THALEkurier 11/2015
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THALEkurier 11/2015
Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus Amtsblatt der Stadt Thale mit den Ortsteilen Allrode, Almsfeld, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth & Westerhausen THALEkurier IM NOVEMBER IM KINO CENTRAL THEATER THALE Ausgabe 11 /2015 | 31.10.2015 | www.bodetal.de Sonderthema: Flüchtlingshilfe in der Stadt Thale Rückblick: 10. iXS-CUP Rosstrappendownhill war »Exzellent«! Die Walpurgishalle – ein einzigartiges Denkmal wiedereröffnet Seite 3-5 Seite 6 Seite 7 3 THALEKURIER 11 / 2015 | Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Thale, seit nunmehr etlichen Wochen bestimmt das Thema »Flüchtlinge« die Nachrichten und Medien. Eine schier endlose Zahl von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten dieser Welt, aber auch Wirtschaftsflüchtlinge haben Deutschland erreicht. Aus unserer Geschichte und der besonderen Verantwortung daraus genießen Flüchtlinge aus Kriegsgebieten einen besonderen Schutz. Ich denke, dass kein Bürger an dem Bestand dieses Grundrechtes zweifelt. Dennoch ist aufgrund der großen Anzahl der Flüchtlinge deutlich zu spüren, dass Deutschland mit der alleinigen Bewältigung dieser Krise überfordert ist. Ich denke, dass sie schon sehr viele Gespräche in ihrer Familie über das Für und Wider der Aufnahme von Flüchtlingen geführt haben. Eine Patentlösung scheint derzeit keine Ebene der Politik in Deutschland zu haben. Trotz dieser Probleme ist es eine Frage der Menschenwürde, die hier angekommenen Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Auch dieser Aufgabe muss sich die Stadt Thale stellen. Durch den Landkreis Harz ist uns mitgeteilt worden, dass Anfang 2016 auch in Thale anerkannte Flüchtlinge mit Bleiberecht untergebracht werden. Die Stadtverwaltung bereitet gerade die Unterbringung und Versorgung der betroffenen Menschen vor. Wir gehen nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass ca. 200 Menschen eine neue Heimat in der Einheitsgemeinde finden werden. Dazu wird die Stadt Thale leerstehenden Wohnraum von den Wohnungsgesellschaften anmieten. Die finanzielle Herausforderung wird sicherlich durch die Bundesrepublik Deutschland abgesichert werden können. Die große Herausforderung der nächsten Monate wird jedoch auch die Akzeptanz der Flüchtlinge aus anderen Ländern, mit anderen Kulturen und anderen Religionen sein. Alles, was fremd ist, wird von uns erst einmal als Gefahr gesehen. Jedoch bin ich der Auffassung, dass einzig und allein wir zu dem Gelingen der Integration beitragen können. Hierzu ist jeder Bürger aufgerufen, den Flüchtlingen auch im Alltag zu helfen, damit sie sich in unserer Heimat zurecht finden. Dies ist übrigens auch eine Herausforderung, vor der die Stadt Thale schon einmal im Jahr 1945 stand. Aus den Dokumenten der damaligen Zeit ist zu sehen, dass in Thale 4.600 Flüchtlinge aufgenommen wurden. Auch damals waren die Fremden nicht unbedingt willkommen. Heute sind viele von ihnen aber gern Thalenser. Ich bin der Auffassung, dass die Stadt Thale mit ihren Einwohnern sich weltoffen und solidarisch zeigen sollte. Wenn wir offen mit den Flüchtlingen umgehen, werden sie Thale genauso lieben lernen, wie die damaligen Flüchtlinge. Diese Mammutaufgabe kann natürlich nicht nur allein durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden. Hier bedarf es das Engagement vieler Thalenser Bürger. Sollten sie bereit und in der Lage sein, etwas zu spenden, können Sie dies auf das Konto des Sozialzentrums Bode e.V. tun. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich durch ein eigenes Engagement als Paten der Flüchtlinge im täglichen Leben einbringen. Sollten Sie sich dafür bereiterklären, wenden Sie sich bitte an folgende Telefon-Nr.: 03947/470110. g rsammlun Die Stadt Thale hat in den letzten Jahren viele Herausforderungen ger Bürgerve zu g n u d nen la Ein en Bürgerin meistert. Ich denke, auch diesmal wird uns dies gelingen, denn es geht interessiert le al dt lä e al Die Stadt Th um den Zusammenhalt in unserer Heimatstadt. einer zu und Bürger Ihr Thomas Balcerowski Bürgermeister der Stadt Thale mmlung hr Bürgerversa um 18:00 U ov N ember . 2 0 n n. de aus Thale ei am Montag, in das Klubh lfe hi e gs di lin Flücht Eingang zum Thema dnis, das am da die Veran Sie Verstän n n, be de er ha w te t er Bit lli ler ro al nt ie w ko weise dt Thale so Personalaus ger der Sta ür B e di r fü r staltung nu gänglich ist. Ortsteile zu FOTOS: XYBERDYN, MARIO SCHWENNICKE, MARKUS MAINKA, FOTOLIA.COM Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale | THALEKURIER 11 / 2015 4 Im Interview zum Thema Flüchtlinge: Dipl. Ing. Carl Wolfgang Finck von RST TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Seit der Gründung vor mehr als zwanzig Jahren hat sich das Familienunternehmen RST als feste Größe im Bereich Recycling, Altlastensanierung, Bau und Gala Bau etabliert. Bereits in zweiter Generation ist Familie Finck für den Erfolg des mittelständischen Unternehmens verantwortlich. Den Interviewfragen zum Thema stellte sich freundlicherweise Dipl. Ing. Carl Wolfgang Finck, geschäftsführender Gesellschafter der Firma RST. Herr Finck, im Logo des Unternehmens liest man die Worte »Lösungen finden« und nach Lösungen sucht aktuell unsere Gesellschaft das Flüchtlingsthema betreffend. Als bekannt wurde, dass Thale Flüchtlinge aufnehmen wird, standen Sie zusammen mit zwei Unternehmern aus der Region mit einer Lösung bzw. einer Art Konzept bereit. Wie kann diese Hilfe aussehen? Wir haben uns als Unternehmen bereits völlig unabhängig von dem Sachverhalt, ob Flüchtlinge nach Thale kommen oder nicht, Gedanken zu der momentanen Situation gemacht. Das Thema beschäftigt uns nicht erst seitdem feststeht, dass Flüchtlinge vor Ort ankommen werden. Wir entwickeln gerade eine Art Pilot-Projekt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und gemeinsam mit zwei weiteren Unternehmen der Bauindustrie werden wir insgesamt 15 anerkannten Flüchtlingen, voraussichtlich jungen Männern zwischen 18 – 25 Jahren, die Möglichkeit bieten, eine Ausbildung zu absolvieren. Es wurden bereits Gespräche diesbezüglich mit der IHK Magdeburg, wie auch mit den beteiligten Bauunternehmen geführt und ein konkretes Konzept erarbeitet. Es handelt sich um eine zentrale überbetriebliche Ausbildung mit einer sehr guten Ausbildungsorganisation über den Bauindustrieverband. Wir als Unternehmer werden neben der Ausbildung auch Unterkunft und Versorgung organisieren. Angebote an den Wochenenden, welche der Integration förderlich sind und die Einbindung in das Leben hier in Thale, werden wir anregen. Kann diese Hilfe langfristig sein? Ja, klares Ziel ist die Übernahme der neu ausgebildeten Fachkräfte im Unternehmen. Wir investieren in eine gute Ausbildung und bieten einen langfristigen Arbeitsplatz mit Aufstiegsmöglichkeiten. Welche Herausforderungen sehen Sie? Mit welchen Problemen müssen Sie rechnen und wie wollen Sie diesen entgegentreten? Die erste Herausforderung wird es sein, die 15 Jugendlichen für eine Ausbildung und Beschäftigung zu finden. Dafür müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die jungen Menschen müssen den Status eines Flüchtlings haben. Es muss klar sein, dass es sich nicht nur um eine Duldung handelt. Die Sprachbarriere wird als nächstes zu bewältigen sein. Die Auszubildenden werden einen Deutschkurs in Vollzeit über vier Monate absolvieren, um das Level B1 zu erreichen. Besagtes Level ist das Minimum an Deutschkenntnissen, welche gegeben sein müssen, um eine Ausbildung beginnen zu können. Erst wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, was Mitte nächstes Jahr der Fall sein wird, kann mit der Ausbildung begonnen werden. In den Medien wird oft von Fachkräftemangel in Deutschland gesprochen. Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich gemacht? Ist die Firma RST konkret davon betroffen? Unsere Firma hat wie alle Unternehmen im Harzkreis und auch überregional das Problem des Fachkräftemangels. Wir finden wenig junge Leute, die motiviert sind, eine Ausbildung im Bauhauptgewerbe und im Gartenlandschaftsbau anzufangen und diese auch abzuschließen. Und warum dann nicht die aktuelle Situation auch als Chance nutzen? Zum Thema demographischer Wandel, spüren Sie die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft? Bleiben Ausbildungsplätze frei? Wir haben zeitnah eine Extremsituation: viele Mitarbeiter werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Das heißt, wir müssen jetzt, drei bis vier Jahre vorweg die Mitarbeiter und Fachkräfte für die dann zu besetzenden Stellen der Facharbeiter und Vorarbeiter ausbilden. An dieser Stelle müssen wir die Chance ergreifen und den jungen Menschen, die jetzt in die Region kommen und sich eine Existenz aufbauen möchten, eine Möglichkeit bieten. Es bleiben aktuell jedes Jahr Ausbildungsplätze frei. Ich bin seit vier Jahren im Unternehmen und habe es noch nicht erlebt, dass wir alle Ausbildungsplätze vergeben konnten. Dies liegt mit Sicherheit nicht an zu hohen Ansprüchen unsererseits. Wir bieten vielerlei Unterstützung, im Bedarfsfall sogar die Freistellung um an Nachhilfeunterricht im Rahmen der Ausbildung teilzunehmen. Es mangelt tatsächlich an motivierten Bewerbern und die Anzahl an Interessenten ist zu gering. Das Herkunftsland spielt für uns als Firma keine Rolle. Wir brauchen junge Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und dem Facharbeiterbrief um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Jugendliche aus der Region erfahren, abgesehen vom Sprachkurs, dieselbe Förderung und Hilfe für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Die Flüchtlinge stammen meist aus Kulturkreisen und Regionen, die uns eher unbekannt sind. Was können Sie den Thalenser Bürgerinnen und Bürgern sagen, die eventuell auch Bedenken oder Ängste in sich spüren? Ich sehe als Unternehmer und auch aus persönlicher beruflicher Erfahrung, dass Internationalisierung einen weiteren Blickwinkel ermöglicht und das ist nie von Nachteil für ein Unternehmen. Wie kann man die Chance einer erfolgreichen Integration ergreifen? Wir werden unsere Mitarbeiter aktivieren, was die Integration vor Ort betrifft. Beispielsweise Vernetzung und Anbindung über gemeinsame sportliche Aktivitäten oder Freizeitveranstaltungen. Die drei Lehrjahre sollen genutzt werden, um im Leben vor Ort anzukommen und wenn wir die Chance einer Integration geben, wird diese auch wahrgenommen werden. Die RST Gruppe veranstaltet für alle Auszubildenden jedes Jahr einen Azubi-Tag, bei dem sich die Jugendlichen kennenlernen und mit der Geschäftsführung austauschen können. Was die Kommunikation betrifft, bemühen wir uns generell die Mitarbeiter auch generationsübergreifend zum Austausch anzuregen. Herzlichen Dank für das Gespräch und viel Erfolg für das geplante Projekt! 5 THALEKURIER 11 / 2015 | Sonderthema Flüchtlingshilfe in Thale Flüchtlinge in Thale: Eine historische Betrachtung (aus dem Stadtarchiv) Thale war eine Flüchtlings-/Umsiedlerbetreuungs – Nebenstelle und eine von den Städten, die als Sammelort für den Weitertransport der Flüchtlinge bestimmt wurden. Am 7. September 1945 erhielt der Bürgermeister der Stadt Thale folgende Anordnung: 1. Einen konkreten Plan aller Maßnahmen aufzustellen, der den Empfang und die Unterbringung der zu erwartenden Umsiedler regelt. 2. In allen Siedlungen genauestens die vorhandenen Wohnräume zu erfassen zwecks Unterbringung der Umsiedler 3. Bei der Unterbringung der bereits eingetroffenen und zu erwartenden Umsiedler die Möglichkeit Ihrer Verpflegung und ihres Arbeitseinsatzes zu berücksichtigen. 4. Innerhalb einer zweitägigen Frist alle früher eingetroffenen Umsiedler zu erfassen, diese folgender Maßen unterteilen: a) Umsiedler aus den russisch besetzten Gebieten b) Umsiedler aus der Tschechoslowakei, Polen, Jugoslawien usw. Diese Umsiedler sind in Bezug auf Ihre Unterbringung, sowie hinsichtlich ihrer Verpflegung und Arbeitseinsatzes zu überprüfen. 5. Über den Verlauf der Aufnahme und Unterbringung der Umsiedler mir fünftägig Meldung zu erstatten, gerechnet vom Empfang des gegenwärtigen Befehls. Die ankommenden Flüchtlinge mussten in Thale beherbergt und verpflegt werden, bevor sie weiterbefördert werden konnten. Wie aus einem Schreiben vom 29. September 1945 hervorgeht, traf an diesem Tag der erste Flüchtlingstransport mit 5418 Flüchtlingen in Thale ein. Am Hauptbahnhof wurde eine Flüchtlingsberatungsstelle eröffnet und das gesamte Personal der Stadtverwaltung wurde für die Flüchtlingsbetreuung eingesetzt. Die Flüchtlinge waren zuvor durch das Auffanglager in Neinstedt gegangen und mit einem Gesundheitsschein versehen. Die Unterbringung in Einzelquartieren erfolgte in den nächsten Tagen. So wurden z.B. an den folgenden Tagen: 01.11.1945 Forelle 167 Personen Berufsschule 222 Personen Rheinischer Hof 65 Personen Breiteweg-Schule 141 Personen Männicke-Baracke 250 Personen Schule Kirchstraße 54 Personen Mädchen-Schule 140 Personen Brauner Hirsch 200 Personen Hilfsschule 59 Personen Silberbachbaracken 135 Personen Prinz Heinrich 39 Personen 02.11.1945 173 Personen 219 Personen 62 Personen 137 Personen 223 Personen 54 Personen 140 Personen 194 Personen 59 Personen 112 Personen 59 Personen 03.11.1945 178 Personen 219 Personen 62 Personen 136 Personen 223 Personen 54 Personen 140 Personen 189 Personen 59 Personen 123 Personen 36 Personen untergebracht und verpflegt. In den Jahren 1946 und 1947 wurden im Monat zwischen 54 und 390 Umsiedler neu registriert. Die Umsiedler wurden in Einzelquartieren untergebracht und den hier verbleibenden wurde Arbeit beschafft. Die Kernbevölkerung 1948 in Thale bestand aus 12.690 Einwohnern, 5948 Umsiedlern, 39 Ausländern, somit ergab sich eine Gesamteinwohnerzahl von 18.677. ehemalige Marinebaracken in der Bertold-Brecht-Straße Behelfsheime hinter dem Obersteigerweg Spendenaufruf des Sozialzentrums »Unsere Flüchtlingshilfe« Wir bitten die Bevölkerung von Thale und den Ortsteilen um Spenden für die Flüchtlinge. Spenden sind möglich in Form von: 1. Kleiderspenden über die Kleiderkammer Sozialzentrum Bode / Eingang Steinbachstraße • Winterbekleidung für Kinder, Frauen und Männer(kleine Größen) • feste Schuhe • Unterwäsche, Strümpfe • Handtücher 2. Geldspenden: Bankverbindung: Harzsparkasse Thale Sozialzentrum Bode IBAN: DE02 8105 2000 0323 0027 73 BIC: NOLADE21HRZ Angabe Verwendungszweck: Kennwort „Flüchtlingshilfe“ sowie Anschrift des Spenders Erlernen der deutschen Sprache, Patenschaften (Begleitung zum Arzt, Behörden), Fahrdienste, Vorbereitung Wohnraum, Sonstiges Bei Kontaktaufnahme bitte Ihre Daten, Art der Hilfe und mögliche Einsatzzeiten angeben. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. 3. Ehrenamtliche Angebote über: Sozialzentrum Bode e.V. / Karl – Marx – Str. 3 / Thale, Ansprechpartner: Herr Blasek Tel.: 03947 / 77 92 16 / Fax: 03947 / 77 92 29 Mail: [email protected] Internet: www.sozialzentrum-bode.de Art der Hilfe, zum Beispiel: ILLUSTRATION: ROBERT KNESCHKE, FOTOLIA.COM 6 Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015 10. iXS-CUP ROSSTRAPPENDOWNHILL 2015 glänzt mit Prädikat »Exzellent!« TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Tolle Stimmung bei einer tollen Veranstaltung mit tollen Zahlen Mit tollen Zahlen und der Bestnote »Exzellent!« ist auch die zehnte Auflage des Rosstrappendownhill-Rennens zu Ende gegangen: Insgesamt 409 Fahrer aus 12 Ländern und mehr als 6000 Zuschauern bevölkerten Ende September die einzige offizielle Downhillstrecke in Sachsen-Anhalt. Auch der Weltradsportverband UCI, der in diesem Jahr den norwegischen Kommissär Bjørn Birkeland nach Thale schickte, zeigte sich sehr zufrieden mit der tollen Veranstaltung am Eingang des Bodetals: Die Veranstalter vom SV BODE-BIKE-THALe.V. erhielten für ihr umfangreiches, ehrenamtliches Engagement wieder die Bestnote: »EXZELLENT!« vom Weltradsportverband – das fünfte Mal in Folge! Sehr zufrieden zeigte sich auch der SV BODE-BIKE-THALe.V. selber: »Dank der Unterstützung vieler Sponsoren, der Stadt Thale und vor allem der mehr als 60 ehrenamtlichen Helfer konnten wir nun bereits zum zehnten Mal dieses Siegerehrung vom Tom Bersselaar, Benny Strasser auf Platz 2 & Andreas Sieber auf Platz 3 Extremsportspektakel erfolgreich über die Bühne bringen«, so Vereinschef Martin Danielzik. »Besonders erfreut waren wir über die vielen Downhillfahrer, die teilweise von anderen Kontinenten nach Thale kamen und das nur drei Fahrerinnen und Fahrer mit leichten Blessuren ins Krankenhaus mussten. Ihnen wünschen wir natürlich gute Besserung!« Auch im Jahr 2016 soll es wieder ein Rosstrappendownhill-Rennen geben: »Für nächstes Jahr sind wir in sehr guten Gesprächen mit den Investoren der geplanten Ferienanlage, um die 11. Auflage des Extremsportrennens genauso erfolgreich bestreiten zu können, wie die vorherigen Zehn«, so Martin Danielzik. Geplant ist der 11. iXS-CUP ROSSTRAPPENDOWNHILL 2016 wieder als Finalrennen der wichtigsten, deutschen Downhillserie vom 23.09. bis 25.09.2016. Siegerin bei der Elite Women (Maria Franke) 7 THALEKURIER 11 / 2015 | Aktuelles Die Walpurgishalle – ein einzigartiges Denkmal auf dem Hexentanzplatz wiedereröffnet TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Nach einer umfänglichen Restaurierung der Gebäudehülle einschließlich der wertvollen Glasmalereien und auch des dort gezeigten Gemälde-zyklus konnte am 9. Oktober 2015, bei passend mystisch vernebeltem Wetter, die Walpurgishalle als ein markantes Denkmal in Sachsen-Anhalt wiedereröffnet werden. »Wir freuen uns, der Stadt Thale mit diesem Bauwerk ein für den Harz so identitätsstiftendes Denkmal wieder zurückgeben zu können und es erneut für die vielen Besucher auf dem legendären Hexentanzplatz erlebbar zu machen«, sagte Dr. Michael Ermrich. »Die Restaurierung der Walpurgishalle ist zugleich eindrucksvoller Beweis dafür, was ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement zu bewegen vermag.« Die 1901 nach den Plänen des Jugendstilarchitekten Bernhard Sehring erbaute Walpurgishalle mit den Gemälden Hermann Hendrichs zu Goethes Walpurgisnacht und dem von der Zeitenwende stammenden altgermanischen Opferstein bedurfte einer dringenden Sanierung, um ihren schon weit fortgeschrittenen Verfall aufzuhalten. Völlig verrottet war auch die der Wetterseite zugewandte, mit aufwändigen Holzschnitzereien versehene Vorderseite der Halle. Die großflächigen Gemälde und die bleiverglasten bunten Dachfenster und auch der Hallenfußboden mit dem gesamten Unterbau mussten ebenfalls dringend saniert bzw. erneuert werden. Dazu kamen noch aufwändige Arbeiten bei der Gestaltung des Außenbereiches. Auf Initiative des Vereins »Für Thale« wurden bereits 2012 auf der Grundlage eines Architektengutachtens über den Zustand der Halle und einer Kosteneinschätzung über den Sanierungsaufwand, Förderanträge gestellt. Bis Ende 2014 war die Finanzierung soweit gesichert, dass erste Aufträge für den Beginn der Sanierung im Frühjahr 2015 vergeben wurden. Viele Förderer, wie die Ostdeutsche Sparkassenstiftung mit der Harzsparkasse und der Stiftung der Kreissparkasse Quedlinburg, die Lotto –Toto GmbH Sachsen-Anhalt, das Land Sachsen-Anhalt, die Hermann-Reddersen-Stiftung, der Eldaring e.V., die Stadt Thale, die Wohnungsgesellschaft Thale GmbH, der Verein »Für Thale«, die Seilbahnen Thale GmbH, der THALEkurier und viele Privatspender unterstützten dieses kulturhistorische bedeutsame Objekt. Da der Harzklubzweigverein als gemeinnütziger Verein, berechtigt ist, Spendenmittel entgegen zu nehmen, wurde ihm in Person des Vorsitzenden die verantwortungsvolle Rolle als Bauherren zuteil, der die Aufträge zu vergeben und die Fördermittel zu verwalten hat. Mit der Auftragsvorbereitung und Bauüberwachung wurde das Ingenieurbüro für Bauplanung und Beratung GmbH beauftragt. Die Untere und Obere Denkmalschutzbehörde begleitete die Arbeiten an der denkmalgeschützen Walpurgishalle. Die Zimmerleute, Dachdecker, Fußbodenleger, Tischler, Maler, Restauratoren und weitere Gewerke haben engagiert gearbeitet und die Walpurgishalle wieder in einen solch qualitativ hochwertigen Zustand versetzt, der ihren weiteren Bestand auf viele Jahrzehnte für künftige Generationen sichert. Neben der Stabilisierung der baulichen Hülle war ein besonderer Höhepunkt die Restaurierung der fünf großflächigen Gemälde Hendrichs (1851-1931), dem Ideengeber der Walpurgishalle, Ehrenbürger von Thale und mit seinen Gemälden zur Sagenwelt der Deutschen u.a. in der Nibelungenhalle in Königswinter am Rhein und in der seinerzeitigen Halle zur Rübezahl-Sage im Riesengebirge vertreten. Die Gemälde in der Walpurgishalle nehmen Bezug auf Goethes »Faust«. Die mit Glasmalereien versehenen Dachfenster mit dem stilisierten Auge Wotans stehen ebenfalls für eine herausragende Qualität und wurden in den Glaswerkstätten Schneemelcher in Quedlinburg gefertigt, einem bis heute führenden Unternehmen seiner Art. 8 Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015 15 Jahre Möbel Müller Dankeschön Party TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT 15 Jahre Möbel Müller in Thale ist für Familie Müller und für das MÖBEL MÜLLER Team ein Grund, Danke zu sagen. Deshalb haben sie für Alle, denen sie diesen Erfolg verdanken eine »15 Jahre MÖBEL Müller Dankeschön Party« organisiert. Am 26.09.2015 feierte das Thalenser Unternehmen MÖBEL MÜLLER, mit seinem Team, seinen Kunden und Geschäftsfreunden und 150 Gästen im Klubhaus Thale das 15 Jährige Bestehen der Firma. Für viel Spaß und eine ausgelassene Stimmung sorgten DJ Svenni und das legendäre GlasBlasSing Quintett unter dem Motto: »Männer, Flaschen, Sensationen!« aus Berlin. Familie Müller bedankt sich für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zum 15 jährigen Bestehen der Firma. (Fotos: Foto Gregor Gernrode) Und so fing alles an.... 1994 Eröffnung An- u. Verkauf Klimbim in Thale, Eisenbahnstraße 1996 Eröffnung An- u. Verkauf Klimbim in Quedlinburg Das Team von MÖBEL MÜLLER in Thale 13. September 1999 Baubeginn in der Steinbachstraße 1999 750 Tonnen Beton und Ziegel mit Handabbruch 7. Januar 2000 Der Bau ist fertig ohne öffentliche Förderung! 9 THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen Rückblick auf Hexoween 2015 in Thale Die zweite Nacht der Nächte in diesem Jahr ist vorbei. Hexoween ist seit einigen Jahren ein fester Termin, den sich die Hexen, Teufel und Gespenster in den Kalender schreiben. Jedes Jahr werden es mehr. Immer größer werden Gruselschaar und Fangemeinde. Über 6.000 Besucher sollen es am 24. Oktober gewesen sein, die zusammen mit den schaurigen Gestalten die Stadt Thale und bis zu später Stunde den Kurpark unsicher gemacht haben. Besonders das Hexendorf Nives am Ferienpark hat die Atmosphäre in diesem Jahr bereichert. Seien Sie also gespannt auf Hexoween 2016. Vielen Dank an alle Sponsoren, Mitwirkende und Besucher! FOTOS: JÜRGEN MEUSEL 10 Aktuelles | THALEKURIER 11 / 2015 Schnelles Internet für Thale TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Vertragsabschluss der Stadt Thale mit der Telekom Deutschland GmbH zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur • Mehr Tempo im Internet: bis zu 50 MBit/s • VDSL für fast 5800 Haushalte und Betriebe bis Jahresende 2016 Die Stadt Thale will bis Ende 2016 die flächendeckende Breitbandversorgung aller Ortsteile und der Kernstadt gewährleisten. Über zehn Kilometer Glasfaserkabel und 33 hochmoderne Multifunktionsgehäuse werden ab Jahresende 2016 in der Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Friedrichsbrunn, Westerhausen und Weddersleben dauerhaft und störungssicher flächendeckend schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s Downstream und 5 Mbit/s Upstream möglich machen. In Auswertung der Angebote hat der Stadtrat der Stadt Thale beschlossen, die Dienstleistungskonzession an die Telekom Deutschland GmbH zu vergeben. Es erfolgte ein Abstimmungsgespräch wischen der Stadtverwaltung und der Telekom Deutschland GmbH zu den Einzelheiten zu Vertragsgestaltung und Umsetzung. Fast 5800 Haushalte können dann BreitbandAnschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. Die Stadt Thale und die Deutsche Telekom haben dazu am 1. Oktober entsprechende Verträge unterschrieben. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in Thale gewonnen. „Wir werden Thale mit der neuesten Internet-Technik versorgen und machen die Stadt damit zukunftssicher. Wir werden das Projekt zügig umsetzen“, sagt Andreas Meyer, Regiomanager der Telekom für den Breitband-Ausbau im Landkreis Harz. Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Gleichzeitig werden Firmen für die Tiefbaumaßnahmen ausgesucht und das Material bestellt. Sobald alle Kabel verlegt und das Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergehen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse zwölf Monate. Wie VDSL funktioniert: VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) ist eine Breitbandtechnologie. Sie nutzt für die Übertragung von Daten eine Kombination aus Kupfer- und Glasfaserleitungen. VDSL unterscheidet sich von DSL (Digital Subscriber Line) durch deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Mit VDSL wird derzeit eine Übertragungsrate von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) beim Herunterladen erreicht. Ein DSL-Anschluss schafft bis zu 16 MBit/s. Je näher die Glasfaserleitung an die Teilnehmeranschlüsse heranreicht, desto höher ist das Tempo. Die Glasfaser transportiert das Datensignal bis zum Multifunktionsgehäuse (MFG), dem großen grauen Kasten am Straßenrand, einer Art Mini-Vermittlungsstelle. Von hier aus wird das Signal über das Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen. Dafür wird Bandbreite benötigt: Für das einfache Surfen, das Lesen von E-Mails und selbst für das Herunterladen von einzelnen Musiktiteln reichen DSL-Geschwindigkeiten. Mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL ist mehr möglich: Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen – auch in HD-Qualität (High Definition) – ist über diesen Anschluss gleichzeitig möglich. Die hohe Datenrate von VDSL verkürzt die Ladezeiten von Webseiten und Dokumenten erheblich und Streaming-Angebote von Musikanbietern und Videoportalen laufen ruckelfrei. Die Deutsche Telekom baut seit 2006 VDSL aus. Derzeit können rund zwölf Millionen Haushalte das Hochgeschwindigkeitsnetz nutzen. Bis Ende 2016 werden es rund 24 Millionen Haushalte sein. Internet oder beim Kundenservice: • Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller • Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos) • Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos) Straßenfest nach Bauarbeiten in Benneckenrode TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Am Abend des 24. September 2015 feierten die Benneckenröder mit einem Straßenfest die fertiggestellten Bauarbeiten der Infrastruktur in ihrem Ortsteil. Gemeinsam mit Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski entzündete Mirko Schuster, Leiter Projektmanagement bei MITNETZ GAS, symbolisch die neue Erdgasleitung in Benneckenrode. Im Ortsteil stehen insgesamt 55 Häuser, in denen 130 Einwohner leben. Die Anwohner haben dafür gekämpft, zentral angeschlossen zu werden. Bürgermeister Thomas Balcerowski freute sich darüber, dass viele junge Leute beim Straßenfest dabei waren. Ein Zeichen dafür, dass man sich in Benneckenrode wohlfühlt. Insgesamt wurden 6.000 qm Straßenasphaltierung, 1.800 qm Gehwegpflaster , 900 gm Schotter, ein Schmutzwasserkanal und Straßenlampen erneuert. Es wurden 365 Meter der Roßtrappenstraße zum Rübchen und der Fußweg gepflastert. Matthias Witte, Technischer Leiter des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz lobte die Umsetzung des Projektes und die gute Zusammenarbeit der beteiligten Firmen mit den Anwohnern. Der Zweckverband hat etwa 2.000 Meter Schmutzwasserkanal, ein Schmutzwasserpumpwerk sowie 1.600 Meter Trinkwasserhauptleitung, 400 Meter Trinkwasserhausanschlussleitungen und 57 Grundstücksanschlüsse verlegt. 11 THALEKURIER 11 / 2015 | Aktuelles 111. Jahre Fußball in THALE TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Die Abteilung Fußball des SV Stahl Thale e.V. feierte am 11. Oktober im Sportpark in Thale ihren offiziell 111. Geburtstag. An diesem Tag wurde den Besuchern, ob groß oder klein, eine Menge geboten. Angefangen von Attraktionen für Kinder wie Hüpfburg, Torwandschießen, Jugendfeuerwehr und mehr., über viele Spiele der Nachwuchskicker, Speis, Trank und Musik. Absolutes Highlight war das Spiel der 1. Männermannschaft gegen eine Territorialauswahl (ehem. Kreisauswahl), bestehend aus den vermeintlich besten Spielern der Umgebung. Die Spieler kamen unter anderem aus Quedlinburg, Rieder, Ballenstedt, Schlanstedt, Gernrode und unseren Ortsteilen Westerhausen, sowie Neinstedt. Die Elf wurde von den Trainern Thomas Große, Heinzeckhart Fuchs und Alexander Giese zusammengestellt. Weiterhin waren viele ehemalige Spieler der BSG Stahl Thale, der SpVgg Thale 04 und dem SV Stahl Thale anwesend, um ein wenig über die Vergangenheit zu philosophieren und die Zukunft zu diskutieren. Die Eintrittsgelder sowie die Einnahmen aus dem Verkauf werden komplett der Bergwacht Thale, sowie dem Tierpark Thale gespendet sowie SV Stahl Thale e.V. selbst für das Projekt Kunstrasen. Neues vom Marienhof in Neinstedt TOURISMUS BÜRGER WIRTSCHAFT Zur Vorstellung des Konzeptes für die Weiterentwicklung des Marienhofes lud die Evangelische Stiftung Neinstedt am 22. September zu einem kulinarischen Abend ein. zept den Gästen vor. Bislang hatte der Marienhof selbst einen rein landwirtschaftlichen Charakter. Das Hauptgeschäft bestand darin die Legeleistung von ca. 1000 Hühnern und die Fleischproduktion von 30 Rindern ökologisch zu vermarkten. Mit der Eröffnung des Hofladens kam auch der Obst- und Gemüseanbau dazu, dies alles wurde durch eine Vielfalt unterschiedlicher ökologischer Produkte ergänzt. Das war dann der erste Schritt in die Öffentlichkeit. Die nächsten Schritte sollen nicht lange auf sich warten lassen. "Wir wollen ein grünes Kompetenzzentrum schaffen und unsere Kräfte hier bündeln" so Kurczyk. Gemeint ist, dass die Bereiche Garten- und Landschaftspflege und die ökologische Landwirtschaft enger zusammenrücken. Vertreter des Stadtrates der Stadt Thale, der Ortschaftsräte Neinstedt und Weddersleben ebenso Vertreter aus Vereinen und Institutionen sind der Einladung der evangelischen Stiftung gefolgt. Der Marienhof der zentral zwischen der Weltkulturerbestadt Quedlinburg und den Sehenswürdigkeiten der Stadt Thale liegt hat spätestens seit der Eröffnung des Hofladens, Ende Februar diesen Jahres, gezeigt, welche Potentiale in ihm stecken. Dass diese Potentiale noch weiter ausgebaut werden können, darüber wurde an diesem Tag direkt auf dem Hof informiert, nach einer Begrüßung durch Hans Jaekel, Pädagogisch-Diakonischer Vorstand, welcher noch einmal die Bedeutung des Marienhofes für die Stiftung darlegte und deutlich betonte: "Hier leben und arbeiten unsere Bewohner, hier fühlen sie sich wohl!" Und um dieses Gefühl, sich wohl zu fühlen, auch anderen nahe zu bringen, stellte Günter Kurczyk, Leiter der Werkstatt für behindere Menschen, das Kon- Interessanter für die Gäste war allerdings die Vorstellung des touristischen Konzeptes. So soll die alte Mühle eine neue Nutzung erhalten. Sie soll das Zentrum einer gastronomischen Einrichtung werden. Angedacht sind neben einer Gastwirtschaft Ferienwohnungen, Streichelzoo und ein Abenteuerspielplatz. Um die beiden Orte Neinstedt und Weddersleben noch näher zusammen zu bringen, soll eine Fahrrad- und Fußgängerbrücke über die Bode gebaut werden. »Es kann nicht sein, dass Menschen die z.B. im Rollstuhl sitzen, hier über die Bode schauen können aber nicht darüber kommen, wir wollen unseren Bewohnern und unseren Gästen einen Zugang zur Teufelsmauer ermöglichen«, erläuterte Kurczyk. »Diese Brücke könnte dann in Verbindung mit der Friedensbrücke zu einen Rundgang als Erlebnispfad ausgebaut werden«, so Kurczyk weiter. Die nachfolgende Diskussion war sehr positiv und das Projekt erhielt viel Zustimmung. Der Standort der zukünftigen Brücke und auch der Zustand der jetzt schon vorhandenen Teile des Erlebnispfades ließen noch etwas Diskussionsraum zu. Auch die Anbindung an das Radwegenetz war noch ein wichtiges Thema, damit auch möglichst viele Gäste den Marienhof finden. 12 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 EINLADUNG AN ALLE WOHNUNGSGEBER DER STADT THALE ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZU DEM THEMA: EINFÜHRUNG DES BUNDESMELDEGESETZTES statt. pflicht der Wohnungsgeber wieder eingeführt, hauptsächlich um der Anmeldung von Scheinadressen wirksamer begegnen zu können. Über diese Neuregelung und die dadurch für Sie entstehenden Änderungen möchten wir Sie gern informieren. Zur Vorbereitung der Veranstaltung möchten wir Sie bitten, Ihre Teilnahme/Nichtteilnahme bis zum 04.11.2015 anzuzeigen. Am 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Durch die Neuregelung des § 19 BMG wurde die Mitwirkungs- Gez. Frank Hirschelmann Amtsleiter Bürgerdienste Die Veranstaltung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet am 11.11.2015 19.00 Uhr im Rathaus der Stadt Thale, großer Saal Stadt Thale Frau Schusser Bürgerbüro Rathausplatz 01 06502 Thale Rückmeldung zur Informationsveranstaltung am 11.11.2015 Name und Anschrift des Vermieters: Anschrift des Mietobjektes: Ich nehme an der Informationsveranstaltung am 11.11.2015 19.00 Uhr im großen Saal des Rathauses Thale Mi mit ……………………………… Personen teil nicht teil Datum Unterschrift 13 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes Hiermit wird ein □Einzug in bzw. □Auszug aus folgender Wohnung bestätigt: Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus In die vorher genannte Wohnung ist/sind am________________folgende Person/en □eingezogen bzw. □ausgezogen 1.________________________________________________________________________ 2._______________________________________________________________________ 3.________________________________________________________________________ 4.________________________________________________________________________ 5.________________________________________________________________________ 6. □ weitere Personen siehe Beiblatt Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten: __________________________________________________________________________ Name des Wohnungsgebers __________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer des Wohnungsgebers __________________________________________________________________________ Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person □ □ Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten: __________________________________________________________________________ Name des Eigentümers der Wohnung __________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§54 i.V.m. § 19 BMG). ____________________________________ Ort, Datum ___________________________________ Unterschrift des Wohnungsgebers oder beauftragten Person 14 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 BERICHTIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VOM 29.08.2015 IM THALE KURIER 09/2015 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON EINMALIGEN STRASSENAUSBAUBEITRÄGEN FÜR DEN AUSBAU DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANLAGEN DER STADT THALE IN DEN ORTSTEILEN ALLRODE, ALTENBRAK UND WESTERHAUSEN (STRASSENAUSBAUBEITRAGSSATZUNG) Auf Grundlage der § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL LSA S. 288) i. V. m. §§ 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBL. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2014 (GVBL LSA S. 522), hat der Stadtrat der Stadt Thale in seiner Sitzung am 30.07.2015 folgende Satzung über die Erhebung einmaligen Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale in den Ortsteilen Allrode, Altenbrak und Westerhausen beschlossen: §1 Einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen (1)Die Stadt Thale erhebt einmalige Beiträge zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen). 1. "Erweiterung" ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand. 2. Eine ”Verbesserung” liegt vor, wenn sich der Zustand der Anlage oder der Teilanlage nach dem Ausbau insbesondere hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder der Art ihrer Befestigung von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder letzten nachmaligen Herstellung bzw. Erneuerung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihrer Benutzbarkeit hat. 3.”Erneuerung” ist die Ersetzung einer abgenutzten Anlage durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktionaler Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart. (2) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben sind. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach § 8a BNatschG zu erheben sind. §2 Beitragsfähiger Aufwand (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Durchführung der in § 1 Abs. 1 genanntenMaßnahmen benötigten Grundflächen einschließlich der Nebenkosten, dazu zählt auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Bereitstellungsnebenkosten, 2.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Fahrbahnen, auch von Ortsdurchfahrten, so- fern die Gemeinde Baulastträger nach § 42 StrG LSA ist und keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen getroffen sind, 3.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Wegen, Fußgängerzonen und Plätzen, selbstständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen, 4.die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von: a)Rad- und Gehwegen b)Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrseinrichtung sind c) Straßenbegleitgrün (unselbständige Grünanlagen) d)Straßenbeleuchtungseinrichtungen e)Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße f ) Randsteinen und Schrammborden g)Böschungen, Schutz- und Stützmauern, h)Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, 5. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung. (2)Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen für die Fremdfinanzierung der in Abs. 1 bezeichneten Maßnahmen. (3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten für 1. die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1 genannten Anlagen 2. Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen). § 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes (1)Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. Soweit die Gemeinde eigene Grundstücke für die Durchführung einer Maßnahme bereitstellt, ist der Verkehrswert des Grundstückes als Aufwand anzusetzen. (2)Der beitragsfähige Aufwand kann für die gesamte Einrichtung oder für selbständig nutzbare Abschnitte der Einrichtung (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Über die Abschnittsbildung entscheidet im Einzelfall der Gemeinderat durch Beschluss, soweit er nicht diese Befugnis einem anderen Organ übertragen hat. (3) Der beitragsfähige Aufwand für eine Einrichtung oder einen selbständigen Abschnitt der Einrichtung kann jeweils für die einzelne Ausbaumaßnahme insgesamt, aber nach Maßgabe des § 8 auch gesondert für den Grunderwerb, die Freilegung und für nutzbare Teile der Verkehrseinrichtung ermittelt werden (Aufwandsspaltung). tragspflichtigen Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h) 30 % genannten Hilfseinrichtungen Radweg, Rad- und 31.10.2015 Gehweg als kombinierte Anlage ein% | THALEKURIER 11 / 201530| Amtlich schließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) genannten Hilfseinrichtungen Parkflächen (unselbständige) 50 % Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50 % nannten Hilfseinrichtungen undüberwiegend Oberflächenwässerung 50 % 3.Beleuchtung Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün 50 % 15 § 4 Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes Vorteilsbemessung Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 3. insbesondere Straßen, die überwiegend dem durchgehenden Verkehr oder Bundes- und Landesstraßeninnerörtlichen (Hauptverkehrsstradem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes- und ßen) Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen) (1)Der umlagefähige Aufwand ist der Anteil des beitragsfähigen Aufwandes nach § 3, der nicht durch den Gemeindeanteil entsprechend Abs. 2 und Zuschüsse Dritter entsprechend der Anrechnungsvorschrift nach Abs. 3 gedeckt ist. Er ist von den Beitragspflichtigen (Abs. 4) zu tragen. Teileinrichtung Anteil der Beitragspflichtigen 20 % Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h) genannten Hilfseinrichtungen Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein20 % schließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) genannten Hilfseinrichtungen Parkflächen (unselbständige) 60 % Gehweg einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50 % nannten Hilfseinrichtungen Beleuchtung und Oberflächenentwässerung 50 % unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün 50 % (2)Die Gemeinde trägt zur Abgeltung des öffentlichen Interesses den Anteil des beitragsfähigen Aufwandes, der 1. auf die Inanspruchnahme der Verkehrsanlagen durch die Allgemeinheit entfällt. Hierzu gehört insbesondere auch der durch die Überschreitung der nach Abs. 4 anrechenbaren Breiten verursachte Mehraufwand. 4.Für Mischflächen, in denen der Gehweg, der Radweg und die Fahrbahn auf einer Höhe liegen oder mangels weitergehenden Straßenraumes keine Trennung zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn erfolgt, beträgt der Anteilssatz für den Anliegeranteil der Teileinrichtungen: 2. bei der Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen Grundstücke entfällt. (3)Zuschüsse Dritter werden, soweit es sich dabei um Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt bzw. um solche privater Zuschussgeber handelt und der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt, je hälftig auf den von der Gemeinde nach Abs. 2 und auf den von den Beitragspflichtigen nach Abs. 4 zu tragenden Anteil am beitragsfähigem Aufwand angerechnet. Andere öffentliche Zuschüsse, insbesondere solche aus Bundesmitteln, sind zunächst ausschließlich auf den Gemeindeanteil anzurechnen, sofern der Zuschussgeber nicht ausdrücklich eine andere Verwendung vorsieht. Sofern der der Gemeinde anzurechnende Zuschussbetrag im Falle des Satzes 1 die Höhe des von ihr zu tragenden Anteils übersteigt, ist der Restbetrag zu Gunsten der Beitragspflichtigen anzurechnen; im Falle des Satzes 2 gilt dies nur dann, wenn der Zuschussgeber dies zulässt. (4)Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den Ausbau von: Geh-/Radweg und Fahrbahn zusammen a) in einer Anliegerstraße b) in einer Haupterschließungsstraße c) in einer Hauptverkehrsstraße 5. Bushaltestellen 55 % 40 % 30 % 20 % 6. Wege, die in erster Linie zur Benutzung durch die Eigentümer der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bestimmt sind und die regelmäßig in erster Linie von diesem Personenkreis bzw. deren Pächtern benutzt werden (Wirtschaftswege) 60 % 7. selbständige Grünanlagen und selbständige Parkflächen 60 % 4 8. Fußgängerzonen und Plätze 40 % 1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden 4 1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch prioder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grunds- (5) Für in Absatz 4 nicht genannte Verkehrseinrichtungen, insbesonvate Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundsstücke dienen (AnliegerstraDer Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den Ausbau von: stücke dienen (Anliegerstraßen) dere für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Wohnßen) 1. Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch pristraßen und sonstige Fußgängerstraßen werden die Anteile der Teileinrichtung Anteil (Anliegerstrader Beivate Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundsstücke dienen Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall durch eine gesontragspflichtigen ßen) 60 % Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h) derte Satzung festgesetzt. (4) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt für den Ausbau von: (4) genannten Hilfseinrichtungen Teileinrichtung Anteil der BeiRadweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein- tragspflichtigen 60 % (6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als schließlicheinschließlich der unter § 2 der Abs. 1 Nr.§ 42 f) genannten Hilfs60 % Fahrbahn; unter Abs. 1 Nr. 4 g, h) einrichtungen genannten Hilfseinrichtungen Parkflächen (unselbständige) 70% % Radweg, Radund Gehweg als kombinierte Anlage ein60 1. Fußgängergeschäftsstraßen: Gehweg einschließlich unter 1 Nr. 4 Hilfsf) ge70 % schließlich der unter § 2der Abs. 1 Nr.§ 42 f)Abs. genannten nannten Hilfseinrichtungen einrichtungen Straßen nach Abs. 4 Nr. 1 und 2, in denen die Frontlänge der Beleuchtung(unselbständige) und Oberflächenentwässerung 70% % Parkflächen 70 Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeunselbständige Grünanlagen bzw.§ Straßenbegleitgrün 50 % % Gehweg einschließlich der unter 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge70 schoß überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Breite dem nannten Hilfseinrichtungen 2. Straßen, Straßen, die von Grundstücken und gleichzeitig dem Verundder Oberflächenentwässerung 70 % 2.Beleuchtung die derErschließung Erschließung von Grundstücken und gleichFußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte kehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang beunselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün % zeitig Verkehr innerhalb von Baugebieten oder 50 innerhalb Nutzung für den Anliegerverkehr möglich ist; bautendem Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Nr. 3 sind im (Haupterschließungsstraßen) 2. von Straßen, die der Erschließungbebauten von Grundstücken und gleichzeitig dem VerZusammenhang Ortsteilen dienen, soweit kehrnicht innerhalb von Baugebieten odernach innerhalb im (HaupterschlieZusammenhang besie Hauptverkehrsstraßen Nr. 3von sind 2. Verkehrsberuhigte Bereiche: Teileinrichtung Anteil der bauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nachBeiNr. 3 tragspflichtigen ßungsstraßen) als Mischfläche gestaltete Anliegerstraßen, die in ihrer ganzen sind (Haupterschließungsstraßen) 30 % Fahrbahn; einschließlich der unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 g, h) Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch genannten Hilfseinrichtungen Teileinrichtung Anteil der Beimit Kraftfahrzeugen benutzt werden können; Radweg, Rad- und Gehweg als kombinierte Anlage ein- tragspflichtigen 30 % schließlicheinschließlich der unter § 2 der Abs. 1 Nr.§ 42 f) genannten Hilfs30 % Fahrbahn; unter Abs. 1 Nr. 4 g, h) einrichtungen genannten Hilfseinrichtungen 3. sonstige Fußgängerstraßen: Parkflächen (unselbständige) 50 % % Radweg, Radund Gehweg als kombinierte Anlage ein30 Anliegerstraßen, die in ihrer Gesamtbreite von Fußgängern beGehweg einschließlich unter 1 Nr. 4 Hilfsf) ge50 % schließlich der unter § 2der Abs. 1 Nr.§ 42 f)Abs. genannten nannten Hilfseinrichtungen einrichtungen nutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den AnlieBeleuchtung(unselbständige) und Oberflächenwässerung 50% % Parkflächen 50 gerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist. unselbständige Grünanlagen bzw.§ Straßenbegleitgrün 50% % Gehweg einschließlich der unter 2 Abs. 1 Nr. 4 f) ge50 nannten Hilfseinrichtungen 3. Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen50Verkehr oder Beleuchtung undüberwiegend Oberflächenwässerung % dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere50Bundesund unselbständige Grünanlagen bzw. Straßenbegleitgrün % Landesstraßen (Hauptverkehrsstraßen) 3. Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder Teileinrichtung Anteil Bundesder Bei- und dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere tragspflichtigen Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 § 5 Beitragsmaßstab (1)Beitragsmaßstab für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nach § 4 auf die Beitragspflichtigen ist die mit einem - nach der Anzahl der Vollgeschosse in der Höhe gestaffelten - Nutzungsfaktor vervielfältigte Grundstücksfläche (Vollgeschossmaßstab). (2) Grundstück im Sinne der nachfolgenden Regelung ist grundsätzlich das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Als für die Beitragsermittlung maßgebliche Grundstücksfläche gilt: 1. die gesamte Grundstücksfläche für Grundstücke a)die im vollen Umfange der Bebaubarkeit zugänglich sind, also mit ihrer gesamten Fläche innerhalb eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, innerhalb einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB liegen, b)für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB eine der baulichen bzw. gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung festgesetzt ist, insbesondere Sport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, 16 5. für Grundstücke im Sinne der Nr. 2 - 4 gesondert die im Außenbereich befindliche Teilfläche, 6. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellung eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, insbesondere Abfalldeponien, die Grundstücksfläche, auf die sich die Planfeststellung bezieht. (3) Die Anzahl der Vollgeschosse ist unter Berücksichtigung der Regelungen des § 2 Abs. 4 BauO LSA i.V.m. § 20 Abs. 1 BauNVO nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zu ermitteln. Für die Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 1 gilt: 1. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die dort festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, sind die dort getroffenen Festsetzungen maßgebend 2. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle der Vollgeschosse nur die Höhe der baulichen Anlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse wie folgt zu ermitteln: a)für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Industrie- und Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 2,3. Bruchzahlen sind auf die nächstfolgende volle Zahl aufzurunden, c)im Außenbereich oder die wegen entsprechender Festsetzungen nur in anderer Weise, z.B. nur landwirtschaftlich, genutzt werden können, b)für Grundstücke innerhalb ausgewiesener Industrie- und Gewerbegebiete die festgesetzte höchstzulässige Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 3,5. Bruchzahlen sind auf die nächstfolgende volle Zahl aufzurunden. 2. für Grundstücke, die mit ihrer Fläche teilweise innerhalb eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und/oder innerhalb einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Grundstücksfläche, die innerhalb des Bebauungsplanes und/oder innerhalb der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegt, 3. bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, der/die an Stelle der Vollgeschosse nur die Baumassenzahl der baulichen Anlage festsetzt, ist die Zahl der Vollgeschosse zu ermitteln, indem die festgesetzte höchstzulässige Baumassenzahl durch 3,5 geteilt wird 3. für Grundstücke, die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1 BauGB und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen: 4. bei Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen oder für die in einem Bebauungsplan oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl bzw. eine zulässige Gebäudehöhe bestimmt sind, die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse oder, soweit im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Festsetzungen für diese Grundstücke erfolgt sind, die dort festgesetzten oder nach Nr. 2 und 3 berechneten Vollgeschosse, a)bei Grundstücken, die an die Verkehrsanlage grenzen, die Gesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch die Grundstücksfläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 50 m, b)bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an die Verkehrsanlage grenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen rechtlich gesicherten Zugang verbunden sind, die gesamte Grundstücksfläche, höchstens jedoch die Grundstücksfläche zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksgrenze und einer dazu verlaufenden Linie in einer Tiefe von 30 m. 4.für Grundstücke, die über die tiefenmäßige Begrenzung nach Nr. 3 hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Grundstücksflächen zwischen der jeweiligen Straßengrenze (Nr. 3a) bzw. der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksgrenze (Nr. 3b) und einer hinter der übergreifenden Bebauung oder übergreifenden gewerblichen Nutzung verlaufenden Linie, 5. bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss; dies gilt für Türme, die nicht Wohn-, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend, 6. bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan oder in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB "sonstige Nutzung" festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB tatsächlich so genutzt werden, insbesondere als Sport-, Fest- oder Campingplatz, Schwimmbad, Friedhof oder Kleingartengelände, ist als Nutzungsmaß ein Vollgeschoss anzusetzen, 17 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich 7. bei Gründstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss, 8. für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt: a) die Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder bei nicht genehmigten oder geduldeten Bauwerken nach der tatsächlichen Bebauung. b) bei Grundstücken, für die durch Planfeststellungsbeschluss eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen auf die Fläche nach Abs.2 Nr. 6 - ein Vollgeschoss angesetzt. 9. Wird die Zahl der nach Nr. 1 bis 8 ermittelten Vollgeschosse durch die tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse überschritten, ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse der Berechnung zu Grunde zu legen. 10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4)Der Nutzungsfaktor, mit welchem die nach Abs. 2 ermittelte Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der nach Abs. 3 ermittelten Vollgeschosse zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzelnen: 1.für bebaute oder bebaubare, gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare bzw. industriell genutzte oder nutzbare Grundstücke bei a)eingeschossiger Bebaubarkeit b)für das zweite und jedes weitere zulässige Vollgeschoss 1,00 0,25 2. für Grundstücke mit untergeordneter Bebauung, z.B. Stellplatzund Garagengrundstücke, bei a)eingeschossiger Bebaubarkeit b)für jedes weitere zulässige Vollgeschoss 0,75 0,25 3. für Grundstücke mit sonstiger Nutzung im Sinne des Abs. 2 Nr. 1b a)soweit eine Bebauung besteht, für die Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch eine Grundflächenzahl von 0,2 ergibt für das erste Vollgeschoss 1,00 b)für jedes weitere Vollgeschoss 0,25 b)für die verbleibende Teilfläche 0,50 4. für unbebaubare Grundstücke sowie (auch bebaute) Grundstücke im Außenbereich a)Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserbestand 0,02 b)Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,04 c) gewerblicher Nutzung ohne Baulichkeiten (z.B. Bodenabbau) 1,00 d) gewerblicher Nutzung mit Bebauung, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt aa) für das erste Vollgeschoss bb)für jedes weitere Vollgeschoss cc) für die verbleibende Teilfläche 1,50 0.375 1,00 e)auf denen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder Nebengebäude vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt aa) bei eingeschossiger Bebauung bb)für jedes weitere Vollgeschoss 1,00 0,25. (5)Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten (§ 11 BauNVO) wird die nach Abs. 2 bis Abs. 4 ermittelte Verteilungsfläche um 150 v.H. erhöht (gebietsbezogener Artzuschlag). Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 100 v.H. (grundstücksbezogener Artzuschlag). (6)Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche Bruchzahlen, werden diese auf volle Meter auf- oder abgerundet. § 6 Aufwandsspaltung Ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge kann der Straßenausbaubeitrag selbständig erhoben werden für 1. den Grunderwerb für die öffentliche Einrichtung, 2. die Freilegung der Fläche für die öffentlichen Einrichtung, 3. die Fahrbahn, 4. den Radweg, 5. den Gehweg, 6. die unselbständigen Parkflächen, 7. die Beleuchtung, 8. die Oberflächenentwässerung, 9. die unselbständigen Grünanlagen. Ob und wofür im Einzelfall eine Aufwandsspaltung vorgenommen wird, hat der Gemeinderat durch Beschluss zu entscheiden. § 7 Entstehung der sachlichen und persönlichen Beitragspflichten (1)Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme. (2)Die beitragsfähige Maßnahme ist beendet, wenn die technischen Arbeiten gemäß dem gemeindlichen Bauprogramm abgeschlossen sind und der Aufwand berechenbar ist und die erforderlichen Grundflächen im Eigentum der Gemeinde stehen. (3) In den Fällen einer Aufwandsspaltung (§ 8) entsteht die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung der Teilmaßnahme, sofern zu diesem Zeitpunkt der Aufwandsspaltungsbeschluss vorliegt. (4) Bei der Abrechnung von selbständig nutzbaren Abschnitten (§ 3 Abs. 2) entsteht die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung der Abschnittsmaßnahme, sofern zu diesem Zeitpunkt der Abschnittsbildungsbeschluss vorliegt. Die Regelung des Abs. 2 gilt für die Beendigung der Abschnittsmaßnahme entsprechend. (5) Die persönliche Beitragspflicht entsteht mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides an den nach § 9 Beitragspflichtigen. 18 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 § 8 Vorausleistungen, Ablösung des Ausbaubeitrages (1) Sobald mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen worden ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe von 80 % der voraussichtlichen Beitragsschuld erheben. (2) Der Beitrag kann im Ganzen vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten durch Abschluss eines Ablösungsvertrages abgelöst werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. § 9 Beitragsschuldner (1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494), zuletzt geändert durch Art. des Vermögensrechtsanpassungsgesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Die Gemeinde ist berechtigt, unter mehreren Gesamtschuldnern denjenigen durch einen Beitragsbescheid in Anspruch zu nehmen, der ihr für eine Heranziehung geeignet erscheint. Diese Entscheidung braucht durch die Gemeinde nicht begründet zu werden. (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes in der Fassung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709). § 10 Fälligkeit Der Beitrag wird zu dem im Bescheid angegebenen Zahlungstermin, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides an den nach § 9 zu bestimmenden Beitragsschuldner fällig. § 11 Auskunftspflicht Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksgröße bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. § 12 Billigkeitsregelungen (1)Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13 a Abs. 1 KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. (2)Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden und deren Fläche 30 v. H. oder mehr über der durchschnittlichen Grundstücksfläche liegen oder überschreitet (=übergroßes Wohngrundstück), werden bei der Heranziehung der Beitragspflichtigen nur begrenzt berücksichtigt (Anlage 1) (3) Für Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden und zu zwei oder mehreren Abrechnungseinheiten Zufahrt oder Zugang haben, und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG-LSA) für das Land Sachsen-Anhalt erhoben wurden oder zu erheben sind, wird der Ausbaubeitrag wie folgt veranschlagt. Hat das Grundstück Zufahrt oder Zugang zu 1. zwei Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 50 v. H. veranschlagt. 2. drei Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 33 v. H. veranschlagt. 3. vier Abrechnungseinheiten, wird der Ausbaubeitrag zu 25 v. H. veranschlagt.“ § 13 Ordnungswidrigkeiten Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach § 11 der Satzung oder begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG-LSA, kann diese mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 EURO geahndet werden. § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Westerhausen vom 05.07.2005, Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Altenbrak vom 10.12.2002 und die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Allrode vom 15.11.2002 außer Kraft. 19 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich Anlage 1 - zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale in den Ortsteilen Allrode, Altenbrak und Westerhausen (Straßenausbaubeitragssatzung) Gesamtflä che der WGS Ortsteil Anzahl WGS Durchsch nittsgröße m² 130% 180% Diff. 50% 230% Diff. 25% Allrode 187083 308 607 790 1.093 152 1.397 76 Altenbrak 105583 237 445 579 802 111 1.025 56 Westerhausen 376317 966 390 506 701 97 896 49 Thale, den 31.07.2015 Thomas Balcerowski Bürgermeister SATZUNG DER STADT THALE ZUR UMLAGE DER VERBANDSBEITRÄGE DER UNTERHALTUNGSVERBÄNDE „SELKE/OBERE BODE“ UND „ILSE- HOLTEMME“ Auf Grund der §§ 56 ff. des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt nachfolgend WG LSA genannt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2011 (GVBL. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S.288), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalabgabengesetzes des LSA (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S.288) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBL. LSA S. 405), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Thale in der Sitzung am 08.10.2015 die folgende Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ beschlossen: §1 §2 Gegenstand der Umlage Die Stadt Thale legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden entstehen zuzüglich der entstandenen Verwaltungskosten, auf die Umlageschuldner um. §3 Umlagepflicht Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets. Die Umlagepflicht für den Erschwernisbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets, die nicht der Grundsteuer A unterliegen. Die Ermittlung der Flächen die der Grundsteuer A unterliegen erfolgt auf Grundlage der Angaben im Liegenschaftskataster. Allgemeines 1. Die Stadt Thale ist auf Grund § 54 Abs. 3 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden „Selke/Obere Bode“ und Ilse-Holtemme“. 2. Die Gemeinden der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ haben auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG), 55 WG LSA sowie der Satzungen der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben der Verbände erforderlich sind sowie die Kosten, die die Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „IlseHoltemme“ nach § 56a WG LSA für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung abzuführen haben. 3. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlichrechtlichen Sinn. §4 Umlageschuldner 1. Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist. 2. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbauberechtigte. 3. Sind Eigentümer des Grundstückes oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der im Erhebungszeitraum das Grundstück nutzt. Der Umlageschuldner ist dann nicht zu ermitteln, wenn der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte aus dem Liegenschaftskataster nicht bestimmt werden kann. 4. Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner. 4. Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben. 20 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 § 5 Entstehung der Umlageschuld, Erhebungszeitraum 1. Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festgesetzt ist, frühestens mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes und seiner Fälligkeit. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 4. Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Thale binnen Monats schriftlich anzuzeigen. 5. Die Stadt Thale ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 2. Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid, der mit anderen Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden kann. § 10 Ordnungswidrigkeiten 3. Auf die Umlage können zum 01.01. des Erhebungszeitraums Vorausleistungen erhoben werden. § 6 Umlagemaßstab 1. Berechnungsgrundlage für die Umlage des Flächen- und Erschwernisbeitrages ist die Grundstücksfläche. 2. Der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Thale in den Unterhaltungsverbänden „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ wird in den Satzungen der Verbände festgelegt und zur Grundlage der Berechnung der Umlage angewandt. 1. Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des § 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen Monats der Stadt Thale anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. § 11 Billigkeitsmaßnahmen § 7 Umlagesatz 1. Der Umlagesatz zur Umlage: · des Flächenbeitrages · der Erschwernisbeitrages · der Verwaltungskosten wird jährlich für den Erhebungszeitraum in einer Beitragssatzsatzung festgelegt. 2. Die Umlage wird auf volle Cent gerundet. 3. Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlagen wird abgesehen, wenn diese niedriger als 5,00€ ist. § 8 Fälligkeit 1. Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. 2. Im Abgabebescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert. Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. §12Datenverarbeitung 1. Zur Festsetzung, der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Festsetzung und Erhebung der Umlage nach § 2, ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach §§ 9, 10 Datenschutzgesetz des LSA (DSG LSA) durch die Stadt Thale zulässig. 2. Die Stadt Thale darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz- und Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde-, LVermGeo und Grundbuchamt) übermitteln lassen. § 13 In-Kraft, außer Kraft-Treten § 9 Auskunftspflichten 1. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. 1. Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen der Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 2. Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwenigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und die ihm bekannte Beweismittel angibt. 3. Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. 2. Zum 01.01.2015 treten außer Kraft: · Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ vom 12.05.2011 · Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Ilse- Holtemme“ vom 12.05.2011 Thale, 08.10.2015 Balcerowski, Bürgermeister 21 Stadt Thale 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE DES ÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 08.10.2015 wurden nachstehend aufgeführte Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst: • Beschluss Nr. 237/2015 Abberufung des Wegewartes für Weddersleben • Beschluss Nr. 194/2015/1 Zuschussvertrag für das Geschichts- und Hüttenmuseum • Beschluss Nr. 238/2015 Satzung der Stadt Thale zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Selke/Obere Bode“ und „Ilse-Holtemme“ • Beschluss Nr. 229/2015 Berufung der ehrenamtlichen Neinstedt Seniorenbeauftragten für Thale, den 09.10.2015 • Beschluss Nr. 236/2015 Erneute Erklärung der Gebiete „Stadtzentrum“ und „Oberstadt“ zu Fördergebieten Stadtumbau Balcerowski, Bürgermeister Stadt Thale AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE DES NICHTÖFFENTLICHEN TEILS DES STADTRATES DER STADT THALE In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 08.10.2015 wurden nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst: • Beschluss Nr. 171/2015/1 Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 470, Flur 4 in Thale • Beschluss Nr. 227/2015/1 Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche von ca. 800 m² aus dem Flurstück 122/98, Flur 8, Gemarkung Westerhausen • Beschluss Nr. 240/2015 Grundstücksangelegenheit – Verkauf der Flurstücke 23/1 und 24/1, Flur 14, Gemarkung Thale • Beschluss Nr. 244/2015 Pachtvertrag über das Schwimmbad in Thale, Blankenburger Straße Thale, den 09.10.2015 • Beschluss Nr. 228/2015 Grundstücksangelegenheit – Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.110 m² aus dem Flurstück 684, Flur 10, Gemarkung Westerhausen • Beschluss Nr. 231/2015 Grundstücksangelegenheit – Kauf des Flurstückes 41/4, Flur 4, Gemarkung Friedrichsbrunn zur Größe von 255 m² Balcerowski, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINEBNUNG VON UNGEPFLEGTEN WAHLGRABSTÄTTEN AUF DEN FRIEDHÖFEN THALE UND STECKLENBERG Die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten werden seit einiger Zeit nicht mehr ordnungsgemäß der Würde des Friedhofs entsprechend gärtnerisch gepflegt. Gemäß § 27 (2), (b) Satz 1 der derzeit geltenden Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Thale und deren Ortsteile (Friedhofssatzung) kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung an diesen Wahlgrabstätten entzogen werden: Friedhof Thale: Plan 2: Urnengrab Paschkowski, Hedwig Plan 3: Urnengrab Wyrwall, Erich Friedhof Stecklenberg: einem Monat – vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet – instand zu setzen. Wird dieser Aufforderung keine Folge geleistet, wird das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten entzogen. Der Entzug an der Grabstätte beinhaltet: (a) Das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen, (b) die Grabstätte abräumen, (c) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen und (d) die Grabstätte einebnen gem. § 26 (1), (2), (5) und (8) und § 27 (1), (2) Friedhofssatzung der Stadt Thale. Plan B: Einzelgrab Giesler, Anna Da die Anschriften der Nutzungsberechtigten und deren Rechtsnachfolger unbekannt sind und nicht ermittelt werden können, werden Sie hiermit letztmalig aufgefordert, die Grabstätte innerhalb von Balcerowski, Bürgermeister t / Nikolaus Autodienst Krug GmbH Bosch-Service Betrieb und Mehrm Neujahr Tag der Arbeit Weiberfastnacht eck / hrsch Fruhja erreifen Somm Christi Himmelfahrt Heilige Drei Könige Rosenmontag Muttertag ck / bsche Urlau ervice s a m Kli Fastnacht Aschermittwoch t Valentinstag Pfingstsonntag g samsta Reifen rrader e Somm Pfingstmontag Palmsonntag t g samsta Reifen rrader e Somm end Gründonnerstag achtsfeiertag Karfreitag achtsfeiertag Karsamstag Fronleichnam Ostersonntag Ostermontag Unsere Leistungen fur Sie: • Fahrzeughandel • Unfallreparaturen • Inspektionen • Hauptuntersuchung • Reifenwechsel mit Einlagerungsservice • Einbau von Webasto Standheizungen und Glasdachern NEUWAGEN & GEBRAUCHTWAGEN 201 6 markencenter Neujahr Allerheiligen Erntedankfest Allerseelen Tag der Deutschen Einheit 2. Advent k/ rchec Winte eifen rr Winte Nikolaus g samsta Reifen rrader Winte Martinstag 3. Advent Volkstrauertag Mariä Himmelfahrt g samsta Reifen rrader Winte Buß- und Bettag 4. Advent Totensonntag Heiligabend 1. Weihnachtsfeiertag 2. Weihnachtsfeiertag 1. Advent Reformationstag Kia Motors Logo 4/C - Large Tagline @ 70% Black Autodienst Krug GmbH Neinstedter Str. 15b • 06502 THALE • Telefon: ( 0 39 47 ) 22 33 Silvester Heilige Drei Könige 24 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 08.10.2015 beschlossen, die in der Anlage gekennzeichneten Gebiete „Stadtzentrum“ und „Oberstadt“ erneut als Fördergebiet Stadtumbau zu erklären. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Thale, 09.10.2015 Balcerowski Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Das Amtsblatt Nummer 2/2015 des Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz wurde am 08. Oktober 2015 wie verfügt bekannt gemacht. Thale, 14.10.2015 In der Stadt Thale wird das Amtsblatt zusätzlich öffentlich, zur Einsichtnahme für Jedermann, ausgelegt für den Zeitraum vom 01.11.2015 bis einschließlich 31.01.2016 während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amt Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale. Balcerowski Bürgermeister 25 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich IN VORBEREITUNG BEFINDLICHER VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.45 "HEXENSCHLUMMERLAND BODETAL" DER STADT THALE FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS.1 BAUGB Für den Bau und Betrieb einer einfachen Beherbergungsanlage auf der Hubertusinsel soll Bauplanungsrecht durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Mit der Planung wird auf dem Gelände der Hubertusinsel ein Bereich zur Verfügung gestellt, der zurzeit unbebaut ist und sich zwischen der Tennissportanlage im Norden und den Anlagen der Seilbahnen Thale Erlebniswelt im Süden befindet. Der räumliche Geltungsbereich des in Vorbereitung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45 "Hexenschlummerland Bodetal" der Stadt Thale sollen Teile der Flurstücke 295/2 und 321 der Flur 14 der Gemarkung Thale umfassen. Der Bereich ist der Übersicht zu entnehmen. Lage des in Vorbereitung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45 „Hexenschlummerland Bodetal“ der Stadt Thale, im Luftbild markiert, o.M. Geltungsbereich des in Vorbereitung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.45 „Hexenschlummerland Bodetal“ der Stadt Thale. o.M. Die Planung wird gemäß § 3 Abs.1 BauGB der Öffentlichkeit zu folgendem Termin vorgestellt, zu dem alle Interessierten eingeladen sind: 9.11.2015 um 9.30 Uhr im kleinen Saal des Rathauses Thale, Rathausplatz 1 in 06502 Thale Thale, 14.10.2015 Stellungnahmen und Hinweise zur Planung können zu diesem Termin vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Auskunft erteilt Frau Franke (Telefon 03947 / 470314). Balcerowski Bürgermeister Alle Friedhofsnutzer auf dem Friedhof Thale werden aufgefordert, Ihre defekten und nicht mehr benötigten Gießkannen von der Halterung zu entfernen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. - Friedhofsverwaltung- 26 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 WIDERSPRUCH GEGEN ÜBERMITTLUNG AN DAS BUNDESAMT FÜR WEHRVERWALTUNG Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell Freiwillige erfolgt eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen. (Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, wenn dieser Übermittlung nicht widersprochen wird.) Haben Sie den Wunsch der Übermittlungen zu widersprechen, füllen Sie das angefügte Formular aus und geben es im Bürgerbüro der Stadt Thale ab. Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Eingangsstempel Antragsteller: Familienname: Vorname(n): Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Übermittlungssperren: Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige. Datum und Unterschrift(en) ) Antragsteller Amtliche Vermerke: Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen: eckpunkt - Die Medienagentur GmbH Frau Tosca Zadow, Frau Sindy Rathaj | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale Tel.: 03947 / 77 29 466 Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt Tel.: 0361 / 65 32 620 E-mail: [email protected] | Internet: www.eckpunkt.de Verteilung / Briefkastenzustellung: RaatzconnectMedia GmbH Tel.: (03 94 84) 738 90 | E-Mail: [email protected] Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile) Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Sindy Rathaj, Stefan Hoffmann), Stadt Thale, www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, www.istockphoto.de, www.fotolia.de Titelmotiv: Universal Pictures International Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt. 27 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich Buch des Monats in der Bibliothek Lisa Jackson »SPUR DER ANGST« Thriller Weitere Öffnungszeiten Eine Schule in den Bergen – eine Frau am Abgrund – ein Killer ohne Erbarmen In einem einsam gelegenen Internat geschieht ein Doppelmord. Detective Cooper Trent ermittelt und trifft dabei ausgerechnet auf Jules, seine Ex. Die attraktive Lehrerin ist in größter Sorge, denn ihre jüngere Schwester gehört zu den Internatsschülern. Als ein Blizzard die schule in den bergen komplett von der Außenwelt abschneidet, beginnt eine atemlose Jagd nach einem perfiden Killer. Landes-Literatur-Tage Sachsen-Anhalt – auch in Thale Bibliothek Thale (Tel. 03947/779905) Bibliothek für Kinder / Erwachsene im Jugendzentrum Sputnik, Sputnikweg 1 Montag 13.00 – 17.00 Uhr Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Donnerstag 10.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Bürgerbüro Thale Montag – Freitag jeden ersten Samstag 09.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr Hüttenmuseum (Tel.: 0 39 47 / 77 85 72) Mo Ruhetag Dienstag-Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Dampfmaschine: April bis Oktober öffentliche Führung Mi u. Sa 14.00 Uhr oder nach Voranmeldung Jugendzentrum Sputnik (Tel.: 0 39 47 / 77 99 04) Montag – Samstag 14.00 – 21.00 Uhr Im September präsentierte sich Wernigerode als Literaturhauptstadt des Landes Sachsen-Anhalt. An 26 Veranstaltungsorten im Landkreis Harz wurden über 80 Autor/innen erwartet. Auch die Bibliothek des Sozialzentrums beteiligte sich. An alle Schulen der Stadt Thale und den Ortsteilen sowie an die Senioren unserer Stadt wurden verschiedene Autorenlesungen vermittelt. Etwa 50 Senioren nahmen an der Autorenlesung von Holm Meyer „Im Tag, des nachts“ im Senioren-Wohnpark Bodetal teil. Ihre Frau Lehmann Das Bürgerbüro informiert Schiedsstelle der Stadt Thale Die Sprechstunde der gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Thale mit den Ortsteilen Almsfeld, Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth und Westerhausen findet jeden zweiten Dienstag im Monat in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Thale, Zimmer 119, Rathausplatz 01, 06502 Thale statt. Der nächste Termin der Sprechstunde ist Dienstag, der 10. November 2015. Jugendscheune Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 69) Montag – Samstag 15.00 – 21.00 Uhr Kloster Wendhusen (Tel.: 0 39 47 / 77 85 63) Mittwoch – Sonntag 14.00 – 17.00 Uhr Führungen nach Anmeldung Einführung des Bundesmeldegesetztes Pflichten des Wohnungsgebers Pflichten des Mieters bei Bezug einer Wohnung Sie ziehen ab 01.11.2015 in eine neue Wohnung oder sind Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung? Zum 01.11.2015 tritt das neue bundeseinheitliche Meldegesetze (BMG) in Kraft. Durch die Neuregelung des § 19 BMG wurde die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber wieder eingeführt. Alle Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung sind ab 01.11.2015 verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszuhändigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung muss durch den Mieter bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber bescheinigt somit, dass die sich im Einwohnermeldeamt anmeldende Person auch wirklich unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist. Mit der Vorlage dieser Bescheinigung sollen Scheinanmeldung wirksamer verhindert werden. Bezieher einer eigenen Immobilie benötigen diese Bescheinigung nicht. Diese Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in diesem Thale Kurier, im Bürgerbüro bzw. auf den Internetseiten http://www.bodetal. de/ihre-stadt-online/rathaus-online/formulare-und-antraege.html und http://www.bodetal.de/ihre-stadt-online/aktuelle-infos.html Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter der Tel.Nr. 03947/470100. 28 Kirchen in Thale | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 Ev. Kirche in Thale, Warnstedt und Friedrichsbrunn Herz-Jesu-Gemeinde Thale (katholisch) Veranstaltungen Kirche in Thale: So 02.08 9.30 Uhr der Evangelischen Gottesdienst St. Andreas Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils 9:00 Uhr - Gottesdienst 01.11. 14:00 Uhr Gräbersegnung 18.11. 14:30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus 20.11. 10:00 Uhr Wort- Gottes -Feier im Seniorenwohnpark 27.11. 19:00 Uhr Gemeindekreis So So 02.08. 01.11. 10 Uhr mit Abendmahl 17 UhrGottesdienst Ökumenischer Gottesdienst zu Allerheiligen Mo04.08. 02.11. 14 Uhr 19.30 UhrSeniorenkreis Chor Di mit Pastorin Kaus Bonhoefferkirche Friedrichsbrunn Friedrichsbrunn Di 03.11. Di 04.08. Sa 07.11. 14.00 Uhr Seniorenkreis mit Pastorin Kaus 19 Uhr Feierabendandacht mit anschlie9-12 Uhrßendem Konfikurs mit Pastorin Kaus Helfertreffen für die Harzer Sommertage Sa 07.11. 15 - 16.30 Uhr Kindertreff mit Jona Randel Sa - So Harzer Sommertage 08.08. um die Petrikirche So 08.11. ab 14 Uhr 9.30 Uhrin und Temperatur-Gottesdienst 09.08. bis 16.30 Uhr „Mal mitangenommen…!“ Abendmahl und St. Andreas St. Petri Gemeindehaus Quedlinburg St. Andreas St. Petri Kindergottesdienst So 09.08. 10 Uhr Gottesdienst zu den Harzer SomMo 09.11. 19.30 Uhrmertagen Chor mit Kindergottesdienst St. Petri St. Andreas Di Di 11.08. 10.11. ab 13 Uhr 18 UhrGemeindeausflug Martinsumzugzur Wassermühle Badersleben Mi 11.11. 17.00 Uhr ökumen. Martinsumzug Di 11.08. 19 Uhr Feierabendandacht Do 12.11. 10.00 Uhr Gottesdienst Do 13.08. 10 Uhr Gottesdienst Do 12.11. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag versch. Warnstedt Bushaltestellen St. Petri St. Petri Seniorenwohnpark Seniorenwohnpark Warnstedt Fr Sa14.08. 14.11. 19.30 Uhr Juventa (Eintritt 9 - 12 UhrCapella Fit for Konfi mit Jonafrei) Randel Konzert eines Jugendorchesters Neue Kirche Gemeindehaus Bad Suderode Quedlinburg Sa 15.08. 14.11. Sa Kinderkreis 15 Uhr 14.30 UhrTrauung Schröder St.Friedrichsbrunn Petri Andreas St.St. Andreas St. Petri So 16.08. 15.11. 9.30 Uhr9.30 UhrGottesdienst Gottesdienst So mit Kindergottesdienst Mo 16.11. 19.30 Uhr Chor Di 18.08. 14 Uhr Seniorencafé Di 17.11. 14.00 Uhr Seniorencafé Di Uhr - 17 UhrFeierabendandacht Fr 18.08. 20.11. 19 15.30 Eltern-Kinder-Treff Andreas St.St. Andreas Do 20.08. Sa 21.11. 9.30 Uhr 16.30 UhrGottesdienst Gemeindenachmittag DRK Friedrichsbrunn Bergblick Sa So22.08. 22.11. 14 Uhr 9.30 UhrTaufe von Alva Wolfram Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag mit 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Abendmahl 14.30 Uhr Posaunenchor 17 Uhr 15 UhrGottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst St.Warnstedt Petri So 23.08. So 22.11. So 23.08. Mo25.08. 23.11. 14 Uhr 19.30 UhrSeniorencafé Chor Di Di 24.11. 14.00Uhr Seniorencafé Di 25.08. 19 Uhr Feierabendandacht So 29.11. So 30.08. 15.00 Uhr Temperatur11 Uhr Sprengelgottesdienst zum Sprengelgottesdienst mit Bonhoeffertag mit KinderGD KinderGD zum 1. Advent, und dem Posaunenchor Thale anschl. Tee, Kaffee, Kekse,... St. Andreas bei Frau Rönnecke Andreas imSt. Garten St.St. Petri Andreas St.Georg Warnstedt FriedhofsSt.kapelle Petri Thale Andreas St.St. Andreas St. Andreas St. Petri Bad Suderode Friedrichsbrunn Kirche Bonhoeffer Café Gemeindehaus Regelmäßige Veranstaltungen im Evangelischen Regelmäßige Veranstaltungen: Junge Gemeinde samstags, ab 17 Uhr Www.jg-neinstedt.de Neinstedt Sonnenwinkel Posaunenchor Freitag 19.30 bis 21 Uhr Auskunft über Kantorin Christine Bick Gemeindehaus St. Andreas Informationen zum Pfarramt: Pfarramt: Rudolf-Breitscheid- Straße 18, 06502 Thale Pastorin: Pastorin Franziska Kaus Pfarrerin Franziska Kaus | Rudolf-Breitscheid-Str. 18 | 06502 Thale Telefon: 0 39 47 / 77 68 839 oder 01 62 / 89 89 768 Sprechzeiten: nach Vereinbarung E-Mail:[email protected] Homepage:www.evangelischekirchethale.de Seniorencafé Das Seniorencafé findet in der Regel jeden Dienstag ab 14 Uhr im kleinen Gemeinderaum St. Andreas statt. Für die Termine im November wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro. Wir freuen uns, Sie zu sehen! Gemeindebüro: Catrin Schumann | Kirchstraße 2 | 06502 Thale Tel. und Fax.: 0 39 47/2 334 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 14:00 –16:00 Uhr Donnerstag und Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr Evangelischer Pfarrbereich Neinstedt Wöchentliche Veranstaltungen in Neinstedt: Lindenhofskirche: Sonntags 9.30 Uhr Gottesdienst 10.50 Uhr Gottesd. für Menschen mit Behinderung Mittwochs 9.30 Uhr MICHAEL – Andacht für Menschen 14.45 Uhr mit Behinderung Donnerstags 18.30 Uhr Fürbittgebet (im Pfarrhaus Lindenstr.22) Katharinenkirche: Sonntags 11.00 Uhr Montags 19.30 Uhr Sonnabends 17.00 Uhr Gottesdienst Chor im Gemeinderaum, Steuerstraße 26 Junge Gemeinde, Sonnenwinkel Besondere Gottesdienste / Veranstaltungen: 1.11. 15.30 Uhr 15. Neinstedter Herbstkonzert, Lindenhofskirche 8.11. 17.00 Uhr Gottesdienst mal anders in der WfbM auf dem Rumberg 11.11. 16.30 Uhr Martinsfest an der Lindenhofskirche mit Laternenumzug 15.11. 10.00 Uhr Kantate im Gottesdienst, Lindenhofskirche (Pfarrbereichsgottesdienst) 15.00 Uhr Gedenken am Denkmal, Katharinenkirche anschl. Andacht in der Katharinekirche 22.11. 14.00 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag auf dem Friedhof d. Stiftung 14.00 Uhr Gottesdienst in Weddersleben 15.00 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag, Dorffriedhof 17.00 Uhr Gottesdienst in Stecklenberg Kirchenmusikalische Gruppen in der Lindenhofsgemeinde (Aula der Evangelischen Stiftung Neinstedt) Dienstag 19.00 Uhr Bewohnerchor 20.00 Uhr Kantorei Mittwoch 19.00 Uhr Posaunenchor Donnerstag 16.00 Uhr Spatzenchor (4-8 Jahre) 16.30 Uhr Kinderchor (8-12 Jahre) 18.30 Uhr Jugendchor 17.30 Uhr Jungbläserausbildung Bei Interesse bitte bei Kantor Fuhrmann (Tel: 0 39 47-9 95 70) melden. Informationen zum Pfarramt Pfarrerin Kristin Heyser, Lindenstr. 22a, 06502 Thale / OT Neinstedt, Tel.: 03947 / 77 251 51 Das Pfarramtsbüro in Neinstedt, Lindenstraße 22 ist dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. (Tel: 04947 / 77 67 88) St. Stephani-Kirche Westerhausen 13.11. 17.30 Uhr 15.11. 14.00 Uhr 18.11. 14.00 Uhr 22.11. 9.00 Uhr 29.11. 16.30 Uhr Andacht zum Martinstag mit anschließendem Lampionumzug Andacht zum Volkstrauertag Frauenhilfe Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag Adventskonzert Kirchenchor wöchentliche Termine: Do Kinderkirche 15:30 Uhr, Kirchenchor 20:00 Uhr Fr Bläserchor 18:00 Uhr Zu den Gottesdiensten lädt Ihre Ev. Kirchgemeinde »St. Stephani« und der GKR herzlich ein. Tel./Fax. 03946 6414 29 31.10.2015 | THALEKURIER 11 / 2015 | Amtlich Sozialzentrum Bode e.V. Karl-Marx-Str. 3 • 06502 Thale Tel.: 03947/7 79 20 • Fax : 03947/ 77 92 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.sozialzentrum-bode.de Allgemeine soziale Beratung Mo. 08.00 – 17.00 Uhr, Die. – Do. 09.00 – 17.00 Uhr, Fr. 07.30 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Kleiderkammer Mo. – Do. 08.00 – 16.30 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Jugendscheune Wendhusen Öffnungszeiten: Montag – Samstag 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Ständige Angebote: Mo – Sa Fitness- und Krafttraining Mo – Sa Freies Spiel und Bewegung Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart, Boxen an Sandsack Mo – Sa Basteln und Gestalten Mo – Sa Entspannung Mo – Sa Mach dich fit an der Wii Mittwoch Gesunde Ernährung Unsere Höhepunkte im November: 02.11. 15.00 Uhr Strategiespiele 03.11. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii 04.11. 15.00 Uhr Hauswirtschaft 05.11. 15.00 Uhr Tischtennis 06.11. 15.00 Uhr Kartenspiele 07.11. 15.00 Uhr Star-Time mit Singstar 09.11. 15.00 Uhr Montagsmaler 10.11. 15.00 Uhr Kreativwerkstatt: Laternen 11.11. 15.00 Uhr Fitnesstraining 11.11. 17.00 Uhr Martinsumzug / Hubertusstraße / Petri-Kirche 12.11. 15.00 Uhr Entspannung 13.11. 15.00 Uhr Schach 14.11. 15.00 Uhr Uno und Tabu 16.11. 15.00 Uhr Billard 17.11. 15.00 Uhr Antiaggressionstraining 18.11. 15.00 Uhr Gesunde Ernährung 19.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen 20.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen 21.11. 15.00 Uhr Dart 23.11. 15.00 Uhr Tanz und Musik 24.11. 15.00 Uhr Plätzchen backen 25.11. 15.00 Uhr Adventsgestecke basteln 26.11. 15.00 Uhr Adventsgestecke basteln 27.11. 15.00 Uhr Schach 28.11. 15.00 Uhr Adventsfeier 30.11. 15.00 Uhr Mach dich fit an der Wii Jugendzentrum Sputnik Öffnungszeiten: Telefon: Internet: E-Mail: Montag bis Samstag: 14 – 21 Uhr 03947/77 99 04 www.sputnik-thale.de [email protected] Ständige Angebote für Kids 7 – 12 Jahre: Montag Fitness und Sport DienstagLesezirkel Mittwoch offenes Angebot Donnerstag Erholsame Entspannung FreitagTurniere Mo – Sa Basteln und Gestalten Ständige Angebote für Jugendliche: Mo – Sa Fitness- und Krafttraining Mo – Sa Tischtennis, Kickern, Billard, Dart Mo – Sa Internetcafe/Multimedia Unsere Höhepunkte im November: 02.11. 15.00 Uhr Fußball 03.11. 14.00 Uhr Kunstwerkstatt 04.11. 05.11. 06.11. 07.11. 09.11. 10.11. 11.11. 12.11. 13.11. 14.11. 16.11. 17.11. 18.11. 19.11. 20.11. 21.11. 23.11. 24.11. 25.11. 26.11. 26.11. 27.11. 28.11. 30.11. 16.00 Uhr 16.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 14.00 Uhr 17.00 Uhr 16.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 14.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 10.00 Uhr 16.00 Uhr 17.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr Gesunde Ernährung Entspannung Billard Basteln / Laternen Tischtennis Kunstwerkstatt Martinsumzug / Hubertusstraße / Petri-Kirche Entspannung Tischkicker Gestalten / Knetfiguren Basketball Kunstwerkstatt Gesunde Ernährung Entspannung Dart Basteln / Adventsgestecke Zweifelderball Kunstwerkstatt Kartenspiele Krabbelgruppe / KÜKENTREFF Entspannung Fußball über Leinwand Basteln / Adventsgestecke Mach dich fit an der Wii Bodetreff Steinbachstraße - Aktivgruppen 02.11. 14.00 Uhr 03.11. 09.00 Uhr 14.30 Uhr 05.11. 09.30 Uhr 10.11. 09.00 Uhr 14.30 Uhr 12.11. 09.30 Uhr 16.11. 13.00 Uhr 17.11. 09.00 Uhr 14.30 Uhr 19.11. 09.30 Uhr 24.11. 09.00 Uhr 14.30 Uhr 26.11. 10.00 Uhr 30.11. 09.15 Uhr Frauengruppe Aktiv / Gesellschaftsspiele Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Kegeln in Timmenrode Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Kreative Gruppe Frauenfrühstück Kreatives Gestalten Advent im Hof Frauengruppe Aktiv / Wanderung Todtenrode Seniorenveranstaltungen 02.11. 14.00 Uhr 03.11. 14.00 Uhr 04.11. 13.30 Uhr 04.11. 14.00 Uhr 05.11. 14.00 Uhr 05.11. 14.00 Uhr 09.11. 14.00 Uhr 11.11. 14.00 Uhr 12.11. 14.00 Uhr 16.11. 13.00 Uhr 18.11. 14.00 Uhr 19.11. 14.00 Uhr 19.11. 14.00 Uhr 23.11. 14.00 Uhr 25.11. 14.00 Uhr 26.11. 10.00 Uhr 30.11. 14.00 Uhr Bewegungsübungen Gesprächskreis Rund um´s Kochbuch / Wendhusen Kulturgruppe / Kaffeerösterei – Halberstadt Entspannung in der Bodetal Therme Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff Bewegungsübungen Entspannungsgruppe Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff Kegeln in Timmenrode Entspannung in der Bodetal Therme Herbstzeitlose / Kaffeerunde im Sputnik Kartenspieler / Kaffeerunde im Bodetreff Bewegungsübungen Entspannungsgruppe Advent im Hof Bewegungsübungen 30 Amtlich | THALEKURIER 11 / 2015 | 31.10.2015 Veranstaltungstipps Dienstag, den 10.11.15 Blutspende 16:00 bis 19:30 Uhr Gymnasium Thale E.-Weinert-Str. 34 Samstag, den 31.10.15 13. Mythenwanderung 14.00 Uhr Beginn des Harzer Hexenstieges (Eingang Park) gegenüber des Hauptbahnhofes Mittwoch, den 11.11.15 Faschings-Auftakts-Aufguss pünktlich zum Faschingsstart gibt es bei uns den Faschingsaufguss! 11:11 bis 11:30 Uhr Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4 Info-Tel.: 03947/7784514 Samstag, den 31.10.15 Tanzparty bei Gisbert 19.30 Uhr Zum singenden Wirt, Georgshöhstraße 15 a, 06502 Thale OT Neinstedt Info-Tel.: 03947 /940192 od. 01725794636 Mittwoch, den 11.11.15 Neinstedter Martinsfest 16:30 Uhr Treffpunkt: Lindenhofskirche der Ev. Stiftung Donnerstag, den 05.11.15 Hubertusfeier Anmeldung bei E.Wieczorek Tel.64975 15.00 bis 18:00 Uhr Ferienpark Bodetal Mittwoch, den 11.11.15 Martinsumzug in Thale 2015 17:00 Uhr Treffpunkt: ev. Kirche in der Hubertusstraße Freitag, den 06.11.15 Blutspende 16:00 bis 19:30 Uhr Thale, Sekundarschule Nord Samstag, den 14.11.15 Faschings-Auftakts-Mitternachtssauna 19:00 bis 01:00 Uhr Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4 Info-Tel.: 03947/7784514 Samstag, den 07.11.15 bis Sonntag, den 10.01.16 Landschaften Malerei in Acryl und Aquarelle Torsten Krauß / Ballenstedt Hüttenmuseum Thale, Walther- Rathenau - Str. 1 Info-Tel.: 03947-778572 Donnerstag, den 26.11.15 Adventfeier Anmeldung bei R.Wagner Tel. 63809 15.00 bis 18:00 Uhr Ferienpark Bodetal Freitag, den 27.11.15 Benefiz-Weihnachtskonzert Trachtengruppe Altenbrak e.V. 16:00 bis 18:30 Uhr Bergkirche Altenbrak Samstag, den 28.11.15 Alles Gute zur Weihnachtszeit 2015 mit Petra Kusch- Lück, Roland Neudert, Reiner Kirsten, Die Jungen Original Oberkrainer und Mara Kayser 16:00 Uhr im Großen Saal Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale Sonntag, den 29.11.15 WADOKYO-POWER of Drums Das Trommelwunder 18:00 Uhr im Großen Saal Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale Freitag, den 20. 11.15 16. Vorfreude-Weihnachtsmarkt 14:00 bis 21:00 Uhr Lebenshilfe lWeddersleben Sonntag, den 08.11.15 Die Herkuleskeule: OPA TWITTERT 16:00 Uhr im Großen Saal Klubhaus, Walpurgisstraße 37, Thale Info-Tel.: (0 39 47) 77 680 22 Mittwoch, den 25.11.15 Lichterfest - Vollmond - Sauna - Abend 19:00 bis 22:00 Uhr Bodetal Therme Thale, Parkstraße 4 Info-Tel.: 03947/7784514 Samstag & Sonntag, den 21.-22.11.15 66. Rassegeflügelschau 21.11. (14:00 - 17:00 Uhr) 22.11. (09:00 - 16:00 Uhr) Rassegeflügelzuchtverein Warnstedt e. V. Sonntag, den 29.11.15 Verkaufsoffener 1. Advent 13:00 bis 18:00 Uhr Möbel Müller Thale, Steinbachstr. 5a, Thale - Änderungen vorbehalten - Apothekenbereitschaftsdienst Notdienst Landkreis Zusatzdienst Stadt Thale 26.10. – 01.11. Stadt-Apo., Ballenstedt Apotheke am Markt (Sonnen-Apotheke, Blankenburg) 02.11. – 08.11. Berg-Apo., Harzgerode Hubertus-Apotheke (Kloster-Apotheke, Blankenburg) 09.11. – 15.11. Löwen-Apo., Harzgerode Walpurgis-Apotheke (Apo. am Regenstein, Blankenburg) 16.11. – 22.11. Apo. im Weyhegarten, QLB Apotheke am Markt 23.11. – 29.11. Apo. im Vitalhaus, QLB Hubertus-Apotheke 30.11. – 06.12. Bahnhof-Apo., QLB Walpurgis-Apotheke Notdienst Altlandkreis: von Montag 8.00 Uhr bis zum nächsten Montag 8.00 Uhr (rund um die Uhr) Zusatzdienst in Thale Sonn- und Feiertage: 11.00 bis 12.00 Uhr Samstags haben alle Apotheken individuell geöffnet. Kfz-Sachverständigenbüro Marco Weidling Schadengutachten und Wertermittlung Wedderslebener Bahnhofstraße 3 • 06502 Thale Tel.: 0 39 46 / 810 62 38 • Mobil: 01 75 / 4 02 26 54 E-Mail: [email protected] Veranstaltungen im November im Senioren-Wohnpark: 02.11.15 ab 16.00 Uhr Diavortrag mit Herr Haß 11.11.15 ab 11.11 Uhr Eröffnung der Karnevalssaison 12.11.15 ab 10.00 Uhr Evangelischer Gottesdienst 13.11.15 ab 15.30 Uhr Galanachmittag mit den schönsten Melodien der Welt - gesungen von Konrad Debski 19.11.15 ab 15.30 Uhr Schauriger Hexennachmittag 20.11.15 ab 10.00 Uhr Katholischer Gottesdienst 29.11.15 ab 15.30 Uhr Adventsnachmittag mit Hexe "Walli" mit Ilona Steinhäuser 6 99 S 1 eit Häusliche Krankenpflege Jägerstraße 4b • 06502 Thale Tel.: (0 39 47) 25 72 Mail: Pfl[email protected] Ihr kompetenter Partner wenn es um die Pflege geht. Laut Prüfung durch den MDK »sehr gut« THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen Oktoberfest im Klubhaus Thale Das Oktoberfest im Klubhaus in Thale war wieder eines der Highlights des Jahres. Ausverkauft und die Stimmung war grandios. Bis in die frühen Morgenstunden wurde mit Bier und Gesang von den »Gaudirockern« geschunkelt, getanzt und gefeiert. Warum also den weiten Weg nach München in Bayern auf sich nehmen. Hier feiert´s sich mindestens genauso gut, wenn nicht noch besser. KFZ Versicherungen vergleichen und sparen! Versicherungsmakler Guido Behrens Steigerweg 6 (Eingang Bodestieg) 06502 Thale Mobil: 0173 640 46 06 [email protected] in Thale unter 03947 · 67 367 Termine nach Vereinbarung Im November jeden Samstag große Saunanacht Ab 19:30 Uhr I Eintritt 7,50 € im Wellnesshotel „Harzer-Land“ Teichstraße 28 06502 Thale I OT Allrode Telefon: (03 94 87) 74 75 127 Telefax: (03 94 87) 583 [email protected] www.wellnesshotel-harzerland.de Impressionen | THALEKURIER 11 / 2015 Projekt »Geocaching Esskultur« 32 Sehusa-Fest in unserer Partnerstadt Seesen Thales Partnerstadt Seesen hat am 5. und 6. September zum 41. Mal das Sehusa-Fest begangen. Benannt nach der ersten Bezeichnung des Ortes und seiner Burg, zog das größte Historienfest Norddeutschlands dank stilechter Gewänder der Akteure und ansprechenden historischem Markt wieder tausende Besucher in seinen Bann. Frau Dr. Sylvana Freyberg und Herr Dr. Guido Blosfeld aus Thale wurden zum Empfang der Vertreter der Partnerstädte vom Herrn Jürgen Ebert, 1.Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Seesen, in entsprechender historischer Ratsgewandung empfangen. Trommelprojekt an der GS Westerhausen In dem einwöchigen Sommerferienprojekt des Sozialzentrums entdeckten Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren unterschiedliche Esskulturen und verfolgten im Rahmen von Educaching-Routen den Weg der Lebensmittel von der Rohware bis zum küchenfertigen Produkt. Ihre GPS-Missionen führten sie u.a. zum Brockenbauern nach Tanne, zum Hof Klamroth nach Westerhausen, zur Forellenzucht nach Altenbrak und zur Schröder Mühle in Thale. An den Stationen lernten die Kinder sehr viel über die regionale Tierhaltung, Verarbeitung und Lebensmittelherstellung. Das Projekt ist eine Maßnahme des Bundesverbandes der Schulfördervereine und wurde über das Programm Kultur macht stark, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, finanziert. Die Grundschule Westerhausen führte im September ein Trommelprojekt durch. Dabei brachte Herr Mark Asamoah mit seinen Trommeln die Kinder in den richtigen Tagesrhytmus und seine Frau Elisabeth Abena erzählte und zeigte Wissenswertes über Ihr Heimatland Ghana in Afrika. Die Kinder erlebten unvergessliche Tage und waren alle sehr begeistert. r u n r ü f e t a k a l P 0 10 Quedlinburg DRUCK GmbH | Groß Orden 4 06484 Quedlinburg | 03946 7705-0 | [email protected] | www.q-druck.de 33 THALEKURIER 11 / 2015 | Impressionen Tag des Singens in der Grundschule »Geschwister Scholl« „Auf ihr Kinder, auf und singt, bis es immer besser klingt“ war Auftaktlied und Motto des diesjährigen »Tag des Singens« in unserer Schule. Stolz präsentierten sich alle Schüler vor zahlreichen Zuschauern, Eltern und Großeltern. Die im Musikunterricht gelernten Lieder zauberten den Zuhörern ein Lächeln ins Gesicht und es wurde mitgeklatscht, mitgesummt und die vielen schönen Situationen per Foto festgehalten. Frau Fromm hatte bei der Auswahl der Lieder ein glückliches Händchen, denn: »Singen, Singen, Singen, das macht Freude! Singen, Singen, Singen, das macht Spaß!« Und es war auch für die ältere Generation eine Freude, neue Kinderlieder zu hören, wie »Das Mutmachlied«. Aber auch Traditionelles. Die 4. Klassen konnten mit dem Harzer Jodlermeister Herr Knopf mit einer Abordnung der Altenbraker Trachtengruppe zusammen jodeln, wie sie es im vergangenen Schuljahr gelernt hatten. Auch wurden traditionelle Instrumente, wie das Köhlergeläut und die Harzer Peitsche vorgeführt. Zum Schluss stimmten auch alle Gäste in das Harzer Volkslied »Die Köhlerliesel« mit ein. Das war schön, war nicht nur Meinung der Erstklässler, die sich schon auf den nächsten »Tag des Singens« freuen. S. Sanderhoff (GS Geschwister Scholl) Zeitreise ins Mittelalter Vom 16. bis 18. Juli führte das Sozialzentrum Bode im Rahmen der offenen Kinder – und Jugendarbeit in der Jugendscheune Wendhusen eine Zeitreise von der Steinzeit bis zum Mittelalter durch. An dieser Reise in die Vergangenheit nahmen mehr als 200 Kinder und Jugendliche aus Thale und den Ortsteilen teil. 1. Tag: Die Steinzeit Als Jäger und Sammler verkleidet begaben sich die Kinder und Jugendlichen zur Kultstätte, der Teufelsmauer. Auf der Suche nach Wasser führte der Weg zur Bode. Im Lager wieder angekommen wurde Korn gemahlen und Höhlenbilder bemalt. 2. Tag: Mittelalterlicher Handwerkerhof Hier konnten sich die Kinder und Jugendliche im mittelalterlichen Handwerk ausprobieren. Es gab eine Töpferei, eine Webstube, eine Gießerei, eine Seilerei und eine Schmiede. 3. Tag: Leben wie im Mittelalter Die Kinder und Jugendlichen konnten sich in Ritterturnieren, Kampfübungen mit Lanze, Schwert und Bogen ausprobieren. Das große Festessen wurde im neuen Lehmbackofen zubereitet. Es gab Rittergeschichten am Lagerfeuer und eine Nachtwanderung. Übernachtet wurde im Planwagen, Zelten und in der Jugendscheune. ein gutschein... EA von Harzcruiser. 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Petra Sperlich kennt in Thale und Umgebung jeder: Seit 18 Jahren organisiert die Sortimenterin für Schüler Aktionen rund ums Buch. Dass ihre Buchhandlung die einzige in Sachsen-Anhalt ist, die es beim Deutschen Buchhandlungspreis unter die 108 Gewinner schaffte – Petra Sperlich kann es nach wie vor kaum glauben. So besonders finde sie gar nicht, was sie in Thale seit 18 Jahren bewege, sagt sie. Alle Aktionen und Anstrengungen, und das Netzwerken: Das sei doch völlig normal. »Ich freue mich riesig über den Preis.« Petra Sperlich eröffnete ihre Buchhandlung am Bodetal 1997, mitten in Thale. Würde sie nicht den Kontakt nach außen suchen, sondern nur in ihrem 70 Quadratmeter großen Laden auf Kundschaft warten – sie hätte vermutlich viel Zeit. Doch so ist die Lage anders. Pausenlos klingelt das Telefon, kommen Leute vorbei, gibt sie geduldig Lesetipps, berät versiert und fröhlich in Geschenkefragen, LESERBRIEF organisiert kleine Lesungen. Da es in Thale aktuell weder einen Spiel- noch einen Schreibwarenladen gibt – beide mussten schließen – übernimmt sie deren Aufgaben heute mit. »Meine Kunden sind froh, dass sie bei mir von allem etwas finden.« Entscheidend dafür, dass sie mit ihrer Buchhandlung gut über die Runden kommt, dürfte aber noch etwas anderes sein: Seit dem ersten Tag 100 Jahre SV Germania Neinstedt 1911 hält sie Kontakt zu den Schulen in Thale (derzeit: neun), bereitet Büchertische und Leseförderaktionen vor. Petra Sperlich weiß, dass sich ihr nimmermüder Einsatz in der Leseförderung auszahlt: Weil sie so ihre Liebe zum Lesen weitergeben könne. Quelle: TAMARA WEISE, 39.2015 börsenblatt Berlin Linienbus fährt jetzt täglich auch nach Thale Gäste und Urlauber haben auch jetzt die Möglichkeit die Strecke Thale Magdeburg - Berlin mit dem Linienbus zurückzulegen. Start in Berlin ist um 07.25 Uhr bzw. 8.00 Uhr. Der Bus erreicht Thale um 11.05 Uhr. Zurück nach Berlin geht es um 14.05 Uhr (Di, Mi, Do, Sa) bzw. 17.40 Uhr (Mo, Fr, So). Die Ticketpreise für die einfache Fahrt fangen bei 9 € an. Eine Fahrradmitnahme ist möglich. Außerdem reisen max. 2 Kinder bis 12 Jahre in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteils frei. Die Busse sind komfortabel ausgestattet mit Klimaanlage/WC, Gültig ab April 2015kostenlosem WLAN und i.d.R. Steckdosen. Fahrpläne Deutschland & Europa Zum Sport- und Vereinsfest Neinstedt versprach der Bürgermeister der Stadt Thale, Herr Balcerowski, jedem Sieger der 6 Kategorien einen Gutschein der Bodetaltherme. Dieses Versprechen hat er nun eingelöst. Am 25.09.2015 übergab er den stolzen Siegern Rene Hölzel, Günter Werner, Antje König und die Kinder Friedrich Gawe und Fabian den Gutschein. Yannick Wittchen konnte leider nicht teilnehmen. Ihm wurde der Gutschein zugeschickt. Alle Gewinner versprachen, nächstes Jahr am Sportfest wieder teilzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns nochmals recht herzlich bei allen Organisatoren, Helfern und Sponsoren bedanken, welche es möglich machten, dass das Sport- und Vereinsfest eine gelungene Veranstaltung war. Der Vorstand des SV Germania Neinstedt e.V. Alle Infos unter https://www.berlinlinienbus.de/reiseplanung/streckennetzortsverzeichnis.php er Somm 2015 35 THALEKURIER 11 / 2015 | Kurz berichtet LESERBRIEF LESERBRIEF 25 Jahre Partnerschaft - MTV Seesen und Sportgemeinschaft Medizin 1978 Thale Im September 2015 trafen sich die Sportfrauen aus Thale und Seesen. Anlass war in diesem Jahr 25 Jahre Partnerschaft zwischen den Frauen der Mittwoch-Gymnastik-Gruppen MTV Seesen e. V. und Sportgemeinschaft Medizin 1978 Thale e. V. In der Vergangenheit wurden Treffen mit Bergtheaterbesuchen oder auch Teilnahme an den begehrten Fahrten der Seesener Sportfrauen unternommen und trugen dazu bei, dass über so lange Jahre Kontakt zwischen beiden Sportgruppen bestehen konnte. In diesem Jahr wurde in der Talstation der Seilbahnen Thale Erlebniswelt Kaffee getrunken, nach einem wetterbedingten kleinen Rundgang im Bodetal in der „Grünen Tanne“ zum Lob aller Anwesenden Mittag gegessen und eine gemeinsame Wanderung zur Wedderslebener Teufelsmauer unternommen. Information und Anmeldung: am Empfang der Bodetal Therme & unter [email protected] VVK bis 30.10.2015, danach 89,00 Euro BODETAL THERME THALE • Parkstraße 4 • 06502 Thale Telefon: 0 39 47 . 7 78 45-0 • [email protected] www.therme-bodetal.de Stahl Thales Boxer mit einem Meister und einem Vizemeister bei den Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalt Seit März 2015 haben die Boxer des SV Stahl Thale einen Landesmeister in ihren Reihen. Vom LandesamateurBoxverband Sachsen Anhalt wurden die Halbfinal- und Finalveranstaltungen in Könnern durchgeführt. Thales Boxer waren mit zwei gemeldeten Sportlern bei den Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalt vertreten. Der Sportfreund Luis Hildebrand konnte den 1. Platz in der Altersklasse Junioren bis 50 kg belegen. Dem zweiten Sportler aus Thale war das Glück nicht so hold. Der Sportfreund Till Willig konnte aus gesundheitlichen Gründen am Sonntag im Finale nicht antreten. Damit belegte er den 2.Platz bei den Schülern bis 29,5 kg. Hiermit möchte die Abteilungsleitung für weitern Nachwuchs werben. Trainiert wird in der Turnhalle der Grundschule »Auf dem Höhen« am Tunnelberg, hinter der Mehrzweckhalle »Axel v. d. Bussche-Streithorst«, montags von 16.30-19.00 Uhr und donnerstags von 16.40-18.30 Uhr. Die Abteilung bietet kostenloses Schnuppertraining für Interessenten an. Auch wer nur zuschauen möchte, ist gerne willkommen. Bernd Krug, Abteilungsleiter Boxen THALE KIDS THALEkurier K IDS 11/15 Biber Paul auf Reisen im Harz Kinderreiseführer „Biber Paul auf Reisen: Harz“. Im Mittelpunkt des Buches für neugierige Kinder von 4 bis 8 steht das kuschelige Maskottchen einer Grundschulklasse. In den Ferien geht Biber Paul mit der Lehrerin Frau Sonnenschein auf Reisen. Was Paul im Harz erlebt, hätte er nicht für möglich gehalten. Auf dem Hexentanzplatz in Thale trifft er die Hexe Watelinde und darf sogar auf ihrem Besen mitreiten. Die Harzer Schmalspurbahn bringt ihn auf den Brocken, den höchsten Berg Norddeutschlands und er darf sogar beim Lokführer mitfahren. In der Baumannshöhle in Rübeland wird Paul zum Höhlenforscher. Im Schloss Wernigerode erwartet ihn ein freundliches Gespenst und in Quedlinburg bestaunt er den berühmten Domschatz. Zu Walpurgis feiert er mit den Hexen! Natürlich wird auch ganz viel gewandert und den Harzer Sagen gelauscht. Diese und noch viele andere Erlebnisse hält Paul für die Kinder in einem Reisetagebuch mit vielen zauberhaften Fotos fest. Das Buch ist in der Bodetal-Information Thale, im Buchhandel oder online erhältlich. Weitere Informationen unter www.biber-butzemann.de. Daniela Gappa: „Biber Paul auf Reisen: Harz“, ISBN: 978-3-942428-65-1, 100 Seiten, 9,95 Euro Unter allen Einsendern verlosen wir 2-mal das Buch Biber Paul auf Reisen: Harz! Schickt uns eine Postkarte mit dem Titel des Buches, eurem Namen, Adresse und Telefonnummer an: eckpunkt – Die Medienagentur GmbH Steinbachstr. 5a 06502 Thale oder per Email an: [email protected] Einsendeschluss ist der 15.11.2015. Die Gewinner werden benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 37 LESERBRIEF 60 Jahre Jahrgangstreffen – ein ganz besonderer Tag Im September trafen sich die ehemaligen Eingeschulten des Jahres 1955, die in 3 Klassen die Schulbank bis 1963 oder 1965 in der Käthe-KollwitzSchule Thale »drückten«. Nicht nur 40 Teilnehmer aus allen Teilen Deutschlands, auch die Anwesenheit der ehemaligen Schuldirektorin, Frau Klapproth, und der Lehrerinnen Frau Scharbert und Frau Bohmeyer trugen zum Höhepunkt dieses Tages bei. Zuerst wurde die ehemalige Schule, jetzt Freie Waldorfschule Harvorland, besucht, wo Ausführungen vom Umbau der Schule und zum Schulkonzept durch Herrn Schulte interessant dargelegt wurden. Das gemeinsame Treffen im Restaurant »Zum Wasserriesen« im Ferienpark Bodetal Thale war geprägt von vielen Gesprächen und Austausch von Erinnerungen. 60 Jahre Jahrgangstreffen – es war für alle ein denkwürdiges und bleibendes Erlebnis. THALEKURIER 11 / 2015 | Kurz berichtet Seniorenverband auf Entdeckungsreise Der Vorstand des »Seniorenverbandes der Stadt Thale e.V.« organisierte zum Ausklang des Sommers eine Tagesfahrt in das schöne Weserbergland. 70 Senioren meldeten sich zu dieser Busfahrt an und starteten mit 2 Bussen zur 160 km entfernten Stadt Höxter. Nachhaltig beeindruckten nicht nur malerische Fachwerkhäuser, mittelalterlichen Gassen, prächtige Adelshöfe und Bürgerhäuser wie auch das um 1250 erbaute historische Rathaus. Am Ende war man fasziniert von einer Kleinstadt, deren historische Wurzeln bis ins 9. Jahrhundert zurückgehen. Im »Stullenkrug« erfreute das Mittagsbuffet, bevor es dann zum Schiffsanleger ging und mit der »Flotte Weser«zum Fürstenberger Schloss, mit der gleichnamigen, bis heute zweitältesten produzierenden Porzellanmanufaktur Deutschlands. Wir mussten aber schnell feststellen, dass es bei dem »Weißen Gold der Weser« mit dem blauen »F« nach der Preisinformation, nur bei einer Besichtigung an diesem Tag bleiben würde. So ging es nach Kaffee und Kuchen gen Heimat. Den Organisatoren ein besonderer Dank. So sollte diese Reise auch dazu beitragen, den Seniorenverband näher zu bringen um u.a. mit solchen und ähnlichen Aktivitäten weitere Interessenten gewinnen. Kontakt: Tel: 03947/ 64066 und 03947/ 63937 Einfach unvergesslich... Der Sagenharz als Wandkalender für 2016 Urlaub – die schönste Zeit des Jahres! Leider ist die erholsame Zeit viel zu schnell zu Ende und die Aufgaben und Pflichten holen uns zurück in den Alltag. Doch mit dem Kalender » Fa s z i n i e re n der Sagenharz« 2016 können Sie sich Monat für Monat mit jahreszeitlich passenden Impressionen aus der Region an die erlebnisreichen und erholsamen Tage im Sagenharz zurück erinnern. Der Kalender im A4 Format ist nicht nur ein schönes Souvenir, vielmehr bietet er auch die Möglichkeit Termine einzutragen. Sie erhalten den Kalender in der Bodetal-Information sowie in zahlreichen Thalenser Geschäften. REGIONAL WERBEN IM THALEKURIER IHRE MEDIABERATERIN: Tosca Zadow • TEL.: 0 39 47.77 29 466 [email protected] 38 Kurz berichtet | THALEKURIER 11 / 2015 Thalenser Tourismusentwicklung als Blaupause für China Bei Weitem nicht nur aus Deutschland kommen die touristischen Besucher des Bodetals, mittlerweile hat sich der Erfolg des von der Stadt Thale schrittweise um Hexentanzplatz, Hubertusquelle und Wanderwegnetz im Bodetal entwickelten Konzeptes sogar bis ins Reich der Mitte herumgesprochen. Und so besichtigte eine 7 Personen starke Delegation aus der westlich gelegenen Provinz Sichuan am Tag der deutschen Einheit die Stadt Thale und deren Attraktionen, um von den hiesigen Erfahrungen bei der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus zu lernen. »Unser Mutterkonzern kommt aus der Stahlindustrie und hat die Diversifizierung in den Tourismus beschlossen. Wir haben deshalb ein großes Areal an dem in unserem Land berühmten Berg „Emei“ erworben und bald erfahren, dass es von den touristischen Voraussetzungen her sehr viele Parallelen zur Stadt Thale und dem Bodetal gibt«, so Managing Director Liu von der hierfür gegründeten Projektgesellschaft. »Deshalb sind wir gekommen.« Denn Emei hat weit mehr zu bieten, als die bekannte scharfe Küche: Üppig bewachsene Mischwälder mit Bambus, Pandas und Affen, prachtvolle Tempelanlagen, Kung-Fu-Tradition auf einer Höhe mit den Shaolin und grüner Tee am Bergeshang dieses UNESCO-Weltkulturerbes locken zahlreiche Touristen, die hierfür oft mehrere Anreisetage auf sich nehmen. Auch wenn in China vieles größer ist, so gibt es doch frappierende Parallelen, bis hin zum V-förmigen Einschnitt des Bodetals. Sichtlich beeindruckt erfuhr die Delegation von Bürgermeister Thomas Balcerowski, in welcher zeitlichen Abfolge, wie und mit welchen punktuellen Schwerpunkten die Tourismusentwicklung von der Stadt Thale initiiert und gezielt befördert worden ist. Umgekehrt wurden die chinesischen Pläne offen diskutiert und mit großem Interesse aufgenommen. Gewiss, mit einem baldigen Gegenbesuch der Stadt Thale ist angesichts der nicht geringen Distanz von 7.650 km wohl nicht zu rechnen ist.Umso wertvoller war die genutzte Chance des gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Kirchenbänke in Allrode erstrahlen in neuem Glanz Die kleine Gemeindekirche in Allrode wird dank ihrer Kirchenmitglieder, der Gemeinde und den fleißigen Helfern, welche die Kirche gesäubert haben, immer schöner. In Kooperation erneuerten Firma Maler Bernd Pielemeier und Kai Linig aus Allrode die alten Kirchenbänke. Die ursprüngliche Malerei ist von Hofdekorations Maler Adolf Quensen. Er malte auch den Braunschweiger Dom und die Berliner Kaiser-Wilhelm Gedächtniskirche. In neuromanischer Form wurde die Allröder Kirche von 1845-1851 auf einem ehemaligen Rittergut errichtet und eingeweiht. 2006 bekam erst die Knauf Orgel des Bleicheröder Orgelbauer mit 14 Registern und etwa 900 Pfeifen eine neue Windanlage und 2008 erhilt die Kirche erstmals einen Namen und heißt nun Petrus –Kirche. Am 10.10.2015 wurde hier die Goldene Konfirmation des Jahrgangs 1949/50 vollzogen. Am 15.11.2015 findet um 12 Uhr die feierliche Einweihung einer Gedenktafel für die gefallenen Allröder des II Weltkrieges hinter der Kirche auf Initiative des Kirchenvorstandes und älteren Frauen, Senioren Allrode statt. Bisher gab es nur ein Denkmal für die Gefallenen des I Weltkrieges. Einladung zum Martinsfest in Allrode Am 13.11.2015 lädt Allrode alle Kinder um 17 Uhr recht herzlich zum Martinsfest ein. Treffpunkt ist in der Kirche. Ferienpark Bodetal - Unsere Praktikantin bietet an: Kommen Sie in den Genuß einer günstigen Kosmetik, Fußpflege oder diversen Massagen! Unkostenbeitrag (Wareneinsatz) von 5,00 € bis 10,00 €. Unsere Praktikantin arbeitet unter unserer Aufsicht an Ihnen. Wir suchen regelmäßige Modelle in unserem Wellnessbereich für: - Kosmetikbehandlung - Kosmetische Fußpflege - Maniküre - klassische Massagen Genießen Sie günstige Anwendungen! Termine nach Vereinbarung. Rufen Sie uns einfach an: 03947-7766-15 Lassen Sie sich in unsere Modell-Liste eintragen! 39 Blinden- und Sehschwachenverein in den Musestieg umgezogen Am 1. Oktober 2015 war es nun offiziell. Der Blinden- und Sehschwachenverein hatte den Umzug aus dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des EHW, nach dessen Verkauf, am neuen Standort in der DAA im Musestieg 11 vollzogen. Familie Kaufmann, die Mitglieder und geladene Gäste feierten ihr neues Quartier und die neuen Vereinsräume. »Es freut mich, dass die DAA sich zum Vereinshaus entwickelt«, so Bürgermeister Thomas Balcerowski. Die ehemaligen Schulungsräume der DAA im Musestieg 11 werden bereits vom Kinder und Jugendtheater Fairytale, den Thalenser Musikanten sowie dem Chor »viva musica« rege genutzt. Die Lage ist für das Vereinsleben gerade zu prädestiniert. Zentral gelegen, für jeden gut erreichbar, um das Vereinsleben wieder aufleben zu lassen und die Nähe zum Sozialzentrum und eine Außenanlage, welche für Sommerfeste geradezu einlädt. Jeder 2. Mittwoch im Monat wird wieder für Treffen zum Austausch- und Spielenachmittag. Und die Sprechstunden werden auf Donnerstag früh ausgeweitet. Auch wird der Verein zukünftig in die Ortsteile fahren und dort beraten. Sowie ab Januar auch in die Grundschulen, um die 2. Klassen zu besuchen und Aufklärung betreiben, z.Bsp. was es mit dem Blindenstock auf sich hat. THALEKURIER 11 / 2015 | Veranstaltungstipps LESERBRIEF Die neue Kinderleichtathletik – Die Grundschule »Auf den Höhen« war dabei Im September fand der erste Wettkampf im Harzkreis zum Projekt »die neue Kinderleichtathletik« in Thale auf dem Sportplatz Neinstedter Straße statt. Bei Sonnenschein kamen 124 Schüler der Grundschule »Auf den Höhen«, ihre Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter auf dem von vielen Helfern gut vorbereiteten Sportplatz an. Die Tanzmäuse der 4. Klasse führten mit allen eine Erwärmung durch. In fünf Riegen eingeteilt, wetteiferten dann die Kinder an fünf Stationen, Hindernisspringstaffel, Weitsprungstaffel, Staffel Team Biathlon und mehr. Mit Freude und Eifer waren alle Kinder dabei. Das besondere: nicht die Einzelleistungen waren wichtig, sondern Teamgeist und soziales Miteinander gefragt. Zur Siegerehrung gab es zur Überraschung für jedes Kind ein Armband mit dem Aufdruck »Kinderleichtathletik-Anfänger« und eine Medaille. Der Gesamtsieger erhielt einen Pokal. Die Klasse 2 hat gewonnen! Herzlichen Glückwunsch. Die Schule bekam eine Teilnehmerurkunde. Im nächsten Jahr möchten die Grundschule »Auf den Höhen« wieder mit dabei sein und bedankt sich bei allen Helfern für das Gelingen der Veranstaltung besonders bei Herrn Hischelmann (Leichtathletik SV Stahl), den Hortkollegen, Sozialpädagogin, den Klassen 11a und 11b des Gymnasiums, die als Kampfrichter fungierten und für einen zügigen Ablauf sorgten, sowie bei ihrem Lehrer Herrn Golla, der seine Schüler gut auf diesen Wettkampf vorbereitete, bei Harald Strich von den Halleschen Leichtathletikfreunden und bei Sigrid Schwarz Jugendwart vom Leichtathletikverband Halle und Organisatorin des Projektes. Die Schüler der GS Auf den Höhen und Christine Klanert Hauptsprotleiterin 40 Veranstaltungstipps | THALEKURIER 11 / 2015 Alle Jahre wieder … 18. Vorfreude-Weihnachtsmarkt bei der Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg Vorfreude, schönste Freude! Die kommt schon auf, wenn der Weihnachtsmann die Kinder zu einer Rundfahrt mit seiner Kutsche einlädt. Weihnachtliche Stimmung noch vor dem ersten Advent? Der Vorfreude-Weihnachtsmarkt der Lebenshilfe ist seit 18 Jahren magischer Anziehungspunkt. Der erste Glühwein am Feuer, dabei herrliche Live-Musik und leckere Spezialitäten schlemmen - darauf freut man sich! Und wenn dann der Weihnachtself mit Eselskarren seine Runden zieht, das Karussell lockt und Bastelstände dicht umringt sind, dann strahlen auch die Kinderaugen! Eröffnet wird der Markt traditionell mit einer Inszenierung der integrativen Kita »Sonnenkäfer« des EKZ »Dr. Otto Boldt« - in diesem Jahr »Die vier Jahreszeiten«. Künstler wie Squeezebox Teddy und die SpeedStiXX werden auftreten. Für besondere Freude wird auch die frech-moderne Märchenfassung »Rotkäppchen« sorgen. Altes Handwerk gibt es zu bestaunen wie auch viele andere interessante Stände. Tombola, Krippenausstellung, Kuchenbasar und Büchermarkt gehören mittlerweile zur Tradition. Fr., 20.11.2015, 15.00 - 23.00 Uhr, Sa., 21.11.2015, 14.00 - 21.00 Uhr Lebenshilfe-Werkstätten, Quedlinburger Str. 2, 06502 Thale OT WedderslebenDer Eintritt ist frei! Ausführliche Infos unter www.vorfreudeweihnachtsmarkt.de Torsten Krauß Landschaftsmalerei – Arbeiten in Acryl und Aquarelle »Bode He-Ro!« – Närrische Session eröffnet am 11.11.2015 um 15.15 Uhr am Rathaus Die fünfte Jahreszeit beginnt und ab 11.11.2015 lädt der Thalenser Carneval Club 1963 e.V. wieder zum Fröhlich sein ein. Sonderausstellung in der Galerie des Hüttenmuseums Thale vom 7. November 2015 bis zum 10. Januar 2016 Torsten Krauß hat zwei Leidenschaften – die Malerei und das Fliegen. Sein Interesse für Malerei und die Liebe zur Natur wurde schon in jungen Jahren geweckt. Seit vielen Jahren arbeitet der gebürtige Berliner und gelernte Elektromechaniker auf dem Flugplatz Asmusstedt. Die Eindrücke, die er beim Fliegen in der Harzer Natur gewinnt, spiegeln sich in seinen Bildern wieder. Seine Bilder waren in Einzel- und Gemeinschaftsausstellungen in Berlin, Halle, Erfurt, Wernigerode, Aschersleben, Ballenstedt und Quedlinburg zu sehen. In Thale ist es nach 1997, 2004 und 2011 nun seine vierte Ausstellung im Hüttenmuseum. Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 10.00 – 17.00 Uhr Letzter Einlass: 16.30 Uhr Das Kinderprinzenpaar Tiwi I. und Marlon I sowie das Große Prinzenpaar Christiane I. und Christian der I. übernehmen den Rathausschlüssel am Mittwoch, den 11.11.2015 um 15:15 Uhr vom Bürgermeister. Somit beginnt die 53. Karnevalssession des TCC vor dem Rathaus mit kleinem Programm, bunten Tanz und Gesang. Ein Angebot an Speisen und Getränken ist vorgesehen. Der Thalenser Carneval Club und die Stadtverwaltung Thale lädt am Sonntag, den 24. Januar 2016 zum 14. Faschingsumzug nach Thale ein. Beginn ist 14 Uhr am Parkplatz Hüttenplatz, über die Bruchstraße geht es Richtung Karl- Marx-Straße und am Rathaus gibt es die erste Begrüßung. Danach über die Poststraße und Rudolf-Breitscheid-Straße zum Klubhaus Thale, wo die 2. Begrüßung der Teilnehmer stattfindet. Musikgruppen, Vereine, Clubs, Interessentengruppen können sich für den Umzug jetzt beim TCC anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Kleine Faschingsfreunde können am Samstag, 30. Januar 2016 ab 15 Uhr (Einlass ab 14:30 Uhr) im Klubhaus feiern. Geplant ist ein lustiges Kinderprogramm mit dem Kinderprinzenpaar, den Funkenthalern und vielem mehr. Kartenverkauf findet an der Klubhauskasse statt und die besten Kostüme werden prämiert. Der Seniorenfasching 2016 beginnt am Sonntag, den 31. Januar um 14 Uhr mit mehrstündigen Programm mit Kaffee und Kuchen im Klubhaus Thale. Weitere Termine: 24. Januar 2016 30. Januar 2016 31. Januar 2016 6. Februar 2016 7. Februar 2016 8. Februar 2016 14 Uhr 15 Uhr 14 Uhr 14. Karnevalsumzug zum Klubhaus Kinderfasching Seniorenfasching Umzug in Güntersberge Umzug in Aschersleben Gemeinsames Programm in Blankenburg Für Karten oder Vorbestellungen wenden Sie sich bitte an: Sonnenparadies Rüge, Theodor-Nolte-Straße 2, 06502 Thale Telefon: 03947/ 52 96 oder 03947/ 61 467 41 THALEKURIER 11 / 2015 | Veranstaltungstipps Ve r a n s t a l t u n g im Bodetal Kinder-Winter- Flohmarkt Am Sonntag, den 6. Dezember findet in der Mehrzweckhalle in der Erich-Weinert-Straße in Thale in der Zeit von 11 bis 16 Uhr ein großer Flohmarkt mit vielen Ständen statt. Zeitgleich können Sie vor der Tür beim Gänsebratenlauf des SV-Stahl Thale dabei sein. Hier hat man die Möglichkeit, Kindersachen von Gr. 56 bis 176, Weihnachtsgeschenke oder jede Menge Spielsachen, Spiele, Bücher und alles was Babys und Kinder noch so brauchen für wenig Geld zu erwerben. Anmeldung unter Tel.-Nummer: 01 51 / 1 810 87 35 Martinsumzug 2015 in Thale Am Mittwoch, den 11. November 2015 findet traditionell der beliebte Martinsumzug statt. Treffpunkt ist um 17 Uhr die ev. Kirche in der Hubertusstraße. Hier werden die Martinsgeschichte dargestellt und gemeinsam Lieder gesungen. Das Sozialzentrum, mit den Jugendeinrichtungen Sputnik und Wendhusen, veranstaltet zum 11. Mal den Martinsumzug in Thale. Dazu sind alle Kinder der Stadt mit ihren Laternen recht herzlich eingeladen. Ebenso freuen wir uns über die Teilnahme der Eltern, Großeltern sowie Bekannten. Mit selbst gebastelten Laternen und Lampions begeben sich die Kinder auf den Weg durch die Thalenser Innenstadt zur kath. Kirche (Gemeindehaus). Dort teilen sich die Kinder die Martinshörnchen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Martinsfest am 11.11 in Neinstedt Am Mittwoch, den 11. November 2015, findet das Neinstedter Martinsfest statt. Der Beginn ist mit einbrechenden der Dunkelheit um 16.30 Uhr an der Lindenhofskirche der Ev. Stiftung geplant. Mit gemeinsamem Singen, dem Martinsspiel und einem Laternentanz soll auch in diesem Jahr deutlich wer- den, warum dieses Fest alljährlich gefeiert wird. Danach werden alle Großen und Kleinen mit ihren Laternen und Lichtern eingeladen, durch den oberen Bereich der Stiftung zu ziehen und damit zu zeigen, dass Menschen sich von Jesu Worten anstecken lassen: Was ihr getan habt einem dieser meiner geringsten Brüder, das habt ihr mir getan. Den Abschluss bildete das Martinshörnchen- Teilen am Feuer. Auch in diesem Jahr führte der Zug am Haus Claudius vorbei – über den Osterberg – zum Schulzentrum (Förderschule, Grundschule, Kindertagesstätte). Dort ist ja auch der Ort, wo alles, was mit dem Martinsfest in Neinstedt zu tun hatte, begann. Im Anschluss daran sorgt der Förderverein der Grundschule Hans Christian Andersen für das leibliche Wohl und den Ausklang. → Die SILVESTERGALA 2015 → 31.12.2015, 19.00 Uhr → im Klubhaus ale → live mit Charly Brunner und Simone (von Brunner & Brunner) → durch das Programm führt Ellen Obier, die Starparodistin → inklusive reichhaltigem Gala-Buffet 66. Rassegeflügelschau in Warnstedt Am 21. und 22. November findet in Warnstedt die 66. Rassegeflügelschau des Rassegeflügelzuchtvereins Warnstedt e. V. statt. Wie in den vorhergehenden Ausstellungen stehen auch dieses Mal Enten, Hühner, Zwerghühner und Tauben der verschiedensten Rassen und Farbenschlägen zur Schau. Die Schau ist am 21. 11. 2015 von 14 bis 17 Uhr und am 22.11. 2015 von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Parkmöglichkeiten bestehen am Schützenhaus »Zum Jordan« in Warnstedt, das auch gleichzeitig das Ausstellungslokal ist und in gewohnter Weise die Gäste mit seinem reichhaltigen Angebot verwöhnt. Die Ausstellungsleitung lädt zum Besuch dieser Schau herzlich ein. Kinder haben freien Eintritt. Es gibt auch eine Tombola. Tickets ab sofort über Tel. (03947) 77 680 22 & www.tickets.bodetal.de Veranstaltungstipps / Rätsel | THALEKURIER 11 / 2015 Weihnachtsverkauf im Bahnhof Thale am 1. Advent – Entdecken Sie viele regionale Geschenkideen! In diesem Jahr lädt die Bodetal Information Thale erstmals zusammen mit dem SaarHarzer Steinlädchen am 28.und 29. November bei weihnachtlichem Ambiente zum Weihnachtsverkauf in den Bahnhof Thale ein. Von 9.00 bis 17.00 Uhr werden vielfältige Geschenkideen für die Weihnachtszeit angeboten: Kalender mit Motiven aus dem Bodetal, Harzer Produkte wie Keramik der Firma Unikate, Liköre, Tee und Süßigkeiten von Erzeugern aus der Re- LÖSUNGSWORT: gion. Neben Büchern zum Thema Harz und Hexen stellt der Verlag Bussert und Partner sein neues Buch zum Kräuterwissen im Harz vor. Am 28.11. wird die Autorin, Frau Thoms, persönlich zu einer Lesung und Signatur dabei sein. Alle die noch auf der Suche nach kreativen Geschenken sind oder einfach bei einem Glühwein stöbern möchten, sind herzlich zum Besuch eingeladen. Die Thalenser Kinder werden aufgerufen, den Baum in der Bahnhofshalle mit selbstgebasteltem oder mitgebrachten Baumschmuck zu schmücken. Dafür gibt es dann in der Bodetal Information ein süßes Dankeschön. Es können auch im SaarHarzer Steinlädchen Wunschzettelkarten für den Weihnachtsmann gestaltet werden. In der Märchenstunde wird die Hexe eine verhexte Geschichte vorlesen. Details zum Ablauf können aus der Veranstaltungskalender unter www.bodetal.de entnommen werden. 42 13. Mythenwanderung am 31. Oktober 2015 Treffpunkt für die 13. Mythenwanderung ist um 14 Uhr am Beginn des Harzer Hexenstieges (Eingang Park) gegenüber des Hauptbahnhofes. Von dort aus wird durch den Kurpark bis zum Hexentanzplatz gewandert. Auch in diesem Jahr wieder unter der fachkundigen Leitung von Herrn Dr. Watzek. Wer nicht so gut zu Fuß ist, fährt mit der Seilbahn zum Hexentanzplatz. Beide Gruppen treffen sich dann an der neu eröffneten Walpurgishalle wieder, wo Sie Herr Dr. Watzek über die erfolgten Restaurationsarbeiten informieren wird. Die beiden Eintrittskarten für die große Silvestergala im Klubhaus hat Marlies Roebbeling aus Warnstedt gewonnen, welche sie als Dankeschön an Ehrenamtliche der Harzer Tafel weiter geben möchte. Ristorante HOTEL Familien- und Firmenfeiern Rudolf Breitscheidstr.15 06502 Thale Tel.: 0 39 47 / 77 24 90 Fax: 0 39 47 / 77 24 97 7 hotel-piccolo-thale.de 14.11.2015 Musikalischer Abend mit Live Musik nur noch wenige Plätze Tischreservierung erforderlich Mazda 3 1.6 MZR 90th Anniversary NEU- & GEBRAUCHTWAGEN BOSCHSERVICE ABS I Anhängerkupplung I Bordcomputer I ESP I Einparkhilfe (Hinten) I Elektr. Fensterheber I Elektr. Seitenspiegel I Elektr. 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