vpk März 2007 | Nr. 8
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vpk März 2007 | Nr. 8
Preis: 7,– € März 2007 | Nr. 8 Verbraucherpolitische Korrespondenz EU-Verbraucherpolitik Harmonisierung versus Verbraucherschutz? Kommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv Verbraucher und Wirtschaft stärken Verbraucherechte in der digitalen Welt Sonderseite: Charta Digitaler Rechte Zwölf Fragen an … BILD-Chef Diekmann bildet sich seine Meinung 2 Inhalt Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Aus dem Inhalt Editorial ............................................................ 3 National Impressum Die Verbraucherpolitische Korrespondenz (vpk) erscheint alle zwei Monate und informiert über die Arbeit des vzbv und seiner Mitgliedsverbände sowie über aktuelle Nachrichten zur nationalen und internationalen Verbraucherpolitik. Herausgeber Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Markgrafenstraße 66 · 10969 Berlin Tel. (030) 258 00-0 · Fax (030) 258 00-218 info @ vzbv.de · www.vzbv.de verantwortlich für den Inhalt Prof. Dr. Edda Müller Redaktion Chefredakteur: Carel Mohn Stv. Chefredakteur: Christian Fronczak Ileana von Puttkamer, Vikki Schaefer, Simone Wander Mitarbeit: Helke Heidemann-Peuser, Sabrina Künz, Annette Marienberg, Vilma Niclas, Roland Stuhr Satzbearbeitung und Layout da vinci design GmbH, Berlin Albrechtstraße 13 · 10117 Berlin Karikatur Klaus Dittmann Titelfoto da vinci design GmbH, Berlin Druck enka-druck GmbH, Großbeerenstraße 2 · Gebäude 02 EG · 12107 Berlin 100 % Recyclingpapier Frei zum Nachdruck, Belegexemplar erwünscht Abonnement/Bezug Die vpk kann als Print-Ausgabe zum Preis von jährlich 36 Euro als Abonnement bezogen werden. Darüber hinaus ist ein Bezug über die Website des vzbv als Newsletter kostenfrei möglich (Anmeldung unter www.vzbv.de). Internationale Grüne Woche 2007: Bioenergie + Schulessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kampagne gegen „Kostenfallen im Internet“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefonwerbeverbot greift nicht: 30 Prozent Zunahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz gescheitert. . . . . . . . . RFID wird ohne Verbrauchervertrauen scheitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 5 6 7 7 Gastkommentar Verbraucherschutz durch Transparenz, Fairness und Vertrauen – von Peter Hauk . . . 8 International Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sonderseite: Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“. . . . . . . . . . . . . 10 Verbrauchertag: Verbraucher ans Steuer der wirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . 12 Kostenlose Finanzberatung für Briten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verbraucher-Acquis: Mehr Verbraucherschutz im Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mitglieder im Portrait: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: Aus Kleinaktionären werden Kapitalanleger . . 14 vzbv intern Spam-Projekt: Werbemüll per E-Mail für Spammer weiter lukrativ . . . . . . . . . . . . . . . Verbraucherkommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Jahre Verbraucherzentrale Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie Starke mit Schwachen umgehen – Nachruf auf Wolfgang Scholl . . . . . . . . . . . . . Meinungen 15 15 16 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Meilensteine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Zwölf Fragen an … ... BILD-Chefredakteur Kai Dieckmann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Service Termine, Veranstaltungen und Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Verbraucherzahl des Monats 112 Die Notrufnummer 112 ist in Deutschland zum Glück weitgehend bekannt. Lediglich 41 Prozent der Deutschen wissen jedoch, dass diese Notrufnummer auch europaweit gilt – in Portugal ebenso wie in Norwegen, Estland oder Griechenland. Schon seit 1991 wird die 112 als einheitliche Notrufnummer in der EU eingesetzt. Editorial Finnische Versicherungspolicen für deutsche Verbraucher? Herzlichen Glückwunsch, Europa! 50 Jahre Römische Verträge. Frieden, Reisefreiheit, Binnenmarkt, Euro – die Liste der Erfolge eines vereinten Europas ist lang. Auch der Verbraucherschutz wäre oft auf der Stelle getreten, wenn er nicht durch die EU angetrieben worden wäre: Die Entschädigungsregeln bei Pauschalreisen oder bei Flugverspätungen, die Grundpreisauszeichnung, klare Vorgaben zur Produkthaftung, das Verbot von Weichmachern in Kinderspielzeug – dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie sehr unser Alltag durch die Entscheidungen der EU positiv beeinflusst wird. Positive Dynamik versprüht auch die neue EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva. Beim Besuch der vzbv-Mitgliederversammlung und bei den Konferenzen „Digitaler Verbraucherschutz“ und „Finanzdienstleistungen in Europa“ betonte sie die Bedeutung selbstbewusster, informierter und starker Verbraucher als Motor der Wirtschaft. Dies kann man nur unterstreichen – ebenso wie die vielen guten Ansätze, die die von ihr vorgelegte Verbraucherpolitische Strategie der Europäischen Union für die Jahre 2007–2012 enthält: Etwa ein Monitoring der Situation des Verbraucherschutzes in den jeweiligen Nationen oder die Ausweitung der Klagebefugnisse für Verbraucherverbände. Verbraucherschutz durch Harmonisierung? Bei aller Zustimmung: Weniger euphorisch zu bewerten sind die Pläne der Kommis- sion zur weitreichenden Harmonisierung des Binnenmarktes und das Festhalten am Herkunftslandsprinzip – zumindest, wenn es um die Wahrung und den Ausbau der Verbraucherrechte geht. Das Debakel um die europäische Dienstleistungsrichtlinie sollte der EU-Kommission eigentlich noch in den Ohren klingen. Die aktuellen Papiere und Äußerungen zur Schaffung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen hinterlassen hingegen einen anderen Eindruck. So sieht die EU-Kommission in der Uneinheitlichkeit der nationalen Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen ein großes Hindernis für den Binnenmarkt. Sie beklagt außerdem, dass die Verbraucher Finanzdienstleistungen derzeit fast ausschließlich bei national operierenden Banken oder Versicherungen kaufen. Eine Möglichkeit, den Markt für Finanzdienstleistungen zu erweitern, sieht sie in der Vollharmonisierung. Dabei würden etwa für die Kreditvergabe EU-weit die gleichen Rechtsvorschriften gelten – nationale Verbraucherschutzbestimmungen dürften dann nicht mehr darüber hinausgehen. Dort wo eine Vollharmonisierung nicht machbar ist, soll das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beziehungsweise das Herkunftslandsprinzip gelten: eine finnische oder ungarische Bank könnte demnach beispielsweise Kredite in Deutschland nach finnischen oder ungarischen Verbraucherschutzstandards anbieten. Erst Verbraucherschutz, dann Binnenmarkt! Solche Überlegungen machen keinen Sinn: Zum einen gibt es in vielen Ländern schlicht keinen Bedarf, seine Finanzgeschäfte im Ausland abzuwickeln. Zum anderen wäre dies nur dann interessant, wenn der Verbraucher weiß, was ihn erwartet. Wer die Probleme, die Anbieter mit der Vielfalt der Rechtsvorschriften haben, auf die Verbraucher abwälzt, wird nur auf Seiten der Anbieter Zustimmung ernten. Das Projekt „Binnenmarkt um jeden Preis“ löst nicht die zentralen Probleme, die Verbraucher derzeit mit Bank- oder Versicherungsdienstleistungen haben. In Ländern wie Deutschland bestehen gravierende Probleme weniger in einem Mangel an Angebot, sondern vielmehr in einer fehlenden Vergleichbarkeit und mangelnden Transparenz von Krediten oder Versicherungen. Die EU-Kommission muss verstehen, dass die Probleme eines Marktes wie Deutschland mit über 2000 Bankinstituten wenig gemein haben mit den Problemen kleinerer und noch junger Märkte. Vollends absurd wird es, wenn die EUKommission als Begründung für eine europaweit harmonisierte Regelung ins Feld führt, man brauche für Zukunftsmärkte einheitliche Regeln – etwa für die in Finnland bereits praktizierte Kreditvergabe per Handy. Statt solch unsinnigen Entwicklungen Vorschub zu leisten, sollte die EU-Kommission zunächst prüfen, ob für einige Märkte wie Kredite oder Versicherungen überhaupt ein Bedarf für einen weitgehend harmonisierten Binnenmarkt besteht. Das in der verbraucherpolitischen Strategie angekündigte Monitoring ist der richtige Weg, um zu erfahren, welche Wünsche und Bedürfnisse die Verbraucher wirklich haben. Auf dieser Basis lassen sich dann politische Entscheidungen treffen, die beim Bürger ankommen und dafür sorgen, dass die Europäische Union eine Erfolgsgeschichte bleibt. Prof. Dr. Edda Müller 3 National news national Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Internationale Grüne Woche 2007 Bioenergie: Teureres „Brot”, euphorische Rapsbauern Schulessen: Gute Beispiele müssen Schule machen Steigende Lebensmittelpreise erwartet der vzbv angesichts der starken Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen. Bei der Internationalen Grünen Woche warnte vzbv-Chefin Edda Müller vor verbraucherpolitischen Fehlentscheidungen bei der Förderung der Bioenergie: „Eine Turbolandwirtschaft, um den viel zu hohen Treibstoffbedarf im Verkehr zu stillen, ist eine Sackgasse.“ In der Euphorie über den Landwirt als Energiewirt dürfe die Agrarwirtschaft nicht die Fehler der klassischen Agrarpolitik wiederholen. Die Qualität des Essens und die Ernährungsbildung in Schulen müssen TopThema werden – so die Forderung des vzbv anlässlich der Internationalen Grünen Woche. „Theorie und Praxis müssen wieder stärker ineinandergreifen“, rief Edda Müller die Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene auf, für klare rechtliche Vorgaben in der Schulverpflegung zu sorgen. Müller: „Die Schulverpflegung ist vielerorts besser als ihr Ruf – zahlreiche gute Beispiele müssen jetzt endlich in ganz Deutschland Schule machen.“ vzbv-Pressekonferenz zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche Nach Ansicht des vzbv sollte Bioenergie vor allem zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt werden. „Abfallprodukte aus der Forst- und Agrarwirtschaft dezentral in Strom und Wärme umzuwandeln, macht uns von Energieimporten unabhängiger und ist klimapolitisch sinnvoll.“ Den zunehmenden Anbau energiereicher Pflanzen zur Erzeugung von Biodiesel oder Bioethanol sieht der vzbv hingegen kritisch. „Damit sich die Konkurrenz zwischen „Brot und Energie“ nicht unnötig verschärft, brauchen wir eine größere Wertschöpfung bei Lebensmitteln, etwa durch den Bioanbau“, sagte Edda Müller. Wenn heute die wachsende Nachfrage nach Biolebensmitteln durch die deutsche Landwirtschaft nicht gedeckt werden kann, sei dies ein Zeichen einer verfehlten deutschen Agrarpolitik. In dem flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung sieht der vzbv eine einmalige Gelegenheit. Diese Chance zur Verbesserung der Gesundheit, Konzentrationsfähigkeit und Lernfreude von Kindern und Jugendlichen dürfe man nicht verspielen. Es sei nicht mit dem Bildungsauftrag der Schulen vereinbar, wenn hungrige Schüler mit Süßigkeiten und Softdrinks versorgt würden. Der vzbv legte ein SechsPunkte-Programm vor, mit dem die Länder die Qualität des Schulessens und der Ernährungsbildung voranbringen sollen. Reger Andrang am Stand der Verbraucherzentralen Studie belegt: Gute Ansätze bleiben lückenhaft Eine vom vzbv zur Grünen Woche präsentierte Erhebung zur Situation der Schulverpflegung in Deutschland zeigt, dass vielerorts zwar verbindliche Vorgaben für das Schulessen fehlen, es jedoch viele gute Einzelaktivitäten und Ansätze gibt, die es zu bündeln gilt. Auch ein Blick über die Landesgrenzen gibt Anschauungsunterricht: So sind in Schottland, Großbritannien und Frankreich verbindliche Standards zur Schulverpflegung vorgeschrieben und allgemeine verbindliche Anforderungen an die Catering-Unternehmen festgesetzt. In Schweden und Finnland steht für alle Kinder das Essen sogar kostenlos zur Verfügung, der Verkauf von Limonaden und Softdrinks an Schulen ist untersagt. Theodora Plate (links) und Edda Müller (Mitte) empfangen die Mitglieder des Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestages am Stand der Verbraucherzentralen. Fotos: Christoph Römer 4 www.icpen.org 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz news national National Kampagne gegen „Kostenfallen im Internet“ vzbv und Verbraucherzentralen kämpfen gegen unseriöse Angebote Von der Schmidtlein GbR bis zu Vita- Verbraucherzentralen bieten Hilfe Active, NetContent Ltd. oder der Internet Service AG – diese Anbieter verdienen Rat und Hilfe sowie konkrete Musterviel Geld mit Kunden, die dachten, ein briefe und individuelle Rechtsberatung kostenloses Angebot in Anspruch zu bieten die Verbraucherzentralen vor Ort: nehmen. Der Grund: Mangelnde Preis- www.verbraucherzentrale.de. Die wichtransparenz. So suggerieren Seiten wie tigsten Tricks und Tipps zu den Abzockwww.lebenserwartung.de, www.lebens- methoden sind unter anderem in dem prognose.com, www.alphaload.de, www. kostenlosen Faltblatt „Erst durchblicken genealogie.de, www.easyload.de, www. – dann anklicken“ nachzulesen, das die smsfree100.de, www.123simsen.com Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Initiative „klickoder www.grusskarten-versand.com eine kostenlose Inanspruchnahme von SMS- safe“ erstellt hat: www.verbraucherzentrale-nrw.de Diensten, Downloads, Ahnenforschung und anderen Leistungen. In Wahrheit rutschen die Internetnutzer am Ende unge- Internationale Kampagne wollt in ein teueres Abonnement. Kosten und Ärger sind die Folge. „Kostenfallen im Internet“ ist auch Thema des diesjährigen „Fraud Prevention Month“ des internationalen Verbrauchervzbv und Verbraucherzentralen setzen Recht durch netzwerks ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network). In Die Verbraucherzentrale Nordrhein-West- dem Netzwerk kooperieren Regierungsaus 33 Ländern falen schätzt die Zahl der bundesweit ein- organisationen über Grenzen hinweg und gehenden Beschwerden auf 22.000 pro Monat. In vielen Fällen versuchen die entwickeln neue Strategien, und betrügeriAnbieter, die Betroffenen durch das Ein- um unlautere schalten von Inkassounternehmen unter sche Geschäfte aufzuklären und Druck zu setzen. Der juristische Kampf abzustellen. Von deutscher gegen diese Geschäftspraktiken wird Seite ist neben dem Bundesoft dadurch erschwert, dass die Unternehmen ihren Geschäftssitz im Ausland haben, Seiten umbenannt oder nach einer Abmahnung neue Seiten eröffnet werden. Dennoch können der vzbv und die Verbraucherzentralen einige Erfolge aufweisen. Einen Überblick über die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu dieser Thematik geführten Verfahren bietet die Übersicht „Kostenfallen im Internet“: www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf Erfolg bei Gratis-SMS: vzbv unterbindet europaweite Werbung Ein Beispiel einer erfolgreichen Abmahnung des vzbv ist die IgluSoft GmbH, die sich verpflichtet hat, europaweit und in sämtlichen europäischen Sprachen nicht mehr irreführend zu werben. Der Anbieter hatte auf diversen europäischen Internet-Seiten wie www.eusms.com, www.youminder.de, www.eusms.be oder www.starmsg.com für „Inklusiv-SMS“ sowie einen günstigen SMS-Versand zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent pro weitere SMS geworben. Der einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR bei www.eusms.de bzw. von 149 EUR bei www.youminder.de für den Dienst war entweder hellblau auf hellblauem Untergrund eingeblendet oder erschien – ebenfalls in identischer Farbe wie der Hintergrund – erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen. Der vzbv hatte das Unternehmen daraufhin erfolgreich wegen sämtlicher europäischer Internetseiten abgemahnt. Das Besondere: Dies ist die erste vom vzbv erstrittene europaweit geltende Unterlassungserklärung. verbraucherministerium auch der vzbv beteiligt. Mit ihrer jährlich durchgeführten Informationskampagne, dem sogenannten „Fraud Prevention Month“, informiert das Netzwerk weltweit zu einem bestimmten Verbraucherthema. www.icpen.org 5 www.verbraucherzentrale.de 6 National news national Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Banken mit Extremzinsen von über 30 Prozent Telefonwerbeverbot greift nicht: 30 Prozent Zunahme Der vzbv hat schwere Vorwürfe gegen führende Anbieter von Verbraucherkrediten erhoben. Bei Konsumentenkrediten würden Kunden systematisch zum Abschluss teurer Kreditausfallversicherungen gedrängt. „Die Kopplung von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen ist eine neue Form des Kreditwuchers“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller. „Wir können jetzt belegen: Diese Praxis hat System.“ Seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots von unerbetenen Werbeanrufen ist deren Zahl in Deutschland stark angestiegen. Nach einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erhöhte sich die Zahl unerbetener Werbeanrufe in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 31,3 Prozent. Allein im ersten Quartal 2006 erfasste die GfK 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte, rund 900.000 Anrufe pro Tag. In der Statistik der GfK belegen Lotterien und Gewinnspiele den Spitzenplatz, gefolgt von der Telekommunikationsbranche. Die Verbraucherzentralen hatten Bankkunden nach ihren Erfahrungen bei der Kreditvergabe befragt und eine Dokumentation mit rund 200 eidesstattlichen Versicherungen vorgelegt. Diese zeigt: In mehr als der Hälfte der Fälle wurde der Kredit ausdrücklich vom gleichzeitigen Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht. Von diesen Fällen wiederum betrafen 61 Prozent allein die Citibank. Daneben fielen insbesondere die HypoVereinsbank, die frühere Norisbank und die Santander Consumer Bank negativ auf. Hoher Effektivzins wird verschwiegen Kern der Auseinandersetzung zwischen Banken und Verbraucherzentralen ist die Frage, ob der Kreditvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt ist. Die Banken bestreiten dies – in diesem Fall wären sie nämlich verpflichtet, die Versicherungskosten, die oft mehrere Tausend Euro betragen, in den Effektivzins einzurechnen. Damit aber würde offensichtlich, dass die Kredite extrem teuer sind und ihre effektive Kostenbelastung pro Jahr bei mehr als 20, 30 oder mitunter sogar 40 Prozent liegt. In einem konkreten Fall wurden die Kosten eines Kredites in Höhe von netto 30.000 Euro durch die Restschuldversicherung auf gut das Fünffache aufgebläht (etwa 40.000 statt 8.000 Euro). Telefonmarketing ist nach dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt. „Warum nimmt die Zahl unerbetener Werbeanrufe dennoch zu?“, fragt vzbv-Vorstand Edda Müller und gibt zugleich die Antwort: „Weil es sich lohnt.“ Gesetzeslücken und fehlende Sanktionen böten Werbetreibenden geradezu einen wirtschaftlichen Anreiz, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die aktuellen Zahlen der GfK belegten eindrucksvoll, dass die aktuelle Rechtslage völlig unzureichend ist. Um Verbraucher wirksam von lästigen Anrufen zu befreien, fordert der vzbv: l Bußgelder: Unerbetene Telefonwerbung muss als Ordnungswidrigkeit gewertet und von der Bundesnetzagentur mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. l keine Vertragsbindung bei unzulässiger Werbung: Bei Vertragsabschlüssen, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhen, muss der einzelne Verbraucher die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen und Schadens- ersatz zu fordern. l eine wirksame Gewinnabschöpfung: Die Abschöpfung zu Unrecht erzielter Gewinne lässt sich bislang nur durchsetzen, wenn Verbraucherverbände beweisen, dass ein Unternehmen die Verbraucher vorsätzlich schädigen wollte. l das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Zypries durch EU-Recht unter Zugzwang Handlungsdruck kommt aber nicht nur aus der Bevölkerung und von den Verbraucherzentralen, sondern auch aus Brüssel: Ändert die deutsche Bundesregierung ihre bisherige Laissez-faire-Haltung nicht, wird dies zu Konflikten mit EU-Recht führen. Denn die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verbietet Kundenwerbung in Form hartnäckiger und unerwünschter Telefonanrufe. Gleichzeitig fordert die Richtlinie, aggressive Geschäftspraktiken mit „wirksamen und abschreckenden Sanktionen“ zu ahnden. Die Mitgliedstaaten müssen geeignete Maßnahmen treffen, um die Durchsetzung der Sanktionen sicherzustellen. Die Frist zur nationalen Umsetzung läuft im Juni 2007 aus. Hintergrundinformationen und Tipps, wie man sich gegen unerbetene Anrufe zur Wehr setzen kann, bieten die Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de. news national 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz National Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz gescheitert Die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten ist gescheitert. So das Ergebnis einer von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem vzbv veröffentlichten Studie. Zielvorgabe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) war, dass bis zum 1. März 2007 in 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher ausgewiesen sind. Nach der repräsentativen Untersuchung bieten weniger als elf Prozent der Speisegaststätten ein nach Sitzplätzen ausreichendes, deutlich gekennzeichnetes Platzangebot für Nichtraucher. In zwei Drittel aller Betriebe können Gäste nach wie vor uneingeschränkt zur Zigarette greifen. „Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert“, sagte Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. „Der DEHOGA hat sich in den vergangenen zwei Jahren bemüht, den Nichtraucherschutz in Speisegaststätten zu verbessern. Das Ergebnis unserer repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne gesetzliche Regelung nicht zu erreichen ist. Von daher appelliere ich an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in Gaststätten in allen Ländern lückenlos und ohne Sonderregelungen einzuführen.“ vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller nannte die am 22. März 2007 verabschiedeten Ausnahme- und Sonderregelungen einzelner Bundesländer ernüchternd: „Unsere Studie hat gezeigt, dass auch die Eckkneipe klare Vorgaben der Politik braucht.“ Sie forderte die Länder auf, ihre Entscheidung zu revidieren und eine einheitliche Regelung herbeizuführen: „Nach dem gescheiterten Experiment der Selbstverpflichtung sind klare und eindeutige Regeln dringend erforderlich.“ Eine unbü- RFID wird ohne Verbrauchervertrauen scheitern Klare Vorgaben für einen verbraucherfreundlichen Einsatz der RFID-Technologie fordert der vzbv. „Erst wenn klare Regeln zum Datenschutz bestehen, darf die Technologie auf den Verbraucher losgelassen werden“, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vbzv kritisierte die Halbherzigkeit, mit der die Bundesregierung und auch große Teile der Wirtschaft die Bedenken der Verbraucher behandeln. „Sollte die Technik an den Interessen der Verbraucher vorbei entwickelt werden, dann wird sie scheitern“, so Edda Müller. Die Verbraucher sind skeptisch: Laut einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2006 befürchten Verbraucher, dass die RFIDTechnik ihre Privatsphäre verletzen und ihr Konsumverhalten heimlich ausspionieren wird. Der vzbv forderte die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, dem Datenschutz in der Debatte um RFID höchste Priorität einzuräumen und die Verbraucherbedenken ernst zu nehmen. Für den vzbv ist entscheidend, dass: l das Bundesdatenschutzgesetz so modernisiert wird, dass Kommunikationstechnologien alle Datenschutzanforderungen in Hinblick auf Datensparsamkeit, Transparenz, freiwillige Einwilligung, Deaktivierung und Kennzeichnung erfüllen, l die Vorgaben des gesetzlichen Datenschutzes wirksam in die Praxis umgesetzt werden, rokratische und schnelle Lösung sei die Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Das fordert die DEHOGA-Zielvereinbarung Am 1. März 2005 wurde zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem DEHOGA eine freiwillige Zielvereinbarung zum Nichtraucherschutz in der Hotellerie und Gastronomie geschlossen: Danach müssen bis zum 1. März 2008 mindestens 90 Prozent aller Speisebetriebe 50 Prozent des Platzangebotes für Nichtraucher vorhalten. Zum 1. März 2007 müssen mindestens 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der Sitzmöglichkeiten ihren Gästen als reine Nichtraucherplätze anbieten. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche oder 40 Sitzplätzen. Die Nichtraucherplätze müssen laut der Vereinbarung deutlich gekennzeichnet sein. RFID – eine Technik mit Zukunft? Radiofrequenztechnologie für Identifikationszwecke (RFID) ist eine Technologie, die nach Vorstellungen der Industrie in naher Zukunft den Barcode verdrängen soll. Das Besondere an der RFID-Technologie ist, dass Informationen unsichtbar auf einem Chip gespeichert und kontaktlos ausgetauscht werden können. Der Vorteil für die Wirtschaft liegt auf der Hand: Der Einsatz von RFID kann insbesondere in der Logistik und im Handel für Einsparungen sorgen. Die Gefahr für die Verbraucher: Die Technik kann auch dazu genutzt werden, Lebensgewohnheiten von Verbrauchern unbemerkt für kommerzielle Zwecke auszuspionieren. l die Industrie den Datenschutz und die Datensicherheit in das technische Design integriert. 7 8 Gastkommentar Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Verbraucherschutz durch Transparenz, Fairness und Vertrauen von Peter Hauk, baden-württembergischer Verbraucherminister und Vorsitzender der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz „Die meisten Verbraucher von heute wissen selten, was sie haben wollen, bis sie’s gekauft haben. Dann wissen sie meistens, was sie nicht haben wollten.“ So drastisch beschreibt der Publizist Willy Meurer die modernen Konsumenten. Als Verbraucherminister von Baden-Württemberg möchte ich dieser Auffassung das Leitbild des mündigen und bewussten Verbrauchers entgegenhalten. Wir arbeiten in Baden-Württemberg an diesem Verbraucherbild und vernetzen dazu alle gesellschaftlichen Kräfte. Mit der Bündelung des Verbraucherschutzes im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im vergangenen Jahr haben wir die Verbraucherpolitik in Baden-Württemberg neu aufgestellt. Nun laufen die Fäden in einem Ministerium zusammen. Gleichzeitig knüpfen wir ein Netzwerk mit wichtigen Partnern: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Europäische Verbraucherzentrum und die Euro-Info-Verbraucher in Kehl, die Verbraucherkommission Baden-Württemberg und die Sektion Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Gemeinsam mit diesen Organisationen werden wir Verbraucherbildung und Verbraucherinformation in vielen Themenbereichen verstärken und setzen auf eine Verbraucherpolitik, die gleichzeitig Schutz bietet und Unterstützung bei Konsumentscheidungen leistet. Selbstbewusste Verbraucher können durch ihr Konsumverhalten auch Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Verbraucher- schutz sollte deswegen auch als eine Chance von der Wirtschaft wahrgenommen werden, als ein wichtiger Aspekt für die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen, die sich – gerade bei besonders hochwertigen Produkten – den Verbraucherschutz als ein Markenzeichen ihrer Geschäftspolitik auf die Fahne schreiben, können hieraus im Wettbewerb nur Vorteile gewinnen. Begegnen sich Verbraucher und Wirtschaft jedoch nicht auf Augenhöhe, ist ein starker Staat wichtig. Aktiver Verbraucherschutz kann für den Wirtschaftsstandort Deutschland auch ein Standortvorteil sein. Es ist mir wichtig, die Verbraucherpolitik auch auf der Bund-Länder-Ebene zu verstärken. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern sollen Initiativen im Verbraucherschutz auf den Weg gebracht werden. Wir wollen dabei im gesundheitlichen Verbraucherschutz die Qualität der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit weiterentwickeln. Ein besonderes Anliegen für Verbraucher und Politik ist die Einführung eines Anspruchs der Verbraucher auf Informationen über belastete und gefährliche Lebensmittel. Ich stehe voll und ganz hinter dem Anliegen, schnell eine verlässliche rechtliche Grundlage für einen solchen Anspruch zu schaffen. Der Entwurf der Bundesregierung zu einem Verbraucherinformationsgesetz muss im Gesetzgebungsverfahren nochmals kritisch betrachtet werden. Für ebenso wichtig halte ich es, dass gegebenenfalls rasch nachgebessert wird, sobald entsprechende Erfahrungen aus dem Vollzug in den Ländern vorliegen. Aus meiner Sicht sollte auch die Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer, denen verdorbene Lebensmittel angeboten werden, in diesem Gesetzgebungsvorhaben geregelt werden. Verbraucherbildung fängt vor Ort und sehr früh an. Die Politik muss sie deshalb schon in Schulen und Kindertagesstätten verankern. In Baden-Württemberg bieten wir im Bereich Ernährung diese Leistungen schon seit langem an. Für die Zukunft wollen wir Verbraucherbildung auch auf andere Themenfelder ausdehnen. Denn nur starke Verbraucher können bewusste Kaufentscheidungen treffen. Wir freuen uns, dass wir mit der neuen EUKommissarin Dr. Meglena Kuneva eine Mitstreiterin gewonnen haben. Gemeinsam wollen wir uns auf Europäischer Ebene für die Verbraucher einsetzen. Mit dem Grünbuch zur Überarbeitung des „Verbraucher-Acquis“ und mit der europäischen Verbraucherstrategie (2007–2013) hat das erste Halbjahr 2007 zwei für die Verbraucher wichtige Weichenstellungen gebracht. Diese Politik wird den Verbrauchern einen konkreten Mehrwert bringen. Einen Einblick in die Aktivitäten im Verbraucherschutz in Baden-Württemberg gibt der aktuelle Verbraucherschutzbericht 2006/2007. Zusätzlich bieten die Internetportale unter www.service-bw.de und www.ernährungsportal-bw.de wichtige Informationen. Minister Peter Hauk, MdL: l Geboren am 24. Dezember 1960, verheiratet, eine Tochter, ein Sohn. l Studium der Forstwissenschaften an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg. l Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 1992 l Seit dem 27. April 2005 Verbraucherminister im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. l Seit 2006 Vorsitzender der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). 9 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz Charta soll Konsumenten im Internet besser schützen vzbv: „Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband Kampf gegen Spamming und Phishing“, (vzbv) hat die zum Weltverbrauchertag sagte vzbv-Chefin Edda Müller. 2007 von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte Charta der Anbieter müssten ihre Grundrechte der Verbraucher in der digi- Geschäftsmodelle ändern talen Welt begrüßt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Daten- Sollte die Charta bestimmend für die schutz im Internet, das Recht auf Privat- künftige EU-Politik werden, müssten die kopien bei digitalen Inhalten sowie der Anbieter von Hard- und Software sich künftig weitaus stärker als bisher auf Anspruch auf Interoperabilität, also auf offene Technologiestandards einstellen. einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. „Verbraucher- „Verschiedene Systeme sollten miteinrechte dürfen nicht zu virtuellen Rech- ander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten ten verkommen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Charta bildet sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder das Fundament für ein verbraucherpoliti- Betriebssysteme gebunden werden“, sches Gesamtkonzept, um starke Bürger- heißt es im Text. und Verbraucherrechte auch in der digitaUmstritten ist auch der Einsatz von Kopierlen Welt durchzusetzen.“ schutzsystemen. Zahlreiche Anbieter nutDie Charta der digitalen Verbraucher- zen derzeit sogenannte „Digitale Rechte rechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. „Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Management (DRM)“-Systeme, die etwa das Anlegen von Sicherheitskopien unmöglich machen. In der Charta wird der Einsatz von DRM-Systemen künftig an bestimmte Bedingungen gekoppelt. So dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen „keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben.“ Darüber hinaus spricht sich die Charta gegen eine zu weit gehende „Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen“ aus. Sie folgt damit einer Forderung des vzbv, der sich gegen eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ wendet. Einen Durchbruch stellt die Charta auch beim Schutz vor Betrügereien im Zahlungsverkehr und beim Online-Banking dar. So heißt es in der Charta unter der Überschrift „Sicherheit von Informationstechnik“: „Die Anbieter internetbasierter Dienste müssen bei der Wahl der Sicherheitssysteme die Risiken der Nutzer so gering wie möglich halten.“ In der Praxis würde dieser Grundsatz bedeuten, dass beispielsweise Banken die Schäden durch Phishing oder den Missbrauch von EC-Karten nicht einfach auf ihre Kunden abwälzen könnten. 10 Charta: Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt Digitale Technologien durchdringen und ver- Mit dieser Charta werden faire Kernprinzipien müssen bei der Wahl der Sicherheitssys- ändern alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie benannt, die für die Bewältigung der Heraus- teme die Risiken der Nutzer so gering wie unterstützen den weiteren Ausbau der Informa- forderungen der digitalen Welt und für die Nut- möglich halten. tionsgesellschaft, einen breiten und chancen- zung ihrer Zukunftspotentiale unverzichtbar gleichen Zugang zu neuen Diensten, Informati- sind. Den besonderen Herausforderungen an den Schutz der personenbezogenen Daten, die mit onen und Meinungen und bieten die Grundlage 1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von der zunehmenden Nutzung des elektronischen kehr. Digitale Technologien können dazu beitra- Informations- und Kommunikationstechnik Geschäftsverkehrs gen, die Lebensqualität der Menschen zu ver- Ein Leben ohne allgegenwärtige Informations- nung zu tragen. Die Gewährleistung eines fai- für einen fairen elektronischen Geschäftsver- einhergehen, ist Rech- bessern und ihnen eine erweiterte Teilhabe am und Kommunikationstechnik ist nicht mehr ren Umgangs mit den persönlichen Daten der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben vorstellbar. Umso wichtiger sind hohe Stan- Verbraucherinnen und Verbraucher ist auch zu eröffnen. Schließlich kann die Digitalisierung dards zum Schutz der Verbraucherinnen und für die Unternehmen ein entscheidender Wirt- der Informations- und Kommunikationstechnik Verbraucher. Vertrauen in die Sicherheit und schafts- und Wettbewerbsfaktor. durch ihre besondere wirtschaftliche Dynamik Zuverlässigkeit der modernen Informations- gesellschaftlichen Wohlstand steigern. und Kommunikationstechniken ist Voraus- Im Interesse des Schutzes vertraulicher Daten setzung für eine intensive Nutzung von IT und ist damit erforderlich, dass Voraussetzung dafür ist, dass die berechtigten Internet. Bürgerinnen und Bürger müssen stär- l Daten entsprechend dem jeweiligen Stand Interessen aller Wirtschaftsbeteiligten – das ker sensibilisiert und informiert werden, damit heißt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sie ihre Sicherheitskompetenz weiter aus- l Verbraucherinnen und Verbraucher sich Unternehmen – gleichermaßen zur Kennt- bauen können. Damit die Informationstech- über die Vorkehrungen zum Schutz ihrer der Technik geschützt werden, nis genommen und sorgfältig zum Ausgleich nik auch in Zukunft zuverlässig funktioniert, Daten beim Anbieter informieren können, gebracht werden. Es muss auch in der digitalen muss das Bewusstsein für die Wichtigkeit von l Verbraucherinnen und Verbraucher vor Welt starke Verbraucherrechte geben. Verbrau- IT-Sicherheit weiter geschärft werden. Vertragsschluss Informationen über Art, Für die IT-Sicherheit sind folgende Grundsätze persönlichen Daten erlangen können, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer cherinnen und Verbraucher müssen wirksam vor Schäden durch neuartige Risiken geschützt l Daten von Verbraucherinnen und Verbrau- werden. Informationen sind notwendig, um die entscheidend: Eigenverantwortlichkeit der Nutzer zu stärken, l Integrität, d. h. vollständiger und mani- damit sie als gleichberechtigte Marktpartner pulationsfreier Zugang zu digitalen Dienst- freiwilliger Zustimmung erhoben, verar- informiert und selbstbestimmt Entscheidun- leistungen, verbunden mit einem hohen beitet und genutzt werden, es sei denn gen treffen können. Voraussetzung hierfür ist Standard für die Sicherheit und Zuverläs- die Verwendung der Daten ist zur unmit- neben dem notwendigen Wissen auch das Vor- sigkeit von Netzen und Systemen; handensein von Handlungsalternativen. Nur l Vertraulichkeit, d. h. Schutz vertraulicher informierte und auf ihre Rechte vertrauende und personenbezogener Daten vor unbe- Verbraucherinnen und Verbraucher werden die fugter Nutzung; chern nur mit deren ausdrücklicher und telbaren Vertragsabwicklung zwingend erforderlich oder anderweitig von einer gesetzlichen Grundlage gedeckt. Potentiale der digitalen Welt so effektiv nutzen, l Verfügbarkeit, d. h. die Eigenschaft von dass diese sich voll entfalten können – zum IT-Systemen bestimmte Anforderungen muss sich an den Prinzipien von Datenspar- Vorteil aller Beteiligten. innerhalb eines Zeitrahmens zu erfüllen; samkeit und informeller Selbstbestimmung der l Ein den potentiellen Risiken im Netz entDie wachsende Bedeutung digitaler Medien Der von den Anbietern praktizierte Datenschutz Nutzerinnen und Nutzer ausrichten. sprechendes Wissen der Nutzer, u. a. über 2. Zugang zu digitalen Medien erfordert eine umfassende verbraucherpoli- wirksame Schutzmaßnahmen, auch im tische Konzeption und die Formulierung kla- Rahmen einer frühzeitigen, breiten Ver- und Informationen rer Verbraucherrechte für die Nutzung digita- mittlung von Medienkompetenz; In einer funktionierenden Wissensgesellschaft ler Dienste. Ein wesentliches Ziel dabei ist der l Frühzeitige Information der Nutzer sen- muss neben der informationellen Selbstbe- gleichberechtigte Zugang zu einem vielfälti- sibler Online-Dienste (Beispiel: Online- stimmung auch der breite Zugang zu Informa- gen Spektrum kultureller Ausdrucksformen ent- Banking, Online-Auktionen) über aktuelle tionen und den Inhalten gewährleistet sein. sprechend dem UNESCO-Übereinkommen zum Sicherheitsrisiken; Bei der Ausgestaltung technischer Zugangs- Schutz der kulturellen Vielfalt. l Die Anbieter internetbasierter Dienste kontrollen, der Verschlüsselung elektronischer Massenmedien und vergleichbaren Schutz- weise auf bestehende Urheberrechte sowie zierung der Komplexität in der digitalen Welt mechanismen muss eine unangemessene gerechte, überschaubare und verständliche und die verbesserte Handhabbarkeit der Ange- Beeinträchtigung der Nutzerinteressen vermie- Vertragsgestaltungen sind Voraussetzungen, bote in rechtlicher und technischer Hinsicht den werden. um marktgerechtes, legales Verhalten der Ver- erforderlich. braucherinnen und Verbraucher zu gewährleisDer Zugang zu digitalen Informationen wird ten und Urheberrechtsverletzungen und deren 5. Potenziale nutzen u. a. durch den vom Urheber zugelassenen zivilrechtlichen Folgen vorzubeugen. Die neuen Technologien nutzerfreundlich zu Medien bestimmt. Dieser kann insbesondere 3. Interoperabilität gabe, für Politik, Wirtschaft und Verbraucher. durch die Verwendung von Digital-Right-Man- Nicht nur durch vertragliche Vereinbarungen gement-Systemen (DRM) unterschiedlich aus- können auf Nutzerseite Abhängigkeiten von Die digitale Welt bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch eine Vielzahl von gestalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Auf- Umfang der Nutzungsmöglichkeiten digitaler gestaltet sein. Die Nutzungsmöglichkeiten bestimmten Anbietern und deren Produkten digitaler Inhalte werden durch DRM-Systeme entstehen. Bindungen können zum Beispiel neuen Möglichkeiten und Chancen. Such- in der Praxis oft begrenzt. Im Interesse bei- auch durch entsprechende Produktgestaltun- maschinen, der Vertragsseiten, der Anbieter und der Nut- gen (bei Hard- und Software und DRM) geschaf- tungsdienste erschließen bisher ungeahnte zer, sollte den Nutzern beim Einsatz von DRM- fen werden. Informationsmöglichkeiten. Anbieterinformati- Systemen eine angemessene Flexibilität im Internetquellen und Bewer- onen, E-Commerce, Unterhaltung sowie Markt- Umgang mit legal erworbenen Inhalten zuge- Eine sowohl den Verbraucherinteressen als und Preisübersichten sind online jederzeit standen werden. auch den Interessen der Wirtschaft dienende verfügbar; entsprechendes gilt für Informati- Angebotsstrategie sollte zur Vermeidung von ons- und Dienstleistungsangebote unabhän- Daher soll der Einsatz von DRM-Systemen Abhängigkeiten auf offene Standards setzen giger Verbraucherorganisationen und Waren- nur unter folgenden – kumulativ wirkenden – und die Interoperabilität der Produkte gewähr- testinstitute, der Presse, der Regierung und Bedingungen erfolgen: leisten. Verschiedene Systeme sollten mitein- öffentlichen Verwaltung. l Die Integrität des privaten Eigentums in ander kommunizieren und interagieren kön- Bezug auf die Endgeräte, Programme und nen und die Nutzung von Inhalten sollte nicht Daten muss gewahrt bleiben. an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme keiten für die digitale Massenkommunikation gebunden werden. den Wettbewerb unter den Betreibern und Nut- l Die Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer dürfen nicht beein- Zusätzlich fördern neue Übertragungsmöglich- zern fester und mobiler Kommunikationsnetze Die Interoperabilität der Produkte ermöglicht mit entsprechend positiven Auswirkungen für l Es dürfen keine Nutzerprofile erstellt wer- es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre die Verbraucherinnen und Verbraucher. den und die Anonymität der Nutzer muss Marktmacht dahingehend zu nutzen, ihren trächtigt werden. gewahrt bleiben. l Die Wahrnehmung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen des Urheber- konkreten Vorstellungen und Ansprüchen ent- Eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung sprechende Angebote nachzufragen und so der digitalen Welt und ihrer Nutzungsbedin- den Markt mit zu gestalten. gungen kann mit ihrem umfassenden Angebot dazu beitragen, das vielfach bestehende struk- rechts muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden. Eine Strafverfolgung nicht kommerziell begrün- 4. Barrierefreiheit und Gleichberechtigung turelle Informationsungleichgewicht zwischen Menschen aller sozialen Schichten, Weltan- den Marktteilnehmern abzubauen. Damit leis- schauungen, Altersgruppen und Menschen mit ten digitale Informationsangebote einen wichti- deter Urheberrechtsverletzungen über das Behinderungen bietet die digitale Welt neue gen Beitrag zu einem fairen und transparenten unverzichtbare Maß hinaus sollte vermieden Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftli- Wettbewerb im Interesse der Verbraucherinnen werden. chen Leben, für einen freien Informations- und und Verbraucher sowie der Unternehmen. Meinungsaustausch und zur individuellen InteUnverzichtbar für faire Marktverhältnisse ist gration in die Arbeitswelt. Grundvoraussetzung Die Charta wurde am 15. März 2007 im Rahmen die frühzeitige und transparente Information hierfür ist, dass digitale Angebote von allen der Konferenz „Herausforderungen und Chan- der Verbraucherinnen und Verbraucher, in wel- Nutzern, unabhängig von ihren persönlichen cen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der chem Umfang digitalisierte, urheberrechtlich und/oder technischen Möglichkeiten, genutzt Verbraucherpolitik“ von Bundesminister Horst geschützte Werke genutzt werden können. Hin- werden können. Zum anderen sind die Redu- Seehofer veröffentlicht. www.eesc.europa.eu 12 Europa news europe Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Verbraucher gehören ans Steuer der wirtschaftlichen Entwicklung Europäischer Verbrauchertag zu Finanzdienstleistungen in Europa Zum Europäischen Verbrauchertag haben auf die Bedürfnisse der Verbraucher einder Verbraucherzentrale Bundesverband stellen, sind auch wettbewerbsfähiger (vzbv) gemeinsam mit dem Europäischen und innovativer.“ Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) die Wahrung der Verbraucherinteressen Harmonisierung versus bei der Gestaltung des Binnenmarktes Verbraucherschutz? für Finanzdienstleistungen angemahnt. Bei der Entwicklung des europäischen Offen und kontrovers diskutiert wurde die Binnenmarktes könne es nicht nur dar- Frage, wie der Spagat zwischen der Wahauf ankommen, Barrieren für Anbieter zu rung eines hohen Verbraucherschutzbeseitigen. Vielmehr müsse der Verbrau- standards als „Motor wirtschaftlichen cher in seinen Rechten gestärkt werden, Wandels“ einerseits und einem auch damit er diesen Markt auch annehmen im Verbraucherschutz harmonisierten könne. EWSA und vzbv: Verbraucher- Binnenmarkt andererseits gelingen kann. schutz ist kein Hemmnis, sondern Motor und Qualitätsmerkmal eines funktionie- Der EWSA spricht sich für ein Prinzip der renden Binnenmarktes. Ziel müsse es „Upward Harmonisierung“ als wichtiges sein, dass die Verbraucher sich auch in Element des Binnenmarktes aus. „Wir Europa „zu Hause“ fühlen. unterstützen die Ziele der Kommission, das Vertrauen der Verbraucher, sowie Seit 1999 bemüht sich die Europäische Rechtssicherheit und Markteffizienz der Union (EU) auch im Finanzdienstleis- Zahlungen im Binnenmark zu erhöhen, tungssektor um den Aufbau eines Bin- wobei Transparenz für die Verbraucher eine große Rolle spielen muss“, sagte nenmarktes. Dabei geht es nicht nur um einen ungehinderten Zahlungsverkehr, EWSA-Präsident Dimitris Dimitriadis. auch Anlage- und Kreditprodukte sowie Ziel müsse sein, dass sich die VerbrauVersicherungen sollen grenzüberschrei- cher in einem Europäischen Finanztend genutzt werden können. Im Weißbuch für die Finanzdienstleistungspolitik 2005–2010 werden nicht weniger als 72 Maßnahmen aufgelistet. dienstleistungsmarkt „ohne Mauern“ frei bewegen können. Der vzbv befürchtet, dass im Ringen um eine Vollharmonisierung hohe nationale Verbraucherschutzstandards auf der Strecke bleiben. „Die Gleichung ‚Erst die Marktöffnung durch Harmonisierung und dann der Verbraucherschutz“ kann nicht aufgehen“, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Es sei zu prüfen, ob neben der Notwendigkeit einer Harmonisierung im Zahlungsverkehr auch bei Krediten und Versicherungen ein Bedarf für einen weitgehend harmonisierten Binnenmarkt bestünde. Ein Markt wie Deutschland mit über 2000 Banken und Sparkassen sei höchst kompetitiv. Hohe Standards für den jeweils nationalen Verbraucherschutz und mehr Transparenz müssten primäre Ziele der EU-Politik sein, weniger der Appell, seine Finanzgeschäfte in anderen Ländern abzuwickeln. Das Gezerre der Dienstleistungsrichtlinie um die Harmonisierung und das Herkunftslandprinzip müsse eine Mahnung sein. Kostenlose Finanzberatung für Briten Verbraucher als Motor der Wirtschaft Regierung und Unternehmen sollen sich Kosten teilen Bei der Tagung „Finanzdienstleistungen in Europa“ versicherte EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva, sich in den kommenden drei Jahren für wirtschaftliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die Verbraucherinteressen stärker berücksichtigen. „Verbraucher gehören ans Steuer der wirtschaftlichen Entwicklung“, zitierte Kuneva die neue verbraucherpolitische Strategie der Kommission. Die Botschaft: Die EU muss wieder die Verbindung zu ihren Bürgern finden. Kuneva: „Märkte, die sich aktiver Die Angebote von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen sind für Kunden oft schwer zu verstehen oder miteinander zu vergleichen. In der Folge belasten überflüssige Versicherungen, Unterversicherungen und überteuerte oder sorglos aufgenommene Kredite die Verbraucher. Wer über keine gute finanzielle Allgemeinbildung verfügt, kann leicht in finanzielle Nöte geraten. Grund genug für die britische Regierung, jedem Bürger künftig kostenlose finan- zielle Beratung anbieten zu wollen. Nach Plänen des britischen Finanzministeriums soll durch ein solches Angebot gerade ärmeren Bevölkerungskreisen zu mehr Wohlstand verhelfen. Die britische Regierung plant, dass die Beratungskosten einerseits vom Finanzministerium, andererseits von Finanzunternehmen getragen werden. Mit der Planung des neuen Beratungsangebots hat das Finanzministerium den Vorstandsvorsitzenden der britischen Tochter http://ec.europa.eu/consumers news europe 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz Europa Mehr Verbraucherschutz im Binnenmarkt EU-Reform des Verbraucher-Acquis Die neue Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, will dem Binnenmarkt neue Impulse verleihen und das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte stärken. Dazu hat die Kommission Anfang Februar ein „Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucher-Acquis)“ veröffentlicht. Insgesamt stehen acht Richtlinien, die das deutsche Verbraucherschutzrecht maßgeblich prägen, auf dem Prüfstand. Dabei geht es um für Verbraucher wichtige Fragen im Fernabsatzrecht (Internethandel, Widerrufsfristen), um allgemeine Fragen des Kaufrechts im stationären Handel (Gewährleistungsfristen, Umtausch, Reparatur, Schadenersatz), aber auch um spezielle Bereiche wie das Pauschalreiserecht oder Timesharing (Teilzeitwohnrechte). Ende April soll der Diskussionsprozess abgeschlossen sein. Das Ziel der Kommission: Garantien, Rückvergütungen und vertragliche Widerrufsfristen sollen so angepasst und EU- des niederländischen Versicherers Aegon beauftragt. Dieser soll bis Jahresende ein Konzept vorlegen. Die Finanzberatung soll spätestens ab 2012 landesweit angeboten werden. Banken wie Versicherer in London erwarten in einer ersten Reaktion, dass sich diese staatliche Leistung im Erfolgsfall wohl auch in anderen westeuropäischen Ländern durchsetzen könnte. http://www.hm-treasury.gov.uk/newsroom_and_speeches/press/2007/press_ 07_04.cfm beim grenzüberschreitenden Einkauf weit harmonisiert werden, dass sie sich der rasch wandelnden digitalen Welt über digitale Medien (Internet etc.) für anpassen können und den Binnenmarkt Verbraucher weitgehend unklar. Bisher ist es weitgehend individuell geregelt und beleben. Derzeit sind die Richtlinien zum Teil schlecht aufeinander abgestimmt den Gerichten überlassen, das alte Recht und überschneiden sich in ihren Anwen- auf das digitale Zeitalter anzupassen. So ist zum Beispiel immer noch unklar, indungsbereichen. „Wir brauchen eine grundlegende Überarbeitung des Ver- wieweit zum Beispiel Lizenzbedingungen für Computer-Software überhaupt Allgebraucherrechts“, sagte Meglena Kuneva bei der Vorstellung des Grünbuchs. Diese meine Geschäftsbedingungen sind und soll nicht nur den Verbrauchern mehr damit in den Anwendungsbereich der Sicherheit beim Internethandel bringen, Richtlinie fallen. Dies soll sich ändern. sondern auch neuen Unternehmen den Einstieg mit vereinfachten und vorherseh- Parallel dazu läuft derzeit das Gesetzbaren Vorgaben erleichtern. Die Kommis- gebungsverfahren zur so genannten sarin sprach sich gegen „27 Mini-Märkte“ „ROM I -Verordnung“ über das in Verträgen in Europa aus. Schließlich solle der Ver- anwendbare Recht. Dabei geht es nicht braucher von mehr Auswahl und Preis- um die Verbraucherschutzrechte, wie sie im Verbraucher-Acquis geregelt werden, wettbewerb im Binnenmarkt profitieren. sondern um die Frage, in welchen Fällen das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers Garantie, Widerruf und Haftung zur Anwendung kommt (analog zum „ZielNeben rechtlichen Grundsatzfragen dis- landprinzip“ bei Dienstleistungen). Wenn kutiert das Grünbuch auch Detailfra- ein deutscher Verbraucher im Internet gen etwa zum Verbrauchsgüterkauf. Hier ein Produkt bei einem spanischen Anbiestehen zum Beispiel die Zeitdauer für ter bestellt hat, ist konkret die Frage zu Widerruf und Garantie, eine direkte Haf- beantworten: Gilt deutsches oder spanitung und Rücknahmepflicht der Herstel- sches Recht? ler bei fehlerhaften Produkten sowie unterschiedliche Lieferbedingungen auf dem Prüfstand. Nach den Vorstellungen Die Reform des Verbraucher-Acquis der Kommission soll die Garantie für die umfasst folgende acht Richtlinien: gesamte Lebenszeit eines Produktes gelten, wenn das Unternehmen seine Infor- l die Haustürwiderrufsrichtlinie mationspflichten verletzt – etwa wenn 85/577/EWG die Dauer der Garantie nicht im Vertrag l die Pauschalreiserichtlinie 90/314/ oder auf einem Garantieschein vermerkt EWG ist. Für Hersteller soll der Zeitraum für die l die Klauselrichtlinie (AGB) 93/13/ Beweislast, dass sie ein Produkt ohne EWG Mängel ausgeliefert haben, von sechs auf l die Teilzeitwohnrechterichtlinie 24 Monate verlängert werden. 94/47/EG l die Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG l die Preisangabenrichtlinie 98/6/EG Neue Regeln für den Internethandel l die Unterlassungsklagenrichtlinie Besondere Auswirkungen wird die Reform 98/27/E des Verbraucher-Acquis auf die digitale l die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Welt haben. Derzeit ist die Rechtslage 99/44/EG 13 www.sdk.org 14 Mitglieder im Portrait Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Aus Kleinaktionären werden Kapitalanleger Geldanlage wird für Verbraucher immer wichtiger – etwa für die private Altersvorsorge. Für diesen Wandel steht auch die SdK: Als „Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre“ 1959 gegründet, haben sich die Anlegervertreter vor drei Jahren in „SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“ umbenannt. Anfänglich setzten sie sich vor allem für die Rechte und Interessen von Minderheitsaktionären ein. Doch die Bandbreite ihrer Arbeit hat sich erweitert, und die Ansprüche der Mitglieder haben sich verändert. Unabhängig, ehrenamtlich Rund 50 Sprecher vertreten jährlich auf gut 600 Hauptversammlungen die Stimmrechte von Aktionären und bereiten rechtliche Schritte vor, wenn sie die Aktionärsrechte nicht ausreichend gesichert sehen. Außerdem sind die Anlegervertreter in Gremien der Börsensachverständigenkommission, im Übernahmebeirat und Widerspruchsausschuss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie in Börsenräten von Regionalbörsen SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger Mitglied im vzbv seit 2003 Vorstand: Klaus Schneider, Willi Bender, Reinhild Keitel, Hansgeorg Martius, Harald Petersen, Markus Straub Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. Maximilianstr. 8 · 80539 München Tel. (089) 20 20 846 0 Fax (089) 20 20 846 10 www.sdk.org · [email protected] tätig. Um unabhängig zu bleiben, arbeiten die Mitarbeiter der SdK überwiegend ehrenamtlich. Deshalb streben sie aktiv auch keine Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Aktiengesellschaften an, sondern übernehmen diese nur übergangsweise in Ausnahmesituationen. Seit 2003 ist die SdK Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Anlegervertreter hoffen, die Anlegerinteressen gemeinsam mit dem vzbv besser durchsetzen zu können, als es ein Verein mit geringeren personellen und finanziellen Möglichkeiten zu tun vermag. Die Bedeutung dieser Zusammenarbeit zeigt sich nicht zuletzt bei Gesetzesvorhaben im Aktienwesen und Anlegerschutz, die in den letzten Jahren durch die Vorgaben der Europäischen Union neue Impulse bekommen haben. Ideelle und materielle Erfolge Die Erfolge der SdK sind ideeller, aber auch handfester materieller Art. Mit Grundsatzurteilen hat der Verein die Position der Minderheitsaktionäre klären können. Die Anlegervertreter besserten mit einer Vielzahl aktienrechtlicher Spruchverfahren nachträglich beachtliche Abfindungszahlungen auf: mehrere 100 Millionen Euro in den zurückliegenden Jahren. Ein Meisterstück gelang der SdK 2004, als sie verhinderte, dass das Unternehmen Primacom gänzlich von den Gläubigern übernommen wurde und die Aktionäre mit wenigen Cent abgespeist werden sollten. Inzwischen steht die Gesellschaft wieder auf einer gesunden Basis, und der Kurs hat sich vervielfacht. Außerdem trug die kritische Auseinandersetzung mit dem Zertifikatemarkt dazu bei, dass inzwischen ein Teil der Anbieter einen Wohlverhaltenskodex anerkennt. Für die SdK ein erster, noch keineswegs ausreichender Erfolg. Beispiele schlechter Unternehmensführung Eine gute Unternehmensführung ist die Richtschnur, mit der die SdK das Management eines Unternehmens beurteilt: Corporate Governance heißt gute Unternehmensführung. Schlechte Noten erhielten hingegen aktuell Siemens und ThyssenKrupp. ThyssenKrupp hat im Januar ein Sonderrecht zur Besetzung des Aufsichtsrates für eine Stiftung geschaffen, die mit 25 Prozent an ThyssenKrupp beteiligt ist – und dies mit den Stimmen der begünstigten Stiftung. Die SdK hält auch den Umgang des Siemenskonzerns mit den Korruptionsvorfällen im Unternehmen für unverantwortlich. „Korruption“, so die Anlegervertreter, „gehörte anscheinend bei Siemens zum ‚normalen’ Geschäft“. Für sie ist es unglaubwürdig, dass der ehemalige, langjährige Vorstandsvorsitzende Heinrich von Pierer, unter dessen Verantwortung sich die Korruptionsvorfälle ereigneten, nun als Aufsichtsratsvorsitzender deren Aufarbeitung überwachen soll. Zumindest ein Ruhen seines Amtes wäre aus Sicht der SdK geboten. Die 30 Prozent Nein-Stimmen bei der Entlastung verstehen die Anlegervertreter denn auch als symbolische Ohrfeige. www.verbraucher-gegen-spam.de vzbv intern 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz vzbv Intern 15 Spam-Projekt: Werbemüll per E-Mail für Spammer weiter lukrativ Bundesnetzagentur jetzt Mitglied im Anti-Spam-Bündnis Der vzbv hat eine kritische Bilanz seines Anti-Spam-Projekts gezogen. „Spamming ist ein weltweites Problem“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Es ist aber inakzeptabel, wenn Deutschland nicht einmal den Mindestbeitrag leistet, den es leisten kann.“ Müller forderte hohe Bußgelder für die Absender von Spam. „Die Zeit kleiner Projekte ist vorbei: Die Bundesregierung muss jetzt politisch handeln.“ Die Bundesnetzagentur ist dem Aktionsbündnis gegen Spam beigetreten. Das Anti-Spam-Bündnis besteht aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und jetzt auch der Bundesnetzagentur. Ziel des Bündnisses ist zum einen, sich gegenseitig über Beschwerdefälle zu informieren. Zum anderen soll die gemeinsame Rechtsverfolgung weiter verbessert und verstärkt werden. Durch diese Zusammenarbeit werden die unterschiedlichen Kompetenzen der Beteiligten genutzt, um gegen Spamming in Deutschland mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gemeinsam vorzugehen. „Wir müssen jetzt die politischen Lehren aus dem Projekt ziehen“, bilanziert vzbvChefin Edda Müller. Das vom Bundestag beschlossene Telemediengesetz sei unzureichend. Jeder Versand von SpamMails müsse mit einem Bußgeld sanktioniert werden – und zwar nicht nur dann, wenn – wie im Telemediengesetz vorgesehen – die Kopf- und Betreffzeile der Mail verschleiert ist. Zudem fordert der vzbv die Heraufsetzung der Bußgeldhöhe auf 500.000 Euro. „Die vorgesehenen 50.000 Euro zahlen Spammer aus der Portokasse“, sagte Müller. die mit Viren, Würmern oder Trojaner verseucht waren. Verbraucherkommissarin Kuneva zu Gast beim vzbv Ihre Vision vom selbstbewussten, informierten und starken Verbraucher als Motor der Wirtschaft hat EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva (im Foto links) als Gast der Mitgliederversammlung des vzbv bekräftigt. Sie schrieb der Verbraucherpolitik eine Schlüsselrolle für mehr Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union zu. Foto: Baumbach Der vzbv hatte im Rahmen seines AntiSpam-Projekts Online-Nutzer aufgerufen, Spam einer Beschwerdestelle zu melden – anschließend sollten die Absender rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Im Schnitt schickten Verbraucher täglich rund 5.000 Mails an die Beschwerdestelle. Doch trotz intensiver Recherchen gelang es nur in den wenigsten Fällen, gegen die Verursacher vorzugehen: Insgesamt führte der vzbv 59 Verfahren gegen Spammer, von denen 27 zur Unterlassung gezwungen werden konnten. Weitere 25 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Das Hauptproblem beim Vorgehen gegen Spam ist die Rückverfolgung: Zum einen kommen die meisten Spams aus dem Ausland, zum anderen sind die von Spammern genutzten und beworbenen Internetseiten meist nur kurzfristig aufrufbar. Das Spam-Projekt Finanziert wurde das eineinhalbjährige Projekt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen der Länder wurde die Internetseite www.verbrauchergegen-spam.de ins Leben gerufen. Dort können Online-Nutzer neben Hintergrundinformationen rund um das Thema Spam auch einen Kurzfilm zum Thema herunterladen. Im Rahmen des Projekts führte der vzbv zwei Online-Umfragen durch: Fast 60 Prozent der rund 1000 Befragten gab an, wöchentlich zwischen zehn und 100 Spam-Mails zu erhalten. Jeder dritte Internetnutzer wurden Opfer von Spam-Mails, Die Verbraucherkommissarin bezeichnete den vzbv als „eine der einflussreichsten Verbraucherorganisationen“. Sie lobte besonders die Unterstützung des vzbv in der Aufbauarbeit der Verbraucherorganisationen der mittel- und osteuropäischen Länder. „Dies zeigt klar Ihr Bestreben zur Optimierung des Verbraucherschutzes auch über die deutschen Landesgrenzen hinaus“, so Kuneva. Der vzbv erneuerte seinen Vorschlag für einen Europäischen Rat der Verbraucherminister. „Wenn Europa die leistungsfähigste Wirtschaftsregion der Welt werden will, dann geht das nur mit Unternehmen, die im Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards stehen.“ Dafür sei eine Verbraucherpolitik aus einem Guss erforderlich, so vzbv-Vorstand Edda Müller. Anders als etwa in der Innen-, Umweltoder Rechtspolitik gibt es bisher keine durch einen eigenständigen Ministerrat koordinierte Verbraucherpolitik. www.verbraucherzentrale-energieberatung.de vzbv intern vzbv Intern Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 EU-Netzwerk erleichtert Rechtsverfolgung 50 Jahre Verbraucherzentrale Hamburg Am 1. März gab EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva in Brüssel den Startschuß für die europaweite Zusammenarbeit der 27 nationalen EU-Verbraucherschutzbehörden. Mit diesem neuen europäischen VerbraucherschutzNetzwerk erhält auch der vzbv neue Aufgaben und wird mehr als bisher auch grenzüberschreitende Klageverfahren durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat als älteste Verbraucherzentrale Deutschlands ihren 50. Geburtstag gefeiert. 12 Frauen gründeten am 5. März 1957 die erste deutsche Verbraucherzentrale. Gründungsvorsitzende war Elsbeth Weichmann. „Unabhängig von Anbietern und Staat, engagiert und mutig für Verbraucherinteressen eintreten – leise war die Verbraucherzentrale nie“, fasst Geschäftsführer Günter Hörmann die Vereinsgeschichte zusammen. Dabei wird der vzbv eng mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammenarbeiten, das als zentrale Verbindungsstelle zwischen den europäischen Behörden fungiert. Das BVL soll konkrete Beschwerden an den vzbv und andere klagebefugte Verbände zur Rechtsverfolgung weiterleiten. „Der Spruch ,Verbraucherschutz macht an Grenzen halt‘ wird damit der Vergangenheit angehören“, sagte Edda Müller. Bereits in der Vergangenheit war der vzbv Ansprechpartner für ausländische Verbraucherorganisationen und -behörden. Seit Jahren beteiligt er sich in Kooperation mit dem Bundesverbraucherministerium aktiv in internationalen Dachorganisationen und Netzwerken, wie dem International Consumer Protection Enforcement Network (ICPEN). Mit dem von Verbraucherkommissarin Kuneva vorgestellten Netzwerk können jetzt grenzüberschreitende Klageverfahren koordiniert und noch wirksamer durchgeführt werden. Anders als in anderen EU-Staaten werden Verstöße gegen Verbraucherrechte in Deutschland überwiegend durch die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale verfolgt: Der vzbv und die Verbraucherzentralen versandten im Jahr 2006 rund 1.300 Abmahnungen. Durchschnittlich fünf Prozent der vom vzbv bearbeiteten Fälle haben einen grenzüberschreitenden Bezug. Höchstes Pro-Kopf-Budget, höchste Eigenfinanzierungsquote Während die Verbraucherzentrale in den fünfziger Jahren vor allem Preisberichte veröffentlichte und in den Sechzigern Hausgeräte ausstellte, ging es in den Siebzigern um die Durchsetzung neuer Verbraucherrechte. In den Achtzigern standen der Umweltschutz und seit den Neunzigern die Verbands- und Sammelklagen gegen Banken, Versicherungen, Telefon- und Energiekonzerne im Vordergrund. Die Hamburger Verbraucherzentrale verfügt über das größte Budget pro Kopf der Bevölkerung und mit 35 Prozent die höchste Eigenfinanzierungsquote unter den Verbraucherzentralen der Bundesländer. Die Verbraucherzentrale hat 100 feste und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.vzhh.de Bundesweite Servicenummer für Energieberatung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Verbraucherzentralen haben einen neuen Service zur Energieberatung für Verbraucher gestartet: Erstmals sind die rund 400 Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen unter einer bundesweiten Servicenummer erreichbar. Die zentrale Servicenummer ist bundesweit unter 0900 1 3637443 („0900 1 ENERGIE“, 14 ct/ Minute aus dem deutschen Festnetz) zu erreichen. Dort können die Verbraucher direkt einen Beratungstermin bei einem von 250 Energieexperten der Verbraucherzentralen vereinbaren. Parallel informiert unter www.verbraucherzentrale-energie- Foto: Baumbach 16 beratung.de auch eine neue Internetplattform über Energiesparen und die bestehenden Beratungsangebote. Bereits in der Vergangenheit war die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen höchst erfolgreich. Die Fördermittel von jährlich rund 3,5 Millionen Euro führen zu Investitionen der Konsumenten in energiesparende Technologie zwischen 40 und 80 Millionen Euro im Jahr. Das investierte Geld trägt damit nicht nur zum Klimaschutz bei – das Gros kommt heimischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Ausbildung beim vzbv: Vorstand Edda Müller gratuliert Claudia Wagner und Marcel Burkhardt am 12.03.2007 zu ihrer erfolgreich abgeschlossenen Lehre als Bürokauffrau/-mann. Mit von der Partie: Personalchef Uwe Hüser und Verwaltungsleiterin Silvia Doll. Mit Lydia Kasten und Vanessa Schulz haben im Februar zwei neue Auszubildende eine kaufmännische Lehre beim vzbv begonnen. vzbv intern 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz vzbv Intern Wie Starke mit Schwachen umgehen Ein Nachruf auf Wolfgang Scholl Wenn man zum Telefonhörer griff, um mit Wolfgang Scholl zu sprechen, musste man sich sammeln. Man wusste: Jetzt wird es ernst. Zumindest, wenn es um seine Themen ging. Dann entkam man ihm nicht so leicht, konnte sich der Ernsthaftigkeit und der Beharrlichkeit, mit der er seinen Weg verfolgte, nicht so ohne weiteres entziehen. Worum es ihm ging? Man wusste es ganz ohne Zweifel: Hier stritt einer für Fairness, für Gerechtigkeit. Sein Thema waren Versicherungen. Kein Zufall, dass einer wie er ausgerechnet bei diesem Thema gelandet war. Vor Jahren hatte er ja selbst einmal bei einem Versicherungsvertrieb gearbeitet, hatte die Methoden kennengelernt, mit denen Provisionen nachgejagt wurden, mit denen ahnungslosen Kunden an deren Bedarf vorbei überteuerte Versicherungen mit löcherigem Leistungsumfang vekauft wurden. Wolfgang Scholl als Vertriebler? Das konnte nicht gut gehen. Und es ging nicht gut, jedenfalls nicht aus der Sicht der Lobbyisten, denen er sich später an die Fersen heftete. Versicherungen sind ein wichtiger Wirtschaftszweig in Deutschland. Ohne differenzierten, leistungsfähigen Versicherungsmarkt wäre das komplexe Leben einer hochgradig arbeitsteiligen Wirtschaft nicht vorstellbar. Der Verkauf und Vertrieb von Versicherungen an Privatkunden ist also ganz unzweifelhaft ein wichtiges, legitimes Geschäft. Und Viele, sehr Viele betreiben es auch als ehren- wertes Geschäft. Man wird der Versicherungswirtschaft dennoch kein Unrecht tun, wenn man feststellt, dass es wenigen anderen Branchen derart gut gelungen ist, die Gesetzgebung in Deutschland so sehr im Sinne eigener Interessen zu beeinflussen wie der Versicherungsbranche. Das Ergebnis: Die meisten Bürger verschwenden einen Haufen Geld für Versicherungen, die sie viel preiswerter haben könnten, deren Leistungen oft eher bescheiden sind und die oft nicht einmal die wichtigsten Lebensrisiken abdecken. Wolfgang Scholl wusste darum und er stritt mit Leidenschaft, mit Ausdauer, mit Hartnäckigkeit und, ja, auch mit Detailversessenheit darum, dass sich dies ändern möge. Und dies mit Erfolg: Mindeststandards für Versicherungsprodukte tragen ebenso seine Handschrift wie der aktuelle Entwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts. Dieses Mammutprojekt war bis zuletzt sein Hauptanliegen. Nebenbei kämpfte er erfolgreich gegen unseriöse Geschäftspraktiken, etwa die Kopplung von Kreditvergaben an Restschuldversicherungen. Dazu gab es vier Tage nach seinem Tod eine von ihm vorbereitete Pressekonferenz – so hätte er es sicher gewollt. Seine Motivation war handfester, hatte sein Fundament in seinem Bild vom Menschen: Es empörte ihn ganz einfach, wenn der Stärkere den Schwächeren übervorteilt. Seine so überaus starke Motivation ließ einen zuweilen nachdenklich werden über die Werte, die unser Wirtschaftsleben bestimmen. Nicht immer war es für seine Kolleginnen und Kollegen ganz leicht, es mit seiner Genauigkeit aufzunehmen, mit seinem Wunsch, die Tiefen des Versicherungsgeschäfts noch bis in den letzten Grund zu durchdringen. Auch wir Leute aus der Pressestelle haben uns damit manchmal schwergetan: Man konnte sich immer auf ihn verlassen, er hatte Humor. Es war aber zugleich immer eine Spannung im Gespräch mit ihm, wenn es darum ging, ein komplexes Problem in einer schlanken Schlagzeile zu fassen, einen schwierigen Sachverhalt in wenigen Worten plakativ zu verdichten. Sein Arbeitsstil war Gesprächsthema auch unter Kollegen. Wenn es einmal spät wurde und man abends auf dem Nachhauseweg einen Blick zurück auf die Pillbox warf, brannte in seinem Büro oft noch das Licht. Kurz vor seinem Tode scherzte ich im Gespräch mit einer Kollegin: „Wolfgang hat bis zu seiner Pensionierung noch fünfzehn Jahre Zeit, um den Versicherungsmarkt endlich verbraucherfreundlich zu gestalten.“ Diese Zeit war ihm nicht mehr gegeben. An seinem Ziel werden wir weiterarbeiten. Von seiner erfolgreichen Lobbyarbeit werden auch nach seinem Tod noch viele profitieren. C. Mohn, 25. Januar 2007 vzbv mit Audiocodec anwählbar Seit Februar 2007 ist der vzbv mit einem so genannten Audiocodec (Scoopy) anwählbar. Rundfunkanstalten können den vzbv damit nahezu in Studioqualität anwählen, Interviews führen oder aufzeichnen oder zu Livekonferenzen zuschalten. Unter der Nummer (030) 258 00 292 steht das Audiotec für Aufnahmen in Studioqualität zur Verfügung. Wenn Sie einen Interviewtermin verabreden wollen, kontaktieren Sie bitte die vzbv-Pressestelle unter (030) 258 00 525. 17 18 Meinungen Meilensteine Digitale Rechte: Streit mit Apple Mit Freude habe ich gehört, dass mehrere europäische Länder ihre Aktionen im Rechtsstreit mit Apple koordinieren, um die Interoperabilität mit anderen Playern zu ermöglichen. Mit meinem Apple-Computer wiederum kann ich elektronische Medien bestimmter Anbieter nicht abspielen. Vom Übertragen auf einen mobilen Player möchte ich gar nicht erst sprechen. Gregor Matz, E-Mail vom 30.01.2007 Sprachlicher Verbraucherschutz Eine Zahlungspflicht bestehe daher nicht. Führende Abgeordnete der CDU/CSU- Der vzbv erhofft sich von diesem Urteil Bundestagsfraktion haben eine Initiative eine Ausstrahlungswirkung auf ähnliche zum „sprachlichen Verbraucherschutz“ „Kostenfallen im Internet“ (siehe Seite 5). gestartet. Die Abgeordneten fordern von (Urteil AG München vom 16.1.07, AZ 161 C der Bundesregierung, sich dafür einzu- 23695/06, rechtskräftig) setzen, dass wichtige Dokumente, Veröffentlichungen und Hinweisschilder Entscheidungsfreiheit der Verbraucher in einer klaren, für alle Bürger verständ- darf nicht beeinträchtigt werden lichen Sprache verfasst werden und man Der Kundenkartenanbieter HappyDigits sich auch dann zurechtfindet, wenn man hatte bei einem Gewinnspiel zur Fußausschließlich die deutsche Sprache ballweltmeisterschaft 2006 WM-Karten beherrscht. Zudem solle die Bundesregie- zur Verlosung angeboten. Voraussetzung rung als Anteilseignerin – zum Beispiel der für die Teilnahme war, dass VerbraucherBahn – darauf achten, dass es in Gebäu- daten weitergegeben und von Happyden alle Informationen auch in deutscher Digits und seinen Partnern für WerbeSprache gibt. 33 Prozent der deutschen zwecke verwendet werden dürfen. Diese Bevölkerung beherrschen nach eigenen Kopplung hat das Oberlandesgericht Köln Angaben keine Fremdsprache. (OLG) für nicht zulässig erklärt. Dreist: Unerlaubte Telefonwerbung 2006 habe ich unzählige Werbeanrufe bekommen. Die Werbeanrufe haben mich ganz schön genervt und wütend gemacht. Meinen Anrufbeantworter versuche ich als Waffe gegen die Werbeanrufe zu benutzen. Die Firmen sagen, dass sie die Nummern von Versandhäusern und Verlagen kaufen, die versichern, dass jeder Kunde eingewilligt habe, zu Werbezwecken kontaktiert zu werden. Diese Aussage ist dreist. Britta Fette, E-Mail vom 30.01.2007 Heute haben wir wieder mal einen unerwünschten Werbeanruf bekommen, von der SKL. Ich bat die Frau, dass sie unsere Telefonnummer aus ihrem System löschen solle. Daraufhin sagte sie mir, dass es keinen Zweck hätte, da die SKL in regelmäßigen Abständen alle Daten wieder von dem „Verbraucherzentralamt“ übermittelt bekommen würde. Andreas Krippendorf, E-Mail vom 02.02.2007 Keine Zahlung bei Internet-Abzocke Ein Urteil des Amtsgerichts München hat eine Verbraucherin von der Zahlung einer Rechnung freigesprochen, die ihr für die Nutzung der Internetseite www.lebenserwartung.de in Rechnung gestellt wurde. Auf dieser Website bietet der Anbieter VitaActice Ltd. die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Im konkreten Fall ließ sich die Internetnutzerin ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Richterin kam in ihrem Urteil zu dem gleichen Ergebnis. Verbraucherpolitische Korrespondenz | 03.2007 Auf Antrag des vzbv hatte das Landgericht Köln im April 2006 diese Form des Gewinnspiels zunächst durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Auf den Widerspruch von HappyDigits hin wurde die einstweilige Verfügung im August 2006 durch ein Urteil bestätigt. Dagegen legte das Unternehmen wiederum Berufung vor dem OLG ein. Mitte März 2007 nahm HappyDigits die Berufung zurück. Das OLG wies ausdrücklich auf die Vorschrift des § 4 Nr. 1 UWG hin, wonach durch die Vorgehensweise von HappyDigits die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher in unzulässiger Weise eingeschränkt würde. (Urteil des LG Köln vom 10.08.2006, AZ: 31 O 298/06; OLG Köln, AZ: 6 U 184/06) Bestellformular Verbraucherpolitische Korrespondenz (vpk) Hiermit abonniere ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Druckausgabe der vpk. Die jährliche Kostenpauschale beträgt inklusive aller Gebühren 36 Euro. Die Rechnungsstellung für das Abonnement erfolgt im 3. Quartal des laufenden Jahres. Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende möglich. Meine Bezugsdaten/Meine aktualisierte Adresse: Name: Organisation: Adresse: Bitte senden Sie mir gegen ein Entgelt in Höhe Fax: (030) 258 00-522 von sieben Euro folgende Ausgabe der vpk: Nummer Monat/Jahr Mail Vertrieb: vzbv-vertrieb @ vzbv.de · Mail Redaktion: vzbv-redaktion @ vzbv.de Fragebogen 03.2007 | Verbraucherpolitische Korrespondenz Zwölf Fragen an... … BILD-Chefredakteur Kai Diekmann 2. Welche Erfolge im Verbraucherschutz fallen Ihnen spontan ein? Mehr Rechte für Kunden bei Haustür- und Internet-Geschäften, der Kampf gegen die sogenannten „Dialer“ im Internet, Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen und das breite Beratungsangebot der Verbraucherzentralen. 3. Wo sind Sie beim Lebensmitteleinkauf am ehesten anzutreffen: im Tante-EmmaLaden, im Discounter, im Biomarkt, im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt? Wenn ich dazu komme: auf dem Wochenmarkt. 4. Was essen und trinken Sie am liebsten? Ich faste gerade. 5. Was ist Ihnen bei der Auswahl eines Produktes (von A wie Auto bis Z wie Zahnbürste) wichtig? Vielleicht nennen Sie ein konkretes Beispiel. Optik, Qualität, Lebensdauer und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Auf konkrete Produktangaben verzichte ich, um Sie nicht dem Verdacht der Schleichwerbung auszusetzen. 6. Wo liegen Ihre Stärken als Verbraucher? Darin, daß ich meine Rechte kenne – ob als Fluggast, als Energiekunde oder als Käufer. 7. Wo liegen Ihre Schwächen als Verbraucher? Darin, daß ich viele dieser Rechte nur mit großem Zeitaufwand und viel Mühe durchsetzen kann. 8. Was ärgert Sie als Verbraucher am meisten? Gammelfleisch, Telefonwerbung, schlechte Behandlung als Kunde, Quengelware an der Supermarktkasse, undurchsichtige Energiekostenabrechnungen und natürlich Mogelpackungen – also weniger Inhalt bei gleichem Preis. 9. Kennen Sie ein Unternehmen, das beispielhaft auf die Wünsche der Konsumenten eingeht? Wenn Nein, wie müsste ein solches Unternehmen aussehen? Beispielhaft ist die neue, kostenlose Telefon-Hotline des Axel-Springer-Verlags (0800-8300300). Leser unserer Zeitungen und Zeitschriften können dort rund um die Uhr ihre Fragen, Wünsche und Beschwerden loswerden. Dieses Angebot ist Teil des Plans, bis 2010 das kundenfreundlichste Medienhaus Europas zu werden. 10. Glauben Sie, dass Sie mit Ihrem Konsumverhalten etwas Positives bewirken und Politik beeinflussen können? Ich glaube nicht, daß ich als einzelner Konsument etwas bewirken kann. Aber als Chefredakteur der BILD-Zeitung sieht das zum Glück anders aus. Wir bewirken täglich Positives, indem wir aufklären. Mit verbrauchernahen Meldungen. Mit Serien oder Telefonaktionen zum Thema Schulden, Rente und Energie oder mit Erklärstücken wie „Schlau mit BILD“. 11. Ist Konsum für Sie heute eher eine Last oder auch Vergnügen? Konsum ist für mich zeitlicher Luxus und daher ein (seltenes) Vergnügen. Ich befürchte aber, daß dieses Vergnügen ein jähes Ende finden wird, sobald meine Kinder das für die Werbung interessante Alter von 10 Jahren erreichen. 12. Wie lautet Ihr Motto als Verbraucher? Wo 50 Cent draufsteht müssen auch 50 Cent drinstecken. Foto: Springer-Verlag 1. Wenn Sie das Wort Verbraucherschutz hören, woran denken Sie zuerst? An ein Ministerium für Verbraucherschutz, das den Namen nicht immer verdient und an Verbraucherzentralen, die glücklicherweise ständig und auf fast allen Gebieten öffentlichen Druck erzeugen. Kai Diekmann l geb. 27.06.1964 in Ravensburg l 1985–1987: Volontariat im Axel Springer Verlag l 1987–1989: Korrespondent für BILD und BILD am SONNTAG in Bonn l 1989–1991 Chefreporter für „Bunte“, München l 1991–1992 Stv. Chefredakteur B.Z., Berlin l 1992–1997 Stv. Chefredakteur BILD, Hamburg l 1.10.1998–31.12. 2000 Chefredakteur WELT am SONNTAG l seit 1.01.2001 Herausgeber BILD und BILD am SONNTAG, Chefredakteur BILD Veröffentlichungen: l mit Ulrich Reitz/Wolfgang Stock: Rita Süssmuth im Gespräch, 1994 l mit Ulrich Reitz/Wolfgang Stock: Roman Herzog. Der neue Bundespräsident, 1994 l mit Ralf Georg Reuth: Helmut Kohl. Ich wollte Deutschlands Einheit, 1996 19 20 Service Termine veranstaltungen 4. April in Berlin Kongress: Ist das Internet reif für die Älteren? Im Rahmen des „Online-Jahr 50plus – Internet verbindet“ Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) www.bagso.de 7. Mai in Berlin Tagung: Preisinduzierte Steuerung der Stromnachfrage in privaten Haushalten Berliner Energietage 2007 Veranstalter: vzbv, Berliner Impulse www.vzbv.de 29. Mai in Freiburg Tagung: Patient als Partner Auf der Tagung werden Projekte vorgestellt, die die Patientenbeteiligung bei medizinischen Entscheidungen aus unterschiedlichen Perspektiven thematisieren. Veranstalter: Förderschwerpunkt „Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess“ der Universität Freiburg www.patient-als-partner.de 31. Mai Ende Bewerbungsfrist Pro Tier Förderpreis Ausgezeichnet werden landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen und Einzelpersonen in Deutschland, die ihrer mitgeschöpflichen Verantwortung gerecht werden und Vorbildliches leisten bei der artgerechten Nutztierhaltung. Veranstalter: Die Allianz für Tiere in der Landwirtschaft www.allianz-fuer-tiere.de 9. Juli in Berlin 1. Deutscher Verbrauchertag: Verbrauchermacht und Verantwortung Welchen Beitrag leisten die Konsumenten zu einer nachhaltigen Entwicklung? Veranstalter: vzbv www.vzbv.de Veröffentlichungen Verbraucherschutz bei digitalen Medien Band 10 der vzbv-Schriftenreihe bietet einen Einblick in die rechtlichen Wirren und Unzulänglichkeiten der digitalen Welt. Der Band ist zum Preis von 29,90 Euro erhältlich beim Berliner Wissenschaftsverlag, [email protected], im Buchhandel: ISBN: 978-3-8305-1354-4, 206 Seiten Fitnessstudios Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten, welche unzulässigen Klauseln muss man nicht akzeptieren? Eine Checkliste erleichtert die Auswahl des richtigen Studios. 1. Auflage 2007, 80 Seiten; 6,40 Euro inklusive Versandkosten, alle nachfolgend genannten Veröffentlichungen erhältlich bei allen Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de oder unter www.ratgeber.vzbv.de Bleib bei mir, wenn ich Abschied nehme Der Ratgeber richtet sich an Menschen, die schwer krank sind und ihrer wahrscheinlich letzten Lebensphase entgegen gehen sowie an begleitende und pflegende Angehörige und Helfer. 1. Auflage 2007, 100 Seiten; 7,40 Euro inklusive Versandkosten Gebäude modernisieren – Energie sparen Wo im Gebäude treten die größten Energieverluste auf, und wie lassen sie sich beheben? Der Ratgeber zeigt typische energetische Schwachstellen, hilft bei der Diagnose und bietet Lösungen. 2. Auflage 2007, 288 Seiten, 15,40 Euro inklusive Versandkosten Bestellmöglichkeiten: Aktuelle Informationen und Pressetexte zu über 60 Ratgebern finden Sie auf der vzbv-Website unter www.ratgeber.vzbv.de. Zu beziehen sind die Broschüren über: Versandservice vzbv, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, Tel. (029 62) 908 647, Fax 908 649, Mail [email protected] oder im InternetShop unter www.ratgeber.vzbv.de.