Streitzeit-Mindestlohn-fuer-Taxifahrer

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Streitzeit-Mindestlohn-fuer-Taxifahrer
Nr.03
12.02.2015
Mindestlohn für Taxifahrer
Nörgeln gehört gerade für viele
Betriebe zum Tagesgeschäft.
Seit 1. Januar gilt der Mindestlohn. Eigentlich kann nicht
verwundern, dass Unternehmen
weiter gegen ihn kämpfen und
versuchen, ihn zu unterlaufen.
Denn es hätte überhaupt keinen
Mindestlohn gebraucht, wenn
nicht viele Branchen auf eine
ausgedehnte Niedriglohnstrategie gesetzt hätten. Jetzt geht
das Geschäftsmodell Billiglohn
kaputt – gut so!
Diesem kalkulierten Nörgeln
stehen fundierte Einschätzungen
entgegen. Frank-Jürgen Weise,
Chef der Bundesagentur für
Arbeit (BA), sagt zum Mindestlohn: „Er wird nicht der große
Jobkiller sein. Unsere Experten
sagen, dass die 8,50 € auch
dazu führen können, dass einige
Stellen zukünftig sogar schneller
besetzt werden, wenn sie durch
bessere Entlohnung attraktiver
werden.“
Hartz IV für 33.000 Taxler
Das Taxigewerbe hat stets
versucht, um den Mindestlohn
herumzukommen. Nun gibt es
aber keine Ausnahme für Taxis.
Alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten haben Anspruch
auf Mindestlohn.
Diese Branche ist sehr heterogen. Selbstständige fahren
neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Rentner neben Studenten. Wie nötig der
Mindestlohn gerade im Taxigewerbe ist, zeigen die Fakten.
Von den ca. 100.000 Beschäftigten im Taxigewerbe erhielten
bisher unfassbare 33.000 ergänzende Hartz-IV-Leistungen.
Zum Vergleich: Über alle Branchen hinweg liegt der Anteil der
Aufstocker knapp über 3 %. Das
mittlere Monatseinkommen von
vollzeitbeschäftigten Taxlern lag
nach BA-Berechnungen 2013
bei 1.256 € im Monat, also weit
unter der Niedriglohnschwelle
von 1.973 €. Alles gute Gründe
für den Mindestlohn.
Warum steigen die Preise?
Erhöht eine Kommune die Taxigebühren, wird das von interessierter Seite sofort auf den
Mindestlohn
zurückgeführt.
Dabei gibt es in Bayern keineswegs überall Preiserhöhungen.
Von Kommune zu Kommune ist
das sehr verschieden. Und nicht
überall geht mit einer Preiserhöhung auch eine Verbesserung
der Einkommenssituation der
Fahrer einher. Im Gegenteil:
Einige Taxiunternehmen wollen
den Mindestlohn unterlaufen,
indem sie fest angestellte Beschäftigte entlassen und dann
als Soloselbstständige wieder
beschäftigen.
Um zu verhindern, dass zwar
der Mindestlohn bezahlt, aber
die Arbeitszeit ausgedehnt wird,
müssten die Taxisbetriebe die
Autos umrüsten. Ein tatsächlicher Nachweis der Stand- und
Fahrzeiten schüfe Klarheit.
Auch die Kommunen sind gefordert. Sie sollten Taxizulassungen beschränken und Konzessionen stärker an steuerliche
und sozialversicherungsrechtliche Bedingungen knüpfen.
Taxifahrer brauchen faire Bedingungen und Löhne.
Es bleibt dabei: Mindestlohn.
Mindestens. Mehr gibt’s mit
Tarifvertrag!
Alle Motive der Politiker-Postkarten zum Mindestlohn gibt es hier: http://bayern.dgb.de/-/erc
und gedruckt bei Eurer DGB-Region: http://bayern.dgb.de/-/qg7
Politiker helfen
beim Rechtsbruch
Es sind schon etliche Versuche
von Betrieben bekannt geworden, den Mindestlohn zu
umgehen: Popcorn- und Bräunungsgutscheine, Umdefinition
von Bereitschafts- zu Pausenzeiten, Anrechnung von Urlaubsgeld usw.
Fast alle diese Versuche sind
nicht nur verwerflich, sondern
auch illegal. Damit ist klar:
Kontrollen und Dokumentationen der Arbeitszeiten sind
unverzichtbar, um diese Gesetzesbrecher zu entlarven.
Wenn gewählte Volksvertreter
und sogar Ministerpräsidenten
diese simplen Dokumentationspflichten populistisch als
"Bürokratiemonster" aufbauschen, dann bekämpfen sie
direkt die wirksame Umsetzung des Mindestlohns und
legitimieren indirekt all jene,
die illegal ihr Lohndumping
fortsetzen. Sie leisten Hilfestellungen zum Rechtsbruch.
Wir können nur dagegenhalten, wenn wir die üblen Tricks
der Arbeitgeber aufdecken.
Meldet Eure Erfahrungen bei
der DGB-Mindestlohn-Hotline!
ViSdP Timo Günther
DGB-Bezirk Bayern
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Telefon: 089-51 700-210
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