Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011
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Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 1 HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg In diesem Heft: Make up Duisburg 2014 – Die Sieger Ausschreibungen Handwerkskammer Düsseldorf Steuern WHKT Recht Ausbildung Sozialversicherung Die Betriebsbörse UFH Freisprechung Innungsnachrichten 11·15 Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 2 2 HANDWERK AKTUELL Inhalt Make up Duisburg 2014 – Die Sieger Handwerkskammer Düsseldorf WHKT Warnung Vergaberecht Ausbildung Berufsbildung Die Betriebsbörse Infrastrukturfinanzierung Beratung In eigener Sache Freisprechung Ausschreibungen UDH Steuern/Recht Sozialversicherung UFH Innungsnachrichten 2 3 7 8 9 10 10 11 11 12 12 13 14 14 15 16 18 23 Make up Duisburg: Die Sieger 2014 Am 18. September 2015 fand die Preisverleihung an die Sieger des Wettbewerbs „Make up Duisburg 2014“ statt Platz 1 Gebäude ohne Stuck Platz 2 Gebäude mit Stuck Zum Titelbild Ein Schilder- und Lichtreklamehersteller bei der Arbeit… Impressum HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg Herausgeber und Verlag: Kreishandwerkerschaft DU Düsseldorfer Straße 166 47053 Duisburg Telefon (02 03) 9 96 34-0 Fax (02 03) 9 96 34-35 [email protected] www.handwerk-duisburg.de Redaktion: Lothar Hellmann Stefan Piel Bodo H. Oppenberg Heinz-Jürgen Hippler Elke Pannenbecker GFW Duisburg Andreas Otten Dr. Frank Bruxmeier Anzeigen: Kreishandwerkerschaft Duisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH Druck: Oppenberg Druck + Verlag GmbH Kardinal-Galen-Straße 6 47051 Duisburg Telefon (02 03) 30 55 66 Fax (02 03) 30 55 67 Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag an die Kreishandwerkerschaft Duisburg abgegolten. z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002 Platz 2 Gebäude ohne Stuck Platz 1 Gebäude mit Stuck Gruppe I – Gebäude mit Stuck: 1. Platz: Oststraße 131a, 47057 Duisburg Besitzer: Rosemarie Schmidt Malerbetrieb: Horst Münzberger 2. Platz: Alte Rheinstraße 28, 47051 Duisburg Besitzer: Detlev Pooschke Malerbetrieb: Horst Münzberger 3. Platz: Pulverweg 11, 47051 Duisburg Besitzer: Eigentümergemeinschaft Rudius/Hammerschmidt Malerbetrieb: Thomas Möhring Gruppe II – Gebäude ohne Stuck: 1. Platz: Oberstraße 17a, 47051 Duisburg Besitzer: Christian Gerber Malerbetrieb: Hüttenhoff & Sohn 2. Platz: Bienenpfad 9, 47055 Duisburg Besitzer: Cornelia Seilz Malerbetrieb: Kelm und Janz GbR 3. Platz: Obere Holtener Straße 19a, 47167 Duisburg Besitzer: Eigentümergemein- Platz 3 Gebäude mit Stuck Platz 3 Gebäude ohne Stuck schaft Besau, Montenbruck Malerbetrieb: Dirk Wegener Sondergruppe IV – Wohnsiedlungen: 1. Platz: Ährenstraße 22/24, 47269 Duisburg Besitzer: Wohnungsbau AG Malerbetrieb: Mal Anders ✰ Platz 1 Wohnsiedlungen Die Kreishandwerkerschaft ✰ Duisburg und das Bildungszentrum Handwerk bleiben vom 24.12.2015 ✰ ✰ bis 3.1.2016 geschlossen. ✰ ✰ ✰ ✰ Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 3 3 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf Rückläufige Ausbildungszahlen: Handwerkskammer erweitert Ausbildungsförderung Mehr Präsenz an weiterführenden Schulen, gezieltes „Matching“ und Angebote für Studienaussteiger und Unternehmen, die Flüchtlinge qualifizieren wollen Pressekonferenz in Duisburger Ausbildungsunternehmen Elektro Venn GmbH, das zusätzlich ausbildet Eine frühere und intensivere Ansprache von Schülern auch weiterführender Schulen, ein aktives „Matching“ von Lehrstellenbewerbern in „passende“ Ausbildungsberufe und -Unternehmen, sowie schnellere Wege von Studienaussteigern und Flüchtlingen aus den Bürgerkriegsgebieten ins Handwerk: Mithilfe eines ganzen Maßnahmenbündels will die Handwerkskammer Düsseldorf gezielt dem auch in der Region Rhein/Ruhr/Wupper sich verschärfenden Nachwuchsmangel im Wirtschaftsbereich entgegenwirken. „Nach vier Jahren mit rückläufigen Ausbildungszahlen sind wir gehalten, alle Reserven bei angestammten und die Potenziale bei neuen Zielgruppen auszuschöpfen,“ informierte der Präsident der Handwerkskammer, Andreas Ehlert, im Rahmen einer Pressekonferenz im Mitgliedsunternehmen Elektro Venn in Duisburg, über eine aktuelle Ausweitung der Ausbildungsförderung durch die HWK. Das von Thomas Hellmann und seinem Vater, Kreishandwerksmeister Lothar Hellmann (zugleich Vorsitzender des Zentralverbands der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH), gemeinsam geführte ausbildende Unternehmen hatte auf einen Lehrstellenaufruf der Kammer Ende Juni besonders engagiert reagiert und drei zusätzliche Ausbildungsplätze eingerichtet - und im Ergebnis mit zwei Migranten aus Krisenländern sowie einem Studienabbrecher auch tatsächlich besetzen können. Ehlert dankte den Geschäftsführern des Familienunternehmens für den markantesten Beitrag eines Handwerksunternehmens im Rahmen der Mobilisierungsoffensive der HWK zugunsten unversorgter Bewer- ber, die die Wirtschaft im Rahmen des „Ausbildungskonsens NRW“ im Mai zugesagt hatte. Die ergänzenden ausbildungsbezogenen Aktivitäten der Kammer betreffen im Einzelnen: • Die Neueinstellung einer sogenannten Ausbildungs-Matcherin. Sie begleitet seit zwei Monaten anfragende Unternehmen über das gesamte Stellenbesetzungsverfahren hinweg, um die Ausbildungsplätze passgenau zu besetzen. Sie entwickelt BewerberProfile, führt Einstellungstests durch und begleitet die Auswahlgespräche mit der Firma. Auch unterstützt sie bei der Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften und berät hinsichtlich der Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur. • Bereits im zweiten Jahr berät ein speziell qualifizierter Ausbildungsberater schwerpunktmäßig an Gymnasien und Gesamtschulen und verdeutlicht erfolgreich die Kernbotschaften: Handwerk ist keine Sackgasse und Praktika sind der Königsweg in deiner Ausbildung. • Und noch ein weiterer Ausbildungsberater steht gezielt für Anfragen von Abgängern mit Abi oder FH-Reife parat; er widmet sich darüber hinaus der wachsenden Gruppe der Studien-Aussteiger, die ihre berufliche Zukunft im Handwerk suchen. • Die gleiche Klientel spricht im Übrigen eine gelernte Personalentwicklerin an: Sie bewirbt das soeben neu gestartete Triale Studium an der Hochschule Niederrhein (in Kooperation mit der HWK) zum Bachelor in „Handwerksmanagement“ nebst Gesellen- und Meisterprüfung. • Des Weiteren betreut bereits seit einiger Zeit eine eigene Anlaufstelle in der Kammer Interessenten an einem Lehrlings- und Gesellenaustausch mit anderen EU-Staaten (vorwiegend mit Frankreich), verantwortet die organisatorische Abwicklung und die Förderung. Schließlich hat die Kammer vor kurzem ihre Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit für ausbildende Unternehmen, die sich um die Aufnahme eines Flüchtlings aus den Bürgerkriegsgebieten bemü- hen, verbessert. Ein sachkundiger Ansprechpartner in leitender Funktion kümmert sich seit wenigen Wochen um entsprechende Anfragen aus dem Bereich der Mitgliedsunternehmen. Insbesondere soll er das Zustandekommen von Hospitanzen, Ausbildungsverhältnissen oder die Arbeitsaufnahme erleichtern. Eine weitere Spezialistin für Qualifizierungsrecht steht darüber hinaus grundsätzlich für Fragen der Anerkennung von Prüfungsabschlüssen und formalen Kompetenzen von Migranten zur Verfügung. Die zum Teil schon längere Zeit erprobten ergänzenden Maßnahmen der Ausbildungsbetreuung zeitigen auch schon erste Erfolge: • Am 31.12.2014 befanden sich unter den 7.500 Azubis im 1. Lehrjahr bereits 17,4 Lehrlinge mit Hochschulreife. Das sind doppelt so viele wie vor sieben Jahren. • Auch das „Matching“ verbessert sich bereits; ablesbar an den vorzeitigen Lösungen von Ausbildungsverhältnissen. Diese entwickeln sich rückläufig; 13,9 % der Ausbildungsverhältnisse wurden letztes Jahr gelöst, 3,1 % weniger als ein Jahr zuvor. • Der Berufsorientierungsexperte für die Schulen im Kammerbezirk hat im vergangenen Jahr bereits einhundert Schulsprechstunden absolviert; 127 Vertragsabschlüsse sind auf seine aufschließende Beratung zurückzuführen, dazu 400 Anbahnungen von Praktika. • Auch Studienaussteiger finden bereits in wachsendem Umfang ins Handwerk. 140 von 6.500 bis dato fürs AusFortsetzung nächste Seite Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 4 4 HANDWERK AKTUELL bildungsjahr 2015/16 in die Lehrlingsrolle der HWK eingetragenen Neu-Auszubildenden sind über 22 Jahre alt und haben eine auf 2 Jahre verkürzte Lehrzeit genehmigt erhalten. Beide Merkmale zusammengenommen lassen in vielen Fällen auf einen Studienabbrecher schließen. Das heißt, dass bereits jetzt bis zu 2 Prozent der neuen Lehrlingsgeneration von der Hochschule kommen. • Und auch Migranten aus Krisenregionen finden sich bereits in nennenswertem Umfang in engagierten Ausbildungsbetrieben, die auch der Aufenthaltsprüfung durch die misstrauischste Ausländerbehörde trotzen. 19 junge Menschen aus Afghanistan lernen an Rhein und Ruhr zur Zeit einen Handwerksberuf, 16 aus dem Iran, 26 Azubis stammen aus dem Irak, 21 aus Syrien und 15 aus dem Libanon. 57 Lehrlinge sind aus dem Kosovo, 41 aus Serbien und Montenegro, 12 aus Albanien und 34 aus Mazedonien – es sind zusammengenommen bereits 1,5 % aller Lehrlinge im Kammerbezirk. „Wir sind optimistisch, die teilweise bereits eingeleitete Stärkung der Aufmerksamkeit von jungen Menschen in bislang unterrepräsentierten Zielgruppen weiter ausbauen und eine Trendwende in der Berufswahl zugunsten der dualen Ausbildung erreichen zu können“, zog Kammerpräsident Andreas Ehlert ein optimistisches Fazit zum Maßnahmenpaket der Kammer. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerk-duisburg.de Handwerkskammer Düsseldorf Spezielle Ansprechpartner der Handwerkskammer im Rahmen der erweiterten Ausbildungsförderung: Ausbildungsmatching: Nadine Rosenau Telefon: 02 11/87 95-6 07 e-mail: [email protected] Triales Studium: Rebecca Haag Telefon: 02 11/87 95-6 05 e-mail: [email protected] Berufsorientirung an Schulen: Rainer Weißmann Telefon: 02 11/87 95-6 04 e-mail: [email protected] Beratungsspezialist für Abgänger mit Hochschulreife und für Studienaussteiger: Michael Eßer Telefon: 02 11/87 95-6 26 e-mail: [email protected] Lehrlings- und Gesellenaustausch: Rebecca Hof Telefon: 02 11/87 95-6 08 e-mail: [email protected] Ansprechpartner für Handwerksfirmen mit Fragen zur Integration von Flüchtlingen: Dr. Christian Henke Telefon: 02 11/87 95-6 01 e-mail: [email protected] Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected] Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 5 5 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf Im Rahmen der Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW: Handwerk an Rhein, Ruhr und Wupper warb erfolgreich zusätzliche Ausbildungskapazitäten ein Nachdem die Wirtschaftsverbände im Ausbildungskonsens NRW am 28. Mai zugesagt hatten, die Zahl ihrer Ausbildungsplatz-Angebote um 3.200 Offerten zu steigern, legte die Handwerkskammer Düsseldorf am Montag in Duisburg einen ersten Leistungsnachweis vor. Das Handwerk im Kammerbezirk Düsseldorf (der flächenmäßig dem Regierungsbezirk entspricht) hat danach einhundert zusätzliche Ausbildungs-Meldungen akquirieren können. Die Kammer hatte einigen Aufwand betrieben, um für den Wirtschaftsbereich und die Region Rhein - Ruhr – Wupper zusätzliche Ausbildungsangebote erreichen zu können: • Am 25. Juni mithilfe eines mit großer Resonanz öffentlich verbreiteten Lehrstellenaufrufs des Kammerpräsidenten Andreas Ehlert • Parallel ging ein entsprechendes Rundschreiben der Kammer an 2.000 größere Ausbildungsbetriebe • Sowie ein Lehrlingswartebrief an die rund 500 fürs Ausbildungswesen zuständigen Vorstandsmitglieder der Innungen. • Anfang Juli hatte die HWK im Übrigen einem erweiterten Kreis an Ausbildungsunternehmen, nämlich allen 5.000 Unternehmen, die in den letzten 10 Jahren ausgebildet hatten, den Lehrstellenauf- ruf zugestellt, zusammen mit einem Melde-Flyer, der zusammen mit den Agenturen für Arbeit entwickelt wurde. Bei einem Bestand an verfügbaren Lehrstellen in der kammereigenen Internet-Ausbildungsplatz-Börse von 1411 am 1. Juli bedeutet die hinzugewonnene Zahl einen Aufschlag um sieben Prozent. Die Firma Elektro Venn GmbH in Duisburg war alleine mit 3 zusätzlichen Lehrstellen dabei, die im Übrigen allesamt besetzt werden konnten. Ehlert, der auch Präsident des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags ist, mahnte an, „dass auch seitens der Landesregie- rung deren Hausaufgaben erledigt werden“. So kritisierte der Spitzenrepräsentant des Handwerks, dass sich zur Behebung des Fachlehrermangels an den Berufsschulen“ zu wenig bewegt“. Den fachbezogenen Unterricht quantitativ und qualitativ sicherzustellen, gelinge „schon geraume Zeit längst nicht mehr allen Berufskollegs“, so Ehlert. „Stattdessen sind die Berufsschulen die Verlierer der Schulreformen. Eine Exzellenzinitiative für diesen Schultyp würde als Signal der Attraktivität und Wertschätzung des Landes für die duale Ausbildung dringend benötigt.“ 15 jüngst neu gewählte Obermeister aus dem gesamten Kammerbezirk zum Antrittsbesuch beim Kammerpräsidenten – auch Innungsspitze aus dem Lokalbereich dabei: Ein neuer Obermeister aus Duisburg Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf Andreas Ehlert (li.) konnte jetzt einen kürzlich neu gewählten Obermeister aus Duisburg: Straßenbauermeister Heiner Kühne zum Erfahrungsaustausch begrüßen. Seinen Dank an das ehrenamtliche Engagement der InnungsSpitzenrepräsentanten verband Ehlert mit einem Appell, alle verfügbaren Kräfte auf die Nachwuchsgewinnung zu fokussieren. „Die traditionellen Wege der Rekrutierung greifen immer weniger. Um eine ausreichende Zahl interessierter, motivierter und begabter junger Köpfe für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen, sind heute ungewöhnliche und mutige Wege gefragt: Massive öffentliche Präsenz, virale Strategien für die sozialen Netzwerke, ein Maximum an Phantasie, Leidenschaft und Wertschätzung für die junge Generation und ihr Wollen und Können“, betonte Ehlert. „Die hohe berufliche Er- füllung, die tägliche Vielfalt an Aufgaben und innovativen Herausforderungen, die Lebendigkeit und das besondere Miteinander, die totale Offenheit unseres Qualifizierungsweges in Kombination mit anderen, etwa dem Studium und die besonders gute Vorbereitung auf die Option der Selbstverwirklichung in beruflicher Selbstständigkeit: das alles muss draußen noch viel spürbarer werden“, plädierte der Kammerchef. „Die laufende flächendeckende Imagekampagne unseres Wirtschaftssektors mit dem Slogan „Die Welt war noch nie so unfertig: Gib ihr Stil. Heiz ihr ein…“ bereitet durchaus das Klima und den Boden für eine Trendumkehr zugunsten des Handwerks - Junge Leute werden hier mit großer Wertschätzung auf den Beitrag hingewiesen, den sie zum Erfolg ihres Unternehmens leisten können. Und die laufenden Wirkungsmessungen von Forsa bei unter 16- bis 24-Jährigen bestärken mich noch, in diese Richtung weiter Gas zu geben: 80 Prozent der Zielgruppe schätzen die persönliche Bedeutung des Handwerks mittlerweile (sehr) hoch ein.“ Ehlert kündigte an, die erfolgreich angelaufene reihe mit Auszeichnungen herausragender Auszubildender zum „Lehrling des Monats“ gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften und Innungen auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Der Kammerpräsident sicherte den neuen Innungschefs seinerseits kurze Wege und die Unterstützung der Handwerkskammer in allen anstehenden Fragen zu. Eine knappe Darstellung des breiten Dienstleistungsangebots der Kammer und ein erster Erfahrungsaustausch der „Neuen“ mit den Geschäftsführern beschlossen den Empfang. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 6 6 HANDWERK AKTUELL Handwerkskammer Düsseldorf Dreisprung zum Erfolg Erster Jahrgang startet mit dem trialen Studium eine Karriere im Handwerk Mit dem trialen Studium haben die Handwerkskammer Düsseldorf und ihre Kooperationspartner ein Ausbildungsprogramm geschnürt, das sowohl für Abiturienten als auch für Betriebe interessant ist. Innerhalb von fünf Jahren absolvieren ehrgeizige Schulabgänger drei Abschlüsse: Gesellenausbildung, Meisterfortbildung und ein betriebswirtschaftliches Bachelorstudium. Sie entwickeln sich so zum Spezialisten im Handwerk und beherrschen gleichzeitig umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse – eine optimale Vorbereitung auf Führungsaufgaben oder die Selbständigkeit. Für Betriebe ist das Konzept ein ideales Instrument der Personalentwicklung. Mit einem Ausbildungsplatz im trialen Studium können sie leistungsstarke Schulabgänger mit (Fach-)Abitur schon früh und langfristig an das eigene Unternehmen binden und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs sichern. „Wir haben das triale Studium entwickelt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Abiturienten neugierig auf eine Ausbildung im Handwerk zu machen“, so Kammerpräsident Andreas Ehlert. Im Kammerbezirk Düsseldorf gibt es aktuell rund 9.000 Betriebe, deren Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer mindestens 60 Jahre alt ist und die statistisch gesehen in den kommenden fünf Jahren zur Übergabe anstehen. Interessant ist das triale Studium also auch für Familienunternehmen, die die eigenen Kinder auf die Übernahme des Betriebs vorbereiten wollen. Vorreiter in Sachen Karriere In September 2015 ist die Hochschule Niederrhein erstmals mit dem – eigens für das triale Studium entwickelten – Studiengang Handwerksmanagement an den Start gegangen. Mit Erfolg: 13 Studierende haben sich in diesem Wintersemester eingeschrieben, davon zwei weibliche. Ihre Ausbildungsbetriebe sind über den gesamten Kammerbezirk verteilt – von Wuppertal und Düsseldorf über Mönchengladbach und den linken Niederrhein bis in die Kreise Wesel und Kleve. Auch bei den Ausbildungsberufen ist der erste Jahrgang breit aufgestellt. Die größte Gruppe bilden die Tischler. Darüber hinaus haben sich an der Hochschule eingeschrieben: zwei angehende Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Auszubildende zum Maurer, Konstruktionsmechaniker und Kfz-Mechatroniker. Unter den Studierenden ist auch ein Teilnehmer, der seine Gesellenprüfung bereits abgelegt hat. Seine Ausbildung wird im trialen Studium anerkannt, sodass er nun direkt mit dem Studium und der Meisterfortbildung durchstarten kann. Ohne Fleiß kein Preis In den kommenden fünf Jahren erwartet die Studierenden ein straffes Lernpensum. Der Studienverlauf gliedert sich in drei Abschnitte: Während der ersten zwei Semester verbringen die Studierenden drei Tage pro Woche in ihrem Handwerksbetrieb und zwei Tage im Berufskolleg. Den Samstagvormittag sind sie an der Hochschule. Ab dem 3. Semester lernen die Studierenden freitags von 17 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr an der Hochschule, sie verbringen einen Tag im Berufskolleg und drei Tage im Handwerksbetrieb. Das fünfte Semester schließt mit der Gesellenprüfung ab. Anschließend fällt das Berufskolleg weg, die frei gewordene Zeit kommt dem Betrieb zugute. Im achten und neunten Semester steht dann die Meisterschule an, die durch die Anrechnung von an der Hochschule Niederrhein erbrachten Leistungen auf ein Jahr verkürzt werden kann. Mit der Meisterprüfung und dem Bachelorabschluss endet der Studiengang. Konzipiert hat das triale Studium die Handwerkskammer Düsseldorf in Kooperation mit der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, den Kreishandwerkerschaften Mönchengladbach und Niederrhein sowie dem Berufskolleg für Technik und Medien in Mönchengladbach. Der Studiengang ist durch die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) akkreditiert. Weitere Informationen unter: www.hwk-duesseldorf.de Ansprechpartner für interessierte Schulabgänger und Betriebe: Handwerkskammer Düsseldorf Rebecca Haag Tel.: 02 11/87 95-6 05 mail: [email protected] Hintergrund: Das triale Studium im Überblick - Start jährlich zum Wintersemester - Dauer 5 Jahre (10 Semester) - Vorlesungen am Wochenende (Fr: 17-21h + Sa: 9-17h) - 40 Studienplätze pro Jahr Kammer hilft bei der passgenauen Besetzung von Lehrstellen Nadine Rosenau begleitet komplette Einstellungsverfahren Kleine und mittlere Unternehmen, die gerne ausbilden möchten, aber nicht den geeigneten Bewerber finden, können ab sofort und kostenlos eine erweiterte Unterstützung durch die Handwerkskammer Düsseldorf in Anspruch nehmen. Als spezialisierte Expertin für Ausbildungsvermittlung und Personalentwicklung steht Nadine Rosenau bereit, um vor allem kleine und mittelgroße Handwerksunternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften zu beraten und zu betreuen. Sie unterstützt interessierte Firmen dabei über das gesamte Rekrutierungsverfahren hinweg. Im Fokus stehen die Suche nach infrage kommenden Nachwuchskräften und das Herausfiltern des „richtigen“ Lehrlings. Nadine Rosenau erstellt hierzu Anforderungsprofile für Auszubildende. Mit passenden Bewerberinnen und Bewerbern führt sie Auswahlgespräche und Einstellungstests durch. Auch unterstützt sie bei der Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften und berät hinsichtlich der Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur. „Das Wort Fachkräftemangel ist in aller Munde; demografisch bedingt scheiden zudem derzeit besonders viele Mitarbeiter altersbedingt aus dem Arbeitsleben aus. Dem gegenüber steht eine rückläufige Anzahl an Schulabgängern, die sich für eine duale Ausbildung interessieren“, begründet Kammerpräsident Andreas Ehlert den Schritt der HWK, sich an dem bundesweiten Projekt „Passgenaue BesetzungUnterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen“ zu beteiligen. „Hinzu kommt, dass typische inhabergeführte Handwerksunternehmen oft nicht über die Ressourcen verfügen, um gezielt den geeigneten Nachwuchs für ihre Ausbildungsstellen zu akquirieren. Stets stehen sie dabei in Konkurrenz zu großen Unternehmen. Leistungsstarke Auszubildende als Nachwuchs für den eigenen Handwerksbetrieb zu finden wird zu einer immer größeren Herausforderung“, so Ehlert. Weitere Informationen und Anfragen an Nadine Rosenau unter: Telefon: +49 211 8795 607 Telefax: +49 211 8795 602 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.hwkduesseldorf.de Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 7 7 HANDWERK AKTUELL WHKT Baden-württembergisches, bayerisches und nordrhein-westfälisches Handwerk beziehen gemeinsame Position: EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie Der Bayerische Handwerkstag e.V., der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V. sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag stellen fest: In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität. Die Grundlage bildet die Luftqualitätsrahmenrichtlinie zusammen mit ihren Tochterrichtlinien. Dieses Regelwerk legt unter anderem fest, • für welche Schadstoffe die Konzentrationen in der Außenluft beurteilt und kontrolliert werden müssen • wie und unter welchen Rahmenbedingungen die Konzentrationen der Luftschadstoffe – beispielsweise durch Messungen und Modellrechnungen – festgestellt werden müssen • in welchem Umfang die Öffentlichkeit und die europäische Kommission über die Luftqualität informiert werden müssen • welche Grenzwerte der Schadstoffkonzentrationen eingehalten werden müssen. Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in die Wege geleitet, da aus den Jahresberichten über die Luftqualität zwischen 2010 und 2013 hervorgeht, dass der NO2 Tagesgrenzwert in mehreren Gebieten und Ballungsräumen nicht eingehalten wurde. Hierbei wird der Verkehr als Hauptursache für die Überschreitungen des NO2 Grenzwertes benannt beziehungsweise Dieselkraftfahrzeuge als Hauptquelle der Grenzüberschreitungen verantwortlich gemacht und festgestellt, dass Deutschland seinen Verpflichtungen, geltende NO2-Grenzwerte einzuhalten, in 29 aufgeführten Gebieten, die nahezu alle in den aufgeführten Bundesländern liegen, nicht erfüllt hat. Am 09. Oktober 2012 hat das Bayerische Verwaltungsgericht einer Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Teil recht gegeben und gefordert, den geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser „die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält.“ Die vom Freistaat Bayern gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde mit Datum vom 09. April 2014 zurückgezogen, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof signalisierte, dass er die Klage der DUH ebenfalls als erfolgreich ansehe. Angesichts der bestehenden Grenzwerte, die aus technischer Sicht für Dieselfahrzeuge zumindest in näherer Zeit nicht realistisch sind, müsste in 29 deutschen Regionen der Betrieb von mit Diesel betriebenen Motoren nahezu vollständig eingestellt werden. Alle im Zusammenhang mit der Verbesserung der Luftqualität erhobenen Forderungen zielen deshalb darauf ab, den Einsatz von Dieselmotoren in Städten zu unterbinden. Für das Handwerk im engeren Sinne und für die Versorgung unserer Städte mit Gütern und Dienstleistungen im weiteren Sinne hätte ein derartiges Verbot gravierende Folgen: Da es für Dieselfahrzeuge, insbesondere in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, bis heute keine einzige annehmbare Alternative gibt, wären für unsere Betriebe Gebiete mit Umweltzonen so gut wie nicht mehr erreichbar. Dies würde mit sich bringen, dass handwerklich hergestellte Güter und Dienstleistungen innerhalb von Umweltzonen nicht mehr zu erhalten wären, mehr noch, Handwerk in weiten Bereichen generell aus diesen Gebieten ausgeschlossen würde. Betriebe in Innenstadtlagen müssten schließen, bereits aus den Städten ausgelagerte Be- triebe könnten nicht mehr in die Innenstadt liefern. Da Gleiches auch für Dienstleister und Produzenten außerhalb des Handwerks gelten würde, wäre insgesamt so gut wie keine Versorgung mehr gegeben: Kaufhäuser müssten schließen, Schlacht- und Viehhöfe ausgelagert werden, Markthallen geschlossen und sonstige Versorgungsbetriebe vor Ort aufgelöst werden. Aber auch städtische Busse, Krankenwagen und Feuerwehreinsatzfahrzeuge müssten aus den Innenstädten verbannt werden. Gleiches gilt für selbstfahrende Baumaschinen wie Bagger oder Kräne, die ebenso von einer derartigen Maßnahme betroffen wären. Letztendlich drohte das gesamte Leben in Umweltzonen zum Erliegen zu kommen, wenn nicht für Handwerk und Dienstleister, für öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge, für Rettungsdienste und Feuerwehren, für innerstädtische Produzenten und Ver- und Entsorgungsbetriebe usw. weitreichende Ausnahmen ermöglicht würden. Da aber je nach Standort und Topographie bis zu 90%, in Einzelfällen sogar sämtlicher Betrieb von Dieselmotoren unterbunden werden müsste, um die vorgegebenen NOX- Werte zu erreichen, bieten sich nach jetzigem Stand der Technik nur folgende Alternative an: 1. Die von der EU vorgegebenen Grenzwerte werden eingehalten mit der Folge eines sofortigen, existenz- und unter Umständen lebensgefährdenden Versorgungsnotstands in Umweltzonen oder 2. Weitreichende Ausnahmeregelungen ermöglichen auch weiterhin innerstädtisches Leben mit der Folge, dass bis zur Schaffung annehmbarer Alternativlösungen die EUGrenzwerte zu Schadstoffkonzentrationen nicht eingehalten werden können. Der Bayerische Handwerkstag e.V., der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V. sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag fordern deshalb: 1. Bei der Festlegung von Grenzwerten müssen die Investitionszyklen von Unternehmen stärkere Berücksichtigung finden (längere Einführungsfristen, gestaffelte Grenzwerte). 2. Generelle Verbote lehnen wir ab, weil sie die Versorgungssituation in den Innenstädten drastisch gefährden würden. 3. Statt Verbote sollte die Politik auf allen Ebenen technologische Alternativen fördern. A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I Hans W. Meier Rechtsanwalt und Notar Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “ Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91 Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind: Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren Erbrecht Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 8 8 HANDWERK AKTUELL Wer darf legal beschäftigt werden? Wie findet ein Betrieb dies heraus? WHKT Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks NRW: Minister Duin ehrt Nachwuchskräfte Große Anerkennung für die Toptalente des nordrheinwestfälischen Handwerks: Bei der Schlussfeier des Westdeutschen Handwerkskammertages im Kaiserhaus in Arnsberg sind die besten Gesellinnen und Gesellen des zurückliegenden Prüfungsjahrgangs ausgezeichnet worden. Sie hatten sich im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks NRW durchgesetzt und den ersten Platz in ihren Berufen errungen. In einer Talkrunde betonten Garrelt Duin, Minister im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW und Willy Hesse, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) den Wert der Ausbildung im Dualen System. Gerade eine Lehre in den vielseitigen Berufen des Handwerks eröffne Jugendlichen beste Perspektiven, die den Weg in Führungspositionen ebnen und bis zur Selbstständigkeit reichen, mit oder ohne Abitur. Vom Wert einer grundsoliden Lehre im Handwerk zeigten sich auch die Landessiegerin Jennyfer Palapies und die ehemaligen Landes- und Bundessieger Björn Busse und Florian Kaiser überzeugt. Persönlich gratuliert wurde allen Landessiegerinnen und Landessiegern auf der Bühne durch Wirtschaftsminister Garrelt Duin und WHKT-Präsident Willy Hesse. Mehrere hundert Kammersieger aus 85 Berufen hatten in den vergangenen Wochen ihr fachliches Können auf Landesebene gemessen. Unter dem Blickwinkel der handwerklichen Qualität wurden ihre Gesellenstücke und Abschlussarbeiten von Bewertungsausschüssen begutachtet und eingestuft. In verschiedenen Wettbewerbsberufen stellten die Teilnehmer ihre Fähigkeiten in Arbeitsproben unter Beweis. Aus etwa 25.000 erfolgreichen Prüfungsabsolventen wurden die Landessieger ermittelt. Künstlerisch umrahmt wurde die Schlussfeier von dem Musiker »Tim Erlmann« und dem Poetry Slammer »Matthias Marschalt«. Die Landessieger aus allen sieben Kammerbezirken in Nordrhein-Westfalen konnten sich über ihre Urkunden und ein Präsent freuen. Drei von ihnen erhielten zudem Reisegutscheine, die verlost wurden. Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und mit finanzieller Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW nutzt der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks NRW die Chance, für die hohe Qualität der dualen Berufsausbildung und das herausragende Ausbildungsengagement des Handwerks öffentlich zu werben. Die Siegerinnen und Sieger 2015 messen sich nun mit den Preisträgern aus den anderen Bundesländern und können sich in einigen Berufen auch für die internationale Berufsolympiade qualifizieren. Unter dem Link www.handwerk-nrw.de/ leistungswettbewerbbroschuere-2014_download. pdf können Sie die Broschüre »Vorhang auf« downloaden. In dieser Broschüre finden Sie die Landessieger/innen sowie weitere Informationen zum Wettbewerb. Bildmaterial zur Ehrung gibt es in den Pressestellen der Handwerkskammern vor Ort. Besuchen Sie uns im Internet: www.handwerkduisburg.de Neue Handreichung für Personalentscheider/innen Die bundesweit erste Gesamtübersicht der in Deutschland existierenden offiziellen Dokumente, die Bewerber mit ausländischem Pass Betrieben vorlegen können, hat der WHKT druckfrisch als Handreichung für Unternehmen aufgelegt. In jedem Einzelfall kann der Betrieb aus einem der 13 in der Handreichung aufgeführten Dokumenten entnehmen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber beschäftigt werden darf. Diese neue WHKT-Information mit dem Titel »Erlaubnis zur Ausbildung und Arbeit – Informationen für Personalentscheider/innen« ist gleichermaßen für Handwerksorganisationen gedacht, die Menschen mit ausländischem Pass vor allem aus Nicht-EU-Staaten in Ausbildung vermitteln. Die Handreichung vereinfacht das Thema und reduziert die Informationen auf das für Unternehmen notwendige, um Rechtssicherheit zu schaffen. Denn auf eine Lohnsteuerkarte, die ein Be- werber vorlegt, darf sich ein Ausbildungsbetrieb nicht verlassen. Eine Lohnsteuerkarte bekommt jeder, unabhängig davon, ob er eine Arbeitserlaubnis besitzt. Die Broschüre kann von interessierten Betrieben über ihre jeweilige Kammer bezogen werden. Die Broschüre ist außerdem unter www. whkt.de/service/publikationen/ ausbildung online als PDF abrufbar. Die Handreichung ist im Rahmen des Projekts »Starthelfende Ausbildungsmanagement« entstanden, das seit Jahren auch gezielt Jugendliche mit Migrationshintergrund in Ausbildung und Praktika vermittelt. Der kostenlose Beratungs- und Vermittlungsservice des Projekts »Starthelfende Ausbildungsmanagement« wird durch die Förderung aus Mitteln der EU und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NordrheinWestfalen möglich. Warnung Neue Betrugsmasche Auf Hinweis eines Mitgliedsbetriebes möchten wir die Innungsmitglieder vor einer neuen Betrugsvariante warnen: Der Mitgliedsbetrieb hat eine Rechnung von „DE Deutsche Domain“ erhalten, in der er aufgefordert wird, einen Betrag von 145,60 Euro auf ein Konto in Spanien zu überweisen. Die Rechnung kam per E-Mail und sieht auf den ersten Blick offiziell aus. Allerdings fällt dann sofort auf, dass kein Rechnungsempfänger auf der Rechnung angegeben ist. Ebenso steht nirgends, um welche Domain es sich handelt. Im Kleingedruckten am Ende der Rechnung ist dann aufge- führt, dass diese Rechnung eigentlich ein Angebot über den Domain-Zusatz .eu oder .info ist. Hier steht konkret: „… Achten sie bitte darauf. Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden. Für den fall der nichtzahlung wird diese anmeldung hinfällig und der domain zusatz wird für dritte parteien verfügbar sein.“ Sollten Sie daher eine solche Rechnung erhalten, so reagieren Sie nicht darauf. Mit der Zahlung nimmt man das Angebot an und ist damit gebunden. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 9 9 HANDWERK AKTUELL Warnung Vergaberecht „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ sind unterwegs! Vorsicht Abofalle! Wieder einmal ein dubioses Angebot – diesmal per Fax. Bitte nicht antworten, sondern direkt ab damit in den Papierkorb!!!! Sonst kann es teuer werden: mit der Unterschrift wird ein Vertrag mit jährlichen Kosten von 348,00 € netto geschlossen. Also unser Rat: Finger weg und das Fax entsorgen. Achtung: Neue Abzocke Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen lassen oder dort Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma Gewerbe & Handels Kammer mit Sitz in Düsseldorf. In den Anschreiben wird der Gewerbetreibende aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 533,12 EUR zu zahlen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite der Gewerbe & Handels Kammer. Die Schreiben der Gewerbe & Handels Kammer erwecken den Eindruck, von einer Behörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit im Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Bezahlen Sie also bitte diese Rechnungen nicht! Vergaberechtsreform darf KMU nicht ausgrenzen Kritik vor allem an der Gefahr ausufernder vergabefremder Anforderungen durch das geplante Vergaberecht übt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Grundsätzlich begrüßt das Handwerk jedoch die Ziele der Bundesregierung. Diese hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Änderung der vergaberechtlichen Bestimmungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) beschlossen. Aufgrund neuer EU-Richtlinien ist eine Anpassung des deutschen Vergaberechts für Vergaben im Oberschwellenbereich bis April 2016 erforderlich geworden. Ergänzend zur Anpassung des GWB steht eine Änderung der Vergabeverordnung aus, die weitere Rechtsänderungen in Umsetzung der E-Richtlinien enthalten wird. Die Vergaberechtsreform - einschließlich der noch ausstehenden neuen Vergabeverordnung - bringt aus Sicht des Handwerks positive Ansätze, die sogar über die jeweiligen europäischen Vorgaben hinausgehen. Zur Effizienzverbesserung tragen die erleichterte Erbringung von Eigenerklärungen und Möglichkeiten zur Heilung kleinerer formaler Fehler im Vergabeprozess bei. Positiv für den Mittelstand ist die Beibehaltung des strikten Grundsatzes der losweisen Vergabe. Schwannecke: „Daher begrüßen wir das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesregierung zum Prinzip der Mittelstandsgerechtigkeit im Vergaberecht sowie zum Ziel der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit und Transparenz.“ Im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf führen zahlreiche kritische Rechtsänderungen jedoch gleichzeitig zu einer weiteren Verkomplizierung des Vergaberechts und damit zu wachsenden Barrieren für mittelständische Unternehmen. Vor allem vergabefremde Anforderungen im sozialen und ökologischen Bereich drohen das Vergaberecht mit allgemeinpolitischen Zielen zu überlasten. Schwannecke warnt: „Werden zukünftig bei Vergabeverfahren immer mehr Nachweise und Zertifizierungen verlangt, die kaum noch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Auftragszweck stehen, hat das fatale Folgen.“ Bereits heute verzichten gerade kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe zunehmend auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Einziger Grund ist, dass diese Betriebe das komplizierte bürokratische Verfahren nicht stemmen können. Im Gesetzgebungsverfahren wird sich der ZDH dafür einsetzen, dass das Prinzip des strikten Bezugs jeder Anforderung auf den eigentlichen Auftragsgegenstand noch deutlicher benannt wird. Gefordert wird auch die Klarstellung, dass für die Vergabestellen in Bund, Ländern und Kommunen keinesfalls ein Zwang zur Anwendung weiterer Anforderungen im Vergabeprozess besteht. Schwannecke: „Das Vergaberecht muss sich auf seinen Hauptzweck konzentrieren die effiziente und wirtschaftliche Beschaffung!“ Positiv ist der durch EU-Recht vorgegebene schrittweise Übergang auf die elektronische Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses. Dies kann auch innerhalb der Unternehmen zur Effizienzsteigerung der Geschäftsprozesse und dem Ausbau der Kapazitäten beitragen. Nach Ansicht des ZDH muss dieser Übergang aber behutsam gestaltet werden. Schwannecke: „Die Übergangsfristen zur vollelektronischen Vergabe bis Ende 2018 sollten voll ausgeschöpft werden. Es ist ja noch nicht einmal sichergestellt, dass überall ein schneller Internetanschluss zur Verfügung steht.“ Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 10 10 HANDWERK AKTUELL Ausbildung Warum Sie unbedingt ausbilden sollten! Aktuell können bereits viele Facharbeiterstellen im Handwerk nicht besetzt werden. Dies führt zu einer hohen Kapazitätsauslastung in vielen Betrieben bis an den Rand des Machbaren. Zukünftig dürfte sich dies durch rückläufige Nachwuchszahlen noch weiter verschärfen. Dies bedeutet Mitarbeiter (und auch Leihpersonal) werden auf absehbare Zeit immer knapper und somit auch teurer werden. Wenn Auszubildende fehlen und Gesellen knapp werden, geht zwangsläufig auch die Zahl der Führungskräfte (Obermonteure, Meister) zurück und auch die Übergabe von Betrieben an geeignete Nachfolger wird dadurch schwieriger. Neue Zielgruppen ansprechen Das Handwerk steht bei den jugendlichen Schulabgängern nicht nur im Wettbewerb mit vielen anderen dualen Ausbildungsberufen. Auch die zunehmende Studienquote ist zu beachten. Dies führt dazu, dass neue Zielgruppen ins Auge gefasst werden müssen: • Schwächere Schüler, die durch eine Ausbildungsvorbereitung vielleicht erst ausbildungsreif gemacht werden müssen • Gezielt auch weibliche Ausbildungsinteressentinnen ansprechen und die Frauenquote steigern • Ausbildungsinteressenten aus dem Ausland, die erst sprachlich gefördert werden müssen • Abiturienten und Studienabbrecher, denen der Beruf bzw. der Arbeitgeber erkennbare Entwicklungsperspektiven bieten muss. Viele Innungen und Betriebe gehen mittlerweile aktiv auf die Schulen zu, um dort über die Berufsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren und Praktikumsplätze zur Berufsorientierung anzubieten. Viele Be- triebe versuchen mittlerweile die eigene Attraktivität als Arbeitgeber durch entsprechende Kommunikation über die eigene Webseite und soziale Netzwerke deutlich zu machen. Ausbildung trägt zur Existenzsicherung bei Ein Betrieb lebt von einem gesunden Verhältnis zwischen der Größe des Verwaltungsteils und der Anzahl der produktiven Stunden, die an Kunden verkauft werden können. Dieses Gleichgewicht kann durch den Verlust von Mitarbeitern empfindlich und dauerhaft gestört werden. Gerade kleinere Betriebe können hierdurch in existenzielle Schwierigkeiten geraten, da über den Arbeitsmarkt Ersatz nur in wenigen Fällen zeitnah gefunden werden kann. Passgenaue Kompetenz für spezialisierte Betriebe Im Rahmen der Ausbildung werden zukünftige Mitarbeiter genau mit den Geschäftsfeldern des Betriebs vertraut gemacht und eignen sich alle Fähigkeiten an, die im Betrieb benötigt werden. Weniger Fehlbesetzungen Die Ausbildung ermöglicht durch ein vogeschaltetes Praktikum, die konsequente Nutzung der Probezeit von 6 Monaten und die wirtschaftlich überschaubaren Personalkosten ein gegenseitiges sorgfältiges Kennenlernen über 3-4 Jahre. Im Vergleich zu einer Fehlbesetzung einer Fachkraft ist das wirtschaftliche Risiko hier deutlich geringer. Es kann ein sehr viel höheres gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden. Weniger Personalwechsel (Fluktuation) Nach erfolgreichem Übergang von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis fühlen sich Mitarbeiter häufig stärker an den Betrieb gebunden. Die Hemmschwelle zum Wechsel des Arbeitsplatzes wird dadurch angehoben. Dadurch werden bei Personalwechseln unvermeidliche Kosten vermieden. Kurze Einarbeitung nach der Ausbildung Nach Abschluss der Ausbildung kennt der junge Geselle die Firma, die Geschäftsfelder, die Kunden und die Ansprechpartner im Betrieb genau. Er braucht nur wenig Zeit, um sich als vollwertiger Geselle einzufügen. Geringere Anwerbekosten Im Vergleich zur Gewinnung von Fachkräften ist der Aufwand für die Besetzung von Ausbildungsplätzen geringer (Stellenanzeigen, Auswahlverfahren). Hohe Vertrautheit mit neuen Techniken Junge Menschen bereichern das Unternehmen mit neuen Ideen und einer natürlichen Einstellung zur Kommunikationstechnik (Computer, Smartphone, Tablet Internet, Social Media). Hier eröffnen sich neue Möglichkeiten und gegebenenfalls Geschäftsfelder. Erhalt und Steigerung des Wissens im Betrieb Wenn rechtzeitig auf Kündigungen bzw. Ausscheiden aus Altersgründen reagiert wird, kann mit wesentlich geringerem Aufwand der Verlust von Wissen vermieden werden. Positives Image als Ausbildungsbetrieb. Betriebe, die ausbilden, genießen in der Öffentlichkeit häufig ein besonderes Ansehen. Berufsbildung Handwerk wirbt für „BerufsAbitur“ Bundesbildungsministerin Prof. Johanna Wanka wurde auf der Vollversammlung des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer und ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßt. Wollseifer wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass knapp 24.000 unbesetzte Ausbildungsplätze eine wachsende Herausforderung für das Handwerk darstellen. Organisation und Betriebe werben verstärkt bei jungen Menschen für die Aus- und Weiterbildungsangebote im Handwerk. "Hier setzt auch unsere Initiative zur Höheren Berufsbildung an", so Wollseifer. Das Handwerk wolle attraktive Bildungsund Karrierewege gezielt unterstützen. "Eine erste bundesweite Bildungsmarke soll das "BerufsAbitur" werden", kündigte Wollseifer an. Mit der Verknüpfung des Gesellenabschlusses mit dem Abitur sollen leistungsstarke Jugendliche für das Handwerk gewonnen werden. Ein "gutes Modell", so Bundesbildungsministerin Wanka, diese Jugendlichen an die Karrieremöglichkeiten im Handwerk heranzuführen, das ihre volle Unterstützung erfahre. In ihrem Vortrag sicherte sie den Handwerksvertretern zu, sich nach dem Fokus auf die Förderung der Hochschulen in den vergangenen Jahren nun gemeinsam mit dem Handwerk verstärkt für die berufliche Bildung und deren gesellschaftliche Wertschätzung einzusetzen. Davon zeugen bereits jetzt zahlreiche Initiativen, etwa die, die Berufsorientierung stärker an Gymnasien zu verankern, eine dem Studierenden-BAföG gleichwertige Aufstiegsfortbildungsförderung für Meisterinnen und Meister zu erreichen oder die Stärkung der beruflichen Bildungszentren in ihrer Ausrichtung auf die Anforderungen der Digitalisierung. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 11 11 HANDWERK AKTUELL Die Betriebsbörse Betriebsvermittlungen In der letzten Zeit wurden uns nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Frau Ute Rübsamen, Telefon 0211/8795-328, Telefax 0211/ 8795-334, E-Mail: ruebsamen@ hwk-duesselorf.de. HWK-A-AN-08073 In Duisburg, 1 A-Lage, ist ein moderner Damen- und Herren-Friseursalon aus gesundheitlichen Gründen abzugeben. Sehr guter Kundenstamm. Inkl. Inventar bestehend aus: 4 Bedienplätzen, 2 Rückwärtswaschbecken, 1 Hairmaster, Verkaufsbereich, Rezeption. Der Salon wurde erst im Februar 2015 frisch renoviert. HWK-A-AN-03857 Elektrofachgeschäft mit Kundendienst für Haushaltsgroßgeräte in Duisburg-Meiderich aus Altersgründen zu verkaufen. Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen Privatkundenstamm auf. Eine Einarbeitungsphase wird gerne angeboten. Fragen zu weiteren Details können in einem persönlichen Gepräch vor Ort geklärt werden. HWK-A-AN-08048 Friseursalon, Duisburg, in einer beliebten Wohngegend, 85 qm, mit vier Bedienplätzen und zwei Waschplätzen aus privaten Gründen abzugeben. Der Salon wurde im August 2013 komplett renoviert und ist hochwertig ausgestattet. Ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Die Warmmiete für das Ladenlokal beträgt 650 Euro monatlich. Kaufpreis: 30.000 Euro Verhandlungsbasis. HWK-A-AN-07842 Friseursalon in DuisburgMitte auf der Hauptstraße aus gesundheitlichen Problemen zu verkaufen. Der Kundenstamm besteht aus Lauf- und Stammkundschaft. Der Salon verfügt über drei Bedienplät- ze, zwei Rückwärtswaschbecken, eine Rezeption, Waschmaschine, Climazon, Haube, Einbauküche und Kosmetikstuhl, Mixecke und allen für einen Friseur üblichen Arbeitsmitteln. HWK-A-AN-07839 Alteingesessener Friseurbetrieb mit großem Kundenstamm in Duisburg wegen Familienzuwachs abzugeben. Der Salon wurde vor 3 Jahren komplett renoviert und ist hochwertig ausgestattet. Er verfügt über 7 Bedienplätze, eine MixEcke sowie einen Aufenthaltsraum und 2 Kellerräume. Der Salon ist verkehrsgünstig gelegen und verfügt über ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten. Die Warmmiete incl. Nebenkosten beträgt 533 Euro. HWK-A-153 In Duisburg-Meiderich ist ein seit ca. 50 Jahren bestehender Damen- und Herrenfriseursalon ab sofort zu vermieten, auch für andere Gewerbe denkbar. Ca. 120 qm, es entstehen keine weiteren Kosten für Kundenstamm etc., das bestehende Inventar kann auf Wunsch genutzt werden. Der Salon befindet sich in zentraler Lage, gute Verkehrsanbindung, Parkplätze kostenfrei, großes Schaufenster. Von der Fläche her kann der Salon z. B. um einen Kosmetikbereich erweitert werden. Ideal für junge Friseurmeister oder/und die erste Selbständigkeit. HWK-A-AN-07848 Standort: Duisburg. 34 Jahre selbständiger Arbeit des Geschäftsführers in der Fensterund Türentechnik haben zu einer Spezialisierung im Fenster- und Türen-Wartungsbereich geführt. Das besondere „Know-how“ ist der eine Teil des Betriebskapitals. Den anderen Teil bildet ein Kontingent von ca. 780 zufriedenen Kunden, zum Teil im Immobilien- und Hausverwaltungsbereich. Der Käufer unseres Be- triebes wird unseren Dauerkunden persönlich vorgestellt, sorgsam eingeführt, in die in langen Jahren erworbenen technischen Kenntnisse eingewiesen und bis zu sechs Monate bei Bedarf betreut. Alle Kunden werden von uns gesondert angeschrieben und auf diese Weise zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unserem Nachfolger motiviert. Bestehende Aufträge und noch mittelfristig abzuwickelnde Aufträge (Auftragsvorlauf) können gerne übernommen werden. HWK-A-AN-07889 Hier steht ein alteingesessener Kfz-Meisterbetrieb mit angeschlossenem Reifenhandel in Duisburg zum Verkauf. Der Betrieb besteht seit 20 Jahren erfolgreich am Markt und verfügt über eine große Stammkundschaft. Das Unternehmen liegt an einer stark frequentierten Hauptstraße. Die Autobahn ist innerhalb weniger Minuten zu erreichen. Der Betrieb ist komplett eingerichtet: Maschinen, Werkzeug, EDV etc. sind komplett vorhanden, so dass ei- ne sofortige Weiterführung durch den neuen Inhaber möglich ist. HWK-A-AN-02616 Elektroinstallationsbetrieb im Gewerbegebiet DuisburgMeiderich aus gesundheitlichen Gründen des Inhabers an einen Existenzgründer ganz oder teilweise zu vermieten mit der Option zum späteren Erwerb der Immobilie (nach ca. 5 Jahren), wobei die bereits gezahlte Miete vom vorher festgelegten Kaufpreis abgezogen wird. Die Miete ist also nicht unwiederbringlich verloren, sondern in die Zukunft investiert. Die ges. Nutzfläche beträgt ca. 960 qm bestehend aus 2 Wohnungen à 125 qm und 70 qm (erweiterbar um 30 qm), ein Ladenlokal von 230 qm, Werkhalle von 86 qm zuzüglich 86 qm Büroräume, 230 qm teilweise befahrender Kellerräume und ca. 250 qm Freifläche. Geeignet für alle Branchen, universell nutzbar für Handel Dienstleistung oder Handwerk. Alles weitere ist Verhandlungssache. Infrastrukturfinanzierung Wollseifer mahnt Mittelstandsgerechtigkeit an Bundesinfrastrukturminister Alexander Dobrindt unterstrich gegenüber Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer und ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke die Bedeutung des Handwerks als dem eigentlichen Wohlstandsmotor Deutschlands. Wachstums- und Investitionsvoraussetzungen für den Mittelstand müssten wieder stärker in den Fokus der Politik rücken. Auf der Vollversammlung des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH) dankte er dem Handwerk zudem für seine konstruktive Haltung zur Nutzerfinanzierung von Verkehrswegen. Wollseifer kritisierte die immer stärkere Regulierung, da das Handwerk im Gelegenheitsund Baustellenverkehr wie Speditionsunternehmen mit Berufskraftfahrern behandelt wird. Bundesminister Dobrindt sagte zu, hiergegen gemeinsam mit dem Handwerk bei der EU-Kommission in Brüssel vorzugehen. Angemahnt wurde von Seiten des Handwerks ein schnellerer Ausbau von digitalen Datenautobahnen. "Das Handwerk in der Region darf nicht von der Zukunft abgehängt werden", forderte Wollseifer. Ein weiterer Diskussionspunkt, der auch künftige Gespräche dominieren wird, ist die Vergabepraxis bei großen Infrastrukturprojekten. ÖPP-Projekte dürfen nicht zu Lasten einer gerechten Behandlung des Mittelstandes gehen, forderte Wollseifer von Bundesminister Dobrindt. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 12 12 HANDWERK AKTUELL Beratung Projekt „Passgenaue Besetzung“ Das Wort Fachkräftemangel ist in aller Munde: Viele Mitarbeiter scheiden altersbedingt aus dem Arbeitsleben aus. Dem gegenüber stehen weniger junge Menschen, die qualifiziert sind. Hinzu kommt: Kleine und mittlere Unternehmen haben oft nicht die Ressourcen, um eine erfolgsversprechende Besetzung von Ausbildungsstellen vorzunehmen. Zudem stehen sie in Konkurrenz zu großen Unternehmen. Leistungsstarke Auszubildende als Nachwuchs für den eigenen Handwerksbetrieb zu finden, wird daher oftmals zur Herausforderung. Kleine und mittlere Unternehmen, die gerne ausbilden möchten, aber nicht den geeigneten Bewerber finden, bekommen jetzt Unterstützung durch die Handwerkskammer Düsseldorf. Die Handwerkskammer beteiligt sich an dem bundesweiten Projekt „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“. Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Handwerkskammer gibt Hilfestellungen zu folgenden Themen: • Wie können Sie freie Ausbildungsplätze erfolgreich besetzen? • Inwiefern sind Studienabbrecher geeignete Auszubildende? • Wie können motivierte, junge Erwachsene aus dem (europäischen) Ausland oder erfahrene ausländische Fachkräfte optimal in Ihren Betrieb integriert werden? Konkret unterstützt die Handwerkskammer im gesamten Re- krutierungsprozess. Sie ermittelt den Bedarf an Azubis in den Betrieben, erstellt Anforderungsprofile für Auszubildende und hilft bei der Suche nach geeigneten Nachwuchskräften. Dazu ermittelt die Handwerkskammer passende Bewerber/ innen und führt Auswahlgespräche und Einstufungstests durch. Die Handwerkskammer übernimmt eine erste Vorauswahl und begleitet auf Wunsch beim Abschluss eines Lehrvertrages. Ebenso bietet sie Unterstützung bei der Integration von ausländischen Auszubildenden und Arbeitskräften und berät hinsichtlich der Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur. Welchen Nutzen haben die Betriebe von diesem Angebot? Mit der Unterstützung der Handwerkskammer sparen die Unternehmen Zeit und Geld. Sie vermeiden Fehlbesetzungen und reduzieren die Abbrecherquote. Zudem wird der Fachkräftenachwuchs im jeweiligen Gewerk gesichert. Weitere Informationen und Anfragen an Nadine Rosenau unter: Telefon: +492118795-607 Telefax: +492118795-602 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.hwkduesseldorf.de In eigener Sache Handwerk und 25 Jahre deutsche Einheit Bereits im Sommer 1990 hat das Handwerk vorgelebt, wie Wiedervereinigung geht. Im Juni, d. h. drei Monate vor der staatlichen und politischen Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober, schlossen sich die Handwerkskammern und Fachverbände aus der damaligen DDR mit ihren West-Pendants zusammen. Durch die anschließende gesamtdeutsche Geltung der Handwerksordnung war die Einheit des Handwerks frühzeitig vollzogen. Ein wichtiger Grundstein zum Aufbau marktwirtschaftlicher und mittelständischer Strukturen zur ökonomischen, zur kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland war damit gelegt. Das Handwerk hat in den folgenden 25 Jahren maßgeblich zum wirtschaftlichen Wiederaufbau mit einer gelebten Sozialen Marktwirtschaft beigetragen. Es erwies sich als Stabilitätsanker und tragende Säule im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel. Möglich wurde dies, weil im Handwerk von Anfang an die Einheit gelebt wurde - ganz im Sinne „Ein Handwerk. Eine Stimme“. Dieses Leitmotiv der Einheit und der Gemeinsamkeit fand in vielerlei Hin- sicht Anwendung: in Ost und West, in Kammern und Verbänden, im Haupt- und Ehrenamt. Und vor allem die Betriebe haben zur Entwicklung des Landes beigetragen: Städte wurden saniert. Infrastruktur erneuert, kulturelles Erbe erhalten. Das Handwerk hat sich zu dem entwickelt, was es heute ist: „Die Wirtschaftsmacht. Von Nebenan.“ Das Handwerk ist einer der vielseitigsten und innovativsten Wirtschaftsbereiche Deutschlands. Eine Million kleiner und mittlerer Betriebe mit 5,3 Mio. Beschäftigten bieten ein breites, differenziertes und qualitativ hochwertiges Angebot an Waren und Dienstleistungen an. Das Handwerk lebt von der hochwertigen beruflichen Qualifikation seiner Unternehmer und Mitarbeiter. Mit einer Ausbildungsquote von 8 Prozent - mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft - engagiert sich das Handwerk vorbildlich für die Zukunft junger Menschen. Voraussetzung dafür ist ein transparenter und verlässlicher Ordnungsrahmen, eine effiziente Selbstverwaltung, klare Qualifikationsanforderungen sowie der Meisterbrief, der die hohe Qualifikation der Betriebsinhaber sicherstellt. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 13 13 HANDWERK AKTUELL Freisprechung Oktoberfeststimmung bei Freisprechungsfeier 17 Azubis haben es geschafft Den Abschluss ihrer Ausbildung zum Gebäudereiniger haben 17 Azubis beendet. Ende August wurde das ausgiebig mit einem Oktoberfest und Lehrern und Sponsoren gefeiert. Oktoberfest in Gelsenkirchen – und das am Freitag, dem 28. August! Gefeiert wurde die Freisprechung von 17 Auszubildenden, die nach dem dritten Lehrjahr erfolgreich ihre Gesellenprüfung bestanden haben. Das Fest fand in einem passenden Umfeld statt. Bei warmem Sommerwetter konnte man in der freien Natur an Holzbänken und Holztischen sitzen. Blauweiße Bayernfahnen, bayerische Blasmusik, hervorragende Schweinshaxen, gebratene Hendl, Sauerkraut, Weizenbier aus Bayern, nette Leute und gute Stimmung. Das war der Rahmen für eine gelungene Festveranstaltung. Nicht zu vergessen: Es gab die Möglichkeit zum Holzwettsägen und Wettnageln. Natürlich kamen auch das persönliche Gespräch und der Austausch unter Kollegen nicht zu kurz. Die überbetriebliche Ausbildungsstelle hat zur Zeit drei Klassenjahrgänge mit ca. 450 Azubis, die alle den Beruf Gebäudereiniger erlernen. In der überbetrieblichen Lehrwerkstatt bekommen Auszubildende vor allem die Fähigkeiten vermittelt, die im eigenen Betrieb auftragsbedingt manchmal zu kurz kommen. Seit 1978 wurden ca. 10.000 Auszubildende in der überbetrieblichen Lehrwerkstatt der Gebäudereiniger-Innung Essen extern geschult. Die Hauptaufgabe der Lehrwerkstatt besteht in der Durchführung von Lehrgängen zur Anpassung der technischen Entwicklung sowie in der Schulung von Tätigkeiten, die oft nicht oder nur teilweise im eigenen Ausbildungsbetrieb eingeübt werden können. Dabei erfolgt die Erstellung der Lehrpläne durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks in Zusammenarbeit mit dem HeinzPiest-Institut. Geschult werden die Auszubildenden folgender Innungen: Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen/Mülheim/Oberhausen, Gelsenkirchen, Köln/ Aachen, Mittlerer Niederrhein, Remscheid und Wuppertal. Folgende Azubis erhielten den Gesellenbrief überreicht: Marvin Alabas (Firma Cleaners, Oberhausen) Daniel Berlin (Firma Dieter Hoffmann, Voerde) Dennis Börger (Firma R. Weber, Duisburg) Daniel Cicu (Firma Katzke, Mülheim) Jannik Derdau (Firma R. Weber, Duisburg) Andre Feller (Firma Aktiv-plus, Geldern) Vanessa Giwjorra (Firma Niederberger, Duisburg) Marco Grassmann (Firma R. Weber, Duisburg) Christian Großeloser (Firma Facilitymanagement, Oberhausen) Kevin Hoghe (Firma DB Services, Essen) Mandy Hövel (Firma GEWA, Oberhausen) Melanie Hutny (Firma IR-Service, Neukirchen-Vluyn) Chuck Jochmann (Firma HP-Service, Oberhausen) Alexander Miertz (Firma I-Punkt, Wachtendonk) Nico Röder (Firma R. Weber, Duisburg) Philip Schlangen (Firma Aktiv-plus, Geldern) Sabrina Steppen (Firma DB Services, Essen) Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 14 14 HANDWERK AKTUELL Ausschreibungen Mittelstandsgerechte Auftragsvergabe in der Stadt Duisburg Am 30.09.2015 fand im Duisburger Rathaus ein Gespräch zur mittelstandsgerechten Auftragsvergabe statt. Dr. Daniela Lesmeister, die Beigeordnete für Recht und Sicherheit, Oberbürgermeister Sören Link, Thomas Lauterbach vom Rechtsamt, Kreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Lothar Hellmann, Hauptgeschäftsführer Stefan Piel sowie Herr Michael Rüscher von der IHK diskutierten Möglichkeiten, kleine und mittelständische Unternehmen vor Ort besser bei Ausschreibungen einzubinden. Die Stadt Duisburg stellte dazu ein Konzept vor, was sie bei der Beratungsgesellschaft Hogan & Lovells in Auftrag gegeben hatte. Im Wesentlichen stellt das Konzept Folgendes fest: • Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich losweise zu vergeben - Sowohl in der Menge aufgeteilt (Teillos) als auch getrennt nach Art- und Fachgebiet (Fachlos). • Ausnahmen nur, wenn Losvergabe technisch oder wirtschaftlich unzumutbar. • Die zu beschaffende Leistung soll grundsätzlich konstruktiv und nicht funktional beschrieben werden. - Planungsaufwand/Konzeption belasten KMU regelmä- ßig stärker und halten von Teilnahme ab. - Ein umfassendes Leistungsverzeichnis ist daher vorzuziehen. • Sofern der Auftragsgegenstand es zulässt, sollen auch qualitative Anforderungen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. - Das Kriterium der „Serviceund Wartungsbereitschaft“ ermöglicht auf der Ebene des Zuschlags etwa die Bepunktung einer „schnellen Reaktionszeit im Eilfall“ oder eines „effektiven und fachgerechten Service“. - Dies kommt den lokalen Unternehmen entgegen. • Öffentliche Aufträge, die einen Netto-Auftragswert von 100.000,00 EUR nicht überschreiten, müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern können wahlweise beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden. Bauleistungen können überdies sogar bis zu einem Netto-Auftragswert von 1.000.000,00 EUR beschränkt ausgeschrieben werden. - KMU sind in diesen Fällen bei der Angebotsaufforderung angemessen zu berücksichtigen. Versicherungsschutz mit klarem Profil amBrunnen.de • Sicherheitsleistungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. - Höchstgrenze für die Vertragserfüllung sind 5 % des Auftragswertes. Für die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen im Baubereich 3 %. • Unterhalb bestimmter Auftragswerte ist grundsätzlich auf die Stellung von Sicherheiten zu verzichten. - Bei Bauleistungen unterhalb eines Netto-Auftragswertes von 250.000,00 EUR sowie bei beschränkten und freihändigen Vergaben. - Bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines Netto-Auftragswertes von 100.000,00 EUR. • Eignungsnachweise sind auf das nötige Maß zu beschränken. - Bei Netto-Auftragswerten unterhalb von 100.000,00 EUR soll regelmäßig von Eigenerklärungen der Unternehmen Gebrauch gemacht werden; unterhalb von 50.000,00 EUR ist sogar ausschließlich auf Eigenerklärungen zurückzugreifen. - Referenzen sind nur zu fordern, soweit diese für das Beschaffungsvorhaben erforderlich sind. - Im Baubereich genügt der Nachweis des Meistertitels oder einer gleichwertigen Qualifikation. UDH Unternehmerverband Deutsches Handwerk Am 01.10.2015 wurde Kreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Lothar Hellmann als Mitglied in den Vorstand des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk gewählt. Die Zentralfachverbände des Deutschen Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (kurz: UDH). Der UDH hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten. Wir gratulieren Herrn Hellmann zu dieser Wahl. Wir gratulieren Zur bestandenen Meisterprüfung im August 2015 Alexander Grötzinger, Kastanienstr. 1 H, 47447 Moers, geb. am 13.10.1977 in Duschanbe, Straßenbauer. Vitali Filbert, Lüneburger Str. 39, 47167 Duisburg, geb. am 19.11.1978 in Nowosibirsk, Karosserie- und Fahrzeugbauer. Andreas Küpper, Berglehne 82, 47279 Duisburg, geb. am 27.03.1971 in Duisburg, Karosserie- und Fahrzeugbauer. Sebastian Richau, Großenbaumer Allee 175, 47269 Duisburg, geb. am 16.08.1983 in Lomza, Karosserie- und Fahrzeugbauer. Daniel Zank, Röttgersbachstr. 72, 47169 Duisburg, geb. am 13.08.1985, in Duisburg, Ka- rosserie- und Fahrzeugbauer. Philipp Adrian Buschmann, Weissdornstr. 72, 47269 Duisburg, geb. am 02.04.1990 in Oberhausen, Feinwerkmechaniker. Onur Akgün, Behringstr. M35, 47229 Duisburg, geb. am 21.11.1988 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechnike. Christian Schulz, Schelmenweg 9, 47229 Duisburg, geb. am 26.12.1983 in Lübbecke, Fleischer. Sascha Scherer, Beekstr. 68, 47051 Duisburg, geb. am 08.10.1974 in Duisburg, Zahntechniker. Sebastian Klösel, Kantstr. 40, 47179 Duisburg, geb. am 16.03.1989 in Hindenburg, Gebäudereiniger. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 15 15 HANDWERK AKTUELL Steuern Erbschaftsteuer: Mehr Bürokratie Die gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Firmenerben wurde Anfang Juli im Bundeskabinett beschlossen. Auch wenn die meisten Nachfolger weiterhin verschont bleiben sollen, werden die Belastungen für Handwerksbetriebe nicht weniger. Eigentlich hat die Bundesregierung noch bis Mitte 2016 Zeit, die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom Dezember 2014 anzupassen. Auslöser für das Urteil war, dass die steuerliche Verschonung von Firmenerben überhandnahm. Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern - also rund 95 Prozent aller deutschen Unternehmen - erteilte die alte Gesetzeslage quasi einen Freibrief. Sie waren mehr oder weniger von der Erbschaftsteuer befreit. Da dies eine unzulässige Benachteiligung von Erben privaten Vermögens darstellte, muss nun verfassungsrechtlich bedingt zurückgerudert werden. Mindestlohnsumme als entscheidendes Kriterium Für Betriebe ab 20 Mitarbeitern galt bisher: Wer wenig oder gar keine Erbschaftsteuer bezahlen möchte, musste sich verpflichten, dass durch Schenkung oder Erbe erhaltene Unternehmen über eine bestimmte Zeit weiterzuführen und dabei den Personalbestand nicht drastisch zurückzufahren. Der entsprechende Nachweis ist über die sogenannte Mindestlohnsumme zu erbringen (Lohnsummennachweis). Mit dem viel debattierten gesetzlichen Mindestlohn hat diese nichts zu tun, vielmehr handelt es sich um aufsummierte Lohnkosten. Wer beispielsweise vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben will, muss über sieben Jahre hinweg 700 Prozent Lohnsumme nachweisen. Grob gesprochen: Er muss seinen Personalbestand über sieben Jahre halten. Nur Kleinstbetriebe müssen keinen Lohnsummennachweis erbringen Nach dem BVG-Urteil müssen künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern den Lohnsummennachweis erbringen. Dieser Vorgabe entsprechend sieht der jüngste Kabinettsentwurf vor, dass nur noch Betriebe bis drei Mitarbeiter ausgeklammert werden. Für Betriebe von vier bis zehn sowie von elf bis 15 Mitarbeitern sind abgeschwächte Lohnsummenregeln vorgesehen. Wenig erfreulich ist aus Sicht des Handwerks, dass Teilzeitkräfte voll gezählt werden. Bis zu einem Betriebsvermögen von 26 Millionen soll ein Erbe weiterhin verschont werden, wenn er das Unternehmen lange genug weiterführt und die Arbeitsplätze erhält. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt die im Kabinettsentwurf definierte Sichtweise sogar bei 52 Millionen Euro. Bei drohendem Liquiditätsentzug Befürfnisprüfung beantragen Wer höherwertige Betriebe erbt oder geschenkt bekommt, ist von der Neuregelung deutlich stärker betroffen. Aber auch hier wird es ein kleines Hintertürchen geben: Droht durch die Steuerzahlung ein zu hoher Liquiditätsentzug im Unternehmen, kann eine Bedürfnisprüfung durchgeführt werden. Problematisch ist dabei allerdings, dass bei der Liquiditätsbewertung auch das Privatvermögen des Nachfolgers bis zur Hälfte herangezogen werden soll. Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, steht fest: Vor allem die Erschaftsteuerverschonung größerer Betriebe wird deutlich abgeschwächt. Auch für kleinere Handwerksbetriebe hat das Gesetz Tücken Aber auch für die Nachfolger in kleinen bis mittleren Handwerksbetrieben wird durch die bevorstehende Gesetzesänderung nichts besser. Sie können zwar weiterhin komplett von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, müssen dafür aber einen höheren bürokratischen Aufwand betreiben. Problematisch wird es vor allem, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein geeigneter Ersatz gefunden wird. Vom Fachrkäftemangel betroffene Betriebserben, die in der Folge ihre Lohnsumme nicht halten können, würden somit zusätzlich bestraft. Tipp: Betrieb möglichst vor der Gesetzesverabschiedung übertragen Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesverabschiedung zur Erbschaftsteuer sollten zur Übertragung anstehende Handwerksbetriebe lieber heute als morgen ihren Steuerberater und einen Notar kontaktieren. Denn um auch zukünftig von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, werden Betriebe ab vier Mitarbeitern deutlich mehr Bürokratie stemmen müssen. Recht Verjährungsfristen zum Jahresende Zum Jahresende sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Sie noch zum 31.12.2015 verjährende Vergütungsansprüche ausstehen haben. Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Werkleistungen beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die geltend gemachten Ansprüche entstanden sind. Ein Anspruch gilt als entstanden, wenn er vom Gläubiger gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies ist bei Vergütungsansprüchen der Zeitpunkt, in dem die Fälligkeit eingetreten ist. Sofern Sie im Rahmen von BGB-Werkverträgen gearbeitet haben, ist dies der Zeitpunkt der Abnahme. Sollten Sie jedoch vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart haben, so wird der Anspruch auf Vergütung erst spätestens zwei Monate nach Abnahme und Zugang der Schlußrechnung fällig (vgl. § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B). Vergütungsansprüche aus Werkverträgen verjähren am 31.12.2015, wenn die Forderung im Jahre 2012 fällig geworden ist. Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen drohen, so kann die Verjährung durch bestimmte Handlungen gehemmt werden. Die Hemmung hat zur Folge, dass der Zeitraum, während- dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird (§ 209 BGB). Die Verjährung kann gehemmt werden, zum Beispiel durch • Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Vertragspartner die Fortsetzung der Verhandlung verweigert (§ 203 BGB) • Klageerhebung • Zustellung eines Mahnbescheides • Prozessaufrechnung • Streitverkündung • Zustellung des Antrages auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens • Anmeldung des Anspruches im Insolvenzverfahren (§ 204 BGB) Gemäss § 212 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn • der Schuldner gegenüber dem Gläubiger den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder sonst in anderer Weise anerkennt • eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Trotz weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung nicht durch ein einfaches Mahnschreiben unterbrochen. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 16 16 HANDWERK AKTUELL Sozialversicherung Sozialversicherungswerte 2016 (voraussichtlich) Versicherungs- und Beitragsrecht 2016 Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Bezugsgrößen (Achtung: Zur KV und PV gilt für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West) Bezugsgröße – jährlich Bezugsgröße – monatlich 34.860,00 EUR 30.240,00 EUR 2.905,00 EUR 2.520,00 EUR Versicherungspflichtgrenzen in der Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze/JAEG) – Allgemein1 jährlich 56.250,00 EUR – Für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG 2002 privat Krankenversicherte2 jährlich 50.850,00 EUR Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Kranken- und Pflegeversicherung – jährlich Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich Rentenversicherung (allgemein) – jährlich Rentenversicherung (allgemein) – monatlich Knappschaftliche Rentenversicherung – jährlich Knappschaftliche Rentenversicherung – monatlich Arbeitslosenversicherung – jährlich Arbeitslosenversicherung – monatlich 50.850,00 EUR 50.850,00 EUR 4.237,50 EUR 4.237,50 EUR 74.400,00 EUR 64.800,00 EUR 6.200,00 EUR 5.400,00 EUR 91.800,00 EUR 79.800,00 EUR 7.650,00 EUR 6.650,00 EUR 74.400,00 EUR 64.800,00 EUR 6.200,00 EUR 5.400,00 EUR Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag.) 325,00 EUR Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) 450,00 EUR Gleitzone (Midijob) 450,01 - 850,00 EUR Faktor F3 Mindestarbeitsentgelte Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung Behinderte Menschen, Rentenversicherung Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt (Renten- und 1 2 3 § 6 Abs. 6 SGB V. § 6 Abs. 7 SGB V. Der Wert steht für 2016 noch nicht fest. 581,00 EUR 581,00 EUR 2.324,00 EUR 2.016,00 EUR 29,05 EUR 25,20 EUR Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 17 17 HANDWERK AKTUELL Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Arbeitslosenversicherung) Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Mindestbemessungsgrundlage – allgemein 968,33 EUR Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer 1.452,50 EUR Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige 2.178,75 EUR Regelbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige 4.237,50 EUR Höchstzuschuss zur KV (freiwillige GKV bzw. PKV) KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag Personen mit Anspruch auf Krankengeld (Normalfall) 309,34 EUR Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. Altersteilzeit) 296,63 EUR Höchstzuschuss zur PV (freiwillige GKV und PKV) – bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,175 % der mtl. BBG) 49,79 EUR – nur Bundesland Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (0,675 % der mtl. BBG) 28,60 EUR Studentenbeitrag, monatlich (in der KVdS pflichtversicherte Studenten bzw. Praktikanten) Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag, bundesweit) 61,01 EUR Pflegeversicherung ohne PV-Zuschlag [Personen vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder Personen mit Kind(ern)] 14,03 EUR Pflegeversicherung mit PV-Zuschlag [Personen ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kind(er)] 15,52 EUR Monatliche Beiträge zur Pflegeversicherung Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer 4 99,58 EUR Monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer 186,00 EUR 162,00 EUR Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.159,40 EUR 1.009,80 EUR Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige 543,24 EUR 471,24 EUR 84,15 EUR 84,15 EUR 1.159,40 EUR 1.009,80 EUR 84,15 EUR 84,15 EUR 1.159,40 EUR 1.009,80 EUR Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung Mindestbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte Mindestbemessungsgrundlage in der RV für geringfügig Beschäftigte 4 Beitragstragung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (außer Sachsen) Beitragstragung Sachsen: Arbeitgeber 0,675 %, Arbeitnehmer 1,675 % AN-Anteil ggf. zzgl. Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % 175,00 EUR Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 18 18 HANDWERK AKTUELL Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Mindestbeitrag in der RV für geringfügig Beschäftigte 32,73 EUR Mindestzahlbetrag für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der KV und PV 145,25 EUR Beitragssätze Sozialversicherung Krankenversicherung allgemein: 14,6 % ermäßigt: 14,0 % Pflegeversicherung 5 2,35 % Rentenversicherung allgemein 18,7 % Rentenversicherung Knappschaft 24,8 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % individuell nach Satzung der Kasse/der Minijob-Zentrale6 Umlagen U1 und U2 0,12 % Insolvenzgeldumlage (U3) 5 6 Ggf. zzgl. AN-Beitragszuschlag 0,25 %. Umlagesätze der Minijob-Zentrale: U1-Umlage 1,00 % bei 80 % Erstattungssatz; U2-Umlage 0,30 % bei 100 % Erstattungssatz. Bei den übrigen Krankenkassen weichen die Umlage-Sätze jeweils laut deren Satzung ab und sind ggf. direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. UnternehmerFrauen Handwerk UFH Bundeskongress 2015 in Erfurt „Heute ist immer der Tag, an dem die Zukunft beginnt“ Unter dem Zitat von Hans Kudszus hatte der UFH-Bundesvorstand das Motto der diesjährigen Tagung am 16. Und 17. Oktober in Erfurt gestellt. Die Duisburger Unternehmerfrauen Jutta Schmidt und Elke Pannenbecker waren gemeinsam mit Frauen aus benachbarten Arbeitskreisen in NRW schon am 15. Oktober angereist und nahmen bereits am Vorabend der Tagung an einer Stadtführung teil. „Studienrätin Frieda Wunderlich“ wusste allerlei Geschichten aus dem Erfurt vergangener Epochen zu berichten, vor allem, wie es Missetätern „an Kopf und Kragen ging“. Aber auch Sitten, Gebräuche und die wirtschaftliche Entwicklung Erfurts im Mittelalter kamen bei dieser kurzweili- gen und interessanten Führung nicht zu kurz. Der erste Kongresstag, stand unter dem Zeichen der Vorträge. Den Festvortrag „UFH und Handwerksorganisation – Gemeinsam Zukunft gestalten“ hielt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Sowohl Wollseifer als auch seine Vorredner, Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt und Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Thüringen, begrüßten die Wahl der Stadt Erfurt als Austragungsort für den Bundeskongress im 25. Jahr der deutschen Einheit. Wollseifer verwies auf den Slogan der Neuer Bundesvorstand v.l.n.r: Dr. Anne Dohle, Margit Niedermaier, Gudrun Spottke, Heidi Kluth, Birgit Fröhlich (nicht im Bild Doris Unger) Imagekampagne Handwerk „Wir haben zusammengebaut, was zusammengehört“, anlässlich des Jahres „25 Jahre deutsche Einheit“. Der Präsident des Zentralverbands forderte von der Politik vor allem Gleichwertigkeit in der Ausbildung. Zurzeit investiert der Staat jährlich 2 Mrd. Euro für berufliche Bildung und 20 Mrd. Euro für akademische Bildung. Diese Ungleichheit müsse geändert werden. Weiter müsse die Berufsorientierung verstärkt an den Gymnasien prakti- ziert und in die Lehrpläne hinein genommen werden. Das Handwerk strebt ein duales Abitur, ein Berufsabitur an, ähnlich wie es in Österreich und der Schweiz schon erfolgreich funktioniert. Wollseifer äußerte sich auch zum Digitalen Wandel im Handwerk, zur Haftung im Mindestlohngesetz und zur Erbschaftssteuer. „Wir wollen im Handwerk die Chancen und keine Schulden vererben“, so der Präsident. Er sieht gute Chancen, den Meisterbrief in Brüssel Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 19 19 HANDWERK AKTUELL durchzusetzen und äußerte sich zur Flüchtlingspolitik. Das Handwerk könne humanitäre Hilfe leisten durch Integration in Arbeit. Allerdings sind die offenen Stellen nur bedingt und nur nach Qualifizierung und Nachqualifizierung durch Flüchtlinge zu besetzen. Er forderte die Politik auf, Regelungen zu finden, nach denen Wirtschaftsflüchtlinge Platz machen müssen für Flüchtlinge, die um Leib und Leben fürchten. Die UFH-Bundesvorsitzende Heidi Kluth sprach in ihrem Grußwort allen Unternehmerfrauen aus der Seele, als sie sich zum Thema Mindestlohngesetz empörte, „dass gerade wir als Familienbetriebe unter dem permanenten Verdacht der Menschenausbeutung stehen“. Zum Thema Bürokratieabbau „Von Bürokratieabbau zu hören ist das eine, wir alle würden es gerne auch noch erleben“, so Kluth. „Sie sind heute so freundlich. Geht es Ihnen nicht gut?“ lautete ein kurzweiliger Vortrag von Prof. Karl Born zum Thema Marketing. Um im Wettbewerb erfolgreich zu sein, empfiehlt Prof. Born, besser und interessanter zu sein als die Mitbewerber. Dies beinhaltet, dass man sich permanent über die Konkurrenz informieren sollte. Zur Kundengewinnung schlug Born vor, mit „Highlights auf der Dienstleistungsbühne“ zu überraschen. Gerade Handwerksunternehmen müssen sich vom „Produkt-Kenner“ zum „KundenKenner“ entwickeln, denn „das Produkt ist nur ein Vehikel, den Kunden glücklich zu machen“, so Born. Damit beim Kunden schneller reagiert werden kann, empfahl er die Zeit der betrieblichen Arbeitsabläufe zu optimieren. Eine wichtige Rolle spielt auch das Firmen-Image. Punkten im Wettbewerb können Unternehmen, die von ihren Mitarbeitern verlangen: Wir sind Profis. Als Vorbild für professionelle Arbeit nannte Born den Artisten am Trapez. Dieser fokussiert sich vollkommen auf seine Aufgabe, wenn er seinen Partner auffängt. Lässt er ihn fallen, ist er weg – so auch der Kunde. Schlechte Mitarbeiter belasten das Image einer Firma. Wenn Saison- und Aushilfskräfte Kundenkontakt haben, müssen sie entsprechend weitergebildet und qualifiziert werden, um das Niveau der regulären Kräfte zu erreichen. Denn der Kunde will immer das Gefühl haben, dass er individuell behandelt wird. Sowohl beim Beratungsgespräch, als auch in der Leistungskette des Betriebs ist darauf Wert zu legen, dass alle Faktoren ein bestimmtes Qualitätsniveau erreichen. Eine Schwäche in einem der Punkte kann zum K.O.-Kriterium werden. Sagt ein Kunde am Ende der Auftragsabwicklung „Es war alles gut, aber über die Rechnungslegung habe ich mich geärgert“, ist das das „Aus“ für den Gesamteindruck. Born gab noch Tipps, wie ein Betrieb seine „Traditionsbotschaft“ besser rüber bringt und, wie man mit Reklamationen umgeht. Er schloss seinen Vortrag mit dem Satz „Nur wenn wir mit uns selbst klar kommen, kommen wir auch mit dem Kunden klar“. Einen weiteren Vortrag gab es zum Thema „Vereinsrecht – Datenschutz“ mit Rechtsanwalt Patrick R. Nessler. Auf die Fragen „Was darf ich über die Mitglieder wissen? Was darf ich mit diesen Informationen machen?“ gab Nessler folgende Antworten: Zum Schutz der Mitgliederdaten sind technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die aber in angemessenem Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen sollten. Bereits beim Aufnahmeantrag sollte die Dateneinwilligung extra hervorgehoben werden. Mit der Datenverarbeitung Beauftragte sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten (Musterformulare). Nessler wies darauf hin, dass das Datengeheimnis auch nach Ende der Tätigkeit gilt. Außerdem gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. (Nur Daten erheben, die man tatsächlich braucht.) Auch erläuterte er die rechtlichen Regelungen zur Aufbewahrung von Mitgliederdaten nach dem Ausscheiden. Den Abschluss des ersten Kongresstages bildete das Abendprogramm mit der Preisverleihung „Unternehmerfrau im Handwerk 2015“, mit einem reichlichen Dinner, mit guten Gesprächen in geselliger Runde. Begleitet wurde das Programm mit einer außergewöhnlichen Modenschau der Firma BOCO. Der Preis „Unternehmerfrau 2015“ ging in der Kategorie „selbständige Unternehmerin“ an die Schwestern Petra Hauser-Besemer und Christina Besemer, Geschäftsführerinnen von Besemer Ausbau und Fassade in Kohlberg, Landkreis Esslingen. Sie imponierten die Jury mit ihren Leistungen, in denen sie den Stuckateurbetrieb in den vergangenen 17 Jahren fit für die Zukunft aufstellt haben. In der Kategorie „mitarbeitende Unternehmerfrau im Handwerk“ gewann Marion Windisch Von Frauen. Für Frauen. von Dach- und Klettertechnik Windisch in Hemmingen bei Hannover den Preis. Sie wurde ausgezeichnet für ihre Kraftanstrengung, als sie von jetzt auf gleich den Betrieb alleine managen musste, weil ihr Mann wegen einer Herzkrankheit länger ausfiel. Einen Ehrenpreis erhielt Maria Fleuren, Geschäftsführerin der Fleuren Elektro-Technik GmbH in Kleve. Sie war die erste Preisträgerinnen in der Geschichte der Preisverleihung, die bisher 25-mal stattfand. Am zweiten Kongresstag fand die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen statt. Heidi Kluth aus dem UFH-Landesverband Niedersachsen wird dem Bundesverband für weitere 3 Jahre vorstehen und darf sich über ein einstimmiges Ergebnis freuen. Die bisherige Fortsetzung nächste Seite Die Unternehmerfrauen im Handwerk suchen Sie! Sie sind........ Unternehmerin oder mitarbeitende Familienangehörige? Sie sind........ engagiert, aktiv, verantwortungsbewusst, zuverlässig? Sie suchen... nach Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten? Sie wollen.....netz-werken und sich betrieblich oder persönlich weiter qualifizieren? Sie streben...nach Führungsverantwortung im Betrieb oder in der Handwerksorganisation? Dann sind Sie perfekt für uns! Perfekt als Mitglied der UnternehmerFrauen im Handwerk. Lernen Sie uns kennen: Bei unserem nächsten Treffen und unter www.ufh-duisburg.de Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V. 1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35 Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg, Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler Nächste Veranstaltungen: „Und die Schuld kennt deinen Namen“ Emma-Hansen-Krimi-Lesung mit dem Autor Jörg Böhm Mittwoch, 25. November 2015 19.00 Uhr – Café Richter Bei Glühwein, Schmalzstulle, Stutenkerl und Co. „Weihnachten mit allen Sinnen genießen“ Besuch des Weihnachtsmarktes auf dem Waldhof Schulze Beikel in Borken-Marbeck Freitag, 11. Dezember 2015 Abfahrt gegen 15.00 Uhr Anmeldungen an: Petra Clauß-Klaßen, Tel. 02 03 / 76 02 20 E-Mail: [email protected] Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 20 20 HANDWERK AKTUELL langjährige Stellvertreterin Cornelia Philipp aus dem Landesverband Hessen stellte sich nicht mehr zur Wahl, neue stellvertretende Bundesvorsitzende wurde Doris Unger aus dem Landesverband Bayern, die dort dem Vorstand angehört. Auch Schatzmeisterin Beate Roll aus dem Landesverband Berlin kandidierte nicht mehr, an ihre Stelle tritt nun Gudrun Spottke aus dem Landesverband Niedersachsen. Das Amt der Pressesprecherin bleibt in den be- währten Händen von Margit Niedermaier aus dem Landesverband Bayern, auf den Posten der Schriftführerin wurde Birgit Fröhlich aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen einstimmig wiedergewählt. Zwei neue Kassenprüferinnen, Evelyn Spitzenberg aus dem Landesverband Thüringen und Ruth Becht aus dem Landesverband Hessen, komplettieren das UFH-verantwortliche Team für die kommenden drei Jahre. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer ist neues Fördermitglied Im Rahmen ihres diesjährigen Bundeskongresses in Erfurt konnten die UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) ein neues prominentes Mitglied in den Reihen ihrer offiziellen Förderer begrüßen: Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, ist seit kurzem Fördermitglied des UFH-Bundesverbandes. Weitere persönliche Fördermitglieder sind ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte und der ehemalige Geschäftsführer des ZDH, HansJürgen Aberle. Präsident Wollseifer stellte seine Festrede zum UFH-Bundeskongress unter das Thema „ZDH und UFH: Gemeinsam Zukunft gestalten“. Vor rund 200 Teilnehmerinnen und hochrangigen Ehrengästen aus Handwerk und Politik dankte er den Unternehmerfrauen ausdrücklich für ihr Engagement und für die Leistungen, die sie für die Betriebe und das Handwerk erbringen: „Sie übernehmen in den meisten Familienbetrieben vielfältige Führungs- und Managementaufgaben und sind Mit-Chefinnen.“, so Wollseifer. Damit seien die UFH auf dem richtigen Weg. Denn es gebe gute Argumente für weibliche Karrieren im Handwerk. Auch Wolfgang Tiefensee, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, zollte den Leistungen der UFH für das Handwerk hohes Lob. Angesichts der hohen bürokratischen Belastungen der Familienbetriebe verglich er die familienunternehmerische Realität mit permanentem Laufen auf dem Drahtseil. Zugleich forderte er auf: „Helfen Sie mit, dass wir junge Leute heranziehen, die sich für Ihre Unternehmen interessieren! Werben Sie dafür, die Akzeptanz gegenüber dem Unternehmertum zu verbessern!“ An die Schulen richtete er den Appell, mehr dafür zu tun, um das Schöpferische in unseren Kindern zu fördern und sie konstant in Kontakt zur realen Berufswelt zu bringen. Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt, fand nur lobende Worte für den Verband der UFH: „Sie fördern Frauenpower im Handwerk und bringen Schwung in die Wirtschaft!“ Zudem seien die Unternehmerfrauen im Handwerk wichtige Vorbilder für eine familienfreundliche Arbeitswelt von morgen und ebenso wie die Männer an der Wertschöpfung in Deutschland beteiligt. Den konkreten Beweis für diese Aussagen traten die diesjährigen Preisträgerinnen des Wettbewerbs „Unternehmerfrau des Jahres 2015“, zum 25.Mal ausgelobt von Holzmann Medien, an. „Die diesjährigen Gewinnerinnen, Petra Hauser-Besemer, Christina Besemer und Marion Windisch, überzeugten mit ihren Lebensläufen, ihrer Persönlichkeit, ihren beruflichen Leistungen und ihrer Leidenschaft fürs Handwerk“, so die UFH-Bundesvorsitzende Heidi Kluth. Der BV UFH als Verband der weiblichen Führungskräfte im Handwerk vertritt knapp 6.000 Mitglieder und ist damit einer der stärksten Frauen-Wirtschaftsverbände in Deutschland. „Industriekultur bei Nacht“ Fackelführung durch den beleuchteten Landschaftspark Duisburg -Nord Am 09. Oktober 2015 trafen sich 14 Unternehmerfrauen und Partner im Hauptschalthaus des Landschaftsparks Nord zu einer Abendführung mit dem Hüttenwerker durch den beleuchteten Park. In geselliger Runde hatten sich die Teilnehmer bereits zwei Stunden vor der eigentlichen Führung mit herzhaften Gerichten aus der Gastronomie für den Rundgang gestärkt. Mit Einbruch der Dämmerung setzte die Lichtinszenierung der farblich unterschiedlich beleuchteten Schornsteine, Hochöfen, Kräne und Gebäude im Park ein und die sehr informative und interessante Führung mit Herrn Alois Häusler begann. Der ehemalige Mitarbeiter des Thyssen-Konzerns wusste nicht nur von der Geschichte und der Entwicklung des Kohle- und Stahlstandorts Duisburg zu berichten, sondern vor allem auch, wie die Arbeitsabläufe früher waren. Da auf dem Gelände ja noch einige historische Maschinen und Gebäude zu besichtigen sind, kann man sich gut in die Arbeitsbedingungen aus früheren Zeiten hineindenken. Mit Taschenlampen ausgerüstet, ging es an die Besteigung des Hochofens. Hier erklärte Herr Häusler nicht nur die alte Technik, sondern nannte auch Daten und Fakten zu den Produktionsmengen und -techniken aus früheren Zeiten im Vergleich zu den heutigen. Ein Highlight war die Aussicht von der obersten Plattform des Hochofens aus auf den zu Füssen liegenden beleuchteten Landschaftspark und auf die nächtliche Skyline Duisburgs und Umgebung. Beeindruckend auch die Aussicht auf die Thyssen-Werke in Beeckerwerth und im Hafen Schwelgern und auf die Ruhrchemie in Oberhausen. Sogar bis zu Kraftwerk Voerde und zum Tetraeder in Bottrop konnte man an diesem klaren Abendhimmel schauen. Nach dem Abstieg vom Hochofen ging die Führung mit Pechfackeln weiter. Zu den besichtigten Einrichtungen des ehemaligen Hüttenwerks, die Fortsetzung auf Seite 22 Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 21 21 HANDWERK AKTUELL Ein gesunder Betrieb braucht gesunde Mitarbeiter. Welche Krankenkasse unterstützt mich dabei? Jetzt wechs eln! Profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter vom betrieblichen Gesundheitsmanagement der IKK classic. Sichern Sie sich bis zu 2.500 Euro Bonus. Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Firmenkundenhotline: 0800 0455 400. Oder auf www.ikk-classic.de Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 22 22 HANDWERK AKTUELL zent der Kosten für den Erhalt des Parks durch Einnahmen erwirtschaftet. Beispielsweise durch Vermietung von Räumlichkeiten für kleinere und größere Events und für Großveranstaltungen, die in der riesigen Halle der ehemaligen Kraftzentrale stattfinden. Durch Outdoor-Veranstaltungen, das Sommerkino, durch Gastronomie und Jugendherberge und … durch Führungen wie die unsrige. Eine Veranstaltung, die wohl allen Teilnehmern gefallen hat. Ein unterhaltsamer, informativer Abend, an dem auch der Wettergott mitspielte. UnternehmerFrauen Handwerk heute ganz anderen Verwendungszwecken dienen, gehören die alten Erzlagerbunker, die überwiegend zum Klettergarten umfunktioniert wurden, der ehemalige Gebläse-Hallenkomplex, in dem Konzerte und Events stattfinden, der Gasometer, der als größtes europäisches Tauchsportzentrumzentrum bekannt ist, die Gießhalle, die zu einem Open-Air-Kino umgebaut wurde. Zu jeder Station wusste Häusler interessante oder lustige De- tails zu berichten. Er schilderte auch, wie sich der Park entwickelt hat, wie alte Gebäude umgebaut wurden, z. B. in ein Jugendhotel. Er erläuterte, dass der Park inzwischen international ausgezeichnet wurde, dass nicht nur die Pflanzenwelt den Park zurück erobert hat, sondern dass auch eine seltene Froschart und etliche verschiedene Libellenarten sich hier angesiedelt haben. Nach seinen Angaben werden inzwischen etwa fünfzig Pro- WWW.HANDWERK.DE Leidenschaft ist das beste Werkzeug. Die Siegerinnen 2015 Bereits zum 25. Mal zeichnet das Wirtschaftsmagazin ‚handwerk magazin‘ die „Unternehmerfrau im Handwerk“ aus. Das Besondere an der diesjährigen Preisverleihung: Es gibt zwei Siegerinnen in verschiedenen Kategorien. Die Schwestern Petra HauserBesemer und Christina Besemer, Geschäftsführerinnen von Besemer Ausbau und Fassade GbR in Kohlberg, Landkreis Esslingen, gewinnen den Preis in der Kategorie „selbständige Unternehmerin“. Marion Windisch von Dach- und Klettertechnik Windisch in Hemmingen, Hannover, nimmt den Preis als „mitarbeitende Unternehmer- frau im Handwerk“ entgegen. Die feierliche Preisverleihung findet auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) am 16. Oktober in Erfurt statt: „Die diesjährigen Gewinnerinnen, Petra Hauser-Besemer, Christina Besemer und Marion Windisch, überzeugten mit ihren Lebensläufen, ihrer Persönlichkeit, ihren beruflichen Leistungen und ihrer Leidenschaft fürs Handwerk“, erklärt Heidi Kluth, Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen und Jury-Mitglied. Fotos und Videos der Preisträgerinnen 2015 finden Sie auf www.handwerk-magazin.de Auszeittage Wellness Wochenende und„Indian Summer“ im SEEHOF HOTEL+RESTAURANT Heimbach/Eifel Ja! – Der Wettergott hatte es wieder einmal gut mit uns gemeint und bescherte uns Ende Oktober/Anfang November einen Indian Summer sozusagen direkt vor der Haustür. Kanada liegt doch so nah, nämlich unmittelbar an der Rur-Talsperre und im Nationalpark Eifel, zurzeit der einzige Nationalpark in NRW und Teil des deutsch-belgischen Naturparks Hohes Venn – Eifel. Von der Hotelterrasse und aus den Zimmern hatten wir einen atemberaubenden Ausblick auf den Rursee und die umliegenden bewaldeten Anhöhen, die sich in leuchtende Gold- und Rottöne gekleidet hatten. Einfach traumhaft! Aber dieses Wochenende war mehr als Relaxen und Abhängen: Schönes, modernes Hotel, leckeres Essen, tolle Ganz-Körper-Massage und Natur pur, so oft wir konnten, beispielsweise bei einer Schiffstour auf dem Rursee und bei einer Wanderung in den Ort Heimbach. Darüber hinaus erlebten wir eine einzigartige Führung bei einem Ausflug auf den Eifel-Höhenrücken, der als NS-Ordensburg Vogelsang wenigen bekannt war. Mit Dirk Küsters, einem der Referenten des Besucherzentrums „internationaler Platz Vogelsang“ informierten wir uns über ein Stück (traurige) Geschichte Deutschlands. Ein hervorragender Vortrag, zu einem Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 23 23 HANDWERK AKTUELL emotional tief bewegenden Hintergrund, der vielen „unter die Haut“ ging. Küsters bewies nicht nur sein Fachwissen über den historischen und politischen Hintergrund der Anlage, sondern ließ ganz deutlich auch seine persönliche Haltung und den gelebten Gegensatz zur nationalsozialistischen Zielsetzung erkennen. Die NS-Ordensburg war in ihrem Gesamtumfang als Monumentalobjekt geplant, welches aber nie vollständig vollendet wurde (wie so viele Monumentalbauwerke aus dem dritten Reich, die den Größenwahn des „Führers“ und seiner Weggefährten erahnen lassen). Inzwischen stehen die meisten Gebäude der Anlage unter Denkmalschutz und sollen zum "Forum Vogelsang" einem Ausstellungs-, Bildungs- und Begegnungszentrum umgewandelt werden. Die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang war neben den Ordensburgen Crössinsee in Pommern und Sonthofen im Allgäu eine von drei NS-Ordensburgen in Deutschland, in denen politischer Elite-Nachwuchs der NSDAP geschult wurde. Sie wurde zwischen 1934 und 1936 erbaut. Es entstanden neben dem Hauptgebäude „Burg" mit „Adlerhof“ zehn Unterkunftsgebäude, „Kameradschaftshäuser“ genannt, für jeweils 50 „Junker", wie die erwachsenen Schüler im Alter ab 25 Jahren genannt wurden. In einem zweiten Bauabschnitt entstanden weitere vier „Hundertschaftshäuser" als Unterkünfte für die insgesamt vorgesehenen 1.000 „Junker", sowie Sportanlagen, ein Schwimmbad und ein Thing-Platz. Neben dem sportlichen und wehrsportlichen Training an den Sportstätten fanden in der „Burg“ Vorträge zur NS-Ideologie und -Propaganda statt. Nicht mehr gebaut wurde ein an Monumentalarchitektur angelehntes „Haus des Wissens" u.a. mit „Ehrenhalle" für die im gescheiterten „Hitlerputsch von 1923“ getöteten Putschisten, einer Bibliothek und einem Hörsaal mit 1.400 Plätzen. Ebenso kam es nicht mehr zum Bau von weiteren geplanten überdimensionierten Sportanlagen. Mit Kriegsbeginn 1939 wurden die Lehrgänge eingestellt, die „Junker" in die Wehrmacht eingezogen oder in Besatzungsverwaltungen eingesetzt. Es ist historisch erwiesen, dass „Junker“, die in den Ordensburgen ausgebildet wurden, später u.a. den Befehl bekamen, in den besetzten Teilen Osteuropas die „Eliminierung der geistigen Elite“ des jeweiligen Landes und die „Massenvernichtung der Juden“ in Gang zu setzen. --Während des Krieges wurde das Gelände als Wehrmachtstandort und als Schulungsstätte der Hitlerjugend verwendet. Die „Hitlerschulen“ galten mit ihrer zum Abitur führenden Ausbildung von 12- bis 18-jährigen Jungen als Vorschulen der Ordensburgen. Im Februar 1945 wurde die ideologische Kaderschmiede von Truppen der US-Armee eingenommen, später an die Briten übergeben. 1950-2005 war das Gelände Nato-Standort unter Führung der belgischen Streitkräfte, welche vorhandene Gebäudeteile u.a. zur Kaserne und einem Truppenkino umfunktionierten. Camp Vogelsang, wie es bis Ende 2005 genannt wurde, war Zentrum eines 43 Quadratkilometer großen Truppenübungsplatzes, dessen Gelände in das Gebiet des Nationalparks Eifel integriert ist. Die Duisburger Unternehmerfrauen nutzten nach der beeindruckenden Führung noch den sonnigen Nachmittag, und das im Naturschutzgebiet liegende Gelände auf eigene Faust zu erkunden. Ein unvergessliches Wochenende, in vielerlei Hinsicht. Herzlichen Dank an Petra ClaußKlaßen, die wieder einmal alles super organisiert hat. Vom Hotel-Arrangement, über die Reisebusgesellschaft bis zum Großraumtaxi. Sie organisiert unsere Auszeit-Tage schon seit Jahren zuverlässig und wahrscheinlich hat sie inzwischen auch einen „heißen Draht“ zu „Petrus“, der uns meist mit einem „goldenen Oktober“, manchmal sogar im November verwöhnt. Neue Innungsmitglieder Daniel Kreß und Turan Gürler, Im Eickelkamp 40, 47169 Duisburg, Maler- und LackiererInnung, am 18.09.2015. Heike Bomermann, Neudorfer Str. 207, 47057 Duisburg, Friseur-Innung, am 01.10.2015. INNOVACON Massivbau GmbH, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg, Baugewerks-Innung, am 13.10.2015. Raumausstatter-Innung Peter Piller verstorben Der Raumausstattermeister Peter Piller, langjähriges Vorstandsmitglied der Raumausstatter-Innung, ist am 11. Oktober 2015 plötzlich und unerwartet verstorben. 1999 wurde der Raumausstattermeister aus Rheinhausen zum stellvertretenden Obermeister der Innung gewählt. Auch nach der Fusion mit den Raumausstatter-Innungen Mülheim und Oberhausen im Jahr 2003 blieb er im Vorstand aktiv. Im Jahr 2008 übergab er die Verantwortung an seinen Sohn Kay Piller, dem jetzigen Obermeister der Raumausstatter-Innung Rhein-Ruhr. Die Innung betrauert einen verdienstvollen Kollegen, der sich kompetent und engagiert für die Belange des Raumausstatter-Handwerks eingesetzt hat. Wir werden dem Verstorbenen immer ein ehrendes Andenken bewahren. Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 24 Sparkassen-Finanzgruppe Ob Wochenmarkt oder Weltmarkt: Für jedes Unternehmen die passende Lösung. Der Finanzierungspartner Nr. 1 des Mittelstands. Regional verankert. International vernetzt. Unsere Kunden profitieren von kompetenter Beratung: vom Anlagemanagement über die Existenzgründung bis hin zur Nachfolgeregelung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gemeinsam mit der Deutschen Leasing, dem Asset-Finance-Partner der Sparkassen, professionelle Lösungen für jedes Ihrer Investitionsvorhaben, auch international. Mehr Infos bei Ihrem Firmenkundenberater oder auf www.sparkasse.de