2009 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen

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2009 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen
Jahresbericht
2009
der Gewerbeaufsicht
Sachsen-Anhalt
Redaktion
Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Owen Gräfe, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz,
Dessau-Roßlau
Dipl.-Chem. Gabriele Hähnel, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle (Saale)
Dr.-Ing. Guntram Herz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Manfred Ifland, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle (Saale)
Dipl.-Phys. Hartmut Karsten, Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Geräte- und anlagenbezogener Arbeitsschutz,
Magdeburg
Dipl.-Chem. Ute Köppen, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz,
Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Guido Koste, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Hannes Kranepuhl, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, DessauRoßlau
Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr.-Ing. Jörg Przygodda, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Jana Richter-Grünewald M.A., Landesamt für Verbraucherschutz, FB Verwaltung, Dezernat Informationsmanagement, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr. med. Ralf Schlesinger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz,
Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz; Dessau-Roßlau
Vorwort
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ist ohne Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der
Beschäftigten nicht denkbar. Sichere und gesunde Arbeitsplätze liegen im Interesse der Beschäftigten,
sie sind aber ebenso eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, da die wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sind. Der vorliegende Bericht soll die vielfältigen Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden
Sachsen-Anhalts für Gesundheit und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz darstellen.
Ein Aspekt des Arbeitsschutzes, der besonders von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist das Unfallgeschehen. Hier hat es im Berichtsjahr eine erfreuliche Entwicklung gegeben. Musste im vergangenen Jahr noch von 17 tödlichen Arbeitsunfällen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung
des Landes berichtet werden, waren es im Berichtsjahr 8 tödliche Arbeitsunfälle. Nicht vergessen werden darf, dass die überwiegenden Unfallursachen im Verhalten der Beteiligten oder der mangelhaften
Organisation liegen und nur weniger als 10 % technische Ursachen haben. Der weiteren Verbesserung
der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen und der Einwirkung auf das individuelle Verhalten der Beschäftigten kommen daher
nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Hier haben staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger eine besondere
Verantwortung.
Um dieser Verantwortung angesichts einer sich strukturell tiefgreifend wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden, haben sich Bund, Länder
und Unfallversicherungsträger zu einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verpflichtet, über die an dieser Stelle schon
mehrfach berichtet wurde. In praktischer Umsetzung dieser Strategie wurde im Jahr 2009 vom Landesamt für Verbraucherschutz, der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Unfallkasse Sachsen-Anhalt die Durchführung eines gemeinsamen
Konzeptes „Gesunde Pflege in Sachsen-Anhalt“ vereinbart. Diese Themenwahl trägt sowohl der demografischen Entwicklung unserer Bevölkerung als auch dem Bedarf an Verbesserungen bei Arbeits- und Gesundheitsschutz im Wirtschaftszweig Pflege Rechnung.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Arbeitsschutz für ihr Engagement. Ein umfangreiches Arbeitspensum
wurde in hoher Qualität bewältigt.
Ich möchte Sie, liebe Leserinnen und Leser, bitten, sich hiervon selbst ein Bild zu machen.
Minister für Gesundheit und Soziales
6
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Inhaltsverzeichnis
1
Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.1
20 Jahre Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzverwaltung im Land Sachsen-Anhalt - Überblick über die Entwicklung des
Fachbereiches Arbeitsschutz seit 1990. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.2
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Eine Zwischenbilanz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.3
Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
1.4
Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2
Sozialer Arbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.1
Mutterschutz - Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.2
Kinder- und Jugendarbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.3
Sozialvorschriften im Straßenverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Ergebnisse der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Teilerfolge bei der Durchsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in einer internationalen Spedition . . . . . . . . . . . 25
2.4
Überwachung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - Landesweite Zunahme von Beschwerden über
problematische Arbeitszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3
Marktüberwachung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.1
Aktive und reaktive Marktüberwachung im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Zur aktiven Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Zur reaktiven Marktüberwachung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.2
Sicher auf dem Schulweg - Marktaufsicht im Bereich Schulranzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4
Schutz der Gesundheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.1
Psychische Belastungen ermitteln - Kontrollen und Beratungen in Einrichtungen der Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.2
Medizinischer Arbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Berufsbedingte Erkrankungen 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Auswertung der Haut-Präventionskampagne 2009 „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“. . . . . . . 32
5
Gebiete des technischen Arbeitsschutzes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
5.1
Strahlenschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Röntgenverordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Strahlenschutzverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Zusammenarbeit mit anderen Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5.2
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Gentechnisch veränderte biologische Arbeitsstoffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Feuerwehreinsatz in Anlage zur Proteinwirkstoffgewinnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
5.3
Ergebnisse der Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im Rahmen der Inspektionen nach
§ 16 Störfall-Verordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
5.4
Unfallauswertung: Explosion in einem Tankcontainer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
5.5
Medizinprodukte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
6
Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
6.1
Expositionsgefahr beim Abriss von Industriebrachen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
6.2
Das ist anrüchig ... mir stinkt‘s ... der Nase nach gehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
6.3
Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kontrollergebnisse 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand zum 16. Mal statt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Gefahrgutunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
TUIS-Einsätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
7
Vorträge und Publikationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
7.1
Vorträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
7.2
Publikationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
8
Anhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
8.1
Tabelle 1 - Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
8.2
Tabelle 2 - Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.3
Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Leitbranchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
8.4
Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Wirtschaftsklassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
8.5
Tabelle 3.2 - Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
8.6
Tabelle 4 - Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
8.7
Tabelle 5 - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
8.8
Tabelle 6 - Begutachtete Berufskrankheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
7
8
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Abkürzungen
ABAS.........................Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe
Abs.............................Absatz
ADR ..........................Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
AETR.........................Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
ArbSchG....................Arbeitsschutzgesetz
ArbZG........................Arbeitszeitgesetz
BAB............................Bundesautobahn
BAG...........................Bundesamt für Güterverkehr
BAM...........................Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
BAuA..........................Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BetrSichV...................Betriebssicherheitsverordnung
BG..............................Berufsgenossenschaft
BG ETE......................BG Energie Textil Elektro
BGW..........................BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BioStoffV....................Biostoffverordnung
BLEVE.......................Gasexplosion einer expandierenden, siedenden Flüssigkeit
EBA............................Eisenbahnbundesamt
EG..............................Europäische Gemeinschaft
ERA............................Europäische Eisenbahnagentur
FBG............................Fleischerei-Berufsgenossenschaft
GAÄ...........................Gewerbeaufsichtsämter
GDA...........................Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
GenTG.......................Gentechnikgesetz
GenTSV.....................Gentechniksicherheitverordnung
GesBergV..................Gesundheitsschutz-Bergverordnung
GPSG........................Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
GPSGV......................Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
GVO...........................Gentechnisch veränderter Organismus
GWB..........................Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ICSMS.......................internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten
JArbSchG..................Jugendarbeitsschutzgesetz
KBA............................Kraftfahrt-Bundesamt
LAV............................Landesamt für Verbraucherschutz
LAS............................Landesamt für Arbeitsschutz
LSA............................Land Sachsen-Anhalt
LVwA..........................Landesverwaltungsamt
MMBG........................Maschinenbau- und Metall-BG
MPBetreibV...............Medizinprodukte-Betreiberverordnung
MPG...........................Medizinproduktegesetz
MPV...........................Medizinprodukte-Verordnung
Mu-RL........................Mutterschafts-Richtlinie
MuSchG.....................Mutterschutzgesetz
MuSchArbV...............Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
NAK............................Nationale Arbeitsschutzkonferenz
RAPEX.......................Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter
RöV............................Röntgenverordnung
SGB...........................Sozialgesetzbuch
SLIC...........................Senior Labour Inspectors Comittee
StrlSchV.....................Strahlenschutzverordnung
TRBA.........................Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRGS.........................Technische Regeln für Gefahrstoffe
TSI..............................Technische Sepzifikationen für Interoperabilität
TUIS...........................Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem
UKSA.........................Unfallkasse Sachsen-Anhalt
UVT............................Unfallversicherungsträger
VCI.............................Verband der Chemischen Industrie
VDI.............................Verein Deutscher Ingenieure
VergRModG..............Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
VO..............................Verordnung
WHO..........................World Health Organization
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Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
1 Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz
1.1 20 Jahre Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzverwaltung im Land Sachsen-Anhalt Überblick über die Entwicklung des Fachbereiches Arbeitsschutz seit 1990
Dipl.-Ing. Günter Laux
Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands
der Kreise und Bezirke Magdeburg und Hal-
Gewerbeaufsicht begleitet und durch die Be-
war es in den neu gebildeten Bundesländern
le, der Arbeitsschutzinspektionen des Frei-
triebe realisiert.
notwendig, alle Bereiche des gesellschaftli-
en Deutschen Gewerkschaftsbundes, des
chen Lebens umzugestalten.
Staatlichen Amtes für Technische Überwa-
Die Gewerbeordnung und die darauf ge-
chung und des Staatlichen Amtes für Atom-
stützten Verordnungen, das Betriebsverfas-
sicherheit und Strahlenschutz der DDR.
sungsgesetz, das Gesetz über Betriebsärzte,
Dieser Prozess vollzog sich mit großer Ge-
Sicherheitsingenieure und andere Fach-
schwindigkeit und brachte eine Fülle von
ökonomischen,
Auf dem Gebiet des heutigen Landes Sach-
kräfte für Arbeitssicherheit, die Arbeitsstät-
technischen und organisatorischen Heraus-
sen-Anhalt gab es Anfang der 90er Jahre
tenverordnung, das Mutterschutz- und das
forderungen mit sich.
ca. 50.000 Betriebe mit vielen sicherheits-
Jugendarbeitsschutzgesetz, die Medizin-
relevanten Anlagen. In allen Industriezwei-
geräteverordnung oder die Gefahrstoffver-
Einerseits beseitigten die schnellen Verän-
gen waren diese Anlagen aufgrund der wirt-
ordnung – um nur einige Rechtsgrundlagen
derungen der Arbeitswelt zahlreiche, aus
schaftlichen Situation überwiegend veraltet,
zu nennen – mussten von allen damaligen
der sozialistischen Plan- bzw. Misswirtschaft
verschlissen, unwirtschaftlich und entspra-
Akteuren verinnerlicht und in der Praxis an-
übernommene erhebliche Gefahren für Le-
chen nicht mehr dem Stand der Technik. Ob-
gewandt werden.
ben und Gesundheit von Beschäftigten.
wohl eine Vielzahl von Anlagen gleich nach
Über 40 % der in den Produktionsbetrieben
der Wende stillgelegt wurde, zeigt eine Un-
Den Mitarbeitern der staatlichen Arbeits-
der DDR Beschäftigten waren gesundheit-
tersuchung des LAS aus dem Jahr 1993 zur
schutzverwaltung des LSA standen dabei
lich gefährdet, sehr viele von ihnen waren
Arbeits- und Anlagensicherheit einen enor-
erfahrene Kollegen aus Niedersachsen und
mehrfachen Belastungen, wie gehörschä-
men Sanierungsbedarf der Altanlagen auf.
Nordrhein-Westfalen helfend zur Seite. Dies
tiefgreifenden
sozialen,
war ein ganz wichtiger Beitrag zur Herstel-
digendem Lärm, körperlicher Schwerarbeit,
chemischen Schadstoffen, Ganzkörpervib-
Die Risiken für Beschäftigte, die Umwelt und
lung auch der inneren Einheit im Arbeits-
rationen und nichttoxischen Stäuben ausge-
sonstigen Sachwerte lagen häufig oberhalb
schutz in Deutschland. Dafür gebührt allen
setzt.
akzeptabler Bereiche. Nur unter Realisierung
Beteiligten an dieser Stelle nochmals ein
von Sanierungskonzepten sowie spezieller
herzlicher Dank!
Andererseits entstanden an den neuen
Organisations- und Sicherungsmaßnahmen
Arbeitsplätzen neue bislang unbekannte
zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
Gefährdungen durch neue Arbeitsstoffe,
konnte durch die Gewerbeaufsicht der Wei-
Maschinen bzw. Anlagen und Produktions-
terbetrieb zum Teil gestattet werden.
Arbeitswelt entscheidend verändert und da-
neuen Rechtsgrundlagen und die veränder-
Die Altanlagensanierung bzw. die Erneu-
nationale Gesetzgebung weiterentwickelt.
ten Sozialbeziehungen tiefgreifend auf die
erung der Anlagen erstreckte sich über 10
Arbeitsbedingungen aus.
Jahre. Dieser Prozess der Schaffung mo-
verfahren. Außerdem wirkten sich die völlig
derner, hochproduktiver und sicherer AnlaDiesen veränderten Rahmenbedingungen
gen ist eine außerordentliche Leistung, zu
musste sich auch die am 1. November 1990
der neben den Fachleuten in den Betrieben,
errichtete Gewerbeaufsicht im Land Sach-
in den Sachverständigenorganisationen und
sen-Anhalt (LSA) stellen.
bei den Unfallversicherungsträgern auch die
Mitarbeiter
der
Gewerbeaufsicht/Arbeits-
Nun hat sich – wie bereits angedeutet – in
den zurückliegenden zwei Jahrzehnten die
rauf reagierend, die europäische sowie die
IuK-Technologien haben sich in der Arbeitswelt in fast allen Bereichen der Wirtschaft
etabliert. Mobilität und Flexibilität sind zu
„Zauberbegriffen“ geworden. So musste
und muss der Arbeitsschutz auf die Flexibilisierung der Unternehmensstrukturen, der
Beschäftigungsformen und der Arbeitsor-
schutzverwaltung beigetragen haben.
ganisation Antworten finden. Das „Älterwer-
stadt, Dessau, Halle und Naumburg als untere
Neben der Errichtung neuer Anlagen gab
Lebensarbeitszeit und die Bedeutung von
Landesbehörden gegründet. Am 11. Juni
es natürlich beim Abriss, dem so genannten
1991 beschloss dann das Landeskabinett die
„Rückbau“ und bei der Sanierung vielfältige,
Bildung des Landesamtes für Arbeitsschutz
zum Teil neue Arbeitsschutzprobleme.
Universität Wuppertal brauchen wir ein zeit-
ter der GAÄ und des LAS rekrutierten sich im
All diese Veränderungsprozesse wurden
Gesundheitsschutz.
Wesentlichen aus unbelasteten Fachleuten
anfangs auf der Grundlage eines geschicht-
der ehemaligen Arbeitshygieneinspektionen
lich gewachsenen Rechtsrahmens durch die
Damals wurden zuerst 6 Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) in Stendal, Magdeburg, Halber-
(LAS) als Landesoberbehörde. Die Mitarbei-
den“ der Gesellschaft mit einer verlängerten
Wissen stellen neue Anforderungen an den
Arbeitsschutz. Nach Prof. Pieper1 von der
gemäßes Verständnis von Sicherheit und
1 Prof. Pieper, anlässlich eines Vortrages zu Arbeitsschutzmanagementsystemen, am 14.03.2007 in
Dessau
10
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Eigenverantwortung und Selbstbestimmung,
schnell erzielbar. So wurde beispielsweise
tischen betrieblichen Umsetzung und Wirk-
auch im Arbeitsschutz, kann nur innerhalb
mit dem Fachbereich Hygiene die Aufberei-
samkeit.
eines garantierten Rechtsrahmens realisiert
tung von flexiblen Endoskopen in Arztpraxen
werden, der Spielräume für individuelles
untersucht. Mit dem Fachbereich Veterinär-
Zum Ende einer Betriebsrevision muss die
Handeln aller Beteiligten sicherstellt.
medizin konnten grundlegende Verbesse-
Aufsichtsperson situationsgerecht, unter Ab-
rungen bei der Tötung von Geflügel oder bei
wägung der eventuell vorgefundenen Defizi-
Die europäische und nationale Gesetzge-
der Tierkörperbeseitigung erreicht werden.
te, eine individuelle Bewertung - skaliert in 5
bung entspricht diesen Grundsätzen in wei-
Gemeinsam mit dem Fachbereich Lebens-
Stufen - abgeben. Diese Bewertung ist dann
ten Teilen.
mittelsicherheit wurden zum Beispiel Be-
entscheidend für die zukünftige Aufsichts-
darfsgegenstände und Spielzeug untersucht
frequenz und -tiefe sowie für das behördli-
und bewertet.
che Verwaltungshandeln. Heute werden ca.
Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
wurde 1996 in Deutschland ein modernes,
92.000 Betriebe und rund 860.000 Beschäf-
den neuen Erfordernissen Rechnung tra-
Ausgehend vom Evaluationsbericht des Se-
tigte im LSA von der Arbeitsschutzverwal-
gendes „Grundgesetz“ für den Arbeitsschutz
nior Labour Inspectors Committee (SLIC)
tung betreut.
in Kraft gesetzt. Seither wurden eine Vielzahl
vom Februar 2006 wurde auch die Strategie
von Gesetzen und Verordnungen novelliert
der Arbeitsschutzaufsicht im LSA grundle-
Seit 2008 haben der Bund, die Berufsge-
bzw. erlassen und das Technische Regel-
gend geändert. So forderte das SLIC von
nossenschaften (BGen) und die staatlichen
werk von Grund auf reformiert. Dieser dyna-
den Aufsichtsbehörden, dass Aussagen zum
Arbeitsschutzbehörden der Länder unter Be-
mische Veränderungsprozess ist bis heute
betrieblichen Niveau des Arbeitsschutzes in
teiligung der Sozialpartner die Gemeinsame
nicht abgeschlossen.
den Unternehmen zu treffen sind, die Auf-
Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ver-
sicht systematisch zu planen und zu steuern
bindlich entwickelt und sowohl im ArbSchG
Parallel zur Veränderung der Arbeitskultur
ist, die Aufsichtsmethodik transparent und
als auch im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
und des Rechtsrahmens wurde der Behör-
verbindlich sein soll und die Effizienz der
rechtlich verankert.
denaufbau der Arbeitsschutzverwaltung des
Aufsicht zu beurteilen ist.
In der GDA wurden erstmals in der Ge-
LSA – nicht zuletzt auch wegen des inzwischen erfolgten ca. 40%igen Personalab-
Der Fachbereich Arbeitsschutz des LAV hat
schichte des deutschen Arbeitsschutzes
baus – neu strukturiert.
in einem internen Prozess eine qualitätsge-
gemeinsam getragene Arbeitsschutzziele,
sicherte Kontrolle der betrieblichen Arbeits-
arbeitsteilige Vorgehensweisen sowie ein-
Mit der Gründung des Landesamtes für
schutzorganisation entwickelt und eingeführt.
zusetzende Ressourcen im Konsens festge-
Verbraucherschutz (LAV) im Jahr 2002 wur-
Diese moderne Aufsichtsstrategie setzt glei-
schrieben.
den die 6 Gewerbeaufsichtsämter sowie
chermaßen auf Effektivität und Effizienz des
das Landesamt für Arbeitsschutz aufgelöst
Handelns. Ziel dabei ist es, langfristige, d. h.
Zur Erreichung der postulierten, anspruchs-
und zu einem Fachbereich Arbeitsschutz
nachhaltige Wirkungen, möglichst mit einem
vollen Ziele wird die Arbeitsschutzverwaltung
verschmolzen. Da diesem Fachbereich ne-
verbesserten Niveau des betrieblichen Ar-
des LSA alle notwendigen Anstrengungen
ben den klassischen Vollzugsaufgaben im
beitsschutzes zu erzielen.
unternehmen, damit die GDA zum Erfolg geführt wird.
Arbeitsschutz auch Aufgaben der Marktüberwachung von Medizinprodukten, techni-
Die Aufsicht konzentriert sich - neben der
schen Arbeitsmitteln, Verbraucherprodukten,
Aufdeckung einzelner Arbeitsschutzmängel -
unter anderem Spielzeug und Sportbooten,
auf die Arbeitsschutzorganisation in Unter-
übertragen wurden, waren Synergien mit
nehmen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit,
den anderen Fachbereichen des Amtes
Zweckmäßigkeit und Güte sowie ihrer prak-
11
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
1.2 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Eine Zwischenbilanz
Dipl.-Phys. Hartmut Karsten
In den Jahresberichten 2007 und 2008 wurde
wurde die große Bedeutung von Netzwerken
• Gesund arbeiten im Büro
an gleicher Stelle unter dem Titel „Gemein-
im Arbeitsschutz und die Notwendigkeit, den
• Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und
sam für sichere und gesunde Arbeitsplätze“
Nutzen der GDA für die Betriebe zu verdeutli-
und „Herstellung methodischer Grundla-
chen. Gefordert wurde auch ein konsequen-
gen für die Umsetzung der Gemeinsamen
teres Auftreten der Aufsicht in Betrieben mit
Diese Projekte werden von den Unfallver-
Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ über den
erheblichen Arbeitsschutzdefiziten. Wie in
sicherungsträgern und den staatlichen Ar-
Stand der Entwicklung berichtet.
den Vorjahren gelang es nur eingeschränkt,
beitsschutzbehörden bundesweit einheitlich
Tätigkeit mit hautschädigenden Stoffen.
die im § 20b des Arbeitsschutzgesetzes
durchgeführt. Bei den ersten fünf genannten
Im Jahre 2009 wurde eine Fülle von Aktivi-
genannten Verbände der Fachöffentlichkeit
Projekten sollen die Verringerung von psychi-
täten zur Verwirklichung der Gemeinsamen
einzubeziehen. Aus diesem Defizit zog die
schen Fehlbelastungen und die Förderung
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA),
zweite Sitzung der NAK den Schluss, die Or-
der systematischen Wahrnehmung des Ar-
die durch die im Jahr 2008 erfolgte Ände-
ganisation des Arbeitsschutzforums im Jahr
beitsschutzes im Unternehmen in die Reali-
rung des Arbeitsschutzgesetzes und durch
2010 so zu verändern, dass die Beteiligung
sierung einbezogen werden. Offizieller Start-
das Unfallversicherungsmodernisierungsge-
der interessierten Fachöffentlichkeit verstärkt
punkt der Durchführung der Programme war
setz eine Rechtsgrundlage erhalten hat, re-
angeregt wird.
eine Veranstaltung am 16. Juli 2009, auf der
alisiert. Die Nationale Arbeitschutzkonferenz
Baustelle des Flughafens Berlin Branden-
(NAK) konstituierte sich am 6. Mai 2009 in
Die praktische Durchsetzung der GDA war
burg International, bei der die geplanten Be-
Berlin und beschäftigte sich mit dem Stand
dadurch gekennzeichnet, dass der inten-
ratungs-, Schulungs- und Überwachungs-
der Entwicklung der Arbeitsprogramme, mit
sivierte
zwischen
maßnahmen erstmalig einer breiteren Öf-
der Machbarkeitsstudie zur Evaluation der
staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den
fentlichkeit vorgestellt wurden. Anschließend
GDA, mit dem Stand der Entwicklung eines
Unfallversicherungsträgern
die
sind die vereinbarten Programme zeitlich
kohärenten Vorschriften- und Regelwerkes,
praktische Arbeit zu prägen begann. Damit
versetzt begonnen worden. Übergeordnetes
der Öffentlichkeitsarbeit der GDA und dem
rückt ein Erreichen der Ziele, die vor allem
Ziel ist es, die weiter bestehenden klassi-
Arbeitsschutzforum 2009.
auch in einem verbesserten Einsatz der zur
schen Gesundheitsgefährdungen ebenso
Verfügung stehenden personellen Ressour-
wie neue Gesundheitsgefährdungen sys-
Das 4. Arbeitsschutzforum 2009 fand in Bre-
cen der Aufsichtskräfte bestehen, in greif-
tematisch anzugehen und dabei auch die
men statt. Von besonderem Interesse waren
bare Nähe. Immer deutlicher macht sich im
Gesundheitskompetenz der Beschäftigten
die drei Workshops, die sich mit wichtigen
deutschen Arbeitsschutz bemerkbar, dass
zu stärken. Ein wichtiger Schwerpunkt wird
Einzelfragen der Strategie beschäftigt haben.
sich die drei Träger auf gemeinsame Ziele
dabei in kleinen und mittleren Betrieben rea-
Im Workshop zum gemeinsamen Grundver-
verständigen, im Rahmen ihrer Möglichkeit
lisiert. Dabei wird das Ziel verfolgt, auch dort
ständnis der Gefährdungsbeurteilung wurde
Handlungsfelder auswählen und die Koope-
die Präventionskultur zu entwickeln und Si-
eine Rechtsverordnung zum Arbeitsschutz-
ration zur Erreichung der gesteckten Ziele
cherheit und Gesundheit der Beschäftigten
gesetz angeregt, die eine Konkretisierung
als verbindlich erleben.
verstärkt in den Mittelpunkt der Betrachtung
Abstimmungsprozess
langsam
der Mindestbestandteile der Gefährdungs-
zu rücken.
beurteilung zum Inhalt haben sollte. Sei-
Im Jahr 2009 begann die erste wirkliche
tens der Arbeitnehmervertreter wurde ein
Umsetzungsphase, bei der die Träger in en-
2009 wurden darüber hinaus weitere Ar-
verstärkter Personaleinsatz insbesondere
ger Abstimmung mit den Sozialpartnern die
beitsprogramme vorbereitet, die sich der
seitens der Länder gefordert. Im Workshop
nachfolgend genannten sechs Programme
Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei
zur Sensibilisierung zum Thema „Sicherheit
der verbindlichen Kategorie 1 realisieren
einseitig belastenden und bewegungsar-
und Gesundheitsschutz in Schulen“ bestand
werden:
men Tätigkeiten im Rahmen des Arbeits-
Einvernehmen darüber, dass die Mitwirkung
der Kultusministerien der Länder am GDAProgramm von entscheidender Bedeutung
ist. Die Forderung, in das Programm nicht
nur berufsbildende Schulen einzubeziehen,
wurde zwischenzeitlich von der Projektleitung realisiert. Die Frage, wie die GDA in die
Betriebe kommt, beschäftigte sehr viele Teilnehmer des 4. Arbeitsschutzforums. Betont
schutzziels
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Bau- und Montagearbeiten
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Zeitarbeit
• Sicher fahren und transportieren (innerbetrieblich und öffentlich)
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Pflege
„Muskel-Skelett-Belastungen
und –Erkrankungen“ widmen und in der
Ernährungsindustrie, bei feinmechanischen
Montiertätigkeiten, in der Gastronomie und
Hotellerie sowie bei der Personenbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr
realisiert werden sollen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus ein Programm,
das sich der Sensibilisierung für das Thema
12
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
„Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schu-
der Tätigkeit der beteiligten Aufsichtsdienste.
genutzt, die eine Überschneidung der Aktivi-
len“ widmen wird. Die zeitliche Staffelung
Dies wird seitens der Unfallversicherungsträ-
täten der Aufsichtsdienste weitgehend aus-
des Beginns der einzelnen Projekte sichert,
ger durch die gemeinsame landesbezogene
schließen sollen.
dass die Betriebe nicht überfordert werden
Stelle wahrgenommen. Diese hat einen Len-
und ermöglicht darüber hinaus eine kon-
kungsausschuss eingerichtet, in dem Vertre-
Der Schwerpunkt der Realisierung der ge-
zentrierte Bearbeitung der Themen durch
ter des Landes Sachsen-Anhalt und der in
nannten sechs Projekte der Kategorie 1 wird
die Aufsichtsdienste der Träger. Positiv zu
der Region tätigen Unfallversicherungsträ-
im Jahr 2010 und 2011 liegen. Gleichzeitig
bemerken ist, dass trotz der wirtschaftlich
ger die Aufgabenverteilung abstimmen.
muss mit den Vorbereitungen für die neue
schwierigen Zeiten die Umsetzungsmaß-
Periode der GDA in den Jahren 2013 bis
nahmen weitgehend planmäßig begonnen
Für die Prüfung der Wirksamkeit der Arbeits-
2017 begonnen werden, um eine rechtzeiti-
werden konnten. Dies stärkt die bestehende
programme und der gesamten Strategie ist
ge Fortführung wichtiger Aktivitäten und ggf.
Erkenntnis, dass gute Arbeitsbedingungen
es notwendig, viele Daten, sowohl im Rah-
auch die Aufnahme von neuen Arbeitschutz-
und wirtschaftlicher Erfolg nachweisbar zu-
men der Arbeitsprogramme als auch darü-
zielen zu erreichen.
sammen gehören und daher auch in wirt-
ber hinausgehend zu erfassen und auszu-
schaftlich schwierigen Zeiten im Einklang
werten. Die Speicherung der Daten und ihre
mit den Interessen der angesprochenen Be-
Auswertung muss unter strikter Einhaltung
triebe stehen.
der Datenschutzbestimmungen erfolgen.
Gegenwärtig gibt es auf diesem Gebiet eini-
Die durch die gemeinsamen Arbeitsprogram-
ge Probleme, die möglicherweise nur durch
me der GDA entstehende verstärke Konzen-
gesetzgeberische Aktivitäten überwunden
tration der Kräfte auf wichtige Schwerpunkte
werden können. Daher werden zur operati-
verlangt eine Vertiefung der Koordination
ven Koordination zur Zeit Zwischenlösungen
13
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
1.3 Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern in Sachsen-Anhalt im Jahr
2009
Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald
Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutsch-
austausch auf Leitungsebene zwischen der
land ruht auf zwei Säulen. Eine Säule ist die
staatlichen
staatliche Arbeitsschutzaufsicht. In Sachsen-
Landes Sachsen-Anhalt und den im Land
Anhalt nehmen sieben Dezernate des Fach-
Sachsen-Anhalt tätigen UVTn am 29. und
• weitere Vorhaben der in Sachsen-Anhalt
bereichs 5 des Landesamtes für Verbrau-
30. Juni 2009 in Magdeburg. An den beiden
tätigen UVT, möglichst unter Berücksich-
cherschutz (LAV) diese Aufgabe wahr. Die
Sitzungstagen stellten verschiedene Refe-
zweite Säule bilden die Unfallversicherungs-
renten Themen vor, wie:
träger (UVT), also die Berufsgenossenschaf-
• Stand und Perspektive der Arbeits-
ten (BGen) und Unfallkassen.
Arbeitsschutzverwaltung
des
• GDA-Arbeitsprogramm „Haut“,
• Stand der Vorbereitung des Arbeitschutzforums 2009 in Bremen,
tigung erster Überlegungen für 2010,
• weitere Vorhaben des Landesamtes für
Verbraucherschutz möglichst unter Be-
schutzaufsicht in Sachsen-Anhalt,
rücksichtigung erster Überlegungen für
• Struktur und Arbeitsweise der GemeinDer Fachbereich 5 des LAV kontrolliert
branchenübergreifend die betriebliche Um-
samen
Landesbezogenen
Stelle
2010.
in
Sachsen-Anhalt,
Sie wurden in lebhaften Diskussionen aus-
setzung staatlicher Rechtsvorschriften. Die
• Forschungsvorhaben des Instituts für Ar-
führlich beraten. Innerhalb der Sitzung wur-
BGen konzentrieren ihre Aktivitäten auf die
beitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
de auch eine Rahmenvereinbarung über
Erfordernisse der jeweiligen Industrie- und
Unfallversicherung (BGIA),
das Zusammenwirken der staatlichen Ar-
Gewerbezweige und sind damit branchenorientiert aufgestellt.
Das Gewährleisten sicherer, gesunder und
menschengerechter
• Forschungsvorhaben der Bundesanstalt
beitsschutzbehörden der Länder und der
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
(BAuA),
im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
• Bericht über die Beschlüsse der Nationa-
Arbeitsschutzstrategie unterzeichnet (Abb.
Arbeitsbedingungen
len Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sowie
ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe für
über die Arbeitsweise der Projektgrup-
1).
alle Unternehmen in der Bundesrepublik
pen „Arbeitsprogramme“ und „Dacheva-
Es hatte sich als zweckmäßig gezeigt, die
Deutschland. Den staatlichen Arbeitsschutz-
luation“,
jeweiligen GDA-Projektleiter zur Vorstellung
behörden und UVTn kommt bei deren Durch-
• Umsetzungsvereinbarung für das Jahr
ihrer Vorhaben einzuladen. Damit konnte ein
setzung eine besondere Verantwortung zu.
2009 über die Durchführung der im
direkter Kontakt zwischen Projektleitung und
Um dieser Verantwortung angesichts einer
Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
Bearbeitern hergestellt werden. Insgesamt
sich strukturell tiefgreifend wandelnden Ar-
Arbeitsschutzstrategie umzusetzenden
war die zweitägige Beratung sehr erfolg-
Arbeitsprogramme,
reich. Sie soll im Jahr 2010 eine Nachfolge
beitswelt gerecht zu werden, haben sich
Bund, Länder und UVT zu einer Gemein-
• Stand der drei Arbeitsschutzprojekte, die
erfahren, weil, wie Herr Dr. Dr. Nehring, Ab-
samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
sich 2009 bereits in der Durchführungs-
teilungsleiter im Ministerium für Gesundheit
(GDA) verpflichtet. Deutschland berücksich-
phase befanden:
und Soziales Sachsen-Anhalt, formulierte:
tigt damit auch europäische und internationale Entwicklungen.
• GDA-Arbeitsprogramm
„Bau
und
Montage“
„Zwischenauswertungen den Blick auf das
Ziel schärfen“.
• GDA-Arbeitsprogramm „Zeitarbeit“
Bestandteil der GDA ist u. a. die Verbesserung des Zusammenwirkens der staatlichen
Arbeitsschutzbehörden und der UVT, insbesondere in Bezug auf eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit einschließlich einer gleichwertigen
Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften.
Dies setzt eine strategische und handlungsorientierte Koordinierung der Tätigkeiten im
jeweiligen eigenen Zuständigkeitsbereich
sowie die Nutzung eigener Erfahrungen und
Handlungsstärken im Sinne der Erzeugung
von Synergieeffekten voraus.
Einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit im
Berichtszeitraum bildete der 4. Erfahrungs-
Abb.1 Nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung
14
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
In Sachsen-Anhalt wurde 2009 in Zusammenarbeit des LAV mit der BG Gesundheits-
bei wird die Zusammenarbeit nach den
folgenden Leitgedanken organisiert:
• 24.06.2009:
„Würdevolle
Pflege
in
Sachsen-
dienst und Wohlfahrtpflege (BGW) und der
• Das LAV überwacht die Einhaltung
Unfallkasse Sachsen-Anhalt (UKSA) ein
der staatlichen Arbeitsschutzvorschrif-
Musterkonzept für die operationelle Umset-
ten und berät die Arbeitgeber bei der
zung der GDA entwickelt. Es heißt „Gesunde
Erfüllung der sich aus den Rechts-
Pflege in Sachsen-Anhalt“ und ist dem Ka-
vorschriften ergebenden Pflichten.
tegorie I-Projekt der GDA „Etablierung und
Die Gestaltung der Überwachungs-
Fachtagung „Gesunde Pflege – Lösun-
Stärkung einer Präventionskultur in Unter-
tätigkeit erfolgt gefährdungsorientiert
gen für die Praxis“.
nehmen der Pflegebranche und Förderung
und konzentriert sich auf die Funkti-
der Gesundheitskompetenz von Beschäf-
onsfähigkeit der betrieblichen Arbeits-
Das Projekt „Gesunde Pflege in Sachsen-
tigten zur Reduktion des Einflusses physi-
schutzsysteme. Die Beratung ist eine
Anhalt“ unterstreicht die Möglichkeiten und
scher und psychosozialer Risikofaktoren auf
„Beratung zur Selbsthilfe“ und ver-
die praktische Relevanz gemeinsamen, in-
Muskel-Skelett-Erkrankungen“, einem soge-
weist dabei ausdrücklich auf die am
tegrierten Handelns von staatlicher Arbeits-
nannten „Leuchtturmprojekt“ gewidmet.
Projekt beteiligten UVT.
schutzaufsicht und UVTn, um, wo möglich
Anhalt
gestalten
-
Die
Pflege-
Charta gemeinsam umsetzten“,
• 16./17.11.2009:
Führungskräfteforum „Pflege“ (Abb. 2),
• 08.12.2009: • Die UVT beraten die Unternehmer
angereichert mit Beiträgen weiterer Sozial-
Der Wirtschaftszweig Pflege gewinnt immer
und Versicherten. Sie gestalten ihre
partner, die ehrgeizigen Ziele der GDA zu
mehr an Bedeutung, nicht zuletzt wegen der
Beratungs- und Überwachungsauf-
erreichen.
demografischen Entwicklung in Deutsch-
gaben gemäß SGB VII gefährdungs-
land. Und er ist gleichermaßen ein Bereich,
orientiert, bieten konkrete Lösungs-
Am 29.10.2009 fand in den Räumen der
in welchem ausgesprochen vielfältige Maß-
möglichkeiten an und setzen ihre
Verwaltung der Maschinenbau- und Metall-
nahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schwerpunkte auf Beratung, Informa-
berufsgenossenschaften (MMBG) in Dessau
sowohl notwendig als auch anerkannt nach-
tion und Motivation sowie Aus-, Fort-
ein Erfahrungsaustausch zwischen dem LAV,
und Weiterbildung.
der Berufsgenossenschaft Energie Textil
haltig und hilfreich sind.
• Bei allen Beratungs- und Aufsichtstätig-
Elektro (BG ETE), der Bau Berufsgenossen-
Zur Durchführung des Projekts „Gesunde
keiten wird gewährleistet, dass die für die
schaft (Bau-BG) und der MMBG statt. Das
Pflege in Sachsen-Anhalt“ haben sich das
Überwachung und Prävention zur Verfü-
behandelte Themenspektrum war weit ge-
LAV, die BGW und die UKSA auf folgende
gung stehenden Personalressourcen
spannt. Es reichte von Maschinensicherheit
Grundsätze der Zusammenarbeit verstän-
zielgerichtet und arbeitsteilig eingesetzt
(geänderte 9. Verordnung zum Geräte- und
werden.
Produktsicherheitsgesetz - Leitsätze zur Ri-
digt:
• Die Tätigkeiten der genannten Partner
• Inhaltliche oder zeitliche Überschneidun-
sikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie
folgen dem gemeinsamen Willen, bei der
gen von Aktivitäten in den Pflegeeinrich-
2006/42/EG) über Schutznetze, Probleme
Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme
tungen sind zu vermeiden. Dazu wird im
beim Gerüstbau, Hubarbeitsbühnen, Elek-
eng zusammenzuwirken.
Rahmen der Zusammenarbeit der Aus-
trosicherheit auf Baustellen bis zu „Gefahr-
• Das Projekt „Gesunde Pflege in Sach-
tausch wesentlicher Daten und Informa-
stoffen beim Schweißen - Erkenntnisse und
sen-Anhalt“ ordnet sich nahtlos in die Ak-
tionen vereinbart. Nutzen und Aufwand
Schlussfolgerungen für den Gesundheits-
tivitäten auf der Basis der von der NAK
sind in einem für die praktischen Erfor-
schutz unter Berücksichtigung der TRGS
bestätigten Projektpläne ein. Die einzel-
dernisse angemessenen Verhältnis zu
nen, abgestimmten Projektaktivitäten
halten und bilateral abzustimmen.
und die ihnen zugeordneten Maßnah-
• Im Einzelfall kann das Vorgehen der
men werden von den beteiligten Part-
Partner gegenüber Normadressaten, die
nern eigenverantwortlich umgesetzt.
sich einer Beratung wenig zugänglich
• Jeder Partner nutzt die eigenen Res-
zeigen, vertrauensvoll und in Zusam-
sourcen im vereinbarten Umfang.
menarbeit geplant werden.
• Das arbeitsteilige und aufeinander abgestimmte Vorgehen von UKSA, BGW und
Im Rahmen dieses Projektes haben bereits
LAV erfolgt vorrangig nach den vorhan-
mehrere gemeinsame Veranstaltungen statt-
denen Kompetenzen und Stärken. Da-
gefunden. Im Berichtszeitraum waren das
Abb.2 Führungskräfteforum „Pflege“
15
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
528“. Wie nicht anders zu erwarten war,
„Lärm-Stopp 2009“, „Risiko raus 2010/2011“
des Fachbereichs 5 des LAV im Zusam-
regte diese Themenvielfalt zu lebhafter und
sowie ein Handschuhprojekt, anzuwenden
menwirken mit den verschiedenen UVTn
fruchtbringender Diskussion aller Teilnehmer
an Fleischtheken und im Bereich Verpa-
im Berichtszeitraum - und an dieser Stelle
an. Insbesondere auch deshalb, weil sämtli-
ckung. Andererseits kamen Arbeitsunfälle -
sind nicht zuletzt die häufigen und fachlich
che Themen durch praxiserfahrene Referen-
auch tödliche - in der Fleischwirtschaft, die
intensiven Kontakte der Bediensteten des
ten des LAV, der MMBG, der Bau-BG und
Ergebnisse einer Hautschutzevaluation der
LAV mit den Technischen Aufsichtsbeamten
der BG-ETE vorgetragen wurden.
FBG in den Jahren 2007/08 im Vergleich zu
der Berufsgenossenschaften und Unfall-
2003/04, die Berücksichtigung psychischer
kassen zu erwähnen - den gegenseitigen
Eine zweitägige Beratung fand am 04. und
Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung,
Nutzen und den hohen Stellenwert an, den
05. November 2009 im Aus- und Fortbil­
die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
die abgestimmte und auf ein gemeinsames
dungszentrum für Arbeits- und Gesundheits-
in der Fleischverarbeitung und das Arbeits-
Ziel ausgerichtete Arbeit beider Partner bei
schutz der Fleischerei-Berufsgenossen­schaft
schutzmanagementsystem / Gütesiegel der
der Durchsetzung des Arbeits- und Gesund-
(FBG) in Reinhardsbrunn statt. Sie stand
FBG zur Sprache. Nicht zuletzt befasste sich
heitsschutzes von Beschäftigten in Sachsen-
unter dem Motto „Erfahrungsaus­tausch der
ein Vortrag mit den Aus- und Fortbildungs-
Anhalt hat.
FBG mit Staatlichen Arbeitsschutzbehörden
angeboten der FBG. Sachsen-Anhalt stellte
der Länder Sachsen, Thüringen und Sach-
zwei Referentinnen für diese Tagung.
sen-Anhalt“. Auch hier war die Tagesordnung vielfältig. Sie enthielt einerseits Projekt-
Insgesamt zeigen die Aktivitäten des Minis-
themen wie die GDA, die Sonderaktionen
teriums für Gesundheit und Soziales und
16
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
1.4 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz
Im Jahr 2009 kamen im Land Sachsen An-
Ladung Frischbeton auf einer Baustelle ent-
als Lastverteilung ein Brett nutzen wollte, je-
halt im Zuständigkeitsbereich acht Beschäf-
laden. Danach wollte er auf einem Parkplatz
doch die ausreichende Auflage dafür fehlte.
tigte bei ihren beruflichen Tätigkeiten ums
die Auslaufrutsche des Fahrzeuges reinigen.
Ursache war in diesem Fall die unsachge-
Leben, davon sieben in der gewerblichen
Er bestieg den am Fahrzeug angebrachten
mäße Planung und Realisierung von Lauf-
Wirtschaft und ein Beschäftigter im Bereich
Aufstieg mit Podest. Nach dem Abspritzen
und Arbeitsstegen auf der Dachfläche. Da-
der Landwirtschaft. Auf Baustellen ereigne-
des Auslauftrichters und der –rutsche mit
rüberhinaus fehlte eine Absturzsicherung an
ten sich zwei dieser Unfälle mit Todesfolge.
Wasser ist der Verunfallte aus ungeklärten
den Dachaußenseiten. Ebenso stellte sich
Gründen vom Arbeitspodest bzw. vom Auf-
heraus, dass eine Gefährdungsbeurteilung
stieg abgerutscht und abgestürzt.
für diese Arbeiten nicht vorlag.
17 auf acht gesunken. Bei den Baustellen-
Der Aufstieg zum Arbeitspodest sowie die
Ein weiterer Arbeitsunfall mit tödlichem Aus-
unfällen ist die Absolutzahl von vier im Jahr
Arbeitspodestfläche mit den zugehörigen
gang ereignete sich bei Rangierarbeiten auf
2008 praktisch halbiert, was allerdings nur
Umwehrungen entsprachen hinsichtlich ih-
dem Betriebsgelände eines Chemieunter-
eine relative Absenkung bedeutet. Bei der
rer Beschaffenheit den rechtlichen Anforde-
nehmens. Der Verunfallte stellte sich aus
geringen Anzahl der tödlichen Arbeitsunfäl-
rungen. Begünstigend für den Absturz waren
nicht erklärbaren Gründen mit dem Rücken
le im Jahr 2009 lässt sich kein besonderer
sicherlich Betonreste und Wasser.
zur Fahrtrichtung seiner Rangiereinheit in
Im Vergleich zum Vorjahr (2008) ist die absolute Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle von
Schwerpunkt im Unfallgeschehen hervor-
den Rangierweg des benachbarten Glei-
heben. Bei einem Unfall auf einer Baustelle
Der dritte tödliche Arbeitsunfall im Land er-
ses. Dieses Gleis wurde für den Rangier-
verstarb ein ausländischer Bürger.
eignete sich in einem landwirtschaftlichen
weg seiner Einheit nicht, jedoch für andere
Betrieb. Der Beschäftigte eines Zimmerei-
Einheiten, benötigt. Von seinem Standort
betriebes hatte den Auftrag, vom Dach des
sah er die andere herankommende Ran-
Kuhstalles Wellzementplatten zu entfernen.
giereinheit nicht. Unfallbegünstigend war,
Nach dem Betreten des Daches brach er je-
dass der Lokführer der am Unfall beteiligten
doch durch die Wellzementplatten hindurch
Rangiereinheit den Verunfallten nicht sehen
und stürzte in den Stall. Bei der Unfallunter-
konnte, da sich die Unfallstelle in einer Kur-
suchung stellte sich heraus, dass nach dem
ve befand und sein Sichtfeld an dieser Stelle
Betreten des Daches der Verunfallte zwar
eingeschränkt war. Hinzu kam, dass sich der
Auf einer Tunnelbaustelle wurde bergmännisch der Vortrieb der Röhre erstellt. Als Ausbruchmethode kam der Sprengvortrieb zur
Anwendung. Der hier arbeitende Verunfallte,
der zu einem Unternehmen aus Österreich
gehörte, hatte den Bohrwagen verlassen.
Im Rahmen der Tunnelbauarbeiten war es
notwendig, dass ein Teil der Tunnelsohle abgesenkt wurde, so dass eine Art Rampe in
Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt
70
Richtung des Tunnels entstand. Im Bereich
dieser Rampe befanden sich ein Unimog
70%
(Sprengstofffahrzeug) und ein Radlader.
60
Eines der Fahrzeuge fuhr die Rampe rück-
60%
wärts hinauf. Bei diesem Rückwärtsfahren
50
überfahren.
Eine Gefährdungsbeurteilung lag zwar vor,
war aber für die aktuelle Situation bei die-
Anzahl
wurde der Verunfallte auf der engen Rampe
56%
50%
40
ausgerüstet. Eine Rückfahrkamera hätte
diesen Unfall wahrscheinlich verhindert.
Das Kamerasystem wurde am nächsten Tag
nachgerüstet.
40%
38%
30
36%
20
10
5
20%
17
13
9
10
5
14
14
10
5
5
5
8
9
5
4
10%
4
2
2008
2009
0
0%
2000
2001
Ges amtz ahl
2002
2003
2004
2005
dav on auf Baus tellen
2006
2007
A nteil Baus tellenunf älle
Der Fahrer eines Betonmischfahrzeuges
mit einem Mischtrommelaufbau hatte die
30%
29%
21
16
25%
24%
24%
Unimog war nicht mit einem notwendigen
bzw. intakten Rückfahrsicherungssystem
50%
50%
sen gefährlichen Tunnelbauarbeiten nicht
angepasst worden. Der rückwärts fahrende
56%
Abb.3 Darstellung der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle in den Jahren 2000 bis 2009
17
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Unfall in den Nachtstunden ereignete. Der
allerdings nur vom standsicheren Abstellen
aber davon ausgegangen werden, dass es
Verunfallte hätte auf Grund der zu Beginn
des Fahrzeuges ausgegangen, nicht von der
sich bei diesem Unfall um eine Selbstent-
der Schicht erteilten Arbeitsaufgabe wissen
Möglichkeit, dass man zum Abstellen auch
zündung des Staubes handelt. Diese wurde
müssen, dass der Rangierbetrieb mit meh-
den Fußweg benutzen könnte.
sicher durch die relative grobe Struktur des
reren Rangiereinheiten erfolgt.
Baumwollhemdes, den zusätzlichen SauerIn einer Aluminiumgussputzerei wurde der
stoffeintrag durch das Klopfen auf das Feuer
Der zweite tödliche Unfall im Bereich der
Grat von Druckgussteilen entfernt. Das zu
und die damit verbundene Auflockerung der
Landwirtschaft ereignete sich bei der Repa-
entgratende Teil bestand aus einer Alumini-
brennenden Struktur des Hemdes begüns-
ratur einer Kippbrücke (Hängeraufbau mit
um-Magnesium-Legierung. Das verwendete
tigt.
Kippvorrichtung). Der Verunfallte, dessen
Werkzeug war ein mit Druckluft betriebener
Arbeitsaufgabe in der Pflege des Tierbestan-
Winkelschleifer. Als persönliche Schutzaus-
In einem Stahlbaubetrieb werden Segmente
des bestand, begann aus nicht geklärten
rüstung wurden den Beschäftigten Leder-
für die Türme von Windkraftanlagen gebaut.
Gründen mit der Reparatur der Hydraulik-
schürze, Schutzschuhe und –handschuhe,
Ein solches Segment wiegt ca. 65 t, hat ei-
anlage der Kippbrücke. Dazu hatte er kei-
Staubschutzmaske, Gehörschutz und eine
nen Durchmesser von ca. 4,5 m und eine
nen Arbeitsauftrag. Der Hängeraufbau war
Schutzbrille zur Verfügung gestellt. Der ent-
Länge von ca. 15 m. Zum Transport wird das
dazu von ihm ausgefahren, jedoch ohne
stehende Schleifstaub wurde abgesaugt.
Turmsegment mittels zweier Portalkräne auf
diesen zu sichern. Der Verunfallte löste eine
Üblicherweise wurde durch den Verunfallten
eine Transportraupe gehoben. Ein Kran kann
Verschraubung des hydraulischen Hubzy-
bei diesen Schleifarbeiten die Lederschürze
zwei mal 30 t heben, der andere 60 t. Am
linders. Dadurch entspannte sich die Hyd-
getragen. Aus nicht nachvollziehbaren Grün-
2x30 t-Kran war eine Traverse angeschla-
raulikanlage, die Kippmulde senkte sich und
den nahm der Verunfallte nach der Arbeits-
gen und daran ein C-Kranhaken. Die Kräne
quetschte den Beschäftigten zwischen Fahr-
pause die Arbeit jedoch ohne diese Leder-
werden synchron mit einer Funkfernsteue-
werkrahmen und Kippbrücke ein.
schürze wieder auf. Nach wenigen Minuten
rung bedient. Das Turmsegment wird über
stand der Beschäftigte plötzlich in Flammen.
die Transportraupe gefahren und abgelegt.
Bei der Untersuchung des Unfalls stellte sich
Durch Schlagen versuchte er selber das
So wird das Turmsegment vom Lagerplatz
einerseits heraus, dass in diesem landwirt-
Feuer zu löschen, was ihm allerdings miss-
in die Produktionshalle gebracht.
schaftlichen Betrieb keine Gefährdungsbe-
lang, ganz im Gegenteil, sein Arbeitshemd
urteilung für die Reparatur von Fahrzeugen
brannte immer mehr. Durch den Einsatz von
Am Unfalltag schlug der Verunfallte nachei-
vorhanden und andererseits der Verunfall-
Kollegen gelang es mit einer Feuerlöschde-
nander die C-Kranhaken am Turmsegment
te fachlich nicht in der Lage gewesen war,
cke das Feuer zu löschen.
an. Danach wurde die Fernsteuerung auf
diese Reparatur sachgerecht ausführen zu
können.
Synchronsteuerung umgestellt. AnschlieBei der Untersuchung des Unfalls stellte sich
ßend ging er zur Transportraupe, stellte die
heraus, dass eine Gefährungsbeurteilung
Kranfernsteuerung darauf ab und nahm die
Mit einem LKW wurden Natursteinplatten
erstellt worden war, sie aber auf die Mög-
Funkfernsteuerung für die Raupe. Dann ging
befördert. Sie waren während des Trans-
lichkeit der Selbstentzündung von Magnesi-
er wieder zu dem an den Kränen hängenden
portes mit Spanngurten an einem A-Gestell
umstaub nicht ausreichend einging. Die zur
Turmsegment zurück. In diesem Moment
verzurrt. An der Entladestelle wurde das
Verfügung gestellte Lederschürze hat in die-
löste sich das Turmsegment und fiel auf den
Fahrzeug einseitig auf dem Fußweg abge-
sem Fall eine Doppelfunktion. Einmal ist sie
Beschäftigten.
stellt. So verringerte sich die Neigung der
in der Oberfläche glatter als das getragene
steil am A-Gestell anliegenden Steinplatte in
Baumwollhemd und verhindert ein Festset-
Ursache für den Absturz des Turmsegmen-
die Senkrechte bzw. überschritten diese so-
zen von Magnesiumstaub an der Arbeits-
tes war mit ziemlicher Sicherheit, dass der
gar. Beim Lösen der Spanngurte kippte die
kleidung. Zum anderem ist sie nicht so leicht
an der Traverse hängende C-Kranhaken
instabile Last nach außen um und erschlug
entzündlich bzw. nicht so leicht brennbar wie
nicht ordnungsgemäß angeschlagen wurde.
die Beschäftigte. Ursache für den Unfall war
das getragene Hemd.
Das Turmsegment steckte nicht tief genug
das falsche einseitige Parken des LKWs auf
im C-Kranhaken.
dem Fußweg und die damit einhergehende
Eine eindeutige Zuordnung einer Zündquel-
Veränderung des Stellwinkels der Ladung.
le für die Entzündung der Kleidung ist nicht
Die verwendeten C-Kranhaken wiesen auch
Eine grundsätzliche Gefährdungsbeurtei-
möglich gewesen. In der Kenntnis der Ei-
Mängel entsprechend der 9. Verordnung
lung für diese Arbeiten lag vor. Es wurde
genschaften des Magnesiumstaubes kann
zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
18
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
(GPSGV) auf. Sie waren nicht mit dem CE-
Die von der Arbeitsschutzverwaltung Sach-
gel an technischen Geräten und Maschinen,
Zeichen gekennzeichnet. Ebenso fehlte die
sen-Anhalts untersuchten tödlichen Arbeits-
die Nichteinhaltung von vorgeschriebenen
Angabe der maximal zulässigen Tragfähig-
unfälle sicher nur die „Spitze des Unfallge-
Prüfungen, führten zu einzelnen Unfällen.
keit am Haken und die Konformitätserklärung
schehens“ dar. Über das sonstige Unfall-
nach Anhang V der Maschinen-Richtlinie lag
geschehen im Zuständigkeitsbereich wird
Arbeitsunfälle verursachen Kosten bei den
nicht vor. Die nach DIN EN 13155 geforderte
im Landesamt für Verbraucherschutz keine
Unfallversicherungsträgern, bei den Verletz-
Bauartprüfung und Einzelprüfung sowie die
gesonderte statistische Erhebung geführt.
ten Schmerzen, die relativ seltenen tödlichen
Prüfung
Betriebssicherheitsverord-
Deshalb ist es hier nicht möglich, Aussagen
Arbeitsunfälle besonders Leid bei den Hin-
nung (BetrSichV) durch eine befähigte Per-
nach
über den Anteil der tödlichen Arbeitsunfälle
terbliebenen, aber auch betriebswirtschaftli-
son konnten nicht nachgewiesen werden.
an den übrigen Arbeitsunfällen zu treffen.
che Verluste in den Unternehmen.
Eine Betriebsanweisung nach BetrSichV zur
Die häufigste Ursache bei den hier beschrie-
Neben sicherer Technik und gefahrlosen Ar-
Nutzung der C-Haken zum Transport der
benen Ereignissen ist in organisatorischen
beitsstätten spielt die zweckmäßige und si-
Turmsegmente konnte ebenfalls nicht vorge-
Mängeln bei der Arbeitsvorbereitung in den
chere Arbeitsorganisation, einschließlich der
legt werden. Insofern wurde nach BetrSichV
Unternehmen zu finden. Es fehlten zum Teil
Arbeitsschutzorganisation, eine entschei-
den Beschäftigten ein nicht sicheres Arbeits-
Betriebs- oder Arbeitsanweisungen, oder
dende Rolle. Auch wenn Arbeitsunfälle in ei-
mittel zur Verfügung gestellt.
auch die Betrachtung und Einschätzung von
ner hoch technisierten Arbeitswelt nicht ganz
Gefährdungen bei der Ausübung der Tätig-
auszuschließen sind und durch die Arbeits-
keiten.
schutzbehörde erst im Nachgang untersucht
Des Weiteren lag keine Betriebsanweisung
mit detaillierten Angaben zum Transport der
werden, so bleibt bei den Verantwortungs-
Turmsegmente vor. Begünstigend für das
Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung ließ
trägern in den Unternehmen die unbedingte
Ereignis waren die Lichtverhältnisse zum
sich bei den Untersuchungen feststellen,
Pflicht, darauf hinzuwirken und dafür zu sor-
Unfallzeitpunkt, denn es war in den frühen
dass bei den acht Ereignissen in zwei Fäl-
gen, dass solche Vorkommnisse möglichst
Morgenstunden noch dunkel. Ob die Kran-
len keine Gefährdungsbeurteilung vorlag. In
vermieden werden.
und Platzbeleuchtung ausreichend war,
den Fällen, wo sie vorhanden war, wurde sie
wurde in der Gefährdungsbeurteilung nicht
nicht aktualisiert.
berücksichtigt.
Die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt weist im Rahmen der Aufsichtstätigkeit
In einigen Fällen war auch die Einstellung
in den Unternehmen die Verantwortungsträ-
Fazit:
der Beschäftigten selbst unfallbegünstigend,
ger auf ihre gesetzlich vorgegebenen Pflich-
Im Jahr 2009 war im Land Sachsen Anhalt
wie z. B. das vermeintlich „besseres Wissen“
ten zur Einhaltung der Arbeitschutzvorschrif-
mit acht tödlichen Arbeitsunfällen im Zustän-
oder „es wird schon gut gehen“.
ten hin und setzt diese gegebenenfalls auch
digkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung
durch.
die geringste Anzahl von tödlichen Arbeitsun-
Eine weitere Ursache lag auch in der fehlen-
fällen seit 1992 zu verzeichnen. Dies gilt ana-
den Abstimmung der Beschäftigten unterein-
log auch für den Teilbereich der Baustellen.
ander. Aber auch sicherheitstechnische Män-
19
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
2 Sozialer Arbeitsschutz
2.1 Mutterschutz - Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft
Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude
Zur Abgrenzung der generellen Beschäftigungsverbote zum individuellen (ärztlichen)
Beschäftigungsverbot
I. Der aktuelle Anlass
II. Arbeitsschutzvorschriften im Mutter-
zubildende. Es gilt für Arbeitnehmerinnen in
schutzrecht
Betrieben und Verwaltungen aller Art, in der
Der Schutz werdender und stillender Müt-
Landwirtschaft, in Instituten, privaten Büros
ter vor den Gefahren im Arbeitsleben ist
und Praxen usw., wenn der Arbeitsort im
umfassend durch gesetzliche Vorschriften
Bundesgebiet liegt.
Seit einiger Zeit wenden sich zum Thema
geregelt. Die wichtigsten bei der Beschäf-
Beschäftigungsverbote in der Schwanger-
tigung werdender und stillender Mütter zu
Das Mutterschutzgesetz gilt zum Beispiel
schaft des Öfteren Ärzte an das Landesamt
beachtenden Rechtsvorschriften sind das
nicht für Hausfrauen, Selbständige, Schü-
für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und
Mutterschutzgesetz (MuSchG)1 und die
lerinnen in der Schule, Studentinnen an der
schildern folgendes:
Verordnung zum Schutze der Mütter am
Hochschule, Beamtinnen und Soldatinnen.
Berufstätige
die
Arbeitsplatz (MuSchArbV)2. Neben dem ab-
Für Beamtinnen und Soldatinnen ist der
Arztpraxis auf und erkundigten sich in der
Schwangere
suchten
soluten Kündigungsverbot und dem Schutz
Mutterschutz in entsprechenden Verordnun-
Sprechstunde nach einem Beschäftigungs-
vor finanziellen Nachteilen enthalten diese
gen geregelt.
verbot. Hierzu äußerten die Patientinnen,
Vorschriften eine Vielzahl von Regelungen
dass im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Ar-
zum Schutz werdender und stillender Mütter
beitsbedingungen gegeben seien, die sie
vor Gesundheitsgefahren und Überforde-
und ihr ungeborenes Kind gesundheitlich
rung am Arbeitsplatz. Hierzu zählen insbe-
gefährden würden. Gelegentlich äußerten
sondere die Gestaltung des Arbeitsplatzes
sie auch, dass das Verhältnis zu ihrem Ar-
(§ 2 MuSchG), die Beurteilung der Arbeits-
beitgeber oder zu anderen Beschäftigten
bedingungen (§§ 1 und 3 MuSchArbV), die
des Unternehmens sehr angespannt sei und
generellen Beschäftigungsverbote vor und
sie auf der Arbeit erheblichen psychischen
nach der Entbindung (§§ 4, 6 Abs. 3 und 8
Belastungen ausgesetzt seien. Einige Pati-
MuSchG, §§ 4 und 5 MuSchArbV) und die
entinnen seien von der Krankenkasse oder
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
vom Arbeitgeber direkt aufgefordert worden,
(§§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG). Zusätz-
sich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot „ge-
lich besteht die Möglichkeit, dass der Arzt im
ben“ zu lassen.
Hinblick auf den individuellen Gesundheits-
Hauptsächlich sind die Patientinnen um ihr
ungeborenes Kind besorgt und meinen, nur
ein Arzt könnte ihnen in dieser Situation helfen. Dem ist aber nicht so. Der Arzt ist zwar
angesichts
des
Vertrauensverhältnisses
zwischen Patientin und Arzt zumindest aus
Sicht der Schwangeren ein wichtiger Ansprechpartner für all ihre Sorgen während
der Schwangerschaft, so auch für ihre Probleme am Arbeitsplatz. Aber das Durchsetzen
der Arbeitsschutzvorschriften für Schwangere obliegt von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dem Arzt ist es jedoch nicht versagt,
der Schwangeren auch dann behilflich zu
sein, wenn die Aufgabe kraft Gesetzes dem
Arbeitgeber und der Aufsichtsbehörde zugewiesen ist (näheres dazu im Abschnitt IV Nr.
2.).
zustand der werdenden Mutter ein individuelles (ärztliches) Beschäftigungsverbot (§ 3
Abs. 1 MuSchG) attestiert. Ausgehend vom
aktuellen Anlass beziehen sich die folgenden
Erläuterungen vorrangig auf die für werden-
2. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber hat eine werdende Mutter
so zu beschäftigen und ihren Arbeitsplatz
einschließlich der Maschinen, Werkzeuge
und Geräte so einzurichten, dass sie vor
Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist (§ 2 MuSchG). Bei
bestimmten Tätigkeiten ist der werdenden
Mutter eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen
bereitzustellen oder Gelegenheit zur kurzen
Unterbrechung der Arbeit zu geben, gegebenenfalls auch um sich unter geeigneten
Bedingungen hinzulegen. Spätestens nach
Bekanntgabe der Schwangerschaft muss
der Arbeitgeber den Arbeitsplatz der werdenden Mutter hinsichtlich Art, Ausmaß und
Dauer bestehender Gefährdungen überprü-
de Mütter geltenden Schutzvorschriften.
fen und beurteilen. Die Überprüfung um-
1. Geltungsbereich des Mutterschutzgeset-
Arbeitsorganisation sowie die Arbeitszeit
zes
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die
in einem Arbeitsverhältnis stehen, für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen
Gleichgestellte, d. h für Arbeitnehmerinnen.
So gilt es beispielsweise für weibliche Angestellte, Arbeiterinnen und weibliche Aus1 Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter
(Mutterschutzgesetz – MuSchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S.
2318) in der derzeit geltenden Fassung
2 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV) als Artikel 1 der Mutterschutz-Richtlinienverordnung vom 15.4.1997 (BGBl. I 782) in der
derzeit geltenden Fassung
fasst beispielsweise die Arbeitstätigkeit, die
und sollte insbesondere unter Berücksichtigung der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen (§§ 4 und 8 MuSchG, §§ 3, 4 und 5
MuSchArbV) erfolgen. Hierbei soll sich der
Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der
Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig
beraten lassen.
Bei den mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten wird grundsätzlich nach
generellen und individuellen (ärztlichen) Beschäftigungsverboten unterschieden.
20
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
3. Generelle Beschäftigungsverbote
Generelle Beschäftigungsverbote gelten für
der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu
III. Pflichten und Verantwortung des
Arbeitgebers
erkranken, ausgesetzt sind,
alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, unab-
• Arbeiten, mit erhöhten Unfallgefahren
Bei der Beschäftigung werdender Mütter
hängig von ihrer individuellen körperlichen
(zum Beispiel Absturz- oder Rutschge-
hat der Arbeitgeber besondere Pflichten zu
Konstitution. Sie gelten per Gesetz sofort und
fahr)
erfüllen. Deshalb sollen werdende Mütter
sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für
• nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats Arbeiten,
denen
den voraussichtlichen Tag der Entbindung
tigung mit verbotenen Arbeiten darf auch
Schwangere ständig stehen müssen,
mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen
dann nicht erfolgen, wenn sich die Schwan-
soweit diese Beschäftigung vier Stunden
bekannt sind. Für den Arbeitgeber besteht
täglich überschreitet,
dann die Pflicht, die zuständige Aufsichtsbe-
gere ausdrücklich dazu bereit erklärt. Der
bei
dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und
werdende Mütter zwingend. Eine Beschäf-
Arbeitgeber hat in eigener Verantwortung
• nach Ablauf des dritten Monats der
hörde - in Sachsen-Anhalt das Landesamt
zu entscheiden, ob ein generelles Beschäf-
Schwangerschaft Arbeiten auf Beförde-
für Verbraucherschutz (LAV), Fachbereich 5
tigungsverbot zur Anwendung kommt. Die
rungsmitteln (zum Beispiel Lkw-Fahre-
Arbeitsschutz - unverzüglich über die Mittei-
Wahrnehmung dieser Verantwortung unter-
rinnen, Busfahrerinnen, Straßenbahn-
lung einer bestehenden Schwangerschaft zu
liegt auch dem Strafrecht. Zu den generellen
fahrerinnen) und
benachrichtigen (§ 5 MuSchG).
Beschäftigungsverboten zählen insbesondere:
a) Das Verbot der Beschäftigung mit schweren körperlichen Arbeiten und mit Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren
körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten
beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub,
Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder
Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind (§ 4 Abs. 1 MuSchG).
• Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem
Arbeitstempo sowie Akkordarbeit.
Beschäftigungsverbote
hinsichtlich
Hat die Beurteilung der Arbeitsbedingunder
schädlichen Einwirkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen (chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitstoffe) sind in den §§ 4
und 5 MuSchArbV näher konkretisiert. Der
Schutz vor schädlichen Einwirkungen von
Strahlen beim Einsatz werdender Mütter in
Kontrollbereichen ist gesondert durch entsprechende Vorschriften in der Röntgenverordnung und in der Strahlenschutzverordnung geregelt.
b) Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Für werdende Mütter sind insbesondere
Volljährige werdende Mütter dürfen bis zu 8½
folgende Tätigkeiten untersagt (§ 4 Abs. 2
Stunden täglich oder 90 Stunden in der Dop-
MuSchG):
pelwoche und Schwangere unter 18 Jahren
• regelmäßiges Heben von Lasten von
bis zu 8 Stunden täglich oder 80 Stunden
mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentli-
in der Doppelwoche beschäftigt werden (§
ches Heben von Lasten von mehr als 10
8 Abs. 1 und 2 MuSchG). In der Nacht zwi-
kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmit-
schen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr (§ 8 Abs. 1
tel von Hand,
MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht be-
• Arbeiten, bei denen sie sich häufig er-
schäftigt werden. Für einige Branchen gibt
heblich strecken oder beugen oder bei
es im Mutterschutzgesetz Ausnahmen von
denen sie sich dauernd hocken oder sich
diesen Verboten (zum Beispiel für das Gast-
gebückt halten müssen,
stätten- und Beherbergungsgewerbe oder
• Bedienung von Geräten und Maschinen
aller Art mit hoher Fußbeanspruchung,
• Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer
Schwangerschaft in besonderem Maße
die Krankenpflege- und Badeanstalten). Die
Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsort
und die gesetzlichen Ruhepausen sind keine Arbeitszeit.
gen ergeben, dass die werdende Mutter mit
verbotenen Arbeiten beschäftigt ist bzw. die
Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder
Kind durch die Tätigkeit gefährdet wird, muss
der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass diese zum Schutz
der werdenden Mütter erforderlichen Maßnahmen unverzüglich durchgesetzt werden.
Zunächst ist zu prüfen, ob der Schutz der
werdenden Mutter beispielsweise durch die
einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitszeit realisiert werden
kann. Sind diese Maßnahmen nicht durchführbar, ist der Arbeitgeber berechtigt, die
werdende Mutter auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen. Ist auch eine
Umsetzung der werdenden Mutter auf einen
anderen Arbeitsplatz nicht möglich, gilt ein
generelles Beschäftigungsverbot, d. h. der
Arbeitgeber muss die werdende Mutter unter
Fortzahlung des Durchschnittsverdienstes
(Mutterschutzlohn) von der Arbeit freistellen.
Für die Freistellung der Schwangeren durch
den Arbeitgeber bei Vorliegen eines generellen Beschäftigungsverbotes ist weder eine
Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde
noch ein ärztliches Zeugnis notwendig.
21
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
IV. Individuelles (ärztliches) Beschäfti-
der Vorgeschichte oder erhobener Befunde
2. Aufgaben des Arztes
gungsverbot und Aufgaben des Arztes
mit einem erhöhten Risiko für Leben und
Soweit schwangere Arbeitnehmerinnen in
1. Allgemeines
Gesundheit von Mutter oder Kind zu rech-
der Sprechstunde Probleme und Gefähr-
Wenn mögliche Gesundheitsgefährdungen
nen ist. Dieser Begriff dient der Festlegung
dungen am Arbeitsplatz ansprechen und
nicht auf die Gefährlichkeit einer bestimm-
der erforderlichen ärztlichen Leistungen für
sich nach einem Beschäftigungsverbot er-
ten Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen
diese Fälle, nicht zuletzt im Hinblick auf de-
kundigen, sollte sich der Arzt die konkrete
zurückzuführen sind, sondern auf die indi-
ren Finanzierung durch die Krankenkassen.
Tätigkeit der Schwangeren und die Prob-
viduellen gesundheitlichen Verhältnisse der
Das bloße Vorliegen einer Risikoschwanger-
leme genau erläutern lassen und anschlie-
werdenden Mutter, kann ein generelles Be-
schaft besagt für sich allein nichts darüber,
ßend beurteilen, ob hier sein medizinisches
schäftigungsverbot nicht greifen. In diesen
ob und inwieweit ein individuelles Beschäf-
Fachwissen gefragt ist oder ob das Problem
Fällen besteht jedoch für den behandeln-
tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG
mit einem generellen Beschäftigungsverbot
den Arzt die Möglichkeit, ein individuelles
oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
gelöst werden kann. Handelt es sich ein-
Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Mu-
indiziert sind. Wie bereits dargelegt, sind die
deutig um eines generelles Beschäftigungs-
SchG zu erteilen. Danach dürfen werdende
Ursachen der Risikoschwangerschaft maß-
verbot, darf er die werdende Mutter darauf
Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach
gebend. Beruht das Risiko darauf, dass die
und auf die Zuständigkeit der Aufsichtsbe-
ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit
werdende Mutter erkrankt ist, so legt dies die
hörde verweisen. Im Rahmen des Mutter-
von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Be-
Annahme krankheitsbedingter Arbeitsunfä-
schutzes ist es nicht Aufgabe des Arztes
schäftigung gefährdet sind. Die Gefährdung
higkeit nahe. Beruht es auf medizinischen
zu prüfen und zu beurteilen, ob der Arbeits-
muss von der Fortdauer der Beschäftigung
Befunden, ohne dass es sich hierbei um
platz der Schwangeren den Anforderungen
ausgehen. Maßgebend sind dabei der indivi-
Erkrankungen handelt, spricht dies für ein
der Schutznormen des MuSchG und der
duelle Gesundheitszustand und die konkrete
individuelles
nach
MuSchArbV entspricht. Insofern ist der Arzt
Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitneh-
§ 3 Abs. 1 MuSchG . Der Arzt muss somit
auch grundsätzlich nicht berechtigt, ein gene-
merin. Die Arbeitstätigkeit der Schwange-
bei bestehenden Beschwerden stets prüfen
relles Beschäftigungsverbot nach §§ 4 oder
ren oder die Arbeitsbedingungen als solche
und aus ärztlicher Sicht entscheiden, ob die
8 MuSchG auszusprechen. Stützt sich der
müssen dabei nicht gesundheitsgefährdend
werdende Mutter wegen der Beschwerden
Arzt in seinem Attest dennoch auf ein gene-
sein . Ein individuelles Beschäftigungsver-
arbeitsunfähig erkrankt ist oder – ohne dass
relles Beschäftigungsverbot nach §§ 4 oder
bot kann beispielsweise gegeben sein bei
eine Krankheit vorliegt – zum Schutz des Le-
8 MuSchG muss er damit rechnen, dass der
der Gefahr einer Früh- oder Fehlgeburt,
bens oder der Gesundheit von Mutter oder
Arbeitgeber dieses Attest nicht anerkennt,
bei Mehrlingsschwangerschaften oder bei
Kind ein individuelles Beschäftigungsverbot
dies in der Folge zu Auseinandersetzungen
extremen psychischen Belastungen am Ar-
notwendig ist. Diese Entscheidung obliegt
zwischen Arbeitgeber, Arzt und Krankenkas-
beitsplatz. Zu beachten ist hierbei, dass das
ausschließlich dem behandelnden Arzt. Ihm
se führen kann und die werdende Mutter
individuelle Beschäftigungsverbot von der
steht dementsprechend ein Beurteilungs-
gegebenenfalls keine Lohnzahlung erhält.
krankheitsbedingtenArbeitsunfähigkeit abzu-
spielraum zu. Dabei kommt es allein auf die
In der Regel hat der Arzt keine Kenntnisse
grenzen ist. In der Praxis gestaltet sich diese
medizinischen Umstände und die daraus
über die konkreten Arbeitstätigkeiten und
Abgrenzung oftmals schwierig, insbesonde-
zulässigen Folgerungen an. Die abweichend
die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der
re in Fällen der Risikoschwangerschaft. Die
von der herrschenden Meinung vertretene
Schwangeren und ist auf die Ausführungen
Schlussfolgerung, bereits das Bestehen ei-
Ansicht, aus Gründen der finanziellen Bes-
der Schwangeren angewiesen. Grundsätz-
ner Risikoschwangerschaft führe stets zu ei-
serstellung der Schwangeren sei ein indivi-
lich darf sich der Arzt auf die wahrheitsgemä-
nem individuellen Beschäftigungsverbot, ist
duelles Beschäftigungsverbot der Feststel-
ße Information durch die werdende Mutter
nicht zulässig. Vielmehr ist zu unterscheiden,
lung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
verlassen. Manchmal genügen die Erläute-
worauf das Risiko beruht. Risikoschwan-
vorzuziehen, kann nicht geteilt werden. Eine
rungen der Schwangeren jedoch nicht, um
gerschaften sind gemäß Buchstabe B Nr.
solche Ansicht findet im geltenden Recht
eine entsprechende Entscheidung treffen
1 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL)4
keine Stütze.6 Rechtliche Informationen zur
zu können, vor allem, wenn Zweifel an der
Schwangerschaften, bei denen aufgrund
„Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit zum
Glaubwürdigkeit der Angaben der Schwan-
3 Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 7.11.2007, 5 AZR
883/06
4 Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während
der Schwangerschaft und nach der Entbindung
(Mutterschafts-Richtlinien – Mu-RL) in der Fassung
vom 10.12.1985 (BAnz Nr. 60 a v. 27.3.1986) zuletzt
geändert am 18.6.2009 (BAnz 2009, Nr. 125 S. 2923)
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
geren über ihre tatsächliche Beschäftigung
– Strafbarkeit einer falschen Bescheinigung“
bestehen. In derartigen Fällen kann sich der
sind in der PRO Nr. 9/2009 veröffentlicht.
Arzt - auch im Interesse der Schwangeren -
3
Beschäftigungsverbot
5
5 Schliemann/König, NZA 1998, 1030 (1035)
6 Schliemann/König NZA 1998, 1030 (1034)
22
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
mit zumutbarem Aufwand, zum Beispiel mit
Form gibt es nicht. Die entsprechende ärzt-
in Sachsen-Anhalt das LAV, Fachbereich 5 -
einer telefonischen Rückfrage beim Arbeit-
liche Bescheinigung kann jeder approbierte
Arbeitsschutz. Frauen und Arbeitgeber aber
geber oder beim Betriebsarzt, Klarheit über
Arzt ausstellen. Sie sollte die Rechtsgrund-
auch Ärzte können sich mit allen Fragen
die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeits-
lage (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) enthal-
zum Mutterschutzgesetz an das LAV wen-
platz der Schwangeren verschaffen. Hat der
ten und die voraussichtliche Geltungsdauer.
den. Das LAV kann im Einzelfall klären, ob
Arzt trotz seiner Bemühungen damit keinen
Das individuelle Beschäftigungsverbot sollte
die konkreten Tätigkeiten und die vorhande-
Erfolg, weil er zum Beispiel keine Auskunft
möglichst genau und allgemeinverständlich
nen Arbeitsbedingungen die Gesundheit der
vom Arbeitgeber erhält, so bleibt dem Arzt
formuliert werden, so dass für den Arbeitge-
werdenden Mutter tatsächlichen gefährden
keine andere Möglichkeit, als sich auf der
ber die Art, Dauer und der Umfang der Ge-
können und ob möglicherweise ein generel-
Grundlage der vorhandenen Informationen
fährdung für Mutter oder Kind bei Fortdauer
les Beschäftigungsverbot beachtet werden
für oder gegen ein individuelles Beschäf-
der Beschäftigung erkennbar ist. Es sollte
muss. Außerdem kann das LAV in Einzel-
tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG zu
sich auch dazu geäußert werden, ob leich-
fällen anordnen, welche Vorkehrungen und
entscheiden7. Zur Rechtmäßigkeit eines sol-
tere Tätigkeiten oder verkürzte Arbeitszeiten
Maßnahmen zum Schutz der werdenden
chen Beschäftigungsverbotes hat das Bun-
zulässig bleiben. In der ärztlichen Bescheini-
Mutter vor Gefährdungen getroffen werden
desarbeitsgericht folgendes entschieden:
gung sind die für das Beschäftigungsverbot
müssen. Zudem kann das LAV die Beschäf-
„Nimmt weder der Arbeitgeber noch die zu-
maßgeblichen Gründe kurz darzulegen, d.
tigung werdender Mütter mit bestimmten Ar-
ständige Behörde die gebotene fachkundige
h. dem Arbeitgeber ist auch mitzuteilen, von
beiten untersagen.
Überprüfung des Arbeitsplatzes der werden-
welchen tatsächlichen Arbeitsbedingungen
den Mutter vor und bestehen aus ärztlicher
der werdenden Mutter der Arzt bei der Er-
Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte da-
teilung des individuellen Beschäftigungsver-
für, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Le-
botes ausgegangen ist. Persönliche Daten
Muss die Schwangere wegen eines Beschäf-
ben oder Gesundheit von Mutter oder Kind
oder Angaben zum Gesundheitszustand der
tigungsverbotes teilweise oder völlig mit der
ausgehen können, so darf der Arzt bis zu
werdenden Mutter sind nicht Bestandteil die-
Arbeit aussetzen, besteht gemäß § 11 Mu-
einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufi-
ser ärztlichen Bescheinigung.
SchG gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch
VI. Hinweise zum Arbeitsentgelt bei
Beschäftigungsverboten
auf den Durchschnittsverdienst. Arbeitgeber
ges Beschäftigungsverbot aussprechen.“8
Ein derartiges Beschäftigungsverbot dürfte
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für die
können im Rahmen des Umlageverfahrens
jedoch die Ausnahme bleiben. In Sachsen-
werdende Mutter ist ein individuelles Be-
der Krankenkassen „U 2“ von der Kranken-
Anhalt wertet die Behörde die Schwanger-
schäftigungsverbot bindend. Dem individu-
kasse die Aufwendungen für das nach § 11
schaftsmitteilung des Arbeitgebers aus und
ellen Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1
Abs. 1 MuSchG zu zahlende Entgelt erstat-
überprüft den Arbeitsplatz der werdenden
MuSchG kommt nach ständiger Rechtspre-
tet bekommen. Nähere Auskünfte hierzu er-
Mutter hinsichtlich möglicher Gefährdungen,
chung des Bundesarbeitsgerichts ein hoher
teilen die Krankenkassen.
gegebenenfalls auch vor Ort.
Beweiswert zu. Hat der Arbeitgeber allerdings begründete Zweifel an der Richtigkeit
3. Inhalt und Rechtswirkung der ärztlichen
des ärztlichen Zeugnisses, so kann er eine
Bescheinigung
Nachuntersuchung verlangen. Dabei hat die
Im Gegensatz zu den generellen Beschäfti-
schwangere Arbeitnehmerin das Recht auf
gungsverboten wird das individuelle Beschäf-
freie Arztwahl.
tigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG erst
mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
beim Arbeitgeber wirksam. In der Regel wird
V. Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde
das individuelle Beschäftigungsverbot schrift-
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Über-
lich erklärt. Gesetzliche Vorschriften über die
wachung der Einhaltung der Bestimmungen
7 Schliemann/König, NZA 1998, 1030 (1032)
8 Bundesarbeitsgerichturteil vom 11.11.1998 – 5 AZR
49/98
des Mutterschutzgesetzes und der aufgrund
dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften ist
23
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
2.2 Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude
Die Aufgabe des Jugendarbeitsschutzge-
der festgestellten Mängel betrafen Verstöße
getreten werden. Die Betriebskontrollen
setzes (JArbSchG) besteht darin, Kinder
gegen die Arbeitszeitbestimmungen. Im Ein-
müssten zukünftig noch verstärkt werden,
und Jugendliche vor Überforderung und
zelnen gab es beispielsweise Verstöße ge-
um den Gesundheitsschutz und die Sicher-
den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
gen die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die
heit der Jugendlichen in allen Bereichen der
Überforderungen und Gesundheitsschädi-
Fünf-Tage-Woche, die Sonn- und Feiertags-
Berufsausbildung noch besser gewährleis-
gungen können sich auf Kinder und Jugend-
ruhe und die Nachtruhe. Die Arbeitsschutz-
ten zu können.
liche besonders nachteilig auswirken. Daher
verwaltung regierte auf diese Verstöße mit
brauchen sie einen erhöhten Arbeitsschutz.
Revisionsschreiben,
Nicht zuletzt deshalb ist Kinderarbeit in der
Bußgeldern. In einem Fall wurde Strafanzei-
Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige
ge erstattet.
Verwarnungen
und
Ausnahmen, grundsätzlich verboten.
Vor diesem Hintergrund besteht nach wie
Im Berichtsjahr wurden 318 Überprüfungen
vor ein hoher Bedarf an Beratungsgesprä-
und 174 Beratungen hinsichtlich der Be-
chen und an Überprüfungen der Arbeitsbe-
schäftigung von Jugendlichen und Kindern
dingungen vor Ort. Nur durch diese geziel-
durchgeführt. Außerdem gingen im LAV 92
ten Maßnahmen kann Verstößen gegen das
Anfragen und Anzeigen ein. Den größten Teil
JArbSchG frühzeitig und wirksam entgegen
24
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
2.3 Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner
Ergebnisse der Überwachung der Lenk-
Tab.1
Zahl der Kontrollen in Unternehmen
und Ruhezeiten des Fahrpersonals
Die Lenk- und Arbeitszeiten der Lastwagenfahrer sind lang - mit dem bekannten Unfallrisiko "Sekundenschlaf". Verstöße gegen die
Sozialvorschriften sind oft ein maßgeblicher
Faktor bei schweren Unfällen im Straßenverkehr.
Die durchschnittliche Zeit, die ein Fahrer
nach eigenen Angaben am Steuer eines
Lkw sitzt, beträgt rund 45 Stunden pro Woche. Die (durchschnittliche) Gesamtarbeitszeit mit Arbeiten wie z. B. Be- und Entladen,
liegt bei etwa 62 Stunden pro Woche. Besonders problematisch: Mehr als jeder dritte
Kraftfahrer lenkt seinen Truck 50 Stunden
pro Woche oder sogar länger. Zwei von drei
Fahrern arbeiten mindestens 60 Stunden in
der Woche. Und das, obwohl laut Gesetz in
der Doppelwoche nur 90 Stunden gefahren
werden und die wöchentliche Gesamtarbeitszeit höchstens 60 Stunden betragen
darf. (Quelle: Studie GVD)
Die EG-Sozialvorschriften für den Straßenverkehr dienen einerseits dem Gesundheitsschutz und der Sicherung der sozialen Bedingungen des im Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals. Andererseits
werden damit die Verkehrssicherheit erhöht
und die Wettbewerbsbedingungen für den
Personen- und Güterverkehr europaweit
harmonisiert.
Die internationalen und die nationalen Fahrpersonalvorschriften gelten für angestellte
Fahrer und für selbst fahrende Unternehmer,
wenn sie Beförderungen mit Fahrzeugen,
die in den Geltungsbereich der Sozialvorschriften fallen, im öffentlichen Straßenverkehr durchführen.
Verkehrsart
Zahl der kontrollierten Unternehmen
Zahl der kontrollierten Fahrer
26
472
19
498
517
86
2.347
31
2.433
2.464
a) Personenverkehr
b) Güterverkehr
c) Werksverkehr
d) gewerblicher Verkehr (a+b)
e) Σ (a+b+c)
ten - weiterhin sehr dynamisch. Gleichzeitig
Zukünftig sollen diese Betriebskontrollen
führte dies zu mehr Gesetzesübertretungen
nach einem Risikoeinstufungssystem durch-
im Fahrpersonalrecht.
geführt werden. Verkehrsunternehmen mit
einer hohen Risikoeinstufung werden dem-
Diesem Trend folgend, wurden deshalb
nach dann häufiger und strenger von der
auch die Kontrollquoten der Kontrollbehör-
Arbeitsschutzverwaltung überprüft.
den in den Mitgliedsstaaten der EG bei der
Überwachung der Lenk- und Ruhzeiten des
Nach den Vorgaben des Kraftfahrtbundes-
Fahrpersonals in den letzten Jahren ange-
amtes (KBA) betrug die Gesamtzahl der
passt.
unter die
VO (EG) Nr.561/2006 fallende
Fahrzeuge im LSA im Jahr 2009 22.282
Durch die Vorgaben der EG-Kontrollrichtli-
Fahrzeuge und ist somit gegenüber dem
nie 2006/22/EG finden in Sachsen-Anhalt
Vorjahr (22.286) trotz Wirtschaftskrise nahe-
sowohl auf der Straße überwiegend durch
zu konstant geblieben.
Bedienstete der Polizei und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) als auch in den
Mit sämtlichen Fahrzeugen wurden 2009
Verkehrs- und Logistikunternehmen durch
durch die Fahrer 5.347.680 Arbeitstage
die Bediensteten des Landesamtes für Ver-
(Fahrtage) geleistet. Durch die Überwa-
braucherschutz - Fachbereich Arbeitsschutz
chungsbehörden im LSA waren somit
- Kontrollen über die Einhaltung der Lenk-
106.954 (2 %) Arbeitstage zu überprüfen.
zeiten, der Fahrtunterbrechungen und der
Die 50 %-Quote, welche durch das LAV bei
Ruhezeiten statt.
Betriebskontrollen zu erbringen war, wurde
mit 64.900 Fahrtagen (Kontroll-Ist:121 %) in
Bei den in Europa einheitlichen Kontrollquo-
Form von Schaublättern und digitalen Datei-
ten gab es folgende Entwicklung:
en sehr gut erreicht. Diese Entwicklung ist
• 1 % der Fahrtage bis 31.12.2007
auch positiv vor dem Hintergrund der ab Ja-
• 2 % der Fahrtage ab dem 01.01.2008
nuar 2010 noch einmal um 1 % steigenden
• 3 % der Fahrtage ab dem 01.01.2010
Kontrollquote zu sehen.
Seitdem 01.01.2008 werden mindestens 30 %
aller überprüften Arbeitstage bei Straßenkon-
Insgesamt wurden in 517 Unternehmen
trollen und mindestens 50 % der überprüften
2.464 Fahrer kontrolliert, 354 Fahrer mehr
Arbeitstage bei Kontrollen auf dem Betriebs-
als 2008. Der Schwerpunkt wurde weiter-
gelände von Unternehmen geprüft.
hin auf den gewerblichen Güterverkehr gelegt, wo in 472 Transportunternehmen die
Betriebskontrollen
werden
insbesondere
Arbeitszeiten von 2.347 Fahrern überprüft
Historisch gesehen hat die Mobilität von Per-
auch dann durchgeführt, wenn bei Straßen-
sonen und Gütern immer weiter zugenom-
kontrollen schwere und häufige Verstöße
men. Der Straßengüterverkehr trägt mit rund
gegen die VO (EG) Nr. 561/2006, das AETR
Dabei wurden 33.441 Verstöße gegen die
70 % heute die Hauptlast des Güterverkehrs
oder gegen das Fahrpersonalgesetz bzw.
Lenk- und Ruhezeitvorschriften (VO (EG)
und entwickelte sich – nicht zuletzt aufgrund
die Fahrpersonalverordnung zur Anzeige
Nr.561/2006), die meisten davon – 32.020 -
seiner Transport- und Qualitätseigenschaf-
kommen.
nach wie vor im Güterverkehr, festgestellt.
wurden.
25
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Wie in den Vorjahren waren insbesondere
Tab.2
Zahl der Kontrollen von Unternehmen überprüften Arbeitstage der Fahrer
• in 43 % der Fälle die Fahrunterbrechungen (Pausen) zu kurz bzw. wurden nicht
nach 4 1/2 Stunden eingelegt,
• wurden in ca. 30 % der Fälle mehrheitlich die täglichen aber auch wöchentliche
Ruhezeiten nicht eingehalten und
• wurden in 27 % der Fälle mehrheitlich
die maximale Tageslenkzeit aber auch
weitere Lenkzeitvorschriften überschritten.
Verkehrsart
Digitales Kontrollgerät
a) Personenverkehr
b) Güterverkehr
c) Werksverkehr
d) gewerblicher Verkehr (a+b)
3.062
41.995
396
45.057
45.453
e) Σ (a+b+c)
Fachbereiches Arbeitsschutz des LAV ha-
Sozialvorschriften im Straßenverkehr in
ben sich auch in diesem Berichtsjahr neben
einer internationalen Spedition
der Überwachungs- und Beratungstätigkeit
dem Kontrollgerät, den Schaublättern und
europa-, bundes- und landesweiten sowie
den Fahrerkarten (VO (EG) Nr. 3821/85) gab
lokalen Straßenkontrollen der Polizei und
es folgende Zuwiderhandlungen:
des BAG beteiligt.
betrieben
• 319x nicht ordnungsgemäßes Aushändigen und Aufbewahren von Schaublättern/Ausdrucken/Daten/Aufzeichnungen
• 544x Schaublätter, Fahrerkarte oder
Ausdrucke nicht oder nicht ordnungsgemäß verwendet
• 423x Schaublätter, Fahrerkarte nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt
Bereits mehr als 2/3 der kontrollierten Fahrtage wurden von Fahrern realisiert, welche
ein Fahrzeug geführt hatten, das mit einem
4.146
59.849
905
63.995
64.900
Teilerfolge bei der Durchsetzung der
in den Betrieben des Verkehrsgewerbes an
• 571x Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß
1.084
17.854
509
18.938
19.447
Σ
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bei der Überwachung des Umganges mit
• 46 x kein Kontrollgerät eingebaut
Analoges Kontrollgerät
Im Jahr 2002 siedelte sich ein international
operierender Logistikdienstleister mit einer
Niederlassung im Aufsichtsbereich des Dezernates 55 an. In den folgenden Monaten
und Jahren gingen eine stetig steigende
Nach wie vor bestand landesweit ein großer
Beratungsbedarf
• zur Anwendung und zu den Ausnahmen
der EG-Verordnung und der Fahrpersonalverordnung,
• zum Einbau und zur Benutzung des digitalen Kontrollgerätes in Neufahrzeuge,
• zur Mitführpflicht von Arbeitszeitnachweisen bei Straßenkontrollen,
• zum Ausstellen der Bescheinigung über
berücksichtigungsfreie Tage und
• zu der sog. „ Handwerkerregelung“ nach
der Fahrpersonalverordnung.
Anzahl von bei Straßenkontrollen (Polizei,
BAG) gefertigten Anzeigen bzw. Kontrollberichten zu diesem Unternehmen im Dezernat 55 ein. Es wurden zahlreiche erhebliche
Verstöße festgestellt (zum Beispiel Lenkzeitüberschreitungen von mehr als zwanzig
Stunden). Um das Unternehmen zur Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu bewegen, wurden deshalb seit 2004
die Anzeigen- und Kontrollberichte über
mehrere Monate zusammengefasst und
Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne
von Betriebskontrollen gegen das Unternehmen eingeleitet. Die Anhörungsschreiben
Die Angehörigen des Fachbereiches Arbeits-
wurden mehrmals im Jahr im Rahmen eines
schutz des LAV hielten deshalb in Verkehrs-
Unternehmergespräches übergeben, die
unternehmen, in Handwerks- und Landwirt-
Verstöße im Detail erläutert und mögliche
schaftsbetrieben sowie auf Versammlungen
Maßnahmen diskutiert und festgelegt. Da
von Handwerksinnungen und Kreishand-
Anfangs keine Verbesserung der Situation
werkerschaften, Industrie- und Handelskam-
festzustellen war, wurde der Druck durch die
mern sowie verschiedenen Landesverbän-
Ausschöpfung der nach Fahrpersonalgesetz
gemacht werden.
den Vorträge zu interessierenden Themen
möglichen Bußgeldsummen erhöht.
Insgesamt wurden durch den Fachbereich
Internetseiten über aktuelle Fahrpersonal-
Erst daraufhin reagierte das Unternehmen
Arbeitsschutz des LAV im Fahrpersonal-
themen informiert. Mitarbeiter des Dezerna-
und setze in den letzten Jahren folgende
recht 1.756 Ahndungsmaßnahmen nach
tes 55 (Gewerbeaufsicht Nord) nahmen am
Maßnahmen um:
dem Ordnungswidrigkeitenrecht durchge-
„Fernfahrerstammtisch“
• Häufigere Schulungen von Disponenten
führt. Allein im Bereich Güterverkehr ergin-
Ursleben an der BAB 2 teil. Ein Fachkollege
gen an Unternehmer, Disponenten, andere
des Dezernates 54 (Gewerbeaufsicht Ost)
• Bau von zusätzlichen Lagerhallen am
Verantwortliche sowie Fahrer 1.158 Buß-
unterrichtete an der Fachhochschule der
Standort und Errichtung zweier Um-
geldbescheide und 572 Verwarnungen mit
Polizei Sachsen- Anhalt in Aschersleben das
schlagstützpunkte, um Langstrecken-
Verwarnungsgeld. Die Bußgeldeinnahmen
Thema „Überwachung der Sozialvorschrif-
fahrten zu verkürzen.
bewegten sich um die 450.000 €.
ten im Straßenverkehr“.
digitalen Kontrollgerät ausgerüstet war. Da
im Laufe des Jahres 2009 ein neues EG-Berichtsmuster eingeführt wurde, konnten bei
den Betriebskontrollen noch keine Angaben
zur Flottengröße, Art der Beförderung sowie
der Anzahl der in den Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge nach Kontrollgeräteart
im Fahrpersonalrecht. Ferner wurde auf den
auf dem Rasthof
und Fahrern.
• Einsatz von Fremdspeditionen in Spit-
26
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
zenzeiten.
• Einsetzung von Mehrfahrerbesatzungen
ren Kontrolldichte als andere Speditionen
Dazu kommt noch der Erfahrungswert, dass
unterliegt.
es bei ¾ aller kontrollierten Unternehmen
bei Langstreckenfahrten.
Beanstandungen gibt.
• Nachweisführung von Dispositionsan-
Der erreichte Stand ist immer noch nicht zu-
weisungen zur Weiterfahrt trotz daraus
friedenstellend. Aus diesem Grund setzen
Es bleibt abzuwarten, ob die weiterführen-
resultierender Lenkzeitüberschreitungen
sich Behörden und Unternehmen bei jeder
de Umstellung vom analogen zum digitalen
bzw. Ruhezeitverkürzungen.
Anhörung im Rahmen eines Ordnungs-
Kontrollgerät und die nochmalige Erhöhung
widrigkeitenverfahrens zu einer intensiven
der Kontrolldichte ab dem 1. Januar 2010
Außerdem nahm das Dezernat 55 mit dem
Beratung zusammen, um aktuell weitere
von 2 % auf 3 % den Druck auf das Trans-
zuständigen Straßenverkehrsamt Kontakt
Möglichkeiten und Maßnahmen zu erörtern
portgewerbe zur Einhaltung der Lenk- und
auf, um gemeinsam bei der Verlängerung
und festzulegen. Auf Grund der zurzeit herr-
Ruhezeiten erhöhen und sich die Anzahl der
der Gemeinschaftslizenzen für das Unter-
schenden wirtschaftlichen Situation und des
festgestellten Zuwiderhandlungen gegen
nehmen darauf hinzuweisen, dass die Ein-
enormen Preiskampfes und Verdrängungs-
die Sozialvorschriften im Straßenverkehr
haltung der Sozialvorschriften im Straßen-
wettbewerbs im Güterfernverkehr wird dies
zukünftig in Sachsen-Anhalt verringert. Ten-
verkehr eine der Vorraussetzungen für die
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
denziell bleibt festzustellen, dass durch die
Erteilung der Lizenzen ist und bei weiteren
Erhöhung der Mitführpflicht von Arbeitszeit-
erheblichen Verstößen gegen die Sozialvor-
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass
nachweisen auf 28 Tage, durch die Erhöhung
schriften im Straßenverkehr, die Erteilung
sich, auch nach der Einführung des digitalen
der Kontrollquoten auf 2 % aber auch durch
der Lizenzen verweigert werden kann.
Kontrollgerätes und der Erhöhung der Kon-
die
trolldichte, die Situation bei der Einhaltung
von Dateien aus dem digitalen EG-Kontroll-
der Lenk- und Ruhezeiten noch nicht we-
gerät die behördlichen Kontrollmöglichkeiten
sentlich verändert hat. Die Entwicklung bei
verbessert wurden. Da bereits europaweit
den Verstößen gegen die Sozialvorschriften
Manipulationen an digitalen Kontrollgeräten
im Straßenverkehr stagniert, nach wie vor
bekannt geworden sind, müssen sich die
sind etwa 50 % der kontrollierten Fahrer und
Überwachungsbehörden in den nächsten
etwa 30 % der kontrollierten Arbeitstage zu
Jahren auch verstärkt mit diesem Thema
beanstanden.
befassen.
Was wurde mit dieser Verfahrensweise bisher erreicht?
Der Schweregrad der Verstöße ging deutlich
zurück. Die Anzahl der im Dezernat 55 eingehenden Anzeigen/Kontrollberichte blieb
nahezu konstant, obwohl sich die Anzahl der
Fahrer und Fahrzeuge seit 2006 fast verdreifacht hat und das Unternehmen einer höhe-
besseren Auswertungsmöglichkeiten
27
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
2.4 Überwachung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - Landesweite Zunahme von Beschwerden über problematische Arbeitszeiten
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner
Beschäftigte, aber auch deren Angehörige,
zeitgesetzes ermittelt. Viele Personen, die
stimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht
Betriebsratsmitglieder oder Vertreter von Ge-
sich über unzumutbare Arbeitszeitbedingun-
verletzt werden und die Mehrarbeit jedoch
werkschaften wenden sich zunehmend an
gen beschweren, möchten aber auf jeden
nicht vergütet wird. Anzeigen bei den zu-
die staatliche Arbeitsschutzbehörde, wenn
Fall anonym bleiben, um negative Folgen für
ständigen Außenstellen des Hauptzollamtes
es um problematische Arbeitszeiten geht.
ihr Arbeitsverhältnis bzw. ihre eigene Person
Sachsen-Anhalt wegen Sozialbetrug brach-
So werden zu lange tägliche Arbeitszeiten,
zu vermeiden. Verständlich ist dies aus der
ten aufgrund einer komplizierten rechtlichen
fehlende Ruhepausen, unzureichende Ru-
Sicht der Beschwerdeführer aber erschwe-
Lage leider nicht den gewünschten Erfolg.
hezeiten, viele Schichten am Stück ohne
rend für die Ermittlungen der Behörde. Be-
einen freien Tag, häufiges, zum Teil auch
sonders dann, wenn Arbeitszeiten nicht bzw.
So bleibt den betroffenen Beschäftigten nur
unzulässiges, Arbeiten am Sonntag oder
nicht richtig aufgezeichnet werden. Dann
der arbeitsrechtliche Klageweg offen, wel-
auch viele Überstunden ohne Ausgleich so-
ist der angezeigte Sachverhalt gegenüber
cher in der Regel zum Verlust ihres Arbeits-
wie mangelnde Freizeit beklagt. Oft geht es
dem Arbeitgeber an Hand von kontrollierten
platzes führt.
aber auch um die vergütungsrechtliche Seite
Arbeitszeitnachweisen nicht beweisbar und
von Mehrarbeit oder um Unzufriedenheit mit
damit auch nicht beeinflussbar. In diesem
Arbeitszeitkontrollen durch die Aufsichtsbe-
den allgemeinen Arbeitsbedingungen. Die
Fall heißt es andere Wege zu gehen. Diese
hörde bewirken, unabhängig vom Ergebnis,
Beschwerden kommen aus den verschie-
Wege sind sehr zeit- und personalaufwendig
dass die Forderungen des Arbeitszeitgeset-
densten Branchen. Dienstleistungsbereiche,
und können deshalb nicht standardmäßig
zes wieder in das Bewusstsein der verant-
medizinische und pflegende Einrichtungen,
erfolgen, sondern nur in den Fällen, in de-
wortlichen Führungskräfte gerückt werden
Einzelhandelsunternehmen oder auch In-
nen eine akute Gefahr für die Gesundheit
und setzen Achtungszeichen. Gleichzeitig
dustriebetriebe sind in gleicher Weise betrof-
von Beschäftigten gegeben ist. Des Weite-
besteht die Möglichkeit, mit dem Kontroll-
fen. Obwohl die Sachverhalte, die beanstan-
ren führen sie nicht in jedem Fall zu einem
ergebnis auch Hinweise zur arbeitswissen-
det werden sehr variieren, gemeinsam ist
Ermittlungserfolg, weil zwischenzeitlich die
schaftlichen Gestaltung von Arbeitszeitsys-
ihnen die steigende Tendenz.
Arbeitszeitsysteme der Beschäftigten ver-
temen und Schichtplänen zu transportieren
ändert werden. Problematisch ist es auch
und so dem Beratungsauftrag nach § 21
In allen Fällen wird, soweit die Zuständigkeit
bei Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel bei
Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes und den
der Gewerbeaufsicht gegeben ist, in den
6-Stundenkräften, wie im Einzelhandel üb-
Anforderung von § 6 Abs.1 des Arbeitszeit-
bezeichneten Unternehmen hinsichtlich der
lich, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeits-
gesetzes zur Gestaltung der Nacht- und
Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits-
zeit überschritten, aber die gesetzlichen Be-
Schichtarbeit besser gerecht zu werden.
28
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
3 Marktüberwachung
3.1 Aktive und reaktive Marktüberwachung im Überblick
Dr.-Ing. Guntram Herz
Als Marktüberwachung wird das Überwa-
junge Kinder auf den Markt bringen. Auf-
Notwendigkeit der vollständigen Risiko-
chen der Einhaltung des Geräte- und Pro-
grund der sachsen-anhaltischen Überwa-
beurteilung, eine Zusammenstellung der
duktsicherheitsgesetzes (GPSG) bezeich-
chungsaktivitäten bei Kinderbekleidung wies
neuen Grundlagen der Risikobeurteilung
net. Nach dem GPSG dürfen Hersteller,
beispielsweise die Zentrale eines in Deutsch-
und einen Vorschlag zur Gestaltung der
Importeure und Händler nur solche Produk-
land, Österreich, der Slowakei, Slowenien,
obligatorischen Dokumentation über die
te (Arbeitsmittel, Verbraucherprodukte) in
Tschechien und Ungarn tätigen Handelsun-
Risikobeurteilung. Er ist in Übereinstim-
den Verkehr bringen (vermarkten), die den
ternehmens alle seine Filialen an, Kordeln
mung mit dem Themen- und Terminplan
gestellten Sicherheits- und sonstigen Anfor-
oder Zugbänder an den Kleidungsstücken
der Fachzeitschrift „sicher ist sicher – Ar-
derungen entsprechen. In Sachsen-Anhalt
für junge Kinder vor dem Verkauf dieser Pro-
beitsschutz aktuell“ in deren Heft 03/10
gehört die Marktüberwachung zu den Aufga-
dukte zu entfernen.
abgedruckt.2
ben der Arbeitsschutzverwaltung.
Zur aktiven Marktüberwachung
Kontrollaktionen
Kontrollaktionen wurden in Handelsunternehmen bei den Produktgruppen
Informationsaktion
Zur reaktiven Marktüberwachung
Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie
Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes
2006/42/EG in deutsches Recht erfolgte
durch eine umfassende Änderung der 9.
Verordnung zum GPSG. In Kraft getreten
Öllampen für dekorative Zwecke,
Schulranzen,
Kinderbekleidung,
Magnetspielzeug und
ist die geänderte 9. GPSGV im Berichts-
• elektrisches Spielzeug durchgeführt.
onsaktion vorgenommen. Diese Aktion hatte
•
•
•
•
Beispiel Kinderbekleidung:
Unfallstatistiken weisen darauf hin, dass
sich schwere Unfälle unter Beteiligung von
Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung ereignen. So hat bei jungen Kindern
das Hängenbleiben von Kapuzenkordeln an
Spielgeräten (Rutschen usw.) zu Todesfällen
geführt. Aus diesem Grund ist in der DIN EN
14682, einer Norm zum GPSG, unter anderem die Anforderung formuliert, dass die für
junge Kinder bestimmten Kleidungsstücke
im Kapuzen- oder Halsbereich ohne funktionelle Kordeln, dekorative Kordeln oder Zugbänder auskommen müssen.
Von den 415 durch die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt geprüften
unterschiedlichen neuen Kleidungsstücken
für junge Kinder erfüllten 11 Kleidungsstücke
diese Sicherheitsanforderung nicht. Den
Händlern wurde das Inverkehrbringen der
mangelhaften Produkte untersagt. Darüber
hinaus wurden zwei Marktüberwachungsbehörden anderer Bundesländer mittels
internetgestütztem Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung (ICSMS) gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller/Importeure
ausschließlich sichere Kleidungsstücke für
jahr. Aus diesem Grund wurde primär für
die sachsen-anhaltischen MaschinenbauUnternehmen eine einschlägige Informatifolgende Inhalte:
1. Das bereits im Jahr 2008 verfasste Arbeitsmaterial wurde auf der Homepage
des Landesamtes für Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Dieses Arbeitsmaterial unterrichtet detailliert über
die Umsetzung der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG in deutsches Recht.1
2. Im Verlauf einer durch die Handwerkskammer Halle (Saale) organisierten
Veranstaltung zur Maschinensicherheit
wurden von Mitarbeitern der Arbeitsschutzverwaltung des Landes SachsenAnhalt die Vorträge gehalten und in der
Diskussion sämtliche Fachfragen beantwortet. Insbesondere ging es dabei um
• die geänderte 9. GPSGV,
• die Leitsätze zur Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG sowie
• die Leitsätze zur Risikominderung nach der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG.
3. Zum Thema „Risikobeurteilung bei Maschinen“ wurde ein Aufsatz erarbeitet
und zur Veröffentlichung an den Erich
Schmidt Verlag gesandt. Der Aufsatz
enthält vor allem eine Begründung für die
1 www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.
php?id=produktsicherheit
Sachsen-Anhalt ging pflichtgemäß sämtlichen 537 Hinweisen auf das Inverkehrbringen von Produkten mit sicherheitsrelevanten
Mängeln (hierunter 216 RAPEX-Meldungen)
nach. Bezüglich der dabei aufgefundenen
Produkte, die den gestellten Sicherheitsund/oder sonstigen Anforderungen nicht
entsprachen, wurden Maßnahmen gegen
die Vermarktung getroffen.
Beispielsweise erhielt die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von
der Trierer Gewerbeaufsicht den Hinweis,
dass ein in Magdeburg ansässiger Importeur Tischleuchten aus China, die offenbar
gefährlich sind, in den Verkehr bringt. Daraufhin wurde Folgendes unternommen: Zuerst führte die Geräteuntersuchungsstelle
der Arbeitsschutzverwaltung des Landes
Sachsen-Anhalt die erforderliche ProduktÜberprüfung durch. Im Ergebnis stand fest,
dass von den Tischleuchten bei ihrer Verwendung Gefährdungen durch elektrischen
Schlag ausgingen und diese Gefährdungen
mit unvertretbaren Risiken verbunden waren, weil die Tischleuchten einschlägigen Sicherheitsanforderungen nicht entsprachen.
Da es sich also tatsächlich um gefährliche
Tischleuchten handelte, wurde dem Importeur anschließend das Inverkehrbringen dieser Produkte untersagt. Ferner wurden alle
Ergebnisse der betreffenden sachsen-anhaltischen Aktivitäten als Informationen für die
anderen Marktüberwachungsbehörden ins
ICSMS gestellt.
2 Herz, Guntram: Risikobeurteilung bei Maschinen In:
sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell 61(2010), Nr.
3, S. 113-117
29
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
3.2 Sicher auf dem Schulweg - Marktaufsicht im Bereich Schulranzen
Dipl.-Ing. Guido Koste
Immer wieder werden in Zeitschriften zum
gut gepolstert und frei von Druckkanten und
gewicht bemängelt werden und 8-mal waren
Verbraucherschutz Schulranzen kritisiert. So
–stellen sein. Damit Verbraucher sich direkt
die Flächen mit retroreflektierenden und
hat die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift
an den Hersteller, Lieferer oder Importeur
fluoreszierenden Materialien unzureichend
„Test“ jeweils im April 2006 und 2009 Schul-
wenden können, sollten deren vollständi-
bemessen. Wie sich dies praktisch auswirkt,
ranzen bemängelt.1 Auch in der Zeitschrift
ger Name sowie die vollständige Adresse
verdeutlichen die folgenden Abbildungen:
„ÖKO-Test“ wurde 2007 ein 2010 Beitrag
(Postanschrift) auf dem Ranzen oder seiner
Die Bilder 4 und 5 zeigen einen Schulran-
zum Thema Schulranzen veröffentlicht.2
Verpackung angegeben sein. Diese Aspek-
zen, der die sicherheitstechnischen Festle-
Hauptkritikpunkt war immer die Nichtein-
te, die teilweise auch sicherheitstechnische
gungen der Schulranzennorm hinsichtlich
haltung der Schulranzennorm DIN 58124.
Festlegungen beinhalten, sollten im Rahmen
der fluoreszierenden und retroreflektieren-
Diese Norm legt unter anderem fest, wie viel
dieser Schwerpunktaktion überprüft werden.
den Materialien erfüllt. An den Vorder- und
Seitenteile sind jeweils mindestens 20 % der
der Ranzenoberfläche mit fluoreszierenden
Materialien (für eine bessere Sichtbarkeit
Pünktlich vor dem Start des neuen Schuljah-
Flächen mit fluoreszierenden Materialien
bei Tageslicht) und mit retroreflektierenden
res wurden im Einzelhandel die Schulran-
ausgestattet. Als Farben wurde Orange-Rot
Materialien (für eine bessere Sichtbarkeit bei
zen kontrolliert. Die Kontrollen erstreckten
verwendet, Gelb wäre auch zulässig. Min-
Dunkelheit) ausgestattet sein müssen.
sich über Rest- und Sonderpostenmärkte,
destens 10 % der Flächen der Vorder- und
Verbrauchermärkte
Seitenteile sind mit retroreflektierenden
und
Fachgeschäfte.
Materialien versehen.
Das Dezernat 54 (Gewerbeaufsicht Ost) des
Während der Aktion wurden insgesamt 17
Landesamtes für Verbraucherschutz Sach-
Schulranzen in 10 Verkaufseinrichtungen
sen-Anhalt nahm dies 2009 zum Anlass, in
überprüft. Dabei fehlten 6-mal Angaben zum
Auf den Bildern 6 und 7 ist ein Schulranzen
einer Schwerpunktkontrolle zur Marktauf-
Hersteller, 13-mal mussten die fehlenden An-
zu sehen, bei dem die retroreflektierenden
sicht Schulranzen unter die Lupe zu neh-
gaben zum Ranzeninnenraum und zum Leer-
Flächen nur ca. 5 % der Flächen von jeweils
men. Denn viele ABC-Schützen treten den
morgendlichen Weg zur Schule allein an. Da
spielt die Erkennbarkeit des Schulranzens
sowohl am Tage als auch bei Dunkelheit oder
schlechter Sicht für die Sicherheit der Schul-
fluoreszierend
kinder eine wesentliche Rolle. Aber auch das
Leergewicht des Schulranzens sollte beim
retroreflektierend
Kauf Beachtung finden. Schulkinder sollen
nicht mehr als 10 bis 15 % des eigenen
Körpergewichtes auf dem Rücken tragen.
Überbelastungen können zu Fehlhaltungen
der Wirbelsäule führen. Außerdem kann die
Konzentration im Straßenverkehr darunter
leiden, wenn Schulkinder zu große Lasten
Abb.4
Abb.5
mit sich herumschleppen müssen. Deshalb
sollten die Angaben zu Leergewicht und
zum Ranzeninnenraum am Ranzen selbst
oder in den Begleitunterlagen nicht fehlen.
retroreflektierend
Auch weitere Aspekte der Ergonomie sollten beim Kauf eines Schulranzens berücksichtigt werden. Die Schultergurte sollten
ausreichend breit und einhändig verstellbar
sowie die Auflagestellen des Schulranzens
1 Schulranzen : die Hälfte bleibt sitzen In: Test
(2006), Nr. 4, S. 70-74
Schulranzen : die besten für Ihr Kind In: Test
(2009), Nr. 4, S. 75-79
2 Schulranzen : nicht tragfähig In: Öko-Test Jahrbuch 2008
Schulranzen : es gibt Hausaufgaben In: Öko-Test
(2010), Nr. 4, S. 62-69
Abb.6
Abb.7
30
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Vorder- und Seitenteile ausmachen. Flächen
mit fluoreszierenden Materialien sucht man
bei diesem Schulranzen vergeblich. Ein Vergleich der Bilder 4 und 5 mit den Bildern 6
und 7 verdeutlicht, dass die Erkennbarkeit
eines Schulranzens bei Tageslicht oder bei
Dunkelheit maßgeblich durch den Einsatz
retroreflektierender
und
fluoreszierender
Materialien bestimmt wird. Die Frage, welcher der beiden Schulranzen bei Dämmerung oder Dunkelheit besser zu sehen sein
wird, beantwortet sich von selbst.
Überprüft wurde auch die Gestaltung der
Schultergurte (Mindestbreite, Verstellbarkeit), des Tragegriffs (umfassbare Grifflänge)
oder der Ranzenrückseite (keine Druckkanten oder –stellen), hier traten keine Mängel
auf. In einem Fall mussten scharfe Kanten
auf Grund fehlerhafter Verarbeitung angemahnt werden (Bild 8).
Zusammenfassung
Eltern, die den Kauf eines Schulranzens beabsichtigen, sollten nicht nur dem Willen der
Kinder in Bezug auf das Äußere nachgeben,
sondern auch Sicherheitsaspekte beachten.
Dazu gehören die freiwilligen Angaben der
Schulranzennorm DIN 58124 auf der Verpackung oder des GS-Zeichens als Nachweis
der Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle. Grundsätzlich gilt, dass der Schulranzen möglichst hell sein sollte. Weiterhin
dürfen keine scharfen Ecken oder Kanten
vorhanden sein, die Schultergurte müssen
mindestens 4 cm breit, längenverstellbar
und gut gepolstert sein. Das Rückenteil
sollte stabil sein und sich ergonomisch der
Wirbelsäule anpassen. Mindestens 20% der
Flächen an Vorder- und Seitenteilen müssen
mit fluoreszierenden Materialien und mindestens 10 % der Flächen der Vorder- und
Abb.8 scharfer Grat im Bereich einer Nietverbindung
Seitenteile mit retroreflektierenden Materialien ausgestattet sein. Speziell hier haben
etliche Hersteller Nachholbedarf.
31
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
4 Schutz der Gesundheit
4.1 Psychische Belastungen ermitteln - Kontrollen und Beratungen in Einrichtungen
der Altenpflege
Dipl.-Psych. Karin Engelhardt
Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass die
Arbeitgeber mit der Arbeit verbundene Gefährdungen zu beurteilen haben. Es regelt
ferner, dass die staatlichen Arbeitschutzbehörden die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen und die Betriebe bei der Erfüllung
ihrer Pflichten zu beraten haben. Dies ist alltägliche Praxis in der Gewerbeaufsicht. Nicht
alltäglich ist es beim Thema der psychischen
Belastung. Sowohl die Aufsicht als auch Betriebe machen um dieses Thema gern einen
Bogen. Auf die psychische Belastung geradewegs zugesteuert wurde in einem Projekt der
Tab.3
Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt.
• Etwa zwei Drittel der Einrichtungen haben
die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt.
• Einrichtungen, die Dokumentationen
zur psychischen Belastung vorzeigen
konnten, vermochten deren Zustandekommen häufig nicht nachvollziehbar
erklären.
• In vielen Einrichtungen waren Maßnahmen zur Prävention von psychischen
Fehlbeanspruchungen vorhanden, ohne
dass die psychische Belastung in der
Gefährdungsbeurteilung betrachtet worden war.
Inhalt des Projektes war
• nach entsprechender Schulung und Einweisung der Aufsichtspersonen,
• unter Verwendung von Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen (siehe Tab. 3),
• Betriebe hinsichtlich der Berücksichtigung der psychischen Belastung in der
Gefährdungsbeurteilung zu kontrollieren
und
• gegebenenfalls die Geschäftsführung
zum Thema zu beraten und
• die Beurteilung der psychischen Belastung einzufordern.
Das Projekt wurde landesweit durchgeführt.
Es umfasste den Zeitraum von April 2008 bis
Ende 2009. Die Kontrollen und Beratungen
fanden durch zehn Mitarbeiter in 62 Einrichtungen der stationären Altenpflege statt, in
denen weit über 2.000 Beschäftigte tätig sind.
Träger der Einrichtungen waren sowohl gemeinnützige Organisationen, das Land, die
Kommunen als auch private Betreiber. Zur
Unterstützung der Aufsichtspersonen und zur
Information der Geschäftsführung in den
Heimen standen unter anderem die in der
Tabelle angeführten Materialien zur Verfügung.
Die Einrichtungsleitung musste bei der Kontrolle darlegen, ob und wenn ja, in welcher
Form der Faktor „psychische Belastung“ in
der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt
worden war und wie diese Beurteilung zustande kam.
Das Ergebnis der Betriebsbesuche lässt sich
wie folgt zusammenfassen:
Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen
Arbeitsmaterialien und Handlungshilfen
1
Liste: Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen (aus LASI-Veröffentlichung 31)
2
Liste: Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelastungen auslösen können (aus LASI-Veröffentlichung 31)
3
Liste: Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung negativer Beanspruchungsfolgen in bestehenden
Arbeitssystemen
4
Kurzbeschreibung von Verfahren zur Erfassung psychischer Fehlbelastungen
5
Fakten zur Belastungssituation in der Pflege (Stadler, Gewerbeaufsicht Bayern)
6
Allgemeine Maßnahmen zur Einflussnahme auf psychische Fehlbelastungen/Fehlbeanspruchungen im Bereich
der stationären Altenpflege
7
Hinweise zur Durchführung einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung gemäß
Arbeitsschutzgesetz
Wurde die Berücksichtigung psychischer
Belastungsfaktoren bei der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen verneint, ist die Heimleitung aufgefordert worden, dies nachzuholen.
Die Aufforderung wurde mit Hinweisen zur
Notwendigkeit und Art der Umsetzung untermauert. Es wurde um eine entsprechende
Mitteilung über eingeleitete Maßnahmen an
die Arbeitsschutzbehörde gebeten.
In den Einrichtungen, in denen eine Dokumentationen zur psychischen Belastung vorgelegt werden konnte, wie zum Beispiel eine
ausgefüllte Checkliste, konnte häufiger das
Zustandekommen der Beurteilungsergebnisse nicht erklärt werden. Es waren keine
Aktivitäten zur Ermittlung erfolgt, Beschäftigte waren nicht einbezogen worden. In diesen
Fällen war die vorgelegte Dokumentation
nicht das Ergebnis eines Beurteilungsprozesses. Der Arbeitgeber wurde zur Nachbesserung aufgefordert.
Maßnahmen, die negative Beanspruchungsfolgen vermeiden sollen, waren oft instal-
liert. Sie bezogen sich auf Arbeitsinhalte,
auf Aus- und Fortbildungsangebote oder
betrafen die Arbeitsorganisation. Als Beispiele seien angeführt: klare Aufgabenabgrenzungen in Stellenbeschreibungen,
Schulungen zum Erwerb gesundheitsfördernder Kompetenzen bzw. von Handlungssicherheit, Supervisionsangebote, Mitbestimmung bei der Schichtplangestaltung. Die
auch ohne Beurteilung der psychischen Belastung getroffenen Maßnahmen sind auf
jeden Fall wertvoll. Sie garantieren aber nicht,
dass den arbeitsbereichsspezifischen psychischen Belastungen ausreichend begegnet
wird. Hier war Beratung erforderlich und Überzeugungsarbeit zu leisten, die spezifischen
Anforderungsprofile hinsichtlich der psychischen Belastung zu ermitteln.
Nach Abschluss und Auswertung des Projektes ist folgendes Resümee zu ziehen:
• Das gewählte Vorgehen ist geeignet,
Kontrollen und Beratungen zum Thema
der psychischen Belastung in Unternehmen durchzuführen.
• Bei den Betriebsbesuchen wurden Führungskräfte informiert und sensibilisiert
hinsichtlich der negativen Folgen hoher
psychischer Beanspruchungen für die
Beschäftigten und das Unternehmen.
• Es wurden nachweisbar zahlreiche Aktivitäten zur Beurteilung der psychischen
Belastung in den Unternehmen initiiert.
Bei den Revisionen handelte es sich um
„Anstoßberatungen“, Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung haben
Prozesscharakter, Erfolgskontrollen sind erst
nach einem längeren Zeitraum sinnvoll.
32
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
4.2 Medizinischer Arbeitsschutz
Dr. med. Ralf Schlesinger
Schwerpunkte des medizinischen Arbeits-
im April 2009, unmittelbar nach Ausrufung
schutzes bestanden in der Beratung von
der Pandemiestufe 4 durch die World He-
betrieblichen
wie
alth Organization (WHO). Dort wurde zum
Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssi-
Arbeitsschutz des medizinischen Personals
cherheit und Unternehmern, aber auch von
beim Umgang mit Infizierten und an pande-
wirkungen
Arbeitnehmern und innerhalb der Gewer-
mischer Influenza (H1N1) Erkrankten infor-
aromatische Amine induzierte Blasen-
beaufsicht. Die Zusammenarbeit mit den
miert. Der Verlauf der Pandemie erforderte
krebserkrankungen und durch Benzol
gesetzlichen
Arbeitsschutzakteuren,
rigkeit (288)
• Schwere oder rückfällige Hauterkrankungen (140)
• Erkrankungen durch chemische Ein(84),
vorwiegend
durch
Unfallversicherungsträgern,
eine ständige Abstimmung mit dem Öffent-
entstandene Erkrankungen des Blutes
insbesondere bei der Mitwirkung zur Fest-
lichen Gesundheitsdienst. Es ging darum,
bzw. des hämatolymphatischen Sys-
stellung von Berufskrankheiten, erfolgte auf
Schutzmaßnahmen für das medizinische
der Basis des Sozialgesetzbuches VII und
Personal in der Primärversorgung und in
der Berufskrankheitenverordnung.
Krankenhäusern festzulegen. Es wurde auf
tems
• Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII
und Sonstige (65)
den Einsatz geschulter Mitarbeiter, Einsatz
• Infektionskrankheiten (46)
Weiterhin erfolgten Erst- oder Weiterermäch-
geimpften Personals, die Begrenzung der
• Tod durch Berufskrankheiten (21)
tigungen von Ärztinnen/Ärzten zur Durchfüh-
Kontaktpersonen und die Umsetzung von
rung der arbeitsmedizinischen Vorsorge be-
Schutz- und Hygienemaßnahmen entspre-
Die Tabelle 6 (Anhang) gibt Auskunft über
ruflich strahlenexponierten Personals nach §
chend des ABAS-Beschlusses 609 (ABAS
die abschließend bearbeiteten BK-Vorgän-
64 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe)
ge, die gewerbeärztliche Mitwirkung im Be-
und § 41 Röntgenverordnung (RöV) und
orientiert.
rufskrankheiten-Feststellungsverfahren und
die Überprüfung der Ermächtigungsvoraus-
die gewerbeärztlicherseits als berufsbedingt
setzungen nach Gesundheitsschutz-Berg-
Darüber hinaus war die Beurteilung beruf-
verordnung (GesBergV) in Amtshilfe. In Zu-
licher Einsatzmöglichkeiten Schwangerer
sammenarbeit mit der Landesärztekammer
eine wichtige Aufgabe in Zusammenar-
wurde fortlaufend die notwendige Aktualisie-
beit mit dem sozialen Arbeitsschutz. Für
rung der Fachkunde der ermächtigten Ärz-
Schwangere, insbesondere bei Tätigkeiten
tinnen/Ärzte geprüft.
im Gesundheitswesen mit vermehrten Kontakten zu Patienten, die möglicherweise an
Durch die Einstellung einer Gewerbeärztin im
der pandemischem Influenza (H1N1) er-
2. Quartal 2009 konnte die personelle Situa-
krankt waren, und für schwangere Beschäf-
tion im gewerbeärztlichen Dienst verbessert
tigte in Kindergärten und Schulen bestand
werden. Damit standen neben dem Landes-
die Gefahr des Ausgesetztseins gegenüber
gewerbearzt zwei Gewerbeärztinnen für die
dem Erreger der pandemischem Influenza.
Belange des medizinischen Arbeitsschutzes
Da zunächst weder eine medikamentöse
im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Prophylaxe noch eine Impfung verfügbar
waren, wurde in Abstimmung mit den für den
Auch fachbereichsübergreifend waren Fra-
Mutterschutz zuständigen Mitarbeiterinnen
gen des medizinischen Arbeitsschutzes,
ein Beschäftigungsverbot empfohlen, sofern
so im Verlauf der pandemischen Influenza
eine Umsetzung nicht möglich war.
(H1N1) 2009 (Neuen Influenza/Schweinegrippe), von Bedeutung. 2009 erfolgte eine
enge Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Hygiene des LAV zu Maßnahmen, die
gleichermaßen dem Personalschutz und
der Vermeidung der Infektionsübertragung
auf andere Personen dienten. Die Gewerbeärzte begleiteten den gesamten Verlauf
der Pandemie durch interne und externe
Beratungen. So gab es eine Beteiligung an
der Fachtagung für Krankenhaushygiene
Berufsbedingte Erkrankungen 2009
2009 wurden 1.379 Berufskrankheiten-An-
beurteilten Erkrankungen.
Auswertung der Haut-Präventionskampagne 2009 „Ohne Handschuhe an der
Frischetheke – Hygiene trotzdem“
Die Aktivitäten der zwei Jahre dauernde Präventionskampagne „Haut – die wichtigsten
2m2 Deines Lebens“ wurden 2009 ausgewertet. Sachsen-Anhalt setzte sich in einem
Projekt mit dem Tragen von „Hygienehandschuhen“ beim Verkauf von Fleisch, Wurst
und Käse auseinander. Es wurde in den Vorjahren darüber berichtet. Im Fokus standen
dabei das Erkennen hautbelastender Tätigkeiten sowie die Umsetzung erforderlicher
Arbeits- bzw. Hautschutzmaßnahmen und
die Aufklärung über vermeidbare Feuchtarbeit durch das Weglassen sogenannter
Hygienehandschuhe beim Verkauf. Diese
Handschuhe bringen keinen Hygienevorteil,
sondern belasten nur unnötig die Haut.
zeigen in folgender Reihenfolge registriert:
• Erkrankungen der Atemwege, der Lun-
Die Ergebnisse: Von 150 Verkaufseinrich-
gen und des Rippenfells (543), hierbei
tungen waren nur 39 ohne Beanstandun-
überwiegen die durch Asbest verursach-
gen. Die übrigen 111 Arbeitsplätze wiesen
ten Krebserkrankungen (285)
Mängel im Zusammenhang mit hautgefähr-
• Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen (480), davon Lärmschwerhö-
denden Tätigkeiten auf. Vor allem handelte
es sich um
33
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
• fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen,
wurden. In 58 Einrichtungen erfolgten Nach-
Hinblick auf hautgefährdende Tätigkeiten
kontrollen, mit einem erfreulichen Ergebnis.
und sensibilisierte die betrieblichen Arbeits-
• Nichtbeteiligung von fachkundigen Per-
In allen Einrichtungen waren die Mängel in
schutzakteure zur Umsetzung einschlägiger
sonen, z. B. des Betriebsarztes, an der
der Organisation des Arbeitsschutzes besei-
Arbeitsschutzregelungen. Die Mehrzahl der
Gefährdungsbeurteilung,
tigt. Auf den unnötigen Gebrauch feuchtig-
Betriebe konnte von der Notwendigkeit der
keitsdichter Handschuhe ist überall verzich-
Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten
tet worden.
und auch der Unternehmen unter Gewähr-
• fehlende Unterweisung der Beschäftigten zum Hautschutz,
• fehlender Hautschutz/Hautschutzplan,
leistung der Produktqualität überzeugt wer-
• unnötiges Tragen feuchtigkeitsdichter
Nur ein Unternehmen zeigte sich völlig be-
den. Damit wurde das Ziel der Kampagne
Handschuhe beim Verkauf von Wurst,
ratungsresistent. Da das Unternehmen uns
erreicht.
Fleisch und Käse.
bereits nach dem Erstkontakt seiner Filialen durch die Geschäftsführung schriftlich
Nicht nur auf betrieblicher Ebene gab es
Die Nachkontrollen zeigten, dass den The-
mitteilte, dieses Verhalten nicht zu ändern,
ein positives Echo, auch verschiedene Le-
men „hautgefährdende Tätigkeiten“, „Haut-
wurde dort im Rahmen der Hautkampagne
bensmittelüberwachungsämter des Landes
schutz“, „Gefährdungsbeurteilung“ und „Hy-
auf Nachkontrollen verzichtetet. Allerdings
und das Institut für Lebensmittelhygiene der
gienischer Umgang mit Lebensmitteln“ mehr
wird das Problem nicht aus den Augen ge-
Universität Leipzig begrüßten die Ziele und
Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
lassen und durch entsprechendes Verwal-
Ergebnisse des Hautprojektes.
tungshandeln versucht, Verbesserungen zu
Nicht in allen 111 Fällen wurden Nachkont-
erreichen.
rollen für erforderlich erachtet. In einem Teil
der Betriebe ergab sich bereits beim Erst-
Fazit: Die Kampagne führte zur Aufde-
kontakt, dass Defizite umgehend abgestellt
ckung zahlreicher Arbeitsschutzmängel im
34
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5 Gebiete des technischen Arbeitsschutzes
5.1 Strahlenschutz
Dipl.-Phys. Hannes Kranepuhl
Mit der Entdeckung der Radioaktivität und
Forderungen als auch der Auflagen aus Ge-
sind 202 der gewerblichen Wirtschaft zuzu-
der Röntgenstrahlung vor rund 100 Jahren
nehmigungsbescheiden. Maßnahmen der
ordnen. Von der verbleibenden Zahl entfal-
setzte auch eine Entwicklung zur medizi-
Qualitätssicherung durch Anwender radio-
len 39 auf die Medizin und stehen hier für
nischen und technischen Nutzung dieser
aktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung
nuklearmedizinische Einrichtungen, Blutbe-
Strahlenarten ein.
am Menschen unterliegen der besonderen
strahlungsanlagen oder Afterloadinggeräte.
Aufmerksamkeit bei der Aufsicht. Vor-Ort-
Mit landesweit 15 Elektronenbeschleunigern
Beispiele medizinischer Anwendung von
Kontrollen sind integraler Bestandteil der Auf-
werden an sieben medizinischen Einrichtun-
ionisierenden Strahlen sind jedermann ge-
sichtstätigkeit und finden im Allgemeinen im
gen strahlentherapeutische Behandlungen
läufig.
Rahmen der Regelrevision, erforderlichen-
durchgeführt.
falls auch aus besonderem Anlass, statt.
Die technische Nutzung von Strahlung ist
Im Berichtszeitraum wurde 74 Personen
98 Genehmigungen wurden bearbeitet, d.h.
sehr vielfältig. Beispielhaft sollen die Gepäck-
(Medizinphysikern, Materialprüfern, usw.)
neue Genehmigungen erteilt, Nachträge, Än-
durchleuchtung auf Flughäfen, die zerstö-
die Fachkunde im Strahlenschutz beschei-
derungen oder Verlängerungen geprüft und
rungsfreie Prüfung von Schweißnähten, die
nigt (2008: 86 Personen, 2007: 42 Perso-
bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind nicht
Feststellung von Füllständen in Behältern,
nen).
nur die Genehmigungen für den Umgang,
sondern auch solche für die Beförderung, für
andere Verfahren, bei denen berührungslos
gemessen werden muss, und die Identifizierung und Gehaltsbestimmung von Elementen in Materialien genannt werden. Auch in
Wissenschaft und Forschung eröffnet die
Nutzung der Radioaktivität Untersuchungsergebnisse und Einblicke in Prozesse, die
anders nicht zu gewinnen wären.
Die Einhaltung aller in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenver­ordnung
enthaltenen Forderungen bei den jeweiligen
Anwendern wird durch eine zuständige Behörde beaufsichtigt. In Sachsen-Anhalt ist
laut Zuständig­keitsverordnung das Landesamt für Verbraucherschutz Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde für alle Betriebe und
medizinischen Einrichtungen. Ausgenommen davon sind lediglich die Be­triebe, die
der Bergaufsicht aufgrund des Bundesberggesetzes unterliegen.
Die Tätigkeit der strahlenschutzrechtlichen
Aufsichts­behörde beinhaltet neben der Führung entsprechender Genehmigungs- und
Anzeigeverfahren die begleitende Lösung
verschiedenster
Strahlenschutzprobleme,
die primär dem Schutz der beruflich strahlenexponierten Personen dienen, sekundär
auch den Schutz der Umgebung betreffen.
Tätigkeiten in fremden Anlagen oder Einrich-
Röntgenverordnung
Nach der Modernisierung des Gesundheitswesens in den Jahren nach 1990 hat sich
seit
Jahren die Anzahl medizinisch und
zahnmedizinisch genutzter Röntgenuntersuchungseinrichtungen (3.816 Einrichtungen
Ende 2009) nur wenig verändert. Festzustellen ist, dass die ab 1990 erworbenen
Röntgeneinrichtungen seit einiger Zeit durch
neue ersetzt werden - es sind mehr Anzeigen zur Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Röntgenrichtungen zu bearbeiten. Der Bestand an Genehmigungen zum
teleradiologischen Betrieb von Computertomographen hat sich seit dem Jahr 2003 von
tungen und für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen.
Das Betreten von bestimmten Strahlenschutzbereichen in fremden Anlagen oder
Einrichtungen setzt voraus, dass der Beschäftigte über einen registrierten Strahlenpass verfügt. Im Jahr 2009 wurden 152
Strahlenpässe ausgestellt und an das zentrale Strahlenschutzregister beim Bundesamt
für Strahlenschutz gemeldet.
Mit dem Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen vom 12. August 2005
eins auf dreizehn erhöht.
ist das Strahlenschutzrecht in Deutschland
Bei technischen/nichtmedizinischen Rönt-
2003/122) angepasst worden. Das damit
an europäisches Recht (Euratom-Richtlinie
geneinrichtungen und Störstrahlern ist eine
Zunahme (2003: 304 Röntgeneinrichtungen
+ Störstrahler, 2009: 351 Röntgeneinrichtungen + Störstrahler) zu beobachten, die vornehmlich einer erhöhten Anzahl von Geräten für Materialuntersuchungen (technische
Radiographie und handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren)
geschuldet
ist.
Strahlenschutzverordnung
verbesserte
Aufsichtssystem
für
radio-
aktive Strahlenquellen mit hoher Aktivität
verpflichtet Genehmigungsinhaber bei Erwerb und Abgabe hochradioaktiver Strahlenquellen unverzüglich zur Mitteilung an
das zentrale Register beim Bundesamt für
Strahlenschutz. Im Jahr 2008 wurde insbesondere zur Einhaltung dieser Verpflichtungen eine Kontrolle mit dem Schwerpunkt
„hochradioaktive
Strahlenquellen“
durchgeführt (siehe Jahresbericht 2008).
Sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als
Bei einigen Genehmigungsinhabern waren
Der Überprüfungsumfang bei der Aufsicht ist
auch in der Medizin und in der Forschung
2009 Nachkontrollen erforderlich. Es kann
weit gefächert und betrifft sowohl die Einhal-
wird mit radioaktiven Stoffen umgegangen.
abschließend festgestellt werden, dass so-
tung der in den Verordnungen enthaltenen
Von insgesamt 308 Genehmigungsinhabern
wohl alle Quellen registriert sind als auch der
35
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
„Lebensweg“ durch zeitnahe Mitteilungen an
Mindestens einmal jährlich treffen sich die
Stellen wird der Bogen zur Qualitätssiche-
das Register bei Erwerb oder Abgabe einer
Strahlenschutzfachleute der einzelnen De-
rung bei der medizinischen Anwendung von
solchen hochradioaktiven Quelle lückenlos
zernate des LAV mit denen des Landesam-
Strahlung gespannt.
verfolgt werden kann.
tes für Geologie und Bergwesen und Vertre-
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
In Fällen möglicher Auswirkungen auf die
Umwelt beim betrieblichen Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung wird das Landesamt für Umweltschutz
(LAU) einbezogen. Dies beginnt bei der
Übernahme entsprechender Forderungen
tern des Ministeriums für Gesundheit und
Die regelmäßige gegenseitige Information
Soziales. Regelmäßig finden auch Bespre-
aller beteiligten Behörden und Stellen führt
chungen im „Interministeriellen Arbeitskreis
zu wichtigen Anregungen für die Aufsichtstä-
Strahlenschutz“ (Teilnehmer: Ministerium für
tigkeit des LAV und dient dem einheitlichen
Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für
Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung in
Gesundheit und Soziales, LAU, LAV, organi-
Sachsen-Anhalt.
siert vom Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt) statt.
und Hinweise des LAU in die Umgangsge-
Informationen über neueste gesetzliche
nehmigungen des LAV und setzt sich im Be-
und technische Entwicklungen und festge-
darfsfall bei gemeinsamer Aufsichtstätigkeit
stellte Probleme werden auch beim jährlich
fort.
durch das LAV veranstalteten Treffen aller in
Sachsen-Anhalt nach Strahlenschutzrecht
Bei Genehmigungen zur Beförderung radio-
behördlich zugelassenen Sachverständigen
aktiver Stoffe wird die für den Beförderer zu-
ausgetauscht. Durch die gleichzeitig an die-
ständige Polizeidirektion informiert.
ser Besprechung teilnehmenden Ärztlichen
36
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5.2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Dr. rer. nat. Bernhard Schicht
Unter biologischen Arbeitsstoffen werden im
Allgemeinen Mikroorganismen verstanden,
denen Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können und die in der Lage sind,
die Beschäftigten gesundheitlich zu gefährden (vgl. Abb. 9). Es handelt sich dabei zu
meist um mikroskopisch kleine, ein- oder
mehrzellige Organismen, mit denen Beschäftigte in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen durch die Verwendung dieser (gezielte
Tätigkeit) aber auch durch Stoffe und Materialien in Kontakt kommen, die aus diesen
bestehen oder denen natürlicherweise oder
durch Verunreinigungen solche Mikroorganismen anhaften (nicht gezielte Tätigkeit).
Die Bandbreite reicht vom Arbeitsplatz in der
Arztpraxis oder im Krankenhaus durch den
Kontakt zu Patienten und humanem Probenmaterial, über den Mitarbeiter in der landwirtschaftlichen Produktion und Nutztierhaltung,
den Müllwerker bei der Abfallsammlung und
Abfallverwertung/-beseitigung oder dem Lagerarbeiter in einem Getreidesilo bis hin zum
Zerspaner beim Umgang mit verunreinigten,
wassergemischten Kühlschmierstoffen.
Abb.9 Definition Biologische Arbeitsstoffe § 2 Abs. 1 Biostoffverordnung
Je nach Problemstellung können zum Bei-
reicht werden kann. Aufgrund des Fehlens
spiel Luftmessungen oder die Bestimmung
eines Grenzwertkonzeptes ist die Beurtei-
der Keimgehalte in Materialproben oder auf
lung der Messergebnisse grundsätzlich an
Oberflächen durchgeführt werden.
einen quantitativen Vergleich mit Messungen an einem unbelasteten Ort oder unbe-
Bei der Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Messstrategie in Arbeitsbereichen kann auf die Empfehlungen der TRBA
405 „Anwendung von Messverfahren und
Kontrollwerten für luftgetragene Biologi-
Der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkei-
sche Arbeitsstoffe“ und auf die in der BGIA-
ten mit biologischen Arbeitsstoffen beruht
Arbeitsmappe „Messung von Gefahrstoffen“
auf dem Arbeitsschutzgesetz und wird mit
veröffentlichten standardisierten Messver-
der Biostoffverordnung spezifisch geregelt.
fahren zurückgegriffen werden (vgl. Abb.
Normadressat ist der Arbeitgeber, der ent-
10). Hierbei handelt es sich um Verfahren
sprechend der durchzuführenden Gefähr-
zur Bestimmung der Konzentration von Bak-
dungsbeurteilung
einer
terien, Pilzen und Endotoxinen in der Luft.
Schutzstufe (Schutzstufe 1 bis 4) zuordnet
Die Methoden zur Bestimmung der Konzen-
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
tration von Schimmelpilzen oder Bakterien
die
Tätigkeiten
unter Berücksichtigung der Technischen
Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
festlegt und umsetzen muss.
erfassen nur die vermehrungsfähigen Mikroorganismen. Es können aber auch andere validierte Messverfahren herangezogen
werden.
Die Abschätzung von Art, Ausmaß und Dau-
lasteter Außenluft gebunden.
Die Arbeitsschutzverwaltung des LSA verfügt über die erforderliche Messtechnik und
führt entsprechende Messungen an Arbeitsplätzen in eigenem Auftrag, in Amtshilfe oder
im Auftrag Dritter (zum Beispiel Arbeitgeber)
durch. Die labortechnische Auswertung des
Probenmaterials erfolgt in Zusammenarbeit
mit dem Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz.
So wurde zum Beispiel im Rahmen der Sanierung einer illegalen Deponie eine personenbezogene Messung in der Fahrerkabine
des eingesetzten Baggers zur Überprüfung
der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen durchgeführt. Die Konzentration an Schimmelpilzen und Bakterien in der
Fahrerkabine während der Bauarbeiten war
er der Exposition der Beschäftigten im Rah-
Für die Bewertung der in Arbeitsbereichen
men der Gefährdungsbeurteilung ist nicht
bestimmten Konzentrationen an biologischen
mit einer Messverpflichtung verbunden.
Arbeitstoffen existieren keine Grenzwerte.
Messungen können aber zum Nachweis ei-
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der
ner möglichen Expositionsquelle bei optisch
Wirksamkeit technischer Maßnahmen im Ab-
unauffälligem Befund, zur Differenzierung
fallbereich wurde ein technischer Kontroll-
nachweisbarer
biologischer Arbeitsstoffe
wert eingeführt. Dieser legt die Konzentration
oder zur Überprüfung der Wirksamkeit tech-
fest, die nach dem Stand der Technik an
In einer weiteren Aufgabe war an unter-
nischer Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.
einem bestimmten Arbeitsbereich/-platz er-
schiedlichen Arbeitsplätzen einer Zähl-/Sor-
gegenüber der freigesetzten Konzentration
reduziert und lag im Bereich der unbelasteten Umgebungsluft. Der Bagger stand dem
Wind zugekehrt und die Fahrerkabine war
mit einer Klimatisierung inkl. Staubfilter ausgerüstet.
37
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
tieranlage für Einwegpfandflaschen die Konzentration an Schimmelpilzen in der Luft zu
überprüfen. In diesem Fall wurde das Unternehmen selbst aktiv, da Informationen über
mögliche Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten durch Schimmelpilze in Zählzentren vorlagen. Obwohl optisch der Befund
unauffällig war, wurde an den Messpunkten
in der Luft der Halle gegenüber dem Referenzwert Außenluft (1,3 x 103 Koloniebildende Einheiten Schimmelpilze pro m3 Luft) eine
200 bis 400-fach höhere Konzentration an
Abb.10 Messtechnik und Probennahme zur Bestimmung der luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz (Filtrationsverfahren)
Bild A: Probenahmesystem (PGP) - Pumpe SG 4000, Gesamtstaubsammelkopf (GSP), Filterhalter
Bild B: Personenbezogene Probenahme
Bild C: Ortsbezogene Probenahme
Schimmelpilzen nachgewiesen. Auf Grund
des Ergebnisses ergibt sich für das Unternehmen die Notwendigkeit, im Rahmen der
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen zur Minimierung der Exposition
festzulegen und umzusetzen. Hierzu gehört
auch, dass die Beschäftigten über mögliche
Gefährdungen und arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen unterrichtet werden.
barkeit wird von verschiedenen Faktoren,
Probenahme. Eine Verallgemeinerung auf
wie zum Beispiel der aerosol- oder staub-
andere Belastungssituationen ist damit nicht
freisetzenden Tätigkeit, den meteorologi-
möglich.
schen Bedingungen, der Art und Menge der
gehandhabten Stoffe und Materialien sowie
der Probenahmestrategie beeinflusst. Somit
Die Höhe der Konzentration biologischer
Arbeitsstoffe in der Luft und ihre Nachweis-
stellen die Messergebnisse eine Moment-
Gentechnisch veränderte biologische
Arbeitsstoffe
aufnahme dar, sie beschreiben die Situation
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten
am Probenahmetag bzw. zum Zeitpunkt der
biologischen Arbeitsstoffen, das Herstellen
Gentechnische Anlagen in Sachsen-Anhalt
250
203
200
173
155
Anzahl
150
113
100
117
125
183
156
155
124
95
77
50
50
38
25
24
26
84
58
48
40
36
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Jahr
S1
S2
S3/S4
Anlagen gesamt
Betreiber
Abb.11 Anzahl der gentechnischen Anlagen und Betreiber im Land Sachsen-Anhalt (Stand: 31.12.2009)
2005
2006
2007
2008
2009
38
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
und Verwenden, müssen nach Gentechnik-
führt. Dass die Sicherheit in der Gentechnik
heitsstufe 1 kultiviert, Proteine gewonnen
gesetz (GenTG) in gentechnischen Anlagen,
nicht nur durch die spezifische Komponente,
und gereinigt. Der von der Betriebsstörung
entsprechend der Risikobewertung in ange-
den gentechnisch veränderten biologischen
betroffene Raum gehört zur Proteinreinigung,
zeigten, angemeldeten oder genehmigten
Arbeitstoff, sondern auch durch allgemeine
dort wird nicht mehr mit GVO gearbeitet.
gentechnischen Anlagen durchgeführt wer-
Komponenten wie zum Beispiel chemische
den. Die Anzahl der Betreiber und der in Be-
und physikalische Gefahren bestimmt wird,
In der CIP-Anlage werden sowohl Heißdampf
trieb befindlichen gentechnischen Anlagen
soll nachfolgendes Ereignis verdeutlichen.
als auch Natronlauge in unterschiedlichen
kann der Abbildung 11 entnommen werden.
Durch die Arbeitsschutzverwaltung werden
Konzentrationen an einem Mischpaneel ge-
Die Arbeitschutzverwaltung des Landes
arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse aus der
mischt und zur Reinigung und Desinfektion
wird
Genehmigungsbehörde
Überwachung nach GenTG, sofern zutref-
von Anlagenteilen (zum Beispiel Behälter)
nach GenTG, das Landesverwaltungsamt
durch
die
fend, auch auf Tätigkeiten nach BioStoffV im
eingesetzt. Der abgerissene Schlauch war
Sachsen-Anhalt (LVwA), am Anmelde- und
Labor- oder Produktionsbereich angewendet.
am Mischpaneel befestigt. Die zusammen
Genehmigungsverfahren für gentechnische
Anlagen und Arbeiten beteiligt und ist hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten
für die Überwachung der Durchführung des
mit dem Heißdampf ausgetretene 4%-ige
Feuerwehreinsatz in Anlage zur Proteinwirkstoffgewinnung
Natronlauge wurde über den Bodeneinlauf
zur Neutralisationsanlage abgeführt und die
Flächen im Wischverfahren gereinigt.
GenTG, der Verordnungen sowie behördli-
Alarmiert durch die Auslösung eines Rauch-
cher Anordnungen und Verfügungen verant-
melder-Signals in den frühen Morgenstunden
Als Folge schlug die Arbeitsschutzverwal-
wortlich. Das GenTG, im Speziellen die Gen-
(ca. 6.00 Uhr) stellte der eintreffende Lösch-
tung den Austausch der Rauchmelder durch
techniksicherheits-Verordnung
(GenTSV),
zug der Feuerwehr in einem Reinraum einen
Wärmesensoren vor und forderte die Ver-
regeln bereits explizit die Anforderungen,
Schlauchabriss an einer CIP-Anlage (clea-
änderung/Verbesserung des Bereitschafts-
die an den Schutz der Beschäftigten vor Ge-
ning in place – Reinigung vor Ort von verfah-
dienstes, der Austausch des Schlauchmateri-
fährdungen durch gentechnisch veränderte
renstechnischen Anlagen ohne wesentliche
als sowie die Installation einer Körperdusche
Organismen zu stellen sind, so dass hier mit
Demontage, validierter Reinigungsprozess)
im oder direkt vor dem Reinraum der CIP-
Ausnahme der allgemeinen arbeitsmedizini-
fest. Da eine Mitarbeiterbefragung zeitnah
Anlage, die Kennzeichnung der Gefahrstoffe
schen Beratung und der Beteiligung des Be-
nicht durchgeführt werden konnte und für
am Paneel sowie die Durchführung und Do-
triebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung
den Einsatzleiter die Zusammensetzung
kumentation einer Gefährdungsbeurteilung.
die Biostoffverordnung (BioStoffV) in der Re-
der den Alarm auslösenden Aerosole nicht
Unabhängig von diesem Schadensereignis
gel keine Anwendung findet.
erkennbar war, wurde der Katastrophen-
wurde zur Aktualisierung der Meldeketten
schutzzug der Feuerwehr angefordert.
durch das LVwA der Datenbestand an gen-
Insgesamt werden die gentechnischen Arbei-
technischen Anlagen mit den zuständigen
ten unter einem dem Stand der Technik ent-
In der Anlage werden gentechnisch verän-
sprechenden Sicherheitsstandard durchge-
derten Organismen (GVO) in der Sicher-
Feuerwehren abgeglichen.
39
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5.3 Ergebnisse der Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen im Rahmen der
Inspektionen nach § 16 Störfall-Verordnung
Dr.-Ing. Jörg Przygodda
Auf Grundlage eines gemeinsamen Erlasses
Für das Jahr 2009 waren insgesamt 32 Be-
des damaligen Ministeriums für Arbeit, Frau-
triebsbereiche für die Inspektion nach §16
onsschutz
en Gesundheit und Soziales und dem Minis-
Störfall-Verordnung vorgesehen. Der Groß-
• Dokumentation
teriums für Landwirtschaft und Umwelt des
teil der Betriebsbereiche liegt im Aufsichtsbe-
Landes Sachsen-Anhalt zum Vollzug des §
reich der Gewerbeaufsicht Süd und Ost (vgl.
Der allgemeine Anlagenzustand ist stark
16 der Störfall-Verordnung werden seit 2001
Abb. 12). Die meisten Betriebsbereiche sind
vom Alter der Anlage abhängig. Bei den
die erforderlichen Überprüfungen von Be-
der Branche Chemie und erdölverarbeiten-
2009 durchgeführten Prüfungen konnten bei
triebsbereichen, die der Störfall-Verordnung
de Industrie zugeordnet, jedoch waren auch
keiner Anlage Zustände festgestellt werden,
unterliegen, vom Landesverwaltungsamt in
Gefahrstofflager und Anlagen der Spreng-
die eine unmittelbare Gefahr für die Sicher-
Kooperation mit dem Landesamt für Ver-
stofflagerung bzw. -verarbeitung zu prüfen.
heit der Arbeitnehmer darstellen. Die integ-
braucherschutz durchgeführt. Entsprechend
• Maßnahmen zum Brand- und Explosi-
rierten überwachungsbedürftigen Anlagen
der originären Zuständigkeit obliegt die Prü-
Da zur Durchführung der Inspektionen eine
(im Wesentlichen Druckgeräte, Anlagen in
fung der technischen Sicherheit der Anlagen
terminliche Abstimmung zwischen dem Lan-
explosionsgefährdeten
sowie der Betriebsorganisation dem Lan-
desverwaltungsamt, gegebenenfalls exter-
Lager für hoch- und leichtentzündliche Flüs-
desamt für Verbraucherschutz.
nen Gutachtern und den Prüfern des Lan-
sigkeiten) werden weitgehend entsprechend
Bereichen
sowie
desamtes für Verbraucherschutz erforderlich
den Forderungen der Betriebssicherheits-
Im Rahmen der Teilinspektion durch die
ist, haben sich einige Teilinspektionen bis in
verordnung betrieben. Prüfnachweise konn-
Mitarbeiter des Landesamtes für Verbrau-
das Jahr 2010 hinein verschoben.
ten bis auf wenige Ausnahmen vollständig
cherschutz werden auch die in den Betriebs-
vorgelegt werden. In einigen Fällen fehlten
Die technische Prüfung bezieht im wesentli-
die Nachweise über die wiederkehrende
dürftigen Anlagen sowie die Erfüllung der
chen folgende Aspekte ein:
Prüfung der Anlagen in explosionsgefährde-
Betreiberpflichten nach Betriebssicherheits-
• allgemeiner Anlagenzustand
ten Bereichen. Mängel, die bei einer Prüfung
verordnung in die Überprüfung einbezogen.
• Erkennung kritischer Prozesszustände
durch eine zugelassene Überwachungs-
bereichen
integrierten
überwachungsbe-
und Reaktionen darauf
Die Federführung der Inspektion obliegt dem
Landesverwaltungsamt.
Die Teilinspektio-
• Fahrweise und Prozessführung (MSRKonzept)
nen durch das Landesamt für Verbraucherschutz jedoch werden in der Regel unabhän-
nachweislich beseitigt worden.
energieversorgung
Vereinzelt wurden jedoch, insbesondere bei
• Technische Dichtheit
Betriebsbereichen mit einem relativ alten
• Sicherheit überwachungsbedürftiger An-
Anlagenbestand, Mängel festgestellt, die im
lagen
werden von den Kontrollpersonen Prüfbe-
folgenden zusammengefasst sind:
• Prüfnachweise, Mängelbeseitigung
richte angefertigt.
wurden, sind in der Regel kurzfristig und
• Zuverlässigkeit der Energie- und Hilfs-
gig durchgeführt.
Über die Ergebnisse der Teilinspektionen
stelle oder einer befähigten Person ermittelt
• stark korrodierte und undichte Anlagenteile (Abb. 13, Abb. 14)
• fehlender Nachweis für wiederkehren-
Anzahl der Betriebsbereiche 2009
- den Ortsdezernaten zugeordnet
de Prüfungen an Gefahrstoff führenden
Rohrleitungen
GA Nord; 3
• unzureichende Kennzeichnung an RohrGA Mitte; 3
GA Ost; 10
leitungen und an MSR-Schutzeinrichtungen
• unsachgemäße
Rohrbefestigungen
(Abb. 15)
GA West; 3
• defekte Messeinrichtungen (Abb. 16)
• fehlender Berührungsschutz an heißen
Anlagenteilen (Abb.17)
• unsachgemäße
Verkabelung
elektri-
scher Geräte (Abb. 18)
GA Süd; 13
• Überschreitung der erlaubten Lagermenge bei einem Lager für leichtentzündliche
Abb.12 Anzahl der 2009 überprüften Betriebsbereiche je Dezernat
Flüssigkeiten
40
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Die Betreiber der überprüften Betriebsbereiche erhalten im Anschluss an die Inspektion
ein Revisionsschreiben. Die Abstellung gefundener Mängel werden von den zuständigen Mitarbeitern des Landesamtes für
Verbraucherschutz kontrolliert. Es zeigt sich,
dass im Wesentlichen zwischen Anlagenbetreiber und Behörde grundsätzliche Übereinstimmung über Umfang und Spezifik der
erforderlichen Maßnahmen besteht.
Abb.13 undichte Anlagenteile
Abb.14 undichte Anlagenteile
Abb.15 unsachgemäße Rohrbefestigungen
Abb.16 defektes Manometer
Abb.17 fehlender Berührungsschutz an heißen
Oberflächen
Abb.18 unsachgemäße elektrische Verkabelung
Die Betriebsbereiche werden in Abhängigkeit
des Gefahrenpotentials und des Anlagenzustandes alle 2-5 Jahre erneut überprüft.
Die Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt bei der Durchführung der Inspektionen hat sich sehr bewährt. Die Mitarbeiter
des Landesamtes für Verbraucherschutz
erweisen sich als qualifizierte Kontrollkräfte
und Berater. Die regelmäßigen Überprüfungen der Betriebsbereiche haben sich als
wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards der Betriebe etabliert.
41
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5.4 Unfallauswertung: Explosion in einem Tankcontainer
Dipl.-Chem. Gabriele Hähnel; Dipl.-Ing. Manfred Ifland
Ausgangssituation und Unfallhergang
An einem Tankcontainer (Zustand: entleert,
ungereinigt) sollte in Vorbereitung der wiederkehrenden Prüfung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden (Bild 19). Dazu
wird der Tankcontainer mit Druckluft mit einem Druck von ca. 0,5 bar (max. zulässiger
Betriebsdruck beträgt 2,65 bar) beaufschlagt
und anschließend abgepinselt. Dabei wurde
an einem Füllanschluss eine Undichtigkeit
festgestellt (Bild 20). Um diese Undichtigkeit
zu beseitigen, war es erforderlich, die Flachdichtung des Füllanschlusses auszuwechseln (Bild 21). Dazu wurde der Tankcontainer wieder entspannt (druckloser Zustand
hergestellt). Da der Füllanschluss sich nicht
demontieren ließ, wurde der abschraubbare
Teil des Füllanschlusses durch einen Beschäftigten mit einer Lötlampe erwärmt. Dabei kam es zur Explosion. Durch die Explosion wurden zwei Domdeckel abgerissen und
weggeschleudert (Bild 22/23). Bei drei weiteren Domdeckeln wurden die Dichtungen herausgedrückt (Bild 24/25). Der Beschäftigte
zog sich beim Abspringen vom Tankcontainer Verletzungen am rechten Fuß zu.
Da der Behälter augenscheinlich leer war,
sollte ohne vorherige Reinigung die wiederkehrende Prüfung bzw. die Vorbereitung
derselben erfolgen.
Die schäumbaren Polymerkügelchen (UN-
Konsequenzen
Durch den Betrieb wurde veranlasst, dass
nur gereinigte Tankcontainer zur Wartung,
Instandhaltung und Reparatur übergeben
werden.
Nummer 2211) werden mit Pentan ge-
Es sollte geprüft werden, ob auch Tankcon-
schäumt. In der Tabelle 3A des ADR findet
tainer mit einer Kennzeichnung analog der
man für dieses Gefahrgut die Beschreibung
Sondervorschrift 633 zu versehen sind.
„entzündbare Dämpfe abgebend“. Diese
Beschreibung gehört allerdings nicht zur
offiziellen Benennung des Gefahrgutes und
muss nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Auch ist der Tankcontainer nach
dieser Tabelle nicht mit einem entsprechenden Gefahrzettel zu kennzeichnen (nach
Sondervorschrift 633 Kapitel 3.3 ADR sind
Versandstücke und Kleincontainer allerdings
mit folgender Kennzeichnung zu versehen
„VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN“).
Abb.22 weggeschleuderter Domdeckel
Es ist davon auszugehen, dass noch Restbestände des Ladegutes im Tankcontainer vorhanden waren und sich ein explosionsfähiges
Gemisch gebildet hat, welches durch die offene Flamme der Lötlampe gezündet wurde.
Unfallursache
Abb.23 weggeschleuderter Domdeckel
Die letzte Ladung des Tankcontainers vor
der Prüfung bestand aus schäumbaren Polymerkügelchen, einem Gefahrgut gemäß
ADR. Dieses Produkt wird für den Transport
im Tankcontainer mit Stickstoff überdeckt (0,1
bar), beim Entleeren wird der Stickstoff über
eine Gaspendelleitung abgesaugt. Der Behälter wird entleert und anschließend belüftet.
Abb.19 Tankcontainer
Abb.20 undichter Füllanschluss
Abb.24 herausgedrückte Dichtung
Abb.21 defekte Flachdichtung
Abb.25 herausgedrückte Dichtung
42
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
5.5 Medizinprodukte
Dipl.-Phys. Ottfried Zerfass
Die Aufsichtstätigkeit bei Medizinprodukten
war im Jahr 2009 durch Routinekontrollen
8
taktionen gab es auf diesem Gebiet nicht. Im
7
Wesentlichen wurden das Inverkehrbringen
6
und das Betreiben und Anwenden von Medi-
5
Anzahl
gekennzeichnet. Sonder- oder Schwerpunk-
zinprodukten kontrolliert, wobei der Schwer-
Inverkehrbringen
9
4
punkt bei der Aufsicht über das Betreiben
3
und Anwenden lag.
2
1
te-Verordnung (MPV), welche die betreffenden
Konformitätsbewertungsverfahren
beschreibt.
Prüfungen
Prüfungen mit Mangel
§30
Sicherheitsbeauftragter
für Medizinprodukte
auch in Verbindung mit der Medizinproduk-
§12 Abs.1
Inverkehrbringen von
Sonderanfertigungen
das Medizinproduktegesetz (MPG) selbst,
§9 ordnungsgemäße
CE-Kennzeichnung
Die wesentliche Rechtsgrundlage hierfür ist
§8 Abs.2 Einhalten
gemeinsamer
Technischer
Spezifikationen
bringen von Medizinprodukten
§6 Inverkehrbringen
ohne Voraussetzungen
§5 Angabe des
Verantwortlichen für
das erstmalige
Inverkehrbringen
0
§4 verbotenes
Inverkehrbringen
Aufsichtstätigkeit über das Inverkehr-
Anzahl aller Mängel
Abb.26 Prüfungen von Medizinprodukten beim Inverkehrbringen
Betreiben und Anwenden
Am häufigsten wurden die Verbote zum
250
Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten gemäß § 4 MPG, die Voraussetzungen
200
für das Inverkehrbringen und die Inbetriebbringen von Sonderanfertigungen geprüft.
Durchschnittlich wurden in diesem Bereich
Anzahl
nahme gemäß § 6 MPG und das Inverkehr-
150
100
bei 20 % aller Prüfungen Mängel gefunden.
Die durchschnittliche Mängelrate betrug 27 %
50
(auf Grund von Mehrfachmängeln). Diese
Wesentliche Rechtsgrundlage für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten ist
§ 14 MPG (Errichten, Betreiben, Anwenden
Prüfungen
Prüfungen mit Mangel
§11 messtechnische
Kontrollen
§9 Aufbewahrung d.
Gebrauchsanw. u. d.
MP-Bücher
§8
Bestandsverzeichnis
§7
Medizinproduktebuch
§6
sicherheitstechnische
Kontrollen
Anwenden von Medizinprodukten
§5 Betreiben und
Anwenden
Aufsichtstätigkeit über das Betreiben und
§4a
Kontrolluntersuchungen
in med. Laboratorien
war (vgl. Abb. 26).
0
§4 Instandhaltung
die Gesamtzahl der Prüfungen eher gering
§2 Allgemeine
Anforderungen
Zahlen sind jedoch nicht repräsentativ, da
Anzahl aller Mängel
Abb.27 Prüfungen von Medizinprodukten beim Betreiben und Anwenden
und Instandhalten von Medizinprodukten) in
Verbindung mit der Medizinprodukte-Betrei-
§ 6 MPBetreibV, das Medizinproduktebuch
Mängelrate betrug auf Grund von Mehrfach-
berverordnung (MPBetreibV).
gemäß § 7 MPBetreibV, das Bestandsver-
mängeln 194 % (ca. 2 Mängel pro Prüfung).
zeichnis gemäß § 8 MPBetreibV und die
Auffällig sind die vielen Mängel bei der In-
Am häufigsten wurden die allgemeinen An-
messtechnischen Kontrollen gemäß § 11
standhaltung (vgl. Abb. 27).
forderungen gemäß § 2 MPBetreibV, die
MPBetreibV geprüft. Durchschnittlich wur-
Instandhaltung gemäß § 4 MPBetreibV, die
den in diesem Bereich bei 94 % aller Prüfun-
Insgesamt ist das Bild dem der Vorjahre ähn-
sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß
gen Mängel gefunden. Die durchschnittliche
lich.
43
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
6 Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen
6.1 Expositionsgefahr beim Abriss von Industriebrachen
Dipl.-Phys. Owen Gräfe
Eine erhöhte Expositionsgefahr mit gesund-
Bereinigung des Areals erfolgen in mehreren
ment. Einige Räume und Flächen sind
heitsgefährlichen Stoffen besteht häufig bei
Bauabschnitten und sollen im Jahr 2010 ab-
insgesamt als asbestkontaminiert einzu-
der
Ausführung von Abbrucharbeiten. In
geschlossen werden. Die Arbeiten im ersten
ordnen. (Abb. 29, 30, 31)
Vorbereitung umfangreicher Abbruchmaß-
Bauabschnitt wurden mit dem Abriss von
• Ein noch größerer Teil von Faserstaub
nahmen ist
25.000 m³ umbauten Raum und der Bereini-
entwickelnden Gefahrstoffen ist den
eines
die gewissenhafte Erstellung
Gefahrstoffkatasters
gung einer Fläche von 15.000 m² im Frühjahr
künstlichen Mineralfasern zuzuordnen.
sowohl für die Ausschreibung von Abbruch-
ausführlichen
2009 abgeschlossen. Im 2. Bauabschnitt ist
Hier fallen vor allem zurückgelassene
projekten als auch für die Ausführung der
der Abriss von ca. 120.000 m³ umbauten
Rohrisolierungen,
anschließenden Abbrucharbeiten von ent-
Raum, der Rückbau von Heiz-, Wasser-
Akustikmatten aus Steinwolle und Glas-
scheidender Bedeutung.
und Energieleitungen auf einer Fläche von
wolle ins Gewicht, die weit gestreut in
10.000 m² und die Bereinigung einer Fläche
den Hallen und auf den Freiflächen als
von 35.000 m² geplant.
getrennte Haufen meist jedoch ver-
Die Landesmessstelle des Fachbereiches
Arbeitsschutz stand 2009 einem Ingeni-
Dämmmatten
und
mischt mit anderen Abfällen zu finden
eurbüro aus Dessau bei der Erstellung des
Die allgemeine Gefahrensituation im Areal
Gefahrstoffkatasters in Vorbereitung des
stellt sich wie folgt dar:
sind. (Abb. 34)
Abrisses einer Industriebrache beratend zur
• In allen Gebäuden wurden in den Jah-
Quecksilber wurden ermittelt. Hier lie-
Seite. Die Beratung bezog sich dabei auf die
ren der Brachliegung die zugänglichen
gen auf der gesamten Fußbodenfläche
Mithilfe beim Auffinden verdächtiger Materi-
verwertbaren Ausrüstungen und Inven-
Quecksilberperlen verteilt. Die Räume
alien, die im Hinblick auf den Arbeitsschutz
targegenstände entfernt, so dass in der
sind kontaminiert.
und auf die Abfallentsorgung als gefährlich
Industriebrache größtenteils nur nicht
• Weiterhin zu nennen sind PAK-haltige
zu betrachten sind.
verwertbare Materialien aufgefunden
Produkte (PAK - polyzyklische aromati-
werden.
sche Kohlenwasserstoffe) vor allem als
• Zwei Fundstellen von metallischem
Die Gebäude der heutigen Industriebrache
• Asbesthaltige Produkte sind weiträumig
teerhaltige Dachpappen, Sperrpappen,
wurden in ihrer Grundsubstanz in den 20-
in fast allen Hallen der Industriebrache
teerhaltiger Asphalt und Kabelumman-
iger Jahren des vorigen Jahrhunderts als
verteilt. Dazu gehören schwachgebun-
telungen.
Erweiterung der Junkers Geräte- und Moto-
dene asbesthaltige Produkte wie Dich-
• Ein weiteres Gefahrenpotential bilden die
renwerke gebaut und dienten als Produkti-
tungsscheiben unterschiedlicher Größe
überall verstreuten Kondensatoren, von
onsstätten für die weltweit ersten Badeöfen.
und asbesthaltige Schnüre, aber auch
denen ein Großteil PCB-haltig (PCB -
In den 50-iger und 60-iger Jahren wurden die
Bauteile und Bauplatten aus Asbestze-
polychlorierte Biphenyle) ist. (Abb. 35)
Zerstörungen des 2. Weltkrieges beseitigt
und der Betrieb um einige Produktionsstätten erweitert. In den 70er und 80er Jahren
war der VEB Junkalor Dessau ein leistungsstarker Produzent von Gasmess- und -regeltechnik. 1992 wurde der Betrieb privatisiert.
Seit der Schließung des Betriebes 1993 liegt
das Gelände brach. (Abb. 28)
Aus den Gebäuden wurden sämtliche Maschinen und Ausrüstungen sowie die Lagerbestände entfernt. Im Geschehen von
Schrottvandalismus wurden die verwertbaren Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen größtenteils entwendet, die Isolierungsmaterialien jedoch, im gesamten Areal
verstreut, zurück gelassen.
Das Betriebsareal umfasst eine Fläche von
ca. 50.000 m². Der Gebäudeabriss und die
Abb.28 Ansicht einer ehemaligen Produktionshalle
44
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
• In einigen Trafostationen wurden PCBhaltige Trafoöle festgestellt sowie Kabel
gefluteten Kellern ist mit dem Vorhandensein
und Leitungen, geflutete Kellerräume, die
von Faulgasen zu rechnen.
wegen erhöhter Einsturzgefahr nicht begeh-
mit teerhaltigen Isolierungen aufgefunden.
• An vielen Gebäuden bestehen erhebli-
baren Gebäudeteile sowie größere und nur
Die allgemeine Abfallsituation ist wie folgt
oberflächlich kontrollierbare Haufwerke und
gekennzeichnet:
Containerinhalte.
che Brandschäden mit dadurch entstan-
Neben den genannten Gefahrstoffen liegen
denen Brandschadstoffen.
in allen Gebäuden Kleinteile aus der ehema-
Im Gefahrstoffkataster wurden über 600
• PVC-Abfälle von Kabel- und Heizungs-
ligen Produktion des Betriebes verstreut. Da-
Fundstellen von Gefahrstoffen mit Hilfe
rohreinschalungen sind im gesamten
bei handelt es sich größtenteils um Plastik-
eines Flächenrasters und fotografisch do-
Areal verstreut.
und Keramikteile. In vielen Räumen befindet
kumentiert, wobei es sich bei etwa 2/3 der
• In den Gebäuden wurden mehrere Ge-
sich zertrümmertes Mobiliar, wie Tische,
Fundstellen um künstliche Mineralfasern
binde, gefüllt zum Beispiel mit Motoren-
Schränke und Werkbänke. In einigen Räu-
und asbesthaltige Produkte handelt.
öl und Ölemulsionen, Teer, zinnhaltigen
men liegen auf dem Boden heruntergefalle-
Abfällen, PAK-haltigem Pulver, gefun-
ne Deckenplatten, wie Holzhartfaserplatten,
den. (Abb. 32)
Spanplatten, zementgebundene Holzfaser-
• Die Dachstühle einiger Gebäude wurden
platten und asbesthaltige Bauplatten.
mit Holzschutzmitteln behandelt.
• In den räumlich großen Fertigungshallen
Im erstellten Gefahrstoffkataster wurden
wurden ölkontaminierte Beton-Fußbo-
weitestgehend alle zugänglichen Fundstel-
denflächen aufgefunden.
len von Gefahrstoffen dokumentiert. Eine
gewisse Unsicherheit besteht bei einem so
Als weitere Gefahren sind zu nennen: In
umfangreichen Projekt jedoch immer. Als
mehreren Gebäuden besteht Einsturzge-
größte Unsicherheitsfaktoren gelten hier die
fahr. Dächer sind undicht und marode. Auf
unzugänglichen Bereiche wie vor allem die
dem gesamten Gelände befinden sich nicht
mit schweren Betonteilen verschlossenen
verschlossene Kanäle und Schächte. In den
Unterflurtrassen, unterirdisch verlegte Kabel
Abb.29 Asbestdichtschnüre
Abb.31 verschiedene asbesthaltige Dichtungsmaterialien
Abb.34 abgelöste Rohrisolierung aus Steinwolle
Abb.30 asbesthaltige Flachdichtungen
Abb.32 ölkontaminierte Flächen
Abb.35 unter anderem Gebinde mit PCB-haltiger Ölemulsion
Abb.33 Asbest-Graphit-Heißdampf-Dichtschnur
45
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
6.2 Das ist anrüchig ... mir stinkt‘s ... der Nase nach gehen
Dipl.-Chem. Ute Köppen
Längst sind die einst so bekannten Gerüche
von der Geruchsstoffkonzentration und der
Geruch oder der Geruch ist erst durch die
nach Wittol Wischwachs (Salmiak), Wofa-
jeweiligen Geruchswahrnehmungsschwelle
„Unverträglichkeit“ mehrerer Bauprodukte
sept (p-Chlor-m-kresol und Chlorophen),
abhängig. So werden manche Geruchsstof-
entstanden.
Mitropatoilette (p-Dichlorbenzol) oder auch
fe bereits in geringer Dosierung wahrgenom-
der typische Trabigeruch aus der Mode ge-
men. Es gibt aber auch Stoffe, die werden
raten. Im Trend sind Reinigungsdüfte mit ei-
in geringen Konzentrationen als angenehm,
ner erfrischenden Zitrusnote, Duftsprays mit
bei hohen Konzentrationen jedoch als unan-
Lavendel und Melisse, zu Weihnachten et-
genehme Belästigung empfunden.
was mit Zimt, Parfüme aller Art für die Dame
und für den Herrn. Durch Werbung wird uns
suggeriert, dass wir nur bei Anwendung dieser Düfte gesund, hygienisch und „blütenweiß“ leben, wir dem modernen Menschen
von heute entsprechen.
Kommen nun alte, längst vergessene Gerüche in Form von Altlasten in Gebäuden
wieder zum Vorschein, reagieren wir Menschen mit Unbehagen, Kopfschmerzen,
Schleimhautreizungen und anderen Symptomen. Auch neue unbekannte, nicht so „erfrischende“ Gerüche aus neuen Materialien
machen sich in Büros und Wohnungen breit,
führen zu Ängsten und Sorgen um die Gesundheit. Gerüche werden unterschiedlich
wahrgenommen, der Mensch assoziiert mit
Gerüchen Bilder, Gefühle und körperliche
Reaktionen, die können positiver und negativer Natur sein. Es ist verständlich, dass jeder
wissen möchte, ob sich dieser Geruch auf
Der Hauptteil der Beschwerden kommt aus
dem öffentlichen Dienst. Es hat sich gezeigt,
dass neben den geruchlichen und gesundheitlichen Problemen, meist noch andere
Probleme existieren. Die von 1994 bis 2000
2009 ergaben sich aus solchen Beschwer-
durchgeführte Studie „ProKlimA“ der Univer-
den 204 Raumluftmessungen. Um die
sität Jena hatte herausgearbeitet, dass Ar-
Quelle der Stoffe festzustellen wurden 56
beitsbelastungen und –anforderungen mehr
Materialuntersuchungen, meist aus dem
zu Befindlichkeitsstörungen am Arbeitsplatz
Fußbodenbereich, entnommen. Die Ten-
führen als bisher angenommen.
denz ist steigend.
Auch bei den Messungen der Landesmess-
Oft konnte die Quelle ermittelt werden.
stelle wurde festgestellt, dass die Personen
Typische Geruchsquellen, aus Altlasten
meist mit weiteren Problemen und Sorgen
stammend, waren wie bereits in den vor-
belastet waren:
angegangenen Jahren Bestandteile alten
• Stress durch Arbeitsverdichtung
Fußbodenklebers wie phenolische Verbin-
• Arbeitsunzufriedenheit (schnell wech-
dungen, alte Holzschutzmittel wie Dichlor-
selnde und unklare Aufgabenstellungen)
naphthalin, Teerpappen oder Schlacken in
• wohnortferne Versetzungen
Fußböden usw. Meist wurden die Fußböden
• Wohlfühlfaktor - schlechte Büroräume
saniert ohne zuvor den Aufbau der Böden zu
(zum Beispiel gelbe Lamellen durch Zi-
kennen, das Anlegen eines Schadstoffkatas-
garettenrauch, kühle Arbeitsatmosphäre
ters vor der Sanierung ist keine gängige Pra-
durch große Deckenhöhen mit sterilen
xis. Auch die Umnutzung alter Produktions-
weißen Farbanstrichen)
räume zu Büroräumen führt trotz erfolgter
Sanierungsmaßnahmen oft zu Problemen.
Dies lässt die Vermutung zu, dass diese
Sorgen und Probleme das vorhandene In-
seine Gesundheit auswirkt oder ob verschie-
Von neueren Bauprodukten gehen eben-
nenraumluftproblem verstärken und die
dene Symptome bereits einem unbekannten
so häufig Gerüche aus. Immer wieder wird
Personen Symptome entwickeln, die in der
Stoff zuzuordnen sind. Insbesondere die
das notwendige Lüftungsverhalten nach
Regel medizinisch in keinen unmittelbaren
energetische Dichtheit unserer Gebäude
Sanierungsarbeiten unterschätzt. Durch den
Zusammenhang mit den analysierten Stof-
verbunden mit unzureichendem oder fal-
Einsatz von Lösungsmitteln mit einem Sie-
fen gebracht werden können. Die gesund-
schem Lüften verstärken Gerüche.
depunkt höher als 200°C ist das Abdunstver-
heitliche, physische und psychische Verfas-
halten entsprechend lang. Erfahrungen be-
sung haben erhebliche Auswirkung auf die
stätigen die Feststellungen in verschiedenen
Geruchswahrnehmung und –bewertung.
Die Messstelle des Landesamtes für Verbraucherschutz hat dann schnell die Aufgabe, auf
der Basis der Arbeitsstättenverordnung den
„Stinker“ zu finden, über die Raumluftkonzentration Aussagen zur gesundheitlichen
Bewertung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Die Erwartung
an die Messergebnisse ist groß. Da es nur
Studien, dass man nach Sanierungen für
den Zeitraum von mindestens einem halben
Jahr ein effektives Heizungs-/Lüftungsregime durchführen muss. Die Akzeptanz den
vorerst vorhanden Sanierungsgeruch zu tolerieren, ist kaum vorhanden.
Der Arbeitgeber, der verstärkt mit Krankheitsausfällen und geringerer Arbeitsproduktivität infolge dieser Probleme konfrontiert
wird, bittet zunehmend um Hilfestellung in
Form von aufklärenden Personalversammlungen und konkreten Maßnahmeplänen.
wenige toxikologisch hergeleitete Richtwerte
Nur in einigen Fällen konnte durch diese
Es hat sich bewährt, dass die Messergeb-
für Innenräume gibt, von denen sich ein Sa-
Maßnahme keine Verbesserung des Ge-
nisse den Betroffenen erläutert werden und
nierungsbedarf ableiten lässt, stellt sich im-
ruches erzielt werden. Auch hier liegen die
der Betriebsarzt einbezogen wird. Nur in Zu-
mer wieder die Frage der Zumutbarkeit und
Ursachen oft im Fußbodenaufbau. So ha-
sammenarbeit mit allen Beteiligten können
der Toleranz von Gerüchen. Der Geruch ist
ben einzelne Bauprodukte einen speziellen
hier sinnvolle Lösungen und gegebenenfalls
46
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
klima lässt sich sorgen, indem man zum
man u. a. die Prüfkriterien entnehmen kann,
Ist eine Sanierung notwendig, ist diese meist
Beispiel richtig und konsequent lüftet und
finden man auf der Seite:
nur mittelfristig möglich, so dass auch akzep-
beim Renovieren emissionsarme Pro-
www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/
table Zwischenlösungen gefunden werden
dukte verwendet. Die Verwendung von
produktsuche/produkttyp.php?id=207.
müssen.
schonenden Reinigungsprodukten, ab-
Bodenbelagsklebstoffe mit der Kennzeich-
gestimmt auf die jeweiligen Materialien,
nung RAL-UZ 113 sind u. a. lösemittelfrei
ist ebenfalls wichtig. Hierzu enthält der
und besonders emissionsarm.
Aufklärung und Information nehmen daher
einen wichtigen Teil der Arbeit der Landesmessstelle ein.
Leitfaden nützliche Informationen.
2. Internetseite Beschaffungs-Info2
Diese Produkte sollten aufeinander abgestimmt sein, so dass unerwünschte Reakti-
Da die Innenraumproblematik bundesweit
Um bereits bei der Ausschreibung um-
zum Thema geworden ist, hat das Umwelt-
weltfreundliche sowie emissions- und
bundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit
schadstoffarme Bauprodukte und Büro-
Obwohl die umweltfreundlichen Produkte oft
Verbänden, Instituten, Universitäten und der
inventar (zum Beispiel Drucker, Kopierer,
einen höheren Einkaufspreis haben, sind die
Industrie verschiedene Lösungsansätze ent-
Möbel) auszuwählen, hat das UBA auf
Gesamtkosten nicht höher als die der kon-
wickelt. Um der steigenden Tendenz an In-
der Internetseite spezielle Hinweise, Gü-
ventionellen Produkte. Die Einbeziehung
nenraumproblemen entgegen zu wirken und
tesiegel zu den einzelnen Produkten so-
von Umweltkriterien in die öffentliche Auf-
um die zahlreichen Sanierungen im Rahmen
wie Ausschreibungstexte veröffentlicht.
tragsvergabe ist mittlerweile zulässig.
des Konjunkturpaketes in Sachsen-Anhalt
3. Ratgeber-Broschüre:
„Umweltfreundli-
auf den richtigen Weg zu bringen, wurden
che Beschaffung - Ökologische & wirt-
diese Hinweise des UBA zum Thema Sa-
schaftliche Potenziale rechtlich zulässig
nieren mit emissionsarmen Bauprodukten in
nutzen“3
einer Aktion an alle Landkreise und an den
4. Broschüre: „Nachhaltiges Bauen und
Wohnen - Ein Bedürfnisfeld für die Zu-
Landesbetrieb Bau gegeben.
Durch die Dezernate Gewerbeaufsicht des
Fachbereiches Arbeitsschutz werden diese
kunft gestalten“4
5. Broschüre: „BAUPRODUKTE: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und
Hinweise ebenfalls in die Stellungnahmen
vermeiden - Ergebnisse aus einem
zu Bauanträgen eingearbeitet.
Nachfolgende Informationsmaterialien, die
auch zum Download unter www.umweltbundesamt.de bzw. als kostenlose Printfassung
bereitgestellt werden, sollen helfen, Fehler
bei Renovierungsarbeiten zu vermeiden. Ein
nachträgliches Beseitigen solcher Mängel
wird oft sehr teuer.
1. „Leitfaden für Innenraumhygiene in
Schulgebäuden“1
Die Innenraumlufthygiene-Kommission
Forschungsprojekt“5
Um gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte auszuwählen, ist das Umweltzeichen
„Blauer Engel“ ein guter Partner. Zum Bei-
die an der Planung, Errichtung, Renovierung oder Sanierung von Schulgebäuden beteiligt sind. Für ein gutes Raum1 www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3689.pdf
(GWB) (neu) können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere
soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.
Diese veränderte Rechtslage ist jedoch den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Be-
Was wird uns die Zukunft bringen?
Fußbodenbeläge“ Produkte, die mit dem
„Blauen Engel“ zertifiziert sind. Die Kriterien,
die diese Bodenbeläge erfüllen müssen, findet man unter:
www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/
Im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsas-
werden Berufsgruppen angesprochen,
(VergRModG) =
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Engel“6 in der Rubrik RAL-UZ 128 „Textile
Leitfaden herausgegeben. Er soll als Hil-
auch von Büroräumen u. ä. dienen. Damit
modernisierungsgesetz
schaffungsstellen nicht unmittelbar bekannt.
vergabegrundlage.php?id=155
insbesondere von Schulgebäuden, aber
Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 Vergaberechts-
spiel findet man auf der Seite des „Blauen
des Umweltbundesamtes hat diesen
festellung für die Planung und Sanierung
onen ausgeschlossen werden.
pekte im Bereich der Bodenbelagsklebstoffe verweist das Umweltbundesamt auf das
Umweltzeichen RAL-UZ 113 „Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe“. Die Vergabegrundlage, der
2
3
4
5
6
www.beschaffung-info.de
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3687.pdf
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3668.pdf
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3123.pdf
www.blauer-engel.de
Das Umweltbundesamt plant bereits ein weiteres Kriterium zur Klassifizierung von Bauprodukten, welches die Geruchsintensität
des jeweiligen Produkts berücksichtigen wird.
Insofern ist zu hoffen, dass zukünftig über
emissions- und geruchsarme Bauprodukte verfügt werden kann, die die Voraussetzung für ein dauerhaft gesundes Raumklima
schaffen. Parallel dazu soll geregelt werden,
dass ein Gebäude so zu errichten oder zu
sanieren ist, dass in der späteren Nutzungsphase ein vom Nutzer unabhängiger Luftwechsel (Grundlüftung) von ca. 0,5/h aus
raumlufthygienischer Sicht sichergestellt ist.
47
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
6.3 Beförderung gefährlicher Güter
Dipl.-Ing. Holger Scheil
Laut dem Jahreswirtschaftsbericht 2009 des
Landes Sachsen-Anhalt stieg der Umsatz in
der Chemischen Industrie 2008 im Vergleich
Tab.4
Jahr
Beförderungsmenge in 1.000 t, Quelle: Statistisches Bundesamt VCI
Transportaufkommen gesamt
Chemisch- pharmazeutische
Erzeugnisse
Erdöl, Mineralölerzeugnisse und
Gase
zum Jahr 2007 um 4,4 %. Die Chemische
2006
3.905.550
375.654
249.614
Industrie gehört neben dem Ernährungs-
2007
4.043.224
395.248
236.683
gewerbe sowie der Metallerzeugung und
2008
4.106.028
403.879
261.527
-bearbeitung zu den drei bestimmenden
Branchen in Sachsen-Anhalt, deren Anteil
Für die Chemische Industrie und für die
(50 Millionen Tonnen).
Art der
Beanstandung
ges.
nen) und am Schluss die Binnenschifffahrt
2009
Tonnen), die Eisenbahn (56 Millionen Ton-
die Mineralölindustrie.
Beanstandungsarten verteilt auf die
Jahre 2006-2009
2008
kommt als umsatzkräftiger Wirtschaftszweig
Tab.5
2007
Darauf folgen der Seeverkehr (74 Millionen
2006
am gesamten Umsatz 47 % beträgt. Hinzu
Fahrerschulung
7
3
5
0
15
Bescheinigung
der besonderen
Zulassung
4
2
7
5
18
Mineralölindustrie sind Beförderungen ge-
Den Hauptteil, mit 87 % der Gefahrgut-
fährlicher Güter (Chemikalien und Mineral-
tonnage, bildeten Gase (Klasse 2), ent-
ölerzeugnisse) typisch (vgl. Tab. 4). Aber
zündbare
auch im Ernährungsgewerbe und bei der
und ätzende Stoffe (Klasse 8).
Begleitpapiere
20
17
18
12
67
Kennzeichnung
17
16
23
18
74
Im Jahr 2005 registrierten die zuständigen
Ausrüstung
18
18
35
20
91
Behörden in Deutschland 2.292 Unfälle mit
Ladungssicher- 31
heit
24
10
13
78
wassergefährdenden Stoffen, im Jahr 2008
Der Chemieexport macht mehr als ein Vier-
waren es 2.203 Unfälle mit wassergefähr-
Sonstige Mängel
22
21
61
17
121
tel des Gesamtexports der sachsen-anhal-
denden Stoffen. Die meisten der Schadens-
tischen Industrie aus. Er hat sich seit dem
fälle (2005: 1.415, 2008: 1.369) traten beim
Jahr 2001 mehr als verdoppelt. Wichtigste
Transport mit Straßenfahrzeugen auf.
Metallerzeugung und -bearbeitung werden
Gefahrgüter benötigt (zum Beispiel Lebensmittel- und Schweißgase).
flüssige
Stoffe
(Klasse
3)
Säule der sachsen-anhaltischen Chemie ist
Entwicklung der Beanstandungsquoten
die Herstellung von chemischen Grundstof-
Dabei wurden im Jahr 2008 etwa 407.000 Li-
1995-1999
Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 32 %
fen (zum Beispiel Wasserstoff, Schwefelsäu-
ter wassergefährdende Substanzen freige-
2000-2004
Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 26 %
re, Ethylen, Essigsäure).
setzt. Überwiegend handelte es sich um Mi-
2005-2009
Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut 25 %
neralölprodukte (273.000 Liter). Rund 42 %
1995-1999
Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 13 %
2000-2004
Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 13 %
2005-2009
Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 12 %
Durch den massiven Einbruch der weltweiten Industrieproduktion im vierten Quartal
2008 und im ersten Quartal 2009 und die
daraus folgende Nachfrageschwäche im
In- und Ausland für chemische Erzeugnisse
kam es nach Angaben des Verbandes der
Chemischen Industrie e. V. (VCI), bezogen
der Unfälle mit Straßenfahrzeugen wurden
durch menschliches Fehlverhalten verursacht, knapp 18 % waren auf Materialfehler,
zum Beispiel Mängel an Behältern und Verpackungen, zurückzuführen.
Kontrollergebnisse 2009
auf das Gesamtjahr 2009, zu einem Produk-
Im Jahr 2009 wurden vom Fachbereich Ar-
tionsrückgang von 10 %. Die Herstellung
beitsschutz 223 Eisenbahnwagen mit Ge-
von chemischen Grundstoffen betreffend,
fahrgut kontrolliert, von denen 43 beanstan-
kam es insgesamt, 2009 im Vergleich zum
det werden mussten. Dies entspricht einer
Jahr 2008, zu einem Rückgang um 16 %.
Beanstandungsquote von 19 %.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2005 etwa 340 Millionen
Tonnen gefährliche Güter in Deutschland
transportiert.
160 Millionen Tonnen davon wurden auf der
Straße befördert. Das sind 47 % an der Gesamtmenge und damit der größte Bereich.
Eisenbahnwagen mit Gefahrgut …
2009
Klasse 2
Gase
Klasse 3
brennbare Flüssigkeiten
Klasse 4.2
selbstentzündliche Stoffe
Klasse 5.1
oxidierend wirkende Stoffe
Klasse 8
ätzende Stoffe
Klasse 9
verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
kontrolliert
68
89
14
2
42
8
beanstandet
15
11
10
0
4
3
48
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
Im Jahr 2009 wurden vom Fachbereich
(TUIS) der deutschen chemischen Industrie
eine Prüfung der Bruchfestigkeit anordnete,
Arbeitsschutz 302 Straßenfahrzeuge mit
im Jahr 2009 bei Transportunfällen mit Che-
sich die DB und andere Bahnen aber quer
Gefahrgut kontrolliert, von denen 85 zu
mikalien bundesweit Hilfe, im Einzelnen 766
stellten … bis April 2009 vier weitere Güter-
beanstanden waren, was einer Beanstan-
telefonische Beratun­gen, 46 Beratungen
züge entgleisten, Ende Juni schließlich der
dungsquote von 28 % entspricht (Tab. 5).
durch Fachleute am Unfallort und 186 tech-
Flüssiggas-Kesselwagen in Viareggio …! Ein
nische Hilfeleistungen am Unfallort.
Einzelfall - keineswegs - lediglich hinsichtlich
Im langjährigen Mittel liegen die vom LAV
festgestellten Beanstandungsquoten
• bei den kontrollierten Straßenfahrzeugen
mit Gefahrgut bei 28 % und
• bei den kontrollierten Eisenbahnwagen
mit Gefahrgut bei 13 %.
Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand
zum 16. Mal statt
Neben der Kontrolltätigkeit war der Fachbereich Arbeitsschutz im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auch beratend tätig.
Herausragendes Ereignis war dabei der 16.
Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt, der am
21. April 2009 in Schlaitz stattfand. Schwerpunktthemen waren Gefahrguttanks auf
Straße und Schiene, die Schutzausrüstung
nach ADR, der aktuelle Stand im Fahrpersonalrecht, das ADR 2009 und die weitere
Entwicklung der Gefahrgutvorschriften.
Gefahrgutunfälle
Auch im Jahr 2009 gab es in Sachsen-Anhalt Unfälle bei der Beförderung gefährlicher
Güter.
So verunglückten zum Beispiel am 6.03.2009
auf der Bundesstraße 189 bei Stendal
gegen 06.30 Uhr mehrere Lkw. Wahrscheinlich bedingt durch Übermüdung
kam ein Lkw in den Gegenverkehr und beschädigte zwei andere Lkw, von denen einer Gefahrgut (UN 1993, UN 3077 und UN
3082) geladen hatte. Kontaminiert wurden
durch den Unfall ein weiterer Lkw, ein Kleintransporter und ein Pkw. Zwei Personen
wurden im Krankenhaus ambulant versorgt.
Der Unfall hatte einen mehr als 9-stündigen
Feuerwehreinsatz zur Folge.
TUIS-Einsätze
Bei den Hilfeleistungen am Unfallort mussten die TUIS-Werkfeuerwehren bei je­dem
dritten Einsatz eine Flüssigkeit umpumpen.
In knapp jedem vierten Fall dich­teten sie
eine Leckage ab oder übernahmen ein Pro-
der gravierenden Auswirkungen. Vielmehr
liegt eine ganze Serie an Eisenbahnunfällen
mit Gefahrgut vor, wobei man vielfach Glück
hatte, dass die Auswirkungen im Rahmen
blieben.
dukt vom Unfallfahrzeug auf einen anderen
Fakt ist, dass es - allein in Deutschland - in
Transporter.
den letzten 20 Jahren (1990 bis 2009) sta-
Die meisten Einsätze wurden durch Unfälle
verursacht. Bei 41 % führte fehlerhafte Ladungssicherung ( ! ) zum TUIS-Einsatz.
Materialschäden waren mit 15 % Anlass für
den Einsatz.
Gefahrgut entgleist
Nachdem zunächst die deutschen Hochgeschwindigkeitszüge und später die Berli-
tistisch gesehen in jedem zweiten Jahr ein
Ereignis mit Gefahrgut-Kesselwagen gegeben hat, bei dem es zur Explosion oder zum
Brand gekommen ist (Tab. 6). Auch der Blick
nach Nordamerika ergibt, dass es in den
USA und Kanada regelmäßig Eisenbahnunfälle mit Gefahrgut gibt, bei denen es zur Explosion oder zum Brand gekommen ist und
bei denen verflüssigte Gase beteiligt waren.
ner S-Bahn hinsichtlich des Systems Rad/
Schaut man nach Europa, zeigt sich, dass
Schiene (einschließlich Bremsen) in das
man in einigen Ländern, wie in der Schweiz,
Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind, kam
bereits Schlussfolgerungen aus Eisenbahn-
mit dem Eisenbahnunfall von Viareggio
im Juni 2009 auch der Güter- und Gefahrguttransport per Schiene hinzu. Dabei wird
klar, dass 28 Tote, viele durch Brandwunden
schwer Verletzte und etliche Obdachlose
von der Öffentlichkeit nicht toleriert werden.
Die Schlagzeilen - Katastrophe mit Ansage
(sueddeutsche.de) - Wut und Schmerz bei
Staatsbegräbnis (focus.de) - Schluss mit
„Bomben-Zügen“ (stern.de) - sprechen für
sich und zur Reaktion der ERA bis dahin
titelten die VDI Nachrichten Anfang August
Abb.36 Radsatz eines Phosphor-Kesselwagens
2009 - Europäische Eisenbahnagentur
spielt bei der Sicherheit mit dem Feuer.
Das Handelsblatt resümiert, dass mittlerweile das gesamte Eisenbahnsystem in
Deutschland von den Problemen bei Achsen
und Rädern betroffen sei. Die Frankfurter
Rundschau führt aus, dass allein zwischen
2004 und 2006 in Deutschland und drei
Nachbarländern sieben Güterzüge wegen
Rund 1.000 Mal leistete das Transport-Un-
gebrochener Radwellen entgleisten, das
fall-Informations- und Hilfeleistungssystem
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) danach zwar
Abb.37 Flüssiggas-Kesselwagen
49
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
unfällen mit Gefahrgut gezogen hat (Heiß-
Brandbeginn explodierte der Kesselwagen
Bei 3 Ereignissen wurde ein Halt zeigendes
läuferortungsanlagen, Entgleisungsdetekto-
bei einem inneren Überdruck von ungefähr
Signal überfahren. Bei den anderen Ereig-
ren an Kesselwagen).
25 bar und einer Wandungstemperatur von
nissen gab es mehrfach Probleme mit dem
ca. 550 °C an der wärmsten Stelle.
System Rad/Schiene oder mit dem Brems-
Aus den Niederlanden kommt der Vorschlag
vermögen des jeweiligen Zuges.
Tankfahrzeuge und Kesselwagen für die Be-
Es kam zu einem BLEVE mit entsprechen-
förderung verflüssigter Gase zu optimieren,
den Auswirkungen (Feuerball, Druckwelle,
Bezieht man die bekannten internationalen
um den BLEVE (Boiling Liquid Expanding
Trümmerflug). Der Feuerball hatte einen
Ereignisse der letzten 20 Jahre ein, kann ge-
Vapour Explosion) (Aufheizung eines Tanks
Durchmesser von ca. 100 m und erreichte
schlussfolgert werden, dass der Bahnunfall
mit verflüssigten Gasen und nachfolgende
eine Höhe von ca. 150 m. Durch die Wucht
von Viareggio (28 Tote laut ERA) vorherseh-
Explosion) bei einem Tankfahrzeug um 75
der Explosion des Behälters wurde der
bar war.
Minuten und bei einem Kesselwagen um
Kesselwagen vollständig zerstört. Teile des
105 Minuten hinauszuzögern, wodurch ge-
Tanks - bis zu einigen Tonnen schwer - flo-
gebenenfalls eine sichere Brandbekämpfung
gen 150 bis 200 m weit.
und Kühlung des Tanks möglich wird. Bei einem praktischen Versuch 1999 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) mit einem Flüssiggas-Kesselwagen,
der unterfeuert worden ist, explodierte dieser
bereits nach 15 Minuten.
9. Sitzung der Arbeitsgruppe
„Tank- und Fahrzeugtechnik“
des RID-Fachausschusses
(Bern, Mai 2008)
Zusammenfassung
In den zurückliegenden 20 Jahren gab es
Der Vorsitzende des RID-Fachausschus-
statistisch gesehen in jedem Jahr in Deutsch-
ses erinnert errneut daran, dass verschie-
land ein besonderes Ereignis im Zusammen-
denste Unfallauswertungen gezeigt hät-
hang mit der Beförderung von Gefahrgut mit
ten, dass Bremsprobleme zu schweren
Eisenbahnen.
Unfällen geführt haben.
Nach der Pressemitteilung vom 06.04.2000
führte die Bundesanstalt für Materialfor-
Dabei kam es alle zwei Jahre zu einem
schung und -prüfung (BAM) 1999 einen
Brand und/oder einer Explosion. An 3 dieser
Großbrandversuch mit einem Eisenbahnkes-
Ereignisse waren verflüssigte Gase beteiligt.
selwagen durch, der mit 5.100 kg Flüssiggas
Neben diesen stellen leicht entzündliche
(Propan) zu etwa 22 % teilgefüllt war. Der
Flüssigkeiten (Gefahrnummer 33) ein Prob-
Kesselwagen wurde einem offenen Heizöl-
lem dar.
Dieser Umstand sollte zu einer Änderung
der TSI (Technische Spezifikationen für
Interoperabilität) führen.
Sollte diese Notwendigkeit von der ERA
(Europäische Eisenbahnagentur) nicht
Pool-Feuer ausgesetzt, das eine durchschnittliche Flammentemperatur von unge-
Bei einem Ereignis kam es auch bei der Be-
fähr 800 °C mit Spitzentemperaturen von
förderung von Diesel (Gefahrnummer 30) in
ca. 1.000 °C hatte. Etwa 15 Minuten nach
Folge des Eisenbahnunfalls zum Brand.
Tab.6
erkannt werden, wäre der RID-Fachausschuss gezwungen, seine Arbeiten an
einer Lösung für den Gefahrgutbereich
fortzusetzen.
Besondere Eisenbahnunfälle im Zusammenhang mit Gefahrgut in Deutschland 1990 bis 2009
Datum
Ort
Brand bzw.
Explosion
27.07.1991
Oebisfelde
10.05.1996
Frankfurt/M.
01.06.1996
Schönebeck
19.06.1996
Hagen-Vorhalle
19.02.1997
Frankfurt/M.
x
20.11.1997
Elsterwerda
x
09.12.1997
Hannover-Misburg
24.12.1997
Marl
16.02.2002
Osnabrück
x
29.08.2002
Trier-Ehrang
x
09.09.2002
Bad Münder
x
17.03.2004
Osnabrück
x
23.01.2007
Tornesch
15.04.2009
Schwedt
verflüssigte
Gase beteiligt
Problem
Bremsen
Problem
Rad/Schiene
x
x
Halt zeigendes
Signal überfahren
x
x
x
Entgleisung
x
x
x
x
Zerknall
x
Entgleisung
Entgleisung
x
x
x
x
50
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
7 Vorträge und Publikationen
7.1 Vorträge
• Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung - Anwendung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Manfred
Ifland
LAV,
Dez.
57;
19.03./25.11.2009 BG ETE Fachausschuss „Arbeitssicherheit und Umweltsschutz“ AG Q 6 in Köln / DVS Bezirksvorstand Halle (Saale)
• Änderungen im Gefahrstoffrecht für
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen
Ulrike Kalfa LAV, Dez. 54; 21.01.2009 Informationsveranstaltung Tätigkeiten mit
Asbest (LAV, VDGAB) in Halle (Saale)
• Allgemeine Grundlagen des Gerüstbaus, Grundkenntnisse und Rechtsvorschriften
Renald Jabs LAV, Dez. 54;
19.-21.02.2009 Berufsbildungszentrum
Handwerkskammer MD, Ausbildung
Befähigte Person im Gerüstbau
• Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung
Dr. Jörg Przygodda LAV, Dez. 51;
12.02.2009 Weiterbildungsveranstaltung
des PR LAV
• Anwendung der „Handwerkerregelung“ im Fahrpersonalrecht in der
Praxis
Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Hannelore Müller LAV, Dez. 55; 03.04.2009
Isolierglas GmbH Redekin für Subunternehmer/Geschäftspartner
• Arbeitsschutzschulung - Neuerungen
im Fahrpersonalrecht, Mitführpflicht
von Arbeitszeitnachweisen und Bescheinigungen, Digitales EG-Kontrollgerät
Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Hannelore Müller LAV, Dez. 55; 25.02.2009
Isolierglas GmbH Redekin
• Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung/Gewerbeaufsicht
Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57;
16.09.2009 Fachberater des Zivil- und
Katastrophenschutzes und der Gefah-
Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Jana
renabwehr in Halle (Saale)
Schmidt LAV, Dez. 56; 27.03.2009 Mon-
• Auswertung eines Unfalls bei Arbeiten
an einer Erdgasleitung
tagebau GmbH Osterburg
• Erfahrungen bei Neubau und Sanie-
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 17.09.2009
rungen von Hochschulgebäuden
Internationale Fachmesse Schweißen &
Cordula Lindner LAV, Dez. 57; 20.05.2009
Schneiden in Essen
34. VDSI Jahrestagung in Leipzig
• Auswertung eines Unfalls „Explosion
• Fahrpersonalrecht und die besondere
in einem Tankcontainer“
Handwerkerregelung
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 08.06.2009
Antje Schöppe LAV, Dez. 57; 26.08.2009
BAM ERFA Tanks und BK-Schüttgut-
Handwerkskammer Halle
Container in Berlin
• Fahrpersonalrecht und die besonde-
• Bau und Betrieb gewerblicher Gas-
re Handwerkerregelung / Ausnahmen
anlagen im Geltungsbereich der Be-
für die KFZ-Branche
triebssicherheitsverordnung
Antje Schöppe LAV, Dez. 57; 30.10.2009
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 10.09.2009
KFZ-Innung Sachsen-Anhalt-Süd Oster-
BG ETE Bildungseinrichtung in Linowsee
feld
• Biologische Arbeitsstoffe / Gefähr-
• Folgen bei Verstößen gegen die For-
dungspotentiale durch Biologische
derung der Gefahrstoffverordnung -
Arbeitsstoffe (Seminar)
Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; 27.-
Hannelore
28.05.; 09.-10.07; 29.-30.09.2009 VBG,
21.01.2009
Akademie Gevelingenhausen/Lautrach/
Tätigkeiten mit Asbest (LAV, VDGAB) in
Storkau
Halle (Saale)
Müller
LAV,
Dez.
55;
Informationsveranstaltung
• Bericht über die Arbeitsergebnisse
• Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkei-
des ABS-UA5 „Brand- und Explosi-
ten mit biologischen Arbeitsstoffen -
onsschutz“
Bereiche Gesundheitsdienst - Labore/
Bernd Köhler LAV, Dez. 51; 15.10.2009
Gefährdungsbeurteilung in Laboren
BG Chemie Sitzung des FA „Chemie“ AK
(Workshop)
„Explosionsschutz“ in Heidelberg
Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; 26.-
• Betriebliche Arbeitsschutzorganisation, Aufgaben und Zusammenarbeit
der Akteure im Arbeitsschutz
Cordula
Lindner
LAV,
Dez.
27.11.2009 BAuA Mühlheim an der Ruhr
• Gefahrstoffe beim Schweißen - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen
57;
für den Gesundheitsschutz unter Be-
29.01.2009 HS für Kunst und Design
rücksichtigung der TRGS 528
Burg Giebichenstein in Halle (Saale)
Manfred
• Die Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Schweißtechnik - Unfallauswertung
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 27.10.2009
Kompetenzzentrum
Trennen-Fügen-
Oberflächenbeschichten in Finsterwalde
• Einhaltung arbeitszeit- und fahrpersonalrechtlicher Vorschriften im Montagebau
Ifland
LAV,
Dez.
57;
29.10./10.12.2009 Maschinen- und Metall-BG, BV Dessau-Roßlau / Fachvereinigung Arbeitssicherheit FASI Schkopau
• Gefahrstoffe beim Schweißen (TRGS
528)
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 17.06.2009
14. Fachtagung Schweißwerkmeister/
Schweißlehrer in Halle (Saale)
51
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
• GemeinsameDeutscheArbeitsschutzstrategie - Stand der Realisierung
Hartmut
Karsten
25.11.2009
MS
Ref.
25a;
SIGEKO-Erfahrungsaus-
tausch Heyrothsberge,
• Gemeinsame
Deutsche
Hartmut Karsten MS Ref. 25a; 05.11.2009
und Abbau von Gerüsten - Vorgaben
A+A 2009 Düsseldorf
• Methoden zur Ermittlung der inhalativen Metallexposition anArbeitsplätzen
Dr. Claus-Peter Maschmeier LAV, Dez.
Arbeits-
52; 22.-23.09.2009 2. Symposium „Ge-
schutzstrategie - Ziele, Fachkonzept,
fahrstoffe am Arbeitsplatz – Probenah-
Arbeitsprogramme
me, Analytik, Beurteilung“ in Heidelberg
Hartmut Karsten MS, Ref. 25a; 29.30.04.2009 2. Fresenius - Fachtagung
Safety First – Arbeitsschutz 2009 Köln
• Gesetzliche Arbeitszeit- und Fahrpersonalvorschriften sowie die praktische Anwendung von Ausnahmeregelungen in der Landwirtschaft und
im Transportgewerbe
Dietmar Glöckner LAV, Dez. 51; Andrea
Mohr LAV, Dez. 57 27.06.2009 Agrargenossenschaft Kahlwinkel
• GHS-Verordnung – zukünftige Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Dr. Claus-Peter Maschmeier LAV, Dez.
52; 24.04.2009 Jahrestagung der Evers
Arbeitsschutz GmbH in Magdeburg
• HEUREKA! Leistungen werden dort
• Die neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51; Informationstag für Fachkräfte für Arbeitssi-
• Projektleiterkurs nach § 15 (4) der
Gentechnik-Sicherheitsverordnung/
Arbeitsschutzregelungen
Dr. Bernhard Schicht LAV, Dez. 51;
04.05.2009 TÜV Nord Akademie Magdeburg
• Prüfseminar 2009 - IHK Magdeburg:
Gegenüberstellung Arbeitszeitgesetz/
Fahrpersonalrecht, Bereitschaftszeit
- § 21 a ArbZG, Aktuelles im Fahrpersonalrecht
Glöckner
Dez.
51;
Arbeits- und Gesundheitsschutz im
schloß Westerburg
Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2009
in Leuna
• Klassifizierung des Gefährdungspotenzials von Anlagen/technischen Arbeitsmitteln
Bernd Köhler LAV, Dez. 51; 24.09.2009
MS LSA 4. Sitzung Projektgruppe „Überprüfung des arbeitsschutzbezogenen Anlagenrechtes“ des LASI in Magdeburg
• Leitsätze zur Risikominderung nach
der Richtlinie 2006/42
Guido Koste LAV, Dez. 54; 07.10.2009
Handwerkskammer Halle
• Maschinensicherheit - Gesetzliche
Bestimmungen vs. Praxisorientierte
Umsetzung
Müller
LAV,
Dez.
55;
01.04.2009 Erfahrungsaustausch mit
Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
• Schwere und tödliche Arbeitsunfälle
im „toten Winkel“
Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57;
23.04.2009 Fachvereinigung Arbeitssicherheit in Halle (Saale)
• Sichtverhältnisse
auf
Flurförder-
Dr. Bernhard Räbel LAV, Dez. 57;
23.04.2009 Fachvereinigung Arbeitssicherheit in Halle (Saale)
• Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Reiner Reichenbach LAV, Dez. 54;
Polizei LSA in Aschersleben
• Teleradiologie aus Sicht der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in
Sachsen-Anhalt
Dr. Ulrich Bärenwald LAV, Dez. 51;
LAV,
20.11.2009 IHK Magdeburg in Wasser-
Ingelore Bruns LAV, Dez. 53; 23.09.2009
Hannelore
24.03./22.04./25.08./20.10.2009 FH der
erbracht, wo man sich wohl fühlt Büro
und Erfahrungen
zeuge
cherheit in Halberstadt
Dietmar
• Schutz gegen Absturz beim Auf-, Um-
• Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
der Gerwerbeaufsichtsbehörde
07.04.2009 RöV aktuell TÜV Nord im KH
„Bergmannstrost“ in Halle (Saale)
• Tödlicher Arbeitsunfall an einem Paddelmischer
Heike
Wagenhaus
LAV,
Dez.
57;
Ulrike Kalfa LAV, Dez. 54; 01.09.2009
05.11.2009 Fleischerei BG in Reinhards-
Schulung Sicherheitsbeauftragter der
brunn
Holz BG in Wörmlitz
• Rechtliche und Vollzugsschnittstellen
zwischen LFGB und GPSG am Beispiel von Spielzeug
Dietrich Probst LAV, Dez. 55; 22.10.2009
Kolloquium Marktüberwachung
• Rechtsvorschriften im Sprengwesen
Renald Jabs LAV, Dez. 54; 24.10./20.11/
25.11.2009 Kombinierter Lehrgang für
Laden/Wiederladen von Patronenhülsen
und Vorderladerschießen in Wartenburg
• TRGS 554 - Abgase von Dieselmotoren
Gudrun Steudte LAV, Dez. 57; 10.12.2009
Fachvereinigung Arbeitssicherheit Schkopau
• Vortrag zum Sonderlehrgang „Weiterbildung für Schweißfachingenieure
und Schweißfachmänner“
Manfred Ifland LAV, Dez. 57; 11.06.2009
SLV Halle GmbH
• Wie kommt die GDA in die Betriebe
bzw. Fachkundelehrgang Sprenggesetz,
Hartmut Karsten MS Ref. 25a; 17.09.2009
Diensthundeführerschule Pretzsch
4. Arbeitsschutzforum Bremen
52
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
7.2 Publikationen
• Bärenwald,
Ulrich:
Qualitätsgesi-
• Hebisch, R.; Breuer, D.; Krämer, W.;
• Cordula Lindner: Erfahrungen bei
cherte Kontrolle in den Unternehmen
Maschmeier, C.-P.; u.a.: Sampling and
Neubau und Sanierungen von Hoch-
durch die Arbeitschutzverwaltung in
Analysis of Gases and Vapours
schulgebäuden
Sachsen-Anhalt 2007
In: The MAK-Collection for Occupational
In: Tagungsband zur 34. VDSI Jahres-
In: sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell
Health and Safety, Part III: Air Monitoring
tagung VDSI-Fachgruppe Hochschulen
(2009), Nr. 7/8, S. 361
Deutsche Forschungsgemeinschaft, H.
und wissenschaftliche Institutionen in
Greim (Hrsg.), 11(2009), S. 13-47
Leipzig
• Breuer, D.; Engel, C.; Maschmeier,
C.-P. (Prüfer): Bitumendämpfe und
Bitumenaerosole
In: Analytische Methoden zur Prüfung
gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe,
Luftanalysen / Deutsche Forschungsgemeinschaft, A. Hartwig (Hrsg.) 16. Lieferung (2009), S. 1 – 11
Manfred:
erbracht, wo man sich wohl fühlt :
Arbeits- und Gesundheitsschutz im
Büro / redakt. A. L. Wendenburg. hrsg
v. LAV LSA 2009
• Ifland, Manfred: Auswertung eines
Unfalls bei Arbeiten an einer Erdgas-
• Hähnel, Gabriele; Scheil, Holger;
Ifland,
• HEUREKA! Leistungen werden dort
Das
leitung
Unfallrisiko
In: Die Verbindungsspezialisten 2009
begrenzen : Beratungs- und Über-
DVS Berichte Band 258, 2009, S. 262-
wachungstätigkeit der Arbeitsschutz-
263
behörde in Sachsen-Anhalt
In: Gefahrgut Profi 19(2009), Nr. 5, S. 6-9
• Hebisch, R.; Emmel, C.; Maschmeier,
C.-P., u.a.: Einfache messtechnische
Überwachung von Mehrkomponentensystemen
mittels
an
mobiler
Arbeitsplätzen
Messgeräte.
In:
Analytische Methoden zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe,
Luftanalysen / Deutsche Forschungsgemeinschaft, A. Hartwig (Hrsg.) 16.
Lieferung (2009), S. 1 – 33.
• Stevenz, H.; Maschmeier, C.-P.(Examier): Carbon disulfide
In: The MAK-Collection for Occupational
Health and Safety, Part III: Air Monitoring
Deutsche Forschungsgemeinschaft, H.
Greim (Hrsg.), 11(2009), S. 59-70
53
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8 Anhang
8.1 Tabelle 1 - Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes
Sachsen-Anhalt
Stichtag: 31.12.2009
oberste
Landesbehörden
männl.
Pos. Personal
weibl.
3
4
32
1
männl.
5
weibl.
6
untere
Landesbehörden
männl.
7
weibl.
8
Einrichtungen
männl.
9
weibl.
10
Summe
männl.
weibl.
12
14
37
14
33
44
34
45
1
6
15
6
16
2
71
73
77
75
3
1
3
1
Summe 2
3
1
3
1
3
Gewerbeärztinnen/-ärzte
1
2
1
2
4
Entgeltprüferinnen/
-prüfer
5
Sonstiges Fachpersonal
1
1
2
1
Ausgebildete Aufsichtskräfte
Höherer Dienst
5
Gehobener Dienst
1
Mittlerer Dienst
Summe 1
2
2
männl.
Mittelbehörden
11
1
1
weibl.
Landesoberbehörden
6
Aufsichtskräfte in Ausbildung
Höherer Dienst
Gehobener Dienst
Mittlerer Dienst
Höherer Dienst
Gehobener Dienst
1
1,5
Mittlerer Dienst
Summe 5
6
1,5
0,5
2,5
0,5
Verwaltungspersonal
Insgesamt
8,5
2,5
3
1
4
*)
*)
76
80
*) Der Fachbereich 1 - Verwaltung - übernimmt je nach Anfall die erforderlichen Aufgaben
3,5
3,5
4,5
84,5
82,5
54
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.2 Tabelle 2 - Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
Beschäftigte
Betriebsstätten
Jugendliche
Erwachsene
Summe
männlich
weiblich
Summe
männlich
weiblich
Summe
1
2
3
4
5
6
7
8
1000 und mehr Beschäftigte
24
3992
2945
6937
16615
17043
33658
40595
500 bis 999 Beschäftigte
71
257
254
511
21874
25639
47513
48024
95
4249
3199
7448
38489
42682
81171
88619
Größenklasse
1: Großbetriebsstätten
Summe
2: Mittelbetriebsstätten
250 bis 499 Beschäftigte
229
508
267
775
36682
39352
76034
76809
100 bis 249 Beschäftigte
897
1626
787
2413
75809
56118
131927
134340
50 bis 99 Beschäftigte
1695
1137
523
1660
65104
48783
113887
115547
20 bis 49 Beschäftigte
4998
1536
645
2181
83751
64045
147796
149977
7819
4807
2222
7029
261346
208298
469644
476673
10 bis 19 Beschäftigte
7786
1098
677
1775
54630
47304
101934
103709
1 bis 9 Beschäftigte
58623
1466
1452
2918
80724
105576
186300
189218
Summe
66409
2564
2129
4693
135354
152880
288234
292927
Summe 1 - 3
74323
11620
7550
19170
435189
403860
839049
858219
4: ohne Beschäftigte
17525
Insgesamt
91848
11620
7550
19170
435189
403860
839049
858219
Summe
3: Kleinbetriebsstätten
Hochschulen,
Gesundheitswesen
Leder, Textil
Elektrotechnik
Holzbe- und -verarbeitung
Metallerzeugung
Fahrzeugbau
05
06
07
08
09
10
Kredit-, Versicherungsgewerbe
Datenverarbeitung, Fernmeldedienste
Gaststätten, Beherbergung
Dienstleistung
Verwaltung
Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe
Verkehr
Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen
Versorgung
Feinmechanik
Maschinenbau
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
95
2
1
11
17
13
2
2
3
1
4
1
Gr. 2
701
7857
1196
348
3
Gr. 3
235
773
168
366
2862
51
2237
7812
6788
328
2132
14038
4206
2782
49
50
796
230
376
7819 66409
136
88
110
59
458
28
785
689
197
73
181
594
458
234
40
46
74
86
34
1656 10028
154
1016
372
251
2
Summe
74323
371
861
280
426
3331
79
3039
8514
6985
403
2313
14634
4667
3016
90
100
870
317
410
11708
856
8877
1568
608
4
53
2
2
5
5
1
2
2
1
4
19
1
1
8
5
Gr. 1
*) Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte; Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte; Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte
**) Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt
Insgesamt
Handel
13
12
Kraftfahrzeugreparatur;
-handel, Tankstellen
Nahrungs- und
Genussmittel
24
Entsorgung, Recycling
04
11
1
Bau, Steine, Erden
03
4
Metallverarbeitung
9
Chemische Betriebe
1
02
Leitbranche
Gr. 1
01
Schl.
Gr. 2
1619
50
26
18
10
76
11
88
101
29
7
15
163
136
46
20
20
24
32
4
316
50
166
127
84
6
Gr. 3
5237
18
103
11
21
167
5
114
408
533
9
75
1119
456
406
9
5
117
19
20
800
97
482
179
64
7
Summe
6909
68
129
31
31
245
16
207
514
562
17
90
1284
594
452
30
29
141
51
24
1135
148
649
306
156
8
Gr. 1
216
2
2
12
6
1
4
9
10
20
127
3
1
19
9
Gr. 2
2520
72
46
28
12
122
22
149
126
44
8
21
278
247
51
33
36
46
48
4
423
80
265
184
175
10
Gr. 3
788
499
53
63
181
72
25
1461
203
824
385
290
12
Summe
90
160
43
39
344
28
301
589
639
21
103
6127 8863
18
114
13
27
220
6
140
457
595
12
82
1380 1662
532
448
10
7
135
24
21
911
120
558
201
96
11
in der Nacht
1
1
13
an Sonn- u. Feier-tagen
6
1
1
2
2
14
Besichtigung/Inspektion
(punktuell)
4678
49
90
14
22
111
13
78
384
368
10
76
950
482
329
18
23
100
35
12
590
89
489
225
121
15
406
4
4
1
13
1
10
11
26
3
160
38
20
2
6
3
42
10
23
21
8
16
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
eigeninitiativ
20
1
4
1
9
2
2
1
17
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
darunter
auf Anlass
1982
19
32
9
12
65
8
86
73
173
6
12
359
133
104
19
13
28
19
5
494
32
122
75
84
18
Besichtigung/Inspektion
Überwachung/Prävention
181
4
3
1
6
2
5
7
6
1
18
37
1
2
10
9
1
16
5
20
14
13
19
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
Dienstgeschäfte
in den Betriebsstätten
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
70
30
5
2
3
2
2
22
3
1
20
Anz. Beanstandungen
16399
131
232
28
59
264
38
424
842
2034
33
124
2106
2082
1551
53
78
425
100
35
3321
99
1174
886
280
21
erteilte Genehmigungen/ Erlaub-
Entscheidungen
883
37
15
5
3
18
7
25
59
2
3
6
138
47
34
7
8
15
18
4
57
11
221
67
76
22
nisse/ Zulassungen Ausnahmen/
Ermächtigungen
aufgesuchte
Betriebsstätten
14
1
2
2
3
3
1
2
23
abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/
Ermächtigungen
erfasste Betriebsstätten *)
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
6922
20
59
39
26
223
20
692
513
160
51
233
724
273
111
14
102
28
92
15
2666
121
414
75
251
24
Zwangsmaßnahmen
Anordnungen/
Anwendung von Zwangsmiteln
61
2
2
1
5
8
3
1
1
1
34
2
1
1190
5
1
1
960
3
4
4
6
1
2
50
31
20
1
13
1
1
7
6
48
20
5
26
Ahndung
Verwarnungen/Bußgelder/
Strafanzeigen
25
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
55
8.3 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Leitbranchen
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Fischerei und Aquakultur
Kohlenbergbau
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Erzbergbau
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen/Erden
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Getränkeherstellung
Tabakverarbeitung
Herstellung von Textilien
Herstellung von Bekleidung
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Herstellung von Druckerzeugnissen
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugung und -bearbeitung
Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Maschinenbau
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Sonstiger Fahrzeugbau
Herstellung von Möbeln
Herstellung von sonstigen Waren
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Energieversorgung
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung
Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
2
3
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
35
36
37
38
39
Wirtschaftsgruppe
1
Schl.
Gr. 1
1
2
1
1
4
2
2
4
1
1
2
1
1
2
Gr. 2
12
119
23
32
78
54
34
24
20
20
136
35
51
372
46
109
105
16
123
7
30
28
50
3
5
8
23
173
4
9
31
231
3
Gr. 3
38
520
143
52
116
281
492
52
24
25
235
73
157
1196
50
428
183
17
124
24
179
51
744
46
97
55
35
1378
11
147
20
154
2619
4
Summe
50
640
166
84
196
335
526
76
45
45
371
109
208
1568
100
537
290
35
251
32
210
79
794
49
102
63
58
1553
15
156
20
185
2851
Gr. 1
1
2
1
4
2
2
3
1
2
5
6
Gr. 2
3
42
5
8
10
17
9
8
13
7
50
12
20
127
20
37
31
9
38
6
9
11
16
1
10
66
1
7
53
7
Gr. 3
5
67
25
5
6
56
47
4
6
3
18
4
15
179
5
39
36
2
23
3
13
5
113
1
6
6
6
160
3
4
6
280
8
Summe
8
110
30
13
18
73
56
12
20
10
68
16
35
306
29
76
69
13
64
10
22
16
129
1
6
7
16
228
1
3
4
13
333
Gr. 1
3
2
10
20
4
5
6
4
9
9
Gr. 2
3
72
5
10
18
26
20
8
21
12
72
17
31
184
36
71
47
14
101
13
10
22
38
1
22
134
1
7
84
10
11
Gr. 3
6
86
28
7
6
62
52
4
7
3
18
7
17
201
7
43
48
3
42
3
19
6
131
1
7
6
7
183
3
4
8
330
12
Summe
9
161
33
17
26
88
72
12
38
15
90
24
48
385
63
114
99
22
149
20
29
28
169
1
7
7
29
326
1
3
4
15
414
an Sonn- u. Feier-tagen
in der Nacht
1
13 14
15
Besichtigung/Inspektion
(punktuell)
5
67
17
7
7
52
38
7
13
5
49
12
23
225
23
50
51
9
53
8
19
13
93
1
4
3
19
191
1
2
3
8
261
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
2
8
1
3
1
1
4
1
2
21
2
8
1
1
5
1
1
5
10
1
27
16
2
1
2
1
17
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
eigeninitiativ
auf Anlass
1
30
1
9
13
19
2
13
6
19
4
15
75
13
11
26
7
43
8
6
8
26
1
4
52
1
76
18
Besichtigung/Inspektion
darunter
5
1
1
2
1
1
1
4
1
14
10
11
8
5
2
8
1
24
2
10
19
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
1
1
1
2
2
20
21
Anz. Beanstandungen
7
83
9
4
24
102
130
30
32
21
131
44
56
886
78
105
144
17
97
22
47
38
395
9
12
103
890
1
15
3
1071
Entscheidungen
11
5
14
1
3
5
2
37
10
8
67
8
23
19
10
41
6
1
7
12
10
32
5
22
1
2
23
erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/
Zulassungen/ Ausnahmen/
Ermächtigungen
abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/
Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen
Überwachung/Prävention
17
85
19
16
23
12
47
6
11
3
20
10
82
75
102
25
66
57
125
3
15
20
22
6
24
148
2
2
1
100
24
-Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Dienstgeschäfte
in den Betriebsstätten
1
2
1
1
5
3
25
Anordnungen/
Anwendung von Zwangsmiteln
aufgesuchte
Betriebsstätten
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
Zwangsmaßnahmen
Ahndung
6
1
1
4
5
1
20
1
9
4
1
3
9
1
11
2
1
18
26
Verwarnungen/Bußgelder/
Strafanzeigen
erfasste
Betriebsstätten *)
56
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.4 Tabelle 3.1 - Dienstgeschäfte in Betriebsstätten nach Wirtschaftsklassen
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
Tiefbau
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Handel mit Kraftfahrzeugen
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
Schifffahrt
Luftfahrt
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Post-, Kurier- und Expressdienste
Beherbergung
Gastronomie
Verlagswesen
Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen
Rundfunkveranstalter
Telekommunikation
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Informationsdienstleistungen
Erbringung von Finanzdienstleistungen
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Grundstücks- und Wohnungswesen
Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Architektur- und Ingenieurbüros
Forschung und Entwicklung
Werbung und Marktforschung
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Veterinärwesen
Vermietung von beweglichen Sachen
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Gebäudebetreuung
Erbringung von wirtschaftl. Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung
Erziehung und Unterricht
Gesundheitswesen
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Sozialwesen (ohne Heime)
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Interessenvertretungen sowie kirchl. u. sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Sport)
Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
Private Haushalte mit Hauspersonal
Herstellung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
42
43
45
46
47
49
50
51
52
53
55
56
58
59
60
61
62
63
64
65
66
68
69
70
71
72
73
74
75
77
78
79
80
81
82
84
85
86
87
88
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
95
3
18
5
17
7
3
1
1
1
3
1
7
1
1
1
2
1
*) Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte; Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte; Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte
**) Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt
Insgesamt
Hochbau
41
7819
10
53
1
33
15
3
26
17
187
419
176
823
699
62
199
52
207
5
13
13
5
38
73
11
19
58
2
13
103
18
33
22
7
8
14
120
77
87
104
2
2
263
421
179
222
416
174
304
1555
2559
5835
483
1851
18
12
3200
215
473
678
317
319
96
1250
823
5252
3923
1774
201
1060
134
359
362
227
188
203
139
272
1447
120
852
720
321
173
872
72
240
91
34
65
117
5895
1090
258
733
25
51
2264
1
18
1
5
4
1
1
1
1
1
1
66409 74323 53
8
12
3144
214
440
663
314
293
79
1063
404
5058
3095
1058
132
858
82
359
155
222
174
190
134
234
1374
109
833
662
319
160
769
53
206
69
27
57
103
5775
1013
168
628
23
49
1994
12884 13306
1375
2337
5418
307
1546
1619
3
9
8
4
1
5
7
46
120
50
88
65
13
27
8
32
1
1
1
11
9
1
4
2
8
1
4
2
1
14
15
5
23
1
1
46
131
36
41
56
30
42
5237
1
180
9
34
41
12
18
12
125
62
362
211
41
15
81
1
8
8
13
2
7
6
38
40
6
20
27
9
4
22
5
3
1
3
5
449
84
7
37
2
1
120
1070
91
353
340
23
77
6909
4
190
9
42
45
13
23
19
171
182
430
300
111
32
108
9
8
40
14
3
8
6
49
49
6
21
31
9
6
30
6
8
3
1
3
5
463
99
13
60
3
2
167
1202
128
394
397
53
119
216
1
117
10
12
5
1
1
1
1
3
1
2520
6
9
11
8
1
11
15
58
159
80
108
106
16
35
11
34
1
1
1
17
14
1
9
2
9
1
5
2
2
20
24
5
46
1
1
69
232
50
46
72
66
55
6127
1
202
12
34
43
12
21
15
129
66
410
241
61
19
88
1
8
8
13
2
7
10
63
45
7
24
32
9
4
24
7
3
2
3
5
507
88
9
54
2
1
154
1307
116
391
385
28
99
8863
7
212
12
45
51
13
32
30
187
225
607
359
179
40
123
12
8
42
14
3
8
10
80
59
7
25
41
9
6
33
8
9
4
2
3
5
527
112
15
100
3
2
224
1540
169
437
458
94
154
1
6
1
2
1
2
4678
4
153
6
11
28
9
9
11
104
91
245
130
40
21
94
7
3
14
11
2
4
10
18
31
3
15
31
8
5
21
3
4
3
1
2
316
52
8
30
1
1
71
870
92
310
292
49
95
406
4
1
2
4
10
14
7
6
1
2
1
1
7
2
1
3
23
3
3
10
158
9
13
5
2
8
20
1
1
1
1
6
3
1
1982
19
3
22
15
3
13
11
50
79
181
145
40
10
11
4
4
2
39
6
2
5
3
1
6
3
2
1
2
2
2
132
41
1
21
1
42
357
32
69
86
9
16
181
3
1
3
1
1
4
2
4
1
2
1
5
1
4
2
3
3
12
6
1
8
1
70
1
2
1
1
1
6
14
27
1
3
2
1
2
1
16399
12
307
6
135
137
14
52
37
588
541
1107
1012
175
52
216
16
13
16
19
4
5
20
69
38
6
29
42
7
56
17
15
1
12
1693
341
12
62
4
186
1967
239
1445
770
113
185
883
10
1
17
1
3
31
14
8
6
16
5
1
8
23
1
6
1
2
1
1
2
9
1
1
7
119
39
14
146
21
31
14
1
1
1
1
1
2
3
1
6922
7
118
1
37
13
7
20
21
234
437
1483
430
599
184
44
6
8
38
4
26
3
1
56
90
3
15
78
3
7
141
10
34
7
4
3
4
109
51
13
34
1
175
686
88
60
274
34
77
61
1
2
1
2
4
1
3
25
5
4
1190
2
2
1
6
2
2
1
1
1
1
6
5
230
1
724
24
26
20
27
4
6
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
57
58
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.5 Tabelle 3.2 - Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte
3
4
Anlagen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz
Lager explosionsgefährlicher
Stoffe
48
19
6
7
23
5
3
3
10
11
12
13
46
19
21
14
19
2
3
5
6
Ausstellungsstände
7
Straßenfahrzeuge
8
Schienenfahrzeuge
9
Wasserfahrzeuge
1
1
10
Heimarbeitsstätten
1
1
11
private Haushalte (ohne
Beschäftigte)
3
12
Übrige
360
51
12
151
13
Insgesamt
4570
3238
140
923
41
47
12
151
81
14
1
66
166
137
4
23
11
14
2
Märkte und Volksfeste (fliegende
Bauten, ambulanter Handel)
13
9
15
5
5
211
8
5524
Anz. Beanstandungen
5
509
12
5
Ahndung
6
Verwarnungen/Bußgelder/
Strafanzeigen
19
4
Besichtigung/Inspektion
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl.
Untersuchungen
3
106
Zwangsmaßnahmen
überwachungsbedürftige Anlagen
2
2962
abgelehnte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
2
1
3675
erteilte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
Baustellen
auf Anlass
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl.
Untersuchungen
1
Entscheidungen
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
Pos. Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage
Besichtigung/Inspektion
(punktuell)
Dienstgeschäfte
eigeninitiativ
Anordnungen/
Anwendung von
Zwangsmiteln
Überwachung/Prävention
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
203
1
24
2
9
3
1
3
46
2
17
227
58
1
686
13
174
6028
135
6
780
32
180
sonstige Dienstgeschäfte im
Außendienst*)
*) sofern sie nicht in Betriebsstätten nach Tabelle 3.1 oder in den Positionen 1 bis 12 dieser Tabelle durchgeführt wurden.
1
59
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.6 Tabelle 4 - Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
Beratung/
Information
Überwachung/Prävention
6
7
8
9
10
1
1380
132
3
682
1993 4669
16
2173
112
59
241
1525
520
38
176
1773
81
4
49
75
3
35
2
559
1276
11
13
14
15
16
17
18
19
20
15
776
38
2
4
14
1910 2249 7768
12
304
71
139
497
2214 7369
7
245
16
1
3
4
317
10
164
300
590
78
117
2
674
21
188
807
1171
57
544
11
4
63
1
14
24
21
120
263
20
195
1
46
212
231
12
5
8
15
31
4
17
31
4
14
115
52
1
9
14
6
10
77
104
13
1
Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
1.1
Arbeitsschutzorganisation
3403
34
1124 5200
230
1.2
Arbeitsplätze, Arbeits3153
stätten, Ergonomie
23
768
6627
312
1.3
Arbeitsmittel,
Medizinprodukte
2373
20
375
5217
1.4
überwachungsbedürftige Anlagen
298
4
63
1.5
Gefahrstoffe
796
19
216
63
1.6
1.7
3
Besichtigung/'Inspektion
(punktuell)
2
Beratung
Pos.
4
2
8
1.8
Gentechn. veränderte
Organismen
25
1.9
Strahlenschutz
441
3
79
118
8
1.10
Beförderung gefährlicher Güter
16
1
9
145
2
133
1.11
psychische
Belastungen
44
4
49
154
16
37
4
2
6597
421
75
1
Summe Position 1
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
3.2
3.3
Geräte- und
Produktsicherheit
Inverkehrbringen
gefährlicher Stoffe und
Zubereitungen
24
1
3
11
12
3530 8017 22020
145
434
4
4
1
9
2
4
12
8
1
1
12
33
9
4
12
150
1993
1
4164
138
3
3
98
8
19
523
124
166
10
36
3
10
45
3
41
2
47
35
885
6
17
15
1
6
Medizinprodukte
27
19
27
2
17
19
8
37
Summe Position 2
161
11
48
595
129
224
12
1
64
69
894
49
3
799
13
127
1622
81
647
8
1
196
473
320
615
6
180
4
2643
21
168
430
25
140
3
77
140
618
2
2
197
543
1228
1
174
1
19
215
8
93
2
65
127
87
17
92
2
3
1
664
1
100
652
41
347
1
4
274
108
71
4
4980
4280
36
414
2919
155
1227
14
1
342
1014 1133
705
12
5449
4
8048
447
77
3936 9100 24047 1139
21
9662
145
Sozialer Arbeitsschutz
Arbeitszeit
Sozialvorschriften im
Straßenverkehr
Kinder- und
Jugendarbeitsschutz
3.4
Mutterschutz
Heimarbeitsschutz
Summe Position 3
4
2732 20100 967
69
2422 3511
Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz
3.5
5
10828 115
5
Anzahl Beanstandungen
107
Revisionsschreiben
9454
2011 8400
Stellungnahmen/Gutachten
(auch Berufskrankheiten)
21
Öffentlichkeitsarbeit/
Publikationen/Information
1120
Vorträge, Vorlesungen
Strafanzeigen
5
Bußgelder
70
Verwarnungen
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
230
Anwendung von Zwangsmitteln
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
3121
74
Dabei berührte
Sachgebiete
explosionsgefährliche
Stoffe
Biologische
Arbeitsstoffe
Ahndung
Anordnungen
Besichtigung/'Inspektion
21
erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/
Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
abgelehnte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
577
Anzahl der Tätigkeiten 9336
1
Zwangsmaßnahmen
auf Anlass
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
eigeninitiativ
Entscheidungen
Arbeitsmedizin
Arbeitsschutz in der
Seeschifffahrt
Summe Position 1
bis 5
15269 162
3194 23614 1251
24
1
3
549
1244
2
561
1277
11
60
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.7 Tabelle 5 - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
10
11
12
13
14
15
16
17 18 19 20 21 22
1
68
2
10
5
2
2
2
1
5
11
14
7
1
1
60
11
261
130
21
276
Reaktive Marktüberwachung wurde veranlasst durch
9
7
3
1
159 283
30
8
72
23
64
216
1
302
8
3
1
616
1
2
633
1
33
5
Insgesamt
11
2
2
Aussteller
50
2
1
Händler
1671 496
200
4
Einführer/
Bevollmächtigter
5
26
Hersteller
7
49
UVT
1
9
Unfallmeldung
10
59
gewerblichen Betreiber
3
5
privaten Verbraucher
231
25
Behörde
15
1
81
Schutzklauselmeldung
private Verbraucher/
gewerbliche Betreiber
23
16
1
Meldungen über das
Rapex-System
8
157
Produkt nicht auf dem
Markt gefunden
Verwarnungen, Bußgelder
Strafanzeigen
9
aktiv
8
4
reaktiv
hoheitliche Maßnahmen
(Warnung/Rückruf)
7
47
reaktiv
aktiv
6
aktiv
reaktiv
Anordnungen und
Ersatzmaßnahmen
aktiv
5
1
reaktiv
freiwillige Maßnahmen
des Inverkehrbringers
reaktiv
4
3
Anzahl
Revisionsschreiben/
Anhörungen
aktiv
3
Aussteller
Insgesamt
ernstes Risiko
mittleres Risiko
geringes Risiko
reaktiv
1363 224
aktiv
Händler
reaktiv
14
aktiv
2
Einführer
reaktiv
19
aktiv
288
reaktiv
Hersteller/
Bevollmächtigter
aktiv
2
reaktiv
reaktiv
1
aktiv
aktiv
Überprüfung bei
ergriffene Maßnahmen
Mitteilung an andere
Behörden
Risikoeinstufung nach der Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland
Nichtkonformität ohne Risiko
Anzahl
der überprüften
Produkte
3
1
1
1
537
61
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2009
8.8 Tabelle 6 - Begutachtete Berufskrankheiten
Zeitraum: 01.01.-31.12.2009
Zuständigkeitsbereich
2009
Arbeitsschutzbehörden
bearb.*) begutachtet
Summe
Bergaufsicht
berufsbe- begutach- berufsbedingt
tet
dingt
Nr.
Berufskrankheit
-
1
2
1
Durch chemische Einwirkungen
verursachte Krankheiten
92
55
9
11
Metalle oder Metalloide
15
12
12
Erstickungsgase
13
Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und
sonstige chemische Stoffe
77
43
2
Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
647
21
Mechanische Einwirkungen
22
Druckluft
23
8
92
55
9
15
12
9
77
43
9
32
3
647
32
3
185
23
1
185
23
1
Lärm
449
1
1
449
1
1
24
Strahlen
13
8
1
13
8
1
3
Durch Infektionserreger oder
Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
51
39
10
51
39
10
470
363
81
470
363
81
355
270
58
355
270
58
41
5
6
begut- berufsachtet bedingt
7
Erkrankungen der Atemwege und
der Lungen, des Rippenfells und
Bauchfells
Erkrankungen durch anorganische Stäube
4
begut- berufsbebearb.*)
achtet
dingt
-
4
3
Sonstige
42
Erkrankungen durch organische
Stäube
14
9
2
14
9
2
43
Obstruktive
Atemwegserkrankungen
101
84
21
101
84
21
5
Hautkrankheiten
150
75
38
150
75
38
6
Krankheiten sonstiger Ursache
65
44
4
65
44
4
Insgesamt
1475
608
145
1475
608
145
Feststellungen zum Tod durch BK: nein
ja
Feststellungen zum Tod durch BK : ohne
Mitwirkung des LAV
insgesamt abgeschlossene
BK-Verfahren:
14
14
14
14
5
5
5
5
1494
627
1494
627
9999
Entscheidungen nach § 9 Abs. 2
SGB VII
145
*) bearb. - Summe aller im Berichtsjahr abschließend bearbeiteten Erstanzeigen
145
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Darüber hinaus darf sie weder von Parteien noch von
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Juni 2010

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