THALEkurier 11/2015

Transcrição

THALEkurier 11/2015
Miniaturwelt
im Thalenser Klubhaus
Amtsblatt der Stadt Thale
mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt,
Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth & Westerhausen
THALEkurier
IM NOVEMBER IM KINO
CENTRAL THEATER THALE
Ausgabe 11 /2015 | 31.10.2015 | www.bodetal.de
Sonderthema:
Flüchtlingshilfe in der Stadt Thale
Rückblick: 10. iXS-CUP Rosstrappendownhill war »Exzellent«!
Die Walpurgishalle – ein einzigartiges Denkmal wiedereröffnet
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THALEKURIER 11 / 2015 | Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Thale,
seit nunmehr etlichen Wochen bestimmt das Thema »Flüchtlinge« die Nachrichten
und Medien. Eine schier endlose Zahl von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten dieser Welt, aber auch Wirtschaftsflüchtlinge haben Deutschland erreicht.
Aus unserer Geschichte und der besonderen Verantwortung daraus genießen
Flüchtlinge aus Kriegsgebieten einen besonderen Schutz. Ich denke, dass kein Bürger an dem Bestand dieses Grundrechtes zweifelt. Dennoch ist aufgrund der großen Anzahl der Flüchtlinge deutlich zu spüren, dass Deutschland mit der alleinigen
Bewältigung dieser Krise überfordert ist. Ich denke, dass sie schon sehr viele Gespräche in ihrer Familie über das Für und Wider der Aufnahme von Flüchtlingen geführt haben. Eine Patentlösung scheint derzeit keine Ebene der Politik in Deutschland zu haben.
Trotz dieser Probleme ist es eine Frage der Menschenwürde, die hier angekommenen Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Auch dieser Aufgabe muss sich die Stadt Thale stellen. Durch den
Landkreis Harz ist uns mitgeteilt worden, dass Anfang 2016 auch in Thale anerkannte Flüchtlinge mit Bleiberecht
untergebracht werden. Die Stadtverwaltung bereitet gerade die Unterbringung und Versorgung der betroffenen
Menschen vor.
Wir gehen nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass ca. 200 Menschen eine neue Heimat in der Einheitsgemeinde finden werden. Dazu wird die Stadt Thale leerstehenden Wohnraum von den Wohnungsgesellschaften anmieten.
Die finanzielle Herausforderung wird sicherlich durch die Bundesrepublik Deutschland abgesichert werden können.
Die große Herausforderung der nächsten Monate wird jedoch auch die Akzeptanz der Flüchtlinge aus anderen Ländern, mit anderen Kulturen und anderen Religionen sein. Alles, was fremd ist, wird von uns erst einmal als Gefahr
gesehen. Jedoch bin ich der Auffassung, dass einzig und allein wir zu dem Gelingen der Integration beitragen können. Hierzu ist jeder Bürger aufgerufen, den Flüchtlingen auch im Alltag zu helfen, damit sie sich in unserer Heimat
zurecht finden. Dies ist übrigens auch eine Herausforderung, vor der die Stadt Thale schon einmal im Jahr 1945
stand. Aus den Dokumenten der damaligen Zeit ist zu sehen, dass in Thale 4.600 Flüchtlinge aufgenommen wurden.
Auch damals waren die Fremden nicht unbedingt willkommen. Heute sind viele von ihnen aber gern Thalenser.
Ich bin der Auffassung, dass die Stadt Thale mit ihren Einwohnern sich weltoffen und solidarisch zeigen sollte. Wenn
wir offen mit den Flüchtlingen umgehen, werden sie Thale genauso lieben lernen, wie die damaligen Flüchtlinge.
Diese Mammutaufgabe kann natürlich nicht nur allein durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden. Hier bedarf es
das Engagement vieler Thalenser Bürger. Sollten sie bereit und in der Lage sein, etwas zu spenden, können Sie dies
auf das Konto des Sozialzentrums Bode e.V. tun.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich durch ein eigenes Engagement als Paten der Flüchtlinge im
täglichen Leben einbringen. Sollten Sie sich dafür bereiterklären, wenden Sie sich bitte
an folgende Telefon-Nr.: 03947/470110.
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Die Stadt Thale hat in den letzten Jahren viele Herausforderungen ger Bürgerve
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FOTOS: XYBERDYN, MARIO SCHWENNICKE, MARKUS MAINKA, FOTOLIA.COM
Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale | THALEKURIER 11 / 2015
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Im Interview zum Thema Flüchtlinge:
Dipl. Ing. Carl Wolfgang Finck von RST
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Seit der Gründung vor mehr als zwanzig Jahren hat sich das Familienunternehmen RST als feste
Größe im Bereich Recycling, Altlastensanierung, Bau und Gala Bau etabliert. Bereits in zweiter
Generation ist Familie Finck für den Erfolg des mittelständischen Unternehmens verantwortlich.
Den Interviewfragen zum Thema stellte sich freundlicherweise Dipl. Ing. Carl Wolfgang Finck,
geschäftsführender Gesellschafter der Firma RST.
Herr Finck, im Logo
des Unternehmens
liest man die Worte
»Lösungen finden«
und nach Lösungen
sucht aktuell unsere Gesellschaft das
Flüchtlingsthema
betreffend. Als bekannt wurde, dass
Thale
Flüchtlinge
aufnehmen
wird,
standen Sie zusammen mit zwei Unternehmern
aus der Region mit einer Lösung bzw. einer Art
Konzept bereit. Wie kann diese Hilfe aussehen?
Wir haben uns als Unternehmen bereits völlig
unabhängig von dem Sachverhalt, ob Flüchtlinge nach Thale kommen oder nicht, Gedanken zu
der momentanen Situation gemacht. Das Thema beschäftigt uns nicht erst seitdem feststeht,
dass Flüchtlinge vor Ort ankommen werden.
Wir entwickeln gerade eine Art Pilot-Projekt in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und gemeinsam mit zwei weiteren Unternehmen der Bauindustrie werden wir insgesamt
15 anerkannten Flüchtlingen, voraussichtlich
jungen Männern zwischen 18 – 25 Jahren, die
Möglichkeit bieten, eine Ausbildung zu absolvieren. Es wurden bereits Gespräche diesbezüglich mit der IHK Magdeburg, wie auch mit den
beteiligten Bauunternehmen geführt und ein
konkretes Konzept erarbeitet. Es handelt sich
um eine zentrale überbetriebliche Ausbildung
mit einer sehr guten Ausbildungsorganisation
über den Bauindustrieverband.
Wir als Unternehmer werden neben der Ausbildung auch Unterkunft und Versorgung organisieren. Angebote an den Wochenenden,
welche der Integration förderlich sind und die
Einbindung in das Leben hier in Thale, werden
wir anregen.
Kann diese Hilfe langfristig sein?
Ja, klares Ziel ist die Übernahme der neu ausgebildeten Fachkräfte im Unternehmen. Wir
investieren in eine gute Ausbildung und bieten
einen langfristigen Arbeitsplatz mit Aufstiegsmöglichkeiten.
Welche Herausforderungen sehen Sie? Mit welchen Problemen müssen Sie rechnen und wie wollen Sie diesen entgegentreten?
Die erste Herausforderung wird es sein, die 15
Jugendlichen für eine Ausbildung und Beschäftigung zu finden. Dafür müssen auch bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein. Die jungen Menschen müssen den Status eines Flüchtlings haben. Es muss klar sein, dass es sich nicht nur um
eine Duldung handelt. Die Sprachbarriere wird als
nächstes zu bewältigen sein. Die Auszubildenden
werden einen Deutschkurs in Vollzeit über vier
Monate absolvieren, um das Level B1 zu erreichen.
Besagtes Level ist das Minimum an Deutschkenntnissen, welche gegeben sein müssen, um eine
Ausbildung beginnen zu können. Erst wenn alle
Voraussetzungen gegeben sind, was Mitte nächstes Jahr der Fall sein wird, kann mit der Ausbildung begonnen werden.
In den Medien wird oft von Fachkräftemangel in
Deutschland gesprochen. Welche Erfahrungen
haben Sie diesbezüglich gemacht? Ist die Firma
RST konkret davon betroffen?
Unsere Firma hat wie alle Unternehmen im Harzkreis und auch überregional das Problem des
Fachkräftemangels. Wir finden wenig junge Leute,
die motiviert sind, eine Ausbildung im Bauhauptgewerbe und im Gartenlandschaftsbau anzufangen und diese auch abzuschließen. Und warum
dann nicht die aktuelle Situation auch als Chance
nutzen?
Zum Thema demographischer Wandel, spüren Sie
die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft? Bleiben Ausbildungsplätze frei?
Wir haben zeitnah eine Extremsituation: viele Mitarbeiter werden in den nächsten Jahren in den
Ruhestand gehen. Das heißt, wir müssen jetzt,
drei bis vier Jahre vorweg die Mitarbeiter und
Fachkräfte für die dann zu besetzenden Stellen
der Facharbeiter und Vorarbeiter ausbilden. An
dieser Stelle müssen wir die Chance ergreifen und
den jungen Menschen, die jetzt in die Region
kommen und sich eine Existenz aufbauen möchten, eine Möglichkeit bieten. Es bleiben aktuell
jedes Jahr Ausbildungsplätze frei. Ich bin seit vier
Jahren im Unternehmen und habe es noch nicht
erlebt, dass wir alle Ausbildungsplätze vergeben
konnten. Dies liegt mit Sicherheit nicht an zu hohen Ansprüchen unsererseits. Wir bieten vielerlei
Unterstützung, im Bedarfsfall sogar die Freistellung um an Nachhilfeunterricht im Rahmen der
Ausbildung teilzunehmen. Es mangelt tatsächlich
an motivierten Bewerbern und die Anzahl an Interessenten ist zu gering.
Das Herkunftsland spielt für uns als Firma keine
Rolle. Wir brauchen junge Menschen mit einer
abgeschlossenen Ausbildung und dem Facharbeiterbrief um die Zukunft des Unternehmens
zu sichern. Jugendliche aus der Region erfahren,
abgesehen vom Sprachkurs, dieselbe Förderung
und Hilfe für den erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung.
Die Flüchtlinge stammen meist aus Kulturkreisen
und Regionen, die uns eher unbekannt sind. Was
können Sie den Thalenser Bürgerinnen und Bürgern sagen, die eventuell auch Bedenken oder
Ängste in sich spüren?
Ich sehe als Unternehmer und auch aus persönlicher beruflicher Erfahrung, dass Internationalisierung einen weiteren Blickwinkel ermöglicht und
das ist nie von Nachteil für ein Unternehmen.
Wie kann man die Chance einer erfolgreichen Integration ergreifen?
Wir werden unsere Mitarbeiter aktivieren, was
die Integration vor Ort betrifft. Beispielsweise
Vernetzung und Anbindung über gemeinsame
sportliche Aktivitäten oder Freizeitveranstaltungen. Die drei Lehrjahre sollen genutzt werden, um
im Leben vor Ort anzukommen und wenn wir die
Chance einer Integration geben, wird diese auch
wahrgenommen werden.
Die RST Gruppe veranstaltet für alle Auszubildenden jedes Jahr einen Azubi-Tag, bei dem
sich die Jugendlichen kennenlernen und mit der
Geschäftsführung austauschen können. Was die
Kommunikation betrifft, bemühen wir uns generell die Mitarbeiter auch generationsübergreifend
zum Austausch anzuregen.
Herzlichen Dank für das Gespräch und viel Erfolg
für das geplante Projekt!
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THALEKURIER 11 / 2015 | Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale
Flüchtlinge in Thale: Eine historische Betrachtung (aus dem Stadtarchiv)
Thale war eine Flüchtlings-/Umsiedlerbetreuungs – Nebenstelle und eine
von den Städten, die als Sammelort für den Weitertransport der Flüchtlinge
bestimmt wurden. Am 7. September 1945 erhielt der Bürgermeister der Stadt
Thale folgende Anordnung:
1. Einen konkreten Plan aller Maßnahmen aufzustellen, der den Empfang
und die Unterbringung der zu erwartenden Umsiedler regelt.
2. In allen Siedlungen genauestens die vorhandenen Wohnräume zu erfassen zwecks Unterbringung der Umsiedler
3. Bei der Unterbringung der bereits eingetroffenen und zu erwartenden
Umsiedler die Möglichkeit Ihrer Verpflegung und ihres Arbeitseinsatzes zu
berücksichtigen.
4. Innerhalb einer zweitägigen Frist alle früher eingetroffenen Umsiedler zu
erfassen, diese folgender Maßen unterteilen:
a) Umsiedler aus den russisch besetzten Gebieten
b) Umsiedler aus der Tschechoslowakei, Polen, Jugoslawien usw.
Diese Umsiedler sind in Bezug auf Ihre Unterbringung, sowie hinsichtlich
ihrer Verpflegung und Arbeitseinsatzes zu überprüfen.
5. Über den Verlauf der Aufnahme und Unterbringung der Umsiedler mir
fünftägig Meldung zu erstatten, gerechnet vom Empfang des gegenwärtigen Befehls.
Die ankommenden Flüchtlinge mussten in Thale beherbergt und verpflegt
werden, bevor sie weiterbefördert werden konnten. Wie aus einem Schreiben vom 29. September 1945 hervorgeht, traf an diesem Tag der erste Flüchtlingstransport mit 5418 Flüchtlingen in Thale ein. Am Hauptbahnhof wurde
eine Flüchtlingsberatungsstelle eröffnet und das gesamte Personal der Stadtverwaltung wurde für die Flüchtlingsbetreuung eingesetzt. Die Flüchtlinge
waren zuvor durch das Auffanglager in Neinstedt gegangen und mit einem
Gesundheitsschein versehen. Die Unterbringung in Einzelquartieren erfolgte
in den nächsten Tagen. So wurden z.B. an den folgenden Tagen:
01.11.1945
Forelle
167 Personen
Berufsschule
222 Personen
Rheinischer Hof
65 Personen
Breiteweg-Schule 141 Personen
Männicke-Baracke 250 Personen
Schule Kirchstraße 54 Personen
Mädchen-Schule 140 Personen
Brauner Hirsch
200 Personen
Hilfsschule
59 Personen
Silberbachbaracken 135 Personen
Prinz Heinrich
39 Personen
02.11.1945
173 Personen
219 Personen
62 Personen
137 Personen
223 Personen
54 Personen
140 Personen
194 Personen
59 Personen
112 Personen
59 Personen
03.11.1945
178 Personen
219 Personen
62 Personen
136 Personen
223 Personen
54 Personen
140 Personen
189 Personen
59 Personen
123 Personen
36 Personen
untergebracht und verpflegt.
In den Jahren 1946 und 1947 wurden im Monat zwischen 54 und 390 Umsiedler neu registriert. Die Umsiedler wurden in Einzelquartieren untergebracht und den hier verbleibenden wurde Arbeit beschafft. Die Kernbevölkerung 1948 in Thale bestand aus 12.690 Einwohnern, 5948 Umsiedlern, 39
Ausländern, somit ergab sich eine Gesamteinwohnerzahl von 18.677.
ehemalige Marinebaracken in der Bertold-Brecht-Straße
Behelfsheime hinter dem Obersteigerweg
Spendenaufruf des Sozialzentrums »Unsere Flüchtlingshilfe«
Wir bitten die Bevölkerung von Thale und den
Ortsteilen um Spenden für die Flüchtlinge.
Spenden sind möglich in Form von:
1. Kleiderspenden
über die Kleiderkammer Sozialzentrum Bode /
Eingang Steinbachstraße
• Winterbekleidung für Kinder, Frauen
und Männer(kleine Größen)
• feste Schuhe
• Unterwäsche, Strümpfe
• Handtücher
2. Geldspenden:
Bankverbindung: Harzsparkasse Thale
Sozialzentrum Bode
IBAN: DE02 8105 2000 0323 0027 73
BIC: NOLADE21HRZ
Angabe Verwendungszweck:
Kennwort „Flüchtlingshilfe“
sowie Anschrift des Spenders
Erlernen der deutschen Sprache, Patenschaften (Begleitung zum Arzt, Behörden), Fahrdienste, Vorbereitung Wohnraum, Sonstiges
Bei Kontaktaufnahme bitte Ihre Daten, Art der
Hilfe und mögliche Einsatzzeiten angeben.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
3. Ehrenamtliche Angebote
über: Sozialzentrum Bode e.V. / Karl – Marx –
Str. 3 / Thale, Ansprechpartner: Herr Blasek
Tel.: 03947 / 77 92 16 / Fax: 03947 / 77 92 29
Mail: [email protected]
Internet: www.sozialzentrum-bode.de
Art der Hilfe, zum Beispiel:
ILLUSTRATION: ROBERT KNESCHKE, FOTOLIA.COM
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Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015
10. iXS-CUP ROSSTRAPPENDOWNHILL 2015
glänzt mit Prädikat »Exzellent!«
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Tolle Stimmung bei einer tollen Veranstaltung mit tollen Zahlen
Mit tollen Zahlen und der Bestnote »Exzellent!« ist auch die zehnte Auflage des Rosstrappendownhill-Rennens zu Ende gegangen:
Insgesamt 409 Fahrer aus 12 Ländern und mehr als 6000 Zuschauern bevölkerten Ende September die einzige offizielle Downhillstrecke in Sachsen-Anhalt. Auch der Weltradsportverband UCI, der in diesem Jahr den
norwegischen Kommissär Bjørn Birkeland nach Thale schickte, zeigte sich
sehr zufrieden mit der tollen Veranstaltung am Eingang des Bodetals: Die
Veranstalter vom SV BODE-BIKE-THALe.V. erhielten für ihr umfangreiches,
ehrenamtliches Engagement wieder die Bestnote: »EXZELLENT!« vom Weltradsportverband – das fünfte Mal in Folge!
Sehr zufrieden zeigte sich auch der SV BODE-BIKE-THALe.V. selber: »Dank der
Unterstützung vieler Sponsoren, der Stadt Thale und vor allem der mehr als
60 ehrenamtlichen Helfer konnten wir nun bereits zum zehnten Mal dieses
Siegerehrung vom Tom Bersselaar, Benny Strasser auf Platz 2 & Andreas Sieber auf Platz 3
Extremsportspektakel erfolgreich über die Bühne bringen«, so Vereinschef
Martin Danielzik. »Besonders erfreut waren wir über die vielen Downhillfahrer, die teilweise von anderen Kontinenten nach Thale kamen und das nur
drei Fahrerinnen und Fahrer mit leichten Blessuren ins Krankenhaus mussten.
Ihnen wünschen wir natürlich gute Besserung!«
Auch im Jahr 2016 soll es wieder ein Rosstrappendownhill-Rennen geben:
»Für nächstes Jahr sind wir in sehr guten Gesprächen mit den Investoren
der geplanten Ferienanlage, um die 11. Auflage des Extremsportrennens
genauso erfolgreich bestreiten zu können, wie die vorherigen Zehn«, so
Martin Danielzik.
Geplant ist der 11. iXS-CUP ROSSTRAPPENDOWNHILL 2016 wieder als
Finalrennen der wichtigsten, deutschen Downhillserie vom 23.09. bis
25.09.2016.
Siegerin bei der Elite Women (Maria Franke)
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THALEKURIER 11 / 2015 | Aktuelles
Die Walpurgishalle – ein einzigartiges Denkmal
auf dem Hexentanzplatz wiedereröffnet
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Nach einer umfänglichen Restaurierung der Gebäudehülle einschließlich der wertvollen Glasmalereien
und auch des dort gezeigten Gemälde-zyklus konnte am 9. Oktober 2015, bei passend mystisch vernebeltem Wetter, die Walpurgishalle als ein markantes Denkmal in Sachsen-Anhalt wiedereröffnet werden.
»Wir freuen uns, der Stadt Thale mit diesem Bauwerk ein für den Harz so identitätsstiftendes Denkmal wieder zurückgeben zu können und es erneut für die
vielen Besucher auf dem legendären Hexentanzplatz erlebbar zu machen«,
sagte Dr. Michael Ermrich. »Die Restaurierung der Walpurgishalle ist zugleich
eindrucksvoller Beweis dafür, was ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement zu bewegen vermag.«
Die 1901 nach den Plänen des Jugendstilarchitekten Bernhard Sehring erbaute Walpurgishalle mit den Gemälden Hermann Hendrichs zu Goethes Walpurgisnacht und dem von der Zeitenwende stammenden altgermanischen
Opferstein bedurfte einer dringenden Sanierung, um ihren schon weit fortgeschrittenen Verfall aufzuhalten. Völlig verrottet war auch die der Wetterseite
zugewandte, mit aufwändigen Holzschnitzereien versehene Vorderseite der
Halle. Die großflächigen Gemälde und die bleiverglasten bunten Dachfenster
und auch der Hallenfußboden mit dem gesamten Unterbau mussten ebenfalls
dringend saniert bzw. erneuert werden. Dazu kamen noch aufwändige Arbeiten bei der Gestaltung des Außenbereiches.
Auf Initiative des Vereins »Für Thale« wurden bereits 2012 auf der Grundlage
eines Architektengutachtens über den Zustand der Halle und einer Kosteneinschätzung über den Sanierungsaufwand, Förderanträge gestellt. Bis Ende
2014 war die Finanzierung soweit gesichert, dass erste Aufträge für den Beginn der Sanierung im Frühjahr 2015 vergeben wurden. Viele Förderer, wie die
Ostdeutsche Sparkassenstiftung mit der Harzsparkasse und der Stiftung der
Kreissparkasse Quedlinburg, die Lotto –Toto GmbH Sachsen-Anhalt, das Land
Sachsen-Anhalt, die Hermann-Reddersen-Stiftung, der Eldaring e.V., die Stadt
Thale, die Wohnungsgesellschaft Thale GmbH, der Verein »Für Thale«, die Seilbahnen Thale GmbH, der THALEkurier und viele Privatspender unterstützten
dieses kulturhistorische bedeutsame Objekt.
Da der Harzklubzweigverein als gemeinnütziger Verein, berechtigt ist, Spendenmittel entgegen zu nehmen, wurde ihm in Person des Vorsitzenden die
verantwortungsvolle Rolle als Bauherren zuteil, der die Aufträge zu vergeben
und die Fördermittel zu verwalten hat.
Mit der Auftragsvorbereitung und Bauüberwachung wurde das Ingenieurbüro für Bauplanung und Beratung GmbH beauftragt. Die Untere und Obere
Denkmalschutzbehörde begleitete die Arbeiten an der denkmalgeschützen
Walpurgishalle. Die Zimmerleute, Dachdecker, Fußbodenleger, Tischler, Maler,
Restauratoren und weitere Gewerke haben engagiert gearbeitet und die Walpurgishalle wieder in einen solch qualitativ hochwertigen Zustand versetzt, der
ihren weiteren Bestand auf viele Jahrzehnte für künftige Generationen sichert.
Neben der Stabilisierung der baulichen Hülle war ein besonderer Höhepunkt
die Restaurierung der fünf großflächigen Gemälde Hendrichs (1851-1931), dem
Ideengeber der Walpurgishalle, Ehrenbürger von Thale und mit seinen Gemälden zur Sagenwelt der Deutschen u.a. in der Nibelungenhalle in Königswinter
am Rhein und in der seinerzeitigen Halle zur Rübezahl-Sage im Riesengebirge vertreten. Die Gemälde in der Walpurgishalle nehmen Bezug auf Goethes
»Faust«. Die mit Glasmalereien versehenen Dachfenster mit dem stilisierten
Auge Wotans stehen ebenfalls für eine herausragende Qualität und wurden in
den Glaswerkstätten Schneemelcher in Quedlinburg gefertigt, einem bis heute
führenden Unternehmen seiner Art.
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Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015
15 Jahre Möbel Müller Dankeschön Party
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
15 Jahre Möbel Müller in Thale ist für Familie Müller und für das MÖBEL MÜLLER Team
ein Grund, Danke zu sagen.
Deshalb haben sie für Alle, denen sie diesen Erfolg verdanken eine »15 Jahre MÖBEL Müller Dankeschön Party« organisiert. Am 26.09.2015 feierte das
Thalenser Unternehmen MÖBEL MÜLLER, mit seinem Team, seinen Kunden
und Geschäftsfreunden und 150 Gästen im Klubhaus Thale das 15 Jährige
Bestehen der Firma. Für viel Spaß und eine ausgelassene Stimmung sorgten
DJ Svenni und das legendäre GlasBlasSing Quintett unter dem Motto: »Männer, Flaschen, Sensationen!« aus Berlin. Familie Müller bedankt sich für die
zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zum 15 jährigen Bestehen der
Firma.
(Fotos: Foto Gregor Gernrode)
Und so fing alles an....
1994
Eröffnung An- u. Verkauf
Klimbim in Thale,
Eisenbahnstraße
1996
Eröffnung An- u. Verkauf
Klimbim in Quedlinburg
Das Team von MÖBEL MÜLLER in Thale
13. September 1999
Baubeginn in der
Steinbachstraße
1999
750 Tonnen Beton und Ziegel
mit Handabbruch
7. Januar 2000
Der Bau ist fertig ohne öffentliche Förderung!
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THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen
Rückblick auf Hexoween 2015 in Thale
Die zweite Nacht der Nächte in diesem Jahr ist vorbei. Hexoween ist seit einigen Jahren ein fester Termin, den sich die Hexen,
Teufel und Gespenster in den Kalender schreiben.
Jedes Jahr werden es mehr. Immer größer werden Gruselschaar und Fangemeinde. Über 6.000 Besucher sollen es am 24. Oktober gewesen sein, die zusammen
mit den schaurigen Gestalten die Stadt Thale und bis zu später Stunde den Kurpark unsicher gemacht haben. Besonders das Hexendorf Nives am Ferienpark
hat die Atmosphäre in diesem Jahr bereichert. Seien Sie also gespannt auf Hexoween 2016. Vielen Dank an alle Sponsoren, Mitwirkende und Besucher!
FOTOS: JÜRGEN MEUSEL
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Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015
Schnelles Internet für Thale
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Vertragsabschluss der Stadt Thale mit der
Telekom Deutschland GmbH zum Ausbau der
Breitband-Infrastruktur
• Mehr Tempo im Internet: bis zu 50 MBit/s
• VDSL für fast 5800 Haushalte und Betriebe
bis Jahresende 2016
Die Stadt Thale will bis Ende 2016 die flächendeckende Breitbandversorgung
aller Ortsteile und der Kernstadt gewährleisten. Über zehn Kilometer Glasfaserkabel und 33 hochmoderne Multifunktionsgehäuse werden ab Jahresende
2016 in der Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Friedrichsbrunn, Westerhausen und Weddersleben dauerhaft und störungssicher flächendeckend schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s Downstream und 5 Mbit/s Upstream
möglich machen. In Auswertung der Angebote hat der Stadtrat der Stadt
Thale beschlossen, die Dienstleistungskonzession an die Telekom Deutschland
GmbH zu vergeben. Es erfolgte ein Abstimmungsgespräch wischen der Stadtverwaltung und der Telekom Deutschland GmbH zu den Einzelheiten zu Vertragsgestaltung und Umsetzung. Fast 5800 Haushalte können dann BreitbandAnschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde)
nutzen. Die Stadt Thale und die Deutsche Telekom haben dazu am 1. Oktober
entsprechende Verträge unterschrieben.
Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet
und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in Thale gewonnen. „Wir werden
Thale mit der neuesten Internet-Technik versorgen und machen die Stadt damit zukunftssicher. Wir werden das Projekt zügig umsetzen“, sagt Andreas Meyer, Regiomanager der Telekom für den Breitband-Ausbau im Landkreis Harz.
Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Gleichzeitig werden Firmen für die Tiefbaumaßnahmen ausgesucht und das Material bestellt.
Sobald alle Kabel verlegt und das Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergehen zwischen dem
Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse zwölf Monate.
Wie VDSL funktioniert: VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) ist
eine Breitbandtechnologie. Sie nutzt für die Übertragung von Daten eine Kombination aus Kupfer- und Glasfaserleitungen. VDSL unterscheidet sich von DSL
(Digital Subscriber Line) durch deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Mit VDSL wird derzeit eine Übertragungsrate von bis zu 50 Megabit pro
Sekunde (MBit/s) beim Herunterladen erreicht. Ein DSL-Anschluss schafft bis
zu 16 MBit/s. Je näher die Glasfaserleitung an die Teilnehmeranschlüsse heranreicht, desto höher ist das Tempo. Die Glasfaser transportiert das Datensignal
bis zum Multifunktionsgehäuse (MFG), dem großen grauen Kasten am Straßenrand, einer Art Mini-Vermittlungsstelle. Von hier aus wird das Signal über
das Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen.
Dafür wird Bandbreite benötigt: Für das einfache Surfen, das Lesen von
E-Mails und selbst für das Herunterladen von einzelnen Musiktiteln reichen
DSL-Geschwindigkeiten. Mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL ist mehr
möglich: Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen – auch in HD-Qualität
(High Definition) – ist über diesen Anschluss gleichzeitig möglich. Die hohe
Datenrate von VDSL verkürzt die Ladezeiten von Webseiten und Dokumenten
erheblich und Streaming-Angebote von Musikanbietern und Videoportalen
laufen ruckelfrei. Die Deutsche Telekom baut seit 2006 VDSL aus. Derzeit können rund zwölf Millionen Haushalte das Hochgeschwindigkeitsnetz nutzen. Bis
Ende 2016 werden es rund 24 Millionen Haushalte sein.
Internet oder beim Kundenservice:
• Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller
• Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos)
• Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos)
Straßenfest nach Bauarbeiten in Benneckenrode
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Am Abend des 24. September 2015 feierten die Benneckenröder mit einem Straßenfest die
fertiggestellten Bauarbeiten der Infrastruktur in ihrem Ortsteil. Gemeinsam mit Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski entzündete Mirko Schuster, Leiter Projektmanagement bei MITNETZ
GAS, symbolisch die neue Erdgasleitung in Benneckenrode.
Im Ortsteil stehen insgesamt 55 Häuser, in denen 130 Einwohner leben. Die
Anwohner haben dafür gekämpft, zentral angeschlossen zu werden. Bürgermeister Thomas Balcerowski freute sich darüber, dass viele junge Leute
beim Straßenfest dabei waren. Ein Zeichen dafür, dass man sich in Benneckenrode wohlfühlt. Insgesamt wurden 6.000 qm Straßenasphaltierung,
1.800 qm Gehwegpflaster , 900 gm Schotter, ein Schmutzwasserkanal und
Straßenlampen erneuert. Es wurden 365 Meter der Roßtrappenstraße zum
Rübchen und der Fußweg gepflastert.
Matthias Witte, Technischer Leiter des Zweckverbandes Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung Ostharz lobte die Umsetzung des Projektes und
die gute Zusammenarbeit der beteiligten Firmen mit den Anwohnern. Der
Zweckverband hat etwa 2.000 Meter Schmutzwasserkanal, ein Schmutzwasserpumpwerk sowie 1.600 Meter Trinkwasserhauptleitung, 400 Meter
Trinkwasserhausanschlussleitungen und 57 Grundstücksanschlüsse verlegt.
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THALEKURIER 11 / 2015 | Aktuelles
111. Jahre Fußball in THALE
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Die Abteilung Fußball des SV Stahl Thale e.V. feierte am 11. Oktober im Sportpark in Thale
ihren offiziell 111. Geburtstag.
An diesem Tag wurde den Besuchern, ob groß oder klein, eine Menge geboten. Angefangen von Attraktionen für Kinder wie Hüpfburg, Torwandschießen, Jugendfeuerwehr und mehr., über viele Spiele der Nachwuchskicker,
Speis, Trank und Musik. Absolutes Highlight war das Spiel der 1. Männermannschaft gegen eine Territorialauswahl (ehem. Kreisauswahl), bestehend aus den vermeintlich besten Spielern der Umgebung. Die Spieler
kamen unter anderem aus Quedlinburg, Rieder, Ballenstedt, Schlanstedt,
Gernrode und unseren Ortsteilen Westerhausen, sowie Neinstedt. Die Elf
wurde von den Trainern Thomas Große, Heinzeckhart Fuchs und Alexander
Giese zusammengestellt. Weiterhin waren viele ehemalige Spieler der BSG
Stahl Thale, der SpVgg Thale 04 und dem SV Stahl Thale anwesend, um ein
wenig über die Vergangenheit zu philosophieren und die Zukunft zu diskutieren.
Die Eintrittsgelder sowie die Einnahmen aus dem Verkauf werden komplett
der Bergwacht Thale, sowie dem Tierpark Thale gespendet sowie SV Stahl
Thale e.V. selbst für das Projekt Kunstrasen.
Neues vom Marienhof in Neinstedt
TOURISMUS BÜRGER
WIRTSCHAFT
Zur Vorstellung des Konzeptes für die Weiterentwicklung des Marienhofes lud die Evangelische
Stiftung Neinstedt am 22. September zu einem kulinarischen Abend ein.
zept den Gästen vor. Bislang hatte der Marienhof selbst einen rein landwirtschaftlichen Charakter. Das Hauptgeschäft bestand darin die Legeleistung
von ca. 1000 Hühnern und die Fleischproduktion von 30 Rindern ökologisch
zu vermarkten.
Mit der Eröffnung des Hofladens kam auch der Obst- und Gemüseanbau
dazu, dies alles wurde durch eine Vielfalt unterschiedlicher ökologischer Produkte ergänzt. Das war dann der erste Schritt in die Öffentlichkeit.
Die nächsten Schritte sollen nicht lange auf sich warten lassen. "Wir wollen
ein grünes Kompetenzzentrum schaffen und unsere Kräfte hier bündeln" so
Kurczyk. Gemeint ist, dass die Bereiche Garten- und Landschaftspflege und
die ökologische Landwirtschaft enger zusammenrücken.
Vertreter des Stadtrates der Stadt Thale, der Ortschaftsräte Neinstedt und
Weddersleben ebenso Vertreter aus Vereinen und Institutionen sind der
Einladung der evangelischen Stiftung gefolgt. Der Marienhof der zentral zwischen der Weltkulturerbestadt Quedlinburg und den Sehenswürdigkeiten
der Stadt Thale liegt hat spätestens seit der Eröffnung des Hofladens, Ende
Februar diesen Jahres, gezeigt, welche Potentiale in ihm stecken. Dass diese
Potentiale noch weiter ausgebaut werden können, darüber wurde an diesem
Tag direkt auf dem Hof informiert, nach einer Begrüßung durch Hans Jaekel,
Pädagogisch-Diakonischer Vorstand, welcher noch einmal die Bedeutung
des Marienhofes für die Stiftung darlegte und deutlich betonte: "Hier leben
und arbeiten unsere Bewohner, hier fühlen sie sich wohl!"
Und um dieses Gefühl, sich wohl zu fühlen, auch anderen nahe zu bringen,
stellte Günter Kurczyk, Leiter der Werkstatt für behindere Menschen, das Kon-
Interessanter für die Gäste war allerdings die Vorstellung des touristischen
Konzeptes. So soll die alte Mühle eine neue Nutzung erhalten. Sie soll das
Zentrum einer gastronomischen Einrichtung werden. Angedacht sind neben einer Gastwirtschaft Ferienwohnungen, Streichelzoo und ein Abenteuerspielplatz. Um die beiden Orte Neinstedt und Weddersleben noch näher
zusammen zu bringen, soll eine Fahrrad- und Fußgängerbrücke über die
Bode gebaut werden. »Es kann nicht sein, dass Menschen die z.B. im Rollstuhl
sitzen, hier über die Bode schauen können aber nicht darüber kommen, wir
wollen unseren Bewohnern und unseren Gästen einen Zugang zur Teufelsmauer ermöglichen«, erläuterte Kurczyk. »Diese Brücke könnte dann in Verbindung mit der Friedensbrücke zu einen Rundgang als Erlebnispfad ausgebaut werden«, so Kurczyk weiter.
Die nachfolgende Diskussion war sehr positiv und das Projekt erhielt viel Zustimmung. Der Standort der zukünftigen Brücke und auch der Zustand der
jetzt schon vorhandenen Teile des Erlebnispfades ließen noch etwas Diskussionsraum zu. Auch die Anbindung an das Radwegenetz war noch ein wichtiges Thema, damit auch möglichst viele Gäste den Marienhof finden.
12
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
EINLADUNG AN ALLE
WOHNUNGSGEBER DER STADT THALE
ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZU DEM THEMA:
EINFÜHRUNG DES BUNDESMELDEGESETZTES
statt.
pflicht der Wohnungsgeber wieder eingeführt, hauptsächlich um
der Anmeldung von Scheinadressen wirksamer begegnen zu können. Über diese Neuregelung und die dadurch für Sie entstehenden
Änderungen möchten wir Sie gern informieren.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung möchten wir Sie bitten, Ihre Teilnahme/Nichtteilnahme bis zum 04.11.2015 anzuzeigen.
Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft.
Durch die Neuregelung des § 19 BMG wurde die Mitwirkungs-
Gez. Frank Hirschelmann
Amtsleiter Bürgerdienste
Die Veranstaltung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet am
11.11.2015 19.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Thale, großer Saal
Stadt Thale
Frau Schusser
Bürgerbüro
Rathausplatz 01
06502 Thale
Rückmeldung zur Informationsveranstaltung am 11.11.2015
Name und Anschrift des Vermieters:
Anschrift des Mietobjektes:
Ich nehme an der Informationsveranstaltung
am 11.11.2015 19.00 Uhr im großen Saal des Rathauses Thale
Mi mit ……………………………… Personen teil
nicht teil
Datum
Unterschrift
13
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Hiermit wird ein □Einzug in bzw. □Auszug aus folgender Wohnung bestätigt:
Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz
Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus
In die vorher genannte Wohnung ist/sind am________________folgende Person/en
□eingezogen bzw. □ausgezogen
1.________________________________________________________________________
2._______________________________________________________________________
3.________________________________________________________________________
4.________________________________________________________________________
5.________________________________________________________________________
6. □ weitere Personen siehe Beiblatt
Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:
__________________________________________________________________________
Name des Wohnungsgebers
__________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer des Wohnungsgebers
__________________________________________________________________________
Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person
□
□
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung
Name und Anschrift des Eigentümers lauten:
__________________________________________________________________________
Name des Eigentümers der Wohnung
__________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den
Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine
Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher
Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen
das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung
ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§54 i.V.m. § 19
BMG).
____________________________________
Ort, Datum
___________________________________
Unterschrift des Wohnungsgebers oder beauftragten Person
14
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
BERICHTIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VOM 29.08.2015 IM THALE KURIER 09/2015
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON EINMALIGEN STRASSENAUSBAUBEITRÄGEN
FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE
IN DEN ORTSTEILEN ALLRODE, ALTENBRAK UND WESTERHAUSEN
(STRASSENAUSBAUBEITRAGSSATZUNG)
Auf Grundlage der § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL
LSA S. 288) i. V. m. §§ 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996
(GVBL. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2014 (GVBL
LSA S. 522), hat der Stadtrat der Stadt Thale in seiner Sitzung am
30.07.2015 folgende Satzung über die Erhebung einmaligen Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale
in den Ortsteilen Allrode, Altenbrak und Westerhausen beschlossen:
§1
Einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen
(1)Die Stadt Thale erhebt einmalige Beiträge zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen,
Wege, Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen).
1. "Erweiterung" ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,
ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen
genügenden Zustand.
2. Eine ”Verbesserung” liegt vor, wenn sich der Zustand der Anlage oder der Teilanlage nach dem Ausbau insbesondere hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der
Gesamtfläche oder der Art ihrer Befestigung von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder letzten nachmaligen Herstellung bzw. Erneuerung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihrer Benutzbarkeit hat.
3.”Erneuerung” ist die Ersetzung einer abgenutzten Anlage
durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung,
gleicher funktionaler Aufteilung der Fläche und gleichwertiger
Befestigungsart.
(2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben sind.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach § 8a BNatschG zu erheben sind.
§2
Beitragsfähiger Aufwand
(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für
1. den Erwerb und die Freilegung der für die Durchführung der in
§ 1 Abs. 1 genanntenMaßnahmen benötigten Grundflächen
einschließlich der Nebenkosten, dazu zählt auch der Wert der
von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Bereitstellungsnebenkosten,
2.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung von Fahrbahnen, auch von Ortsdurchfahrten, so-
fern die Gemeinde Baulastträger nach § 42 StrG LSA ist und keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen getroffen sind,
3.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung von Wegen, Fußgängerzonen und Plätzen, selbstständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen,
4.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung von:
a)Rad- und Gehwegen
b)Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrseinrichtung sind
c) Straßenbegleitgrün (unselbständige Grünanlagen)
d)Straßenbeleuchtungseinrichtungen
e)Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße
f ) Randsteinen und Schrammborden
g)Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
h)Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,
5. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung.
(2)Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen
für die Fremdfinanzierung der in Abs. 1 bezeichneten Maßnahmen.
(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten für
1. die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1
genannten Anlagen
2. Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen).
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
(1)Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. Soweit die Gemeinde eigene Grundstücke
für die Durchführung einer Maßnahme bereitstellt, ist der Verkehrswert des Grundstückes als Aufwand anzusetzen.
(2)Der beitragsfähige Aufwand kann für die gesamte Einrichtung
oder für selbständig nutzbare Abschnitte der Einrichtung (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Über die Abschnittsbildung
entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss, soweit er nicht diese Befugnis einem anderen Organ übertragen
hat.
(3) Der beitragsfähige Aufwand für eine Einrichtung oder einen selbständigen Abschnitt der Einrichtung kann jeweils für die einzelne
Ausbaumaßnahme insgesamt, aber nach Maßgabe des § 8 auch
gesondert für den Grunderwerb, die Freilegung und für nutzbare
Teile der Verkehrseinrichtung ermittelt werden (Aufwandsspaltung).
tragspflichtigen
Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h)
30 %
genannten Hilfseinrichtungen
Radweg, Rad- und 31.10.2015
Gehweg als kombinierte
Anlage ein%
| THALEKURIER
11 / 201530| Amtlich
schließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) genannten Hilfseinrichtungen
Parkflächen (unselbständige)
50 %
Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50 %
nannten Hilfseinrichtungen
undüberwiegend
Oberflächenwässerung
50 %
3.Beleuchtung
Straßen, die
dem durchgehenden innerörtlichen
unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün
50 %
15
§ 4 Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes Vorteilsbemessung
Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,
3. insbesondere
Straßen, die überwiegend
dem durchgehenden
Verkehr oder
Bundes- und
Landesstraßeninnerörtlichen
(Hauptverkehrsstradem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes- und
ßen)
Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen)
(1)Der umlagefähige Aufwand ist der Anteil des beitragsfähigen
Aufwandes nach § 3, der nicht durch den Gemeindeanteil entsprechend Abs. 2 und Zuschüsse Dritter entsprechend der Anrechnungsvorschrift nach Abs. 3 gedeckt ist. Er ist von den Beitragspflichtigen (Abs. 4) zu tragen.
Teileinrichtung
Anteil der Beitragspflichtigen
20 %
Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h)
genannten Hilfseinrichtungen
Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein20 %
schließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) genannten Hilfseinrichtungen
Parkflächen (unselbständige)
60 %
Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50 %
nannten Hilfseinrichtungen
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung
50 %
unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün
50 %
(2)Die Gemeinde trägt zur Abgeltung des öffentlichen Interesses
den Anteil des beitragsfähigen Aufwandes, der
1. auf die Inanspruchnahme der Verkehrsanlagen durch die Allgemeinheit entfällt. Hierzu gehört insbesondere auch der durch
die Überschreitung der nach Abs. 4 anrechenbaren Breiten verursachte Mehraufwand.
4.Für Mischflächen, in denen der Gehweg, der Radweg und die
Fahrbahn auf einer Höhe liegen oder mangels weitergehenden
Straßenraumes keine Trennung zwischen Gehweg, Radweg
und Fahrbahn erfolgt, beträgt der Anteilssatz für den Anliegeranteil der Teileinrichtungen:
2. bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen
Grundstücke entfällt.
(3)Zuschüsse Dritter werden, soweit es sich dabei um Zuschüsse
des Landes Sachsen-Anhalt bzw. um solche privater Zuschussgeber handelt und der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt,
je hälftig auf den von der Gemeinde nach Abs. 2 und auf den
von den Beitragspflichtigen nach Abs. 4 zu tragenden Anteil am
beitragsfähigem Aufwand angerechnet. Andere öffentliche Zuschüsse, insbesondere solche aus Bundesmitteln, sind zunächst
ausschließlich auf den Gemeindeanteil anzurechnen, sofern der
Zuschussgeber nicht ausdrücklich eine andere Verwendung vorsieht. Sofern der der Gemeinde anzurechnende Zuschussbetrag
im Falle des Satzes 1 die Höhe des von ihr zu tragenden Anteils
übersteigt, ist der Restbetrag zu Gunsten der Beitragspflichtigen
anzurechnen; im Falle des Satzes 2 gilt dies nur dann, wenn der
Zuschussgeber dies zulässt.
(4)Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den
Ausbau von:
Geh-/Radweg und Fahrbahn zusammen
a) in einer Anliegerstraße b) in einer Haupterschließungsstraße c) in einer Hauptverkehrsstraße 5. Bushaltestellen 55 %
40 %
30 %
20 %
6. Wege, die in erster Linie zur Benutzung durch die
Eigentümer der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen
Grundstücken bestimmt sind und die regelmäßig in erster
Linie von diesem Personenkreis bzw. deren Pächtern benutzt
werden (Wirtschaftswege) 60 %
7. selbständige Grünanlagen und
selbständige Parkflächen 60 %
4
8. Fußgängerzonen und Plätze 40 %
1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden
4
1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch prioder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grunds- (5) Für in Absatz 4 nicht genannte Verkehrseinrichtungen, insbesonvate Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundsstücke dienen (AnliegerstraDer Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den Ausbau von:
stücke dienen (Anliegerstraßen)
dere für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Wohnßen)
1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch pristraßen und sonstige Fußgängerstraßen werden die Anteile der
Teileinrichtung
Anteil (Anliegerstrader Beivate
Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundsstücke dienen
Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall durch eine gesontragspflichtigen
ßen)
60 %
Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h)
derte Satzung festgesetzt.
(4) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den Ausbau von:
(4)
genannten Hilfseinrichtungen
Teileinrichtung
Anteil der BeiRadweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein- tragspflichtigen
60 %
(6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als
schließlicheinschließlich
der unter § 2 der
Abs.
1 Nr.§ 42 f)
genannten
Hilfs60 %
Fahrbahn;
unter
Abs.
1 Nr. 4 g,
h)
einrichtungen
genannten
Hilfseinrichtungen
Parkflächen
(unselbständige)
70%
%
Radweg,
Radund Gehweg als kombinierte Anlage ein60
1. Fußgängergeschäftsstraßen:
Gehweg einschließlich
unter
1 Nr. 4 Hilfsf) ge70 %
schließlich
der unter § 2der
Abs.
1 Nr.§ 42 f)Abs.
genannten
nannten Hilfseinrichtungen
einrichtungen
Straßen nach Abs. 4 Nr. 1 und 2, in denen die Frontlänge der
Beleuchtung(unselbständige)
und Oberflächenentwässerung
70%
%
Parkflächen
70
Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeunselbständige
Grünanlagen
bzw.§ Straßenbegleitgrün
50 %
%
Gehweg
einschließlich
der unter
2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge70
schoß überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Breite dem
nannten Hilfseinrichtungen
2. Straßen,
Straßen, die
von Grundstücken
und gleichzeitig
dem Verundder
Oberflächenentwässerung
70 %
2.Beleuchtung
die
derErschließung
Erschließung
von Grundstücken
und
gleichFußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte
kehr innerhalb
von Baugebieten
oder innerhalb von im Zusammenhang
beunselbständige
Grünanlagen
bzw. Straßenbegleitgrün
%
zeitig
Verkehr
innerhalb
von
Baugebieten
oder 50
innerhalb
Nutzung für den Anliegerverkehr möglich ist;
bautendem
Ortsteilen
dienen,
soweit sie
nicht
Hauptverkehrsstraßen
nach Nr. 3
sind im
(Haupterschließungsstraßen)
2. von
Straßen,
die
der Erschließungbebauten
von Grundstücken
und gleichzeitig
dem VerZusammenhang
Ortsteilen
dienen, soweit
kehrnicht
innerhalb
von Baugebieten odernach
innerhalb
im (HaupterschlieZusammenhang besie
Hauptverkehrsstraßen
Nr. 3von
sind
2. Verkehrsberuhigte Bereiche:
Teileinrichtung
Anteil der
bauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen
nachBeiNr. 3
tragspflichtigen
ßungsstraßen)
als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer ganzen
sind (Haupterschließungsstraßen)
30 %
Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h)
Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch
genannten Hilfseinrichtungen
Teileinrichtung
Anteil der Beimit Kraftfahrzeugen benutzt werden können;
Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein- tragspflichtigen
30 %
schließlicheinschließlich
der unter § 2 der
Abs.
1 Nr.§ 42 f)
genannten
Hilfs30 %
Fahrbahn;
unter
Abs.
1 Nr. 4 g,
h)
einrichtungen
genannten
Hilfseinrichtungen
3. sonstige Fußgängerstraßen:
Parkflächen
(unselbständige)
50 %
%
Radweg,
Radund Gehweg als kombinierte Anlage ein30
Anliegerstraßen, die in ihrer Gesamtbreite von Fußgängern beGehweg einschließlich
unter
1 Nr. 4 Hilfsf) ge50 %
schließlich
der unter § 2der
Abs.
1 Nr.§ 42 f)Abs.
genannten
nannten Hilfseinrichtungen
einrichtungen
nutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den AnlieBeleuchtung(unselbständige)
und Oberflächenwässerung
50%
%
Parkflächen
50
gerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist.
unselbständige
Grünanlagen
bzw.§ Straßenbegleitgrün
50%
%
Gehweg
einschließlich
der unter
2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50
nannten Hilfseinrichtungen
3. Straßen, die
dem durchgehenden innerörtlichen50Verkehr
oder
Beleuchtung
undüberwiegend
Oberflächenwässerung
%
dem überörtlichen
Durchgangsverkehr
dienen, insbesondere50Bundesund
unselbständige
Grünanlagen
bzw. Straßenbegleitgrün
%
Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen)
3. Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder
Teileinrichtung
Anteil Bundesder Bei- und
dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere
tragspflichtigen
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
§ 5 Beitragsmaßstab
(1)Beitragsmaßstab für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nach § 4 auf die Beitragspflichtigen ist die mit einem - nach
der Anzahl der Vollgeschosse in der Höhe gestaffelten - Nutzungsfaktor vervielfältigte Grundstücksfläche (Vollgeschossmaßstab).
(2) Grundstück im Sinne der nachfolgenden Regelung ist grundsätzlich das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist ein
vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter
einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend
genutzte Fläche als Grundstück. Als für die Beitragsermittlung
maßgebliche Grundstücksfläche gilt:
1. die gesamte Grundstücksfläche für Grundstücke
a)die im vollen Umfange der Bebaubarkeit zugänglich sind,
also mit ihrer gesamten Fläche innerhalb eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, innerhalb einer Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen,
b)für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB eine der baulichen bzw. gewerblichen Nutzung
vergleichbare Nutzung festgesetzt ist, insbesondere Sport-,
Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, oder die innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden,
16
5. für Grundstücke im Sinne der Nr. 2 - 4 gesondert die im Außenbereich befindliche Teilfläche,
6. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch
Planfeststellung eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, insbesondere Abfalldeponien, die Grundstücksfläche, auf die sich die Planfeststellung bezieht.
(3) Die Anzahl der Vollgeschosse ist unter Berücksichtigung der Regelungen des § 2 Abs. 4 BauO LSA i.V.m. § 20 Abs. 1 BauNVO nach
Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zu ermitteln. Für die
Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 1 gilt:
1. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die dort festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, sind
die dort getroffenen Festsetzungen maßgebend
2. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle
der Vollgeschosse nur die Höhe der baulichen Anlage festsetzt,
ist die Zahl der Vollgeschosse wie folgt zu ermitteln:
a)für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Industrie- und
Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der
baulichen Anlage geteilt durch 2,3. Bruchzahlen sind auf die
nächstfolgende volle Zahl aufzurunden,
c)im Außenbereich oder die wegen entsprechender Festsetzungen nur in anderer Weise, z.B. nur landwirtschaftlich, genutzt werden können,
b)für Grundstücke innerhalb ausgewiesener Industrie- und
Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der
baulichen Anlage geteilt durch 3,5. Bruchzahlen sind auf die
nächstfolgende volle Zahl aufzurunden.
2. für Grundstücke, die mit ihrer Fläche teilweise innerhalb eines
Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und/oder innerhalb einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und teilweise im Außenbereich
(§ 35 BauGB) liegen, die Grundstücksfläche, die innerhalb des
Bebauungsplanes und/oder innerhalb der Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB liegt,
3. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle
der Vollgeschosse nur die Baumassenzahl der baulichen Anlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse zu ermitteln, indem
die festgesetzte höchstzulässige Baumassenzahl durch 3,5 geteilt wird
3. für Grundstücke, die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB und teilweise
im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen:
4. bei Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen oder für die in
einem Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4
BauGB weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl bzw. eine zulässige Gebäudehöhe bestimmt sind,
die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse oder, soweit im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB
Festsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort
festgesetzten oder nach Nr. 2 und 3 berechneten Vollgeschosse,
a)bei Grundstücken, die an die Verkehrsanlage grenzen, die
Gesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch die
Grundstücksfläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze
und einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 50 m,
b)bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an die Verkehrsanlage grenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg
oder durch einen rechtlich gesicherten Zugang verbunden
sind, die gesamte Grundstücksfläche, höchstens jedoch die
Grundstücksfläche zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksgrenze und einer dazu verlaufenden
Linie in einer Tiefe von 30 m.
4.für Grundstücke, die über die tiefenmäßige Begrenzung nach
Nr. 3 hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Grundstücksflächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze (Nr. 3a)
bzw. der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksgrenze
(Nr. 3b) und einer hinter der übergreifenden Bebauung oder
übergreifenden gewerblichen Nutzung verlaufenden Linie,
5. bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl
von einem Vollgeschoss; dies gilt für Türme, die nicht Wohn-,
gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend,
6. bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder in einer
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB "sonstige Nutzung" festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten oder
einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB tatsächlich so genutzt
werden, insbesondere als Sport-, Fest- oder Campingplatz,
Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, ist als Nutzungsmaß ein Vollgeschoss anzusetzen,
17
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
7. bei Gründstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse
oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl
der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein
Vollgeschoss,
8. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt:
a) die Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder bei
nicht genehmigten oder geduldeten Bauwerken nach der
tatsächlichen Bebauung.
b) bei Grundstücken, für die durch Planfeststellungsbeschluss
eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen auf die Fläche nach Abs.2 Nr. 6
- ein Vollgeschoss angesetzt.
9. Wird die Zahl der nach Nr. 1 bis 8 ermittelten Vollgeschosse
durch die tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse überschritten, ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse
der Berechnung zu Grunde zu legen.
10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt
die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4)Der Nutzungsfaktor, mit welchem die nach Abs. 2 ermittelte
Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der nach Abs. 3 ermittelten Vollgeschosse zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzelnen:
1.für bebaute oder bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare bzw. industriell genutzte oder nutzbare
Grundstücke bei
a)eingeschossiger Bebaubarkeit b)für das zweite und jedes weitere zulässige
Vollgeschoss 1,00
0,25
2. für Grundstücke mit untergeordneter Bebauung, z.B. Stellplatzund Garagengrundstücke, bei
a)eingeschossiger Bebaubarkeit b)für jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,75
0,25
3. für Grundstücke mit sonstiger Nutzung im Sinne des Abs. 2 Nr.
1b
a)soweit eine Bebauung besteht, für die Teilfläche, die sich
rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt
durch eine Grundflächenzahl von 0,2 ergibt für das
erste Vollgeschoss
1,00
b)für jedes weitere Vollgeschoss 0,25
b)für die verbleibende Teilfläche 0,50
4. für unbebaubare Grundstücke sowie (auch bebaute) Grundstücke im Außenbereich
a)Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren
Wasserbestand 0,02
b)Nutzung als Grünland, Ackerland oder
Gartenland 0,04
c) gewerblicher Nutzung ohne Baulichkeiten
(z.B. Bodenabbau) 1,00
d) gewerblicher Nutzung mit Bebauung, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt
aa) für das erste Vollgeschoss bb)für jedes weitere Vollgeschoss cc) für die verbleibende Teilfläche 1,50
0.375
1,00
e)auf denen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen
oder Nebengebäude vorhanden sind, für eine Teilfläche, die
sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt
aa) bei eingeschossiger Bebauung bb)für jedes weitere Vollgeschoss 1,00
0,25.
(5)Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten (§ 11 BauNVO) wird die nach Abs. 2 bis Abs. 4 ermittelte Verteilungsfläche um 150 v.H. erhöht (gebietsbezogener Artzuschlag).
Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher
Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten
um 100 v.H. (grundstücksbezogener Artzuschlag).
(6)Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche
Bruchzahlen, werden diese auf volle Meter auf- oder abgerundet.
§ 6 Aufwandsspaltung
Ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge kann der Straßenausbaubeitrag selbständig erhoben werden für
1. den Grunderwerb für die öffentliche Einrichtung,
2. die Freilegung der Fläche für die öffentlichen Einrichtung,
3. die Fahrbahn,
4. den Radweg,
5. den Gehweg,
6. die unselbständigen Parkflächen,
7. die Beleuchtung,
8. die Oberflächenentwässerung,
9. die unselbständigen Grünanlagen.
Ob und wofür im Einzelfall eine Aufwandsspaltung vorgenommen
wird, hat der Gemeinderat durch Beschluss zu entscheiden.
§ 7 Entstehung der sachlichen und persönlichen Beitragspflichten
(1)Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung der
beitragsfähigen Maßnahme.
(2)Die beitragsfähige Maßnahme ist beendet, wenn die technischen
Arbeiten gemäß dem gemeindlichen Bauprogramm abgeschlossen sind und der Aufwand berechenbar ist und die erforderlichen
Grundflächen im Eigentum der Gemeinde stehen.
(3) In den Fällen einer Aufwandsspaltung (§ 8) entsteht die sachliche
Beitragspflicht mit der Beendigung der Teilmaßnahme, sofern zu
diesem Zeitpunkt der Aufwandsspaltungsbeschluss vorliegt.
(4) Bei der Abrechnung von selbständig nutzbaren Abschnitten (§ 3
Abs. 2) entsteht die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung
der Abschnittsmaßnahme, sofern zu diesem Zeitpunkt der Abschnittsbildungsbeschluss vorliegt. Die Regelung des Abs. 2 gilt
für die Beendigung der Abschnittsmaßnahme entsprechend.
(5) Die persönliche Beitragspflicht entsteht mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides an den nach § 9 Beitragspflichtigen.
18
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
§ 8 Vorausleistungen, Ablösung des Ausbaubeitrages
(1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen worden
ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe von 80 %
der voraussichtlichen Beitragsschuld erheben.
(2) Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten durch Abschluss eines Ablösungsvertrages abgelöst werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche
Beitragsschuld zugrunde gelegt.
§ 9 Beitragsschuldner
(1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig.
Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art.
233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in
der Fassung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt geändert durch Art. des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom
4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) belastet, so ist anstelle des Eigentümers
der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei
Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil
beitragspflichtig. Die Gemeinde ist berechtigt, unter mehreren
Gesamtschuldnern denjenigen durch einen Beitragsbescheid in
Anspruch zu nehmen, der ihr für eine Heranziehung geeignet erscheint. Diese Entscheidung braucht durch die Gemeinde nicht
begründet zu werden.
(2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers
der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes in der Fassung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709).
§ 10 Fälligkeit
Der Beitrag wird zu dem im Bescheid angegebenen Zahlungstermin,
frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides an den nach § 9 zu bestimmenden Beitragsschuldner fällig.
§ 11 Auskunftspflicht
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden
Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksgröße bzw.
der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.
§ 12 Billigkeitsregelungen
(1)Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13 a Abs. 1 KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte
für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die
Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach
Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
(2)Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend
Wohnzwecken dienen oder dienen werden und deren Fläche 30
v. H. oder mehr über der durchschnittlichen Grundstücksfläche
liegen oder überschreitet (=übergroßes Wohngrundstück), werden bei der Heranziehung der Beitragspflichtigen nur begrenzt
berücksichtigt (Anlage 1)
(3) Für Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden und zu zwei
oder mehreren Abrechnungseinheiten Zufahrt oder Zugang haben, und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) oder Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG-LSA) für das Land Sachsen-Anhalt erhoben
wurden oder zu erheben sind, wird der Ausbaubeitrag wie folgt
veranschlagt.
Hat das Grundstück Zufahrt oder Zugang zu
1. zwei Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 50 v.
H. veranschlagt.
2. drei Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 33 v. H.
veranschlagt.
3. vier Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 25 v. H.
veranschlagt.“
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach
§ 11 der Satzung oder begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA, kann diese mit einem Bußgeld bis zu
10.000,00 EURO geahndet werden.
§ 14 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Westerhausen vom 05.07.2005, Straßenausbaubeitragssatzung
der Gemeinde Altenbrak vom 10.12.2002 und die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Allrode vom 15.11.2002 außer Kraft.
19
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
Anlage 1
- zur Satzung über die Erhebung von
einmaligen Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale in den Ortsteilen
Allrode, Altenbrak und Westerhausen
(Straßenausbaubeitragssatzung)
Gesamtflä
che der
WGS
Ortsteil
Anzahl
WGS
Durchsch
nittsgröße
m²
130%
180% Diff. 50%
230% Diff. 25%
Allrode
187083
308 607
790
1.093
152
1.397
76
Altenbrak
105583
237 445
579
802
111
1.025
56
Westerhausen
376317
966 390
506
701
97
896
49
Thale, den 31.07.2015
Thomas Balcerowski
Bürgermeister
SATZUNG DER STADT THALE
ZUR UMLAGE DER VERBANDSBEITRÄGE DER UNTERHALTUNGSVERBÄNDE
„SELKE/OBERE BODE“ UND „ILSE- HOLTEMME“
Auf Grund der §§ 56 ff. des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt nachfolgend WG LSA genannt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2011 (GVBL. LSA S. 492), zuletzt geändert durch
Artikel 20 des Gesetzes zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S.288), der §§
2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalabgabengesetzes des LSA (KVG
LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S.288) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBL. LSA
S. 405), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt
Thale in der Sitzung am 08.10.2015 die folgende Satzung der Stadt
Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
„Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ beschlossen:
§1
§2
Gegenstand der Umlage
Die Stadt Thale legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden entstehen zuzüglich der
entstandenen Verwaltungskosten, auf die Umlageschuldner um.
§3
Umlagepflicht
Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets. Die Umlagepflicht für den Erschwernisbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets, die nicht
der Grundsteuer A unterliegen. Die Ermittlung der Flächen die der
Grundsteuer A unterliegen erfolgt auf Grundlage der Angaben im
Liegenschaftskataster.
Allgemeines
1. Die Stadt Thale ist auf Grund § 54 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem
Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied in den
Unterhaltungsverbänden „Selke/Obere Bode“ und Ilse-Holtemme“.
2. Die Gemeinden der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“
und „Ilse-Holtemme“ haben auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 des
Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG), 55 WG LSA
sowie der Satzungen der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere
Bode“ und „Ilse-Holtemme“ Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung
der Aufgaben der Verbände erforderlich sind sowie die Kosten,
die die Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „IlseHoltemme“ nach § 56a WG LSA für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung abzuführen haben.
3. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlichrechtlichen Sinn.
§4
Umlageschuldner
1. Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist.
2. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die
Stelle des Eigentümers der Erbauberechtigte.
3. Sind Eigentümer des Grundstückes oder der Erbbauberechtigte
nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der im Erhebungszeitraum das
Grundstück nutzt. Der Umlageschuldner ist dann nicht zu ermitteln, wenn der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte aus dem
Liegenschaftskataster nicht bestimmt werden kann.
4. Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner.
4. Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben.
20
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
§ 5 Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum
1. Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für
das die Umlage festgesetzt ist, frühestens mit Bekanntgabe des
Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes und seiner Fälligkeit. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
4. Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die
Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt
Thale binnen Monats schriftlich anzuzeigen.
5. Die Stadt Thale ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die
zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen
entsprechen.
2. Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid, der mit anderen
Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden kann.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
3. Auf die Umlage können zum 01.01. des Erhebungszeitraums Vorausleistungen erhoben werden.
§ 6 Umlagemaßstab
1. Berechnungsgrundlage für die Umlage des Flächen- und Erschwernisbeitrages ist die Grundstücksfläche.
2. Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Thale in den Unterhaltungsverbänden „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“
wird in den Satzungen der Verbände festgelegt und zur Grundlage der Berechnung der Umlage angewandt.
1. Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des § 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt,
indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen
nicht binnen Monats der Stadt Thale anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht
oder nur unzureichend macht.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €
geahndet werden.
§ 11 Billigkeitsmaßnahmen
§ 7 Umlagesatz
1. Der Umlagesatz zur Umlage:
· des Flächenbeitrages
· der Erschwernisbeitrages
· der Verwaltungskosten
wird jährlich für den Erhebungszeitraum in einer Beitragssatzsatzung festgelegt.
2. Die Umlage wird auf volle Cent gerundet.
3. Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlagen wird abgesehen, wenn diese niedriger als 5,00€ ist.
§ 8 Fälligkeit
1. Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig.
2. Im Abgabebescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert.
Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die
Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig,
können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
§12Datenverarbeitung
1. Zur Festsetzung, der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Festsetzung und Erhebung der Umlage nach
§ 2, ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und
grundstücksbezogenen Daten nach §§ 9, 10 Datenschutzgesetz
des LSA (DSG LSA) durch die Stadt Thale zulässig.
2. Die Stadt Thale darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten
für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz- und Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde-, LVermGeo und Grundbuchamt)
übermitteln lassen.
§ 13 In-Kraft, außer Kraft-Treten
§ 9 Auskunftspflichten
1. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
1. Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte
oder Unterlagen der Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die
Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur
Verfügung zu stellen.
2. Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von
notwenigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. Er
kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass
er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannte Beweismittel angibt.
3. Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt nur
unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung
aufgrund einer Schätzung erfolgen.
2. Zum 01.01.2015 treten außer Kraft:
· Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ vom 12.05.2011
· Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Ilse- Holtemme“ vom 12.05.2011
Thale, 08.10.2015
Balcerowski, Bürgermeister
21
Stadt Thale
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES ÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 08.10.2015 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 237/2015
Abberufung des Wegewartes für Weddersleben
• Beschluss Nr. 194/2015/1
Zuschussvertrag für das Geschichts- und Hüttenmuseum
• Beschluss Nr. 238/2015
Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“
• Beschluss Nr. 229/2015
Berufung der ehrenamtlichen
Neinstedt
Seniorenbeauftragten
für
Thale, den 09.10.2015
• Beschluss Nr. 236/2015
Erneute Erklärung der Gebiete „Stadtzentrum“ und „Oberstadt“ zu
Fördergebieten Stadtumbau
Balcerowski, Bürgermeister
Stadt Thale
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER BESCHLÜSSE DES NICHTÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 08.10.2015 wurden
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:
• Beschluss Nr. 171/2015/1
Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche aus dem
Flurstück 470, Flur 4 in Thale
• Beschluss Nr. 227/2015/1
Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche von ca. 800
m² aus dem Flurstück 122/98, Flur 8, Gemarkung Westerhausen
• Beschluss Nr. 240/2015
Grundstücksangelegenheit – Verkauf der Flurstücke 23/1 und
24/1, Flur 14, Gemarkung Thale
• Beschluss Nr. 244/2015
Pachtvertrag über das Schwimmbad in Thale, Blankenburger
Straße
Thale, den 09.10.2015
• Beschluss Nr. 228/2015
Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.110
m² aus dem Flurstück 684, Flur 10, Gemarkung Westerhausen
• Beschluss Nr. 231/2015
Grundstücksangelegenheit – Kauf des Flurstückes 41/4, Flur 4, Gemarkung Friedrichsbrunn zur Größe von 255 m²
Balcerowski, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
EINEBNUNG VON UNGEPFLEGTEN WAHLGRABSTÄTTEN AUF DEN FRIEDHÖFEN THALE UND STECKLENBERG
Die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten werden seit einiger
Zeit nicht mehr ordnungsgemäß der Würde des Friedhofs entsprechend gärtnerisch gepflegt. Gemäß § 27 (2), (b) Satz 1 der derzeit
geltenden Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Thale und deren Ortsteile (Friedhofssatzung) kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung an diesen Wahlgrabstätten entzogen werden:
Friedhof Thale: Plan 2: Urnengrab Paschkowski, Hedwig
Plan 3: Urnengrab Wyrwall, Erich
Friedhof Stecklenberg:
einem Monat – vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet – instand zu setzen. Wird dieser Aufforderung keine Folge geleistet, wird
das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten entzogen.
Der Entzug an der Grabstätte beinhaltet:
(a) Das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen,
(b) die Grabstätte abräumen,
(c) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen und
(d) die Grabstätte einebnen
gem. § 26 (1), (2), (5) und (8) und § 27 (1), (2) Friedhofssatzung der
Stadt Thale.
Plan B: Einzelgrab Giesler, Anna
Da die Anschriften der Nutzungsberechtigten und deren Rechtsnachfolger unbekannt sind und nicht ermittelt werden können, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, die Grabstätte innerhalb von
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Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 08.10.2015 beschlossen, die in der Anlage gekennzeichneten Gebiete „Stadtzentrum“ und „Oberstadt“
erneut als Fördergebiet Stadtumbau zu erklären.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Thale, 09.10.2015
Balcerowski
Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Das Amtsblatt Nummer 2/2015 des Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz wurde am 08. Oktober 2015 wie verfügt bekannt gemacht.
Thale, 14.10.2015
In der Stadt Thale wird das Amtsblatt zusätzlich öffentlich, zur Einsichtnahme für Jedermann, ausgelegt für den Zeitraum vom
01.11.2015 bis einschließlich 31.01.2016
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag von 9
Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen und
Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.
Balcerowski
Bürgermeister
25
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
IN VORBEREITUNG BEFINDLICHER VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.45
"HEXENSCHLUMMERLAND BODETAL" DER STADT THALE
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS.1 BAUGB
Für den Bau und Betrieb einer einfachen Beherbergungsanlage auf
der Hubertusinsel soll Bauplanungsrecht durch Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Mit der
Planung wird auf dem Gelände der Hubertusinsel ein Bereich zur
Verfügung gestellt, der zurzeit unbebaut ist und sich zwischen der
Tennissportanlage im Norden und den Anlagen der Seilbahnen Thale Erlebniswelt im Süden befindet.
Der räumliche Geltungsbereich des in Vorbereitung befindlichen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45 "Hexenschlummerland Bodetal" der Stadt Thale sollen Teile der Flurstücke 295/2 und
321 der Flur 14 der Gemarkung Thale umfassen. Der Bereich ist der
Übersicht zu entnehmen.
Lage des in Vorbereitung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45
„Hexenschlummerland Bodetal“ der Stadt Thale, im Luftbild markiert, o.M.
Geltungsbereich des in Vorbereitung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45 „Hexenschlummerland Bodetal“ der Stadt Thale. o.M.
Die Planung wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB der Öffentlichkeit zu folgendem Termin vorgestellt, zu dem alle Interessierten eingeladen
sind:
9.11.2015 um 9.30 Uhr
im kleinen Saal des Rathauses Thale, Rathausplatz 1
in 06502 Thale
Thale, 14.10.2015
Stellungnahmen und Hinweise zur Planung können zu diesem Termin vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Auskunft erteilt Frau Franke (Telefon 03947 / 470314).
Balcerowski
Bürgermeister
Alle Friedhofsnutzer auf dem Friedhof Thale werden aufgefordert, Ihre defekten und nicht mehr
benötigten Gießkannen von der Halterung zu entfernen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
- Friedhofsverwaltung-
26
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
WIDERSPRUCH GEGEN ÜBERMITTLUNG
AN DAS BUNDESAMT FÜR WEHRVERWALTUNG
Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell Freiwillige erfolgt eine Datenübermittlung an das
Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen, wenn
Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen.
(Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, wenn
dieser Übermittlung nicht widersprochen wird.)
Haben Sie den Wunsch der Übermittlungen zu widersprechen, füllen Sie das angefügte Formular aus und geben es im Bürgerbüro
der Stadt Thale ab.
Antrag auf Einrichtung einer
Übermittlungssperre
Eingangsstempel
Antragsteller:
Familienname:
Vorname(n):
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Übermittlungssperren:
Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Absatz 7
Melderechtsrahmengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die
Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.
Datum und Unterschrift(en)
)
Antragsteller
Amtliche Vermerke:
Impressum
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski
Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen:
eckpunkt - Die Medienagentur GmbH
Frau Tosca Zadow, Frau Sindy Rathaj | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale
Tel.: 03947 / 77 29 466
Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 65 32 620
E-mail: [email protected] | Internet: www.eckpunkt.de
Verteilung / Briefkastenzustellung:
RaatzconnectMedia GmbH
Tel.: (03 94 84) 738 90 | E-Mail: [email protected]
Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH
Erscheinungsweise:
monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)
Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Sindy Rathaj, Stefan Hoffmann), Stadt Thale,
www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, www.istockphoto.de, www.fotolia.de
Titelmotiv: Universal Pictures International
Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion.
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.
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31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
Buch des Monats in der Bibliothek
Lisa Jackson
»SPUR DER ANGST«
Thriller
Weitere Öffnungszeiten
Eine Schule in den Bergen –
eine Frau am Abgrund –
ein Killer ohne Erbarmen
In einem einsam gelegenen Internat geschieht ein Doppelmord. Detective Cooper
Trent ermittelt und trifft dabei ausgerechnet
auf Jules, seine Ex. Die attraktive Lehrerin ist
in größter Sorge, denn ihre jüngere Schwester gehört zu den Internatsschülern. Als ein
Blizzard die schule in den bergen komplett von der Außenwelt abschneidet, beginnt eine atemlose Jagd nach einem perfiden Killer.
Landes-Literatur-Tage Sachsen-Anhalt – auch in Thale
Bibliothek Thale (Tel. 03947/779905)
Bibliothek für Kinder / Erwachsene
im Jugendzentrum Sputnik, Sputnikweg 1
Montag
13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Donnerstag
10.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Bürgerbüro Thale
Montag – Freitag
jeden ersten Samstag
09.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Hüttenmuseum (Tel.: 0 39 47 / 77 85 72)
Mo
Ruhetag
Dienstag-Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Dampfmaschine:
April bis Oktober öffentliche Führung
Mi u. Sa 14.00 Uhr oder nach Voranmeldung
Jugendzentrum Sputnik (Tel.: 0 39 47 / 77 99 04)
Montag – Samstag
14.00 – 21.00 Uhr
Im September präsentierte sich Wernigerode als Literaturhauptstadt des
Landes Sachsen-Anhalt. An 26 Veranstaltungsorten im Landkreis Harz
wurden über 80 Autor/innen erwartet. Auch die Bibliothek des Sozialzentrums beteiligte sich. An alle Schulen der Stadt Thale und den Ortsteilen
sowie an die Senioren unserer Stadt wurden verschiedene Autorenlesungen vermittelt. Etwa 50 Senioren nahmen an der Autorenlesung von
Holm Meyer „Im Tag, des nachts“ im Senioren-Wohnpark Bodetal teil.
Ihre Frau Lehmann
Das Bürgerbüro informiert
Schiedsstelle der Stadt Thale
Die Sprechstunde der gemeinsamen Schiedsstelle der
Stadt Thale mit den Ortsteilen Almsfeld, Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth und Westerhausen findet jeden zweiten Dienstag im Monat in
der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt
Thale, Zimmer 119, Rathausplatz 01, 06502 Thale statt.
Der nächste Termin der Sprechstunde ist Dienstag, der
10. November 2015.
Jugendscheune Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 69)
Montag – Samstag
15.00 – 21.00 Uhr
Kloster Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 63)
Mittwoch – Sonntag
14.00 – 17.00 Uhr
Führungen nach Anmeldung
Einführung des Bundesmeldegesetztes
Pflichten des Wohnungsgebers
Pflichten des Mieters bei Bezug einer Wohnung
Sie ziehen ab 01.11.2015 in eine neue Wohnung oder sind Vermieter
(Wohnungsgeber) einer Wohnung?
Zum 01.11.2015 tritt das neue bundeseinheitliche Meldegesetze
(BMG) in Kraft. Durch die Neuregelung des § 19 BMG wurde die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber wieder eingeführt. Alle Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung sind ab 01.11.2015 verpflichtet,
dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszuhändigen. Diese
Wohnungsgeberbescheinigung muss durch den Mieter bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber
bescheinigt somit, dass die sich im Einwohnermeldeamt anmeldende
Person auch wirklich unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist.
Mit der Vorlage dieser Bescheinigung sollen Scheinanmeldung wirksamer verhindert werden. Bezieher einer eigenen Immobilie benötigen
diese Bescheinigung nicht.
Diese Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in diesem Thale Kurier, im Bürgerbüro bzw. auf den Internetseiten http://www.bodetal.
de/ihre-stadt-online/rathaus-online/formulare-und-antraege.html und
http://www.bodetal.de/ihre-stadt-online/aktuelle-infos.html
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter der Tel.Nr.
03947/470100.
28
Kirchen in Thale | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
Ev. Kirche in Thale, Warnstedt und Friedrichsbrunn
Herz-Jesu-Gemeinde Thale (katholisch)
Veranstaltungen
Kirche in Thale:
So 02.08
9.30 Uhr der Evangelischen
Gottesdienst
St. Andreas
Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils 9:00 Uhr - Gottesdienst
01.11. 14:00 Uhr Gräbersegnung
18.11. 14:30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus
20.11. 10:00 Uhr Wort- Gottes -Feier im Seniorenwohnpark
27.11. 19:00 Uhr Gemeindekreis
So
So 02.08.
01.11.
10 Uhr
mit Abendmahl
17 UhrGottesdienst
Ökumenischer
Gottesdienst
zu Allerheiligen
Mo04.08.
02.11. 14 Uhr 19.30 UhrSeniorenkreis
Chor
Di
mit Pastorin Kaus
Bonhoefferkirche
Friedrichsbrunn
Friedrichsbrunn
Di 03.11.
Di 04.08.
Sa 07.11.
14.00 Uhr Seniorenkreis mit Pastorin Kaus
19 Uhr
Feierabendandacht mit anschlie9-12 Uhrßendem
Konfikurs
mit Pastorin Kaus
Helfertreffen für die
Harzer Sommertage
Sa 07.11.
15 - 16.30 Uhr Kindertreff mit Jona Randel
Sa - So
Harzer Sommertage
08.08.
um die Petrikirche
So 08.11. ab 14 Uhr
9.30 Uhrin und
Temperatur-Gottesdienst
09.08.
bis 16.30 Uhr
„Mal
mitangenommen…!“
Abendmahl und
St. Andreas
St. Petri
Gemeindehaus
Quedlinburg
St. Andreas
St. Petri
Kindergottesdienst
So 09.08.
10 Uhr
Gottesdienst
zu den Harzer SomMo 09.11.
19.30 Uhrmertagen
Chor mit Kindergottesdienst
St. Petri
St. Andreas
Di
Di 11.08.
10.11.
ab 13 Uhr 18 UhrGemeindeausflug
Martinsumzugzur Wassermühle
Badersleben
Mi 11.11.
17.00 Uhr ökumen. Martinsumzug
Di 11.08.
19 Uhr
Feierabendandacht
Do 12.11.
10.00 Uhr Gottesdienst
Do 13.08.
10 Uhr
Gottesdienst
Do 12.11.
14.00 Uhr Gemeindenachmittag
versch.
Warnstedt
Bushaltestellen
St. Petri
St. Petri
Seniorenwohnpark
Seniorenwohnpark
Warnstedt
Fr
Sa14.08.
14.11.
19.30 Uhr
Juventa
(Eintritt
9 - 12 UhrCapella
Fit for
Konfi mit
Jonafrei)
Randel
Konzert eines Jugendorchesters
Neue
Kirche
Gemeindehaus
Bad
Suderode
Quedlinburg
Sa 15.08.
14.11.
Sa
Kinderkreis
15 Uhr 14.30 UhrTrauung
Schröder
St.Friedrichsbrunn
Petri
Andreas
St.St.
Andreas
St. Petri
So 16.08.
15.11. 9.30 Uhr9.30 UhrGottesdienst
Gottesdienst
So
mit
Kindergottesdienst
Mo 16.11.
19.30 Uhr Chor
Di 18.08.
14 Uhr
Seniorencafé
Di 17.11.
14.00 Uhr Seniorencafé
Di
Uhr - 17 UhrFeierabendandacht
Fr 18.08.
20.11. 19 15.30
Eltern-Kinder-Treff
Andreas
St.St.
Andreas
Do
20.08.
Sa 21.11.
9.30 Uhr
16.30 UhrGottesdienst
Gemeindenachmittag
DRK
Friedrichsbrunn
Bergblick
Sa
So22.08.
22.11.
14 Uhr 9.30 UhrTaufe
von Alva Wolfram
Gottesdienst
zum
Ewigkeitssonntag mit
9.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Abendmahl
14.30 Uhr Posaunenchor
17 Uhr 15 UhrGottesdienst
mit Abendmahl
Gottesdienst
St.Warnstedt
Petri
So 23.08.
So 22.11.
So 23.08.
Mo25.08.
23.11. 14 Uhr 19.30 UhrSeniorencafé
Chor
Di
Di
24.11.
14.00Uhr
Seniorencafé
Di 25.08.
19 Uhr
Feierabendandacht
So 29.11.
So 30.08.
15.00 Uhr Temperatur11 Uhr
Sprengelgottesdienst zum
Sprengelgottesdienst mit
Bonhoeffertag mit KinderGD
KinderGD zum 1. Advent,
und dem Posaunenchor Thale
anschl. Tee, Kaffee, Kekse,...
St. Andreas
bei Frau Rönnecke
Andreas
imSt.
Garten
St.St.
Petri
Andreas
St.Georg
Warnstedt
FriedhofsSt.kapelle
Petri Thale
Andreas
St.St.
Andreas
St. Andreas
St. Petri
Bad Suderode
Friedrichsbrunn
Kirche
Bonhoeffer Café
Gemeindehaus
Regelmäßige Veranstaltungen
im Evangelischen
Regelmäßige
Veranstaltungen:
Junge Gemeinde
samstags, ab 17 Uhr
Www.jg-neinstedt.de
Neinstedt
Sonnenwinkel
Posaunenchor
Freitag 19.30 bis 21 Uhr
Auskunft über Kantorin Christine Bick
Gemeindehaus St.
Andreas
Informationen zum Pfarramt:
Pfarramt: Rudolf-Breitscheid- Straße 18, 06502 Thale
Pastorin:
Pastorin Franziska Kaus
Pfarrerin Franziska Kaus | Rudolf-Breitscheid-Str. 18 | 06502 Thale
Telefon:
0 39 47 / 77 68 839 oder 01 62 / 89 89 768
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.evangelischekirchethale.de
Seniorencafé
Das Seniorencafé findet in der Regel jeden Dienstag ab 14 Uhr im
kleinen Gemeinderaum St. Andreas statt. Für die Termine im November wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro. Wir freuen uns, Sie
zu sehen!
Gemeindebüro: Catrin Schumann | Kirchstraße 2 | 06502 Thale
Tel. und Fax.: 0 39 47/2 334
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag 14:00 –16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr
Evangelischer Pfarrbereich Neinstedt
Wöchentliche Veranstaltungen in Neinstedt:
Lindenhofskirche:
Sonntags
9.30 Uhr
Gottesdienst
10.50 Uhr Gottesd. für Menschen mit Behinderung
Mittwochs 9.30 Uhr
MICHAEL – Andacht für Menschen
14.45 Uhr mit Behinderung
Donnerstags 18.30 Uhr Fürbittgebet (im Pfarrhaus Lindenstr.22)
Katharinenkirche:
Sonntags
11.00 Uhr
Montags
19.30 Uhr
Sonnabends 17.00 Uhr
Gottesdienst
Chor im Gemeinderaum, Steuerstraße 26
Junge Gemeinde, Sonnenwinkel
Besondere Gottesdienste / Veranstaltungen:
1.11. 15.30 Uhr 15. Neinstedter Herbstkonzert, Lindenhofskirche
8.11. 17.00 Uhr Gottesdienst mal anders in der WfbM
auf dem Rumberg
11.11. 16.30 Uhr Martinsfest an der Lindenhofskirche
mit Laternenumzug
15.11. 10.00 Uhr Kantate im Gottesdienst, Lindenhofskirche
(Pfarrbereichsgottesdienst)
15.00 Uhr Gedenken am Denkmal, Katharinenkirche
anschl. Andacht in der Katharinekirche
22.11. 14.00 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag auf dem
Friedhof d. Stiftung
14.00 Uhr Gottesdienst in Weddersleben
15.00 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag, Dorffriedhof
17.00 Uhr Gottesdienst in Stecklenberg
Kirchenmusikalische Gruppen in der Lindenhofsgemeinde
(Aula der Evangelischen Stiftung Neinstedt)
Dienstag
19.00 Uhr Bewohnerchor
20.00 Uhr Kantorei
Mittwoch
19.00 Uhr Posaunenchor
Donnerstag 16.00 Uhr Spatzenchor (4-8 Jahre)
16.30 Uhr Kinderchor (8-12 Jahre)
18.30 Uhr Jugendchor
17.30 Uhr Jungbläserausbildung
Bei Interesse bitte bei Kantor Fuhrmann (Tel: 0 39 47-9 95 70) melden.
Informationen zum Pfarramt
Pfarrerin Kristin Heyser, Lindenstr. 22a, 06502 Thale / OT Neinstedt,
Tel.: 03947 / 77 251 51
Das Pfarramtsbüro in Neinstedt, Lindenstraße 22 ist dienstags von
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. (Tel: 04947 / 77 67 88)
St. Stephani-Kirche Westerhausen
13.11. 17.30 Uhr 15.11. 14.00 Uhr
18.11. 14.00 Uhr
22.11. 9.00 Uhr
29.11. 16.30 Uhr
Andacht zum Martinstag mit anschließendem
Lampionumzug
Andacht zum Volkstrauertag
Frauenhilfe
Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag
Adventskonzert Kirchenchor
wöchentliche Termine:
Do Kinderkirche 15:30 Uhr, Kirchenchor 20:00 Uhr
Fr
Bläserchor
18:00 Uhr
Zu den Gottesdiensten lädt Ihre Ev. Kirchgemeinde »St. Stephani«
und der GKR herzlich ein. Tel./Fax. 03946 6414
29
31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich
Sozialzentrum Bode e.V.
Karl-Marx-Str. 3 • 06502 Thale
Tel.: 03947/7 79 20 • Fax : 03947/ 77 92 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozialzentrum-bode.de
Allgemeine soziale Beratung
Mo. 08.00 – 17.00 Uhr, Die. – Do. 09.00 – 17.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Kleiderkammer
Mo. – Do. 08.00 – 16.30 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Jugendscheune Wendhusen
Öffnungszeiten: Montag – Samstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr
Ständige Angebote:
Mo – Sa Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa Freies Spiel und Bewegung
Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart, Boxen an Sandsack
Mo – Sa Basteln und Gestalten
Mo – Sa Entspannung
Mo – Sa Mach dich fit an der Wii
Mittwoch Gesunde Ernährung
Unsere Höhepunkte im November:
02.11. 15.00 Uhr Strategiespiele
03.11. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
04.11. 15.00 Uhr Hauswirtschaft
05.11. 15.00 Uhr Tischtennis
06.11. 15.00 Uhr Kartenspiele
07.11. 15.00 Uhr Star-Time mit Singstar
09.11. 15.00 Uhr Montagsmaler
10.11. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt: Laternen
11.11. 15.00 Uhr Fitnesstraining
11.11. 17.00 Uhr Martinsumzug / Hubertusstraße / Petri-Kirche
12.11. 15.00 Uhr Entspannung
13.11. 15.00 Uhr Schach
14.11. 15.00 Uhr Uno und Tabu
16.11. 15.00 Uhr Billard
17.11. 15.00 Uhr Antiaggressionstraining
18.11. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung
19.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen
20.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen
21.11. 15.00 Uhr Dart
23.11. 15.00 Uhr Tanz und Musik
24.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen
25.11. 15.00 Uhr Adventsgestecke basteln
26.11. 15.00 Uhr Adventsgestecke basteln
27.11. 15.00 Uhr Schach
28.11. 15.00 Uhr Adventsfeier
30.11. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii
Jugendzentrum Sputnik
Öffnungszeiten:
Telefon:
Internet:
E-Mail:
Montag bis Samstag: 14 – 21 Uhr
03947/77 99 04
www.sputnik-thale.de
[email protected]
Ständige Angebote für Kids 7 – 12 Jahre:
Montag
Fitness und Sport
DienstagLesezirkel
Mittwoch offenes Angebot
Donnerstag Erholsame Entspannung
FreitagTurniere
Mo – Sa
Basteln und Gestalten
Ständige Angebote für Jugendliche:
Mo – Sa
Fitness- und Krafttraining
Mo – Sa
Tischtennis, Kickern, Billard, Dart
Mo – Sa
Internetcafe/Multimedia
Unsere Höhepunkte im November:
02.11. 15.00 Uhr Fußball
03.11. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt
04.11.
05.11.
06.11.
07.11.
09.11.
10.11.
11.11.
12.11.
13.11.
14.11.
16.11.
17.11.
18.11.
19.11.
20.11.
21.11.
23.11.
24.11.
25.11.
26.11.
26.11.
27.11.
28.11.
30.11.
16.00 Uhr
16.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
14.00 Uhr
17.00 Uhr
16.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
14.00 Uhr
15.00 Uhr
10.00 Uhr
16.00 Uhr
17.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Gesunde Ernährung
Entspannung
Billard
Basteln / Laternen
Tischtennis
Kunstwerkstatt
Martinsumzug / Hubertusstraße / Petri-Kirche
Entspannung
Tischkicker
Gestalten / Knetfiguren
Basketball
Kunstwerkstatt
Gesunde Ernährung
Entspannung
Dart
Basteln / Adventsgestecke
Zweifelderball
Kunstwerkstatt
Kartenspiele
Krabbelgruppe / KÜKENTREFF
Entspannung
Fußball über Leinwand
Basteln / Adventsgestecke
Mach dich fit an der Wii
Bodetreff Steinbachstraße - Aktivgruppen
02.11. 14.00 Uhr
03.11. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
05.11. 09.30 Uhr
10.11. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
12.11. 09.30 Uhr
16.11. 13.00 Uhr
17.11. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
19.11. 09.30 Uhr
24.11. 09.00 Uhr
14.30 Uhr
26.11. 10.00 Uhr
30.11. 09.15 Uhr
Frauengruppe Aktiv / Gesellschaftsspiele
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Kegeln in Timmenrode
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Kreative Gruppe
Frauenfrühstück
Kreatives Gestalten
Advent im Hof
Frauengruppe Aktiv /
Wanderung Todtenrode
Seniorenveranstaltungen
02.11. 14.00 Uhr
03.11. 14.00 Uhr
04.11. 13.30 Uhr
04.11. 14.00 Uhr
05.11. 14.00 Uhr
05.11. 14.00 Uhr
09.11. 14.00 Uhr
11.11. 14.00 Uhr
12.11. 14.00 Uhr
16.11. 13.00 Uhr
18.11. 14.00 Uhr
19.11. 14.00 Uhr
19.11. 14.00 Uhr
23.11. 14.00 Uhr
25.11. 14.00 Uhr
26.11. 10.00 Uhr
30.11. 14.00 Uhr
Bewegungsübungen
Gesprächskreis Rund um´s Kochbuch / Wendhusen
Kulturgruppe / Kaffeerösterei –
Halberstadt
Entspannung in der Bodetal Therme
Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
Bewegungsübungen
Entspannungsgruppe
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
Kegeln in Timmenrode
Entspannung in der Bodetal Therme
Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik
Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff
Bewegungsübungen
Entspannungsgruppe
Advent im Hof
Bewegungsübungen
30
Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015
Veranstaltungstipps
Dienstag, den 10.11.15
Blutspende
16:00 bis 19:30 Uhr
Gymnasium Thale E.-Weinert-Str. 34
Samstag, den 31.10.15
13. Mythenwanderung
14.00 Uhr
Beginn des Harzer Hexenstieges
(Eingang Park) gegenüber des Hauptbahnhofes
Mittwoch, den 11.11.15
Faschings-Auftakts-Aufguss
pünktlich zum Faschingsstart gibt es bei uns den
Faschingsaufguss!
11:11 bis 11:30 Uhr
Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4
Info-Tel.: 03947/7784514
Samstag, den 31.10.15
Tanzparty bei Gisbert
19.30 Uhr
Zum singenden Wirt,
Georgshöhstraße 15 a,
06502 Thale OT Neinstedt
Info-Tel.: 03947 /940192 od. 01725794636
Mittwoch, den 11.11.15
Neinstedter Martinsfest
16:30 Uhr
Treffpunkt: Lindenhofskirche der Ev. Stiftung
Donnerstag, den 05.11.15
Hubertusfeier
Anmeldung bei E.Wieczorek Tel.64975
15.00 bis 18:00 Uhr
Ferienpark Bodetal
Mittwoch, den 11.11.15
Martinsumzug in Thale 2015
17:00 Uhr
Treffpunkt: ev. Kirche in der Hubertusstraße
Freitag, den 06.11.15
Blutspende
16:00 bis 19:30 Uhr
Thale, Sekundarschule Nord
Samstag, den 14.11.15
Faschings-Auftakts-Mitternachtssauna
19:00 bis 01:00 Uhr
Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4
Info-Tel.: 03947/7784514
Samstag, den 07.11.15 bis Sonntag, den 10.01.16
Landschaften Malerei in Acryl und Aquarelle
Torsten Krauß / Ballenstedt
Hüttenmuseum Thale,
Walther- Rathenau - Str. 1
Info-Tel.: 03947-778572
Donnerstag, den 26.11.15
Adventfeier
Anmeldung bei R.Wagner Tel. 63809
15.00 bis 18:00 Uhr
Ferienpark Bodetal
Freitag, den 27.11.15
Benefiz-Weihnachtskonzert
Trachtengruppe Altenbrak e.V.
16:00 bis 18:30 Uhr
Bergkirche Altenbrak
Samstag, den 28.11.15
Alles Gute zur Weihnachtszeit 2015
mit Petra Kusch- Lück, Roland Neudert, Reiner
Kirsten, Die Jungen Original Oberkrainer und
Mara Kayser
16:00 Uhr im Großen Saal
Klubhaus,
Walpurgisstraße 37, Thale
Sonntag, den 29.11.15
WADOKYO-POWER of Drums
Das Trommelwunder
18:00 Uhr im Großen Saal
Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale
Freitag, den 20. 11.15
16. Vorfreude-Weihnachtsmarkt
14:00 bis 21:00 Uhr
Lebenshilfe lWeddersleben
Sonntag, den 08.11.15
Die Herkuleskeule: OPA TWITTERT
16:00 Uhr im Großen Saal
Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale
Info-Tel.: (0 39 47) 77 680 22
Mittwoch, den 25.11.15
Lichterfest - Vollmond - Sauna - Abend
19:00 bis 22:00 Uhr
Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4
Info-Tel.: 03947/7784514
Samstag & Sonntag, den 21.-22.11.15
66. Rassegeflügelschau
21.11. (14:00 - 17:00 Uhr) 22.11. (09:00 - 16:00 Uhr)
Rassegeflügelzuchtverein Warnstedt e. V.
Sonntag, den 29.11.15
Verkaufsoffener 1. Advent
13:00 bis 18:00 Uhr
Möbel Müller Thale,
Steinbachstr. 5a, Thale
- Änderungen vorbehalten -
Apothekenbereitschaftsdienst
Notdienst
Landkreis
Zusatzdienst
Stadt Thale
26.10. – 01.11. Stadt-Apo., Ballenstedt
Apotheke am Markt
(Sonnen-Apotheke, Blankenburg)
02.11. – 08.11. Berg-Apo., Harzgerode
Hubertus-Apotheke
(Kloster-Apotheke, Blankenburg)
09.11. – 15.11. Löwen-Apo., Harzgerode Walpurgis-Apotheke
(Apo. am Regenstein, Blankenburg)
16.11. – 22.11. Apo. im Weyhegarten, QLB Apotheke am Markt
23.11. – 29.11. Apo. im Vitalhaus, QLB
Hubertus-Apotheke
30.11. – 06.12. Bahnhof-Apo., QLB
Walpurgis-Apotheke
Notdienst Altlandkreis:
von Montag 8.00 Uhr bis zum nächsten Montag 8.00 Uhr
(rund um die Uhr)
Zusatzdienst in Thale
Sonn- und Feiertage: 11.00 bis 12.00 Uhr
Samstags haben alle Apotheken individuell geöffnet.
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Veranstaltungen im November im Senioren-Wohnpark:
02.11.15
ab 16.00 Uhr
Diavortrag mit Herr Haß
11.11.15
ab 11.11 Uhr
Eröffnung der Karnevalssaison
12.11.15
ab 10.00 Uhr
Evangelischer Gottesdienst
13.11.15
ab 15.30 Uhr
Galanachmittag mit den schönsten
Melodien der Welt - gesungen von
Konrad Debski
19.11.15
ab 15.30 Uhr
Schauriger Hexennachmittag
20.11.15
ab 10.00 Uhr
Katholischer Gottesdienst
29.11.15
ab 15.30 Uhr
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THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen
Oktoberfest im Klubhaus Thale
Das Oktoberfest im Klubhaus in Thale war wieder eines der Highlights des Jahres. Ausverkauft und die Stimmung war grandios. Bis in die frühen Morgenstunden wurde mit Bier und Gesang von den »Gaudirockern« geschunkelt, getanzt und gefeiert. Warum also den weiten Weg nach München in Bayern auf sich
nehmen. Hier feiert´s sich mindestens genauso gut, wenn nicht noch besser.
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Impressionen | THALEKURIER 11 / 2015
Projekt »Geocaching Esskultur«
32
Sehusa-Fest in unserer Partnerstadt Seesen
Thales Partnerstadt Seesen hat am 5. und 6. September zum 41. Mal das Sehusa-Fest begangen. Benannt nach der ersten Bezeichnung des Ortes und
seiner Burg, zog das größte Historienfest Norddeutschlands dank stilechter
Gewänder der Akteure und ansprechenden historischem Markt wieder tausende Besucher in seinen Bann.
Frau Dr. Sylvana Freyberg und Herr Dr. Guido Blosfeld aus Thale wurden zum
Empfang der Vertreter der Partnerstädte vom Herrn Jürgen Ebert, 1.Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Seesen, in entsprechender historischer
Ratsgewandung empfangen.
Trommelprojekt an der GS Westerhausen
In dem einwöchigen Sommerferienprojekt des Sozialzentrums entdeckten
Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren unterschiedliche Esskulturen und verfolgten
im Rahmen von Educaching-Routen den Weg der Lebensmittel von der Rohware bis zum küchenfertigen Produkt. Ihre GPS-Missionen führten sie u.a. zum
Brockenbauern nach Tanne, zum Hof Klamroth nach Westerhausen, zur Forellenzucht nach Altenbrak und zur Schröder Mühle in Thale. An den Stationen
lernten die Kinder sehr viel über die regionale Tierhaltung, Verarbeitung und
Lebensmittelherstellung. Das Projekt ist eine Maßnahme des Bundesverbandes der Schulfördervereine und wurde über das Programm Kultur macht stark,
gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, finanziert.
Die Grundschule Westerhausen führte im September ein Trommelprojekt
durch. Dabei brachte Herr Mark Asamoah mit seinen Trommeln die Kinder
in den richtigen Tagesrhytmus und seine Frau Elisabeth Abena erzählte und
zeigte Wissenswertes über Ihr Heimatland Ghana in Afrika. Die Kinder erlebten unvergessliche Tage und waren alle sehr begeistert.
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33
THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen
Tag des Singens in der Grundschule »Geschwister Scholl«
„Auf ihr Kinder, auf und singt, bis es immer besser klingt“ war Auftaktlied und
Motto des diesjährigen »Tag des Singens« in unserer Schule. Stolz präsentierten sich alle Schüler vor zahlreichen Zuschauern, Eltern und Großeltern. Die
im Musikunterricht gelernten Lieder zauberten den Zuhörern ein Lächeln ins
Gesicht und es wurde mitgeklatscht, mitgesummt und die vielen schönen
Situationen per Foto festgehalten. Frau Fromm hatte bei der Auswahl der
Lieder ein glückliches Händchen, denn: »Singen, Singen, Singen, das macht
Freude! Singen, Singen, Singen, das macht Spaß!«
Und es war auch für die ältere Generation eine Freude, neue Kinderlieder zu
hören, wie »Das Mutmachlied«. Aber auch Traditionelles. Die 4. Klassen konnten
mit dem Harzer Jodlermeister Herr Knopf mit einer Abordnung der Altenbraker
Trachtengruppe zusammen jodeln, wie sie es im vergangenen Schuljahr gelernt
hatten. Auch wurden traditionelle Instrumente, wie das Köhlergeläut und die
Harzer Peitsche vorgeführt. Zum Schluss stimmten auch alle Gäste in das Harzer
Volkslied »Die Köhlerliesel« mit ein. Das war schön, war nicht nur Meinung der
Erstklässler, die sich schon auf den nächsten »Tag des Singens« freuen.
S. Sanderhoff (GS Geschwister Scholl)
Zeitreise ins Mittelalter
Vom 16. bis 18. Juli führte das Sozialzentrum Bode im Rahmen der offenen
Kinder – und Jugendarbeit in der Jugendscheune Wendhusen eine Zeitreise
von der Steinzeit bis zum Mittelalter durch. An dieser Reise in die Vergangenheit
nahmen mehr als 200 Kinder und Jugendliche aus Thale und den Ortsteilen teil.
1. Tag: Die Steinzeit
Als Jäger und Sammler verkleidet begaben sich die Kinder und Jugendlichen
zur Kultstätte, der Teufelsmauer. Auf der Suche nach Wasser führte der Weg
zur Bode. Im Lager wieder angekommen wurde Korn gemahlen und Höhlenbilder bemalt.
2. Tag: Mittelalterlicher Handwerkerhof
Hier konnten sich die Kinder und Jugendliche im mittelalterlichen Handwerk
ausprobieren. Es gab eine Töpferei, eine Webstube, eine Gießerei, eine
Seilerei und eine Schmiede.
3. Tag: Leben wie im Mittelalter
Die Kinder und Jugendlichen konnten sich in Ritterturnieren, Kampfübungen
mit Lanze, Schwert und Bogen ausprobieren. Das große Festessen wurde im
neuen Lehmbackofen zubereitet. Es gab Rittergeschichten am Lagerfeuer
und eine Nachtwanderung. Übernachtet wurde im Planwagen, Zelten und
in der Jugendscheune.
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Kurz berichtet | THALEKURIER 11 / 2015
Deutscher Buchhandlungspreis 2015 geht an
Petra Sperlich und ihre Buchhandlung »Am Bodetal«
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WIRTSCHAFT
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird im Jahr 2015 von der Staatsministerin
für Kultur und Medien, Monika Grütters, zum ersten Mal verliehen.
Petra Sperlich kennt
in Thale und Umgebung jeder: Seit 18
Jahren organisiert
die
Sortimenterin
für Schüler Aktionen rund ums Buch.
Dass ihre Buchhandlung die einzige in
Sachsen-Anhalt ist,
die es beim Deutschen Buchhandlungspreis unter die 108 Gewinner schaffte – Petra Sperlich kann es nach wie vor
kaum glauben. So besonders finde sie gar nicht,
was sie in Thale seit 18 Jahren bewege, sagt sie.
Alle Aktionen und Anstrengungen, und das Netzwerken: Das sei doch völlig normal. »Ich freue
mich riesig über den Preis.«
Petra Sperlich eröffnete ihre Buchhandlung am
Bodetal 1997, mitten in Thale. Würde sie nicht den
Kontakt nach außen suchen, sondern nur in ihrem
70 Quadratmeter großen Laden auf Kundschaft
warten – sie hätte vermutlich viel Zeit. Doch so ist
die Lage anders. Pausenlos klingelt das Telefon,
kommen Leute vorbei, gibt sie geduldig Lesetipps,
berät versiert und fröhlich in Geschenkefragen,
LESERBRIEF
organisiert kleine Lesungen. Da es in Thale aktuell
weder einen Spiel- noch einen Schreibwarenladen gibt – beide mussten schließen – übernimmt
sie deren Aufgaben heute mit. »Meine Kunden
sind froh, dass sie bei mir von allem etwas finden.«
Entscheidend dafür, dass sie mit ihrer Buchhandlung gut über die Runden kommt, dürfte aber
noch etwas anderes sein: Seit dem ersten Tag
100 Jahre SV Germania Neinstedt 1911
hält sie Kontakt zu den Schulen in Thale (derzeit:
neun), bereitet Büchertische und Leseförderaktionen vor.
Petra Sperlich weiß, dass sich ihr nimmermüder
Einsatz in der Leseförderung auszahlt: Weil sie so
ihre Liebe zum Lesen weitergeben könne.
Quelle: TAMARA WEISE, 39.2015 börsenblatt
Berlin Linienbus fährt jetzt täglich
auch nach Thale
Gäste und Urlauber haben auch jetzt
die Möglichkeit die Strecke Thale Magdeburg - Berlin mit dem Linienbus zurückzulegen. Start in Berlin ist
um 07.25 Uhr bzw. 8.00 Uhr. Der Bus
erreicht Thale um 11.05 Uhr. Zurück
nach Berlin geht es um 14.05 Uhr (Di, Mi, Do, Sa) bzw. 17.40 Uhr (Mo, Fr, So).
Die Ticketpreise für die einfache Fahrt fangen bei 9 € an. Eine Fahrradmitnahme ist möglich. Außerdem reisen max. 2 Kinder bis 12 Jahre in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteils frei. Die Busse sind komfortabel ausgestattet
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Zum Sport- und Vereinsfest Neinstedt versprach der Bürgermeister der Stadt
Thale, Herr Balcerowski, jedem Sieger der 6 Kategorien einen Gutschein der
Bodetaltherme. Dieses Versprechen hat er nun eingelöst. Am 25.09.2015
übergab er den stolzen Siegern Rene Hölzel, Günter Werner, Antje König und
die Kinder Friedrich Gawe und Fabian den Gutschein. Yannick Wittchen konnte leider nicht teilnehmen. Ihm wurde der Gutschein zugeschickt. Alle Gewinner versprachen, nächstes Jahr am Sportfest wieder teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang möchten wir uns nochmals recht herzlich bei
allen Organisatoren, Helfern und Sponsoren bedanken, welche es möglich
machten, dass das Sport- und Vereinsfest eine gelungene Veranstaltung war.
Der Vorstand des SV Germania Neinstedt e.V.
Alle Infos unter https://www.berlinlinienbus.de/reiseplanung/streckennetzortsverzeichnis.php
er
Somm
2015
35
THALEKURIER 11 / 2015 | Kurz berichtet
LESERBRIEF
LESERBRIEF
25 Jahre Partnerschaft - MTV Seesen und
Sportgemeinschaft Medizin 1978 Thale
Im September 2015 trafen sich die Sportfrauen aus Thale und Seesen. Anlass war in diesem Jahr 25 Jahre Partnerschaft zwischen den Frauen der Mittwoch-Gymnastik-Gruppen MTV Seesen e. V. und Sportgemeinschaft Medizin
1978 Thale e. V.
In der Vergangenheit wurden Treffen mit Bergtheaterbesuchen oder auch
Teilnahme an den begehrten Fahrten der Seesener Sportfrauen unternommen und trugen dazu bei, dass über so lange Jahre Kontakt zwischen beiden
Sportgruppen bestehen konnte. In diesem Jahr wurde in der Talstation der
Seilbahnen Thale Erlebniswelt Kaffee getrunken, nach einem wetterbedingten kleinen Rundgang im Bodetal in der „Grünen Tanne“ zum Lob aller Anwesenden Mittag gegessen und eine gemeinsame Wanderung zur Wedderslebener Teufelsmauer unternommen.
Information und Anmeldung:
am Empfang der Bodetal Therme & unter [email protected]
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Stahl Thales Boxer mit einem Meister und
einem Vizemeister bei den Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalt
Seit März 2015 haben die Boxer des SV Stahl Thale einen
Landesmeister in ihren Reihen. Vom LandesamateurBoxverband Sachsen Anhalt wurden die Halbfinal- und
Finalveranstaltungen in Könnern durchgeführt. Thales
Boxer waren mit zwei gemeldeten Sportlern bei den
Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalt vertreten. Der
Sportfreund Luis Hildebrand konnte den 1. Platz in der
Altersklasse Junioren bis 50 kg belegen. Dem zweiten
Sportler aus Thale war das Glück nicht so hold. Der
Sportfreund Till Willig konnte aus gesundheitlichen
Gründen am Sonntag im Finale nicht antreten. Damit belegte er den 2.Platz bei den
Schülern bis 29,5 kg. Hiermit möchte die Abteilungsleitung für weitern Nachwuchs
werben. Trainiert wird in der Turnhalle der Grundschule »Auf dem Höhen« am Tunnelberg, hinter der Mehrzweckhalle »Axel v. d. Bussche-Streithorst«, montags von
16.30-19.00 Uhr und donnerstags von 16.40-18.30 Uhr. Die Abteilung bietet kostenloses Schnuppertraining für Interessenten an. Auch wer nur zuschauen möchte,
ist gerne willkommen. Bernd Krug, Abteilungsleiter Boxen
THALE
KIDS
THALEkurier K IDS
11/15
Biber Paul auf Reisen im Harz
Kinderreiseführer „Biber Paul auf Reisen: Harz“. Im Mittelpunkt des Buches für neugierige
Kinder von 4 bis 8 steht das kuschelige Maskottchen einer Grundschulklasse. In den Ferien
geht Biber Paul mit der Lehrerin Frau Sonnenschein auf Reisen.
Was Paul im Harz erlebt, hätte er nicht für möglich gehalten. Auf dem Hexentanzplatz in Thale
trifft er die Hexe Watelinde und darf sogar auf
ihrem Besen mitreiten.
Die Harzer Schmalspurbahn bringt ihn auf den
Brocken, den höchsten Berg Norddeutschlands
und er darf sogar beim Lokführer mitfahren.
In der Baumannshöhle in Rübeland wird Paul
zum Höhlenforscher. Im Schloss Wernigerode
erwartet ihn ein freundliches Gespenst und in
Quedlinburg bestaunt er den berühmten Domschatz. Zu Walpurgis feiert er mit den Hexen!
Natürlich wird auch ganz viel gewandert und
den Harzer Sagen gelauscht. Diese und noch
viele andere Erlebnisse hält Paul für die Kinder
in einem Reisetagebuch mit vielen zauberhaften Fotos fest.
Das Buch ist in der Bodetal-Information Thale,
im Buchhandel oder online erhältlich. Weitere
Informationen unter www.biber-butzemann.de.
Daniela Gappa: „Biber Paul auf Reisen: Harz“, ISBN:
978-3-942428-65-1, 100 Seiten, 9,95 Euro
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Einsendeschluss ist der 15.11.2015. Die Gewinner
werden benachrichtigt.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
37
LESERBRIEF
60 Jahre Jahrgangstreffen
– ein ganz besonderer Tag
Im September trafen sich die ehemaligen Eingeschulten des Jahres 1955, die in 3 Klassen die Schulbank bis 1963 oder 1965 in der Käthe-KollwitzSchule Thale »drückten«. Nicht nur 40 Teilnehmer
aus allen Teilen Deutschlands, auch die Anwesenheit der ehemaligen Schuldirektorin, Frau Klapproth, und der Lehrerinnen Frau Scharbert und Frau
Bohmeyer trugen zum Höhepunkt dieses Tages bei.
Zuerst wurde die ehemalige Schule, jetzt Freie Waldorfschule Harvorland, besucht, wo Ausführungen
vom Umbau der Schule und zum Schulkonzept
durch Herrn Schulte interessant dargelegt wurden.
Das gemeinsame Treffen im Restaurant »Zum Wasserriesen« im Ferienpark Bodetal Thale war geprägt
von vielen Gesprächen und Austausch von Erinnerungen. 60 Jahre Jahrgangstreffen – es war für alle
ein denkwürdiges und bleibendes Erlebnis.
THALEKURIER 11 / 2015 | Kurz berichtet
Seniorenverband auf
Entdeckungsreise
Der Vorstand des »Seniorenverbandes der Stadt
Thale e.V.« organisierte zum Ausklang des Sommers eine Tagesfahrt in das schöne Weserbergland.
70 Senioren meldeten sich zu dieser Busfahrt an
und starteten mit 2 Bussen zur 160 km entfernten
Stadt Höxter. Nachhaltig beeindruckten nicht nur
malerische Fachwerkhäuser, mittelalterlichen Gassen, prächtige Adelshöfe und Bürgerhäuser wie
auch das um 1250 erbaute historische Rathaus. Am
Ende war man fasziniert von einer Kleinstadt, deren
historische Wurzeln bis ins 9. Jahrhundert zurückgehen. Im »Stullenkrug« erfreute das Mittagsbuffet, bevor es dann zum Schiffsanleger ging und mit
der »Flotte Weser«zum Fürstenberger Schloss, mit
der gleichnamigen, bis heute zweitältesten produzierenden Porzellanmanufaktur Deutschlands. Wir
mussten aber schnell feststellen, dass es bei dem
»Weißen Gold der Weser« mit dem blauen »F« nach
der Preisinformation, nur bei einer Besichtigung an
diesem Tag bleiben würde. So ging es nach Kaffee
und Kuchen gen Heimat. Den Organisatoren ein
besonderer Dank. So sollte diese Reise auch dazu
beitragen, den Seniorenverband näher zu bringen
um u.a. mit solchen und ähnlichen Aktivitäten weitere Interessenten gewinnen.
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Alltag. Doch mit
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38
Kurz berichtet | THALEKURIER 11 / 2015
Thalenser Tourismusentwicklung als Blaupause für China
Bei Weitem nicht nur aus Deutschland kommen
die touristischen Besucher des Bodetals, mittlerweile hat sich der Erfolg des von der Stadt Thale
schrittweise um Hexentanzplatz, Hubertusquelle
und Wanderwegnetz im Bodetal entwickelten
Konzeptes sogar bis ins Reich der Mitte herumgesprochen. Und so besichtigte eine 7 Personen
starke Delegation aus der westlich gelegenen
Provinz Sichuan am Tag der deutschen Einheit die
Stadt Thale und deren Attraktionen, um von den
hiesigen Erfahrungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus zu lernen.
»Unser Mutterkonzern kommt aus der Stahlindustrie und hat die Diversifizierung in den Tourismus
beschlossen. Wir haben deshalb ein großes Areal
an dem in unserem Land berühmten Berg „Emei“
erworben und bald erfahren, dass es von den
touristischen Voraussetzungen her sehr viele Parallelen zur Stadt Thale und dem Bodetal gibt«, so
Managing Director Liu von der hierfür gegründeten Projektgesellschaft. »Deshalb sind wir gekommen.«
Denn Emei hat weit mehr zu bieten, als die bekannte scharfe Küche: Üppig bewachsene Mischwälder mit Bambus, Pandas und Affen, prachtvolle
Tempelanlagen, Kung-Fu-Tradition auf einer Höhe
mit den Shaolin und grüner Tee am Bergeshang
dieses UNESCO-Weltkulturerbes locken zahlreiche
Touristen, die hierfür oft mehrere Anreisetage auf
sich nehmen.
Auch wenn in China vieles größer ist, so gibt es
doch frappierende Parallelen, bis hin zum V-förmigen Einschnitt des Bodetals.
Sichtlich beeindruckt erfuhr die Delegation von
Bürgermeister Thomas Balcerowski, in welcher
zeitlichen Abfolge, wie und mit welchen punktuellen Schwerpunkten die Tourismusentwicklung
von der Stadt Thale initiiert und gezielt befördert
worden ist. Umgekehrt wurden die chinesischen
Pläne offen diskutiert und mit großem Interesse
aufgenommen.
Gewiss, mit einem baldigen Gegenbesuch der
Stadt Thale ist angesichts der nicht geringen Distanz von 7.650 km wohl nicht zu rechnen ist.Umso
wertvoller war die genutzte Chance des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
Kirchenbänke in Allrode erstrahlen in neuem Glanz
Die kleine Gemeindekirche in Allrode wird dank
ihrer Kirchenmitglieder, der Gemeinde und den
fleißigen Helfern, welche die Kirche gesäubert haben, immer schöner. In Kooperation erneuerten
Firma Maler Bernd Pielemeier und Kai Linig aus
Allrode die alten Kirchenbänke.
Die ursprüngliche Malerei ist von Hofdekorations
Maler Adolf Quensen. Er malte auch den Braunschweiger Dom und die Berliner Kaiser-Wilhelm
Gedächtniskirche. In neuromanischer Form wurde die Allröder Kirche von 1845-1851 auf einem
ehemaligen Rittergut errichtet und eingeweiht.
2006 bekam erst die Knauf Orgel des Bleicheröder
Orgelbauer mit 14 Registern und etwa 900 Pfeifen
eine neue Windanlage und 2008 erhilt die Kirche
erstmals einen Namen und heißt nun Petrus –Kirche. Am 10.10.2015 wurde hier die Goldene Konfirmation des Jahrgangs 1949/50 vollzogen.
Am 15.11.2015 findet um 12 Uhr die feierliche
Einweihung einer Gedenktafel für die gefallenen
Allröder des II Weltkrieges hinter der Kirche auf Initiative des Kirchenvorstandes und älteren Frauen,
Senioren Allrode statt. Bisher gab es nur ein Denkmal für die Gefallenen des I Weltkrieges.
Einladung zum Martinsfest in Allrode
Am 13.11.2015 lädt Allrode alle Kinder um 17 Uhr
recht herzlich zum Martinsfest ein. Treffpunkt ist
in der Kirche.
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Blinden- und Sehschwachenverein
in den Musestieg umgezogen
Am 1. Oktober 2015 war es nun offiziell. Der Blinden- und Sehschwachenverein
hatte den Umzug aus dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des EHW, nach
dessen Verkauf, am neuen Standort in der DAA im Musestieg 11 vollzogen. Familie Kaufmann, die Mitglieder und geladene Gäste feierten ihr neues Quartier
und die neuen Vereinsräume.
»Es freut mich, dass die DAA sich zum Vereinshaus entwickelt«, so Bürgermeister Thomas Balcerowski. Die ehemaligen Schulungsräume der DAA im
Musestieg 11 werden bereits vom Kinder und Jugendtheater Fairytale, den
Thalenser Musikanten sowie dem Chor »viva musica« rege genutzt. Die Lage
ist für das Vereinsleben gerade zu prädestiniert. Zentral gelegen, für jeden gut
erreichbar, um das Vereinsleben wieder aufleben zu lassen und die Nähe zum
Sozialzentrum und eine Außenanlage, welche für Sommerfeste geradezu einlädt. Jeder 2. Mittwoch im
Monat wird wieder für Treffen zum Austausch- und
Spielenachmittag. Und die
Sprechstunden werden auf
Donnerstag früh ausgeweitet. Auch wird der Verein zukünftig in die Ortsteile fahren und dort beraten.
Sowie ab Januar auch in
die Grundschulen, um die
2. Klassen zu besuchen
und Aufklärung betreiben,
z.Bsp. was es mit dem Blindenstock auf sich hat.
THALEKURIER 11 / 2015 | Veranstaltungstipps
LESERBRIEF
Die neue Kinderleichtathletik – Die Grundschule »Auf den Höhen« war dabei
Im September fand der erste Wettkampf im Harzkreis zum Projekt »die neue
Kinderleichtathletik« in Thale auf dem Sportplatz Neinstedter Straße statt. Bei
Sonnenschein kamen 124 Schüler der Grundschule »Auf den Höhen«, ihre
Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter auf dem von vielen Helfern gut vorbereiteten Sportplatz an. Die Tanzmäuse der 4. Klasse führten mit allen eine
Erwärmung durch. In fünf Riegen eingeteilt, wetteiferten dann die Kinder an
fünf Stationen, Hindernisspringstaffel, Weitsprungstaffel, Staffel Team Biathlon und mehr. Mit Freude und Eifer waren alle Kinder dabei. Das besondere:
nicht die Einzelleistungen waren wichtig, sondern Teamgeist und soziales
Miteinander gefragt.
Zur Siegerehrung gab es zur Überraschung für jedes Kind ein Armband mit
dem Aufdruck »Kinderleichtathletik-Anfänger« und eine Medaille. Der Gesamtsieger erhielt einen Pokal. Die Klasse 2 hat gewonnen! Herzlichen Glückwunsch. Die Schule bekam eine Teilnehmerurkunde.
Im nächsten Jahr möchten die Grundschule »Auf den Höhen« wieder mit dabei sein und bedankt sich bei allen Helfern für das Gelingen der Veranstaltung besonders bei Herrn Hischelmann (Leichtathletik SV Stahl), den Hortkollegen, Sozialpädagogin, den Klassen 11a und 11b des Gymnasiums, die
als Kampfrichter fungierten und für einen zügigen Ablauf sorgten, sowie bei
ihrem Lehrer Herrn Golla, der seine Schüler gut auf diesen Wettkampf vorbereitete, bei Harald Strich von den Halleschen Leichtathletikfreunden und bei
Sigrid Schwarz Jugendwart vom Leichtathletikverband Halle und Organisatorin des Projektes.
Die Schüler der GS Auf den Höhen und Christine Klanert Hauptsprotleiterin
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Veranstaltungstipps | THALEKURIER 11 / 2015
Alle Jahre wieder … 18. Vorfreude-Weihnachtsmarkt bei der Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg
Vorfreude, schönste Freude! Die kommt schon auf, wenn der Weihnachtsmann die Kinder zu einer Rundfahrt mit seiner Kutsche einlädt. Weihnachtliche Stimmung noch vor dem ersten Advent? Der Vorfreude-Weihnachtsmarkt
der Lebenshilfe ist seit 18 Jahren magischer Anziehungspunkt. Der erste Glühwein am Feuer, dabei herrliche Live-Musik und leckere Spezialitäten schlemmen - darauf freut man sich!
Und wenn dann der Weihnachtself mit Eselskarren seine Runden zieht, das
Karussell lockt und Bastelstände dicht umringt sind, dann strahlen auch die
Kinderaugen! Eröffnet wird der Markt traditionell mit einer Inszenierung der
integrativen Kita »Sonnenkäfer« des EKZ »Dr. Otto Boldt« - in diesem Jahr »Die
vier Jahreszeiten«. Künstler wie Squeezebox Teddy und die SpeedStiXX werden auftreten. Für besondere Freude wird auch die frech-moderne Märchenfassung »Rotkäppchen« sorgen. Altes Handwerk gibt es zu bestaunen wie
auch viele andere interessante Stände. Tombola, Krippenausstellung, Kuchenbasar und Büchermarkt gehören mittlerweile zur Tradition.
Fr., 20.11.2015, 15.00 - 23.00 Uhr, Sa., 21.11.2015, 14.00 - 21.00 Uhr
Lebenshilfe-Werkstätten, Quedlinburger Str. 2, 06502 Thale OT WedderslebenDer Eintritt ist frei!
Ausführliche Infos unter www.vorfreudeweihnachtsmarkt.de
Torsten Krauß Landschaftsmalerei –
Arbeiten in Acryl und Aquarelle
»Bode He-Ro!« –
Närrische Session eröffnet am 11.11.2015 um
15.15 Uhr am Rathaus
Die fünfte Jahreszeit beginnt und ab 11.11.2015 lädt der Thalenser Carneval Club 1963 e.V. wieder zum Fröhlich sein ein.
Sonderausstellung in der Galerie des Hüttenmuseums Thale
vom 7. November 2015 bis zum 10. Januar 2016
Torsten Krauß hat zwei Leidenschaften – die Malerei und das Fliegen. Sein
Interesse für Malerei und die Liebe zur Natur wurde schon in jungen Jahren
geweckt. Seit vielen Jahren arbeitet der gebürtige Berliner und gelernte Elektromechaniker auf dem Flugplatz Asmusstedt. Die Eindrücke, die er beim Fliegen in der Harzer Natur gewinnt, spiegeln sich in seinen Bildern wieder. Seine
Bilder waren in Einzel- und Gemeinschaftsausstellungen in Berlin, Halle, Erfurt,
Wernigerode, Aschersleben, Ballenstedt und Quedlinburg zu sehen. In Thale ist
es nach 1997, 2004 und 2011 nun seine vierte Ausstellung im Hüttenmuseum.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 10.00 – 17.00 Uhr
Letzter Einlass:
16.30 Uhr
Das Kinderprinzenpaar Tiwi I. und Marlon I sowie das Große Prinzenpaar
Christiane I. und Christian der I. übernehmen den Rathausschlüssel am Mittwoch, den 11.11.2015 um 15:15 Uhr vom Bürgermeister. Somit beginnt die
53. Karnevalssession des TCC vor dem Rathaus mit kleinem Programm, bunten Tanz und Gesang. Ein Angebot an Speisen und Getränken ist vorgesehen.
Der Thalenser Carneval Club und die Stadtverwaltung Thale lädt am Sonntag, den 24. Januar 2016 zum 14. Faschingsumzug nach Thale ein. Beginn
ist 14 Uhr am Parkplatz Hüttenplatz, über die Bruchstraße geht es Richtung
Karl- Marx-Straße und am Rathaus gibt es die erste Begrüßung. Danach über
die Poststraße und Rudolf-Breitscheid-Straße zum Klubhaus Thale, wo die 2.
Begrüßung der Teilnehmer stattfindet. Musikgruppen, Vereine, Clubs, Interessentengruppen können sich für den Umzug jetzt beim TCC anmelden. Die
Teilnahme ist kostenlos.
Kleine Faschingsfreunde können am Samstag, 30. Januar 2016 ab 15 Uhr
(Einlass ab 14:30 Uhr) im Klubhaus feiern. Geplant ist ein lustiges Kinderprogramm mit dem Kinderprinzenpaar, den Funkenthalern und vielem mehr.
Kartenverkauf findet an der Klubhauskasse statt und die besten Kostüme
werden prämiert.
Der Seniorenfasching 2016 beginnt am Sonntag, den 31. Januar um 14 Uhr
mit mehrstündigen Programm mit Kaffee und Kuchen im Klubhaus Thale.
Weitere Termine:
24. Januar 2016
30. Januar 2016
31. Januar 2016
6. Februar 2016
7. Februar 2016
8. Februar 2016
14 Uhr
15 Uhr
14 Uhr
14. Karnevalsumzug zum Klubhaus
Kinderfasching
Seniorenfasching
Umzug in Güntersberge
Umzug in Aschersleben
Gemeinsames Programm in Blankenburg
Für Karten oder Vorbestellungen wenden Sie sich bitte an:
Sonnenparadies Rüge, Theodor-Nolte-Straße 2, 06502 Thale
Telefon: 03947/ 52 96 oder 03947/ 61 467
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THALEKURIER 11 / 2015 | Veranstaltungstipps
Ve r a n s t a l t u n g
im Bodetal
Kinder-Winter- Flohmarkt
Am Sonntag, den 6. Dezember findet in der Mehrzweckhalle in der Erich-Weinert-Straße in Thale in
der Zeit von 11 bis 16 Uhr ein großer Flohmarkt mit
vielen Ständen statt. Zeitgleich können Sie vor der
Tür beim Gänsebratenlauf des SV-Stahl Thale dabei
sein. Hier hat man die Möglichkeit, Kindersachen
von Gr. 56 bis 176, Weihnachtsgeschenke oder jede
Menge Spielsachen, Spiele, Bücher und alles was Babys und Kinder noch so brauchen für wenig Geld zu
erwerben.
Anmeldung unter Tel.-Nummer: 01 51 / 1 810 87 35
Martinsumzug 2015 in Thale
Am Mittwoch, den 11. November 2015 findet traditionell der beliebte Martinsumzug statt. Treffpunkt
ist um 17 Uhr die ev. Kirche in der Hubertusstraße.
Hier werden die Martinsgeschichte dargestellt und
gemeinsam Lieder gesungen.
Das Sozialzentrum, mit den Jugendeinrichtungen
Sputnik und Wendhusen, veranstaltet zum 11. Mal
den Martinsumzug in Thale. Dazu sind alle Kinder
der Stadt mit ihren Laternen recht herzlich eingeladen. Ebenso freuen wir uns über die Teilnahme der
Eltern, Großeltern sowie Bekannten.
Mit selbst gebastelten Laternen und Lampions begeben sich die Kinder auf den Weg durch die Thalenser Innenstadt zur kath. Kirche (Gemeindehaus).
Dort teilen sich die Kinder die Martinshörnchen. Für
das leibliche Wohl ist gesorgt.
Martinsfest am 11.11 in Neinstedt
Am Mittwoch, den 11. November 2015, findet
das Neinstedter Martinsfest statt. Der Beginn ist mit
einbrechenden der Dunkelheit um 16.30 Uhr an der
Lindenhofskirche der Ev. Stiftung geplant. Mit gemeinsamem Singen, dem Martinsspiel und einem
Laternentanz soll auch in diesem Jahr deutlich wer-
den, warum dieses Fest alljährlich gefeiert wird. Danach werden alle Großen und Kleinen mit ihren Laternen und Lichtern eingeladen, durch den oberen
Bereich der Stiftung zu ziehen und damit zu zeigen,
dass Menschen sich von Jesu Worten anstecken lassen: Was ihr getan habt einem dieser meiner geringsten Brüder, das habt ihr mir getan.
Den Abschluss bildete das Martinshörnchen- Teilen
am Feuer. Auch in diesem Jahr führte der Zug am
Haus Claudius vorbei – über den Osterberg – zum
Schulzentrum (Förderschule, Grundschule, Kindertagesstätte). Dort ist ja auch der Ort, wo alles, was mit
dem Martinsfest in Neinstedt zu tun hatte, begann.
Im Anschluss daran sorgt der Förderverein der
Grundschule Hans Christian Andersen für das leibliche Wohl und den Ausklang.
→ Die SILVESTERGALA 2015
→ 31.12.2015, 19.00 Uhr
→ im Klubhaus ‰ale
→ live mit Charly Brunner und Simone
(von Brunner & Brunner)
→ durch das Programm führt
Ellen Obier, die Starparodistin
→ inklusive reichhaltigem Gala-Buffet
66. Rassegeflügelschau in Warnstedt
Am 21. und 22. November findet in Warnstedt die
66. Rassegeflügelschau des Rassegeflügelzuchtvereins Warnstedt e. V. statt. Wie in den vorhergehenden
Ausstellungen stehen auch dieses Mal Enten, Hühner, Zwerghühner und Tauben der verschiedensten
Rassen und Farbenschlägen zur Schau. Die Schau ist
am 21. 11. 2015 von 14 bis 17 Uhr und am 22.11. 2015
von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Parkmöglichkeiten bestehen am Schützenhaus »Zum Jordan« in Warnstedt,
das auch gleichzeitig das Ausstellungslokal ist und
in gewohnter Weise die Gäste mit seinem reichhaltigen Angebot verwöhnt. Die Ausstellungsleitung lädt
zum Besuch dieser Schau herzlich ein. Kinder haben
freien Eintritt. Es gibt auch eine Tombola.
Tickets ab sofort über
Tel. (03947) 77 680 22 &
www.tickets.bodetal.de
Veranstaltungstipps / Rätsel | THALEKURIER 11 / 2015
Weihnachtsverkauf im Bahnhof Thale am 1. Advent –
Entdecken Sie viele regionale Geschenkideen!
In diesem Jahr lädt die Bodetal Information Thale
erstmals zusammen mit dem SaarHarzer Steinlädchen am 28.und 29. November bei weihnachtlichem Ambiente zum Weihnachtsverkauf in den
Bahnhof Thale ein.
Von 9.00 bis 17.00 Uhr werden vielfältige Geschenkideen für die Weihnachtszeit angeboten:
Kalender mit Motiven aus dem Bodetal, Harzer
Produkte wie Keramik der Firma Unikate, Liköre,
Tee und Süßigkeiten von Erzeugern aus der Re-
LÖSUNGSWORT:
gion. Neben Büchern zum Thema
Harz und Hexen stellt der Verlag
Bussert und Partner sein neues
Buch zum Kräuterwissen im Harz
vor. Am 28.11. wird die Autorin, Frau
Thoms, persönlich zu einer Lesung
und Signatur dabei sein. Alle die
noch auf der Suche nach kreativen
Geschenken sind oder einfach bei
einem Glühwein stöbern möchten,
sind herzlich zum Besuch eingeladen.
Die Thalenser Kinder werden aufgerufen, den Baum in der Bahnhofshalle mit selbstgebasteltem oder mitgebrachten Baumschmuck
zu schmücken. Dafür gibt es dann in der Bodetal
Information ein süßes Dankeschön. Es können
auch im SaarHarzer Steinlädchen Wunschzettelkarten für den Weihnachtsmann gestaltet werden. In der Märchenstunde wird die Hexe eine
verhexte Geschichte vorlesen. Details zum Ablauf
können aus der Veranstaltungskalender unter
www.bodetal.de entnommen werden.
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13. Mythenwanderung
am 31. Oktober 2015
Treffpunkt für die 13. Mythenwanderung ist um
14 Uhr am Beginn des Harzer Hexenstieges (Eingang Park) gegenüber des Hauptbahnhofes. Von
dort aus wird durch den Kurpark bis zum Hexentanzplatz gewandert.
Auch in diesem Jahr wieder unter der fachkundigen Leitung von Herrn Dr. Watzek. Wer nicht so
gut zu Fuß ist, fährt mit der Seilbahn zum Hexentanzplatz. Beide Gruppen treffen sich dann an der
neu eröffneten Walpurgishalle wieder, wo Sie Herr
Dr. Watzek über die erfolgten Restaurationsarbeiten informieren wird.
Die beiden Eintrittskarten für die große Silvestergala im Klubhaus hat Marlies Roebbeling aus
Warnstedt gewonnen, welche sie als Dankeschön an Ehrenamtliche der Harzer Tafel weiter
geben möchte.
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HOTEL
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Rudolf Breitscheidstr.15
06502 Thale
Tel.: 0 39 47 / 77 24 90
Fax: 0 39 47 / 77 24 97 7
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14.11.2015
Musikalischer Abend
mit Live Musik
nur noch wenige Plätze
Tischreservierung erforderlich
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