Konzept der Schiedsrichterarbeit des Bischofswerdaer FV 08

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Konzept der Schiedsrichterarbeit des Bischofswerdaer FV 08
Konzept der Schiedsrichterarbeit
des Bischofswerdaer FV 08
April 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangssituation Januar 2015
(1) Schiedsrichtersoll
(2) Schiedsrichter
(3) Schiedsrichter-Obmann
2. Zielstellung
3. Unterstützung der Schiedsrichter
(1) Grundlegende Unterstützung
(2) Ausbildung und Lehrveranstaltungen
(3) Beitragsbefreiung
(4) Talentförderung und Coaching
(5) Unterstützung aufstrebender Schiedsrichter
(6) Zusätzliche Unterstützung
(7) Schiedsrichter-Obmann
4. Motivation und Gewinnung neuer Schiedsrichter
(1) Kooperation mit den Jugendmannschaften
(2) Kooperation mit Schulen
5. Verhalten, Pflichten und Aufgaben der Schiedsrichter
6. Schiedsrichterbetreuung am Spieltag
7. Finanzierung
8. Bestätigung durch das Präsidium
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1. Ausgangssituation Januar 2015
(1) Schiedsrichtersoll
Der Verein hat derzeit für die Saison 2015/2016 das Schiedsrichtersoll mit 9 Sportfreunden zu
erfüllen. Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt der Verein diese Voraussetzung.
(2) Schiedsrichter
Momentan pfeifen 9 Schiedsrichter (SR) für den Verein. Davon sind 1 Sportfreund in der
Landesklasse sowie 4 in der Kreisklasse LG1 als auch 4 weitere in der Kreisklasse LG 2
eingestuft.
(3) Schiedsrichter-Obmann
Seit dem 01.01.2015 ist ein ehrenamtlicher Schiedsrichter-Obmann (SRO) tätig.
2. Zielstellung
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jedem interessierten Sportfreund die Möglichkeit zu
geben, den Weg des Schiedsrichters einzuschlagen.
Durch diese Unterstützung soll eine ganzheitliche Förderung gewährleistet werden. Wir
stützen uns dabei auf drei Säulen, die der sportlichen Ausbildung, die der schulisch/beruflichen
Ausbildung und die der Persönlichkeitsentwicklung.
Mit diesem Konzeptpapier sollen folgende Ziele erreicht werden:
I.
Langfristig soll die Erfüllung des SR-Solls für den Verein im Vordergrund stehen. Dabei
wird eine Erhöhung der Anzahl der aktiven Schiedsrichter und
Schiedsrichterbeobachter (BO) angestrebt, sodass der Verein mit 1-2 Sportfreunden
das geforderte SR-Soll übertrifft.
II.
Der Verein möchte sich im Punkt Schiedsrichterarbeit zu einem Vorbild für andere
Vereine entwickeln. Damit ist auf lange Sicht geplant junge talentierte Schiedsrichter
möglichst weit im Kreisverband voranzubringen. Darauf sollen sie so gut wie möglich
vorbereitet werden und erfahren vom Verein die volle Unterstützung, um somit den
Sprung in den Landesverband bzw. höher zu schaffen.
III.
Es wird eine klare Regulierung der Angelegenheiten der SR geschaffen und es wird
ständig daran gearbeitet das Verhältnis zwischen dem SR und dem Verein zu
verbessern.
3. Unterstützung der Schiedsrichter
(1) Grundlegende Unterstützung
Grundsätzlich ist der Verein bereit für jedes Problem des SR gemeinsam eine Lösung zu finden
und ist offen für neue Ideen. Dabei wird folgende Regelung getroffen: Alle Schiedsrichter der
Kreisebene haben aller 4 Jahre und alle SR der Landesebene aller 2 Jahre einen Anspruch auf
eine neue Ausrüstung. Diese beinhaltet 4 Trikots und eine Hose sowie ein paar Stutzen. Jede
weitere finanzielle und materielle Unterstützung liegt im Ermessen des SRO und wird mit der
Geschäftsstelle bzw. dem Präsidium abgestimmt.
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(2) Ausbildung und Lehrveranstaltungen
Kosten, welche bei der Erstausstattung sowie für den Anwärterlehrgang und alle weiteren
Lehrveranstaltungen anfallen werden vom Verein getragen.
(3) Beitragsbefreiung
Alle Schiedsrichter, die ihre Pflichten erfüllen, sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Mögliche
Beitragszahlungen bei Nichterfüllung der Pflichten werden durch den SRO in jeden Einzelfall
entschieden und gegebenenfalls eingefordert. Schiedsrichter, welche neben der Tätigkeit des
Schiedsrichters im Verein im Frauen- bzw. Männer- oder Jugendbereich Fußball spielen, zahlen
den halben Beitragssatz.
(4) Talentförderung und Coaching
Junge talentierte Schiedsrichter werden im Verein besonders gefördert, um sie in ihrer
Leistung und Persönlichkeit weiterzubringen. Das heißt, sie bekommen bereits in der
Kreisklasse einen Coach an die Seite. Dieser ist ein höher pfeifender SR und ist für die
Weiterentwicklung des Schiedsrichters zuständig. Dabei wird versucht, dass der SR unabhängig
von den Beobachtern des Kreises zusätzlich von Vereinsbeobachtern während seiner
Spielleitung gesichtet wird.
(5) Unterstützung aufstrebender Schiedsrichter
Der Verein freut sich über jeden erstmaligen Aufstieg der eigenen Schiedsrichter und würdigt
diesen mit einer einmaligen Prämie in Höhe der doppelten SR-Entschädigung der neuen
Spielklasse.
(6) Zusätzliche Unterstützung
Soweit es für den Verein möglich ist, wird er versuchen jährlich eine SR-Fahrt und einen
Saisonabschluss zu organisieren.
(7) Schiedsrichter-Obmann
Der Schiedsrichter-Obmann des Vereins ist erster Ansprechpartner in sämtlichen
Angelegenheiten bezüglich der Schiedsrichter, sowohl für den Verein, für die eigenen
Schiedsrichter als auch für den Kreis- bzw. Landesverband. Er ist für die Umsetzung des
Konzeptes verantwortlich und hat insbesondere folgende Aufgaben inne:
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Kontrolle der Vorgaben aus dem Schiedsrichterkonzept
Kontrolle der Verhaltensrichtlinien [siehe 5.]
Planung und Organisation von Veranstaltungen [siehe 3.(4)]
Talentsichtung und Ansprechen neuer SR
Überwachung der Erfüllung des SR-Solls des Vereins und die Pflichten jedes einzelnen
Schiedsrichters
Gewinnung von motivierten Sportfreunde zur Unterstützung der SR-Arbeit
Verantwortlich für die Beschaffung der notwendigen Materialen und Utensilien für die
SR [siehe3.(1)]
Verbesserung der SR-Betreuung am Spieltag
Verantwortlichkeit der Pflege und Aktualisierung der Internetseite des Vereins im
Punkt: Verein – Schiedsrichter
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4. Motivation und Gewinnung neuer Schiedsrichter
(1) Kooperationen mit Jugendmannschaften
Der SRO geht regelmäßig auf die Jugendmannschaften A-D des Vereins zu und versucht dort
durch Erfahrungsberichte junge Sportfreunde für das Schiedsrichterwesen zu begeistern.
(2) Kooperationen mit Schulen
Der SRO des Vereins strebt eine Kooperation mit Schulen an. Dabei ist ein Kurzvortrag des SRO
im Unterricht (z.B. Sport bzw. sportliches Profil) in den Klassen 6-10 angedacht, um junge
Sportinteressierte für den Weg des Schiedsrichters zu motivieren.
5. Verhalten, Pflichten und Aufgaben der Schiedsrichter
Der Verein erwartet folgende Punkte als Aufgaben und Pflichten der Schiedsrichter:
 Motivation und Begeisterung für seine ehrenamtliche Tätigkeit
 Respektvoller Umgang mit allen Sportfreunden unabhängig von ethnischer Herkunft,
religiöser und kultureller Identifikation sowie sexueller Orientierung als auch
Geschlecht!
 Ordnung und Disziplin
 Pünktlichkeit, besonders bei der Anreise am Spieltag und eine sorgfältige
Spielvorbereitung
 Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit
 Kritikfähigkeit und Lernbereitschaft
 Kein Alkohol und Rauchen auf den Sportgeländen! Eine Zeile höher?
 Angemessene Wortwahl und Lautstärke den Spielern sowie Vereinsfunktionären und
Zuschauern gegenüber! Unter den Alkohol?
 Suche bei Problemen und Ideen sowie Empfindungen usw. stets die Kommunikation
mit dem Schiedsrichter-Obmann!
 Vermittle deine Begeisterung für den Fußballsport!
 Erfülle deine Pflichten gegenüber dem Verband (Lehrveranstaltungen, Regeltests,
Anzahl der Spiele, insbesondere DFBnet-Terminpflege, etc.)!
6. Schiedsrichterbetreuung am Spieltag
Der Verein ist bemüht folgende Schiedsrichterbetreuung am Spieltag umzusetzen und stellt
folgendes bereit:
 1. Herrenmannschaften: Bereitstellen eines SR-Betreuers
vor dem Spiel: ausreichend Getränke für das gesamte SR-Kollektiv, belegte
Brötchen
nach dem Spiel: Angebot des gegebenenfalls gemeinsamen Essen mit dem SRBetreuer sowie dem Beobachter
 2. Herrenmannschaft / 1. Frauenmannschaft:
vor dem Spiel: belegte Brötchen, ausreichend Getränke
nach dem Spiel: gegebenenfalls kleines Essen
 Alle anderen Mannschaften: ausreichend Getränke
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7. Finanzierung
Das Präsidium steht voll hinter dem Schiedsrichterkonzept. Es sieht die Schiedsrichterarbeit
als einen der wichtigen Punkte der Vereinsarbeit an.
Darum schafft es die notwendigen finanziellen Voraussetzungen und Grundlagen, um dieses
Konzept mit Leben zu erfüllen!
8. Bestätigung durch das Präsidium
Das Schiedsrichterkonzept wurde am 22.04.2015 vom Präsidium bestätigt.
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