Magazin der Kanzlei SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE www

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Magazin der Kanzlei SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE www
KanzleiJournal
Magazin der Kanzlei SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE
www.schuhmann-anwaelte.de
01/15
Erbrecht/Nachfolge
Erbschaftsteuerreform 2015/2016 –
Änderungen bei der
Unternehmensnachfolge
Ausgewiesene Spitzenleistung
Zum zweiten Mal Auszeichnung
als Top-Anwalt im FOCUS
Unser Leitmotiv in der
Vermögensnachfolgeplanung
EDITORIAL
ERBSCHAFTSTEUERREFORM
2015/2016
Änderungen bei der
Unternehmensnachfolge
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 1. August 2015 war für unsere Kanzlei ein besonderer
Tag: Gemeinsam mit meinen Anwaltskollegen Kirsten Görlach und David Baumer, unserer juristischen Mitarbeiterin
Julia Weishaupt sowie dem bewährten Sekretariatsteam
haben wir unweit der alten Adresse ein neues Domizil
bezogen. In der Villa Findling in der Pettenkoferstraße 33
firmieren wir nun unter SCHUHMANN RECHTSANWÄLTE.
Was sich für Sie dadurch ändert? Im Grunde nichts – Ihre
rechtliche Betreuung bleibt in gewohnt guten Händen.
Das zeigt auch die aktuelle FOCUS-Liste der „Top-Rechtsanwälte 2015“, die mir im Fachbereich Erb­recht erneut
beste Empfehlungen bescheinigt.
Neu – und noch ansprechender als bisher – ist lediglich das Ambiente. Auch Sie werden sich hier sofort
wohlfühlen, denn die Villa Findling ist ein echtes Juwel:
Sie wurde 1891 im Stil des Neobarocks erbaut und steht
heute unter Denkmalschutz. Bei der Restaurierung in den
Jahren 2011 und 2012 wurde das Gebäude zudem technisch auf den neuesten Stand gebracht.
Weitere Informationen und aktuelle Nachrichten finden
Sie auf unserer neuen Website:
www.schuhmann-anwaelte.de.
Wir alle freuen uns auf Ihren Besuch – sei es online oder
persönlich in unserer Kanzlei.
Ihr Dr. Markus Schuhmann
2
KanzleiJournal
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
vom 17.12.2014 wurde wieder einmal eine hitzige
Gerechtigkeitsdebatte entfesselt. Nachdem das BVerfG
Teile der Regelungen der erbschaftsteuerlichen Begünstigung für Unternehmensvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, legte die Bundesregierung nun einen
ersten Gesetzesentwurf vor. Die anstehende Reform des
Erbschaftsteuerrechts soll strengere Regeln für die Begünstigung von Unternehmensvermögen schaffen.
Die künftigen Neuregelungen haben eine immense Auswirkung auf die deutsche Unternehmenslandschaft. Ein
dreiviertel Jahrhundert soziale Marktwirtschaft, stabile
Rechtsstaatlichkeit und Frieden haben in Deutschland
gesunde mittelständische Unternehmen wachsen lassen.
Nun stehen nach und nach zahlreiche beachtliche Erbschaften der Nachkriegsgeneration und damit auch die
Nachfolge in vielen Familienunternehmen an.
Unsere Kanzlei ist sich bewusst: Mittelständische Familienunternehmen müssen auch weiterhin erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden
können! Daher engagieren auch wir uns für eine sozialverträgliche Änderung des Erbschaftsteuerrechts. Denn
mittelständische Unternehmen – in ihrer großen Mehrzahl familiengeprägt – sind in Deutschland Innovationsmotor und Arbeitsplatzgarant!
Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll
begünstigtes Vermögen nur noch verschont werden,
wenn es überwiegend seinem Hauptzweck nach einer
gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Damit sollen missbräuchliche Gestaltungen verhindert werden.
Wie bisher soll das begünstigte Vermögen nach Wahl
des Erwerbers zu 85 % oder 100 % von der Erbschaftund Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden:
•Entscheidet sich der Erwerber für die Verschonung i.H.v.
85% des begünstigten Vermögens, muss er den Betrieb
mindestens fünf Jahre fortführen (Behaltensfrist) und
nachweisen, dass die Lohnsumme innerhalb von fünf
Jahren nach dem Erwerb abhängig von der Beschäftigtenzahl eine gewisse Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet.
•Bei der Wahl der Steuerbefreiung zu 100 % muss der
Erwerber das Unternehmen sieben Jahre weiterführen
und in dieser Zeit ebenfalls eine bestimmte Lohnsumme
einhalten.
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten waren bisher von
der Lohnsummenregelung gänzlich ausgenommen. Der
Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Anforderung an
die Lohnsummenregelung mit der Zahl der Beschäftigten
steigt. Bei bis zu 3 Beschäftigten findet auch weiterhin
keine Prüfung der Lohnsummenregelung statt.
Nach dem derzeitigen Recht gelten die Verschonungsregeln auch bei der Übertragung von großen Betriebsvermögen, ohne dass geprüft wird, ob es überhaupt einer
Verschonung bedarf. Künftig soll beim Erwerb großer
Unternehmensvermögen mit einem begünstigen Vermögen von über 26 Mio. Euro bzw. im Einzelfall über 52
Mio. Euro ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung oder einem besonderen abschmelzenden Verschonungsabschlag gelten.
Bei der Verschonungsbedarfsprüfung muss der Erwerber nachweisen, dass er nicht in der Lage ist, die Steuerschuld zu begleichen. Gelingt der Nachweis, wird die
Steuer insoweit erlassen. Der Erwerber kann sich anstelle
einer Verschonungsbedarfsprüfung auch für ein Verschonungsabschmelzmodell entscheiden. Hier erfolgt
eine Teilverschonung, die mit zunehmendem Vermögen
schrittweise verringert wird.
Der Gesetzesvorschlag wird derzeit noch heftig diskutiert.
Selbst wenn kleinere Änderungen möglich und auch nötig
erscheinen, ist das Hauptkleid des künftigen Erbschaftsteuerrechts nun doch recht deutlich geworden. So wird
auch nach künftigem Recht eine steueroptimierte Übergabe des Familienunternehmens möglich sein!
Das neue Gesetz muss bis zum 30.06.2016 umgesetzt
sein, wobei ein Inkrafttreten der Neuregelung bereits zum
01.01.2016 als möglich erscheint. Bis dahin gilt noch die
alte Regelung.
Ausgewiesene Spitzenleistung – zum zweiten Mal im
RECHTSANWALT
RECHTSANWALT
FOCUS als Top-Anwalt im
Fachbereich Erbrecht.
ERBRECHT
ERBRECHT
Neutrale Empfehlungen sind die
beste Orientierungshilfe. So sieht
DEUTSCHLANDS
DEUTSCHLANDS
es auch die Redaktion der ZeitGROSSE
GROSSE
ANWALTSLISTE
ANWALTSLISTE
schrift FOCUS: In ihrem Auftrag
hat das Hamburger Marktforschungsinstitut Statista für 2015
erneut die deutschen Top-Anwälte ermittelt. Basis war die
Befragung von 18.000 Fachanwälten, die für die verschiedenen Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen außerhalb
der eigenen Kanzlei empfehlen konnten. Als Auswahlkriterium für die entsprechenden Top-Listen diente die Häufigkeit dieser Kollegenempfehlungen.
Ich freue mich, dass mir bereits zum zweiten Mal in Folge die
Auszeichnung zuteil wurde, in der FOCUS-­Liste unter der
Rubrik Erbrecht mit Höchstbewertung mit wenigen weiteren
deutschen Kollegen aufgeführt zu werden. Dieses Top-Ranking nehme ich als Ausweis für beständig gute Leistungen
dankbar entgegen. Und Ihnen, unseren Mandanten, gibt
es die Sicherheit, in unserer Kanzlei in Fragen des Erbrechts
sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge wirklich optimal betreut zu werden.
Beständigkeit steht im Mittelpunkt jeder Beratung: Wir sehen
es als unsere Aufgabe, Vermögenswerte im Erbfall so reibungslos und effizient wie möglich auf die nächste Generation zu übertragen. Je komplexer der Fall, desto mehr kommt
es dabei auf spezielle Fachkompetenz und Erfahrung an.
Gerade für Familienbetriebe ist es von immenser Bedeutung,
das Fortbestehen juristisch klug zu organisieren, damit sich
Unternehmensinhabern und Mitarbeitern langfristig sichere
Perspektiven bieten. Darin liegt für mich und meine Kollegen
eine große Verantwortung, der wir uns in jedem Einzelfall
aufs Neue stellen. Und natürlich werden wir alle weiterhin
unser Bestes geben, um auch 2016 in der FOCUS-Liste wieder vertreten zu sein.
Die aktuelle Ausgabe von FOCUS SPEZIAL erscheint zeitgleich
mit unserem Kanzlei-Journal am 22. September. Neben der
Liste der empfohlenen Rechtsanwälte finden Sie hier auch
zahlreiche interessante Fachartikel zu verschiedenen juristischen Themen. Wenn Sie sich die Suche nach entsprechenden Stichworten erleichtern möchten: Nach dem Kauf können
Sie das Heft auch im Internet als PDF-Version herunterladen.
TOP
2014
TOP
2015
3
„ Jedes Haus,
jede Familie,
jeder Mensch hat
seine persönliche
Geschichte.”
4
KanzleiJournal
„Die einzige Konstante im Universum ist die Ver­
änderung“, heißt es in einem berühmten Zitat von
Heraklit. Das mag stimmen, aber auch im Wandel als
solchem kann Beständig­keit liegen. Es lohnt sich zu
unterscheiden: Ein Generationenwechsel kann sich
unter Wirren und Streitigkeiten, aber auch in wohlgeordneten Bahnen vollziehen. Er kann den Bruch
mit allem Vorangegangenen bedeuten, aber auch
Kontinuität. Letztere ist unser erklärtes Ziel, wenn
wir Privatpersonen, Unternehmern und Organisationen in Erbschaftsangelegenheiten zur Seite stehen. Wir denken tatsächlich in Generationen, und
das heißt: Die Weitergabe und nachhaltige Pflege
des Bewährten bestimmt die Strategie unserer Beratung. Dafür engagieren wir uns, darauf richtet sich
unser ganzes anwaltliches Bemühen.
Insbesondere die „Stabübergabe“ in Familienun­ter­
nehmen verlangt sehr viel Fachwissen, Erfah­rung
und Umsicht. Ob es um Nachfolge zu Leb­zeiten
oder von Todes wegen geht, ein maßgeschneidertes und tragfähiges Konzept im Sinne aller Beteiligten zu schaffen, erweist sich oft als hochkomplexe
Aufgabe. Auf diesem Gebiet liegt eine unserer Kernkompetenzen, und wir gestehen gern: Es macht
uns immer wieder Freude, wenn unsere Mandanten zufrieden und im Bewusstsein einer nachhaltigen Lösung nach Hause gehen.
Diese Haltung spiegelt sich auch in unserem neuen Domizil. Die Villa Findling, in die unsere Kanzlei am 1. August 2015 eingezogen ist, hat eine
lange, wechselvolle Geschichte durchlaufen und
zugleich ihre Identität gewahrt. Erbaut gegen
Ende des 19. Jahrhunderts im Stil des Neobarock,
erstrahlt sie heute äußerlich fast unverändert im
alten Glanz. Innen ist sie jedoch mit der Zeit gegangen: Im Zuge der aufwendigen Sanierung wurden
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nicht nur zahlreiche historische Details restauriert, sondern
auch die technische Gebäudeausstattung behutsam an heutige Spitzenstandards angepasst. Kontinuität in der Veränderung, Beständigkeit im Wandel – das sind Begriffspaare,
die gut zu uns passen.
in der Nachfolge­beratung erstreckt sich besonders auf die
Beratung und B
­ egleitung der steueroptimierten Vermögensund Unternehmensübergabe mit Fokus auf Familienunternehmen. Aber auch bei Nachfolgestreitigkeiten steht er gerne
als Mediator oder Anwalt in Gerichtsverfahren zur Seite.
Als eingespieltes Team stehen wir gerne bereit, um Sie mit
unserer Kompetenz und Erfahrung zu unterstützen:
Rechtsanwältin Kirsten Görlach
Als angestellte Rechtsanwältin berät Kirsten Görlach Privat­
personen, mittelständische Familienunternehmen und Family
Offices bei der Vermögensnachfolge sowie der Gestal­tung
von Testamenten und Erbverträgen. Ist der Erbfall be­reits
eingetreten, begleitet Frau Görlach alle Phasen der Nachlassabwicklung und erbrechtlichen Auseinandersetzung. Ein
besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des
Immobilienrechts auf dem Erwerb und der Veräußerung von
Immobilien und der Beratung zu deren wirtschaftlich sinnvoller Nutzung.
Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Schuhmann
Seit über zehn Jahren ist Dr. Schuhmann in der erbrechtlichen Beratung tätig. Neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt
für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
sowie Fachanwalt für Steuerrecht nimmt er einen Lehrauftrag an einer Münchner Hochschule wahr, ist Referent in der
Rechtsanwaltsfortbildung sowie Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Nachlassabwicklung. Seine Erfahrung
Seit dem 1. August ist die Villa Findling in der
­Pettenkoferstraße unser neues Domizil.
Das eindrucksvolle Stadthaus wurde 1891 von dem
­Architekten August Brückle erbaut und vor drei Jahren
grundlegend saniert. Für unsere Mandanten stehen
eigene Parkplätze im Hof zur Verfügung.
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KanzleiJournal
Das Denken in Generationen ist die
gemeinsame Haltung, die unser Team verbindet.
Denn wir wissen, dass unsere Mandanten
Beständigkeit und Kontinuität suchen.
Rechtsanwalt David Baumer
Als angestellter Rechtsanwalt ist David Baumer im Bereich
des nationalen und internationalen Erbrechts sowie des
Gesellschaftsrechts bei uns tätig. Herr Baumer gehört dem
Team von Dr. Schuhmann bereits seit vielen Jahren an. Sein
Arbeitsgebiet umfasst die Beratung zu allen Fragen des
Erbrechts und der V
­ ermögensnachfolge, die Gestaltung von
Testamenten und Erbverträgen sowie Übergabeverträgen.
Besondere Erfahrung im internationalen Erbrecht erlangte
David Baumer durch die Anfertigung seiner Dissertation mit
dem Thema „deutsches Pflichtteilsrecht im internatio­nalen Vergleich“ zum Dr. jur.
Doris Huber,
Sekretariatsleitung
Doris Huber steht Ihnen für Terminvereinbarungen sowie für
alle Fragen rund um unsere Kanzlei telefonisch oder auch
per E-Mail zur Verfügung. Bereits seit über zehn Jahren ist
Frau Huber als Sekretariatsleitung im Bereich des Erbrechts
und der Vermögensnachfolge tätig und kann daher auf eine
lange Erfahrung zurückblicken.
Julia Weishaupt,
juristische und wissenschaftliche Mitarbeiterin
Julia Weishaupt unterstützt unser Team als juristische und
wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während ihres Studiums
der Rechtswissenschaften in Tübingen und Münster sammelte sie Erfahrungen in einer Großkanzlei in München und
Juliane Perl,
Mitarbeiterin im Sekretariat
Juliane Perl ist bereits seit Beginn ihrer Ausbildung zur
Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns tätig. Frau Perl steht
Ihnen für Terminvereinbarungen und sonstige Fragen gerne zur Verfügung.
absolviert nun, nach erfolgreichem Abschluss ihres Staatsexamens, ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München.
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Anschrift Pettenkoferstraße 33
80336 München
Telefon 0 89 / 59 06 88 9 – 0
Fax
0 89 / 59 06 88 9 – 29
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im Hof