Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011

Transcrição

Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 1
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg
In diesem Heft:
Make up Duisburg 2014 – Die Sieger
Ausschreibungen
Handwerkskammer Düsseldorf
Steuern
WHKT
Recht
Ausbildung
Sozialversicherung
Die Betriebsbörse
UFH
Freisprechung
Innungsnachrichten
11·15
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 2
2
HANDWERK AKTUELL
Inhalt
Make up Duisburg 2014 –
Die Sieger
Handwerkskammer
Düsseldorf
WHKT
Warnung
Vergaberecht
Ausbildung
Berufsbildung
Die Betriebsbörse
Infrastrukturfinanzierung
Beratung
In eigener Sache
Freisprechung
Ausschreibungen
UDH
Steuern/Recht
Sozialversicherung
UFH
Innungsnachrichten
2
3
7
8
9
10
10
11
11
12
12
13
14
14
15
16
18
23
Make up Duisburg:
Die Sieger 2014
Am 18. September 2015 fand die Preisverleihung an die
Sieger des Wettbewerbs „Make up Duisburg 2014“ statt
Platz 1 Gebäude ohne Stuck
Platz 2 Gebäude mit Stuck
Zum Titelbild
Ein Schilder- und Lichtreklamehersteller bei der Arbeit…
Impressum
HANDWERK
AKTUELL
Offizielles Organ der
Kreishandwerkerschaft
Duisburg
Herausgeber und Verlag:
Kreishandwerkerschaft DU
Düsseldorfer Straße 166
47053 Duisburg
Telefon (02 03) 9 96 34-0
Fax
(02 03) 9 96 34-35
[email protected]
www.handwerk-duisburg.de
Redaktion:
Lothar Hellmann
Stefan Piel
Bodo H. Oppenberg
Heinz-Jürgen Hippler
Elke Pannenbecker
GFW Duisburg
Andreas Otten
Dr. Frank Bruxmeier
Anzeigen:
Kreishandwerkerschaft
Duisburg und Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Druck:
Oppenberg
Druck + Verlag GmbH
Kardinal-Galen-Straße 6
47051 Duisburg
Telefon (02 03) 30 55 66
Fax
(02 03) 30 55 67
Der Bezugspreis ist durch
den Mitgliedsbeitrag an die
Kreishandwerkerschaft
Duisburg abgegolten.
z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002
Platz 2 Gebäude ohne Stuck
Platz 1 Gebäude mit Stuck
Gruppe I –
Gebäude mit Stuck:
1. Platz: Oststraße 131a,
47057 Duisburg
Besitzer: Rosemarie Schmidt
Malerbetrieb: Horst Münzberger
2. Platz: Alte Rheinstraße 28,
47051 Duisburg
Besitzer: Detlev Pooschke
Malerbetrieb: Horst Münzberger
3. Platz: Pulverweg 11,
47051 Duisburg
Besitzer: Eigentümergemeinschaft Rudius/Hammerschmidt
Malerbetrieb: Thomas Möhring
Gruppe II –
Gebäude ohne Stuck:
1. Platz: Oberstraße 17a,
47051 Duisburg
Besitzer: Christian Gerber
Malerbetrieb: Hüttenhoff &
Sohn
2. Platz: Bienenpfad 9,
47055 Duisburg
Besitzer: Cornelia Seilz
Malerbetrieb: Kelm und Janz
GbR
3. Platz: Obere Holtener
Straße 19a, 47167 Duisburg
Besitzer: Eigentümergemein-
Platz 3 Gebäude mit Stuck
Platz 3 Gebäude ohne Stuck
schaft Besau, Montenbruck
Malerbetrieb: Dirk Wegener
Sondergruppe IV –
Wohnsiedlungen:
1. Platz: Ährenstraße 22/24,
47269 Duisburg
Besitzer: Wohnungsbau AG
Malerbetrieb: Mal Anders
✰
Platz 1 Wohnsiedlungen
Die Kreishandwerkerschaft
✰
Duisburg und das Bildungszentrum
Handwerk bleiben vom 24.12.2015
✰
✰
bis 3.1.2016 geschlossen.
✰
✰
✰
✰
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 3
3
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
Rückläufige Ausbildungszahlen:
Handwerkskammer erweitert Ausbildungsförderung
Mehr Präsenz an weiterführenden Schulen, gezieltes „Matching“ und Angebote für Studienaussteiger
und Unternehmen, die Flüchtlinge qualifizieren wollen
Pressekonferenz in Duisburger Ausbildungsunternehmen Elektro Venn GmbH, das zusätzlich ausbildet
Eine frühere und intensivere
Ansprache von Schülern auch
weiterführender Schulen, ein
aktives „Matching“ von Lehrstellenbewerbern in „passende“
Ausbildungsberufe und -Unternehmen, sowie schnellere Wege von Studienaussteigern und
Flüchtlingen aus den Bürgerkriegsgebieten ins Handwerk:
Mithilfe eines ganzen Maßnahmenbündels will die Handwerkskammer Düsseldorf gezielt dem auch in der Region
Rhein/Ruhr/Wupper sich verschärfenden Nachwuchsmangel im Wirtschaftsbereich entgegenwirken.
„Nach vier Jahren mit rückläufigen Ausbildungszahlen sind wir
gehalten, alle Reserven bei angestammten und die Potenziale
bei neuen Zielgruppen auszuschöpfen,“ informierte der Präsident der Handwerkskammer,
Andreas Ehlert, im Rahmen einer
Pressekonferenz im Mitgliedsunternehmen Elektro Venn in
Duisburg, über eine aktuelle
Ausweitung der Ausbildungsförderung durch die HWK.
Das von Thomas Hellmann und
seinem Vater, Kreishandwerksmeister Lothar Hellmann (zugleich Vorsitzender des Zentralverbands der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH), gemeinsam geführte ausbildende Unternehmen hatte auf einen Lehrstellenaufruf der Kammer Ende Juni besonders engagiert reagiert
und drei zusätzliche Ausbildungsplätze eingerichtet - und
im Ergebnis mit zwei Migranten
aus Krisenländern sowie einem
Studienabbrecher auch tatsächlich besetzen können. Ehlert dankte den Geschäftsführern des Familienunternehmens für den markantesten
Beitrag eines Handwerksunternehmens im Rahmen der Mobilisierungsoffensive der HWK zugunsten unversorgter Bewer-
ber, die die Wirtschaft im Rahmen des „Ausbildungskonsens
NRW“ im Mai zugesagt hatte.
Die ergänzenden ausbildungsbezogenen Aktivitäten der
Kammer betreffen im Einzelnen:
• Die Neueinstellung einer sogenannten Ausbildungs-Matcherin. Sie begleitet seit zwei
Monaten anfragende Unternehmen über das gesamte
Stellenbesetzungsverfahren
hinweg, um die Ausbildungsplätze passgenau zu besetzen. Sie entwickelt BewerberProfile, führt Einstellungstests durch und begleitet die
Auswahlgespräche mit der
Firma. Auch unterstützt sie
bei der Integration von ausländischen Auszubildenden
und Fachkräften und berät
hinsichtlich der Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur.
• Bereits im zweiten Jahr berät ein speziell qualifizierter
Ausbildungsberater schwerpunktmäßig an Gymnasien
und Gesamtschulen und verdeutlicht erfolgreich die
Kernbotschaften: Handwerk
ist keine Sackgasse und
Praktika sind der Königsweg
in deiner Ausbildung.
• Und noch ein weiterer Ausbildungsberater steht gezielt
für Anfragen von Abgängern
mit Abi oder FH-Reife parat;
er widmet sich darüber hinaus der wachsenden Gruppe
der Studien-Aussteiger, die
ihre berufliche Zukunft im
Handwerk suchen.
• Die gleiche Klientel spricht im
Übrigen eine gelernte Personalentwicklerin an: Sie bewirbt das soeben neu gestartete Triale Studium an der
Hochschule Niederrhein (in
Kooperation mit der HWK)
zum Bachelor in „Handwerksmanagement“ nebst Gesellen- und Meisterprüfung.
• Des Weiteren betreut bereits
seit einiger Zeit eine eigene
Anlaufstelle in der Kammer Interessenten an einem Lehrlings- und Gesellenaustausch
mit anderen EU-Staaten (vorwiegend mit Frankreich), verantwortet die organisatorische Abwicklung und die Förderung.
Schließlich hat die Kammer
vor kurzem ihre Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit
für ausbildende Unternehmen, die sich um die Aufnahme eines Flüchtlings aus den
Bürgerkriegsgebieten bemü-
hen, verbessert. Ein sachkundiger Ansprechpartner in leitender Funktion kümmert
sich seit wenigen Wochen um
entsprechende Anfragen aus
dem Bereich der Mitgliedsunternehmen.
Insbesondere
soll er das Zustandekommen
von Hospitanzen, Ausbildungsverhältnissen oder die
Arbeitsaufnahme erleichtern.
Eine weitere Spezialistin für
Qualifizierungsrecht steht darüber hinaus grundsätzlich
für Fragen der Anerkennung
von
Prüfungsabschlüssen
und formalen Kompetenzen
von Migranten zur Verfügung.
Die zum Teil schon längere Zeit
erprobten ergänzenden Maßnahmen der Ausbildungsbetreuung zeitigen auch schon
erste Erfolge:
• Am 31.12.2014 befanden sich
unter den 7.500 Azubis im 1.
Lehrjahr bereits 17,4 Lehrlinge mit Hochschulreife. Das
sind doppelt so viele wie vor
sieben Jahren.
• Auch das „Matching“ verbessert sich bereits; ablesbar an
den vorzeitigen Lösungen
von Ausbildungsverhältnissen. Diese entwickeln sich
rückläufig; 13,9 % der Ausbildungsverhältnisse
wurden
letztes Jahr gelöst, 3,1 % weniger als ein Jahr zuvor.
• Der Berufsorientierungsexperte für die Schulen im Kammerbezirk hat im vergangenen Jahr bereits einhundert
Schulsprechstunden absolviert; 127 Vertragsabschlüsse
sind auf seine aufschließende
Beratung
zurückzuführen,
dazu 400 Anbahnungen von
Praktika.
• Auch Studienaussteiger finden bereits in wachsendem
Umfang ins Handwerk. 140
von 6.500 bis dato fürs AusFortsetzung nächste Seite
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 4
4
HANDWERK AKTUELL
bildungsjahr 2015/16 in die
Lehrlingsrolle der HWK eingetragenen Neu-Auszubildenden sind über 22 Jahre alt
und haben eine auf 2 Jahre
verkürzte Lehrzeit genehmigt erhalten. Beide Merkmale zusammengenommen
lassen in vielen Fällen auf einen Studienabbrecher schließen. Das heißt, dass bereits
jetzt bis zu 2 Prozent der
neuen Lehrlingsgeneration
von der Hochschule kommen.
• Und auch Migranten aus Krisenregionen finden sich bereits in nennenswertem Umfang in engagierten Ausbildungsbetrieben, die auch
der
Aufenthaltsprüfung
durch die misstrauischste
Ausländerbehörde trotzen.
19 junge Menschen aus Afghanistan lernen an Rhein
und Ruhr zur Zeit einen
Handwerksberuf, 16 aus dem
Iran, 26 Azubis stammen aus
dem Irak, 21 aus Syrien und
15 aus dem Libanon. 57 Lehrlinge sind aus dem Kosovo,
41 aus Serbien und Montenegro, 12 aus Albanien und 34
aus Mazedonien – es sind zusammengenommen bereits
1,5 % aller Lehrlinge im Kammerbezirk.
„Wir sind optimistisch, die teilweise bereits eingeleitete Stärkung der Aufmerksamkeit von
jungen Menschen in bislang unterrepräsentierten Zielgruppen
weiter ausbauen und eine
Trendwende in der Berufswahl
zugunsten der dualen Ausbildung erreichen zu können“,
zog Kammerpräsident Andreas
Ehlert ein optimistisches Fazit
zum Maßnahmenpaket der
Kammer.
Besuchen Sie uns
im Internet:
www.handwerk-duisburg.de
Handwerkskammer Düsseldorf
Spezielle Ansprechpartner der
Handwerkskammer im Rahmen der
erweiterten Ausbildungsförderung:
Ausbildungsmatching:
Nadine Rosenau
Telefon: 02 11/87 95-6 07
e-mail: [email protected]
Triales Studium:
Rebecca Haag
Telefon: 02 11/87 95-6 05
e-mail: [email protected]
Berufsorientirung an Schulen:
Rainer Weißmann
Telefon: 02 11/87 95-6 04
e-mail: [email protected]
Beratungsspezialist für Abgänger mit Hochschulreife
und für Studienaussteiger:
Michael Eßer
Telefon: 02 11/87 95-6 26
e-mail: [email protected]
Lehrlings- und Gesellenaustausch:
Rebecca Hof
Telefon: 02 11/87 95-6 08
e-mail: [email protected]
Ansprechpartner für Handwerksfirmen mit Fragen zur
Integration von Flüchtlingen:
Dr. Christian Henke
Telefon: 02 11/87 95-6 01
e-mail: [email protected]
Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter
Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · Informationstechnik
Theodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 71 40 · [email protected]
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 5
5
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
Im Rahmen der Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW:
Handwerk an Rhein, Ruhr und Wupper warb erfolgreich
zusätzliche Ausbildungskapazitäten ein
Nachdem die Wirtschaftsverbände im Ausbildungskonsens
NRW am 28. Mai zugesagt hatten, die Zahl ihrer Ausbildungsplatz-Angebote um 3.200 Offerten zu steigern, legte die
Handwerkskammer Düsseldorf
am Montag in Duisburg einen
ersten Leistungsnachweis vor.
Das Handwerk im Kammerbezirk Düsseldorf (der flächenmäßig dem Regierungsbezirk entspricht) hat danach einhundert
zusätzliche Ausbildungs-Meldungen akquirieren können.
Die Kammer hatte einigen Aufwand betrieben, um für den
Wirtschaftsbereich und die Region Rhein - Ruhr – Wupper zusätzliche Ausbildungsangebote
erreichen zu können:
• Am 25. Juni mithilfe eines mit
großer Resonanz öffentlich
verbreiteten Lehrstellenaufrufs des Kammerpräsidenten
Andreas Ehlert
• Parallel ging ein entsprechendes Rundschreiben der Kammer an 2.000 größere Ausbildungsbetriebe
• Sowie ein Lehrlingswartebrief
an die rund 500 fürs Ausbildungswesen
zuständigen
Vorstandsmitglieder der Innungen.
• Anfang Juli hatte die HWK im
Übrigen einem erweiterten
Kreis an Ausbildungsunternehmen, nämlich allen 5.000
Unternehmen, die in den
letzten 10 Jahren ausgebildet
hatten, den Lehrstellenauf-
ruf zugestellt, zusammen
mit einem Melde-Flyer, der
zusammen mit den Agenturen für Arbeit entwickelt wurde.
Bei einem Bestand an verfügbaren Lehrstellen in der kammereigenen
Internet-Ausbildungsplatz-Börse von 1411 am
1. Juli bedeutet die hinzugewonnene Zahl einen Aufschlag
um sieben Prozent. Die Firma
Elektro Venn GmbH in Duisburg
war alleine mit 3 zusätzlichen
Lehrstellen dabei, die im Übrigen allesamt besetzt werden
konnten.
Ehlert, der auch Präsident des
Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags ist, mahnte an, „dass
auch seitens der Landesregie-
rung deren Hausaufgaben erledigt werden“. So kritisierte
der Spitzenrepräsentant des
Handwerks, dass sich zur Behebung des Fachlehrermangels
an den Berufsschulen“ zu wenig bewegt“. Den fachbezogenen Unterricht quantitativ und
qualitativ sicherzustellen, gelinge „schon geraume Zeit
längst nicht mehr allen Berufskollegs“, so Ehlert. „Stattdessen sind die Berufsschulen die
Verlierer der Schulreformen.
Eine Exzellenzinitiative für diesen Schultyp würde als Signal
der Attraktivität und Wertschätzung des Landes für die
duale Ausbildung dringend benötigt.“
15 jüngst neu gewählte Obermeister aus dem gesamten Kammerbezirk zum Antrittsbesuch beim
Kammerpräsidenten – auch Innungsspitze aus dem Lokalbereich dabei:
Ein neuer Obermeister aus Duisburg
Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf Andreas
Ehlert (li.) konnte jetzt einen
kürzlich neu gewählten Obermeister aus Duisburg: Straßenbauermeister Heiner Kühne
zum Erfahrungsaustausch begrüßen.
Seinen Dank an das ehrenamtliche Engagement der InnungsSpitzenrepräsentanten
verband Ehlert mit einem Appell,
alle verfügbaren Kräfte auf die
Nachwuchsgewinnung zu fokussieren. „Die traditionellen
Wege der Rekrutierung greifen
immer weniger. Um eine ausreichende Zahl interessierter,
motivierter und begabter junger Köpfe für eine Ausbildung
im Handwerk zu gewinnen, sind
heute ungewöhnliche und mutige Wege gefragt: Massive öffentliche Präsenz, virale Strategien für die sozialen Netzwerke,
ein Maximum an Phantasie, Leidenschaft und Wertschätzung
für die junge Generation und ihr
Wollen und Können“, betonte
Ehlert. „Die hohe berufliche Er-
füllung, die tägliche Vielfalt an
Aufgaben und innovativen Herausforderungen, die Lebendigkeit und das besondere Miteinander, die totale Offenheit
unseres Qualifizierungsweges
in Kombination mit anderen,
etwa dem Studium und die besonders gute Vorbereitung auf
die Option der Selbstverwirklichung in beruflicher Selbstständigkeit: das alles muss
draußen noch viel spürbarer
werden“, plädierte der Kammerchef. „Die laufende flächendeckende Imagekampagne unseres Wirtschaftssektors
mit dem Slogan „Die Welt war
noch nie so unfertig: Gib ihr Stil.
Heiz ihr ein…“ bereitet durchaus das Klima und den Boden
für eine Trendumkehr zugunsten des Handwerks - Junge Leute werden hier mit großer Wertschätzung auf den Beitrag hingewiesen, den sie zum Erfolg
ihres Unternehmens leisten
können. Und die laufenden Wirkungsmessungen von Forsa bei
unter 16- bis 24-Jährigen bestärken mich noch, in diese
Richtung weiter Gas zu geben:
80 Prozent der Zielgruppe
schätzen die persönliche Bedeutung des Handwerks mittlerweile (sehr) hoch ein.“
Ehlert kündigte an, die erfolgreich angelaufene reihe mit
Auszeichnungen herausragender Auszubildender zum „Lehrling des Monats“ gemeinsam
mit den Kreishandwerkerschaften und Innungen auch im
nächsten Jahr fortzusetzen.
Der Kammerpräsident sicherte
den neuen Innungschefs seinerseits kurze Wege und die
Unterstützung der Handwerkskammer in allen anstehenden
Fragen zu. Eine knappe Darstellung des breiten Dienstleistungsangebots der Kammer
und ein erster Erfahrungsaustausch der „Neuen“ mit den Geschäftsführern
beschlossen
den Empfang.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 6
6
HANDWERK AKTUELL
Handwerkskammer Düsseldorf
Dreisprung zum Erfolg
Erster Jahrgang startet mit dem trialen Studium
eine Karriere im Handwerk
Mit dem trialen Studium haben
die Handwerkskammer Düsseldorf und ihre Kooperationspartner ein Ausbildungsprogramm
geschnürt, das sowohl für Abiturienten als auch für Betriebe
interessant ist. Innerhalb von
fünf Jahren absolvieren ehrgeizige Schulabgänger drei Abschlüsse: Gesellenausbildung,
Meisterfortbildung und ein betriebswirtschaftliches Bachelorstudium. Sie entwickeln sich so
zum Spezialisten im Handwerk
und beherrschen gleichzeitig
umfangreiche
betriebswirtschaftliche Kenntnisse – eine
optimale Vorbereitung auf Führungsaufgaben oder die Selbständigkeit.
Für Betriebe ist das Konzept ein
ideales Instrument der Personalentwicklung. Mit einem Ausbildungsplatz im trialen Studium
können sie leistungsstarke
Schulabgänger mit (Fach-)Abitur schon früh und langfristig an
das eigene Unternehmen binden und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs sichern.
„Wir haben das triale Studium
entwickelt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und
Abiturienten neugierig auf eine
Ausbildung im Handwerk zu machen“, so Kammerpräsident Andreas Ehlert. Im Kammerbezirk
Düsseldorf gibt es aktuell rund
9.000 Betriebe, deren Inhaber,
Gesellschafter oder Geschäftsführer mindestens 60 Jahre alt
ist und die statistisch gesehen in
den kommenden fünf Jahren
zur Übergabe anstehen. Interessant ist das triale Studium also
auch für Familienunternehmen,
die die eigenen Kinder auf die
Übernahme des Betriebs vorbereiten wollen.
Vorreiter in Sachen
Karriere
In September 2015 ist die Hochschule Niederrhein erstmals mit
dem – eigens für das triale Studium entwickelten – Studiengang Handwerksmanagement
an den Start gegangen. Mit Erfolg: 13 Studierende haben sich
in diesem Wintersemester eingeschrieben, davon zwei weibliche. Ihre Ausbildungsbetriebe
sind über den gesamten Kammerbezirk verteilt – von Wuppertal und Düsseldorf über
Mönchengladbach und den linken Niederrhein bis in die Kreise
Wesel und Kleve. Auch bei den
Ausbildungsberufen ist der erste Jahrgang breit aufgestellt. Die
größte Gruppe bilden die Tischler. Darüber hinaus haben sich
an der Hochschule eingeschrieben: zwei angehende Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie
Auszubildende zum Maurer,
Konstruktionsmechaniker und
Kfz-Mechatroniker. Unter den
Studierenden ist auch ein Teilnehmer, der seine Gesellenprüfung bereits abgelegt hat. Seine
Ausbildung wird im trialen Studium anerkannt, sodass er nun
direkt mit dem Studium und der
Meisterfortbildung durchstarten kann.
Ohne Fleiß kein Preis
In den kommenden fünf Jahren
erwartet die Studierenden ein
straffes Lernpensum. Der Studienverlauf gliedert sich in drei
Abschnitte: Während der ersten
zwei Semester verbringen die
Studierenden drei Tage pro Woche in ihrem Handwerksbetrieb
und zwei Tage im Berufskolleg.
Den Samstagvormittag sind sie
an der Hochschule. Ab dem 3.
Semester lernen die Studierenden freitags von 17 bis 21 Uhr
und samstags von 9 bis 17 Uhr
an der Hochschule, sie verbringen einen Tag im Berufskolleg
und drei Tage im Handwerksbetrieb. Das fünfte Semester
schließt mit der Gesellenprüfung ab. Anschließend fällt das
Berufskolleg weg, die frei gewordene Zeit kommt dem Betrieb zugute. Im achten und
neunten Semester steht dann
die Meisterschule an, die durch
die Anrechnung von an der
Hochschule Niederrhein erbrachten Leistungen auf ein
Jahr verkürzt werden kann. Mit
der Meisterprüfung und dem
Bachelorabschluss endet der
Studiengang.
Konzipiert hat das triale Studium
die Handwerkskammer Düsseldorf in Kooperation mit der
Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, den Kreishandwerkerschaften Mönchengladbach und Niederrhein sowie
dem Berufskolleg für Technik
und Medien in Mönchengladbach. Der Studiengang ist durch
die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) akkreditiert.
Weitere Informationen unter:
www.hwk-duesseldorf.de
Ansprechpartner für
interessierte Schulabgänger
und Betriebe:
Handwerkskammer Düsseldorf
Rebecca Haag
Tel.: 02 11/87 95-6 05
mail: [email protected]
Hintergrund:
Das triale Studium im
Überblick
- Start jährlich zum Wintersemester
- Dauer 5 Jahre (10 Semester)
- Vorlesungen am Wochenende (Fr: 17-21h + Sa: 9-17h)
- 40 Studienplätze pro Jahr
Kammer hilft bei der
passgenauen Besetzung
von Lehrstellen
Nadine Rosenau begleitet komplette
Einstellungsverfahren
Kleine und mittlere Unternehmen, die gerne ausbilden
möchten, aber nicht den geeigneten Bewerber finden, können ab sofort und kostenlos eine erweiterte Unterstützung
durch die Handwerkskammer
Düsseldorf in Anspruch nehmen. Als spezialisierte Expertin
für
Ausbildungsvermittlung
und Personalentwicklung steht
Nadine Rosenau bereit, um vor
allem kleine und mittelgroße
Handwerksunternehmen bei
der passgenauen Besetzung
von Ausbildungsplätzen sowie
bei der Integration von ausländischen Fachkräften zu beraten
und zu betreuen.
Sie unterstützt interessierte Firmen dabei über das gesamte
Rekrutierungsverfahren
hinweg. Im Fokus stehen die Suche
nach infrage kommenden
Nachwuchskräften und das Herausfiltern des „richtigen“ Lehrlings. Nadine Rosenau erstellt
hierzu Anforderungsprofile für
Auszubildende. Mit passenden
Bewerberinnen und Bewerbern
führt sie Auswahlgespräche
und Einstellungstests durch.
Auch unterstützt sie bei der Integration von ausländischen
Auszubildenden und Fachkräften und berät hinsichtlich der
Schaffung einer betrieblichen
Willkommenskultur.
„Das Wort Fachkräftemangel ist
in aller Munde; demografisch
bedingt scheiden zudem derzeit
besonders viele Mitarbeiter altersbedingt aus dem Arbeitsleben aus. Dem gegenüber steht
eine rückläufige Anzahl an Schulabgängern, die sich für eine duale Ausbildung interessieren“, begründet Kammerpräsident Andreas Ehlert den Schritt der
HWK, sich an dem bundesweiten
Projekt „Passgenaue BesetzungUnterstützung von kleinen und
mittleren Unternehmen“ zu beteiligen. „Hinzu kommt, dass typische inhabergeführte Handwerksunternehmen oft nicht
über die Ressourcen verfügen,
um gezielt den geeigneten
Nachwuchs für ihre Ausbildungsstellen zu akquirieren.
Stets stehen sie dabei in Konkurrenz zu großen Unternehmen.
Leistungsstarke Auszubildende
als Nachwuchs für den eigenen
Handwerksbetrieb zu finden
wird zu einer immer größeren
Herausforderung“, so Ehlert.
Weitere Informationen und Anfragen an Nadine Rosenau unter:
Telefon: +49 211 8795 607
Telefax: +49 211 8795 602
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.hwkduesseldorf.de
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 7
7
HANDWERK AKTUELL
WHKT
Baden-württembergisches, bayerisches und nordrhein-westfälisches Handwerk beziehen
gemeinsame Position:
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie
Der Bayerische Handwerkstag
e.V., der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V. sowie
der Westdeutsche Handwerkskammertag stellen fest:
In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Kontrolle
und Beurteilung der Luftqualität. Die Grundlage bildet die
Luftqualitätsrahmenrichtlinie
zusammen mit ihren Tochterrichtlinien. Dieses Regelwerk
legt unter anderem fest,
• für welche Schadstoffe die
Konzentrationen in der Außenluft beurteilt und kontrolliert werden müssen
• wie und unter welchen Rahmenbedingungen die Konzentrationen der Luftschadstoffe – beispielsweise durch
Messungen und Modellrechnungen – festgestellt werden
müssen
• in welchem Umfang die Öffentlichkeit und die europäische Kommission über die
Luftqualität informiert werden müssen
• welche
Grenzwerte
der
Schadstoffkonzentrationen
eingehalten werden müssen.
Die Europäische Kommission
hat gegen die Bundesrepublik
Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in die Wege geleitet, da aus den Jahresberichten über die Luftqualität zwischen 2010 und 2013 hervorgeht, dass der NO2 Tagesgrenzwert in mehreren Gebieten und
Ballungsräumen nicht eingehalten wurde. Hierbei wird der
Verkehr als Hauptursache für
die Überschreitungen des NO2
Grenzwertes benannt beziehungsweise
Dieselkraftfahrzeuge als Hauptquelle der
Grenzüberschreitungen
verantwortlich gemacht und festgestellt, dass Deutschland seinen Verpflichtungen, geltende
NO2-Grenzwerte einzuhalten,
in 29 aufgeführten Gebieten,
die nahezu alle in den aufgeführten Bundesländern liegen,
nicht erfüllt hat.
Am 09. Oktober 2012 hat das
Bayerische Verwaltungsgericht
einer Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Teil recht gegeben und gefordert, den geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser „die erforderlichen Maßnahmen zur
schnellstmöglichen Einhaltung
der Grenzwerte enthält.“ Die
vom Freistaat Bayern gegen
dieses Urteil eingelegte Berufung wurde mit Datum vom 09.
April 2014 zurückgezogen, da
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof signalisierte, dass er
die Klage der DUH ebenfalls als
erfolgreich ansehe.
Angesichts der bestehenden
Grenzwerte, die aus technischer Sicht für Dieselfahrzeuge
zumindest in näherer Zeit nicht
realistisch sind, müsste in 29
deutschen Regionen der Betrieb von mit Diesel betriebenen Motoren nahezu vollständig eingestellt werden. Alle im
Zusammenhang mit der Verbesserung der Luftqualität erhobenen Forderungen zielen
deshalb darauf ab, den Einsatz
von Dieselmotoren in Städten
zu unterbinden. Für das Handwerk im engeren Sinne und für
die Versorgung unserer Städte
mit Gütern und Dienstleistungen im weiteren Sinne hätte ein
derartiges Verbot gravierende
Folgen:
Da es für Dieselfahrzeuge, insbesondere in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, bis heute keine einzige annehmbare Alternative gibt, wären für unsere Betriebe Gebiete
mit Umweltzonen so gut wie
nicht mehr erreichbar. Dies
würde mit sich bringen, dass
handwerklich hergestellte Güter und Dienstleistungen innerhalb von Umweltzonen nicht
mehr zu erhalten wären, mehr
noch, Handwerk in weiten Bereichen generell aus diesen Gebieten ausgeschlossen würde.
Betriebe in Innenstadtlagen
müssten schließen, bereits aus
den Städten ausgelagerte Be-
triebe könnten nicht mehr in
die Innenstadt liefern. Da Gleiches auch für Dienstleister und
Produzenten außerhalb des
Handwerks gelten würde, wäre
insgesamt so gut wie keine Versorgung mehr gegeben: Kaufhäuser müssten schließen,
Schlacht- und Viehhöfe ausgelagert werden, Markthallen geschlossen und sonstige Versorgungsbetriebe vor Ort aufgelöst werden. Aber auch städtische Busse, Krankenwagen und
Feuerwehreinsatzfahrzeuge
müssten aus den Innenstädten
verbannt werden. Gleiches gilt
für selbstfahrende Baumaschinen wie Bagger oder Kräne, die
ebenso von einer derartigen
Maßnahme betroffen wären.
Letztendlich drohte das gesamte Leben in Umweltzonen zum
Erliegen zu kommen, wenn
nicht für Handwerk und Dienstleister, für öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge,
für Rettungsdienste und Feuerwehren, für innerstädtische
Produzenten und Ver- und Entsorgungsbetriebe usw. weitreichende Ausnahmen ermöglicht
würden.
Da aber je nach Standort und
Topographie bis zu 90%, in Einzelfällen sogar sämtlicher Betrieb von Dieselmotoren unterbunden werden müsste, um
die vorgegebenen NOX- Werte
zu erreichen, bieten sich nach
jetzigem Stand der Technik nur
folgende Alternative an:
1. Die von der EU vorgegebenen Grenzwerte werden eingehalten mit der Folge eines
sofortigen, existenz- und
unter Umständen lebensgefährdenden Versorgungsnotstands in Umweltzonen oder
2. Weitreichende Ausnahmeregelungen ermöglichen auch
weiterhin innerstädtisches
Leben mit der Folge, dass bis
zur Schaffung annehmbarer
Alternativlösungen die EUGrenzwerte zu Schadstoffkonzentrationen nicht eingehalten werden können.
Der Bayerische Handwerkstag
e.V., der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V. sowie
der Westdeutsche Handwerkskammertag fordern deshalb:
1. Bei der Festlegung von
Grenzwerten müssen die Investitionszyklen von Unternehmen stärkere Berücksichtigung finden (längere
Einführungsfristen, gestaffelte Grenzwerte).
2. Generelle Verbote lehnen wir
ab, weil sie die Versorgungssituation in den Innenstädten drastisch gefährden würden.
3. Statt Verbote sollte die Politik auf allen Ebenen technologische Alternativen fördern.
A N W A LT S - & N OTA R K A N Z L E I
Hans W. Meier
Rechtsanwalt und Notar
Duisburg-Huckingen, „ Am Steinernen Kreuz “
Düsseldorfer Landstraße 234, Telefon 02 03 / 78 14 91
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind:
Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht
Spezialisierung seit nunmehr 25 Jahren
Erbrecht
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 8
8
HANDWERK AKTUELL
Wer darf legal beschäftigt werden?
Wie findet ein Betrieb dies heraus?
WHKT
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks NRW:
Minister Duin ehrt
Nachwuchskräfte
Große Anerkennung für die
Toptalente des nordrheinwestfälischen Handwerks: Bei
der Schlussfeier des Westdeutschen Handwerkskammertages
im Kaiserhaus in Arnsberg sind
die besten Gesellinnen und Gesellen des zurückliegenden
Prüfungsjahrgangs
ausgezeichnet worden. Sie hatten
sich im Leistungswettbewerb
des Deutschen Handwerks NRW
durchgesetzt und den ersten
Platz in ihren Berufen errungen.
In einer Talkrunde betonten
Garrelt Duin, Minister im Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie,
Mittelstand
und
Handwerk des Landes NRW und
Willy Hesse, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) den Wert der Ausbildung im Dualen System. Gerade eine Lehre in den vielseitigen Berufen des Handwerks eröffne Jugendlichen beste Perspektiven, die den Weg in Führungspositionen ebnen und bis
zur Selbstständigkeit reichen,
mit oder ohne Abitur. Vom
Wert einer grundsoliden Lehre
im Handwerk zeigten sich auch
die Landessiegerin Jennyfer Palapies und die ehemaligen Landes- und Bundessieger Björn
Busse und Florian Kaiser überzeugt.
Persönlich gratuliert wurde allen Landessiegerinnen und Landessiegern auf der Bühne
durch Wirtschaftsminister Garrelt Duin und WHKT-Präsident
Willy Hesse. Mehrere hundert
Kammersieger aus 85 Berufen
hatten in den vergangenen Wochen ihr fachliches Können auf
Landesebene gemessen. Unter
dem Blickwinkel der handwerklichen Qualität wurden ihre Gesellenstücke und Abschlussarbeiten von Bewertungsausschüssen begutachtet und eingestuft. In verschiedenen Wettbewerbsberufen stellten die
Teilnehmer ihre Fähigkeiten in
Arbeitsproben unter Beweis.
Aus etwa 25.000 erfolgreichen
Prüfungsabsolventen wurden
die Landessieger ermittelt.
Künstlerisch umrahmt wurde
die Schlussfeier von dem Musiker »Tim Erlmann« und dem
Poetry Slammer »Matthias Marschalt«. Die Landessieger aus allen sieben Kammerbezirken in
Nordrhein-Westfalen konnten
sich über ihre Urkunden und ein
Präsent freuen. Drei von ihnen
erhielten zudem Reisegutscheine, die verlost wurden.
Unter der Schirmherrschaft von
Ministerpräsidentin Hannelore
Kraft und mit finanzieller Förderung durch das Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes NRW nutzt der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks NRW die
Chance, für die hohe Qualität
der dualen Berufsausbildung
und das herausragende Ausbildungsengagement des Handwerks öffentlich zu werben. Die
Siegerinnen und Sieger 2015
messen sich nun mit den Preisträgern aus den anderen Bundesländern und können sich in
einigen Berufen auch für die internationale Berufsolympiade
qualifizieren.
Unter dem Link
www.handwerk-nrw.de/
leistungswettbewerbbroschuere-2014_download.
pdf können Sie die Broschüre
»Vorhang auf« downloaden. In
dieser Broschüre finden Sie die
Landessieger/innen sowie weitere Informationen zum Wettbewerb. Bildmaterial zur Ehrung gibt es in den Pressestellen der Handwerkskammern
vor Ort.
Besuchen Sie
uns
im Internet:
www.handwerkduisburg.de
Neue Handreichung für
Personalentscheider/innen
Die bundesweit erste Gesamtübersicht der in Deutschland
existierenden offiziellen Dokumente, die Bewerber mit ausländischem Pass Betrieben vorlegen können, hat der WHKT
druckfrisch als Handreichung
für Unternehmen aufgelegt. In
jedem Einzelfall kann der Betrieb aus einem der 13 in der
Handreichung
aufgeführten
Dokumenten entnehmen, ob
die Bewerberin bzw. der Bewerber beschäftigt werden darf.
Diese neue WHKT-Information
mit dem Titel »Erlaubnis zur
Ausbildung und Arbeit – Informationen für Personalentscheider/innen« ist gleichermaßen für Handwerksorganisationen gedacht, die Menschen mit
ausländischem Pass vor allem
aus Nicht-EU-Staaten in Ausbildung vermitteln. Die Handreichung vereinfacht das Thema
und reduziert die Informationen auf das für Unternehmen
notwendige, um Rechtssicherheit zu schaffen. Denn auf eine
Lohnsteuerkarte, die ein Be-
werber vorlegt, darf sich ein
Ausbildungsbetrieb nicht verlassen. Eine Lohnsteuerkarte
bekommt jeder, unabhängig
davon, ob er eine Arbeitserlaubnis besitzt.
Die Broschüre kann von interessierten Betrieben über ihre
jeweilige Kammer bezogen
werden. Die Broschüre ist außerdem
unter
www.
whkt.de/service/publikationen/
ausbildung online als PDF abrufbar.
Die Handreichung ist im Rahmen des Projekts »Starthelfende Ausbildungsmanagement«
entstanden, das seit Jahren
auch gezielt Jugendliche mit
Migrationshintergrund in Ausbildung und Praktika vermittelt.
Der kostenlose Beratungs- und
Vermittlungsservice des Projekts »Starthelfende Ausbildungsmanagement«
wird
durch die Förderung aus Mitteln der EU und des Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes NordrheinWestfalen möglich.
Warnung
Neue Betrugsmasche
Auf Hinweis eines Mitgliedsbetriebes möchten wir die Innungsmitglieder vor einer neuen Betrugsvariante warnen:
Der Mitgliedsbetrieb hat eine
Rechnung von „DE Deutsche
Domain“ erhalten, in der er aufgefordert wird, einen Betrag
von 145,60 Euro auf ein Konto
in Spanien zu überweisen. Die
Rechnung kam per E-Mail und
sieht auf den ersten Blick offiziell aus. Allerdings fällt dann
sofort auf, dass kein Rechnungsempfänger auf der Rechnung angegeben ist. Ebenso
steht nirgends, um welche Domain es sich handelt.
Im Kleingedruckten am Ende
der Rechnung ist dann aufge-
führt, dass diese Rechnung eigentlich ein Angebot über den
Domain-Zusatz .eu oder .info
ist. Hier steht konkret:
„… Achten sie bitte darauf.
Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung
auf dieses angebot hin wird
als annahme des angebotes
oder
auftragsbestätigung
verstanden. Für den fall der
nichtzahlung wird diese anmeldung hinfällig und der domain
zusatz wird für dritte parteien
verfügbar sein.“
Sollten Sie daher eine solche
Rechnung erhalten, so reagieren Sie nicht darauf. Mit der
Zahlung nimmt man das Angebot an und ist damit gebunden.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 9
9
HANDWERK AKTUELL
Warnung
Vergaberecht
„Nepper, Schlepper,
Bauernfänger“ sind
unterwegs!
Vorsicht Abofalle!
Wieder einmal ein dubioses Angebot – diesmal per Fax.
Bitte nicht antworten, sondern
direkt ab damit in den Papierkorb!!!!
Sonst kann es teuer werden:
mit der Unterschrift wird ein
Vertrag mit jährlichen Kosten
von 348,00 € netto geschlossen.
Also unser Rat: Finger weg und
das Fax entsorgen.
Achtung: Neue Abzocke
Gewerbetreibende, die aktuell
ihre Firma beim Handelsregister eintragen lassen oder dort
Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit
rechnungsähnliche Schreiben
der Firma Gewerbe & Handels
Kammer mit Sitz in Düsseldorf.
In den Anschreiben wird der Gewerbetreibende aufgefordert,
einen Betrag in Höhe von
533,12 EUR zu zahlen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter
Daten auf der Internetseite der
Gewerbe & Handels Kammer.
Die Schreiben der Gewerbe &
Handels Kammer erwecken den
Eindruck, von einer Behörde zu
stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der
Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit im Zusammenhang und müsse bezahlt
werden. Tatsächlich ist dem
nicht so. Bezahlen Sie also bitte
diese Rechnungen nicht!
Vergaberechtsreform darf
KMU nicht ausgrenzen
Kritik vor allem an der Gefahr
ausufernder vergabefremder
Anforderungen durch das geplante Vergaberecht übt Holger
Schwannecke, Generalsekretär
des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Grundsätzlich begrüßt das Handwerk
jedoch die Ziele der Bundesregierung. Diese hat am 8. Juli
2015 den Gesetzentwurf zur
Änderung der vergaberechtlichen Bestimmungen im Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) beschlossen. Aufgrund neuer EU-Richtlinien ist
eine Anpassung des deutschen
Vergaberechts für Vergaben im
Oberschwellenbereich bis April
2016 erforderlich geworden.
Ergänzend zur Anpassung des
GWB steht eine Änderung der
Vergabeverordnung aus, die
weitere Rechtsänderungen in
Umsetzung der E-Richtlinien
enthalten wird.
Die Vergaberechtsreform - einschließlich der noch ausstehenden neuen Vergabeverordnung - bringt aus Sicht des
Handwerks positive Ansätze,
die sogar über die jeweiligen
europäischen Vorgaben hinausgehen. Zur Effizienzverbesserung tragen die erleichterte Erbringung von Eigenerklärungen und Möglichkeiten
zur Heilung kleinerer formaler
Fehler im Vergabeprozess bei.
Positiv für den Mittelstand ist
die Beibehaltung des strikten
Grundsatzes der losweisen Vergabe. Schwannecke: „Daher begrüßen wir das grundsätzliche
Bekenntnis der Bundesregierung zum Prinzip der Mittelstandsgerechtigkeit im Vergaberecht sowie zum Ziel der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit und Transparenz.“
Im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf führen zahlreiche kritische Rechtsänderungen jedoch
gleichzeitig zu einer weiteren
Verkomplizierung des Vergaberechts und damit zu wachsenden Barrieren für mittelständische Unternehmen. Vor allem
vergabefremde Anforderungen im sozialen und ökologischen Bereich drohen das Vergaberecht mit allgemeinpolitischen Zielen zu überlasten.
Schwannecke warnt: „Werden
zukünftig bei Vergabeverfahren immer mehr Nachweise
und Zertifizierungen verlangt,
die kaum noch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Auftragszweck stehen, hat das fatale Folgen.“ Bereits heute verzichten gerade kleine und mittelgroße
Handwerksbetriebe
zunehmend auf die Teilnahme
an öffentlichen Ausschreibungen. Einziger Grund ist, dass
diese Betriebe das komplizierte
bürokratische Verfahren nicht
stemmen können.
Im
Gesetzgebungsverfahren
wird sich der ZDH dafür einsetzen, dass das Prinzip des strikten Bezugs jeder Anforderung
auf den eigentlichen Auftragsgegenstand noch deutlicher
benannt wird. Gefordert wird
auch die Klarstellung, dass für
die Vergabestellen in Bund,
Ländern und Kommunen keinesfalls ein Zwang zur Anwendung weiterer Anforderungen
im Vergabeprozess besteht.
Schwannecke: „Das Vergaberecht muss sich auf seinen
Hauptzweck konzentrieren die effiziente und wirtschaftliche Beschaffung!“
Positiv ist der durch EU-Recht
vorgegebene
schrittweise
Übergang auf die elektronische
Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses. Dies kann auch
innerhalb der Unternehmen
zur Effizienzsteigerung der Geschäftsprozesse und dem Ausbau der Kapazitäten beitragen.
Nach Ansicht des ZDH muss dieser Übergang aber behutsam
gestaltet werden. Schwannecke: „Die Übergangsfristen zur
vollelektronischen Vergabe bis
Ende 2018 sollten voll ausgeschöpft werden. Es ist ja noch
nicht einmal sichergestellt,
dass überall ein schneller Internetanschluss zur Verfügung
steht.“
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 10
10
HANDWERK AKTUELL
Ausbildung
Warum Sie unbedingt
ausbilden sollten!
Aktuell können bereits viele
Facharbeiterstellen im Handwerk nicht besetzt werden. Dies
führt zu einer hohen Kapazitätsauslastung in vielen Betrieben bis an den Rand des Machbaren. Zukünftig dürfte sich
dies durch rückläufige Nachwuchszahlen noch weiter verschärfen. Dies bedeutet Mitarbeiter (und auch Leihpersonal)
werden auf absehbare Zeit immer knapper und somit auch
teurer werden.
Wenn Auszubildende fehlen
und Gesellen knapp werden,
geht zwangsläufig auch die Zahl
der Führungskräfte (Obermonteure, Meister) zurück und auch
die Übergabe von Betrieben an
geeignete Nachfolger wird dadurch schwieriger.
Neue Zielgruppen
ansprechen
Das Handwerk steht bei den jugendlichen
Schulabgängern
nicht nur im Wettbewerb mit
vielen anderen dualen Ausbildungsberufen. Auch die zunehmende Studienquote ist zu
beachten. Dies führt dazu, dass
neue Zielgruppen ins Auge gefasst werden müssen:
• Schwächere Schüler, die
durch eine Ausbildungsvorbereitung vielleicht erst ausbildungsreif gemacht werden
müssen
• Gezielt auch weibliche Ausbildungsinteressentinnen ansprechen und die Frauenquote steigern
• Ausbildungsinteressenten
aus dem Ausland, die erst
sprachlich gefördert werden
müssen
• Abiturienten und Studienabbrecher, denen der Beruf
bzw. der Arbeitgeber erkennbare Entwicklungsperspektiven bieten muss.
Viele Innungen und Betriebe
gehen mittlerweile aktiv auf die
Schulen zu, um dort über die
Berufsmöglichkeiten im Handwerk zu informieren und Praktikumsplätze zur Berufsorientierung anzubieten. Viele Be-
triebe versuchen mittlerweile
die eigene Attraktivität als Arbeitgeber durch entsprechende Kommunikation über die eigene Webseite und soziale
Netzwerke deutlich zu machen.
Ausbildung trägt zur
Existenzsicherung bei
Ein Betrieb lebt von einem gesunden Verhältnis zwischen der
Größe des Verwaltungsteils und
der Anzahl der produktiven
Stunden, die an Kunden verkauft werden können. Dieses
Gleichgewicht kann durch den
Verlust von Mitarbeitern empfindlich und dauerhaft gestört
werden. Gerade kleinere Betriebe können hierdurch in existenzielle Schwierigkeiten geraten, da über den Arbeitsmarkt
Ersatz nur in wenigen Fällen
zeitnah gefunden werden
kann.
Passgenaue Kompetenz
für spezialisierte Betriebe
Im Rahmen der Ausbildung
werden zukünftige Mitarbeiter
genau mit den Geschäftsfeldern des Betriebs vertraut gemacht und eignen sich alle Fähigkeiten an, die im Betrieb benötigt werden.
Weniger Fehlbesetzungen
Die Ausbildung ermöglicht
durch ein vogeschaltetes Praktikum, die konsequente Nutzung der Probezeit von 6 Monaten und die wirtschaftlich
überschaubaren Personalkosten ein gegenseitiges sorgfältiges Kennenlernen über 3-4
Jahre. Im Vergleich zu einer
Fehlbesetzung einer Fachkraft
ist das wirtschaftliche Risiko
hier deutlich geringer. Es kann
ein sehr viel höheres gegenseitiges Vertrauen aufgebaut
werden.
Weniger Personalwechsel
(Fluktuation)
Nach erfolgreichem Übergang
von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis fühlen
sich Mitarbeiter häufig stärker
an den Betrieb gebunden. Die
Hemmschwelle zum Wechsel
des Arbeitsplatzes wird dadurch angehoben. Dadurch
werden bei Personalwechseln
unvermeidliche Kosten vermieden.
Kurze Einarbeitung nach
der Ausbildung
Nach Abschluss der Ausbildung
kennt der junge Geselle die Firma, die Geschäftsfelder, die
Kunden und die Ansprechpartner im Betrieb genau. Er
braucht nur wenig Zeit, um sich
als vollwertiger Geselle einzufügen.
Geringere Anwerbekosten
Im Vergleich zur Gewinnung
von Fachkräften ist der Aufwand für die Besetzung von
Ausbildungsplätzen geringer
(Stellenanzeigen, Auswahlverfahren).
Hohe Vertrautheit mit
neuen Techniken
Junge Menschen bereichern
das Unternehmen mit neuen
Ideen und einer natürlichen
Einstellung zur Kommunikationstechnik
(Computer,
Smartphone, Tablet Internet,
Social Media). Hier eröffnen sich
neue Möglichkeiten und gegebenenfalls Geschäftsfelder.
Erhalt und Steigerung des
Wissens im Betrieb
Wenn rechtzeitig auf Kündigungen bzw. Ausscheiden aus
Altersgründen reagiert wird,
kann mit wesentlich geringerem Aufwand der Verlust von
Wissen vermieden werden.
Positives Image als
Ausbildungsbetrieb.
Betriebe, die ausbilden, genießen in der Öffentlichkeit häufig
ein besonderes Ansehen.
Berufsbildung
Handwerk wirbt für
„BerufsAbitur“
Bundesbildungsministerin
Prof. Johanna Wanka wurde auf
der Vollversammlung des Deutschen Handwerkskammertages
(DHKT) von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer und
ZDH-Generalsekretär
Holger
Schwannecke begrüßt. Wollseifer wies in seiner Begrüßung
darauf hin, dass knapp 24.000
unbesetzte Ausbildungsplätze
eine wachsende Herausforderung für das Handwerk darstellen. Organisation und Betriebe
werben verstärkt bei jungen
Menschen für die Aus- und Weiterbildungsangebote im Handwerk.
"Hier setzt auch unsere Initiative zur Höheren Berufsbildung
an", so Wollseifer. Das Handwerk wolle attraktive Bildungsund Karrierewege gezielt unterstützen. "Eine erste bundesweite Bildungsmarke soll das
"BerufsAbitur" werden", kündigte Wollseifer an. Mit der Verknüpfung des Gesellenabschlusses mit dem Abitur sollen
leistungsstarke Jugendliche für
das Handwerk gewonnen werden. Ein "gutes Modell", so Bundesbildungsministerin Wanka,
diese Jugendlichen an die Karrieremöglichkeiten im Handwerk heranzuführen, das ihre
volle Unterstützung erfahre.
In ihrem Vortrag sicherte sie
den Handwerksvertretern zu,
sich nach dem Fokus auf die
Förderung der Hochschulen in
den vergangenen Jahren nun
gemeinsam mit dem Handwerk
verstärkt für die berufliche Bildung und deren gesellschaftliche Wertschätzung einzusetzen. Davon zeugen bereits jetzt
zahlreiche Initiativen, etwa die,
die Berufsorientierung stärker
an Gymnasien zu verankern, eine dem Studierenden-BAföG
gleichwertige Aufstiegsfortbildungsförderung für Meisterinnen und Meister zu erreichen
oder die Stärkung der beruflichen Bildungszentren in ihrer
Ausrichtung auf die Anforderungen der Digitalisierung.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 11
11
HANDWERK AKTUELL
Die Betriebsbörse
Betriebsvermittlungen
In der letzten Zeit wurden uns
nachstehend aufgeführte Angebote bekannt. Bei Interesse
wenden Sie sich bitte an die
Handwerkskammer Düsseldorf,
Frau Ute Rübsamen, Telefon
0211/8795-328, Telefax 0211/
8795-334, E-Mail: ruebsamen@
hwk-duesselorf.de.
HWK-A-AN-08073
In Duisburg, 1 A-Lage, ist ein
moderner Damen- und Herren-Friseursalon aus gesundheitlichen Gründen abzugeben.
Sehr guter Kundenstamm. Inkl.
Inventar bestehend aus:
4 Bedienplätzen, 2 Rückwärtswaschbecken, 1 Hairmaster,
Verkaufsbereich,
Rezeption.
Der Salon wurde erst im Februar 2015 frisch renoviert.
HWK-A-AN-03857
Elektrofachgeschäft
mit
Kundendienst für Haushaltsgroßgeräte in Duisburg-Meiderich aus Altersgründen zu
verkaufen. Der seit 1979 bestehende Betrieb weist einen hohen Bekanntheitsgrad und einen erheblichen Privatkundenstamm auf. Eine Einarbeitungsphase wird gerne angeboten.
Fragen zu weiteren Details können in einem persönlichen Gepräch vor Ort geklärt werden.
HWK-A-AN-08048
Friseursalon, Duisburg, in einer beliebten Wohngegend, 85
qm, mit vier Bedienplätzen und
zwei Waschplätzen aus privaten
Gründen abzugeben. Der Salon
wurde im August 2013 komplett renoviert und ist hochwertig ausgestattet. Ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Die Warmmiete für das Ladenlokal beträgt 650 Euro monatlich. Kaufpreis: 30.000 Euro
Verhandlungsbasis.
HWK-A-AN-07842
Friseursalon in DuisburgMitte auf der Hauptstraße aus
gesundheitlichen Problemen
zu verkaufen. Der Kundenstamm besteht aus Lauf- und
Stammkundschaft. Der Salon
verfügt über drei Bedienplät-
ze, zwei Rückwärtswaschbecken, eine Rezeption, Waschmaschine, Climazon, Haube,
Einbauküche und Kosmetikstuhl, Mixecke und allen für einen Friseur üblichen Arbeitsmitteln.
HWK-A-AN-07839
Alteingesessener Friseurbetrieb mit großem Kundenstamm in Duisburg wegen Familienzuwachs abzugeben. Der
Salon wurde vor 3 Jahren komplett renoviert und ist hochwertig ausgestattet. Er verfügt
über 7 Bedienplätze, eine MixEcke sowie einen Aufenthaltsraum und 2 Kellerräume. Der
Salon ist verkehrsgünstig gelegen und verfügt über ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten. Die Warmmiete incl.
Nebenkosten beträgt 533 Euro.
HWK-A-153
In Duisburg-Meiderich ist ein
seit ca. 50 Jahren bestehender
Damen- und Herrenfriseursalon ab sofort zu vermieten,
auch für andere Gewerbe denkbar. Ca. 120 qm, es entstehen
keine weiteren Kosten für Kundenstamm etc., das bestehende Inventar kann auf Wunsch
genutzt werden. Der Salon befindet sich in zentraler Lage,
gute Verkehrsanbindung, Parkplätze
kostenfrei,
großes
Schaufenster. Von der Fläche
her kann der Salon z. B. um einen Kosmetikbereich erweitert
werden. Ideal für junge Friseurmeister oder/und die erste
Selbständigkeit.
HWK-A-AN-07848
Standort: Duisburg. 34 Jahre
selbständiger Arbeit des Geschäftsführers in der Fensterund Türentechnik haben zu
einer Spezialisierung im Fenster- und Türen-Wartungsbereich geführt. Das besondere
„Know-how“ ist der eine Teil
des Betriebskapitals. Den anderen Teil bildet ein Kontingent von ca. 780 zufriedenen
Kunden, zum Teil im Immobilien- und Hausverwaltungsbereich. Der Käufer unseres Be-
triebes wird unseren Dauerkunden persönlich vorgestellt,
sorgsam eingeführt, in die in
langen Jahren erworbenen
technischen Kenntnisse eingewiesen und bis zu sechs Monate bei Bedarf betreut. Alle Kunden werden von uns gesondert angeschrieben und auf
diese Weise zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unserem Nachfolger motiviert. Bestehende Aufträge und noch
mittelfristig
abzuwickelnde
Aufträge
(Auftragsvorlauf)
können gerne übernommen
werden.
HWK-A-AN-07889
Hier steht ein alteingesessener
Kfz-Meisterbetrieb mit angeschlossenem Reifenhandel in
Duisburg zum Verkauf. Der
Betrieb besteht seit 20 Jahren
erfolgreich am Markt und verfügt über eine große Stammkundschaft. Das Unternehmen
liegt an einer stark frequentierten Hauptstraße. Die Autobahn
ist innerhalb weniger Minuten
zu erreichen. Der Betrieb ist
komplett eingerichtet: Maschinen, Werkzeug, EDV etc. sind
komplett vorhanden, so dass ei-
ne sofortige Weiterführung
durch den neuen Inhaber möglich ist.
HWK-A-AN-02616
Elektroinstallationsbetrieb
im Gewerbegebiet DuisburgMeiderich aus gesundheitlichen Gründen des Inhabers an
einen Existenzgründer ganz
oder teilweise zu vermieten
mit der Option zum späteren
Erwerb der Immobilie (nach ca.
5 Jahren), wobei die bereits gezahlte Miete vom vorher festgelegten Kaufpreis abgezogen
wird. Die Miete ist also nicht
unwiederbringlich
verloren,
sondern in die Zukunft investiert. Die ges. Nutzfläche beträgt ca. 960 qm bestehend
aus 2 Wohnungen à 125 qm
und 70 qm (erweiterbar um 30
qm), ein Ladenlokal von 230
qm, Werkhalle von 86 qm zuzüglich 86 qm Büroräume, 230
qm teilweise befahrender Kellerräume und ca. 250 qm Freifläche. Geeignet für alle Branchen, universell nutzbar für
Handel Dienstleistung oder
Handwerk. Alles weitere ist
Verhandlungssache.
Infrastrukturfinanzierung
Wollseifer mahnt Mittelstandsgerechtigkeit an
Bundesinfrastrukturminister
Alexander Dobrindt unterstrich gegenüber Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer und ZDH-Generalsekretär
Holger Schwannecke die Bedeutung des Handwerks als
dem eigentlichen Wohlstandsmotor Deutschlands. Wachstums- und Investitionsvoraussetzungen für den Mittelstand
müssten wieder stärker in den
Fokus der Politik rücken. Auf
der Vollversammlung des Unternehmerverbandes
Deutsches Handwerk (UDH) dankte
er dem Handwerk zudem für
seine konstruktive Haltung zur
Nutzerfinanzierung von Verkehrswegen.
Wollseifer kritisierte die immer
stärkere Regulierung, da das
Handwerk im Gelegenheitsund Baustellenverkehr wie
Speditionsunternehmen mit
Berufskraftfahrern behandelt
wird. Bundesminister Dobrindt
sagte zu, hiergegen gemeinsam mit dem Handwerk bei der
EU-Kommission in Brüssel vorzugehen.
Angemahnt wurde von Seiten
des Handwerks ein schnellerer
Ausbau von digitalen Datenautobahnen. "Das Handwerk in
der Region darf nicht von der
Zukunft abgehängt werden",
forderte Wollseifer.
Ein weiterer Diskussionspunkt,
der auch künftige Gespräche
dominieren wird, ist die Vergabepraxis bei großen Infrastrukturprojekten.
ÖPP-Projekte
dürfen nicht zu Lasten einer
gerechten Behandlung des
Mittelstandes gehen, forderte
Wollseifer von Bundesminister
Dobrindt.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 12
12
HANDWERK AKTUELL
Beratung
Projekt
„Passgenaue Besetzung“
Das Wort Fachkräftemangel ist in
aller Munde: Viele Mitarbeiter
scheiden altersbedingt aus dem
Arbeitsleben aus. Dem gegenüber stehen weniger junge Menschen, die qualifiziert sind. Hinzu
kommt: Kleine und mittlere Unternehmen haben oft nicht die
Ressourcen, um eine erfolgsversprechende Besetzung von Ausbildungsstellen vorzunehmen.
Zudem stehen sie in Konkurrenz
zu großen Unternehmen. Leistungsstarke Auszubildende als
Nachwuchs für den eigenen
Handwerksbetrieb zu finden,
wird daher oftmals zur Herausforderung.
Kleine und mittlere Unternehmen, die gerne ausbilden möchten, aber nicht den geeigneten
Bewerber finden, bekommen
jetzt Unterstützung durch die
Handwerkskammer Düsseldorf.
Die Handwerkskammer beteiligt
sich an dem bundesweiten Projekt „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von kleinen und
mittleren Unternehmen bei der
passgenauen Besetzung von
Ausbildungsplätzen sowie bei der
Integration von ausländischen
Fachkräften“. Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Handwerkskammer gibt Hilfestellungen zu folgenden Themen:
• Wie können Sie freie Ausbildungsplätze erfolgreich besetzen?
• Inwiefern sind Studienabbrecher geeignete Auszubildende?
• Wie können motivierte, junge
Erwachsene aus dem (europäischen) Ausland oder erfahrene
ausländische Fachkräfte optimal in Ihren Betrieb integriert
werden?
Konkret unterstützt die Handwerkskammer im gesamten Re-
krutierungsprozess. Sie ermittelt den Bedarf an Azubis in den
Betrieben, erstellt Anforderungsprofile für Auszubildende
und hilft bei der Suche nach geeigneten
Nachwuchskräften.
Dazu ermittelt die Handwerkskammer passende Bewerber/
innen und führt Auswahlgespräche und Einstufungstests durch.
Die Handwerkskammer übernimmt eine erste Vorauswahl
und begleitet auf Wunsch beim
Abschluss eines Lehrvertrages.
Ebenso bietet sie Unterstützung
bei der Integration von ausländischen Auszubildenden und Arbeitskräften und berät hinsichtlich der Schaffung einer betrieblichen Willkommenskultur.
Welchen Nutzen haben die
Betriebe von diesem Angebot?
Mit der Unterstützung der Handwerkskammer sparen die Unternehmen Zeit und Geld. Sie vermeiden Fehlbesetzungen und
reduzieren die Abbrecherquote.
Zudem wird der Fachkräftenachwuchs im jeweiligen Gewerk gesichert.
Weitere Informationen
und Anfragen an Nadine
Rosenau unter:
Telefon: +492118795-607
Telefax: +492118795-602
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.hwkduesseldorf.de
In eigener Sache
Handwerk und 25 Jahre
deutsche Einheit
Bereits im Sommer 1990 hat das
Handwerk vorgelebt, wie Wiedervereinigung geht. Im Juni, d.
h. drei Monate vor der staatlichen und politischen Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober, schlossen sich die Handwerkskammern und Fachverbände aus der damaligen DDR
mit ihren West-Pendants zusammen. Durch die anschließende
gesamtdeutsche Geltung der
Handwerksordnung war die Einheit des Handwerks frühzeitig
vollzogen. Ein wichtiger Grundstein zum Aufbau marktwirtschaftlicher und mittelständischer Strukturen zur ökonomischen, zur kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in
Ostdeutschland war damit gelegt.
Das Handwerk hat in den folgenden 25 Jahren maßgeblich zum
wirtschaftlichen Wiederaufbau
mit einer gelebten Sozialen
Marktwirtschaft beigetragen. Es
erwies sich als Stabilitätsanker
und tragende Säule im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel. Möglich
wurde dies, weil im Handwerk
von Anfang an die Einheit gelebt
wurde - ganz im Sinne „Ein Handwerk. Eine Stimme“. Dieses Leitmotiv der Einheit und der Gemeinsamkeit fand in vielerlei Hin-
sicht Anwendung: in Ost und
West, in Kammern und Verbänden, im Haupt- und Ehrenamt.
Und vor allem die Betriebe haben
zur Entwicklung des Landes beigetragen: Städte wurden saniert.
Infrastruktur erneuert, kulturelles Erbe erhalten. Das Handwerk
hat sich zu dem entwickelt, was
es heute ist: „Die Wirtschaftsmacht. Von Nebenan.“
Das Handwerk ist einer der vielseitigsten und innovativsten
Wirtschaftsbereiche Deutschlands. Eine Million kleiner und
mittlerer Betriebe mit 5,3 Mio.
Beschäftigten bieten ein breites,
differenziertes und qualitativ
hochwertiges Angebot an Waren
und Dienstleistungen an. Das
Handwerk lebt von der hochwertigen beruflichen Qualifikation
seiner Unternehmer und Mitarbeiter. Mit einer Ausbildungsquote von 8 Prozent - mehr als
doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft - engagiert sich
das Handwerk vorbildlich für die
Zukunft junger Menschen. Voraussetzung dafür ist ein transparenter und verlässlicher Ordnungsrahmen, eine effiziente
Selbstverwaltung, klare Qualifikationsanforderungen sowie der
Meisterbrief, der die hohe Qualifikation der Betriebsinhaber sicherstellt.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 13
13
HANDWERK AKTUELL
Freisprechung
Oktoberfeststimmung bei Freisprechungsfeier
17 Azubis haben es geschafft
Den Abschluss ihrer Ausbildung zum Gebäudereiniger haben 17 Azubis beendet.
Ende August wurde das ausgiebig mit einem Oktoberfest und Lehrern und Sponsoren gefeiert.
Oktoberfest in Gelsenkirchen –
und das am Freitag, dem 28.
August! Gefeiert wurde die Freisprechung von 17 Auszubildenden, die nach dem dritten Lehrjahr erfolgreich ihre Gesellenprüfung bestanden haben.
Das Fest fand in einem passenden Umfeld statt. Bei warmem
Sommerwetter konnte man in
der freien Natur an Holzbänken
und Holztischen sitzen. Blauweiße Bayernfahnen, bayerische Blasmusik, hervorragende
Schweinshaxen,
gebratene
Hendl, Sauerkraut, Weizenbier
aus Bayern, nette Leute und gute Stimmung. Das war der Rahmen für eine gelungene Festveranstaltung.
Nicht zu vergessen: Es gab die
Möglichkeit zum Holzwettsägen und Wettnageln. Natürlich
kamen auch das persönliche
Gespräch und der Austausch
unter Kollegen nicht zu kurz.
Die überbetriebliche Ausbildungsstelle hat zur Zeit drei
Klassenjahrgänge mit ca. 450
Azubis, die alle den Beruf Gebäudereiniger erlernen. In der
überbetrieblichen
Lehrwerkstatt bekommen Auszubildende vor allem die Fähigkeiten
vermittelt, die im eigenen Betrieb auftragsbedingt manchmal zu kurz kommen. Seit 1978
wurden ca. 10.000 Auszubildende in der überbetrieblichen
Lehrwerkstatt der Gebäudereiniger-Innung Essen extern geschult. Die Hauptaufgabe der
Lehrwerkstatt besteht in der
Durchführung von Lehrgängen
zur Anpassung der technischen
Entwicklung sowie in der Schulung von Tätigkeiten, die oft
nicht oder nur teilweise im eigenen Ausbildungsbetrieb eingeübt werden können. Dabei
erfolgt die Erstellung der Lehrpläne durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks in Zusammenarbeit mit dem HeinzPiest-Institut. Geschult werden
die Auszubildenden folgender
Innungen: Bonn, Düsseldorf,
Duisburg, Essen/Mülheim/Oberhausen, Gelsenkirchen, Köln/
Aachen, Mittlerer Niederrhein,
Remscheid und Wuppertal.
Folgende Azubis erhielten den Gesellenbrief
überreicht:
Marvin Alabas (Firma Cleaners, Oberhausen)
Daniel Berlin (Firma Dieter Hoffmann, Voerde)
Dennis Börger (Firma R. Weber, Duisburg)
Daniel Cicu (Firma Katzke, Mülheim)
Jannik Derdau (Firma R. Weber, Duisburg)
Andre Feller (Firma Aktiv-plus, Geldern)
Vanessa Giwjorra (Firma Niederberger, Duisburg)
Marco Grassmann (Firma R. Weber, Duisburg)
Christian Großeloser (Firma Facilitymanagement, Oberhausen)
Kevin Hoghe (Firma DB Services, Essen)
Mandy Hövel (Firma GEWA, Oberhausen)
Melanie Hutny (Firma IR-Service, Neukirchen-Vluyn)
Chuck Jochmann (Firma HP-Service, Oberhausen)
Alexander Miertz (Firma I-Punkt, Wachtendonk)
Nico Röder (Firma R. Weber, Duisburg)
Philip Schlangen (Firma Aktiv-plus, Geldern)
Sabrina Steppen (Firma DB Services, Essen)
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 14
14
HANDWERK AKTUELL
Ausschreibungen
Mittelstandsgerechte
Auftragsvergabe in der
Stadt Duisburg
Am 30.09.2015 fand im Duisburger Rathaus ein Gespräch
zur mittelstandsgerechten Auftragsvergabe statt. Dr. Daniela
Lesmeister, die Beigeordnete
für Recht und Sicherheit, Oberbürgermeister Sören Link, Thomas Lauterbach vom Rechtsamt,
Kreishandwerksmeister
Dipl.-Ing. Lothar Hellmann,
Hauptgeschäftsführer Stefan
Piel sowie Herr Michael Rüscher
von der IHK diskutierten Möglichkeiten, kleine und mittelständische Unternehmen vor
Ort besser bei Ausschreibungen
einzubinden.
Die Stadt Duisburg stellte dazu
ein Konzept vor, was sie bei der
Beratungsgesellschaft Hogan &
Lovells in Auftrag gegeben hatte. Im Wesentlichen stellt das
Konzept Folgendes fest:
• Öffentliche Aufträge sind
grundsätzlich losweise zu vergeben
- Sowohl in der Menge aufgeteilt (Teillos) als auch getrennt nach Art- und Fachgebiet (Fachlos).
• Ausnahmen nur, wenn Losvergabe technisch oder wirtschaftlich unzumutbar.
• Die zu beschaffende Leistung
soll grundsätzlich konstruktiv
und nicht funktional beschrieben werden.
- Planungsaufwand/Konzeption belasten KMU regelmä-
ßig stärker und halten von
Teilnahme ab.
- Ein umfassendes Leistungsverzeichnis ist daher vorzuziehen.
• Sofern der Auftragsgegenstand es zulässt, sollen
auch qualitative Anforderungen in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden.
- Das Kriterium der „Serviceund Wartungsbereitschaft“
ermöglicht auf der Ebene
des Zuschlags etwa die Bepunktung einer „schnellen
Reaktionszeit im Eilfall“ oder
eines „effektiven und fachgerechten Service“.
- Dies kommt den lokalen Unternehmen entgegen.
• Öffentliche Aufträge, die einen Netto-Auftragswert von
100.000,00 EUR nicht überschreiten, müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, sondern können wahlweise beschränkt ausgeschrieben oder freihändig
vergeben werden. Bauleistungen können überdies sogar bis zu einem Netto-Auftragswert von 1.000.000,00
EUR beschränkt ausgeschrieben werden.
- KMU sind in diesen Fällen bei
der Angebotsaufforderung
angemessen zu berücksichtigen.
Versicherungsschutz
mit klarem Profil
amBrunnen.de
• Sicherheitsleistungen
sind
auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
- Höchstgrenze für die Vertragserfüllung sind 5 % des
Auftragswertes. Für die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen im Baubereich 3 %.
• Unterhalb bestimmter Auftragswerte ist grundsätzlich
auf die Stellung von Sicherheiten zu verzichten.
- Bei Bauleistungen unterhalb
eines Netto-Auftragswertes
von 250.000,00 EUR sowie
bei beschränkten und freihändigen Vergaben.
- Bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines
Netto-Auftragswertes von
100.000,00 EUR.
• Eignungsnachweise sind auf
das nötige Maß zu beschränken.
- Bei Netto-Auftragswerten
unterhalb von 100.000,00
EUR soll regelmäßig von Eigenerklärungen der Unternehmen Gebrauch gemacht
werden; unterhalb von
50.000,00 EUR ist sogar ausschließlich auf Eigenerklärungen zurückzugreifen.
- Referenzen sind nur zu fordern, soweit diese für das
Beschaffungsvorhaben erforderlich sind.
- Im Baubereich genügt der
Nachweis des Meistertitels
oder einer gleichwertigen
Qualifikation.
UDH
Unternehmerverband
Deutsches Handwerk
Am 01.10.2015 wurde Kreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Lothar Hellmann als Mitglied in den
Vorstand des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk
gewählt. Die Zentralfachverbände des Deutschen Handwerks
bilden gemeinsam den Unternehmerverband
Deutsches
Handwerk (kurz: UDH). Der UDH
hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen,
wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden
Mitgliedsverbände zu vertreten.
Wir gratulieren Herrn Hellmann
zu dieser Wahl.
Wir gratulieren
Zur bestandenen
Meisterprüfung im
August 2015
Alexander Grötzinger, Kastanienstr. 1 H, 47447 Moers, geb.
am 13.10.1977 in Duschanbe,
Straßenbauer.
Vitali Filbert, Lüneburger Str.
39, 47167 Duisburg, geb. am
19.11.1978 in Nowosibirsk, Karosserie- und Fahrzeugbauer.
Andreas Küpper, Berglehne
82, 47279 Duisburg, geb. am
27.03.1971 in Duisburg, Karosserie- und Fahrzeugbauer.
Sebastian Richau, Großenbaumer Allee 175, 47269 Duisburg,
geb. am 16.08.1983 in Lomza,
Karosserie- und Fahrzeugbauer.
Daniel Zank, Röttgersbachstr.
72, 47169 Duisburg, geb. am
13.08.1985, in Duisburg, Ka-
rosserie- und Fahrzeugbauer.
Philipp Adrian Buschmann,
Weissdornstr. 72, 47269 Duisburg, geb. am 02.04.1990 in
Oberhausen, Feinwerkmechaniker.
Onur Akgün, Behringstr. M35,
47229 Duisburg, geb. am
21.11.1988 in Duisburg, Kraftfahrzeugtechnike.
Christian Schulz, Schelmenweg 9, 47229 Duisburg, geb. am
26.12.1983 in Lübbecke, Fleischer.
Sascha Scherer, Beekstr. 68,
47051 Duisburg, geb. am
08.10.1974 in Duisburg, Zahntechniker.
Sebastian Klösel, Kantstr. 40,
47179 Duisburg, geb. am
16.03.1989 in Hindenburg, Gebäudereiniger.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 15
15
HANDWERK AKTUELL
Steuern
Erbschaftsteuer:
Mehr Bürokratie
Die gesetzliche Neuregelung
zur Besteuerung von Firmenerben wurde Anfang Juli im Bundeskabinett beschlossen. Auch
wenn die meisten Nachfolger
weiterhin verschont bleiben
sollen, werden die Belastungen
für Handwerksbetriebe nicht
weniger. Eigentlich hat die Bundesregierung noch bis Mitte
2016 Zeit, die Besteuerung von
Erbschaften und Schenkungen
an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) vom Dezember 2014 anzupassen. Auslöser für das Urteil war, dass die
steuerliche Verschonung von
Firmenerben überhandnahm.
Betrieben mit weniger als 20
Mitarbeitern - also rund 95 Prozent aller deutschen Unternehmen - erteilte die alte Gesetzeslage quasi einen Freibrief. Sie
waren mehr oder weniger von
der Erbschaftsteuer befreit. Da
dies eine unzulässige Benachteiligung von Erben privaten
Vermögens darstellte, muss
nun verfassungsrechtlich bedingt zurückgerudert werden.
Mindestlohnsumme als
entscheidendes Kriterium
Für Betriebe ab 20 Mitarbeitern
galt bisher: Wer wenig oder gar
keine Erbschaftsteuer bezahlen
möchte, musste sich verpflichten, dass durch Schenkung
oder Erbe erhaltene Unternehmen über eine bestimmte Zeit
weiterzuführen und dabei den
Personalbestand nicht drastisch zurückzufahren. Der entsprechende Nachweis ist über
die sogenannte Mindestlohnsumme zu erbringen (Lohnsummennachweis). Mit dem
viel debattierten gesetzlichen
Mindestlohn hat diese nichts zu
tun, vielmehr handelt es sich
um aufsummierte Lohnkosten.
Wer beispielsweise vollständig
von der Erbschaftsteuer verschont bleiben will, muss über
sieben Jahre hinweg 700 Prozent Lohnsumme nachweisen.
Grob gesprochen: Er muss seinen Personalbestand über sieben Jahre halten.
Nur Kleinstbetriebe
müssen keinen Lohnsummennachweis
erbringen
Nach dem BVG-Urteil müssen
künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern den Lohnsummennachweis
erbringen.
Dieser Vorgabe entsprechend
sieht der jüngste Kabinettsentwurf vor, dass nur noch Betriebe
bis drei Mitarbeiter ausgeklammert werden. Für Betriebe von
vier bis zehn sowie von elf bis 15
Mitarbeitern sind abgeschwächte Lohnsummenregeln vorgesehen. Wenig erfreulich ist aus
Sicht des Handwerks, dass Teilzeitkräfte voll gezählt werden.
Bis zu einem Betriebsvermögen
von 26 Millionen soll ein Erbe
weiterhin verschont werden,
wenn er das Unternehmen lange
genug weiterführt und die Arbeitsplätze erhält. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt die im Kabinettsentwurf definierte Sichtweise
sogar bei 52 Millionen Euro.
Bei drohendem
Liquiditätsentzug
Befürfnisprüfung
beantragen
Wer höherwertige Betriebe erbt
oder geschenkt bekommt, ist
von der Neuregelung deutlich
stärker betroffen. Aber auch
hier wird es ein kleines Hintertürchen geben: Droht durch die
Steuerzahlung ein zu hoher Liquiditätsentzug im Unternehmen, kann eine Bedürfnisprüfung durchgeführt werden.
Problematisch ist dabei allerdings, dass bei der Liquiditätsbewertung auch das Privatvermögen des Nachfolgers bis zur
Hälfte herangezogen werden
soll. Auch wenn das Gesetz noch
nicht verabschiedet ist, steht
fest: Vor allem die Erschaftsteuerverschonung größerer Betriebe wird deutlich abgeschwächt.
Auch für kleinere
Handwerksbetriebe hat
das Gesetz Tücken
Aber auch für die Nachfolger in
kleinen bis mittleren Handwerksbetrieben wird durch die
bevorstehende Gesetzesänderung nichts besser. Sie können
zwar weiterhin komplett von
der Erbschaftsteuer verschont
bleiben, müssen dafür aber einen höheren bürokratischen
Aufwand betreiben. Problematisch wird es vor allem, wenn
Mitarbeiter das Unternehmen
verlassen und kein geeigneter
Ersatz gefunden wird. Vom
Fachrkäftemangel betroffene
Betriebserben, die in der Folge
ihre Lohnsumme nicht halten
können, würden somit zusätzlich bestraft.
Tipp:
Betrieb möglichst vor der
Gesetzesverabschiedung
übertragen
Aufgrund der bevorstehenden
Gesetzesverabschiedung zur
Erbschaftsteuer sollten zur
Übertragung
anstehende
Handwerksbetriebe lieber heute als morgen ihren Steuerberater und einen Notar kontaktieren. Denn um auch zukünftig von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, werden Betriebe ab vier Mitarbeitern deutlich
mehr Bürokratie stemmen
müssen.
Recht
Verjährungsfristen zum
Jahresende
Zum Jahresende sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Sie
noch zum 31.12.2015 verjährende Vergütungsansprüche
ausstehen haben.
Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Werkleistungen beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem die geltend
gemachten Ansprüche entstanden sind. Ein Anspruch gilt
als entstanden, wenn er vom
Gläubiger gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies ist bei Vergütungsansprüchen der Zeitpunkt, in dem die Fälligkeit eingetreten ist. Sofern Sie im Rahmen von BGB-Werkverträgen
gearbeitet haben, ist dies der
Zeitpunkt der Abnahme. Sollten
Sie jedoch vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart haben, so wird der Anspruch auf
Vergütung erst spätestens zwei
Monate nach Abnahme und Zugang der Schlußrechnung fällig
(vgl. § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B).
Vergütungsansprüche
aus
Werkverträgen verjähren am
31.12.2015, wenn die Forderung im Jahre 2012 fällig geworden ist.
Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen drohen,
so kann die Verjährung durch
bestimmte Handlungen gehemmt werden.
Die Hemmung hat zur Folge,
dass der Zeitraum, während-
dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird (§
209 BGB).
Die Verjährung kann gehemmt
werden, zum Beispiel durch
• Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem ein Vertragspartner
die Fortsetzung der Verhandlung verweigert (§ 203 BGB)
• Klageerhebung
• Zustellung eines Mahnbescheides
• Prozessaufrechnung
• Streitverkündung
• Zustellung des Antrages auf
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
• Anmeldung des Anspruches
im Insolvenzverfahren (§ 204
BGB)
Gemäss § 212 BGB beginnt die
Verjährung erneut, wenn
• der Schuldner gegenüber
dem Gläubiger den Anspruch
durch
Abschlagszahlung,
Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder sonst in anderer
Weise anerkennt
• eine gerichtliche oder behördliche
Vollstreckungshandlung
vorgenommen
oder beantragt wird.
Trotz weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung nicht
durch ein einfaches Mahnschreiben unterbrochen.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 16
16
HANDWERK AKTUELL
Sozialversicherung
Sozialversicherungswerte 2016 (voraussichtlich)
Versicherungs- und Beitragsrecht 2016
Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016
Alte
Bundesländer
Neue
Bundesländer
Bezugsgrößen
(Achtung: Zur KV und PV gilt für die neuen Bundesländer stets die
Bezugsgröße West)
Bezugsgröße – jährlich
Bezugsgröße – monatlich
34.860,00 EUR 30.240,00 EUR
2.905,00 EUR
2.520,00 EUR
Versicherungspflichtgrenzen in der Krankenversicherung
(Jahresarbeitsentgeltgrenze/JAEG)
–
Allgemein1
jährlich 56.250,00 EUR
–
Für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG 2002 privat
Krankenversicherte2
jährlich 50.850,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Kranken- und Pflegeversicherung – jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich
Rentenversicherung (allgemein) – jährlich
Rentenversicherung (allgemein) – monatlich
Knappschaftliche Rentenversicherung – jährlich
Knappschaftliche Rentenversicherung – monatlich
Arbeitslosenversicherung – jährlich
Arbeitslosenversicherung – monatlich
50.850,00 EUR 50.850,00 EUR
4.237,50 EUR
4.237,50 EUR
74.400,00 EUR 64.800,00 EUR
6.200,00 EUR
5.400,00 EUR
91.800,00 EUR 79.800,00 EUR
7.650,00 EUR
6.650,00 EUR
74.400,00 EUR 64.800,00 EUR
6.200,00 EUR
5.400,00 EUR
Geringverdienergrenze (Auszubildende)
(Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die
Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag.)
325,00 EUR
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
450,00 EUR
Gleitzone (Midijob)
450,01 - 850,00 EUR
Faktor F3
Mindestarbeitsentgelte
Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung
Behinderte Menschen, Rentenversicherung
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt (Renten- und
1
2
3
§ 6 Abs. 6 SGB V.
§ 6 Abs. 7 SGB V.
Der Wert steht für 2016 noch nicht fest.
581,00 EUR
581,00 EUR
2.324,00 EUR
2.016,00 EUR
29,05 EUR
25,20 EUR
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 17
17
HANDWERK AKTUELL
Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016
Alte
Bundesländer
Neue
Bundesländer
Arbeitslosenversicherung)
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein
968,33 EUR
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer
1.452,50 EUR
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige
2.178,75 EUR
Regelbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige
4.237,50 EUR
Höchstzuschuss zur KV (freiwillige GKV bzw. PKV) KV-Beitragssatz
= 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag
Personen mit Anspruch auf Krankengeld (Normalfall)
309,34 EUR
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. Altersteilzeit)
296,63 EUR
Höchstzuschuss zur PV (freiwillige GKV und PKV)
– bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,175 %
der mtl. BBG)
49,79 EUR
– nur Bundesland Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (0,675 % der mtl.
BBG)
28,60 EUR
Studentenbeitrag, monatlich
(in der KVdS pflichtversicherte Studenten bzw. Praktikanten)
Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag, bundesweit)
61,01 EUR
Pflegeversicherung ohne PV-Zuschlag [Personen vor Vollendung des
23. Lebensjahres oder Personen mit Kind(ern)]
14,03 EUR
Pflegeversicherung mit PV-Zuschlag [Personen ab Vollendung des
23. Lebensjahres ohne Kind(er)]
15,52 EUR
Monatliche Beiträge zur Pflegeversicherung
Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer 4
99,58 EUR
Monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer
186,00 EUR
162,00 EUR
Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmer
1.159,40 EUR
1.009,80 EUR
Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige
543,24 EUR
471,24 EUR
84,15 EUR
84,15 EUR
1.159,40 EUR
1.009,80 EUR
84,15 EUR
84,15 EUR
1.159,40 EUR
1.009,80 EUR
Monatliche Beiträge zur Rentenversicherung
Mindestbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige
Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte
Mindestbemessungsgrundlage in der RV für geringfügig
Beschäftigte
4
Beitragstragung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (außer Sachsen)
Beitragstragung Sachsen: Arbeitgeber 0,675 %, Arbeitnehmer 1,675 %
AN-Anteil ggf. zzgl. Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 %
175,00 EUR
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 18
18
HANDWERK AKTUELL
Voraussichtliche Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2016
Alte
Bundesländer
Neue
Bundesländer
Mindestbeitrag in der RV für geringfügig Beschäftigte
32,73 EUR
Mindestzahlbetrag für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen
in der KV und PV
145,25 EUR
Beitragssätze Sozialversicherung
Krankenversicherung
allgemein: 14,6 %
ermäßigt: 14,0 %
Pflegeversicherung
5
2,35 %
Rentenversicherung allgemein
18,7 %
Rentenversicherung Knappschaft
24,8 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %
individuell nach Satzung der
Kasse/der Minijob-Zentrale6
Umlagen U1 und U2
0,12 %
Insolvenzgeldumlage (U3)
5
6
Ggf. zzgl. AN-Beitragszuschlag 0,25 %.
Umlagesätze der Minijob-Zentrale: U1-Umlage 1,00 % bei 80 % Erstattungssatz; U2-Umlage 0,30 % bei 100 % Erstattungssatz.
Bei den übrigen Krankenkassen weichen die Umlage-Sätze jeweils laut deren Satzung ab und sind ggf. direkt bei der jeweiligen
Krankenkasse zu erfragen.
UnternehmerFrauen
Handwerk
UFH Bundeskongress 2015
in Erfurt
„Heute ist immer der Tag, an dem die Zukunft beginnt“
Unter dem Zitat von Hans Kudszus hatte der UFH-Bundesvorstand das Motto der diesjährigen Tagung am 16. Und 17. Oktober in Erfurt gestellt.
Die Duisburger Unternehmerfrauen Jutta Schmidt und Elke
Pannenbecker waren gemeinsam mit Frauen aus benachbarten Arbeitskreisen in NRW
schon am 15. Oktober angereist
und nahmen bereits am Vorabend der Tagung an einer
Stadtführung teil. „Studienrätin
Frieda Wunderlich“ wusste allerlei Geschichten aus dem Erfurt vergangener Epochen zu
berichten, vor allem, wie es Missetätern „an Kopf und Kragen
ging“. Aber auch Sitten, Gebräuche und die wirtschaftliche
Entwicklung Erfurts im Mittelalter kamen bei dieser kurzweili-
gen und interessanten Führung nicht zu kurz.
Der erste Kongresstag, stand
unter dem Zeichen der Vorträge.
Den Festvortrag „UFH und
Handwerksorganisation – Gemeinsam Zukunft gestalten“
hielt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des
Deutschen Handwerks.
Sowohl Wollseifer als auch seine
Vorredner, Stefan Lobenstein,
Präsident der Handwerkskammer Erfurt und Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Thüringen, begrüßten die Wahl der Stadt Erfurt als
Austragungsort für den Bundeskongress im 25. Jahr der
deutschen Einheit. Wollseifer
verwies auf den Slogan der
Neuer Bundesvorstand v.l.n.r: Dr. Anne Dohle, Margit
Niedermaier, Gudrun Spottke, Heidi Kluth, Birgit Fröhlich
(nicht im Bild Doris Unger)
Imagekampagne
Handwerk
„Wir haben zusammengebaut,
was zusammengehört“, anlässlich des Jahres „25 Jahre deutsche Einheit“.
Der Präsident des Zentralverbands forderte von der Politik
vor allem Gleichwertigkeit in der
Ausbildung. Zurzeit investiert
der Staat jährlich 2 Mrd. Euro für
berufliche Bildung und 20 Mrd.
Euro für akademische Bildung.
Diese Ungleichheit müsse geändert werden. Weiter müsse
die Berufsorientierung verstärkt an den Gymnasien prakti-
ziert und in die Lehrpläne hinein
genommen werden. Das Handwerk strebt ein duales Abitur,
ein Berufsabitur an, ähnlich wie
es in Österreich und der
Schweiz schon erfolgreich
funktioniert.
Wollseifer äußerte sich auch
zum Digitalen Wandel im Handwerk, zur Haftung im Mindestlohngesetz und zur Erbschaftssteuer. „Wir wollen im Handwerk die Chancen und keine
Schulden vererben“, so der Präsident. Er sieht gute Chancen,
den Meisterbrief in Brüssel
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:45 Seite 19
19
HANDWERK AKTUELL
durchzusetzen und äußerte
sich zur Flüchtlingspolitik. Das
Handwerk könne humanitäre
Hilfe leisten durch Integration
in Arbeit. Allerdings sind die offenen Stellen nur bedingt und
nur nach Qualifizierung und
Nachqualifizierung
durch
Flüchtlinge zu besetzen. Er forderte die Politik auf, Regelungen zu finden, nach denen
Wirtschaftsflüchtlinge
Platz
machen müssen für Flüchtlinge, die um Leib und Leben
fürchten.
Die
UFH-Bundesvorsitzende
Heidi Kluth sprach in ihrem
Grußwort allen Unternehmerfrauen aus der Seele, als sie sich
zum Thema Mindestlohngesetz
empörte, „dass gerade wir als
Familienbetriebe unter dem
permanenten Verdacht der
Menschenausbeutung stehen“.
Zum Thema Bürokratieabbau
„Von Bürokratieabbau zu hören
ist das eine, wir alle würden es
gerne auch noch erleben“, so
Kluth.
„Sie sind heute so freundlich.
Geht es Ihnen nicht gut?“ lautete ein kurzweiliger Vortrag von
Prof. Karl Born zum Thema Marketing.
Um im Wettbewerb erfolgreich
zu sein, empfiehlt Prof. Born,
besser und interessanter zu
sein als die Mitbewerber. Dies
beinhaltet, dass man sich permanent über die Konkurrenz
informieren sollte. Zur Kundengewinnung schlug Born vor,
mit „Highlights auf der Dienstleistungsbühne“ zu überraschen.
Gerade Handwerksunternehmen müssen sich vom „Produkt-Kenner“ zum „KundenKenner“ entwickeln, denn „das
Produkt ist nur ein Vehikel, den
Kunden glücklich zu machen“,
so Born. Damit beim Kunden
schneller reagiert werden kann,
empfahl er die Zeit der betrieblichen Arbeitsabläufe zu optimieren.
Eine wichtige Rolle spielt auch
das Firmen-Image. Punkten im
Wettbewerb können Unternehmen, die von ihren Mitarbeitern
verlangen: Wir sind Profis. Als
Vorbild für professionelle Arbeit nannte Born den Artisten
am Trapez. Dieser fokussiert
sich vollkommen auf seine Aufgabe, wenn er seinen Partner
auffängt. Lässt er ihn fallen, ist
er weg – so auch der Kunde.
Schlechte Mitarbeiter belasten
das Image einer Firma. Wenn
Saison- und Aushilfskräfte Kundenkontakt haben, müssen sie
entsprechend weitergebildet
und qualifiziert werden, um das
Niveau der regulären Kräfte zu
erreichen. Denn der Kunde will
immer das Gefühl haben, dass
er individuell behandelt wird.
Sowohl beim Beratungsgespräch, als auch in der Leistungskette des Betriebs ist darauf Wert zu legen, dass alle
Faktoren ein bestimmtes Qualitätsniveau
erreichen.
Eine
Schwäche in einem der Punkte
kann zum K.O.-Kriterium werden. Sagt ein Kunde am Ende
der Auftragsabwicklung „Es war
alles gut, aber über die Rechnungslegung habe ich mich geärgert“, ist das das „Aus“ für den
Gesamteindruck.
Born gab noch Tipps, wie ein
Betrieb seine „Traditionsbotschaft“ besser rüber bringt
und, wie man mit Reklamationen umgeht. Er schloss seinen
Vortrag mit dem Satz
„Nur wenn wir mit uns selbst
klar kommen, kommen wir
auch mit dem Kunden klar“.
Einen weiteren Vortrag gab es
zum Thema „Vereinsrecht – Datenschutz“ mit Rechtsanwalt
Patrick R. Nessler. Auf die Fragen „Was darf ich über die Mitglieder wissen? Was darf ich mit
diesen Informationen machen?“ gab Nessler folgende
Antworten:
Zum Schutz der Mitgliederdaten sind technische und organisatorische Maßnahmen zu
ergreifen, die aber in angemessenem Verhältnis zu dem
angestrebten
Schutzzweck
stehen sollten. Bereits beim
Aufnahmeantrag sollte die Dateneinwilligung extra hervorgehoben werden. Mit der Datenverarbeitung Beauftragte
sind auf das Datengeheimnis
zu verpflichten (Musterformulare). Nessler wies darauf hin,
dass das Datengeheimnis auch
nach Ende der Tätigkeit gilt.
Außerdem gilt der Grundsatz
der Datensparsamkeit. (Nur Daten erheben, die man tatsächlich braucht.) Auch erläuterte
er die rechtlichen Regelungen
zur Aufbewahrung von Mitgliederdaten nach dem Ausscheiden.
Den Abschluss des ersten Kongresstages bildete das Abendprogramm mit der Preisverleihung „Unternehmerfrau im
Handwerk 2015“, mit einem
reichlichen Dinner, mit guten
Gesprächen in geselliger Runde. Begleitet wurde das Programm mit einer außergewöhnlichen Modenschau der
Firma BOCO.
Der Preis „Unternehmerfrau
2015“ ging in der Kategorie
„selbständige Unternehmerin“
an die Schwestern Petra Hauser-Besemer und Christina Besemer, Geschäftsführerinnen
von Besemer Ausbau und Fassade in Kohlberg, Landkreis Esslingen. Sie imponierten die Jury
mit ihren Leistungen, in denen
sie den Stuckateurbetrieb in
den vergangenen 17 Jahren fit
für die Zukunft aufstellt haben.
In der Kategorie „mitarbeitende
Unternehmerfrau im Handwerk“ gewann Marion Windisch
Von Frauen. Für Frauen.
von Dach- und Klettertechnik
Windisch in Hemmingen bei
Hannover den Preis. Sie wurde
ausgezeichnet für ihre Kraftanstrengung, als sie von jetzt auf
gleich den Betrieb alleine managen musste, weil ihr Mann
wegen einer Herzkrankheit länger ausfiel.
Einen Ehrenpreis erhielt Maria
Fleuren, Geschäftsführerin der
Fleuren Elektro-Technik GmbH
in Kleve. Sie war die erste Preisträgerinnen in der Geschichte
der Preisverleihung, die bisher
25-mal stattfand.
Am zweiten Kongresstag fand
die Mitgliederversammlung mit
Neuwahlen statt.
Heidi Kluth aus dem UFH-Landesverband
Niedersachsen
wird dem Bundesverband für
weitere 3 Jahre vorstehen und
darf sich über ein einstimmiges
Ergebnis freuen. Die bisherige
Fortsetzung nächste Seite
Die Unternehmerfrauen
im Handwerk suchen Sie!
Sie sind........ Unternehmerin oder mitarbeitende Familienangehörige?
Sie sind........ engagiert, aktiv, verantwortungsbewusst, zuverlässig?
Sie suchen... nach Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten?
Sie wollen.....netz-werken und sich betrieblich oder persönlich weiter qualifizieren?
Sie streben...nach Führungsverantwortung im Betrieb oder in der
Handwerksorganisation?
Dann sind Sie perfekt für uns!
Perfekt als Mitglied der UnternehmerFrauen im Handwerk.
Lernen Sie uns kennen:
Bei unserem nächsten Treffen und unter
www.ufh-duisburg.de
Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk
Duisburg e.V.
1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03 - 55 33 35
Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,
Tel. 02 03 - 99 63 40, Herr J. Hippler
Nächste Veranstaltungen:
„Und die Schuld kennt deinen Namen“
Emma-Hansen-Krimi-Lesung mit dem Autor Jörg Böhm
Mittwoch, 25. November 2015
19.00 Uhr – Café Richter
Bei Glühwein, Schmalzstulle, Stutenkerl und Co.
„Weihnachten mit allen Sinnen genießen“
Besuch des Weihnachtsmarktes
auf dem Waldhof Schulze Beikel in Borken-Marbeck
Freitag, 11. Dezember 2015
Abfahrt gegen 15.00 Uhr
Anmeldungen an:
Petra Clauß-Klaßen, Tel. 02 03 / 76 02 20
E-Mail: [email protected]
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 20
20
HANDWERK AKTUELL
langjährige Stellvertreterin Cornelia Philipp aus dem Landesverband Hessen stellte sich
nicht mehr zur Wahl, neue stellvertretende Bundesvorsitzende wurde Doris Unger aus dem
Landesverband Bayern, die dort
dem Vorstand angehört. Auch
Schatzmeisterin Beate Roll aus
dem Landesverband Berlin kandidierte nicht mehr, an ihre
Stelle tritt nun Gudrun Spottke
aus dem Landesverband Niedersachsen. Das Amt der Pressesprecherin bleibt in den be-
währten Händen von Margit
Niedermaier aus dem Landesverband Bayern, auf den Posten der Schriftführerin wurde
Birgit Fröhlich aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen
einstimmig
wiedergewählt.
Zwei neue Kassenprüferinnen,
Evelyn Spitzenberg aus dem
Landesverband Thüringen und
Ruth Becht aus dem Landesverband Hessen, komplettieren das UFH-verantwortliche
Team für die kommenden drei
Jahre.
ZDH-Präsident
Hans Peter Wollseifer ist
neues Fördermitglied
Im Rahmen ihres diesjährigen
Bundeskongresses in Erfurt
konnten die UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) ein neues prominentes Mitglied in den
Reihen ihrer offiziellen Förderer begrüßen: Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, ist seit kurzem Fördermitglied des UFH-Bundesverbandes. Weitere persönliche
Fördermitglieder sind ZDH-Geschäftsführer
Karl-Sebastian
Schulte und der ehemalige Geschäftsführer des ZDH, HansJürgen Aberle.
Präsident Wollseifer stellte seine Festrede zum UFH-Bundeskongress unter das Thema „ZDH
und UFH: Gemeinsam Zukunft
gestalten“. Vor rund 200 Teilnehmerinnen und hochrangigen Ehrengästen aus Handwerk
und Politik dankte er den Unternehmerfrauen ausdrücklich
für ihr Engagement und für die
Leistungen, die sie für die Betriebe und das Handwerk erbringen: „Sie übernehmen in
den meisten Familienbetrieben
vielfältige Führungs- und Managementaufgaben und sind
Mit-Chefinnen.“, so Wollseifer.
Damit seien die UFH auf dem
richtigen Weg. Denn es gebe
gute Argumente für weibliche
Karrieren im Handwerk.
Auch Wolfgang Tiefensee, Thüringer Minister für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, zollte den Leistungen der UFH für das Handwerk
hohes Lob. Angesichts der hohen bürokratischen Belastungen der Familienbetriebe verglich er die familienunternehmerische Realität mit permanentem Laufen auf dem Drahtseil. Zugleich forderte er auf:
„Helfen Sie mit, dass wir junge
Leute heranziehen, die sich für
Ihre Unternehmen interessieren! Werben Sie dafür, die Akzeptanz gegenüber dem Unternehmertum zu verbessern!“
An die Schulen richtete er den
Appell, mehr dafür zu tun, um
das Schöpferische in unseren
Kindern zu fördern und sie konstant in Kontakt zur realen Berufswelt zu bringen.
Stefan Lobenstein, Präsident
der Handwerkskammer Erfurt,
fand nur lobende Worte für den
Verband der UFH: „Sie fördern
Frauenpower im Handwerk und
bringen Schwung in die Wirtschaft!“ Zudem seien die Unternehmerfrauen im Handwerk
wichtige Vorbilder für eine familienfreundliche Arbeitswelt
von morgen und ebenso wie
die Männer an der Wertschöpfung in Deutschland beteiligt.
Den konkreten Beweis für diese
Aussagen traten die diesjährigen Preisträgerinnen des Wettbewerbs
„Unternehmerfrau
des Jahres 2015“, zum 25.Mal
ausgelobt von Holzmann Medien, an. „Die diesjährigen Gewinnerinnen, Petra Hauser-Besemer, Christina Besemer und
Marion Windisch, überzeugten
mit ihren Lebensläufen, ihrer
Persönlichkeit, ihren beruflichen Leistungen und ihrer Leidenschaft fürs Handwerk“, so
die
UFH-Bundesvorsitzende
Heidi Kluth.
Der BV UFH als Verband der
weiblichen Führungskräfte im
Handwerk vertritt knapp 6.000
Mitglieder und ist damit einer
der stärksten Frauen-Wirtschaftsverbände in Deutschland.
„Industriekultur bei Nacht“
Fackelführung durch den beleuchteten
Landschaftspark Duisburg -Nord
Am 09. Oktober 2015 trafen sich
14 Unternehmerfrauen und
Partner im Hauptschalthaus des
Landschaftsparks Nord zu einer
Abendführung mit dem Hüttenwerker durch den beleuchteten Park. In geselliger Runde
hatten sich die Teilnehmer bereits zwei Stunden vor der eigentlichen Führung mit herzhaften Gerichten aus der Gastronomie für den Rundgang
gestärkt. Mit Einbruch der Dämmerung setzte die Lichtinszenierung der farblich unterschiedlich
beleuchteten
Schornsteine, Hochöfen, Kräne
und Gebäude im Park ein und
die sehr informative und interessante Führung mit Herrn
Alois Häusler begann.
Der ehemalige Mitarbeiter des
Thyssen-Konzerns wusste nicht
nur von der Geschichte und der
Entwicklung des Kohle- und
Stahlstandorts Duisburg zu berichten, sondern vor allem
auch, wie die Arbeitsabläufe
früher waren. Da auf dem Gelände ja noch einige historische
Maschinen und Gebäude zu besichtigen sind, kann man sich
gut in die Arbeitsbedingungen
aus früheren Zeiten hineindenken. Mit Taschenlampen ausgerüstet, ging es an die Besteigung des Hochofens. Hier erklärte Herr Häusler nicht nur die
alte Technik, sondern nannte
auch Daten und Fakten zu
den Produktionsmengen und
-techniken aus früheren Zeiten
im Vergleich zu den heutigen.
Ein Highlight war die Aussicht
von der obersten Plattform des
Hochofens aus auf den zu Füssen liegenden beleuchteten
Landschaftspark und auf die
nächtliche Skyline Duisburgs
und Umgebung. Beeindruckend auch die Aussicht auf die
Thyssen-Werke in Beeckerwerth und im Hafen Schwelgern und auf die Ruhrchemie in
Oberhausen. Sogar bis zu Kraftwerk Voerde und zum Tetraeder in Bottrop konnte man an
diesem klaren Abendhimmel
schauen.
Nach dem Abstieg vom Hochofen ging die Führung mit
Pechfackeln weiter. Zu den besichtigten Einrichtungen des
ehemaligen Hüttenwerks, die
Fortsetzung auf Seite 22
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 21
21
HANDWERK AKTUELL
Ein gesunder Betrieb braucht gesunde Mitarbeiter.
Welche Krankenkasse unterstützt mich dabei?
Jetzt
wechs
eln!
Profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter vom betrieblichen
Gesundheitsmanagement der IKK classic. Sichern Sie
sich bis zu 2.500 Euro Bonus.
Weitere Informationen unter unserer
kostenlosen IKK-Firmenkundenhotline: 0800 0455 400.
Oder auf www.ikk-classic.de
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 22
22
HANDWERK AKTUELL
zent der Kosten für den Erhalt
des Parks durch Einnahmen erwirtschaftet.
Beispielsweise
durch Vermietung von Räumlichkeiten für kleinere und größere Events und für Großveranstaltungen, die in der riesigen
Halle der ehemaligen Kraftzentrale stattfinden. Durch Outdoor-Veranstaltungen,
das
Sommerkino, durch Gastronomie und Jugendherberge und
… durch Führungen wie die
unsrige.
Eine Veranstaltung, die wohl allen Teilnehmern gefallen hat.
Ein unterhaltsamer, informativer Abend, an dem auch der
Wettergott mitspielte.
UnternehmerFrauen
Handwerk
heute ganz anderen Verwendungszwecken dienen, gehören die alten Erzlagerbunker,
die überwiegend zum Klettergarten umfunktioniert wurden,
der ehemalige Gebläse-Hallenkomplex, in dem Konzerte und
Events stattfinden, der Gasometer, der als größtes europäisches Tauchsportzentrumzentrum bekannt ist, die Gießhalle,
die zu einem Open-Air-Kino
umgebaut wurde.
Zu jeder Station wusste Häusler
interessante oder lustige De-
tails zu berichten. Er schilderte
auch, wie sich der Park entwickelt hat, wie alte Gebäude umgebaut wurden, z. B. in ein Jugendhotel. Er erläuterte, dass
der Park inzwischen international ausgezeichnet wurde, dass
nicht nur die Pflanzenwelt den
Park zurück erobert hat, sondern dass auch eine seltene
Froschart und etliche verschiedene Libellenarten sich hier angesiedelt haben.
Nach seinen Angaben werden
inzwischen etwa fünfzig Pro-
WWW.HANDWERK.DE
Leidenschaft
ist das beste
Werkzeug.
Die Siegerinnen 2015
Bereits zum 25. Mal zeichnet
das Wirtschaftsmagazin ‚handwerk magazin‘ die „Unternehmerfrau im Handwerk“ aus. Das
Besondere an der diesjährigen
Preisverleihung: Es gibt zwei
Siegerinnen in verschiedenen
Kategorien.
Die Schwestern Petra HauserBesemer und Christina Besemer, Geschäftsführerinnen von
Besemer Ausbau und Fassade
GbR in Kohlberg, Landkreis Esslingen, gewinnen den Preis in
der Kategorie „selbständige Unternehmerin“. Marion Windisch
von Dach- und Klettertechnik
Windisch in Hemmingen, Hannover, nimmt den Preis als
„mitarbeitende Unternehmer-
frau im Handwerk“ entgegen.
Die feierliche Preisverleihung
findet auf dem Bundeskongress der Unternehmerfrauen
im Handwerk (UFH) am 16. Oktober in Erfurt statt: „Die diesjährigen Gewinnerinnen, Petra
Hauser-Besemer, Christina Besemer und Marion Windisch,
überzeugten mit ihren Lebensläufen, ihrer Persönlichkeit, ihren beruflichen Leistungen
und ihrer Leidenschaft fürs
Handwerk“, erklärt Heidi Kluth,
Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen und Jury-Mitglied.
Fotos und Videos der Preisträgerinnen 2015 finden Sie auf
www.handwerk-magazin.de
Auszeittage
Wellness Wochenende und„Indian Summer“ im
SEEHOF HOTEL+RESTAURANT Heimbach/Eifel
Ja! – Der Wettergott hatte es
wieder einmal gut mit uns gemeint und bescherte uns Ende
Oktober/Anfang November einen Indian Summer sozusagen
direkt vor der Haustür. Kanada
liegt doch so nah, nämlich unmittelbar an der Rur-Talsperre
und im Nationalpark Eifel, zurzeit der einzige Nationalpark in
NRW und Teil des deutsch-belgischen Naturparks Hohes
Venn – Eifel. Von der Hotelterrasse und aus den Zimmern
hatten wir einen atemberaubenden Ausblick auf den Rursee und die umliegenden bewaldeten Anhöhen, die sich in
leuchtende Gold- und Rottöne
gekleidet
hatten.
Einfach
traumhaft!
Aber dieses Wochenende war
mehr als Relaxen und Abhängen: Schönes, modernes Hotel,
leckeres Essen, tolle Ganz-Körper-Massage und Natur pur, so
oft wir konnten, beispielsweise
bei einer Schiffstour auf dem
Rursee und bei einer Wanderung in den Ort Heimbach. Darüber hinaus erlebten wir eine
einzigartige Führung bei einem
Ausflug auf den Eifel-Höhenrücken, der als NS-Ordensburg
Vogelsang wenigen bekannt
war. Mit Dirk Küsters, einem der
Referenten des Besucherzentrums „internationaler Platz Vogelsang“ informierten wir uns
über ein Stück (traurige) Geschichte Deutschlands. Ein hervorragender Vortrag, zu einem
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 23
23
HANDWERK AKTUELL
emotional tief bewegenden
Hintergrund, der vielen „unter
die Haut“ ging. Küsters bewies
nicht nur sein Fachwissen über
den historischen und politischen Hintergrund der Anlage,
sondern ließ ganz deutlich auch
seine persönliche Haltung und
den gelebten Gegensatz zur nationalsozialistischen
Zielsetzung erkennen.
Die NS-Ordensburg war in ihrem Gesamtumfang als Monumentalobjekt geplant, welches
aber nie vollständig vollendet
wurde (wie so viele Monumentalbauwerke aus dem dritten
Reich, die den Größenwahn des
„Führers“ und seiner Weggefährten erahnen lassen). Inzwischen stehen die meisten Gebäude der Anlage unter Denkmalschutz und sollen zum "Forum Vogelsang" einem Ausstellungs-, Bildungs- und Begegnungszentrum umgewandelt
werden.
Die ehemalige NS-Ordensburg
Vogelsang war neben den Ordensburgen
Crössinsee
in
Pommern und Sonthofen im
Allgäu eine von drei NS-Ordensburgen in Deutschland, in denen politischer Elite-Nachwuchs der NSDAP geschult
wurde. Sie wurde zwischen
1934 und 1936 erbaut. Es entstanden neben dem Hauptgebäude „Burg" mit „Adlerhof“
zehn Unterkunftsgebäude, „Kameradschaftshäuser“ genannt,
für jeweils 50 „Junker", wie die
erwachsenen Schüler im Alter
ab 25 Jahren genannt wurden.
In einem zweiten Bauabschnitt
entstanden weitere vier „Hundertschaftshäuser" als Unterkünfte für die insgesamt vorgesehenen 1.000 „Junker", sowie
Sportanlagen, ein Schwimmbad
und ein Thing-Platz. Neben
dem sportlichen und wehrsportlichen Training an den
Sportstätten fanden in der
„Burg“ Vorträge zur NS-Ideologie und -Propaganda statt.
Nicht mehr gebaut wurde ein
an Monumentalarchitektur angelehntes „Haus des Wissens"
u.a. mit „Ehrenhalle" für die im
gescheiterten
„Hitlerputsch
von 1923“ getöteten Putschisten, einer Bibliothek und einem
Hörsaal mit 1.400 Plätzen.
Ebenso kam es nicht mehr zum
Bau von weiteren geplanten
überdimensionierten Sportanlagen.
Mit Kriegsbeginn 1939 wurden
die Lehrgänge eingestellt, die
„Junker" in die Wehrmacht eingezogen oder in Besatzungsverwaltungen eingesetzt. Es ist
historisch erwiesen, dass „Junker“, die in den Ordensburgen
ausgebildet wurden, später u.a.
den Befehl bekamen, in den besetzten Teilen Osteuropas die
„Eliminierung der geistigen Elite“ des jeweiligen Landes und
die „Massenvernichtung der Juden“ in Gang zu setzen. --Während des Krieges wurde das
Gelände als Wehrmachtstandort und als Schulungsstätte der
Hitlerjugend verwendet. Die
„Hitlerschulen“ galten mit ihrer
zum Abitur führenden Ausbildung von 12- bis 18-jährigen
Jungen als Vorschulen der Ordensburgen.
Im Februar 1945 wurde die
ideologische
Kaderschmiede
von Truppen der US-Armee eingenommen, später an die Briten übergeben.
1950-2005 war das Gelände
Nato-Standort unter Führung
der belgischen Streitkräfte,
welche vorhandene Gebäudeteile u.a. zur Kaserne und einem
Truppenkino umfunktionierten.
Camp Vogelsang, wie es bis Ende 2005 genannt wurde, war
Zentrum eines 43 Quadratkilometer großen Truppenübungsplatzes, dessen Gelände in das
Gebiet des Nationalparks Eifel
integriert ist.
Die Duisburger Unternehmerfrauen nutzten nach der beeindruckenden Führung noch den
sonnigen Nachmittag, und das
im Naturschutzgebiet liegende
Gelände auf eigene Faust zu erkunden.
Ein unvergessliches Wochenende, in vielerlei Hinsicht.
Herzlichen Dank an Petra ClaußKlaßen, die wieder einmal alles
super organisiert hat. Vom Hotel-Arrangement, über die Reisebusgesellschaft bis zum
Großraumtaxi. Sie organisiert
unsere Auszeit-Tage schon seit
Jahren zuverlässig und wahrscheinlich hat sie inzwischen
auch einen „heißen Draht“ zu
„Petrus“, der uns meist mit einem
„goldenen
Oktober“,
manchmal sogar im November
verwöhnt.
Neue
Innungsmitglieder
Daniel Kreß und Turan Gürler, Im Eickelkamp 40, 47169
Duisburg, Maler- und LackiererInnung, am 18.09.2015.
Heike Bomermann, Neudorfer Str. 207, 47057 Duisburg,
Friseur-Innung, am 01.10.2015.
INNOVACON Massivbau GmbH,
Schifferstr. 166, 47059 Duisburg, Baugewerks-Innung, am
13.10.2015.
Raumausstatter-Innung
Peter Piller verstorben
Der Raumausstattermeister Peter Piller, langjähriges Vorstandsmitglied der Raumausstatter-Innung, ist am 11. Oktober 2015 plötzlich und unerwartet verstorben.
1999 wurde der Raumausstattermeister aus Rheinhausen
zum stellvertretenden Obermeister der Innung gewählt.
Auch nach der Fusion mit den
Raumausstatter-Innungen Mülheim und Oberhausen im Jahr
2003 blieb er im Vorstand aktiv.
Im Jahr 2008 übergab er die
Verantwortung an seinen Sohn
Kay Piller, dem jetzigen Obermeister der Raumausstatter-Innung Rhein-Ruhr.
Die Innung betrauert einen
verdienstvollen Kollegen, der
sich kompetent und engagiert
für die Belange des Raumausstatter-Handwerks eingesetzt
hat.
Wir werden dem Verstorbenen
immer ein ehrendes Andenken
bewahren.
Handwerk 11-2015_Handwerk 6/2011 11.11.15 12:46 Seite 24
Sparkassen-Finanzgruppe
Ob Wochenmarkt
oder Weltmarkt:
Für jedes Unternehmen
die passende Lösung.
Der Finanzierungspartner Nr. 1 des Mittelstands.
Regional verankert. International vernetzt.
Unsere Kunden profitieren von kompetenter Beratung: vom Anlagemanagement über die Existenzgründung bis hin zur Nachfolgeregelung.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen gemeinsam mit der Deutschen Leasing,
dem Asset-Finance-Partner der Sparkassen, professionelle Lösungen
für jedes Ihrer Investitionsvorhaben, auch international. Mehr Infos
bei Ihrem Firmenkundenberater oder auf www.sparkasse.de