Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Seddiner See

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Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Seddiner See
Ausgabe 9/2015
23. September 2015
Inhaltsverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachungen
• Bekanntmachung zur Sprachstandsfeststellung für Einschulung 2016...........................................................................................................Seite 2
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
•Nachruf.............................................................................................................................................................................................................Seite 2
•Aufruf des Ortsbeirates Seddin.......................................................................................................................................................................Seite 3
•Herzliche Glückwünsche im Oktober...............................................................................................................................................................Seite 3
IMPRESSUM – AMTSBLATT
Herausgeber: Gemeinde Seddiner See, Der Bürgermeister
Anschrift: Gemeinde Seddiner See, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See, Tel. 03 32 05/5 36 10
Das Amtsblatt für die Gemeinde Seddiner See ist das amtliche Verkündungsblatt für die Gemeinde Seddiner See mit den Ortsteilen Neuseddin,
Seddin und Kähnsdorf.
Bezugsmöglichkeiten: Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der
öffentlichen Straße aus erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser
Verteilung nicht erreicht werden, können Exemplare in der Gemeindeverwaltung erhalten.
Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je Amtsblatt mit Seekurier, inkl. Porto).
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem Seekurier. Auflage: 2600 Exemplare.
| 2 | AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See
23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39
Öffentliche Bekanntmachungen
Auszug aus der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung
und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV)
vom 03. August 2009 – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Land Brandenburg (GVBI.) Teil II Nr. 25. August 2009,
zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 2012 (GVBI. Teil II – Nr. 63, vom 23. Juli 2012)
§ 3 Abs. 1 SfFV
Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, und
deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober
im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet,
an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei
festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten
Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Eltern, deren Kind 2016 schulpflichtig wird und keine Kindertagesstätte besucht, werden aufgefordert, ihr Kind schnellstmöglich zum Sprachtest in der Kita „Waldsternchen“ anzumelden. Die Termine finden Sie im
Folgenden:
Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die bei der Schulanmeldung
gemäß § 4 Abs. 1 Grundschulverordnung vorzulegen ist.
1.
Kindertagesstätte „Seepferdchen“
Ortsteil Seddin, Hauptstraße 52,14554 Seddiner See
Zeitpunkt für die Sprachstandsfeststellung: 01.09.2015-04.09.2015
Ansprechpartner für die Sprachstandsfeststellung in der Kita „Seepferdchen" ist Frau Katrin Beutler.
2.
Kindertagesstätte „ Waldsternchen "
Ortsteil Neuseddin, Hans-Beimler-Straße 55,14554 Seddiner See
Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung:
01.09.2015-30.09.2015
Termine für die Sprachstandsfeststellung von Hauskindern vereinbaren
Sie bitte bis zum 15.09.2015 unter der Telefonnummer 033205/46465,
Ansprechpartner ist Frau Danae Esser.
Bei den Einzelterminen werden weitere Informationen gegeben bzw. anfallende Fragen beantwortet.
Seddiner See, den 26.08.2015
Bekanntmachung der Gemeinde Seddiner See
Hiermit gibt die Gemeinde Seddiner See als Schulträger gemäß § 4 Abs. 1
SfFV den Zeitpunkt zur Sprachstandsfeststellung bekannt.
Axel Zinke
Bürgermeister
Informationen aus der Gemeindeverwaltung
23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39 AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See
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Informationen aus der Gemeindeverwaltung
Aufruf
an alle Bürgerinnen und Bürger des
Ortsteiles Seddin der Gemeinde Seddiner See
Nun ist Herbstzeit und wir wollen an unserer Initiative weiter festhalten,
im speziellen im Ortskern, mehr Wert auf Ordnung und Sauberkeit im Vorbereich der Grundstücke bis hin zu den Bordsteinkanten zu legen. Hierzu
sollten gehören unter anderem der Rasenschnitt, das Abharken der Flächen,
der Heckenschnitt sofern vorhanden, sowie unter anderem das lose Laub
aufzunehmen und den Gehweg bzw. die Bordsteinkante von Sand bzw. Rasenwuchs zu befreien.
Aus diesem Grund rufen wir alle Bürger und Mitbewohner auf, dieses im
Speziellen
am Sonnabend, den 10. Oktober 2015
in der Zeit von ca. 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu tätigen.
Der Ortsbeirat organisiert mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung einen
kostenlosen Abholdienst in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr durch die
Firma Witte aus Seddin.
Geburtstage
im O k to b e r
zum 94. zum 91. zum 90. zum 87. zum 86. zum 83. zum 83. zum 82. zum 82. zum 82. zum 82. zum 82. zum 81. zum 81. Herrn Horst Hasenpusch
Frau Hildegard Spiesecke Frau Erika Grunwald Frau Gisela Wittkatis
Herr Günther Fritzsch
Frau Ruth Natho Frau Margarete Hinze
Frau Giesela Bernburg
Herrn Joachim Böge
Herrn Harald Posmyk
Herrn Herbert Knopf
Herrn Werner Discher Frau Edith Pokrandt
Frau Ursula Lücke im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Kähnsdorf
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Seddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Seddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Seddin
im Ortsteil Neuseddin
Diese wird in dem angegebenen Zeitraum alle Straßen Seddins befahren
und abzuholenden Grünmüll abfahren.
Bitte nur den angefallenen Grünmüll des Einsatzes vor den Grundstücken
abhohlbereit lagern.
Die Firma Witte ist autorisiert, nicht nachvollziehbare Mengen liegen zu
lassen.
Das Zusammenlegen von Grünmüll von zwei oder drei Nachbargrundstücken
erleichtert die Abfuhr.
Wir sehen weiterhin mit Zuversicht einer regen Beteiligung entgegen.
Im Namen des Ortsbeirates
gez.
Hartmut Schäfer
Ortsvorsteher
Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück!
Der Bürgermeister der Gemeinde Seddiner See
gratuliert allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag!
zum 81. zum 80. zum 80. zum 80. zum 80. zum 75. zum 75. zum 75. zum 70. zum 70. Herrn Horst Kurth
Frau Franziska Rumpf
Frau Helga Dressler
Frau Hannelore Koopmann
Herrn Max Bauer Frau Margit Plass
Herrn Werner Günther
Herrn Wolfgang Zepmeisel Frau Rosemarie Lippold
Herrn Walter Pöche
im Ortsteil Seddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Kähnsdorf
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Kähnsdorf
im Ortsteil Neuseddin
im Ortsteil Kähnsdorf
im Ortsteil Seddin
Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag veröffentlicht.
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23. September 2015 | Nr. 9 | Woche 39
GEMEINDEVERWALTUNG
 Anschrift:
Gemeindeverwaltung Seddiner See, Neuseddin
Kiefernweg 5, 14554 Seddiner See
Telefon: 033205/5360
Telefax: 033205/53627
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seddiner-see.de
 Sprechzeiten in der Verwaltung
MO
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
DI
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
MIgeschlossen
DO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
FRgeschlossen
 Telefonnummern der Verwaltung
BEREICH
Bürgermeister
APP.
5360
Sekretariat:
Sekretärin
Sachbearbeiterin Hauptamt
5361701
53649
01
[email protected]
[email protected]
Hauptamt:
Hauptamtsleiterin
Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung
Sachbearbeiterin Personal/Versicherung
Sachbearbeiterin Hauptamt
5362403
53625
14
53618
07
53630
15
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Kämmerei:
Kämmerin
Sachbearbeiterin Steuern
Sachbearbeiterin Steuern
Kassenverwalter
Sachbearbeiterin Kämmerei
5361505
53616
06
53623
06
5361404
53613
08
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Bau- und Ordnungsamt:
Leiter des Bau- und Ordnungsamtes
Sachbearbeiter Bau
Sachbearbeiterin Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten
Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz
Sachbearbeiterin Allg. Ordnungsrecht, Ruhender Verkehr, Wohnungsvergabe
53622
53611
53628
53620
53619
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
 Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz
Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202
Telefon: 033204/391-84 oder 85
Mo
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Migeschlossen
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Frgeschlossen
ZIMMERE-MAIL
01
[email protected]
12
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