Vom Job zum anerkannten Beruf
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Vom Job zum anerkannten Beruf
Unter Mitwirkung des VPOD entstand die Berufsprüfung für Flight Attendants: Vom Job zum anerkannten Beruf Ein seit langem verfolgtes Ziel ist erreicht. Flight Attendant ist kein Job mehr, sondern endlich ein eidgenössisch anerkannter Beruf. In den nächsten Tagen wird das Reglement über die Berufsprüfungen für Flight Attendants vom Biga und von den beteiligten Trägerorganisationen der Berufsprüfung unterschrieben. Der VPOD und die Vereinigung des Kabinenpersonals der Swissair „Kapers“ von Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenseite, die Balair, die CTA, die Crossair und die Swissair auf der Arbeitgeberseite bilden die Prüfungsorganisation. Sie haben sich zur „Schweizerischen Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants“ zusammengeschlossen. Das Reglement wird mit der Unterschrift des Vorstehers des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements rechtsgültig. Ab 1992 kann die Trägerorganisation als weltweit erste Organisation überhaupt Berufsprüfungen für Flight Attendants anbieten. Obwohl es bis heute rund um den Globus Hunderttausende von Flight Attendants gegeben hat, war deren attraktive und anspruchsvolle Tätigkeit offiziell nirgends als Beruf anerkannt. Bereits vor 20 Jahren entstanden in der Schweiz die ersten Bestrebungen, die Tätigkeit der Flight Attendants anerkennen zu lassen. Vor rund drei Jahren wurde auf Veranlassung der Vereinigung des Kabinenpersonals der Swissair (Kapers) die Arbeit an diesem Projekt konkret. Berufsanerkennung durch Prüfung Die Berufsanerkennung wird erlangt durch die Absolvierung der Berufsprüfung, die vom Biga kontrolliert wird. Der infrastrukturelle Aufwand zur Durchführung dieser Prüfungen ist aus diversen Gründen sehr umfangreich. Es deshalb von Beginn der Arbeiten an klar, dass nur unter Beteiligung aller Verbände und Luftfahrtsunternehmen an eine realisierbare Lösung gedacht werden konnte. Im Hinblick auf die gesetzliche Vorschrift, wonach durch Prüfungen nicht eine Firma bevorteilt werden darf, stand für den VPOD von Anfang an ausser Diskussion, mit Beteiligung nur einer Gesellschaft eine Prüfungsorganisation aufzubauen. Auch die Gesellschaften, von denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VPOD organisiert sind, erklärten sich unter anderem diesem Grund zur Mitarbeit bereit. Die zur Durchführung der Prüfungen notwendigen finanziellen und personellen Verpflichtungen aller Träger sind ein Zeichen, wie wichtig die Beteiligten diese Prüfung nehmen. Sicherung des Ausbildungsstandes Was soll die Berufsprüfung für die Flight Attendants bringen? In erster Linie garantiert sie ein hochstehendes Ausbildungsniveau, das von beiden Seiten, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen, gemeinsam definiert und durchgesetzt werden muss. Flight Attendants werden durch die Prüfung motiviert, ihre Berufskenntnisse zu vertiefen und auszuweiten. Weiterbildung wird gefördert und damit auch die Professionalität in einem umfassenden Sinne. Mit abgeschlossener Berufsprüfung sollen sich auch bessere Möglichkeiten für eine berufliche Veränderung bieten, sei dies firmenintern oder -extern. Damit nimmt die Attraktivität des Berufes zu, und das soziale Image der Arbeitstätigkeit wächst. In einer Zeit der Umstrukturierung und Veränderung der Arbeitsbereiche kommt dem Erhalten und dem Ausbau der beruflichen Qualifikationen grosse Bedeutung zu. Zulassungsbedingungen Gemäss Artikel 14 des Reglementes über die Berufsprüfungen für Flight Attendants wird zur Prüfung zugelassen, wer: a) mündig ist und in vollen bürgerlichen Ehren und Rechten steht; b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Ausbildung verfugt; c) zur Zeit der Prüfung kumulativ mindestens drei Jahre als Flight Attendant tätig war; d) zur Zeit der Anmeldung in der Regel bei einem schweizerischen Luftfahrtunternehmen tätig ist; e) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notfalle und Notfallausrüstung“ verfugt, wie sie vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschrieben ist. Für Prüfungskandidaten/-innen einer ausländischen Gesellschaft gilt der Nachweis über die gültige Qualifikation, die das im entsprechenden Land zuständige Amt für Zivilluftfahrt vorschreibt. Der öffentliche Dienst, 20.3.1992. Öffentlicher Dienst, Der > Flight Attendants. Berufsprüfung. OeD, 1992-03-20