Jahresblick 2012/2013 - Bezirksregierung Münster
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Jahresblick 2012/2013 - Bezirksregierung Münster
_für die Region Jahresblick 2012/2013 Bezirksregierung Münster Domplatz 1 –3, 48143 Münster Telefon: 0251 411-0 Telefax: 0251 411-2525 [email protected] www.brms.nrw.de Jahresblick 2012/2013 Liebe Leserinnen und liebe Leser, mit unserem Jahresblick möchten wir Ihnen wieder einen Einblick in die vielseitige Arbeit der Bezirksregierung Münster geben. Dazu blicken wir zurück auf eine bunte Auswahl von Ereignissen, die uns in den vergangenen zwölf Monaten beschäftigt haben. Sie erhalten aber auch einen Ausblick auf viele aktuell noch vor uns liegende Aufgaben, die prägend für die weitere Entwicklung unserer Region sein werden. unsere besondere Aufmerksamkeit. Mit dem Stärkungspakt greift das Land NRW finanziell besonders schwachen Kommunen unter die Arme, setzt aber auch eigene Sparanstrengungen voraus. Die Bezirksregierung begleitet und berät die Kommunen bei ihrem harten Sparkurs, damit sie den Haushaltsausgleich bis spätestens 2021 aus eigenen Kräften schaffen und damit auch wieder eigenen Handlungsspielraum gewinnen. Dazu gehört die Aufstellung des neuen Regionalplans Münsterland, der erstmals unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit mit den regionalen Akteuren abgestimmt wurde und Planungssicherheit für die nächsten 15 Jahre schaffen soll. Es geht um nichts Geringeres als einen tragfähigen Konsens für die Zukunft und zugleich darum, die Energie- und Rohstoffversorgung zu sichern, trotz konkurrierender Flächenansprüche und mancher Nutzungskonflikte. Der neue Regionalplan soll 2014 in Kraft treten. Bildung und Fachkräftesicherung sind ebenfalls Zukunftsthemen, die einen Schwerpunkt unserer Arbeit bilden. Die Schullandschaft ist derzeit in einem enormen Umbruch – demografischer Wandel mit rückläufigen Schülerzahlen und Umstrukturierungsprozesse stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Bezirksregierung begleitet sie dabei intensiv. Zum neuen Schuljahr werden im Regierungsbezirk elf Sekundarschulen und sieben Gesamtschulen an den Start gehen, sieben neue Sekundar- und fünf Gesamtschulen haben das erste Jahr bereits hinter sich. Zukunftsprojekte verschiedenster Art zu verwirklichen, dazu geben auch die Mitarbeiter des Fachdezernats für Flurbereinigung und Flächenmanagement sowie die Förderdezernate entscheidende Hilfestellung. Wir stellen Ihnen hier mehrere solcher wegweisenden Projekte vor. Hohe Bedeutung für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit einer Region kommt ebenso der Aufgabe zu, die Mobilität und die Verkehrsinfrastruktur zu sichern und zu verbessern. Dabei sind manchmal auch kreative Lösungen gefragt. Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung erforderte auch in den vergangenen zwölf Monaten Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen in NRW mehr gemeinsam an Regelschulen lernen. Der Weg zur Inklusion ist kein leichter. Doch hier lesen Sie von positiven Beispielen, wie Kinder gut miteinander und voneinander lernen können. Und um die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen gut auf das Miteinander der Kinder mit und ohne Handicap vorzubereiten, hat die Bezirksregierung das Fortbildungszen trum für Inklusion im Stift Tilbeck gegründet. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist das Gesundheitswesen. Vor dem Hintergrund demografischer und medizinischer Entwicklungen wandelt sich die Krankenhauslandschaft. Vorwort Zugleich fehlt es vielerorts an Ärzten; ebenso müssen in der Altenpflege dringend mehr Fach- und Pflegekräfte gewonnen werden. Die Bezirksregierung engagiert sich vielfältig, um für Patienten und Betagte eine gute und fachkundige Versorgung zu sichern. Ebenso setzt sie sich nachdrücklich für den Erhalt der Natur, für eine bessere Wasserqualität und für die Renaturierung von Flüssen sowie für einen wirksamen Hochwasserschutz ein. Die Gefahrenabwehr in der Luftfahrt, im Straßenverkehr und im Feuer- und Katas trophenfall, der Immissionsschutz und der Arbeitsschutz sind ebensolche wichtigen Aufgabenfelder der Bezirksregierung, wozu Sie in diesem Magazin Beispiele finden. Reinhard Klenke Regierungspräsident Wir sind uns der großen Verantwortung für die Menschen und die Natur im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region bewusst. Es ist unser Bestreben, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig richtig und ausgewogen zu informieren und auch in Konfliktfällen möglichst einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Wie schon in den Vorjahren erscheint der Jahresblick der Bezirksregierung Münster zum traditionellen Sommerfest, das wir anlässlich des Landesgeburtstags Nordrhein-Westfalens am 23. August feiern. Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre gute Unterhaltung! Dorothee Feller Regierungsvizepräsidentin Seiten 4 / 5 Inhaltsverzeichnis Planen und Bauen Neuer Regionalplan Münsterland 8 sichern und verbessern Erörterung des überarbeiteten Entwurfs gegründet Münsterland-Konferenz mit Über Kooperation zur Inklusion Flurbereinigungsverfahren Olfen – Förderwettbewerb „Erlebnis.NRW“ 16 gestiegen Die Montgolfiade damals und heute für Inklusion eröffnet Lehrkräfte machen sich schlau 58 Bezirksregierung sorgt für Sicherheit auf Luftfahrtveranstaltungen 36 60 Jahre Begegnung mit Osteuropa Luftaufsicht in der Praxis RP begrüßt Landessieger des Wege in die Zukunft Mehr Tourismus in der Region 56 Sicherheitsanforderungen stark 35 Regionales Fortbildungszentrum Integrierte nachhaltige Entwicklung im Außenbereich Minister Groschek 34 Miteinander und voneinander lernen Lückenschluss für die B 67n in Flurbereinigung macht den Weg frei 14 54 Mobilität im ländlichen Raum Neue Sekundar- und Gesamtschulen Dülmen-Merfeld 12 32 Trend setzt sich fort Sicherheit und Verkehr im Dialog abgeschlossen 11 Bildung und Kultur Schülerwettbewerbs 60 Alles erkannt? Luftsicherheitspersonal schneidet 38 Berufsausbildung ohne Grenzen gut ab Regioticket unterstützt grenzüber schreitenden Arbeitsmarkt Kennen Sie Halden-Hügel-Hopping? 61 Neues Recht lässt innerdeutsche 40 Ein vielseitiger und 18 Land hilft Kommunen in Grundschulleitung im Wandel förderung von Grundschulkindern 24 Saubere Kamine sind Mit dem Bike zur Arbeit 20.000 Jeanshosen mit krebserregen- Gesundheit und Soziales den Azofarbstoffen belastet 67 46 Versteht er mich oder versteht er mich nicht? Monopol für Schornsteinfeger Fachsprachentests für Ärztinnen aufgehoben und Ärzte Ready for departure Luftfahrerlizenzen Umwelt und Natur 48 Durch Ausbildungsförderung mehr 68 „Abenteuer mal 4“ – ein voller Erfolg Feller besucht Krankenhäuser im Fachkräfte gewinnen Regierungsbezirk Gegen den Pflegenotstand in der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland Altenpflege ist kein Geheimtipp mehr 26 Kleine Versicherungen auf Gegenseitigkeit 50 Strahlenschutzfachkunde im Visier Industrie 30 „Tour de Wirtschaft“ Besuch bei Unternehmen im Regierungsbezirk Die Nachlassverwalter des Landes Fiskuserbschaften 52 Fachaufsicht für Betreuungsgeld abgeschlossen 75 Bezirksregierung legt Wasserschutzgebiete fest Für NRW Zum Schutz hochwertigen Trinkwassers 53 Drei Fragen an die Betriebsärztin Betriebliches Gesundheitsmanagement Das Bett ist gemacht Bauarbeiten in der Emsaue bei Einen verordnung (RöV) 28 Breitbandförderung Schnelles Internet für Gewerbe und 72 Intensive Kontrollen dank Röntgen Versicherungsaufsicht 31 alle fahren darauf ab! 66 Wohin mit den giftigen Jeans? sicher und klimafreundlich 25 Krankenhauslandschaft im Wandel 64 Radschnellwege – auf dem Vormarsch Kämmerer-Konferenz Arbeitspolitische Förderprogramme Bezirksregierung bündelt Großprojekt 44 Kinodigitalisierung nachhaltig konsolidieren 22 Fachkräftesicherung Gelsenkirchen Kommunales Netzwerk zur Sport Stärkungspakt Stadtfinanzen Kommunale Haushalte 62 Bessere Verkehrsinfrastruktur in 43 Sportif macht mobil schwieriger Lage 21 Fernbuslinien zu anspruchsvoller Arbeitsplatz Wirtschaft und Finanzen Fernbusse nehmen Fahrt auf 76 Wasser kennt keine Grenzen Komplexe Wechselwirkungen im Computer-Modell simuliert Inhaltsverzeichnis 77 Gibt es rund um die Emscher Hochwassergefahren? Richtlinie zum Risikomanagement wird umgesetzt 78 Vom Modell zur Wirklichkeit Hochwasserschutz an der Berkel 80 Koppen sind wieder da! Lebensraum der Fische in der Emscher 97 Bezirksregierung bietet Mentoring für Nachwuchsführungskräfte 98 Kantinen am Standort Münster mit gesünderem Angebot Neuer Caterer 99 Fit und aktiv durch Sport Betriebssport bei der Bezirksregierung auf Erfolgsspur 82 Erstmals belastbare Datengrundlage Energiesituation im Münsterland 84 Mehr als 3.000 Tonnen Woolit als Sonderabfall entsorgt Patentiert, zertifziert und dennoch gefährlich 85 Kraftwerk Ibbenbüren kann mit Weltmarktkohle weiterlaufen Kurz notiert 100 Auszeichnungen für Ehrenwertes / Bezirksregierung auf der Ausbildungsmesse 101 Schornsteinfeger beim RP / Zweite Lesenacht / Besuch aus Weißrussland Arbeitsschutz 86 Großaktion in Castrop-Rauxel 102 Energiewende mit Sicherheit / Guter Montag in der Bezirksregierung 103 Arbeitsbedingungen müssen stim- Erfolgreiche Sprengung des großen men / Genehmigt: Lippe-Deiche in Emscher-Dükers Haltern und Marl 89 Ein Besuch im Zoo Arbeitsschutz in der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen 90 Wertschöpfungsanalyse Arbeitsschutzverwaltung NRW Inneres 92 Wir bilden aus! Karrierechancen in der Verwaltung 92 Bachelor of Laws bei der Bezirksregierung Münster Erstmalig Bologna-Prozess im staatlichen Verwaltungsdienst umgesetzt 94 Was machen Regierungssekretäranwärter? Interview mit Caroline Ewering 96 Informatiker und Informatikerinnen mit Schwerpunkt Systemintegration Fachkräfteausbildung 104 Organisation der Bezirksregierung Münster Seiten 6 / 7 Erörterung des überarbeiteten Entwurfs abgeschlossen Neuer Regionalplan Münsterland im Dialog Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum künftigen Regionalplan Münsterland ist erreicht: Mitte Mai wurden die Erörterungen des überarbeiteten Regionalplanentwurfs abgeschlossen. In die Überarbeitung waren zahlreiche Anregungen und Bedenken eingeflossen, darunter auch die Stellungnahmen der privaten Einwender aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger sind damit erstmals in die Aufstellung eines Regionalplans einbezogen worden. Info 8.000 konstruktive Stellungnahmen aus der Bevölkerung finden ihre Berücksichtigung im Beteiligungsverfahren. Nach dem Beteiligungsverfahren im ersten Halbjahr 2011 waren alle 8.000 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und aus dem Kreis der Verfahrensbeteiligten, der sogenannten „Träger öffentlicher Belange“, ausgewertet und abgewogen worden. Ende November 2012 sowie im Frühjahr 2013 sind dann die Anregungen und Bedenken der Verfahrensbeteiligten, die dazu formulierten Ausgleichsvorschläge sowie der überarbeitete Planentwurf in insgesamt 18 Terminen mit diesen eingehend erörtert worden. Zum überarbeiteten Planentwurf wurden zudem in den Erörterungen 500 weitere Anregungen von Verfahrensbeteiligten vorgebracht. Für reichlich Papier sorgte auch der Rohstoffarten und die Kartendarstellungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung auf dem Gebiet aller 66 Städte und Gemeinden des Münsterlandes diskutiert. Die Kalkabgrabungen blieben vorerst noch ausgenommen. Siedlungsentwicklung Alle Erörterungen waren von einer guten und konstruktiven Atmosphäre geprägt. Bei der Diskussion der Darstellungen für die künftige Siedlungsentwicklung konnte mit den Gemeinden überwiegend ein Meinungsausgleich erzielt werden. Auch mit anderen Beteiligten war ein Einvernehmen immer dann zu erreichen, wenn keine grundlegenden Differenzen über den künftigen Flächenbedarf in den Gemeinden auftraten. Planentwurf Im Mittelpunkt der Erörterungen standen allerdings die Konflikte zwischen Landwirtschaft und Natur-/Landschaftsschutz sowie zwischen Siedlungsentwicklung, Rohstoffversorgung und Freiraumschutz. Vor allem die überarbeiteten Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) sowie für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) wurden kritisch diskutiert. Während 2012 vor allem der Textteil des Planentwurfs mit den Zielen und Grundsätzen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung, zu Abgrabungen, zur Versorgung (außer Energie) sowie zum Verkehr im Fokus der Erörterungen stand, befassten sich die Teilnehmer im Frühjahr 2013 mit den zeichnerischen Darstellungen. Dabei wurden die Abgrabungsbereiche nach Naturschutzräume sichern Die Vertreter der Naturschutzverbände bemängelten die überarbeiteten Darstellungen der Bezirksregierung als Rückschritt im Vergleich zum ursprünglichen Planentwurf aus dem Jahr 2010. Hierbei wurde vor allem die Rücknahme zahlreicher Naturbereiche kritisiert. Planen und Bauen Die Vertreter der landwirtschaftlichen Belange taten sich dagegen oft schwer damit, dass noch einzelne Ackerflächen oder Hofstellen in den Bereichen für den Schutz der Natur liegen und dass im Rahmen der Konzeptüberarbeitung auch neue Bereiche dargestellt wurden. Die Bezirksregierung machte hierzu deutlich, dass mit der BSN-Darstellung das strategische Ziel verfolgt werde, Räume für ein zukünftiges regionales Biotopverbundsystem zu sichern, damit sie nicht von anderen, raumbedeutsamen Planungen beansprucht werden können. Die BSN-Darstellung als Naturschutzbereich schränke aber einzelne Hofstellen nicht ein. Denn die Landwirtschaft sei eine sogenannte privilegierte Nutzung und damit nicht „raumbedeutsam“. Mit der Darstellung gehe auch keine Forderung einer Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die Fachplanung einher. Rohstoffbedarf In der Diskussion über die Abgrabungsbereiche und dem ihnen zugrunde liegenden Abgrabungskonzept wurden die unterschiedlichen Positionen deutlich. So sprachen sich Vertreter der Abgrabungsindustrie und der Wirtschaft grundsätzlich für einen höheren Bedarf an Rohstoffen aus. Hingegen vertraten die Naturschutzverbände und einige Städte und Gemeinden die Auffassung, dass aufgrund der demographischen Ent- Seiten 8 / 9 Die Kalkabgrabungen sollen noch in einem gesonderten Teilabschnitt des Regionalplans behandelt werden. wicklung von künftig sinkendem Rohstoffbedarf auszugehen sei. Besonders bei den Kiesabgrabungen im Raum Bocholt und Isselburg konnte kein Konsens erzielt werden. Dagegen zeichnete sich zu den Abgrabungen in der Bergbauregion Ibbenbüren ein Meinungsausgleich ab. Erneute Offenlegung Nun werden die Einzelergebnisse der Erörterungstermine für das weitere Vorgehen ausgewertet. Zahlreiche bislang erfolgte Änderungen des ursprünglichen Planentwurfs sind als „wesentlich“ einzustufen, so dass gemäß Landesplanungsgesetz zu diesen Änderungen eine erneute Offenlegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird. Über die Offenlage wird zeitig in den ortsüblichen Pressemedien informiert. Nach erneuter Auswertung der eingehenden Stellungnahmen und Überarbeitung des Planentwurfs kann der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss treffen. Anschließend wird der aufgestellte Regionalplan der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde angezeigt. In Kraft treten wird der neue Regionalplan dann voraussichtlich im Jahr 2014. Kontakt Matthias Schmied – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1780 Dr. Michael Wolf – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1795 Planen und Bauen Seiten 10 / 11 Flurbereinigung macht den Weg frei Lückenschluss für die B 67n in Dülmen-Merfeld Schon viele Jahrzehnte beschäftigt der Lückenschluss der Bundesstraße B 67n /B 474n die Menschen in der Region rund um Dülmen. Die neue Bundesstraße soll künftig über die A 43 den Niederrhein und das westliche Münsterland mit der Stadt Münster verbinden. Mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens kommen Straßen.NRW, die Stadt Dülmen und die örtlichen Landwirte diesem für die Stärkung des ländlichen Wirtschaftsraumes wichtigen Ziel näher. Derzeit verbindet die B 67 die Orte Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken und Reken. Ab Reken allerdings wird der Anschluss zur A 43 lediglich über die Landstraße L 600 hergestellt. Die L 600 ist eine stark befahrene Straße, die mitten durch den Dülmener Ortsteil Merfeld führt. Der künftige Verlauf der Trasse der B 67n soll nördlich von Merfeld verlaufen: Sie wird für eine immense Entlastung des Ortskerns sorgen und viele Autofahrer werden kürzere Fahrzeiten haben. Auch die Wirtschaft wird erheblich profitieren, wie eine Studie der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) ergeben hat. Deshalb stützt die IHK den vollständigen Ausbau mit der Initiative „B 67n – lückenlos gut“. Ausgleichsmaßnahmen in die vorhandenen natürlichen Gegebenheiten erfolgen. Nach vielen intensiven Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort wurde das Flurbereinigungsverfahren „Dülmen-Nord“ eingeleitet und der Startschuss für die Flächenbereitstellung gegeben. Schon im nächsten Jahr sollen die ersten Baumaßnahmen folgen. Allerdings benötigt das Projekt für die neue Trasse sowie für Ausgleichsflächen viel landwirtschaftliche Nutzfläche. Diese sind im Münsterland knapp und nicht vermehrbar. Viele Flächen werden zerschnitten und Wege durchtrennt. Das sind Nachteile für die Landwirte. Die Region ist durch Landwirtschaft und Naturschutz sowie die entsprechende Flächenknappheit geprägt. Durch ein Flurbereinigungsverfahren sollen die Freilegung der Trasse und die intelligente Integration der umfangreichen Zudem soll die Durchschneidung von Wegen und Flächen im Rahmen der Flurbereinigung kompensiert werden, um wirtschaftliche Erschwernisse für die Landwirte zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Nicht zuletzt deshalb wird dieses Flurbereinigungsverfahren einvernehmlich von den Landwirten vor Ort, der Stadt Dülmen und Straßen.NRW unterstützt. Das Dezernat für Entwicklung der ländlichen Räume und Flächenmanagement wird damit einen entscheidenden Beitrag leisten können, um den ländlichen Wirtschaftsraum im Westmünsterland zu stärken. Info Ziel des Flurbereinigungsverfahrens „Dülmen-Nord“ ist es, die zusätzlich benötigten Flächen möglichst freiwillig und zeitnah zur Verfügung zu stellen, um Enteignungsverfahren zu vermeiden. Für die Ausweisung der Bundesstraße sind bereits viele Flächen verschiedener öffentlicher Eigentümer verfügbar, allerdings nicht in der Nähe der Straßentrasse. Die Flurbereinigung verfügt jedoch über die Handhabe, diese lagerichtig zu tauschen. Kontakt Wolfgang Buskühl – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5037 Flurbereinigungsverfahren Olfen – Wege in die Zukunft Integrierte nachhaltige Entwicklung im Außenbereich Um das Angebot und die Nutzung des Außenbereichs für künftige Anforderungen zu entwickeln, wurde der „2Stromland-Masterplan-Stever-/Lipperegion“ ins Leben gerufen. Dieser Masterplan als Projekt der „Regionale 2016 – ZukunftsLAND“ beinhaltet verschiedene Experimente. Mit den Projektbausteinen Hutewald, Flussstrand, Wassermodell, Auenschule und Wirtschaftswege sollen Antworten gefunden werden, wie die Landschaft in diesem Raum in Zukunft aussehen könnte. Info Wichtige Bestandteile für die nachhaltige Entwicklung im Außenbereich: neues Wegenetz und Flächentausch. Dabei ist das Experiment „Wirtschaftswege“ ein dicker Brocken. Es geht um die Herausforderung, die vielfältigen Nutzungsansprüche an das ländliche Wegenetz, vom landwirtschaftlichen Verkehr über die Schulbuslinien bis zur touristischen Nutzung unter einen Hut zu bekommen. Um diese zu schultern, soll die Umgestaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung erfolgen. Die Stadt Olfen am südlichen Rand des Münsterlandes verfügt über einen vielfältig genutzten Außenbereich, den sich Landwirtschaft, Erholungssuchende, Tiere und Pflanzen teilen. Mit dem Instrumentarium der Flurbereinigung kann ein wertvoller Beitrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Landschaft geleistet werden. Dies hat das Dezernat für Ländliche Entwicklung und Bodenordnung der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage eines strategischen Sanierungs- und Erhaltungskonzeptes der Stadt Olfen für die landwirtschaftlich genutzten Wege im Außenbereich festgestellt. Durch die Umgestaltung des Wegenetzes und den Flächentausch kann ein wichtiger Beitrag für die Landwirtschaft geleistet werden. Obendrein ergeben sich positive Effekte für den Natur- und Umweltschutz sowie den Tourismus. So dient die Flurbereinigung einer integrierten ländlichen Entwicklung. Planen und Bauen Das sind die Ziele: –Liegenschaften zu wirtschaftlich geformten Grundstücken neu ordnen und zusammen legen, –Landnutzungskonflikte auflösen, –auf vorhandenen Trassen ein landwirtschaftliches Vorrangwegenetz mit geringfügiger Fahrbahnverbreiterung schaffen, das den heutigen technischen Anforderungen entspricht, –neue touristische Wege schaffen, –nicht mehr erforderliche Wegeverbindungen durch Rekultivierung und Entsiegelung zu landwirtschaftlicher Nutzfläche recyceln und ökologisch optimieren. Zudem sollen Flächen der öffentlichen Hand in die Steveraue, die Lippeaue sowie die „Neue Stever“ getauscht und die Uferstreifen am Lambertgraben ausgewiesen und gestaltet werden. Auf freiwilliger Basis soll auch der Landschaftsplan „Olfen-Seppenrade“ weiter umgesetzt werden. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird außerdem der Bau eines Verbindungs- und Einspeisungsnetzes für die Biogasbetriebe sowie die Breitbandverkabelung im ländlichen Raum unterstützt. Das Flurbereinigungsverfahren Olfen wurde 2012 durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Für das Verfahren stehen 2,1 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Kontakt Ute Drees – Dezernat 33 Telefon 0251 411-5015 Seiten 12 / 13 Förderwettbewerb „Erlebnis.NRW“ Mehr Tourismus in der Region „Die besten Ideen für Tourismus und Naturerlebnisse in Nordrhein-Westfalen“ wurden 2010 in der zweiten Runde des Förderwettbewerbs „Erlebnis. NRW“ gesucht, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tourismusbranche zu stärken und zugleich die landschaftsbezogene Erholung innerhalb der Natura 2000-Gebiete gezielt zu fördern. Einige von ihnen werden gerade verwirklicht. Info 56 von 140 eingereichten Wettbewerbsbei trägen bekamen den Zuschlag für eine Förderung Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Wettbewerb als Dachwettbewerb mit zwei Säulen konzipiert. In der ersten Säule „Tourismus“ wurden Vorhaben gefördert, die nachweislich dazu beitragen, Nordrhein-Westfalen als pulsierende Reisedestination zu profilieren und damit die touristische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Projektideen mussten sich unter anderem auf infrastrukturelle Vorhaben, Netzwerkgründungen und -weiterentwicklungen im Rahmen von Projekten zur Stärkung der Wertschöpfungsketten in den touristischen Zukunftsmärkten oder auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte beziehen. In der zweiten Säule „Naturerlebnisse“ wurden innovative Ideen gefördert, die auf die nachhaltige, verträgliche, naturtouristische Erschließung und Entwicklung des europäischen Naturerbes als Kulisse der in NordrheinWestfalen gemeldeten Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete – der sogenannten Natura 2000-Gebiete – abzielten. Im Mittelpunkt standen in diesem Zusammenhang infrastrukturelle Vorhaben zur Verbesserung des Naturerlebens als Ergänzung zum touristischen Angebot in den Regionen. 56 Projekte ausgewählt Aus fast 140 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen hat eine Jury die 56 besten für eine Förderung ausgewählt. Hervorzuheben sind dabei besonders die Siegerprojekte der ersten Säule „Halden-Hügel-Hopping – Das neue Bergwandererlebnis“ sowie „NaturGenuss mit Herz und Verstand – Ausbildung regionaler Gästeführer im Münsterland“. Beide wurden im Jahr 2012 bewilligt und befinden sich in der Umsetzung. Projekte des 1. Wettbewerbs Im Rahmen der ersten Runde des Förderwettbewerbs „Erlebnis.NRW“ im Jahr 2007 sind unter anderem die Projekte „Radregion Münsterland“ und „Pferderegion Münsterland“ vom Antragsteller Münsterland e. V. als Siegerprojekte hervorgegangen. Das Projekt „Pferderegion Münsterland“ dient der Realisierung des gleichnamigen Masterplans. Dieser zeigt die Potenziale des Münsterlandes rund um das Pferd und hat die touristische Vermarktung des Münsterlandes zu d e r Pferderegion Deutschlands zum Ziel. Pferderegion Münsterland Das Münsterland ist in Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus als bedeutende Pferderegion bekannt und beliebt. Die hohe Pferdekompetenz zeigt sich unter anderem am Pferdebestand, zahlreichen und unterschiedlichen Pferdebetrieben, den hervorragenden Trainingsmöglichkeiten, hochkarätigen Veranstaltungen wie beispielweise dem Turnier der Sieger in Münster und der Dichte an Pferdefachinstitutionen. Planen und Bauen 995 Kilometer lange Reitroute Auf der touristischen Angebotsseite bestehen jedoch noch Defizite. So gibt es zwar verschiedene attraktive, jedoch meist lokale Reitwege und -routen sowie viele kompetente Betriebe, die jedoch nur unzureichend miteinander vernetzt sind. Längerfristige Reiturlaube in der Region (sogenannter Mehrtagestourismus) sind durch eine weitgehend fehlende Verknüpfung reitgerechter Strecken und Angebote bisher kaum möglich. Um das Angebot insbesondere für Wanderreiter und Reittouristen noch attraktiver zu machen, soll eine münsterlandweite Reitroute entstehen, die durch ihre Länge und ihrem Abwechslungsreichtum eine große reiterliche Attraktivität besitzt und über die viele Betriebe in der Region angebunden werden. Bestehende Reitwege und -routen werden gezielt genutzt und durch Neuinvestitionen sowie neu geschaffene Abschnitte zu einer regionalen und rund 995 Kilometer langen Rundroute verbunden. Vernetzung touristischer Angebote Um ein hochwertiges Reiterlebnis zu garantieren, werden im Rahmen des Projektes die in der Region ansässigen Reiterhöfe, Unterkunfts- und Gastronomiebetriebe in die konzeptionelle Ausrichtung integriert. Die Vernetzung mit weiteren touristischen Angeboten soll dem Gast neue Möglichkeiten bieten. Durch die Entwicklung zielgruppenorientierter Kombinationsangebote mit anderen touristischen Themenfeldern des Münsterlandes eröffnen sich dem Reittouristen ganz neue Wege, die Region Münsterland „vom Pferd aus“ zu erleben. Seit dem ersten Spatenstich wurden bis heute bereits acht Streckenabschnitte eröffnet. Spätestens zum Projektende am 31. Dezember 2013 sollen die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die Stadt Münster durch eine neue MünsterlandReitroute miteinander verbunden sein. Kontakt Manuela Weischer – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1618 Seiten 14 / 15 Kennen Sie Halden-Hügel-Hopping? Wie sich das nördliche Ruhrgebiet für das Bergwandern erschließen lässt, das stellte im Jahr 2010 eine eigens dafür in Auftrag gegebene Studie heraus. Unter dem Titel „Halden-Hügel-Hopping – Das neue Bergwandererlebnis“ arbeiten der Kreis Recklinghausen als Projektträger und 14 regionale Partner seitdem gemeinsam am Projekt einer neuen Qualitätswanderroute, um im Ruhrgebiet neue touristische Möglichkeiten zu erschließen. Planen und Bauen Seiten 16 / 17 Die „Himmelstreppe“ von Herman Prigann auf der Halde Rheinelbe in Gelsenkirchen Halde Rungenberg mit ScheinwerferInstallation „Nachtzeichen“ von Hermann EsRichter und Klaus Noculak ebenfalls in Gelsenkirchen Auf Empfehlung der Jury des 2. Wettbewerbs „Erlebnis.NRW“ können seit Oktober 2012 derartige Projekte auch mit Mitteln der EU und des Landes NRW gefördert werden. Für sein überzeugendes Konzept einer Qualitätswanderroute erhielt der Kreis Recklinghausen von der Bezirksregierung Münster eine Zuwendung in Höhe von 155.200 Euro. Mit dem Geld soll die bestehende Wanderinfrastruktur mit ihren rund 600 Kilometer langen Wanderwegen und Wanderparkplätzen, die bisher dem klassischen Wandern in der Natur-Landschaft diente, erweitert werden. Das Projekt „Halden-Hügel-Hopping“ wird die Stadtlandschaft auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Gelsenkirchen mit seinen einzigartigen Hochpunkten wie den rund 20 Bergehalden umfassen und dabei aus Höhen bis 110 Meter über Grund interessante Rundblicke über die Region bieten. Die Halden sind als Plateau-, Tafel-, Spiralberg, Vulkan, Spitzkegel oder Landschaftsbauwerk kunstvoll erschaffene, inzwischen meist „grüne Berge“. Auf ihnen findet man spezifische Fauna und Flora. Zudem ist eine Vielzahl der Halden mit Gipfel-Kunst wie Bramme, Obelisk, Tetraeder oder technischen Attraktionen ausgestattet, wie zum Beispiel einem Himmelsobservatorium oder einer Sonnenuhr. Auch in den Tälern von Altindustrie-Arealen und an Flüssen und Kanälen ist eine besondere Form der Natur zu finden. Die geplante Route bietet einen Perspektivwechsel und neue Motive: Statt Halden einfach nur als Landmarke anzusehen, werden mehrere direkt nacheinander erwandert – eben durch das „Halden-Hügel-Hopping“. Kontakt Franz-Josef Neumann – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1692 Info Ein Dutzend Halden im Projektraum sind bereits öffentlich zugänglich. Stärkungspakt Stadtfinanzen Land hilft Kommunen in schwieriger Lage Alle zwölf Städte der Emscher-Lippe-Region sind Teilnehmer am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Sie erhalten aufgrund ihrer besonders schwierigen Haushaltslage seit 2011 beziehungsweise 2012 in erheblichem Umfang finanzielle Hilfen des Landes. Spätestens im Jahr 2021 müssen sie einen ausgeglichenen Haushalt ohne Hilfe darstellen können. Dafür ist ein harter Sparkurs erforderlich. Info Stärkungspakt Das Land greift überschuldeten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen unter die Arme. Sie sollen handlungsfähig bleiben und ihre Haushalte konsolidieren können. Hierfür sollen bis zum Jahr 2020 landesweit insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht werden. Im Gegenzug müssen die Städte und Gemeinden einen klaren Sparkurs einschlagen und Die Kommunen schreiben die Sparanstrengungen in sogenannten Haushaltssanierungs plänen fest, die die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster genehmigt. Mit dieser Genehmigung verlassen diese Kommunen das Nothaushaltsrecht. Mit den Sanierungskonzepten ist schon jetzt an vielen Stellen eine positive Entwicklung in Gang gesetzt worden. Insgesamt flossen in den Jahren 2011 und 2012 bisher Konsolidierungshilfen in Höhe von fast 69 Millionen Euro an die Stärkungspakt-Kommunen im Regierungsbezirk Münster. Über die Hilfen für das Jahr 2013 wird im Oktober entschieden werden. Aufgrund einer Neuberechnung der Konsolidierungshilfe für 2013 werden sich die Beträge für den Regierungsbezirk möglicherweise noch erhöhen (siehe Tabelle I). ihre überschuldeten Haushalte sanieren. Die Zahl der Kommunen, die sich im Regierungsbezirk Münster im Nothaushaltsrecht befinden, hat sich in den letzten Monaten verringert. Im Jahr 2011 waren noch 19 von 78 Kommunen davon betroffen. Dazu gehörten alle zehn kreisangehörigen Städte im Kreis Recklinghausen, acht weitere Kommunen im Kreis Steinfurt sowie die kreisfreie Stadt Bottrop. Auch der Kreis Recklinghausen unterlag, da überschuldet, dem Nothaushaltsrecht. In 2012 sah die Situation schon anders aus: So befanden sich nur noch vier Kommunen im Nothaushalt, allen anderen gelang es, ein genehmigungsfähiges Haushaltssiche- rungskonzept nach der Gemeindeordnung beziehungsweise einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz aufzustellen. Auch das Haushaltssicherungskonzept des Kreises Recklinghausen konnte genehmigt werden. Für das Jahr 2013 zeichnet sich ein ähnlich positives Ergebnis ab. Ziel: Eigene Handlungsoptionen Dies ist erfreulich und ebnet den Weg zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. In in tensiven Diskussionen wurde darum gerungen, kommunale Aufwendungen zu reduzieren, wo immer dies möglich war. Auch die Erhöhung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen blieb kein Tabuthema. Die Abwägung von Vor- und Nachteilen war oft schwierig. Doch am Ende gelang es dank entsprechender Ratsbeschlüsse allen Kommunen, sich nun wieder eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Nach wie vor besteht aber die bedrückende Last von Schulden, die in der Vergangenheit aufgehäuft worden ist und die sich derzeit trotz der Anstrengungen und der Finanzhilfen durch den Stärkungspakt für viele Kommunen noch weiter erhöht. Viele Stärkungspaktkommunen verzehren nach wie vor ihr Eigenkapital und erwirtschaf ten weiter Defizite. Spätestens im Jahre 2021 müssen sie jedoch den Haushaltsaus gleich aus eigenen Kräften schaffen. Wirtschaft und Finanzen Info Tabelle I – Konsolidierungshilfen in Millionen Euro für den Regierungsbezirk Münster (Stand: 07/2013) Stufe 1 2011 2012 2013 alt 2013 neu Differenz Castrop-Rauxel 12,915 12,720 12,720 13,025 0,305 Datteln 1,943 1,924 1,924 4,345 2,421 Dorsten 3,164 3,143 3,143 7,235 4,092 Marl 6,237 6,166 6,166 9,485 3,319 Oer-Erkenschwick 0,785 0,785 3,677 2,892 Waltrop 2,966 2,927 2,927 3,255 0,328 Saldo 28,010 26,880 27,665 41,022 13,357 – Stufe 2 2011 Bottrop – 2,028 * 4,438 2,410 Gelsenkirchen – 5,222 * 11,607 6,385 Gladbeck – 1,006 * 3,590 2,584 Haltern – 0,728 * 1,594 0,866 Herten – 2,352 * 4,392 2,040 Recklinghausen – 2,446 * 5,340 2,894 Saldo – 13,782 13,782* 30,961 17,179** 40,662 41,447 71,983 30,536 Gesamt (Stufe 1 + 2) 28,010 2012 2013 alt 2013 neu Differenz * Eine Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Konsolidierungshilfe für die Stufe 2 - Kommunen ist hier derzeit nicht möglich. ** Die Veränderung der Höhe der Konsolidierungshilfe beinhaltet sowohl die gesetzliche Erhöhung als auch die Erhöhung aufgrund der Neuberechnung der strukturellen Lücke. Große Unterschiede Die Situation der Kommunen im Regierungsbezirk Münster stellt sich sehr unterschiedlich dar. In den Münsterlandkreisen ist die Verschuldung noch verhältnismäßig gering und ging 2012 im Vergleich zu 2011 sogar leicht zurück. Zum Jahresende 2012 waren hier sieben kreisangehörige Kommunen gänzlich schuldenfrei. In der Emscher-Lippe-Region ist die Verschuldung dagegen sehr hoch und stieg im gleichen Zeitraum weiter an (siehe Tabellen II und III auf der nächsten Seite). Umgerechnet auf die Verschuldung je Einwohner wird die Situation sehr deutlich: So betrug in 2012 die Pro-Kopf-Verschuldung im Bereich der investiven Kredite im Kreis Recklinghausen 1.566 Euro und bei den Liquiditätskrediten 2.664 Euro. Der Landesdurchschnitt lag demgegenüber bei 1.272 Euro und bei 1.329 Euro, der Durchschnitt im Regierungsbezirk bei 1.243 Euro und bei 1.046 Euro. Seiten 18 / 19 Info Millionen Euro Tabelle II – Verschuldung in Millionen Euro 2011: (jeweils Kreis zusammen mit seinen kreisangehörigen Kommunen) 6000 5.644 5000 4000 3.247 3000 2.489 2.397 1.923 2000 1.514 3263 0 1.194 975 1000 483 13 13 Regierungsbezirk Münster Kreisgebiet Borken 154 145 382 9 Kreisgebiet Coesfeld Kreisgebiet Recklinghausen 729 101 268 Kreisgebiet Steinfurt 238 30 Kreisgebiet Warendorf Kreisfreie Städte Millionen Euro Tabelle III –Verschuldung in Millionen Euro 2012: (jeweils Kreis zusammen mit seinen kreisangehörigen Kommunen) 6000 5.943 5000 4000 3.228 3000 2.715 2.640 2.106 2000 1.662 313 0 1.214 978 1000 Regierungsbezirk Münster 297 Kreisgebiet Borken Gesamtverbindlichkeiten 892 470 16 150 142 Kreisgebiet Coesfeld 8 Kreisgebiet Recklinghausen hiervon für Investitionen Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere das Zinsniveau verändern, liegen hierin für die hoch verschuldeten Kommunen in der Emscher-Lippe-Region enorme Risiken. Noch ist nicht klar, wie sich das Ergebnis des Zensus 2011 auswirken wird oder welche Konsequenzen sich aus dem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität Köln zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ergeben werden. 366 104 264 Kreisgebiet Steinfurt 232 32 Kreisgebiet Warendorf Kreisfreie Städte hiervon zur Liquiditätssicherung Eine nachhaltige Konsolidierung kann nur dann gelingen, wenn wirklich alles daran gesetzt wird, die weitere Verschuldung zu stoppen und die Entwicklung umzukehren. Dies ist für alle Beteiligten – einschließlich der politischen Gremien – kein einfacher Weg. Kontakt Detlef Plätzer – Dezernat 31 Telefon 0251 411-1351 Wirtschaft und Finanzen Seiten 20 / 21 Kämmerer-Konferenz Kommunale Haushalte nachhaltig konsolidieren Im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ schreiben die Kommunen ihre Sparanstrengungen in sogenannten Haushaltssanierungsplänen fest, die von den Räten beschlossen und von der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung genehmigt werden müssen. Die Kämmerer der sogenannten „Stärkungspakt-Kommunen“ des Regierungsbezirks kamen im Frühjahr 2013 zu einer Konferenz in die Bezirksregierung Münster am Domplatz, um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und sich über das Controlling der Sanierungskonzepte zu informieren. Gregor Lange, Leiter der Abteilung für Kommunalaufsicht, Regionalplanung und Wirtschaft bei der Bezirksregierung Münster versprach, den Kommunen dabei auch als beratender Partner zur Seite zu stehen. Info Genehmigte Haushaltssanierungspläne 2013 –Kreisfreie Städte: Gelsenkirchen, Bottrop –Kreis Recklinghausen: Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Waltrop (Stand:06/2013) Kontakt Detlef Plätzer – Dezernat 31 Telefon 0251 411-1351 Kämmerer aus der Emscher-Lippe-Region zogen gemeinsam mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster eine Zwischenbilanz zum Stärkungspakt. Jetzt geht es um das effektive Controlling der Sanierungskonzepte. Arbeitspolitische Förderprogramme Fachkräftesicherung Nicht nur in Herten, der ehemals größten Bergbaustadt Europas, ist der Strukturwandel deutlich spürbar, sondern in der gesamten Emscher-LippeRegion. Um die betroffenen Kommunen zu unterstützen, hilft die Bezirksregierung Münster vom Hertener Teilstandort aus und damit quasi direkt „am Puls der Region“, diesen Strukturwandel durch vielfältige arbeitspolitische Förderprogramme aktiv mitzugestalten, um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue, zukunftsträchtige Jobs zu schaffen. Das gilt grundsätzlich natürlich auch für das Münsterland. Info In NRW bilden 16 Regionen die räumliche Kulisse für die Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW. Das Fachkräfteprogramm setzt auf regionale Partnerschaft und regionale Lösungen. Die Regionen Münsterland und Emscher-Lippe und die regionalen Handlungspläne sind im Internet unter www.fachkraefte initiative-nrw.de dargestellt. Schon heute fehlen an entscheidenden Stellen, zum Beispiel im Gesundheitswesen oder im Technologiebereich, qualifizierte Fachkräfte. Der demografische Wandel verschärft die Situation noch einmal. Dadurch erleiden die Unternehmen der Emscher-Lippe-Region erhebliche Wettbewerbsnachteile. Sie müssen sich nicht nur dem regionalen, sondern auch dem globalen Wettbewerb stellen. Eckpunktepapier Handlungsfelder im Fokus, mit denen Schulabgänge ohne Abschluss reduziert, Ausbildungsreife sichergestellt, Ausbildungs- und Studienabbrüche verringert und ausländische Fachkräfte aus dem Ausland, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe, gewonnen werden sollen. Zudem soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen und von allen über 55-Jährigen erhöht werden. Genau bei dieser Problematik setzt auch das Programm „Fachkräftesicherung“ an. Im Jahr 2011 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Arbeit Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) ein „Sonderprogramm Qualifizierung und Innovation zur Fachkräftesicherung“ bewilligt. Die vorhandenen Potenziale qualifizierter Menschen sollen erschlossen und entwickelt werden. Zunächst einmal müssen diese Potenziale jedoch identifiziert, aktiviert und für den Einsatz vorbereitet werden. Die Beteiligten entwickeln eine gemeinschaftliche regionale Strategie zur Fachkräftesicherung und setzen diese um. Auf der LandesInfo Ziele der Fachkräftesicherung: –Dem Fachkräftemangel in der Region vorbeugen –Fachkräfteressourcen erschließen –Lücken im Fachkräftebedarf schließen –Wettbewerbsnachteile für regionale Wirtschaft verhindern Ziele der arbeitspolitischen Förderprogramme: –Potenzialberatung von Unternehmen, die ihre Ressourcen besser einsetzen wollen, durch beispielsweise Das Eckpunktepapier zur Initiative „Fachkräftesicherung“ in NRW spricht von der „Partnerschaft zwischen dem Land und den Regionen sowie mit den jeweiligen relevanten Akteuren“. Wirtschaftsbereiche, Branchen und Betriebe, die vom Fachkräftemangel betroffen sind oder in absehbarer Zeit darunter leiden könnten, sollen demnach als mitverantwortliche Akteure aktiv werden. Dabei stehen laut Stärken-Schwächen-Analyse –Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung, um Schüler fit für den Arbeitsmarkt zu machen –Ausbildung schwer vermittelbarer junger Menschen fördern –Die Verbundausbildung soll Betrieben ermöglichen, auch dann Jugendliche auszubilden, wenn sie nicht alle Inhalte der Ausbildung anbieten können, indem sie mit einem weiteren Ausbildungsbetrieb kooperieren Wirtschaft und Finanzen ebene findet die zentrale Steuerung statt, die von einem Landesbeirat begleitet wird. Ihm gehören die zuständigen Landesministerien und wichtige arbeits- beziehungsweise wirtschaftspolitische Akteure an. Hierzu zählen zum Beispiel Kammervertreter und Wirtschaftsförderungseinrichtungen. Die G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) begleitet fachlich die Umsetzung der Projekte und übernimmt das Monitoring. Den förderrechtlichen Rahmen bildet die EFRE Förderrichtlinie. EFRE steht hierbei für den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“. In Nordrhein-Westfalen kommt den Regionen mit ihren unterschiedlichen Strukturen eine wesentliche Bedeutung zu. Man orientiert sich an den jetzigen Arbeitsamt-Regionen und IHK-Bezirken. Insgesamt sind dies 16 Regionen. Die Regionalagenturen ordnen ihre jeweilige Strategie in die Themenbereiche der Landespolitik ein und richten sich entsprechend aus. Sie stellen regionale Handlungspläne als Projektgrundlage auf, die spezifische, regionale Bedarfe und Veränderungsvorschläge darlegen. Die Bezirksregierung Münster ist im Programm „Fachkräftesicherung“ örtlich zuständig für die Arbeitsmarktregion Münsterland und die EmscherLippe-Region. Die Antragstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem MAIS und im Konsens mit regionalen Facharbeitskreisen. Inhalt eines solchen Antrags ist unter anderem eine kurze und präzise Beschreibung dessen, was konkret vor Ort umgesetzt werden soll. Ferner legen die Träger neben der Projektbeschreibung einen entsprechenden Kostenplan vor. Die Bezirksregierung prüft diese Anträge formal sowie hinsichtlich der korrekten förderfähigen Finanzierung. Der Bewilligung steht nichts im Wege, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Während der gesamten Laufzeit der Projekte steht die Bezirksregierung dem Antragsteller als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach Prüfung durch die Bezirksregierung werden die Anträge dem zuständigen Arbeitskreis im MAIS vorgelegt und von diesem abschließend bewertet. Kontakt Eleonore Frohnheiser – Dezernat 34 Telefon 0251 411-5480 Seiten 22 / 23 Monopol für Schornsteinfeger aufgehoben Saubere Kamine sind sicher und klimafreundlich Die Bezirksregierung hat die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger. Sie bestellt in 231 Kehrbezirken der Emscher-Lippe-Region und des Münsterlandes staatlich bevollmächtigte Schornsteinfeger, die für die Sicherheit der Bevölkerung und für den Klimaschutz arbeiten. Die Behörde nimmt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Schornstein fegerinnung wahr. Das Jahr 2013 stellt die Schornsteinfeger vor neue Herausforderungen. Seit dem 1. Januar 2013 darf ein Hauseigentümer selbst wählen, wer seine Heizungsanlage kehrt und überprüft. Die rechtliche Grundlage dafür liegt im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Danach kann der Eigentümer Betriebe mit diesen Arbeiten beauftragen, die dazu berechtigt sind. Solche Firmen sind im Schornsteinfegerregister aufgelistet, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird. Die Preise für die im Wettbewerb erbrachten Schornsteinfegertätigkeiten sind dann frei verhandelbar. Es gibt keine staatlich festgesetzten Gebühren mehr. Damit verlieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jedoch keineswegs an Bedeutung. Ausgenommen von der freien Vergabe bleiben Tätigkeiten, die ausdrücklich dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten sind. Die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes sind so wichtig, dass sie nicht allein dem freien Info Die Bezirksregierung bestellt Bezirksschornsteinfeger. Sie entlässt sie in den Ruhestand oder hebt ihre Bestellung auf Antrag auf. In seltenen Fällen muss sie den Kehrbezirk entziehen. Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens war erforderlich geworden, um den Vorgaben der Europäischen Kommission gerecht zu werden. Die Kommission hatte bemängelt, dass das Schornsteinfegergesetz nicht mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Wettbewerb überlassen werden können. Diese hoheitlichen Aufgaben werden daher weiter von den Kehrbezirksinhabern wahrgenommen. Die aktuelle Regelung nimmt nun Hauseigentümer mehr in die Pflicht. Jeder Hauseigentümer ist jetzt selbst dafür verantwortlich, dass die im Feuerstätten-Bescheid festgelegten regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht und vollständig ausgeführt werden. Außerdem ist er verpflichtet, dem bevollmächtigten Schornsteinfeger nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden. Den erforderlichen Feuerstätten-Bescheid erstellt dann ein bevollmächtigter Schornsteinfeger im Sinne einer hoheitlichen Aufgabe des Staates. Schornsteinfeger und Bezirksregierung stehen gemeinsam noch am Anfang dieser neuen Ära des Schornsteinfegerwesens. Manche Hürden werden noch zu bewältigen sein. Eines aber ist sicher, die „Glücksbringer“ und die Bezirksregierung werden sich den gemeinsamen Aufgaben stellen und bei eventuellen Problemen Lösungen finden. Kontakt Gunhild Wiering – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1533 Susanne Viehweger – Dezernat 34 Telefon 0251 411-2201 Wirtschaft und Finanzen Seiten 24 / 25 Feller besucht Krankenhäuser im Regierungsbezirk Krankenhauslandschaft im Wandel Die Kliniken müssen sich schwierigeren Rahmenbedingungen und einem zunehmend vom Wettbewerb geprägten Krankenhausmarkt stellen. Im Hinblick auf die Herausforderungen und Chancen, die sich aus dem „Krankenhausplan 2015“ der Landesregierung NRW ergeben werden, bereist Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller derzeit die Krankenhauslandschaft im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region. Dr. Bernhard Thülig; Stefan Kamp, Verwaltungsleiter des Hauses Walstedde; Dorothee Feller; Prof. Dr. Dr. Josef Weglage, Gründungsvater des Hauses Walstedde; Dr. Khalid Murafi, Chefarzt der Privatklinik und Giulio Calia, kommissarischer Chefarzt der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Gemeinsam mit Gesundheitsexperten des Fachdezernats der Bezirksregierung besuchte Feller in der ersten Jahreshälfte das Marienhospital in Emsdetten sowie das Gesundheitszentrum für Kinder und Jugendliche in Drensteinfurt-Walstedde. Sie wollte sich vor Ort selbst ein Bild von der Situation kleinerer Krankenhäuser und den Möglichkeiten des Zusammenwirkens mit ambulanten Angeboten in ländlicher Region machen. Info „Krankenhausplan 2015“ Die NRW-Landesregierung hat mit dem „Krankenhausplan 2015“ neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Sie sollen vor dem Hintergrund der demographischen und medizintechnischen Entwicklung dazu beitragen, Qualität zu sichern und sich stärker an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. In den nächsten Monaten werden nun nach Aufforderung durch die Bezirksregierung Krankenkassen und Krankenhausträger gemeinsam In diesem Rahmen wurde auch diskutiert, welche Vorteile eine Fusion von bisher rechtlich selbstständigen Häusern zu einer Klinik mit mehreren Betriebsstellen bietet. Der neue Krankenhausplan für NRW soll Ende Jahr 2015 fertig sein und die flächendeckende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit stationären Angeboten weiterhin sicherstellen. Auf der Basis neu entwickelter Rahmenvorgaben und darauf beruhender „Regionaler Planungskonzepte“ soll festgelegt werden, welche Krankenhäuser mit welchen Abteilungen in diesen Plan aufgenommen werden können und auf wie viele überzählige Krankenhausbetten man verzichten kann, um dadurch betriebsund volkswirtschaftlich effizienter zu werden. Letztlich geht es darum, hohe Behandlungsqualität und möglichst ortsnahe Versorgung mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. sogenannte „Regionale Planungskonzepte“ entwickeln. Nach Prüfung durch die Bezirksregierungen und Genehmigung durch das NRW-Gesundheitsministerium werden die Bezirksregierungen entsprechende Feststellungsbescheide erteilen. Kontakt Dr. Bernhard Thülig – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3125 Versicherungsaufsicht Kleine Versicherungen auf Gegenseitigkeit Die Bezirksregierung Münster vertritt die Interessen und Belange der Versicherten der im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region ansässigen Sterbekassen sowie Schadens- und Tierversicherungsunternehmen. Sie ist Finanz- und Rechtsaufsichtsbehörde über diese kleineren, sogenannten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit ihrem sachlichen, örtlichen oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis. Im Rahmen der Finanzaufsicht werden vor Ort die jeweiligen Jahresabschlüsse und die Geschäftsführung geprüft. In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob ausreichende Rückstellungen gebildet, Kapitalanlagen gemischt und gestreut und kaufmännische Grundsätze eingehalten wurden. Die Versicherungsvereine müssen zahlungsfähig sein und die erwirt- schafteten Überschüsse und Reserven den Versicherten zugutekommen. Mit all dem wird sichergestellt, dass die künftigen Verpflichtungen aus den Versicherungsgeschäften jederzeit und dauerhaft erfüllt werden können. Die Rechtsaufsicht sorgt dafür, dass die Versicherungsvereine die gesetzlichen Vorschriften einhalten, die für einen ordnungsgemäßen Wirtschaft und Finanzen Seiten 26 / 27 Info Beaufsichtigte Versicherungsvereine im Regierungsbezirk Münster (Stand 31.12.2011) Pensionskassen Anzahl der Vereine Sterbekassen Krankenver- Schaden- u. sicherungs- Unfallversiche- vereine rungsvereine Tierversicherungsvereine Gesamt 0 30 0 6 0 36 Beitragseinnahmen – 2.067.049,55 € – 719.988,41 € – 2.787.037,96 € Bilanzsumme – 59.956.012,72 € – 8.279.606,23 € – 68.235.618,95 € Pensionskassen Sterbekassen unter lfd. Aufsicht Anzahl freigestellter Krankenver- Schaden- u. sicherungs- Unfallversiche- vereine rungsvereine Tierversicherungsvereine Gesamt 0 4 0 0 3 7 Beitragseinnahmen – 24.582,52 € – – 4.034,07 € 28.616,59 € Bilanzsumme – 914.367,12 € – – 63.250,31 € 977.617,43 € Vereine Geschäftsbetrieb notwendig sind. Nur dann erhalten sie eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Werden Missstände festgestellt, geht die Bezirksregierung ordnungsrechtlich dagegen vor. In einigen Fällen musste sie auch bereits einschreiten. Die Rechtsaufsicht umfasst darüber hinaus die Genehmigung von Satzungs- und Geschäftsplanänderungen, von Bestandsübertragungen bei Fusionen kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und von Auflösungen. Der Rechtsaufsicht obliegt auch der Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren und die Aufsicht über die Liquidatoren. Ebenso gehören die Einsetzung von Sonderbeauftragten und die Freistellung von der laufenden staatlichen Aufsicht zu ihren Aufgaben. Info Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Der VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins. Für kleinere Versicherungsvereine, die nur einen bestimmten Personenkreis oder bestimmte Risiken versichern oder örtlich begrenzt sind, gibt es vereinfachte Vorschriften (§ 53 VAG). Kleinere Vereine sind oft sehr bodenständige, lokale Versicherer, die von kleinen Gruppen von Versicherungsnehmern zum direkten gegenseitigen Nutzen betrieben werden. Da ein VVaG keine fremden Eigentümer hat, die Ansprüche auf den erzielten Gewinn haben, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Unternehmen oder kommen den Versicherungsnehmern als Vereinsmitgliedern zugute. Kontakt Petra Fischer – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1605 Schnelles Internet für Gewerbe und Industrie Breitbandförderung Der Ausbau der Breitbandversorgung stellt einen entscheidenden Faktor zur Sicherung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes dar. Fehlende Breitbandanschlüsse sind ein spürbares Hemmnis für die Neuansiedlung von Betrieben oder den Ausbau bereits bestehender Unternehmen. Die Städte und Gemeinden der Region haben daher ein starkes Interesse an einem flächendeckenden, bedarfsgerechten, zukunftsweisenden und zügigen Ausbau der Breitbandversorgung in den bisher nur unzureichend versorgten Gebieten. Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW bewilligt die Bezirksregierung Münster Zuwendungen für die Errichtung und den Ausbau von Kommunikationsanlagen zur Versorgung der anzusiedelnden Unternehmen in einem Gewerbe- oder Indus triegebiet. Dies steht im Zusammenhang mit der Standortentwicklung. Die Förderung erfolgt bis zur Anbindung an das Netz beziehungsweise an den nächsten Knotenpunkt. Insgesamt ist die Breitbandversorgung im Münsterland sowie insbesondere der EmscherLippe-Region schon heute weitgehend im Sinne einer sogenannten Breitbandgrundversorgung bedarfsgerecht. Doch gibt es immer noch einzelne Regionen, die unterversorgt sind, speziell im ländlichen Raum. Der Ausbau eines leistungsfähigen Breitbandnetzes ist ein zentraler Aspekt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und besonders wichtig in Regionen mit Strukturwandel und schwieriger wirtschaftlicher Situation. Info Förderprogramm: Breitbandförderung in den strukturschwachen und ländlichen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen (Downstream-Übertragungsrate unter 2 Mbit/s) Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen: Wer kann einen Antrag stellen? Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern Was wird gefördert? –Konzeption und Planung für den regionalen Breitbandausbau –Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) –Bereitstellung von Leerrohren Wie sind die Konditionen? –Die förderfähigen Ausgaben müssen über 15.000 Euro liegen –Der Regelfördersatz für Maßnahmen der Konzeption und Planung beträgt 75 Prozent begrenzt auf einen Zeitraum von einem Jahr –Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke bzw. der Ausgaben für die Leerrohrverlegung oder Erarbeiten. Höchstfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent. Dieser wird nur bei strukturpolitisch besonders relevanten Maßnahmen ausgeschöpft Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat für Gewerbliche Wirtschaft (34) einzureichen Welche Rechtsgrundlage Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes besteht? Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie vom 17.07.2012 Wirtschaft und Finanzen Je dünner ein Gebiet besiedelt ist und je größer die Entfernung zu einem Ballungsraum ist, desto höher sind die Kosten für die Einrichtung eines Breitbandanschlusses. Erst Konzeption, jetzt Investition In der Anfangsphase beinhalteten die im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW geförderten Projekte „nicht-investive Leistungen“ wie Planungsleistungen und Studien. Dazu gehören die Breitbandkonzeption für den Kreis Coesfeld, der Ideenwettbewerb zur Breitbandförderung im Kreis Steinfurt, das Breitbandkonzept im Kreis Warendorf, das Leerrohrnetz im Kreis Borken sowie die Machbarkeitsstudie Breitband für die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Wesel. Heute beinhalten die Breitbandprojekte eine klassische „Infrastrukturmaßnahme“. Die Breitbandversorgung der Stadt Hörstel im Gewerbegebiet Bevergern wurde im Dezember 2011 bewilligt und ist bereits abgeschlossen. Eine flächendeckende Breitbandverfügbarkeitsanalyse für den Kreis Steinfurt hatte ergeben, dass das Gewerbegebiet und der anliegende Ortsteil Bevergern flächendeckend mit einer Leistung von weniger als 2 Mbit/s, die Gewerbeflächen sogar mit weniger als 1 Mbit/s versorgt waren. Für das Gewerbegebiet Dernekamp erhielt die Stadt Dülmen im Dezember 2012 die Genehmigung, vor Erteilung des Zuwendungsbescheides anzufangen. Die im Rahmen einer Bestandsabfrage ermittelten Übertragungsraten waren meist geringer als 2Mbit/s. Die Stadt Sassenberg hat ebenfalls eine Zuwendung im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung des Landes NRW zur Breitbandförderung beantragt. Weitere Anträge sind angekündigt, damit Unternehmen künftig über eine ausreichende Breitbandversorgung verfügen. Alle Anträge müssen noch in diesem Jahr gestellt werden. Die Breitbandförderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (ko)finanziert, so dass im Rahmen des NRW Ziel 2-Programms 2007 bis 2013 nur noch solche Ausgaben gefördert werden können, die spätestens bis zum 31. Dezember 2013 beantragt und bewilligt wurden. Info Seit 2010 sind im Rahmen der Breitbandförderung Projekte in Industrie- und Gewerbegebieten mit 796.500 Euro gefördert worden. In 2010 wurden für Planungsarbeiten 354.008 Euro und im Jahr 2011 für Planungsarbeiten und Investitionsmaßnahmen 242.980 Euro bewilligt. Für 2012 sind bislang 199.456 Euro für Investitionsmaßnahmen verausgabt worden. Kontakt Manuela Weischer – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1618 Seiten 28 / 29 Besuch bei Unternehmen im Regierungsbezirk „Tour de Wirtschaft“ Um einen besseren Überblick über die Wirtschaftsstrukturen, Bedürfnisse und Erwartungen zu bekommen, besuchte Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller im Rahmen einer „Tour de Wirtschaft“ verschiedene Betriebe und Unternehmen im Regierungsbezirk. Die Wirtschaftstour basiert auf einer entsprechenden Vereinbarung mit der Handwerkskammer Münster und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Wichtig waren der Regierungsvizepräsidentin auch Gespräche mit den Betriebsinhabern über die Arbeitsweise und Arbeitsbedingungen, das Problem der Fachkräftesicherung, Aspekte der Energieversorgung sowie weitere bedeutende aktuelle Themen und deren Berührungspunkte mit der Bezirksregierung Münster. Gemeinsam mit Vertretern von Handwerkskammer und IHK Nord Westfalen besucht Feller seit Anfang 2013 die unterschiedlichsten Wirtschaftsunternehmen in den Münsterlandkreisen sowie im Kreis Recklinghausen. Bei ihren Besuchen zeigte sich die Vizepräsidentin Feller beeindruckt vom Leistungsvermögen der Unternehmen aus dem Regierungsbezirk und attestierte ihnen hohe Konkurrenzfähigkeit sowohl auf dem nationalen als auch auf dem internationalen Markt. Kontakt Sabrina Terfehr – Büro der Behördenleitung Telefon 0251 411-1002 Besuch bei Manufactum in Waltrop: Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Gregor Lange, Dorothee Feller und Dr. Christopher Heinemann Wirtschaft und Finanzen Seiten 30 / 31 Fiskuserbschaften Die Nachlassverwalter des Landes Wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn die vorhandenen Erben den Nachlass ausschlagen, so erbt durch Beschluss des zuständigen Nachlassgerichtes der Fiskus des Bundeslandes, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Die Bezirksregierung Münster ist für die Abwicklung der Fiskus-Erbschaften von Verstorbenen aus dem Münsterland und der Emscher-Lippe-Region zuständig. Die Nachlässe bestehen meist aus Geldbeträgen, Sparbüchern, Aktien, Schmuck, Kunstgegenständen, Fahrzeugen und Immobilien im In- und Ausland, die allerdings größtenteils in einem desolaten Zustand sind. Auch Schulden des Erblassers gehören dazu – hier haftet der Fiskus als Erbe jedoch nur beschränkt mit dem vorhandenen Nachlassvermögen. Wie wird abgewickelt? Im Durchschnitt sind jährlich rund 140 neue Erbfälle von der Bezirksregierung Münster zu bearbeiten, wobei eine steigende Tendenz wegen Überschuldung der Nachlässe zu verzeichnen ist. Grundsätzlich werden den Einnahmen aus Veräußerung des Nachlassvermögens die Forderungen etwaiger Gläubiger gegenübergestellt. Bei Überschuldung ist aufgrund der beschränkten Erbenhaftung häufig eine vollständige Regulierung ausgeschlossen. Die Immobilienverwaltung beinhaltet nicht nur den Verkauf, sondern auch Pflichten des Grundeigentümers. Dazu gehört, die Immobilie in verkehrssicherem Zustand zu halten. So müssen sich die zuständigen Mitarbeiter darum kümmern, einen Winterdienst und zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen. Liegen Immobilien im Ausland, so erfolgt deren Veräußerung in der Regel unter Mitwirkung der deutschen Botschaft. Was bleibt? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 470.000 Euro durch den Verkauf der Nachlässe eingenommen. Von dieser Summe mussten 118.000 Euro wieder ausgegeben werden, um die Verkehrssicherheit geerbter Immobilien zu gewährleisten und Forderungen von Gläubigern zu begleichen. Dieses sanierungsbedürftige Zechenhaus wurde im Jahr 2008 in den Immobilien bestand der Nachlassverwaltung der Bezirksregierung Münster übernommen. Der Schornstein drohte herabzustürzen und wurde umgehend im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgetragen. 2009 konnte die Immobilie durch einen beauftragten Makler verkauft werden. Zum Vergleich: In 2011 konnte aufgrund vermehrter Erbfälle eine Einnahme von 590.000 Euro erzielt werden, der eine Auszahlung von 60.000 Euro gegenüberstand. In 2010 standen 300.000 Euro auf der Habenseite und 44.000 Euro flossen wieder ab. Kontakt Rosemarie Middel – Dezernat 12 Telefon 0251 411-1151 Frank Engberding – Dezernat 12 Telefon 0251 411-1303 Neue Sekundar- und Gesamtschulen gegründet Trend setzt sich fort Die Schullandschaft ist derzeit in einem Umbruch, wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es gilt, ein wohnortnahes und leistungsfähiges Schulsystem für die Zukunft zu sichern. Hierbei setzen die Schulträger auf die Errichtung von Sekundar- und Gesamtschulen. Ausgehend vom demographischen Wandel und den geringer werdenden Schülerzahlen im Regierungsbezirk Münster werden wir bis 2019 einen Rückgang von 14 Prozent in der Primarstufe und von 18 Prozent in der Sekundarstufe I erleben. Das Schulwahlverhalten beim Wechsel von der Primarstufe zu den weiterführenden Schulen hat sich zudem stark verändert. Im Regierungsbezirk Münster sind zum Schuljahr 2012/13 bereits sieben Sekundarschulen und fünf neue Gesamtschulen an den Start gegangen. Zum Schuljahr 2013/14 werden weitere elf Sekundarschulen und sieben Gesamtschulen dazu kommen. Im Vergleich zu den anderen Landesteilen hat der Regierungsbezirk Münster damit die meisten Schulneugründungen in der Sekundarstufe I und II zu verzeichnen. Inner- Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke übergibt die Genehmigung für die Sekundarschule Velen an Bürgermeister Dr. Christian SchulzePellengahr halb des Bezirkes gibt es die größten Veränderungen der Schullandschaft im Kreis Borken, wo insgesamt neun neue Schulen gegründet wurden. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass bis auf eine Ausnahme für alle geplanten Schulen genügend Anmeldungen erfolgt sind. Teilweise können sogar mehr Eingangsklassen eingerichtet werden, als nach den Planungen erwartetwurde . Dies zeigt, dass die Eltern auf die neuen Schulangebote vertrauen und ein längeres gemeinsames Lernen für ihre Kinder wünschen. Im Zuge der Neuerrichtung von Schulen werden zugleich eine große Zahl von Hauptschulen und Realschulen aufgelöst, indem keine neuen Eingangsklassen gebildet werden. Zum Schuljahr Bildung und Kultur Info Folgende Schulen wurden zum Schuljahr 2013/14 errichtet: Sekundarschulen Sekundarschulen in privater Trägerschaft Gesamtschulen 2013/14 befinden sich 45 Hauptschulen und 28 Realschulen im sogenannten „auslaufenden Auflösungsprozess“. Hier ist es erforderlich, für Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ein qualitativ gutes und differenziertes Unterrichtsangebot bereitzustellen sowie den Erhalt von Schulleben und Schulkultur zu sichern. Diese Umstrukturierungsprozesse stellen die Schulträger wie auch die Bezirksregierung Münster als Genehmigungs- und Schulaufsichtsbehörde vor große Herausforderungen. So ergeben sich vereinzelt vor Ort Widerstände gegen die Auflösung von Schulen oder es ist strittig, ob eine Sekundar- oder Gesamtschule errichtet werden soll. Des Weiteren wird es zunehmend schwieriger den regionalen Konsens für schulorganisatorische Maßnahmen herzustellen. Dies nicht, weil die Schulträger nur einseitig ihre eigenen Belange sehen und die Interessen der Nachbarkommunen ausblenden, sondern weil die Auswirkungen mit abnehmender Schülerzahl nicht an der Gemeindegrenze haltmachen und bestehende Schulangebote gefährdet sind. Dennoch ist es der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde in enger Abstimmung mit den Schulträgern weitgehend gelungen, einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Kontakt Martin Risse – Dezernat 48 Telefon 0251 411-4109 Seiten 32 / 33 Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke (Mitte) steht hinter dem Konzept der Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Über Kooperation zur Inklusion Miteinander und voneinander lernen „Miteinander lernen – voneinander lernen“– das ist das Konzept der Schule Oberwiese, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Waltrop und des Comenius-Gymnasiums in Datteln. Wie dies erfolgreich gelingen kann, zeigt ein Kooperationsprojekt dieser beiden Schulen. Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 gibt es am Comenius-Gymnasium in einer der 5. Klassen eine integrative Lerngruppe. Das bedeutet, vier der 26 Schülerinnen und Schüler haben ein Handicap. Unterstützt werden diese Kinder, die bislang die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besucht haben, von zwei Sonderpädagoginnen der Schule Oberwiese. Info Für jeden etwas dabei: Mit Elementen aus Artistik, Tanz, Schwarzlicht-Theater, einer Riesenseifenblasen-Performance, Pantomime, Musik und Gesang boten die Schülerinnen und Schüler eine bunte Show. Gemeinsames Theaterprojekt Nachdem es bereits im letzten Jahr erste gemeinsame Kontakte und Projekte zwischen den beiden beteiligten Schulen gab, entstand die Idee, zu einem gemeinsamen Theater- oder Varietéprojekt. Um dies von Beginn an miteinander vorbereiten zu können, wurde im Vorfeld eine gemeinsame Klassenfahrt auf die Insel Sylt organisiert, an der etwa 80 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und 15 Schülerinnen und Schüler der Schule Oberwiese teilnahmen. Dort entwickelten sie miteinander Ideen für die Show und absolvierten die ersten Proben für das „Comeniuswiese Varieté Theater“. Auch nach der Klassenfahrt wurde intensiv weiter geprobt und an Darbietungen gefeilt, so dass die 130 Schü- lerinnen und Schüler mit und ohne Handicap ein vielfältiges Programm auf die Beine stellen konnten. Die Zuschauer waren begeistert von der nahezu professionellen Show, in der jeder mit seinen individuellen Stärken einen Beitrag zu einem großen Gemeinsamen leistete. Fortbildungszentrum Stift Tilbeck Um Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen gut auf das Miteinander von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Handicap vorzubereiten, hat die Bezirksregierung Münster das Fortbildungszentrum für Inklusion im Stift Tilbeck gegründet. Dort nehmen Lehrekräfte aller Schulformen an Fortbildungen zum Thema Inklusion teil, erarbeiten gemeinsam Konzeptionen für ihre Schulen und erfahren so Unterstützung und Sicherheit für die Aufgabe, Schüler mit und ohne Handicap gemeinsam zu unterrichten. Kontakt Uwe Eisenberg – Dezernat 41 Telefon 0251 411-1595 Bildung und Kultur Seiten 34 / 35 Lehrkräfte machen sich schlau Regionales Fortbildungszentrum für Inklusion eröffnet Freuen sich über das neu eröffnete Fortbildungszentrum: Wolfgang Weber, Ilona Ocko, Marita Determann-Schacht und Peter Marberg Im Stift Tilbeck leben und arbeiten Menschen mit und Menschen ohne Behinderung. Durch vielfältige Begegnungen, Aktionen und Veranstaltungen kann und wird im Stift Tilbeck Inklusion erlebbar und erfahrbar. An dieser gelebten Inklusion teilzunehmen und zu ihr beizutragen – das war für die Bezirksregierung Münster der Anreiz, im Stift Tilbeck ein Fortbildungszentrum mit dem Schwerpunkt Inklusion einzurichten. Im April 2013 wurde das Regionale Fortbildungszentrum für Inklusion offiziell seiner Bestimmung übergeben. Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller dankte in ihrem Grußwort all denen, die an der Umsetzung beteiligt waren. Schulabteilungsleiter Wolfgang Weber und Fortbildungsdezernent Peter Marberg stellten die Konzeption des Fortbildungszentrums für Inklusion und deren zukünftige Entwicklung vor. Denn: Adressaten sind nicht nur Lehrkräfte, sondern alle für Schule verantwortliche Personen wie Schulträger, Schulaufsicht oder Schulpsychologen. Vier Module Das bei der Bezirksregierung Münster von Lehrkräften aus der praktischen Inklusionsar- beit hervorgegangene Fortbildungsmodul „Auf dem Weg zur Inklusion“ ist in vier Bausteine gegliedert. Mit dem Wissen aus diesen Fortbildungsbausteinen machen sich Lehrkräfte auf den Weg zum gemeinsamen Lernen vor Ort und entwickeln entsprechende Konzepte. Diese vier Module werden häufig kompakt gebucht. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit möglichen Kooperationen zwischen Förderschulen und Gymnasien, so dass gemeinsame Projekte dieser beiden Schulformen auch in anderen Regionen initiiert und gelebt werden können. Moderatoren der Bezirksregierung Münster schulen dabei Lehrkräfte überregional aus dem gesamten Bezirk, um einen gleichmäßigen Qualitätsstandard aufzubauen und auf Dauer zu gewährleisten. Kontakt Peter Marberg – Dezernat 46 Telefon 0251 411-4221 Fortbildungszentrum für Inklusion Telefon 0251 411-2005 RP begrüßt Landessieger des Schülerwettbewerbs 60 Jahre Begegnung mit Osteuropa Bereits zum 60. Mal wurde der Schülerwettbewerb „Begegnung mit Osteuropa“ für die Schulen in Nordrhein-Westfalen und Osteuropa organisiert, seit 14 Jahren unter der Regie der Bezirksregierung Münster. Er verbindet in bemerkenswerter Weise die Jugend in Ost und West und überwindet räumliche und kulturelle Grenzen. Das Entdecken der gemeinsamen europäischen Wurzeln steht im Mittelpunkt. Trotz sprachlicher Hemmnisse entstehen viele Freundschaften zwischen den Jugendlichen. Bildung und Kultur Am diesjährigen Wettbewerb unter dem Motto „Europa steht Kopf“ beteiligten sich über 4.600 Jugendliche aus NRW und Mittel- und Osteuropa mit 1.518 schriftlichen und künstlerischen Beiträgen. 40 Arbeiten aus NordrheinWestfalen und zehn Beiträge aus Osteuropa gehören zu den prämierten Landessiegerarbeiten und wurden im Juni in den Räumen der Bezirksregierung ausgestellt. Dort begrüßte Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke die osteuropäischen Preisträger aus Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien und Russland, die die Studienreise nach Münster als Hauptpreis für ihre Arbeiten gewonnen hatten. Die nordrhein-westfälischen Preisträgerinnen und Preisträger kommen in diesem Jahr aus Bocholt, Detmold, Dortmund, Drensteinfurt, Dülmen, Düsseldorf, Erkelenz, Erkrath, Gelsenkirchen, Hamm, Hemer, Herten, Köln, Kreuzau, Langerwehe, Lemgo, Marl, Monheim am Rhein, Münster, Neukirchen-Vluyn, Oelde, Recklinghausen, Rheinberg, Senden, Solingen, Steinfurt, Viersen und Warendorf. Ende Juni wurden die Preisträgerinnen und Preisträger im Capitol Theater in Düsseldorf von Bernd Neuendorf, Staatssekretär im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, ausgezeichnet. „Viele Arbeiten zeugen von Experimentierfreude und von der Bereitschaft zu unkonventionellen Denk- und Arbeitsweisen“, sagte Neuendorf bei der Preisverleihung. Er wünschte der jetzigen und den nachfolgenden Generationen, dass sie die Erfahrung machen können, in Frieden und Freundschaft in einem vereinten Europa zu leben. Neuendorf mahnte aber auch, nie zu vergessen, dass Frieden und Freundschaft nicht selbstverständlich seien. Sie müssten stets gepflegt und gelebt werden. Seiten 36 / 37 Info In den 60 Jahren seit dem ersten Schülerwettbewerb 1953 haben mehr als drei Millionen Schülerinnen und Schüler an dem Wettbewerb teilgenommen. Kontakt Sonja Wissing – Dezernat 28 Telefon 0251 411-3340 Die Schülerinnen und Schüler aus Osteuropa zeigten Regierungspräsident Prof. Dr. Klenke ihre Siegerarbeiten. Regioticket unterstützt grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt Berufsausbildung ohne Grenzen Zum sechsten Mal geht in diesem Sommer das Projekt „Regioticket“ am Berufskolleg Bocholt-West an den Start. Das Projekt dient dazu, grenzüberschreitende Berufsausbildung zu fördern. Seit 1996 kooperiert die Schule mit niederländischen Berufsschulen und verfolgt das Ziel, gleichwertige Berufsschulabschlüsse im Metallbau in beiden Ländern anbieten und anerkennen zu können. Info 1997 traten Auszubildende aus Metallund Malerklassen gemeinsam bei einem Wettbewerb an. Sie entwarfen Kunstwerke zur Gestaltung der deutsch-niederländischen Grenze bei Suderwick. Die Schülergruppe konnte sich über den ersten Platz in der Bewertung freuen. Das Projekt wurde ins Leben gerufen, um die berufliche Mobilität deutscher und niederländischer Auszubildender zu erhöhen. Vor 17 Jahren startete die Zusammenarbeit mit der niederländischen Berufsschule Graafschap College in Doetinchem. Die Kooperation zwischen den beiden Ländern hat sich bewährt. Mit dem Regioticket erwerben Auszubildende neben dem Berufsabschluss in ihrem Heimatland auch die Anerkennung ihrer Ausbildung im Nachbarland. Gleichzeitig gewinnen die Jugendlichen neben Fachkompetenz und Betriebserfahrung im Nachbarland auch Sprach- und Kulturkompetenz. In zusätzlichen Lehrstunden im ersten der zwei Jahre ihrer Lehre wird der Unterricht jeweils in der fremden Sprache erteilt. In jedem Ausbildungsjahr erfolgt die praktische Ausbildung für einen Monat auch im Nachbarland. Das Projekt dient der Vorbereitung zu einer Berufsausübung im gleichen Berufsfeld im Nachbarland. Ziel ist es, einen Beitrag für einen gemeinsamen Arbeitsmarkt in der Region zu leisten und damit dem Fachkräftemangel zu begegnen. So suchen Niederländische Betriebe dringend junge Menschen für eine Ausbildung in metalltechnischen Berufen. Den drei Projektpartnern, Info Bausteine des Regiotickets: –Abgeschlossene Berufsausbildung im Heimatland –Sprachprüfung für das Nachbarland –Detaillierte Bescheinigungen über die Praktika im Nachbarland –Zertifizierung durch Anerkennungsbescheide –Nachweis von Zusatzqualifikationen Bedrijfstakscholl Anton Tijdink, dem Graafschap College Doetinchem und dem Berufskolleg Bocholt-West gelingt es, einen Beitrag zur Entspannung der Ausbildungsplatzsituation zu leisten. Zuvor müssen folgende Aufgaben erfüllt werden: –Erwerb ausreichender Sprachkompetenz –Integration der deutschen Schülergruppen in niederländische Fachklassen –Integration in eine andere Sozial- und Betriebskultur –Anerkennung von niederländischen Berufsabschlüssen in Deutschland Kompetenz erlangen Zum Nachweis der Sprachkompetenz ist es erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr ihrer Ausbildung ein entsprechendes Zertifikat erlangen. Im zweiten Jahr schließt sich eine Ausbildung im Nachbarland an mit anschließender Prüfung. Im Sommer 2009 haben die ersten Auszubildenden als Facharbeiterinnen und Facharbeiter in den Niederlanden ihre Arbeit aufgenommen. Ein bilaterales Abkommen zu gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen existiert bisher aber nicht. Damit die Absolventinnen und Absolventen ihre in den Niederlanden erworbenen Kompetenzen auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzen können, müssen sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen eine Externenprüfung zur Teilezurichterin/zum Teilezurichter ablegen. Dieser Ausbildungsberuf entspricht der durchlaufenen niederländischen Ausbildung. Die Doppelqualifizierung wird gern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen. Bildung und Kultur Auf dem Weg zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung kommen die Projektpartner mit dem Regioticket einen gehörigen Schritt weiter. So zahlen sich die jahrelangen Aktivitäten der Lehrkräfte, der Betriebe, der Kammern und anderer Mitwirkender schließlich aus. Bis heute haben 53 Schülerinnen und Schüler die von beiden Ländern anerkannten Zertifikate im Rahmen eines deutsch-niederländischen Ausbildungsmodells erworben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Berechtigungen, computergesteuerte Werkzeugmaschinen in Metallberufen zu bedienen. Im vergangenen Jahr fanden sich deutsche und niederländische Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu einer Aktion grenzüberschreitender Verbundenheit zusammen. Die angehenden Metallbauerinnen und Metallbauern sowie Malerinnen und Maler restaurierten nach alten Vorlagen eine alte Zollschranke des Grenzübergangs Dinxperlo-Suderwick, deren überwucherte Überreste zwischen Gras und Brennnesseln gefunden wurden. Nun steht der Schlagbaum als Blickfang an der Hauptstraße von Suderwick und Dinxperlo, in deren Mitte die Grenze verläuft. People to People In einem weiteren praxisnahen berufsvorbereitenden People-to-People-Projekt orientieren sich Schülerinnen und Schüler der Verbundschule Isselburg in der niederländischen Schule Chirstelijk College Schaersvoorde in Aalten und am Berufskolleg Bocholt-West in Theorie und Praxis landwirtschaftlicher und handwerklicher Berufe. Die Bezirksregierung Münster unterstützt und begleitet die Projekte durch das Dezernat für Angelegenheiten der Berufskollegs. Kontakt Beate Schwingenheuer – Dezernat 45 Telefon 0251 411-4509 Seiten 38 / 39 Grundschulleitung im Wandel Ein vielseitiger und anspruchsvoller Arbeitsplatz Mehrere der rund 450 Grundschulen im Regierungsbezirk Münster suchen aktuell eine neue Schulleitung. Die Redaktion des „Jahresblicks“ hat mit der zuständigen schulfachlichen Dezernentin für Grundschulen bei der Bezirksregierung Münster, Heidemarie Goßmann, über das Aufgabenspektrum einer Schulleiterin/eines Schulleiters an einer Grundschule gesprochen. Warum ist es schwierig, Schulleiter für Grundschulen zu finden? Heidemarie Goßmann: Weil Schulleitung nicht nur e i n Job ist. Die Aufgaben eines Schulleiters in einer Grundschule sind sehr vielfältig: Schulleiter erteilen je nach Schulgröße noch etwa 15 Stunden Unterricht, auf die sie sich vorbereiten müssen. Manchmal muss ein Schulleiter zusätzlich die Funktion des Klassenlehrers übernehmen. Gleichzeitig sind Schulleiter in die Gremienarbeit, wie beispielsweise den Vorsitz in der Schulkonferenz eingebunden. Sie planen und leiten Lehrerkonferenzen, führen viele Gespräche mit Pflegschaftsmitgliedern, mit dem Sekretariat und den Hausmeistern oder mit den Mitarbeitern des Offenen Ganztagsbereiches. Schulleiter sind Ansprechpartner für Schulträger, Schulaufsicht, die Jugendhilfe, Kirchen und andere Kooperationspartner. Sie sind für die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, für dienstliche Beurteilungen und Leistungsberichte, die Ausbildung von Lehramtsanwärtern und für die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lehrerausbildung verantwortlich. Außerdem kümmern sie sich um das Schulprogramm ihrer Schule, die damit verbundene Fortbildung, die Einrichtung von Steuergruppen, die Fachkonferenzen und die Teamarbeit der Lehrer. Schulleiter erstellen Einsatz- und Vertretungspläne. Welche Aufgaben hat die Schulleitung noch? Heidemarie Goßmann: Wenn Beschwerden vorgetragen werden, sind Schulleitungsmitglieder die ersten Adressaten. Sie vertreten die Schule nach außen und nehmen an Schulleiterdienstbesprechungen mit der Schulaufsicht und Schulleiterkonferenzen mit dem Schulträger teil. Der Schulleiter oder die Schulleiterin übt das Hausrecht in der Schule aus, beurteilt Gefährdungslagen, organisiert Schulbesuche, organisiert das Anmeldeverfahren der Schulanfänger und arbeitet mit Kindergärten und Kindertagesstätten sowie weiterführenden Schulen und Förderschulen zusammen. Schulleiter erleben häufig unvorhersehbare Situationen, in denen ihr Handeln sofort gefragt ist, wie bei einem Schulunfall, Krankheit, Ausfall der Heizung, Zerstörungen an Gebäude und Schulhof. Bildung und Kultur Diese Aufgabenvielfalt zeigt, dass Schulleitung zu den arbeitsintensiven Berufen in unserer Gesellschaft zählt. Es ist lange her, dass ein Schulleiter mittags nach Hause gehen konnte. ...und das Positive? Heidemarie Goßmann: Eine gute Schulleiterin ist eine gute Lehrerin, eine gute Kooperationspartnerin, Beraterin, Planerin, Organisatorin, Managerin. Schule ist lebendig und jeden Tag neu. Schulleitung bereitet auch Freude und füllt einen engagierten Menschen ganz aus. Denn eine Schule wird gestaltet, Kinder entwickeln sich und wachsen. Eltern und Lehrer bringen ihre Persönlichkeiten mit in die Schule. Viele Begegnungen sind hochinteressant. Die vielen unterschiedlichen Kontakte zu den anvertrauten Kindern und Erwachsenen bereichern die Persönlichkeit und schenken ungeahnte Erfahrungen. Wie kann man geeignete Bewerber finden? Heidemarie Goßmann: Genau hier kann ein guter Schulleiter helfen. Aus der schulinternen Zusammenarbeit kennt er die Kompetenzen und Einsatzbereitschaft der Lehrkräfte. Ein Schulleiter sollte engagierte und verantwortungsbereite Lehrkräfte fragen, ob sie es sich vorstellen können, Schulleitungsaufgaben zu übernehmen. Geeignete Lehrkräfte könnten Schulleitungsaufgaben, wie beispielsweise das Erstellen von Vertretungsplänen, die Leitung einer Fachkonferenz, die Vorbereitung einer pädagogischen Konferenz, die Eröffnung eines Eltern-Cafés üben. Das Fortbildungsdezernat für Lehrkräfte bei der Bezirksregierung lädt seit Jahren SchulleiterInteressenten zu Fortbildungen ein, so dass sie sich ihrer zukünftigen Aufgabe sicherer werden können. Solche Fortbildungsmaßnahmen bieten auch Lehrerverbände an. Hilfreich können auch Fortbildungen zu den Themen „Konfliktgespräche“ oder „Rhetorik“ sein. Können Sie typische Konflikte nennen, die ein Schulleiter schlichten muss? Heidemarie Goßmann: Konflikte können entstehen, weil Absprachen nicht klar sind, sprachliche Formulierungen verletzend wirken, Menschen enttäuscht sind, weil die schulische und die häusliche Erziehung nicht zusammen Seiten 40 / 41 Im Internetportal www.stella.nrw.de finden Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst in NordrheinWestfalen befinden, Informationen zu ausgeschriebenen Schulleiterstellen. passen. Manchmal haben Schüler und Eltern Gründe, die Entscheidungen von Lehrkräften zu hinterfragen. Oft sind Lehrerinnen und Lehrer als Betroffene nicht in der Lage, objektiv und unvoreingenommen ein Konfliktgespräch zu führen. Dann muss die Schulleitung das Gespräch leiten. Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die ein Bewerber für eine Schulleitungsstelle mitbringen muss. Einige Bewerber scheiden deshalb schon früh aus dem Bewerbungsverfahren aus. Sind die Anforderungen zu streng? Heidemarie Goßmann: Manchmal sind Bewerber noch nicht lange genug in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und die Probezeit ist noch nicht beendet. Manchmal sind die Leistungen am Tag der dienstlichen Beurteilung nicht gut genug oder der Bewerber ist den Aufgaben eines Schulleiters noch nicht gewachsen. Die Schulen und die Schülerinnen und Schüler brauchen einen Schulleiter mit Berufserfahrung. Es wird erwartet, dass sich Bewerber gut auf eine dienstliche Beurteilung vorbereiten und dass sie mit einem angemessenen Men- schenbild arbeiten. Während der Probezeit werden Schulleiterinnen und -leiter, die neu im Amt sind, von der zuständigen Schulaufsicht begleitet. Wenn Schulen über lange Zeiträume mit provisorischen Lösungen leben müssen, besteht da nicht die Gefahr, dass die kommissarischen Schulleitungen zur Dauerlösung werden? Heidemarie Goßmann: Nicht unbedingt! Es darf sich niemand mit einer provisorischen Lösung zufrieden geben. Die Stellen müssen immer wieder ausgeschrieben werden. Manchmal allerdings setzt die Bezirksregierung eine Ausschreibung für einige Monate aus. Wenn eine Schulleiterstelle zwölf Mal ausgeschrieben wurde, könnte der Eindruck entstehen, dass die Schule einen schlechten Ruf habe. Das möchten wir den Schulen, die schon lange mit einem unverschuldeten Provisorium leben, ersparen. Kontakt Heidemarie Goßmann – Dezernat 41 Telefon 0251 411-4319 Bildung und Kultur Seiten 42 / 43 Kommunales Netzwerk zur Sportförderung von Grundschulkindern Sportif macht mobil Seit über drei Jahren gibt es in Bottrop das vom Land NRW unterstützte Sportprojekt „sportif“. Alle Grundschulen im Stadtgebiet nehmen mit ihren zweiten Klassen an einem sportmotorischenTest teil, um die individuellen Stärken von Kindern zu erkennen und ihnen mit Hilfe von Vereinen individuell den passenden Sport anbieten zu können. Der Name „sportif“ steht für „Sportmotorik – Individuelle Förderung“. Inzwischen hat sich ein kommunales Fördernetzwerk von Stadtverwaltung, Schulamt, Stadtsportbund, Gesundheitsamt und weiteren Akteuren gebildet, das gezielt und qualifiziert Projekte anbietet und dabei durch die Universität Duisburg/Essen unterstützt wird. Die Projekte decken alle Begabungen ab und werden durch städtische Sozialarbeit flankiert. schusses für den Schulsport und der Schulsportberater der Bezirksregierung Münster. Diese sportpolitische und höchst wirksame Arbeit hat sich inzwischen landesweit herumgesprochen. Seitdem gibt es auch in vielen anderen Kommunen lokal angepasste, neue Modellentwicklungen. Kontakt Thomas Michel – Dezernat 48 Telefon 0251 411-4411 Motoren dieses Netzwerkes sind das Schulamt der Stadt Bottrop als Vorsitzende des Aus- Gute Resonanz beim „Tag der Talente“ in Bottrop: Rund 150 Schülerinnen und Schüler waren eingeladen, an sportlichen Aktivitäten im Sportpark Bottrop teilzunehmen. Kinodigitalisierung auf dem Vormarsch Im Rahmen der Initiative Digitales Medienland NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Filmund Medienstiftung NRW die Umrüstung kleiner Kinos auf digitale Projektionstechnik. Die Kinobetreiber in NRW haben damit nach Maßgabe spezieller Fördervorschriften zur Kinodigitalisierung die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge zu stellen. Für den Kino-Standort NRW ist dies eine große Chance, sich mit zukunftsfähiger Technik ausstatten zu können. Ziel der Förderung ist, die Kinostruktur in NRW in ihrer ganzen Breite und Vielfalt zu erhalten und auch kleineren Filmtheatern den dauerhaften Anschluss an die technische Entwicklung der Branche zu ermöglichen. Die bisher üblichen 35-Millimeter-Kopien werden zunehmend reduziert und durch digitale Medien ersetzt. Die gesicherte Belieferung durch die Verleiher ist künftig daher nur noch mit einer vollständigen Digitalisierung der Kinos gewährleistet. Die Landesregierung stellt insgesamt bis zu drei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2013. Zuständig für die Abwicklung des Programms im Regierungsbezirk ist die Bezirksregierung Münster. Ihr wurden Förderanträge für insgesamt 31 Kinosäle vorgelegt. Mit einer Förderung von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder bis zu 20.000 Euro Zuschuss pro Leinwand ist das Investitionsprogramm eine starke und nachhaltige Unterstützung für das lokale Kulturangebot und die kleineren Filmtheater. Mit der Förderung der Programmkinos wird ein Beitrag dazu geleistet, dass der deutsche und europäische Film auch weiterhin flächendeckend in unserem Land präsent bleibt. Kinos, die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und/oder der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen für ihr Programm ausgezeichnet wurden, sowie in begründeten Fällen auch Kinos in kleineren Orten mit maximal 20.000 Einwohnern oder solche mit höchstens Bildung und Kultur Info Förderprogramm: Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (Stand: 07/2013) Stadt Betreiber Gelsenkirchen Schauburg 2 40.000€ Ahaus Cinetech 5 73.750€ Borken Kino Center 2 40.000€ Gronau Cinetech 2 37.200€ Ibbenbüren Apollo Kino 3 57.536 € Ahlen CinemAhlen 1 18.300 € Oelde Kino am Rathaus 3 45.186 € Dorsten Apollo Kino 4 80.000 € Münster Kurbelkiste/Cinema 2 2 30.199 € Stadt Betreiber Emsdetten Metropolis 2 24.000 € Rheine Citykino 5 60.450 € sechs Kinosälen werden bei der Vergabe der Mittel vorrangig berücksichtigt. Angestrebt ist die erforderliche technologische Umrüstung von bis zu 150 Kinoleinwänden in NRW bis zum Jahresende 2013. Gefördert wird die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheatersaals mit digitaler Projektionstechnik in Kinos mit maximal sechs Leinwänden. Fördergegenstand sind die Ausgaben für die Ausrüstung wie Server und Projektor sowie dessen Installation. Die Umrüstung auf Digitale Projektionstechnik muss dabei objektiv Kinosäle bereits bewilligte Förderung Kinosäle beantragte Förderung geeignet erscheinen, die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs des Filmtheaters nachhaltig sicherzustellen. Die Fördermittel aus dem NRW-Programm können mit den Förderungen durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kombiniert werden. Kontakt Bernhard Wedi – Dezernat 34 Telefon 0251 411-1413 Seiten 44 / 45 Fachsprachentests für Ärztinnen und Ärzte Versteht er mich oder versteht er mich nicht? Viele Arztstellen im Regierungsbezirk Münster sind derzeit unbesetzt. Der Ärztemangel kann mit Hilfe von Medizinern aus dem Ausland gelindert werden. Die Patienten müssen dabei jedoch weiterhin auf eine gute ärztliche Versorgung vertrauen können. Das verlangt von ausländischen Medizinern nicht nur gleichwertige Fachkenntnisse, sondern auch das Beherrschen der deutschen Sprache. Fachsprachentests sollen sprachbedingten Kommunikationsstörungen in der Arzt-Patient-Beziehung vorbeugen. Info Im Internetportal www.docjobs-nrw.de finden Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, die eine berufliche Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen suchen, weitere Informationen. Heilkunst braucht Sprachkunst. Immer wieder klagen Patientinnen und Patienten über grundsätzliche Verständigungsprobleme mit dem medizinischen Fachpersonal am Krankenbett. Manchmal liegt dies schlicht an fehlenden Sprachkenntnissen. Ärztinnen und Ärzte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, bittet die Bezirksregierung deshalb als Approbationsbehörde vor Erteilung der Approbation zu einem Fachsprachentest. Auf diese Weise soll relevanten Verständigungsproblemen zwischen Patient und Arzt vorgebeugt werden. Anforderungen des Fachsprachentests Der Fachsprachentest verlangt Deutschkenntnisse gemäß der sogenannten „Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz rahmens für Sprache (GER)“, womit ein gutes Verständnis komplexer Texte und deren Wiedergabe nachgewiesen werden muss. Ziel des Fachsprachentests ist festzustellen, ob die Ärztinnen und Ärzte die deutsche Fachsprache verstehen und sich Patientinnen und Patienten gegenüber verständlich ausdrücken können. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern zunächst ein medizinisch-wissenschaftlicher Fachartikel mit vorbestimmter Länge vorgelegt; den Inhalt dieses Textes müssen die Kandidaten dann in einem Fachgespräch gegenüber einem Mediziner des Gesundheitsdezernats der Bezirksregierung Münster mit eigenen Worten wiedergeben. Sodann schließt sich ein Arzt-Patienten-Gespräch an, in dem Fragen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Dezernats, die die Patientin oder den Patienten simulieren, von Info 400 Approbationen und Berufserlaubnisse für ausländische Ärzte 356 350 320 300 276 250 200 142 150 100 148 127 95 50 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesundheit und Soziales dem Antragsteller/der Antragstellerin allgemein verständlich und unter Berücksichtigung der konkret geschilderten Patientensituation beantwortet werden sollen. Sowohl das Fachgespräch als auch das Arzt-Patienten-Gespräch werden nach festen Kriterien ausgewertet. Wer diesen Fachsprachentest besteht, kann approbiert werden, vorausgesetzt der Ausbildungsstand ist gleichwertig. Bestehen Antragsteller den Test nicht, kann keine unbegrenzt wirksame Approbation erteilt werden. Möglich ist aber eine eingeschränkte Berufserlaubnis. Diese Berufserlaubnis ver pflichtet den Arzt, zeitlich begrenzt, ausschließlich unter der Aufsicht eines anderen – nämlich approbierten – Arztes tätig zu werden, um auf diese Weise die erforderliche Sprachkompetenz zu erlangen. Jederzeit besteht die Möglichkeit, die Sprachprüfung bei der Bezirksregierung Münster zu wiederholen und dann die Approbation zu erlangen. In den Jahren 2011 und 2012 haben insgesamt 181 Antragstellerinnen und Antragsteller einen Fachsprachentest bei der Bezirksregierung absolviert. Die Kandidaten kommen aus den unterschiedlichsten Ländern, wie Argentinien, Bulgarien, Griechenland, Libyen, Niederlande, Italien, Polen, Rumänien, Spanien, Syrien, Ungarn und Usbekistan. Von den Prüflingen haben 85 Prozent den Test bestanden und wurden sofort approbiert; die „Durchgefallenen“ Seiten 46 / 47 nutzten in der Regel die Chance, ihre Sicherheit in der deutschen Sprache zu verbessern und bestanden – zumindest nach mehrmaligen Versuchen – nach einigen Monaten auch den Fachsprachentest. Sprich mal Deutsch – nicht Latein Bei den sprachgeprüften Ärztinnen und Ärzten ist das Risiko wesentlicher Verständigungs probleme am Krankenbett gering. Es sei denn, dieser Mediziner „liebt“ die lateinischen Fachbegriffe zu sehr. Mangelnde Kommunikation auf Augenhöhe mit den Patienten ist aber ein anderes Problem, das leider ebenso deutschsprachige Mediziner betrifft. Info Wer eine Approbation oder Berufserlaubnis für akademische Heilberufe beantragen oder Kandidaten darüber informieren will, kann sich telefonisch Verständigungsschwierigkeiten haben eben nicht immer mit der Herkunft zu tun. Manche Ärztinnen und Ärzte sprechen zwar fließend Deutsch, auch als Muttersprache, nutzen aber so ausgiebig medizinische Fachbegriffe, dass sie für die Patienten schlicht unverständlich blei ben. Patienten sollten in diesen Fällen deutlich allgemein verständliche Erläuterungen und das Kommunizieren „auf Augenhöhe“ einfordern. Kontakt Susanne Thom – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3100 Iris Veldmann – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3101 an Susanne Thom und Iris Veldmann wenden oder sich während der Sprechzeiten Montag und Mittwoch in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr persönlich beraten lassen. Gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege Durch Ausbildungsförderung mehr Fachkräfte gewinnen In der Altenpflege fehlen deutschlandweit Fach- und Pflegekräfte. Das ist längst kein Geheimnis mehr, und auch der Regierungsbezirk Münster ist davon betroffen. Die Zusammensetzung der Altersstruktur der Gesellschaft in Deutschland ändert sich rapide: Die Geburtenrate sinkt, die Lebenserwartung hingegen steigt – ein Trend, der sich weiter verstärken wird. Der demographische Wandel führt in vielen Bereichen zu neuen Herausforderungen. Leider gehört der gesellschaftlich so wichtige und wertvolle Altenpflegeberuf nicht zu den „Traum jobs“. Er wird in der öffentlichen Wahrnehmung nicht wertgeschätzt, gilt als wenig attraktiv, was nicht zuletzt der oft unterdurchschnittlichen Bezahlung geschuldet ist. Dass mehr ausgebildet werden muss, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist landesweit bekannt. Deshalb sucht das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alte Mitmenschen nicht allein lassen: Mehr Ausbildungsplätze helfen, den Bedarf an Pflegepersonal zu befriedigen. Alter in Nordrhein-Westfalen nach Wegen, um mehr Anreize für eine Ausbildung im Bereich der Altenpflege zu schaffen. Zum Beispiel durch ein finanzielles Umlageverfahren: Alle Pflegeeinrichtungen – egal ob Heime oder ambulante Dienste – zahlen entsprechend der Größe der Einrichtung einen Ausgleichsbetrag in einen Fonds ein. Mit diesem Geld wird den ausbildenden Einrichtungen ein großer Teil der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen erstattet. Dadurch müssen die Ausbildungsbetriebe in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern keine Wettbewerbsnachteile gegenüber den nicht ausbildenden Einrichtungen befürchten. Das Umlageverfahren hat bereits dazu geführt, dass Einrichtungen, die sich bislang an der Ausbildung nicht beteiligt haben, nun auch Ausbildungsplätze anbieten; andere haben ihr Angebot aufgestockt. Tendenz steigend Die Einführung der Umlage zeigte 2012 in NRW rasch Wirkung: 2.200 zusätzliche landesgeförderte Schülerinnen und Schüler konnten ihre Ausbildung beginnen; waren es 2011 noch 10.000 Auszubildende in der Altenpflege, so stieg die Zahl mit Hilfe der Umlage auf insgesamt 12.200 (Stand: 12/2012). Auch im Regierungsbezirk Münster ist der Erfolg deutlich zu erkennen: Die Zahl der Ausbildungsplätze kletterte um 20 Prozent von 1.950 im Jahr 2011 auf 2.350 im Jahr 2012. Sämtliche landesgeförderten Ausbildungsplätze der Fachseminare für Altenpflege erhalten durch die Bezirksregierung Münster eine Förderung von 280 Euro pro Schüler und Monat. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Gesundheit und Soziales Ausbildungsplätze stieg die Förderung innerhalb des Regierungsbezirks Münster von knapp 4,8 Millionen Euro im Jahr 2011 auf gut 5,5 Millionen Euro im Jahr 2012. In den Folgejahren sind weitere Steigerungen der Fördermittel vorgesehen. Qualität der Ausbildung gewährleistet Die Bezirksregierung hat im Bereich der Alten pflege den Prüfungsvorsitz inne und leitet die Altenpflegeprüfungen im gesamten Regierungsbezirk. Sie entscheidet im Rahmen der Ausbildung unter anderem über die Anerkennung von Krankheitszeiten, über die Zulassung zu einer verkürzten Ausbildung, etwa wenn zuvor eine Altenpflegehilfeausbildung absolviert wurde, über die Zulassung zur Abschlussprüfung und über die Verlängerung der Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung. Jährlich werden an 40 Prüfungstagen etwa 650 Kandidaten geprüft; insgesamt bestehen rund 94 Prozent. Künftig wird die Zahl der jährlichen Prüfungstage auf 50 steigen. Die Prüfungen werden an den 23 Fachseminaren für Altenpflege des Regierungsbezirks abgenommen, die von der Bezirksregierung staatlich anerkannt wurden. Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens prüft die Bezirksregierung Münster unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einrichtung, die Lehrpläne, die Qualifikation der Lehrkräfte und das Raumprogramm des jeweiligen Altenpflegeseminars. Damit neben der Quantität auch die Qualität der Ausbildung gewährleistet bleibt, werden die Fachseminare für Altenpflege aktuell einer Seiten 48 / 49 Qualitätskontrolle unterzogen: Jedes Fachseminar erhält Besuch vom Gesundheitsdezernat der Bezirksregierung, das sich dann direkt vor Ort beispielsweise von den räumlichen Gegebenheiten ein Bild macht. Ein wichtiges Qualitätskriterium bilden die Lehrkräfte an den Fachseminaren selbst: Sie machen eine gute Ausbildung erst möglich und stellen eine Verzahnung mit der praktischen Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen sicher. Bis zum Jahresende 2013 soll diese spezielle Qualitätskontrolle sämtlicher Altenpflegeseminare im Regierungsbezirk abgeschlossen sein. Staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Wer die Abschlussprüfung am Fachseminar bestanden hat, kann bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ beziehungsweise „Altenpflegerin“ stellen. In diesem Verfahren wird unter anderem geprüft, ob die Antragsteller gesundheitlich zur Ausübung des Berufes geeignet sind. Natürlich dürfen sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. So soll sichergestellt werden, dass Personen, die bereits wegen Diebstahls, Drogenkonsums oder Körperverletzung vor Gericht standen, nicht im sensiblen Bereich der Altenpflege tätig werden. Kontakt Karin Redemann – Dezernat 24 Telefon 0251 411-3124 Info Unter Vorsitz der Bezirksregierung prüft eine Kommission jährlich rund 650 Kandidaten. Im Regierungsbezirk Münster bestehen mehr als 90 Prozent der Prüflinge das Examen. Intensive Kontrollen dank Röntgenverordnung (RöV) Strahlenschutzfachkunde im Visier Beim Röntgen, also der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen, handelt es sich grundsätzlich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Röntgenverordnung verlangt daher für jeden Einzelfall der Strahlenanwendung eine rechtfertigende Indikation. Diese darf nur durch besonders fachkundige Ärzte erfolgen. Info 1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen die unsichtbaren Röntgenstrahlen. Im Laufe der 70er Jahre kamen die ersten Computertomographen auf den Markt. Seitdem wurde die Technik weiterentwickelt, um die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. Viele dieser Untersuchungen werden jedoch nachts, an Wochenenden und Feiertagen aufgrund personeller Engpässe in den Krankenhäusern und Großpraxen von nicht fachkundigen Ärzten angeordnet. Das Dezernat für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Münster nahm daher im Oktober und November 2012 an einer landesweiten Überprüfungsaktion teil. Im Fokus dieser unangemeldeten Überprüfungen standen insbesondere die Untersuchungen mit Computertomographen. Diese sind bekanntlich für eine besonders hohe Strahlenbelastung verantwortlich. Zu prüfen war insbesondere, ob beim Röntgen geeignete fachärztliche Betreuung zur Verfügung stand und ob Anlagen eingesetzt waren, die dem neuesten Stand der Technik entsprachen, um so die Strahlung für Personal und Patient auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Info Überprüfungen in 127 Einrichtungen mit CT ergaben folgende Ergebnisse: – Teleradiologie: 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte für die Patientenbetreuung vor Ort hatten nicht die notwendigen Strahlenschutzkenntnisse – Bei jedem vierten CT für Teleradiologie fehlte die behördliche Zulassung – In 40 Prozent der Fälle gab es Mängel bei der notwendigen Dokumentation der Röntgenuntersuchungen – Positiv fiel auf, dass bei fast 90 Prozent des Assistenzpersonals die erforderliche Fachkompetenz vorlag Fachkunde erforderlich Ein Hauptaugenmerk wurde darauf gelegt, ob vor der Röntgenuntersuchung die rechtfertigende Indikation, das heißt, die notwendige Risikoabwägung erfolgt ist und ob das festgelegte Untersuchungsverfahren geeignet war. Ebenso wurde kontrolliert, ob ein fachkundiger Arzt, der sich am Untersuchungsort befindet, den technischen Ablauf vorgegeben hat oder ob es sich um eine genehmigte Teleradiologie handelt, bei der ein Teleradiologe diese Verfahrensschritte verantwortet. Zudem wurde überprüft, ob das Personal, das die Patienten betreut, über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, ob die notwendigen Aufzeichnungen zu den Untersuchungen angefertigt wurden und ob Röntgenpässe vorgehalten und angeboten wurden. Dabei wurde festgestellt, dass 31 Prozent der Ärzte, die die Entscheidung über das bildgebende Verfahren trafen und insbesondere auch den Erstbefund machten, nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügten. Bei 40 Prozent der überprüften genehmigten Teleradiologien hatten die Ärzte, die am Untersuchungsort zur Betreuung der Patienten eingesetzt waren, ebenfalls nicht die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. In 25 Prozent der überprüften Einrichtungen wurde sogar Teleradiologie vorgenommen, ohne dass es hierfür eine Genehmigung gab. Gesundheit und Soziales Seiten 50 / 51 Bietet 3D-Bilder mit hoher räumlicher Auflösung: Das Mehrzeilen-CT, mit dem erstmalig Querschnittsbilder des menschlichen Körpers angefertigt werden können. Die Prüfer der Bezirksregierung stellten auch Mängel bei den notwendigen Dokumentationen (39 Prozent) und dem aktiven Anbieten des Röntgenpasses (29 Prozent) fest. Info Risiko Röntgenstrahlen Strahlen sind überall und niemand kann ihnen entgehen, auch ohne Röntgendiagnostik. Denn über die Luft und über Nahrung und Atmung ist jeder Mensch rund 2,1 Was wird besser? Gemeinsam mit den Strahlenschutzverantwortlichen der Krankenhäuser wurden die festgestellten Mängel sukzessive abgearbeitet, Anträge für die Genehmigung zur Teleradiologie gestellt und die personellen und technischen Voraussetzungen nachgewiesen. Für die zweite Jahreshälfte plant die Bezirksregierung eine „Nachhaltigkeitskontrolle“. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Mängel nicht beseitigt wurden, wird die Bezirksregierung dies anordnen. Auch die Zuverlässigkeit der Strahlenschutzverantwortlichen wird dann überprüft werden müssen. Durch die gezielte Überwachungsaktion ver spricht sich die Bezirksregierung einen wich- Millisievert Strahlung pro Jahr ausgesetzt. Durch ein Röntgengerät kann sich die Strahlenbelastung in kurzer Zeit jedoch drastisch erhöhen tigen Beitrag zur Verbesserung des Patientenschutzes, zur Vermeidung überflüssiger Röntgenuntersuchungen und zur Reduzierung von medizinischer Strahlung auf die Bevölkerung. Kontakt Karl Westermann – Dezernat 55 Telefon 0251 411-1686 Wilfried Averbeck – Dezernat 55 Telefon 0251 411-1424 Für NRW Fachaufsicht für Betreuungsgeld Seit Anfang August 2013 gibt es Betreuungsgeld. Eltern, die ihr Kind selber betreuen und keine staatlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung nutzen, erhalten diese Leistung im Anschluss an das Elterngeld. Die Bezirksregierung Münster stellt für die Kommunen ein Fachverfahren zur Bearbeitung zur Verfügung und hat die landesweite Fachaufsicht. Den Antragstellern stehen monatlich 100 Euro zu und ab August 2014 soll dieser Betrag auf 150 Euro pro Monat angehoben werden. In einem weiteren Schritt ist geplant, den Betrag um eine sogenannte Bildungskomponente beziehungsweise Riester-Komponente um 15 Euro pro Monat zu erhöhen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anhebung soll nur dann erfolgen, wenn der vollständige Zahlbetrag unmittelbar vom Leistungsträger in einen zertifizierten Bildungsvertrag oder in einen Riestervertrag eingezahlt wird. Nach langen politischen Diskussionen ist das Gesetz im Februar 2013 verkündet worden. Die Landesregierung NRW hat daraufhin beschlossen, dass die Verwaltungsverfahren zum Betreuungsgeld durch die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet werden sollen, entsprechend der Regelung zum Elternzeit- und Elterngeldgesetz. Die Fachaufsicht ist landesweit auf die Bezirksregierung Münster übertragen worden. Der Landesbetrieb IT.NRW erhielt den Auftrag, ein Fachverfahren zur Bearbeitung des Betreuungsgeldes zu entwickeln, das den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Dabei stützt sich IT.NRW auf die Fachkenntnisse aus Münster, wo bereits eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren geschaffen wurden. Die Bezirksregierung Münster startete im März 2013 das Projekt für die Entwicklung und den Betrieb der Fachanwendung, die den Kommunen pünktlich zum 1. August 2013 zur Verfügung stehen sollte. Diese Fachanwendung bietet folgende Funktionalitäten: – Vorgangsgesteuerte Sachbearbeitung inklusive einer Dokumentenerstellung – Schnittstelle zum Verfahren „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)“ zur Übernahme von Grunddaten der Antragsteller und Kinder – Schnittstelle zum zentralen Zahlverfahren einschließlich Stichprobenverfahren – Revisionssichere Speicherung aller Daten bei IT.NRW – Bearbeitung von Fehlbuchungen, Zahlungsrückläufern oder nicht zuzuordnenden Zahlungen – Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorund Streitverfahren – Führen der vollelektronischen Akte – Onlineantrag Nach den ersten Wochen im Realbetrieb bei den Kreisen und kreisfreien Städten zeichnet sich ab: Das Verfahren funktioniert und die Eltern werden pünktlich ihr Geld erhalten. Kontakt Christian Höing – Dezernat 29 Telefon 0251 411-3434 Peter Overhoff – Dezernat 29 Telefon 0251 411-3616 Gesundheit und Soziales Seiten 52 / 53 Betriebliches Gesundheitsmanagement Drei Fragen an die Betriebsärztin Frau Dr. Piontkowski, Sie arbeiten bei der B.A.D GmbH, Zentrum Münster. Was genau macht der B.A.D? Was ist Ihre Aufgabe? Dr. Piontkowski: Die B.A.D GmbH ist ein überbetrieblicher Dienst, der in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland, Beratungsleistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen anbietet. Als ich in den achtziger Jahren beim B.A.D anfing, standen noch die „traditionellen“ Angebote zur Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik im Vordergrund. In den letzten Jahren haben jedoch die psychischen Erkrankungen erheblich an Bedeutung gewonnen, so dass unsere Mitarbeiter- und Führungskräfteberater und Berater zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement immer mehr Betriebe auf ihrem Weg zum gesunden Unternehmen unterstützen. Auch für mich rücken psychische Belastungen und deren Folgen weiter in den Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Zudem erledige ich jedoch auch noch die „klassischen Tätigkeiten“ einer Betriebsärztin, wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitsplatzbegehungen, Beratungen des Arbeitgebers und Teilnahme an sogenannten Arbeitssicherheitsausschusssitzungen. Auch die Bezirksregierung Münster greift – wie viele andere Behörden Münsters – auf Ihre Dienste zurück. Was heißt das konkret? Dr. Piontkowski: Bei der Bezirksregierung Münster begleite ich Wiedereingliederungen von Beschäftigten nach langer Erkrankung und biete für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte die Möglichkeit einer individuellen Beratung in Form von Sprechstunden an. Im Rahmen des von der Bezirksregierung eingeführten „Behördlichen Gesundheitsmanagements“, in das ich eingebunden bin, finden regelmäßig Gesundheitstage (zuletzt 2012 zum Thema „Stress – was Info Zur Person: Dr. med. Kordula Piontkowski ist Ärztin für Arbeits- und Allgemeinmedizin. Zusätzlich hat sie die Qualifikation für Gesundheitsförderung und Prävention und Suchtmedizinische Grundversorgung. Ziel des „Behördlichen Gesundheitsmanagements“ ist, Krankheiten vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden und die Motivation am Arbeitsplatz zu verbessern. nun?“) und Vorträge zu Themen wie beispielsweise „Gesund in den Urlaub“ mit individueller Impfberatung oder „Migräne“ statt. Stichwort Gesundheitsmanagement – ist die Bezirksregierung dort auf einem guten Weg? Dr. Piontkowski: Schon seit vielen Jahren arbeitet in der Bezirksregierung eine „Arbeitsgemeinschaft Prävention und Gesundheit“, die Aktionen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten plant. Die Auswertung von Gesundheitsberichten und einer Mitarbeiterbefragung waren die Basis für eine gezielte Planung und systematische Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und damit zu einem „Behördlichen Gesundheitsmanagement“, das sich aus mehreren Säulen zusammensetzt. Ich denke, dass sich die Bezirksregierung auf einem guten Weg zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befindet. Kontakt B.A.D GmbH, Zentrum Münster Telefon 0251 663266 Info Bei der Überprüfung von insgesamt 37 nordrhein-westfälischen Unternehmen durch die Unfallkasse NRW im Jahr 2011 erhielt die Bezirksregierung Münster einen Geldpreis für ihre überdurchschnittliche Organisation bei der erfolgreichen Umsetzung der Kernelemente eines Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems. Münsterland-Konferenz mit Minister Groschek Mobilität im ländlichen Raum sichern und verbessern Mobilität und Erreichbarkeit bilden für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit einer Region eine entscheidende Voraussetzung. Ob die Menschen sich in einer Region wohlfühlen, steht in engem Zusammenhang damit, dass sie ihren Arbeitsplatz, Schulen, Geschäfte, Arztpraxen, Krankenhäuser, Kultur- und Freizeitangebote schnell, kostengünstig und bequem erreichen können. Die Münsterlandkonferenz in der Bezirksregierung Münster beschäftigte sich Anfang Juli 2013 im Beisein von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek mit der Herausforderung, im ländlichen Raum neue und flexiblere Konzepte zu entwickeln, um die Mobilität zu sichern und an die sich ändernden Bedürfnisse der Bürger anzupassen. Groschek unterstrich in seiner Rede die Bedeutung einer zukunftsorientierten Mobilität für das Münsterland. Auch im Münsterland sind viele ländliche Regionen von Bevölkerungsrückgang, sinkenden Schülerzahlen und Überalterung betroffen. Dies Hochrangiger Gast der Münsterlandkonferenz: NRW-Verkehrsminister Michael Info Vom Bürgerbus zum Anrufbürgerbus – Bürgerschaftlicher Einsatz – passgenauer Schulbus – kleine Mobilitätsstationen – kleinere Busse – bezahlbare Systeme – Kombination aus Schulbus – Ortslinie – Anrufbürgerbus – Kombination aus E-Bike – Carsharing – Bus – Taxi – Wasserstoffbus hat erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung mit Linienbussen und Bahnen. Wie kann hier trotzdem künftig ein flächendeckendes und zufriedenstellendes Angebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufrechterhalten oder sogar verbessert werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Münsterlandkonferenz. Groschek „In ländlichen Regionen ist Mobilität die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese zu sichern und damit zur Standortsicherung und Lebensqualität einer Region beizutragen, betrachten wir als ein wichtiges Ziel der Münsterlandkonferenz“, sagten Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke und Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller zu Beginn der Veranstaltung. Unter den rund 70 Teilnehmern der Konferenz waren neben Bundestags- und Landtagsabgeordneten auch Landräte und Bürgermeister aus dem Münsterland, die Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Stadt Münster und der Kreise sowie Vertreter aus dem Bereich Verkehr, des Regionalrates, der Kammern, Verbände und Hochschulen geladen. Sicherheit und Verkehr Seiten 54 / 55 Für Mobilität im Münsterland: Prof. Dr. Reinhard Klenke, Konrad Püning, Dr. Kai Zwicker, Markus Lewe, Engelbert Rauen und Dorothee Feller. (Hinweis: Die Landräte Thomas Kubendorff und Dr. Olaf Gericke waren verhindert und haben bei anderer Gelegenheit unterschrieben.) Prof. Dr. Karl-Hans Hartwig, Direktor des Instituts für Verkehrswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wies in seinem Einführungsvortrag darauf hin, dass räumliche Mobilität die zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit und den Wohlstand moderner Gesellschaften bildet. Kreative Lösungen funktionieren Aktuelle Beispiele aus der Region zeigen, dass die neuen Konzepte funktionieren: Etwa das neue Bürgerbus-Modell Olfen, bei dem der Fahrgast – nach vorheriger Anmeldung – Start oder Ziel frei ohne Haltestellen-Bindung wählen darf. Andere Projekte basieren auf flexiblen, von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern betriebenen Bürgerbussystemen. In dünn besiedelten Räumen bieten anpassbare Fahrtrouten, Zu- und Ausstiegsmöglichkeiten nach Wunsch der Fahrgäste, auch bis vor die Info Bürger fahren für Bürger Besonders im Münsterland sind zahlreiche BürgerbusVereine aktiv, die im ländlichen Raum das Angebot des öffentlichen Personalverkehrs (ÖPNV) verbessern und sichern sollen. Als Bürgerbus gilt der Verkehr mit Kleinbussen, wenn der Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrern organisiert wird. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgerbus-Vereine. Für Haustür, Transport nach Anforderung und nicht nach Fahrplan, bedarfsorientierter Schülertransport, Anruf-Sammeltaxis und Anruf-Busse gute Alternativen zum herkömmlichen Linienverkehr. Dabei sind zahlreiche und intelligente Kombinationen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Auto und Fahrrad denkbar. Eine Verknüpfung von Bus und dem Verleih von Pedelecs beinhaltet beispielsweise das Projekt „Steinfurt Mobil“, das in Mettingen gestartet ist. Eine weitere Option ist die Entwicklung von Radschnellwegen, die besonders für Elektrofahrräder rasche, direkte und bequeme Verbindungen zwischen Kommunen schaffen. „Bündnis für Mobilität im Münsterland“ Wie kann ein vernetzter ÖPNV nun zielgerichtet fortentwickelt werden? Damit soll sich eine Arbeitsgruppe unter Moderation der Bezirksregierung Münster und unter Mitwirkung des Verkehrsministeriums NRW sowie der Kreise, der Stadt Münster und Vertretern der regionalen Wirtschaft befassen und projektorientierte Vorschläge samt entsprechenden Angeboten erarbeiten. Regierungspräsident, die Landräte der Münsterland-Kreise sowie Münsters Oberbürgermeister als ÖPNV-Vertreter und der Regionalratsvorsitzende unterzeichneten dazu das „Bündnis für Mobilität im Münsterland“. die Neuanschaffung eines Busses werden beispielsweise einmalig 40.000 Euro zur Verfügung gestellt, für einen Niederflurbus, der Menschen mit Behinderungen befördern kann, 50.000 Euro. Weitere Informationen: www.pro-buergerbus-nrw.de Kontakt Sabrina Terfehr – Büro der Behördenleitung Telefon 0251 411-1002 Info Die Vereinbarung „Bündnis für Mobilität im Münsterland“ kann im Internet unter www.brms.nrw.de/ mobilitaet eingesehen werden. Die Montgolfiade damals und heute Sicherheitsanforderungen stark gestiegen Die Sicherheitsauflagen für Großveranstaltungen sind stetig gestiegen und müssen von den Organisatoren verantwortungsbewusst umgesetzt werden. Dieses trifft ganz besonders für Veranstaltungen im Bereich der Luftfahrt zu. Sicherheit und Verkehr Das älteste Luftfahrzeug der Welt, der Heißluftballon, wurde vor genau 230 Jahren von den Brüdern Montgolfier erfunden. Joseph Michel und Jacques Étienne Montgolfier waren Papierfabrikanten im französischen Annonay und hatten beim Verbrennen von Papier festgestellt, dass Ihre Papiertüten nach oben stiegen und so begannen sie zu experimentieren. Im September 1783 ließen die Gebrüder vor den Augen König Ludwig XVI. im Schloss zu Versailles einen Heißluftballon aufsteigen. Im Korb fuhren ein Hammel, eine Ente und ein Hahn mit. Die Tiere überlebten und am 21. November 1783 erlaubte der König den Aufstieg mit Menschen. JeanFrancois Rozier und Francois d´ Arlandes waren die ersten Luftfahrer. Den Erfindern zu Ehren wurden die Treffen von Ballonfahrern seitdem „Montgolfiade“ genannt. Der größte deutsche Ballonfahrer-Event ist die alljährliche Warsteiner Internationale Montgolfiade (WIM), eine Luftfahrtveranstaltung mit Starts von Heißluftballonen, Heißluftluftschiffen, Heißluftmodellballonen und manchmal auch Gasballonen. Im Begleitprogramm sind Hubschrauberrundflüge, Landungen von Luftsportgeräten und der Aufstieg von Drachen zu finden. Die zehn Tage dauernde WIM zieht täglich viele tausend Zuschauer an. Über 200 gemeldete Piloten und deren Teams sind anwesend und an manchen Tagen tummeln sich über 150 Ballone am Himmel. gen einer solchen Veranstaltungsgenehmigung werden von der überörtlichen Luftaufsicht des Dezernats Luftverkehr der Bezirksregierung Münster geprüft. In allen Angelegenheiten, die den Luftverkehr betreffen, ist die Bezirksregierung Münster für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg zuständig. Seiten 56 / 57 Info Jedes Jahr findet die „Warsteiner Internationale Montgolfiade“ in Warstein/ Westfalen statt, 2013 zum 23. Mal. Das ist das größte in Europa jährlich stattfindende Das stetige Wachsen der WIM mit immer weiter steigenden Zuschauerzahlen und Teilnehmerkreisen führte in den letzten Jahren auch zu immer mehr Sicherheitsrisiken, denen vorgebeugt werden muss. Die Planung, Organisation und Realisierung einer so großen Luftfahrtveranstaltung stellt eine erhebliche Herausforderung für die Organisatoren und für die Behörden dar. Jede Veranstaltung muss individuell betrachtet werden. Nachdem Auflagen aus Genehmigungen in vergangenen Jahren nicht immer korrekt eingehalten worden waren, gelang es bei der 22. Auflage der WIM in 2012 durch konstruktive Gespräche mit dem Veranstalter, diese Probleme weitgehend zu beseitigen. Ballonfestival. Im Jahr 1783 führen die Experimente der Gebrüder Montgolfier zum Erfolg. In Frankreich kommt es zum ersten Mal zum Aufstieg eines Heißluftballons. Das ist die Geburtsstunde der Montgolfièren. Luftfahrtveranstaltungen sind nach § 24 Luftverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Sicherheitsauflagen und Bedingun- (Bild: Claude-Louis Desrais) Luftaufsicht in der Praxis Bezirksregierung sorgt für Sicherheit auf Luftfahrtveranstaltungen Was macht die überörtliche Luftaufsicht? Die Luftaufsicht sorgt unter anderem dafür, dass die Auflagen der Veranstaltungsgenehmigung eingehalten werden, damit die Sicherheit von Besuchern und Teilnehmern gewährleistet ist. So auch bei der alljährlichen Warsteiner Internationalen Montgolfiade (WIM). Info Die Luftaufsicht ist zuständig für Flughäfen und Flugplätze wie Segelfluggelände und Hubschrauberlandeplätze. Neben diesen Flugplätzen überprüft die überörtliche Luftaufsicht die Einhaltung der Genehmigung bei Luftfahrtveranstaltungen. 1. Fall: Loch in der Ballonhülle Ein Ballonfahrer mit einem über 70 Zentimeter großen Loch in seiner Ballonhülle, wollte mit Fahrgästen auf der WIM starten, trotz des Warnhinweises anderer Piloten. Daraufhin informierten einige Piloten die Starthelfer über die Luftuntüchtigkeit, aber diese trauten sich nicht einzuschreiten. Erst als die herbeigerufene Luftaufsicht ein Startverbot verfügte, hinderte dies den Piloten am Start. Einer ebenfalls anberaumten Dokumentenkontrolle entzog sich der Ballonfahrer durch zügige Abreise. Weitere Ermittlungen ergaben daraufhin, dass der Luftfahrzeugführer in vergangenen Jahren mehrfach bei einer anderen Luftfahrtbehörde aktenkundig geworden war. Er hatte ohne entsprechende Genehmigung gewerbliche Ballonfahrten veranstaltet. Aktion der Luftaufsicht Abgabe an die Staatsanwaltschaft wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. 2. Fall: Unzulässige Sicherung – Seil gerissen Ein Ballon ist beim Aufbau und Start an dem Zugfahrzeug mittels einer sogenannten Startfessel zu sichern. Beim Start können durch Wind oder Thermikböen sehr hohe Massekräfte auftreten, vor allem wenn der Ballon noch nicht prall gefüllt ist und aussieht wie der Spinnacker eines Segelbootes. Ein Ballonfahrer hatte seine zugelassene Startfessel zuhause vergessen und kurzerhand durch ein Abschleppseil aus einem Baumarkt ersetzt. Bei dem Start riss das Seil und ein Metallstück schlug einer jungen Frau an den Kopf. Zum Glück zog sie sich nur eine kleine Platzwunde zu, die vor Ort versorgt werden konnte. Aktion der Luftaufsicht Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den verantwortlichen Piloten wegen Führen eines Luftfahrzeuges entgegen den Anweisungen seines Flughandbuchs. Sicherheit und Verkehr 3. Fall: Geringe Abstände – Zusammenstoß Die kleinen Startflächen und die immer größer werdende Zahl der Teilnehmer führten dazu, dass die geforderten Mindestabstände und Absperrungen zu Zuschauern nicht eingehalten wurden. Die Ballonpiloten behinderten sich gegenseitig, bei den Starts kam es zu Zusammenstößen. Die Zuschauer picknickten auf Halteleinen oder liefen rauchend über das Gelände. Die wenigen Starthelfer konnten dem starken Zuschauerandrang nicht mehr gerecht werden. Verantwortungsvolles Miteinander Das Luftverkehrsdezernat der Bezirksregierung versteht sich als ständiger Ansprechpartner für die Veranstaltungsleiter in Fragen der Luftaufsicht genauso wie für jeden einzelnen Luftfahrzeugführer. Das verantwortungsvolle Miteinander aller Beteiligten ist bei solchen Großveranstaltungen die Voraussetzung für die nötige Sicherheit und Ordnung. Info Daten und Fakten zur Luftaufsicht: Aktion der Luftaufsicht Gespräche mit dem Veranstaltungsleiter führten zur Aufstockung der Starthelfer und einer Staffelung der Ballone. – Luftaufsicht (örtlich und überörtlich) wird vom Dezernat 26 Luftverkehr ausgeübt – 4 Flughäfen (Paderborn-Lippstadt, Münster-Osnabrück, Dortmund, Siegerland) werden von 16 Mitarbeitern der örtlichen Luftaufsicht vor Ort betreut – 9 Mitarbeiter der überörtlichen Luftaufsicht Kontakt Birgit Bergeest – Dezernat 26 Telefon 02955 748110 beaufsichtigen • 11 Verkehrslandeplätze • 19 Sonderlandeplätze • 15 Segelfluggelände • 21 Hubschrauberlandeplätze Andreas Hennes – Dezernat 26 Telefon 0251 411-1717 • 9 Ballonstartplätze • 5 Ultraleichtgelände und • 150 Modellfluggelände sowie • Luftfahrtveranstaltungen, Flugtage und Montgolfiaden Seiten 58 / 59 Luftsicherheitspersonal schneidet gut ab Alles erkannt? Erstmals mussten sich Luftsicherheitsassistenten und -assistentinnen für die Fluggastkontrolle und Luftsicherheitskontrollkräfte für die Personalund Warenkontrollen der Rezertifizierung stellen. Im Rahmen der Schulung und Fortbildung von Personal für Luftsicherheitsaufgaben sieht die EU für Personal, das Röntgenausrüstungen bedient, drei Jahre nach der Erstzertifizierung eine Rezertifizierungsprüfung vor. Dieser Prüfung mussten sich im Jahr 2012 erstmals 300 Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitskontrollkräfte, sogenanntes „Screening-Personal“, auf den Verkehrsflughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster unterziehen. Das Rezertifizierungsverfahren sollte nach Antragstellung in einem Zeitraum von drei Monaten abgeschlossen sein, sodass pro Tag 20 Personen von jeweils zwei Prüfern aus den Luftsicherheitsstellen geprüft werden mussten. Kolleginnen und Kollegen aus der Dienststelle am Domplatz unterstützten sie dabei. Die Rezertifizierung sieht die Bewertung der Arbeitsleistung und das erfolgreiche Bestehen eines Bildauswertungstests vor. Sind in diesem Rucksack gefährliche Gegenstände? Die Bewertung der Arbeitsleistung erfolgt von der Luftsicherheitsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitszeugnisse, Belobigungen oder Beurteilungen aus der täglichen Fachaufsicht sowie auch Ergebnisse von Sicherheitstests fließen hierbei in die Beurteilung ein. Erst wenn diese Leistungen durch die Luftsicherheitsbehörde positiv bewertet wurden, erfolgte die Zulassung zum abschließenden Bildauswertungstest. In diesem Test werden mit einer Power-Point-Präsentation 15 Röntgenbilder gezeigt. Jedes Bild wird eine Minute eingeblendet. Um den Test zu bestehen, muss das Screening-Personal ausnahmslos alle gefährlichen Gegenstände (wie Werkzeug oder Taschenmesser) und verbotenen Objekte (wie selbstgebaute Sprengsätze und Waffen) richtig erkennen und benennen. Sollte dieser Test erstmalig nicht bestanden werden, ist eine Wiederholungsprüfung möglich. Bis zum erfolgreichen Bestehen ist ein Einsatz im Bereich Monitorauswertung an dem Röntgengerät nicht mehr möglich. Sollte der Test erneut nicht bestanden werden, kann die Eignung und Qualifikation nur durch eine Erstzertifizierung im Umfang einer kompletten Nachprüfung nach erneuter individueller Schulung nachgewiesen werden. Bis dahin darf die Person nicht mehr in der Luftsicherheitskon trolle eingesetzt werden. Die Ankündigung, dass diese Rezertifizierungsprüfungen anstehen, sorgte im Vorfeld bei den betroffenen Kräften für viel Unsicherheit und Nervosität. Die war jedoch völlig unbegründet, wie sich im Nachhinein herausstellte. Durchweg wurden gute Leistungen erzielt, sodass den Teilnehmern abschließend die notwendigen Befähigungszeugnisse ausgehändigt werden konnten. Die diesbezüglichen Luftsicherheitsanforderungen sind für die nächsten drei Jahre erfüllt. Kontakt Andreas Mersch – Dezernat 26 Telefon 02571 921113 Frank Rademacher – Dezernat 26 Telefon 02955 743868 Sicherheit und Verkehr Seiten 60 / 61 Neues Recht lässt innerdeutsche Fernbuslinien zu Fernbusse nehmen Fahrt auf Aus Sicht der Verkehrsunternehmen war die Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr längst überfällig. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013 gibt es nun eine Grundlage, auf der Buslinien im Personenfernverkehr genehmigt werden können. Fernbuslinien bieten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr Verbindungen über größere Entfernungen. Zielorte mit Haltestellen in Münster sind derzeit Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt/Main und Stuttgart. Die Städte werden mit komfortablen, überwiegend neuen Bussen angefahren. Die Reisezeit mit dem Bus ist meist länger als die mit der Bahn. Der Vorteil ist jedoch der erheblich günstigere Fahrpreis. Die Bezirksregierungen sind Genehmigungsbehörden für Fernbuslinien. Mit der neuen Regelung stehen einer Liniengenehmigung im Personenfernverkehr keine grundsätzlichen Versagungsgründe entgegen. Der bislang von den Behörden zu beachtende Schutz des vorhandenen Schienenverkehrs entfällt bei längeren Entfernungen. Um den Personennahverkehr zu sichern, bleibt weiterhin die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen unzulässig, wenn der Abstand nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit unter einer Stunde betrieben wird. Damit können im Einzelfall auch deutlich längere Strecken als 50 Kilometer unter das Bedienungsverbot fallen. Mit dem neuen Recht entfällt auch der Konkurrenten-Schutz der Busunternehmen unterei nander. Somit kann eine bereits bestehende Linie auch von einem anderen Anbieter gefahren werden. Dies gilt auch für den internationalen Fernbuslinienverkehr in Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittstaatenverkehr). Dieser Bereich der Personenbeförderung unterliegt dem freien Wettbewerb. Im reinen EU-Verkehr ist eine Liberalisierung bereits im Jahr 2004 erfolgt. Negative Auswirkungen sind bislang nicht festzustellen. Erst die Anfang des Jahres in Kraft getretene Liberalisierung ermöglicht den Verkehrsunternehmen den freien Zugang zum Markt. So sind seitdem bei den Bezirksregierungen zahlreiche Anträge auf Genehmigung nationaler Fernbuslinien eingereicht worden. Einige Unternehmen haben den Betrieb bereits aufgenommen. Weitere Anbieter erarbeiten zurzeit ihre Konzepte. Die Bezirksregierung Münster steht bei den Vorhaben beratend zur Seite. Erst in einigen Jahren wird sich zeigen, wie groß der Marktanteil des Busverkehrs am gesamten Personenfernverkehr in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich sein wird. Kontakt Matthias Richter – Dezernat 25 Telefon 0251 411-1440 Komfortabel Reisen: Das Interesse der Bevölkerung an Fernbuslinien ist über alle Altersgruppen hinweg groß. Insbesondere Studenten und Senioren nutzen die neuen Angebote. Martin Gerke – Dezernat 25 Telefon 0251 411-1432 Bezirksregierung bündelt Großprojekt Bessere Verkehrsinfrastruktur in Gelsenkirchen Wie wichtig es ist, bei großen Verkehrsprojekten eng mit den Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten und auch die Öffentlichkeit frühzeitig einzubeziehen, zeigt der von der Bezirksregierung Münster geförderte Umbau der Straßenbahnanlagen in der Horster Straße in Gelsenkirchen. Sicherheit und Verkehr Die bereits seit 1901 auf der Horster Straße verkehrende Straßenbahnlinie zeugt von der Bedeutung dieser wichtigen Teilverbindung zwischen der Peripherie Gelsenkirchens und dem Zentrum von Gelsenkirchen-Buer. Ebenso der stetig wachsende Individualverkehr auf dieser Verkehrsachse. Der im Zentrum von Buer liegende Goldbergplatz stellt für zahlreiche Linien des ÖPNV einen Hauptverknüpfungspunkt dar. Von hier aus fahren neben zwei Straßenbahnlinien auch insgesamt 16 Buslinien der BOGESTRA sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH. Der über die Horster Straße fließende ÖPNV dient auch als Verbindung zum Ortsteil Horst, wo sich die Umsteigepunkte zur Stadtbahnlinie U 11 nach Essen und zu weiteren sieben Buslinien befinden. Um dem Zahn der Zeit in den betroffenen Straßenzügen entgegen zu wirken, beschlossen die Stadt Gelsenkirchen und die BOGESTRA den verkehrlichen, technischen und städtebaulichen Umbau. Der Planungs-, Abstimmungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozess zwischen dem Verkehrsdezernat sowie weiteren Förderdezernaten der Bezirksregierung Münster und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR) ermöglichte die optimale Beratung von Stadt und BOGESTRA als Bauherren, um dieses große und für die Verkehrs- und Stadtentwicklung wichtige Infrastrukturprojekt sukzessive zu realisieren. Das nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Planfeststellung zuständige Verkehrsdezernat bei der Bezirksregierung Münster teilte den Umbau in drei Abschnitte auf. Für den ersten Abschnitt von der EmilZimmermann-Allee bis zur Zechenbahntrasse wurde im September 2009 ein Freistellungsbescheid erteilt. Im September 2011 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt erlassen. Derzeit befindet sich der Antrag auf Plangenehmigung für den dritten und letzten Planfeststellungsabschnitt im Seiten 62 / 63 Verfahren. Eine entsprechende Entscheidung wird noch in 2013 getroffen. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für den Umbau der Straßenbahnanlagen und der Horster Straße geschaffen. Die voraussichtlichen Baukosten für diesen insgesamt 3,8 Kilometer langen Umbau zwischen dem Goldbergplatz und der Flurstraße betragen rund 34 Millionen Euro. Ein großer Teil, den Bereich der Schienenstrecke der Straßenbahnlinie 301 betreffend, wird durch den VRR AöR gefördert. Info Der Umbau wird aus drei verschiedenen Förderbereichen mit staatlichen Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 26 Millionen Euro bezuschusst. Die Restflächen der Fahrbahn neben den Schienen sowie die Nebenanlagen, wie Geh- und Radwege oder Parkstreifen, werden aus Mitteln für den kommunalen Straßenbau finanziert. In einigen Teilbereichen der Strecke, beispielweise vor dem Museum und im Bereich des Goldbergplatzes, fließen zusätzlich auch Mittel aus der Städtebauförderung. Hier soll eine Kulturmeile entstehen und der Goldbergplatz städtebaulich aufgewertet werden. Mittlerweile ist der Bauabschnitt zwischen der Emil-Zimmermann-Allee und der Zechenbahntrasse bereits fertiggestellt. Zurzeit befindet sich der Bereich vom Goldbergplatz bis zur Sedanstraße im Bau. Für das Jahr 2013 steht die Bewilligung des dritten Förderabschnittes von der Zechenbahntrasse bis kurz vor der Einmündung Flurstraße an. Die Strecke zwischen Sedanstraße und Emil-Zimmermann-Allee soll in den Folgejahren finanziert werden. Das Gesamtprojekt ist ein Musterbeispiel für die enge Kooperation aller beteiligten Partner. Kontakt Claudia Brinkmann – Dezernat 25 Telefon 0251 411-2358 Dagmar Richter – Dezernat 25 Telefon 0251 411-1414 Mit dem Bike zur Arbeit Radschnellwege – alle fahren darauf ab! Der Megatrend Nahmobilität zeigt Wirkung. Der Radverkehrsanteil hat sich vielerorts deutlich erhöht. Im Hinblick auf Klimaschutz und Gesundheit ist eine weitere Steigerung wünschenswert. Immer mehr Pedelecs und E-Bikes werden in Deutschland verkauft. Mit ihnen erschließen sich neue Reichweiten, Räume und Zielgruppen. Zugleich sind die Anforde rungen an die Radverkehrsplanung gestiegen. Radschnellwege treten zunehmend in den Fokus der Verkehrsplanung. Info Grüne Welle und unverwechselbare Kennzeichnungen für den neuen Radweg Mit den Radschnellwegen wird die heutige Radinfrastruktur um ein „Premiumprodukt“ erweitert. Sie werden zukünftig qualitativ hochwertige und leistungsstarke Verbindungen sowohl zwischen zwei Orten als auch im städtischen Raum bilden. Fußverkehr separat geführt und beim Queren der Radschnellwege gesichert werden. Auch beim Service wird weiter gedacht: Luftpumpen sollen im Zusammenhang mit kleinerem Werkund Flickzeug an strategisch günstigen Stellen wertvolle Hilfe leisten. Radverkehr – neu denken! Um ihrer Funktion im Radverkehrsnetz gerecht zu werden, muss in neuen Dimensionen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, der Länge und Breite, der Geschwindigkeiten, der weitgehenden Kreuzungsfreiheit und der Servicekomponenten gedacht werden. So werden diese Radwege außerorts Mindestbreiten von vier Metern aufweisen. Mit dieser Breite ist es den Radfahrern möglich, sicher nebeneinander zu fahren oder gefahrlos langsamere Radler zu überholen. Auch Brücken und Tunnel an Kreuzungen sind in Erwägung zu ziehen. Angesichts der zu erwartenden Durchschnittsgeschwindigkeiten des Radverkehrs von 20 bis 25 km/h – E-Bikes können bis zu 45 km/h schnell sein – muss der Die Radschnellwege sollen nicht am Rand der Ortschaften enden, sondern weitergeführt werden. Hierzu bieten sich beispielhaft Fahrradstraßen, aber auch straßenbegleitende Radwege mit Breiten von drei Metern bei Einrichtungsund vier Metern bei Zweirichtungsverkehren an. An den Signalanlagen ist eine „grüne Welle“ für den Radverkehr anzustreben. Zur besseren Erkennbarkeit sollten die Radwege unverwechselbar bezeichnet werden. bieten Radfahrern auf dem Radschnellweg weitaus mehr Sicherheit als enge Seitenstreifen auf Autostraßen. Info Kriterien für Radschnellwege: –Mindestlänge von fünf Kilometern –Weitestgehende Bevorrechtigung an Knotenpunkten –Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr –Reinigung und Winterdienst –Service (Luftpumpstationen, Rastplätze mit Abstellanlagen, punktuelle Überdachung als Regenschutz) Radverkehr ist Berufsverkehr Das Fahrrad wird im mittleren Entfernungsbereich von bis zu 15 Kilometern zur Alternative zum Auto. Unterstützend wirkt dabei immer öfter der Elektroantrieb; aber diese Entfernungen lassen sich auch mit reiner Muskelkraft leicht und schnell zurücklegen. Ein zentraler Radschnellweg ist häufig schon ausreichend, um große Anteile des Alltags- und Berufsverkehrs aufzunehmen. So sollen diese Radwege in Zukunft einen wachsenden Teil der Verkehrsfunktionen übernehmen, die heute von den Hauptverkehrsstraßen für den motorisierten Verkehr wahrgenommen werden. Sicherheit und Verkehr Planungswettbewerb Um der Realisierung der Radschnellwege einen wesentlichen Schritt näher zu kommen, wurde vom Landesverkehrsministerium ein Planungswettbewerb initiiert. Fünf Konzepte in Nordrhein-Westfalen, möglichst aus geographisch unterschiedlichen Regionen, werden mit einer Förderzusage für eine Planung (zunächst eine Machbarkeitsstudie) belohnt. Der Wettbewerb wurde am 23. Januar 2013 gestartet. Die Städte und Gemeinden hatten bis zum 22. Juli 2013 Zeit, ihre Vorstellungen eines regionalen Radschnellweges in den Wettbewerb einzubringen. Die zu fördernden Projekte wählt eine Jury aus, die sich zusammensetzt aus Vertretern des Landesverkehrsministeriums, der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) und Fachleuten aus der Regional-, Stadt- und Verkehrsplanung sowie der Verkehrsdezernate der Bezirksregierungen. Info Planungswettbewerb –Kick-off 23. Januar 2013 –Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis zum 22. Juli 2013 –Jurysitzung nach den Sommerferien 2013 –Preisübergabe im Rahmen eines thematisch passenden Events voraussichtlich im November 2013 Die anschließende Förderung erfolgt im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen; die Förderzuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Münster im Verkehrsdezernat. Kontakt Michael Storp – Dezernat 25 Telefon 0251 411-2359 Seiten 64 / 65 20.000 Jeanshosen mit krebserregenden Azofarbstoffen belastet Wohin mit den giftigen Jeans? In der Produktion von Textilien kommen viele Chemikalien zum Einsatz. Unter anderem geben sie Hosen, Shirts oder Bettbezügen ihre Farbe. Azofarbstoffe haben in Textilien aber nichts verloren. Denn sie können Krebs auslösen. Deshalb sind sie in Deutschland und Europa verboten. In Entwicklungsländern werden sie jedoch noch verwendet. In Pappkartons verpackt lagerten die Jeans bis zur Entsorgung in einem Sperrlager im Kreis Warendorf. Azofarbstoffe können über die Haut in den Körper gelangen und sind dann gefährlich, wenn sie gespalten werden. Denn dann entstehen die krebserregenden aromatischen Amine. Man kann sie weder sehen noch riechen. Azofarbstoffe, die krebserregendes Amin enthalten, werden in der EU nicht mehr eingesetzt. Auch importierte Textilien, beispielsweise aus China, dürfen nicht mehr mit der Chemikalie gefärbt sein. Der Verbraucher soll durch Stichproben geschützt werden. Info Azofarbstoffe dürfen in Textilien nicht verwendet werden, wenn sie direkt und über längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen und in nachweisbaren Konzentrationen Amine abspalten können. Durch chemische Untersuchungen des CVUA Münster (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) wurde 2010 festgestellt, dass 20.000 in China produzierte und über einen Zwischenhändler nach Ahlen gelieferte schwarze Damen-Jeanshosen Azofarbstoffe krebserregendes Benzidin enthielten. Benzidin gehört zur Gruppe der Amine. Die zulässigen Grenzwerte waren um ein Vielfaches überschritten. Sogar in den Innentaschen der Jeanshosen wurden hohe Konzentrationen an Benzidin nachgewiesen. Der Stoff wird beim Tragen vom menschlichen Organismus über die Haut aufgenommen und kann Blasenkrebs verursachen. Der Kontakt zu den aromatischen Aminen ist ein bekannter Risikofaktor für das Harnblasenkarzinom. Die von den Behörden daraufhin beschlagnahmte Ware lag eineinhalb Jahre lang in Pappkartons verpackt in einem Sperrlager im Kreis Warendorf. Gegen diverse Firmen der Handelsgruppe war mittlerweile das Insolvenzverfahren eröffnet worden und niemand wollte die Giftjeans haben. Info Als Bekleidungsgegenstände unterliegen Hosen dem Verwendungsverbot für bestimmte Azofarbstoffe, die durch Spaltung nach einem amtlichen Analyseverfahren Amine bilden können. Die Spaltungsbedingungen des Analyseverfahrens sind so gewählt, dass sie die Bioverfügbarkeit der krebserregenden Amine aus den Azofarbstoffen für den menschlichen Organismus simulieren. Wenn also relevante Mengen eines kanzerogenen Amins beim Analyseverfahren freigesetzt werden, ist davon auszugehen, dass der Verbraucher dem Stoff beim Tragen der Textilien in entsprechendem Maß ausgesetzt wäre. Sicherheit und Verkehr Auch die Entsorgung gestaltete sich schwierig. Angedacht wurde zunächst die Verwendung als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie. Voraussetzung für die entsprechende Verarbeitung wäre aber eine Analyse und Bescheinigung gewesen, dass es sich bei den Jeans nicht um gefährliche Abfälle gehandelt hätte. Diese lagen nicht vor. Ebenso war nicht auszuschließen, dass die Mitarbeiter bei der Verarbeitung durch staubende Bestandteile gefährdet worden wären. Deshalb empfahl das Abfallwirtschaftsdezernat der Bezirksregierung Münster, die Seiten 66 / 67 gefährlichen Jeanshosen in einer Müllverbrennungsanlage entsorgen zu lassen. Dem folgend ließ der Insolvenzverwalter schließlich im Mai 2013 insgesamt 64 Paletten mit rund 20.000 Jeans in der Müllverbrennungsanlage Hamm entsorgen. Kontakt Sabina Schwarzwald – Dezernat 52 Telefon 0251 411-5725 Luftfahrerlizenzen Ready for departure Immer Montags ist Prüfungstag, mehrmals im Monat. Dann kommen angehende Piloten und Pilotinnen aus ganz Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Münster an den Domplatz, um die theoretische Luftfahrerprüfung am Computer abzulegen. Insgesamt 459 Prüfungen waren es im Jahr 2012 und 253 Anwärter bestanden gleich beim ersten Anlauf sämtliche Fächer. Die weitaus meisten Bewerber strebten eine Privatpilotenlizenz für Flächenflugzeuge an, zwei für Hubschrauber und 17 für Heißluft- und Gasballone. Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Aerodynamik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Die Kandidaten können ihre Theorieprüfung allerdings auch in mehrere Abschnitte aufteilen und sich beispielsweise erst einmal nur in Luftrecht und Navigation testen lassen. In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und sie auch in schwierigen Situationen richtig anwenden kann. Die Bezirksregierung ist als Luftfahrtbehörde für die Ausbildung und Lizensierung der Privatpiloten zuständig, nicht aber für die Erlaubnisse der Airline- und Berufspiloten oder für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer). Die Zuständigkeit liegt für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer beim Luftfahrt-Bundesamt und für die Luftsportgeräte bei den Luftsportverbänden wie DAeC (Deutscher Aero Club) und DULV (Deutscher Ultraleicht-Flugverband). Kontakt Matthias Stüper – Dezernat 26 Telefon 0251 411-1719 Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland ist kein Geheimtipp mehr „Abenteuer mal 4“ – ein voller Erfolg Er war bereits fast 50 Jahre alt, der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland, als er im Jahr 2009 den Wettbewerbs-Zuschlag für die Naturparkschau 2012 des Landes Nordrhein-Westfalen bekam. Obwohl der Naturpark in der Bevölkerung kaum bekannt war, überzeugte er die Jury. Mit dem Gewinn des ersten Preises für den Landesteil Westfalen ergab sich nun die Chance, dem Park ein neues Image zu geben. Aber was sollte vorgestellt werden? Was ist das Besondere am Naturpark Hohe MarkWestmünsterland, was unterscheidet diese Landschaft von anderen? Keine einfache Frage, da der Naturpark teilweise im Münsterland und teilweise im Ruhrgebiet liegt und sich bis auf niederrheinisches Areal erstreckt. Somit gehört er zu Westfalen und zum Rheinland, also zu den beiden Regierungsbezirken Münster und Düsseldorf. Ein Projektteam aus Mitarbeitern der Bezirksregierung, des Regionalverbands Ruhr, der beteiligten Kommunen, der Geschäftsstelle Naturpark und eines Büros für Landschaftsarchitektur nahm seine Arbeit auf, um die Landschaft 2012 attraktiv zu machen und gut zu präsentieren. Die Aufgabe bestand darin, die große landschaftliche und kulturelle Vielfalt des Naturparks hervorzuheben und zum Markenzeichen zu entwickeln. Mit dem Konzept, das Gebiet in vier Themenlandschaften zu präsentieren, erhielt der Naturpark ein Profil, das für Bewohner und Besucher nachvollziehbar und spannend wurde. So bietet die ParkLandschaft des Münsterlandes, die WaldLandschaft von Dämmerwald, Üfter Mark, Hoher Mark und Haard, die WasserLandschaft des Halterner Seengebiets und der Lippe sowie die (Bergbau-)FolgeLandschaft von Bottrop-Kirchhellen und Hünxe eine nachvollziehbare Formel für die Identität des wertvollen Parks. Landesmittel stärken das Projekt Für die Naturparkschau hat das Land Nordrhein-Westfalen 434.000 Euro bereitgestellt – 70 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 620.000 Euro. Die Restfinanzierung musste der Naturpark selbst stemmen. Dies gelang überwiegend durch Sponsoring. So konnten neben kommunalen Partnern vor allem Firmen gewonnen werden, die im Naturpark ansässig sind und von den dortigen Bodenschätzen profitieren. Beteiligt haben sich beispielsweise die Gelsenwasser AG, die Quarzwerke Haltern sowie die Firma Nottenkämper, die im Raum Hünxe vor allem Ton gewinnt. Die Bezirksregierung Münster war Fördergeber und hat zugleich durch intensive Mitarbeit im Vorstand und im Projektteam der Naturparkschau zum Gelingen der Parkschau beigetragen. Laut Satzung des Naturparks Hohe MarkWestmünsterland ist der Regierungspräsident von Münster „geborenes“ Vorstandsmitglied des Naturparks. Singende Wälder WaldFestival Groß Reken & Dorsten-Lembeck 9. September 201 Das überarbeitete Logo und ein neues Corporate Design mit vier Farbstreifen, die die vier Landschaften des Parks symbolisieren, unterstützen das neue Image des Naturparks. 012 Umwelt und Natur Seiten 68 / 69 Info Im Zentrum der Naturparkschau 2012 standen passend zu den Themenlandschaften vier Landschaftsfestivals, die jeweils an zwei Orten ausgerichtet und durch eine Radroute verbunden wurden: Das FolgeFestival „Neue Welten“ in Bottrop-Kirchhellen und Hünxe im Mai: Hier wurde gezeigt, wie der Steinkohlebergbau und die oberirdische Gewinnung von Rohstoffen die Landschaft geprägt und verändert haben, aber auch, wie durch Ausgleichsarbeiten neue Biotope entstehen. Die Abgrabungsunternehmen der Region öffneten ihre Tore und gewährten Einblick in ihre Arbeit. Mit einem Hubsteiger konnte sich der Besucher einen ungewohnten Blick aus der Vogelperspektive auf die „Neue Welt“ verschaffen. Das WasserFestival „Treibende Wasser“ in Haltern am See und Olfen im Juni: Im Rahmen dieses Festivals öffnete das Wasserwerk der Gelsenwasser AG und die Quarzwerke in Haltern am See Tore und Türen. Präsentationen und Gespräche informierten den Besucher über Wassergewinnung und -aufbereitung sowie über den Abbau von Sand. Interessierte hatten die Möglichkeit, per Schiff, Kanu oder über Land auf einem 40-Kilometer-Fahrrad-Rundkurs die Wasserlandschaft an Stever und Lippe zu erkunden. „Singende Wälder“, das WaldFestival in Reken und Dorsten-Lembeck im September: Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Naturschutz standen im Herzen der Hohen Mark schon immer im Fokus. Die Biologische Station im Kreis Recklinghausen bot für Kinder eine Mitmachaktion an. Wem die sportlich durchaus anspruchsvolle 16 Kilometer lange Fahrrad-Verbindungsroute durch die sandigen Hügel der Hohen Mark zu anstrengend war, hatte die Möglichkeit, mit einem historischen Schienenbus zwischen Dorsten und Maria-Veen zu pendeln. Das ParkFestival „Lebendiges Land“ in Velen und Raesfeld Ende September: Das letzte der vier Festivals spielte sich rund um die Wasserschlösser von Raesfeld und Velen ab. Neben der Inszenierung der Schlösser mit einem bunten Programm standen die Landwirtschaft und ihre Traditionen und Produkte im Vordergrund. Zahlreiche Direktvermarkter hatten hier Gelegenheit, ihre Produkte zu präsentieren. Bei strahlendem Wetter kamen rund 30.000 Besucher, unter ihnen Umweltminister Johannes Remmel. Info Über die Grenzen von 23 Mitgliedskommunen, 4 Kreisen, 2 Regierungsbezirken und der Metropole Ruhr hinweg erstreckt sich der Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland. Die unterschiedlichen Landschaftsbilder im Park sind in vier Themenlandschaften gegliedert: A31 Kreis Coesfeld ParkLandschaft A43 Velen Kreis Borken Rhede Reken Borken Heiden Dülmen WaldLandschaft A3 Haltern am See Hamminkeln Schermbeck Dorsten Datteln Marl Wesel OerErkenschwick Waltrop Kreis Wesel Hünxe WasserLandschaft Olfen Dinslaken Bottrop A52 Gladbeck FolgeLandschaft Die vier Festivals wurden flankiert von zahlreichen weiteren Veranstaltungen, Ausstellungen und Aktionen während des gesamten Jahres. Die Bezirksregierung Münster förderte zudem diverse bleibende Einrichtungen im Naturpark. So sind beispielsweise ein Niedrigseilgarten in Reken, ein Naturspielgelände in Raesfeld, ein barrierefreier Naturerlebnisweg am Heidhof in Bottrop-Kirchhellen oder ein Familienwanderweg in Dülmen eingerichtet worden. Zahlreiche Radrouten entstanden und wurden als Kartenwerk veröffentlicht. Der kulturlandschaftliche Radwanderführer „Untere Lippe“ ist vom Landschaftsverband Rheinland aufgelegt worden. Eine der erfolgreichsten und nachhaltigsten Aktionen der Naturparkschau 2012 war das Naturparkpartnerprogramm. Institutionen und Unternehmen aus den Bereichen Natur, Kultur, Sport und Freizeit bis hin zu Gastronomie und Beherbergung haben sich als Naturparkpartner qualifiziert. Insgesamt 63 Partner sind unter der Dachmarke des Naturparks zusammengeführt worden und geben dem Park ein Gesicht. Herten Kreis Recklinghausen Recklinghausen A2 Was bleibt dauerhaft über das Jahr 2012 hinaus? Der Naturpark hat sich in der Öffentlichkeit und den Medien etabliert. Nachhaltige Projekte sind realisiert worden und stehen den Besuchern und Bewohnern auf Dauer zur Verfügung. Dazu gehören fünf neue Wanderrouten, barrierefreie Naturerlebnisse und kinderfreundliche Erlebnisangebote. Überdies ist der Naturpark mit seinem Projektteam Naturparkschau eine Plattform der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Kreisen, Landschaftsverbänden, Bezirksregierung und Regionalverband Ruhr geworden. Er bildet so eine Klammer zwischen Münsterland und Emscher-Lippe-Region. Überdies ist der Naturpark in seiner Abgrenzung im Westen und nach Süden hin weitgehend identisch mit dem Projektgebiet der Regionale 2016 „ZukunftsLAND“. In beiden Fällen haben sich Städte des nördlichen Ruhrgebiets und des Kreises Wesel angeschlossen, die sich dem Münsterland zugehörig fühlen. Die Gemeinden Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln bezeichnen sich sogar als „gefühltes Münsterland“. Umwelt und Natur Attraktivität und Tourismus erhalten Die finanzielle Situation des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland ist noch nicht befriedigend gelöst. Für finanzschwache Kommunen ist es schwierig, Beitragserhöhungen zu leisten. Eine Chance wären freiwillig gezahlte, höhere Beiträge finanzstarker Kommunen. Um seiner Dachmarken- und Klammerfunktion dauerhaft gerecht zu werden, benötigt der Naturpark eine angemessene finanzielle Grundausstattung. Im Jahr 2010 ist bereits ein Förderverein gegründet worden. Mitglieder sind zahlreiche Info Im Rahmen der Regionale 2016 wird sich der Naturpark hauptsächlich mit dem Projekt „WaldBAND“ präsentieren, dessen Kulisse mit der Waldlandschaft des Naturparks identisch ist. Der Naturpark startete im Rahmen der Parkschau ein Sponsorenprogramm aus den Bereichen Natur, Kultur, Sport, Wirtschaft und Freizeit. Die Fortsetzung der Partnerschaften ist wichtig, um den Tourismus zu stärken und die Schönheit der Landschaft zu schützen. Partner des Naturparks. Nach dem erfolgreichen Sponsoring für die Naturparkschau 2012 wirbt der Naturpark nun erneut um Unternehmen, die sich finanziell für die Natur engagieren wollen. Angesichts der Bedeutung des Naturparks für Tourismus und Regionalentwicklung unterstützt die Bezirksregierung Münster das Projekt nicht nur mit Fördergeldern, sondern auch durch starkes persönliches Engagement. Regelmäßig nehmen Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke oder Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller an offiziellen Terminen des Parks teil. Und das Engagement aus Wirtschaft und Kommunalpolitik wird den Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland vor einem erneuten Dornröschenschlaf bewahren. Kontakt Norbert Blumenroth – Dezernat 51 Telefon 0251 411-1693 Seiten 70 / 71 Umwelt und Natur Seiten 72 / 73 Bauarbeiten in der Emsaue bei Einen abgeschlossen Das Bett ist gemacht Alle Weichen für eine naturnahe Gewässer- und Auenentwicklung im Bereich der Ems bei Warendorf, Ortsteil Einen, sind gestellt. Die Ems hat nun mehr Raum für eigendynamische Entwicklung. Neue Inseln finden Platz, Steil- und Gleitufer entstehen und der Lebensraum für Flora und Fauna wird erweitert. Vom Sommer 2009 bis zum Frühjahr 2013 waren die Bagger in der Emsaue bei EinenMüssingen im Einsatz. 280.000 Kubikmeter Erde wurden bewegt, um den Flusslauf zu verlängern und eine neue Aue, eine Sekundäraue, zu gestalten. Am Anfang stand der Bau einer Emsschleife und einer neuen Fußgängerbrücke (Lonn-Brücke) ganz im Westen des Life+ Projektgebiets. Stromaufwärts bis hin zur Straßenbrücke in Einen wurden dann vier Initialgerinne zur Laufverlängerung hergestellt. Hier bekommt die Ems den Raum, sich aus eigener Kraft eine neue Aue zu schaffen. Um den Menschen die Ziele des Projekts zu veranschaulichen, wurden im ortsnahen Bereich Laufverlängerung und Sekundäraue mit Hilfe von Maschinen so hergestellt, wie sie sich zukünftig auch auf dem Rest der Strecke von selber entwickeln sollen. Die an dieser Stelle errichtete Aussichtsplattform ermöglicht es den Besuchern, sich über das Projekt zu informieren. Die im weiteren Verlauf angelegten Aufweitungen des Flussbetts und Flutmulden dienen der Strukturverbesserung von Aue und Fluss. Das von Süden einmündende Nebengewässer, der Neuwarendorfer Bach, ist offen an die Ems angebunden worden. Im östlichen Bereich des Baubereichs behinderten drei Sohlabstürze in Ems und Hessel Fische und andere Wasserlebewesen auf ihrem Weg in die Oberläufe. Durchgängige Sohlrampen und Beckenpässe ersetzen jetzt diese Bauwerke. Die Hessel ist im Bereich der landeseigenen Flächen auf einer Länge von einem Kilometer entsteint und vollständig neu gestaltet worden. Während sich die gewässertypische Weichholzaue sehr schnell durch natürliche Sukzession einstellt, werden Initialpflanzungen von Hartholzauwald und der Einbau von Totholz im gesamten Projektgebiet der Natur zusätzlich einen guten Start geben. Info Initialgerinne sind künstlich angelegte Gräben, die dem Fluss einen neuen Verlauf vorgeben. Als Sekundäraue wird eine neu geschaffene Aue auf tieferem Geländeniveau bezeichnet. Schweres Gerät am Emsufer: Dieser Anblick gehört der Vergangenheit an. Die Plattbauchlibelle ist eine von 28 Libellenarten, die an der Emsaue ihren neuen Lebensraum gefunden hat. Info Für interessierte Besucher ist das Nordufer der Ems durch einen Fußweg erschlossen. Zwei Stege ermöglichen die Querung der Altarme. Neuer Lebensraum für viele Arten Naturschutzfachliche Erfolgskontrollen zeigen schon kurz nach Abrücken der Baumaschinen erfreuliche Ergebnisse. Andauernde Sediment umlagerungen haben das Bild dieser sandgeprägten Landschaft gravierend verändert. Steile Uferabbrüche und ausgedehnte Sandbänke sind entstanden und bieten neuen Lebensraum. Viele Tier- und Pflanzenarten haben von diesen neu geschaffenen Strukturen Besitz ergriffen. Beispielsweise sind dort Hasel, Ukelei oder Steinbeißer zu finden, drei der 27 für die Ems typischen Fischarten. 28 Libellenarten wurden gesichtet, darunter Granatauge und Keiljungfer. Eisvogel, Kiebitz, Nachtigall oder Uferschwalbe gehören zu den elf gefährdeten Vogelarten und suchen im Emsauenbereich Nahrung, Brutoder Raststätte. Auch sechs Amphibien- und vier Reptilienarten sind im Projektgebiet nachgewiesen worden. Besonders erfreulich ist das zahlreiche Vorkommen von Ringelnattern und Zauneidechsen. Mit dem genannten Artenaufkommen gewinnen auch die Stechimmen (beispielsweise Bienen, Goldwespen und Spinnenameisen) Platz durch die Emsrenaturierung. Über 50 gefährdete Arten sowie elf Arten, die in der hiesigen Landschaft bisher unbekannt waren, sind hier inzwischen angekommen und nutzen die neu entstandenen, sandgeprägten und blütenreichen Biotope. Doch nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen werden durch den neuen naturnahen Lebens raum gefördert. Mehr als 50 gefährdete Pflanzenarten, darunter Schwanenblume und Heidenelke, wurden bereits kartiert. Die nachweisbar positive Entwicklung der Gewässeraue sowie das spürbare Interesse und die Akzeptanz in der ortsnahen Bevölkerung bestärken die verantwortlichen Projektmitarbeiter der Bezirksregierung auf ihrem Weg und geben die Richtung für weitere Renaturierungsprojekte vor. In Nordrhein-Westfalen werden durch das Förderinstrument Life+ derzeit neun Projekte mit einem Gesamtbudget von 25 Millionen Euro umgesetzt. Die Ems bei Einen ist auf einer Länge von 4,5 Kilometern naturnah umgebaut worden. Kontakt Anna Benmoh – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5750 Ulrike Brockmann-Krabbe – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5749 Umwelt und Natur Seiten 74 / 75 Zum Schutz hochwertigen Trinkwassers Bezirksregierung legt Wasserschutzgebiete fest Wasser gehört zu den elementaren Bausteinen jeden Lebens. Eine gesicherte Trinkwasserversorgung in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist hierbei von vorrangiger Bedeutung. Daher ist es erforderlich, die Grundwasservorkommen des Münsterlandes vor schädigenden Einwirkungen zu schützen. Dieses Schutzziel wird unter anderem durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erreicht. Für einen nachhaltigen Grundwasserschutz ist die strikte Einhaltung der Wassergesetze und der einschlägigen Vorschriften wie beispielsweise der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) oder der Düngeverordnung unerlässlich. Ein wirksames und wichtiges Instrument ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten, mit allen dort geregelten Verboten und Beschränkungen. Werden irgendwo mehr als 600.000 m³/a Wasser entnommen, ist die Bezirksregierung für das Festsetzungsverfahren zuständig. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Paragraphen 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Ziel dieser Festsetzungsverfahren ist es, nachteilige Beeinträchtigungen des für Trinkwasserzwecke vorgesehenen Grundwassers künftig und auf Dauer zu verhindern. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren mehrere Schutzgebiete durch die Bezirksregierung neu ausgewiesen. Auch für die kommenden Jahre sind weitere Verfahren vorgesehen. Einen stets aktuellen Überblick über die bestehenden Wasserschutzgebiete gibt es im Internet unter www.brms.nrw.de/wasserschutzgebiete. In der dortigen Tabelle sind die derzeit 47 der im Regierungsbezirk Münster festgesetzten Wasserschutzgebiete mit der jeweils gültigen Verordnung und der zugehörigen Übersichtskarte aufgeführt. Kontakt Markus Alfery – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5726 Komplexe Wechselwirkungen im Computer-Modell simuliert Wasser kennt keine Grenzen Vorgänge im Naturhaushalt ereignen sich unabhängig von Länder- und Staatsgrenzen. Dies trifft vor allem für grenzüberschreitende Fließgewässer zu. Um diese natürlichen Prozesse und ihre Auswirkungen verstehen und beeinflussen zu können, ist daher eine Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen auf beiden Seiten der Grenzen unerlässlich. Info Verschiedene Interessen wie Verkehr, Tourismus, Hochwas- Stadtlohn serschutz, Gewässerökologie und Landwirtschaft sind im Projektgebiet der Schlinge zu vereinbaren. REGIERUNGSBEZIRK MÜNSTER Winterswijk Bredevoort PROVINZ GELDERLAND Südlohn Oeding Schlinge Einzugsgebiet der Schlinge Auf Initiative der deutsch/niederländischen Flurbereinigungsbehörden erforscht das Modellprojekt „Grenzüberschreitendes Gewässerkonzept Schlinge/Boven Slinge“ die Möglichkeiten, die verschiedenen Interessen und Zielkonflikte in Gewässernähe grenzüberschreitend zu betrachten und Lösungen zu erarbeiten. Das Projektgebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Schlinge, einem Gewässer, das in westlicher Richtung aus der Gemeinde Südlohn im Kreis Borken in die Niederlande fließt. Seine Besonderheit ist die Vereinigung verschiedenster Interessen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft sollen an der Schlinge und ihren Nebengewässern sowohl eine Verbesserung der Gewässerökologie als auch ein verbesserter Hochwasserschutz in den Ortslagen ermöglicht werden. Hierbei bietet es sich beispielsweise an, Sekundärauen zu errichten, die Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere bieten und zudem die Hochwassergefahr verringern. Zusätzlich ver- schönern sie das Landschaftsbild und ermöglichen Touristen und Einwohnern ein angenehmes Naturerlebnis. Somit lassen sich vielfältige Synergien erreichen. Zur Planung und zum besseren Verständnis der komplexen Wechselwirkungen werden die wasserwirtschaftlichen Prozesse in ComputerModellen simuliert. Hierzu werden mögliche gewässerverbessernde Projekte, wie die Errichtung von Sekundärauen oder Totholz-Einträge, in die Modelle mit dem aktuellen Gewässerzustand integriert. Dadurch können deren Auswirkungen auf die Hochwassersituation und die Gewässerstruktur eingeschätzt werden. Die gewässerverbessernden Projekte sollen gemeinsam mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Kontakt Anna Morsbach – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5781 Umwelt und Natur Seiten 76 / 77 Richtlinie zum Risikomanagement wird umgesetzt Gibt es rund um die Emscher Hochwassergefahren? Wie wichtig es ist, rechtzeitig auf Hochwasser-Risiken hinzuweisen und die Hochwasser-Vorsorge sowie das Risikomanagement zu verbessern, haben viele Bürger im Osten und Süden Deutschlands erst Anfang Juni wieder leidvoll erfahren müssen. Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist, will dazu beitragen, künftig die Hochwasser-Gefahren besser zu beherrschen. Das Dezernat für Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Münster setzt die Richtlinie für den Regierungsbezirk um. Landesweit wird dieser Prozess vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) koordiniert. Im ersten Arbeitsschritt sind die Gewässer im Einzugsgebiet der Emscher nahezu flächendeckend als „potentiell mit signifikanten Hochwasserrisiken behaftet“ eingestuft worden. Diese Bewertung passt zu den Erkenntnissen aus dem Hochwasser-Aktionsplan (HWAP) Emscher, bei dem bereits 2004 die Hochwasserrisiken entlang des Emscher-Hauptlaufs systematisch ermittelt und dargestellt wurden. Damit treten jetzt bei der Umsetzung der EGHWRM-RL neben dem Hauptlauf auch die zahlreichen Nebengewässer der Emscher in den Fokus. Für den Großteil der Emscher-Nebengewässer werden derzeit die Überflutungsflächen für unterschiedliche Hochwasserszenarien in enger Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und den Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster ermittelt. Das Emscher-Einzugsgebiet weist hinsichtlich der erheblichen Bergsenkungen, der künstlichen Entwässerung dieser Poldergebiete durch Pumpen und der hohen Versiegelungsgrade Info In zeitlichen Arbeitsschritten wird die EG-HWRM-RL umgesetzt: –bis Ende 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gewässerabschnitte, an denen potentielle signifikante Hochwasserrisiken bestehen –bis Ende 2013: Erstellung von Hochwasser-Gefahrenund -Risiko-Karten für diese Gewässer –bis Ende 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer viele Besonderheiten auf. Die Überflutungsflächen werden daher mit einer auf das Gebiet speziell angepassten Vorgehensweise ermittelt. Dabei werden auch mögliche Ausfälle von Pumpwerken und Deichbruch-Szenarien berücksichtigt. Sobald die Hochwasser-Gefahren- und -Risiko-Karten fertig sind, werden für das Emscher-Einzugsgebiet genug Daten vorliegen, um eine Beurteilung und Bewertung des Hochwasserrisikos zu ermöglichen. Sie werden als Grundlage für eine gezielte Hochwasserrisikomanagementplanung in den kommenden Jahren dienen. Die Karten sollen bis Ende 2013 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Kontakt Timo Kaup – Dezernat 54 Telefon 0251 411-5642 Info Im Internet auf www.brms.nrw.de gibt es weitere Informationen rund um das Thema Hochwasserschutz. Hochwasserschutz an der Berkel Vom Modell zur Wirklichkeit Über viele Jahre wurden im Rahmen des Berkelauen-Konzeptes und unter der Regie des Dezernates für Flurbereinigung sehr erfolgreich größere zusammenhängende Flächen in der Berkelaue in das Eigentum der „öffentlichen Hand“ getauscht. Diese stehen nun für die naturnahe Entwicklung der Berkel zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und für funktionsfähige Gewässerrückhaltesysteme im Hochwasserschutz zur Verfügung. Wie aber wird sich der Fluss genau entwickeln und kann man das überhaupt vorhersagen? Sind eventuell auch andere Nutzungen von dieser Entwicklung betroffen? Was kann den Prozess im Hinblick auf baldige Erfolge beschleunigen? Und welchen Einfluss haben diese Prozesse und deren Weiterentwicklung auf den Ablauf von Hochwasserwellen? Aue, besondere Strömungsbedingungen und Erosionskräfte festgestellt werden. Wie aber verändert die naturnah entwickelte Berkelaue mit ihren wieder für das Wasser erreichbaren Speicherräumen den Hochwasserabfluss? Ist das überhaupt messbar? Um all diese Fragen beantworten zu können, müssten sich die bei der Bezirksregierung im Sachgebiet Hochwasserschutz vorhandenen Daten und Modelle weiterentwickeln lassen. Zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und zur Überschwemmungsgebietsermittlung wurden für die Berkel ein Niederschlags-Abflussmodell und ein zweidimensionales Strömungsmodell erstellt. Hierzu lagen sehr genaue digitale Höhen- und Geländedaten des Landes NRW vor. Mit Hilfe dieses Morphologie-Modells lassen sich so die Veränderungen in der Berkelaue durch das Wechselspiel von Erosion und Sedimentation simulieren. Dazu wurden im Modell auf dem gesamten 55 Kilometer langen Berkelverlauf außerhalb der Siedlungsräume die Erkenntnisse aus der Morphologiesimulation mit Hochwasserwellen konfrontiert. Am unteren Ende des Modells in der Nähe der deutsch/niederländischen Grenze wurden diese Ergebnisse mit dem derzeitigen Zustand der Berkel verglichen. Nach Ablauf der Simulation ist zu erkennen, dass die „kleinen“ zweijährigen Hochwasser deutlich gedämpft und verlangsamt werden. Auch die großen 100-jährlichen Hochwasser verlangsamen sich. Ein stark vereinfachtes, mit vielen Annahmen ausgestattetes Morphologiemodell führt somit zu messbaren Ergebnissen, die eine belastbare Aussage für den künftigen Hochwasserschutz und die Retention der Berkel zulassen. Fachbüros aus Wasserwirtschaft und Ökologie bildeten im Auftrag der Bezirksregierung einige Teilabschnitte der Berkelaue modellhaft nach, um virtuelle Wasserströmungen simulieren zu können. Somit können die Veränderungen der Kontakt Karl-Heinz Hüsing – Dezernat 54 Telefon 0251 411-1541 Umwelt und Natur Seiten 78 / 79 Info Die Veränderungen in der Berkelaue durch das Wechselspiel von Erosion (Abtragung von Boden) und Sedimentation (Ablagern/Absetzen von Teilchen) werden in dieser Simulation deutlich: Modellgebiet Gescher: Geländehöhen heute Modellgebiet Gescher: Geländehöhen nach etwa 15 – 25 Jahren Lebensraum der Fische in der Emscher Koppen sind wieder da! Die Emscher hat sich gewandelt. Das Gewässer ist nicht mehr der stinkende offene Abwasserkanal, in dem Fische keinen Lebensraum finden. Nach umfangreichen Arbeiten für ein naturnahes Gewässer lassen einige Bereiche wieder einen Besatz von Fischen und anderen Wasserorganismen zu. In einem gemeinsamen Projekt zwischen Bezirksregierung und Emschergenossenschaft werden Koppen wieder in ihren ursprünglichen Lebensräumen angesiedelt. Info Der Süßwasserfisch war Fisch des Jahres 2006 in Deutschland und Österreich. In weiten Teilen beider Länder zählt die Koppe zu den bedrohten Tierarten. Abfischung von Koppen in der Boye bei Bottrop Der Niedergang der Emscher als natürliches Fließgewässer begann Mitte des 19. Jahrhunderts mit der industriellen Blüte der Region. Salzeinleitungen des Bergbaus sowie industrielle und kommunale Abwässer vernichteten den einst vielfältigen Fischbestand. Bergschäden, Verkehrswege und Bebauung machten Betonverschalungen, Verrohrungen und Querbauwerke notwendig, die zum Verlust der natürlichen Lebensräume für Flora und Fauna führten. Nur wenige kleinräumige Quellregionen einiger Emscherbäche blieben vom Ausbau verschont. Im Oberlauf der Boye, nördlich von Bottrop, behaupten sich erstaunlicherweise seit über 100 Jahren Fische. Neben Stichlingen haben dort die letzten Koppen des Emschersystems überlebt. Umzug statt Tod im Abwasserkanal Mit dem Masterplan „Emscher-Zukunft“ wurde seit 2003 die Grundlage für die Entwicklung des Emscher Einzugsgebietes zu einer artenreichen Auenlandschaft gelegt. Bis heute hat die Emschergenossenschaft schon mehrere Bereiche naturnah umgestaltet: Emscher Oberlauf von Quelle bis Dortmund, Dellwiger Bach (Dortmund), Deininghauser- und Landwehrbach in Castrop-Rauxel, Läppkes Mühlenbach (Oberhausen), Ost- und Roßbach in Herne. Allerdings können Fische diese neu geschaffenen Lebensräume nicht selbständig besiedeln. Da muss der Mensch helfend eingreifen. Die Obere Fischereibehörde bei der Bezirksregierung Münster ist mit einem Elektrofischereigerät Umwelt und Natur Seiten 80 / 81 Koppen, auch Groppen genannt, sind bis etwa 15 Zentimeter lange Fische. Sie leben gut getarnt am Boden kühler, sauerstoffreicher Gewässer. Sie ernähren sich von Bodentieren, wie zum Beispiel Insektenlarven oder kleinen Krebsen. Ihre Laichzeit beginnt schon früh im Februar bis April. ausgestattet. Damit können Fische kurzzeitig in Narkose versetzt und schonend aus dem Gewässer gekeschert werden. An der Boye gibt es eine Möglichkeit, Koppen zu entnehmen, ohne in den Bestand des besiedelten Gewässers einzugreifen. Der von Fischen bewohnte Bachabschnitt ist abwärts von zwei Sohlabstürzen begrenzt. Fische, die über den letzten Absturz gespült werden, müssen sterben, denn unterhalb hat die Boye die Funktion eines Abwasserkanals. Koppen, die über das etwa 80 Meter hohe, oberhalb gelegene Wehr gelangen, haben keine Chance, zurück in die naturnahen Bereiche zu schwimmen. Die in diesem Abschnitt gefangenen Tiere können daher ohne Bedenken abgefischt werden. 2012 dokumentiert werden. Die 250 Koppen, die im Sommer 2011 an drei verschiedenen Stellen im oberen Deininghauser Bach ausgesetzt worden waren, hatten sich bereits in der ersten Laichperiode erfolgreich vermehrt. Bei der Erfolgskontrolle im Herbst 2012 konnte das Fischereidezernat auf einer Strecke von 20 Metern 17 junge Koppen erkennen. An einer anderen Stelle, weiter oberhalb, waren es sogar 19 Tiere. Info Das Gelege der Koppen wird von den Fischen an Steinen festgeheftet und von den Männchen umsorgt. Koppen besitzen keine Schwimmblase, die im Körper anderer Fischarten für den nötigen Auftrieb sorgt. Daher sind die Fische schlechte Schwimmer. Für sie ist schon ein Querriegel von Mitarbeiter des Fischereidezernats der Bezirksregierung haben in bislang vier Elektrobefischungen 1.276 Koppen entnommen. Für sie wurden in Zusammenarbeit mit Gewässerexperten der Emschergenossenschaft gezielt Bereiche der renaturierten Bäche ausgewählt, die potentiell für eine Ansiedlung der Koppen geeignet scheinen. So wurden nachstehende Bäche mit Koppen besetzt: Deininghauser-, Ost-, Dellwiger-, Läppkes Mühlen-, Roß- und Landwehrbach. Der erste Erfolg konnte bereits wenigen Zentimetern Höhe ein Wanderhindernis. Auch wegen hoher Ansprüche an die Wasserqualität ist diese Fischart gefährdet. In der Landesfischereiverordnung sind die Fische ganzjährig geschont und dürfen nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde entnommen werden. Kontakt Dr. Bernd Stemmer – Dezernat 51 Telefon 0251 411-1547 Energiesituation im Münsterland Erstmals belastbare Datengrundlage Welche Energiepotenziale hat das Münsterland? Wie sieht eine sichere Energieversorgung des Münsterlandes aus? Die Fachhochschule Münster hat im Auftrag der Bezirksregierung die „Handlungsleitlinie zur CO2Reduzierung im Münsterland“ erstellt und damit erstmalig auf diese und weitere Fragen wegweisende Antworten gegeben. Info Die Ziele der Bundesregierung sehen bis zum Jahr 2020 eine CO 2 -Reduzierung um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 vor; das Land NRW setzt auf einen Rückgang um 25 Prozent. erhoben. Dazu wurden statistische Rahmendaten ermittelt sowie Kommunen und Energienetzbetreiber befragt. Die Bezirksregierung Münster stellte die von ihr ausgewerteten Daten der Bundesnetzagentur zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Diese Arbeit war notwendig, da die Energiedaten der Kommunalebene nicht vorlagen, sondern erst mit erheblichem Aufwand erhoben werden mussten. Im Münsterland sind jetzt vergleichbare, belastbare und fortschreibbare Energiedaten auf kommunaler Ebene verfügbar. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen kostenfrei das Auswertungstool ECORegion überlassen, mit dem auch die Treibhausgasemissionen einheitlich ermittelt werden können. Das Münsterland hatte im Jahr 2010 einen Endenergieverbrauch von insgesamt 47.660 Gigawattstunden (GWh). Dies entspricht zwei Prozent des Bundes- und acht Prozent des LandesEndverbrauchs. Der entsprechende Ausstoß an Kohlenstoffdioxid (CO2) lag dabei bei 15,4 Millionen Tonnen oder 9,7 Tonnen CO2 pro Kopf (Deutschland Durchschnittswert 10,1 Tonnen). Im gleichen Jahr wurden im Münsterland rund 2.120 GWh Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist – fast zur Hälfte aus Windenergieanlagen, zu 28 Prozent aus Biomasse und zu 16 Prozent aus Photovoltaikanlagen. ECORegion Die Gutachter des Fachbereichs „Energie – Gebäude – Umwelt“ der Fachhochschule Münster um Professor Christof Wetter haben münsterlandweit kleinräumig Energie-Grundlagendaten Die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen ist eine wichtige Grundlage für die Klima- Info Energieverbrauch und Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieen im Münsterland 2010 und 2030 TWh V = Verbrauch in GWh, E = Erzeugung in GWh aus erneuerbaren Energien 25 Strom Wärme Kraftstoff 21.711 V 20 16.963 V 15 14.419 V (-15%) 11.724 V 10 (-46%) 9.722 E 9,243 V (+360%) 8.226 V 5 (-11%) 1.563 E 4.115 E (+150%) 2.117 E 2010 1.619 E 2030 2010 2030 Quelle: Vgl. Wetter u.a., FHS Münster, EGU, „Handlungsleitlinie zur CO2-Reduzierung im Münsterland“; vorläufiger Endbericht Nov. 2012, S.116, erarbeitet im Auftrag der Bezirksregierung Münster 788 E 2010 (+100%) 2030 Umwelt und Natur Seiten 82 / 83 Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller informierte sich vor Ort über die Potenziale von Biogasanlagen. schutzkonzepte, deren Erarbeitung das neue Klimaschutzgesetz fordert. Es ist beabsichtigt, ECORegion in Zukunft für alle Kommunen des Münsterlandes als Basis-Auswertung nutzbar zu machen. Unter Moderation der Bezirksregierung wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und den wichtigen Akteuren auf dem Energiemarkt angestrebt. Info Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die bei einer Leistung von einem Kilowatt (1 kW) innerhalb von Weiterhin werden auch Einsparmöglichkeiten im Wärmebereich von 42 Prozent und für die Mobilität bei Kraftstoffen von 15 Prozent gesehen. Die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien im Wärme- und Mobilitäts-/Kraftstoffbereich wird zudem auf über 4.100 GWhel/a und über 1.500 GWhel/a geschätzt. In beiden Fällen liegt diese Erwartung bei mehr als dem Doppelten der Erzeugung des Jahres 2010. Trotzdem bleibt hier eine starke Abhängigkeit vom (importierten) Erdöl und vom Erdgas bestehen (siehe Grafik). einer Stunde umgesetzt wird (Kilowatt multipliziert mit einer Stunde = kWh). Weitere gebräuchliche Einheiten in Tausenderschritten sind Megawattstunden (MWh = 1.000 kWh), Gigawattstunden (GWh = 1 Mio. kWh) und Terawattstunden (TWh = 1 Mrd. kWh). Mehr Strom erzeugen als verbrauchen Die Gutachter haben auch künftige Leistungsreserven der Energieerzeugung berechnet. Heute wird im Münsterland bereits ein Viertel der erneuerbaren Energie des Landes NRW gewonnen. Im Strombereich liegt das technisch mögliche Ausbaupotenzial bei 9.700 Gigawattstunden elektrischer Leistung im Jahr (GWhel/a). Bei dieser Größe sind allerdings planerische und wirtschaftliche Restriktionen zu beachten. Das größte Reservoir wird dabei in der Windkraft (4.190 GWhel/a) gesehen; Photovoltaik (4.050 GWhel/a) und die Verstromung von Biogas (1.200 GWhel/a) folgen. Bei einem zusätzlich möglichen Einsparpotenzial von acht Prozent könnte in der Region bilanziell künftig mehr Strom erzeugt werden, als voraussichtlich verbraucht werden wird. Sanierung und neue Konzepte Um diese Potenziale zu heben, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Dazu zählen die umfassende Wärmedämmung und Sanierung des Gebäudebestandes, Entwicklung integrierter Wärmenutzungskonzepte, neue Mobilitätskonzepte sowie der integrierte Ausbau erneuerbarer Energien mit dazugehörenden Speichersystemen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur mit dem Engagement jedes Einzelnen gelöst werden. Viele Orte haben in den letzten Jahren mit positiven Beispielen zur Reduzierung des Energiebedarfs und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gezeigt, wie ländliche Entwicklung und Energiewende im Münsterland zusammenpassen. Kontakt Hermann Henke – Dezernat 32 Telefon 0251 411-1794 Info Die Handlungsleitlinie und alle Kurzsteckbriefe der Energiesituation der Kommunen und der Region sind auf der Internetseite der Bezirksregierung www.brms.nrw.de unter Regionalplanung/Sachlicher Teilabschnitt „Energie“ abrufbar. Patentiert, zertifziert und dennoch gefährlich Mehr als 3.000 Tonnen Woolit als Sonderabfall entsorgt Seit einigen Jahren verarbeitete das Olfener Unternehmen Baustoffwerke Hüning beim Ziegelbrand den im hessischen Braunfels hergestellten und mehrfach patentierten Stoff Woolit als sogenanntes „Porosierungsmittel“. Es sorgt für eine gute stabile Porenbildung im gebrannten Ziegel und erhöht den Dämmwert. Woolit besteht aus zerkleinerten und mit Ton, Gelatine, Melasse und Wasser vermengten Glasfaser- und Steinwolle-Abfällen. Sieht harmlos aus: Die 3.000 Tonnen Woolit wirken wie gehäufte Erde. Bei der Aufbereitung sollten die Dämmfasern so eingebunden werden, dass eine Freisetzung im Produktionsablauf einer Ziegelei ausgeschlossen sein sollte. Als im Februar 2012 der Verdacht aufkam, dass es sich bei dem in der Olfener Ziegelei verwendeten Porosierungsmittel nicht um ein zugelassenes Produkt, sondern in Wirklichkeit um gefährlichen Sonderabfall handeln könnte, reagierte die Bezirksregierung Münster sofort. Die umgehend eingeleiteten Laboruntersuchungen bestätigten, dass sich in den auf dem Werksgelände gelagerten mehr als 3.000 Tonnen Woolit gefährliche und nicht ausreichend eingebundene krebserzeugende Fasern befanden. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung sorgten sofort dafür, dass das Material nicht mehr verwendet werden durfte und die Halde umfassend und sorgfältig mit Planen abgedeckt wurde. Dies verhinderte, dass gefährliche Fasern durch den Wind verweht oder durch Regen ausgewaschen werden konnten. Um sicherzustellen, dass keine Gefahren für Mitarbeiter und die Nachbarschaft durch Verschleppungen bestehen, wurde im August 2012 eine gutachtliche Messung der Umgebungsluft auf gefährliche, künstliche Mineralfasern in Auftrag gegeben. Die dabei festgestellte Konzentration war gering und lag im Bereich der normalen Hintergrundbelastung. Im Dezember 2012 wurde der auf dem Betriebsgelände der Ziegelei lagernde Sonderabfall auf Anweisung und unter Überwachung der Bezirksregierung zur Deponie Dortmund Nordost abtransportiert. Die vollständige Entsorgung des Haufwerkes mit anschließender Reinigung des Betriebsgeländes konnte im Januar 2013 abgeschlossen werden. Kontakt Manfred Böker – Dezernat 53 Telefon 0251 411-5612 Umwelt und Natur Seiten 84 / 85 Kraftwerk Ibbenbüren kann mit Weltmarktkohle weiterlaufen Das Kohlekraftwerk Ibbenbüren darf Weltmarktkohle einsetzen und kann damit über das Jahr 2018 hinaus weiterlaufen. Die Bezirksregierung Münster hat den zunächst mengenmäßig beschränkten Einsatz im Juli zugelassen. Der Zechenbetrieb in Ibbenbüren wird voraussichtlich 2018 eingestellt. Dadurch kann das benachbarte Kraftwerk der RWE nicht mehr mit der heimischen Anthrazitkohle betrieben werden. RWE hatte deshalb nach erfolgreichen Testläufen den Einsatz von Kohlen anderer Herkunftsländer, sogenannte Weltmarktkohle, beantragt und beabsichtigt, diese Kohle wegen des besseren Zündverhaltens bereits jetzt teilweise einzusetzen. Mit der jetzt erteilten Genehmigung wurde der Betreiber RWE allerdings verpflichtet, weiterhin solange auch heimische Anthrazitkohle zu verwenden, bis die Kohleförderung in Ibbenbüren ausläuft. Auch bei Einsatz von Weltmarktkohle werden die bisherigen Grenzwerte eingehalten und die erforderlichen technischen Standards gewahrt. Zusätzliche Verkehrsbelastungen werden durch den Kohletransport voraussichtlich nicht entstehen, da die Frachten des Abraums von der Zeche künftig wegfallen werden und die Zechenbahn für die Beförderung der Weltmarktkohle genutzt werden soll. Das Ende der Kohleförderung ist zweifellos ein herber Einschnitt für die regionale Entwicklung im Raum Ibbenbüren. Durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks unter Einsatz von Weltmarktkohle können die wirtschaftlichen Auswirkungen jedoch begrenzt und ein positiver Akzent für die weitere regionale Entwicklung gesetzt werden. Kontakt Wilhelm Osterholt – Dezernat 53 Telefon 0251 411-1645 Erfolgreiche Sprengung des großen Emscher-Dükers Großaktion in Castrop-Rauxel Der Boden vibriert, Wasser spritzt hoch, in der Luft ein „Grummeln“ und der riesige Kanaltrog bricht in sich zusammen. Damit war die Sprengung des alten Emscher-Dükers in Castrop-Rauxel-Henrichenburg erfolgreich. Mit acht Tonnen Sprengstoff bislang Deutschlands mächtigste „finale“ Sprengung. Info Acht Tonnen Sprengstoff und acht Kilometer Sprengschnur wurden für die Sprengung eingesetzt. Der Emscher-Düker, eine alte Wasserlaufkreu zung, war über 85 Jahre alt, in sehr schlechtem Zustand und genügte nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Emscher-Bett ist deshalb verlegt worden und wird nun seit Juni 2012 durch einen neuen Durchlass unter dem Rhein-Herne-Kanal hindurch geführt, einige 100 Meter von der alten Stelle entfernt. Bei dem alten Emscher-Durchlass handelte es sich um einen sehr massiven Stahlbetonbau mit bis zu drei Meter dicken Wänden und sieben Meter mächtigen Bodenplatten. Er sollte durch die Sprengung so zerstört werden, dass die Betonbrocken anschließend aus dem gefluteten Baubereich ausgebaggert werden konnten. Der alte Emscher-Durchlass wurde zunächst mit Erdreich und Spundwänden beidseitig quer zum Kanaltrog geschlossen. Dadurch bildete sich ein rundes „Teichbett“, das nach der Sprengung mit Kanalwasser geflutet wurde. Der gesamte Kanaltrog einschließlich der drei darunter liegenden Emscher-Durchlässe mit jeweils 5,40 Metern Rohrdurchmesser sollte gleichzeitig gesprengt werden. Teilsprengungen am Düker wären zu riskant gewesen und hätten die Statik und die seitlichen, 20 Meter langen Emscher-Leitwände zur Abstützung des Kanaltroges möglicherweise zu sehr geschwächt. Ein Kanaldurchbruch hätte die Folge sein können. Daher war es das Ziel, in einer „finalen“ Sprengung, also in einem Zündvorgang, insgesamt 13.000 Kubikmeter Stahlbeton zu zerlegen. Für die über 5.500 Bohrlöcher wurden acht Tonnen Sprengstoff sowie rund acht Kilometer Sprengschnur eingesetzt. Teilweise waren die Bohrlöcher bis zu 15 Meter tief. Sie wurden mit insgesamt 5.700 Zündern ausgestattet. Die gesamte Bohrstrecke addierte sich auf etwa 8.000 Meter. Arbeitsschutz Seiten 86 / 87 Info Ein Mitarbeiter der Sprengfirma verdrahtet in einem Emscher-Durchlass die Sprengladungen miteinander. Zum Schutz vor Sprengstreuflug sind die Emscher-Leitwände und der Kanaltrog mit Sprengvlies abgedeckt. Die „finale“ Sprengung: Der Sprengstoff lässt den Kanaltrog und die darunter liegenden EmscherDurchlässe mit Fundament zerbersten. Das Sprengergebnis: Das „Teichbett“ ist geflutet und die Sprengstücke können aus dem Kanal gebaggert werden. Im Vorfeld der Sprengung prüften die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung Münster das Sprenggutachten mit Abbruchstatik, Sprengverfahren, Bohrlochgeometrie, Lademengenberechnung und Zündzeitstufen sowie das Erschütterungsgutachten. Zudem begutachteten sie mehrfach vor Ort die Vorbereitungen der Sprengung. Dann konnte der Sprengtermin festgelegt werden. Um den werktäglichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen, wurde ein Sonntag im November 2012 gewählt. Der Sperrbereich, in dem sich niemand aufhalten durfte, wurde etwa 300 Meter um die Sprengstelle gezogen. Um Sprengstreuflug zu minimieren, waren die freiliegenden Stirnund Leitwände sorgfältig mit Sprengvlies abgedeckt worden. Nachdem das Technische Info Wer darf sprengen? Sprengtechnische Fachbetriebe müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes sein. Diese wird von der Bezirksregierung Münster als zuständige Arbeitsschutzbehörde erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit des Firmeninhabers vorliegt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und die Sprengarbeiten nur unter Aufsicht von erfahrenen Sprengmeistern durchgeführt werden. Sprengmeister benötigen einen Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes. Dieser wird von der Arbeitsschutzbehörde erteilt, wenn die praktische Erfahrung und theoretische Fachkunde nachgewiesen wird und die persönliche Zuverlässigkeit vorliegt. Die persönliche Zuverlässigkeit wird aufgrund einer um- Hilfswerk, die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz sowie die Polizei und Wasserschutzpolizei für die Sicherheit der vielen Zuschauer und des Straßen- und Schiffsverkehrs gesorgt hatten, konnte die Sprengung freigegeben werden. Um die Fische zu vertreiben, war vor der Sprengung zudem ein kleiner Sprengzünder unter Wasser gezündet worden, eine sogenannte „Vergrämungssprengung“. Die Zündung wurde über fünf Laptops elektronisch gesteuert und die Ladungen sollten zeitversetzt über etwa zehn Sekunden gezündet werden. Die Sprengung verzögerte sich anfangs allerdings über eine Stunde, weil Feuchtigkeit an einem Knotenpunkt der Zünddrähte den Stromkreis unterbrochen hatte. Durch die zeitversetzten Einzelsprengungen gab es keinen großen Knall, sondern es „grummelte“ nur. Das Sprengergebnis sah gut aus: Lediglich ein schmaler „freihängender Steg“ an einer Kanaltrogseite war stehen geblieben und konnte mithilfe von Baggern abgebrochen werden. Im Nachgang mussten im Januar noch einige für die Schaufel des Schwimmbaggers zu große Betonbrocken im Kanal nachgesprengt werden. Kontakt Bernhard Lepping – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5323 Jörg Flossbach – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5305 fangreichen Prüfung von Eintragungen im Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister, beim Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaft sowie in den Ermittlungsakten der Polizei festgestellt. Thomas Menke – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5238 Arbeitsschutz Seiten 88 / 89 Arbeitsschutz in der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen Ein Besuch im Zoo Die Arbeit mit Wildtieren bietet viele interessante und schöne Momente, kann aber auch sehr anstrengend sein und gefährlich werden. Der Arbeitsschutz bei der Tierpflege bietet deshalb eine Menge nicht alltäglicher Herausforderungen, um die Zoomitarbeiter wirksam vor Unfällen, Infektionen und Angriffen zu schützen. Immer wieder kommt es in Zoos zu tragischen Unfällen. Meist sind Tierpfleger die Opfer. Manchmal ist purer Leichtsinn die Ursache, manchmal hat das Sicherheitskonzept Mängel. Damit mögliche Risiken und Fehler schon im Vorfeld minimiert werden, müssen der Bau der Anlagen und alle Arbeitsprozesse in der Wildtierhaltung vorausschauend geplant und organisiert werden. Über die besonderen technischen, organisatorischen und personellen Arbeitsschutzanforderungen informierten sich deshalb die Anwärter der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung Münster bei einem Besuch in der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen. Die Arbeitsschutzexperten der Behörde hatten den Bau und die notwendigen Schutzmaßnahmen bis zur Fertigstellung der ZOOM Erlebniswelt über fast ein Jahrzehnt intensiv begleitet. Von ihren aus dieser Zusammenarbeit gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse profitieren nun auch die Nachwuchskräfte. Der Rundgang durch den Zoo führte natürlich nicht über die klassischen Besucherwege, sondern vor allem in den „Backstage-Bereich“, der nur den Mitarbeitern zugänglich ist. Im Hinblick auf erforderliche Schutzmaßnahmen muss zwischen gefährlichen Tieren, wie beispielsweise Nilpferden, und besonders gefährlichen Tieren unterschieden werden, wozu unter anderem Großbären gehören. In die sicherheitstechnische Beurteilung sind individuell jedoch auch immer Größe, Stärke, Sprungkraft und Intelligenz der Tiere miteinzubeziehen. Kontakt Ralf Bösch – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5302 Arbeitsschutzverwaltung NRW Wertschöpfungsanalyse Welchen Nutzen und welchen gesamtgesellschaftlichen Wert hat die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr? Dieser Frage wurde am Beispiel der Kontrolle der Arbeitszeit von Kraftfahrern (AZK) durch den Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster nachgegangen. Im Laufe der Untersuchung wurden die betroffenen Betriebe befragt. Diese empfanden die Betriebskontrolle durch das Fachpersonal der Bezirksregierung eher als konstruktiven Austausch und fühlten sich über die Ziele und den Ablauf gut informiert. Sehr positiv wurden Freundlichkeit, Engagement, Sachverstand und Erreichbarkeit der Prüfer bewertet. Ausschlaggebend hierfür war eine entsprechende Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Mit der Analyse sollte zum einen die Wirkung der Arbeitsschutzverwaltung im Regierungsbezirk Münster messbar gemacht und zum anderen die Wahrnehmung der Arbeitsschützer in den Betrieben und in der Öffentlichkeit verbessert werden. Entscheidend waren jedoch auch das Ausmaß der Kontrollen sowie die Höhe der verhängten Sanktionen im Hinblick auf das Verhalten. Sowohl die bloße Beratung als auch Betriebskontrollen mit und ohne Bußgeld hatten Einfluss auf die Betriebe. So wurde durch verbesserte In einer Wertschöpfungsanalyse wurden sowohl betriebswirtschaftliche als auch volkswirtschaftliche Aussagen zusammengeführt. Im Ergebnis wird deutlich, welche Wirkung die Kontrolleure des Fachdezernates mit ihrer Tätigkeit erreichen. Info Verknüpfung von Ressourcen und Wirkung Gesellschaftliche Auswirkung (Outcome) Organisation bewirkt... Reaktion der Zielgruppe (Impact) Organisation produziert... Leistungen (Output) Organisation erhält... Ressourcen (Input) und produziert damit.... und bewirkt so... und erreicht so... Arbeitsschutz Seiten 90 / 91 Arbeitskontrollen von Kraftfahrern minimieren das Unfallrisiko. Arbeitsbedingungen sowie Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit des Fahrpersonals erhöht. Die Betriebskontrollen, bei denen ein Bußgeld verhängt wurde, waren naturgemäß erfolgreicher als die Kontrollen ohne Verhängung einer Geldstrafe. Über diese einzelbetriebliche Wirkungsbetrachtung hinaus wurde die gesamtgesellschaftliche – also volkswirtschaftliche – Auswirkung bezogen auf den Regierungsbezirk Münster untersucht. Um sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer betrachten zu können, wurden relevante Verkehrsunfälle der Berufskraftfahrer mit Krankheitstagen ins Verhältnis gesetzt. Das ermittelte maximale Schadensminimierungspotenzial im Einflussbereich der Bezirksregierung Münster liegt bei über 47 Millionen Euro pro Jahr. Darin enthalten sind beispielsweise volkswirtschaftliche Kosten schwerer Verkehrsunfälle aufgrund von Übermüdung des Fahrpersonals in Höhe von rund 8 Millionen Euro und überdurchschnittliche krankheitsbe dingte Ausfallkosten von etwa 39 Millionen Euro. Demgegenüber wurden die Kosten des Fachpersonals im Bereich Arbeitsschutz mit rund 640.000 Euro pro Jahr ermittelt. Im Ergebnis lässt sich so auch bei vorsichtiger Betrachtung der Kausalzusammenhänge ein positiver Wirkungsbeitrag feststellen. Aufgrund der Höhe des beeinflussbaren Schadensminimierungspotenzials ist plausibel, dass die Vollzugskosten der Verwaltung mittels ihres Beitrags zur Minderung der tatsächlichen volkswirtschaftlichen Schäden stets überkompensiert werden. Bereits die Verhinderung eines Unfalls mit einer getöteten Person deckt die Vollzugskosten ab. Die Erkenntnisse aus dieser Wertschöpfungsanalyse werden nun genutzt, um die Effektivität des Arbeitsschutzes weiter zu verbessern. Insbesondere die Befragungsergebnisse rücken den Auftrag des Fachdezernates in den Mittelpunkt und sollen auch auf andere Bereiche der Arbeitsschutzverwaltung übertragen werden. Kontakt Wolfgang David – Dezernat 14 Telefon 0251 411-1586 Guido Sondermann – Dezernat 55 Telefon 0251 411-5251 Karrierechancen in der Verwaltung Wir bilden aus! Im Bereich der Ausbildung bewegt sich viel bei der Bezirksregierung Münster. Im September 2012 wurden 33 junge Menschen für den mittleren und den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eingestellt. Zum 1. September 2013 und zum 1. September 2014 starten weitere Ausbildungsjahrgänge. Regelmäßig gesucht werden außerdem Fachinformatiker-Auszubildende für den Bereich Systemintegration. und präsentiert sich daher als attraktiver Arbeitgeber. Zudem wird den Auszubildenden im mittleren und gehobenen Dienst ein Beamtenverhältnis angeboten und besonders das duale Studium (Bachelor of Laws) ist als attraktives Ausbildungsangebot sehr beliebt. Kontakt Peter Beidenhauser – Dezernat 11 Telefon 0251 411-1051 Die Bezirksregierung Münster ist eine große Behörde mit rund 4.000 verschiedenen Aufgaben Erstmalig Bologna-Prozess im staatlichen Verwaltungsdienst umgesetzt Bachelor of Laws bei der Bezirksregierung Münster Im Rahmen der Europäischen Vereinheitlichung der Ausbildung (BolognaProzess) hat sich auch die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf die neuen Standards eingestellt. Einige Studentinnen berichten über Ihre Erfahrungen mit dem neuen Studiengang und erläutern die Unterschiede zum abgelösten Diplom-Studium. Bachelor of Laws – in Aussicht auf diesen akademischen Grad starteten wir – nach Ablösung des Diplomstudiengangs – zum September 2009 unsere duale Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster. „Dual“ bedeutet eine Unterteilung in praktische und theoretische Abschnitte im regelmäßigen Wechsel. Der praktische Teil fand überwiegend in der Bezirksregierung Münster statt, den theoretischen Teil absolvierten wir an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FhöV) in Münster. kennen. Im Anschluss ging es für uns direkt in die erste Phase an der Fachhochschule. Unser Kurs bestand aus 23 jungen Anwärterinnen und Anwärtern und wir lernten uns schnell kennen. Das Studium erfolgte in vier Semestern. Die Fächer, als „Module“ bezeichnet, schlossen wir am Ende eines Semesterabschnittes mit einer Prüfung ab. Die Form der jeweiligen Prüfung als Klausur, Hausarbeit oder Fachgespräch gab der Prüfungsausschuss vor. Dementsprechend bereiteten uns die Dozenten auf die Prüfungen vor. Unsere Ausbildung begann mit einer Einführungswoche bei der Bezirksregierung Münster. Wir lernten einige wichtige Personen und Personengruppen wie beispielsweise die Behördenleitung, die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) oder die Schwerbehindertenvertretung Unterschiede Der wesentliche Unterschied zum vorherigen Diplomstudiengang besteht darin, dass die jeweiligen Module durch den Prüfungsnachweis abgeschlossen werden und nicht zum Ende der Ausbildung erneut in Form der bisherigen Inneres Seiten 92 / 93 Erfolgreich bestanden und übernommen: Constanze Grewe, Kerstin Grigoleit und Janina Schieritz (v.l.) berichten von ihrer Ausbildung. Staatsprüfung nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung ist auch neu, dass eine Fremdsprache wie Englisch, Türkisch oder Niederländisch auf dem Lehrplan steht. Der Abschluss des Studiums erfolgte durch das Schreiben der Bachelorarbeit. Jede/r Studierende konnte sich vertiefend in eine bestimmte Thematik einarbeiten und in Abstimmung mit einem Dozenten innerhalb von sieben Wochen eine schriftliche Ausarbeitung erstellen. Als letzte Prüfung stand die „mündliche Verteidigung“ dieser Bachelorarbeit („Kolloquium“) an. Im Wechsel mit den theoretischen Zeiten an der FhöV fanden regelmäßige Praxisabschnitte statt. Diese wurden in verschiedenen Sachgebieten absolviert und dauerten jeweils rund drei Monate. Während der gesamten Praxiszeit stand jedem von uns in jedem Abschnitt ein/e Ausbilder/in als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben den Bereichen Personal- und Haushaltsrecht gab es einen Praxisabschnitt im Bereich der ordnenden und leistenden Verwaltung. Während der Praktika lernten wir die alltäglichen Arbeitsabläufe innerhalb des jeweiligen Einsatzgebietes kennen. Darüber hinaus konnten wir an der FhöV erworbenes Wissen praxisnah anwenden und beobachten, wie bestimmte Themen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Außerdem lernten wir in je- dem Praktikum neue Kollegen und Kolleginnen kennen und knüpften so Kontakte innerhalb der Bezirksregierung Münster. Einsatzbehörden können neben der Bezirksregierung Münster sämtliche Landesbehörden und Polizeipräsidien sein. Während der Ausbildung wurde es uns ebenso ermöglicht, den Einsatzort eines Praxisabschnitts frei zu wählen. Dabei war Eigeninitiative gefragt. Einige von uns bewarben sich bei Kommunen oder Industrieund Handelskammern. Andere wählten aber auch ganz andere Behörden und gingen für den Zeitraum des Wahlpraktikums nach Brüssel, Berlin oder auch in die Niederlande. Jeder sammelte ganz unterschiedliche Erfahrungen und Einblicke in verschiedene Behördenkulturen und so gab es nach den einzelnen Praxisabschnitten einen interessanten Austausch, wenn wir uns alle an der FhöV wiedersahen. Während eines Studienabschnittes stand auch die Kursfahrt an, wozu wir als Begleiter zwei unserer „Lieblingsdozenten“ gewinnen konnten. Rückblickend betrachtet vergingen die drei Ausbildungsjahre wie im Flug und jeder fand nach der Ausbildung seinen Platz als „fertige/r“ Regierungsinspektor/in innerhalb einer Behörde. Kontakt Melanie Schmidtmeier – Dezernat 11 Telefon 0251 411-3653 Interview mit Caroline Ewering Was machen Regierungssekretäranwärter? Die Redaktion hat sich mit einer jungen Kollegin in der Ausbildung getroffen und mit ihr über ihre Berufsentscheidung und ihre Erfahrungen gesprochen. Caroline Ewering absolviert seit dem 1. September 2011 eine Ausbildung zur Regierungssekretärin bei der Bezirksregierung Münster. Zehn junge Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren, nicht technischen Verwaltungsdienst begannen 2012 ihre Ausbildung bei der Bezirksregierung. Caroline, warum haben Sie sich für diese Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster entschieden? Caroline Ewering: Dass ich eine Tätigkeit im Büro zu meinem Beruf machen möchte, war mir relativ früh klar. Die Bezirksregierung bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Direkt im Anschluss an die Schule war es schwierig, sich auf einen beruflichen Themenbereich festzulegen. Da ich bei der Bezirksregierung viele unterschiedliche Arbeitsbereiche während der Ausbildung kennenlerne, war die Entscheidung leichter zu treffen. Ihre Ausbildung gliedert sich in fachpraktische und fachtheoretische Abschnitte. Welche Praxisstationen haben Sie im Haus bisher durchlaufen? Caroline Ewering: In den Praxisphasen haben wir Dezernate kennengelernt, die nach Themenschwerpunkten, wie beispielsweise Öffentliche Finanzwirtschaft, Leistungsverwaltung oder Öffentliches Dienstrecht ausgewählt wurden. Zunächst lernten wir den Geschäftsablauf der Behörde kennen. Jeder von uns konnte in die Poststelle oder die Materialverwaltung schnuppern. Das hat uns allen sehr geholfen, sich in Inneres dem riesigen Gebäude zurechtzufinden und zu verstehen, was „hinter den Kulissen“ ablaufen muss, damit die Behörde nach außen hin arbeiten kann. der Unterricht mit nichtprüfungsrelevanten Fächern wie Europarecht, Volkswirtschaftslehre, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Klausur-Bescheid-Technik ergänzt. Danach war ich im Bereich Luftsicherheit, im Dezernat für Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Gesamtschulen, im Haushaltsdezernat zur Bearbeitung von Reisekosten und im Dezernat für Öffentliche Gesundheit im Bereich der Gesundheitsfachberufe tätig. Einen weiteren Abschnitt habe ich in der Landwirtschaftskammer NRW im Referat für Beihilfen verbracht. In allen Abschnitten waren mir jeweils Ausbilder zugeteilt, auf die ich bei Fragen direkt zugehen konnte. Sie sind immer in größeren Zeitblöcken (sechs Wochen) in Hilden untergebracht und übernachten dort auch. Was machen Sie nach dem Unterricht? Caroline Ewering: Im Institut gibt es Freizeitangebote wie beispielsweise einen AerobicKurs oder einen Lauftreff. Wenige Autominuten entfernt sind Schwimmbad und Fitnesscenter zu erreichen. Sport wird neben dem Lernen und dem guten Essen bei den meisten groß geschrieben. Auch die Innenstadt von Hilden bietet gute Bummel- und Einkaufsmöglichkeiten. Und in etwa 30 Minuten kann man mit Bus und Bahn in Düsseldorf sein. Im Laufe der zwei Jahre haben sich Freundschaften nicht nur intern in der Bezirksregierung Münster, sondern auch bis nach Arnsberg und Detmold entwickelt. Langeweile kommt da selten auf. Das Kursklima ist wirklich super. Welcher Arbeitsplatz hat Ihnen hiervon am besten gefallen und was waren dort Ihre Aufgaben? Caroline Ewering: Ich arbeite gerne mit Zahlen, deshalb haben mich die Aufgaben im Luftverkehrsdezernat, in dem ich den Themenabschnitt „Haushalt“ verbrachte, besonders angesprochen. Ich konnte bei der Berechnung der Luftsicherheitsgebühr helfen, Excel-Tabellen erarbeiten sowie Auszahlungen an Wartungsfirmen tätigen. Die theoretischen Abschnitte der Ausbildung verbringen Sie mit Ihren Kurskolleginnen und -kollegen am Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IöV) in Hilden. Welche Unterrichtsfächer haben Sie dort? Caroline Ewering: Der Lernstoff ist breit gefächert. Prüfungsrelevant sind Fächer wie Ordnungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Arbeits- und Tarifrecht oder Öffentliche Finanzwirtschaft. Hinzu kommen Staatsrecht und Organisationskunde, Reisekostenrecht und Beihilfenrecht. Außerdem wird Welche Perspektiven haben Sie nach der Ausbildung, wenn Sie Ihre Prüfung im August abgelegt haben? Caroline Ewering: Ich freue mich darauf, bei der Bezirksregierung in Münster übernommen zu werden. Ich arbeite gern hier und mag die Aufgaben, die Kollegen und das Arbeitsklima. Kontakt Ulla Warda – Dezernat 11 Telefon 0251 411-3673 Seiten 94 / 95 Fachkräfteausbildung Informatiker und Informatikerinnen mit Schwerpunkt Systemintegration Seit vielen Jahren bildet die Bezirksregierung Münster erfolgreich Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration aus. Junge Leute mit technischer Begabung erhalten hier die Chance, in einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung einen Abschluss zu erlangen, mit dem sie gut ausgerüstet ins Berufsleben starten können. Beim Girls' Day zeigten die auszubildenden Fachinformatiker interessierten Schülerinnen und Schülern ihren Arbeitsplatz. Die Ausbildung erfolgt im dualen System, bei dem die praktischen Anteile durch den Berufsschulunterricht begleitet werden. Von Anfang an bearbeiten die Jugendlichen „echte“ Aufträge und sind in den Arbeitsalltag des IT-Teams eingebunden. So lernen sie schnell die Spannbreite und die hohe Bedeutung kennen, die der Informationstechnik in einer großen öffentlichen Verwaltung zukommt. Sie durchlaufen alle Fachbereiche der IT-Abteilung mit etwa 30 Beschäftigten. Neben der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von IT-Systemen stehen dabei auch die Analyse von Kundenanforderungen und die Anwenderbetreuung im Mittelpunkt. Eine besondere Herausforderung an das persönliche Engagement stellen jährlich zwei Veranstaltungen dar, in denen die Auszubildenden für ihre Arbeit werben können. Bei dem selbst organisierten Forum we.do.IT präsentieren sie den Mitarbeitern des Hauses in 15-minütigen Vorträgen aktuelle Trends der Informationstechnologie. We.do.IT hat mittlerweile einen festen Platz in der Ausbildung der Fachinformatiker gefunden. Die zweite jährlich wiederkehrende Veranstaltung fordert ebenfalls das ganze Team: Wenn am Girls' Day über ein Dutzend Schülerinnen und Schüler einen Einblick in den Arbeitsalltag erhalten und zum Schrauben und Löten angeleitet werden, dann macht das großen Spaß. Und bei den „Girls“ wird wirksam für eine immer noch von „Boys“ dominierte technische Ausbildung geworben. Im Juni 2013 bestanden vier Auszubildende ihre Abschlussprüfung und dürfen sich nun offi ziell „Fachinformatiker für Systemintegration“ nennen. Für den nächsten Einstellungstermin im August konnte die Bezirksregierung erneut eine weibliche Auszubildende gewinnen. Kontakt Annette Stöckelmann – Dezernat 11 Telefon 0251 411-1571 Josef Flögel – Dezernat 14 Telefon 0251 411-1186 Inneres Seiten 96 / 97 Bezirksregierung bietet Mentoring für Nachwuchsführungskräfte Bereits zum dritten Mal stellt die Bezirksregierung Münster im Rahmen ihrer Personalentwicklung ein strukturiertes Mentoring für hauseigene Nachwuchsführungskräfte des höheren und gehobenen Dienstes auf. Mentoring, das ist eine zeitlich begrenzte Beratungs- und Unterstützungsbeziehung zwischen einer berufserfahrenen Kollegin oder einem berufserfahrenen Kollegen und einer Nachwuchskraft. Diese bilden zu zweit sogenannte Mentoring-Tandems. Ziel ist es, junge Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Das Projekt war zunächst lediglich für den höheren Dienst vorgesehen. Im Rahmen ihrer dualen Ausbildung zum Bachelor of Laws erarbeiteten acht Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes während ihres Studiums eine Projektarbeit zum Thema „Mentoring“. Hierbei ging es darum, den Mentoringbedarf bei der Bezirksregierung Münster zu ermitteln und zu untersuchen, welche Schritte für die dauerhafte Implementierung erforderlich sind. Das Projekt kam so gut an, dass jetzt sowohl der Höhere Dienst als auch Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes davon profitieren. Durch die vielen positiven Erfahrungen gingen im Juni 2013 erneut vier frisch gebackene Mentoring-Tandems an den Start. Kontakt Elke Wermeling – Dezernat 11 Telefon 0251 411-3709 Stefan Böinghoff (2.v.r.) mit seinem Team aus der Kantine im Overberg-Haus Neuer Caterer Kantinen am Standort Münster mit gesünderem Angebot Kantinenessen gilt gemeinhin als langweilig und nicht besonders gesund. Dass es auch anders geht, zeigt der Caterer Stefan Böinghoff seit gut einem Jahr. Er bewirtschaftet die Kantinen der Bezirksregierung Münster im Freiherr-vom-Stein-Haus und im Overberg-Haus in Münster. Der neue Kantinen-Koch kommt aus CoesfeldLette und führt dort bereits seit vielen Jahren einen Catering-Betrieb für Festveranstaltungen. Bevor er den elterlichen Betrieb übernahm, hat er umfangreiche Erfahrungen als Koch sowohl in Hotels und Restaurants als auch in Betriebskantinen gesammelt. Das bisherige Mittagsangebot wurde zum Start im Sommer 2012 neu aufgestellt. Gab es früher das Gericht nur als Komplettmenü, so können sich die Gäste heute ihr Mittagessen aus Einzelkomponenten selbst zusammenstellen. Eine Kantinenumfrage im Dezember 2012 ergab, dass die Gäste mit der Umstellung auf Komponentenbasis in hohem Maße zufrieden sind. In puncto Qualität überzeugt Stefan Böinghoff mit seinen beiden Teams gleichermaßen die Beschäftigten der Behörde wie die externen Besucher, die in den Kantinen herzlich willkommen sind. Mit der Bewirtschaftung der Kantinen hat sich Böinghoff einer großen Herausforderung gestellt: Betriebsrestaurants in den Größenordnungen der beiden Münsteraner Standorte Domplatz und Albrecht-Thaer-Straße zu führen und dabei gute Qualität zu liefern, gilt betriebswirtschaftlich als schwierig. Wareneinsatz und Personalkosten sind so hoch, dass sich kaum Gewinne erwirtschaften lassen. Gemeinsames Bestreben von Caterer und Bezirksregierung ist es trotzdem, das Angebot in den Kantinen nicht nur attraktiv, sondern auch preisgünstig zu gestalten. Kontakt Mechthild Camps – Dezernat 12 Telefon 0251 411-1102 Inneres Betriebssport bei der Bezirksregierung auf Erfolgsspur Fit und aktiv durch Sport Im Jahr 2011 stand die Betriebssportgemeinschaft der Bezirksregierung Münster kurz vor dem „Aus“. Seit sich das Organisationsdezernat vor dem Hintergrund aktiver Gesundheitsförderung beratend und unterstützend in den Vorstand eingebracht hat, gewinnt die Entwicklung des Betriebssports an Dynamik. „Die Arme zum Himmel“. Was wie eine Trockenübung für „Deutschland sucht den Superstar“ aussieht, ist die neue Betriebssportgruppe Gymnastik in der Coesfelder Nebenstelle der Bezirksregierung Münster. Neben Gymnastik gibt es im Justus-Liebig-Haus auch noch zwei Laufgruppen, die regen Zuspruch finden. Mit dem Fitnessstudio „Clever Fit“ wurden Sondervereinbarungen getroffen, von denen vor allem die Mitarbeiter im Zentrum-Nord profitieren. Minigolf wird ebenfalls angeboten. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen nutzen auch die über den Betriebssport verbilligten Eintrittskarten in Schwimmbäder. Mit den Volleyballern und der Seniorengruppe „Prellball“ hat die Betriebssportgemeinschaft bei der Bezirksregierung Münster derzeit über 60 Mitglieder, Tendenz steigend. Künftig soll es noch weitere Sportarten im Angebot geben. Tanzen, Badminton und Selbstverteidigung stehen gerade zur Diskussion. Nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das sportliche und gesellschaftliche Miteinander steht beim Betriebssport im Vordergrund. Außerhalb der Arbeitszeit ergänzt der Betriebssport die herkömmlichen Angebote der Sportvereine und bietet damit eine alternative Möglichkeit der Freizeitgestaltung für die Beschäftigten oder Ehemaligen. Kontakt Hans-Hugo Olzmann – Dezernat 25 Telefon 0251 411-1171 Burkard Knöpker – Dezernat 47 Telefon 0251 411-4039 Seiten 98 / 99 Auszeichnungen für Ehrenwertes D ie Bundesrepublik Deutschland ehrt traditionell Menschen, die sich besonders im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich engagieren, durch staatliche Auszeichnung. Der Bundespräsident entscheidet, wer einen Orden erhält. Die Bezirksregierung Münster prüft Ordensvorschläge, die überwiegend aus dem privaten Umfeld verdienter Personen kommen, und leitet sie mit Votum an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen weiter. Im Jahr 2012 erhielt die Behörde insgesamt 103 Anträge auf Orden und Ehrenzeichen. Im gleichen Jahr wur- den 55 Bewilligungen durch das Bundespräsidialamt ausgesprochen. Im Auftrag des Bundespräsidenten verlieh Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke das Verdienstkreuz am Bande so im Mai 2013 auch an Erich Tilkorn. Mit seinem Engagement im Bereich staatlicher Verwaltung hat er nachhaltig zu besseren internationalen Beziehungen beigetragen. Der ehemalige Bezirksplaner und Abteilungsleiter der Bezirksregierung war im Rahmen von Kooperationsprogrammen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit seit 1989 rund 60 Mal in 15 Ländern auf vier Kontinenten ehrenamtlich tätig. Bezirksregierung auf der Ausbildungsmesse Am 22. Juni 2013 fand im Foyer der Deutschen Rentenversicherung West falen in Münster-Nord ein Infotag zu „Ausbildung und Studium im öffentlichen Dienst“ statt. 23 Arbeitgeber informierten über Ihre rund 80 Ausbildungs- und Studiengänge. Das Ausbildungsdezernat war mit einem Messestand vertreten, um für die Ausbildungsmöglichkeiten in der Bezirksregierung Münster zu werben. Dabei wurde das Dezernat von Nachwuchskräften des mittleren und gehobenen Dienstes tatkräftig unterstützt. So konnten Interessier- te aus „erster Hand“ erfahren, wie die Ausbildungsgänge in Theorie und Praxis ablaufen. Auch auf die häufig gestellte Frage „Was macht eigentlich eine Bezirksregierung?“ gab es eine Antwort. Mit über 100 persönlichen Gesprächen wurde das Angebot sehr gut angenommen. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Ausbildungsgänge in Zukunft viel Resonanz bei den Schulabgängern findet. Kurz notiert Schornsteinfeger beim RP Seiten 100 / 101 Zweite Lesenacht A Z um traditionellen Empfang begrüßte Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke am Jahresbeginn die Schornsteinfeger des Regierungsbezirks mit Innungsobermeister Karl Heinz van Wesel und Ehrenobermeister Hans Rath an der Spitze. Klenke ging in seiner Begrüßung auf die erheblichen Änderungen ein, die mit dem Fall des Monopols auf die Männer in Schwarz zugekommen sind. Seit Jahresanfang dürfen auch freie Kaminkehrer ihre Dienste in den Bezirken der Bezirksschornsteinfeger anbieten, etwa die Reinigung von Kaminen oder die Abgasmessung bei Heizungen. Die Abnahme neu gebauter Anlagen sowie die sogenannte Feuerstätten-Schau bleiben jedoch Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger. Mit der Öffnung der Bezirke hat Deutschland bei den Schornsteinfegern die in der EU vorgeschriebene Dienstleistungsfreiheit umgesetzt. uch bei der zweiten Lesenacht der Bezirksregierung Münster und des Vereins Domfreunde im November 2012 hatten sich prominente Personen aus Münster und dem Münsterland bereit erklärt, aus einem ihrer Lieblingsbücher vorzutragen. Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller konnte zahlreiche Bücher- und Literaturfreunde in der Bürgerhalle am Domplatz begrüßen, die bald gebannt den Lesungen von Zoodirektor Jörg Adler, Weihbischof em. Friedrich Ostermann, Meike Friedrich, Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Münster, Antje Valentin, Direktorin der Landesmusikakademie NRW und Dr. Ulrich Peters, Generalintendant des Münsteraner Theaters, lauschten. Besuch aus Weißrussland R und 40 Delegierte aus Weißrussland (Belarus) informierten sich im Juli 2012 über die Renaturierung der Ems in Warendorf-Einen. Die Gäste sind in ihrem Heimatland für das Gartenprojekt NADESHDA, auf Russisch: Hoffnung, aktiv. Die Exkursion wurde von Mitarbeitern des Dezernats für Gewässerschutz der Bezirksregierung Münster organisiert. Sie stellten den russischen Fachleuten das Life+-Projekt „Naturnahe Gewässer- und Auenentwicklung der Ems bei Einen – Eigendynamik und Habitatvielfalt“ an Ort und Stelle vor. NADESHDA wird seit 20 Jahren vom westfälischlippischen Landesverband der Kleingärtner und zahlreichen deutschen Gartenfreunden unter- stützt. Deutsche Kleingärtner/innen reisten nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl in die Ukraine, um dort Obst- und Gemüsegärten zur Selbstversorgung anzulegen. Seitdem sorgen gegenseitige Besuche für regen Austausch und freundschaftliche Beziehungen. Energiewende mit Sicherheit Guter Montag in der Bezirksregierung E rneuerbare Energien sind nicht nur harmlos. Deshalb ist der Fachbereich „Arbeitsschutz“ der Bezirksregierung Münster auch immer mit im Boot, wenn irgendwo im Regierungsbezirk Windkraftanlagen, Biogasanlagen oder Pellet-Heizungen errichtet werden. Mit neuen Techniken zur Energieversorgung und deren möglichen Gefahren setzen sich die Fachleute aus den Arbeitsschutzdezernaten bereits frühzeitig innerhalb der Genehmigungsverfahren ausei nander. Im Rahmen der Abnahmen wird die Sicherheit der Anlagen dann auch vor Ort überprüft. Bei Windenergieanlagen achten sie vorwiegend auf Absturzsicherungen und mögliche Maßnahmen zu Höhenrettung, bei Biogasanlagen liegt ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen. Und selbst die Lagerung der so harmlos wirkenden Holzpellets birgt Gefahren: Durch unsachgemäße Lagerung kann sich aufgrund natürlicher Abbauprozesse das farb- und geruchlose, erstickend wirkende Gas Kohlenmonoxid bilden. I m Juni empfing Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke, einer Jahrhunderte alten Tradition folgend, die Delegation der Münsteraner Bäckergilde und Konditoren-Innung Münsterland im Freiherr-vom-SteinHaus der Bezirksregierung Münster. Nach dem Fahnenschlag zu Ehren des Regierungspräsidenten gab es „Flüssiges“ aus dem Innungspokal und „Festes“ in Form von Brezeln und Baumkuchen. Klenke dankte den über 200 erschienenen Bäckern und Konditoren für ihr Engagement, das traditionelle Brauchtum des „Guten Montags“ zu pflegen. „Über Jahrhunderte entstandene Traditionen und Bräuche sind gerade in der heutigen Zeit wichtig. Sie wirken identitätsstiftend und können damit in einer sich ständig verändernden Gesellschaft Halt geben“, lobte der Münsteraner Regierungspräsident. Der „Gute Montag“ ist ein Traditionsfest in Münster. Es geht auf die Legende zurück, dass münstersche Bäckergesellen im Jahr 1683 die Stadt Wien vor der Erstürmung durch die Türken bewahrten. Während der Belagerung sollen sie eines Nachts verdächtige Geräusche gehört haben, die auf einen Tunnelbau unter den Stadtmauern Wiens hinwiesen. Durch die aufmerksamen Bäckergesellen konnte die Einnahme vereitelt werden. Der österreichische Kaiser war über die Rettung so froh, dass er den Bäckern einen arbeitsfreien Tag gewährte – eben den „Guten Montag“. Alle drei Jahre wird dieser besondere Tag von der Münsteraner Bäckergilde gefeiert. Kurz notiert Seiten 102 / 103 Arbeitsbedingungen müssen stimmen D as Dezernat für Technischen Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster hat als Zentrale Verfahrensstelle die Aufgabe, die Qualität des Arbeitsschutzsystems umfassend zu sichern. Dazu treten die Arbeitsschutzexperten als Dienstleister auf und überprüfen zugleich, wie das betriebliche Arbeitsschutzsystem funktioniert. Sie wirken darauf hin, dass Mängel abgestellt werden und ahnden Ordnungswidrigkeiten. So wird die Verfahrensstelle beispielsweise bei einem betrieblichen Neubau im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Stellungnahme aufgefordert. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung suchen im Vorfeld des abschließenden Votums das Gespräch mit dem Antragsteller, beraten und informieren. Liegen alle Voraussetzungen für die gute Ausgestaltung der neuen Arbeitsstätte vor, gibt die Behörde grünes Licht für eine Baugenehmigung. Die Erfahrung zeigt, dass es erforderlich ist, anschließend das Bauvorhaben vor Ort auf die abgesprochenen Aktionen zu überprüfen und diese im Zweifel auch durchzusetzen. Schweißarbeitsplatz mit den in Gebrauch befindlichen Produktionshalle mit den seitlich angeordneten Schweißar- Schweißrauchabsaugungen beitsplätzen und den Absaugeinrichtungen Genehmigt: Lippe-Deiche in Haltern und Marl D ie Hochwasserkatastrophe an Elbe und Donau im Juni 2013 hat sehr deutlich gemacht, wie wichtig ausreichender Schutz vor Wassermassen für die Anrainer ist. Deiche, Rückhaltebecken und Retentionsräume in Gewässernähe sind lebenswichtig. Die Bezirksregierung Münster hat im Sommer 2013 dem Lippeverband den Neubau der Deiche und die naturnahe Gestaltung der Lippe im Bereich Haltern und Marl durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Schutzdeiche sind auf der Grundlage eines statistischen 250-jährigen Hochwassers berechnet. Mit der Genehmigung wurde ein langes und kompliziertes Verfahren ins Ziel gebracht: Nach Eingang des Antrags in der Behörde im Sommer 2010 sind die Pläne öffentlich ausgelegt und Bürger sowie Behörden und Verbände beteiligt worden. Ende 2010 fand eine Erörterung des Vorhabens statt. Unterlagen wurden ergänzt und überarbeitet. Anschließend lagen die Pläne im Frühjahr 2012 erneut zur Einsicht aus, gefolgt von einem weiteren Erörterungstermin im Juli 2012. Intensive Gespräche der Bezirksregierung mit dem Lippeverband begleiteten den gesamten Prozess bis zur Entscheidung. Der Antragsteller wird im Herbst 2013 mit den Arbeiten für einen guten Hochwasserschutz im Bereich der Lippe bei Haltern und Marl beginnen. Abteilung 1 Organisation der Bezirksregierung Regierungspräsident Vergabekammer Regierungsvizepräsidentin Regionales Strukturbüro Pressestelle Zentrale Dienste Dezernat 11 – Personalangelegenheiten Dezernat 12 – Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst Dezernat 14 – Organisationsangelegenheiten, Controlling, Informations und Kommunikationsechnik, Innenrevision Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr Dezernat 21 – Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung Dezernat 22 – Gefahrenabwehr Abteilung 2 Dezernat 23 – Beihilfen Dezernat 24 – öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung Dezernat 25 – Verkehr Dezernat 26 – Luftverkehr Dezernat 27 – Fachaufsicht, Schwerbehindertenrecht/SGB IX Dezernat 28 – Fachaufsicht Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzgG), Schülerwettbewerbe Dezernat 29 – Soziales Entschädigungsrecht, Produktbetreuung Dezernat 2L – Lastenausgleich Abteilung 3 Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen Dezernat 32 – Regionalentwicklung Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Dezernat 34 – Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung Schule, Kultur, Sport Dezernat 41 – Grundschulen und Förderschulen Abteilung 4 Dezernat 42 – Haupt- und Realschulen Dezernat 43 – Gymnasien, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen sowie Zweiter Bildungsweg Dezernat 44 – Gesamtschulen Sekundarstufe I und II Dezernat 45 – Berufskollegs Dezernat 46 – Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung Dezernat 47 – Personal- und Stellenplanangelegenheiten Dezernat 48 – Schulrecht und Schulverwaltung, Kirchensachen, Ersatzschulen, Schulbau, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken Dezernat 4Q – Qualitätsanalyse an Schulen Abteilung 5 Umwelt, Arbeitsschutz Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei Dezernat 52 – Abfallwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 53 – Immissionsschutz (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) Dezernat 55 – Technischer Arbeitsschutz Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz Impressum © Bezirksregierung Münster, Münster 2013 1. Auflage, August 2013 Bezirksregierung Münster | Domplatz 1–3 | 48143 Münster Telefon: 0251 411-0 | Telefax: 0251 411-2525 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.brms.nrw.de V.i.S.d.P und Redaktion: Sigrun Rittrich, Dezernat 11.7 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Layout: Dezernat 11.7 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Druck: Druckerei der Bezirksregierung Münster Alle Autoren des Hauses sind auch per E-Mail zu erreichen: [email protected] Abbildungsnachweise: Innenteil: Alle Fotos © Bezirksregierung Münster, außer Seite 13 oben links: Stephan Sagurna/LWL, Seite 14: Jürgen Priewe/Fotolia, Seite 15: jeancliclac/Fotolia, Seite 16/17 oben: Uwe Rudowitz, Seite 17 unten: Michael Westphal, Seite 23: Marog Pixcells/ Fotolia, Seite 26/39: Gina Sanders/Fotolia, Seite 29: Christian Schwier/Fotolia, Seite 36: Carlo Wessel/Concept Fotostudio, Seite 42: eyewave/Fotolia, Seite 43: Birgitt Schweizer/WAZ, Seite 44/45: ecco/Fotolia, Seite 47: Ingo Bartussek/Fotolia, Seite 48: Peter Atkins/Fotolia, Seite 51: Marcus Roeske/maropho.de, Seite 52: Teressa/Fotolia, Seite 60: dreamer82/Fotolia, Seite 61: FlixBus, Seite 62: BOGESTRA AG, Seite 64: Tom Bayer/Fotolia, Seite 66: Die Glocke, Seite 68/69/70: Naturpark Hohe Mark Westmünsterland, Seite 85: RWE, Seite 89: ZOOM Erlebniswelt, Seite 91: Klaus Rose/Fotolia Umschlag: Obere Reihe: picsfive/Fotolia, lemmiu/Fotolia, mageteam/Fotolia, Matthias Geipel/Fotolia, Daniel Ernst/Fotolia, Michael Westphal, BOGESTRA AG; Untere Reihe: Jeanette Dietl/Fotolia, Igor Tarasov/Fotolia, Woodapple/Fotolia, Imagemaker/Fotolia, Bezirksregierung Münster, Thomas Otto/Fotolia, Stephan Süling/Fotolia Die Bezirksregierung Münster achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und praktiziert Gender-Mainstreaming. Wenn wir in diesem Jahresblick in den Berichten nur die männliche Form einer Bezeichnung gewählt haben, so dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit – stellt aber keine Wertung im Sinne einer eventuellen Bevorzugung der männlichen Form dar.