Streitzeit-Mindestlohn-fuer-Taxifahrer
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Streitzeit-Mindestlohn-fuer-Taxifahrer
Nr.03 12.02.2015 Mindestlohn für Taxifahrer Nörgeln gehört gerade für viele Betriebe zum Tagesgeschäft. Seit 1. Januar gilt der Mindestlohn. Eigentlich kann nicht verwundern, dass Unternehmen weiter gegen ihn kämpfen und versuchen, ihn zu unterlaufen. Denn es hätte überhaupt keinen Mindestlohn gebraucht, wenn nicht viele Branchen auf eine ausgedehnte Niedriglohnstrategie gesetzt hätten. Jetzt geht das Geschäftsmodell Billiglohn kaputt – gut so! Diesem kalkulierten Nörgeln stehen fundierte Einschätzungen entgegen. Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagt zum Mindestlohn: „Er wird nicht der große Jobkiller sein. Unsere Experten sagen, dass die 8,50 € auch dazu führen können, dass einige Stellen zukünftig sogar schneller besetzt werden, wenn sie durch bessere Entlohnung attraktiver werden.“ Hartz IV für 33.000 Taxler Das Taxigewerbe hat stets versucht, um den Mindestlohn herumzukommen. Nun gibt es aber keine Ausnahme für Taxis. Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben Anspruch auf Mindestlohn. Diese Branche ist sehr heterogen. Selbstständige fahren neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Rentner neben Studenten. Wie nötig der Mindestlohn gerade im Taxigewerbe ist, zeigen die Fakten. Von den ca. 100.000 Beschäftigten im Taxigewerbe erhielten bisher unfassbare 33.000 ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Zum Vergleich: Über alle Branchen hinweg liegt der Anteil der Aufstocker knapp über 3 %. Das mittlere Monatseinkommen von vollzeitbeschäftigten Taxlern lag nach BA-Berechnungen 2013 bei 1.256 € im Monat, also weit unter der Niedriglohnschwelle von 1.973 €. Alles gute Gründe für den Mindestlohn. Warum steigen die Preise? Erhöht eine Kommune die Taxigebühren, wird das von interessierter Seite sofort auf den Mindestlohn zurückgeführt. Dabei gibt es in Bayern keineswegs überall Preiserhöhungen. Von Kommune zu Kommune ist das sehr verschieden. Und nicht überall geht mit einer Preiserhöhung auch eine Verbesserung der Einkommenssituation der Fahrer einher. Im Gegenteil: Einige Taxiunternehmen wollen den Mindestlohn unterlaufen, indem sie fest angestellte Beschäftigte entlassen und dann als Soloselbstständige wieder beschäftigen. Um zu verhindern, dass zwar der Mindestlohn bezahlt, aber die Arbeitszeit ausgedehnt wird, müssten die Taxisbetriebe die Autos umrüsten. Ein tatsächlicher Nachweis der Stand- und Fahrzeiten schüfe Klarheit. Auch die Kommunen sind gefordert. Sie sollten Taxizulassungen beschränken und Konzessionen stärker an steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bedingungen knüpfen. Taxifahrer brauchen faire Bedingungen und Löhne. Es bleibt dabei: Mindestlohn. Mindestens. Mehr gibt’s mit Tarifvertrag! Alle Motive der Politiker-Postkarten zum Mindestlohn gibt es hier: http://bayern.dgb.de/-/erc und gedruckt bei Eurer DGB-Region: http://bayern.dgb.de/-/qg7 Politiker helfen beim Rechtsbruch Es sind schon etliche Versuche von Betrieben bekannt geworden, den Mindestlohn zu umgehen: Popcorn- und Bräunungsgutscheine, Umdefinition von Bereitschafts- zu Pausenzeiten, Anrechnung von Urlaubsgeld usw. Fast alle diese Versuche sind nicht nur verwerflich, sondern auch illegal. Damit ist klar: Kontrollen und Dokumentationen der Arbeitszeiten sind unverzichtbar, um diese Gesetzesbrecher zu entlarven. Wenn gewählte Volksvertreter und sogar Ministerpräsidenten diese simplen Dokumentationspflichten populistisch als "Bürokratiemonster" aufbauschen, dann bekämpfen sie direkt die wirksame Umsetzung des Mindestlohns und legitimieren indirekt all jene, die illegal ihr Lohndumping fortsetzen. Sie leisten Hilfestellungen zum Rechtsbruch. Wir können nur dagegenhalten, wenn wir die üblen Tricks der Arbeitgeber aufdecken. Meldet Eure Erfahrungen bei der DGB-Mindestlohn-Hotline! ViSdP Timo Günther DGB-Bezirk Bayern Schwanthalerstraße 64 80336 München Telefon: 089-51 700-210 Telefax: 089-51 700-211 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bayern.dgb.de