Finanzermittlungen - Polizei Baden
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Finanzermittlungen - Polizei Baden
Finanzermittlungen JAHRESBERICHT 2008 IMPRESSUM FINANZERMITTLUNGEN JAHRESBERICHT 2008 HERAUSGEBER Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Telefon Fax E-Mail 0711 5401-0 0711 5401-3355 [email protected] Internet www.lka-bw.de © LKA BW, 2009 2 FINANZERMITTLUNGEN 2007 2008 IN % 1.006 813 - 19,18 291 131 - 54,98 1.841 1.546 - 16,02 IN EURO IN EURO 29.484.528 59.478.629 VERFAHRENSUNABHÄNGIG VERDACHTSANZEIGEN DAVON PHISHING VERFAHRENSINTEGRIERT ABGESCHÖPFTE SCHULDNER SICHERSTELLUNGSSUMME FINANZERMITTLUNGEN + 101,73 3 INHALT 1 2 3 ANALYSEDARSTELLUNG 5 Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen 5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN 9 Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz Ermittlungsbehörden 9 9 9 Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen Durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen/Planungen für 2009 Ermittlungsbehörden Konsequente Rechtsanwendung und Rechtsentwicklung Fortbildung 10 Optimierung im Bereich Ordnungswidrigkeiten Refinanzierung der Polizei aus Maßnahmen der Vermögensabschöpfung Online-Angebote Finanzermittlungen 12 ANLAGEN 14 Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen Falldarstellungen verfahrensunabhängige Finanzermittlungen Ansprechpartner 4 6 10 10 11 12 13 13 15 19 26 31 ANALYSEDARSTELLUNG 1 ANALYSEDARSTELLUNG VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN Bei der Zentralstelle für Finanzermittlungen im Landeskriminalamt Baden-Württemberg (ZFE Polizei/ Zoll) gingen im Jahr 2008 insgesamt 813 Geldwäscheverdachtsanzeigen gem. § 11 Abs. 1 Geldwäschegesetz ein (1.006)1. Wie im Vorjahr ist auch 2008 ein weiterer Rückgang der Verdachtsanzeigen zu verzeichnen. Bei den privaten Geschäftsbanken erhöhten sich die Fallzahlen allerdings von 175 auf 229; dagegen verringerten sich die Verdachtsanzeigen beim Finanzdienstleister Western Union von 253 auf 123 und bei den Genossenschaftsbanken von 230 auf 168 erheblich, bei den Sparkassen nur geringfügig auf 243 (268). Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich am starken Rückgang von Verdachtsanzeigen in Verbindung mit dem Deliktsbereich „Phishing“. In diesem Deliktsbereich wurden insgesamt 131 (291) Verdachtsanzeigen (- 55,0 %) erstattet. Sie betrafen i. d. R. Finanzagenten (Geldwäscher), die über das Internet/ Homebanking abgefischte Geldbeträge via Western Union hauptsächlich ins europäische Ausland transferierten. Im Deliktsbereich E-Bay-Betrug wurden nur noch vereinzelt Verdachtsanzeigen erstattet, bei denen die betrügerisch erlangten Gelder über Finanzagenten weitertransferiert wurden. Es ist davon auszugehen, dass Präventionsmaßnahmen der Institute und Strafverfolgungsbehörden sowie die Einführung entsprechender Sicherungssysteme beim Online-Banking wesentlich zur Sensibilisierung der Bankkunden beigetragen haben. Weitere Details können dem Jahresbericht „IuK-Kriminalität 2008“ entnommen werden. Der Entwicklung des Anzeigenaufkommens folgend ist wie im Vorjahr eine Verringerung der Tatverdächtigen von 1.188 auf 1.053 (- 11,4 %) zu verzeichnen. Die Anzahl der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit reduzierte sich nur unwesentlich auf 593 (606), dagegen verringerte sich die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen von 582 auf 460 (- 21,0 %). Die Ermittlungsergebnisse wurden in den zurückliegenden Jahren in die Kategorien „Verfahrenszuordnungen“ und „Verfahrensinitiierungen“ unterteilt. Ab dem Berichtsjahr 2008 werden diese Kategorien unter der Überschrift „Abgabe an Fachdienststelle“ zusammengefasst. Mit dem Rückgang der Verdachtsanzeigen im Deliktsbereich „Phishing“ verringerte sich auch die strafrechtliche Relevanz insgesamt von 511 im Jahr 2007 auf 337 Verfahren im Berichtsjahr (- 34 %). Demzufolge wurden 40 % aller Verdachtsanzeigen an Fachdienststellen wegen unterschiedlichster Delikte zur weiteren Sachbearbeitung abgegeben. Der weiterhin hohe Anteil an strafrechtlicher Relevanz ist wie im Vorjahr zu einem Großteil auf die Ermittlung von Finanzagenten (Geldwäscher) in Verbindung mit dem „Passwort-Phishing“ zurückzuführen. In 24 Ermittlungsverfahren, die aufgrund von Verdachtsanzeigen laufenden Verfahren zugeordnet oder neu initiiert werden konnten, wurden insgesamt 13.235.057 Euro gesichert. Dabei wurden Sicherungen in Höhe von 111.300 Euro wieder aufgehoben. Die hohe Sicherstellungssumme ist auf ein Großverfahren mit einem Gesamtsicherungsbetrag in Höhe von knapp 12.000.000 Euro u .a. zu Gunsten der Finanzbehörden zurückzuführen. 1 Vorjahreszahlen in Klammer FINANZERMITTLUNGEN 5 ANALYSEDARSTELLUNG Gemäß § 12a Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurden 2008 zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs und gleichgestellten Zahlungsmitteln insgesamt 354 (408) Verdachtsfälle durch die ZFE überprüft. Im durchgeführten Clearingverfahren ergab sich in einem Fall der Anfangsverdacht auf Geldwäsche i. S. d. § 261 Strafgesetzbuch. Das jährliche Lagebild zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs wird durch das Zollkriminalamt in Köln erstellt. VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN Im Jahr 2008 wurden bei 1.546 (1.841) Tatverdächtigen und Dritten vorläufige Sicherungsmaßnahmen in Vermögenswerte durchgeführt. Nachdem die Anzahl der Tatverdächtigen in den letzten sechs Jahren tendenziell gestiegen sind, ist für das Berichtsjahr erstmal ein Rückgang um 16 % zu verzeichnen. Bei 75 Fällen ist der Rückgang auf eine statistische Modifizierung zurückzuführen, da als Tatmittel beschlagnahmte PCs bei Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie nicht mehr zu melden sind. Weitere Gründe für den Rückgang sind derzeit nicht bekannt. Bei 1.060 (1.245) deutschen und 486 (595) ausländischen Schuldnern wurden insgesamt 523 (594) im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Schutzpolizei „abgeschöpft“. Ingesamt konnten Vermögenswerte im Umfang von 59.478.629 Euro (29.484.528 Euro) „eingefroren“ werden. Dies ist mehr als eine Verdoppelung mit einem Anstieg von 101,7 %. Dabei entfielen mit 42.816.499 Euro (20.386.085 Euro) wieder mehr als Zweidrittel auf Fälle der Rückgewinnungshilfe zugunsten Tatverletzter. Der Anstieg ist auf zwei Verfahren der Polizeidirektion (PD) Ravensburg und der PD Schwäbisch Hall mit vorläufigen Sicherungen von Vermögenswerten zu Gunsten u. a. von Finanzbehörden und dem Staat Irak in jeweils zweistelliger Millionenhöhe zurückzuführen. Die ebenfalls deutliche Zunahme bei Delikten mit Zielrichtung des staatlichen Verfalls/Einziehung (von 9.098.443 Euro auf 16.662.130 Euro) ist insbesondere auf die verstärkte Sicherung im Deliktsbereich Korruption mit 6,21 Mio. Euro und auf die intensivierten Maßnahmen im Ordnungswidrigkeitenbereich zurückzuführen. Nahezu unverändert zeigt sich das Lagebild in Bezug auf die der Auslandssicherungen. Die Sicherungssumme fiel im Vergleich zu 2007 bei 32 (40) Maßnahmen mit 6.466.290 Euro (3.960.660 Euro) im Berichtsjahr zwar deutlich höher aus, doch beschränkten sich diese „Erfolgsfälle“ der Rechtshilfe wie schon 2007, mit Ausnahme von zwei Fällen in Polen und einem Fall in Kroatien, ausschließlich auf West- und Zentraleuropa. Schwerpunkt war dabei erneut die Schweiz mit 4,25 Mio. Euro bei elf Maßnahmen, gefolgt von Liechtenstein mit 1,5 Mio. Euro in einem Fall, sowie Spanien, Frankreich und Österreich. Die in vielen Fällen festgestellten internationalen Bezüge in osteuropäische Länder, zu ausländischen Finanzplätzen und zahlreiche Verknüpfungen zu Offshore-Staaten lassen erkennen, dass der Bereich der internationalen (Finanz-) Kriminalitätsbekämpfung weiterhin eine große Schwachstelle darstellt. 6 ANALYSEDARSTELLUNG Ein Indiz für die Ermittlungsbereitschaft und -intensität der polizeilichen Finanzermittlungen ist die Entwicklung der Anzahl angeordneter und vollzogener dinglicher Arreste. Denn ein dinglicher Arrest setzt u. a. eine Berechnung/Schätzung des Taterlangten und die Einholung eines justitziellen Beschlusses voraus. Im Berichtsjahr konnte mit 385 „vorläufigen Titeln“ das Niveau des Spitzenjahres 2007 mit 390 fast erreicht werden. Bei der deliktischen Verteilung ergeben sich zum Vorjahr wenige Veränderungen. Sowohl bei den Fallzahlen, als auch beim Sicherungsvolumen, lag der eindeutige Schwerpunkt vermögensabschöpfender Maßnahmen erneut im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte bzw. in der Wirtschaftskriminalität. Vermögenssicherungen in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind mit 600 (730) Fällen weiterhin stark vertreten, beschränken sich aber oft auf geringe Summen. Nur in elf Fällen konnten Vermögenswerte von mehr als 50.000 Euro gesichert werden. Insgesamt stieg der Sicherungswert von rund 3 Mio. Euro auf 3,4 Mio. Euro an. Im Rahmen der Zielvereinbarung lag 2008 ein besonderes Augenmerk auf den Bereichen Korruption und Umwelt. Intensive Sensibilisierungs- und Beratungsmaßnahmen waren mitursächlich für den hohen Anstieg der vorläufigen Sicherungsergebnisse im Bereich der Korruption im Vergleich zum Vorjahr. Bei elf (drei) Schuldnern konnten Vermögenswerte im Umfang von insgesamt 6.213.599 Euro (279.404 Euro) gesichert werden, ein herausragendes Ergebnis. Im Bereich Umwelt stellt sich dieser positive Trend bislang nicht ein. In den Jahren 2006 und 2007 wurden keine Vermögenswerte gesichert; 2008 war es lediglich ein Fall mit einer Sicherungssumme von 1.600 Euro. Fallbezogene Auswertungen und Befragungen dazu ergaben, dass bei den wenigen geeigneten Fällen, mit bekannten Tätern und zuordenbaren Vermögensvorteilen, vermehrt verwaltungsrechtliche und verfahrensökonomische Lösungen bevorzugt wurden. Ferner wurden in zwei Fällen ohne vorhergehende Sicherungen gerichtliche Verfallsentscheidungen getroffen. Eine sehr deutliche Steigerung ist dagegen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren festzustellen, sowohl im Bereich der vorläufigen Sicherung mittels dinglichem Arrest, als auch bei der Anordnung des Verfalls gemäß § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Mehr als 9,1 Mio. Euro (1,1 Mio. Euro) wurden durch die Bußgeldbehörden und Gerichte, häufig unter Einbindung der Finanzermittler, vorläufig gesichert bzw. für verfallen erklärt. Hervorzuheben ist ein Verfahren des Polizeipräsidiums (PP) Stuttgart wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung mit zehn dinglichen Arresten und einer Sicherungssumme von ca. 2,1 Mio. Euro. Der bereits im Vorjahresbericht erwähnte Trend setzt sich demnach fort. Die eingeleiteten Maßnahmen sind erfolgreich, allerdings nach wie vor mit der Einschränkung, dass noch nicht alle Landkreise und Bußgeldbehörden dieses Instrumentarium als Alternative zum Bußgeldbescheid nutzen. FINANZERMITTLUNGEN 7 ANALYSEDARSTELLUNG Die höchsten Zugriffe gab es im Bereich der Forderungen mit 25,1 Mio. Euro, gefolgt von beweglichen Gegenständen mit 18,7 Mio. Euro (dabei vorrangig Bargeld und Fahrzeuge mit jeweils mehr als 5 Mio. Euro). Auffallend ist eine Verdreifachung der Grundstückssicherungen mit 15,5 Mio. Euro gegenüber 5 Mio. Euro im Jahr 2007. Hier zeichnet sich möglicherweise ein Trendwechsel ab; Immobilien sind wertstabil, beschränken den Betroffenen nicht unmittelbar in seiner Liquidität und sind auf Grund der Grundbucheintragungen in punkto Ermittlungen leichter nachvollziehbar. Bei einer dienststellenbezogenen Betrachtung zeigt sich im Jahr 2008 ein ähnliches Bild wie in den Vorjahren. Dienststellen wie das PP Karlsruhe, das PP Stuttgart sowie die PDen Ravensburg und Offenburg liegen in allen relevanten Auswertungsbereichen (Verfahrensanzahl, dingliche Arreste und Sicherungssumme) jeweils auf den vorderen Rängen. Die Unterstützung durch die jeweilige Behördenleitung spiegelt sich in struktureller Hinsicht durch Kontinuität in der Freistellung als auch in personeller Hinsicht durch uneingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten und darüber erreichter Fachkompetenz der freigestellten Vermögensabschöpfer wieder. 8 MASSNAHMEN 2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN Im Jahr 2008 waren Mitarbeiter der ZFE bei folgenden Veranstaltungen als Referenten bzw. Organisatoren eingebunden: sechs Fortbildungsveranstaltungen bei Kreditinstituten und Bankenverbänden - - eine Informationsveranstaltung des LKA BW für Geldwäschebeauftragte fünf Referate bei der Akademie der Polizei im Rahmen von Lehrgängen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK), der Wirtschaftskriminalität und der Terrorismusfinanzierung eine Dienstbesprechung Geldwäsche an der Akademie der Polizei mit internationaler - Beteiligung ein Geldwäscheseminar „EU-Twinning-Projekt“ zu Gunsten von Albanien VERPFLICHTETE NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ Die Institute2 haben auf den hohen Anstieg der Verdachtsanzeigen in den Jahren 2006 und 2007 im Deliktsbereich „Phishing“ reagiert und verbesserte Systeme für das Online-Banking eingeführt. Gefahren für den Anwender bestehen weiterhin. Der Einsatz von aktueller Anti-Viren-Software und die tägliche oder mindestens regelmäßige Kontenkontrolle sind wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren. Im Bereich der Terrorismusfinanzierung ist seitens der Institute weiterhin besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Im neu formulierten Geldwäschegesetz werden besondere Aufmerksamkeiten bei der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie bei der Identifizierung sogenannter „politically exposed persons“ (PEP) gefordert. Von den zuständigen Gremien der Bankenverbände sind diesbezüglich noch keine Branchenstandards (Anwendungshilfen) entwickelt worden. Diese sollen im Laufe des Jahres 2009 erstellt werden. ERMITTLUNGSBEHÖRDEN Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie am 21.08.2008 in nationales Recht wurde bereits im 2. Halbjahr 2008 bei Lehrgängen zur Bekämpfung der OK und der Wirtschaftskriminalität sowie bei der jährlich stattfindenden Dienstbesprechung Geldwäsche vorgestellt. Inwieweit die Gesetzesänderungen Einfluss auf die Erstattung von Verdachtsanzeigen haben werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Da der Anteil von Verdachtsanzeigen im Deliktsbereich „Phishing“ immer noch als hoch anzusehen ist, wird bei der ZFE weiterhin ein eigener Sachbearbeiter eingesetzt. Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung als Tagesordnungspunkt in die K-Tagung einzubringen. 2 Institute im Sinne Geldwäschegesetzes sind nach § 1 IV ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 des Investmentgesetzes, eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 6 des Investmentgesetzes, ein Finanzunternehmen und ein Versicherungsunternehmen, das Unfallversicherungsverträge mit Prämienrückgewähr oder Lebensversicherungsverträge anbietet. FINANZERMITTLUNGEN 9 MASSNAHMEN VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN DURCHGEFÜHRTE FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN/PLANUNGEN FÜR 2009 - dreitägiges Seminar „Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung – Modul B (KW400100B)“. Erfahrungsaustausch der Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung aller Dienststellen (Termin: 18. - 20.05.2009) - achtwöchiges Seminar „Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung – Modul A (KW 400100A)“ an der Akademie der Polizei in Wertheim. Hier erfolgt die Grundausbildung in der Vermögensabschöpfung. Im vergangenen Jahr nahmen 24 Kollegen aus der gesamten Bundesrepublik teil (Termin: 05.10. bis 04.12.2009 mit einer Woche Unterbrechung) - zweitägige „Gemeinsame Dienstbesprechung des Justizministeriums Baden-Württemberg und des LKA BW“ zu Fragen der Vermögensabschöpfung (DB LKA EE004) für Staatsanwälte, Richter und Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung (Termin: voraussichtlich 05. - 06.11.2009) zweitägige „Gemeinsame Einführungstagung des Justizministeriums und des LKA BW“ zu - Fragen der Finanzermittlungen, des Verfalls und der Einziehung - (Termin: voraussichtlich 02. - 03.11.2009) zweitägige „Gemeinsame Rechtspflegertagung des Justizministeriums Baden-Württemberg und des LKA BW“ für die Ansprechpartner Vermögensabschöpfung bei den Staatsanwalt- - schaften (Termin: 29. - 30.09.2009) zahlreiche Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen bei Fachtagungen und Spezialseminaren (z. B. in Lehrgängen zur Bekämpfung der OK, Lehrgängen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, bei den Fahndungsdiensten der Autobahnpolizei, in Seminaren zum Ordnungswidrigkeitenrecht an der Akademie für Polizei für Polizeibeamte und Bußgeldsachbearbeiter, bei der Einführungsfortbildung Verkehrspolizei, bei Fortbildungen Gewerbe/ - Umwelt, u. a.) neu: einwöchiges Seminar „Finanzermittlungen Modul A“ (Termin: 21. - 25.09.2009) ERMITTLUNGSBEHÖRDEN Wie in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung muss neben einer möglichst weitgehenden Standardisierung in einfach gelagerten Fällen auch eine ergebnis- und zielorientierte Schwerpunktsetzung in aufwändigeren Ermittlungsverfahren erfolgen. Dies gestaltet sich vor den immer häufiger verfahrensökonomisch geprägten Ansprüchen der Justiz zunehmend schwierig. In Fortsetzung und Ergänzung zu den bereits im Vorjahresbericht dargestellten Hinweisen erscheinen folgende Aspekte als wesentlich: - 10 Insbesondere bei Eigentums- und Vermögensdelikte übertragen die Tatverdächtigen regelmäßig ihr Vermögen auf Dritte (Personen und Firmen). Deshalb sind die frühzeitige Einbindung der örtlichen Finanzermittler und die konsequente Vermögensaufspürung in den vermögensträchtigen Deliktsbereichen, nicht nur bei den Tatverdächtigen selbst, sondern MASSNAHMEN - auch in deren Umfeld erforderlich, um solche Vermögensverschiebungen festzustellen und reagieren zu können. Im Jahr 2009 sind die Deliktsbereiche Korruption und Umwelt weiterhin Schwerpunktthemen. Hinzu kommt der Ordnungswidrigkeitenbereich (Gewerberecht und Verkehr). Die bereits im Jahresbericht 2007 genannten Optimierungsmaßnahmen im Korruptionsbereich, insbesondere das frühzeitige und arbeitsteilige Zusammenwirken von Sachbearbeiter, Finanzermittler und ggf. Buchprüfer, der Ausbau des Abschöpferarchives und die Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen des LKA BW, müssen kontinuierlich fortgesetzt werden. Darüber hinaus sollten Umweltverstöße, sowohl Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten, gezielt fokussiert und unter dem Gesichtspunkt „wer hat dadurch wirtschaftlich profitiert“ bewertet und hinsichtlich der Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung an die Justiz/Bußgeldbehörden herangetragen bzw. erörtert und dokumentiert werden. Die Inspektion 340 bietet hierzu ihre Unterstützung an. - Die Täter versuchen ihr Vermögen in „Sicherheit“ – insbesondere in das Ausland – zu verbringen. Dem strategischen Ansatz „dem Weg des Geldes zu folgen“ muss verstärkt Rechnung getragen werden. Dies kann nur über eine intensivierte Stellung von Rechtshilfeersuchen geschehen, auch in Richtung Osteuropa. Neben der Einholung von Informationen zu den betreffenden Ländern über das LKA BW/BKA, sollten Fälle der Ablehnung bzw. des Misserfolges bspw. über die jährlich versandten Fragebögen zur Untersuchung der Vermögensabschöpfung in OK-Verfahren an das LKA BW rückgekoppelt werden. Mit der am 21.01.2009 durch die Bundesregierung beschlossenen Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung von Einziehungs-/Verfallsentscheidungen könnte die europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten tatsächlich verbessert werden; danach müssen die Mitgliedstaaten Gerichtsentscheidungen aus anderen EU-Staaten vollstrecken, mit denen Tatbeute und Tatwerkzeuge abgeschöpft werden. Ferner soll es vereinfachte Zugriffsmöglichkeiten für Tatverletzte und bei Entscheidungen ab 10.000 Euro eine hälftige Teilung des Vollstreckungserlöses geben. Die Umsetzung soll durch entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) erfolgen. KONSEQUENTE RECHTSANWENDUNG UND RECHTSENTWICKLUNG Die durch das „Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten“ für Tatzeiträume nach dem 01.01.2007 geltende Rechtslage muss über alle beteiligten Strafverfolgungsbehörden verstärkt in die gerichtliche Spruchpraxis eingebracht werden. Bisher ist eine eindeutige Zurückhaltung bei der Anwendung des §§ 111i Abs. 2 ff StPO festzustellen; ohne eine im Straftenor enthaltene Feststellung des Taterlangten und die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen zugunsten Tatverletzter, kann ein staatlicher Auffangrechtserwerb nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nicht erfolgen. Sofern Verletzte einer Straftat nicht auf das für sie gesicherte Vermögen zugegriffen haben, bekommt der Täter das erlangte Vermögen zurück. Die Anwendung dieser Regelung FINANZERMITTLUNGEN 11 MASSNAHMEN bietet sich grundsätzlich bei allen Fällen der Rückgewinnungshilfe an, insbesondere bei Vermögens- und Eigentumsdelikten bzw. bei Wettbewerbsverstößen mit vielen Geschädigten und geringen Schadensbeträgen. In diesem Zusammenhang ist die richtungweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Az. 1 StR 166/07 vom 30.05.2008 (sog. ODD-Entscheidung) zu erwähnen. Die Ausführungen z. B. zur Unmittelbarkeit des Taterlangten, zum Bruttoprinzip, zum präventiven Charakter des Verfalls und zur Härtevorschrift bieten genügend Argumente in vergleichbaren Konstellationen konsequent entscheiden zu können. Noch im ersten Halbjahr 2009 sollen im Rahmen einer länderübergreifenden gemeinsamen Justiz-Polizei-Tagung unter Beteiligung der jeweiligen Justizministerien Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegenseitige Erfahrungen ausgetauscht und konkrete Optimierungsvorschläge in rechtlicher und ermittlungstaktischer Hinsicht erarbeitet werden. FORTBILDUNG Um Schritt zu halten, bedarf es einer breit angelegten Sensibilisierung sowohl der Grunddeliktsermittler als auch der Finanzermittler. Vor diesem Hintergrund wird nochmals auf die letztjährige Empfehlung hingewiesen, das Thema bereits im Lehrplan für die Grundausbildung der Polizeibeamten bei der Bereitschaftspolizei zu integrieren. Dadurch könnte die Vermögensabschöpfung frühzeitig und nachhaltig im Bewusstsein der Polizeibeamten als dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung verankert werden. Dieses Ziel verfolgt auch das neu in den Fortbildungskatalog der Akademie der Polizei aufgenommene Seminar „Finanzermittlungen Modul A“. Angelehnt an die Beschlussfassung der Unterarbeitsgruppe Finanzermittlungen der Bund-Länder-Projektgruppe „Kriminalpolizeiliche Spezialfortbildung“ wird dieses Seminar an der Akademie der Polizei in Freiburg ab dem zweiten Halbjahr 2009 neu angeboten. Die Fortbildung soll alle Polizeibeamten ansprechen, die (auch) tatbestandsbezogen Finanzermittlungen betreiben sollen, vom Betrugssachbearbeiter der Schutzpolizei bis zum zukünftigen freigestellten Vermögensabschöpfer. Die Lerninhalte und Schwerpunkte liegen im taktischen Bereich der Vermögensaufspürung national und international. Daneben werden die Grundzüge der verfahrensintegrierten und der verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen vermittelt. OPTIMIERUNG IM BEREICH ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Durch eine Steigerung der an das LKA BW gemeldeten Verfallshöhe in Euro im Ordnungswidrigkeitenverfall um über 800 Prozent im Vergleich zu 2007 wurde viel erreicht. Nun gilt es dies zu verstetigen und gleichzeitig alle Bußgeldbehörden in BW von diesem Instrument zu überzeugen. Neben umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützungsangeboten wird das LKA BW wie bisher eine Sammlung von Verfallsbescheiden und Urteilen vorhalten. Dazu werden alle Bußgeldbehörden in BW zeitnah angeschrieben und gebeten, ständig aktuelle Mitteilungen aller Verfalls- 12 MASSNAHMEN verfahren zu übermitteln. Dies wurde bereits erfolgreich mit der Bußgeldstelle des Alb-Donau-Kreises und der Zentralen Bußgeldbehörde in Bretten praktiziert. Eine bundesweite Tagung zum Thema „Verfallsverfahren im Verkehrsbereich“ soll zukünftig im Jahresrythmus wechselseitig durchgeführt werden (diese findet voraussichtlich im Dezember 2009 in Rheinland-Pfalz statt). Überlegungen der PD Ravensburg, einen „Finanzermittler Schutzpolizei“ zu etablieren, dürfte für die Steigerung der Verfallsverfahren im Ordnungswidrigkeitenbereich ebenfalls förderlich sein. REFINANZIERUNG DER POLIZEI AUS MAßNAHMEN DER VERMÖGENSABSCHÖPFUNG Mit Beschluss vom 12.12.2000 hat die Landesregierung in BW den Grundstein für die Refinanzierung von Polizei und Justiz aus Maßnahmen der Vermögensabschöpfung gelegt. Die Polizei profitiert dabei bei Überschreiten eines Sockelbetrages von 6,4 Mio. Euro anteilig (bis 15 Mio. Euro zu 50 % des überschießenden Betrages). Erstmals seit 2002 konnte 2008 – wie prognostiziert – deutlich mehr vereinnahmt werden, insg. 10.786.543 Euro (3.496.086 Euro). Dabei resultieren allein mehr als 60 % aus einem Ermittlungsverfahren. Damit flossen dem Innenministerium Baden-Württemberg 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von fast 2,2 Mio. Euro zu, die teilweise investiv (Teilbeträge für die zentrale Anlage zur Überwachung der Telekommunikation des LKA BW) und teilweise für Einsparverpflichtungen verwendet worden sind. 2009 dürfte noch im ersten Halbjahr der Sockelbetrag überstiegen werden. Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Polizeichef-Besprechung vom Februar 2009, ist ab Juli 2009 mit Ausschüttungen an die örtlichen Dienststellen in der monatlichen Größenordnung von insgesamt 25 % der überschießenden Beträge zu rechnen. ONLINE-ANGEBOTE FINANZERMITTLUNGEN - - - Aktuelle Informationen und Warnhinweise des LKA BW über den Deliktsbereich „Phishing“ können unter www.polizei-bw.de abgerufen werden. Die Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) informiert mit dem „IT-Newsletter“: moss.polizei-online.bwl.de/Praevention/DigitaleWelt/Seiten/itnewsletter.aspx Die FIU3 Jahresberichte des Bundeskriminalamts können unter www.bka.de/fiu/fiujahresbericht eingesehen werden. Der Jahresbericht „Finanzermittlungen“ ist im Kriminalitäts-Portal von Polizei-Online unter „LKA-Jahresberichte“ abgelegt: moss.polizei-online.bwl.de/Kriminalitaet/krimlage/Seiten/jbKrim.aspx Weitere Informationen im Kriminalitäts-Portal unter „Kriminalität – Ermittlungen – Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung“ (moss.polizei-online.bwl.de/Kriminalitaet/ Ermittlungen/Finanz/Seiten/default.aspx). Der neu gestaltete Auftritt bietet auch seit Herbst 2008 die komfortable Möglichkeit fachbezogene Diskussionen und Umfragen auf einer mit gesonderter Berechtigung zugänglichen Teamsite zu starten und auszuwerten. 3 FIU Financial Intelligence Unit: Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim BKA FINANZERMITTLUNGEN 13 ANLAGEN 3 ANLAGEN Im Bereich der verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen bilden die an das Landeskriminalamt (Zentralstelle für Finanzermittlungen Polizei/Zoll – ZFE) übersandten Geldwäscheverdachtsanzeigen der Verpflichteten gemäß Geldwäschegesetz die Grundlage für das Lagebild 2008. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden haben sich Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz als Verdachtsgewinnungsinstrument zur Bekämpfung der schweren Kriminalität, aber auch im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, bewährt. Sämtliche Verdachtsanzeigen werden bei der Abteilung Staatschutz des LKA BW auf Terrorismus-Relevanz geprüft. Die EU veröffentlichte am 26.10.2005 in ihrem Amtsblatt die 3. Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie wurde von Deutschland am 21.08.2008 in nationales Recht umgesetzt. Hierbei wurden dem § 261 Strafgesetzbuch weitere Vortaten für Geldwäsche hinzugefügt, § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung und § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt. In der Gesetzesbegründung wird dabei auf den EU-Ratsbeschluss für Terrorismusbekämpfung vom 13.06.2002 Bezug genommen. Die Anlage 3 dieses Beschlusses beinhaltet die Aufstellung gefälschter Verwaltungsdokumente, die zur Begehung terroristischer Aktivitäten benützt werden könnten. Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurde die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung in den Vortatenkatalog für Geldwäschedelikte aufgenommen. Hiervon sind nach Rechtsauffassung der zuständigen Steuerbehörden ausschließlich Umsatz- sowie Einfuhrund Verbrauchssteuern betroffen. Im Bereich der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen erstellt das LKA BW für die Polizei und die Justiz seit dem Jahr 2001 eine gemeinsame Statistik „Vermögensabschöpfung“. Darüber lassen sich alle vermögensabschöpfenden Maßnahmen von der vorläufigen Sicherung bis hin zur späteren Verwertung von Vermögensgegenständen, nach Rechtskraft des Urteils nachvollziehen. Erfasst werden ausschließlich Fälle, in denen es tatsächlich zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gegen Tatverdächtige oder Dritte gekommen ist. 144 1 ANLAGEN VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN AUFKOMMEN GELDWÄSCHEVERDACHTSANZEIGE 1.200 1.100 1.000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Anzahl 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 293 338 406 641 689 674 832 985 1.124 1.006 813 MELDENDE INSTITUTE Geno Banken 168 Western Union 123 Postbank 24 Privatbanken 229 Finanzbehörde 7 Sparkassen 243 FINANZERMITTLUNGEN 15 ANLAGEN FALLGRUPPEN Abgelehnte Transaktionen 64 Nachträgliche Meldungen 741 Fristfälle 31 Eilfälle 3 VERMÖGENSTRANSFERS INS AUSLAND (HÄUFIGSTE MELDUNGEN) Nation 16 Anzahl Spanien 17 Niederlande 15 Rumänien 15 Polen 13 Nigeria 12 Portugal 12 Schweiz 12 Italien 11 Türkei 10 Ukraine 9 Großbritannien 8 Russland 8 ANLAGEN VERMÖGENSTRANSFERS AUS DEM AUSLAND (HÄUFIGSTE MELDUNGEN) Nation Anzahl Russland 15 Großbritannien 13 Schweiz 13 Frankreich 8 Spanien 7 Iran 6 Italien 6 Liechtenstein 6 Rumänien 6 Türkei 6 China 5 Kasachstan 5 NICHTDEUTSCHE TATVERDÄCHTIGE Nation Anzahl Türkei 88 Italien 43 Russland 41 Rumänien 34 China 27 Schweiz 20 Griechenland 18 Iran 18 Frankreich 17 Ukraine 14 Österreich 10 Polen 10 Serbien-Montenegro 9 Irak 8 FINANZERMITTLUNGEN 17 ANLAGEN ABGABE AN FACHDIENSTSTELLE 600 550 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Anzahl 2004 2005 2006 2007 2008 196 261 423 511 337 DELIKTISCHE ZUORDNUNG (HÄUFIGSTE MELDUNGEN) Delikt 18 Anzahl Geldwäsche 149 Betrug 104 Steuerdelikt 10 Schleusung 10 Zolldelikt 7 Insolvenzdelikt 5 Untreue 3 ANLAGEN VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN MEHRJAHRESVERGLEICH DER SUMMEN DER SICHERGESTELLTEN VERMÖGENSWERTE 80.000.000 70.000.000 60.000.000 50.000.000 40.000.000 30.000.000 20.000.000 10.000.000 0 Summe in Euro 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 35.029.789 58.302.498 71.098.345 45.305.027 68.588.391 29.484.528 59.478.629 VERGLEICH DER SICHERUNGEN NACH RÜCKGEWINNUNGSHILFE UND VERFALL 80.000.000 70.000.000 60.000.000 50.000.000 40.000.000 30.000.000 20.000.000 10.000.000 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 staatlicher Verfall 16.423.217 24.250.660 43.777.347 14.753.189 8.747.424 9.092.143 16.662.130 Rückgewinnungshilfe 18.606.572 33.975.388 27.320.998 30.551.838 59.841.149 20.392.385 42.816.499 FINANZERMITTLUNGEN 19 ANLAGEN SICHERUNGSSUMME NACH DIENSTSTELLEN (2008) 20.000.000 18.000.000 16.000.000 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 Sicherungssumme in Euro RP Freiburg RP Karlsruhe RP Stuttgart PP Stuttgart RP Tübingen LKA BW 9.357.027 6.347.397 14.861.962 7.010.316 19.193.134 2.708.793 ANZAHL DER ABGESCHÖPFTEN SCHULDNER NACH DIENSTSTELLEN (2008) 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Anzahl Schuldner 20 RP Freiburg RP Karlsruhe RP Stuttgart 292 399 285 PP Stuttgart RP Tübingen LKA BW 208 338 24 ANLAGEN ANZAHL DER SCHULDNER IM MEHRJAHRESVERGLEICH 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 Anzahl Schuldner 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 719 886 1.294 1.677 1.685 1.841 1.546 MEHRJAHRESVERGLEICH DER ANZAHL DER DINGLICHEN ARRESTE (ANMERKUNG: 2002 NOCH NICHT STATISTISCH ERFASST) 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Anzahl Dinglicher Arreste 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 0 279 308 408 303 390 385 FINANZERMITTLUNGEN 21 ANLAGEN ANZAHL DER DINGLICHEN ARRESTE NACH DIENSTSTELLEN (2008) 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 RP Freiburg RP Karlsruhe RP Stuttgart RP Tübingen PP Stuttgart LKA BW 78 113 70 81 33 10 Anzahl DELIKTE 2008 Schuldner Sicherungen Betrug 158 14.628.771 BtMG 600 3.426.351 Diebstahl 368 8.042.839 Geldfälschung 14 47.512 Geldwäsche 31 855.864 Hehlerei 53 762.916 8 303.069 11 6.213.599 Insolvenzdelikte Korruption Menschenhandel 3 68.019 OWiG 23 2.215.710 Polizeirecht 17 150.130 Raub 27 112.088 Steuerdelikt 12 9.988.191 Umweltdelikt 1 1.600 Unerlaubtes Glücksspiel Unlauterer Wettbewerb 720.095 9 4.348.656 Unterschlagung 37 825.729 Untreue 18 5.815.979 9 37.556 1 155.642 119 758.310 Urheberrechts Gesetz Wertpapierdelikte Sonstige 22 24 ANLAGEN SICHERSTELLUNGEN IM AUSLAND Schuldner. Einzelmaß- Sicherungs- nahmen summe in Euro Belgien 2 2 11.507 Frankreich 3 3 122.864 Großbritannien 1 1 3.050 Italien 1 1 35.000 Kroatien 1 5 10.840 Liechtenstein 1 1 1.500.000 Österreich 3 3 35.632 Polen 2 2 7.900 Portugal 1 1 4.498 Schweiz 8 11 4.253.499 Spanien 2 2 481.500 SICHERUNGEN IN VERMÖGENSWERTE (2008, JEWEILS IN EURO) 69 Maßnahmen in Grundstücke 15.564.377 888 Maßnahmen in Bargeld 5.438.126 292 Maßnahmen in Fahrzeuge 5.075.605 349 Maßnahmen in Forderungen 25.183.601 FINANZERMITTLUNGEN 23 ANLAGEN RECHTSGRUNDLAGEN DER SICHERUNGEN (2008) Summe in Euro § 73 StGB 17.935.862 § 73a StGB 37.248.466 § 73d StGB (Abs. I und II) 962.710 § 74 StGB 390.132 § 74a StGB 600 § 74c StGB 388.597 § 261 StGB 18.975 OWiG 2.344.974 Polizeirecht 188.313 MEHRJAHRESVERGLEICH DER VERFALLSSUMMEN IM ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFALL 10.000.000 9.000.000 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 Verfallssummen in Euro 24 2005 2006 2007 2008 699.360 1.167.604 1.138.465 9.112.963 ANLAGEN VERFALLSSUMMEN IM ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFALL NACH DIENSTSTELLEN (2008) Dienststelle Verfallssumme in Euro PD Aalen 418.315 PD Biberach 30.000 PD Böblingen 2.500 PD Freiburg 800 PD Göppingen 47.155 PD Heidelberg 844.199 PD Heilbronn 70.000 PD Konstanz 233 PD Ludwigsburg 36.000 PD Ravensburg 38.929 PP Stuttgart 7.072.920 PD Tübingen 300.900 PD Ulm 201.000 PD Waiblingen 90.012 EINNAHMEN AUF DEM HAUSHALTSTITEL FÜR VERMÖGENSABSCHÖPFUNG IM MEHRJAHRESVERGLEICH 12.000.000 10.500.000 9.000.000 7.500.000 6.000.000 4.500.000 3.000.000 1.500.000 0 Einnahmen in Euro 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 7.978.576 3.274.873 3.031.986 2.540.858 3.649.524 3.496.086 10.786.543 FINANZERMITTLUNGEN 25 ANLAGEN FALLDARSTELLUNGEN VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Verdacht des Betrugs zum Nachteil der Sozial- (BtmG), Untreue und Steuerhinterziehung behörden, Unterschreitung von Mindestlöhnen und Aufgrund der Geldwäscheverdachtsanzeige eines örtli- Steuerhinterziehung chen Kreditinstitutes ergaben sich erhebliche Ein im Großraum Stuttgart ansässiges Kreditinstitut Verdachtsmomente gegen das Oberhaupt und weitere erstattete Verdachtsanzeige gegen einen 35-jährigen Mitglieder einer im Bodenseeraum wohnhaften 60- Kosovaren, der eine Firma für „Eisenflechterei“ köpfigen Lebensgemeinschaft wegen Untreue und betreibt. Auffälligerweise wurde ein Landsmann des Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nachdem erste Kontoinhabers als Bevollmächtigter bei der Kontoer- Ermittlungen den Verdacht bestätigten, wurde zur Fall- öffnung eingetragen. Die durchgeführten Ermittlungen bearbeitung eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe von ergaben, dass gegen den Kontobevollmächtigten, der Kriminalpolizei und Steuerfahndung eingerichtet. Die ebenfalls eine Firma zur Eisenflechterei betrieb, bereits Ermittlungen ergaben, dass mittels eines schwer Ermittlungen bei einer Zollbehörde wegen „Schwarzar- durchschaubaren Firmengeflechtes und unter Ausnut- beit“ eingeleitet waren. Die Ermittlungsverfahren we- zung von geistigen Abhängigkeiten systematisch und gen „Schwarzarbeit“ gegen den Kontobevollmächtig- organisiert Steuer-, Untreue- und Betrugsstraftaten mit ten werden von Staatsanwaltschaften in Hessen und einem Gesamtvolumen von 13,3 Mio. Euro begangen Baden-Württemberg geführt. Es ist davon auszu- wurden. Weiterhin wurden Verbrechenstatbestände gehen, dass der Kontobevollmächtigte versucht, über nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt. zunächst unbekannte Konten seine illegalen Geschäfte Im Zuge der Vermögenssicherung konnten ca. 1,2 im Bereich der Verlegung von Eisendrahtgitter Mio. Euro an Kontenguthaben im Inland und ca. 3 Mio. weiter zu führen. Der ermittelte Sachverhalt wurde den Euro an Kontenguthaben des Hauptbeschuldigten in zuständigen Zollbehörden zur weiteren Bearbeitung der Schweiz und Liechtenstein beschlagnahmt und übersandt. Arresthypotheken über knapp 7 Mio. Euro in Grundstücke im Inland initiiert werden. Der Hauptbeschuldigte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geld- befindet sich seit dem Frühjahr 2008 in Untersu- wäsche chungshaft; Anklage ist erhoben. Durch eine Verdachtsanzeige gegen einen 38-jährigen Deutschen wurde bekannt, dass dieser für seine Firma 26 Umsatzsteuerhinterziehung („Steuerkarussell“) „Auto Services“ ein EC-Cash-Terminal einrichten ließ. Ein baden-württembergisches Kreditinstitut erstattete Ausdrücklich wurde die Akzeptanz von Visa-Karten aus gegen einen 28-jährigen Deutschen Verdachtsanzeige, dem Ausland gewünscht. Kurz nach der Installierung da dieser innerhalb von zwei Monaten auf seinem des Terminals wurde über Kreditkartenzahlungen dem Geschäftskonto etwa 6 Mio. Euro Habenumsätze auf- Konto des Deutschen insgesamt 116.000 Euro gut ge- wies. Der Unternehmer betreibt einen Großhandel für schrieben. Die Beträge wurden nach Kontoeingang Mobiltelefone. Auffällig waren zahlreiche Barein- sofort durch den Firmenbesitzer in bar verfügt. Die Kre- zahlungen und hohe Überweisungen an diverse Liefe- ditkarte war in den Vereinigten Arabischen Emiraten ranten. Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte ausgestellt. Da der Verdacht auf Betrugsdelikte be- keine Angestellten beschäftigt. Abklärungen bei den stand, wurden die weiteren Ermittlungen der zuständi- zuständigen Steuerbehörden ergaben, dass der Be- gen Kriminalpolizei übertragen. Die umfangreichen Er- schuldigte offenbar Geschäftsvorgänge manipuliert mittlungen ergaben, dass sich der Inhaber der ge- und dadurch so genannte Vorsteuern vom Finanzamt nannten Kreditkarte bereits wegen Anlagebetrugs in betrügerisch erlangt hat. Von der zuständigen Steuer- Höhe von ca. 30 Mio. Euro in den Niederlanden in Haft behörde wurde ein Strafverfahren eingeleitet, straf- befand. Nach Durchführung strafprozessualer Maßnah- prozessuale Maßnahmen sind in Vorbereitung. men und Auswertung der sichergestellten Unterlagen ANLAGEN konnte in Erfahrung gebracht werden, dass offensicht- Verdacht der Geldwäsche gegen einen Rechtsan- lich ein Bekannter des in den Niederlanden in Haft be- walt und andere tatverdächtige wegen gewerbs- findlichen Beschuldigten beauftragt gewesen war, mäßigen Betrugs über die genannte Kreditkarte angebliche Leistungen Zwei Beschuldigte aus den Niederlanden und Deut- der Firma des 38-jährigen zu bezahlen und das Geld im schland vermittelten an Interessenten aus DeutschAnschluss daran wieder in Empfang zu nehmen. Der land, der Schweiz und der Russischen Föderation Ein- Deutsche erzielte gemäß den Ermittlungen eine Provi- lagenzertifikate (certificate of deposit (CD), letters of sion zwischen 3 % und 10 %. Er räumte ein, dass die good standing und entsprechende Bankgarantien), die Rechnungen erfunden waren, er allerdings nicht ge- gefälscht und unter dem Namen der beiden kanadi- wusst habe, dass die Gelder aus Straftaten stammen. schen Banken RBC und CIBC ausgestellt waren. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts ist davon Die Geschädigten zahlten vor einer Überprüfung der auszugehen, dass sich der 38-jährige im Zusammen- Papiere per Swift-Abfrage auf das Treuhandkonto eines hang mit seiner Firma „Auto Services“ als Geldwä- Rechtsanwalts aus dem Raum Karlsruhe Gebühren scher für den in Holland einsitzenden Anlagebetrüger und Spesen für die Vermittlung der Papiere, welche betätigte. sich am ausgewiesenen Wert der CDs orientierten und zwischen 200.000 Euro und 1 Mio. Euro betrugen. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz („Spice“) in der Schweiz ansässiger Mittelsmann/Beschuldigter Ein im Großraum Stuttgart ansässiges Kreditinstitut er- beschaffte die Papiere, welche nur als E-Mail-Anhang stattete Verdachtsanzeige gegen einen 44-jährigen zur Verfügung gestellt wurden, über eine weitere Be- Deutschen, der durch hohe und häufige Barein- schuldigte mit Wohnsitz in Sint Maarten, Niederländi- zahlungen auf seinem Geschäftskonto auffiel. Inner- sche Antillen. Nach Ablauf einer Frist von zwei bis drei halb eines halben Jahres wurden auf das genannte Tagen, die üblicherweise nicht ausreichte, um die Geschäftskonto über 300.000 Euro in bar, in kleinen Echtheit der Papiere zu prüfen, leitete der Rechtsan- Scheinen eingezahlt. Der Betroffene betreibt eine Fir- walt auf Anweisung die erhaltenen Gelder in bar und ma, deren Geschäftszweck der Vertrieb von Pflanzen- per Überweisung an die am Betrug beteiligten Perso- samen und Wasserpfeifen ist. Über die Auswertung nen, insbesondere an eine Gesellschaft mit Sitz in Sint der Kontounterlagen konnte festgestellt werden, dass Maarten, an welcher die vorgenannte Beschuldigte verschiedene Beträge im fünfstelligen Bereich an eine wirtschaftlich berechtigt war, weiter. Die Beschuldigte Firma in Holland transferiert wurden. Diese Firma han- auf den Niederländischen Antillen wurde zwischen- delt ebenfalls mit verschiedenen Pflanzensamen. Der zeitlich wegen unerlaubtem Waffenbesitz, Urkundenfäl- Deutsche wurde in der Vergangenheit bereits zu einer schung und Geldwäsche verurteilt. Vermögens- mehrjährigen Haftstrafe wegen Handeltreibens mit gegenstände im Wert von weit über 2 Mio. Euro wur- Hanfsamen verurteilt. Die weiteren Ermittlungen erga- den eingezogen. ben, dass der Beschuldigte offensichtlich mit der Modedroge „Spice“ Handel trieb und dass „Spice“ nach Verfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim Rechtslage bei Anzeigeerstattung noch nicht unter das wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betäubungsmittel fiel. Nach Einschätzung der zuständi- Betrugs durch die Vermittlung des Kapitalanlage- gen Staatsanwaltschaft war ein Verstoß gegen das Arz- produkts „Day Trading“ neimittelgesetz (AMG) zu prüfen. Als problematisch Der ehemals in Florida wohnhafte deutsche Haupt- erwies sich die Tatsache, dass das AMG nicht im Vorta- beschuldigte warb über eine Internetpräsenz und über tenkatalog für Geldwäschedelikte aufgeführt ist. Spice eine hierarchisch und pyramidenförmig gegliederte wurde am 22.01.2009 in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage 2) unterstellt. Herstellung, Handel und Besitz sind seit diesem Zeitpunkt strafbar. FINANZERMITTLUNGEN 27 ANLAGEN FALLDARSTELLUNGEN VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN Vermittlerstruktur (5 Hauptvermittler, ca. 300 weitere Betrug mittels Gewinnversprechen Vermittler) insgesamt ca. 6.000 Geschädigte für sein Eine Gesellschaft aus dem südbadischen Raum wand- Anlageprodukt „Day Trading“. Durch falsche Aussa- te sich im Wochenrhythmus ab Ende 2006 mit gen zu seinem persönlichen Werdegang und insgesamt 172 so genannten „Mailings“ an meist älte- wahrheitswidrige Versprechen gegenüber den Anle- re Personen einfachen Bildungsstandes im ganzen gern, das von ihnen geliehene Geld im vorbörslichen Bundesgebiet. Die einzelne Auflage lag meist zwi- Aktienhandel zu investieren und hierdurch zugunsten schen 40.000 und 60.000 Einzelschreiben. Die Mai- der Geschädigten Renditen von bis zu 72 % im Jahr zu lings beinhalteten Gewinnversprechen, die zum Ziel erwirtschaften, entstand ein Schaden von 120 Mio. US hatten, dass sich die Empfänger ihren Gewinn über die Dollar. Das Investitionskapital wurde von dem Beschul- Anwahl einer gebührenpflichtigen 0900-Mehrwert- digten zur Aufrechterhaltung des Schneeballsystems Nummer „registrieren“ lassen. Diese Mehrwert- und zu seiner persönlichen Bereicherung verwandt. nummern kosten den Anrufer entweder 1,99 Euro Die beträchtlichen Provisionen der Vermittler wurden oder 2,99 Euro pro Minute. Die von den Initiatoren überwiegend auf deren Konten in der Schweiz, Frank- erwünschten Rückmeldungen erreichten solche Aus- reich, Österreich, Ungarn und Kanada eingezahlt. Bei maße, dass diesen täglich ca. 10.000 Euro an Rück- der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden gegen den vergütungen aus den Telefonrechnungen zuteil wur- mit Haftbefehl gesuchten Hauptbeschuldigten und ge- den. Der geschätzte Gewinn beläuft sich derzeit auf ca. gen die ihm nachgeordneten Hauptvermittler wegen 5,5 Mio. Euro. Anzeigen diesbezüglich erfolgten der Beteiligung am gewerbsmäßigen Betrug und we- bislang in etwa 200 Fällen. gen Verstoß nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Die Schreiben waren so aufgebaut, dass der Empfän- wegen unerlaubter Ausübung von Bankgeschäften/ ger von einem Euro-Gewinn ausging. Tatsächlich Darlehensvermittlung bislang insgesamt 44 Ermitt- handelte es sich aber nur um Wertpunkte zwischen lungsverfahren eingeleitet. Die durchgeführten Finanz- 20.000 und 80.000. Wer auf die erste Gewinn- ermittlungsverfahren führten bisher zur Anordnung von mitteilung nicht reagierte, erhielt in den Folgewochen 16 dinglichen Arresten und Pfändungsmaßnahmen in weitere Gewinnmitteilungen, die noch drängender zur den genannten Staaten im Umfang von ca. 850.000 Gewinnregistrierung übers Telefon aufforderten. Wer Euro gegen die Beschuldigten und gegen tatunbe- viermal nicht reagierte, wurde schließlich aus dem teiligte Dritte, auf welche Vermögenswerte übertragen Adressenpool gestrichen. Anrufer wiederum wurden wurden. Weitere Rechtshilfeersuchen und Auslands- bei der „Registrierung“ über eine Bandansage ca. 20 ermittlungen, u. a. in Kanada, sind gestellt bzw. noch Minuten am Telefon gehalten, um Gebühren zu erzeu- erforderlich. gen. Die Wertpunkte wurden tatsächlich angesammelt. Jedoch konnte bislang nur ein Punktestand für Billig- Zum 07.11.2008 wurde von einem Gericht in Florida artikel erreicht werden, der in keiner Relation zu den das Insolvenzverfahren gegen den Haupt- entstanden Gebühren steht. beschuldigten und dessen Unternehmen eröffnet und Im Rahmen der Gewinnabschöpfung wurden neun eine amerikanische Rechtsanwaltskanzlei mit der dingliche Arreste mit einer Gesamtsumme von 7,7 Durchführung des Verfahrens betraut. Im Rahmen des Mio. Euro (vier Firmen und fünf Personen) eingeholt Insolvenzverfahrens konnten bislang Vermögenswerte und Vermögenswerte in Höhe von ca. 2 Mio. Euro im Umfang von ca. 40 Mio. US Dollar gesichert, aber aufgrund von 30 Pfändungen bzw. 2 Grundbuch- noch nicht realisiert werden. Über das Insolvenz- eintragungen gesichert. Die gerichtliche Entscheidung verfahren soll auf die in Deutschland, Österreich, der steht noch aus. Schweiz und in Ungarn im Rahmen der Rechtshilfe gesicherten Vermögenswerte zugegriffen werden. 28 ANLAGEN Betrug zum Nachteil des Staates Irak in zwei gegen den Betriebsratsvorsitzenden eines Süddeut- Fällen schen Großbetriebes mit mehreren Tausend Beschäf- Der Staat Irak betreibt in Kerbala ein Wasserprojekt und tigten sowie wegen Bestechung im geschäftlichen will die Wasserversorgung unter Verwendung von Verkehr gegen zwei leitende Mitarbeiter eines Makler- Wasserrohren westeuropäischen Ursprungs ausbauen. büros aus der Versicherungsbranche. Im Zusammen- Bei einer internationalen Ausschreibung erhielt eine hang mit der Einrichtung einer arbeitnehmerfinan- türkische Firma den Zuschlag zum Preis von ca. 53 zierten, betrieblichen Altersversorgung für ca. 3.000 Mio. USD. Diese wiederum beauftragte eine deutsche Beschäftigte in den Jahren 2002 bis 2004 sowie ab Firma mit der Lieferung der Rohre nach Kerbala/Irak 2005 mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten zum Preis von insgesamt 40,5 Mio. USD. Im Wissen, Altersversorgung sollte ein bestimmtes Versicherungs- dass die Menge an bestellten Rohren zu diesem Preis unternehmen bevorzugt werden. nicht lieferbar ist, veranlasste der faktische Geschäfts- Der Betriebsratsvorsitzende erhielt von einem Ver- führer und Hauptbeschuldigte der deutschen Firma sicherungsmakler Zuwendungen in Höhe von mehr als lediglich eine Teillieferung über ca. 20 % der verein- 300.000 Euro dafür, dass er sich innerhalb des Unter- barten Menge. Bezüglich der Restmenge war beab- nehmens in mehreren Betriebsversammlungen für das sichtigt, in China Plagiate herstellen zu lassen und die- Konzept des Versicherungsmaklers einsetzte und se in den Irak zu liefern. Die gemäß Akkreditiv gefor- dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wurde. Von der derten Dokumente wurden unter Mitwirkung eines Versicherungsgruppe erhielt der Makler für die Vielzahl ebenfalls beschuldigten deutschen Spediteurs über an abgeschlossenen Verträgen Anschlussprovisionen die gesamte erste Lieferung unrichtig ausgestellt, so in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro. Bei den drei Haupt- dass es im Mai 2007 zu einer unberechtigten Auszah- beschuldigten erfolgten wegen Bestechung und lung von ca. 2,5 Mio. USD kam. Bei der nächsten Teil- Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorläufige lieferung wurden keine Rohre versandt, sondern Vermögenssicherungen in Höhe von ca. 2,1 Mio. lediglich die zur Auszahlung nötigen Dokumente un- Euro. Gegen die Deutsche Versicherungsgruppe wird richtig ausgefertigt. So kam es zu einer weiteren unbe- ferner eine Verbandsklage angestrebt, die derzeit noch rechtigten Auszahlung des zweiten Akkreditivs in Höhe in Bearbeitung ist. von 13,8 Mio. USD im November 2007. Der erlangte Betrag wurde vom Hauptbeschuldigten zum Großteil Ermittlungsverfahren wegen Marktpreismanipu- auf ein Konto in Dubai transferiert. lation, Verstoß gegen das KWG und Untreue Es wurde ein dinglicher Arrest in Höhe von Im Zusammenhang mit einer Geldwäscheverdachtsan- 11.319.058 Euro erlassen. zeige ermittelte eine Kriminaldienststelle im Großraum Der wegen Fluchtgefahr erlassene Haftbefehl gegen Stuttgart gegen Verantwortliche einer Aktiengesell- den Hauptbeschuldigten wurde gegen Auflagen außer schaft, deren Geschäftszweck laut Gewerbeeintragung Vollzug gesetzt, nachdem er 10,0 Mio. USD von Dubai die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens war. und 2,5 Mio. USD von einem Festgeldkonto auf ein Hohe Geldbeträge, die über das Konto der Firma lie- eingerichtetes Konto zurückgeführt hatte. Der Staat fen, waren nicht näher erklärbar und erweckten des- Irak hat mittlerweile einen Rechtsanwalt beauftragt, die halb Verdacht. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Schadensregulierung durchzuführen. Firma Handel mit Wertpapieren von Firmen betrieb, die nicht an den deutschen Börsen notiert waren. Hierzu Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen hatte der Hauptbeschuldigte offensichtlich selbst Fir- Verkehr men gegründet und auch bestehende GmbHs in AGs Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Internet- umgewandelt, um sie in den freien Handel an der Bör- Wache der Polizei Brandenburg ergaben sich schwer- se zu bringen. wiegende Verdachtsmomente wegen Bestechlichkeit FINANZERMITTLUNGEN 29 ANLAGEN Die Aktien hatten in der Regel einen Stückwert von Höhe von 20.000 Euro bzw. 30.000 Euro wurde ange- unter einem Cent. Im offenen Handel wurden die Ak- ordnet. Gegen die Ehefrau eines der Beschuldigten tien durch An- und Verkäufe über seine Firmen, sei- wurde ein Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet. nen Bekanntenkreis und über angeworbene Vermittler Über Kontoauswertungen wurde bekannt, dass sie im Preis nach oben getrieben und so eine künstliche mindestens 30.000 Euro inkriminierter Gelder von ih- Angebots- und Nachfragesituation geschaffen. Die Ge- rem Mann bekommen hatte. Es folgten Sicherungs- schäfte wurden durch den Haupttäter - offiziell als Mini- maßnahmen auf Konten der Ehefrau in entsprechen- Jobber in der AG angestellt -weitgehend über Internet der Höhe. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe. Gesicher- und E-Mail abgewickelt. te Vermögenswerte wurden für verfallen erklärt bzw. Im Mai 2008 wurden die Geschäftsräumlichkeiten eingezogen. durchsucht. Hierbei wurden insgesamt 3 Wertpapierdepots mit einem Aktienbestand im damaligen Han- Verstoß gegen die Gewerbeordnung delswert von ca. 13 Mio. Euro, das Firmengebäude Bereits im Jahr 2007 ermittelten die Polizei und das und sonstige Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart gegen Ermittlungen dauern noch an, zwischenzeitlich einen Mann, der ohne im Besitz der erforderlichen Er- liegen bundesweit verschiedene Betrugsanzeigen von laubnis gem. § 34 Gewerbeordnung zu sein, Immobili- Aktienkäufern gegen die Vermittler vor. en vermakelte. Weitere Überprüfungen ergaben, dass diese Tätigkeit nunmehr ausgeweitet wurde und sich Illegaler Anbau und Handel mit Marihuana in nicht insgesamt vier Firmen mit über 60 Mitarbeitern in ähnli- geringer Menge; Indoor-Plantage cher Form betätigten. Daraus resultierten auch Verstö- Aus einem Ermittlungsverfahren des LKA Düsseldorf ße gegen das Schwarzarbeitergesetz mit Umsätzen in erfolgte der Hinweis, dass zwei Beschuldigte aus dem Millionenhöhe. Bodenseeraum in der Vergangenheit für mehrere tau- Fortdauernde polizeiliche Ermittlungen bestätigten die- send Euro bei einem Online-Shop in Aachen Zubehör sen neuen Verdacht mit den Firmengeflechten unter zum Betrieb einer Indoorplantage erworben hatten. der Führung eines Scheingeschäftsführers. Der 44-jäh- Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Januar 2008 rige Alleinverantwortliche zog im Hintergrund die Fä- (insgesamt über 200 bundesweit) konnte eine profes- den, veranlasste und „duldete“ systematisch Verstöße sionelle Indoorplantage mit fast 1.000 Pflanzen unter- gegen die Gewerbeordnung. Trotz Beschränkung der schiedlicher Wachstumsstadien und 23 kg fertig ver- Ermittlungen ergab sich immer noch ein Gesamt- packtes, sehr hochwertiges Marihuana, sichergestellt schadensvolumen i. H. v. ca. 6,5 Mio. Euro in den Jah- werden. ren 2005 bis 2007. Nach Berechnungen des Sachbearbeiters hatten die Nach dem Erlass von zehn dinglichen Arresten zur vor- Beschuldigten in den letzten drei Jahren über 220 kg läufigen Sicherung von Vermögenswerten wurden bei Marihuana angebaut und verkauft. Das zuständige Durchsuchungsmaßnahmen u. a. in Chemnitz, Frank- Amtsgericht erließ deshalb einen dinglichen Arrest in furt, Berlin und Stuttgart Vermögenswerte in einer Höhe von 550.000 Euro. Durch 14 Pfändungs- Gesamthöhe von ca. 2,1 Mio. Euro festgestellt und ge- beschlüsse erfolgten Vermögenssicherungen bei meh- sichert. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen betref- reren deutschen Banken und Versicherungen sowie fen Bankforderungen i. H. v. ca. 320.000 Euro und einer Bank in Österreich. Außerdem wurden drei Arresthypotheken in vier Immobilien i. H. v. 662.000 Arresthypotheken in Grundstücke der Beschuldigten Euro. Beim Hauptbetroffenen allein konnten Uhren im eingetragen. Wert von ca. 1,1 Mio. Euro aufgefunden und gesichert Die Beschuldigten sind mittlerweile rechtskräftig zu 6 werden. Die Tatvorwürfe wurden von den Betroffenen Jahren 9 Monaten bzw. 7 Jahren 3 Monaten Freiheits- eingeräumt. strafe verurteilt worden. Der Verfall von Wertersatz in 30 ANSPRECHPARTNER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Telefon 0711 5401-2020 und -2021 Fax E-Mail 0711 5401-2025 [email protected] FINANZERMITTLUNGEN 31 FINANZERMITTLUNGEN/GELDWÄSCHE