vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Museumsdorf Breege"

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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Museumsdorf Breege"
raith hertelt fuß | Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin
Dipl. Ing. Kirsten Fuß
Freie Landschaftsarchitektin bdla
Dipl. Ing. Lars Hertelt
Freier Stadtplaner und Architekt
Dr. Ing. Frank-Bertolt Raith
Freier Stadtplaner und Architekt
Partnerschaftsgesellschaft
Mannheim PR 100023
76133 Karlsruhe, Hirschstraße 53
Tel: 0721 37 85 64
Fax: 0721 56888881
18439 Stralsund, Neuer Markt 5
Tel: 03831 20 34 96
Fax: 03831 20 34 98
www.stadt-landschaft-region.de
[email protected]
vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 15
„Museumsdorf Breege"
Gemeinde Breege / Rügen
Offenlageexemplar
(Beteiligung nach § 3(2) und § 4 (2) BauGB)
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Begründung
Inhalt
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1)
Ziele und Grundlagen der Planung
1.1)
Allgemeines
1.1.1) Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt westlich der Ortslage Breege im Bereich von Neu Lobkevitz zwischen der
Kreisstraße RÜG K3 und dem Breeger Bodden. Östlich schließt sich der Siedlungsbereich eines
ehemaligen Gehöfts an (heute Wohnhaus und mehrere Ferien-/Wochenendhäuser).
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 14/2, 15/6 der Flur 4, Gemarkung Lobkevitz mit insgesamt
14,3 ha. Der angrenzende Bereich der Kreisstraße RÜG K3 wird ergänzend nach § 12 (4) BauGB
in das Plangebiet einbezogen, um die notwendige Linksabbiegespur darstellen zu können.
1.1.2) Planungsziele / Notwendigkeit der Planung
Der Tourismus ist die Lebensgrundlage des Ostseebades Breege. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (2006) wurden dabei als Defizite herausgestellt:
•
wenige Anbieter mit eigener Infrastruktur,
•
keine Schlechtwetterangebote.
In der Begründung zur Fortschreibung des FNP heißt es: „Der zukünftige Ausbau sollte deshalb
neben der kontinuierlichen Aufwertung bestehender Einrichtungen vor allem Raum bieten für
neue, exzeptionelle Projekte, die die Tourismuswirtschaft hinsichtlich Auslastung, Wertschöpfung
sowie Beschäftigungseffekt positiv beeinflussen können (insbesondere mit starken Vernetzungseigenschaften zu bestehenden Einrichtungen). Hierzu gehören zum Einen die Verbesserung der
Beschäftigungsangebote für die Gäste, zum Anderen die Förderung solcher Anlagen, die eine gute Belegung auch in der Nebensaison erreichen und damit das touristische Leben außerhalb der
Saison aufrechterhalten helfen.“
Vor diesem Hintergrund wurde im Flächennutzungsplan am Standort Neu Lobkevitz ein Sondergebiet „Museumsdorf“ mit insg. 9,5 ha (zuzüglich Landwirtschaftlicher Flächen) für eine regionale
Freizeiteinrichtung mit angeschlossener Beherbergung aufgenommen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 „Museumsdorf Breege“ soll vorhabenbezogen Baurecht für die geplante Einrichtung geschaffen werden. Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich nach § 35 BauGB.
Die geplanten Anlagen können nur auf der Grundlage einer Bauleitplanung genehmigt werden.
Die Investition / Finanzierung sowie vor allem die Qualitätsziele für die Umsetzung werden parallel
zur Planung in einem Durchführungsvertrag abgesichert.
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Bereich Archäologie und Denkmalpflege, hat mit
dem Schreiben vom 06.04.2006 der Gemeinde Breege fachliche Unterstützung angeboten, da das
Landesamt an einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation der Landesgeschichte gemäß aktuellem Forschungsstand grundsätzlich interessiert ist.
1.1.3) Plangrundlage
Plangrundlage ist ein aktueller Katasterauszug des Katasteramts mit Stand 29.07.2011, die bezüglich der Geländehöhen um eine Vermessung des Plangebiets ergänzt wurde.
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1.1.4) Vorhabenträger
Vorhabenträger ist die „Meerprojekt GmbH“, Deichallee 8, 18556 Breege, die langfristig als Betriebsgesellschaft das Museumsdorf betreuen und gleichzeitig die Verwaltung und Vermietung der
angeschlossenen Ferienanlage übernehmen wird. Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet (Bereich nach § 12 BauGB) und wird sämtliche Baumaßnahmen einschließlich der Ferienhäuser realisieren. Sitz der Gesellschaft - und ihr Wahrzeichen - wird die rekonstruierte Galerieholländer-Windmühle im Eingangsbereich der Anlage.
1.2)
Zusammenhang mit bisherigen Planungen
1.2.1) Ableitung aus dem
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als sonstiges Sondergebiet mit einer Flächengröße von 9,5ha dargestellt. Gemäß Begründung ist eine regionale Freizeiteinrichtung mit angeschlossener
Beherbergung (360 Betten)
vorgesehen.
Mit einer Baugebietsgröße von 8,2 ha (incl.
innerer Verkehrsflächen) sowie einer Beherbergungskapazität von 300 Betten bleibt der
vB-Plan unter dem Flächenansatz des Flächennutzungsplans.
Im vB-Plan werden die beiden Funktionsbereiche flächenscharf getrennt; die Beherbergung wird als Ferienhausgebiet festgesetzt.
Der vB-Plan ist aus dem Flächennutzungs- Abbildung 1 Flächennutzungsplan (Ausschnitt)
plan abgeleitet.
1.2.2) Belange der Raumordnung und Landesplanung
Das Plangebiet ist nach der Karte des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern
(RREP VP) überlagernd als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und als Tourismusschwerpunktraum
dargestellt. Beiden Wirtschaftszweigen ist besonderes Gewicht beizumessen; ihre jeweiligen Belange sind in der Abwägung besonders zu berücksichtigen.
Zudem ist der boddenseitige Teil des Plangebiets mit maßstabsbedingt unklarer Abgrenzung als Vorbehaltsgebieten für Naturschutz
und Landschaftspflege ausgewiesen. Laut
Begründung zu Punkt 5.1(4) bestehen die
Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege aus den gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebieten und die gemeldeten FFH-Gebieten, naturnahen Küstenabschnitten, schwach entwässerten Mooren, naturnahen Seen und Fließgewässern, einstweilig gesicherten Naturschutzgebieten und
Salzgrasland. Unter Berücksichtigung des
150m Küsten- und Gewässerschutzstreifens
Abbildung 2 RREP VP (Ausschnitt Karte)
fällt das Plangebiet nicht in die aufgezählten
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intensiv genutzten Ackerflächen besteht und außerhalb der Natura 2000-Gebiete liegt.
Breege selbst ist als touristischer Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen und soll damit gemäß 3.3
(2,3) besondere touristische Versorgungsaufgaben hinsichtlich ausgewählter technischer, sozialer
und kultureller Infrastruktur wahrnehmen.
In den Tourismusschwerpunkträumen stehen die Verbesserung der Qualität und der Struktur des
touristischen Angebotes sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung im Vordergrund. Das Beherbergungsangebot soll in seiner Aufnahmekapazität nur behutsam weiterentwickelt und ergänzt
werden. Gem. 3.1.3(8) soll der Tourismus als bedeutender Wirtschaftsbereich in der Region Vorpommern stabilisiert und nachhaltig entwickelt werden. Dazu sind vielfältige, ausgewogene und
sich ergänzende Angebote zu entwickeln. Stärker als bisher sind Angebote aus anderen Wirtschaftszweigen wie Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie, Handel, Kunst, Kultur und Kulturwirtschaft sowie andere Dienstleistungen als touristisches Potenzial zu nutzen.
Nach 4.3.3(1) sollen größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen in der Regel im Zusammenhang
mit bebauten Ortslagen errichtet werden. Sie können an Einzelstandorten zugelassen werden,
wenn zu erwarten ist, dass von ihnen nachhaltige Entwicklungsimpulse auf das Umland ausgehen
und die Raum- und Umweltverträglichkeit gegeben ist. Das Museumsdorf als regionale Freizeiteinrichtung ist auf den besonderen Standort angewiesen, um der historischen Rekonstruktion Plausibilität zu verleihen und um Störungen zu angrenzenden Wohnbereichen zu vermeiden (vgl. 1.3.4).
Zudem lässt sich der Flächenbedarf (Sondergebiet für Museumsdorf zuzüglich angrenzenden
Grün- / Landwirtschaftsflächen) nicht im Innenbereich darstellen.
Aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ausgangslage ist gemäß RREP VP allgemein der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei allen Abwägungsentscheidungen und
Ermessensspielräumen Priorität einzuräumen. Dieser Voraussetzung kommt bei allen Anwendungen sowohl der Leitlinien als auch der Ziele und Grundsätze der Raumordnung eine besondere
Bedeutung zu und ist entsprechend in der gemeindlichen Planung zu berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 21.11.2006 wurde von der Oberen Landesplanung entschieden, dass für das
Vorhaben die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.
1.2.3) Landschaftsplan
Das Vorhaben ist im Landschaftsplan der Gemeinde Breege berücksichtigt.
1.2.4) Sonstige / Informelle Planungen der Gemeinde
Für das Vorhaben "Museumsdorf Breege" wurde im Vorfeld der Planung eine ausführliche Projektskizze ("Slawendorf") erarbeitet und mit den wesentlichen Fachbehörden abgestimmt.
Im Rahmen der Vorplanung wurde zudem eine Standortuntersuchung durchgeführt. Vor dem Hintergrund des Flächenbedarfs wurden dabei ungeachtet der Flächenverfügbarkeit vier mögliche
Standorte im Gemeindegebiet untersucht (am Wieker Weg, beim Hochzeitsberg, in Neu Lobkevitz
und in der Ortslage Lobkevitz). Die Gemeindevertretung hat als Ergebnis der Standortuntersuchung mit Beschluss vom 26.09.2006 den Standort Neu Lobkevitz festgelegt und die entsprechende Fläche in das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommen.
1.3)
Bestandsaufnahme
1.3.1) Aktuelle Flächennutzungen im bzw. angrenzend an das Plangebiet
Das aus intensiv genutzten landwirtschaftlichen Ackerflächen bestehende Plangebiet fällt von der
Landstraße (K3) im Norden in Richtung Bodden nach Süden um rund 4,5 m ab. Es ist leicht movB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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delliert.
Das Plangebiet wird begrenzt
•
im Süden durch den Uferbereich des Breeger Boddens,
•
im Westen wie Osten durch Ackerflächen,
•
im Norden durch die Kreisstraße RÜG K3.
Im Nordwesten grenzt an das Plangebiet die lockere Bebauung von Neu Lobkevitz, im Nordosten
der kleine Siedlungsbereich einer ehemaligen Hofstelle an.
Im Küstengebiet des Standortes ist bei sehr schweren Sturmfluten mit Wasserständen bis 2,55 m
HN zu rechnen. Der örtlich zu erwartende Wellenauflauf ist dem hinzuzufügen. Angesichts einer
Höhenlage von über 4,0 m HN liegt das Gebiet hochwassersicher.
Abbildung 3 Schutzgebiete: FFH-Gebiet (blau), Vogelschutzgebiet (braun), LSG (grün);
Quelle: www.umweltkarten.mv-regierung.de
1.3.2) Schutzobjekte im bzw. angrenzend an das Plangebiet
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung
Das Plangebiet grenzt im Süden an der FFH-Gebiet DE 1446-302 „Nordrügensche Boddenlandschaft“, das in diesem Bereich die Wasserfläche des Boddens einschließlich der Verlandungsbereiche umfasst. Der Bodden ist mit weitgehend gleicher Abgrenzung überlagernd als EUVogelschutzgebiet DE 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“ ausgewiesen.
Geschützte Alleen nach § 27 LNatG M-V
Der Baumbestand der nördlich angrenzend an das Plangebiet verlaufenden Kreisstraße RÜG 3 ist
als Allee geschützt.
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Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 29 NatSchAG M-V bzw. § 89 LWaG M-V
Die südöstlichen Teile des Plangebiets liegen innerhalb des 150m Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach NatSchAG bzw. des 200m Schutzstreifens nach LWaG M-V.
Die geplanten Baugebietsflächen bleiben vollständig außerhalb des Küsten- und Gewässerschutzstreifen. Innerhalb des Küsten- und Gewässerschutzstreifens werden nur Grünflächen vorgesehen
(Museumsgarten mit nach historischem Vorbild extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen sowie
Ausgleichsflächen).
Denkmalschutz
Im östlichen Randbereich des Plangebiets sind
Bodendenkmale bekannt. In das Gebiet hineinragend liegt südöstlich ein als Bodendenkmal
gelisteter slawischer Siedlungsbereich.
1.3.3) Bundeswasserstraße Breeger Bodden
Das Gebiet grenzt an die Bundeswasserstraße
Breeger Bodden, die entsprechend § 9 Abs. 6
BauGB nachrichtlich im B-Plan zu vermerken
ist. Nach § 31 und § 34 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vom 2. April 1968 in der
Neufassung der Bekanntmachung vom 4 November 1998 (BGBl. 1, S. 3301 und
3302/3303)
- ist für die Errichtung, die Veränderung und
den Betrieb von Anlagen in, über oder unter
einer Bundeswasserstraße oder an ihren Ufern
eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung einzuholen, in der die Belange der Abbildung 4 Bodendenkmale
Schifffahrt gegebenenfalls durch Auflagen be- (Quelle Untere Denkmalschutzbehörde)
rücksichtigt werden,
- dürfen Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art weder durch ihre Ausgestaltung noch durch
ihren Betrieb zu Verwechselungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer durch Blendwirkungen, Spiegelungen
oder anderes irreführen oder behindern. Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Schifffahrtszeichen
ist unzulässig.
Projekte von Beleuchtungsanlagen oder Leuchtreklamen im vB-Plan, die von der Wasserstraße
aus sichtbar sind, sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund frühzeitig zur Stellungnahme/
Genehmigung vorzulegen.
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2)
Museumsdorf Breege
2.1)
Nutzungskonzept
Das Projekt "Museumsdorf Breege" als regionale Freizeiteinrichtung mit angeschlossener Beherbergung knüpft an die spannende, jedoch großteils unsichtbare Geschichte der Region an. Thematisiert wird die Geschichte Rügens im Mittelalter bis zur Zeit des 30-jährigen Krieges (d.h. bis
zur Stadtgründung von Bergen 1613).
Das Konzept umfasst zwei Bausteine, die erst zusammen einen erfolgreichen Betrieb garantieren.
•
Im Zentrum steht ein mittelalterliches Museumsdorf, in dem die Gäste umfassend Leben und
Kultur der Zeit kennenlernen werden. Auf einer Fläche von gut 8 Hektar wird eine mittelalterliche Siedlung anhand archäologischer Funde im Originalmaßstab rekonstruiert. Geplant ist
nach derzeitigem Planungsstand der Aufbau eines hochmittelalterlichen befestigten Dorfes
sowie eines kleineren Handelsstützpunkts aus slawischer Zeit.
Der Gast besucht eine lebendige Siedlung mit tätigen Handwerkern, die den historischen
Rahmen für die eigene Arbeit nutzen und zu Leben erwecken. Mit Ausnahme des notwendigen
Sanitärgebäudes am Eingang entstehen im Gelände keine zeitgenössischen Bauten, vielmehr
finden alle Aktivitäten in den originalen Gebäuden statt. Das Museumsdorf Breege bietet damit
die auf Rügen einmalige Gelegenheit, die Alltagskultur des Mittelalters im wahrsten Sinne des
Wortes zu ‚erleben’.
Das tägliche Leben wird ergänzt um große Markt- und Festtage, die sich rasch zu regionalen
Attraktionen entwickeln werden. Die Veranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit der
Kurverwaltung sowie örtlichen Gewerbetreibenden entwickelt und durchgeführt werden, so
dass eine intensive Verzahnung und eine Einbindung in laufende Marketingaktivitäten der
Gemeinde sichergestellt wird.
•
Angeschlossen ist eine Ferienanlage mit 75 Ferienhäusern / 300 Betten, die durch die gemeinsame Betriebsgesellschaft verwaltet wird. Das Angebot mehrtägiger Workshops bzw. Projektwochen, für das eine eigene Beherbergung Voraussetzung ist, stellt gerade in der Nebensaison einen integralen Bestandteil des Konzepts dar. Durch die Kombination mit eigener Beherbergung können die personalintensiven Angebote des Museumsdorfs auch in der Nebensaison aufrechterhalten werden. Gleichzeitig erschließt das Museumsdorf mit seinen familiengerechten Mitmachangeboten neue Gästeschichten.
Der Vorhabenträger garantiert Investitionen von insgesamt mindestens 750.000,- EUR in die Bebauung des Museumsdorfs (zusätzlich zu Grundstückskosten, Erschließung und Landschaftsgestaltung). Für das Museumsdorf wird ein eigenes Flurstück gebildet, das grundschuldmäßig nicht
belastet werden darf und das im Falle der Aufgabe des Geschäftsbetriebs (bzw. einer Insolvenz)
einschließlich sämtlicher fester Baulichkeiten lastenfrei an die Gemeinde fällt.
Realistisch können bei qualifizierter Bewirtschaftung für das Museumsdorf bereits in den ersten
Jahren rund 100.000 bis 150.000 Tagesbesucher pro Jahr erwartet werden. Die Besucher konzentrieren sich im Sommerhalbjahr; in den Monaten Juni bis September werden täglich im Schnitt
rund 800 Gäste erwartet, die zu rund drei Vierteln mit dem eigenen PKW anreisen werden. In
Frühjahr und Herbst wird die Zahl der Besucher auf schätzungsweise 200 bis 300 sinken. Gerade
in der Nebensaison spielen deshalb die Gäste der Ferienanlage für den Betrieb eine große Rolle.
Im Rahmen größerer Veranstaltungen wird an wenigen Tagen vorwiegend in der Vor- und Nachsaison ein höheres Besucheraufkommen zu erwarten; hierfür stehen eine Wiese im Nordwesten
des Plangebiets als größerer Bedarfsparkplatz für Besucher / Teilnehmer zur Verfügung.
Das Museumsdorf wird angesichts des historisch genauen Baubestands sowie einer zentralen
Vermarktung ein attraktives Ambiente auch für zahlreiche andere Gewerbetreibende der Region
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wie z.B. selbständige Kunsthandwerker oder Gastronomen darstellen, die nicht nur an Markttagen
die Anlage bespielen, sondern sich saisonal in die historischen Museumsbauten einmieten und so
zur dauerhaften Belebung des Dorfes beitragen werden. Angesichts des großen Besucherpotenzials (Urlauber mit Unterkunft innerhalb eines Radius von ca. 1 Stunde Fahrzeit) wird der laufende
Betrieb des Museumsdorfs ohne öffentliche Unterstützung auskommen und ausschließlich wird
über Eintritte sowie vor allem die Pachteinnahmen finanziert werden können.
Die Ferienanlage wird vor allen in der Vor- und Nachsaison von dem Angebot des Museumsdorfs
profitieren (Angebotspakete für Themen- und Projekturlaube, Kinderanimation), so dass eine vergleichsweise hohe Auslastung erreicht wird. Bei einer Bettenauslastung von 55% entstehen pro
Jahr rund 60.000 Übernachtungen.
Abbildung 5 Städtebaulicher Entwurf
Alternativen
Grundsätzliche Alternativen wurden im Rahmen der Standortuntersuchung zur Projektskizze
("Slawendorf") erarbeitet (vgl. 1.2.4).
Im Zuge der vB-Planung wurde das Vorhaben nach dem Vorentwurf mit dem Ziel überarbeitet, den
Projektcharakter (mittelalterliches Museumsdorf) zu stärken und die negativen Auswirkungen auf
Natur und Umwelt zu minimieren. Dabei wurde zum einen das Museumsdorf aufgewertet, indem
konsequent auf konkurrierende Einrichtungen (Spielscheune) verzichtet wird. Sämtliche Nutzungen, auch der Veranstaltungs-/Seminarbereich, die notwendige Gastronomie und die obligatorischen Verkaufseinrichtungen, werden in den rekonstruierten mittelalterlichen Gebäuden des Museumsdorfes untergebracht, so dass mit Ausnahme des Sanitärgebäudes keine „modernen“ Gebäude benötigt werden. Schließlich soll die Anlage nicht als museales Ausstellungsstück neben
einem gesichtslosen Erlebniscenter stehen, sondern Rahmen für das eigentliche Geschehen liefern. Zur Steigerung der Attraktivität wurde zudem der Veranstaltungsbereich direkt an der KreisvB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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straße vergrößert. Gerade durch historische Märkte / Veranstaltungen mit einem entsprechend
breiten Teilnehmerkreis können auch in der Vor- und Nachsaison zahlreiche Besucher angesprochen und nach Breege gezogen werden. Angesichts der Konzentration auf das Museumsdorf
konnte zudem auf die große, mehrgeschossige Zentraleinheit, die die Fernwirkung der Anlage unangemessen dominiert hätte, verzichtet werden. Das Museumsdorf wird so auch in der Außenwirkung zum bestimmenden Baustein, ergänzt nur um den zeichenhaften Sonderbau der Verwaltung
(Rekonstruktion Windmühle als Signet des Ferienparks).
Zum anderen wurde das Konzept der Beherbergung überarbeitet und dabei die Beherbergungskapazität auf 300 Betten reduziert. Der größte Anteil an den Gästeübernachtungen im Ostseebad
Breege entfällt auf Ferienhäuser/-wohnungen, die bei entsprechendem Angebotskonzept auch
gute bis sehr gute Belegungsquoten aufweisen (vgl. Aquamaris). Mit dem Angebot von Ferienhäusern ist nicht nur eine gute Vermietbarkeit sichergestellt, sondern es wurde auch ein adäquater
Charakter gefunden, der dem Anspruch des Museumsdorfs entspricht. Auch wenn die reetgedeckten Ferienhäuser den gewohnten Komfort bieten und bautechnisch heutigen Ansprüchen genügen
(EnEV), fügen sich die kleinteiligen Reetdächer zu einem stimmigen Gesamtbild.
2.1.1) Museumsdorf Breege
Ausgangspunkt
Kern der Anlage ist das Museumsdorf als Freilichtmuseum und historischer Erlebnisort. Dabei
kann auf die Erkenntnisse aus zahlreichen Vorbildern zurückgegriffen werden. Grundsätzlich besitzen die unterschiedlichsten Epochen ein Potenzial für museale Aufbereitung im Sinne eines historischen Erlebnisdorfs ("Geschichte zum Anfassen und Mitmachen"); die zeitliche Spannweite
reicht von der Bronzezeit (archäologisches Zentrum Hitzacker) über Germanenzeit (Funkenburg
West-Greußen) und zahlreiche Mittelalter-/ Slawendörfer (Oldenburger Wallmuseum, Museumsdorf Düppel, Geschichtspark Bärnau, Ukranenland Torgelow, Slawendorf Groß-Raden) bis in die
jüngere Vergangenheit der Zeit vor der Industrialisierung (Eekenhof u.v.a.).
Der Bezugspunkt Mittelalter- mit einer gewissen Bandbreite sowohl der slawischen Zeit als auch
der Epoche des Hochmittelalters nach der Christianisierung – leitet sich aus der örtlichen Geschichte ab. Das Plangebiet ist als mittelalterlicher (slawischer) Siedlungsplatz belegt.
Ab etwa 700 n. Chr. wurde Rügen von den slawischen Ranen besiedelt. Sie errichteten als bedeutendes Heiligtum die Tempelburg Arkona („Jaromarsburg”), die sich nach Zerstörung der Kultstätte
Rethra, deren Lage in Pommern vermutet wird, zum Zentrum westslawischen Heidentums entwickelte. Bei Ralswiek fand man Reste einer slawisch-wikingischen Handelsstadt, Münzfunde beweisen Kontakte bis nach Arabien und Persien. Erst im 15. Jahrhundert starb das Wendische auf der
Insel Rügen aus. Breege liegt geographisch zwischen den wichtigsten slawischen Orten der Insel
Rügen: dem zentralen Heiligtum auf Kap Arkona sowie dem Hafen Ralswiek am großen Jasmunder Bodden. Wie die Kirchenbauten in Altenkirchen und Wiek belegen, blieb Wittow auch nach der
Christianisierung eine dicht besiedelte Landschaft.
Angesichts des Zusammenhangs mit der örtlichen Geschichte fügt sich das Vorhaben ein in bestehende Bestrebungen wie z.B. den geplanten, den Ort Breege querenden Themenweg „Heilige
Stätten“, der sowohl heidnische wie christliche Orte des Mittelalters berücksichtigt („Natürlich Rügen, die INSEL zu Land und zu Wasser erleben“, hrsg. durch Landschaftspflegeverband Rügen
e.V.).
Wie die zahlreichen Mittelaltermärkte und –festivals belegen, ermöglicht die Epoche Mittelalter eine hohe Attraktivität mit baulich einfachen Konstruktionen – sowie ohne Konkurrenz zu originalen
(Wohn)Gebäuden der thematisierten Zeit.
Programm Museumsdorf Breege
Kern des Museumsdorfs ist die Rekonstruktion einer mittelalterlichen Siedlung. Verschiedene Gebäude bilden eine Dorfgemeinschaft und lassen so die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen
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einer ländlichen Siedlung lebendig werden.
Für die einzelnen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen wird großer Wert auf historische
Genauigkeit gelegt. Errichtet werden sollen exakte, d.h. durch historische Vorbilder bzw. durch
Grabungen gesicherte Rekonstruktionen. Bevor man die Siedlung betritt, stellt sich dem Gast eine
mächtige Verteidigungsanlage entgegen. Gleichzeitig trennt die Palisade den nördlichen Eventbereich vom eigentlichen Museumsdorf. Nach Durchschreiten der Toranlage stößt man im Zentrum
der Siedlung auf das Langhaus (ca. 12m / 8m), das als größtes Gebäude von der Bedeutung der
Anlage in der damaligen Zeit zeugt und gleichzeitig als Ausstellungs- und Seminargebäude genutzt wird. Auch die umgebenden Handwerkerhäuser – zeittypische Block-, Bohlen- oder Flechtwandhäuser – werden aktiv genutzt. Sie stehen allerdings in einem größeren Abstand als es dem
Original entsprechen würde, damit ein eventueller Brand nicht überspringen kann. Angesichts der
Verwendung historischer Bearbeitungstechniken ist von einer längeren Bauzeit auszugehen; der
Aufbau besitzt jedoch selber bereits Ausstellungsqualität und wird im Rahmen von Workshops unter Beteiligung der Besucher erfolgen.
In die im Originalmaßstab rekonstruierten Gebäude werden Handwerker und Händler einziehen
und arbeiten wie ihre Vorgänger zur Zeit des Mittelalters. Bernsteinschleifer, Drechsler, Schmiede,
Töpfer, Bäcker und zahlreiche weitere Handwerker zeigen den Gästen die alten Techniken und
demonstrieren die Arbeit mit Leder, Knochen, Geweih, Speckstein, Wolle, Kräutern und vielem
mehr. Natürlich haben die Besucher auch die Möglichkeit, die hergestellten Gegenstände zu erwerben oder sich selbst in den alten Handwerken zu versuchen. Die Schänke bietet neben Gerichten vom offenen Holzfeuer Hafer-, Gersten- und Hirsebrei zum Probieren an und lädt zu einer
Bierverkostung ein – ein einmaliges unverwechselbares Angebot.
Das historische Dorf ist eingebunden in eine aufwändig gestaltete Landschaft mit umfangreichen
Wasserflächen und weiten Ausblicken in die umgebende Boddenlandschaft. Viehhaltung und
Ackerbau, die Lebensgrundlagen der damaligen Zeit, werden vor Ort demonstriert. Auf den mit
Flechtwerk eingezäunten Feldern können rückgezüchtete Haustierrassen gehalten und längst vergessenen Nutzpflanzen wie die im Mittelalter verbreitete Rispenhirse angebaut werden. Nicht zuletzt der direkte Kontrast zwischen den spärlichen Feldern der historischen Landwirtschaft zum
heute gewohnten großflächigem Ackerbau mit hohem Ertrag wird die Authentizität der Anlage unterstreichen.
Zielgruppen
Das Programm des Museumsdorfs Breege nimmt auf die verschiedenen Besuchergruppen und
ihre unterschiedliche Verweildauer Rücksicht: Während der spontane Besucher (Urlauber) vor allem einen groben ersten Überblick über das historische Leben gewinnen will und nur allgemeine
Erfahrungen mit den historischen Bearbeitungstechniken sammeln kann, wird für Gruppen mit
vorheriger Anmeldung ein thematisch vertieftes Programm entwickelt. Insbesondere zur Stärkung
der Nebensaison können so in Kooperation mit dem Ferienpark (aber auch mit anderen Beherbergungsbetrieben der Region wie z.B. dem Jugenddorf Drewoldke) spezielle Programme für mehrtägige Besucher angeboten werden. Auch die regionalen Schulen können in der Anlage Projekttage
/ -wochen veranstalten, wobei den Gruppen temporär auch eine Übernachtung in den originalen
Gebäuden und ergänzend in temporär aufgebauten Jurten (Zeltlager) im Museumsdorf ermöglicht
werden soll, um ein möglichst authentisches Lebensgefühl zu erzeugen. Insgesamt wird jedoch
die Übernachtung im Museumsdorf angesichts fehlender Infrastruktur von untergeordneter Bedeutung bleiben müssen.
Abgerundet wird das Programm durch größere kulturelle Veranstaltungen wie historische Märkte,
Schiffsweihen, Erntedankfeste, etc., die ein größeres regionales Publikum ansprechen werden.
Hierfür steht am Eingang der Anlage eine große Event-Fläche zur Verfügung.
2.1.2) Ferienpark
Angeschlossen an das Museumsdorf entsteht ein Ferienpark mit rund 75 Einheiten / 300 Betten. In
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der Kombination von Freizeiteinrichtung und Beherbergung werden Synergieeffekte möglich, die
für beide Einrichtungen zusätzliche Potenziale erschließen.
Der Ferienpark wie das Museumsdorf werden langfristig durch die Projektgesellschaft betreut /
verwaltet, die hierzu am Eingang ein besonderes Gebäude in der Form einer historischen Windmühle errichten wird. Die einheitliche Verwaltung des Ferienparks stellt einen einheitlichen Pflegestand sicher (z.B. hinsichtlich Außenanlagen) und garantiert eine professionelle Vermietung an
wechselnde Gäste.
Der Ferienpark wird vorwiegend Familien als Zielgruppe ansprechen, weil die Wünsche von Kindern (Beschäftigung, Spielmöglichkeiten sowie Anschluss an Gleichaltrige) ebenso wie die von
Eltern (Ruhe zu zweit durch Beschäftigung für die Kinder) in idealer Weise erfüllt werden. Durch
die Kombination mit dem Museumsdorf entsteht ein Alleinstellungsmerkmal: Die umfangreichen
Außenbereiche (historischer Bereich, Tierhaltung, Spielbereich) stehen den Gästen des Ferienparks ganztägig zur Verfügung, so dass Kinderbetreuung mit kulturell/historischem Anspruch und
spielerisch/handwerklicher Ausrichtung angeboten werden kann.
Neben Familien werden in Zusammenarbeit mit dem Museumsdorf spezielle Arrangements für
Gruppenreisen (Interessensgruppen, Firmen, Vereine, etc.) entwickelt und damit insbesondere in
der Nebensaison für beide Funktionsbereiche neue Gästeschichten erschlossen z.B. Seminarwochen für Hochschulen, Teambildungsworkshops für Firmen oder Projektwochen sowie sogenannte
Life-Rollenspiele für Erwachsene (Vereine, Reisegruppen, Mittelalterfans).
Dadurch wird zum Einen eine gleichmäßigere Auslastung der Angebote des Museumsdorfs erreicht und ein gewisser Mindestumsatz gerade auch in der Nebensaison gesichert. Zum Anderen
können durch die Beherbergung Besucher angesprochen werden, die über den Zeitraum mehrerer
Tage hinweg regelmäßig am Leben im Museumsdorf teilnehmen, so dass mehrtägige Projekte
bzw. Workshops angeboten werden können wie z.B. der gemeinsame Bau eines Bootes, der Aufbau eines neuen Gebäudes, die Herstellung eines Ochsenkarrens, etc.. Mit solchen projektbezogenen Workshops wird der Aufbau der historischen Anlage selbst zum Ausstellungsgegenstand.
Die Anlage wird sich ständig weiterentwickeln und damit für jährlich wiederkehrende Gäste auch
bei wiederholtem Besuch attraktiv bleiben.
Durch das Freizeitangebot am Standort wird der Ferienpark nur in vergleichsweise geringem Umfang vom klassischen Strandurlaub abhängig sein, so dass auch die Lage abseits vom Strand wenig ins Gewicht fällt.
Angesichts der Alleinstellung durch die Angebote des Museumsdorfs kann für die Ferienanlage
auch bei zurückhaltender Schätzung eine überdurchschnittliche Auslastung von mindestens 50 bis
60% erwartet werden. Bei einer konservativ gerechneten Auslastung von 55% der Betten entstehen pro Jahr bereits rund 60.000 Übernachtungen.
2.2)
Städtebaulicher Entwurf
Die Anlage bildet eine Einheit, auch wenn die beiden Funktionsbereiche Museumsdorf und Ferienpark im Inneren zur Reduzierung gegenseitiger Störungen räumlich durch eine aufwändig gestaltete Landschaft getrennt bleiben (mit neuen Wasserflächen, Schilfzonen und Wiesenbereichen). Die äußere Erscheinung der Anlage wird durch das Museumsdorf bestimmt, da sowohl entlang der Kreisstraße als auch zum Bodden hin das Museumsdorf jeweils die gesamte Grundstücksbreite beansprucht. Bereits nach wenigen Jahren werden von den eingeschossigen Ferienhäusern vor allem nur die Reetdächer sichtbar sein (Traufhöhe maximal 3,5 m über Verkehrsfläche), so dass nicht zuletzt auch in der Fernsicht ein harmonisches Gesamtensemble entsteht.
Museumsdorf und Ferienpark werden über eine gemeinsame Zufahrt von der Kreisstraße aus erschlossen. Der Sonderbau der Verwaltung / Rezeption (Windmühle) als einziges dominantes Gebäude markiert die Einfahrt in das Ferienhausgebiet. Im mittleren Bereich besteht eine innere VervB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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bindung zwischen den Funktionsbereichen als Fußgängerbrücke über den neuen Teich.
Auch wenn der Ferienpark funktional über eine durchgehende Haupterschließungsstraße organisiert wird, entstehen durch die unregelmäßig gekurvte Führung sowie die in unregelmäßigem Abschnitt abzweigenden Seitenstraßen kleinteilige räumliche Abschnitte, die nicht zuletzt wegen unterschiedlicher Haustypen jeweils ein eigenes Erscheinungsbild (Wiederkennbarkeit) bekommen.
Dieser Effekt wird durch eine abschnittsweise Bepflanzung (einseitige Baumreihen) sowie einzelne
Aufweitungen des Straßenraums unterstützt. Angesichts von Grundstücksgrößen zwischen 450
und 550 qm sowie vergleichsweise kleinen Häusern bis maximal 90 qm entsteht eine aufgelockerte Bebauung (geringe GRZ von 0,2) mit hoher Aufenthaltsqualität.
Das Museumsdorf gliedert sich in Nord-Süd-Richtung in drei Abschnitte: Im Norden liegen neben
den notwendigen Versorgungseinrichtungen (Parkplätze, Sanitärgebäude, Wirtschaftshof) vor allem der Fest-/Veranstaltungsbereich, so dass mit den emissionsträchtigen Nutzungen wie Parkplatz und Veranstaltungsbereich ein möglichst großer Abstand zu angrenzender Bebauung eingehalten wird (Abstand zum östlich angrenzenden Einzelhof sowie nach Neu Lobkevitz jeweils >
100m). Im mittleren Abschnitt befindet sich der museale Bereich im eigentlichen Sinne mit den originalgetreuen Rekonstruktionen, der durch einen Erdwall mit Palisade gegen die benachbarte
Wohn- / Ferienwohnnutzung (im Westen und Nordosten) abgegrenzt ist. Vor der Verteidigungsanlage wird ein Bereich für temporäre Nutzungen freigehalten, u.a. für Jurten / Zelte, die ausgewählten Jugendgruppen bei Projekttagen/-wochen ein authentisch mittelalterliches Leben mit Übernachtung ermöglichen sollen.
Die räumliche Abgrenzung/Einschließung des Museumsdorfs verstärkt den Eindruck des Authentischen, indem jegliche „moderne“ Bebauung ausgeblendet wird. Aus dem Museumsdorf öffnet sich
der Blick ausschließlich nach Südosten über die angeschlossenen Freiflächen (historische Landwirtschaft) auf den Bodden.
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Abbildung 6 Hausentwürfe für den Ferienpark
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2.3)
Flächenbilanz
In Entsprechung zu dem oben skizzieren Programm sowie in Anlehnung an vergleichbare bestehende Anlagen werden für das Museumsdorf folgende Einrichtungen und Flächen vorgesehen:
•
Museumsdorf mit verschiedenen historischen Siedlungsbereichen (ca. 2,1 ha) und angeschlossenem Eingangs- und Veranstaltungsbereich als Außengelände (Grünflächen ca.
0,7 ha),
•
Besucherparkplatz mit rund 100 regulären PKW-Stellplätzen, 10 Bus-Stellplätzen (ca. 0,6 ha)
sowie größeren Bereichen für Fahrradstellplätze, zudem steht bei Veranstaltungen eine Wiese
als größerer temporärer Bedarfsparkplatz für Besucher und Teilnehmer zur Verfügung.
•
Wirtschaft- und Versorgungsbereich mit ca. 0,4 ha (Werkstatt, Maschinenunterstand/Lager,
Kompostplatz),
•
Grünflächen mit Landwirtschaft und Tierhaltung (ca. 1,6 ha).
Für den Ferienpark (Baugebiet und Verkehrsflächen) entsteht insgesamt ein Flächenbedarf von
rund 4,4 ha bei insgesamt einer geringen baulichen Nutzung (GRZ 0,2).
Gut 40% des Plangebiets werden als Grün- / Wasserflächen oder Maßnahmeflächen ohne eine
bauliche Nutzung bleiben.
Nutzung
Fläche
Anteil
Bebauung
Versiegelung
SO Museumsdorf
30.950 qm
22 %
1.500 qm
Grünflächen Museum
26.380 qm
19 %
----
SO Ferienpark
44.060 qm
31 %
8.812 qm
13.218 qm
Verkehrsflächen intern
7.240 qm
5%
----
5.068 qm*
Sonstige Grünflächen (Park / Gehölze)
6.360 qm
4%
Wasserflächen
3.870 qm
3%
----
----
Maßnahmeflächen
21.970 qm
16 %
----
----
690 qm
1%
141.520 qm
100 %
Kreisstraße mit Grünstreifen (öffentlich)**
Gesamtfläche
600 qm
10.312 qm
18.886 qm
* Versiegelungsgrad Verkehrsflächen ca. 70%, vgl. Punkt 2.4.1
** zusätzliche Versiegelung durch Linksabbiegestreifen
2.4)
Erschließung
2.4.1) Verkehrliche Erschließung
Im Zuge der Planung wurde durch Merkel Ingenieur Consult eine verkehrstechnische Untersuchung zur bestehenden Verkehrssituation in der Gemeinde Breege sowie zu den Auswirkungen
des Vorhabens erarbeitet (August 2011). Es war nachzuweisen, dass der durch das Vorhaben
verursachte Mehrverkehr vom Breeger Verkehrsnetz aufgenommen werden kann.
Im Rahmen der Untersuchung wurde für die Spitzenstunde folgende Verkehrserzeugung zugrunde
gelegt:
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Anzahl
Ansatz
Stellplätze
Anzahl
Auslastung
ql,Zufluß
ql,Abfluß
Pkw/h und Parkstand
qB,Zufluß
qB,Abfluß
Kfz/h
1 Stellpl./
Haus
75
90%
0,3
0,3
20
20
Museumsdorf
Anzahl St.
108
100%
0,7
0,5
76
54
Event
Anzahl St.
200
100%
0,5
0,3
100
60
Ferienh./ Mus.
96
74
Ferien/ Event
120
80
Ferienhäuser
75
Äußere Erschließung
Im Zuge der verkehrstechnischen Untersuchung wurde die Leistungsfähigkeit des Breeger Straßennetzes nachgewiesen. Berücksichtigt wurde zusätzlich zur prognostizierten allgemeinen Verkehrszunahme bis 2025 der durch die Planung verursachte Verkehr. Aus verkehrstechnischer
Sicht sind alle Knoten auch für den Prognosehorizont 2025 als Vorfahrtsknoten mit vorhandenem
Ausbaugrad leistungsfähig (QSV A [freier Verkehrsfluss] od. B [nahezu freier Verkehrsfluss]). Die
Leistungsreserven liegen bei mind. 80% und sind damit auch für die Anforderungen eines Events
ausreichend.
Durch das Miteinander von Rad und Kfz in den beengten Straßenräumen, nicht zuletzt auch durch
falsches unvorsichtiges Fahrverhalten auf Seiten der Autofahrer, kommt es derzeit an trockenen
Tagen in der Saison durch einen starken Fahrradverkehr zu Störungen des Verkehrsflusses. Der
vB-Plan „Museumsdorf“ hat auf diese Problematik keinen erheblichen Einfluss, da das Museumsdorf den Verkehr im Ort nicht maßgeblich bestimmt.
Um die bestehende Verkehrssituation zu verbessern, wird im Rahmen der verkehrstechnischen
Untersuchung als kurzfristige Maßnahme eine alternative Führung des Radverkehrs zum Hafen
bzw. weiter Richtung Wittower Fähre über den Wieker Weg vorgeschlagen, um den Fahrradverkehr auf der Dorfstraße zu reduzieren.
Anbindung Kreisstraße RÜG 3
Für das Plangebiet wird nur eine Einfahrt von der Landstraße aus vorgesehen, die, wie durch den
Straßenbaulastträger (Landkreis) gefordert, mit einem Linksabbiegestreifen mit Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung gemäß RAS-K 1 ausgebaut wird. Die notwendige Verbreiterung der Kreisstraße wird in Richtung Plangebiet erfolgen können, die Fläche stehen zur Verfügung.
Innere Erschließung
Im Inneren des Plangebiets werden der Besucherverkehr für das Museumsdorf sowie der Verkehr
für das Ferienhausgebiet kurz nach der Einfahrt getrennt.
Die innere Erschließung des Plangebiets wird gemäß den geltenden technischen Regeln erfolgen;
vorgesehen sind ausschließlich private Verkehrsflächen.
Das Ferienhausgebiet wird durch eine zentrale Erschließungsachse mit ergänzenden Nebenwegen / Wohnwegen erschlossen, die angesichts des geringen Verkehrsaufkommens sämtlich als
Mischverkehrsflächen angelegt werden können. Die zentrale Achse wird eine Fahrbahnbreite von
4,75 m (bei 7,5 m Gesamtbreite der Verkehrsfläche), die Nebenwege eine Fahrbahnbreite von
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3,5 m (bei 5,5 m Gesamtbreite der Verkehrsfläche) erhalten. Unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten werden damit nur rund 70% der Verkehrsfläche versiegelt.
2.4.2) Technische Erschließung
Die technische Ver- und Entsorgung kann über die bestehenden Versorgungsleitungen sichergestellt werden, die entlang der Landstraße RÜG K3 verlaufen.
Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung des B-Plangebietes kann über die Versorgungsleitung, die entlang der
RUG K3 verläuft, erfolgen. Die innere Erschließung ist neu aufzubauen. Die Kosten sind durch
den Vorhabenträger zu übernehmen.
Abwasser
Das anfallende Schmutzwasser ist in die vorhandenen Entwässerungsanlagen, die ebenfalls parallel zur RÜG K3 verlaufen, einzuleiten. Das innere Kanalnetz ist neu aufzubauen. Die Kosten
sind durch den Vorhabenträger zu tragen.
Eine öffentliche Regenwasserkanalisation existiert nicht. Das Niederschlagswasser ist auf dem
Grundstück/en zu belassen bzw. zu verwerten.
Zur Niederschlagswasserentsorgung werden umfangreiche Wasserflächen angelegt (mit angrenzenden Flachwasser/Schilfbereichen zur Versickerung und Verdunstung). Eine Abführung des
Niederschlagswassers in die gemeinschaftlichen Feucht- und Wasserflächen ist aus ökologischen
Gründen anzustreben (vgl. Maßnahme A3, Wasserflächen).
Löschwasser
Die Löschwasserversorgung kann nicht aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden. Hier sind alternative Möglichkeiten vorzusehen (Speicherbehälter, Löschwasserteich). Die Errichtung durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag geregelt.
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3) Auswirkungen
3.1)
Abwägungsrelevante Belange
Bei der Abwägung sind über die in Punkt 1.2.1 genannten Ziele der Planung insbesondere folgende Belange und Aspekte zu berücksichtigen:
•
Die Belange der Wirtschaft, insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen. Aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ausgangslage des
Landes ist der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei allen Abwägungsentscheidungen und Ermessensspielräumen Priorität einzuräumen (vgl. Landesraumentwicklungsprogramm M-V, S. 15). Dies gilt grundsätzlich auch für die gemeindliche Bauleitplanung. Der Tourismus als Hauptwirtschaftszweig in der Gemeinde Ostseebad Breege wird durch die geplante
regionale Freizeiteinrichtung (Museumsdorf) um ein Angebot mit hohem Alleinstellungsmerkmal erweitert. Durch die intensive Betreuung der Gäste (Kombination von Freizeit und Beherbergung) wird eine hohe Wertschöpfung und damit ein deutlicher Beschäftigungseffekt erzielt
werden.
•
Die Belange des Natur- und Umweltschutzes: Der Planbereich liegt teilweise innerhalb bzw. mit
den geplanten Baugebietsflächen unmittelbar angrenzend an den 150m Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 29 NatSchAG M-V. In der Nähe befinden sich zudem Schutzgebiete
nach internationalem Recht. Obwohl die Biotopausstattung der beanspruchten Fläche selbst
insgesamt von nur geringem Wert ist, handelt es sich bei dem Plangebiet um Flächen mit hoher Bedeutung für die Avifauna (Äsungsflächen für Rastvögel). Den Belangen des Naturschutzes ist deshalb eine hohe Wertigkeit einzuräumen.
•
Die Belange von Freizeit und Erholung: Angesicht der Lage in einem Tourismusschwerpunktraum (gemäß RREP VP) genießt die Erholungsfürsorge bei allen Planungen im Gemeindegebiet einen hohen Stellenwert. Mit dem Ausbau eines qualitativ hochstehenden touristischen
Freizeitangebots (Museumsdorf mit hohem Bezug zur Regionalgeschichte) wird die Attraktivität
des nach Kurortgesetz M-V zertifizierten Seebads Breege gestärkt.
•
Die Belange der Baukultur, insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes: Der sensible Landschaftsraum am Rand des Breeger Boddens bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Einordnung neuer Bebauung. Durch die Stärkung des Museumsdorfs und den Verzicht auf große
Baukörper für zentrale Einrichtungen, wie sie noch im Rahmen des Vorentwurfs beabsichtigt
waren, wurde im Planungsverlauf die Einbindung in die Landschaft wesentlich verbessert.
•
Die Belange von Kultur, hier insb. der Siedlungs- und Heimatgeschichte: Das Landesamt für
Kultur und Denkmalpflege, Bereich Archäologie und Denkmalpflege, hat mit Schreiben vom
06.04.2006 der Gemeinde Breege fachliche Unterstützung angeboten, da das Landesamt an
einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation der Landesgeschichte gemäß aktuellem Forschungsstand grundsätzlich interessiert ist.
Darüber hinaus sind die privaten Belange angemessen in der Abwägung zu berücksichtigen.
3.2)
Auswirkungen auf wirtschaftliche und soziale Belange
3.2.1) Tourismus
Im Vergleich mit den anderen zertifizierten Seebädern auf der Insel Rügen fällt in Breege vor allem
die im Jahresdurchschnitt geringe Auslastung der Beherbergungseinrichtungen auf. Dies liegt zum
einen an der Tatsache, dass die hochwertige Hotellerie, aber auch größere Ferienanlagen mit eivB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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gener Infrastruktur immer noch vergleichsweise gering vertreten sind. Zum anderen sind unterstützende Freizeit-, Erholungs- und Sportangebote in der Gemeinde, aber auch in der Region Wittow
insgesamt, spärlich gesät. Mit dem laufenden Ausbau der Promenade in Juliusruh sowie dem
Neubau des Haus des Gastes unternimmt die Gemeinde große Anstrengungen zur Verbesserung
der touristischen Infrastruktur. Es fehlen jedoch weiterhin Betätigungsangebote für Zeiten ohne
Badewetter, so dass die Übernachtungsgäste der Gemeinde / der Region nicht zuletzt schon wegen der randlichen Lage von Wittow oft weite bzw. lange Fahrten auf sich nehmen müssen, was
wiederum eine entsprechende Verkehrsbelastung generiert.
Mit dem Museumsdorf entsteht ein neues attraktives Freizeitangebot in der Gemeinde Breege, das
nicht zuletzt durch die betreuten Erlebnisangebote saisonverlängernd wirken wird. Das Museumsdorf wird aus der Ortslage Breege fußläufig über einen neuen Fuß- / Radweg entlang des Boddenufers zu erreichen sein.
Die charakteristischen Gebäude des historischen Dorfes (einschließlich der Windmühle / Rezeption) werden einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen und sich als „neues“ Wahrzeichen
etablieren.
Angesichts des Bezugs auf die eigene Regionalgeschichte entspricht das Museumsdorf dem allgemeinen touristischen Leitbild der Insel Rügen, das als Hauptzielgruppe neben dem klassischen
Badeurlauber den gehobenen Natururlauber als Zielgruppe anspricht. Verstärkt entwickelt werden
sollen deshalb authentische Angebote, die entweder auf der einmaligen Schönheit und Besonderheit der Landschaft oder dem reichen kulturellen Erbe gründen. Das Museumsdorf schließt in dieser Hinsicht an die bestehenden Angebote an, die sich um Naturgeschichte (Nationalparkzentrum,
Kreidemuseum) oder Geschichte (Kreismuseum Bergen, historische Handwerker Gingst, Störtebekerfestspiele, Rügen-Hof Putgarten) konzentrieren.
Das Museumsdorf stellt damit eine saisonverlängernde Maßnahme von großer Wirkung dar. Eine
überregionale Bekanntheit wird allgemein die Stellung des Ostseebades Breege am Markt festigen
und damit für alle Vermieter eine nachhaltige Stärkung darstellen.
3.3)
Umweltbericht
3.3.1) Allgemeines
Die Umweltprüfung gründet in den Zielen und Inhalten der Planung, die ausführlich in den Kapiteln
1 und 2 der Begründung dargestellt sind.
Methoden: Die Umweltprüfung konzentriert sich auf das unmittelbare Plangebiet sowie die möglicherweise vom Plangebiet ausgehenden Wirkungen auf das Umfeld. Betrachtet werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des Naturraums und der Landschaft (Boden / Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Landschaftsbild, Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung NATURA
2000), das Schutzgut Mensch sowie deren Wechselwirkungen.
Aktuell wurde eine Biotoptypenkartierung gem. Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und
FFH- Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern (Materialien zur Umwelt 2010, Heft 2, LUNG)
erstellt, welche der Bewertung von Eingriffen in die Belange von Natur und Landschaft gem. Hinweise zur Eingriffsregelung (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie 1999/ Heft 3) zugrunde liegt.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung: Die Realisierung des Vorhabens beseitigt zunächst die vorhandene Ackerfläche. Es werden ein Museumsdorf
(Freilichtmuseum/ Slawendorf) sowie ein Ferienhausgebiet (ca. 75 Ferienhäuser) mit erforderlichen Erschließungsflächen und Nebenanlagen auf der Fläche entstehen. Ein Verlust an unversiegelter Fläche ist bei Realisierung des Vorhabens unvermeidbar. Es werden Maßnahmen zum
Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Somit ist das Plangebiet auch
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zukünftig angemessen mit Großgrün strukturiert und in die Umgebung eingebunden.
Durch die Planung werden Eingriffe in Natur und Umwelt verursacht, die unter Berücksichtigung
der Nutzungsanforderungen nicht zu vermeiden sind. Dabei wird in der Umweltprüfung von folgenden möglichen Auswirkungen der Planung ausgegangen:
•
Anlagebedingt nimmt die Versiegelung im Plangebiet zu; hierbei schlägt die Bebauung mit
10.312 qm sowie die sonstige Versiegelungen mit 8.574 qm zu Buche. Durch die Anlage
entsteht im Plangebiet ein Verlust von rund 14 ha Ackerfläche, der zu einem Teil durch umfangreiche Grün- und Ausgleichsflächen kompensiert wird (insg. ca. 40% der Gesamtfläche). Durch die zusätzlichen Biotoptypen (Gehölze, Wiesen, Feucht- und Wasserflächen)
wird sich das Artenspekturm im Planbereich nachhaltig verändern.
•
Betriebsbedingte Auswirkungen entstehen durch das Besucheraufkommen mit jährlich
schätzungsweise bis zu 60.000 Übernachtungen in der Ferienanlage sowie rund 100.000
bis 150.000 Besuchern im Museumsdorf. Durch den Betrieb nimmt der Pkw-Verkehr im näheren Umfeld auf der Kreisstraße RÜG K3 zu. Durch die Nutzung der Freiflächen des Museumsdorfes entstehen für die angrenzenden Ackerflächen im näheren Umfeld Belastungen durch Verlärmung und Scheuchwirkung. Gleiches trifft auf den Küstenwanderweg nach
Breege zu, der zur Anbindung der Einrichtung an den Ort ein wesentlicher Bestandteil des
Vorhabens ist (auch wenn die Planungen hierfür unabhängig vom Vorhaben bereits im Flächennutzungsplan dokumentiert sind).
Stoffliche Belastungen auf angrenzende Naturbereiche können angesichts des geplanten
Anschlusses an die zentrale Abwasserkanalisation ausgeschlossen werden.
•
Baubedingt sind durch Neubau kurzzeitige Auswirkungen u. a. durch Baustellenlärm, erhöhten Schwerlastverkehr zu erwarten, die jedoch angesichts des zeitlich befristeten Charakters als nicht erheblich eingeschätzt werden.
Vermeidung und Minimierung: Negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt werden durch umfangreiche Ausgleichsflächen im Plangebiet zu großen Teilen kompensiert.
In Zuge der Planung wurde die Ausrichtung auf den musealen Bereich mit den rekonstruierten
Originalbauten gestärkt (mit Nutzung der Rekonstruktionen für Schauhandwerk, Veranstaltungen
und Verköstigung), so dass auf ergänzende Gebäude weitgehend verzichtet werden kann (z.B.
geplantes Zentralgebäude, Spielscheune). Dadurch konnte die versiegelte Fläche deutlich reduziert, vor allem aber die Auswirkungen auf das Landschaftsbild erheblich gemindert werden. Unterstützt durch eine einheitliche Rohrdeckung der eingeschossigen Gebäude wird ein Siedlungsbereich entstehen, der sich organisch zwischen die bestehende Bebauung (Neu Lobkevitz, Einzelgehöft) einfügt.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Die allgemeine Situation des Umweltzustandes wird bei Nichtdurchführung der Planung nicht verändert.
Das Gebiet würde in seinem jetzigen Bestand als Ackerfläche erhalten bleiben. Bei Nichtnutzung
des Geländes würde sich sukzessiv Gehölzbestand ausbreiten. Die bestehende Möglichkeit zur
qualitätvollen Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Breege würde nicht genutzt werden.
Alternativen: Alternativstandorte (Ortslage Lobkevitz, Wieker Weg, Hochzeitsberg) wurden von der
Gemeinde überprüft. Angesichts der spezifischen Anforderungen (Flächenbedarf, Lagequalität/
Bezug zur freien Landschaft/ Seeblick sowie Erschließungsmöglichkeiten) wurde der Standort
Lobkevitz- Ausbau festgelegt (vgl. 1.2.4, zur Standortvariantenuntersuchung). Im Zuge der Planung wurde das Vorhaben hinsichtlich der Auswirkungen auf Natur und Umwelt optimiert (vgl. 2.1).
Die weitgehend ebene Ackerfläche des Plangebietes liegt zwischen Küste und der Kreisstraße
RÜG K3 am östlichen Rand von Lobkevitz- Ausbau. Der Landschaftsbezug ist sehr gut, ein Blick
auf den Breeger Bodden ist möglich. Die Ortschaft Breege liegt in einer vertretbaren Entfernung
(ca. 550 m), so dass die Anlage ein attraktives Ziel für einen Spaziergang von Breege aus bietet.
Von Vorteil ist, dass sich das Plangebiet in guter Anbindung an ein öffentliches Straßen- und WevB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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genetz befindet. Die äußere Erschließung ist bis an Grundstücksgrenze gesichert.
Der Bau des Museumsdorfes mit Ferienhausgebiet wird zum Erfolg sowie zur wirtschaftlichen Belebung der Gemeinde Breege beitragen, was Voraussetzung für den langfristigen Erhalt eines erfolgreichen Tourismusstandortes ist. Alternative Nutzungen der Fläche sind ohne voraussichtlich
unwirtschaftliche Eingriffe nicht zu erkennen.
Neben den erwähnten Vorteilen des Standortes bewahrt eine Nachnutzung der Fläche die Erinnerung an eine längst vergangene Zeit, die einen wichtigen Teil der Siedlungsgeschichte Rügens
ausmacht.
3.3.2) Naturhaushalt und Landschaftsbild
Klima
Bestand: Rügen und somit auch das UG gehören großräumig zum „Ostdeutschen Küstenklima“.
Hierbei handelt es sich um einen Bereich entlang der deutschen Ostseeküste, der unter maritimem
Einfluss steht. Das Klima wird bestimmt durch relativ ausgeglichene Temperaturen mit kühlen
Sommern und milden Wintern.
Der Raum Breege wird allgemein dem West- Rügener Klimabezirk zugeordnet. Dieser nimmt im
Bereich des Ostdeutschen Küstenklimas eine klimatische Sonderstellung ein. Er ist weit nach Norden vorgeschoben, vom Meer umrandet und von den Wasserflächen der Bodden durchsetzt. Den
über See kommenden Luftmassen und damit den kühl – maritimen Einflüssen ist er in breiter Front
exponiert. Hier werden die spätesten phänologischen Daten, aber auch sehr gemilderte Herbstund Winterextreme registriert
Bewertung: Das Plangebiet liegt in einem aus klimatischer Sicht ungestörten Bereich. Zur Kläranlage (westlich Lobkevitz- Ausbau) besteht ein Abstand von ca. 400 m, so dass Immissionskonflikte
nicht zu erwarten sind. Aufgrund der küstennahen Lage sowie der daraus resultierenden guten
Luftzirkulation übernimmt der Standort keine im überörtlichen Zusammenhang bedeutende klimatische Funktion.
Entwicklungsziel: Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln und wieder herzustellen.
Prognose bei Nichtdurchführung: Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich die klimatische Situation im Plangebiet nicht verändern.
Minimierung und Vermeidung: Die geplante Bebauung ist aus klimatischer Sicht von untergeordneter Größe. Auch die geplante Bebauungsstruktur lässt keine Veränderungen des Lokalklimas wie
z.B. durch veränderte Windzirkulation / Kanalisierung der Winde vermuten. Folglich können keine
wirksamen Minimierungsmaßnahmen ausgewiesen werden.
Zustand nach Durchführung: Auf derzeitigen Ackerflächen werden Flächen für die Anlage von Gebäuden und Nebenflächen sowie deren verkehrliche Erschließung versiegelt. Erheblich emittierende Nutzungen werden ausgeschlossen. Art und Umfang der Planung werden keine nachweisbaren Auswirkungen auf die klimatische Situation verursachen. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen der klimatischen Situation sind nicht abzusehen.
Die hohe Sonnenscheindauer kombiniert mit anderen klimatischen Faktoren der Region begünstigt
ein für Menschen wertvolles Reizklima. Die Nähe zur Ostsee bzw. dem Breeger Bodden sowie die
Südexposition des Geländes werden als positive Faktoren im Hinblick auf die geplante Nutzung
betrachtet.
Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen der klimativB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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schen Situation sind nicht abzusehen.
Boden
Bestand/ Bewertung: Das Plangebiet ist Teil der Wittower Grundmoränenfläche. Nach Aussage
der Geologischen Karten herrschen im Untersuchungsgebiet Lehme/ Tieflehme grundwasserbestimmt und/ oder staunaß, > 40 % hydromorph vor. Gemäß Gutachterlichem Landschaftsplan der
Region Vorpommern gehört das Plangebiet einem Bodenfunktionsbereich an, welcher mit Stufe 2
(mittel bis hoch) bewertet wird.
Bewertung: Die vorgefundene Situation zeigt Bodenbedingungen auf, die durch menschliche Nutzung (Ackerflächen) gekennzeichnet sind. In der Nähe des Plangebietes befinden sich Wohnbebauungen, zum Teil mit Ferienwohnnutzung, sowie flächenhafte Versiegelungen durch Erschließungsflächen (Kreisstraße RÜG K3). Die Umgebung des Plangebietes ist durch weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen gekennzeichnet.
Entwicklungsziel: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen
können. Natürliche sowie von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation
sind zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Böden, deren
Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen. Bodenerosion ist zu vermeiden.
Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird die bestehende Situation des Schutzgutes Boden nicht verändern. Die landwirtschaftliche Nutzung würde bestehen
bleiben.
Minimierung und Vermeidung: Auf eine Ausweisung von Baugebieten auf ungestörten Standorten
wird zugunsten einer behutsamen Ergänzung von Bauflächen in anthropogen beeinflussten Gebieten verzichtet. In näherer Umgebung befinden sich bereits versiegelte Flächen für Gebäude
und Erschließungsflächen.
Die Versiegelung wird auf das erforderliche Mindestmaß reduziert. Soweit möglich werden Verkehrsflächen und Wege in wasserdurchlässiger Bauweise angelegt.
Zustand nach Durchführung: Das Bodengefüge wird durch die Anlage von Gebäuden und Erschließungsflächen verändert. Es werden Flächen Voll- bzw. Teilversiegelt. Im Verhältnis zur Gesamtfläche ist der Anteil an versiegelter Fläche gering (ca. 13%). Aufgrund der Art und des Umfangs des Vorhabens sind Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden nicht absehbar. Geotope bzw. Böden mit besonderer Ausprägung sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Wasser
Bestand/ Bewertung: Fließgewässer sind im und im Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden. Als
Stillgewässer befindet sich in einer Entfernung von ca. 70m zum Plangebiet der Breeger Bodden.
Der Grundwasserflurabstand des Gebietes wird mit >10 m angegeben. Die Grundwasserneubildung besitzt bei einer Neubildungsrate von 10 - 15% im Plangebiet eine mittlere Bedeutung (Stufe
2). Dem nutzbaren Grundwasserdargebot wird keine Bedeutung (< 500³/d) beigemessen. Für das
Grundwasser besteht keine unmittelbare Gefährdung durch flächenhaft eindringende Schadstoffe.
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eines Wasserschutzgebietes. Die Versiegelung der Grundfläche des Plangebiets ist nicht geeignet die Grundwasserneubildungsfunktion des Einzugsgebietes erheblich zu beeinträchtigen.
Die südöstlichen Teile des Plangebiets liegen innerhalb des 150m Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach NatSchAG bzw. des 200m Schutzstreifens nach LWaG M-V. Innerhalb des Küstenund Gewässerstreifens sind keine Baugebietsflächen vorgesehen. Hier sind ausschließlich Grünflächen (Museumsgarten nach historischem Vorbild extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen)
geplant.
vB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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Entwicklungsziel: Natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und natürliche
Rückhalteflächen sind zu erhalten, zu entwickeln und wieder herzustellen. Änderungen des
Grundwasserspiegels, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope führen
können, sind zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen.
Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird die gegenwärtige
Situation des Grund- und Oberflächenwassers nicht verändern.
Minimierung und Vermeidung: Der geplante Bau eines Museumsdorfes und eines Ferienhausgebietes (ca. 75 Ferienhäusern) birgt bei normaler Nutzung keine Gefahr hinsichtlich des Zustands
des Schutzgutes Wasser. Maßnahmen zur Minimierung können außer dem Ableiten des völlig unbelasteten Oberflächenwassers (Dachwasser) in den Untergrund als Teilkompensation der durch
die Überbauung lokal gestörten Grundwasserneubildungsfunktion nicht benannt werden.
Zustand nach Durchführung: Die Versiegelung der Grundfläche wird durch das Vorhaben erhöht.
Der Verbleib von unbelastetem Dachwasser auf dem Grundstück kann dies zu Teilen kompensieren. Anlage- und betriebsbedingte Veränderungen mit nachhaltigen Beeinträchtigungen des
Schutzgutes Wasser sind nicht abzusehen. Das Vorhaben wird den Wasserhaushalt der Umgebung nicht verändern.
Das Vorhaben ist unter Einhaltung der Auflagen zum Gewässerschutz nicht geeignet, das Schutzgut Wasser erheblich zu beeinträchtigen.
Pflanzen und Tiere
Bestand/ Bewertung: Pflanzen. Die Karte der Heutigen Potenziellen Natürlichen Vegetation Mecklenburg-Vorpommerns (Schriftenreihe des LUNG M-V 2005, Heft 1) weist für das Plangebiet WaldgerstenBuchenwald einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut- Buchwald auf. Dieser Bestand würde
sich einstellen, wenn jegliche Nutzung der Flächen aufgegeben würde.
Das Plangebiet umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerfläche). Innerhalb des Plangebietes sind keine Großgehölze oder Sträucher vorhanden. Entlang der Kreisstraße RÜG K3 befindet sich eine geschlossene Allee aus jungem Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Auch das Umfeld des Plangebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Südöstlich direkt an das Plangebiet angrenzen, befindet sich der Schilfgürtel des Breeger Boddens.
Die kartierten Alleebäume sind in folgender Tabelle dargestellt:
Nr.
Baumart
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
StU in
cm
24*
66
23*
26*
30*
25*
Kronen
Ø in cm
2
5
2
2
2
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
23*
25*
30*
27*
59
26*
25*
22*
33*
28*
27*
25*
2
3
2
3
5
2
2
1
2
2
2
3
Bemerkungen
Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
keine Krone, absterbend bzw. Tot
kahle Krone, absterbend, Schädlingsbefall
kahle Kronenspitze, Schädlingsbefall
kahle Kronenspitze und Leittrieb, Schädlingsbefall
kahler/ toter Leittrieb, Schädlingsbefall
Totholzäste, Schädlingsbefall
Totholzäste, Schädlingsbefall
Totholzäste, Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
kahler Leittrieb, Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
kahler Leittrieb, Totholz, Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
Totholz in Spitze, Schädlingsbefall
Totholz in Spitze, Schädlingsbefall
starke Stammschäden, Krone in gutem Zustand, Schädlingsbefall
vB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
gepl.
Umgang
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
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19
20
21
22
23
24
25
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
30*
25*
24*
26*
25*
24*
24*
2
2
2
2
2
2
2
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
63
23*
23*
24*
26*
29*
30*
66
49
25*
5
1
2
1
2
2
2
4
4
2
36
37
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
24*
24*
2
2
38
39
Acer pseudoplatanus
Acer pseudoplatanus
25*
30*
2
2
etwas Totholz, Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
kahler Leittrieb, Schädlingsbefall
* Totholz in Spitze, Schädlingsbefall
Totholz in Spitze, Schädlingsbefall
Totholz in Spitze, Schädlingsbefall
Leittrieb z.T. kahl, Totholz, Schädlingsbefall
schöne Krone, leichter Schädlingsbefall
Schädlingsbefall
kahler Leittrieb, Schädlingsbefall
Krone kahl, Schädlingsbefall
Kahler Leittrieb, Schädlingsbefall
Krone z.T. kahl, Totholz, Schädlingsbefall
Leittrieb kahl, Schädlingsbefall
schöne Krone, Schädlingsbefall
schöne Krone, Schädlingsbefall
Rindenschäden am Stamm, Totholz, Leittrieb kahl, Schädlingsbefall
Totholz, Leittrieb kahl, Schädlingsbefall
Totholz, kahle Krone, Leittrieb abgebrochen, Schädlingsbefall
Leittrieb kahl, Schädlingsbefall
Leittrieb kahl, Schädlingsbefall
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
Tabelle Baumbestand, aufgenommen am 19.08.2011, Bearbeiter: C. Förste
E = Erhalt aus Gründen des Ortsbildes
F = Fällung, Ausgleich nach Alleenerlass Mecklenburg-Vorpommern
stbu = Stammbusch/ mehrstämmig
* = Stammschutz Schilfmatte, geringe Abweichungen in Stammumfang möglich
Abbildung 7: Bestand Biotoptypen (Detail Standorte Alleebäume)
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Legende Biotoptypen
ACL Lehmacker
Abbildung 8: Bestand Biotoptypen (Übersicht)
Legende Biotoptypen
ACL Lehmacker
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine gemäß §20 NatSchAG M-V besonders geschützten Biotope. In einer Entfernung von ca. 100 m östlich zum Plangebiet, jenseits des benachbarten
Siedlungspunktes befindet sich das gem. §20 NatSchAG M-V besonders geschützte Biotop
RUE00708 Gebüsch/ Strauchgruppe, es wird unter dem Gesetzesbegriff Naturnahe Feldgehölze
geführt und nimmt eine Fläche von 544m² ein. Ca. 10m südöstlich entfernt befindet sich das Biotop RUE07760 Offenwasser Bodden, es wird unter dem Gesetzesbegriff Boddengewässer mit
Verlandungsbereichen geführt und nimmt eine Fläche von 87.628.788 m² ein.
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Abbildung 9: Bestand besonders geschützte Biotope gem. §20 NatSchAG
Pflanzen/ Bewertung: Die vorgefundenen Biotoptypen weisen keine besonders wertvollen Strukturen auf. In der näheren Umgebung befinden sich vollversiegelte Flächen (Gebäude und Erschließungsflächen). Der Standort ist durch die Nähe zu Siedlungsbereichen, angrenzend an die vorhandene Landesstraße nicht als landschaftlich ungestört anzusprechen.
Es sind im Plangebiet keine Schutzgebiete oder Schutzgegenstände nach Naturschutzrecht ausgewiesen. Im Baugebiet befinden sich ausschließlich Flächen, die eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft haben. Auf den unmittelbar durch das Vorhaben beanspruchten Flächen ist
eine Ackerfläche ohne bedeutsame floristische Bestände betroffen. In unmittelbarer Nähe, ca.
10m von der südöstlichen Plangebietsgrenze entfernt, beginnt das Biotop Offenwasser Bodden.
Im südöstlichen Bereich des Plangebietes sind keine Baugebietsflächen, sondern ausschließlich
Grünflächen vorgesehen. Eine direkte Zuwegung zum Wasserkörper des Boddens ist nicht geplant. Daher ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Biotops durch das Vorhaben nicht erkennbar. Zu dem zweiten gem. § 20 NatSchAG M-V besonders geschützten Biotop (Gebüsch/
Strauchgruppe- 100 m entfernt), bestehen keine räumlich/ funktionalen Beziehungen, so dass keine Beeinträchtigungen absehbar sind.
Entwicklungsziel: Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die
biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und
Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer
natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen
Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wieder herzustellen. Nicht
mehr benötigte versiegelte Flächen sind zu renaturieren und soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Prognose bei Nichtdurchführung: Bei Nichtdurchführung des Vorhabens wird sich der gegenwärtige Zustand von Natur und Umwelt nicht verändern. Die landwirtschaftliche Nutzung würde erhalten
bleiben. Eine Schaffung von neuen, vielfältigeren Biotopstrukturen wäre nicht möglich.
Bei Aufgabe der Fläche würde sich eine sukzessive Entwicklung in Richtung potentiell natürlicher
Vegetation einstellen.
Minimierung und Vermeidung: Das Vorhaben wird unmittelbar im Anschluss an Siedlungsflächen
geplant, sowie auf die unbedingt notwendigen Flächen beschränkt. Durch die Wahl eines StandorvB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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tes in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsflächen, angrenzend an eine vorhandene Kreisstraße wird
der Flächenverbrauch von ungestörteren Standorten vermieden und negative Auswirkungen auf
Natur und Landschaft minimiert.
Die nicht überbaubaren/ versiegelten Flächen werden angemessen eingegrünt, um den Eingriff in
allgemeinen Lebensraum durch neue vegetative Strukturen zu minimieren. Angesichts der spezifischen Anforderungen des Vorhabens an den Standort (Flächenbedarf, Lagequalität/ Bezug zur
freien Landschaft/ Seeblick, sowie Erschließungsmöglichkeiten) können keine weiteren Minimierungsmaßnahmen benannt werden.
Zustand nach Durchführung: Die zulässigen Nutzungen stehen in keinem räumlich- funktionalen
Zusammenhang zu besonders geschützten Biotoptypen. Das Vorhaben beansprucht eine derzeitige Ackerfläche für den Bau eines Museumsdorfes sowie einer Ferienhausanlage mit Nebenflächen (Parkplätze und Erschließungsflächen). Um den Urlaubsgästen bzw. andern interessierten
Bevölkerungsgruppen die Kultur- und Siedlungsgeschichte der Region näher zu bringen, wird auf
dem Gelände ein Museumsdorf (Mittelalterdorf) errichtet. Die neue Nutzung (Museum, Ferienwohnen) bedingt eine stärkere Frequentierung durch den Menschen in dem Gebiet. Durch die Anlage
von naturnahen Grünflächen (Parkanlagen, zum Teil mit Feucht- bzw. Flachwasserbereichen), von
Wiesen- und Weideflächen sowie die Pflanzung von Großgehölzen, wird eine dauerhafte und vielfältige Biotopqualität geschaffen, die den Verlust der Ackerfläche ausgleicht. Eine dorftypische,
floristisch vielfältige Ruderalvegetation wird sich durch die dauerhafte Begrünung und Untergliederung der Fläche in unterschiedliche Nutzungsbereiche in den jeweiligen Randbereichen ausbildet.
Die Extensivstrukturen im boddennahen Bereich schaffen eine Pufferzone, die negative Auswirkungen auf das Boddengewässer weitestgehend unterbindet.
Zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung ist eine Aufweitung der Kreisstraße auszuführen.
Der vorhandene Alleebaumbestand kann im erforderlichen Bereich nicht an der derzeitigen Stelle
erhalten werden. Eine entsprechende Ausnahme von den Bestimmungen des Alleenschutze ist zu
beantragen. Zunächst wurde ein Umpflanzen angestrebt, was jedoch aufgrund des stark beeinträchtigten Gesundheitszustandes der Alleebäume nicht realistisch ist. Die zu entnehmenden Alleebäume werden durch Neupflanzung entlang der Straße nach Errichten der Abbiegespur ersetzt,
so dass der geschlossene Charakter erhalten bleibt.
Aufgrund der Vorbeeinträchtigung durch die vorhandene Kreisstraße RÜG 3 und der Wohnnutzung/ zum Teil Ferienwohnnutzung im näheren Umfeld sowie der umfangreichen Begrünungsmaßnahmen, wird sich diese zusätzliche Bebauung nicht negativ auf das Schutzgut Pflanzen und
Tiere auswirken.
Tiere /Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Für Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV
der FFH- Richtlinie und für die europäischen Vogelarten ist im Rahmen umsetzungsorientierter
Planungen zu prüfen, ob durch die Umsetzung der Planung Verbotstatbestände entsprechend §
44 BNatSchG eintreten können.
Im Plangebiet befinden sich weder Gebäude noch Gehölzstrukturen. Es ist daher nicht geeignet
Brutvögeln, Fledermäusen oder der Avifauna allgemein potenzielle Habitate zu bieten. Altersbedingt weisen auch die Alleebäume kein Lebensraumpotenzial für Baumhöhlenbewohnende Arten
auf (keine Nischen oder Höhlungen vorhanden). Ebenfalls können Reptilien und Bodenbrüter aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche durch den Menschen sowie fehlender Habitatstrukturen (keine Wiesen, ruhige Sonnenplätze, Rückzugsräume) ausgeschlossen werden.
In den störungsarmen und gut überschaubaren Buchten des Breeger Boddens befinden sich die
Schlafplätze der Saat-, Bläss- und Graugans. Die Gänse suchen auf den angrenzenden Ackerflächen nach Nahrung. Alle Ackerflächen im Gemeindegebiet Breege-Juliusruh stellen wichtige Rastgebiete für die Zugvögel dar. Das Vorhaben bedingt den Verlust einer dieser Rastflächen. Im nahen Umfeld des Plangebietes sind bereits regelmäßige Störungen durch den Menschen (Wohnbzw. Feriennutzungen, Kreisstraße) vorhanden. Weiterhin wird die Nutzbarkeit der Ackerfläche für
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die Zugvögel durch die Fruchtfolge und der Art der Bewirtschaftung im jeweiligen Jahr bestimmt,
so dass für Einzelflächen starke Jahresschwankungen zu verzeichnen sind. Der Flächenverlust
erscheint aus diesem Grund, sowie angesichts der weiterhin vorhandenen Rastflächen in der Umgebung als nicht erheblich.
Gemäß Umweltkartenportal M-V ist das Vorkommen von Fischottern im weiteren Umfeld des Plangebietes nachgewiesen worden (Quelle: Kartenportal Umwelt MV, Angaben aus 2005). Entsprechend wurde das Plangebiet auf mögliche Habitate für den Fischotter untersucht. Betrachtet wird
nach Behl (1997) das Plangebiet mit unmittelbarem Umfeld auf Naturnähe (Gewässerprofil, Uferund Böschungsgestalt), Störungen (anthropogene Einflussnahme auf den Fischotter und seinen
Lebensraum), Deckung (Unterschlupf- und Rückzugsräume), Nahrungsvorkommen (ausreichende
Menge an Beutetieren) und Vernetzungsgrad mit anderen Gewässersystemen (ausgedehntes
System an Fließ- und Standgewässern).
Ergebnis: Die unmittelbar durch das Vorhaben beanspruchte landwirtschaftlich genutzte Fläche
bietet weder dem Fischotter noch seinen Beutetieren (Fische, Wassergeflügel, Krebse, Lurche)
geeignete Habitate. Das Plangebiet befindet sich in direkter Nachbarschaft mit stark von menschlichen Nutzungen geprägten Flächen (Wohn- bzw. Feriennutzung, Kreisstraße RÜG K3), was als
beträchtlicher Störfaktor betrachtet wird. Im Plangebiet gibt es weder Gewässer noch Gewässersysteme, die als Wanderkorridor, Unterschlupf oder Rückzugsraum genutzt werden könnten. Der
Standort des Plangebietes ohne Gewässer oder Gehölzstrukturen, lässt das Plangebiet für den
Fischotter als höchst unattraktiv erscheinen. Das Plangebiet wird als nicht geeignet eingeschätzt,
dem Fischotter Lebens- oder Teillebensraum bieten zu können.
Tiere / Bewertung: Repräsentative Vorkommen streng geschützter Arten sind innerhalb des Bereiches derzeit nicht bekannt. Es werden von der Planung keine FFH- Lebensraumtypen, ausgewiesene Flächen europäischer Vogelschutzgebiete oder besonders geschützte Biotope beansprucht,
welche das Vorhandensein dieser Arten bzw. relevante Lebensräume vermuten ließen. Das Vorhaben beschränkt sich auf das intensiv landwirtschaftlich genutzte Umfeld vorhandener Siedlungssplitter.
Ein Verbotstatbestand gem. §44 BNatSchG wurde aktuell nicht festgestellt. Die Betroffenheit von
Verbotstatbeständen des §44 Bundesnaturschutzgesetz ist in Vorbereitung von Bauarbeiten erneut zu prüfen, sofern das Vorhaben nicht innerhalb der kommenden 5 Jahre realisiert wird. Im
positiven Fall wäre eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.
Die Ausnahmegenehmigung ist im Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie MV zu beantragen.
Durch das LUNG sind Schutz- bzw. Kompensationsmaßnahmen festzulegen.
Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird den Zustand von
Natur und Umwelt nicht verändern. Die Ackerfläche würde als solche erhalten bleiben.
Minimierung und Vermeidung: Eingriffe in die Belange des Schutzgutes Pflanzen und Tiere werden minimiert, indem ein Standort im Anschluss an bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen
ausgewählt wurde. Die umfangreichen Ausgleichsflächen im Plangebiet, die gärtnerische Anlage
der Grundstücksflächen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen schaffen eine dauerhafte Grünstruktur.
Das Vorhaben beansprucht eine derzeit intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche, die für
das Schutzgut Tiere und dessen Lebensraumansprüche allgemein von geringer Bedeutung ist.
Eine Ausnahme bildet die Bedeutung boddennaher Ackerflächen für die Gänserast. Zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Rastgeschehens werden abschirmende Gehölzstrukturen geschaffen sowie die boddennahen Flächen in ihrer Nutzung extensiviert.
Zustand nach Durchführung: Für Versiegelung und Überbauung wird die derzeitige Ackerfläche
beansprucht. Das Plangebiet wird neuen Nutzungen (Freizeit-/Kulturangebote, Ferienwohnen, Erholung) zugeführt. Es werden Gebäude und Nebenflächen (Erschließungsflächen, Parkplätze)
entstehen.
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Durch Einzelbaumpflanzungen und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft wird eine dauerhafte Struktur an Großgrün entwickelt und dauerhaft gesichert. Die
gärtnerische Anlage der Grundstücksflächen sowie die Ausweisung von Flächen zum Schutz und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft sichern dauerhaft eine gute Lebensraumausstattung
des Plangebietes. Neu geschaffene Gehölzstrukturen im Zusammenhang mit extensiven Offenlandflächen bieten künftig zusätzlichen Lebensraum für beispielsweise Heckenbrüter.
Der südliche Planbereich, welcher in den Umweltkarten als Nahrungs-/Rasthabitat ausgewiesen
ist, wird mit der Realisierung des Vorhabens in dieser Funktion nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zur Minderung des Eingriffs in das Vogelrastgebiet wird der südliche (boddennahe) Planbereich
durch eine dauerhafte Grünlandnutzung als Abstandsfläche gesichert.
Hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Rastgeschehens wird der Verlust an Fläche durch die Extensivierung der küstennahen Strukturen und der Maßgabe einer umfassenden Gehölzpflanzung
zur Trennung der intensiven Nutzungen von den beruhigten Bereichen sowie der Sicherstellung,
dass der rückwärtige Bereich des Plangebietes einer extensiven Nutzung unterliegt, als hinreichend kompensiert betrachtet.
Landschaftsbild
Bestand/ Bewertung: Entsprechend der „Naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns“
wird das Plangebiet in die Landschaftseinheit Nord- und ostrügensches Hügel- und Boddenland
innerhalb der Landschaftszone Ostseeküstenland eingeordnet. Diese Landschaftseinheit ist durch
vielgestaltige Küstenbereiche sowie in Teilen durch eine starke Reliefierung gekennzeichnet. Südöstlich des Plangebietes befindet sich ein Bereich mit guter naturräumlicher Eignung für das Naturund Landschaftserleben.
Im Rahmen der landesweiten Analyse und Bewertung der Landschaftspotenziale wurde die
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes nach den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewertet. Auf einer 4-stufigen Skala wurde das Untersuchungsgebiet und seine Umgebung (Landschaftsbildraum: Wittow, Nr. II 6 - 6) der Stufe mittel bis hoch zugeordnet. Im Küstenbereich ist die
Landschaftsbildbewertung hoch bis sehr hoch (LAUN 1996).
Das Plangebiet befindet sich ca. 550 m entfernt von der Ortslage Breege unmittelbar am Breeger
Bodden auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es grenzt im Norden an die Kreisstraße
RÜG 3 und im Nordwesten an die lockere Bebauung von Neu Lobkevitz. Im Osten schließt sich
der kleine Siedlungsbereich einer ehemaligen Hofstelle an.
Einsehbar ist das Plangebiet vor allem von der angrenzenden Kreisstraße RÜG 3 aus. Mit Ausnahme kleinerer Abschnitte (Einzelhäuser, Kläranlage) besteht auf der gesamten Strecke der
Straße zwischen Breege und Lobkevitz ein offener Blick zum Bodden, wobei allerdings anders als
noch vor wenigen Jahren der Blick durch die begrenzende Baumreihe gefiltert wird. Mit der weiteren Entwicklung der Alleebäume wird mittelfristig auch der derzeit noch mögliche Blick auf den
Bodden von nördlichen Standorten aus unterbrochen (z.B. vom Wieker Weg südl. Breege Ausbau).
Angesichts der großen Ackerschläge sowie des Fehlens eines kleinmaschigen Wegenetzes ist die
gesamte Fläche zwischen Kreisstraße und Boddenufer für die Öffentlichkeit derzeit unzugänglich.
Sollte der im Flächennutzungsplan vorgesehene Wanderweg entlang des Boddenufers (Trasse
auf gemeindlichen Wegegrundstücken) angelegt werden, wird das Plangebiet auch von Süden her
für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Aufmerksamkeit zukünftiger Spaziergänger wird jedoch einseitig auf den Bodden gerichtet sein, da der Anblick von Neu Lobkevitz (Siedlungshäuser, Kläranlage) über die ungegliederten Ackerflächen hinweg weniger attraktiv ist.
Eine wenn auch durch die größere Entfernung getrübte Sicht auf das Plangebiet bietet sich von
der gegenüberliegenden Boddenseite aus (Vieregge). Von Vieregge aus wird die Silhouette hinter
dem Boddenufer durch die in der perspektivischen Verschneidung zusammenrückenden SiedvB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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lungsbereiche von Neu Lobkevitz und Breege bestimmt.
Als Vorbelastung in dem Gebiet stellt sich die unzureichend integrierte Bebauung von Neu
Lobkevitz (Wohn-/Ferienhäuser, Kläranlage) dar, die sowohl von der Kreisstraße als auch von
Vieregge aus prägend in Erscheinung tritt.
Entwicklungsziel: Landschaften sind wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Menschen.
Sie sind Ausdruck des europaweiten gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und Grundlage für die
Identität ihrer Bewohner. Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen
ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zweck der Erholung sind
nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen.
Prognose bei Nichtdurchführung: Eine Nichtdurchführung des Vorhabens wird das Schutzgut
Landschaftsbild nicht verändern. Die Ackerfläche würde als solche erhalten bleiben.
Minimierung und Vermeidung: Das Vorhaben beansprucht keine völlig ungestörten Landschaftsräume. Die Ausweisung von Bauflächen erfolgt im Anschluss an bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen. Durch den Verzicht auf größere mehrgeschossige Baukörper, wie sie noch im Vorentwurf enthalten waren (Zentralgebäude, Spielscheune), sowie den ausschließlichen Einsatz von
Rohr als Dachmaterial im Bereich des Ferienparks wird die Einbindung der Bebauung in die Landschaft wesentlich verbessert. Pflanzgebote strukturieren und rahmen das Vorhaben.
Zustand nach Durchführung: Die Bebauung findet auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
angrenzend an die Kreisstraße RÜG 3 statt. Das Vorhaben wird zwischen der isoliert liegenden
Bebauung von Neu Lobkevitz und einem weiteren kleinen Siedlungsbereich einer ehemaligen
Hofstelle außerhalb der Ortslage von Breege realisiert. Die mit Ausnahme der geplanten Windmühle ausschließlich eingeschossige Bebauung wird sich in die bestehenden Sichten harmonisch
einordnen und entspricht der Ausbildung traditioneller Ortsränder. Durch den einheitlichen Einsatz
von Rohr als Dachdeckung wird eine der natürlichen Landschaft verwandte Farbigkeit erreicht, so
dass sich das Vorhaben auch in der Fernsicht (z.B. von Vieregge) harmonisch in die Landschaft
einfügt.
Mit der weithin sichtbaren Windmühle wird ein früher geläufiges, regionaltypisches Element wiederbelebt, was vom Betrachter als Bereicherung des Landschaftsbilds erfahren wird.
Mit der Ausrichtung des Museumsdorfs zum Bodden werden für den zukünftigen Spaziergänger
auf dem Küstenwanderweg landseitig vor allem die Rekonstruktionen historischer Bebauung sowie
die vorgelagerten Freiflächen (historische Landwirtschaft) sichtbar, was angesichts des attraktiven
Erscheinungsbilds der Mittelalterdorfs gerade im Vergleich mit den bisher ungegliederten Ackerschlägen keine nachteilige Veränderung darstellt. Durch die Lage der Gebäude in einer angemessenen Entfernung zur Küstenlinie von > 150 m sowie in Gruppierung zu Neu Lobkevitz, bleibt insgesamt der Eindruck als bebauungsarme Küstenlandschaft bewahrt.
Das Landschaftsbild prägende Elemente oder Sichtbeziehungen werden vom Vorhaben nicht gestört. Der Landschaftsbildraum wird nicht über das derzeitige Maß hinaus beeinträchtigt.
3.3.3) Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Die Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (NATURA 2000- Gebiete) unterliegen den
Schutzkriterien der Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie. Gemäß § 33 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines NATURA 2000- Gebietes
in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Projekte sind gem. § 34 BNatSchG vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit
den Erhaltungszielen eines NATURA 2000- Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinvB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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trächtigen und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebietes dienen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes grenzt an folgende Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung
an:
- FFH DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft
- SPA DE 1446-401 Binnenbodden von Rügen
Die Verträglichkeit der Planung mit den Schutz- und Entwicklungszielen der europäischen Schutzgebiete ist entsprechend nachzuweisen. Durch die Vorprüfung soll eingeschätzt werden, ob vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgebietes und seiner Schutzziele zu erwarten und
inwieweit diese Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen sind.
Verträglichkeitsvorprüfung FFH- Gebiet DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft
Gebietsmerkmale: Das FFH-Gebiet Nordrügensche Boddenlandschaft stellt ein reich gegliedertes
System von Boddengewässern unterschiedlichen Trophiegrades und unterschiedlicher Isolation
von der offenen Ostsee, mit zahlreichen typischen Küstenlebensräumen (Wieken, Nehrungen und
Haken unterschiedlichen Entwicklungsgrades) dar.
Abbildung 10: FFH- Gebiet DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft (Quelle: Kartenportal Umwelt MV
2008)
Schutzerfordernisse und Erhaltungsziele: Die Güte und Bedeutung des Gebietes besteht im repräsentativen Vorkommen von FFH- Lebensraumtypen und -arten, Schwerpunktvorkommen von
FFH- Lebensraumtypen, Vorkommen von Lebensraumtypen an der Verbreitungsgrenze, der Häufung von FFH- Lebensraumtypen und prioritären Lebensraumtypen. Schutzerfordernisse und Erhaltungsziele bestehen weiterhin im Erhalt und der Sicherung bzw. Optimierung der Lebensräume
der FFH- Arten und dem Erhalt bzw. der Verbesserung der Verbundwirkung innerhalb des Gebietes und zu anderen FFH- Gebieten (kohärentes Netz).
Die Verletzlichkeit des Gebietes ergibt sich aus den Nähr- und Schadstoffeinträgen in den Bodden
und auf der Schaabe, aus der Behinderung der natürlichen Dynamik (z.B. durch Aufforstungen)
sowie der Nutzungsaufgabe der Salzwiesen (jeweils soweit erheblich wirkend).
Das Entwicklungsziel liegt im Erhalt und der teilweisen Entwicklung einer bebauungsarmen Küstenlandschaft mit marinen und Küstenlebensraumtypen, Moor- und Wald- Lebensraumtypen sowie
mit charakteristischen Vorkommen von FFH- Arten.
Die folgende Tabelle listet die für das FFH- Gebiet benannten Lebensraumtypen auf.
Natura 2000 - Code
Lebensraumtyp
1150
Lagunen des Küstenraumes
1220
Mehrjährige Vegetation
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1230
Atlantik- Felsküsten und Ostsee- Fels- und Steilküsten
1330
Atlantische Salzwiesen (Glauco- Puccinellitetalia maritimae)
2120
Weißdünen mit Strandhafer (Ammophilia arenaria)
2130
Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)
2160
Dünen mit Hippophae rhamnoides
2180
Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region
2190
Feuchte Dünentäler
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
6210
Naturnahe Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (FestucoBrometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
7210
Lebende Hochmoore
9110
Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
9130
Waldmeister- Buchenwald (Asperulo- Fagetum)
9160
Subatlatischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald Galio- Carpinetum
9180
Schlucht- und Hangmischwälder Tilio- Acerion
9190
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
91D0
Moorwälder
Tabelle: FFH- Lebensraumtypen des Gebietes DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft gem. Standarddatenbogen Stand Mai 2004
Folgende FFH- Arten werden für das Gebiet benannt:
FFH- Art
Vorhabenbedingte Beeinträchtigung
Lutra lutra (Fischotter) EU-Code 1355
Keine. Das Gebiet bietet weder dem Fischotter noch seinen Beutetieren (Fische, Wassergeflügel, Krebse, Lurche) geeignete Habitate. keine Gewässernutzung geplant
(Steg, Bootsfahrten o.ä.)
Phoca vitulina (Seehund) EU- Code 1365
Keine. Geeignete Habitate sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Lampetra fluviatilis (Flussneunauge) EU- Code
1099
Keine. Lebensraum in allen größeren Flüssen Europas
und ihren Mündungsgebieten sowie den angrenzenden
Meeresgebieten.
Petromyzon marinus (Meerneunauge) EUKeine, Lebensraum in Gewässern.
Code 1095
Tabelle: FFH- Lebensraumtypen des Gebietes DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft gem. Standarddatenbogen Stand Mai 2004
Abgrenzung des Wirkraumes: Das FFH- Gebiet DE 1446-302 Nordrügensche Boddenlandschaft
nimmt die Flächen des Breeger Boddens, Teile der Schaabe, des Breetzer Boddens, des Lebbiner
Boddens, der Tetzitzer See, des Großen Jasmunder Boddens und der Neuendorfer Wiek ein. Die
Tiefe des Betrachtungsraumes hängt von den zu erwartenden Auswirkungen ab. Dabei sind die
Lebensraumansprüche der einzelnen FFH- Arten als auch die Empfindlichkeit der Lebensraumtypen gegenüber den zu erwartenden Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Als Wirkraum sind
aufgrund der Lage und der geplanten Nutzung die Flächen innerhalb des Plangebietes zu betrachten.
Vorhandene Vorbelastungen und Entwicklungstendenzen des Gebietes ohne Verwirklichung des
Vorhabens: Die Kreisstraße RÜG 3 grenzt nördlich an das Plangebiet an. In unmittelbarer Nähe
(Lobkevitz Ausbau, alte Hofstelle) befinden sich Wohn- bzw. Ferienwohnnutzungen mit den dazugehörigen Erschließungsflächen.
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Bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde die Möglichkeit, ein attraktives Ausflugsziel in der
Gemeinde zu entwickeln, entfallen. Die Chance auf Belebung der Wirtschaft sowie die Schaffung
und Sicherung von Arbeitsplätzen würde nicht genutzt werden. Weiterhin entfallen würde die Möglichkeit interessierten Bevölkerungsgruppen die regionale Kultur- und Siedlungsgeschichte näher
zu bringen. Ohne Verwirklichung des Vorhabens würde auf eine bestehende Möglichkeit zur qualitätvollen Entwicklung sowie bauliche Fassung der Ortslage Breege verzichtet werden.
Benennung der Maßnahmen, mit denen erheblichen Auswirkungen im Gebiet entgegengewirkt
werden soll und Bewertung ihrer Wirksamkeit: Das Vorhaben beschränkt sich auf die zulässige
Bebauung des Plangebietes mit einem Museumsdorf (Freilichtmuseum) sowie einer Ferienanlage
mit Erschließungsflächen und Nebenanlagen.
Das Plangebiet grenzt an die Fläche des FFH- Gebietes an. Bauliche Nutzungen im Plangebiet
liegen jedoch > 80 m von der südlichen Plangebietsgrenze entfernt. Innerhalb dieses ca. 80 m
breiten Bereichs befinden sich Grünanlagen, die zwischen dem Museumsdorf / Ferienhausgebiet
und dem FFH- Gebiet eine Abgrenzung bewirken. Von der Nutzung der Grünanlagen sind keine
erheblichen Störungen auf das Schutzgebiet zu erwarten.
Museumsdorf und Ferienanlage werden z. T. durch Heckenpflanzungen oder Zäune eingefasst.
Somit wird ein freies Betreten des umgebenden Landschaftsraumes verhindert.
Die Erschließungsflächen (Zuwegung, PKW- Stellflächen) werden straßennah angeordnet. Flächen mit höherem Störpotenzial (Markt, Eventbereich, Wirtschaftshof) befinden sich ebenfalls innerhalb dieses straßenzugewandten Bereiches (nördlicher Teil des Plangebietes).
Eine Bewegung von Menschen außerhalb des Plangebietes wird sich im Wesentlichen auf vorhandene Wege beschränken. Durch die Vorprägung des Gebietes (landwirtschaftlich genutzte
Fläche) gehen vorhabenbedingt überwiegend Biotoptypen des Siedlungsraumes verloren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Biotoptypen durch Schadstoffeinträge sind aufgrund von
Art und Dimension des Vorhabens auszuschließen.
Sollte der seit langem geplante Küstenwanderweg von Breege nach Lobkevitz (vgl. die Darstellung
im rechtskräftigen Flächennutzungsplan) einst realisiert werden, kann sich der Nutzungsdruck auf
den Küstenbereich erhöhen. Die Frequentierung wird sich jedoch saisonal bedingt überwiegend
auf die Sommermonate beschränken, so dass nicht von einer ganzjährig intensiven Nutzung ausgegangen wird. Zum Boddenufer mit seinen geschützten Schilfflächen besteht mit der kleinen
Kliffkante sowie ihres bestehenden Bewuchses über weite Abschnitte hinweg eine deutliche natürliche Abgrenzung. Sonstige Erweiterungen des Wegenetzes bzw. ein Ausbau an Wegen über das
Vorhabengrundstück hinaus sind nicht beabsichtigt.
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzziele des FFH- Gebietes sowie die FFH- Arten werden
aufgrund der Vorbeeinträchtigung durch die nahe liegende vorhandene Bebauung und die angrenzende Kreisstraße, Art und Umfang der zulässigen Bebauung sowie den daraus resultierenden Nutzungen nicht vermutet.
Wirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des betroffenen FFH- Gebietes:
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt innerhalb einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, angrenzend an eine Kreisstraße, sowie in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsbereichen. Art und Umfang des Vorhabens sind nicht geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des bestehenden FFHGebietes zu beeinträchtigen.
Aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen dem Schwerpunkt des Vorhabengebietes und dem
FFH- Gebiet sowie der Art der beeinträchtigten Biotoptypen, ist eine dauerhafte Beeinträchtigung
durch den Betrieb des Museumsdorfes mit Ferienhausanlage nicht erkennbar. Es sind ausschließlich Nutzungen, die der Erholungsfürsorge und den musealen und kulturellen Bedürfnissen der
Bevölkerung dienen, zulässig. Die im Standarddatenbogen aufgeführten FFH- Arten werden keiner vorhabenbedingten Beeinträchtigung unterliegen.
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Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt von der vorhandenen Kreisstraße RÜG 3. In diesem Umfeld
wird auch der Haupt- Aktivitätsraum liegen. Wirkungen wie z.B. Licht, Lärm und Bewegung im Gelände können aufgrund der geplanten Grundstruktur sowie Art und Umfang des Vorhabens das
FFH- Gebiet nicht erheblich beeinträchtigen. Mögliche Verunreinigungen von Luft, Wasser und
Boden sind durch Art und Umfang des Vorhabens auszuschließen.
Der Zugang vom geplanten boddenbegleitenden Spazierweg soll Besuchern ermöglichen, von
Breege oder Lobkevitz aus fußläufig das Gebiet zu erreichen. Zeiten der intensiven Nutzung dieses Weges fallen in die Sommermonate (Juni bis August). Eine erhebliche Beeinträchtigung wird
nicht vermutet.
Erhebliche, über das Maß derzeitiger und durch die in der Umgebung bereits vorhandene Bebauung und Nutzung verursachten Beeinträchtigungen hinausgehende Auswirkungen auf die Natura2000 Gebiete sind durch das Vorhaben nicht absehbar. Art und Umfang des Vorhabens sind nicht
geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des bestehenden FFH- Gebietes zu beeinträchtigen.
Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts
der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt. Sie
werden als „Besondere Schutzgebiete“ bzw. „Special Protected Areas (SPA)“ bezeichnet.
Am 5. Juli hat das Kabinett der Landesregierung dem Erlass der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) zugestimmt. Mit der Veröffentlichung vom 21.07.2011 wurde dem Erlass
Rechtskraft verliehen. Schutzzweck der Europäischen Vogelschutzgebiete ist nach §1(2) VSGLVO
M-V der Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume.
Verträglichkeitsvorprüfung Vogelschutzgebiet (SPA) DE 1446-401 Binnenbodden von Rügen
Das Plangebiet liegt am Rand des europäischen Vogelschutzgebietes SPA DE 1446-401 Binnenbodden von Rügen. Folglich ist die Verträglichkeit der Planung mit den Schutzansprüchen der gebietsrelevanten Arten zu prüfen.
Schutzerfordernisse und Erhaltungsziele: Das Vogelschutzgebiet DE 1446-401 Binnenbodden von
Rügen umfasst eine strukturreiche, störungsarme Küstenlandschaft, bestehend aus eng miteinander verzahnten terrestrischen und marinen Küstenlebensräumen, welche Rast- und Reproduktionsraum für eine Vielzahl von Vogelarten bietet.
Das SPA umfasst eine Gesamtfläche von 20.739ha. Bis auf 24% der Gesamtfläche sind die Flächen des SPA durch weitere, folgend aufgeführte nationale und internationale Schutzgebietskategorien erfasst:
- NSG: 253 Langes Moor, 254 Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und Banzelvitzer Berge, 255
Roter See bei Glowe, 256 Spykerscher See und Mittelsee, 321 Neuendorfer Wiek;
•
•
LSG: 81 „LSG Ostrügen“
FFH-Gebiet: 1646–302
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Abbildung 11: SPA- Gebiete DE 1446-401 Binnenbodden von Rügen (Quelle: Kartenportal Umwelt MV 2008)
Nachfolgend werden die Lebensraumklassen in ihren flächenmäßigen Anteilen am Gesamtgebiet
aufgelistet:
• 70% Meeresgebiete und-arme
• 2% Binnengewässer stehend und fließend
• 1% Moore, Sümpfel, Uferbewuchs
• 3% Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana
• 1% Trockenwiesen und -steppen
• 5% Feuchtes und mesophiles Grünland
• 9% Anderes Ackerland
• 5% Laubwald
• 3% Nadelwald.
Güte und Bedeutung: Die herausragende Bedeutung des Gebietes liegt in seiner Funktion als
Mauser-, Rast-, Sammel- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel, aber auch als Reproduktionsraum für zahlreiche Küstenvogelarten.
Der südlich vom Plangebiet gelegene Breeger Bodden wird in der Karte „Rastvögel“ des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanes der Region Vorpommern als Meeresgebiet mit der Rastgebietsfunktion 4 (sehr hoch) eingestuft. Die Landrastgebiete werden mit den Rastgebietsstufen 4 (sehr
hoch) im südlichen Bereich des Plangebietes sowie 3 (hoch) im nördlichen Bereich des Plangebietes eingestuft.
Das gesamte Gemeindegebiet Breege – Juliusruh zählt als bedeutsames Vogelzuggebiet zur Zone A (hohe bis sehr hohe relative Dichte des Vogelzugs). Die westlich der Ortslage Breege liegenden Gemeindeflächen stellen wichtige Rast- und Nahrungsgebiete von zum Teil außerordentlich
hoher Bedeutung dar. Da sie innerhalb der Zone A liegen, sind die Nahrungsgebiete direkt mit den
Schlaf- und Ruheplätzen der Vögel verbunden (LUNG, 2006).
Der Breeger Bodden und die Tromper Wiek stellen wichtige Rastgebiete dar, in denen regelmäßig
die quantitativen Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen erreicht oder überschritten werden.
Folgend aufgelistet werden gem. Standarddatenbogen die Arten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG bezieht und die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind und die
Gebietsbeurteilung für sie.
a) Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind
nicht
ziehend
Name
ziehend
brütend
Gebietsbeurteilung
überwinternd
auf dem
Durchzug
Popul-
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Erhaltung
Isolierung
Gesamt
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ation
Alcedo atthis (Eisvogel)
iR
C
B
C
C
Branta leucopsis (Weißwangengans)
i < 80
C
B
C
C
Chlidonias niger (Trauerseeschwalbe)
i < 60
C
B
C
B
C
B
C
B
C
B
Ciconia ciconia (Weißstorch)
p=9
Circus aeruginosus (Rohrweihe)
p~20
Circus pygargus (Wiesenweihe)
Crex crex (Wachtelkönig)
iV
p~8
Cygnus columbianus bewickii
(Zwergschwan)
i < 120
Cyngus cyngus (Singschwan)
Dryocopus maritus (Schwarzspecht)
i < 850
p~7
C
C
B
C
B
C
B
C
C
C
B
C
B
B
A
C
A
C
B
C
C
Egretta alba (Silberreiher)
i<3
C
B
C
C
Falco peregrinus (Wanderfalke)
iV
C
B
C
C
Grus grus (Kranich)
i < 3000
Grus grus (Kranich)
p=1
Haliaeetus albicilla (Seeadler)
p=5
Haliaeetus albicilla (Seeadler)
i=5
Haliaeetus albicilla (Seeadler)
Lanius collurio (Neuntöter)
i < 12
p~100
Larus melanocephalus
(Schwarzkopfmöwe)
Larus melanocephalus
(Schwarzkopfmöwe)
iV
p=1
Larus minutus (Zwergmöwe)
Lullula arborea (Heidelerche)
i < 300
p~6
Mergus albellus (Zwergsäger)
Milvus milvus (Rotmilan)
i < 1200
p~5
B
B
C
B
C
B
C
C
C
B
C
A
C
B
C
A
C
B
C
A
C
B
C
C
C
B
C
C
C
B
A
B
B
B
C
C
C
C
C
C
A
A
C
A
C
B
C
C
Pandion haliaetus (Fischadler)
iR
C
B
C
C
Phalaropus lobatus (Odinshühnchen)
iV
C
B
C
C
Philomachus pugnax (Kampfläufer)
i < 50
C
B
C
C
Porzana parva (Kleines Sumpfhuhn)
p~1
C
B
B
B
Porzana porzana (Tüpfelsumpfhuhn)
p~1
C
B
C
C
Recurvirostra avosetta (Säbelschnäbler)
p~4
C
C
B
B
Sterna albifrons (Zwergseeschwalbe)
p~3
C
C
B
B
B
B
C
B
C
B
C
B
C
B
C
C
C
C
B
B
Sterna caspia (Raubseeschwalbe)
Sterna hirundo (Flussseeschwalbe)
i < 80
p ~ 30
Sterna hirundo (Flussseeschwalbe)
Sterna sandvicensis (Brandsee-
iR
P~2
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schwalbe)
Sylvia nisoria (Sperbergrasmücke)
p ~ 30
Tringa glareola (Bruchwasserläufer)
i < 120
C
B
C
B
C
B
C
C
Tabelle: Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind
b) Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind
nicht
ziehend
Name
ziehend
brütend
Gebietsbeurteilung
überwinternd
Actitis hypoleucus (Flussuferläufer)
Anas acuta (Spießente)
Anas clypeata (Löffelente)
auf dem
Durchzug
Population
Erhaltung
Isolierung
Gesamt
i < 14
C
B
C
C
i > 35
C
B
C
C
C
C
C
C
p~6
Anas clypeata (Löffelente)
i < 200
B
B
C
B
Anas crecca (Krickente)
i < 250
C
B
C
C
Anas penelope (Pfeifente)
i < 1600
C
B
C
C
Anas platyrhynchos (Stockente)
i > 1500
C
B
C
C
i
C
C
C
C
C
B
C
C
Anas querquedula (Knäkente)
p<2
Anas strepera (Schnatterente)
p ~ 10
Anas strepera (Schnatterente)
i < 900
B
B
C
A
Anser albifrons (Blässgans)
i < 15000
B
B
C
A
C
B
C
A
i < 8000
B
B
C
A
i < 800
C
B
C
B
C
B
C
C
Anser albifrons (Blässgans)
i < 4600
Anser anser (Graugans)
Anser fabalis (Saatgans)
Anser fabalis (Saatgans)
i < 400
Aythya ferina (Tafelente)
i > 8000
Aythya fuligula (Reiherenete)
Aythya fuligula (Reiherenete)
i < 20000
p ~ 18
Aythya marlia (Bergeente)
i < 4000
B
A
C
A
B
B
C
A
C
B
C
B
B
B
C
B
Bucephala clangula (Schellente)
i < 5000
B
A
B
A
Calidris alpina (Alpenstrandläufer)
iP
C
B
C
C
Charadrius hiaticula (Sandregenpfeifer)
iR
C
B
C
C
C
B
C
C
C
B
C
C
B
A
C
A
C
B
C
C
C
B
C
C
Clangula hyemalis (Eisente)
Coturnix coturnix (Wachtel)
i < 24
p~8
Cygnus olor (Höckerschwan)
Falco tinnunculus (Turmfalke)
i < 6000
p~6
Fulica atra (Blässhuhn)
i < 24
Haematopus ostralegus (Austernfischer)
p~3
C
C
B
B
Lanius excubitor (Nördlicher
Raubwürger)
p~2
C
B
B
C
Larus canus (Sturmmöwe)
p~8
C
C
B
C
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Larus ridibundus (Lachmöwe)
p ~ 10
Mergus merganser (Gänsesäger)
Mergus serrator (Mittelsäger)
i < 2500
p>7
Mergus serrator (Mittelsäger)
i < 450
C
C
C
C
B
A
C
A
B
C
B
B
B
B
C
B
Miliaria calandra (Grauammer)
p ~ 30
C
B
B
C
Muscicapa striata (Grauschnäpper)
p ~ 10
C
B
C
C
Oenanthe oenanthe (Steinschmätzer)
p~2
C
B
C
C
Podiceps cristatus (Haubentaucher)
p ~ 80
C
B
C
C
B
B
C
A
C
B
C
B
C
B
C
C
C
B
C
C
Podiceps cristatus (Haubentaucher)
i < 2000
Riparia riparia (Uferschnepfe)
Scolopax rusticola (Waldschnepfe)
i < 1000
p~8
Somateria mollissima (Eiderente)
i < 50
Streptopelia turtur (Turteltaube)
p~3
C
B
B
C
Tadorna tadorna (Brandgans)
p~3
C
B
B
C
Tringa totanus (Rotschenkel)
p>1
C
C
C
C
C
B
C
C
C
C
C
C
Vanellus vanellus (Kiebitz)
Vanellus vanellus (Kiebitz)
i < 1000
p > 10
Tabelle: Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt
sind
Als andere bedeutende Art der Avifauna wird der Phalacrocorax carbo sinensis (Kormoran) mit
einer Population von i < 3000 benannt.
Die Schutzerfordernisse des SPA liegen im Erhalt der Gewässerqualität und der Küstendynamik in
all ihrer Vielfalt sowie dem Erhalt störungsarmer offener und halboffener Landschaften mit Verbuschungszonen sowie störungsarmer Rastgewässer.
Die herausragende Bedeutung des Gebietes liegt in seiner Funktion als Mauser-, Rast-, Sammelund Überwinterungsgebiet für Wasservögel, aber auch als Reproduktionsraum für zahlreiche Küstenvogelarten.
Die Verletzlichkeit des Gebietes ergibt sich insbesondere durch:
- Störung durch ungelenkten Bootsverkehr und Angeln
- Wasservogeljagd,
- ungelenkte touristische Nutzung
- unangepasste landwirtschaftliche Nutzung
Einflüsse und Nutzungen im Gebiet sowie davon betroffene Flächen:
Intensität des Einflusses
Auswirkung
Flächenanteil des
Gebietes
Landwirtschaftliche Nutzung
starker Einfluss
0
5%
Beweidung
starker Einfluss
positiv
5%
Aufgabe der Beweidung
starker Einfluss
negativ
5%
Forstwirtschaftliche Nutzung
mittlerer Einfluss
negativ
5%
Berufsfischerei
mittlerer Einfluss
negativ
30%
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Angelsport / Angeln
Mittlerer Einfluss
negativ
30%
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebietes wurden im Standarddatenbogen nicht dargestellt. Ein Gebietsmanagementplan liegt nicht vor. Maßgeblich für den Schutz des SPA ist der Erhalt einer dynamischen Küstenlandschaft mit einem hohen Anteil störungsarmer Bereiche.
Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren: Für den Bau des Museumsdorfes mit anschließendem Ferienpark werden derzeitige Ackerflächen beansprucht. Das Vogelschutzgebiet grenzt an die südliche Plangebietsgrenze an. Innerhalb des Plangebietes sind keine
besonders wertvollen Strukturen ausgebildet, die von übergeordneter Bedeutung für das Schutzgebiet wären.
Die belebtesten Flächen (Flächen mit dem höchsten Störpotenzial durch Lärm, Licht und Bewegung im Gelände) werden im nördlichen Plangebiet nahe der vorhandenen Kreisstraße bzw. der
vorhandenen Bebauungen geplant. Der 150m Küstenschutzstreifen wird als Übergang zum SPA
künftig durch extensive Nutzungen (Grünland, Ackerflächen) geprägt. Aufgrund dieser Pufferwirkung werden vom Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen nach außen ausgehen.
Abgrenzung des Wirkraumes: Aufgrund der Vorbeeinträchtigung des Sondergebietes durch die
anliegende Kreisstraße sowie die benachbarten baulichen Nutzungen wird der straßennahe Bereich als vorbeeinträchtigt gewertet. In diesem beeinträchtigten Bereich wurde der Festplatz, als
Stelle mit potenziell höchster Aktivität eingeordnet. Die boddenseitigen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und stehen den Besuchern zur Besichtigung frei. Eine intensive Nutzung durch
Besucher des Museumsdorfes mit längerem Aufenthalt und größeren Störwirkungen ist nicht absehbar.
Aufgrund der relativ geringen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld wird als Wirkraum das
unmittelbare Plangebiet betrachtet.
Auswirkungen auf das geplante Vogelschutzgebiet SPA 1446-401: Durch die im näheren Umfeld
vorhandenen Nutzungen (Wohnnutzung, z. T. Ferienwohnnutzung, verkehrliche Nutzung durch die
angrenzende Kreisstraße), finden in dem Gebiet bereits Beeinträchtigungen durch den Menschen
statt.
Das SPA weist überwiegend die Wasserflächen sowie die Uferbereiche des Boddens aus, die als
Brutplätze zahlreicher Wasservogelarten von hoher Bedeutung sind, während die Ackerflächen als
wichtiger Rastplatz für die Durchzügler dienen.
Mögliche Stör- bzw. Scheuchwirkungen, die von der Fläche ausgehen können, sind überwiegend
in der Zeit hoher touristischer Intensität (saisonbedingt vor allem in den Sommermonaten) zu erwarten. Die Stör- und Scheuchwirkungen während der Rastzeit (Herbst) werden daher, im Vergleich zur Vorbelastung, als nicht erheblich eingestuft.
Das Vorhaben beansprucht eine Ackerfläche, die für die Vogelrast als wichtig gilt. Die Fläche
grenzt an den Breeger Bodden an. Der reine Flächenverlust erscheint durch die Gesamtgröße und
Ausprägung der umgebenden Ackerflächen als nicht erheblich, da im Umfeld des Plangebietes
bereits Störungen durch Wohn- und Wirtschaftsnutzungen vorhanden sind. Das Plangebiet wird in
diesem Zusammenhang als im Wesentlichen innerhalb des Wirkbereiches der Ortslage Breege
bzw. Neu Lobkevitz gelegen betrachtet, was auch die Entscheidung in der Variantendiskussion für
diesen Standort bestärkt hat. Die boddennahen Flächen werden durch Extensivierung der Landwirtschaft und teilweise dauerhafte Grünlandnutzung als eine den ökologischen Wert des Uferbereichs stärkende Vegetationsstruktur angelegt und als teilweise Kompensation des Eingriffs in die
Rastplätze betrachtet.
Der Wert der vom Vorhaben betroffenen Ackerflächen bzw. dessen Akzeptanz als Rastplatz wird
neben der Ungestörtheit u.a. durch die Fruchtfolge und die Art der Bewirtschaftung im jeweiligen
Jahr bestimmt, so dass für Einzelflächen starke Jahresschwankungen zu verzeichnen sind. Aufgrund der Komplexität des Rastgeschehens, welches im Raum Wittow ausgedehnte Flächen bevB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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ansprucht, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben keine die einzelnen Populationen erheblich
beeinträchtigenden Auswirkungen ausüben wird.
Das Meeresrastgebiet Breeger Bodden wird vom Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Schilfgürtel
bleibt erhalten. Das Plangebiet wird größtenteils eingezäunt, so dass außerhalb des Plangebietes
keine bzw. kaum Nutzungen durch den Menschen stattfinden.
Durch das Vorhaben gehen Teile eines Bereichs verloren, der als Landrastgebiet in der Rastgebietsstufe 3 (hoch) im nördlichen Bereich des Plangebietes bzw. 4 (sehr hoch) im südlichen Bereich des Plangebietes eingestuft wird. Aufgrund der Größe und der Ungestörtheit der umliegenden Ackerflächen (Rastgebietsflächen), sind die Rastvögel auf diesen einen Standort nicht angewiesen.
Ein deutliches Störpotenzial stellen die Lärmemissionen durch die Anlage dar. Diese gehen vom
Museumsdorf (Besucher des Freigeländes, Handwerker, Außengastronomie) sowie von den Parkplätzen aus. Ebenfalls werden sich diese Störungen saisonbedingt überwiegend auf die Sommermonate sowie die Tagesstunden (Öffnungszeiten des Museumsdorfes) beschränken.
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzziele des Vogelschutzgebietes werden aufgrund der Vorbeeinträchtigung durch die vorhandene Bebauung und der angrenzenden stark befahrenden Landesstraße, Art und Umfang der zulässigen Bebauung sowie den daraus resultierenden Nutzungen
nicht vermutet.
Als maßgebliche Gebietsbestandteile des SPA DE 1446-401 werden die in den Standarddatenbögen aufgeführten Vogelarten einschließlich ihrer Lebensraumelemente gem. der Vogelschutzgebietslandesverordnung M-V betrachtet. Aufgrund des nahe liegenden Stillgewässers Breeger Bodden und der angrenzenden Ackerflächen sind die folgenden Vogelarten zu betrachten, deren Lebensraumelemente die Teillebensräume Gewässer (Brut- oder Rastplatz, Überwinterungsplatz)
und Acker (Rastplatz, Nahrungshabitat) umfassen.
dt. Name
Wiss. Name
Lebensraumelemente / Komentar
Beeinträchtigungen
Bergente
Aythya marila
Zur Ostsee hin offene Bodden und flache Meeresbuchten, sowie
windgeschützte, störungsarme Buchten oder kleine Seen
keine
Blässgans
Anser albifrons
Seen und Bodden mit größeren störungsarmen Bereichen als
Schlafgewässer. Sowie große unzerschnittene störungsarme landwirtschaftlich genutzte Flächen als Nahrungshabitat
nicht erheblich
Blässhuhn
Fulica atra
Flache Küsten- und Boddengewässer mit störungsarmen, windgeschützten Bereichen
keine
Gänsesäger
Mergus
merganser
Fischreiche, windgeschützte Bodden und Lagunen (Liddower
Strom, Neuendorfer Wiek, Rassower Strom, Breeger Bodden,…)
keine
Graugans
Anser Anser
Größere Gewässer mit störungsarmen Sandbänken, Flachwasserbereichen und Buchten, sowie nahe unzerschnittene und möglichst
störungsarme landwirtschaftlich genutzte Flächen als Nahrungshabitat
nicht erheblich
Haubentaucher
Podiceps
cristatus
Fischreiche Stand- und Boddengewässer möglichst störungsarm
keine
Höckerschwan
Cygnus olor
Störungsarme Flachwasserbereiche
keine
Kormoran
Phalacrocorax
carbo
Möglichst störungsarme fischreiche Küsten- und Boddengewässer
keine
Kranich
Grus grus
Große unzerschnittene und möglichst störungsarme landwirtschaftlich genutzte Flächen als Nahrungshabitat
keine
Raubseeschwalbe
Sterna
caspia
Flachwasserbereiche der Küstengewässer, Bodden, Buchten und
Lagunen
keine
Reiherente
Aythya fuligula
Störungsarme windgeschützte Gewässerbereiche, Flachwasserbereiche der Boddengewässer und flachen Meeresbuchten
keine
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Rohrweihe
Circus
aeruginosus
Ausgedehnte, störungsarme, weitgehend ungenutzte Schilfröhrichte mit einem möglichst hohen Anteil an Wasserröhrichten angrenzend an ausgedehnte Verlandungszonen oder landwirtschaftlich
genutzte Flächen
Saatgans
Anser fabalis
Möglichst störungsarme Seen und Bodden als Schlafgewässer
nicht erheblich
Schellente
Bucephala
clangula
Größere Seen, Flüsse, flache Meeresbuchten und geschützte Küstenabschnitte, sowie windgeschützte, störungsarme Buchten
(Schlaf- und Ruheplatz)
keine
Schnatterente
Anas strepera
Störungsarme, flache Bodden und Küstengewässer (u.a. Kleiner
Jasmunder Bodden, Spykerscher See und Mittelsee, Nonnensee)
keine
Singschwan
Cygnus
cygnus
Störungsarme Flachwasserbereiche von Seen und Bodden
(Schlafgewässer) sowie große unzerschnittene und möglichst störungsarme landwirtschaftlich genutzte Flächen als Nahrungshabitat
keine
Spießente
Anas acuta
Störungsarme Flachwasserbereiche, Überschwemmungsflächen,
überstautes Grünland
keine
Tafelente
Aythya ferina
Störungsarme Flachwasserbereiche der Bodden und Lagunen mit
reichen Beständen benthischer Mollusken
keine
Zwergsäger
Mergus albellus
Störungsarme Meeresbereiche der Außenküste sowie der Bodden,
Wieken und Strandseen
keine
keine
Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben aufgrund der geplanten Nutzungsintensivierung,
der zulässigen Nutzungsarten sowie der Bebauungsstruktur, keine die einzelnen Populationen erheblich beeinträchtigenden Auswirkungen ausüben wird. Über das derzeitige Maß der Beeinträchtigungen der Schutzgebiete durch Beleuchtung, Bewegung im Gelände oder Lärm oder Nutzung
der Wasserflächen hinausgehende Auswirkungen sind durch das Planvorhaben nicht absehbar.
Maßnahmen zur Minimierung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet: bestehen im
Grundkonzept, welches die Bebauung mit dem Zweck Beherbergung (Ferienpark) sowie den allgemeinen Aktivitätsbereich mit Parkplatz nahe der Kreisstraße und in Anbindung an die Ortslage
Neu Lobkevitz bzw. nahe des östlich gelegenen Einzelhofs anordnet.
Eine großzügige, artenreiche Grünstruktur trennt das SPA von dem Hauptaktivitätsbereich des
Museumsdorfes ab. Hier werden ausschließlich historische Landnutzungen (Ackerbau und Weideviehhaltung) demonstriert, welche im Vergleich zur derzeitigen intensiven Landwirtschaft positive
Effekte auf den Naturraum, auch im Hinblick auf die Avifauna verzeichnen wird.
Zeiten des Vogelzuges und Zeiten intensiver touristischer Nutzungen wechseln sich ab, so dass
die Hauptrastzeiten, abgesehen vom verhältnismäßig geringen Flächenverlust, keinen erheblichen
Beeinträchtigungen unterliegen. Der Verzicht auf einen direkten Anschlusss des Vorhabengebietes an die Ortslage Breege ermöglicht das Angebot an großzügigen extensiv genutzten, küstennahen Strukturen innerhalb des Plangebietes und bewahrt einen breiten unverbauten Übergang
zwischen dem Bodden und der Offenlandschaft im westlichen Umfeld von Breege.
Die Flächen innerhalb des Plangebietes bzw. in dessen Umfeld dienen Rastvögeln als Nahrungsgebiet von hoher bis sehr hoher Bedeutung (Rastgebiet Klasse A, direkt mit einem Schlaf- bzw.
Ruheplatz verbunden). Als Maßnahme ist vor allem die Sicherung einer entsprechenden Fruchtfolge auf den angrenzenden Ackerflächen geeignet. Getreide- und Maisstoppelfelder, evtl. auch
Zwischenfrüchte werden während des Winters liegen gelassen um Rastvögeln als Nahrung zu
dienen. Anschließend können diese als Gründünger umgepflügt werden.
Bewertung: Die Gemeinde Breege ist bemüht die Potenziale des Ortes wirtschaftlich zu nutzen
und durch Funktionsanreicherung und bauliche Abrundung die gewachsene Struktur des Gebietes
als wirtschaftliches und touristisches Potenzial zu entwickeln und zu fördern. Weiterhin wird durch
das Museumsdorf interessierten Gästen die Geschichte slawischer Stämme aus dieser Region
näher gebracht. Besonders für Familien mit Kindern wird das Museumsdorf zum Lehr- und Erlebnisort an dem längst vergangene Zeiten wieder lebendig werden. Es wird nicht nur zum Beobachten eingeladen sondern auch zum aktiven Mitmachen. Die Gemeinde strebt für den Planbereich
eine geordnete Entwicklung mit dem Ziel, zukunftsfähige Nutzungen zu etablieren, an. Der Bau
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eines Museumsdorfes mit Ferienanlage wird zur wirtschaftlichen Stärkung des Gebietes (als Tourismusstandort) beitragen. Diese regionale Freizeiteinrichtung wird zum Ort der naturnahen Erholung sowie zum Lehr- und Erlebnisort.
Die Gemeinde Breege bietet die Möglichkeit einer touristischen Ansiedlung, welche unter Berücksichtigung der besonderen Qualität des Standortes als Rastplatz für Zugvögel einen Kompromiss
zwischen den Forderungen nach einer Stabilisierung des Tourismus als wirtschaftliche Grundlage
des Ortes sowie der Bewahrung der historisch gewachsenen Ortsstruktur als Qualitätsanspruch
finden muss. Durch die Gemeinde wird für den Planbereich die geordnete Entwicklung mit dem
Ziel, eine zukunftsfähige touristische Nutzung des Gemeindegebietes zu etablieren, angestrebt.
Interessante und abwechslungsreiche Freizeitangebote, verbunden mit einer umweltschonenden
naturnahen Erholung, unterstützen gleichzeitig die qualitätsorientierte Entwicklung des Fremdenverkehrs auf der Insel Rügen. Eine verstärkte Frequentierung des Gebietes durch Besucher kann
unter Berücksichtigung des im öffentlichen Interesse stehenden Vorhabens toleriert werden.
Eine vorhabenbedingte erhebliche Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebiets ist im derzeitigen
Planungsstand nicht erkennbar.
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3.3.4) Eingriffsregelung, Vermeidung und Ausgleich
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Artikel 1 G.
v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; Geltung ab 01.03.2010) und Naturschutzausführungsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern [NatSchAG M-V, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Bereinigung
des Landesnaturschutzrechts vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S.66)] zu vermeiden, zu mindern und soweit nicht vermeidbar, auszugleichen.
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft:
Mit dem Vorhaben wird ein alter Standort für eine neue Nutzung vorbereitet. Ergänzende Bebauungen sind zulässig.
Maßnahmen zum Ausgleich negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft: Die festgesetzten
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft werden als gebietsinterne
Kompensationsmaßnahmen angerechnet, da diese eine Mindestausstattung des Plangebietes mit
Großgrün, eine Abgrenzung gegenüber der Landschaft sowie eine entsprechende Biotopqualität
anbieten.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen: Sofern das Vorhaben im geplanten Umfang zur Realisierung
kommt, sind Eingriffe in die Belange von Natur und Landschaft unvermeidbar. Mit der Realisierung
des Vorhabens ist ein Verlust des vorhandenen Biotoptyps Lehmacker (ACL) unumgänglich. Bodenfunktionen besonderer Bedeutung werden vom Vorhaben nicht berührt. Es werden anlagebedingt Flächen zur Bebauung mit Gebäuden und Nebenanlagen versiegelt.
Die beiden nahe liegenden Siedlungsstandorte, sowie die vorhandene Kreisstraße RÜG3 werden
als Störquellen bzw. vorbelastete Bereiche betrachtet.
Die in der folgenden Abbildung dargestellten Beeinträchtigungsgrade werden wie folgt ermittelt:
Grad
Abstand des Vorhabens zu Störquellen bzw. vorbelasteten Bereichen
1
< 50 Meter
2
< 200 Meter
3
< 800 Meter
4
> 800 Meter*
* wird im Projekt nicht angewandt
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Abbildung 12: Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades
Die Korrekturfaktoren des Kompensationserfordernisses aufgrund des Freiraumbeeinträchtigungsgrades ermitteln sich wie folgt:
Kompensationserfordernis
gem. Stufe 1
Korrekturfaktor
Freiraum- Beeinträchtigungsgrad
1
2
x 0,75
x 1,0
3
x 1,25
Eingriffsermittlung (naturschutzfachlich)
Biotopbeseitigung mit Totalverlust
Biotoptyp
Lehmacker (ACL)
Lehmacker (ACL)
Lehmacker (ACL)
Gesamt
Code
gem.
Schlüssel
des Landes M-V
12.01.02
12.01.02
12.01.02
Flächenverbrauch
(m²)
Wertstufe
2.644,00
4.722,00
11.520,00
18.886,00
1
1
1
Kompensationserfordernis + Zuschlag Versiegelung x Korrekturfaktor
Freiraumbeeinträchtigungsgrad
(1,5 + 0,5) x 0,75
(1,5 + 0,5) x 1,0
(1,5 + 0,5) x 1,25
Flächenäquivalent für Kompensation
3.966,00
9.444,00
28.800,00
42.210,00
Tabelle: Biotopbeseitigung mit Totalverlust (vorige Seite=
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Mittelbare Eingriffswirkungen
Mittelbare Eingriffswirkungen aufgrund negativer Randeinflüsse des Vorhabens betreffen gem.
Stufe 3 der Ermittlung des Kompensationserfordernisses (Hinweise zur Eingriffsregelung im Land
Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie 1999/Heft 3, Kap. 2.4.1) Biotoptypen mit einer Werteinstufung 2 innerhalb projektspezifisch
zu definierender Wirkzonen.
Mittelbare Eingriffswirkungen aus dem Sondergebiet (Museumsdorf mit anschließendem Ferienpark) heraus auf das angrenzende Biotop Offenwasser Bodden werden nicht geltend gemacht.
Aufgrund des geplanten Pufferstreifens zwischen Baulichen Nutzungen und dem Bodden, werden
keine erheblichen Auswirkungen auf das Biotop vermutet.
Ermittlung des Gesamteingriffs:
Biotopbeseitigung mit Totalverlust
Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust
Mittelbare Eingriffswirkungen
Gesamteingriff
42.210,00 Kompensationsflächenpunkte
0,00 Kompensationsflächenpunkte
0,00 Kompensationsflächenpunkte
42.210,00 Kompensationsflächenpunkte
Kompensation gem. Alleenerlass M-V
Durch die Anlage der Linksabbiegespur mit Ausweitung des Straßenquerschnitts wird die Fällung
bestehender Alleebäume im relevanten Bereich notwendig. Das junge Alter der Bäume würde generell ein Umpflanzen der Bäume bzw. deren Erhalt als Alleebäume der Kreisstraße ermöglichen.
Im Zuge der Kartierung wurde festgestellt, dass der überwiegende Anteil der Bäume nach ca. 4
Jahren Standzeit tote Leittriebe und absterbende Kronen aufweist. Dieser Zustand ist nicht auf aktuelle Witterungsereignisse zurückzuführen (der Sommer 2011 wies eine hohe Feuchtigkeit auf).
Da der Fortbestand der betroffenen Alleebäume aufgrund des weniger vitalen Zustandes nicht
gewährleistet werden kann, wird ein Ersatz der Bäume durch Neupflanzung favorisiert. Bei der zuständigen Umweltbehörde ist eine Ausnahme von den Bestimmungen des Alleenschutzes mit dem
Ziel der Neupflanzung des betroffenen Abschnittes zu beantragen.
Der Verlust an Alleebäumen wird gemäß Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen
in M-V vom 19.04.2002 wie folgt bewertet:
Stammumfang in
cm
Anzahl Ersatzbäume
Betroffene Bäume, Nr. gem.
Kartierung
Anzahl Bäume als Kompensation (HO, 3xv, mDB, StU 16-18)
< 10
1*
1 - 29
29
Gesamt
29
Tabelle: Verlust an Alleebäumen
* = aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der Bäume wird der Ausgleich im Verhältnis 1:1 erfolgen.
Als Ersatz für die gem. Alleenerlass kompensationspflichtigen Bäume erfolgt eine Pflanzung in Anlehnung der bisherigen Standorte entlang des betroffenen Abschnittes der Allee in gleicher Art (Acer pseudoplatanus) in der Pflanzqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 16-18cm sowie deren dauerhafter Erhalt. Eine Entwicklungspflege von 3 Jahren ist Bestandteil der Maßnahme.
Mit der Erbringung der aufgeführten Kompensationsmaßnahme gilt der Eingriff gem. Alleenerlass
M-V als ausgeglichen.
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Ausgleichsmaßnahmen (naturschutzfachlich)
Ermittlung des Flächenäquivalents für die Kompensationsmaßnahmen
Biotoptyp
Fläche in
m²
Wertstufe
Kompensationswertzahl
Leistungsfaktor
A1 Pflanzung von Einzelbäumen zur Strukturierung in der Landschaft 45 Stck. á 25qm
1.125,00
2
2,5
0,8
2.250,00
A2 Anpflanzung von
freiwachsenden Heckenbereichen
2.898,00
1
1,5
0,8
3.477,60
A3 Anlage einer naturnahen Parkanlage mit
Feuchtbereichen
12.350,00
2
2,5
0,7
21.612,50
A4 Anlage einer natur9.620,00
2
2,5
0,7
nahen Parkanlage
Gesamtumfang der Kompensation (Flächenäquivalent für Kompensation:
44.175,10
Flächenäquivalent
16.835,00
Tabelle: Ökologische Wertermittlung der Kompensationsmaßnahmen
Dem Eingriff im rechnerisch ermittelten Umfang von 42.210,00 Kompensationsflächenpunkten
stehen interne Kompensationsmaßnahmen im Umfang von 44.175,00 Kompensationsflächenpunkten gegenüber. Es verbleibt ein Überschuss im rechnerisch ermittelten Wert von 1.965,10
Kompensationsflächenpunkten.
3.3.5) Mensch und seine Gesundheit
Als mögliche umweltbezogene Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut „Mensch und seine
Gesundheit“ sind zu berücksichtigen:
Allgemeines: Die Anlage des mittelalterlichen Museumsdorfes gibt interessierten Bevölkerungsgruppen die Gelegenheit, einen Einblick in die Kultur und das tägliche Leben des Mittelalters zu
gewinnen. Kenntnisse über die Siedlungs- und Heimatgeschichte aus der Region werden vermittelt, indem ein historisches Dorf nach heutigen archäologischen Kenntnissen rekonstruiert wird.
Handwerker und Händler werden nach historischem Vorbild ihrer Arbeit nachgehen. Auch der Besucher erhält die Möglichkeit sich selbst in den alten Handwerken zu versuchen. Mit dem Museumsdorf entsteht eine Anlage, die breiteren Bevölkerungsschichten in spielerischer Form Wissen
über Historie und Kultur vermittelt.
Wohnen / Wohnumfeld: In der näheren Umgebung des Plangebiets sind Wohnnutzungen zum
Teil mit ergänzender Ferienwohnnutzung vorhanden. Im Nordwesten schließt der Siedlungsbereich Neu Lobkevitz an; im Nordosten befindet sich ein Einzelgehöft mit mehreren Gebäuden. Das
Plangebiet selbst wird nach Durchführung des Vorhabens zur aktiven Freizeitgestaltung (Museumsdorf) sowie zu Ferienwohnzwecken genutzt werden.
Angesichts der Wohnnutzung (vergleichbar Allgemeines Wohngebiet) gelten nach DIN 180045,
Teil 1 folgende Orientierungswerte:
tags 55 dB
nachts 45 dB bzw. 40 dB (Industrie-, Gewerbe-, Freizeitlärm)
Durch das Museumsdorf kommt es in Teilbereichen zu Lärmemissionen, die insbesondere durch
die Parkplatznutzung (Fahrbewegungen, Türenschlagen) sowie im Rahmen von Veranstaltungen
auf der Veranstaltungsfläche (Vorführungen mit Zuschauerreaktionen) entstehen. Durch den Betreiber kann sichergestellt werden, dass Emissionen auf den Zeitraum tags (06.00 Uhr bis 22.00
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Uhr) beschränkt bleiben. Außerhalb der Betriebszeiten wird die Anlage sowie der Parkplatz geschlossen. Durch die Ferienwohnnutzung entstehen keine relevanten Emissionen.
Der Parkplatz wurde bewusst im Norden der Anlage mit großem Abstand zu angrenzenden
schutzbedürftigen Nutzungen angeordnet. Nach Neu Lobkevitz besteht zur nächstgelegenen
Wohnbebauung ein Abstand > 100 m. Zum nächstgelegenen Ferienhaus wird mit den PKWStellplätzen ein Abstand von > 30 m eingehalten; zudem wird zur Abschirmung ein bepflanzter
Wall vorgesehen.
Das Museumsdorf selbst ist als Freizeitanlage einzustufen. Es gelten damit die allgemeinen
Grundpflichten aus § 22 BImSchG, danach sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden
oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dies kann im Baugenehmigungsverfahren oder durch Anordnung nach § 24 BImSchG durchgesetzt werden. Die Grundsätze
zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche richten sich in Ermangelung anderweitiger Vorschriften nach der Freizeitanlagenlärm-Richtlinie (Erlass des Ministeriums für Bau,
Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern vom 03. Juli 1998). Demnach betragen
die Immissionsrichtwerte
Allgemeinen Wohngebieten: 50 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeit
45 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten
35 dB(A) nachts
Bei seltenen Ereignissen (seltene Veranstaltungen oder kurzzeitig auftretende Störereignisse, die
nicht häufiger als an 10 Tagen oder Nächten während eines Kalenderjahres auftreten) können die
Immissionsrichtwerte überschritten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen sind nicht anzunehmen, wenn der Beurteilungspegel folgende Werte nicht überschreitet.
Seltene Ereignisse: 70 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeit
65 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten
55 dB(A) nachts
Angesichts der Vielzahl möglicher Nutzungen auf dem Festplatz sind generelle Aussagen über die
Lärmbelastung nur schwer möglich, zumal planungsrechtlich keine Festlegungen zu den einzelnen
Veranstaltungen möglich sind. Bei der Genehmigung einzelner Veranstaltungen sind deshalb die
o.g. Werte zu berücksichtigen.
Im normalen Ausstellungsbetrieb sind keine Vorführungen mit größeren Zuschauermengen bzw.
mit Lautsprecherunterstützung geplant. Die Besucher werden sich im weitläufigen Gelände in kleinen Gruppen bewegen und sich in normaler Lautstärke unterhalten. Angesichts eines Abstands
von > 50 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung sind keine erheblichen Störungen zu erwarten.
Regelmäßige kleinere Veranstaltungen werden den Charakter eines Floh- / Straßenmarkts aufweisen. Hierbei wird es zu einer verstärkten Nutzung des Fest- und Veranstaltungsbereichs im Nordosten des Plangebiets durch eine größere Zahl gleichzeitiger Besucher kommen. Angesichts eines
Abstands von > 100 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung sind hierbei ebenfalls keine erheblichen Störungen zu erwarten.
Im Rahmen von größeren Veranstaltungen sind einzelne Vorführungen (z.B. Schaukämpfe, Musikdarbietungen) nicht auszuschließen. Solche Veranstaltungen werden nur in Zusammenarbeit
mit der Kurverwaltung durchgeführt und bleiben auf wenige Tage im Jahr begrenzt. Sofern technische Maßnahmen zur Beschallung eingesetzt werden, sind die o.g. Werte im Einzelfall nachzuweisen und einzuhalten. Dabei sind zur Verminderung der Lärmbelastung geeignete technische
Maßnahmen zu berücksichtigen (Lautsprecher mit Begrenzer, entsprechende Ausrichtung von
Bühne und Zuschauerrängen).
Bewertung: Vom Vorhaben gehen keine das Schutzgut Mensch (Wohnen, Wohnumfeld, Gesundheit) erheblich beeinträchtigenden Wirkungen aus. Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch und seiner Gesundheit ist das Vorhaben insgesamt als positiv zu bewerten
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3.3.6) Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Nach Angaben des Landesamtes für Bodendenkmalpflege sind im östlichen Randbereich des
Plangebiets zwei Bodendenkmale nach § 2 (1) DSchG M-V geschützte Bodendenkmale bekannt,
die in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt werden. Baumaßnahmen sind im Bereich der
Bodendenkmale nicht geplant, so dass diese aller Voraussicht nach unverändert erhalten werden
können. Sollten im Bereich der Bodendenkmale dennoch Erdarbeiten notwendig werden, hat vor
Beginn jeglicher Erdarbeiten, die in das Bodendenkmal eingreifen, gemäß § 6 (5) DSchG M-V die
fachgerechte Bergung und Dokumentation der betroffenen Teile des Bodendenkmals zu erfolgen.
Die Kosten tragt für diese Maßnahme tragt der Verursacher des Eingriffs. Die fachgerechte Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen kann gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz
(EStG) steuerlich begünstigt werden. Die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung setzt voraus, dass die Maßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung mit dem Landesamt für Kultur- und
Denkmalpflege als zuständiger Bescheinigungsbehörde abgestimmt und entsprechend dieser Abstimmung durchgeführt worden sind.
Bei Erdarbeiten können weitere archäologische Funde und Fundstellen entdeckt werden. Daher
sind folgende Hinweise zu beachten: Werden bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt, ist gemäß §11 DSchG M-V (GVBl. M-V Nr. 23 vom 28.12.1993, S. 975ff.) die
zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle
bis zum Eintreffen des Landesamtes für Bodendenkmalpflege oder dessen Vertreter in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür die Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der
Grundstückseigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige. Der Beginn der Erdarbeiten ist der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege spätestens vier Wochen vor
Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter oder Beauftragte des Landesamtes für Bodendenkmalpflege bei den Erdarbeiten zugegen sein und eventuell
auftretende Funde gemäß §11 DSchG M-V unverzüglich bergen und dokumentieren können.
Dadurch werden Verzögerungen der Baumaßnahmen vermieden (Vgl. §11 (3) DSchG M-V).
3.3.7) Wechselwirkungen
Wechselwirkungen sind angesichts der Vorbeeinträchtigung und der insgesamt geringen Auswirkungen nicht erkennbar. Umweltrelevante Wechselwirkungen wurden nicht festgestellt. Kumulativ
zu berücksichtigende Planungen (sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang) bestehen
nicht.
3.3.8) Zusammenfassung
Das Vorhaben vB-Plan Nr. 15 „Museumsdorf Breege“ der Gemeinde Breege ist auf Grundlage der
vorausgegangenen Untersuchung bzgl. der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild sowie Mensch als umweltverträglich einzustufen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind durch das geplante Vorhaben in einer bereits baulich vorgeprägten Umgebung nicht zu erkennen.
Die Auswirkungen der mit dieser Planung verbundenen Maßnahmen sind insgesamt durch die
Vorbelastung, die bestehende Darstellung und die Vermeidungsmaßnahmen von geringer Erheblichkeit.
Schutzgut
Erheblichkeit
Boden / Wasser / Klima
geringe Erheblichkeit
Tiere und Pflanzen
geringe Erheblichkeit
Mensch
positive Entwicklung
Landschaft / Landschaftsbild
geringe Erheblichkeit
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Kultur- und Sachgüter
nicht betroffen
Wechselwirkungen zwischen umweltrelevanten Belangen sind nicht zu erwarten.
3.3.9) Monitoring
Durch die Realisierung des Vorhabens werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Belange
von Natur und Umwelt verursacht.
Die festgesetzten Gehölzpflanzungen sind im Rahmen der Entwicklungspflege auf einen Anwuchserfolg hin zu kontrollieren. In den folgenden Jahren ist der dauerhafte Erhalt der Pflanzungen im Zuge der Unterhaltungspflege zu prüfen und ggf. durch gärtnerische Maßnahmen zu verbessern.
Breege, August 2011
vB-Plan Nr. 15 "Museumsdorf Breege", Begr. Offenlage vom 27.08.2011, Stand: 27.08.2011
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