Wohnmagazin - Wohnungsgenossenschaft Thale eG

Transcrição

Wohnmagazin - Wohnungsgenossenschaft Thale eG
Wohnmagazin
der Wohnungsgenossenschaft Thale eG
für Mitglieder, Mieter, Eigentümer
und Interessierte
Ausgabe 1/2013
G zur
N
U
D
A
L
EIN
lung
m
m
a
s
r
e
erv
Mitglied
ite 2)
e
S
(
3
1
20
Umsetzung der
Trinkwasserverordnung
Aufruf zu Ordnung und
Sicherheit in
den Treppenhäusern
Mietrechtsänderungsgesetz
Veranstaltungen in Thale
Erhöhung Kurtaxe
Ordnung und Sicherheit
auf den Containerstellplätzen
Schönes Wohnen in der
Genossenschaft
Rauchwarnmelder
Balkonwettbewerb
Havarietafel
Einladung zur
Mitgliederversammlung
2013
Vorstellung neue
Mitarbeiterin
Mieter werben Mieter
Wir laden Sie herzlich
zur Mitgliederversammlung 2013 ein!
Wohnen im Herzen der Natur
Vorstellung unserer neuen Mitarbeiterin
Wohnen im Herzen der Natur
Wohnungsgenossenschaft Thale eG ˑ Ferdinand-Freiligrath-Straße 53 ˑ 06502 Thale
An alle Mitglieder der
Wohnungsgenossenschaft Thale eG
06502 Thale
Thale, 31. Mai 2013
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013
Sehr geehrtes Mitglied,
unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am
Donnerstag, den 20. Juni 2013, um 18:00 Uhr,
in der Aula des Gymnasiums „Richard von Weizsäcker“ in der Erich-Weinert-Str. 34 statt - Seiteneingang Westseite.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Bestätigung der Geschäfts- und Tagesordnung
2. Bericht des Vorstandes zur Bilanz mit Auswertung der GuV-Rechnung und Lagebericht zum 31.12.2012
3. Bericht des Aufsichtsrates über die Tätigkeit des Geschäftsjahres 2012
4. Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3
5. Beschlussfassungen
5.1. Beschluss über den Jahresabschuss 2012
5.2.
Beschluss über die Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 292.926,30 Euro in die gesetz-
liche Rücklage und in andere Rücklagen.
5.3.
Beschluss über die Bestätigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012
5.4.
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
5.5.
Beschluss über den Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung
6.Schlusswort
Gemäß unserer Satzung liegen die Berichte, die den Beschlussfassungen zu Grunde liegen, eine Woche vor
der Mitgliederversammlung zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus.
Ich bitte um Ihre Teilnahme und verbleibe
U
nsere
langjährige
Mitarbeiterin
im
Sekretariat,
Frau Christel Rödiger hat nach 21 Berufsjahren in
der Wohnungsgenossenschaft durch die Nutzung der
Altersteilzeitregelung zum 30.11.2012 ihre aktive Mitarbeit in der
Verwaltung unserer Genossenschaft beendet.
Frau Rödiger war vielen Mitgliedern, Wohnungseigentümern
und Geschäftspartnern als aufgeschlossene und kreative aber
auch lustige und freundliche Mitarbeiterin bekannt. Durch die
Altersteilzeitregelung bleibt sie für einen bestimmten Zeitraum
noch Mitarbeiterin der Genossenschaft.
Durch den Eintritt in die Abbummelphase der Altersteilzeitregelung
wurde ab 01. Januar 2013 eine Neubesetzung dieser Stelle notwendig.
Aus allen Bewerbungen fiel unter Beachtung neuer Anforderungen
in der Wohnungswirtschaft die Wahl auf Frau Diana Lessing aus
Thale. Sie ist seit Beginn des Jahres 2013 für Sekretariats- und
Vorstandsaufgaben zuständig.
Frau Lessing ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hat sich in
der zurückliegenden Zeit in anderen Unternehmen spezifische
Fachkenntnisse angeeignet, die sie in der Genossenschaft gut einbringen kann. Mit ihrem Alter von 30 Jahren bringt sie außerdem
frischen Wind in die Verwaltung der Genossenschaft.
Ihr freundliches und aufgeschlossenes Auftreten gegenüber Mitgliedern, Wohnungseigentümern und Geschäftspartnern ist in den
zurückliegenden Monaten positiv angekommen.
Frau Diana Lessing ist unter der Telefonnummer: 9580 bzw. über E-Mail: [email protected] zu
erreichen.
Sie ist Ansprechpartnerin für Reparaturen, Vermietung Gästewohnungen und Terminabsprachen.
Wir wünschen Frau Lessing für die Zukunft und insbesondere für Ihre Tätigkeit in der Verwaltung unserer Wohnungsgenossenschaft Thale eG alles Gute.
IMPRESSUM
Herausgeber, Satz + Layout sowie
textliche und inhaltliche Verantwortung:
Wohnungsgenossenschaft Thale eG
Ferdinand-Freiligrath-Str. 53
06502 Thale www.wohnen-in-thale.de
[email protected]
Druck:
Quedlinburg Druck GmbH
Groß Orden 4, 06484 Quedlinburg
Bildnachweise:
WG Thale eG, HEMERA Photo Objects,
techem, Fotostudio 37
2
Kurtaxe für Gästewohnungen hat sich
wieder erhöht
Der Stadtrat der Stadt Thale hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 die Erhöhung
der Kurtaxe von 2,00 € auf 2,50 € ab 01.01.2013 beschlossen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren zahlen generell 50 % (bereits
ab der 1. Übernachtung) also 1,25 €.
Im THALE-Kurier 01/2013 vom 29.12.2012 auf Seite 31 wurden alle Satzungsänderungen bekanntgegeben. Ein Download des THALE-Kurier 01/2013 steht
auf der Internetseite www.bodetal.de zur Verfügung. Die Kurtaxe wird von der
Genossenschaft in voller Höhe an die Stadt weitergeleitet.
Sehr geehrte Mitglieder, eine Bitte hierzu:
Wenn Sie künftig die Schlüssel für Ihre Gästewohnung im Sekretariat abholen,
bringen Sie bitte die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Ihrer Gäste mit.
Der Meldeschein für die Stadt Thale wird dann vor Ort ausgefüllt.
~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~
3
Wohnen im Herzen der Natur
Funk Rauchwarnmelder
Umfassende Selbsttests und Umfeldüberwachung
ü
Automatische Umfeldüberprüfung zur Hinderniserkennung im Um-
kreis von 50 cm
ü
Mehrmals täglich automatische Überprüfung des Melders auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarm und Batterie sowie auf Durchlässigkeit der Raucheindringöffnung
ü
Sichere Unterscheidung kurzfristiger Störungen (z. B. Zigaretten-
rauch, Wasserdampf oder elektrische Felder) von echtem Brandrauch zur Vermeidung von Falschalarmen
ü
ü
Echtalarm mit mindestens 85 dB weckt auch aus dem Tiefschlaf
ü
Fest eingebaute Batterien mit 10 Jahren Mindesthaltbarkeit;
akustisches und optisches Signal mindestens 30 Tage vor Ende
der Batteriekapazität
Sachsen-Anhalt gehört zu den
Bundesländern, in denen die Installation von Rauchwarnmeldern
für Neubauten seit 2009 und im
Bestand bis zum 31.12.2015
Pflicht ist.
Einige Informationen dazu erfolgten bereits in unserem Wohnmagazin 1/2011.
Nach eingehenden Recherchen
und Angebotskontrollen haben
wir entschieden, den Bestand
mit gemieteten Funk-Rauchwarnmeldern der Firma Techem auszustatten.
Sie kennen Techem bereits als
Energiedienstleister, z. B. für die
Erfassung und Abrechnung von
Heizenergie und Wasserverbrauch. Wir haben in Zusammenarbeit mit Techem bereits unsere Bestände mit fernauslesbarer
Technik bei den Heizkostenverteilern und Wasserzählern ausgerüstet.
Mit diesen Funk-Rauchwarnmeldern setzen wir als Wohnungsgenossenschaft unsere bewährte
nutzer-freundliche Strategie konsequent fort, Sie mit den erforderlichen jährlichen Wartungen
in der Wohnung nicht zu belasten. Dies erfolgt, wie der Name
schon sagt, über Funk ohne das
ein Betreten der Wohnung notwendig wird analog zu der Erfas-
4
sung der Verbräuche von Wasser
bzw. Heizenergie. Die Novellierung der Rauchwarnmelder-DIN
14676 im September 2012 machte dies möglich.
Gemäß Bauordnung des Landes
Sachsen-Anhalt § 47, Abs. 4 sind
Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege
aus Aufenthaltsräumen, führen,
jeweils mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. In Anbetracht der Tatsache, dass auch
das Wohnzimmer in vielen unserer Wohnungen als Rettungsweg gebraucht wird oder auch
durch individuelle Verhältnisse
als Schlafraum genutzt wird, haben wir entschieden, auch diesen
Raum mit einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Die Installation in unserem Bestand wird schrittweise in 2015
erfolgen. Die Miete für die Rauchwarnmelder und deren jährliche
Wartung (ab 2016) sind Betriebskosten, die umlegbar sind (Urteil
des Landgerichtes Magdeburg
vom 27.09.2011, Az 1 S 171/11).
Sie werden diese dann erstmalig
in der Abrechnung für 2015 im
Jahr 2016 finden.
Noch was in eigener Sache:
Zwischenzeitlich hatten wir schon
mehrere Nachfragen, weil bereits
privat Rauchwarnmelder ange-
schafft wurden und deshalb unser
Einbau derselben als unnötig erachtet wird.
Dazu müssen wir Ihnen mitteilen,
dass gemäß § 47 Abs. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
der Vermieter zur Ausstattung der
Wohnung mit Rauchwarnmeldern
verpflichtet ist.
Sie müssen daher unseren Duldungsanspruch gemäß § 903 BGB
zum Einbau von Rauchwarnmeldern
zu gegebener Zeit hinnehmen.
Ihre Besitzrechte an den privat eingebauten Rauchwarnmeldern sind dadurch gemäß § 986 BGB nicht beeinträchtigt. Es steht Ihnen zudem frei,
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
für den Brandschutz, wie Sie dies mit
den selbst installierten Meldern vorgenommen haben, zu errichten.
Wir weisen aber nochmals darauf
hin, dass wir dadurch nicht von unserer gesetzlichen Ausrüstungspflicht als Vermieter befreit sind.
Es gibt dazu bereits ein Urteil vom AG
Bitterfeld-Wolfen vom 05. Oktober
2011(Az. 7 C 435/11).
Manuelle Alarmprüfung jederzeit per Benutzertaste durchführbar mit reduzierter Lautstärke von 75 dB
Umsetzung der Einbaupflicht in den Eigentümergemeinschaften
Die
Wohnungsgenossenschaft
Thale eG, in der Funktion des
bestellten Verwalters aller 22 Eigentümergemeinschaften, informierte gemäß Empfehlung des
Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.
(VdWg) in den ordentlichen Eigentümerversammlungen des Jahres
2011 über die Einbaupflicht der
Rauchwarnmelder gemäß Bauordnung des Landes SachsenAnhalt, § 47, Abs. 4.
In diesem Rahmen wurden ausführliche Informationen zu gesetzlichen Einbauorten, Bauart der
Geräte, Befestigungsarten und
erste Kostenangebote gegeben.
Auch die Hinweise beim Einbau
von zertifizierten Geräten (z. B.
das GS – Zeichen) und der Hinweis auf geforderten Versicherungsschutz (VdS) sind beim Einbau von erheblicher Bedeutung.
Im Folgejahr, also in den Eigentümerversammlungen 2012 wurden
die nächsten Beschlussfassungen
herbeigeführt, die nach Abstimmung aller Eigentümer der jeweiligen Eigentümergemeinschaften
einen festen Einbautermin ihrer
Objekte zum Inhalt hatten.
Aus Gründen der eigenen Sicherheit wurde der gesetzlich
vorgeschriebene Einbautermin –
31.12.2015 insofern „unterboten“,
als dass der Einbau in den Wohnungen, im Treppenhaus und in
den Kellergängen von vielen Eigentümergemeinschaften bereits
schon ab 2012 beginnen sollte.
Im Gegensatz zu den sich im
Vollbesitz der Genossenschaft
befindlichen Wohnungsbestände
werden bei den Eigentümerge-
l
k
j
m
j
k
l
m
Elektronische Sensoren zur
Umfeldüberwachung
Raucheintrittsöffnung
Benutzertaste
Rote Leuchtdiode
meinschaften keine Funk-Rauchwarnmelder, sondern „normale“
Rauchwarnmelder - aber ebenfalls mit einer 10-Jahresbatterie –
eingebaut.
Durch den Verwalter werden im
Auftrag der Eigentümergemeinschaften protokollarische Nachweisführungen nach dem Einbau
der Geräte und der Wartung in
den Folgejahren geführt . Die Wartungsarbeiten (Sicht- und Funktionskontrolle) beginnen durch den
Bezirksschornsteinfegermeister,
der auch auf Basis der vorliegenden Angebote den Einbau der
Rauchwarnmelder durchgeführt
hat, erstmalig im Jahr 2014 im
Rahmen der Emissionsmessung
in den Wohnungen. Wünschen
wir uns gemeinsam, dass wir nie
einen Brandschaden haben werden. Es ist aber beruhigend zu
wissen, dass im Ernstfall „jemand
aufpasst und uns warnt“.
~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~
5
Umsetzung der
Trinkwasserverordnung
durch die Wohnungsgenossenschaft
Mit
der Betriebskostenabrechnung
vom 25.11.2011 für das Jahr 2010 haben wir Sie erstmals über die neue
Trinkwasserverordnung und deren
neuen Betriebskostenbestandteil informiert.
Die dafür entstehenden Kosten für
die orientierende Untersuchung und
für Wartungsverträge sind umlagefähige Betriebskosten.
Nachdem
das Gesetz am 01.11.2011 in Kraft
getreten ist, wurde zuletzt am 12.
Oktober 2012 die Zweite Verordnung
der Trinkwasserverordnung durch
den Bundesrat verabschiedet. Darin
heißt es, dass die Erstbeprobung nunmehr bis zum 31. Dezember 2013
durchgeführt werden muss. Die
Wiederholungsprüfungen erfolgen alle
3 Jahre.
Betroffen sind nach gesetzlicher
Richtlinie in beiden Wohngebieten diejenigen Mehrfamilienhäuser, die folgende Bedingungen der Haustechnik
beinhalten:
1. mit einem Speicher /
Durchflusserwärmer > 400 l
Inhalt
2. und/oder mit einem
Rohrleitungsvolumen > 3 l bis
zur am weitesten entfernten
Entnahmestelle (ohne Inhalt
der Zirkulationsleitung)
3. und in denen Wasser vernebelt wird, z. B. in Duschen.
Wohngebiet „Blankenburger Straße“
Neustädter Straße 35, 37, 39
Neustädter Straße 30, 32, 34 ,36
Neustädter Straße 38, 40
Neustädter Straße 41, 42, 43
Worthgarten 11, 12, 13
Schänkestraße 5, 6, 7
Schänkestraße 8, 9, 10, 11
Schänkestraße 12, 13, 14
Schänkestraße 15, 16, 17
6
Woh n g eb i et „ A u f d en H ö h en “
Willi-Bredel-Ring 8, 9, 10
Willi-Bredel-Ring 11, 12, 13
Theodor-Fontane-Ring 2, 3, 4, 5, 6, 7
Theodor-Fontane-Ring 8, 9, 10, 11
Theodor-Fontane-Ring 13, 14, 15
Theodor-Fontane-Ring 25, 26, 27
Lessingstraße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Lessingstraße 8, 9, 10, 11
Nach Auswahl eines akkreditierten
und zertifizierten Prüflabors wurde das
Labor für Umweltschutz und chemische Analytik (LUS GmbH) Hecklingen
bei Magdeburg mit der Beprobung beauftragt.
Am Dienstag, den 12. März und
Mittwoch, den 13. März 2013 wurden
durch die Leiterin des Labors, Frau
Dr. Schotte die Proben in allen o. a.
Häusern entnommen. Gemäß gesetzlicher Vorgabe erfolgten die Proben
Øam Ausgang Warmwasser,
Boiler Vorlauf (Hausanschlussstation / Heizungsraum),
Øam Zirkulationsrücklauf Warmwasser (Hausanschlussstation/
Heizungsraum),
Øan der Mischbatterie im Bad der
von der Hausanschlussstation/
Heizungsraum am weitesten
entfernten Wohnung
Nach Eingang der Prüfprotokolle
vom Labor konnten wir feststellen,
dass sich die zulässigen Werte in allen Trinkwasseranlagen im zulässigen
Bereich befanden. Eine Ausnahme gab
es in der Neustädter Straße 30 – 40.
Dort lag der Wert an der Mischbatterie
(nicht im Trinkwassernetz!) mit 52
KBE/100 ml * über dem zulässigen
Wert. Entsprechend Vorschrift erfolgten unverzüglich Maßnahmen
in dieser Leerwohnung, damit die
Nachbeprobung am 25. April 2013
nachgeholt werden konnte.
Als Gesamtergebnis können wir allen
Mitgliedern bzw. Bewohnern unserer
Mehrfamilienhäuser
bescheinigen,
dass die Trinkwasserqualität in Ordnung ist und dass sich die Werte im
geforderten Toleranzrahmen befinden.
Diejenigen Mehrfamilienhäuser, bei
denen in den Wohnungen eine Gastherme installiert ist, sind nicht von
den gesetzlichen Maßnahmen des
Trinkwassergesetzes betroffen, da
keine zentralen Warmwasserspeicher
vorhanden sind. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt bei Anforderung unmittelbar durch die Therme.
*KBE: ist die Abkürzung für Kolonie Bildende Einheiten.
Der ermittelte Wert wird bezogen auf ein Probevolumen
von 100 ml. Er ist ein Parameter der bakteriologischen
Wasseruntersuchung zur quantitativen Erfassung von lebensfähigen und vermehrungsfähigen Mikroorganismen
(z. B. Legionellen). Er gibt an, wie viele Kolonien bei einer
6- bis 8-fachen Vergrößerung auf einem definierten Nährboden nach einer bestimmten Bebrütungszeit sichtbar
sind und gibt somit eine Information über den Verschmutzungsgrad des Wassers.
Information
Seit 01.05.2013 gilt das geänderte Mietrecht
Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen
Kernpunkt sind die vereinfachte Durchsetzung energetischer Modernisierungsmaßnahmen sowie der Schutz
der Vermieter vor unredlichen Mietern.
Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung
Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung während einer
zusammenhängenden Dauer von drei Monaten bei Beeinträchtigung. Andere Maßnahmen
bleiben davon unberührt.
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen wie bisher spätestens drei Monate
vorher aber nun formales Erfordernis, dass die Art und der voraussichtliche Umfang in
wesentlichen Zügen sowie der voraussichtliche Beginn und die Dauer mitzuteilen ist. Ist
eine Mieterhöhung nach § 559 BGB vorgesehen, muss der zu erwartende Betrag ebenfalls
angegeben werden.
Duldungspflicht
Die Duldungspflicht besteht weiterhin unter dem Zusatz, dass diese für den Mieter, seine
Familie oder eines Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch
unter Würdigung der berechtigten Interessen von Vermieter und Mieter sowie von Belangen
der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Dabei bleiben die
zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen Betriebskosten außer Betracht.
Einführung regionaler Kappungsgrenzen
Bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)
können die Landesregierungen Gemeinden bestimmen, in denen die ausreichende
Versorgung der Bevölkerung mit Mitwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet
ist, die Kappungsgrenze bei der ortüblichen Vergleichsmiete auf 15 % in drei Jahren, und
nicht, wie ansonsten 20 % festlegen.
Kündigung bei Zahlungsverzug der Sicherheitsleistung
Um das Mietnomadentum zu begrenzen, wurde als ein wichtiger Grund zur außerordentlichen
Kündigung eingefügt, dass diese bei Zahlungsverzug der Kaution mit 2 Monatsmieten
ausgesprochen werden kann.
Räumung der Wohnung
Nach § 940a ZPO-E kann die Wohnung durch einstweilige Verfügung nun auch gegen
einen Dritten angeordnet werden, der in Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den
Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt. Dadurch soll verhindert werden, dass
sich derjenige Mieter einer rechtmäßigen Räumung entzieht, indem er einem Dritten die
Wohnung überlässt.
„Berliner Räumung“
Mit dem neu eingefügten § 885a ZPO-E wird die „Berliner Räumung“ auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt. Der Gläubiger beschränkt seinen Vollstreckungsauftrag darin auf die
bloße Besitzschaffung an den Mieträumen und macht im Übrigen an den darin befindlichen
beweglichen Gegenständen sein Vermieter-Pfandrecht geltend.
~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~
7
Wohnen im Herzen der Natur
Ordnung und Sicherheit auf den
Containerstellplätzen
Die
Wohnungsgenossenschaft
hat in den zurückliegenden
Jahren in beiden Wohngebieten
neue und teilweise abschließbare Containerstellplätze errichtet.
Im Ergebnis vieler Gespräche mit
unseren Mitgliedern wurde innerhalb der Stellplätze eine Fläche
insbesondere für Gelbe Säcke
abgeteilt. Damit bei der Lagerung
der Gelben Säcke im Keller keineGeruchsbelästigung entsteht oder
evtl. Schädlinge angelockt werden, können diese Säcke in die
dafür vorgesehenen Flächen der
Containerstellplätze abgelegt werden.
Völlig unverständlich jedoch sind
immer wieder zwei Tatsachen zu
beobachten: Unmittelbar nach
Abholung der Gelben Säcke durch
den Abfallzweckverband liegen
schon wieder neue Säcke. Werden
sie rechtzeitig am Abend oder in
den frühen Morgenstunden herausgelegt, kann diese Unsitte vermieden werden.
pflichtig. Die zusätzlichen Kosten
tragen dann alle Mitglieder des
betreffenden
Wohnbereiches.
Darüber hinaus wird durch die
Genossenschaft kontrolliert, inwieweit die Verursacher ermittelt werden können.
Ein weiteres Ärgernis ist das widerrechtliche Füllen der Gelben Säcke
mit Hausmüll. An beiden nebenstehenden Fotos kann man erkennen,
dass sogar Obst in die Gelben
Säcke gefüllt wird. Diese Säcke
werden dann selbstverständlich
nicht durch den
Abfallzweckverband
entsorgt. Eine gesonderte Entsorgung
durch die Firma RST
ist dann kosten-
Wir
bitten
alle
Mitglieder
im
Interesse
eines
guten
Wohnumfeldes um Beachtung.
{
{
„Schönste Balkone und Vorgärten“
Blumige Fassaden und Vorgärten werden prämiert.
Der Wettbewerb ist in unserer
Genossenschaft in den zurückliegenden Jahren Tradition, dass
die besten Balkone und Vorgärten
durch eine Jury, bestehend aus
dem Vorstand und Mitgliedern in
beiden Wohngebieten ausgewählt
werden.
Unsere Genossenschaft ist eine
von vielen im Harzkreis, die diesen Höhepunkt ebenfalls nutzt.
Dabei kann nicht von Kopieren die
Rede sein, denn der Charakter der
Häuser mit seinen Balkonen,
Vorgärten und Grünanlagen
ist überall zu finden.
Unser Wettbewerb verfolgt
mehrere Ziele. Zum einen
ist es Ansporn für die Aufwertung der Optik des persönlichen Balkons bzw.
Vorgartens und damit zur
Verbesserung der gesamten
optischen Hausansicht. Zum
anderen fördern Arbeiten an den
Vorgärten einen besseren Zusammenhalt der Hausgemeinschaft.
Und letztendlich werden diejenigen Mitglieder unserer Genossenschaft für ihre Arbeit und Mühe belohnt.
Nach einer Begehung der Jury im
August 2013, werden die jeweils
drei ersten Plätze in beiden Wohngebieten mit einem Gutschein eines Baumarktes prämiert.
Wir wünschen allen interessierten Mitgliedern und Hausgemeinschaften viel Erfolg, denn letztendlich profitieren alle davon.
{
Aufruf zu Ordnung und Sicherheit in den Treppenhäusern
„Flure bzw. Korridore sind das
Aushängeschild der Wohnung
und Treppenhäuser sind das
Aushängeschild des Hauses
oder mit anderen Worten - der
erste Eindruck widerspiegelt
das optische Gesamtbild der
Bewohner“.
Grundsätzlich können wir auf
den optischen Zustand vieler
Treppenhäuser - als Spiegelbild
der Hausgemeinschaft - in beiden Wohngebieten stolz sein.
Unsere
Mitglieder
identifizie-
8
ren sich mit vorangegangenen
Modernisierungen
und
Sanierungen der Treppenhäuser
und sind bemüht, einen entsprechenden Gesamteindruck zu bieten.
Aus gegebenen Anlass möchten wir jedoch wiederholt in unserer heutigen Ausgabe unseres Wohnmagazins auf den
unbefriedigenden Zustand einiger Treppenhäuser in beiden
Wohngebieten hinweisen.
Leider müssen wir feststellen, dass sich neben großen
Schuhschränken,
abgestellten
Schuhen
und
andere Utensilien vor den
Wohnungseingangstüren
ein
unschönes Bild für die eigenen Bewohner, aber auch
Besuchern, Firmen und nicht
zuletzt Mitarbeitern unserer
Genossenschaft bietet - das
muss nicht sein.
Wir fordern hiermit nochmals
die betreffenden Hausgemeinschaften auf, ihre Schuhan-
sammlungen auf ein Minimum zu
reduzieren. Das schließt auch die
Anzahl und Größe der aufgestellten Möbel im Treppenhaus ein.
Aus feuerschutztechnischen Bestimmungen (Brandgefahr und
Fluchtweg im Notfall) dürfen im
Treppenhaus überhaupt keine
Möbel stehen. Wenn ein Umzug
durchgeführt wird, sind die dort
abgestellten Möbel ebenfalls ein
Hindernis.
Als Beispiel sei hier genannt,
dass es nach dem Anbau der
Personenaufzüge
am
Mehrfamilienhaus
„Neustädter
Straße 35 – 39“ seitens des
Bauordnungsamtes
und
der
Feuerwehr eine strikte Auflage
zur unverzüglichen Beräumung
des Treppenhauses von allen
Möbelteilen gab.
Die
Wohnungsgenossenschaft
wird zukünftig dieses Thema
verstärkt unter die Lupe nehmen,
ggf.
werden
Auflagen
an
betreffende Hausgemeinschaften
erteilt.
~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~
9
Nachwuchs in der Genossenschaft
21.07.2013 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Großes Tierparkfest
Tierpark Hexentanzplatz
21.07.2013 15:00 Uhr
Harzer Land und Leute (Folklorenachmittag)
Harzer Bergtheater
27.07.2013 20:00 Uhr
Pyro Games 2013
Großraumparkplatz Bodetal
30.07.2013
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ferienpass-Wanderung Bodetal ca. 4 km
(Kinder + Eltern, Verpflegung mitbringen)
Thale-Info
01.09.2013 10:00 Uhr
61. Harzer Jodlerwettstreit
Waldbühne Altenbrak
12.09.2013 - 15.09.2013
9. Reitturnier Großer Preis
von Sachsen-Anhalt
Allrode
Sudoku - Spaß
6
8
4
6
1
SCHÖNES WOHNEN IN
UNSERER GENOSSENSCHAFT
9
z. B. 3-Raum-Wohnung in Thale im Wohngebiet „ Auf den
Höhen“ mit ca. 76 m2 im 2. OG
Das gesamte Haus wurde 2012 umgebaut und dabei grundlegend saniert
und modernisiert.
Die Wohnung verfügt über eine
gehobene Ausstattung durch:
•
•
•
•
•
•
Bad mit Wanne und Dusche sowie Fußbodenheizung
großzügiger neuer Balkon
große geflieste Küche
gesamte Wohnung ist neu tapeziert
Keller sowie Dachboden nutzbar
PKW-Stellplätze vor dem Haus
Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke befinden sich in
unmittelbarer Nähe. Die Wohnung
Ihr Ansprechparter für Vermietung:
befindet sich in Waldnähe.
Grundnutzungsnutzungsgebühr:
440,00 € + Nebenkosten
(zzgl. einmalige Genossenschaftsanteile und Beitrittsgebühr)
Christian Felsmann
Wohnungsmarkt / Vermietung
Wohnungsgenossenschaft Thale eG
Ferdinand-Freiligrath-Straße 53, 06502 Thale
Telefon: 03947 9580, Fax: 03947 95845
E-Mail: [email protected]
www.wohnen-in-thale.de
Wurde am
03.11.2011 als
Sohn von Britt
Juhnke und
Hans-Jürgen
Lochmann
geboren.
7
2
3
4
8
9
7
4
28.07.2013 11:00 Uhr
Tintenherz (Premiere) Kindertheater
Harzer Bergtheater
Felix Juhnke
9
4
4
8
1
7
Jolene Penz
5
2
Wurde am
20.08.2011
9
1
3
Friedrich-WolfStr. 1.
6
4
8
als Tochter
von Caroline
Krause und
Thomas Penz
geboren.
Lessingstr. 2.
Aktion MIETER werben MIETER geht weiter!
#
Sind Sie mit uns zufrieden?
Dann empfehlen Sie uns
doch Ihren Bekannten und
Freunden weiter und wir bedanken uns für jeden neuen
Mieter mit einem Gutschein
für einen Restaurantbesuch
Ihrer Wahl im Wert von 50 €.
MIETER werben MIETER
Eine Aktion Ihrer Wohnungsgenossenschaft Thale eG.
Mieter werben Mieter
08.06.2013 15:30 Uhr
10 Jahre Harzklubzweigverein Bodetal e. V.
Altenbrak, Bodewiese
Leider hat sich in der letzten Ausgabe unseres
Wohnmagazin‘s (01/2012) der Fehlerteufel eingeschlichen. Dies möchten wir an dieser Stelle korrigieren. Hier
die berichtigten Angaben des Nachwuchses in unserer
Genossenschaft.
Ich möchte der Wohnungsgenossenschaft Thale eG einen neuen Mieter empfehlen.
Dafür erhalte ich einen Gutschein über 50 € für einen Restaurantbesuch meiner Wahl.
Meine Adresse:
Name, Vorname ............................................................................................................................
Straße, Hausnummer ...................................................................................................................
PLZ, Ort ........................................................................................................................................
Telefon ..........................................................................................................................................
Mein Wunschnachbar:
Name, Vorname ............................................................................................................................
Straße, Hausnummer ...................................................................................................................
PLZ, Ort ........................................................................................................................................
Telefon .........................................................................................................................
10 ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~
11
Herzlichen Glückwunsch
allen Jubilaren unserer Genossenschaft!
Seit der letzten Ausgabe unseres
Wohnmagazin‘s ist viel Zeit vergangen,
deshalb gratulieren wir unseren Jubilaren
auf diesem Weg und wünschen viel Glück
und Gesundheit im neuen
Lebensjahr!
Elektro
Gas / Wasser / Sanitär
HEISAT ' 9540
 0173 9468150
Ermlich & Gehrke ' 93220
Röber & Partner ' 03941 69320
Fa. Gleesner
' 2833
 0171 2764981
Ermlich & Gehrke ' 93210
Elektrotherm ' 2378
Stadtwerke Thale ' 209889
Fernheizung
Auf den Höhen
' 9540
Blankenburger Str. ' 93220
Verstopfte Abflüsse
Abfluss-Kai
Halberstadt
' 03941 447647
 0176 449486
Notrufe
Polizei Thale
Feuerwehr
ASB Thale
KONTAKT
' 460
' 112
' 4720
Wohnungsgenossenschaft
Thale eG
#
Bitte in unseren
Briefkasten
F.-Freiligrath-Str.
53
einwerfen.
www. wohnen-in-thale.de
[email protected]
nd
en
Sprechzeiten
fu
ge
r
te
ie
M
Ferdinand-Freiligrath-Straße 53
06502 Thale
Telefon: 03947 9580
Telefax: 03947 95845
An die
Wohnungsgenossenschaft
Thale eG
Ferdinand-Freiligrath-Straße 53
06502 Thale
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten
können Termine vereinbart werden.
Auch an Sonn- und Feiertagen und
außerhalb der Bürozeiten steht
Ihnen eine Hotline zur Verfügung.

Documentos relacionados