Checklisten Staatsfinanzierung (Inland)

Transcrição

Checklisten Staatsfinanzierung (Inland)
Berlin, 11. Juli 2013
Az. 11.005/11.007/WH
Tel. 030/20915-220
Checklisten
Staatsfinanzierung (Inland)
(Fassung auf Grundlage der BaFin-Gespräche
vom 28. Januar und 2. Juli 2008,
vom 5. März 2009,
vom 10. November 2010
sowie vom 17. Juni 2013)
 Bankinterne Entscheidungshilfe zur Vorbereitung der Indeckungnahme
 Unterlagen für die Indeckungnahme
Erstellt vom:
Arbeitskreis „Checklisten Staatsfinanzierung“
des
Ausschusses für Staatsfinanzierung
Redaktionelle Bearbeitung: Dr. Winnie Hartisch, vdp
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Inhaltsverzeichnis
Einführung........................................................................................................................
3
Teil 1: Geschäftsart "Darlehen"
Darlehen an den Bund/ein Bundesland..................................................................................
5
Darlehen an eine Gemeinde/einen Gemeindeverband...........................................................
7
Darlehen an eine Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts (außer Kirchen).................
8
Teil 2: Geschäftsart "Schuldverschreibungen"
Schuldverschreibungen des Bundes/eines Bundeslandes.......................................................
10
Schuldverschreibungen einer Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts
(außer Kirchen)......................................................................................................................
11
Teil 3: Geschäftsart "Forfaitierungen mit Einredeverzicht".........................
12
Teil 4: Geschäftsart "Verbürgte Darlehen"
Durch den Bund verbürgte Darlehen/ein Bundesland verbürgte Darlehen...........................
13
Durch die SoFFin garantierte Schuldverschreibungen..........................................................
15
Durch eine Gemeinde / einen Gemeindeverband verbürgte Darlehen...................................
16
2
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Einführung
1. Zielrichtung der Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“
Die Checklisten zu den verschiedenen Geschäftsarten der Staatsfinanzierung (Inland) können den
mit der Indeckungnahme befassten Bankmitarbeitern die Zusammenstellung der jeweils erforderlichen Unterlagen erleichtern und – vor allem im Verhältnis zu Treuhändern und Deckungsprüfern –
möglichst einheitliche und vorhersehbare Anforderungen sicherstellen.
Besonderheiten können im Einzelfall dazu führen, dass Unterlagen entfallen oder zusätzliche
Unterlagen oder Prüfungsschritte erforderlich sind. Es bleibt jedem einzelnen Institut unbenommen, neben den in der Entscheidungshilfe genannten Unterlagen weitere Dokumente zur Prüfung heranzuziehen.
Die Checklisten und verschiedene damit verbundene Rechtsfragen sind in einem mehrjährigen
Dialog mit der BaFin erörtert worden. Insofern spiegeln die vorliegenden Checklisten den gegenwärtigen Stand dieses Erörterungsprozesses wider. Sollten rechtliche Entwicklungen oder
anderweitige Erkenntnisse Auswirkungen auf den Inhalt der Checklisten haben, werden vdp
und BaFin die Thematik wieder aufgreifen, damit der vdp auf dieser Grundlage erneut eine Aktualisierung der Checklisten vornehmen kann.
2. Allgemeine Fragen zur Indeckungnahme in der Staatsfinanzierung
Die Checklisten beruhen auf den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes und der täglichen Praxis
des Handels mit Staatsfinanzierungen im Aktivgeschäft. Für eine vertiefte Befassung mit Fragen,
welche sich im Zusammenhang mit der Indeckungnahme von Staatsfinanzierungen stellen, wird auf
die Sitzungsprotokolle der vdp-Staatsfinanzierungsgremien bzw. Rundschreiben verwiesen, welche
über das vdp-Extranet unter der Rubrik „Staatsfinanzierung“ abgerufen werden können.
Daneben wird auf folgende checklistenübergreifende Fragestellungen hingewiesen:

Zum Thema „Abtretung“
Die Offenlegung einer Abtretung gegenüber dem Schuldner (Abtretungsanzeige) ist nach
deutschem Recht keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Übertragung und damit der
Deckungsfähigkeit der Forderung. Die Offenlegung kann jedoch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit Blick auf Risikoerwägungen zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der Zedent kein geeignetes Kreditinstitut oder ein unter öffentlicher Aufsicht
3
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
stehendes Versicherungsunternehmen ist bzw. seinen Sitz nicht in einem nach § 20
PfandBG deckungsfähigen Staat hat.
§ 354a HGB ist mit Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes am 19. August 2008 geändert worden. § 354a Abs. 2 HGB regelt nun, dass § 354a Abs. 1 HGB keine Anwendung
mehr auf Forderungen aus einem Darlehensvertrag findet, deren Gläubiger ein Kreditinstitut
ist, somit auch nicht auf Forderungen einer Bank aus Schuldscheindarlehen. Sofern bei einem Schuldscheindarlehen ein Abtretungsverbot vereinbart ist und die Abtretung nicht ausdrücklich genehmigt wurde, tritt somit keine Heilung gemäß § 354a Abs. 1 HGB ein. Gemäß Art. 64 Risikobegrenzungsgesetzes ist der neue § 354a HGB allerdings nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach dem 18. August 2008 geschlossen wurden (RS Nr. 25/2009
v. 10. Februar 2009, TOP 10; vgl. zum Risikobegrenzungsgesetz RS Nr. 88/2008 v. 18. August 2008).

Zum Thema „Unterlagen für den Treuhändermitverschluss bzw. Sperrvermerk“
Im Jahr 2009 ist der bis zu diesem Zeitpunkt in § 9 Abs. 1 (a.F.) PfandBG geregelte Treuhändermitverschluss abgeschafft worden. Sowohl dem sog. Sperrvermerk als auch der Mitverwahrung von Dokumenten durch den Treuhänder wurde damit die rechtliche Grundlage
entzogen. Diese Änderung der Rechtslage ist in den nachfolgenden Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ berücksichtigt.

Majority lender-Klauseln bei Schuldverschreibungen
Seit 2013 enthalten Schuldverschreibungen des Bundes Majority lender-Klauseln1. In diesem Zusammenhang ist § 4a PfandBG zu beachten (Deckungsunschädlichkeit von Collective Action Clauses).
1
Im internationalen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung „Collective Action Clauses“ üblich.
4
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Darlehen an den Bund/ein Bundesland
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Prüfung des Schuldscheins (Original) bzw. Darlehensvertrags auf das Vorhandensein von Siegel2 und Unterschrift;
 Unterschriftenprüfung anhand folgender Kriterien:
- Name (in Form einer Unterschrift),
- Funktionsbezeichnung sowie
- ggf. Name in Druckbuchstaben3.
 Im Falle einer Vollmachtserteilung muss die Prüfung der Vertretungsregelung dokumentiert werden.4







bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Übereinstimmung der Abtretungserklärung mit den Angaben in dem Darlehensvertrag/
Schuldschein
Bei mehreren Abtretungen: Abtretungskette muss lückenlos sein
Abtretbarkeit der Forderung5
Prüfung der letzten Abtretungserklärung (Legitimationsprüfung, z.B. anhand Unterschriftenverzeichnis oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis, Siegel)
Falls der Originalschuldschein nicht vorliegt6 – z.B. bei Teilabtretungen von Schuldscheindarlehen – zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden): „Kopie der Urkunde stimmt mit Original
überein.“
b) falls der Originalschuldschein noch nicht vorliegt: Prüfung der Geschäftsbestätigung (beidseitige Bestätigung der wesentlichen Vertragskonditionen) unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Zedent ist ein geeignetes Kreditinstitut oder ein unter öffentlicher Aufsicht stehendes Versicherungsunternehmen und
- hat seinen Sitz in einem gemäß § 20 Abs. 1 PfandBG deckungsfähigen Staat.
- Die Heranziehung der Geschäftsbestätigung erfolgt lediglich vorläufig: Ist der Schuldschein nicht innerhalb eines Monats bei der Bank eingetroffen, ist die Finanzierung aus
der Deckungsmasse zu entfernen.
2
Sofern erforderlich.
Sofern kein Unterschriftenverzeichnis vorhanden ist.
4
Bei Bund und Bundesländern werden die Vertretungsregelungen häufig auch im Internet bekannt gegeben (ggf. auch
Staatsanzeiger) und lassen sich entsprechend recherchieren. Einzelvollmachten sind unüblich.
5
Maßgeblich für Forderungen, die vor dem 30. April 1994 entstanden sind und bei denen das Abtretungsverbot vor
diesem Stichtag vereinbart worden ist; ebenso maßgeblich für Vereinbarungen, die nach dem 18. August 2008 geschlossen worden sind (§ 354a HGB wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 in das HGB eingefügt und
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. August 2008 geändert). Vgl. zur Thematik Seite 4 der vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“.
6
Dies bezieht sich auf den Fall, dass die Pfandbriefbank den Originalschuldschein auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt erhalten wird, da dieser lediglich einmal existiert, die Forderung aber an verschiedene Gläubiger abgetreten wird
(Teilabtretungen).
3
5
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)


Darlehensvertrag bzw. Schuldschein im Original oder bestätigte Kopie (bei Teilabtretungen)
alternativ zum (Original-)Schuldschein: Geschäftsbestätigung


bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Abtretungserklärung


bei Teilabtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden)
6
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Darlehen an eine Gemeinde/einen Gemeindeverband7
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Prüfung des Schuldscheins (Original) bzw. Darlehensvertrags auf Vorhandensein von Siegel8
und Unterschrift; Prüfung der formalen Vertretungsberechtigung gemäß Kommunalrecht;
 Unterschriftenprüfung anhand folgender Kriterien:
- Name (in Form einer Unterschrift),
- Amts- bzw. Funktionsbezeichnung sowie
- ggf. Name in Druckbuchstaben9.
 Im Falle einer Vollmachtserteilung muss zusätzlich die Vollmacht (Kopie) vorliegen.
b) Genehmigungs- und Beschlusserfordernisse10 sind erfüllt
 bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
 Übereinstimmung der Abtretungserklärung mit den Angaben in dem Darlehensvertrag/Schuldschein
 Bei mehreren Abtretungen: Abtretungskette muss lückenlos sein
 Abtretbarkeit der Forderung11
 Prüfung der letzten Abtretungserklärung (Legitimationsprüfung, z.B. anhand Unterschriftenverzeichnis oder Handelsregisterauszug, Siegel)
 falls der Originalschuldschein nicht vorliegt12 – z.B. bei Teilabtretungen von Schuldscheindarlehen – zusätzlich:
 Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden): „Kopie der Urkunde stimmt mit Original
überein.“
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)



Darlehensvertrag bzw. Schuldschein im Original oder bestätigte Kopie (bei Teilabtretungen)
bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
 Abtretungserklärung oder Geschäftsbestätigung über die Abtretung

bei Teilabtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden) oder Geschäftsbestätigung über die Abtretung
7
Gemeint sind Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise, Bezirke in Bayern), nicht jedoch kommunale Zweckverbände.
Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden von einer separaten Checkliste erfasst (vgl. S. 9).
8
Sofern gemäß Kommunalrecht erforderlich.
9
Sofern kein Unterschriftenverzeichnis vorhanden ist.
10
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
11
Maßgeblich für Forderungen, die vor dem 30. April 1994 entstanden sind und bei denen das Abtretungsverbot vor
diesem Stichtag vereinbart worden ist; ebenso maßgeblich für Vereinbarungen, die nach dem 18. August 2008 geschlossen worden sind (§ 354a HGB wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 in das HGB eingefügt und
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. August 2008 geändert). Vgl. zur Thematik Seite 4 der vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“.
12
Dies bezieht sich auf den Fall, dass die Pfandbriefbank den Originalschuldschein auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt erhalten wird, da dieser lediglich einmal existiert, die Forderung aber an verschiedene Gläubiger abgetreten wird
(Teilabtretungen).
7
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Darlehen an eine Anstalt (AöR)/Körperschaft
des öffentlichen Rechts (außer Kirchen)
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Unterlagen zur Anstalt/Körperschaft:

Prüfung, ob:
- eine Anstaltslast oder
- Gewährträgerhaftung oder
- Refinanzierungsgarantie oder
- das gesetzliche13 Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen, Abgaben
besteht;
anhand der gültigen Fassung der Satzung zum Zeitpunkt der Indeckungnahme; erforderlichenfalls aktuelle Fassung des Gesetzes (Errichtungsakt der Anstalt oder Körperschaft).
 bei Erwerb von (Schuldschein-)Darlehen an Sparkassen und Landesbanken:14
 Abschluss des Darlehensvertrages bis zum 18. Juli 2001 oder
 Darlehensvertrag nach dem 18. Juli 2001 und vor dem 19. Juli 2005 geschlossen und Laufzeit geht nicht über den 31. Dezember 2015 hinaus
b) Unterlagen zum Darlehen:
aa) sofern der Schuldschein im Original vorhanden ist:
 Prüfung des Schuldscheins (Original) bzw. Darlehensvertrags auf Vorhandensein von Siegel15 und Unterschrift(en)16; keine Legitimationsprüfung, falls Siegel vorhanden
 Genehmigungs- und Beschlusserfordernisse17 sind erfüllt






bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Übereinstimmung der Abtretungserklärung mit den Angaben in dem Darlehensvertrag/Schuldschein
Bei mehreren Abtretungen: Abtretungskette muss lückenlos sein
Abtretbarkeit der Forderung18
Prüfung der letzten Abtretungserklärung (keine Legitimationsprüfung, falls Siegel vorhanden; ansonsten Prüfung z.B. anhand Unterschriftenverzeichnis oder Handelsregisterauszug)
Falls der Originalschuldschein nicht vorliegt – z.B. bei Teilabtretungen von Schuldscheindarlehen – zusätzlich:
 Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden): „Kopie der Urkunde stimmt mit Original
überein.“
13
Es wird für ausreichend erachtet, wenn das Abgabenerhebungsrecht in einer Satzung verankert ist und das auf die
Anstalt oder Körperschaft bezogene (formelle) Errichtungsgesetz eine entsprechende Satzungsermächtigung enthält.
14
Vergleichbare Regelungen bei Umwandlungsgesetzen (z.B. Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank; WestLB;
HSH-Nordbank; DG-Bank).
15
Sofern erforderlich.
16
Empfehlenswert ist eine Prüfung anhand des Unterschriftsverzeichnisses.
17
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
18
Maßgeblich für Forderungen, die vor dem 30. April 1994 entstanden sind und bei denen das Abtretungsverbot vor
diesem Stichtag vereinbart worden ist; ebenso maßgeblich für Vereinbarungen, die nach dem 18. August 2008 geschlossen worden sind (§ 354a HGB wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 in das HGB eingefügt und
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. August 2008 geändert). Vgl. zur Thematik Seite 4 der vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“.
8
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
bb) sofern der Schuldschein im Original noch nicht vorhanden ist und ein Schriftformerfordernis für die originäre Forderung nicht besteht:


Prüfung der Geschäftsbestätigung unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Zedent ist ein geeignetes Kreditinstitut oder ein unter öffentlicher Aufsicht stehendes Versicherungsunternehmen und
- hat seinen Sitz in einem gemäß § 20 Abs. 1 PfandBG deckungsfähigen Staat.
- Die Heranziehung der Geschäftsbestätigung erfolgt lediglich vorläufig: Ist der Schuldschein nicht innerhalb eines Monats bei der Bank eingetroffen, ist die Finanzierung aus
der Deckungsmasse zu entfernen.
Genehmigungs- und Beschlusserfordernisse19 sind erfüllt.
cc) sofern der Schuldschein im Original noch nicht vorhanden ist und ein Schriftformerfordernis für die originäre Forderung besteht:


Prüfung der Geschäftsbestätigung mit bestätigter Kopie (des Schuldscheins) unter folgenden
Voraussetzungen:
- Der Zedent ist ein geeignetes Kreditinstitut oder ein unter öffentlicher Aufsicht stehendes Versicherungsunternehmen und
- hat seinen Sitz in einem gemäß § 20 PfandBG deckungsfähigen Staat.
- Die Heranziehung der Geschäftsbestätigung erfolgt lediglich vorläufig: Ist der Schuldschein nicht innerhalb eines Monats bei der Bank eingetroffen, ist die Finanzierung aus
der Deckungsmasse zu entfernen.
Genehmigungs- und Beschlusserfordernisse20 sind erfüllt.
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)






19
20
Darlehensvertrag bzw. Schuldschein im Original oder bestätigte Kopie (bei Teilabtretungen)
alternativ zum (Original-)Schuldschein (sofern noch nicht vorhanden):
Geschäftsbestätigung bzw.
bei Schriftformerfordernis für die originäre Forderung: Geschäftsbestätigung mit bestätigter
Kopie des Schuldscheins
bei Abtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
 Abtretungserklärung

bei Teilabtretungen von (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden)
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
9
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Schuldverschreibungen21 des Bundes und eines Bundeslandes
1. Vorbereitung der Indeckungnahme


Zuordnung der Schuldverschreibung zum Emittenten durch Abgleich der Wertpapierkennnummer (WKN-Nr.) oder der ISIN-Nummer mit den Angaben in:
- WM-Mitteilung oder
- Bloomberg-Ausdruck oder
- Reuters-Ausdruck
Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)22

Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
21
Die vorliegende Checkliste bezieht sich auf standardisierte Schuldverschreibungen. Bei strukturierten Emissionen
dürften – je nach konkreter Fallgestaltung - weitere Prüfungsschritte und Dokumentationsunterlagen (bspw. Emissionsprospekt) erforderlich sein. Sofern die Schuldverschreibung Majority-lender-Klauseln enthält, ist § 4a PfandBG zu
beachten.
22
Bloomberg-Ausdruck oder Reuters-Ausdruck oder Ausdruck aus WM-Mitteilung (vgl. Pkt.1).
10
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Schuldverschreibungen23 einer Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts
(außer Kirchen)
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Unterlagen zur Anstalt/Körperschaft:

Prüfung, ob:
- eine Anstaltslast oder
- Gewährträgerhaftung oder
- Refinanzierungsgarantie oder
- das gesetzliche24 Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen, Abgaben
besteht;
anhand der gültigen Fassung der Satzung zum Zeitpunkt der Indeckungnahme; erforderlichenfalls aktuelle Fassung des Gesetzes (Errichtungsakt der Anstalt oder Körperschaft).
 bei einer Emission durch Sparkassen und Landesbanken: 25
- Emission bis zum 18. Juli 2001 oder
- Emission nach dem 18. Juli 2001 und vor dem 19. Juli 2005 und Laufzeit geht nicht
über den 31. Dezember 2015 hinaus
b) Unterlagen zur Schuldverschreibung:

Zuordnung der Schuldverschreibung zum Emittenten durch Abgleich der Wertpapierkennnummer (WKN-Nr.) oder der ISIN-Nummer mit den Angaben in:
- WM-Mitteilung oder
- Bloomberg-Ausdruck oder
- Reuters-Ausdruck

Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder
(i.R. der Treuhänderstichprobe)

Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
23
Die vorliegende Checkliste bezieht sich auf standardisierte Schuldverschreibungen. Bei strukturierten Emissionen
dürften – je nach konkreter Fallgestaltung - weitere Prüfungsschritte und Dokumentationsunterlagen (bspw. Emissionsprospekt) erforderlich sein. Sofern die Schuldverschreibung Majority-lender-Klauseln enthält, ist § 4a PfandBG zu
beachten.
24
Es wird für ausreichend erachtet, wenn das Abgabenerhebungsrecht in einer Satzung verankert ist und das auf die
Anstalt oder Körperschaft bezogene (formelle) Errichtungsgesetz eine entsprechende Satzungsermächtigung enthält.
25
Vergleichbare Regelungen bei Umwandlungsgesetzen (z.B. Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank; WestLB;
HSH-Nordbank; DG-Bank).
11
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Forfaitierungen mit Einredeverzicht
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Schuldner gehört zur Kategorie gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a PfandBG
b) Grundvertrag (der die Forderung begründende Vertrag)
 Grundvertrag liegt vor (bestätigte26 Kopie); z.B. Mietvertrag, Versorgungsvertrag, Entsorgungsvertrag, sonstiger Vertrag
c) Forderungskaufvertrag
 Forderungskaufvertrag; im Original
 Legitimationsprüfung für den Forderungskaufvertrag
d) Einwendungsverzicht des Schuldners
 Einwendungsverzicht liegt vor; im Original
 Prüfung des Einwendungsverzichts auf Vorhandensein von Siegel27 und Unterschrift
 Unterschriftenprüfung anhand folgender Kriterien:
- Name (in Form einer Unterschrift),
- Amts- oder Funktionsbezeichnung sowie
- ggf. Name in Druckbuchstaben28.
 Im Falle einer Vollmachtserteilung muss zusätzlich die Vollmacht (Kopie) vorliegen.
 Genehmigungs- und Beschlusserfordernisse sind erfüllt
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)
 Grundvertrag
 Forderungskaufvertrag
 Einwendungsverzicht des Schuldners
26
Ausreichend ist eine Bestätigung der Vollständigkeit durch die betreffende Kommune.
Sofern gemäß Kommunalrecht erforderlich.
28
Sofern kein Unterschriftenverzeichnis vorhanden ist.
27
12
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Durch den Bund/ein Bundesland verbürgte Darlehen
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) zum Schuldschein/Darlehensvertrag:

Schuldschein/Darlehensvertrag; im Original

Legitimationsprüfung
b) zur Bürgschaft:29

Bürgschaft; im Original

Prüfung der Bürgschaft auf Vorhandensein von Siegel30 und Unterschrift










Unterschriftenprüfung anhand folgender Kriterien:
Name (in Form einer Unterschrift),
Funktionsbezeichnung sowie
ggf. Name in Druckbuchstaben31.
Im Falle einer Vollmachtserteilung muss zusätzlich die Prüfung der Vertretungsregelung dokumentiert werden.32
Anforderungen an die Bürgschaft sind erfüllt (gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG)
EU-Beihilfenrecht (Befreiung von der Notifizierungspflicht)33
bei Abtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Übereinstimmung der Abtretungserklärung mit den Angaben in dem Darlehensvertrag/Schuldschein
Bei mehreren Abtretungen: Abtretungskette muss lückenlos sein
Abtretbarkeit der Forderung34
Prüfung der letzten Abtretungserklärung (keine Legitimationsprüfung, falls Siegel vorhanden; ansonsten Prüfung z.B. anhand Unterschriftenverzeichnis, Handelsregisterauszug)
falls Originalschuldschein sowie Bürgschaft (im Original) nicht vorliegen – z.B. bei Teilabtretungen von verbürgten Schuldscheindarlehen – zusätzlich:
 Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden): „Kopie der Urkunde stimmt mit Original
überein.“ und Geschäftsbestätigung über die Abtretung
29
Dies bezieht sich auf die akzessorische Bürgschaft im Sinne der §§ 765ff. BGB.
Sofern erforderlich.
31
Sofern kein Unterschriftenverzeichnis vorhanden ist.
32
Bei Bund / Ländern werden die Vertretungsregelungen häufig auch im Internet bekannt gegeben (ggf. auch Staatsanzeiger) und lassen sich entsprechend recherchieren. Einzelvollmachten sind unüblich.
33
Bspw. auf Grundlage der De-minimis-Verordnung oder auf Grundlage des Almunia-Pakets v. 20. Dezember
2011(Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse).
34
Maßgeblich für Forderungen, die vor dem 30. April 1994 entstanden sind und bei denen das Abtretungsverbot vor
diesem Stichtag vereinbart worden ist; ebenso maßgeblich für Vereinbarungen, die nach dem 18. August 2008 geschlossen worden sind (§ 354a HGB wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 in das HGB eingefügt und
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. August 2008 geändert). Vgl. zur Thematik Seite 4 der vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“.
30
13
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)
 Darlehensvertrag bzw. Schuldschein, Bürgschaft; im Original oder bestätigte Kopie (Kopie
bei Teilabtretungen)



bei Abtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Abtretungserklärung
bei Teilabtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
 Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden) und Geschäftsbestätigung über die Abtretung
14
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Durch den SoFFin35 garantierte Schuldverschreibungen
1. Vorbereitung der Indeckungnahme



Zuordnung der Schuldverschreibung zum Emittenten durch Abgleich der Wertpapierkennnummer (WKN-Nr.) oder der ISIN-Nummer mit den Angaben in:
- WM-Mitteilung oder
- Bloomberg-Ausdruck oder
- Reuters-Ausdruck
Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
Ausdruck der Garantie/Bürgschaft aus dem Wertpapier-Informationssystem, aus dem sich
der Anspruch gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG ergibt.36
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)37


Kopie des Depotauszuges bei der Depot führenden Bank oder Einsichtsmöglichkeit in das
EDV-System der Bank
Ausdruck der Garantie/Bürgschaft aus dem Wertpapier-Informationssystem.
35
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung der Bundesrepublik Deutschland; dieser wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet.
36
Entspricht die Garantie inhaltlich dem Muster des Soffin - abrufbar auf der Homepage des Soffin – www.soffin.de insbesondere der dortigen Nr. 4 (Vertrag zu Gunsten Dritter gem. §328 BGB) ist eine gesonderte Abtretung der Ansprüche aus der Garantie an den Erwerber nicht notwendig.
37
Bloomberg-Ausdruck oder Reuters-Ausdruck oder Ausdruck aus WM-Mitteilung (vgl. Pkt.1).
15
vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
Durch eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband verbürgte Darlehen
1. Vorbereitung der Indeckungnahme
a) Schuldschein/Darlehensvertrag

Schuldschein/Darlehensvertrag; im Original

Legitimationsprüfung
b) Bürgschaft38

Bürgschaft; im Original

Prüfung der Bürgschaft auf Vorhandensein von Siegel39 und Unterschrift
 Unterschriftenprüfung anhand folgender Kriterien:
- Name (in Form einer Unterschrift),
- Amts- bzw. Funktionsbezeichnung sowie
- ggf. Name in Druckbuchstaben40.
 Im Falle einer Vollmachtserteilung muss zusätzlich die Vollmacht (Kopie) vorliegen.








Prüfung der Vertretungsbefugnisse anhand der jeweiligen Gemeindeordnung

Beschluss- und Genehmigungserfordernisse41 sind erfüllt

Anforderungen an die Bürgschaft sind erfüllt (gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG)

EU-Beihilfenrecht (Befreiung von der Notifizierungspflicht)42
bei Abtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Übereinstimmung der Abtretungserklärung mit den Angaben in dem Darlehensvertrag/Schuldschein
Bei mehreren Abtretungen: Abtretungskette muss lückenlos sein
Abtretbarkeit der Forderung43
Prüfung der letzten Abtretungserklärung (keine Legitimationsprüfung, falls Siegel vorhanden; ansonsten Prüfung z.B. anhand Unterschriftenverzeichnis, Handelsregisterauszug)
falls Originalschuldschein sowie Bürgschaft (im Original) nicht vorliegt – z.B. bei Teilabtretungen von verbürgten Schuldscheindarlehen – zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden): „Kopie der Urkunde stimmt mit Original
überein.“
38
Dies bezieht sich auf die akzessorische Bürgschaft im Sinne der §§ 765ff. BGB.
Sofern gemäß Kommunalrecht erforderlich.
40
Sofern kein Unterschriftenverzeichnis vorhanden ist.
41
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
42
Bspw. auf Grundlage der De-minimis-Verordnung oder auf Grundlage des Almunia-Pakets v. 20. Dezember 2011
(Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse).
43
Maßgeblich für Forderungen, die vor dem 30. April 1994 entstanden sind und bei denen das Abtretungsverbot vor
diesem Stichtag vereinbart worden ist; ebenso maßgeblich für Vereinbarungen, die nach dem 18. August 2008 geschlossen worden sind (§ 354a HGB wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 in das HGB eingefügt und
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. August 2008 geändert). Vgl. zur Thematik Seite 4 der vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“.
39
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vdp-Checklisten „Staatsfinanzierung Inland“ - Stand: Juli 2013
2. Checkliste „Unterlagen für die Indeckungnahme bzw. zur Vorlage an den Treuhänder“
(i.R. der Treuhänderstichprobe)

Darlehensvertrag bzw. Schuldschein, Bürgschaft; im Original oder bestätigte Kopie (Kopie
bei Teilabtretungen)


bei Abtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Abtretungserklärung


bei Teilabtretungen von verbürgten (Schuldschein-)Darlehen zusätzlich:
Bestätigungsvermerk (z.B. des Abtretenden)
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