Soforthilfeprogramm für geschädigte Kommunen
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Soforthilfeprogramm für geschädigte Kommunen
Orkan „Kyrill“ Der Kommunalwald ist vom Orkan „Kyrill“ schwer getroffen Soforthilfeprogramm für geschädigte Kommunen notwendig Von Ute Keienmeier, Bonn Der Orkan „Kyrill“, der vom 18. auf den 19. Januar 2007 über Europa gewütet hat, war der bisher schwerste Orkan in den Wäldern des Landes Nordrhein-Westfalen. Bislang galten die Frühjahrstürme „Vivian“ und „Wiebke“ von 1990 mit deutschlandweit 80 Mio Fm Windwurfholz, davon allein 3 Mio Fm in NRW, als die bedeutsamsten Sturmereignisse. Anders beim Orkan „Kyrill“: Knapp die Hälfte (10 bis 12 Mio Fm) des bundesweiten Sturmholzanfalles entfallen allein auf NRW. Der Sturm warf hier 25 Mio Bäume und entwaldete 50 000 ha. Mit 10 Mio Fm bzw. 80 % der landesweiten Sturmholzmenge sind die mit Abstand schlimmsten Sturmschäden in der Region Südwestfalen entstanden (Tab. 1). 3 500 ha Kommunalwald entwaldet Zahlen können Verwüstungen nicht beschreiben Der Orkan „Kyrill“ hat auch den Kommunalwald schwer getroffen. Nach einer Schnellabfrage des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW weist die vorläufige Bilanz hier mehr als 2 Mio Fm und 3 500 ha geworfene Waldflächen auf. Außergewöhnlich hoch ist der Schaden beim größten kommunalen Waldbesitzer Deutschlands, der Stadt Brilon: Mit 500 000 Fm Sturmholz riss „Kyrill“ das 10-fache des jährlichen Hiebssatzes in einer Nacht zu Boden. Für die mit Nachdruck angestrebte Aufarbeitung der Sturmschäden bis spätestens zum Sommer 2008 kommen allein 12 bis 14 Harvester zum Einsatz. Im Briloner Stadtwald erscheinen mehr als 1 000 ha Wald wie „rasiert“ (Abb. 1). Kahle Berghänge und Bergkuppen, mittelalte und alte Fichtenbestände wie Mikado-Stäbchen über die Fläche geworfen, abgebrochene Baumstümpfe, meterhohe Baumteller, ein Dickicht aus Ästen und gesplitterten Baumstämmen bestimmen derzeit das Landschaftsbild: Und dies nicht nur im Briloner Stadtwald. In nahezu allen Wald besitzenden Kommunen in den genannten Kreisen hat der Orkan immense Schäden hinterlassen. So zeigte sich Umweltminister Eckhard Uhlenberg in der Aktuellen Stunde am 25. Januar 2007 im Landtag NRW zu den „Folgen des Orkans“auch sichtlich betroffen. Kurz zuvor hatte er das am stärksten geschädigte Hochsauerland bereist, um sich persönlich ein Bild von der Lage zu verschaffen und mit den Betroffenen zu sprechen. Die Zahlen, so der Minister, könnten das wahre Ausmaß der Verwüstung kaum beschreiben. Man müsse die zerstörten Wälder, die kahlen Bergkuppen gesehen haben, um die Dimension zu begreifen: Hier seien innerhalb weniger Stunden natürliche Le- U. Kreienmeier ist Stellv. Geschäftsführerin des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW. 252 5/2007 AFZ-DerWald Tab. 1: Sturmholzanfall durch den Orkan „Kyrill“ Deutschland Nordrhein-Westfalen Region Südwestfalen Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Olpe Märkischer Kreis Hochsauerlandkreis u. Kreis Soest Bergisches Land Ostwestfalen Aachen/Nordeifel Niederrhein Münsterland Ruhrgebiet Rheinschiene 25 bis 30 Mio Fm 10 bis 12 Mio Fm 10 Mio Fm 1,5 Mio Fm 1,5 Mio Fm 1,5 Mio Fm 5,5 Mio Fm 0,5 Mio Fm 0,4 Mio Fm 0,35 Mio Fm 0,25 Mio Fm 0,1 Mio Fm 0,1 Mio Fm 0,1 Mio Fm bensräume und Landschaftsbilder radikal verändert worden, die in Jahrhunderten gewachsen und auch für die touristische Anziehungskraft dieser Region von großer Bedeutung gewesen seien. Die Menschen in den betroffenen Regionen bräuchten jetzt Zuwendung, eine Perspektive und schnelle, praktische und unbürokratische Hilfe. Hilfsmaßnahmen des Landes unzureichend Trotz der gewaltigen Orkanschäden lassen allerdings die angekündigten Hilfsmaßnahmen in den ersten Wochen nach der Sturmkatastrophe nicht erkennen, dass sich das Land in angemessenem Umfang in Form von konkreten finanziellen Hilfen engagieren will, so wie dies 1990 bei den Stürmen „Vivian“ und „Wiebke“ in NRW erfolgte oder auch zuletzt 1999 in BadenWürttemberg beim Orkan „Lothar“: • Statt umfassendem Soforthilfeprogramm nur Umschichtung bzw. „Konzentration“ vorhandener Finanzmittel aus dem laufenden Forstetat in Höhe von 8 Mio E. • Statt Förderung von Holztransport, -entrindung und -lagerung nur großzügige Genehmigung von Insektiziden zur Polterspritzung, Erhöhung der Nutzlasten für LKW, Aufhebung der Arbeitszeitbeschränkung am Wochenende. • Statt Sonderprogramm für die Flächenräumung nur Ankündigung der Beschaffung moderner Hacker- und Bündlertechnologie. • Statt Sonderprogramm für Wiederinstandsetzung forstlicher Wirtschaftswege nur Ankündigung von „unbürokratischen Genehmigungen“ beim Bau von Holzabfuhrwegen und Nasslagern. • Statt Sonderprogramm zur Wiederaufforstung nur „Koordination“ der Beschaffung von Pflanzgut. Sturmschäden aus eigener Kraft nicht zu bewältigen Die orkangeschädigten Kommunen können die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Sturmschäden jedoch nicht allein aus eigener Kraft schultern. Hier steht auch www.afz-derwald.de Orkan „Kyrill“ Erste Reaktionen aus Düsseldorf: NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat Anfang Februar angekündigt, die aus dem Staatswald erwarteten außerordentlichen Einnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW aus dem Verkauf des Sturmholzes von bis zu 20 Mio E in einem Forst-Sonderfonds Südwestfalen umzuschichten. Da der Staatswald selber mit 1,3 Mio Fm Sturmholz betroffen ist, bleibt abzuwarten, wie die Folgeschäden des Sturmes in den NRW-Wäldern insgesamt finanziell bewältigt werden sollen. So ist der öffentliche Wald nach dem Landesforstgesetz in besonderem Maße der Daseinsvorsorge und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Abb. 1: Außergewöhnlich hoch der Schaden im Stadtwald Brilon: 500 000 Fm Sturmholz, 1 000 ha entwaldete Flächen, kahle Berghänge und Bergkuppen, über weite Flächen Fichten wie MikadoStäbchen geworfen. das Land in der Pflicht. Die betroffenen Kommunen brauchen konkrete finanzielle Unterstützung, um die Wälder erhalten und wieder aufbauen zu können. Andernfalls wird auch der Kommunalwald dauerhaften Schaden nehmen und die wichtigen Funktionen unserer Wälder für den Klimaschutz und als wertvoller Naturraum würden infrage gestellt. Auch der Fremdenverkehr als wichtiger Wirtschaftsfaktor in den waldreichen Gebieten ist nachhaltig betroffen, womit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stünde. Für die Entwicklung ländlicher Räume ist der Wald aber nicht nur ein Erholungs- raum und Kulisse für den „Rothaarsteig“, sondern auch ein entscheidender Wirtschaftsfaktor der Forst- und Holzindustrie. Notwendig sind daher erhebliche Finanzmittel, denn die Beseitigung der Schäden wird nach ersten Berechnungen des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW über mehrere Jahre hinweg zweistellige Millionenbeträge erfordern. Der Verband fordert daher von der Landesregierung ein umfangreiches Bündel von Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten. Erste Gespräche mit dem Gemeindewaldbesitzerverband hierüber haben bereits im Umweltministerium stattgefunden (Tab. 1). Tab. 2: Forderungskatalag des Gemeindewaldbesitzerverbandes zur Bewältigung der Orkanschäden im Kommunalwald1) Art der Hilfe a b c d e f g Höhe der Beihilfe 4,20 E/Fm Beifuhr- und Polterungsbeihilfe (einmalig) für den Zwischentransport in Nass- und Trockenlager Nasslagerbeihilfe (jährlich) zur Abdeckung 2,20 E/Fm der lfd. Kosten (ohne Beifuhr- und Investitionsanteile) Entrindungsbeihilfe (einmalig) bei 2,50 E/Fm Trockenlagerung nach anerkannten Lagerverfahren Flächenräumungspauschale insbesondere 800 E/ha bei Wurf/Bruch von Beständen ohne verwertbarem Derbholz Investitionen für Holzkonservierungs5,00 E/Fm anlagen (Nass- oder Trockenlagerplätze) Grundinstandsetzung 17,00 E/lfm forstlicher Wirtschaftswege Wiederaufforstung gemäß den Vorgaben der 4 000 E/ha Förderrichtlinien der Landesforstverwaltung Summe geschätzte Menge 820 000 Fm 450 000 Fm 34 000 Fm 2 500 ha 820 000 Fm 628 000 lfm 1 680 ha geschätzter Bemerkungen Förderbedarf 3 444 000 E bei Transport zum käuferseitigen Lager kein Anspruch 990 000 E bei kostenfreier Einlagerung kein Anspruch 85 000 E 7,50 E/Fm mit Beifuhr 2 000 000 E 80 % max. 1 100 E 4 100 000 E 40 % der nachgewiesenen Kosten 10 676 000 E min. 40 % der nachgewiesenen Kosten 6 720 000 E Laubwald 4 000 E 28 015 000 E Da das endgültige Schadensausmaß derzeit von den Kommunen noch nicht abschätzbar ist, konnten nur erste Größenordnungen über den benötigten Finanzbedarf (auf Grundlage der Ergebnisse einer Schnellabfrage zu den Sturmschäden im Kommunalwald NRW) angegeben werden. Prognosen über den endgültigen Finanzbedarf entbehren derzeit noch einer gesicherten Datengrundlage. 1) www.afz-derwald.de GAK-Bundesprogramm „Kyrill“ und EU-Solidaritätsfonds In dieser Ausnahmesituation ist nicht nur das Land, sondern auch der Bund gefordert, zusätzliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ über ein Sonderprogramm „Kyrill“ zur Verfügung zu stellen. Außerdem steht bei Naturkatastrophen dieser Art zusätzlich der Solidaritätsfonds der Europäischen Union als wichtiges Instrument zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass die Schadenshöhe in ihrer Gesamtheit den für die Inanspruchnahme dieses Fonds notwendigen Umfang von 3 Mrd E in NRW überschreiten wird. Hier muss vom Land umgehend geklärt werden, ob in den Bereich der „Entwicklung des ländlichen Raumes“ fallende Maßnahmen mit Bezug zur „Wiederaufforstung und Wiederherstellung des forstwirtschaftli chen Produktionspotenzials“ zur Anwendung kommen können. Sturmaufarbeitung kann nicht warten Die vom Sturm betroffenen Städte und Gemeinden können allerdings nicht warten, bis die Finanzierungsfragen zwischen EU, Bund und Land geklärt sind. Sie müssen sofort mit der Aufarbeitung der Orkanschäden beginnen können, damit die Folgeschäden unter Kontrolle gehalten werden. Problem Nasslagerung und Holzabfuhr Neben den erhöhten Kosten durch die Aufarbeitung von Sturmholz werden die Kommunen in den Schadensregionen zusätzliche Kosten durch den Abtransport und 5/2007 AFZ-DerWald 253 Orkan „Kyrill“ die Zwischenlagerung auf Nasslagerplätzen entstehen. Das Problem besteht darin, dass rund die Hälfte des hier konzentriert anfallenden Sturmholzes aus Forstschutzgründen zügig aus dem Wald abtransportiert und zwischengelagert werden muss. So schätzen die Experten, dass 3 bis 4 Mio Fm von hiesigen Sägewerkern aufgenommen werden können und 5 Mio Fm voraussichtlich in den Ferntransport abfließen. Somit verbleiben nach Schätzungen des Umweltministeriums immer noch 5 Mio Fm Sturmholz, die in Nasslagern zwischengelagert werden müssen. Dies ist aus Expertensicht sinnvoll und notwendig, um die Sägewerke vor Ort mittelfristig, wenn alles Sturmholz aufgearbeitet ist, mit dem Rohstoff Holz aus der Region versorgen zu können. 5 Mio Fm Sturmholz zwischenzulagern entspricht einer Fläche von 300 ha Nasslagerplätzen. Das Land will angesichts dieser Dimensionen auch auf ehemalige Militärflächen oder Hafenbecken außerhalb der Schadensgebiete ausweichen. Aus Sicht des Gemeindewaldbesitzerverbandes sind finanzielle Hilfen für den Bau von Nasslagerplätzen und deren Beschickung wichtige und unverzichtbare Holzmarkt entlastende und -stabilisierende Maßnahmen, da sie für die Waldbesitzer einen Anreiz zur Holzkonservierung darstellen. Holzabfuhr ist eine Herkulesaufgabe Dabei stellt der Abtransport des Sturmholzes die Waldbesitzer vor enorme logistische Herausforderungen. Das Umweltministerium schätzt, dass hierfür 1 000 LKWs mit jeweils drei Holzfuhren pro Tag für sechs Monate benötigt werden. Das sind rund 0,6 Mio Lastwagenladungen – eine Herkulesaufgabe! Da diese Transportkapazitäten jedoch nicht vorhanden sind, muss hier nach Alternativen gesucht werden. So muss im Ergebnis damit gerechnet werden, dass das Holz aufgrund von Engpässen bei den Fuhrkapazitäten oder Lagerplätzen nicht aus dem Wald abfließen kann. Durch eine längere Lagerzeit an den Waldwegen könnte es dann wiederum zu einer Verschärfung der Waldschutzsituation und darüber hinaus auch zu einer Qualitätsminderung des Holzes kommen. Problem Waldschutz und Borkenkäferkalamität Sorgen bereitet den Kommunen insbesondere die angespannte Waldschutzsituation. Aufgrund des Jahrhundertsommers 2003 und dessen Folgewirkungen kam es bereits vielerorts zu verstärktem Borkenkäferbefall. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW fordert daher, unbedingt die forstschutzrelevanten Aspekte für die Aufarbeitung des Windwurfholzes zu berücksichtigen: • • • • Nadelholz vor Laubholz, Kleinflächen vor Großflächen, Bruchholz vor Wurfholz, Südhänge vor Nordhängen. In einer „Warn- und Informationsmeldung zum Forst- und Waldschutz“ warnt der Landesbetrieb (www.wald-und-holz.nrw.de) vor dem beginnenden Borkenkäferflug in den Niederungen ab Anfang April und in den Hochlagen ab Ende April/Anfang Mai. Dies bedeutet, dass mit dem Flug der ersten Borkenkäfergeneration Mitte Mai bis Mitte Juni zu rechnen sei. Der Landesbetrieb sieht in der vordringlichen Aufarbeitung von Kleinflächen und Bruchholz die wesentliche Voraussetzung dafür, eine drohende Fichtenborkenkäfer-Kalamität zu minimieren. Wenn dies nicht berücksichtigt wird und NRW im Jahr 2007 einen Sommer wie 2003 oder 2006 bekommt, sei davon auszugehen, dass der großen Menge Windwurfholz noch einmal die gleiche Menge an Borkenkäferholz folgen könne. Problem Wiederaufforstung und Wegeinstandsetzung Nach dem Räumen der Flächen und dem Abtransport des Sturmholzes wird der Abb. 2: Was bedeutet der Klimawandel für den Wald? Müssen die Kommunen auf den „Brotbaum“ Fichte verzichten und auf Laubholz umstellen? Fotos: U. Kreienmeier 254 5/2007 AFZ-DerWald Schwerpunkt auf der Wiederbewaldung der entstandenen Kahlschläge und der Wegeinstandsetzung liegen. In den Regionen müssen nicht nur ganze Landschaften neu gestaltet werden. Es gilt bei den Wiederaufforstungen auch die Erkenntnisse der Waldwirtschaft und insbesondere auch der Klimaforschung und -abschätzung zu berücksichtigen. Bei der Umstellung von Nadelwald auf Laubwald sind die Kommunen allerdings auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Durch die Wegeinstandsetzung werden die Kommunen in besonderem Maße belastet. So wurde ein Großteil der Forstwirtschaftswege im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren den Gemeinden als Eigentümerin übertragen. Weitere Kosten werden auf die Kommunen zukommen durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit für die Erholung suchende Bevölkerung im Wald und die Instandsetzung von Wanderwegen (z.B. Rothaarsteig) und Skiloipen. So sind noch immer viele Waldflächen aufgrund des großen Gefahrenpotenzials für die Bevölkerung gesperrt. Auch mit Blick auf den Fremdenverkehr und den Tourismus werden hier große Anstrengungen erforderlich sein. Folgerungen Auch wenn im Vergleich zur Sturmsituation 1990 oder 1999 der Holzmarkt derzeit sehr aufnahmefähig ist, darf die Betroffenheit der kommunalen Waldbesitzer nicht auf die Frage der Holzmarktsituation und der Holzpreisstabilität verengt werden. Die Kommunen werden insbesondere belastet durch • wesentlich kostenintensivere Aufarbeitung des Sturmholzes, • zusätzliche Kosten für Transporte zu Lagerplätzen und Zwischenlagerung des Holzes, • Forstschutzmaßnahmen, • Wiederaufforstungen und Neugestaltung von Landschaften, • Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, Wanderrouten, Skiloipen und • Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Wald für die Erholung suchende Bevölkerung. Die betroffenen Städte und Gemeinden werden ihren Beitrag zur Sturmaufarbeitung leisten. Sie erwarten aber auch vom Land ausreichende finanzielle Unterstützung zur Bewältigung dieser schlimmsten Naturkatastrophe in der Geschichte der nordrhein-westfälischen Forstwirtschaft. Dies setzt auch voraus, dass die Waldeigentümer und die Bürgerinnen und Bürger eine leistungsstarke und flächendeckende öffentliche Forstverwaltung an ihrer Seite haben. F www.afz-derwald.de