allgemeine geSChäFtSBedingungen
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allgemeine geSChäFtSBedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÄNDERUNG DER PREISE UND LEISTUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für EF bindend. EF behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. BEWERBUNGSBEDINGUNGEN Die Altersgrenzen für das Schuljahr 2014/15 liegen zwischen den in dieser Broschüre genannten Geburtsdaten. Halbjahresprogramme gelten für ein halbes Schuljahr (ca. 5 Monate), Jahresprogramme für ein ganzes Schuljahr (ca. 10 Monate). Um ein High School Year im Ausland zu verbringen, müssen Bewerber im Semester vor der Abreise noch zur Schule gehen und einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser vorweisen. Weiterhin darf in den letzten zwei Jahren kein „mangelhaft“ in einem Zeugnis vorhanden sein. Neben diesen akademischen Anforderungen gibt es sprachliche Anforderungen und gesundheitliche Voraussetzungen, je nach Gastland. In manchen Gastländern können Schüler die rauchen und/oder nicht mit Tieren im Haus leben können, nicht in das Programm aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm wird zu allererst von den EF High School Year Abroad Mitarbeitern in Deutschland getroffen. Der Programmanbieter behält sich aber das Recht vor, einen Bewerber abzulehnen, sollten akademische, sprachliche oder gesundheitliche Faktoren gegen eine Aufnahme sprechen. Alle Anforderungen werden deutlich in den Programmregeln (Rules and Regulations) für das jeweilige Gastland genannt und sind auf der My EF Webseite jedes Teilnehmers zu finden. Schüler, die in die USA reisen wollen, dürfen nicht bereits mit einem JVisum in die USA eingereist sein oder die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. Bewerber für Großbritannien und Irland müssen eine EU/ EEA Staatsbürgerschaft besitzen. PROGRAMMKOSTEN Für das Schuljahr und Schulhalbjahr im Ausland 2014/15 gelten die in dieser Broschüre genannten Programmpreise. Die Verlängerung des Programms von einem halben auf ein ganzes Schuljahr ist nicht garantiert. Sollte dies möglich sein, fällt ein Aufpreis in Höhe von Euro 1000,- auf den Halbjahrespreis an. Teilnehmer haben die Möglichkeit, eine eigene Gastfamilie zu benennen. Nach Überprüfung der Gastfamilie und Bestätigung durch EF reduziert sich der Programmpreis um Euro 500,–, wobei Euro 250,- nach Bestätigung der Gastfamilie und Euro 250,- nach erfolgreichem Verbleib in dieser Familie gutgeschrieben werden. Sollte bereits ein Geschwisterkind in der Familie Teilnehmer am EF High School Jahr gewesen sein, reduziert sich der Preis ebenfalls um Euro 300,–. PREISÄNDERUNGEN EF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: - Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann EF den Preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EF vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EF vom Reisenden verlangen. - Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber EF erhöht, kann der Preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. - Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Preis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EF verteuert hat. - Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für EF nicht vorhersehbar waren. - Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat EF den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. FRÜHESTMÖGLICHE ABREISEDATEN Gastland Sommer 2014 Abreise Winter 2015 Abreise Großbritannien 15. August 2014 Irland 15. August 2014 USA 15. Juli 2014 1. Januar 2015 Irland - USA 15. August 2014 Das tatsächliche Abreisedatum des Teilnehmers wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kann vom oben angegebenen Abreisedatum abweichen. ZUSÄTZLICHE KOSTEN, DIE NICHT IM PROGRAMMPREIS ENTHALTEN SIND ObligatorischeKosten (a) Reise- und Krankenversicherung Um mit EF ein High School Programm im Ausland zu verbringen, ist eine umfassende Reise- und Krankenversicherung obligatorisch. Dem Teilnehmer wird nahegelegt, den maximal möglichen Versicherungsschutz für die Reise-, Kranken- und Personenschutzversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Deckungshöhen variieren je Gastland und können sich aufgrund gesetzlicher Regulierungen auch verändern. Der Versicherungsschutz jedes Bewerbers muss mit den gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Gastland übereinstimmen. EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. hat mit dem Versicherungsanbieter Erika Insurance Ltd. ein auf die Bedürfnisse von Austauschschülern zugeschnittenes Versicherungspaket ausgehandelt. Vertragspartner dieses Rahmenvertrages ist EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, einen gesonderten Versicherungsvertrag bei Erika Insurance Ltd. über EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. abzuschließen. Die Erika Insurance Ltd. garantiert für alle Gastländer die erforderliche Versicherungsdeckung. Sollte ein Teilnehmer an Aktivitäten außerhalb des normalen Schulprogramms (z.B. Sportvereine außerhalb der Schule) teilnehmen wollen, besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Sportversicherungsschutz abzuschließen. Informationen über den Versicherungsschutz erhalten Sie nach der Aufnahme ins Programm. ALLE VERSICHERUNGEN MÜSSEN VOR DER ABREISE VON EF ÜBERPRÜFT UND GENEHMIGT WERDEN Der Teilnehmer muss EF gegenüber ausreichenden Versicherungsschutz bis spätestens 1. Mai 2014 (Sommerabreise) und 1. Oktober 2014 (Januar-Abreise) auf dem offiziellen „EF High School Year Abroad Proof of Insurance“ Formular vorweisen. Das „EF High School Year Abroad Proof of Insurance“ Formular erhalten Sie nach der Aufnahme ins Programm. Der Versicherungsschutz darf nicht von dem Beschäftigungsverhältnis der Eltern des Teilnehmers abhängen und muss eine Zusatzreise- und Krankenversicherung sein. EF behält sich das Recht vor, eine Versicherung, die nicht die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt, abzulehnen. Nach den genannten Fristen wird das „Proof of Insurance“ Formular nicht mehr angenommen. Für Teilnehmer, die mit der Erika Insurance Ltd. reisen, ist kein „Proof of Insurance Form“ erforderlich. Falls der Teilnehmer berechtigt ist, im Gastland ein Fahrzeug zu lenken, so ist er oder sie dafür verantwortlich, eine zusätzliche Pflichtversicherung für das Fahren im Gastland abzuschließen. (b) Visumsbewerbung und Visumsgebühr Siehe “Reiseinformationen” für Details (c) Taschengeld und andere persönliche Ausgaben Persönliche Ausgaben, wie z.B. Optionale Ausflüge organisiert von EF oder lokalen Einrichtungen, SIM Karten, Versicherungsgebühren, Taschengeld, Telefongebühren, Fahrtkosten von und zur Schule, Mittagessen an der Schule, Schuleinschreibegebühren, Gebühren für Schulaktivitäten oder ausserschulische Aktivitäten, Schuluniform, Schulbücher und Gebühren für Schulaktivitäten, Freizeitgestaltung, Kleidung, Hygieneartikel, Clubbeiträge, etc. sind nicht im Programmpreis beinhaltet und müssen vom Teilnehmer getragen werden. Optionale Kosten (a) Language & Culture Camp (optional) Der Teilnehmer kann an einem freiwilligen Vorbereitungskurs (Language & Culture Camp) teilnehmen, das vor Beginn das Programms im Gastland angeboten wird. (Mehr Informationen dazu in der EF High School Year Abroad Broschüre). Für jedes Camp ist eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen erforderlich. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen dieser Zahl den Vorbereitungskurs abzusagen. Wir werden Sie schnellstmöglich, spätestens 4 Monate vor Reiseantritt, benachrichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Nach Bestätigung über die Teilnahme am Vorbereitungskurs, ist eine Anzahlung von 10% des Camp-Preises entweder zusammen mit der allgemeinen Anzahlung oder innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Teilnahme zu leisten. Der Restbetrag wird zusammen mit der letzten Teilzahlung fällig. Die Teilnahme am Camp kann nur garantiert werden, wenn eine Platzierung bei einer Gastfamilie mindestens eine Woche vor dem Camp-Beginn bestätigt wurde. Sollte eine Platzierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, wird der eingezahlte Betrag für das Camp rückerstattet. Änderungen dieser Art stellen keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar. (b) Regionenwahl/Bundesstaatenwahl (optional) Sollte der Teilnehmer den Wunsch haben, in einer bestimmten Region des Gastlandes platziert zu werden, so ist gegen Aufpreis eine Regionenwahl und in den USA auch eine Staatenwahl möglich. Eine Anzahlung von 10% des Aufpreises für die Regionen- oder Staatenwahl ist mit der 1. Rate des Programmpreises nach Erhalt des Sicherungsscheins zu leisten. Der Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch EF restliche Aufpreis ist zusammen mit der 4. Rate des Programmpreises zu über die Preiserhöhung gegenüber EF geltend zu machen. zahlen. Bitte beachten: Die Plätze für die Regionen- und Staatenwahl sind sehr begrenzt. Eine Platzierung in der gewünschten Region bzw. dem gewünschten Staat können wir nicht garantieren. Bei NichtzustandekomZAHLUNGSPLAN men der Regionen- oder Staatenwahl wird die Anzahlung rückerstattet. Die Programmgebühr ist in folgenden Teilzahlungen zu entrichten: Eine nachträgliche Buchung der Regionen- oder Staatenwahl ist nicht möglich. Für weitere Informationen, Details und Preise für die RegionenRate Zahlbar bis Betrag wahl/Staatenwahl, wenden Sie sich bitte an das EF Büro. Die Preise für 1. Teilzahlung 14 Tage nach Vertragsabschluß 15% der Programmgebühr die Regionenwahl/Staatenwahl sind in der Broschüre aufgeführt. Zahlun2. Teilzahlung ca. 6 Monate vor Abreise 30 % gen müssen erst dann geleistet werden, wenn ein Sicherungsschein ent3. Teilzahlung ca. 3 Monate vor Abreise 30 % sprechend § 651 k BGB ausgehändigt wurde, der alle Zahlungen an EF 4. Teilzahlung ca. 3 Wochen vor Abreise nach Erhalt Restbetrag absichert. Dieser geht den Eltern mit der Rechnung zu. der qualifizierten Reiseunterlagen (c) Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit (optional) Die Programmgebühr muss vor dem geplanten Abreisedatum vollstän- EF bietet eine optionale Reiserücktrittsabsicherung an, die den Teildig beglichen worden sein. nehmer bei Rücktritt vor dem geplanten Abreisedatum aufgrund eiEF gewährt Insolvenzschutz nach gültigem Reiserecht. Zahlungen müs- ner schwerwiegenden Erkrankung, Verletzung oder des Todes des Prosen erst dann geleistet werden, wenn ein Sicherungsschein entspre- grammteilnehmers oder eines engen Familienmitgliedes (Eltern oder Gechend § 651 k BGB ausgehändigt wurde, der alle Zahlungen an EF absi- schwister des Teilnehmers) absichert. Der Preis für die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit beträgt 220 Euro. Sie ist nur gültig, wenn chert. Dieser geht den Eltern mit der Rechnung zu. der Betrag vollständig mit der ersten Einzahlung geleistet wurde. Wenn ein Teilnehmer die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit 42 Tel. 01802 444 472 EF High School Year Abroad www.ef.com/highschool abgeschlossen hat und aus einem der oben genannten Gründe vor dem geplanten Abreisedatum vom Programm zurücktreten möchte, so ist eine ärztliche Bestätigung zusammen mit einer schriftlichen Mitteilung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten bei EF einzureichen. Nur dann kann die Programmgebühr rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass die Reiserücktrittsabsicherung nur vor der Abreise gilt. Nach der Abreise tritt die Reise-/Krankenversicherung in Kraft. REISEINFORMATIONEN Jedes Gastland hat eigene Visumsbestimmungen. EF lässt seinen Teilnehmern alle notwendigen Informationen und Formulare zukommen. Für die Beantragung des Visums und die daraus resultierenden Kosten ist jedoch jeder Teilnehmer selbst und/oder seine Erziehungsberechtigten verantwortlich. Der Teilnehmer muss über einen Reisepass, ausgestellt vom Land seiner Staatsangehörigkeit, verfügen, der noch bis mindestens sechs Monate nach Abschluss des Programms gültig ist. Eine Kopie dieses Reisepasses ist dem EF Büro in Deutschland bis zum 15. April 2014 (für die Abreise im Sommer) und bis zum 15. Oktober 2014 (bei Abreise im Winter) vorzulegen. GESUNDHEITSZEUGNIS UND IMPFUNGEN Der Teilnehmer muss vor Beginn des Programms eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen und EF ein ausgefülltes Gesundheitszeugnis vorlegen, das von einem niedergelassenen Arzt in Deutschland ausgefüllt und unterzeichnet wurde. Das entsprechende Formular „Certificate of Health” wird von EF zur Verfügung gestellt und ist auf der persönlichen „My EF“ Webseite des Teilnehmers verfügbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unmittelbar nach Aufnahme ins Programm das Gesundheitszeugnis vorzulegen. Die Suche nach einer Gastfamilie kann erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Gesundheitsfomulares beginnen. Impfungen, die vom jeweiligen Gastland, vom jeweiligen Bundesstaat oder der Schule im Gastland vorgeschrieben werden, sind für den Teilnehmer verpflichtend. Informationen über die Impfanforderungen werden, soweit bekannt, von EF zur Verfügung gestellt. ANERKENNUNG IN DEUTSCHLAND EF ist keine in Deutschland anerkannte Schule und kann daher keine Benotung für die im Ausland belegten Kurse oder einen Schulabschluss vergeben. EF ist nicht dafür verantwortlich im Namen des Teilnehmers Zeugnisse oder Notenbestätigungen bei der Schule im Gastland anzufragen, einzuholen oder an den Teilnehmer zu übermitteln. MY EF WEB SERVICE Alle EF Teilnehmer erhalten Zugang zu der Online Plattform „My EF“. Jede Korrespondenz, Fotos, Medien, die auf My EF verwendet werden, werden als privat angesehen und EF übernimmt keine Verantwortung für diese Korrespondenz und Medien. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Teilnehmer geben Ihr Einverständnis für die Nutzung des My EF Web Services. PROGRAMMSTART UND -ENDE Jedes Programm beginnt mit dem Abflug von dem vom Schüler angegebenen Abflughafen und endet mit der Rückkehr zum Abflughafen. Sollte der Teilnehmer den Aufenthalt außerhalb des vom Progammanbieter ausgewählten Zeitraums verlängern oder fortsetzen wollen, so endet das EF Programm zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Aufenthalt bei der Gastfamilie beendet oder spätestens 14 Tage nach dem letzen Schultag. Haftung Die vertragliche Haftung des Veranstalters und der EF Education (Deutschland) GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. HINWEIS ZUR KÜNDIGUNG BEI HÖHERER GEWALT Zur Kündigung des Vertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „651j:(1)Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs.3 S.1 und S.2, Abs.4 S.1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last." BEFÖRDERUNG/FLUGGESELLSCHAFT Gemäß einer EU-Verordnung ist EF verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EF verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EF weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss EF den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss EF den Kunden über den Wechsel informieren. EF muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die so genannte „black list“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/ transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm VERANSTALTER Veranstalter der Programme ist EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd., HR Nummer CH-100.3.018.721-9 (Alberto Radaelli/Pierre Peyer, Geschäftsführer), Luzern, Schweiz. EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. wird in Deutschland von der EF Education (Deutschland) GmbH, Handelsregister Düsseldorf HRB 66454 (Johan Skaar/Björn Bengtsson, Geschäftsführer) vertreten. EF Education (Deutschland) GmbH haftet gegenüber dem Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten neben den Veranstaltern gemäß dem deutschen Reisevertragsrecht in vollem Umfang. EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. beauftragt in den USA eine von der US Regierung anerkannte Austauschorganisation. Dabei handelt es sich um die EF Educational Foundation for Foreign Study Inc. Alle Angaben basieren auf dem Datum der Drucklegung (01.04.2013). EF Education Deutschland GmbH Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf Tel: 0211 - 68857300, Fax: 0211- 68857301 E-Mail: [email protected] www.ef.com Bewerbungsformular Preise 2014/2015 Gastland Schuljahr Semester USA 9.990 € 9.690 € Großbritannien 8.490 € x - Irland 8.990 € xx 8.690 € Irland & USA 13.890 € - Im Preis enthalten: > EF Informationsveranstaltung > Unterstützung und Hilfe durch die EF-Büros in Deutschland > Zugang zu Deiner persönlichen Webseite "My EF" > Unterstützung bei der Beantragung des Visums >Ein Pate/eine Kontaktperson (ehemaliger Austauschschüler) > Garantierte Platzierung in einer sorgfältig ausgesuchten Gastfamilie > Garantierte Platzierung in einer lokalen High School > EF Student Handbook > EF Orientation Handbook > A-Z Handbook (Übersicht zu praktischen Informationen) >Monatliche Vorbereitungsmaterialien vor der Abreise > Obligatorisches Orientation Meeting für Dich und Deine Eltern vor der Abreise > EF Travel Guide > EF Tasche > EF T-Shirt > EF Student Identity Card > Hin- und Rückflug in das/aus dem Gastland > Betreuung am Flughafen bei der Abreise > EF Introduction Days in Großbritannien und Irland > Transfer zu/von der Gastfamilie >Informations- und Willkommenstreffen in Deinem Gastland nach der Ankunft >Rat und Unterstützung von dem lokalen EF-Betreuer während des Austauschjahres > 24 Stunden Notrufnummer in Deinem Gastland >EF Goodbye Night in Großbritannien und Irland vor der Abreise zurück nach Deutschland > EF Homecoming Meeting in Deutschland >EF Certificate of Completion als Nachweis für Dein High School Year Abroad >Teilnahme am “EF High School Year Ambassador Programm" EF Reiseservice EF – alles aus einer Hand Wir möchten, dass Dein Auslandsaufenthalt so reibungslos wie möglich verläuft. Deshalb haben wir verschiedene Angebote entwickelt, die Dir die Vorbereitung erleichtern sollen. Erika-Reiseversicherungsschutz Sicherheit ist die oberste Priorität von EF. Daher sind alle EF Austauschschüler verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz, der die offiziellen Anforderungen des Gastlandes erfüllt, nachzuweisen. Für den notwendigen Versicherungsschutz haben wir zusammen mit dem internationalen Versicherungsunternehmen Erika Insurance Ltd. ein Versicherungspaket entwickelt, welches speziell auf den Schüleraustausch zugeschnitten ist. Das ist die beste Möglichkeit sich umfassend für den Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Fall abzusichern. In bestimmten Fällen werden auch entstehende Kosten, falls der Austauschaufenthalt unterbrochen werden muss, übernommen. EF Mitarbeiter sind sehr erfahren im Umgang mit dem Erika Versicherungsschutz und können während des Austauschaufenthaltes bei Fragen direkt unterstützen. Bitte einsenden an: EF High School Year Abroad Königsallee 92a Friedrichstraße 155/156 40212 Düsseldorf 10117 Berlin Tel.: 0211-688 57 300 Tel.: 030-203 47 300 Fax: 0211-688 57 301 Fax: 030-203 47 301 Lehel Carré, Gewürzmühlstraße 11 80538 München Tel.: 089-231 19 020 Fax: 089-231 19 019 E-Mail: [email protected] Persönliche Daten: Vorname: Nachname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Mobiltelefon: E-Mail: Facebook E-Mail: Geburtsdatum: Geburtsort: Erziehungsberechtigte/r: Telefon (dienstlich): E-Mail Eltern: Mobiltelefon Eltern: Ich interessiere mich für (bitte ankreuzen): q Ein Schuljahr q Ein Semester Abreise Januar 2014 q USA Abreise August 2014 q USA q Großbritannien q Irland Abreise Januar 2015 q USA q Ich interessiere mich für das 2in1 Programm Irland & USA. q Ich möchte eine Region / einen Staat auswählen: q Ich möchte das EF Language & Culture Camp buchen. Ich möchte an einer EF Discovery Tour teilnehmen: Großbritannien q London Tour q Outdoor Activities Camp q Edinburgh Tour Irland q Dublin Tour q Adventure Camp q Edinburgh Tour USA (Discovery Tours können erst nach Ankunft in den USA gebucht werden.) Ich interessiere mich für: q Die EF Telefonkarte q Reiserücktrittsabsicherung Versicherung: q Erika Reiseversicherungsschutz q Zusätzlicher Sportversicherungschutz (Für das EF High School Year Abroad ist eine umfassende Reise- und Krankenversicherung obligatorisch. Für Deinen Schutz wird die Erika Travel Insurance automatisch mit eingebucht. Falls Du diesen Versicherungsschutz nicht möchtest, benötigen wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt von Deiner Versicherung.) q Ich bewerbe mich für ein EF Stipendium. Gewünschter Ort für Dein Auswahlgespräch (bitte ankreuzen): q Berlin q Bielefeld q Bonn q Braunschweig q Bremen q Chemnitz q Dortmund q Dresden q Düsseldorf q Erfurt q Essen q Frankfurt/M. q Freiburg q Göttingen q Hamburg q Hannover q Heidelberg q Karlsruhe q Kiel q Koblenz q Köln q Konstanz q Leipzig q Magdeburg q Mannheim q München q Münster q Nürnberg q Passau q Regensburg q Rostock q Saarbrücken q Stuttgart q Ulm q Würzburg Schule: Name: Straße: PLZ: Ort: Klasse: Notendurchschnitt:Letzte Note in Englisch: Name des Fremdsprachenlehrers: Gewünschter Abflughafen: q Berlin q Dresden q Frankfurt/M. q Bremen q Düsseldorf q Hamburg Zusätzlicher Sportversicherungschutz Wie viele anderen Versicherungen, deckt der Erika-Reiseversicherungsschutz nicht alle Sportarten und Aktivitäten ab. Falls Du sportlich bist und auch planst, während des Austauschaufenthaltes aktiv zu sein und z.B. außerhalb der Schule Sport zu treiben, empfehlen wir den Abschluss des zusätzlichen Sportversicherungschutzes. So kannst Du ohne Bedenken Deinen Sport ausüben! Andere Informationen: EF Telefon- und SIM-Karte Mit der EF-Telefonkarte kannst Du aus über 50 Ländern weltweit von nahezu allen Telefonen ohne Münzen nach Hause telefonieren. So entstehen Deiner Gastfamilie keine Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Deinen Eltern in Deutschland. Informationen zum Thema Telefonkarte/Mobiltelefonieren erhältst Du vor Deiner Abreise automatisch zugeschickt. Ort und Datum Nach wie vielen Unterrichtsjahren: q Hannover q München q Zürich (auf Anfrage) q Leipzig q Stuttgart Wie hast Du von unserem Programm erfahren? Hast Du Dich bei einer anderen Organisation beworben? q Ja q Nein Wenn ja, bei welcher? (Diese Angabe hat keinen Einfluss auf Deine Bewerbung): Unterschrift des Schülers Unterschrift der Erziehungsberechtigten (Mit dieser Unterschrift geben wir unser Einverständnis, Informationen von EF per E-Mail, Post und/oder Telefon zu erhalten.) Bitte schicken Sie auch eine Broschüre an meine/n Freund/in: Vorname:Nachname: Straße:PLZ/Ort: Telefon:Geburtsdatum: www.ef.com/highschool 43