Berufskraftfahrer unterwegs 2014 - SVG Online-Shop

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Berufskraftfahrer unterwegs 2014 - SVG Online-Shop
Bordbuch
Berufskraftfahrer
unterwegs 2014
Jahrbuch für Fahrer
im Güter- und Personenverkehr
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser
mit diesem Bordbuch halten Sie die bereits 21. Auflage von Berufskraftfahrer unterwegs in Ihren Händen.
Auch 2014 finden Sie in dieser Ausgabe wieder alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen – kompakt zusammengefasst
und speziell auf die Berufskraftfahrer Branche zugeschnitten!
Sämtliche Inhalte wurden aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht.
Zusätzlich haben wir 2014 wieder interessante Themen für Sie aufgegriffen.
In diesem Jahr für Sie neu dabei:
Ladungsdiebstahl vermeiden: Erfahren Sie, wie Sie gefährliche Situationen vermeiden und wie Sie sich am besten in oder nach einer Diebstahlsituation verhalten! Mit Notfall-Fragenkatalog
Wortlos Guide: für eine bessere Verstän­digung, z.B. an der Rampe
Winterreifenpflicht in Europa: Wo gilt eigentlich was?
Wirtschaftlich fahren im QuickCheck: 12 Profi-Tipps für eine
bessere Fahrweise
Im grünen Bereich: Vorausschauendes Fahren dank Drehzahlmesser
Handhubwagen: 10 Tipps für die richtige Bedienung
Richtig Verhalten: an Rampen und in Umschlagterminals
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Jedes Jahr sorgt auch der Gesetzgeber für notwendige Aktualisierungen!
Besonders im Bereich Buß- und Verwarngelder hat sich im vergangenen Jahr
einiges getan. Die Neuerungen finden Sie bei uns übrigens im Kapitel 3.4!
Ihre Anregungen (Lob, Wünsche oder Kritik) sind uns immer willkommen:
[email protected]
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!
Ihr Verlag Heinrich Vogel
Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2013 alle aktuellen Z­ ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden.
© 1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH,
Aschauer Straße 30, 81549 München
Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe
Springer Science+Business Media.
Stand Juli 2013 • 21. Auflage
Umschlaggestaltung: Bloom Project
Lektorat: Ulrike Hurst, Su Zewe
Herstellung: Markus Tröger
Satz & Layout: Schmidt Media Design, München
Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen.
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit
der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.
Die Haftung für die Inhalte der Internetverweise wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung
ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle
personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.
ISBN: 978-3-574-26032-2
2
1
Nützliches
für
unterwegs
2
Länderinformationen
3
Recht
4
Rund um
Kfz
und Ladung
5
Service
Seite
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.1 Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . 36
1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38
1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
1.6 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
1.7 Ladungsdiebstahl vermeiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
1.8 Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1.9 Mautpflichtige Bundesstraßenabschnitte . . . . . . . 64
1.10 Wortlos Guide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
2.1 Belarus/
2.18 Mazedonien . . . . . . . . 104
Weißrussland. . . . 70 2.19 Niederlande . . . . . . . . 106
2.2 Belgien . . . . . . . . . 72 2.20 Norwegen. . . . . . . . . . . 108
2.3 Bosnien2.21 Österreich . . . . . . . . . . 110
Herzegowina . . . . 74 2.22 Polen . . . . . . . . . . . . . . . . 112
2.4 Bulgarien . . . . . . . 75 2.23 Portugal . . . . . . . . . . . . . 114
2.5 Dänemark . . . . . . . 78 2.24 Rumänien. . . . . . . . . . . . 116
2.6 Deutschland . . . . 80 2.25 Russland. . . . . . . . . . . . . 118
2.7 Estland . . . . . . . . . 82 2.26 Schweden. . . . . . . . . . . . 120
2.8 Finnland . . . . . . . . 84 2.27 Schweiz. . . . . . . . . . . . . . 122
2.9 Frankreich. . . . . . . 86 2.28 Serbien . . . . . . . . . . . . . . 124
2.10 Griechenland. . . . 88 2.29 Slowakei . . . . . . . . . . . . . 126
2.11 Großbritannien
2.30 Slowenien. . . . . . . . . . . . 128
und Nordirland. . 90 2.31 Spanien. . . . . . . . . . . . . . 130
2.12 Irland. . . . . . . . . . . 92 2.32 Tschechien . . . . . . . . . . . 132
2.13 Italien . . . . . . . . . . 94 2.33 Türkei . . . . . . . . . . . . . . . 134
2.14 Kroatien . . . . . . . . 96 2.34 Ukraine . . . . . . . . . . . . . . 136
2.15 Lettland . . . . . . . . 98 2.35 Ungarn . . . . . . . . . . . . . . 138
2.16 Litauen . . . . . . . . 100 2.36Kontaktdaten europ.
2.17 Luxemburg. . . . . 102
Transportverbände . . . 140
3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
3.3 Winterreifenpflicht in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
3.5 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
3.6 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 164
3.7 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
3.8 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
3.9 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
3.10 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Handhubwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . 4.6 Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.8 Checkliste Busbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.9 Dieselklau – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.10 Verhalten an Rampen und in Umschlagterminals . 4.11 Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . . 170
172
176
180
181
182
188
199
200
201
206
5.1 Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren –
Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion –
Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer–
Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol –
Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren
5.2 Dynamisches Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
5.3 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 226
5.4 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 236
5.5 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
5.6 DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
3
Februar 2014
1
Sa
2• h16
3
Mo
4Di
5Mi
6 Do
7 Fr
8Sa ∂
¥40
9• h16
10
Mo
11 Di
12Mi
13 Do
14Fr
15Sa f14
16• h164
17
Mo
18 Di
19Mi
20 Do
21Fr
22Sa f14
23• h165
24Mo z
25 Di
26Mi
27 Do
28Fr
5. Woche
Fahrtbeginn Fahrtende
km
km
gefahrene
km
Arbeitsstunden
Lenkzeit
6. Woche
7. Woche
8. Woche
9. Woche
• generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5
Fahrverbot im jeweiligen Land
Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land
Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land
X
W
X
V
X
W
[14]7.00 – 18.00 Uhr und ab 22.00 Uhr auf bestimmten Alpenstrecken
[16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
8
9
Pannendienste
1.3
Pannendienst
Notruf-Nr.
gültig:
DAF
(003140) 214 30 00*
europaweit
Iveco
(00800) 48 32 60 00
europaweit
MAN
(01805) 35 35 33 33*
europaweit
Mercedes-Benz
(00800) 17 77 77 77
(069) 95 30 72 77*
europaweit
OMNIplus
(00800) 40 20 40 20
europaweiter Service
für Busse oder Marken
Mercedes-Benz und Setra
Renault
(00800) 12 34 24 24
europaweit
Scania
(0261) 887 88 88*
europaweit
Volvo
(0800) 18 10 300
(00800) 33 55 77 99
europaweit
DKV
(0221) 827 75 64*
(00800) 365 24 365
europaweit (alle Fahrzeugtypen; für Inhaber von DKVoder SVG-Karten. Andere Anrufer erhalten die Ruf­nummer
einer nahegelegenen 24-Stunden-Werkstatt)
ADAC
TruckService
(01800) 524 80 00*
für Anrufe aus dem
Ausland
(00497333) 80 83 50*
europaweit (alle Fahrzeugtypen; akzeptiert werden alle
gängigen Kreditkarten)
Die Vorwahl „+0800“ ist in den meisten Ländern gebührenfrei und auch im Ausland
wählbar, bei deutschen Rufnummern im Ausland Länderkennung (0049) vorwählen.
Präzise Angaben zum Vorfall sollten Sie also schon vor dem Anruf bereithalten:
›den eigenen Namen sowie die eigene Mobiltelefonnummer
›den Namen der Firma und die Heimatadresse
›wenn nötig (zum Beispiel bei Mietfahrzeugen) den Namen und die Adresse des
Fahrzeughalters
›möglichst präzise Ortsangaben (auf der A 8 gibt es bestimmte Kilometersteine
›
›
›
dreifach; suchen Sie nach weiteren Kennzeichen in der Umgebung)
Angaben zum Fahrzeug (Typ, Fahrgestellnummer, Kennzeichen etc.)
Angaben zum Schaden und darüber, wie er sich angekündigt hat
die Kreditkartennummer
* gebührenpflichtig; aus allen Telefonnetzen erreichbar
37
1.5
A
Nr
Bay e r n
BAB
Anschlussstellen (Nr.)
Länge [km]
Dauer
A 73
AS Wendelstein (47) AD Nürnberg/Feucht (49)
2,3
- 10.09.2013
A 73
AD Nürnberg/Feucht (49) AS Wendelstein (47)
2,3
- 10.09.2013
A 73
AS Erlangen-Eltersdorf (35) AS Fürth-Ronhof (36)
1,9
- 14.10.2013
A 73
AS Fürth-Ronhof (36) AS Erlangen-Eltersdorf (35)
1,9
- 14.10.2013
A 93
AS Reischenhart (57) AS Oberaudorf (59)
5,5
- 23.10.2013
A 93
AS Oberaudorf (59) AS Reischenhart (57)
5,5
- 23.10.2013
A 93
AS Hof-Süd (4) AS Selb-Nord (8)
7,0
- 02.10.2013
A 93
AS Selb-Nord (8) AS Hof-Süd (4)
7,0
- 02.10.2013
A 93
AS Brannenburg (58) AS Brannenburg (58)
A 95
AS Wolfratshausen (6) AS Seeshaupt (7)
0,7
- 30.11.2013
A 95
AS Seeshaupt (7) AS Wolfratshausen (6)
0,7
- 30.11.2013
A 95
AS Murnau/Kochel (10) AS Murnau/Kochel (10)
A 96
AS Aitrach (11) AK Memmingen (12)
0,5
- 18.10.2013
A 96
AK Memmingen (12) AS Aitrach (11)
0,5
- 18.10.2013
A 96
AS Bad Wörishofen (20) AS Buchloe-Ost (23)
4,7
- 30.10.2013
A 96
AS Buchloe-Ost (23) AS Bad Wörishofen (20)
4,7
- 30.10.2013
- 18.10.2013
- 14.10.2013
B r an d e n b u rg
BAB
Anschlussstellen (Nr.)
Länge [km]
Dauer
A 19
AS Wittstock (20) Rastplatz Eldetal
0,9
- 30.11.2013
A 19
Rastplatz Eldetal AS Wittstock (20)
0,9
- 30.11.2013
45
Ladungsdiebstahl vermeiden
1.7
© 3Dmask/fotolia
Bereits 2011 wurden europaweit Ladungsdiebstähle im Wert von
9 Mrd. Euro gemeldet und die Tendenz ist steigend!
Dafür gibt es mehrere Gründe:
› Unternehmen und Lagerplätze
sind immer besser gegen Eindringlinge gesichert, so dass Verbrecher immer häufiger auf LkwÜberfälle ausweichen
› Durch das Internet lässt sich die
gestohlene Ware außerdem leichter verkaufen, deswegen wächst
das Interesse an allen möglichen
Transportgütern
Auch im Bezug auf die Diebstahlart werden die Kriminellen
immer kreativer. Immer häufiger werden ganze Lkw gestohlen,
z. B. durch:
› Falsche Polizeikontrollen
› Angebliche Umleitungen zu anderen Abladeorten
› Umladungen in einen anderen Lkw
› Vorgetäuschte Unfälle
✔
Wie Sie sich als Fahrer vor einem Überfall schützen:
✔ Speichern Sie sich wichtige Notruf- und Sperrnummern
(für das Ausland wichtig: Informieren Sie sich über die
Nummer der Botschaft und die jeweiligen Notrufnummern, z.B. von der Polizei)
✔ Die Nummer Ihrer Firma oder eines anderen Ansprechpartners sollte auf der Kurzwahl gespeichert sein
✔ Nehmen Sie keine Anhalter mit
✔ Lassen Sie sich nicht sorglos von Fremden aus dem
Lkw locken und wenn es doch mal nötig ist, dass Fahrzeug zu verlassen, lassen Sie nicht alles wegfahrbereit
stehen
✔ Fahren Sie nicht immer die gleiche Route
✔ Stellen Sie sich bei Ihren Parkplatznachbarn kur vor,
damit diese sofort bemerken, wenn Fremde sich an Ihrem Lkw zu schaffen machen
✔ Erzählen Sie anderen Fahrern und Bekanntschaften
aber nie was Sie geladen haben oder wohin Sie genau
fahren
✔ Parken Sie, wenn möglich, gegen ein Hindernis, so
dass niemand von hinten an den Lkw kommt
57
1.10
Nützliches für unterwegs
Wortlos Guide Gütertransport
Be- und Entladen, Güterumschlag /
Loading and unloading, cargo handling
Schnelltrennsatz – selbstdurchschreibend
Bitte kräftig aufdrücken bzw. mit Schreibmaschine beschriften.
Land Pays
Weitere Be- und Entladestellen
5
Frachtführer (Name, Anschrift, Land)
Transporteur (nom, adresse, pays)
KOMBIFRACHTBRIEF
NR.
Versandort
Lieu
Entfernung
km
Land
Ordnungs-Nr. d. Genehmigung
3
Bestimmungsort
Lieu pour la livraison
Amtl. Kennzeichen
Ausladestelle
Nutzlast
Kfz.
Land Pays
5
Anh.
Anweisungen des Absenders (Grenzübergänge/Zollagent u.ä.)
Instructions de l’expéditeur (formalités douanières et autres)
KOMBIFRACHTBRIEF
Kfz.-Aufbauart
Eigengewicht der WA/WB
Weitere Be- und Entladestellen
Fahrzeugführer
Begleiter
Kfz-Wechsel in:
Es besteht Umladeverbot (zutreffendenfalls ankreuzen)
6
Anz./Verp.
Kammer
7
nombre /
emballage
8
Inhalt / Bezeichnung der Sendung
Güterart-Nr.
Auftragsnr.
Nature de la marchandise
marques et numéros
Gefahrgut: Gefahrzettelmuster-Nr./
UN-Nummer/Verp.-Gruppe/
Tunnelbeschränkungscode*
marchandise dangereuse:
Numéro d’etiquette/Numéro UN/
Groupe d’emballage/Code de
restriction en tunnels*
9 Statistiknummer
10
No statistique
11
Bruttogewicht
in kg
Fahrtenbuch-Nr.
Umfang
in m3
BELADUNG
Fahrzeug bereitgestellt
Tag
Stunde
cubage m3
poids brut, kg
Beladung beendet
Tag
Stunde
12
Freivermerk
Franco
Non Franco
Nachnahme:
13
Ort und Tag der Ausstellung
Etablié
14
ENTLADUNG
Fahrzeug bereitgestellt
Tag
Stunde
NR.
Entladung beendet
Tag
Stunde
Wert des Gutes / Betrag des besonderen Interesses
an der Lieferung:
15
Empfang der Sendung bescheinigt
Réception des marchandises
den
le
den
le
Gut und Frachtbrief übernommen
marchandise et lettre de voiture prises en charge
Tag
jour
Stunde
heure
Entfernung
16
17
Unterschrift des Absenders
Signature de expéditeur
18
Unterschrift des Empfängers
Signature du destinataire
Frachtberechnung
Isothermzuschlag %
Währung / Kurs
Monnaie
Unterschrift des Frachtführers/Fahrzeughalters
Signature du transporteur
Zuschläge / Nebengebühren
frais accessoires
Zölle und andere Kosten
km
Ordnungs-Nr. d. Genehmigung
Erklärung für Packmittel
Co Colli
Tw Tankwagen
Fa Fass
Pw Planwagen
Kt Karton
Pa Paletten
Angaben zur Ermittlung der Entfernung mit Grenzübergängen
von
bis
km
Zwischensumme
Solde
Amtl. Kennzeichen
Nutzlast
Ermäßigungen
réductions
Zuschläge
supplements
Kfz.
Zwischensumme
Solde
Gesamt
Zutreffendes bitte ankreuzen
Sonstiges
Divers
Frachtbrief /
Consignment note
innerdeutscher Güterkraftverkehr
Für diese Beförderung gelten die
Bestimmungen des GüKG und des HGB.
Anweisungen des Absenders (Grenzübergänge/Zollagent u.ä.)
Instructions de l’expéditeur (formalités douanières et autres)
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Diese Beförderung unterliegt trotz einer
gegenteiligen Abmachung den
Bestimmungen des Übereinkommens
über den Beförderungsvertrag im intern.
Straßenverkehr (CMR).
Ce transport est soumis, nonobstant
toute clause contraire, à la Convention
relative au contrat de transport
international de marchandises par route
(CMR).
Anh.
Nettoentgelt
Umsatzsteuer
Kfz.-Aufbauart
Gesamt
Tatal à payer
1.
1er
(weiß) Rechnung für Auftraggeber
(blanc) facture pour le commettant
2.
2e
3.
(grün) Frachtführer
(vert) transporteur
3e
4.
(blau) Empfänger
(bleu) destinataire
4e
(rot) Absender
(rouge) expéditeur
Eigengewicht der WA/WB
Fahrzeugführer
Begleiter
Kfz-Wechsel in:
Es besteht Umladeverbot (zutreffendenfalls ankreuzen)
6
Anz./Verp.
Kammer
7
nombre /
emballage
Inhalt / Bezeichnung der Sendung
Güterart-Nr.
Auftragsnr.
8
Nature de la marchandise
marques et numéros
Gefahrgut: Gefahrzettelmuster-Nr./
UN-Nummer/Verp.-Gruppe/
Tunnelbeschränkungscode*
marchandise dangereuse:
Numéro d’etiquette/Numéro UN/
Groupe d’emballage/Code de
restriction en tunnels*
9 Statistiknummer
10
No statistique
11
Bruttogewicht
in kg
poids brut, kg
Umfang
in m3
Fahrtenbuch-Nr.
cubage m3
BELADUNG
Fahrzeug bereitgestellt
Tag
Stunde
Beladung beendet
Tag
Stunde
ENTLADUNG
Fahrzeug bereitgestellt
Tag
Stunde
12
Freivermerk
Franco
Non Franco
13
Ort und Tag der Ausstellung
Etablié
Nachnahme:
Wert des Gutes / Betrag des besonderen Interesses
an der Lieferung:
© Jürgen14Fälchle / fotolia
Mobile Laderampe /
Mobile loading ramp
den
le
16
15
Empfang der Sendung bescheinigt
Réception des marchandises
17
Unterschrift des Absenders
Signature de expéditeur
bis
18
© Getty Images / iStockphoto
Angaben zur Ermittlung der Entfernung mit Grenzübergängen
von
Tag
jour
Unterschrift des Empfängers
Signature du destinataire
Frachtberechnung
Isothermzuschlag %
Stunde
heure
Unterschrift des Frachtführers/Fahrzeughalters
Signature du transporteur
Zuschläge / Nebengebühren
frais accessoires
Erklärung für Packmittel
Co Colli
Tw Tankwagen
Fa Fass
Pw Planwagen
Kt Karton
Pa Paletten
km
© Robert Kneschke / fotolia
Hand-Hubwagen /
Hand-pallet truck
den
le
Währung / Kurs
Monnaie
Entladung beendet
Tag
Stunde
Gut und Frachtbrief übernommen
marchandise et lettre de voiture prises en charge
Zölle und andere Kosten
Zwischensumme
Solde
Ermäßigungen
réductions
Zuschläge
supplements
Zwischensumme
Solde
Gesamt
© VILevi / fotolia
Zutreffendes bitte ankreuzen
Sonstiges
Divers
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Gabelstapler
/
Forklift truck
innerdeutscher Güterkraftverkehr
Für diese Beförderung gelten die
Bestimmungen des GüKG und des HGB.
Diese Beförderung unterliegt trotz einer
gegenteiligen Abmachung den
Bestimmungen des Übereinkommens
über den Beförderungsvertrag im intern.
Straßenverkehr (CMR).
* Güter der Klasse 1 und 7: siehe Sonderdokumentation ADR 5.4.1.1.1 / * Marchandises ces classes 1 et 7: voir demande spéciale dans ADR, 5.4.1.1.1
Ausladestelle
Anlieferung /
Delivery
Beigefügte Begleitpapiere
Documents annexés
* Güter der Klasse 1 und 7: siehe Sonderdokumentation ADR 5.4.1.1.1 / * Marchandises ces classes 1 et 7: voir demande spéciale dans ADR, 5.4.1.1.1
Bestell-Nr. 16111/16112 · 12/09 · © Verlag Heinrich Vogel · Springer Fachmedien München GmbH,
Aschauer Straße 30 · 81549 München · www.heinrich-vogel-shop.de
4
Lieu pour la livraison
3 Bestimmungsort
© FM2 / fotolia
Beigefügte Begleitpapiere
Documents annexés
Empfänger (Name, Anschrift, Land)
Destinataire (nom, adresse, pays)
4
Einladestelle
16 –18 Signiez sur chaques feuilles.
muss vom Frachtführer ausgefüllt werden
doit être remplies par le transporteur
Anschrift des Frachtführers/Frahrzeughalters
Adresse du transporteur
Stempel des Empfängers
14 Timbre du destinataire 15
Auszufüllen unter der Verantwortung des Absenders
A remplir sous la responsabilité de l’expéditeur
16 –18 Signiez sur chaques feuilles.
muss vom Frachtführer ausgefüllt werden
doit être remplies par le transporteur
Anschrift des Frachtführers/Frahrzeughalters
Adresse du transporteur
Versandort
Lieu
Land
einschließlich
y compris
Stempel des Empfängers
14 Timbre du destinataire 15
Empfänger (Name, Anschrift, Land)
Destinataire (nom, adresse, pays)
Einladestelle
1–13
Auszufüllen unter der Verantwortung des Absenders
A remplir sous la responsabilité de l’expéditeur
Bestell-Nr. 16111/16112 · 12/09 · © Verlag Heinrich Vogel · Springer Fachmedien München GmbH,
Aschauer Straße 30 · 81549 München · www.heinrich-vogel-shop.de
Frachtführer (Name, Anschrift, Land)
Transporteur (nom, adresse, pays)
Absender (Name, Anschrift, Land)
Expéditeur (nom, adresse, pays)
2
einschließlich
y compris
2
Absender (Name, Anschrift, Land)
Expéditeur (nom, adresse, pays)
1
1–13
Unterschriftsfelder nicht durchschreibend.
Unbedingt auf dem Original und den Durchschlägen unterschreiben.
1
Unterschriftsfelder nicht durchschreibend.
Unbedingt auf dem Original und den Durchschlägen unterschreiben.
Schnelltrennsatz – selbstdurchschreibend
Bitte kräftig aufdrücken bzw. mit Schreibmaschine beschriften.
Ce transport est soumis, nonobstant
toute clause contraire, à la Convention
relative au contrat de transport
international de marchandises par route
(CMR).
Heranfahren an die Rampe /
Driving up to the ramp
Nettoentgelt
Umsatzsteuer
Gesamt
Tatal à payer
1.
1er
(weiß) Rechnung für Auftraggeber
(blanc) facture pour le commettant
2.
2e
(grün) Frachtführer
(vert) transporteur
3.
3e
(blau) Empfänger
(bleu) destinataire
4.
4e
© th-photo / fotolia
Beladen /
Loading
66
(rot) Absender
(rouge) expéditeur
© LE image / fotolia
Lager /
Storage
Länderinformationen
2.9
französisch
10050
Paris
20 5 2
Euro (€)
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom
Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen
möglich. Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. SommerFahrverbote von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM
auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr.
Winterfahrverbote von Mitte Februar bis Mitte März für Fz
>7,5 t zGM samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr
samstags bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in
der Alpenregion.
!
Bei Sichtweiten < 50 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h. Anschnallpflicht für alle Lkw-Insassen.
Jeder Fahrzeugführer muss ein unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen. Das Fehlen eines Alkoholtestgerätes wird allerdings nicht sanktioniert (siehe dazu
S. 207). Mautgebühren (Ecotaxe) ab 1.10.13 auf Nationalund Departementstraßen sowie bisher gebührenfreien
Autobahnen für Nfz ab 3,5 t.
Eine Warnweste muss mitgeführt werden.
deutsche
Botschaft
2.9
f
∂
Frankreich
Höchstzulässige
Abmessungen
Höchstzulässige
Achslasten
und
Gesamtmasse
von Deutschland nach Frankreich 0033
von Frankreich nach Deutschland 0049
+
4
Erforderliche
Dokumente
86
km/h
Höchstzulässige
Geschwindigkeit
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
„Anhänger-Sammel-Verzeichnis“ wird anerkannt
Personalausweis
Erklärung des Arbeitgebers
über das Arbeitsverhältnis
grüne Versicherungskarte
CMR-Frachtbrief/Transportbescheinigung
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
Personalausweis/Reisepass
grüne Versicherungskarte
empfohlen
ggf. Carnet de passage
europäische Krankenversicherungskarte
EU-Fahrtenheft
12,00 m
16,50 m
18,75 m
Breite Kühlfahrzeuge
2,55 m
2,60 m
Höhe
Avenue Franklin D. Roosevelt 13/15, F–75008 Paris
Tel.: (0033-1) 53 83 45 00,
Fax: (0033-1) 53 83 45 02
E-Mail: [email protected]
Polizei 17, Krankenwagen 15,
Feuerwehr 18, Rettungsdienst 17 oder 112
Länge Lkw/Anhänger
Sattelkfz
Lastzug*
Kraftomnibus
mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
mit Anhänger
13,50 m*
15,00 m*
18,75 m*
2,55 m
nicht festgelegt**
4,00 m
Einzelachse/Antriebsachse
13 t
Doppelachse Achsabstand <0,90 m 13,50 t
Achsabstand ≥0,90 m bis
1,35 m 0,65 t pro 5 cm
Abstand
Achsabstand
>1,35 m ≤1,80 m
19 t
Tridemachse
Achsabstand ≤1,3 m
21 t
Achsabstand
>1,3 m bis ≤1,4 m 24 t
Kfz mit 2 Achsen
19 t
Kfz mit 3 oder
mehr Achsen
26 t
Anhänger mit 2 Achsen 19 t
Anhänger mit 3 Achsen 26 t
Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t
Sattelkfz mit 5 oder
mehr Achsen
40 t
f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t
Lastzug mit 4 Achsen 38 t
Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t
Einzelachse mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
mit Anhänger
Gelenkomnibus
innerorts 50 km/h
außerhalb geschl. Ortschaften
innerorts 50 km/h
Landstraßen 90 km/h
Schnellstraßen 90 km/h
Autobahnen 90 km/h
– unter best. Voraussetzungen
100 km/h*
Gesamtmasse
und
Fahrzeugart
Auto- Schnellbahnen straßen
km/h mit 4
Fahrspuren
Sonstige
Straßen
von 3,5 – 12 t
90
90
80
Motorwagen >12t
90
80
80
Fahrzeugkombinationen (Lastzüge,
Sattelkfz) >12 t
Fahrzeuge >12 t 90
80
60
beim Transport
gefährlicher Güter 80
60/70*
60
13 t
19 t
26 t
38 t
32 t
* Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.
** B
ei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich.
87
3.5
Recht
3.5
Ferienreiseverordnung
215
215
7
7
1
1
7
1
7
1
2
2
9
4
45
9
4
45
Mehr Infos
unter:
61
3
5
9
6
3
5
81
9
6
81
8
7
92
8
7
92
99
995
162
8
99
995
8
© artolis/fotolia (bearb.), Mehr Infos: www.bmvbs.de
61
163
Internationale Promillegrenzen
3.8
© Serghei Velusceac (r), eisenhans (l) – fotolia
Internationale Promillegrenzen*
Bosnien & 0,0 ‰
Herzegowina
Deutschland
(Gefahrgut + Bus)
Estland
Italien (Lkw + Bus)
Kroatien (Lkw + Bus)
Mazedonien (Lkw + Bus)
Rumänien
Serbien (Lkw+Bus)
Russland
Slowakei
Slowenien (Lkw+Bus)
Tschechien
Türkei (Lkw + Bus)
Ukraine
Ungarn
Weißrussland
Österreich
0,1 ‰
Frankreich (Bus)
0,2 ‰
Griechenland (Lkw & Bus)
Litauen
Luxemburg (Lkw + Bus)
Norwegen
Polen
Schweden
Spanien (Lkw + Bus)0,3 ‰
Litauen
0,4 ‰
Belgien
0,5 ‰
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Irland
Island
Lettland
Montenegro
Niederlande
Portugal
Schweiz
Zypern
Großbritannien
0,8 ‰
Liechtenstein
Malta
*Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende
Grenzen gelten.
Stand Mai 2013
167