vpk März 2007 | Nr. 8

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vpk März 2007 | Nr. 8
Preis: 7,– €
März 2007 | Nr. 8
Verbraucherpolitische
Korrespondenz
EU-Verbraucherpolitik
Harmonisierung versus Verbraucherschutz?
Kommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv
Verbraucher und Wirtschaft stärken
Verbraucherechte in der digitalen Welt
Sonderseite: Charta Digitaler Rechte
Zwölf Fragen an …
BILD-Chef Diekmann bildet sich seine Meinung
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Inhalt
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Aus dem Inhalt
Editorial
............................................................ 3
National
Impressum
Die Verbraucherpolitische Korrespondenz (vpk)
erscheint alle zwei Monate und informiert über die
Arbeit des vzbv und seiner Mitgliedsverbände sowie
über aktuelle Nachrichten zur nationalen und internationalen Verbraucherpolitik.
Herausgeber
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66 · 10969 Berlin
Tel. (030) 258 00-0 · Fax (030) 258 00-218
info @ vzbv.de · www.vzbv.de
verantwortlich für den Inhalt
Prof. Dr. Edda Müller
Redaktion
Chefredakteur: Carel Mohn
Stv. Chefredakteur: Christian Fronczak
Ileana von Puttkamer, Vikki Schaefer,
Simone Wander
Mitarbeit:
Helke Heidemann-Peuser, Sabrina Künz,
Annette Marienberg, Vilma Niclas, Roland Stuhr
Satzbearbeitung und Layout
da vinci design GmbH, Berlin
Albrechtstraße 13 · 10117 Berlin
Karikatur
Klaus Dittmann
Titelfoto
da vinci design GmbH, Berlin
Druck
enka-druck GmbH,
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Frei zum Nachdruck, Belegexemplar erwünscht
Abonnement/Bezug
Die vpk kann als Print-Ausgabe zum Preis von jährlich 36 Euro als Abonnement bezogen werden.
Darüber hinaus ist ein Bezug über die Website des
vzbv als Newsletter kostenfrei möglich (Anmeldung
unter www.vzbv.de).
Internationale Grüne Woche 2007: Bioenergie + Schulessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kampagne gegen „Kostenfallen im Internet“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Telefonwerbeverbot greift nicht: 30 Prozent Zunahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz gescheitert. . . . . . . . .
RFID wird ohne Verbrauchervertrauen scheitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Gastkommentar
Verbraucherschutz durch Transparenz, Fairness und Vertrauen – von Peter Hauk . . . 8
International
Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Sonderseite: Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“. . . . . . . . . . . . . 10
Verbrauchertag: Verbraucher ans Steuer der wirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . 12
Kostenlose Finanzberatung für Briten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Verbraucher-Acquis: Mehr Verbraucherschutz im Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Mitglieder im Portrait:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: Aus Kleinaktionären werden Kapitalanleger . . 14
vzbv intern
Spam-Projekt: Werbemüll per E-Mail für Spammer weiter lukrativ . . . . . . . . . . . . . . .
Verbraucherkommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50 Jahre Verbraucherzentrale Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wie Starke mit Schwachen umgehen – Nachruf auf Wolfgang Scholl . . . . . . . . . . . . .
Meinungen
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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Meilensteine
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Zwölf Fragen an …
... BILD-Chefredakteur Kai Dieckmann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Service
Termine, Veranstaltungen und Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Verbraucherzahl des Monats
112
Die Notrufnummer 112 ist in Deutschland zum Glück weitgehend bekannt.
Lediglich 41 Prozent der Deutschen wissen jedoch, dass diese Notrufnummer auch europaweit gilt – in Portugal ebenso wie in Norwegen, Estland oder Griechenland. Schon seit 1991 wird die 112 als einheitliche Notrufnummer in der EU eingesetzt.
Editorial
Finnische Versicherungspolicen
für deutsche Verbraucher?
Herzlichen
Glückwunsch,
Europa!
50 Jahre Römische Verträge. Frieden,
Reisefreiheit, Binnenmarkt, Euro – die
Liste der Erfolge eines vereinten Europas
ist lang. Auch der Verbraucherschutz wäre
oft auf der Stelle getreten, wenn er nicht
durch die EU angetrieben worden wäre:
Die Entschädigungsregeln bei Pauschalreisen oder bei Flugverspätungen, die
Grundpreisauszeichnung, klare Vorgaben
zur Produkthaftung, das Verbot von Weichmachern in Kinderspielzeug – dies sind
nur einige Beispiele, die zeigen, wie sehr
unser Alltag durch die Entscheidungen
der EU positiv beeinflusst wird.
Positive Dynamik versprüht auch die
neue EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva. Beim Besuch der vzbv-Mitgliederversammlung und bei den Konferenzen „Digitaler Verbraucherschutz“
und „Finanzdienstleistungen in Europa“
betonte sie die Bedeutung selbstbewusster, informierter und starker Verbraucher
als Motor der Wirtschaft. Dies kann man
nur unterstreichen – ebenso wie die vielen guten Ansätze, die die von ihr vorgelegte Verbraucherpolitische Strategie
der Europäischen Union für die Jahre
2007–2012 enthält: Etwa ein Monitoring
der Situation des Verbraucherschutzes in
den jeweiligen Nationen oder die Ausweitung der Klagebefugnisse für Verbraucherverbände.
Verbraucherschutz durch Harmonisierung?
Bei aller Zustimmung: Weniger euphorisch
zu bewerten sind die Pläne der Kommis-
sion zur weitreichenden Harmonisierung
des Binnenmarktes und das Festhalten
am Herkunftslandsprinzip – zumindest,
wenn es um die Wahrung und den Ausbau
der Verbraucherrechte geht. Das Debakel
um die europäische Dienstleistungsrichtlinie sollte der EU-Kommission eigentlich
noch in den Ohren klingen. Die aktuellen
Papiere und Äußerungen zur Schaffung
eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen hinterlassen hingegen einen
anderen Eindruck.
So sieht die EU-Kommission in der Uneinheitlichkeit der nationalen Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ein
großes Hindernis für den Binnenmarkt.
Sie beklagt außerdem, dass die Verbraucher Finanzdienstleistungen derzeit fast
ausschließlich bei national operierenden
Banken oder Versicherungen kaufen. Eine
Möglichkeit, den Markt für Finanzdienstleistungen zu erweitern, sieht sie in der
Vollharmonisierung. Dabei würden etwa
für die Kreditvergabe EU-weit die gleichen Rechtsvorschriften gelten – nationale Verbraucherschutzbestimmungen
dürften dann nicht mehr darüber hinausgehen. Dort wo eine Vollharmonisierung
nicht machbar ist, soll das Prinzip der
gegenseitigen Anerkennung beziehungsweise das Herkunftslandsprinzip gelten: eine finnische oder ungarische Bank
könnte demnach beispielsweise Kredite
in Deutschland nach finnischen oder
ungarischen Verbraucherschutzstandards
anbieten.
Erst Verbraucherschutz,
dann Binnenmarkt!
Solche Überlegungen machen keinen
Sinn: Zum einen gibt es in vielen Ländern schlicht keinen Bedarf, seine Finanzgeschäfte im Ausland abzuwickeln. Zum
anderen wäre dies nur dann interessant,
wenn der Verbraucher weiß, was ihn
erwartet. Wer die Probleme, die Anbieter mit der Vielfalt der Rechtsvorschriften haben, auf die Verbraucher abwälzt,
wird nur auf Seiten der Anbieter Zustimmung ernten. Das Projekt „Binnenmarkt
um jeden Preis“ löst nicht die zentralen
Probleme, die Verbraucher derzeit mit
Bank- oder Versicherungsdienstleistungen haben. In Ländern wie Deutschland
bestehen gravierende Probleme weniger
in einem Mangel an Angebot, sondern
vielmehr in einer fehlenden Vergleichbarkeit und mangelnden Transparenz
von Krediten oder Versicherungen. Die
EU-Kommission muss verstehen, dass
die Probleme eines Marktes wie Deutschland mit über 2000 Bankinstituten wenig
gemein haben mit den Problemen kleinerer und noch junger Märkte.
Vollends absurd wird es, wenn die EUKommission als Begründung für eine
europaweit harmonisierte Regelung ins
Feld führt, man brauche für Zukunftsmärkte einheitliche Regeln – etwa für
die in Finnland bereits praktizierte Kreditvergabe per Handy. Statt solch unsinnigen Entwicklungen Vorschub zu leisten,
sollte die EU-Kommission zunächst prüfen, ob für einige Märkte wie Kredite oder
Versicherungen überhaupt ein Bedarf für
einen weitgehend harmonisierten Binnenmarkt besteht. Das in der verbraucherpolitischen Strategie angekündigte Monitoring ist der richtige Weg, um zu erfahren,
welche Wünsche und Bedürfnisse die Verbraucher wirklich haben. Auf dieser Basis
lassen sich dann politische Entscheidungen treffen, die beim Bürger ankommen
und dafür sorgen, dass die Europäische
Union eine Erfolgsgeschichte bleibt.
Prof. Dr. Edda Müller
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National
news
national
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Internationale Grüne Woche 2007
Bioenergie: Teureres „Brot”,
euphorische Rapsbauern
Schulessen: Gute Beispiele
müssen Schule machen
Steigende Lebensmittelpreise erwartet
der vzbv angesichts der starken Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen.
Bei der Internationalen Grünen Woche
warnte vzbv-Chefin Edda Müller vor
verbraucherpolitischen Fehlentscheidungen bei der Förderung der Bioenergie:
„Eine Turbolandwirtschaft, um den viel zu
hohen Treibstoffbedarf im Verkehr zu stillen, ist eine Sackgasse.“ In der Euphorie
über den Landwirt als Energiewirt dürfe
die Agrarwirtschaft nicht die Fehler der
klassischen Agrarpolitik wiederholen.
Die Qualität des Essens und die Ernährungsbildung in Schulen müssen TopThema werden – so die Forderung des
vzbv anlässlich der Internationalen
Grünen Woche. „Theorie und Praxis müssen wieder stärker ineinandergreifen“,
rief Edda Müller die Verantwortlichen auf
Landes- und kommunaler Ebene auf, für
klare rechtliche Vorgaben in der Schulverpflegung zu sorgen. Müller: „Die Schulverpflegung ist vielerorts besser als ihr
Ruf – zahlreiche gute Beispiele müssen
jetzt endlich in ganz Deutschland Schule
machen.“
vzbv-Pressekonferenz zum Auftakt der
Internationalen Grünen Woche
Nach Ansicht des vzbv sollte Bioenergie
vor allem zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt werden. „Abfallprodukte
aus der Forst- und Agrarwirtschaft dezentral in Strom und Wärme umzuwandeln,
macht uns von Energieimporten unabhängiger und ist klimapolitisch sinnvoll.“
Den zunehmenden Anbau energiereicher
Pflanzen zur Erzeugung von Biodiesel
oder Bioethanol sieht der vzbv hingegen
kritisch. „Damit sich die Konkurrenz zwischen „Brot und Energie“ nicht unnötig
verschärft, brauchen wir eine größere
Wertschöpfung bei Lebensmitteln, etwa
durch den Bioanbau“, sagte Edda Müller.
Wenn heute die wachsende Nachfrage
nach Biolebensmitteln durch die deutsche Landwirtschaft nicht gedeckt werden
kann, sei dies ein Zeichen einer verfehlten deutschen Agrarpolitik.
In dem flächendeckenden Ausbau der
Ganztagsbetreuung sieht der vzbv eine
einmalige Gelegenheit. Diese Chance zur
Verbesserung der Gesundheit, Konzentrationsfähigkeit und Lernfreude von Kindern
und Jugendlichen dürfe man nicht verspielen. Es sei nicht mit dem Bildungsauftrag
der Schulen vereinbar, wenn hungrige
Schüler mit Süßigkeiten und Softdrinks
versorgt würden. Der vzbv legte ein SechsPunkte-Programm vor, mit dem die Länder die Qualität des Schulessens und der
Ernährungsbildung voranbringen sollen.
Reger Andrang am Stand der Verbraucherzentralen
Studie belegt: Gute Ansätze
bleiben lückenhaft
Eine vom vzbv zur Grünen Woche präsentierte Erhebung zur Situation der Schulverpflegung in Deutschland zeigt, dass
vielerorts zwar verbindliche Vorgaben für
das Schulessen fehlen, es jedoch viele
gute Einzelaktivitäten und Ansätze gibt,
die es zu bündeln gilt. Auch ein Blick über
die Landesgrenzen gibt Anschauungsunterricht: So sind in Schottland, Großbritannien und Frankreich verbindliche
Standards zur Schulverpflegung vorgeschrieben und allgemeine verbindliche
Anforderungen an die Catering-Unternehmen festgesetzt. In Schweden und
Finnland steht für alle Kinder das Essen
sogar kostenlos zur Verfügung, der Verkauf von Limonaden und Softdrinks an
Schulen ist untersagt.
Theodora Plate (links) und Edda Müller (Mitte) empfangen die Mitglieder des Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestages am Stand der Verbraucherzentralen.
Fotos: Christoph Römer
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www.icpen.org
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
news
national
National
Kampagne gegen „Kostenfallen im Internet“
vzbv und Verbraucherzentralen kämpfen gegen unseriöse Angebote
Von der Schmidtlein GbR bis zu Vita- Verbraucherzentralen bieten Hilfe
Active, NetContent Ltd. oder der Internet
Service AG – diese Anbieter verdienen
Rat und Hilfe sowie konkrete Musterviel Geld mit Kunden, die dachten, ein
briefe und individuelle Rechtsberatung
kostenloses Angebot in Anspruch zu
bieten die Verbraucherzentralen vor Ort:
nehmen. Der Grund: Mangelnde Preis- www.verbraucherzentrale.de. Die wichtransparenz. So suggerieren Seiten wie
tigsten Tricks und Tipps zu den Abzockwww.lebenserwartung.de, www.lebens- methoden sind unter anderem in dem
prognose.com, www.alphaload.de, www. kostenlosen Faltblatt „Erst durchblicken
genealogie.de, www.easyload.de, www. – dann anklicken“ nachzulesen, das die
smsfree100.de,
www.123simsen.com Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
in Kooperation mit der Initiative „klickoder www.grusskarten-versand.com eine
kostenlose Inanspruchnahme von SMS- safe“ erstellt hat:
www.verbraucherzentrale-nrw.de
Diensten, Downloads, Ahnenforschung
und anderen Leistungen. In Wahrheit rutschen die Internetnutzer am Ende unge- Internationale Kampagne
wollt in ein teueres Abonnement. Kosten
und Ärger sind die Folge.
„Kostenfallen im Internet“ ist auch Thema
des diesjährigen „Fraud Prevention
Month“ des internationalen Verbrauchervzbv und Verbraucherzentralen
setzen Recht durch
netzwerks ICPEN (International Consumer
Protection and Enforcement Network). In
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-West- dem Netzwerk kooperieren Regierungsaus 33 Ländern
falen schätzt die Zahl der bundesweit ein- organisationen
über
Grenzen hinweg und
gehenden Beschwerden auf 22.000 pro
Monat. In vielen Fällen versuchen die
entwickeln
neue Strategien,
und
betrügeriAnbieter, die Betroffenen durch das Ein- um unlautere
schalten von Inkassounternehmen unter sche Geschäfte
aufzuklären und
Druck zu setzen. Der juristische Kampf abzustellen.
Von deutscher
gegen diese Geschäftspraktiken wird Seite ist neben
dem
Bundesoft dadurch erschwert, dass die Unternehmen ihren Geschäftssitz im Ausland
haben, Seiten umbenannt oder nach
einer Abmahnung neue Seiten eröffnet
werden.
Dennoch können der vzbv und
die
Verbraucherzentralen
einige Erfolge aufweisen.
Einen Überblick über die
vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) zu
dieser Thematik geführten
Verfahren bietet die Übersicht „Kostenfallen im Internet“:
www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf
Erfolg bei Gratis-SMS: vzbv unterbindet
europaweite Werbung
Ein Beispiel einer erfolgreichen Abmahnung des vzbv ist die IgluSoft GmbH, die
sich verpflichtet hat, europaweit und in
sämtlichen europäischen Sprachen nicht
mehr irreführend zu werben. Der Anbieter hatte auf diversen europäischen
Internet-Seiten wie www.eusms.com,
www.youminder.de, www.eusms.be oder
www.starmsg.com für „Inklusiv-SMS“
sowie einen günstigen SMS-Versand
zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent
pro weitere SMS geworben. Der einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR
bei www.eusms.de bzw. von 149 EUR
bei www.youminder.de für den Dienst
war entweder hellblau auf hellblauem
Untergrund eingeblendet oder erschien –
ebenfalls in identischer Farbe wie der Hintergrund – erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen. Der vzbv
hatte das Unternehmen daraufhin erfolgreich wegen sämtlicher europäischer
Internetseiten abgemahnt. Das Besondere: Dies ist die erste vom vzbv erstrittene europaweit geltende Unterlassungserklärung.
verbraucherministerium auch der vzbv
beteiligt. Mit ihrer jährlich durchgeführten Informationskampagne,
dem sogenannten
„Fraud Prevention Month“,
informiert
das Netzwerk
weltweit
zu einem
bestimmten
Verbraucherthema.
www.icpen.org
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www.verbraucherzentrale.de
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National
news
national
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Banken mit
Extremzinsen von
über 30 Prozent
Telefonwerbeverbot greift nicht:
30 Prozent Zunahme
Der vzbv hat schwere Vorwürfe gegen
führende Anbieter von Verbraucherkrediten erhoben. Bei Konsumentenkrediten würden Kunden systematisch zum
Abschluss teurer Kreditausfallversicherungen gedrängt. „Die Kopplung von
Ratenkrediten und Restschuldversicherungen ist eine neue Form des Kreditwuchers“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.
„Wir können jetzt belegen: Diese Praxis
hat System.“
Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots von unerbetenen Werbeanrufen ist
deren Zahl in Deutschland stark angestiegen. Nach einer repräsentativen
Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erhöhte sich die Zahl unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei
Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr
um 31,3 Prozent. Allein im ersten Quartal 2006 erfasste die GfK 82,6 Millionen
unaufgeforderte telefonische Werbekontakte, rund 900.000 Anrufe pro Tag. In der
Statistik der GfK belegen Lotterien und
Gewinnspiele den Spitzenplatz, gefolgt
von der Telekommunikationsbranche.
Die Verbraucherzentralen hatten Bankkunden nach ihren Erfahrungen bei der
Kreditvergabe befragt und eine Dokumentation mit rund 200 eidesstattlichen
Versicherungen vorgelegt. Diese zeigt: In
mehr als der Hälfte der Fälle wurde der
Kredit ausdrücklich vom gleichzeitigen
Abschluss einer Restschuldversicherung
abhängig gemacht. Von diesen Fällen
wiederum betrafen 61 Prozent allein die
Citibank. Daneben fielen insbesondere
die HypoVereinsbank, die frühere Norisbank und die Santander Consumer Bank
negativ auf.
Hoher Effektivzins wird verschwiegen
Kern der Auseinandersetzung zwischen
Banken und Verbraucherzentralen ist
die Frage, ob der Kreditvertrag an den
Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt ist. Die Banken bestreiten dies – in diesem Fall wären sie nämlich verpflichtet, die Versicherungskosten,
die oft mehrere Tausend Euro betragen,
in den Effektivzins einzurechnen. Damit
aber würde offensichtlich, dass die Kredite extrem teuer sind und ihre effektive
Kostenbelastung pro Jahr bei mehr als 20,
30 oder mitunter sogar 40 Prozent liegt. In
einem konkreten Fall wurden die Kosten
eines Kredites in Höhe von netto 30.000
Euro durch die Restschuldversicherung
auf gut das Fünffache aufgebläht (etwa
40.000 statt 8.000 Euro).
Telefonmarketing ist nach dem am 8. Juli
2004 in Kraft getretenen Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem
Einverständnis erlaubt. „Warum nimmt
die Zahl unerbetener Werbeanrufe dennoch zu?“, fragt vzbv-Vorstand Edda Müller und gibt zugleich die Antwort: „Weil es
sich lohnt.“ Gesetzeslücken und fehlende
Sanktionen böten Werbetreibenden geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen
das Gesetz zu verstoßen. Die aktuellen
Zahlen der GfK belegten eindrucksvoll,
dass die aktuelle Rechtslage völlig unzureichend ist. Um Verbraucher wirksam
von lästigen Anrufen zu befreien, fordert
der vzbv:
l Bußgelder: Unerbetene Telefonwerbung muss als Ordnungswidrigkeit
gewertet und von der Bundesnetzagentur mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
l keine Vertragsbindung bei
unzulässiger Werbung: Bei
Vertragsabschlüssen, die auf
illegalen Marketing- oder
Werbepraktiken beruhen,
muss der einzelne Verbraucher die Möglichkeit
haben, den Vertrag aufzulösen und Schadens-
ersatz zu fordern.
l eine wirksame Gewinnabschöpfung:
Die Abschöpfung zu Unrecht erzielter
Gewinne lässt sich bislang nur durchsetzen, wenn Verbraucherverbände
beweisen, dass ein Unternehmen die
Verbraucher vorsätzlich schädigen
wollte.
l das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen.
Zypries durch EU-Recht unter Zugzwang
Handlungsdruck kommt aber nicht nur
aus der Bevölkerung und von den Verbraucherzentralen, sondern auch aus
Brüssel: Ändert die deutsche Bundesregierung ihre bisherige Laissez-faire-Haltung nicht, wird dies zu Konflikten mit
EU-Recht führen. Denn die EU-Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken verbietet Kundenwerbung in Form hartnäckiger und unerwünschter Telefonanrufe.
Gleichzeitig fordert die Richtlinie, aggressive Geschäftspraktiken mit „wirksamen
und abschreckenden Sanktionen“ zu
ahnden.
Die
Mitgliedstaaten
müssen
geeignete
Maßnahmen treffen, um die
Durchsetzung
der
Sanktionen sicherzustellen. Die
Frist zur nationalen Umsetzung
läuft im Juni 2007
aus.
Hintergrundinformationen und Tipps, wie man
sich gegen unerbetene
Anrufe zur Wehr setzen
kann, bieten die Verbraucherzentralen:
www.verbraucherzentrale.de.
news
national
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
National
Selbstverpflichtung der Gastronomie
zum Nichtraucherschutz gescheitert
Die freiwillige Selbstverpflichtung der
Gastronomie zum Nichtraucherschutz in
Gaststätten ist gescheitert. So das Ergebnis einer von der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung und dem vzbv veröffentlichten Studie. Zielvorgabe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(DEHOGA) war, dass bis zum 1. März 2007
in 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher ausgewiesen sind. Nach der
repräsentativen Untersuchung bieten
weniger als elf Prozent der Speisegaststätten ein nach Sitzplätzen ausreichendes, deutlich gekennzeichnetes Platzangebot für Nichtraucher. In zwei Drittel
aller Betriebe können Gäste nach wie vor
uneingeschränkt zur Zigarette greifen.
„Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert“, sagte Sabine
Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. „Der DEHOGA hat sich in den
vergangenen zwei Jahren bemüht, den
Nichtraucherschutz in Speisegaststätten
zu verbessern. Das Ergebnis unserer repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne
gesetzliche Regelung nicht zu erreichen
ist. Von daher appelliere ich an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in Gaststätten in allen Ländern lückenlos und
ohne Sonderregelungen einzuführen.“
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller nannte
die am 22. März 2007 verabschiedeten
Ausnahme- und Sonderregelungen einzelner Bundesländer ernüchternd: „Unsere
Studie hat gezeigt, dass auch die Eckkneipe klare Vorgaben der Politik braucht.“
Sie forderte die Länder auf, ihre Entscheidung zu revidieren und eine einheitliche
Regelung herbeizuführen: „Nach dem
gescheiterten Experiment der Selbstverpflichtung sind klare und eindeutige
Regeln dringend erforderlich.“ Eine unbü-
RFID wird ohne Verbrauchervertrauen scheitern
Klare Vorgaben für einen verbraucherfreundlichen Einsatz der RFID-Technologie fordert der vzbv. „Erst wenn klare
Regeln zum Datenschutz bestehen, darf
die Technologie auf den Verbraucher losgelassen werden“, sagte vzbv-Vorstand
Edda Müller.
Der vbzv kritisierte die Halbherzigkeit, mit
der die Bundesregierung und auch große
Teile der Wirtschaft die Bedenken der Verbraucher behandeln. „Sollte die Technik an den Interessen der Verbraucher
vorbei entwickelt werden, dann wird sie
scheitern“, so Edda Müller. Die Verbraucher sind skeptisch: Laut einer Studie im
Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2006
befürchten Verbraucher, dass die RFIDTechnik ihre Privatsphäre verletzen und
ihr Konsumverhalten heimlich ausspionieren wird.
Der vzbv forderte die Bundesregierung
und die EU-Kommission auf, dem Datenschutz in der Debatte um RFID höchste
Priorität einzuräumen und die Verbraucherbedenken ernst zu nehmen. Für den
vzbv ist entscheidend, dass:
l das Bundesdatenschutzgesetz so
modernisiert wird, dass Kommunikationstechnologien alle Datenschutzanforderungen in Hinblick auf
Datensparsamkeit, Transparenz, freiwillige Einwilligung, Deaktivierung
und Kennzeichnung erfüllen,
l die Vorgaben des gesetzlichen Datenschutzes wirksam in die Praxis umgesetzt werden,
rokratische und schnelle Lösung sei die
Änderung der Arbeitsstättenverordnung.
Das fordert die DEHOGA-Zielvereinbarung
Am 1. März 2005 wurde zwischen dem
Bundesministerium für Gesundheit und
dem DEHOGA eine freiwillige Zielvereinbarung zum Nichtraucherschutz in der
Hotellerie und Gastronomie geschlossen:
Danach müssen bis zum 1. März 2008
mindestens 90 Prozent aller Speisebetriebe 50 Prozent des Platzangebotes für
Nichtraucher vorhalten. Zum 1. März 2007
müssen mindestens 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der
Sitzmöglichkeiten ihren Gästen als reine
Nichtraucherplätze anbieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit weniger als
75 Quadratmeter Gastfläche oder 40 Sitzplätzen. Die Nichtraucherplätze müssen
laut der Vereinbarung deutlich gekennzeichnet sein.
RFID – eine Technik mit Zukunft?
Radiofrequenztechnologie für Identifikationszwecke (RFID) ist eine Technologie, die
nach Vorstellungen der Industrie in naher
Zukunft den Barcode verdrängen soll. Das
Besondere an der RFID-Technologie ist,
dass Informationen unsichtbar auf einem
Chip gespeichert und kontaktlos ausgetauscht werden können. Der Vorteil für die
Wirtschaft liegt auf der Hand: Der Einsatz
von RFID kann insbesondere in der Logistik und im Handel für Einsparungen sorgen. Die Gefahr für die Verbraucher: Die
Technik kann auch dazu genutzt werden,
Lebensgewohnheiten von Verbrauchern
unbemerkt für kommerzielle Zwecke auszuspionieren.
l die Industrie den Datenschutz und
die Datensicherheit in das technische
Design integriert.
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Gastkommentar
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Verbraucherschutz durch Transparenz,
Fairness und Vertrauen
von Peter Hauk, baden-württembergischer Verbraucherminister und
Vorsitzender der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz
„Die meisten Verbraucher von heute wissen selten, was sie haben wollen, bis
sie’s gekauft haben. Dann wissen sie
meistens, was sie nicht haben wollten.“
So drastisch beschreibt der Publizist Willy
Meurer die modernen Konsumenten. Als
Verbraucherminister von Baden-Württemberg möchte ich dieser Auffassung das
Leitbild des mündigen und bewussten
Verbrauchers entgegenhalten. Wir arbeiten in Baden-Württemberg an diesem
Verbraucherbild und vernetzen dazu alle
gesellschaftlichen Kräfte.
Mit der Bündelung des Verbraucherschutzes im Ministerium für Ernährung
und Ländlichen Raum im vergangenen
Jahr haben wir die Verbraucherpolitik in
Baden-Württemberg neu aufgestellt. Nun
laufen die Fäden in einem Ministerium
zusammen. Gleichzeitig knüpfen wir ein
Netzwerk mit wichtigen Partnern: Die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg,
das Europäische Verbraucherzentrum
und die Euro-Info-Verbraucher in Kehl, die
Verbraucherkommission Baden-Württemberg und die Sektion Baden-Württemberg
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Gemeinsam mit diesen Organisationen werden wir Verbraucherbildung und
Verbraucherinformation in vielen Themenbereichen verstärken und setzen auf
eine Verbraucherpolitik, die gleichzeitig
Schutz bietet und Unterstützung bei Konsumentscheidungen leistet.
Selbstbewusste Verbraucher können
durch ihr Konsumverhalten auch Einfluss
auf die Wirtschaft nehmen. Verbraucher-
schutz sollte deswegen auch als eine
Chance von der Wirtschaft wahrgenommen werden, als ein wichtiger Aspekt für
die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen, die sich – gerade
bei besonders hochwertigen Produkten –
den Verbraucherschutz als ein Markenzeichen ihrer Geschäftspolitik auf die Fahne
schreiben, können hieraus im Wettbewerb nur Vorteile gewinnen. Begegnen
sich Verbraucher und Wirtschaft jedoch
nicht auf Augenhöhe, ist ein starker Staat
wichtig. Aktiver Verbraucherschutz kann
für den Wirtschaftsstandort Deutschland
auch ein Standortvorteil sein.
Es ist mir wichtig, die Verbraucherpolitik
auch auf der Bund-Länder-Ebene zu verstärken. Gemeinsam mit den anderen
Bundesländern sollen Initiativen im Verbraucherschutz auf den Weg gebracht
werden. Wir wollen dabei im gesundheitlichen Verbraucherschutz die Qualität der
Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit weiterentwickeln.
Ein besonderes Anliegen für Verbraucher und Politik ist die Einführung eines
Anspruchs der Verbraucher auf Informationen über belastete und gefährliche Lebensmittel. Ich stehe voll und ganz hinter dem
Anliegen, schnell eine verlässliche rechtliche Grundlage für einen solchen Anspruch
zu schaffen. Der Entwurf der Bundesregierung zu einem Verbraucherinformationsgesetz muss im Gesetzgebungsverfahren
nochmals kritisch betrachtet werden. Für
ebenso wichtig halte ich es, dass gegebenenfalls rasch nachgebessert wird, sobald
entsprechende Erfahrungen aus dem Vollzug in den Ländern vorliegen. Aus meiner Sicht sollte auch die Meldepflicht für
Lebensmittelunternehmer, denen verdorbene Lebensmittel angeboten werden, in
diesem Gesetzgebungsvorhaben geregelt
werden.
Verbraucherbildung fängt vor Ort und
sehr früh an. Die Politik muss sie deshalb
schon in Schulen und Kindertagesstätten
verankern. In Baden-Württemberg bieten
wir im Bereich Ernährung diese Leistungen schon seit langem an. Für die Zukunft
wollen wir Verbraucherbildung auch auf
andere Themenfelder ausdehnen. Denn
nur starke Verbraucher können bewusste Kaufentscheidungen treffen.
Wir freuen uns, dass wir mit der neuen EUKommissarin Dr. Meglena Kuneva eine
Mitstreiterin gewonnen haben. Gemeinsam wollen wir uns auf Europäischer
Ebene für die Verbraucher einsetzen. Mit
dem Grünbuch zur Überarbeitung des
„Verbraucher-Acquis“ und mit der europäischen Verbraucherstrategie (2007–2013)
hat das erste Halbjahr 2007 zwei für die
Verbraucher wichtige Weichenstellungen
gebracht.
Diese Politik wird den Verbrauchern
einen konkreten Mehrwert bringen. Einen
Einblick in die Aktivitäten im Verbraucherschutz in Baden-Württemberg gibt
der aktuelle Verbraucherschutzbericht
2006/2007. Zusätzlich bieten die Internetportale unter www.service-bw.de und
www.ernährungsportal-bw.de wichtige
Informationen.
Minister Peter Hauk, MdL:
l Geboren am 24. Dezember 1960, verheiratet, eine Tochter, ein Sohn.
l Studium der Forstwissenschaften an der
Albert-Ludwig-Universität Freiburg.
l Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 1992
l Seit dem 27. April 2005 Verbraucherminister
im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg.
l Seit 2006 Vorsitzender der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK).
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03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen
vzbv: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband
Kampf gegen Spamming und Phishing“,
(vzbv) hat die zum Weltverbrauchertag
sagte vzbv-Chefin Edda Müller.
2007 von Bundesverbraucherminister
Horst Seehofer vorgestellte Charta der
Anbieter müssten ihre
Grundrechte der Verbraucher in der digi- Geschäftsmodelle ändern
talen Welt begrüßt. Dazu gehören das
Recht auf Datensicherheit, der Daten- Sollte die Charta bestimmend für die
schutz im Internet, das Recht auf Privat- künftige EU-Politik werden, müssten die
kopien bei digitalen Inhalten sowie der Anbieter von Hard- und Software sich
künftig weitaus stärker als bisher auf
Anspruch auf Interoperabilität, also auf
offene Technologiestandards einstellen.
einheitliche technische Standards bei
Hardware und Software. „Verbraucher- „Verschiedene Systeme sollten miteinrechte dürfen nicht zu virtuellen Rech- ander kommunizieren und interagieren
können und die Nutzung von Inhalten
ten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand
Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder
das Fundament für ein verbraucherpoliti- Betriebssysteme gebunden werden“,
sches Gesamtkonzept, um starke Bürger- heißt es im Text.
und Verbraucherrechte auch in der digitaUmstritten ist auch der Einsatz von Kopierlen Welt durchzusetzen.“
schutzsystemen. Zahlreiche Anbieter nutDie Charta der digitalen Verbraucher- zen derzeit sogenannte „Digitale Rechte
rechte war auf Initiative des Europäischen
Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet
worden. „Die Charta muss
eine Leitplanke darstellen für die künftige
politische Debatte
über das Urheberrecht, Datenschutz und
den
Management (DRM)“-Systeme, die etwa
das Anlegen von Sicherheitskopien
unmöglich machen. In der Charta wird
der Einsatz von DRM-Systemen künftig an
bestimmte Bedingungen gekoppelt. So
dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen
„keine Nutzerprofile erstellt werden und
die Anonymität der Nutzer muss gewahrt
bleiben.“
Darüber hinaus spricht sich die Charta
gegen eine zu weit gehende „Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter
Urheberrechtsverletzungen“ aus. Sie folgt
damit einer Forderung des vzbv, der sich
gegen eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ wendet.
Einen Durchbruch stellt die Charta auch
beim Schutz vor Betrügereien im Zahlungsverkehr und beim Online-Banking dar. So heißt es in der Charta
unter der Überschrift „Sicherheit
von Informationstechnik“: „Die
Anbieter internetbasierter Dienste
müssen bei der Wahl der Sicherheitssysteme die Risiken der
Nutzer so gering wie möglich
halten.“ In der Praxis würde
dieser Grundsatz bedeuten, dass beispielsweise Banken die
Schäden durch
Phishing oder
den
Missbrauch von
EC-Karten
nicht einfach
auf
ihre Kunden abwälzen könnten.
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Charta: Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt
Digitale Technologien durchdringen und ver-
Mit dieser Charta werden faire Kernprinzipien
müssen bei der Wahl der Sicherheitssys-
ändern alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie
benannt, die für die Bewältigung der Heraus-
teme die Risiken der Nutzer so gering wie
unterstützen den weiteren Ausbau der Informa-
forderungen der digitalen Welt und für die Nut-
möglich halten.
tionsgesellschaft, einen breiten und chancen-
zung ihrer Zukunftspotentiale unverzichtbar
gleichen Zugang zu neuen Diensten, Informati-
sind.
Den besonderen Herausforderungen an den
Schutz der personenbezogenen Daten, die mit
onen und Meinungen und bieten die Grundlage
1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von
der zunehmenden Nutzung des elektronischen
kehr. Digitale Technologien können dazu beitra-
Informations- und Kommunikationstechnik
Geschäftsverkehrs
gen, die Lebensqualität der Menschen zu ver-
Ein Leben ohne allgegenwärtige Informations-
nung zu tragen. Die Gewährleistung eines fai-
für einen fairen elektronischen Geschäftsver-
einhergehen,
ist
Rech-
bessern und ihnen eine erweiterte Teilhabe am
und Kommunikationstechnik ist nicht mehr
ren Umgangs mit den persönlichen Daten der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
vorstellbar. Umso wichtiger sind hohe Stan-
Verbraucherinnen und Verbraucher ist auch
zu eröffnen. Schließlich kann die Digitalisierung
dards zum Schutz der Verbraucherinnen und
für die Unternehmen ein entscheidender Wirt-
der Informations- und Kommunikationstechnik
Verbraucher. Vertrauen in die Sicherheit und
schafts- und Wettbewerbsfaktor.
durch ihre besondere wirtschaftliche Dynamik
Zuverlässigkeit der modernen Informations-
gesellschaftlichen Wohlstand steigern.
und Kommunikationstechniken ist Voraus-
Im Interesse des Schutzes vertraulicher Daten
setzung für eine intensive Nutzung von IT und
ist damit erforderlich, dass
Voraussetzung dafür ist, dass die berechtigten
Internet. Bürgerinnen und Bürger müssen stär-
l Daten entsprechend dem jeweiligen Stand
Interessen aller Wirtschaftsbeteiligten – das
ker sensibilisiert und informiert werden, damit
heißt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
sie ihre Sicherheitskompetenz weiter aus-
l Verbraucherinnen und Verbraucher sich
Unternehmen – gleichermaßen zur Kennt-
bauen können. Damit die Informationstech-
über die Vorkehrungen zum Schutz ihrer
der Technik geschützt werden,
nis genommen und sorgfältig zum Ausgleich
nik auch in Zukunft zuverlässig funktioniert,
Daten beim Anbieter informieren können,
gebracht werden. Es muss auch in der digitalen
muss das Bewusstsein für die Wichtigkeit von
l Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Welt starke Verbraucherrechte geben. Verbrau-
IT-Sicherheit weiter geschärft werden.
Vertragsschluss Informationen über Art,
Für die IT-Sicherheit sind folgende Grundsätze
persönlichen Daten erlangen können,
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer
cherinnen und Verbraucher müssen wirksam
vor Schäden durch neuartige Risiken geschützt
l Daten von Verbraucherinnen und Verbrau-
werden. Informationen sind notwendig, um die
entscheidend:
Eigenverantwortlichkeit der Nutzer zu stärken,
l Integrität, d. h. vollständiger und mani-
damit sie als gleichberechtigte Marktpartner
pulationsfreier Zugang zu digitalen Dienst-
freiwilliger Zustimmung erhoben, verar-
informiert und selbstbestimmt Entscheidun-
leistungen, verbunden mit einem hohen
beitet und genutzt werden, es sei denn
gen treffen können. Voraussetzung hierfür ist
Standard für die Sicherheit und Zuverläs-
die Verwendung der Daten ist zur unmit-
neben dem notwendigen Wissen auch das Vor-
sigkeit von Netzen und Systemen;
handensein von Handlungsalternativen. Nur
l Vertraulichkeit, d. h. Schutz vertraulicher
informierte und auf ihre Rechte vertrauende
und personenbezogener Daten vor unbe-
Verbraucherinnen und Verbraucher werden die
fugter Nutzung;
chern nur mit deren ausdrücklicher und
telbaren Vertragsabwicklung zwingend
erforderlich oder anderweitig von einer
gesetzlichen Grundlage gedeckt.
Potentiale der digitalen Welt so effektiv nutzen,
l Verfügbarkeit, d. h. die Eigenschaft von
dass diese sich voll entfalten können – zum
IT-Systemen bestimmte Anforderungen
muss sich an den Prinzipien von Datenspar-
Vorteil aller Beteiligten.
innerhalb eines Zeitrahmens zu erfüllen;
samkeit und informeller Selbstbestimmung der
l Ein den potentiellen Risiken im Netz entDie wachsende Bedeutung digitaler Medien
Der von den Anbietern praktizierte Datenschutz
Nutzerinnen und Nutzer ausrichten.
sprechendes Wissen der Nutzer, u. a. über
2. Zugang zu digitalen Medien
erfordert eine umfassende verbraucherpoli-
wirksame Schutzmaßnahmen, auch im
tische Konzeption und die Formulierung kla-
Rahmen einer frühzeitigen, breiten Ver-
und Informationen
rer Verbraucherrechte für die Nutzung digita-
mittlung von Medienkompetenz;
In einer funktionierenden Wissensgesellschaft
ler Dienste. Ein wesentliches Ziel dabei ist der
l Frühzeitige Information der Nutzer sen-
muss neben der informationellen Selbstbe-
gleichberechtigte Zugang zu einem vielfälti-
sibler Online-Dienste (Beispiel: Online-
stimmung auch der breite Zugang zu Informa-
gen Spektrum kultureller Ausdrucksformen ent-
Banking, Online-Auktionen) über aktuelle
tionen und den Inhalten gewährleistet sein.
sprechend dem UNESCO-Übereinkommen zum
Sicherheitsrisiken;
Bei der Ausgestaltung technischer Zugangs-
Schutz der kulturellen Vielfalt.
l Die Anbieter internetbasierter Dienste
kontrollen, der Verschlüsselung elektronischer
Massenmedien und vergleichbaren Schutz-
weise auf bestehende Urheberrechte sowie
zierung der Komplexität in der digitalen Welt
mechanismen muss eine unangemessene
gerechte, überschaubare und verständliche
und die verbesserte Handhabbarkeit der Ange-
Beeinträchtigung der Nutzerinteressen vermie-
Vertragsgestaltungen sind Voraussetzungen,
bote in rechtlicher und technischer Hinsicht
den werden.
um marktgerechtes, legales Verhalten der Ver-
erforderlich.
braucherinnen und Verbraucher zu gewährleisDer Zugang zu digitalen Informationen wird
ten und Urheberrechtsverletzungen und deren
5. Potenziale nutzen
u. a. durch den vom Urheber zugelassenen
zivilrechtlichen Folgen vorzubeugen.
Die neuen Technologien nutzerfreundlich zu
Medien bestimmt. Dieser kann insbesondere
3. Interoperabilität
gabe, für Politik, Wirtschaft und Verbraucher.
durch die Verwendung von Digital-Right-Man-
Nicht nur durch vertragliche Vereinbarungen
gement-Systemen (DRM) unterschiedlich aus-
können auf Nutzerseite Abhängigkeiten von
Die digitale Welt bietet Verbraucherinnen
und Verbrauchern auch eine Vielzahl von
gestalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Auf-
Umfang der Nutzungsmöglichkeiten digitaler
gestaltet sein. Die Nutzungsmöglichkeiten
bestimmten Anbietern und deren Produkten
digitaler Inhalte werden durch DRM-Systeme
entstehen. Bindungen können zum Beispiel
neuen Möglichkeiten und Chancen. Such-
in der Praxis oft begrenzt. Im Interesse bei-
auch durch entsprechende Produktgestaltun-
maschinen,
der Vertragsseiten, der Anbieter und der Nut-
gen (bei Hard- und Software und DRM) geschaf-
tungsdienste erschließen bisher ungeahnte
zer, sollte den Nutzern beim Einsatz von DRM-
fen werden.
Informationsmöglichkeiten. Anbieterinformati-
Systemen eine angemessene Flexibilität im
Internetquellen
und
Bewer-
onen, E-Commerce, Unterhaltung sowie Markt-
Umgang mit legal erworbenen Inhalten zuge-
Eine sowohl den Verbraucherinteressen als
und Preisübersichten sind online jederzeit
standen werden.
auch den Interessen der Wirtschaft dienende
verfügbar; entsprechendes gilt für Informati-
Angebotsstrategie sollte zur Vermeidung von
ons- und Dienstleistungsangebote unabhän-
Daher soll der Einsatz von DRM-Systemen
Abhängigkeiten auf offene Standards setzen
giger Verbraucherorganisationen und Waren-
nur unter folgenden – kumulativ wirkenden –
und die Interoperabilität der Produkte gewähr-
testinstitute, der Presse, der Regierung und
Bedingungen erfolgen:
leisten. Verschiedene Systeme sollten mitein-
öffentlichen Verwaltung.
l Die Integrität des privaten Eigentums in
ander kommunizieren und interagieren kön-
Bezug auf die Endgeräte, Programme und
nen und die Nutzung von Inhalten sollte nicht
Daten muss gewahrt bleiben.
an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme
keiten für die digitale Massenkommunikation
gebunden werden.
den Wettbewerb unter den Betreibern und Nut-
l Die Funktion und Sicherheit von Hard- und
Software beim Nutzer dürfen nicht beein-
Zusätzlich fördern neue Übertragungsmöglich-
zern fester und mobiler Kommunikationsnetze
Die Interoperabilität der Produkte ermöglicht
mit entsprechend positiven Auswirkungen für
l Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt wer-
es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre
die Verbraucherinnen und Verbraucher.
den und die Anonymität der Nutzer muss
Marktmacht dahingehend zu nutzen, ihren
trächtigt werden.
gewahrt bleiben.
l Die
Wahrnehmung
der
gesetzlichen
Schrankenbestimmungen des Urheber-
konkreten Vorstellungen und Ansprüchen ent-
Eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung
sprechende Angebote nachzufragen und so
der digitalen Welt und ihrer Nutzungsbedin-
den Markt mit zu gestalten.
gungen kann mit ihrem umfassenden Angebot
dazu beitragen, das vielfach bestehende struk-
rechts muss im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben gewährleistet werden.
Eine Strafverfolgung nicht kommerziell begrün-
4. Barrierefreiheit und Gleichberechtigung
turelle Informationsungleichgewicht zwischen
Menschen aller sozialen Schichten, Weltan-
den Marktteilnehmern abzubauen. Damit leis-
schauungen, Altersgruppen und Menschen mit
ten digitale Informationsangebote einen wichti-
deter Urheberrechtsverletzungen über das
Behinderungen bietet die digitale Welt neue
gen Beitrag zu einem fairen und transparenten
unverzichtbare Maß hinaus sollte vermieden
Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftli-
Wettbewerb im Interesse der Verbraucherinnen
werden.
chen Leben, für einen freien Informations- und
und Verbraucher sowie der Unternehmen.
Meinungsaustausch und zur individuellen InteUnverzichtbar für faire Marktverhältnisse ist
gration in die Arbeitswelt. Grundvoraussetzung
Die Charta wurde am 15. März 2007 im Rahmen
die frühzeitige und transparente Information
hierfür ist, dass digitale Angebote von allen
der Konferenz „Herausforderungen und Chan-
der Verbraucherinnen und Verbraucher, in wel-
Nutzern, unabhängig von ihren persönlichen
cen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der
chem Umfang digitalisierte, urheberrechtlich
und/oder technischen Möglichkeiten, genutzt
Verbraucherpolitik“ von Bundesminister Horst
geschützte Werke genutzt werden können. Hin-
werden können. Zum anderen sind die Redu-
Seehofer veröffentlicht.
www.eesc.europa.eu
12
Europa
news
europe
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Verbraucher gehören ans Steuer der wirtschaftlichen Entwicklung
Europäischer Verbrauchertag zu Finanzdienstleistungen in Europa
Zum Europäischen Verbrauchertag haben
auf die Bedürfnisse der Verbraucher einder Verbraucherzentrale Bundesverband
stellen, sind auch wettbewerbsfähiger
(vzbv) gemeinsam mit dem Europäischen
und innovativer.“
Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
die Wahrung der Verbraucherinteressen
Harmonisierung versus
bei der Gestaltung des Binnenmarktes
Verbraucherschutz?
für Finanzdienstleistungen angemahnt.
Bei der Entwicklung des europäischen
Offen und kontrovers diskutiert wurde die
Binnenmarktes könne es nicht nur dar- Frage, wie der Spagat zwischen der Wahauf ankommen, Barrieren für Anbieter zu
rung eines hohen Verbraucherschutzbeseitigen. Vielmehr müsse der Verbrau- standards als „Motor wirtschaftlichen
cher in seinen Rechten gestärkt werden, Wandels“ einerseits und einem auch
damit er diesen Markt auch annehmen
im Verbraucherschutz harmonisierten
könne. EWSA und vzbv: Verbraucher- Binnenmarkt andererseits gelingen kann.
schutz ist kein Hemmnis, sondern Motor
und Qualitätsmerkmal eines funktionie- Der EWSA spricht sich für ein Prinzip der
renden Binnenmarktes. Ziel müsse es „Upward Harmonisierung“ als wichtiges
sein, dass die Verbraucher sich auch in
Element des Binnenmarktes aus. „Wir
Europa „zu Hause“ fühlen.
unterstützen die Ziele der Kommission,
das Vertrauen der Verbraucher, sowie
Seit 1999 bemüht sich die Europäische
Rechtssicherheit und Markteffizienz der
Union (EU) auch im Finanzdienstleis- Zahlungen im Binnenmark zu erhöhen,
tungssektor um den Aufbau eines Bin- wobei Transparenz für die Verbraucher
eine große Rolle spielen muss“, sagte
nenmarktes. Dabei geht es nicht nur um
einen ungehinderten Zahlungsverkehr, EWSA-Präsident Dimitris Dimitriadis.
auch Anlage- und Kreditprodukte sowie Ziel müsse sein, dass sich die VerbrauVersicherungen sollen grenzüberschrei- cher in einem Europäischen Finanztend genutzt werden können. Im Weißbuch für die Finanzdienstleistungspolitik
2005–2010 werden nicht weniger als 72
Maßnahmen aufgelistet.
dienstleistungsmarkt „ohne Mauern“ frei
bewegen können.
Der vzbv befürchtet, dass im Ringen um
eine Vollharmonisierung hohe nationale Verbraucherschutzstandards auf
der Strecke bleiben. „Die Gleichung ‚Erst
die Marktöffnung durch Harmonisierung
und dann der Verbraucherschutz“ kann
nicht aufgehen“, sagte vzbv-Vorstand
Edda Müller. Es sei zu prüfen, ob neben
der Notwendigkeit einer Harmonisierung
im Zahlungsverkehr auch bei Krediten
und Versicherungen ein Bedarf für einen
weitgehend harmonisierten Binnenmarkt
bestünde. Ein Markt wie Deutschland mit
über 2000 Banken und Sparkassen sei
höchst kompetitiv.
Hohe Standards für den jeweils nationalen
Verbraucherschutz und mehr Transparenz
müssten primäre Ziele der EU-Politik sein,
weniger der Appell, seine Finanzgeschäfte
in anderen Ländern abzuwickeln. Das
Gezerre der Dienstleistungsrichtlinie um
die Harmonisierung und das Herkunftslandprinzip müsse eine Mahnung sein.
Kostenlose Finanzberatung für Briten
Verbraucher als Motor der Wirtschaft
Regierung und Unternehmen sollen sich Kosten teilen
Bei der Tagung „Finanzdienstleistungen
in Europa“ versicherte EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva, sich in
den kommenden drei Jahren für wirtschaftliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die Verbraucherinteressen
stärker berücksichtigen. „Verbraucher
gehören ans Steuer der wirtschaftlichen
Entwicklung“, zitierte Kuneva die neue
verbraucherpolitische Strategie der Kommission. Die Botschaft: Die EU muss
wieder die Verbindung zu ihren Bürgern
finden. Kuneva: „Märkte, die sich aktiver
Die Angebote von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen sind für Kunden oft schwer
zu verstehen oder miteinander zu vergleichen. In der Folge belasten überflüssige
Versicherungen, Unterversicherungen und
überteuerte oder sorglos aufgenommene
Kredite die Verbraucher. Wer über keine
gute finanzielle Allgemeinbildung verfügt,
kann leicht in finanzielle Nöte geraten.
Grund genug für die britische Regierung,
jedem Bürger künftig kostenlose finan-
zielle Beratung anbieten zu wollen. Nach
Plänen des britischen Finanzministeriums
soll durch ein solches Angebot gerade
ärmeren Bevölkerungskreisen zu mehr
Wohlstand verhelfen. Die britische Regierung plant, dass die Beratungskosten
einerseits vom Finanzministerium, andererseits von Finanzunternehmen getragen
werden.
Mit der Planung des neuen Beratungsangebots hat das Finanzministerium den Vorstandsvorsitzenden der britischen Tochter
http://ec.europa.eu/consumers
news
europe
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
Europa
Mehr Verbraucherschutz im Binnenmarkt
EU-Reform des Verbraucher-Acquis
Die neue Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, will dem Binnenmarkt neue Impulse verleihen und
das Vertrauen der Verbraucher in die
Märkte stärken. Dazu hat die Kommission
Anfang Februar ein „Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucher-Acquis)“ veröffentlicht.
Insgesamt stehen acht Richtlinien, die das
deutsche Verbraucherschutzrecht maßgeblich prägen, auf dem Prüfstand. Dabei
geht es um für Verbraucher wichtige Fragen im Fernabsatzrecht (Internethandel,
Widerrufsfristen), um allgemeine Fragen
des Kaufrechts im stationären Handel
(Gewährleistungsfristen, Umtausch, Reparatur, Schadenersatz), aber auch um spezielle Bereiche wie das Pauschalreiserecht
oder Timesharing (Teilzeitwohnrechte).
Ende April soll der Diskussionsprozess
abgeschlossen sein.
Das Ziel der Kommission: Garantien,
Rückvergütungen und vertragliche Widerrufsfristen sollen so angepasst und EU-
des niederländischen Versicherers Aegon
beauftragt. Dieser soll bis Jahresende ein
Konzept vorlegen. Die Finanzberatung
soll spätestens ab 2012 landesweit angeboten werden. Banken wie Versicherer in
London erwarten in einer ersten Reaktion,
dass sich diese staatliche Leistung im
Erfolgsfall wohl auch in anderen westeuropäischen Ländern durchsetzen könnte.
http://www.hm-treasury.gov.uk/newsroom_and_speeches/press/2007/press_
07_04.cfm
beim grenzüberschreitenden Einkauf
weit harmonisiert werden, dass sie sich
der rasch wandelnden digitalen Welt über digitale Medien (Internet etc.) für
anpassen können und den Binnenmarkt Verbraucher weitgehend unklar. Bisher
ist es weitgehend individuell geregelt und
beleben. Derzeit sind die Richtlinien zum
Teil schlecht aufeinander abgestimmt den Gerichten überlassen, das alte Recht
und überschneiden sich in ihren Anwen- auf das digitale Zeitalter anzupassen. So
ist zum Beispiel immer noch unklar, indungsbereichen. „Wir brauchen eine
grundlegende Überarbeitung des Ver- wieweit zum Beispiel Lizenzbedingungen
für Computer-Software überhaupt Allgebraucherrechts“, sagte Meglena Kuneva
bei der Vorstellung des Grünbuchs. Diese
meine Geschäftsbedingungen sind und
soll nicht nur den Verbrauchern mehr damit in den Anwendungsbereich der
Sicherheit beim Internethandel bringen, Richtlinie fallen. Dies soll sich ändern.
sondern auch neuen Unternehmen den
Einstieg mit vereinfachten und vorherseh- Parallel dazu läuft derzeit das Gesetzbaren Vorgaben erleichtern. Die Kommis- gebungsverfahren zur so genannten
sarin sprach sich gegen „27 Mini-Märkte“ „ROM I -Verordnung“ über das in Verträgen
in Europa aus. Schließlich solle der Ver- anwendbare Recht. Dabei geht es nicht
braucher von mehr Auswahl und Preis- um die Verbraucherschutzrechte, wie sie
im Verbraucher-Acquis geregelt werden,
wettbewerb im Binnenmarkt profitieren.
sondern um die Frage, in welchen Fällen
das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers
Garantie, Widerruf und Haftung
zur Anwendung kommt (analog zum „ZielNeben rechtlichen Grundsatzfragen dis- landprinzip“ bei Dienstleistungen). Wenn
kutiert das Grünbuch auch Detailfra- ein deutscher Verbraucher im Internet
gen etwa zum Verbrauchsgüterkauf. Hier ein Produkt bei einem spanischen Anbiestehen zum Beispiel die Zeitdauer für ter bestellt hat, ist konkret die Frage zu
Widerruf und Garantie, eine direkte Haf- beantworten: Gilt deutsches oder spanitung und Rücknahmepflicht der Herstel- sches Recht?
ler bei fehlerhaften Produkten sowie
unterschiedliche Lieferbedingungen auf
dem Prüfstand. Nach den Vorstellungen Die Reform des Verbraucher-Acquis
der Kommission soll die Garantie für die
umfasst folgende acht Richtlinien:
gesamte Lebenszeit eines Produktes gelten, wenn das Unternehmen seine Infor- l die Haustürwiderrufsrichtlinie
mationspflichten verletzt – etwa wenn
85/577/EWG
die Dauer der Garantie nicht im Vertrag l die Pauschalreiserichtlinie 90/314/
oder auf einem Garantieschein vermerkt
EWG
ist. Für Hersteller soll der Zeitraum für die l die Klauselrichtlinie (AGB) 93/13/
Beweislast, dass sie ein Produkt ohne
EWG
Mängel ausgeliefert haben, von sechs auf l die Teilzeitwohnrechterichtlinie
24 Monate verlängert werden.
94/47/EG
l die Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG
l die Preisangabenrichtlinie 98/6/EG
Neue Regeln für den Internethandel
l die Unterlassungsklagenrichtlinie
Besondere Auswirkungen wird die Reform
98/27/E
des Verbraucher-Acquis auf die digitale l die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Welt haben. Derzeit ist die Rechtslage
99/44/EG
13
www.sdk.org
14
Mitglieder im Portrait
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Aus Kleinaktionären werden Kapitalanleger
Geldanlage wird für Verbraucher immer
wichtiger – etwa für die private Altersvorsorge. Für diesen Wandel steht auch
die SdK: Als „Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre“ 1959 gegründet, haben
sich die Anlegervertreter vor drei Jahren
in „SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“ umbenannt. Anfänglich setzten
sie sich vor allem für die Rechte und Interessen von Minderheitsaktionären ein.
Doch die Bandbreite ihrer Arbeit hat sich
erweitert, und die Ansprüche der Mitglieder haben sich verändert.
Unabhängig, ehrenamtlich
Rund 50 Sprecher vertreten jährlich auf
gut 600 Hauptversammlungen die Stimmrechte von Aktionären und bereiten rechtliche Schritte vor, wenn sie die Aktionärsrechte nicht ausreichend gesichert
sehen. Außerdem sind die Anlegervertreter in Gremien der Börsensachverständigenkommission, im Übernahmebeirat
und Widerspruchsausschuss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie in Börsenräten von Regionalbörsen
SdK Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger
Mitglied im vzbv seit 2003
Vorstand:
Klaus Schneider, Willi Bender, Reinhild
Keitel, Hansgeorg Martius, Harald Petersen, Markus Straub
Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e. V.
Maximilianstr. 8 · 80539 München
Tel. (089) 20 20 846 0
Fax (089) 20 20 846 10
www.sdk.org · [email protected]
tätig. Um unabhängig zu bleiben, arbeiten die Mitarbeiter der SdK überwiegend
ehrenamtlich. Deshalb streben sie aktiv
auch keine Aufsichtsratsmandate bei
börsennotierten
Aktiengesellschaften
an, sondern übernehmen diese nur übergangsweise in Ausnahmesituationen.
Seit 2003 ist die SdK Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die
Anlegervertreter hoffen, die Anlegerinteressen gemeinsam mit dem vzbv besser
durchsetzen zu können, als es ein Verein mit geringeren
personellen
und finanziellen
Möglichkeiten zu
tun vermag. Die
Bedeutung dieser
Zusammenarbeit
zeigt sich nicht
zuletzt bei Gesetzesvorhaben
im
Aktienwesen und
Anlegerschutz, die in den letzten Jahren
durch die Vorgaben der Europäischen
Union neue Impulse bekommen haben.
Ideelle und materielle Erfolge
Die Erfolge der SdK sind ideeller, aber
auch handfester materieller Art. Mit
Grundsatzurteilen hat der Verein die Position der Minderheitsaktionäre klären können. Die Anlegervertreter besserten mit
einer Vielzahl aktienrechtlicher Spruchverfahren
nachträglich
beachtliche
Abfindungszahlungen auf: mehrere 100
Millionen Euro in den zurückliegenden
Jahren. Ein Meisterstück gelang der SdK
2004, als sie verhinderte, dass das Unternehmen Primacom gänzlich von den Gläubigern übernommen wurde und die Aktionäre mit wenigen Cent abgespeist werden
sollten. Inzwischen steht die Gesellschaft
wieder auf einer gesunden Basis, und
der Kurs hat sich vervielfacht. Außerdem
trug die kritische Auseinandersetzung
mit dem Zertifikatemarkt dazu bei, dass
inzwischen ein Teil der Anbieter einen
Wohlverhaltenskodex anerkennt. Für die
SdK ein erster, noch keineswegs ausreichender Erfolg.
Beispiele schlechter
Unternehmensführung
Eine gute Unternehmensführung ist die
Richtschnur, mit der die SdK das Management eines Unternehmens beurteilt: Corporate Governance heißt gute Unternehmensführung. Schlechte Noten erhielten
hingegen aktuell Siemens und ThyssenKrupp. ThyssenKrupp hat im Januar ein
Sonderrecht zur Besetzung des Aufsichtsrates für eine Stiftung geschaffen, die mit
25 Prozent an ThyssenKrupp beteiligt ist
– und dies mit den Stimmen der begünstigten Stiftung. Die SdK hält auch den
Umgang des Siemenskonzerns mit den
Korruptionsvorfällen im Unternehmen für
unverantwortlich. „Korruption“, so die
Anlegervertreter, „gehörte anscheinend
bei Siemens zum ‚normalen’ Geschäft“.
Für sie ist es unglaubwürdig, dass der ehemalige, langjährige Vorstandsvorsitzende
Heinrich von Pierer, unter dessen Verantwortung sich die Korruptionsvorfälle ereigneten, nun als Aufsichtsratsvorsitzender deren Aufarbeitung überwachen soll.
Zumindest ein Ruhen seines Amtes wäre
aus Sicht der SdK geboten. Die 30 Prozent
Nein-Stimmen bei der Entlastung verstehen die Anlegervertreter denn auch als
symbolische Ohrfeige.
www.verbraucher-gegen-spam.de
vzbv
intern
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
vzbv Intern
15
Spam-Projekt: Werbemüll per E-Mail für
Spammer weiter lukrativ
Bundesnetzagentur jetzt Mitglied
im Anti-Spam-Bündnis
Der vzbv hat eine kritische Bilanz seines
Anti-Spam-Projekts gezogen. „Spamming ist ein weltweites Problem“, sagte
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Es
ist aber inakzeptabel, wenn Deutschland
nicht einmal den Mindestbeitrag leistet,
den es leisten kann.“ Müller forderte
hohe Bußgelder für die Absender von
Spam. „Die Zeit kleiner Projekte ist vorbei: Die Bundesregierung muss jetzt politisch handeln.“
Die Bundesnetzagentur ist dem Aktionsbündnis
gegen Spam beigetreten. Das Anti-Spam-Bündnis besteht aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und jetzt auch der
Bundesnetzagentur. Ziel des Bündnisses ist zum
einen, sich gegenseitig über Beschwerdefälle zu
informieren. Zum anderen soll die gemeinsame
Rechtsverfolgung weiter verbessert und verstärkt
werden. Durch diese Zusammenarbeit werden
die unterschiedlichen Kompetenzen der Beteiligten genutzt, um gegen Spamming in Deutschland mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln
gemeinsam vorzugehen.
„Wir müssen jetzt die politischen Lehren
aus dem Projekt ziehen“, bilanziert vzbvChefin Edda Müller. Das vom Bundestag beschlossene Telemediengesetz sei
unzureichend. Jeder Versand von SpamMails müsse mit einem Bußgeld sanktioniert werden – und zwar nicht nur dann,
wenn – wie im Telemediengesetz vorgesehen – die Kopf- und Betreffzeile der
Mail verschleiert ist. Zudem fordert der
vzbv die Heraufsetzung der Bußgeldhöhe auf 500.000 Euro. „Die vorgesehenen 50.000 Euro zahlen Spammer aus der
Portokasse“, sagte Müller.
die mit Viren, Würmern oder Trojaner verseucht waren.
Verbraucherkommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv
Ihre
Vision
vom
selbstbewussten, informierten und starken Verbraucher als
Motor der Wirtschaft
hat EU-Verbraucherkommissarin
Meglena Kuneva (im Foto
links) als Gast der
Mitgliederversammlung des vzbv bekräftigt. Sie schrieb der
Verbraucherpolitik eine Schlüsselrolle
für mehr Wachstum und Arbeitsplätze in
der Europäischen Union zu.
Foto: Baumbach
Der vzbv hatte im Rahmen seines AntiSpam-Projekts Online-Nutzer aufgerufen,
Spam einer Beschwerdestelle zu melden – anschließend sollten die Absender
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Im Schnitt schickten Verbraucher täglich rund 5.000 Mails an die Beschwerdestelle. Doch trotz intensiver Recherchen
gelang es nur in den wenigsten Fällen,
gegen die Verursacher vorzugehen: Insgesamt führte der vzbv 59 Verfahren gegen
Spammer, von denen 27 zur Unterlassung
gezwungen werden konnten. Weitere 25
Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Das Hauptproblem beim Vorgehen gegen
Spam ist die Rückverfolgung: Zum einen
kommen die meisten Spams aus dem
Ausland, zum anderen sind die von Spammern genutzten und beworbenen Internetseiten meist nur kurzfristig aufrufbar.
Das Spam-Projekt
Finanziert wurde das eineinhalbjährige Projekt vom Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In Zusammenarbeit
mit den Verbraucherzentralen der Länder
wurde die Internetseite www.verbrauchergegen-spam.de ins Leben gerufen. Dort
können Online-Nutzer neben Hintergrundinformationen rund um das Thema Spam
auch einen Kurzfilm zum Thema herunterladen. Im Rahmen des Projekts führte der
vzbv zwei Online-Umfragen durch: Fast
60 Prozent der rund 1000 Befragten gab
an, wöchentlich zwischen zehn und 100
Spam-Mails zu erhalten. Jeder dritte Internetnutzer wurden Opfer von Spam-Mails,
Die Verbraucherkommissarin bezeichnete den vzbv als „eine der einflussreichsten Verbraucherorganisationen“. Sie
lobte besonders die Unterstützung des
vzbv in der Aufbauarbeit der Verbraucherorganisationen der mittel- und osteuropäischen Länder. „Dies zeigt klar Ihr
Bestreben zur Optimierung des Verbraucherschutzes auch über die deutschen
Landesgrenzen hinaus“, so Kuneva.
Der vzbv erneuerte seinen Vorschlag für
einen Europäischen Rat der Verbraucherminister. „Wenn Europa die leistungsfähigste Wirtschaftsregion der Welt werden
will, dann geht das nur mit Unternehmen, die im Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards stehen.“ Dafür sei
eine Verbraucherpolitik aus einem Guss
erforderlich, so vzbv-Vorstand Edda Müller. Anders als etwa in der Innen-, Umweltoder Rechtspolitik gibt es bisher keine
durch einen eigenständigen Ministerrat
koordinierte Verbraucherpolitik.
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
vzbv
intern
vzbv Intern
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
EU-Netzwerk erleichtert
Rechtsverfolgung
50 Jahre Verbraucherzentrale Hamburg
Am 1. März gab EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva in Brüssel den
Startschuß für die europaweite Zusammenarbeit der 27 nationalen EU-Verbraucherschutzbehörden. Mit diesem
neuen europäischen VerbraucherschutzNetzwerk erhält auch der vzbv neue Aufgaben und wird mehr als bisher auch
grenzüberschreitende Klageverfahren
durchsetzen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat
als älteste Verbraucherzentrale Deutschlands ihren 50. Geburtstag gefeiert.
12 Frauen gründeten am 5. März 1957
die erste deutsche Verbraucherzentrale. Gründungsvorsitzende war Elsbeth
Weichmann. „Unabhängig von Anbietern und Staat, engagiert und mutig für
Verbraucherinteressen eintreten – leise
war die Verbraucherzentrale nie“, fasst
Geschäftsführer Günter Hörmann die
Vereinsgeschichte zusammen.
Dabei wird der vzbv eng mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammenarbeiten,
das als zentrale Verbindungsstelle zwischen den europäischen Behörden fungiert. Das BVL soll konkrete Beschwerden
an den vzbv und andere klagebefugte Verbände zur Rechtsverfolgung weiterleiten.
„Der Spruch ,Verbraucherschutz macht an
Grenzen halt‘ wird damit der Vergangenheit angehören“, sagte Edda Müller.
Bereits in der Vergangenheit war der vzbv
Ansprechpartner für ausländische Verbraucherorganisationen und -behörden.
Seit Jahren beteiligt er sich in Kooperation
mit dem Bundesverbraucherministerium
aktiv in internationalen Dachorganisationen und Netzwerken, wie dem International Consumer Protection Enforcement
Network (ICPEN). Mit dem von Verbraucherkommissarin Kuneva vorgestellten
Netzwerk können jetzt grenzüberschreitende Klageverfahren koordiniert und
noch wirksamer durchgeführt werden.
Anders als in anderen EU-Staaten werden Verstöße gegen Verbraucherrechte
in Deutschland überwiegend durch die
Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale verfolgt: Der vzbv und die
Verbraucherzentralen versandten im Jahr
2006 rund 1.300 Abmahnungen. Durchschnittlich fünf Prozent der vom vzbv
bearbeiteten Fälle haben einen grenzüberschreitenden Bezug.
Höchstes Pro-Kopf-Budget, höchste Eigenfinanzierungsquote
Während die Verbraucherzentrale in den
fünfziger Jahren vor allem Preisberichte
veröffentlichte und in den Sechzigern
Hausgeräte ausstellte, ging es in den Siebzigern um die Durchsetzung neuer Verbraucherrechte. In den Achtzigern standen der
Umweltschutz und seit den Neunzigern
die Verbands- und Sammelklagen gegen
Banken, Versicherungen, Telefon- und
Energiekonzerne im Vordergrund.
Die Hamburger Verbraucherzentrale verfügt über das größte Budget pro Kopf der
Bevölkerung und mit 35 Prozent die höchste Eigenfinanzierungsquote unter den
Verbraucherzentralen der Bundesländer.
Die Verbraucherzentrale hat 100 feste und
freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
www.vzhh.de
Bundesweite Servicenummer für Energieberatung
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (BMWi) und die Verbraucherzentralen haben einen neuen
Service zur Energieberatung für Verbraucher gestartet: Erstmals sind die rund
400 Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen unter einer bundesweiten Servicenummer erreichbar. Die zentrale Servicenummer ist bundesweit unter
0900 1 3637443 („0900 1 ENERGIE“, 14 ct/
Minute aus dem deutschen Festnetz) zu
erreichen. Dort können die Verbraucher
direkt einen Beratungstermin bei einem
von 250 Energieexperten der Verbraucherzentralen vereinbaren. Parallel informiert
unter www.verbraucherzentrale-energie-
Foto: Baumbach
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beratung.de auch eine neue Internetplattform über Energiesparen und die bestehenden Beratungsangebote.
Bereits in der Vergangenheit war die vom
Bundeswirtschaftsministerium geförderte
Energieberatung der Verbraucherzentralen höchst erfolgreich. Die Fördermittel
von jährlich rund 3,5 Millionen Euro führen zu Investitionen der Konsumenten in
energiesparende Technologie zwischen
40 und 80 Millionen Euro im Jahr. Das
investierte Geld trägt damit nicht nur zum
Klimaschutz bei – das Gros kommt heimischen Bau- und Handwerksbetrieben
zugute.
Ausbildung beim vzbv: Vorstand Edda
Müller gratuliert Claudia Wagner und
Marcel Burkhardt am 12.03.2007 zu ihrer
erfolgreich abgeschlossenen Lehre als
Bürokauffrau/-mann. Mit von der Partie:
Personalchef Uwe Hüser und Verwaltungsleiterin Silvia Doll. Mit Lydia Kasten und
Vanessa Schulz haben im Februar zwei
neue Auszubildende eine kaufmännische
Lehre beim vzbv begonnen.
vzbv
intern
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
vzbv Intern
Wie Starke mit Schwachen umgehen
Ein Nachruf auf Wolfgang Scholl
Wenn man zum Telefonhörer griff, um mit
Wolfgang Scholl zu sprechen, musste man
sich sammeln. Man wusste: Jetzt wird es
ernst. Zumindest, wenn es um seine Themen ging. Dann entkam man ihm nicht
so leicht, konnte sich der Ernsthaftigkeit
und der Beharrlichkeit, mit der er seinen
Weg verfolgte, nicht so ohne weiteres entziehen. Worum es ihm ging? Man wusste
es ganz ohne Zweifel: Hier stritt einer für
Fairness, für Gerechtigkeit.
Sein Thema waren Versicherungen. Kein
Zufall, dass einer wie er ausgerechnet bei
diesem Thema gelandet war. Vor Jahren
hatte er ja selbst einmal bei einem Versicherungsvertrieb gearbeitet, hatte die
Methoden kennengelernt, mit denen Provisionen nachgejagt wurden, mit denen
ahnungslosen Kunden an deren Bedarf
vorbei überteuerte Versicherungen mit
löcherigem Leistungsumfang vekauft wurden. Wolfgang Scholl als Vertriebler? Das
konnte nicht gut gehen. Und es ging nicht
gut, jedenfalls nicht aus der Sicht der
Lobbyisten, denen er sich später an die
Fersen heftete.
Versicherungen sind ein wichtiger Wirtschaftszweig in Deutschland. Ohne differenzierten, leistungsfähigen Versicherungsmarkt wäre das komplexe Leben
einer hochgradig arbeitsteiligen Wirtschaft nicht vorstellbar. Der Verkauf und
Vertrieb von Versicherungen an Privatkunden ist also ganz unzweifelhaft ein
wichtiges, legitimes Geschäft. Und Viele,
sehr Viele betreiben es auch als ehren-
wertes Geschäft. Man wird der Versicherungswirtschaft dennoch kein Unrecht
tun, wenn man feststellt, dass es wenigen anderen Branchen derart gut gelungen ist, die Gesetzgebung in Deutschland so sehr im Sinne eigener Interessen
zu beeinflussen wie der Versicherungsbranche. Das Ergebnis: Die meisten Bürger verschwenden einen Haufen Geld für
Versicherungen, die sie viel preiswerter
haben könnten, deren Leistungen oft eher
bescheiden sind und die oft nicht einmal
die wichtigsten Lebensrisiken abdecken.
Wolfgang Scholl wusste darum und er
stritt mit Leidenschaft, mit Ausdauer, mit
Hartnäckigkeit und, ja, auch mit Detailversessenheit darum, dass sich dies ändern
möge. Und dies mit Erfolg: Mindeststandards für Versicherungsprodukte tragen ebenso seine Handschrift wie der
aktuelle Entwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts. Dieses Mammutprojekt war bis zuletzt sein Hauptanliegen.
Nebenbei kämpfte er erfolgreich gegen
unseriöse Geschäftspraktiken, etwa die
Kopplung von Kreditvergaben an Restschuldversicherungen. Dazu gab es vier
Tage nach seinem Tod eine von ihm vorbereitete Pressekonferenz – so hätte er
es sicher gewollt. Seine Motivation war
handfester, hatte sein Fundament in seinem Bild vom Menschen: Es empörte
ihn ganz einfach, wenn der Stärkere den
Schwächeren übervorteilt. Seine so überaus starke Motivation ließ einen zuweilen
nachdenklich werden über die Werte, die
unser Wirtschaftsleben bestimmen.
Nicht immer war es für seine Kolleginnen
und Kollegen ganz leicht, es mit seiner
Genauigkeit aufzunehmen, mit seinem
Wunsch, die Tiefen des Versicherungsgeschäfts noch bis in den letzten Grund
zu durchdringen. Auch wir Leute aus der
Pressestelle haben uns damit manchmal
schwergetan: Man konnte sich immer
auf ihn verlassen, er hatte Humor. Es war
aber zugleich immer eine Spannung im
Gespräch mit ihm, wenn es darum ging,
ein komplexes Problem in einer schlanken Schlagzeile zu fassen, einen schwierigen Sachverhalt in wenigen Worten plakativ zu verdichten.
Sein Arbeitsstil war Gesprächsthema
auch unter Kollegen. Wenn es einmal
spät wurde und man abends auf dem
Nachhauseweg einen Blick zurück auf
die Pillbox warf, brannte in seinem Büro
oft noch das Licht. Kurz vor seinem Tode
scherzte ich im Gespräch mit einer Kollegin: „Wolfgang hat bis zu seiner Pensionierung noch fünfzehn Jahre Zeit, um den
Versicherungsmarkt endlich verbraucherfreundlich zu gestalten.“ Diese Zeit war
ihm nicht mehr gegeben. An seinem Ziel
werden wir weiterarbeiten. Von seiner
erfolgreichen Lobbyarbeit werden auch
nach seinem Tod noch viele profitieren.
C. Mohn, 25. Januar 2007
vzbv mit Audiocodec anwählbar
Seit Februar 2007 ist der vzbv mit einem so genannten Audiocodec (Scoopy) anwählbar. Rundfunkanstalten können den vzbv
damit nahezu in Studioqualität anwählen, Interviews führen
oder aufzeichnen oder zu Livekonferenzen zuschalten.
Unter der Nummer (030) 258 00 292 steht das Audiotec für
Aufnahmen in Studioqualität zur Verfügung. Wenn Sie einen
Interviewtermin verabreden wollen, kontaktieren Sie bitte die
vzbv-Pressestelle unter (030) 258 00 525.
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Meinungen
Meilensteine
Digitale Rechte: Streit mit Apple
Mit Freude habe ich gehört, dass mehrere europäische Länder ihre Aktionen im
Rechtsstreit mit Apple koordinieren, um
die Interoperabilität mit anderen Playern
zu ermöglichen. Mit meinem Apple-Computer wiederum kann ich elektronische
Medien bestimmter Anbieter nicht abspielen. Vom Übertragen auf einen mobilen
Player möchte ich gar nicht erst sprechen.
Gregor Matz, E-Mail vom 30.01.2007
Sprachlicher Verbraucherschutz
Eine Zahlungspflicht bestehe daher nicht.
Führende Abgeordnete der CDU/CSU- Der vzbv erhofft sich von diesem Urteil
Bundestagsfraktion haben eine Initiative
eine Ausstrahlungswirkung auf ähnliche
zum „sprachlichen Verbraucherschutz“ „Kostenfallen im Internet“ (siehe Seite 5).
gestartet. Die Abgeordneten fordern von (Urteil AG München vom 16.1.07, AZ 161 C
der Bundesregierung, sich dafür einzu- 23695/06, rechtskräftig)
setzen, dass wichtige Dokumente, Veröffentlichungen und Hinweisschilder Entscheidungsfreiheit der Verbraucher
in einer klaren, für alle Bürger verständ- darf nicht beeinträchtigt werden
lichen Sprache verfasst werden und man Der Kundenkartenanbieter HappyDigits
sich auch dann zurechtfindet, wenn man hatte bei einem Gewinnspiel zur Fußausschließlich die deutsche Sprache
ballweltmeisterschaft 2006 WM-Karten
beherrscht. Zudem solle die Bundesregie- zur Verlosung angeboten. Voraussetzung
rung als Anteilseignerin – zum Beispiel der für die Teilnahme war, dass VerbraucherBahn – darauf achten, dass es in Gebäu- daten weitergegeben und von Happyden alle Informationen auch in deutscher Digits und seinen Partnern für WerbeSprache gibt. 33 Prozent der deutschen zwecke verwendet werden dürfen. Diese
Bevölkerung beherrschen nach eigenen Kopplung hat das Oberlandesgericht Köln
Angaben keine Fremdsprache.
(OLG) für nicht zulässig erklärt.
Dreist: Unerlaubte Telefonwerbung
2006 habe ich unzählige Werbeanrufe
bekommen. Die Werbeanrufe haben
mich ganz schön genervt und wütend
gemacht. Meinen Anrufbeantworter versuche ich als Waffe gegen die Werbeanrufe zu benutzen. Die Firmen sagen, dass
sie die Nummern von Versandhäusern
und Verlagen kaufen, die versichern, dass
jeder Kunde eingewilligt habe, zu Werbezwecken kontaktiert zu werden. Diese
Aussage ist dreist.
Britta Fette, E-Mail vom 30.01.2007
Heute haben wir wieder mal einen unerwünschten Werbeanruf bekommen, von
der SKL. Ich bat die Frau, dass sie unsere
Telefonnummer aus ihrem System löschen
solle. Daraufhin sagte sie mir, dass es
keinen Zweck hätte, da die SKL in regelmäßigen Abständen alle Daten wieder
von dem „Verbraucherzentralamt“ übermittelt bekommen würde.
Andreas Krippendorf,
E-Mail vom 02.02.2007
Keine Zahlung bei Internet-Abzocke
Ein Urteil des Amtsgerichts München hat
eine Verbraucherin von der Zahlung einer
Rechnung freigesprochen, die ihr für die
Nutzung der Internetseite www.lebenserwartung.de in Rechnung gestellt wurde.
Auf dieser Website bietet der Anbieter
VitaActice Ltd. die Möglichkeit, die eigene
Lebenserwartung berechnen zu lassen.
Im konkreten Fall ließ sich die Internetnutzerin ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie eine Rechnung über 30 Euro
bekam, verweigerte sie die Zahlung mit
der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Richterin kam
in ihrem Urteil zu dem gleichen Ergebnis.
Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007
Auf Antrag des vzbv hatte das Landgericht
Köln im April 2006 diese Form des Gewinnspiels zunächst durch eine einstweilige
Verfügung gestoppt. Auf den Widerspruch
von HappyDigits hin wurde die einstweilige Verfügung im August 2006 durch ein
Urteil bestätigt. Dagegen legte das Unternehmen wiederum Berufung vor dem OLG
ein. Mitte März 2007 nahm HappyDigits
die Berufung zurück. Das OLG wies ausdrücklich auf die Vorschrift des § 4 Nr. 1
UWG hin, wonach durch die Vorgehensweise von HappyDigits die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher in unzulässiger Weise eingeschränkt würde.
(Urteil des LG Köln vom 10.08.2006, AZ:
31 O 298/06; OLG Köln, AZ: 6 U 184/06)
Bestellformular Verbraucherpolitische Korrespondenz (vpk)
Hiermit abonniere ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Druckausgabe der
vpk. Die jährliche Kostenpauschale beträgt
inklusive aller Gebühren 36 Euro. Die
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erfolgt im 3. Quartal des laufenden Jahres.
Eine Kündigung ist mit einer Frist von
zwei Monaten zum Jahresende möglich.
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von sieben Euro folgende Ausgabe der vpk:
Nummer
Monat/Jahr
Mail Vertrieb: vzbv-vertrieb @ vzbv.de · Mail Redaktion: vzbv-redaktion @ vzbv.de
Fragebogen
03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz
Zwölf Fragen an...
… BILD-Chefredakteur Kai Diekmann
2. Welche Erfolge im Verbraucherschutz
fallen Ihnen spontan ein?
Mehr Rechte für Kunden bei Haustür- und Internet-Geschäften, der Kampf
gegen die sogenannten „Dialer“ im Internet, Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen und das breite Beratungsangebot der Verbraucherzentralen.
3. Wo sind Sie beim Lebensmitteleinkauf
am ehesten anzutreffen: im Tante-EmmaLaden, im Discounter, im Biomarkt, im
Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt?
Wenn ich dazu komme: auf dem Wochenmarkt.
4. Was essen und trinken Sie am liebsten?
Ich faste gerade.
5. Was ist Ihnen bei der Auswahl eines
Produktes (von A wie Auto bis Z wie Zahnbürste) wichtig? Vielleicht nennen Sie ein
konkretes Beispiel.
Optik, Qualität, Lebensdauer und ein
angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Auf konkrete Produktangaben verzichte ich, um Sie nicht dem Verdacht der
Schleichwerbung auszusetzen.
6. Wo liegen Ihre Stärken als Verbraucher?
Darin, daß ich meine Rechte kenne – ob
als Fluggast, als Energiekunde oder als
Käufer.
7. Wo liegen Ihre Schwächen als Verbraucher?
Darin, daß ich viele dieser Rechte nur
mit großem Zeitaufwand und viel Mühe
durchsetzen kann.
8. Was ärgert Sie als Verbraucher am
meisten?
Gammelfleisch, Telefonwerbung, schlechte Behandlung als Kunde, Quengelware
an der Supermarktkasse, undurchsichtige Energiekostenabrechnungen und natürlich Mogelpackungen – also weniger
Inhalt bei gleichem Preis.
9. Kennen Sie ein Unternehmen, das beispielhaft auf die Wünsche der Konsumenten eingeht? Wenn Nein, wie müsste ein
solches Unternehmen aussehen?
Beispielhaft ist die neue, kostenlose
Telefon-Hotline des Axel-Springer-Verlags
(0800-8300300). Leser unserer Zeitungen
und Zeitschriften können dort rund um die
Uhr ihre Fragen, Wünsche und Beschwerden loswerden. Dieses Angebot ist Teil
des Plans, bis 2010 das kundenfreundlichste Medienhaus Europas zu werden.
10. Glauben Sie, dass Sie mit Ihrem Konsumverhalten etwas Positives bewirken
und Politik beeinflussen können?
Ich glaube nicht, daß ich als einzelner
Konsument etwas bewirken kann. Aber
als Chefredakteur der BILD-Zeitung sieht
das zum Glück anders aus. Wir bewirken
täglich Positives, indem wir aufklären.
Mit verbrauchernahen Meldungen. Mit
Serien oder Telefonaktionen zum Thema
Schulden, Rente und Energie oder mit
Erklärstücken wie „Schlau mit BILD“.
11. Ist Konsum für Sie heute eher eine
Last oder auch Vergnügen?
Konsum ist für mich zeitlicher Luxus
und daher ein (seltenes) Vergnügen. Ich
befürchte aber, daß dieses Vergnügen
ein jähes Ende finden wird, sobald meine
Kinder das für die Werbung interessante
Alter von 10 Jahren erreichen.
12. Wie lautet Ihr Motto als Verbraucher?
Wo 50 Cent draufsteht müssen auch 50
Cent drinstecken.
Foto: Springer-Verlag
1. Wenn Sie das Wort Verbraucherschutz
hören, woran denken Sie zuerst?
An ein Ministerium für Verbraucherschutz,
das den Namen nicht immer verdient und
an Verbraucherzentralen, die glücklicherweise ständig und auf fast allen Gebieten
öffentlichen Druck erzeugen.
Kai Diekmann
l geb. 27.06.1964 in Ravensburg
l 1985–1987: Volontariat im
Axel Springer Verlag
l 1987–1989: Korrespondent für BILD
und BILD am SONNTAG in Bonn
l 1989–1991 Chefreporter für „Bunte“,
München
l 1991–1992 Stv. Chefredakteur B.Z.,
Berlin
l 1992–1997 Stv. Chefredakteur BILD,
Hamburg
l 1.10.1998–31.12. 2000
Chefredakteur WELT am SONNTAG
l seit 1.01.2001 Herausgeber BILD
und BILD am SONNTAG,
Chefredakteur BILD
Veröffentlichungen:
l mit Ulrich Reitz/Wolfgang Stock: Rita
Süssmuth im Gespräch, 1994
l mit Ulrich Reitz/Wolfgang Stock:
Roman Herzog. Der neue Bundespräsident, 1994
l mit Ralf Georg Reuth: Helmut Kohl.
Ich wollte Deutschlands Einheit,
1996
19
20
Service
Termine
veranstaltungen
4. April in Berlin
Kongress: Ist das Internet reif für die
Älteren?
Im Rahmen des „Online-Jahr 50plus –
Internet verbindet“
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen (BAGSO)
www.bagso.de
7. Mai in Berlin
Tagung: Preisinduzierte Steuerung der
Stromnachfrage in privaten Haushalten
Berliner Energietage 2007
Veranstalter: vzbv, Berliner Impulse
www.vzbv.de
29. Mai in Freiburg
Tagung: Patient als Partner
Auf der Tagung werden Projekte vorgestellt, die die Patientenbeteiligung bei
medizinischen Entscheidungen aus unterschiedlichen Perspektiven thematisieren.
Veranstalter: Förderschwerpunkt „Patient
als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess“ der Universität Freiburg
www.patient-als-partner.de
31. Mai
Ende Bewerbungsfrist Pro Tier Förderpreis
Ausgezeichnet werden landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen und Einzelpersonen in Deutschland, die ihrer mitgeschöpflichen Verantwortung gerecht
werden und Vorbildliches leisten bei der
artgerechten Nutztierhaltung.
Veranstalter: Die Allianz für Tiere in der
Landwirtschaft
www.allianz-fuer-tiere.de
9. Juli in Berlin
1. Deutscher Verbrauchertag:
Verbrauchermacht und Verantwortung
Welchen Beitrag leisten die Konsumenten
zu einer nachhaltigen Entwicklung?
Veranstalter: vzbv
www.vzbv.de
Veröffentlichungen
Verbraucherschutz bei digitalen Medien
Band 10 der vzbv-Schriftenreihe bietet einen Einblick in die rechtlichen Wirren und Unzulänglichkeiten der digitalen
Welt.
Der Band ist zum Preis von 29,90 Euro
erhältlich beim Berliner Wissenschaftsverlag, [email protected], im Buchhandel:
ISBN: 978-3-8305-1354-4, 206 Seiten
Fitnessstudios
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten,
welche unzulässigen Klauseln muss man
nicht akzeptieren? Eine Checkliste erleichtert die Auswahl des richtigen Studios.
1. Auflage 2007, 80 Seiten; 6,40 Euro
inklusive Versandkosten, alle nachfolgend genannten Veröffentlichungen
erhältlich bei allen Verbraucherzentralen:
www.verbraucherzentrale.de oder unter
www.ratgeber.vzbv.de
Bleib bei mir, wenn ich Abschied nehme
Der Ratgeber richtet sich an Menschen,
die schwer krank sind und ihrer wahrscheinlich letzten Lebensphase entgegen
gehen sowie an begleitende und pflegende Angehörige und Helfer.
1. Auflage 2007, 100 Seiten; 7,40 Euro
inklusive Versandkosten
Gebäude modernisieren – Energie sparen
Wo im Gebäude treten die größten Energieverluste auf, und wie lassen sie sich
beheben? Der Ratgeber zeigt typische
energetische Schwachstellen, hilft bei der
Diagnose und bietet Lösungen.
2. Auflage 2007, 288 Seiten, 15,40 Euro
inklusive Versandkosten
Bestellmöglichkeiten: Aktuelle Informationen und Pressetexte zu über 60 Ratgebern finden Sie auf der vzbv-Website unter www.ratgeber.vzbv.de. Zu beziehen sind die Broschüren über: Versandservice vzbv, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg,
Tel. (029 62) 908 647, Fax 908 649, Mail [email protected] oder im InternetShop unter www.ratgeber.vzbv.de.

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