Konzept der Schiedsrichterarbeit des Bischofswerdaer FV 08
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Konzept der Schiedsrichterarbeit des Bischofswerdaer FV 08
Konzept der Schiedsrichterarbeit des Bischofswerdaer FV 08 April 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation Januar 2015 (1) Schiedsrichtersoll (2) Schiedsrichter (3) Schiedsrichter-Obmann 2. Zielstellung 3. Unterstützung der Schiedsrichter (1) Grundlegende Unterstützung (2) Ausbildung und Lehrveranstaltungen (3) Beitragsbefreiung (4) Talentförderung und Coaching (5) Unterstützung aufstrebender Schiedsrichter (6) Zusätzliche Unterstützung (7) Schiedsrichter-Obmann 4. Motivation und Gewinnung neuer Schiedsrichter (1) Kooperation mit den Jugendmannschaften (2) Kooperation mit Schulen 5. Verhalten, Pflichten und Aufgaben der Schiedsrichter 6. Schiedsrichterbetreuung am Spieltag 7. Finanzierung 8. Bestätigung durch das Präsidium 2 1. Ausgangssituation Januar 2015 (1) Schiedsrichtersoll Der Verein hat derzeit für die Saison 2015/2016 das Schiedsrichtersoll mit 9 Sportfreunden zu erfüllen. Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt der Verein diese Voraussetzung. (2) Schiedsrichter Momentan pfeifen 9 Schiedsrichter (SR) für den Verein. Davon sind 1 Sportfreund in der Landesklasse sowie 4 in der Kreisklasse LG1 als auch 4 weitere in der Kreisklasse LG 2 eingestuft. (3) Schiedsrichter-Obmann Seit dem 01.01.2015 ist ein ehrenamtlicher Schiedsrichter-Obmann (SRO) tätig. 2. Zielstellung Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jedem interessierten Sportfreund die Möglichkeit zu geben, den Weg des Schiedsrichters einzuschlagen. Durch diese Unterstützung soll eine ganzheitliche Förderung gewährleistet werden. Wir stützen uns dabei auf drei Säulen, die der sportlichen Ausbildung, die der schulisch/beruflichen Ausbildung und die der Persönlichkeitsentwicklung. Mit diesem Konzeptpapier sollen folgende Ziele erreicht werden: I. Langfristig soll die Erfüllung des SR-Solls für den Verein im Vordergrund stehen. Dabei wird eine Erhöhung der Anzahl der aktiven Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter (BO) angestrebt, sodass der Verein mit 1-2 Sportfreunden das geforderte SR-Soll übertrifft. II. Der Verein möchte sich im Punkt Schiedsrichterarbeit zu einem Vorbild für andere Vereine entwickeln. Damit ist auf lange Sicht geplant junge talentierte Schiedsrichter möglichst weit im Kreisverband voranzubringen. Darauf sollen sie so gut wie möglich vorbereitet werden und erfahren vom Verein die volle Unterstützung, um somit den Sprung in den Landesverband bzw. höher zu schaffen. III. Es wird eine klare Regulierung der Angelegenheiten der SR geschaffen und es wird ständig daran gearbeitet das Verhältnis zwischen dem SR und dem Verein zu verbessern. 3. Unterstützung der Schiedsrichter (1) Grundlegende Unterstützung Grundsätzlich ist der Verein bereit für jedes Problem des SR gemeinsam eine Lösung zu finden und ist offen für neue Ideen. Dabei wird folgende Regelung getroffen: Alle Schiedsrichter der Kreisebene haben aller 4 Jahre und alle SR der Landesebene aller 2 Jahre einen Anspruch auf eine neue Ausrüstung. Diese beinhaltet 4 Trikots und eine Hose sowie ein paar Stutzen. Jede weitere finanzielle und materielle Unterstützung liegt im Ermessen des SRO und wird mit der Geschäftsstelle bzw. dem Präsidium abgestimmt. 3 (2) Ausbildung und Lehrveranstaltungen Kosten, welche bei der Erstausstattung sowie für den Anwärterlehrgang und alle weiteren Lehrveranstaltungen anfallen werden vom Verein getragen. (3) Beitragsbefreiung Alle Schiedsrichter, die ihre Pflichten erfüllen, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Mögliche Beitragszahlungen bei Nichterfüllung der Pflichten werden durch den SRO in jeden Einzelfall entschieden und gegebenenfalls eingefordert. Schiedsrichter, welche neben der Tätigkeit des Schiedsrichters im Verein im Frauen- bzw. Männer- oder Jugendbereich Fußball spielen, zahlen den halben Beitragssatz. (4) Talentförderung und Coaching Junge talentierte Schiedsrichter werden im Verein besonders gefördert, um sie in ihrer Leistung und Persönlichkeit weiterzubringen. Das heißt, sie bekommen bereits in der Kreisklasse einen Coach an die Seite. Dieser ist ein höher pfeifender SR und ist für die Weiterentwicklung des Schiedsrichters zuständig. Dabei wird versucht, dass der SR unabhängig von den Beobachtern des Kreises zusätzlich von Vereinsbeobachtern während seiner Spielleitung gesichtet wird. (5) Unterstützung aufstrebender Schiedsrichter Der Verein freut sich über jeden erstmaligen Aufstieg der eigenen Schiedsrichter und würdigt diesen mit einer einmaligen Prämie in Höhe der doppelten SR-Entschädigung der neuen Spielklasse. (6) Zusätzliche Unterstützung Soweit es für den Verein möglich ist, wird er versuchen jährlich eine SR-Fahrt und einen Saisonabschluss zu organisieren. (7) Schiedsrichter-Obmann Der Schiedsrichter-Obmann des Vereins ist erster Ansprechpartner in sämtlichen Angelegenheiten bezüglich der Schiedsrichter, sowohl für den Verein, für die eigenen Schiedsrichter als auch für den Kreis- bzw. Landesverband. Er ist für die Umsetzung des Konzeptes verantwortlich und hat insbesondere folgende Aufgaben inne: Kontrolle der Vorgaben aus dem Schiedsrichterkonzept Kontrolle der Verhaltensrichtlinien [siehe 5.] Planung und Organisation von Veranstaltungen [siehe 3.(4)] Talentsichtung und Ansprechen neuer SR Überwachung der Erfüllung des SR-Solls des Vereins und die Pflichten jedes einzelnen Schiedsrichters Gewinnung von motivierten Sportfreunde zur Unterstützung der SR-Arbeit Verantwortlich für die Beschaffung der notwendigen Materialen und Utensilien für die SR [siehe3.(1)] Verbesserung der SR-Betreuung am Spieltag Verantwortlichkeit der Pflege und Aktualisierung der Internetseite des Vereins im Punkt: Verein – Schiedsrichter 4 4. Motivation und Gewinnung neuer Schiedsrichter (1) Kooperationen mit Jugendmannschaften Der SRO geht regelmäßig auf die Jugendmannschaften A-D des Vereins zu und versucht dort durch Erfahrungsberichte junge Sportfreunde für das Schiedsrichterwesen zu begeistern. (2) Kooperationen mit Schulen Der SRO des Vereins strebt eine Kooperation mit Schulen an. Dabei ist ein Kurzvortrag des SRO im Unterricht (z.B. Sport bzw. sportliches Profil) in den Klassen 6-10 angedacht, um junge Sportinteressierte für den Weg des Schiedsrichters zu motivieren. 5. Verhalten, Pflichten und Aufgaben der Schiedsrichter Der Verein erwartet folgende Punkte als Aufgaben und Pflichten der Schiedsrichter: Motivation und Begeisterung für seine ehrenamtliche Tätigkeit Respektvoller Umgang mit allen Sportfreunden unabhängig von ethnischer Herkunft, religiöser und kultureller Identifikation sowie sexueller Orientierung als auch Geschlecht! Ordnung und Disziplin Pünktlichkeit, besonders bei der Anreise am Spieltag und eine sorgfältige Spielvorbereitung Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit Kritikfähigkeit und Lernbereitschaft Kein Alkohol und Rauchen auf den Sportgeländen! Eine Zeile höher? Angemessene Wortwahl und Lautstärke den Spielern sowie Vereinsfunktionären und Zuschauern gegenüber! Unter den Alkohol? Suche bei Problemen und Ideen sowie Empfindungen usw. stets die Kommunikation mit dem Schiedsrichter-Obmann! Vermittle deine Begeisterung für den Fußballsport! Erfülle deine Pflichten gegenüber dem Verband (Lehrveranstaltungen, Regeltests, Anzahl der Spiele, insbesondere DFBnet-Terminpflege, etc.)! 6. Schiedsrichterbetreuung am Spieltag Der Verein ist bemüht folgende Schiedsrichterbetreuung am Spieltag umzusetzen und stellt folgendes bereit: 1. Herrenmannschaften: Bereitstellen eines SR-Betreuers vor dem Spiel: ausreichend Getränke für das gesamte SR-Kollektiv, belegte Brötchen nach dem Spiel: Angebot des gegebenenfalls gemeinsamen Essen mit dem SRBetreuer sowie dem Beobachter 2. Herrenmannschaft / 1. Frauenmannschaft: vor dem Spiel: belegte Brötchen, ausreichend Getränke nach dem Spiel: gegebenenfalls kleines Essen Alle anderen Mannschaften: ausreichend Getränke 5 7. Finanzierung Das Präsidium steht voll hinter dem Schiedsrichterkonzept. Es sieht die Schiedsrichterarbeit als einen der wichtigen Punkte der Vereinsarbeit an. Darum schafft es die notwendigen finanziellen Voraussetzungen und Grundlagen, um dieses Konzept mit Leben zu erfüllen! 8. Bestätigung durch das Präsidium Das Schiedsrichterkonzept wurde am 22.04.2015 vom Präsidium bestätigt. 6