Reglement - Jeux Loro
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Reglement - Jeux Loro
Reglement Euro Millions 11. Ausgabe - November 12 INHALT 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Seite Artikel 1 bis 4 4-5 2 SPIELREGELN Artikel 5 bis 18 6-9 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel, Artikel 19 Spielselektionen, Artikel 20 bis 27 Registrierung der Selektionen, Artikel 28 bis 38 Gewinnauszahlung, Artikel 39 bis 52 Verantwortlichkeiten, Artikel 53 bis 55 Streitfälle, Artikel 56 und 57 10 10 - 11 11 - 13 13 - 15 16 16 4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM Zugang zum Spiel, Artikel 58 Spielselektionen, Artikel 59 bis 78 Internet-Spielscheine, Artikel 60 bis 68 SMS, Artikel 69 bis 78 Registrierung der Selektionen, Artikel 79 bis 91 Internet-Spielscheine, Artikel 79 bis 82 SMS, Artikel 83 bis 91 Gewinnauszahlung, Artikel 92 bis 98 Verantwortlichkeiten, Artikel 99 und 100 Streitfälle, Artikel 101 und 102 5 INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE Artikel 103 bis 105 3 17 17 - 25 18 - 21 22 - 25 25 - 29 25 - 27 27 - 29 29 - 30 30 - 31 31 32 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ArtiKLEL 1 1.1. Euro Millions ist ein Lotteriespiel vom Typ Lotto, das von verschiedenen offiziellen Lotteriegesellschaften in mehreren Ländern Europas koordiniert durchgeführt wird. Jede dieser Gesellschaften betreibt das Spiel unter alleiniger Verantwortung in den Territorien, für die sie eine offizielle Bewilligung besitzt. Die Zahl der an diesem koordinierten Spiel beteiligten offiziellen Veranstalter dürfte noch zunehmen, kann aber auch zurückgehen. Der Name dieser Veranstalter und die entsprechenden Territorien werden dem Publikum der Westschweiz namentlich auf der Website der Loterie Romande (www.loro.ch) bekannt gegeben. 1.2. Euro Millions wird auf den Territorien der sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) ausschliesslich von der Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande), aufgrund der ihr erteilten offiziellen Bewilligungen betrieben. 1.3. In den anderen Schweizer Kantonen wird Euro Millions von der Genossenschaft SWISSLOS, in Basel, betrieben. SWISSLOS und die Loterie Romande arbeiten auf Landesebene zusammen. So wenden sie dieselben Wechselkurse an (Art. 6.3 und 18) und bieten ihren Gewinnern dieselben Gewinnbeträge in Schweizer Franken. 1.4. Die Spielregeln (Art. 5 bis 18) sind bei den verschiedenen Veranstaltern identisch. 1.5. Die Teilnahmebedingungen für das Publikum, einschliesslich den Bedingungen der Gewinnauszahlung, sind Sache der einzelnen Veranstalter. Artikel 2 Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner der Teilnehmer, die in einem der sechs Westschwei- 4 zer Kantone einen Einsatz gezeichnet haben. Sie ist nur Schuldnerin derjenigen Gewinne, auf welche die in ihrem Verkaufsnetz erworbenen Kombinationen Anspruch geben (Art.6), sei es über eine Verkaufsstelle (Art. 19 bis 57) oder über die InternetSpielplattform der Loterie Romande (Art. 58 bis 102). Artikel 3 3.1. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums am Spiel Euro Millions in den Verkaufsstellen des Bewilligungsterritoriums der Loterie Romande werden vollumfänglich durch das vorliegende Reglement geregelt. 3.2. Die Bedingungen der Teilnahme des Publikums an diesem Spiel über die Internet-Spielplattform der Loterie Romande werden durch das vorliegende Reglement (Kapitel 4, Art. 58 bis 102) und das allgemeine Reglement der über Internet und Mobiltelefon zugänglichen Spiele der Loterie Romande (nachstehend: das allgemeine Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande) geregelt. 3.3. Die Loterie Romande gibt das vorliegende Reglement heraus, und ist befugt, es abzuändern, wobei die Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde vorbehalten ist. 3.4. Das vorliegende Reglement samt seinen etwaigen Anhängen oder Zusätzen steht am Hauptsitz der Loterie Romande (rue Marterey 13, 1005 Lausanne), sowie auf deren Website (www.loro.ch) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Loterie Romande bemüht sich ferner, diese Texte in den Verkaufsstellen zugänglich zu machen (Art. 19.1). Artikel 4 4.1. Wer bei Euro Millions nach den in diesem Reglement definierten Modalitäten und gegebenenfalls dem allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande einen Einsatz zeichnet, nimmt an diesem Spiel teil. 4.2. Die Teilnahme an Euro Millions bedingt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung der anwendbaren Reglemente und ihrer etwaigen Anhänge oder Zusätze. 5 2 SPIELREGELN Artikel 5 Euro Millions ist ein doppeltes Lottospiel mit 5 Zahlen, die aus insgesamt 50 Zahlen gezogen werden, und 2 Sternen, die aus insgesamt 11 Sternen gezogen werden. Artikel 6 6.1. Die Teilnehmer setzen ihre Einsätze auf Kombinationen von 5 Zahlen aus den 50 möglichen Zahlen und 2 Sternen aus den 11 möglichen Sternen. Jede dieser Kombinationen von 5 Zahlen und 2 Sternen entspricht einer Einheitskombination. 6.2. Jede gespielte Einheitskombination entspricht einem Einheitseinsatz. aus 50 (Phase A) sowie von 2 Sternen aus 11 nummerierten Sternen (Phase B). 7.2. Die Ziehungen gelten für alle am koordinierten Spiel angeschlossenen offiziellen Veranstalter (Art. 1.1). Ebenso gelten sie für alle Euro-Millions-Teilnehmer, ohne Rücksicht, in welchem Territorium sie ihre Einsätze geleistet haben. Artikel 8 8.1. Es gibt zwei wöchentliche Ziehungen am Dienstag- und Freitagabend, die unter der Aufsicht eines öffentlichen Beamten oder einer unabhängigen Kontrollperson stattfinden. 6.3. Der koordinierte Einheitseinsatz beträgt 2 Euro. In der Schweiz wird er ausschliesslich in Schweizer Franken ausgedrückt und gezahlt. Bei der Festsetzung ihres gemeinsamen Wertes des Einheitseinsatzes in Schweizer Franken, wählen die Loterie Romande und SWISSLOS (Art. 1.3) vorsichtshalber einen gegenüber dem bekannten Wechselkurs leicht erhöhten Franken/Euro-Kurs. Die Differenz wird bei der Ziehung an den Wert der Schweizer Gewinne weitergegeben, sodass das Verhältnis zwischen der Gesamtgewinnsumme und den Einsätzen gewahrt bleibt (Art. 18.2). Der Wert des schweizerischen Einheitseinsatzes wird im Anhang zu diesem Reglement publiziert (Anhang 1); wenn er sich verändert, wird das Publikum insbesondere auf der Website der Loterie Romande (www.loro.ch) davon in Kenntnis gesetzt, und Anhang 1 wird angepasst. 8.2. Die Ziehungsergebnisse sind endgültig, sobald sie von den offiziellen Kontrollpersonen bestätigt wurden. Artikel 7 7.1. Die Gewinne verteilen sich auf die Teilnehmer aufgrund des Ergebnisses einer Ziehung, die in zwei Phasen abläuft: der zufälligen Ziehung von 5 Zahlen 9.2. Übertragungen der Gewinnsumme von einer Ziehung auf die andere sind vorbehalten (Art. 12, 13, 15 und Anhang 2). 6 8.3. Die Ziehungsergebnisse sind vom folgenden Tag an und während der ganzen Verfallfrist (Art. 52) in den Verkaufsstellen verfügbar (Art. 19.1) sowie auf der Website der Loterie Romande (www. loro.ch) abrufbar. Artikel 9 9.1. Die Gesamtgewinnsumme, das heisst der Teil der Einsätze, der für die Finanzierung aller Treffer des Spiels Euro Millions bestimmt ist, entspricht für die Gesamtheit der Ziehungen 50% der gesamten von allen an der Koordination von Euro Millions beteiligten Veranstaltern gesammelten Masse an Einsätzen. Artikel 10 10.1. Die Gewinne jeder Ziehung werden in Ränge aufgeteilt (Art. 11). 10.2. Die Gewinne werden den Spielkombinationen zugewiesen, die einem bestimmten Gewinnrang entsprechen. Alle Gewinne desselben Rangs (Einheitsgewinne des Rangs, Art. 16) haben den gleichen Wert, ohne Rücksicht darauf, in welchem Territorium der Einsatz geleistet wurde; vorbehalten sind Umrechnungsrundungen. 10.3. Es gibt keine Kumulierung von Rängen: Eine Kombination gewinnt im höchsten ihr entsprechenden Rang, unter Ausschluss der niedrigeren Ränge. Artikel 11 11.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) wird auf 13 Gewinnränge verteilt. 11.2. Die Ränge werden aufgrund der Anzahl an ausgewählten Zahlen einer Einheitskombination (Art. 6.1), die mit den 5 in der Phase A der Ziehung gezogenen Zahlen übereinstimmen, und der Anzahl an Sternen, die mit den 2 in der Phase B gezogenen Sternen übereinstimmen, bestimmt, unabhängig von der Reihenfolge, in der sie gezogen wurden. Es sind dies: •1. Rang: 5 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein; •2. Rang: 5 Zahlen und 1 Stern stimmen überein; •3. Rang: 5 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen; •4. Rang: 4 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein; •5. Rang: 4 Zahlen und 1 Stern stimmen überein; •6. Rang: 4 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen; •7. Rang: 3 Zahlen und 2 Sterne stimmen überein; •8. Rang: 2 Zahlen und 2 Stern stimmen überein; •9. Rang: 3 Zahlen und 1 Sterne stimmen überein; •10. Rang: 3 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen; •11. Rang: 1 Zahl und 2 Sterne stimmen überein; 7 •12. Rang: 2 Zahlen und 1 Stern stimmen überein; •13. Rang: 2 Zahlen stimmen überein, doch keine Übereinstimmung von Sternen. Artikel 12 12.1. Die Gesamtgewinnsumme (Art. 9.1) wird gemäss den in Anhang 2 genannten Proportionen in so viele Teilgewinnsummen, wie es Ränge gibt, unterteilt und auf die verschiedenen Ränge verteilt. Der für die als «Jackpot» bezeichnete Teilgewinnsumme im 1. Rang zugewiesene feste Höchstwert (Art. 13.2) und der diesem zugeordnete «flow-down»-Mechanismus (Art. 13.3) bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für den in Artikel 13.4 des vorliegenden Reglements beschriebenen «roll-down»-Mechanismus. 12.2. Jede Änderung wird vor ihrem Inkrafttreten dem Publikum bekannt gegeben, insbesondere auf der Website der Loterie Romande (www.loro.ch), und Anhang 2 wird angepasst. Artikel 13 13.1. Wenn bei einer Ziehung keine Kombination im 1. Rang gewinnt, gelangt der «Jackpot» in einen Übertragsfonds, um dem «Jackpot» bei der folgenden Ziehung zugeschlagen zu werden. Der Übertrag kumuliert sich von Ziehung zu Ziehung, bis zum Auftreten einer oder mehrerer Gewinnkombination/en im 1. Rang, unter Vorbehalt des für die Höhe des «Jackpots» zugewiesenen Höchstwerts (Art. 13.2) und der maximal möglichen Anzahl an Überträgen, sobald der Höchstwert des «Jackpots» erreicht ist (Art. 13.4). Die aufeinander folgenden Ziehungen, bei denen der «Jackpot» übertragen wird, und die erste darauf folgende Ziehung, in der wenigsten eine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt, bilden zusammen eine Ziehungsserie. 13.2. Dem «Jackpot» wird ein fester Höchstwert (nachstehend: Höchstwert) zugewiesen. Dieser Höchstwert wird in Euro festgesetzt und entspricht dem Höchstwert des «Jackpots», der bei der Ziehung, die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht, anwendbar ist, wobei, falls die Höhe des «Jackpots» bei der Ziehung, die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht, dem anwendbaren Höchstwert entspricht und mindestens eine Gewinnkombination im 1. Rang auftritt, der Höchstwert des «Jackpots» der Höhe des «Jackpots», der bei der Ziehung, die dem 17. Februar 2012 vorangeht gewonnen wurde, zuzüglich 5 Millionen Euro entspricht; sollte dagegen die Höhe des «Jackpots» bei der Ziehung, die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht, dem anwendbaren Höchstwert entsprechen und keine Gewinnkombination im 1. Rang auftreten, entspricht der Höchstwert des «Jackpots» dem «Jackpot»-Betrag bei der Ziehung, die derjenigen vom 17. Februar 2012 vorangeht, ohne jegliche Erhöhung. 13.3. Wenn der «Jackpot» bei einer Ziehung den Höchstwert erreicht, wird die Teilgewinnsumme des 1. Rangs dieser Ziehung und, gegebenenfalls, der ersten nachfolgenden Ziehung derselben Serie (Art. 13.4) auf diesen Höchstwert begrenzt; der überschüssige Betrag der Teilgewinnsumme des 1. Rangs – das heisst, die Differenz zwischen dem Betrag dieser entsprechend dem in Anhang 2 festgesetzten Prozentsatz berechneten Teilgewinnsumme und dem Höchstwert des «Jackpot» – dieser Ziehung und, gegebenenfalls, der nachfolgenden Ziehung derselben Serie wird verwendet, um die Teilgewinnsumme des nächsten darunterliegenden Rangs derselben Ziehung, in dem mindestens eine Gewinnkombination auftritt, zu erhöhen («flowdown»-Mechanismus). 13.4. Wenn der «Jackpot» zudem bei einer Ziehung den Höchstwert erreicht und keine Kombination im 1. Rang gewinnt, kann der Übertrag des «Jackpots» auf die folgende Ziehung gemäss Artikel 13.1 des vorliegenden Reglements nur einmal erfolgen. Somit sind nur zwei aufeinander folgende Ziehungen mit einem «Jackpot», der dem Höchstwert entspricht, 8 möglich. Wenn bei der zweiten aufeinander folgenden Ziehung mit einem «Jackpot», der dem Höchstwert entspricht, keine Kombination im 1. Rang gewinnt, wird der gesamte «Jackpot» dafür verwendet, die Teilgewinnsumme des nächsten darunterliegenden Rangs derselben Ziehung, in dem mindestens eine Gewinnkombination auftritt («roll-down»-Mechanismus), zu erhöhen. 13.5. «Ziehungen mit garantiertem MindestJackpot» sind ausserordentliche Ziehungen, bei denen ein Mindestbetrag im «Jackpot» garantiert wird, die im Übrigen jedoch allen Regeln der ordentlichen Ziehungen gehorchen, namentlich den in den Artikeln 13.1 bis 13.4 oben aufgeführten Bestimmungen. Die Bestimmungen über den Übertrag des «Jackpots» auf die nachfolgende Ziehung (Art. 13.1), den dem «Jackpot» zugewiesenen Höchstwert (Art. 13.2) und den «flow-down» des überschüssigen Betrages der Teilgewinnsumme des 1. Rangs, sobald dieser Höchstwert erreicht ist (Art.13.3), die Begrenzung der Anzahl an Überträgen des «Jackpots», sobald dessen Höchstwert erreicht ist (Art. 13.4), und den «roll-down» des gesamten «Jackpots» bei der zweiten aufeinander folgenden Ziehung mit einem «Jackpot», der dem zulässigen Höchstwert entspricht (Art. 13.4), gelten also in vollem Umfang für die «Ziehungen mit garantiertem Mindest-Jackpot». Diese werden 5 Wochen im Voraus angekündigt. 13.6. «Super-Ziehungen» sind ebenfalls ausserordentliche Ziehungen, bei denen ein Mindestbetrag im «Jackpot» zugesichert wird. Im Übrigen gehorchen auch sie den Regeln der ordentlichen Ziehungen, allerdings mit Ausnahme der Bestimmung über den Übertrag des «Jackpots» auf die folgende Ziehung (Art. 13.1). Falls bei einer «Super-Ziehung» kein Gewinner im 1. Rang auftritt, wird der gesamte «Jackpot» dafür verwendet, die Teilgewinnsumme des nächsten darunterliegenden Rangs, bei dem durch diese «SuperZiehung» mindestens ein Gewinner bezeichnet wurde, zu erhöhen («roll-down»-Mechanismus). Die «SuperZiehungen» werden mindestens 5 Wochen im Voraus angekündigt. Artikel 14 Wenn bei einer Ziehung in einem anderen als dem ersten Rang keine Kombination gewinnt, wird die Gewinnsumme dieses Rangs auf den unmittelbar darunter liegenden Rang derselben Ziehung übertragen. Artikel 15 Wenn bei einer Ziehung keine Kombination im 13. Rang gewinnt, gelangt die Gewinnsumme dieses Rangs in den für den «Jackpot» des 1. Rangs bestimmten Übertragsfonds (Art. 13.1). Der für den «Jackpot» zugewiesene Höchstwert bleibt vorbehalten (Art. 13.2). Artikel 16 Der Einheitsgewinn eines Ranges ergibt sich aus der gleichmässigen Verteilung der Teilgewinnsumme dieses Ranges auf alle Gewinn-Einheitskombinationen in diesem Rang. Artikel 17 In jedem Rang wird die Berechnung der Einheitsgewinne auf Koordinationsebene in Euro durchgeführt. Die Einheitsgewinne im 1. Rang werden auf den nächsthöheren Euro aufgerundet. Die Einheitsgewinne der anderen Ränge werden auf das nächstuntere Zehntel abgerundet. Artikel 18 18.1. Die von der Loterie Romande ausgezahlten Gewinne werden in Schweizer Franken umgerechnet. Die Umrechnung und Bestimmung der Einheitsgewinne in Schweizer Franken wird gemeinsam mit SWISSLOS (Art. 1.3) durchgeführt. 9 18.2. Nach jeder Ziehung wird, sobald der Wert der Einheitsgewinne in Euro bekannt ist, die Umrechnung gemäss dem zu diesem Zeitpunkt von der UBS oder einer anderen Grossbank angegebenen Wechselkurs vorgenommen. Der Gesamtwert der umgerechneten Einheitsgewinne ergibt eine provisorische schweizerische Gesamtgewinnsumme. Von dieser provisorischen Gesamtgewinnsumme wird die Teilgewinnsumme für den 1. Rang abgezogen, die unter den Gewinnkombinationen dieses Ranges aufgeteilt wird. Die Masse der in der Schweiz für die Ziehung gesetzten Einsätze wird anschliessend aufgrund des auf die Gewinne angewendeten Umrechnungssatzes neu bewertet; die Differenz zwischen der auf diese Weise ermittelten Menge und dem tatsächlichen Betrag der gesamten registrierten Einsätze wird zu 50% (Art. 9.1) zur provisorischen Restgewinnsumme (globale provisorische Gewinnsumme für die Ränge 2 bis 13) hinzugefügt oder gegebenenfalls abgezogen, wenn die Differenz negativ ist. Daraus ergibt sich die definitive globale Gewinnsumme der Ränge 2 bis 13. Diese wird proportional auf die Teilgewinnsummen der Ränge 2 bis 13 verteilt. In jedem Rang wird die Teilgewinnsumme auf die Gewinnkombinationen dieses Rangs verteilt. 18.3. Die wie oben beschrieben errechneten Einheitsgewinne eines Rangs werden auf die nächsten 5 Rp. auf- oder abgerundet. 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel Artikel 19 19.1. In den Westschweizer Kantonen hat das Publikum einzig in den Verkaufsstellen der Loterie Romande, die mit einem oder mehreren Euro-MillionsEinsatzannahmeterminals ausgerüstet sind, Zugang zum Spiel. Manche dieser Verkaufsstellen bieten nur die Möglichkeit der Zuweisung von Spielkombinationen durch einen Quick-Tip-Generator (Art. 20.2, 25 und 26). 19.2. Die Teilnahme steht nur Personen über 16 Jahren offen. 19.3. Personen, welche die Einsätze zentralisieren und auswerten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen. 19.4. Personen, die unter Verletzung der Zulassungseinschränkungen der drei oben stehenden Absätze Einsätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Treffer oder die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern. Spielselektionen Artikel 20 20.1. Die Teilnehmer tragen ihre im Hinblick auf eine oder mehrere Ziehungen gewählten Spielkombinationen ein, indem sie auf den von der Loterie Romande in ihren Verkaufsstellen zur Verfügung gestellten Euro-Millions-Spielscheinen (Art. 22 bis 27) die den gewählten Zahlen und Sternen entsprechenden Kästchen ankreuzen. 20.2. Sie können sich Einheitskombinationen auch von einem Zufallsgenerator zuweisen lassen (QuickTips, Art. 25 bis 27). 10 Artikel 21 21.1. Das Ankreuzen besteht darin, dass man ein Zahlenkästchen oder einen Stern genau zentriert mit einem Kreuz bezeichnet. 21.2. Aus technischen Gründen ist das Kreuz in schwarzer oder dunkelblauer Farbe einzutragen; andere Farben sind ausgeschlossen. 21.3. Streichungen, Überschreibungen oder Ausbesserungen sind nicht zulässig (Art. 29.3). Artikel 22 In den Verkaufsstellen der Loterie Romande gibt es zwei Arten von Euro-Millions-Spielscheinen: • Standard-Spielscheine; • System-Spielscheine. Artikel 23 23.1. Die Standard-Spielscheine weisen mehrere Spalten auf, von denen jede ein Paar von zwei Feldern bildet, dem Feld mit 50 Zahlen und dem Feld mit 11 Sternen. 23.2. Die Teilnehmer wählen ihre Einheitskombination(en) durch Ankreuzen. Jede Einheitskombination muss genau 5 angekreuzte Zahlen und 2 angekreuzte Sterne aufweisen. Artikel 24 24.1. Mit den System-Spielscheinen kann man in einer einzigen Selektion alle Kombinationen spielen, die sich aus einer Auswahl von mehr als fünf Zahlen und zwei Sternen ergeben. 24.2. Die System-Spielscheine setzen sich zusammen aus einem Paar von zwei übereinander liegenden Feldern - das erste mit 50 Zahlen und das zweite mit 11 Sternen - und einer Tabelle, die im unteren Bereich von 10 horizontal angeordneten, von 2 bis 11 nummerierten Sternen und links von 6 vertikal angeordneten, von 5 bis 10 nummerierten Quadraten gesäumt ist. 24.3. Die Teilnehmer wählen zuerst die Anzahl an Zahlen und Sternen, die sie spielen möchten, indem sie das entsprechende Quadrat und den entsprechenden Stern in der oben erwähnten Tabelle ankreuzen. Dann wählen Sie im Feldpaar mit 50 Zahlen und 11 Sternen so viele Zahlen und Sterne, wie sie zu spielen beschlossen haben, gemäss der entsprechenden Selektion. 24.4. Im Weiteren sind die erlaubten Systeme und die Bedingungen ihrer Verwendung in Anhang 3 des vorliegenden Reglements beschrieben. Artikel 25 25.1. Auf den Spielscheinen befindet sich unter jedem Sternenfeld das runde Kästchen der Quick-TipOption. 25.2. Der Quick-Tip ist ein Service, mit dem Einheitskombinationen von einem Zufallsgenerator gewählt werden. Artikel 26 26.1. Wenn ein Teilnehmer für eine seiner Einheitskombinationen den Quick-Tip-Service in Anspruch nehmen möchte, kreuzt er das entsprechende runde Kästchen an. 26.2. Wenn der Teilnehmer das runde Kästchen einer Einheitskombination ankreuzt, und dabei weder eine Zahl noch einen Stern dieser Kombination anzukreuzen, wählt der Quick-Tip-Generator 5 Zahlen und 2 Sterne nach dem Zufallsprinzip. Wenn der Teilnehmer gleichzeitig Zahlen oder Sterne ankreuzt, ergänzt der Zufallsgenerator die Kombination. Kreuzt 11 der Teilnehmer gleichzeitig das runde Kästchen und 5 Zahlen und 2 Sterne an, funktioniert die Quick-TipOption nicht. 26.3. Der Teilnehmer kann den Quick-Tip-Service ebenfalls in Anspruch nehmen, indem er den Verkaufsstellenverantwortlichen ersucht, seine Instruktionen direkt an das Terminal weiterzuleiten (Quick-Tip direkt). Artikel 27 27.1. Die Teilnehmer können die Kombinationen ihres Spielscheins an mehreren – bis zu zehn – aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen lassen. Zu diesem Zweck kreuzen sie im unteren Spielscheinbereich eines der Optionskästchen für die Anzahl an Ziehungen an: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10. 27.2. Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, die in Artikel 27.1 beschriebene Mehrfachziehungsoption vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn die Spielregeln abgeändert werden. Registrierung der Selektionen Artikel 28 Die Teilnehmer geben ihre ausgefüllten Spielscheine dem Registrierungsverantwortlichen einer beliebigen Verkaufsstelle der Loterie Romande, die mit einem Einsatzannahmeterminal ausgerüstet ist, das diese zu lesen vermag (Art. 19.1). Artikel 29 29.1. Der Verantwortliche führt den Spielschein in das Terminal ein, das ihn liest, den zu zahlenden Gesamteinsatz angibt, eine Quittung ausdruckt und den Inhalt der Quittung (Art. 35) in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Systems der Loterie Romande, das die Informatikverwaltung des Spiels gewährleistet, weiterleitet. Die Informatikdaten der Quittungen werden anschliessend an das Zentrum für koordinierte Informatikverwaltung des Spiels Euro-Millions übermittelt. 29.2. Der zu zahlende Gesamteinsatz hängt von der Anzahl gespielter Einheitskombinationen ab (Art. 6), gegebenenfalls multipliziert mit der Anzahl aufeinanderfolgender Ziehungen (Art. 27). 29.3. Ist der Spielschein fehlerhaft ausgefüllt, wird er vom Terminal abgewiesen. Wenn er nicht zu viele Fehler enthält, kann der Verkaufsstellenverantwortliche diese gemäss den Angaben des Teilnehmers korrigieren. Artikel 30 Der Spieler kann seinen Spielschein, der an sich keinen Wert hat und keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel darstellt, wieder mitnehmen. Artikel 31 31.1. Der Verantwortliche händigt dem Spieler die Quittung erst aus, nachdem dieser den ausgewiesenen Einsatz bezahlt hat. 31.2. Die Quittung dient als Beleg für den Anspruch auf etwaige Gewinne (Art. 46). Artikel 32 Wenn der Spieler nicht den vollen Einsatzbetrag begleicht, wird die Registrierung seiner Spielselektionen annulliert. Artikel 33 33.1. Die Quittung, die einem Spielschein entspricht, der nur an einer Ziehung teilnimmt, wird als einfache Quittung bezeichnet. 33.2. Die anderen sind kontinuierliche Quittungen (Art. 27). 12 Artikel 34 34.1. Der Annahmeschluss für die Registrierung der Einsätze für die nächste Ziehung wird von der Loterie Romande im Einvernehmen mit SWISSLOS (Art. 1.3) und unter Beachtung der Koordinationsvorschriften festgesetzt. Er wird in den Verkaufsstellen angezeigt oder steht auf Anfrage beim Verkaufsstellenverantwortlichen zur Verfügung. 34.2. Einsätze, die nach dem Annahmeschluss registriert werden, nehmen an der nächsten Ziehung teil oder beginnen ihre Teilnahme ab der nachfolgenden Ziehung. Artikel 35 Auf der Vorderseite der Quittung sind angegeben: •die Spielselektionen des Teilnehmers, wie sie registriert wurden; •gegebenenfalls das gewählte System; •bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung, an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen Quittungen das Datum der ersten und der letzten Ziehung sowie ihre Anzahl; •die Bestätigung der Zahlung der Einsätze; •der Tag und die Uhrzeit der Registrierung; •die Terminalnummer; •ein Identifikationscode. Artikel 36 Auf der Rückseite der Quittung steht ein Text, der auf das vorliegende Reglement verweist und an die Verfallfrist der Quittungen (Art. 52) sowie die Adresse der Loterie Romande erinnert. Artikel 37 37.1. Es ist Sache des Spielers, unverzüglich zu überprüfen, ob die Angaben der Quittung mit den auf seinem Spielschein gewählten Spielselektionen übereinstimmen und der Identifikationscode gut lesbar ist (Art. 38.2). 37.2. Falls an Ort und Stelle eine Abweichung oder ein Fehler festgestellt wird, kann der Spieler vom Verantwortlichen die Korrektur der Registrierung verlangen. 37.3. Diese Korrektur löst eine neue Registrierung mit Ausgabe einer neuen Quittung aus. Die angefochtene Registrierung wird im Informatiksystem annulliert und die entsprechende Quittung dem Verantwortlichen zurückgegeben. 37.4. Der Verantwortliche kann die verlangten Korrekturen ablehnen, nachdem der Teilnehmer die Verkaufsstelle verlassen hat. Mehr als eine Stunde nach der angefochtenen Registrierung nimmt er keine Änderungen mehr vor; ebenso wenig länger als 5 Minuten nach dem Annahmeschluss für die Registrierung (Art. 34). Artikel 38 38.1. Der Spieler ist gehalten, die Quittung zu behalten, um seine Teilnahme am Spiel zu bestätigen; die Vorlegung der Quittung ist eine notwendige Voraussetzung für die Gewinnauszahlung (Art. 46). 38.2. Einzig Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, verkörpern einen Beweis für die Teilnahme am Spiel. Gewinnauszahlung Artikel 39 Einfache Gewinnquittungen sind vom ersten Arbeitstag nach der Ziehung an zu zahlen. Artikel 40 40.1. Einfache Quittungen, die Anspruch auf eine Gesamtheit der Gewinne geben, die CHF 200.– nicht übersteigt, können bei jeder beliebigen Euro-Mil- 13 lions-Verkaufsstelle der Loterie Romande (Art. 19.1) eingelöst werden. Falls sie über die notwendigen flüssigen Mittel verfügen, können die Verkaufsstellen eine Gesamtheit der Gewinne auszahlen, die diesen Grenzbetrag übersteigt, doch maximal CHF 5’000.–. Allerdings können nur Gewinne, die nicht der Verrechnungssteuer unterstellt sind (Art. 45), in den Euro-Millions-Verkaufsstellen der Loterie Romande eingezogen werden. 40.2. Der Verkaufsstellenverantwortliche führt die Quittung in das Terminal ein, das anzeigt, ob die Bedingungen des vorherigen Absatzes erfüllt sind. 40.3. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Gesamtheit der Gewinne ausgezahlt. Der Verkaufsstellenverantwortliche gibt dem Spieler die Quittung zurück und händigt ihm zudem einen vom Terminal ausgedruckten Gewinnauszahlungsbeleg aus. 40.4. Falls die Gesamtheit der Gewinne CHF 200.– übersteigt, kann der Verantwortliche die Auszahlung ablehnen, wenn er nicht mehr über ausreichende flüssige Mittel verfügt. Es kommt dann nicht zur Auszahlung, und der Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung mit einer vom Terminal ausgedruckten Gewinnmitteilung zurück, die bestätigt, dass es sich um eine Gewinnquittung handelt. Der Spieler kann seine Quittung (und nicht die Gewinnmitteilung) bei einer anderen Verkaufsstelle oder am Sitz der Loterie Romande zur Zahlung vorweisen. 40.5. Sind die Bedingungen von Absatz 1 nicht erfüllt, wird keine Auszahlung vorgenommen. Der Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung zurück und dazu eine Gewinnmitteilung, die bestätigt, dass es sich um eine Gewinnquittung handelt. Um sich den Gewinn auszahlen zu lassen, hat der Spieler die Quittung (und nicht die Gewinnmitteilung) am Sitz der Loterie Romande vorzuweisen (Art. 43). Artikel 41 41.1. Kontinuierliche Gewinnquittungen sind ab dem auf die letzte Ziehung folgenden Arbeitstag vollumfänglich zu zahlen (Art. 33 und 35). der Zwischengewinne am Sitz der Loterie Romande beantragen (Art. 43), indem er die Quittung dorthin sendet und die Ersatzquittung aufbewahrt. 41.2. Die, deren Gesamtgewinn nicht über die in Artikel 40.1 genannten Grenzbeträge hinausgeht, können bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zu denselben Bedingungen wie denen der einfachen Quittungen eingelöst werden (Art. 40). Artikel 43 43.1. Gewinne, die nicht von einer Verkaufsstelle der Loterie Romande ausgezahlt werden, werden von ihrem Hauptsitz ausgezahlt. Artikel 42 42.1. Die Zwischengewinne der kontinuierlichen Quittungen können vor der letzten Ziehung ausgezahlt werden. 42.2. Sofern ihr Gesamtbetrag nicht über die Grenzbeträge aus Artikel 40.1 hinausgeht, sind sie von jeder beliebigen Verkaufsstelle zu Bedingungen auszuzahlen, die denen der einfachen Quittungen entsprechen, unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen der nachstehenden Artikel 42.3 bis 42.5. 42.3. Wenn der Verkaufsstellenverantwortliche Zwischengewinne auszahlt, gibt er dem Spieler die Originalquittung zurück und händigt ihm darüber hinaus, zusätzlich zum Gewinnauszahlungsbeleg, eine Ersatzquittung aus, die für etwaige weitere Gewinne gültig ist. 42.4. Falls die Zwischengewinne aufgrund nicht ausreichender flüssiger Mittel nicht ausgezahlt werden können, erhält der Spieler eine Gewinnmitteilung und nimmt seine Quittung wieder mit, die er bei einer anderen Verkaufsstelle oder am Sitz der Loterie Romande zur Zahlung vorweisen kann. 42.5. Falls die Bedingungen von Artikel 40.1 nicht erfüllt sind, erhält der Spieler zusätzlich zur Gewinnmitteilung eine Ersatzquittung und nimmt seine Quittung wieder mit; er kann die Auszahlung 14 43.2. Die Spieler senden ihre Quittung, gegebenenfalls die Ersatzquittung (Art. 42.3 und 42.5), mit der Post an den Sitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne, mit schriftlicher Angabe ihres Namens, Vornamens und der genauen Adresse, und gegebenenfalls der Nummer des Kontos, auf das der Gewinn zu überweisen ist. Es wird ihnen empfohlen, diese Sendung gesichert zu schicken. 43.3. Die Loterie Romande zahlt die Gewinne durch Bank- oder Postchecküberweisung an den angegebenen Namen und die genannte Adresse oder auf das angegebene Konto. Artikel 44 Die Gewinnzustellungsgebühren gehen zu Lasten der Empfänger. Artikel 45 45.1. Es wird daran erinnert, dass Einheitsgewinne, die einen bestimmten Betrag übersteigen, kraft Gesetzes der Verrechnungssteuer von 35% unterworfen sind, die von der Loterie Romande einzubehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung weiterzuleiten ist. Bei Gewinnen aus Ziehungen von Euro Millions vor dem 1. Januar 2013 handelt es sich um Einheitsgewinne von mehr als CHF 50.–, und bei Gewinnen aus Ziehungen von Euro Millions nach dem 31. Dezember 2012 handelt es sich um Einheitsgewinne von mehr als CHF 1’000.–. Die Gewinner können sich diese Steuer rückerstatten lassen, wenn sie ihrer zuständigen Steuerbehörde eine Steuerabzugsbescheinigung vorweisen. 45.2. Der Sitz der Loterie Romande schickt die Steuerabzugsbescheinigung unaufgefordert an die betreffenden Empfänger seiner Überweisungen. Artikel 46 46.1. Die Vorlage der Quittung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Gewinnauszahlung. 46.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs sind allerdings die innerhalb des Systems für koordinierte Informatikverwaltung von Euro Millions registrierten Spielselektionen des Teilnehmers. Artikel 47 47.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller Spieler lassen es nicht zu, dass Gewinne ausgezahlt werden für Quittungen, deren Informatikdaten im Informatikverwaltungssystem von Euro Millions fehlen (Art. 29.1), oder bei denen eine beliebige Angabe (Art. 35) nicht mit den unter demselben Identifikationscode in diesem System registrierten Angaben übereinstimmt. Die Kombinationen dieser Quittungen nehmen nicht an den Ziehungen teil. 47.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht übereinstimmenden oder im Informatikverwaltungssystem von Euro Millions nicht erfassten Quittung nur Anspruch auf Rückerstattung des Einsatzes, der bei der Ziehung abgelehnt wurde. Artikel 48 Nicht ausgezahlt werden auch Gewinne von Quittungen, deren Identifikationscode (Art. 35) vom Informatikverwaltungssystem nicht gelesen werden kann, ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich sind. 15 Artikel 49 Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht enthoben, sobald der Gewinn dem Inhaber der Quittung ausgezahlt worden ist. Artikel 50 50.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung von einem Streit um das Eigentum der Quittung Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder zu bestätigen, dass seine Beschwerde Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. 50.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten Belege. Leitet der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren ein, wartet die Loterie Romande auf das definitive Urteil des Gerichts. Artikel 51 Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen, ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung verzögert. Artikel 52 Quittungen, die nicht binnen sechs Monaten vom Tag nach der entsprechenden Ziehung (Art. 8) an zur Zahlung vorgelegt wurden, verfallen, und die Gewinne fallen der Loterie Romande zu, die sie ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechend verwendet. Bei kontinuierlichen Quittungen (Art. 33) beginnt die Frist am Tag nach der letzten Ziehung. Verantwortlichkeiten Artikel 53 53.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf die Quittung (Art. 37). 53.2. Wenn die Verkaufsstellenverantwortlichen oder andere Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie Romande den Spielern beim Ausfüllen oder bei der Registrierung ihrer Spielscheine behilflich sind, tun sie es aus gutem Willen und nehmen damit – ebenso wenig wie die Loterie Romande – keine wie auch immer geartete Verantwortung auf sich. Artikel 54 54.1. Die Spieler tragen das Risiko der Beförderung der Quittungen, die sie zur Gewinnauszahlung an den Sitz der Loterie Romande senden (Art. 43). Kein Gewinn wird ausbezahlt für eine Quittung, die nicht dort angekommen ist. 54.2. Wenn ein Spieler behauptet, eine Gewinnquittung geschickt zu haben, die nicht am Sitz der Loterie Romande angekommen ist, und eine ihr entsprechende Gewinnmitteilung gemäss Artikel 40 oder Artikel 42 besitzt, gilt diese Mitteilung als Ersatzbeleg (Art. 31) und wird nach Ablauf der Verfallfrist ausgezahlt (Art. 52), sofern die Quittung inzwischen nicht wieder aufgetaucht ist. Entschädigung zu ihren Lasten oder zu Lasten des Verkaufsstellenverantwortlichen oder des Vertreters. 55.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen der Quittung und den zentral registrierten Daten wird in Artikel 47 behandelt. Streitfälle Artikel 56 56.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Spiels oder der Gewinnauszahlung ist schriftlich zu formulieren und mit eingeschriebenem Brief an den Hauptsitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die betreffende Quittung, zu enthalten. 56.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52). Artikel 57 Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 56 nicht erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt. Artikel 55 55.1. Wird die Gewinnauszahlung einer Gewinnquittung – gegebenenfalls einer Gewinnmitteilung (Art. 54.2) –, die ordnungsgemäss validiert und deren Einsatz unstrittig bezahlt wurde, infolge eines Fehlers eines Verkaufsstellenverantwortlichen oder eines Vertreters der Loterie Romande abgelehnt (siehe namentlich Art. 48), vergütet diese dem Inhaber den Betrag der Einsätze, unter Ausschluss jeder weiteren 16 4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM Zugang zum Spiel Spielselektionen Artikel 58 58.1. Das Publikum hat auch via Internet oder über den Kurznachrichtendienst der Mobiltelefone (SMS) Zugang zum Spiel Euro Millions, nämlich über die Internet-Spielplattform der Loterie Romande, die unter der Adresse www.loro.ch (nachstehend InternetSpielplattform) zugänglich ist, und zwar zu den im allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande und im vorliegenden Reglement definierten Bedingungen (Art. 3.2. des vorliegenden Reglements). Artikel 59 59.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie Romande gibt es 2 Arten der Teilnahme am Spiel Euro Millions: über die Internet-Spielscheine, die den Spielern von der Loterie Romande zur Verfügung gestellt werden (nachstehend: die Internet-Spielscheine), und über den Kurznachrichtendienst (SMS) der Mobiltelefone. 58.2. Gemäss Artikel 5.2 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande steht die Teilnahme am Spiel Euro Millions über die Internet-Spielplattform nur Personen offen, die das 18. Altersjahr vollendet haben. 58.3. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions über die Internet-Spielplattform ist erst nach vorgängiger Registrierung des Spielers – sowie seiner Mobiltelefonnummer, was die Teilnahme über SMS betrifft – gemäss und übereinstimmend mit den im allgemeinen Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande definierten Bedingungen möglich. 58.4. Personen, welche die Einsätze zentralisieren und auswerten, sind nicht zur Teilnahme zugelassen. 58.5. Personen, die unter Verletzung der Zulassungsbeschränkungen der drei oben stehenden Absätze Einsätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Treffer oder die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern. 17 59.2. Auf den Internet-Spielscheinen tragen die Teilnehmer ihre Spielselektionen ein (Euro-MillionsSpielkombinationen (Art. 6.1)), indem sie die den Zahlen und Sternen entsprechenden Kästchen ankreuzen. 59.3. Das Ankreuzen eines Kästchens besteht darin, dass man es mit einem Kreuz bezeichnet. Dieses Ankreuzen geschieht durch einen Mausklick in der Mitte des gewählten Kästchens. 59.4. Korrekturen sind möglich und werden durch das Entfernen des Kreuzes von dem oder den angekreuzten Kästchen vorgenommen. Das Entfernen des Kreuzes geschieht durch einen Mausklick in der Mitte des/der mit einem Kreuz bezeichneten Kästchen(s). 59.5. Was die SMS betrifft, nehmen die Teilnehmer ihre Spielselektionen vor, indem sie auf ihrem Mobiltelefon Schlüsselwörter eingeben. Diese Zusammenstellung wird entweder direkt auf der Tastatur des Mobiltelefons vorgenommen oder indirekt über die Applikation der Loterie Romande (nachstehend: Loterie-Romande-Applikation), die für mobile Geräte mit Internetzugang, Kurznachrichtendienst (SMS) und der Möglichkeit, Applikationen über eine Download-Plattform herunterzuladen, zur Verfügung steht (nachstehend: mobile Geräte). Die Internet-Spielscheine Artikel 60 60.1. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie Romande stehen zwei Arten von Internet-Spielscheinen zur Verfügung: •Internet-Standard-Spielscheine; •Internet-System-Spielscheine. 60.2. Die Internet-Standard- und System-Spielscheine sind die genaue Entsprechung der Standard- und SystemSpielscheine, die den Spielern in den Verkaufsstellen der Loterie Romande zur Verfügung gestellt werden (Art. 20 bis 27). 60.3. Sie weisen alle ein zusätzliches Wahlkästchen auf, mit dem man ein Abonnement abschliessen kann (Art. 65). Artikel 61 61.1. Die Internet-Standard-Spielscheine haben praktisch dieselbe Konfiguration wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen Standard-Spielscheine. 61.2. Sie enthalten mehrere Spalten, die aus je zwei Feldern bestehen, dem Feld mit 50 Zahlen und dem Feld mit 11 Sternen. Oben rechts steht das rechteckige Kästchen der Quick-Tip-Option und unten links befinden sich die Optionskästchen der Anzahl an Ziehungen. Auch sind sie ganz unten links mit einem zusätzlichen Kästchen versehen, das für den Abonnementsabschluss bestimmt ist. 61.3. Die Selektionen der Spieler werden ähnlich vorgenommen wie diejenigen, die bei den in den Verkaufsstellen verfügbaren Standard-Spielscheinen vorgenommen werden. Diese Selektionen betreffen die Euro-Millions-Spielkombinationen (Art. 62), die Teilnahme in Form von Quick-Tips (Art. 63), die Wahl der Anzahl an Ziehungen (Art. 64) und den Abonnementsabschluss (Art. 65). 18 Artikel 62 62.1. Die Wahl der Euro-Millions-Spielkombinationen auf den Internet-Standard-Spielscheinen ist den Vorschriften der Artikel 23.2 des vorliegenden Reglements unterstellt. 62.2. Um Euro Millions zu spielen, klicken die Teilnehmer auf ein beliebiges der Felder jedes Feldpaars, bestehend aus zwei Feldern mit 50 Zahlen und mit 11 Sternen; dieser Vorgang öffnet ein Fenster, in dem übereinander ein Feld mit 50 Zahlen und ein Feld mit 11 Sternen zu sehen sind; zwei rechteckige Kästchen befinden sich unter jedem Feldpaar; das erste trägt den Vermerk « Zufallszahlen » und das zweite den Vermerk « Feld löschen ». 62.3. Die Teilnehmer wählen durch Ankreuzen 5 Zahlen im Feld mit 50 Zahlen und 2 Sterne im Feld mit 11 Sternen. 62.4. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise per Zufall bestimmt, kreuzen sie das Kästchen «Zufallszahlen» unter dem entsprechenden Feldpaar an. Das Informatiksystem wählt dann per Zufall 5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um eine teilweise Bestimmung dieser Zahlen und/oder Sterne per Zufall zu erreichen, entfernen die Teilnehmer 1 bis 6 der auf diese Weise gewählten Zahlen und/oder die Sterne und ersetzen sie durch die Zahl(en) und/oder den/die Stern(e) ihrer Wahl, indem sie das oder die entsprechende(n) Kästchen ankreuzen. 62.5. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der Artikel 62.3 oder 62.4 vorgenommen hat, klickt er auf das Kästchen mit dem Vermerk «OK», falls er keine weiteren Euro-Millions-Spielkombinationen zu spielen wünscht; andernfalls klickt er auf das Kästchen mit der Bezeichnung «weiter», wodurch sich ein neues Fenster öffnet, das mit dem vorhergehenden identisch ist (Art. 62.2); der Teilnehmer trifft seine Wahl auf gleiche Art und Weise, wie in den Artikeln 62.3 und 62.4 beschrieben. Diesen Vorgang kann er bis zu 6 Mal durchführen und somit bis zu 6 EuroMillions-Spielkombinationspaare wählen. Sobald der Teilnehmer alle Euro-Millions-Spielkombinationen, die er spielen möchte, gewählt hat, klickt er auf das Kästchen «OK». 62.6. Nach Aktivierung des Kästchens «OK» erscheint wieder der Standard-Spielschein mit den in den EuroMillions-Feldern eingetragenen Selektionen des Teilnehmers. Falls der Teilnehmer die eine oder andere der in diesen Feldern eingetragenen Spielkombinationen ändern möchte, braucht er nur auf das entsprechende Feld zu klicken und die gewünschten Änderungen durch Entfernung des Kreuzes auf den gewählten Zahlen und/ oder Sterne vorzunehmen oder gegebenenfalls alle gewählten Zahlen und Sterne zu löschen, indem er das Kästchen «Feld löschen» anklickt. Artikel 63 63.1. Das Kästchen «Quick-Tip» oben rechts auf den Internet-Standard-Spielscheinen macht es den Teilnehmern möglich, für eine bestimmte Anzahl an Euro-Millions-Kombinationen Quick-Tips (Art. 25.2) zu erhalten. 63.2. Wenn der Teilnehmer auf das Kästchen «Quick-Tip» klickt, öffnet sich ein Fenster, das den Teilnehmer auffordert, seinen Quick-Tip zu definieren, und in dem sich nachstehende Rubriken befinden: «Anzahl an Euro-Millions-Feldern», «Anzahl an Ziehungen» und «Gesamtbetrag Ihres Einsatzes». Gegenüber jeder der zwei ersten Rubriken steht ein Pulldown-Menü mit mehreren Zahlen zur Auswahl. 63.3. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik «Anzahl an Euro-Millions-Feldern» stehen die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, welche Anzahl an EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte. 19 63.4. Im Pulldown-Menü gegenüber der Rubrik «Anzahl an Ziehungen» stehen folgende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, an wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen er die gemäss Artikel 63.3 gewählten Quick-Tips teilnehmen lassen will. 63.5. Gegenüber dem Vermerk «Gesamtbetrag Ihres Einsatzes» steht der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des Teilnehmers gemäss den Artikeln 63.3 bis 63.4 entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6), eventuell multipliziert mit der gewählten Anzahl aufeinander folgender Ziehungen (Art. 63.4). 63.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der Artikel 63.3 bis 63.4 ausgeführt hat, klickt er auf das Kästchen, das den Vermerk «OK» trägt; nach Aktivierung dieses Kästchens erscheint wieder der Standard-Spielschein mit den vom Teilnehmer in den entsprechenden Euro-Millions-Feldern oder Kästchen (Anzahl an Ziehungen) eingetragenen Selektionen. Der Teilnehmer kann die auf dem Internet-StandardSpielschein eingetragenen Selektionen ändern, indem er auf die in Artikel 62.6 beschriebene Weise vorgeht. Artikel 64 64.1. Unter Vorbehalt von Artikel 64.2 können die Teilnehmer die Spielselektionen ihres Spielscheins an mehreren aufeinander folgenden Euro-MillionsZiehungen teilnehmen lassen. Zu diesem Zweck kreuzen sie eines der Wahlkästchen für die Anzahl an Ziehungen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 an. 64.2. Die Loterie Romande behält sich die Möglichkeit vor, die in Artikel 64.1 beschriebene Mehrfachziehungsoption vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn Spielregeln abgeändert werden. Artikel 65 65.1. Die Teilnehmer können für die Spielselektionen ihres Spielscheins auch ein Abonnement abschliessen. Dafür klicken Sie auf das Kästchen «Abo abschliessen» ganz unten links auf dem Spielschein. 65.2. Die Aktivierung des Kästchens «Abo abschliessen» ändert die Spielscheinzone, welche die Wahl der Anzahl an Ziehungen enthält; in dieser Zone steht nun ein Pulldown-Menü, auf dem nachstehende Vermerke erscheinen: «Bei jeder Ziehung» und «Jackpot ab». 65.3. Der Teilnehmer wählt eine dieser 2 Optionen, je nachdem, ob er die Spielselektionen seines Spielscheins an allen Ziehungen teilnehmen lassen will, ohne Rücksicht darauf, wie hoch der Euro-MillionsJackpot ist, oder nur an den Ziehungen, bei denen der Euro-Millions-Jackpot einen gewissen Betrag erreicht. 65.4. Wenn der Teilnehmer den Vermerk «Bei jeder Ziehung» wählt, nehmen die Selektionen seines Spielscheins nach Abschluss des Abonnements an allen folgenden Euro-Millions-Ziehungen teil, sofern, was die erste Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme geschuldete Einsatz (Art. 79.3) vor dem Annahmeschluss für die Registrierung der Einsätze registriert werden kann (Art. 87); andernfalls beginnt ihre Teilnahme von der nächstfolgenden Euro-MillionsZiehung an; vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder Änderung der Abonnementbedingungen dauert diese Teilnahme so lange an, wie der auf dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers (Art. 17 bis 20 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande, nachstehend: «Portefeuille») verfügbare Betrag für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3). 65.5. Wenn der Teilnehmer den Vermerk «Jackpot ab» wählt, hat er ebenfalls einen der Beträge zu 20 wählen, die im Pulldown-Menü rechts von diesem Vermerk stehen, nämlich «25 Mio.», «40 Mio.», «60 Mio.», «80 Mio.» oder «100 Mio.». Durch die Wahl eines dieser Beträge bestimmt der Teilnehmer, an welcher Art von Euro-Millions-Ziehungen die Selektionen seines Spielscheins teilnehmen sollen, nämlich an allen Euro-Millions-Ziehungen, bei denen der tatsächliche oder der geschätzte Jackpot gleich hoch oder höher ist als der gewählte Betrag. 65.6. Diese Teilnahme gilt für alle Euro-MillionsZiehungen der gewählten Art, die nach dem Abschluss des Abonnements stattfinden, sofern, was die erste Ziehung anbetrifft, der pro Teilnahme geschuldete Einsatz (Art. 79.3) vor dem Annahmeschluss für die Registrierung der Einsätze registriert werden kann. Vorbehaltlich einer Kündigung, Suspendierung oder Änderung der Abonnementbedingungen dauert diese Teilnahme so lange an, wie der auf dem elektronischen Portefeuille des Teilnehmers verfügbare Betrag für die Erhebung des pro Teilnahme geschuldeten Gesamteinsatzes ausreicht (Art. 79.3). 65.7. Um ein Abonnement zu beenden oder zu suspendieren, klickt der Teilnehmer auf die entsprechende Rubrik im oberen Teil der Abonnementbestätigung (Art. 86). Die Beendigung oder Suspendierung eines Abonnements wird unverzüglich wirksam, unter Vorbehalt der etwaigen Ausgabe einer Spielquittung für die nächste Ziehung oder die nächste Ziehungsserie gemäss Artikel 81.6 oder 81.7 vor der Beendigung oder Suspendierung des Abonnements. Der Teilnehmer kann ein Abonnement auch abändern, indem er auf die entsprechende Rubrik im oberen Teil der Abonnementbestätigung klickt. Einzig die Arten von Ziehungen (Art. 65.2 und 65.3), an denen seine Spielselektionen teilnehmen sollen, können abgeändert werden; davon ausgeschlossen sind die eigentlichen Spielselektionen. Die Änderung wird unverzüglich wirksam, unter Vorbehalt der etwaigen Ausgabe einer Spielquittung für die nächste Ziehung gemäss Artikel 81.6 oder 81.7 vor der Änderung des Abonnements. Artikel 66 66.1. Genau wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen System-Spielscheine machen die InternetSystem-Spielscheine es möglich, mit einer einzigen Selektion alle Euro-Millions-Kombinationen, die sich aus einer Auswahl von mehr als 5 Zahlen und 2 Sternen ergeben können, zu spielen. 66.2. Die zugelassenen Systeme und ihre Anwendungsbedingungen sind dieselben wie diejenigen der in den Verkaufsstellen verfügbaren System-Spielscheine, die in Anhang 3 des vorliegenden Reglements beschrieben sind. Artikel 67 Die Teilnehmer müssen zunächst das System wählen, an dem sie teilnehmen möchten, indem sie die gewünschte Anzahl an Kombinationen direkt auf dem Internet-System-Spielschein wählen. Der Preis des gewünschten Systems erscheint direkt auf dem Kästchen des gewählten Systems. Sobald das gewünschte System gewählt ist, müssen die Teilnehmer in dem rechts auf dem Internet-SystemSpielschein dafür vorgesehenen Feldpaar bestehend aus 50 Zahlen und 11 Sternen noch eine dem gewählten System entsprechende Anzahl an Zahlen und Sternen auswählen. Die System-Spielscheine haben oben rechts das rechteckige Kästchen der QuickTip-Option und unten links die Optionskästchen der Anzahl an Ziehungen. Ferner sind sie mit einem zusätzlichen Kästchen für den Abonnementsabschluss ausgestattet, das ganz unten links steht. Artikel 68 68.1. Die Selektionen, die von den Teilnehmern vorzunehmen sind, werden auf ähnliche Art und Weise vorgenommen wie bei den in den Verkaufsstellen erhältlichen System-Spielscheinen. Die Bestimmungen von Anhang 3 betreffend die Teilnahme nach Systemen über die zu treffenden Selektionen gelten auch für die Selektionen der Internet-System- 21 Spielscheine. Im Weiteren werden diese Selektionen vorgenommen, wie in den nachstehenden Artikeln 68.2 bis 68.6 beschrieben. 68.2. Die Wahl des Quick-Tip-Kästchens öffnet kein Fenster wie bei den Internet-Standard-Spielscheinen, sondern bewirkt das Ankreuzen von Kästchen direkt in dem dafür vorgesehenen Feldpaar bestehend aus 50 Zahlen und 11 Sternen, das sich auf dem InternetSystem-Spielschein rechts befindet, in der dem gewünschten System entsprechenden Anzahl. 68.3. Um eine teilweise Bestimmung der Zahlen und/oder Sterne des gewählten Systems per Zufall zu erreichen, entfernen die Teilnehmer die Zahl(en) und/oder den Stern oder die Sterne, die sie entfernen möchten, und ersetzen sie durch die Zahl(en) und/ oder den Stern oder die Sterne ihrer Wahl, indem sie das oder die entsprechende(n) Kästchen ankreuzen. 68.4. Die Wahlkästchen der Anzahl an Ziehungen der Internet-System-Spielscheine sind identisch mit denen der Internet-Standard-Spielscheine; Artikel 64 des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich darauf anwendbar. 68.5. Schliesslich ist das Wahlkästchen für den Abschluss eines Abonnements der Internet-SystemSpielscheine ebenfalls identisch mit dem der InternetStandard-Spielscheine; Artikel 65 des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich darauf anwendbar. 68.6. Falls der Teilnehmer die eine oder andere seiner Spielselektionen ändern möchte, braucht er nur die gewünschten Änderungen vorzunehmen, indem er das Kreuz von den Kästchen entfernt und/oder die gewählten Rubriken deaktiviert. Die SMS Artikel 69 69.1. Die Teilnahme am Spiel Euro Millions per SMS geschieht mittels Schlüsselwörtern, die bestimmten Spielselektionstypen zugeordnet sind. 69.2. Diese Schlüsselwörter werden vom Teilnehmer entweder direkt auf seinem Mobiltelefon eingegeben, gemäss den Artikeln 70 bis 72 des vorliegenden Reglements, oder indirekt über die LoterieRomande-Applikation zusammengestellt, die für mobile Geräte gemäss den Artikeln 74 bis 76 des vorliegenden Reglements zur Verfügung steht. 69.3. Diese Schlüsselwörter entsprechen entweder vollständigen Quick-Tips oder vom Teilnehmer gewählten Spielkombinationen. Artikel 70 Ein Teilnehmer, der in einer einzigen Ziehung 6 vollständige Euro-Millions-Quick-Tips spielen möchte, muss also das Schlüsselwort «Euro Millions» verwenden. Artikel 71 71.1. Falls der Teilnehmer eine andere Anzahl an Euro-Millions-Quick-Tips erhalten und seine Spielselektionen gegebenenfalls an mehreren aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte, verwendet er andere Schlüsselwörter, die gemäss den in den nachstehenden Artikeln 71.2 bis 71.3 definierten Regeln zusammengesetzt werden. 71.2. Falls der Teilnehmer nur vollständige EuroMillions-Quick-Tips spielen möchte, verwendet er das Schlüsselwort «Euro Millions», gefolgt von einem Leerzeichen und dem Buchstaben Q, direkt gefolgt von der gewünschten Anzahl Euro-Millions-Quick-Tips, wobei diese Anzahl nicht über 6 betragen darf; wenn der Teilnehmer also 4 vollständige Euro-MillionsQuick-Tips erhalten möchte, bildet er das Schlüsselwort «Euro Millions Q4». 22 71.3. Falls der Teilnehmer seine Spielselektionen an mehreren aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte, fügt er nach seinen gemäss den Artikeln 71.1 bis 71.2 vorgenommenen Spielselektionen ein Leerzeichen hinzu, gefolgt von der Anzahl gewünschter aufeinander folgender Ziehungen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10; wenn der Teilnehmer also 4 Euro-Millions-Quick-Tips an den nächsten 5 aufeinander folgenden Ziehungen spielen will, bildet er das Schlüsselwort «Euro Millions Q4 5». Artikel 72 72.1. Der Teilnehmer kann auch per SMS EuroMillions-Kombinationen seiner Wahl spielen, doch jeweils maximal zwei. 72.2. Falls der Teilnehmer nur 2 Euro-Millions-Kombinationen spielen will, verwendet er das Schlüsselwort «Euro Millions», gefolgt von einem Leerzeichen und den 5 Zahlen, jede durch ein Leerzeichen getrennt, und den 2 Sternen, denen je direkt (ohne Leerzeichen) ein Sternsymbol (*) vorangeht, der ersten EuroMillions-Kombination seiner Wahl; dann gibt er die zweite Euro-Millions-Kombination seiner Wahl auf die gleiche Art wie die erste ein, nachdem er ihr direkt ein Komma nachgestellt hat; wenn der Teilnehmer also folgende 2 Euro-Millions-Kombinationen erhalten möchte: Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und Sterne 1 und 2; Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und Sterne 4 und 5, bildet er das Schlüsselwort «Euro Millions 1 2 3 4 5*1*2, 7 8 9 10 11*4*5». 72.3. Falls der Teilnehmer seine Euro-Millions-Spielkombinationen an mehreren aufeinander folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte, fügt er seinem gemäss Artikel 72.2 gebildeten Schlüsselwort ein Komma gefolgt von einem Leerzeichen hinzu, direkt gefolgt von der gewünschten Anzahl an aufeinander folgenden Ziehungen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10; wenn der Teilnehmer die in Artikel 72.2 erwähnten Spielselektionen an den 5 folgenden Ziehungen teilnehmen lassen möchte, bildet er das Schlüsselwort «Euro Millions 1 2 3 4 5*1*2, 7 8 9 10 11*4*5, 5». bestimmt werden, wählt er in dem in Artikel 74.3 des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die Rubrik «Quick-Tip». Artikel 73 Sobald das den Spielselektionen seiner Wahl entsprechende Schlüsselwort auf der Tastatur seines Mobiltelefons eingegeben ist, sendet der Teilnehmer es an die Nummer 3113. 75.2. Durch die Wahl dieser Rubrik öffnet sich ein neues Fenster, das den Teilnehmer auffordert, seinen Quick-Tip zu definieren, und in dem sich nachstehende Rubriken befinden: «Anzahl an Feldern», «Anzahl an Ziehungen» und «Einsatz». Jede der vier erstgenannten Rubriken enthält mehrere Zahlen zur Auswahl. Artikel 74 74.1. Die Teilnehmer können auch die LoterieRomande-Applikation ihres mobilen Gerätes, welche die Eingabe der Schlüsselwörter erleichtert, anwenden. 75.3. Unter der Rubrik «Anzahl an Feldern» stehen die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, wie viele EuroMillions-Quick-Tips er erhalten möchte. 74.2. Dazu müssen die Teilnehmer die Applikation der Loterie Romande vorgängig kostenlos auf ihr mobiles Gerät herunterladen. Nachdem sie das Herunterladen vorgenommen und die LoterieRomande-Applikation geöffnet haben, wählen die Teilnehmer das Kästchen «Spielen», das sich im unteren Anzeigebereich ihres mobilen Gerätes befindet; dann wählen sie das Spiel Euro Millions im neu geöffneten Fenster oder wählen direkt das Kästchen «Jetzt spielen» in dem für das Spiel Euro Millions bestimmten Bereich. 75.4. Unter der Rubrik «Anzahl an Ziehungen» stehen nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, an wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen er die gemäss dem vorangehenden Absatz gewählten Quick-Tips teilnehmen lassen will. 74.3. Durch dieses Vorgehen öffnet sich ein neues Fenster auf der Anzeige des mobilen Gerätes, in welchem als Überschrift der Vermerk Euro Millions steht, und direkt darunter die drei nachstehenden Rubriken: «Spielschein», «Quick-Tip» und «registrierte Spielscheine». 74.4. Die Applikation der Loterie Romande macht es den Teilnehmern möglich, entweder vollständige Quick-Tips zu erhalten oder ihre Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise selbst zu wählen. Artikel 75 75.1. Falls der Teilnehmer Euro-Millions-Spielkombinationen erhalten möchte, die ganz per Zufall 23 75.5. Gegenüber dem Vermerk «Einsatz» steht der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des Teilnehmers gemäss den Artikeln 75.3 bis 75.4 entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig von der Art und der Anzahl der Spielkombinationen (Art. 6), eventuell multipliziert mit der gewählten Anzahl aufeinander folgender Ziehungen (Art. 75.4). 75.6. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der Artikel 75.3 bis 75.4 ausgeführt hat, wählt er das Kästchen mit dem Vermerk «Spielen»; nach Aktivierung dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des mobilen Gerätes des Teilnehmers. Auf der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen (vollständige Quick-Tips) des Teilnehmers gemäss den Artikeln 70 und 71 des vorliegenden Reglements entspricht; im Empfänger-Kästchen steht bereits die Nummer 3113. Artikel 76 76.1. Über die Applikation der Loterie Romande kann der Teilnehmer auch Euro-Millions-Kombinationen seiner Wahl spielen, doch maximal zwei. 76.2. Dazu wählt der Teilnehmer in dem in Artikel 74.3 des vorliegenden Reglements erwähnten Fenster die Rubrik «Spielschein». Durch die Wahl dieser Rubrik öffnet sich ein neues Fenster auf der Anzeige des mobilen Gerätes, auf dem ein Feld mit 50 Zahlen und ein Feld mit 11 Sternen zu sehen sind. Der Teilnehmer wählt eine Kombination von 5 Zahlen im Feld mit 50 Zahlen und 2 Sternen im Feld mit 11 Sternen. Nachdem diese Selektionen vorgenommen sind, wählt der Teilnehmer das Kästchen mit dem Vermerk «OK», das sich auf der Anzeige oben rechts befindet. Ein zweites Feldpaar erscheint, und der Teilnehmer kann die gewünschten Selektionen in gleicher Weise vornehmen. 76.3. Falls die Teilnehmer wünschen, dass das Informatiksystem die Zahlen und/oder Sterne ihrer Euro-Millions-Spielkombinationen ganz oder teilweise per Zufall bestimmt, wählen sie das im vorigen Absatz erwähnte Kästchen «Zufallszahlen» über dem entsprechenden Feldpaar. Das Informatiksystem wählt dann per Zufall 5 Zahlen und 2 Sterne aus. Um eine teilweise Bestimmung dieser Zahlen und/oder Sterne per Zufall zu erreichen, entfernen die Teilnehmer 1 bis 6 der auf diese Weise gewählten Zahlen und/oder Sterne und ersetzen sie durch die Zahl(en) und/oder den/die Stern(e) ihrer Wahl, indem sie das entsprechende oder die entsprechenden Kästchen ankreuzen. Sobald diese Selektionen vorgenommen sind, wählt der Teilnehmer das Kästchen mit dem Vermerk «OK», das sich auf der Anzeige oben rechts befindet. 76.4. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der Artikel 76.2 bis 76.3 vorgenommen hat, öffnet sich ein neues Fenster, bei dem im oberen Bereich die vom Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen und im unteren Bereich die Rubrik «Anzahl an Ziehungen» zu sehen sind. 24 76.5. Unter der Rubrik «Anzahl an Ziehungen» stehen nachstehende Zahlen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Der Teilnehmer wählt eine dieser Zahlen, je nachdem, an wie vielen aufeinander folgenden Ziehungen er seine Euro-Millions-Spielkombinationen teilnehmen lassen will. 76.6. Gegenüber dem Vermerk «Einsatz» steht der Einsatzgesamtbetrag, der den Selektionen des Teilnehmers gemäss den Artikeln 76.2 bis 76.5 entspricht. Der Einsatzgesamtbetrag ist abhängig von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6), eventuell multipliziert mit der gewählten Anzahl aufeinander folgender Ziehungen (Art. 76.5). 76.7. Sobald der Teilnehmer die Selektionen der Artikel 76.2 bis 76.5 vorgenommen hat, wählt er das Kästchen mit dem Vermerk «Spielen»; nach Aktivierung dieses Kästchens öffnet sich automatisch die SMSFunktion des mobilen Gerätes des Teilnehmers. Auf der Anzeige erscheint eine vorformulierte SMS, die das Schlüsselwort enthält, das den Spielselektionen des Teilnehmers gemäss Artikel 72 des vorliegenden Reglements entspricht; im Empfänger-Kästchen steht bereits die Nummer 3113. Artikel 77 Anschliessend sendet der Teilnehmer die gemäss den Artikeln 75.6 oder 76.7 vorformulierte SMS an die Nummer 3113, indem er die SMS-Sendetaste seines mobilen Gerätes betätigt. Artikel 78 78.1. Die vom Teilnehmer über die Applikation der Loterie Romande getroffenen Selektionen werden unter der Rubrik «registrierte Spielscheine» des in Artikel 74.3 des vorliegenden Reglements erwähnten Fensters gespeichert. Falls der Teilnehmer es wünscht, kann er seine früheren Spielselektionen wieder verwenden. Dazu wählt er eines der in der Rubrik «registrierte Spielscheine» gespeicherten Euro-Millions-Kombinationspaare. Sobald die Selektion abgeschlossen ist, wählt der Teilnehmer das Kästchen «Spielen». 78.2. Bevor sie ihre Euro-Millions-Spielkombinationen spielen, können die Teilnehmer überprüfen, ob die Zahlen der erwähnten Kombinationen an vorangehenden Euro-Millions-Ziehungen gezogen wurden; dazu aktivieren sie das unten links auf der Anzeige in dem in Artikel 76.4 erwähnten Fenster befindliche Kästchen «Überprüfen». Teilnehmer sich entschlossen hat, ein Abonnement abzuschliessen (Art. 65 und 68.5); in diesem Fall trägt es den Vermerk «Abo abschliessen» (Art. 81). Artikel 79 79.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen steht unten rechts der Gesamteinsatzbetrag, der den darauf eingetragenen Spielselektionen entspricht. 80.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift «Spielschein spielen»; dieser Vorgang bewirkt, dass sich ein Fenster öffnet mit der Aufschrift «Spielschein validieren», in dem alle Selektionen des Teilnehmers zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten Spielschein eingetragen wurden, wobei die Zahlen und Sterne der gespielten Euro-Millions-Kombinationen präzisiert werden; gegebenenfalls die Zahl des gewählten Systems und die gewählte Anzahl aufeinander folgender Ziehungen; das Ziehungsdatum oder die Daten der ersten und letzten Ziehung, an der/denen die Spielselektionen teilnehmen und der zu zahlende Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2). 79.2. Vorbehaltlich der Teilnahme durch ein Abonnement, ist der zu zahlende Gesamteinsatz abhängig von der Anzahl gespielter Spielkombinationen (Art. 6.3), eventuell multipliziert mit der Anzahl gewählter aufeinander folgender Ziehungen (Art. 64 und 68.4). Der geschuldete Gesamteinsatzbetrag ist unten rechts unter dem Vermerk «Euro-MillionsEinsatz» angegeben. 80.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf die Rubrik «Spielschein ändern» klickt, die sich unten links vom Fenster befindet, was den Spielschein mit den Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.6 beschrieben. 79.3. Bei Teilnahme durch ein Abonnement entspricht der geschuldete Gesamteinsatzbetrag, der auf dem Spielschein unter dem Vermerk «Einsatz pro Teilnahme» unten rechts steht, dem für jede EuroMillions-Ziehung des gewählten Typs (Art. 65.4 und 65.5) geschuldeten Gesamteinsatz. 80.4. Wenn der Teilnehmer keine weitere Änderung seiner Spielselektionen vornehmen will und sie so zu spielen beabsichtigt, wie sie im Fenster «Spielschein validieren» zusammengefasst sind, klickt er auf das orangefarbene rechteckige Kästchen mit der Bezeichnung «Spielschein validieren» unten rechts von diesem Fenster. Artikel 80 80.1. Auf den zwei Arten von Internet-Spielscheinen befindet sich unten rechts ein längliches rechteckiges Kästchen in oranger Farbe mit der Bezeichnung «Spielschein spielen», ausgenommen wenn der 80.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint ein Fenster mit der Aufschrift «Information», das angibt, ob die Registrierung des Spielscheins richtig ausgeführt wurde oder nicht. Wenn ja, ist weder eine Annullierung noch eine Vergütung des Einsatzes Registrierung der Selektionen Die Internet-Spielscheine 25 mehr möglich, und das Informatiksystem der Loterie Romande gibt eine Spielquittung aus, deren Inhalt in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt wird (Art. 29) und die im Spielerkonto des Teilnehmers (Art. 11 bis 16 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande, nachstehend «Spielerkonto»), unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert wird. Andernfalls erscheint eine Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es ein wenig später nochmals zu versuchen. 80.6. Gemäss Artikel 22 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande wird der Gesamteinsatzbetrag (Art. 79.2) dem Portefeuille des Teilnehmers belastet. Falls der Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, werden die Spielselektionen nicht registriert. Artikel 81 81.1. Wenn der Teilnehmer sich zum Abschluss eines Abonnements entschieden hat (Art. 65 und 68.5), trägt das rechteckige orangefarbene Kästchen im unteren rechten Teil des Internet-Spielscheins den Vermerk «Abo abschliessen». 81.2. Sobald seine Spielselektionen gemäss den Artikeln 62 bis 64 oder 66 bis 68 des vorliegenden Reglements vorgenommen sind, klickt der Teilnehmer auf das rechteckige Kästchen mit der Aufschrift «Abo abschliessen»; dieser Vorgang bewirkt, dass sich ein Fenster öffnet mit der Aufschrift «Abo validieren», in dem alle Selektionen des Teilnehmers zusammengefasst sind, wie sie auf dem gespielten Spielschein eingetragen wurden, wobei die Zahlen und Sterne der gespielten Euro-Millions-Kombinationen aufgeführt werden; gegebenenfalls die Zahl des gewählten Systems, die Art der gewählten Ziehungen (Art. 65.3 bis 65.6); der Vermerk, dass es sich um ein Abonnement handelt, und der zu zahlende Gesamteinsatzbetrag pro gewähltem Ziehungstyp (Art. 79.3). 26 81.3. In diesem Stadium kann der Teilnehmer seine Spielselektionen noch ändern, indem er auf die Rubrik «Abo ändern» klickt, die sich unten links des Fensters befindet, was den Spielschein mit den Spielselektionen des Teilnehmers wieder erscheinen lässt. Um seine Spielselektionen zu ändern, geht der Teilnehmer vor, wie in den Artikeln 62.6 und 68.6 beschrieben. 81.4. Wenn der Teilnehmer keine weiteren Änderungen an seinen Selektionen vornehmen und sie spielen möchte, wie sie im Fenster «Abo validieren» aufgeführt sind, klickt er auf das orangefarbene rechteckige Kästchen «Abo validieren» unten rechts von diesem Fenster. 81.5. Sobald dieser Vorgang ausgeführt ist, erscheint ein Fenster mit der Aufschrift «Information», das angibt, ob das Abonnement richtig registriert worden ist oder nicht. 81.6 Wenn ja, gibt das Informatiksystem der Loterie Romande eine Abonnementbestätigung ab (Art. 86), deren Inhalt in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt wird (Art. 29) und das im Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Abonnemente» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert wird. Zudem gibt das Informatiksystem der Loterie Romande – sofern die nächste Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen erfüllt – eine Spielquittung aus (die den Spielselektionen des Abonnements entspricht), die für diese Ziehung gültig ist; danach gibt das Informatiksystem für jede Euro-Millions-Ziehung, welche die Abonnementbedingungen erfüllt, eine Spielquittung aus; die Spielquittungen werden im Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert, und der Teilnehmer erhält eine Bestätigung der Ausgabe jeder Quittung über E-Mail; sobald die Spielquittung ausgegeben ist, kann weder eine Annullierung dieser Quittung noch eine Vergütung des Einsatzes mehr erfolgen. 81.7. Falls die nächste Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen nicht erfüllt, gibt das Informatiksystem der Loterie Romande nur eine Abonnementbestätigung aus (Art. 86), und das System gibt die erste Spielquittung erst dann aus, wenn die nächste Euro-Millions-Ziehung die Abonnementbedingungen erfüllt; im Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 81.6 mutatis mutandis anwendbar. 81.8. Wurde eine Spielquittung gemäss Artikel 81.6 oder 81.7 des vorliegenden Reglements ausgegeben, wird der pro Teilnahme zu zahlende Einsatzbetrag (Art. 79.3) übereinstimmend mit Artikel 22 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande dem Portefeuille des Teilnehmers belastet. Falls der Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, wird keine Spielquittung ausgegeben, und die Spielselektionen des Abonnements werden nicht registriert und nehmen nicht an der entsprechenden Ziehung teil. Zudem wird das betreffende Abonnement provisorisch suspendiert und der Teilnehmer über E-Mail aufgefordert, gemäss Artikel 18 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande eine Einzahlung auf sein Portefeuille vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer eine solche Einzahlung vornimmt, wird das Abonnement reaktiviert, sofern der im Portefeuille des Teilnehmers verfügbare Saldo mindestens dem pro Teilnahme zu zahlende Gesamteinsatzbetrag gemäss Artikel 79.3 entspricht. 81.9. Falls die Registrierung des Abonnements nicht korrekt ausgeführt werden kann, erscheint eine Fehlermeldung, die den Teilnehmer auffordert, es etwas später nochmals zu versuchen. Artikel 82 82.1. Der Spieler kann seinen oder seine InternetSpielschein(e) speichern, die an sich keinen Wert haben und keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel oder an den Spielen darstellen. 27 82.2. Um einen Internet-Spielschein zu speichern, klickt der Teilnehmer auf die Rubrik «speichern» im oberen Teil des Spielscheins, worauf ein Fenster erscheint, in dem er aufgefordert wird, den Namen einzugeben, unter dem er seinen Internet-Spielschein speichern möchte, dann diesen zu validieren, indem er auf das orangefarbene Kästchen mit dem Vermerk «OK» klickt. 82.3. Sobald sie registriert sind, werden die InternetSpielscheine des Teilnehmers unter der Rubrik «Meine Spielscheine» unmittelbar links von der Rubrik «speichern» aufbewahrt; nachdem sie geöffnet ist, zeigt diese Rubrik alle Internet-Spielscheine derselben Art (Standard oder System) an, die vom Teilnehmer unter dem entsprechenden Namen registriert wurden. Um einen seiner InternetSpielscheine zu wählen, klickt der Teilnehmer auf die Rubrik «Öffnen» der Zeile, die dem Namen des gewünschten Spielscheins entspricht. Die SMS Artikel 83 83.1. Nach dem Senden seines Schlüsselworts an die Nummer 3113 gemäss Artikel 73 erhält der Teilnehmer eine SMS-Bestätigung zurück, die seine Spielselektionen zusammenfasst. 83.2. Falls es sich dabei um vollständige QuickTips handelt (Art. 70 und 71), stehen in der SMS-Bestätigung nachstehende Angaben: der zu zahlende Gesamteinsatzbetrag, die Anzahl vollständiger Euro-Millions-Quick-Tips, die gespielt wurden; das Datum der Ziehung oder die gewünschte Anzahl aufeinander folgender Ziehungen und das Datum der ersten dieser Ziehungen. 83.3. Falls diese Spielselektionen gewählte Spielkombinationen sind, enthält diese SMS-Bestätigung zudem die Angabe der Zahlen und Sterne der vom Teilnehmer gewählten Euro-Millions-Spielkombinationen. 83.4. Der Teilnehmer wird aufgefordert, die SMSBestätigung zu validieren, indem er das Wort «OK» zurücksendet. Artikel 86 86.1. Abonnementbestätigungen gelten nur für die Teilnahme am Spiel Euro Millions über die InternetSpielplattform und sind nur von einer einzigen Art. Artikel 84 84.1. Nach dieser Validierung erhält der Teilnehmer eine Spielquittung auf sein Mobiltelefon, das dieselben Angaben enthält wie die Empfangsbestätigung und zudem unter dem Vermerk «Quittungs-Nr.» einen Identifikationscode aufweist. 86.2. Die Abonnementbestätigungen werden im Spielerkonto unter der Rubrik «Abonnemente» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert. 84.2. Der Inhalt der oben erwähnten Spielquittung wird ebenfalls in Echtzeit an das Registrierungszentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt (Art. 80.5 und 29) und im Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert. Artikel 85 85.1. Die vom Informatiksystem der Loterie Romande ausgegebene Internet-Quittung (Art. 80.5, 81.6 bis 81.8 und 84.2) dient als Beweis für die Teilnahme am Spiel zu den in den Artikeln 91.3 und 93.2 des vorliegenden Reglements definierten Bedingungen. 85.2. Wie bei den in den Verkaufsstellen ausgegebenen Quittungen gibt es zwei Sorten von Internet-Spielquittungen: einfache Quittungen und kontinuierliche Quittungen; die Definition von Artikel 33 des vorliegenden Reglements ist vollumfänglich auf sie anwendbar. 85.3. Die gemäss den Abonnementbedingungen ausgegebenen Quittungen sind immer einfache Quittungen, die nur an einer einzigen Ziehung teilnehmen. 85.4. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert. 28 Artikel 87 87.1. Der Annahmeschluss für die Registrierung der Einsätze bei der nächsten Ziehung stimmt mit demjenigen überein, der für die Verkaufsstellen gilt (Art. 34) und ist auf der Website der Loterie Romande aufgeführt. 87.2. Einsätze, die nach dem Annahmeschluss registriert werden, nehmen ab der nachfolgenden Ziehung teil oder beginnen, daran teilzunehmen (Art. 34.2). Artikel 88 88.1. Auf den Internet-Spielquittungen sind namentlich angegeben: • die Selektionen des Teilnehmers, wie sie registriert wurden; • gegebenenfalls das gewählte System; • die Anzahl an Ziehungen; • bei einfachen Quittungen das Datum der Ziehung, an der sie teilnehmen; bei kontinuierlichen Quittungen das Datum der ersten und das der letzten Ziehung sowie ihre Anzahl; • die Bestätigung der Zahlung der Einsätze; • der Tag und die Uhrzeit der Registrierung; • ein Identifikationscode (oder «Referenz-Nr.»). 88.2. Sobald die Ziehung oder, falls es sich um eine kontinuierliche Quittung handelt, eine oder mehrere Ziehungen, an denen die Spielquittung teilnimmt, stattgefunden haben, steht auf der Quittung unten links unter dem Vermerk «meine Gewinne» das Datum dieser Ziehung(en) und gegebenenfalls der Betrag des Gewinns oder der Gewinne, die bei dieser Ziehung oder diesen Ziehungen erzielt wurden, und der ihnen entsprechende Gewinnrang. Artikel 89 Auf den Abonnementsbestätigungen stehen namentlich nachstehende Angaben: • der Vermerk «Abonnement-Angaben»; • die Spielselektionen des Teilnehmers wie sie registriert wurden; • die Abonnement-Nummer; • der Status des Abonnements; • die Art der gewählten Ziehung; • der geschuldete Einsatzbetrag pro Teilnahme. Artikel 90 90.1. Es ist Sache des Spielers zu prüfen, ob die Angaben der Quittung (Art. 88.1) mit den Selektionen seines Spielscheins übereinstimmen und ob der Identifikationscode der Quittung gut lesbar ist (Art. 91.3). 90.2. Ebenfalls ist es Sache des Spielers zu prüfen, ob die Angaben der Abonnementbestätigung (Art. 89) mit den Selektionen seines Spielscheins übereinstimmen. Artikel 91 91.1. Die Spielquittungen werden im Spielerkonto unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» gespeichert. 91.2. Im Gegensatz zu den in den Verkaufsstellen ausgegebenen Quittungen ist die Vorlage der InternetQuittungen für die Gewinnauszahlung nicht unbedingt notwendig; da die Internet-Quittung jedoch als Beweis für die Teilnahme am Spiel dient (Art. 85.1), wird den Spielern wärmstens empfohlen, die InternetQuittung auszudrucken und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren. 29 91.3. Einzig Internet-Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, gelten als Beweis für die Teilnahme am Spiel. Gewinnauszahlung Artikel 92 Die Gewinnauszahlung in Verbindung mit den Internet-Spielquittungen wird durch das allgemeine Reglement der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande geregelt. Artikel 93 93.1. Die Internet-Spielquittungen dienen als Beleg für die Teilnahme am Spiel, sofern ihr Identifikationscode deutlich lesbar ist (Art. 85.1 und 91.3). 93.2. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs ist allerdings die Registrierung der Selektionen des Spielers im Informatikverwaltungszentrum. 93.3. Die Abonnementbestätigungen (Art. 86 und 89) stellen keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel dar. Einzig die gemäss den Abonnementbedingungen abgegebenen Internet-Spielquittungen haben einen solchen Wert. 93.4. Bei Teilnahme über SMS, stellen nur die im Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Historischer Spielüberblick» der Rubrik «meine Spiele» (Art. 84.2) gespeicherten InternetSpielquittungen einen Beweis für die Teilnahme am Spiel gemäss Artikel 93.1 dar, unter Ausschluss von Spielquittungen, die dem Teilnehmer auf sein Mobiltelefon gesendet wurden (Art. 84.1). Artikel 94 94.1. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz aller Spieler lassen es nicht zu, dass aufgrund von Quittungen, bei denen eine beliebige Angabe (Art. 88) nicht mit den unter demselben Identifikationscode im Informatikverwaltungssystem des Spiels (Art. 80.5 und 84.2) registrierten Angaben übereinstimmt, Gewinne ausgezahlt werden. Belege. Hat der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren eingeleitet, wartet die Loterie Romande das definitive Urteil des Gerichts ab. 94.2. In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht übereinstimmenden Quittung nur Anspruch auf die Rückerstattung seines Einsatzes. Artikel 98 Auf den Gewinnen sind nie Verzugszinsen zu zahlen, ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung verzögert. Artikel 95 Nicht ausgezahlt werden Gewinne von Quittungen, deren Identifikationscode (Art. 88) vom Informatikverwaltungssystem des Spiels nicht gelesen werden kann, ganz gleich, aus welchem Grund sie unleserlich sind. Artikel 96 96.1. Gemäss Artikel 32.1 des allgemeinen Reglements der über Internet zugänglichen Spiele der Loterie Romande werden die Gewinne nur an den Teilnehmer, der Rechtsinhaber des Spielerkontos ist, ausgezahlt. 96.2. Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht enthoben, sobald der Gewinn dem Inhaber des Spielerkontos, von dem die Quittung stammt, ausgezahlt worden ist. Artikel 97 97.1. Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung von einem Streit um das Eigentum der Quittung Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder zu bescheinigen, dass seine Beschwerde Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. 97.2. Die Loterie Romande entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten 30 Verantwortlichkeiten Artikel 99 99.1. Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre Spielselektionen und ihre richtige Übertragung auf die Quittung (Art. 90.1). 99.2. Ebenfalls sind die Spieler verantwortlich für ihre Selektionen und deren richtige Übertragung auf die Abonnementbestätigung (Art. 90.2). 99.3. Wenn die Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie Romande den Spielern beim Erstellen oder bei der Registrierung ihrer Internet-Spielscheine behilflich sind, tun sie es aus gutem Willen und nehmen damit keine wie auch immer geartete Verantwortung auf sich – ebenso wenig wie die Loterie Romande. Artikel 100 100.1. Wird die Gewinnauszahlung einer Gewinnquittung, die ordnungsgemäss validiert wurde und von der unstrittig feststeht, dass ihr Einsatz bezahlt wurde, infolge eines Fehlers eines Vertreters oder einer Hilfskraft der Loterie Romande abgelehnt (siehe namentlich Art. 95), vergütet diese dem Inhaber den Betrag des Einsatzes, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung zu ihren Lasten oder zu Lasten ihres Vertreters oder ihrer Hilfskraft. 100.2. Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen der Quittung und den zentral registrierten Daten wird in Artikel 94 behandelt. Streitfälle Artikel 101 101.1. Jede Anfechtung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Spiels oder der Gewinnauszahlung ist schriftlich zu formulieren und mit eingeschriebenem Brief an den Hauptsitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne zu senden; der Schriftsatz hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, namentlich die betreffende Internet-Quittung, zu enthalten. 101.2. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 52). Artikel 102 Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 101 nicht erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt. 31 INKRAFTTRETEN UND GELTENDE SPRACHE Artikel 103 103.1. Gemäss Artikel 3.3 des vorliegenden Reglements behält sich die Loterie Romande das Recht vor, das vorliegende Reglement abzuändern, vorbehaltlich der Zustimmung der Lotterie- und Wettkommission. 103.2. Im Falle einer Änderung des vorliegenden Reglements muss der Teilnehmer die neuen Bestimmungen und Bedingungen akzeptieren, bevor er auf sein Spielerkonto zugreifen und an dem Spiel, das Gegenstand des vorliegenden Reglements ist, über die Internet-Spielplattform der Loterie Romande teilnehmen kann. Artikel 104 104.1. Das vorliegende Reglement, mit seinen neuen Artikeln 40 und 45, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt für alle ab diesem Datum kassierten Gewinne. 104.3. Das vorliegende Reglement ersetzt ab dem in Absatz 1 des vorliegenden Artikels erwähnten Datum jedes frühere Reglement, mit seinen etwaigen Anhängen und/oder Nachträgen, das denselben Gegenstand betrifft. Artikel 105 Das vorliegende Reglement ist auf Französisch und Deutsch ausgestellt. Bei Abweichungen zwischen der französischen und der deutschen Version gelten die französischen Texte. Lausanne, November 2012 Société de la Loterie de la Suisse Romande 104.2. Allerdings wird präzisiert, dass gemäss Artikel 45.1 des vorliegenden Reglements Einheitsgewinne aus Ziehungen von Euro Millions vor dem 1. Januar 2013 der Erhebung der Verrechnungssteuer von 35% unterworfen bleiben, sobald sie CHF 50.– übersteigen, und dass nur Einheitsgewinne aus Ziehungen von Euro Millions nach dem 31. Dezember 2012 einer solchen Erhebung erst unterworfen sind, wenn sie CHF 1’000.– übersteigen. Société de la Loterie de la Suisse Romande Rue Marterey 13 • Postfach 6744 • 1002 Lausanne Tel. +41 21 348 13 13 • Fax +41 21 348 13 14 • www.loro.ch No 29123 - V11 5