für den in Niedernhausen

Transcrição

für den in Niedernhausen
Konzept
für den
öffentlichen
Personennahverkehr
in Niedernhausen
(Stand: August 2015)
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
-1-
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:................................................................................................................... 2
1.
2.
Definition ÖPNV ................................................................................................................ 3
Allgemeine Grundlagen .................................................................................................... 4
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
Rechtliche und planerische Grundlagen ....................................................................................... 4
Ökologische Aspekte .................................................................................................................... 4
Soziale Aspekte ............................................................................................................................ 5
Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernhausen ................................ 5
Ist-Situation 2014 Niedernhausen .................................................................................... 6
3.1.
Datenlage...................................................................................................................................... 6
3.1.1.
Bevölkerung .......................................................................................................................... 6
3.1.2.
Pendlersituation .................................................................................................................... 6
3.1.3.
Potential für den ÖPNV ........................................................................................................ 7
3.2.
RMV: ............................................................................................................................................. 8
3.3.
Schiene: ........................................................................................................................................ 8
3.3.1.
Züge ...................................................................................................................................... 8
3.3.2.
S-Bahn .................................................................................................................................. 9
3.3.3.
Bahnhofsgelände Niedernhausen ........................................................................................ 9
3.4.
Busse .......................................................................................................................................... 14
3.4.1.
Linienverkehr ...................................................................................................................... 14
3.4.2.
Haltestellen/Wartehallen (u. a. Neubauprogramm 2012) ................................................... 16
3.4.3.
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) ...................................................................................... 17
3.4.4.
Beeinträchtigungen des Busverkehrs ................................................................................. 17
3.4.5.
Finanzierungssituation für die Gemeinde Niedernhausen ................................................. 18
3.4.6.
Planung der RTV ................................................................................................................ 18
3.5.
Übergang Individualverkehr – ÖPNV ......................................................................................... 18
3.5.1.
Park&Ride-Platz am Bahnhof ............................................................................................. 18
3.5.2.
Park&Bike-Platz am Bahnhof ............................................................................................. 20
3.5.3.
Finanzierung ....................................................................................................................... 21
3.6.
sonstige ÖPNV-Infrastruktur ....................................................................................................... 22
3.6.1.
RMV-Mobilitätsberatung ..................................................................................................... 22
3.6.2.
Verkaufsstellen in Niedernhausen ...................................................................................... 22
4.
Optionen zur Optimierung .............................................................................................. 23
4.1.
Erhöhung der Attraktivität des Bahnhofsgeländes ..................................................................... 23
4.1.1.
barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen durch die DB Station& Service
GmbH
23
4.1.2.
weitere Maßnahmen (Bahnhofsgebäude, Umfeld) ............................................................. 23
4.2.
optimiertes Buslinienkonzept Niedernhausen ............................................................................ 24
4.2.1.
Neustrukturierung der Buslinien ......................................................................................... 24
4.2.2.
Halt der Linie 816 in Oberjosbach ...................................................................................... 27
4.2.3.
Umstellung der Busse auf alternative Antriebe (v. a. Elektromobilität) .............................. 27
4.2.4.
zusätzliche Einnahmemöglichkeit: kostenpflichtige Werbung in den Buswartehallen ....... 27
4.3.
Schiene: Reaktivierung des Zughalts „Rhein-Main-Theater“ als Bedarfshaltestelle .................. 28
4.4.
Optimierung des Park&Ride-Platzes/ZOB.................................................................................. 30
4.5.
Einführung eines Rufbussystems („Komfortbus“) ....................................................................... 32
4.6.
Verbesserung der sonstigen kommunalen ÖPNV-Infrastruktur ................................................. 32
4.6.1.
Fahrplan-Faltblatt/Internet-Info (mit Buslinien) speziell für Niedernhausen ....................... 32
4.6.2.
Überarbeitung der Informationen auf der Gemeinde-Homepage ....................................... 32
4.6.3.
Verkauf von Fahrplanheften im Rathaus ............................................................................ 32
4.6.4.
Ausweitung des Jobticket-Angebots ................................................................................... 32
5.
Literaturverzeichnis und Anlagen: ................................................................................ 34
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
-2-
Vorbemerkung: Die ÖPNV-Definition und die Beschreibung der allgemeinen Grundlagen (Kapital 1. und 2.) werden bewusst kurz gehalten, da ausführliche detaillierte Informationen im Internet verfügbar sind. Schwerpunkte des Konzeptes sind die Analyse des bestehenden örtlichen ÖPNV-Angebotes in Niedernhausen und daraus entwickelte Handlungsoptionen.
1.
Definition ÖPNV
Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird der Personenverkehr als Teil des öffentlichen
Verkehrs auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich im Rahmen der Grundversorgung bezeichnet.
Eine Grundversorgung setzt voraus, dass diese zu einem angemessenen Preis angeboten wird
− also auch in strukturell benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte
oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht lohnen
würde. ÖPNV muss diese Grundversorgung als Komponente der Daseinsvorsorge sicherstellen.
Im öffentlichen Personenverkehr zeichnet sich der Nahverkehr aus durch:
■ hohe Haltestellen und Taktdichte
■ Orts-, City- und Quartierbusse – zur Feinerschließung
■ Straßenbahn- und Stadtbus- (und andere) Systeme – für gebündelte Verkehrsströme über
Distanzen von mehr als 5 km
Dazu treten seit mittlerweile einigen Jahren trassenungebundene, aber bedarfsgesteuerte Systeme (wie Rufbusse, Sammeltaxis) für die Flächenbedienung weniger aufkommenstarker Relationen.
Im juristischen Sinne ist öffentlicher Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist,
die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im
Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte
Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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2.
Allgemeine Grundlagen
2.1.
Rechtliche und planerische Grundlagen
Wesentliche Rechts- und Planungsgrundlagen für den ÖPNV in Niedernhausen sind:
■ das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs - Regionalisierungsgesetz (RegG),
■ das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) (Schiene),
■ das Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
■ das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), vom 1. Dezember
2005, zuletzt geändert am 29. November 2012 und
■ der Nahverkehrsplan 2004 des Rheingau-Taunus-Kreises (insbesondere im Hinblick auf die Definition der Grundversorgung, die seitens des Rheingau-Taunus-Kreises zu finanzieren ist)
■ der Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden und des
Rheingau-Taunus-Kreises aus dem Jahr 2014.
Weiter wird das ÖPNV-Konzept inhaltlich in den Generalverkehrsplan für die Gemeinde einfließen,
der aktuell fortgeschrieben wird.
2.2.
Ökologische Aspekte
Wie nachfolgender Graphik zu entnehmen ist, stellt der ÖPNV im Vergleich zum konkurrierenden
motorisierten Verkehr (v. a. PKW) das eindeutig umweltverträglichere und weniger klimaschädigende Verkehrsmittel dar.
Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen, werden Verkehrsleistungen auf die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen pro gefahrenem Kilometer und Person bezogen. Bereits bei der aktuellen
durchschnittlichen – aber steigerungsfähigen – Auslastung des ÖPNV belaufen sich diese Emissionen auf ca. die Hälfte eines PKW-Personenkilometers. Mit zunehmender Auslastung des ÖPNV
kann dieser Vorteil weiter ausgebaut werden, so dass eine Verlagerung des Personentransports
vom PKW auf den ÖPNV grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist, soweit keine Vermeidung
des jeweiligen Verkehrsvorgangs möglich ist.
Abbildung 1:
Spezifische CO2-Emissionen
verschiedener Verkehrsarten
pro Personen-km
400
350
300
Datenquelle: UBA-Texte 05/2010
250
369
200
150
32
52
72
50
75
95
144
100
rk
e
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0
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
-4-
2.3.
Soziale Aspekte
ÖPNV erfüllt als Aufgabe der Daseinsvorsorge auch wesentliche soziale Funktionen, indem er der
Bevölkerung die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, über fußläufige Entfernungen hinaus im Nahbereich mobil zu sein. Bei differenzierter Betrachtung ist festzustellen, dass spezielle Bevölkerungsgruppen sogar auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen sind wie Schüler/innen, Personen ohne PKW-Führerschein. Hinzu kommt die Gruppe der Personen, die ohne besondere Notwendigkeit das ÖPNV-Angebot bewusst nutzen wollen, obwohl auch die Möglichkeit bestünde,
konkurrierende Verkehrsmittel wie PKW zu nutzen.
Beweggründe hierfür können sein:
■ finanzielle Aspekte (unter bestimmten Rahmenbedingungen – z. B. bei Nutzung einer Jahreskarte - kann ÖPNV deutlich kostengünstiger sein als individuelle motorisierte Mobilität),
■ ökologische Überzeugung und
■ besondere persönliche Verbundenheit zum ÖPNV sowie weitere individuelle Gründe.
2.4.
Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernhausen
Hierzu wird zunächst auf die Rechtsgrundlage Bezug genommen (kursiv) und diese dann auf die
konkrete Situation Niedernhausens heruntergebrochen:
Aufgabenträger sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern.
Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr (§ 5
Abs. 1 Hess. ÖPNVG).
Was die Gemeinde Niedernhausen anbetrifft, ist somit der Rheingau-Taunus-Kreis der zuständige
Aufgabenträger des ÖPNV. Der Begriff „Selbstverwaltungsaufgabe“ bezeichnet hier im Kern die
eigenverantwortliche Gestaltung des ÖPNV durch den Landkreis.
Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr … sicher. Sie sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung
des öffentlichen Personennahverkehrs. …(§ 5 Abs. 2 Hess. ÖPNVG).
Die Aufgabenträger können zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 2 Nahverkehrsorganisationen
einrichten und die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ganz oder teilweise durch Beleihung auf diese übertragen.
... Kreisangehörige Gemeinden, die keine Aufgabenträger sind, können mit ihrer Zustimmung an der Nahverkehrsorganisation beteiligt werden (§ 6 Abs. 1 Hess. ÖPNVG).
Der Rheingau-Taunus-Kreis als Aufgabenträger hat die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft
mbH (RTV) mit Sitz im Kreishaus, Bad Schwalbach, als lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) gegründet und mit der Aufgabe ÖPNV betraut. Geschäftsführer ist Herr Roland Buitkamp.
In dieser Gesellschaft waren bis 2011 alle kreisangehörigen Gemeinden – also auch Niedernhausen – Mitglied und konnten durch ihre Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat (Bürgermeister)
und in der Gesellschafterversammlung (gewählte Mandatsträger) wesentliche Entscheidungen mit
beeinflussen. 2012 trafen die kreisangehörigen Gemeinden die politische Entscheidung, aus der
RTV auszutreten, so dass seitdem der Rheingau-Taunus-Kreis – vertreten durch Herrn Landrat
Burkard Albers - alleiniger Gesellschafter ist. Es ist festzustellen, dass die Gemeinde Niedernhausen hierdurch eine wesentliche direkte Einflussmöglichkeit beim ÖPNV aufgegeben hat.
Kreisangehörige Gemeinden … können … freiwillig Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs in eigener Verantwortung wahrnehmen. Die Landkreise haben diese Verkehre bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Hieraus erwächst jedoch keine Verpflichtung der Aufgabenträger, diese Verkehre zu übernehmen oder
zu finanzieren (§ 5 Abs. 3 Hess. ÖPNVG).
Auch die Gemeinde Niedernhausen hat bereits in der Vergangenheit Aufgaben des ÖPNV freiwillig
übernommen – so wurde der Ortsverkehr Niedernhausen (OVN) zwischen Bahnhof und Engenhahn von der Gemeinde Niedernhausen betrieben und finanziert.
In diesem Konzept wird erneut der Betrieb einer Ortsbuslinie auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs.
3 ÖPNVG als eine mögliche Variante vorgeschlagen. Aufgrund des rein örtlichen Charakters wird
eine Finanzierung durch die Gemeinde Niedernhausen voraussichtlich unumgänglich sein.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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3.
Ist-Situation 2014 Niedernhausen
Vorbemerkung: Bei der Darstellung der Ist-Situation liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der
Aspekte, die aus der Sicht der Gemeinde Niedernhausen besonders wichtig sind.
3.1.
Datenlage
3.1.1.
Bevölkerung
Die Einwohnerzahlen Niedernhausens stellen sich folgendermaßen dar:
Einwohner mit
Hauptwohnsitz
Einwohner mit
Nebenwohnsitz
Einwohner
gesamt
Niedernhausen
7.440
381
7.821
Königshofen
1.794
108
1.902
Engenhahn
1.323
108
1.431
Niederseelbach
1.481
85
1.566
Oberjosbach
1.884
139
2.023
Oberseelbach
424
18
442
14.346
839
15.185
Ortsteil
Gesamt
Abbildung 2:
Einwohnerzahl
Niedernhausens am 31.12.2014
Datenquelle: Einwohnermeldeamt
der Gemeinde Niedernhausen
Bei einer Fläche von 35,31 km² ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 406 Einwohnern pro km²
(Hauptwohnsitz), was für eine Flächengemeinde im Rheingau-Taunus-Kreis überdurchschnittlich
ist. Somit besteht grundsätzlich das Potential, ÖPNV im Vergleich zu den meisten anderen Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis wirtschaftlicher durchführen zu können.
Einem generellen Trend zur Abnahme der Bevölkerung in eher ländlich strukturierten Bereichen
steht in Niedernhausen entgegen, dass nach Jahren ohne Neuausweisung von Bauland die Entwicklung des Baugebietes Farnwiese vorgesehen ist. Dies lässt den Zuzug von mehreren hundert
Neubürgerinnen und -bürgern erwarten, die den leichten Bevölkerungsrückgang voraussichtlich
kompensieren werden.
Es kann in Niedernhausen also von einem stabilen Fahrgastpotential ausgegangen werden.
3.1.2.
Pendlersituation
3.1.2.1. Arbeitsplatzpendler:
„Arbeitsplatz“-Pendlersaldo Niedernhausen
Einpendler (aus anderen Gemeinden nach
Niedernhausen)
801
Auspendler (aus Niedernhausen in andere
Gemeinden)
4.486
Pendlersaldo
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
Abbildung 3:
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Pendler (Arbeitsplatzpendler) – Stand: 30.06.2012:
Datenquelle: Hess. Statistisches Landesamt,
2013
-3.685
-6-
Pendler sind Personen, die zu einem bestimmten Zweck (z. B. Berufspendler: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) regelmäßig die Gemeindegrenze überschreiten, um in einer Gemeinde
außerhalb Niedernhausens (= Auspendler) bzw. um von außerhalb kommend in Niedernhausen
(Einpendler) diesem Zweck nachzugehen.
Prägendes Strukturmerkmal der Gemeinde Niedernhausen ist der deutlich negative Pendlersaldo,
der seinen Grund darin hat, dass ca. 5,5-mal mehr Personen zu ihrer Beschäftigung aus- als einpendeln. Beschäftigungsschwerpunkte außerhalb Niedernhausens sind Frankfurt, Wiesbaden, der
Flughafen Frankfurt und mit Abstrichen Idstein. Die Zahl der Auspendler entspricht mit 31,2 % fast
einem Drittel der Gesamtbevölkerung (Erstwohnsitze) und erzeugt deshalb hohe werktägliche Verkehrsströme, die es zu bewältigen gilt.
Dieser Pendlersaldo korrespondiert mit der deutlich unterdurchschnittlichen Zahl an beschäftigten
Arbeitnehmern in Niedernhausen: 1.288 (8,9 % der Bevölkerung mit Erstwohnsitz/ Stand:
30.06.2012). Zum Vergleich: Die entsprechende Quote im Rheingau-Taunus-Kreis als Flächenkreis mit teilweise ländlicher Struktur liegt mit 21,6 % mehr als doppelt so hoch.
Niedernhausen erfüllt also vorwiegend Wohnfunktion für diese Beschäftigten („Schlafstadt“). Eine
Erhöhung der Arbeitsplätze in der Gemeinde könnte also die Belastungen durch Pendlerströme
(CO2-Emissionen, Lärmbelastung, Berufsverkehr als Stress fördernder Faktor) verringern.
3.1.2.2. Ausbildungspendler:
In der Gemeinde Niedernhausen existiert neben der Grundschule Niederseelbach lediglich die
Theißtalschule, die bis zur 10. Klasse führt. Schulen, die zur (Fach-)Hochschulreife führen, sowie
berufsbildende Schulen, Hochschulen und Fachhochschulen existieren nicht, so dass eine hohe
Zahl an Ausbildungspendlern besteht.
Zielorte sind vorwiegend Wiesbaden (v. a. Gymnasien, berufsbildende Schulen), Frankfurt, Mainz,
Darmstadt, Rüsselsheim, Idstein (Gymnasien, Hochschule Fresenius) und Taunusstein (berufsbildende Schule).
3.1.2.3. Freizeitpendler:
In der Gemeinde Niedernhausen finden sich nur wenige Angebote im Freizeitbereich; Einkaufsmöglichkeiten sind beim täglichen Bedarf (v. a. Lebensmittel) ausreichend; andere Sortimente sind
hingegen nur ausschnittweise vorhanden (Drogeriemarkt, Schuhdiscounter).
Somit erzeugt auch die Befriedigung der Freizeitbedürfnisse der Niedernhausener Bevölkerung einen hohen Mobilitätsbedarf, der v. a. auf Wiesbaden, Frankfurt, Idstein, Limburg, den Flughafen
und die großen Einkaufszentren (außerhalb dieser Metropolen z. B. das Main-Taunus-Zentrum)
ausgerichtet ist.
Zusätzlicher Mobilitätsbedarf entsteht innerhalb der Gemeinde durch die Tatsache, dass ein wichtiges innergemeindliches Ziel – das Gewerbegebiet Frankfurter Straße mit mehreren Einkaufsmärkten sowie gastronomischen Angeboten – ca. 1,5 km außerhalb des Ortskerns und entsprechend weiter von den umliegenden Ortsteilen - entfernt liegt und damit für den überwiegenden Teil
der Bevölkerung nicht mehr fußläufig erreichbar ist. Außerhalb des Siedlungskerns Niedernhausen-Königshofen (incl. des Gewerbegebiets Lochmühle) gibt es nahezu keine Einkaufsmöglichkeiten oder Freizeitziele im Gemeindegebiet.
Dies erzeugt zusätzlich eine hohe Zahl an regelmäßigen Mobilitätsvorgängen innerhalb des Gemeindegebiets („Binnenpendler“).
3.1.3.
Potential für den ÖPNV
Aus der Analyse der Mobilitäts- und Pendlersituation folgt: Niedernhausen ist vorwiegend Wohnort mit überdurchschnittlich hohem Mobilitätsbedarf, der sich in der hohen Auspendlerquote bzw.
dem deutlich negativen Pendlersaldo konkretisiert.
Aus der Sicht des ÖPNV bedeutet dies, dass in Niedernhausen ein überdurchschnittlich hohes
Potential für den ÖPNV vorhanden ist - gegenwärtig wird die Mobilität jedoch zu einem hohen Prozentsatz über den motorisierten Individualverkehr abgewickelt.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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Inwieweit der demographische Wandel dem ÖPNV in Niedernhausen zusätzliches Fahrgastpotential erschließt oder wegnimmt, lässt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit beurteilen.
3.2.
RMV:
Der ÖPNV in Niedernhausen ist Bestandteil des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) mit Sitz in
Hofheim, der als übergeordnete Organisation den öffentlichen Nahverkehr im südhessischen
Raum sowie einigen angegliederten Übergangsgebieten einheitlich regelt. Soweit sich Fahrgäste
auf ihrer Fahrt mit Start und Ziel innerhalb des RMV-Gebietes bewegen, gelten die Rahmenbedingungen des RMV. Liegt der Start- oder Zielpunkt einer Fahrt dagegen außerhalb des RMV-Gebietes gelten in der Regel die Konditionen der Deutschen Bahn.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Reise-Startpunkt
Reise-Zielpunkt
Verkehrsträger
Preis
Niedernhausen
Limburg
Niedernhausen
Diez (Lage außerhalb des RMV-Gebietes Deutsche Bahn, Schiene
ohne Kooperationsvereinbarung) mit Umstieg
in Limburg
3.3.
RMV, Schiene
RMV-Preis
DB-Preis
Schiene:
Niedernhausen wurde bereits sehr früh durch den Schienenverkehr erschlossen und bildet einen
Eisenbahn-Knotenpunkt und Umsteigebahnhof am Schnittpunkt der Linien Frankfurt – Limburg und
Wiesbaden – Limburg. Umstiege erfolgen sowohl von der Strecke Wiesbaden – Niedernhausen
zur Strecke Frankfurt – Limburg (und in umgekehrter Richtung) als auch auf der Strecke Frankfurt
– Limburg in Niedernhausen von der S-Bahn auf die Züge der Verkehrsunternehmen DB und
Vectus (bzw. umgekehrt).
3.3.1.
Züge
Niedernhausen als Bahnknotenpunkt wird von Zügen folgendermaßen angefahren:
Abbildung 4: Bahnstrecken mit Halt in Niedernhausen
Strecke
Wiesbaden Hbf. – Niedernhausen – Limburg (und
zurück) - „Ländchesbahn“
Unternehmen
Circa-Abfahrtszeiten
Hess. Landesbahn GmbH
Teilstrecke Wiesbaden Hbf. – Niedernhausen
MO – FR:
SA:
SO:
5.30 bis 23.30 Uhr
5.30 bis 23.30 Uhr
8.30 bis 23.30 Uhr
Teilstrecke Niedernhausen – Limburg
MO – FR:
SA:
SO:
6 bis 24 Uhr
6 bis 24 Uhr
6 bis 24 Uhr
Teilstrecke Limburg – Niedernhausen
MO – FR:
SA:
SO:
4 bis 24 Uhr
4 bis 24 Uhr
6 bis 24 Uhr
Teilstrecke Frankfurt – Niedernhausen
MO – FR:
SA:
SO:
6 bis 22.30 Uhr
6.30 bis 22.30 Uhr
6.30 bis 22.30 Uhr
Frankfurt – Niedernhausen – Limburg (und zurück)
DB
Datenquelle: Fahrplan 2015 Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis; eigene Erhebungen
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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In der Zusammenschau beider Linien bietet sich auf der Strecke Frankfurt – Niedernhausen – Limburg ein sehr gutes Zugangebot mit teilweise einem ¼-Stundentakt in den Stoßzeiten und auf der
Ländchesbahn tagsüber ein gutes Angebot im Stundentakt, das mit dem letzten Fahrplanwechsel
in die Abendstunden bis 23.30 Uhr verlängert wurde.
3.3.2.
S-Bahn
Niedernhausen ist Endhalt der S-Bahnlinie 2 (Niedernhausen – Hofheim – FFM-Höchst – FFM Hbf.
– Offenbach Ost – Dietzenbach) und bietet – zusätzlich zum Zugangebot (s. 3.3.1.) - weitere sehr
gute Anbindungen v. a. nach Frankfurt. Der S-Bahn-Endhalt ist ein Alleinstellungsmerkmal der
Gemeinde Niedernhausen im Idsteiner Land und im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis, der auch
Wettbewerbsvorteile für Niedernhausen bringt.
So nutzen viele Pendlerinnen und Pendler bewusst den Bahnhof Niedernhausen, obwohl sie auch
andere Bahnhöfe (z. B. Idstein, Wiesbadener Vorortbahnhöfe der Ländchesbahn) in vergleichbarer
Erreichbarkeit nutzen könnten. Grund ist die zeitlich engere Vertaktung ins Rhein-Main-Gebiet (mit
entsprechend geringeren Wartezeiten) sowie die Tatsache, dass die Züge in Richtung Frankfurt
zwischen Niedernhausen und FFM Hbf. nur noch in Hofheim und FFM-Höchst halten. Alle anderen
Unterwegsbahnhöfe werden nur von der S-Bahn angefahren oder würden einen Umstieg in Niedernhausen in die S-Bahn erforderlich machen.
Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch im Einzugsbereich des Park&Ride-Platzes am Bahnhof Niedernhausen wieder (s. 3.5.1.).
3.3.3.
Bahnhofsgelände Niedernhausen
Eine Übersicht des gesamten Bahnhofsgeländes mit Gleisanlagen, Bahnhofsgebäude, ZOB und
Park&Ride-Platz kann nachfolgender Abbildung entnommen werden.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
-9-
114/4
114/10
52/3
114/6
5/9
114/2
114/5
114/11
150/3
Standorte
Parkscheinautomaten
7/2
8
großer P+R-Platz
150/1
Fri t
z-G
ont
erm
ann
-St
raß
149/5
107/1
8/2
114/12
149/4
6
7/1
116/5
5/6
116/6
4
e
13
Zufahrt
PKW/Busse
122/1
Gemeindehaus
2
7
9
95/35
95/34
275/1
123/1
Fußweg
zum
125/2 Bahnhof
11
7
105/1
340/125
5
82/4
95/31
127/5
273/105
3
6
53
Zufahrt
PKW/Busse
95/20
95/33
105/3
1
2
103/1
4
95/32
Au
s tr
105/2
aß
e
Flur 11
80/4
49/7
11
3/1
9
149/13
47/7
11
10
24/3
10
82/3
149/7
4
95/2
80/1
149/11
2
Zentraler OmnibusBahnhof
97/2
7
97/1
73/5
73/6
3
96/1
73/4
95/27
98/2
Il fe
lde
rP
l at
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7
96/2
Il f
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95/1
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1
30
149/9
149/10
Ba
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ho
fs t
raß
e
146/1
31
149/8
69/1
kleiner P+R-Platz
29
27
98/1
62/11
65/1
99/10
H
95/28
Bahnhofsgebäude
sN
r9
99/4
99/1
Bahnhof
5
62/10
65/2
6
11
101
15
266
Gleise 1, 3/4 und
5/6
84
19
99/8
60
268
14
223/2
277
56
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
78
58
103/1
112
241
242
264
243
244
245246
247248
95/24
265/4
249
250251
263/3
252
253
254
262/3
8
0
267
82
99/2
12
103/2
99/12
17
10
ße
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re
Dü
111
219/54
13
Bahnhofsgelände Lageplan
8
104
56/11
95/23
269
270
261
259/3
95/26
- 10 -
Das gesamte Bahnhofsgelände in Niedernhausen befindet sich in einem schlechten Gesamtzustand, der aus der Sicht der Gemeinde Niedernhausen dringend verbesserungsbedürftig ist. Der
schlechte Zustand hat primär drei Ursachen.
a. baulicher Zustand:
Die baulichen Anlagen – insbesondere das eigentliche Bahnhofsgebäude, die Unterführung und
die Zugangsbereiche zu den Gleisen – weisen große bauliche Mängel auf und werden als unästhetisch empfunden. Sie sind dem Image der Gemeinde Niedernhausen nicht förderlich, wenn ankommende oder umsteigende Reisende hier einen ersten Eindruck der Gemeinde gewinnen. Das
Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes – früher mit Fahrkartenschalter und Bahnhofsgaststätte ausgestattet – steht jetzt leer und wird dem Augenschein nach nur in notwendigem Mindestmaß unterhalten. Die bauliche Substanz des Gebäudes und einiger umliegender Einrichtungen verschlechtert sich jährlich.
Im Jahre 2010 wurde der Bahn eine Bilddokumentation der baulichen Schäden überreicht. In der
Folgezeit wurden einige kleine Mängel behoben (neue Wartehallen, Sanierung von Fundamentplatten und der Glaseinhausung der Treppenaufgänge zu den Gleisen) – wesentliche Schäden
sind jedoch nach wie vor nicht behoben:
bauliche Gegebenheiten am Bahnhof (Aufnahmen 17.02.14)
Mauer am Treppenabgang
zur Unterführung
Glasfassade der Überdachung des Treppenaufgangs zum Bahnsteig Gleis 3/4
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 11 -
sanierter Pfostenfuß eines Stützpfostens
b. schlechte Infrastruktur und fehlende Serviceeinrichtungen:
Am Bahnhof Niedernhausen gibt es weder
mit Personal besetzte Schalter noch Service- oder Hilfsangebote, obwohl der Bahnhof Niedernhausen aufgrund seiner Knotenpunkt- und Umsteigefunktion für einen
Bahnhof in Gemeinden vergleichbarer
Größe hohe Wertigkeit besitzt.
Immer wieder beklagt werden insbesondere:
■
die fehlende Barrierefreiheit (Die
Gleise 3 bis 6 sind derzeit nur über Treppen - ca. 20 Stufen ab- und wieder aufwärts - zu erreichen.) und
■ fehlende Toiletten.
Als weitgehend unproblematisch wird der fehlende Fahrkarten- oder Serviceschalter empfunden –
am Treppenabgang zu den Gleisen 3 bis 6 gibt es zwei Fahrkartenautomaten, die sowohl RMVals auch Fahrkarten des Fernverkehrs anbieten. Hinzu kommen die Möglichkeiten, Fahrkarten auf
elektronischem Wege und in den Niedernhausener RMV-Verkaufsstellen zu erwerben.
Auch fehlende Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten für Reisebedarf (Getränke, Zeitungen etc.)
direkt am Bahnhof werden nur selten als Kritikpunkt genannt. Hier wird das im Umfeld vorhandene
Angebot („Kebap-Höhle“ am ZOB; Kiosk/Laden in der Bahnhofstraße – ehemals Bäckerei Malkus)
offensichtlich als weitgehend ausreichend angesehen.
c. Sauberkeit des Bahnhofsgeländes:
Das Bahnhofsgelände ist häufig stark vermüllt – insbesondere im Bereich des Gleises 1 werden
Verschmutzungen augenscheinlich. Zwar ist eine Reinigungsfirma mit der Leerung der Abfallbehälter beauftragt (die auch regelmäßig erfolgt), doch ordnungswidrige Müllablagerungen am Boden, in den Grünflächen und sonstigen Bereichen werden zu selten entsorgt.
Fläche hinter der ZOB-Wartehalle
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 12 -
Grünfläche gegenüber den Fahrkartenautomaten
Folgende weitere Aspekte werden als
wichtig erachtet:
d. Nutzung der Räume im Bahnhofsgebäude:
Seitens der Gemeinde wurden in den
letzten Jahren mehrere Anfragen an
die Bahn weitergeleitet, die sich auf ein
Nutzungsinteresse an den Räumen im
Erdgeschoss bezogen. Hieraus ergab
sich jedoch keine konkrete Nutzung.
Im Jahr 2011 beabsichtigte die Bahn,
die Räume an den Betreiber eines Spielsalons zu vermieten. Es erhob sich jedoch großer Widerstand in Niedernhausen, so dass kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Somit stehen
die Räume im Bahnhofsgebäude weiterhin leer.
e. Erreichbarkeit des Bahnhofs:
Pluspunkt des Bahnhofsgeländes ist die gute Verknüpfung zu den Verkehrsträgern
■ Bus durch den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und
■ Auto durch den Park&Ride-Platz.
Der Bahnhof ist fußläufig von Südwesten her seit Schließung des
Treppenturms an der Wiesbadener
Straße über:
 die Unterführung Platter Straße,
 die Bahnbrücke Königshofen
bzw.
 die Straßenbrücke Wiesbadener
Straße (mit im weiteren Verlauf
Am Herteberg und Bahnhofstraße)
zu erreichen, was für zu Fuß Gehende aus Teilen Niedernhausens
mit geringen Umwegen verbunden
ist.
f.
Treppenturm
Straße:
Wiesbadener
Aufgrund einer historischen Dokumentation eines Niedernhausener
Bürgers konnte die Gemeinde ermitteln, dass die DB Eigentümerin
des Treppenturms und damit in der
Unterhaltungspflicht ist. Nach Aussage der DB wurde der Treppenturm, der die Gleise 5/6 direkt an die
Wiesbadener Straße anband, vor
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 13 -
Jahren wegen festgestellter baulicher Mängel aus Sicherheitsgründen geschlossen. Seitdem gibt
es keine fußläufig kurze Zugangsmöglichkeit mehr. Reisende aus dem Wohnbereich süd- bzw.
nordwestlich der Gleisanlagen müssen nunmehr zu Fuß über die Bahnbrücken Wiesbadener
Straße und Königshofen oder den Eisenbahntunnel Platter Straße Umwege in Kauf nehmen.
Der Treppenturm ist Bestandteil des Projektes „Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen“. Die DB würde nach eigenen Angaben den gesperrten Treppenturm lediglich abreißen. Da die Gemeinde Niedernhausen prinzipiell wieder eine Zugangsmöglichkeit von der Wiesbadener Straße zu den Gleisanlagen schaffen möchte, müssten Maßnahmen hierfür durch die
Gemeinde getragen werden.
Aufgrund der Zuständigkeit der DB wurde im Rahmen des Beschlusses zum barrierefreien Ausbau
des Bahnhofs durch die Gemeindevertretung entschieden, sich nicht an den Kosten für eine Sanierung des Treppenturms zu beteiligen. Da die DB den Treppenturm für die Aufrechterhaltung der
Betriebsabläufe nicht benötigt, hat sie bereits erklärt, dass eine Sanierung durch die DB nicht erfolgen wird. Somit wird irgendwann mit einem Abriss des Treppenturms durch die DB zu rechnen
sein.
3.4.
Busse
Soweit es sich um keinen rein lokalen Verkehr handelt, ist der Rheingau-Taunus-Kreis Aufgabenträger des ÖPNV und organisiert durch die RTV auch den Buslinienverkehr in Niedernhausen.
3.4.1.
Linienverkehr
In Niedernhausen verkehren derzeit folgende Buslinien (Stand: 01.07.15):
Abbildung 5:
Buslinien Niedernhausen
Nr.
Linienweg (einfach)
Betreiber
Charakterisierung
22
Wiesbaden – Oberjosbach
ESWE
weitgehend im Takt verkehrende Linie; älteste Linie in
Niedernhausen (Mitfinanzierung durch Gemeinde – s.
3.5.3.)
220
Idstein – Niedernhausen –
Oberjosbach
RTV
ehemaliger Schulbusverkehr ohne Takt ausgerichtet an
Schulzeiten und Schulorten; bietet u. a. einige direkte
Busanbindungen von Niedernhausen nach Idstein an
228
Lenzhahn – Oberseelbach
– Idstein
RTV
mit Ausnahme weniger Fahrten am frühen Morgen reine
Rufbuslinie, die Oberseelbach mit einbezieht; durch diese
Linie ist mit Umstieg in Oberseelbach eine Busanbindung
aus Niedernhausen nach Idstein möglich
240
Niedernhausen – Oberseel- RTV
bach – Neuhof – Wehen –
Hahn (und zurück)
weitgehend im Takt verkehrende Linie; hervorgegangen
aus dem Ortsverkehr Niedernhausen mit teilweise lokalem
Charakter (Mitfinanzierung durch Gemeinde – s. 3.5.3.);
zum Fahrplanwechsel 2013/14 wurde die Linie vom Bahnhof zum Rathaus verlängert – dies wurde aufgrund organisatorischer Probleme zum 01.02.14 wieder zurückgenommen; deutliche Fahrplaneinschränkungen zum Fahrplanwechsel 2014/15
(816)
Bremthal/Niederjosbach –
Ehlhalten – Vockenhausen
Buslinie im Main-Taunus-Kreis, die zwischen Ehlhalten
und Vockenhausen ohne Halt durch Oberjosbach fährt
MTV
Datenquelle: Fahrplan 2014 Teilausgabe Rheingau-Taunus-Kreis; eigene Erhebungen
Dem Busverkehr liegt nachfolgender Linienplan zugrunde (Quelle: www.rmv.de) – in der Graphik
des RMV wurde die Haltestelle „Rathaus“ offensichtlich vergessen.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 14 -
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 15 -
3.4.2.
Haltestellen/Wartehallen (u. a. Neubauprogramm 2012)
In Niedernhausen existieren derzeit die in Anlage 1 aufgeführten Bushaltestellen. Nicht alle Haltestellen verfügen über Wartehallen; Wartehallen wurden primär dort gebaut, wo sich ein hohes
Fahrgastaufkommen und entsprechende Wartezeiten an den Haltestellen ergeben. Typische „Ausstiegs“haltestellen, wo vor allem Fahrgäste nach dem Ausstieg direkt nach Hause gehen und kaum
Fahrgäste einsteigen, verfügen in der Regel über keine Wartehalle.
Im Jahr 2010 wurde die Haltestellenbeschilderung in ganz Niedernhausen erneuert und vereinheitlicht. In den Jahren 2012 bis 2013 wurden dann insgesamt 14 Wartehallen im Rahmen eines
kreisweiten Programms neu errichtet (s. Anlage 1). An acht Haltestellen gab es vorher keine Wartehallen; an drei Haltestellen wurden stark veraltete Wartehallen ersetzt und an weiteren drei Haltestellen beschädigte bzw. zerstörte Wartehallen erneuert.
Hierdurch wurde die Buslinien-Infrastruktur wesentlich aufgewertet und der Fahrgastservice verbessert.
Für den Betrieb und die Unterhaltung der Wartehallen und Abfallbehälter ist die Gemeinde Niedernhausen zuständig; alles rund um die Fahrpläne und Haltestellenschilder erledigt RTV.
Buswartehallen werden häufig Opfer mutwilliger Beschädigungen: Erfahrungsgemäß müssen pro
Jahr
■ etwa zwei bis drei Wand-Glasscheiben ersetzt werden
■ Graffiti an mehreren Wartehallen entfernt werden und
■ ein Abfallbehälter erneuert werden.
Die Abfallbehälter an den Bushaltestellen werden zudem häufig für die ordnungswidrige Entsorgung von privaten Haushaltsabfällen (z. B. Windeln) zweckentfremdet. Die Gemeinde Niedernhausen wendet für die an ein Dienstleistungsunternehmen vergebene Leerung der Abfallbehälter in
regelmäßigem Rhythmus jährlich ca. 8.400 EUR (brutto) auf – hinzukommen nicht detailliert ermittelbare Deponiekosten.
2012 neu errichtete
Wartehalle
an der Bushaltestelle
„Seniorenzentrum“
mit Beschilderung und
Abfallbehälter
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 16 -
3.4.3.
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Der ZOB wurde auf einem Grundstück der DB im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung durch
die Gemeinde Niedernhausen gebaut. Er ist der zentrale Knotenpunkt in Niedernhausen, an dem
alle Buslinien – mit Ausnahme der Rufbuslinie 228 - halten. Gleichzeitig stellt er den Übergang
vom Bus- zum Schienenverkehr dar und erfüllt somit eine wichtige Scharnierfunktion.
Blick auf den ZOB aus nordwestlicher Richtung (links Haltebereich/Wartehalle Linie 22/ESWE, rechts
Linien der RTV)
Am ZOB besteht hoher Reinigungs- und teilweise Reparaturbedarf, da er immer wieder Schauplatz
von Vandalismus (zerstörte Glasscheiben an den Wartebereichen, abgerissene Ascher, zerschlagene Glasflaschen etc.) und Müllablagerungen ist.
3.4.4.
Beeinträchtigungen des Busverkehrs
Jährlich kommt es in der Gemeinde Niedernhausen immer zu mehreren Beeinträchtigungen und
Behinderungen des Busverkehrs. Gängige Gründe sind:
■ Straßen(teil)sperrungen infolge von geplanten Baumaßnahmen wie Straßensanierungen, Hausanschlüssen, Leitungsverlegungen etc.
■ Straßen(teil)sperrungen infolge von ungeplanten notwendigen Reparaturmaßnahmen (z. B.
Wasserrohrbrüche)
■ Straßen(teil)sperrungen infolge von Umzügen, kirchlichen Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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Für diese Beeinträchtigungen müssen in Kooperation zwischen RTV bzw. ESWE, dem betroffenen
Verkehrsunternehmen, ggfs. der Polizei und der Gemeinde – teilweise kurzfristig – Lösungen gefunden werden. In der Regel werden Umleitungsstrecken, Einbahn-Ampelregelungen oder vergleichbare Lösungen genutzt. Bereits im Vorfeld wird versucht, Beeinträchtigungen zu vermeiden
oder zu verringern, indem (planbare) Baustellen möglichst außerhalb von Busverkehrszeiten (z. B.
Schulferien) gelegt werden. Der Ausfall von Busteilstrecken ist immer nur ultima ratio des Beeinträchtigungsmanagements, um den ÖPNV-Service weitestgehend aufrecht zu erhalten.
3.4.5.
Finanzierungssituation für die Gemeinde Niedernhausen
Die Gemeinde Niedernhausen ist nicht Aufgabenträger des ÖPNV, beteiligt sich aber am Betrieb
der Buslinien 22 und 240, da diese teilweise lokalen Verkehr abbilden bzw. auf Wunsch der Gemeinde Niedernhausen eingerichtet wurden.
Im Wirtschaftsjahr 2014 ergab sich folgender Mittelfluss für die Gemeinde Niedernhausen, wobei
die Kosten im strengen Sinne als freiwillige Leistung anzusehen sind:
Infrastrukturkostenausgleich Linie 22
Kostenbeteiligung Linie 240
Summe
abzgl. pauschale Einnahmegarantie Linie 240
Saldo
241.495,00 EUR
120.000,00 EUR
361.495,00 EUR
- 38.523,06 EUR
322.971,94 EUR
Die Gemeinde Niedernhausen wandte 2014 also rund 323 TEUR zur Mitfinanzierung der Buslinien
auf. Entsprechender Ausgabe- und Einnahmepositionen, leicht erhöht durch eine Preisindizierung
der Linie 22, sind auch im Haushaltsentwurf 2016 eingestellt.
Die interne Leistungsverrechnung im Teilhaushalt ÖPNV weist Bauhofkosten (Personal und Fahrzeuge) in Höhe von ca. 29.100 EUR im Haushaltsjahr 2014 aus. Diese Kosten entstehen primär
bei der Reinigung und Instandhaltung des Park&Ride-Platzes und der Bushaltestellen.
3.4.6.
Planung der RTV
RTV hat zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 eine Umstrukturierung des Busverkehrs umgesetzt, der vor allem durch notwendige Mitteleinsparungen gekennzeichnet ist, Im Rahmen der
durchgeführten Neuausschreibung des Buslinienbündels ergab sich ein Erhöhung der Preise um
rund 60 %.
Deshalb wurde die Linie 231 wegen deutlich zu geringer Auslastung eingestellt. Bei der Linie 240
ergaben sich Einschränkungen vor allem am Wochenende und in den Tagesrandzeiten.
Vorschläge der Gemeinde Niedernhausen zur Neuplanung der Buslinien, die mit RTV bzw. im
Grundsatz abgestimmt sind, folgen in Kapitel 4.
3.5.
Übergang Individualverkehr – ÖPNV
3.5.1.
Park&Ride-Platz am Bahnhof
Die Gemeinde Niedernhausen betreibt auf dem Grundeigentum der Bahn am Bahnhof Niedernhausen einen Park&Ride-Platz mit einer Kapazität von 220 Parkplätzen. Der Park&Ride-Platz ist
zweigeteilt: Eine kleinere Parkfläche liegt unmittelbar am Bahnhofsgebäude, eine größere schließt
sich nordwestlich an den ZOB an (siehe Übersichtsplan in Kapitel 3.3.3). Direkt vor dem Bahnhofsgebäude befinden sich drei Behindertenparkplätze sowie vier Kurzzeit-Parkplätze (30 min mit
Parkscheibe) zum Bringen bzw. zur Abholung von Fahrgästen etc.
Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Nutzung des Bahneigentums ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Bahn aus dem Jahre 1984.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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Der Park&Ride-Platz erreichte im Jahr 2013 erstmals an mehreren Tagen seine Kapazitätsgrenze, was verschiedene Probleme aufwirft: Parkberechtigte mit Zeitkarten (Wochen-, Monatsund Jahreskarten) haben einen Anspruch auf einen Parkplatz, da die Parkgebühr für die jeweilige
Dauer bereits vorab entrichtet wurde. Wenn nun Parkberechtigte mit Zeitkarten wegen voller Auslastung keinen Parkplatz mehr bekommen, ist die Gemeinde in der Pflicht, Ersatz-Parkplätze zur
Verfügung zu stellen. Bei weiterer Zunahme der Auslastung muss hier mittelfristig eine Lösung
gefunden werden – 2014 hat die Zahl der Auslastungstage weiter zugenommen.
Weiteres Problem ist der Vandalismus auf dem Park&Ride-Platz:
■ Häufig - v. a. in den Sommermonaten - müssen Scherben in größerem Umfang vom Park&
Ride-Platz entfernt werden. Diese Scherben gehen offensichtlich auf zerschlagene Glasflaschen und Alkoholkonsum auf dem Park&Ride-Platz zurück.
■ Regelmäßig sind Müllablagerungen in nennenswertem Umfang (Produktverpackungen, Werbeprospekte, Visitenkarten von Gebrauchtwagenhändlern etc.) zu entsorgen.
■ 2010 wurde die Rinde mehrerer Pflanzbäume auf dem Park&Ride-Platz „geschält“.
■ 2012 wurden in einer der Parkbuchten ca. 2 m² der Pflasterung herausgerissen und auf dem
Gelände verteilt.
■ Auch Beschädigungen an (eingeschlagene Scheiben, zerkratzter Lack etc.) sowie Diebstähle
aus parkenden Fahrzeugen wurden bereits mehrfach gemeldet.
Da der Park&Ride-Platz nicht überwacht ist, erscheint eine Eindämmung des Vandalismus schwierig.
Auf dem Park&Ride-Platz gelten gemäß der entsprechenden Satzung die Straßenverkehrsordnung
und die zugehörigen sonstigen Normen, so dass die Verkehrsüberwachung in den Zuständigkeitsbereich der Niedernhausener Ordnungsbehörde fällt. Bedingt durch die beschränkten personellen
Kapazitäten sind jedoch regelmäßig nur wenige Kontrollgänge während der üblichen Dienstzeit
möglich.
Um Vandalismus zu verhindern, der vorwiegend am Wochenende und in den Nachtstunden stattfindet, werden verstärkte Kontrollen während dieser Zeiträume empfohlen. Der Vandalismus geht
augenscheinlich zu einem großen Teil auf Alkoholkonsum zurück. Denkbar wäre deshalb weiterhin, den Alkoholkonsum auf dem Park&Ride-Platz – z. B. im Rahmen der Park&Ride-Platz-Satzung – zu verbieten.
Auch die Pflege und Unterhaltung des Park&Ride-Platzes wirft verschiedene Probleme auf: Eine
regelmäßige Reinigung und Entsorgung von Müllablagerungen in kurzen (z. B. wöchentlichen) Abständen ist von der Personalkapazität des Bauhofes her nur sehr schwierig aufrecht zu erhalten.
Um die Grünflächen pflegen und die Parkflächen säubern zu können, sollten nach Möglichkeit
keine Fahrzeuge auf dem Park&Ride-Platz parken. Zu den Arbeitszeiten des Bauhofpersonals ist
der Park&Ride-Platz jedoch immer nahezu voll belegt, so dass häufig nur unvollständig und händisch gearbeitet werden kann. Die Nutzung von Maschinen zur Pflege neben parkenden Fahrzeugen verbietet sich, weil umher fliegende Steinchen u. ä. die PKWs beschädigen könnten.
Entsprechende Pflegemaßnahmen werden deshalb möglichst in Ferienzeiten (mit geringerer Auslastung) gelegt und müssen frühzeitig angekündigt werden, um die Parkenden auf (Teil-) Sperrungen der Parkflächen vorzubereiten. Erfahrungsgemäß parken dann trotz Halteverboten immer
noch Fahrzeuge, wenn ein angekündigter Pflegedurchgang ansteht.
Darüber hinaus führen (Teil-) Sperrungen an den betroffenen Tagen zu einer schnelleren Auslastung des restlichen Park&Ride-Platzes, was die Wahrscheinlich erhöht, wegen voller Auslastung
keinen Parkplatz mehr zu finden.
Infolge der Kostenpflichtigkeit des Parkens auf dem Park&Ride-Platz gibt es seit Jahren das Phänomen der unerwünschten kostenfreien „Ausweich-Parkplätze“, die in der Regel ordnungswidrig
genutzt werden:
- Der nicht zeitlich beschränkte Teil des Parkplatzes an der Idsteiner Straße (sog. „Debo“-Parkplatz),
- der Parkplatz des REWE-Marktes, Am Sägewerk, und
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 19 -
- der vordere Parkplatz des LIDL-Markts an der Platter Straße (aktuell wegen Umbauarbeiten
nicht nutzbar),
werden von Fahrgästen, die am Bahnhof einsteigen, als kostenfreie Parkmöglichkeit in Bahnhofsnähe genutzt.
3.5.2.
Park&Bike-Platz am Bahnhof
Wenig im öffentlichen Bewusstsein ist, dass am Bahnhof auch ein Park&Bike-Platz betrieben wird:
Es handelt sich um drei offen zugängliche und überdachte Fahrrad-Abstellanlagen:
■ auf dem ZOB neben den Sitzplätzen der Wartehalle der Linie 240 und
■ direkt angrenzend auf dem DB-Gelände.
überdachte Fahrrad-Abstellanlage auf Gleisseite
Beide Abstellanlagen verfügen zusammen über Einstellplätze für 30 Fahrräder,
werden jedoch nur in geringem Maße genutzt. Ein wesentlicher Grund dürfte in
der Vandalismusgefahr liegen.
Zwischen
dem
kleinen
Park&Ride-Platz am Bahnhofsgebäude und Gleis 1
gibt es noch eine weitere
überdachte Unterstellmöglichkeit für Fahrräder, die
seitens der Bahn schon vor
langem bereit gestellt wurde
– diese befindet sich in einem desolaten Zustand (zerstörte Sichtscheiben, angerostete Konstruktion, eingestellte defekte Räder etc.) und wird seit Jahren nicht unterhalten, jedoch dem Augenschein nach aufgrund der Nähe zu den Gleisen vergleichsweise häufig genutzt.
Fahrradabstellanlage
am kleinen Park&RidePlatz (Rückwandscheiben defekt)
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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3.5.3. Finanzierung
Die Gemeinde erhebt aufgrund einer 2010 erlassenen
Satzung für die Nutzung des
Park&Ride-Platzes Parkgebühren in folgender Höhe:
■ Tageskarte
0,50 EUR
■ Wochenkarte
2,50 EUR
■ Monatskarte 10,00 EUR
■ Jahreskarte 100,00 EUR
Die Gebührenhöhe ist infolge
einer
Nebenbestimmung
zum
Bewilligungsbescheid
der finanziellen Förderung
des Park&Ride-Platz-Baus
festgelegt und darf bis 2023
nicht erhöht werden.
Die jährlichen Gebühreneinnahmen von 2011 bis 2015
sind in unten stehender Abbildung dargestellt und weisen eine steigende Tendenz von rund
25.000 EUR 2010 auf über 30.000 EUR im Jahr 2015 auf:
Gründe hierfür sind:
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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■
■
■
■
verstärkte Nutzung des Bahnhofs;
erhöhter „Überwachungsdruck“ durch die Ordnungsbehörde/Verwaltung;
verstärkte Aufklärung über die Gebührenpflichtigkeit;
Installation von Parkscheinautomaten (bis 2009 konnten nur ab 9.00 Uhr morgens in der türkischen Gaststätte am ZOB Parkscheine erworben werden – also deutlich zu spät für den Großteil der parkenden Berufs- und Ausbildungspendelnden);
■ erhöhte zeitliche Verfügbarkeit der Parkscheinautomaten seit dem Jahr 2013 (deutlich weniger
Funktionsausfälle durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen – u. a. die Anschaffung einer
Online-Funktionsüberwachung für die Parkscheinautomaten).
Diesen Einnahmen stehen Ausgaben für
■ die Pflege, Reinigung und Unterhaltung der Parkflächen (Bauhof),
■ die Parkraumkontrolle (Ordnungsbehörde) sowie
■ die Unterhaltung der beiden Parkscheinautomaten (Stabsstelle Umwelt/Energie)
gegenüber. Während die ersten beiden Kostenfaktoren in den Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten der Gemeinde anteilig abgebildet sind, ergeben sich für die Automatenunterhaltung jährlich
laufende Kosten von ca. 1.000 EUR.
3.6.
sonstige ÖPNV-Infrastruktur
3.6.1. RMV-Mobilitätsberatung
In Niedernhausen direkt gibt es keine Möglichkeit, persönliche Beratung zum ÖPNV in einer Mobilitätszentrale zu
erhalten. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger aus Niedernhausen nach Idstein ins Killingerhaus, König-AdolfPlatz, wo die RTV mit Unterstützung der Stadt Idstein eine
Mobilitätsberatung unterhält. Weiter können die Mobilitätsberatung der RTV im Kreishaus in Bad Schwalbach und
das RMV-Service-Telefon genutzt werden. Informell gibt
auch die Stabsstelle Umwelt/Energie – ÖPNV in der Gemeinde Niedernhausen in begrenztem Rahmen Auskunft
zu Mobilitätsfragen.
Nach den Erfahrungen aus Niedernhausen besteht allerdings auch kaum noch persönlicher Beratungsbedarf, da
elektronische (Internet, RMV-App etc.) und Papiermedien
in ausreichendem Maße Hilfestellung geben.
Einzige Bevölkerungsgruppe mit nennenswertem persönlichem Beratungsbedarf sind erfahrungsgemäß Seniorinnen
und Senioren, soweit sie nicht oder nur in geringem Maße
mit den elektronischen Medien vertraut sind.
3.6.2.
Verkaufsstellen in Niedernhausen
In Niedernhausen existieren drei RMV-Verkaufsstellen mit folgenden Angeboten:
■ Zeitschriften Leber, Freiherr-vom-Stein-Str. 2
(neben Bäckerei Hunger)
Erwerb von Fahrkarten, Fahrplanbüchern
■ Martinas Häuschen, Bahnhofstr. 19
(ehem. Idsteiner Str. 25)
Erwerb von Fahrkarten, Fahrplanbüchern
■ DER Reisebüro, Lenzhahner Weg 1
Erwerb von Fahrkarten
Speziell die zu jedem Fahrplanwechsel erscheinenden Fahrplanbücher für den Rheingau-TaunusKreis (und Wiesbaden) werden nach wie vor relativ häufig nachgefragt. Sie enthalten jeweils alle
aktuellen Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel im Rheingau-Taunus-Kreis und kreisübergreifender Verbindungen (Züge, S-Bahn und Busse bis hin zu Seilbahnen und Fähren).
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
- 22 -
4.
Optionen zur Optimierung
Aus der Darstellung des Ist-Zustandes ergibt sich neben einigen Stärken eine Reihe von
Schwachpunkten im lokalen ÖPNV-System. Im Folgenden werden verschiedene Optimierungsmöglichkeiten mit dazugehörigen Erfordernissen aufgezeigt, wobei folgende Prämissen in die Betrachtung eingehen:
■ Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des ÖPNV besteht nur im Bereich der Grundversorgung, wie sie im Nahverkehrsplan für den Rheingau-Taunus-Kreis definiert ist und durch den
Rheingau-Taunus-Kreis als Aufgabenträger zu leisten und finanzieren ist. Darüber hinausgehende Verkehrsleistungen sind – soweit sie die Gemeinde (mit-)finanziert - im strengen Sinne
als freiwillige Leistungen zu betrachten.
Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen den Haushalt der Gemeinde Niedernhausen nicht oder
nicht in nennenswertem Umfang belasten – aufgrund der aufsichtsbehördlichen Vorgaben ist
vielmehr möglichst eine Reduzierung dieser Kosten anzustreben.
■ Grundsätzlich wird jedoch angestrebt, den ÖPNV attraktiver zu gestalten, um mehr Fahrgäste in
die öffentlichen Verkehrsmittel zu locken. Dies kann durch ein Bündel von Maßnahmen geschehen, die jedoch häufig mit höheren Kosten verbunden sind.
Es wird deshalb versucht, dieses Spannungsfeld aufzulösen, indem primär Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, die
■ Serviceverbesserungen durch organisatorische Maßnahmen darstellen,
■ bei denen auf bestehende Infrastruktur und vorhandenes Personal zurückgegriffen werden
kann oder
■ durch Steigerung der Kosteneffizienz Mittel für zusätzliche Maßnahmen freisetzen, ohne die finanzielle Gesamtbelastung für die Gemeinde zu erhöhen.
Ausführlicher dargestellt werden naturgemäß Maßnahmen, auf die die Gemeinde Niedernhausen
direkten Einfluss hat oder für die sie unmittelbar zuständig ist. Hieraus abgeleitet ergeben sich folgende Schwerpunkte der Optimierung:
a. die Neustrukturierung des Busliniensystems, für das verschiedene Varianten vorgestellt werden
(Der unter 3.4.5. genannte gemeindliche Kostenanteil (ohne Einnahmen) in Höhe von rund
361.000 EUR ist hierbei der Rahmen der verfügbaren Mittel, der aufgrund der Haushaltsrestriktionen nicht (wesentlich) überschritten werden sollte) und
b. die Attraktivitätssteigerung des gesamten Bahnhofsbereichs.
4.1.
Erhöhung der Attraktivität des Bahnhofsgeländes
4.1.1.
barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Niedernhausen durch die DB Station&
Service GmbH
Hierzu fasste die Gemeindevertretung Niedernhausen am 03.06.15 bereits einen entsprechenden
Beschluss, so dass die Barrierefreiheit in den nächsten Jahren durch die DB umgesetzt werden
kann. Detaillierte Informationen können der zugehörigen Beschlussvorlage GV/980/2011-2016
entnommen werden.
4.1.2.
weitere Maßnahmen (Bahnhofsgebäude, Umfeld)
a)
Bahnhofsgebäude:
Aus Sicht der Gemeinde wird nach wie vor eine Sanierung und adäquate Nutzung des Bahnhofsgebäudes angestrebt. Wünschenswerte Nutzungen für die Gemeinde wären:
■ Restaurantbetrieb ggfs. mit Bewirtschaftung auf den Außenflächen (wie z. B. im Bahnhofsgebäude Eppstein)
■ Angebot bahnhofsaffiner Waren und Dienstleistungen („Bahnhofs-Store“)
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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■ sonstige Umfeld angepasste und verträgliche Nutzungen (z. B. Veranstaltungsräume für private, kulturelle und vergleichbare Veranstaltungen).
Zuständig ist die DB Station & Service GmbH; zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Gemeinde
Niedernhausen keine zukünftige Nutzung des Gebäudes bekannt, die über die betriebstechnischen Zwecke der Bahn hinausgeht.
Früheren Überlegungen der Gemeinde, das eigentliche Bahnhofsgebäude zu erwerben, wurde
eine Absage mit der Begründung erteilt, dass sich im Bahnhofsgebäude Stelltechnik befindet, die
auch zukünftig notwendig sein wird. Somit kann die Gemeinde keine Entscheidungshoheit bzgl.
der Nutzung des Bahnhofsgebäudes erlangen.
b)
Umfeld:
Soweit bahnhofsaffine Waren und Dienstleistungen nicht im Bahnhofsgebäude selbst angeboten
werden können, kann das Angebot in Abstimmung mit der DB möglicherweise auch im weiteren
Umfeld des Bahnhofsgeländes an geeigneter Stelle erfolgen (z. B. Restaurant Kebab-Höhle, Postillion).
Wünschenswert wäre es, wenn diese beiden Restaurants zur Teilnahme an einer Aktion „Nette
Toilette“ bewegt werden könnten. Somit könnte ein adäquater und wirtschaftlich vertretbarer Ersatz
für die häufig kritisierte fehlende öffentliche Toilette am Bahnhof geschaffen werden.
a)
Hinweisschilder:
Aktuell ist der Bahnhof mit S-Bahn, ZOB und Park&Ride-Platz nur unzureichend ausgeschildert.
Es wird empfohlen, an verkehrstechnisch zentral gelegenen Punkten weitere Beschilderungen –
v. a. für den motorisierten Individualverkehr – vorzunehmen.
4.2.
optimiertes Buslinienkonzept Niedernhausen
4.2.1.
Neustrukturierung der Buslinien
Vor dem Hintergrund der finanziellen Restriktionen wurde ein erster Konzeptentwurf erarbeitet, der
drei verschiedene Varianten beinhaltet.
4.2.1.1. Einrichtung einer Ortsverkehrslinie (in zwei möglichen Varianten) mit Modifikation der
ESWE-Linie 22
Eine Buslinie, die rein örtlichen Bedarf abdeckt, ist von der Gemeinde zu finanzieren. Aufgrund der
Prämisse, dass aus dem Verkehrskonzept keine (wesentlichen) zusätzlichen Kosten entstehen
dürfen, wurde eine Planung mit folgenden Grundüberlegungen getätigt:
a) Die Linie 22 (ESWE) führt aktuell von Oberjosbach über den Schäfersberg in einer „Schleife“ in
das Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße und dann weiter zum Bahnhof Niedernhausen
(in der nachfolgenden Abbildung:) Diese „Schleife“ verlängert den Fahrweg, die Fahrtzeit und
die Kosten, die die Gemeinde Niedernhausen über den Infrastrukturkostenausgleich an die
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH zahlen muss. Auch wird die Nutzung der Linie für
die Bevölkerung von Oberjosbach und Schäfersberg unattraktiver infolge der vergleichsweise
langen Fahrtzeit.
Die Neuplanung sieht eine Direktführung der ESWE-Linie 22 von der Frankfurter Straße über
die Idsteiner Straße zum Bahnhof Niedernhausen vor. Das Rathaus als wichtige Haltestelle
würde in diesem Falle über die Haltestelle Borngasse (ca. 50 m vom Hintereingang des Rathauses entfernt) abgebildet.
Vorteile wären:
 schnellere (und damit attraktivere) Anbindung an den Bahnhof Niedernhausen und Wiesbaden;
 Einsparung von voraussichtlich ca. 74.000 EUR gegenüber der aktuellen jährlichen IKA-Zahlung an RTV – diese Mittel stehen für andere ÖPNV-Verbesserungen zur Verfügung.
ÖPNV-Konzept Niedernhausen 2015
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Nachteil wäre, dass für das Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße eine andere angemessene Form der Erschließung und Anbindung ans ÖPNV-Netz gefunden werden müsste.
ESWE hat bereits vorab mitgeteilt, dass eine Modifikation der bestehenden Linie 22 grundsätzlich
möglich ist.
Abbildung: Bestand (
) und Neuplanung (
) der ESWE-Linie 22
b) Betrieb einer neuen Ortsverkehrslinie:
Aus a) resultiert die fehlende Erschließung des Wohngebietes Lenzhahner Weg/Ulmenstraße
(u. a. auch Busanbindung an das Waldschwimmbad) – gleichzeitig besteht schon langem der
Wunsch, das Gewerbegebiet Frankfurter Straße mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten
anzubinden. Beides könnte über die Einrichtung einer neuen innerörtlichen Buslinie ermöglicht
werden.
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Rahmenbedingungen für diese Linie wären:
 Anbindung des Wohngebietes Lenzhahner Weg/Ulmenstraße und des Gewerbegebiets
Frankfurter Straße
 Einbeziehen des Bahnhofs als ÖPNV-Knotenpunkt in Niedernhausen mit möglichst kurzen
Übergangszeiten zu Zug und S-Bahn
 Die notwendigen Finanzmittel für den Betrieb der Linie sollten möglichst nicht die bei a) eingesparten Kosten (ca. 74.000 EUR) überschreiten. Um dies zu erreichen soll ein Midi-Bus
mit ca. 14 Sitzplätzen eingesetzt werden, wie er z. B. mittlerweile im Stadtverkehr Idstein
fährt („De Idstaaner“). Dieser Kleinbus ermöglicht überhaupt erst die Anbindung des Gewerbegebietes, da der Bus im Gewerbegebiet wenden können muss, was bei Vollbussen nicht
normgerecht möglich ist.
Aufgrund des zu erwartenden Fahrgastaufkommens wird dies als ausreichend angesehen.
Die Umläufe sollen zeitlich so gestaltet sein, dass sich die gesamte Linie mit einem Fahrzeug
abwickeln lässt, um die Personal- und Fahrzeugkosten zu minimieren.
 Die Linie wäre in den RMV integriert, so dass der RMV-Tarif gilt (Einzelfahrt in Niedernhausen aktuell: Erwachsene 1,95 EUR/Kinder 1,15 EUR).
 Bei den Verkehrszeiten sollten folgende Faktoren Eingang finden:
- der Zeitrahmen für Einkaufsmöglichkeiten im Gewerbegebiet Frankfurter Straße (montags
bis samstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr);
- die Anbindung aus dem Wohngebiet Lenzhahner Weg/Ulmenstraße für Berufstätige an
den Bahnhof (frühe Anbindung in den Morgenstunden im Halbstundentakt) und zurück (in
den Nachmittagsstunden ebenfalls im Halbstundentakt)
Die geplante Linienführung ist als Anlage 2 beigefügt. Sollte im Rahmen der Erschließung des
Baugebiets „Farnwiese“ dort eine Haltestelle gewünscht werden, könnte dies eventuell durch die
neue Ortsverkehrslinie erfüllt werden.
Nach Aussage der RTV sollen sich die Kosten dieser Ortsverkehrslinie im Rahmen der bei der Linie 22 eingesparten Kosten bewegen. Verbindliche Aussagen konnte uns die RTV hierzu nicht zur
Verfügung stellen.
Es ist zunächst ein einjähriger Probebetrieb zu empfehlen um zu überprüfen, ob die neue Ortsverkehrslinie akzeptable Fahrgastzahlen erreicht. Vor dem dann folgenden Fahrplanwechsel wird
über die Zukunft der Linie neu entschieden werden.
Natürlich würde dieses neue Angebot im Vorfeld intensiv durch die Gemeinde und RTV beworben
werden, um einen entsprechenden Bekanntheits- und Nutzungsgrad zu erreichen.
c) weitere bestehende Buslinien:
Dieses Konzept sieht vor, dass die Linie 240 zunächst unverändert bleibt. Gegenwärtig zahlt die
Gemeinde Niedernhausen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung noch bis 2016 120.000 EUR
jährlich für den Betrieb der Linie. Dieser Finanzierungsbeitrag geht auf den örtlichen Erschließungscharakter (Anbindung von Engenhahn mit Wildpark, Niederseelbach, Oberseelbach und Königshofen an den Bahnhof) als Nachfolgelinie des Ortsverkehrs Niedernhausen zurück. Hierüber
muss 2016 neu verhandelt werden.
Zum gegebenen Zeitpunkt wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Die Linie 220, die vorwiegend den Schülerverkehr abwickelt, bleibt ebenfalls unverändert.
4.2.1.2. Beteiligung am BürgerBus Eppstein
In der Nachbarstadt Eppstein existiert das Angebot eines sogenannten „BürgerBusses“, das durch
die Stadt Eppstein initiiert wurde und auch betrieben und mitfinanziert wird. Das BürgerBus-Konzept funktioniert folgendermaßen:
Ein örtliches Taxiunternehmen bietet Fahrten im gesamten Stadtgebiet Eppstein nach telefonischer Voranmeldung an. Bürgerinnen und Bürger, die eine Fahrt innerhalb Eppsteins unternehmen
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möchten, rufen dort an und erhalten eine mögliche Abfahrtzeit an einem Startpunkt in der Nähe
(nicht unmittelbar am Grundstück des Fahrgastes, da es sich sonst um eine Taxi-Fahrt handeln
würde) genannt. Der Fahrgast zahlt hierfür einen Pauschalpreis von 3,00 EUR für die Fahrt an das
Taxi-Unternehmen und wird an einem gewünschten Zielpunkt abgesetzt.
Zur Umsetzung dieser Mobilitätswünsche wurde in der Stadt Eppstein mit allen Stadtteilen ein enges Netz von Start- und Zielpunkten definiert, das die Grundlage für die konkreten Fahrten bildet.
Das BürgerBus-System ist nicht in den RMV integriert, greift also nicht auf RMV-Tarife und –Geschäftsbedingungen zurück. Da der Pauschalpreis pro Fahrt nicht kostendeckend ist, zahlt die
Stadt Eppstein eine monatliche Pauschale an das Taxiunternehmen zu.
Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit Eppstein wurde seitens der Gemeinde Niedernhausen
bereits unverbindliches Interesse an einer Beteiligung an diesem BürgerBus-System bekundet.
Aktuell prüft die Stadt Eppstein, wie dies rechtlich umzusetzen wäre, inwieweit eine Genehmigung
durch das RP notwendig ist und ob das Taxiunternehmen zur Ausweitung des Fahrtengebiets auf
die Gemeinde Niedernhausen bereit ist.
Nach ersten Überlegungen sollte das gesamte Gemeindegebiet eingeschlossen werden – somit
könnten erstmals wichtige bisher unerschlossene Ziele (wie das Rhein-Main-Theater und der
Friedhof Niedernhausen) über dieses BürgerBus-System in einem für die Gemeinde sehr günstigen Kostenrahmen bedient werden.
Deshalb wird empfohlen, eine Beteiligung an diesem BürgerBus Eppstein – parallel zur Einführung
der neuen Ortsverkehrslinie - anzustreben. Der BürgerBus könnte dann räumliche und zeitliche
Angebotslücken im ÖPNV-Angebot in Niedernhausen schließen und auch eine Anbindung von
Niedernhausen nach Eppstein mit seinen Ortsteilen ermöglichen. Voraussetzung ist jedoch, dass
die o. g. Prüfungspunkte im Ergebnis positiv ausfallen.
Neben diesen Niedernhausener Interessen könnte auch die Stadt Eppstein davon profitieren, weil:
- das BürgerBus-System finanziell sicherer dargestellt werden könnte und
- Eppsteiner Bürgerinnen und Bürger auch häufig besuchte Ziele in Niedernhausen erreichen
könnten (z. B. Einkaufsfahrten aus Ehlhalten oder Niederjosbach ins Gewerbegebiet Frankfurter
Straße oder den Ortskern Niedernhausen).
Nach ersten groben Abschätzungen käme auf die Gemeinde Niedernhausen im Falle der Umsetzbarkeit der Planungen ein jährlicher Finanzierungsbeitrag von deutlich unter 10.000 EUR zu. Sobald die finanziellen, rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen ausreichend feststehen, wird
den gemeindlichen Gremien ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Im Vorfeld wurde auch das Modell des Taunussteiner Bürgerbusses näher betrachtet, wobei sehr
schnell deutlich wurde, dass das zu erwartende Defizit angesichts der aktuellen Haushaltslage
nicht vertretbar wäre. Somit wurde diese Option bereits im Stadium der Grobprüfung wieder verworfen.
4.2.2.
Halt der Linie 816 in Oberjosbach
Bei der Buslinie 816 handelt es sich um eine Linie der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft, die in
der Stadt Eppstein verkehrt und zwischen Ehlhalten und Niederjosbach ohne Halt über Oberjosbach fährt. Da die Busse ohnehin durch Oberjosbach fahren, bieten sich ein Halt und eine zusätzliche Anbindung Oberjosbachs nach Eppstein an. Es wird empfohlen zu prüfen, ob bzw. inwieweit
dieser Halt kostenfrei und mit geringem organisatorischem Aufwand realisiert werden kann.
4.2.3.
Umstellung der Busse auf alternative Antriebe (v. a. Elektromobilität)
Denkbar wäre eine Umstellung der Busflotte auf Gas- oder Stromantrieb, wobei RTV bzw. ESWE
als LNO zuständig wären.
4.2.4.
zusätzliche Einnahmemöglichkeit: kostenpflichtige Werbung in den Buswartehallen
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Gegenwärtig werden die Buswartehallen immer wieder ordnungswidrig zur Anbringung von Werbung oder Veranstaltungshinweisen in Form von Plakaten missbraucht. Hier besteht die Möglichkeit, zusätzliche – wenn auch geringe – Einnahmen zu generieren, indem die Wartehallen an geeigneten Stellen kostenpflichtig für Werbung zur Verfügung gestellt werden.
4.3.
Schiene: Reaktivierung des Zughalts „Rhein-Main-Theater“ als Bedarfshaltestelle
Im Rahmen des neu strukturieren Busliniensystems wird bereits das Ziel „Gewerbegebiet Frankfurter Straße“ angebunden. Nach wie vor gibt es jedoch keine Anbindung des Rhein-Main-Theaters speziell zu den Vorstellungen und des Ramada-Hotels Micador. Dies kann das vorgesehene
Busliniensystem aufgrund unterschiedlicher Bedarfszeiten bei Gewerbegebiet und Rhein-MainTheater/Hotel nicht leisten.
Zu den Aufführungszeiten des Musicals „Sunset Boulevard“ wurde ein Bahnhalt am damaligen
Musicaltheater eingerichtet, der nach der Insolvenz dieser Produktion wieder eingestellt wurde.
Aus Sicht der Gemeinde Niedernhausen sollte dieser Halt in Form einer Bedarfshaltestelle (mit individueller Anforderung des Halts im Zug) wieder reaktiviert werden. Dies gilt umso mehr als nach
aktuellem Kenntnisstand wieder die längerfristige Aufführung eines Musicals („Jeanne d’Arc“) im
Rhein-Main-Theater geplant ist.
Neben der Anbindung von Ramada-Hotel Micador und Rhein-Main-Theater könnte auch ein Treppenabgang zur Gegenseite zum Friedhof Niedernhausen geschaffen werden. Damit wäre auch
eine regelmäßige Anbindung an den Friedhof gewährleistet, die durch eine Buslinie kaum zu realisieren ist, die gleichzeitig das Gewerbegebiet andienen soll. Eine zusätzliche Andienung des
Friedhofs würde die Umlauf-Fahrtzeit der Buslinie erhöhen, ggfs. ein zweites Fahrzeug erforderlich
machen und gleichzeitig durch die längere Wegstrecke die Kosten unverhältnismäßig erhöhen.
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Übersicht zu 4.4: Optimierungsmöglichkeiten rund um den Bahnhof/Park&Ride-Platz/ZOB:
informelle P+RNutzung
unterbinden
Stromladesäule(n)
aufstellen
abschließbare
Fahrradboxen
aufstellen
KurzzeitParkplätze
optimieren
Zusatzparkplätze für
P+R schaffen?
adäquate
Weiternutzung des
Bahnhofsgebäudes?
barrierefreien
Zugang zu den
Gleisen schaffen
informelle P+RNutzung
unterbinden
Zusatzparkplätze
für P+R schaffen
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4.4.
Optimierung des Park&Ride-Platzes/ZOB
Bzgl. des Erreichens der Kapazitätsgrenze bieten sich zunächst mehrere prinzipielle Lösungsstrategien an:
- Einführung des kostenfreien Parkens:
Obwohl 2013 neun zusätzliche Parkplätze auf der bestehenden Fläche geschaffen wurden, erreicht der Park&Ride-Platz an einigen Tagen im Jahr seine Kapazitätsgrenze. Bei Einführung der
Kostenfreiheit würde dies zu einer deutlich häufiger auftretenden Voll-Auslastung führen mit der
Folge, dass Parkplatzsuchende, die später kommen, sehr oft keinen Parkplatz mehr finden würden. Eine laufende Online-Meldung über den Auslastungsgrad für Parkplatzsuchende wäre eine
denkbare Lösung, die jedoch für die Gemeinde Niedernhausen mit deutlich höheren Kosten bei
fehlenden Einnahmen verbunden wäre. Dies erscheint angesichts der finanztechnischen Vorgaben
der Aufsichtsbehörde kein gangbarer Weg.
- Kapazitätsmanagement des vorhandenen Parkraums:
Dies wäre prinzipiell durch Schranken mit elektronischer Bewirtschaftung des Parkraums realisierbar; jedoch müssten auch hier wieder trotz hoher Kosten Parkraumsuchende bei Voll-Auslastung
abgewiesen werden. Hinzu kommt, dass eine Schrankenlösung nicht praktizierbar erscheint, weil
die Fahrwege auf dem großen Park&Ride-Platz auch Teil der Buslinienstrecken sind.
- Erhöhung der Parkraum-Kapazität
Wenn sich die Nutzungsintensität am Park&Ride-Platz – wie in den letzten Jahren - weiter erhöht,
kann eine mögliche Option in der Erhöhung der Parkraum-Kapazität liegen. Hier bieten sich folgende Möglichkeiten an:
■ Anmietung/Ankauf nah liegender Flächen (z. B. der vordere oder hintere LIDL-Parkplatz in der
Platter Straße oder die derzeitigen Grünflächen-Grundstücke beidseitig des REWE-Getränkemarkts, soweit die Eigentümer und Pächter dieser Parkflächen einverstanden sind. Ggfs. besteht die Möglichkeit einer Förderung aus öffentlichen Mitteln.
■ Erweiterung des kleinen Park&Ride-Platzes am Bahnhofsgebäude in Richtung Gleise (soweit
diese Flächen für den barrierefreien Ausbau mittels einer Rampe nicht benötigt werden);
■ Eine Schaffung neuer Parkplätze durch Neubau eines Parkhauses oder einer zweiten Parkebene über dem bestehenden Park&Ride-Platz wird aufgrund der haushaltstechnischen Vorgaben des Rheingau-Taunus-Kreises derzeit nicht geprüft.
- Einführung eines elektronischen Parkscheinsystems („Handy-Parken“):
Als besonderer Service für die Parkenden könnte das sog. Handy-Parken ergänzend zum bestehenden Parkscheinsystem eingeführt werden. Das Handy-Parken ist ein mobiler Dienst zur bargeldlosen Bezahlung von Parkgebühren mit dem Handy, wie er z. B. bereits in Wiesbaden seit Jahren
eingeführt ist. Handy-Parkende nutzen zum Parken eine App oder geben eine Servicenummer ein; sie
zahlen i. d. R. bequem über eine monatliche Sammelrechnung und sind an einer speziellen Parkvignette erkennbar.
- Kurzzeitparkplätze am Bahnhofsgebäude – Optimierung der Parkbuchten:
Die Kurzzeitparkplätze sind aktuell sehr ungünstig zu geschnitten: Von den zwei Parkplätzen pro
Parkbucht wird in der Regel nur ein Parkplatz pro Parkbucht genutzt, weil das Einparken eines
zweiten PKW unter den beengten Straßenverhältnissen am kleinen Park&Ride-Platz und infolge
der ungünstigen Gehsteig-Aufpflasterung nicht praktiziert wird. Zu den Stoßzeiten morgens zwischen 6 und 8 Uhr kommt es immer wieder zu Stausituationen im Zufahrtsbereich des kleinen
Park&Ride-Platzes.
Deshalb ergeht nachfolgender Gestaltungsvorschlag für die Parkbuchten der Kurzzeitparkplätze:
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Gestaltungvorschlag:
Bahnhof
5
Diese Gestaltung ermöglicht das Vorwärts-Ein- und Ausfahren und die tatsächliche Nutzung aller
vier Parkplätze und entschärft damit die Stausituationen im Zufahrtsbereich. Es ist mit Umbaukosten von ca. 10.000 EUR zu rechnen – das Einverständnis der Bahn zum Umbau vorausgesetzt.
- Stromladesäule für Fahrräder:
Im Bereich des ZOB wurde bereits seit längerem die Aufstellung einer Stromladesäule für Fahrräder durch die Süwag Energie AG geprüft. Bisher konnte die Aufstellung noch nicht verwirklicht
werden, wird jedoch seitens der Gemeinde Niedernhausen als wünschenswert angesehen. Ein
geeigneter Standort wäre rechts der Wartehalle der Linie 240.
- Stromtankstelle für KFZ auf dem Park&Ride-Platz:
Da der Park&Ride-Platz ein Pendlerparkplatz mit Parkzeiten von in der Regel einem halben bis zu
einem ganzen Arbeitstag ist, könnten die langen Standzeiten der PKW idealerweise auch zur Aufladung von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Es existiert ein Angebot der Aufstellerfirma der
Parkscheinautomaten, diese mit einer Stromladestation zu kombinieren. Mittelfristig sollte diese
Option ins Auge gefasst werden.
- Fahrradboxen:
Die aktuell vorhandenen Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder bieten keinen Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl. Speziell für hochwertige Fahrräder könnte die Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen ins Auge gefasst werden – z. B. nach Sanierung des Gleises 1 im Anschluss an
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die offenen Fahrradständer. Wegen des voraussichtlich aber geringen Bedarfs sollten maximal drei
Fahrradboxen errichtet werden.
4.5.
Einführung eines Rufbussystems („Komfortbus“)
Nach Rücksprache mit RTV sollte von der Einführung eines örtlichen Rufbussystems („Komfortbus“) Abstand genommen werden. Entsprechende Systeme – wie z. B. in Taunusstein – sind nicht
wirtschaftlich und nur mit hohem organisatorischen Aufwand zu betreiben. Z. B. wird in Taunusstein ein jährliches Defizit im 6-stelligen Bereich erwirtschaftet.
Da solche Rufbussysteme eine freiwillige Leistung darstellen, die von der Gemeinde Niedernhausen zu finanzieren wäre, läuft dies auch den Vorgaben der Finanzaufsicht zuwider.
Weitere Alternative ist der Anschluss an den Bürgerbus Eppstein (siehe 4.2.1.2.).
Soweit dies nicht umsetzbar ist, könnte als Alternative geprüft werden, inwieweit das Projekt „NVVMobilfalt“ auf die Gemeinde Niedernhausen übertragen werden könnte. Dieses sieht vor, den motorisierten Individualverkehr als Mitfahrgelegenheit in das Fahrplanangebot einzubeziehen, um auf
diese kostengünstige Weise den Fahrgästen ein zusätzliches Bedienungsangebot bereitstellen zu
können.
4.6.
Verbesserung der sonstigen kommunalen ÖPNV-Infrastruktur
4.6.1.
Fahrplan-Faltblatt/Internet-Info (mit Buslinien) speziell für Niedernhausen
In früheren Jahren gab die Vereinigung der Selbständigen in Niedernhausen einen Faltplan mit
den Fahrzeiten aller Verkehrsmittel des ÖPNV in Niedernhausen heraus. Diese Information gibt es
in dieser auf Niedernhausen komprimierten Form nicht mehr, wird aber trotzdem im Rathaus immer wieder nachgefragt.
Zur Förderung des Niedernhausener ÖPNV könnte dieses Faltblatt wieder zu jedem Fahrplanwechsel zusammengestellt und im Rathaus kostenlos ausgegeben werden.
Diese Maßnahme erfordert minimale finanzielle und geringe personelle Mittel und sollte deshalb
probeweise zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt werden. Bei entsprechender Nachfrage
sollte dieses Faltblatt dann zu jedem Fahrplanwechsel herausgegeben werden.
4.6.2.
Überarbeitung der Informationen auf der Gemeinde-Homepage
Im Zuge der Neustrukturierung der Homepage der Gemeinde Niedernhausen sollten auch Erscheinungsbild und Inhalte der Rubrik „ÖPNV“ überarbeitet und modernisiert werden. Insbesondere die Komponenten des ÖPNV, für die Gemeinde die (Mit-)Verantwortung trägt (örtliche Buslinien, Park&Ride-Platz) sollten ausführlich dargestellt werden. Denkbar sind z. B. folgende ServiceAngebote auf der Homepage, die über das aktuelle Angebot hinausgehen:
■ Abruf und Herunterladen des örtlichen Fahrplan-Faltblatts (s. 4.6.1.)
■ elektronische Bestellung und Zahlung einer Jahreskarte für den Park&Ride-Platz
4.6.3.
Verkauf von Fahrplanheften im Rathaus
Das Fahrplanheft für den Rheingau-Taunus-Kreis ist an den Vorverkaufsstellen (s. 3.6.2.) zum
Preis von 1,50 EUR erhältlich, wird jedoch auch im Rathaus häufig nachgefragt. Falls die Maßnahme 4.6.2. nicht umgesetzt wird, wird vorgeschlagen, das Fahrplanheft auch im Rathaus auszugeben. Da die Vereinnahmung und Verrechnung von 1,50 EUR pro Fahrplanheft mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand verbunden ist, wird vorgeschlagen, jeweils ein entsprechendes
Kontingent (geschätzt 50 Exemplare pro Fahrplanwechsel) von der RTV zu erwerben und kostenlos auszugeben.
4.6.4.
Ausweitung des Jobticket-Angebots
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Die Gemeinde Niedernhausen bietet seit Jahren für die Beschäftigten der Verwaltung mit Wohnsitz
in Niedernhausen ein sog. Jobticket an: Dies ermöglicht die Rückerstattung der Kosten für Monatsfahrkarten im Niedernhausener Tarifgebiet.
Jobtickets sind ein probates Mittel zur Förderung des örtlichen ÖPNV; wünschenswert wäre es,
wenn weitere Akteure zum Anbieten eines Jobtickets bewegt werden könnten - z. B. Unternehmen
im Gewerbegebiet Frankfurter Straße, die Mitarbeiter aus Niedernhausen beschäftigen, falls der
Ortsverkehr in der Variante mit Andienung des Gewerbegebiets realisiert wird.
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5.
Literaturverzeichnis und Anlagen:
Hess. ÖPNV: s. unter www.rv.hessenrecht.hessen.de
UBA-Texte 05/2010 „CO2-Emissionsminderung im Verkehr in Deutschland“
Hessisches Statistisches Landesamt: Hessische Gemeindestatistik 2013, Wiesbaden, 2013
Rhein-Main-Verkehrsverbund: Fahrplan 2015 Gültig ab 14. Dezember 2014 Teilausgabe Rheingau-TaunusKreis
Zentrum für integrierte Verkehrssysteme: Nahverkehrsplan 2004 Rheingau-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH: Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises Januar 2015 (Entwurf)
Anlage 1: Verzeichnis der Bushaltestellen in Niedernhausen
Anlage 2: Geplante Fahrstrecke und –richtung der neuen Ortsverkehrslinie
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