DHI Hair Loss Treatment

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Frage zur Gerichtsmedizin
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#1
22.09.2008 18:58
huely
Registrierter Benutzer
Mitglied seit:
22.09.2008
Beiträge:
2
Ein Angehöriger eines Bekannten ist in der JVA erhängt in
seiner Zelle aufgefunden worden. Angehörige schließen
Selbstmord aus. Obduktion geht von Tod durch Erhängen
aus. Unten aufgeführt sind Auszüge aus dem
Obduktionsbericht. Frage: Könnte dieser Befund auch auf
Ersticken zurückzuführen sein?
Halsweichteile: Der große Kopfnickerlmuskel sowie die
unmittelbar daruntergelegenen Muskelschichten und die
Mundmuskulatur sind frei von Blutungen. Lediglich
rechtsseitig sind unmittelbar neben dem oberen Kehlkopfhorn
auf etwa Kleinfingerendgliedgröße dunkelrote gallertrote
Einblutungen festzustellen.
DHI Hair Loss
Treatment
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Quality Hair Loss Treatment With No
Pain, No scar.Guaranteed Result
Das Zungenbein weist beidseits im Bereich der
Verknöcherungsgröße eine dunkelrote gallertartige
Einblutung auf. Das Kelhlkopfgerüst zeigt in den hinteren
Anteilen auf beiden Seiten, rechts etwas mehr als links,
dunkelrote gallertartige Umblutungen.
Kehlkopfeingang, Luftröhre und Bronchien sind weit
aufgestellt und führen schmutzig rotbraunes Material, welches
von feinen Bröckchen durchsetzt ist und an Mageninhalt
erinnert.
Linke Lunge ist zweigeklappt. Auf der Schnittfläche sind Blut­
und Flüssigkeitsgehalt etwas vermehrt bei regelrechtem
Luftgehalt. Rechte Lunge ist dreigeklappt und verhält sich
ansonsten wie die linke Lunge.
Generated with www.html-to-pdf.net
Ergebnis der Obduktion:
Hauptbefund Zeichen der Halsweichteilkompression in Form
von Einblutungen, Brüche hatten sich nicht ausgebildet.
Augenbindehäute waren frei von punktförmigen Blutungen.
Vor der Bandscheibe zwischen dem 12. Brustwirbel- und 1.
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Ergebnis der Obduktion:
Hauptbefund Zeichen der Halsweichteilkompression in Form
von Einblutungen, Brüche hatten sich nicht ausgebildet.
Augenbindehäute waren frei von punktförmigen Blutungen.
Vor der Bandscheibe zwischen dem 12. Brustwirbel- und 1.
Lendenwirbelkörper hatte sich eine sog. Simonsche Blutung
ausgebildet.
Als Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung gegen die rechte
Hüfte war hier ein frisches Hämatom mit darüberliegender
Hautvertrocknung anzutreffen. Am rechten Handrücken lagerte
eine Venenverweilkanüle. (Anmerkung: Wieso sollte der
Rettungsdienst einem Toten noch eine Kanüle anlegen?)
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#2
22.09.2008 19:58
roger rekless
Registrierter Benutzer
Mitglied seit:
27.10.2006
Ort:
Bonn
Beiträge:
1.059
Simonsche Blutungen sind ja ein Anzeichen für Erhängen bei lebendigem Leibe. D.h. vorher ist er nicht
erstickt. Und beim Erhängen wohl auch kaum, da der ausgelöste Mechanismus der Blutunterversorgung
des Hirns schneller zum Tode führt. Die fehlenden punktförmigen Blutungen sprechen auch für
typisches Erhängen und nicht für andere Gründe (Erwürgen, Erdrosseln).
Der Mageninhalt in den Luftwegen kann durch die Reanimationsversuche kommen. In dem Rahmen
wurde wohl auch die Kanüle gelegt.
"Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen ­ also, wenn sie rennen und
nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich
wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."
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#3
22.09.2008 20:06
Moorhühnchen
Tigerentenclubmitglied
Mitglied seit:
11.01.2006
Ort:
back home
Semester::
5. WBJ
Beiträge:
5.884
Zitat von huely
Ein Angehöriger eines Bekannten ist in der JVA erhängt in seiner Zelle aufgefunden worden. Angehörige
schließen Selbstmord aus. Obduktion geht von Tod durch Erhängen aus. Unten aufgeführt sind Auszüge
aus dem Obduktionsbericht. Frage: Könnte dieser Befund auch auf Ersticken zurückzuführen sein?
Halsweichteile: Der große Kopfnickerlmuskel sowie die unmittelbar daruntergelegenen Muskelschichten
und die Mundmuskulatur sind frei von Blutungen. Lediglich rechtsseitig sind unmittelbar neben dem
oberen Kehlkopfhorn auf etwa Kleinfingerendgliedgröße dunkelrote gallertrote Einblutungen festzustellen.
Das Zungenbein weist beidseits im Bereich der Verknöcherungsgröße eine dunkelrote gallertartige
Einblutung auf. Das Kelhlkopfgerüst zeigt in den hinteren Anteilen auf beiden Seiten, rechts etwas mehr
als links, dunkelrote gallertartige Umblutungen.
Kehlkopfeingang, Luftröhre und Bronchien sind weit aufgestellt und führen schmutzig rotbraunes Material,
welches von feinen Bröckchen durchsetzt ist und an Mageninhalt erinnert.
Linke Lunge ist zweigeklappt. Auf der Schnittfläche sind Blut­ und Flüssigkeitsgehalt etwas vermehrt bei
regelrechtem Luftgehalt. Rechte Lunge ist dreigeklappt und verhält sich ansonsten wie die linke Lunge.
Ergebnis der Obduktion:
Hauptbefund Zeichen der Halsweichteilkompression in Form von Einblutungen, Brüche hatten sich nicht
ausgebildet. Augenbindehäute waren frei von punktförmigen Blutungen. Vor der Bandscheibe zwischen
dem 12. Brustwirbel­ und 1. Lendenwirbelkörper hatte sich eine sog. Simonsche Blutung ausgebildet.
Als Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung gegen die rechte Hüfte war hier ein frisches Hämatom mit
darüberliegender Hautvertrocknung anzutreffen. Am rechten Handrücken lagerte eine
Venenverweilkanüle. (Anmerkung: Wieso sollte der Rettungsdienst einem Toten noch eine Kanüle
anlegen?)
Hier erst einmal der Hinweis, daß dies hier ein STUDENTEN­Forum ist!!
Der Tote wurde von einem Gerichtsmediziner untersucht und dieser hat definitv mehr Ahnung als wir
alle hier zusammen...
Zur letzten Aussage, warum der Rettungsdienst noch eine Kanüle gelegt hat: es hätte ja auch sein
können, daß dieser Mensch noch lebt! Sofern nicht ein Notarzt mit dabei war, der den Tod mit
SICHERHEIT feststellen kann (zB. weil der Kopf in einer anderen Ecke des Raumes liegt), wird primär
erst einmal versucht zu RETTEN.
Generated with www.html-to-pdf.net
Falls Du mit "Ersticken" erdrosseln oder erwürgen meinst, so wären in den Augenbindehäuten meines
Wissens punktförmige Einblutungen zu finden gewesen, was der Rechtsmediziner ja eindeutig in seinem
Bericht verneint!
Auch die beschriebene Simonsche Blutung weist auf einen Tod durch Erhängen hin. Sie ist ein
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sogenanntes vitales Zeichen, d.h. der Mensch hat beim Erhängen noch gelebt und wurde nicht vorher
erstickt und dann erst aufgehängt!!
Falls Du mit "Ersticken" erdrosseln oder erwürgen meinst, so wären in den Augenbindehäuten meines
Wissens punktförmige Einblutungen zu finden gewesen, was der Rechtsmediziner ja eindeutig in seinem
Bericht verneint!
Auch die beschriebene Simonsche Blutung weist auf einen Tod durch Erhängen hin. Sie ist ein
sogenanntes vitales Zeichen, d.h. der Mensch hat beim Erhängen noch gelebt und wurde nicht vorher
erstickt und dann erst aufgehängt!!
Meiner studentischen Meinung nach sind die Schlußfolgerungen des Rechtsmediziners also korrekt.
Warum vermuten die Angehörigen eine Fremdeinwirkung?
EDIT: Roger war schneller...
Geändert von Moorhühnchen (22.09.2008 um 20:39 Uhr)
Don't be afraid of work - fight it!!
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#4
23.09.2008 16:13
huely
Registrierter Benutzer
Mitglied seit:
22.09.2008
Beiträge:
2
Vielen Dank für Eure Antworten, die für uns Laien sehr hilfreich waren. Fremdeinwirkung wird vermutet,
da ihn seine Angehörigen am Todestag besucht haben und einen jungen Mann vor sich hatten, der
voller Pläne war, etc. Es wird stark angenommen, dass er dazu gezwungen wurde, aber das gehört nicht in das medizinische
Forum.
Alles Gute Euch und nochmals vielen Dank.
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#5
10.06.2011 16:39
Hallo!
Blue Sky
Registrierter Benutzer
Mitglied seit:
10.06.2011
Beiträge:
2
Ich wäre an folgender Frage interessiert, und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:
Tritt die Leichenstarre auch auf, wenn die Blutgefäße der Leiche völlig (!) blutleer sind (zB. durch
extremes ausbluten)?
Die Leichenstarre fällt ja umso schwächer und kürzer aus, je geringer die Muskelnährung mit ATP ist
und desto geringer die Glycogenspeicher sind … deshalb meine Unsicherheit, ob die Starre dann
überhaupt noch eintritt. Bitte nur antworten, wer sich völlig sicher ist. Vielen Dank!
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