TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die
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TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die
TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die Produzenten A. Gegenstand und Anwendungsbereich Diese Richtlinie bezweckt die Eingrenzung der Energiemengen, welche die Produzenten für interne Dienste verbrauchen; sie definiert zudem, was Groupe E als Verteilnetzbetreiber unter internen Diensten versteht. Diese Richtlinie findet auf alle Produzenten Anwendung, unabhängig vom Produktionsmittel und von der Methode der Energieentnahme sowie von möglichen, mit einem Energielieferanten vereinbarten Modalitäten. Die Richtlinie bezieht sich ausschliesslich auf die die Netznutzung und nicht auf die Energielieferung. B. Definitionen Produzent Produzenten sind sämtliche physische Einheiten, die an das Netz von Groupe E angeschlossen sind und Produktionsanlagen besitzen, die in das Verteilnetz von Groupe E einspeisen können. Produktionsanlagen Die Produktionsanlagen sind physische Bestandteile, die ausschliesslich zur Produktion von elektrischer Energie dienen. C. Eingrenzung der Messpunkte Als Messpunkte werden nur die Messstellen betrachtet, die für die Messung der Einspeisungen und Entnahmen notwendig sind (interne Dienste); sie werden dem Produzenten daher mit einem angemessenen Grundpreis in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen, von Groupe E zur Berechnung oder Bestimmung von Verlusten verwendeten Messstellen werden Produzenten nicht mit einem Grundpreis in Rechnung gestellt. D. Eingrenzung des Verbrauchs des Produzenten Interne Dienste sind Installationen, die elektrische Energie verbrauchen und die für die Produktionsanlagen unerlässlich sind; die internen Dienste werden unmittelbar und ausschliesslich auf den Produktionsanlagen verwendet. Die Beheizung oder Beleuchtung der Räumlichkeiten, welche die Produktionsanlagen beherbergen, gehören zu den internen Diensten. Die elektrische Energie wird als durchgeleitet betrachtet, wenn die Menge der produzierten Energie (und als solche gemessen) geringer ist als die verbrauchte Energie (und als solche gemessen). Groupe E berücksichtigt somit die Nettoenergie in einer Messperiode (z.B. pro Viertelstunde, sofern die Anlagen mit Lastkurven-Zählern ausgerüstet sind). Gemäss den Empfehlungen des VSE ist für die internen Dienste mit Ausnahme der Grundpreise kein Netznutzungsentgelt zu entrichten. Die Büros und anderen Räume, die nicht unmittelbar für die Produktion von elektrischer Energie genutzt werden und sich in der Nähe eines Unter gewissen Umständen kann Groupe E in Absprache mit dem Produzenten in Erwägung ziehen, die gesamte produzierte Energie in das Interne Dienste S. 1 / 2 Produktionswerks befinden, können keinesfalls als interne Dienste betrachtet werden. TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die Produzenten Netz einzuspeisen; der gesamte Verbrauch wird dann als durchgeleitete Energie angesehen. Dies gilt insbesondere für die Produzenten, die nach dem Modell «Kostendeckende Vergütung» vergütet werden und für ihre Produktion zur Bilanzgruppe für erneuerbare Energien gehören. Falls die Netzanschlussstelle der internen Dienste sich von der Netzanschlussstelle der Produktionsanlagen unterscheidet, wird die Energie der internen Dienste immer als durchgeleitet angesehen. Die Netznutzung wird dann zu den von den geltenden Tarifen vorgesehenen Bedingungen fakturiert. E. Fakturierung der Netznutzung In der NS und MS entsprechen die Anschlusskosten und die Beiträge an die Netzkosten der Produktionsstandorte denjenigen, die auf die Verbrauchsstandorte auf den gleichen Spannung-sebenen Anwendung finden (Technische Vorschrift PT1). Für die Produktionsstandorte, die Energie in höhere Spannungsebenen einspeisen, werden diese Beiträge in einem besonderen Kostenvoranschlag geregelt. Sämtliche, dem Produzenten angerechneten Messpunkte werden nach den geltenden Netznutzungstarifen mit einem Grundpreis in Rechnung gestellt. Verlangt der Produzent eine Dienstleistung für zusätzliche Messstellen vom Verteilnetzverwalter Groupe E (Lieferung und Installation eines Zählers, Fernablesung usw.), so wird diese dem Produzenten nach den Tarifen der « Zusatzleistungen » von Groupe E in Rechnung gestellt. Wird ein einziger Zweiwegzähler ohne Lastkurve für die Registrierung eines Kunden/Produzenten installiert, wird auf seinem Grundpreis S. 2 / 2 «Verbraucher» ein Aufpreis verrechnet. Dem Produzenten wird die gesamte, als durchgeleitet betrachtete Energie in Rechnung gestellt. Der Tarif, der auf den Produzenten angewendet wird, wird einzeln bestimmt, kann aber keinesfalls von den Tarifen für Endverbraucher abweichen.