Business Guide 2009/2010

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Business Guide 2009/2010
Ausgabe 200 9/2010
Ausgabe
2009/2010
E i n S e r v i c e f ü r U nte r n e h m e r,
G r ü n d e r u n d S e lb ststä n d i ge
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jeglicher Haftung befreit. Dagegen ist Bargeld einfach nur Steinzeit.
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Bargeld ist Steinzeit.
Wenn wir nachhaltiges Wachstum
und Arbeitsplätze schaffen wollen,
ist ein hohes Niveau an Verantwortlichkeit nötig.
Jean Claude Trichet (*20.12.1942), EZB-Präsident
Impressum:
Der Business Guide erscheint jährlich und wird an
alle
Unternehmensgründer
und
Selbstständige
kostenlos abgegeben. Der Ratgeber „Business Guide“
bietet
Informationen
für
Unternehmensgründer,
Wirtschaftstreibende und Selbständige. • Herausgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit • Verleger:
MediaMED GmbH • Idee & Urheberrecht: Mag. Nikolaus
Angermayr • Verlagsbüro Wien: Pillergasse 13/34, 1150
Wien • Verlagssitz und Verlagspostamt: 1150 Wien •
Projektleiter: Christoph R. Kny • Chefredaktion: Mag.
Nikolaus Angermayr • Redaktion: Mag. Sylvia Vana,
Dr. Stefan Buchinger, Andrea Buchegger, Christoph
R. Kny • Druck: Kny & Partner, Schrannenplatz 3/1/8,
2340 Mödling, Tel. 0676/310 67 14, Fax 02236/892 635,
[email protected] • Grafik: Klaudia Marko,
www.km-werbegraphik.at • Lektorat: Herzlichen Dank für
das Fachlektorat an: Mag. Sylvia Vana vom Gründerservice des
Wirtschaftsministeriums, Roman Riedl (WKÖ) • Coverfoto:
© Yuri Arcurs/Fotolia.com • Fotocredits und Abbildungen:
Wirtschaftskammer, Junge Wirtschaft, LiquidlibraryDigidias,
www.fotolia.de,
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wurde von Experten und Fachleuten begutachtet und
für gut befunden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne
Gewähr. Weder die Autoren oder die Experten noch der
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aus den im Ratgeber gegebenen Hinweisen resultieren,
eine Haftung übernehmen. Ver­öffent­lichung oder teilweise
Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des
Verlages. • Anzeigenannahme: Falls Sie mehr über die
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möchten, fordern Sie bitte nähere Informationen an:
MediaMED Verlag, Pillergasse 13/34, 1150 Wien, Herr
Mag. Angermayr, Tel. 0664/100 39 06, Fax 01/897 48 60-22,
[email protected]
Herzlichen Dank an alle, die zur Vollständigkeit und zum
Gelingen durch Ihre Mitarbeit beigetragen haben.
Der nächste Business Guide erscheint im Mai 2010.
Business Guide 1
Vorwort
Verantwortung übernehmen
und Motivation für berufliche
Selbstverwirklichung finden
DR. REINHOLD
MITTERLEHNER
Bundesminister
für Wirtschaft, Familie
und Jugend
Das moderne Erwerbsleben ist dadurch geprägt, dass von Arbeitnehmern gleichermaßen wie von Selbstständigen ein erhöhtes
Maß an Flexibilität gefordert wird. Die globalisierte Wirtschaft macht es erforderlich, dass
der Einzelne jede sich ergebende Erwerbs­
chance ergreift. Damit geht einher, dass moderne „Erwerbskarrieren“ durch wechselnde
Übergänge von der Unselbstständigkeit in
die selbstständige Erwerbstätigkeit und umgekehrt gekennzeichnet sind.
Der positive Trend bei den UnternehmensEin Unternehmen zu gründen ist eine hervorgründungen ist weiterhin ungebrochen: In
ragende Gelegenheit für Menschen, die unden vergangenen 15 Jahren wurden in Öster­
abhängig arbeiten wollen und bereit sind, sich
reich 365.880 Unternehüberdurchschnittlich einzumen gegründet. Seit
setzen. Laut einer Umfrage
2005 bewegt sich diese
der WKO gilt als Hauptmotiv
Bereits jede/r zweite
Zahl um die Marke von
für die Gründung noch im30.000 pro Jahr, 2008
mer der Wunsch, die eigene
Österreicher/in
machten sich 30.087 PerChefin oder der eigene Chef
(49 Prozent) hat
sonen selbstständig. Dazu sein. Die Freude an neudurch hat sich eine junen Herausforderungen und
Interesse an der
ge und selbstbewusste
der Wunsch, seine Existenz
Unternehmergeneration
eigenverantwortlich aufzuSelbstständigkeit.
entwickelt, die Verantbauen, sind ebenfalls Hauptwortung
übernehmen
antriebskräfte auf dem Weg
will und darin Motivation
in die Selbstständigkeit.
für berufliche Selbstverwirklichung sieht. ÖsVoraussetzung für den nachhaltigen Grünterreich braucht diese innovativen und erfinderboom sind nicht zuletzt klare Signale der
derischen Kräfte, die ihre beruflichen Stärken
Wirtschaftspolitik: Rechtliche und administraund Qualifikationen zu Eigenmarken ummüntive Hürden wurden beseitigt. Der Berufszuzen und daneben Wachstums-, Beschäftigang ist liberaler geworden. Eine moderne
gungs- und Struktureffekte generieren.
2 Business Guide
Vorwort
soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende
muss den besonderen Bedürfnissen der Unternehmer angepasst sein und auch für diese Gruppe mehr Sicherheit, mehr Flexibilität
und mehr Chancen bieten. Neben der neuen Selbst­ständigenvorsorge, die schon seit
einem Jahr in Kraft ist, wurde mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab 1. 1. 2009
ein weiterer Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik gesetzt.
Maßnahmen wie etwa die Halbierung der
Krankenversicherungsbeiträge, die Einführung des Jahressechstels und damit die begünstigte Besteuerung des 13. und 14.
Gehaltes auch für Unternehmer, das Neugründungsförderungsgesetz, bildungspolitische
Maßnahmen zur Stärkung des Unternehmergeistes, um nur einige zu nennen, vervollständigen die erfolgreiche Gründungspolitik in
den vergangenen Jahren.
Erleichterungen für Unternehmensgründer
sind Zeichen einer modernen Strukturpolitik.
Neue Unternehmen geben der heimischen
Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen neue
Arbeitsplätze und sind somit ein bedeutender
Wachstumsmotor. Gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten ist die Politik daher selbst
in höchstem Maße interessiert, die Rahmenbedingungen für Gründungswillige weiter zu
optimieren.
Um den Konjunkturabschwung abzufedern und
Arbeitsplätze zu sichern, wurden Maßnahmenpakete im Umfang von rund 6,2 Milliarden Euro
beschlossen. Das Konjunkturpaket I – die Mittelstandsmilliarde – umfasst speziell Maßnahmen
im Bereich der Finanzierung, damit den österreichischen Unternehmen in den nächsten Monaten ausreichend Kapital zur Verfügung steht.
Davon profitieren sowohl etablierte Unternehmen als auch Jungunternehmen.
Einige Unternehmensgründungen scheitern
in Österreich leider an Informationslücken,
betriebswirtschaftlichen Wissensdefiziten der
Planenden, sowie an nicht in Anspruch genommener begleitender Unterstützung. In Österreich besteht eine dichte Beratungslandschaft
sowie zahlreiche Gründerinitiativen und
-kampagnen. Mit dem vorliegenden Business
Guide 2009/2010 liegt ein gut strukturiertes
Informationsmedium für Unternehmensgründer bereits in der elften Auflage vor. Darüber
hinaus werden nützliche Informationen über
gesetzliche Neuerungen, Beratungsangebote und Förderungsprogramme gegeben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt Sie gerne als Partner auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit!
Dr. Reinhold Mitterlehner
Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend
Business Guide 3
Vorwort
Lieber Chef sein als Chef haben
Dr. Christoph
Leitl
Präsident der
Wirtschaftskammer Österreich
die Beratungsleistung des Gründer-Service
der Wirtschaftskammern wurde weiter gesteigert. Mit 45.000 Beratungen und 155.000
Kontakten in den Beratungsstellen zu den
Themen Gründen-Nachfolge-Franchise, wurde auch hier im abgelaufenen Jahr ein Spitzenwert erreicht. Die fundierte Beratung und
Planung des Gründungsprozesses ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen
Unternehmensstart.
Verbesserungen für
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist das Ziel
Ein-Personen-Unternehmen
für viele unternehmerisch denkenden Menschen. Für Viele ist die Idee zur Gründung
Viele Unternehmen starten bei ihrer Grüneines eigenen Unternehmens schon ein landung als Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
ge gehegter Wunsch. Die
Sie sind ein wichtiger FakJungen wollen ihr Schicktor für eine gut funktiosal selbst in die Hand nehnierende Wirtschaft. DesSchlüssel zum
men. Sie wollen etwas
wegen haben wir uns für
schaffen und sich nicht
Verbesserungen der RahErfolg: Eine fundierte
länger etwas anschaffen
menbedingungen für EPU
Vorbereitung.
lassen. Lieber Chef sein
eingesetzt und Vieles erals Chef haben, ist die Dereicht. Seit 1. 1. 2009 bevise!
steht die Möglichkeit
zu einer freiwilligen ArProfessionelle Beratung
beitslosenversicherung. Weiters wurde eine
für eine erfolgreiche Gründung
Reform des Einkommenssteuertarifs in die
Wege geleitet. Die Benachteiligung gegenDas hohe Niveau an Gründungen wurde mit
über Unselbstständigen bei der Besteuerung
30.087 neuen Unternehmen weiter gehalten.
des 13. und 14. Monatsgehalts wird beseitigt.
Nach Sparten gegliedert wurden 35,1 Prozent
Viele wesentliche Erleichterungen, die gerader Unternehmen im Gewerbe und Handwerk
de für kleine Unternehmen eine wichtige Ungegründet, 25,1 Prozent im Handel und 24,1
terstützung darstellen.
Prozent in Information und Consulting. 9,2
Prozent entfallen auf den Tourismus und 5,2
Um sich gut auf das Gespräch mit Banken
Prozent auf den Transport und Verkehr. Auch
und Förderstellen vorzubereiten bietet das
4 Business Guide
Vorwort
Gründer-Service der WKO auf der Homepage www.gruenderservice.at die kostenlose
Business-Plan-Software „Plan4You Easy“ sowie einen Mindestumsatzrechner an.
Große Zukunftschancen liegen im Schwerpunktbereich Innovation. Eine Studie des Wifo
hat gezeigt, dass gerade kleine Unternehmen
mit einer innovativen Geschäftsidee die größten Wachstumschancen haben. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Gerade in einem internationalen Umfeld können sich Unternehmer
damit einen besonderen Wettbewerbsvorteil
verschaffen.
in das Netzwerk der „Jungen Wirtschaft International (JCI)“ eingebunden. JCI besteht in
über 100 Ländern auf allen Kontinenten. Gemeinsam mit der AWO werden Messe- und
Marktsondierungsreisen organisiert. Mehr Informationen dazu sind unter www.jungewirtschaft.at zu finden.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern des
Business Guide 2009/2010 alles Gute, wirtschaftlichen Erfolg und viel Freude an der
Selbstständigkeit.
Nationales und internationales Netzwerk
„Kooperation statt Konkurrenz“ ist das Motto
der Jungunternehmer. Die Junge Wirtschaft
(JW) veranstaltet österreichweit etwa 600 Veranstaltungen pro Jahr. Außerdem ist die JW
Dr. Christoph Leitl
Präsident der
Wirtschaftskammer Österreich
Business Guide 5
Inhalt
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Dr. Reinhold Mitterlehner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich,
Dr. Christoph Leitl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Unternehmensgründung
Das Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Nachhaltige Unternehmensgründung
erfordert Information und Kommunikation . . . . . . . . . . . . 14
Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung. . . . . . . . . . 16
Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? . . . . . . . . . . . 18
Die Gründerinitiative der Freien Berufe . . . . . . . . . . . . . . . 20
Das richtige Gewerbe wählen –
Die Gewerbeordnung weist den Weg . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Der Start ins eigene Unternehmen –
Berufsrechtliche Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Gewusst wie – der Weg zum Gewerbeschein . . . . . . . . . 46
Das Arbeitsinspektorat als Partner
für junge Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige . . . . . . . . . . 50
Recht bekommen – auch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Richtige Planung und Informationsbeschaffung
zum Unternehmensstart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Die richtige Rechtsform optimal wählen und gestalten . . 59
Übersicht Rechtsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Internes Kontrollsystem (IKS)/Interne Revision . . . . . . . . . 64
AMS-Gründerprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Business Incubator Graz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Sonderteil Junge Wirtschaft
Top Termine –
Wo JungunternehmerInnen dabei sein sollten . . . . . . . . . . . . 30
Sicher Gründen – erfolgreich bleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Junge Wirtschaft – Heimat für Jungunternehmer . . . . . . . . . 34
Jungunternehmer haben Asterixfaktor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Franchising – „Gründen mit Netz“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Serviceangebot auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Service und Lobbying für Ein-Personen-Unternehmen
(EPU) – Unternehmen wir es gemeinsam! . . . . . . . . . . . . . . . . . .42
6 Business Guide
INhalt
Förderungen & Finanzen
Die Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Konjunkturpaket –
Die Mittelstandsmilliarde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Die Steuerreform 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Frauen voran
Die Wirtschaft ist weiblich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Gründerinnenzentrum Steiermark –
Unternehmen für Unternehmerinnen . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Frauenpower im Web . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
„Frau und Geld“ –
eine Initiative der Volksbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Aus- und Weiterbildung
IUG UNI Linz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
ASEP – ein „Forum von Wirtschaftsexperten“. . . . . . . . . . . . . .91
UNIUN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Institut für Entrepreneurship und Innovation. . . . . . . . . . . . . . . 93
Bildung = Wirtschaft + Museum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .94
Dienstleistungen & Service
Rechtliche Aspekte
der Unternehmensgründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Gelbe Seiten bringen Kunden und Umsatz . . . . . . . . . . . 100
Suchmaschinen Marketing –
damit Ihre Website leichter gefunden wird . . . . . . . . . . . 102
GS1 Austria – Service und Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
e-card – Motor für E-Health und E-Government . . . . . . 106
trend & FORMAT –
die starke Wirtschaftskompetenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
PALAZZO–
die Location für die nächste Firmenfeier . . . . . . . . . . . . . 112
Imperial Dinner Train . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
STA Business Travel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
SHA – Wellness Clinic. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Stress lass nach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Reiter’s Burgendland Resort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122
Adressteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Business Guide 7
Unternehmensgründung
Das Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend
Das Gründerservice des BMWFJ hilft, den
Grundstein für Ihre Selbstständigkeit zu legen.
Mag. Sylvia Vana
Gründungsbeauftragte
im Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie
und Jugend
Die Entscheidung „Selbstständigkeit“
In Österreich wählen jedes Jahr tausende
Menschen die Selbstständigkeit als Alternative zur klassischen unselbstständigen Berufskarriere. Die Aussicht auf bessere Zukunfts- und Einkommenschancen und der
lang gehegte Wunsch nach Selbstständigkeit
sind treibende Kräfte auf dem Weg zur Unternehmensgründung. Umfragen zufolge gilt
der Wunsch, der eigene Chef oder die eigene
Chefin zu sein, als Hauptmotiv für die Gründung eines eigenen Unternehmens.
Der Wandel in der Organisation unserer Arbeitswelt bietet immer mehr Platz für effizi-
8 Business Guide
entes Unternehmertum: Traditionelle Konzernhierarchien werden ersetzt durch vernetzte,
eigenständige Einheiten. Die Fähigkeit unternehmerischen Denkens ist nicht nur für Unternehmensgründer von wesentlicher Bedeutung,
sondern stellt mittlerweile auch eine Schlüsselqualifikation im Anforderungsprofil klassischer
Beschäftigungsverhältnisse dar.
Auch haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert. Dadurch hat sich eine junge selbstbewusste Unternehmergeneration
entwickelt, die Verantwortung übernehmen
will und darin Motivation für Ihr Handeln sowie berufliche Selbstverwirklichung sieht.
Positiver Trend
bei Unternehmensgründungen
Die Dynamik der Unternehmensgründungen
ist weiterhin ungebrochen: Seit 2005 bewegt
sich laut Wirtschaftskammer Österreich die
Anzahl der jährlichen Unternehmensneugründungen mit Nachhaltigkeit, d. h. Bestehen von
mindestens sechs Monaten, um die Marke von
30.000. Beachtlich ist auch der Rekordwert
der Gründerinnen: mehr als 40 % der neugegründeten Unternehmen wurden von Frauen
gegründet, ein europäischer Spitzenwert.
Unternehmensgründung
30.087
30.304
29.109
31.001
29.740
28.322
25.828
26.035
23.762
21.954
19.722
21.706
14.161
14.306
19.843
Unternehmensneugründungen in Österreich 1994–2008
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
vorl*
* Anmerkung: Daten 2008 vorläufig (endgültige Daten: Veröffentlichung voraussichtlich Mitte 2009)
Branchenschwerpunkte
Gründungsimpulse
seitens der Wirtschaftspolitik
Den Branchenschwerpunkt bildete hierbei
nicht – wie man meinen könnte – die Sparte „Information und Consulting“, sondern
mit 35,1 % die Unternehmensgruppe „Gewerbe und Handwerk“, gefolgt vom „Handel“ mit 25,1 %. Große Gründungspotentiale
für die Zukunft liegen noch bei Sozial- und
Gesundheitsberufen. Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft wird durch die GründerInnen also noch weiter vorange­trieben.
Beachtliche
Bestandsquoten der
österreichischen Start-ups
Die Bestandssquoten österreichischer GründerInnen sind beachtlich. Nach drei Jahren
bestehen noch über 80 %, nach fünf Jahren
existieren noch sieben von zehn Unternehmen. Absolut gesehen steigen die Zahlen der
überlebenden Gründungen generell stark an.
Ein Grund für die steigende Zahl von Start-ups
sind die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründer, die in den vergangenen Jahren
neu konstruiert wurden.
Der Berufszugang ist liberal und wurde weitgehend vereinfacht. Zahlreiche Berufe kann
man ohne gewerbliche Beschränkungen ausüben. (die Broschüre „A bis Z der freien Unternehmenstätigkeiten“ kann beim Bürgerservice im Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend angefordert werden). Mit
der Eigenberechtigung (Vollendung des 18.
Lebensjahres) als einziger Zugangsvoraussetzung zur Meisterprüfung, der Erweiterung der
Nebenrechte und der Schaffung von Teilgewerben wurde darüber hinaus auch größere
Flexibilität erreicht. Die neue Gewerbeordnung bringt aber auch weniger Bürokratie:
Die Vorlage von Dokumenten bei der GewerBusiness Guide 9
Unternehmensgründung
beanmeldung beschränkt sich im Grunde nur
mehr auf den Befähigungsnachweis.
Wirtschaftsförderungsprogramme
Die austria wirtschaftsservice Gesellschaft
mbH (aws), die große staatliche Förderbank,
fördert prioritär neue Unternehmen! DieNeugründer und Betriebsübernehmer sind
se können von einer Vielzahl von Förderprovon sämtlichen Anmeldegebühren befreit,
grammen (Mikrofinanzierungen für Gründer)
also u. a. von Stempelgebühren, Firmenprofitieren: Jungunternehmerförderungsakbucheintragungsgebühren, Bundesverwaltion, Gründungssparen, Unternehmensdynatungsabgaben, Grunderwerbs- oder Gesellmik, Eigenkapitalgarantien, Seed-financing
schaftssteuer! Die gesetzliche Grundlage
oder Business-Angel-Börse (siehe Fördedafür bildet das „Neugründungsförderungsrungsteil in dieser Ausgabe!) oder letztendlich
gesetz“ (NeuFÖG). Weiters werden Grünauch der Double Equity Fonds. Das Eigenkader, die im Gründungsjahr auch schon Arpital, das von Unternehmen bzw. von privaten
beitsplätze
schaffen,
Eigenkapitalgebern
bei den Lohnneben­
(Familie,
Freunde,
kosten ent­lastet: Das
Business Angels, Gesind Dienstgeberbeiträschäftspartner)
beDas Gründungsklima
ge zum Familienlasten­
reitgestellt wird, wird
aus­gleichs­fonds, Arbeit­
durch einen zu 100 %
hat sich deutlich
geber­beiträge
zur
von der aws besichergebessert.
Wohnbauförderung, Beiten Kredit („Verdopträge zur gesetzlichen
pelungskredit“), für
Un­fallversicherung und
den keine persönliche
die Kammerumlage II
Haftung erfolgt, verder Wirtschaftskammer. Wenden Sie sich bit- doppelt. Mehr Informationen dazu bietet das
te an Ihre jeweilige Interessensvertretung – in Kundencenter der aws (www.awsg.at).
der Regel ist dies die Wirtschaftskammer Österreich, dort erhalten Sie das entsprechende
Konjunkturpaket:
Formular und dazu eine kostenlose Gründungsberatung!
Vor dem Hintergrund der mit der globalen
Finanzkrise und der damit einhergehenden
Gründen innerhalb
Wachstumsverlangsamung verfolgt die Bunvon 24 Stunden
desregierung während der gesamten Legislaturperiode eine effiziente Wachstumspolitik.
Wer in Österreich ein nicht protokolliertes
Konjunktur- und arbeitsmarktpolitische Maß(d. h. nicht im Firmenbuch eingetragenes) Ein- nahmen stehen im Vordergrund. Mit dem Konzelunternehmen gründen möchte, kann dies
junkturpaket I (Mittelstandsoffensive), dem
innerhalb eines Tages durchführen. Österreich
Konjunkturpaket II (Investitionsoffensive) und
nimmt hier verglichen mit sehr unternehmer- der Steuerreform zur Nachfragestärkung soll
freundlichen Ländern wie Deutschland, Großder Konjunkturabschwung abgefedert werbritannien, Schweden, Niederlande oder
den. Die Mittelstandsoffensive umfasst speziFinnland eine absolute Spitzenposition ein.
ell Maßnahmen im Bereich Finanzierung, damit
Geringere Gründungskosten
10 Business Guide
Unternehmensgründung
österreichischen Unternehmen ausreichend
Kapital zur Verfügung gestellt wird. Davon profitieren bereits etablierte Unternehmen gleichermaßen wie Jungunternehmen. Mehr Informationen dazu finden Sie und auf den Seiten
76–78 und unter www.konjunkturpaket.at.
Selbstständigenvorsorge
Seit Beginn 2007 ist die „Abfertigung Neu“
auch für Unternehmer Realität. Damit wurde die soziale Sicherheit der Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Die durch
die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt
und später in Form einer monatlichen Zusatzpension oder als einmaliger Barbetrag ausbezahlt. Bei einem Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit
können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für
Selbstständige ab dem 1. 1. 2009 soll die Entscheidung zur selbstständigen Erwerbstä-
tigkeit erleichtern und das Verarmungsrisiko
verringern. Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung erfolgt
im Rahmen eines Optionen-Modells unter
Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche.
Damit fällt eine wesentliche Barriere bei der
Entscheidung zwischen Selbstständigkeit und
Unselbständigkeit und die Übergänge werden in beide Richtungen fließender. So wird
es den Menschen erleichtert, ihre Ideen einmal in selbstständiger, einmal in unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu realisieren.
Weitere Verbesserungen und
Aktivitäten im Rahmen der Offensive
für Jungunternehmer:
aa Die Verwaltungsreform brachte die längst fälligen One-stop-shops: Bezirkshauptmannschaften sind heute die zentralen Anlaufstellen für alle Behördenwege. Das Motto: „Der
Akt läuft und nicht der Bürger/Unternehmer“!
aa Durch die E-Government-Initiative der
Bundesregierung sollte die elektronische
Gewerbeanmeldung bald flächendeckend
Business Guide 11
Unternehmensgründung
aa
aa
aa
aa
aa
aa
aa
aa
aa
möglich sein. Steuererklärungen (Arbeitnehmerveranlagung) können bereits per
Internet eingebracht werden.
Tarifreform: niedrigere Beitragsgrundlagen für Pensions- und Krankenversicherung für Jungunternehmer in den ersten
3 Jahren
Durch die Einführung des Jahressechstels,
also die begünstigte Besteuerung des 13.
und 14. Gehaltes auch für Unternehmer,
profitieren auch Selbstständige von der
Steuerreform 2009
Regionale Gründerzentren bzw. Inkubatoren und Gründer-Coaching
Bewusstseinsbildende Aktivitäten im
Schulwesen (z. B. Firmenplanspiele in AHSJUNIOR, IFTEC)
Gründungslehrstühle an den Universitäten
Klagenfurt, Linz und Wien
Österreichweite Business-Plan-Wettbewerbe (i2b, GO-Gründerwettbewerb)
Veranstaltungen und Kampagnen der Jungen Wirtschaft
Erweiterung der steuerlich begünstigten
Forschungsaufwendungen (Forschungsprämie für Gründer)
Das Unternehmensgründungsprogramm
des AMS bietet eine Unterstützung auf
12 Business Guide
dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur
Selbstständigkeit durch Weiterbildung,
Beratung und Training.
Information bedeutet Vorsprung
Informationsdefizite sollten kein Grund für
das Scheitern von Firmengründungen mehr
sein! Nützen Sie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium mit seinen starken Partnern, den Wirtschaftskammern, den Förderungsstellen,
Sozialversicherungsanstalten
oder den Freien Berufen. Besuchen Sie die
einschlägigen Internet-Portale. Schaffen Sie
sich Ihr eigenes Netzwerk!
a
Weitere Informationen
Mag. Sylvia Vana
Gründungsbeauftragte
im Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend
A-1011 Wien, Stubenring 1
Tel.: +43 (0) 1/711 00-5119
Fax: +43 (0) 1/711 00 93-5119
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmwfj.gv.at
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gründung erfordert Information
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Ihre Idee ist genial, Ihr Produkt eine technische Meisterleistung, Ihre Dienstleistung so
originell, dass Sie annehmen, damit am Markt
Wettbewerbsvorteile zu haben. Sie wollen Ihr
eigener Chef sein! Das sind schon gute Voraussetzungen für Ihren künftigen Geschäftserfolg. Und Sie wollen Ihre Idee professionell
umsetzen, denn Sie wissen, dass die Idee allein nicht ausreichen wird. Man muss sich anstrengen, um am Markt erfolgreich zu sein.
Deshalb überlegen Sie:
aa Wer sind meine Mitbewerber und wo liegen deren Stärken und Schwächen?
aa Warum soll ein Kunde ausgerechnet mein
Produkt und das bei mir kaufen?
aa Habe ich ein Marketingkonzept, mit dem
ich mein Unternehmen kunden- und markt­
orientiert führen kann?
aa Habe ich meinen Kapitalbedarf genau ermittelt?
aa Welche Rechtsform will ich meinem Unternehmen geben?
Für jede gewerbliche Tätigkeit brauche ich eine
Gewerbeberechtigung.
Es ist für mich daher wichtig zu wissen:
aa Wem bringt mein ProGründerInnen
dukt/meine Dienstleis­
von heute sind
tung einen Nutzen?
aa Wem bringt mein Proa Welche Art von Gewerselbstbewusst
dukt/meine Dienstleis­
be übe ich selbststänund mobil
tung einen Nutzen?
dig aus?
aa Wen will ich mit meinem
a Welche
VoraussetProdukt eigentlich anzungen (Befähigungssprechen?
nachweis u. a.) muss ich
aa Welchen Standort halte ich für den geeigerbringen?
netsten?
a Wie komme ich konkret zu einer Gewerbeaa Welchen Preis ist mein möglicher Kunde
berechtigung?
bereit zu zahlen?
a Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmiaa Wie komme ich an meine Kunden heran?
gung?
aa Wie werden sich die Verkaufschancen in
den nächsten Jahren entwickeln?
Oder wollen Sie den Betrieb Ihrer Eltern,
aa Wie kann ich mein Produktangebot noch
eines Verwandten oder eines Bekannten überergänzen?
nehmen?
14 Business Guide
Unternehmensgründung
aa Welche Möglichkeiten gibt es?
aa Was muss man bei Übernahmen be­
achten?
aa Wie wird die Übernahme steuerlich be­
handelt?
Gute Vorbereitung
ist alles!
Viele Fehler könnten durch entsprechende Beratung und genaue, detaillierte Vorbereitung
der Unternehmensgründung leicht vermieden werden. Der erste und wichtigste Schritt
des Vorhabens einer Unternehmensgründung
ist die Formulierung und strukturierte Darstellung der Geschäfts­idee im Rahmen eines
Business Plans, der schriftlich verfasst werden
sollte. Als Hilfe bei der Erstellung kann die
zuvor angeführte Checkliste herangezogen
werden. Die Antworten auf die oben gestellten Fragen fassen Sie in einem Geschäftsplan
(„Business Plan“) zusammen.
Anschließend sollte dieses Konzept kritisch
reflektiert werden, auch unter Heranziehen
von kompetenten Beratern, um zum einen
Planungsdefizite oder mögliche Problemfelder in der Umsetzungsphase frühzeitig zu
erkennen. Zum anderen können sich durch
neue Sichtweisen und externe Impulse auch
kreative Erweiterungen der Geschäftsidee zu
ergeben. a
Weitere Informationen
Mag. Sylvia Vana
Gründungsbeauftragte
im Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend
A-1011 Wien, Stubenring 1
Tel.: +43 (0) 1/711 00-5119
Fax: +43 (0) 1/711 00 93-5119
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmwfj.gv.at
Business Guide 15
Unternehmensgründung
Schritt für Schritt zur
Unternehmensgründung
Von der Geschäftsidee zum Gewerbeschein!
Vor der erfolgreichen Gründung des eigenen
Unternehmens sollten ein gesundes Maß an Planung
und kritischer Selbstanalyse stehen. Die persönlichen
Eigenschaften und die Bereitschaft, sich von der fixen
40-Stunden-Woche zu verabschieden, gehören da
genauso hinterfragt wie die Erstellung eines
realistischen Businessplans oder der Check
der rechtlichen Voraussetzungen.
1
C
heck der persönlichen
Unternehmereigenschaften
Der Wechsel in die Selbstständigkeit bringt
massive Änderungen der eigenen Lebensführung mit sich. Es stellt sich die Frage, ob man
dazu wirklich auf Dauer bereit ist. Außerdem
sind bestimmte Unternehmereigenschaften
gefragt wie Beharrlichkeit, Ausdauer oder Risikobereitschaft.
2
3
nommen werden. Als Partner stehen dafür u. a.
Institutionen wie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium, das Gründer-Service der
Wirtschaftskammern oder Banken zur Verfügung. Nutzen Sie aber auch die kostenlosen
Informationsangebote der Jungen Wirtschaft,
der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Höhe der Sozialversicherungsbeiträge), des Arbeitsmarktservice, der
österreichischen Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder der Steuerberater!
Informationsbeschaffung
Erstellung eines Businessplans
Grundsätzlich gilt: Gut informiert und beraten
ist halb gewonnen. Daher sollte bereits am Beginn jeder Überlegung, ein Unternehmen zu
gründen, professionelle Hilfe in Anspruch ge-
16 Business Guide
Die Vorlage eines Geschäftsplanes („Businessplan“) gehört heute zum guten Ton im
Umgang mit Geschäftspartnern. Beinahe
Unternehmensgründung
4
5
unabdingbar ist diese Visitenkarte bei Kreditverhandlungen mit Banken. Der Geschäftsplan zwingt den Gründer, seine Geschäfts­
idee systematisch durchzudenken.
Der Start ins eigene Unternehmen
Sind alle vorgenannten Schritte erledigt, steht
der Unternehmensgründung nichts mehr im
Wege.
A
nwendung der Gewerbeordnung
und Berufszugang
Wie man konkret zum Gewerbeschein kommt
und allgemeine Vorrausetzungen, finden Sie
Vor jeder Aufnahme einer unternehmerischen
im Kapitel „Gewusst wie – Der Weg zum GeTätigkeit ist deren Einordwerbeschein“ ab Seite 46.
nung in eine bestimmte GeDamit Sie in steuerrechtwerbe-Kategorie zu klären.
licher Sicht alles richtig maPlanung
Details dazu im Kapitel „Das
chen, lesen Sie dazu mehr
richtige Gewerbe wählen“
ab Seite 56. a
und kritische
ab Seite 22, und „Welche
Selbstanalyse
Erwerbskategorie trifft auf
mich zu?“ ab Seite 18.
Business Guide 17
Unternehmensgründung
Welche Erwerbskategorie
trifft auf mich zu?
Eine fixe Anstellung ist heute keine
Selbstverständlichkeit mehr, Zweitjobs
sind längst alltäglich geworden. Doch
oft knüpfen an bestimmte Arbeitsver­
hältnisse unterschiedliche Rechtsfolgen.
Deshalb ist es wichtig, die Erwerbs­
kategorie zu kennen.
Echte/r Dienstnehmer/in:
Sie sind gegenüber Ihrem Dienstgeber weisungsgebunden, in die Betriebshierarchie
eingeordnet und verwenden keine eigenen Produktionsmittel (Werkzeug, Computer, Fahrzeug u. a.). Sie haben eine geregelte
Arbeitszeit und dürfen sich von niemandem
anderen vertreten lassen. An diese Beschäftigungsform knüpfen sich Lohn/Gehalt, Urlaubsanspruch, 13. und 14. Gehalt, bezahlter
Krankenstand, Recht auf Abfertigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber übernimmt die Abführung der SVBeiträge und der Lohnsteuer.
Die größere Freiheit hat ihren Preis:
Urlaub und Krankenstand werden nicht bezahlt, Kündigungen können plötzlich kommen. Die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber entrichtet, der Freie Dienstnehmer ist
aber nicht arbeitslosenversichert. Um eine
Steuernummer muss der Freie selbst beim Finanzamt ansuchen und die jährlich geforderte Steuer abführen.
Typische Berufe: Erwachsenenbildung, Texter, Journalisten, Studentenjobs.
Neue/r Selbstständige/r:
Ihre Tätigkeit erfolgt auf Werkvertragsbasis,
auf eigene Rechnung und Gefahr. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit aber keine
Gewerbeberechtigung! Sie verwenden eigene
Betriebsmittel und werden für die Erstellung
eines bestimmten Werkes (z. B. Therapiestunde, Vortrag, Gutachten, Übersetzung) oder Erfolges engagiert (Zielschuldverhältnis).
Freie/r Dienstnehmer/in:
Sie sind – im Gegensatz zum echten Dienstnehmer – vom Arbeitgeber nicht persönlich
abhängig und nicht an eine bestimmte Arbeitszeit oder einen fixen Arbeitsort gebunden. Sie verfügen über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel und beziehen laufendes
Entgelt. Der Auftraggeber muss den freien
Dienstnehmer bei der GKK anmelden (Meldepflicht des Auftraggebers!).
18 Business Guide
Typische Berufe: Psychologe, Psychotherapeut, Vortragender, Gutachter, Übersetzer.
Sozialversicherung:
Hat jemand während des gesamten Kalenderjahres keine andere Erwerbstätigkeit (Arbeiter, Angestellter, freier Dienstnehmer,
Landwirt u. a.) und liegt das jährliche Bruttoeinkommen unter EUR 6.453,36 im Kalen-
Unternehmensgründung
derjahr, dann entsteht für ihn keine Versicherungspflicht. Bestehen im selben Jahr andere
Erwerbstätigkeiten – oder Ersatzleistungen
für eine Erwerbstätigkeit (z. B. Pension oder
Arbeitslosengeld) – ist die Versicherungsgrenze niedriger, nämlich EUR 4.292,88 (für
das Jahr 2009).
Selbstständige/r mit Gewerbeberechtigung:
Typisches Merkmal ist regelmäßige selbständige Arbeit auf eigene Rechnung und Gefahr.
Der Großteil der selbständigen Tätigkeiten
unterliegt in Österreich der Gewerbeordnung, dem wichtigsten Berufsgesetz.
Typische Berufe: Augenoptiker, Baumeister,
technische Zeichner, Gastwirte u. a.
Kleinstunternehmer/in/regelung:
Für alle Inhaber einer Gewerbeberechtigung,
die ihr Gewerbe nur in einem sehr kleinen Umfang betreiben, gibt es seit 1. 1. 1999 eine angenehme Begünstigung: Auf Antrag werden
sie von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. Nur die
Unfallversicherung, sprich EUR 94,08 pro Jahr,
bleibt bestehen. Voraussetzung ist, dass so-
wohl der Jahresumsatz den Betrag von EUR
30.000,– als auch der jährliche Gewinn den
Betrag von EUR 4.292,88 nicht übersteigt und
dass der Antragsteller in den letzten 60 Monaten nicht länger als 12 Monate nach dem
GSVG pflichtversichert war.
Achtung: Diese „Begünstigung“ bedeutet
aber auch, dass man eben keine Krankenversicherung hat und keine Pensionsversicherungsmonate erwirbt!
a
Mag. Sylvia Vana
Gründungsbeauftragte
im Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend
Weitere Informationen
aSozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft
www.sva.or.at
aKammer der Wirtschaftstreuhänder
www.kwt.or.at
aWirtschaftskammer Österreich
www.wko.at
aArbeiterkammer
www.arbeiterkammer.at
Business Guide 19
Unternehmensgründung
Die Gründerinitiative
der Freien Berufe
Guter Rat ist kostenlos
Die Phase der Unternehmensgründung
erfordert neben viel fachlichem
Aufwand auch nicht zu unterschätzende
finanzielle Belastungen. Diese zu
reduzieren, hilft die Gründerinitiative
der Freien Berufe gemeinsam mit
dem Wirtschaftsministerium, bei der
Jungunternehmer kostenlos Beratungen
in Anspruch nehmen können.
Im Einzelnen bieten die Aktionspartner der
Gründerinitiative folgende Unterstützungsmaßnahmen für Betriebsgründer:
Österreichische Notariatskammer:
Jeder österreichische Notar bietet eine kostenlose erste Rechtsberatung. Die Rechtsberatung über die Wahl der richtigen
Gesellschaftsform und alle mit einer Unternehmensgründung
zusammenhängenden
Rechtsfragen gehören zu den Kerngeschäftsfeldern der österreichischen Notare.
Kammer der Wirtschaftstreuhänder:
Neben der kostenlosen Erstberatung bietet
die Kammer auch eine unentgeltliche Spezialberatung für Jungunternehmer und Betriebsübernehmer bei Kontakt über die jeweilige Landesstelle an.
20 Business Guide
Unternehmensgründung
Österreichische
Patentanwaltskammer:
Unterstützungsmaßnahmen für
Betriebsgründer/innen
Für
Jungunternehmer
gibt es eine kostenlose
Erstberatung zu Themen des gewerblichen
Rechtsschutzes (z. B. Patente, Marken, Muster etc.) und diverse Informationsblätter über die Möglichkeiten, Erfordernisse und den Nutzen von Schutzrechten
sowie die Pflichten gegenüber Dritten. Außerdem werden Sprechtage mit kostenloser
patentanwaltlicher Beratung in allen Bundesländern organisiert.
Bundeskammer
der Architekten und
Ingenieurkonsulenten:
Da die gute strategische Planung von Betriebs­
objekten einen wesentlichen Faktor für den
Unternehmenserfolg darstellt, offeriert die
Kammer für Neugründer und Übernehmer
kostenlose persönliche Erstberatungen und
Information z. B. auf den Gebieten Bauberatung, Arbeitsschutz, Betriebsanlagen und Energiefragen.
Österreichische
Ärztekammer:
Für
Jungunternehmer
führt die ÖÄK eine kostenlose Jungunternehmerinformation zur arbeitsmedizinischen Betreuung im
Unternehmen durch, um die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit und damit den Erfolg in
der Firma zu erhalten.
Österreichische Apothekerkammer:
Die österreichischen Apotheker bieten Unternehmensgründern ein spezielles Betriebsapothekenservice. Dieses umfasst die Bereitstellung einer speziell auf die Bedürfnisse
eines neuen Unternehmens zugeschnittenen
Betriebsapotheke und eine begleitende Betreuung.
a
Weitere Informationen
www.bmwfj.gv.at
(Service Unternehmensgründung)
Business Guide 21
Unternehmensgründung
Das richtige Gewerbe wählen
Die Gewerbeordnung weist den Weg
Mmag. Stefan
Trojer
Gewerbejurist im
Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend
digkeiten des Landeshauptmannes und
des Bundesministeriums. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten elektronischer Behördenwege laufend ausgebaut;
Beispiele:
Wer sich selbstständig machen
möchte, kommt an ihr kaum vorbei.
Die Gewerbeordnung 1994 (GewO)
zählt neben dem Handelsrecht zu den
wichtigsten juristischen Normen für
potenzielle Jungunternehmer. Um mit
den neuen wirtschaftlichen Rahmen­
bedingungen Schritt zu halten, wurde
sie daher in den vergangenen Jahren
gründlich reformiert und wird auch
laufend weiter angepasst.
Wenn jemand etwa ein freies Gewerbe anmelden wollte, musste er früher seine Anmeldung schriftlich per Post vornehmen oder
persönlich bei der Behörde vorsprechen. Es
war zusätzlich in allen Fällen die zeitaufwendige Beschaffung eines Strafregisterauszuges
erforderlich. Nun ist auch eine elektronische
Anmeldung zulässig, die Bezirksverwaltungsbehörde kann Auskünfte anderer Behörden
selbstständig einholen, es entfällt die Beibringung des Strafregisterauszuges durch
den Gewerbeanmelder. Etwa ist in Wien auch
die Anmeldung über Internet ohne Weiteres
möglich.
Der Zugang zum Unternehmertum ist dadurch
wesentlich einfacher und unbürokratischer
geworden wie z. B. der Wegfall der Befähigungsnachweisverpflichtung für das Handelsgewerbe zeigt.
Durch die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes sind Neugründungen generell von allen Gebühren befreit.
Das bedeutet im Einzelfall eine Ersparnis bis
zu etwa 250 Euro.
Erleichterungen des Gewerbezugangs
aa Neuregelung des Konkurses als Gewerbeausschluss- bzw. Gewerbeentziehungsgrund; nunmehr kann in den meisten Fällen
trotz eines vorherigen Konkurses neuerlich
ein Gewerbe ausgeübt werden.
aa Das Handelsgewerbe wurde zu einem freien Gewerbe. – Ausgenommen ist lediglich
aa „One-Stop-Shop-Prinzip“ – Seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgt die
Begründung aller Gewerbe einheitlich bei
der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – bis dahin gab es teilweise Zustän-
22 Business Guide
Unternehmensgründung
der Handel mit einzelnen sensiblen Waren
aa Nur mehr die Eigenberechtigung ist Zuwie Medizinprodukte, Waffen, Arzneimitgangsvoraussetzung zu Meister- und sonsteln und Giften etc. – Das heißt, dass printigen Befähigungsprüfungen. Bisher war
zipiell kein Befähigungsnachweis nötig ist,
bei den meisten Gewerben ein bestimmwenn jemand das Handelsgewerbe ausüter Ausbildungsnachweis nötig, um überben will.
haupt zu einer Befähigungsprüfung antreaa Individueller Befähigungsnachweis: Neten zu dürfen.
ben dem vorgesehenen Ausbildungsgang
aa Einführung eines Modulsystems bei der
wird auch ein individuMeisterprüfung. Einzelell absolvierter Ausne Module oder Teile
bildungsweg als Befävon solchen entfallen im
Neugründungen sind
higungsnachweis von
Fall einer bestandenen
den Gewerbebehörden
einschlägigen
Lehrabgenerell von allen
akzeptiert.
Daneben
schlussprüfung.
Gebühren befreit.
besteht weiterhin die
aa Einführung eines besonvolle
Ersatzmöglichderen Gütesiegels für
keit von Ausbildungen
Meisterbetriebe: als bedurch die Bestellung
sonderes
Erkennungseines befähigten gewerberechtlichen Gemerkmal für Meisterbetriebe wird derzeit
schäftsführers.
an den rechtlichen Grundlagen für ein ein-
Business Guide 23
Unternehmensgründung
heitliches sog. Meistergütesiegel gearbeitet, das nur geprüfte Meisterbetriebe als
Zeichen im Geschäftsverkehr verwenden
dürfen.
Liberalisierung und Vereinfachung der
rechtlichen Grundlagen
aussetzung für eine Gewerbeausübung
ist der legale Aufenthalt in Österreich zur
Ausübung eines Gewerbes;
aa Überholte und besonders kasuistische Regelungen entfielen mit der GewO-Novelle
2002 (z. B. Entfall der Bedarfsprüfung beim
Bestattergewerbe, Entfall der Bestimmungen über das Aufsuchen von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten zur
Aufnahme von Bestellungen, einfachere
Regelung der Verabreichungsbefugnisse
der Würstelstände und Imbissstuben).
aa In der letzten Zeit wurden die sog. Teilgewerbe durch den Wegfall der Einschränkung der Beschäftigungszahl und Entfall
des generellen Verbots Lehrlinge auszubilden
aufgewertet.
Beispiel:
(Unter
Teilgewerbe
versteht man TeiltäWelcher
Lange Zeit durften an
tigkeiten eines reglementierten Gewerbes,
einem Würstelstand keiBefähigungsnachweis
ne Pizzaschnitten oder
für deren Verrichtung
Germknödel verabreicht
grundsätzlich die Lehrist erforderlich?
werden. Dies ist nunmehr
abschlussprüfung in
zulässig. Jeder LebensmitVerbindung mit einer
bestimmten Dauer der
telhändler kann in seinem
Verkaufsraum bis zu acht Verabreichungsplätfachlichen Berufsausübung ausreicht, z. B.
ze zur Verfügung stellen und dort Speisen in
Änderungsschneiderei, Fahrradtechnik.)
einfacher Art verabreichen sowie nichtalkohoaa Nebenrechte wurden vereinfacht und verlische Getränke und Bier ausschenken.
einheitlicht. Darunter versteht man die mit
der eigentlichen Gewerbeberechtigung
Handwerke und
automatisch mitumfassten Rechte der Gesonstige reglementierte Gewerbe
werbetreibenden.
Beispiel:
Ein Zimmermeister kann einen Gesamtauftrag über einen Dachbodenausbau mit Neuadaption des Dachstuhles einschließlich der
Gas-Wasser- und Elektroinstallationen übernehmen. Einziges Erfordernis ist, für die Elektro- und Wasserinstallationen befugte Gewerbetreibende heranzuziehen.
aa Bei Drittstaatsangehörigen entfiel der
Nachweis der Gegenseitigkeit (bzw. der
Gleichstellung mit Inländern). Einzige Vor-
24 Business Guide
Grundsätzlich gibt es seit der Novelle 2002 nur
mehr die Trennung in befähigungsnachweispflichtige und freie Gewerbe. Jedoch tragen
Gewerbe, für deren selbstständige Aus­übung
eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikation notwendig ist, weiterhin die Bezeichnung „Handwerke“.
Darüber hinaus gibt es Gewerbe, die keine
Meisterprüfung, sondern einen anderen Befähigungsnachweis erfordern, wie z. B. spezielle
Befähigungsprüfungen, Schulbesuche, Kurse etc. Liegt das Gewerbe im Bereich öffent-
Unternehmensgründung
lichen Interesses (z. B. Gesundheit, Sicherheit
etc.), ist eine Überprüfung der Zuverlässigkeit
erforderlich (z. B. Baumeister, Herstellung von
Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit
Arzneimitteln und Giften).
beordnung 2002 insbesondere das wichtige
Handelsgewerbe, das bisher ein gebundenes
Gewerbe war.
Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wird
es den Gewerbetreibenden, die die Meisterprüfung abgelegt haben erlaubt, ein eigenes
Meistergütesiegel zu verwenden. Das Aussehen des Gütesiegels wird durch eine Verordnung des Wirtschaftsministers festgelegt,
die derzeit in Ausarbeitung ist.
Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2004
wurde die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung im österreichischen Gewerberecht umgesetzt. Durch die GewO-Novelle 2008 gab es hier Detailverbesserungen.
Insgesamt sind folgende Schwerpunkte im
Bereich der Versicherungsvermittlung besonders erwähnenswert:
Versicherungsvermittlung
Freie Gewerbe
Zur selbstständigen Ausübung ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Es reicht die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Alle Gewerbe, die nicht unter den reglementierten Gewerben der GewO aufgezählt sind,
sind automatisch freie Gewerbe. Zum freien
Gewerbe wurde durch die Novelle zur Gewer-
aa Zusammenfassung der früheren Einzelgewerbe in ein einheitliches Gewerbe der
Versicherungsvermittlung.
aa Einrichtung eines eigenen Versicherungsvermittlerregisters, das unentgeltlich im Internet eingesehen werden kann
(versicherungsvermittler.bmwfj.gv.at).
aa Verpflichtende Berufshaftpflichtabsicherung ist Voraussetzung für die Eintragung
Business Guide 25
Unternehmensgründung
Grenzüberschreitendes Tätigwerden
Durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/
EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Zuge der GewO-Novelle 2008
kommt es zu einer Vereinfachung bei vorüber­
gehenden und gelegentlichen Tätigkeiten
(sogenannter freier Dienstleistungsverkehr)
innerhalb Europas:
aa
aa
aa
aa
aa
ins Register und dient einerseits dem Konsumenten aber andererseits auch dem
Selbstschutz der Vermittler.
Vermögensberater hat das Recht zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen.
Einführung eines eingeschränkten Gewerbes der Versicherungsvermittlung, das das
bisherige sog. Nebengewerbe ersetzen
soll. Vorteil: Der Umfang der Berechtigung
ist im Hinblick auf die vermittelten Versicherungszweige frei wählbar und auch weiter
als bisher (Wegfall der Umsatzgrenze)
Die Ausübung ist nur auf Grund einer Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister zulässig.
Gegenüber Kunden sind bestimmte Informationspflichten einzuhalten, insbesondere ist anzugeben, ob ein Versicherungsvermittler auf Grund seines Verhältnisses zu
Versicherungsunternehmen zivilrechtlich
als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent anzusehen ist.
Der Versicherungsmakler besitzt keine
vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen und muss am Markt
ein für den Kunden optimales Produkt auswählen, der Versicherungsagent handelt
auf Grund einer vertraglichen Bindung zu
einem Versicherungsunternehmen und ist
dessen Vertreter.
26 Business Guide
Diesbezüglich reicht es, wenn jemand, der in
einem anderen Mitgliedstaat in einem befähigungsnachweispflichtigen Gewerbe tätig
werden will, in einem Mitgliedstaat bereits ein
reglementiertes Gewerbe befugt ausübt oder
seit mindestens zwei Jahren auf diesem Gebiet ein freies Gewerbe ausgeübt hat.
Beispiel
Ein in Österreich selbstständig tätiger KFZTechnikermeister kann in einem anderen Mitgliedstaat ohne das bisher häufig notwendige
Verfahren zum Vergleich des Befähigungsnachweises vorübergehende und gelegentliche Pannendienste leisten, erforderlich ist
lediglich eine vorherige Anzeige an die zuständige Behörde des Aufnahmestaates, die
jährlich zu wiederholen ist.
a
Weitere Informationen
MMag. Stefan Trojer
Sektion Unternehmen
Abteilung Gewerberecht
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend
A-1010 Wien, Stubenring 1
Tel.: +43 (0) 1/711 00-5782
Fax: +43 (0) 1/711 00 93-5782
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmwfj.gv.at
Unternehmensgründung
Der Start ins eigene Unternehmen
Berufsrechtliche Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
aa Österreichische oder EWR (EU)-Staatsbürgerschaft bzw. zur Gewerbeausübung berechtigender Aufenthaltstitel
aa Vollendung des 18. Lebensjahres
aa Fehlen von Ausschließungsgründen wie
z. B. bestimmte Finanzvergehen oder strafgerichtliche Verurteilungen, vorhergehende Ablehnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens.
Besondere Voraussetzungen
Je nach Gewerbeart ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen (Ausnahme: freie Gewerbe):
Für Handwerke ist grundsätzlich die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Ab-
28 Business Guide
schluss einer einschlägigen Schule (z.B. HTL)
mit entsprechenden Praxiszeiten erforderlich.
Für sonstige reglementierte Gewerbe sind
unterschiedliche Befähigungsnachweise notwendig (Zeugnisse über Lehrabschlussprüfungen, Schulbesuche, Praxiszeiten).
Seit der Gewerbeordnung 2004 ist auf Grund
der Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG
über Versicherungsvermittlung für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung vor
Gewerbeantritt der Nachweis einer Haftungsabsicherung erforderlich. Die Gewerbeordnungsnovelle 2008 sieht dies nun auch für
das Immobilentreuhändergewerbe vor.
Von der Erbringung folgender Erfordernisse
kann im Einzelfall abgesehen werden:
Unternehmensgründung
aa Fehlen allgemeiner Voraussetzungen
Für den Fall, dass bestimmte allgemeine Voraussetzungen nicht erfüllt werden können,
besteht die Möglichkeit einer Nachsicht.
aa Konkursablehnung mangels Masse
Beim Ansuchen um Nachsicht muss der
Beweis erbracht werden, dass die mit der
Gewerbeausübung verbundenen Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden.
Eine Neuregelung erfolgte durch die Gewerbeordnungsnovelle 2004 aber für das
Gewerbe der Versicherungsvermittlung.
In Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG
wurde für dieses Gewerbe als Antrittsvoraussetzung das Vorliegen gänzlicher Konkursfreiheit vorgesehen. Aber auch hier
ist, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt
sein sollte, eine Nachsicht im eingangs genannten Sinn möglich.
aa Fehlen des Befähigungsnachweises
Ein vorgeschriebener Befähigungsnachweis kann durch den individuellen Nach-
weis (vgl. § 19 der Gewerbeordnung) der
Befähigung ersetzt werden, wenn die notwendigen fachlichen und kaufmännischen
Kenntnisse durch eine andere als die gesetzlich vorgesehene Ausbildung bzw. bisherige
praktische Tätigkeit nachgewiesen werden.
Diese Regelung ersetzt die frühere Nachsicht vom Befähigungsnachweis. a
Weitere Informationen
MMag. Stefan Trojer
Sektion Unternehmen
Abteilung Gewerberecht
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Familie und Jugend
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Business Guide 29
Unternehmensgründung
Top Termine
Wo JungunternehmerInnen dabei sein sollten
Best of Business
16. Bundestagung der Jungen Wirtschaft
Alle reden über die Krise. Österreichs Jung­
unternehmer reden über Chancen – und nutzen sie. Denn auch in Krisenzeiten gibt es
Raum für Kreativität, Innovation und junge
Business-Ideen. „Best of Business“ lautet das
Motto der heurigen Bundestagung, die von
4. bis 5. September in Bregenz stattfindet.
Aus gutem Grund: Nur das Beste ist gut genug für Österreichs Jungunternehmer beim
Start zu neuen Business-Chancen.
Zum Thema „Ländle 09 – Best of Business“
diskutieren Top-Unternehmer wie Harti Weirather (Weirather, Wenzel & Partner), Andreas
Ludwig (Zumtobel AG), Bernhard Ölz (Bäckerei Ölz) und Karl Stoss (Casinos Austria) über
Erfolg.
Aus der Sportwelt ist der ehemalige Skiflieger Hubert Neuper mit dabei. Er wird zeigen,
wie er als Spitzen-Performer in ein massives
Burnout geschlittert ist und erfolgreich wieder
durchgestartet hat. Muster-Coach Ronnie Leitgeb macht Österreichs Jungunternehmer mit
„Body & Mind Coaching“ fürs Business fit.
Als weitere Spitzenvortragende vor Ort sind
Top-Kommunikator Luigi Schober („Best of
Marketing – Arbeiten mit der Krise“), Verkaufsexperte Andreas Buhr („Die Umsatzmaschine“), Netzwerkprofi Ruth Pfosser („Netzwerke der Macht“), Rhetorikfachmann Stefan
Gössler („Barack Obama, Hillary Clinton und
die alten Griechen“), Marketing-Professor
Claudius Schmitz („Entstehung von Marken“),
Eva Ruppert („Presenting yourself“) uvm.
30 Business Guide
Neben den hochkarätigen Debatten und Impulsen besticht die Bundestagung 09 durch eine
Vielzahl von abwechslungsreichen Side Events.
Informationen und Anmeldung unter
www.jungewirtschaft.at/bundestagung
Ins Ausland mit der Jungen Wirtschaft
In regelmäßigen Abständen werden gemeinsam mit der AWO Reisen zu Leitmessen im
Ausland und Marktsondierungsreisen organisiert. Auf dem Programm stehen dabei Vorträge zu den Chancen auf diesen Märkten,
Firmenpräsentationen, Betriebstbesichtigun­
gen und b2b-Meetings mit potenziellen Geschäftspartnern.
Daneben gibt es internationale Jungunternehmer-Konferenzen, die globale Networking-Möglichkeiten bieten. Ein reichhaltiges
Progamm an Seminaren zur Aus- und Weiterbildung sowie Vorträge von Top Keynote
Speakern aus Wirtschaft und Politik steht den
Teilnehmern zur Auswahl.
Informationen unter www.jungewirtschaft.at/jci
Erasmus für Jungunternehmer
Seit Februar 2009 bietet die Junge Wirtschaft in Kooperation mit der EU ein neues
Austauschprogramm für angehende Gründer und Jungunternehmer. Der Austausch in
ein Land der EU kann zwischen 1 – 6 Monaten
dauern und bietet den Teilnehmern eine Reihe von gegenseitigen Vorteilen. Details zum
Programm und zur Anmeldung gibt es unter
www.jungewirtschaft.at/erasmus.
4-5 September 2009
Bregenz, Vorarlberg
Programm-HigHligHts
Keynotes: Michael Spitzbart,
Hubert Neuper, Ronnie Leitgeb,
Andreas Buhr, Luigi Schober, Anke
Meyer-Grashorn, Eva Ruppert uvm.
Businesstalk mit WK-Präsident
Christoph Leitl, Karl Stoss,
Andreas Ludwig, Harti Weirather
und Bernhard Ölz
Freizeitseminare:
Schausennen, Architekturreise,
Rolls-Royce Museum uvm.
www.jungewirtschaft.at/bundestagung
16. Bundestagung für Jungunternehmer & Führungskräfte
Unternehmensgründung
Gründer-Service
Sicher Gründen – erfolgreich bleiben
Viele Informationen stehen in diversen Fremdsprachen zur Ver­fügung.
Jede Unternehmensgründung ist etwas sehr
persönliches und individuelles. Um diesen
Attributen gerecht zu werden, bietet das
Gründer-Service in jedem Bundesland kosten­
lose Beratungsgespräche an.
Kontaktstellen der einzelnen Bundesländer
unter www.gruenderservice.at/kontakt.
Das Gründer-Service hilft Ihnen sparen
Das Gründer-Service der Wirtschafts­
kammern Österreichs bietet Gründern,
Nachfolgern und Franchise-Unternehmen
Service und Unterstützung beim Start in die
Selbstständigkeit. Österreichweit wurden
alleine im Jahr 2008 über 45.000 Beratungen beim Gründer-Service durchgeführt.
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit be­
ginnt mit www.gruenderservice.at. Das Internetportal bietet sämtliche Informationen, wie
Persönliche Voraussetzungen, Markt, rechtliche
Voraussetzungen, Finanzierung und Förderung,
Amtswege, Tipps und natürlich alles zum Thema Businessplan für die Bereiche Betriebsgründung, Betriebsnachfolge und Franchise.
Als zweiten Schritt empfehlen wir unsere Publikationen und Merkblätter, wie Leitfaden für
Gründerinnen und Gründer, Leitfaden zur Betriebsnachfolge, Leitfaden zum Franchising
und unser Handbuch „Plan4You Easy“ zur
Businessplan-Erstellung.
32 Business Guide
Die Inanspruchnahme des Gründer-Service
zahlt sich für alle Gründer und Betriebsübernehmer aus. Denn dort erhält man auch eine
Bestätigung, dass man Neugründer oder Betriebsübernehmer ist. Und mit dieser Bestätigung erspart man sich etliche staatliche Gründungs- bzw. Übernahmekosten wie
Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben oder die Firmenbucheintragungsgebühr.
Das ermöglicht das Neugründungsförderungsgesetzt (NeuFÖG), das auf Betreiben der Wirtschaftskammer beschlossen wurde.
a
Weitere Informationen
Detaillierte Infos zu den Themen
Betriebsgründung, Betriebsnachfolge
und Franchise –
www.gruenderservice.at
Ansprechpartner für Ihre Fragen –
www.gruenderservice.at/kontakt
GRÜNDER-SERVICE
Ihr klarer Startvorteil für
Gründen
�
Nachfolgen
www.gruenderservice.at
Österreichs größte Plattform für Unternehmensgründer mit
umfassenden Informationen und Services für eine erfolgreiche
Betriebsgründung. sicher gründen. erfolgreich bleiben.
�
Franchise
Unternehmensgründung
Junge Wirtschaft
Heimat für Jungunternehmer
Die Junge Wirtschaft (JW) ist eine überparteiliche Interessenvertretung der jungen Unternehmerinnen und Unternehmer. Unsere 35.000 Mitglieder sind zwischen 18 und 40
Jahre alt und führen erfolgreich kleine und
große Betriebe. Diese jungen Unternehmen
sind der Job- und Konjunkturmotor Österreichs. Schließlich schaffen die heimischen Gründer Jahr für Jahr rund 70.000 Jobs.
Damit die Rahmenbedingungen für Unternehmer weiter verbessert werden, fordern wir
a Pauschalierung von Betriebsausgaben für
den Arbeitsplatz im Wohnungsverband
a Vereinfachung und Entbürokratisierung
der Vergabe von Mikrokrediten
a Beteiligungsfreibetrag in Höhe von 50.000
Euro
a Lohnnebenkostenbefreiung für den ersten
Mitarbeiter im ersten Jahr
a Kostenlose Arbeitslosenversicherung innerhalb der ersten drei Jahre für Neugründer, die sich direkt nach der Ausbildung
selbstständig machen
Die Junge Wirtschaft stellt als Servicepartner
umfangreiche Leistungen zur Verfügung: Das
Business Portal bietet als Plattform Mitgliedern
die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden und Geschäftspartnern; der
Innovationsmonitor informiert über Neuheiten
und innovative Ideen aus aller Welt.
Den Höhepunkt des Jahres 2009 stellt die
Bundestagung der Jungen Wirtschaft dar. Sie
34 Business Guide
findet heuer von 4.–5. September in Bregenz
statt. Es werden an die 1.000 Teilnehmer aus
ganz Österreich erwartet. Neben einem reichhaltigen Seminarprogramm und Top-Vorträgen von Persönlichkeiten aus Wirtschaft und
Gesellschaft bieten Rahmenveranstaltungen
jede Menge Möglichkeiten für Networking.
Als Netzwerkpartner Nummer 1 eröffnet die
Junge Wirtschaft mit über 600 Veranstaltungen in ganz Österreich jungen Unternehmerinnen und Unternehmern eine optimale
Möglichkeit zum Kennenlernen und zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Darüber
hinaus ist die JW Mitglied im internationalen
Dachverband von „Junior Chamber International (JCI)“. JCI ermöglicht Kontakte zu Jungunternehmern in über 100 Länder weltweit.
Weitere Informationen zur Jungen Wirtschaft
und ihren Services und Veranstaltungen sind
unter www.jungewirtschaft.at zu finden. a
Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied bei der Jungen
Wirtschaft zu werden, muss man eines
der folgenden 3 Kriterien erfüllen:
a
a
a
Unternehmer und
zwischen 18 und 40 Jahre alt
Angestellter in leitender Funktion
und zwischen 18 und 40 Jahre alt
Student
Mitglied werden unter
www.jungewirtschaft.at/anmeldung
Richtig!
Wer gründet, wird mit
E 8.400,-* gefördert!
www.gruendungsbonus.at
Wichtig!
Wer gründet, wird mit
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www.gruendungsbonus.at
*Höchstwert,entspricht14%Bonus
beieinemSparguthabenvonEUR60.000,–
Unternehmensgründung
Jungunternehmer
haben Asterix-Faktor
Harry Gatterer
Bundesvorsitzender
Junge Wirtschaft
Der 34-jährige Kufsteiner Unternehmer Harry
Gatterer ist seit November 2006 Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Österreich
und vertritt damit die Interessen von 140.000
jungen Unternehmern in Österreich. Mit seiner Firma „Lifestyle Foundation“ unterstützt
Harry Gatterer seit 2002 nicht nur Unternehmen in Fragen von Unternehmens-, Produktund Grafikdesign sondern entwickelt Trendund Zukunftskonzepte. Er ist Partner des
Zukunftsinstituts des bekannten Zukunftsforschers Matthias Horx.
Sofortpaket für
starke junge Unternehmer
Die jungen Unternehmer in Österreich zählen
prinzipiell zu den Optimisten. Sie sind das viel
zitierte gallische Dorf der heimischen Wirtschaft, dem kaum eine Entwicklung etwas anhaben kann. Gerade jetzt wird aber rasche
und effiziente Unterstützung benötigt. „In
schwierigen Zeiten braucht es starke Signale“,
betont Gatterer. „Um Wachstum für junge
36 Business Guide
Unternehmer rasch zu fördern und einen sicheren Start für neue Unternehmensgründer
zu ermöglichen, fordern wir ein StarkmacherPaket.“
Dringend nötig:
Verbesserte Rahmenbedingungen
Viele Erleichterungen für den Start in die
Selbstständigkeit wurden in letzter Zeit bereits erreicht. Die Einführung einer freiwilligen
Arbeitslosenversicherung oder die künftige
Angleichung der steuerlichen Behandlung
des Einkommens im Vergleich zu Angestellten sind nur zwei Beispiele. Aber es gibt noch
Handlungsbedarf. Gerade in Zeiten wie diesen. Für die jungen Unternehmer ist ein Starkmacher-Paket nötig. Dazu gehört die Schaffung eines pauschalierten Absetzbetrags für
den Arbeitsplatz in der Wohnung. Denn rund
83 % der Jungen arbeiten von zu Hause aus.
Für eine Festigung des Unternehmens ist Kapital nötig. Der Anreiz für Investitionen von
privaten Kapitalgebern soll daher durch einen
Freibetrag von e 50.000,– demenstprechend
erhöht werden. Fremdkapital in Form von Mikrokrediten ist eine weitere Möglichkeit, die
finanzielle Grundlage zu stärken. Die Junge
Wirtschaft setzt sich hier für eine Entbürokratisierung ein, damit die Vergabe noch schneller
durchgeführt werden kann. Eine Lohnnebenkostenbefreiung für den ersten Mitarbeiter im
ersten Jahr der Anstellung und eine kostenlose Arbeitslosenversicherung für Personen,
die sich direkt nach ihrer Ausbildung selbstständig machen, vervollständigen das Paket.
Unternehmensgründung
Kreativität ist der Motor
reichen Veranstaltungen
im ganzen Bundesgebiet
schafft die Junge Wirtschaft Raum für Begegnung und Netzwerken mit
anderen jungen Unternehmern. Vorbeischauen
lohnt sich auf jeden Fall!
Kreativität –
Gatterer sieht Kreativität als den „Zaubertrank“
„Zaubertrank“ für
für die heimische Wirtschaft: „In Österreich bedie heimische
sitzen wir die mentalen
Wirtschaft
Ressourcen dafür, wir nutzen sie aber noch zu wenig. Die Zukunft entsteht
Junge Wirtschaft: Partner
neben dem Mainstream
der neuen Generation
mit den richtigen Zutaten: scharfe Beobachtung von Vergangenheit und Gegenwart, ein
Die Junge Wirtschaft (JW) ist die überparteibunter Mix an Menschen mit einer positiven
liche Interessenvertretung österreichischer
Grundhaltung zur Zukunft, Offenheit für AnJungunternehmer. Als Plattform für junge Ideen
dersdenkende und die Fähigkeit, richtige Framacht sie Druck für die Anliegen der neuen Gegen zu stellen.“
neration in der Wirtschaft. Die schlagkräftige
Organisation ist in allen Bundesländern vertreMit Netzwerken zum Erfolg
ten, hat über 35.000 Mitglieder österreichweit
und ist die Stimme von insgesamt 140.000 UnDie Junge Wirtschaft fordert nicht nur von der
ternehmerinnen und Unternehmern, die zwiPolitik faire und wachstumsstärkende Rahschen 18 und 40 Jahre alt sind.
menbedingungen für Jungunternehmer sondern fördert auch ihre Mitglieder. Auf zahlInformationen unter www.jungewirtschaft.at.
Business Guide 37
Unternehmensgründung
Franchising –
„Gründen mit Netz“
In Österreich sind bereits rund 6.000 österreichische Unternehmen in Franchise-Systeme
eingebunden. Um diesem Markt gerecht zu
werden, bietet das Gründer-Service der Wirtschaftskammern Österreichs Information und
Beratung zum Franchising an.
Wie funktioniert Franchising?
Franchise ist ein Vertriebssystem rechtlich
selbstständiger Unternehmen: Der FranchiseGeber stellt dem Franchise-Nehmer ein am
Markt erprobtes Unternehmenskonzept (Franchise-Paket) zur Verfügung. Dieses besteht
aus einem Beschaffungs-, einem Vertriebsund Organisationskonzept, der Gewährung
von Schutzrechten und der Ausbildung des
Franchise-Nehmers. Für diese Leistungen
zahlt der Franchise-Nehmer dem FranchiseGeber ein entsprechendes Entgelt – ist aber
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
unternehmerisch tätig. Franchise bedeutet
also, dass rechtlich selbstständige Unternehmen am Markt mit einer Marke auftreten und
in ein Franchise-Netzwerk eingebunden sind.
www.gruenderservice.at/franchise
Auf unserer Plattform erhalten Sie umfassende Informationen zu Fragen wie:
a Was sind die Leistungen der Franchisepartner?
a Welche Punkte müssen Inhalt im Franchise­
vertrag sein?
a Wie entwickle ich mein eigenes Franchisesystem?
Eine zusätzliche Hilfestellung bietet Ihnen unsere Broschüre „Leitfaden zum Franchising“.
Sie steht zum kostenlosen Download auf
www.gruenderservice.at/publikationen zur
Verfügung.
www.franchiseboerse.at
Überblick über österreichische und internationale Franchisegeber die Partner suchen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und Sie erhalten
binnen weniger Sekunden Ihr Suchergebnis –
einfach und kostenlos.
Franchise-Beratung
Vorteile für Franchise-Nehmer
a Schneller Marktzugang durch ein am
Markt erprobtes Konzept
a Bewährtes, wettbewerbsstarkes
Sortiment
a Konzentration auf Kernkompetenz
a Umfassendes Know-how durch Schulung
und Training
a Marke, Patent, gemeinsames Marketing
38 Business Guide
Die Wirtschaftskammern Österreichs bieten
spezielle Beratung an. Das Leistungsangebot
richtet sich sowohl an Gründer und Unternehmer, die in ein bestehendes Franchise-System
einsteigen wollen, als auch an Unternehmer,
die ein eigenes Franchise-System aufbauen
wollen. Ihren Kontakt für Beratungen finden
Sie auf www.gruenderservice.at/franchise
unter „Ansprechpartner“.
a
Neue und junge Unternehmen sind der Wachstumsmotor für die Wirtschaft
und schaffen neue Arbeitsplätze. Diese Betriebe zu fördern ist unser Ziel.
“Neue und junge Unternehmer beweisen Jahr für Jahr, wieviel Innovations- und
Kreativpotenzial in ihnen steckt. Daher ist es uns ein großes Anliegen, Gründer und
Jungunternehmer bei der Gründung, aber auch bei den weiteren Expansionsschritten
zu unterstützen und zu fördern.”
Mag. Elisabeth Zehetner
Bundesgeschäftsführerin Junge Wirtschaft I Gründer-Service I Frau in der Wirtschaft
“Erfolgreiche Jungunternehmer/-innen legen heute den Grundstein für die
Wirtschaft von morgen. Neu gegründete Unternehmen sorgen für Wachstum und
Arbeitsplätze. Die aws als Gründerbank fördert und unterstützt daher gerade die
Startphase von jungen Unternehmen. ”
Mag. Johann Moser
Geschäftsführer der österreichischen Förderbank austria wirtschaftsservice
Die Basis für ein erfolgreich wachsendes Unternehmen ist der Business-Plan.
Die Wirtschaftskammer hat gemeinsam mit der aws ein Business-Plan-Tool
entwickelt, das kostenlos unter www.gruenderservice.at/businessplan zum
Download zur Verfügung steht.
Die wichtigsten Links:
www.awsg.at >> alle Angebote der aws
www.gruendungsbonus.at >> bis zu 8.400,- Euro Förderprämie
wko.at/foerderungen >> die Förderdatenbank der WKO
www.jungewirtschaft.at >> Netzwerkplattform für Jungunternehmer
www.gruenderservice.at >> alle Infos zum Thema Gründen
www.unternehmerin.at >> Plattform für Frau in der Wirtschaft
Unternehmensgründung
Gründer-Service und Junge Wirtschaft
Unser Serviceangebot auf einen Blick
a Publikationen und Merkblätter
Broschüren zu den Themen Gründen,
Nachfolgen und Franchise – Infos auch in
Fremdsprachen.
www.gruenderservice.at/publikationen
a Veranstaltungen
Gründertage, Workshops, Seminare, …
in ganz Österreich.
www.gruenderservice.at/veranstaltungen
a Gründungsbonus/Nachfolgebonus
Aktion zur Förderung der Neugründung
oder Übernahme eines Unternehmens.
Zusätzlich zum angesparten Kapital kann
eine Prämie von 14 % – max. 8.400 Euro –
in Anspruch genommen werden.
www.gruendungsbonus.at
www.nachfolgebonus.at
a Mindestumsatzberechnung
Planungshilfe für den Unternehmensstart
– Mindestumsatz online berechnen.
www.gruenderservice.at/
mindestumsatzberechnung
a Plan4You Easy
Kostenlose Businessplan-Software mit
Plan­rechnung und Unternehmenskonzept
zum Download. Zusätzlich steht ein
Handbuch zur Businessplan-Erstellung
zur Verfügung.
www.gruenderservice.at/businessplan
a Nachfolgebörse
Betriebsübergeber und -nachfolger
finden sich im Netz.
www.nachfolgeboerse.at
40 Business Guide
a Franchisebörse
Der topaktuelle Überblick über die
Franchise-Szene in Österreich.
www.franchiseboerse.at
a Businessportal
Kontakte zu Kunden, Lieferanten und
Kooperationspartnern knüpfen.
www.jungewirtschaft.at/businessportal
a Innovationsmonitor
Weltweit entstehen rund um die Uhr Innovationen. Wir informieren unsere Betriebe,
was sich in der Welt Neues entwickelt.
www.jungewirtschaft.at/innovationsmonitor
a i2b & GO! Businessplan-Wettbewerb
Der österreichweite Businessplan-Wettbewerb für alle Branchen der Wirtschaft. Unabhängig vom Wettbewerb kann jeder sein
Unternehmenskonzept von zwei Experten
begutachten lassen. www.i2b.at
a Erasmus für Jungunternehmer
Die Junge Wirtschaft organisiert gemeinsam
mit der EU ein neues Austauschprogramm.
Gesucht werden Unternehmer, die kurz vor
der Gründung stehen und im Ausland Erfahrungen sammeln wollen, sowie Unternehmer,
die einen künftigen Gründer für einige
Monate kostenlos aufnehmen wollen.
www.jungewirtschaft.at/erasmus
Weitere Informationen zum Gründer- und
Jungunternehmergeschehen in Österreich:
www.gruenderservice.at
www.jungewirtschaft.at
„Kreativität ist DER
Erfolgsfaktor für
Österreichs Zukunft.
Daher junge Ideen
jetzt fördern!“
Starke Interessenvertretung, kompetentes Service, attraktives Netzwerk: Die Junge Wirtschaft hat ihren Mitgliedern viel zu bieten. Als Interessenvertretung der österreichischen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich setzen wir uns dafür ein, dass junge Selbstständige und
Führungskräfte die besten Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit haben. Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs
von morgen hängt davon ab, dass das Jungunternehmer-Potential von heute entfesselt wird. Innovation, Kreativität und Kooperation brauchen freie Bahn. Die Zukunft der Wirtschaft ist unser Job.
www.jungewirtschaft.at
Unternehmensgründung
Service und Lobbying für
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) –
Unternehmen wir es gemeinsam!
Mag. Rudolf
Obereder
EPU-Beauftragter
Wirtschaftskammer Österreich
geringfügig Beschäftigte, neue Selbständige
etc.). Der Strukturwandel der Wirtschaft hat
in den letzten Jahren zahlreiche neue MikroUnternehmen, meist als One-Man/WomanShow strukturiert, hervorgerufen. Diese dynamisch wachsende Gruppe der so genannten
„Ein-Personen-Unternehmen“ (EPU), also Unternehmen ohne unselbständig beschäftigte
Mitarbeiter, verkörpert bereits ca. die Hälfte
aller Mitglieder der Wirtschaftskammer in Österreich.
Das neue Unternehmerbild
Von der Arbeitgeberorganisation
Das Wachstum des Dienstleistungssektors,
zur Unternehmervertretung
Entwicklungen wie das Outsourcing von Arbeitsprozessen, organisatorische RestruktuDieser Umstand hat auch einen Paradigmenrierungen, projektbezogene Partnerschaften
wechsel im Selbstverständnis der Wirtschaftssowie neue Geschäftsmodelle und Berufskammer-Organisation (WKO) zur Folge: die
bilder haben eine VielHälfte der Mitgliedszahl
selbständiger
betriebe sind keine
Spezialisten hervorgeArbeitgeber
mehr.
rufen. Auf dem Weg
Die Entwicklung neuer
Bereits die Hälfte
zur Informations- und
Service- und Dienstaller WirtschaftskammerDienstleistungsgesellleistungsangebote,
schaft verschwimmen
die Intensivierung der
Mitglieder sind EPUs
die Grenzen zwischen
Interessenpolitik soselbständiger und unwie den Problemen
selbständiger Beschäfund Anliegen von
tigung
zunehmend.
Ein-Personen-UnterErwerbstätige in Österreich sind heutzuta- nehmen den entsprechenden Stellenwert in
ge durchwegs in verschiedensten Beschäfti- der Gesellschaft zu verschaffen stellen daher
gungsformen tätig (unselbständig, selbstän- wichtige Schwerpunkte unserer täglichen Ardig, freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer,
beit dar.
42 Business Guide
Unternehmensgründung
Service für
Ein-Personen-Unternehmen
EPU-Portal
Das
Internet-Informationsportal für Ein-Personen-Unternehmen
bietet
unter
epu.wko.at ausgewählte Informationen zu den Themen
Steuern, Recht, Betriebswirtschaft, Finanzierung/Förderungen und Netzwerke/Kooperationen. Wichtige Termine
zeigen der Steuer- und Veranstaltungskalender. Das EPUPortal wurde im Hinblick auf
Interaktivität neu gestaltet und bietet nun
zahlreiche Kooperations- und Präsentationsmöglichkeiten.
EPU-Wiki
Unter dem Punkt „Tipps von EPU für EPU“ bzw.
direkt unter epu.wko.at/wiki entsteht ein Lexikon
mit Tipps und Infos für Selbständige ohne Mitarbeiter. Dabei haben Ein-Personen-Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch jeder der
sich für das Thema Selbständigkeit interessiert,
die Möglichkeit sich anzumelden und nicht nur
Artikel zu lesen sondern auch selbst welche zu
verfassen. Selbständige auf der Suche nach Information sollen dadurch schnell auf den vorhandenen, branchenübergreifenden Erfahrungsschatz anderer EPUs zugreifen können.
EPU-Marktplatz
Der Marktplatz bietet unter epu.wko.at/
marktplatz die Möglichkeit seine Leistungen
und Produkte zu präsentieren. Damit wird den
EPU eine attraktive Fläche zur Darstellung
ihres Leistungsspektrums geboten.
Break-Even-Rechner für den/die 1.
Mitarbeiter(in)
Mit diesem Online-Tool können Selbstständige sehr einfach berechnen, mit welchen Kosten sie im Zuge der Einstellung der ersten
Mitarbeiter rechnen müssen und um wieviel
sich der Umsatz erhöhen müsste um den gleichen Gewinn wie vor der Einstellung des ersten Mitarbeiters zu erzielen.
Personalsuche- und -auswahlleitfaden
Um Ein-Personen-UnternehmerInnen ein
Hilfs­mittel bei der Einstellung des/der 1. Mit­
arbeiter(in) in die Hand zu geben wurde ein
Personalsuche- und Auswahlleitfaden erstellt. Ein Theorieteil vermittelt kombiniert mit
Checklisten und Beispielen den Selbstständigen das für die Einstellung eines Mitarbeiters notwendige Personal Know-how.
Veranstaltungen und Seminare
Diverse auf die Bedürfnisse von EPU abgestimmte
Veranstaltungen, Workshops und Seminare (WisBusiness Guide 43
Unternehmensgründung
sensplattformen, Kleinunternehmertage, Netzwerktreffen, Akademien für Kleinstunternehmerinnen, Bezirksevents etc.) stehen mittlerweile
in allen Bundesländern zur Verfügung.
EPU-Service-Folder
Der Info-Folder zeigt kurz und übersichtlich
alle Serviceangebote für EPU des jeweiligen
Bundeslands im Überblick.
Lobbying für Ein-Personen-Unternehmen
Die WKO hat ein eigenes Forderungsprogramm mit den zentralen interessenpolitischen Forderungen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für EPU entwickelt. Die
Forderungen lauten:
nehmen mit einem Gewinn von e 30.000
ab 2010 auf eine Steuerersparnis von
e 1.685. Davon unabhängig winkt aufgrund
der Tarifreform – und zwar ab 2009 – eine
Ersparnis von e 660. Durch diese beiden
Maßnahmen (Einkommenssteuertarifsenkung und Erhöhung des Freibetrags ab
2010) ist dieses Ein-Personen-Unternehmen
sogar besser gestellt, als wenn die Sechstelbegünstigung eingeführt worden wäre.
2. Schaffung einer attraktiven Betriebsausfallsversicherung, da Krankheiten für EinPersonen-UnternehmerInnen existenzbedrohend sind. • Für Sie erreicht: Senkung der Beiträge
zur Zusatzkrankenversicherung der SVA
von 4,25 % auf 2,5 %; Angebote für eine
Betriebsunterbrechungsversicherung von
privaten Anbietern unter http://epu.wko.
at/versicherungen
1. Sechstelregelung auch für Selbst­ständige – 1/7 des Gewinns sollte genauso
günstig besteuert werden wie das 13. und 14.
Gehalt von unselbstständig Beschäftigten.
3. Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslo• Für Sie erreicht: Mit dem Steuerreformsenversicherung gesetzes 2009 wurde eine Tarifreform der
• Für Sie erreicht: Die meisten SelbstLohn- und Einkommenssteuer (bereits ab
ständigen und auch Neugründer sind seit
2009) beschlossen. Darü1. 1. 2008 dauerhaft und
ber hinaus wurde die Erohne zusätzliche Kosten
höhung des Freibetrags
gegen Arbeitslosigkeit abForderungen der
(gem. § 10 ESTG) von dergesichert. Nur wer vor der
zeit 10 % auf 13 % ab 2010
Selbstständigkeit als ArWKO für EPU
beschlossen, wobei für
beitnehmer keine ArbeitsGewinne bis e 30.000 die
losenversicherungsansprüInvestitionsbedingungen
che erworben hat, ist nicht
entfallen und der Grundfreibetrag automaautomatisch abgesichert, kann sich aber
tisch berücksichtigt wird. Für Gewinne über
seit 1. 1. 2009 freiwillig versichern.
e 30.000 kann (bis zu einem Höchstbetrag
4. Verstärkte Förderung von Mikrofinanzievon e 100.000) ein sogenannter investitirungen onsbedingter Freibetrag in Anspruch ge• Für Sie erreicht: Die Fortführung der
nommen werden. Dabei ist wie bisher eine
Förderung von Mikrokrediten bis 2013
Investition in Wirtschaftsgüter bzw. Wertkonnte erreicht werden; seit dem 1. 1. 2009
papiere des Anlagevermögens notwendig.
gibt es ein neues ERP-Kleinkredite ProKonkret kommt ein Ein-Personen-Untergramm der aws, das spezielle zinsbegün-
44 Business Guide
Unternehmensgründung
stigte Kredite in Höhe von e€ 10.000 bis €
30.000 für kleine Unternehmen vergibt; die
WKÖ setzt sich für zusätzliche Mikrokreditinitiativen ein.
5. Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, analog zum Betreuungsprämienmodell von Frau in der Wirtschaft • Für Sie erreicht: Für Sie erreicht: Mit
dem Steuerreformgesetz 2009 wurde die
steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten eingeführt. Neben der
Einführung eines Kinderfreibetrags in
Höhe von e 220/Kind und einer Erhöhung
des Kinderabsetzbetrages von e 610 auf
e 700 sollen Kinderbetreuungskosten
(Krippen, Tagesmütter, Kindergärten etc.)
bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis
zu e 2.300 pro Jahr und Kind absetzbar
gemacht werden.
6. Verbesserung der steuerlichen Situa­
tion von Personen mit Arbeitszimmer/platz im Wohnungsverband. Ein-Personen-UnternehmerInnen, die von zu
Hause arbeiten, haben oft keinen abgetrennten Arbeitsraum und sind damit steuerlich benachteiligt. -> Daher: Pauschalierung der Absetzbarkeit.
7. Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei PKWs und Kombis:
Die Nutzung eines KFZ ist für viele Selbstständige eine wichtige Voraussetzung zur
Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit. -> Daher: Unbeschränkter Vorsteuerabzug
für die Anschaffung und die Betriebsmittel.
8. Erleichterter Zugang zur Kleinstunternehmer-Regelung in der GSVG. Vorziehen der erst für 2015 vorgesehenen Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in
der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze.
9. Lohnnebenkostenbefreiung bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters für die ersten 12 Monate, unabhängig davon, ob die
Aufnahme des ersten unselbstständig Beschäftigten im ersten Jahr nach der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (d. h. losgelöst vom NeuFöG).
10.Schaffung von Bildungskonten bzw. Bildungsgeld zur Förderung der individuellen
Weiterbildung in allen Bundesländern.
Schwerpunkte in der weiteren Interessenvertretung für Ein-Personen-Unternehmen bleiben die Lohnnebenkostenbefreiung bei der
Aufnahme des ersten Mitarbeiters für die ersten 12 Monate, die Einführung einer pauschalierten Absetzbarkeit von gemischt genutzten
Arbeitszimmern, das Vorziehen der erst mit
2015 geplanten Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage zur Pensionsversicherung auf
die Geringfügigkeitsgrenze sowie die Beseitigung aller Vorsteuerabzugsbeschränkungen
bei PKWs und Kombis. a
Business Guide 45
Unternehmensgründung
Gewusst wie –
der Weg zum Gewerbeschein
Die Idee ist zukunftsträchtig, Marketing und Finanzierung sind exakt überlegt, ein BusinessPlan und Befähigungsnachweise liegen vor
und im persönlichen Umfeld spricht alles für
die Selbständigkeit: Der konkreten Unternehmensgründung steht nichts mehr im Weg.
Welche Schritte notwendig sind, lesen Sie im
Folgenden:
Anmeldung des Gewerbes
nen gewerberechtlichen Geschäftsführern
enthalten.
Folgende Unterlagen werden ebenfalls benötigt:
aa Geburtsurkunde
aa Staatsbürgerschaftsnachweis
aa Unterlagen für den Befähigungsnachweis
(z. B. Lehrabschlusszeugnis, Meisterprüfung u. a.)
Zuständige Gewerbebehörde ist die jeweilige
Grundsätzlich ist auch ein Meldenachweis
Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat
und bei Gesellschaften ein aktueller FirmenIhrer Stadt (Wien: Magistratisches Bezirksamt).
buchauszug erforderlich, diesbezüglich setzt
Wenn alle Vorfragen wie z. B. Branchenzuge- sich aber die Behörde selbst durch automatihörigkeit, Rechtsform oder persönliche Vor- onsunterstützte Abfrage in Kenntnis.
aussetzungen geklärt sind,
kann hier ohne besondeDie Meldung der Betriebsre Formvorschriften mündaufnahme erfolgt von der
Gewerbebehörde an die
lich oder schriftlich (auch
Erste Schritte
Wirtschaftskammer.
elektronisch bzw. übers Inzur Unternehmensternet, vgl. z. B. in Wien unSeit der Gewerbeordter www.magwien.gv.at)
gründung
nungsnovelle 2004 ist auf
das jeweilige Gewerbe beGrund der Umsetzung
antragt werden.
der Richtlinie 2002/92/EG
über VersicherungsverDie Anmeldung muss
mittlung für Tätigkeiten der Versicherungsaa die genaue Bezeichnung des gewünsch- vermittlung vor Gewerbeantritt der Nachweis
einer Haftungsabsicherung erforderlich. Seit
ten Gewerbes,
aa alle persönlichen Angaben des Antrag- der Novelle 2008 ist dies auch beim Gewerbe
Immobilientreuhänder erforderlich. Sollte die
stellers,
aa den gewünschten Standort
Gewerbeausübung ruhend gestellt werden,
aa sowie Angaben zu eventuell vorhande- ist eine Mitteilung an die Gewerbebehörde
46 Business Guide
Unternehmensgründung
erforderlich. Für die Zeit des Ruhens ist keine
Haftpflichtversicherung nötig, das Ruhen wird
im Register sichtbar gemacht.
Anmeldung bei der Sozialversicherungs­
anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
Binnen vier Wochen ab Betriebseröffnung
muss die Anmeldung bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft erfolgen. Alternativ
hat der Anmelder die Möglichkeit, seine Meldung im Zuge der Gewerbeanmeldung der
Gewerbebehörde zu übermitteln, die den Antrag an die SVA weiterleitet.
Alternativ besteht auch hier die Möglichkeit,
die Meldung der Gewerbebehörde zu schicken, die die Weiterleitung ans Finanzamt
vornimmt.
Anmeldung von Mitarbeitern
bei der Gebietskrankenkasse
Sollten Sie gleich von Beginn an Mitarbeiter
beschäftigen, so sind diese vor Arbeitsantritt
bei der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden. a
Weitere Informationen
MMag. Stefan Trojer
Anmeldung beim Finanzamt
Sektion Unternehmen
Abteilung Gewerberecht
Innerhalb eines Monats ab Betriebseröffnung
hat die formlose Anzeige des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit beim zuständigen
Finanzamt (für Einkommenssteuer das Wohnsitzfinanzamt, für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen das Finanzamt der Betriebsstätte)
zu erfolgen. Gleichzeitig wird eine Steuernummer beantragt.
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend
A-1010 Wien, Stubenring 1
Tel.: +43 (0) 1/711 00-5782
Fax: +43 (0) 1/711 00 93-5782
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmwfj.gv.at
Business Guide 47
Unternehmensgründung
Das Arbeitsinspektorat als
Partner für junge Unternehmen
SEKTIONSCHEFIN
DR. EVA-ELISABETH
SZYMANSKI
Leiterin der Sektion
Arbeitsrecht und
Arbeitsinspektion im BMASK
Die Arbeitsinspektion als Institution ist
bekannt. Welche Dienstleistungen
erbringt sie aber im Einzelnen?
Grundsätzlich können drei Kernaufgaben der
Arbeitsinspektion unterschieden werden:
toren rd. 238.000 Betriebe. Sie führten u. a. Beratungen vor Ort in den Betrieben und im Rahmen von Behördensprechtagen durch, hielten
Vorträge bei Lehrgängen und nahmen an Diskussionsveranstaltungen und Seminaren teil.
Welche Hilfestellung bieten Sie
Jungunternehmer/innen im Rahmen
einer Firmengründung?
Behördliche Verfahren, besonders solche, in
denen bereits verhärtete Standpunkte vorliegen, kosten viel Geld und auch Nerven. Unsere Erfahrungen zeigen laufend, dass bereits
im Vorfeld – mit weit geringerem Aufwand –
viele Probleme ausgeräumt werden können,
indem sich die betroffenen Parteien über ihre
Standpunkte verständigen und gemeinsam
nach Lösungen suchen.
1. Die Kontrolle, also die Überprüfung vor
Ort, ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
2. Die Teilnahme an
Auf Anfrage führt die ArBetriebsanlagen-Gebeitsinspektion
BeraWir beraten Sie
nehmigungsverfahtungen und Vorbegutachren, in denen die Artungen von Projekten, vor
rasch, unbürokratisch
beitsinspektion als
allem in Richtung auf NeuPartei die Schutzerrichtung oder Änderung
und kostenlos!
interessen der zuvon Betriebsanlagen, jekünftigen Arbeitnehderzeit kostenlos durch.
mer/innen vertritt.
Termin und Ort der Bera3. Die Beratung von Arbeitgeber/innen und
tung können flexibel vereinbart werden. Die
Arbeitnehmer/innen in allen Fragen der
Beratungen erfolgen überwiegend in persönSicherheit und des Gesundheitsschutzes
lichen Gesprächen, meist direkt in den Beam Arbeitsplatz.
trieben, aber auch bei uns in den Arbeitsinspektoraten. Dabei kann auf die individuelle
2008 betreuten österreichweit knapp über betriebliche Situation eingegangen werden,
300 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspek- um gemeinsam Lösungen zu finden, die so-
48 Business Guide
Unternehmensgründung
wohl der betrieblichen Praxis als auch den
gesetzlichen Anforderungen und den berechtigten Schutzinteressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
Die Arbeitsinspektion bietet auch ein breites
Spektrum an schriftlichem Informationsmaterial zu aktuellen Fragen des Arbeitnehmerschutzes an. Machen auch Sie vom Serviceangebot der Arbeitsinspektion Gebrauch und
wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das für
Sie zuständige Arbeitsinspektorat. Wir beraten und informieren Sie gern, rasch, unbürokratisch und vor allem auch kostenlos.
Im Sinn eines modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmens ist die Arbeitsinspektion unter www.arbeitsinspektion.gv.at mit
einer eigenen Website im Internet vertreten. Damit steht Jungunternehmer/innen ein
leicht zugängliches und wichtiges Serviceinstrument mit aktuellen Informationen zu allen Themen des Arbeitnehmerschutzes per
Mausklick zur Verfügung.
Worauf sollten Jungunternehmer/innen
besonders achten, um von Beginn an
Probleme zu vermeiden?
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die Rechtsvorschriften
zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die europäischen Mindeststandards angepasst. Die Verantwortung für
die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen wurde verstärkt an die Arbeitgeber/innen übertragen. Eigenverantwortung
und Eigeninitiative werden erwartet.
Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen mehr als früher an Entscheidungsprozessen teil. Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte werden in allen
Fragen der Arbeitssicherheit angehört und
beteiligt. Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/innen betreuen österreichweit alle
Betriebe. Beauftragt von den Arbeitgeber/innen, können sie betriebsintern durch ihre professionellen präventiven Beratungsleistungen
oft viel bewirken.
Alle diese Entwicklungen stellen eine große
Chance dar, sie verunsichern aber auch. Zögern Sie bitte nicht, sich mit Ihren Fragen an
die Arbeitsinspektion zu wenden. Wir bieten
Ihnen sehr gern Information, Beratung und
Unterstützung bei der Bewältigung dieser
Vielzahl an Aufgaben an.
a
Weitere Informationen
Sektion Arbeitsrecht und
Zentral-Arbeitsinspektorat
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
A-1040 Wien, Favoritenstraße 7
Tel.: +43 (0) 1/711 00-6414
Fax: +43 (0) 1/711 00-2190
E-Mail: [email protected]
Web: www.bmask.gv.at
www.arbeitsinspektion.gv.at
Business Guide 49
Unternehmensgründung
Arbeitslosenversicherung
für Selbstständige – ein Meilenstein
in der Arbeitsmarktpolitik
Mit 1. Jänner 2009 ist mit dem Inkrafttreten
des neuen Modells der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik gesetzt
worden. Selbstständig Erwerbstätige können
sich entscheiden, ob sie arbeitslosenversichert sein wollen oder nicht und dadurch ihren
sozialen Schutz weiter verbessern. Wie bisher
bleiben für die Dauer der Selbstständigkeit
früher erworbene Ansprüche auf Arbeitslosengeld auch ohne Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung kostenlos gewahrt.
Weiterbestand der
bisherigen Rechtslage unter
bestimmten Voraussetzungen
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 2009 sowohl Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung als auch Zeiten einer krankenversicherungspflichtigen selbstständigen
Erwerbstätigkeit nach dem GSVG (oder BSVG)
aufweisen, gilt die aktuelle Rechtslage weiter
und verlängern Zeiträume, in denen diese
selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird,
auch weiterhin zeitlich
Ein Meilenstein
Berechtigter
unbegrenzt die RahmenPersonenkreis
frist für die Prüfung der
in der
Anwartschaft auf ArbeitsZur freiwilligen Arbeitslolosengeld sowie die Frist
Arbeitsmarktpolitik
senversicherung berechtigt
für die Geltendmachung
sind Selbstständige, die
des Fortbezugs von Arnach dem Gewerblichen
beitslosengeld.
Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach
dem Freiberuflichen SozialversicherungsAnwartschaft/Rahmenfrist/Fortbezug
gesetz (FSVG) pensionsversichert sind, sowie selbständige Rechtsanwälte/RechtsanWird das Arbeitslosengeld zum ersten Mal in
wältinnen und ZiviltechnikerInnen. Keine
Anspruch genommen, müssen in den letzten
Möglichkeit zur Einbeziehung in die Arbeits24 Monaten vor Geltendmachung (= Rahmenlosenversicherung besteht, wenn das 60. Lefrist) insgesamt mindestens 52 Wochen arbensjahr bzw. das Mindestalter für eine vorbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftizeitige Alterspension erreicht wurde oder
gung vorliegen. Danach genügen für weitere
bereits eine Alterspension bzw. ein RuhegeInanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes
nuss zuerkannt wurde.
28 Wochen Arbeitslosenversicherung inner-
50 Business Guide
Unternehmensgründung
halb der letzten 12 Monate. Für Personen unter 25 gibt es günstigere Sonderregelungen.
der Fortbezug innerhalb von 5 Jahren ab dem
letzten Bezugstag beantragt wird.
Nimmt man das Arbeitslosengeld nicht bis zur
Höchstdauer (20 bis 52 Wochen) in Anspruch,
kann der Fortbezug für die restliche Bezugsdauer gewährt werden, wenn – mit Ausnahme
der Erfüllung der Anwartschaft – wieder alle
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und
Eintritt/Beginn
der Arbeitslosenversicherung
Selbstständige, die schon vor dem 1. Jänner
2009 nach dem GSVG oder nach dem FSVG
pensionsversichert bzw. als Rechtsanwalt/
Wichtiger Hinweis:
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen die erforderlichen Anwartschaftszeiten
bei der Antragstellung vorliegen. Die Zeiten der selbständigen Erwerbstätigkeit verlängern bloß die Rahmenfrist, innerhalb der die arbeitslosenversicherungspflichtigen Zeiten
vorliegen müssen. Weiters verlängern die selbständigen Zeiten die Fristen, innerhalb derer ein Antrag auf Fortbezug des Arbeitslosengelds bzw. ein Anspruch auf Notstandshilfe gestellt werden kann. Sind die erforderlichen Anwartschaftszeiten für einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt, bietet die Erstreckung der Rahmen- und Fortbezugsfrist
keinen Schutz und man muss sich freiwillig versichern, wenn man in Zukunft gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit geschützt sein will.
Business Guide 51
Unternehmensgründung
Rechtsanwältin oder als ZiviltechnikerIn selbständig tätig sind/waren, können den Eintritt
in die Arbeitslosenversicherung bis 31. Dezember 2009 erklären. Wird der Eintritt bis 31.
März 2009 erklärt, beginnt die Arbeitslosenversicherung mit 1. Jänner 2009, wird der Eintritt später erklärt, beginnt die Versicherung
mit dem auf den Eintritt folgenden Monat.
beginnt die Versicherung mit dem auf den Eintritt folgenden Monat.
Selbstständige, die eine nach dem GSVG oder
FSVG pensionsversicherte selbstständige Tätigkeit bzw. eine selbstständige Tätigkeit als
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder als ZiviltechnikerIn erst ab 1. Jänner 2009 oder später
beginnen, können den Eintritt innerhalb von 6
Monaten ab Verständigung über den Beginn
der Pflichtversicherung in der GSVG-/FSVGPensionsversicherung bzw. ab Verständigung
über den Eintritt der Ausnahme von der GSVGPensionsversicherung erklären. Wird der Eintritt innerhalb von 3 Monaten ab Verständigung
erklärt, beginnt die Arbeitslosenversicherung
gleichzeitig mit der GSVG-/FSVG-Pensionsversicherung bzw. mit der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder als
ZiviltechnikerIn. Bei späterer Eintrittserklärung
Wird der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung nicht rechtzeitig erklärt, besteht erst
nach 8 Jahren wieder die Möglichkeit, der Arbeitslosenversicherung beizutreten.
52 Business Guide
In allen Fällen beginnt die Arbeitslosenversicherung frühestens mit 1. Jänner 2009.
Der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung
muss schriftlich erklärt werden.
Austritt/Ende der Arbeitslosenversicherung
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung endet grundsätzlich mit der GSVG-/FSVG-Pensionsversicherung bzw. mit der Einstellung
der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin oder als ZiviltechnikerIn. Im Übrigen ist man an die Entscheidung
für den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung jeweils 8 Jahre lang gebunden. Ein Austritt ist also erstmals 8 Jahre nach Beginn der
Arbeitslosenversicherung möglich.
Unternehmensgründung
Kosten
Selbstständige haben in der Arbeitslosenversicherung die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen (ein Viertel, die
Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage). Die Beitragsgrundlage muss
bei Eintritt in die Arbeitslosenversicherung gewählt werden und gilt für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung. Eine Änderung der Beitragsgrundlage bei laufender
Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.
Der Beitragssatz beträgt sechs Prozent.
Je nach gewählter Beitragsgrundlage sind daher pro Monat folgende Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen (Werte 2009):
Beitragsgrundlagen (Auswahlmöglichkeiten) – Monatsbeiträge in Euro
Beitragsgrundlagen
Monatsbeiträge
1.172,50
70,35
2.345,00
140,70
3.517,50
211,05
Für die Einhebung der Beiträge ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zuständig. Beitragspflicht besteht
für die Dauer der GSVG-/FSVG-Pensionsversicherung bzw. für die Dauer der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder ZiviltechnikerIn. Der Erwerb von
anwartschaftsbegründenden Versicherungszeiten in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung setzt die Bezahlung der Beiträge voraus.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Wird das Arbeitslosengeld ausschließlich aufgrund der in der freiwilligen Arbeitslosen-
versicherung für Selbstständige geltenden
Beitragsgrundlage (Werte 2009) berechnet,
ergibt sich je nach gewählter Beitragsgrundlage (und auf Basis der 2008 geltenden Nettoeinkommensermittlung) ein monatliches Arbeitslosengeld (30 Tage) in Höhe von rund:
Arbeitslosengeld ausschließlich auf Basis
freiwilliger Beitragszahlung in Euro
mtl. Beitrags-
grundlage
mtl. Arbeitslosengeld
1.172,50
566,00
2.345,00
886,00
3.517,50
1.221,00
Die Höhe eines aufgrund einer früheren arbeitslosenversicherungspflichtigen unselbstständigen Tätigkeit erworbenen Anspruchs
auf Arbeitslosengeld kann zum Vergleich mit
Hilfe eines Rechners auf der AMS-Homepage
unverbindlich abgefragt werden. Allenfalls
lohnt sich der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung, um im Fall der Arbeitslosigkeit einen höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
a
Weitere Informationen
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft
www.sva.or.at
Auskünfte zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erteilt
das Versicherungsservice der
zuständigen SVA-Landesstelle. Ein
Verzeichnis der jeweiligen Kontakt­stellen
in den Bundesländern finden Sie im
Verzeichnis im Anhang.
Business Guide 53
Unternehmensgründung
Recht bekommen – auch im Ausland
Die italienischen Behörden verweigern
einem Österreicher die Anerkennung
seiner Facharztausbildung, Portugal will
österreichische Produkte nicht zulassen,
ein Österreicher darf in Island sein Auto
nicht an- oder ummelden …
Nachgeben? Aufgeben? Sofort den Rechtsanwalt einschalten und klagen?
Trotz Rechtsharmonisierung durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen
Union kann es, gerade wenn man mit dem Ausland zu tun hat – sei es beruflich, sei es privat –,
immer wieder zu rechtlichen Problemen kommen. Doch was tun, wenn man weiß, man ist im
Recht, kann es aber alleine nicht durch­setzen
oder wenn man sich durch nationale Gesetzgebung im europäischen Raum diskriminiert fühlt:
SOLVIT?
54 Business Guide
Nein – in diesen Fällen ist es am besten sich an
SOLVIT zu wenden. SOLVIT hilft – schnell und
unbürokratisch.
Hinter dieser kurzen Bezeichnung steckt ein
großes Netzwerk nationaler Behörden, eingerichtet durch die Europäische Union:
In jedem Mitgliedstaat der Europäischen
Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es so genannte SOLVIT-Stellen (in Ös-
Unternehmensgründung
Beispiel für Probleme, die über SOLVIT gelöst werden konnten:
Einem österreichischen Unternehmen, das Käse exportiert, wurde der Marktzugang nach
Frankreich verweigert. Die französischen Behörden begründeten das Verbot damit, dass
Stärke im Käse enthalten sei. Die Entscheidung basiert auf französisch nationaler Gesetzgebung, welche allerdings in Widerspruch zum EU-Recht steht, da die Stärke im Käse
keine Gefahr für öffentliche Gesundheit darstellt.
Die SOLVIT-Stelle Frankreich interveniert und überzeugt die französischen Behörden, dass
dem Produkt voll-ständiger Marktzugang gewährt werden soll.
Der Fall wurde binnen 12 Wochen gelöst.
aa wenn es sich um ein Problem zwischen
zwei Unternehmen oder zwischen einem
Unternehmen und einem Verbraucher
handelt.
terreich ist SOLVIT beim Bundesministe­rium für
Wirtschaft, Familie und Jugend eingerichtet).
Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, kostenlos Beschwerden von allen EUBürgern und europäischen Unternehmen zu
bearbeiten und spätestens innerhalb von zehn
Wochen praktische Lösungen für spezifische
Probleme einzelner europäischer Bürger/Unternehmer mit ausländischen Behörden zu finden. Untereinander sind die einzelnen SOLVITStellen durch ein Online-Netzwerk verbunden,
das eine grenzüberschreitende Problemlösung
noch einfacher macht. Im Einzelnen kümmern
sich erfahrene Mitarbeiter um schnelle, informelle Hilfe ohne gerichtliches Verfahren.
Ein kleiner Auszug der Bereiche, bei denen die
Möglichkeit besteht, sich an SOLVIT zu wenden: Arbeitnehmerrechte; Soziale Sicherung;
Anerkennung von Berufsqualifikationen und
Diplomen; sowie Zugang zu Aus- und Weiterbildung; Marktzugang für Produkte und Dienstleistungen; Niederlassung als Selbstständiger;
Vergabe öffentlicher Aufträge; Freier Kapitalund Zahlungsverkehr; Besteuerung.
p
Weitere Informationen
Die österreichische SOLVIT-Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft ,
Familie und Jugend,
Abt. Standortpolitik und
Europäischer Binnenmarkt
Mag. Sylvia Vana
Mag. Alexandra Gaudmann-Heber
SOLVIT sollte nicht verwendet werden,
Mag. Christian Müller
aa wenn rechtliche Schritte bereits eingeleitet wurden
aa wenn in nationalen Rechtsvorschriften
festgesetzte Fristen eingehalten werden
müssen, um Ihre Rechte zu wahren
Tel.01/711 00- DW 5119, DW 5293,
DW 5187, DW 6292
Fax
01/711 00-2207
E-Mail: [email protected]
Business Guide 55
Unternehmensgründung
Richtige Planung und Informations­
beschaffung zum Unternehmensstart
MAG. GERALDINE
KNOGLER-HAMTIL
Unternehmensberaterin
Geschäftsführende
Gesellschafterin der LEONIDAS
Unternehmensberatungsgesellschaft m.b.H.
Die ersten Schritte von Unternehmensgründer/innen und Jungunternehmer/innen
sind von zahlreichen Fragen begleitet.
Welche Informationen benötigen
Existenzgründer Ihrer Meinung nach,
um sich auch tatsächlich „erfolgreich
selbständig“ zu machen?
56 Business Guide
Neben einer guten Geschäftsidee, der fach­
lichen Qualifikation und einer leistungs­
orientierten Persönlichkeit halte ich es
für unbedingt erforderlich, sich zunächst einen Gesamt­überblick über die anstehenden
Problemlösungen zu verschaffen.
Ich vergleiche meine Tä­tigkeit als Unter­neh­
mensberaterin, die solche „Checklisten“
und „Planungsrechnungen“ für Jungunter­
nehmer/-innen ausarbeitet, gerne mit
einem Allgemeinmediziner. Ein erfolgreiches
Unternehmen ist ebenso komplex wie der
menschliche Körper. Für die Erhaltung der
Gesundheit bzw. Steigerung der Leistungsfähigkeit ist es notwendig, den Organismus
ganzheitlich zu betrachten und ein auf die indi-
Unternehmensgründung
viduellen körperlichen Voraussetzungen abgestimmtes Gesundheitsprogramm zu erstellen.
So müssen die verschiedenen Bereiche der
Unternehmensgründung in Abhängigkeit
von­einander geplant und Lösungsansätze
parallel entwickelt werden.
Welche Bereiche müssen in der Anfangsphase besonders genau geplant werden
bzw. erfordern exakte Informations­
beschaffung?
Für die Projekt- und Finanzplanung, d. h. für die
Berechnung des Kapitalbedarfs und der damit
verbundenen Mittelaufbringung sind, ohne auf
branchenspezifische Überlegungen einzugehen, zahlreiche vorgelagerte Entscheidungen
zu treffen. So ist ein geeigneter Standort zu
finden, die für den Betrieb notwendigen Investitionen und die personelle Ausstattung festzulegen. Weiters ist die aus gewerbe- und steuerrechtlicher Sicht günstigste Rechtsform zu
wählen, geeignete Versicherungsanbote einzu-
„Ich vergleiche meine Tä­tigkeit
als Unter­neh­mensberaterin
gerne mit einem
Allgemeinmediziner. ”
holen sowie ein funktionierendes Rechnungswesen zu etablieren.
Erst auf dieser Grundlage ist es möglich, eine
Rentabilitätsvorschau bzw. Planungsrechnung
zu erstellen, die wiederum Voraussetzung für
eine Finanzierung durch ein Kreditinstitut ist.
Je sorgfältiger die Entscheidungen und Berechnungen in der Anfangsphase unterstützt
durch fachmännische Beratung getroffen
bzw. durchgeführt werden, desto geringer ist
die Gefahr, das gesetzte Unternehmensziel
nicht zu erreichen. p
Business Guide 57
Unternehmensgründung
Gegenstand des Unternehmens
p
p
p
Dienstleistung
Herstellung
Vertrieb
p Preisgestaltung
p Marktanalyse
p Werbekonzepte
Standort
p
(Ordinations-)Räumlichkeiten
p Kauf
p Errichtung
p Miete/Time Sharing Büros
Betriebsausstattung
p
p
p
p
Maschinen
EDV-Ausstattung
Betriebsseinrichtung
Fuhrpark
p Miete
p Leasing
p Kauf
Personal
p Arbeiter/Angestellte
p Fremdleistungen (Zukauf)
p Dienstvertrag
p Werkvertrag
p Personalleasing
Rechtsform
p
p
p
Einzelunternehmen
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
p Gesellschaftsvertrag
p Kapitalausstattung
p Haftung
Rechnungswesen
p
p
p
p
p
p
Buchhaltung/EAR
p intern (eigene Abteilung/Kraft für
Lohnverrechnung Rechnungswesen)
Kostenrechnung
p extern (Steuerberater)
Kalkulationsunterlagen
Finanzplan
Jahresabschluss
Versicherungen
p Betriebs- und Produkthaftpflichtvers.
p
p Sachversicherungen p
p Betriebsunterbrechungsversicherung
p Personenversicherungen
p
p
Schadenersatzansprüche Dritter
Substanzverluste durch
Schäden im Betrieb
Liquiditätsverluste bei Unterbrechung des Betriebsablaufes
persönliche Vorsorge Eigentümer
Finanzierungsformen
p Finanzierung der Investitionen
p Finanzierung der Betriebsmittel
58 Business Guide
p
p
p
p
Eigenfinanzierung
Kreditfinanzierung
Leasing
Förderungsfinanzierung
Unternehmensgründung
Die richtige Rechtsform
optimal wählen und gestalten
MAG. HERWIG
SCHMIDT
Wirtschaftstreuhänder/
Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter der LEONIDAS Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Eine wichtige Entscheidung
bei der Unternehmensgründung
ist die Wahl der Rechtsform.
Unternehmerische Tätigkeit birgt Chancen und
Risiken. Je genauer die Gründung eines Unternehmens vorbereitet wird, umso größer ist die
Wahrscheinlichkeit des wirtschaftlichen Erfolgs.
Die Wahl der Rechtsform spielt neben den erforderlichen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen und dem richtigen unternehmerischen Konzept eine entscheidende Rolle,
wobei die dabei zu betrachtenden rechtlichen
Regelungen komplex und vielseitig sind.
Welche Rechtsformen gibt es?
Grundsätzlich ist bei der Wahl der Rechtsform die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder
Kapitalgesellschaft zu treffen, wobei der Unternehmenszweck und die Unternehmensgröße von wesentlicher Bedeutung sind. Einzelunternehmen werden von einem einzigen
Inhaber betrieben, der mit seinem privaten
Vermögen unbeschränkt haftet. Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist die Urform
der Gesellschaft und denkbar z. B. beim Zusammenschluss von Freiberuflern, beim Betrieb einer Kantine oder bei der Durchführung
eines Projekts als Arbeitsgemeinschaft bzw.
Gelegenheitsgesellschaft. Die Offene Gesellschaft oder die Kommanditgesellschaft kann
für jede erlaubte Tätigkeit gegründet werden, sodass sie zu gewerblichen, freiberuflichen, sonstigen wirtschaftlichen oder bloß
vermögensverwaltenden wie auch zu ideellen Zwecken (d. h. nicht auf Gewinn gerichtet) zur Verfügung steht. Bei der GmbH & Co.
KG wird versucht, die Vorteile einer Personengesellschaft um die Haftungsbeschränkung
der GmbH zu erweitern. Bei der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung ist die Haftung der
Gesellschafter mit der Höhe des Mindestkapitals i. H. v. EURO 35.000,– beschränkt, die
Geschäftsführer haften nur bei persönlichem
Verschulden. Für große Gesellschaften ist die
Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– eine Überlegung wert,
wobei die Kapitalaufbringung durch die Ausgabe von Aktien erleichtert wird. Allerdings
sind bei den großen Kapitalgesellschaften
auf Grund des erhöhten Gläubigerschutzes
strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften zu beachten. Der Vollständigkeit halber ist noch die stille Gesellschaft zu erwähnen, bei der sich der stille Gesellschafter beim
Geschäftsinhaber mit einer Einlage beteiligt, sie tritt nach außen nicht in Erscheinung,
spielt daher bei Unternehmensgründungen
Business Guide 59
eu
Personengessellschaft
Kapitalgessellschaft
Rechtsform
Steuerrecht
Gewerberecht
Sozialversicherung
Anwendungsfälle
Einzel­
unternehmen
Einkommensteuerpflicht
des Inhabers
Inhaber muss
Gewerbeberechtigung haben
Pflichtversicherung
nach GSVG
• keine Beschränkung
auf bestimmte Arten
von Ge­werben
Gesellschaft
nach bürgerlichem Recht
(GesbR)
Einkommensteuerpflicht
jedes einzelnen
Gesellschafters
Jeder einzelne Gesellschafter,
der nach außen in Erscheinung
tritt, muss die Gewerbe­
berechtigung haben
Pflichtversicherung
nach GSVG
• Betrieb einer Landund Forstwirtschaft
• Gelegenheits­
gesellschaft
• Vorgründungs­
gesellschaft
Offene
Gesellschaft
(OG)
Einkommensteuerpflicht
jedes einzelnen
Gesellschafters
Die Gesellschaft ist Träger
der Gewerbeberechtigung;
ein Gesellschafter oder ein
versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer hat die Voraussetzungen zu erfüllen (AN mit
20 Wochenstunden)
Pflichtversicherung
nach GSVG
jedes Gesellschafters
• jede erlaubte Tätigkeit, sodass Rechtsform zu gewerblichen,
freiberuflichen,
sonstigen wirtschaftl.
oder bloß vermögenserw. Tätigkeiten zur
Verfügung steht
Kommanditgesellschaft
Einkommensteuerpflicht
jedes einzelnen
Gesellschafters
Die Gesellschaft ist Träger der
Gewerbeberechtigung; ein
voll­haftender Gesellschafter
(Komplementär) oder ein
versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer hat die Voraussetzungen zu erfüllen
Pflichtversicherung
nach GSVG
ASVG-Versicherung für
Kommanditisten mit
Arbeitnehmertätigkeit
• jede erlaubte Tätigkeit, sodass Rechtsform zu gewerblichen,
freiberuflichen,
sonstigen wirtschaftl.
oder bloß vermögenserw. Tätigkeiten zur
Verfügung steht
GmbH
& Co KG
Körperschaftsteuerpflicht
(25 %) der GmbH;
Gewinnausschüttung
der GmbH: Kapitalertragsteuer (25 %) endbesteuert;
Einkommensteuerpflicht
der Kommanditisten
Die KG ist Gewerberechtsträger; der handelsrechtliche
Geschäftsführer oder ein
versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer hat die Voraussetzungen zu erfüllen
Pflichtversicherung nach
GSVG der geschäftsführen­
den Gesellschafter der
Kom­­ple­men­tär-GmbH nur bei
ge­sonderter Gewerbeberech­
tigung der GmbH möglich;
ASVG-Versicherung für
Kom­manditisten mit Arbeit­
nehmer­tätigkeit
• jede erlaubte Tätigkeit, sodass Rechtsform zu gewerblichen,
freiberuflichen,
sonstigen wirtschaftl.
oder bloß vermögenserw. Tätigkeiten zur
Verfügung steht
Gesellschaft mit
beschränkter
Haftung
(GmbH)
Körperschaftsteuerpflicht
(25 %) der GmbH;
Gewinnausschüttung
der GmbH: Kapitalertragsteuer (25 %) endbesteuert;
Mindestkörperschaftsteuer
E 1.750,– p. a.; bei mitarbeitenden Gesellschaftern
Kommunalsteuer (3 % vom
Bruttobezug)
Die GmbH ist Gewerberechtsträger; der handelsrechtliche
Geschäftsführer oder ein
versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer hat die
Voraussetzungen zu erfüllen
Bei Beteiligung < 25 %
ist geschäftsführender
Gesellschafter nach ASVG,
ansonsten nach GSVG
versicherungspflichtig
• GmbH kann zu jedem
ge­setzlich zulässigen
Zweck errichtet
werden (Ausnahme:
Versicherungs- und
Beteiligungsfondsgeschäfte, Pensionskasse)
Aktien­
gesellschaft
(AG)
Körperschaftsteuerpflicht
(25 %) der AG;
Dividendenzahlung
an die Aktionäre:
Kapitalertragsteuer (25 %)
endbesteuert;
Mindestkörperschaftsteuer
E 3.500,– p. a.
Die AG ist Gewerberechtsträger; der handelsrechtliche
Geschäftsführer oder ein
versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer hat die
Voraussetzungen zu erfüllen
Vorstand ist nach ASVG
versicherungspflichtig
• AG kann zu jedem
ge­setzlich zulässigen
Zweck errichtet
werden
Genossenschaft
Körperschaftsteuerpflicht
(seit 2005 25 %) der Genossenschaft Dividendenzahlung
an Genossenschafter:
Kapitalertragsteuer (25 %)
endbesteuert bei natürlicher
Person
Die Genossenschaft ist
Gewerberechtsträger; der
gewerberechtliche Geschäfts­
führer, der Mitarbeiter gemäß
den Bestimmungen des
§ 39 GewO oder Mitglied des
Vorstandes sein muss, hat die
Voraussetzungen zu erfüllen.
Vorstand ist nach ASVG
versicherungspflichtig
• Die Genossenschaft
kann grundsätzlich zu
jedem gesetzlich
zulässigen Zweck
errichtet werden.
(KG)
60 Business Guide
Haftung
Firmenbuch
Firmenname
Vorteile
Nachteile
Inhaber
haftet voll
(auch mit Privatvermögen)
Eintragung zwingend
ab E 400.000,–
Jahresumsatz,
darunter Wahlrecht
Bei Eintragung Namens-,
Sach- und Fantasiefirma
möglich, Rechtsformzusatz „eingetragene(r)
Untermer(in)“ oder
„e.U.“
• kein vorgeschriebenes
Mindestkapital
• niedrige Gründungskosten (kein
Vertrag erforderlich)
• Kapitalaufbringung, Risiko allein
• Haftung unbeschränkt (auch mit
Privatvermögen)
Gesellschafter
haften voll nach
der Quote ihrer
Beteiligung
(auch mit Privatvermögen)
Keine Eintragung,
ab E 400.000,– Jahres­
umsatz Eintragung
als OG zwingend
gem. § 189 UGB
Vor-und Zuname sämtlicher Gesellschafter;
Zusatz für Geschäftsbezeichnung möglich
Gesellschafter
haften voll
(auch mit Privatvermögen)
Eintragung
zwingend; Gesellschaft entsteht
mit Eintragung
Namens-, Sach- und
Fantasiefirma möglich,
Rechtsformzusatz
„offene Gesellschaft“,
„OG“, „Partnerschaft“
oder „und (&) Partner“
Komplementär
haftet voll;
Kommanditisten haften nur
bis zur Höhe
der Kommandit­
einlage
Eintragung
zwingend; Gesellschaft entsteht
mit Eintragung
Namens-, Sach- und
Fantasiefirma möglich,
Rechtsformzusatz „Kommanditgesellschaft“,
„KG“ oder „KommanditPartnerschaft“
Komplementär
(= GmbH)
haftet voll mit
Gesellschafts­
ver­mögen;
Kom­man­
ditisten haften
nur bis zur
Höhe der Kommanditeinlage
Eintragung
zwingend; Gesellschaft entsteht
mit Eintragung
Namens-, Sach- und
Fantasiefirma möglich,
Rechtsformzusatz „&
Co KG“
GmbH
haftet mit dem
Stammkapital
(mindestens
E 35.000,00)
Eintragung
zwingend; GmbH
entsteht erst
mit Eintragung
Namens-, Sach- und
Fantasiefirma möglich,
Rechtsformzusatz
„Gesellschaft mbH“,
„GesmbH“ oder
„GmbH“
AG haftet
mit dem
Grundkapital
(mindestens
E 70.000,00)
Eintragung
zwingend; AG
entsteht erst
mit Eintragung
Namens-, Sach- und
Fantasiefirma möglich,
Rechtsformzusatz
„Aktiengesellschaft“
oder „AG“
Die Regel ist
beschränkte
Haftung
mit dem
Geschäftsanteil
und einem
(mindestens)
weiteren Betrag
in der Höhe
desselben.
Die Firmenbucheintragung ist
notwendig. Die
Genossenschaft
entsteht erst mit der
Eintragung
Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens
mit dem Zusatz „registrierte Genossenschaft
mit beschränkter
Haftung“
•Verlustausgleich
mit anderen Einkünften
möglich
•einfache Generationenfolge durch Versorgungsrente
•Keine Publizitäts- bzw. Veröffentlichungspflichten wie
bei Kapitalgesellschaften
• Gehalt, Zinsen und
Mieten an Gesellschafter
sind immer Gewinnbestandteil
•Keine Abzugsfähigkeit
eines Unternehmer­
gehaltes
•Anteilsveräußerung
berührt Unternehmenssphäre, daher Bilanz
notwendig
• Steuerbelastung für thesaurierte
Gewinne mit 25% begrenzt
• Gehälter und sonstige
angemessene Vergütungen für
Leistungen der Gesellschafter sind
Betriebsausgabe
• Leichtere Kapitalbeschaffung
möglich
• Altersversorgung durch Betriebs­
pension möglich
• Anteilsveräußerung berührt nicht
die Spähre der Gesellschaft
(Veräußerungsgewinn nur
steuerpflichtig, wenn Beteiligung
im Betriebsvermögen bzw.
Spekulationstatbestand oder
Verkauf von Anteilen ab 1,00 %
• rel. hohe Gründungskosten
• Verluste sind nicht in der
Gesellschaftersphäre verwertbar
(aber in Gesellschaft unbegrenzt
vortragsfähig und mit späteren
Gewinnen ausgleichsfähig)
• Eigen(außen)finanzierung immer
mit 1% Kapitalverkehrsteuer
belastet
• Kommunalsteuerpflicht von
GF-Bezügen
• Einreichung des Jahresabschlusses beim FB-Gericht u.
Veröffentlichung notwendig
• Mindestkörperschaftsteuer ist
auch bei Verlusten zu entrichten
(jedoch unbegrenzt auf künftige
Steuerzahlungen anrechenbar)
• minimale Gründungskosten
• flexible Mitgliederstruktur, jederzeitiger Ein- und Austritt möglich
• Steuerbelastung für thesaurierte
Gewinne mit 25 % begrenzt
• leichtere Kapitalbeschaffung
möglich, keine Gesellschaftsteuer
• Altersversorgung durch Betriebspension möglich
• keine Mindestkörperschaftsteuer
• kein Mindestkapital
• Organisationsgrad ist autonom
zu gestalten
• Verluste in Genossen­
schaftersphäre nicht verwertbar
Business Guide 61
Unternehmensgründung
nur im Bereich der Kapitalaufbringung bzw.
de in Anlehnung an die BundesabgabenordFinanzierung eine Rolle. Am 1. Jänner 2007
nung (BAO) an das Überschreiten eines betrat das Handelsrechts-Änderungsgesetz (Hastimmten Schwellenwertes (Umsatzerlöse >
RÄG) I 2005/120 in Kraft, mit dem eine umfasEUR 400.000,–) geknüpft.
sende Novelle zum Handelsgesetzbuch (HGB)
umgesetzt und auch die Umbenennung des
Wie werden die einzelnen Rechtsformen
Handelsgesetzbuches (HGB) in Unternehsteuerlich behandelt?
mensgesetzbuch (UGB) vorgenommen wurde. Hervorzuheben sind insbesondere folEine Kapitalgesellschaft gilt als eigenes Steugende Änderungen: Der Begriff „Kaufmann“
ersubjekt, sodass deren Gewinne mit einem
wurde vom Begriff „Unternehmer“ abgelöst.
fixen Körperschaftsteuersatz von 25 % beDie Firma, als der Name des
steuert werden. Erfolgt eine
Unternehmens, wird sich in
Ausschüttung der Gewinne
Zukunft verstärkt als Werbean die Gesellschafter, so ist
träger eignen, weil nicht nur
von der Gesellschaft von
Gibt es eine
Namens- und Sach-, sondern
den ausgeschütteten Beoptimale
auch Fantasiefirmen zulässig
trägen eine Kapitalertragsind. Die eingetragenen Persteuer in der Höhe von 25 %
Rechtsform?
sonengesellschaften stehen
einzubehalten und an das
als Offene Gesellschaften
Finanzamt abzuführen; beim
(OG) und KommanditgesellGesellschafter sind diese
schaften (KG) für jedweden erlaubten Zweck Einkünfte endbesteuert. Damit ist die Steuerzur Verfügung, das Erwerbsgesellschaftengebelastung der ausgeschütteten Gewinne unsetz (EGG) wurde daher zur Gänze ausser Kraft
abhängig von der Höhe der übrigen Einkünfte
gesetzt. Die Pflicht zur Rechnungslegung wurdes Gesellschafters.
Grenzsteuersätze Einkommensteuer ab 2009
Einkommensstufen in EURO
Steuersatz (=Grenzsteuersatz)
bis 11.000
0 %
von 11.000 bis 25.000 36,5 % (= 5.110 / 14.000)
von 25.000 bis 60.000 43,2143 % (= 15.125 / 35.000)
über 60.000
50 %
Einkommen pro Jahr
Formel für Berechnung der
Einkommensteuer in EURO
11.000 bis 25.000 (Einkommen – 11.000) / 14.000 x 5.110
von 25.000 bis 60.000 (Einkommen – 25.000) / 35.000 x 15.125 + 5.110
über 60.000
(Einkommen – 60.000) / 2 + 20.235
62 Business Guide
Unternehmensgründung
Beim Einzelunternehmer und den Personengesellschaften werden die Gewinne dem Unternehmer bzw. den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet.
Die Steuerbelastung richtet sich daher nach
dem progressiven Einkommensteuertarif und
der Höhe der gesamten jährlichen Einkünfte
beim Unternehmer bzw. Gesellschafter.
Welche zusätzlichen Faktoren
beeinflussen die Wahl der Rechtsform?
Neben steuerlichen Überlegungen sind bei
der Wahl der Rechtsform auch Faktoren aus
dem Bereich des Gesellschafts-, Sozialversicherungs-, Gewerbe- oder Mietrechts zu
beachten. Bloße Kostenvergleiche der jeweiligen Ertragsteuer und der jeweiligen Sozialversicherungsform müssen in einer Gesamtbetrachtung angestellt werden, die
Lohnnebenkosten, Aufteilung der Gewinne
auf mehrere Gesellschafter, deren Einkommensverhältnisse und damit die effektive Gesamtbelastung an Steuern, Lohnabgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.
Ebenso sind Faktoren wie Haftungen, Vermögensübertragungen, Nachfolgeregelungen,
Pensionsregelungen und sonstige Gesetzesbestimmungen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Gibt es eine optimale Rechtsform,
zu der bei Vorliegen von bestimmten
Umständen geraten werden kann?
wendig sein, unter Abwägung aller wesentlichen Vor- und Nachteile eine Annäherung an
die optimale Lösung anzustreben. Es ist bei
jedem einzelnen Kriterium der Rechtsformwahl der Gesamtzusammenhang mit allen anderen wesentlichen Aspekten herzustellen.
Die auf den Seiten 60 und 61 abgebildete Rechts­
formentabelle mit einer groben Auflistung der
Vor- bzw. Nachteile soll die Kriterien bei der
Rechtsformwahl überblicksmäßig darstellen.
Leider nicht, denn jede Rechtsform hat Vorund Nachteile. Entsprechend dem Unternehmenszweck und der Unternehmensgröße wird
man sich für die individuell richtige bzw. optimale Rechtsform zu entscheiden haben. Ausgehend von den konkreten Umständen bzw.
Anforderungen des Einzelfalles wird es not-
Zu bedenken ist, dass die Rechtslage, die Rechtsprechung und auch die Verwaltungsübung ständig in Fluss sind und bleiben. Vor einer Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform bedarf es
einer gründlichen Überlegung bzw. Beratung mit
dem Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater.
p
Business Guide 63
Unternehmensgründung
Internes Kontrollsystem (IKS)/
Interne Revision
Warum sollten Unternehmen ein
Internes Kontrollsystem (IKS) einrichten und
was versteht man darunter?
Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz
1997 (IRÄG) wurden sowohl im Aktiengesetz
als auch im GmbH-Gesetz Bestimmungen
aufgenommen, wodurch die Geschäftsführung bzw. der Vorstand zur Einrichtung eines
Internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet
wird. Die gesetzliche Regelung lautet (§82
Aktiengesetz bzw. §22 GmbH-Gesetz): „Der
Vorstand hat (Die Geschäftsführer haben)
dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen
und ein Internes Kontrollsystem geführt
werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.“
64 Business Guide
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wurde der Begriff des Internen Kontrollsystems (IKS) inhaltlich erklärt. Der Zweck der
geforderten Überwachung liegt demnach in
der Informationsbeschaffung über eventuelle
Abweichungen zur Durchführung von rechtzeitigen Korrekturmaßnahmen. Weiters sollen organisatorische Sicherungsmaßnahmen
und Maßnahmen der betrieblichen Überwachung zur Kontrolle von wesentlichen Unternehmensbereichen führen.
Die klassischen Instrumente des Internen Kontrollsystems (IKS) sind die Organisation von Arbeitsabläufen, die Funktionstrennung, die Organisationspläne und die Stellenbeschreibungen,
die Verfahrensbeschreibungen etc. Gleicherma-
LEONIDAS
Unternehmensberatung
Steuerberatung
Wirft Ihr Unternehmen trotz steigender Umsatzzahlen
immer weniger Gewinn ab?
Schmälert die immer höher werdende Zinsenbelastung
kontinuierlich Ihr Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit?
Ist die Finanzierung Ihres Unternehmens nicht optimal gestaltet?
Steigen die Personalkosten durch ineffiziente Arbeitsabläufe und
dadurch verursachte Überstunden überproportional?
Weichen Ihre IST-Zahlen von den PLAN-Zahlen gravierend ab?
Fehlt Ihnen die Möglichkeit eines laufenden SOLL-IST-Vergleiches und
damit die Chance, auf Unvorhergesehenes rechtzeitig zu reagieren?
Wenn Sie nur zwei der beispielhaft aufgeworfenen Fragen mit „JA“
beantworten müssen, ist es Zeit für eine Unternehmensanalyse!
Senden Sie uns eine e-mail
([email protected])
oder rufen Sie uns an,
die Erstberatung ist kostenlos!
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gemeinsam mit Ihnen
engagiert und kompetent
Lösungsansätze erarbeiten.
LEONIDAS Unternehmensberatungsgesellschaft m. b. H. • GF: Mag. Geraldine Knogler-Hamtil
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Mariahilfer Straße 124 • Telefon: 01/523 26 00 • Fax: 01/523 25 18 • e-mail: [email protected]
Unternehmensgründung
ßen sollen auch das Umfeld des Unternehmens,
die wesentlichen Abläufe und Prozesse und die
Funktionalität der vorhandenen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente in die IKS-Überlegungen einbezogen werden.
Wie kann ein Unternehmen ein eventuell
vorhandenes Internes Kontroll­system (IKS)
analysieren bzw. die Einrichtung eines
solchen umsetzen?
Mit Hilfe einer Prüfungsabteilung, der Internen Revision, sollen Informationen über
die Angemessenheit und den Wirkungsgrad
eines bestehenden Internen Kontrollsystems
(IKS) und damit über die Qualität der Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben und Ziele
der geprüften Bereiche erlangt werden.
selbständig arbeitende, verantwortliche und
qualifizierte Fachkräfte mit ausreichender Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Organisation, Controlling und
Prüfungswesen handelt. Als Mitglieder der
„Kammer der Wirtschaftstreuhänder“ unterliegen die einzusetzenden Revisoren der
„Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung“ sowie der „Wirtschaftstreuhänder-Disziplinarordnung“, wonach der Beruf unabhängig,
gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben ist.
Sofern noch kein ausreichendes Internes Kontrollsystem (IKS) vorhanden ist, sollte mit Hilfe der Prüfungsabteilung INTERNE REVISION
ein solches installiert werden.
Welche Aufgaben soll eine Prüfungs­
abteilung als Interne Revision erfüllen?
Ein Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater, Buchprüfer oder WirtschaftsprüDie Interne Revision soll die Geschäftsführung in
fer) bzw. eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft kann von der Geschäftsführung eines
ihrer Leitungsfunktion unterstützen. Der Überwachungsauftrag umfasst das gesamte UnternehUnternehmens als „externe Prüfabteilung“
men. Die Interne Revision ist zugleich integraler
mit der Internen Revision beauftragt werBestandteil des internen Kontrollsystems (IKS)
den. Diese Verselbständigung der Revisionsund arbeitet im Auftrag der
funktion hat den Vorteil,
Unternehmensleitung. Pardass zwischen dem Prüallel dazu werden Führungsforgan und den zu prüRevisionsplanung,
kräfte und Sachbearbeiter
fenden UnternehmensPrüfungsdurchführung, in den zu prüfenden bzw. zu
bereichen größtmögliche
beratenden Stellen bzw. EinDistanz und Neutralität
Schlussbesprechung,
heiten durch Feststellungen,
besteht. Die ProzeßunBerichterstattung und
Analysen, Bewertungen und
abhängigkeit ist eine esEmpfehlungen fachlich unsentielle Voraussetzung
Erfolgskontrolle
terstützt.
für fachgerechte und anspruchsvolle Erfüllung der
Verantwortlich ist die InÜberwachungsaufgabe.
terne Revision gegenüber dem GeschäftsfühProzeßunabhängigkeit gewährleistet eine objektive und wertfreie Haltung gegenüber den
rer bzw. den Eigentümern, dem bzw. denen sie
Informationen über die Angemessenheit und
zu Prüfenden. Des weiteren ist mit der Einrichtung dieser „externen Prüfabteilung“ sicherden Wirkungsgrad des internen Kontrollsystems und Risikomanagements sowie die Quagestellt, dass es sich bei den Revisoren um
66 Business Guide
Unternehmensgründung
lität und Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben und Ziele liefert.
Als Aufgaben der Internen Revision im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion sind vor
allem zu nennen:
1. Vermögensschutz
a Schutz des Unternehmensvermögens vor
Verlusten und Schäden aller Art
2. Führungsverantwortung und
Informationsbedarf der
Unternehmensleitung
a Beachten der Geschäftsführungs­
direktiven, Richtlinien und Anweisungen
a Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems (IKS)
a Formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Bilanzierung, Berichterstattung und Dokumentation
3. Generelle Effizienzsteigerung
a Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsund Rentabilitätsaspekte
Was ist entscheidend für den Revisions­
erfolg und wie unterscheidet sich die
Interne Revision von der Abschlussprüfung?
Entscheidend für den Revisionserfolg ist die
Aufgabenerfüllung unter Beachtung der
Revisionstechnik und Berufsgrundsätze. Wesentliche Ablaufphasen sind Revisionsplanung, Prüfungsdurchführung, Schlussbesprechung, Berichterstattung und Erfolgskontrolle
(„Follow-up“).
Im Gegensatz zu Jahresabschlussprüfern, die
auftragsgemäß das Prüfungsergebnis in einem
Bericht niederlegen und die Ordnungsmäßig-
keit des Jahresabschlusses bestätigen, ist die
Arbeit der Internen Revision als integralem Bestandteil des internen Kontrollsystems umfassender. Mit Vorlage des Revisionsberichtes ist
die Überwachungsaufgabe nicht abgeschlossen, es hat eine Erfolgskontrolle stattzufinden.
Es ist sicherzustellen, dass Beanstandungen,
wie Arbeits- und Systemfehler, Schwachstellen bzw. Lücken im internen Kontrollsystem sowie Manipulationsrisiken umgehend abgestellt
werden, um den mittel- und langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen. Als logische
Konsequenz einer umfassenden Überwachungsfunktion ergibt sich das Erfordernis, die
Realisierung vorgeschlagener bzw. empfohlener Maßnahmen zur Abstellung von Beanstandungen zu überwachen. Nur durch systematisches „Follow-up“ wird der mit einer Prüfung
und anschließender Berichterstattung angestrebte Zweck erreicht.
Sollten Sie Interesse an der Einrichtung einer „externen“ Internen Revisionsabteilung
haben, wenden Sie sich an uns. Wir haben
besonders auf diesem Gebiet langjährige
Erfahrung und werden Sie verlässlich und
vor allem persönlich bei der Erfüllung der
gesetzlichen Auflagen im Hinblick auf die
Einrichtung eines Internen Kontrollsystems
unterstützen.
a
Weitere Informationen
LEONIDAS
Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
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Mag. Herwig SCHMIDT
Steuerberater
Mag. Geraldine KNOGLER-HAMTIL
Unternehmensberaterin
Business Guide 67
Unternehmensgründung
Dr. Johannes
Kopf, LL.M
Vorstand des
AMS Österreich
Seit vielen Jahren unterstützt das
Arbeitsmarktservice in ganz Österreich
arbeitslose Personen auf dem Weg in die
Selb­ständigkeit. Der BUSINESS GUIDE
sprach mit Dr. Johannes Kopf, Vorstand des
Arbeitsmarktservice Österreich über das
erfolgreiche Programm.
Herr Dr. Kopf, das Gründerprogramm
des AMS ist sehr erfolgreich. Seit wann
bietet das AMS arbeitslosen Personen
Unterstützung bei der Unternehmens­
gründung und wieviele Personen haben
seither davon profitiert?
Mit dem Gründerprogramm unterstützen wir
Arbeitsuchende in ganz Österreich bereits
seit über zehn Jahren bei der Neugründung
erfolgreicher Betriebe und der Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen in diesen Unternehmen. Das Programm ist dabei aus unserer
Sicht sehr erfolgreich. Allein im Vorjahr sind
über das Gründerprogramm rund 4.700 neue
68 Business Guide
Foto: ams/Petra Spiola
AMS-Gründerprogramm schuf im
Vorjahr rund 4.700 neue Unternehmen
Unternehmen geschaffen worden. Insgesamt
konnten wir rund 40.000 Unternehmer bei ihrem Weg in die Selbständigkeit begleiten.
Wer ist die Zielgruppe des Gründer­
programms. Kann jeder daran teilnehmen?
Unser Gründerprogramm richtet sich ausschließlich an arbeitslose Personen, die sich
selbständig machen wollen und auch bereits
eine konkrete Projektidee haben. Besonders
wichtig für den Geschäftserfolg ist selbstverständlich die berufliche Eignung und auch
eine gewisse Branchenerfahrung. Der Schritt
in die Selbständigkeit wird daher oft auch von
älteren Personen gewählt, die schon viel Erfahrung gesammelt haben, so werden fast
ein Fünftel der Unternehmen von Arbeitsuchenden über 45 Jahren gegründet. Nach
Branchen betrachtet sind rund die Hälfte der
Unternehmen im Bereich der unternehmensbezogenen und sonstigen Dienstleistungen
tätig, rund ein Viertel im verarbeitenden Gewerbe oder Handwerk.
Welche Unterstützung erhalten
die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am
Gründerprogramm?
Zuallererst wird vom AMS eine erfahrene Unternehmensberaterin bzw. ein erfahrener Unternehmensberater zur Seite gestellt. Die Unternehmensberatung nimmt die Einschätzung
der Chancen und Risken des geplanten Projekts vor. Hat sich die Gründungsidee als realistisch erwiesen, folgt in den nächsten sechs
Unternehmensgründung
Monaten die konkrete Unidee und der persönlichen
terstützung bei der BeVoraussetzungen. Dann
Das AMS hält
triebsgründung. Während
folgt die Phase der Gründieser Zeit erhalten die
dungsvorbereitung
mit
den „Rücken frei“
potenziellen Jungunterdem Einstieg in das Grünnehmerinnen und Jungdungsprogramm und der
unternehmer das Arbeitsbegleitenden Unternehlosengeld oder die Notstandshilfe vom AMS
mensberatung und Qualifizierung. Nach der
weiter ausbezahlt und haben somit einmal
Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigden „Rücken frei“. Darüber hinaus besteht die
keit gibt es für die Jungunternehmerinnen
Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen wie
und Jungunternehmer auch einige Zeit nach
zum Beispiel Kenntnisse in Buchhaltung zu erder Gründung noch die Möglichkeit für ein
werben. Die Kosten für die Unternehmensbeneuerliches Check-Up des Unternehmens
ratung und die Weiterqualifizierung trägt dadurch eine Unternehmensberaterin bzw. eibei das AMS.
nen Unternehmensberater.
a
Wie lange dauert die Unterstützung
im Gründerprogramm?
Mehr Information
zum Gründerprogramm
Das Unternehmensgründungsprogramm erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten. Der Weg
zur Selbständigkeit wird dabei in vier Phasen unterteilt: Zu Beginn geht es um die Prüfung der Realisierbarkeit der Unternehmens­
Detaillierte Information über die Teil­
nahme am Gründerprogramm erhalten
arbeitslose Personen bei ihrem/r
AMS-Berater/in in der regionalen
Geschäftsstelle. Mehr Information
auch im Internet unter www.ams.at
Business Guide 69
Unternehmensgründung
Business
Incubator Graz
Der Business Incubator Graz schafft
optimale Startbedingungen für Jungunter­
nehmerInnen. Start Ups werden hier über
die Gründungsphase hinaus betreut,
wodurch der Grundstein für einen nach-­
haltigen Unternehmenserfolg gelegt wird.
Nach amerikanischem Vorbild unterstützt das
Zentrum junge Unternehmen in den frühen
Phasen der Unternehmensgründung und -entwicklung. Die Zielgruppe sind JungunternehmerInnen, die in den Bereichen Kommunikation,
Design, Information und Consulting tätig sind.
Geförderte Büros in Grazer Top-Lage
Auf einer Nutzfläche von 500 m² stehen den
JungunternehmerInnen 11 möblierte Büros
(11 m² – 54 m²) zur Verfügung. Ein zentraler
Empfangsbereich sowie modern ausgestattete
Konferenz- und Kommunikationszonen machen
den Business Incubator zum optimalen Umfeld
für UnternehmensstarterInnen. Auch die technische Infrastruktur (Telefon, Breitband-Internet, W-LAN, Kopier- und Faxgeräte) ist bereits
vorhanden. Besondere Unterstützung erhalten
JungunternehmerInnen durch geförderte Mieten seitens der Stadt Graz.
aa Interne Qualifizierungsworkshops und
Coachings
aa Mentoring
aa Ein vorhandenes Netzwerk
aa Individuelle Beratung und Business-Plan
Begleitung
Junge Unternehmen können sich dadurch voll
auf ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren.
Der Business Incubator konnte bis dato mehr
als 40 UnternehmerInnen als Firmensitz dienen. Start Ups können aufgrund der räumlichen
Konzentration verschiedener Unternehmen in
den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern Synergieeffekte ausnutzen und somit zu einer erfolgreichen Markterschließung beitragen.
Freie Büros
JungunternehmerInnen aufgepasst! Es gibt
immer wieder freie Büros. Nützen Sie die
Chance und kontaktieren Sie uns!
a
Weitere Informationen
Vorteile für JungunternehmerInnen
Der Business Incubator Graz bietet den dort
ansässigen UnternehmerInnen:
aa Integriertes Zentrumsmanagement für Administration und Organisation
70 Business Guide
Business Incubator Graz
8020 Graz, Nikolaiplatz 4/III
Tel.: +43 (0) 316/722 301, Fax: DW 30
E-Mail: [email protected]
Web: www.business-incubator.at
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Förderungen & Finanzen
Die Finanzierung
Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für
den erfolgreichen Aufbau Ihres Unternehmens. Die genaue Ermittlung des Kapitalbedarfs gehört deshalb zu den wesentlichen
Aufgaben jedes Gründers. Eine möglichst genaue Kapitalbedarfsplanung hilft Ihnen, die
Liquidität Ihres Unternehmens zu sichern und
Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Innovation, Technologie). Jungunternehmerförderung, Gründungssparen, Bürgschaften,
Seed-financing,
Gründungsfonds
sind
Beispiele dafür. Geben Sie sich aber
keiner Förderungsillusion hin! Es gibt
keinen Rechtsanspruch auf Förderungen und
Förderungen sind lediglich als Starthilfe zu
betrachten.
Überlegen Sie, welchen Teil des Kapitalbedarfs Sie selbst aufbringen können! Ihren
Eigenkapitalanteil können Sie durch Gelder
von Angehörigen oder Freunden, von Partnern in Form einer Gesellschaftsgründung
oder durch (private bzw. öffentliche) Risikokapitalgeber erhöhen. Der Fremdkapitalbedarf
ergibt sich als Restgröße aus Kapitalbedarf
abzüglich Eigenmittelanteil (inkl. Eigenleis­
tungen).
Detaillierte Informationen über Finanzierungsund Fördermöglichkeiten erhalten Sie
Es gibt auch eine Reihe von Förderungen
für bestehende Unternehmen und für Unternehmensgründer/innen – auf Bundes-,
Landes- und auch auf Gemeindeebene. Die
Förderungsprogramme orientieren sich an
Investitions- und Finanzierungsnotwendigkeiten (Wachstum, Forschung & Entwicklung,
72 Business Guide
a bei der austria wirtschaftsservice (aws)
a beim Gründer-Service der Wirtschaftskammern
a bei der Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG)
a beim Forschungsförderungsfonds für die
gewerbliche Wirtschaft (FFF)
a bei der Österreichischen Hotel- und
Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismussektor
a bei Banken.
Einen groben Überblick über Förderungen
der aws, FFG und ÖHT soll die Tabelle auf den
folgenden Seiten geben.
a
Vor­
gründung
Gründer- und Jungunternehmerförderung
Förderungsprogramm Zielgruppe
Förderungsart
Gründungs-/Nachfolgebonus
Personen, die sich auf die Selbstständigkeit
vorbereiten
Bonus i. S. von Zuschuss
„Junge innovative technologieorientierte
Unternehmen“ JITU mit dem Modul
PreSeed
Vorgründungsphase bis zum
Unternehmensaufbau
PreSeed-Zuschuss
Jungunternehmerförderung
JungunternehmerInnen und ÜbernehmerInnen
bis max. 3 Jahre nach Gründung
a) Zuschuss
Vor­gründung
High-tech
gründungen
gründung
b) Haftungsübernahme
für Gründungs- und
Übernahmekredite“
Mikrokredite
EPU und kleine Unternehmen
Haftungsübernahme für
Kleinkredite
Eigenkapitalgarantien (EKG)
Innovations und Wachstumsprojekte; Junge
Unternehmen bis max. 5 Jahre nach Gründung
oder Übernahme
Haftungen für
Eigenkapital
Double Equity-Garantiefonds
Junge Unternehmen
Haftungsübernahme für
Gründungskredite
„Junge innovative technologieorientierte
Unternehmen“ JITU mit den Modulen
Seed-financing und Management auf Zeit
Gründung und Unternehmensaufbau bis max.
6 Jahre nach Gründung
Seedfinancing
– Zuschuss mit
Rückzahlungs­
verpflichtung
AplusB
Akademische Gründer und Gründungswillige
Zuschuss, Beratung,
Infrastruktur
Jungunternehmerförderung
JungunternehmerInnen und ÜbernehmerInnen
bei Übernahme Einreichung vor Gründung!
Zuschuss
Jungunternehmerförderung
JungunternehmerInnen und ÜbernehmerInnen
bei Übernahme Einreichung vor Gründung!
Zuschuss
Haftung
JungunternehmerInnen und ÜbernehmerInnen
bei Übernahme Einreichung vor Gründung!“
Haftung
Startkapital
JungunternehmerInnen und ÜbernehmerInnen
bis max. 3 Jahre nach Gründung“
ERP-Darlehen
Start-Up Förderung
Unternehmen in Gründung
bis max 6 Jahre nach Gründung
Zuschuss Darlehen
Feasibility Studie
Venture Foren
i2 - Business Angels Börse
KMU
Vermittlung von
Investoren
Innovationsvermittlung
KMU
Unterstützung bei nationaler und internationaler Patentverwertung
Venture Capital-Initiative
VC-Fonds
Bereitstellung von
Beteiligungskapital
Business pro Austria
innovations- und technologieorientierte KMU
Business Coaching
Tecnet - Markt- und Technologierecherchen
innovations- und technologieorientierte
Gründer und KMU
Recherchetätigkeit
zu markt- und
technolgie­relevanten
Fragestellungen mit
Abschlussbericht
Innovationsscheck
KMU
Scheck
aws -– Austria Wirtschaftsservice GmbH
74 Business Guide
FFG -– Forschungsförderungsgesellschaft
Förderungen & Finanzen
Höhe
Richtlinie
förderbare Kosten
14 % der Ansparleistung
max e 8.400,–
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
angesparte und ins Unternehmen eingebrachte Mittel
max. e 100.000,–
JITU
immaterielle Investitionen
10 % der Neuinvestitionen
max e 30.000,–
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung mfür KMU
materielle/immaterielle Kosten
80 % Haftung für Kredit von
max. e 800.000,–
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
materielle/immaterielle Investitionen; Übernahmekosten
80 % Haftung für Kredit von
max. e 25.000,–
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
Investitionskredite, Betriebsmittelkredite,
kein Bearbeitungsentgelt
50–75 % Haftung für Kredit von
max. e 1,0 Mio
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
Eigenmittel externer Investoren; materielle/immaterielle
Investitionen, Betriebsmittelkredite
80 % Haftung für Kredit von
max. e 2,0 Mio
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
verdoppelungsfähiges Eigenkapital sonst wie EKG
max. e 1 Mio
JITU
Übernahme schwieriger Managementaufgaben
in der Frühphase
max e 75.000,–
AplusB Richtlinie BMVIT
Unterstützung im Gründungsprozess
5 der Übernahmsund Neuinvestitionskosten
Jungunternehmerförde-rung in der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft
materielle Kosten
25 % der immateriellen Kosten
70 % der Darlehensnominale
zitat
Jungunternehmerförde-rung in der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft
3 zeilen
Übernahme von Haftungen für die
Tourismus- und Freizeitwirtschaft
zitat?
immaterielle Kosten
materielle Kosten
25 % der förderbaren materiellen
Kosten
Jungunternehmerförde-rung in der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft
materielle Kosten
70 % der Projektkosten
FFG-Rahmenrichtlinie – BMWFJ
nachhaltige Stütze zur Umsetzung von technisch
riskanten und wirtschaftlich interessanten Projekten
Beauftragung durch BMWFJ
„Business Angels“ bringen unternehmerische Erfahrung
und Kontakte sowie Kapital ein
Jungunternehmer- und
Innovationsförderung für KMU
Patentanmeldung- und verwertungskosten
max. 50 % der Projektkosten
geplant
Beteiligung an Venture Capital-Fonds
Weitere
Informationen
VTÖ
Kasten fett
business coaching, Erfahrungs- und Know-how,
Austausch
Beauftragung durch BMWFJ
kastenbody
€e 5.000,–
Sonderrichtlinie Innovationsscheck
BMVIT
Firma
Unterstützung im Gründungs- und Unternehmensprozess
A-xxxx , Straße
Tel.: +43 (0) 1/
Fax: +43 (0) 1/
erste Kooperation mit Forschungseinrichtungen
E-Mail: xxx
vtö – Verband der Technologiezentren Österreichs
öht – Österr. Tourismusbank
Business Guide 75
Förderungen & Finanzen
Konjunkturpaket –
die Mittelstandsmilliarde
Die Bundesregierung setzt während der gesamten Legislaturperiode auf eine Reihe von
konjunktur- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um so Wachstum und Beschäftigung
in Österreich zu unterstützen.
Der Haftungsrahmen im Garantiegesetz
und im KMU-Förderungsgesetz wurde deutlich ausgeweitet. Damit sollen hauptsächlich
Klein- und Mittelbetriebe (KMU) einfacher zu
Krediten kommen, vor allem wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichend sind.
Nach dem KMU-Förderungsgesetz können
– neben den bereits bestehenden – folgende
Maßnahmen eingesetzt werden:
a Ausweitung der Haftungsübernahmen für
Betriebsmittelkredite
a Erweiterung der Haftungen für Mikrokredite, um damit ein abgestimmtes Paket mit
den ERP-Kleinkrediten anbieten zu können
a Ermöglichung einer Haftungsquote von
90 % in allen KMU-Programmen.
Die Richtlinien nach dem Garantiegesetz (GG)
sind bereits in Planung. Damit können auch
wieder größere Projekte in Regionalförderungsgebieten geförderte Garantien erhalten.
Der ERP-Fonds hat das Konjunkturbelebungspaket der Bundesregierung bereits am
im Dezember 2008 im ERP-Jahresprogramms
2009 umgesetzt. Der Kreditrahmen für zinsgünstige ERP-Kredite wurde für 2009 um
€ 200 Mio. auf insgesamt € 600 Mio. erhöht.
Um Investitionen gerade im Bereich von EinPersonen-Unternehmen und Kleinstunternehmen zu stimulieren bzw. zu ermöglichen,
wurde im Bereich des ERP-Fonds ein neues
Programm für ERP-Kleinkredite noch Ende
2008 gestartet. Dieses Programm wurde auch
auf Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgedehnt. Ziele des Kleinkreditprogramms sind die Entschärfung der
Kreditklemme und eine günstige Finanzierungsmöglichkeit für KMUs. Der ERP-Kleinkredit soll Liquidität rasch zur Verfügung stellen,
die für die Umsetzung neuer Projekte erforderlich ist. Mit dem neuen Programm sollen
eine Unternehmensfinanzierung zu wirtschaft-
76 Business Guide
Förderungen & Finanzen
Konjunkturpaket 1
Zusätzliche Mittel pro Jahr in 2009 und 2010
Haftung
Republik Österreich:
EUR 400 Mio.
ab sofort
Dotierung
Mittelstandsfonds:
EUR 40 Mio.
ab erstes Halbjahr 2009
erp-Kredite:
EUR 200 Mio.
ab sofort
Einreichung
in der Regel
über Hausbank
Darlehen:
zweitesHalbjahr 2009
aws
Förderung/Finanzierung
erp-(Klein-)Kredit
Haftung
Beteiligung
Unternehmen
Unternehmen
lich tragbaren Finanzierungskosten ermöglicht sowie positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte ausgelöst werden.
Adressaten sind wirtschaftlich selbstständige,
gewerbliche, kleine Unternehmen, die ihren
Betrieb erweitern oder modernisieren, ein
neues Geschäftsfeld aufbauen oder neue Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen ent­
wickeln und einführen. Betriebe aller Branchen
inklusive der Tourismus- und Freizeitindustrie
können einreichen (die Abwicklung der ERPKleinkredite für die Tourismus- und Freizeitindustrie erfolgt durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank – ÖHT).
Der Kleinkredit kann für materielle und immaterielle Investitionen sowie für Betriebs­
mittel verwendet werden. Die Kredithöhe
des Kleinkreditprogramms beläuft sich auf einen Betrag von € 10.000 bis zu € 30.000. Der
ERP-Kredit hat folgende Konditionen: 6 Jah-
Unternehmen
Unternehmen
re Laufzeit, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Verzinsung 2,5 % fix.
Weitere Maßnahmen im Konjunkturprogramm sind die Einrichtung eines Mittelstandsfonds sowie die Direktvergabe von
Krediten durch die aws.
Risikokapital ist für Unternehmen eine wichtige Finanzierungsalternative. Mit dem Mittelstandsfonds sollen Wachstumsprojekte
österreichischer Unternehmen gefördert
und Risikokapitalfinanzierung in Österreich
forciert werden. Aus diesem Fonds wird Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen
bereitgestellt, Restrukturierungen oder Neugründungen sollen mit diesen Mitteln aber
nicht finanziert werden.
Die Direktvergabe von Krediten wird im
zweiten Halbjahr 2009 möglich sein. Damit
sollen für Forschungs-, Entwicklungs- oder InBusiness Guide 77
Förderungen & Finanzen
novationsprojekte finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Mit diesen zusätzlichen Förderungen und Finanzierungen soll Liquidität für den österreichischen Mittelstand zur Verfügung gestellt
werden. Die Einreichung erfolgt über die Hausbank/Treuhandbank, bei Haftungen für größere Projekten sowie den Mittelstandsfondsfonds
auch direkt bei der aws. Erster Ansprechpartner
für Tourismusprojekte ist die Österreichische
Hotel- und Tourismusbank (www.oeht.at).
Wichtig für den Unternehmer ist, dass trotz Konjunkturpaketen und Wirtschaftskrise nach wie
vor die grundsätzlichen Anforderungen bei der
Förderungsvergabe zu beachten sind. So ist z. B.
darauf zu achten, dass rechtzeitig um eine Förderung angesucht wird, das heißt unbedingt vor
Beginn des Projektes! Auch Planrechnungen
bzw. Businessplan und vollständige Projektunterlagen bilden weiterhin die Voraussetzung für
eine rasche Entscheidung der aws.
78 Business Guide
Die Maßnahmen sind bei Redaktionsschluss
noch teilweise in Planung gewesen. Der jeweilige aktuelle Umsetzungsstand und die
Details zu den angeführten Maßnahmen des
Konjunkturpaketes sind auf der Homepage
der aws (www.awsg.at), der Homepage des
Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) oder unter
www.konjunkturpaket.at zu finden.
Für Auskünfte zu Finanzierungsmöglichkeiten
für Projekte steht das aws-Kundencenter zur
Verfügung.
a
Weitere Informationen
aws Kundencenter
A-1030 Wien, Ungargasse 37
Tel.: +43 (0) 1/50175-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.awsg.at
Förderungen & Finanzen
Die Steuerreform 2009 – ihre
Bestandteile und ihre Wirkungen
durch die konjunkturpolitischen Maßnahmen
der Bundesregierung ergänzt bzw. ver­stärkt
werden. Die wichtigsten Maßnahmen und
Ziel­größen der Steuerreform stehen im Mittelpunkt dieses Beitrags.
Doz. (FH) MMag. Dr.
Viktor Zorn
Oesterreichische
Nationalbank1)
Reform des Einkommensteuertarifs
Der Nationalrat hat am 11. März dieses Jahres
die Steuerreform 2009, ein zentrales Element
der Regierungsarbeit in dieser Legislaturperiode, beschlossen. Fast alle Reformmaßnahmen treten rückwirkend mit 1. Jänner
2009 in Kraft. Die Verabschiedung der Steuerreform fällt in eine Zeit, in der die konjunkturellen und somit auch budgetären Rahmenbedingungen einen engen Handlungskorridor
vorgeben. Die Steuerreform bringt in Summe
eine Gesamtentlastung von voraussichtlich
3,2 Milliarden Euro – eine Entlastung, deren
struktur- und konjunkturpolitischen Effekte
Die Reform des Einkommensteuertarifs beinhaltet den quantitativ größten Teil der Steuerentlastung. Die Steuerpflicht beginnt künftig
erst ab einer Höhe von 11.000 Euro Bemessungsgrundlage (Brutto-Einkünfte abzüglich
Sozialabgaben und Absetzbeträge). Bislang
lag der Vergleichswert bei lediglich 10.000
Euro. Durch die Anhebung der Steuerfreigrenze auf 11.000 Euro werden 160.000 Personen zusätzlich steuerfrei gestellt. Insgesamt
sind nunmehr 2,7 Millionen Erwerbstätige von
insgesamt etwa 6,5 Millionen ab 1. 1. 2009
steuerfrei gestellt.
Im mittleren Segment der Bemessungsgrundlage wurden die Einkommensteuersätze re-
Bemessungsgrundlage
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
(bislang bis 10.000 Euro)
Anzahl der
betroffenen Fälle
0,00 %
(bisher 0,00 %)
2.700.000
ab 11.000 bis 25.000 Euro
(bislang ab 10.000 bis 25.000 Euro)
36,50 %
(bisher 38,33 %)
2.400.000
ab 25.000 bis 60.000 Euro
(bislang ab 25.000 bis 51.000 Euro)
43,2143 %
(bisher 43,5962 %)
1.235.000
50,00 %
(bisher 50,00 %)
200.000
ab 60.000 Euro
(bislang ab 51.000 Euro)
Business Guide 79
Förderungen & Finanzen
Titel
Autor
beruf
duziert und die Tarifstufen angehoben. Der
höchste Grenzsteuersatz schließlich kommt
erst ab 60.000 Euro Bemessungsgrundlage zur
Anwendung. Durch die Erhöhung der Tarifstufen wird der „kalten Progression“ Rechnung
getragen.2) Die folgende Tabelle gibt einen
Überblick über die Veränderungen im Hinblick
auf die Tarifstufen, die jeweils anzuwendenden
Grenzsteuersätze und die Anzahl der betroffenen Fälle in Österreich (Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen, 2009).
Der Einkommensteuertarif wird über die Berechnungsformel dargestellt. Dabei hat der
Gesetzgeber darauf geachtet, dass die Transparenz des Tarifs beibehalten wird und die Errechnung der Steuerschuld – so man über die
richtige Berechnungsformel verfügt – sehr
einfach ist. Da die Absetzbeträge unverändert
bleiben, ist für die Gruppe der Angestellten
ein Bruttojahreseinkommen von zumindest
16.871 Euro (Bemessungsgrundlage: 11.945
Euro) steuerfrei. Für die Selbstständigen (Alleinverdiener ohne Kind) ist unter Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags (ab 2010) ein
Gewinn bis zu 13.859 Euro steuerfrei.
80 Business Guide
Die jährliche Entlastung von 149 Euro für ein
Bruttomonatseinkommen von 1.100 Euro erhöht sich auf 400 Euro bei einem Bruttomonatseinkommen von 1.200 Euro und erreicht
ab einem Monatsbruttoeinkommen von 5.800
Euro die Maximalentlastung von 1.350 Euro.
Eine weitere Entlastung bringt die Anhebung
der Freigrenze von 2.000 Euro auf 2.100 Euro.
Manager hingegen müssen hingegen ab 1.
April 2009 auf die steuerliche Begünstigung
von Gewinnen aus Aktienoptionen (Stock
Options) verzichten.
Auch Unternehmer
profitieren von der Steuerreform
Unternehmer einschließlich Freiberuflern
werden – hierbei handelt es sich um die einzige Maßnahme der Steuerreform, die erst ab
2010 wirksam wird – durch eine merkliche Erhöhung der Freibeträge von 10 % auf 13 % auf
Gewinne entlastet, wobei die Freibeträge auf
alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet werden. Darüber
hinaus fällt für Gewinne bis 30.000 Euro die Investitionspflicht weg, um den Freibetrag gel-
Förderungen & Finanzen
tend machen zu können. Diese Maßnahme
wird voraussichtlich vor allem für die kleinen
und mittleren Einkommen bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften von Vorteil sein. Erst jenseits dieses Betrags muss investiert werden, um den Freibetrag geltend
machen zu können. Dagegen wird die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gestrichen. Die maximale Ersparnis liegt bei 1.950
Euro, und der Kreis der in Frage kommenden Unternehmer erweitert sich von lediglich
80.000 auf rund 450.000.
Familien
Neben den Lohn- und Einkommensteuer­
pflichtigen und den Unternehmern als besonderer Gruppe der Einkommensteuerpflichtigen
stehen die Familien im Fokus der Steuerreform.
Zu den familienfreundlichen Maßnahmen der
Steuerreform zählen die Erhöhung des monatlichen Kinderabsetzbetrags von 50,90 Euro
auf 58,40 Euro (und die analoge Anpassung
des Unterhaltsabsetzbetrags), die Einführung
eines Kinderfreibetrags von jährlich 220 Euro
pro Kind, die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro pro Kind bis zum
zehnten Lebensjahr und die Steuerfreiheit für
Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr.
Weitere Maßnahmen
Die Steuerreform macht die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige und
humanitäre Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe im Ausmaß von 10 % des Gewinns bzw. des Einkommens des Vorjahres möglich. Ebenso ab 2009
bereits möglich ist die Anhebung des Maximalbetrags für die steuerliche Absetzbarkeit
des Kirchenbeitrags von bislang 100 auf nunmehr 200 Euro.
Konjunkturelle Wirkung und standort­
politische Bedeutung der Steuerreform
Die kurze Auflistung der steuerpolitischen
Maßnahmen der Bundesregierung verdeut­
licht das Streben, konjunktur- und strukturpolitische Anliegen miteinander zu verbinden.
Gerade in Zeiten, in denen sich die realwirtschaftliche Situation in Österreich, Europa
und weltweit eintrübt, kommt einem kompetitiven Steuersystem, das für das Individuum, aber auch für die Unternehmen attraktive
Rahmenbedingungen setzt, große konjunkturelle und standortpolitische Bedeutung zu.
Die jetzige Steuerreform wird – wenn auch um
den Preis eines höheren Budgetdefizits – die
Massenkaufkraft, insbesondere durch die Tarifreform, aber auch durch die ausgebaute Familienförderung, erhöhen und somit die mit
Abstand wichtigste Nachfragekomponente der heimischen Volkswirtschaft – den Konsum – stützen. Es ist zu hoffen, dass sich diese nachfrageseitigen Impulse rasch in ein
erhöhtes Angebot und eine positive Dynamik
am Arbeitsmarkt umsetzen lassen.
a
1)Der vorliegende Beitrag widerspiegelt die Privatmeinung des Autors.
2)Die Begrifflichkeit „kalte Progression“ meint, dass im
Zeitverlauf immer größere Teile des Einkommens in
höhere Steuerklassen hineinfallen, weil das Einkommen in absoluten Zahlen steigt, die Tarifstufen aber
oft jahrelang nicht verändert werden. Aufgrund der
progressiven Einkommensteuersätze wird die in absoluten und in relativen Zahlen gemessene Steuerschuld größer, obwohl die Menschen – inflationsbedingt – real möglicherweise gar nicht mehr, sondern
weniger verdienen. Eine mögliche Abhilfe bestünde
in inflationsbereinigten Steuertarifen.
a
Weitere Informationen
Bundesministerium für Finanzen
Web: www.bmf.gv.at
Business Guide 81
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Die Wirtschaft ist weiblich
Rund ein Drittel aller Unternehmen wird
von Frauen geführt. Der Frauenanteil bei
Neugründungen liegt schon bei 40,5 % –
Tendenz steigend. In manchen Branchen
beträgt der Anteil an Unternehmerinnen
bereits weit über 50 Prozent.
Frau in der Wirtschaft ist die überparteiliche
Plattform für mehr als 100.000 unternehmerisch tätige Frauen in Österreich. Wir setzen
uns aktiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmerinnen, Geschäftsführerinnen und Mitunternehmerinnen ein.
Einen Schwerpunkt bildet Lobbying für die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum. Durch aktiven interessenpolitischen Einsatz gelingt es uns, wichtige Forderungen an politische Entscheidungsträger
heranzutragen. Ein großer Erfolg war die Verankerung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten im aktuellen Regierungsprogramm als ersten Schritt.
Frau in der Wirtschaft –
Die Serviceplattform für Unternehmerinnen
Mit dem Internet-Portal wko.at/unternehmerin.at
bieten wir Ihnen aktuelle Informationen rund
um die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum bis hin zu Steuerrecht sowie relevantes
Business-Wissen. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Akademie für Kleinstunterneh-
84 Business Guide
merinnen, dem maßgeschneiderten Lehrgang
für selbstständige Frauen. Wir sind für Sie da,
wenn Sie nach den richtigen Ansprechpartnern
suchen und Anregungen für Verbesserungen
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben. Der Kompass für Unternehmerinnen bietet
Ihnen wichtige Erstinformationen und Ansprechpartner zur Orientierung in verschiedensten Lebenslagen.
Unternehmerinnen treffen
Unternehmerinnen
Frau in der Wirtschaft organisiert regelmäßig
Fachvorträge, Seminare und Veranstaltungen,
bei denen Sie Unternehmerinnen treffen, Erfahrungen austauschen und Geschäfte anbahnen können. Mit dem „Eurochambres Women
Network“ können sie auch international Kontakte knüpfen. Über unsere Vertreterinnen im
Nationalrat, Bundesrat, den Landtagen und
Gemeinden kann Frau in der Wirtschaft die Interessen der Unternehmerinnen effektiv einbringen.
Einen stets aktuellen Überblick über unsere Veranstaltungen finden Sie online unter
wko.at/unternehmerin/veranstaltungen.
Firmen A-Z für Frauen –
alle Unternehmerinnen auf einen Mausklick
Frau in der Wirtschaft hat eine Sonderversion des Firmen A–Z der WKÖ, dem einzigen
vollständigen und aktuellen Online-Firmenverzeichnis Österreichs. Diese innovative
Serviceleistung gibt es auch speziell für Unternehmerinnen. So finden Sie die richtige
Unternehmerin für einen Auftrag oder eine
Kooperation ganz einfach per Mausklick!
wko.at/unternehmerin/firmena-z
Maßgeschneiderte Weiterbildung
w2b – Business, Kontakte und mehr
Unter dem Motto w2b – women2business vernetzen wir auch online: Sie können auf dem
elektronischen Marktplatz von Frau in der Wirtschaft Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und
Leistungen wirkungsvoll präsentieren, Kooperationspartnerinnen suchen und außerdem
das Babysitter-Sharing nutzen. Klinken Sie sich
kostenlos ein: http://w2b.wko.at.
Betriebshilfe – sicher selbstständig.
Dank der Betriebshilfe kommen Kleinstbetriebe auch in schwierigen Zeiten gut über die
Runden:
Für die Zeit des Mutterschutzes, bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall wird
Ihnen eine qualifizierte Arbeitskraft vorübergehend zur Verfügung gestellt. Während des
Mutterschutzes ist diese Unterstützung kostenlos. Alle Infos unter wko.at/betriebshilfe
Mit der Akademie für Kleinstunternehmerinnen haben wir ein spezifisches Ausbildungsprogramm geschaffen, dass sich speziell an Unternehmerinnen richtet, die bis zu
3 Jahren am Markt sind und noch keine Mitarbeiter haben. Durch die Kombination aus
Training und Coaching haben Sie die Chance,
während des Kurses Ihr Unternehmen u. a. im
Bereich Finanzplanung, Marketing, Vertrieb,
Kooperation weiterzuentwickeln.
wko.at/unternehmerin/akademie
a
Kontakt und Info:
Frau in der Wirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Tel. 05 90 900 3042
[email protected]
wko.at/unternehmerin
Business Guide 85
Frauen voran
Gründerinnenzentrum Steiermark:
Unternehmen für Unternehmerinnen
Abg. z. NR
Ridi M. Steibl
(Initiatorin) und
Mag.a
Elisabeth
Pirstinger
(Management)
Die steirische Wirtschaft ist zunehmend weiblich: Im Jahr 2008 betrug der Frauenanteil an
den Gründungen bereits rund 40 Prozent. An
diesem Trend ist auch das Gründerinnenzentrum
Steiermark beteiligt, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, Jungunternehmerinnen in allen
Unter­nehmensphasen zu begleiten. Das Zentrum versteht sich als Impulsgeber zur Verstärkung des wirtschaftlichen Potentials von Frauen
und ist damit der optimale Ansprechpartner
zum Thema „Female Entrepreneurship“.
chen das Gründerinnenzentrum Steiermark
zum optimalen Standort für Gründerinnen.
Beratung, Qualifizierung und Mentoring
Im Gründerinnenzentrum Steiermark werden
regelmäßig Qualifizierungsworkshops organisiert und Einzelcoachings angeboten. Darüber hinaus hilft das Zentrumsmanagement
beim Knüpfen von Kontakten, vermittelt externe MentorInnen und unterstützt bei der
Einbindung in nationale und internationale
Netzwerkaktivitäten.
Regionale und überregionale
Vernetzungen und Kooperationen
Laufende Projekte sind beispielsweise das
Projekt „Crash Coaching“ sowie Projekte im
Rahmen von Gründerland Steiermark.
Freie Büros
Das Team des Zentrumsmanagements begleitet interessierte Gründerinnen mit Gründungsberatungen, Businessplan-Begleitun­
gen und individuellen Coachings.
Werden Sie gemeinsam mit uns erfolgreich
und starten Sie bei uns Ihr eigenes Unternehmen. Freie Büros warten auf Sie im Gründerinnenzentrum Steiermark!
a
Firmensitz für Jungunternehmerinnen
Das Gründerinnenzentrum verfügt auf einer
Fläche von 500 m² über 14 modern ausgestattete Büros (14 m² – 36 m²) in bester Grazer Innenstadtlage. Ein zentraler Empfangsbereich,
Kommunikationszonen und repräsentative
Besprechungsräume sorgen für ein Umfeld
voller Synergien. Modernste technische Infrastruktur und attraktive Mietförderungen ma-
86 Business Guide
weitere Informationen
Gründerinnenzentrum Steiermark
Nikolaiplatz 4/II, 8020 Graz
Tel. 0316/720 810, Fax 0316/720 810-12
[email protected]
www.gruenderinnenzentrum-stmk.at
Frauen voran
Frauenpower im Web
www.unternehmerin.at
www.gruenderinnen.at
Für die ständig steigende Zahl von Unternehmerinnen in Österreich bietet „Frau in der Wirtschaft“ (FiW) eine breite Servicepalette.
Als Interessensvertretung sorgt Frau in der
Wirtschaft dafür, dass die gesellschaftliche
Anerkennung der 100.000 Unternehmerinnen
in Österreich verbessert wird. Als Netzwerk
fördert Frau in der Wirtschaft den Kontakt
der unternehmerisch tätigen Frauen zueinander und schafft Synergien, die den wirtschaftlichen Interessen förderlich sind.
Mit der Akademie für Kleinstunternehmerinnen
(wko.at/unternehmerin/akademie) bietet Frau
in der Wirtschaft ein maßgeschneidertes Aus­
bildungsprogramm speziell für Unternehmerinnen, die bis zu 3 Jahre am Markt sind. Wie
gut das Unternehmerinnen-Netzwerk bereits
funktioniert beweist der Online Marktplatz w2b
– women2business (wko.at/unternehmerin/w2b).
Viele Unternehmerinnen bieten hier ihre Services
an und schließen Kooperationen.
Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds
(WWFF) unterstützt mit seinem Frauenservice
Unternehmerinnnen und Gründerinnen beim
Weg in die Selbstständigkeit. Besonders hervorzuheben ist dabei das Start-Up-Paket: Den
sich selbständig machenden Frauen werden
komplett eingerichtete Büros in den Start-up
Center Wien 15 und Wien 21 zu besonders
günstigen Konditionen zur Miete angeboten.
www.alphafrauen.org
Aufmerksam leben, politisch handeln, Akzente
setzen – so lautet das Motto der Alphafrauen. Der
überparteiliche Frauenclub setzt dabei vor allem
auf das Thema gesellschaftspolitische Bildung.
Frauen sollen dadurch gleichzeitig gefordert
wko.at/unternehmerin/firmena-z
Die Plattform für alle, die im Web auf der Suche nach Firmen mit weiblichen Inhaberinnen
und Geschäftsführerinnen sind.
Business Guide 87
Frauen voran
und gefördert werden. Ausstellungen, Seminare
sowie vor allem Vorträge zu Themen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik werden von den
Alphafrauen organisiert und angeboten. Durch diese Tätigkeiten soll ein aktives Netzwerk geschaffen werden, das aber gleichzeitig – darauf wird
Wert gelegt – Männer nicht ausschließen soll.
www.business-mamas.com
Business-Mamas ist das erste PR-Netzwerk
für berufstätige Mütter in Österreich und bietet vor allem Unternehmermüttern zahlreiche
Möglichkeit zur Präsentation auf der gut besuchten Frauenplattform und im monatlichen
Onlinemagazin.
Mit Netzwerktreffen, Kooperationen, Gemeinschaftsmessen und vielen weiteren Aktivitäten ist auch offline für die erfolgreiche
Business-Entwicklung gesorgt.
88 Business Guide
www.frau-im-ogv.at
Als Frau im Österreichischen Gewerbeverein genießt man viele Vergünstigungen: Durch einen
eigenen Wohlfühlpass können Mitgliederinnen
aus einem breiten Angebot an Angeboten zur
Steigerung ihres persönlichen Wohlfühlniveaus
wählen. Im „Mentoring Point“ können die Damen etwaige Konflikte besprechen.
www.femity.net
femity ist die erste Networking-Community für deutschsprachige Frauen aller Berufsgruppen in Deutschland, Österreich und der
Schweiz. femity richtet sich als virtuelle Community an beruflich aktive Frauen, die sich gegenseitig bei ihrer Karriereplanung im Sinne
eines konstruktiven und konsequenten Supports sowie durch gezieltes Business-Networking unterstützen möchten.
a
Frauen voran
„Frau und Geld“–
eine Initiative der Volksbank
Spezieller Schwerpunkt für Frauen auf Erfolgskurs
gebot an Veranstaltungen, individueller Beratung und Informationen speziell für Frauen
genützt. Die Kooperation mit ausgewählten
Partnern wie „frauen bauen“ und dem „it-salon pour elle“ bringen zusätzlichen Mehrwert
für Frauen rund um das Thema Finanzen.
Mag. Martina
Bauer
Volksbank AG
Der Philosoph Rousseau formulierte sehr treffend: „Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel
zur Freiheit, dasjenige, dem man nachjagt, das
Mittel zur Knechtschaft.“ Geld macht das Leben
um einiges angenehmer und bringt vor allem
Selbstbestimmung, die besonders für Frauen
ein wichtiges Lebensziel ist. Eine aktuelle Studie
zeigt, dass finanzielle Unabhängigkeit für Frauen
zwischen 20 und 60 als ein Leitmotiv ihrer Lebensplanung neben Familie und Beruf gilt.
„Erfräuliche“ Aussichten bei der Volksbank
Seit 2002 gibt es die Initiative „Frau und Geld“
der Volksbank, die Frauen auf ihrem Weg in
die finanzielle Unabhängigkeit unterstützt
und begleitet. Als Bank ist uns wichtig Frauen
zu mehr Eigenverantwortung in der Geldanlage und der Altersvorsorge zu motivieren und
so ihre Selbstbestimmung zu stärken.
Die Volksbank schreibt mit der Initiative „Frau
und Geld“ eine tolle Erfolgsstory: Bereits mehr
als 7000 Frauen haben Österreich weit das An-
„Dies zeigt, dass Frauen sich bewusst mit
Geldangelegenheiten auseinander setzen
wollen. Das begeisterte Feedback bestätigt
unsere Aktivitäten voll und ganz.“, so Martina
Bauer, die in der Volksbank AG für dieses Projekt verantwortlich zeichnet.
Es liegt uns sehr viel daran, Finanzkenntnisse
auch in der Begegnung mit Exponenten der
Wirtschaft zu vermitteln. Daher haben wir
die „Frau & Geld“- Veranstaltungsreihe initiiert, die Wissenswertes zum Thema Geldanlage bietet sowie als Diskussionsforum bei unseren Kundinnen großen Anklang findet. „Die
Stimmung war ausgezeichnet, positives Feedback wurde an den Vorstand und die Mitarbeiter weitergegeben. Erfreulich: durch die
Erfolge der Veranstaltungen wurden skeptische männliche Kollegen für die Thematik
offen!“ lautet das Resümee nach einem weiteren Jahr mit spannenden Events.
Die Volksbank möchte aktiv und einfühlsam speziell SIE bei der Gestaltung Ihrer finanziellen Zukunft unterstützen. Unter
www.frauundgeld.at gibt es Volksbank-Infos
für Frauen.
a
Business Guide 89
Aus- und Weiterbildung
Institut für Unternehmensgründung
und Unternehmensentwicklung der
Universität Linz
Norbert Kailer
Vorstand des Instituts
für Unternehmensgründung
und Unternehmensentwicklung
der Universität Linz
Ziel des IUG ist es, das Potenzial zur Gründung
bzw. Übernahme von Unternehmen an der Universität Linz zu entwickeln sowie die erforderlichen Entrepreneurship-Kompetenzen zu vermitteln. Wir bereiten auch auf eine Tätigkeit in
gründungsnahen Institutionen wie Gründungsberatungsstellen, Gründerzentren, Banken usw.
vor. Das Lehrangebot deckt das Spektrum von
Unternehmensgründung und -nachfolge bis zur
Entwicklung der Unternehmen ab und integriert
gezielt Theorie und Praxis. Im letzten Studienjahr wirkten 17 LektorInnen und 30 Gastvortragende aus der Unternehmenspraxis mit. Einige
Beispiele: Im „Innovation Lab“ können eigene
technische Gründungsideen in einem interfakultären Team entwickelt werden. Im „Biz Kick“ werden Unternehmen real gegründet und Umsätze
erwirtschaftet. An der SOWI-Fakultät bieten wir
mit etwa 400 Studierenden p. a. und über 100 AbsolventInnen p. a. das meistnachgefragte Vertiefungsfach („Unternehmensgründung und -entwicklung“) an. Für Studierende der Technik bzw.
Naturwissenschaften sowie der Kunstuniversität Linz werden spezielle Lehrveranstaltungen
angeboten. Das IUG kooperiert in Lehre und
Weiterbildung eng mit Netzwerkpartnern der
90 Business Guide
Gründungslandschaft (z.B. Wirtschaftskammer,
Gründerservice, Junge Wirtschaft, WIFI, tech2bGründerentrum, FH OÖ, Banken, Wiener Börse).
In Forschungsprojekten kooperieren wir international mit Hochschulen und Forschungsinstituten.
Derzeitige Schwerpunkte: Assessment von Entrepreneurship-Potenzial, Unternehmensnachfolge,
Familienunternehmen, Entrepreneurship Education und Kompetenzentwicklung für Klein- und
Mittelbetriebe. Insgesamt wurden bisher über 60
Unternehmen von Studierenden und AbsolventInnen des IUG gegründet. Das praxisorientierte
Ausbildungskonzept des IUG wurde 2008 im „EUSurvey on Entrepreneurship Education in Higher Education“ als eines von europaweit 39 best
practice Beispielen aufgenommen.
ä
Literaturtipp: Kailer N./Weiß G.: Gründungsmanagement kompakt – Von der Idee zum Businessplan, Linde
Verlag, Wien 2008 (2. Auflage).
Weitere Informationen
Johannes Kepler Universität Linz
Institut für Unternehmensgründung
und Unternehmensentwicklung
Vorstand: Univ.-Prof. Dr. Norbert Kailer
A-4040 Linz, Freistädterstraße 315/I.
Tel.: +43 (0) 732/2468-1721
Fax: +43 (0) 732/2468-1725
E-Mail: [email protected]
Informationen unter www.iug.jku.at
Portraits unserer GründerInnen, Studien­
ergebnisse, Veranstaltungsangebote, Praxisinstrumente und Fallbeispiele zur Kompetenzentwicklung in Kleinbetrieben (IUG
& WIFI OÖ Jungunternehmerakademie)
Aus- und Weiterbildung
ASEP-Wirtschaftsexperten
unterstützen Jungunternehmer und
KMU effizient und kostengünstig
a ASEP (Austrian Senior Experts Pool) ist
ein unabhängiger Verein mit ca. 200 Mitgliedern – pensionierten
Führungskräften vieler Fachgebiete und
Branchen.
a E xperten-Wissen muss
nicht teuer sein
ASEP-Experten stellen
ASEP –
keine Honorar­an­sprüche.
ein Forum von
Mit Aus­nahme von Spezial-Vereinbarungen beWirtschaftsexperten
zahlt der Auftraggeber
lediglich
persönliche
Spesen der ASEP-Expera ASEP-Experten stellen
ten sowie einen moderaihr Wissen und ihre Berufserfahrung Wirtten Beitrag an ASEP zur Abdeckung der
schaft und Verwaltung zur Verfügung.
Infrastruktur­kosten.
a ASEP-Experten unterstützen und be­
treuen österreichische Klein- und mittelständische
Unternehmen
(KMU).
Aber auch die öffentliche Verwaltung
und Kultureinrichtungen können die langjährige Erfahrung der ASEP-Experten
nützen.
a ASEP hat für viele Probleme die richtige
Lösung. Gemeinsam mit den Mitarbeitern
und Führungskräften der zu unterstützenden Unternehmen oder Institu­tionen
werden Problemlösungen erarbeitet
und über einen begrenzten Zeitraum be­
gleitet.
a ASEP-Experten stehen auch für unterschiedlichste Aufgaben in der MitarbeiterFortbildung zur Verfügung.
a ASEP wird von der Wirtschaftskammer
und der Industriellenvereinigung unterstützt.
ASEP – ein Forum von Wirtschaftsexperten
Weitere Informationen
ASEP Bundesgeschäftsstelle
Präsident: Dr. Roland Pototschnig
Getreidemarkt 14/23
A-1010 Wien
Tel.: +43 (0) 1/713 13 18
Fax: +43 (0) 1/713 13 18-18
E-Mail: [email protected]
Web: www.asep.at
Business Guide 91
Aus- und Weiterbildung
UNIUN – UNIversitätsabsolventen
gründen UNternehmen
Mag. Undine
Dellisch
UNIUN
Alumniverband
der Universität Wien
agieren und wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung zu verbinden.
Den „roten Faden“ und zugleich das Ziel der
drei Stufen stellt die schrittweise Erarbeitung
eines Businessplans dar. Am Ende des Programms stehen ein Businessplan-Wettbewerb und die Unternehmenspräsentation der
angehenden GründerInnen im Rahmen der
jährlichen Schlussveranstaltung.
UNIUN ist ein akadeIn den Jahren 1999–2008
misches Gründungsförwurden insgesamt sieSelbstständigkeit
derungsprogramm, das
ben zwischen acht und
als attraktive
seit 1999 mit einem umzehn Monate dauernde
fangreichen Angebot in
UNIUN-Durchgänge erKarriereperspektive
den Bereichen Orientiefolgreich abgeschlosrung und Qualifizierung
sen. Die Programme
dazu beiträgt, Wissenwurden laufend evaluschafterInnen, HochschulabsolventInnen und
iert. Hervorzuheben ist noch der hohe Anteil
Studierenden die Selbstständigkeit als attrakvon Frauen, die an den Programmen teilgenomtive Karriereperspektive näher zu bringen und
men haben, welcher bei rund 60 % liegt.
sie auf den Weg von einer Geschäftsidee zur
Unternehmensgründung zu führen.
Im Zeitraum 1999–2008 erfolgten durch Unterstützung von UNIUN über 270 Gründungen,
InteressentInnen, die sich mit ihrer Geschäftmit denen über 800 Arbeitsplätze geschaffen
sidee bei UNIUN beworben haben und aufwerden konnten.
a
genommen wurden, absolvieren ein dreistuWeitere Informationen
figes Seminarprogramm, welches sie intensiv
auf ihre Unternehmensgründung vorbereiAlumniverband der Universität Wien
tet. Marketing, Finanzen und Recht sind da(UNIUN)
bei ebenso Bestandteil wie die Vermittlung
A-1090 Wien, Maria Theresien-Str. 3/1
von Soft Skills (so etwa Kommunikations- und
Tel.: +43 (0) 1/42 77-28007
Verhandlungskompetenz) und von SustainaFax: +43 (0) 1/42 77-9280
bility Skills. GründerInnen lernen dabei ökoE-Mail: [email protected]
nomische, ökologische und soziale ZusamWeb: www.uniun.at
menhänge zu erkennen, vorausschauend zu
92 Business Guide
Aus- und Weiterbildung
Institut für Entrepreneurship
und Innovation (E&I) der WU
Unternehmerisches Handeln – das Erkennen
und Nutzen von Marktchancen – ist der Kern
des Instituts für Entrepreneurship und Innovation. Viele Innovationen sind technologiebasiert. Zu ihrer Nutzung ist das Zusammenwirken von kaufmännischem Know-how und
technologischer Exzellenz entscheidend. Interdisziplinarität und Vernetzung mit führenden Partnern zieht sich durch Konzeption von
Lehre und Forschung. Viele E&I Lehrveranstaltungen in Bachelor und Master sind zusätzlich nach dem Prinzip der Verbindung von
Theorie und Anwendung aufgebaut.
Die Studierenden bearbeiten reale Projekte
mit Praxispartnern (Start-ups, KMU, Multinationals):
a Sources of Innovation: wie kann man radikale Ideen für neue Produkte finden?
a Idea Generation: welchen Wert haben Geschäftsideen?
a Business Planning: wie kann man eine
Gründung planen?
a Management: wie kann man innovative
Projekte in Unternehmen durchführen?
Studierende und Praxispartner profitieren
von dieser Konstellation gleichermaßen. Aus
bisher über 200 Projekten sind etliche Gründungen und Neuprodukte hervorgegangen.
Das Entrepreneurship Center Vienna (ECV)
ist ein Joint Venture von TU und WU Wien. Es
ist aktiv in der Ausbildung von Studierenden,
der Unterstützung konkreter Innovations- und
Gründungsprojekte aus den Universitäten
und der internationalen Vernetzung mit Experten. Eine der Schlüsselaktivitäten des ECV
ist der Professional MBA Entrepreneurship
& Innovation. Der MBA wird als einzige postgraduale Ausbildung von TU und WU gemeinsam angeboten und ist maßgeschneidert für
potenzielle Gründer, sowie Personen, die an
der Schnittstelle zwischen Technologie und
Wirtschaft arbeiten.
a
Weitere Informationen
Institut für Entrepreneurship
und Innovation, WU
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Franke
A-1090 Wien, Nordbergstraße 15
Tel.: +43/1/313 36/4585
E-Mail: [email protected]
Web:
www.wu.ac.at/entrep
Entrepreneurship Center Vienna
www.ecvienna.at
Professional MBA Entrepreneurship &
Innovation
www.executiveacademy.at/pmba_ei
Business Guide 93
Aus- und Weiterbildung
Hans Hartweger, Direktor
„Ziel des Wirtschaftsmuseums ist die einfache und verständliche
Darstellung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Die Ausstellungen richten sich durch ihre didaktische Gestaltung
an alle Altersgruppen, vor allem aber an Schülerinnen
und Schüler als Ergänzung zum Unterricht.“
Bildung = Wirtschaft + Museum
Spannendes und Wissenswertes
für kleine und große Interessierte
a Computer- und Medienraum
a Kaffeemuseum Wien
a Wirtschaftslehrpfad
a 100 Jahre Leben und Wohnen in Wien
a LÖWE „Lernwerkstatt Österreichs
Wirtschaft Elementar“
a Begegnung im Museum
a Galerie der Sammler/-innen
a Wanderausstellungen
„Österreichs Wirtschaft im Überblick“
Diese Broschüre erscheint jedes Jahr neu und
aktuell! Auch in englischer Sprache. Jeweils
80 Seiten. Preis: 11.– e pro Exemplar, bzw.
25.– e inkl. der CD-ROM „pdf-ABC“ mit
elektronischen Schaubildern. Für Schulen und
Institutionen: Preis auf Anfrage.
a
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 9.00 – 18.00 Uhr
Fr.:
9.00 – 14.00 Uhr
Eintritt
€ 2,50 pro Person
Führungsgebühr für Gruppen: € 2,50 pro Person
Während der Wiener Schulferien und an
Feiertagen bleibt das Haus geschlossen.
Gruppenführungen und Seminare
Gruppenführungen und Seminare sind ab zehn
Personen nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich.
Das „Kaffee-Erlebnismuseum“ kann
nach Voranmeldung unter 0676-406 87 28
ganzjährig besichtigt werden.
Räumlichkeiten und Infrastruktur können für
Veranstaltungen angemietet werden.
Bitte rufen Sie an: 01-545 25 51.
www.wirtschaftsmuseum.at
österreichisches gesellschafts- und wirtschaftsmuseum
vogelsanggasse 36 | a-1050 wien
tel 01-545 25 51 | fax 01-545 25 51-55
[email protected]
Dienstleistung & Service
Rechtliche Aspekte
der Unternehmensgründung
DR. PETER
BALOGH
Rechtsanwalt
Bei der Gründung eines Unternehmens sind
neben kaufmännischen Aspekten auch jede
Menge rechtlicher Fragen zu klären. Deren
Bedeutung ist dem Unternehmensgründer,
der mit vollem Elan seine Geschäftsidee verwirklichen will, oft nicht bewusst. Unterlässt
man es, zeitgerecht auch die rechtlichen
Aspekte zu berücksichtigen, kann dies oft
schwerwiegende Konsequenzen haben.
96 Business Guide
Wann sollten sich angehende Unternehmer mit den rechtlichen Fragen der
Unternehmens­gründung auseinandersetzen?
Die rechtliche Betreuung eines Unternehmens
sollte nicht erst dann beginnen, wenn Probleme entstehen; durch gute Beratung werden diese in vielen Fällen vermieden und können gar nicht erst auftreten. Der Berater, der
das Unternehmen von der Gründungsphase her kennt, wird auch am besten geeignet
sein, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und den Unternehmer bei der Entscheidung rechtlich relevanter Fragen optimal zu
unterstützen. Neben der Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung
selbst (gewerberechtliche Fragen, Errichtung
von Gesellschaftsverträgen, Firmenbuchein-
Dienstleistung & Service
Wichtige Rechtsbereiche
für Jungunternehmer
rechtsgesetzes zulässig ist, als Hindernis, weil
der Vermieter auf Einhaltung der Klausel besteht und eine vorzeitige Aufkündigung nicht
oder nur gegen Zahlung eines bestimmten
Entgelts akzeptieren will. Eine solche Situation wäre vermeidbar gewesen, hätte man dem
Mieter das Recht eingeräumt, trotz Befristung
des Vertrages vorzeitig zu kündigen.
Wird eine Liegenschaft gekauft, sorgt Ihr
Rechtsvertreter dafür, dass gewährleistet ist,
dass der Kaufpreis wirklich erst
dann ausgezahlt wird, wenn
gaben usw.) zeigt die Praxis,
die lastenfreie Eintragung
dass Beratungsbedarf auch
Von Anfang an
des Eigentumsrechtes gesiin jenen Bereichen besteht,
chert ist. Bei Ankauf von Bedenen der Unternehmensgut beraten!
triebsliegenschaften ist auch
gründer zunächst nicht sein
Vorsicht hinsichtlich allfälliger
volles Augenmerk schenkt
Bodenverunreinigungen geund von denen er meint, sie
boten; hier können enorme finanzielle Ver– nicht zuletzt aus verständlichen Kostenüberpflichtungen auf den Käufer zukommen.
legungen – selber lösen zu können.
Welche typischen
Anwendungsbeispiele meinen Sie?
Ein Beispiel ist etwa der Abschluss von Mietverträgen. Oft wird dem Kaufmann ein fix und
fertiger „formularmäßiger“ Mietvertrag präsentiert, der von ihm, nachdem Miete und
Standort passen, unterschrieben wird. Überraschungen kann es dann geben, wenn z. B.
nach gutem Geschäftsverlauf der Standort
zu klein wird und der Unternehmer an einen
Wechsel denkt. Plötzlich entpuppt sich dann
eine im Vertrag vorgesehene Befristung, soweit sie nach den Bestimmungen des Miet-
Bei Kauf einer Liegenschaft, auf der bereits
ein Betrieb ausgeübt wurde, kann unter bestimmten Umständen ein Unternehmenskauf
vorliegen, der die unangenehme Konsequenz
der möglichen Haftung des Käufers für Schulden des Veräußerers hat.
Welche weiteren wichtigen Rechtsbereiche
gibt es für Jungunter­nehmer,
und wie kann ein Rechts­berater helfen?
Schon für den Abschluss der ersten Geschäfte
sollte man es nicht verabsäumen, sich Gedanken
über die Gestaltung der Vertragsbedingungen
Business Guide 97
Dienstleistung & Service
grund der elektronischen Abfrage rasch und
unkompliziert möglich ist.
Die geschilderten Situationen stellen natürlich nur einen Teil des möglichen Beratungsbedarfs dar, eine erschöpfende Darstellung
ist hier natürlich nicht möglich.
Beispiele, bei denen wiederholt rechtliche
Probleme und Fragen auftauchen:
zu machen. Für einen Handelsbetrieb, der z. B.
Ware verkauft, die nicht sofort bar bezahlt werden muss, ist die Vereinbarung eines sogenannten Eigentumsvorbehaltes essentiell.
Vielfach wird die Meinung vertreten, dass dafür ein Hinweis auf der Rechnung genügt. Dies
ist allerdings unrichtig; eine wirksame Vereinbarung muss bereits im Vertrag getroffen
werden. Nur dann hat der Verkäufer die Möglichkeit, bei Nichtbezahlung des Kaufpreises
durch den Käufer die Ware zurückzuver­
langen.
Ihr Anwalt kann Ihnen auch in bestimmtem
Ausmaß Hilfestellung bei der Überprüfung
von Geschäftspartnern geben. Es passiert gar
nicht so selten, dass vor allem im Aufbau befindliche Unternehmer aus Freude über die ersten Abschlüsse Verträge mit anderen Unternehmern eingehen, die in Wirklichkeit in der
Form gar nicht existieren. Als Beispiel wäre
dazu die „XY Ges.m.b.H.“ zu nennen, die im
Firmenbuch gar nicht eingetragen ist und deren Eintragung von Ihrem Geschäftspartner
auch gar nie beabsichtigt war. Dem können
sie vorbeugen, indem Sie bei Zweifeln an der
Identität Ihren Rechtsvertreter ersuchen, Einsicht in das Firmenbuch zu nehmen, was auf-
98 Business Guide
§ Überprüfung der geplanten Firma; ist der
gewählte Firmenwortlaut überhaupt zulässig, gibt es nicht schon Eintragungen mit
diesem Wortlaut?
§ Marken-, Muster- und patentrechtliche
Fragen, Unterstützung bei Eingaben und
Anmeldungen
§ Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Verfassung von Dienstverträgen, Werk-, Handelsvertreterverträge, usw.
§ Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
Überprüfung und Vertragsgestaltung bei
Unternehmenskäufen und Beteiligungen,
Verfassung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
a
Weitere informationen
Dr. Peter Balogh Rechtsanwalt
Landstraßer Hauptstraße 58/12A
A-1030 Wien
Tel.: 01/715 72 10
Fax: 01/715 72 10-9
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Kirchbergweg 5–7
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Tel.: 02167/27 30
Fax: 02167/27 30-4
Dienstleistung & Service
Gelbe Seiten bringen Kunden
und Umsatz – nachweislich!
Thomas Friess
Geschäftsführer von HEROLD
Business Data:„Wer in den
Gelben Seiten vertreten ist,
hat beim täglichen Kampf um
den Kunden die Nase vorne.“
Eine Studie des Marktforschungsinstituts Integral belegt, dass 8 von 10 Österreichern
HEROLD-Verzeichnisse verwenden, wenn sie
nach Anbietern von Produkten und Dienstleistungen suchen. 88% der Suchenden kontaktieren die gefundenen Unternehmen. Und
stolze 89% davon kaufen auch bei einem der
kontaktierten Unternehmen, wovon 65% davon zu den Neukunden zählen.
Hervorragender Return on Investment
Mit einer Einschaltung im HEROLD
können Unternehmen zusätzlichen Umsatz
generieren: Eine TNS-Studie bestätigt
die Rolle der Gelben Seiten als
wichtigen Umsatzbringer für
die österreichischen Firmen.
Ob es nun um einen Installateur, einen Schlüsseldienst oder
eine Autowerkstatt geht, wer auf
der Suche nach einem ganz bestimmten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen
ist, findet in HEROLD´s Gelben Seiten die Lösung seines Problems.
Der in HEROLD-Verzeichnissen investierte Werbeeuro bringt daher einen hervorragenden Return on Investment (ROI). Laut einer 2007 und
2008 von TNS, einem der größten
Marktforschungsinstitute
der
Welt, durchgeführten Studie, generiert 1 investierter Euro in vielen Branchen über 70 Euro Umsatz. Ein ROI, den kein anderes
Werbemedium bieten kann!
*) Q
uellen: TNS 2007/2008,
6.199 tel. und Online-Interviews, Österreicher
ab 18 Jahren
„Gerade in Krisenzeiten sollten die Gelben Seiten in keinem Marketing-Mix fehlen“,
ist HEROLD-Geschäftsführer Thomas Friess
überzeugt. „In keinem anderen Medium ist
die Wahrscheinlichkeit höher, dass potenzielle Kunden auf ein Inserat reagieren, mit
dem inserierenden Unternehmen in Kontakt
treten und dort auch kaufen.“
100 Business Guide
Weitere Informationen
HEROLD Business Data GmbH
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02236/401-133
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Jeder im HEROLD investierte Werbeeuro
bringt in vielen Branchen mehr als 70 Euro Umsatz.*
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Seiten! Die fällt auf und zahlt sich aus. Nähere Infos gibt’s beim HEROLD Kundenservice unter
Tel. 02236 401-123 oder per E-Mail an [email protected].
*) Quelle: TNS 2007/2008
HEROLD
Dienstleistung & Service
Suchmaschinen Marketing –
damit Ihre Website
leichter gefunden wird
Marcus
Markowitsch
Geschäftsführer
itellico internet
solutions gmbh
Was bringt die schönste Website,
wenn sie nicht gefunden wird?
Alexander
Lovrek
Geschäftsleitung Wien
itellico internet
solutions gmbh
CPC heißt das Zauberwort und dahinter stecken sogenannte „Cost per Click“ Anzeigenschaltungen. Das bedeutet, dass immer nur
Welcher Unternehmer hat sich nicht schon
dann, wenn ein potentieller Kunde tatsächgefragt, woran es wohl liegt, dass ausgerechlich auf eine Online Anzeige klickt ein Cennet seine Website nicht
tbetrag fällig wird. Das
auf den ersten Seiten der
maximale Budget, das
Suchmaschinen wie etwa
man pro Monat ausgeben
Wie kann man mit
Google zu finden ist. Da
möchte, kann man ebenwurde Geld in die neue
so festlegen, wie hunderte
minimalem Budget
Website gesteckt, eine
Stichworte, bei deren SuNeukunden gewinnen? cheingabe die Anzeige ertolle Grafik entwickelt,
dennoch stagnieren die
scheinen soll.
Besucherzahlen und Neukunden hat die neue Homepage auch noch
„Ohne Suchmaschinen Optimierung
oder Online Marketing bleibt Ihre Website
keine gebracht. „Ohne Suchmaschinen Opentweder ein Geheimtipp oder ist auf
timierung oder Online Marketing bleibt Ihre
teure Printwerbung angewiesen.“
Website entweder ein Geheimtipp oder ist
auf teure Printwerbung angewiesen“, so Marcus Markowitsch, GF der Firma itellico. „Und
Die großen Suchmaschinen bieten solche Cost
die wenigsten Website Besitzer wissen, dass
per Click Programme an, Google etwa, mit
„Google Adwords“ oder Yahoo mit „Overes auch Online Marketing Methoden gibt,
ture“. Die Einrichtung solcher Anzeigenschaldurch die man mit minimalem Budget zielgruppengenau Besucher akquirieren kann“.
tungen birgt jedoch ihre Tücken. „Viele Kunden
102 Business Guide
Dienstleistung & Service
machen Fehler bei der Erstellung des Kontos“,
warnt Markowitsch weiter, „oder bei der Eingabe der Stichworte. So passiert es oft, dass
über Monate oder Jahre schlecht eingerichtete Accounts mehr Geld kosten als notwendig! Ein von Beginn an perfekt eingerichteter
Account ist somit nicht nur erstrebenswert sondern auch Kosten schonend.“ Viele Website
Besitzer vermarkten ihre Website ausschließlich über Cost per Click Programme und das
mit außerordentlichem Erfolg.
„Alles in allem kann man sagen,
dass es 50–60 Faktoren gibt, die man
über einen langen Zeitraum richtig machen
muss, oder zumindest besser als die
Konkurrenz, damit man bei den Such­
maschinen auf den ersten Seite landet.“
Auf der anderen Seite kann man klassische
Suchmaschinen Optimierung betreiben. Doch
was ist zu tun, damit die Website bei dem einen
oder anderen Stichwort bei den Suchergebnissen von Google etwa ganz vorne auftaucht?
„Suchmaschinen Optimierung hat sich in den
letzten Jahren zu einer richtigen Wissenschaft
entwickelt“, so Alexander Lovrek, Suchmaschinen Experte bei itellico, „es beginnt bei der
verwendeten Technik der Website, der Tauglichkeit des Content Management Systems,
geht weiter über inhaltliche Kriterien, etwa wie
oft die Stichworte in welcher Art und Weise im
Text der Website vorkommen und wie oft die
Website aktualisiert wird bis hin zur Verlinkung
der Website im www insgesamt, die gemessen
und bewertet wird.“
Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich itellico
damit, Websites herzustellen und diese für
Suchmaschinen zu optimieren und online zu
vermarkten. Unter der Leitung von Marcus
Markowitsch entwickelte sich das Unternehmen zum vielseitigen Anbieter hochprofessioneller Website Branchen Lösungen für KMUs
mit hunderten Kunden in Österreich und dem
benachbarten Ausland und einem mächtigen
Kreativ Partner Netzwerk.
a
Weitere Informationen
itellico internet solutions gmbh
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Tel.: +43 (0) 1/79 66 69 00
E-Mail: [email protected]
Web: www.itellico.at
Business Guide 103
Dienstleistung & Service
GS1 Austria
Service und Angebot
EVA MARIA BURIANBRAUNSTORFER
CEO
GS1 Austria GmbH
Von bewährten internationalen Standards
über die Entwicklung neuer Technologien
bis hin zur persönlichen Betreuung: Mit seinen Services und Angeboten ist GS1 Austria
der erste Ansprechpartner für Unternehmen,
wenn es um Supply Chain Management geht.
The global language of business
Getragen und unterstützt durch 108 nationale
GS1 Organisationen haben mehr als eine Million Anwender das GS1 System weltweit im
Einsatz und ziehen umfangreichen Nutzen daraus:
a weltweit eindeutige und überschneidungsfreie Identifikationsnummern
a zuverlässige und einfach zu handhabende
Strichcodes
a ein globaler Prozess zur laufenden Weiterund Neuentwicklung
a GDSN – Global Data Synchronisation – der
weltweite Stammdatenabgleich für Hersteller, Lieferanten und Handel
104 Business Guide
a EPCglobal – Electronic Product Code –
der Schrittmacher für die globale Entwicklung der Radiofrequenztechnik – RFID.
Die Basis des Systems wird von den Identifikationsnummern gebildet. Diese stellen den Ausgangspunkt für alle weiteren Standards und Anwendungen dar. Von der Strichcodierung über
den Stammdatenaustausch bis hin zur Technologie der Zukunft – EPC (Electronic Product
Code) – kommen dieselben Identifikationsnummern von GS1 zum Einsatz. Dies gewährleistet
die Durchgängigkeit der Identifikation über alle
Prozesse, Systeme und Datenträger hinaus.
Im Bereich des elektronischen Datenaustauschs (EDI) ist eXite® Marktführer in Österreich und ebenso führender EDI-Dienstleister im
Raum CEE. Zusammen mit renommierten Handels- und Industrieunternehmen des Landes ist
es GS1 Austria schon 1987 gelungen, eine Infrastruktur zur gesicherten elektronischen Datenübertragung ins Leben zu rufen. Die 2008
gegründete GS1 Austria Tochterfirma Editel
Austria ermöglicht mit eXite® heute ca. 6.000
Unternehmen im In- und Ausland (13 Ländern
Zentral- und Osteuropas) die sichere und kostengünstige Steuerung der elektronischen
Supply Chain. eXite® verbindet EDI mit modernsten Internet Technologien und ist mit
maßgeschneiderten Lösungen auf Unternehmen jeder Größenordnung ausgerichtet.
Dienstleistung & Service
Alles für den Kunden
ECR powered by GS1 Austria
Kundenzufriedenheit ist das oberste Gebot
bei GS1 Austria:
Unter der Schirmherrschaft von GS1 Ausa Kundenservicecenter als erster Ansprechtria wurde 1997 die ECR Austria (ECR – Efficipartner für alle Fragen
ent Consumer Response) als österreichischer a Detaillierte Informationsbroschüren zu alPartner einer internationalen Initiative ins Lelen Geschäftsbereichen
ben gerufen, die es sich zum Ziel gesetzt hat,
a Umfangreiche Handbücher
die Zusammenarbeit zwischen Handel und Ina Seminare und Beratung – telefonisch und
dustrie – zum Nutzen für den Konsumenten
auch vor Ort
– zu verbessern: optimierte Wertschöpfung
a Umfassende Unterstützung bei der Entund Supply Chain durch die Suche nach neuwicklung und Implementierung des GS1
en Standardisierungspotenzialen. Das GS1
Instrumentariums
System und eXite® spielen dabei eine wea Strichcodeprüfservice
sentliche Rolle. Inzwischen nehmen mehr als
a Kundenzeitschrift „GS1 Info“
100 Unternehmen an der ECR Austria Initiatia eXite® Competencecenter
RFID/EPCglobal
ve teil, die zu den innovativsten
innerhalb der7:08aUhr
GS1-30J-MediaMed-Apr09.qxd
23.04.2009
Seite 1 TextCENTER
a Online-Infos: www.gs1austria.at
europäischen ECR Gruppe zählt.
GS1 Austria seit mehr als 30 Jahren
Partner der Wirtschaft
The global language
of business
n GS1-Standards und Services
n eXite® eBusiness Plattform
n ECR-Austria Initiative
www.gs1austria.at
Dienstleistung & Service
e-card: Motor für
E-Health und E-Government
8,4 Millionen Menschen in Österreich haben
sie und gehen damit zum Arzt. Seit dem Start
im Jahr 2005 wurden damit 380 Millionen Patientenkontakte rasch und sicher abgewickelt.
Die e-card ist aus dem täglichen Leben der
ÖsterreicherInnen nicht mehr wegzudenken. Seit mehr als drei Jahren läuft das e-card
System nun im Vollbetrieb in ganz Österreich.
Für den Patienten ist die e-card dabei mehr
als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat, sie ist der Schlüssel zum Gesundheitssy-
stem und als Bürgerkarte auch der Schlüssel
zu E-Government-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung. Durch die e-card wurden
aber nicht nur 44 Millionen Papierkrankenscheine pro Jahr ersetzt. Seit seiner Einführung wurde des e-card System laufend um
Anwendungen erweitert, die sowohl für Patienten als auch für Gesundheitsdienstleister
eine Reihe von Vorteilen bringen.
Chefarztbewilligung über e-card System
Vorbei sind die Zeiten, als sich Patienten noch
am Schalter bei den Chefärzten der Krankenkassen anstellen mussten. Anträge für bewilligungspflichtige Medikamente können
rasch und sicher über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service, kurz ABS, abgewickelt werden. Mehr als 75 % aller Anträge laufen bereits
über das e-card System, die Antwortzeit des
chefärztlichen Dienstes liegt dabei im Schnitt
bei fünf Minuten – eine wesentliche Erleichterung für den Patienten, denn er erspart sich
dadurch den Weg zum Chefarzt der Krankenkasse.
e-card Einsatz auch schon
in Apotheken und Krankenanstalten
In 70 Salzburger Apotheken ist die e-card
im Rahmen des „Arzneimittel-Sicherheitsgurt mit e-card“ im Einsatz. Der ArzneimittelSicherheitsgurt ist eine speziell für Apotheken
entwickelte Datenbank, über die die individuell von einem Konsumenten angewendeten
Medikamente hinsichtlich Wechselwirkungen,
106 Business Guide
Dienstleistung & Service
Als Herzstück für e-Health ist
die e-card ein wesentliches
Instrument, um die Qualität
der medizinischen Versorgung
weiter zu verbessern.
Doppelmedikation und Compliance elektronisch überprüft werden. Die e-card dient dabei als persönlicher Schlüssel zum Arzneimittel-Sicherheitsgurt. Durch die Vernetzung der
Apotheken über das hoch sichere Gesundheits-Informations-Netz hat der Konsument
die Möglichkeit, in jeder beliebigen am Projekt teilnehmenden Apotheke den Arznei­
mittel-Sicherheitsgurt anzulegen.
Bewilligungs-Service (ABS) kommt ebenfalls
bereits im Rahmen eines Pilotbetriebes im Klinikum Wels-Grieskirchen, im Wiener Hanusch
Krankenhaus sowie im LKH Graz West zum
Einsatz. Mit Hilfe dieser e-card Anwendung
besteht nun auch für Krankenanstalten die
Möglichkeit, chefärztliche Bewilligungen für
Medikamente über das e-card System einzuholen. Patienten profitieren so durch rasche Antwortzeiten, geringere Wartezeiten und schlussendlich eine lückenlose Therapiefortsetzung.
Überweisungen auf elektronischem Weg
In den Bezirken Reutte (Tirol) und Gmunden
(Oberösterreich) läuft derzeit ein Pilotbe-
Auch in mehr als 100 Krankenanstalten haben e-card Services längst Einzug gehalten. Mit dem Versicherten-Daten-AbfrageService (VDAS) können Krankenanstalten
alle sozialversicherungsrelevanten Daten online vom e-card System abfragen und direkt
in ihre EDV übernehmen. Das Arzneimittel-
Business Guide 107
Dienstleistung & Service
auch elektronisch zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgetauscht werden. Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung umfasst die elektronische Erfassung
der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Übertragung an die Sozialversicherung und ein österreichweit einheitliches Formular, welches vom
Arzt für die Patienten ausgedruckt wird. Der
Vorteil liegt in einer schnellen und sicheren
Abwicklung ohne Zeitverlust, geringerem
Verwaltungsaufwand und einer österreichweit
einheitlichen Bescheinigung für alle Patienten
und Arbeitgeber.
Rasch und bequem zur Bürgerkarte
trieb zur elektronischen Überweisung mit derzeit 50 niedergelassenen Ärzten sowie einer
Krankenanstalt. Statt auf einem Blatt Papier,
das der Patient dem Arzt übergeben muss,
wird die elektronische Überweisung im e-card
System für den weiterbehandelnden Arzt
hinterlegt. Ärzte können so nach Zustimmung des Patienten durch Stecken der e-card
Informa­tionen wie Diagnosen, gewünschte Leistungen, Medikamentenunverträglichkeiten, Akuttherapien usw. untereinander austauschen und dem weiterbehandelnden Arzt
zur Verfügung stellen. Mit der elektronischen
Überweisung wird die Qualität der Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern
(Ärzte, Krankenanstalten) verbessert, da tagesaktuelle Daten vom e-card System zur Verfügung gestellt werden.
Krankenstand: schnell gemeldet
Seit Anfang Mai 2009 können Krankenstandsund Gesundmeldungen anstatt auf Papier
108 Business Guide
Die Bürgerkarte ist keine eigene Karte, sondern eine Zusatzfunktion, die einfach und kostenlos gleich auf der e-card aktiviert werden kann. Damit wird die e-card zu einem
elektronischen Ausweis, der aufgrund seiner
Sicherheit auch für behördliche Verfahren und
Datenabfragen anerkannt wird. Dokumente
können damit rasch und sicher übermittelt und Amtswege rund um die Uhr erledigt
werden.
Die Bürgerkartenfunktion auf der e-card wird
einfach aktiviert: entweder durch Registrierung bei einer der Registrierungsstellen der
Sozialversicherung oder über das Web-Portal
Dienstleistung & Service
www.sozialversicherung.at. Der Karteninhaber
erhält gesicherte Kenndaten für seine Bürgerkarte (Zertifikat und Personenbindung), die
ihm damit wie ein Ausweis eindeutig zugeordnet wird. Diese Daten werden auf der e-card
gespeichert, die elektronische Signatur kann
durch den Bürger selbst aktiviert werden.
Um die e-card als Bürgerkarte am eigenen PC einsetzen und damit z. B.
Amtswege bequem von
zuhause aus erledigen zu können,
sind
lediglich
ein handelsübliches Kartenlesegerät und eine
spezielle
Software (welche die sichere elektronische Unterschrift erzeugt)
erforderlich. Diese Software, auch Bürgerkartenumgebung genannt, öffnet dem Inhaber der Bürgerkarte den Zugang zu den
Anwendungen im Internet und
wird von der Republik Österreich kostenlos
zur Verfügung gestellt.
Die österreichische
Sozialversicherung
hat auf dem Gebiet der e-Services eine Vorreiterrolle inne und bietet auf ihrer Website www.sozialversicherung.at bereits eine Reihe von Anwendungen, wie
den Sozialversicherungsdatenauszug, Grunddaten der sozialen Krankenversicherung, Leistungsdaten der sozialen Krankenversicherung, Antrag auf Kinderbetreuungsgeld oder
den Einblick auf das einheitliche Pensionskonto sowie das Rezeptgebührenkonto.
a
Mehr Infos unter:
www.chipkarte.at
www.sozialversicherung.at
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Business Guide 109
Dienstleistung & Service
trend & FORMAT –
Die starke Wirtschaftskompetenz
Elisabeth GieSSer
Geschäftsbereichsleitung
trend & FORMAT
Wirtschaftsmagazine sind in Zeiten
wirtschaftlicher Veränderungen und
Herausforderungen unverzichtbarer
Infogarant für Entscheider und die affine
Leserschaft – auch für Jungunternehmer
und Gründer. trend & FORMAT sind mit
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rund um Wirtschaft, Finanzen und
Politik die perfekten Partner für
Österreichs Wirtschaft.
lich und bietet viel Service, ist dynamisch und
aktuell. trend & FORMAT in Kombination sind
„Gemeinsam stark“ mit fundierter Kompetenz und umfassenden Informationen für alle
Wirtschaftstreibenden.
Was Gründer wissen müssen
Für Jungunternehmer und Gründer ist es besonders wichtig, über die neuesten Trends
und Entwicklungen in der Wirtschaft Bescheid zu wissen. trend & FORMAT begleiten
durch den gesamten Gründungsprozess und
danach – von Finanzierung, Aus- & Weiterbildung bis hin zu Vorsorge und Kundenbindung. trend & FORMAT sind auch die ideale Plattform für KMUs, um ihre Marke und ihr
Service neuen Geschäftspartnern präsentieren zu können. 72 % aller trend- & FORMATLeser sind laut Media-Analyse 2008 Alleinentscheider – Sie erreichen genau die Manager,
die über eine zukünftige Zusammenarbeit
entscheiden.
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von FORMAT und Andreas Lampl von trend
leiten zwei der renommiertesten Wirtschaftsjournalisten des Landes die Magazine und garantieren tiefgehende, bestens recherchierte
und serviceorientierte Informationen.
Der trend steht für Image und Nachhaltigkeit und überzeugt monatlich mit tiefgreifenden Berichten. FORMAT erscheint wöchent-
110 Business Guide
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Elisabeth Gießer
Geschäftsbereichsleitung
trend & FORMAT
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112 Business Guide
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durch die pannonische Landschaft
Haben Sie schon einmal daran gedacht, mit
Ihren Kunden oder Mitarbeitern zu verreisen?
Mit dem Imperial Dinner Train können Sie Ihre
Gedanken in Realität umsetzen.
Ein Palast auf Schienen – ab Wien
Heiligenstadt, jeden Mittwoch bis
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in die Zeit der Habsburger: Der Sonderzug
Majestic Imperator Train de Luxe, bestehend
aus Luxuswagons, geführt von einer Nostalgie Diesel-Lok fährt von Wien, über Ebenfurt,
durch die pannonische Landschaft nach Eisenstadt.
In der Nachempfindung des k.u.k. Hofzuges
erleben Sie und Ihre Gäste eine Reise der be-
114 Business Guide
sonderen Art. Umgeben vom Prunk der österreichisch-ungarischen Monarchie erlebt man
den Zauber vergangener Tage.
Während der Fahrt verwöhnt Sie das PalazzoTeam mit den ersten Gängen vom exklusiven
Reinhard Gerer Gourmet Menü.
Anlässlich des Haydn-Jahres 2009 laden wir
um 19.00 Uhr in Eisenstadt zu einem kleinen
Empfang im Schloss Esterhazy und optional
haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung
„Phänomen Haydn“ zu besuchen. In den
prunkvollen Räumlichkeiten des Schloss Esterhazy bekommen Sie Einblick in die Schaffenswelt des musikalischen Genies.
Nach Rückkehr vom Schloss Esterhazy in den
Imperial Dinner Train um 21.00 Uhr genießen
alle Gäste während einer stimmungsvollen
Dienstleistung & Service
Oliver Jauk, PALAZZO Produktionen GmbH, und Starkoch Reinhard Gerer laden in den „Train De Luxe“
Rückreise den zweiten Teil des Reinhard
Gerer Gourmet Dinner. Begleitend von den
vielen imperialen Eindrücken geht die Fahrt
zurück nach Wien Heiligenstadt – mit Ankunft
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Business Guide 115
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116 Business Guide
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Dienstleistung & Service
SHA – Wellness Clinic
Das SHA Konzept
Mit der Verbindung von alten, orientalischen Disziplinen und revolutionären westlichen Techniken
zielt die SHA Wellness Clinic auf eine Verbesserung des ganzheitlichen Wohlbefindens und mehr
Harmonie zwischen Körper, Geist und Seele.
Das Konzept ruht auf den drei Säulen „Método SHA – die SHA Methode“, HealthyAging und ästhetische Medizin.
Método SHA:
Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit
von Krankheitssymptomen, sondern darüber hinaus Vitalität und Wohlbefinden. Ziel ist es, die
Balance zwischen Körper und Geist wieder herzustellen. Durch eine moderne makrobiotische
Ernährung mit mediterranen und japanischen
Einflüssen, die das Team ganz individuell auf jeden Einzelnen abstimmt und von Gourmetköchen zubereitet wird soll dies erreicht werden.
tet eine echte Möglichkeit, den Alterungsprozess zu verlangsamen. Das Ziel desHealthyAging ist es, die Gesundheit und Schönheit
so lang wie möglich zu erhalten. Die Effekte
des Alterungsprozesses werden überprüft,
die Körperfunktionen und der Hormonhaushalt ausgeglichen sowie Aminosäuren und Vitamine so dosiert, dass sich ein Gleichgewicht
zwischen tatsächlichem und biologischem Alter ergibt. Die renommierten Healthy-Aging
Experten der SHA Wellness Clinic können
den Alterungsprozess dank individuell abgestimmter Anwendungen verlangsamen. Gäste
können so bis zu zehn Jahre jünger wirken.
Ästhetische Medizin
Die Abteilung für Ästhetische Medizin der SHA
Wellness Clinic verhilft den Gästen zu einem
besseren Aussehen. Sämtliche Behandlungen
folgen der SHA Philosophie: Sie sind schonend, erfordern keine Betäubung und verlaufen ohne Komplikationen. Der Gast kann umgehend wieder in seinen Alltag zurückkehren.
Healthy-Aging
Das SHA Design
Seit jeher träumt der Mensch von ewiger Jugend. Die Zeit anzuhalten ist zwar
unmöglich,aber die SHA Wellness Clinic bie-
118 Business Guide
Die SHA Wellness Clinic besteht aus fünf individuellen Gebäuden, die sich optimal in die
Dienstleistung & Service
Landschaft einfügen. Diese Harmonie von Natur und Architektur ist ein Prinzip, das sich in
der gesamten SHA Gestaltung von Architekt
Carlos Gilardi immer wieder erkennen lässt.
Die großen Terrassen geben den Blick auf
die Umgebung frei; der Garten ist Teil des architektonischen Konzepts, so dass die Natur
selbst ein Stück von SHA wird.
SHA Programme: Wer SHA für seinen Urlaub
auswählt, sollte sich mindestens eine Woche
(„SHA Essence“) Zeit nehmen, um ein spürbares Ergebnis zu erzielen. Empfohlen werden
14 Tage („SHA Equilibrium“). Nur während der
Eröffnungsphase bietet das Hotel mit dem
„SHA Discovery“ Programm die Möglichkeit,
das Konzept bei einem Aufenthalt von vier Tagen kennen zu lernen.
Lage: Die SHA Wellness Clinic liegt am Strand
von Albir nahe der pittoresken Stadt Altea,
die zur Gemeinde Valencia gehört. Die Hügellage im Naturpark Sierra Helada – Spaniens
wichtigstem ornitologischen Reservat – bietet einen Blick über das Mittelmeer und die
Berge der Region Valencia sowie wunderbare
Ruhe. Vier von mehreren erstklassigen Golfplätzen befinden sich im Umkreis von zehn
Kilometern. Zudem liegen fünf Yachthäfen in
unmittelbarer Nähe der Klinik.
Erreichbarkeit: 80 Autominuten vom Flughafen
Valencia 40 Autominuten vom Flughafen Alicante
Wellness & Spa: Der Spa Bereich umfasst
1.300 Quadratmeter und ist unterteilt in eine
Thalasso-Thermal-Zone und einen Behandlungsbereich. Der Thalasso Bereich bietet
therapeutische Swimmingpools, Wassermassagebetten, Ton-Becken, Kieselsteinbecken,
Tepidarium, Sauna, Caldarium, Erlebnisduschen und Entspannungsoasen – inmitten
stimmungsvoller Zen Gärten. Der Floating
Raum lädt zu einem schwerelosen Bad in Totem-Meer-Wasser ein. Farb- und Musiktherapie mit Watsu Massagen und vielem mehr
komplettieren das umfangreiche Angebot.
Der Anwendungsbereich bietet 16 Behandlungsräume, einen Raum für Paarbehandlungen, Sprechzimmer und weitläufige Relaxzonen. SHA verwöhnt seine Gäste außerdem
mit Massagen und Behandlungen unter freiem Himmel oder in der privaten Atmosphäre der eigenen Suite. Sodashi, Sensai by Kanebo und John Masters Organics sind einige
der Marken, mit denen die SHA Wellness Clinic arbeitet.
Konferenzmöglichkeiten: Neben der luxuriösen Unterbringung und den Spaangeboten
stehen den Gästen des SHA auch Konferenz
und Meetingräume für Seminare rund um die
Themen Gesundheit, Gesellschaft und Umweltschutz zur Verfügung.
a
Weitere Informationen
SHA Wellness Clinic
03581 Playa del Albir, Alicante, Spanien
Verderol 5
Tel.: +34/902 995 335
Fax: +34/966 864 528
E-Mail: [email protected]
Web: www.shawellnessclinic.com
Business Guide 119
Dienstleistung & Service
„Stress lass nach!“
Rosenwurz unterstützt Gehirn und Körper
bei besonderen Belastungen
Stress ist eine wichtige Körperfunktion und
gehört zum Leben, ständiger Stress und die
damit verbundene Reizüberlastung kann allerdings zu Burnout und dem Zustand völliger
Unfähigkeit führen.
Zudem ist ein Extrakt aus Rhodiola-Wurzel
in der Lage, die kognitive Lern- und Erinnerungsfähigkeit von Menschen zu verbessern.
Rhodiola rosea hat auch eine antioxidative
Wirkung, die der allgemeinen Konstitution
wohl bekommt.
Adaptogene Wirkung
Traditionelle Heilpflanze des Nordens
Rosenwurz (Rhodiola rosea) gehört in die
Gruppe der Adaptogene. Das sind Heilpflanzen bzw. Wirkstoffe, die ganz allgemein die
Anpassungsfähigkeit des Organismus an außergewöhnliche Belastungen (physische und/
oder psychische Stresssituationen) erhöhen.
In den Wurzeln der Pflanze sind Substanzen
enthalten, die auf sanfte und konstante Weise
die Folgen solcher Belastungen abzufangen
helfen – ohne aufputschend zu wirken.
120 Business Guide
In Skandinavien, Rußland bis Ostasien ist Rosenwurz schon seit langem als Heilpflanze
bekannt. Dort wird die Pflanze in der Regel
„Rosenroot“ oder sogar „goldene Wurzel“
genannt. In der Volksmedizin wird Rosenwurz
traditionell vor allem eingesetzt zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit, gegen Höhenkrankheit, bei allgemeiner Müdigkeit, Depressionen, Impotenz, allgemeiner
Abwehrschwäche und Nervenkrankheiten.
Dienstleistung & Service
Moderne Studien:
vensystems ist eine ausreichende Versorgung
mit Magnesium und Vitamin B1 sehr wichtig.
Klinische Studien aus den letzten 5–10 Jahren zeigen signifikant positive Auswirkungen
von Rosenwurz-Extrakt bei Konzentrationsmangel und Ermüdungserscheinungen im
Nachtdienst von ÄrztInen, bei
der Lernfähigkeit von Studenten, der Ausdauerleistung von Militärkadetten,
sowie bei burn-out-gefährdeten
Durchschnittsbürgern.
Empfohlene Antistress-Kur: 3 Wochen 3x1
Kapsel, dann 3 Wochen 2x1 und anschließend
1x1 Kapsel täglich. Jedenfalls sollte mit der
Einnahme von Rosenwurz bereits mehrere Tage vor der größten Stressbelastung
begonnen werden und nicht erst im
letzten Moment.
Rosenwurz Caesaro Kapseln sind in der
Kurpackung zu 60 Kapseln rezeptfrei in
Apotheken (PhZNr. 3238937) oder
in unserem Webshop erhältlich.
Natürliches „Brain-Food“
Rosenwurz Kapseln Caesaro
Med enthalten 200 mg Extrakt der Rhodiola
rosea, Magnesium und Vitamin B1. Gerade für
die optimale Funktion des Gehirns und Ner-
Ausführliche Fachinformation sowie
Produktfolder können gratis bei Caesaro
Med angefordert werden: Tel 0732/67 71 64,
[email protected], www.caesaro-med.at.
Univ.-Prof. Dr. med. Sepp Porta
Mag. Michael Hlatky
Stress verstehen – Burnout besiegen
Dauernde Anspannungen mit zu wenigen Pausen führen nicht nur
zum psychisch bedingten Aufgeben und Sichfallenlassen. Es sind
auch durchaus greifbare Energiedefizite zu ver­zeichnen, die Körper
und Zentralnerven­system systematisch schwächen und über diesen
Weg Urteilsfähigkeit und Vorausplanung einschränken.
Dieses Buch soll anhand von meist neuen Unter­suchungen die
jüngste These erklären, dass beherrschbarer Stress eine erfolgreiche
Vorbereitung des Organismus auf die nächste Belastung und somit
per se nichts Negatives ist. Stress gehört zum Leben, allerdings kann
ständiger Stress und die damit verbundene Reizüberlastung zu
Burnout führen. Das positive Nutzen von Stress führt aus dieser
Falle wieder heraus.
160 Seiten, zahlr. Farbabb., Broschur, ISBN 978-3-902552-43-3
EUR 14,90 EUR, Verlagshaus der Ärzte
Tel. 01/512 44 86-19 | [email protected] | www.aerzteverlagshaus.at
Dienstleistung & Service
Reiter’s Burgenland Resort in Bad Tatzmannsdorf
Die perfekte Inszenierung
der schönen Tage
Grüne Insel im hügeligen Land
Dort, wo Österreich nicht mehr ganz Ungarn
und noch nicht ganz Steiermark ist, liegt Bad
Tatzmannsdorf. Schon zu K. und K.-Zeiten
fuhr „man“ nach Bad Tatzmannsdorf, oder –
wie die Wiener mit einem kleinen Augenzwinkern sagen – „Tatz les Bains“. Trotzdem war
Bad Tatzmannsdorf nie von Jugendstil-Bauten und Badepalästen geprägt. Die Nähe zur
Natur und eine gewisse Unaufgesetztheit geben dem Ort seinen Charakter– und das ist
auch nach seiner Renaissance in der ersten
Hälfte der Neunziger Jahre so geblieben.
Wer nach Bad Tatzmannsdorf kommt und an-
122 Business Guide
nimmt, dass Reiter’s Burgenland Resort die
optische Dominante darstellt, sieht sich angenehm enttäuscht. Erst wenn man am Rand des
Kurortes mit dem Auto einen sanften Hügel
erklimmt, hebt sich die Anlage mit den beiden Hotels allmählich aus dem Grün der Umgebung ab und gibt seine Größe erst Preis,
wenn man eigentlich schon mitten drin ist.
120 Hektar groß ist das Areal, so groß, dass
man seine Dimension nur von einem erhöhten
Punkt aus überschauen kann. Steht man also
auf dem Balkon seines Hotelzimmers, dann
sieht man die grüne Insel des riesigen GolfGeländes, das Clubhaus, das Racket-Center,
die Walking- und Running-Wege, die sich im
Dienstleistung & Service
hügeligen Land verlieren und – in unendlicher
Ferne – sogar schon die Berge Kärntens.
Zwei Hotels mit Charakter und Persönlichkeit
In der Ausrichtung der beiden Hotels ist Reiter’s
Burgenland Resort dem amerikanischen Denken so weit treu geblieben, dass jeder Gast die
freie Wahl zwischen einem sehr exklusiven und
einem sehr inklusiven Angebot haben soll. Den
exklusiven Anspruch bedient das Resort mit
dem 5-Sterne Haus „Reiter’s Supreme Hotel“,
das vom Relax Guide 2008 mit der Bestnote
von vier Lilien und 20 Punkten und das Restaurant „Traube“ mit zwei Gault Millau Hauben
ausgezeichnet wurde. Das höchste Maß an Individualität in der Gastfreundschaft, das größte Maß an Kreativität in der Gastronomie – so
lässt sich der Anspruch des Hauses am besten
umschreiben. Ergänzt wird dieses Versprechen
durch ein umfassendes Angebot im Wellness-,
Fitness- und Gesundheitsbereich mit dem einzigartigen Yin Yang-Spa, durch die Hallen- und
Freibäder mit Bad Tatzmannsdorfer Thermalwasser und durch das gesamte Indoor- und
Outdoor-Angebot des Resorts, wie Golf, Reiten, Tennis, Squash, Hiking und alle WalkingVariationen.
Wer es im Urlaub lieber „All Inclusive“ schätzt,
dem macht das Burgenland Resort eine unwiderstehliche Avance: „Reiter’s Avance Hotel“.
Angesichts der Tatsache, dass der Begriff „All
Inclusive“ mancherorts ins Negative hin strapaziert wurde, zeigt Reiter’s Avance Hotel, wie
fein diese Art des kompletten Unterkunftsund Verpflegungs-Angebotes doch sein kann:
Spitzen-Gastronomie, erlesene Weine, feine
Getränke an Bar, Pool oder auf dem Zimmer,
alles ist drin. Dies und eine umfassende Kinderbetreuung machen das Haus zur Urlaubsoase für Familien. Natürlich bietet auch das
Avance Hotel einen eigenen Wellness-, Fitness-, Gesundheits- und Badebereich seinen
Gästen an.
Von einzigartigen sportlichen Möglichkeiten
über vielfältigste gastronomische Variationen
bis hin zu traditionellen und modernen Möglichkeiten der Gesund-Erhaltung reicht das
Angebot. Oder wie die Amerikaner den Resort-Gedanken einst definiert haben: „Alles
können, nichts müssen“. a
Weitere Informationen
Reiter’s Burgenland Resort,
A-7431 Bad Tatzmannsdorf
Am Golfplatz 1–4
Tel.:
+43 (0)3353-884 16 07
E-Mail: [email protected]
Web:
www.reitersburgenlandresort.at
Business Guide 123
Adressen
BUNDESWEIT, WIEN
und INTERNATIONAL
Alumniverband der Universität Wien
(UNIUN)
1090 Wien, Maria Theresien-Straße 3/1
Tel. 01/477-28007, Fax 01/42 77-9280
[email protected]
www.uniun.at
Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten
1010 Wien, Fichtegasse 11
zuständig für Bau-, Erd- und Wasserbauarbeiten im Bereich der Aufsichtsbezirke 1 bis 6.
Tel. 01/714 04 65, Fax 01/714 04 65 468
Rufbereitschaft 0664/25 17 000
AL Dipl.-Ing. Peter BERNSTEINER
0664/25 17 100
[email protected]
Arbeitsinspektorat 1. Aufsichtsbezirk
1010 Wien, Fichtegasse 11
zuständig für Wien 1, 2, 3 und 20.
Tel. 01/714 0450, Fax 01/714 04 50-469
Rufbereitschaft 0664/25 17 001
AL Dipl.-Ing. Walter DENK 0664/25 17 101
AL Stv. Dr. Andreas ZIEGELMEYER
0664/2517 121
[email protected]
Arbeitsinspektorat 2. Aufsichtsbezirk
1020 Wien, Trunnerstraße 5
zuständig für Wien 4, 5, 6, 10 u. 11.
Tel. 01/212 77 95, Fax 01/212 77 95 40
Rufbereitschaft 0664/2517 002
AL Dipl.-Ing. Erich CIESIELSKI
0664/25 17 102
ALStv. Dipl.-Ing. Sabine KRENN
0664/2517 122
[email protected]
Arbeitsinspektorat 3. Aufsichtsbezirk
1010 Wien, Fichtegasse 11
zust. für Wien 8, 9, 16, 17, 18 u. 19.
Tel. 01/714 04 56, Fax 01/714 04 56 477
Rufbereitschaft 0664/25 17 003
AL Dipl.-Ing. Werner GURA 0664/25 17 103
ALStv. Dipl.-Ing. Allahyar BANIADAM
0664/25 17 123
[email protected]
Arbeitsinspektorat 4. Aufsichtsbezirk
1020 Wien, Leopoldsgasse 4
zuständig für Wien 7, 12, 13, 14 und 15.
Tel. 01/214 95 25, Fax 01/214 9525 20
Rufbereitschaft 0664/25 17 004
AL Dipl.-Ing. Peter PETZENKA
0664/25 17 104
ALStv. Mag. Ingrid HEJKRLIK
0664/25 17 124
[email protected]
Arbeitsinspektorat 5. Aufsichtsbezirk
1040 Wien, Belvederegasse 32
zuständig für Wien 23, Bruck a. d. Leitha,
Mödling, Tulln, Wien-Umgebung.
124 Business Guide
Tel. 01/505 1795, Fax 01/505 1795 22
Rufbereitschaft 0664/25 17 005
AL Dipl.-Ing. Walter HUTTERER 0664/25 17 105
ALStv. Mag. Erwin MORITZ 0664/25 17 125
[email protected]
Arbeitsinspektorat 6. Aufsichtsbezirk
1010 Wien, Fichtegasse 11
zuständig für Wien 21 und 22,
Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg,
Mistelbach, Wien Umgebung.
Tel. 01/714 04 62, Fax 01/714 04 62 475
Rufbereitschaft 0664/25 17 006
AL Dipl.-Ing. Winfried HILTSCHER
0664/25 17 106
ALStv. Dipl.-Ing. Ulrike SCHOBER
0664/25 17 126
[email protected]
Arbeitsmarktservice,
Bundesgeschäftsstelle (Unternehmensgründungen für Arbeitslose)
Mag. Brigitte Hellerschmid
1200 Wien, Treustraße 35–43
Tel. 01/331 78-625, Fax DW 161
brigitte [email protected]
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
Mag. Marianne Dittrich
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57
Tel. 01/87871-50652 DW
www.ams.at
ASEP Bundesgeschäftsstelle
Präsident Dr. Roland Pototschnig
Haus der Industrie
1031 Wien, Schwarzenbergplatz 4
Tel. 01/713 13 18, Fax 01/713 13 18-18
[email protected]
www.asep.at
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (aws)
1030 Wien, Ungargasse 37
Tel. 01/501 75-100, Fax 01/501 75-900
www.awsg.at
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (siehe Gründer­
service im BMWFJ)
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 01/711 00-0
www.bmwfj.gv.at
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
Sektion Arbeitsrecht und
Zentral-Arbeitsinspektorat
A-1040 Wien, Favoritenstraße 7
Tel.: 01/711 00-6414, Fax: 01/711 00-2190
[email protected]
www.bmask.gv.at
www.arbeitsinspektion.gv.at
Die österreichische SOLVIT-Stelle:
BMWFJ, Abteilung C1/2
[email protected]
Bundesministerium für Finanzen
(Steuerangelegenheiten)
Mag. Brigitta Burger
1010 Wien, Himmelpfortgasse 4–8
Tel. 01/514 33-2884 oder 081000-5466
zum Ortstarif, Fax 01/513 98 61
[email protected]
www.bmf.gv.at. steuerombudsdienst
Business-Frauencenter
(Servicestelle für Gründerinnen
und Unternehmerinnen)
1010 Wien, Dominikanerbastei 21/40
Frau Mag. Sylvia Fullmann
Tel. 01/535 32 65, Fax 01/546 800 265
[email protected]
[email protected]
Institut für Entrepreneurship
und Innovation, WU
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Franke
1090 Wien, Nordbergstraße 15
Tel.: 01/313 36/4585
[email protected]
www.wu.ac.at/entrep
Entrepreneurship Center Vienna
www.ecvienna.at
Professional MBA Entrepreneurship &
Innovation
www.executiveacademy.at/pmba_ei
Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Tel. 05 77 55
www.ffg.at
www.aplusb.at
Fotolia GSA
www.fotolia.de
Tel. +49/30/208 96 208
Frau in der Wirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel. 05 90 900 3042
[email protected]
wko.at/unternehmerin
Gründungsservice im BMWFJ –
Die kompetente Anlaufstelle
für interessierte Unternehmensgründer
(Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht,
Exporte, Freie Berufe)
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0810/013 572 (zum Ortstarif)
Fax 01/71100-2207
[email protected]
www.bmwfj.gv.at
GS1 Austria GmbH
1040 Wien, Mayerhofgasse 1/15
Tel. 01/505 [email protected]
HEROLD Business Data GmbH
2340 Mödling, Guntramsdorfer Str. 105
Tel. 02236/401-133
[email protected]
Werbemittlung/beratung
Verlagsproduktionen
Projektmanagement
Druckproduktion
www.knyundpartner.com
[email protected]
tel.: +43 676 310 67 14
Adressen
Initiative für Teaching
Entrepreneurship (IFTE)
Entrepreneurship Center Rochuspark
1030 Wien, Erdbergstraße 10/57
Tel. 0699/196 706 60
[email protected]
[email protected]
www.entrepreneurship.at
www.ifte.at
INiTS Universitäres Gründerservice
Wien GmbH
1030 Wien, Rudolf Sallinger Pl. 1
Tel. 01/715 72 67-21
www.inits.at
itellico internet solutions gmbh
1030 Wien, Jacquingasse 2
Tel. 01/796 66 90-16
www.itellico.at
Junge Wirtschaft | Gründer-Service |
Frau in der Wirtschaft
Mag. Elisabeth Zehetner
1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63
Tel. 0590900-3016, Fax DW 295
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.jungewirtschaft.at
www.gruenderservice.at
http://wko.at/unternehmerin
http://epu.wko.at
Kny & Partner
Druck, Werbeagentur, Verlag
2340 Mödling, Schrannenplatz 3
Tel. 0676/310 67 14, Fax 02236/892 635
[email protected]
Leonidas Steuerberatungsgesellschaft mbH
Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Herr Mag. Schmidt
Fr. Mag. Knogler-Hamtil
1070 Wien, Mariahilfer Str. 124, Postfach 139
Tel. 01/523 26 00, Fax 01/523 25 18
[email protected]
Nokia Österreich
0900/373 333 (e 1,0814/Min)
www.nokia.at
Österreichische Hotel und
Tourismusbank Ges. m. b. H.
Tel. 01/ 515 30
www.oeht.at
Österreichische Notariatskammer
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20
Tel. 01/402 45 09, Fax 01/406 34 75
[email protected]
www.notar.at
Österreichische Patentanwaltskammer
1070 Wien, Museumstraße 3
Tel. 01/523 43 82, Fax DW 15
[email protected]
www.patentanwalt.at
126 Business Guide
Österreichische
Volksbanken-Aktiengesellschaft
1090 Wien, Peregringasse 3
1011 Wien, Postfach 95
Tel. 01/313 40-0
www.volksbank.at
Österreichisches Gesellschaftsund Wirtschaftsmuseum
1050 Wien, Vogelsanggasse 36
Tel. 01/545 25 51, Fax 01/545 25 51-55
PALAZZO Produktionen GmbH
1040 Wien, Phorusgasse 2 Top 8
Petra Reifeltshammer
Mobil: 0664 434 50 49, Fax: 01 581 29 00-40
[email protected]
www.palazzo-wien.at
Rechtsanwalt Dr. Peter Balogh
1030 Wien, Landstraßer Hauptstr. 58/12A
Tel.: 01/715 72 10, Fax: 01/715 72 10-9
[email protected]
Sprechstelle Neusiedl am See:
7100 Neusiedl am See , Kirchbergweg 5–7
Tel.: 02167/27 30, Fax: 02167/27 30-4
Reed Messe Wien GmbH
1021 Wien, Messeplatz 1, Postfach 277
Tel. 01/727 20-0, Fax 01/727 20-443
[email protected]
SHA Wellness Clinic
03581 Playa del Albir, Alicante, Spanien
Verderol 5
Tel. +34/902 995 335
Fax +34/966 864 528
[email protected]
www.shawellnessclinic.com
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
1051 Wien, Wiedner Hauptstr. 84–86
Tel. 01/54 6 54-0, Fax DW 4400
www.sva.at
STA Travel Business
1090 Wien, Garnisongasse 7/TOP 17
Tel. 01/401 48-4000, Fax 01/401 48-4260
www.statravel.at
trend & FORMAT
Elisabeth Gießer
Geschäftsbereichsleitung
Tel. 01/217 55-6481
[email protected]
www.verlagsgruppenews.at
Visa-Service Kreditkarten AG
1030 Wien, Invalidenstraße 2
Postanschrift: 1011 Wien, PF 147
Tel. 01/711 11-0, Fax DW 147
[email protected]
www.visa.at
Die Akzeptanz von VISA-Karten sichert
Ihrem Unternehmen viele Vorteile.
VISA-Händlerservice:
Tel. 01/711 11 DW 411 bis 418, Fax DW 450
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VISA bietet mit dem neuen Firmenkartenprogramm, der VISA Business Card und
der VISA Corporate Card, optimale
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VISA-Firmenkartenservice:
Tel. 01/711 11 DW 333, Fax DW 398
[email protected]
VTÖ-Generalsekretariat
1030 Wien, Ungargasse 37
Tel. 01/501 75-109
Fax 01/501 75-900
[email protected]
WWFF – Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds
1010 Wien, Ebendorfer Straße 2
Tel. 01/960 90
[email protected]
www.wwff.gv.at
Gründer-Service
der Wirtschaftskammer Wien
1010 Wien, Stubenring 8–10
Tel. 01/514 50-1050
Fax 01/514 50-1491
www.gruenderservice.at/briefkastenwien
Unternehmensentwicklung
des WIFI Wien
Mag. Alois Frank
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel. 01/476 77-461, Fax DW 459
[email protected]
www.wifiwien.at/unternehmensentwicklung
NIEDERÖSTERREICH
AMS, Unternehmensprogramm
für Arbeitslose (UGP)
1013 Wien, Hohenstaufengasse 2
Tel. 01/531 36-509
Amt der NÖ. Landesregierung
3109 St. Pölten
Landhausplatz 1
Tel. 02742/200-6122
Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt
2700 Wiener Neustadt, Engelbrechtg. 8
zuständig für Wr. Neustadt, Baden,
Neunkirchen
Tel. 02622/231 72
Fax 02622/231 72-14
Rufbereitschaft 0664/2517 007
AL Dipl.-Ing. Heribert HANDL
0664/25 17 107
ALStv. Dipl.-Ing. Richard MAZOHL
0664/25 17 127
[email protected]
adressen
Arbeitsinspektorat St. Pölten
3100 St. Pölten, Daniel Gran Straße 10
zust. für St. Pölten, Waidhofen a. d. Ybbs,
Amstetten, Lilienfeld, Melk, Scheibbs.
Tel. 02742/363 225, Fax 02742/363 225-411
Rufbereitschaft 0664/25 17 008
AL Ing. Fritz DATZINGER 0664/25 17 108
ALStv. Dipl.-Ing. Mario KOSARA
0664/2517 128
[email protected]
Arbeitsinspektorat Krems
3504 Krems-Stein, Donaulände 49
zust. für Krems a. d. Donau, Gmünd, Horn,
Waidhofen a. d. Thaya, Zwettl.
Tel. 02732/831 56, 02732/812 20
Fax 02732/769 26
Rufbereitschaft 0664/25 17 017
AL Dipl.-Ing. Franz JÄGER 0664/25 17 117
ALStv. Mag. Leopold SCHUSTER
0664/25 17 137
[email protected]
HEROLD Business Data GmbH
2340 Mödling, Guntramsdorfer Str. 105
Tel. 02236/401-133
[email protected]
Kny & Partner
Druck, Werbeagentur, Verlag
2340 Mödling, Schrannenplatz 3
Tel. 0676/310 67 14, Fax 02236/892 635
[email protected]
NÖ Wirtschaftsförderung beim Amt
der NÖ Landesregierung
Ansprechpartner: Mag. Irma Priedl
Tel. 02742/9005 DW 16123
im.ris-noe.at
www.infinoe.at
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
1051 Wien, Wiedner Hauptstr. 84–86
Eingang Hartmanngasse 2b
Tel. 01/54 6 54-0, Fax DW 385
www.sva.or.at
Nur für KV-Leistungsangelegenheiten
2501 Baden, Kaiser-Franz-Ring 27
Tel. 02252/89 5 21-0, Fax DW 523
Servicestelle St. Pölten
3100 St. Pölten, Daniel Gran-Str. 48
Tel. 02742/31 10-60, Fax DW 62
Gründer-Service der
Wirtschaftskammer Niederösterreich
3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1
Tel. 02742/851-17700, Fax 02742/851-17199
[email protected]
RIZ Niederösterreichs
Gründeragentur Ges.m.b.H.
2700 Wiener Neustadt
Prof. Dr. Stephan Koren Straße 10
Tel. 02622/263 26, Fax. 02622/263 26-99
[email protected]
BURGENLAND
Arbeitsinspektorat Eisenstadt
7000 Eisenstadt, Franz-Schubert-Platz 2
zuständig für das Land Burgenland.
Tel. 02682/645 06, Fax 02682/645 06 24
Rufbereitschaft 0664/25 17 016
AL Dipl.-Ing. Horst URBAN 0664/25 17 116
ALStv. Dipl.-Ing. Günther SCHINKOVITS
0664/25 17 136
[email protected]
AL Stv. 0 Dipl.-Ing. Heinrich MAYRHOFER
664/25 17 139
[email protected]
Arbeitsinspektorat Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck, Ferdinand Öttl Str. 12
zuständig für Braunau am Inn, Gmunden,
Ried im Innkreis, Schärding, Vöcklabruck.
Tel. 07672/727 69, Fax 07672/749 73
Bereitschaftstelefon: 0664/25 17 018
AL Dipl.-Ing. Reinhard PANTLITSCHKO
0664/25 17 118
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
Dr. Werner Rauchbauer
7000 Eisenstadt, Permayrstraße 10
Tel. 02682/692-160
ALStv. 0 Dipl.-Ing. Irene BIRGMANN
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
7001 Eisenstadt, Osterwiese 2
Tel. 02682/62 5 31, Fax DW 58
programm für Arbeitslose (UGP)
0664/25 17 138
[email protected]
AMS, Unternehmensgründungs4021 Linz, Europaplatz 9
Tel. 0732/6963-20330 DW
Betriebsgründerinnencenter – Linz
Gründer-Service der
Wirtschaftskammer Burgenland
7001 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1
Tel. 05 90 907-2210, Fax 05 90 907-2115
[email protected]
Bereichsleiterin: Mag. Ursula Moser-Zobernig
Rechtsanwalt Dr. Peter Balogh
1030 Wien, Landstraßer Hauptstr. 58/12A
Tel.: 01/715 72 10, Fax: 01/715 72 10-9
[email protected]
Sprechstelle Neusiedl am See:
7100 Neusiedl am See, Kirchbergweg 5–7
Tel.: 02167/27 30, Fax: 02167/27 30-4
Bereichsleiterin: Doris Lucan-Stood
Reiter’s Burgenland Resort,
7431 Bad Tatzmannsdorf, Am Golfplatz 1–4
Tel. 03353/884 16 07
[email protected]
www.reitersburgenlandresort.at
Tel. 070/65 87 59-13, Fax 070/65 87 59-60
[email protected]
Choice – Frauenweiterbildungsseminare
Tel. 070/65 87 59-19, Fax 070/65 87 59-60
[email protected]
Johannes Kepler Universität Linz
Institut für Unternehmensgründung
und Unternehmensentwicklung
Vorstand: Univ.-Prof. Dr. Norbert Kailer
4040 Linz, Freistädterstraße 315/I.
Tel. 0732/2468-1721, Fax 0732/2468-1725
[email protected]
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft SVA
OBERÖSTERREICH
Arbeitsinspektorat Linz
4021 Linz, Pillweinstraße 23
zuständig für Linz, Steyr, Freistadt,
Perg, Rohrbach, Urfahr-Umgebung.
Tel. 0732/603 880, Fax 0732/603 890
Rufbereitschaft 0664/25 17 009
AL Dipl.-Ing. Ferdinand LOIDL
0664/25 17 109
ALStv. Dipl.-Ing. Franz FEICHTINGER
0664/25 17 129
[email protected]
Arbeitsinspektorat Wels
4600 Wels, Edisonstraße 2
zuständig für Wels, Eferding, Grieskirchen,
Kirchdorf a. d. Krems
Tel. 07242/686 47, Fax 07242/686 47 4
Rufbereitschaft 0664/25 17 019
AL Dipl.-Ing. Mag. Gerd NOVAK
0664/25 17 119
4010 Linz, Mozartstraße 41
Tel. 0732/76 34-0, Fax 0732/77 81-59
Johannes Kepler Universität Linz
Institut für Unternehmensgründung
und Unternehmensentwicklung
Vorstand: Univ.-Prof. Dr. Norbert Kailer
4040 Linz, Freistädterstraße 315/I
Tel. 0 732/24 68 DW 1721, Fax DW 1725
[email protected]
Verein zur Förderung von Frauen
4020 Linz, Fröbelstrasse 16
Tel. 070/65 87 59, Fax 070/65 87 59-60
[email protected]
Gründer-Service der
Wirtschaftskammer Oberösterreich
4010 Linz, Hessenplatz 3
Tel. 05 90 909, Fax 05 90 909-2800
[email protected]
Business Guide 127
Adressen
SALZBURG
Arbeitsinspektorat Salzburg
5027 Salzburg, Auerspergstraße 69
zuständig für das Land Salzburg
Tel. 0662/886 686, Fax 0662/886 686 428
Rufbereitschaft 0664/25 17 010
AL Dipl.-Ing. Peter SEMRAD 0664/25 17 110
ALStv. Dipl.-Ing. Friedrich HARTL
0664/25 17 130
[email protected]
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a
Tel. 0662/8883-7331
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft SVA
5027 Salzburg, Schallmooser Hauptstr. 10
Tel. 0662/87 94 51 0, Fax DW 74
Gründer-Service
der Wirtschaftskammer Salzburg
5027 Salzburg, Julius Raab-Platz 1
Tel. 0662/88 88-541, Fax 0662/88 88 960730
[email protected]
Reed Messe Salzburg GmbH
5021 Salzburg, Am Messezentrum 6, PF 285
Tel. 0662/44 77-0, Fax 0662/44 77-161
[email protected]
STEIERMARK
Arbeitsinspektorat Graz
8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2–6
zuständig für Graz, Deutschlandsberg,
Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg,
Leibnitz, Radkersburg, Voitsberg, Weiz.
Tel. 0316/482 040, Fax 0316/482 040 77
Rufbereitschaft 0664/25 17 011
AL Dipl.-Ing. Gerhard ESTERL
0664/25 17 111
ALStv. Dipl.-Ing. Rainer GRAFF
0664/25 17 131
[email protected]
Arbeitsinspektorat Leoben
8700 Leoben, Erzherzog Johann Str. 6–8
zust. für Bruck a.d. Mur, Judenburg,
Knittelfeld, Leoben, Liezen,
Mürzzuschlag, Murau.
Tel. 03842/422 65, 03842/432 12
Fax 03842/433 66
Rufbereitschaft 0664/25 17 012
AL Dipl.-Ing. Gerhard JAKOPITSCH
0664/25 17 112
ALStv. Dipl.-Ing. Hubert TAXACHER
0664/25 17 132
[email protected]
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
128 Business Guide
8020 Graz, Babenbergerstraße 33
Tel. 0316/7081-403
9021 Klagenfurt, Bahnhofstr. 67
Tel. 0463/321 33, Fax DW 10
Business Incubator Graz
8020 Graz, Nikolaiplatz 4/III
Tel. 0316/72 23 01
[email protected]
www.business-incubator.at
Gründer-Service der
Wirtschaftskammer Kärnten
9021 Klagenfurt, Europaplatz 1
Tel. 05 90 904-730, Fax 05 90 904-734
[email protected]
Gründerinnenzentrum Steiermark
8020 Graz, Nikolaiplatz 4/II
Tel. 0316/720 810
[email protected]
www.gruenderinnenzentrum-stmk.at
Innofinanz GesmbH
(Landesförderungen Steiermark)
Mag. Manfred Kink
8020 Graz, Grieskai 2
Tel. 0316/7095-321, Fax DW 95
Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft SVA
8011 Graz, Körblergasse 115
Tel. 0316/60 04-0, Fax DW 516
Steirische Volkswirtschaftliche
Gesellschaft (JUNIOR)
1090 Wien, Maria Theresien-Straße 3/1
Tel. 01/477-28007
Fax 01/42 77-9280
[email protected]
www.junior.cc
Steirische Wirtschaftsförderung
8020 Graz, Nikolaiplatz 2
Tel: 0316/70 95-0, Fax 0316/70 95-95
[email protected], www.sfg.at
www.gruendermesse.at
Gründer-Service der
Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111–113, 8021 Graz
Tel. 0316/601-600, Fax 0316/601-1202
[email protected]
KÄRNTEN
Arbeitsinspektorat Kärnten
9020 Klagenfurt, Burggasse 12
zuständig für das Land Kärnten.
Tel. 0463/565 06. Fax 0463/565 06 300
Rufbereitschaft 0664/25 17 013
AL Dipl.-Ing. Wilhelm SINGER,
0664/2517113
ALStv. Dipl.-Ing. Stefan ORASCHE
0664/25 17 133
[email protected]
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
9020 Klagenfurt. Rudolfsbahngürtel 42
Tel. 0463/3831-9155
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
TIROL
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 44
Tel. 0512/58 46 64-976
Arbeitsinspektorat Innsbruck
6020 Innsbruck, Arzler Straße 43a
zuständig für das Land Tirol
Tel. 0512/249 04, Fax 0512/249 04 76
Rufbereitschaft 0664/25 17 014
AL Dr. Oskar JOCHUM 0664/25 17 114
ALStv., Dipl.-Ing. Klaus HUBER
0664/25 17 134
[email protected]
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
6021 Innsbruck, Sillgasse 19
Tel. 0512/53 41-0, Fax DW 317
Service-Point Gründungsberatung der
Wirtschaftskammer Tirol
6021 Innsbruck, Meinhardstraße 14
Tel. 05 90 905-2222, Fax 05 90 905-1385
[email protected]
VORARLBERG
Arbeitsinspektorat Bregenz
6900 Bregenz, Rheinstraße 57
zuständig für das Land Vorarlberg.
Tel. 05574/786 01, Fax 05574/786 01 7
Rufbereitschaft 0664/25 17 015
AL Dipl.-Ing. Bernd DOPPLER
0664/25 17 115
ALStv. Dipl.-Ing. Raimund PECINA
0664/25 17 135
[email protected]
AMS, Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)
6901 Bregenz, Rheinstraße 33
Tel. 05574/691-0
Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft SVA
6801 Feldkirch, Schloßgraben 14
Tel. 05522/76 6 42-0, Fax DW 15
Gründer-Service
der Wirtschaftskammer Vorarlberg
6800 Feldkirch, Wichnergasse 9
Tel. 05522/305-1144, Fax 05522/305-108
[email protected]
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