allgemeine geSChäFtSBedingungen

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allgemeine geSChäFtSBedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ÄNDERUNG DER PREISE UND
LEISTUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus
sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir
uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie
selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für EF bindend. EF behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die der Kunde vor der
Buchung selbstverständlich informiert wird:
Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises
ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Die Altersgrenzen für das Schuljahr 2014/15 liegen zwischen den in dieser
Broschüre genannten Geburtsdaten. Halbjahresprogramme gelten für ein
halbes Schuljahr (ca. 5 Monate), Jahresprogramme für ein ganzes Schuljahr (ca. 10 Monate). Um ein High School Year im Ausland zu verbringen,
müssen Bewerber im Semester vor der Abreise noch zur Schule gehen
und einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser vorweisen. Weiterhin
darf in den letzten zwei Jahren kein „mangelhaft“ in einem Zeugnis vorhanden sein. Neben diesen akademischen Anforderungen gibt es sprachliche
Anforderungen und gesundheitliche Voraussetzungen, je nach Gastland. In
manchen Gastländern können Schüler die rauchen und/oder nicht mit Tieren im Haus leben können, nicht in das Programm aufgenommen werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm wird zu allererst
von den EF High School Year Abroad Mitarbeitern in Deutschland getroffen. Der Programmanbieter behält sich aber das Recht vor, einen Bewerber
abzulehnen, sollten akademische, sprachliche oder gesundheitliche Faktoren gegen eine Aufnahme sprechen. Alle Anforderungen werden deutlich in den Programmregeln (Rules and Regulations) für das jeweilige Gastland genannt und sind auf der My EF Webseite jedes Teilnehmers zu finden.
Schüler, die in die USA reisen wollen, dürfen nicht bereits mit einem JVisum in die USA eingereist sein oder die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. Bewerber für Großbritannien und Irland müssen eine EU/
EEA Staatsbürgerschaft besitzen.
PROGRAMMKOSTEN
Für das Schuljahr und Schulhalbjahr im Ausland 2014/15 gelten die in dieser Broschüre genannten Programmpreise. Die Verlängerung des Programms von einem halben auf ein ganzes Schuljahr ist nicht garantiert.
Sollte dies möglich sein, fällt ein Aufpreis in Höhe von Euro 1000,- auf den
Halbjahrespreis an. Teilnehmer haben die Möglichkeit, eine eigene Gastfamilie zu benennen. Nach Überprüfung der Gastfamilie und Bestätigung
durch EF reduziert sich der Programmpreis um Euro 500,–, wobei Euro
250,- nach Bestätigung der Gastfamilie und Euro 250,- nach erfolgreichem Verbleib in dieser Familie gutgeschrieben werden. Sollte bereits ein
Geschwisterkind in der Familie Teilnehmer am EF High School Jahr gewesen sein, reduziert sich der Preis ebenfalls um Euro 300,–.
PREISÄNDERUNGEN
EF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt
zu ändern:
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann EF den Preis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EF vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EF vom Reisenden verlangen.
- Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber EF erhöht, kann der Preis
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Preis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für EF verteuert hat.
- Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für EF nicht vorhersehbar waren.
- Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat EF den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
FRÜHESTMÖGLICHE ABREISEDATEN
Gastland
Sommer 2014 Abreise
Winter 2015 Abreise
Großbritannien
15. August 2014
Irland
15. August 2014
USA
15. Juli 2014
1. Januar 2015
Irland - USA
15. August 2014
Das tatsächliche Abreisedatum des Teilnehmers wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kann vom oben angegebenen Abreisedatum abweichen.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN, DIE NICHT
IM PROGRAMMPREIS ENTHALTEN SIND
ObligatorischeKosten
(a) Reise- und Krankenversicherung
Um mit EF ein High School Programm im Ausland zu verbringen, ist eine
umfassende Reise- und Krankenversicherung obligatorisch. Dem Teilnehmer wird nahegelegt, den maximal möglichen Versicherungsschutz
für die Reise-, Kranken- und Personenschutzversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Deckungshöhen variieren je Gastland und können
sich aufgrund gesetzlicher Regulierungen auch verändern. Der Versicherungsschutz jedes Bewerbers muss mit den gesetzlichen Regelungen im
jeweiligen Gastland übereinstimmen.
EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. hat mit dem Versicherungsanbieter Erika Insurance Ltd. ein auf die Bedürfnisse von Austauschschülern zugeschnittenes Versicherungspaket ausgehandelt. Vertragspartner dieses Rahmenvertrages ist EF Educational Foundation for Foreign
Study Ltd. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, einen gesonderten Versicherungsvertrag bei Erika Insurance Ltd. über EF Educational Foundation for
Foreign Study Ltd. abzuschließen. Die Erika Insurance Ltd. garantiert für alle
Gastländer die erforderliche Versicherungsdeckung. Sollte ein Teilnehmer
an Aktivitäten außerhalb des normalen Schulprogramms (z.B. Sportvereine
außerhalb der Schule) teilnehmen wollen, besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Sportversicherungsschutz abzuschließen. Informationen über
den Versicherungsschutz erhalten Sie nach der Aufnahme ins Programm.
ALLE VERSICHERUNGEN MÜSSEN VOR DER ABREISE VON EF
ÜBERPRÜFT UND GENEHMIGT WERDEN
Der Teilnehmer muss EF gegenüber ausreichenden Versicherungsschutz
bis spätestens 1. Mai 2014 (Sommerabreise) und 1. Oktober 2014 (Januar-Abreise) auf dem offiziellen „EF High School Year Abroad Proof of
Insurance“ Formular vorweisen. Das „EF High School Year Abroad Proof
of Insurance“ Formular erhalten Sie nach der Aufnahme ins Programm.
Der Versicherungsschutz darf nicht von dem Beschäftigungsverhältnis
der Eltern des Teilnehmers abhängen und muss eine Zusatzreise- und
Krankenversicherung sein. EF behält sich das Recht vor, eine Versicherung, die nicht die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt, abzulehnen. Nach den genannten Fristen wird das „Proof of Insurance“ Formular nicht mehr angenommen.
Für Teilnehmer, die mit der Erika Insurance Ltd. reisen, ist kein „Proof of Insurance Form“ erforderlich.
Falls der Teilnehmer berechtigt ist, im Gastland ein Fahrzeug zu lenken, so
ist er oder sie dafür verantwortlich, eine zusätzliche Pflichtversicherung für
das Fahren im Gastland abzuschließen.
(b) Visumsbewerbung und Visumsgebühr
Siehe “Reiseinformationen” für Details
(c) Taschengeld und andere persönliche Ausgaben
Persönliche Ausgaben, wie z.B. Optionale Ausflüge organisiert von EF oder
lokalen Einrichtungen, SIM Karten, Versicherungsgebühren, Taschengeld,
Telefongebühren, Fahrtkosten von und zur Schule, Mittagessen an der
Schule, Schuleinschreibegebühren, Gebühren für Schulaktivitäten oder
ausserschulische Aktivitäten, Schuluniform, Schulbücher und Gebühren
für Schulaktivitäten, Freizeitgestaltung, Kleidung, Hygieneartikel, Clubbeiträge, etc. sind nicht im Programmpreis beinhaltet und müssen vom Teilnehmer getragen werden.
Optionale Kosten
(a) Language & Culture Camp (optional)
Der Teilnehmer kann an einem freiwilligen Vorbereitungskurs (Language
& Culture Camp) teilnehmen, das vor Beginn das Programms im Gastland
angeboten wird. (Mehr Informationen dazu in der EF High School Year
Abroad Broschüre). Für jedes Camp ist eine Mindestteilnehmerzahl von
40 Personen erforderlich. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen dieser
Zahl den Vorbereitungskurs abzusagen. Wir werden Sie schnellstmöglich,
spätestens 4 Monate vor Reiseantritt, benachrichtigen. Bereits geleistete
Zahlungen werden zurückerstattet.
Nach Bestätigung über die Teilnahme am Vorbereitungskurs, ist eine Anzahlung von 10% des Camp-Preises entweder zusammen mit der allgemeinen Anzahlung oder innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der
Teilnahme zu leisten. Der Restbetrag wird zusammen mit der letzten Teilzahlung fällig.
Die Teilnahme am Camp kann nur garantiert werden, wenn eine Platzierung bei einer Gastfamilie mindestens eine Woche vor dem Camp-Beginn bestätigt wurde. Sollte eine Platzierung zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vorliegen, wird der eingezahlte Betrag für das Camp rückerstattet. Änderungen dieser Art stellen keinen Grund für den Rücktritt vom
Programm dar.
(b) Regionenwahl/Bundesstaatenwahl (optional)
Sollte der Teilnehmer den Wunsch haben, in einer bestimmten Region
des Gastlandes platziert zu werden, so ist gegen Aufpreis eine Regionenwahl und in den USA auch eine Staatenwahl möglich. Eine Anzahlung von
10% des Aufpreises für die Regionen- oder Staatenwahl ist mit der 1. Rate
des Programmpreises nach Erhalt des Sicherungsscheins zu leisten. Der
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch EF
restliche Aufpreis ist zusammen mit der 4. Rate des Programmpreises zu
über die Preiserhöhung gegenüber EF geltend zu machen.
zahlen. Bitte beachten: Die Plätze für die Regionen- und Staatenwahl sind
sehr begrenzt. Eine Platzierung in der gewünschten Region bzw. dem gewünschten Staat können wir nicht garantieren. Bei NichtzustandekomZAHLUNGSPLAN
men der Regionen- oder Staatenwahl wird die Anzahlung rückerstattet.
Die Programmgebühr ist in folgenden Teilzahlungen zu entrichten:
Eine nachträgliche Buchung der Regionen- oder Staatenwahl ist nicht
möglich. Für weitere Informationen, Details und Preise für die RegionenRate
Zahlbar bis
Betrag wahl/Staatenwahl, wenden Sie sich bitte an das EF Büro. Die Preise für
1. Teilzahlung 14 Tage nach Vertragsabschluß 15% der Programmgebühr die Regionenwahl/Staatenwahl sind in der Broschüre aufgeführt. Zahlun2. Teilzahlung ca. 6 Monate vor Abreise
30 % gen müssen erst dann geleistet werden, wenn ein Sicherungsschein ent3. Teilzahlung ca. 3 Monate vor Abreise
30 % sprechend § 651 k BGB ausgehändigt wurde, der alle Zahlungen an EF
4. Teilzahlung ca. 3 Wochen vor Abreise nach Erhalt
Restbetrag absichert. Dieser geht den Eltern mit der Rechnung zu.
der qualifizierten Reiseunterlagen (c) Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit (optional)
Die Programmgebühr muss vor dem geplanten Abreisedatum vollstän- EF bietet eine optionale Reiserücktrittsabsicherung an, die den Teildig beglichen worden sein.
nehmer bei Rücktritt vor dem geplanten Abreisedatum aufgrund eiEF gewährt Insolvenzschutz nach gültigem Reiserecht. Zahlungen müs- ner schwerwiegenden Erkrankung, Verletzung oder des Todes des Prosen erst dann geleistet werden, wenn ein Sicherungsschein entspre- grammteilnehmers oder eines engen Familienmitgliedes (Eltern oder Gechend § 651 k BGB ausgehändigt wurde, der alle Zahlungen an EF absi- schwister des Teilnehmers) absichert. Der Preis für die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit beträgt 220 Euro. Sie ist nur gültig, wenn
chert. Dieser geht den Eltern mit der Rechnung zu.
der Betrag vollständig mit der ersten Einzahlung geleistet wurde.
Wenn ein Teilnehmer die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit
42
Tel. 01802 444 472
EF High School Year Abroad
www.ef.com/highschool
abgeschlossen hat und aus einem der oben genannten Gründe vor dem
geplanten Abreisedatum vom Programm zurücktreten möchte, so ist eine
ärztliche Bestätigung zusammen mit einer schriftlichen Mitteilung des
Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten bei EF einzureichen. Nur
dann kann die Programmgebühr rückerstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Reiserücktrittsabsicherung nur vor der Abreise gilt. Nach der Abreise tritt die Reise-/Krankenversicherung in Kraft.
REISEINFORMATIONEN
Jedes Gastland hat eigene Visumsbestimmungen. EF lässt seinen Teilnehmern alle notwendigen Informationen und Formulare zukommen.
Für die Beantragung des Visums und die daraus resultierenden Kosten
ist jedoch jeder Teilnehmer selbst und/oder seine Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Der Teilnehmer muss über einen Reisepass, ausgestellt vom Land seiner Staatsangehörigkeit, verfügen, der noch bis mindestens sechs Monate nach Abschluss des Programms gültig ist. Eine Kopie dieses Reisepasses ist dem EF Büro in Deutschland bis zum 15. April 2014 (für die
Abreise im Sommer) und bis zum 15. Oktober 2014 (bei Abreise im Winter) vorzulegen.
GESUNDHEITSZEUGNIS UND IMPFUNGEN
Der Teilnehmer muss vor Beginn des Programms eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen und EF ein ausgefülltes Gesundheitszeugnis vorlegen, das von einem niedergelassenen Arzt in Deutschland ausgefüllt und unterzeichnet wurde. Das entsprechende Formular „Certificate
of Health” wird von EF zur Verfügung gestellt und ist auf der persönlichen
„My EF“ Webseite des Teilnehmers verfügbar. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, unmittelbar nach Aufnahme ins Programm das Gesundheitszeugnis
vorzulegen. Die Suche nach einer Gastfamilie kann erst nach Erhalt des
vollständig ausgefüllten Gesundheitsfomulares beginnen.
Impfungen, die vom jeweiligen Gastland, vom jeweiligen Bundesstaat
oder der Schule im Gastland vorgeschrieben werden, sind für den Teilnehmer verpflichtend. Informationen über die Impfanforderungen werden,
soweit bekannt, von EF zur Verfügung gestellt.
ANERKENNUNG IN DEUTSCHLAND
EF ist keine in Deutschland anerkannte Schule und kann daher keine Benotung für die im Ausland belegten Kurse oder einen Schulabschluss vergeben. EF ist nicht dafür verantwortlich im Namen des Teilnehmers Zeugnisse oder Notenbestätigungen bei der Schule im Gastland anzufragen,
einzuholen oder an den Teilnehmer zu übermitteln.
MY EF WEB SERVICE
Alle EF Teilnehmer erhalten Zugang zu der Online Plattform „My EF“. Jede
Korrespondenz, Fotos, Medien, die auf My EF verwendet werden, werden als privat angesehen und EF übernimmt keine Verantwortung für
diese Korrespondenz und Medien. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Teilnehmer geben Ihr Einverständnis für die Nutzung des My
EF Web Services.
PROGRAMMSTART UND -ENDE
Jedes Programm beginnt mit dem Abflug von dem vom Schüler angegebenen Abflughafen und endet mit der Rückkehr zum Abflughafen. Sollte der
Teilnehmer den Aufenthalt außerhalb des vom Progammanbieter ausgewählten Zeitraums verlängern oder fortsetzen wollen, so endet das EF Programm zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Aufenthalt bei der
Gastfamilie beendet oder spätestens 14 Tage nach dem letzen Schultag.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters und der EF Education
(Deutschland) GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Programmpreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den
Veranstalter oder die EF Education (Deutschland) GmbH gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
HINWEIS ZUR KÜNDIGUNG BEI HÖHERER GEWALT
Zur Kündigung des Vertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB
verwiesen, die wie folgt lautet: „651j:(1)Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als
auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen.(2) Wird der Vertrag nach (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs.3 S.1 und S.2, Abs.4 S.1 Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."
BEFÖRDERUNG/FLUGGESELLSCHAFT
Gemäß einer EU-Verordnung ist EF verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EF verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald EF weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss EF den Kunden informieren. Wechselt die
dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss EF den Kunden über den Wechsel informieren. EF muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde
so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die so genannte
„black list“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/
transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
VERANSTALTER
Veranstalter der Programme ist EF Educational Foundation for Foreign
Study Ltd., HR Nummer CH-100.3.018.721-9 (Alberto Radaelli/Pierre
Peyer, Geschäftsführer), Luzern, Schweiz. EF Educational Foundation for
Foreign Study Ltd. wird in Deutschland von der EF Education (Deutschland) GmbH, Handelsregister Düsseldorf HRB 66454 (Johan Skaar/Björn
Bengtsson, Geschäftsführer) vertreten.
EF Education (Deutschland) GmbH haftet gegenüber dem Teilnehmer
bzw. seinen Erziehungsberechtigten neben den Veranstaltern gemäß
dem deutschen Reisevertragsrecht in vollem Umfang.
EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. beauftragt in den USA
eine von der US Regierung anerkannte Austauschorganisation. Dabei
handelt es sich um die EF Educational Foundation for Foreign Study Inc.
Alle Angaben basieren auf dem Datum der Drucklegung (01.04.2013).
EF Education Deutschland GmbH
Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf
Tel: 0211 - 68857300, Fax: 0211- 68857301
E-Mail: [email protected]
www.ef.com
Bewerbungsformular
Preise 2014/2015
Gastland
Schuljahr
Semester
USA
9.990 €
9.690 €
Großbritannien
8.490 € x
-
Irland
8.990 € xx
8.690 €
Irland & USA
13.890 €
-
Im Preis enthalten:
> EF Informationsveranstaltung
> Unterstützung und Hilfe durch die EF-Büros in Deutschland
> Zugang zu Deiner persönlichen Webseite "My EF"
> Unterstützung bei der Beantragung des Visums
>Ein Pate/eine Kontaktperson (ehemaliger
Austauschschüler)
> Garantierte Platzierung in einer sorgfältig ausgesuchten Gastfamilie
> Garantierte Platzierung in einer lokalen High School
> EF Student Handbook
> EF Orientation Handbook
> A-Z Handbook (Übersicht zu praktischen Informationen)
>Monatliche Vorbereitungsmaterialien vor der Abreise
> Obligatorisches Orientation Meeting für Dich und Deine
Eltern vor der Abreise
> EF Travel Guide
> EF Tasche
> EF T-Shirt
> EF Student Identity Card
> Hin- und Rückflug in das/aus dem Gastland
> Betreuung am Flughafen bei der Abreise
> EF Introduction Days in Großbritannien und Irland
> Transfer zu/von der Gastfamilie
>Informations- und Willkommenstreffen in Deinem Gastland
nach der Ankunft
>Rat und Unterstützung von dem lokalen EF-Betreuer
während des Austauschjahres
> 24 Stunden Notrufnummer in Deinem Gastland
>EF Goodbye Night in Großbritannien und Irland vor der
Abreise zurück nach Deutschland
> EF Homecoming Meeting in Deutschland
>EF Certificate of Completion als Nachweis für Dein High
School Year Abroad
>Teilnahme am “EF High School Year Ambassador
Programm"
EF Reiseservice
EF – alles aus einer Hand
Wir möchten, dass Dein Auslandsaufenthalt so reibungslos
wie möglich verläuft. Deshalb haben wir verschiedene Angebote entwickelt, die Dir die Vorbereitung erleichtern sollen.
Erika-Reiseversicherungsschutz
Sicherheit ist die oberste Priorität von EF. Daher sind alle
EF Austauschschüler verpflichtet, einen ausreichenden
Versicherungsschutz, der die offiziellen Anforderungen des
Gastlandes erfüllt, nachzuweisen. Für den notwendigen Versicherungsschutz haben wir zusammen mit dem internationalen
Versicherungsunternehmen Erika Insurance Ltd. ein Versicherungspaket entwickelt, welches speziell auf den Schüleraustausch zugeschnitten ist. Das ist die beste Möglichkeit sich
umfassend für den Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Fall abzusichern. In bestimmten Fällen werden auch entstehende Kosten, falls der Austauschaufenthalt unterbrochen werden muss,
übernommen. EF Mitarbeiter sind sehr erfahren im Umgang
mit dem Erika Versicherungsschutz und können während des
Austauschaufenthaltes bei Fragen direkt unterstützen.
Bitte einsenden an: EF High School Year Abroad
Königsallee 92a
Friedrichstraße 155/156
40212 Düsseldorf
10117 Berlin
Tel.: 0211-688 57 300
Tel.: 030-203 47 300
Fax: 0211-688 57 301
Fax: 030-203 47 301
Lehel Carré, Gewürzmühlstraße 11
80538 München
Tel.: 089-231 19 020
Fax: 089-231 19 019 E-Mail: [email protected]
Persönliche Daten:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Mobiltelefon:
E-Mail:
Facebook E-Mail:
Geburtsdatum: Geburtsort:
Erziehungsberechtigte/r:
Telefon (dienstlich):
E-Mail Eltern:
Mobiltelefon Eltern:
Ich interessiere mich für (bitte ankreuzen):
q Ein Schuljahr
q Ein Semester
Abreise Januar 2014
q USA
Abreise August 2014
q USA
q Großbritannien
q Irland
Abreise Januar 2015
q USA
q Ich interessiere mich für das 2in1 Programm Irland & USA.
q Ich möchte eine Region / einen Staat auswählen:
q Ich möchte das EF Language & Culture Camp buchen.
Ich möchte an einer EF Discovery Tour teilnehmen:
Großbritannien q London Tour
q Outdoor Activities Camp
q Edinburgh Tour
Irland q Dublin Tour
q Adventure Camp
q Edinburgh Tour
USA
(Discovery Tours können erst nach Ankunft in den USA gebucht werden.)
Ich interessiere mich für: q Die EF Telefonkarte q Reiserücktrittsabsicherung
Versicherung: q Erika Reiseversicherungsschutz q Zusätzlicher Sportversicherungschutz
(Für das EF High School Year Abroad ist eine umfassende Reise- und Krankenversicherung obligatorisch. Für Deinen Schutz
wird die Erika Travel Insurance automatisch mit eingebucht. Falls Du diesen Versicherungsschutz nicht möchtest, benötigen
wir den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt von Deiner Versicherung.)
q Ich bewerbe mich für ein EF Stipendium.
Gewünschter Ort für Dein Auswahlgespräch (bitte ankreuzen):
q Berlin
q Bielefeld
q Bonn
q Braunschweig
q Bremen
q Chemnitz
q Dortmund
q Dresden
q Düsseldorf
q Erfurt
q Essen
q Frankfurt/M.
q Freiburg
q Göttingen
q Hamburg
q Hannover
q Heidelberg
q Karlsruhe
q Kiel
q Koblenz
q Köln
q Konstanz
q Leipzig
q Magdeburg
q Mannheim
q München
q Münster
q Nürnberg
q Passau
q Regensburg
q Rostock
q Saarbrücken
q Stuttgart
q Ulm
q Würzburg
Schule:
Name:
Straße:
PLZ:
Ort:
Klasse:
Notendurchschnitt:Letzte Note in Englisch:
Name des Fremdsprachenlehrers:
Gewünschter Abflughafen:
q Berlin q Dresden q Frankfurt/M.
q Bremen q Düsseldorf q Hamburg Zusätzlicher Sportversicherungschutz
Wie viele anderen Versicherungen, deckt der Erika-Reiseversicherungsschutz nicht alle Sportarten und Aktivitäten
ab. Falls Du sportlich bist und auch planst, während des
Austauschaufenthaltes aktiv zu sein und z.B. außerhalb der
Schule Sport zu treiben, empfehlen wir den Abschluss des
zusätzlichen Sportversicherungschutzes. So kannst Du ohne
Bedenken Deinen Sport ausüben!
Andere Informationen:
EF Telefon- und SIM-Karte
Mit der EF-Telefonkarte kannst Du aus über 50 Ländern weltweit von nahezu allen Telefonen ohne Münzen nach Hause telefonieren. So entstehen Deiner Gastfamilie keine Kosten. Die
Abrechnung erfolgt direkt mit Deinen Eltern in Deutschland.
Informationen zum Thema Telefonkarte/Mobiltelefonieren erhältst Du vor Deiner Abreise automatisch zugeschickt.
Ort und Datum
Nach wie vielen Unterrichtsjahren:
q Hannover q München q Zürich (auf Anfrage)
q Leipzig q Stuttgart
Wie hast Du von unserem Programm erfahren?
Hast Du Dich bei einer anderen Organisation beworben? q Ja q Nein
Wenn ja, bei welcher? (Diese Angabe hat keinen Einfluss auf Deine Bewerbung):
Unterschrift des Schülers
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
(Mit dieser Unterschrift geben wir unser Einverständnis, Informationen von EF per E-Mail, Post und/oder Telefon zu erhalten.)
Bitte schicken Sie auch eine Broschüre an meine/n Freund/in:
Vorname:Nachname:
Straße:PLZ/Ort:
Telefon:Geburtsdatum:
www.ef.com/highschool
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