Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der
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Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Inhaltsverzeichnis Kreis Gütersloh mit den Städten Halle (Westf.) und Schloß Holte-Stukenbrock: Kostenlose und neutrale Energieberatung 2 Stadt Gütersloh: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten 3 Stadt Halle (Westf.): 4 1.) Förderprogramm Baukindergeld 4 2.) Förderprogramm Jung kauft Alt 5 3.) Förderprogramm Klimaschutz 6 Stadt Harsewinkel: Förderprogramm für nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude 7 Gemeinde Herzebrock-Clarholz: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten 8 Stadt Rheda-Wiedenbrück: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten 9 Stadt Rietberg: Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung 10 EWG Elektrizitätsversorgung Werther GmbH: Förderung des Einbaus einer Wärmerückgewinnungsanlage 11 RWE Vertrieb AG: 12 1.) Förderung bei Wärmepumpen-Umstellung 12 2.) Förderung bei Umstellung auf Erdgas 13 Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH: 14 1.) Förderprogramm Solarthermie 14 2.) Förderprogramm SVG – Klimaprogramm 15 T.W.O. Technische Werke Osning GmbH in Halle (Westf.): Förderung bei der Umstellung auf eine Erdgasheizung Seite 1 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter 16 Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Kreis Gütersloh mit Stadt Halle/Westf. und Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Kostenlose und neutrale Energieberatung der Initiative ALTBAUNEU Förderung Die Kosten für eine Energieberatung durch einen neutralen Energieberater werden an drei Standorten bezuschusst. Ziel des Erstberatungsangebotes ist es, Privathaushalten erste Impulse und Entscheidungshilfen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu geben sowie auf intensivere, kostenpflichtige Beratungsprogramme aufmerksam zu machen. Durchgeführt wird die kostenlose und neutrale Erstberatung an folgenden Standorten: Kreishaus Gütersloh Bürgerzentrum Remise in Halle (Westf.) Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock An den drei Standorten werden jeweils an zwei Nachmittagen im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung Beratungsgespräche geführt. Das Gespräch dauert im Regelfall 30 Minuten. Eine Verlängerung auf maximal 60 Minuten kann bei komplexen Anliegen zum Zeitpunkt der Anmeldung vereinbart werden. Alle Privathaushalte im Kreisgebiet können die Energieberatung bei Bedarf in Anspruch nehmen. Konditionen Die Beratungskosten werden zu 100 Prozent vom Kreis Gütersloh, der Stadt Halle/Westf. und der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock übernommen. Der Energieberater rechnet sein Honorar direkt mit dem Kreis und/oder der Stadt ab. Interessenten können sich ohne bürokratischen Aufwand für ein Beratungsgespräch anmelden. Antragstelle/ Anmeldung Einen Beratungstermin im Kreishaus Gütersloh oder in der Remise in Halle (Westf.) vereinbaren Sie direkt mit Energieberater Matthias Starke, Tel.: 0 52 47 - 9 85 98 19, E-Mail: [email protected] Einen Beratungstermin im Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock vereinbaren Sie direkt mit Energieberaterin Bettina Berenbrinker Tel.: 0 52 07 - 92 58 49, E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin beim Kreis Gütersloh: Ursula Thering, Koordinierungsstelle Energie und Klima Tel.: 0 52 41 – 85 27 62 Fax.: 0 52 41 – 85 27 60 E-Mail: [email protected] www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh Hinweis. Des Weiteren bezuschusst der Kreis Gütersloh neutrale Energieberatungen im Rahmen von ALTBAUNEU-Aktionen (z. B. Thermografie plus Energieberatung, Haus-zu-Haus-Beratungswochen, Solar-Beratungsaktion u. a.). Informationen zu aktuell geplanten Aktionen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh oder bei der Ansprechpartnerin des Kreises Gütersloh. Seite 2 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Gütersloh Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten Förderung Investitionskostenzuschuss Förderung baulicher Maßnahmen sowie von Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und an deren Haustechnik zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie und Kohlendioxidemissionen. Konditionen Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Ausschöpfung des gutachtlich ermittelten Energieeinsparpotenzials. Gefördert werden Vorhaben nur dann, wenn die Kohlendioxidminderung durch die beantragten Sanierungsmaßnahmen mindestens 50 % des energieund wärmetechnisch bedingten Kohlendioxidausstoßes vor der Sanierung beträgt. Die maximale Förderhöhe beträgt bei 100%-iger Ausschöpfung des Energieeinsparpotenzials für: Einfamilienhäuser: 2.000,00 Euro Zweifamilienhäuser: 3.000,00 Euro Jede weitere Wohneinheit: zusätzlich 250,00 Euro (die Höchstförderung beträgt 4.750,00 Euro bei Häusern mit 9 und mehr Wohneinheiten). Förderfähig sind Maßnahmen bei Wohngebäuden, die vor dem 01.01.1984 fertig gestellt wurden und im Stadtgebiet Gütersloh liegen. Antragstelle Die Antragsunterlagen, eine Energieberaterliste und ein Merkblatt für die Beantragung von Fördermitteln erhält der Gebäudeeigentümer beim: Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh Eickhoffstraße 33 33330 Gütersloh Ansprechpartner bei der Stadt Gütersloh: Bernd Schüre Tel.: 05241 / 82 2089 Fax: 05241 / 82 3392 E-Mail: [email protected] Internet: www.klimaschutz.guetersloh.de (Suchwort: Antragsunterlagen+Beraterliste) Seite 3 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Halle (Westf.) 1.) Förderprogramm Baukindergeld Förderung Investitionskostenzuschuss Die aktuellen Förderprogramme richten sich vor allem an junge Familien, die in Halle Westfalen ein eigenes Zuhause suchen. Unser Ziel: Neue Einwohner, die unsere Stadt in naher und ferner Zukunft stärken. Stadt Halle fördert Familien, die ein städtisches Grundstück erwerben und darauf ein selbstgenutztes Haus bauen, mit bis zu 9.000 Euro pro Kind. Konditionen Die Gesamthöhe der Förderung hängt von der Kinderzahl ab und auch davon, inwieweit die Darlehensbedingungen der KfW-Förderbank erfüllt werden: 6.000,00 Euro pro Kind gibt es, wenn beim Neubau die technischen Voraussetzungen für ein so genanntes KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV 2009) eingehalten werden. 9.000,00 Euro pro Kind gibt es, wenn ein KfW-Effizienzhaus 40 errichtet wird. Das ergibt bei drei Kindern einen einmaligen Zuschuss von der Stadt Halle in Höhe von bis zu 27.000 Euro. Die Fördersumme wird ausgezahlt, wenn der Nachweis über den erreichten Energieeffizienzstandard Ihres Neubaus bei uns vorliegt. Weitere Informationen zum KfW-Effizienzhaus 40 und 55 erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Antragstelle Stadt Halle (Westf.) Fachbereich 4.2: Umwelt Ravensberger Str. 1 33790 Halle (Westf.) Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.): Stephan Borghoff Tel.: 05201 / 183 136 Fax: 05201 / 183 110 E-Mail: [email protected] Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen) Seite 4 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Halle (Westf.) 2.) Förderprogramm Jung kauft Alt Förderung Investitionskostenzuschuss Gefördert werden können junge Familien mit Kindern, die sich für ein mindestens 20 Jahre altes Wohngebäude (Ein- oder Zweifamilienhaus) in Halle Westfalen interessieren, es erwerben und energetisch aufrüsten wollen. Konditionen Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben will, die 20 Jahre oder älter ist, kann das Programm „Jung kauft Alt“ nutzen. Gefördert werden kann die Anfertigung eines Altbaugutachtens mit Gebäudeenergieausweis (nach§18EnEV) bereits vor dem eigentlichen Kauf –inklusive Ortsbegehung, Bestandsaufnahme mit Empfehlungen zur Modernisierung und Kostenschätzung. Familien mit einem Kind können 600,00 Euro erhalten, für jedes weitere Kind zusätzliche 300,00 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500,00 Euro. Gefördert werden kann der Erwerb eines Altbaus im Wert von bis zu 3.000,00 Euro, Familien mit einem Kind 1.200Euro, für jedes weitere Kind kommen 600,00 Euro hinzu. Kombinationen mit anderen Förderprogrammen der Stadt Halle sind möglich. Gefördert werden können Wärmedämmungsmaßnahmen bei Altbauten und die Installation neuer Heizungsanlagen mit bis zu 5.000,00 Euro, wenn durch die Maßnahmen Energieeinsparungen von über 30 Prozent erreicht werden. Antragstelle Stadt Halle (Westf.) Fachbereich 4.2: Umwelt Ravensberger Str. 1 33790 Halle (Westf.) Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.): Stephan Borghoff Tel.: 05201 / 183 136 Fax: 05201 / 183 110 E-Mail: [email protected] Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen) Seite 5 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Halle (Westf.) 3.) Förderprogramm Klimaschutz Förderung Investitionskostenzuschuss Die Stadt Halle (Westf.) fördert Maßnahmen im Stadtgebiet, die der Energieeinsparung oder der effizienten Energieumwandlung dienen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Besitzer von Altimmobilien in Halle Westfalen können das Förderprogramm „Klimaschutz" nutzen Konditionen Es bietet eine einmalige Förderung bis zu 4.000,00 Euro, wenn Sie Ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand bringen. Für die Heizungssanierung, den Austausch der Fenster und die Dämmung des Daches oder der Außenwände gibt es 5% Baukostenzuschuss, insgesamt max. 2.000 Euro. Wenn am Ende mehr als 25% Energie eingespart werden, gibt es zusätzlich noch einen Bonus von 1.000,00 Euro, bei über 50% sogar 2.000,00 Euro. Grundsätzlich förderfähige Maßnahmen Installation von Heizungsanlagen: mit Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmepumpenanlagen als Hauptheizung, Biomassefeuerungsanlagen Wärmedämmungsmaßnahmen bei Altbauten: Dämmung von Dächern, Außenwänden und Kellerdecken Wärmeschutzverglasungen Förderzuschuss 5 % der Baukosten, maximal 500,00 € 5 % der Baukosten, max. 1.000,00 € 5 % der Baukosten, maximal 500,00 € Sonstige innovative und besonders energieeffiziente Maßnahmen können auch nach Einzelfallentscheidung gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, welche sich im Stadtgebiet der Stadt Halle (Westf.) befinden. Antragstelle Stadt Halle (Westf.) Fachbereich 4.2: Umwelt Ravensberger Str. 1 33790 Halle (Westf.) Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.): Stephan Borghoff Tel.: 05201 / 183 136 Fax: 05201 / 183 110 E-Mail: [email protected] Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen) Seite 6 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Harsewinkel Förderprogramm für nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude Förderung Investitionskostenzuschuss Die Stadt Harsewinkel fördert die Kosten für eine besonders wirkungsvolle nachträgliche Wärmedämmung und für die Erhöhung der Luftdichtheit bestehender Gebäude, um den Verbrauch fossiler Energieträger und die damit verbundenen Emissionen schädlicher Abgase zu senken. Konditionen Gefördert werden nur Maßnahmen an Gebäuden, die im Stadtgebiet Harsewinkels liegen und deren Bauanträge vor 1992 gestellt wurden. Förderfähig sind Verbesserungen des Wärmeschutzes oder der Luftdichtheit nur an solchen Flächen der Gebäudehülle, die bisher schon vorhandenen Wohnraum oder andere regelmäßig beheizte Räume gegen Außenluft, Keller oder Erdreich abgrenzen. Es müssen Kombinationen aus mindestens 2 Maßnahmen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Objekt. Nicht förderfähig sind Flächen um neu hergestellte oder erstmals ausgebaute Räume, da diese ohnehin den gültigen Wärmeschutz-Vorschriften für Neubauten unterliegen. Bevor mit der Maßnahme begonnen wird, muss durch einen Energieberater (Energieberater der Stadt oder der Verbraucherzentrale sowie Architekten und Bauingenieure) die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme durch eine Vor-Ort-Beratung geprüft werden. Anschließend kann ein Antrag auf Fördermittel bei der Zuwendungsgeberin gestellt werden. Nach Förderzusage kann mit der Maßnahme begonnen werden. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte den Richtlinien für dieses Förderprogramm. Antragstelle Auskunft erteilt: Peter Gödde Fachbereich III / Energieberatung Stadt Harsewinkel Tel.: 05247 / 935188 Fax: 05247 / 935170 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-harsewinkel.de Seite 7 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Gemeinde Herzebrock-Clarholz Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten Förderung Investitionskostenzuschuss Gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten im Gemeindegebiet von Herzebrock-Clarholz und deren Haustechnik. Konditionen Förderfähig sind Maßnahmen, die auf Grundlage eines Gutachtens im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ durchgeführt werden, sofern das Wohngebäude vor dem 01. Januar 1984 bezugsfertig erstellt wurde. Der Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beträgt höchstens 222,00 Euro, nicht aber mehr als der Eigenanteil für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ durch einen qualifizierten Energieberater. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von im Gemeindegebiet von Herzebrock-Clarholz liegenden Wohngebäuden bis maximal zwei Wohneinheiten. Gefördert wird maximal ein Wohngebäude pro Eigentümer und Jahr. Antragstelle Gemeinde Herzebrock-Clarholz Fachbereich Planen, Bauen Umwelt Am Rathaus 1 33442 Herzebrock-Clarholz Ansprechpartner bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz: Uwe Schiewe Tel.: 05245 / 444 199 Fax: 05245 / 444 101 E-Mail: [email protected] Internet: www.herzebrock-clarholz.de Seite 8 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Rheda-Wiedenbrück Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten Förderung Investitionskostenzuschuss Gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück und an deren Haustechnik, sofern die Wohngebäude vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig erstellt wurden. Konditionen Förderfähig ist die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen, die gutachterlich im Rahmen einer „Vor-Ort-Beratung“ vorgeschlagen wurden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig maximal 250,00 Euro, jedoch maximal die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Die Förderung wird pro Wohngebäude nur einmal ausgezahlt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück liegenden Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten. Antragstelle Stadt Rheda-Wiedenbrück Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt Rathausplatz 13 33378 Rheda-Wiedenbrück Ansprechpartner bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück: Dorothee Kohlen Tel.: 05242 / 963 234 Fax: 05242 / 963 480 E-Mail: [email protected] Internet: www.rheda-wiedenbrueck.de Seite 9 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Stadt Rietberg Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung Förderung Investitionskostenzuschuss Zuschuss für Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Gefördert werden: die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen die Installation effizienter Wärmepumpen die Installation automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse der nachträgliche Einbau einer Wärmedämmung für Außenwände oder Dachflächen der Austausch der Fenster Konditionen Die Höhe der Förderung beträgt 200,00 Euro je Vorhaben. Die Förderung mehrerer Vorhaben in einem Gebäude ist möglich. Förderfähig sind die Kosten für Investition, Planung und Errichtung, soweit diese in ihrer Summe mindestens 1.500,00 Euro betragen. Gefördert werden nur Vorhaben innerhalb der Stadt Rietberg. Anträge können von natürlichen und juristischen Personen sowie Vereinigungen gestellt werden. Antragstelle Stadt Rietberg Rügenstr. 1 33397 Rietberg Ansprechpartner bei der Stadt Rietberg: Martin Brandis Tel.: 05244 / 905 919 E-Mail: [email protected] Internet: www.rietberg.de Seite 10 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Elektrizitätsversorgung Werther GmbH Förderung des Einbaus einer Wärmerückgewinnungsanlage Förderung Investitionskostenzuschuss Gefördert wird der erstmalige Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage in Neu- und Altbauten. Konditionen Antragsberechtigt sind Kunden der Elektrizitätsversorgung Werther, einem Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bielefeld und der Stadt Werther. Es wird ausschließlich eine Anlage pro Objekt gefördert, auch dann, wenn mehrere Teilanlagen zusammengeschaltet sind. Gefördert werden nur Vorhaben, die vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Die Höhe der Förderung liegt bei 250,00 € /Anlage/Objekt. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der erstmalige Nachweis der Berechnung der Luftwechselrate und die erfolgte Besichtigung der Anlage durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld. Die Anlage muss 12 Monate nach Zuschussbewilligung in Betrieb gegangen sein. Antragstelle Den Zuschussantrag und die Förderbedingungen für dieses Programm erhalten Sie beim Haus der Technik Jahnplatz 5 33602 Bielefeld Ansprechpartner beim Haus der Technik: Volker Thesing Tel.: 0521 / 514756 E-Mail: [email protected] Seite 11 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung RWE Vertrieb AG 1.) Förderung bei Wärmepumpen-Umstellung Förderung Investitionskostenzuschuss Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Wärmepumpenheizung vornehmen. Dies gilt in den Gebieten, in denen die RWE Vertrieb AG die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG vornimmt. Die Erneuerung einer vorhandenen Wärmepumpenheizung wird nicht gefördert. Konditionen Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (Kontingent: max. 250 Anlagen). Gebäudetyp Ein-/Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus 3-5 WE Mehrfamilienhaus 6-11 WE Mehrfamilienhaus > 11 WE Förderbetrag 400,00 € 600,00 € 800,00 € 1.000,00 € Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig. Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum. Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer. Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder RWE das Lieferverhältnis vor Ablauf des o.g. 5-Jahreszeitraumes, ohne dass ein neues Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis mit RWE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der RWE wird mit der endgültigen Beendigung des WärmepumpenStromlieferungsverhältnisses fällig. Die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage muss in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Für die Beantragung der Förderung ist der vollständig ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie des Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung zur Belieferung von Wärmepumpenstrom zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer) erforderlich Einsendeschluss der vollständigen Unterlagen ist der 31. März 2014. Maßgebend ist das Datum des Poststempels Antragstelle Seite 12 von 16 RWE Vertrieb AG Hellweg 12 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 05242 / 951 3406 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung RWE Vertrieb AG 2.) Förderung bei Umstellung auf Erdgas Förderung Investitionskostenzuschuss Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlage vornehmen. Die Erneuerung einer vorhandenen Gasheizung wird nicht gefördert. Konditionen Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (Kontingent: max. 1.000 Anlagen). Gebäudetyp Ein-/Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus 3-5 WE Mehrfamilienhaus 6-11 WE Mehrfamilienhaus > 11WE Förderbetrag 400,00 € 600,00 € 800,00 € 1.000,00 € Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig. Erforderlich ist der Abschluss eines Gaslieferungsvertrages zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum. Gaslieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer. Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder RWE das Erdgaslieferverhältnis vor Ablauf des o.g. 5-Jahreszeitraumes, ohne dass ein neues Gaslieferungsverhältnis mit RWE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der RWE wird mit der endgültigen Beendigung des Erdgaslieferverhältnisses fällig. In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 muss die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt und der Gasbezug aufgenommen sein. Für die Beantragung der Förderung ist der vollständig ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie des Begrüßungsschreibens (Vertragsbestätigung zur Erdgasbelieferung zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer) erforderlich. Einsendeschluss der vollständigen Unterlagen ist der 31. März 2014. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Antragstelle Seite 13 von 16 RWE Vertrieb AG Hellweg 12 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 05242 / 951 3406 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH 1.) Förderprogramm Solarthermie Förderung Investitionskostenzuschuss Mit dem Förderprogramm Solarthermie stellt die SGV auch im Jahr 2013 Fördermittel für 200 solarthermische Anlagen in Versmold zur Verfügung. Unter Solarthermie versteht man die Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung (die „Schwestertechnik" Photovoltaik beschreibt dagegen die Umwandlung von Sonnenenergie in Stromgewinnung). Dabei wird – vereinfacht beschrieben – das Kaltwasser über eine Pumpe durch eine Sonnenkollektor-Anlage geführt. Dort wird das Wasser erhitzt, um es als warmes Brauchwasser nutzen zu können. Die Lebensdauer einer Solarthermie-Anlage liegt bei 20 bis 25 Jahren, der Anschaffungspreis je nach Größe und Ausstattung zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Konditionen Die Zuschusssumme beträgt je Anlage 250 Euro, das Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich demnach auf 50.000 Euro. Antragstelle Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold Link zum Förderprogramm Solarthermie: http://stadtwerke-versmold.de/index.php?id=448 Ansprechpartner: Sebastian Kirchmann Tel.: 05423 / 9519-35 E-Mail: [email protected] Seite 14 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH 2.) Förderprogramm SGV - Klimaprogramm Förderung Investitionskostenzuschuss Die SGV bezuschusst die Einrichtung neuer, erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente Erdgastechnologien verfügen. Förderfähig sind Haus- und Wohnungseigentümer im Erdgasverteilernetz der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH (SGV), die die Umrüstung der eigengenutzen Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine mit Erdgas betriebene BrennwerttechnikHeizungsanlage oder den Einbau einer derartigen Wärmeerzeugungsanlage im Neubau vornehmen. Konditionen Die maximale Gesamtfördersumme im Rahmen des Förderprogramms "SGV- Klimaprogramm – Umstellung von Heizöl oder einem anderen Energieträger auf Erdgas" ist begrenzt. Antragstelle Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold Link zum SGV-Klimaprogramm: http://stadtwerke-versmold.de/index.php?id=553 Ansprechpartner: Sebastian Kirchmann Tel.: 05423 / 9519-35 E-Mail: [email protected] Seite 15 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013 Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung Technische Werke Osning GmbH in Halle (Westf.) Förderung der Umstellung auf eine Erdgasheizung Förderung Investitionskostenzuschuss Gefördert wird die Sanierung einer bestehenden Heizungsanlage mit Wechsel des Brennstoffs zu Erdgas. Konditionen Die Höhe der Förderung beträgt 400,- Euro je Immobilie als einmaliger Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kunden der T.W.O. Das Förderkontingent ist begrenzt. Antragstelle Den Zuschussantrag und die Förderbedingungen für dieses Programm erhalten Sie im TWO-Service-Center und im Internet unter www.two.de Technische Werke Osning GmbH Gartnischer Weg 127 33790 Halle (Westf.) Tel.: 05201 / 858-0 Fax: 05201 / 858-210 Es gibt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieser Förderübersicht. Seite 16 von 16 Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter Stand: 02.09.2013