DPVKOM-Telekom-Themen 201008

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DPVKOM-Telekom-Themen 201008
Informationen der DPVKOM zu Themen aus der Telekom
Ausgabe August 2010
Diese Informationen sollen einen schnellen Überblick über wichtige Themen aus dem Bereich der Deutschen Telekom
und deren Bewertung durch die Kommunikationsgewerkschaft darstellen. Sie sollen auch für Werbezwecke eingesetzt
werden.
DPVKOM „twittert“ ab sofort
Ab sofort bietet die DPVKOM mit „Twitter“ (auf Deutsch „Gezwitscher“)
einen neuen zusätzlichen Informationsdienst an.
Unter www.twitter.com/DPVKOM finden die Nutzer dieses Angebotes interessante Neuigkeiten und aktuelle
Informationen über die für die DPVKOM und ihre Mitglieder relevanten Themen – kurz, prägnant und
schnell. Darüber hinaus haben die Nutzer die Möglichkeit, die Beiträge der DPVKOM zu kommentieren und
weiterzuverbreiten. Wer die Kurznachrichten (auch Tweets genannt) der DPVKOM zukünftig regelmäßig
erhalten möchte, muss sich zunächst für den kostenlosen Twitter-Dienst registrieren. Die Anmeldung kann
über den oben erwähnten Link erfolgen. Weitere Informationen über Twitter und seine Funktionsweise gibt
es unter www.twitter.com.
Telekom startet Elektrobrief gratis
Die Deutsche Telekom reagiert auf das Vorgehen der Wettbewerber United Internet und neue Ideen
der Deutschen Post AG.
Die Deutsche Telekom reagiert auf den Vorstoß ihres Rivalen United Internet. Seit am dem 12. Juli 2010
können sich Interessierte bei der Telekom kostenlos für eine Adresse im neuen elektronischen Briefsystem
De-Mail registrieren. Dabei werden Nachrichten in einem geschlossenen System sicher und
rechtsverbindlich an einen Empfänger zugestellt. Ziel ist es, das Gleiche, was in Papierform vorhanden ist,
ins Internet zu übertragen. Einige Tage vorher hatte United Internet mit der Registrierung von De-MailAdressen auf den eigenen Portalen GMX.de und Web.de begonnen.
Neben United Internet greift die Telekom mit De-Mail auch die Deutsche Post an, die am 14. Juli 2010
Details zu ihrem Projekt E-Postbrief vorgestellt hat. In diesem System werden Briefe online als E-Mails
geschrieben und anschließend von der Post ausgedruckt, frankiert und im Umschlag zugestellt. Um
möglichst viele Neukunden sowie bestehende T-Online-Nutzer zu überzeugen, sind die Registrierung und
der Versand von De-Mails bei der Telekom zumindest zu Beginn kostenfrei.
De-Mail ist ein wichtiger Bestandteil der Telekom-Strategie. Der Konzern will vor allem für Firmen
Rechnungen, Versicherungspolicen oder andere rechtlich relevante Dokumente gegen Gebühr verschicken.
T-Systems rechnet vor, dass jährlich etwa zehn Milliarden Briefe per herkömmlicher Post verschickt werden,
die für das De-Mail-System infrage kommen könnten. So habe die Bundesagentur für Arbeit jährliche Kosten
für den Briefversand von 70 Mio. Euro. Neben De-Mail verfolgt die Telekom auch weitere Projekte, um die
Abhängigkeit vom stagnierenden Festnetzgeschäft zu mildern, etwa Investitionen in intelligente Stromnetze,
das Internetgeschäft oder Angebote rund um das Auto.
Mit dem neuen Produkt reagiert die Deutsche Telekom zumindest auf einen sich ändernden Markt, dies ist
zu begrüßen und kann sicherlich einige Kunden halten oder ggf. auch neu gewinnen. Aber es ist wieder nur
eine Reaktion auf andere. Die DPVKOM erwartet im Sinne ihrer Forderung nach neuen Diensten und
Produkten der Deutschen Telekom, eine Vorreiterrolle und nicht ein Nachkarten. Ein Unternehmen was
„Best in Class“ sein will, muss hier durch Innovationen positiv auffallen.
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Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte
unter Vorbehalt
Entscheidung für Bundesbeamte gilt auch für die Deutsche Telekom: Im Bezügemonat August 2010 wird die Besoldung
rückwirkend zum 1. Januar 2010 linear um 1,2 % angehoben. Die Auszahlung der Besoldung steht unter Vorbehalt, da
das Gesetz bis dahin noch nicht rechtskräftig sein wird.
Es wird daher ein entsprechender Andruck auf der Bezügemitteilung erfolgen. Nach Veröffentlichung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt wird die maßgebliche Tabelle im Personalportal der Deutschen Telekom unter „Mitarbeiter >
Bezahlung und Entgelt > Besoldung“ veröffentlicht. Dann fällt auch der Vorbehalt der Zahlung weg. Die Tabellen können
auch über das Internet der DPVKOM (www.dpvkom.de) abgerufen werden.
Die DPVKOM begrüßt die Entscheidung der Deutschen Telekom die Besoldungserhöhung für das Jahr 2010 nun schon
mit den August-Bezügen umzusetzen, auch wenn die Zahlung unter Vorbehalt steht. Sie erfüllt somit eine Forderung der
DPVKOM.
Der Urlaub beginnt
Rechtzeitig zur bevorstehenden Urlaubszeit beantwortet die DPVKOM im Faltblatt
"Urlaub – Ihre Rechte und Pflichten" alle wichtigen Fragen zum Thema Urlaub.
Beschäftigte der Postnachfolgeunternehmen sowie Call-Center-Mitarbeiter können
sich mit diesem Faltblatt unter anderem über die Höhe und Verfall ihres
Urlaubsanspruches, ihre Rechte, wenn ein beantragter Urlaub nicht gewährt wird,
aber auch über die Konsequenzen einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub
informieren.
Das Faltblatt kann von den Regional- und Landesverbänden der DPVKOM, den
Vertrauensleuten und aus dem Internet der DPVKOM www.dpvkom.de abgerufen werden.
Wir wünschen allen Urlaubern einen schönen, stressfreien und erholsamen Urlaub.
Perspektiven für Beamte?
Seit Jahren helfen Telekom-Beamte bei der Bundesanstalt für
Arbeit (BA) im Rahmen von Abordnungen, arbeitslose Menschen
zu betreuen, zu beraten und wieder in Arbeit zu bringen, sowie bei
vielen persönlichen Problemen.
Die Beamten, die sich hauptsächlich freiwillig zu einer Tätigkeit bei der BA gemeldet haben und dort im
Rahmen von Abordnungen tätig sind, haben zum Teil damit auch die Hoffnung gehabt, einen dauerhaften,
neuen Arbeitsplatz zu finden, der ihnen eine Zukunftsperspektive bietet. Zum Teil sind diese Tätigkeiten
auch wohnortnah angeboten worden.
Es dauerte lange, ehe die Führung der BA die Fähigkeiten der Kolleginnen und Kollegen anerkannt hat und
auch zugegeben hat, dass diese Tätigkeit sehr wertvoll für die Arbeitslosen und auch die BA ist. Aber von
dauerhaften Arbeitsplätzen ist, bis auf Einzelfälle, lange Zeit nichts zu sehen gewesen. Ganz im Gegenteil,
Unsicherheit über die Dauer der Tätigkeit machte sich breit. Die Kolleginnen und Kollegen mussten den
Eindruck haben, man beute sie aus und wolle sie eigentlich nicht in die BA integrieren.
Die DPVKOM war bemüht, denjenigen, die freiwillig zur BA gehen wollen, eine dauerhafte Versetzung zu
ermöglichen. Hiermit sollte die Verunsicherung ein Ende haben und den Beamtinnen und Beamten eine
Perspektive geschaffen werden. Dies ist bisher aus haushaltsrechtlichen Gründen, die nicht bei der Telekom
liegen, gescheitert. Nun scheint es, wenigstens in einigen Fällen, eine Änderung zu geben: Im Rahmen der
Novellierung des Sozialgesetzbuches II, das einer Neufassung bedurfte, nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile der „Hartz-Gesetzgebung“ als verfassungswidrig erklärt hatte, sind 3.200 Planstellen aus der
Befristung heraus gelöst und für eine dauerhafte Beschäftigung frei gegeben worden.
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Nachdem die 3.200 Posten frei gegeben sind, muss nun auch den rund 900 Telekom-Beamten eine
dauerhafte Beschäftigung angeboten werden. Allerdings darf dies nicht als Freibrief für die Telekom
verstanden werden: Angebot heißt, dass jeder Einzelne entscheiden darf, ob er dieses Angebot annimmt
oder nicht. Zwangsmaßnahmen lehnen wir strikt ab. In den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen
haben wir gefordert, dass nun auch die BA entsprechende Angebote macht. Mitgliedern der DPVKOM
empfehlen wir, vor einer Annahme einer Stelle bei der BA vorher mit ihrer Gewerkschaft über die Folgen zu
sprechen.
Telekom führt Konzernrichtlinie zum Verbot des Einsatzes von
Vorruhestandsbeamten ein
„Zur Anpassung der Beschäftigungsstruktur an die Anforderungen des Marktes und des Wettbewerbs setzt
die Deutsche Telekom verstärkt auf sozialverträgliche Personalmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen, die
größtenteils mit einem erheblichen Restrukturierungsaufwand verbunden sind, finden sich Aussagen in
sämtlichen Regelungswerken.“
Mit diesen Ausführungen beginnt die Konzerninformation der Deutschen Telekom zur Einführung einer
Konzernrichtlinie zum Verbot des Einsatzes von Vorruhestandsbeamten und von mit finanziellem Ausgleich
ausgeschiedenen Arbeitnehmern (KRL Beratereinsätze). Die Telekom weist hier ausdrücklich, dass
Beschäftigte, die über freiwillige Personalinstrumente mit finanziellem Ausgleich aus dem Konzern
ausgeschieden sind, anschließend nicht wieder als Werk- oder Dienstvertragsunternehmer oder als Leih/Zeitarbeitnehmer im Konzern eingesetzt werden dürfen.
Das gleiche gilt, wenn diese für ein Unternehmen selbstständig tätig sind, welches für den Konzern
Deutsche Telekom dienst- oder werkvertragliche Leistungen erbringt und sie in dieser Funktion im Konzern
tätig werden sollen. Auch für Beamte ergeben sich in den verschiedensten Fallkonstellationen
entsprechende Regelungen. Die Erläuterungen sind detailliert in genannter Konzernrichtlinie beschrieben
und müssen eingehalten werden.
Aus Sicht der DPVKOM ist es interessant zu beobachten, dass die Telekom ein solches Regelungswerk
vorgeben muss. Interessant auch deshalb, da man sich doch über Personalabbauinstrumente von den
Beschäftigen trennen will, und sie nicht durch die Hintertür wieder beschäftigen wollte. Für viele
Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen haben, dürfte diese Vorschrift eine Lachnummer sein, da sie
froh sind, endlich das Unternehmen verlassen zu haben. Sie werden, sofern sie eine neue Tätigkeit
aufnehmen wollen, sicher genau wissen, wie hoch ihr Hinzuverdienst sein darf. Unter einem anderen
Gesichtspunkt gesehen zeigt es aber, dass der Konzern, oder Teile in ihm, unter erheblichem
Personalmangel leiden und anscheinend alle Tricks genutzt werden, diesen auszugleichen. Was aber
sicherlich eindeutig zu verspüren ist, ist der Verlust an Know-how durch den Weggang von älteren
Beschäftigten, dieser kann leider nicht so schnell durch jüngere Kräfte kompensiert werden. Hier wäre die
Weiterbildung gefordert, die sich aber auch ständig in Organisationsänderungsprozessen befindet.
Was passiert so bei anderen?
Urteil: Anlegen der Polizeiuniform ist Arbeitszeit - Berufung eingelegt
Münster - Ein münsterische Polizeibeamte hat vor dem Verwaltungsgericht Recht
bekommen: Das Anziehen der Uniform ist Arbeitszeit, heißt es in dem heute
veröffentlichten Urteil. Er hatte vorgerechnet, dafür täglich 15 Minuten zu benötigen.
Vertreter des Landes waren bei der Verhandlung, die bereits am 2. Juli stattfand, anderer
Ansicht. Sie argumentierten, dass der Dienstbeginn mit Einsatzbeginn erfolge. Die
"Aufrüstung" habe bereits vorher zu erfolgen.
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht. In der
Entscheidungsbegründung heißt es unter anderem: Die Uniform stelle für den
Polizeivollzugsbeamten keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung
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dar, sondern eine allein auf Gewährleistung von Schutz und Sicherheit ausgerichtete
Ausrüstung. Dass es den Beamten gestattet sei, die Dienstkleidung mit den zugehörigen
Ausrüstungsgegenständen mit nach Hause zu nehmen und den Weg von und zur
Dienststelle aufgerüstet zurückzulegen, rechtfertige ebenso wenig eine andere Wertung wie
die vom Innenministerium getroffene Anordnung, die für das Umkleiden notwendige Zeit
als Zeit der „Vorbereitung“ auf den Dienst nicht als Dienstzeit zu werten.
Dass der Kläger nicht verpflichtet sei, die Uniform erst in den Diensträumen anzulegen,
bedeute nicht, dass er hierzu nicht berechtigt wäre. Die derzeitige Handhabung der
Arbeitszeitregelung bei den Beamten im Wach- und Wechseldienst stelle auch eine
offensichtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu den im Innendienst
befindlichen Beamten, deren Arbeitszeit unbestritten mit dem Betreten des Dienstgebäudes
beginne, und denjenigen Polizeivollzugsbeamten dar, die ihren Dienst als Krad-Fahrer
oder als Fahrradstreife versehen und die ihre jeweilige Motorrad- bzw. Fahrradkombi
unstreitig erst nach Dienstantritt anlegen dürften. Gründe, die geeignet sein könnten, diese
Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, seien nicht ersichtlich.
Das Polizeipräsidium Münster will in Berufung gehen.
Zitat VON MARTIN KALITSCHKE – IVZ Online
Anmerkung der Redaktion: Der Name des Klägers wurde entfernt, obwohl er in der ursprünglichen
Pressemitteilung enthalten war.
Aus Sicht der DPVKOM handelt es sich hierbei um eine sehr interessante Entscheidung, da es auch im
Bereich der Deutschen Telekom bei der Auslegung von Beginnzeiten zum Teil ähnliche Auffassungen des
Arbeitgebers gibt, wie im vorliegenden Fall. Die Betriebsräte der Deutschen Telekom sollten daher genau
regeln, was die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Dienstbeginn sind und was der Beschäftigte
dafür braucht, um sich im Sinne des Arbeitgebers ordnungsgemäß zu präsentieren. Zum Beispiel in
Empfangsbereichen der Deutschen Telekom gibt es hier Probleme, dort wird derzeit das Anlegen der
vorgeschriebenen Kleidung nicht als Dienstzeit anerkannt.
Vorsicht vor schlauen Füchsen
Der Rotfuchs ist eines der erfolgreichsten Säugetiere der Welt, der Beutegreifer
mit der weltweit größten Verbreitung, ein Geniestreich der Evolution. In ihm
vereinen sich Schönheit und sprichwörtliche Schläue, unbändiger
Überlebenswille und einzigartige Anpassungsfähigkeit.
Dennoch wissen viele Menschen auch heutzutage noch nur wenig über diese
ebenso hübschen wie intelligenten Beutegreifer. Viele sehen Füchse als
Beutekonkurrenten, die es schleunigst zu erschießen oder in Fallen zu fangen
gilt, als Pelzmäntel in spe, denen das Fell über die Ohren gezogen werden sollte,
oder einfach als schwierig zu überlistende und gerade deswegen so attraktive
Jagdbeute. Nur wenige wissen dagegen, dass Füchse fürsorgevolle Eltern und zärtliche Liebhaber,
verspielte Schelme und unersetzliche Gesundheitspolizisten, exzellente Mäusejäger und listenreiche
Überlebenskünstler in einer von Menschen beherrschten Welt sind.
Sie fragen sich was dieser Bericht hier soll? Einige werden wissen um was es geht, andere bleiben vor der
Frage stehen, ohne eine Antwort zu erhalten. Aber Füchse lauern überall und sie treiben ihr Unwesen zum
Teil in anderer Gestalt. Letztere sollten aber immer Acht geben, was sie mit wem machen.
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Und nicht vergessen:
DPVKOM startet große Werbekampagne
Erlebe: Helden im Alltag auf www.wehredich.de
(01.07.2010)
Der Zusteller Toni, die Call-Center-Agentin Conny, der Beamte
Wilhelm und die Auszubildende Andrea sprechen aus, was
viele Beschäftigte denken. Gleichzeitig wissen sie, dass nur
derjenige etwas zum Positiven verändern kann, der sich mit
anderen zusammenschließt und sich wehrt. Wie das am besten
funktioniert, zeigen die „Helden im Alltag“ auf
www.wehredich.de, YouTube oder auch Facebook (Suche
nach: Wehre Dich).
Unser Beamter Wilhelm sollte aufs Abstellgleis geschoben
werden. Frustriert stellte er fest, dass er aus dem Unternehmen
gemobbt werden sollte. Dagegen hat er sich gewehrt. Wie?
Siehe selbst!
Schau rein, es lohnt sich
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Wie erreicht man die Kommunikationsgewerkschaft DPV
Ganz einfach und schnell über die Internetseite www.dpvkom.de oder über unsere Betriebsratsmitglieder, die Vertrauensleute in den
Betrieben oder über unsere Regional- und Landesgeschäftsstellen.
Regional- und Landesverbände der DPVKOM
DPVKOM
Kommunikationsgewerkschaft DPV
Bundesgeschäftsstelle
Schaumburg-Lippe-Str. 5 - 53113 Bonn
Tel. 0228 911400
Fax 0228 91140-98
E-Mail: [email protected]
www.dpvkom.de
Vorsitzender:
Volker Geyer
DPVKOM Bayern
Fenitzerstraße 43 - 90489 Nürnberg
Tel. (09 11) 58 64 40
Fax (09 11) 5 86 44 20
[email protected]
Vorsitzender:
Edwin Then
DPVKOM
Regionalverband Mitte
An den Drei Steinen 3 a - 60435 Frankfurt
Tel. (0 69) 95 43 20-0
Fax (0 69) 95 43 20-7
[email protected]
Vorsitzender:
Harald Graf
DPVKOM
Regionalverband Nord
Lenhartzstr. 18 - 20249 Hamburg
Tel. (0 40) 46 07 33 80
Fax (0 40) 46 07 33 82
[email protected]
Vorsitzender:
Werner Gutknecht
DPVKOM
Landesverband NRW
Paul-Windgassen-Str. 58 - 42897 Remscheid
Tel. (021 91) 58 91 793
Fax (021 91) 58 91 794
[email protected]
Vorsitzender:
Bernd Skaliks
DPVKOM
Regionalverband Ost
Großbeerenstraße 82 a - 10963 Berlin
Tel. (0 30) 2 51 36 90
Fax (0 30) 2 51 71 16
[email protected]
Vorsitzende:
Sabine Hackbarth
DPVKOM
Regionalverband Südwest
Südring 4 - 76829 Landau
Tel. (0 63 41) 46 46
Fax (0 63 41) 41 14
[email protected]
Vorsitzender:
Peter Dukar
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