Soforthilfeprogramm für geschädigte Kommunen

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Soforthilfeprogramm für geschädigte Kommunen
Orkan „Kyrill“
Der Kommunalwald ist vom Orkan „Kyrill“ schwer getroffen
Soforthilfeprogramm für
geschädigte Kommunen notwendig
Von Ute Keienmeier, Bonn
Der Orkan „Kyrill“, der vom 18. auf den 19. Januar 2007 über Europa
gewütet hat, war der bisher schwerste Orkan in den Wäldern des Landes
Nordrhein-Westfalen. Bislang galten die Frühjahrstürme „Vivian“ und
„Wiebke“ von 1990 mit deutschlandweit 80 Mio Fm Windwurfholz, davon allein 3 Mio Fm in NRW, als die bedeutsamsten Sturmereignisse. Anders beim Orkan „Kyrill“: Knapp die Hälfte (10 bis 12 Mio Fm) des bundesweiten Sturmholzanfalles entfallen allein auf NRW. Der Sturm warf
hier 25 Mio Bäume und entwaldete 50 000 ha. Mit 10 Mio Fm bzw. 80 %
der landesweiten Sturmholzmenge sind die mit Abstand schlimmsten
Sturmschäden in der Region Südwestfalen entstanden (Tab. 1).
3 500 ha Kommunalwald
entwaldet
Zahlen können Verwüstungen
nicht beschreiben
Der Orkan „Kyrill“ hat auch den Kommunalwald schwer getroffen. Nach einer
Schnellabfrage des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW weist die vorläufige Bilanz
hier mehr als 2 Mio Fm und 3 500 ha geworfene Waldflächen auf. Außergewöhnlich hoch ist der Schaden beim größten
kommunalen Waldbesitzer Deutschlands,
der Stadt Brilon: Mit 500 000 Fm Sturmholz
riss „Kyrill“ das 10-fache des jährlichen
Hiebssatzes in einer Nacht zu Boden. Für
die mit Nachdruck angestrebte Aufarbeitung der Sturmschäden bis spätestens zum
Sommer 2008 kommen allein 12 bis 14 Harvester zum Einsatz.
Im Briloner Stadtwald erscheinen mehr
als 1 000 ha Wald wie „rasiert“ (Abb. 1).
Kahle Berghänge und Bergkuppen, mittelalte und alte Fichtenbestände wie Mikado-Stäbchen über die Fläche geworfen,
abgebrochene Baumstümpfe, meterhohe
Baumteller, ein Dickicht aus Ästen und
gesplitterten Baumstämmen bestimmen
derzeit das Landschaftsbild: Und dies nicht
nur im Briloner Stadtwald. In nahezu allen
Wald besitzenden Kommunen in den genannten Kreisen hat der Orkan immense
Schäden hinterlassen.
So zeigte sich Umweltminister Eckhard Uhlenberg in der Aktuellen Stunde am 25. Januar 2007 im Landtag NRW zu den „Folgen
des Orkans“auch sichtlich betroffen. Kurz
zuvor hatte er das am stärksten geschädigte
Hochsauerland bereist, um sich persönlich
ein Bild von der Lage zu verschaffen und
mit den Betroffenen zu sprechen.
Die Zahlen, so der Minister, könnten das
wahre Ausmaß der Verwüstung kaum beschreiben. Man müsse die zerstörten Wälder, die kahlen Bergkuppen gesehen haben,
um die Dimension zu begreifen: Hier seien
innerhalb weniger Stunden natürliche Le-
U. Kreienmeier ist Stellv. Geschäftsführerin des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW.
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5/2007 AFZ-DerWald
Tab. 1: Sturmholzanfall
durch den Orkan „Kyrill“
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Region Südwestfalen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Olpe
Märkischer Kreis
Hochsauerlandkreis u. Kreis Soest
Bergisches Land
Ostwestfalen
Aachen/Nordeifel
Niederrhein
Münsterland
Ruhrgebiet
Rheinschiene
25 bis 30 Mio Fm
10 bis 12 Mio Fm
10 Mio Fm
1,5 Mio Fm
1,5 Mio Fm
1,5 Mio Fm
5,5 Mio Fm
0,5 Mio Fm
0,4 Mio Fm
0,35 Mio Fm
0,25 Mio Fm
0,1 Mio Fm
0,1 Mio Fm
0,1 Mio Fm
bensräume und Landschaftsbilder radikal
verändert worden, die in Jahrhunderten
gewachsen und auch für die touristische
Anziehungskraft dieser Region von großer
Bedeutung gewesen seien. Die Menschen in
den betroffenen Regionen bräuchten jetzt
Zuwendung, eine Perspektive und schnelle,
praktische und unbürokratische Hilfe.
Hilfsmaßnahmen des Landes
unzureichend
Trotz der gewaltigen Orkanschäden lassen
allerdings die angekündigten Hilfsmaßnahmen in den ersten Wochen nach der
Sturmkatastrophe nicht erkennen, dass
sich das Land in angemessenem Umfang
in Form von konkreten finanziellen Hilfen
engagieren will, so wie dies 1990 bei den
Stürmen „Vivian“ und „Wiebke“ in NRW
erfolgte oder auch zuletzt 1999 in BadenWürttemberg beim Orkan „Lothar“:
• Statt umfassendem Soforthilfeprogramm nur
Umschichtung bzw. „Konzentration“ vorhandener Finanzmittel aus dem laufenden Forstetat in
Höhe von 8 Mio E.
• Statt Förderung von Holztransport, -entrindung und -lagerung nur großzügige Genehmigung von Insektiziden zur Polterspritzung, Erhöhung der Nutzlasten für LKW, Aufhebung der
Arbeitszeitbeschränkung am Wochenende.
• Statt Sonderprogramm für die Flächenräumung nur Ankündigung der Beschaffung moderner Hacker- und Bündlertechnologie.
• Statt Sonderprogramm für Wiederinstandsetzung forstlicher Wirtschaftswege nur Ankündigung von „unbürokratischen Genehmigungen“ beim Bau von Holzabfuhrwegen und
Nasslagern.
• Statt Sonderprogramm zur Wiederaufforstung nur „Koordination“ der Beschaffung von
Pflanzgut.
Sturmschäden aus eigener Kraft
nicht zu bewältigen
Die orkangeschädigten Kommunen können
die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Sturmschäden jedoch nicht allein
aus eigener Kraft schultern. Hier steht auch
www.afz-derwald.de
Orkan „Kyrill“
Erste Reaktionen
aus Düsseldorf:
NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat
Anfang Februar angekündigt, die aus dem
Staatswald erwarteten außerordentlichen
Einnahmen des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW aus dem Verkauf des Sturmholzes
von bis zu 20 Mio E in einem Forst-Sonderfonds Südwestfalen umzuschichten.
Da der Staatswald selber mit 1,3 Mio Fm
Sturmholz betroffen ist, bleibt abzuwarten,
wie die Folgeschäden des Sturmes in den
NRW-Wäldern insgesamt finanziell bewältigt
werden sollen. So ist der öffentliche Wald
nach dem Landesforstgesetz in besonderem
Maße der Daseinsvorsorge und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.
Abb. 1: Außergewöhnlich hoch der Schaden im Stadtwald Brilon: 500 000 Fm Sturmholz, 1 000 ha
entwaldete Flächen, kahle Berghänge und Bergkuppen, über weite Flächen Fichten wie MikadoStäbchen geworfen.
das Land in der Pflicht. Die betroffenen
Kommunen brauchen konkrete finanzielle Unterstützung, um die Wälder erhalten
und wieder aufbauen zu können. Andernfalls wird auch der Kommunalwald dauerhaften Schaden nehmen und die wichtigen Funktionen unserer Wälder für den
Klimaschutz und als wertvoller Naturraum
würden infrage gestellt. Auch der Fremdenverkehr als wichtiger Wirtschaftsfaktor
in den waldreichen Gebieten ist nachhaltig
betroffen, womit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stünde.
Für die Entwicklung ländlicher Räume
ist der Wald aber nicht nur ein Erholungs-
raum und Kulisse für den „Rothaarsteig“,
sondern auch ein entscheidender Wirtschaftsfaktor der Forst- und Holzindustrie.
Notwendig sind daher erhebliche Finanzmittel, denn die Beseitigung der Schäden
wird nach ersten Berechnungen des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW über
mehrere Jahre hinweg zweistellige Millionenbeträge erfordern. Der Verband fordert daher von der Landesregierung ein
umfangreiches Bündel von Finanzhilfen
und Fördermöglichkeiten. Erste Gespräche
mit dem Gemeindewaldbesitzerverband
hierüber haben bereits im Umweltministerium stattgefunden (Tab. 1).
Tab. 2: Forderungskatalag des Gemeindewaldbesitzerverbandes zur Bewältigung
der Orkanschäden im Kommunalwald1)
Art der Hilfe
a
b
c
d
e
f
g
Höhe der Beihilfe
4,20 E/Fm
Beifuhr- und Polterungsbeihilfe (einmalig)
für den Zwischentransport in Nass- und
Trockenlager
Nasslagerbeihilfe (jährlich) zur Abdeckung
2,20 E/Fm
der lfd. Kosten (ohne Beifuhr- und
Investitionsanteile)
Entrindungsbeihilfe (einmalig) bei
2,50 E/Fm
Trockenlagerung nach anerkannten
Lagerverfahren
Flächenräumungspauschale insbesondere
800 E/ha
bei Wurf/Bruch von Beständen
ohne verwertbarem Derbholz
Investitionen für Holzkonservierungs5,00 E/Fm
anlagen (Nass- oder Trockenlagerplätze)
Grundinstandsetzung
17,00 E/lfm
forstlicher Wirtschaftswege
Wiederaufforstung gemäß den Vorgaben der 4 000 E/ha
Förderrichtlinien der Landesforstverwaltung
Summe
geschätzte
Menge
820 000 Fm
450 000 Fm
34 000 Fm
2 500 ha
820 000 Fm
628 000 lfm
1 680 ha
geschätzter Bemerkungen
Förderbedarf
3 444 000 E bei Transport zum
käuferseitigen Lager
kein Anspruch
990 000 E bei kostenfreier
Einlagerung
kein Anspruch
85 000 E 7,50 E/Fm
mit Beifuhr
2 000 000 E 80 %
max. 1 100 E
4 100 000 E 40 % der nachgewiesenen Kosten
10 676 000 E min. 40 % der nachgewiesenen Kosten
6 720 000 E Laubwald 4 000 E
28 015 000 E
Da das endgültige Schadensausmaß derzeit von den Kommunen noch nicht abschätzbar ist, konnten nur erste
Größenordnungen über den benötigten Finanzbedarf (auf Grundlage der Ergebnisse einer Schnellabfrage zu den
Sturmschäden im Kommunalwald NRW) angegeben werden. Prognosen über den endgültigen Finanzbedarf entbehren derzeit noch einer gesicherten Datengrundlage.
1)
www.afz-derwald.de
GAK-Bundesprogramm „Kyrill“
und EU-Solidaritätsfonds
In dieser Ausnahmesituation ist nicht nur
das Land, sondern auch der Bund gefordert, zusätzliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ über ein
Sonderprogramm „Kyrill“ zur Verfügung
zu stellen. Außerdem steht bei Naturkatastrophen dieser Art zusätzlich der Solidaritätsfonds der Europäischen Union als wichtiges Instrument zur Verfügung. Experten
gehen davon aus, dass die Schadenshöhe
in ihrer Gesamtheit den für die Inanspruchnahme dieses Fonds notwendigen Umfang
von 3 Mrd E in NRW überschreiten wird.
Hier muss vom Land umgehend geklärt
werden, ob in den Bereich der „Entwicklung des ländlichen Raumes“ fallende Maßnahmen mit Bezug zur „Wiederaufforstung
und Wie­derherstellung des forstwirtschaftli­
chen Produktionspotenzials“ zur Anwendung kommen können.
Sturmaufarbeitung
kann nicht warten
Die vom Sturm betroffenen Städte und Gemeinden können allerdings nicht warten,
bis die Finanzierungsfragen zwischen EU,
Bund und Land geklärt sind. Sie müssen sofort mit der Aufarbeitung der Orkanschäden beginnen können, damit die Folgeschäden unter Kontrolle gehalten werden.
Problem Nasslagerung
und Holzabfuhr
Neben den erhöhten Kosten durch die Aufarbeitung von Sturmholz werden die Kommunen in den Schadensregionen zusätzliche Kosten durch den Abtransport und
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die Zwischenlagerung auf Nasslagerplätzen
entstehen. Das Problem besteht darin, dass
rund die Hälfte des hier konzentriert anfallenden Sturmholzes aus Forstschutzgründen zügig aus dem Wald abtransportiert
und zwischengelagert werden muss. So
schätzen die Experten, dass 3 bis 4 Mio Fm
von hiesigen Sägewerkern aufgenommen
werden können und 5 Mio Fm voraussichtlich in den Ferntransport abfließen. Somit
verbleiben nach Schätzungen des Umweltministeriums immer noch 5 Mio Fm Sturmholz, die in Nasslagern zwischengelagert
werden müssen. Dies ist aus Expertensicht
sinnvoll und notwendig, um die Sägewerke
vor Ort mittelfristig, wenn alles Sturmholz
aufgearbeitet ist, mit dem Rohstoff Holz
aus der Region versorgen zu können.
5 Mio Fm Sturmholz zwischenzulagern
entspricht einer Fläche von 300 ha Nasslagerplätzen. Das Land will angesichts dieser
Dimensionen auch auf ehemalige Militärflächen oder Hafenbecken außerhalb der
Schadensgebiete ausweichen. Aus Sicht
des Gemeindewaldbesitzerverbandes sind
finanzielle Hilfen für den Bau von Nasslagerplätzen und deren Beschickung wichtige und unverzichtbare Holzmarkt entlastende und -stabilisierende Maßnahmen, da
sie für die Waldbesitzer einen Anreiz zur
Holzkonservierung darstellen.
Holzabfuhr ist eine
Herkulesaufgabe
Dabei stellt der Abtransport des Sturmholzes die Waldbesitzer vor enorme logistische Herausforderungen. Das Umweltministerium schätzt, dass hierfür 1 000 LKWs
mit jeweils drei Holzfuhren pro Tag für
sechs Monate benötigt werden. Das sind
rund 0,6 Mio Lastwagenladungen – eine
Herkulesaufgabe! Da diese Transportkapazitäten jedoch nicht vorhanden sind, muss
hier nach Alternativen gesucht werden. So
muss im Ergebnis damit gerechnet werden,
dass das Holz aufgrund von Engpässen bei
den Fuhrkapazitäten oder Lagerplätzen
nicht aus dem Wald abfließen kann. Durch
eine längere Lagerzeit an den Waldwegen
könnte es dann wiederum zu einer Verschärfung der Waldschutzsituation und
darüber hinaus auch zu einer Qualitätsminderung des Holzes kommen.
Problem Waldschutz und
Borkenkäferkalamität
Sorgen bereitet den Kommunen insbesondere die angespannte Waldschutzsituation.
Aufgrund des Jahrhundertsommers 2003
und dessen Folgewirkungen kam es bereits
vielerorts zu verstärktem Borkenkäferbefall. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW
fordert daher, unbedingt die forstschutzrelevanten Aspekte für die Aufarbeitung des
Windwurfholzes zu berücksichtigen:
•
•
•
•
Nadelholz vor Laubholz,
Kleinflächen vor Großflächen,
Bruchholz vor Wurfholz,
Südhänge vor Nordhängen.
In einer „Warn- und Informationsmeldung
zum Forst- und Waldschutz“ warnt der Landesbetrieb
(www.wald-und-holz.nrw.de)
vor dem beginnenden Borkenkäferflug
in den Niederungen ab Anfang April und
in den Hochlagen ab Ende April/Anfang
Mai. Dies bedeutet, dass mit dem Flug der
ersten Borkenkäfergeneration Mitte Mai
bis Mitte Juni zu rechnen sei. Der Landesbetrieb sieht in der vordringlichen Aufarbeitung von Kleinflächen und Bruchholz
die wesentliche Voraussetzung dafür, eine
drohende Fichtenborkenkäfer-Kalamität zu
minimieren. Wenn dies nicht berücksichtigt
wird und NRW im Jahr 2007 einen Sommer
wie 2003 oder 2006 bekommt, sei davon
auszugehen, dass der großen Menge Windwurfholz noch einmal die gleiche Menge
an Borkenkäferholz folgen könne.
Problem Wiederaufforstung
und Wegeinstandsetzung
Nach dem Räumen der Flächen und dem
Abtransport des Sturmholzes wird der
Abb. 2:
Was bedeutet der
Klimawandel für den
Wald? Müssen die
Kommunen auf den
„Brotbaum“ Fichte
verzichten und auf
Laubholz umstellen?
Fotos: U. Kreienmeier
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Schwerpunkt auf der Wiederbewaldung
der entstandenen Kahlschläge und der
Wegeinstandsetzung liegen. In den Regionen müssen nicht nur ganze Landschaften
neu gestaltet werden. Es gilt bei den Wiederaufforstungen auch die Erkenntnisse
der Waldwirtschaft und insbesondere auch
der Klimaforschung und -abschätzung zu
berücksichtigen. Bei der Umstellung von
Nadelwald auf Laubwald sind die Kommunen allerdings auf die Unterstützung des
Landes angewiesen.
Durch die Wegeinstandsetzung werden die Kommunen in besonderem Maße
belastet. So wurde ein Großteil der Forstwirtschaftswege im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren den Gemeinden als
Eigentümerin übertragen. Weitere Kosten
werden auf die Kommunen zukommen
durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit für die Erholung suchende Bevölkerung im Wald und die Instandsetzung
von Wanderwegen (z.B. Rothaarsteig) und
Skiloipen. So sind noch immer viele Waldflächen aufgrund des großen Gefahrenpotenzials für die Bevölkerung gesperrt. Auch
mit Blick auf den Fremdenverkehr und den
Tourismus werden hier große Anstrengungen erforderlich sein.
Folgerungen
Auch wenn im Vergleich zur Sturmsituation 1990 oder 1999 der Holzmarkt derzeit
sehr aufnahmefähig ist, darf die Betroffenheit der kommunalen Waldbesitzer nicht
auf die Frage der Holzmarktsituation und
der Holzpreisstabilität verengt werden. Die
Kommunen werden insbesondere belastet
durch
• wesentlich kostenintensivere Aufarbeitung
des Sturmholzes,
• zusätzliche Kosten für Transporte zu Lagerplätzen und Zwischenlagerung des Holzes,
• Forstschutzmaßnahmen,
• Wiederaufforstungen und Neugestaltung von
Landschaften,
• Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen,
Wanderrouten, Skiloipen und
• Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im
Wald für die Erholung suchende Bevölkerung.
Die betroffenen Städte und Gemeinden
werden ihren Beitrag zur Sturmaufarbeitung leisten. Sie erwarten aber auch vom
Land ausreichende finanzielle Unterstützung zur Bewältigung dieser schlimmsten
Naturkatastrophe in der Geschichte der
nordrhein-westfälischen Forstwirtschaft.
Dies setzt auch voraus, dass die Waldeigentümer und die Bürgerinnen und Bürger
eine leistungsstarke und flächendeckende
öffentliche Forstverwaltung an ihrer Seite
haben.
F
www.afz-derwald.de