Reglement - Jeux Loro

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Reglement - Jeux Loro
Reglement
Euro Millions
10. Ausgabe - Januar 12
INHALT
1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Seite
Artikel 1 bis 4
4-5
2 SPIELREGELN
Artikel 5 bis 18
6-9
3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel, Artikel 19
Spielselektionen, Artikel 20 bis 27
Registrierung der Selektionen, Artikel 28 bis 38
Auszahlung der Gewinne, Artikel 39 bis 52
Verantwortlichkeiten, Artikel 53 bis 55
Streitfälle, Artikel 56 und 57 10
10 - 11
11 - 13
13 - 15
15 - 16
16
4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER
DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM
Zugang zum Spiel, Artikel 58
Spielselektionen, Artikel 59 bis 73
Die Internet-Spielscheine, Artikel 60 bis 68
Die SMS, Artikel 69 bis 78
Registrierung der Selektionen, Artikel 79 bis 91
Die Internet-Spielscheine, Artikel 79 bis 82
Die SMS, Artikel 83 bis 91
Auszahlung der Gewinne, Artikel 92 bis 98
Verantwortlichkeiten, Artikel 99 und 100
Streitfälle, Artikel 101 und 102
5 INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE Artikel 103 bis 105
3
17
17 - 22
18 - 21
22 - 25
25 - 29
25 - 27
27 - 29
29 - 30
30 - 31
31
32
1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ArtiKLEL 1
1.1. Euro Millions ist ein Lotteriespiel vom Typ Lotto,
das von verschiedenen offiziellen Lotteriegesellschaften
in mehreren Ländern Europas koordiniert durchgeführt
wird. Jede dieser Gesellschaften betreibt das Spiel
unter alleiniger Verantwortung in den Territorien, für
die sie eine offizielle Bewilligung besitzt. Die Zahl der
an diesem koordinierten Spiel beteiligten offiziellen
Veranstalter dürfte noch zunehmen, kann aber auch
zurückgehen. Der Name dieser Veranstalter und die
entsprechenden Territorien werden dem Publikum
der Westschweiz namentlich auf der Website der
Loterie Romande (www.loro.ch) bekannt gegeben.
1.2. Euro Millions wird auf den Territorien der sechs
Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis,
Neuenburg, Genf und Jura) ausschliesslich von der
Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie
Romande),aufgrund der ihr erteilten offiziellen
Bewilligungen betrieben.
1.3. In den anderen Schweizer Kantonen wird Euro
Millions von der Genossenschaft SWISSLOS, in Basel,
betrieben. SWISSLOS und die Loterie Romande
arbeiten auf Landesebene zusammen. So wenden
sie dieselben Wechselkurse an (Art. 6.3 und 18) und
bieten ihren Gewinnern dieselben Gewinnbeträge in
Schweizer Franken.
1.4. Die Spielregeln (Art. 5 bis 18) sind bei den
verschiedenen Veranstaltern identisch.
1.5. Die Teilnahmebedingungen für das Publikum,
einschliesslich Auszahlung der Gewinne, sind Sache
der einzelnen Veranstalter.
Artikel 2
Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner
der Teilnehmer, die in einem der sechs Westschweizer
4
Kantone einen Einsatz gezeichnet haben. Sie ist nur
Schuldnerin derjenigen Gewinne, auf welche die
in ihrem Verkaufsnetz erworbenen Kombinationen
(Art.6) sei es über eine Verkaufsstelle (Art. 19 bis
57) oder über die Internet-Spielplattform der Loterie
Romande (Art. 58 bis 102).
Artikel 3
3.1. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums
am Spiel Euro Millions in den Verkaufsstellen des
Bewilligungsterritoriums der Loterie Romande werden
vollumfänglich durch das vorliegende Reglement
geregelt.
3.2. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums
an diesen Spielen über die Internet-Spielplattform
der Loterie Romande werden durch das vorliegende
Reglement (Kapitel 4, Art. 58 bis 102) und das allgemeine
Reglement der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande (nachstehend: das allgemeine Reglement der über Internet zugänglichen
Spiele der Loterie Romande) geregelt.
3.3. Die Loterie Romande gibt das vorliegende
Reglement heraus, und ist befugt, es abzuändern,
wobei die Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission
als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde vorbehalten ist.
3.4. Das vorliegende Reglement samt seinen Anhängen
oder etwaigen Zusätzen liegt am Hauptsitz der Loterie
Romande zur Einsichtnahme auf (rue Marterey 13,
1005 Lausanne), ebenso auf ihrer Website (www.loro.ch).
Die Loterie Romande bemüht sich ferner, diese Texte
in den Verkaufsstellen zugänglich zu machen (Art. 19.1).
Artikel 4
4.1. Wer bei Euro Millions nach den in diesem Reglement definierten Modalitäten und gegebenenfalls dem
Allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande einen Einsatz zeichnet,
nimmt an diesen Spielen teil.
4.2. Die Teilnahme an Euro Millions bedingt die
uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung der
anwendbaren Reglemente und ihrer Anhänge oder
etwaigen Zusätze.
5
2
SPIELREGELN
Artikel 5
Das Euro Millions ist ein doppeltes Lotto mit 5 Zahlen,
die aus insgesamt 50 Zahlen gezogen werden, und
2 Sternen, die aus insgesamt 11 Sternen gezogen
werden.
Artikel 6
6.1. Die Teilnehmer setzen ihre Einsätze auf Kombinationen von 5 Zahlen aus den 50 möglichen Zahlen
und 2 Sterne aus den 11 möglichen Sternen. Jede
dieser Kombinationen von 5 Zahlen und 2 Sternen
entspricht einer Einzelkombination.
6.2. Jede gespielte Einzelkombination entspricht
einem Einzeleinsatz.
6.3. Der koordinierte Einzeleinsatz beträgt 2 Euro.
In der Schweiz wird er ausschliesslich in Schweizer
Franken ausgedrückt und gezahlt. Bei der Festsetzung ihres gemeinsamen Wertes des Einzeleinsatzes in Schweizer Franken, wählen die Loterie
Romande und SWISSLOS (Art. 1.3) vorsichtshalber
einen gegenüber dem bekannten Wechselkurs leicht
erhöhten Franken/Euro-Kurs. Die Differenz wird
bei der Ziehung an die Werte der Schweizer Treffer
weitergegeben, sodass das Verhältnis zwischen der
Gesamtgewinnsumme und den Einsätzen gewahrt
bleibt (Art. 18.2). Der Wert des schweizerischen
Einzeleinsatzes wird im Anhang zu diesem Reglement publiziert (Anhang 1); wenn er sich verändert,
wird das Publikum insbesondere auf der Website der
Loterie Romande (www.loro.ch) davon in Kenntnis
gesetzt, und Anhang 1 wird angepasst.
Artikel 7
7.1. Die Gewinne verteilen sich auf die Teilnehmer
aufgrund einer Ziehung, die in zwei Phasen abläuft:
der zufälligen Ziehung von 5 Zahlen aus 50 (Phase A)
6
sowie von 2 Sternen aus 11 nummerierten Sternen
(Phase B).
7.2. Die Ziehungen gelten für alle am koordinierten
Spiel angeschlossenen offiziellen Veranstalter (Art. 1.1).
Ebenso gelten sie für alle Euro-Millions-Teilnehmer,
ohne Rücksicht, in welchem Territorium sie ihre
Einsätze geleistet haben.
Artikel 8
8.1. Es gibt zwei wöchentliche Ziehungen am
Dienstag- und Freitagabend, die unter der Aufsicht
eines öffentlichen Beamten oder einer unabhängigen Kontrollperson stattfinden.
8.2. Die Ziehungsergebnisse sind endgültig, sobald
sie von den offiziellen Kontrollpersonen bestätigt
wurden.
8.3. Die Ziehungsergebnisse sind vom folgenden
Tag an und während der ganzen Verfallfrist (Art. 52)
in den Verkaufsstellen verfügbar (Art. 19.1) sowie
auf der Website der Loterie Romande (www. loro.ch)
abrufbar.
Artikel 9
9.1. Die Gesamtgewinnsumme, das heisst der Teil
der Einsätze, der für die Finanzierung aller Treffer des
Spiels Euro Millions bestimmt ist, entspricht für die
Gesamtheit der Ziehungen 50% der gesamten von
allen an der Koordination von Euro Millions beteiligten
Veranstaltern gesammelten Masse an Einsätzen.
9.2. Übertragungen der Gewinnsumme von einer
Ziehung auf die andere sind vorbehalten (Art. 12, 13,
15 und Anhang 2).
Artikel 10
10.1. Die Gewinne jeder Ziehung werden in Ränge
aufgeteilt (Art. 11).
10.2. Die Gewinne werden den Spielkombinationen
zugewiesen, die einem bestimmten Gewinnrang
entsprechen. Alle Gewinne desselben Rangs (Einzelgewinne des Rangs, Art. 16) haben den gleichen
Wert, ohne Rücksicht darauf, in welchem Territorium
der Einsatz geleistet wurde; vorbehalten sind
Umrechnungsrundungen.
10.3. Es gibt keine Kumulierung von Rängen: Eine
Kombination gewinnt im höchsten ihr entsprechenden
Rang, unter Ausschluss der niedrigeren Ränge.
Artikel 11
11.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) verteilt
sich auf 13 Gewinnränge.
11.2. Die Ränge werden aufgrund der Anzahl Zahlen
einer Einzelkombination (Art. 6.1), die mit den 5 in
der Phase A der Ziehung ausgelosten Zahlen übereinstimmen, und der Anzahl Sterne, die mit den 2
in der Phase B der Ziehung ausgelosten Sternen
übereinstimmen, bestimmt, unabhängig von der
Reihenfolge, in der sie gezogen wurden. Es sind dies:
•1. Rang: 5 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•2. Rang: 5 Zahlen und 1 Stern stimmen überein;
•3. Rang: 5 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•4. Rang: 4 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•5. Rang: 4 Zahlen und 1 Stern stimmen überein;
•6. Rang: 4 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•7. Rang: 3 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein;
•8. Rang: 2 Zahlen und 2 Stern stimmen überein;
•9. Rang: 3 Zahlen und 1 Sterne stimmen überein;
•10. Rang: 3 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
•11. Rang: 1 Zahl und 2 Sterne stimmen überein;
7
•12. Rang: 2 Zahlen und 1 Stern stimmen überein.
•13. Rang: 2 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen;
Artikel 12
12.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) wird
gemäss den in Anhang 2 genannten Proportionen in so
viele Teilgewinnsummen, wie es Ränge gibt, unterteilt
und auf die verschiedenen Ränge verteilt. Der für
die als « Jackpot » bezeichnete Teilgewinnsumme
im 1. Rang zugewiesene Höchstwert (Art. 13.2) und
der diesem zugeordnete « flow-down »-Mechanismus
(Art. 13.3) bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für den in
Artikel 13.4 des vorliegenden Reglements beschriebenen
« roll-down »-Mechanismus.
12.2. Jede Änderung wird vor ihrem Inkrafttreten
dem Publikum bekannt gegeben, insbesondere auf
der Website der Loterie Romande (www.loro.ch), und
Anhang 2 wird angepasst.
Artikel 13
13.1. Wenn bei einer Ziehung keine Kombination
im 1. Rang gewinnt, gelangt der « Jackpot » in
einen Übertragsfonds und wird dem « Jackpot » der
folgenden Ziehung zugeschlagen. Unter Vorbehalt
des für den «Jackpot» zugewiesenen Höchstwerts
(Art. 13.2) und der maximal möglichen Anzahl
Überträge, sobald der der vorgegebene Höchstwert
des « Jackpot » erreicht ist (Art. 13.4). setzt sich
dieser Übertrag von Ziehung zu Ziehung fort, bis
einer oder mehrere Gewinner im 1. Rang auftreten.
Die aufeinander folgenden Ziehungen, bei denen der
« Jackpot » übertragen wird, und die erste darauf
folgende Ziehung, in der wenigsten eine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt, bilden zusammen
eine Ziehungsserie.
13.2. Dem « Jackpot » wird ein maximal zulässiger
Höchstwert (nachstehend: zulässiger Höchstwert)
zugewiesen. Dieser Höchstwert wird in Euro festgesetzt
und entspricht dem anwendbaren Höchstwert des
« Jackpot » bei der dem 17. Februar 2012 vorangehenden Ziehung; falls die Höhe des « Jackpot » an
der letzten Ziehung vor dem 17. Februar 2012 dem
maximal zulässigen Höchstwert entspricht und mindestens
eine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt, ist
zu präzisieren, dass die Höhe des « Jackpot » dem
« Jackpot »-Betrag entspricht, der an der letzten Ziehung
vor derjenigen vom 17. Februar 2012 gewonnen
wurde, zuzüglich 5 Millionen Euro; sollte dagegen
die Höhe des « Jackpot » an der letzten Ziehung
vor dem 17. Februar 2012 dem maximal zulässigen
Höchstwert entsprechen und keine Gewinnkombination im 1. Rang auftreten, entspricht der für den
« Jackpot » festgesetzte maximal zulässige Höchstwert
dem an der letzten Ziehung vor derjenigen vom
17. Februar 2012 gewonnenen « Jackpot »-Betrag,
ohne jede Erhöhung.
13.3. Wenn der « Jackpot » bei einer Ziehung den
zulässigen Höchstwert erreicht, wird die Teilgewinnsumme des 1. Rangs dieser Ziehung und, gegebenenfalls, der ersten nachfolgenden Ziehung derselben
Serie (Art. 13.4) auf diesen Höchstwert begrenzt; der
überschüssige Betrag der Teilgewinnsumme des
1. Rangs – das heisst, die Differenz zwischen dem
Betrag dieser entsprechend dem in Anhang 2 festgesetzten
Prozentsatz berechneten Teilgewinnsumme und dem
Höchstwert des « Jackpot » – dieser Ziehung und,
gegebenenfalls, der nachfolgenden Ziehung derselben
Serie wird verwendet, um die Teilgewinnsumme des
nächstfolgenden Rangs derselben Ziehung, in dem
mindestens eine Gewinnkombination auftritt, zu
erhöhen (« flow-down »-Mechanismus).
13.4. Wenn der « Jackpot » zudem bei einer Ziehung
den maximal zulässigen Höchstwert erreicht und
keine Kombination im 1. Rang gewinnt, kann der
Übertrag des « Jackpot » auf die folgende Ziehung
gemäss Artikel 13.1 des vorliegenden Reglements
nur einmal erfolgen. Somit sind nur zwei aufeinander
folgende Ziehungen mit einem « Jackpot », der dem
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zulässigen Höchstwert entspricht, möglich. Wenn
bei der zweiten aufeinander folgenden Ziehung mit
einem « Jackpot », der dem zulässigen Höchstwert
entspricht, keine Kombination im 1. Rang gewinnt,
wird der gesamte « Jackpot » dafür verwendet,
die Teilgewinnsumme des nächstfolgenden Rangs
derselben Ziehung, in dem mindestens eine Gewinnkombination auftritt (« roll-down »-Mechanismus),
zu erhöhen.
13.5. « Ziehungen mit garantiertem MindestJackpot » sind ausserordentliche Ziehungen, bei
denen ein Mindestbetrag im « Jackpot » garantiert
wird, die im Übrigen jedoch allen Regeln der ordentliche
Ziehungen gehorchen, namentlich den in den Artikeln 13.1 bis 13.4 oben aufgeführten Bestimmungen. Die Bestimmungen über den Übertrag des «
Jackpots » auf die nachfolgende Ziehung (Art. 13.1),
den dem « Jackpot » zugewiesenen Höchstwert (Art.
13.2) und den « flow-down » des überschüssigen
Betrages der Teilgewinnsumme des 1. Rangs, sobald
dieser Höchstwert erreicht ist (Art.13.3), der Begrenzung der Anzahl Überträge des « Jackpot », sobald
dessen zulässiger Höchstwert (Art. 13.4) erreicht
ist, und des « roll-down » des gesamten « Jackpot »
bei der zweiten aufeinander folgenden Ziehung mit
einem « Jackpot », der dem zulässigen Höchstwert
entspricht (Art. 13.4), gelten also in vollem Umfang
für die « Ziehungen mit garantiertem MindestJackpot ». Diese werden 5 Wochen im Voraus
angekündigt.
13.6. « Super-Ziehungen » sind ebenfalls ausserordentliche Ziehungen, bei denen ein Mindestbetrag
im «Jackpot» zugesichert wird. Im Übrigen gehorchen
auch sie den Regeln der ordentlichen Ziehungen,
allerdings mit Ausnahme der Bestimmung über den
Übertrag des «Jackpots» auf die folgende Ziehung
(Art. 13.1). Falls bei einer « Super-Ziehung » kein
Gewinner im 1. Rang auftritt, wird der gesamte
« Jackpot » dafür verwendet, die Teilgewinnsumme
des nächstfolgenden Rangs, bei dem durch diese
« Super-Ziehung » mindestens ein Gewinner bezeichnet
wurde, zu erhöhen (« roll-down »-Mechanismus). Die
« Super-Ziehungen » werden mindestens 5 Wochen
im Voraus angekündigt.
Artikel 14
Wenn bei einer Ziehung in einem anderen als dem
ersten Rang keine Kombination gewinnt, wird die
Gewinnsumme dieses Rangs auf den unmittelbar
darunter liegenden Rang derselben Ziehung übertragen.
Artikel 15
Wenn bei einer Ziehung keine Kombination im 13. Rang
gewinnt, gelangt die Gewinnsumme dieses Rangs in
den für den « Jackpot » des 1. Rangs bestimmten
Übertragsfonds (Art. 13.1). Der für den « Jackpot »
zugewiesene Höchstwert bleibt vorbehalten (Art. 13.2).
Artikel 16
Der Einzelgewinn eines Ranges ergibt sich aus der
gleichmässigen Verteilung der Teilgewinnsumme
dieses Ranges auf alle in diesem Rang gewinnenden
Einzelkombinationen.
Artikel 17
In jedem Rang wird die Berechnung der Einzelgewinne auf Koordinationsebene in Euro durchgeführt.
Die Einzelgewinne im 1. Rang werden auf den
nächsthöheren Euro aufgerundet. Die Einzelgewinne
der anderen Ränge werden auf den nächstunteren
Zehntel abgerundet.
Artikel 18
18.1. Die von der Loterie Romande ausgezahlten
Gewinne werden in Schweizer Franken umgerechnet. Die
Umrechnung und Bestimmung der Einzelgewinne in
Schweizer Franken wird gemeinsam mit SWISSLOS
(Art. 1.3) durchgeführt.
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18.2. Nach jeder Ziehung wird, sobald der Wert
der Einzelgewinne in Euro bekannt ist, die Umrechnung
gemäss dem zu diesem Zeitpunkt von der UBS oder
einer anderen Grossbank angegebenen Wechselkurs vorgenommen. Der Gesamtwert der umgerechneten Einzelgewinne ergibt eine provisorische
schweizerische Gesamtgewinnsumme. Von dieser
provisorischen Gesamtgewinnsumme wird die Teilgewinnsumme für den 1. Rang abgezogen, die unter
den gewinnenden Kombinationen dieses Ranges
aufgeteilt wird. Die Masse der in der Schweiz für
die Ziehung gesetzten Einsätze wird anschliessend
aufgrund des auf die Gewinne angewendeten
Umrechnungssatzes neu bewertet; die Differenz
zwischen der auf diese Weise ermittelten Menge und
dem tatsächlichen Betrag der gesamten registrierten
Einsätze wird zu 50% (Art. 9.1) zur provisorischen
Restgewinnsumme (globale provisorische Gewinnsumme für die Ränge 2 bis 13) hinzugefügt oder
gegebenenfalls abgezogen, wenn die Differenz
negativ ist. Daraus ergibt sich die definitive globale
Gewinnsumme der Ränge 2 bis 13. Diese wird proportional auf die Teilgewinnsummen der Ränge 2
bis 13 verteilt. In jedem Rang wird die Teilgewinnsumme auf die gewinnenden Kombinationen dieses
Rangs verteilt.
18.3. Die wie oben beschrieben errechneten Einzelgewinne eines Rangs werden auf die nächsten 5 Rp.
auf- oder abgerundet.
3
TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN
VERKAUFSSTELLEN
Zugang zum Spiel
Artikel 19
19.1. In den Westschweizer Kantonen hat das
Publikum einzig in den Verkaufsstellen der Loterie
Romande, die mit einem oder mehreren Euro-MillionsEinsatzaufnahmeterminals ausgerüstet sind, Zugang
zum Spiel. Manche dieser Verkaufsstellen bieten
nur die Möglichkeit der Zuweisung von Spielkombinationen durch einen Quick-Tip-Generator (Art. 20.2,
25 und 26).
19.2. Die Teilnahme steht nur Personen über 16 Jahren
offen.
19.3. Personen, die an der Zentralisierung der
Einsätze arbeiten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
19.4. Personen, die Einsätze unter Verletzung der
Zulassungseinschränkungen der drei oben stehenden
Absätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Treffer
oder die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern.
Spielselektionen
Artikel 20
20.1. Die Teilnehmer tragen ihre im Hinblick auf
eine oder mehrere Ziehungen gewählten Spielkombinationen ein, indem sie auf den von der Loterie
Romande in ihren Verkaufsstellen zur Verfügung
gestellten Euro-Millions-Spielscheinen (Art. 22 bis 27)
die den gewählten Zahlen und Sternen entsprechenden
Kästchen ankreuzen.
20.2. Sie können sich Einzelkombinationen auch
von einem Zufallsgenerator zuweisen lassen (QuickTips, Art. 25 bis 27).
10
Artikel 21
21.1. Das Ankreuzen besteht darin, dass man ein
Zahlenkästchen oder einen Stern genau zentriert mit
einem Kreuz bezeichnet.
21.2. Aus technischen Gründen ist das Kreuz in
schwarzer oder dunkelblauer Farbe einzutragen;
andere Farben sind ausgeschlossen.
21.3. Streichungen, Überschreibungen oder Ausbesserungen sind nicht zulässig (Art. 29.3).
Artikel 22
In den Verkaufsstellen der Loterie Romande gibt es
zwei Arten von Euro-Millions-Spielscheinen:
• Standard-Spielscheine;
• System-Spielscheine.
Artikel 23
23.1. Die Standard-Spielscheine weisen mehrere
Spalten auf, von denen jede ein Paar von zwei
Spielfeldern bildet, dem Feld mit 50 Zahlen und dem
Feld mit 11 Sternen.
23.2. Die Teilnehmer wählen ihre Einzelkombination(en) durch Ankreuzen. Jede Einzelkombination muss genau 5 angekreuzte Zahlen und
2 angekreuzte Sterne aufweisen.
Artikel 24
24.1. Mit den Systemspielscheinen kann man in
einer einzigen Selektion alle Kombinationen spielen,
die sich aus einer Auswahl von mehr als fünf Zahlen
und zwei Sternen ergeben.
24.2. Die Systemspielscheine setzen sich zusammen
aus einem Paar von zwei übereinander liegenden
Feldern - das erste mit 50 Zahlen und das zweite
mit 11 Sternen - und einer Tabelle, die im unteren
Bereich von 10 horizontal angeordneten, von 2 bis 11
nummerierten Sternen und links von 6 vertikal angeordneten, von 5 bis 10 nummerierten Quadraten
gesäumt ist.
24.3. Die Teilnehmer wählen zuerst die Anzahl
Zahlen und Sterne, die sie spielen möchten, indem
sie das entsprechende Quadrat und den entsprechenden
Stern in der oben erwähnten Tabelle ankreuzen.
Dann wählen Sie im Spielfeld-Paar mit 50 Zahlen
und 11 Sternen so viele Zahlen und Sterne, wie sie
zu spielen beschlossen haben, gemäss der entsprechenden Selektion.
24.4. Im Weiteren sind die erlaubten Systeme und
die Bedingungen ihrer Verwendung in Anhang 3 des
vorliegenden Reglements beschrieben.
Artikel 25
25.1. Auf den Spielscheinen befindet sich unter
jedem Sternenfeld das runde Kästchen der Quick-TipOption.
25.2. Der Quick-Tip ist ein Service, mit dem Spielkombinationen von einem Zufallsgenerator gewählt
werden.
Artikel 26
26.1. Wenn ein Teilnehmer für eine seiner Einzelkombinationen den Quick-Tip-Service in Anspruch
nehmen möchte, kreuzt er das entsprechende runde
Kästchen an.
26.2. Wenn der Teilnehmer das runde Kästchen
einer Einzelkombination ankreuzt, ohne eine Zahl
noch einen Stern dieser Kombination anzukreuzen,
wählt der Quick-Tip-Generator 5 Zahlen und 2 Sterne
nach dem Zufallsprinzip. Wenn der Teilnehmer gleichzeitig Zahlen oder Sterne angekreuzt hat, ergänzt
11
der Zufallsgenerator diese Kombination. Kreuzt der
Teilnehmer gleichzeitig das runde Kästchen und
5 Zahlen und 2 Sterne an, funktioniert die QuickTip-Option nicht.
26.3. Der Teilnehmer kann auch Quick-Tips erhalten,
wenn er den Verantwortlichen der Verkaufsstelle
ersucht, seine Instruktionen direkt an den Terminal
weiterzuleiten (Quick-Tip direkt).
Artikel 27
27.1. Die Teilnehmer können die Kombinationen
ihrer Spielscheine an mehreren – bis zu zehn
– aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen
lassen. Zu diesem Zweck kreuzen sie im unteren
Spielscheinbereich eines der Optionskästchen für die
Anzahl Ziehungen an: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 oder 10.
27.2. Die Loterie Romande behält sich das Recht
vor, die in Artikel 27.1 beschriebene Multiziehungsoption vorübergehend zu sperren, insbesondere
wenn die Spielregeln abgeändert werden.
Registrierung der Selektionen
Artikel 28
Die Teilnehmer geben ihre ausgefüllten Spielscheine
dem Eingabeverantwortlichen einer beliebigen
Verkaufsstelle der Loterie Romande, die mit einem
Einsatzaufnahmeterminal ausgerüstet ist, der diese
zu lesen vermag (Art. 19.1).
Artikel 29
29.1. Der Verantwortliche führt den Spielschein in
den Terminal ein, der ihn liest, den zu zahlenden
Einsatz angibt, eine Quittung ausdruckt und den
Inhalt der Quittung (Art. 35) in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Systems der Loterie Romande,
das die Informatikverwaltung des Spiels gewährleistet,
weiterleitet. Die Informatikdaten der Quittungen
werden dann an das koordinierte Informatikverwaltungszentrum des Spiels Euro-Millions übermittelt.
29.2. Der zu zahlende Gesamteinsatz hängt von
der Anzahl gespielter Einzelkombinationen ab (Art. 6),
gegebenenfalls multipliziert mit der Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen (Art. 27).
29.3. Ist der Spielschein fehlerhaft ausgefüllt, wird
er vom Terminal abgewiesen. Wenn er nicht zu viele
Fehler enthält, kann der Verantwortliche der Verkaufsstelle diese gemäss den Angaben des Teilnehmers
korrigieren.
Artikel 30
Der Spieler kann seinen Spielschein, der an sich keinen
Wert hat und keinen Beweis für die Teilnahme am
Spiel darstellt, wieder mitnehmen.
Artikel 31
31.1. Der Verantwortliche händigt dem Spieler die
Quittung erst aus, nachdem dieser den ausgewiesenen Einsatz bezahlt hat.
31.2. Die Quittung dient als Beleg für den Anspruch
auf etwaige Gewinne (Art. 46).
Artikel 32
Wenn der Spieler nicht den vollen Einsatzbetrag
begleicht, wird die Registrierung seiner Spielselektionen
annulliert.
Artikel 33
33.1. Die Quittung, die einem Spielschein
entspricht, der nur an einer Ziehung teilnimmt, wird
als einfache Quittung bezeichnet.
33.2. Die anderen sind kontinuierliche Quittungen
(Art. 27).
12
Artikel 34
34.1. Der letzte Termin für die Berücksichtigung der
Einsätze in der nächsten Ziehung wird von der Loterie
Romande im Einvernehmen mit SWISSLOS (Art. 1.3)
und unter Beachtung der Koordinationsvorschriften
festgesetzt. Er wird in den Verkaufsstellen angezeigt
oder steht auf Anfrage beim Verantwortlichen der
Verkaufsstelle zur Verfügung
34.2. Einsätze, die nach diesem Termin registriert
werden, nehmen an der nächsten Ziehung teil oder
beginnen ihre Teilnahme von der nächsten Ziehung an.
Artikel 35
Auf der Vorderseite der Quittung sind angegeben:
•die Spielselektionen des Teilnehmers, wie sie
registriert wurden;
•gegebenenfalls das gewählte System;
•bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung,
an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen Quittungen das Datum der ersten und der letzten
Ziehung sowie ihre Anzahl;
•die Bestätigung der Zahlung der Einsätze;
•der Tag und die Stunde der Registrierung;
•die Terminalnummer;
•ein Identifikationscode.
Artikel 36
Auf der Rückseite der Quittung steht ein Text, der auf
das vorliegende Reglement verweist und an die Verfallfrist der Quittungen (Art. 52) sowie die Adresse
der Loterie Romande erinnert.
Artikel 37
37.1. Es ist Sache des Spielers, unverzüglich zu
überprüfen, ob die Angaben der Quittung mit den
auf seinem Spielschein gewählten Spielselektionen
übereinstimmen und der Identifikationscode gut lesbar
ist (Art. 38.2).
37.2. Falls an Ort und Stelle eine Abweichung oder
ein Fehler festgestellt wird, kann der Spieler vom
Verantwortlichen die Korrektur der Registrierung
verlangen.
keiner der Gewinne der Verrechnungssteuer unterstellt ist (Art. 45). Entsprechend der Grösse der Verkaufsstelle wird dieser Grenzbetrag von CHF 200.–
erhöht; er kann bis maximal CHF 5’000.– gehen.
37.3. Diese Korrektur löst eine neue Registrierung
mit einer neuen Quittung aus. Die angefochtene
Registrierung wird im Informatiksystem annulliert
und die entsprechende Quittung dem Verantwortlichen
zurückgegeben.
40.2. Der Verantwortliche der Verkaufsstelle führt
die Quittung in den Terminal ein, der anzeigt, ob die
Bedingungen des vorherigen Absatzes erfüllt sind.
37.4. Der Verantwortliche kann die verlangten
Korrekturen ablehnen, nachdem der Teilnehmer die
Verkaufsstelle verlassen hat. Mehr als eine Stunde
nach der angefochtenen Registrierung nimmt er
keine Änderungen mehr vor; ebenso wenig länger als
5 Minuten nach dem letzten Termin für Registrierung
von Spielscheinen (Art. 34).
Artikel 38
38.1. Der Spieler ist gehalten, die Quittung zu
behalten, um seine Teilnahme am Spiel zu bestätigen;
die Vorlegung der Quittung ist eine notwendige
Voraussetzung für die Auszahlung der Gewinne (Art. 46).
38.2. Einzig Quittungen, deren Identifikationscode
deutlich lesbar ist, verkörpern einen Beweis für die
Teilnahme am Spiel.
Auszahlung der Gewinne
Artikel 39
Gewinnende einfache Quittungen sind vom ersten
Arbeitstag nach der Ziehung an zahlbar.
Artikel 40
40.1. Einfache Quittungen, die Anspruch auf einen
Gesamtgewinn von weniger als CHF 200.– geben,
können bei jeder beliebigen Verkaufsstelle der Loterie
Romande eingezogen werden (Art. 19.1), sofern
13
40.3. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der
gesamte Gewinn ausgezahlt. Der Verantwortliche der
Verkaufsstelle gibt dem Spieler die Quittung zurück
und händigt ihm zudem eine vom Terminal ausgedruckte Gewinnquittung aus.
40.4. Beträgt der Gesamtgewinn mehr als CHF 100.–,
kann der Verantwortliche die Zahlung verweigern,
wenn er nicht über ausreichende flüssige Mittel verfügt.
Es wird in diesem Fall keine Zahlung geleistet, und
der Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung
zurück, mit einer vom Terminal ausgedruckten
Gewinnmitteilung, die bestätigt, dass es sich um
eine gewinnende Quittung handelt. Der Spieler kann
seine Quittung (und nicht die Gewinnmitteilung) bei
einer anderen Verkaufsstelle oder am Sitz der Loterie
Romande zur Zahlung vorweisen.
40.5. Sind die Bedingungen von Absatz 1 nicht
erfüllt, wird keine Auszahlung vorgenommen. Der
Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung zurück
und dazu eine Gewinnmitteilung, die bestätigt, dass
es sich um eine gewinnende Quittung handelt. Um
sich den Gewinn auszahlen zu lassen, hat der Spieler
die Quittung (und nicht die Gewinnmitteilung) am
Sitz der Loterie Romande vorzuweisen (Art. 43).
Artikel 41
41.1. Gewinnende kontinuierliche Quittungen sind
vom Tag nach der letzten Ziehung an vollumfänglich
zahlbar (Art. 33 und 35).
41.2. Sofern ihre Gesamtgewinne nicht über die in
Artikel 40.1 genannten Grenzbeträge hinausgehen,
können sie bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zu
denselben Bedingungen wie denen der einfachen
Quittungen eingezogen werden (Art. 40).
Artikel 42
42.1. Zwischengewinne der kontinuierlichen Quittungen können vor der letzten Ziehung ausgezahlt
werden.
42.2. Sofern ihr Gesamtbetrag nicht über die
Grenzen von Artikel 40.1 hinausgeht, sind sie von
jeder beliebigen Verkaufsstelle zu Bedingungen
auszuzahlen, die denen der einfachen Quittungen
entsprechen, unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen der nachstehenden Artikel 42.3
bis 42.5.
42.3. Wenn er Zwischengewinne auszahlt, gibt der
Verantwortliche der Verkaufsstelle dem Spieler die
Originalquittung zurück und händigt ihm darüber
hinaus, zusätzlich zur Gewinnquittung, eine Ersatzquittung aus, die für etwaige weitere Gewinne gültig ist.
42.4. Falls die Zwischengewinne aufgrund nicht
ausreichender flüssiger Mittel nicht ausgezahlt werden
können, erhält der Spieler eine Gewinnmitteilung
und nimmt seine Quittung wieder mit, damit er sie
bei einer anderen Verkaufsstelle oder am Sitz der
Loterie Romande zur Zahlung vorweisen kann.
42.5. Falls die Bedingungen von Artikel 40.1
nicht erfüllt sind, erhält der Spieler zusätzlich zur
Gewinnmitteilung eine Ersatzquittung und nimmt
seine Quittung wieder mit; er kann die Auszahlung
der Zwischengewinne am Sitz der Loterie Romande
beantragen (Art. 43), indem er die Quittung dahin
sendet und die Ersatzquittung aufbewahrt.
14
Artikel 43
43.1. Gewinne, die nicht von einer Verkaufsstelle
der Loterie Romande ausgezahlt werden, werden von
ihrem Hauptsitz ausgezahlt.
43.2. Die Spieler senden ihre Quittung, gegebenenfalls die Ersatzquittung (Art. 42.3 und 42.5), mit der
Post an den Sitz der Loterie Romande, CP 6744,
1002 Lausanne, mit schriftlicher Angabe ihres
Namens, Vornamens und der genauen Adresse,
und gegebenenfalls der Kontonummer, auf die der
Gewinn zu überweisen ist. Es wird ihnen empfohlen,
diese Sendung gesichert zu schicken.
43.3. Die Loterie Romande zahlt die Gewinne durch
Bank- oder Postchecküberweisung an den angegebenen Namen und die genannte Adresse oder auf
die angegebene Kontonummer.
Artikel 44
Die Gewinnzustellungsspesen gehen zu Lasten der
Empfänger.
Artikel 45
45.1. Es wird daran erinnert, dass Einzelgewinne
von mehr als CHF 50.– kraft Gesetzes der Verrechnungssteuer von 35% unterworfen sind, die von
der Loterie Romande einzubehalten und an die
Eidgenössische Steuerverwaltung weiterzuleiten ist.
Die Gewinner können sich diese Steuer rückerstatten
lassen, wenn sie ihrer zuständigen Steuerbehörde
eine Einbehaltbescheinigung vorweisen.
45.2. Der Sitz der Loterie Romande schickt die Bescheinigung über den Einbehalt der Verrechnungssteuer unaufgefordert an die betreffenden Empfänger
seiner Überweisungen.
Artikel 46
46.1. Die Vorlage der Quittung ist eine unerlässliche
Voraussetzung für die Auszahlung der Gewinne.
46.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs sind allerdings die im koordinierten Informatikverwaltungssystem von Euro Millions registrierten
Spielselektionen des Teilnehmers.
Artikel 47
47.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller
Spieler lassen es nicht zu, dass Gewinne ausgezahlt
werden für Quittungen, deren Informatikdaten
im Informatikverwaltungssystem von Euro Millions
fehlen (Art. 29.1), oder bei denen eine beliebige
Angabe (Art. 35) nicht mit den unter demselben
Identifikationscode in diesem Informatikverwaltungszentrum registrierten Angaben übereinstimmt.
47.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht
übereinstimmenden oder im Informatikverwaltungssystem von Euro Millions nicht erfassten Quittung
nur Anspruch auf Rückerstattung seines Einsatzes.
Artikel 48
Nicht ausgezahlt werden auch Gewinne von Quittungen,
deren Identifikationscode (Art. 35) vom Informatikverwaltungssystem nicht gelesen werden kann,
ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich sind.
Artikel 49
Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht
enthoben, sobald der Gewinn dem Inhaber der Quittung
ausgezahlt worden ist.
Artikel 50
50.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung
von einem Streit um das Eigentum der Quittung
15
Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder zu
bestätigen, dass seine Beschwerde Gegenstand eines
Gerichtsverfahrens ist.
50.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne
Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten
Belege. Leitet der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren ein, wartet die Loterie Romande auf das
definitive Urteil des Gerichts.
Artikel 51
Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen,
ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung
verzögert.
Artikel 52
Quittungen, die nicht binnen sechs Monaten vom
Tag nach der entsprechenden wöchentlichen Ziehung
(Art. 8) an zur Zahlung vorgelegt wurden, verfallen,
und die Gewinne fallen der Loterie Romande zu,
die sie ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechend
verwendet. Bei kontinuierlichen Quittungen (Art. 33)
beginnt die Frist am Tag nach der letzten Ziehung.
Verantwortlichkeiten
Artikel 53
53.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre
Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf
die Quittung (Art. 37).
53.2. Wenn die Verantwortlichen der Verkaufsstellen
oder andere Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie
Romande den Spielern beim Ausfüllen oder bei der
Registrierung ihrer Spielscheine behilflich sind, tun
sie es aus Goodwill und nehmen damit – ebenso
wenig wie die Loterie Romande – keine wie auch
immer geartete Verantwortung auf sich.
Artikel 54
54.1. Die Spieler tragen das Risiko der Beförderung
ihrer Quittung an den Sitz der Loterie Romande
(Art. 43). Kein Gewinn wird ausbezahlt für eine Quittung, die nicht dort angekommen ist.
hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse
des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die
betreffende Quittung, zu enthalten.
54.2. Wenn ein Spieler behauptet, eine
gewinnende Quittung geschickt zu haben, die nicht
am Sitz der Loterie Romande angekommen ist, und
eine ihr entsprechende Gewinnmitteilung gemäss
Artikel 40 oder Artikel 42 besitzt, gilt diese Anzeige
als Ersatzbeleg (Art. 31) und wird nach Ablauf der
Verfallfrist ausgezahlt (Art. 52), sofern die Quittung
inzwischen nicht wieder aufgetaucht ist.
Artikel 57
Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 56 nicht
erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.
56.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52).
Artikel 55
55.1. Wird die Gewinnauszahlung einer gewinnenden
Quittung – gegebenenfalls einer Gewinnmitteilung
(Art. 54.2) –, die ordnungsgemäss validiert und
deren Einsatz unstrittig bezahlt wurde, infolge eines
Fehlers eines Verkaufsstellenverantwortlichen oder
eines Vertreters der Loterie Romande abgelehnt
(siehe namentlich Art. 48), vergütet diese dem
Inhaber den Betrag der Einsätze, unter Ausschluss
jeder weiteren Entschädigung zu ihren Lasten oder
zu Lasten des Verkaufsstellenverantwortlichen oder
des Vertreters.
55.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen
der Quittung und den zentral registrierten Daten wird
in Artikel 47 behandelt.
Streitfälle
Artikel 56
56.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit
der Abwicklung des Spiels oder der Auszahlung der
Gewinne ist schriftlich zu formulieren und mit «Lettre
signature» an den Hauptsitz der Loterie Romande,
CP 6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz
16
4
TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER
DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM
Zugang zum Spiel
Spielselektionen
Artikel 58
58.1. Das Publikum hat auch via Internet oder über
den Kurznachrichtendienst der Mobiltelefone (SMS)
Zugang zum Spiel Euro Millions, nämlich über die
Internet-Spielplattform der Loterie Romande, die
unter der Adresse www.loro.ch (nachstehend InternetSpielplattform) zugänglich ist, und zwar zu den im
allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen
Spiele der Loterie Romande und im vorliegenden
Reglement definierten Bedingungen (Art. 3.2. des
vorliegenden Reglements).
Artikel 59
59.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie
Romande gibt es 2 Arten der Teilnahme am Spiel
Euro Millions: über die Internet-Spielscheine, die den
Spielern von der Loterie Romande zur Verfügung gestellt
werden (nachstehend: die Internet-Spielscheine),
und über den Kurznachrichtendienst (SMS) der
Mobiltelefone.
58.2. Gemäss Artikel 5.2 des allgemeinen Reglements
der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie
Romande steht die Teilnahme am Spiel Euro Millions
über die Internet-Spielplattform nur Personen offen,
die das 18. Altersjahr vollendet haben.
58.3. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions über
die Internet-Spielplattform ist erst nach vorgängiger
Registrierung des Spielers – sowie seiner Mobiltelefonnummer, was die Teilnahme über SMS betrifft –
gemäss und übereinstimmend mit den im allgemeinen
Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande definierten Bedingungen möglich.
58.4. Personen, welche die Einsätze zentralisieren
und auswerten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
58.5. Personen, die unter Verletzung der Zulassungseinschränkungen der drei oben stehenden Absätze
Einsätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Treffer
oder die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern.
17
59.2. Auf den Internet-Spielscheinen tragen die
Teilnehmer ihre Spielselektionen ein (Euro-MillionsSpielkombinationen (Art. 6.1), indem sie die den
Zahlen und Sternen entsprechenden Kästchen
ankreuzen.
59.3. Das Ankreuzen eines Kästchens besteht darin,
dass man es mit einem Kreuz bezeichnet. Dieses
Ankreuzen geschieht durch einen Mausklick in der
Mitte des gewählten Kästchens.
59.4. Korrekturen sind möglich und werden durch
das Entfernen des Kreuzes von dem oder den
angekreuzten Kästchen vorgenommen. Das Entfernen des Kreuzes geschieht durch einen Mausklick
in der Mitte des/der mit einem Kreuz bezeichneten
Kästchen(s).
59.5. Was die SMS betrifft, nehmen die Teilnehmer
ihre Spielselektionen vor, indem sie auf ihrem Mobiltelefon Schlüsselwörter eingeben. Diese Zusammenstellung wird entweder direkt auf der Tastatur
des Mobiltelefons vorgenommen oder indirekt über
die Applikation der Loterie Romande (nachstehend:
Loterie-Romande-Applikation), die Mobilterminals
mit Internetzugang, Kurznachrichtendienst (SMS)
und der Möglichkeit, Applikationen über eine Download-Plattform herunterzuladen, zur Verfügung steht
(nachstehend: Mobilterminals).
Die Internet-Spielscheine
Artikel 60
60.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie
Romande stehen zwei Arten von Internet-Spielscheinen
zur Verfügung:
•Internet-Standard-Spielscheine;
•Internet-Systeme-Spielscheine.
60.2. Die Internet-Standard- und -Systeme-Spielscheine
sind die genaue Entsprechung der Standard- und
Systeme-Spielscheine, die den Spielern in den Verkaufsstellen der Loterie Romande zur Verfügung
gestellt werden (Art. 20 bis 27).
60.3. Sie weisen alle ein zusätzliches Wahlkästchen
auf, mit dem man ein Abonnement abschliessen
kann (Art. 65).
Artikel 61
61.1. Die Internet-Standard-Spielscheine haben
praktisch dieselbe Konfiguration wie die in den
Verkaufsstellen erhältlichen Standard-Spielscheine.
61.2. Sie enthalten mehrere Spalten, die aus je
zwei Zahlenfeldern bestehen, dem Feld mit 50 Zahlen
und dem Feld mit 11 Sternen. Oben rechts steht das
rechteckige Kästchen der Quick-Tip-Option und unten
links befinden sich die Optionskästchen der Anzahl
Ziehungen. Auch sind sie ganz unten links mit einem
zusätzlichen Kästchen versehen, das für den Abonnementsabschluss bestimmt ist.
61.3. Die Selektionen der Spieler werden ähnlich
vorgenommen wie diejenigen, die bei den in den
Verkaufsstellen verfügbaren Standard-Spielscheinen
vorgenommen werden. Diese Selektionen betreffen
die Euro-Millions-Spielkombinationen (Art. 62), die
Teilnahme in Form von Quick-Tips (Art. 63), die Wahl
der Anzahl Ziehungen (Art. 64) und den Abonnementsabschluss (Art. 65).
18
Artikel 62
62.1. Die Wahl der Euro-Millions-Spielkombinationen
auf den Internet-Standard-Spielscheinen ist den
Vorschriften der Artikel 23.2 des vorliegenden Reglements unterstellt.
62.2. Um Euro Millions zu spielen, klicken die
Teilnehmer auf ein beliebiges der Felder jedes Spielfeldpaars, bestehend aus zwei Feldern mit 50 Zahlen und
mit 11 Sternen; dieser Vorgang öffnet ein Fenster, in
dem übereinander ein Feld mit 50 Zahlen und ein
Feld mit 11 Sternen zu sehen sind; zwei rechteckige
Kästchen befinden sich unter jedem Feldpaar; das
erste trägt den Vermerk « Zufallszahlen » und das
zweite den Vermerk « Feld löschen ».
62.3. Die Teilnehmer wählen durch Ankreuzen 5 Zahlen
im Feld mit 50 Zahlen und 2 Sterne im Feld mit
11 Sternen.
62.4. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das
Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer
Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise
durch den Zufall bestimmt, kreuzen sie das Kästchen
« Zufallszahlen » unter dem entsprechenden
Spielfeldpaar an. Das Informatiksystem wählt dann
durch den Zufall 5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um
eine teilweise Bestimmung dieser Zahlen und/oder
Sterne durch den Zufall zu erreichen, entfernen die
Teilnehmer 1 bis 6 dieser auf diese Weise gewählten
Zahlen und/oder Sterne und ersetzen sie durch eine
oder mehrere Zahlen und/oder Sterne ihrer Wahl,
indem sie das entsprechende oder die entsprechenden
Kästchen ankreuzen.
62.5. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 62.3 oder 62.4 vorgenommen hat, klickt er
das Kästchen mit dem Vermerk « OK » an, falls er
keine weiteren Euro-Millions-Spielkombinationen zu
spielen wünscht; andernfalls klickt er auf das Kästchen
mit der Bezeichnung « weiter », wodurch sich ein
neues Fenster öffnet, das mit dem vorhergehenden identisch ist (Art. 62.2); der Teilnehmer trifft
seine Wahl auf gleiche Art und Weise, wie in den
Artikeln 62.3 und 62.4 beschrieben. Diesen Vorgang
kann er bis zu 6 Mal durchführen und somit 6 EuroMillions-Spielkombinationspaare wählen. Sobald der
Teilnehmer alle Euro-Millions-Spielkombinationen,
die er spielen möchte, gewählt hat, klickt er auf das
Kästchen « OK ».
62.6. Nach Aktivierung des Kästchens « OK » erscheint
wieder der Standardspielschein mit den in den
Euro-Millions-Feldern eingetragenen Selektionen des
Teilnehmers. Falls der Teilnehmer die eine oder andere
der in diesen Feldern eingetragenen Spielkombinationen ändern möchte, braucht er nur auf das
entsprechende Feld zu klicken und die gewünschten
Änderungen nach Entfernung der gewählten Zahlen
und/oder Sterne vorzunehmen oder gegebenenfalls
alle gewählten Zahlen und Sterne zu löschen, indem
er das Kästchen « Feld löschen » anklickt.
Artikel 63
63.1. Das Kästchen « Quick-Tip » oben rechts auf
den Internet-Standard-Spielscheinen macht es den
Teilnehmern möglich, für eine bestimmte Anzahl
Euro-Millions-Kombinationen Quick-Tips (Art. 25.2)
zu erhalten.
63.2. Wenn der Teilnehmer auf das Kästchen
«Quick-Tip» klickt, öffnet sich ein Fenster, das
den Teilnehmer auffordert, seinen Quick-Tip zu
definieren, und in dem sich nachstehende Rubriken
befinden: « Anzahl Euro-Millions-Felder », « Anzahl
Ziehungen » und « Gesamtbetrag Ihres Einsatzes ».
Gegenüber jeder der zwei ersten Rubriken steht ein
Pulldown-Menü mit mehreren Zahlen zur Auswahl.
63.3. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik
« Anzahl Euro-Millions-Felder » stehen die Zahlen 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer wählt
eine dieser Zahlen, je nachdem, welche Anzahl EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte.
19
63.4. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik
« Anzahl Ziehungen » stehen folgende Zahlungen: 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer wählt
eine dieser Zahlen, je nachdem, an wie vielen aufeinander
folgenden Ziehungen er die gemäss Artikel 63.3
gewählten Quick-Tips teilnehmen lassen will.
63.5. Gegenüber dem Vermerk « Gesamtbetrag
Ihres Einsatzes » steht der Einsatzgesamtbetrag,
der den Selektionen des Teilnehmers gemäss den
Artikeln 63.3 bis 63.4 entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig von der Anzahl gespielter
Spielkombinationen (Art. 6), eventuell multipliziert
mit der gewählten Anzahl aufeinander folgender
Ziehungen (Art. 63.4).
63.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 63.3 bis 63.4 ausgeführt hat, klickt er auf
das Kästchen, das den Vermerk « OK » trägt; nach
Aktivierung dieses Kästchens erscheint wieder der
Standardspielschein mit den vom Teilnehmer in den
entsprechenden Euro-Millions-Feldern oder Kästchen
(Anzahl Ziehungen) eingetragenen Selektionen.
Der Teilnehmer kann die auf dem Internet-Standardspielschein eingetragenen Selektionen ändern,
indem er auf die in Artikel 62.6 beschriebene Weise
vorgeht.
Artikel 64
64.1. Unter dem Vorbehalt von Artikel 64.2
können die Teilnehmer die Spielselektionen ihres
Spielscheins an mehreren aufeinander folgenden
Euro-Millions-Ziehungen teilnehmen lassen. Zu diesem
Zweck kreuzen sie eines der Wahlkästchen für die
Anzahl Ziehungen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 an.
64.2. Die Loterie Romande behält sich die Möglichkeit vor, die in Artikel 64.1 beschriebene Option
mehrfacher Ziehungen vorübergehend zu sperren,
insbesondere wenn Spielregeln abgeändert werden.
Artikel 65
65.1. Die Teilnehmer können für die Spielselektionen ihres Spielscheins auch ein Abonnement
abschliessen. Dafür klicken Sie auf das Kästchen
« Abo abschliessen » ganz unten links auf dem
Spielschein.
65.2. Die Aktivierung des Kästchens « Abo abschliessen » ändert die Spielscheinzone, welche die Wahl der
Anzahl Ziehungen enthält; in dieser Zone steht nun
ein Pulldown-Menü, auf dem nachstehende Vermerke
erscheinen: « Bei jeder Ziehung », « Jackpot ab ».
65.3. Der Teilnehmer wählt eine dieser 2 Optionen,
je nachdem, ob er die Spielselektionen seines
Spielscheins an allen Ziehungen teilnehmen lassen
will, ohne Rücksicht darauf, wie hoch der Euro-MillionsJackpot ist, oder nur an den Ziehungen, bei denen
der Euro-Millions-Jackpot einen gewissen Betrag
erreicht.
65.4. Wenn der Teilnehmer den Vermerk « Bei jeder
Ziehung » wählt, nehmen die Selektionen seines
Spielscheins nach Abschluss des Abonnements an
allen folgenden Euro-Millions-Ziehungen teil, sofern,
was die erste Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme
geschuldete Einsatz (Art. 79.3) vor dem letzten
Termin für die Registrierung der Einsätze registriert
werden kann (Art. 87); andernfalls beginnt ihre
Teilnahme von der nächstfolgenden Euro-MillionsZiehung an; vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder Änderung der Abonnementbedingungen
dauert diese Teilnahme so lange an, wie der auf
dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers
(Art. 17 bis 20 des allgemeinen Reglements der über
Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande,
nachstehend: « das Portefeuille ») verfügbare Betrag
für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten
Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3).
65.5. Wenn der Teilnehmer den Vermerk « Jackpot »
wählt, hat er ebenfalls einen der Beträge zu wählen,
die im Pulldown-Menü rechts von diesem Vermerk
20
stehen, nämlich « 25 Mio. », « 40 Mio. », « 40 Mio. »,
« 60 Mio. », « 80 Mio. » oder « 100 Mio. ». Durch die
Wahl eines dieser Beträge bestimmt der Teilnehmer, an
welcher Art von Euro-Millions-Ziehungen die Selektionen
seines Spielscheins teilnehmen sollen, nämlich an
allen Euro-Millions-Ziehungen, bei denen der tatsächliche
oder der geschätzte Jackpot gleich hoch oder höher
ist als der gewählte Betrag.
65.6. Diese Teilnahme gilt für alle Euro-MillionsZiehungen der gewählten Art, die nach dem Abschluss
des Abonnements stattfinden, sofern, was die erste
Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme geschuldete
Einsatz (Art. 79.3) vor dem letzten Termin für die
Registrierung der Einsätze registriert werden kann.
Vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder
Änderung der Abonnementbedingungen dauert diese
Teilnahme so lange an, wie der auf dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers verfügbare Betrag
für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten
Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3).
65.7. Um ein Abonnement zu beenden oder
zu suspendieren, klickt der Teilnehmer auf die
entsprechende Rubrik im oberen Teil der Abonnementbestätigung (Art. 86). Die Beendigung oder
Suspendierung eines Abonnements wird unverzüglich
wirksam, unter dem Vorbehalt der etwaigen Ausgabe
einer Spielquittung für die nächste Ziehung oder die
nächste Ziehungsserie gemäss Artikel 81.6 oder 81.7
vor der Beendigung oder Suspendierung des Abonnements. Der Teilnehmer kann ein Abonnement auch
abändern, indem er auf die entsprechende Rubrik
im oberen Teil der Abonnementbestätigung klickt.
Einzig die Arten von Ziehungen (Art. 65.2 und 65.3),
an denen seine Spielselektionen teilnehmen sollen,
können abgeändert werden; davon ausgeschlossen
sind die eigentlichen Spielselektionen. Die Änderung
wird unverzüglich wirksam, unter dem Vorbehalt
der etwaigen Ausgabe einer Spielquittung für die
nächste Ziehung gemäss Artikel 81.6 oder 81.7 vor
der Änderung des Abonnements.
Artikel 66
66.1. Genau wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen
Systeme-Spielscheine machen die Internet-SystemeSpielscheine es möglich, mit einer einzigen Wahl
alle Euro-Millions-Kombinationen, die sich aus einer
Auswahl von mehr als 5 Zahlen und 2 Sternen ergeben
können, zu spielen.
66.2. Die zugelassenen Systeme und ihre Anwendungsbedingungen sind dieselben wie diejenigen
der in den Verkaufsstellen verfügbaren SystemeSpielscheine, die in Anhang 3 des vorliegenden
Reglements beschrieben sind.
Artikel 67
Die Teilnehmer haben zuerst das System zu wählen,
an dem sie teilnehmen möchten, indem sie die
gewünschte Anzahl Kombinationen direkt auf dem
Internet-Système-Spielschein wählen. Der Preis des
gewünschten Systems erscheint direkt auf dem Kästchen
des gewählten Systems. Sobald das gewünschte
System gewählt ist, haben die Teilnehmer in dem
rechts auf dem Internet-System-Spielschein zu diesem
Zweck vorgesehenen Spielfeldpaar von 50 Zahlen und
11 Sternen noch Zahlen und Sterne in der mit dem
gewählten System übereinstimmenden Anzahl zu
wählen. Die Systeme-Spielscheine haben oben rechts
das rechteckige Kästchen der Quick-Tip-Option und
unten links die Optionskästchen der Anzahl Ziehungen.
Ferner sind sie mit einem zusätzlichen Kästchen für
den Abonnementsabschluss ausgestattet, das ganz
unten links steht.
Artikel 68
68.1. Die Selektionen, die von den Teilnehmern
vorzunehmen sind, werden auf ähnliche Art und
Weise vorgenommen wie bei den in den Verkaufsstellen
erhältlichen Systeme-Spielscheinen. Die Bestimmungen
von Anhang 3 betreffend die Teilnahme nach Systemen
über die zu treffenden Selektionen gelten auch für
die Selektionen der Internet-Systeme-Spielscheine.
21
Im Weiteren werden diese Selektionen vorgenommen,
wie in den nachstehenden Artikeln 68.2 bis 68.6
beschrieben.
68.2. Die Wahl des Quick-Tip-Kästchens öffnet kein
Fenster wie bei den Internet-Standard-Spielscheinen,
sondern bewirkt das Ankreuzen von Kästchen direkt
in dem zu diesem Zweck vorgesehenen Spielfeldpaar
von 50 Zahlen und 11 Sternen, das sich auf dem
Internet-Systeme-Spielschein rechts befindet, in der
dem gewünschten System entsprechenden Anzahl.
68.3. Um eine teilweise Bestimmung der Zahlen
und/oder Sterne des gewählten Systems durch den
Zufall zu erreichen, entfernen die Teilnehmer die
Zahl(en) und/oder den Stern oder die Sterne, die
sie entfernen möchten, und ersetzen sie durch die
Zahl(en) und/oder den Stern oder die Sterne ihrer
Wahl, indem sie das oder die entsprechende(n) Kästchen
ankreuzen.
68.4. Die Wahlkästchen der Anzahl Ziehungen der
Internet-Systeme-Spielscheine sind identisch mit
denen der Internet-Standard-Spielscheine; Artikel 64 des
vorliegenden Reglements ist vollumfänglich darauf
anwendbar.
68.5. Schliesslich ist das Wahlkästchen für den
Abschluss eines Abonnements der Internet-SystemeSpielscheine ebenfalls identisch mit dem der InternetStandard-Spielscheine; Artikel 65 des vorliegenden
Reglements ist vollumfänglich darauf anwendbar.
68.6. Falls der Teilnehmer die eine oder andere
seiner Spielselektionen ändern möchte, braucht er
nur die gewünschten Änderungen vorzunehmen,
indem er das Kreuz von den Kästchen entfernt und/
oder die gewählten Rubriken deaktiviert.
Die SMS
Artikel 69
69.1. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions über
SMS geschieht durch Schlüsselwörter in Verbindung
mit bestimmten Spielselektionstypen.
69.2. Diese Schlüsselwörter werden vom Teilnehmer
entweder direkt auf seinem Mobiltelefon eingegeben,
gemäss den Artikeln 70 bis 72 des vorliegenden
Reglements, oder indirekt über die Loterie-RomandeApplikation zusammengestellt, die für die Mobilterminals
gemäss den Artikeln 74 bis 76 des vorliegenden
Reglements zur Verfügung steht.
69.3. Diese Schlüsselwörter entsprechen entweder vollständigen Quick-Tips oder vom Teilnehmer gewählten
Spielkombinationen.
Artikel 70
So hat der Teilnehmer, der in einer einzigen Ziehung
6 vollständige Euro-Millions-Quick-Tips spielen möchte,
das Schlüsselwort « Euro Millions » zu verwenden.
Artikel 71
71.1. Falls der Teilnehmer eine andere Anzahl EuroMillions-Quick-Tips erhalten und seine Spielselektionen
gegebenenfalls an mehreren aufeinander folgenden
Ziehungen teilnehmen lassen möchte, verwendet
er andere Schlüsselwörter, die gemäss den in den
nachstehenden Artikeln 71.2 bis 71.3 definierten
Regeln zusammengesetzt werden.
71.2. Falls der Teilnehmer nur vollständige EuroMillions-Quick-Tips spielen möchte, verwendet er das
Schlüsselwort « Euro Millions », gefolgt von einem
Abstand und dem Buchstaben Q, direkt gefolgt von
der gewünschten Anzahl Euro-Millions-Quick-Tips,
wobei diese Anzahl nicht über 6 betragen darf; wenn
der Teilnehmer also 4 vollständige Euro-MillionsQuick-Tips erhalten möchte, bildet er das Schlüsselwort
« Euro Millions Q4 ».
22
71.3. Falls der Teilnehmer seine Spielselektionen
an mehreren aufeinander folgenden Ziehungen
teilnehmen lassen möchte, fügt nach seinen gemäss
den Artikeln 71.1 bis 71.2 vorgenommenen Spielselektionen einen Abstand hinzu, gefolgt von der Anzahl
gewünschter aufeinander folgender Ziehungen 2, 3,
4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10; wenn der Teilnehmer also
4 Euro-Millions-Quick-Tips an den nächsten 5 aufeinander
folgenden Ziehungen spielen will, bildet er das
Schlüsselwort « Euro Millions Q4 5 ».
Artikel 72
72.1. Der Teilnehmer kann auch über SMS EuroMillions-Kombinationen seiner Wahl spielen, doch
jeweils maximal zwei.
72.2. Falls der Teilnehmer nur 2 Euro-MillionsKombinationen spielen will, verwendet er das
Schlüsselwort « Euro Millions », gefolgt von einem
Abstand und den 5 Zahlen, jede durch einen Abstand
getrennt, und den 2 Sternen, denen je ein Sternsymbol (ohne Abstand) vorangeht, der ersten EuroMillions-Kombination seiner Wahl; dann gibt er die
zweite Euro-Millions-Kombination seiner Wahl auf die
gleiche Art wie die erste ein, nachdem er ihr direkt
ein Komma nachgestellt hat; wenn der Teilnehmer
also folgende 2 Euro-Millions-Kombinationen erhalten
möchte: Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und Sterne 1 und 2;
Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und Sterne 4 und 5, bildet er
das Schlüsselwort « Euro Millions 1 2 3 4 5*1*2, 7
8 9 10 11*4*5 ».
72.3. Falls der Teilnehmer seine Euro-Millions-Spielkombinationen an mehreren aufeinander folgenden
Ziehungen teilnehmen lassen möchte, fügt er seinem
gemäss Artikel 72.2 gebildeten Schlüsselwort einen
Abstand hinzu, direkt gefolgt von der gewünschten
Anzahl aufeinander folgender Ziehungen 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9 oder 10; wenn der Teilnehmer die
in Artikel 72.2 erwähnten Spielselektionen an den
5 folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte,
bildet er das Schlüsselwort « Euro Millions 1 2 3 4
5*1*2, 7 8 9 10 11*4*5, 5 ».
Artikel 73
Sobald das den Spielselektionen seiner Wahl
entsprechende Schlüsselwort auf der Tastatur seines
Mobiltelefons eingegeben ist, sendet der Teilnehmer
es an die Nummer 3113.
Artikel 74
74.1. Die Teilnehmer können auch die LoterieRomande-Applikation ihres Mobilterminals, welche
die Eingabe der Schlüsselwörter erleichtert, anwenden.
74.2. Dazu haben die Teilnehmer die Applikation
der Loterie Romande vorgängig kostenlos auf ihren
Mobilterminal herunterzuladen. Nachdem sie das
Herunterladen vorgenommen und die LoterieRomande-Applikation geöffnet haben, wählen die
Teilnehmer das Kästchen « Spielen », das sich im
unteren Anzeigebereich ihres Mobilterminals befindet;
dann wählen sie das Spiel Euro Millions im neu
geöffneten Fenster oder wählen direkt das Kästchen
« Jetzt spielen » in dem für das Spiel Euro Millions
bestimmten Bereich.
74.3. Durch dieses Vorgehen öffnet sich ein neues
Fenster auf der Anzeige des Mobilterminals, in welchem
als Überschrift der Vermerk Euro Millions steht, und
direkt darunter die drei nachstehenden Rubriken:
« Spielschein », « Quick-Tip » und « registrierte
Spielscheine ».
74.4. Die Applikation der Loterie Romande macht
es den Teilnehmern möglich, entweder vollständige
Quick-Tips zu erhalten oder ihre Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise selbst zu wählen.
Artikel 75
75.1. Falls ein Teilnehmer Euro-Millions-Spielkombinationen erhalten möchte, die ganz durch den Zufall
bestimmt werden, wählt er in dem in Artikel 74.3
des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die
Rubrik « Quick-Tip ».
23
75.2. Durch die Wahl dieser Rubrik öffnet sich
ein neues Fenster, das den Teilnehmer auffordert,
seinen Quick-Tip zu definieren, und in dem sich nachstehende Rubriken befinden: « Anzahl Spielfelder »,
« Anzahl Ziehungen » und « Einsatz ». Jede der vier
erstgenannten Rubriken enthält mehrere Zahlen zur
Auswahl.
75.3. Unter der Rubrik « Anzahl Spielfelder » stehen
die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Der Teilnehmer wählt
eine dieser Zahlen, je nachdem, wie viele EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte.
75.4. Unter der Rubrik « Anzahl Ziehungen » stehen
nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.
Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem,
an wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen
er die gemäss den vorangehenden drei Absätzen
gewählten Quick-Tips teilnehmen lassen will.
75.5. Gegenüber dem Vermerk « Einsatz » steht
der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des
Teilnehmers gemäss den Artikeln 75.3 bis 75.4
entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig
von der Art und der Anzahl der Spielkombinationen
(Art. 6), eventuell multipliziert mit der gewählten
Anzahl aufeinander folgender Ziehungen (Art. 75.4).
75.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen
der Artikel 75.3 bis 75.4 ausgeführt hat, wählt er das
Kästchen mit dem Vermerk « Spielen »; nach Aktivierung
dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des Mobilterminals des Teilnehmers. Auf
der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die
das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen
(vollständige Quick-Tips) des Teilnehmers gemäss
den Artikel 70 und 71 des vorliegenden Reglements
entspricht; im Empfänger-Kästchen steht bereits die
Nummer 3113.
Artikel 76
76.1. Über die Applikation der Loterie Romande
kann der Teilnehmer auch Euro-Millions-Kombinationen
seiner Wahl spielen, doch maximal zwei.
76.2. Dazu wählt der Teilnehmer in dem in Artikel 74.3
des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die
Rubrik « Spielschein ». Durch die Wahl dieser Rubrik
öffnet sich ein neues Fenster auf der Anzeige des
Mobilterminals, auf dem ein Feld mit 50 Zahlen und
ein Feld mit 11 Sternen zu sehen ist. Der Teilnehmer
wählt eine Kombination von 5 Zahlen im Feld mit
50 Zahlen und 2 Sternen im Feld mit 11 Sternen. Nachdem
diese Selektionen vorgenommen sind, wählt der
Teilnehmer das Kästchen mit dem Vermerk « OK »,
das sich auf der Anzeige oben rechts befindet. Ein
zweites Spielfeldpaar erscheint, und der Teilnehmer
kann die gewünschten Selektionen in gleicher Weise
vornehmen.
76.3. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das
Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer
Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise
durch den Zufall bestimmt, wählen sie das im vorigen
Absatz erwähnte Kästchen « Zufallszahlen » über dem
entsprechenden Spielfeldpaar. Das Informatiksystem
wählt dann 5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um eine
teilweise Bestimmung durch den Zufall zu erreichen,
entfernen die Teilnehmer 1 bis 5 der auf diese Weise
gewählten Zahlen und/oder Sterne und ersetzen sie
durch die Zahlen und/oder Sterne ihrer Wahl, indem
sie das entsprechende oder die entsprechenden
Kästchen ankreuzen. Sobald diese Selektionen vorgenommen sind, wählt der Teilnehmer das Kästchen mit
dem Vermerk « OK », das sich auf der Anzeige oben
rechts befindet.
76.4. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 76.2 bis 76.3 vorgenommen hat, öffnet sich
ein neues Fenster, bei dem im oberen Bereich die
vom Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen und im unteren Bereich die Rubrik « Anzahl
Ziehungen » zu sehen sind.
24
76.5. Unter der Rubrik « Anzahl Ziehungen » stehen
nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der
Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, an
wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen er seine
Euro-Millions-Spielkombinationen teilnehmen lassen
will.
76.6. Gegenüber dem Vermerk « Einsatz » steht
der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des
Teilnehmers gemäss den Artikeln 76.2 bis 76.5
entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig
von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6),
eventuell multipliziert mit der gewählten Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen (Art. 76.5).
76.7. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der
Artikel 76.2 bis 76.5 vorgenommen hat, wählt er das
Kästchen mit dem Vermerk « Spielen »; nach Aktivierung
dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des Mobil-terminals des Teilnehmers. Auf
der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die
das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen
des Teilnehmers gemäss den Artikel 72 des vorliegenden Reglements entspricht; im Empfänger-Kästchen
steht bereits die Nummer 3113.
Artikel 77
Anschliessend sendet der Teilnehmer die gemäss den
Artikeln 75.6 oder 76.7 vorformulierte SMS an die
Nummer 3113, indem er die SMS-Sendetaste seines
Mobilterminals betätigt.
Artikel 78
78.1. Die vom Teilnehmer über die Applikation
der Loterie Romande getroffenen Selektionen werden unter der Rubrik « registrierte Spielscheine »
des in Artikel 74.3 des vorliegenden Reglements
erwähnten Fensters gespeichert. Falls der Teilnehmer
es wünscht, kann er seine früheren Spielselektionen
wieder verwenden. Dazu wählt er eines der in der
Rubrik « registrierte Spielscheine » gespeicherten
Euro-Millions-Kombinationspaare. Sobald die Selektion
abgeschlossen ist, wählt der Teilnehmer das Kästchen
« Spielen ».
78.2. Bevor sie ihre Euro-Millions-Spielkombinationen spielen, können die Teilnehmer überprüfen, ob
die Zahlen der erwähnten Kombinationen an vorangehenden Euro-Millions-Ziehungen gezogen wurden;
dazu aktivieren sie das unten links der Anzeige in
dem in Artikel 76.4 erwähnten Fenster befindliche
Kästchen « Überprüfen ».
« Spielschein spielen », ausgenommen wenn der
Teilnehmer sich entschlossen hat, ein Abonnement
abzuschliessen (Art. 65 und 68.5); in diesem Fall
trägt es den Vermerk « Abo abschliessen » (Art. 81).
Artikel 79
79.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen
steht unten rechts der Gesamteinsatzbetrag, der den
darauf eingetragenen Spielselektionen entspricht.
80.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den
Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden
Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer
auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift
«Spielschein spielen »; dieser Vorgang bewirkt, dass
sich ein Fenster öffnet mit der Aufschrift « Spielschein
validieren », in dem alle Selektionen des Teilnehmers
zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten
Spielschein eingetragen wurden, wobei die Zahlen
und Sterne der gespielten Euro-Millions-Kombinationen präzisiert werden; gegebenenfalls die Zahl
des gewählten Systems und die gewählte Anzahl
aufeinander folgender Ziehungen; das Ziehungsdatum
oder die Daten der ersten und letzten Ziehung, an
der/denen die Spielselektionen teilnehmen und der
zahlbare Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2).
79.2. Vorbehaltlich der Teilnahme durch ein Abonnement, ist der zahlbare Gesamteinsatz abhängig
von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6.3),
eventuell multipliziert mit der Anzahl gewählter
aufeinander folgender Ziehungen (Art. 64 und
68.4). Der geschuldete Gesamteinsatzbetrag ist
unten rechts unter dem Vermerk « Euro-MillionsEinsatz » angegeben.
80.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer
seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf die
Rubrik « Spielschein ändern » klickt, die sich unten
links vom Fenster befindet, was den Spielschein mit
den Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen
lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der
Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.6
beschrieben.
79.3. Bei Teilnahme durch ein Abonnement
entspricht der geschuldete Gesamteinsatzbetrag, der
auf dem Spielschein unter dem Vermerk « Einsatz
pro Teilnahme » unten rechts steht, dem für jede
Euro-Millions-Ziehung des gewählten Typs (Art. 65.4
und 65.5) geschuldeten Gesamteinsatz.
80.4. Wenn der Teilnehmer keine weitere Änderung
seiner Spielselektionen vornehmen will und sie so zu
spielen beabsichtigt, wie sie im Fenster « Spielschein
validieren » zusammengefasst sind, klickt er auf das
orangefarbene rechteckige Kästchen mit der Bezeichnung
« Spielschein validieren » unten rechts von diesem
Fenster.
Artikel 80
80.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen
befindet sich unten rechts ein längliches rechteckiges
Kästchen in oranger Farbe mit der Bezeichnung
80.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint
ein Fenster mit der Aufschrift « Information », das
angibt, ob die Registrierung des Spielscheins richtig
ausgeführt wurde oder nicht. Wenn ja, ist keine
Registrierung der Selektionen
Die Internet-Spielscheine
25
Annullierung noch eine Vergütung des Einsatzes
mehr möglich, und das Informatiksystem der Loterie
Romande gibt eine Spielquittung ab, deren Inhalt in
Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt wird
(Art. 29) und die im Spielerkonto des Teilnehmers
(Art. 11 bis 16 des allgemeinen Reglements der über
Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande,
nachstehend « Spielerkonto »), unter der Rubrik
« Historischer Spielüberblick » der Rubrik « meine
Spiele » gespeichert wird. Andernfalls erscheint eine
Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es
ein wenig später nochmals zu versuchen.
80.6. Gemäss Artikel 22 des allgemeinen Reglements
der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie
Romande wird der Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2)
dem Portefeuille des Teilnehmers belastet. Falls der
Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, werden die
Spielselektionen nicht registriert.
Artikel 81
81.1. Wenn der Teilnehmer sich zum Abschluss
eines Abonnements entschieden hat (Art. 65 und
68.5), trägt das rechteckige orangefarbene Kästchen
im unteren rechten Teil des Internet-Spielscheins den
Vermerk « Abo abschliessen ».
81.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den
Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden
Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer
auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift « Abo
abschliessen »; dieser Vorgang bewirkt, dass sich ein
Fenster öffnet mit der Aufschrift « Abo validieren »,
in dem alle Selektionen des Teilnehmers zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten Spielschein
eingetragen wurden, wobei die Zahlen der gespielten
Euro-Millions-Kombinationen aufgeführt werden; die
Zahl der gewählten Ziehungen, die Art der gewählten
Ziehungen (Art. 65.3 bis 65.6); der Vermerk, dass es
sich um ein Abonnement handelt, und der zahlbare
Gesamteinsatzbetrag entsprechend dem gewählten
Ziehungstyp (Art. 79.3).
26
81.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer
seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf
die Rubrik « Abo ändern » klickt, die sich unten links
des Fensters befindet, was den Spielschein mit den
Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen
lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der
Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.8
beschrieben.
81.4. Wenn der Teilnehmer keine weiteren Änderungen
an seinen Selektionen vornehmen und sie spielen
möchte, wie sie im Fenster « Abo validieren » aufgeführt sind, klickt er auf das orangefarbene rechteckige
Kästchen « Abo validieren » unten rechts in diesem
Fenster.
81.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint
ein Fenster mit der Aufschrift « Information », das
angibt, ob das Abonnement richtig registriert worden
ist oder nicht.
81.6. Wenn ja, gibt das Informatiksystem der Loterie
Romande eine Abonnementbestätigung ab (Art. 86),
deren Inhalt in Echtzeit an das Registrierungszentrum
des Informatikverwaltungssystems der Spiele übermittelt
wird (Art. 29) und das im Spielerkonto unter der
Rubrik « Abonnemente » der Rubrik « meine Spiele »
gespeichert wird. Zudem gibt das Informatiksystem
der Loterie Romande – sofern die nächste Euro-MillionsZiehung die Abonnementbedingungen erfüllt – eine
Spielquittung ab (die den Spielselektionen des Abonnements entspricht), die für diese Ziehung gültig ist;
danach gibt das Informatiksystem für jede EuroMillions-Ziehung, welche die Abonnement-bedingungen
erfüllt, eine Spielquittung heraus; die Spielquittungen
werden im Spielerkonto des Teilnehmers unter
der Rubrik « Historischer Spielüberblick » der Rubrik
« meine Spiele » gespeichert, und der Teilnehmer
erhält eine Bestätigung der Abgabe jeder Quittung
über E-Mail; sobald die Spielquittung abgegeben ist,
kann keine Annullierung dieser Quittung noch eine
Vergütung des Einsatzes mehr erfolgen.
81.7. Falls die nächste Euro-Millions-Ziehung die
Abonnementbedingungen nicht erfüllt, gibt das Informatiksystem der Loterie Romande nur eine Abonnementbestätigung ab (Art. 86), und das System gibt
die erste Spielquittung erst dann heraus, wenn die
nächste Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen erfüllt; im Weiteren sind die Bestimmungen
von Artikel 81.6 mutatis mutandis anwendbar.
82.2. Um einen Internet-Spielschein zu speichern,
klickt der Teilnehmer auf die Rubrik « speichern »
im oberen Teil des Spielscheins, worauf ein Fenster
erscheint, in dem er aufgefordert wird, den Namen
einzugeben, unter dem er seinen Internet-Spielschein
speichern möchte, dann diesen zu validieren, indem
er auf das orangefarbene Kästchen mit dem Vermerk
« OK » klickt.
81.8. Wurde eine Spielquittung gemäss Artikel 81.6
oder 81.7 des vorliegenden Reglements abgegeben,
wird der pro Teilnahme zahlbare Einsatzbetrag (Art. 79.3)
übereinstimmend mit Artikel 22 des allgemeinen
Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande dem Portefeuille des Teilnehmers
belastet. Falls der Saldo des Portefeuilles nicht
ausreicht, wird keine Spielquittung abgegeben, und
die Spielselektionen des Abonnements werden nicht
registriert und nehmen nicht an der entsprechenden
Ziehung teil. Zudem wird das betreffende Abonnement
provisorisch suspendiert und der Teilnehmer über
E-Mail aufgefordert, gemäss Artikel 18 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen
Spiele der Loterie Romande einen Betrag auf sein
Portefeuille zu überweisen. Wenn der Teilnehmer
eine solche Einzahlung vornimmt, wird das Abonnement
reaktiviert, sofern der im Portefeuille des Teilnehmers
verfügbare Saldo mindestens dem pro Teilnahme
zahlbaren Gesamteinsatzbetrag gemäss Artikel 79.3
entspricht.
82.3. Sobald sie registriert sind, werden die InternetSpielscheine des Teilnehmers unter der Rubrik « Meine
Scheine » unmittelbar links von der Rubrik « speichern »
aufbewahrt; nachdem sie geöffnet ist, zeigt diese
Rubrik alle Internet-Spielscheine derselben Art an
(Standard oder Systeme), die vom Teilnehmer unter
dem entsprechenden Namen registriert wurden.
Um einen seiner Internet-Spielscheine zu wählen,
klickt der Teilnehmer auf die Rubrik « Öffnen » der
Zeile, die dem Namen des gewünschten Spielscheins
entspricht.
81.9. Falls die Registrierung des Abonnements
nicht korrekt ausgeführt werden kann, erscheint eine
Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es
etwas später nochmals zu versuchen.
Artikel 82
82.1. Der Spieler kann seinen oder seine InternetSpielschein(e) speichern, die an sich keinen Wert
haben und keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel
oder an den Spielen darstellen.
27
Die SMS
Artikel 83
83.1. Nach dem Senden seines Schlüsselworts
an die Nummer 3113 gemäss Artikel 73 erhält der
Teilnehmer eine SMS-Bestätigung zurück, die seine
Spielselektionen zusammenfasst.
83.2. Falls es sich dabei um vollständige QuickTips handelt (Art. 70 und 71), stehen in der SMSBestätigung nachstehende Angaben: der zahlbare
Gesamteinsatzbetrag, die Anzahl vollständiger EuroMillions-Quick-Tips, die gespielt wurden; das Datum
der Ziehung oder die gewünschte Anzahl aufeinander
folgender Ziehungen und das Datum der ersten dieser
Ziehungen.
83.3. Falls diese Spielselektionen gewählte Spielkombinationen sind, enthält diese SMS-Bestätigung
zudem die Angabe der Zahlen und Sterne der vom
Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen.
83.4. Der Teilnehmer wird aufgefordert, die SMSBestätigung zu validieren, indem er das Wort « OK »
zurücksendet.
Artikel 86
86.1. Abonnementbestätigungen gelten nur für die
Teilnahme am Spiel Euro Millions über die InternetSpielplattform und sind nur von einer Art.
Artikel 84
84.1. Nach dieser Validierung erhält der Teilnehmer
eine Spielquittung auf sein Mobiltelefon, das dieselben
Angaben enthält wie die SMS-Bestätigung und
zudem unter dem Vermerk « Quittungs-Nr. » einen
Identifikationscode aufweist.
86.2. Die Abonnementbestätigungen werden im
Spielerkonto unter der Rubrik « Abonnemente » der
Rubrik « meine Spiele » gespeichert.
84.2. Der Inhalt der oben erwähnten Spielquittung
wird ebenfalls in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels
übermittelt (Art. 80.5 und 29) und im Spielerkonto
des Teilnehmers unter der Rubrik « Historischer Spielüberblick » der Rubrik « meine Spiele » gespeichert.
Artikel 85
85.1. Die vom Informatiksystem der Loterie
Romande abgegebene Internet-Quittung (Art. 80.5,
81.6 bis 81.8 und 84.2) dient als Beweis für die
Teilnahme am Spiel zu den in den Artikeln 91.3
und 93.2 des vorliegenden Reglements definierten
Bedingungen.
85.2. Wie bei den in den Verkaufsstellen abgegebenen
Quittungen gibt es zwei Sorten von InternetSpielquittungen: einfache Quittungen und kontinuierliche Quittungen; die Definition von Artikel 33
des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich auf
sie anwendbar.
85.3. Die gemäss den Abonnementbedingungen
abgegebenen Quittungen sind immer einfache Quittungen, die nur an einer einzigen Ziehung teilnehmen.
85.4. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto
des Teilnehmers unter der Rubrik « Historischer
Spielüberblick » der Rubrik « meine Spiele » gespeichert.
28
Artikel 87
87.1. Der letzte Termin für die Berücksichtigung
der Einsätze bei der nächsten Ziehung stimmt mit
demjenigen überein, der für die Verkaufsstellen
gilt (Art. 34) und ist auf der Website der Loterie
Romande aufgeführt.
87.2. Einsätze, die nach diesem Termin registriert
werden, nehmen ab der nächsten Ziehung teil oder
beginnen, daran teilzunehmen (Art. 34.2).
Artikel 88
88.1. Auf den Internet-Spielquittungen sind namentlich
angegeben:
•die Selektionen des Teilnehmers, wie sie registriert
wurden;
•gegebenenfalls das gewählte System;
•die Anzahl Ziehungen;
•bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung,
an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen Quittungen
das Datum der ersten und der letzten Ziehung
sowie ihre Anzahl;
•die Bestätigung der Zahlung der Einsätze;
•der Tag und die Stunde der Registrierung;
•ein Identifikationscode (oder « Referenz-Nr. »).
88.2. Sobald die Ziehung oder, falls es sich um eine
kontinuierliche Quittung handelt, eine oder mehrere
Ziehungen, an denen die Spielquittung teilnimmt,
stattgefunden haben, steht auf der Quittung unten
links unter dem Vermerk « meine Gewinne » das
Datum dieser Ziehung(en) und gegebenenfalls der
Betrag des Gewinns oder der Gewinne, die bei dieser
Ziehung oder diesen Ziehungen erzielt wurden, und
der ihnen entsprechende Gewinnrang.
91.3. Einzig Internet-Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, gelten als Beweis für die
Teilnahme am Spiel (an den Spielen).
Artikel 89
Auf den Abonnementsbestätigungen stehen namentlich
nachstehende Angaben:
•der Vermerk « Abonnement-Angaben »;
•die Spielselektionen des Teilnehmers wie sie registriert
wurden;
•die Abonnement-Nummer;
•der Status des Abonnement;
•die Art der gewählten Ziehung oder Ziehungsserien;
•der geschuldete Einsatzbetrag pro Teilnahme.
Auszahlung der Gewinne
Artikel 90
90.1. Es ist Sache des Spielers zu prüfen, ob die
Angaben der Quittung (Art. 88.1) mit den Selektionen seines Spielscheins übereinstimmen und ob
der Identifikationscode der Quittung gut lesbar ist
(Art.91.3).
90.2. Ebenfalls ist es Sache des Spielers zu prüfen,
ob die Angaben der Abonnementbestätigung (Art. 89)
mit den Selektionen seines Spielscheins übereinstimmen.
Artikel 91
91.1. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto
unter der Rubrik « Historischer Spielüberblick » der
Rubrik « meine Spiele » gespeichert.
91.2. Im Gegensatz zu den in den Verkaufsstellen
abgegebenen Quittungen ist die Vorlage der InternetQuittungen für die Auszahlung der Gewinne nicht unbedingt notwendig; da die Internet-Quittung jedoch
als Beweis für die Teilnahme an den Spielen dient
(Art. 85,1), wird den Spielern wärmstens empfohlen,
die Internet-Quittung auszudrucken und sie an einem
sicheren Ort aufzubewahren.
29
Artikel 92
Die Auszahlung der Gewinne in Verbindung mit den
Internet-Spielquittungen wird durch das allgemeine
Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande geregelt.
Artikel 93
93.1. Die Internet-Spielquittungen dienen als Beleg
für die Teilnahme am Spiel, sofern ihr Identifikationscode deutlich lesbar ist (Art. 85.1 und 91.3).
93.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs ist allerdings die Registrierung der Selektionen des Spielers im Informatikverwaltungszentrum.
93.3. Die Abonnementbestätigungen (Art. 86 und 89)
stellen keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel
dar. Einzig die gemäss den Abonnementbedingungen
abgegebenen Internet-Spielquittungen haben einen
solchen Wert.
93.4. Bei Teilnahme über SMS, stellen nur die im
Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik
« Historischer Spielüberblick » der Rubrik « meine
Spiele » (Art. 84.2) gespeicherten Internet-Spielquittungen einen Beweis für die Teilnahme am Spiel/
an den Spielen gemäss Artikel 93.1 dar, unter
Ausschluss von Spielquittungen, die dem Teilnehmer
auf sein Mobiltelefon gesendet wurden (Art. 84.1).
Artikel 94
94.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller
Spieler lassen es nicht zu, dass aufgrund von Quittungen,
bei denen eine beliebige Angabe (Art. 88) nicht mit
den unter demselben Identifikationscode im Informatikverwaltungssystem des Spiels registrierten Angaben
übereinstimmt, Gewinne ausgezahlt werden (Art. 80.5
und 84.2).
Belege. Hat der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren eingeleitet, wartet die Loterie Romande das
definitive Urteil des Gerichts ab.
94.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht
übereinstimmenden Quittung nur Anspruch auf die
Rückerstattung seines Einsatzes.
Artikel 98
Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen,
ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung
verzögert.
Artikel 95
Nicht ausgezahlt werden Gewinne von Quittungen,
deren Identifikationscode (Art. 88) vom Informatikverwaltungssystem des Spiels nicht gelesen werden
kann, ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich
sind.
Artikel 96
96.1. Gemäss Artikel 32.1 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der
Loterie Romande werden die Gewinne nur an den
Teilnehmer, der Rechtsinhaber des Spielerkontos ist,
ausgezahlt.
96.2. Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht enthoben, sobald der Gewinn dem
Inhaber des Spielerkontos, von dem die Quittung
stammt, ausgezahlt worden ist.
Artikel 97
97.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung
von einem Streit um das Eigentum der Quittung
Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung
aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist
vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder
zu bescheinigen, dass seine Beschwerde Gegenstand
eines Gerichtsverfahrens ist.
97.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne
Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten
30
Verantwortlichkeiten
Artikel 99
99.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre
Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf
die Quittung (Art. 90.1).
99.2. Ebenfalls sind die Spieler verantwortlich für
ihre Selektionen und deren richtige Übertragung auf
die Abonnementbestätigung (Art. 90.2).
99.3. Wenn die Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie
Romande den Spielern beim Erstellen oder bei der
Registrierung ihrer Internet-Spielscheine behilflich
sind, tun sie es aus Goodwill und nehmen damit
keine wie auch immer geartete Verantwortung auf
sich – ebenso wenig wie die Loterie Romande.
Artikel 100
100.1. Wird die Gewinnauszahlung einer gewinnenden
Quittung, die ordnungsgemäss validiert wurde und
von der unstrittig feststeht, dass ihr Einsatz bezahlt
wurde, infolge eines Fehlers eines Vertreters oder einer
Hilfskraft der Loterie Romande abgelehnt (siehe
namentlich Art. 95), vergütet diese dem Inhaber den
Betrag des Einsatzes, unter Ausschluss jeder weiteren
Entschädigung zu ihren Lasten oder zu Lasten ihres
Vertreters oder ihrer Hilfskraft.
100.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen
der Quittung und den zentral registrierten Daten wird
in Artikel 94 behandelt.
Streitfälle
Artikel 101
101.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit
der Abwicklung des Spiels oder der Auszahlung der
Gewinne ist schriftlich zu formulieren und an den
Hauptsitz der Loterie Romande, rue Marterey 13,
CP 6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz
hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse
des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die
betreffende Internet-Quittung, zu enthalten.
101.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52).
Artikel 102
Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 101 nicht
erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.
31
INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE
Artikel 103
103.1. Gemäss Artikel 3.3 des vorliegenden
Reglements behält sich die Loterie Romande das
Recht vor, das vorliegende Reglement abzuändern,
vorbehaltlich der Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission.
Artikel 105
Das vorliegende Reglement ist auf Französisch und
Deutsch ausgestellt. Bei Abweichungen zwischen der
französischen und der deutschen Version gelten die
französischen Texte.
103.2. Im Falle einer Änderung des vorliegenden
Reglements hat der Teilnehmer die neuen Bestimmungen und Bedingungen zu akzeptieren, bevor er
Zugang zu seinem Spielerkonto hat und an den über
die Internet-Spielplattform zugänglichen Spielen der
Loterie Romande teilnehmen kann.
Lausanne, Januar 2012
Société de la Loterie de la Suisse Romande
Artikel 104
Das vorliegende Reglement, mit seinem neuen
Artikel 13, tritt ab (und einschliesslich) Freitag, den
17. Februar 2012 in Kraft und tritt ab diesem Datum
an die Stelle aller denselben Gegenstand betreffenden früheren Reglemente, mit ihren etwaigen Anhängen
und/oder Nachträgen. Falls die Höhe des « Jackpot »
an der letzten Ziehung vor dem 17. Februar 2012
dem maximal zulässigen Höchstwert entspricht und
keine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt,
gilt die Ziehung vom 17. Februar 2012 als erste der
beiden möglichen aufeinander folgenden Ziehungen
mit einem « Jackpot », der dem maximal zulässigen
Höchstwert gemäss Artikel 13.4 des vorliegenden
Reglements entspricht.
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No 29123 - V10
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