DAS HANDWERK IN NORDRHEIN

Transcrição

DAS HANDWERK IN NORDRHEIN
D A S H A N D W E R K I N N O R D R H E I N - W E S T FA L E N
Inhalt
Vorwort
3
Nordrhein-Westfalen – Eine starke Region Deutschlands
4
Das Handwerk – Zentrale Säule der Volkswirtschaft
6
Die Handwerksordnung
16
Die neue Struktur der Anlagen A und B zur Handwerksordnung
18
Ausbildung und Nachwuchssicherung im Handwerk
20
Aufstiegschancen durch Fort- und Weiterbildung im Handwerk
22
Die Leistungen des Handwerks
24
Die Handwerksorganisation
26
Die sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammerbezirke
28
Tätigkeitsschwerpunkte der Handwerkskammern
30
Vertretung der Handwerkskammern auf Landesebene
31
Impressum
32
2
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Vorwort
D
as Handwerk ist der bedeutendste und vielseitigste Wirtschaftszweig
in Nordrhein-Westfalen, Deutschlands größtem Bundesland. Handwerk
steht für Kontinuität, Standorttreue und Innovation. Es bietet sichere und qualifizierte Arbeitsplätze für ca. 1 Mio. Beschäftigte. Es hat die Kohle und Stahl,
die jahrzehntelang das Bild an Rhein und Ruhr prägten, abgelöst. Neue und
zukunftsweisende Arbeitsplätze entstehen vor allem in spezialisierten kleinen
und mittleren Betrieben, die flexibel auf die Herausforderungen der Gegenwart
Dipl.-Volksw. Reiner Nolten
Hauptgeschäftsführer des
reagieren.
Das Handwerk trägt mit seinem großen Ausbildungsplatzangebot wesentlich
Westdeutschen Handwerks-
dazu bei, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaft auch in Zukunft konkurrenz-
kammertages
fähig bleibt. Das duale Bildungssystem mit seiner Kombination von betrieblicher
Praxis und theoretischem Schulunterricht sichert dabei die hohe Qualität der
Ausbildung im Handwerk. Das ist auch ein Grund, warum das duale Bildungssystem inzwischen Nachahmer auf der ganzen Welt findet.
Diese Broschüre möchte Ihnen das Handwerk in Nordrhein-Westfalen
anschaulich nahe bringen. Obwohl Handwerksberufe und handwerkliche Tätigkeiten in allen Ländern verbreitet sind, versteht man unter Handwerk doch fast
immer etwas anderes. Um das Typische des Wirtschafts- und Bildungsfaktors
Handwerk in Nordrhein-Westfalen auch ausländischen Interessenten zu vermitteln, liegt diese Broschüre in insgesamt 25 Sprachen vor.
3
Nordrhein-Westfalen – Eine starke Region Deutschlands
D
ie Bundesrepublik Deutschland ist ein föderativer Bundesstaat, bestehend aus 16 Bundesländern. Neben den verbliebenen, nicht in die EU
abgegebenen zentralen Zuständigkeiten von Bundesparlament und Bundesregierung in den Bereichen Außensicherheit und Währungspolitik, haben die
Bundesländer eigenständige Aufgaben wahrzunehmen. So verfügen sie jeweils
um eine Volksvertretung (Parlament) und über eine Landesregierung. Eines der
16 deutschen Bundesländer ist Nordrhein-Westfalen.
Mit seinen ca. 18 Millionen Einwohnern (Deutschland hat insgesamt 82 Millionen) ist Nordrhein-Westfalen somit das größte deutsche Bundesland. Hauptstadt
und Sitz von Landesparlament und Landesregierung ist Düsseldorf.
4
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
LANDESMINISTERIEN NRW
Finanzministerium
Das Landesparlament wird von der Bevölkerung des Landes
Innenministerium
Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre neu gewählt. Der Landtag (Landesparlament) wählt den Ministerpräsidenten, der
an der Spitze der Landesregierung steht. Die Aufgaben
Justizministerium
der Landesregierung werden durch Ministerien wahrgenommen. Die Zuständigkeit für die Wirtschaft und damit
Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie
auch für das Handwerk liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, die Zuständigkeit für den
für das Handwerk so wesentlichen Bereich »Qualifizierung«
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die
Mittelstandspolitik ist integrierter Bestandteil sowohl der
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
Wirtschaft als auch der Bildungspolitik gemäß der in der
Bundesrepublik Deutschland herrschenden freiheitlichen
Ministerium für Innovation,
Wissenschaft, Forschung und Technologie
marktwirtschaftlichen Ordnung.
Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen wird durch EU-,
Ministerium für
Bauen und Verkehr
Bundes- und Landesmittel unterstützt beim Bau von Bildungsstätten, bei der Durchführung der überbetrieblichen
Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Unterweisung der Lehrlinge, bei der Beratung der Betriebe,
bei der Qualifizierung von Meistern und bei der Existenzgründung im Handwerk.
5
Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration
Das Handwerk – Zentrale Säule der Volkswirtschaft
I
m nordrhein-westfälischen Handwerk arbeiten in rund 175.000 Betrieben ca.
1 Million Beschäftigte. Das bedeutet nicht nur, dass das Handwerk jedem
fünften Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz sichert, es ist darüber hinaus auch
der größte Ausbilder in Nordrhein-Westfalen. Es erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 101,9 Milliarden. Das Handwerk ist damit stärkster Wirtschaftsbereich des größten deutschen Bundeslandes.
6
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Das Handwerk ist krisensicher
Das Handwerk steht wirtschaftlich auf festem Boden. Gerade in Krisenjahren hat
es sich immer als besonders leistungsfähig erwiesen.
Das Handwerk ist vielseitig
Mit 41 zulassungspflichtigen und 53 zulassungsfreien Handwerken sowie 57
handwerksähnlichen Gewerben und mehr als 100 Ausbildungsberufen repräsentiert das Handwerk ein breites Spektrum beruflicher Aktivitäten. Es garantiert
die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und vor allem Dienstleistungen des
täglichen Bedarfs, erfüllt die immer anspruchsvoller werdenden Konsumbedürfnisse und ist schließlich qualifizierter Dienstleister und Zulieferer für die Industrie, andere Wirtschaftsbereiche und die öffentliche Hand.
7
Handwerk – Technologie für die Zukunft
Der technische Fortschritt verlangt nicht weniger, sondern eher mehr handwerkliche und mittelständische Strukturen. Hochwertige Produkte erfordern Mitdenken, Selbständigkeit, Einsatzbereitschaft, Risikofreude, Individualität – alles
Tugenden, die in der Handwerkswirtschaft weit verbreitet sind.
Das Handwerk ist Maßarbeit mit Qualität
Mit seinen Angeboten passt sich das Handwerk den Bedürfnissen und Wünschen des einzelnen Kunden an. Das Handwerk und seine Arbeit stehen nicht
für Massenproduktion, sondern für Einzelanfertigung. Planung und Leistung aus
einer Hand bürgen für Qualität.
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DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Handwerker sind immer gefragt
Das Sprichwort vom Handwerk, das goldenen Boden hat, ist ebenso alt wie wahr. Zu
allen Zeiten waren Handwerker gefragte Leute, auf deren Spezialwissen, berufliches
Können und handwerkliches Geschick man nicht verzichten konnte.
Das nordrhein-westfälische
Handwerk in Zahlen
Beschäftigte in wichtigen
nordrhein-westfälischen Wirtschaftssektoren
Unternehmen
darunter handwerksähnliche Gewerbe
175.031
37.035
Umsatz
darunter handwerksähnliche Gewerbe
101,9 Mrd. EURO
5,1 Mrd. EURO
Erwerbstätige
7.637.000
darunter:
Beschäftigte
darunter handwerksähnliche Gewerbe
Erwerbstätige in der Gesamtwirtschaft
Bevölkerung
Handwerk
991.000
Industrie1)
805.000
Bergbau1)
991.000
97.000
28.000
Maschinenbau1)
7.637.000
120.000
Chemische Industrie1)
49.000
Ernährungsgewerbe1)
63.000
18.033.197
Anteil der abhängig Beschäftigten des Handwerks
an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: 17,5 %
1) Arbeiter/-innen
Quelle: Statistisches Jahrbuch NW 2006, Handwerkszählung 1995,
Handwerksberichterstattung und eigene Berechnungen
9
Herstellen
Ohne Handwerk
geht es nicht
Warten
Bauen
Pflegen
Verarbeiten
Bedienen
Überwachen
Installieren
Beraten
Reparieren
Gestalten
Handeln
Reinigen
Montieren
Verkaufen
Seine große Flexibilität bei der
Anpassung an veränderte KundenwünViele Produkte und Leistungen für viele Bedürfnisse
sche und seine Bereitschaft und Fähigkeit, technische Entwicklungen zügig
nachzuvollziehen, haben das Handwerk
Private Haushalte
Unternehmen
Öffentliche Hand
in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen unverzichtbar gemacht (siehe
Unternehmensbestand 2006 im Handwerk
in Nordrhein-Westfalen (Anlage A und B1 HwO)
Graphik rechts).
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
Glas/Papier: 3.710
Gesundheit: 24.798
Nahrung: 6.233
0
Bekleidung: 5.094
5.000
Holz: 9.941
10.000
Elektro und Metall: 47.580
15.000
Bau- und Ausbau: 40.640
20.000
Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Vollhandwerk
111.631
0,5%
Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 HwO)
26.365
15,4 %
Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 HwO)
37.035
0,1 %
175.031
2,4 %
Gesamthandwerk
Existenzgründungen
10
19.502
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Handwerk ist menschlich und modern
– kein Rädchen im Getriebe
Die Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen haben
im Durchschnitt 6 Beschäftigte. Hier gibt es ein gutes
Betriebsklima: Der Mitarbeiter ist kein kleines Rädchen im
Getriebe eines großen anonymen Unternehmens. Man findet ein persönliches Verhältnis zueinander und damit eine
menschliche Beziehung.
Mensch und Maschine
Handwerk hat Tradition und ist zugleich modern. Maschinen und Geräte erleichtern in vielen Handwerksbereichen
besonders anstrengende Arbeiten und übernehmen Kontrollfunktionen. Sie bleiben aber ein Hilfsmittel, das den
Handwerker nicht ersetzt, sondern die Arbeit humaner
gestaltet.
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Fast jede/r zweite junge Meister/in macht sich selbständig
Damit Marktwirtschaft und Wettbewerb funktionsfähig bleiben, müssen ständig junge
Unternehmen und selbständige Existenzen nachwachsen. Mit ihren neuen Ideen und
Impulsen, die sie in die Wirtschaft bringen, sind sie ein außerordentlich belebendes
Element, das Verkrustungen und Stagnation entgegenwirkt. Hierzu tragen insbesondere die zahlreichen Existenzgründungen und Betriebsübergaben im Handwerk bei.
Gründe für die Selbständigkeit (in %)
Befragung der Handwerksunternehmer/innen aus 22 Gewerben
Selbständigkeit als
persönliche Herausforderung
53
31
Absicht bestand
schon immer
39
29
Übernahme von
mehr Verantwortung
29
24
Keine Abhängigkeit
mehr von Vorgesetzten
29
20
28
Höherer
Verdienst als vorher
18
Familiäre Umstände
erforderten es
23
Günstige
Gelegenheit genutzt
22
24
46
22
Höherer Anspruch
an die Arbeit
15
Selbstbestimmung
der Arbeitszeiten
15
19
Privat- und Arbeitsleben
besser miteinander vereinbar
11
18
5
Wäre sonst
arbeitslos geworden
Gesellschaftliches
Ansehen
Unternehmer
12
8
5
1
Unternehmerinnen
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Handwerk sichert Arbeitsplätze
Neue, zusätzliche Arbeitsplätze werden überwiegend in mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben geschaffen, nicht in der Großindustrie. Selbst
dort orientiert man sich immer weniger an serieller Massenherstellung, sondern
versucht, über Individualfertigung und Gruppenstruktur handwerkliche Tugenden
auch in den industriellen Großbetrieben zu aktivieren.
13
Handwerk – Berufschance auch für junge Frauen
Frauen sind im Handwerk stets willkommen. Sie können in allen Handwerksberufen einen qualifizierten
Abschluß erwerben und nach entsprechender Fort- und Weiterbildung den Weg in die Selbständigkeit als Handwerksmeisterin und Unternehmerin einschlagen. Nicht nur in
Handwerksberufen mit einem traditionell hohen Frauenanteil ist der Anteil weiblicher Lehrlinge in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sondern auch
in Gewerben, die früher als typische »Männerberufe« galten, erkennen immer
mehr Frauen die Chance zur beruflichen Karriere und Selbständigkeit.
Die Chancen und Möglichkeiten, welche sich für die Betriebe eröffnen, wenn sie junge Frauen beschäftigen, werden deshalb durch
die Handwerksorganisation in Nordrhein-Westfalen immer wieder
besonders herausgestellt.
Anteile weiblicher Lehrlinge in den Berufsgruppen (in %)
Nordrhein-Westfalen 2006
Bau- und
Ausbauhandwerke
Elektro- und
Metallhandwerke
Holzhandwerke
5,4
4,8
2,0
2,1
7,6
7,5
67,0
68,1
Bekleidungs-, Textilund Lederhandwerke
21,8
21,7
Nahrungsmittelhandwerke
74,4
74,3
Gesundheits-, Körperpflegeund Reinigungshandwerke
36,0
36,8
Glas-, Papier- und
Keramikhandwerke
83,0
83,6
Kaufmännische
Ausbildungsberufe
2006
2005
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DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Handwerk – Kultur der Gestaltung
Wie kein anderer Wirtschaftszweig zeichnet sich das Handwerk durch Kreativität aus. Bei den gestaltenden Berufen
bieten sich vielfältige Möglichkeiten, durch Ideenreichtum
und in schöpferischer Arbeit Neues nach individuellen Vorstellungen zu schaffen. Bei jedem Schritt der handwerklichen Produktion spielt neben fachlichen Kenntnissen und
Fertigkeiten die gestalterische Kompetenz des Handwerkers
eine bedeutende Rolle. Sie erstreckt sich von der Ideenfindung über Konzeption, Entwurf und Fertigung bis hin
zur Präsentation und der Vermarktung der handwerklichen
Leistung. In jedem Handwerk steckt ein schöpferisches,
kreatives Potential.
Die beliebtesten Ausbildungsberufe
Nordrhein-Westfalen 2006
Kraftfahrzeugmechatroniker/in1)
13.362
Friseur/in
9.023
Anlagenmechaniker/in f. Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik2)
7.745
Elektroniker3)
7.410
Maler/in und Lackierer/in
5.794
Tischler/in
5.135
Metallbauer/in
4.794
FV/in im Lebensmittelhandwerk
4.642
Dachdecker/in
3.179
Bäcker/in
Bürokauffrau/mann
Maurer/in
Zahntechniker/in
2.625
2.111
1.840
1.704
1) einschließlich der Vorgängerberufe: Kraftfahrzeugmechaniker/in, Kraftfahrzeugelektriker/in
2) einschließlich der Vorgängerberufe: Gas- und Wasserinstallateur/in, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in
3) einschließlich der Vorgängerberufe: Elektroinstallateur/in, Fernmeldeanlagenelektroniker/in, Elektromechaniker/in
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Die Handwerksordnung
Novellierung der Handwerksordnung
Das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften vom
24.12.2003 (sog. Große Handwerksnovelle) sowie das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
und zur Förderung von Kleinunternehmen vom 24.12.2003 (sog. Kleine Handwerksnovelle) haben zu
einer grundlegenden Umstrukturierung des Handwerksrechts geführt. Die wesentlichen Änderungen
und wichtigsten Bestimmungen der geltenden Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) sind
nachfolgend aufgeführt.
1.
Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung sind neu strukturiert worden. Statt bisher 94 Handwerksberufe gehören nunmehr 41 Handwerksberufe zur Anlage A. In diesen 41 zulassungspflichtigen Handwerken bedarf es einer Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung
oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation. Die Zuordnung der Berufe zur Anlage A wird
nicht nur auf der Basis eines Kriteriums »Gefahrgeneigtheit« vorgenommen, sondern gleichberechtigt auch auf der Basis eines Kriteriums »Ausbildungsleistung«.
Die Anlage B ist geteilt. In der Anlage B Abschnitt 1 wurden 53 Handwerke als zulassungsfreie
Handwerke aufgenommen. In diesen Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden. Das bisherige handwerksähnliche Gewerbe geht nun in die neue Bezeichnung Anlage B
Abschnitt 2 auf. Der Meisterbrief in dem zulassungsfreien Handwerk oder in dem handwerksähnlichen Gewerbe bildet darüber hinaus die Voraussetzung für die Ausbildungsberechtigung in den
Berufen der Anlage B Abschnitt 1 und Abschnitt 2, die ansonsten nur unter den Voraussetzungen
des Berufsbildungsgesetzes erworben werden kann.
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DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
2.
Die bisher insbesondere für die GmbHs geltende Regelung für Inhaber ohne Meisterprüfung,
einen Handwerksbetrieb dann führen zu können, wenn sie einen Handwerksmeister einstellen, gilt
jetzt auch für Personen und Personenunternehmen.
3.
Für Ingenieure, Techniker und Industriemeister ist ein erleichteter Zugang zum Handwerksberuf
geschaffen worden. Ingenieure und Techniker werden ohne weiteren Praxisnachweis in die Handwerksrolle eingetragen. Industriemeister werden in die Handwerksrolle eingetragen, wenn sie
eine Prüfung nachweisen, die auf einer nach § 42 Abs. 2 HwO oder § 46 Abs. 2 BBiG erlassenen
Rechtsverordnung basiert und gleichwertig ist.
4.
Eine spezielle Regelung zur Selbständigkeit für qualifizierte Gesellen ist seit dem 01.01.2004 über
§ 7b HwO mit der sogenannten Altgesellenregelung realisiert worden.
Danach ist es möglich, Gesellen eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zu erteilen, wenn sie in dem zu betreibenden Handwerk nach bestandener
Gesellenprüfung eine Tätigkeit von insgesamt 6 Jahren, davon insgesamt 4 Jahre in leitender
Stellung ausgeübt haben.
Eine leitende Stellung wird dann angenommen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden
sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer
Weise erbracht werden.
Die Altgesellenregelung ist nicht auf Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke (Nr. 12 und
33–37 der Anlage A) anwendbar.
17
Die neue Struktur der
Anlagen A und B zur Handwerksordnung
gem. der Novellierung zum 1. Januar 2004 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage A
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können
(§ 1 Abs. 2):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
Maurer und Betonbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Zimmerer
Dachdecker
Straßenbauer
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Brunnenbauer
Steinmetzen und Steinbildhauer
Stuckateure
Maler und Lackierer
Gerüstbauer
Schornsteinfeger
Metallbauer
Chirurgiemechaniker
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Feinwerkmechaniker
Zweiradmechaniker
Kälteanlagenbauer
Informationstechniker
Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinenmechaniker
Büchsenmacher
Klempner
Installateur und Heizungsbauer
Elektrotechniker
Elektromaschinenbauer
Tischler
Boots- und Schiffbauer
Seiler
Bäcker
Konditoren
Fleischer
Augenoptiker
Hörgeräteakustiker
Orthopädietechniker
Orthopädieschuhmacher
Zahntechniker
Friseure
Glaser
Glasbläser und Glasapparatebauer
Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Anlage B1
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerksgewerbe betrieben werden können
(§ 18 Abs. 2):
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Fliesen,- Platten und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Uhrmacher
Graveure
Metallbildner
Galvaniseure
Metall- und Glockengießer
Schneidwerkzeugmechaniker
Gold- und Silberschmiede
Parkettleger
Rolladen- und Jalousiebauer
Modellbauer
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und
Holzspielzeugmacher
16. Holzbildhauer
18
Böttcher
Korbmacher
Damen- und Herrenschneider
Sticker
Modisten
Weber
Segelmacher
Kürschner
Schuhmacher
Sattler und Feintäschner
Raumausstatter
Müller
Brauer und Mälzer
Weinküfer
Textilreiniger
Wachszieher
Gebäudereiniger
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Fortsetzung Anlage B1
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
Glasveredler
Feinoptiker
Glas- und Porzellanmaler
Edelsteinschleifer und -graveure
Fotografen
Buchbinder
Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
Siebdrucker
Flexografen
Keramiker
Orgel- und Harmoniumbauer
Klavier- und Cembalobauer
Handzuginstrumentenmacher
Geigenbauer
Bogenmacher
Metallblasinstrumentenmacher
Holzblasinstrumentenmacher
Zupfinstrumentenmacher
Vergolder
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Anlage B2
Verzeichnis der Gewerbe, die als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
(§ 18 Abs. 2):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
Eisenflechter
Bautentrocknungsgewerbe
Bodenleger
Asphaltierer (ohne Straßenbau)
Fuger (im Hochbau)
Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und
Holzimprägnierung in Gebäuden)
Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im
Wasserbau)
Betonbohrer und -schneider
Theater- und Ausstattungsmaler
Herstellung von Drahtgestellen für
Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
Metallschleifer und Metallpolierer
Metallsägen-Schärfer
Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks
für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
Fahrzeugverwerter
Rohr- und Kanalreiniger
Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
Holzschuhmacher
Holzblockmacher
Daubenhauer
Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
Muldenhauer
Holzreifenmacher
Holzschindelmacher
Einbau von genormten Baufertigteilen
(z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
Bürsten- und Pinselmacher
Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
Fleckteppichhersteller
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
19
Klöppler
Theaterkostümnäher
Plisseebrenner
Posamentierer
Stoffmaler
Stricker
Textil-Handdrucker
Kunststopfer
Änderungsschneider
Handschuhmacher
Ausführung einfacher Schuhreparaturen
Gerber
Innerei-Fleischer (Kuttler)
Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit
üblichem Zubehör)
Fleischzerleger, Ausbeiner
Appreteure, Dekateure
Schnellreiniger
Teppichreiniger
Getränkeleitungsreiniger
Kosmetiker
Maskenbildner
Bestattungsgewerbe
Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
Klavierstimmer
Theaterplastiker
Requisiteure
Schirmmacher
Steindrucker
Schlagzeugmacher
Ausbildung und Nachwuchssicherung im Handwerk
D
ie Ausbildungstätigkeit ist eine der wichtigsten Funktionen des Handwerks. Nach den Regelungen in der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz wird die Ausbildung im dualen
System durchgeführt. Der Lehrling erhält eine praktische Ausbildung im Betrieb und fachtheoretische
und allgemeinbildende Kenntnisse in einer berufsbegleitenden Schule. Ergänzend zu der Ausbildung im
Betrieb hat die Handwerksorganisation überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen und Übungswerkstätten errichtet, in denen zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
Das Handwerk bildet in erster Linie aus, um den eigenen Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften zu
sichern. Da es aber immer auch über seinen eigenen Bedarf hinaus ausbildet, ein Teil der Gesellen also
zum Beispiel in die Industrie, in den öffentlichen Dienst etc. wechselt, kommt die Ausbildungstätigkeit
des Handwerks der gesamten Volkswirtschaft zugute. Zur Erhaltung dieses Ausbildungsstandards
hat der WHKT mit Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Nachwuchssicherung und Imageverbesserung für das Handwerk ergriffen. Hierzu gehört insbesondere die Verbreitung von Informationen zur Vorbereitung der
Ausbildungsentscheidung sowie Maßnahmen zur Imageverbesserung für das Handwerk. Damit sollen
Informationsdefizite und Vorurteile gegenüber dem Handwerk abgebaut werden.
20
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Um dies mit geringsten Streuverlusten reali-
für eine persönliche Beratung, vermittelt
sieren zu können, hat der Westdeutsche Hand-
die Online-Plattform zum Heft unter der Internet-
werkskammertag das Jugendmagazin handfest
adresse: www.handfest-online.de.
entwickelt. Ein zweimonatlich erscheinender
Service, den vor allem Lehrkräfte allgemein
Neben der Gewinnung zusätzlich qualifizierten
bildender Schulen intensiv nutzen. Sie setzen
Nachwuchses für das Handwerk arbeitet der
das 40-seitige Heft zur Berufsvorbereitung im
Westdeutsche Handwerkskammertag parallel
Unterricht ein und schätzen hierbei vor allem
an der Unterstützung der bereits im Handwerk
die jugendlich überzeugende Berichterstattung
befindlichen Lehrlinge. Im Rahmen des Ausbil-
inklusive der zahlreichen Tipps aus der Praxis.
dungskonsenses NRW werden Initiativen zur
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und
Das Ziel des Magazins besteht vor allem darin,
zur Erhöhung der Konfliktfähigkeit von Auszu-
Schülerinnen und Schülern zu zeigen, was sich
bildenden und Ausbildern im Handwerk ergrif-
mit einem handwerklichen Beruf alles erreichen
fen, um die für die einzelnen Betriebe und die
lässt, wenn man ihn mit Spaß und dem rich-
gesamte Volkswirtschaft aufgrund nicht abge-
tigen Engagement ausübt. Detaillierte Infos,
schlossener Berufsausbildungen entstehenden
Bestellmöglichkeiten und Ansprechpartner
Defizite zu vermindern.
21
Aufstiegschancen durch
Fort- und Weiterbildung im Handwerk
N
eben der Ausbildung ist auch die Fort- und Weiterbildung im Handwerk von großer Bedeutung. Die raschen Veränderungen der heutigen Zeit, besonders im technischen und wirt-
schaftlichen Bereich, erfordern, dass der Handwerker laufend seine Kenntnisse und Fertigkeiten auf
den neuesten Stand bringt. Wenn ein Handwerker heutzutage mit der schnellen technologischen
Entwicklung standhalten will, geht es nicht ohne ständige Fortbildung.
Nach Abschluß der Handwerkslehre mit Ablegung der Gesellenprüfung bieten sich den jungen Menschen zahlreiche Möglichkeiten. Sie können als Gesellen im gleichen oder in einem anderen Handwerksbetrieb arbeiten. Sie können aber auch als Facharbeiter in die Industrie oder den öffentlichen
Dienst überwechseln. Den Gesellen im Handwerk bieten sich ebenfalls verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, allen voran der Weg zur Meisterprüfung und damit die Chance, eines Tages als selbständiger Handwerksmeister einen eigenen Betrieb zu eröffnen. Nach entsprechender Vorbereitung
in Meisterschulen können sich Handwerksgesellen zur Meisterprüfung melden. Nach Ablegung der
22
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Meisterprüfung sind Handwerker berechtigt, einen eige-
Selbständiger
Betriebsinhaber
nen Betrieb zu eröffnen und selbst Lehrlinge auszubilden.
Sie können auch als angestellte Meister in einen größeren
Handwerksbetrieb eintreten. Ein Wechsel zur Industrie oder
Meisterprüfung
theoretisch und praktisch: Fachpraxis,
Fachtheorie, Betriebsführung,
Ausbildungseignung
in den öffentlichen Dienst ist ebenfalls möglich.
Neben der Meisterprüfung wird für alle Handwerksberufe
Meisterschulen bzw. Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung in
Abend-, Wochenend- oder Vollzeitkursen
eine Vielzahl von weiteren Weiterbildungsmaßnahmen
angeboten. Hierzu gehören beispielsweise Betriebswirt im
Gesellenprüfung
Handwerk, Restaurator im Handwerk, Gestalter im HandBerufsausbildung (Lehre)
drei bzw. dreieinhalb Jahre
werk und Sachverständiger.
Betriebliche und
überbetriebliche
Ausbildung
Hauptschule
Gesamtschule
Die Meisterprüfung in einem Handwerk berechtigt:
• zur selbständigen Führung eines Handwerksbetriebes
• zur Ausbildung von Lehrlingen in diesem Handwerk
• zur Führung des Meistertitels
Inhalt der Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung gliedert sich in vier Prüfungsteile:
• in die fachpraktische Prüfung
• in die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
• in die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
• in die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zulassung zur Meisterprüfung:
Zur Meisterprüfung sind Personen zuzulassen, die eine
Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden haben
23
Berufsschule
Realschule
Gymnasium
Die Leistungen des Handwerks
D
er Schwerpunkt handwerklicher Leistungen liegt bei der Herstellung von Gütern (einschließlich
Bauleistungen, Installation, Montage). Weitere wichtige Gebiete der Handwerkswirtschaft sind
die Dienstleistungen und die Reparaturen industrieller und handwerklicher Erzeugnisse. Besondere
Bedeutung kommt der Zulieferung für die Industrie zu. Die industriellen Großbetriebe haben mehr
und mehr erkannt, dass die Kostenbelastung durch die Beschäftigung betriebseigener Handwerker,
die oft nicht das ganze Jahr über voll beschäftigt werden können, größer ist als die Vergabe von
Einzelaufträgen an selbständige Handwerksbetriebe.
24
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Die gleiche Entwicklung ist bei Dienstleistungs-, Instandhaltungs- und Wartungsaufträgen der Industrie an Handwerksbetriebe zu beobachten.
Das Handwerk ist auch in erheblichem Umfang an öffentlichen Aufträgen beteiligt; so z. B. durch Bauberufe, Holzberufe, Raumausstatter und auch das Kunsthandwerk.
Hauptauftraggeber des Handwerks sind jedoch nach wie
vor die privaten Haushalte. Steigender Wohlstand hat neue
Käuferschichten für individuell gefertigte Güter des gehobenen Bedarfs erschlossen. Die Bevölkerung sucht Gediegenheit und Qualität nicht nur in der Wohnraumgestaltung,
sondern auch bei Ernährung, Kleidung und Schmuck.
Die Handelstätigkeit des Handwerks spielt in manchen
Zweigen, besonders in technischen Bereichen – Unterhaltungselektronik, elektrische Haushaltsgeräte, Automobile
etc. – , eine beträchtliche Rolle. Hier wird mit dem Produkt
zugleich der Service verkauft.
25
Die Handwerksorganisation
D
ie heutige Bedeutung des Handwerks in Wirtschaft und Gesellschaft
wäre ohne die Handwerksorganisation nicht erreicht worden. Ohne sie
wären die zahlreichen Selbsthilfemaßnahmen und Serviceleistungen für das
Handwerk wohl kaum möglich gewesen.
Bereits im Mittelalter hat sich das Handwerk in den »Zünften« eine Organisation
zur Durchsetzung seiner gemeinsamen Anliegen geschaffen. Die Zünfte waren
Selbstverwaltungsorgane, die in Zunftregeln die Ausbildung der Handwerker,
ihre Berufszulassung, die Gestaltung ihrer Produkte, deren Absatz sowie die
Beziehungen zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen festschrieben. Sie
übten zugleich eine Standesgerichtsbarkeit über die Handwerker aus. Im Zuge
der großen Strukturveränderungen, die mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert
in Deutschland begannen, wurden auch die mittelalterlichen Formen der Handwerksorganisation allmählich überwunden.
26
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Die rechtliche Grundlage der heutigen Handwerksorganisation ist das bereits
erwähnte »Gesetz zur Ordnung des Handwerks« (Handwerksordnung) von 1953.
Danach ist sie einerseits Service-Organisation der Betriebe, andererseits vertritt sie das Handwerk als Selbstverwaltungsorganisation gegenüber der öffentlichen Hand und gesellschaftlichen Gruppen. Selbständige Handwerksmeister
der gleichen Branche können sich in einem Bezirk zu einer Handwerksinnung
zusammenschließen. Die Innung ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. In
einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis bilden die Innungen die Kreishandwerkerschaft, die die Interessen des Gesamthandwerks auf Kreisebene vertritt.
Die Aufsicht über die Kreishandwerkerschaft führt die Handwerkskammer, in
deren Bezirk die Kreishandwerkerschaft ihren Sitz hat. Auf Bundesebene können
die Innungen sich zu einem Bundesinnungsverband bzw. Zentralfachverband
zusammenschließen.
Die Handwerkskammern sind im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT),
die Bundesinnungsverbände/Zentralfachverbände im Unternehmerverband
Deutsches Handwerk (UDH) zusammengeschlossen. Entsprechende Organisationen auf Landesebene sind der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT)
und der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH).
Die Handwerkskammern und die zentralen Fachverbände bilden den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Sitz in Berlin. Der ZDH vertritt
die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung
und allen zentralen Behörden sowie im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien.
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Die sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammerbezirke
Handwerkskammer Aachen
Handwerkskammer Südwestfalen
Sandkaulbach 21 | 52062 Aachen
Tel.: (02 41) 471-0 | Fax: (02 41) 471-103
Internet: www.hwk-aachen.de
Brückenplatz 1 | 59821 Arnsberg
Tel.: (0 29 31) 877-0 | Fax: (0 29 31) 877-160
Internet: www.hwk-suedwestfalen.de
Kreishandwerkerschaften:
Aachen:
Heinrichsallee 72
52062 Aachen
Rureifel
Geschäftsstelle Düren
Schützenstraße 14
52351 Düren
Rureifel
Geschäftsstelle Euskirchen
Eichendorffstraße 44–46
53879 Euskirchen
Kreishandwerkerschaften:
Hochsauerland
Märkischer Kreis
Sauerfelder Straße 10
Geschäftsstelle Lüdenscheid 58511 Lüdenscheid
Heinsberg
Nikolaus-Becker-Straße 18
Geschäftsstelle Geilenkirchen 52511 Geilenkirchen
Heinsberg
Geschäftsstelle Erkelenz
Enster Straße 11
59872 Meschede
Aachener Straße 30
41812 Erkelenz
Märkischer Kreis
Geschäftsstelle Iserlohn
Handwerkerstraße 2
58638 Iserlohn
Westfalen-Süd
Geschäftsstelle Olpe
Martinstraße 10
57462 Olpe
Westfalen-Süd
Geschäftsstelle Siegen
Löhrtor 10–12
57072 Siegen
Handwerkskammer
Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Handwerkskammer Dortmund
Obernstaße 48 | 33602 Bielefeld
Tel.: (05 21) 56 08-0 | Fax: (05 21) 56 08-199
Internet: www.handwerk-owl.de
Reinoldistraße 7–9 | 44135 Dortmund
Tel.: (02 31) 54 93-0 | Fax: (02 31) 54 93-116
Internet: www.hwk-do.de
Kreishandwerkerschaften:
Kreishandwerkerschaften:
Bielefeld
Hans-Sachs-Straße 2
33602 Bielefeld
Bochum
Springorumallee 10
44795 Bochum
Gütersloh
Eickhoffstraße 3
33330 Gütersloh
Dortmund und Lünen
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Wittekindsland
Geschäftsstelle Herford
Elisabethstraße 3
32052 Herford
Ennepe-Ruhr
Kurt-Schumacher-Straße 18
58452 Witten
Wittekindsland
Geschäftsstelle Lübbecke
Rote Mühle 19
32312 Lübbecke
Hagen
Eugen-Richter Straße 114
58135 Hagen
Wittekindsland
Geschäftsstelle Minden
Goethestraße 31
32427 Minden
Hamm
Sedanstraße 13
59065 Hamm
Höxter/Warburg
Industriestraße 34
33034 Brakel
Herne
Hermann-Löns-Straße 46
44623 Herne
Lippe
Paulinenstraße 36
32756 Detmold
Hellweg
Am Handwerk 4
59494 Soest
Paderborn
Waldenburger Straße 19
33098 Paderborn
Hellweg
Verwaltungsstelle Unna
Nordring 12
59423 Unna
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DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12 | 50667 Köln
Tel.: (02 21) 20 22-0 | Fax: (02 21) 20 22-320
Internet: www.handwerkskammer-koeln.de
Kreishandwerkerschaften:
Bonn/Rhein-Sieg
Georg-Schulhoff-Platz 1 | 40221 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 87 95-0 | Fax: (02 11) 87 95-110
Internet: www.hwk-duesseldorf.de
Grantham-Allee 2–8
53757 St.-Augustin
Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Kreishandwerkerschaften
Oberbergischer
Kreis
Bismarckstraße 9 a
51643 Gummersbach
Handwerkskammer Düsseldorf
Düsseldorf
Klosterstraße 73–75
40211 Düsseldorf
Rhein-Berg/
Leverkusen
Altenberger-Dom-Straße 200
51467 Bergisch Gladbach
Duisburg
Düsseldorfer Straße 166
47053 Duisburg
Rhein-Erft
Kölner Straße 2
50226 Frechen
Essen
Katzenbruchstraße 71
45141 Essen
Kleve
Stechbahn 60
47533 Kleve
Mettmann
Emil-Beerli-Straße 10
40822 Mettmann
Mönchengladbach
Pescher Straße 115
41065 Mönchengladbach
Mülheim/Ruhr-Oberhausen
Geschäftsstelle Oberhausen
Tannenbergstraße 1
46045 Oberhausen
Mülheim/Ruhr-Oberhausen
Hauptverwaltung
Mülheim an der Ruhr
Zunftmeisterstraße 26
45468 Mülheim
Kreis Neuss
Oberstraße 18–24
41460 Neuss
Remscheid
Hindenburgstraße 60
42853 Remscheid
Solingen
Heinestraße 5
42651 Solingen
Kreis Wesel
Hauptverwaltung Wesel
Handwerkerstraße 1
46485 Wesel
Kreis Wesel
Außenstelle Dinslaken
Otto-Lilienthal-Straße 13
46539 Dinslaken
Kreis Wesel
Außenstelle Moers
Repelener Straße 103
47441 Moers
Wuppertal
Hofkamp 148
42103 Wuppertal
Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1 | 48151 Münster
Tel.: (02 51) 52 03-0 | Fax: (02 51) 52 03-1 06
Internet: www.hwk-muenster.de
Kreishandwerkerschaften:
Europaplatz 17
46399 Bocholt
Borken
Geschäftsstelle Ahaus
Hindenburg-Allee 17
48683 Ahaus
Coesfeld
Borkener Straße 1
48653 Coesfeld
Emscher-Lippe-West
Emscherstraße 44
Geschäftsstelle Gelsenkirchen 45891 Gelsenkirchen
Niederrheinische Kreishand- Westwall 122
werkerschaft Krefeld-Viersen 47798 Krefeld
Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsstelle
Viersen
Borken
Hauptgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Platz 5–7
41747 Viersen
29
Emscher-Lippe-West
Geschäftsstelle Bottrop
Gladbecker Straße 24
46236 Bottrop
Münster
Ossenkampstiege 111
48163 Münster
Recklinghausen
Dortmunder Straße 18
45665 Recklinghausen
Steinfurt-Warendorf
Geschäftsstelle Steinfurt
Laugestraße 51
48431 Rheine
Steinfurt-Warendorf
Geschäftsstelle Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
Tätigkeitsschwerpunkte der Handwerkskammern
Interessenvertretung
Handwerksförderung
Selbstverwaltung
Mitwirkung an Gesetzesinitiativen zur Schaffung handwerksund mittelstandsgerechter
Rahmenbedingungen
Nachwuchswerbung
Führung der Handwerksrolle
und des Verzeichnisses des
handwerksähnlichen Gewerbes
Anhörungen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
Fortbildungslehrgänge
Überbetriebliche
Unterweisungsmaßnahmen
Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen
Meistervorbereitungskurse
Vorschläge zur Stadt- und
Landesentwicklung, Regionalplanung, Umweltpolitik, Bauund Auftragsvergabepolitik
Förderung der
Unternehmensführung
Organisation und
Durchführung von Prüfungen
Fachvorträge
Kontakte zu allen
wichtigen Behörden
Vertretung der Interessen
des Handwerks auf allen politischen Ebenen
Wirtschaftsbeobachtung,
Statistik und Konjunkturberichterstattung
Öffentlichkeitsarbeit
Regelung und Überwachung
der Berufsausbildung
Berufsbildungs- und Technologiezentren
Beratungsdienste
Hilfen bei Finanzierung
und Existenzgründung
Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von
Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden
Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr dienenden
Bescheinigungen
Außenwirtschaftsförderung
Messe- und
Ausstellungsbeteiligungen
Beteiligung an wirtschaftsfördernden und wissenschaftlichen Einrichtungen
30
Aufsicht über Innungen und
Kreishandwerkerschaften
DAS HAND WE R K I N NOR D R HE I N-WE STFALE N
Vertretung der Handwerkskammern auf Landesebene
Z
ur Vertretung seiner überregionalen Interessen haben die Handwerkskammern in NordrheinWestfalen einen Landeshandwerkskammertag geschaffen:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Handwerkskammertag
• die Durchführung gemeinsamer, im Interesse
(WHKT) mit Sitz in Düsseldorf umfaßt als regi-
des Gesamthandwerks liegender Maßnahmen
onaler Handwerkskammertag den Zusam-
auf Landesebene,
Der
Westdeutsche
menschluß der sieben Handwerkskammern in
• die Ausführung weiterer Sonderaufgaben.
Nordrhein-Westfalen. Er hat unbeschadet der
Zu den vom WHKT vorrangig behandelten Sach-
Selbständigkeit der einzelnen Kammern fol-
themen gehören das Handwerks- und Gewerbe-
gende Aufgaben:
recht, das Organisationswesen sowie die Berufs-
• Die Koordinierung der Auffassungen über die
bildung und Schulpolitik. Zudem befaßt sich der
einheitliche Durchführung der gemeinschaft-
WHKT mit der Wirtschaftsbeobachtung und Sta-
lichen Aufgaben der Handwerkskammern,
tistik, dem Sachverständigenwesen, Planungs-
• die Vertretung der gemeinschaftlichen Ange-
und Umweltschutzfragen, Europa, Multimedia,
legenheiten der Handwerkskammern gegen-
Gestaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die
über der Landesregierung und den obersten
Betreuung der einzelnen Sachaufgaben ist nach
Landesbehörden,
einem Federführungsprinzip auf die einzelnen
Handwerkskammern verteilt.
• die Pflege der Beziehungen der Handwerkskammern zu den übrigen Organisationen des
Handwerks, der Wirtschaft, zu den Universitäten und wissenschaftlichen Instituten,
31
Herausgeber:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Sternwartstraße 27–29
40223 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 30 07-700
Telefax: (02 11) 30 07-900
Internet: www.handwerk-nrw.de
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich:
Hauptgeschäftsführer Dipl.-Volksw. Reiner Nolten
Layout:
Peter Luttke, M.A.
Diese Informationsschrift wurde mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft,
2007 – DEUTSCH
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

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