Wert Euro/m²

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Wert Euro/m²
GUTACHTERAUSSCHUSS
für die Verwaltungsgemeinschaft
Eppingen-Gemmingen-Ittlingen
- Geschäftsstelle –
Gutachten Nr. 8/ 2014
Übersicht über die R I C H T W E R T E für Landwirtschaftsflächen
(Ackerland, Wiese, Weinberg und Wald)
gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung
vom 11. Dezember 1989 für das Jahr 2012 im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft
Eppingen-Gemmingen-Ittlingen
Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen (Ackerland, Wiese, Weinberg und Wald
zum 31.12.2012
Für landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich werden folgende Durchschnittswerte
festgelegt:
Wert Euro/m²
Stadtteil Eppingen:
Ackerland
2,20 €/m²
Wiese
1,00 €/m²
Weinberg
2,50 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Stadtteil Adelshofen:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
Waldfläche
kein Weinberg
0,26 €/m²
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Wert Euro/m²
Stadtteil Elsenz:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
2,50 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Stadtteil Kleingartach:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
7,50 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Stadtteil Mühlbach:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
2,50 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Stadtteil Richen:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
Waldfläche
kein Weinberg
0,26 €/m²
3
Wert Euro/m²
Stadtteil Rohrbach:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
2,50 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Gemmingen:
Acker
2,15 €/m²
Wiese
1,00 €/m²
Weinberg
7,00 €/m²
Waldfläche
0,26 €/m²
Stebbach:
Acker
2,15 €/m²
Wiese
1,00 €/m²
Weinberge
Wald
nicht vorhanden
0,26 €/m²
Ittlingen:
Ackerland
1,80 €/m²
Wiese
0,70 €/m²
Weinberg
Waldfläche
nicht vorhanden
0,26 €/m²
4
Der Bodenrichtwert ist dabei der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine
Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden für baureifes und unbebautes Land
abgeleitet.
Die Bodenrichtwerte sind unverbindlich. Sie dienen in erster Linie dem erklärten
bodenpolitischen Ziel, das Bodenmarktgeschehen offen zu legen. Über diese allgemeine Aufgabe hinaus, können die Bodenrichtwerte auch als Hilfsmittel bei der Bodenwertermittlung herangezogen werden.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks vom ermittelten Richtwert in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen
seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert
Im Einzelfall kann auf Grundlage der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen zur Ermittlung des konkreten Verkehrwertes eines Grundstücks, ein kostenpflichtiges Gutachten beantragt werden.
Eppingen, den 9. April 2014
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses:
Varga