Wohnmagazin - Wohnungsgenossenschaft Thale eG
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Wohnmagazin - Wohnungsgenossenschaft Thale eG
Wohnmagazin der Wohnungsgenossenschaft Thale eG für Mitglieder, Mieter, Eigentümer und Interessierte Ausgabe 1/2013 G zur N U D A L EIN lung m m a s r e erv Mitglied ite 2) e S ( 3 1 20 Umsetzung der Trinkwasserverordnung Aufruf zu Ordnung und Sicherheit in den Treppenhäusern Mietrechtsänderungsgesetz Veranstaltungen in Thale Erhöhung Kurtaxe Ordnung und Sicherheit auf den Containerstellplätzen Schönes Wohnen in der Genossenschaft Rauchwarnmelder Balkonwettbewerb Havarietafel Einladung zur Mitgliederversammlung 2013 Vorstellung neue Mitarbeiterin Mieter werben Mieter Wir laden Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2013 ein! Wohnen im Herzen der Natur Vorstellung unserer neuen Mitarbeiterin Wohnen im Herzen der Natur Wohnungsgenossenschaft Thale eG ˑ Ferdinand-Freiligrath-Straße 53 ˑ 06502 Thale An alle Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Thale eG 06502 Thale Thale, 31. Mai 2013 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 Sehr geehrtes Mitglied, unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, den 20. Juni 2013, um 18:00 Uhr, in der Aula des Gymnasiums „Richard von Weizsäcker“ in der Erich-Weinert-Str. 34 statt - Seiteneingang Westseite. Tagesordnung 1. Eröffnung und Bestätigung der Geschäfts- und Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes zur Bilanz mit Auswertung der GuV-Rechnung und Lagebericht zum 31.12.2012 3. Bericht des Aufsichtsrates über die Tätigkeit des Geschäftsjahres 2012 4. Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 5. Beschlussfassungen 5.1. Beschluss über den Jahresabschuss 2012 5.2. Beschluss über die Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 292.926,30 Euro in die gesetz- liche Rücklage und in andere Rücklagen. 5.3. Beschluss über die Bestätigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 5.4. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 5.5. Beschluss über den Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung 6.Schlusswort Gemäß unserer Satzung liegen die Berichte, die den Beschlussfassungen zu Grunde liegen, eine Woche vor der Mitgliederversammlung zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus. Ich bitte um Ihre Teilnahme und verbleibe U nsere langjährige Mitarbeiterin im Sekretariat, Frau Christel Rödiger hat nach 21 Berufsjahren in der Wohnungsgenossenschaft durch die Nutzung der Altersteilzeitregelung zum 30.11.2012 ihre aktive Mitarbeit in der Verwaltung unserer Genossenschaft beendet. Frau Rödiger war vielen Mitgliedern, Wohnungseigentümern und Geschäftspartnern als aufgeschlossene und kreative aber auch lustige und freundliche Mitarbeiterin bekannt. Durch die Altersteilzeitregelung bleibt sie für einen bestimmten Zeitraum noch Mitarbeiterin der Genossenschaft. Durch den Eintritt in die Abbummelphase der Altersteilzeitregelung wurde ab 01. Januar 2013 eine Neubesetzung dieser Stelle notwendig. Aus allen Bewerbungen fiel unter Beachtung neuer Anforderungen in der Wohnungswirtschaft die Wahl auf Frau Diana Lessing aus Thale. Sie ist seit Beginn des Jahres 2013 für Sekretariats- und Vorstandsaufgaben zuständig. Frau Lessing ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hat sich in der zurückliegenden Zeit in anderen Unternehmen spezifische Fachkenntnisse angeeignet, die sie in der Genossenschaft gut einbringen kann. Mit ihrem Alter von 30 Jahren bringt sie außerdem frischen Wind in die Verwaltung der Genossenschaft. Ihr freundliches und aufgeschlossenes Auftreten gegenüber Mitgliedern, Wohnungseigentümern und Geschäftspartnern ist in den zurückliegenden Monaten positiv angekommen. Frau Diana Lessing ist unter der Telefonnummer: 9580 bzw. über E-Mail: [email protected] zu erreichen. Sie ist Ansprechpartnerin für Reparaturen, Vermietung Gästewohnungen und Terminabsprachen. Wir wünschen Frau Lessing für die Zukunft und insbesondere für Ihre Tätigkeit in der Verwaltung unserer Wohnungsgenossenschaft Thale eG alles Gute. IMPRESSUM Herausgeber, Satz + Layout sowie textliche und inhaltliche Verantwortung: Wohnungsgenossenschaft Thale eG Ferdinand-Freiligrath-Str. 53 06502 Thale www.wohnen-in-thale.de [email protected] Druck: Quedlinburg Druck GmbH Groß Orden 4, 06484 Quedlinburg Bildnachweise: WG Thale eG, HEMERA Photo Objects, techem, Fotostudio 37 2 Kurtaxe für Gästewohnungen hat sich wieder erhöht Der Stadtrat der Stadt Thale hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 die Erhöhung der Kurtaxe von 2,00 € auf 2,50 € ab 01.01.2013 beschlossen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren zahlen generell 50 % (bereits ab der 1. Übernachtung) also 1,25 €. Im THALE-Kurier 01/2013 vom 29.12.2012 auf Seite 31 wurden alle Satzungsänderungen bekanntgegeben. Ein Download des THALE-Kurier 01/2013 steht auf der Internetseite www.bodetal.de zur Verfügung. Die Kurtaxe wird von der Genossenschaft in voller Höhe an die Stadt weitergeleitet. Sehr geehrte Mitglieder, eine Bitte hierzu: Wenn Sie künftig die Schlüssel für Ihre Gästewohnung im Sekretariat abholen, bringen Sie bitte die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Ihrer Gäste mit. Der Meldeschein für die Stadt Thale wird dann vor Ort ausgefüllt. ~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~ 3 Wohnen im Herzen der Natur Funk Rauchwarnmelder Umfassende Selbsttests und Umfeldüberwachung ü Automatische Umfeldüberprüfung zur Hinderniserkennung im Um- kreis von 50 cm ü Mehrmals täglich automatische Überprüfung des Melders auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarm und Batterie sowie auf Durchlässigkeit der Raucheindringöffnung ü Sichere Unterscheidung kurzfristiger Störungen (z. B. Zigaretten- rauch, Wasserdampf oder elektrische Felder) von echtem Brandrauch zur Vermeidung von Falschalarmen ü ü Echtalarm mit mindestens 85 dB weckt auch aus dem Tiefschlaf ü Fest eingebaute Batterien mit 10 Jahren Mindesthaltbarkeit; akustisches und optisches Signal mindestens 30 Tage vor Ende der Batteriekapazität Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern, in denen die Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauten seit 2009 und im Bestand bis zum 31.12.2015 Pflicht ist. Einige Informationen dazu erfolgten bereits in unserem Wohnmagazin 1/2011. Nach eingehenden Recherchen und Angebotskontrollen haben wir entschieden, den Bestand mit gemieteten Funk-Rauchwarnmeldern der Firma Techem auszustatten. Sie kennen Techem bereits als Energiedienstleister, z. B. für die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie und Wasserverbrauch. Wir haben in Zusammenarbeit mit Techem bereits unsere Bestände mit fernauslesbarer Technik bei den Heizkostenverteilern und Wasserzählern ausgerüstet. Mit diesen Funk-Rauchwarnmeldern setzen wir als Wohnungsgenossenschaft unsere bewährte nutzer-freundliche Strategie konsequent fort, Sie mit den erforderlichen jährlichen Wartungen in der Wohnung nicht zu belasten. Dies erfolgt, wie der Name schon sagt, über Funk ohne das ein Betreten der Wohnung notwendig wird analog zu der Erfas- 4 sung der Verbräuche von Wasser bzw. Heizenergie. Die Novellierung der Rauchwarnmelder-DIN 14676 im September 2012 machte dies möglich. Gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 47, Abs. 4 sind Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen, führen, jeweils mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. In Anbetracht der Tatsache, dass auch das Wohnzimmer in vielen unserer Wohnungen als Rettungsweg gebraucht wird oder auch durch individuelle Verhältnisse als Schlafraum genutzt wird, haben wir entschieden, auch diesen Raum mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Installation in unserem Bestand wird schrittweise in 2015 erfolgen. Die Miete für die Rauchwarnmelder und deren jährliche Wartung (ab 2016) sind Betriebskosten, die umlegbar sind (Urteil des Landgerichtes Magdeburg vom 27.09.2011, Az 1 S 171/11). Sie werden diese dann erstmalig in der Abrechnung für 2015 im Jahr 2016 finden. Noch was in eigener Sache: Zwischenzeitlich hatten wir schon mehrere Nachfragen, weil bereits privat Rauchwarnmelder ange- schafft wurden und deshalb unser Einbau derselben als unnötig erachtet wird. Dazu müssen wir Ihnen mitteilen, dass gemäß § 47 Abs. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Vermieter zur Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern verpflichtet ist. Sie müssen daher unseren Duldungsanspruch gemäß § 903 BGB zum Einbau von Rauchwarnmeldern zu gegebener Zeit hinnehmen. Ihre Besitzrechte an den privat eingebauten Rauchwarnmeldern sind dadurch gemäß § 986 BGB nicht beeinträchtigt. Es steht Ihnen zudem frei, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Brandschutz, wie Sie dies mit den selbst installierten Meldern vorgenommen haben, zu errichten. Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass wir dadurch nicht von unserer gesetzlichen Ausrüstungspflicht als Vermieter befreit sind. Es gibt dazu bereits ein Urteil vom AG Bitterfeld-Wolfen vom 05. Oktober 2011(Az. 7 C 435/11). Manuelle Alarmprüfung jederzeit per Benutzertaste durchführbar mit reduzierter Lautstärke von 75 dB Umsetzung der Einbaupflicht in den Eigentümergemeinschaften Die Wohnungsgenossenschaft Thale eG, in der Funktion des bestellten Verwalters aller 22 Eigentümergemeinschaften, informierte gemäß Empfehlung des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. (VdWg) in den ordentlichen Eigentümerversammlungen des Jahres 2011 über die Einbaupflicht der Rauchwarnmelder gemäß Bauordnung des Landes SachsenAnhalt, § 47, Abs. 4. In diesem Rahmen wurden ausführliche Informationen zu gesetzlichen Einbauorten, Bauart der Geräte, Befestigungsarten und erste Kostenangebote gegeben. Auch die Hinweise beim Einbau von zertifizierten Geräten (z. B. das GS – Zeichen) und der Hinweis auf geforderten Versicherungsschutz (VdS) sind beim Einbau von erheblicher Bedeutung. Im Folgejahr, also in den Eigentümerversammlungen 2012 wurden die nächsten Beschlussfassungen herbeigeführt, die nach Abstimmung aller Eigentümer der jeweiligen Eigentümergemeinschaften einen festen Einbautermin ihrer Objekte zum Inhalt hatten. Aus Gründen der eigenen Sicherheit wurde der gesetzlich vorgeschriebene Einbautermin – 31.12.2015 insofern „unterboten“, als dass der Einbau in den Wohnungen, im Treppenhaus und in den Kellergängen von vielen Eigentümergemeinschaften bereits schon ab 2012 beginnen sollte. Im Gegensatz zu den sich im Vollbesitz der Genossenschaft befindlichen Wohnungsbestände werden bei den Eigentümerge- l k j m j k l m Elektronische Sensoren zur Umfeldüberwachung Raucheintrittsöffnung Benutzertaste Rote Leuchtdiode meinschaften keine Funk-Rauchwarnmelder, sondern „normale“ Rauchwarnmelder - aber ebenfalls mit einer 10-Jahresbatterie – eingebaut. Durch den Verwalter werden im Auftrag der Eigentümergemeinschaften protokollarische Nachweisführungen nach dem Einbau der Geräte und der Wartung in den Folgejahren geführt . Die Wartungsarbeiten (Sicht- und Funktionskontrolle) beginnen durch den Bezirksschornsteinfegermeister, der auch auf Basis der vorliegenden Angebote den Einbau der Rauchwarnmelder durchgeführt hat, erstmalig im Jahr 2014 im Rahmen der Emissionsmessung in den Wohnungen. Wünschen wir uns gemeinsam, dass wir nie einen Brandschaden haben werden. Es ist aber beruhigend zu wissen, dass im Ernstfall „jemand aufpasst und uns warnt“. ~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~ 5 Umsetzung der Trinkwasserverordnung durch die Wohnungsgenossenschaft Mit der Betriebskostenabrechnung vom 25.11.2011 für das Jahr 2010 haben wir Sie erstmals über die neue Trinkwasserverordnung und deren neuen Betriebskostenbestandteil informiert. Die dafür entstehenden Kosten für die orientierende Untersuchung und für Wartungsverträge sind umlagefähige Betriebskosten. Nachdem das Gesetz am 01.11.2011 in Kraft getreten ist, wurde zuletzt am 12. Oktober 2012 die Zweite Verordnung der Trinkwasserverordnung durch den Bundesrat verabschiedet. Darin heißt es, dass die Erstbeprobung nunmehr bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt werden muss. Die Wiederholungsprüfungen erfolgen alle 3 Jahre. Betroffen sind nach gesetzlicher Richtlinie in beiden Wohngebieten diejenigen Mehrfamilienhäuser, die folgende Bedingungen der Haustechnik beinhalten: 1. mit einem Speicher / Durchflusserwärmer > 400 l Inhalt 2. und/oder mit einem Rohrleitungsvolumen > 3 l bis zur am weitesten entfernten Entnahmestelle (ohne Inhalt der Zirkulationsleitung) 3. und in denen Wasser vernebelt wird, z. B. in Duschen. Wohngebiet „Blankenburger Straße“ Neustädter Straße 35, 37, 39 Neustädter Straße 30, 32, 34 ,36 Neustädter Straße 38, 40 Neustädter Straße 41, 42, 43 Worthgarten 11, 12, 13 Schänkestraße 5, 6, 7 Schänkestraße 8, 9, 10, 11 Schänkestraße 12, 13, 14 Schänkestraße 15, 16, 17 6 Woh n g eb i et „ A u f d en H ö h en “ Willi-Bredel-Ring 8, 9, 10 Willi-Bredel-Ring 11, 12, 13 Theodor-Fontane-Ring 2, 3, 4, 5, 6, 7 Theodor-Fontane-Ring 8, 9, 10, 11 Theodor-Fontane-Ring 13, 14, 15 Theodor-Fontane-Ring 25, 26, 27 Lessingstraße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Lessingstraße 8, 9, 10, 11 Nach Auswahl eines akkreditierten und zertifizierten Prüflabors wurde das Labor für Umweltschutz und chemische Analytik (LUS GmbH) Hecklingen bei Magdeburg mit der Beprobung beauftragt. Am Dienstag, den 12. März und Mittwoch, den 13. März 2013 wurden durch die Leiterin des Labors, Frau Dr. Schotte die Proben in allen o. a. Häusern entnommen. Gemäß gesetzlicher Vorgabe erfolgten die Proben Øam Ausgang Warmwasser, Boiler Vorlauf (Hausanschlussstation / Heizungsraum), Øam Zirkulationsrücklauf Warmwasser (Hausanschlussstation/ Heizungsraum), Øan der Mischbatterie im Bad der von der Hausanschlussstation/ Heizungsraum am weitesten entfernten Wohnung Nach Eingang der Prüfprotokolle vom Labor konnten wir feststellen, dass sich die zulässigen Werte in allen Trinkwasseranlagen im zulässigen Bereich befanden. Eine Ausnahme gab es in der Neustädter Straße 30 – 40. Dort lag der Wert an der Mischbatterie (nicht im Trinkwassernetz!) mit 52 KBE/100 ml * über dem zulässigen Wert. Entsprechend Vorschrift erfolgten unverzüglich Maßnahmen in dieser Leerwohnung, damit die Nachbeprobung am 25. April 2013 nachgeholt werden konnte. Als Gesamtergebnis können wir allen Mitgliedern bzw. Bewohnern unserer Mehrfamilienhäuser bescheinigen, dass die Trinkwasserqualität in Ordnung ist und dass sich die Werte im geforderten Toleranzrahmen befinden. Diejenigen Mehrfamilienhäuser, bei denen in den Wohnungen eine Gastherme installiert ist, sind nicht von den gesetzlichen Maßnahmen des Trinkwassergesetzes betroffen, da keine zentralen Warmwasserspeicher vorhanden sind. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt bei Anforderung unmittelbar durch die Therme. *KBE: ist die Abkürzung für Kolonie Bildende Einheiten. Der ermittelte Wert wird bezogen auf ein Probevolumen von 100 ml. Er ist ein Parameter der bakteriologischen Wasseruntersuchung zur quantitativen Erfassung von lebensfähigen und vermehrungsfähigen Mikroorganismen (z. B. Legionellen). Er gibt an, wie viele Kolonien bei einer 6- bis 8-fachen Vergrößerung auf einem definierten Nährboden nach einer bestimmten Bebrütungszeit sichtbar sind und gibt somit eine Information über den Verschmutzungsgrad des Wassers. Information Seit 01.05.2013 gilt das geänderte Mietrecht Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen Kernpunkt sind die vereinfachte Durchsetzung energetischer Modernisierungsmaßnahmen sowie der Schutz der Vermieter vor unredlichen Mietern. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick: Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung während einer zusammenhängenden Dauer von drei Monaten bei Beeinträchtigung. Andere Maßnahmen bleiben davon unberührt. Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen wie bisher spätestens drei Monate vorher aber nun formales Erfordernis, dass die Art und der voraussichtliche Umfang in wesentlichen Zügen sowie der voraussichtliche Beginn und die Dauer mitzuteilen ist. Ist eine Mieterhöhung nach § 559 BGB vorgesehen, muss der zu erwartende Betrag ebenfalls angegeben werden. Duldungspflicht Die Duldungspflicht besteht weiterhin unter dem Zusatz, dass diese für den Mieter, seine Familie oder eines Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen von Vermieter und Mieter sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Dabei bleiben die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen Betriebskosten außer Betracht. Einführung regionaler Kappungsgrenzen Bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) können die Landesregierungen Gemeinden bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mitwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, die Kappungsgrenze bei der ortüblichen Vergleichsmiete auf 15 % in drei Jahren, und nicht, wie ansonsten 20 % festlegen. Kündigung bei Zahlungsverzug der Sicherheitsleistung Um das Mietnomadentum zu begrenzen, wurde als ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eingefügt, dass diese bei Zahlungsverzug der Kaution mit 2 Monatsmieten ausgesprochen werden kann. Räumung der Wohnung Nach § 940a ZPO-E kann die Wohnung durch einstweilige Verfügung nun auch gegen einen Dritten angeordnet werden, der in Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt. Dadurch soll verhindert werden, dass sich derjenige Mieter einer rechtmäßigen Räumung entzieht, indem er einem Dritten die Wohnung überlässt. „Berliner Räumung“ Mit dem neu eingefügten § 885a ZPO-E wird die „Berliner Räumung“ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gläubiger beschränkt seinen Vollstreckungsauftrag darin auf die bloße Besitzschaffung an den Mieträumen und macht im Übrigen an den darin befindlichen beweglichen Gegenständen sein Vermieter-Pfandrecht geltend. ~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~ 7 Wohnen im Herzen der Natur Ordnung und Sicherheit auf den Containerstellplätzen Die Wohnungsgenossenschaft hat in den zurückliegenden Jahren in beiden Wohngebieten neue und teilweise abschließbare Containerstellplätze errichtet. Im Ergebnis vieler Gespräche mit unseren Mitgliedern wurde innerhalb der Stellplätze eine Fläche insbesondere für Gelbe Säcke abgeteilt. Damit bei der Lagerung der Gelben Säcke im Keller keineGeruchsbelästigung entsteht oder evtl. Schädlinge angelockt werden, können diese Säcke in die dafür vorgesehenen Flächen der Containerstellplätze abgelegt werden. Völlig unverständlich jedoch sind immer wieder zwei Tatsachen zu beobachten: Unmittelbar nach Abholung der Gelben Säcke durch den Abfallzweckverband liegen schon wieder neue Säcke. Werden sie rechtzeitig am Abend oder in den frühen Morgenstunden herausgelegt, kann diese Unsitte vermieden werden. pflichtig. Die zusätzlichen Kosten tragen dann alle Mitglieder des betreffenden Wohnbereiches. Darüber hinaus wird durch die Genossenschaft kontrolliert, inwieweit die Verursacher ermittelt werden können. Ein weiteres Ärgernis ist das widerrechtliche Füllen der Gelben Säcke mit Hausmüll. An beiden nebenstehenden Fotos kann man erkennen, dass sogar Obst in die Gelben Säcke gefüllt wird. Diese Säcke werden dann selbstverständlich nicht durch den Abfallzweckverband entsorgt. Eine gesonderte Entsorgung durch die Firma RST ist dann kosten- Wir bitten alle Mitglieder im Interesse eines guten Wohnumfeldes um Beachtung. { { „Schönste Balkone und Vorgärten“ Blumige Fassaden und Vorgärten werden prämiert. Der Wettbewerb ist in unserer Genossenschaft in den zurückliegenden Jahren Tradition, dass die besten Balkone und Vorgärten durch eine Jury, bestehend aus dem Vorstand und Mitgliedern in beiden Wohngebieten ausgewählt werden. Unsere Genossenschaft ist eine von vielen im Harzkreis, die diesen Höhepunkt ebenfalls nutzt. Dabei kann nicht von Kopieren die Rede sein, denn der Charakter der Häuser mit seinen Balkonen, Vorgärten und Grünanlagen ist überall zu finden. Unser Wettbewerb verfolgt mehrere Ziele. Zum einen ist es Ansporn für die Aufwertung der Optik des persönlichen Balkons bzw. Vorgartens und damit zur Verbesserung der gesamten optischen Hausansicht. Zum anderen fördern Arbeiten an den Vorgärten einen besseren Zusammenhalt der Hausgemeinschaft. Und letztendlich werden diejenigen Mitglieder unserer Genossenschaft für ihre Arbeit und Mühe belohnt. Nach einer Begehung der Jury im August 2013, werden die jeweils drei ersten Plätze in beiden Wohngebieten mit einem Gutschein eines Baumarktes prämiert. Wir wünschen allen interessierten Mitgliedern und Hausgemeinschaften viel Erfolg, denn letztendlich profitieren alle davon. { Aufruf zu Ordnung und Sicherheit in den Treppenhäusern „Flure bzw. Korridore sind das Aushängeschild der Wohnung und Treppenhäuser sind das Aushängeschild des Hauses oder mit anderen Worten - der erste Eindruck widerspiegelt das optische Gesamtbild der Bewohner“. Grundsätzlich können wir auf den optischen Zustand vieler Treppenhäuser - als Spiegelbild der Hausgemeinschaft - in beiden Wohngebieten stolz sein. Unsere Mitglieder identifizie- 8 ren sich mit vorangegangenen Modernisierungen und Sanierungen der Treppenhäuser und sind bemüht, einen entsprechenden Gesamteindruck zu bieten. Aus gegebenen Anlass möchten wir jedoch wiederholt in unserer heutigen Ausgabe unseres Wohnmagazins auf den unbefriedigenden Zustand einiger Treppenhäuser in beiden Wohngebieten hinweisen. Leider müssen wir feststellen, dass sich neben großen Schuhschränken, abgestellten Schuhen und andere Utensilien vor den Wohnungseingangstüren ein unschönes Bild für die eigenen Bewohner, aber auch Besuchern, Firmen und nicht zuletzt Mitarbeitern unserer Genossenschaft bietet - das muss nicht sein. Wir fordern hiermit nochmals die betreffenden Hausgemeinschaften auf, ihre Schuhan- sammlungen auf ein Minimum zu reduzieren. Das schließt auch die Anzahl und Größe der aufgestellten Möbel im Treppenhaus ein. Aus feuerschutztechnischen Bestimmungen (Brandgefahr und Fluchtweg im Notfall) dürfen im Treppenhaus überhaupt keine Möbel stehen. Wenn ein Umzug durchgeführt wird, sind die dort abgestellten Möbel ebenfalls ein Hindernis. Als Beispiel sei hier genannt, dass es nach dem Anbau der Personenaufzüge am Mehrfamilienhaus „Neustädter Straße 35 – 39“ seitens des Bauordnungsamtes und der Feuerwehr eine strikte Auflage zur unverzüglichen Beräumung des Treppenhauses von allen Möbelteilen gab. Die Wohnungsgenossenschaft wird zukünftig dieses Thema verstärkt unter die Lupe nehmen, ggf. werden Auflagen an betreffende Hausgemeinschaften erteilt. ~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~www.wohnen-in-thale.de~~~ 9 Nachwuchs in der Genossenschaft 21.07.2013 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Großes Tierparkfest Tierpark Hexentanzplatz 21.07.2013 15:00 Uhr Harzer Land und Leute (Folklorenachmittag) Harzer Bergtheater 27.07.2013 20:00 Uhr Pyro Games 2013 Großraumparkplatz Bodetal 30.07.2013 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Ferienpass-Wanderung Bodetal ca. 4 km (Kinder + Eltern, Verpflegung mitbringen) Thale-Info 01.09.2013 10:00 Uhr 61. Harzer Jodlerwettstreit Waldbühne Altenbrak 12.09.2013 - 15.09.2013 9. Reitturnier Großer Preis von Sachsen-Anhalt Allrode Sudoku - Spaß 6 8 4 6 1 SCHÖNES WOHNEN IN UNSERER GENOSSENSCHAFT 9 z. B. 3-Raum-Wohnung in Thale im Wohngebiet „ Auf den Höhen“ mit ca. 76 m2 im 2. OG Das gesamte Haus wurde 2012 umgebaut und dabei grundlegend saniert und modernisiert. Die Wohnung verfügt über eine gehobene Ausstattung durch: • • • • • • Bad mit Wanne und Dusche sowie Fußbodenheizung großzügiger neuer Balkon große geflieste Küche gesamte Wohnung ist neu tapeziert Keller sowie Dachboden nutzbar PKW-Stellplätze vor dem Haus Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Wohnung Ihr Ansprechparter für Vermietung: befindet sich in Waldnähe. Grundnutzungsnutzungsgebühr: 440,00 € + Nebenkosten (zzgl. einmalige Genossenschaftsanteile und Beitrittsgebühr) Christian Felsmann Wohnungsmarkt / Vermietung Wohnungsgenossenschaft Thale eG Ferdinand-Freiligrath-Straße 53, 06502 Thale Telefon: 03947 9580, Fax: 03947 95845 E-Mail: [email protected] www.wohnen-in-thale.de Wurde am 03.11.2011 als Sohn von Britt Juhnke und Hans-Jürgen Lochmann geboren. 7 2 3 4 8 9 7 4 28.07.2013 11:00 Uhr Tintenherz (Premiere) Kindertheater Harzer Bergtheater Felix Juhnke 9 4 4 8 1 7 Jolene Penz 5 2 Wurde am 20.08.2011 9 1 3 Friedrich-WolfStr. 1. 6 4 8 als Tochter von Caroline Krause und Thomas Penz geboren. Lessingstr. 2. Aktion MIETER werben MIETER geht weiter! # Sind Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch Ihren Bekannten und Freunden weiter und wir bedanken uns für jeden neuen Mieter mit einem Gutschein für einen Restaurantbesuch Ihrer Wahl im Wert von 50 €. MIETER werben MIETER Eine Aktion Ihrer Wohnungsgenossenschaft Thale eG. Mieter werben Mieter 08.06.2013 15:30 Uhr 10 Jahre Harzklubzweigverein Bodetal e. V. Altenbrak, Bodewiese Leider hat sich in der letzten Ausgabe unseres Wohnmagazin‘s (01/2012) der Fehlerteufel eingeschlichen. Dies möchten wir an dieser Stelle korrigieren. Hier die berichtigten Angaben des Nachwuchses in unserer Genossenschaft. Ich möchte der Wohnungsgenossenschaft Thale eG einen neuen Mieter empfehlen. Dafür erhalte ich einen Gutschein über 50 € für einen Restaurantbesuch meiner Wahl. Meine Adresse: Name, Vorname ............................................................................................................................ Straße, Hausnummer ................................................................................................................... PLZ, Ort ........................................................................................................................................ Telefon .......................................................................................................................................... Mein Wunschnachbar: Name, Vorname ............................................................................................................................ Straße, Hausnummer ................................................................................................................... PLZ, Ort ........................................................................................................................................ Telefon ......................................................................................................................... 10 ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ w w w . w o h n e n - i n - t h a l e . d e ~ ~ ~ 11 Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Genossenschaft! Seit der letzten Ausgabe unseres Wohnmagazin‘s ist viel Zeit vergangen, deshalb gratulieren wir unseren Jubilaren auf diesem Weg und wünschen viel Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr! Elektro Gas / Wasser / Sanitär HEISAT ' 9540 0173 9468150 Ermlich & Gehrke ' 93220 Röber & Partner ' 03941 69320 Fa. Gleesner ' 2833 0171 2764981 Ermlich & Gehrke ' 93210 Elektrotherm ' 2378 Stadtwerke Thale ' 209889 Fernheizung Auf den Höhen ' 9540 Blankenburger Str. ' 93220 Verstopfte Abflüsse Abfluss-Kai Halberstadt ' 03941 447647 0176 449486 Notrufe Polizei Thale Feuerwehr ASB Thale KONTAKT ' 460 ' 112 ' 4720 Wohnungsgenossenschaft Thale eG # Bitte in unseren Briefkasten F.-Freiligrath-Str. 53 einwerfen. www. wohnen-in-thale.de [email protected] nd en Sprechzeiten fu ge r te ie M Ferdinand-Freiligrath-Straße 53 06502 Thale Telefon: 03947 9580 Telefax: 03947 95845 An die Wohnungsgenossenschaft Thale eG Ferdinand-Freiligrath-Straße 53 06502 Thale Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können Termine vereinbart werden. Auch an Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung.