Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit Konstituierung
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Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit Konstituierung
Prof. Dr. Paul Oberhammer Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit Konstituierung des Schiedsgerichts und Verfahren 1. Die drei Unternehmen Dutco, Siemens und BKMI haben einen Konsortialvertrag über die Errichtung einer Fabrikanlage im Mittleren Osten für einen gemeinsamen Auftraggeber geschlossen. Der Vertrag enthält eine ICC Schiedsklausel, nach welcher über Streitigkeiten aus dem Vertrag ein aus drei Schiedsrichtern zusammengesetztes Schiedsgericht zu entscheiden hat. Dutco erhebt Schiedsklage gegen die beiden anderen Konsortialpartner (Siemens und BKMI) wegen jeweils unterschiedlicher Vertragsverletzungen. a) Welche Probleme stellen sich bei der Besetzung von Schiedsgerichten? b) Enthält das österreichische Recht dazu eine Regelung? Welche Regelungen sehen die wichtigsten Schiedsordnungen vor? 2. A führt gegen B ein Schiedsverfahren nach den Wiener Regeln. Der von A bestellte Schiedsrichter Z ist Partner der Wiener Niederlassung einer weltweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Im Laufe des Schiedsverfahrens findet B durch eine Internetrecherche heraus, dass ein Kanzleipartner von Z, der in einer Niederlassung in London tätig ist, ein Tochterunternehmen von A in einer Unternehmenstransaktion berät. Welches Problem stellt sich in diesem Fall? Kann B die herausgefundenen Tatsachen im Schiedsverfahren geltend machen? 3. In einem intrenationalen Schiedsverfahren stellen sich komplexe technische Fragen; zudem ist relevant, wann die beklagte Partei vom Auftreten bestimmter Probleme erstmals wusste. Wie wird Beweis über diese Fragen erhoben? 4. In einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einer türkischen Textilfirma und einem deutschen Lieferanten einer neuen Textilproduktionsstätte, beschuldigte die türkische Partei den Lieferanten, mit der Errichtung der Anlage in Verzug zu sein, technische Probleme zu verursachen und seine vertraglich zugesagten Garantien nicht einzuhalten. Um seine Argumentation zu stützen, stellt der Anwalt der türkischen Klägerin folgenden Antrag: „ Claimant requests the arbitral tribunal to order the German party to submit all internal documents over a certain period which referred to the technical condition of the installed equipment, including any instructions to the German party's technicians and engineers regarding the technical problems, and in particular all internal monthly site reports.” Wie hat das Schiedsgericht über diesen Antrag zu entscheiden? Welche Regelungen sind anwendbar? 5. In einem Schiedsverfahren fordert der Schiedsrichter die Klägerin A wiederholt auf, diverse Klagspositionen schriftlich zu erläutern und Unterlagen vorzulegen. A beantragt mehrmals, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Trotz dieser Anträge fällt der Schiedsrichter ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung einen Schiedsspruch, in dem die Klage abgewiesen wird. Als Begründung führt das Schiedsgericht an, A’s Klager sei trotz zahlreicher Hinweise unschlüssig geblieben.