Jahresblick 2012/2013 - Bezirksregierung Münster

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Jahresblick 2012/2013 - Bezirksregierung Münster
_für die Region
Jahresblick 2012/2013
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 –3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Telefax: 0251 411-2525
[email protected]
www.brms.nrw.de
Jahresblick 2012/2013
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
mit unserem Jahresblick möchten wir Ihnen
wieder einen Einblick in die vielseitige Arbeit
der Bezirksregierung Münster geben. Dazu
blicken wir zurück auf eine bunte Auswahl von
Ereignissen, die uns in den vergangenen zwölf
Monaten beschäftigt haben. Sie erhalten aber
auch einen Ausblick auf viele aktuell noch
vor uns liegende Aufgaben, die prägend für
die weitere Entwicklung unserer Region sein
werden.
unsere besondere Aufmerksamkeit. Mit dem
Stärkungspakt greift das Land NRW finanziell
besonders schwachen Kommunen unter die
Arme, setzt aber auch eigene Sparanstrengungen voraus. Die Bezirksregierung begleitet und
berät die Kommunen bei ihrem harten Sparkurs, damit sie den Haushaltsausgleich bis
spätestens 2021 aus eigenen Kräften schaffen
und damit auch wieder eigenen Handlungsspielraum gewinnen.
Dazu gehört die Aufstellung des neuen Regionalplans Münsterland, der erstmals unter
breiter Beteiligung der Öffentlichkeit mit den
regionalen Akteuren abgestimmt wurde und
Planungssicherheit für die nächsten 15 Jahre
schaffen soll. Es geht um nichts Geringeres
als einen tragfähigen Konsens für die Zukunft
und zugleich darum, die Energie- und Rohstoffversorgung zu sichern, trotz konkurrierender
Flächenansprüche und mancher Nutzungskonflikte. Der neue Regionalplan soll 2014 in
Kraft treten.
Bildung und Fachkräftesicherung sind ebenfalls Zukunftsthemen, die einen Schwerpunkt
unserer Arbeit bilden. Die Schullandschaft
ist derzeit in einem enormen Umbruch – demografischer Wandel mit rückläufigen Schülerzahlen und Umstrukturierungsprozesse
stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Bezirksregierung begleitet sie
dabei intensiv. Zum neuen Schuljahr werden
im Regierungsbezirk elf Sekundarschulen und
sieben Gesamtschulen an den Start gehen, sieben neue Sekundar- und fünf Gesamtschulen
haben das erste Jahr bereits hinter sich.
Zukunftsprojekte verschiedenster Art zu
verwirklichen, dazu geben auch die Mitarbeiter
des Fachdezernats für Flurbereinigung und
Flächenmanagement sowie die Förderdezernate entscheidende Hilfestellung. Wir stellen
Ihnen hier mehrere solcher wegweisenden Projekte vor. Hohe Bedeutung für die Attraktivität
und Zukunftsfähigkeit einer Region kommt
ebenso der Aufgabe zu, die Mobilität und die
Verkehrsinfrastruktur zu sichern und zu verbessern. Dabei sind manchmal auch kreative
Lösungen gefragt.
Die Unterstützung der Kommunen auf dem
Weg zur Haushaltskonsolidierung erforderte auch in den vergangenen zwölf Monaten
Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen
in NRW mehr gemeinsam an Regelschulen
lernen. Der Weg zur Inklusion ist kein leichter.
Doch hier lesen Sie von positiven Beispielen,
wie Kinder gut miteinander und voneinander
lernen können. Und um die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen gut auf das Miteinander der
Kinder mit und ohne Handicap vorzubereiten,
hat die Bezirksregierung das Fortbildungszen­
trum für Inklusion im Stift Tilbeck gegründet.
Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist das
Gesundheitswesen. Vor dem Hintergrund
demografischer und medizinischer Entwicklungen wandelt sich die Krankenhauslandschaft.
Vorwort
Zugleich fehlt es vielerorts an Ärzten; ebenso
müssen in der Altenpflege dringend mehr
Fach- und Pflegekräfte gewonnen werden. Die
Bezirksregierung engagiert sich vielfältig, um
für Patienten und Betagte eine gute und fachkundige Versorgung zu sichern.
Ebenso setzt sie sich nachdrücklich für den Erhalt der Natur, für eine bessere Wasserqualität
und für die Renaturierung von Flüssen sowie
für einen wirksamen Hochwasserschutz ein.
Die Gefahrenabwehr in der Luftfahrt, im
Straßenverkehr und im Feuer- und Katas­
trophenfall, der Immissionsschutz und der
Arbeitsschutz sind ebensolche wichtigen Aufgabenfelder der Bezirksregierung, wozu
Sie in diesem Magazin Beispiele finden.
Reinhard Klenke
Regierungspräsident
Wir sind uns der großen Verantwortung für
die Menschen und die Natur im Münsterland
und in der Emscher-Lippe-Region bewusst. Es
ist unser Bestreben, Bürgerinnen und Bürger
frühzeitig richtig und ausgewogen zu informieren und auch in Konfliktfällen möglichst
einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu
erreichen.
Wie schon in den Vorjahren erscheint der
Jahresblick der Bezirksregierung Münster zum
traditionellen Sommerfest, das wir anlässlich
des Landesgeburtstags Nordrhein-Westfalens
am 23. August feiern.
Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre gute
Unterhaltung!
Dorothee Feller
Regierungsvizepräsidentin
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Inhaltsverzeichnis
Planen und Bauen
Neuer Regionalplan Münsterland
8
sichern und verbessern
Erörterung des überarbeiteten Entwurfs
gegründet
Münsterland-Konferenz mit
Über Kooperation zur Inklusion
Flurbereinigungsverfahren Olfen –
Förderwettbewerb „Erlebnis.NRW“
16
gestiegen
Die Montgolfiade damals und heute
für Inklusion eröffnet
Lehrkräfte machen sich schlau
58 Bezirksregierung sorgt für Sicherheit
auf Luftfahrtveranstaltungen
36 60 Jahre Begegnung mit Osteuropa
Luftaufsicht in der Praxis
RP begrüßt Landessieger des
Wege in die Zukunft
Mehr Tourismus in der Region
56 Sicherheitsanforderungen stark
35 Regionales Fortbildungszentrum
Integrierte nachhaltige Entwicklung
im Außenbereich
Minister Groschek
34 Miteinander und voneinander lernen
Lückenschluss für die B 67n in
Flurbereinigung macht den Weg frei
14
54 Mobilität im ländlichen Raum
Neue Sekundar- und Gesamtschulen
Dülmen-Merfeld
12
32 Trend setzt sich fort
Sicherheit und Verkehr
im Dialog
abgeschlossen
11
Bildung und Kultur
Schülerwettbewerbs
60 Alles erkannt?
Luftsicherheitspersonal schneidet
38 Berufsausbildung ohne Grenzen
gut ab
Regioticket unterstützt grenzüber­
schreitenden Arbeitsmarkt
Kennen Sie Halden-Hügel-Hopping?
61
Neues Recht lässt innerdeutsche
40 Ein vielseitiger und
18
Land hilft Kommunen in
Grundschulleitung im Wandel
förderung von Grundschulkindern
24 Saubere Kamine sind
Mit dem Bike zur Arbeit
20.000 Jeanshosen mit krebserregen-
Gesundheit und Soziales
den Azofarbstoffen belastet
67
46 Versteht er mich oder versteht er
mich nicht?
Monopol für Schornsteinfeger
Fachsprachentests für Ärztinnen
aufgehoben
und Ärzte
Ready for departure
Luftfahrerlizenzen
Umwelt und Natur
48 Durch Ausbildungsförderung mehr
68 „Abenteuer mal 4“ – ein voller Erfolg
Feller besucht Krankenhäuser im
Fachkräfte gewinnen
Regierungsbezirk
Gegen den Pflegenotstand in der
Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland
Altenpflege
ist kein Geheimtipp mehr
26 Kleine Versicherungen auf
Gegenseitigkeit
50 Strahlenschutzfachkunde im Visier
Industrie
30 „Tour de Wirtschaft“
Besuch bei Unternehmen im
Regierungsbezirk
Die Nachlassverwalter des Landes
Fiskuserbschaften
52
Fachaufsicht für Betreuungsgeld abgeschlossen
75
Bezirksregierung legt
Wasserschutzgebiete fest
Für NRW
Zum Schutz hochwertigen Trinkwassers
53 Drei Fragen an die Betriebsärztin
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Bett ist gemacht
Bauarbeiten in der Emsaue bei Einen
verordnung (RöV)
28 Breitbandförderung
Schnelles Internet für Gewerbe und
72
Intensive Kontrollen dank Röntgen­
Versicherungsaufsicht
31
alle fahren darauf ab!
66 Wohin mit den giftigen Jeans?
sicher und klimafreundlich
25 Krankenhauslandschaft im Wandel
64 Radschnellwege –
auf dem Vormarsch
Kämmerer-Konferenz
Arbeitspolitische Förderprogramme
Bezirksregierung bündelt Großprojekt
44 Kinodigitalisierung
nachhaltig konsolidieren
22 Fachkräftesicherung
Gelsenkirchen
Kommunales Netzwerk zur Sport­
Stärkungspakt Stadtfinanzen
Kommunale Haushalte
62 Bessere Verkehrsinfrastruktur in
43 Sportif macht mobil
schwieriger Lage
21
Fernbuslinien zu
anspruchsvoller Arbeitsplatz
Wirtschaft und Finanzen
Fernbusse nehmen Fahrt auf
76
Wasser kennt keine Grenzen
Komplexe Wechselwirkungen im
Computer-Modell simuliert
Inhaltsverzeichnis
77
Gibt es rund um die Emscher
Hochwassergefahren?
Richtlinie zum Risikomanagement wird
umgesetzt
78
Vom Modell zur Wirklichkeit
Hochwasserschutz an der Berkel
80 Koppen sind wieder da!
Lebensraum der Fische in der Emscher
97
Bezirksregierung bietet Mentoring
für Nachwuchsführungskräfte
98 Kantinen am Standort Münster mit
gesünderem Angebot
Neuer Caterer
99 Fit und aktiv durch Sport
Betriebssport bei der Bezirksregierung
auf Erfolgsspur
82 Erstmals belastbare Datengrundlage
Energiesituation im Münsterland
84 Mehr als 3.000 Tonnen Woolit als
Sonderabfall entsorgt
Patentiert, zertifziert und dennoch
gefährlich
85 Kraftwerk Ibbenbüren kann mit
Weltmarktkohle weiterlaufen
Kurz notiert
100 Auszeichnungen für Ehrenwertes /
Bezirksregierung auf der Ausbildungsmesse
101 Schornsteinfeger beim RP / Zweite
Lesenacht / Besuch aus Weißrussland
Arbeitsschutz
86 Großaktion in Castrop-Rauxel
102 Energiewende mit Sicherheit / Guter
Montag in der Bezirksregierung
103 Arbeitsbedingungen müssen stim-
Erfolgreiche Sprengung des großen
men / Genehmigt: Lippe-Deiche in
Emscher-Dükers
Haltern und Marl
89 Ein Besuch im Zoo
Arbeitsschutz in der ZOOM Erlebniswelt
in Gelsenkirchen
90 Wertschöpfungsanalyse
Arbeitsschutzverwaltung NRW
Inneres
92 Wir bilden aus!
Karrierechancen in der Verwaltung
92 Bachelor of Laws bei der
Bezirksregierung Münster
Erstmalig Bologna-Prozess im staatlichen Verwaltungsdienst umgesetzt
94 Was machen
Regierungssekretäranwärter?
Interview mit Caroline Ewering
96 Informatiker und Informatikerinnen
mit Schwerpunkt Systemintegration
Fachkräfteausbildung
104 Organisation der
Bezirksregierung Münster
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Erörterung des überarbeiteten Entwurfs abgeschlossen
Neuer Regionalplan Münsterland
im Dialog
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum künftigen Regionalplan Münsterland ist erreicht: Mitte Mai wurden die Erörterungen des überarbeiteten
Regionalplanentwurfs abgeschlossen. In die Überarbeitung waren zahlreiche Anregungen und Bedenken eingeflossen, darunter auch die Stellungnahmen der privaten Einwender aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Bürgerinnen und Bürger sind damit erstmals in die Aufstellung eines
Regionalplans einbezogen worden.
Info
8.000 konstruktive
Stellungnahmen
aus der Bevölkerung
finden ihre Berücksichtigung im Beteiligungsverfahren.
Nach dem Beteiligungsverfahren im ersten
Halbjahr 2011 waren alle 8.000 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit und aus dem Kreis der Verfahrensbeteiligten, der sogenannten „Träger
öffentlicher Belange“, ausgewertet und abgewogen worden. Ende November 2012 sowie im
Frühjahr 2013 sind dann die Anregungen und
Bedenken der Verfahrensbeteiligten, die dazu
formulierten Ausgleichsvorschläge sowie der
überarbeitete Planentwurf in insgesamt 18
Terminen mit diesen eingehend erörtert worden. Zum überarbeiteten Planentwurf wurden
zudem in den Erörterungen 500 weitere Anregungen von Verfahrensbeteiligten vorgebracht.
Für reichlich Papier
sorgte auch der
Rohstoffarten und die Kartendarstellungen zur
Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung
auf dem Gebiet aller 66 Städte und Gemeinden
des Münsterlandes diskutiert. Die Kalkabgrabungen blieben vorerst noch ausgenommen.
Siedlungsentwicklung
Alle Erörterungen waren von einer guten
und konstruktiven Atmosphäre geprägt. Bei
der Diskussion der Darstellungen für die
künftige Siedlungsentwicklung konnte mit
den Gemeinden überwiegend ein Meinungsausgleich erzielt werden. Auch mit anderen
Beteiligten war ein Einvernehmen immer
dann zu erreichen, wenn keine grundlegenden Differenzen über den künftigen Flächenbedarf in den Gemeinden auftraten.
Planentwurf
Im Mittelpunkt der Erörterungen standen
allerdings die Konflikte zwischen Landwirtschaft und Natur-/Landschaftsschutz sowie
zwischen Siedlungsentwicklung, Rohstoffversorgung und Freiraumschutz. Vor allem
die überarbeiteten Bereiche für den Schutz
der Natur (BSN) sowie für den Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung (BSLE) wurden kritisch diskutiert.
Während 2012 vor allem der Textteil des Planentwurfs mit den Zielen und Grundsätzen zur
Siedlungs- und Freiraumentwicklung, zu Abgrabungen, zur Versorgung (außer Energie) sowie
zum Verkehr im Fokus der Erörterungen stand,
befassten sich die Teilnehmer im Frühjahr
2013 mit den zeichnerischen Darstellungen.
Dabei wurden die Abgrabungsbereiche nach
Naturschutzräume sichern
Die Vertreter der Naturschutzverbände bemängelten die überarbeiteten Darstellungen der
Bezirksregierung als Rückschritt im Vergleich
zum ursprünglichen Planentwurf aus dem
Jahr 2010. Hierbei wurde vor allem die Rücknahme zahlreicher Naturbereiche kritisiert.
Planen und Bauen
Die Vertreter der landwirtschaftlichen Belange
taten sich dagegen oft schwer damit, dass
noch einzelne Ackerflächen oder Hofstellen in
den Bereichen für den Schutz der Natur liegen
und dass im Rahmen der Konzeptüberarbeitung auch neue Bereiche dargestellt wurden.
Die Bezirksregierung machte hierzu deutlich,
dass mit der BSN-Darstellung das strategische
Ziel verfolgt werde, Räume für ein zukünftiges
regionales Biotopverbundsystem zu sichern,
damit sie nicht von anderen, raumbedeutsamen Planungen beansprucht werden können.
Die BSN-Darstellung als Naturschutzbereich
schränke aber einzelne Hofstellen nicht ein.
Denn die Landwirtschaft sei eine sogenannte
privilegierte Nutzung und damit nicht „raumbedeutsam“. Mit der Darstellung gehe auch
keine Forderung einer Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die Fachplanung einher.
Rohstoffbedarf
In der Diskussion über die Abgrabungsbereiche
und dem ihnen zugrunde liegenden Abgrabungskonzept wurden die unterschiedlichen
Positionen deutlich. So sprachen sich Vertreter
der Abgrabungsindustrie und der Wirtschaft
grundsätzlich für einen höheren Bedarf an
Rohstoffen aus.
Hingegen vertraten die Naturschutzverbände
und einige Städte und Gemeinden die Auffassung, dass aufgrund der demographischen Ent-
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Die Kalkabgrabungen sollen noch in
einem gesonderten
Teilabschnitt des
Regionalplans behandelt werden.
wicklung von künftig sinkendem Rohstoffbedarf
auszugehen sei. Besonders bei den Kiesabgrabungen im Raum Bocholt und Isselburg konnte
kein Konsens erzielt werden. Dagegen zeichnete
sich zu den Abgrabungen in der Bergbauregion Ibbenbüren ein Meinungsausgleich ab.
Erneute Offenlegung
Nun werden die Einzelergebnisse der Erörterungstermine für das weitere Vorgehen
ausgewertet. Zahlreiche bislang erfolgte
Änderungen des ursprünglichen Planentwurfs sind als „wesentlich“ einzustufen, so
dass gemäß Landesplanungsgesetz zu diesen
Änderungen eine erneute Offenlegung mit
Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich
wird. Über die Offenlage wird zeitig in den
ortsüblichen Pressemedien informiert.
Nach erneuter Auswertung der eingehenden Stellungnahmen und Überarbeitung
des Planentwurfs kann der Regionalrat den
Aufstellungsbeschluss treffen. Anschließend wird der aufgestellte Regionalplan der
Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde
angezeigt. In Kraft treten wird der neue Regionalplan dann voraussichtlich im Jahr 2014.
Kontakt
Matthias Schmied – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1780
Dr. Michael Wolf – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1795
Planen und Bauen
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Flurbereinigung macht den Weg frei
Lückenschluss für die B 67n in
Dülmen-Merfeld
Schon viele Jahrzehnte beschäftigt der Lückenschluss der Bundesstraße B 67n /B 474n die Menschen in der Region rund um Dülmen. Die neue
Bundesstraße soll künftig über die A 43 den Niederrhein und das westliche Münsterland mit der Stadt Münster verbinden. Mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens kommen Straßen.NRW, die Stadt Dülmen und die
örtlichen Landwirte diesem für die Stärkung des ländlichen Wirtschaftsraumes wichtigen Ziel näher.
Derzeit verbindet die B 67 die Orte Isselburg,
Bocholt, Rhede, Borken und Reken. Ab Reken
allerdings wird der Anschluss zur A 43 lediglich über die Landstraße L 600 hergestellt.
Die L 600 ist eine stark befahrene Straße, die
mitten durch den Dülmener Ortsteil Merfeld
führt. Der künftige Verlauf der Trasse der B 67n
soll nördlich von Merfeld verlaufen: Sie wird für
eine immense Entlastung des Ortskerns sorgen
und viele Autofahrer werden kürzere Fahrzeiten haben. Auch die Wirtschaft wird erheblich
profitieren, wie eine Studie der Industrie- und
Handelskammer Nord Westfalen (IHK) ergeben
hat. Deshalb stützt die IHK den vollständigen
Ausbau mit der Initiative „B 67n – lückenlos gut“.
Ausgleichsmaßnahmen in die vorhandenen
natürlichen Gegebenheiten erfolgen. Nach
vielen intensiven Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort wurde
das Flurbereinigungsverfahren „Dülmen-Nord“
eingeleitet und der Startschuss für die Flächenbereitstellung gegeben. Schon im nächsten
Jahr sollen die ersten Baumaßnahmen folgen.
Allerdings benötigt das Projekt für die neue
Trasse sowie für Ausgleichsflächen viel landwirtschaftliche Nutzfläche. Diese sind im
Münsterland knapp und nicht vermehrbar.
Viele Flächen werden zerschnitten und Wege
durchtrennt. Das sind Nachteile für die Landwirte. Die Region ist durch Landwirtschaft und
Naturschutz sowie die entsprechende Flächenknappheit geprägt. Durch ein Flurbereinigungsverfahren sollen die Freilegung der Trasse und
die intelligente Integration der umfangreichen
Zudem soll die Durchschneidung von Wegen
und Flächen im Rahmen der Flurbereinigung
kompensiert werden, um wirtschaftliche
Erschwernisse für die Landwirte zu vermeiden
oder zumindest zu verringern. Nicht zuletzt
deshalb wird dieses Flurbereinigungsverfahren
einvernehmlich von den Landwirten vor Ort, der
Stadt Dülmen und Straßen.NRW unterstützt.
Das Dezernat für Entwicklung der ländlichen
Räume und Flächenmanagement wird damit
einen entscheidenden Beitrag leisten können,
um den ländlichen Wirtschaftsraum im Westmünsterland zu stärken.
Info
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens „Dülmen-Nord“ ist
es, die zusätzlich benötigten Flächen möglichst freiwillig
und zeitnah zur Verfügung zu stellen, um Enteignungsverfahren zu vermeiden.
Für die Ausweisung der Bundesstraße sind
bereits viele Flächen verschiedener öffentlicher
Eigentümer verfügbar, allerdings nicht in der
Nähe der Straßentrasse. Die Flurbereinigung
verfügt jedoch über die Handhabe, diese lagerichtig zu tauschen.
Kontakt
Wolfgang Buskühl – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5037
Flurbereinigungsverfahren Olfen – Wege in die Zukunft
Integrierte nachhaltige
Entwicklung im Außenbereich
Um das Angebot und die Nutzung des Außenbereichs für künftige Anforderungen zu entwickeln, wurde der „2Stromland-Masterplan-Stever-/Lipperegion“ ins Leben gerufen. Dieser Masterplan als Projekt der
„Regionale 2016 – ZukunftsLAND“ beinhaltet verschiedene Experimente.
Mit den Projektbausteinen Hutewald, Flussstrand, Wassermodell, Auenschule und Wirtschaftswege sollen Antworten gefunden werden, wie die
Landschaft in diesem Raum in Zukunft aussehen könnte.
Info
Wichtige Bestand­teile
für die nachhaltige
Entwicklung im
Außenbereich:
neues Wegenetz und
Flächentausch.
Dabei ist das Experiment „Wirtschaftswege“
ein dicker Brocken. Es geht um die Herausforderung, die vielfältigen Nutzungsansprüche
an das ländliche Wegenetz, vom landwirtschaftlichen Verkehr über die Schulbuslinien
bis zur touristischen Nutzung unter einen Hut
zu bekommen. Um diese zu schultern, soll die
Umgestaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes im Rahmen der integrierten ländlichen
Entwicklung erfolgen.
Die Stadt Olfen am südlichen Rand des Münsterlandes verfügt über einen vielfältig genutzten Außenbereich, den sich Landwirtschaft,
Erholungssuchende, Tiere und Pflanzen teilen.
Mit dem Instrumentarium der Flurbereinigung
kann ein wertvoller Beitrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Landschaft geleistet
werden.
Dies hat das Dezernat für Ländliche Entwicklung und Bodenordnung der Bezirksregierung
Münster auf der Grundlage eines strategischen
Sanierungs- und Erhaltungskonzeptes der
Stadt Olfen für die landwirtschaftlich genutzten Wege im Außenbereich festgestellt. Durch
die Umgestaltung des Wegenetzes und den
Flächentausch kann ein wichtiger Beitrag für
die Landwirtschaft geleistet werden. Obendrein
ergeben sich positive Effekte für den Natur- und
Umweltschutz sowie den Tourismus. So dient
die Flurbereinigung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Planen und Bauen
Das sind die Ziele:
–Liegenschaften zu wirtschaftlich geformten
Grundstücken neu ordnen und zusammen
legen,
–Landnutzungskonflikte auflösen,
–auf vorhandenen Trassen ein landwirtschaftliches Vorrangwegenetz mit geringfügiger
Fahrbahnverbreiterung schaffen, das den
heutigen technischen Anforderungen entspricht,
–neue touristische Wege schaffen,
–nicht mehr erforderliche Wegeverbindungen
durch Rekultivierung und Entsiegelung zu
landwirtschaftlicher Nutzfläche recyceln und
ökologisch optimieren.
Zudem sollen Flächen der öffentlichen Hand
in die Steveraue, die Lippeaue sowie die „Neue
Stever“ getauscht und die Uferstreifen am Lambertgraben ausgewiesen und gestaltet werden.
Auf freiwilliger Basis soll auch der Landschaftsplan „Olfen-Seppenrade“ weiter umgesetzt
werden.
Durch das Flurbereinigungsverfahren wird
außerdem der Bau eines Verbindungs- und Einspeisungsnetzes für die Biogasbetriebe sowie
die Breitbandverkabelung im ländlichen Raum
unterstützt.
Das Flurbereinigungsverfahren Olfen wurde
2012 durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Für das Verfahren stehen 2,1 Millionen
Euro Fördermittel zur Verfügung.
Kontakt
Ute Drees – Dezernat 33
Telefon 0251 411-5015
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Förderwettbewerb „Erlebnis.NRW“
Mehr Tourismus in der Region
„Die besten Ideen für Tourismus und Naturerlebnisse in Nordrhein-Westfalen“ wurden 2010 in der zweiten Runde des Förderwettbewerbs „Erlebnis.
NRW“ gesucht, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tourismusbranche zu stärken und zugleich die landschaftsbezogene Erholung innerhalb der Natura 2000-Gebiete gezielt zu fördern. Einige von ihnen werden
gerade verwirklicht.
Info
56 von 140
eingereichten
Wettbewerbsbei­
trägen bekamen den
Zuschlag für
eine Förderung
Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Wettbewerb als Dachwettbewerb mit zwei Säulen
konzipiert. In der ersten Säule „Tourismus“ wurden Vorhaben gefördert, die nachweislich dazu
beitragen, Nordrhein-Westfalen als pulsierende
Reisedestination zu profilieren und damit die
touristische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Projektideen mussten sich unter anderem
auf infrastrukturelle Vorhaben, Netzwerkgründungen und -weiterentwicklungen im Rahmen
von Projekten zur Stärkung der Wertschöpfungsketten in den touristischen Zukunftsmärkten oder auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte beziehen.
In der zweiten Säule „Naturerlebnisse“ wurden innovative
Ideen gefördert, die auf die
nachhaltige, verträgliche,
naturtouristische Erschließung und Entwicklung des europäischen
Naturerbes als Kulisse
der in NordrheinWestfalen gemeldeten
Fauna-Flora-Habitat- und
Vogelschutzgebiete –
der sogenannten Natura
2000-Gebiete – abzielten.
Im Mittelpunkt standen
in diesem Zusammenhang infrastrukturelle
Vorhaben zur Verbesserung des Naturerlebens
als Ergänzung zum
touristischen Angebot
in den Regionen.
56 Projekte ausgewählt
Aus fast 140 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen hat eine Jury die 56 besten für eine Förderung ausgewählt. Hervorzuheben sind dabei
besonders die Siegerprojekte der ersten Säule
„Halden-Hügel-Hopping – Das neue Bergwandererlebnis“ sowie „NaturGenuss mit Herz und
Verstand – Ausbildung regionaler Gästeführer
im Münsterland“. Beide wurden im Jahr 2012
bewilligt und befinden sich in der Umsetzung.
Projekte des 1. Wettbewerbs
Im Rahmen der ersten Runde des Förderwettbewerbs „Erlebnis.NRW“ im Jahr 2007
sind unter anderem die Projekte „Radregion
Münsterland“ und „Pferderegion Münsterland“
vom Antragsteller Münsterland e. V. als Siegerprojekte hervorgegangen.
Das Projekt „Pferderegion Münsterland“ dient
der Realisierung des gleichnamigen Masterplans. Dieser zeigt die Potenziale des Münsterlandes rund um das Pferd und hat die touristische Vermarktung des Münsterlandes zu d e r
Pferderegion Deutschlands zum Ziel.
Pferderegion Münsterland
Das Münsterland ist in Nordrhein-Westfalen und
über die Landesgrenzen hinaus als bedeutende
Pferderegion bekannt und beliebt. Die hohe
Pferdekompetenz zeigt sich unter anderem am
Pferdebestand, zahlreichen und unterschiedlichen Pferdebetrieben, den hervorragenden
Trainingsmöglichkeiten, hochkarätigen Veranstaltungen wie beispielweise dem Turnier der
Sieger in Münster und der Dichte an Pferdefachinstitutionen.
Planen und Bauen
995 Kilometer lange Reitroute
Auf der touristischen Angebotsseite bestehen
jedoch noch Defizite. So gibt es zwar verschiedene attraktive, jedoch meist lokale Reitwege
und -routen sowie viele kompetente Betriebe,
die jedoch nur unzureichend miteinander
vernetzt sind. Längerfristige Reiturlaube in der
Region (sogenannter Mehrtagestourismus)
sind durch eine weitgehend fehlende Verknüpfung reitgerechter Strecken und Angebote
bisher kaum möglich. Um das Angebot insbesondere für Wanderreiter und Reittouristen
noch attraktiver zu machen, soll eine münsterlandweite Reitroute entstehen, die durch ihre
Länge und ihrem Abwechslungsreichtum eine
große reiterliche Attraktivität besitzt und über
die viele Betriebe in der Region angebunden
werden. Bestehende Reitwege und -routen
werden gezielt genutzt und durch Neuinvestitionen sowie neu geschaffene Abschnitte zu
einer regionalen und rund 995 Kilometer langen
Rundroute verbunden.
Vernetzung touristischer Angebote
Um ein hochwertiges Reiterlebnis zu garantieren, werden im Rahmen des Projektes die in der
Region ansässigen Reiter­höfe, Unterkunfts- und
Gastronomiebetriebe in die konzeptionelle Ausrichtung integriert. Die Vernetzung mit weiteren
touristischen Angeboten soll dem Gast neue
Möglichkeiten bieten. Durch die Entwicklung
zielgruppenorientierter Kombinationsangebote
mit anderen touristischen Themenfeldern des
Münsterlandes eröffnen sich dem Reittouristen
ganz neue Wege, die Region Münsterland „vom
Pferd aus“ zu erleben.
Seit dem ersten Spatenstich wurden bis heute
bereits acht Streckenabschnitte eröffnet.
Spätestens zum Projektende am 31. Dezember 2013 sollen die Kreise Borken, Coesfeld,
Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die
Stadt Münster durch eine neue MünsterlandReitroute miteinander verbunden sein.
Kontakt
Manuela Weischer – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1618
Seiten 14 / 15
Kennen Sie
Halden-Hügel-Hopping?
Wie sich das nördliche Ruhrgebiet für das Bergwandern erschließen
lässt, das stellte im Jahr 2010 eine eigens dafür in Auftrag gegebene
Studie heraus. Unter dem Titel „Halden-Hügel-Hopping – Das neue
Bergwandererlebnis“ arbeiten der Kreis Recklinghausen als Projektträger und 14 regionale Partner seitdem gemeinsam am Projekt einer
neuen Qualitätswanderroute, um im Ruhrgebiet neue touristische
Möglichkeiten zu erschließen.
Planen und Bauen
Seiten 16 / 17
Die „Himmelstreppe“
von Herman Prigann
auf der Halde
Rheinelbe in
Gelsenkirchen
Halde Rungenberg
mit ScheinwerferInstallation „Nachtzeichen“ von
Hermann EsRichter
und Klaus Noculak
ebenfalls in Gelsenkirchen
Auf Empfehlung der Jury des 2. Wettbewerbs
„Erlebnis.NRW“ können seit Oktober 2012
derartige Projekte auch mit Mitteln der EU und
des Landes NRW gefördert werden. Für sein
überzeugendes Konzept einer Qualitätswanderroute erhielt der Kreis Recklinghausen von
der Bezirksregierung Münster eine Zuwendung
in Höhe von 155.200 Euro. Mit dem Geld soll
die bestehende Wanderinfrastruktur mit ihren
rund 600 Kilometer langen Wanderwegen und
Wanderparkplätzen, die bisher dem klassischen
Wandern in der Natur-Landschaft diente, erweitert werden.
Das Projekt „Halden-Hügel-Hopping“ wird die
Stadtlandschaft auf dem Gebiet des Kreises
Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und
Gelsenkirchen mit seinen einzigartigen Hochpunkten wie den rund 20 Bergehalden umfassen und dabei aus Höhen bis 110 Meter über
Grund interessante Rundblicke über die Region
bieten.
Die Halden sind als Plateau-, Tafel-, Spiralberg,
Vulkan, Spitzkegel oder Landschaftsbauwerk
kunstvoll erschaffene, inzwischen meist „grüne
Berge“. Auf ihnen findet man spezifische Fauna
und Flora. Zudem ist eine Vielzahl der Halden
mit Gipfel-Kunst wie Bramme, Obelisk, Tetraeder oder technischen Attraktionen ausgestattet, wie zum Beispiel einem Himmelsobservatorium oder einer Sonnenuhr. Auch in den Tälern
von Altindustrie-Arealen und an Flüssen und
Kanälen ist eine besondere Form der Natur zu
finden.
Die geplante Route bietet einen Perspektivwechsel und neue Motive: Statt Halden einfach
nur als Landmarke anzusehen, werden mehrere
direkt nacheinander erwandert – eben durch
das „Halden-Hügel-Hopping“.
Kontakt
Franz-Josef Neumann – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1692
Info
Ein Dutzend Halden
im Projektraum sind
bereits öffentlich
zugänglich.
Stärkungspakt Stadtfinanzen
Land hilft Kommunen in
schwieriger Lage
Alle zwölf Städte der Emscher-Lippe-Region sind Teilnehmer am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Sie erhalten aufgrund ihrer besonders schwierigen Haushaltslage seit 2011 beziehungsweise 2012 in erheblichem
Umfang finanzielle Hilfen des Landes. Spätestens im Jahr 2021 müssen
sie einen ausgeglichenen Haushalt ohne Hilfe darstellen können. Dafür ist
ein harter Sparkurs erforderlich.
Info
Stärkungspakt
Das Land greift überschuldeten Städten
und Gemeinden
mit Finanzspritzen
unter die Arme. Sie
sollen handlungsfähig bleiben und ihre
Haushalte konsolidieren können. Hierfür
sollen bis zum Jahr
2020 landesweit insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht
werden. Im Gegenzug
müssen die Städte
und Gemeinden einen
klaren Sparkurs
einschlagen und
Die Kommunen schreiben die Sparanstrengungen in sogenannten Haushaltssanierungs­
plänen fest, die die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster genehmigt. Mit dieser
Genehmigung verlassen diese Kommunen das
Nothaushaltsrecht. Mit den Sanierungskonzepten ist schon jetzt an vielen Stellen eine
positive Entwicklung in Gang gesetzt worden.
Insgesamt flossen in den Jahren 2011 und 2012
bisher Konsolidierungshilfen in Höhe von fast
69 Millionen Euro an die Stärkungspakt-Kommunen im Regierungsbezirk Münster. Über die
Hilfen für das Jahr 2013 wird im Oktober entschieden werden. Aufgrund einer Neuberechnung der Konsolidierungshilfe für 2013 werden
sich die Beträge für den Regierungsbezirk
möglicherweise noch erhöhen (siehe Tabelle I).
ihre überschuldeten
Haushalte sanieren.
Die Zahl der Kommunen, die sich im Regierungsbezirk Münster im Nothaushaltsrecht
befinden, hat sich in den letzten Monaten
verringert. Im Jahr 2011 waren noch 19 von 78
Kommunen davon betroffen. Dazu gehörten alle
zehn kreisangehörigen Städte im Kreis Recklinghausen, acht weitere Kommunen im Kreis
Steinfurt sowie die kreisfreie Stadt Bottrop.
Auch der Kreis Recklinghausen unterlag, da
überschuldet, dem Nothaushaltsrecht.
In 2012 sah die Situation schon anders aus:
So befanden sich nur noch vier Kommunen
im Nothaushalt, allen anderen gelang es,
ein genehmigungsfähiges Haushaltssiche-
rungskonzept nach der Gemeindeordnung
beziehungsweise einen genehmigungsfähigen
Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz aufzustellen. Auch das Haushaltssicherungskonzept des Kreises Recklinghausen
konnte genehmigt werden. Für das Jahr 2013
zeichnet sich ein ähnlich positives Ergebnis ab.
Ziel: Eigene Handlungsoptionen
Dies ist erfreulich und ebnet den Weg zu einer
nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. In in­
tensiven Diskussionen wurde darum gerungen,
kommunale Aufwendungen zu reduzieren, wo
immer dies möglich war. Auch die Erhöhung
von Steuern, Gebühren oder Beiträgen blieb
kein Tabuthema. Die Abwägung von Vor- und
Nachteilen war oft schwierig. Doch am Ende
gelang es dank entsprechender Ratsbeschlüsse
allen Kommunen, sich nun wieder eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Nach wie vor besteht aber die bedrückende Last von Schulden, die in der Vergangenheit aufgehäuft worden ist und die sich
derzeit trotz der Anstrengungen und der
Finanzhilfen durch den Stärkungspakt für
viele Kommunen noch weiter erhöht.
Viele Stärkungspaktkommunen verzehren
nach wie vor ihr Eigenkapital und erwirtschaf­
ten weiter Defizite. Spätestens im Jahre
2021 müssen sie jedoch den Haushaltsaus­
gleich aus eigenen Kräften schaffen.
Wirtschaft und Finanzen
Info
Tabelle I – Konsolidierungshilfen in Millionen Euro für den Regierungsbezirk Münster (Stand: 07/2013)
Stufe 1
2011
2012
2013 alt
2013 neu
Differenz
Castrop-Rauxel
12,915
12,720
12,720
13,025
0,305
Datteln
1,943
1,924
1,924
4,345
2,421
Dorsten
3,164
3,143
3,143
7,235
4,092
Marl
6,237
6,166
6,166
9,485
3,319
Oer-Erkenschwick
0,785
0,785
3,677
2,892
Waltrop
2,966
2,927
2,927
3,255
0,328
Saldo
28,010
26,880
27,665
41,022
13,357
–
Stufe 2
2011
Bottrop
–
2,028
*
4,438
2,410
Gelsenkirchen
–
5,222
*
11,607
6,385
Gladbeck
–
1,006
*
3,590
2,584
Haltern
–
0,728
*
1,594
0,866
Herten
–
2,352
*
4,392
2,040
Recklinghausen
–
2,446
*
5,340
2,894
Saldo
–
13,782
13,782*
30,961
17,179**
40,662
41,447
71,983
30,536
Gesamt (Stufe 1 + 2) 28,010
2012
2013 alt
2013 neu
Differenz
* Eine Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Konsolidierungshilfe für die Stufe 2 - Kommunen
ist hier derzeit nicht möglich.
** Die Veränderung der Höhe der Konsolidierungshilfe beinhaltet sowohl die gesetzliche Erhöhung als auch die
Erhöhung aufgrund der Neuberechnung der strukturellen Lücke.
Große Unterschiede
Die Situation der Kommunen im Regierungsbezirk Münster stellt sich sehr unterschiedlich
dar. In den Münsterlandkreisen ist die Verschuldung noch verhältnismäßig gering und
ging 2012 im Vergleich zu 2011 sogar leicht
zurück. Zum Jahresende 2012 waren hier
sieben kreisangehörige Kommunen gänzlich
schuldenfrei. In der Emscher-Lippe-Region
ist die Verschuldung dagegen sehr hoch und
stieg im gleichen Zeitraum weiter an (siehe
Tabellen II und III auf der nächsten Seite).
Umgerechnet auf die Verschuldung je Einwohner wird die Situation sehr deutlich: So
betrug in 2012 die Pro-Kopf-Verschuldung im
Bereich der investiven Kredite im Kreis Recklinghausen 1.566 Euro und bei den Liquiditätskrediten 2.664 Euro. Der Landesdurchschnitt
lag demgegenüber bei 1.272 Euro und bei
1.329 Euro, der Durchschnitt im Regierungsbezirk bei 1.243 Euro und bei 1.046 Euro.
Seiten 18 / 19
Info
Millionen Euro
Tabelle II – Verschuldung in Millionen Euro 2011: (jeweils Kreis zusammen mit seinen kreisangehörigen Kommunen)
6000
5.644
5000
4000
3.247
3000
2.489
2.397
1.923
2000
1.514
3263
0
1.194
975
1000
483
13
13
Regierungsbezirk
Münster
Kreisgebiet
Borken
154
145
382
9
Kreisgebiet
Coesfeld
Kreisgebiet
Recklinghausen
729
101
268
Kreisgebiet
Steinfurt
238
30
Kreisgebiet
Warendorf
Kreisfreie
Städte
Millionen Euro
Tabelle III –Verschuldung in Millionen Euro 2012: (jeweils Kreis zusammen mit seinen kreisangehörigen Kommunen)
6000
5.943
5000
4000
3.228
3000
2.715
2.640
2.106
2000
1.662
313
0
1.214
978
1000
Regierungsbezirk
Münster
297
Kreisgebiet
Borken
Gesamtverbindlichkeiten
892
470
16
150
142
Kreisgebiet
Coesfeld
8
Kreisgebiet
Recklinghausen
hiervon für Investitionen
Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere das Zinsniveau
verändern, liegen hierin für die hoch verschuldeten Kommunen in der Emscher-Lippe-Region
enorme Risiken. Noch ist nicht klar, wie sich
das Ergebnis des Zensus 2011 auswirken
wird oder welche Konsequenzen sich aus
dem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität
Köln zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ergeben werden.
366
104
264
Kreisgebiet
Steinfurt
232
32
Kreisgebiet
Warendorf
Kreisfreie
Städte
hiervon zur Liquiditätssicherung
Eine nachhaltige Konsolidierung kann nur
dann gelingen, wenn wirklich alles daran
gesetzt wird, die weitere Verschuldung zu
stoppen und die Entwicklung umzukehren.
Dies ist für alle Beteiligten – einschließlich der
politischen Gremien – kein einfacher Weg.
Kontakt
Detlef Plätzer – Dezernat 31
Telefon 0251 411-1351
Wirtschaft und Finanzen
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Kämmerer-Konferenz
Kommunale Haushalte
nachhaltig konsolidieren
Im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ schreiben die Kommunen ihre Sparanstrengungen in sogenannten Haushaltssanierungsplänen
fest, die von den Räten beschlossen und von der Kommunalaufsicht der
Bezirksregierung genehmigt werden müssen.
Die Kämmerer der sogenannten „Stärkungspakt-Kommunen“ des Regierungsbezirks
kamen im Frühjahr 2013 zu einer Konferenz in
die Bezirksregierung Münster am Domplatz,
um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und
sich über das Controlling der Sanierungskonzepte zu informieren. Gregor Lange, Leiter der
Abteilung für Kommunalaufsicht, Regionalplanung und Wirtschaft bei der Bezirksregierung
Münster versprach, den Kommunen dabei auch
als beratender Partner zur Seite zu stehen.
Info
Genehmigte Haushaltssanierungspläne 2013
–Kreisfreie Städte: Gelsenkirchen, Bottrop
–Kreis Recklinghausen: Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen,
Waltrop
(Stand:06/2013)
Kontakt
Detlef Plätzer – Dezernat 31
Telefon 0251 411-1351
Kämmerer aus der Emscher-Lippe-Region zogen gemeinsam mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster
eine Zwischenbilanz zum Stärkungspakt. Jetzt geht es um das effektive Controlling der Sanierungskonzepte.
Arbeitspolitische Förderprogramme
Fachkräftesicherung
Nicht nur in Herten, der ehemals größten Bergbaustadt Europas, ist der
Strukturwandel deutlich spürbar, sondern in der gesamten Emscher-LippeRegion. Um die betroffenen Kommunen zu unterstützen, hilft die Bezirksregierung Münster vom Hertener Teilstandort aus und damit quasi direkt „am
Puls der Region“, diesen Strukturwandel durch vielfältige arbeitspolitische
Förderprogramme aktiv mitzugestalten, um vorhandene Arbeitsplätze zu
sichern und neue, zukunftsträchtige Jobs zu schaffen. Das gilt grundsätzlich natürlich auch für das Münsterland.
Info
In NRW bilden 16
Regionen die räumliche Kulisse für die
Arbeitsmarktpolitik
des Landes NRW. Das
Fachkräfteprogramm
setzt auf regionale
Partnerschaft und
regionale Lösungen. Die Regionen
Münsterland und
Emscher-Lippe und
die regionalen Handlungspläne sind im
Internet unter
www.fachkraefte­
initiative-nrw.de
dargestellt.
Schon heute fehlen an entscheidenden Stellen,
zum Beispiel im Gesundheitswesen oder im
Technologiebereich, qualifizierte Fachkräfte.
Der demografische Wandel verschärft die
Situation noch einmal. Dadurch erleiden die
Unternehmen der Emscher-Lippe-Region
erhebliche Wettbewerbsnachteile. Sie müssen sich nicht nur dem regionalen, sondern
auch dem globalen Wettbewerb stellen.
Eckpunktepapier Handlungsfelder im Fokus,
mit denen Schulabgänge ohne Abschluss
reduziert, Ausbildungsreife sichergestellt,
Ausbildungs- und Studienabbrüche verringert
und ausländische Fachkräfte aus dem Ausland,
insbesondere im Bereich der Gesundheits- und
Pflegeberufe, gewonnen werden sollen. Zudem
soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen und
von allen über 55-Jährigen erhöht werden.
Genau bei dieser Problematik setzt auch
das Programm „Fachkräftesicherung“ an.
Im Jahr 2011 hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung unter Federführung des
Ministeriums für Arbeit Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
(MAIS) ein „Sonderprogramm Qualifizierung
und Innovation zur Fachkräftesicherung“
bewilligt. Die vorhandenen Potenziale qualifizierter Menschen sollen erschlossen und
entwickelt werden. Zunächst einmal müssen
diese Potenziale jedoch identifiziert, aktiviert
und für den Einsatz vorbereitet werden.
Die Beteiligten entwickeln eine gemeinschaftliche regionale Strategie zur Fachkräftesicherung und setzen diese um. Auf der LandesInfo
Ziele der Fachkräftesicherung:
–Dem Fachkräftemangel in der Region vorbeugen
–Fachkräfteressourcen erschließen
–Lücken im Fachkräftebedarf schließen
–Wettbewerbsnachteile für regionale Wirtschaft
verhindern
Ziele der arbeitspolitischen Förderprogramme:
–Potenzialberatung von Unternehmen, die ihre Ressourcen besser einsetzen wollen, durch beispielsweise
Das Eckpunktepapier zur Initiative „Fachkräftesicherung“ in NRW spricht von der
„Partnerschaft zwischen dem Land und den
Regionen sowie mit den jeweiligen relevanten
Akteuren“. Wirtschaftsbereiche, Branchen und
Betriebe, die vom Fachkräftemangel betroffen
sind oder in absehbarer Zeit darunter leiden
könnten, sollen demnach als mitverantwortliche Akteure aktiv werden. Dabei stehen laut
Stärken-Schwächen-Analyse
–Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung, um
Schüler fit für den Arbeitsmarkt zu machen
–Ausbildung schwer vermittelbarer junger Menschen
fördern
–Die Verbundausbildung soll Betrieben ermöglichen,
auch dann Jugendliche auszubilden, wenn sie nicht alle
Inhalte der Ausbildung anbieten können, indem sie mit
einem weiteren Ausbildungsbetrieb kooperieren
Wirtschaft und Finanzen
ebene findet
die zentrale
Steuerung statt,
die von einem
Landesbeirat begleitet wird. Ihm gehören die
zuständigen Landesministerien und wichtige arbeits- beziehungsweise wirtschaftspolitische Akteure an. Hierzu
zählen zum Beispiel Kammervertreter und
Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Die G.I.B.
(Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) begleitet fachlich die Umsetzung
der Projekte und übernimmt das Monitoring.
Den förderrechtlichen Rahmen bildet die EFRE
Förderrichtlinie. EFRE steht hierbei für den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“.
In Nordrhein-Westfalen kommt den Regionen
mit ihren unterschiedlichen Strukturen eine
wesentliche Bedeutung zu. Man orientiert
sich an den jetzigen Arbeitsamt-Regionen und
IHK-Bezirken. Insgesamt sind dies 16 Regionen.
Die Regionalagenturen ordnen ihre jeweilige
Strategie in die Themenbereiche der Landespolitik ein und richten sich entsprechend
aus. Sie stellen regionale Handlungspläne als
Projektgrundlage auf, die spezifische, regionale
Bedarfe und Veränderungsvorschläge darlegen.
Die Bezirksregierung Münster ist im Programm
„Fachkräftesicherung“ örtlich zuständig für
die Arbeitsmarktregion Münsterland und die
EmscherLippe-Region.
Die Antragstellung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit dem MAIS und
im Konsens mit regionalen
Facharbeitskreisen. Inhalt eines
solchen Antrags ist unter anderem eine kurze
und präzise Beschreibung dessen, was konkret
vor Ort umgesetzt werden soll. Ferner legen
die Träger neben der Projektbeschreibung
einen entsprechenden Kostenplan vor. Die
Bezirksregierung prüft diese Anträge formal
sowie hinsichtlich der korrekten förderfähigen
Finanzierung. Der Bewilligung steht nichts
im Wege, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wird als
Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent
der förderfähigen Kosten gewährt. Während
der gesamten Laufzeit der Projekte steht die
Bezirksregierung dem Antragsteller als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach Prüfung
durch die Bezirksregierung werden die Anträge
dem zuständigen Arbeitskreis im MAIS vorgelegt und von diesem abschließend bewertet.
Kontakt
Eleonore Frohnheiser – Dezernat 34
Telefon 0251 411-5480
Seiten 22 / 23
Monopol für Schornsteinfeger aufgehoben
Saubere Kamine sind
sicher und klimafreundlich
Die Bezirksregierung hat die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger.
Sie bestellt in 231 Kehrbezirken der Emscher-Lippe-Region und des
Münsterlandes staatlich bevollmächtigte Schornsteinfeger, die für die
Sicherheit der Bevölkerung und für den Klimaschutz arbeiten. Die Behörde nimmt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Schornstein­
fegerinnung wahr.
Das Jahr 2013 stellt die Schornsteinfeger vor
neue Herausforderungen. Seit dem 1. Januar
2013 darf ein Hauseigentümer selbst wählen,
wer seine Heizungsanlage kehrt und überprüft.
Die rechtliche Grundlage dafür liegt im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Danach kann
der Eigentümer Betriebe mit diesen Arbeiten
beauftragen, die dazu berechtigt sind. Solche
Firmen sind im Schornsteinfegerregister aufgelistet, das beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle geführt wird. Die Preise für die
im Wettbewerb erbrachten Schornsteinfegertätigkeiten sind dann frei verhandelbar. Es gibt
keine staatlich festgesetzten Gebühren mehr.
Damit verlieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jedoch keineswegs an
Bedeutung. Ausgenommen von der freien
Vergabe bleiben Tätigkeiten, die ausdrücklich
dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten sind.
Die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes
sind so wichtig, dass sie nicht allein dem freien
Info
Die Bezirksregierung bestellt Bezirksschornsteinfeger. Sie
entlässt sie in den Ruhestand oder hebt ihre Bestellung
auf Antrag auf. In seltenen Fällen muss sie den Kehrbezirk
entziehen.
Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens war erforderlich geworden, um den Vorgaben der Europäischen
Kommission gerecht zu werden. Die Kommission hatte
bemängelt, dass das Schornsteinfegergesetz nicht mit der
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
Wettbewerb überlassen werden können. Diese
hoheitlichen Aufgaben werden daher weiter von
den Kehrbezirksinhabern wahrgenommen.
Die aktuelle Regelung nimmt nun Hauseigentümer mehr in die Pflicht. Jeder Hauseigentümer ist jetzt selbst dafür verantwortlich, dass
die im Feuerstätten-Bescheid festgelegten
regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht und vollständig
ausgeführt werden. Außerdem ist er verpflichtet, dem bevollmächtigten Schornsteinfeger
nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen
Arbeiten erledigt wurden. Den erforderlichen Feuerstätten-Bescheid erstellt dann ein
bevollmächtigter Schornsteinfeger im Sinne
einer hoheitlichen Aufgabe des Staates.
Schornsteinfeger und Bezirksregierung
stehen gemeinsam noch am Anfang dieser
neuen Ära des Schornsteinfegerwesens.
Manche Hürden werden noch zu bewältigen
sein. Eines aber ist sicher, die „Glücksbringer“ und die Bezirksregierung werden sich
den gemeinsamen Aufgaben stellen und bei
eventuellen Problemen Lösungen finden.
Kontakt
Gunhild Wiering – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1533
Susanne Viehweger – Dezernat 34
Telefon 0251 411-2201
Wirtschaft und Finanzen
Seiten 24 / 25
Feller besucht Krankenhäuser im Regierungsbezirk
Krankenhauslandschaft im Wandel
Die Kliniken müssen sich schwierigeren Rahmenbedingungen und einem zunehmend vom Wettbewerb geprägten Krankenhausmarkt stellen.
Im Hinblick auf die Herausforderungen und Chancen, die sich aus dem
„Krankenhausplan 2015“ der Landesregierung NRW ergeben werden, bereist Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller derzeit die Krankenhauslandschaft im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region.
Dr. Bernhard Thülig;
Stefan Kamp, Verwaltungsleiter des
Hauses Walstedde;
Dorothee Feller; Prof.
Dr. Dr. Josef Weglage,
Gründungsvater des
Hauses Walstedde;
Dr. Khalid Murafi,
Chefarzt der Privatklinik und Giulio Calia,
kommissarischer
Chefarzt der Tagesklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Gemeinsam mit Gesundheitsexperten des
Fachdezernats der Bezirksregierung besuchte
Feller in der ersten Jahreshälfte das Marienhospital in Emsdetten sowie das Gesundheitszentrum für Kinder und Jugendliche in Drensteinfurt-Walstedde. Sie wollte sich vor Ort selbst ein
Bild von der Situation kleinerer Krankenhäuser
und den Möglichkeiten des Zusammenwirkens
mit ambulanten Angeboten in ländlicher Region
machen.
Info
„Krankenhausplan 2015“
Die NRW-Landesregierung hat mit dem „Krankenhausplan 2015“ neue Rahmenvorgaben für die rund 400
Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Sie
sollen vor dem Hintergrund der demographischen und
medizintechnischen Entwicklung dazu beitragen, Qualität
zu sichern und sich stärker an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. In den nächsten Monaten
werden nun nach Aufforderung durch die Bezirksregierung Krankenkassen und Krankenhausträger gemeinsam
In diesem Rahmen wurde auch diskutiert,
welche Vorteile eine Fusion von bisher rechtlich
selbstständigen Häusern zu einer Klinik mit
mehreren Betriebsstellen bietet.
Der neue Krankenhausplan für NRW soll Ende
Jahr 2015 fertig sein und die flächendeckende
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit
stationären Angeboten weiterhin sicherstellen.
Auf der Basis neu entwickelter Rahmenvorgaben und darauf beruhender „Regionaler Planungskonzepte“ soll festgelegt werden, welche
Krankenhäuser mit welchen Abteilungen in
diesen Plan aufgenommen werden können und
auf wie viele überzählige Krankenhausbetten
man verzichten kann, um dadurch betriebsund volkswirtschaftlich effizienter zu werden.
Letztlich geht es darum, hohe Behandlungsqualität und möglichst ortsnahe Versorgung mit
dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu
bringen.
sogenannte „Regionale Planungskonzepte“ entwickeln.
Nach Prüfung durch die Bezirksregierungen und Genehmigung durch das NRW-Gesundheitsministerium werden
die Bezirksregierungen entsprechende Feststellungsbescheide erteilen.
Kontakt
Dr. Bernhard Thülig – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3125
Versicherungsaufsicht
Kleine Versicherungen auf
Gegenseitigkeit
Die Bezirksregierung Münster vertritt die Interessen und Belange der
Versicherten der im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region ansässigen Sterbekassen sowie Schadens- und Tierversicherungsunternehmen. Sie ist Finanz- und Rechtsaufsichtsbehörde über diese kleineren,
sogenannten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit ihrem
sachlichen, örtlichen oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis.
Im Rahmen der Finanzaufsicht werden vor Ort
die jeweiligen Jahresabschlüsse und die Geschäftsführung geprüft. In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob ausreichende Rückstellungen gebildet, Kapitalanlagen gemischt
und gestreut und kaufmännische Grundsätze
eingehalten wurden. Die Versicherungsvereine
müssen zahlungsfähig sein und die erwirt-
schafteten Überschüsse und Reserven den
Versicherten zugutekommen. Mit all dem wird
sichergestellt, dass die künftigen Verpflichtungen aus den Versicherungsgeschäften jederzeit
und dauerhaft erfüllt werden können.
Die Rechtsaufsicht sorgt dafür, dass die Versicherungsvereine die gesetzlichen Vorschriften
einhalten, die für einen ordnungsgemäßen
Wirtschaft und Finanzen
Seiten 26 / 27
Info
Beaufsichtigte Versicherungsvereine im Regierungsbezirk Münster (Stand 31.12.2011)
Pensions­kassen
Anzahl der Vereine
Sterbekassen
Krankenver-
Schaden- u.
sicherungs-
Unfallversiche-
vereine
rungsvereine
Tierversicherungsvereine
Gesamt
0
30
0
6
0
36
Beitragsein­nahmen
–
2.067.049,55 €
–
719.988,41 €
–
2.787.037,96 €
Bilanzsumme
–
59.956.012,72 €
–
8.279.606,23 €
–
68.235.618,95 €
Pensions­kassen
Sterbekassen
unter lfd. Aufsicht
Anzahl freigestellter
Krankenver-
Schaden- u.
sicherungs-
Unfallversiche-
vereine
rungsvereine
Tierversicherungsvereine
Gesamt
0
4
0
0
3
7
Beitragsein­nahmen
–
24.582,52 €
–
–
4.034,07 €
28.616,59 €
Bilanzsumme
–
914.367,12 €
–
–
63.250,31 €
977.617,43 €
Vereine
Geschäftsbetrieb notwendig sind. Nur dann
erhalten sie eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Werden Missstände festgestellt, geht die
Bezirksregierung ordnungsrechtlich dagegen
vor. In einigen Fällen musste sie auch bereits
einschreiten.
Die Rechtsaufsicht umfasst darüber hinaus die
Genehmigung von Satzungs- und Geschäftsplanänderungen, von Bestandsübertragungen
bei Fusionen kleinerer Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit und von Auflösungen.
Der Rechtsaufsicht obliegt auch der Antrag
auf Eröffnung von Insolvenzverfahren und die
Aufsicht über die Liquidatoren. Ebenso gehören
die Einsetzung von Sonderbeauftragten und
die Freistellung von der laufenden staatlichen
Aufsicht zu ihren Aufgaben.
Info
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Der VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherer.
Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger
des Vereins. Für kleinere Versicherungsvereine, die nur
einen bestimmten Personenkreis oder bestimmte Risiken
versichern oder örtlich begrenzt sind, gibt es vereinfachte
Vorschriften (§ 53 VAG). Kleinere Vereine sind oft sehr bodenständige, lokale Versicherer, die von kleinen Gruppen
von Versicherungsnehmern zum direkten gegenseitigen
Nutzen betrieben werden. Da ein VVaG keine fremden
Eigentümer hat, die Ansprüche auf den erzielten Gewinn
haben, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Unternehmen oder kommen den Versicherungsnehmern als
Vereinsmitgliedern zugute.
Kontakt
Petra Fischer – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1605
Schnelles Internet für Gewerbe und Industrie
Breitbandförderung
Der Ausbau der Breitbandversorgung stellt einen entscheidenden Faktor
zur Sicherung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes dar. Fehlende Breitbandanschlüsse sind ein spürbares Hemmnis für
die Neuansiedlung von Betrieben oder den Ausbau bereits bestehender
Unternehmen. Die Städte und Gemeinden der Region haben daher ein
starkes Interesse an einem flächendeckenden, bedarfsgerechten, zukunftsweisenden und zügigen Ausbau der Breitbandversorgung in den
bisher nur unzureichend versorgten Gebieten.
Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW bewilligt die Bezirksregierung Münster Zuwendungen für die
Errichtung und den Ausbau von Kommunikationsanlagen zur Versorgung der anzusiedelnden
Unternehmen in einem Gewerbe- oder Indus­
triegebiet. Dies steht im Zusammenhang mit
der Standortentwicklung. Die Förderung erfolgt
bis zur Anbindung an das Netz beziehungsweise an den nächsten Knotenpunkt.
Insgesamt ist die Breitbandversorgung im
Münsterland sowie insbesondere der EmscherLippe-Region schon heute weitgehend im Sinne
einer sogenannten Breitbandgrundversorgung
bedarfsgerecht. Doch gibt es immer noch einzelne Regionen, die unterversorgt sind, speziell
im ländlichen Raum.
Der Ausbau eines leistungsfähigen Breitbandnetzes ist ein zentraler Aspekt zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes und besonders wichtig in
Regionen mit Strukturwandel und schwieriger
wirtschaftlicher Situation.
Info
Förderprogramm: Breitbandförderung in den strukturschwachen und ländlichen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Downstream-Übertragungsrate unter 2 Mbit/s)
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen:
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und Gesellschaften mit
mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern
Was wird gefördert?
–Konzeption und Planung für den regionalen Breitbandausbau
–Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
(Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle)
–Bereitstellung von Leerrohren
Wie sind die Konditionen?
–Die förderfähigen Ausgaben müssen über 15.000 Euro liegen
–Der Regelfördersatz für Maßnahmen der Konzeption und Planung beträgt
75 Prozent begrenzt auf einen Zeitraum von einem Jahr
–Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke bzw. der Ausgaben für die Leerrohrverlegung oder Erarbeiten.
Höchstfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Dieser wird nur bei strukturpolitisch besonders relevanten Maßnahmen ausgeschöpft
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat für
Gewerbliche Wirtschaft (34) einzureichen
Welche Rechtsgrundlage
Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes
besteht?
Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie vom 17.07.2012
Wirtschaft und Finanzen
Je dünner ein Gebiet besiedelt ist und je größer
die Entfernung zu einem Ballungsraum ist,
desto höher sind die Kosten für die Einrichtung
eines Breitbandanschlusses.
Erst Konzeption, jetzt Investition
In der Anfangsphase beinhalteten die im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW geförderten Projekte „nicht-investive Leistungen“ wie Planungsleistungen und
Studien. Dazu gehören die Breitbandkonzeption
für den Kreis Coesfeld, der Ideenwettbewerb
zur Breitbandförderung im Kreis Steinfurt,
das Breitbandkonzept im Kreis Warendorf, das
Leerrohrnetz im Kreis Borken sowie die Machbarkeitsstudie Breitband für die Kreise Borken,
Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Wesel.
Heute beinhalten die Breitbandprojekte eine
klassische „Infrastrukturmaßnahme“. Die Breitbandversorgung der Stadt Hörstel im Gewerbegebiet Bevergern wurde im Dezember 2011
bewilligt und ist bereits abgeschlossen. Eine flächendeckende Breitbandverfügbarkeitsanalyse
für den Kreis Steinfurt hatte ergeben, dass das
Gewerbegebiet und der anliegende Ortsteil Bevergern flächendeckend mit einer Leistung von
weniger als 2 Mbit/s, die Gewerbeflächen sogar
mit weniger als 1 Mbit/s versorgt waren. Für das
Gewerbegebiet Dernekamp erhielt die Stadt
Dülmen im Dezember 2012 die Genehmigung,
vor Erteilung des Zuwendungsbescheides anzufangen. Die im Rahmen einer Bestandsabfrage
ermittelten Übertragungsraten waren meist
geringer als 2Mbit/s. Die Stadt Sassenberg hat
ebenfalls eine Zuwendung im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung des Landes NRW
zur Breitbandförderung beantragt.
Weitere Anträge sind angekündigt, damit
Unternehmen künftig über eine ausreichende
Breitbandversorgung verfügen.
Alle Anträge müssen noch in diesem Jahr gestellt werden. Die Breitbandförderung wird aus
Mitteln des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) (ko)finanziert, so dass im
Rahmen des NRW Ziel 2-Programms 2007 bis
2013 nur noch solche Ausgaben gefördert werden können, die spätestens bis zum 31. Dezember 2013 beantragt und bewilligt wurden.
Info
Seit 2010 sind im Rahmen der Breitbandförderung Projekte in Industrie- und Gewerbegebieten mit 796.500 Euro
gefördert worden. In 2010 wurden für Planungsarbeiten
354.008 Euro und im Jahr 2011 für Planungsarbeiten und
Investitionsmaßnahmen 242.980 Euro bewilligt. Für 2012
sind bislang 199.456 Euro für Investitionsmaßnahmen
verausgabt worden.
Kontakt
Manuela Weischer – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1618
Seiten 28 / 29
Besuch bei Unternehmen im Regierungsbezirk
„Tour de Wirtschaft“
Um einen besseren Überblick über die Wirtschaftsstrukturen, Bedürfnisse
und Erwartungen zu bekommen, besuchte Regierungsvizepräsidentin
Dorothee Feller im Rahmen einer „Tour de Wirtschaft“ verschiedene Betriebe und Unternehmen im Regierungsbezirk. Die Wirtschaftstour basiert auf einer entsprechenden Vereinbarung mit der Handwerkskammer
Münster und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen.
Wichtig waren der Regierungsvizepräsidentin
auch Gespräche mit den Betriebsinhabern über
die Arbeitsweise und Arbeitsbedingungen, das
Problem der Fachkräftesicherung, Aspekte der
Energieversorgung sowie weitere bedeutende
aktuelle Themen und deren Berührungspunkte
mit der Bezirksregierung Münster. Gemeinsam
mit Vertretern von Handwerkskammer und IHK
Nord Westfalen besucht Feller seit Anfang 2013
die unterschiedlichsten Wirtschaftsunternehmen in den Münsterlandkreisen sowie im Kreis
Recklinghausen.
Bei ihren Besuchen zeigte sich die Vizepräsidentin Feller beeindruckt vom Leistungsvermögen der Unternehmen aus dem
Regierungsbezirk und attestierte ihnen hohe
Konkurrenzfähigkeit sowohl auf dem nationalen
als auch auf dem internationalen Markt.
Kontakt
Sabrina Terfehr – Büro der Behördenleitung
Telefon 0251 411-1002
Besuch bei Manufactum in Waltrop: Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Gregor Lange, Dorothee Feller
und Dr. Christopher Heinemann
Wirtschaft und Finanzen
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Fiskuserbschaften
Die Nachlassverwalter des Landes
Wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die vorhandenen Erben den
Nachlass ausschlagen, so erbt durch Beschluss des zuständigen Nachlassgerichtes der Fiskus des Bundeslandes, in dem der Erblasser zuletzt
seinen Wohnsitz hatte. Die Bezirksregierung Münster ist für die Abwicklung der Fiskus-Erbschaften von Verstorbenen aus dem Münsterland und
der Emscher-Lippe-Region zuständig.
Die Nachlässe bestehen meist aus Geldbeträgen, Sparbüchern, Aktien, Schmuck, Kunstgegenständen, Fahrzeugen und Immobilien im
In- und Ausland, die allerdings größtenteils in
einem desolaten Zustand sind. Auch Schulden des Erblassers gehören dazu – hier haftet
der Fiskus als Erbe jedoch nur beschränkt
mit dem vorhandenen Nachlassvermögen.
Wie wird abgewickelt?
Im Durchschnitt sind jährlich rund 140 neue
Erbfälle von der Bezirksregierung Münster zu
bearbeiten, wobei eine steigende Tendenz wegen Überschuldung der Nachlässe zu verzeichnen ist. Grundsätzlich werden den Einnahmen
aus Veräußerung des Nachlassvermögens
die Forderungen etwaiger Gläubiger gegenübergestellt. Bei Überschuldung ist aufgrund
der beschränkten Erbenhaftung häufig eine
vollständige Regulierung ausgeschlossen.
Die Immobilienverwaltung beinhaltet nicht
nur den Verkauf, sondern auch Pflichten des
Grundeigentümers. Dazu gehört, die Immobilie in verkehrssicherem Zustand zu halten.
So müssen sich die zuständigen Mitarbeiter
darum kümmern, einen Winterdienst und
zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen
zu beauftragen. Liegen Immobilien im Ausland,
so erfolgt deren Veräußerung in der Regel
unter Mitwirkung der deutschen Botschaft.
Was bleibt?
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 470.000 Euro
durch den Verkauf der Nachlässe eingenommen. Von dieser Summe mussten 118.000 Euro
wieder ausgegeben werden, um die Verkehrssicherheit geerbter Immobilien zu gewährleisten
und Forderungen von Gläubigern zu begleichen.
Dieses sanierungsbedürftige Zechenhaus
wurde im Jahr 2008
in den Immobilien­
bestand der Nachlassverwaltung der
Bezirksregierung
Münster übernommen. Der Schornstein
drohte herabzustürzen und wurde umgehend im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht abgetragen.
2009 konnte die Immobilie durch einen
beauftragten Makler
verkauft werden.
Zum Vergleich: In 2011 konnte aufgrund
vermehrter Erbfälle eine Einnahme von
590.000 Euro erzielt werden, der eine Auszahlung von 60.000 Euro gegenüberstand. In
2010 standen 300.000 Euro auf der Habenseite und 44.000 Euro flossen wieder ab.
Kontakt
Rosemarie Middel – Dezernat 12
Telefon 0251 411-1151
Frank Engberding – Dezernat 12
Telefon 0251 411-1303
Neue Sekundar- und Gesamtschulen gegründet
Trend setzt sich fort
Die Schullandschaft ist derzeit in einem Umbruch, wie seit Jahrzehnten
nicht mehr. Es gilt, ein wohnortnahes und leistungsfähiges Schulsystem
für die Zukunft zu sichern. Hierbei setzen die Schulträger auf die Errichtung von Sekundar- und Gesamtschulen.
Ausgehend vom demographischen Wandel
und den geringer werdenden Schülerzahlen im
Regierungsbezirk Münster werden wir bis 2019
einen Rückgang von 14 Prozent in der Primarstufe und von 18 Prozent in der Sekundarstufe I
erleben. Das Schulwahlverhalten beim Wechsel
von der Primarstufe zu den weiterführenden
Schulen hat sich zudem stark verändert.
Im Regierungsbezirk Münster sind zum Schuljahr 2012/13 bereits sieben Sekundarschulen
und fünf neue Gesamtschulen an den Start gegangen. Zum Schuljahr 2013/14 werden weitere
elf Sekundarschulen und sieben Gesamtschulen dazu kommen. Im Vergleich zu den anderen
Landesteilen hat der Regierungsbezirk Münster
damit die meisten Schulneugründungen in der
Sekundarstufe I und II zu verzeichnen. Inner-
Regierungspräsident
Prof. Dr. Reinhard
Klenke übergibt die
Genehmigung für die
Sekundarschule Velen
an Bürgermeister
Dr. Christian SchulzePellengahr
halb des Bezirkes gibt es die größten Veränderungen der Schullandschaft im Kreis Borken,
wo insgesamt neun neue Schulen gegründet
wurden.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass bis
auf eine Ausnahme für alle geplanten Schulen
genügend Anmeldungen erfolgt sind. Teilweise
können sogar mehr Eingangsklassen eingerichtet werden, als nach den Planungen erwartetwurde . Dies zeigt, dass die Eltern auf die neuen
Schulangebote vertrauen und ein längeres
gemeinsames Lernen für ihre Kinder wünschen.
Im Zuge der Neuerrichtung von Schulen werden
zugleich eine große Zahl von Hauptschulen und
Realschulen aufgelöst, indem keine neuen Eingangsklassen gebildet werden. Zum Schuljahr
Bildung und Kultur
Info
Folgende Schulen wurden zum Schuljahr 2013/14 errichtet:
Sekundarschulen
Sekundarschulen in privater Trägerschaft
Gesamtschulen
2013/14 befinden sich 45 Hauptschulen und
28 Realschulen im sogenannten „auslaufenden
Auflösungsprozess“. Hier ist es erforderlich,
für Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ein qualitativ gutes und differenziertes Unterrichtsangebot bereitzustellen sowie
den Erhalt von Schulleben und Schulkultur zu
sichern.
Diese Umstrukturierungsprozesse stellen die
Schulträger wie auch die Bezirksregierung
Münster als Genehmigungs- und Schulaufsichtsbehörde vor große Herausforderungen.
So ergeben sich vereinzelt vor Ort Widerstände
gegen die Auflösung von Schulen oder es ist
strittig, ob eine Sekundar- oder Gesamtschule
errichtet werden soll. Des Weiteren wird es
zunehmend schwieriger den regionalen Konsens für schulorganisatorische Maßnahmen
herzustellen. Dies nicht, weil die Schulträger nur
einseitig ihre eigenen Belange sehen und die
Interessen der Nachbarkommunen ausblenden,
sondern weil die Auswirkungen mit abnehmender Schülerzahl nicht an der Gemeindegrenze
haltmachen und bestehende Schulangebote
gefährdet sind. Dennoch ist es der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde in enger
Abstimmung mit den Schulträgern weitgehend
gelungen, einvernehmliche Lösungen zu erzielen.
Kontakt
Martin Risse – Dezernat 48
Telefon 0251 411-4109
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Regierungspräsident
Prof. Dr. Reinhard
Klenke (Mitte) steht
hinter dem Konzept
der Schulen auf dem
Weg zur Inklusion.
Über Kooperation zur Inklusion
Miteinander und voneinander lernen
„Miteinander lernen – voneinander lernen“– das ist das Konzept der
Schule Oberwiese, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige
Entwicklung in Waltrop und des Comenius-Gymnasiums in Datteln. Wie
dies erfolgreich gelingen kann, zeigt ein Kooperationsprojekt dieser beiden Schulen.
Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 gibt es am
Comenius-Gymnasium in einer der 5. Klassen
eine integrative Lerngruppe. Das bedeutet, vier
der 26 Schülerinnen und Schüler haben ein
Handicap. Unterstützt werden diese Kinder, die
bislang die Förderschule mit dem Schwerpunkt
Geistige Entwicklung besucht haben, von zwei
Sonderpädagoginnen der Schule Oberwiese.
Info
Für jeden etwas
dabei: Mit Elementen
aus Artistik, Tanz,
Schwarzlicht-Theater, einer Riesenseifenblasen-Performance, Pantomime,
Musik und Gesang
boten die Schülerinnen und Schüler eine
bunte Show.
Gemeinsames Theaterprojekt
Nachdem es bereits im letzten Jahr erste
gemeinsame Kontakte und Projekte zwischen
den beiden beteiligten Schulen gab, entstand
die Idee, zu einem gemeinsamen Theater- oder
Varietéprojekt. Um dies von Beginn an miteinander vorbereiten zu können, wurde im Vorfeld
eine gemeinsame Klassenfahrt auf die Insel Sylt
organisiert, an der etwa 80 Schülerinnen und
Schüler des Gymnasiums und 15 Schülerinnen
und Schüler der Schule Oberwiese teilnahmen.
Dort entwickelten sie miteinander Ideen für die
Show und absolvierten die ersten Proben für das
„Comeniuswiese Varieté Theater“. Auch nach der
Klassenfahrt wurde intensiv weiter geprobt und
an Darbietungen gefeilt, so dass die 130 Schü-
lerinnen und Schüler mit und ohne Handicap
ein vielfältiges Programm auf die Beine stellen
konnten. Die Zuschauer waren begeistert von
der nahezu professionellen Show, in der jeder
mit seinen individuellen Stärken einen Beitrag
zu einem großen Gemeinsamen leistete.
Fortbildungszentrum Stift Tilbeck
Um Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen
Schulen gut auf das Miteinander von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Handicap
vorzubereiten, hat die Bezirksregierung Münster
das Fortbildungszentrum für Inklusion im Stift
Tilbeck gegründet. Dort nehmen Lehrekräfte
aller Schulformen an Fortbildungen zum Thema
Inklusion teil, erarbeiten gemeinsam Konzeptionen für ihre Schulen und erfahren so Unterstützung und Sicherheit für die Aufgabe, Schüler mit
und ohne Handicap gemeinsam zu unterrichten.
Kontakt
Uwe Eisenberg – Dezernat 41
Telefon 0251 411-1595
Bildung und Kultur
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Lehrkräfte machen sich schlau
Regionales Fortbildungszentrum
für Inklusion eröffnet
Freuen sich über
das neu eröffnete
Fortbildungszentrum:
Wolfgang Weber,
Ilona Ocko, Marita
Determann-Schacht
und Peter Marberg
Im Stift Tilbeck leben und arbeiten Menschen
mit und Menschen ohne Behinderung. Durch
vielfältige Begegnungen, Aktionen und Veranstaltungen kann und wird im Stift Tilbeck
Inklusion erlebbar und erfahrbar.
An dieser gelebten Inklusion teilzunehmen und
zu ihr beizutragen – das war für die Bezirksregierung Münster der Anreiz, im Stift Tilbeck ein
Fortbildungszentrum mit dem Schwerpunkt
Inklusion einzurichten. Im April 2013 wurde das
Regionale Fortbildungszentrum für Inklusion
offiziell seiner Bestimmung übergeben.
Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller
dankte in ihrem Grußwort all denen, die an der
Umsetzung beteiligt waren. Schulabteilungsleiter Wolfgang Weber und Fortbildungsdezernent
Peter Marberg stellten die Konzeption des
Fortbildungszentrums für Inklusion und deren
zukünftige Entwicklung vor. Denn: Adressaten
sind nicht nur Lehrkräfte, sondern alle für Schule verantwortliche Personen wie Schulträger,
Schulaufsicht oder Schulpsychologen.
Vier Module
Das bei der Bezirksregierung Münster von
Lehrkräften aus der praktischen Inklusionsar-
beit hervorgegangene Fortbildungsmodul „Auf
dem Weg zur Inklusion“ ist in vier Bausteine
gegliedert. Mit dem Wissen aus diesen Fortbildungsbausteinen machen sich Lehrkräfte
auf den Weg zum gemeinsamen Lernen vor
Ort und entwickeln entsprechende Konzepte.
Diese vier Module werden häufig kompakt
gebucht.
Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit möglichen Kooperationen zwischen Förderschulen
und Gymnasien, so dass gemeinsame Projekte dieser beiden Schulformen auch in anderen
Regionen initiiert und gelebt werden können.
Moderatoren der Bezirksregierung Münster
schulen dabei Lehrkräfte überregional aus
dem gesamten Bezirk, um einen gleichmäßigen Qualitätsstandard aufzubauen und auf
Dauer zu gewährleisten.
Kontakt
Peter Marberg – Dezernat 46
Telefon 0251 411-4221
Fortbildungszentrum für Inklusion
Telefon 0251 411-2005
RP begrüßt Landessieger des Schülerwettbewerbs
60 Jahre Begegnung mit
Osteuropa
Bereits zum 60. Mal wurde der Schülerwettbewerb „Begegnung mit
Osteuropa“ für die Schulen in Nordrhein-Westfalen und Osteuropa organisiert, seit 14 Jahren unter der Regie der Bezirksregierung Münster.
Er verbindet in bemerkenswerter Weise die Jugend in Ost und West und
überwindet räumliche und kulturelle Grenzen. Das Entdecken der gemeinsamen europäischen Wurzeln steht im Mittelpunkt. Trotz sprachlicher Hemmnisse entstehen viele Freundschaften zwischen den Jugendlichen.
Bildung und Kultur
Am diesjährigen Wettbewerb unter dem Motto
„Europa steht Kopf“ beteiligten sich über
4.600 Jugendliche aus NRW und Mittel- und
Osteuropa mit 1.518 schriftlichen und künstlerischen Beiträgen. 40 Arbeiten aus NordrheinWestfalen und zehn Beiträge aus Osteuropa
gehören zu den prämierten Landessiegerarbeiten und wurden im Juni in den Räumen der
Bezirksregierung ausgestellt. Dort begrüßte
Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke
die osteuropäischen Preisträger aus Kroatien,
Litauen, Polen, Rumänien und Russland, die die
Studienreise nach Münster als Hauptpreis für
ihre Arbeiten gewonnen hatten.
Die nordrhein-westfälischen Preisträgerinnen
und Preisträger kommen in diesem Jahr aus
Bocholt, Detmold, Dortmund, Drensteinfurt,
Dülmen, Düsseldorf, Erkelenz, Erkrath, Gelsenkirchen, Hamm, Hemer, Herten, Köln, Kreuzau,
Langerwehe, Lemgo, Marl, Monheim am Rhein,
Münster, Neukirchen-Vluyn, Oelde, Recklinghausen, Rheinberg, Senden, Solingen, Steinfurt,
Viersen und Warendorf.
Ende Juni wurden die Preisträgerinnen und
Preisträger im Capitol Theater in Düsseldorf
von Bernd Neuendorf, Staatssekretär im
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport, ausgezeichnet. „Viele Arbeiten
zeugen von Experimentierfreude und von der
Bereitschaft zu unkonventionellen Denk- und
Arbeitsweisen“, sagte Neuendorf bei der
Preisverleihung. Er wünschte der jetzigen und
den nachfolgenden Generationen, dass sie
die Erfahrung machen können, in Frieden und
Freundschaft in einem vereinten Europa zu
leben. Neuendorf mahnte aber auch, nie zu
vergessen, dass Frieden und Freundschaft nicht
selbstverständlich seien. Sie müssten stets
gepflegt und gelebt werden.
Seiten 36 / 37
Info
In den 60 Jahren seit
dem ersten Schülerwettbewerb 1953
haben mehr als drei
Millionen Schülerinnen und Schüler an
dem Wettbewerb
teilgenommen.
Kontakt
Sonja Wissing – Dezernat 28
Telefon 0251 411-3340
Die Schülerinnen
und Schüler aus
Osteuropa zeigten
Regierungspräsident
Prof. Dr. Klenke ihre
Siegerarbeiten.
Regioticket unterstützt grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt
Berufsausbildung ohne Grenzen
Zum sechsten Mal geht in diesem Sommer das Projekt „Regioticket“ am
Berufskolleg Bocholt-West an den Start. Das Projekt dient dazu, grenzüberschreitende Berufsausbildung zu fördern. Seit 1996 kooperiert die
Schule mit niederländischen Berufsschulen und verfolgt das Ziel, gleichwertige Berufsschulabschlüsse im Metallbau in beiden Ländern anbieten
und anerkennen zu können.
Info
1997 traten Auszubildende aus Metallund Malerklassen
gemeinsam bei einem
Wettbewerb an. Sie
entwarfen Kunstwerke zur Gestaltung der
deutsch-niederländischen Grenze bei
Suderwick. Die Schülergruppe konnte sich
über den ersten Platz
in der Bewertung
freuen.
Das Projekt wurde ins Leben gerufen, um die
berufliche Mobilität deutscher und niederländischer Auszubildender zu erhöhen. Vor 17 Jahren
startete die Zusammenarbeit mit der niederländischen Berufsschule Graafschap College
in Doetinchem. Die Kooperation zwischen den
beiden Ländern hat sich bewährt. Mit dem
Regioticket erwerben Auszubildende neben
dem Berufsabschluss in ihrem Heimatland auch
die Anerkennung ihrer Ausbildung im Nachbarland. Gleichzeitig gewinnen die Jugendlichen
neben Fachkompetenz und Betriebserfahrung
im Nachbarland auch Sprach- und Kulturkompetenz. In zusätzlichen Lehrstunden im ersten
der zwei Jahre ihrer Lehre wird der Unterricht
jeweils in der fremden Sprache erteilt. In jedem
Ausbildungsjahr erfolgt die praktische Ausbildung für einen Monat auch im Nachbarland.
Das Projekt dient der Vorbereitung zu einer
Berufsausübung im gleichen Berufsfeld im
Nachbarland. Ziel ist es, einen Beitrag für einen
gemeinsamen Arbeitsmarkt in der Region zu
leisten und damit dem Fachkräftemangel zu
begegnen.
So suchen Niederländische Betriebe dringend
junge Menschen für eine Ausbildung in metalltechnischen Berufen. Den drei Projektpartnern,
Info
Bausteine des Regiotickets:
–Abgeschlossene Berufsausbildung im Heimatland
–Sprachprüfung für das Nachbarland
–Detaillierte Bescheinigungen über die Praktika im
Nachbarland
–Zertifizierung durch Anerkennungsbescheide
–Nachweis von Zusatzqualifikationen
Bedrijfstakscholl Anton Tijdink, dem Graafschap College Doetinchem und dem Berufskolleg Bocholt-West gelingt es, einen Beitrag zur
Entspannung der Ausbildungsplatzsituation zu
leisten.
Zuvor müssen folgende Aufgaben erfüllt werden:
–Erwerb ausreichender Sprachkompetenz
–Integration der deutschen Schülergruppen in
niederländische Fachklassen
–Integration in eine andere Sozial- und
Betriebskultur
–Anerkennung von niederländischen Berufsabschlüssen in Deutschland
Kompetenz erlangen
Zum Nachweis der Sprachkompetenz ist es
erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler im
ersten Jahr ihrer Ausbildung ein entsprechendes Zertifikat erlangen. Im zweiten Jahr schließt
sich eine Ausbildung im Nachbarland an mit
anschließender Prüfung. Im Sommer 2009
haben die ersten Auszubildenden als Facharbeiterinnen und Facharbeiter in den Niederlanden ihre Arbeit aufgenommen. Ein bilaterales
Abkommen zu gegenseitigen Anerkennung von
Berufsabschlüssen existiert bisher aber nicht.
Damit die Absolventinnen und Absolventen ihre
in den Niederlanden erworbenen Kompetenzen
auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzen
können, müssen sie bei der Industrie- und
Handelskammer Nord Westfalen eine Externenprüfung zur Teilezurichterin/zum Teilezurichter
ablegen. Dieser Ausbildungsberuf entspricht
der durchlaufenen niederländischen Ausbildung. Die Doppelqualifizierung wird gern von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund in
Anspruch genommen.
Bildung und Kultur
Auf dem Weg zur grenzüberschreitenden
Berufsausbildung kommen die Projektpartner
mit dem Regioticket einen gehörigen Schritt
weiter. So zahlen sich die jahrelangen Aktivitäten
der Lehrkräfte, der Betriebe, der Kammern und
anderer Mitwirkender schließlich aus. Bis heute
haben 53 Schülerinnen und Schüler die von
beiden Ländern anerkannten Zertifikate im
Rahmen eines deutsch-niederländischen
Ausbildungsmodells erworben. Dabei handelt es
sich beispielsweise um Berechtigungen, computergesteuerte Werkzeugmaschinen in Metallberufen zu bedienen.
Im vergangenen Jahr fanden sich deutsche
und niederländische Berufsschülerinnen und
Berufsschüler zu einer Aktion grenzüberschreitender Verbundenheit zusammen. Die
angehenden Metallbauerinnen und Metallbauern sowie Malerinnen und Maler restaurierten
nach alten Vorlagen eine alte Zollschranke des
Grenzübergangs Dinxperlo-Suderwick, deren
überwucherte Überreste zwischen Gras und
Brennnesseln gefunden wurden. Nun steht der
Schlagbaum als Blickfang an der Hauptstraße
von Suderwick und Dinxperlo, in deren Mitte die
Grenze verläuft.
People to People
In einem weiteren praxisnahen berufsvorbereitenden People-to-People-Projekt orientieren sich
Schülerinnen und Schüler der Verbundschule
Isselburg in der niederländischen Schule Chirstelijk College Schaersvoorde in Aalten und am
Berufskolleg Bocholt-West in Theorie und Praxis
landwirtschaftlicher und handwerklicher Berufe.
Die Bezirksregierung Münster unterstützt und
begleitet die Projekte durch das Dezernat für
Angelegenheiten der Berufskollegs.
Kontakt
Beate Schwingenheuer – Dezernat 45
Telefon 0251 411-4509
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Grundschulleitung im Wandel
Ein vielseitiger und
anspruchsvoller Arbeitsplatz
Mehrere der rund 450 Grundschulen im Regierungsbezirk Münster suchen aktuell eine neue Schulleitung. Die Redaktion des „Jahresblicks“ hat
mit der zuständigen schulfachlichen Dezernentin für Grundschulen bei
der Bezirksregierung Münster, Heidemarie Goßmann, über das Aufgabenspektrum einer Schulleiterin/eines Schulleiters an einer Grundschule
gesprochen.
Warum ist es schwierig, Schulleiter für
Grundschulen zu finden?
Heidemarie Goßmann: Weil Schulleitung nicht
nur e i n Job ist. Die Aufgaben eines Schulleiters
in einer Grundschule sind sehr vielfältig: Schulleiter erteilen je nach Schulgröße noch etwa 15
Stunden Unterricht, auf die sie sich vorbereiten müssen. Manchmal muss ein Schulleiter
zusätzlich die Funktion des Klassenlehrers
übernehmen.
Gleichzeitig sind Schulleiter in die Gremienarbeit, wie beispielsweise den Vorsitz in der
Schulkonferenz eingebunden. Sie planen und
leiten Lehrerkonferenzen, führen viele Gespräche mit Pflegschaftsmitgliedern, mit dem
Sekretariat und den Hausmeistern oder mit den
Mitarbeitern des Offenen Ganztagsbereiches.
Schulleiter sind Ansprechpartner für Schulträger, Schulaufsicht, die Jugendhilfe, Kirchen und
andere Kooperationspartner.
Sie sind für die Bildungs- und Erziehungsarbeit
an der Schule, für dienstliche Beurteilungen
und Leistungsberichte, die Ausbildung von
Lehramtsanwärtern und für die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lehrerausbildung
verantwortlich. Außerdem kümmern sie sich
um das Schulprogramm ihrer Schule, die damit
verbundene Fortbildung, die Einrichtung von
Steuergruppen, die Fachkonferenzen und die
Teamarbeit der Lehrer. Schulleiter erstellen
Einsatz- und Vertretungspläne.
Welche Aufgaben hat die Schulleitung noch?
Heidemarie Goßmann: Wenn Beschwerden
vorgetragen werden, sind Schulleitungsmitglieder die ersten Adressaten. Sie vertreten die
Schule nach außen und nehmen an Schulleiterdienstbesprechungen mit der Schulaufsicht
und Schulleiterkonferenzen mit dem Schulträger teil.
Der Schulleiter oder die Schulleiterin übt das
Hausrecht in der Schule aus, beurteilt Gefährdungslagen, organisiert Schulbesuche, organisiert das Anmeldeverfahren der Schulanfänger
und arbeitet mit Kindergärten und Kindertagesstätten sowie weiterführenden Schulen und
Förderschulen zusammen. Schulleiter erleben
häufig unvorhersehbare Situationen, in denen
ihr Handeln sofort gefragt ist, wie bei einem
Schulunfall, Krankheit, Ausfall der Heizung,
Zerstörungen an Gebäude und Schulhof.
Bildung und Kultur
Diese Aufgabenvielfalt zeigt, dass Schulleitung
zu den arbeitsintensiven Berufen in unserer
Gesellschaft zählt. Es ist lange her, dass ein
Schulleiter mittags nach Hause gehen konnte.
...und das Positive?
Heidemarie Goßmann: Eine gute Schulleiterin
ist eine gute Lehrerin, eine gute Kooperationspartnerin, Beraterin, Planerin, Organisatorin,
Managerin. Schule ist lebendig und jeden Tag
neu.
Schulleitung bereitet auch Freude und füllt
einen engagierten Menschen ganz aus. Denn
eine Schule wird gestaltet, Kinder entwickeln
sich und wachsen. Eltern und Lehrer bringen
ihre Persönlichkeiten mit in die Schule. Viele
Begegnungen sind hochinteressant. Die vielen
unterschiedlichen Kontakte zu den anvertrauten Kindern und Erwachsenen bereichern
die Persönlichkeit und schenken ungeahnte
Erfahrungen.
Wie kann man geeignete Bewerber finden?
Heidemarie Goßmann: Genau hier kann ein
guter Schulleiter helfen. Aus der schulinternen
Zusammenarbeit kennt er die Kompetenzen
und Einsatzbereitschaft der Lehrkräfte. Ein
Schulleiter sollte engagierte und verantwortungsbereite Lehrkräfte fragen, ob sie es sich
vorstellen können, Schulleitungsaufgaben zu
übernehmen. Geeignete Lehrkräfte könnten
Schulleitungsaufgaben, wie beispielsweise das
Erstellen von Vertretungsplänen, die Leitung
einer Fachkonferenz, die Vorbereitung einer
pädagogischen Konferenz, die Eröffnung eines
Eltern-Cafés üben.
Das Fortbildungsdezernat für Lehrkräfte bei der
Bezirksregierung lädt seit Jahren SchulleiterInteressenten zu Fortbildungen ein, so dass sie
sich ihrer zukünftigen Aufgabe sicherer werden
können. Solche Fortbildungsmaßnahmen bieten auch Lehrerverbände an. Hilfreich können
auch Fortbildungen zu den Themen „Konfliktgespräche“ oder „Rhetorik“ sein.
Können Sie typische Konflikte nennen, die
ein Schulleiter schlichten muss?
Heidemarie Goßmann: Konflikte können
entstehen, weil Absprachen nicht klar sind,
sprachliche Formulierungen verletzend wirken,
Menschen enttäuscht sind, weil die schulische
und die häusliche Erziehung nicht zusammen
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Im Internetportal
www.stella.nrw.de
finden Lehrkräfte,
die sich bereits im
Schuldienst
in NordrheinWestfalen befinden,
Informationen zu
ausgeschriebenen
Schulleiterstellen.
passen. Manchmal haben Schüler und Eltern
Gründe, die Entscheidungen von Lehrkräften zu
hinterfragen. Oft sind Lehrerinnen und Lehrer
als Betroffene nicht in der Lage, objektiv und
unvoreingenommen ein Konfliktgespräch zu
führen. Dann muss die Schulleitung das Gespräch leiten.
Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen,
die ein Bewerber für eine Schulleitungsstelle mitbringen muss. Einige Bewerber
scheiden deshalb schon früh aus dem
Bewerbungsver­fahren aus. Sind die Anforderungen zu streng?
Heidemarie Goßmann: Manchmal sind Bewerber noch nicht lange genug in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und die Probezeit ist noch
nicht beendet. Manchmal sind die Leistungen
am Tag der dienstlichen Beurteilung nicht gut
genug oder der Bewerber ist den Aufgaben
eines Schulleiters noch nicht gewachsen. Die
Schulen und die Schülerinnen und Schüler
brauchen einen Schulleiter mit Berufserfahrung. Es wird erwartet, dass sich Bewerber gut
auf eine dienstliche Beurteilung vorbereiten
und dass sie mit einem angemessenen Men-
schenbild arbeiten. Während der Probezeit
werden Schulleiterinnen und -leiter, die neu im
Amt sind, von der zuständigen Schulaufsicht
begleitet.
Wenn Schulen über lange Zeiträume mit
provisorischen Lösungen leben müssen, besteht da nicht die Gefahr, dass die kommissarischen Schulleitungen zur Dauerlösung
werden?
Heidemarie Goßmann: Nicht unbedingt! Es
darf sich niemand mit einer provisorischen
Lösung zufrieden geben. Die Stellen müssen
immer wieder ausgeschrieben werden.
Manchmal allerdings setzt die Bezirksregierung
eine Ausschreibung für einige Monate aus.
Wenn eine Schulleiterstelle zwölf Mal ausgeschrieben wurde, könnte der Eindruck entstehen, dass die Schule einen schlechten Ruf habe.
Das möchten wir den Schulen, die schon lange
mit einem unverschuldeten Provisorium leben,
ersparen.
Kontakt
Heidemarie Goßmann – Dezernat 41
Telefon 0251 411-4319
Bildung und Kultur
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Kommunales Netzwerk zur Sportförderung von Grundschulkindern
Sportif macht mobil
Seit über drei Jahren gibt es in Bottrop das vom Land NRW unterstützte
Sportprojekt „sportif“. Alle Grundschulen im Stadtgebiet nehmen mit
ihren zweiten Klassen an einem sportmotorischenTest teil, um die individuellen Stärken von Kindern zu erkennen und ihnen mit Hilfe von Vereinen
individuell den passenden Sport anbieten zu können.
Der Name „sportif“ steht für „Sportmotorik –
Individuelle Förderung“. Inzwischen hat sich
ein kommunales Fördernetzwerk von Stadtverwaltung, Schulamt, Stadtsportbund, Gesundheitsamt und weiteren Akteuren gebildet, das
gezielt und qualifiziert Projekte anbietet und
dabei durch die Universität Duisburg/Essen
unterstützt wird. Die Projekte decken alle
Begabungen ab und werden durch städtische
Sozialarbeit flankiert.
schusses für den Schulsport und der Schulsportberater der Bezirksregierung Münster.
Diese sportpolitische und höchst wirksame
Arbeit hat sich inzwischen landesweit herumgesprochen. Seitdem gibt es auch in vielen
anderen Kommunen lokal angepasste, neue
Modellentwicklungen.
Kontakt
Thomas Michel – Dezernat 48
Telefon 0251 411-4411
Motoren dieses Netzwerkes sind das Schulamt
der Stadt Bottrop als Vorsitzende des Aus-
Gute Resonanz beim „Tag der Talente“ in Bottrop: Rund 150 Schülerinnen und Schüler waren eingeladen, an sportlichen
Aktivitäten im Sportpark Bottrop teilzunehmen.
Kinodigitalisierung
auf dem Vormarsch
Im Rahmen der Initiative Digitales Medienland NRW fördert
das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Filmund Medienstiftung NRW die Umrüstung kleiner Kinos
auf digitale Projektionstechnik. Die Kinobetreiber in NRW
haben damit nach Maßgabe spezieller Fördervorschriften
zur Kinodigitalisierung die Möglichkeit, entsprechende
Förderanträge zu stellen.
Für den Kino-Standort NRW ist dies eine große Chance, sich mit zukunftsfähiger Technik ausstatten zu können. Ziel der Förderung ist, die Kinostruktur
in NRW in ihrer ganzen Breite und Vielfalt zu erhalten und auch kleineren
Filmtheatern den dauerhaften Anschluss an die technische Entwicklung der
Branche zu ermöglichen. Die bisher üblichen 35-Millimeter-Kopien werden
zunehmend reduziert und durch digitale Medien ersetzt. Die gesicherte Belieferung durch die Verleiher ist künftig daher nur noch mit einer vollständigen
Digitalisierung der Kinos gewährleistet.
Die Landesregierung stellt insgesamt bis zu drei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2013. Zuständig für die Abwicklung des
Programms im Regierungsbezirk ist die Bezirksregierung Münster. Ihr wurden
Förderanträge für insgesamt 31 Kinosäle vorgelegt.
Mit einer Förderung von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder bis zu 20.000 Euro Zuschuss pro Leinwand ist das
Investitionsprogramm eine starke und nachhaltige Unterstützung für das
lokale Kulturangebot und die kleineren Filmtheater. Mit der Förderung der
Programmkinos wird ein Beitrag dazu geleistet, dass der deutsche und europäische Film auch weiterhin flächendeckend in unserem Land präsent bleibt.
Kinos, die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) und/oder der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen für ihr
Programm ausgezeichnet wurden, sowie in begründeten Fällen auch Kinos in
kleineren Orten mit maximal 20.000 Einwohnern oder solche mit höchstens
Bildung und Kultur
Info
Förderprogramm: Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (Stand: 07/2013)
Stadt
Betreiber
Gelsenkirchen
Schauburg
2
40.000€
Ahaus
Cinetech
5
73.750€
Borken
Kino Center
2
40.000€
Gronau
Cinetech
2
37.200€
Ibbenbüren
Apollo Kino
3
57.536 €
Ahlen
CinemAhlen
1
18.300 €
Oelde
Kino am Rathaus
3
45.186 €
Dorsten
Apollo Kino
4
80.000 €
Münster
Kurbelkiste/Cinema 2
2
30.199 €
Stadt
Betreiber
Emsdetten
Metropolis
2
24.000 €
Rheine
Citykino
5
60.450 €
sechs Kinosälen werden bei der Vergabe der
Mittel vorrangig berücksichtigt. Angestrebt ist
die erforderliche technologische Umrüstung
von bis zu 150 Kinoleinwänden in NRW bis zum
Jahresende 2013.
Gefördert wird die erstmalige Ausrüstung eines
Filmtheatersaals mit digitaler Projektionstechnik in Kinos mit maximal sechs Leinwänden.
Fördergegenstand sind die Ausgaben für die
Ausrüstung wie Server und Projektor sowie
dessen Installation. Die Umrüstung auf Digitale Projektionstechnik muss dabei objektiv
Kinosäle
bereits bewilligte Förderung
Kinosäle
beantragte Förderung
geeignet erscheinen, die Wirtschaftlichkeit des
Geschäftsbetriebs des Filmtheaters nachhaltig sicherzustellen. Die Fördermittel aus dem
NRW-Programm können mit den Förderungen
durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und
dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kombiniert werden.
Kontakt
Bernhard Wedi – Dezernat 34
Telefon 0251 411-1413
Seiten 44 / 45
Fachsprachentests für Ärztinnen und Ärzte
Versteht er mich oder
versteht er mich nicht?
Viele Arztstellen im Regierungsbezirk Münster sind derzeit unbesetzt. Der
Ärztemangel kann mit Hilfe von Medizinern aus dem Ausland gelindert
werden. Die Patienten müssen dabei jedoch weiterhin auf eine gute ärztliche Versorgung vertrauen können. Das verlangt von ausländischen Medizinern nicht nur gleichwertige Fachkenntnisse, sondern auch das Beherrschen der deutschen Sprache. Fachsprachentests sollen sprachbedingten
Kommunika­tionsstörungen in der Arzt-Patient-Beziehung vorbeugen.
Info
Im Internetportal
www.docjobs-nrw.de
finden Ärztinnen und
Ärzte aus dem
Ausland, die eine
berufliche Tätigkeit in
Nordrhein-Westfalen
suchen, weitere Informationen.
Heilkunst braucht Sprachkunst. Immer wieder klagen Patientinnen und Patienten über
grundsätzliche Verstän­digungsprobleme mit
dem medizinischen Fachpersonal am Krankenbett. Manchmal liegt dies schlicht an fehlenden
Sprachkenntnissen. Ärztinnen und Ärzte, deren
Muttersprache nicht Deutsch ist, bittet die
Bezirksregierung deshalb als Approbationsbehörde vor Erteilung der Approbation zu einem
Fachsprachentest. Auf diese Weise soll relevanten Verständigungs­problemen zwischen Patient
und Arzt vorgebeugt werden.
Anforderungen des Fachsprachentests
Der Fachsprachentest verlangt Deutschkenntnisse gemäß der sogenannten „Niveaustufe
B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz­
rahmens für Sprache (GER)“, womit ein gutes
Verständnis komplexer Texte und deren Wiedergabe nachgewiesen werden muss.
Ziel des Fachsprachentests ist festzustellen, ob
die Ärztinnen und Ärzte die deutsche Fachsprache verstehen und sich Patientinnen und Patienten gegenüber verständlich ausdrücken können. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern
zunächst ein medizinisch-wissenschaftlicher
Fachartikel mit vorbestimmter Länge vorgelegt;
den Inhalt dieses Textes müssen die Kandidaten dann in einem Fachgespräch gegenüber
einem Mediziner des Gesundheitsdezernats der
Bezirksregierung Münster mit eigenen Worten
wiedergeben. Sodann schließt sich ein Arzt-Patienten-Gespräch an, in dem Fragen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Dezernats, die
die Patientin oder den Patienten simulieren, von
Info
400
Approbationen und Berufserlaubnisse für ausländische Ärzte
356
350
320
300
276
250
200
142
150
100
148
127
95
50
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Gesundheit und Soziales
dem Antragsteller/der Antragstellerin allgemein
verständlich und unter Berücksichtigung der
konkret geschilderten Patientensituation beantwortet werden sollen. Sowohl das Fachgespräch
als auch das Arzt-Patienten-Gespräch werden
nach festen Kriterien ausgewertet. Wer diesen
Fachsprachentest besteht, kann approbiert
werden, vorausgesetzt der Ausbildungsstand ist
gleichwertig.
Bestehen Antragsteller den Test nicht, kann
keine unbegrenzt wirksame Approbation erteilt
werden. Möglich ist aber eine eingeschränkte
Berufserlaubnis. Diese Berufserlaubnis ver­
pflichtet den Arzt, zeitlich begrenzt, ausschließlich unter der Aufsicht eines anderen – nämlich
approbierten – Arztes tätig zu werden, um auf
diese Weise die erforderliche Sprachkompetenz
zu erlangen. Jederzeit besteht die Möglichkeit,
die Sprachprüfung bei der Bezirksregierung
Münster zu wiederholen und dann die Approbation zu erlangen.
In den Jahren 2011 und 2012 haben insgesamt
181 Antragstellerinnen und Antragsteller einen
Fachsprachentest bei der Bezirksregierung
absolviert. Die Kandidaten kommen aus den
unterschiedlichsten Ländern, wie Argentinien,
Bulgarien, Griechenland, Libyen, Niederlande, Italien, Polen, Rumänien, Spanien, Syrien,
Ungarn und Usbekistan. Von den Prüflingen
haben 85 Prozent den Test bestanden und wurden sofort approbiert; die „Durchgefallenen“
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nutzten in der Regel die Chance, ihre Sicherheit
in der deutschen Sprache zu verbessern und
bestanden – zumindest nach mehrmaligen
Versuchen – nach einigen Monaten auch den
Fachsprachentest.
Sprich mal Deutsch – nicht Latein
Bei den sprachgeprüften Ärztinnen und Ärzten
ist das Risiko wesentlicher Verständigungs­
probleme am Krankenbett gering. Es sei denn,
dieser Mediziner „liebt“ die lateinischen Fachbegriffe zu sehr. Mangelnde Kommunikation
auf Augenhöhe mit den Patienten ist aber ein
anderes Problem, das leider ebenso deutschsprachige Mediziner betrifft.
Info
Wer eine Approbation
oder Berufserlaubnis
für akademische
Heilberufe beantragen
oder Kandidaten darüber informieren will,
kann sich telefonisch
Verständigungsschwierigkeiten haben eben
nicht immer mit der Herkunft zu tun. Manche
Ärztin­nen und Ärzte sprechen zwar fließend
Deutsch, auch als Muttersprache, nutzen aber
so ausgiebig medizinische Fachbegriffe, dass sie
für die Patienten schlicht unverständlich blei­
ben. Patienten sollten in diesen Fällen deutlich
allgemein verständliche Erläuterungen und das
Kommunizieren „auf Augenhöhe“ einfordern.
Kontakt
Susanne Thom – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3100
Iris Veldmann – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3101
an Susanne Thom und
Iris Veldmann wenden
oder sich während der
Sprechzeiten Montag
und Mittwoch in der
Zeit von 13.30 Uhr bis
15.00 Uhr und Freitag
von 8.30 Uhr bis
11.30 Uhr persönlich
beraten lassen.
Gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege
Durch Ausbildungsförderung
mehr Fachkräfte gewinnen
In der Altenpflege fehlen deutschlandweit Fach- und Pflegekräfte. Das ist
längst kein Geheimnis mehr, und auch der Regierungsbezirk Münster ist
davon betroffen. Die Zusammensetzung der Altersstruktur der Gesellschaft
in Deutschland ändert sich rapide: Die Geburtenrate sinkt, die Lebenserwartung hingegen steigt – ein Trend, der sich weiter verstärken wird.
Der demographische Wandel führt in vielen
Bereichen zu neuen Herausforderungen. Leider
gehört der gesellschaftlich so wichtige und
wertvolle Altenpflegeberuf nicht zu den „Traum­
jobs“. Er wird in der öffentlichen Wahrnehmung
nicht wertgeschätzt, gilt als wenig attraktiv, was
nicht zuletzt der oft unterdurchschnittlichen
Bezahlung geschuldet ist.
Dass mehr ausgebildet werden muss, um
dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist
landesweit bekannt. Deshalb sucht das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und
Alte Mitmenschen
nicht allein lassen:
Mehr Ausbildungsplätze helfen, den Bedarf
an Pflegepersonal zu
befriedigen.
Alter in Nordrhein-Westfalen nach Wegen, um
mehr Anreize für eine Ausbildung im Bereich
der Altenpflege zu schaffen. Zum Beispiel
durch ein finanzielles Umlageverfahren: Alle
Pflegeeinrichtungen – egal ob Heime oder
ambulante Dienste – zahlen entsprechend der
Größe der Einrichtung einen Ausgleichsbetrag
in einen Fonds ein. Mit diesem Geld wird den
ausbildenden Einrichtungen ein großer Teil der
tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen
erstattet. Dadurch müssen die Ausbildungsbetriebe in den Pflegesatzverhandlungen mit den
Kostenträgern keine Wettbewerbsnachteile gegenüber den nicht ausbildenden Einrichtungen
befürchten. Das Umlageverfahren hat bereits
dazu geführt, dass Einrichtungen, die sich
bislang an der Ausbildung nicht beteiligt haben,
nun auch Ausbildungsplätze anbieten; andere
haben ihr Angebot aufgestockt.
Tendenz steigend
Die Einführung der Umlage zeigte 2012 in NRW
rasch Wirkung: 2.200 zusätzliche landesgeförderte Schülerinnen und Schüler konnten
ihre Ausbildung beginnen; waren es 2011 noch
10.000 Auszubildende in der Altenpflege, so
stieg die Zahl mit Hilfe der Umlage auf insgesamt 12.200 (Stand: 12/2012). Auch im Regierungsbezirk Münster ist der Erfolg deutlich
zu erkennen: Die Zahl der Ausbildungsplätze
kletterte um 20 Prozent von 1.950 im Jahr 2011
auf 2.350 im Jahr 2012.
Sämtliche landesgeförderten Ausbildungsplätze der Fachseminare für Altenpflege erhalten
durch die Bezirksregierung Münster eine
Förderung von 280 Euro pro Schüler und Monat. Angesichts der zunehmenden Anzahl der
Gesundheit und Soziales
Ausbildungsplätze stieg die Förderung innerhalb des Regierungsbezirks Münster von knapp
4,8 Millionen Euro im Jahr 2011 auf gut 5,5
Millionen Euro im Jahr 2012. In den Folgejahren
sind weitere Steigerungen der Fördermittel
vorgesehen.
Qualität der Ausbildung gewährleistet
Die Bezirksregierung hat im Bereich der Alten­
pflege den Prüfungsvorsitz inne und leitet die
Altenpflegeprüfungen im gesamten Regierungsbezirk. Sie entscheidet im Rahmen der
Ausbildung unter anderem über die Anerkennung von Krankheitszeiten, über die Zulassung
zu einer verkürzten Ausbildung, etwa wenn
zuvor eine Altenpflegehilfeausbildung absolviert
wurde, über die Zulassung zur Abschlussprüfung und über die Verlängerung der Ausbildung
bei Nichtbestehen der Prüfung.
Jährlich werden an 40 Prüfungstagen etwa 650
Kandidaten geprüft; insgesamt bestehen rund
94 Prozent. Künftig wird die Zahl der jährlichen
Prüfungstage auf 50 steigen.
Die Prüfungen werden an den 23 Fachseminaren für Altenpflege des Regierungsbezirks
abgenommen, die von der Bezirksregierung
staatlich anerkannt wurden. Im Rahmen dieses
Anerkennungsverfahrens prüft die Bezirksregierung Münster unter anderem die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Einrichtung, die Lehrpläne, die Qualifikation der Lehrkräfte und das
Raumprogramm des jeweiligen Altenpflegeseminars.
Damit neben der Quantität auch die Qualität
der Ausbildung gewährleistet bleibt, werden
die Fachseminare für Altenpflege aktuell einer
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Qualitätskontrolle unterzogen: Jedes Fachseminar erhält Besuch vom Gesundheitsdezernat
der Bezirksregierung, das sich dann direkt
vor Ort beispielsweise von den räumlichen
Gegebenheiten ein Bild macht. Ein wichtiges
Qualitätskriterium bilden die Lehrkräfte an den
Fachseminaren selbst: Sie machen eine gute
Ausbildung erst möglich und stellen eine Verzahnung mit der praktischen Ausbildung in den
Pflegeeinrichtungen sicher. Bis zum Jahresende 2013 soll diese spezielle Qualitätskontrolle
sämtlicher Altenpflegeseminare im Regierungsbezirk abgeschlossen sein.
Staatliche Erlaubnis zum Führen der
Berufsbezeichnung
Wer die Abschlussprüfung am Fachseminar
bestanden hat, kann bei der Bezirksregierung
Münster einen Antrag auf staatliche Erlaubnis
zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ beziehungsweise „Altenpflegerin“
stellen. In diesem Verfahren wird unter anderem
geprüft, ob die Antragsteller gesundheitlich zur
Ausübung des Berufes geeignet sind. Natürlich
dürfen sie sich nicht eines Verhaltens schuldig
gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. So
soll sichergestellt werden, dass Personen, die
bereits wegen Diebstahls, Drogenkonsums oder
Körperverletzung vor Gericht standen, nicht im
sensiblen Bereich der Altenpflege tätig werden.
Kontakt
Karin Redemann – Dezernat 24
Telefon 0251 411-3124
Info
Unter Vorsitz der
Bezirksregierung prüft
eine Kommission
jährlich rund 650
Kandidaten. Im Regierungsbezirk Münster
bestehen mehr als 90
Prozent der Prüflinge
das Examen.
Intensive Kontrollen dank Röntgenverordnung (RöV)
Strahlenschutzfachkunde
im Visier
Beim Röntgen, also der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen,
handelt es sich grundsätzlich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Röntgenverordnung verlangt daher für jeden Einzelfall der
Strahlenanwendung eine rechtfertigende Indikation. Diese darf nur durch
besonders fachkundige Ärzte erfolgen.
Info
1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen
die unsichtbaren Röntgenstrahlen. Im Laufe
der 70er Jahre kamen
die ersten Computertomographen auf
den Markt. Seitdem
wurde die Technik
weiterentwickelt, um
die Strahlenbelastung
möglichst gering zu
halten.
Viele dieser Untersuchungen werden jedoch
nachts, an Wochenenden und Feiertagen
aufgrund personeller Engpässe in den Krankenhäusern und Großpraxen von nicht fachkundigen Ärzten angeordnet. Das Dezernat für
Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Münster
nahm daher im Oktober und November 2012 an
einer landesweiten Überprüfungsaktion teil.
Im Fokus dieser unangemeldeten Überprüfungen standen insbesondere die Untersuchungen
mit Computertomographen. Diese sind bekanntlich für eine besonders hohe Strahlenbelastung verantwortlich. Zu prüfen war insbesondere, ob beim Röntgen geeignete fachärztliche
Betreuung zur Verfügung stand und ob Anlagen
eingesetzt waren, die dem neuesten Stand der
Technik entsprachen, um so die Strahlung für
Personal und Patient auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
Info
Überprüfungen in 127 Einrichtungen mit CT ergaben
folgende Ergebnisse:
– Teleradiologie: 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte für
die Patientenbetreuung vor Ort hatten nicht die notwendigen Strahlenschutzkenntnisse
– Bei jedem vierten CT für Teleradiologie fehlte die behördliche Zulassung
– In 40 Prozent der Fälle gab es Mängel bei der notwendigen Dokumentation der Röntgenuntersuchungen
– Positiv fiel auf, dass bei fast 90 Prozent des Assistenzpersonals die erforderliche Fachkompetenz vorlag
Fachkunde erforderlich
Ein Hauptaugenmerk wurde darauf gelegt, ob
vor der Röntgenuntersuchung die rechtfertigende Indikation, das heißt, die notwendige Risikoabwägung erfolgt ist und ob das festgelegte
Untersuchungsverfahren geeignet war. Ebenso
wurde kontrolliert, ob ein fachkundiger Arzt, der
sich am Untersuchungsort befindet, den technischen Ablauf vorgegeben hat oder ob es sich
um eine genehmigte Teleradiologie handelt, bei
der ein Teleradiologe diese Verfahrensschritte
verantwortet.
Zudem wurde überprüft, ob das Personal, das
die Patienten betreut, über die erforderliche
Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, ob die
notwendigen Aufzeichnungen zu den Untersuchungen angefertigt wurden und ob Röntgenpässe vorgehalten und angeboten wurden.
Dabei wurde festgestellt, dass 31 Prozent der
Ärzte, die die Entscheidung über das bildgebende Verfahren trafen und insbesondere auch den
Erstbefund machten, nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügten.
Bei 40 Prozent der überprüften genehmigten
Teleradiologien hatten die Ärzte, die am Untersuchungsort zur Betreuung der Patienten
eingesetzt waren, ebenfalls nicht die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. In 25
Prozent der überprüften Einrichtungen wurde
sogar Teleradiologie vorgenommen, ohne dass
es hierfür eine Genehmigung gab.
Gesundheit und Soziales
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Bietet 3D-Bilder
mit hoher räumlicher Auflösung:
Das Mehrzeilen-CT,
mit dem erstmalig
Querschnittsbilder
des menschlichen
Körpers angefertigt
werden können.
Die Prüfer der Bezirksregierung stellten auch
Mängel bei den notwendigen Dokumentationen
(39 Prozent) und dem aktiven Anbieten des
Röntgenpasses (29 Prozent) fest.
Info
Risiko Röntgenstrahlen
Strahlen sind überall und niemand kann ihnen entgehen,
auch ohne Röntgendiagnostik. Denn über die Luft und
über Nahrung und Atmung ist jeder Mensch rund 2,1
Was wird besser?
Gemeinsam mit den Strahlenschutzverantwortlichen der Krankenhäuser wurden die
festgestellten Mängel sukzessive abgearbeitet,
Anträge für die Genehmigung zur Teleradiologie
gestellt und die personellen und technischen
Voraussetzungen nachgewiesen.
Für die zweite Jahreshälfte plant die Bezirksregierung eine „Nachhaltigkeitskontrolle“. Sollte
dabei festgestellt werden, dass die Mängel nicht
beseitigt wurden, wird die Bezirksregierung dies
anordnen. Auch die Zuverlässigkeit der Strahlenschutzverantwortlichen wird dann überprüft
werden müssen.
Durch die gezielte Überwachungsaktion ver­
spricht sich die Bezirksregierung einen wich-
Millisievert Strahlung pro Jahr ausgesetzt. Durch ein
Röntgengerät kann sich die Strahlenbelastung in kurzer
Zeit jedoch drastisch erhöhen
tigen Beitrag zur Verbesserung des Patientenschutzes, zur Vermeidung überflüssiger
Röntgenuntersuchungen und zur Reduzierung
von medizinischer Strahlung auf die Bevölkerung.
Kontakt
Karl Westermann – Dezernat 55
Telefon 0251 411-1686
Wilfried Averbeck – Dezernat 55
Telefon 0251 411-1424
Für NRW
Fachaufsicht für Betreuungsgeld
Seit Anfang August 2013 gibt es Betreuungsgeld. Eltern, die ihr Kind
selber betreuen und keine staatlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung nutzen, erhalten diese Leistung im Anschluss an das Elterngeld. Die
Bezirksregierung Münster stellt für die Kommunen ein Fachverfahren zur
Bearbeitung zur Verfügung und hat die landesweite Fachaufsicht.
Den Antragstellern stehen monatlich 100 Euro
zu und ab August 2014 soll dieser Betrag auf
150 Euro pro Monat angehoben werden. In
einem weiteren Schritt ist geplant, den Betrag
um eine sogenannte Bildungskomponente
beziehungsweise Riester-Komponente um 15
Euro pro Monat zu erhöhen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anhebung
soll nur dann erfolgen, wenn der vollständige
Zahlbetrag unmittelbar vom Leistungsträger
in einen zertifizierten Bildungsvertrag oder in
einen Riestervertrag eingezahlt wird.
Nach langen politischen Diskussionen ist das
Gesetz im Februar 2013 verkündet worden.
Die Landesregierung NRW hat daraufhin beschlossen, dass die Verwaltungsverfahren zum
Betreuungsgeld durch die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen
bearbeitet werden sollen, entsprechend der
Regelung zum Elternzeit- und Elterngeldgesetz. Die Fachaufsicht ist landesweit auf die
Bezirksregierung Münster übertragen worden.
Der Landesbetrieb IT.NRW erhielt den Auftrag,
ein Fachverfahren zur Bearbeitung des Betreuungsgeldes zu entwickeln, das den Kommunen
kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Dabei
stützt sich IT.NRW auf die Fachkenntnisse aus
Münster, wo bereits eine ganze Reihe ähnlicher
Verfahren geschaffen wurden.
Die Bezirksregierung Münster startete im März
2013 das Projekt für die Entwicklung und den
Betrieb der Fachanwendung, die den Kommunen pünktlich zum 1. August 2013 zur Verfügung
stehen sollte.
Diese Fachanwendung bietet folgende Funktionalitäten:
– Vorgangsgesteuerte Sachbearbeitung inklusive einer Dokumentenerstellung
– Schnittstelle zum Verfahren „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)“ zur Übernahme von Grunddaten der Antragsteller und
Kinder
– Schnittstelle zum zentralen Zahlverfahren
einschließlich Stichprobenverfahren
– Revisionssichere Speicherung aller Daten bei
IT.NRW
– Bearbeitung von Fehlbuchungen, Zahlungsrückläufern oder nicht zuzuordnenden Zahlungen
– Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorund Streitverfahren
– Führen der vollelektronischen Akte
– Onlineantrag
Nach den ersten Wochen im Realbetrieb bei den
Kreisen und kreisfreien Städten zeichnet sich
ab: Das Verfahren funktioniert und die Eltern
werden pünktlich ihr Geld erhalten.
Kontakt
Christian Höing – Dezernat 29
Telefon 0251 411-3434
Peter Overhoff – Dezernat 29
Telefon 0251 411-3616
Gesundheit und Soziales
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Betriebliches Gesundheitsmanagement
Drei Fragen an die Betriebsärztin
Frau Dr. Piontkowski, Sie arbeiten bei der
B.A.D GmbH, Zentrum Münster. Was genau
macht der B.A.D? Was ist Ihre Aufgabe?
Dr. Piontkowski: Die B.A.D GmbH ist ein überbetrieblicher Dienst, der in Deutschland, aber
auch im europäischen Ausland, Beratungsleistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
für Unternehmen anbietet. Als ich in den achtziger Jahren beim B.A.D anfing, standen noch die
„traditionellen“ Angebote zur Arbeitsmedizin
und Sicherheitstechnik im Vordergrund. In den
letzten Jahren haben jedoch die psychischen
Erkrankungen erheblich an Bedeutung gewonnen, so dass unsere Mitarbeiter- und Führungskräfteberater und Berater zum Betrieblichen
Gesundheitsmanagement immer mehr Betriebe auf ihrem Weg zum gesunden Unternehmen
unterstützen. Auch für mich rücken psychische
Belastungen und deren Folgen weiter in den
Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Zudem erledige
ich jedoch auch noch die „klassischen Tätigkeiten“ einer Betriebsärztin, wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Beratungen des Arbeitgebers und
Teilnahme an sogenannten Arbeitssicherheitsausschusssitzungen.
Auch die Bezirksregierung Münster greift –
wie viele andere Behörden Münsters – auf
Ihre Dienste zurück. Was heißt das konkret?
Dr. Piontkowski: Bei der Bezirksregierung
Münster begleite ich Wiedereingliederungen
von Beschäftigten nach langer Erkrankung und
biete für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einschließlich der Führungskräfte die Möglichkeit einer individuellen Beratung in Form von
Sprechstunden an. Im Rahmen des von der
Bezirksregierung eingeführten „Behördlichen
Gesundheitsmanagements“, in das ich eingebunden bin, finden regelmäßig Gesundheitstage (zuletzt 2012 zum Thema „Stress – was
Info
Zur Person: Dr. med. Kordula Piontkowski ist Ärztin für
Arbeits- und Allgemeinmedizin. Zusätzlich hat sie die
Qualifikation für Gesundheitsförderung und Prävention
und Suchtmedizinische Grundversorgung.
Ziel des „Behördlichen
Gesundheitsmanagements“ ist, Krankheiten vorzubeugen,
Gesundheitspotenziale zu stärken und
das Wohlbefinden
und die Motivation
am Arbeitsplatz zu
verbessern.
nun?“) und Vorträge zu Themen wie beispielsweise „Gesund in den Urlaub“ mit individueller
Impfberatung oder „Migräne“ statt.
Stichwort Gesundheitsmanagement – ist die
Bezirksregierung dort auf einem guten Weg?
Dr. Piontkowski: Schon seit vielen Jahren arbeitet in der Bezirksregierung eine „Arbeitsgemeinschaft Prävention und Gesundheit“, die Aktionen
zur Gesunderhaltung der Beschäftigten plant.
Die Auswertung von Gesundheitsberichten und
einer Mitarbeiterbefragung waren die Basis für
eine gezielte Planung und systematische Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und damit zu einem
„Behördlichen Gesundheitsmanagement“, das
sich aus mehreren Säulen zusammensetzt. Ich
denke, dass sich die Bezirksregierung auf einem
guten Weg zur Erhaltung und Verbesserung der
Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befindet.
Kontakt
B.A.D GmbH, Zentrum Münster
Telefon 0251 663266
Info
Bei der Überprüfung
von insgesamt 37
nordrhein-westfälischen Unternehmen
durch die Unfallkasse
NRW im Jahr 2011
erhielt die Bezirksregierung Münster einen
Geldpreis für ihre
überdurchschnittliche
Organisation bei der
erfolgreichen Umsetzung der Kernelemente eines Arbeits- und
Gesundheitsschutzsystems.
Münsterland-Konferenz mit Minister Groschek
Mobilität im ländlichen Raum
sichern und verbessern
Mobilität und Erreichbarkeit bilden für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit einer Region eine entscheidende Voraussetzung. Ob die Menschen
sich in einer Region wohlfühlen, steht in engem Zusammenhang damit,
dass sie ihren Arbeitsplatz, Schulen, Geschäfte, Arztpraxen, Krankenhäuser, Kultur- und Freizeitangebote schnell, kostengünstig und bequem
erreichen können.
Die Münsterlandkonferenz in der Bezirksregierung Münster beschäftigte sich Anfang Juli
2013 im Beisein von NRW-Verkehrsminister
Michael Groschek mit der Herausforderung, im
ländlichen Raum neue und flexiblere Konzepte
zu entwickeln, um die Mobilität zu sichern und
an die sich ändernden Bedürfnisse der Bürger
anzupassen. Groschek unterstrich in seiner
Rede die Bedeutung einer zukunftsorientierten
Mobilität für das Münsterland.
Auch im Münsterland sind viele ländliche Regionen von Bevölkerungsrückgang, sinkenden
Schülerzahlen und Überalterung betroffen. Dies
Hochrangiger Gast
der Münsterlandkonferenz: NRW-Verkehrsminister Michael
Info
Vom Bürgerbus zum Anrufbürgerbus
– Bürgerschaftlicher Einsatz
– passgenauer Schulbus
– kleine Mobilitätsstationen
– kleinere Busse
– bezahlbare Systeme
– Kombination aus Schulbus – Ortslinie – Anrufbürgerbus
– Kombination aus E-Bike – Carsharing – Bus – Taxi
– Wasserstoffbus
hat erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung mit Linienbussen und Bahnen. Wie kann
hier trotzdem künftig ein flächendeckendes und
zufriedenstellendes Angebot mit öffentlichen
Verkehrsmitteln aufrechterhalten oder sogar
verbessert werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Münsterlandkonferenz.
Groschek
„In ländlichen Regionen ist Mobilität die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese
zu sichern und damit zur Standortsicherung
und Lebensqualität einer Region beizutragen,
betrachten wir als ein wichtiges Ziel der Münsterlandkonferenz“, sagten Regierungspräsident
Prof. Dr. Reinhard Klenke und Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller zu Beginn der
Veranstaltung. Unter den rund 70 Teilnehmern
der Konferenz waren neben Bundestags- und
Landtagsabgeordneten auch Landräte und
Bürgermeister aus dem Münsterland, die
Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Stadt Münster und der Kreise
sowie Vertreter aus dem Bereich Verkehr, des
Regionalrates, der Kammern, Verbände und
Hochschulen geladen.
Sicherheit und Verkehr
Seiten 54 / 55
Für Mobilität im
Münsterland: Prof.
Dr. Reinhard Klenke,
Konrad Püning, Dr. Kai
Zwicker, Markus Lewe,
Engelbert Rauen und
Dorothee Feller.
(Hinweis: Die Landräte
Thomas Kubendorff
und Dr. Olaf Gericke
waren verhindert und
haben bei anderer
Gelegenheit unterschrieben.)
Prof. Dr. Karl-Hans Hartwig, Direktor des
Instituts für Verkehrswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wies
in seinem Einführungsvortrag darauf hin, dass
räumliche Mobilität die zentrale Voraussetzung
für die Funktionsfähigkeit und den Wohlstand
moderner Gesellschaften bildet.
Kreative Lösungen funktionieren
Aktuelle Beispiele aus der Region zeigen,
dass die neuen Konzepte funktionieren: Etwa
das neue Bürgerbus-Modell Olfen, bei dem
der Fahrgast – nach vorheriger Anmeldung –
Start oder Ziel frei ohne Haltestellen-Bindung
wählen darf. Andere Projekte basieren auf
flexiblen, von ehrenamtlichen Fahrerinnen und
Fahrern betriebenen Bürgerbussystemen. In
dünn besiedelten Räumen bieten anpassbare
Fahrtrouten, Zu- und Ausstiegsmöglichkeiten
nach Wunsch der Fahrgäste, auch bis vor die
Info
Bürger fahren für Bürger
Besonders im Münsterland sind zahlreiche BürgerbusVereine aktiv, die im ländlichen Raum das Angebot des
öffentlichen Personalverkehrs (ÖPNV) verbessern und
sichern sollen. Als Bürgerbus gilt der Verkehr mit Kleinbussen, wenn der Betrieb von einem zu diesem Zweck
gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrern
organisiert wird. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert
die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgerbus-Vereine. Für
Haustür, Transport nach Anforderung und nicht
nach Fahrplan, bedarfsorientierter Schülertransport, Anruf-Sammeltaxis und Anruf-Busse
gute Alternativen zum herkömmlichen Linienverkehr. Dabei sind zahlreiche und intelligente
Kombinationen zwischen den verschiedenen
Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Auto und
Fahrrad denkbar. Eine Verknüpfung von Bus
und dem Verleih von Pedelecs beinhaltet beispielsweise das Projekt „Steinfurt Mobil“, das
in Mettingen gestartet ist. Eine weitere Option
ist die Entwicklung von Radschnellwegen, die
besonders für Elektrofahrräder rasche, direkte
und bequeme Verbindungen zwischen Kommunen schaffen.
„Bündnis für Mobilität im Münsterland“
Wie kann ein vernetzter ÖPNV nun zielgerichtet fortentwickelt werden? Damit soll sich eine
Arbeitsgruppe unter Moderation der Bezirksregierung Münster und unter Mitwirkung des
Verkehrsministeriums NRW sowie der Kreise,
der Stadt Münster und Vertretern der regionalen Wirtschaft befassen und projektorientierte
Vorschläge samt entsprechenden Angeboten
erarbeiten. Regierungspräsident, die Landräte der Münsterland-Kreise sowie Münsters
Oberbürgermeister als ÖPNV-Vertreter und der
Regionalratsvorsitzende unterzeichneten dazu
das „Bündnis für Mobilität im Münsterland“.
die Neuanschaffung eines Busses werden beispielsweise
einmalig 40.000 Euro zur Verfügung gestellt, für einen
Niederflurbus, der Menschen mit Behinderungen befördern kann, 50.000 Euro.
Weitere Informationen: www.pro-buergerbus-nrw.de
Kontakt
Sabrina Terfehr – Büro der Behördenleitung
Telefon 0251 411-1002
Info
Die Vereinbarung
„Bündnis für Mobilität
im Münsterland“ kann
im Internet unter
www.brms.nrw.de/
mobilitaet eingesehen
werden.
Die Montgolfiade damals und heute
Sicherheitsanforderungen
stark gestiegen
Die Sicherheitsauflagen für Großveranstaltungen sind stetig gestiegen und müssen von den Organisatoren verantwortungsbewusst umgesetzt werden. Dieses trifft ganz besonders für Veranstaltungen im
Bereich der Luftfahrt zu.
Sicherheit und Verkehr
Das älteste Luftfahrzeug der Welt, der Heißluftballon, wurde vor genau 230 Jahren von den
Brüdern Montgolfier erfunden. Joseph Michel
und Jacques Étienne Montgolfier waren Papierfabrikanten im französischen Annonay und
hatten beim Verbrennen von Papier festgestellt,
dass Ihre Papiertüten nach oben stiegen und so
begannen sie zu experimentieren. Im September 1783 ließen die Gebrüder vor den Augen König Ludwig XVI. im Schloss zu Versailles einen
Heißluftballon aufsteigen. Im Korb fuhren ein
Hammel, eine Ente und ein Hahn mit. Die Tiere
überlebten und am 21. November 1783 erlaubte
der König den Aufstieg mit Menschen. JeanFrancois Rozier und Francois d´ Arlandes waren
die ersten Luftfahrer. Den Erfindern zu Ehren
wurden die Treffen von Ballonfahrern seitdem
„Montgolfiade“ genannt.
Der größte deutsche Ballonfahrer-Event ist die
alljährliche Warsteiner Internationale Montgolfiade (WIM), eine Luftfahrtveranstaltung
mit Starts von Heißluftballonen, Heißluftluftschiffen, Heißluftmodellballonen und manchmal auch Gasballonen. Im Begleitprogramm
sind Hubschrauberrundflüge, Landungen von
Luftsportgeräten und der Aufstieg von Drachen
zu finden. Die zehn Tage dauernde WIM zieht
täglich viele tausend Zuschauer an. Über 200
gemeldete Piloten und deren Teams sind anwesend und an manchen Tagen tummeln sich über
150 Ballone am Himmel.
gen einer solchen Veranstaltungsgenehmigung
werden von der überörtlichen Luftaufsicht des
Dezernats Luftverkehr der Bezirksregierung
Münster geprüft. In allen Angelegenheiten, die
den Luftverkehr betreffen, ist die Bezirksregierung Münster für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg zuständig.
Seiten 56 / 57
Info
Jedes Jahr findet die
„Warsteiner Internationale Montgolfiade“ in Warstein/
Westfalen statt, 2013
zum 23. Mal. Das ist
das größte in Europa
jährlich stattfindende
Das stetige Wachsen der WIM mit immer weiter
steigenden Zuschauerzahlen und Teilnehmerkreisen führte in den letzten Jahren auch zu immer mehr Sicherheitsrisiken, denen vorgebeugt
werden muss. Die Planung, Organisation und
Realisierung einer so großen Luftfahrtveranstaltung stellt eine erhebliche Herausforderung
für die Organisatoren und für die Behörden dar.
Jede Veranstaltung muss individuell betrachtet
werden. Nachdem Auflagen aus Genehmigungen in vergangenen Jahren nicht immer korrekt
eingehalten worden waren, gelang es bei der
22. Auflage der WIM in 2012 durch konstruktive
Gespräche mit dem Veranstalter, diese Probleme weitgehend zu beseitigen.
Ballonfestival.
Im Jahr 1783 führen
die Experimente der
Gebrüder Montgolfier zum Erfolg. In
Frankreich kommt
es zum ersten Mal
zum Aufstieg eines
Heißluftballons. Das
ist die Geburtsstunde
der Montgolfièren.
Luftfahrtveranstaltungen sind nach § 24 Luftverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Sicherheitsauflagen und Bedingun-
(Bild: Claude-Louis
Desrais)
Luftaufsicht in der Praxis
Bezirksregierung sorgt für Sicherheit auf Luftfahrtveranstaltungen
Was macht die überörtliche Luftaufsicht? Die Luftaufsicht sorgt unter
anderem dafür, dass die Auflagen der Veranstaltungsgenehmigung eingehalten werden, damit die Sicherheit von Besuchern und Teilnehmern
gewährleistet ist. So auch bei der alljährlichen Warsteiner Internationalen
Montgolfiade (WIM).
Info
Die Luftaufsicht ist
zuständig für Flughäfen und Flugplätze wie
Segelfluggelände und
Hubschrauberlandeplätze. Neben diesen
Flugplätzen überprüft
die überörtliche Luftaufsicht die Einhaltung
der Genehmigung bei
Luftfahrtveranstaltungen.
1. Fall: Loch in der Ballonhülle
Ein Ballonfahrer mit einem über 70 Zentimeter großen Loch in seiner Ballonhülle, wollte
mit Fahrgästen auf der WIM starten, trotz des
Warnhinweises anderer Piloten. Daraufhin informierten einige Piloten die Starthelfer über die
Luftuntüchtigkeit, aber diese trauten sich nicht
einzuschreiten. Erst als die herbeigerufene
Luftaufsicht ein Startverbot verfügte, hinderte dies den Piloten am Start. Einer ebenfalls
anberaumten Dokumentenkontrolle entzog
sich der Ballonfahrer durch zügige Abreise.
Weitere Ermittlungen ergaben daraufhin, dass
der Luftfahrzeugführer in vergangenen Jahren
mehrfach bei einer anderen Luftfahrtbehörde aktenkundig geworden war. Er hatte ohne
entsprechende Genehmigung gewerbliche
Ballonfahrten veranstaltet.
Aktion der Luftaufsicht
Abgabe an die Staatsanwaltschaft wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
2. Fall: Unzulässige Sicherung – Seil gerissen
Ein Ballon ist beim Aufbau und Start an dem
Zugfahrzeug mittels einer sogenannten Startfessel zu sichern. Beim Start können durch
Wind oder Thermikböen sehr hohe Massekräfte
auftreten, vor allem wenn der Ballon noch nicht
prall gefüllt ist und aussieht wie der Spinnacker
eines Segelbootes.
Ein Ballonfahrer hatte seine zugelassene Startfessel zuhause vergessen und kurzerhand durch
ein Abschleppseil aus einem Baumarkt ersetzt.
Bei dem Start riss das Seil und ein Metallstück
schlug einer jungen Frau an den Kopf. Zum Glück
zog sie sich nur eine kleine Platzwunde zu, die
vor Ort versorgt werden konnte.
Aktion der Luftaufsicht
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den verantwortlichen Piloten wegen
Führen eines Luftfahrzeuges entgegen den
Anweisungen seines Flughandbuchs.
Sicherheit und Verkehr
3. Fall: Geringe Abstände – Zusammenstoß
Die kleinen Startflächen und die immer größer
werdende Zahl der Teilnehmer führten dazu,
dass die geforderten Mindestabstände und
Absperrungen zu Zuschauern nicht eingehalten
wurden. Die Ballonpiloten behinderten sich
gegenseitig, bei den Starts kam es zu Zusammenstößen. Die Zuschauer picknickten auf Halteleinen oder liefen rauchend über das Gelände.
Die wenigen Starthelfer konnten dem starken
Zuschauerandrang nicht mehr gerecht werden.
Verantwortungsvolles Miteinander
Das Luftverkehrsdezernat der Bezirksregierung
versteht sich als ständiger Ansprechpartner
für die Veranstaltungsleiter in Fragen der
Luftaufsicht genauso wie für jeden einzelnen
Luftfahrzeugführer. Das verantwortungsvolle
Miteinander aller Beteiligten ist bei solchen
Großveranstaltungen die Voraussetzung für die
nötige Sicherheit und Ordnung.
Info
Daten und Fakten zur Luftaufsicht:
Aktion der Luftaufsicht
Gespräche mit dem Veranstaltungsleiter führten zur Aufstockung der Starthelfer und einer
Staffelung der Ballone.
– Luftaufsicht (örtlich und überörtlich) wird vom
Dezernat 26 Luftverkehr ausgeübt
– 4 Flughäfen (Paderborn-Lippstadt, Münster-Osnabrück, Dortmund, Siegerland) werden von 16 Mitarbeitern der örtlichen Luftaufsicht vor Ort betreut
– 9 Mitarbeiter der überörtlichen Luftaufsicht
Kontakt
Birgit Bergeest – Dezernat 26
Telefon 02955 748110
beaufsichtigen
• 11 Verkehrslandeplätze
• 19 Sonderlandeplätze
• 15 Segelfluggelände
• 21 Hubschrauberlandeplätze
Andreas Hennes – Dezernat 26
Telefon 0251 411-1717
• 9 Ballonstartplätze
• 5 Ultraleichtgelände und
• 150 Modellfluggelände sowie
• Luftfahrtveranstaltungen, Flugtage und
Montgolfiaden
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Luftsicherheitspersonal schneidet gut ab
Alles erkannt?
Erstmals mussten sich Luftsicherheitsassistenten und -assistentinnen für
die Fluggastkontrolle und Luftsicherheitskontrollkräfte für die Personalund Warenkontrollen der Rezertifizierung stellen.
Im Rahmen der Schulung und Fortbildung von
Personal für Luftsicherheitsaufgaben sieht die
EU für Personal, das Röntgenausrüstungen
bedient, drei Jahre nach der Erstzertifizierung
eine Rezertifizierungsprüfung vor.
Dieser Prüfung mussten sich im Jahr 2012 erstmals 300 Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitskontrollkräfte, sogenanntes „Screening-Personal“, auf den Verkehrsflughäfen im
Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung
Münster unterziehen. Das Rezertifizierungsverfahren sollte nach Antragstellung in einem
Zeitraum von drei Monaten abgeschlossen sein,
sodass pro Tag 20 Personen von jeweils zwei
Prüfern aus den Luftsicherheitsstellen geprüft
werden mussten. Kolleginnen und Kollegen aus
der Dienststelle am Domplatz unterstützten sie
dabei. Die Rezertifizierung sieht die Bewertung
der Arbeitsleistung und das erfolgreiche Bestehen eines Bildauswertungstests vor.
Sind in diesem
Rucksack gefährliche
Gegenstände?
Die Bewertung der Arbeitsleistung erfolgt von
der Luftsicherheitsbehörde im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung. Die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitszeugnisse, Belobigungen oder Beurteilungen
aus der täglichen Fachaufsicht sowie auch
Ergebnisse von Sicherheitstests fließen hierbei
in die Beurteilung ein. Erst wenn diese Leistungen durch die Luftsicherheitsbehörde positiv
bewertet wurden, erfolgte die Zulassung zum
abschließenden Bildauswertungstest. In diesem
Test werden mit einer Power-Point-Präsentation
15 Röntgenbilder gezeigt. Jedes Bild wird eine
Minute eingeblendet. Um den Test zu bestehen,
muss das Screening-Personal ausnahmslos alle
gefährlichen Gegenstände (wie Werkzeug oder
Taschenmesser) und verbotenen Objekte (wie
selbstgebaute Sprengsätze und Waffen) richtig
erkennen und benennen.
Sollte dieser Test erstmalig nicht bestanden werden, ist eine Wiederholungsprüfung
möglich. Bis zum erfolgreichen Bestehen ist
ein Einsatz im Bereich Monitorauswertung an
dem Röntgengerät nicht mehr möglich. Sollte
der Test erneut nicht bestanden werden, kann
die Eignung und Qualifikation nur durch eine
Erstzertifizierung im Umfang einer kompletten
Nachprüfung nach erneuter individueller Schulung nachgewiesen werden. Bis dahin darf die
Person nicht mehr in der Luftsicherheitskon­
trolle eingesetzt werden.
Die Ankündigung, dass diese Rezertifizierungsprüfungen anstehen, sorgte im Vorfeld bei den
betroffenen Kräften für viel Unsicherheit und
Nervosität. Die war jedoch völlig unbegründet,
wie sich im Nachhinein herausstellte. Durchweg
wurden gute Leistungen erzielt, sodass den
Teilnehmern abschließend die notwendigen
Befähigungszeugnisse ausgehändigt werden
konnten. Die diesbezüglichen Luftsicherheitsanforderungen sind für die nächsten drei Jahre
erfüllt.
Kontakt
Andreas Mersch – Dezernat 26
Telefon 02571 921113
Frank Rademacher – Dezernat 26
Telefon 02955 743868
Sicherheit und Verkehr
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Neues Recht lässt innerdeutsche Fernbuslinien zu
Fernbusse nehmen Fahrt auf
Aus Sicht der Verkehrsunternehmen war die Trennung zwischen Nah- und
Fernverkehr längst überfällig. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 gibt es nun eine Grundlage, auf der
Buslinien im Personenfernverkehr genehmigt werden können.
Fernbuslinien bieten Reisenden im öffentlichen
Personenverkehr Verbindungen über größere Entfernungen. Zielorte mit Haltestellen in
Münster sind derzeit Berlin, Hamburg, Köln,
Frankfurt/Main und Stuttgart. Die Städte
werden mit komfortablen, überwiegend neuen
Bussen angefahren. Die Reisezeit mit dem Bus
ist meist länger als die mit der Bahn. Der Vorteil
ist jedoch der erheblich günstigere Fahrpreis.
Die Bezirksregierungen sind Genehmigungsbehörden für Fernbuslinien. Mit der neuen
Regelung stehen einer Liniengenehmigung im
Personenfernverkehr keine grundsätzlichen
Versagungsgründe entgegen. Der bislang von
den Behörden zu beachtende Schutz des
vorhandenen Schienenverkehrs entfällt bei
längeren Entfernungen. Um den Personennahverkehr zu sichern, bleibt weiterhin die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen
unzulässig, wenn der Abstand nicht mehr als
50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen
Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit
einer Reisezeit unter einer Stunde betrieben
wird. Damit können im Einzelfall auch deutlich
längere Strecken als 50 Kilometer unter das
Bedienungsverbot fallen.
Mit dem neuen Recht entfällt auch der Konkurrenten-Schutz der Busunternehmen unterei­
nander. Somit kann eine bereits bestehende Linie auch von einem anderen Anbieter gefahren
werden. Dies gilt auch für den internationalen
Fernbuslinienverkehr in Staaten, die nicht der
Europäischen Union angehören (Drittstaatenverkehr). Dieser Bereich der Personenbeförderung unterliegt dem freien Wettbewerb. Im reinen EU-Verkehr ist eine Liberalisierung bereits
im Jahr 2004 erfolgt. Negative Auswirkungen
sind bislang nicht festzustellen.
Erst die Anfang des Jahres in Kraft getretene
Liberalisierung ermöglicht den Verkehrsunternehmen den freien Zugang zum Markt. So sind
seitdem bei den Bezirksregierungen zahlreiche
Anträge auf Genehmigung nationaler Fernbuslinien eingereicht worden. Einige Unternehmen
haben den Betrieb bereits aufgenommen. Weitere Anbieter erarbeiten zurzeit ihre Konzepte.
Die Bezirksregierung Münster steht bei den
Vorhaben beratend zur Seite. Erst in einigen
Jahren wird sich zeigen, wie groß der Marktanteil des Busverkehrs am gesamten Personenfernverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
tatsächlich sein wird.
Kontakt
Matthias Richter – Dezernat 25
Telefon 0251 411-1440
Komfortabel Reisen: Das Interesse der Bevölkerung an Fernbuslinien ist über alle Altersgruppen hinweg groß. Insbesondere Studenten und Senioren nutzen die neuen Angebote.
Martin Gerke – Dezernat 25
Telefon 0251 411-1432
Bezirksregierung bündelt Großprojekt
Bessere Verkehrsinfrastruktur in
Gelsenkirchen
Wie wichtig es ist, bei großen Verkehrsprojekten eng mit den Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten und auch die Öffentlichkeit
frühzeitig einzubeziehen, zeigt der von der Bezirksregierung Münster
geförderte Umbau der Straßenbahnanlagen in der Horster Straße in
Gelsenkirchen.
Sicherheit und Verkehr
Die bereits seit 1901 auf der Horster Straße
verkehrende Straßenbahnlinie zeugt von der
Bedeutung dieser wichtigen Teilverbindung
zwischen der Peripherie Gelsenkirchens und
dem Zentrum von Gelsenkirchen-Buer. Ebenso
der stetig wachsende Individualverkehr auf
dieser Verkehrsachse. Der im Zentrum von Buer
liegende Goldbergplatz stellt für zahlreiche
Linien des ÖPNV einen Hauptverknüpfungspunkt dar. Von hier aus fahren neben zwei
Straßenbahnlinien auch insgesamt 16 Buslinien
der BOGESTRA sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH. Der über die Horster Straße
fließende ÖPNV dient auch als Verbindung zum
Ortsteil Horst, wo sich die Umsteigepunkte zur
Stadtbahnlinie U 11 nach Essen und zu weiteren
sieben Buslinien befinden. Um dem Zahn der
Zeit in den betroffenen Straßenzügen entgegen
zu wirken, beschlossen die Stadt Gelsenkirchen
und die BOGESTRA den verkehrlichen, technischen und städtebaulichen Umbau.
Der Planungs-, Abstimmungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozess zwischen dem
Verkehrsdezernat sowie weiteren Förderdezernaten der Bezirksregierung Münster und
dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR)
ermöglichte die optimale Beratung von Stadt
und BOGESTRA als Bauherren, um dieses
große und für die Verkehrs- und Stadtentwicklung wichtige Infrastrukturprojekt sukzessive zu
realisieren.
Das nach dem Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) für die Planfeststellung zuständige
Verkehrsdezernat bei der Bezirksregierung
Münster teilte den Umbau in drei Abschnitte
auf. Für den ersten Abschnitt von der EmilZimmermann-Allee bis zur Zechenbahntrasse
wurde im September 2009 ein Freistellungsbescheid erteilt. Im September 2011 wurde der
Planfeststellungsbeschluss für den zweiten
Bauabschnitt erlassen. Derzeit befindet sich
der Antrag auf Plangenehmigung für den dritten und letzten Planfeststellungsabschnitt im
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Verfahren. Eine entsprechende Entscheidung
wird noch in 2013 getroffen. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für den Umbau der
Straßenbahnanlagen und der Horster Straße
geschaffen.
Die voraussichtlichen Baukosten für diesen
insgesamt 3,8 Kilometer langen Umbau zwischen dem Goldbergplatz und der Flurstraße
betragen rund 34 Millionen Euro. Ein großer Teil,
den Bereich der Schienenstrecke der Straßenbahnlinie 301 betreffend, wird durch den VRR
AöR gefördert.
Info
Der Umbau wird aus
drei verschiedenen
Förderbereichen mit
staatlichen Zuwendungen in Höhe von
insgesamt rund 26
Millionen Euro bezuschusst.
Die Restflächen der Fahrbahn neben den Schienen sowie die Nebenanlagen, wie Geh- und
Radwege oder Parkstreifen, werden aus Mitteln
für den kommunalen Straßenbau finanziert. In
einigen Teilbereichen der Strecke, beispielweise
vor dem Museum und im Bereich des Goldbergplatzes, fließen zusätzlich auch Mittel aus der
Städtebauförderung. Hier soll eine Kulturmeile
entstehen und der Goldbergplatz städtebaulich
aufgewertet werden.
Mittlerweile ist der Bauabschnitt zwischen der
Emil-Zimmermann-Allee und der Zechenbahntrasse bereits fertiggestellt. Zurzeit befindet
sich der Bereich vom Goldbergplatz bis zur
Sedanstraße im Bau. Für das Jahr 2013 steht
die Bewilligung des dritten Förderabschnittes
von der Zechenbahntrasse bis kurz vor der Einmündung Flurstraße an. Die Strecke zwischen
Sedanstraße und Emil-Zimmermann-Allee soll
in den Folgejahren finanziert werden. Das Gesamtprojekt ist ein Musterbeispiel für die enge
Kooperation aller beteiligten Partner.
Kontakt
Claudia Brinkmann – Dezernat 25
Telefon 0251 411-2358
Dagmar Richter – Dezernat 25
Telefon 0251 411-1414
Mit dem Bike zur Arbeit
Radschnellwege –
alle fahren darauf ab!
Der Megatrend Nahmobilität zeigt Wirkung. Der Radverkehrsanteil hat
sich vielerorts deutlich erhöht. Im Hinblick auf Klimaschutz und Gesundheit ist eine weitere Steigerung wünschenswert. Immer mehr Pedelecs
und E-Bikes werden in Deutschland verkauft. Mit ihnen erschließen sich
neue Reichweiten, Räume und Zielgruppen. Zugleich sind die Anforde­
rungen an die Radverkehrsplanung gestiegen. Radschnellwege treten
zunehmend in den Fokus der Verkehrsplanung.
Info
Grüne Welle und
unverwechselbare
Kennzeichnungen für
den neuen Radweg
Mit den Radschnellwegen wird die heutige
Radinfrastruktur um ein „Premiumprodukt“
erweitert. Sie werden zukünftig qualitativ
hochwertige und leistungsstarke Verbindungen
sowohl zwischen zwei Orten als auch im städtischen Raum bilden.
Fußverkehr separat geführt und beim Queren
der Radschnellwege gesichert werden. Auch
beim Service wird weiter gedacht: Luftpumpen
sollen im Zusammenhang mit kleinerem Werkund Flickzeug an strategisch günstigen Stellen
wertvolle Hilfe leisten.
Radverkehr – neu denken!
Um ihrer Funktion im Radverkehrsnetz gerecht
zu werden, muss in neuen Dimensionen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, der Länge und
Breite, der Geschwindigkeiten, der weitgehenden Kreuzungsfreiheit und der Servicekomponenten gedacht werden. So werden diese Radwege außerorts Mindestbreiten von vier Metern
aufweisen. Mit dieser Breite ist es den Radfahrern möglich, sicher nebeneinander zu fahren
oder gefahrlos langsamere Radler zu überholen. Auch Brücken und Tunnel an Kreuzungen
sind in Erwägung zu ziehen. Angesichts der zu
erwartenden Durchschnittsgeschwindigkeiten
des Radverkehrs von 20 bis 25 km/h – E-Bikes
können bis zu 45 km/h schnell sein – muss der
Die Radschnellwege sollen nicht am Rand der
Ortschaften enden, sondern weitergeführt
werden. Hierzu bieten sich beispielhaft Fahrradstraßen, aber auch straßenbegleitende Radwege mit Breiten von drei Metern bei Einrichtungsund vier Metern bei Zweirichtungsverkehren an.
An den Signalanlagen ist eine „grüne Welle“ für
den Radverkehr anzustreben.
Zur besseren Erkennbarkeit sollten die Radwege unverwechselbar bezeichnet werden.
bieten Radfahrern
auf dem Radschnellweg weitaus mehr
Sicherheit als enge
Seitenstreifen auf
Autostraßen.
Info
Kriterien für Radschnellwege:
–Mindestlänge von fünf Kilometern
–Weitestgehende Bevorrechtigung an Knotenpunkten
–Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr
–Reinigung und Winterdienst
–Service (Luftpumpstationen, Rastplätze mit Abstellanlagen, punktuelle Überdachung als Regenschutz)
Radverkehr ist Berufsverkehr
Das Fahrrad wird im mittleren Entfernungsbereich von bis zu 15 Kilometern zur Alternative
zum Auto. Unterstützend wirkt dabei immer
öfter der Elektroantrieb; aber diese Entfernungen lassen sich auch mit reiner Muskelkraft
leicht und schnell zurücklegen. Ein zentraler
Radschnellweg ist häufig schon ausreichend,
um große Anteile des Alltags- und Berufsverkehrs aufzunehmen. So sollen diese Radwege
in Zukunft einen wachsenden Teil der Verkehrsfunktionen übernehmen, die heute von den
Hauptverkehrsstraßen für den motorisierten
Verkehr wahrgenommen werden.
Sicherheit und Verkehr
Planungswettbewerb
Um der Realisierung der Radschnellwege
einen wesentlichen Schritt näher zu kommen,
wurde vom Landesverkehrsministerium ein
Planungswettbewerb initiiert. Fünf Konzepte
in Nordrhein-Westfalen, möglichst aus geographisch unterschiedlichen Regionen, werden mit
einer Förderzusage für eine Planung (zunächst
eine Machbarkeitsstudie) belohnt. Der Wettbewerb wurde am 23. Januar 2013 gestartet. Die
Städte und Gemeinden hatten bis zum 22. Juli
2013 Zeit, ihre Vorstellungen eines regionalen
Radschnellweges in den Wettbewerb einzubringen. Die zu fördernden Projekte wählt eine Jury
aus, die sich zusammensetzt aus Vertretern des
Landesverkehrsministeriums, der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) und Fachleuten aus der
Regional-, Stadt- und Verkehrsplanung sowie
der Verkehrsdezernate der Bezirksregierungen.
Info
Planungswettbewerb
–Kick-off 23. Januar 2013
–Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis zum 22. Juli 2013
–Jurysitzung nach den Sommerferien 2013
–Preisübergabe im Rahmen eines thematisch passenden
Events voraussichtlich im November 2013
Die anschließende Förderung erfolgt im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms des Landes
Nordrhein-Westfalen; die Förderzuständigkeit
liegt bei der Bezirksregierung Münster im Verkehrsdezernat.
Kontakt
Michael Storp – Dezernat 25
Telefon 0251 411-2359
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20.000 Jeanshosen mit krebserregenden Azofarbstoffen belastet
Wohin mit den giftigen Jeans?
In der Produktion von Textilien kommen viele Chemikalien zum Einsatz.
Unter anderem geben sie Hosen, Shirts oder Bettbezügen ihre Farbe.
Azofarbstoffe haben in Textilien aber nichts verloren. Denn sie können
Krebs auslösen. Deshalb sind sie in Deutschland und Europa verboten. In
Entwicklungsländern werden sie jedoch noch verwendet.
In Pappkartons
verpackt lagerten
die Jeans bis zur
Entsorgung in einem
Sperrlager im Kreis
Warendorf.
Azofarbstoffe können über die Haut in den Körper gelangen und sind dann gefährlich, wenn
sie gespalten werden. Denn dann entstehen die
krebserregenden aromatischen Amine. Man
kann sie weder sehen noch riechen. Azofarbstoffe, die krebserregendes Amin enthalten,
werden in der EU nicht mehr eingesetzt. Auch
importierte Textilien, beispielsweise aus China,
dürfen nicht mehr mit der Chemikalie gefärbt
sein. Der Verbraucher soll durch Stichproben
geschützt werden.
Info
Azofarbstoffe dürfen
in Textilien nicht
verwendet werden,
wenn sie direkt und
über längere Zeit mit
der Haut in Berührung kommen und in
nachweisbaren Konzentrationen Amine
abspalten können.
Durch chemische Untersuchungen des CVUA
Münster (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) wurde 2010 festgestellt, dass
20.000 in China produzierte und über einen
Zwischenhändler nach Ahlen gelieferte schwarze Damen-Jeanshosen Azofarbstoffe krebserregendes Benzidin enthielten. Benzidin gehört zur
Gruppe der Amine. Die zulässigen Grenzwerte
waren um ein Vielfaches überschritten. Sogar in
den Innentaschen der Jeanshosen wurden hohe
Konzentrationen an Benzidin nachgewiesen.
Der Stoff wird beim Tragen vom menschlichen
Organismus über die Haut aufgenommen und
kann Blasenkrebs verursachen. Der Kontakt
zu den aromatischen Aminen ist ein bekannter
Risikofaktor für das Harnblasenkarzinom.
Die von den Behörden daraufhin beschlagnahmte Ware lag eineinhalb Jahre lang in
Pappkartons verpackt in einem Sperrlager im
Kreis Warendorf. Gegen diverse Firmen der
Handelsgruppe war mittlerweile das Insolvenzverfahren eröffnet worden und niemand wollte
die Giftjeans haben.
Info
Als Bekleidungsgegenstände unterliegen Hosen dem Verwendungsverbot für bestimmte Azofarbstoffe, die durch
Spaltung nach einem amtlichen Analyseverfahren Amine
bilden können. Die Spaltungsbedingungen des Analyseverfahrens sind so gewählt, dass sie die Bioverfügbarkeit
der krebserregenden Amine aus den Azofarbstoffen für
den menschlichen Organismus simulieren. Wenn also
relevante Mengen eines kanzerogenen Amins beim Analyseverfahren freigesetzt werden, ist davon auszugehen,
dass der Verbraucher dem Stoff beim Tragen der Textilien
in entsprechendem Maß ausgesetzt wäre.
Sicherheit und Verkehr
Auch die Entsorgung gestaltete sich schwierig.
Angedacht wurde zunächst die Verwendung
als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie.
Voraussetzung für die entsprechende Verarbeitung wäre aber eine Analyse und Bescheinigung
gewesen, dass es sich bei den Jeans nicht um
gefährliche Abfälle gehandelt hätte. Diese lagen
nicht vor. Ebenso war nicht auszuschließen,
dass die Mitarbeiter bei der Verarbeitung durch
staubende Bestandteile gefährdet worden
wären. Deshalb empfahl das Abfallwirtschaftsdezernat der Bezirksregierung Münster, die
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gefährlichen Jeanshosen in einer Müllverbrennungsanlage entsorgen zu lassen. Dem folgend
ließ der Insolvenzverwalter schließlich im Mai
2013 insgesamt 64 Paletten mit rund 20.000
Jeans in der Müllverbrennungsanlage Hamm
entsorgen.
Kontakt
Sabina Schwarzwald – Dezernat 52
Telefon 0251 411-5725
Luftfahrerlizenzen
Ready for departure
Immer Montags ist Prüfungstag, mehrmals im Monat. Dann kommen angehende Piloten und Pilotinnen aus ganz Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Münster an den Domplatz, um die theoretische Luftfahrerprüfung am Computer abzulegen.
Insgesamt 459 Prüfungen waren es im Jahr
2012 und 253 Anwärter bestanden gleich beim
ersten Anlauf sämtliche Fächer. Die weitaus
meisten Bewerber strebten eine Privatpilotenlizenz für Flächenflugzeuge an, zwei für Hubschrauber und 17 für Heißluft- und Gasballone.
Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Aerodynamik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in
besonderen Fällen. Die Kandidaten können ihre
Theorieprüfung allerdings auch in mehrere
Abschnitte aufteilen und sich beispielsweise
erst einmal nur in Luftrecht und Navigation
testen lassen. In der praktischen Flugprüfung
muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die
theoretischen und praktischen Kenntnisse und
Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und sie auch in schwierigen Situationen richtig anwenden kann.
Die Bezirksregierung ist als Luftfahrtbehörde
für die Ausbildung und Lizensierung der Privatpiloten zuständig, nicht aber für die Erlaubnisse der Airline- und Berufspiloten oder für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter,
Gleitsegel und Fallschirmspringer). Die Zuständigkeit liegt für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer beim Luftfahrt-Bundesamt und für
die Luftsportgeräte bei den Luftsportverbänden wie DAeC (Deutscher Aero Club) und DULV
(Deutscher Ultraleicht-Flugverband).
Kontakt
Matthias Stüper – Dezernat 26
Telefon 0251 411-1719
Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland ist kein Geheimtipp mehr
„Abenteuer mal 4“ –
ein voller Erfolg
Er war bereits fast 50 Jahre alt, der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland, als er im Jahr 2009 den Wettbewerbs-Zuschlag für die Naturparkschau 2012 des Landes Nordrhein-Westfalen bekam. Obwohl der Naturpark in der Bevölkerung kaum bekannt war, überzeugte er die Jury. Mit
dem Gewinn des ersten Preises für den Landesteil Westfalen ergab sich
nun die Chance, dem Park ein neues Image zu geben.
Aber was sollte vorgestellt werden? Was ist
das Besondere am Naturpark Hohe MarkWestmünsterland, was unterscheidet diese
Landschaft von anderen? Keine einfache Frage,
da der Naturpark teilweise im Münsterland und
teilweise im Ruhrgebiet liegt und sich bis auf
niederrheinisches Areal erstreckt. Somit gehört
er zu Westfalen und zum Rheinland, also zu
den beiden Regierungsbezirken Münster und
Düsseldorf.
Ein Projektteam aus Mitarbeitern der Bezirksregierung, des Regionalverbands Ruhr, der
beteiligten Kommunen, der Geschäftsstelle
Naturpark und eines Büros für Landschaftsarchitektur nahm seine Arbeit auf, um die
Landschaft 2012 attraktiv zu machen und gut
zu präsentieren.
Die Aufgabe bestand darin, die große landschaftliche und kulturelle Vielfalt des Naturparks hervorzuheben und zum Markenzeichen
zu entwickeln. Mit dem Konzept, das Gebiet in
vier Themenlandschaften zu präsentieren, erhielt der Naturpark ein Profil, das für Bewohner
und Besucher nachvollziehbar und spannend
wurde. So bietet die ParkLandschaft des Münsterlandes, die WaldLandschaft von Dämmerwald, Üfter Mark, Hoher Mark und Haard, die
WasserLandschaft des Halterner Seengebiets
und der Lippe sowie die (Bergbau-)FolgeLandschaft von Bottrop-Kirchhellen und Hünxe eine
nachvollziehbare Formel für die Identität des
wertvollen Parks.
Landesmittel stärken das Projekt
Für die Naturparkschau hat das Land Nordrhein-Westfalen 434.000 Euro bereitgestellt –
70 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von
620.000 Euro. Die Restfinanzierung musste
der Naturpark selbst stemmen. Dies gelang
überwiegend durch Sponsoring. So konnten
neben kommunalen Partnern vor allem Firmen
gewonnen werden, die im Naturpark ansässig
sind und von den dortigen Bodenschätzen
profitieren. Beteiligt haben sich beispielsweise
die Gelsenwasser AG, die Quarzwerke Haltern
sowie die Firma Nottenkämper, die im Raum
Hünxe vor allem Ton gewinnt.
Die Bezirksregierung Münster war Fördergeber
und hat zugleich durch intensive Mitarbeit im
Vorstand und im Projektteam der Naturparkschau zum Gelingen der Parkschau beigetragen. Laut Satzung des Naturparks Hohe MarkWestmünsterland ist der Regierungspräsident
von Münster „geborenes“ Vorstandsmitglied
des Naturparks.
Singende Wälder WaldFestival Groß Reken & Dorsten-Lembeck 9. September 201
Das überarbeitete Logo und ein neues Corporate Design mit vier Farbstreifen, die die vier
Landschaften des Parks symbolisieren, unterstützen das neue Image des Naturparks.
012
Umwelt und Natur
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Info
Im Zentrum der Naturparkschau 2012 standen passend zu den Themenlandschaften vier Landschaftsfestivals, die
jeweils an zwei Orten ausgerichtet und durch eine Radroute verbunden wurden:
Das FolgeFestival „Neue Welten“ in Bottrop-Kirchhellen und Hünxe im
Mai: Hier wurde gezeigt, wie der Steinkohlebergbau und die oberirdische
Gewinnung von Rohstoffen die Landschaft geprägt und verändert haben, aber
auch, wie durch Ausgleichsarbeiten neue Biotope entstehen. Die Abgrabungsunternehmen der Region öffneten ihre Tore und gewährten Einblick in ihre
Arbeit. Mit einem Hubsteiger konnte sich der Besucher einen ungewohnten
Blick aus der Vogelperspektive auf die „Neue Welt“ verschaffen.
Das WasserFestival „Treibende Wasser“ in Haltern am See und Olfen im
Juni: Im Rahmen dieses Festivals öffnete das Wasserwerk der Gelsenwasser
AG und die Quarzwerke in Haltern am See Tore und Türen. Präsentationen und
Gespräche informierten den Besucher über Wassergewinnung und -aufbereitung sowie über den Abbau von Sand. Interessierte hatten die Möglichkeit, per
Schiff, Kanu oder über Land auf einem 40-Kilometer-Fahrrad-Rundkurs die
Wasserlandschaft an Stever und Lippe zu erkunden.
„Singende Wälder“, das WaldFestival in Reken und Dorsten-Lembeck im
September: Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Naturschutz standen im
Herzen der Hohen Mark schon immer im Fokus. Die Biologische Station im
Kreis Recklinghausen bot für Kinder eine Mitmachaktion an. Wem die sportlich
durchaus anspruchsvolle 16 Kilometer lange Fahrrad-Verbindungsroute durch
die sandigen Hügel der Hohen Mark zu anstrengend war, hatte die Möglichkeit,
mit einem historischen Schienenbus zwischen Dorsten und Maria-Veen zu
pendeln.
Das ParkFestival „Lebendiges Land“ in Velen und Raesfeld Ende September: Das letzte der vier Festivals spielte sich rund um die Wasserschlösser
von Raesfeld und Velen ab. Neben der Inszenierung der Schlösser mit einem
bunten Programm standen die Landwirtschaft und ihre Traditionen und Produkte im Vordergrund. Zahlreiche Direktvermarkter hatten hier Gelegenheit,
ihre Produkte zu präsentieren. Bei strahlendem Wetter kamen rund 30.000
Besucher, unter ihnen Umweltminister Johannes Remmel.
Info
Über die Grenzen von 23 Mitgliedskommunen, 4 Kreisen, 2 Regierungsbezirken und der Metropole Ruhr hinweg
erstreckt sich der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland. Die unterschiedlichen Landschaftsbilder im Park sind
in vier Themenlandschaften gegliedert:
A31
Kreis Coesfeld
ParkLandschaft
A43
Velen
Kreis Borken
Rhede
Reken
Borken Heiden
Dülmen
WaldLandschaft
A3
Haltern
am See
Hamminkeln
Schermbeck
Dorsten
Datteln
Marl
Wesel
OerErkenschwick
Waltrop
Kreis Wesel
Hünxe
WasserLandschaft
Olfen
Dinslaken
Bottrop
A52
Gladbeck
FolgeLandschaft
Die vier Festivals wurden flankiert von zahlreichen weiteren Veranstaltungen, Ausstellungen
und Aktionen während des gesamten Jahres.
Die Bezirksregierung Münster förderte zudem
diverse bleibende Einrichtungen im Naturpark.
So sind beispielsweise ein Niedrigseilgarten in
Reken, ein Naturspielgelände in Raesfeld, ein
barrierefreier Naturerlebnisweg am Heidhof in
Bottrop-Kirchhellen oder ein Familienwanderweg in Dülmen eingerichtet worden. Zahlreiche
Radrouten entstanden und wurden als Kartenwerk veröffentlicht. Der kulturlandschaftliche
Radwanderführer „Untere Lippe“ ist vom Landschaftsverband Rheinland aufgelegt worden.
Eine der erfolgreichsten und nachhaltigsten
Aktionen der Naturparkschau 2012 war das
Naturparkpartnerprogramm. Institutionen und
Unternehmen aus den Bereichen Natur, Kultur,
Sport und Freizeit bis hin zu Gastronomie und
Beherbergung haben sich als Naturparkpartner
qualifiziert. Insgesamt 63 Partner sind unter der
Dachmarke des Naturparks zusammengeführt
worden und geben dem Park ein Gesicht.
Herten
Kreis
Recklinghausen
Recklinghausen
A2
Was bleibt dauerhaft über das Jahr 2012
hinaus? Der Naturpark hat sich in der Öffentlichkeit und den Medien etabliert. Nachhaltige
Projekte sind realisiert worden und stehen den
Besuchern und Bewohnern auf Dauer zur Verfügung. Dazu gehören fünf neue Wanderrouten,
barrierefreie Naturerlebnisse und kinderfreundliche Erlebnisangebote. Überdies ist der Naturpark mit seinem Projektteam Naturparkschau
eine Plattform der Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Kreisen, Landschaftsverbänden,
Bezirksregierung und Regionalverband Ruhr
geworden. Er bildet so eine Klammer zwischen
Münsterland und Emscher-Lippe-Region. Überdies ist der Naturpark in seiner Abgrenzung
im Westen und nach Süden hin weitgehend
identisch mit dem Projektgebiet der Regionale
2016 „ZukunftsLAND“. In beiden Fällen haben
sich Städte des nördlichen Ruhrgebiets und
des Kreises Wesel angeschlossen, die sich dem
Münsterland zugehörig fühlen. Die Gemeinden
Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln bezeichnen sich sogar als „gefühltes Münsterland“.
Umwelt und Natur
Attraktivität und Tourismus erhalten
Die finanzielle Situation des Naturparks Hohe
Mark-Westmünsterland ist noch nicht befriedigend gelöst. Für finanzschwache Kommunen
ist es schwierig, Beitragserhöhungen zu leisten.
Eine Chance wären freiwillig gezahlte, höhere
Beiträge finanzstarker Kommunen. Um seiner
Dachmarken- und Klammerfunktion dauerhaft
gerecht zu werden, benötigt der Naturpark eine
angemessene finanzielle Grundausstattung.
Im Jahr 2010 ist bereits ein Förderverein
gegründet worden. Mitglieder sind zahlreiche
Info
Im Rahmen der Regionale 2016 wird sich der Naturpark
hauptsächlich mit dem Projekt „WaldBAND“ präsentieren,
dessen Kulisse mit der Waldlandschaft des Naturparks
identisch ist.
Der Naturpark startete im Rahmen der Parkschau ein
Sponsorenprogramm aus den Bereichen Natur, Kultur,
Sport, Wirtschaft und Freizeit. Die Fortsetzung der Partnerschaften ist wichtig, um den Tourismus zu stärken und
die Schönheit der Landschaft zu schützen.
Partner des Naturparks. Nach dem erfolgreichen Sponsoring für die Naturparkschau 2012
wirbt der Naturpark nun erneut um Unternehmen, die sich finanziell für die Natur engagieren
wollen.
Angesichts der Bedeutung des Naturparks für
Tourismus und Regionalentwicklung unterstützt
die Bezirksregierung Münster das Projekt nicht
nur mit Fördergeldern, sondern auch durch
starkes persönliches Engagement. Regelmäßig
nehmen Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke oder Regierungsvizepräsidentin
Dorothee Feller an offiziellen Terminen des
Parks teil. Und das Engagement aus Wirtschaft
und Kommunalpolitik wird den Naturpark Hohe
Mark-Westmünsterland vor einem erneuten
Dornröschenschlaf bewahren.
Kontakt
Norbert Blumenroth – Dezernat 51
Telefon 0251 411-1693
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Umwelt und Natur
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Bauarbeiten in der Emsaue bei Einen abgeschlossen
Das Bett ist gemacht
Alle Weichen für eine naturnahe Gewässer- und Auenentwicklung im Bereich der Ems bei Warendorf, Ortsteil Einen, sind gestellt. Die Ems hat nun
mehr Raum für eigendynamische Entwicklung. Neue Inseln finden Platz,
Steil- und Gleitufer entstehen und der Lebensraum für Flora und Fauna
wird erweitert.
Vom Sommer 2009 bis zum Frühjahr 2013
waren die Bagger in der Emsaue bei EinenMüssingen im Einsatz. 280.000 Kubikmeter
Erde wurden bewegt, um den Flusslauf zu
verlängern und eine neue Aue, eine Sekundäraue, zu gestalten. Am Anfang stand der Bau
einer Emsschleife und einer neuen Fußgängerbrücke (Lonn-Brücke) ganz im Westen des
Life+ Projektgebiets. Stromaufwärts bis hin
zur Straßen­brücke in Einen wurden dann vier
Initial­gerinne zur Laufverlängerung hergestellt.
Hier bekommt die Ems den Raum, sich aus
eigener Kraft eine neue Aue zu schaffen.
Um den Menschen die Ziele des Projekts zu
veranschaulichen, wurden im ortsnahen Bereich Laufverlängerung und Sekundäraue mit
Hilfe von Maschinen so hergestellt, wie sie sich
zukünftig auch auf dem Rest der Strecke von
selber entwickeln sollen. Die an dieser Stelle
errichtete Aussichtsplattform ermöglicht es
den Besuchern, sich über das Projekt zu informieren.
Die im weiteren Verlauf angelegten Aufweitungen des Flussbetts und Flutmulden dienen der
Strukturverbesserung von Aue und Fluss. Das
von Süden einmündende Nebengewässer, der
Neuwarendorfer Bach, ist offen an die Ems
angebunden worden.
Im östlichen Bereich des Baubereichs behinderten drei Sohlabstürze in Ems und Hessel Fische
und andere Wasserlebewesen auf ihrem Weg in
die Oberläufe. Durchgängige Sohlrampen und
Beckenpässe ersetzen jetzt diese Bauwerke.
Die Hessel ist im Bereich der landeseigenen
Flächen auf einer Länge von einem Kilometer
entsteint und vollständig neu gestaltet worden.
Während sich die gewässertypische Weichholzaue sehr schnell durch natürliche Sukzession einstellt, werden Initialpflanzungen von
Hartholz­auwald und der Einbau von Totholz im
gesamten Projektgebiet der Natur zusätzlich
einen guten Start geben.
Info
Initialgerinne sind
künstlich angelegte
Gräben, die dem
Fluss einen neuen
Verlauf vorgeben.
Als Sekundäraue wird
eine neu geschaffene
Aue auf tieferem
Geländeniveau
bezeichnet.
Schweres Gerät am
Emsufer: Dieser
Anblick gehört der
Vergangenheit an.
Die Plattbauchlibelle
ist eine von 28 Libellenarten, die an
der Emsaue ihren
neuen Lebensraum
gefunden hat.
Info
Für interessierte
Besucher ist das
Nordufer der Ems
durch einen Fußweg
erschlossen. Zwei
Stege ermöglichen
die Querung der
Altarme.
Neuer Lebensraum für viele Arten
Naturschutzfachliche Erfolgskontrollen zeigen
schon kurz nach Abrücken der Baumaschinen
erfreuliche Ergebnisse. Andauernde Sediment­
umlagerungen haben das Bild dieser sandgeprägten Landschaft gravierend verändert. Steile
Uferabbrüche und ausgedehnte Sandbänke
sind entstanden und bieten neuen Lebensraum.
Viele Tier- und Pflanzenarten haben von diesen
neu geschaffenen Strukturen Besitz ergriffen.
Beispielsweise sind dort Hasel, Ukelei oder
Steinbeißer zu finden, drei der 27 für die Ems
typischen Fischarten. 28 Libellenarten wurden
gesichtet, darunter Granatauge und Keiljungfer.
Eisvogel, Kiebitz, Nachtigall oder Uferschwalbe
gehören zu den elf gefährdeten Vogelarten und
suchen im Emsauenbereich Nahrung, Brutoder Raststätte.
Auch sechs Amphibien- und vier Reptilienarten
sind im Projektgebiet nachgewiesen worden.
Besonders erfreulich ist das zahlreiche Vorkommen von Ringelnattern und Zauneidechsen.
Mit dem genannten Artenaufkommen gewinnen
auch die Stechimmen (beispielsweise Bienen, Goldwespen und Spinnenameisen) Platz
durch die Emsrenaturierung. Über 50 gefährdete Arten sowie elf Arten, die in der hiesigen
Landschaft bisher unbekannt waren, sind hier
inzwischen angekommen und nutzen die neu
entstandenen, sandgeprägten und blütenreichen Biotope.
Doch nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen
werden durch den neuen naturnahen Lebens­
raum gefördert. Mehr als 50 gefährdete
Pflanzenarten, darunter Schwanenblume und
Heidenelke, wurden bereits kartiert.
Die nachweisbar positive Entwicklung der
Gewässeraue sowie das spürbare Interesse und
die Akzeptanz in der ortsnahen Bevölkerung
bestärken die verantwortlichen Projektmitarbeiter der Bezirksregierung auf ihrem Weg und
geben die Richtung für weitere Renaturierungsprojekte vor.
In Nordrhein-Westfalen werden durch das Förderinstrument Life+ derzeit neun Projekte mit
einem Gesamtbudget von 25 Millionen Euro umgesetzt. Die Ems bei Einen ist auf einer Länge
von 4,5 Kilometern naturnah umgebaut worden.
Kontakt
Anna Benmoh – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5750
Ulrike Brockmann-Krabbe – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5749
Umwelt und Natur
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Zum Schutz hochwertigen Trinkwassers
Bezirksregierung legt
Wasserschutzgebiete fest
Wasser gehört zu den elementaren Bausteinen jeden Lebens. Eine gesicherte Trinkwasserversorgung in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist
hierbei von vorrangiger Bedeutung. Daher ist es erforderlich, die Grundwasservorkommen des Münsterlandes vor schädigenden Einwirkungen
zu schützen. Dieses Schutzziel wird unter anderem durch die Ausweisung
von Wasserschutzgebieten erreicht.
Für einen nachhaltigen Grundwasserschutz ist
die strikte Einhaltung der Wassergesetze und
der einschlägigen Vorschriften wie beispielsweise der Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder
der Düngeverordnung unerlässlich. Ein wirksames und wichtiges Instrument ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten, mit allen dort
geregelten Verboten und Beschränkungen.
Werden irgendwo mehr als 600.000 m³/a
Wasser entnommen, ist die Bezirksregierung
für das Festsetzungsverfahren zuständig. Die
Voraussetzungen hierfür sind in den Paragraphen 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) geregelt. Ziel dieser Festsetzungsverfahren ist es, nachteilige Beeinträchtigungen des
für Trinkwasserzwecke vorgesehenen Grundwassers künftig und auf Dauer zu verhindern.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren mehrere
Schutzgebiete durch die Bezirksregierung neu
ausgewiesen. Auch für die kommenden Jahre
sind weitere Verfahren vorgesehen. Einen stets
aktuellen Überblick über die bestehenden
Wasserschutzgebiete gibt es im Internet unter
www.brms.nrw.de/wasserschutzgebiete.
In der dortigen Tabelle sind die derzeit 47 der
im Regierungsbezirk Münster festgesetzten
Wasserschutzgebiete mit der jeweils gültigen
Verordnung und der zugehörigen Übersichtskarte aufgeführt.
Kontakt
Markus Alfery – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5726
Komplexe Wechselwirkungen im Computer-Modell simuliert
Wasser kennt keine Grenzen
Vorgänge im Naturhaushalt ereignen sich unabhängig von Länder- und
Staatsgrenzen. Dies trifft vor allem für grenzüberschreitende Fließgewässer zu. Um diese natürlichen Prozesse und ihre Auswirkungen verstehen
und beeinflussen zu können, ist daher eine Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen auf beiden Seiten der Grenzen unerlässlich.
Info
Verschiedene Interessen wie Verkehr, Tourismus, Hochwas-
Stadtlohn
serschutz, Gewässerökologie und Landwirtschaft sind im
Projektgebiet der Schlinge zu vereinbaren.
REGIERUNGSBEZIRK
MÜNSTER
Winterswijk
Bredevoort
PROVINZ
GELDERLAND
Südlohn
Oeding
Schlinge
Einzugsgebiet der
Schlinge
Auf Initiative der deutsch/niederländischen
Flurbereinigungsbehörden erforscht das
Modellprojekt „Grenzüberschreitendes Gewässerkonzept Schlinge/Boven Slinge“ die
Möglichkeiten, die verschiedenen Interessen
und Zielkonflikte in Gewässernähe grenzüberschreitend zu betrachten und Lösungen zu
erarbeiten.
Das Projektgebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Schlinge, einem Gewässer, das in
westlicher Richtung aus der Gemeinde Südlohn
im Kreis Borken in die Niederlande fließt.
Seine Besonderheit ist die Vereinigung verschiedenster Interessen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft sollen an der Schlinge und ihren
Nebengewässern sowohl eine Verbesserung
der Gewässerökologie als auch ein verbesserter
Hochwasserschutz in den Ortslagen ermöglicht
werden. Hierbei bietet es sich beispielsweise an,
Sekundärauen zu errichten, die Lebensraum für
viele Pflanzen und Tiere bieten und zudem die
Hochwassergefahr verringern. Zusätzlich ver-
schönern sie das Landschaftsbild und ermöglichen Touristen und Einwohnern ein angenehmes Naturerlebnis. Somit lassen sich vielfältige
Synergien erreichen.
Zur Planung und zum besseren Verständnis
der komplexen Wechselwirkungen werden die
wasserwirtschaftlichen Prozesse in ComputerModellen simuliert. Hierzu werden mögliche
gewässerverbessernde Projekte, wie die Errichtung von Sekundärauen oder Totholz-Einträge,
in die Modelle mit dem aktuellen Gewässerzustand integriert. Dadurch können deren
Auswirkungen auf die Hochwassersituation und
die Gewässerstruktur eingeschätzt werden.
Die gewässerverbessernden Projekte sollen
gemeinsam mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden.
Kontakt
Anna Morsbach – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5781
Umwelt und Natur
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Richtlinie zum Risikomanagement wird umgesetzt
Gibt es rund um die Emscher
Hochwassergefahren?
Wie wichtig es ist, rechtzeitig auf Hochwasser-Risiken hinzuweisen und
die Hochwasser-Vorsorge sowie das Risikomanagement zu verbessern,
haben viele Bürger im Osten und Süden Deutschlands erst Anfang Juni
wieder leidvoll erfahren müssen. Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft
getreten ist, will dazu beitragen, künftig die Hochwasser-Gefahren besser
zu beherrschen.
Das Dezernat für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Münster setzt die Richtlinie für
den Regierungsbezirk um. Landesweit wird dieser Prozess vom Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(MKULNV) koordiniert.
Im ersten Arbeitsschritt sind die Gewässer im
Einzugsgebiet der Emscher nahezu flächendeckend als „potentiell mit signifikanten Hochwasserrisiken behaftet“ eingestuft worden.
Diese Bewertung passt zu den Erkenntnissen
aus dem Hochwasser-Aktionsplan (HWAP)
Emscher, bei dem bereits 2004 die Hochwasserrisiken entlang des Emscher-Hauptlaufs
systematisch ermittelt und dargestellt wurden.
Damit treten jetzt bei der Umsetzung der EGHWRM-RL neben dem Hauptlauf auch die zahlreichen Nebengewässer der Emscher in den
Fokus. Für den Großteil der Emscher-Nebengewässer werden derzeit die Überflutungsflächen
für unterschiedliche Hochwasserszenarien in
enger Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und den Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster ermittelt.
Das Emscher-Einzugsgebiet weist hinsichtlich
der erheblichen Bergsenkungen, der künstlichen Entwässerung dieser Poldergebiete durch
Pumpen und der hohen Versiegelungsgrade
Info
In zeitlichen Arbeitsschritten wird die EG-HWRM-RL
umgesetzt:
–bis Ende 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gewässerabschnitte,
an denen potentielle signifikante Hochwasserrisiken
bestehen
–bis Ende 2013: Erstellung von Hochwasser-Gefahrenund -Risiko-Karten für diese Gewässer
–bis Ende 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
viele Besonderheiten auf. Die Überflutungsflächen werden daher mit einer auf das Gebiet
speziell angepassten Vorgehensweise ermittelt. Dabei werden auch mögliche Ausfälle
von Pumpwerken und Deichbruch-Szenarien
berücksichtigt. Sobald die Hochwasser-Gefahren- und -Risiko-Karten fertig sind, werden für
das Emscher-Einzugsgebiet genug Daten vorliegen, um eine Beurteilung und Bewertung des
Hochwasserrisikos zu ermöglichen. Sie werden
als Grundlage für eine gezielte Hochwasserrisikomanagementplanung in den kommenden
Jahren dienen. Die Karten sollen bis Ende 2013
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Kontakt
Timo Kaup – Dezernat 54
Telefon 0251 411-5642
Info
Im Internet auf
www.brms.nrw.de
gibt es weitere
Informationen rund
um das Thema Hochwasserschutz.
Hochwasserschutz an der Berkel
Vom Modell zur Wirklichkeit
Über viele Jahre wurden im Rahmen des Berkelauen-Konzeptes und unter
der Regie des Dezernates für Flurbereinigung sehr erfolgreich größere zusammenhängende Flächen in der Berkelaue in das Eigentum der „öffentlichen Hand“ getauscht. Diese stehen nun für die naturnahe Entwicklung
der Berkel zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und für
funktions­fähige Gewässerrückhaltesysteme im Hochwasserschutz zur
Verfügung.
Wie aber wird sich der Fluss genau entwickeln
und kann man das überhaupt vorhersagen?
Sind eventuell auch andere Nutzungen von
dieser Entwicklung betroffen? Was kann den
Prozess im Hinblick auf baldige Erfolge beschleunigen? Und welchen Einfluss haben diese
Prozesse und deren Weiterentwicklung auf den
Ablauf von Hochwasserwellen?
Aue, besondere Strömungsbedingungen und
Erosionskräfte festgestellt werden.
Wie aber verändert die naturnah entwickelte
Berkelaue mit ihren wieder für das Wasser
erreichbaren Speicherräumen den Hochwasserabfluss? Ist das überhaupt messbar?
Um all diese Fragen beantworten zu können,
müssten sich die bei der Bezirksregierung im
Sachgebiet Hochwasserschutz vorhandenen
Daten und Modelle weiterentwickeln lassen.
Zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und zur Überschwemmungsgebietsermittlung wurden für die
Berkel ein Niederschlags-Abflussmodell und ein
zweidimensionales Strömungsmodell erstellt.
Hierzu lagen sehr genaue digitale Höhen- und
Geländedaten des Landes NRW vor. Mit Hilfe
dieses Morphologie-Modells lassen sich so die
Veränderungen in der Berkelaue durch das
Wechselspiel von Erosion und Sedimentation
simulieren.
Dazu wurden im Modell auf dem gesamten
55 Kilometer langen Berkelverlauf außerhalb
der Siedlungsräume die Erkenntnisse aus der
Morphologiesimulation mit Hochwasserwellen
konfrontiert. Am unteren Ende des Modells in
der Nähe der deutsch/niederländischen Grenze
wurden diese Ergebnisse mit dem derzeitigen
Zustand der Berkel verglichen. Nach Ablauf der
Simulation ist zu erkennen, dass die „kleinen“
zweijährigen Hochwasser deutlich gedämpft
und verlangsamt werden. Auch die großen
100-jährlichen Hochwasser verlangsamen sich.
Ein stark vereinfachtes, mit vielen Annahmen
ausgestattetes Morphologiemodell führt somit
zu messbaren Ergebnissen, die eine belastbare
Aussage für den künftigen Hochwasserschutz
und die Retention der Berkel zulassen.
Fachbüros aus Wasserwirtschaft und Ökologie
bildeten im Auftrag der Bezirksregierung einige
Teilabschnitte der Berkelaue modellhaft nach,
um virtuelle Wasserströmungen simulieren zu
können. Somit können die Veränderungen der
Kontakt
Karl-Heinz Hüsing – Dezernat 54
Telefon 0251 411-1541
Umwelt und Natur
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Info
Die Veränderungen in der Berkelaue durch das Wechselspiel von Erosion (Abtragung von Boden) und
Sedimentation (Ablagern/Absetzen von Teilchen) werden in dieser Simulation deutlich:
Modellgebiet
Gescher:
Geländehöhen
heute
Modellgebiet
Gescher:
Geländehöhen
nach etwa
15 – 25 Jahren
Lebensraum der Fische in der Emscher
Koppen sind wieder da!
Die Emscher hat sich gewandelt. Das Gewässer ist nicht mehr der stinkende offene Abwasserkanal, in dem Fische keinen Lebensraum finden.
Nach umfangreichen Arbeiten für ein naturnahes Gewässer lassen einige
Bereiche wieder einen Besatz von Fischen und anderen Wasserorganismen zu. In einem gemeinsamen Projekt zwischen Bezirksregierung und
Emschergenossenschaft werden Koppen wieder in ihren ursprünglichen
Lebensräumen angesiedelt.
Info
Der Süßwasserfisch
war Fisch des Jahres
2006 in Deutschland
und Österreich. In
weiten Teilen beider
Länder zählt die Koppe zu den bedrohten
Tierarten.
Abfischung von
Koppen in der Boye
bei Bottrop
Der Niedergang der Emscher als natürliches
Fließgewässer begann Mitte des 19. Jahrhunderts mit der industriellen Blüte der Region.
Salzeinleitungen des Bergbaus sowie industrielle
und kommunale Abwässer vernichteten den
einst vielfältigen Fischbestand. Bergschäden,
Verkehrswege und Bebauung machten Betonverschalungen, Verrohrungen und Querbauwerke notwendig, die zum Verlust der natürlichen
Lebensräume für Flora und Fauna führten. Nur
wenige kleinräumige Quellregionen einiger Emscherbäche blieben vom Ausbau verschont. Im
Oberlauf der Boye, nördlich von Bottrop, behaupten sich erstaunlicherweise seit über 100 Jahren
Fische. Neben Stichlingen haben dort die letzten
Koppen des Emschersystems überlebt.
Umzug statt Tod im Abwasserkanal
Mit dem Masterplan „Emscher-Zukunft“ wurde
seit 2003 die Grundlage für die Entwicklung des
Emscher Einzugsgebietes zu einer artenreichen
Auenlandschaft gelegt. Bis heute hat die Emschergenossenschaft schon mehrere Bereiche
naturnah umgestaltet: Emscher Oberlauf von
Quelle bis Dortmund, Dellwiger Bach (Dortmund), Deininghauser- und Landwehrbach in
Castrop-Rauxel, Läppkes Mühlenbach (Oberhausen), Ost- und Roßbach in Herne. Allerdings können Fische diese neu geschaffenen
Lebensräume nicht selbständig besiedeln. Da
muss der Mensch helfend eingreifen. Die Obere
Fischereibehörde bei der Bezirksregierung
Münster ist mit einem Elektrofischereigerät
Umwelt und Natur
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Koppen, auch Groppen genannt, sind bis
etwa 15 Zentimeter
lange Fische. Sie
leben gut getarnt
am Boden kühler,
sauerstoffreicher Gewässer. Sie ernähren
sich von Bodentieren,
wie zum Beispiel
Insektenlarven oder
kleinen Krebsen. Ihre
Laichzeit beginnt
schon früh im Februar bis April.
ausgestattet. Damit können Fische kurzzeitig
in Narkose versetzt und schonend aus dem
Gewässer gekeschert werden. An der Boye gibt
es eine Möglichkeit, Koppen zu entnehmen,
ohne in den Bestand des besiedelten Gewässers einzugreifen. Der von Fischen bewohnte
Bachabschnitt ist abwärts von zwei Sohlabstürzen begrenzt. Fische, die über den letzten
Absturz gespült werden, müssen sterben,
denn unterhalb hat die Boye die Funktion eines
Abwasserkanals. Koppen, die über das etwa 80
Meter hohe, oberhalb gelegene Wehr gelangen,
haben keine Chance, zurück in die naturnahen
Bereiche zu schwimmen. Die in diesem Abschnitt gefangenen Tiere können daher ohne
Bedenken abgefischt werden.
2012 dokumentiert werden. Die 250 Koppen,
die im Sommer 2011 an drei verschiedenen
Stellen im oberen Deininghauser Bach ausgesetzt worden waren, hatten sich bereits in der
ersten Laichperiode erfolgreich vermehrt. Bei
der Erfolgskontrolle im Herbst 2012 konnte
das Fischereidezernat auf einer Strecke von
20 Metern 17 junge Koppen erkennen. An einer
anderen Stelle, weiter oberhalb, waren es sogar
19 Tiere.
Info
Das Gelege der Koppen wird von den Fischen an Steinen
festgeheftet und von den Männchen umsorgt. Koppen besitzen keine Schwimmblase, die im Körper anderer Fischarten für den nötigen Auftrieb sorgt. Daher sind die Fische
schlechte Schwimmer. Für sie ist schon ein Querriegel von
Mitarbeiter des Fischereidezernats der Bezirksregierung haben in bislang vier Elektrobefischungen 1.276 Koppen entnommen. Für
sie wurden in Zusammenarbeit mit Gewässerexperten der Emschergenossenschaft gezielt
Bereiche der renaturierten Bäche ausgewählt,
die potentiell für eine Ansiedlung der Koppen
geeignet scheinen. So wurden nachstehende
Bäche mit Koppen besetzt: Deininghauser-,
Ost-, Dellwiger-, Läppkes Mühlen-, Roß- und
Landwehrbach. Der erste Erfolg konnte bereits
wenigen Zentimetern Höhe ein Wanderhindernis. Auch
wegen hoher Ansprüche an die Wasserqualität ist diese
Fischart gefährdet. In der Landesfischereiverordnung
sind die Fische ganzjährig geschont und dürfen nur mit
Genehmigung der oberen Fischereibehörde entnommen
werden.
Kontakt
Dr. Bernd Stemmer – Dezernat 51
Telefon 0251 411-1547
Energiesituation im Münsterland
Erstmals belastbare
Datengrundlage
Welche Energiepotenziale hat das Münsterland? Wie sieht eine sichere
Energieversorgung des Münsterlandes aus? Die Fachhochschule Münster hat im Auftrag der Bezirksregierung die „Handlungsleitlinie zur CO2Reduzierung im Münsterland“ erstellt und damit erstmalig auf diese und
weitere Fragen wegweisende Antworten gegeben.
Info
Die Ziele der Bundesregierung sehen bis
zum Jahr 2020 eine
CO 2 -Reduzierung um
20 Prozent im Vergleich zu 1990 vor;
das Land NRW setzt
auf einen Rückgang
um 25 Prozent.
erhoben. Dazu wurden statistische Rahmendaten ermittelt sowie Kommunen und Energienetzbetreiber befragt. Die Bezirksregierung
Münster stellte die von ihr ausgewerteten Daten
der Bundesnetzagentur zur Stromgewinnung
aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Diese Arbeit war notwendig, da die Energiedaten
der Kommunalebene nicht vorlagen, sondern
erst mit erheblichem Aufwand erhoben werden
mussten. Im Münsterland sind jetzt vergleichbare, belastbare und fortschreibbare Energiedaten auf kommunaler Ebene verfügbar. Das
Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen
kostenfrei das Auswertungstool ECORegion
überlassen, mit dem auch die Treibhausgasemissionen einheitlich ermittelt werden können.
Das Münsterland hatte im Jahr 2010 einen
Endenergieverbrauch von insgesamt 47.660 Gigawattstunden (GWh). Dies entspricht zwei Prozent des Bundes- und acht Prozent des LandesEndverbrauchs. Der entsprechende Ausstoß
an Kohlenstoffdioxid (CO2) lag dabei bei 15,4
Millionen Tonnen oder 9,7 Tonnen CO2 pro Kopf
(Deutschland Durchschnittswert 10,1 Tonnen).
Im gleichen Jahr wurden im Münsterland rund
2.120 GWh Strom aus erneuerbaren Energien
eingespeist – fast zur Hälfte aus Windenergieanlagen, zu 28 Prozent aus Biomasse und zu 16
Prozent aus Photovoltaikanlagen.
ECORegion
Die Gutachter des Fachbereichs „Energie – Gebäude – Umwelt“ der Fachhochschule Münster
um Professor Christof Wetter haben münsterlandweit kleinräumig Energie-Grundlagendaten
Die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen
ist eine wichtige Grundlage für die Klima-
Info
Energieverbrauch und Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieen im Münsterland 2010 und 2030
TWh
V = Verbrauch in GWh, E = Erzeugung in GWh aus erneuerbaren Energien
25
Strom
Wärme
Kraftstoff
21.711 V
20
16.963 V
15
14.419 V
(-15%)
11.724 V
10
(-46%)
9.722 E
9,243 V
(+360%)
8.226 V
5
(-11%)
1.563 E
4.115 E
(+150%)
2.117 E
2010
1.619 E
2030
2010
2030
Quelle: Vgl. Wetter u.a., FHS Münster, EGU, „Handlungsleitlinie zur CO2-Reduzierung im Münsterland“;
vorläufiger Endbericht Nov. 2012, S.116, erarbeitet im Auftrag der Bezirksregierung Münster
788 E
2010
(+100%)
2030
Umwelt und Natur
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Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller
informierte sich vor
Ort über die Potenziale von Biogasanlagen.
schutzkonzepte, deren Erarbeitung das neue
Klimaschutzgesetz fordert. Es ist beabsichtigt,
ECORegion in Zukunft für alle Kommunen des
Münsterlandes als Basis-Auswertung nutzbar
zu machen. Unter Moderation der Bezirksregierung wird eine enge Zusammenarbeit zwischen
den Kommunen, Kreisen und den wichtigen
Akteuren auf dem Energiemarkt angestrebt.
Info
Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die bei
einer Leistung von einem Kilowatt (1 kW) innerhalb von
Weiterhin werden auch Einsparmöglichkeiten
im Wärmebereich von 42 Prozent und für die
Mobilität bei Kraftstoffen von 15 Prozent gesehen. Die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
und erneuerbarer Energien im Wärme- und
Mobilitäts-/Kraftstoffbereich wird zudem auf
über 4.100 GWhel/a und über 1.500 GWhel/a
geschätzt. In beiden Fällen liegt diese Erwartung bei mehr als dem Doppelten der Erzeugung des Jahres 2010. Trotzdem bleibt hier eine
starke Abhängigkeit vom (importierten) Erdöl
und vom Erdgas bestehen (siehe Grafik).
einer Stunde umgesetzt wird (Kilowatt multipliziert mit
einer Stunde = kWh). Weitere gebräuchliche Einheiten in
Tausenderschritten sind Megawattstunden (MWh = 1.000
kWh), Gigawattstunden (GWh = 1 Mio. kWh) und Terawattstunden (TWh = 1 Mrd. kWh).
Mehr Strom erzeugen als verbrauchen
Die Gutachter haben auch künftige Leistungsreserven der Energieerzeugung berechnet.
Heute wird im Münsterland bereits ein Viertel
der erneuerbaren Energie des Landes NRW
gewonnen. Im Strombereich liegt das technisch
mögliche Ausbaupotenzial bei 9.700 Gigawattstunden elektrischer Leistung im Jahr
(GWhel/a). Bei dieser Größe sind allerdings
planerische und wirtschaftliche Restriktionen
zu beachten. Das größte Reservoir wird dabei in
der Windkraft (4.190 GWhel/a) gesehen; Photovoltaik (4.050 GWhel/a) und die Verstromung
von Biogas (1.200 GWhel/a) folgen. Bei einem
zusätzlich möglichen Einsparpotenzial von acht
Prozent könnte in der Region bilanziell künftig
mehr Strom erzeugt werden, als voraussichtlich
verbraucht werden wird.
Sanierung und neue Konzepte
Um diese Potenziale zu heben, sind erhebliche
Anstrengungen erforderlich. Dazu zählen die
umfassende Wärmedämmung und Sanierung
des Gebäudebestandes, Entwicklung integrierter Wärmenutzungskonzepte, neue Mobilitätskonzepte sowie der integrierte Ausbau
erneuerbarer Energien mit dazugehörenden
Speichersystemen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur mit dem Engagement
jedes Einzelnen gelöst werden. Viele Orte
haben in den letzten Jahren mit positiven Beispielen zur Reduzierung des Energiebedarfs
und dem Ausbau der erneuerbaren Energien
gezeigt, wie ländliche Entwicklung und Energiewende im Münsterland zusammenpassen.
Kontakt
Hermann Henke – Dezernat 32
Telefon 0251 411-1794
Info
Die Handlungsleitlinie und alle
Kurzsteckbriefe der
Energiesituation der
Kommunen und der
Region sind auf der
Internetseite der
Bezirksregierung
www.brms.nrw.de
unter Regionalplanung/Sachlicher Teilabschnitt „Energie“
abrufbar.
Patentiert, zertifziert und dennoch gefährlich
Mehr als 3.000 Tonnen Woolit
als Sonderabfall entsorgt
Seit einigen Jahren verarbeitete das Olfener Unternehmen Baustoffwerke
Hüning beim Ziegelbrand den im hessischen Braunfels hergestellten und
mehrfach patentierten Stoff Woolit als sogenanntes „Porosierungsmittel“.
Es sorgt für eine gute stabile Porenbildung im gebrannten Ziegel und erhöht den Dämmwert. Woolit besteht aus zerkleinerten und mit Ton, Gelatine, Melasse und Wasser vermengten Glasfaser- und Steinwolle-Abfällen.
Sieht harmlos aus:
Die 3.000 Tonnen
Woolit wirken wie
gehäufte Erde.
Bei der Aufbereitung sollten die Dämmfasern so
eingebunden werden, dass eine Freisetzung im
Produktionsablauf einer Ziegelei ausgeschlossen sein sollte.
Als im Februar 2012 der Verdacht aufkam,
dass es sich bei dem in der Olfener Ziegelei
verwendeten Porosierungsmittel nicht um ein
zugelassenes Produkt, sondern in Wirklichkeit
um gefährlichen Sonderabfall handeln könnte,
reagierte die Bezirksregierung Münster sofort.
Die umgehend eingeleiteten Laboruntersuchungen bestätigten, dass sich in den auf
dem Werksgelände gelagerten mehr als 3.000
Tonnen Woolit gefährliche und nicht ausreichend eingebundene krebserzeugende Fasern
befanden.
Die Mitarbeiter der Bezirksregierung sorgten
sofort dafür, dass das Material nicht mehr verwendet werden durfte und die Halde umfassend
und sorgfältig mit Planen abgedeckt wurde.
Dies verhinderte, dass gefährliche Fasern durch
den Wind verweht oder durch Regen ausgewaschen werden konnten.
Um sicherzustellen, dass keine Gefahren für
Mitarbeiter und die Nachbarschaft durch Verschleppungen bestehen, wurde im August 2012
eine gutachtliche Messung der Umgebungsluft
auf gefährliche, künstliche Mineralfasern in Auftrag gegeben. Die dabei festgestellte Konzentration war gering und lag im Bereich der normalen
Hintergrundbelastung.
Im Dezember 2012 wurde der auf dem Betriebsgelände der Ziegelei lagernde Sonderabfall auf
Anweisung und unter Überwachung der Bezirksregierung zur Deponie Dortmund Nordost
abtransportiert.
Die vollständige Entsorgung des Haufwerkes
mit anschließender Reinigung des Betriebsgeländes konnte im Januar 2013 abgeschlossen
werden.
Kontakt
Manfred Böker – Dezernat 53
Telefon 0251 411-5612
Umwelt und Natur
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Kraftwerk Ibbenbüren kann mit
Weltmarktkohle weiterlaufen
Das Kohlekraftwerk Ibbenbüren darf Weltmarktkohle einsetzen und kann
damit über das Jahr 2018 hinaus weiterlaufen. Die Bezirksregierung
Münster hat den zunächst mengenmäßig beschränkten Einsatz im Juli
zugelassen.
Der Zechenbetrieb in Ibbenbüren wird voraussichtlich 2018 eingestellt. Dadurch kann das
benachbarte Kraftwerk der RWE nicht mehr
mit der heimischen Anthrazitkohle betrieben
werden. RWE hatte deshalb nach erfolgreichen
Testläufen den Einsatz von Kohlen anderer
Herkunftsländer, sogenannte Weltmarktkohle,
beantragt und beabsichtigt, diese Kohle wegen
des besseren Zündverhaltens bereits jetzt teilweise einzusetzen.
Mit der jetzt erteilten Genehmigung wurde der
Betreiber RWE allerdings verpflichtet, weiterhin
solange auch heimische Anthrazitkohle zu verwenden, bis die Kohleförderung in Ibbenbüren
ausläuft.
Auch bei Einsatz von Weltmarktkohle werden
die bisherigen Grenzwerte eingehalten und die
erforderlichen technischen Standards gewahrt.
Zusätzliche Verkehrsbelastungen werden
durch den Kohletransport voraussichtlich nicht
entstehen, da die Frachten des Abraums von
der Zeche künftig wegfallen werden und die Zechenbahn für die Beförderung der Weltmarktkohle genutzt werden soll.
Das Ende der Kohleförderung ist zweifellos ein
herber Einschnitt für die regionale Entwicklung
im Raum Ibbenbüren. Durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks unter Einsatz von
Weltmarktkohle können die wirtschaftlichen
Auswirkungen jedoch begrenzt und ein positiver Akzent für die weitere regionale Entwicklung
gesetzt werden.
Kontakt
Wilhelm Osterholt – Dezernat 53
Telefon 0251 411-1645
Erfolgreiche Sprengung des großen Emscher-Dükers
Großaktion in Castrop-Rauxel
Der Boden vibriert, Wasser spritzt hoch, in der Luft ein „Grummeln“ und
der riesige Kanaltrog bricht in sich zusammen. Damit war die Sprengung
des alten Emscher-Dükers in Castrop-Rauxel-Henrichenburg erfolgreich.
Mit acht Tonnen Sprengstoff bislang Deutschlands mächtigste „finale“
Sprengung.
Info
Acht Tonnen Sprengstoff und acht Kilometer Sprengschnur
wurden für die Sprengung eingesetzt.
Der Emscher-Düker, eine alte Wasserlaufkreu­
zung, war über 85 Jahre alt, in sehr schlechtem Zustand und genügte nicht mehr den
heutigen Anforderungen. Das Emscher-Bett ist
deshalb verlegt worden und wird nun seit Juni
2012 durch einen neuen Durchlass unter dem
Rhein-Herne-Kanal hindurch geführt, einige
100 Meter von der alten Stelle entfernt.
Bei dem alten Emscher-Durchlass handelte
es sich um einen sehr massiven Stahlbetonbau mit bis zu drei Meter dicken Wänden und
sieben Meter mächtigen Bodenplatten. Er
sollte durch die Sprengung so zerstört werden,
dass die Betonbrocken anschließend aus dem
gefluteten Baubereich ausgebaggert werden
konnten. Der alte Emscher-Durchlass wurde
zunächst mit Erdreich und Spundwänden
beidseitig quer zum Kanaltrog geschlossen.
Dadurch bildete sich ein rundes „Teichbett“,
das nach der Sprengung mit Kanalwasser geflutet wurde. Der gesamte Kanaltrog
einschließlich der drei darunter liegenden
Emscher-Durchlässe mit jeweils 5,40 Metern
Rohrdurchmesser sollte gleichzeitig gesprengt
werden. Teilsprengungen am Düker wären zu
riskant gewesen und hätten die Statik und die
seitlichen, 20 Meter langen Emscher-Leitwände
zur Abstützung des Kanaltroges möglicherweise zu sehr geschwächt. Ein Kanaldurchbruch
hätte die Folge sein können. Daher war es das
Ziel, in einer „finalen“ Sprengung, also in einem
Zündvorgang, insgesamt 13.000 Kubikmeter
Stahlbeton zu zerlegen. Für die über 5.500
Bohrlöcher wurden acht Tonnen Sprengstoff
sowie rund acht Kilometer Sprengschnur eingesetzt. Teilweise waren die Bohrlöcher bis zu
15 Meter tief. Sie wurden mit insgesamt 5.700
Zündern ausgestattet. Die gesamte Bohrstrecke addierte sich auf etwa 8.000 Meter.
Arbeitsschutz
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Info
Ein Mitarbeiter
der Sprengfirma
verdrahtet in einem
Emscher-Durchlass
die Sprengladungen
miteinander.
Zum Schutz vor
Sprengstreuflug sind
die Emscher-Leitwände und der Kanaltrog
mit Sprengvlies
abgedeckt.
Die „finale“ Sprengung: Der Sprengstoff
lässt den Kanaltrog
und die darunter
liegenden EmscherDurchlässe mit Fundament zerbersten.
Das Sprengergebnis: Das „Teichbett“
ist geflutet und die
Sprengstücke können
aus dem Kanal gebaggert werden.
Im Vorfeld der Sprengung prüften die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung
Münster das Sprenggutachten mit Abbruchstatik, Sprengverfahren, Bohrlochgeometrie,
Lademengenberechnung und Zündzeitstufen
sowie das Erschütterungsgutachten. Zudem begutachteten sie mehrfach vor Ort die
Vorbereitungen der Sprengung. Dann konnte
der Sprengtermin festgelegt werden. Um den
werktäglichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen, wurde ein Sonntag im November 2012 gewählt. Der Sperrbereich, in dem sich niemand
aufhalten durfte, wurde etwa 300 Meter um
die Sprengstelle gezogen. Um Sprengstreuflug
zu minimieren, waren die freiliegenden Stirnund Leitwände sorgfältig mit Sprengvlies
abgedeckt worden. Nachdem das Technische
Info
Wer darf sprengen?
Sprengtechnische Fachbetriebe müssen im Besitz einer
Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes sein. Diese
wird von der Bezirksregierung Münster als zuständige
Arbeitsschutzbehörde erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit des Firmeninhabers vorliegt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und die Sprengarbeiten nur unter Aufsicht von erfahrenen Sprengmeistern
durchgeführt werden.
Sprengmeister benötigen einen Befähigungsschein nach
§ 20 des Sprengstoffgesetzes. Dieser wird von der Arbeitsschutzbehörde erteilt, wenn die praktische Erfahrung
und theoretische Fachkunde nachgewiesen wird und die
persönliche Zuverlässigkeit vorliegt.
Die persönliche Zuverlässigkeit wird aufgrund einer um-
Hilfswerk, die Feuerwehr und das Deutsche
Rote Kreuz sowie die Polizei und Wasserschutzpolizei für die Sicherheit der vielen
Zuschauer und des Straßen- und Schiffsverkehrs gesorgt hatten, konnte die Sprengung
freigegeben werden. Um die Fische zu vertreiben, war vor der Sprengung zudem ein kleiner
Sprengzünder unter Wasser gezündet worden,
eine sogenannte „Vergrämungssprengung“.
Die Zündung wurde über fünf Laptops elektronisch gesteuert und die Ladungen sollten zeitversetzt über etwa zehn Sekunden
gezündet werden. Die Sprengung verzögerte
sich anfangs allerdings über eine Stunde, weil
Feuchtigkeit an einem Knotenpunkt der Zünddrähte den Stromkreis unterbrochen hatte.
Durch die zeitversetzten Einzelsprengungen
gab es keinen großen Knall, sondern es „grummelte“ nur. Das Sprengergebnis sah gut aus:
Lediglich ein schmaler „freihängender Steg“
an einer Kanaltrogseite war stehen geblieben
und konnte mithilfe von Baggern abgebrochen
werden. Im Nachgang mussten im Januar
noch einige für die Schaufel des Schwimmbaggers zu große Betonbrocken im Kanal nachgesprengt werden.
Kontakt
Bernhard Lepping – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5323
Jörg Flossbach – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5305
fangreichen Prüfung von Eintragungen im Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, beim Verfassungsschutz
und der Staatsanwaltschaft sowie in den Ermittlungsakten der Polizei festgestellt.
Thomas Menke – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5238
Arbeitsschutz
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Arbeitsschutz in der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen
Ein Besuch im Zoo
Die Arbeit mit Wildtieren bietet viele interessante und schöne Momente,
kann aber auch sehr anstrengend sein und gefährlich werden. Der Arbeitsschutz bei der Tierpflege bietet deshalb eine Menge nicht alltäglicher
Herausforderungen, um die Zoomitarbeiter wirksam vor Unfällen, Infektionen und Angriffen zu schützen.
Immer wieder kommt es in Zoos zu tragischen
Unfällen. Meist sind Tierpfleger die Opfer.
Manchmal ist purer Leichtsinn die Ursache,
manchmal hat das Sicherheitskonzept Mängel.
Damit mögliche Risiken und Fehler schon im
Vorfeld minimiert werden, müssen der Bau
der Anlagen und alle Arbeitsprozesse in der
Wildtierhaltung vorausschauend geplant und
organisiert werden.
Über die besonderen technischen, organisatorischen und personellen Arbeitsschutzanforderungen informierten sich deshalb die
Anwärter der Arbeitsschutzdezernate der
Bezirksregierung Münster bei einem Besuch in
der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen. Die
Arbeitsschutzexperten der Behörde hatten den
Bau und die notwendigen Schutzmaßnahmen
bis zur Fertigstellung der ZOOM Erlebniswelt
über fast ein Jahrzehnt intensiv begleitet. Von
ihren aus dieser Zusammenarbeit gewonnenen
Erfahrungen und Erkenntnisse profitieren nun
auch die Nachwuchskräfte.
Der Rundgang durch den Zoo führte natürlich
nicht über die klassischen Besucherwege, sondern vor allem in den „Backstage-Bereich“, der
nur den Mitarbeitern zugänglich ist.
Im Hinblick auf erforderliche Schutzmaßnahmen muss zwischen gefährlichen Tieren, wie
beispielsweise Nilpferden, und besonders
gefährlichen Tieren unterschieden werden,
wozu unter anderem Großbären gehören. In
die sicherheitstechnische Beurteilung sind
individuell jedoch auch immer Größe, Stärke,
Sprungkraft und Intelligenz der Tiere miteinzubeziehen.
Kontakt
Ralf Bösch – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5302
Arbeitsschutzverwaltung NRW
Wertschöpfungsanalyse
Welchen Nutzen und welchen gesamtgesellschaftlichen Wert hat die
Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Dieser Frage
wurde am Beispiel der Kontrolle der Arbeitszeit von Kraftfahrern (AZK)
durch den Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster nachgegangen.
Im Laufe der Untersuchung wurden die betroffenen Betriebe befragt. Diese empfanden
die Betriebskontrolle durch das Fachpersonal
der Bezirksregierung eher als konstruktiven
Austausch und fühlten sich über die Ziele und
den Ablauf gut informiert. Sehr positiv wurden
Freundlichkeit, Engagement, Sachverstand und
Erreichbarkeit der Prüfer bewertet.
Ausschlaggebend hierfür war eine entsprechende Zielvereinbarung mit dem Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Mit
der Analyse sollte zum einen die Wirkung der
Arbeitsschutzverwaltung im Regierungsbezirk
Münster messbar gemacht und zum anderen
die Wahrnehmung der Arbeitsschützer in den
Betrieben und in der Öffentlichkeit verbessert
werden.
Entscheidend waren jedoch auch das Ausmaß
der Kontrollen sowie die Höhe der verhängten
Sanktionen im Hinblick auf das Verhalten. Sowohl die bloße Beratung als auch Betriebskontrollen mit und ohne Bußgeld hatten Einfluss
auf die Betriebe. So wurde durch verbesserte
In einer Wertschöpfungsanalyse wurden sowohl
betriebswirtschaftliche als auch volkswirtschaftliche Aussagen zusammengeführt. Im Ergebnis
wird deutlich, welche Wirkung die Kontrolleure
des Fachdezernates mit ihrer Tätigkeit erreichen.
Info
Verknüpfung von Ressourcen und Wirkung
Gesellschaftliche
Auswirkung
(Outcome)
Organisation bewirkt...
Reaktion der
Zielgruppe
(Impact)
Organisation produziert...
Leistungen
(Output)
Organisation erhält...
Ressourcen
(Input)
und produziert damit....
und bewirkt so...
und erreicht so...
Arbeitsschutz
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Arbeitskontrollen von
Kraftfahrern minimieren
das Unfallrisiko.
Arbeitsbedingungen sowie Weiterbildungs- und
Schulungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit
des Fahrpersonals erhöht. Die Betriebskontrollen, bei denen ein Bußgeld verhängt wurde, waren naturgemäß erfolgreicher als die Kontrollen
ohne Verhängung einer Geldstrafe.
Über diese einzelbetriebliche Wirkungsbetrachtung hinaus wurde die gesamtgesellschaftliche – also volkswirtschaftliche – Auswirkung
bezogen auf den Regierungsbezirk Münster
untersucht. Um sowohl die Sicherheit im
Straßenverkehr als auch die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer betrachten
zu können, wurden relevante Verkehrsunfälle
der Berufskraftfahrer mit Krankheitstagen ins
Verhältnis gesetzt.
Das ermittelte maximale Schadensminimierungspotenzial im Einflussbereich der Bezirksregierung Münster liegt bei über 47 Millionen
Euro pro Jahr. Darin enthalten sind beispielsweise volkswirtschaftliche Kosten schwerer
Verkehrsunfälle aufgrund von Übermüdung
des Fahrpersonals in Höhe von rund 8 Millionen
Euro und überdurchschnittliche krankheitsbe­
ding­te Ausfallkosten von etwa 39 Millionen Euro.
Demgegenüber wurden die Kosten des Fachpersonals im Bereich Arbeitsschutz mit rund
640.000 Euro pro Jahr ermittelt. Im Ergebnis
lässt sich so auch bei vorsichtiger Betrachtung der Kausalzusammenhänge ein positiver
Wirkungsbeitrag feststellen. Aufgrund der Höhe
des beeinflussbaren Schadensminimierungspotenzials ist plausibel, dass die Vollzugskosten der Verwaltung mittels ihres Beitrags zur
Minderung der tatsächlichen volkswirtschaftlichen Schäden stets überkompensiert werden.
Bereits die Verhinderung eines Unfalls mit einer
getöteten Person deckt die Vollzugskosten ab.
Die Erkenntnisse aus dieser Wertschöpfungsanalyse werden nun genutzt, um die Effektivität
des Arbeitsschutzes weiter zu verbessern.
Insbesondere die Befragungsergebnisse rücken
den Auftrag des Fachdezernates in den Mittelpunkt und sollen auch auf andere Bereiche der
Arbeitsschutzverwaltung übertragen werden.
Kontakt
Wolfgang David – Dezernat 14
Telefon 0251 411-1586
Guido Sondermann – Dezernat 55
Telefon 0251 411-5251
Karrierechancen in der Verwaltung
Wir bilden aus!
Im Bereich der Ausbildung bewegt sich viel bei
der Bezirksregierung Münster. Im September
2012 wurden 33 junge Menschen für den
mittleren und den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst eingestellt. Zum 1. September
2013 und zum 1. September 2014 starten weitere
Ausbildungsjahrgänge. Regelmäßig gesucht
werden außerdem Fachinformatiker-Auszubildende für den Bereich Systemintegration.
und präsentiert sich daher als attraktiver Arbeitgeber. Zudem wird den Auszubildenden im
mittleren und gehobenen Dienst ein Beamtenverhältnis angeboten und besonders das duale
Studium (Bachelor of Laws) ist als attraktives
Ausbildungsangebot sehr beliebt.
Kontakt
Peter Beidenhauser – Dezernat 11
Telefon 0251 411-1051
Die Bezirksregierung Münster ist eine große Behörde mit rund 4.000 verschiedenen Aufgaben
Erstmalig Bologna-Prozess im staatlichen Verwaltungsdienst umgesetzt
Bachelor of Laws bei der
Bezirksregierung Münster
Im Rahmen der Europäischen Vereinheitlichung der Ausbildung (BolognaProzess) hat sich auch die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf die
neuen Standards eingestellt. Einige Studentinnen berichten über Ihre
Erfahrungen mit dem neuen Studiengang und erläutern die Unterschiede
zum abgelösten Diplom-Studium.
Bachelor of Laws – in Aussicht auf diesen akademischen Grad starteten wir – nach Ablösung
des Diplomstu­diengangs – zum September
2009 unsere duale Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster. „Dual“ bedeutet eine Unterteilung in praktische und theoretische Abschnitte im regelmäßigen Wechsel. Der praktische
Teil fand überwiegend in der Bezirksregierung
Münster statt, den theoretischen Teil absolvierten wir an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung (FhöV) in Münster.
kennen. Im Anschluss ging es für uns direkt in
die erste Phase an der Fachhochschule. Unser
Kurs bestand aus 23 jungen Anwärterinnen und
Anwärtern und wir lernten uns schnell kennen.
Das Studium erfolgte in vier Semestern. Die
Fächer, als „Module“ bezeichnet, schlossen wir
am Ende eines Semesterabschnittes mit einer
Prüfung ab. Die Form der jeweiligen Prüfung als
Klausur, Hausarbeit oder Fachgespräch gab der
Prüfungsausschuss vor. Dementsprechend bereiteten uns die Dozenten auf die Prüfungen vor.
Unsere Ausbildung begann mit einer Einführungswoche bei der Bezirksregierung Münster.
Wir lernten einige wichtige Personen und Personengruppen wie beispielsweise die Behördenleitung, die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) oder die Schwerbehindertenvertretung
Unterschiede
Der wesentliche Unterschied zum vorherigen
Diplomstudiengang besteht darin, dass die
jeweiligen Module durch den Prüfungsnachweis
abgeschlossen werden und nicht zum Ende
der Ausbildung erneut in Form der bisherigen
Inneres
Seiten 92 / 93
Erfolgreich bestanden
und übernommen:
Constanze Grewe,
Kerstin Grigoleit und
Janina Schieritz (v.l.)
berichten von ihrer
Ausbildung.
Staatsprüfung nachgewiesen werden müssen.
Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung
ist auch neu, dass eine Fremdsprache wie
Englisch, Türkisch oder Niederländisch auf dem
Lehrplan steht.
Der Abschluss des Studiums erfolgte durch das
Schreiben der Bachelorarbeit. Jede/r Studierende konnte sich vertiefend in eine bestimmte
Thematik einarbeiten und in Abstimmung mit
einem Dozenten innerhalb von sieben Wochen
eine schriftliche Ausarbeitung erstellen. Als
letzte Prüfung stand die „mündliche Verteidigung“ dieser Bachelorarbeit („Kolloquium“) an.
Im Wechsel mit den theoretischen Zeiten an
der FhöV fanden regelmäßige Praxisabschnitte
statt. Diese wurden in verschiedenen Sachgebieten absolviert und dauerten jeweils rund
drei Monate. Während der gesamten Praxiszeit
stand jedem von uns in jedem Abschnitt ein/e
Ausbilder/in als Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben den Bereichen Personal- und Haushaltsrecht gab es einen Praxisabschnitt im Bereich
der ordnenden und leistenden Verwaltung.
Während der Praktika lernten wir die alltäglichen Arbeitsabläufe innerhalb des jeweiligen
Einsatzgebietes kennen. Darüber hinaus
konnten wir an der FhöV erworbenes Wissen
praxisnah anwenden und beobachten, wie
bestimmte Themen in der Praxis tatsächlich
umgesetzt werden. Außerdem lernten wir in je-
dem Praktikum neue Kollegen und Kolleginnen
kennen und knüpften so Kontakte innerhalb der
Bezirksregierung Münster.
Einsatzbehörden können neben der Bezirksregierung Münster sämtliche Landesbehörden
und Polizeipräsidien sein. Während der Ausbildung wurde es uns ebenso ermöglicht, den Einsatzort eines Praxisabschnitts frei zu wählen.
Dabei war Eigeninitiative gefragt. Einige von uns
bewarben sich bei Kommunen oder Industrieund Handelskammern. Andere wählten aber
auch ganz andere Behörden und gingen für den
Zeitraum des Wahlpraktikums nach Brüssel,
Berlin oder auch in die Niederlande. Jeder
sammelte ganz unterschiedliche Erfahrungen
und Einblicke in verschiedene Behördenkulturen und so gab es nach den einzelnen Praxisabschnitten einen interessanten Austausch, wenn
wir uns alle an der FhöV wiedersahen.
Während eines Studienabschnittes stand auch
die Kursfahrt an, wozu wir als Begleiter zwei
unserer „Lieblingsdozenten“ gewinnen konnten.
Rückblickend betrachtet vergingen die drei Ausbildungsjahre wie im Flug und jeder fand nach
der Ausbildung seinen Platz als „fertige/r“ Regierungsinspektor/in innerhalb einer Behörde.
Kontakt
Melanie Schmidtmeier – Dezernat 11
Telefon 0251 411-3653
Interview mit Caroline Ewering
Was machen
Regierungssekretäranwärter?
Die Redaktion hat sich mit einer jungen Kollegin in der Ausbildung getroffen und mit ihr über ihre Berufsentscheidung und ihre Erfahrungen
gesprochen. Caroline Ewering absolviert seit dem 1. September 2011 eine
Ausbildung zur Regierungssekretärin bei der Bezirksregierung Münster.
Zehn junge Anwärterinnen und Anwärter
für den mittleren,
nicht technischen
Verwaltungsdienst
begannen 2012 ihre
Ausbildung bei der
Bezirksregierung.
Caroline, warum haben Sie sich für diese
Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster entschieden?
Caroline Ewering: Dass ich eine Tätigkeit im
Büro zu meinem Beruf machen möchte, war
mir relativ früh klar. Die Bezirksregierung bietet
vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Direkt im
Anschluss an die Schule war es schwierig, sich
auf einen beruflichen Themenbereich festzulegen. Da ich bei der Bezirksregierung viele
unterschiedliche Arbeitsbereiche während der
Ausbildung kennenlerne, war die Entscheidung
leichter zu treffen.
Ihre Ausbildung gliedert sich in fachpraktische und fachtheoretische Abschnitte.
Welche Praxisstationen haben Sie im Haus
bisher durchlaufen?
Caroline Ewering: In den Praxisphasen haben
wir Dezernate kennengelernt, die nach Themenschwerpunkten, wie beispielsweise Öffentliche
Finanzwirtschaft, Leistungsverwaltung oder
Öffentliches Dienstrecht ausgewählt wurden.
Zunächst lernten wir den Geschäftsablauf der
Behörde kennen. Jeder von uns konnte in die
Poststelle oder die Materialverwaltung schnuppern. Das hat uns allen sehr geholfen, sich in
Inneres
dem riesigen Gebäude zurechtzufinden und zu
verstehen, was „hinter den Kulissen“ ablaufen
muss, damit die Behörde nach außen hin arbeiten kann.
der Unterricht mit nichtprüfungsrelevanten
Fächern wie Europarecht, Volkswirtschaftslehre, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre und
Klausur-Bescheid-Technik ergänzt.
Danach war ich im Bereich Luftsicherheit, im
Dezernat für Personalangelegenheiten der
Lehrkräfte an Gesamtschulen, im Haushaltsdezernat zur Bearbeitung von Reisekosten und im
Dezernat für Öffentliche Gesundheit im Bereich
der Gesundheitsfachberufe tätig. Einen weiteren Abschnitt habe ich in der Landwirtschaftskammer NRW im Referat für Beihilfen verbracht. In allen Abschnitten waren mir jeweils
Ausbilder zugeteilt, auf die ich bei Fragen direkt
zugehen konnte.
Sie sind immer in größeren Zeitblöcken
(sechs Wochen) in Hilden untergebracht
und übernachten dort auch. Was machen
Sie nach dem Unterricht?
Caroline Ewering: Im Institut gibt es Freizeitangebote wie beispielsweise einen AerobicKurs oder einen Lauftreff. Wenige Autominuten
entfernt sind Schwimmbad und Fitnesscenter
zu erreichen. Sport wird neben dem Lernen
und dem guten Essen bei den meisten groß
geschrieben. Auch die Innenstadt von Hilden
bietet gute Bummel- und Einkaufsmöglichkeiten. Und in etwa 30 Minuten kann man mit
Bus und Bahn in Düsseldorf sein. Im Laufe der
zwei Jahre haben sich Freundschaften nicht
nur intern in der Bezirksregierung Münster,
sondern auch bis nach Arnsberg und Detmold entwickelt. Langeweile kommt
da selten auf. Das Kursklima ist
wirklich super.
Welcher Arbeitsplatz hat Ihnen hiervon am
besten gefallen und was waren dort Ihre
Aufgaben?
Caroline Ewering: Ich arbeite gerne mit
Zahlen, deshalb haben mich die Aufgaben im
Luftverkehrsdezernat, in dem ich den Themenabschnitt „Haushalt“ verbrachte, besonders
angesprochen. Ich konnte bei der Berechnung
der Luftsicherheitsgebühr helfen, Excel-Tabellen
erarbeiten sowie Auszahlungen an Wartungsfirmen tätigen.
Die theoretischen Abschnitte der Ausbildung verbringen Sie mit Ihren Kurskolleginnen und -kollegen am Institut für öffentliche
Verwaltung NRW (IöV) in Hilden. Welche
Unterrichtsfächer haben Sie dort?
Caroline Ewering: Der Lernstoff ist breit
gefächert. Prüfungsrelevant sind Fächer wie
Ordnungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht,
Beamtenrecht, Arbeits- und Tarifrecht oder
Öffentliche Finanzwirtschaft. Hinzu kommen
Staatsrecht und Organisationskunde, Reisekostenrecht und Beihilfenrecht. Außerdem wird
Welche Perspektiven haben
Sie nach der Ausbildung,
wenn Sie Ihre Prüfung im
August abgelegt haben?
Caroline Ewering: Ich freue
mich darauf, bei der Bezirksregierung in Münster übernommen zu werden. Ich arbeite gern
hier und mag die Aufgaben, die
Kollegen und das Arbeitsklima.
Kontakt
Ulla Warda – Dezernat 11
Telefon 0251 411-3673
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Fachkräfteausbildung
Informatiker und Informatikerinnen
mit Schwerpunkt Systemintegration
Seit vielen Jahren bildet die Bezirksregierung Münster erfolgreich Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration aus. Junge Leute mit
technischer Begabung erhalten hier die Chance, in einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung einen Abschluss zu erlangen, mit dem sie gut ausgerüstet ins Berufsleben starten können.
Beim Girls' Day zeigten die auszubildenden Fachinformatiker
interessierten Schülerinnen und Schülern
ihren Arbeitsplatz.
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, bei
dem die praktischen Anteile durch den Berufsschulunterricht begleitet werden. Von Anfang
an bearbeiten die Jugendlichen „echte“ Aufträge und sind in den Arbeitsalltag des IT-Teams
eingebunden. So lernen sie schnell die Spannbreite und die hohe Bedeutung kennen, die der
Informationstechnik in einer großen öffentlichen Verwaltung zukommt. Sie durchlaufen
alle Fachbereiche der IT-Abteilung mit etwa 30
Beschäftigten. Neben der Planung, Einrichtung
und dem Betrieb von IT-Systemen stehen dabei
auch die Analyse von Kundenanforderungen
und die Anwenderbetreuung im Mittelpunkt.
Eine besondere Herausforderung an das
persönliche Engagement stellen jährlich zwei
Veranstaltungen dar, in denen die Auszubildenden für ihre Arbeit werben können.
Bei dem selbst organisierten Forum we.do.IT
präsentieren sie den Mitarbeitern des Hauses
in 15-minütigen Vorträgen aktuelle Trends der
Informationstechnologie. We.do.IT hat mittlerweile einen festen Platz in der Ausbildung der
Fachinformatiker gefunden.
Die zweite jährlich wiederkehrende Veranstaltung fordert ebenfalls das ganze Team: Wenn
am Girls' Day über ein Dutzend Schülerinnen
und Schüler einen Einblick in den Arbeitsalltag
erhalten und zum Schrauben und Löten
angeleitet werden, dann macht das großen
Spaß. Und bei den „Girls“ wird wirksam für eine
immer noch von „Boys“ dominierte technische
Ausbildung geworben.
Im Juni 2013 bestanden vier Auszubildende ihre
Abschlussprüfung und dürfen sich nun offi­
ziell „Fachinformatiker für Systemintegration“
nennen. Für den nächsten Einstellungstermin
im August konnte die Bezirksregierung erneut eine weibliche Auszubildende gewinnen.
Kontakt
Annette Stöckelmann – Dezernat 11
Telefon 0251 411-1571
Josef Flögel – Dezernat 14
Telefon 0251 411-1186
Inneres
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Bezirksregierung bietet Mentoring
für Nachwuchsführungskräfte
Bereits zum dritten Mal stellt die Bezirksregierung Münster im Rahmen
ihrer Personalentwicklung ein strukturiertes Mentoring für hauseigene
Nachwuchsführungskräfte des höheren und gehobenen Dienstes auf.
Mentoring, das ist eine zeitlich begrenzte
Beratungs- und Unterstützungsbeziehung
zwischen einer berufserfahrenen Kollegin oder
einem berufserfahrenen Kollegen und einer
Nachwuchskraft. Diese bilden zu zweit sogenannte Mentoring-Tandems. Ziel ist es, junge
Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in ihrer
persönlichen und beruflichen Entwicklung zu
unterstützen.
Das Projekt war zunächst lediglich für den
höheren Dienst vorgesehen. Im Rahmen ihrer
dualen Ausbildung zum Bachelor of Laws
erarbeiteten acht Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes während ihres Studiums eine
Projektarbeit zum Thema „Mentoring“. Hierbei
ging es darum, den Mentoringbedarf bei der
Bezirksregierung Münster zu ermitteln und zu
untersuchen, welche Schritte für die dauerhafte
Implementierung erforderlich sind. Das Projekt
kam so gut an, dass jetzt sowohl der Höhere
Dienst als auch Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes davon profitieren.
Durch die vielen positiven Erfahrungen gingen
im Juni 2013 erneut vier frisch gebackene
Mentoring-Tandems an den Start.
Kontakt
Elke Wermeling – Dezernat 11
Telefon 0251 411-3709
Stefan Böinghoff (2.v.r.) mit seinem Team aus der Kantine im Overberg-Haus
Neuer Caterer
Kantinen am Standort Münster
mit gesünderem Angebot
Kantinenessen gilt gemeinhin als langweilig und nicht besonders gesund.
Dass es auch anders geht, zeigt der Caterer Stefan Böinghoff seit gut
einem Jahr. Er bewirtschaftet die Kantinen der Bezirksregierung Münster
im Freiherr-vom-Stein-Haus und im Overberg-Haus in Münster.
Der neue Kantinen-Koch kommt aus CoesfeldLette und führt dort bereits seit vielen Jahren
einen Catering-Betrieb für Festveranstaltungen.
Bevor er den elterlichen Betrieb übernahm, hat
er umfangreiche Erfahrungen als Koch sowohl
in Hotels und Restaurants als auch in Betriebskantinen gesammelt.
Das bisherige Mittagsangebot wurde zum Start
im Sommer 2012 neu aufgestellt. Gab es früher
das Gericht nur als Komplettmenü, so können
sich die Gäste heute ihr Mittagessen aus Einzelkomponenten selbst zusammenstellen.
Eine Kantinenumfrage im Dezember 2012
ergab, dass die Gäste mit der Umstellung auf
Komponentenbasis in hohem Maße zufrieden
sind. In puncto Qualität überzeugt Stefan Böinghoff mit seinen beiden Teams gleichermaßen
die Beschäftigten der Behörde wie die externen
Besucher, die in den Kantinen herzlich willkommen sind.
Mit der Bewirtschaftung der Kantinen hat
sich Böinghoff einer großen Herausforderung
gestellt: Betriebsrestaurants in den Größenordnungen der beiden Münsteraner Standorte
Domplatz und Albrecht-Thaer-Straße zu führen
und dabei gute Qualität zu liefern, gilt betriebswirtschaftlich als schwierig. Wareneinsatz und
Personalkosten sind so hoch, dass sich kaum
Gewinne erwirtschaften lassen. Gemeinsames
Bestreben von Caterer und Bezirksregierung
ist es trotzdem, das Angebot in den Kantinen
nicht nur attraktiv, sondern auch preisgünstig
zu gestalten.
Kontakt
Mechthild Camps – Dezernat 12
Telefon 0251 411-1102
Inneres
Betriebssport bei der Bezirksregierung auf Erfolgsspur
Fit und aktiv durch Sport
Im Jahr 2011 stand die Betriebssportgemeinschaft der Bezirksregierung
Münster kurz vor dem „Aus“. Seit sich das Organisationsdezernat vor
dem Hintergrund aktiver Gesundheitsförderung beratend und unterstützend in den Vorstand eingebracht hat, gewinnt die Entwicklung des Betriebssports an Dynamik.
„Die Arme zum Himmel“. Was wie eine Trockenübung für „Deutschland sucht den Superstar“
aussieht, ist die neue Betriebssportgruppe
Gymnastik in der Coesfelder Nebenstelle der
Bezirksregierung Münster. Neben Gymnastik
gibt es im Justus-Liebig-Haus auch noch zwei
Laufgruppen, die regen Zuspruch finden. Mit
dem Fitnessstudio „Clever Fit“ wurden Sondervereinbarungen getroffen, von denen vor allem
die Mitarbeiter im Zentrum-Nord profitieren.
Minigolf wird ebenfalls angeboten. Immer mehr
Kolleginnen und Kollegen nutzen auch die über
den Betriebssport verbilligten Eintrittskarten in
Schwimmbäder. Mit den Volleyballern und der
Seniorengruppe „Prellball“ hat die Betriebssportgemeinschaft bei der Bezirksregierung
Münster derzeit über 60 Mitglieder, Tendenz
steigend. Künftig soll es noch weitere Sportarten im Angebot geben. Tanzen, Badminton und
Selbstverteidigung stehen gerade zur Diskussion.
Nicht die sportliche Höchstleistung, sondern
das sportliche und gesellschaftliche Miteinander steht beim Betriebssport im Vordergrund.
Außerhalb der Arbeitszeit ergänzt der Betriebssport die herkömmlichen Angebote der
Sportvereine und bietet damit eine alternative
Möglichkeit der Freizeitgestaltung für die Beschäftigten oder Ehemaligen.
Kontakt
Hans-Hugo Olzmann – Dezernat 25
Telefon 0251 411-1171
Burkard Knöpker – Dezernat 47
Telefon 0251 411-4039
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Auszeichnungen für Ehrenwertes
D
ie Bundesrepublik Deutschland ehrt traditionell Menschen, die sich besonders im
sozialen, kulturellen oder politischen Bereich
engagieren, durch staatliche Auszeichnung. Der
Bundespräsident entscheidet, wer einen Orden
erhält.
Die Bezirksregierung Münster prüft Ordensvorschläge, die überwiegend aus dem privaten
Umfeld verdienter Personen kommen, und leitet sie mit Votum an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen weiter. Im Jahr 2012
erhielt die Behörde insgesamt 103 Anträge auf
Orden und Ehrenzeichen. Im gleichen Jahr wur-
den 55 Bewilligungen durch das Bundespräsidialamt ausgesprochen.
Im Auftrag des Bundespräsidenten verlieh Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke das
Verdienstkreuz am Bande so im Mai 2013 auch
an Erich Tilkorn. Mit seinem Engagement im Bereich staatlicher Verwaltung hat er nachhaltig zu
besseren internationalen Beziehungen beigetragen. Der ehemalige Bezirksplaner und Abteilungsleiter der Bezirksregierung war im Rahmen
von Kooperationsprogrammen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam­menarbeit
seit 1989 rund 60 Mal in 15 Ländern auf vier Kontinenten ehrenamtlich tätig.
Bezirksregierung auf der Ausbildungsmesse
Am 22. Juni 2013 fand im Foyer der
Deutschen Rentenversicherung West­
falen in Münster-Nord ein Infotag zu
„Ausbildung und Studium im öffentlichen Dienst“ statt. 23 Arbeitgeber
informierten über Ihre rund 80 Ausbildungs- und Studiengänge.
Das Ausbildungsdezernat war mit
einem Messestand vertreten, um
für die Ausbildungsmöglichkeiten
in der Bezirksregierung Münster zu
werben. Dabei wurde das Dezernat
von Nachwuchskräften des mittleren
und gehobenen Dienstes tatkräftig
unterstützt. So konnten Interessier-
te aus „erster Hand“ erfahren, wie
die Ausbildungsgänge in Theorie und
Praxis ablaufen. Auch auf die häufig
gestellte Frage „Was macht eigentlich
eine Bezirksregierung?“ gab es eine
Antwort.
Mit über 100 persönlichen Gesprächen wurde das Angebot sehr gut angenommen. Es bleibt zu hoffen, dass
unsere Ausbildungsgänge in Zukunft
viel Resonanz bei den Schulabgängern findet.
Kurz notiert
Schornsteinfeger beim RP
Seiten 100 / 101
Zweite
Lesenacht
A
Z
um traditionellen Empfang begrüßte Regierungspräsident Prof.
Dr. Reinhard Klenke am Jahresbeginn die Schornsteinfeger des Regierungsbezirks mit Innungsobermeister
Karl Heinz van Wesel und Ehrenobermeister Hans Rath an der Spitze.
Klenke ging in seiner Begrüßung auf
die erheblichen Änderungen ein, die
mit dem Fall des Monopols auf die
Männer in Schwarz zugekommen
sind. Seit Jahresanfang dürfen auch
freie Kaminkehrer ihre Dienste in den
Bezirken der Bezirksschornsteinfeger anbieten, etwa die Reinigung von
Kaminen oder die Abgasmessung
bei Heizungen. Die Abnahme neu gebauter Anlagen sowie die sogenannte
Feuerstätten-Schau bleiben jedoch
Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger. Mit der Öffnung der Bezirke hat
Deutschland bei den Schornsteinfegern die in der EU vorgeschriebene
Dienstleistungsfreiheit umgesetzt.
uch bei der zweiten Lesenacht
der Bezirksregierung Münster
und des Vereins Domfreunde im November 2012 hatten sich prominente Personen aus Münster und dem
Münsterland bereit erklärt, aus einem
ihrer Lieblingsbücher vorzutragen.
Regierungsvizepräsidentin Dorothee
Feller konnte zahlreiche Bücher- und
Literaturfreunde in der Bürgerhalle
am Domplatz begrüßen, die bald gebannt den Lesungen von Zoodirektor
Jörg Adler, Weihbischof em. Friedrich
Ostermann, Meike Friedrich, Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Münster, Antje Valentin,
Direktorin der Landesmusikakademie
NRW und Dr. Ulrich Peters, Generalintendant des Münsteraner Theaters,
lauschten.
Besuch aus Weißrussland
R
und 40 Delegierte aus Weißrussland (Belarus) informierten sich im Juli 2012 über die
Renaturierung der Ems in Warendorf-Einen. Die
Gäste sind in ihrem Heimatland für das Gartenprojekt NADESHDA, auf Russisch: Hoffnung,
aktiv. Die Exkursion wurde von Mitarbeitern des
Dezernats für Gewässerschutz der Bezirksregierung Münster organisiert. Sie stellten den
russischen Fachleuten das Life+-Projekt „Naturnahe Gewässer- und Auenentwicklung der Ems
bei Einen – Eigendynamik und Habitatvielfalt“
an Ort und Stelle vor.
NADESHDA wird seit 20 Jahren vom westfälischlippischen Landesverband der Kleingärtner und
zahlreichen deutschen Gartenfreunden unter-
stützt. Deutsche Kleingärtner/innen reisten
nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl in
die Ukraine, um dort Obst- und Gemüsegärten
zur Selbstversorgung anzulegen. Seitdem sorgen gegenseitige Besuche für regen Austausch
und freundschaftliche Beziehungen.
Energiewende
mit Sicherheit
Guter Montag in der
Bezirksregierung
E
rneuerbare Energien sind nicht
nur harmlos. Deshalb ist der Fachbereich „Arbeitsschutz“ der Bezirksregierung Münster auch immer mit
im Boot, wenn irgendwo im Regierungsbezirk Windkraftanlagen, Biogasanlagen oder Pellet-Heizungen
errichtet werden. Mit neuen Techniken zur Energieversorgung und deren
möglichen Gefahren setzen sich die
Fachleute aus den Arbeitsschutzdezernaten bereits frühzeitig innerhalb
der Genehmigungsverfahren ausei­
nander.
Im Rahmen der Abnahmen wird die
Sicherheit der Anlagen dann auch vor
Ort überprüft. Bei Windenergieanlagen
achten sie vorwiegend auf Absturzsicherungen und mögliche Maßnahmen
zu Höhenrettung, bei Biogasanlagen
liegt ein besonderes Augenmerk auf
Maßnahmen zur Verhinderung von
Explosionen. Und selbst die Lagerung
der so harmlos wirkenden Holzpellets
birgt Gefahren: Durch unsachgemäße
Lagerung kann sich aufgrund natürlicher Abbauprozesse das farb- und
geruchlose, erstickend wirkende Gas
Kohlenmonoxid bilden.
I
m Juni empfing Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke, einer
Jahrhunderte alten Tradition folgend,
die Delegation der Münsteraner Bäckergilde und Konditoren-Innung
Münsterland im Freiherr-vom-SteinHaus der Bezirksregierung Münster.
Nach dem Fahnenschlag zu Ehren
des Regierungspräsidenten gab es
„Flüssiges“ aus dem Innungspokal
und „Festes“ in Form von Brezeln und
Baumkuchen.
Klenke dankte den über 200 erschienenen Bäckern und Konditoren für
ihr Engagement, das traditionelle
Brauchtum des „Guten Montags“
zu pflegen. „Über Jahrhunderte entstandene Traditionen und Bräuche
sind gerade in der heutigen Zeit wichtig. Sie wirken identitätsstiftend und
können damit in einer sich ständig
verändernden Gesellschaft Halt geben“, lobte der Münsteraner Regierungspräsident.
Der „Gute Montag“ ist ein Traditionsfest in Münster. Es geht auf die
Legende zurück, dass münstersche
Bäckergesellen im Jahr 1683 die
Stadt Wien vor der Erstürmung durch
die Türken bewahrten. Während der
Belagerung sollen sie eines Nachts
verdächtige Geräusche gehört haben, die auf einen Tunnelbau unter
den Stadtmauern Wiens hinwiesen.
Durch die aufmerksamen Bäckergesellen konnte die Einnahme vereitelt
werden. Der österreichische Kaiser
war über die Rettung so froh, dass
er den Bäckern einen arbeitsfreien
Tag gewährte – eben den „Guten
Montag“. Alle drei Jahre wird dieser
besondere Tag von der Münsteraner
Bäckergilde gefeiert.
Kurz notiert
Seiten 102 / 103
Arbeitsbedingungen müssen stimmen
D
as Dezernat für Technischen Arbeitsschutz
der Bezirksregierung Münster hat als Zentrale Verfahrensstelle die Aufgabe, die Qualität
des Arbeitsschutzsystems umfassend zu sichern. Dazu treten die Arbeitsschutzexperten
als Dienstleister auf und überprüfen zugleich,
wie das betriebliche Arbeitsschutzsystem
funktioniert. Sie wirken darauf hin, dass Mängel abgestellt werden und ahnden Ordnungswidrigkeiten.
So wird die Verfahrensstelle beispielsweise bei
einem betrieblichen Neubau im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zur Stellungnahme aufgefordert. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung suchen im Vorfeld des abschließenden
Votums das Gespräch mit dem Antragsteller,
beraten und informieren. Liegen alle Voraussetzungen für die gute Ausgestaltung der neuen
Arbeitsstätte vor, gibt die Behörde grünes Licht
für eine Baugenehmigung.
Die Erfahrung zeigt, dass es erforderlich ist,
anschließend das Bauvorhaben vor Ort auf die
abgesprochenen Aktionen zu überprüfen und
diese im Zweifel auch durchzusetzen.
Schweißarbeitsplatz mit den in Gebrauch befindlichen
Produktionshalle mit den seitlich angeordneten Schweißar-
Schweißrauchabsaugungen
beitsplätzen und den Absaugeinrichtungen
Genehmigt: Lippe-Deiche in Haltern und Marl
D
ie Hochwasserkatastrophe an Elbe
und Donau im Juni 2013 hat sehr
deutlich gemacht, wie wichtig ausreichender Schutz vor Wassermassen für
die Anrainer ist. Deiche, Rückhaltebecken und Retentionsräume in Gewässernähe sind lebenswichtig.
Die Bezirksregierung Münster hat im
Sommer 2013 dem Lippeverband den
Neubau der Deiche und die naturnahe Gestaltung der Lippe im Bereich
Haltern und Marl durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die
Schutzdeiche sind auf der Grundlage eines statistischen 250-jährigen
Hochwassers berechnet.
Mit der Genehmigung wurde ein
langes und kompliziertes Verfahren
ins Ziel gebracht: Nach Eingang des
Antrags in der Behörde im Sommer
2010 sind die Pläne öffentlich ausgelegt und Bürger sowie Behörden und
Verbände beteiligt worden. Ende 2010
fand eine Erörterung des Vorhabens
statt. Unterlagen wurden ergänzt und
überarbeitet. Anschließend lagen die
Pläne im Frühjahr 2012 erneut zur
Einsicht aus, gefolgt von einem weiteren Erörterungstermin im Juli 2012.
Intensive Gespräche der Bezirksregierung mit dem Lippeverband begleiteten den gesamten Prozess bis
zur Entscheidung.
Der Antragsteller wird im Herbst 2013
mit den Arbeiten für einen guten
Hochwasserschutz im Bereich der
Lippe bei Haltern und Marl beginnen.
Abteilung 1
Organisation der Bezirksregierung
Regierungspräsident
Vergabekammer
Regierungsvizepräsidentin
Regionales Strukturbüro
Pressestelle
Zentrale Dienste
Dezernat 11 – Personalangelegenheiten
Dezernat 12 – Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst
Dezernat 14
– Organisationsangelegenheiten, Controlling, Informations und Kommunikationsechnik, Innenrevision
Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr
Dezernat 21 – Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten,
Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung
Dezernat 22 – Gefahrenabwehr
Abteilung 2
Dezernat 23 – Beihilfen
Dezernat 24 – öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten,
Sozialwesen, Krankenhausförderung
Dezernat 25 – Verkehr
Dezernat 26 – Luftverkehr
Dezernat 27 – Fachaufsicht, Schwerbehindertenrecht/SGB IX
Dezernat 28 – Fachaufsicht Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzgG),
Schülerwettbewerbe
Dezernat 29 – Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung
Dezernat 2L – Lastenausgleich
Abteilung 3
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Dezernat 34 – Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme
Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung
Schule, Kultur, Sport
Dezernat 41 – Grundschulen und Förderschulen
Abteilung 4
Dezernat 42 – Haupt- und Realschulen
Dezernat 43 – Gymnasien, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen sowie Zweiter Bildungsweg
Dezernat 44 – Gesamtschulen Sekundarstufe I und II
Dezernat 45 – Berufskollegs
Dezernat 46 – Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Dezernat 47 – Personal- und Stellenplanangelegenheiten
Dezernat 48 – Schulrecht und Schulverwaltung, Kirchensachen, Ersatzschulen, Schulbau, Sport,
Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken
Dezernat 4Q – Qualitätsanalyse an Schulen
Abteilung 5
Umwelt, Arbeitsschutz
Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 53 – Immissionsschutz (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz)
Dezernat 55 – Technischer Arbeitsschutz
Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz
Impressum
© Bezirksregierung Münster, Münster 2013
1. Auflage, August 2013
Bezirksregierung Münster | Domplatz 1–3 | 48143 Münster
Telefon: 0251 411-0 | Telefax: 0251 411-2525 | E-Mail: [email protected] |
Internet: www.brms.nrw.de
V.i.S.d.P und Redaktion: Sigrun Rittrich, Dezernat 11.7 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Layout: Dezernat 11.7 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Druck: Druckerei der Bezirksregierung Münster
Alle Autoren des Hauses sind auch per E-Mail zu erreichen:
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Abbildungsnachweise:
Innenteil: Alle Fotos © Bezirksregierung Münster, außer Seite 13 oben links: Stephan
Sagurna/LWL, Seite 14: Jürgen Priewe/Fotolia, Seite 15: jeancliclac/Fotolia, Seite
16/17 oben: Uwe Rudowitz, Seite 17 unten: Michael Westphal, Seite 23: Marog Pixcells/
Fotolia, Seite 26/39: Gina Sanders/Fotolia, Seite 29: Christian Schwier/Fotolia, Seite
36: Carlo Wessel/Concept Fotostudio, Seite 42: eyewave/Fotolia, Seite 43: Birgitt
Schweizer/WAZ, Seite 44/45: ecco/Fotolia, Seite 47: Ingo Bartussek/Fotolia, Seite 48:
Peter Atkins/Fotolia, Seite 51: Marcus Roeske/maropho.de, Seite 52: Teressa/Fotolia,
Seite 60: dreamer82/Fotolia, Seite 61: FlixBus, Seite 62: BOGESTRA AG, Seite 64: Tom
Bayer/Fotolia, Seite 66: Die Glocke, Seite 68/69/70: Naturpark Hohe Mark Westmünsterland, Seite 85: RWE, Seite 89: ZOOM Erlebniswelt, Seite 91: Klaus Rose/Fotolia
Umschlag: Obere Reihe: picsfive/Fotolia, lemmiu/Fotolia, mageteam/Fotolia, Matthias
Geipel/Fotolia, Daniel Ernst/Fotolia, Michael Westphal, BOGESTRA AG; Untere Reihe:
Jeanette Dietl/Fotolia, Igor Tarasov/Fotolia, Woodapple/Fotolia, Imagemaker/Fotolia,
Bezirksregierung Münster, Thomas Otto/Fotolia, Stephan Süling/Fotolia
Die Bezirksregierung Münster achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und praktiziert Gender-Mainstreaming. Wenn wir in diesem Jahresblick
in den Berichten nur die männliche Form einer Bezeichnung gewählt haben,
so dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit – stellt aber keine
Wertung im Sinne einer eventuellen Bevorzugung der männlichen Form dar.