Leseprobe PDF - Bauingenieur24

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Finanzierung von Eisenbahnbauvorhaben
Ablauf eines Bauvorhabens
Zu einem großen Sprung gehört ein großer Anlauf.
Autor: Unbekannt
2.
Der Ablauf eines Bauvorhabens bei der Deutschen Bahn AG
Im Rahmen der von der DB Netz AG zu erreichenden Unternehmensziele nehmen Infrastrukturmaßnahmen einen hohen Stellenwert ein. Sie dienen neben der ständigen Verfügbarkeit
betriebsnotwendiger Anlagen auch der Optimierung vorhandener Netz-Strukturen. Kosten-,
termin- und qualitätsgerechte Realisierung sind während der Durchführung einer solchen Infrastrukturmaßnahme das Ziel. In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, wie eine Infrastrukturmaßnahme bei der Deutschen Bahn AG im Allgemeinen abläuft. Besonderheiten der Bauprojekte der Deutschen Bahn AG sind nach [Bolte]:
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viele interne und externe Beteiligte, die Einfluß auf die Konzeption und Abwicklung des
Projektes nehmen
Einflüsse von Umorganisationen innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG und
Personalfluktuation
Großer Bedarf an Projektkommunikation und –koordination
Einwirkung durch sich ständig ändernde technische und öffentlich-rechtliche
Vorschriften
Bauen unter dem rollenden Rad
Besonderheiten der Finanzierung
Zum besseren Verständnis wurde als Anhang 4 eine vom Autor erstellte Übersicht des Projektablaufs beigefügt, die das Projekt in sechs verschiedene Phasen einteilt. Für jede Phase sind die zu
erreichenden Ergebnisse aufgeführt, außerdem werden wichtige Handlungsschritte des Projektleiters und Projektmanagements für die Genehmigungsverfahren, für die Bauvorbereitung und
SiGe-Koordination, für die Finanzierung, Kostenüberwachung und Inbetriebnahme aufgezählt.
Auf einen Blick erkennt man so die in jeder Phase zu verfolgenden Ziele während der Durchführung eines Projektes. Zusätzlich wurden die aus [EBA] entnommenen HOAI-Paragraphen
mit Leistungsphasen für die Beauftragung der Fachplaner in den einzelnen Phasen aufgeführt.
Bevor näher auf den Weg eines Bauvorhabens von der Projektidee bis zur Inbetriebnahme eines
Bauabschnitts eingegangen wird, werden Erläuterungen zu Projektbeteiligten und ihren Aufgabengebieten gegeben. Für die anschließende Unterteilung des Bauvorhabens in verschiedene
Phasen wurde ein eigener15 Ansatz gewählt. So folgen der Definitions- und Konzeptionsphase
eine Vorplanungs-, Entwurfsplanungs-, Ausführungsplanungs-, Vergabe- und Durchführungsphase16. Am Ende des Abschnitts werden öffentlich-rechtliche Verfahren wie Plangenehmigung
und Planfeststellung sowie das Raumordnungsverfahren erläutert, die im Regelfall Voraussetzung
für Infrastrukturmaßnahmen der Eisenbahn sind.
Die Unterteilung in sechs Phasen stellt nach Meinung des Autors die Unterschiede der einzelnen Phasen besser
heraus als die vier in [RiLi 809] verwendeten Phasen.
16 Auf die Unterschiede zur HOAI bei der Einteilung eines Projektes in Phasen hat [Kassin] bereits hingewiesen.
Auch in [Kochendörfer/Liebchen] wird eine geringfügig unterschiedliche Einteilung vorgenommen.
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Finanzierung von Eisenbahnbauvorhaben
Ablauf eines Bauvorhabens
2.1. Projektbeteiligte
Um den von der Deutschen Bahn AG vorgesehenen Ablauf einer Infrastrukturmaßnahme
verstehen zu können, ist es nötig, die Funktion aller Beteiligten zu kennen. Den von [RiLi 809]
vorgelegten Definitionen grob folgend, werden einige wichtige Projektbeteiligte – alphabetisch
aufgelistet - vorgestellt.
2.1.1. Abnahmeprüfer
Der Abnahmeprüfer ist verantwortlich für die Feststellung, daß eine geänderte oder neu errichtete
Anlage folgenden Merkmalen entspricht:
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öffentlich-rechtliche Bestimmungen
anerkannte Regeln der Technik
Auflagen aus der Planfeststellung oder –genehmigung
Bauaufsichtlich freigegebene Ausführungsunterlagen
Der Abnahmeprüfer ist in seiner fachlichen Qualifikation vom Eisenbahnbundesamt anerkannt
worden und somit berechtigt, die Betriebssicherheit zu bestätigen.
2.1.2. Anlagenverantwortlicher
Der Anlagenverantwortliche wird vom Betreiber einer Anlage beauftragt, die Funktionsfähigkeit der
Anlage sicherzustellen. Die Deutsche Bahn AG beschäftigt Strecken- und Stationsmanager, aber
auch Korridormanager17.
2.1.3. Auftraggeber
Der Auftraggeber erteilt (als Besteller18) Projektaufträge an DB-interne Auftragnehmer19 und gibt
die Planungsziele hinsichtlich Art und Umfang der zu erstellenden Anlage, Termine und Kostengrenzen sowie Qualitätsanforderungen vor. Der Auftraggeber nimmt in der Regel für ein Projekt
die Funktion des Bauherrn wahr und genehmigt auch die einzelnen Planungsphasen. Eines seiner
Ziele ist, die Investition durch kostensparende Planung umzusetzen, wofür laut [Hauck/Schwarz]
bahnintern der Ansatz des Zielkostenmanagements verfolgt wird. Die Sicherheit der Rentabilität
der Investition für das Unternehmen steht dabei im Vordergrund.
Der Auftraggeber kann seine Aufgaben einem Projektmanager übertragen. Das Projektmanagement wahrt das Interesse des Auftraggebers, ist sein Stellvertreter und verantwortlich für die
vertragsgemäße Umsetzung des Projektes. Es nimmt dabei alle Führungsaufgaben wie Planung,
Aufgabengebiet ist das Management mehrerer in einem Korridor zusammengefaßter Strecken.
Bei der DB AG wird nach dem „Besteller-Ersteller-Prinzip“ verfahren, das die Kostenzuscheidung vereinfacht
und Verantwortlichkeiten herausstellt. Dem Besteller obliegt dabei laut [Endmann] die Bestimmung von Zielvorgabe
und –inhalt, „er gilt als Veranlasser des geplanten Bauvorhabens, ohne daß er gleichzeitig Ersteller der baulichen
Anlage sein muß“. Der Ersteller ist laut [Gerhard/Bay] für Projektmanagement, Planung und Bauüberwachung
zuständig.
19 Unter Beachtung der Einkaufsbestimmungen ist auch der Abschluß eines Projektvertrages mit externen
Auftragnehmern möglich.
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Organisation, Durchführung und Kontrolle wahr und das – im Unterschied zur Projektsteuerung – einschließlich der Weisungsbefugnis und der Verantwortung für den Erfolg.
2.1.4. Auftragnehmer
Ein Auftragnehmer (als Ersteller) ist – auf der Grundlage eines Vertrags – für die Ausführung einer
Leistung verantwortlich. Diese Definition kann sich sowohl auf interne wie auch externe
Vertragspartner beziehen.
2.1.5. Baubegleiter
Ein Baubegleiter wird [RiLi 809] zufolge vom Anlagenverantwortlichen benannt und nimmt dessen
Bauüberwachungsfunktionen wahr. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Dritte Arbeiten an in
Betrieb befindlichen Anlagen ausführen.
2.1.6. Bauüberwacher
Es gibt laut [RiLi 809] bei der Realisierung einer Infrastrukturmaßnahme mehrere Funktionen der
Bauüberwachung eines Projektes, die in Abhängigkeit von der Größe des Projektes auch von
einer Person wahrgenommen werden können. Die Bauüberwachung ist dabei eine für die Dauer
des Projektes geschaffene Organisation, die laut §57 HOAI die vertragsgerechte und nach „den
zur Ausführung genehmigten Unterlagen [..] sowie den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften“ mängelfreie Ausführung überwacht.
Der Bauüberwacher Bahn führt die vom Eisenbahnbundesamt an die Deutsche Bahn AG übertragenen Aufgaben durch. Dies erfolgt unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften über die
Bauaufsicht im Ingenieur-, Ober- und Hochbau oder bei Signal-, Telekommunikations- oder
elektrotechnischen Anlagen. Aufgabenschwerpunkte bilden die Betriebssicherheit, die Koordination und Einweisung verschiedener Ausführungsunternehmen, Zwischenabnahmen und
deren Dokumentation, Befahrbarkeitsmeldungen und Einhaltung des Baurechts und der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Tätigkeit als Bauüberwacher Bahn ist zulassungspflichtig.
Der Bauüberwacher Bau überwacht die vertragsgerechte und mängelfreie Ausführung fachtechnisch
und auf Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens. Den Vertrag ändernde Anordnungen und
die Genehmigung von Abweichungen sind dabei mit dem Projektleiter abzustimmen.
Der Bauüberwacher Betrieb bereitet die betriebssichere Durchführung der Baumaßnahmen vor. Er
hat außerdem für eine sichere betriebliche Abwicklung zu sorgen und die Erbringung der
Sicherungsleistungen zum Schutz gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb zu überwachen.
Der Bauüberwacher Betrieb hat dafür einen Nachweis als Betriebsbeamter zu erbringen.
Zusätzlich zu den technisch-wirtschaftlichen Varianten gibt es gegebenenfalls eine ökologische
Bauüberwachung. Diese wird gemäß dem Umweltleitfaden des Eisenbahnbundesamtes z.B. bei
Arbeiten in Naturschutz- oder Flora-Fauna-Habitus-Gebieten erforderlich. Entsprechende
Auflagen werden mit der Zulassung des Vorhabens bekannt gegeben.
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2.1.7. Entwurfsverfasser
Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für das Erbringen von konkreten, schlüssigen Planungsleistungen. Als Grundlage dient ein Projektauftrag, der den Entwurfsverfasser laut [Kochendörfer
/Liebchen] zur Erbringung werkvertraglicher Leistungen im Sinne der HOAI verpflichtet. In der
als Anhang 4 beigefügten Übersicht sind in Abhängigkeit von der Projektphase die jeweiligen
Leistungsphasen nach HOAI für die Beauftragung folgender Leistungen angegeben:
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Ingenieurbauwerke und Verkehrsplanung
Oberbau
Tragwerksplanung
Leit- und Sicherungstechnik und Elektrische Anlagen
2.1.8. Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Gemäß der Baustellenverordnung vom 1.7.1998 sind für Baustellen mit mehreren Auftragnehmern vom Auftraggeber Koordinatoren20 für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen. Deren
Leistungen, die nicht in der HOAI enthalten sind, beinhalten die Ausarbeitung eines Sicherheitsund Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), die Vorankündigung der Tätigkeiten auf einer Baustelle
bei der örtlich zuständigen Behörde, das Koordinieren baustellenbezogener Maßnahmen und die
Zusammenstellung von Unterlagen für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Der SiGe-Plan ist eine baustellenbezogene Unterlage mit einer Auflistung aller Maßnahmen für
Arbeitssicherheit und Schutz der Gesundheit aller Arbeitskräfte. Die möglichen Gefährdungen
während der Durchführung der Baumaßnahme und späteren Instandhaltung des Bauwerkes
werden dargestellt und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ihrer Abwehr
aufgezeigt.
Die Tätigkeit als Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz geht mit hoher Verantwortung einher. Weil bei Unfällen auch strafrechtliche Verfolgung droht, ist der SiGe-Koordinator berechtigt, durch Stichproben die Einhaltung des SiGe-Plans zu kontrollieren. Diese
Kontrollen sind zu dokumentieren, der SiGe-Plan ist laufend fortzuschreiben.
2.1.9. Projektcontroller
Das Projektcontrolling ist die finanzwirtschaftliche Überwachung und Informationsbereitstellung
für die Steuerung eines Projektes. Dazu werden insbesondere die Finanzdaten eines Projektes
herangezogen.
2.1.10. Projekteinkäufer
Der Projekteinkäufer ist ein Mitarbeiter der Servicefunktion Einkauf des Unternehmens Deutsche
Bahn AG. Für die in Richtlinien der Deutschen Bahn AG geregelte Zusammenarbeit wird er dem
Projektleiter im Projektauftrag namentlich benannt.
Wie [Schach/Sperling] auf S. 47 hinweisen, ist gerade der Projektsteuerer, die entsprechende Qualifikation
vorausgesetzt, für die Übernahme dieser Tätigkeit prädestiniert.
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Ablauf eines Bauvorhabens
Der Projekteinkäufer ist für das Einholen von Angeboten und gesetzeskonforme Vergeben von
Leistungen verantwortlich. Dafür greift er auf Leistungsbeschreibungen zurück, die der Projektleiter für einzelne Projektphasen erstellt. Weitere Aufgaben sind die Koordination des Nachtragsmanagements und das Erteilen von Aufträgen für Planungs-, Bau- oder Sicherungsleistungen. In
Absprache mit dem Projektleiter kann der Projekteinkäufer die Lieferantenbeurteilung übernehmen.
2.1.11. Projektkaufmann
Für die Sicherstellung des Projekterfolges durch eine Kosten-, Leistungs- und Terminverfolgung
greift der Projektleiter auf einen Projektkaufmann zurück. Dieser führt zudem ein termingerechtes
Vertrags- und Nachtragsmanagement durch und stellt die kaufmännische Datenqualität sicher.
2.1.12. Projektleiter
Der Projektleiter ist für das Erreichen der im Projektauftrag fixierten Ziele zuständig und nimmt
die nicht delegierbaren Aufgaben des Bauherren wahr. Er ist der erste Ansprechpartner des Bauherrn. Die Stelle des Projektleiters kann sowohl intern wie auch extern vergeben werden. Bei
großen Projekten ist es möglich, für klar definierte Zuständigkeitsbereiche Teilprojektleiter zu
benennen. Der Projektleiter ist dann der Gesamtprojektleiter.
Projektphase
Phase 1 - Vorplanung
Phase 2-5 - Entwurfs- und
Ausführungsplanung, Vorbereitung und
Durchführung der Vergabe
Projektverantwortlicher
Betrieblicher Infrastrukturplaner
Projektleiter (DB-intern/-extern)
Projektleiter/Bauüberwacher
(DB-intern/-extern)
Phase 6 - Durchführung
Tabelle 3. Die Projektverantwortlichen der einzelnen Projektphasen
Für die einzelnen Phasen eines Vorhabens werden verantwortliche Projektbeteiligte benannt. In
[RiLi 809] werden dazu die in _Ref38858997 aufgeführten Vorschläge gemacht. Die übertragene
Verantwortung schließt haftungs- und strafrechtliche21 Aspekte ein. Die wichtigste Person ist
dabei der Projektleiter, der für Planung, Steuerung und Überwachung des Projektes
verantwortlich ist. Eine schriftliche Fixierung der dabei vom Bauherrn übertragenen Aufgaben,
Kompetenzen und Ziele ist unumgänglich und sollte folgende Punkte enthalten:
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Aufgabenstellung mit Angabe der qualitativen und quantitativen Anforderungen
Pflicht zur Sicherstellung der Finanzierung
Beachtung baurechtlicher und landes- oder umweltrechtlicher Regelungen
Mitwirkung beim Einkauf von Fremdleistungen und Vergabe von Bauleistungen
Berücksichtigung der Forderungen des vom Vorhaben betroffenen Betriebsrats
Der Projektleiter legt eine Projektstruktur fest, die in die Dokumentation aufgenommen wird und
nach der sich das Projektteam zusammensetzt. Weiterhin legt er den Rahmenterminplan fest und
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[RiLi 809] weist insbesondere auf Baugefährdung und Umweltbelastungen hin.
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Finanzierung von Eisenbahnbauvorhaben
Ablauf eines Bauvorhabens
schreibt ihn ständig fort. Soll/Ist-Vergleiche auf der Grundlage des Rahmenterminplan dienen
dem Berichtswesen an den Bauherrn.
2.1.13. Projektsteuerer
Projektsteuerungs-Leistungen22 erbringt ein Auftragnehmer nach §31 HOAI, wenn er „Funktionen
des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen“ übernimmt.
Der Projektsteuerer übernimmt den delegierbaren Teil der Bauherrenaufgaben und ist dem
Projektleiter23 beigestellt.
Die Projektsteuerung sorgt laut [RiLi 809] für einen reibungslosen Ablauf des Projektes, verfolgt
und stellt Kosten- und Termindaten sicher, bereitet Informationen für Entscheidungsträger auf
und bereitet gegebenenfalls Lösungen für Probleme vor.
2.2. Phase 1 – Die Definition und Konzeption
In dieser frühen Phase eines Projektes (Phase 1 der Übersicht im Anhang 4) wird die Projektidee
hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen überprüft. Ziele
und Aufgaben werden klar definiert, das Projekt wird innerhalb des Unternehmens eingeordnet.
Die Phase 1 liegt komplett im Entscheidungsbereich des Bauherrn. _Ref43190061 zeigt die
Grundlagen für die sich über die Phasen 1 bis 5 erstreckende Bauvorbereitung (aus einem
Vortrag über Projektsteuerung der DE-Consult GmbH).
2.2.1.Grundlagenermittlung, Programmplanung und Budgetierung
Die Grundlagenermittlung beinhaltet alle Schritte zur Einleitung des Projektes. Der aus Marketing-, Vertriebs-, Kapazitäts- oder sonstigen Gründen gefaßten Projektidee folgen unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung des gesamten Unternehmens Netzbedarfs-, Netzstruktur- und Korridorleistungsanalysen. Mit der Vorgabe von Umfang, Ausrüstungs- und
Qualitätsstandards der zu erstellenden Sachanlage wird eine erste Aufgabenstellung erarbeitet.
Gleichzeitig werden spezifische Finanzierungskonzepte erstellt, mit deren Hilfe ein zentraler
Budgetausgleich vorgenommen wird, so daß die Budgetierung für Instandhaltung und Investition
regionalisiert werden kann. Innerhalb der mehrjährigen Programmplanung des Unternehmens ist
eine Optimierung von Instandhaltung und Investition zu prüfen, die gegebenenfalls in die Wirtschafts- und Mittelfristplanung des Unternehmens eingeht. Unter Berücksichtigung der festgelegten Prioritäten erfolgt eine Maßnahmenauswahl und – darauf aufbauend – die Planung der
Programmabwicklung.
Das Leistungsbild der Projektsteuerung bei Eisenbahnbauvorhaben unterscheidet sich von dem von
[Kochendörfer/Liebchen] dargestellten Leistungsbild. Dies liegt unter anderem daran, daß einige Aufgaben, die die
Projektsteuerung nach Kochendörfer und Liebchen im Hochbau übertragen bekommt, bei der Deutschen Bahn AG
intern bearbeitet werden.
23 Im Hinblick auf die Organisation stellt die Projektleitung mit ihrer Führungsverantwortung nach
[Kochendörfer/Liebchen] eine Linienfunktion dar, während die Projektsteuerung eine Stabsfunktion darstellt.
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