allgemeine geschäftsbedingungen
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allgemeine geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für EF High School Exchange Year 2015/2016 BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ABREISE JÄNNER 2015 Um ein High School Year im Ausland zu verbringen, müssen Bewerber im Semester vor der Abreise noch zur Schule gehen und einen Notendurchschnitt von 2,8 oder besser vorweisen. 1. Teilzahlung Innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Aufnahme ins Program 10 % 2. Teilzahlung ca. 5 Monate vor Abreise 30 % 3. Teilzahlung ca. 2 Monate vor Abreise 4. Teilzahlung ca. 1 Monat vor Abreise Neben diesen akademischen Anforderungen gibt es sprachliche Anforderungen und gesundheitliche Voraussetzungen, je nach Gastland. In manchen Gastländern können Schüler die rauchen und/oder nicht mit Tieren im Haus leben können, nicht in das Programm aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm wird zu allererst von den EF High School Year Abroad Mitarbeitern in Österreich getroffen, der Programmanbieter behält sich aber das Recht vor, einen Bewerber abzulehnen, sollten akademische, sprachliche oder gesundheitliche Faktoren gegen eine Aufnahme sprechen. Alle Anforderungen werden deutlich in den Programmregeln (Rules and Regulations) für das jeweilige Gastland genannt und sind auf der My EF Website jedes Teilnehmers zu finden. Sollte der Teilnehmer die Aufnahmebedingungen nach seiner Aufnahme ins Programm vor der Abreise oder während des Aufenthalts wiederholt oder dauerhaft nicht mehr erfüllen, behält EF sich das Recht vor, die Teilnahme am Programm abzubrechen Schüler, die in die USA reisen wollen, dürfen nicht bereits einmal mit einem J-Visum in die USA eingereist sein oder die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. PROGRAMMKOSTEN Alle Programmgebühren basieren auf Flugkosten und voraussichtlichen Kosten im Gastland auf Grundlage des Wechselkurses am 18. Februar 2014. EF behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Von einer solchen Änderung müssen die Reisenden bis spätestens 21 Tage vor dem Reisebeginn informiert werden. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10% des Reisepreises können die Reisenden vom Reisevertrag zurücktreten und erhalten die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Die Details darüber, was im Programmpreis beinhaltet ist, sind in der Broschüre und auch auf der Website zu finden. ZAHLUNGSPLAN Die Programmgebühr ist in folgenden Teilzahlungen zu entrichten: ABREISE IM SOMMER 2015 Rate Zahlbar bis 1. Teilzahlung Innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Aufnahme ins Program 10 % 2. Teilzahlung ca. 5 Monate vor Abreise 3 30 % 3. Teilzahlung ca. 2 Monate vor Abreise 4. Teilzahlung ca. 1 Monat vor Abreise 1/4 Betrag 30 % Restbetrag Rate Zahlbar bis Betrag 30 % Restbetrag Die wechselseitige vertragliche Bindung kommt mit der Überweisung des 1. Teilbetrags zustande. Die Programmgebühr muss vor dem geplanten Abreisedatum vollständig beglichen worden sein. FRÜHESTMÖGLICHE ABREISEDATEN Gastland Sommer 2015 Abreise Großbritannien 15. August 2015 Irland 15. August 2015 USA 15. Juli 2015 Winter 2015 Abreise 1. Jänner 2015 Das tatsächliche Abreisedatum des Teilnehmers wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und kann vom oben angegebenen Abreisedatum abweichen. ZUSÄTZLICHE KOSTEN, DIE NICHT IM PROGRAMMPREIS ENTHALTEN SIND OBLIGATORISCHE KOSTEN a) Reise- und Krankenversicherung Um mit EF ein High School Programm im Ausland zu verbringen, ist eine umfassende Reise- und Krankenversicherung obligatorisch. Dem Teilnehmer wird nahegelegt, den maximal möglichen Versicherungsschutz für die Reise-, Kranken- und Personenschutzversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Deckungshöhen variieren je Gastland und können sich aufgrund gesetzlicher Regulierungen auch verändern. Der Versicherungsschutz jedes Bewerbers muss mit den gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Gastland übereinstimmen. EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. hat mit dem Versicherungsanbieter Erika Insurance Ltd, ein auf die Bedürfnisse von Austauschschülern zugeschnittenes Versicherungspaket ausgehandelt. Vertragspartner dieses Rahmenvertrages ist EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. (Teilnehmer, die in die USA reisen, haben einen begrenzten Versicherungschutz inkludiert, welcher der AIG Europe Limited UK filial i Sverige untersteht). Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, einen gesonderten Versicherungsvertrag bei Erika Insurance Ltd. über EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd. abzuschließen. Die Erika Insurance Ltd. garantiert für alle Gastländer das Minimum an erforderlicher Versicherungsdeckung. Sollte ein Teilnehmer an Aktivitäten außerhalb des normalen Schulprogramms (z.B. Sportvereine außerhalb der Schule) teilnehmen wollen, besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Sportversicherungsschutz abzuschließen. Informationen über den Versicherungsschutz erhalten Sie nach der Aufnahme ins Programm. ALLE VERSICHERUNGEN MÜSSEN VOR DER ABREISE VON EF ÜBERPRÜFT UND GENEHMIGT WERDEN Der Teilnehmer muss EF gegenüber ausreichenden Versicherungsschutz bis spätestens 1. Juni 2015 (Sommerabreise) und 1. November 2014 (Jänner-Abreise) auf dem offiziellen „EF High School Year Abroad Proof of Insurance“ Formular vorweisen. Das „EF High School Year Abroad Proof of Insurance“ Formular erhalten Sie nach der Aufnahme ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2015/2016: EF HIGH SCHOOL EXCHANGE YEAR REVISED: AUGUST 2014 ins Programm. Der Versicherungsschutz darf nicht von dem Beschäftigungsverhältnis der Eltern des Teilnehmers abhängen und muss eine Zusatzreise- und Krankenversicherung sein. EF behält sich das Recht vor, eine Versicherung, die nicht die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt, abzulehnen. Nach den genannten Fristen wird das „Proof of Insurance“ Formular nicht mehr angenommen. Sollte innerhalb der genannten Frist keine Reiseversicherung vorliegen wird ein Abschluss der Erika Insurance Ltd. verpflichtend und muss innerhalb von 14 Tagen ab 01. Juni 2015 bzw. 01. November 2014 (je nach Abreisezeitpunkt) einbezahlt werden. Für Teilnehmer, die mit der Erika Insurance Ltd. reisen, ist keine „Proof of Insurance Form“ erforderlich. Falls der Teilnehmer berechtigt ist, im Gastland ein Fahrzeug zu lenken, so ist er oder sie dafür verantwortlich, eine zusätzliche Pflichtversicherung für das Fahren im Gastland abzuschließen. b) Visumsbewerbung und Visumsgebühr Siehe “Reiseinformationen und logistische Informationen” für Details c) Taschengeld und andere persönliche Ausgaben Persönliche Ausgaben, wie z.B. Optionale Ausflüge organisiert von EF oder lokalen Einrichtungen, SIM Karten, Versicherungsgebühren, Taschengeld, Telefongebühren, Fahrtkosten von und zur Schule, Mittagessen an der Schule, Schuluniform, Schulbücher, Schulregistrierungsgebühren, Gebühren für Schul- und/oder Klassenaktivitäten, Freizeitgestaltung, Kleidung, Hygieneartikel, Clubbeiträge, etc. sind nicht im Programmpreis beinhaltet und müssen vom Teilnehmer getragen werden. OPTIONALE KOSTEN d) Language und Culture Camp (optional) Der Teilnehmer kann an einem freiwilligen 5-14 Tage dauernden Vorbereitungskurs / Vorbereitungscamp, das vor Beginn das Programms im Gastland angeboten werden kann, teilnehmen (Mehr Informationen dazu in der EF High School Year Abroad Broschüre). Für jedes Camp ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. EF behält sich das Recht vor, die Daten und die Dauer und den Ort der Camps zu ändern. Änderungen dieser Art stellen keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar. Nach Bestätigung über die Teilnahme am Camp, ist eine Anzahlung von 10% des Camp-Preises entweder zusammen mit der allgemeinen Anzahlung oder innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Teilnahme zu leisten. Der Restbetrag wird zusammen mit der letzten Teilzahlung fällig. Die Teilnahme am Camp kann nur garantiert werden, wenn eine Platzierung bei einer Gastfamilie mindestens 30 Tage vor dem Camp-Beginn fixiert wurde. Sollte eine Platzierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fixiert sein, wird der eingezahlte Betrag für das Camp rückerstattet. Änderungen dieser Art stellen keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar. Sollte der Teilnehmer von dem Language und Culture Camp zurücktreten wollen, werden gemäß ARB1992 folgende Stornokosten in % des Preises des Languagecamps verrechnet: Bis 30 Tage vor Abreise: 29 bis 20 Tage vor Abreise: 19 bis 10 Tage vor Abreise: 9 bis 4 Tage vor Abreise: ab dem 3. Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen: 2/4 10% 25% 50% 65% 85 % Maßgebend für die Fristberechnung ist das Datum des Eingangs der Erklärung bei EF. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir Sie, uns über Stornierungen schriftlich zu informieren. e) Regionenwahl/Bundesstaatenwahl (optional) Sollte der Teilnehmer den Wunsch haben, in einer bestimmten Region des Gastlandes platziert zu werden, so ist gegen Aufpreis eine Regionenwahl und in den USA auch eine Staatenwahl möglich. Der Preis für die Regionenwahl/Staatenwahl ist mit der ersten Teilzahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass EF eine Platzierung in der gewünschten Region nicht garantieren kann. Sollte es nicht möglich sein, eine Familie in der gewünschten Region/Staat zu finden, wird der Aufpreis rückerstattet. Für weitere Informationen, Details und Preise für die Regionenwahl/Staatenwahl, wenden Sie sich bitte an das EF Büro. Die Preise für die Regionenwahl/Staatenwahl sind in der Broschüre aufgeführt. f) Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit (optional) EF bietet eine optionale Reiserücktrittsabsicherung an, die den Teilnehmer bei Rücktritt vor dem geplanten Abreisedatum aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, Verletzung oder des Todes des Programmteilnehmers oder eines engen Familienmitgliedes (Eltern oder Geschwister des Teilnehmers) absichert. Der Preis für die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit beträgt 195 Euro. Sie ist nur gültig, wenn der Betrag vollständig mit der ersten Einzahlung geleistet wurde. Wenn ein Teilnehmer die Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit abgeschlossen hat und aus einem der oben genannten Gründe vor dem geplanten Abreisedatum vom Programm zurücktreten möchte, so ist eine ärztliche Bestätigung zusammen mit einer schriftlichen Mitteilung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten bei EF einzureichen. Nur dann kann die Programmgebühr rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass die Reiserücktrittsabsicherung nur vor der Abreise gilt. Nach der Abreise tritt die Reise-/ Krankenversicherung in Kraft. PROGRAMMÄNDERUNGEN EF behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen 1. Die Airline, Flugroute und das Abflugdatum für alle Programme festzulegen. 2. E ine Abreise abzusagen sofern bis 3 Monate vor der geplanten Abreise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. 3. Die vorläufigen Abreisedaten für das Programm zu ändern. RÜCKTRITT UND RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIEN Sollte ein Teilnehmer vor der Abreise von dem Vertrag aus Gründen zurücktreten, die nicht EF zuzurechnen sind, so behält EF sich das Recht vor, einen Teil der bezahlten Beträge wie folgt einzubehalten: a) Rücktritt bis 180 Tage vor dem frühestmöglichen Abreisedatum: 10% der Programmkosten b) Rücktritt zwischen 180 Tage und 91 Tage vor dem frühestmöglichen Abreisedatum: 25% der gebuchten Gesamtleistung (Programmgebühr und zusätzliche Gebühren Versicherung, Language and Culture Camp, Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit, Regionenwahl) c) Rücktritt zwischen 90 und 61 Tage vor dem frühestmöglichen Abreisetermin: 50% der gebuchten Gesamtleistung (Programmgebühr und zusätzliche Gebühren Versicherung, Language and Culture Camp, Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit, Regionenwahl) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2015/2016: EF HIGH SCHOOL EXCHANGE YEAR REVISED: AUGUST 2014 d) Rücktritt zwischen 60 und 15 Tagen vor dem frühestmöglichen Abreisetermin: 75% der gebuchten Gesamtleistung (Programmgebühr und zusätzliche Gebühren Versicherung, Language and Culture Camp, Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit, Regionenwahl) e) Rücktritt ab 14 Tagen vor dem frühestmöglichen Abreisetermin: 100% der gebuchten Gesamtleistung (Programmgebühr und zusätzliche Gebühren Versicherung, Language and Culture Camp, Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit, Regionenwahl) bühren, die bei EF aufgrund des Verlustes des Reisepasses anfallen. Der Teilnehmer kann zwischen Wien und München als Abflughafen wählen. Die Programmgebühr beinhaltet die Kosten für den Hin- und Rückflug zwischen dem gewählten Abflughafen und dem Gastland sowie Gepäck im Rahmen der von der Fluglinie vorgegebenen Freigepäcksgrenze. Alle Kosten für Übergepäck sind vom Teilnehmer zu tragen und bei der Abreise zu bezahlen. Ein Rücktritt muss EF schriftlich bekannt gegeben werden. Das Datum des Erhalts des schriftlichen Rücktritts, gilt als Datum des Rücktritts. Sollte zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits mehr eingezahlt worden sein, als die erforderliche Stornogebühr, wird die Differenz dem Teilnehmer rückerstattet. Der Teilnehmer muss vor Beginn des Programms eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen und EF ein ausgefülltes Gesundheitszeugnis, das von einem niedergelassenen Arzt in Österreich ausgefüllt und unterzeichnet wurde, vorlegen. Das entsprechende Formular „Certificate of Health” wird von EF zur Verfügung gestellt und ist auf der persönlichen „My EF“ Webseite des Teilnehmers verfügbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unmittelbar nach Aufnahme ins Programm das Gesundheitszeugnis vorzulegen. Die Suche nach einer Gastfamilie kann erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Gesundheitsfomulares beginnen. EF behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollten gesundheitliche Aspekte die Eignung eines Schülers für das Programm in Frage stellen. Sollten gesundheitliche Probleme des Teilnehmers während des Programmes auftreten, behält sich EF das Recht vor, das Programm abzubrechen. In manchen Gastländern beinhaltet dies auch den Willen und Fähigkeit des Teilnehmers mit Tieren im Haus zu leben. Kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen besteht: 1. W enn ein Teilnehmer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die EF Programmregeln (Rules and Regulations) oder gegen Gesetze (im Heimatland oder im Gastland) verstößt. 2. Wenn ein Teilnehmer bis zum frühestmöglichen Ausreisezeitpunkt kein Visum besitzt. 3. Wenn ein Teilnehmer, aus Gründen, die nicht bei EF liegen, vorzeitig das Programm abbricht und zurückkehrt oder das Programm nicht antritt (Ausnahmen siehe unter „Reiserücktrittsabsicherung im Fall von Krankheit“). Alle zusätzlichen Kosten, die ein Programmabruch eventuell verursacht sind vom Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu tragen. 4. Wenn ein Teilnehmer, Fragen über seinen vergangenen oder aktuellen Gesundheitszustand (sowohl physisch als auch psychisch), die eine Platzierung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, in der Bewerbung (“student health summary”), unrichtig beantwortet oder falsch darstellt. Sollte ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Programm ausgeschlossen werden, so ist das Programm für ihn oder sie vollständig beendet. Es ist nicht möglich, dass der Teilnehmer nach Ausschluss aus dem Programm noch ein weiteres Gastland im Rahmen des Programms besucht. Dies gilt auch für Teilnehmer, die ein 2in1 Programm gebucht haben. REISEINFORMATIONEN UND LOGISTISCHE INFORMATIONEN Jedes Gastland hat eigene Visumsbestimmungen. EF lässt seinen Teilnehmern alle notwendigen Informationen und Formulare zukommen. Für die Beantragung des Visums und die daraus resultierenden Kosten ist jedoch jeder Teilnehmer selbst und/oder seine Erziehungsberechtigten verantwortlich. Der Teilnehmer muss über einen Reisepass, ausgestellt vom Land seiner Staatsangehörigkeit, verfügen, der noch bis mindestens sechs Monate nach Abschluss des Programms gültig ist. Eine Kopie dieses Reisepasses ist dem EF Büro im Heimatland bis zum 15. April 2015 (für die Abreise im Sommer) und bis zum 15. Oktober 2014 (bei Abreise im Winter) vorzulegen. EF übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für den Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum des Teilnehmers während des Programms. Sollte der Teilnehmer während der Teilnahme am Programm oder während der Reise seinen Reisepass verlieren, so übernimmt der Teilnehmer alle Kosten, Gebühren und Geldbußen, die als Folge des Verlustes des Reisepasses entstehen. Dies umfasst ohne Einschränkungen, Gebühren für die Neuausstellung des Reisepasses, Gebühren die von Fluggesellschaften erhoben werden, Reise-/Verpflegungs- und Nächtigungskosten und Kosten und Ge- 3/4 GESUNDHEITSZEUGNIS UND IMPFUNGEN Impfungen, die vom jeweiligen Gastland, vom jeweiligen Bundesstaat oder der Schule im Gastland vorgeschrieben werden, sind für den Teilnehmer verpflichtend. Informationen über die Impfanforderungen werden, soweit bekannt, von EF zur Verfügung gestellt. Falsche oder verabsäumte Information über den physischen und psychischen Gesundheitszustands des Teilnehmers, kann die Aufnahme in das Programm oder die Fortsetzung des Programms gefährden. Der Teilnehmer ist verpflichtet EF unverzüglich zu informieren, sollte es zu einer Veränderung seines physischen oder psychischen Gesundheitszustandes nach dem Vertragsabschluss und vor dem geplanten Abreisedatum kommen. PROGRAMMREGELN EF hat eigene Verhaltensregeln für die Teilnahme an dem Programm, die der Sicherheit des Schülers dienen und die während des Aufenthaltes von allen Teilnehmern befolgt werden müssen. Diese Regeln sind auf der persönlichen My EF Webseite des Teilnehmers abrufbar. Sie müssen vom Programmteilnehmer und dessen Eltern akzeptiert und unterschrieben und an EF returniert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich während des Programms diese Verhaltensregeln einzuhalten und den Anweisungen des lokalen Betreuers und den Anweisungen der EF Mitarbeiter im Gastland zu folgen. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, sich an alle Gesetze des Gastlandes auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu halten. Bei einem Verstoß gegen die Programmregeln oder gegen Gesetze behält EF sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.Dadurch anfallende zusätzliche Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen. ANERKENNUNG IN ÖSTERREICH Laut §25 Abs. 9 SchUG berechtigt ein nachgewiesener, mindestens fünfmonatiger Schulbesuch im Ausland zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe. Ein Schulbesuch im Ausland wird somit in Österreich anerkannt, ohne dass zusätzliche Prüfungen abgelegt werden müssen. EF kann weder eine Anerkennung des Schulbesuchs im Ausland in Österreich noch einen 5 monatigen Schulbesuch garantieren. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2015/2016: EF HIGH SCHOOL EXCHANGE YEAR REVISED: AUGUST 2014 High School Exchange Year EF ist keine in Österreich anerkannte Schule und kann daher keine Benotung für die im Ausland belegten Kurse oder einen Schulabschluss vergeben. EF ist nicht dafür verantwortlich im Namen des Teilnehmers Zeugnisse oder Notenbestätigungen bei der Schule im Gastland anzufragen, einzuholen oder an den Teilnehmer zu übermitteln. MY EF WEB SERVICE Alle EF Teilnehmer erhalten Zugang zu der Online Plattform „My EF“. Jede Korrespondenz, Fotos, Medien, die auf My EF verwendet werden, werden als privat angesehen und EF übernimmt keine Verantwortung für diese Korrespondenz und Medien. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Teilnehmer geben Ihr Einverständnis für die Nutzung des My EF Web Services. VERTRAG UND KÜNDIGUNG Jedes Programm beginnt mit dem Abflug von dem EF Abflughafen und endet mit der Rückkehr zum EF Abflughafen. Sollte der Teilnehmer, den Aufenthalt außerhalb des vom Progammanbieter ausgewählten Gastfamilie verlängern oder fortsetzen wollen, so endet das EF Programm zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Aufenthalt bei der Gastfamilie beendet oder spätestens 14 Tage nach dem letzen Schultag. EF HIGH SCHOOL YEAR ABROAD & GELTENDES RECHT EF Education GmbH vermittelt das EF High School Year Abroad in Österreich. EF High School Year Abroad wird von EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd., Haldenstr. 4, CH-6006 Luzern, Schweiz (Handelsregisternummer CH-100.3.018.721-9) veranstaltet. Der vorliegende Vertrag untersteht österreichischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf ihn beziehen, werden vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Österreich beigelegt. Aus offensichtlichen Druck- und Satzfehlern in der Broschüre und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegenüber EF keine wie auch immer gearteten Ansprüche abgeleitet werden. PERSÖNLICHE DATEN Persönlichen Daten des Teilnehmers werden von EF sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU / EWR / Schweiz verarbeitet, hauptsächlich zur Buchungsbestätigung, einschließlich Reise und Versicherungsschutz, für den Kundendienst und andere Marketing-Dienstleistungen. Die persönlichen Daten werden zu diesem Zweck unseren Unternehmen und Partnern innerhalb und außerhalb der EU / EWR / Schweiz zur Verfügung gestellt. EF verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine Kopie der Informationen erhalten möchten, die EF über Sie gespeichert hat, oder falsche personenbezogene Daten berichtigen oder löschen möchten, wenden Sie sich bitte an EF Educational Foundation for Foreign Study Ltd unter der auf der Rechnung angegebenen Adresse. BEANSTANDUNGEN Der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrags, der während der Reise festgestellt wird, unverzüglich einem Vertreter von EF mitzuteilen. Während des Aufenthaltes im Ausland ist der erste Ansprechpartner des Teilnehmers der lokale Betreuer (International Exchange Coordinator), dessen Kontaktdaten der Teilnehmer vor der Abreise aus dem Heimatland erhält. Im Unterlassungsfall werden Gewährleistungsansprüche zwar nicht berührt, das Unterlassen kann jedoch als Mitverschulden angerechnet werden. INSOLVENZVERSICHERUNG EF bietet allen Kunden vollständige finanzielle Absicherung gemäß den EU-Richtlinien und der Österreichischen Reisebüroverordnung (RSV) BGBI. Nr. II 316/1999 in der gültigen Fassung gemäß BGBI. II Nr. 275/2012. Die Versicherung bei der tour VERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH in D-22453 Hamburg garantiert die Rückzahlung geleisteter Zahlungen im Falle einer Insolvenz des Veranstalters. Im Schadenfall zu kontaktieren: Hanse Merkur Reiseversicherungs-AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 2034 Hamburg, Tel: 0049 403799360, Fax: 0049 4041193257. ALLGEMEINE REISEBÜROBEDINGUNGEN (ARB) Sofern nicht anders geregelt, gelten für den Reisevertrag die vom Fachverband der Reisebüros empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), Abschnitt B, in ihrer letztgültigen Fassung, die im Geschäftslokal von EF Education GmbH aufliegen und auf Wunsch zugesandt werden. Für den Vermittlungsvertrag mit der EF Education GmbH gilt Abschnitt A der ARB 1992 in ihrer letztgültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen. Spätere Änderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung aller Vertragsparteien möglich. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. EF Education GmbH EF High School Year Abroad Johannesgasse 16, 1010 Wien Tel: 01 - 513 95 90, Fax: 01 - 512 20 76 E-Mail: [email protected] www.ef.com EREIGNISSE HÖHERER GEWALT EF haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturereignisse, Naturkatastrophen, Wetter, Kriege, Terroranschläge, Streiks und andere Betriebsstörungen, politische Instabilität, und gesetzliche Änderungen. 4/4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2015/2016: EF HIGH SCHOOL EXCHANGE YEAR REVISED: AUGUST 2014