für den in Niedernhausen
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für den in Niedernhausen
Konzept für den öffentlichen Personennahverkehr in Niedernhausen (Stand: August 2015) ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -1- Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis:................................................................................................................... 2 1. 2. Definition ÖPNV ................................................................................................................ 3 Allgemeine Grundlagen .................................................................................................... 4 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. Rechtliche und planerische Grundlagen ....................................................................................... 4 Ökologische Aspekte .................................................................................................................... 4 Soziale Aspekte ............................................................................................................................ 5 Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernhausen ................................ 5 Ist-Situation 2014 Niedernhausen .................................................................................... 6 3.1. Datenlage...................................................................................................................................... 6 3.1.1. Bevölkerung .......................................................................................................................... 6 3.1.2. Pendlersituation .................................................................................................................... 6 3.1.3. Potential für den ÖPNV ........................................................................................................ 7 3.2. RMV: ............................................................................................................................................. 8 3.3. Schiene: ........................................................................................................................................ 8 3.3.1. Züge ...................................................................................................................................... 8 3.3.2. S-Bahn .................................................................................................................................. 9 3.3.3. Bahnhofsgelände Niedernhausen ........................................................................................ 9 3.4. Busse .......................................................................................................................................... 14 3.4.1. Linienverkehr ...................................................................................................................... 14 3.4.2. Haltestellen/Wartehallen (u. a. Neubauprogramm 2012) ................................................... 16 3.4.3. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) ...................................................................................... 17 3.4.4. Beeinträchtigungen des Busverkehrs ................................................................................. 17 3.4.5. Finanzierungssituation für die Gemeinde Niedernhausen ................................................. 18 3.4.6. Planung der RTV ................................................................................................................ 18 3.5. Übergang Individualverkehr – ÖPNV ......................................................................................... 18 3.5.1. Park&Ride-Platz am Bahnhof ............................................................................................. 18 3.5.2. Park&Bike-Platz am Bahnhof ............................................................................................. 20 3.5.3. Finanzierung ....................................................................................................................... 21 3.6. sonstige ÖPNV-Infrastruktur ....................................................................................................... 22 3.6.1. RMV-Mobilitätsberatung ..................................................................................................... 22 3.6.2. Verkaufsstellen in Niedernhausen ...................................................................................... 22 4. Optionen zur Optimierung .............................................................................................. 23 4.1. Erhöhung der Attraktivität des Bahnhofsgeländes ..................................................................... 23 4.1.1. barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen durch die DB Station& Service GmbH 23 4.1.2. weitere Maßnahmen (Bahnhofsgebäude, Umfeld) ............................................................. 23 4.2. optimiertes Buslinienkonzept Niedernhausen ............................................................................ 24 4.2.1. Neustrukturierung der Buslinien ......................................................................................... 24 4.2.2. Halt der Linie 816 in Oberjosbach ...................................................................................... 27 4.2.3. Umstellung der Busse auf alternative Antriebe (v. a. Elektromobilität) .............................. 27 4.2.4. zusätzliche Einnahmemöglichkeit: kostenpflichtige Werbung in den Buswartehallen ....... 27 4.3. Schiene: Reaktivierung des Zughalts „Rhein-Main-Theater“ als Bedarfshaltestelle .................. 28 4.4. Optimierung des Park&Ride-Platzes/ZOB.................................................................................. 30 4.5. Einführung eines Rufbussystems („Komfortbus“) ....................................................................... 32 4.6. Verbesserung der sonstigen kommunalen ÖPNV-Infrastruktur ................................................. 32 4.6.1. Fahrplan-Faltblatt/Internet-Info (mit Buslinien) speziell für Niedernhausen ....................... 32 4.6.2. Überarbeitung der Informationen auf der Gemeinde-Homepage ....................................... 32 4.6.3. Verkauf von Fahrplanheften im Rathaus ............................................................................ 32 4.6.4. Ausweitung des Jobticket-Angebots ................................................................................... 32 5. Literaturverzeichnis und Anlagen: ................................................................................ 34 ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -2- Vorbemerkung: Die ÖPNV-Definition und die Beschreibung der allgemeinen Grundlagen (Kapital 1. und 2.) werden bewusst kurz gehalten, da ausführliche detaillierte Informationen im Internet verfügbar sind. Schwerpunkte des Konzeptes sind die Analyse des bestehenden örtlichen ÖPNV-Angebotes in Niedernhausen und daraus entwickelte Handlungsoptionen. 1. Definition ÖPNV Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich im Rahmen der Grundversorgung bezeichnet. Eine Grundversorgung setzt voraus, dass diese zu einem angemessenen Preis angeboten wird − also auch in strukturell benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht lohnen würde. ÖPNV muss diese Grundversorgung als Komponente der Daseinsvorsorge sicherstellen. Im öffentlichen Personenverkehr zeichnet sich der Nahverkehr aus durch: ■ hohe Haltestellen und Taktdichte ■ Orts-, City- und Quartierbusse – zur Feinerschließung ■ Straßenbahn- und Stadtbus- (und andere) Systeme – für gebündelte Verkehrsströme über Distanzen von mehr als 5 km Dazu treten seit mittlerweile einigen Jahren trassenungebundene, aber bedarfsgesteuerte Systeme (wie Rufbusse, Sammeltaxis) für die Flächenbedienung weniger aufkommenstarker Relationen. Im juristischen Sinne ist öffentlicher Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -3- 2. Allgemeine Grundlagen 2.1. Rechtliche und planerische Grundlagen Wesentliche Rechts- und Planungsgrundlagen für den ÖPNV in Niedernhausen sind: ■ das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs - Regionalisierungsgesetz (RegG), ■ das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) (Schiene), ■ das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), ■ das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), vom 1. Dezember 2005, zuletzt geändert am 29. November 2012 und ■ der Nahverkehrsplan 2004 des Rheingau-Taunus-Kreises (insbesondere im Hinblick auf die Definition der Grundversorgung, die seitens des Rheingau-Taunus-Kreises zu finanzieren ist) ■ der Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises aus dem Jahr 2014. Weiter wird das ÖPNV-Konzept inhaltlich in den Generalverkehrsplan für die Gemeinde einfließen, der aktuell fortgeschrieben wird. 2.2. Ökologische Aspekte Wie nachfolgender Graphik zu entnehmen ist, stellt der ÖPNV im Vergleich zum konkurrierenden motorisierten Verkehr (v. a. PKW) das eindeutig umweltverträglichere und weniger klimaschädigende Verkehrsmittel dar. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen, werden Verkehrsleistungen auf die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen pro gefahrenem Kilometer und Person bezogen. Bereits bei der aktuellen durchschnittlichen – aber steigerungsfähigen – Auslastung des ÖPNV belaufen sich diese Emissionen auf ca. die Hälfte eines PKW-Personenkilometers. Mit zunehmender Auslastung des ÖPNV kann dieser Vorteil weiter ausgebaut werden, so dass eine Verlagerung des Personentransports vom PKW auf den ÖPNV grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist, soweit keine Vermeidung des jeweiligen Verkehrsvorgangs möglich ist. Abbildung 1: Spezifische CO2-Emissionen verschiedener Verkehrsarten pro Personen-km 400 350 300 Datenquelle: UBA-Texte 05/2010 250 369 200 150 32 52 72 50 75 95 144 100 rk e K W hr Li ni en E bu is M en s et ba ro hn /T ra Fe m rn ve rk eh r R ei se bu s E is e nb ah n N ah ve Fl ug P ze ug 0 ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -4- 2.3. Soziale Aspekte ÖPNV erfüllt als Aufgabe der Daseinsvorsorge auch wesentliche soziale Funktionen, indem er der Bevölkerung die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, über fußläufige Entfernungen hinaus im Nahbereich mobil zu sein. Bei differenzierter Betrachtung ist festzustellen, dass spezielle Bevölkerungsgruppen sogar auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen sind wie Schüler/innen, Personen ohne PKW-Führerschein. Hinzu kommt die Gruppe der Personen, die ohne besondere Notwendigkeit das ÖPNV-Angebot bewusst nutzen wollen, obwohl auch die Möglichkeit bestünde, konkurrierende Verkehrsmittel wie PKW zu nutzen. Beweggründe hierfür können sein: ■ finanzielle Aspekte (unter bestimmten Rahmenbedingungen – z. B. bei Nutzung einer Jahreskarte - kann ÖPNV deutlich kostengünstiger sein als individuelle motorisierte Mobilität), ■ ökologische Überzeugung und ■ besondere persönliche Verbundenheit zum ÖPNV sowie weitere individuelle Gründe. 2.4. Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernhausen Hierzu wird zunächst auf die Rechtsgrundlage Bezug genommen (kursiv) und diese dann auf die konkrete Situation Niedernhausens heruntergebrochen: Aufgabenträger sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern. Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr (§ 5 Abs. 1 Hess. ÖPNVG). Was die Gemeinde Niedernhausen anbetrifft, ist somit der Rheingau-Taunus-Kreis der zuständige Aufgabenträger des ÖPNV. Der Begriff „Selbstverwaltungsaufgabe“ bezeichnet hier im Kern die eigenverantwortliche Gestaltung des ÖPNV durch den Landkreis. Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr … sicher. Sie sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. …(§ 5 Abs. 2 Hess. ÖPNVG). Die Aufgabenträger können zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 2 Nahverkehrsorganisationen einrichten und die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ganz oder teilweise durch Beleihung auf diese übertragen. ... Kreisangehörige Gemeinden, die keine Aufgabenträger sind, können mit ihrer Zustimmung an der Nahverkehrsorganisation beteiligt werden (§ 6 Abs. 1 Hess. ÖPNVG). Der Rheingau-Taunus-Kreis als Aufgabenträger hat die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) mit Sitz im Kreishaus, Bad Schwalbach, als lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) gegründet und mit der Aufgabe ÖPNV betraut. Geschäftsführer ist Herr Roland Buitkamp. In dieser Gesellschaft waren bis 2011 alle kreisangehörigen Gemeinden – also auch Niedernhausen – Mitglied und konnten durch ihre Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat (Bürgermeister) und in der Gesellschafterversammlung (gewählte Mandatsträger) wesentliche Entscheidungen mit beeinflussen. 2012 trafen die kreisangehörigen Gemeinden die politische Entscheidung, aus der RTV auszutreten, so dass seitdem der Rheingau-Taunus-Kreis – vertreten durch Herrn Landrat Burkard Albers - alleiniger Gesellschafter ist. Es ist festzustellen, dass die Gemeinde Niedernhausen hierdurch eine wesentliche direkte Einflussmöglichkeit beim ÖPNV aufgegeben hat. Kreisangehörige Gemeinden … können … freiwillig Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs in eigener Verantwortung wahrnehmen. Die Landkreise haben diese Verkehre bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Hieraus erwächst jedoch keine Verpflichtung der Aufgabenträger, diese Verkehre zu übernehmen oder zu finanzieren (§ 5 Abs. 3 Hess. ÖPNVG). Auch die Gemeinde Niedernhausen hat bereits in der Vergangenheit Aufgaben des ÖPNV freiwillig übernommen – so wurde der Ortsverkehr Niedernhausen (OVN) zwischen Bahnhof und Engenhahn von der Gemeinde Niedernhausen betrieben und finanziert. In diesem Konzept wird erneut der Betrieb einer Ortsbuslinie auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 3 ÖPNVG als eine mögliche Variante vorgeschlagen. Aufgrund des rein örtlichen Charakters wird eine Finanzierung durch die Gemeinde Niedernhausen voraussichtlich unumgänglich sein. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -5- 3. Ist-Situation 2014 Niedernhausen Vorbemerkung: Bei der Darstellung der Ist-Situation liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Aspekte, die aus der Sicht der Gemeinde Niedernhausen besonders wichtig sind. 3.1. Datenlage 3.1.1. Bevölkerung Die Einwohnerzahlen Niedernhausens stellen sich folgendermaßen dar: Einwohner mit Hauptwohnsitz Einwohner mit Nebenwohnsitz Einwohner gesamt Niedernhausen 7.440 381 7.821 Königshofen 1.794 108 1.902 Engenhahn 1.323 108 1.431 Niederseelbach 1.481 85 1.566 Oberjosbach 1.884 139 2.023 Oberseelbach 424 18 442 14.346 839 15.185 Ortsteil Gesamt Abbildung 2: Einwohnerzahl Niedernhausens am 31.12.2014 Datenquelle: Einwohnermeldeamt der Gemeinde Niedernhausen Bei einer Fläche von 35,31 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 406 Einwohnern pro km² (Hauptwohnsitz), was für eine Flächengemeinde im Rheingau-Taunus-Kreis überdurchschnittlich ist. Somit besteht grundsätzlich das Potential, ÖPNV im Vergleich zu den meisten anderen Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis wirtschaftlicher durchführen zu können. Einem generellen Trend zur Abnahme der Bevölkerung in eher ländlich strukturierten Bereichen steht in Niedernhausen entgegen, dass nach Jahren ohne Neuausweisung von Bauland die Entwicklung des Baugebietes Farnwiese vorgesehen ist. Dies lässt den Zuzug von mehreren hundert Neubürgerinnen und -bürgern erwarten, die den leichten Bevölkerungsrückgang voraussichtlich kompensieren werden. Es kann in Niedernhausen also von einem stabilen Fahrgastpotential ausgegangen werden. 3.1.2. Pendlersituation 3.1.2.1. Arbeitsplatzpendler: „Arbeitsplatz“-Pendlersaldo Niedernhausen Einpendler (aus anderen Gemeinden nach Niedernhausen) 801 Auspendler (aus Niedernhausen in andere Gemeinden) 4.486 Pendlersaldo ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendler (Arbeitsplatzpendler) – Stand: 30.06.2012: Datenquelle: Hess. Statistisches Landesamt, 2013 -3.685 -6- Pendler sind Personen, die zu einem bestimmten Zweck (z. B. Berufspendler: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) regelmäßig die Gemeindegrenze überschreiten, um in einer Gemeinde außerhalb Niedernhausens (= Auspendler) bzw. um von außerhalb kommend in Niedernhausen (Einpendler) diesem Zweck nachzugehen. Prägendes Strukturmerkmal der Gemeinde Niedernhausen ist der deutlich negative Pendlersaldo, der seinen Grund darin hat, dass ca. 5,5-mal mehr Personen zu ihrer Beschäftigung aus- als einpendeln. Beschäftigungsschwerpunkte außerhalb Niedernhausens sind Frankfurt, Wiesbaden, der Flughafen Frankfurt und mit Abstrichen Idstein. Die Zahl der Auspendler entspricht mit 31,2 % fast einem Drittel der Gesamtbevölkerung (Erstwohnsitze) und erzeugt deshalb hohe werktägliche Verkehrsströme, die es zu bewältigen gilt. Dieser Pendlersaldo korrespondiert mit der deutlich unterdurchschnittlichen Zahl an beschäftigten Arbeitnehmern in Niedernhausen: 1.288 (8,9 % der Bevölkerung mit Erstwohnsitz/ Stand: 30.06.2012). Zum Vergleich: Die entsprechende Quote im Rheingau-Taunus-Kreis als Flächenkreis mit teilweise ländlicher Struktur liegt mit 21,6 % mehr als doppelt so hoch. Niedernhausen erfüllt also vorwiegend Wohnfunktion für diese Beschäftigten („Schlafstadt“). Eine Erhöhung der Arbeitsplätze in der Gemeinde könnte also die Belastungen durch Pendlerströme (CO2-Emissionen, Lärmbelastung, Berufsverkehr als Stress fördernder Faktor) verringern. 3.1.2.2. Ausbildungspendler: In der Gemeinde Niedernhausen existiert neben der Grundschule Niederseelbach lediglich die Theißtalschule, die bis zur 10. Klasse führt. Schulen, die zur (Fach-)Hochschulreife führen, sowie berufsbildende Schulen, Hochschulen und Fachhochschulen existieren nicht, so dass eine hohe Zahl an Ausbildungspendlern besteht. Zielorte sind vorwiegend Wiesbaden (v. a. Gymnasien, berufsbildende Schulen), Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Rüsselsheim, Idstein (Gymnasien, Hochschule Fresenius) und Taunusstein (berufsbildende Schule). 3.1.2.3. Freizeitpendler: In der Gemeinde Niedernhausen finden sich nur wenige Angebote im Freizeitbereich; Einkaufsmöglichkeiten sind beim täglichen Bedarf (v. a. Lebensmittel) ausreichend; andere Sortimente sind hingegen nur ausschnittweise vorhanden (Drogeriemarkt, Schuhdiscounter). Somit erzeugt auch die Befriedigung der Freizeitbedürfnisse der Niedernhausener Bevölkerung einen hohen Mobilitätsbedarf, der v. a. auf Wiesbaden, Frankfurt, Idstein, Limburg, den Flughafen und die großen Einkaufszentren (außerhalb dieser Metropolen z. B. das Main-Taunus-Zentrum) ausgerichtet ist. Zusätzlicher Mobilitätsbedarf entsteht innerhalb der Gemeinde durch die Tatsache, dass ein wichtiges innergemeindliches Ziel – das Gewerbegebiet Frankfurter Straße mit mehreren Einkaufsmärkten sowie gastronomischen Angeboten – ca. 1,5 km außerhalb des Ortskerns und entsprechend weiter von den umliegenden Ortsteilen - entfernt liegt und damit für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht mehr fußläufig erreichbar ist. Außerhalb des Siedlungskerns Niedernhausen-Königshofen (incl. des Gewerbegebiets Lochmühle) gibt es nahezu keine Einkaufsmöglichkeiten oder Freizeitziele im Gemeindegebiet. Dies erzeugt zusätzlich eine hohe Zahl an regelmäßigen Mobilitätsvorgängen innerhalb des Gemeindegebiets („Binnenpendler“). 3.1.3. Potential für den ÖPNV Aus der Analyse der Mobilitäts- und Pendlersituation folgt: Niedernhausen ist vorwiegend Wohnort mit überdurchschnittlich hohem Mobilitätsbedarf, der sich in der hohen Auspendlerquote bzw. dem deutlich negativen Pendlersaldo konkretisiert. Aus der Sicht des ÖPNV bedeutet dies, dass in Niedernhausen ein überdurchschnittlich hohes Potential für den ÖPNV vorhanden ist - gegenwärtig wird die Mobilität jedoch zu einem hohen Prozentsatz über den motorisierten Individualverkehr abgewickelt. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -7- Inwieweit der demographische Wandel dem ÖPNV in Niedernhausen zusätzliches Fahrgastpotential erschließt oder wegnimmt, lässt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit beurteilen. 3.2. RMV: Der ÖPNV in Niedernhausen ist Bestandteil des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) mit Sitz in Hofheim, der als übergeordnete Organisation den öffentlichen Nahverkehr im südhessischen Raum sowie einigen angegliederten Übergangsgebieten einheitlich regelt. Soweit sich Fahrgäste auf ihrer Fahrt mit Start und Ziel innerhalb des RMV-Gebietes bewegen, gelten die Rahmenbedingungen des RMV. Liegt der Start- oder Zielpunkt einer Fahrt dagegen außerhalb des RMV-Gebietes gelten in der Regel die Konditionen der Deutschen Bahn. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel: Reise-Startpunkt Reise-Zielpunkt Verkehrsträger Preis Niedernhausen Limburg Niedernhausen Diez (Lage außerhalb des RMV-Gebietes Deutsche Bahn, Schiene ohne Kooperationsvereinbarung) mit Umstieg in Limburg 3.3. RMV, Schiene RMV-Preis DB-Preis Schiene: Niedernhausen wurde bereits sehr früh durch den Schienenverkehr erschlossen und bildet einen Eisenbahn-Knotenpunkt und Umsteigebahnhof am Schnittpunkt der Linien Frankfurt – Limburg und Wiesbaden – Limburg. Umstiege erfolgen sowohl von der Strecke Wiesbaden – Niedernhausen zur Strecke Frankfurt – Limburg (und in umgekehrter Richtung) als auch auf der Strecke Frankfurt – Limburg in Niedernhausen von der S-Bahn auf die Züge der Verkehrsunternehmen DB und Vectus (bzw. umgekehrt). 3.3.1. Züge Niedernhausen als Bahnknotenpunkt wird von Zügen folgendermaßen angefahren: Abbildung 4: Bahnstrecken mit Halt in Niedernhausen Strecke Wiesbaden Hbf. – Niedernhausen – Limburg (und zurück) - „Ländchesbahn“ Unternehmen Circa-Abfahrtszeiten Hess. Landesbahn GmbH Teilstrecke Wiesbaden Hbf. – Niedernhausen MO – FR: SA: SO: 5.30 bis 23.30 Uhr 5.30 bis 23.30 Uhr 8.30 bis 23.30 Uhr Teilstrecke Niedernhausen – Limburg MO – FR: SA: SO: 6 bis 24 Uhr 6 bis 24 Uhr 6 bis 24 Uhr Teilstrecke Limburg – Niedernhausen MO – FR: SA: SO: 4 bis 24 Uhr 4 bis 24 Uhr 6 bis 24 Uhr Teilstrecke Frankfurt – Niedernhausen MO – FR: SA: SO: 6 bis 22.30 Uhr 6.30 bis 22.30 Uhr 6.30 bis 22.30 Uhr Frankfurt – Niedernhausen – Limburg (und zurück) DB Datenquelle: Fahrplan 2015 Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis; eigene Erhebungen ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -8- In der Zusammenschau beider Linien bietet sich auf der Strecke Frankfurt – Niedernhausen – Limburg ein sehr gutes Zugangebot mit teilweise einem ¼-Stundentakt in den Stoßzeiten und auf der Ländchesbahn tagsüber ein gutes Angebot im Stundentakt, das mit dem letzten Fahrplanwechsel in die Abendstunden bis 23.30 Uhr verlängert wurde. 3.3.2. S-Bahn Niedernhausen ist Endhalt der S-Bahnlinie 2 (Niedernhausen – Hofheim – FFM-Höchst – FFM Hbf. – Offenbach Ost – Dietzenbach) und bietet – zusätzlich zum Zugangebot (s. 3.3.1.) - weitere sehr gute Anbindungen v. a. nach Frankfurt. Der S-Bahn-Endhalt ist ein Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde Niedernhausen im Idsteiner Land und im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis, der auch Wettbewerbsvorteile für Niedernhausen bringt. So nutzen viele Pendlerinnen und Pendler bewusst den Bahnhof Niedernhausen, obwohl sie auch andere Bahnhöfe (z. B. Idstein, Wiesbadener Vorortbahnhöfe der Ländchesbahn) in vergleichbarer Erreichbarkeit nutzen könnten. Grund ist die zeitlich engere Vertaktung ins Rhein-Main-Gebiet (mit entsprechend geringeren Wartezeiten) sowie die Tatsache, dass die Züge in Richtung Frankfurt zwischen Niedernhausen und FFM Hbf. nur noch in Hofheim und FFM-Höchst halten. Alle anderen Unterwegsbahnhöfe werden nur von der S-Bahn angefahren oder würden einen Umstieg in Niedernhausen in die S-Bahn erforderlich machen. Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch im Einzugsbereich des Park&Ride-Platzes am Bahnhof Niedernhausen wieder (s. 3.5.1.). 3.3.3. Bahnhofsgelände Niedernhausen Eine Übersicht des gesamten Bahnhofsgeländes mit Gleisanlagen, Bahnhofsgebäude, ZOB und Park&Ride-Platz kann nachfolgender Abbildung entnommen werden. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 -9- 114/4 114/10 52/3 114/6 5/9 114/2 114/5 114/11 150/3 Standorte Parkscheinautomaten 7/2 8 großer P+R-Platz 150/1 Fri t z-G ont erm ann -St raß 149/5 107/1 8/2 114/12 149/4 6 7/1 116/5 5/6 116/6 4 e 13 Zufahrt PKW/Busse 122/1 Gemeindehaus 2 7 9 95/35 95/34 275/1 123/1 Fußweg zum 125/2 Bahnhof 11 7 105/1 340/125 5 82/4 95/31 127/5 273/105 3 6 53 Zufahrt PKW/Busse 95/20 95/33 105/3 1 2 103/1 4 95/32 Au s tr 105/2 aß e Flur 11 80/4 49/7 11 3/1 9 149/13 47/7 11 10 24/3 10 82/3 149/7 4 95/2 80/1 149/11 2 Zentraler OmnibusBahnhof 97/2 7 97/1 73/5 73/6 3 96/1 73/4 95/27 98/2 Il fe lde rP l at z 7 96/2 Il f el de r 95/1 Pl at z 1 30 149/9 149/10 Ba hn ho fs t raß e 146/1 31 149/8 69/1 kleiner P+R-Platz 29 27 98/1 62/11 65/1 99/10 H 95/28 Bahnhofsgebäude sN r9 99/4 99/1 Bahnhof 5 62/10 65/2 6 11 101 15 266 Gleise 1, 3/4 und 5/6 84 19 99/8 60 268 14 223/2 277 56 ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 78 58 103/1 112 241 242 264 243 244 245246 247248 95/24 265/4 249 250251 263/3 252 253 254 262/3 8 0 267 82 99/2 12 103/2 99/12 17 10 ße tra rS re Dü 111 219/54 13 Bahnhofsgelände Lageplan 8 104 56/11 95/23 269 270 261 259/3 95/26 - 10 - Das gesamte Bahnhofsgelände in Niedernhausen befindet sich in einem schlechten Gesamtzustand, der aus der Sicht der Gemeinde Niedernhausen dringend verbesserungsbedürftig ist. Der schlechte Zustand hat primär drei Ursachen. a. baulicher Zustand: Die baulichen Anlagen – insbesondere das eigentliche Bahnhofsgebäude, die Unterführung und die Zugangsbereiche zu den Gleisen – weisen große bauliche Mängel auf und werden als unästhetisch empfunden. Sie sind dem Image der Gemeinde Niedernhausen nicht förderlich, wenn ankommende oder umsteigende Reisende hier einen ersten Eindruck der Gemeinde gewinnen. Das Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes – früher mit Fahrkartenschalter und Bahnhofsgaststätte ausgestattet – steht jetzt leer und wird dem Augenschein nach nur in notwendigem Mindestmaß unterhalten. Die bauliche Substanz des Gebäudes und einiger umliegender Einrichtungen verschlechtert sich jährlich. Im Jahre 2010 wurde der Bahn eine Bilddokumentation der baulichen Schäden überreicht. In der Folgezeit wurden einige kleine Mängel behoben (neue Wartehallen, Sanierung von Fundamentplatten und der Glaseinhausung der Treppenaufgänge zu den Gleisen) – wesentliche Schäden sind jedoch nach wie vor nicht behoben: bauliche Gegebenheiten am Bahnhof (Aufnahmen 17.02.14) Mauer am Treppenabgang zur Unterführung Glasfassade der Überdachung des Treppenaufgangs zum Bahnsteig Gleis 3/4 ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 11 - sanierter Pfostenfuß eines Stützpfostens b. schlechte Infrastruktur und fehlende Serviceeinrichtungen: Am Bahnhof Niedernhausen gibt es weder mit Personal besetzte Schalter noch Service- oder Hilfsangebote, obwohl der Bahnhof Niedernhausen aufgrund seiner Knotenpunkt- und Umsteigefunktion für einen Bahnhof in Gemeinden vergleichbarer Größe hohe Wertigkeit besitzt. Immer wieder beklagt werden insbesondere: ■ die fehlende Barrierefreiheit (Die Gleise 3 bis 6 sind derzeit nur über Treppen - ca. 20 Stufen ab- und wieder aufwärts - zu erreichen.) und ■ fehlende Toiletten. Als weitgehend unproblematisch wird der fehlende Fahrkarten- oder Serviceschalter empfunden – am Treppenabgang zu den Gleisen 3 bis 6 gibt es zwei Fahrkartenautomaten, die sowohl RMVals auch Fahrkarten des Fernverkehrs anbieten. Hinzu kommen die Möglichkeiten, Fahrkarten auf elektronischem Wege und in den Niedernhausener RMV-Verkaufsstellen zu erwerben. Auch fehlende Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten für Reisebedarf (Getränke, Zeitungen etc.) direkt am Bahnhof werden nur selten als Kritikpunkt genannt. Hier wird das im Umfeld vorhandene Angebot („Kebap-Höhle“ am ZOB; Kiosk/Laden in der Bahnhofstraße – ehemals Bäckerei Malkus) offensichtlich als weitgehend ausreichend angesehen. c. Sauberkeit des Bahnhofsgeländes: Das Bahnhofsgelände ist häufig stark vermüllt – insbesondere im Bereich des Gleises 1 werden Verschmutzungen augenscheinlich. Zwar ist eine Reinigungsfirma mit der Leerung der Abfallbehälter beauftragt (die auch regelmäßig erfolgt), doch ordnungswidrige Müllablagerungen am Boden, in den Grünflächen und sonstigen Bereichen werden zu selten entsorgt. Fläche hinter der ZOB-Wartehalle ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 12 - Grünfläche gegenüber den Fahrkartenautomaten Folgende weitere Aspekte werden als wichtig erachtet: d. Nutzung der Räume im Bahnhofsgebäude: Seitens der Gemeinde wurden in den letzten Jahren mehrere Anfragen an die Bahn weitergeleitet, die sich auf ein Nutzungsinteresse an den Räumen im Erdgeschoss bezogen. Hieraus ergab sich jedoch keine konkrete Nutzung. Im Jahr 2011 beabsichtigte die Bahn, die Räume an den Betreiber eines Spielsalons zu vermieten. Es erhob sich jedoch großer Widerstand in Niedernhausen, so dass kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Somit stehen die Räume im Bahnhofsgebäude weiterhin leer. e. Erreichbarkeit des Bahnhofs: Pluspunkt des Bahnhofsgeländes ist die gute Verknüpfung zu den Verkehrsträgern ■ Bus durch den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und ■ Auto durch den Park&Ride-Platz. Der Bahnhof ist fußläufig von Südwesten her seit Schließung des Treppenturms an der Wiesbadener Straße über: die Unterführung Platter Straße, die Bahnbrücke Königshofen bzw. die Straßenbrücke Wiesbadener Straße (mit im weiteren Verlauf Am Herteberg und Bahnhofstraße) zu erreichen, was für zu Fuß Gehende aus Teilen Niedernhausens mit geringen Umwegen verbunden ist. f. Treppenturm Straße: Wiesbadener Aufgrund einer historischen Dokumentation eines Niedernhausener Bürgers konnte die Gemeinde ermitteln, dass die DB Eigentümerin des Treppenturms und damit in der Unterhaltungspflicht ist. Nach Aussage der DB wurde der Treppenturm, der die Gleise 5/6 direkt an die Wiesbadener Straße anband, vor ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 13 - Jahren wegen festgestellter baulicher Mängel aus Sicherheitsgründen geschlossen. Seitdem gibt es keine fußläufig kurze Zugangsmöglichkeit mehr. Reisende aus dem Wohnbereich süd- bzw. nordwestlich der Gleisanlagen müssen nunmehr zu Fuß über die Bahnbrücken Wiesbadener Straße und Königshofen oder den Eisenbahntunnel Platter Straße Umwege in Kauf nehmen. Der Treppenturm ist Bestandteil des Projektes „Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen“. Die DB würde nach eigenen Angaben den gesperrten Treppenturm lediglich abreißen. Da die Gemeinde Niedernhausen prinzipiell wieder eine Zugangsmöglichkeit von der Wiesbadener Straße zu den Gleisanlagen schaffen möchte, müssten Maßnahmen hierfür durch die Gemeinde getragen werden. Aufgrund der Zuständigkeit der DB wurde im Rahmen des Beschlusses zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs durch die Gemeindevertretung entschieden, sich nicht an den Kosten für eine Sanierung des Treppenturms zu beteiligen. Da die DB den Treppenturm für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe nicht benötigt, hat sie bereits erklärt, dass eine Sanierung durch die DB nicht erfolgen wird. Somit wird irgendwann mit einem Abriss des Treppenturms durch die DB zu rechnen sein. 3.4. Busse Soweit es sich um keinen rein lokalen Verkehr handelt, ist der Rheingau-Taunus-Kreis Aufgabenträger des ÖPNV und organisiert durch die RTV auch den Buslinienverkehr in Niedernhausen. 3.4.1. Linienverkehr In Niedernhausen verkehren derzeit folgende Buslinien (Stand: 01.07.15): Abbildung 5: Buslinien Niedernhausen Nr. Linienweg (einfach) Betreiber Charakterisierung 22 Wiesbaden – Oberjosbach ESWE weitgehend im Takt verkehrende Linie; älteste Linie in Niedernhausen (Mitfinanzierung durch Gemeinde – s. 3.5.3.) 220 Idstein – Niedernhausen – Oberjosbach RTV ehemaliger Schulbusverkehr ohne Takt ausgerichtet an Schulzeiten und Schulorten; bietet u. a. einige direkte Busanbindungen von Niedernhausen nach Idstein an 228 Lenzhahn – Oberseelbach – Idstein RTV mit Ausnahme weniger Fahrten am frühen Morgen reine Rufbuslinie, die Oberseelbach mit einbezieht; durch diese Linie ist mit Umstieg in Oberseelbach eine Busanbindung aus Niedernhausen nach Idstein möglich 240 Niedernhausen – Oberseel- RTV bach – Neuhof – Wehen – Hahn (und zurück) weitgehend im Takt verkehrende Linie; hervorgegangen aus dem Ortsverkehr Niedernhausen mit teilweise lokalem Charakter (Mitfinanzierung durch Gemeinde – s. 3.5.3.); zum Fahrplanwechsel 2013/14 wurde die Linie vom Bahnhof zum Rathaus verlängert – dies wurde aufgrund organisatorischer Probleme zum 01.02.14 wieder zurückgenommen; deutliche Fahrplaneinschränkungen zum Fahrplanwechsel 2014/15 (816) Bremthal/Niederjosbach – Ehlhalten – Vockenhausen Buslinie im Main-Taunus-Kreis, die zwischen Ehlhalten und Vockenhausen ohne Halt durch Oberjosbach fährt MTV Datenquelle: Fahrplan 2014 Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis; eigene Erhebungen Dem Busverkehr liegt nachfolgender Linienplan zugrunde (Quelle: www.rmv.de) – in der Graphik des RMV wurde die Haltestelle „Rathaus“ offensichtlich vergessen. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 14 - ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 15 - 3.4.2. Haltestellen/Wartehallen (u. a. Neubauprogramm 2012) In Niedernhausen existieren derzeit die in Anlage 1 aufgeführten Bushaltestellen. Nicht alle Haltestellen verfügen über Wartehallen; Wartehallen wurden primär dort gebaut, wo sich ein hohes Fahrgastaufkommen und entsprechende Wartezeiten an den Haltestellen ergeben. Typische „Ausstiegs“haltestellen, wo vor allem Fahrgäste nach dem Ausstieg direkt nach Hause gehen und kaum Fahrgäste einsteigen, verfügen in der Regel über keine Wartehalle. Im Jahr 2010 wurde die Haltestellenbeschilderung in ganz Niedernhausen erneuert und vereinheitlicht. In den Jahren 2012 bis 2013 wurden dann insgesamt 14 Wartehallen im Rahmen eines kreisweiten Programms neu errichtet (s. Anlage 1). An acht Haltestellen gab es vorher keine Wartehallen; an drei Haltestellen wurden stark veraltete Wartehallen ersetzt und an weiteren drei Haltestellen beschädigte bzw. zerstörte Wartehallen erneuert. Hierdurch wurde die Buslinien-Infrastruktur wesentlich aufgewertet und der Fahrgastservice verbessert. Für den Betrieb und die Unterhaltung der Wartehallen und Abfallbehälter ist die Gemeinde Niedernhausen zuständig; alles rund um die Fahrpläne und Haltestellenschilder erledigt RTV. Buswartehallen werden häufig Opfer mutwilliger Beschädigungen: Erfahrungsgemäß müssen pro Jahr ■ etwa zwei bis drei Wand-Glasscheiben ersetzt werden ■ Graffiti an mehreren Wartehallen entfernt werden und ■ ein Abfallbehälter erneuert werden. Die Abfallbehälter an den Bushaltestellen werden zudem häufig für die ordnungswidrige Entsorgung von privaten Haushaltsabfällen (z. B. Windeln) zweckentfremdet. Die Gemeinde Niedernhausen wendet für die an ein Dienstleistungsunternehmen vergebene Leerung der Abfallbehälter in regelmäßigem Rhythmus jährlich ca. 8.400 EUR (brutto) auf – hinzukommen nicht detailliert ermittelbare Deponiekosten. 2012 neu errichtete Wartehalle an der Bushaltestelle „Seniorenzentrum“ mit Beschilderung und Abfallbehälter ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 16 - 3.4.3. Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Der ZOB wurde auf einem Grundstück der DB im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung durch die Gemeinde Niedernhausen gebaut. Er ist der zentrale Knotenpunkt in Niedernhausen, an dem alle Buslinien – mit Ausnahme der Rufbuslinie 228 - halten. Gleichzeitig stellt er den Übergang vom Bus- zum Schienenverkehr dar und erfüllt somit eine wichtige Scharnierfunktion. Blick auf den ZOB aus nordwestlicher Richtung (links Haltebereich/Wartehalle Linie 22/ESWE, rechts Linien der RTV) Am ZOB besteht hoher Reinigungs- und teilweise Reparaturbedarf, da er immer wieder Schauplatz von Vandalismus (zerstörte Glasscheiben an den Wartebereichen, abgerissene Ascher, zerschlagene Glasflaschen etc.) und Müllablagerungen ist. 3.4.4. Beeinträchtigungen des Busverkehrs Jährlich kommt es in der Gemeinde Niedernhausen immer zu mehreren Beeinträchtigungen und Behinderungen des Busverkehrs. Gängige Gründe sind: ■ Straßen(teil)sperrungen infolge von geplanten Baumaßnahmen wie Straßensanierungen, Hausanschlüssen, Leitungsverlegungen etc. ■ Straßen(teil)sperrungen infolge von ungeplanten notwendigen Reparaturmaßnahmen (z. B. Wasserrohrbrüche) ■ Straßen(teil)sperrungen infolge von Umzügen, kirchlichen Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 17 - Für diese Beeinträchtigungen müssen in Kooperation zwischen RTV bzw. ESWE, dem betroffenen Verkehrsunternehmen, ggfs. der Polizei und der Gemeinde – teilweise kurzfristig – Lösungen gefunden werden. In der Regel werden Umleitungsstrecken, Einbahn-Ampelregelungen oder vergleichbare Lösungen genutzt. Bereits im Vorfeld wird versucht, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu verringern, indem (planbare) Baustellen möglichst außerhalb von Busverkehrszeiten (z. B. Schulferien) gelegt werden. Der Ausfall von Busteilstrecken ist immer nur ultima ratio des Beeinträchtigungsmanagements, um den ÖPNV-Service weitestgehend aufrecht zu erhalten. 3.4.5. Finanzierungssituation für die Gemeinde Niedernhausen Die Gemeinde Niedernhausen ist nicht Aufgabenträger des ÖPNV, beteiligt sich aber am Betrieb der Buslinien 22 und 240, da diese teilweise lokalen Verkehr abbilden bzw. auf Wunsch der Gemeinde Niedernhausen eingerichtet wurden. Im Wirtschaftsjahr 2014 ergab sich folgender Mittelfluss für die Gemeinde Niedernhausen, wobei die Kosten im strengen Sinne als freiwillige Leistung anzusehen sind: Infrastrukturkostenausgleich Linie 22 Kostenbeteiligung Linie 240 Summe abzgl. pauschale Einnahmegarantie Linie 240 Saldo 241.495,00 EUR 120.000,00 EUR 361.495,00 EUR - 38.523,06 EUR 322.971,94 EUR Die Gemeinde Niedernhausen wandte 2014 also rund 323 TEUR zur Mitfinanzierung der Buslinien auf. Entsprechender Ausgabe- und Einnahmepositionen, leicht erhöht durch eine Preisindizierung der Linie 22, sind auch im Haushaltsentwurf 2016 eingestellt. Die interne Leistungsverrechnung im Teilhaushalt ÖPNV weist Bauhofkosten (Personal und Fahrzeuge) in Höhe von ca. 29.100 EUR im Haushaltsjahr 2014 aus. Diese Kosten entstehen primär bei der Reinigung und Instandhaltung des Park&Ride-Platzes und der Bushaltestellen. 3.4.6. Planung der RTV RTV hat zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 eine Umstrukturierung des Busverkehrs umgesetzt, der vor allem durch notwendige Mitteleinsparungen gekennzeichnet ist, Im Rahmen der durchgeführten Neuausschreibung des Buslinienbündels ergab sich ein Erhöhung der Preise um rund 60 %. Deshalb wurde die Linie 231 wegen deutlich zu geringer Auslastung eingestellt. Bei der Linie 240 ergaben sich Einschränkungen vor allem am Wochenende und in den Tagesrandzeiten. Vorschläge der Gemeinde Niedernhausen zur Neuplanung der Buslinien, die mit RTV bzw. im Grundsatz abgestimmt sind, folgen in Kapitel 4. 3.5. Übergang Individualverkehr – ÖPNV 3.5.1. Park&Ride-Platz am Bahnhof Die Gemeinde Niedernhausen betreibt auf dem Grundeigentum der Bahn am Bahnhof Niedernhausen einen Park&Ride-Platz mit einer Kapazität von 220 Parkplätzen. Der Park&Ride-Platz ist zweigeteilt: Eine kleinere Parkfläche liegt unmittelbar am Bahnhofsgebäude, eine größere schließt sich nordwestlich an den ZOB an (siehe Übersichtsplan in Kapitel 3.3.3). Direkt vor dem Bahnhofsgebäude befinden sich drei Behindertenparkplätze sowie vier Kurzzeit-Parkplätze (30 min mit Parkscheibe) zum Bringen bzw. zur Abholung von Fahrgästen etc. Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Nutzung des Bahneigentums ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Bahn aus dem Jahre 1984. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 18 - Der Park&Ride-Platz erreichte im Jahr 2013 erstmals an mehreren Tagen seine Kapazitätsgrenze, was verschiedene Probleme aufwirft: Parkberechtigte mit Zeitkarten (Wochen-, Monatsund Jahreskarten) haben einen Anspruch auf einen Parkplatz, da die Parkgebühr für die jeweilige Dauer bereits vorab entrichtet wurde. Wenn nun Parkberechtigte mit Zeitkarten wegen voller Auslastung keinen Parkplatz mehr bekommen, ist die Gemeinde in der Pflicht, Ersatz-Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Bei weiterer Zunahme der Auslastung muss hier mittelfristig eine Lösung gefunden werden – 2014 hat die Zahl der Auslastungstage weiter zugenommen. Weiteres Problem ist der Vandalismus auf dem Park&Ride-Platz: ■ Häufig - v. a. in den Sommermonaten - müssen Scherben in größerem Umfang vom Park& Ride-Platz entfernt werden. Diese Scherben gehen offensichtlich auf zerschlagene Glasflaschen und Alkoholkonsum auf dem Park&Ride-Platz zurück. ■ Regelmäßig sind Müllablagerungen in nennenswertem Umfang (Produktverpackungen, Werbeprospekte, Visitenkarten von Gebrauchtwagenhändlern etc.) zu entsorgen. ■ 2010 wurde die Rinde mehrerer Pflanzbäume auf dem Park&Ride-Platz „geschält“. ■ 2012 wurden in einer der Parkbuchten ca. 2 m² der Pflasterung herausgerissen und auf dem Gelände verteilt. ■ Auch Beschädigungen an (eingeschlagene Scheiben, zerkratzter Lack etc.) sowie Diebstähle aus parkenden Fahrzeugen wurden bereits mehrfach gemeldet. Da der Park&Ride-Platz nicht überwacht ist, erscheint eine Eindämmung des Vandalismus schwierig. Auf dem Park&Ride-Platz gelten gemäß der entsprechenden Satzung die Straßenverkehrsordnung und die zugehörigen sonstigen Normen, so dass die Verkehrsüberwachung in den Zuständigkeitsbereich der Niedernhausener Ordnungsbehörde fällt. Bedingt durch die beschränkten personellen Kapazitäten sind jedoch regelmäßig nur wenige Kontrollgänge während der üblichen Dienstzeit möglich. Um Vandalismus zu verhindern, der vorwiegend am Wochenende und in den Nachtstunden stattfindet, werden verstärkte Kontrollen während dieser Zeiträume empfohlen. Der Vandalismus geht augenscheinlich zu einem großen Teil auf Alkoholkonsum zurück. Denkbar wäre deshalb weiterhin, den Alkoholkonsum auf dem Park&Ride-Platz – z. B. im Rahmen der Park&Ride-Platz-Satzung – zu verbieten. Auch die Pflege und Unterhaltung des Park&Ride-Platzes wirft verschiedene Probleme auf: Eine regelmäßige Reinigung und Entsorgung von Müllablagerungen in kurzen (z. B. wöchentlichen) Abständen ist von der Personalkapazität des Bauhofes her nur sehr schwierig aufrecht zu erhalten. Um die Grünflächen pflegen und die Parkflächen säubern zu können, sollten nach Möglichkeit keine Fahrzeuge auf dem Park&Ride-Platz parken. Zu den Arbeitszeiten des Bauhofpersonals ist der Park&Ride-Platz jedoch immer nahezu voll belegt, so dass häufig nur unvollständig und händisch gearbeitet werden kann. Die Nutzung von Maschinen zur Pflege neben parkenden Fahrzeugen verbietet sich, weil umher fliegende Steinchen u. ä. die PKWs beschädigen könnten. Entsprechende Pflegemaßnahmen werden deshalb möglichst in Ferienzeiten (mit geringerer Auslastung) gelegt und müssen frühzeitig angekündigt werden, um die Parkenden auf (Teil-) Sperrungen der Parkflächen vorzubereiten. Erfahrungsgemäß parken dann trotz Halteverboten immer noch Fahrzeuge, wenn ein angekündigter Pflegedurchgang ansteht. Darüber hinaus führen (Teil-) Sperrungen an den betroffenen Tagen zu einer schnelleren Auslastung des restlichen Park&Ride-Platzes, was die Wahrscheinlich erhöht, wegen voller Auslastung keinen Parkplatz mehr zu finden. Infolge der Kostenpflichtigkeit des Parkens auf dem Park&Ride-Platz gibt es seit Jahren das Phänomen der unerwünschten kostenfreien „Ausweich-Parkplätze“, die in der Regel ordnungswidrig genutzt werden: - Der nicht zeitlich beschränkte Teil des Parkplatzes an der Idsteiner Straße (sog. „Debo“-Parkplatz), - der Parkplatz des REWE-Marktes, Am Sägewerk, und ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 19 - - der vordere Parkplatz des LIDL-Markts an der Platter Straße (aktuell wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar), werden von Fahrgästen, die am Bahnhof einsteigen, als kostenfreie Parkmöglichkeit in Bahnhofsnähe genutzt. 3.5.2. Park&Bike-Platz am Bahnhof Wenig im öffentlichen Bewusstsein ist, dass am Bahnhof auch ein Park&Bike-Platz betrieben wird: Es handelt sich um drei offen zugängliche und überdachte Fahrrad-Abstellanlagen: ■ auf dem ZOB neben den Sitzplätzen der Wartehalle der Linie 240 und ■ direkt angrenzend auf dem DB-Gelände. überdachte Fahrrad-Abstellanlage auf Gleisseite Beide Abstellanlagen verfügen zusammen über Einstellplätze für 30 Fahrräder, werden jedoch nur in geringem Maße genutzt. Ein wesentlicher Grund dürfte in der Vandalismusgefahr liegen. Zwischen dem kleinen Park&Ride-Platz am Bahnhofsgebäude und Gleis 1 gibt es noch eine weitere überdachte Unterstellmöglichkeit für Fahrräder, die seitens der Bahn schon vor langem bereit gestellt wurde – diese befindet sich in einem desolaten Zustand (zerstörte Sichtscheiben, angerostete Konstruktion, eingestellte defekte Räder etc.) und wird seit Jahren nicht unterhalten, jedoch dem Augenschein nach aufgrund der Nähe zu den Gleisen vergleichsweise häufig genutzt. Fahrradabstellanlage am kleinen Park&RidePlatz (Rückwandscheiben defekt) ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 20 - 3.5.3. Finanzierung Die Gemeinde erhebt aufgrund einer 2010 erlassenen Satzung für die Nutzung des Park&Ride-Platzes Parkgebühren in folgender Höhe: ■ Tageskarte 0,50 EUR ■ Wochenkarte 2,50 EUR ■ Monatskarte 10,00 EUR ■ Jahreskarte 100,00 EUR Die Gebührenhöhe ist infolge einer Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid der finanziellen Förderung des Park&Ride-Platz-Baus festgelegt und darf bis 2023 nicht erhöht werden. Die jährlichen Gebühreneinnahmen von 2011 bis 2015 sind in unten stehender Abbildung dargestellt und weisen eine steigende Tendenz von rund 25.000 EUR 2010 auf über 30.000 EUR im Jahr 2015 auf: Gründe hierfür sind: ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 21 - ■ ■ ■ ■ verstärkte Nutzung des Bahnhofs; erhöhter „Überwachungsdruck“ durch die Ordnungsbehörde/Verwaltung; verstärkte Aufklärung über die Gebührenpflichtigkeit; Installation von Parkscheinautomaten (bis 2009 konnten nur ab 9.00 Uhr morgens in der türkischen Gaststätte am ZOB Parkscheine erworben werden – also deutlich zu spät für den Großteil der parkenden Berufs- und Ausbildungspendelnden); ■ erhöhte zeitliche Verfügbarkeit der Parkscheinautomaten seit dem Jahr 2013 (deutlich weniger Funktionsausfälle durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen – u. a. die Anschaffung einer Online-Funktionsüberwachung für die Parkscheinautomaten). Diesen Einnahmen stehen Ausgaben für ■ die Pflege, Reinigung und Unterhaltung der Parkflächen (Bauhof), ■ die Parkraumkontrolle (Ordnungsbehörde) sowie ■ die Unterhaltung der beiden Parkscheinautomaten (Stabsstelle Umwelt/Energie) gegenüber. Während die ersten beiden Kostenfaktoren in den Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten der Gemeinde anteilig abgebildet sind, ergeben sich für die Automatenunterhaltung jährlich laufende Kosten von ca. 1.000 EUR. 3.6. sonstige ÖPNV-Infrastruktur 3.6.1. RMV-Mobilitätsberatung In Niedernhausen direkt gibt es keine Möglichkeit, persönliche Beratung zum ÖPNV in einer Mobilitätszentrale zu erhalten. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger aus Niedernhausen nach Idstein ins Killingerhaus, König-AdolfPlatz, wo die RTV mit Unterstützung der Stadt Idstein eine Mobilitätsberatung unterhält. Weiter können die Mobilitätsberatung der RTV im Kreishaus in Bad Schwalbach und das RMV-Service-Telefon genutzt werden. Informell gibt auch die Stabsstelle Umwelt/Energie – ÖPNV in der Gemeinde Niedernhausen in begrenztem Rahmen Auskunft zu Mobilitätsfragen. Nach den Erfahrungen aus Niedernhausen besteht allerdings auch kaum noch persönlicher Beratungsbedarf, da elektronische (Internet, RMV-App etc.) und Papiermedien in ausreichendem Maße Hilfestellung geben. Einzige Bevölkerungsgruppe mit nennenswertem persönlichem Beratungsbedarf sind erfahrungsgemäß Seniorinnen und Senioren, soweit sie nicht oder nur in geringem Maße mit den elektronischen Medien vertraut sind. 3.6.2. Verkaufsstellen in Niedernhausen In Niedernhausen existieren drei RMV-Verkaufsstellen mit folgenden Angeboten: ■ Zeitschriften Leber, Freiherr-vom-Stein-Str. 2 (neben Bäckerei Hunger) Erwerb von Fahrkarten, Fahrplanbüchern ■ Martinas Häuschen, Bahnhofstr. 19 (ehem. Idsteiner Str. 25) Erwerb von Fahrkarten, Fahrplanbüchern ■ DER Reisebüro, Lenzhahner Weg 1 Erwerb von Fahrkarten Speziell die zu jedem Fahrplanwechsel erscheinenden Fahrplanbücher für den Rheingau-TaunusKreis (und Wiesbaden) werden nach wie vor relativ häufig nachgefragt. Sie enthalten jeweils alle aktuellen Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel im Rheingau-Taunus-Kreis und kreisübergreifender Verbindungen (Züge, S-Bahn und Busse bis hin zu Seilbahnen und Fähren). ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 22 - 4. Optionen zur Optimierung Aus der Darstellung des Ist-Zustandes ergibt sich neben einigen Stärken eine Reihe von Schwachpunkten im lokalen ÖPNV-System. Im Folgenden werden verschiedene Optimierungsmöglichkeiten mit dazugehörigen Erfordernissen aufgezeigt, wobei folgende Prämissen in die Betrachtung eingehen: ■ Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des ÖPNV besteht nur im Bereich der Grundversorgung, wie sie im Nahverkehrsplan für den Rheingau-Taunus-Kreis definiert ist und durch den Rheingau-Taunus-Kreis als Aufgabenträger zu leisten und finanzieren ist. Darüber hinausgehende Verkehrsleistungen sind – soweit sie die Gemeinde (mit-)finanziert - im strengen Sinne als freiwillige Leistungen zu betrachten. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen den Haushalt der Gemeinde Niedernhausen nicht oder nicht in nennenswertem Umfang belasten – aufgrund der aufsichtsbehördlichen Vorgaben ist vielmehr möglichst eine Reduzierung dieser Kosten anzustreben. ■ Grundsätzlich wird jedoch angestrebt, den ÖPNV attraktiver zu gestalten, um mehr Fahrgäste in die öffentlichen Verkehrsmittel zu locken. Dies kann durch ein Bündel von Maßnahmen geschehen, die jedoch häufig mit höheren Kosten verbunden sind. Es wird deshalb versucht, dieses Spannungsfeld aufzulösen, indem primär Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, die ■ Serviceverbesserungen durch organisatorische Maßnahmen darstellen, ■ bei denen auf bestehende Infrastruktur und vorhandenes Personal zurückgegriffen werden kann oder ■ durch Steigerung der Kosteneffizienz Mittel für zusätzliche Maßnahmen freisetzen, ohne die finanzielle Gesamtbelastung für die Gemeinde zu erhöhen. Ausführlicher dargestellt werden naturgemäß Maßnahmen, auf die die Gemeinde Niedernhausen direkten Einfluss hat oder für die sie unmittelbar zuständig ist. Hieraus abgeleitet ergeben sich folgende Schwerpunkte der Optimierung: a. die Neustrukturierung des Busliniensystems, für das verschiedene Varianten vorgestellt werden (Der unter 3.4.5. genannte gemeindliche Kostenanteil (ohne Einnahmen) in Höhe von rund 361.000 EUR ist hierbei der Rahmen der verfügbaren Mittel, der aufgrund der Haushaltsrestriktionen nicht (wesentlich) überschritten werden sollte) und b. die Attraktivitätssteigerung des gesamten Bahnhofsbereichs. 4.1. Erhöhung der Attraktivität des Bahnhofsgeländes 4.1.1. barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen durch die DB Station& Service GmbH Hierzu fasste die Gemeindevertretung Niedernhausen am 03.06.15 bereits einen entsprechenden Beschluss, so dass die Barrierefreiheit in den nächsten Jahren durch die DB umgesetzt werden kann. Detaillierte Informationen können der zugehörigen Beschlussvorlage GV/980/2011-2016 entnommen werden. 4.1.2. weitere Maßnahmen (Bahnhofsgebäude, Umfeld) a) Bahnhofsgebäude: Aus Sicht der Gemeinde wird nach wie vor eine Sanierung und adäquate Nutzung des Bahnhofsgebäudes angestrebt. Wünschenswerte Nutzungen für die Gemeinde wären: ■ Restaurantbetrieb ggfs. mit Bewirtschaftung auf den Außenflächen (wie z. B. im Bahnhofsgebäude Eppstein) ■ Angebot bahnhofsaffiner Waren und Dienstleistungen („Bahnhofs-Store“) ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 23 - ■ sonstige Umfeld angepasste und verträgliche Nutzungen (z. B. Veranstaltungsräume für private, kulturelle und vergleichbare Veranstaltungen). Zuständig ist die DB Station & Service GmbH; zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Gemeinde Niedernhausen keine zukünftige Nutzung des Gebäudes bekannt, die über die betriebstechnischen Zwecke der Bahn hinausgeht. Früheren Überlegungen der Gemeinde, das eigentliche Bahnhofsgebäude zu erwerben, wurde eine Absage mit der Begründung erteilt, dass sich im Bahnhofsgebäude Stelltechnik befindet, die auch zukünftig notwendig sein wird. Somit kann die Gemeinde keine Entscheidungshoheit bzgl. der Nutzung des Bahnhofsgebäudes erlangen. b) Umfeld: Soweit bahnhofsaffine Waren und Dienstleistungen nicht im Bahnhofsgebäude selbst angeboten werden können, kann das Angebot in Abstimmung mit der DB möglicherweise auch im weiteren Umfeld des Bahnhofsgeländes an geeigneter Stelle erfolgen (z. B. Restaurant Kebab-Höhle, Postillion). Wünschenswert wäre es, wenn diese beiden Restaurants zur Teilnahme an einer Aktion „Nette Toilette“ bewegt werden könnten. Somit könnte ein adäquater und wirtschaftlich vertretbarer Ersatz für die häufig kritisierte fehlende öffentliche Toilette am Bahnhof geschaffen werden. a) Hinweisschilder: Aktuell ist der Bahnhof mit S-Bahn, ZOB und Park&Ride-Platz nur unzureichend ausgeschildert. Es wird empfohlen, an verkehrstechnisch zentral gelegenen Punkten weitere Beschilderungen – v. a. für den motorisierten Individualverkehr – vorzunehmen. 4.2. optimiertes Buslinienkonzept Niedernhausen 4.2.1. Neustrukturierung der Buslinien Vor dem Hintergrund der finanziellen Restriktionen wurde ein erster Konzeptentwurf erarbeitet, der drei verschiedene Varianten beinhaltet. 4.2.1.1. Einrichtung einer Ortsverkehrslinie (in zwei möglichen Varianten) mit Modifikation der ESWE-Linie 22 Eine Buslinie, die rein örtlichen Bedarf abdeckt, ist von der Gemeinde zu finanzieren. Aufgrund der Prämisse, dass aus dem Verkehrskonzept keine (wesentlichen) zusätzlichen Kosten entstehen dürfen, wurde eine Planung mit folgenden Grundüberlegungen getätigt: a) Die Linie 22 (ESWE) führt aktuell von Oberjosbach über den Schäfersberg in einer „Schleife“ in das Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße und dann weiter zum Bahnhof Niedernhausen (in der nachfolgenden Abbildung:) Diese „Schleife“ verlängert den Fahrweg, die Fahrtzeit und die Kosten, die die Gemeinde Niedernhausen über den Infrastrukturkostenausgleich an die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH zahlen muss. Auch wird die Nutzung der Linie für die Bevölkerung von Oberjosbach und Schäfersberg unattraktiver infolge der vergleichsweise langen Fahrtzeit. Die Neuplanung sieht eine Direktführung der ESWE-Linie 22 von der Frankfurter Straße über die Idsteiner Straße zum Bahnhof Niedernhausen vor. Das Rathaus als wichtige Haltestelle würde in diesem Falle über die Haltestelle Borngasse (ca. 50 m vom Hintereingang des Rathauses entfernt) abgebildet. Vorteile wären: schnellere (und damit attraktivere) Anbindung an den Bahnhof Niedernhausen und Wiesbaden; Einsparung von voraussichtlich ca. 74.000 EUR gegenüber der aktuellen jährlichen IKA-Zahlung an RTV – diese Mittel stehen für andere ÖPNV-Verbesserungen zur Verfügung. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 24 - Nachteil wäre, dass für das Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße eine andere angemessene Form der Erschließung und Anbindung ans ÖPNV-Netz gefunden werden müsste. ESWE hat bereits vorab mitgeteilt, dass eine Modifikation der bestehenden Linie 22 grundsätzlich möglich ist. Abbildung: Bestand ( ) und Neuplanung ( ) der ESWE-Linie 22 b) Betrieb einer neuen Ortsverkehrslinie: Aus a) resultiert die fehlende Erschließung des Wohngebietes Lenzhahner Weg/Ulmenstraße (u. a. auch Busanbindung an das Waldschwimmbad) – gleichzeitig besteht schon langem der Wunsch, das Gewerbegebiet Frankfurter Straße mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten anzubinden. Beides könnte über die Einrichtung einer neuen innerörtlichen Buslinie ermöglicht werden. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 25 - Rahmenbedingungen für diese Linie wären: Anbindung des Wohngebietes Lenzhahner Weg/Ulmenstraße und des Gewerbegebiets Frankfurter Straße Einbeziehen des Bahnhofs als ÖPNV-Knotenpunkt in Niedernhausen mit möglichst kurzen Übergangszeiten zu Zug und S-Bahn Die notwendigen Finanzmittel für den Betrieb der Linie sollten möglichst nicht die bei a) eingesparten Kosten (ca. 74.000 EUR) überschreiten. Um dies zu erreichen soll ein Midi-Bus mit ca. 14 Sitzplätzen eingesetzt werden, wie er z. B. mittlerweile im Stadtverkehr Idstein fährt („De Idstaaner“). Dieser Kleinbus ermöglicht überhaupt erst die Anbindung des Gewerbegebietes, da der Bus im Gewerbegebiet wenden können muss, was bei Vollbussen nicht normgerecht möglich ist. Aufgrund des zu erwartenden Fahrgastaufkommens wird dies als ausreichend angesehen. Die Umläufe sollen zeitlich so gestaltet sein, dass sich die gesamte Linie mit einem Fahrzeug abwickeln lässt, um die Personal- und Fahrzeugkosten zu minimieren. Die Linie wäre in den RMV integriert, so dass der RMV-Tarif gilt (Einzelfahrt in Niedernhausen aktuell: Erwachsene 1,95 EUR/Kinder 1,15 EUR). Bei den Verkehrszeiten sollten folgende Faktoren Eingang finden: - der Zeitrahmen für Einkaufsmöglichkeiten im Gewerbegebiet Frankfurter Straße (montags bis samstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr); - die Anbindung aus dem Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße für Berufstätige an den Bahnhof (frühe Anbindung in den Morgenstunden im Halbstundentakt) und zurück (in den Nachmittagsstunden ebenfalls im Halbstundentakt) Die geplante Linienführung ist als Anlage 2 beigefügt. Sollte im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Farnwiese“ dort eine Haltestelle gewünscht werden, könnte dies eventuell durch die neue Ortsverkehrslinie erfüllt werden. Nach Aussage der RTV sollen sich die Kosten dieser Ortsverkehrslinie im Rahmen der bei der Linie 22 eingesparten Kosten bewegen. Verbindliche Aussagen konnte uns die RTV hierzu nicht zur Verfügung stellen. Es ist zunächst ein einjähriger Probebetrieb zu empfehlen um zu überprüfen, ob die neue Ortsverkehrslinie akzeptable Fahrgastzahlen erreicht. Vor dem dann folgenden Fahrplanwechsel wird über die Zukunft der Linie neu entschieden werden. Natürlich würde dieses neue Angebot im Vorfeld intensiv durch die Gemeinde und RTV beworben werden, um einen entsprechenden Bekanntheits- und Nutzungsgrad zu erreichen. c) weitere bestehende Buslinien: Dieses Konzept sieht vor, dass die Linie 240 zunächst unverändert bleibt. Gegenwärtig zahlt die Gemeinde Niedernhausen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung noch bis 2016 120.000 EUR jährlich für den Betrieb der Linie. Dieser Finanzierungsbeitrag geht auf den örtlichen Erschließungscharakter (Anbindung von Engenhahn mit Wildpark, Niederseelbach, Oberseelbach und Königshofen an den Bahnhof) als Nachfolgelinie des Ortsverkehrs Niedernhausen zurück. Hierüber muss 2016 neu verhandelt werden. Zum gegebenen Zeitpunkt wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt werden. Die Linie 220, die vorwiegend den Schülerverkehr abwickelt, bleibt ebenfalls unverändert. 4.2.1.2. Beteiligung am BürgerBus Eppstein In der Nachbarstadt Eppstein existiert das Angebot eines sogenannten „BürgerBusses“, das durch die Stadt Eppstein initiiert wurde und auch betrieben und mitfinanziert wird. Das BürgerBus-Konzept funktioniert folgendermaßen: Ein örtliches Taxiunternehmen bietet Fahrten im gesamten Stadtgebiet Eppstein nach telefonischer Voranmeldung an. Bürgerinnen und Bürger, die eine Fahrt innerhalb Eppsteins unternehmen ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 26 - möchten, rufen dort an und erhalten eine mögliche Abfahrtzeit an einem Startpunkt in der Nähe (nicht unmittelbar am Grundstück des Fahrgastes, da es sich sonst um eine Taxi-Fahrt handeln würde) genannt. Der Fahrgast zahlt hierfür einen Pauschalpreis von 3,00 EUR für die Fahrt an das Taxi-Unternehmen und wird an einem gewünschten Zielpunkt abgesetzt. Zur Umsetzung dieser Mobilitätswünsche wurde in der Stadt Eppstein mit allen Stadtteilen ein enges Netz von Start- und Zielpunkten definiert, das die Grundlage für die konkreten Fahrten bildet. Das BürgerBus-System ist nicht in den RMV integriert, greift also nicht auf RMV-Tarife und –Geschäftsbedingungen zurück. Da der Pauschalpreis pro Fahrt nicht kostendeckend ist, zahlt die Stadt Eppstein eine monatliche Pauschale an das Taxiunternehmen zu. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit Eppstein wurde seitens der Gemeinde Niedernhausen bereits unverbindliches Interesse an einer Beteiligung an diesem BürgerBus-System bekundet. Aktuell prüft die Stadt Eppstein, wie dies rechtlich umzusetzen wäre, inwieweit eine Genehmigung durch das RP notwendig ist und ob das Taxiunternehmen zur Ausweitung des Fahrtengebiets auf die Gemeinde Niedernhausen bereit ist. Nach ersten Überlegungen sollte das gesamte Gemeindegebiet eingeschlossen werden – somit könnten erstmals wichtige bisher unerschlossene Ziele (wie das Rhein-Main-Theater und der Friedhof Niedernhausen) über dieses BürgerBus-System in einem für die Gemeinde sehr günstigen Kostenrahmen bedient werden. Deshalb wird empfohlen, eine Beteiligung an diesem BürgerBus Eppstein – parallel zur Einführung der neuen Ortsverkehrslinie - anzustreben. Der BürgerBus könnte dann räumliche und zeitliche Angebotslücken im ÖPNV-Angebot in Niedernhausen schließen und auch eine Anbindung von Niedernhausen nach Eppstein mit seinen Ortsteilen ermöglichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die o. g. Prüfungspunkte im Ergebnis positiv ausfallen. Neben diesen Niedernhausener Interessen könnte auch die Stadt Eppstein davon profitieren, weil: - das BürgerBus-System finanziell sicherer dargestellt werden könnte und - Eppsteiner Bürgerinnen und Bürger auch häufig besuchte Ziele in Niedernhausen erreichen könnten (z. B. Einkaufsfahrten aus Ehlhalten oder Niederjosbach ins Gewerbegebiet Frankfurter Straße oder den Ortskern Niedernhausen). Nach ersten groben Abschätzungen käme auf die Gemeinde Niedernhausen im Falle der Umsetzbarkeit der Planungen ein jährlicher Finanzierungsbeitrag von deutlich unter 10.000 EUR zu. Sobald die finanziellen, rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen ausreichend feststehen, wird den gemeindlichen Gremien ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Im Vorfeld wurde auch das Modell des Taunussteiner Bürgerbusses näher betrachtet, wobei sehr schnell deutlich wurde, dass das zu erwartende Defizit angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht vertretbar wäre. Somit wurde diese Option bereits im Stadium der Grobprüfung wieder verworfen. 4.2.2. Halt der Linie 816 in Oberjosbach Bei der Buslinie 816 handelt es sich um eine Linie der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft, die in der Stadt Eppstein verkehrt und zwischen Ehlhalten und Niederjosbach ohne Halt über Oberjosbach fährt. Da die Busse ohnehin durch Oberjosbach fahren, bieten sich ein Halt und eine zusätzliche Anbindung Oberjosbachs nach Eppstein an. Es wird empfohlen zu prüfen, ob bzw. inwieweit dieser Halt kostenfrei und mit geringem organisatorischem Aufwand realisiert werden kann. 4.2.3. Umstellung der Busse auf alternative Antriebe (v. a. Elektromobilität) Denkbar wäre eine Umstellung der Busflotte auf Gas- oder Stromantrieb, wobei RTV bzw. ESWE als LNO zuständig wären. 4.2.4. zusätzliche Einnahmemöglichkeit: kostenpflichtige Werbung in den Buswartehallen ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 27 - Gegenwärtig werden die Buswartehallen immer wieder ordnungswidrig zur Anbringung von Werbung oder Veranstaltungshinweisen in Form von Plakaten missbraucht. Hier besteht die Möglichkeit, zusätzliche – wenn auch geringe – Einnahmen zu generieren, indem die Wartehallen an geeigneten Stellen kostenpflichtig für Werbung zur Verfügung gestellt werden. 4.3. Schiene: Reaktivierung des Zughalts „Rhein-Main-Theater“ als Bedarfshaltestelle Im Rahmen des neu strukturieren Busliniensystems wird bereits das Ziel „Gewerbegebiet Frankfurter Straße“ angebunden. Nach wie vor gibt es jedoch keine Anbindung des Rhein-Main-Theaters speziell zu den Vorstellungen und des Ramada-Hotels Micador. Dies kann das vorgesehene Busliniensystem aufgrund unterschiedlicher Bedarfszeiten bei Gewerbegebiet und Rhein-MainTheater/Hotel nicht leisten. Zu den Aufführungszeiten des Musicals „Sunset Boulevard“ wurde ein Bahnhalt am damaligen Musicaltheater eingerichtet, der nach der Insolvenz dieser Produktion wieder eingestellt wurde. Aus Sicht der Gemeinde Niedernhausen sollte dieser Halt in Form einer Bedarfshaltestelle (mit individueller Anforderung des Halts im Zug) wieder reaktiviert werden. Dies gilt umso mehr als nach aktuellem Kenntnisstand wieder die längerfristige Aufführung eines Musicals („Jeanne d’Arc“) im Rhein-Main-Theater geplant ist. Neben der Anbindung von Ramada-Hotel Micador und Rhein-Main-Theater könnte auch ein Treppenabgang zur Gegenseite zum Friedhof Niedernhausen geschaffen werden. Damit wäre auch eine regelmäßige Anbindung an den Friedhof gewährleistet, die durch eine Buslinie kaum zu realisieren ist, die gleichzeitig das Gewerbegebiet andienen soll. Eine zusätzliche Andienung des Friedhofs würde die Umlauf-Fahrtzeit der Buslinie erhöhen, ggfs. ein zweites Fahrzeug erforderlich machen und gleichzeitig durch die längere Wegstrecke die Kosten unverhältnismäßig erhöhen. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 28 - Übersicht zu 4.4: Optimierungsmöglichkeiten rund um den Bahnhof/Park&Ride-Platz/ZOB: informelle P+RNutzung unterbinden Stromladesäule(n) aufstellen abschließbare Fahrradboxen aufstellen KurzzeitParkplätze optimieren Zusatzparkplätze für P+R schaffen? adäquate Weiternutzung des Bahnhofsgebäudes? barrierefreien Zugang zu den Gleisen schaffen informelle P+RNutzung unterbinden Zusatzparkplätze für P+R schaffen ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 29 - 4.4. Optimierung des Park&Ride-Platzes/ZOB Bzgl. des Erreichens der Kapazitätsgrenze bieten sich zunächst mehrere prinzipielle Lösungsstrategien an: - Einführung des kostenfreien Parkens: Obwohl 2013 neun zusätzliche Parkplätze auf der bestehenden Fläche geschaffen wurden, erreicht der Park&Ride-Platz an einigen Tagen im Jahr seine Kapazitätsgrenze. Bei Einführung der Kostenfreiheit würde dies zu einer deutlich häufiger auftretenden Voll-Auslastung führen mit der Folge, dass Parkplatzsuchende, die später kommen, sehr oft keinen Parkplatz mehr finden würden. Eine laufende Online-Meldung über den Auslastungsgrad für Parkplatzsuchende wäre eine denkbare Lösung, die jedoch für die Gemeinde Niedernhausen mit deutlich höheren Kosten bei fehlenden Einnahmen verbunden wäre. Dies erscheint angesichts der finanztechnischen Vorgaben der Aufsichtsbehörde kein gangbarer Weg. - Kapazitätsmanagement des vorhandenen Parkraums: Dies wäre prinzipiell durch Schranken mit elektronischer Bewirtschaftung des Parkraums realisierbar; jedoch müssten auch hier wieder trotz hoher Kosten Parkraumsuchende bei Voll-Auslastung abgewiesen werden. Hinzu kommt, dass eine Schrankenlösung nicht praktizierbar erscheint, weil die Fahrwege auf dem großen Park&Ride-Platz auch Teil der Buslinienstrecken sind. - Erhöhung der Parkraum-Kapazität Wenn sich die Nutzungsintensität am Park&Ride-Platz – wie in den letzten Jahren - weiter erhöht, kann eine mögliche Option in der Erhöhung der Parkraum-Kapazität liegen. Hier bieten sich folgende Möglichkeiten an: ■ Anmietung/Ankauf nah liegender Flächen (z. B. der vordere oder hintere LIDL-Parkplatz in der Platter Straße oder die derzeitigen Grünflächen-Grundstücke beidseitig des REWE-Getränkemarkts, soweit die Eigentümer und Pächter dieser Parkflächen einverstanden sind. Ggfs. besteht die Möglichkeit einer Förderung aus öffentlichen Mitteln. ■ Erweiterung des kleinen Park&Ride-Platzes am Bahnhofsgebäude in Richtung Gleise (soweit diese Flächen für den barrierefreien Ausbau mittels einer Rampe nicht benötigt werden); ■ Eine Schaffung neuer Parkplätze durch Neubau eines Parkhauses oder einer zweiten Parkebene über dem bestehenden Park&Ride-Platz wird aufgrund der haushaltstechnischen Vorgaben des Rheingau-Taunus-Kreises derzeit nicht geprüft. - Einführung eines elektronischen Parkscheinsystems („Handy-Parken“): Als besonderer Service für die Parkenden könnte das sog. Handy-Parken ergänzend zum bestehenden Parkscheinsystem eingeführt werden. Das Handy-Parken ist ein mobiler Dienst zur bargeldlosen Bezahlung von Parkgebühren mit dem Handy, wie er z. B. bereits in Wiesbaden seit Jahren eingeführt ist. Handy-Parkende nutzen zum Parken eine App oder geben eine Servicenummer ein; sie zahlen i. d. R. bequem über eine monatliche Sammelrechnung und sind an einer speziellen Parkvignette erkennbar. - Kurzzeitparkplätze am Bahnhofsgebäude – Optimierung der Parkbuchten: Die Kurzzeitparkplätze sind aktuell sehr ungünstig zu geschnitten: Von den zwei Parkplätzen pro Parkbucht wird in der Regel nur ein Parkplatz pro Parkbucht genutzt, weil das Einparken eines zweiten PKW unter den beengten Straßenverhältnissen am kleinen Park&Ride-Platz und infolge der ungünstigen Gehsteig-Aufpflasterung nicht praktiziert wird. Zu den Stoßzeiten morgens zwischen 6 und 8 Uhr kommt es immer wieder zu Stausituationen im Zufahrtsbereich des kleinen Park&Ride-Platzes. Deshalb ergeht nachfolgender Gestaltungsvorschlag für die Parkbuchten der Kurzzeitparkplätze: ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 30 - Gestaltungvorschlag: Bahnhof 5 Diese Gestaltung ermöglicht das Vorwärts-Ein- und Ausfahren und die tatsächliche Nutzung aller vier Parkplätze und entschärft damit die Stausituationen im Zufahrtsbereich. Es ist mit Umbaukosten von ca. 10.000 EUR zu rechnen – das Einverständnis der Bahn zum Umbau vorausgesetzt. - Stromladesäule für Fahrräder: Im Bereich des ZOB wurde bereits seit längerem die Aufstellung einer Stromladesäule für Fahrräder durch die Süwag Energie AG geprüft. Bisher konnte die Aufstellung noch nicht verwirklicht werden, wird jedoch seitens der Gemeinde Niedernhausen als wünschenswert angesehen. Ein geeigneter Standort wäre rechts der Wartehalle der Linie 240. - Stromtankstelle für KFZ auf dem Park&Ride-Platz: Da der Park&Ride-Platz ein Pendlerparkplatz mit Parkzeiten von in der Regel einem halben bis zu einem ganzen Arbeitstag ist, könnten die langen Standzeiten der PKW idealerweise auch zur Aufladung von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Es existiert ein Angebot der Aufstellerfirma der Parkscheinautomaten, diese mit einer Stromladestation zu kombinieren. Mittelfristig sollte diese Option ins Auge gefasst werden. - Fahrradboxen: Die aktuell vorhandenen Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder bieten keinen Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl. Speziell für hochwertige Fahrräder könnte die Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen ins Auge gefasst werden – z. B. nach Sanierung des Gleises 1 im Anschluss an ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 31 - die offenen Fahrradständer. Wegen des voraussichtlich aber geringen Bedarfs sollten maximal drei Fahrradboxen errichtet werden. 4.5. Einführung eines Rufbussystems („Komfortbus“) Nach Rücksprache mit RTV sollte von der Einführung eines örtlichen Rufbussystems („Komfortbus“) Abstand genommen werden. Entsprechende Systeme – wie z. B. in Taunusstein – sind nicht wirtschaftlich und nur mit hohem organisatorischen Aufwand zu betreiben. Z. B. wird in Taunusstein ein jährliches Defizit im 6-stelligen Bereich erwirtschaftet. Da solche Rufbussysteme eine freiwillige Leistung darstellen, die von der Gemeinde Niedernhausen zu finanzieren wäre, läuft dies auch den Vorgaben der Finanzaufsicht zuwider. Weitere Alternative ist der Anschluss an den Bürgerbus Eppstein (siehe 4.2.1.2.). Soweit dies nicht umsetzbar ist, könnte als Alternative geprüft werden, inwieweit das Projekt „NVVMobilfalt“ auf die Gemeinde Niedernhausen übertragen werden könnte. Dieses sieht vor, den motorisierten Individualverkehr als Mitfahrgelegenheit in das Fahrplanangebot einzubeziehen, um auf diese kostengünstige Weise den Fahrgästen ein zusätzliches Bedienungsangebot bereitstellen zu können. 4.6. Verbesserung der sonstigen kommunalen ÖPNV-Infrastruktur 4.6.1. Fahrplan-Faltblatt/Internet-Info (mit Buslinien) speziell für Niedernhausen In früheren Jahren gab die Vereinigung der Selbständigen in Niedernhausen einen Faltplan mit den Fahrzeiten aller Verkehrsmittel des ÖPNV in Niedernhausen heraus. Diese Information gibt es in dieser auf Niedernhausen komprimierten Form nicht mehr, wird aber trotzdem im Rathaus immer wieder nachgefragt. Zur Förderung des Niedernhausener ÖPNV könnte dieses Faltblatt wieder zu jedem Fahrplanwechsel zusammengestellt und im Rathaus kostenlos ausgegeben werden. Diese Maßnahme erfordert minimale finanzielle und geringe personelle Mittel und sollte deshalb probeweise zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt werden. Bei entsprechender Nachfrage sollte dieses Faltblatt dann zu jedem Fahrplanwechsel herausgegeben werden. 4.6.2. Überarbeitung der Informationen auf der Gemeinde-Homepage Im Zuge der Neustrukturierung der Homepage der Gemeinde Niedernhausen sollten auch Erscheinungsbild und Inhalte der Rubrik „ÖPNV“ überarbeitet und modernisiert werden. Insbesondere die Komponenten des ÖPNV, für die Gemeinde die (Mit-)Verantwortung trägt (örtliche Buslinien, Park&Ride-Platz) sollten ausführlich dargestellt werden. Denkbar sind z. B. folgende ServiceAngebote auf der Homepage, die über das aktuelle Angebot hinausgehen: ■ Abruf und Herunterladen des örtlichen Fahrplan-Faltblatts (s. 4.6.1.) ■ elektronische Bestellung und Zahlung einer Jahreskarte für den Park&Ride-Platz 4.6.3. Verkauf von Fahrplanheften im Rathaus Das Fahrplanheft für den Rheingau-Taunus-Kreis ist an den Vorverkaufsstellen (s. 3.6.2.) zum Preis von 1,50 EUR erhältlich, wird jedoch auch im Rathaus häufig nachgefragt. Falls die Maßnahme 4.6.2. nicht umgesetzt wird, wird vorgeschlagen, das Fahrplanheft auch im Rathaus auszugeben. Da die Vereinnahmung und Verrechnung von 1,50 EUR pro Fahrplanheft mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand verbunden ist, wird vorgeschlagen, jeweils ein entsprechendes Kontingent (geschätzt 50 Exemplare pro Fahrplanwechsel) von der RTV zu erwerben und kostenlos auszugeben. 4.6.4. Ausweitung des Jobticket-Angebots ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 32 - Die Gemeinde Niedernhausen bietet seit Jahren für die Beschäftigten der Verwaltung mit Wohnsitz in Niedernhausen ein sog. Jobticket an: Dies ermöglicht die Rückerstattung der Kosten für Monatsfahrkarten im Niedernhausener Tarifgebiet. Jobtickets sind ein probates Mittel zur Förderung des örtlichen ÖPNV; wünschenswert wäre es, wenn weitere Akteure zum Anbieten eines Jobtickets bewegt werden könnten - z. B. Unternehmen im Gewerbegebiet Frankfurter Straße, die Mitarbeiter aus Niedernhausen beschäftigen, falls der Ortsverkehr in der Variante mit Andienung des Gewerbegebiets realisiert wird. ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 33 - 5. Literaturverzeichnis und Anlagen: Hess. ÖPNV: s. unter www.rv.hessenrecht.hessen.de UBA-Texte 05/2010 „CO2-Emissionsminderung im Verkehr in Deutschland“ Hessisches Statistisches Landesamt: Hessische Gemeindestatistik 2013, Wiesbaden, 2013 Rhein-Main-Verkehrsverbund: Fahrplan 2015 Gültig ab 14. Dezember 2014 Teilausgabe Rheingau-TaunusKreis Zentrum für integrierte Verkehrssysteme: Nahverkehrsplan 2004 Rheingau-Taunus-Kreis Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH: Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises Januar 2015 (Entwurf) Anlage 1: Verzeichnis der Bushaltestellen in Niedernhausen Anlage 2: Geplante Fahrstrecke und –richtung der neuen Ortsverkehrslinie ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015 - 34 -