Nach 19 Jahren gibt es wieder Tarifverträge für das
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Nach 19 Jahren gibt es wieder Tarifverträge für das
Nach 19 Jahren gibt es wieder Tarifverträge für das Tischlerhandwerk in Sachsen-Anhalt 14.09.2012 | - 5000 Beschäftigte können profitieren - Erhebliche Entgeltsteigerungen - Erstmals Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Absenkung der Arbeitszeit von 42 auf 38,5 Stunden - Angleichung der Arbeitsbedingungen per Stufenplan auf Westniveau Nach 19 Jahren gibt es wieder reguläre Tarifverträge für die rund 5000 Beschäftigten aus etwa 900 Betrieben im Tischlerhandwerk in Sachsen-Anhalt. IG Metall und die Tarifgemeinschaft für das Tischlerhandwerk Ostdeutschland verständigten sich am 12. September in der 6. Verhandlungsrunde in Caputh bei Potsdam auf ein neues Tarifwerk, das eine Erhöhung der Stundenlöhne für Gesellen von 8,93 auf 11,25 Euro, erstmals wieder Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie in einem Stufenplan eine Verkürzung der Arbeitszeit von derzeit 42 auf 38,5 Stunden vorsieht. Für Helfer wurde ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde verankert. Wolfram Schöttle: "Die Tarifflucht der Arbeitgeber ist beendet" Das völlig neue Tarifpaket beinhaltet einen Stufenplan der Einkommen, das ab 1. Oktober 2012 innerhalb der nächsten zwölf Monate für Gesellen von 1 840 auf 1 958 Euro im Monat (11,25 Euro die Stunde) steigt. Die Laufzeit der Einkommensregelung endet September 2014. In einem zeitgemäßen Rahmentarifvertrag wird die Arbeitszeit von derzeit 42 auf 38,5 Stunden bis zum Jahr 2019 bei vollem Lohnausgleich abgesenkt. Innerhalb der Laufzeit wird erstmalig ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 47 Prozent sowie ebenfalls erstmalig ein anteiliges 13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld) in Höhe von 70 Prozent eines Monatseinkommens, beginnend mit je 20 Prozent, eingeführt. Auszubildende erhalten ab Oktober 2012 rund 100 Euro mehr, somit zwischen 460 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 699 Euro im dritten Monat, ab Oktober 2013 zwischen 490 Euro und 744 Euro im Monat. Zum Tarifergebnis sagte Tarifsekretär Wolfram Schöttle, der für die Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verhandelt hat: "Das ist ein guter Tag für das Tischlerhandwerk in Ostdeutschland. Die Beschäftigten hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Reallohnverluste hinnehmen müssen. In keiner anderen Branche war die Lohnentwicklung dermaßen schlecht. Wir mussten eine Menge von dem aufholen, was den Beschäftigten in den vergangenen Jahren verloren gegangen ist. Gleichzeitig durften die Betriebe nicht überfordert werden. Jetzt haben wir eine Lösung gefunden, die beiden Seiten Rechnung trägt." Laut Schöttle ist das Tischlerhandwerk damit zu rechtssicheren Tarifverträgen zurückgekehrt: "Die Tarifflucht der Arbeitgeber ist damit beendet. Ein Tischlergeselle ist wieder etwas wert. Der Tischlerberuf ist mit den jetzt fair geregelten Arbeitsbedingungen wieder attraktiv und zukunftsfähig." Damit endet der seit fast zwei Jahrzehnten dauernde tariflose Zustand. In der gesamten Branche können bis zu 32 000 Beschäftigte in Ostdeutschland in über 6000 Betrieben vom Tarifabschluss profitieren. Hintergrund Die fünf Landesinnungen und Fachverbände für das Tischlerhandwerk hatten die letzten gültigen Tarifverträge mit der damaligen Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK) im Jahr 1993 abgeschlossen, die im Jahr 1999 mit der IG Metall fusionierte. Der Tariflohn lag im Jahr 1996 bei 10,38 Euro, den die Arbeitgeber absenkten. Seit der Fusion der GHK mit der IG Metall hatten die Arbeitgeber im Tischlerhandwerk mit einer "christlichen Gewerkschaft" (GKH) Regelungen zur Absenkung der Einkommen vereinbart bei gleichzeitiger Ausweitung der Arbeitszeit. Bis dahin übliche tarifliche Leistungen wurde völlig abgeschafft. Im Ergebnis hatten die ostdeutschen Tischlermeister die Jahreseinkommen der Beschäftigten um rund 5.000 Euro abgesenkt. Die Gewerkschaftseigenschaft der GKH wurde inzwischen höchstrichterlich vom BAG aberkannt. Sie hatte weder Mitglieder geschweige denn Durchsetzungsmächtigkeit. Alle Tarifverträge wurden als Gefälligkeitsverträge entlarvt und damit unwirksam. Derzeit drohen hohe mehrjährig rückwirkende Nachzahlungen der Sozialkasse für das Baugewerbe, deren allgemeinverbindlicher Tarifvertrag die Beitragspflicht für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in der Bauwirtschaft auch bei Tischlereien vorsieht. Ein gültiger Tarifvertrag mit der IG Metall kann das verhindern, indem sich die Tischlereien rechtssicher von reinen Monteuren abgrenzen, die nur Baufertigteile auf Baustellen einbauen und selten eigene Werkstätten betreiben oder Auszubildende haben. Das Tischlerhandwerk zählt bundesweit mit über 200 000 Beschäftigten zum vierwichtigsten Handwerksbereich und erwirtschaftet rund 17 Milliarden Euro. (Presseinformation 73/2012 des IG Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) News, Presseinfos, Holz & Kunststoff