicklung.
10.5 Qualifikationen
Es qualifiziert mindestens einmal pro Jahr die Schiedsrichter, Assistenten sowie Coaches und legt
die Kadergrössen fest.
Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den SchiedsrichterAssistenten, Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit.
11 Ressort Amateurfussball und Entwicklung
11.1 Allgemeines
Das Ressort umfasst das Schiedsrichterwesen der Regionalverbände des SFV und der
2. Liga interregional sowie die Bereiche Frauen, Beach Soccer, Futsal. Die Bereiche Frauen, Beach
Soccer sowie Futsal setzen sich je aus einem Chef sowie zwei Mitgliedern zusammen.
11.2 Bereich Regionen
Das Ressort pflegt mit den Präsidenten der regionalen Schiedsrichter-Kommissionen eine
institutionalisierte Zusammenarbeit und einen Austausch. Es erarbeitet Richtlinien für das
regionale Schiedsrichter-Wesen und unterstützt die Regionalverbände in ihrer Aufgabe.
Das Ressort übt in Absprache mit dem Ressort Nachwuchs die Oberaufsicht über das
Schiedsrichterwesen in der 2. Liga interregional aus. Insbesondere erlässt es dazu generelle
Weisungen, koordiniert das Aufgebot und organisiert bei Bedarf überregionale Kurse.
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11.3 Bereich Frauen
Der Bereich ist verantwortlich für die Frauen-Belange im Schiedsrichterwesen, namentlich für:
- die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee
Department
- die Betreuung
- das Aufgebot; die Aufgebote für internationale Spiele und den Cupfinal erfolgen in Absprache
mit dem Ressortchef.
- Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV.
Die Zusammenarbeit mit dem Ressort Spitzenschiedsrichter gemäss Ziff. 9.2 Abs. 2, dem Ressort
Nachwuchs und den Regionen wird von der SK/SFV geregelt.
11.4 Bereich Beach Soccer
Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Beach
Soccer, namentlich für:
- die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department
- die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department
- die Betreuung
- die Aufsicht über die Aufgebotserstellung
- Qualifikationen
- Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV.
11.5 Bereich Futsal
Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Futsal,
namentlich für:
- die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department
- die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department
- die Betreuung
- das Aufgebot
- Qualifikationen
- Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV.
E. Referee Department
12 Allgemeines
Das Referee Departement ist als Teil der TA des SFV für die operativen Belange im
Schiedsrichterwesen zuständig. Insbesondere unterstützt es die SK/SFV und ihre Ressorts bei der
Erarbeitung der Entscheid-Grundlagen und Umsetzung der Beschlüsse.
13 Aufgaben
13.1 Aus- und Weiterbildung
Das Referee Department erstellt die Konzepte, Programme, Grundlagen sowie Hilfsmittel für die
Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter, Assistenten, Instruktoren und Coaches und sorgt für
deren einheitliche Umsetzung auf allen Stufen. Dabei berücksichtigt es insbesondere die
Entwicklungen im internationalen Schiedsrichterwesen.
Das Referee Department organisiert und betreut die Aus- und Weiter-bildungsveranstaltungen, die
von der SK/SFV durchgeführt werden. An anderen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen kann
es mitwirken (insbesondere in der Form von Referaten).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann es unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen
Anspruchsgruppen (Schiedsrichter, Assistenten, Sprachen, Abteilungen) fallweise Vertreter aus den
verschiedenen Bereichen des Schiedsrichterwesens beiziehen.
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13.2 Reglemente im Schiedsrichterbereich
Das Referee Department erarbeitet und aktualisiert die Reglemente, Regulative sowie Richtlinien im
Schiedsrichterbereich und unterbreitet sie der SK/SFV zur Verabschiedung bzw. zur Unterbreitung
an die für die formelle Verabschiedung zuständigen Organe des SFV.
Das Department beantwortet Anfragen zur Auslegung der Spielregeln und verfasst Fragebogen
regeltechnischer Natur sowie auf Verlangen Gutachten über regeltechnische Fragen. Gutachten
sowie die Beantwortung von Regelauslegungsfragen grundsätzlicher Natur unterbreitet es der
SK/SFV zur Genehmigung.
13.3 Finanzen
Das Referee Department erstellt nach den Vorgaben der SK/SFV das Budget. Es führt die
Buchhaltung sowie Kostenrechnung und stellt der SK/SFV regelmässig Zwischenabrechnungen und
weitere Kontrollinstrumente zur Verfügung.
13.4 Administration
Das Referee Department erstellt im Auftrag und nach den Vorgaben der SK/SFV und ihrer Ressorts
die benötigten Berichte sowie Aufgebote im überregionalen Bereich und erledigt die übrigen
Administrationsarbeiten.
13.5 Kontakte
Das Referee Department pflegt in Zusammenarbeit mit der SK/SFV mit den Departementen der
internationalen Verbände sowie der anderen Landesverbände einen Erfahrungsaustausch.
F. Verschiedenes
14. Allgemeines
Die SK/SFV hat sämtliche, nicht speziell erwähnten, sich sinngemäss aus den Statuten und
Reglementen ergebenden Pflichten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schiedsrichterwesen
zu erfüllen.
15. Textdifferenzen
Bei Textdifferenzen ist die deutsche Fassung massgebend.
16. Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Zentralvorstand des SFV per 1. Juli 2016 in
Kraft und ersetzt die Ausgabe von 2012.
SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND
Präsident SK/SFV:
sig. Markus Hug
Head Referee Department:
sig. Patrick Graf
Das vorstehende Reglement wurde vom Zentralvorstand am 11.03.2016 genehmigt.
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