Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft

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Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Ausbildung zur
Sicherheitsfachkraft
Zielgruppe:
Sicherheitsfachkräfte sind unverzichtbare und wichtige Funktionsträger/innen im betrieblichen
Arbeitsschutzsystem. Nach dem Gesetz ist die Fachkraft ein/e innerbetriebliche/r Berater/in, der/die den/die
Arbeitgeber/in in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit unterstützt.
Aufgabe der Sicherheitsfachkraft:
Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die
Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der
menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen
Gebieten zu unterstützen.
Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte:
Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes:

die Arbeitnehmer zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,

die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und zu unterstützen und mit ihnen
zusammenzuarbeiten,

in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den
Arbeitgebern, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten,

die Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zu beraten,

auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und die
Arbeitgeber über bestehende Mängel zu informieren,

auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten,

mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.
Gesetzliche Voraussetzungen/Zulassungskriterien:

Abgeschlossene Werkmeister/innenprüfung oder Meister/innenprüfung und zweijährige Praxis ODER

Naturwissenschaftliches oder technisches Studium und zweijährige Praxis ODER

Abgeschossene HTL und zweijährige Praxis ODER

Aufnahmetest und vierjährige Praxis
Ausbildungsinhalte
•
Einführung und Grundlagen
•
Rechtsgrundlagen, Normen
•
Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
•
Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
•
Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
•
Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung
•
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
•
Kosten-Nutzen-Analyse
•
Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
•
Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten, insbesondere dem Verkehrswesen
Rahmendaten:
Infoveranstaltung:
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Kursnummer:
Lehrgang 1463
Unterrichtseinheiten:
288 UE (davon 96 UE E-Learning)
Kursbeitrag:
€ 2.520,00 / AK-Preis € 2.430,00
Termin / Kursort:
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Förderungen und Ermäßigungen:
Nutzen Sie die umfangreichen BFI–Ermäßigungen (für AK-Leistungskartenbesitzer, Gewerkschaftsmitglieder und
Lehrlinge) sowie die Fördermöglichkeiten am BFI OÖ. Informieren Sie sich über Details, Fördervoraussetzungen,
etc. unter der BFI-Serviceline: 0810/004005 oder im Internet unter: www.bfi-ooe.at.