Berufskraftfahrer unterwegs 2014 - SVG Online-Shop
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Bordbuch Berufskraftfahrer unterwegs 2014 Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenverkehr Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser mit diesem Bordbuch halten Sie die bereits 21. Auflage von Berufskraftfahrer unterwegs in Ihren Händen. Auch 2014 finden Sie in dieser Ausgabe wieder alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen – kompakt zusammengefasst und speziell auf die Berufskraftfahrer Branche zugeschnitten! Sämtliche Inhalte wurden aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Zusätzlich haben wir 2014 wieder interessante Themen für Sie aufgegriffen. In diesem Jahr für Sie neu dabei: Ladungsdiebstahl vermeiden: Erfahren Sie, wie Sie gefährliche Situationen vermeiden und wie Sie sich am besten in oder nach einer Diebstahlsituation verhalten! Mit Notfall-Fragenkatalog Wortlos Guide: für eine bessere Verständigung, z.B. an der Rampe Winterreifenpflicht in Europa: Wo gilt eigentlich was? Wirtschaftlich fahren im QuickCheck: 12 Profi-Tipps für eine bessere Fahrweise Im grünen Bereich: Vorausschauendes Fahren dank Drehzahlmesser Handhubwagen: 10 Tipps für die richtige Bedienung Richtig Verhalten: an Rampen und in Umschlagterminals › › › › › › › Jedes Jahr sorgt auch der Gesetzgeber für notwendige Aktualisierungen! Besonders im Bereich Buß- und Verwarngelder hat sich im vergangenen Jahr einiges getan. Die Neuerungen finden Sie bei uns übrigens im Kapitel 3.4! Ihre Anregungen (Lob, Wünsche oder Kritik) sind uns immer willkommen: [email protected] Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt! Ihr Verlag Heinrich Vogel Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2013 alle aktuellen Z ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden. © 1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. Stand Juli 2013 • 21. Auflage Umschlaggestaltung: Bloom Project Lektorat: Ulrike Hurst, Su Zewe Herstellung: Markus Tröger Satz & Layout: Schmidt Media Design, München Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Die Haftung für die Inhalte der Internetverweise wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich. Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen. ISBN: 978-3-574-26032-2 2 1 Nützliches für unterwegs 2 Länderinformationen 3 Recht 4 Rund um Kfz und Ladung 5 Service Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.1 Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . 36 1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38 1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 1.6 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 1.7 Ladungsdiebstahl vermeiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 1.8 Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 1.9 Mautpflichtige Bundesstraßenabschnitte . . . . . . . 64 1.10 Wortlos Guide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 2.1 Belarus/ 2.18 Mazedonien . . . . . . . . 104 Weißrussland. . . . 70 2.19 Niederlande . . . . . . . . 106 2.2 Belgien . . . . . . . . . 72 2.20 Norwegen. . . . . . . . . . . 108 2.3 Bosnien2.21 Österreich . . . . . . . . . . 110 Herzegowina . . . . 74 2.22 Polen . . . . . . . . . . . . . . . . 112 2.4 Bulgarien . . . . . . . 75 2.23 Portugal . . . . . . . . . . . . . 114 2.5 Dänemark . . . . . . . 78 2.24 Rumänien. . . . . . . . . . . . 116 2.6 Deutschland . . . . 80 2.25 Russland. . . . . . . . . . . . . 118 2.7 Estland . . . . . . . . . 82 2.26 Schweden. . . . . . . . . . . . 120 2.8 Finnland . . . . . . . . 84 2.27 Schweiz. . . . . . . . . . . . . . 122 2.9 Frankreich. . . . . . . 86 2.28 Serbien . . . . . . . . . . . . . . 124 2.10 Griechenland. . . . 88 2.29 Slowakei . . . . . . . . . . . . . 126 2.11 Großbritannien 2.30 Slowenien. . . . . . . . . . . . 128 und Nordirland. . 90 2.31 Spanien. . . . . . . . . . . . . . 130 2.12 Irland. . . . . . . . . . . 92 2.32 Tschechien . . . . . . . . . . . 132 2.13 Italien . . . . . . . . . . 94 2.33 Türkei . . . . . . . . . . . . . . . 134 2.14 Kroatien . . . . . . . . 96 2.34 Ukraine . . . . . . . . . . . . . . 136 2.15 Lettland . . . . . . . . 98 2.35 Ungarn . . . . . . . . . . . . . . 138 2.16 Litauen . . . . . . . . 100 2.36Kontaktdaten europ. 2.17 Luxemburg. . . . . 102 Transportverbände . . . 140 3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 3.3 Winterreifenpflicht in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 3.5 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 3.6 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 164 3.7 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 3.8 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 3.9 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 3.10 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Handhubwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . 4.6 Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.8 Checkliste Busbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.9 Dieselklau – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.10 Verhalten an Rampen und in Umschlagterminals . 4.11 Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . . 170 172 176 180 181 182 188 199 200 201 206 5.1 Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren – Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion – Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer– Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol – Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren 5.2 Dynamisches Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 5.3 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 226 5.4 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 236 5.5 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 5.6 DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 3 Februar 2014 1 Sa 2• h16 3 Mo 4Di 5Mi 6 Do 7 Fr 8Sa ∂ ¥40 9• h16 10 Mo 11 Di 12Mi 13 Do 14Fr 15Sa f14 16• h164 17 Mo 18 Di 19Mi 20 Do 21Fr 22Sa f14 23• h165 24Mo z 25 Di 26Mi 27 Do 28Fr 5. Woche Fahrtbeginn Fahrtende km km gefahrene km Arbeitsstunden Lenkzeit 6. Woche 7. Woche 8. Woche 9. Woche • generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5 Fahrverbot im jeweiligen Land Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land X W X V X W [14]7.00 – 18.00 Uhr und ab 22.00 Uhr auf bestimmten Alpenstrecken [16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken 8 9 Pannendienste 1.3 Pannendienst Notruf-Nr. gültig: DAF (003140) 214 30 00* europaweit Iveco (00800) 48 32 60 00 europaweit MAN (01805) 35 35 33 33* europaweit Mercedes-Benz (00800) 17 77 77 77 (069) 95 30 72 77* europaweit OMNIplus (00800) 40 20 40 20 europaweiter Service für Busse oder Marken Mercedes-Benz und Setra Renault (00800) 12 34 24 24 europaweit Scania (0261) 887 88 88* europaweit Volvo (0800) 18 10 300 (00800) 33 55 77 99 europaweit DKV (0221) 827 75 64* (00800) 365 24 365 europaweit (alle Fahrzeugtypen; für Inhaber von DKVoder SVG-Karten. Andere Anrufer erhalten die Rufnummer einer nahegelegenen 24-Stunden-Werkstatt) ADAC TruckService (01800) 524 80 00* für Anrufe aus dem Ausland (00497333) 80 83 50* europaweit (alle Fahrzeugtypen; akzeptiert werden alle gängigen Kreditkarten) Die Vorwahl „+0800“ ist in den meisten Ländern gebührenfrei und auch im Ausland wählbar, bei deutschen Rufnummern im Ausland Länderkennung (0049) vorwählen. Präzise Angaben zum Vorfall sollten Sie also schon vor dem Anruf bereithalten: ›den eigenen Namen sowie die eigene Mobiltelefonnummer ›den Namen der Firma und die Heimatadresse ›wenn nötig (zum Beispiel bei Mietfahrzeugen) den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters ›möglichst präzise Ortsangaben (auf der A 8 gibt es bestimmte Kilometersteine › › › dreifach; suchen Sie nach weiteren Kennzeichen in der Umgebung) Angaben zum Fahrzeug (Typ, Fahrgestellnummer, Kennzeichen etc.) Angaben zum Schaden und darüber, wie er sich angekündigt hat die Kreditkartennummer * gebührenpflichtig; aus allen Telefonnetzen erreichbar 37 1.5 A Nr Bay e r n BAB Anschlussstellen (Nr.) Länge [km] Dauer A 73 AS Wendelstein (47) AD Nürnberg/Feucht (49) 2,3 - 10.09.2013 A 73 AD Nürnberg/Feucht (49) AS Wendelstein (47) 2,3 - 10.09.2013 A 73 AS Erlangen-Eltersdorf (35) AS Fürth-Ronhof (36) 1,9 - 14.10.2013 A 73 AS Fürth-Ronhof (36) AS Erlangen-Eltersdorf (35) 1,9 - 14.10.2013 A 93 AS Reischenhart (57) AS Oberaudorf (59) 5,5 - 23.10.2013 A 93 AS Oberaudorf (59) AS Reischenhart (57) 5,5 - 23.10.2013 A 93 AS Hof-Süd (4) AS Selb-Nord (8) 7,0 - 02.10.2013 A 93 AS Selb-Nord (8) AS Hof-Süd (4) 7,0 - 02.10.2013 A 93 AS Brannenburg (58) AS Brannenburg (58) A 95 AS Wolfratshausen (6) AS Seeshaupt (7) 0,7 - 30.11.2013 A 95 AS Seeshaupt (7) AS Wolfratshausen (6) 0,7 - 30.11.2013 A 95 AS Murnau/Kochel (10) AS Murnau/Kochel (10) A 96 AS Aitrach (11) AK Memmingen (12) 0,5 - 18.10.2013 A 96 AK Memmingen (12) AS Aitrach (11) 0,5 - 18.10.2013 A 96 AS Bad Wörishofen (20) AS Buchloe-Ost (23) 4,7 - 30.10.2013 A 96 AS Buchloe-Ost (23) AS Bad Wörishofen (20) 4,7 - 30.10.2013 - 18.10.2013 - 14.10.2013 B r an d e n b u rg BAB Anschlussstellen (Nr.) Länge [km] Dauer A 19 AS Wittstock (20) Rastplatz Eldetal 0,9 - 30.11.2013 A 19 Rastplatz Eldetal AS Wittstock (20) 0,9 - 30.11.2013 45 Ladungsdiebstahl vermeiden 1.7 © 3Dmask/fotolia Bereits 2011 wurden europaweit Ladungsdiebstähle im Wert von 9 Mrd. Euro gemeldet und die Tendenz ist steigend! Dafür gibt es mehrere Gründe: › Unternehmen und Lagerplätze sind immer besser gegen Eindringlinge gesichert, so dass Verbrecher immer häufiger auf LkwÜberfälle ausweichen › Durch das Internet lässt sich die gestohlene Ware außerdem leichter verkaufen, deswegen wächst das Interesse an allen möglichen Transportgütern Auch im Bezug auf die Diebstahlart werden die Kriminellen immer kreativer. Immer häufiger werden ganze Lkw gestohlen, z. B. durch: › Falsche Polizeikontrollen › Angebliche Umleitungen zu anderen Abladeorten › Umladungen in einen anderen Lkw › Vorgetäuschte Unfälle ✔ Wie Sie sich als Fahrer vor einem Überfall schützen: ✔ Speichern Sie sich wichtige Notruf- und Sperrnummern (für das Ausland wichtig: Informieren Sie sich über die Nummer der Botschaft und die jeweiligen Notrufnummern, z.B. von der Polizei) ✔ Die Nummer Ihrer Firma oder eines anderen Ansprechpartners sollte auf der Kurzwahl gespeichert sein ✔ Nehmen Sie keine Anhalter mit ✔ Lassen Sie sich nicht sorglos von Fremden aus dem Lkw locken und wenn es doch mal nötig ist, dass Fahrzeug zu verlassen, lassen Sie nicht alles wegfahrbereit stehen ✔ Fahren Sie nicht immer die gleiche Route ✔ Stellen Sie sich bei Ihren Parkplatznachbarn kur vor, damit diese sofort bemerken, wenn Fremde sich an Ihrem Lkw zu schaffen machen ✔ Erzählen Sie anderen Fahrern und Bekanntschaften aber nie was Sie geladen haben oder wohin Sie genau fahren ✔ Parken Sie, wenn möglich, gegen ein Hindernis, so dass niemand von hinten an den Lkw kommt 57 1.10 Nützliches für unterwegs Wortlos Guide Gütertransport Be- und Entladen, Güterumschlag / Loading and unloading, cargo handling Schnelltrennsatz – selbstdurchschreibend Bitte kräftig aufdrücken bzw. mit Schreibmaschine beschriften. Land Pays Weitere Be- und Entladestellen 5 Frachtführer (Name, Anschrift, Land) Transporteur (nom, adresse, pays) KOMBIFRACHTBRIEF NR. Versandort Lieu Entfernung km Land Ordnungs-Nr. d. Genehmigung 3 Bestimmungsort Lieu pour la livraison Amtl. Kennzeichen Ausladestelle Nutzlast Kfz. Land Pays 5 Anh. Anweisungen des Absenders (Grenzübergänge/Zollagent u.ä.) Instructions de l’expéditeur (formalités douanières et autres) KOMBIFRACHTBRIEF Kfz.-Aufbauart Eigengewicht der WA/WB Weitere Be- und Entladestellen Fahrzeugführer Begleiter Kfz-Wechsel in: Es besteht Umladeverbot (zutreffendenfalls ankreuzen) 6 Anz./Verp. Kammer 7 nombre / emballage 8 Inhalt / Bezeichnung der Sendung Güterart-Nr. Auftragsnr. Nature de la marchandise marques et numéros Gefahrgut: Gefahrzettelmuster-Nr./ UN-Nummer/Verp.-Gruppe/ Tunnelbeschränkungscode* marchandise dangereuse: Numéro d’etiquette/Numéro UN/ Groupe d’emballage/Code de restriction en tunnels* 9 Statistiknummer 10 No statistique 11 Bruttogewicht in kg Fahrtenbuch-Nr. Umfang in m3 BELADUNG Fahrzeug bereitgestellt Tag Stunde cubage m3 poids brut, kg Beladung beendet Tag Stunde 12 Freivermerk Franco Non Franco Nachnahme: 13 Ort und Tag der Ausstellung Etablié 14 ENTLADUNG Fahrzeug bereitgestellt Tag Stunde NR. Entladung beendet Tag Stunde Wert des Gutes / Betrag des besonderen Interesses an der Lieferung: 15 Empfang der Sendung bescheinigt Réception des marchandises den le den le Gut und Frachtbrief übernommen marchandise et lettre de voiture prises en charge Tag jour Stunde heure Entfernung 16 17 Unterschrift des Absenders Signature de expéditeur 18 Unterschrift des Empfängers Signature du destinataire Frachtberechnung Isothermzuschlag % Währung / Kurs Monnaie Unterschrift des Frachtführers/Fahrzeughalters Signature du transporteur Zuschläge / Nebengebühren frais accessoires Zölle und andere Kosten km Ordnungs-Nr. d. Genehmigung Erklärung für Packmittel Co Colli Tw Tankwagen Fa Fass Pw Planwagen Kt Karton Pa Paletten Angaben zur Ermittlung der Entfernung mit Grenzübergängen von bis km Zwischensumme Solde Amtl. Kennzeichen Nutzlast Ermäßigungen réductions Zuschläge supplements Kfz. Zwischensumme Solde Gesamt Zutreffendes bitte ankreuzen Sonstiges Divers Frachtbrief / Consignment note innerdeutscher Güterkraftverkehr Für diese Beförderung gelten die Bestimmungen des GüKG und des HGB. Anweisungen des Absenders (Grenzübergänge/Zollagent u.ä.) Instructions de l’expéditeur (formalités douanières et autres) Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr Diese Beförderung unterliegt trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im intern. Straßenverkehr (CMR). Ce transport est soumis, nonobstant toute clause contraire, à la Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route (CMR). Anh. Nettoentgelt Umsatzsteuer Kfz.-Aufbauart Gesamt Tatal à payer 1. 1er (weiß) Rechnung für Auftraggeber (blanc) facture pour le commettant 2. 2e 3. (grün) Frachtführer (vert) transporteur 3e 4. (blau) Empfänger (bleu) destinataire 4e (rot) Absender (rouge) expéditeur Eigengewicht der WA/WB Fahrzeugführer Begleiter Kfz-Wechsel in: Es besteht Umladeverbot (zutreffendenfalls ankreuzen) 6 Anz./Verp. Kammer 7 nombre / emballage Inhalt / Bezeichnung der Sendung Güterart-Nr. Auftragsnr. 8 Nature de la marchandise marques et numéros Gefahrgut: Gefahrzettelmuster-Nr./ UN-Nummer/Verp.-Gruppe/ Tunnelbeschränkungscode* marchandise dangereuse: Numéro d’etiquette/Numéro UN/ Groupe d’emballage/Code de restriction en tunnels* 9 Statistiknummer 10 No statistique 11 Bruttogewicht in kg poids brut, kg Umfang in m3 Fahrtenbuch-Nr. cubage m3 BELADUNG Fahrzeug bereitgestellt Tag Stunde Beladung beendet Tag Stunde ENTLADUNG Fahrzeug bereitgestellt Tag Stunde 12 Freivermerk Franco Non Franco 13 Ort und Tag der Ausstellung Etablié Nachnahme: Wert des Gutes / Betrag des besonderen Interesses an der Lieferung: © Jürgen14Fälchle / fotolia Mobile Laderampe / Mobile loading ramp den le 16 15 Empfang der Sendung bescheinigt Réception des marchandises 17 Unterschrift des Absenders Signature de expéditeur bis 18 © Getty Images / iStockphoto Angaben zur Ermittlung der Entfernung mit Grenzübergängen von Tag jour Unterschrift des Empfängers Signature du destinataire Frachtberechnung Isothermzuschlag % Stunde heure Unterschrift des Frachtführers/Fahrzeughalters Signature du transporteur Zuschläge / Nebengebühren frais accessoires Erklärung für Packmittel Co Colli Tw Tankwagen Fa Fass Pw Planwagen Kt Karton Pa Paletten km © Robert Kneschke / fotolia Hand-Hubwagen / Hand-pallet truck den le Währung / Kurs Monnaie Entladung beendet Tag Stunde Gut und Frachtbrief übernommen marchandise et lettre de voiture prises en charge Zölle und andere Kosten Zwischensumme Solde Ermäßigungen réductions Zuschläge supplements Zwischensumme Solde Gesamt © VILevi / fotolia Zutreffendes bitte ankreuzen Sonstiges Divers Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr Gabelstapler / Forklift truck innerdeutscher Güterkraftverkehr Für diese Beförderung gelten die Bestimmungen des GüKG und des HGB. Diese Beförderung unterliegt trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im intern. Straßenverkehr (CMR). * Güter der Klasse 1 und 7: siehe Sonderdokumentation ADR 5.4.1.1.1 / * Marchandises ces classes 1 et 7: voir demande spéciale dans ADR, 5.4.1.1.1 Ausladestelle Anlieferung / Delivery Beigefügte Begleitpapiere Documents annexés * Güter der Klasse 1 und 7: siehe Sonderdokumentation ADR 5.4.1.1.1 / * Marchandises ces classes 1 et 7: voir demande spéciale dans ADR, 5.4.1.1.1 Bestell-Nr. 16111/16112 · 12/09 · © Verlag Heinrich Vogel · Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30 · 81549 München · www.heinrich-vogel-shop.de 4 Lieu pour la livraison 3 Bestimmungsort © FM2 / fotolia Beigefügte Begleitpapiere Documents annexés Empfänger (Name, Anschrift, Land) Destinataire (nom, adresse, pays) 4 Einladestelle 16 –18 Signiez sur chaques feuilles. muss vom Frachtführer ausgefüllt werden doit être remplies par le transporteur Anschrift des Frachtführers/Frahrzeughalters Adresse du transporteur Stempel des Empfängers 14 Timbre du destinataire 15 Auszufüllen unter der Verantwortung des Absenders A remplir sous la responsabilité de l’expéditeur 16 –18 Signiez sur chaques feuilles. muss vom Frachtführer ausgefüllt werden doit être remplies par le transporteur Anschrift des Frachtführers/Frahrzeughalters Adresse du transporteur Versandort Lieu Land einschließlich y compris Stempel des Empfängers 14 Timbre du destinataire 15 Empfänger (Name, Anschrift, Land) Destinataire (nom, adresse, pays) Einladestelle 1–13 Auszufüllen unter der Verantwortung des Absenders A remplir sous la responsabilité de l’expéditeur Bestell-Nr. 16111/16112 · 12/09 · © Verlag Heinrich Vogel · Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30 · 81549 München · www.heinrich-vogel-shop.de Frachtführer (Name, Anschrift, Land) Transporteur (nom, adresse, pays) Absender (Name, Anschrift, Land) Expéditeur (nom, adresse, pays) 2 einschließlich y compris 2 Absender (Name, Anschrift, Land) Expéditeur (nom, adresse, pays) 1 1–13 Unterschriftsfelder nicht durchschreibend. Unbedingt auf dem Original und den Durchschlägen unterschreiben. 1 Unterschriftsfelder nicht durchschreibend. Unbedingt auf dem Original und den Durchschlägen unterschreiben. Schnelltrennsatz – selbstdurchschreibend Bitte kräftig aufdrücken bzw. mit Schreibmaschine beschriften. Ce transport est soumis, nonobstant toute clause contraire, à la Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route (CMR). Heranfahren an die Rampe / Driving up to the ramp Nettoentgelt Umsatzsteuer Gesamt Tatal à payer 1. 1er (weiß) Rechnung für Auftraggeber (blanc) facture pour le commettant 2. 2e (grün) Frachtführer (vert) transporteur 3. 3e (blau) Empfänger (bleu) destinataire 4. 4e © th-photo / fotolia Beladen / Loading 66 (rot) Absender (rouge) expéditeur © LE image / fotolia Lager / Storage Länderinformationen 2.9 französisch 10050 Paris 20 5 2 Euro (€) Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen möglich. Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. SommerFahrverbote von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr. Winterfahrverbote von Mitte Februar bis Mitte März für Fz >7,5 t zGM samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr samstags bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in der Alpenregion. ! Bei Sichtweiten < 50 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Anschnallpflicht für alle Lkw-Insassen. Jeder Fahrzeugführer muss ein unbenutztes Alkoholtestgerät im Fahrzeug mitführen. Das Fehlen eines Alkoholtestgerätes wird allerdings nicht sanktioniert (siehe dazu S. 207). Mautgebühren (Ecotaxe) ab 1.10.13 auf Nationalund Departementstraßen sowie bisher gebührenfreien Autobahnen für Nfz ab 3,5 t. Eine Warnweste muss mitgeführt werden. deutsche Botschaft 2.9 f ∂ Frankreich Höchstzulässige Abmessungen Höchstzulässige Achslasten und Gesamtmasse von Deutschland nach Frankreich 0033 von Frankreich nach Deutschland 0049 + 4 Erforderliche Dokumente 86 km/h Höchstzulässige Geschwindigkeit Fahrzeugschein dt. Führerschein „Anhänger-Sammel-Verzeichnis“ wird anerkannt Personalausweis Erklärung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis grüne Versicherungskarte CMR-Frachtbrief/Transportbescheinigung Fahrzeugschein dt. Führerschein Personalausweis/Reisepass grüne Versicherungskarte empfohlen ggf. Carnet de passage europäische Krankenversicherungskarte EU-Fahrtenheft 12,00 m 16,50 m 18,75 m Breite Kühlfahrzeuge 2,55 m 2,60 m Höhe Avenue Franklin D. Roosevelt 13/15, F–75008 Paris Tel.: (0033-1) 53 83 45 00, Fax: (0033-1) 53 83 45 02 E-Mail: [email protected] Polizei 17, Krankenwagen 15, Feuerwehr 18, Rettungsdienst 17 oder 112 Länge Lkw/Anhänger Sattelkfz Lastzug* Kraftomnibus mit 2 Achsen mit 3 Achsen mit Anhänger 13,50 m* 15,00 m* 18,75 m* 2,55 m nicht festgelegt** 4,00 m Einzelachse/Antriebsachse 13 t Doppelachse Achsabstand <0,90 m 13,50 t Achsabstand ≥0,90 m bis 1,35 m 0,65 t pro 5 cm Abstand Achsabstand >1,35 m ≤1,80 m 19 t Tridemachse Achsabstand ≤1,3 m 21 t Achsabstand >1,3 m bis ≤1,4 m 24 t Kfz mit 2 Achsen 19 t Kfz mit 3 oder mehr Achsen 26 t Anhänger mit 2 Achsen 19 t Anhänger mit 3 Achsen 26 t Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen 40 t f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t Lastzug mit 4 Achsen 38 t Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t Einzelachse mit 2 Achsen mit 3 Achsen mit Anhänger Gelenkomnibus innerorts 50 km/h außerhalb geschl. Ortschaften innerorts 50 km/h Landstraßen 90 km/h Schnellstraßen 90 km/h Autobahnen 90 km/h – unter best. Voraussetzungen 100 km/h* Gesamtmasse und Fahrzeugart Auto- Schnellbahnen straßen km/h mit 4 Fahrspuren Sonstige Straßen von 3,5 – 12 t 90 90 80 Motorwagen >12t 90 80 80 Fahrzeugkombinationen (Lastzüge, Sattelkfz) >12 t Fahrzeuge >12 t 90 80 60 beim Transport gefährlicher Güter 80 60/70* 60 13 t 19 t 26 t 38 t 32 t * Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich. ** B ei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich. 87 3.5 Recht 3.5 Ferienreiseverordnung 215 215 7 7 1 1 7 1 7 1 2 2 9 4 45 9 4 45 Mehr Infos unter: 61 3 5 9 6 3 5 81 9 6 81 8 7 92 8 7 92 99 995 162 8 99 995 8 © artolis/fotolia (bearb.), Mehr Infos: www.bmvbs.de 61 163 Internationale Promillegrenzen 3.8 © Serghei Velusceac (r), eisenhans (l) – fotolia Internationale Promillegrenzen* Bosnien & 0,0 ‰ Herzegowina Deutschland (Gefahrgut + Bus) Estland Italien (Lkw + Bus) Kroatien (Lkw + Bus) Mazedonien (Lkw + Bus) Rumänien Serbien (Lkw+Bus) Russland Slowakei Slowenien (Lkw+Bus) Tschechien Türkei (Lkw + Bus) Ukraine Ungarn Weißrussland Österreich 0,1 ‰ Frankreich (Bus) 0,2 ‰ Griechenland (Lkw & Bus) Litauen Luxemburg (Lkw + Bus) Norwegen Polen Schweden Spanien (Lkw + Bus)0,3 ‰ Litauen 0,4 ‰ Belgien 0,5 ‰ Bulgarien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Irland Island Lettland Montenegro Niederlande Portugal Schweiz Zypern Großbritannien 0,8 ‰ Liechtenstein Malta *Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende Grenzen gelten. Stand Mai 2013 167