Informationen zum Führerschein-Antrag

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Informationen zum Führerschein-Antrag
Liebe Fahrschüler!
Das Gestrüpp der Paragraphen bis zum Erhalt des Führerscheins ist dicht. Daher von uns
einige Tipps und Hinweise, die Ihnen den Weg erleichtern.
Ihren Antrag haben Sie erhalten und sicher bereits auch unterschrieben. Lassen Sie
diesen beim Einwohnermeldeamt bzw. Dem Bürgermeister abstempeln. Reichen Sie den
Antrag anschließend möglichst umgehend an das Landratsamt/Führerscheinstelle
weiter. Den Einzahlungsbeleg legen Sie bitte der Fahrschule zum Eintrag vor.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zu beschaffen:
Personalausweis oder Reisepass
1 Lichtbild neuen Datums
(vor hellem Hintergrund, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, Größe 35x45 mm)
Sehtest (bei jedem Optiker oder beim TÜV)
Bescheinigung über einen Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
C/CE-Bewerber benötigen einen Vollkurs „Erste Hilfe“
Bescheinigung „Angaben über den Gesundheitszustand“ ( nur Klasse C/CE)
Ärztliche Untersuchung erforderlich
Kurse „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und „Erste Hilfe“ bieten an :
Malteser Hilfsdienst, Blumenröder Straße 22, Limburg, Tel: 06431 / 94880
Deutsches Rotes Kreuz, Senefelder Str. 1, Limburg, Tel: 06431 / 91900
Arbeiter Samariter Bund, Justus-Staudt-Str. 9, Limburg-Offheim (Nähe Novo-Baumarkt),
Tel: 06431 / 955350
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Fahrschule. Die Teilnahmegebühr von ca. 25
EUR ist direkt beim Veranstalter zu entrichten.
Wichtiger Hinweis:
die eigentliche Laufzeit Ihres Antrages bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde beträgt
4 – 6 Wochen und beginnt am Tage, an dem die amtl. Landratsamtgebühr von zur Zeit
43,40 Euro entrichtet wurde. Die Antragsbearbeitung durch die Behörde erfolgt nur bei
Vorlage sämtlicher, oben angeführten Unterlagen.
Aufgrund der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung ist es für jeden Fahrschüler erforderlich,
regelmäßig am theoretischen Unterricht teilzunehmen. Mit dem theoretischen
Unterrichtsbesuch sollten sie sofort beginnen (möglichst zweimal die Woche), da nur ganz
konsequente Unterrichtsteilnahme eine wirkliche Gewähr für das Bestehen der
theoretischen Fahrerlaubnis bietet.
Unterrichtsplan:
Dienstag, 17:45 – 19:15 Uhr und Donnerstag, 17:45 – 19:45 Uhr
Dienstag, 19:30 – 21:00 Uhr (Klasse C und CE)
Zusatzunterricht – auf Anfrage
Beim Besuch des theoretischen Unterrichtes ist das Wissen durch Studieren des
Lehrbuches zu vertiefen, wobei im theoretischen Unterricht in der chronologischen
Reihenfolge der Themen des Fragenkataloges vorgegangen wird.
Mit den Fragebögen, die Sie bei der Anmeldung erhalten haben, sollten Sie das Erlernte
überprüfen. Nach ca. dreimaligem Unterrichtsbesuch sollten Sie es so einrichten, dass Sie
wöchentlich etwa 4 – 6 ausgefüllte Fragebögen vor dem Unterricht oder auch in
Verbindung mit Ihren Fahrstunden abgeben. Die nachgesehenen Bögen erhalten Sie bei
Ende des theoretischen Unterrichts zurück.
Praktischer Unterricht:
Da die praktischen Fahrstunden in unserer Fahrschule 2 – 3 Wochen im voraus gebucht
sind, lassen Sie sich am Besten gleich bei der Anmeldung im voraus einige Fahrstunden
reservieren. Die weitere Buchung der Fahrstunden wird dann in Absprache mit dem
Fahrlehrer und im Hinblick auf den frühestmöglichen Prüftermin vorgenommen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, einen Fahrtermin wahrzunehmen, so lassen Sie sich
die Stunden im Interesse der Gesamtplanung für die Prüfung in unserem Büro tauschen,
damit unentschuldigtes Fehlen nicht bedeutet, dass der Ausfall von Ihnen bezahlt werden
muss. Wir danken besonders hier für Ihre Mitarbeit.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in vier Etappen:
Einfahrschulung
Grundschulung
Hauptschulung
Perfektionsausbildung
Einfahrschulung und Grundschulung nehmen 2/5 der Gesamtausbildung in Anspruch und
können in der verkehrsarmen Zeit durchgeführt werden. Die Fahrstunden in der
Hauptschulung und Perfektionsschulung sollten möglichst im Laufe des Tages ( größere
Verkehrsdichte und wahrscheinliche Prüfzeit) genommen werden, auf jeden Fall die
letzten vier Fahrstunden.
Denken Sie auch daran, dass es heute nicht mehr genügt „nur“ den Führerschein zu
erwerben, sondern dass Sie bereits in der Fahrschule zu einem verkehrssicheren Fahrer
ausgebildet werden müssen, zumal die Fahrprüfung auch auf der Autobahn stattfindet.
Außerdem sind Beilen am eigenen Auto (hoffentlich nicht auch am Körper) teurer als
Fahrstunden...
Es liegt jedoch ganz bei Ihnen, wie viel Stunden Sie benötigen.
Da mit der Ausbildung für die Fahrschule auch erhebliche Unkosten verbunden sind, bitten
wir die Antragsteller um eine Vorauszahlung von 300 EUR bis zur ersten Fahrstunde und
eventuell im Lauf der Ausbildung noch einmal um eine weitere Zahlung.
Wir danken für Ihre gute Mitarbeit und wünschen ein gutes Gelingen!
Ihre Fahrschule Dipl.-Ing. Gerd Kölb und alle Mitarbeiter