Aalen Neubau Kaufland Julius-Bausch-Straße

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Aalen Neubau Kaufland Julius-Bausch-Straße
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Aalen Neubau Kaufland Julius-Bausch-Straße
Bericht 7. 4. 2014
im Auftrag von:
Landschaftsplanung.Langenholt
Rosenbergstraße 50/1
70176 Stuttgart
Auftragnehmer:
Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol.
Gutachten Ökologie Ornithologie
Essigweg 1A · 70565 Stuttgart
T. 0711.741785 / 030.36431170
[email protected]
Aalen Julius-Bausch-Straße, Kaufland Neubau
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Einleitung, Planungsvorhaben, Aufgabenstellung
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung des Kaufland-Gebäudes am bisherigen Standort Julius-Bausch-Straße in Aalen ist der Abriss des bestehenden Gebäudes
vorgesehen.
Damit sind mögliche Eingriffe in Lebensräume von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten bzw. Artengruppen verbunden, die nach den artenschutzrechtlichen Vorgaben des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Schutz des Artenbestandes verboten sind.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zwingend
erforderlich, um Konflikte bei der vorgesehenen Planung mit dem Artenschutz und mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand ausschließen
oder durch entsprechende Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern und ggf. ausgleichen
zu können.
Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen
besonders geschützter Tierarten (§ 44 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), die erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population einer betroffenen Tierart bzw. des günstigen Erhaltungszustands (§ 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) oder die Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG).
Um feststellen zu können, in welchem Umfang das Areal eine Bedeutung als Lebensraum
für geschützte Tierarten oder Artengruppen aufweist und welche artenschutzrechtlichen
Konflikte nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten könnten, wurde eine artenschutzrechtliche
Relevanzuntersuchung für den Geltungsbereich beauftragt. Hierfür war eine Untersuchung des Gebiets auf Biotop- und Habitatstrukturen sowie auf potenzielle faunistische
Lebensräume notwendig (Habitatpotenzialanalyse).
Im Rahmen einer Artenschutzuntersuchung (Potenzialanalyse) wurde deshalb ein Ortstermin zur Untersuchung des abzureißenden Gebäude, der angrenzenden Umgebung
und einzelner Bäume und Gehölze sowie zur Einschätzung des möglichen Vorkommens
geschützter Tierarten durchgeführt.
Nach den Untersuchungsergebnissen wurde festgestellt, ob die Realisierung des Bebauungsplans gegen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen könnte und wie diese ggf. vermieden werden können bzw. welche vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig werden.
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Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets
Das Kaufland-Gebäude befindet sich in der Julius-Bausch-Straße 27, im Stadtzentrum
von Aalen und in der Umgebung dichter Bebauungen, die vorwiegend gewerblich genutzt
werden.
Südwestlich verläuft die breite K 3311 (Julius-Bausch-Straße) und nördlich grenzt das
abgezäunte Gleisareal der Bahnverbindung nach Schwäbisch-Gmünd mit einer aus
Eschen und Ahorn-Arten bewachsenen Bahnböschung an. Direkt östlich angrenzend an
das Gelände verläuft der Kocher, der einen z.T. dichten Gehölzsaum aufweist.
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Das Areal umfasst eine Fläche von etwa 1,6 ha und wird bis auf umlaufende asphaltierte
Flächen für den Anlieferverkehr und Kunden-Parkplätze zu zwei Dritteln von dem Kaufland-Gebäude eingenommen (knapp 2/3 des Geländes). Bis auf drei mittelgroße Platanen, die sich auf dem Parkplatz befinden, und schmale randliche Grünbereiche ist das
Areal ansonsten vegetationsfrei. Im Kronenbereich einer der Platanen wurde das Nest
einer Rabenkrähe festgestellt.
Auf dem Dach des Gebäudes, in dem verschiedene Geschäfte untergebracht sind, befindet sich ein Parkdeck mit einer Zufahrt von der Julius-Bausch-Straße aus.
In mehreren Bereichen des Gebäudes, vor allem im Parkdeck, wurden Drähte bzw. Stachelbretter zur Abwehr dieser Vogelarten angebracht.
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück Nutzung als Mischgebiet dar.
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinien zum Umweltschutz ist für das Bebauungsplanverfahren eine Umweltprüfung als verbindlicher Verfahrensteil vorgeschrieben.
Der Bebauungsplan sieht einen Abriss des bestehenden Gebäudes und eine Neubebauung vor, so dass die Platanen und die schmalen Gehölz- und Vegetationsbestände bis an
die Arealränder gerodet werden müssen.
Schutzgebiete, besonders geschützte und nach § 32 Naturschutzgesetz kartierte Biotope
sind in diesem innerörtlichen Bereich nicht vorhanden. Es besteht auch keine besondere
Baumschutzverordnung.
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Artenpotenzial und faunistische Bewertung
Die Geländebesichtigung zur Untersuchung des Plangebiets in der Julius-Bausch-Straße
27 in Aalen und zur Erfassung der potenziellen faunistischen Lebensräume für die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen bzw. Tierarten im Bereich des abzureißenden
Gebäudes fand am 18.3.2014 statt. Dabei wurden auch Sichtbeobachtungen von Tieren
notiert.
Das Gebäude weist im Bereich der Fassaden und des Daches sowie vor allem durch die
zahlreichen Öffnungen im Bereich des Parkdecks ein gewisses Potenzial für Fledermäuse
und für gebäudebrütende Vogelarten auf.
An den Fassaden, unter der Verkleidung bzw. an den Ansatzstellen von Bauelementen
sowie im Inneren des Parkdecks könnten sich einzelne Niststätten gebäudebrütender
Vogelarten (Haussperling, Hausrotschwanz, Straßentaube) oder Einzel- und Übergangsquartiere von streng geschützten Fledermausarten (wie der im Siedlungsbereich häufigen
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Zwergfledermaus) befinden. Da in dieser Position keine Frostfreiheit besteht, ist eine ohnehin seltene - Nutzung als Winterquartier durch Fledermäuse auszuschließen.
Das Areal hat jedoch ein Potenzial als mögliches Jagdgebiet für streng geschützte Fledermausarten - auch durch die Nähe des Kochers und die Tatsache, dass Fledermausarten gerne im Bereich von Gewässern jagen.
Dokumentiert wird diese Bedeutung durch Beobachtungsdaten von Fledermäusen, die
dem Grünflächen- und Umweltamt der Stadt Aalen vorliegen: Vom 7.7.2012 gibt es den
Nachweis einer Zwergfledermaus auf dem Parkdeck (Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz). In der Umgebung des Kaufland-Gebäudes, am Kocherufer, wurden im August
1999 drei Große Abendsegler und eine Wasserfledermaus geortet. Entlang der Kocher,
auch in der unmittelbaren Umgebung des Kaufland-Gebäudes, wurden bei Untersuchungen durch Dr. A. Nagel im Mai/Juni 2001 einzelne bzw. bis zu sieben Exemplare von
Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Großer Abendsegler festgestellt. Im September 2005 wurden nördlich des Areals 16 Zwergfledermäuse und ein Braunes Langohr,
im Juli 2012 südlich davon 45 Zwergfledermäuse festgestellt.
Auch für Vogelarten ist eine Bedeutung der Kocher als Brut- und Nahrungshabitat anzunehmen. Während des Ortstermins wurde neben gebüsch- und freibrütenden Vogelarten
in den Ufergehölzen dort die an Gewässer gebundene Gebirgsstelze festgestellt.
Im südlichen Gebäudeteil im Bereich der Anlieferung und der Müllentsorgung befindet
sich das Bruthabitat einer Kolonie des Haussperlings (Art der Vorwarnliste, besonders
geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz). Ein angrenzendes kleines Gebüsch wird als
Nahrungsbiotop genutzt. Vereinzelt wurden auch Straßentauben festgestellt.
An der Bahnböschung sowie im Bereich der Gleise mit den Schotterflächen könnte die
streng geschützte Zauneidechse vorkommen.
Für weitere artenschutzrechtlich relevante geschützte Tierarten oder Artengruppen, für die
auf dem Areal keine geeigneten oder nur unzureichende Lebensraumbedingungen vorhanden sind, kann ein Vorkommen generell ausgeschlossen werden.
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Konfliktanalyse, Vermeidung von Verbotstatbeständen und Maßnahmen
Die Habitatpotenzialanalyse hat ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen sind. Konflikte mit dem Artenschutz und möglichen vorkommenden Tierarten
könnten sich vor allem im Zuge des Abbruches des Gebäudes und der vorgesehenen
Rodung der einzelnen Bäumen und Grünbereiche ergeben.
Dadurch können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten, d.h. Tiere könnten
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getötet (§ 44 Abs. 1, Ziff. 1), Populationen von Tieren in ihrem Erhaltungszustand erheblich beeinträchtigt (Ziff. 2) und/oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört (Ziff. 3)
werden.
Diese sind zu vermeiden, zu minimieren oder durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Vor allem sind der Abbruch des Gebäudes und die Rodung der Gehölze außerhalb der Brutzeit auf einen Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen - die
baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere (Verbotstatbestände nach § 44 Art. 1, Ziff. 1
BNatSchG, Tötungsverbot) kann so vermieden werden.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind aber auch im Bereiche angrenzender Flächen - am
Kocher und an der Bahnböschung - zu erwarten. Diese Bereiche sollten während der
Bauphase ggfs. durch Schutzzäune gegen Beeinträchtigungen und Störungen gesichert
werden und hier darf nicht eingegriffen werden.
Als Ersatz für den Verlust von Nistplätzen des Haussperlings am Kaufland-Gebäude sind
12 Sperlingskästen an geeigneter Stelle in der Nähe aufzuhängen. Auch der mögliche
Verlust von Fledermausquartieren ist durch das Aufhängen von fünf Fledermausbrettern
an Gebäuden in der Umgebung vorbeugend auszugleichen.
Bei Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung sind keine Konflikte mit Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten und keine weiteren tierökologischen Erhebungen erforderlich.
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