Merkblatt - Wirtschaftsbund
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Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe Wiedner Hauptstraße 63 | 1040 Wien T + 43 (0)5 90 900DW | F +43 (0)1 504 3613 E [email protected] W www.lebensmittelgewerbe.at Merkblatt Kennzeichnung von „Döner Kebab“ und ähnlichen Erzeugnissen Allgemeines Die Bezeichnung „Döner Kebab/p“, setzt sich aus den türkischen Worten „döner“ = „sich drehend“ und „kebab“=“Röst- oder Grillfleisch“ zusammen. Die alleinigen Angaben „Döner“ oder „Kebab“ sind synonym zur Bezeichung „Döner Kebab“ zu sehen. Österr. Lebensmittelbuch IV. Auflage Codexkapitel B 14 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ Abschnitt A.6.1 (Fleischzubereitungen) – Neufassung A.6.1.1 Döner Kebab/p und ähnliche Fleischzubereitungen Fleisch für die Herstellung von Döner Kebab/p und ähnlichen Fleischzubereitungen wird nicht gepökelt. A.6.1.1.1 Döner Kebab/p, Gyros Für die Herstellung von Döner Kebab/p ohne weitere Bezeichnung (auf traditionelle Art) werden entweder ausschließlich dünne Fleischscheiben auf einen Drehspieß oder dünne Fleischscheiben gemeinsam mit Faschiertem aufgesteckt, wobei der Faschiertes Anteil höchstens 60% beträgt. Es wird grob entsehntes Schaffleisch und/oder grob entsehntes Rind-/Kalbfleisch verwendet, das unter Zusatz von Kochsalz, Gewürzen sowie Zwiebeln, Öl, Milch oder Joghurt, eventuell Eiern oder Eipulver mariniert wird. Für das ggf. verwendete Faschierte gilt Analoges. Separatorenfleisch und weitere Zusätze werden nicht verwendet. Derartige Erzeugnisse können auch als Gyros bezeichnet werden. Produkte mit der Bezeichnung „Gyros“ können jedoch zusätzlich oder ausschließlich Schweinefleisch enthalten. A.6.1.1.2 Döner Kebab/p aus Geflügelfleisch Für die Herstellung von Döner Kebab/p aus Geflügelfleisch werden ausschließlich dünne Fleischscheiben aus Putenfleisch und/oder Hühnerfleisch auf einen Drehspieß aufgesteckt. Es werden ausgelöste Putenoberkeulen, Hühnerkeulen, Putenbrust oder Hühnerfilet verwendet, die unter Zusatz von Kochsalz, Gewürzen sowie Zwiebeln, Öl, Milch oder Joghurt und wasserbindenden Zusätzen oder Zusatzstoffen wie z.B.: Phosphat, Stärke, Sojaeiweiß, Milcheiweiß unter Beigabe von höchstens 15% Wasser mariniert. Der Hautanteil beträgt höchstens 18%. Faschiertes aus Geflügelfleisch und Separatorenfleisch werden nicht verwendet. Die Geflügelart wird der Bezeichnung Döner Kebab/p vorangestellt (z.B.: Puten Döner Kebab, Hühner Döner Kebab) A.6.1.1.3 Faschiertesdrehspieß nach Döner-Kebab/p-Art Faschiertesdrehspieß nach Döner-Kebab/p-Art kann aus Fleisch und Faschiertem aller Fleischsorten (außer Schweinefleisch) mit weiteren Zutaten wie bei A.6.1.1.2 hergestellt werden. Der Faschiertesanteil kann auch mehr als 60 % betragen. Separatorenfleisch wird nicht verwendet. Die Sachbezeichnung „Döner Kebab/p“ mit oder ohne weitere Bezeichnung wird nicht verwendet. -2- Abweichungen Wird von den Herstellungsrichtlinien bzw. Grenzwerten des Österreichischen Lebensmittelbuches abgewichen, darf die Bezeichnung „Döner Kebab/p“ bzw. „Döner Kebab/p Art“ als solche nicht mehr verwendet werden. Es muss eine andere Bezeichnung gewählt werden. Sie sollte es dem Verbraucher (Konsumenten) ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von anderen, ähnlichen Erzeugnissen zu unterscheiden. Eine Abweichung liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: mehr als 18 % Hautanteil mehr als 15% Trinkwasseranteil hackfleischartig zerkleinertem Geflügelfleisch Separatorenfleisch Fleisch anderer Tierarten (z.B.: Schweinefleisch) Angaben auf der Speisekarte Beschreibung der Art des Produktes Beispiele für die SACHBEZEICHNUNG auf der SPEISEKARTE → Döner Kebab/p Codexkonforme Erzeugnisse gemäß A.6.1.1.1 → Puten Döner Kebab/p und A.6.1.1.2 → Hühner Döner Kebab/p → Puten/Hühner Döner Kebab/p Codexkonforme Erzeugnisse gemäß A.6.1.1.3 → Faschiertesdrehspieß nach Döner Kebab/p Art Abweichungen Andere Bezeichnung wählen