2009 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen
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2009 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen
Jahresbericht 2009 der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt Redaktion Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Owen Gräfe, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Chem. Gabriele Hähnel, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle (Saale) Dr.-Ing. Guntram Herz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Manfred Ifland, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle (Saale) Dipl.-Phys. Hartmut Karsten, Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Geräte- und anlagenbezogener Arbeitsschutz, Magdeburg Dipl.-Chem. Ute Köppen, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Guido Koste, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Hannes Kranepuhl, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, DessauRoßlau Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr.-Ing. Jörg Przygodda, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Jana Richter-Grünewald M.A., Landesamt für Verbraucherschutz, FB Verwaltung, Dezernat Informationsmanagement, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr. med. Ralf Schlesinger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz; Dessau-Roßlau Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ist ohne Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nicht denkbar. Sichere und gesunde Arbeitsplätze liegen im Interesse der Beschäftigten, sie sind aber ebenso eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, da die wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Der vorliegende Bericht soll die vielfältigen Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden Sachsen-Anhalts für Gesundheit und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz darstellen. Ein Aspekt des Arbeitsschutzes, der besonders von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist das Unfallgeschehen. Hier hat es im Berichtsjahr eine erfreuliche Entwicklung gegeben. Musste im vergangenen Jahr noch von 17 tödlichen Arbeitsunfällen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung des Landes berichtet werden, waren es im Berichtsjahr 8 tödliche Arbeitsunfälle. Nicht vergessen werden darf, dass die überwiegenden Unfallursachen im Verhalten der Beteiligten oder der mangelhaften Organisation liegen und nur weniger als 10 % technische Ursachen haben. Der weiteren Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen und der Einwirkung auf das individuelle Verhalten der Beschäftigten kommen daher nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Hier haben staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger eine besondere Verantwortung. Um dieser Verantwortung angesichts einer sich strukturell tiefgreifend wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden, haben sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zu einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verpflichtet, über die an dieser Stelle schon mehrfach berichtet wurde. In praktischer Umsetzung dieser Strategie wurde im Jahr 2009 vom Landesamt für Verbraucherschutz, der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Unfallkasse Sachsen-Anhalt die Durchführung eines gemeinsamen Konzeptes „Gesunde Pflege in Sachsen-Anhalt“ vereinbart. Diese Themenwahl trägt sowohl der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung als auch dem Bedarf an Verbesserungen bei Arbeits- und Gesundheitsschutz im Wirtschaftszweig Pflege Rechnung. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Arbeitsschutz für ihr Engagement. Ein umfangreiches Arbeitspensum wurde in hoher Qualität bewältigt. Ich möchte Sie, liebe Leserinnen und Leser, bitten, sich hiervon selbst ein Bild zu machen. Minister für Gesundheit und Soziales 6 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.1 20 Jahre Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzverwaltung im Land Sachsen-Anhalt - Überblick über die Entwicklung des Fachbereiches Arbeitsschutz seit 1990. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.2 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Eine Zwischenbilanz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.3 Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.4 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2 Sozialer Arbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.1 Mutterschutz - Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.2 Kinder- und Jugendarbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.3 Sozialvorschriften im Straßenverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Ergebnisse der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Teilerfolge bei der Durchsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in einer internationalen Spedition . . . . . . . . . . . 25 2.4 Überwachung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - Landesweite Zunahme von Beschwerden über problematische Arbeitszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3 Marktüberwachung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.1 Aktive und reaktive Marktüberwachung im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zur aktiven Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zur reaktiven Marktüberwachung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.2 Sicher auf dem Schulweg - Marktaufsicht im Bereich Schulranzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4 Schutz der Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.1 Psychische Belastungen ermitteln - Kontrollen und Beratungen in Einrichtungen der Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.2 Medizinischer Arbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Berufsbedingte Erkrankungen 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Auswertung der Haut-Präventionskampagne 2009 „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“. . . . . . . 32 5 Gebiete des technischen Arbeitsschutzes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.1 Strahlenschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Röntgenverordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Strahlenschutzverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Zusammenarbeit mit anderen Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5.2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Gentechnisch veränderte biologische Arbeitsstoffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Feuerwehreinsatz in Anlage zur Proteinwirkstoffgewinnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5.3 Ergebnisse der Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im Rahmen der Inspektionen nach § 16 Störfall-Verordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 5.4 Unfallauswertung: Explosion in einem Tankcontainer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 5.5 Medizinprodukte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 6 Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 6.1 Expositionsgefahr beim Abriss von Industriebrachen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 6.2 Das ist anrüchig ... mir stinkt‘s ... der Nase nach gehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 6.3 Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kontrollergebnisse 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand zum 16. Mal statt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Gefahrgutunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 TUIS-Einsätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7 Vorträge und Publikationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 7.1 Vorträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 7.2 Publikationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 8 Anhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.1 Tabelle 1 - Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.2 Tabelle 2 - Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.3 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Leitbranchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.4 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Wirtschaftsklassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 8.5 Tabelle 3.2 - Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 8.6 Tabelle 4 - Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 8.7 Tabelle 5 - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 8.8 Tabelle 6 - Begutachtete Berufskrankheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 7 8 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Abkürzungen ABAS.........................Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe Abs.............................Absatz ADR ..........................Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße AETR.........................Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals ArbSchG....................Arbeitsschutzgesetz ArbZG........................Arbeitszeitgesetz BAB............................Bundesautobahn BAG...........................Bundesamt für Güterverkehr BAM...........................Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAuA..........................Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BetrSichV...................Betriebssicherheitsverordnung BG..............................Berufsgenossenschaft BG ETE......................BG Energie Textil Elektro BGW..........................BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BioStoffV....................Biostoffverordnung BLEVE.......................Gasexplosion einer expandierenden, siedenden Flüssigkeit EBA............................Eisenbahnbundesamt EG..............................Europäische Gemeinschaft ERA............................Europäische Eisenbahnagentur FBG............................Fleischerei-Berufsgenossenschaft GAÄ...........................Gewerbeaufsichtsämter GDA...........................Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GenTG.......................Gentechnikgesetz GenTSV.....................Gentechniksicherheitverordnung GesBergV..................Gesundheitsschutz-Bergverordnung GPSG........................Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSGV......................Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GVO...........................Gentechnisch veränderter Organismus GWB..........................Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ICSMS.......................internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten JArbSchG..................Jugendarbeitsschutzgesetz KBA............................Kraftfahrt-Bundesamt LAV............................Landesamt für Verbraucherschutz LAS............................Landesamt für Arbeitsschutz LSA............................Land Sachsen-Anhalt LVwA..........................Landesverwaltungsamt MMBG........................Maschinenbau- und Metall-BG MPBetreibV...............Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPG...........................Medizinproduktegesetz MPV...........................Medizinprodukte-Verordnung Mu-RL........................Mutterschafts-Richtlinie MuSchG.....................Mutterschutzgesetz MuSchArbV...............Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz NAK............................Nationale Arbeitsschutzkonferenz RAPEX.......................Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter RöV............................Röntgenverordnung SGB...........................Sozialgesetzbuch SLIC...........................Senior Labour Inspectors Comittee StrlSchV.....................Strahlenschutzverordnung TRBA.........................Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRGS.........................Technische Regeln für Gefahrstoffe TSI..............................Technische Sepzifikationen für Interoperabilität TUIS...........................Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem UKSA.........................Unfallkasse Sachsen-Anhalt UVT............................Unfallversicherungsträger VCI.............................Verband der Chemischen Industrie VDI.............................Verein Deutscher Ingenieure VergRModG..............Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VO..............................Verordnung WHO..........................World Health Organization 9 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 1 Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz 1.1 20 Jahre Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzverwaltung im Land Sachsen-Anhalt Überblick über die Entwicklung des Fachbereiches Arbeitsschutz seit 1990 Dipl.-Ing. Günter Laux Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands der Kreise und Bezirke Magdeburg und Hal- Gewerbeaufsicht begleitet und durch die Be- war es in den neu gebildeten Bundesländern le, der Arbeitsschutzinspektionen des Frei- triebe realisiert. notwendig, alle Bereiche des gesellschaftli- en Deutschen Gewerkschaftsbundes, des chen Lebens umzugestalten. Staatlichen Amtes für Technische Überwa- Die Gewerbeordnung und die darauf ge- chung und des Staatlichen Amtes für Atom- stützten Verordnungen, das Betriebsverfas- sicherheit und Strahlenschutz der DDR. sungsgesetz, das Gesetz über Betriebsärzte, Dieser Prozess vollzog sich mit großer Ge- Sicherheitsingenieure und andere Fach- schwindigkeit und brachte eine Fülle von ökonomischen, Auf dem Gebiet des heutigen Landes Sach- kräfte für Arbeitssicherheit, die Arbeitsstät- technischen und organisatorischen Heraus- sen-Anhalt gab es Anfang der 90er Jahre tenverordnung, das Mutterschutz- und das forderungen mit sich. ca. 50.000 Betriebe mit vielen sicherheits- Jugendarbeitsschutzgesetz, die Medizin- relevanten Anlagen. In allen Industriezwei- geräteverordnung oder die Gefahrstoffver- Einerseits beseitigten die schnellen Verän- gen waren diese Anlagen aufgrund der wirt- ordnung – um nur einige Rechtsgrundlagen derungen der Arbeitswelt zahlreiche, aus schaftlichen Situation überwiegend veraltet, zu nennen – mussten von allen damaligen der sozialistischen Plan- bzw. Misswirtschaft verschlissen, unwirtschaftlich und entspra- Akteuren verinnerlicht und in der Praxis an- übernommene erhebliche Gefahren für Le- chen nicht mehr dem Stand der Technik. Ob- gewandt werden. ben und Gesundheit von Beschäftigten. wohl eine Vielzahl von Anlagen gleich nach Über 40 % der in den Produktionsbetrieben der Wende stillgelegt wurde, zeigt eine Un- Den Mitarbeitern der staatlichen Arbeits- der DDR Beschäftigten waren gesundheit- tersuchung des LAS aus dem Jahr 1993 zur schutzverwaltung des LSA standen dabei lich gefährdet, sehr viele von ihnen waren Arbeits- und Anlagensicherheit einen enor- erfahrene Kollegen aus Niedersachsen und mehrfachen Belastungen, wie gehörschä- men Sanierungsbedarf der Altanlagen auf. Nordrhein-Westfalen helfend zur Seite. Dies tiefgreifenden sozialen, war ein ganz wichtiger Beitrag zur Herstel- digendem Lärm, körperlicher Schwerarbeit, chemischen Schadstoffen, Ganzkörpervib- Die Risiken für Beschäftigte, die Umwelt und lung auch der inneren Einheit im Arbeits- rationen und nichttoxischen Stäuben ausge- sonstigen Sachwerte lagen häufig oberhalb schutz in Deutschland. Dafür gebührt allen setzt. akzeptabler Bereiche. Nur unter Realisierung Beteiligten an dieser Stelle nochmals ein von Sanierungskonzepten sowie spezieller herzlicher Dank! Andererseits entstanden an den neuen Organisations- und Sicherungsmaßnahmen Arbeitsplätzen neue bislang unbekannte zur Gewährleistung der Betriebssicherheit Gefährdungen durch neue Arbeitsstoffe, konnte durch die Gewerbeaufsicht der Wei- Maschinen bzw. Anlagen und Produktions- terbetrieb zum Teil gestattet werden. Arbeitswelt entscheidend verändert und da- neuen Rechtsgrundlagen und die veränder- Die Altanlagensanierung bzw. die Erneu- nationale Gesetzgebung weiterentwickelt. ten Sozialbeziehungen tiefgreifend auf die erung der Anlagen erstreckte sich über 10 Arbeitsbedingungen aus. Jahre. Dieser Prozess der Schaffung mo- verfahren. Außerdem wirkten sich die völlig derner, hochproduktiver und sicherer AnlaDiesen veränderten Rahmenbedingungen gen ist eine außerordentliche Leistung, zu musste sich auch die am 1. November 1990 der neben den Fachleuten in den Betrieben, errichtete Gewerbeaufsicht im Land Sach- in den Sachverständigenorganisationen und sen-Anhalt (LSA) stellen. bei den Unfallversicherungsträgern auch die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht/Arbeits- Nun hat sich – wie bereits angedeutet – in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten die rauf reagierend, die europäische sowie die IuK-Technologien haben sich in der Arbeitswelt in fast allen Bereichen der Wirtschaft etabliert. Mobilität und Flexibilität sind zu „Zauberbegriffen“ geworden. So musste und muss der Arbeitsschutz auf die Flexibilisierung der Unternehmensstrukturen, der Beschäftigungsformen und der Arbeitsor- schutzverwaltung beigetragen haben. ganisation Antworten finden. Das „Älterwer- stadt, Dessau, Halle und Naumburg als untere Neben der Errichtung neuer Anlagen gab Lebensarbeitszeit und die Bedeutung von Landesbehörden gegründet. Am 11. Juni es natürlich beim Abriss, dem so genannten 1991 beschloss dann das Landeskabinett die „Rückbau“ und bei der Sanierung vielfältige, Bildung des Landesamtes für Arbeitsschutz zum Teil neue Arbeitsschutzprobleme. Universität Wuppertal brauchen wir ein zeit- ter der GAÄ und des LAS rekrutierten sich im All diese Veränderungsprozesse wurden Gesundheitsschutz. Wesentlichen aus unbelasteten Fachleuten anfangs auf der Grundlage eines geschicht- der ehemaligen Arbeitshygieneinspektionen lich gewachsenen Rechtsrahmens durch die Damals wurden zuerst 6 Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) in Stendal, Magdeburg, Halber- (LAS) als Landesoberbehörde. Die Mitarbei- den“ der Gesellschaft mit einer verlängerten Wissen stellen neue Anforderungen an den Arbeitsschutz. Nach Prof. Pieper1 von der gemäßes Verständnis von Sicherheit und 1 Prof. Pieper, anlässlich eines Vortrages zu Arbeitsschutzmanagementsystemen, am 14.03.2007 in Dessau 10 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, schnell erzielbar. So wurde beispielsweise tischen betrieblichen Umsetzung und Wirk- auch im Arbeitsschutz, kann nur innerhalb mit dem Fachbereich Hygiene die Aufberei- samkeit. eines garantierten Rechtsrahmens realisiert tung von flexiblen Endoskopen in Arztpraxen werden, der Spielräume für individuelles untersucht. Mit dem Fachbereich Veterinär- Zum Ende einer Betriebsrevision muss die Handeln aller Beteiligten sicherstellt. medizin konnten grundlegende Verbesse- Aufsichtsperson situationsgerecht, unter Ab- rungen bei der Tötung von Geflügel oder bei wägung der eventuell vorgefundenen Defizi- Die europäische und nationale Gesetzge- der Tierkörperbeseitigung erreicht werden. te, eine individuelle Bewertung - skaliert in 5 bung entspricht diesen Grundsätzen in wei- Gemeinsam mit dem Fachbereich Lebens- Stufen - abgeben. Diese Bewertung ist dann ten Teilen. mittelsicherheit wurden zum Beispiel Be- entscheidend für die zukünftige Aufsichts- darfsgegenstände und Spielzeug untersucht frequenz und -tiefe sowie für das behördli- und bewertet. che Verwaltungshandeln. Heute werden ca. Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde 1996 in Deutschland ein modernes, 92.000 Betriebe und rund 860.000 Beschäf- den neuen Erfordernissen Rechnung tra- Ausgehend vom Evaluationsbericht des Se- tigte im LSA von der Arbeitsschutzverwal- gendes „Grundgesetz“ für den Arbeitsschutz nior Labour Inspectors Committee (SLIC) tung betreut. in Kraft gesetzt. Seither wurden eine Vielzahl vom Februar 2006 wurde auch die Strategie von Gesetzen und Verordnungen novelliert der Arbeitsschutzaufsicht im LSA grundle- Seit 2008 haben der Bund, die Berufsge- bzw. erlassen und das Technische Regel- gend geändert. So forderte das SLIC von nossenschaften (BGen) und die staatlichen werk von Grund auf reformiert. Dieser dyna- den Aufsichtsbehörden, dass Aussagen zum Arbeitsschutzbehörden der Länder unter Be- mische Veränderungsprozess ist bis heute betrieblichen Niveau des Arbeitsschutzes in teiligung der Sozialpartner die Gemeinsame nicht abgeschlossen. den Unternehmen zu treffen sind, die Auf- Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ver- sicht systematisch zu planen und zu steuern bindlich entwickelt und sowohl im ArbSchG Parallel zur Veränderung der Arbeitskultur ist, die Aufsichtsmethodik transparent und als auch im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und des Rechtsrahmens wurde der Behör- verbindlich sein soll und die Effizienz der rechtlich verankert. denaufbau der Arbeitsschutzverwaltung des Aufsicht zu beurteilen ist. In der GDA wurden erstmals in der Ge- LSA – nicht zuletzt auch wegen des inzwischen erfolgten ca. 40%igen Personalab- Der Fachbereich Arbeitsschutz des LAV hat schichte des deutschen Arbeitsschutzes baus – neu strukturiert. in einem internen Prozess eine qualitätsge- gemeinsam getragene Arbeitsschutzziele, sicherte Kontrolle der betrieblichen Arbeits- arbeitsteilige Vorgehensweisen sowie ein- Mit der Gründung des Landesamtes für schutzorganisation entwickelt und eingeführt. zusetzende Ressourcen im Konsens festge- Verbraucherschutz (LAV) im Jahr 2002 wur- Diese moderne Aufsichtsstrategie setzt glei- schrieben. den die 6 Gewerbeaufsichtsämter sowie chermaßen auf Effektivität und Effizienz des das Landesamt für Arbeitsschutz aufgelöst Handelns. Ziel dabei ist es, langfristige, d. h. Zur Erreichung der postulierten, anspruchs- und zu einem Fachbereich Arbeitsschutz nachhaltige Wirkungen, möglichst mit einem vollen Ziele wird die Arbeitsschutzverwaltung verschmolzen. Da diesem Fachbereich ne- verbesserten Niveau des betrieblichen Ar- des LSA alle notwendigen Anstrengungen ben den klassischen Vollzugsaufgaben im beitsschutzes zu erzielen. unternehmen, damit die GDA zum Erfolg geführt wird. Arbeitsschutz auch Aufgaben der Marktüberwachung von Medizinprodukten, techni- Die Aufsicht konzentriert sich - neben der schen Arbeitsmitteln, Verbraucherprodukten, Aufdeckung einzelner Arbeitsschutzmängel - unter anderem Spielzeug und Sportbooten, auf die Arbeitsschutzorganisation in Unter- übertragen wurden, waren Synergien mit nehmen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, den anderen Fachbereichen des Amtes Zweckmäßigkeit und Güte sowie ihrer prak- 11 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 1.2 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Eine Zwischenbilanz Dipl.-Phys. Hartmut Karsten In den Jahresberichten 2007 und 2008 wurde wurde die große Bedeutung von Netzwerken • Gesund arbeiten im Büro an gleicher Stelle unter dem Titel „Gemein- im Arbeitsschutz und die Notwendigkeit, den • Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und sam für sichere und gesunde Arbeitsplätze“ Nutzen der GDA für die Betriebe zu verdeutli- und „Herstellung methodischer Grundla- chen. Gefordert wurde auch ein konsequen- gen für die Umsetzung der Gemeinsamen teres Auftreten der Aufsicht in Betrieben mit Diese Projekte werden von den Unfallver- Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ über den erheblichen Arbeitsschutzdefiziten. Wie in sicherungsträgern und den staatlichen Ar- Stand der Entwicklung berichtet. den Vorjahren gelang es nur eingeschränkt, beitsschutzbehörden bundesweit einheitlich Tätigkeit mit hautschädigenden Stoffen. die im § 20b des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt. Bei den ersten fünf genannten Im Jahre 2009 wurde eine Fülle von Aktivi- genannten Verbände der Fachöffentlichkeit Projekten sollen die Verringerung von psychi- täten zur Verwirklichung der Gemeinsamen einzubeziehen. Aus diesem Defizit zog die schen Fehlbelastungen und die Förderung Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), zweite Sitzung der NAK den Schluss, die Or- der systematischen Wahrnehmung des Ar- die durch die im Jahr 2008 erfolgte Ände- ganisation des Arbeitsschutzforums im Jahr beitsschutzes im Unternehmen in die Reali- rung des Arbeitsschutzgesetzes und durch 2010 so zu verändern, dass die Beteiligung sierung einbezogen werden. Offizieller Start- das Unfallversicherungsmodernisierungsge- der interessierten Fachöffentlichkeit verstärkt punkt der Durchführung der Programme war setz eine Rechtsgrundlage erhalten hat, re- angeregt wird. eine Veranstaltung am 16. Juli 2009, auf der alisiert. Die Nationale Arbeitschutzkonferenz Baustelle des Flughafens Berlin Branden- (NAK) konstituierte sich am 6. Mai 2009 in Die praktische Durchsetzung der GDA war burg International, bei der die geplanten Be- Berlin und beschäftigte sich mit dem Stand dadurch gekennzeichnet, dass der inten- ratungs-, Schulungs- und Überwachungs- der Entwicklung der Arbeitsprogramme, mit sivierte zwischen maßnahmen erstmalig einer breiteren Öf- der Machbarkeitsstudie zur Evaluation der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den fentlichkeit vorgestellt wurden. Anschließend GDA, mit dem Stand der Entwicklung eines Unfallversicherungsträgern die sind die vereinbarten Programme zeitlich kohärenten Vorschriften- und Regelwerkes, praktische Arbeit zu prägen begann. Damit versetzt begonnen worden. Übergeordnetes der Öffentlichkeitsarbeit der GDA und dem rückt ein Erreichen der Ziele, die vor allem Ziel ist es, die weiter bestehenden klassi- Arbeitsschutzforum 2009. auch in einem verbesserten Einsatz der zur schen Gesundheitsgefährdungen ebenso Verfügung stehenden personellen Ressour- wie neue Gesundheitsgefährdungen sys- Das 4. Arbeitsschutzforum 2009 fand in Bre- cen der Aufsichtskräfte bestehen, in greif- tematisch anzugehen und dabei auch die men statt. Von besonderem Interesse waren bare Nähe. Immer deutlicher macht sich im Gesundheitskompetenz der Beschäftigten die drei Workshops, die sich mit wichtigen deutschen Arbeitsschutz bemerkbar, dass zu stärken. Ein wichtiger Schwerpunkt wird Einzelfragen der Strategie beschäftigt haben. sich die drei Träger auf gemeinsame Ziele dabei in kleinen und mittleren Betrieben rea- Im Workshop zum gemeinsamen Grundver- verständigen, im Rahmen ihrer Möglichkeit lisiert. Dabei wird das Ziel verfolgt, auch dort ständnis der Gefährdungsbeurteilung wurde Handlungsfelder auswählen und die Koope- die Präventionskultur zu entwickeln und Si- eine Rechtsverordnung zum Arbeitsschutz- ration zur Erreichung der gesteckten Ziele cherheit und Gesundheit der Beschäftigten gesetz angeregt, die eine Konkretisierung als verbindlich erleben. verstärkt in den Mittelpunkt der Betrachtung Abstimmungsprozess langsam der Mindestbestandteile der Gefährdungs- zu rücken. beurteilung zum Inhalt haben sollte. Sei- Im Jahr 2009 begann die erste wirkliche tens der Arbeitnehmervertreter wurde ein Umsetzungsphase, bei der die Träger in en- 2009 wurden darüber hinaus weitere Ar- verstärkter Personaleinsatz insbesondere ger Abstimmung mit den Sozialpartnern die beitsprogramme vorbereitet, die sich der seitens der Länder gefordert. Im Workshop nachfolgend genannten sechs Programme Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei zur Sensibilisierung zum Thema „Sicherheit der verbindlichen Kategorie 1 realisieren einseitig belastenden und bewegungsar- und Gesundheitsschutz in Schulen“ bestand werden: men Tätigkeiten im Rahmen des Arbeits- Einvernehmen darüber, dass die Mitwirkung der Kultusministerien der Länder am GDAProgramm von entscheidender Bedeutung ist. Die Forderung, in das Programm nicht nur berufsbildende Schulen einzubeziehen, wurde zwischenzeitlich von der Projektleitung realisiert. Die Frage, wie die GDA in die Betriebe kommt, beschäftigte sehr viele Teilnehmer des 4. Arbeitsschutzforums. Betont schutzziels • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit • Sicher fahren und transportieren (innerbetrieblich und öffentlich) • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege „Muskel-Skelett-Belastungen und –Erkrankungen“ widmen und in der Ernährungsindustrie, bei feinmechanischen Montiertätigkeiten, in der Gastronomie und Hotellerie sowie bei der Personenbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr realisiert werden sollen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus ein Programm, das sich der Sensibilisierung für das Thema 12 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 „Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schu- der Tätigkeit der beteiligten Aufsichtsdienste. genutzt, die eine Überschneidung der Aktivi- len“ widmen wird. Die zeitliche Staffelung Dies wird seitens der Unfallversicherungsträ- täten der Aufsichtsdienste weitgehend aus- des Beginns der einzelnen Projekte sichert, ger durch die gemeinsame landesbezogene schließen sollen. dass die Betriebe nicht überfordert werden Stelle wahrgenommen. Diese hat einen Len- und ermöglicht darüber hinaus eine kon- kungsausschuss eingerichtet, in dem Vertre- Der Schwerpunkt der Realisierung der ge- zentrierte Bearbeitung der Themen durch ter des Landes Sachsen-Anhalt und der in nannten sechs Projekte der Kategorie 1 wird die Aufsichtsdienste der Träger. Positiv zu der Region tätigen Unfallversicherungsträ- im Jahr 2010 und 2011 liegen. Gleichzeitig bemerken ist, dass trotz der wirtschaftlich ger die Aufgabenverteilung abstimmen. muss mit den Vorbereitungen für die neue schwierigen Zeiten die Umsetzungsmaß- Periode der GDA in den Jahren 2013 bis nahmen weitgehend planmäßig begonnen Für die Prüfung der Wirksamkeit der Arbeits- 2017 begonnen werden, um eine rechtzeiti- werden konnten. Dies stärkt die bestehende programme und der gesamten Strategie ist ge Fortführung wichtiger Aktivitäten und ggf. Erkenntnis, dass gute Arbeitsbedingungen es notwendig, viele Daten, sowohl im Rah- auch die Aufnahme von neuen Arbeitschutz- und wirtschaftlicher Erfolg nachweisbar zu- men der Arbeitsprogramme als auch darü- zielen zu erreichen. sammen gehören und daher auch in wirt- ber hinausgehend zu erfassen und auszu- schaftlich schwierigen Zeiten im Einklang werten. Die Speicherung der Daten und ihre mit den Interessen der angesprochenen Be- Auswertung muss unter strikter Einhaltung triebe stehen. der Datenschutzbestimmungen erfolgen. Gegenwärtig gibt es auf diesem Gebiet eini- Die durch die gemeinsamen Arbeitsprogram- ge Probleme, die möglicherweise nur durch me der GDA entstehende verstärke Konzen- gesetzgeberische Aktivitäten überwunden tration der Kräfte auf wichtige Schwerpunkte werden können. Daher werden zur operati- verlangt eine Vertiefung der Koordination ven Koordination zur Zeit Zwischenlösungen 13 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 1.3 Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutsch- austausch auf Leitungsebene zwischen der land ruht auf zwei Säulen. Eine Säule ist die staatlichen staatliche Arbeitsschutzaufsicht. In Sachsen- Landes Sachsen-Anhalt und den im Land Anhalt nehmen sieben Dezernate des Fach- Sachsen-Anhalt tätigen UVTn am 29. und • weitere Vorhaben der in Sachsen-Anhalt bereichs 5 des Landesamtes für Verbrau- 30. Juni 2009 in Magdeburg. An den beiden tätigen UVT, möglichst unter Berücksich- cherschutz (LAV) diese Aufgabe wahr. Die Sitzungstagen stellten verschiedene Refe- zweite Säule bilden die Unfallversicherungs- renten Themen vor, wie: träger (UVT), also die Berufsgenossenschaf- • Stand und Perspektive der Arbeits- ten (BGen) und Unfallkassen. Arbeitsschutzverwaltung des • GDA-Arbeitsprogramm „Haut“, • Stand der Vorbereitung des Arbeitschutzforums 2009 in Bremen, tigung erster Überlegungen für 2010, • weitere Vorhaben des Landesamtes für Verbraucherschutz möglichst unter Be- schutzaufsicht in Sachsen-Anhalt, rücksichtigung erster Überlegungen für • Struktur und Arbeitsweise der GemeinDer Fachbereich 5 des LAV kontrolliert branchenübergreifend die betriebliche Um- samen Landesbezogenen Stelle 2010. in Sachsen-Anhalt, Sie wurden in lebhaften Diskussionen aus- setzung staatlicher Rechtsvorschriften. Die • Forschungsvorhaben des Instituts für Ar- führlich beraten. Innerhalb der Sitzung wur- BGen konzentrieren ihre Aktivitäten auf die beitsschutz der Deutschen Gesetzlichen de auch eine Rahmenvereinbarung über Erfordernisse der jeweiligen Industrie- und Unfallversicherung (BGIA), das Zusammenwirken der staatlichen Ar- Gewerbezweige und sind damit branchenorientiert aufgestellt. Das Gewährleisten sicherer, gesunder und menschengerechter • Forschungsvorhaben der Bundesanstalt beitsschutzbehörden der Länder und der für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (BAuA), im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen • Bericht über die Beschlüsse der Nationa- Arbeitsschutzstrategie unterzeichnet (Abb. Arbeitsbedingungen len Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sowie ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe für über die Arbeitsweise der Projektgrup- 1). alle Unternehmen in der Bundesrepublik pen „Arbeitsprogramme“ und „Dacheva- Es hatte sich als zweckmäßig gezeigt, die Deutschland. Den staatlichen Arbeitsschutz- luation“, jeweiligen GDA-Projektleiter zur Vorstellung behörden und UVTn kommt bei deren Durch- • Umsetzungsvereinbarung für das Jahr ihrer Vorhaben einzuladen. Damit konnte ein setzung eine besondere Verantwortung zu. 2009 über die Durchführung der im direkter Kontakt zwischen Projektleitung und Um dieser Verantwortung angesichts einer Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Bearbeitern hergestellt werden. Insgesamt sich strukturell tiefgreifend wandelnden Ar- Arbeitsschutzstrategie umzusetzenden war die zweitägige Beratung sehr erfolg- Arbeitsprogramme, reich. Sie soll im Jahr 2010 eine Nachfolge beitswelt gerecht zu werden, haben sich Bund, Länder und UVT zu einer Gemein- • Stand der drei Arbeitsschutzprojekte, die erfahren, weil, wie Herr Dr. Dr. Nehring, Ab- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sich 2009 bereits in der Durchführungs- teilungsleiter im Ministerium für Gesundheit (GDA) verpflichtet. Deutschland berücksich- phase befanden: und Soziales Sachsen-Anhalt, formulierte: tigt damit auch europäische und internationale Entwicklungen. • GDA-Arbeitsprogramm „Bau und Montage“ „Zwischenauswertungen den Blick auf das Ziel schärfen“. • GDA-Arbeitsprogramm „Zeitarbeit“ Bestandteil der GDA ist u. a. die Verbesserung des Zusammenwirkens der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der UVT, insbesondere in Bezug auf eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit einschließlich einer gleichwertigen Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Dies setzt eine strategische und handlungsorientierte Koordinierung der Tätigkeiten im jeweiligen eigenen Zuständigkeitsbereich sowie die Nutzung eigener Erfahrungen und Handlungsstärken im Sinne der Erzeugung von Synergieeffekten voraus. Einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Berichtszeitraum bildete der 4. Erfahrungs- Abb.1 Nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung 14 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 In Sachsen-Anhalt wurde 2009 in Zusammenarbeit des LAV mit der BG Gesundheits- bei wird die Zusammenarbeit nach den folgenden Leitgedanken organisiert: • 24.06.2009: „Würdevolle Pflege in Sachsen- dienst und Wohlfahrtpflege (BGW) und der • Das LAV überwacht die Einhaltung Unfallkasse Sachsen-Anhalt (UKSA) ein der staatlichen Arbeitsschutzvorschrif- Musterkonzept für die operationelle Umset- ten und berät die Arbeitgeber bei der zung der GDA entwickelt. Es heißt „Gesunde Erfüllung der sich aus den Rechts- Pflege in Sachsen-Anhalt“ und ist dem Ka- vorschriften ergebenden Pflichten. tegorie I-Projekt der GDA „Etablierung und Die Gestaltung der Überwachungs- Fachtagung „Gesunde Pflege – Lösun- Stärkung einer Präventionskultur in Unter- tätigkeit erfolgt gefährdungsorientiert gen für die Praxis“. nehmen der Pflegebranche und Förderung und konzentriert sich auf die Funkti- der Gesundheitskompetenz von Beschäf- onsfähigkeit der betrieblichen Arbeits- Das Projekt „Gesunde Pflege in Sachsen- tigten zur Reduktion des Einflusses physi- schutzsysteme. Die Beratung ist eine Anhalt“ unterstreicht die Möglichkeiten und scher und psychosozialer Risikofaktoren auf „Beratung zur Selbsthilfe“ und ver- die praktische Relevanz gemeinsamen, in- Muskel-Skelett-Erkrankungen“, einem soge- weist dabei ausdrücklich auf die am tegrierten Handelns von staatlicher Arbeits- nannten „Leuchtturmprojekt“ gewidmet. Projekt beteiligten UVT. schutzaufsicht und UVTn, um, wo möglich Anhalt gestalten - Die Pflege- Charta gemeinsam umsetzten“, • 16./17.11.2009: Führungskräfteforum „Pflege“ (Abb. 2), • 08.12.2009: • Die UVT beraten die Unternehmer angereichert mit Beiträgen weiterer Sozial- Der Wirtschaftszweig Pflege gewinnt immer und Versicherten. Sie gestalten ihre partner, die ehrgeizigen Ziele der GDA zu mehr an Bedeutung, nicht zuletzt wegen der Beratungs- und Überwachungsauf- erreichen. demografischen Entwicklung in Deutsch- gaben gemäß SGB VII gefährdungs- land. Und er ist gleichermaßen ein Bereich, orientiert, bieten konkrete Lösungs- Am 29.10.2009 fand in den Räumen der in welchem ausgesprochen vielfältige Maß- möglichkeiten an und setzen ihre Verwaltung der Maschinenbau- und Metall- nahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Schwerpunkte auf Beratung, Informa- berufsgenossenschaften (MMBG) in Dessau sowohl notwendig als auch anerkannt nach- tion und Motivation sowie Aus-, Fort- ein Erfahrungsaustausch zwischen dem LAV, und Weiterbildung. der Berufsgenossenschaft Energie Textil haltig und hilfreich sind. • Bei allen Beratungs- und Aufsichtstätig- Elektro (BG ETE), der Bau Berufsgenossen- Zur Durchführung des Projekts „Gesunde keiten wird gewährleistet, dass die für die schaft (Bau-BG) und der MMBG statt. Das Pflege in Sachsen-Anhalt“ haben sich das Überwachung und Prävention zur Verfü- behandelte Themenspektrum war weit ge- LAV, die BGW und die UKSA auf folgende gung stehenden Personalressourcen spannt. Es reichte von Maschinensicherheit Grundsätze der Zusammenarbeit verstän- zielgerichtet und arbeitsteilig eingesetzt (geänderte 9. Verordnung zum Geräte- und werden. Produktsicherheitsgesetz - Leitsätze zur Ri- digt: • Die Tätigkeiten der genannten Partner • Inhaltliche oder zeitliche Überschneidun- sikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie folgen dem gemeinsamen Willen, bei der gen von Aktivitäten in den Pflegeeinrich- 2006/42/EG) über Schutznetze, Probleme Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme tungen sind zu vermeiden. Dazu wird im beim Gerüstbau, Hubarbeitsbühnen, Elek- eng zusammenzuwirken. Rahmen der Zusammenarbeit der Aus- trosicherheit auf Baustellen bis zu „Gefahr- • Das Projekt „Gesunde Pflege in Sach- tausch wesentlicher Daten und Informa- stoffen beim Schweißen - Erkenntnisse und sen-Anhalt“ ordnet sich nahtlos in die Ak- tionen vereinbart. Nutzen und Aufwand Schlussfolgerungen für den Gesundheits- tivitäten auf der Basis der von der NAK sind in einem für die praktischen Erfor- schutz unter Berücksichtigung der TRGS bestätigten Projektpläne ein. Die einzel- dernisse angemessenen Verhältnis zu nen, abgestimmten Projektaktivitäten halten und bilateral abzustimmen. und die ihnen zugeordneten Maßnah- • Im Einzelfall kann das Vorgehen der men werden von den beteiligten Part- Partner gegenüber Normadressaten, die nern eigenverantwortlich umgesetzt. sich einer Beratung wenig zugänglich • Jeder Partner nutzt die eigenen Res- zeigen, vertrauensvoll und in Zusam- sourcen im vereinbarten Umfang. menarbeit geplant werden. • Das arbeitsteilige und aufeinander abgestimmte Vorgehen von UKSA, BGW und Im Rahmen dieses Projektes haben bereits LAV erfolgt vorrangig nach den vorhan- mehrere gemeinsame Veranstaltungen statt- denen Kompetenzen und Stärken. Da- gefunden. Im Berichtszeitraum waren das Abb.2 Führungskräfteforum „Pflege“ 15 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 528“. Wie nicht anders zu erwarten war, „Lärm-Stopp 2009“, „Risiko raus 2010/2011“ des Fachbereichs 5 des LAV im Zusam- regte diese Themenvielfalt zu lebhafter und sowie ein Handschuhprojekt, anzuwenden menwirken mit den verschiedenen UVTn fruchtbringender Diskussion aller Teilnehmer an Fleischtheken und im Bereich Verpa- im Berichtszeitraum - und an dieser Stelle an. Insbesondere auch deshalb, weil sämtli- ckung. Andererseits kamen Arbeitsunfälle - sind nicht zuletzt die häufigen und fachlich che Themen durch praxiserfahrene Referen- auch tödliche - in der Fleischwirtschaft, die intensiven Kontakte der Bediensteten des ten des LAV, der MMBG, der Bau-BG und Ergebnisse einer Hautschutzevaluation der LAV mit den Technischen Aufsichtsbeamten der BG-ETE vorgetragen wurden. FBG in den Jahren 2007/08 im Vergleich zu der Berufsgenossenschaften und Unfall- 2003/04, die Berücksichtigung psychischer kassen zu erwähnen - den gegenseitigen Eine zweitägige Beratung fand am 04. und Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung, Nutzen und den hohen Stellenwert an, den 05. November 2009 im Aus- und Fortbil die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung die abgestimmte und auf ein gemeinsames dungszentrum für Arbeits- und Gesundheits- in der Fleischverarbeitung und das Arbeits- Ziel ausgerichtete Arbeit beider Partner bei schutz der Fleischerei-Berufsgenossenschaft schutzmanagementsystem / Gütesiegel der der Durchsetzung des Arbeits- und Gesund- (FBG) in Reinhardsbrunn statt. Sie stand FBG zur Sprache. Nicht zuletzt befasste sich heitsschutzes von Beschäftigten in Sachsen- unter dem Motto „Erfahrungsaustausch der ein Vortrag mit den Aus- und Fortbildungs- Anhalt hat. FBG mit Staatlichen Arbeitsschutzbehörden angeboten der FBG. Sachsen-Anhalt stellte der Länder Sachsen, Thüringen und Sach- zwei Referentinnen für diese Tagung. sen-Anhalt“. Auch hier war die Tagesordnung vielfältig. Sie enthielt einerseits Projekt- Insgesamt zeigen die Aktivitäten des Minis- themen wie die GDA, die Sonderaktionen teriums für Gesundheit und Soziales und 16 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 1.4 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz Im Jahr 2009 kamen im Land Sachsen An- Ladung Frischbeton auf einer Baustelle ent- als Lastverteilung ein Brett nutzen wollte, je- halt im Zuständigkeitsbereich acht Beschäf- laden. Danach wollte er auf einem Parkplatz doch die ausreichende Auflage dafür fehlte. tigte bei ihren beruflichen Tätigkeiten ums die Auslaufrutsche des Fahrzeuges reinigen. Ursache war in diesem Fall die unsachge- Leben, davon sieben in der gewerblichen Er bestieg den am Fahrzeug angebrachten mäße Planung und Realisierung von Lauf- Wirtschaft und ein Beschäftigter im Bereich Aufstieg mit Podest. Nach dem Abspritzen und Arbeitsstegen auf der Dachfläche. Da- der Landwirtschaft. Auf Baustellen ereigne- des Auslauftrichters und der –rutsche mit rüberhinaus fehlte eine Absturzsicherung an ten sich zwei dieser Unfälle mit Todesfolge. Wasser ist der Verunfallte aus ungeklärten den Dachaußenseiten. Ebenso stellte sich Gründen vom Arbeitspodest bzw. vom Auf- heraus, dass eine Gefährdungsbeurteilung stieg abgerutscht und abgestürzt. für diese Arbeiten nicht vorlag. 17 auf acht gesunken. Bei den Baustellen- Der Aufstieg zum Arbeitspodest sowie die Ein weiterer Arbeitsunfall mit tödlichem Aus- unfällen ist die Absolutzahl von vier im Jahr Arbeitspodestfläche mit den zugehörigen gang ereignete sich bei Rangierarbeiten auf 2008 praktisch halbiert, was allerdings nur Umwehrungen entsprachen hinsichtlich ih- dem Betriebsgelände eines Chemieunter- eine relative Absenkung bedeutet. Bei der rer Beschaffenheit den rechtlichen Anforde- nehmens. Der Verunfallte stellte sich aus geringen Anzahl der tödlichen Arbeitsunfäl- rungen. Begünstigend für den Absturz waren nicht erklärbaren Gründen mit dem Rücken le im Jahr 2009 lässt sich kein besonderer sicherlich Betonreste und Wasser. zur Fahrtrichtung seiner Rangiereinheit in Im Vergleich zum Vorjahr (2008) ist die absolute Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle von Schwerpunkt im Unfallgeschehen hervor- den Rangierweg des benachbarten Glei- heben. Bei einem Unfall auf einer Baustelle Der dritte tödliche Arbeitsunfall im Land er- ses. Dieses Gleis wurde für den Rangier- verstarb ein ausländischer Bürger. eignete sich in einem landwirtschaftlichen weg seiner Einheit nicht, jedoch für andere Betrieb. Der Beschäftigte eines Zimmerei- Einheiten, benötigt. Von seinem Standort betriebes hatte den Auftrag, vom Dach des sah er die andere herankommende Ran- Kuhstalles Wellzementplatten zu entfernen. giereinheit nicht. Unfallbegünstigend war, Nach dem Betreten des Daches brach er je- dass der Lokführer der am Unfall beteiligten doch durch die Wellzementplatten hindurch Rangiereinheit den Verunfallten nicht sehen und stürzte in den Stall. Bei der Unfallunter- konnte, da sich die Unfallstelle in einer Kur- suchung stellte sich heraus, dass nach dem ve befand und sein Sichtfeld an dieser Stelle Betreten des Daches der Verunfallte zwar eingeschränkt war. Hinzu kam, dass sich der Auf einer Tunnelbaustelle wurde bergmännisch der Vortrieb der Röhre erstellt. Als Ausbruchmethode kam der Sprengvortrieb zur Anwendung. Der hier arbeitende Verunfallte, der zu einem Unternehmen aus Österreich gehörte, hatte den Bohrwagen verlassen. Im Rahmen der Tunnelbauarbeiten war es notwendig, dass ein Teil der Tunnelsohle abgesenkt wurde, so dass eine Art Rampe in Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt 70 Richtung des Tunnels entstand. Im Bereich dieser Rampe befanden sich ein Unimog 70% (Sprengstofffahrzeug) und ein Radlader. 60 Eines der Fahrzeuge fuhr die Rampe rück- 60% wärts hinauf. Bei diesem Rückwärtsfahren 50 überfahren. Eine Gefährdungsbeurteilung lag zwar vor, war aber für die aktuelle Situation bei die- Anzahl wurde der Verunfallte auf der engen Rampe 56% 50% 40 ausgerüstet. Eine Rückfahrkamera hätte diesen Unfall wahrscheinlich verhindert. Das Kamerasystem wurde am nächsten Tag nachgerüstet. 40% 38% 30 36% 20 10 5 20% 17 13 9 10 5 14 14 10 5 5 5 8 9 5 4 10% 4 2 2008 2009 0 0% 2000 2001 Ges amtz ahl 2002 2003 2004 2005 dav on auf Baus tellen 2006 2007 A nteil Baus tellenunf älle Der Fahrer eines Betonmischfahrzeuges mit einem Mischtrommelaufbau hatte die 30% 29% 21 16 25% 24% 24% Unimog war nicht mit einem notwendigen bzw. intakten Rückfahrsicherungssystem 50% 50% sen gefährlichen Tunnelbauarbeiten nicht angepasst worden. Der rückwärts fahrende 56% Abb.3 Darstellung der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in den Jahren 2000 bis 2009 17 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Unfall in den Nachtstunden ereignete. Der allerdings nur vom standsicheren Abstellen aber davon ausgegangen werden, dass es Verunfallte hätte auf Grund der zu Beginn des Fahrzeuges ausgegangen, nicht von der sich bei diesem Unfall um eine Selbstent- der Schicht erteilten Arbeitsaufgabe wissen Möglichkeit, dass man zum Abstellen auch zündung des Staubes handelt. Diese wurde müssen, dass der Rangierbetrieb mit meh- den Fußweg benutzen könnte. sicher durch die relative grobe Struktur des reren Rangiereinheiten erfolgt. Baumwollhemdes, den zusätzlichen SauerIn einer Aluminiumgussputzerei wurde der stoffeintrag durch das Klopfen auf das Feuer Der zweite tödliche Unfall im Bereich der Grat von Druckgussteilen entfernt. Das zu und die damit verbundene Auflockerung der Landwirtschaft ereignete sich bei der Repa- entgratende Teil bestand aus einer Alumini- brennenden Struktur des Hemdes begüns- ratur einer Kippbrücke (Hängeraufbau mit um-Magnesium-Legierung. Das verwendete tigt. Kippvorrichtung). Der Verunfallte, dessen Werkzeug war ein mit Druckluft betriebener Arbeitsaufgabe in der Pflege des Tierbestan- Winkelschleifer. Als persönliche Schutzaus- In einem Stahlbaubetrieb werden Segmente des bestand, begann aus nicht geklärten rüstung wurden den Beschäftigten Leder- für die Türme von Windkraftanlagen gebaut. Gründen mit der Reparatur der Hydraulik- schürze, Schutzschuhe und –handschuhe, Ein solches Segment wiegt ca. 65 t, hat ei- anlage der Kippbrücke. Dazu hatte er kei- Staubschutzmaske, Gehörschutz und eine nen Durchmesser von ca. 4,5 m und eine nen Arbeitsauftrag. Der Hängeraufbau war Schutzbrille zur Verfügung gestellt. Der ent- Länge von ca. 15 m. Zum Transport wird das dazu von ihm ausgefahren, jedoch ohne stehende Schleifstaub wurde abgesaugt. Turmsegment mittels zweier Portalkräne auf diesen zu sichern. Der Verunfallte löste eine Üblicherweise wurde durch den Verunfallten eine Transportraupe gehoben. Ein Kran kann Verschraubung des hydraulischen Hubzy- bei diesen Schleifarbeiten die Lederschürze zwei mal 30 t heben, der andere 60 t. Am linders. Dadurch entspannte sich die Hyd- getragen. Aus nicht nachvollziehbaren Grün- 2x30 t-Kran war eine Traverse angeschla- raulikanlage, die Kippmulde senkte sich und den nahm der Verunfallte nach der Arbeits- gen und daran ein C-Kranhaken. Die Kräne quetschte den Beschäftigten zwischen Fahr- pause die Arbeit jedoch ohne diese Leder- werden synchron mit einer Funkfernsteue- werkrahmen und Kippbrücke ein. schürze wieder auf. Nach wenigen Minuten rung bedient. Das Turmsegment wird über stand der Beschäftigte plötzlich in Flammen. die Transportraupe gefahren und abgelegt. Bei der Untersuchung des Unfalls stellte sich Durch Schlagen versuchte er selber das So wird das Turmsegment vom Lagerplatz einerseits heraus, dass in diesem landwirt- Feuer zu löschen, was ihm allerdings miss- in die Produktionshalle gebracht. schaftlichen Betrieb keine Gefährdungsbe- lang, ganz im Gegenteil, sein Arbeitshemd urteilung für die Reparatur von Fahrzeugen brannte immer mehr. Durch den Einsatz von Am Unfalltag schlug der Verunfallte nachei- vorhanden und andererseits der Verunfall- Kollegen gelang es mit einer Feuerlöschde- nander die C-Kranhaken am Turmsegment te fachlich nicht in der Lage gewesen war, cke das Feuer zu löschen. an. Danach wurde die Fernsteuerung auf diese Reparatur sachgerecht ausführen zu können. Synchronsteuerung umgestellt. AnschlieBei der Untersuchung des Unfalls stellte sich ßend ging er zur Transportraupe, stellte die heraus, dass eine Gefährungsbeurteilung Kranfernsteuerung darauf ab und nahm die Mit einem LKW wurden Natursteinplatten erstellt worden war, sie aber auf die Mög- Funkfernsteuerung für die Raupe. Dann ging befördert. Sie waren während des Trans- lichkeit der Selbstentzündung von Magnesi- er wieder zu dem an den Kränen hängenden portes mit Spanngurten an einem A-Gestell umstaub nicht ausreichend einging. Die zur Turmsegment zurück. In diesem Moment verzurrt. An der Entladestelle wurde das Verfügung gestellte Lederschürze hat in die- löste sich das Turmsegment und fiel auf den Fahrzeug einseitig auf dem Fußweg abge- sem Fall eine Doppelfunktion. Einmal ist sie Beschäftigten. stellt. So verringerte sich die Neigung der in der Oberfläche glatter als das getragene steil am A-Gestell anliegenden Steinplatte in Baumwollhemd und verhindert ein Festset- Ursache für den Absturz des Turmsegmen- die Senkrechte bzw. überschritten diese so- zen von Magnesiumstaub an der Arbeits- tes war mit ziemlicher Sicherheit, dass der gar. Beim Lösen der Spanngurte kippte die kleidung. Zum anderem ist sie nicht so leicht an der Traverse hängende C-Kranhaken instabile Last nach außen um und erschlug entzündlich bzw. nicht so leicht brennbar wie nicht ordnungsgemäß angeschlagen wurde. die Beschäftigte. Ursache für den Unfall war das getragene Hemd. Das Turmsegment steckte nicht tief genug das falsche einseitige Parken des LKWs auf im C-Kranhaken. dem Fußweg und die damit einhergehende Eine eindeutige Zuordnung einer Zündquel- Veränderung des Stellwinkels der Ladung. le für die Entzündung der Kleidung ist nicht Die verwendeten C-Kranhaken wiesen auch Eine grundsätzliche Gefährdungsbeurtei- möglich gewesen. In der Kenntnis der Ei- Mängel entsprechend der 9. Verordnung lung für diese Arbeiten lag vor. Es wurde genschaften des Magnesiumstaubes kann zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 18 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 (GPSGV) auf. Sie waren nicht mit dem CE- Die von der Arbeitsschutzverwaltung Sach- gel an technischen Geräten und Maschinen, Zeichen gekennzeichnet. Ebenso fehlte die sen-Anhalts untersuchten tödlichen Arbeits- die Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Angabe der maximal zulässigen Tragfähig- unfälle sicher nur die „Spitze des Unfallge- Prüfungen, führten zu einzelnen Unfällen. keit am Haken und die Konformitätserklärung schehens“ dar. Über das sonstige Unfall- nach Anhang V der Maschinen-Richtlinie lag geschehen im Zuständigkeitsbereich wird Arbeitsunfälle verursachen Kosten bei den nicht vor. Die nach DIN EN 13155 geforderte im Landesamt für Verbraucherschutz keine Unfallversicherungsträgern, bei den Verletz- Bauartprüfung und Einzelprüfung sowie die gesonderte statistische Erhebung geführt. ten Schmerzen, die relativ seltenen tödlichen Prüfung Betriebssicherheitsverord- Deshalb ist es hier nicht möglich, Aussagen Arbeitsunfälle besonders Leid bei den Hin- nung (BetrSichV) durch eine befähigte Per- nach über den Anteil der tödlichen Arbeitsunfälle terbliebenen, aber auch betriebswirtschaftli- son konnten nicht nachgewiesen werden. an den übrigen Arbeitsunfällen zu treffen. che Verluste in den Unternehmen. Eine Betriebsanweisung nach BetrSichV zur Die häufigste Ursache bei den hier beschrie- Neben sicherer Technik und gefahrlosen Ar- Nutzung der C-Haken zum Transport der benen Ereignissen ist in organisatorischen beitsstätten spielt die zweckmäßige und si- Turmsegmente konnte ebenfalls nicht vorge- Mängeln bei der Arbeitsvorbereitung in den chere Arbeitsorganisation, einschließlich der legt werden. Insofern wurde nach BetrSichV Unternehmen zu finden. Es fehlten zum Teil Arbeitsschutzorganisation, eine entschei- den Beschäftigten ein nicht sicheres Arbeits- Betriebs- oder Arbeitsanweisungen, oder dende Rolle. Auch wenn Arbeitsunfälle in ei- mittel zur Verfügung gestellt. auch die Betrachtung und Einschätzung von ner hoch technisierten Arbeitswelt nicht ganz Gefährdungen bei der Ausübung der Tätig- auszuschließen sind und durch die Arbeits- keiten. schutzbehörde erst im Nachgang untersucht Des Weiteren lag keine Betriebsanweisung mit detaillierten Angaben zum Transport der werden, so bleibt bei den Verantwortungs- Turmsegmente vor. Begünstigend für das Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung ließ trägern in den Unternehmen die unbedingte Ereignis waren die Lichtverhältnisse zum sich bei den Untersuchungen feststellen, Pflicht, darauf hinzuwirken und dafür zu sor- Unfallzeitpunkt, denn es war in den frühen dass bei den acht Ereignissen in zwei Fäl- gen, dass solche Vorkommnisse möglichst Morgenstunden noch dunkel. Ob die Kran- len keine Gefährdungsbeurteilung vorlag. In vermieden werden. und Platzbeleuchtung ausreichend war, den Fällen, wo sie vorhanden war, wurde sie wurde in der Gefährdungsbeurteilung nicht nicht aktualisiert. berücksichtigt. Die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt weist im Rahmen der Aufsichtstätigkeit In einigen Fällen war auch die Einstellung in den Unternehmen die Verantwortungsträ- Fazit: der Beschäftigten selbst unfallbegünstigend, ger auf ihre gesetzlich vorgegebenen Pflich- Im Jahr 2009 war im Land Sachsen Anhalt wie z. B. das vermeintlich „besseres Wissen“ ten zur Einhaltung der Arbeitschutzvorschrif- mit acht tödlichen Arbeitsunfällen im Zustän- oder „es wird schon gut gehen“. ten hin und setzt diese gegebenenfalls auch digkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung durch. die geringste Anzahl von tödlichen Arbeitsun- Eine weitere Ursache lag auch in der fehlen- fällen seit 1992 zu verzeichnen. Dies gilt ana- den Abstimmung der Beschäftigten unterein- log auch für den Teilbereich der Baustellen. ander. Aber auch sicherheitstechnische Män- 19 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 2 Sozialer Arbeitsschutz 2.1 Mutterschutz - Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude Zur Abgrenzung der generellen Beschäftigungsverbote zum individuellen (ärztlichen) Beschäftigungsverbot I. Der aktuelle Anlass II. Arbeitsschutzvorschriften im Mutter- zubildende. Es gilt für Arbeitnehmerinnen in schutzrecht Betrieben und Verwaltungen aller Art, in der Der Schutz werdender und stillender Müt- Landwirtschaft, in Instituten, privaten Büros ter vor den Gefahren im Arbeitsleben ist und Praxen usw., wenn der Arbeitsort im umfassend durch gesetzliche Vorschriften Bundesgebiet liegt. Seit einiger Zeit wenden sich zum Thema geregelt. Die wichtigsten bei der Beschäf- Beschäftigungsverbote in der Schwanger- tigung werdender und stillender Mütter zu Das Mutterschutzgesetz gilt zum Beispiel schaft des Öfteren Ärzte an das Landesamt beachtenden Rechtsvorschriften sind das nicht für Hausfrauen, Selbständige, Schü- für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und Mutterschutzgesetz (MuSchG)1 und die lerinnen in der Schule, Studentinnen an der schildern folgendes: Verordnung zum Schutze der Mütter am Hochschule, Beamtinnen und Soldatinnen. Berufstätige die Arbeitsplatz (MuSchArbV)2. Neben dem ab- Für Beamtinnen und Soldatinnen ist der Arztpraxis auf und erkundigten sich in der Schwangere suchten soluten Kündigungsverbot und dem Schutz Mutterschutz in entsprechenden Verordnun- Sprechstunde nach einem Beschäftigungs- vor finanziellen Nachteilen enthalten diese gen geregelt. verbot. Hierzu äußerten die Patientinnen, Vorschriften eine Vielzahl von Regelungen dass im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Ar- zum Schutz werdender und stillender Mütter beitsbedingungen gegeben seien, die sie vor Gesundheitsgefahren und Überforde- und ihr ungeborenes Kind gesundheitlich rung am Arbeitsplatz. Hierzu zählen insbe- gefährden würden. Gelegentlich äußerten sondere die Gestaltung des Arbeitsplatzes sie auch, dass das Verhältnis zu ihrem Ar- (§ 2 MuSchG), die Beurteilung der Arbeits- beitgeber oder zu anderen Beschäftigten bedingungen (§§ 1 und 3 MuSchArbV), die des Unternehmens sehr angespannt sei und generellen Beschäftigungsverbote vor und sie auf der Arbeit erheblichen psychischen nach der Entbindung (§§ 4, 6 Abs. 3 und 8 Belastungen ausgesetzt seien. Einige Pati- MuSchG, §§ 4 und 5 MuSchArbV) und die entinnen seien von der Krankenkasse oder Schutzfristen vor und nach der Entbindung vom Arbeitgeber direkt aufgefordert worden, (§§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG). Zusätz- sich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot „ge- lich besteht die Möglichkeit, dass der Arzt im ben“ zu lassen. Hinblick auf den individuellen Gesundheits- Hauptsächlich sind die Patientinnen um ihr ungeborenes Kind besorgt und meinen, nur ein Arzt könnte ihnen in dieser Situation helfen. Dem ist aber nicht so. Der Arzt ist zwar angesichts des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientin und Arzt zumindest aus Sicht der Schwangeren ein wichtiger Ansprechpartner für all ihre Sorgen während der Schwangerschaft, so auch für ihre Probleme am Arbeitsplatz. Aber das Durchsetzen der Arbeitsschutzvorschriften für Schwangere obliegt von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dem Arzt ist es jedoch nicht versagt, der Schwangeren auch dann behilflich zu sein, wenn die Aufgabe kraft Gesetzes dem Arbeitgeber und der Aufsichtsbehörde zugewiesen ist (näheres dazu im Abschnitt IV Nr. 2.). zustand der werdenden Mutter ein individuelles (ärztliches) Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs. 1 MuSchG) attestiert. Ausgehend vom aktuellen Anlass beziehen sich die folgenden Erläuterungen vorrangig auf die für werden- 2. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber hat eine werdende Mutter so zu beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einzurichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist (§ 2 MuSchG). Bei bestimmten Tätigkeiten ist der werdenden Mutter eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen bereitzustellen oder Gelegenheit zur kurzen Unterbrechung der Arbeit zu geben, gegebenenfalls auch um sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen. Spätestens nach Bekanntgabe der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz der werdenden Mutter hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer bestehender Gefährdungen überprü- de Mütter geltenden Schutzvorschriften. fen und beurteilen. Die Überprüfung um- 1. Geltungsbereich des Mutterschutzgeset- Arbeitsorganisation sowie die Arbeitszeit zes Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, d. h für Arbeitnehmerinnen. So gilt es beispielsweise für weibliche Angestellte, Arbeiterinnen und weibliche Aus1 Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318) in der derzeit geltenden Fassung 2 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) als Artikel 1 der Mutterschutz-Richtlinienverordnung vom 15.4.1997 (BGBl. I 782) in der derzeit geltenden Fassung fasst beispielsweise die Arbeitstätigkeit, die und sollte insbesondere unter Berücksichtigung der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen (§§ 4 und 8 MuSchG, §§ 3, 4 und 5 MuSchArbV) erfolgen. Hierbei soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig beraten lassen. Bei den mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten wird grundsätzlich nach generellen und individuellen (ärztlichen) Beschäftigungsverboten unterschieden. 20 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 3. Generelle Beschäftigungsverbote Generelle Beschäftigungsverbote gelten für der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu III. Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers erkranken, ausgesetzt sind, alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, unab- • Arbeiten, mit erhöhten Unfallgefahren Bei der Beschäftigung werdender Mütter hängig von ihrer individuellen körperlichen (zum Beispiel Absturz- oder Rutschge- hat der Arbeitgeber besondere Pflichten zu Konstitution. Sie gelten per Gesetz sofort und fahr) erfüllen. Deshalb sollen werdende Mütter sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für • nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats Arbeiten, denen den voraussichtlichen Tag der Entbindung tigung mit verbotenen Arbeiten darf auch Schwangere ständig stehen müssen, mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen dann nicht erfolgen, wenn sich die Schwan- soweit diese Beschäftigung vier Stunden bekannt sind. Für den Arbeitgeber besteht täglich überschreitet, dann die Pflicht, die zuständige Aufsichtsbe- gere ausdrücklich dazu bereit erklärt. Der bei dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und werdende Mütter zwingend. Eine Beschäf- Arbeitgeber hat in eigener Verantwortung • nach Ablauf des dritten Monats der hörde - in Sachsen-Anhalt das Landesamt zu entscheiden, ob ein generelles Beschäf- Schwangerschaft Arbeiten auf Beförde- für Verbraucherschutz (LAV), Fachbereich 5 tigungsverbot zur Anwendung kommt. Die rungsmitteln (zum Beispiel Lkw-Fahre- Arbeitsschutz - unverzüglich über die Mittei- Wahrnehmung dieser Verantwortung unter- rinnen, Busfahrerinnen, Straßenbahn- lung einer bestehenden Schwangerschaft zu liegt auch dem Strafrecht. Zu den generellen fahrerinnen) und benachrichtigen (§ 5 MuSchG). Beschäftigungsverboten zählen insbesondere: a) Das Verbot der Beschäftigung mit schweren körperlichen Arbeiten und mit Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind (§ 4 Abs. 1 MuSchG). • Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo sowie Akkordarbeit. Beschäftigungsverbote hinsichtlich Hat die Beurteilung der Arbeitsbedingunder schädlichen Einwirkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen (chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitstoffe) sind in den §§ 4 und 5 MuSchArbV näher konkretisiert. Der Schutz vor schädlichen Einwirkungen von Strahlen beim Einsatz werdender Mütter in Kontrollbereichen ist gesondert durch entsprechende Vorschriften in der Röntgenverordnung und in der Strahlenschutzverordnung geregelt. b) Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit Für werdende Mütter sind insbesondere Volljährige werdende Mütter dürfen bis zu 8½ folgende Tätigkeiten untersagt (§ 4 Abs. 2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Dop- MuSchG): pelwoche und Schwangere unter 18 Jahren • regelmäßiges Heben von Lasten von bis zu 8 Stunden täglich oder 80 Stunden mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentli- in der Doppelwoche beschäftigt werden (§ ches Heben von Lasten von mehr als 10 8 Abs. 1 und 2 MuSchG). In der Nacht zwi- kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmit- schen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr (§ 8 Abs. 1 tel von Hand, MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht be- • Arbeiten, bei denen sie sich häufig er- schäftigt werden. Für einige Branchen gibt heblich strecken oder beugen oder bei es im Mutterschutzgesetz Ausnahmen von denen sie sich dauernd hocken oder sich diesen Verboten (zum Beispiel für das Gast- gebückt halten müssen, stätten- und Beherbergungsgewerbe oder • Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, • Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße die Krankenpflege- und Badeanstalten). Die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsort und die gesetzlichen Ruhepausen sind keine Arbeitszeit. gen ergeben, dass die werdende Mutter mit verbotenen Arbeiten beschäftigt ist bzw. die Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Tätigkeit gefährdet wird, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass diese zum Schutz der werdenden Mütter erforderlichen Maßnahmen unverzüglich durchgesetzt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob der Schutz der werdenden Mutter beispielsweise durch die einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitszeit realisiert werden kann. Sind diese Maßnahmen nicht durchführbar, ist der Arbeitgeber berechtigt, die werdende Mutter auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen. Ist auch eine Umsetzung der werdenden Mutter auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot, d. h. der Arbeitgeber muss die werdende Mutter unter Fortzahlung des Durchschnittsverdienstes (Mutterschutzlohn) von der Arbeit freistellen. Für die Freistellung der Schwangeren durch den Arbeitgeber bei Vorliegen eines generellen Beschäftigungsverbotes ist weder eine Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde noch ein ärztliches Zeugnis notwendig. 21 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 IV. Individuelles (ärztliches) Beschäfti- der Vorgeschichte oder erhobener Befunde 2. Aufgaben des Arztes gungsverbot und Aufgaben des Arztes mit einem erhöhten Risiko für Leben und Soweit schwangere Arbeitnehmerinnen in 1. Allgemeines Gesundheit von Mutter oder Kind zu rech- der Sprechstunde Probleme und Gefähr- Wenn mögliche Gesundheitsgefährdungen nen ist. Dieser Begriff dient der Festlegung dungen am Arbeitsplatz ansprechen und nicht auf die Gefährlichkeit einer bestimm- der erforderlichen ärztlichen Leistungen für sich nach einem Beschäftigungsverbot er- ten Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen diese Fälle, nicht zuletzt im Hinblick auf de- kundigen, sollte sich der Arzt die konkrete zurückzuführen sind, sondern auf die indi- ren Finanzierung durch die Krankenkassen. Tätigkeit der Schwangeren und die Prob- viduellen gesundheitlichen Verhältnisse der Das bloße Vorliegen einer Risikoschwanger- leme genau erläutern lassen und anschlie- werdenden Mutter, kann ein generelles Be- schaft besagt für sich allein nichts darüber, ßend beurteilen, ob hier sein medizinisches schäftigungsverbot nicht greifen. In diesen ob und inwieweit ein individuelles Beschäf- Fachwissen gefragt ist oder ob das Problem Fällen besteht jedoch für den behandeln- tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG mit einem generellen Beschäftigungsverbot den Arzt die Möglichkeit, ein individuelles oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gelöst werden kann. Handelt es sich ein- Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Mu- indiziert sind. Wie bereits dargelegt, sind die deutig um eines generelles Beschäftigungs- SchG zu erteilen. Danach dürfen werdende Ursachen der Risikoschwangerschaft maß- verbot, darf er die werdende Mutter darauf Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach gebend. Beruht das Risiko darauf, dass die und auf die Zuständigkeit der Aufsichtsbe- ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit werdende Mutter erkrankt ist, so legt dies die hörde verweisen. Im Rahmen des Mutter- von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Be- Annahme krankheitsbedingter Arbeitsunfä- schutzes ist es nicht Aufgabe des Arztes schäftigung gefährdet sind. Die Gefährdung higkeit nahe. Beruht es auf medizinischen zu prüfen und zu beurteilen, ob der Arbeits- muss von der Fortdauer der Beschäftigung Befunden, ohne dass es sich hierbei um platz der Schwangeren den Anforderungen ausgehen. Maßgebend sind dabei der indivi- Erkrankungen handelt, spricht dies für ein der Schutznormen des MuSchG und der duelle Gesundheitszustand und die konkrete individuelles nach MuSchArbV entspricht. Insofern ist der Arzt Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitneh- § 3 Abs. 1 MuSchG . Der Arzt muss somit auch grundsätzlich nicht berechtigt, ein gene- merin. Die Arbeitstätigkeit der Schwange- bei bestehenden Beschwerden stets prüfen relles Beschäftigungsverbot nach §§ 4 oder ren oder die Arbeitsbedingungen als solche und aus ärztlicher Sicht entscheiden, ob die 8 MuSchG auszusprechen. Stützt sich der müssen dabei nicht gesundheitsgefährdend werdende Mutter wegen der Beschwerden Arzt in seinem Attest dennoch auf ein gene- sein . Ein individuelles Beschäftigungsver- arbeitsunfähig erkrankt ist oder – ohne dass relles Beschäftigungsverbot nach §§ 4 oder bot kann beispielsweise gegeben sein bei eine Krankheit vorliegt – zum Schutz des Le- 8 MuSchG muss er damit rechnen, dass der der Gefahr einer Früh- oder Fehlgeburt, bens oder der Gesundheit von Mutter oder Arbeitgeber dieses Attest nicht anerkennt, bei Mehrlingsschwangerschaften oder bei Kind ein individuelles Beschäftigungsverbot dies in der Folge zu Auseinandersetzungen extremen psychischen Belastungen am Ar- notwendig ist. Diese Entscheidung obliegt zwischen Arbeitgeber, Arzt und Krankenkas- beitsplatz. Zu beachten ist hierbei, dass das ausschließlich dem behandelnden Arzt. Ihm se führen kann und die werdende Mutter individuelle Beschäftigungsverbot von der steht dementsprechend ein Beurteilungs- gegebenenfalls keine Lohnzahlung erhält. krankheitsbedingtenArbeitsunfähigkeit abzu- spielraum zu. Dabei kommt es allein auf die In der Regel hat der Arzt keine Kenntnisse grenzen ist. In der Praxis gestaltet sich diese medizinischen Umstände und die daraus über die konkreten Arbeitstätigkeiten und Abgrenzung oftmals schwierig, insbesonde- zulässigen Folgerungen an. Die abweichend die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der re in Fällen der Risikoschwangerschaft. Die von der herrschenden Meinung vertretene Schwangeren und ist auf die Ausführungen Schlussfolgerung, bereits das Bestehen ei- Ansicht, aus Gründen der finanziellen Bes- der Schwangeren angewiesen. Grundsätz- ner Risikoschwangerschaft führe stets zu ei- serstellung der Schwangeren sei ein indivi- lich darf sich der Arzt auf die wahrheitsgemä- nem individuellen Beschäftigungsverbot, ist duelles Beschäftigungsverbot der Feststel- ße Information durch die werdende Mutter nicht zulässig. Vielmehr ist zu unterscheiden, lung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verlassen. Manchmal genügen die Erläute- worauf das Risiko beruht. Risikoschwan- vorzuziehen, kann nicht geteilt werden. Eine rungen der Schwangeren jedoch nicht, um gerschaften sind gemäß Buchstabe B Nr. solche Ansicht findet im geltenden Recht eine entsprechende Entscheidung treffen 1 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL)4 keine Stütze.6 Rechtliche Informationen zur zu können, vor allem, wenn Zweifel an der Schwangerschaften, bei denen aufgrund „Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit zum Glaubwürdigkeit der Angaben der Schwan- 3 Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 7.11.2007, 5 AZR 883/06 4 Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien – Mu-RL) in der Fassung vom 10.12.1985 (BAnz Nr. 60 a v. 27.3.1986) zuletzt geändert am 18.6.2009 (BAnz 2009, Nr. 125 S. 2923) Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft geren über ihre tatsächliche Beschäftigung – Strafbarkeit einer falschen Bescheinigung“ bestehen. In derartigen Fällen kann sich der sind in der PRO Nr. 9/2009 veröffentlicht. Arzt - auch im Interesse der Schwangeren - 3 Beschäftigungsverbot 5 5 Schliemann/König, NZA 1998, 1030 (1035) 6 Schliemann/König NZA 1998, 1030 (1034) 22 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 mit zumutbarem Aufwand, zum Beispiel mit Form gibt es nicht. Die entsprechende ärzt- in Sachsen-Anhalt das LAV, Fachbereich 5 - einer telefonischen Rückfrage beim Arbeit- liche Bescheinigung kann jeder approbierte Arbeitsschutz. Frauen und Arbeitgeber aber geber oder beim Betriebsarzt, Klarheit über Arzt ausstellen. Sie sollte die Rechtsgrund- auch Ärzte können sich mit allen Fragen die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeits- lage (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) enthal- zum Mutterschutzgesetz an das LAV wen- platz der Schwangeren verschaffen. Hat der ten und die voraussichtliche Geltungsdauer. den. Das LAV kann im Einzelfall klären, ob Arzt trotz seiner Bemühungen damit keinen Das individuelle Beschäftigungsverbot sollte die konkreten Tätigkeiten und die vorhande- Erfolg, weil er zum Beispiel keine Auskunft möglichst genau und allgemeinverständlich nen Arbeitsbedingungen die Gesundheit der vom Arbeitgeber erhält, so bleibt dem Arzt formuliert werden, so dass für den Arbeitge- werdenden Mutter tatsächlichen gefährden keine andere Möglichkeit, als sich auf der ber die Art, Dauer und der Umfang der Ge- können und ob möglicherweise ein generel- Grundlage der vorhandenen Informationen fährdung für Mutter oder Kind bei Fortdauer les Beschäftigungsverbot beachtet werden für oder gegen ein individuelles Beschäf- der Beschäftigung erkennbar ist. Es sollte muss. Außerdem kann das LAV in Einzel- tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG zu sich auch dazu geäußert werden, ob leich- fällen anordnen, welche Vorkehrungen und entscheiden7. Zur Rechtmäßigkeit eines sol- tere Tätigkeiten oder verkürzte Arbeitszeiten Maßnahmen zum Schutz der werdenden chen Beschäftigungsverbotes hat das Bun- zulässig bleiben. In der ärztlichen Bescheini- Mutter vor Gefährdungen getroffen werden desarbeitsgericht folgendes entschieden: gung sind die für das Beschäftigungsverbot müssen. Zudem kann das LAV die Beschäf- „Nimmt weder der Arbeitgeber noch die zu- maßgeblichen Gründe kurz darzulegen, d. tigung werdender Mütter mit bestimmten Ar- ständige Behörde die gebotene fachkundige h. dem Arbeitgeber ist auch mitzuteilen, von beiten untersagen. Überprüfung des Arbeitsplatzes der werden- welchen tatsächlichen Arbeitsbedingungen den Mutter vor und bestehen aus ärztlicher der werdenden Mutter der Arzt bei der Er- Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte da- teilung des individuellen Beschäftigungsver- für, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Le- botes ausgegangen ist. Persönliche Daten Muss die Schwangere wegen eines Beschäf- ben oder Gesundheit von Mutter oder Kind oder Angaben zum Gesundheitszustand der tigungsverbotes teilweise oder völlig mit der ausgehen können, so darf der Arzt bis zu werdenden Mutter sind nicht Bestandteil die- Arbeit aussetzen, besteht gemäß § 11 Mu- einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufi- ser ärztlichen Bescheinigung. SchG gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch VI. Hinweise zum Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten auf den Durchschnittsverdienst. Arbeitgeber ges Beschäftigungsverbot aussprechen.“8 Ein derartiges Beschäftigungsverbot dürfte Sowohl für den Arbeitgeber als auch für die können im Rahmen des Umlageverfahrens jedoch die Ausnahme bleiben. In Sachsen- werdende Mutter ist ein individuelles Be- der Krankenkassen „U 2“ von der Kranken- Anhalt wertet die Behörde die Schwanger- schäftigungsverbot bindend. Dem individu- kasse die Aufwendungen für das nach § 11 schaftsmitteilung des Arbeitgebers aus und ellen Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Abs. 1 MuSchG zu zahlende Entgelt erstat- überprüft den Arbeitsplatz der werdenden MuSchG kommt nach ständiger Rechtspre- tet bekommen. Nähere Auskünfte hierzu er- Mutter hinsichtlich möglicher Gefährdungen, chung des Bundesarbeitsgerichts ein hoher teilen die Krankenkassen. gegebenenfalls auch vor Ort. Beweiswert zu. Hat der Arbeitgeber allerdings begründete Zweifel an der Richtigkeit 3. Inhalt und Rechtswirkung der ärztlichen des ärztlichen Zeugnisses, so kann er eine Bescheinigung Nachuntersuchung verlangen. Dabei hat die Im Gegensatz zu den generellen Beschäfti- schwangere Arbeitnehmerin das Recht auf gungsverboten wird das individuelle Beschäf- freie Arztwahl. tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG erst mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Arbeitgeber wirksam. In der Regel wird V. Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde das individuelle Beschäftigungsverbot schrift- Zuständige Aufsichtsbehörde für die Über- lich erklärt. Gesetzliche Vorschriften über die wachung der Einhaltung der Bestimmungen 7 Schliemann/König, NZA 1998, 1030 (1032) 8 Bundesarbeitsgerichturteil vom 11.11.1998 – 5 AZR 49/98 des Mutterschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften ist 23 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 2.2 Kinder- und Jugendarbeitsschutz Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude Die Aufgabe des Jugendarbeitsschutzge- der festgestellten Mängel betrafen Verstöße getreten werden. Die Betriebskontrollen setzes (JArbSchG) besteht darin, Kinder gegen die Arbeitszeitbestimmungen. Im Ein- müssten zukünftig noch verstärkt werden, und Jugendliche vor Überforderung und zelnen gab es beispielsweise Verstöße ge- um den Gesundheitsschutz und die Sicher- den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. gen die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die heit der Jugendlichen in allen Bereichen der Überforderungen und Gesundheitsschädi- Fünf-Tage-Woche, die Sonn- und Feiertags- Berufsausbildung noch besser gewährleis- gungen können sich auf Kinder und Jugend- ruhe und die Nachtruhe. Die Arbeitsschutz- ten zu können. liche besonders nachteilig auswirken. Daher verwaltung regierte auf diese Verstöße mit brauchen sie einen erhöhten Arbeitsschutz. Revisionsschreiben, Nicht zuletzt deshalb ist Kinderarbeit in der Bußgeldern. In einem Fall wurde Strafanzei- Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige ge erstattet. Verwarnungen und Ausnahmen, grundsätzlich verboten. Vor diesem Hintergrund besteht nach wie Im Berichtsjahr wurden 318 Überprüfungen vor ein hoher Bedarf an Beratungsgesprä- und 174 Beratungen hinsichtlich der Be- chen und an Überprüfungen der Arbeitsbe- schäftigung von Jugendlichen und Kindern dingungen vor Ort. Nur durch diese geziel- durchgeführt. Außerdem gingen im LAV 92 ten Maßnahmen kann Verstößen gegen das Anfragen und Anzeigen ein. Den größten Teil JArbSchG frühzeitig und wirksam entgegen 24 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 2.3 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner Ergebnisse der Überwachung der Lenk- Tab.1 Zahl der Kontrollen in Unternehmen und Ruhezeiten des Fahrpersonals Die Lenk- und Arbeitszeiten der Lastwagenfahrer sind lang - mit dem bekannten Unfallrisiko "Sekundenschlaf". Verstöße gegen die Sozialvorschriften sind oft ein maßgeblicher Faktor bei schweren Unfällen im Straßenverkehr. Die durchschnittliche Zeit, die ein Fahrer nach eigenen Angaben am Steuer eines Lkw sitzt, beträgt rund 45 Stunden pro Woche. Die (durchschnittliche) Gesamtarbeitszeit mit Arbeiten wie z. B. Be- und Entladen, liegt bei etwa 62 Stunden pro Woche. Besonders problematisch: Mehr als jeder dritte Kraftfahrer lenkt seinen Truck 50 Stunden pro Woche oder sogar länger. Zwei von drei Fahrern arbeiten mindestens 60 Stunden in der Woche. Und das, obwohl laut Gesetz in der Doppelwoche nur 90 Stunden gefahren werden und die wöchentliche Gesamtarbeitszeit höchstens 60 Stunden betragen darf. (Quelle: Studie GVD) Die EG-Sozialvorschriften für den Straßenverkehr dienen einerseits dem Gesundheitsschutz und der Sicherung der sozialen Bedingungen des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals. Andererseits werden damit die Verkehrssicherheit erhöht und die Wettbewerbsbedingungen für den Personen- und Güterverkehr europaweit harmonisiert. Die internationalen und die nationalen Fahrpersonalvorschriften gelten für angestellte Fahrer und für selbst fahrende Unternehmer, wenn sie Beförderungen mit Fahrzeugen, die in den Geltungsbereich der Sozialvorschriften fallen, im öffentlichen Straßenverkehr durchführen. Verkehrsart Zahl der kontrollierten Unternehmen Zahl der kontrollierten Fahrer 26 472 19 498 517 86 2.347 31 2.433 2.464 a) Personenverkehr b) Güterverkehr c) Werksverkehr d) gewerblicher Verkehr (a+b) e) Σ (a+b+c) ten - weiterhin sehr dynamisch. Gleichzeitig Zukünftig sollen diese Betriebskontrollen führte dies zu mehr Gesetzesübertretungen nach einem Risikoeinstufungssystem durch- im Fahrpersonalrecht. geführt werden. Verkehrsunternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung werden dem- Diesem Trend folgend, wurden deshalb nach dann häufiger und strenger von der auch die Kontrollquoten der Kontrollbehör- Arbeitsschutzverwaltung überprüft. den in den Mitgliedsstaaten der EG bei der Überwachung der Lenk- und Ruhzeiten des Nach den Vorgaben des Kraftfahrtbundes- Fahrpersonals in den letzten Jahren ange- amtes (KBA) betrug die Gesamtzahl der passt. unter die VO (EG) Nr.561/2006 fallende Fahrzeuge im LSA im Jahr 2009 22.282 Durch die Vorgaben der EG-Kontrollrichtli- Fahrzeuge und ist somit gegenüber dem nie 2006/22/EG finden in Sachsen-Anhalt Vorjahr (22.286) trotz Wirtschaftskrise nahe- sowohl auf der Straße überwiegend durch zu konstant geblieben. Bedienstete der Polizei und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) als auch in den Mit sämtlichen Fahrzeugen wurden 2009 Verkehrs- und Logistikunternehmen durch durch die Fahrer 5.347.680 Arbeitstage die Bediensteten des Landesamtes für Ver- (Fahrtage) geleistet. Durch die Überwa- braucherschutz - Fachbereich Arbeitsschutz chungsbehörden im LSA waren somit - Kontrollen über die Einhaltung der Lenk- 106.954 (2 %) Arbeitstage zu überprüfen. zeiten, der Fahrtunterbrechungen und der Die 50 %-Quote, welche durch das LAV bei Ruhezeiten statt. Betriebskontrollen zu erbringen war, wurde mit 64.900 Fahrtagen (Kontroll-Ist:121 %) in Bei den in Europa einheitlichen Kontrollquo- Form von Schaublättern und digitalen Datei- ten gab es folgende Entwicklung: en sehr gut erreicht. Diese Entwicklung ist • 1 % der Fahrtage bis 31.12.2007 auch positiv vor dem Hintergrund der ab Ja- • 2 % der Fahrtage ab dem 01.01.2008 nuar 2010 noch einmal um 1 % steigenden • 3 % der Fahrtage ab dem 01.01.2010 Kontrollquote zu sehen. Seitdem 01.01.2008 werden mindestens 30 % aller überprüften Arbeitstage bei Straßenkon- Insgesamt wurden in 517 Unternehmen trollen und mindestens 50 % der überprüften 2.464 Fahrer kontrolliert, 354 Fahrer mehr Arbeitstage bei Kontrollen auf dem Betriebs- als 2008. Der Schwerpunkt wurde weiter- gelände von Unternehmen geprüft. hin auf den gewerblichen Güterverkehr gelegt, wo in 472 Transportunternehmen die Betriebskontrollen werden insbesondere Arbeitszeiten von 2.347 Fahrern überprüft Historisch gesehen hat die Mobilität von Per- auch dann durchgeführt, wenn bei Straßen- sonen und Gütern immer weiter zugenom- kontrollen schwere und häufige Verstöße men. Der Straßengüterverkehr trägt mit rund gegen die VO (EG) Nr. 561/2006, das AETR Dabei wurden 33.441 Verstöße gegen die 70 % heute die Hauptlast des Güterverkehrs oder gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. Lenk- und Ruhezeitvorschriften (VO (EG) und entwickelte sich – nicht zuletzt aufgrund die Fahrpersonalverordnung zur Anzeige Nr.561/2006), die meisten davon – 32.020 - seiner Transport- und Qualitätseigenschaf- kommen. nach wie vor im Güterverkehr, festgestellt. wurden. 25 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Wie in den Vorjahren waren insbesondere Tab.2 Zahl der Kontrollen von Unternehmen überprüften Arbeitstage der Fahrer • in 43 % der Fälle die Fahrunterbrechungen (Pausen) zu kurz bzw. wurden nicht nach 4 1/2 Stunden eingelegt, • wurden in ca. 30 % der Fälle mehrheitlich die täglichen aber auch wöchentliche Ruhezeiten nicht eingehalten und • wurden in 27 % der Fälle mehrheitlich die maximale Tageslenkzeit aber auch weitere Lenkzeitvorschriften überschritten. Verkehrsart Digitales Kontrollgerät a) Personenverkehr b) Güterverkehr c) Werksverkehr d) gewerblicher Verkehr (a+b) 3.062 41.995 396 45.057 45.453 e) Σ (a+b+c) Fachbereiches Arbeitsschutz des LAV ha- Sozialvorschriften im Straßenverkehr in ben sich auch in diesem Berichtsjahr neben einer internationalen Spedition der Überwachungs- und Beratungstätigkeit dem Kontrollgerät, den Schaublättern und europa-, bundes- und landesweiten sowie den Fahrerkarten (VO (EG) Nr. 3821/85) gab lokalen Straßenkontrollen der Polizei und es folgende Zuwiderhandlungen: des BAG beteiligt. betrieben • 319x nicht ordnungsgemäßes Aushändigen und Aufbewahren von Schaublättern/Ausdrucken/Daten/Aufzeichnungen • 544x Schaublätter, Fahrerkarte oder Ausdrucke nicht oder nicht ordnungsgemäß verwendet • 423x Schaublätter, Fahrerkarte nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt Bereits mehr als 2/3 der kontrollierten Fahrtage wurden von Fahrern realisiert, welche ein Fahrzeug geführt hatten, das mit einem 4.146 59.849 905 63.995 64.900 Teilerfolge bei der Durchsetzung der in den Betrieben des Verkehrsgewerbes an • 571x Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß 1.084 17.854 509 18.938 19.447 Σ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bei der Überwachung des Umganges mit • 46 x kein Kontrollgerät eingebaut Analoges Kontrollgerät Im Jahr 2002 siedelte sich ein international operierender Logistikdienstleister mit einer Niederlassung im Aufsichtsbereich des Dezernates 55 an. In den folgenden Monaten und Jahren gingen eine stetig steigende Nach wie vor bestand landesweit ein großer Beratungsbedarf • zur Anwendung und zu den Ausnahmen der EG-Verordnung und der Fahrpersonalverordnung, • zum Einbau und zur Benutzung des digitalen Kontrollgerätes in Neufahrzeuge, • zur Mitführpflicht von Arbeitszeitnachweisen bei Straßenkontrollen, • zum Ausstellen der Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage und • zu der sog. „ Handwerkerregelung“ nach der Fahrpersonalverordnung. Anzahl von bei Straßenkontrollen (Polizei, BAG) gefertigten Anzeigen bzw. Kontrollberichten zu diesem Unternehmen im Dezernat 55 ein. Es wurden zahlreiche erhebliche Verstöße festgestellt (zum Beispiel Lenkzeitüberschreitungen von mehr als zwanzig Stunden). Um das Unternehmen zur Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu bewegen, wurden deshalb seit 2004 die Anzeigen- und Kontrollberichte über mehrere Monate zusammengefasst und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne von Betriebskontrollen gegen das Unternehmen eingeleitet. Die Anhörungsschreiben Die Angehörigen des Fachbereiches Arbeits- wurden mehrmals im Jahr im Rahmen eines schutz des LAV hielten deshalb in Verkehrs- Unternehmergespräches übergeben, die unternehmen, in Handwerks- und Landwirt- Verstöße im Detail erläutert und mögliche schaftsbetrieben sowie auf Versammlungen Maßnahmen diskutiert und festgelegt. Da von Handwerksinnungen und Kreishand- Anfangs keine Verbesserung der Situation werkerschaften, Industrie- und Handelskam- festzustellen war, wurde der Druck durch die mern sowie verschiedenen Landesverbän- Ausschöpfung der nach Fahrpersonalgesetz gemacht werden. den Vorträge zu interessierenden Themen möglichen Bußgeldsummen erhöht. Insgesamt wurden durch den Fachbereich Internetseiten über aktuelle Fahrpersonal- Erst daraufhin reagierte das Unternehmen Arbeitsschutz des LAV im Fahrpersonal- themen informiert. Mitarbeiter des Dezerna- und setze in den letzten Jahren folgende recht 1.756 Ahndungsmaßnahmen nach tes 55 (Gewerbeaufsicht Nord) nahmen am Maßnahmen um: dem Ordnungswidrigkeitenrecht durchge- „Fernfahrerstammtisch“ • Häufigere Schulungen von Disponenten führt. Allein im Bereich Güterverkehr ergin- Ursleben an der BAB 2 teil. Ein Fachkollege gen an Unternehmer, Disponenten, andere des Dezernates 54 (Gewerbeaufsicht Ost) • Bau von zusätzlichen Lagerhallen am Verantwortliche sowie Fahrer 1.158 Buß- unterrichtete an der Fachhochschule der Standort und Errichtung zweier Um- geldbescheide und 572 Verwarnungen mit Polizei Sachsen- Anhalt in Aschersleben das schlagstützpunkte, um Langstrecken- Verwarnungsgeld. Die Bußgeldeinnahmen Thema „Überwachung der Sozialvorschrif- fahrten zu verkürzen. bewegten sich um die 450.000 €. ten im Straßenverkehr“. digitalen Kontrollgerät ausgerüstet war. Da im Laufe des Jahres 2009 ein neues EG-Berichtsmuster eingeführt wurde, konnten bei den Betriebskontrollen noch keine Angaben zur Flottengröße, Art der Beförderung sowie der Anzahl der in den Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge nach Kontrollgeräteart im Fahrpersonalrecht. Ferner wurde auf den auf dem Rasthof und Fahrern. • Einsatz von Fremdspeditionen in Spit- 26 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 zenzeiten. • Einsetzung von Mehrfahrerbesatzungen ren Kontrolldichte als andere Speditionen Dazu kommt noch der Erfahrungswert, dass unterliegt. es bei ¾ aller kontrollierten Unternehmen bei Langstreckenfahrten. Beanstandungen gibt. • Nachweisführung von Dispositionsan- Der erreichte Stand ist immer noch nicht zu- weisungen zur Weiterfahrt trotz daraus friedenstellend. Aus diesem Grund setzen Es bleibt abzuwarten, ob die weiterführen- resultierender Lenkzeitüberschreitungen sich Behörden und Unternehmen bei jeder de Umstellung vom analogen zum digitalen bzw. Ruhezeitverkürzungen. Anhörung im Rahmen eines Ordnungs- Kontrollgerät und die nochmalige Erhöhung widrigkeitenverfahrens zu einer intensiven der Kontrolldichte ab dem 1. Januar 2010 Außerdem nahm das Dezernat 55 mit dem Beratung zusammen, um aktuell weitere von 2 % auf 3 % den Druck auf das Trans- zuständigen Straßenverkehrsamt Kontakt Möglichkeiten und Maßnahmen zu erörtern portgewerbe zur Einhaltung der Lenk- und auf, um gemeinsam bei der Verlängerung und festzulegen. Auf Grund der zurzeit herr- Ruhezeiten erhöhen und sich die Anzahl der der Gemeinschaftslizenzen für das Unter- schenden wirtschaftlichen Situation und des festgestellten Zuwiderhandlungen gegen nehmen darauf hinzuweisen, dass die Ein- enormen Preiskampfes und Verdrängungs- die Sozialvorschriften im Straßenverkehr haltung der Sozialvorschriften im Straßen- wettbewerbs im Güterfernverkehr wird dies zukünftig in Sachsen-Anhalt verringert. Ten- verkehr eine der Vorraussetzungen für die noch einige Zeit in Anspruch nehmen. denziell bleibt festzustellen, dass durch die Erteilung der Lizenzen ist und bei weiteren Erhöhung der Mitführpflicht von Arbeitszeit- erheblichen Verstößen gegen die Sozialvor- Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nachweisen auf 28 Tage, durch die Erhöhung schriften im Straßenverkehr, die Erteilung sich, auch nach der Einführung des digitalen der Kontrollquoten auf 2 % aber auch durch der Lizenzen verweigert werden kann. Kontrollgerätes und der Erhöhung der Kon- die trolldichte, die Situation bei der Einhaltung von Dateien aus dem digitalen EG-Kontroll- der Lenk- und Ruhezeiten noch nicht we- gerät die behördlichen Kontrollmöglichkeiten sentlich verändert hat. Die Entwicklung bei verbessert wurden. Da bereits europaweit den Verstößen gegen die Sozialvorschriften Manipulationen an digitalen Kontrollgeräten im Straßenverkehr stagniert, nach wie vor bekannt geworden sind, müssen sich die sind etwa 50 % der kontrollierten Fahrer und Überwachungsbehörden in den nächsten etwa 30 % der kontrollierten Arbeitstage zu Jahren auch verstärkt mit diesem Thema beanstanden. befassen. Was wurde mit dieser Verfahrensweise bisher erreicht? Der Schweregrad der Verstöße ging deutlich zurück. Die Anzahl der im Dezernat 55 eingehenden Anzeigen/Kontrollberichte blieb nahezu konstant, obwohl sich die Anzahl der Fahrer und Fahrzeuge seit 2006 fast verdreifacht hat und das Unternehmen einer höhe- besseren Auswertungsmöglichkeiten 27 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 2.4 Überwachung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - Landesweite Zunahme von Beschwerden über problematische Arbeitszeiten Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner Beschäftigte, aber auch deren Angehörige, zeitgesetzes ermittelt. Viele Personen, die stimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht Betriebsratsmitglieder oder Vertreter von Ge- sich über unzumutbare Arbeitszeitbedingun- verletzt werden und die Mehrarbeit jedoch werkschaften wenden sich zunehmend an gen beschweren, möchten aber auf jeden nicht vergütet wird. Anzeigen bei den zu- die staatliche Arbeitsschutzbehörde, wenn Fall anonym bleiben, um negative Folgen für ständigen Außenstellen des Hauptzollamtes es um problematische Arbeitszeiten geht. ihr Arbeitsverhältnis bzw. ihre eigene Person Sachsen-Anhalt wegen Sozialbetrug brach- So werden zu lange tägliche Arbeitszeiten, zu vermeiden. Verständlich ist dies aus der ten aufgrund einer komplizierten rechtlichen fehlende Ruhepausen, unzureichende Ru- Sicht der Beschwerdeführer aber erschwe- Lage leider nicht den gewünschten Erfolg. hezeiten, viele Schichten am Stück ohne rend für die Ermittlungen der Behörde. Be- einen freien Tag, häufiges, zum Teil auch sonders dann, wenn Arbeitszeiten nicht bzw. So bleibt den betroffenen Beschäftigten nur unzulässiges, Arbeiten am Sonntag oder nicht richtig aufgezeichnet werden. Dann der arbeitsrechtliche Klageweg offen, wel- auch viele Überstunden ohne Ausgleich so- ist der angezeigte Sachverhalt gegenüber cher in der Regel zum Verlust ihres Arbeits- wie mangelnde Freizeit beklagt. Oft geht es dem Arbeitgeber an Hand von kontrollierten platzes führt. aber auch um die vergütungsrechtliche Seite Arbeitszeitnachweisen nicht beweisbar und von Mehrarbeit oder um Unzufriedenheit mit damit auch nicht beeinflussbar. In diesem Arbeitszeitkontrollen durch die Aufsichtsbe- den allgemeinen Arbeitsbedingungen. Die Fall heißt es andere Wege zu gehen. Diese hörde bewirken, unabhängig vom Ergebnis, Beschwerden kommen aus den verschie- Wege sind sehr zeit- und personalaufwendig dass die Forderungen des Arbeitszeitgeset- densten Branchen. Dienstleistungsbereiche, und können deshalb nicht standardmäßig zes wieder in das Bewusstsein der verant- medizinische und pflegende Einrichtungen, erfolgen, sondern nur in den Fällen, in de- wortlichen Führungskräfte gerückt werden Einzelhandelsunternehmen oder auch In- nen eine akute Gefahr für die Gesundheit und setzen Achtungszeichen. Gleichzeitig dustriebetriebe sind in gleicher Weise betrof- von Beschäftigten gegeben ist. Des Weite- besteht die Möglichkeit, mit dem Kontroll- fen. Obwohl die Sachverhalte, die beanstan- ren führen sie nicht in jedem Fall zu einem ergebnis auch Hinweise zur arbeitswissen- det werden sehr variieren, gemeinsam ist Ermittlungserfolg, weil zwischenzeitlich die schaftlichen Gestaltung von Arbeitszeitsys- ihnen die steigende Tendenz. Arbeitszeitsysteme der Beschäftigten ver- temen und Schichtplänen zu transportieren ändert werden. Problematisch ist es auch und so dem Beratungsauftrag nach § 21 In allen Fällen wird, soweit die Zuständigkeit bei Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel bei Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes und den der Gewerbeaufsicht gegeben ist, in den 6-Stundenkräften, wie im Einzelhandel üb- Anforderung von § 6 Abs.1 des Arbeitszeit- bezeichneten Unternehmen hinsichtlich der lich, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeits- gesetzes zur Gestaltung der Nacht- und Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits- zeit überschritten, aber die gesetzlichen Be- Schichtarbeit besser gerecht zu werden. 28 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 3 Marktüberwachung 3.1 Aktive und reaktive Marktüberwachung im Überblick Dr.-Ing. Guntram Herz Als Marktüberwachung wird das Überwa- junge Kinder auf den Markt bringen. Auf- Notwendigkeit der vollständigen Risiko- chen der Einhaltung des Geräte- und Pro- grund der sachsen-anhaltischen Überwa- beurteilung, eine Zusammenstellung der duktsicherheitsgesetzes (GPSG) bezeich- chungsaktivitäten bei Kinderbekleidung wies neuen Grundlagen der Risikobeurteilung net. Nach dem GPSG dürfen Hersteller, beispielsweise die Zentrale eines in Deutsch- und einen Vorschlag zur Gestaltung der Importeure und Händler nur solche Produk- land, Österreich, der Slowakei, Slowenien, obligatorischen Dokumentation über die te (Arbeitsmittel, Verbraucherprodukte) in Tschechien und Ungarn tätigen Handelsun- Risikobeurteilung. Er ist in Übereinstim- den Verkehr bringen (vermarkten), die den ternehmens alle seine Filialen an, Kordeln mung mit dem Themen- und Terminplan gestellten Sicherheits- und sonstigen Anfor- oder Zugbänder an den Kleidungsstücken der Fachzeitschrift „sicher ist sicher – Ar- derungen entsprechen. In Sachsen-Anhalt für junge Kinder vor dem Verkauf dieser Pro- beitsschutz aktuell“ in deren Heft 03/10 gehört die Marktüberwachung zu den Aufga- dukte zu entfernen. abgedruckt.2 ben der Arbeitsschutzverwaltung. Zur aktiven Marktüberwachung Kontrollaktionen Kontrollaktionen wurden in Handelsunternehmen bei den Produktgruppen Informationsaktion Zur reaktiven Marktüberwachung Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes 2006/42/EG in deutsches Recht erfolgte durch eine umfassende Änderung der 9. Verordnung zum GPSG. In Kraft getreten Öllampen für dekorative Zwecke, Schulranzen, Kinderbekleidung, Magnetspielzeug und ist die geänderte 9. GPSGV im Berichts- • elektrisches Spielzeug durchgeführt. onsaktion vorgenommen. Diese Aktion hatte • • • • Beispiel Kinderbekleidung: Unfallstatistiken weisen darauf hin, dass sich schwere Unfälle unter Beteiligung von Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung ereignen. So hat bei jungen Kindern das Hängenbleiben von Kapuzenkordeln an Spielgeräten (Rutschen usw.) zu Todesfällen geführt. Aus diesem Grund ist in der DIN EN 14682, einer Norm zum GPSG, unter anderem die Anforderung formuliert, dass die für junge Kinder bestimmten Kleidungsstücke im Kapuzen- oder Halsbereich ohne funktionelle Kordeln, dekorative Kordeln oder Zugbänder auskommen müssen. Von den 415 durch die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt geprüften unterschiedlichen neuen Kleidungsstücken für junge Kinder erfüllten 11 Kleidungsstücke diese Sicherheitsanforderung nicht. Den Händlern wurde das Inverkehrbringen der mangelhaften Produkte untersagt. Darüber hinaus wurden zwei Marktüberwachungsbehörden anderer Bundesländer mittels internetgestütztem Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung (ICSMS) gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller/Importeure ausschließlich sichere Kleidungsstücke für jahr. Aus diesem Grund wurde primär für die sachsen-anhaltischen MaschinenbauUnternehmen eine einschlägige Informatifolgende Inhalte: 1. Das bereits im Jahr 2008 verfasste Arbeitsmaterial wurde auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Dieses Arbeitsmaterial unterrichtet detailliert über die Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht.1 2. Im Verlauf einer durch die Handwerkskammer Halle (Saale) organisierten Veranstaltung zur Maschinensicherheit wurden von Mitarbeitern der Arbeitsschutzverwaltung des Landes SachsenAnhalt die Vorträge gehalten und in der Diskussion sämtliche Fachfragen beantwortet. Insbesondere ging es dabei um • die geänderte 9. GPSGV, • die Leitsätze zur Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie • die Leitsätze zur Risikominderung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. 3. Zum Thema „Risikobeurteilung bei Maschinen“ wurde ein Aufsatz erarbeitet und zur Veröffentlichung an den Erich Schmidt Verlag gesandt. Der Aufsatz enthält vor allem eine Begründung für die 1 www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index. php?id=produktsicherheit Sachsen-Anhalt ging pflichtgemäß sämtlichen 537 Hinweisen auf das Inverkehrbringen von Produkten mit sicherheitsrelevanten Mängeln (hierunter 216 RAPEX-Meldungen) nach. Bezüglich der dabei aufgefundenen Produkte, die den gestellten Sicherheitsund/oder sonstigen Anforderungen nicht entsprachen, wurden Maßnahmen gegen die Vermarktung getroffen. Beispielsweise erhielt die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von der Trierer Gewerbeaufsicht den Hinweis, dass ein in Magdeburg ansässiger Importeur Tischleuchten aus China, die offenbar gefährlich sind, in den Verkehr bringt. Daraufhin wurde Folgendes unternommen: Zuerst führte die Geräteuntersuchungsstelle der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt die erforderliche ProduktÜberprüfung durch. Im Ergebnis stand fest, dass von den Tischleuchten bei ihrer Verwendung Gefährdungen durch elektrischen Schlag ausgingen und diese Gefährdungen mit unvertretbaren Risiken verbunden waren, weil die Tischleuchten einschlägigen Sicherheitsanforderungen nicht entsprachen. Da es sich also tatsächlich um gefährliche Tischleuchten handelte, wurde dem Importeur anschließend das Inverkehrbringen dieser Produkte untersagt. Ferner wurden alle Ergebnisse der betreffenden sachsen-anhaltischen Aktivitäten als Informationen für die anderen Marktüberwachungsbehörden ins ICSMS gestellt. 2 Herz, Guntram: Risikobeurteilung bei Maschinen In: sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell 61(2010), Nr. 3, S. 113-117 29 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 3.2 Sicher auf dem Schulweg - Marktaufsicht im Bereich Schulranzen Dipl.-Ing. Guido Koste Immer wieder werden in Zeitschriften zum gut gepolstert und frei von Druckkanten und gewicht bemängelt werden und 8-mal waren Verbraucherschutz Schulranzen kritisiert. So –stellen sein. Damit Verbraucher sich direkt die Flächen mit retroreflektierenden und hat die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift an den Hersteller, Lieferer oder Importeur fluoreszierenden Materialien unzureichend „Test“ jeweils im April 2006 und 2009 Schul- wenden können, sollten deren vollständi- bemessen. Wie sich dies praktisch auswirkt, ranzen bemängelt.1 Auch in der Zeitschrift ger Name sowie die vollständige Adresse verdeutlichen die folgenden Abbildungen: „ÖKO-Test“ wurde 2007 ein 2010 Beitrag (Postanschrift) auf dem Ranzen oder seiner Die Bilder 4 und 5 zeigen einen Schulran- zum Thema Schulranzen veröffentlicht.2 Verpackung angegeben sein. Diese Aspek- zen, der die sicherheitstechnischen Festle- Hauptkritikpunkt war immer die Nichtein- te, die teilweise auch sicherheitstechnische gungen der Schulranzennorm hinsichtlich haltung der Schulranzennorm DIN 58124. Festlegungen beinhalten, sollten im Rahmen der fluoreszierenden und retroreflektieren- Diese Norm legt unter anderem fest, wie viel dieser Schwerpunktaktion überprüft werden. den Materialien erfüllt. An den Vorder- und Seitenteile sind jeweils mindestens 20 % der der Ranzenoberfläche mit fluoreszierenden Materialien (für eine bessere Sichtbarkeit Pünktlich vor dem Start des neuen Schuljah- Flächen mit fluoreszierenden Materialien bei Tageslicht) und mit retroreflektierenden res wurden im Einzelhandel die Schulran- ausgestattet. Als Farben wurde Orange-Rot Materialien (für eine bessere Sichtbarkeit bei zen kontrolliert. Die Kontrollen erstreckten verwendet, Gelb wäre auch zulässig. Min- Dunkelheit) ausgestattet sein müssen. sich über Rest- und Sonderpostenmärkte, destens 10 % der Flächen der Vorder- und Verbrauchermärkte Seitenteile sind mit retroreflektierenden und Fachgeschäfte. Materialien versehen. Das Dezernat 54 (Gewerbeaufsicht Ost) des Während der Aktion wurden insgesamt 17 Landesamtes für Verbraucherschutz Sach- Schulranzen in 10 Verkaufseinrichtungen sen-Anhalt nahm dies 2009 zum Anlass, in überprüft. Dabei fehlten 6-mal Angaben zum Auf den Bildern 6 und 7 ist ein Schulranzen einer Schwerpunktkontrolle zur Marktauf- Hersteller, 13-mal mussten die fehlenden An- zu sehen, bei dem die retroreflektierenden sicht Schulranzen unter die Lupe zu neh- gaben zum Ranzeninnenraum und zum Leer- Flächen nur ca. 5 % der Flächen von jeweils men. Denn viele ABC-Schützen treten den morgendlichen Weg zur Schule allein an. Da spielt die Erkennbarkeit des Schulranzens sowohl am Tage als auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht für die Sicherheit der Schul- fluoreszierend kinder eine wesentliche Rolle. Aber auch das Leergewicht des Schulranzens sollte beim retroreflektierend Kauf Beachtung finden. Schulkinder sollen nicht mehr als 10 bis 15 % des eigenen Körpergewichtes auf dem Rücken tragen. Überbelastungen können zu Fehlhaltungen der Wirbelsäule führen. Außerdem kann die Konzentration im Straßenverkehr darunter leiden, wenn Schulkinder zu große Lasten Abb.4 Abb.5 mit sich herumschleppen müssen. Deshalb sollten die Angaben zu Leergewicht und zum Ranzeninnenraum am Ranzen selbst oder in den Begleitunterlagen nicht fehlen. retroreflektierend Auch weitere Aspekte der Ergonomie sollten beim Kauf eines Schulranzens berücksichtigt werden. Die Schultergurte sollten ausreichend breit und einhändig verstellbar sowie die Auflagestellen des Schulranzens 1 Schulranzen : die Hälfte bleibt sitzen In: Test (2006), Nr. 4, S. 70-74 Schulranzen : die besten für Ihr Kind In: Test (2009), Nr. 4, S. 75-79 2 Schulranzen : nicht tragfähig In: Öko-Test Jahrbuch 2008 Schulranzen : es gibt Hausaufgaben In: Öko-Test (2010), Nr. 4, S. 62-69 Abb.6 Abb.7 30 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Vorder- und Seitenteile ausmachen. Flächen mit fluoreszierenden Materialien sucht man bei diesem Schulranzen vergeblich. Ein Vergleich der Bilder 4 und 5 mit den Bildern 6 und 7 verdeutlicht, dass die Erkennbarkeit eines Schulranzens bei Tageslicht oder bei Dunkelheit maßgeblich durch den Einsatz retroreflektierender und fluoreszierender Materialien bestimmt wird. Die Frage, welcher der beiden Schulranzen bei Dämmerung oder Dunkelheit besser zu sehen sein wird, beantwortet sich von selbst. Überprüft wurde auch die Gestaltung der Schultergurte (Mindestbreite, Verstellbarkeit), des Tragegriffs (umfassbare Grifflänge) oder der Ranzenrückseite (keine Druckkanten oder –stellen), hier traten keine Mängel auf. In einem Fall mussten scharfe Kanten auf Grund fehlerhafter Verarbeitung angemahnt werden (Bild 8). Zusammenfassung Eltern, die den Kauf eines Schulranzens beabsichtigen, sollten nicht nur dem Willen der Kinder in Bezug auf das Äußere nachgeben, sondern auch Sicherheitsaspekte beachten. Dazu gehören die freiwilligen Angaben der Schulranzennorm DIN 58124 auf der Verpackung oder des GS-Zeichens als Nachweis der Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle. Grundsätzlich gilt, dass der Schulranzen möglichst hell sein sollte. Weiterhin dürfen keine scharfen Ecken oder Kanten vorhanden sein, die Schultergurte müssen mindestens 4 cm breit, längenverstellbar und gut gepolstert sein. Das Rückenteil sollte stabil sein und sich ergonomisch der Wirbelsäule anpassen. Mindestens 20% der Flächen an Vorder- und Seitenteilen müssen mit fluoreszierenden Materialien und mindestens 10 % der Flächen der Vorder- und Abb.8 scharfer Grat im Bereich einer Nietverbindung Seitenteile mit retroreflektierenden Materialien ausgestattet sein. Speziell hier haben etliche Hersteller Nachholbedarf. 31 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 4 Schutz der Gesundheit 4.1 Psychische Belastungen ermitteln - Kontrollen und Beratungen in Einrichtungen der Altenpflege Dipl.-Psych. Karin Engelhardt Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass die Arbeitgeber mit der Arbeit verbundene Gefährdungen zu beurteilen haben. Es regelt ferner, dass die staatlichen Arbeitschutzbehörden die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen und die Betriebe bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten haben. Dies ist alltägliche Praxis in der Gewerbeaufsicht. Nicht alltäglich ist es beim Thema der psychischen Belastung. Sowohl die Aufsicht als auch Betriebe machen um dieses Thema gern einen Bogen. Auf die psychische Belastung geradewegs zugesteuert wurde in einem Projekt der Tab.3 Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt. • Etwa zwei Drittel der Einrichtungen haben die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt. • Einrichtungen, die Dokumentationen zur psychischen Belastung vorzeigen konnten, vermochten deren Zustandekommen häufig nicht nachvollziehbar erklären. • In vielen Einrichtungen waren Maßnahmen zur Prävention von psychischen Fehlbeanspruchungen vorhanden, ohne dass die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet worden war. Inhalt des Projektes war • nach entsprechender Schulung und Einweisung der Aufsichtspersonen, • unter Verwendung von Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen (siehe Tab. 3), • Betriebe hinsichtlich der Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren und • gegebenenfalls die Geschäftsführung zum Thema zu beraten und • die Beurteilung der psychischen Belastung einzufordern. Das Projekt wurde landesweit durchgeführt. Es umfasste den Zeitraum von April 2008 bis Ende 2009. Die Kontrollen und Beratungen fanden durch zehn Mitarbeiter in 62 Einrichtungen der stationären Altenpflege statt, in denen weit über 2.000 Beschäftigte tätig sind. Träger der Einrichtungen waren sowohl gemeinnützige Organisationen, das Land, die Kommunen als auch private Betreiber. Zur Unterstützung der Aufsichtspersonen und zur Information der Geschäftsführung in den Heimen standen unter anderem die in der Tabelle angeführten Materialien zur Verfügung. Die Einrichtungsleitung musste bei der Kontrolle darlegen, ob und wenn ja, in welcher Form der Faktor „psychische Belastung“ in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt worden war und wie diese Beurteilung zustande kam. Das Ergebnis der Betriebsbesuche lässt sich wie folgt zusammenfassen: Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen 1 Liste: Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen (aus LASI-Veröffentlichung 31) 2 Liste: Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelastungen auslösen können (aus LASI-Veröffentlichung 31) 3 Liste: Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung negativer Beanspruchungsfolgen in bestehenden Arbeitssystemen 4 Kurzbeschreibung von Verfahren zur Erfassung psychischer Fehlbelastungen 5 Fakten zur Belastungssituation in der Pflege (Stadler, Gewerbeaufsicht Bayern) 6 Allgemeine Maßnahmen zur Einflussnahme auf psychische Fehlbelastungen/Fehlbeanspruchungen im Bereich der stationären Altenpflege 7 Hinweise zur Durchführung einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Wurde die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen verneint, ist die Heimleitung aufgefordert worden, dies nachzuholen. Die Aufforderung wurde mit Hinweisen zur Notwendigkeit und Art der Umsetzung untermauert. Es wurde um eine entsprechende Mitteilung über eingeleitete Maßnahmen an die Arbeitsschutzbehörde gebeten. In den Einrichtungen, in denen eine Dokumentationen zur psychischen Belastung vorgelegt werden konnte, wie zum Beispiel eine ausgefüllte Checkliste, konnte häufiger das Zustandekommen der Beurteilungsergebnisse nicht erklärt werden. Es waren keine Aktivitäten zur Ermittlung erfolgt, Beschäftigte waren nicht einbezogen worden. In diesen Fällen war die vorgelegte Dokumentation nicht das Ergebnis eines Beurteilungsprozesses. Der Arbeitgeber wurde zur Nachbesserung aufgefordert. Maßnahmen, die negative Beanspruchungsfolgen vermeiden sollen, waren oft instal- liert. Sie bezogen sich auf Arbeitsinhalte, auf Aus- und Fortbildungsangebote oder betrafen die Arbeitsorganisation. Als Beispiele seien angeführt: klare Aufgabenabgrenzungen in Stellenbeschreibungen, Schulungen zum Erwerb gesundheitsfördernder Kompetenzen bzw. von Handlungssicherheit, Supervisionsangebote, Mitbestimmung bei der Schichtplangestaltung. Die auch ohne Beurteilung der psychischen Belastung getroffenen Maßnahmen sind auf jeden Fall wertvoll. Sie garantieren aber nicht, dass den arbeitsbereichsspezifischen psychischen Belastungen ausreichend begegnet wird. Hier war Beratung erforderlich und Überzeugungsarbeit zu leisten, die spezifischen Anforderungsprofile hinsichtlich der psychischen Belastung zu ermitteln. Nach Abschluss und Auswertung des Projektes ist folgendes Resümee zu ziehen: • Das gewählte Vorgehen ist geeignet, Kontrollen und Beratungen zum Thema der psychischen Belastung in Unternehmen durchzuführen. • Bei den Betriebsbesuchen wurden Führungskräfte informiert und sensibilisiert hinsichtlich der negativen Folgen hoher psychischer Beanspruchungen für die Beschäftigten und das Unternehmen. • Es wurden nachweisbar zahlreiche Aktivitäten zur Beurteilung der psychischen Belastung in den Unternehmen initiiert. Bei den Revisionen handelte es sich um „Anstoßberatungen“, Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung haben Prozesscharakter, Erfolgskontrollen sind erst nach einem längeren Zeitraum sinnvoll. 32 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 4.2 Medizinischer Arbeitsschutz Dr. med. Ralf Schlesinger Schwerpunkte des medizinischen Arbeits- im April 2009, unmittelbar nach Ausrufung schutzes bestanden in der Beratung von der Pandemiestufe 4 durch die World He- betrieblichen wie alth Organization (WHO). Dort wurde zum Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssi- Arbeitsschutz des medizinischen Personals cherheit und Unternehmern, aber auch von beim Umgang mit Infizierten und an pande- wirkungen Arbeitnehmern und innerhalb der Gewer- mischer Influenza (H1N1) Erkrankten infor- aromatische Amine induzierte Blasen- beaufsicht. Die Zusammenarbeit mit den miert. Der Verlauf der Pandemie erforderte krebserkrankungen und durch Benzol gesetzlichen Arbeitsschutzakteuren, rigkeit (288) • Schwere oder rückfällige Hauterkrankungen (140) • Erkrankungen durch chemische Ein(84), vorwiegend durch Unfallversicherungsträgern, eine ständige Abstimmung mit dem Öffent- entstandene Erkrankungen des Blutes insbesondere bei der Mitwirkung zur Fest- lichen Gesundheitsdienst. Es ging darum, bzw. des hämatolymphatischen Sys- stellung von Berufskrankheiten, erfolgte auf Schutzmaßnahmen für das medizinische der Basis des Sozialgesetzbuches VII und Personal in der Primärversorgung und in der Berufskrankheitenverordnung. Krankenhäusern festzulegen. Es wurde auf tems • Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII und Sonstige (65) den Einsatz geschulter Mitarbeiter, Einsatz • Infektionskrankheiten (46) Weiterhin erfolgten Erst- oder Weiterermäch- geimpften Personals, die Begrenzung der • Tod durch Berufskrankheiten (21) tigungen von Ärztinnen/Ärzten zur Durchfüh- Kontaktpersonen und die Umsetzung von rung der arbeitsmedizinischen Vorsorge be- Schutz- und Hygienemaßnahmen entspre- Die Tabelle 6 (Anhang) gibt Auskunft über ruflich strahlenexponierten Personals nach § chend des ABAS-Beschlusses 609 (ABAS die abschließend bearbeiteten BK-Vorgän- 64 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe) ge, die gewerbeärztliche Mitwirkung im Be- und § 41 Röntgenverordnung (RöV) und orientiert. rufskrankheiten-Feststellungsverfahren und die Überprüfung der Ermächtigungsvoraus- die gewerbeärztlicherseits als berufsbedingt setzungen nach Gesundheitsschutz-Berg- Darüber hinaus war die Beurteilung beruf- verordnung (GesBergV) in Amtshilfe. In Zu- licher Einsatzmöglichkeiten Schwangerer sammenarbeit mit der Landesärztekammer eine wichtige Aufgabe in Zusammenar- wurde fortlaufend die notwendige Aktualisie- beit mit dem sozialen Arbeitsschutz. Für rung der Fachkunde der ermächtigten Ärz- Schwangere, insbesondere bei Tätigkeiten tinnen/Ärzte geprüft. im Gesundheitswesen mit vermehrten Kontakten zu Patienten, die möglicherweise an Durch die Einstellung einer Gewerbeärztin im der pandemischem Influenza (H1N1) er- 2. Quartal 2009 konnte die personelle Situa- krankt waren, und für schwangere Beschäf- tion im gewerbeärztlichen Dienst verbessert tigte in Kindergärten und Schulen bestand werden. Damit standen neben dem Landes- die Gefahr des Ausgesetztseins gegenüber gewerbearzt zwei Gewerbeärztinnen für die dem Erreger der pandemischem Influenza. Belange des medizinischen Arbeitsschutzes Da zunächst weder eine medikamentöse im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Prophylaxe noch eine Impfung verfügbar waren, wurde in Abstimmung mit den für den Auch fachbereichsübergreifend waren Fra- Mutterschutz zuständigen Mitarbeiterinnen gen des medizinischen Arbeitsschutzes, ein Beschäftigungsverbot empfohlen, sofern so im Verlauf der pandemischen Influenza eine Umsetzung nicht möglich war. (H1N1) 2009 (Neuen Influenza/Schweinegrippe), von Bedeutung. 2009 erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Hygiene des LAV zu Maßnahmen, die gleichermaßen dem Personalschutz und der Vermeidung der Infektionsübertragung auf andere Personen dienten. Die Gewerbeärzte begleiteten den gesamten Verlauf der Pandemie durch interne und externe Beratungen. So gab es eine Beteiligung an der Fachtagung für Krankenhaushygiene Berufsbedingte Erkrankungen 2009 2009 wurden 1.379 Berufskrankheiten-An- beurteilten Erkrankungen. Auswertung der Haut-Präventionskampagne 2009 „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ Die Aktivitäten der zwei Jahre dauernde Präventionskampagne „Haut – die wichtigsten 2m2 Deines Lebens“ wurden 2009 ausgewertet. Sachsen-Anhalt setzte sich in einem Projekt mit dem Tragen von „Hygienehandschuhen“ beim Verkauf von Fleisch, Wurst und Käse auseinander. Es wurde in den Vorjahren darüber berichtet. Im Fokus standen dabei das Erkennen hautbelastender Tätigkeiten sowie die Umsetzung erforderlicher Arbeits- bzw. Hautschutzmaßnahmen und die Aufklärung über vermeidbare Feuchtarbeit durch das Weglassen sogenannter Hygienehandschuhe beim Verkauf. Diese Handschuhe bringen keinen Hygienevorteil, sondern belasten nur unnötig die Haut. zeigen in folgender Reihenfolge registriert: • Erkrankungen der Atemwege, der Lun- Die Ergebnisse: Von 150 Verkaufseinrich- gen und des Rippenfells (543), hierbei tungen waren nur 39 ohne Beanstandun- überwiegen die durch Asbest verursach- gen. Die übrigen 111 Arbeitsplätze wiesen ten Krebserkrankungen (285) Mängel im Zusammenhang mit hautgefähr- • Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen (480), davon Lärmschwerhö- denden Tätigkeiten auf. Vor allem handelte es sich um 33 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 • fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, wurden. In 58 Einrichtungen erfolgten Nach- Hinblick auf hautgefährdende Tätigkeiten kontrollen, mit einem erfreulichen Ergebnis. und sensibilisierte die betrieblichen Arbeits- • Nichtbeteiligung von fachkundigen Per- In allen Einrichtungen waren die Mängel in schutzakteure zur Umsetzung einschlägiger sonen, z. B. des Betriebsarztes, an der der Organisation des Arbeitsschutzes besei- Arbeitsschutzregelungen. Die Mehrzahl der Gefährdungsbeurteilung, tigt. Auf den unnötigen Gebrauch feuchtig- Betriebe konnte von der Notwendigkeit der keitsdichter Handschuhe ist überall verzich- Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten tet worden. und auch der Unternehmen unter Gewähr- • fehlende Unterweisung der Beschäftigten zum Hautschutz, • fehlender Hautschutz/Hautschutzplan, leistung der Produktqualität überzeugt wer- • unnötiges Tragen feuchtigkeitsdichter Nur ein Unternehmen zeigte sich völlig be- den. Damit wurde das Ziel der Kampagne Handschuhe beim Verkauf von Wurst, ratungsresistent. Da das Unternehmen uns erreicht. Fleisch und Käse. bereits nach dem Erstkontakt seiner Filialen durch die Geschäftsführung schriftlich Nicht nur auf betrieblicher Ebene gab es Die Nachkontrollen zeigten, dass den The- mitteilte, dieses Verhalten nicht zu ändern, ein positives Echo, auch verschiedene Le- men „hautgefährdende Tätigkeiten“, „Haut- wurde dort im Rahmen der Hautkampagne bensmittelüberwachungsämter des Landes schutz“, „Gefährdungsbeurteilung“ und „Hy- auf Nachkontrollen verzichtetet. Allerdings und das Institut für Lebensmittelhygiene der gienischer Umgang mit Lebensmitteln“ mehr wird das Problem nicht aus den Augen ge- Universität Leipzig begrüßten die Ziele und Aufmerksamkeit geschenkt wurde. lassen und durch entsprechendes Verwal- Ergebnisse des Hautprojektes. tungshandeln versucht, Verbesserungen zu Nicht in allen 111 Fällen wurden Nachkont- erreichen. rollen für erforderlich erachtet. In einem Teil der Betriebe ergab sich bereits beim Erst- Fazit: Die Kampagne führte zur Aufde- kontakt, dass Defizite umgehend abgestellt ckung zahlreicher Arbeitsschutzmängel im 34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5 Gebiete des technischen Arbeitsschutzes 5.1 Strahlenschutz Dipl.-Phys. Hannes Kranepuhl Mit der Entdeckung der Radioaktivität und Forderungen als auch der Auflagen aus Ge- sind 202 der gewerblichen Wirtschaft zuzu- der Röntgenstrahlung vor rund 100 Jahren nehmigungsbescheiden. Maßnahmen der ordnen. Von der verbleibenden Zahl entfal- setzte auch eine Entwicklung zur medizi- Qualitätssicherung durch Anwender radio- len 39 auf die Medizin und stehen hier für nischen und technischen Nutzung dieser aktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung nuklearmedizinische Einrichtungen, Blutbe- Strahlenarten ein. am Menschen unterliegen der besonderen strahlungsanlagen oder Afterloadinggeräte. Aufmerksamkeit bei der Aufsicht. Vor-Ort- Mit landesweit 15 Elektronenbeschleunigern Beispiele medizinischer Anwendung von Kontrollen sind integraler Bestandteil der Auf- werden an sieben medizinischen Einrichtun- ionisierenden Strahlen sind jedermann ge- sichtstätigkeit und finden im Allgemeinen im gen strahlentherapeutische Behandlungen läufig. Rahmen der Regelrevision, erforderlichen- durchgeführt. falls auch aus besonderem Anlass, statt. Die technische Nutzung von Strahlung ist Im Berichtszeitraum wurde 74 Personen 98 Genehmigungen wurden bearbeitet, d.h. sehr vielfältig. Beispielhaft sollen die Gepäck- (Medizinphysikern, Materialprüfern, usw.) neue Genehmigungen erteilt, Nachträge, Än- durchleuchtung auf Flughäfen, die zerstö- die Fachkunde im Strahlenschutz beschei- derungen oder Verlängerungen geprüft und rungsfreie Prüfung von Schweißnähten, die nigt (2008: 86 Personen, 2007: 42 Perso- bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind nicht Feststellung von Füllständen in Behältern, nen). nur die Genehmigungen für den Umgang, sondern auch solche für die Beförderung, für andere Verfahren, bei denen berührungslos gemessen werden muss, und die Identifizierung und Gehaltsbestimmung von Elementen in Materialien genannt werden. Auch in Wissenschaft und Forschung eröffnet die Nutzung der Radioaktivität Untersuchungsergebnisse und Einblicke in Prozesse, die anders nicht zu gewinnen wären. Die Einhaltung aller in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung enthaltenen Forderungen bei den jeweiligen Anwendern wird durch eine zuständige Behörde beaufsichtigt. In Sachsen-Anhalt ist laut Zuständigkeitsverordnung das Landesamt für Verbraucherschutz Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle Betriebe und medizinischen Einrichtungen. Ausgenommen davon sind lediglich die Betriebe, die der Bergaufsicht aufgrund des Bundesberggesetzes unterliegen. Die Tätigkeit der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde beinhaltet neben der Führung entsprechender Genehmigungs- und Anzeigeverfahren die begleitende Lösung verschiedenster Strahlenschutzprobleme, die primär dem Schutz der beruflich strahlenexponierten Personen dienen, sekundär auch den Schutz der Umgebung betreffen. Tätigkeiten in fremden Anlagen oder Einrich- Röntgenverordnung Nach der Modernisierung des Gesundheitswesens in den Jahren nach 1990 hat sich seit Jahren die Anzahl medizinisch und zahnmedizinisch genutzter Röntgenuntersuchungseinrichtungen (3.816 Einrichtungen Ende 2009) nur wenig verändert. Festzustellen ist, dass die ab 1990 erworbenen Röntgeneinrichtungen seit einiger Zeit durch neue ersetzt werden - es sind mehr Anzeigen zur Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Röntgenrichtungen zu bearbeiten. Der Bestand an Genehmigungen zum teleradiologischen Betrieb von Computertomographen hat sich seit dem Jahr 2003 von tungen und für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Das Betreten von bestimmten Strahlenschutzbereichen in fremden Anlagen oder Einrichtungen setzt voraus, dass der Beschäftigte über einen registrierten Strahlenpass verfügt. Im Jahr 2009 wurden 152 Strahlenpässe ausgestellt und an das zentrale Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet. Mit dem Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen vom 12. August 2005 eins auf dreizehn erhöht. ist das Strahlenschutzrecht in Deutschland Bei technischen/nichtmedizinischen Rönt- 2003/122) angepasst worden. Das damit an europäisches Recht (Euratom-Richtlinie geneinrichtungen und Störstrahlern ist eine Zunahme (2003: 304 Röntgeneinrichtungen + Störstrahler, 2009: 351 Röntgeneinrichtungen + Störstrahler) zu beobachten, die vornehmlich einer erhöhten Anzahl von Geräten für Materialuntersuchungen (technische Radiographie und handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren) geschuldet ist. Strahlenschutzverordnung verbesserte Aufsichtssystem für radio- aktive Strahlenquellen mit hoher Aktivität verpflichtet Genehmigungsinhaber bei Erwerb und Abgabe hochradioaktiver Strahlenquellen unverzüglich zur Mitteilung an das zentrale Register beim Bundesamt für Strahlenschutz. Im Jahr 2008 wurde insbesondere zur Einhaltung dieser Verpflichtungen eine Kontrolle mit dem Schwerpunkt „hochradioaktive Strahlenquellen“ durchgeführt (siehe Jahresbericht 2008). Sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als Bei einigen Genehmigungsinhabern waren Der Überprüfungsumfang bei der Aufsicht ist auch in der Medizin und in der Forschung 2009 Nachkontrollen erforderlich. Es kann weit gefächert und betrifft sowohl die Einhal- wird mit radioaktiven Stoffen umgegangen. abschließend festgestellt werden, dass so- tung der in den Verordnungen enthaltenen Von insgesamt 308 Genehmigungsinhabern wohl alle Quellen registriert sind als auch der 35 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 „Lebensweg“ durch zeitnahe Mitteilungen an Mindestens einmal jährlich treffen sich die Stellen wird der Bogen zur Qualitätssiche- das Register bei Erwerb oder Abgabe einer Strahlenschutzfachleute der einzelnen De- rung bei der medizinischen Anwendung von solchen hochradioaktiven Quelle lückenlos zernate des LAV mit denen des Landesam- Strahlung gespannt. verfolgt werden kann. tes für Geologie und Bergwesen und Vertre- Zusammenarbeit mit anderen Stellen In Fällen möglicher Auswirkungen auf die Umwelt beim betrieblichen Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung wird das Landesamt für Umweltschutz (LAU) einbezogen. Dies beginnt bei der Übernahme entsprechender Forderungen tern des Ministeriums für Gesundheit und Die regelmäßige gegenseitige Information Soziales. Regelmäßig finden auch Bespre- aller beteiligten Behörden und Stellen führt chungen im „Interministeriellen Arbeitskreis zu wichtigen Anregungen für die Aufsichtstä- Strahlenschutz“ (Teilnehmer: Ministerium für tigkeit des LAV und dient dem einheitlichen Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung in Gesundheit und Soziales, LAU, LAV, organi- Sachsen-Anhalt. siert vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) statt. und Hinweise des LAU in die Umgangsge- Informationen über neueste gesetzliche nehmigungen des LAV und setzt sich im Be- und technische Entwicklungen und festge- darfsfall bei gemeinsamer Aufsichtstätigkeit stellte Probleme werden auch beim jährlich fort. durch das LAV veranstalteten Treffen aller in Sachsen-Anhalt nach Strahlenschutzrecht Bei Genehmigungen zur Beförderung radio- behördlich zugelassenen Sachverständigen aktiver Stoffe wird die für den Beförderer zu- ausgetauscht. Durch die gleichzeitig an die- ständige Polizeidirektion informiert. ser Besprechung teilnehmenden Ärztlichen 36 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5.2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Dr. rer. nat. Bernhard Schicht Unter biologischen Arbeitsstoffen werden im Allgemeinen Mikroorganismen verstanden, denen Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können und die in der Lage sind, die Beschäftigten gesundheitlich zu gefährden (vgl. Abb. 9). Es handelt sich dabei zu meist um mikroskopisch kleine, ein- oder mehrzellige Organismen, mit denen Beschäftigte in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen durch die Verwendung dieser (gezielte Tätigkeit) aber auch durch Stoffe und Materialien in Kontakt kommen, die aus diesen bestehen oder denen natürlicherweise oder durch Verunreinigungen solche Mikroorganismen anhaften (nicht gezielte Tätigkeit). Die Bandbreite reicht vom Arbeitsplatz in der Arztpraxis oder im Krankenhaus durch den Kontakt zu Patienten und humanem Probenmaterial, über den Mitarbeiter in der landwirtschaftlichen Produktion und Nutztierhaltung, den Müllwerker bei der Abfallsammlung und Abfallverwertung/-beseitigung oder dem Lagerarbeiter in einem Getreidesilo bis hin zum Zerspaner beim Umgang mit verunreinigten, wassergemischten Kühlschmierstoffen. Abb.9 Definition Biologische Arbeitsstoffe § 2 Abs. 1 Biostoffverordnung Je nach Problemstellung können zum Bei- reicht werden kann. Aufgrund des Fehlens spiel Luftmessungen oder die Bestimmung eines Grenzwertkonzeptes ist die Beurtei- der Keimgehalte in Materialproben oder auf lung der Messergebnisse grundsätzlich an Oberflächen durchgeführt werden. einen quantitativen Vergleich mit Messungen an einem unbelasteten Ort oder unbe- Bei der Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Messstrategie in Arbeitsbereichen kann auf die Empfehlungen der TRBA 405 „Anwendung von Messverfahren und Kontrollwerten für luftgetragene Biologi- Der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkei- sche Arbeitsstoffe“ und auf die in der BGIA- ten mit biologischen Arbeitsstoffen beruht Arbeitsmappe „Messung von Gefahrstoffen“ auf dem Arbeitsschutzgesetz und wird mit veröffentlichten standardisierten Messver- der Biostoffverordnung spezifisch geregelt. fahren zurückgegriffen werden (vgl. Abb. Normadressat ist der Arbeitgeber, der ent- 10). Hierbei handelt es sich um Verfahren sprechend der durchzuführenden Gefähr- zur Bestimmung der Konzentration von Bak- dungsbeurteilung einer terien, Pilzen und Endotoxinen in der Luft. Schutzstufe (Schutzstufe 1 bis 4) zuordnet Die Methoden zur Bestimmung der Konzen- und die erforderlichen Schutzmaßnahmen tration von Schimmelpilzen oder Bakterien die Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) festlegt und umsetzen muss. erfassen nur die vermehrungsfähigen Mikroorganismen. Es können aber auch andere validierte Messverfahren herangezogen werden. Die Abschätzung von Art, Ausmaß und Dau- lasteter Außenluft gebunden. Die Arbeitsschutzverwaltung des LSA verfügt über die erforderliche Messtechnik und führt entsprechende Messungen an Arbeitsplätzen in eigenem Auftrag, in Amtshilfe oder im Auftrag Dritter (zum Beispiel Arbeitgeber) durch. Die labortechnische Auswertung des Probenmaterials erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz. So wurde zum Beispiel im Rahmen der Sanierung einer illegalen Deponie eine personenbezogene Messung in der Fahrerkabine des eingesetzten Baggers zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen durchgeführt. Die Konzentration an Schimmelpilzen und Bakterien in der Fahrerkabine während der Bauarbeiten war er der Exposition der Beschäftigten im Rah- Für die Bewertung der in Arbeitsbereichen men der Gefährdungsbeurteilung ist nicht bestimmten Konzentrationen an biologischen mit einer Messverpflichtung verbunden. Arbeitstoffen existieren keine Grenzwerte. Messungen können aber zum Nachweis ei- Im Zusammenhang mit der Überprüfung der ner möglichen Expositionsquelle bei optisch Wirksamkeit technischer Maßnahmen im Ab- unauffälligem Befund, zur Differenzierung fallbereich wurde ein technischer Kontroll- nachweisbarer biologischer Arbeitsstoffe wert eingeführt. Dieser legt die Konzentration oder zur Überprüfung der Wirksamkeit tech- fest, die nach dem Stand der Technik an In einer weiteren Aufgabe war an unter- nischer Schutzmaßnahmen sinnvoll sein. einem bestimmten Arbeitsbereich/-platz er- schiedlichen Arbeitsplätzen einer Zähl-/Sor- gegenüber der freigesetzten Konzentration reduziert und lag im Bereich der unbelasteten Umgebungsluft. Der Bagger stand dem Wind zugekehrt und die Fahrerkabine war mit einer Klimatisierung inkl. Staubfilter ausgerüstet. 37 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 tieranlage für Einwegpfandflaschen die Konzentration an Schimmelpilzen in der Luft zu überprüfen. In diesem Fall wurde das Unternehmen selbst aktiv, da Informationen über mögliche Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten durch Schimmelpilze in Zählzentren vorlagen. Obwohl optisch der Befund unauffällig war, wurde an den Messpunkten in der Luft der Halle gegenüber dem Referenzwert Außenluft (1,3 x 103 Koloniebildende Einheiten Schimmelpilze pro m3 Luft) eine 200 bis 400-fach höhere Konzentration an Abb.10 Messtechnik und Probennahme zur Bestimmung der luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz (Filtrationsverfahren) Bild A: Probenahmesystem (PGP) - Pumpe SG 4000, Gesamtstaubsammelkopf (GSP), Filterhalter Bild B: Personenbezogene Probenahme Bild C: Ortsbezogene Probenahme Schimmelpilzen nachgewiesen. Auf Grund des Ergebnisses ergibt sich für das Unternehmen die Notwendigkeit, im Rahmen der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Minimierung der Exposition festzulegen und umzusetzen. Hierzu gehört auch, dass die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen und arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen unterrichtet werden. barkeit wird von verschiedenen Faktoren, Probenahme. Eine Verallgemeinerung auf wie zum Beispiel der aerosol- oder staub- andere Belastungssituationen ist damit nicht freisetzenden Tätigkeit, den meteorologi- möglich. schen Bedingungen, der Art und Menge der gehandhabten Stoffe und Materialien sowie der Probenahmestrategie beeinflusst. Somit Die Höhe der Konzentration biologischer Arbeitsstoffe in der Luft und ihre Nachweis- stellen die Messergebnisse eine Moment- Gentechnisch veränderte biologische Arbeitsstoffe aufnahme dar, sie beschreiben die Situation Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten am Probenahmetag bzw. zum Zeitpunkt der biologischen Arbeitsstoffen, das Herstellen Gentechnische Anlagen in Sachsen-Anhalt 250 203 200 173 155 Anzahl 150 113 100 117 125 183 156 155 124 95 77 50 50 38 25 24 26 84 58 48 40 36 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Jahr S1 S2 S3/S4 Anlagen gesamt Betreiber Abb.11 Anzahl der gentechnischen Anlagen und Betreiber im Land Sachsen-Anhalt (Stand: 31.12.2009) 2005 2006 2007 2008 2009 38 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 und Verwenden, müssen nach Gentechnik- führt. Dass die Sicherheit in der Gentechnik heitsstufe 1 kultiviert, Proteine gewonnen gesetz (GenTG) in gentechnischen Anlagen, nicht nur durch die spezifische Komponente, und gereinigt. Der von der Betriebsstörung entsprechend der Risikobewertung in ange- den gentechnisch veränderten biologischen betroffene Raum gehört zur Proteinreinigung, zeigten, angemeldeten oder genehmigten Arbeitstoff, sondern auch durch allgemeine dort wird nicht mehr mit GVO gearbeitet. gentechnischen Anlagen durchgeführt wer- Komponenten wie zum Beispiel chemische den. Die Anzahl der Betreiber und der in Be- und physikalische Gefahren bestimmt wird, In der CIP-Anlage werden sowohl Heißdampf trieb befindlichen gentechnischen Anlagen soll nachfolgendes Ereignis verdeutlichen. als auch Natronlauge in unterschiedlichen kann der Abbildung 11 entnommen werden. Durch die Arbeitsschutzverwaltung werden Konzentrationen an einem Mischpaneel ge- Die Arbeitschutzverwaltung des Landes arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse aus der mischt und zur Reinigung und Desinfektion wird Genehmigungsbehörde Überwachung nach GenTG, sofern zutref- von Anlagenteilen (zum Beispiel Behälter) nach GenTG, das Landesverwaltungsamt durch die fend, auch auf Tätigkeiten nach BioStoffV im eingesetzt. Der abgerissene Schlauch war Sachsen-Anhalt (LVwA), am Anmelde- und Labor- oder Produktionsbereich angewendet. am Mischpaneel befestigt. Die zusammen Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten beteiligt und ist hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten für die Überwachung der Durchführung des mit dem Heißdampf ausgetretene 4%-ige Feuerwehreinsatz in Anlage zur Proteinwirkstoffgewinnung Natronlauge wurde über den Bodeneinlauf zur Neutralisationsanlage abgeführt und die Flächen im Wischverfahren gereinigt. GenTG, der Verordnungen sowie behördli- Alarmiert durch die Auslösung eines Rauch- cher Anordnungen und Verfügungen verant- melder-Signals in den frühen Morgenstunden Als Folge schlug die Arbeitsschutzverwal- wortlich. Das GenTG, im Speziellen die Gen- (ca. 6.00 Uhr) stellte der eintreffende Lösch- tung den Austausch der Rauchmelder durch techniksicherheits-Verordnung (GenTSV), zug der Feuerwehr in einem Reinraum einen Wärmesensoren vor und forderte die Ver- regeln bereits explizit die Anforderungen, Schlauchabriss an einer CIP-Anlage (clea- änderung/Verbesserung des Bereitschafts- die an den Schutz der Beschäftigten vor Ge- ning in place – Reinigung vor Ort von verfah- dienstes, der Austausch des Schlauchmateri- fährdungen durch gentechnisch veränderte renstechnischen Anlagen ohne wesentliche als sowie die Installation einer Körperdusche Organismen zu stellen sind, so dass hier mit Demontage, validierter Reinigungsprozess) im oder direkt vor dem Reinraum der CIP- Ausnahme der allgemeinen arbeitsmedizini- fest. Da eine Mitarbeiterbefragung zeitnah Anlage, die Kennzeichnung der Gefahrstoffe schen Beratung und der Beteiligung des Be- nicht durchgeführt werden konnte und für am Paneel sowie die Durchführung und Do- triebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung den Einsatzleiter die Zusammensetzung kumentation einer Gefährdungsbeurteilung. die Biostoffverordnung (BioStoffV) in der Re- der den Alarm auslösenden Aerosole nicht Unabhängig von diesem Schadensereignis gel keine Anwendung findet. erkennbar war, wurde der Katastrophen- wurde zur Aktualisierung der Meldeketten schutzzug der Feuerwehr angefordert. durch das LVwA der Datenbestand an gen- Insgesamt werden die gentechnischen Arbei- technischen Anlagen mit den zuständigen ten unter einem dem Stand der Technik ent- In der Anlage werden gentechnisch verän- sprechenden Sicherheitsstandard durchge- derten Organismen (GVO) in der Sicher- Feuerwehren abgeglichen. 39 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5.3 Ergebnisse der Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im Rahmen der Inspektionen nach § 16 Störfall-Verordnung Dr.-Ing. Jörg Przygodda Auf Grundlage eines gemeinsamen Erlasses Für das Jahr 2009 waren insgesamt 32 Be- des damaligen Ministeriums für Arbeit, Frau- triebsbereiche für die Inspektion nach §16 onsschutz en Gesundheit und Soziales und dem Minis- Störfall-Verordnung vorgesehen. Der Groß- • Dokumentation teriums für Landwirtschaft und Umwelt des teil der Betriebsbereiche liegt im Aufsichtsbe- Landes Sachsen-Anhalt zum Vollzug des § reich der Gewerbeaufsicht Süd und Ost (vgl. Der allgemeine Anlagenzustand ist stark 16 der Störfall-Verordnung werden seit 2001 Abb. 12). Die meisten Betriebsbereiche sind vom Alter der Anlage abhängig. Bei den die erforderlichen Überprüfungen von Be- der Branche Chemie und erdölverarbeiten- 2009 durchgeführten Prüfungen konnten bei triebsbereichen, die der Störfall-Verordnung de Industrie zugeordnet, jedoch waren auch keiner Anlage Zustände festgestellt werden, unterliegen, vom Landesverwaltungsamt in Gefahrstofflager und Anlagen der Spreng- die eine unmittelbare Gefahr für die Sicher- Kooperation mit dem Landesamt für Ver- stofflagerung bzw. -verarbeitung zu prüfen. heit der Arbeitnehmer darstellen. Die integ- braucherschutz durchgeführt. Entsprechend • Maßnahmen zum Brand- und Explosi- rierten überwachungsbedürftigen Anlagen der originären Zuständigkeit obliegt die Prü- Da zur Durchführung der Inspektionen eine (im Wesentlichen Druckgeräte, Anlagen in fung der technischen Sicherheit der Anlagen terminliche Abstimmung zwischen dem Lan- explosionsgefährdeten sowie der Betriebsorganisation dem Lan- desverwaltungsamt, gegebenenfalls exter- Lager für hoch- und leichtentzündliche Flüs- desamt für Verbraucherschutz. nen Gutachtern und den Prüfern des Lan- sigkeiten) werden weitgehend entsprechend Bereichen sowie desamtes für Verbraucherschutz erforderlich den Forderungen der Betriebssicherheits- Im Rahmen der Teilinspektion durch die ist, haben sich einige Teilinspektionen bis in verordnung betrieben. Prüfnachweise konn- Mitarbeiter des Landesamtes für Verbrau- das Jahr 2010 hinein verschoben. ten bis auf wenige Ausnahmen vollständig cherschutz werden auch die in den Betriebs- vorgelegt werden. In einigen Fällen fehlten Die technische Prüfung bezieht im wesentli- die Nachweise über die wiederkehrende dürftigen Anlagen sowie die Erfüllung der chen folgende Aspekte ein: Prüfung der Anlagen in explosionsgefährde- Betreiberpflichten nach Betriebssicherheits- • allgemeiner Anlagenzustand ten Bereichen. Mängel, die bei einer Prüfung verordnung in die Überprüfung einbezogen. • Erkennung kritischer Prozesszustände durch eine zugelassene Überwachungs- bereichen integrierten überwachungsbe- und Reaktionen darauf Die Federführung der Inspektion obliegt dem Landesverwaltungsamt. Die Teilinspektio- • Fahrweise und Prozessführung (MSRKonzept) nen durch das Landesamt für Verbraucherschutz jedoch werden in der Regel unabhän- nachweislich beseitigt worden. energieversorgung Vereinzelt wurden jedoch, insbesondere bei • Technische Dichtheit Betriebsbereichen mit einem relativ alten • Sicherheit überwachungsbedürftiger An- Anlagenbestand, Mängel festgestellt, die im lagen werden von den Kontrollpersonen Prüfbe- folgenden zusammengefasst sind: • Prüfnachweise, Mängelbeseitigung richte angefertigt. wurden, sind in der Regel kurzfristig und • Zuverlässigkeit der Energie- und Hilfs- gig durchgeführt. Über die Ergebnisse der Teilinspektionen stelle oder einer befähigten Person ermittelt • stark korrodierte und undichte Anlagenteile (Abb. 13, Abb. 14) • fehlender Nachweis für wiederkehren- Anzahl der Betriebsbereiche 2009 - den Ortsdezernaten zugeordnet de Prüfungen an Gefahrstoff führenden Rohrleitungen GA Nord; 3 • unzureichende Kennzeichnung an RohrGA Mitte; 3 GA Ost; 10 leitungen und an MSR-Schutzeinrichtungen • unsachgemäße Rohrbefestigungen (Abb. 15) GA West; 3 • defekte Messeinrichtungen (Abb. 16) • fehlender Berührungsschutz an heißen Anlagenteilen (Abb.17) • unsachgemäße Verkabelung elektri- scher Geräte (Abb. 18) GA Süd; 13 • Überschreitung der erlaubten Lagermenge bei einem Lager für leichtentzündliche Abb.12 Anzahl der 2009 überprüften Betriebsbereiche je Dezernat Flüssigkeiten 40 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Die Betreiber der überprüften Betriebsbereiche erhalten im Anschluss an die Inspektion ein Revisionsschreiben. Die Abstellung gefundener Mängel werden von den zuständigen Mitarbeitern des Landesamtes für Verbraucherschutz kontrolliert. Es zeigt sich, dass im Wesentlichen zwischen Anlagenbetreiber und Behörde grundsätzliche Übereinstimmung über Umfang und Spezifik der erforderlichen Maßnahmen besteht. Abb.13 undichte Anlagenteile Abb.14 undichte Anlagenteile Abb.15 unsachgemäße Rohrbefestigungen Abb.16 defektes Manometer Abb.17 fehlender Berührungsschutz an heißen Oberflächen Abb.18 unsachgemäße elektrische Verkabelung Die Betriebsbereiche werden in Abhängigkeit des Gefahrenpotentials und des Anlagenzustandes alle 2-5 Jahre erneut überprüft. Die Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt bei der Durchführung der Inspektionen hat sich sehr bewährt. Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz erweisen sich als qualifizierte Kontrollkräfte und Berater. Die regelmäßigen Überprüfungen der Betriebsbereiche haben sich als wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards der Betriebe etabliert. 41 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5.4 Unfallauswertung: Explosion in einem Tankcontainer Dipl.-Chem. Gabriele Hähnel; Dipl.-Ing. Manfred Ifland Ausgangssituation und Unfallhergang An einem Tankcontainer (Zustand: entleert, ungereinigt) sollte in Vorbereitung der wiederkehrenden Prüfung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden (Bild 19). Dazu wird der Tankcontainer mit Druckluft mit einem Druck von ca. 0,5 bar (max. zulässiger Betriebsdruck beträgt 2,65 bar) beaufschlagt und anschließend abgepinselt. Dabei wurde an einem Füllanschluss eine Undichtigkeit festgestellt (Bild 20). Um diese Undichtigkeit zu beseitigen, war es erforderlich, die Flachdichtung des Füllanschlusses auszuwechseln (Bild 21). Dazu wurde der Tankcontainer wieder entspannt (druckloser Zustand hergestellt). Da der Füllanschluss sich nicht demontieren ließ, wurde der abschraubbare Teil des Füllanschlusses durch einen Beschäftigten mit einer Lötlampe erwärmt. Dabei kam es zur Explosion. Durch die Explosion wurden zwei Domdeckel abgerissen und weggeschleudert (Bild 22/23). Bei drei weiteren Domdeckeln wurden die Dichtungen herausgedrückt (Bild 24/25). Der Beschäftigte zog sich beim Abspringen vom Tankcontainer Verletzungen am rechten Fuß zu. Da der Behälter augenscheinlich leer war, sollte ohne vorherige Reinigung die wiederkehrende Prüfung bzw. die Vorbereitung derselben erfolgen. Die schäumbaren Polymerkügelchen (UN- Konsequenzen Durch den Betrieb wurde veranlasst, dass nur gereinigte Tankcontainer zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur übergeben werden. Nummer 2211) werden mit Pentan ge- Es sollte geprüft werden, ob auch Tankcon- schäumt. In der Tabelle 3A des ADR findet tainer mit einer Kennzeichnung analog der man für dieses Gefahrgut die Beschreibung Sondervorschrift 633 zu versehen sind. „entzündbare Dämpfe abgebend“. Diese Beschreibung gehört allerdings nicht zur offiziellen Benennung des Gefahrgutes und muss nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Auch ist der Tankcontainer nach dieser Tabelle nicht mit einem entsprechenden Gefahrzettel zu kennzeichnen (nach Sondervorschrift 633 Kapitel 3.3 ADR sind Versandstücke und Kleincontainer allerdings mit folgender Kennzeichnung zu versehen „VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN“). Abb.22 weggeschleuderter Domdeckel Es ist davon auszugehen, dass noch Restbestände des Ladegutes im Tankcontainer vorhanden waren und sich ein explosionsfähiges Gemisch gebildet hat, welches durch die offene Flamme der Lötlampe gezündet wurde. Unfallursache Abb.23 weggeschleuderter Domdeckel Die letzte Ladung des Tankcontainers vor der Prüfung bestand aus schäumbaren Polymerkügelchen, einem Gefahrgut gemäß ADR. Dieses Produkt wird für den Transport im Tankcontainer mit Stickstoff überdeckt (0,1 bar), beim Entleeren wird der Stickstoff über eine Gaspendelleitung abgesaugt. Der Behälter wird entleert und anschließend belüftet. Abb.19 Tankcontainer Abb.20 undichter Füllanschluss Abb.24 herausgedrückte Dichtung Abb.21 defekte Flachdichtung Abb.25 herausgedrückte Dichtung 42 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 5.5 Medizinprodukte Dipl.-Phys. Ottfried Zerfass Die Aufsichtstätigkeit bei Medizinprodukten war im Jahr 2009 durch Routinekontrollen 8 taktionen gab es auf diesem Gebiet nicht. Im 7 Wesentlichen wurden das Inverkehrbringen 6 und das Betreiben und Anwenden von Medi- 5 Anzahl gekennzeichnet. Sonder- oder Schwerpunk- zinprodukten kontrolliert, wobei der Schwer- Inverkehrbringen 9 4 punkt bei der Aufsicht über das Betreiben 3 und Anwenden lag. 2 1 te-Verordnung (MPV), welche die betreffenden Konformitätsbewertungsverfahren beschreibt. Prüfungen Prüfungen mit Mangel §30 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte auch in Verbindung mit der Medizinproduk- §12 Abs.1 Inverkehrbringen von Sonderanfertigungen das Medizinproduktegesetz (MPG) selbst, §9 ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung Die wesentliche Rechtsgrundlage hierfür ist §8 Abs.2 Einhalten gemeinsamer Technischer Spezifikationen bringen von Medizinprodukten §6 Inverkehrbringen ohne Voraussetzungen §5 Angabe des Verantwortlichen für das erstmalige Inverkehrbringen 0 §4 verbotenes Inverkehrbringen Aufsichtstätigkeit über das Inverkehr- Anzahl aller Mängel Abb.26 Prüfungen von Medizinprodukten beim Inverkehrbringen Betreiben und Anwenden Am häufigsten wurden die Verbote zum 250 Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten gemäß § 4 MPG, die Voraussetzungen 200 für das Inverkehrbringen und die Inbetriebbringen von Sonderanfertigungen geprüft. Durchschnittlich wurden in diesem Bereich Anzahl nahme gemäß § 6 MPG und das Inverkehr- 150 100 bei 20 % aller Prüfungen Mängel gefunden. Die durchschnittliche Mängelrate betrug 27 % 50 (auf Grund von Mehrfachmängeln). Diese Wesentliche Rechtsgrundlage für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten ist § 14 MPG (Errichten, Betreiben, Anwenden Prüfungen Prüfungen mit Mangel §11 messtechnische Kontrollen §9 Aufbewahrung d. Gebrauchsanw. u. d. MP-Bücher §8 Bestandsverzeichnis §7 Medizinproduktebuch §6 sicherheitstechnische Kontrollen Anwenden von Medizinprodukten §5 Betreiben und Anwenden Aufsichtstätigkeit über das Betreiben und §4a Kontrolluntersuchungen in med. Laboratorien war (vgl. Abb. 26). 0 §4 Instandhaltung die Gesamtzahl der Prüfungen eher gering §2 Allgemeine Anforderungen Zahlen sind jedoch nicht repräsentativ, da Anzahl aller Mängel Abb.27 Prüfungen von Medizinprodukten beim Betreiben und Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betrei- § 6 MPBetreibV, das Medizinproduktebuch Mängelrate betrug auf Grund von Mehrfach- berverordnung (MPBetreibV). gemäß § 7 MPBetreibV, das Bestandsver- mängeln 194 % (ca. 2 Mängel pro Prüfung). zeichnis gemäß § 8 MPBetreibV und die Auffällig sind die vielen Mängel bei der In- Am häufigsten wurden die allgemeinen An- messtechnischen Kontrollen gemäß § 11 standhaltung (vgl. Abb. 27). forderungen gemäß § 2 MPBetreibV, die MPBetreibV geprüft. Durchschnittlich wur- Instandhaltung gemäß § 4 MPBetreibV, die den in diesem Bereich bei 94 % aller Prüfun- Insgesamt ist das Bild dem der Vorjahre ähn- sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß gen Mängel gefunden. Die durchschnittliche lich. 43 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 6 Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen 6.1 Expositionsgefahr beim Abriss von Industriebrachen Dipl.-Phys. Owen Gräfe Eine erhöhte Expositionsgefahr mit gesund- Bereinigung des Areals erfolgen in mehreren ment. Einige Räume und Flächen sind heitsgefährlichen Stoffen besteht häufig bei Bauabschnitten und sollen im Jahr 2010 ab- insgesamt als asbestkontaminiert einzu- der Ausführung von Abbrucharbeiten. In geschlossen werden. Die Arbeiten im ersten ordnen. (Abb. 29, 30, 31) Vorbereitung umfangreicher Abbruchmaß- Bauabschnitt wurden mit dem Abriss von • Ein noch größerer Teil von Faserstaub nahmen ist 25.000 m³ umbauten Raum und der Bereini- entwickelnden Gefahrstoffen ist den eines die gewissenhafte Erstellung Gefahrstoffkatasters gung einer Fläche von 15.000 m² im Frühjahr künstlichen Mineralfasern zuzuordnen. sowohl für die Ausschreibung von Abbruch- ausführlichen 2009 abgeschlossen. Im 2. Bauabschnitt ist Hier fallen vor allem zurückgelassene projekten als auch für die Ausführung der der Abriss von ca. 120.000 m³ umbauten Rohrisolierungen, anschließenden Abbrucharbeiten von ent- Raum, der Rückbau von Heiz-, Wasser- Akustikmatten aus Steinwolle und Glas- scheidender Bedeutung. und Energieleitungen auf einer Fläche von wolle ins Gewicht, die weit gestreut in 10.000 m² und die Bereinigung einer Fläche den Hallen und auf den Freiflächen als von 35.000 m² geplant. getrennte Haufen meist jedoch ver- Die Landesmessstelle des Fachbereiches Arbeitsschutz stand 2009 einem Ingeni- Dämmmatten und mischt mit anderen Abfällen zu finden eurbüro aus Dessau bei der Erstellung des Die allgemeine Gefahrensituation im Areal Gefahrstoffkatasters in Vorbereitung des stellt sich wie folgt dar: sind. (Abb. 34) Abrisses einer Industriebrache beratend zur • In allen Gebäuden wurden in den Jah- Quecksilber wurden ermittelt. Hier lie- Seite. Die Beratung bezog sich dabei auf die ren der Brachliegung die zugänglichen gen auf der gesamten Fußbodenfläche Mithilfe beim Auffinden verdächtiger Materi- verwertbaren Ausrüstungen und Inven- Quecksilberperlen verteilt. Die Räume alien, die im Hinblick auf den Arbeitsschutz targegenstände entfernt, so dass in der sind kontaminiert. und auf die Abfallentsorgung als gefährlich Industriebrache größtenteils nur nicht • Weiterhin zu nennen sind PAK-haltige zu betrachten sind. verwertbare Materialien aufgefunden Produkte (PAK - polyzyklische aromati- werden. sche Kohlenwasserstoffe) vor allem als • Zwei Fundstellen von metallischem Die Gebäude der heutigen Industriebrache • Asbesthaltige Produkte sind weiträumig teerhaltige Dachpappen, Sperrpappen, wurden in ihrer Grundsubstanz in den 20- in fast allen Hallen der Industriebrache teerhaltiger Asphalt und Kabelumman- iger Jahren des vorigen Jahrhunderts als verteilt. Dazu gehören schwachgebun- telungen. Erweiterung der Junkers Geräte- und Moto- dene asbesthaltige Produkte wie Dich- • Ein weiteres Gefahrenpotential bilden die renwerke gebaut und dienten als Produkti- tungsscheiben unterschiedlicher Größe überall verstreuten Kondensatoren, von onsstätten für die weltweit ersten Badeöfen. und asbesthaltige Schnüre, aber auch denen ein Großteil PCB-haltig (PCB - In den 50-iger und 60-iger Jahren wurden die Bauteile und Bauplatten aus Asbestze- polychlorierte Biphenyle) ist. (Abb. 35) Zerstörungen des 2. Weltkrieges beseitigt und der Betrieb um einige Produktionsstätten erweitert. In den 70er und 80er Jahren war der VEB Junkalor Dessau ein leistungsstarker Produzent von Gasmess- und -regeltechnik. 1992 wurde der Betrieb privatisiert. Seit der Schließung des Betriebes 1993 liegt das Gelände brach. (Abb. 28) Aus den Gebäuden wurden sämtliche Maschinen und Ausrüstungen sowie die Lagerbestände entfernt. Im Geschehen von Schrottvandalismus wurden die verwertbaren Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen größtenteils entwendet, die Isolierungsmaterialien jedoch, im gesamten Areal verstreut, zurück gelassen. Das Betriebsareal umfasst eine Fläche von ca. 50.000 m². Der Gebäudeabriss und die Abb.28 Ansicht einer ehemaligen Produktionshalle 44 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 • In einigen Trafostationen wurden PCBhaltige Trafoöle festgestellt sowie Kabel gefluteten Kellern ist mit dem Vorhandensein und Leitungen, geflutete Kellerräume, die von Faulgasen zu rechnen. wegen erhöhter Einsturzgefahr nicht begeh- mit teerhaltigen Isolierungen aufgefunden. • An vielen Gebäuden bestehen erhebli- baren Gebäudeteile sowie größere und nur Die allgemeine Abfallsituation ist wie folgt oberflächlich kontrollierbare Haufwerke und gekennzeichnet: Containerinhalte. che Brandschäden mit dadurch entstan- Neben den genannten Gefahrstoffen liegen denen Brandschadstoffen. in allen Gebäuden Kleinteile aus der ehema- Im Gefahrstoffkataster wurden über 600 • PVC-Abfälle von Kabel- und Heizungs- ligen Produktion des Betriebes verstreut. Da- Fundstellen von Gefahrstoffen mit Hilfe rohreinschalungen sind im gesamten bei handelt es sich größtenteils um Plastik- eines Flächenrasters und fotografisch do- Areal verstreut. und Keramikteile. In vielen Räumen befindet kumentiert, wobei es sich bei etwa 2/3 der • In den Gebäuden wurden mehrere Ge- sich zertrümmertes Mobiliar, wie Tische, Fundstellen um künstliche Mineralfasern binde, gefüllt zum Beispiel mit Motoren- Schränke und Werkbänke. In einigen Räu- und asbesthaltige Produkte handelt. öl und Ölemulsionen, Teer, zinnhaltigen men liegen auf dem Boden heruntergefalle- Abfällen, PAK-haltigem Pulver, gefun- ne Deckenplatten, wie Holzhartfaserplatten, den. (Abb. 32) Spanplatten, zementgebundene Holzfaser- • Die Dachstühle einiger Gebäude wurden platten und asbesthaltige Bauplatten. mit Holzschutzmitteln behandelt. • In den räumlich großen Fertigungshallen Im erstellten Gefahrstoffkataster wurden wurden ölkontaminierte Beton-Fußbo- weitestgehend alle zugänglichen Fundstel- denflächen aufgefunden. len von Gefahrstoffen dokumentiert. Eine gewisse Unsicherheit besteht bei einem so Als weitere Gefahren sind zu nennen: In umfangreichen Projekt jedoch immer. Als mehreren Gebäuden besteht Einsturzge- größte Unsicherheitsfaktoren gelten hier die fahr. Dächer sind undicht und marode. Auf unzugänglichen Bereiche wie vor allem die dem gesamten Gelände befinden sich nicht mit schweren Betonteilen verschlossenen verschlossene Kanäle und Schächte. In den Unterflurtrassen, unterirdisch verlegte Kabel Abb.29 Asbestdichtschnüre Abb.31 verschiedene asbesthaltige Dichtungsmaterialien Abb.34 abgelöste Rohrisolierung aus Steinwolle Abb.30 asbesthaltige Flachdichtungen Abb.32 ölkontaminierte Flächen Abb.35 unter anderem Gebinde mit PCB-haltiger Ölemulsion Abb.33 Asbest-Graphit-Heißdampf-Dichtschnur 45 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 6.2 Das ist anrüchig ... mir stinkt‘s ... der Nase nach gehen Dipl.-Chem. Ute Köppen Längst sind die einst so bekannten Gerüche von der Geruchsstoffkonzentration und der Geruch oder der Geruch ist erst durch die nach Wittol Wischwachs (Salmiak), Wofa- jeweiligen Geruchswahrnehmungsschwelle „Unverträglichkeit“ mehrerer Bauprodukte sept (p-Chlor-m-kresol und Chlorophen), abhängig. So werden manche Geruchsstof- entstanden. Mitropatoilette (p-Dichlorbenzol) oder auch fe bereits in geringer Dosierung wahrgenom- der typische Trabigeruch aus der Mode ge- men. Es gibt aber auch Stoffe, die werden raten. Im Trend sind Reinigungsdüfte mit ei- in geringen Konzentrationen als angenehm, ner erfrischenden Zitrusnote, Duftsprays mit bei hohen Konzentrationen jedoch als unan- Lavendel und Melisse, zu Weihnachten et- genehme Belästigung empfunden. was mit Zimt, Parfüme aller Art für die Dame und für den Herrn. Durch Werbung wird uns suggeriert, dass wir nur bei Anwendung dieser Düfte gesund, hygienisch und „blütenweiß“ leben, wir dem modernen Menschen von heute entsprechen. Kommen nun alte, längst vergessene Gerüche in Form von Altlasten in Gebäuden wieder zum Vorschein, reagieren wir Menschen mit Unbehagen, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und anderen Symptomen. Auch neue unbekannte, nicht so „erfrischende“ Gerüche aus neuen Materialien machen sich in Büros und Wohnungen breit, führen zu Ängsten und Sorgen um die Gesundheit. Gerüche werden unterschiedlich wahrgenommen, der Mensch assoziiert mit Gerüchen Bilder, Gefühle und körperliche Reaktionen, die können positiver und negativer Natur sein. Es ist verständlich, dass jeder wissen möchte, ob sich dieser Geruch auf Der Hauptteil der Beschwerden kommt aus dem öffentlichen Dienst. Es hat sich gezeigt, dass neben den geruchlichen und gesundheitlichen Problemen, meist noch andere Probleme existieren. Die von 1994 bis 2000 2009 ergaben sich aus solchen Beschwer- durchgeführte Studie „ProKlimA“ der Univer- den 204 Raumluftmessungen. Um die sität Jena hatte herausgearbeitet, dass Ar- Quelle der Stoffe festzustellen wurden 56 beitsbelastungen und –anforderungen mehr Materialuntersuchungen, meist aus dem zu Befindlichkeitsstörungen am Arbeitsplatz Fußbodenbereich, entnommen. Die Ten- führen als bisher angenommen. denz ist steigend. Auch bei den Messungen der Landesmess- Oft konnte die Quelle ermittelt werden. stelle wurde festgestellt, dass die Personen Typische Geruchsquellen, aus Altlasten meist mit weiteren Problemen und Sorgen stammend, waren wie bereits in den vor- belastet waren: angegangenen Jahren Bestandteile alten • Stress durch Arbeitsverdichtung Fußbodenklebers wie phenolische Verbin- • Arbeitsunzufriedenheit (schnell wech- dungen, alte Holzschutzmittel wie Dichlor- selnde und unklare Aufgabenstellungen) naphthalin, Teerpappen oder Schlacken in • wohnortferne Versetzungen Fußböden usw. Meist wurden die Fußböden • Wohlfühlfaktor - schlechte Büroräume saniert ohne zuvor den Aufbau der Böden zu (zum Beispiel gelbe Lamellen durch Zi- kennen, das Anlegen eines Schadstoffkatas- garettenrauch, kühle Arbeitsatmosphäre ters vor der Sanierung ist keine gängige Pra- durch große Deckenhöhen mit sterilen xis. Auch die Umnutzung alter Produktions- weißen Farbanstrichen) räume zu Büroräumen führt trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen oft zu Problemen. Dies lässt die Vermutung zu, dass diese Sorgen und Probleme das vorhandene In- seine Gesundheit auswirkt oder ob verschie- Von neueren Bauprodukten gehen eben- nenraumluftproblem verstärken und die dene Symptome bereits einem unbekannten so häufig Gerüche aus. Immer wieder wird Personen Symptome entwickeln, die in der Stoff zuzuordnen sind. Insbesondere die das notwendige Lüftungsverhalten nach Regel medizinisch in keinen unmittelbaren energetische Dichtheit unserer Gebäude Sanierungsarbeiten unterschätzt. Durch den Zusammenhang mit den analysierten Stof- verbunden mit unzureichendem oder fal- Einsatz von Lösungsmitteln mit einem Sie- fen gebracht werden können. Die gesund- schem Lüften verstärken Gerüche. depunkt höher als 200°C ist das Abdunstver- heitliche, physische und psychische Verfas- halten entsprechend lang. Erfahrungen be- sung haben erhebliche Auswirkung auf die stätigen die Feststellungen in verschiedenen Geruchswahrnehmung und –bewertung. Die Messstelle des Landesamtes für Verbraucherschutz hat dann schnell die Aufgabe, auf der Basis der Arbeitsstättenverordnung den „Stinker“ zu finden, über die Raumluftkonzentration Aussagen zur gesundheitlichen Bewertung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Die Erwartung an die Messergebnisse ist groß. Da es nur Studien, dass man nach Sanierungen für den Zeitraum von mindestens einem halben Jahr ein effektives Heizungs-/Lüftungsregime durchführen muss. Die Akzeptanz den vorerst vorhanden Sanierungsgeruch zu tolerieren, ist kaum vorhanden. Der Arbeitgeber, der verstärkt mit Krankheitsausfällen und geringerer Arbeitsproduktivität infolge dieser Probleme konfrontiert wird, bittet zunehmend um Hilfestellung in Form von aufklärenden Personalversammlungen und konkreten Maßnahmeplänen. wenige toxikologisch hergeleitete Richtwerte Nur in einigen Fällen konnte durch diese Es hat sich bewährt, dass die Messergeb- für Innenräume gibt, von denen sich ein Sa- Maßnahme keine Verbesserung des Ge- nisse den Betroffenen erläutert werden und nierungsbedarf ableiten lässt, stellt sich im- ruches erzielt werden. Auch hier liegen die der Betriebsarzt einbezogen wird. Nur in Zu- mer wieder die Frage der Zumutbarkeit und Ursachen oft im Fußbodenaufbau. So ha- sammenarbeit mit allen Beteiligten können der Toleranz von Gerüchen. Der Geruch ist ben einzelne Bauprodukte einen speziellen hier sinnvolle Lösungen und gegebenenfalls 46 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Einzelfallentscheidungen getroffen werden. klima lässt sich sorgen, indem man zum man u. a. die Prüfkriterien entnehmen kann, Ist eine Sanierung notwendig, ist diese meist Beispiel richtig und konsequent lüftet und finden man auf der Seite: nur mittelfristig möglich, so dass auch akzep- beim Renovieren emissionsarme Pro- www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/ table Zwischenlösungen gefunden werden dukte verwendet. Die Verwendung von produktsuche/produkttyp.php?id=207. müssen. schonenden Reinigungsprodukten, ab- Bodenbelagsklebstoffe mit der Kennzeich- gestimmt auf die jeweiligen Materialien, nung RAL-UZ 113 sind u. a. lösemittelfrei ist ebenfalls wichtig. Hierzu enthält der und besonders emissionsarm. Aufklärung und Information nehmen daher einen wichtigen Teil der Arbeit der Landesmessstelle ein. Leitfaden nützliche Informationen. 2. Internetseite Beschaffungs-Info2 Diese Produkte sollten aufeinander abgestimmt sein, so dass unerwünschte Reakti- Da die Innenraumproblematik bundesweit Um bereits bei der Ausschreibung um- zum Thema geworden ist, hat das Umwelt- weltfreundliche sowie emissions- und bundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit schadstoffarme Bauprodukte und Büro- Obwohl die umweltfreundlichen Produkte oft Verbänden, Instituten, Universitäten und der inventar (zum Beispiel Drucker, Kopierer, einen höheren Einkaufspreis haben, sind die Industrie verschiedene Lösungsansätze ent- Möbel) auszuwählen, hat das UBA auf Gesamtkosten nicht höher als die der kon- wickelt. Um der steigenden Tendenz an In- der Internetseite spezielle Hinweise, Gü- ventionellen Produkte. Die Einbeziehung nenraumproblemen entgegen zu wirken und tesiegel zu den einzelnen Produkten so- von Umweltkriterien in die öffentliche Auf- um die zahlreichen Sanierungen im Rahmen wie Ausschreibungstexte veröffentlicht. tragsvergabe ist mittlerweile zulässig. des Konjunkturpaketes in Sachsen-Anhalt 3. Ratgeber-Broschüre: „Umweltfreundli- auf den richtigen Weg zu bringen, wurden che Beschaffung - Ökologische & wirt- diese Hinweise des UBA zum Thema Sa- schaftliche Potenziale rechtlich zulässig nieren mit emissionsarmen Bauprodukten in nutzen“3 einer Aktion an alle Landkreise und an den 4. Broschüre: „Nachhaltiges Bauen und Wohnen - Ein Bedürfnisfeld für die Zu- Landesbetrieb Bau gegeben. Durch die Dezernate Gewerbeaufsicht des Fachbereiches Arbeitsschutz werden diese kunft gestalten“4 5. Broschüre: „BAUPRODUKTE: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und Hinweise ebenfalls in die Stellungnahmen vermeiden - Ergebnisse aus einem zu Bauanträgen eingearbeitet. Nachfolgende Informationsmaterialien, die auch zum Download unter www.umweltbundesamt.de bzw. als kostenlose Printfassung bereitgestellt werden, sollen helfen, Fehler bei Renovierungsarbeiten zu vermeiden. Ein nachträgliches Beseitigen solcher Mängel wird oft sehr teuer. 1. „Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden“1 Die Innenraumlufthygiene-Kommission Forschungsprojekt“5 Um gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte auszuwählen, ist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ein guter Partner. Zum Bei- die an der Planung, Errichtung, Renovierung oder Sanierung von Schulgebäuden beteiligt sind. Für ein gutes Raum1 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3689.pdf (GWB) (neu) können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Diese veränderte Rechtslage ist jedoch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Be- Was wird uns die Zukunft bringen? Fußbodenbeläge“ Produkte, die mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert sind. Die Kriterien, die diese Bodenbeläge erfüllen müssen, findet man unter: www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/ Im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsas- werden Berufsgruppen angesprochen, (VergRModG) = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Engel“6 in der Rubrik RAL-UZ 128 „Textile Leitfaden herausgegeben. Er soll als Hil- auch von Büroräumen u. ä. dienen. Damit modernisierungsgesetz schaffungsstellen nicht unmittelbar bekannt. vergabegrundlage.php?id=155 insbesondere von Schulgebäuden, aber Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 Vergaberechts- spiel findet man auf der Seite des „Blauen des Umweltbundesamtes hat diesen festellung für die Planung und Sanierung onen ausgeschlossen werden. pekte im Bereich der Bodenbelagsklebstoffe verweist das Umweltbundesamt auf das Umweltzeichen RAL-UZ 113 „Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe“. Die Vergabegrundlage, der 2 3 4 5 6 www.beschaffung-info.de www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3687.pdf www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3668.pdf www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3123.pdf www.blauer-engel.de Das Umweltbundesamt plant bereits ein weiteres Kriterium zur Klassifizierung von Bauprodukten, welches die Geruchsintensität des jeweiligen Produkts berücksichtigen wird. Insofern ist zu hoffen, dass zukünftig über emissions- und geruchsarme Bauprodukte verfügt werden kann, die die Voraussetzung für ein dauerhaft gesundes Raumklima schaffen. Parallel dazu soll geregelt werden, dass ein Gebäude so zu errichten oder zu sanieren ist, dass in der späteren Nutzungsphase ein vom Nutzer unabhängiger Luftwechsel (Grundlüftung) von ca. 0,5/h aus raumlufthygienischer Sicht sichergestellt ist. 47 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 6.3 Beförderung gefährlicher Güter Dipl.-Ing. Holger Scheil Laut dem Jahreswirtschaftsbericht 2009 des Landes Sachsen-Anhalt stieg der Umsatz in der Chemischen Industrie 2008 im Vergleich Tab.4 Jahr Beförderungsmenge in 1.000 t, Quelle: Statistisches Bundesamt VCI Transportaufkommen gesamt Chemisch- pharmazeutische Erzeugnisse Erdöl, Mineralölerzeugnisse und Gase zum Jahr 2007 um 4,4 %. Die Chemische 2006 3.905.550 375.654 249.614 Industrie gehört neben dem Ernährungs- 2007 4.043.224 395.248 236.683 gewerbe sowie der Metallerzeugung und 2008 4.106.028 403.879 261.527 -bearbeitung zu den drei bestimmenden Branchen in Sachsen-Anhalt, deren Anteil Für die Chemische Industrie und für die (50 Millionen Tonnen). Art der Beanstandung ges. nen) und am Schluss die Binnenschifffahrt 2009 Tonnen), die Eisenbahn (56 Millionen Ton- die Mineralölindustrie. Beanstandungsarten verteilt auf die Jahre 2006-2009 2008 kommt als umsatzkräftiger Wirtschaftszweig Tab.5 2007 Darauf folgen der Seeverkehr (74 Millionen 2006 am gesamten Umsatz 47 % beträgt. Hinzu Fahrerschulung 7 3 5 0 15 Bescheinigung der besonderen Zulassung 4 2 7 5 18 Mineralölindustrie sind Beförderungen ge- Den Hauptteil, mit 87 % der Gefahrgut- fährlicher Güter (Chemikalien und Mineral- tonnage, bildeten Gase (Klasse 2), ent- ölerzeugnisse) typisch (vgl. Tab. 4). Aber zündbare auch im Ernährungsgewerbe und bei der und ätzende Stoffe (Klasse 8). Begleitpapiere 20 17 18 12 67 Kennzeichnung 17 16 23 18 74 Im Jahr 2005 registrierten die zuständigen Ausrüstung 18 18 35 20 91 Behörden in Deutschland 2.292 Unfälle mit Ladungssicher- 31 heit 24 10 13 78 wassergefährdenden Stoffen, im Jahr 2008 Der Chemieexport macht mehr als ein Vier- waren es 2.203 Unfälle mit wassergefähr- Sonstige Mängel 22 21 61 17 121 tel des Gesamtexports der sachsen-anhal- denden Stoffen. Die meisten der Schadens- tischen Industrie aus. Er hat sich seit dem fälle (2005: 1.415, 2008: 1.369) traten beim Jahr 2001 mehr als verdoppelt. Wichtigste Transport mit Straßenfahrzeugen auf. Metallerzeugung und -bearbeitung werden Gefahrgüter benötigt (zum Beispiel Lebensmittel- und Schweißgase). flüssige Stoffe (Klasse 3) Säule der sachsen-anhaltischen Chemie ist Entwicklung der Beanstandungsquoten die Herstellung von chemischen Grundstof- Dabei wurden im Jahr 2008 etwa 407.000 Li- 1995-1999 Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 32 % fen (zum Beispiel Wasserstoff, Schwefelsäu- ter wassergefährdende Substanzen freige- 2000-2004 Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 26 % re, Ethylen, Essigsäure). setzt. Überwiegend handelte es sich um Mi- 2005-2009 Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 25 % neralölprodukte (273.000 Liter). Rund 42 % 1995-1999 Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 13 % 2000-2004 Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 13 % 2005-2009 Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 12 % Durch den massiven Einbruch der weltweiten Industrieproduktion im vierten Quartal 2008 und im ersten Quartal 2009 und die daraus folgende Nachfrageschwäche im In- und Ausland für chemische Erzeugnisse kam es nach Angaben des Verbandes der Chemischen Industrie e. V. (VCI), bezogen der Unfälle mit Straßenfahrzeugen wurden durch menschliches Fehlverhalten verursacht, knapp 18 % waren auf Materialfehler, zum Beispiel Mängel an Behältern und Verpackungen, zurückzuführen. Kontrollergebnisse 2009 auf das Gesamtjahr 2009, zu einem Produk- Im Jahr 2009 wurden vom Fachbereich Ar- tionsrückgang von 10 %. Die Herstellung beitsschutz 223 Eisenbahnwagen mit Ge- von chemischen Grundstoffen betreffend, fahrgut kontrolliert, von denen 43 beanstan- kam es insgesamt, 2009 im Vergleich zum det werden mussten. Dies entspricht einer Jahr 2008, zu einem Rückgang um 16 %. Beanstandungsquote von 19 %. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2005 etwa 340 Millionen Tonnen gefährliche Güter in Deutschland transportiert. 160 Millionen Tonnen davon wurden auf der Straße befördert. Das sind 47 % an der Gesamtmenge und damit der größte Bereich. Eisenbahnwagen mit Gefahrgut … 2009 Klasse 2 Gase Klasse 3 brennbare Flüssigkeiten Klasse 4.2 selbstentzündliche Stoffe Klasse 5.1 oxidierend wirkende Stoffe Klasse 8 ätzende Stoffe Klasse 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände kontrolliert 68 89 14 2 42 8 beanstandet 15 11 10 0 4 3 48 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 Im Jahr 2009 wurden vom Fachbereich (TUIS) der deutschen chemischen Industrie eine Prüfung der Bruchfestigkeit anordnete, Arbeitsschutz 302 Straßenfahrzeuge mit im Jahr 2009 bei Transportunfällen mit Che- sich die DB und andere Bahnen aber quer Gefahrgut kontrolliert, von denen 85 zu mikalien bundesweit Hilfe, im Einzelnen 766 stellten … bis April 2009 vier weitere Güter- beanstanden waren, was einer Beanstan- telefonische Beratungen, 46 Beratungen züge entgleisten, Ende Juni schließlich der dungsquote von 28 % entspricht (Tab. 5). durch Fachleute am Unfallort und 186 tech- Flüssiggas-Kesselwagen in Viareggio …! Ein nische Hilfeleistungen am Unfallort. Einzelfall - keineswegs - lediglich hinsichtlich Im langjährigen Mittel liegen die vom LAV festgestellten Beanstandungsquoten • bei den kontrollierten Straßenfahrzeugen mit Gefahrgut bei 28 % und • bei den kontrollierten Eisenbahnwagen mit Gefahrgut bei 13 %. Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand zum 16. Mal statt Neben der Kontrolltätigkeit war der Fachbereich Arbeitsschutz im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auch beratend tätig. Herausragendes Ereignis war dabei der 16. Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt, der am 21. April 2009 in Schlaitz stattfand. Schwerpunktthemen waren Gefahrguttanks auf Straße und Schiene, die Schutzausrüstung nach ADR, der aktuelle Stand im Fahrpersonalrecht, das ADR 2009 und die weitere Entwicklung der Gefahrgutvorschriften. Gefahrgutunfälle Auch im Jahr 2009 gab es in Sachsen-Anhalt Unfälle bei der Beförderung gefährlicher Güter. So verunglückten zum Beispiel am 6.03.2009 auf der Bundesstraße 189 bei Stendal gegen 06.30 Uhr mehrere Lkw. Wahrscheinlich bedingt durch Übermüdung kam ein Lkw in den Gegenverkehr und beschädigte zwei andere Lkw, von denen einer Gefahrgut (UN 1993, UN 3077 und UN 3082) geladen hatte. Kontaminiert wurden durch den Unfall ein weiterer Lkw, ein Kleintransporter und ein Pkw. Zwei Personen wurden im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Unfall hatte einen mehr als 9-stündigen Feuerwehreinsatz zur Folge. TUIS-Einsätze Bei den Hilfeleistungen am Unfallort mussten die TUIS-Werkfeuerwehren bei jedem dritten Einsatz eine Flüssigkeit umpumpen. In knapp jedem vierten Fall dichteten sie eine Leckage ab oder übernahmen ein Pro- der gravierenden Auswirkungen. Vielmehr liegt eine ganze Serie an Eisenbahnunfällen mit Gefahrgut vor, wobei man vielfach Glück hatte, dass die Auswirkungen im Rahmen blieben. dukt vom Unfallfahrzeug auf einen anderen Fakt ist, dass es - allein in Deutschland - in Transporter. den letzten 20 Jahren (1990 bis 2009) sta- Die meisten Einsätze wurden durch Unfälle verursacht. Bei 41 % führte fehlerhafte Ladungssicherung ( ! ) zum TUIS-Einsatz. Materialschäden waren mit 15 % Anlass für den Einsatz. Gefahrgut entgleist Nachdem zunächst die deutschen Hochgeschwindigkeitszüge und später die Berli- tistisch gesehen in jedem zweiten Jahr ein Ereignis mit Gefahrgut-Kesselwagen gegeben hat, bei dem es zur Explosion oder zum Brand gekommen ist (Tab. 6). Auch der Blick nach Nordamerika ergibt, dass es in den USA und Kanada regelmäßig Eisenbahnunfälle mit Gefahrgut gibt, bei denen es zur Explosion oder zum Brand gekommen ist und bei denen verflüssigte Gase beteiligt waren. ner S-Bahn hinsichtlich des Systems Rad/ Schaut man nach Europa, zeigt sich, dass Schiene (einschließlich Bremsen) in das man in einigen Ländern, wie in der Schweiz, Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind, kam bereits Schlussfolgerungen aus Eisenbahn- mit dem Eisenbahnunfall von Viareggio im Juni 2009 auch der Güter- und Gefahrguttransport per Schiene hinzu. Dabei wird klar, dass 28 Tote, viele durch Brandwunden schwer Verletzte und etliche Obdachlose von der Öffentlichkeit nicht toleriert werden. Die Schlagzeilen - Katastrophe mit Ansage (sueddeutsche.de) - Wut und Schmerz bei Staatsbegräbnis (focus.de) - Schluss mit „Bomben-Zügen“ (stern.de) - sprechen für sich und zur Reaktion der ERA bis dahin titelten die VDI Nachrichten Anfang August Abb.36 Radsatz eines Phosphor-Kesselwagens 2009 - Europäische Eisenbahnagentur spielt bei der Sicherheit mit dem Feuer. Das Handelsblatt resümiert, dass mittlerweile das gesamte Eisenbahnsystem in Deutschland von den Problemen bei Achsen und Rädern betroffen sei. Die Frankfurter Rundschau führt aus, dass allein zwischen 2004 und 2006 in Deutschland und drei Nachbarländern sieben Güterzüge wegen Rund 1.000 Mal leistete das Transport-Un- gebrochener Radwellen entgleisten, das fall-Informations- und Hilfeleistungssystem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) danach zwar Abb.37 Flüssiggas-Kesselwagen 49 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 unfällen mit Gefahrgut gezogen hat (Heiß- Brandbeginn explodierte der Kesselwagen Bei 3 Ereignissen wurde ein Halt zeigendes läuferortungsanlagen, Entgleisungsdetekto- bei einem inneren Überdruck von ungefähr Signal überfahren. Bei den anderen Ereig- ren an Kesselwagen). 25 bar und einer Wandungstemperatur von nissen gab es mehrfach Probleme mit dem ca. 550 °C an der wärmsten Stelle. System Rad/Schiene oder mit dem Brems- Aus den Niederlanden kommt der Vorschlag vermögen des jeweiligen Zuges. Tankfahrzeuge und Kesselwagen für die Be- Es kam zu einem BLEVE mit entsprechen- förderung verflüssigter Gase zu optimieren, den Auswirkungen (Feuerball, Druckwelle, Bezieht man die bekannten internationalen um den BLEVE (Boiling Liquid Expanding Trümmerflug). Der Feuerball hatte einen Ereignisse der letzten 20 Jahre ein, kann ge- Vapour Explosion) (Aufheizung eines Tanks Durchmesser von ca. 100 m und erreichte schlussfolgert werden, dass der Bahnunfall mit verflüssigten Gasen und nachfolgende eine Höhe von ca. 150 m. Durch die Wucht von Viareggio (28 Tote laut ERA) vorherseh- Explosion) bei einem Tankfahrzeug um 75 der Explosion des Behälters wurde der bar war. Minuten und bei einem Kesselwagen um Kesselwagen vollständig zerstört. Teile des 105 Minuten hinauszuzögern, wodurch ge- Tanks - bis zu einigen Tonnen schwer - flo- gebenenfalls eine sichere Brandbekämpfung gen 150 bis 200 m weit. und Kühlung des Tanks möglich wird. Bei einem praktischen Versuch 1999 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit einem Flüssiggas-Kesselwagen, der unterfeuert worden ist, explodierte dieser bereits nach 15 Minuten. 9. Sitzung der Arbeitsgruppe „Tank- und Fahrzeugtechnik“ des RID-Fachausschusses (Bern, Mai 2008) Zusammenfassung In den zurückliegenden 20 Jahren gab es Der Vorsitzende des RID-Fachausschus- statistisch gesehen in jedem Jahr in Deutsch- ses erinnert errneut daran, dass verschie- land ein besonderes Ereignis im Zusammen- denste Unfallauswertungen gezeigt hät- hang mit der Beförderung von Gefahrgut mit ten, dass Bremsprobleme zu schweren Eisenbahnen. Unfällen geführt haben. Nach der Pressemitteilung vom 06.04.2000 führte die Bundesanstalt für Materialfor- Dabei kam es alle zwei Jahre zu einem schung und -prüfung (BAM) 1999 einen Brand und/oder einer Explosion. An 3 dieser Großbrandversuch mit einem Eisenbahnkes- Ereignisse waren verflüssigte Gase beteiligt. selwagen durch, der mit 5.100 kg Flüssiggas Neben diesen stellen leicht entzündliche (Propan) zu etwa 22 % teilgefüllt war. Der Flüssigkeiten (Gefahrnummer 33) ein Prob- Kesselwagen wurde einem offenen Heizöl- lem dar. Dieser Umstand sollte zu einer Änderung der TSI (Technische Spezifikationen für Interoperabilität) führen. Sollte diese Notwendigkeit von der ERA (Europäische Eisenbahnagentur) nicht Pool-Feuer ausgesetzt, das eine durchschnittliche Flammentemperatur von unge- Bei einem Ereignis kam es auch bei der Be- fähr 800 °C mit Spitzentemperaturen von förderung von Diesel (Gefahrnummer 30) in ca. 1.000 °C hatte. Etwa 15 Minuten nach Folge des Eisenbahnunfalls zum Brand. Tab.6 erkannt werden, wäre der RID-Fachausschuss gezwungen, seine Arbeiten an einer Lösung für den Gefahrgutbereich fortzusetzen. Besondere Eisenbahnunfälle im Zusammenhang mit Gefahrgut in Deutschland 1990 bis 2009 Datum Ort Brand bzw. Explosion 27.07.1991 Oebisfelde 10.05.1996 Frankfurt/M. 01.06.1996 Schönebeck 19.06.1996 Hagen-Vorhalle 19.02.1997 Frankfurt/M. x 20.11.1997 Elsterwerda x 09.12.1997 Hannover-Misburg 24.12.1997 Marl 16.02.2002 Osnabrück x 29.08.2002 Trier-Ehrang x 09.09.2002 Bad Münder x 17.03.2004 Osnabrück x 23.01.2007 Tornesch 15.04.2009 Schwedt verflüssigte Gase beteiligt Problem Bremsen Problem Rad/Schiene x x Halt zeigendes Signal überfahren x x x Entgleisung x x x x Zerknall x Entgleisung Entgleisung x x x x 50 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 7 Vorträge und Publikationen 7.1 Vorträge • Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung - Anwendung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 19.03./25.11.2009 BG ETE Fachausschuss „Arbeitssicherheit und Umweltsschutz“ AG Q 6 in Köln / DVS Bezirksvorstand Halle (Saale) • Änderungen im Gefahrstoffrecht für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen Ulrike Kalfa LAV, Dez. 54; 21.01.2009 Informationsveranstaltung Tätigkeiten mit Asbest (LAV, VDGAB) in Halle (Saale) • Allgemeine Grundlagen des Gerüstbaus, Grundkenntnisse und Rechtsvorschriften Renald Jabs LAV, Dez. 54; 19.-21.02.2009 Berufsbildungszentrum Handwerkskammer MD, Ausbildung Befähigte Person im Gerüstbau • Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung Dr. Jörg Przygodda LAV, Dez. 51; 12.02.2009 Weiterbildungsveranstaltung des PR LAV • Anwendung der „Handwerkerregelung“ im Fahrpersonalrecht in der Praxis Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Hannelore Müller LAV, Dez. 55; 03.04.2009 Isolierglas GmbH Redekin für Subunternehmer/Geschäftspartner • Arbeitsschutzschulung - Neuerungen im Fahrpersonalrecht, Mitführpflicht von Arbeitszeitnachweisen und Bescheinigungen, Digitales EG-Kontrollgerät Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Hannelore Müller LAV, Dez. 55; 25.02.2009 Isolierglas GmbH Redekin • Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung/Gewerbeaufsicht Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57; 16.09.2009 Fachberater des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefah- Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Jana renabwehr in Halle (Saale) Schmidt LAV, Dez. 56; 27.03.2009 Mon- • Auswertung eines Unfalls bei Arbeiten an einer Erdgasleitung tagebau GmbH Osterburg • Erfahrungen bei Neubau und Sanie- Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 17.09.2009 rungen von Hochschulgebäuden Internationale Fachmesse Schweißen & Cordula Lindner LAV, Dez. 57; 20.05.2009 Schneiden in Essen 34. VDSI Jahrestagung in Leipzig • Auswertung eines Unfalls „Explosion • Fahrpersonalrecht und die besondere in einem Tankcontainer“ Handwerkerregelung Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 08.06.2009 Antje Schöppe LAV, Dez. 57; 26.08.2009 BAM ERFA Tanks und BK-Schüttgut- Handwerkskammer Halle Container in Berlin • Fahrpersonalrecht und die besonde- • Bau und Betrieb gewerblicher Gas- re Handwerkerregelung / Ausnahmen anlagen im Geltungsbereich der Be- für die KFZ-Branche triebssicherheitsverordnung Antje Schöppe LAV, Dez. 57; 30.10.2009 Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 10.09.2009 KFZ-Innung Sachsen-Anhalt-Süd Oster- BG ETE Bildungseinrichtung in Linowsee feld • Biologische Arbeitsstoffe / Gefähr- • Folgen bei Verstößen gegen die For- dungspotentiale durch Biologische derung der Gefahrstoffverordnung - Arbeitsstoffe (Seminar) Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; 27.- Hannelore 28.05.; 09.-10.07; 29.-30.09.2009 VBG, 21.01.2009 Akademie Gevelingenhausen/Lautrach/ Tätigkeiten mit Asbest (LAV, VDGAB) in Storkau Halle (Saale) Müller LAV, Dez. 55; Informationsveranstaltung • Bericht über die Arbeitsergebnisse • Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkei- des ABS-UA5 „Brand- und Explosi- ten mit biologischen Arbeitsstoffen - onsschutz“ Bereiche Gesundheitsdienst - Labore/ Bernd Köhler LAV, Dez. 51; 15.10.2009 Gefährdungsbeurteilung in Laboren BG Chemie Sitzung des FA „Chemie“ AK (Workshop) „Explosionsschutz“ in Heidelberg Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; 26.- • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation, Aufgaben und Zusammenarbeit der Akteure im Arbeitsschutz Cordula Lindner LAV, Dez. 27.11.2009 BAuA Mühlheim an der Ruhr • Gefahrstoffe beim Schweißen - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen 57; für den Gesundheitsschutz unter Be- 29.01.2009 HS für Kunst und Design rücksichtigung der TRGS 528 Burg Giebichenstein in Halle (Saale) Manfred • Die Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Schweißtechnik - Unfallauswertung Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 27.10.2009 Kompetenzzentrum Trennen-Fügen- Oberflächenbeschichten in Finsterwalde • Einhaltung arbeitszeit- und fahrpersonalrechtlicher Vorschriften im Montagebau Ifland LAV, Dez. 57; 29.10./10.12.2009 Maschinen- und Metall-BG, BV Dessau-Roßlau / Fachvereinigung Arbeitssicherheit FASI Schkopau • Gefahrstoffe beim Schweißen (TRGS 528) Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 17.06.2009 14. Fachtagung Schweißwerkmeister/ Schweißlehrer in Halle (Saale) 51 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 • GemeinsameDeutscheArbeitsschutzstrategie - Stand der Realisierung Hartmut Karsten 25.11.2009 MS Ref. 25a; SIGEKO-Erfahrungsaus- tausch Heyrothsberge, • Gemeinsame Deutsche Hartmut Karsten MS Ref. 25a; 05.11.2009 und Abbau von Gerüsten - Vorgaben A+A 2009 Düsseldorf • Methoden zur Ermittlung der inhalativen Metallexposition anArbeitsplätzen Dr. Claus-Peter Maschmeier LAV, Dez. Arbeits- 52; 22.-23.09.2009 2. Symposium „Ge- schutzstrategie - Ziele, Fachkonzept, fahrstoffe am Arbeitsplatz – Probenah- Arbeitsprogramme me, Analytik, Beurteilung“ in Heidelberg Hartmut Karsten MS, Ref. 25a; 29.30.04.2009 2. Fresenius - Fachtagung Safety First – Arbeitsschutz 2009 Köln • Gesetzliche Arbeitszeit- und Fahrpersonalvorschriften sowie die praktische Anwendung von Ausnahmeregelungen in der Landwirtschaft und im Transportgewerbe Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Andrea Mohr LAV, Dez. 57 27.06.2009 Agrargenossenschaft Kahlwinkel • GHS-Verordnung – zukünftige Kennzeichnung von Gefahrstoffen Dr. Claus-Peter Maschmeier LAV, Dez. 52; 24.04.2009 Jahrestagung der Evers Arbeitsschutz GmbH in Magdeburg • HEUREKA! Leistungen werden dort • Die neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; Informationstag für Fachkräfte für Arbeitssi- • Projektleiterkurs nach § 15 (4) der Gentechnik-Sicherheitsverordnung/ Arbeitsschutzregelungen Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; 04.05.2009 TÜV Nord Akademie Magdeburg • Prüfseminar 2009 - IHK Magdeburg: Gegenüberstellung Arbeitszeitgesetz/ Fahrpersonalrecht, Bereitschaftszeit - § 21 a ArbZG, Aktuelles im Fahrpersonalrecht Glöckner Dez. 51; Arbeits- und Gesundheitsschutz im schloß Westerburg Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2009 in Leuna • Klassifizierung des Gefährdungspotenzials von Anlagen/technischen Arbeitsmitteln Bernd Köhler LAV, Dez. 51; 24.09.2009 MS LSA 4. Sitzung Projektgruppe „Überprüfung des arbeitsschutzbezogenen Anlagenrechtes“ des LASI in Magdeburg • Leitsätze zur Risikominderung nach der Richtlinie 2006/42 Guido Koste LAV, Dez. 54; 07.10.2009 Handwerkskammer Halle • Maschinensicherheit - Gesetzliche Bestimmungen vs. Praxisorientierte Umsetzung Müller LAV, Dez. 55; 01.04.2009 Erfahrungsaustausch mit Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam • Schwere und tödliche Arbeitsunfälle im „toten Winkel“ Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57; 23.04.2009 Fachvereinigung Arbeitssicherheit in Halle (Saale) • Sichtverhältnisse auf Flurförder- Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57; 23.04.2009 Fachvereinigung Arbeitssicherheit in Halle (Saale) • Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reiner Reichenbach LAV, Dez. 54; Polizei LSA in Aschersleben • Teleradiologie aus Sicht der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt Dr. Ulrich Bärenwald LAV, Dez. 51; LAV, 20.11.2009 IHK Magdeburg in Wasser- Ingelore Bruns LAV, Dez. 53; 23.09.2009 Hannelore 24.03./22.04./25.08./20.10.2009 FH der erbracht, wo man sich wohl fühlt Büro und Erfahrungen zeuge cherheit in Halberstadt Dietmar • Schutz gegen Absturz beim Auf-, Um- • Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Gerwerbeaufsichtsbehörde 07.04.2009 RöV aktuell TÜV Nord im KH „Bergmannstrost“ in Halle (Saale) • Tödlicher Arbeitsunfall an einem Paddelmischer Heike Wagenhaus LAV, Dez. 57; Ulrike Kalfa LAV, Dez. 54; 01.09.2009 05.11.2009 Fleischerei BG in Reinhards- Schulung Sicherheitsbeauftragter der brunn Holz BG in Wörmlitz • Rechtliche und Vollzugsschnittstellen zwischen LFGB und GPSG am Beispiel von Spielzeug Dietrich Probst LAV, Dez. 55; 22.10.2009 Kolloquium Marktüberwachung • Rechtsvorschriften im Sprengwesen Renald Jabs LAV, Dez. 54; 24.10./20.11/ 25.11.2009 Kombinierter Lehrgang für Laden/Wiederladen von Patronenhülsen und Vorderladerschießen in Wartenburg • TRGS 554 - Abgase von Dieselmotoren Gudrun Steudte LAV, Dez. 57; 10.12.2009 Fachvereinigung Arbeitssicherheit Schkopau • Vortrag zum Sonderlehrgang „Weiterbildung für Schweißfachingenieure und Schweißfachmänner“ Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 11.06.2009 SLV Halle GmbH • Wie kommt die GDA in die Betriebe bzw. Fachkundelehrgang Sprenggesetz, Hartmut Karsten MS Ref. 25a; 17.09.2009 Diensthundeführerschule Pretzsch 4. Arbeitsschutzforum Bremen 52 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 7.2 Publikationen • Bärenwald, Ulrich: Qualitätsgesi- • Hebisch, R.; Breuer, D.; Krämer, W.; • Cordula Lindner: Erfahrungen bei cherte Kontrolle in den Unternehmen Maschmeier, C.-P.; u.a.: Sampling and Neubau und Sanierungen von Hoch- durch die Arbeitschutzverwaltung in Analysis of Gases and Vapours schulgebäuden Sachsen-Anhalt 2007 In: The MAK-Collection for Occupational In: Tagungsband zur 34. VDSI Jahres- In: sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell Health and Safety, Part III: Air Monitoring tagung VDSI-Fachgruppe Hochschulen (2009), Nr. 7/8, S. 361 Deutsche Forschungsgemeinschaft, H. und wissenschaftliche Institutionen in Greim (Hrsg.), 11(2009), S. 13-47 Leipzig • Breuer, D.; Engel, C.; Maschmeier, C.-P. (Prüfer): Bitumendämpfe und Bitumenaerosole In: Analytische Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Luftanalysen / Deutsche Forschungsgemeinschaft, A. Hartwig (Hrsg.) 16. Lieferung (2009), S. 1 – 11 Manfred: erbracht, wo man sich wohl fühlt : Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro / redakt. A. L. Wendenburg. hrsg v. LAV LSA 2009 • Ifland, Manfred: Auswertung eines Unfalls bei Arbeiten an einer Erdgas- • Hähnel, Gabriele; Scheil, Holger; Ifland, • HEUREKA! Leistungen werden dort Das leitung Unfallrisiko In: Die Verbindungsspezialisten 2009 begrenzen : Beratungs- und Über- DVS Berichte Band 258, 2009, S. 262- wachungstätigkeit der Arbeitsschutz- 263 behörde in Sachsen-Anhalt In: Gefahrgut Profi 19(2009), Nr. 5, S. 6-9 • Hebisch, R.; Emmel, C.; Maschmeier, C.-P., u.a.: Einfache messtechnische Überwachung von Mehrkomponentensystemen mittels an mobiler Arbeitsplätzen Messgeräte. In: Analytische Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Luftanalysen / Deutsche Forschungsgemeinschaft, A. Hartwig (Hrsg.) 16. Lieferung (2009), S. 1 – 33. • Stevenz, H.; Maschmeier, C.-P.(Examier): Carbon disulfide In: The MAK-Collection for Occupational Health and Safety, Part III: Air Monitoring Deutsche Forschungsgemeinschaft, H. Greim (Hrsg.), 11(2009), S. 59-70 53 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8 Anhang 8.1 Tabelle 1 - Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt Stichtag: 31.12.2009 oberste Landesbehörden männl. Pos. Personal weibl. 3 4 32 1 männl. 5 weibl. 6 untere Landesbehörden männl. 7 weibl. 8 Einrichtungen männl. 9 weibl. 10 Summe männl. weibl. 12 14 37 14 33 44 34 45 1 6 15 6 16 2 71 73 77 75 3 1 3 1 Summe 2 3 1 3 1 3 Gewerbeärztinnen/-ärzte 1 2 1 2 4 Entgeltprüferinnen/ -prüfer 5 Sonstiges Fachpersonal 1 1 2 1 Ausgebildete Aufsichtskräfte Höherer Dienst 5 Gehobener Dienst 1 Mittlerer Dienst Summe 1 2 2 männl. Mittelbehörden 11 1 1 weibl. Landesoberbehörden 6 Aufsichtskräfte in Ausbildung Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Höherer Dienst Gehobener Dienst 1 1,5 Mittlerer Dienst Summe 5 6 1,5 0,5 2,5 0,5 Verwaltungspersonal Insgesamt 8,5 2,5 3 1 4 *) *) 76 80 *) Der Fachbereich 1 - Verwaltung - übernimmt je nach Anfall die erforderlichen Aufgaben 3,5 3,5 4,5 84,5 82,5 54 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.2 Tabelle 2 - Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 Beschäftigte Betriebsstätten Jugendliche Erwachsene Summe männlich weiblich Summe männlich weiblich Summe 1 2 3 4 5 6 7 8 1000 und mehr Beschäftigte 24 3992 2945 6937 16615 17043 33658 40595 500 bis 999 Beschäftigte 71 257 254 511 21874 25639 47513 48024 95 4249 3199 7448 38489 42682 81171 88619 Größenklasse 1: Großbetriebsstätten Summe 2: Mittelbetriebsstätten 250 bis 499 Beschäftigte 229 508 267 775 36682 39352 76034 76809 100 bis 249 Beschäftigte 897 1626 787 2413 75809 56118 131927 134340 50 bis 99 Beschäftigte 1695 1137 523 1660 65104 48783 113887 115547 20 bis 49 Beschäftigte 4998 1536 645 2181 83751 64045 147796 149977 7819 4807 2222 7029 261346 208298 469644 476673 10 bis 19 Beschäftigte 7786 1098 677 1775 54630 47304 101934 103709 1 bis 9 Beschäftigte 58623 1466 1452 2918 80724 105576 186300 189218 Summe 66409 2564 2129 4693 135354 152880 288234 292927 Summe 1 - 3 74323 11620 7550 19170 435189 403860 839049 858219 4: ohne Beschäftigte 17525 Insgesamt 91848 11620 7550 19170 435189 403860 839049 858219 Summe 3: Kleinbetriebsstätten Hochschulen, Gesundheitswesen Leder, Textil Elektrotechnik Holzbe- und -verarbeitung Metallerzeugung Fahrzeugbau 05 06 07 08 09 10 Kredit-, Versicherungsgewerbe Datenverarbeitung, Fernmeldedienste Gaststätten, Beherbergung Dienstleistung Verwaltung Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe Verkehr Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen Versorgung Feinmechanik Maschinenbau 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 95 2 1 11 17 13 2 2 3 1 4 1 Gr. 2 701 7857 1196 348 3 Gr. 3 235 773 168 366 2862 51 2237 7812 6788 328 2132 14038 4206 2782 49 50 796 230 376 7819 66409 136 88 110 59 458 28 785 689 197 73 181 594 458 234 40 46 74 86 34 1656 10028 154 1016 372 251 2 Summe 74323 371 861 280 426 3331 79 3039 8514 6985 403 2313 14634 4667 3016 90 100 870 317 410 11708 856 8877 1568 608 4 53 2 2 5 5 1 2 2 1 4 19 1 1 8 5 Gr. 1 *) Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte; Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte; Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte **) Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt Insgesamt Handel 13 12 Kraftfahrzeugreparatur; -handel, Tankstellen Nahrungs- und Genussmittel 24 Entsorgung, Recycling 04 11 1 Bau, Steine, Erden 03 4 Metallverarbeitung 9 Chemische Betriebe 1 02 Leitbranche Gr. 1 01 Schl. Gr. 2 1619 50 26 18 10 76 11 88 101 29 7 15 163 136 46 20 20 24 32 4 316 50 166 127 84 6 Gr. 3 5237 18 103 11 21 167 5 114 408 533 9 75 1119 456 406 9 5 117 19 20 800 97 482 179 64 7 Summe 6909 68 129 31 31 245 16 207 514 562 17 90 1284 594 452 30 29 141 51 24 1135 148 649 306 156 8 Gr. 1 216 2 2 12 6 1 4 9 10 20 127 3 1 19 9 Gr. 2 2520 72 46 28 12 122 22 149 126 44 8 21 278 247 51 33 36 46 48 4 423 80 265 184 175 10 Gr. 3 788 499 53 63 181 72 25 1461 203 824 385 290 12 Summe 90 160 43 39 344 28 301 589 639 21 103 6127 8863 18 114 13 27 220 6 140 457 595 12 82 1380 1662 532 448 10 7 135 24 21 911 120 558 201 96 11 in der Nacht 1 1 13 an Sonn- u. Feier-tagen 6 1 1 2 2 14 Besichtigung/Inspektion (punktuell) 4678 49 90 14 22 111 13 78 384 368 10 76 950 482 329 18 23 100 35 12 590 89 489 225 121 15 406 4 4 1 13 1 10 11 26 3 160 38 20 2 6 3 42 10 23 21 8 16 Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) eigeninitiativ 20 1 4 1 9 2 2 1 17 Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen darunter auf Anlass 1982 19 32 9 12 65 8 86 73 173 6 12 359 133 104 19 13 28 19 5 494 32 122 75 84 18 Besichtigung/Inspektion Überwachung/Prävention 181 4 3 1 6 2 5 7 6 1 18 37 1 2 10 9 1 16 5 20 14 13 19 Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten Dienstgeschäfte in den Betriebsstätten Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 70 30 5 2 3 2 2 22 3 1 20 Anz. Beanstandungen 16399 131 232 28 59 264 38 424 842 2034 33 124 2106 2082 1551 53 78 425 100 35 3321 99 1174 886 280 21 erteilte Genehmigungen/ Erlaub- Entscheidungen 883 37 15 5 3 18 7 25 59 2 3 6 138 47 34 7 8 15 18 4 57 11 221 67 76 22 nisse/ Zulassungen Ausnahmen/ Ermächtigungen aufgesuchte Betriebsstätten 14 1 2 2 3 3 1 2 23 abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/ Ermächtigungen erfasste Betriebsstätten *) Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen 6922 20 59 39 26 223 20 692 513 160 51 233 724 273 111 14 102 28 92 15 2666 121 414 75 251 24 Zwangsmaßnahmen Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmiteln 61 2 2 1 5 8 3 1 1 1 34 2 1 1190 5 1 1 960 3 4 4 6 1 2 50 31 20 1 13 1 1 7 6 48 20 5 26 Ahndung Verwarnungen/Bußgelder/ Strafanzeigen 25 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 55 8.3 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Leitbranchen Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur Kohlenbergbau Gewinnung von Erdöl und Erdgas Erzbergbau Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen/Erden Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Getränkeherstellung Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien Herstellung von Bekleidung Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Herstellung von Druckerzeugnissen Kokerei und Mineralölverarbeitung Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Metallerzeugung und -bearbeitung Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln Herstellung von sonstigen Waren Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen Energieversorgung Wasserversorgung Abwasserentsorgung Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 2 3 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 35 36 37 38 39 Wirtschaftsgruppe 1 Schl. Gr. 1 1 2 1 1 4 2 2 4 1 1 2 1 1 2 Gr. 2 12 119 23 32 78 54 34 24 20 20 136 35 51 372 46 109 105 16 123 7 30 28 50 3 5 8 23 173 4 9 31 231 3 Gr. 3 38 520 143 52 116 281 492 52 24 25 235 73 157 1196 50 428 183 17 124 24 179 51 744 46 97 55 35 1378 11 147 20 154 2619 4 Summe 50 640 166 84 196 335 526 76 45 45 371 109 208 1568 100 537 290 35 251 32 210 79 794 49 102 63 58 1553 15 156 20 185 2851 Gr. 1 1 2 1 4 2 2 3 1 2 5 6 Gr. 2 3 42 5 8 10 17 9 8 13 7 50 12 20 127 20 37 31 9 38 6 9 11 16 1 10 66 1 7 53 7 Gr. 3 5 67 25 5 6 56 47 4 6 3 18 4 15 179 5 39 36 2 23 3 13 5 113 1 6 6 6 160 3 4 6 280 8 Summe 8 110 30 13 18 73 56 12 20 10 68 16 35 306 29 76 69 13 64 10 22 16 129 1 6 7 16 228 1 3 4 13 333 Gr. 1 3 2 10 20 4 5 6 4 9 9 Gr. 2 3 72 5 10 18 26 20 8 21 12 72 17 31 184 36 71 47 14 101 13 10 22 38 1 22 134 1 7 84 10 11 Gr. 3 6 86 28 7 6 62 52 4 7 3 18 7 17 201 7 43 48 3 42 3 19 6 131 1 7 6 7 183 3 4 8 330 12 Summe 9 161 33 17 26 88 72 12 38 15 90 24 48 385 63 114 99 22 149 20 29 28 169 1 7 7 29 326 1 3 4 15 414 an Sonn- u. Feier-tagen in der Nacht 1 13 14 15 Besichtigung/Inspektion (punktuell) 5 67 17 7 7 52 38 7 13 5 49 12 23 225 23 50 51 9 53 8 19 13 93 1 4 3 19 191 1 2 3 8 261 Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) 2 8 1 3 1 1 4 1 2 21 2 8 1 1 5 1 1 5 10 1 27 16 2 1 2 1 17 Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen eigeninitiativ auf Anlass 1 30 1 9 13 19 2 13 6 19 4 15 75 13 11 26 7 43 8 6 8 26 1 4 52 1 76 18 Besichtigung/Inspektion darunter 5 1 1 2 1 1 1 4 1 14 10 11 8 5 2 8 1 24 2 10 19 Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten 1 1 1 2 2 20 21 Anz. Beanstandungen 7 83 9 4 24 102 130 30 32 21 131 44 56 886 78 105 144 17 97 22 47 38 395 9 12 103 890 1 15 3 1071 Entscheidungen 11 5 14 1 3 5 2 37 10 8 67 8 23 19 10 41 6 1 7 12 10 32 5 22 1 2 23 erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/ Zulassungen/ Ausnahmen/ Ermächtigungen abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/ Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen Überwachung/Prävention 17 85 19 16 23 12 47 6 11 3 20 10 82 75 102 25 66 57 125 3 15 20 22 6 24 148 2 2 1 100 24 -Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Dienstgeschäfte in den Betriebsstätten 1 2 1 1 5 3 25 Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmiteln aufgesuchte Betriebsstätten Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen Zwangsmaßnahmen Ahndung 6 1 1 4 5 1 20 1 9 4 1 3 9 1 11 2 1 18 26 Verwarnungen/Bußgelder/ Strafanzeigen erfasste Betriebsstätten *) 56 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.4 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Wirtschaftsklassen Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Handel mit Kraftfahrzeugen Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen Schifffahrt Luftfahrt Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr Post-, Kurier- und Expressdienste Beherbergung Gastronomie Verlagswesen Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen Rundfunkveranstalter Telekommunikation Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Informationsdienstleistungen Erbringung von Finanzdienstleistungen Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten Grundstücks- und Wohnungswesen Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben Architektur- und Ingenieurbüros Forschung und Entwicklung Werbung und Marktforschung Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten Veterinärwesen Vermietung von beweglichen Sachen Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Gebäudebetreuung Erbringung von wirtschaftl. Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung Erziehung und Unterricht Gesundheitswesen Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Sozialwesen (ohne Heime) Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten Spiel-, Wett- und Lotteriewesen Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung Interessenvertretungen sowie kirchl. u. sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Sport) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal Herstellung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 42 43 45 46 47 49 50 51 52 53 55 56 58 59 60 61 62 63 64 65 66 68 69 70 71 72 73 74 75 77 78 79 80 81 82 84 85 86 87 88 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 95 3 18 5 17 7 3 1 1 1 3 1 7 1 1 1 2 1 *) Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte; Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte; Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte **) Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt Insgesamt Hochbau 41 7819 10 53 1 33 15 3 26 17 187 419 176 823 699 62 199 52 207 5 13 13 5 38 73 11 19 58 2 13 103 18 33 22 7 8 14 120 77 87 104 2 2 263 421 179 222 416 174 304 1555 2559 5835 483 1851 18 12 3200 215 473 678 317 319 96 1250 823 5252 3923 1774 201 1060 134 359 362 227 188 203 139 272 1447 120 852 720 321 173 872 72 240 91 34 65 117 5895 1090 258 733 25 51 2264 1 18 1 5 4 1 1 1 1 1 1 66409 74323 53 8 12 3144 214 440 663 314 293 79 1063 404 5058 3095 1058 132 858 82 359 155 222 174 190 134 234 1374 109 833 662 319 160 769 53 206 69 27 57 103 5775 1013 168 628 23 49 1994 12884 13306 1375 2337 5418 307 1546 1619 3 9 8 4 1 5 7 46 120 50 88 65 13 27 8 32 1 1 1 11 9 1 4 2 8 1 4 2 1 14 15 5 23 1 1 46 131 36 41 56 30 42 5237 1 180 9 34 41 12 18 12 125 62 362 211 41 15 81 1 8 8 13 2 7 6 38 40 6 20 27 9 4 22 5 3 1 3 5 449 84 7 37 2 1 120 1070 91 353 340 23 77 6909 4 190 9 42 45 13 23 19 171 182 430 300 111 32 108 9 8 40 14 3 8 6 49 49 6 21 31 9 6 30 6 8 3 1 3 5 463 99 13 60 3 2 167 1202 128 394 397 53 119 216 1 117 10 12 5 1 1 1 1 3 1 2520 6 9 11 8 1 11 15 58 159 80 108 106 16 35 11 34 1 1 1 17 14 1 9 2 9 1 5 2 2 20 24 5 46 1 1 69 232 50 46 72 66 55 6127 1 202 12 34 43 12 21 15 129 66 410 241 61 19 88 1 8 8 13 2 7 10 63 45 7 24 32 9 4 24 7 3 2 3 5 507 88 9 54 2 1 154 1307 116 391 385 28 99 8863 7 212 12 45 51 13 32 30 187 225 607 359 179 40 123 12 8 42 14 3 8 10 80 59 7 25 41 9 6 33 8 9 4 2 3 5 527 112 15 100 3 2 224 1540 169 437 458 94 154 1 6 1 2 1 2 4678 4 153 6 11 28 9 9 11 104 91 245 130 40 21 94 7 3 14 11 2 4 10 18 31 3 15 31 8 5 21 3 4 3 1 2 316 52 8 30 1 1 71 870 92 310 292 49 95 406 4 1 2 4 10 14 7 6 1 2 1 1 7 2 1 3 23 3 3 10 158 9 13 5 2 8 20 1 1 1 1 6 3 1 1982 19 3 22 15 3 13 11 50 79 181 145 40 10 11 4 4 2 39 6 2 5 3 1 6 3 2 1 2 2 2 132 41 1 21 1 42 357 32 69 86 9 16 181 3 1 3 1 1 4 2 4 1 2 1 5 1 4 2 3 3 12 6 1 8 1 70 1 2 1 1 1 6 14 27 1 3 2 1 2 1 16399 12 307 6 135 137 14 52 37 588 541 1107 1012 175 52 216 16 13 16 19 4 5 20 69 38 6 29 42 7 56 17 15 1 12 1693 341 12 62 4 186 1967 239 1445 770 113 185 883 10 1 17 1 3 31 14 8 6 16 5 1 8 23 1 6 1 2 1 1 2 9 1 1 7 119 39 14 146 21 31 14 1 1 1 1 1 2 3 1 6922 7 118 1 37 13 7 20 21 234 437 1483 430 599 184 44 6 8 38 4 26 3 1 56 90 3 15 78 3 7 141 10 34 7 4 3 4 109 51 13 34 1 175 686 88 60 274 34 77 61 1 2 1 2 4 1 3 25 5 4 1190 2 2 1 6 2 2 1 1 1 1 6 5 230 1 724 24 26 20 27 4 6 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 57 58 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.5 Tabelle 3.2 - Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte 3 4 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Lager explosionsgefährlicher Stoffe 48 19 6 7 23 5 3 3 10 11 12 13 46 19 21 14 19 2 3 5 6 Ausstellungsstände 7 Straßenfahrzeuge 8 Schienenfahrzeuge 9 Wasserfahrzeuge 1 1 10 Heimarbeitsstätten 1 1 11 private Haushalte (ohne Beschäftigte) 3 12 Übrige 360 51 12 151 13 Insgesamt 4570 3238 140 923 41 47 12 151 81 14 1 66 166 137 4 23 11 14 2 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) 13 9 15 5 5 211 8 5524 Anz. Beanstandungen 5 509 12 5 Ahndung 6 Verwarnungen/Bußgelder/ Strafanzeigen 19 4 Besichtigung/Inspektion Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 3 106 Zwangsmaßnahmen überwachungsbedürftige Anlagen 2 2962 abgelehnte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen 2 1 3675 erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen Baustellen auf Anlass Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 1 Entscheidungen Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten Pos. Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Besichtigung/Inspektion (punktuell) Dienstgeschäfte eigeninitiativ Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmiteln Überwachung/Prävention Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 203 1 24 2 9 3 1 3 46 2 17 227 58 1 686 13 174 6028 135 6 780 32 180 sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst*) *) sofern sie nicht in Betriebsstätten nach Tabelle 3.1 oder in den Positionen 1 bis 12 dieser Tabelle durchgeführt wurden. 1 59 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.6 Tabelle 4 - Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 Beratung/ Information Überwachung/Prävention 6 7 8 9 10 1 1380 132 3 682 1993 4669 16 2173 112 59 241 1525 520 38 176 1773 81 4 49 75 3 35 2 559 1276 11 13 14 15 16 17 18 19 20 15 776 38 2 4 14 1910 2249 7768 12 304 71 139 497 2214 7369 7 245 16 1 3 4 317 10 164 300 590 78 117 2 674 21 188 807 1171 57 544 11 4 63 1 14 24 21 120 263 20 195 1 46 212 231 12 5 8 15 31 4 17 31 4 14 115 52 1 9 14 6 10 77 104 13 1 Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz 1.1 Arbeitsschutzorganisation 3403 34 1124 5200 230 1.2 Arbeitsplätze, Arbeits3153 stätten, Ergonomie 23 768 6627 312 1.3 Arbeitsmittel, Medizinprodukte 2373 20 375 5217 1.4 überwachungsbedürftige Anlagen 298 4 63 1.5 Gefahrstoffe 796 19 216 63 1.6 1.7 3 Besichtigung/'Inspektion (punktuell) 2 Beratung Pos. 4 2 8 1.8 Gentechn. veränderte Organismen 25 1.9 Strahlenschutz 441 3 79 118 8 1.10 Beförderung gefährlicher Güter 16 1 9 145 2 133 1.11 psychische Belastungen 44 4 49 154 16 37 4 2 6597 421 75 1 Summe Position 1 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 3.2 3.3 Geräte- und Produktsicherheit Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 24 1 3 11 12 3530 8017 22020 145 434 4 4 1 9 2 4 12 8 1 1 12 33 9 4 12 150 1993 1 4164 138 3 3 98 8 19 523 124 166 10 36 3 10 45 3 41 2 47 35 885 6 17 15 1 6 Medizinprodukte 27 19 27 2 17 19 8 37 Summe Position 2 161 11 48 595 129 224 12 1 64 69 894 49 3 799 13 127 1622 81 647 8 1 196 473 320 615 6 180 4 2643 21 168 430 25 140 3 77 140 618 2 2 197 543 1228 1 174 1 19 215 8 93 2 65 127 87 17 92 2 3 1 664 1 100 652 41 347 1 4 274 108 71 4 4980 4280 36 414 2919 155 1227 14 1 342 1014 1133 705 12 5449 4 8048 447 77 3936 9100 24047 1139 21 9662 145 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeit Sozialvorschriften im Straßenverkehr Kinder- und Jugendarbeitsschutz 3.4 Mutterschutz Heimarbeitsschutz Summe Position 3 4 2732 20100 967 69 2422 3511 Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz 3.5 5 10828 115 5 Anzahl Beanstandungen 107 Revisionsschreiben 9454 2011 8400 Stellungnahmen/Gutachten (auch Berufskrankheiten) 21 Öffentlichkeitsarbeit/ Publikationen/Information 1120 Vorträge, Vorlesungen Strafanzeigen 5 Bußgelder 70 Verwarnungen Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 230 Anwendung von Zwangsmitteln Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten 3121 74 Dabei berührte Sachgebiete explosionsgefährliche Stoffe Biologische Arbeitsstoffe Ahndung Anordnungen Besichtigung/'Inspektion 21 erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/ Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen abgelehnte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 577 Anzahl der Tätigkeiten 9336 1 Zwangsmaßnahmen auf Anlass Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) eigeninitiativ Entscheidungen Arbeitsmedizin Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt Summe Position 1 bis 5 15269 162 3194 23614 1251 24 1 3 549 1244 2 561 1277 11 60 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.7 Tabelle 5 - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 1 68 2 10 5 2 2 2 1 5 11 14 7 1 1 60 11 261 130 21 276 Reaktive Marktüberwachung wurde veranlasst durch 9 7 3 1 159 283 30 8 72 23 64 216 1 302 8 3 1 616 1 2 633 1 33 5 Insgesamt 11 2 2 Aussteller 50 2 1 Händler 1671 496 200 4 Einführer/ Bevollmächtigter 5 26 Hersteller 7 49 UVT 1 9 Unfallmeldung 10 59 gewerblichen Betreiber 3 5 privaten Verbraucher 231 25 Behörde 15 1 81 Schutzklauselmeldung private Verbraucher/ gewerbliche Betreiber 23 16 1 Meldungen über das Rapex-System 8 157 Produkt nicht auf dem Markt gefunden Verwarnungen, Bußgelder Strafanzeigen 9 aktiv 8 4 reaktiv hoheitliche Maßnahmen (Warnung/Rückruf) 7 47 reaktiv aktiv 6 aktiv reaktiv Anordnungen und Ersatzmaßnahmen aktiv 5 1 reaktiv freiwillige Maßnahmen des Inverkehrbringers reaktiv 4 3 Anzahl Revisionsschreiben/ Anhörungen aktiv 3 Aussteller Insgesamt ernstes Risiko mittleres Risiko geringes Risiko reaktiv 1363 224 aktiv Händler reaktiv 14 aktiv 2 Einführer reaktiv 19 aktiv 288 reaktiv Hersteller/ Bevollmächtigter aktiv 2 reaktiv reaktiv 1 aktiv aktiv Überprüfung bei ergriffene Maßnahmen Mitteilung an andere Behörden Risikoeinstufung nach der Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland Nichtkonformität ohne Risiko Anzahl der überprüften Produkte 3 1 1 1 537 61 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009 8.8 Tabelle 6 - Begutachtete Berufskrankheiten Zeitraum: 01.01.-31.12.2009 Zuständigkeitsbereich 2009 Arbeitsschutzbehörden bearb.*) begutachtet Summe Bergaufsicht berufsbe- begutach- berufsbedingt tet dingt Nr. Berufskrankheit - 1 2 1 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten 92 55 9 11 Metalle oder Metalloide 15 12 12 Erstickungsgase 13 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe 77 43 2 Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten 647 21 Mechanische Einwirkungen 22 Druckluft 23 8 92 55 9 15 12 9 77 43 9 32 3 647 32 3 185 23 1 185 23 1 Lärm 449 1 1 449 1 1 24 Strahlen 13 8 1 13 8 1 3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten 51 39 10 51 39 10 470 363 81 470 363 81 355 270 58 355 270 58 41 5 6 begut- berufsachtet bedingt 7 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells Erkrankungen durch anorganische Stäube 4 begut- berufsbebearb.*) achtet dingt - 4 3 Sonstige 42 Erkrankungen durch organische Stäube 14 9 2 14 9 2 43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 101 84 21 101 84 21 5 Hautkrankheiten 150 75 38 150 75 38 6 Krankheiten sonstiger Ursache 65 44 4 65 44 4 Insgesamt 1475 608 145 1475 608 145 Feststellungen zum Tod durch BK: nein ja Feststellungen zum Tod durch BK : ohne Mitwirkung des LAV insgesamt abgeschlossene BK-Verfahren: 14 14 14 14 5 5 5 5 1494 627 1494 627 9999 Entscheidungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII 145 *) bearb. - Summe aller im Berichtsjahr abschließend bearbeiteten Erstanzeigen 145 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Darüber hinaus darf sie weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelnen politischer Gruppen verstanden werden könnte. 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