Stadt Marbach am Neckar

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Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar
Vorlage
X
Verhandlungsfolge:
TOP
öffentl.
VA
nicht
öffentl.
X
am
Niederschrift
21.04.2016
VA
AUT
AUT
OR
OR
GR
X
12.05.2016
Berat.
Punkt
GR
Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des
Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach
am Neckar
a) Überprüfung der Kostenverteilung bei den Bewirtschaftungskosten des
Bildungszentrums
Antrag (Empfehlung):
Die Vertreter der Stadt Marbach am Neckar in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar werden beauftragt, folgender
Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach am Neckar
vom 4. Juni 2014 mit Wirkung ab 1. Januar 2016 zuzustimmen:
§ 5 Abs. 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„Der Verband beteiligt sich an den Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) für die Gebäude sowie an den Kosten für die laufende Bewirtschaftung
der Außenanlagen (einschließlich der Arbeitslöhne) auf der Grundlage des Benutzungsverhältnisses des Bildungszentrums zwischen der Tobias-MayerGemeinschaftsschule und der Anne-Frank-Realschule Marbach am Neckar
(Gemeinschaftsschule : Realschule 50 v.H. : 50 v.H.) mit 50 v.H.“
Sachverhalt:
In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben
des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach
am Neckar vom 04.06.2014 wurde geregelt, dass sich der Verband an den Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) des Bildungszentrums mit Außenanlagen auf der Grundlage des Benutzungsverhältnisses zwischen der TobiasMayer-Schule und der Anne-Frank-Realschule beteiligt.
Beratungsergebnis:
laut Antrag
einstimmig
mehrheitlich
Ja
Anwesend:
Vorsitzender:
Nein
Enthalt.
anderer Beschluss
siehe
Folgeseiten
Stadträte (Zahl):
Ausschluss wegen Befangenheit:
Aktenzeichen: II-220.15
Anlage(n): --
Verteiler: BM, II
Besonderheiten
siehe
Folgeseiten
Normalzahl:
-2VA -ö- 21.04.2016 -
Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung ist diese Kostenbeteiligung mindestens alle drei
Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls den geänderten Benutzungsverhältnissen
anzupassen.
Zuletzt wurde das Benutzungsverhältnis nach einer Überprüfung der Belegungssituation zum Schuljahr 2012/13 wie folgt festgelegt:
-
Tobias-Mayer-Schule mit 3.063 m² bei 48 v.H. und
der Anne-Frank-Realschule mit 3.314 m² bei 52 v.H.
Nach der letzten Überprüfung im März 2016 liegt das Benutzungsverhältnis ab dem
Schuljahr 2015/16 bei der
-
Tobias-Mayer-Schule mit 3.223 m² bei 50 v.H. und
der Anne-Frank-Realschule mit 3.254 m² bei 50 v.H.
Damit werden ab dem Haushaltjahr 2016 beim Bildungszentrum die anfallenden Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) und die Kosten für die laufende Bewirtschaftung der Außenanlagen (einschließlich der Entgelte für Beschäftigte der Stadt Marbach am Neckar) nach dem oben genannten Verhältnis zwischen
dem Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar und der Stadt Marbach am
Neckar aufgeteilt.
Finanzierung / Folgekosten:
-