Das neue Alterseinkünftegesetz - Zentrale Zulagenstelle für

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Das neue Alterseinkünftegesetz - Zentrale Zulagenstelle für
Das neue
Alterseinkünftegesetz:
Datenaustausch in der
Praxis
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) informiert über Details
zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren
CeBIT, März 2008
DRV-Bund • Antje Scherbarth
• Beate Urban
• Carsten Dittrich
Themenübersicht
1.
Gesetzliche Grundlagen
2.
Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahren
3.
Vorstellung Maschinelles Anfrageverfahren zur
Erlangung der Identifikationsnummer nach § 139b
AO (MAV)
4.
Technische Konzeption
a. Allgemeine Informationen sowie Voraussetzungen
b. Kommunikationswege und Schnittstellen
c. Eingesetzte Techniken
5.
Kontakt
Das neue Alterseinkünftegesetz: Datenaustausch in der Praxis
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Ausgangslage
Æ Auslöser:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 – 2 BvL
17/99
Æ Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur
Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom
11.03.2003
Æ Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen
Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und
Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom
05.07.2004
Æ Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 und
Æ Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007
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Ziel der Neuregelung
Æ Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung (2040 = 100%)
• § 22 EStG
Æ stufenweise Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
(2025 = 100%)
• § 10 EStG
Æ Verpflichtung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
und anderer Einrichtungen zur Übermittlung von Daten über
den Rentenbezug
• § 22a EStG
Æ Einbeziehung der ZfA in das Meldeverfahren für Alterseinkünfte
• § 22a EStG
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Rechtsgrundlage
Gemäß § 22a EStG haben Mitteilungspflichtige der
zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu
übermitteln.
Æ Die zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund (§ 81 EStG).
Æ Die ZfA nimmt diese Aufgaben nach § 5 Abs. 1 Nr.
18 FVG im Wege der Organleihe wahr.
Æ Die Fachaufsicht erfolgt durch das Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt).
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Aufgaben der ZfA
Mit der Umstellung der Besteuerung von Leibrenten und
anderen Leistungen auf die nachgelagerte Besteuerung
ergeben sich für die zentrale Stelle folgende Aufgaben:
Æ Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy)
• Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung an die
Finanzverwaltung
Æ Maschinelles Anfrageverfahren (MAV)
• Erlangung der Identifikationsnummer für den
Mitteilungspflichtigen
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Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy)
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Wer muss melden?
Mitteilungspflichtige:
Æ gesetzliche Rentenversicherungsträger
Æ der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für
die Träger der Alterssicherung der Landwirte
Æ die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Æ Pensionsfonds
Æ Pensionskassen
Æ Versicherungsunternehmen
Æ Unternehmen, die Verträge im Sinne des
§ 10 Abs.1 Nr.2 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente)
Æ Anbieter im Sinne des § 80 EStG (Riester-Rente)
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Was muss gemeldet werden?
Æ Identifikationsnummer (§ 139b AO)
Æ Familienname und Vorname
Æ Geburtsdatum
Æ Höhe der Leibrenten
Æ Jahresbetrag
Æ darin enthaltener Anpassungsbetrag
Æ Rechtsgrund der Leistung
Æ Beginn und Ende des Leistungsbezugs
Æ Zeitraum eines vorherigen Leistungsbezuges
Æ Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen
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Ablauf des Verfahrens
Æ Rentenbezugsmitteilungen sind ab dem Kalenderjahr
2005 zu übermitteln => der Mitteilungspflichtige
muss die Meldedaten bereits ab dem 01.01.2005
vorhalten.
Æ Zuvor muss die Identifikationsnummer nach § 139b
AO vom BZSt für jeden Steuerpflichtigen vergeben
sein.
Æ Der Meldebeginn wird vom BZSt durch
Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bekannt
gemacht.
Æ Ab Verfügbarkeit der Identifikationsnummer muss die
Meldung dann laufend und rückwirkend für alle ab
2005 vorgehaltenen Daten erfolgen.
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Kommunikationsszenarien RebSy
Bundeszentralamt
für Steuern
6
1
MZ01
<Mitteilung>
ZI01
<Mitteilung>
7
IZ01
<Mitteilung>
2
MZ01
<Berichtigung>
8
3
MZ01
<Stornierung>
ZL01
<Mitteilung>
4
MZ01
<fachl. Fehler>
Mitteilungspflichtige
5
ZE99
<Meldung>
ZfA
Finanzverwaltung
1)
Erstmalige Übersendung einer MZ01-Meldung für ein Leistungsjahr (Mitteilung)
2)
Berichtigung einer MZ01-Meldung
3)
Stornierung einer MZ01-Meldung
4)
Rücksendung einer fachlich fehlerhaften MZ01-Meldung
5)
Rücksendung einer ungültigen (invaliden) Meldung
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Maschinelles Anfrageverfahren (MAV)
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Die Ermittlung der Identifikationsnummer
Situation zum Start des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens:
Æ
für die Bestandsrenten sind Rentenbezugsmitteilungen
ab dem Kalenderjahr 2005 zu erstellen
Æ
zur termingerechten Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen
benötigen die Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer
Æ
jährlich ca. 30 Millionen Rentenbezugsmitteilungen für Bestandsrenten
bei ca. 2.500 Mitteilungspflichtigen
Æ
Vorgehensweise nach § 22a Abs. 2 EStG ist wegen des Medienbruchs
• fehlerträchtig, zeitaufwändig, kostenintensiv
Æ
daher: Forderung nach einem maschinellen Verfahren
• ohne Einbeziehung des Leistungsempfängers
Neue Rechtsgrundlage:
Æ
Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 (Art. 1 Rz. 37 f) bb))
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Die Identifikationsnummer im laufenden
Verfahren
Normalfall:
Æ Mitteilung der Identifikationsnummer durch den
Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen im Rahmen
der Antragstellung auf eine Leistung
Æ Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die
Rentenbezugsmitteilung
Ausnahmefall:
Æ Mitteilung der Identifikationsnummer durch den
Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen unterbleibt
Æ Mitteilungspflichtiger fordert Leistungsempfänger erfolglos zur
Mitteilung der Identifikationsnummer auf
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Die Ermittlung der Identifikationsnummer im
Ausnahmefall
Lösung:
Æ Einrichtung des maschinellen Anfrageverfahrens (MAV)
nach § 22a Abs. 2 EStG
Æ Anfrage des Mitteilungspflichtigen zur Identifikationsnummer
über die ZfA an das BZSt/ZIVIT
Æ Ermittlung der Identifikationsnummer durch das BZSt/ZIVIT
Æ Mitteilung der Identifikationsnummer vom BZSt/ZIVIT
über die ZfA an den Mitteilungspflichtigen
Æ Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die
Rentenbezugsmitteilung
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Anfragedaten zur Ermittlung der
Identifikationsnummer
Daten der Anfrage
(§ 22a Abs. 2 EStG i.V.m. § 139b Abs. 3 AO):
Æ Mitteilungspflichtigendaten
Æ Angaben zum Namen
Æ Geschlecht
Æ Geburtstag
Æ Geburtsort / Geburtsstaat
Æ Sterbedatum
Æ gegenwärtige oder letzte bekannte Hausanschrift
Die anzugebenden Daten sind teilweise Pflicht oder fakultativ.
Je mehr Daten geliefert werden, desto genauer kann das
Anfrageverfahren agieren.
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Kommunikationsszenarien MAV
Bundeszentralamt
für Steuern
2
MI01
<Weiterleitung>
3
IM01
<Antwort>
1
MI01
<Anfrage>
4
IM01
<Antwort>
Mitteilungspflichtige
F
ZE99
<Meldung>
ZfA
Finanzverwaltung
1)
Übermittlung der Anfrage an die ZfA
2)
Weiterleitung der Anfrage an das BZSt nach Validierung und Berechtigungsprüfung
3)
Übermittlung des Antwortdatensatzes an die ZfA
4)
Weiterleitung des Antwortdatensatzes an den Mitteilungspflichtigen nach Validierung
f)
Rücksendung einer fehlerhaften Meldung
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Technische Konzeption der zentralen Stelle
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Das IT-Verfahren
Prämissen:
Æ Nutzung von Synergieeffekten aus dem bei der ZfA betriebenen
Zulagesystem zur "Riester-Rente" (zusy®)
Æ automatische Massenverarbeitung auf einer J2EE-Plattform
Æ papierloses Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen
Æ Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
Æ Datenaustausch im XML-Format
Æ Beibehaltung der technischen Schnittstellen für Alt- und
Neukunden
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Einsatz von XML
Kommunikationspartner
Message-Descriptor
(MQMD)
Anwendungsdaten
ID Kontrollinformationen
XML-Daten
ZfA
.xml
Fehlerprogramm
ungültig
.xml
Schnittstellenprogramm
.xml
Message
.xml
Message
Schnittstellenprogramm
.xml
SAX/DOM
Parser
Fachprüfungen
Message Queue
.
.xsd
.
.xsd
DBProgramm
BestandsDB
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Datenübermittlung
Nutzung von WebSphere MQ:
Æ Datenfernübertragung per Message-Transfersystem
Æ Kommunikation zwischen zwei Programmen über Queues
(Warteschlangen)
Æ zwei Message-Queues je Verfahren in der demilitarisierten
Zone der ZfA (ZfA-DMZ):
• eine Import-Queue
zum Empfang von Daten der Kommunikationspartner bei der ZfA
• eine Export-Queue
zum Versand von Daten der ZfA an den Kommunikationspartner
Æ Alternativen bei der Nutzung von WebSphere MQ:
• Server to Server (S2S)
• Clientverbindung (C2S)
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Warum WebSphere MQ ?
Æ Ideal für Kommunikationsbeziehungen zu Partnern
• gewährleistet Transaktionssicherheit (S2S)
• Plattform unabhängig (Großrechner, PC, Link für SAP R/3)
• starke Marktdurchdringung
• unterstützt hohen Datendurchsatz und asynchrone
Verarbeitung
Æ WebSphere MQ unterstützt JMS
• eignet sich für die Ausführung kritischer Geschäftsprozesse
• einfach, vielfältig, stabil (Zustellungsgarantie)
Æ Reduzierte Komplexität von Schnittstellen-Lösungen
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Anbindung der Kunden der zentralen Stelle
Æ Datenaustausch mittels Datenfernübertragung,
geschützt und authentifiziert durch ein Virtuelles
Privates Netzwerk (VPN)
Æ Aufbau der Kommunikation über eine Anbindung
• per Internet
• per ISDN-Einwahl
• per Standleitung
Æ Alternative: Nutzung der Webformulare
Æ Aufgaben der Kommunikationspartner:
• Vor- und Nachteile der Varianten abwägen
• Auswahl der erforderlichen Hard- und Software
• situationsbedingt optimieren
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Kommunikationsschnittstellen der ZfA
Kommunikationspartner
ZfA
Webserver
WebSphere
MQ
MQ Client
VPN
API
DMZ - MQ Series Server
Queue KN1_aaa.OUT
RebSy
Queue KN1_aaa.IN
RebSy
Queue KN2_bbb.OUT
zusy
Queue KN2_ccc.OUT
RebSy
Datenversand
zusy
WebSphere
MQ Server
RebSy
VPN
Datenempfang
zusy
RebSy
WebFormular
SSL
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MQ
API
Queue KN2_bbb.IN
zusy
Queue KN2_ccc.IN
RebSy
Queue KN3_ddd.OUT
RebSy
Queue KN3_ddd.IN
RebSy
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Kontakt zur ZfA
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Die zentrale Stelle im Internet
Web-Site:
www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Rubriken:
Æ Besteuerung von Alterseinkünften
Æ Aktuelles
Æ Allgemeines
Æ Kommunikationshandbücher
Æ Downloadbereich (geschützter Bereich)
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Anbindung der Mitteilungspflichtigen
Mitteilungspflichtiger druckt den Erfassungsvordruck von
www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de aus
Mitteilungspflichtiger versendet den ausgefüllten
Erfassungsbogens an die ZfA (per Post oder Fax)
ZfA vergibt bei Bedarf Kundennummer und Passwort
zum Zugriff auf den geschützten Bereich der ZfA-Website
ZfA teilt dem Mitteilungspflichtigen die Zugangsdaten mit
und teilt die gespeicherten Stammdaten mit
ZfA richtet unter Mitwirkung des Mitteilungspflichtigen die
maschinelle Anbindung an das Rentenbezugsmitteilungssystem ein
Anbindung des Mitteilungspflichtigen ist abgeschlossen
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Registrierung von Neu- und Bestandskunden
Gemeinsamkeiten
Æ Die Registrierung als Mitteilungspflichtiger ist erforderlich.
Æ Entsprechend der technische Konzeption kann die
Anbindungsvariante an das Rentenbezugsmitteilungssystem
frei gewählt werden.
Unterschiede
Neukunden
Æ Die Registrierung als
Mitteilungspflichtiger ist
erforderlich.
Æ Es wird eine Kundennummer
vergeben.
Æ Der Zugang zum geschützten
Bereich der ZfA-Website wird
freigeschaltet.
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Bestandskunden
Æ Die vorhandene Kundennummer
aus zusy® wird auch für RebSy
genutzt.
Æ Der Zugang zum geschützten
Bereich der ZfA-Website besteht
bereits.
Æ Für zusy® und RebSy sind
separate Queues zu verwenden.
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Ihre Fragen …
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Impressum
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Informationen zum Verfahren und Projektstand
Telefon-Hotline: 030 / 865 78237
Internet:
www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
E-Mail:
[email protected]
Postanschrift:
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin