Vom Job zum anerkannten Beruf

Transcrição

Vom Job zum anerkannten Beruf
Unter Mitwirkung des VPOD entstand die Berufsprüfung für Flight Attendants:
Vom Job zum anerkannten Beruf
Ein seit langem verfolgtes Ziel ist erreicht. Flight Attendant ist kein Job mehr, sondern endlich ein eidgenössisch
anerkannter Beruf. In den nächsten Tagen wird das Reglement über die Berufsprüfungen für Flight Attendants
vom Biga und von den beteiligten Trägerorganisationen der Berufsprüfung unterschrieben. Der VPOD und die
Vereinigung des Kabinenpersonals der Swissair „Kapers“ von Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenseite, die
Balair, die CTA, die Crossair und die Swissair auf der Arbeitgeberseite bilden die Prüfungsorganisation. Sie
haben sich zur „Schweizerischen Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants“ zusammengeschlossen. Das
Reglement wird mit der Unterschrift des Vorstehers des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
rechtsgültig. Ab 1992 kann die Trägerorganisation als weltweit erste Organisation überhaupt Berufsprüfungen
für Flight Attendants anbieten. Obwohl es bis heute rund um den Globus Hunderttausende von Flight Attendants
gegeben hat, war deren attraktive und anspruchsvolle Tätigkeit offiziell nirgends als Beruf anerkannt. Bereits vor
20 Jahren entstanden in der Schweiz die ersten Bestrebungen, die Tätigkeit der Flight Attendants anerkennen
zu lassen. Vor rund drei Jahren wurde auf Veranlassung der Vereinigung des Kabinenpersonals der Swissair
(Kapers) die Arbeit an diesem Projekt konkret.
Berufsanerkennung durch Prüfung
Die Berufsanerkennung wird erlangt durch die Absolvierung der Berufsprüfung, die vom Biga kontrolliert wird.
Der infrastrukturelle Aufwand zur Durchführung dieser Prüfungen ist aus diversen Gründen sehr umfangreich.
Es deshalb von Beginn der Arbeiten an klar, dass nur unter Beteiligung aller Verbände und
Luftfahrtsunternehmen an eine realisierbare Lösung gedacht werden konnte.
Im Hinblick auf die gesetzliche Vorschrift, wonach durch Prüfungen nicht eine Firma bevorteilt werden darf,
stand für den VPOD von Anfang an ausser Diskussion, mit Beteiligung nur einer Gesellschaft eine
Prüfungsorganisation aufzubauen. Auch die Gesellschaften, von denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
VPOD organisiert sind, erklärten sich unter anderem diesem Grund zur Mitarbeit bereit.
Die zur Durchführung der Prüfungen notwendigen finanziellen und personellen Verpflichtungen aller Träger sind
ein Zeichen, wie wichtig die Beteiligten diese Prüfung nehmen.
Sicherung des Ausbildungsstandes
Was soll die Berufsprüfung für die Flight Attendants bringen? In erster Linie garantiert sie ein hochstehendes
Ausbildungsniveau, das von beiden Seiten, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen, gemeinsam definiert
und durchgesetzt werden muss.
Flight Attendants werden durch die Prüfung motiviert, ihre Berufskenntnisse zu vertiefen und auszuweiten.
Weiterbildung wird gefördert und damit auch die Professionalität in einem umfassenden Sinne.
Mit abgeschlossener Berufsprüfung sollen sich auch bessere Möglichkeiten für eine berufliche Veränderung
bieten, sei dies firmenintern oder -extern.
Damit nimmt die Attraktivität des Berufes zu, und das soziale Image der Arbeitstätigkeit wächst.
In einer Zeit der Umstrukturierung und Veränderung der Arbeitsbereiche kommt dem Erhalten und dem Ausbau
der beruflichen Qualifikationen grosse Bedeutung zu.
Zulassungsbedingungen
Gemäss Artikel 14 des Reglementes über die Berufsprüfungen für Flight Attendants wird zur Prüfung
zugelassen, wer:
a) mündig ist und in vollen bürgerlichen Ehren und Rechten steht;
b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Ausbildung verfugt;
c) zur Zeit der Prüfung kumulativ mindestens drei Jahre als Flight Attendant tätig war;
d) zur Zeit der Anmeldung in der Regel bei einem schweizerischen Luftfahrtunternehmen tätig ist;
e) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notfalle und Notfallausrüstung“ verfugt, wie sie vom
Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschrieben ist. Für Prüfungskandidaten/-innen einer ausländischen Gesellschaft
gilt der Nachweis über die gültige Qualifikation, die das im entsprechenden Land zuständige Amt für Zivilluftfahrt
vorschreibt.
Der öffentliche Dienst, 20.3.1992.
Öffentlicher Dienst, Der > Flight Attendants. Berufsprüfung. OeD, 1992-03-20