Finanzermittlungen - Polizei Baden

Transcrição

Finanzermittlungen - Polizei Baden
Finanzermittlungen
JAHRESBERICHT 2008
IMPRESSUM
FINANZERMITTLUNGEN
JAHRESBERICHT 2008
HERAUSGEBER
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon
Fax
E-Mail
0711 5401-0
0711 5401-3355
[email protected]
Internet
www.lka-bw.de
© LKA BW, 2009
2
FINANZERMITTLUNGEN
2007
2008
IN %
1.006
813
- 19,18
291
131
- 54,98
1.841
1.546
- 16,02
IN EURO
IN EURO
29.484.528
59.478.629
VERFAHRENSUNABHÄNGIG
VERDACHTSANZEIGEN
DAVON PHISHING
VERFAHRENSINTEGRIERT
ABGESCHÖPFTE SCHULDNER
SICHERSTELLUNGSSUMME
FINANZERMITTLUNGEN
+ 101,73
3
INHALT
1
2
3
ANALYSEDARSTELLUNG
5
Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen
Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen
5
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN
9
Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Ermittlungsbehörden
9
9
9
Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen
Durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen/Planungen für 2009
Ermittlungsbehörden
Konsequente Rechtsanwendung und Rechtsentwicklung
Fortbildung
10
Optimierung im Bereich Ordnungswidrigkeiten
Refinanzierung der Polizei aus Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
Online-Angebote Finanzermittlungen
12
ANLAGEN
14
Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen
Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen
Falldarstellungen verfahrensunabhängige Finanzermittlungen
Ansprechpartner
4
6
10
10
11
12
13
13
15
19
26
31
ANALYSEDARSTELLUNG
1
ANALYSEDARSTELLUNG
VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN
Bei der Zentralstelle für Finanzermittlungen im Landeskriminalamt Baden-Württemberg (ZFE Polizei/
Zoll) gingen im Jahr 2008 insgesamt 813 Geldwäscheverdachtsanzeigen gem. § 11 Abs. 1 Geldwäschegesetz ein (1.006)1. Wie im Vorjahr ist auch 2008 ein weiterer Rückgang der Verdachtsanzeigen zu verzeichnen. Bei den privaten Geschäftsbanken erhöhten sich die Fallzahlen allerdings von 175 auf 229;
dagegen verringerten sich die Verdachtsanzeigen beim Finanzdienstleister Western Union von 253 auf
123 und bei den Genossenschaftsbanken von 230 auf 168 erheblich, bei den Sparkassen nur geringfügig auf 243 (268).
Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich am starken Rückgang von Verdachtsanzeigen in Verbindung
mit dem Deliktsbereich „Phishing“. In diesem Deliktsbereich wurden insgesamt 131 (291) Verdachtsanzeigen (- 55,0 %) erstattet. Sie betrafen i. d. R. Finanzagenten (Geldwäscher), die über das Internet/
Homebanking abgefischte Geldbeträge via Western Union hauptsächlich ins europäische Ausland
transferierten. Im Deliktsbereich E-Bay-Betrug wurden nur noch vereinzelt Verdachtsanzeigen erstattet,
bei denen die betrügerisch erlangten Gelder über Finanzagenten weitertransferiert wurden. Es ist
davon auszugehen, dass Präventionsmaßnahmen der Institute und Strafverfolgungsbehörden sowie die
Einführung entsprechender Sicherungssysteme beim Online-Banking wesentlich zur Sensibilisierung
der Bankkunden beigetragen haben. Weitere Details können dem Jahresbericht „IuK-Kriminalität
2008“ entnommen werden.
Der Entwicklung des Anzeigenaufkommens folgend ist wie im Vorjahr eine Verringerung der Tatverdächtigen von 1.188 auf 1.053 (- 11,4 %) zu verzeichnen. Die Anzahl der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit reduzierte sich nur unwesentlich auf 593 (606), dagegen verringerte sich die
Zahl der ausländischen Tatverdächtigen von 582 auf 460 (- 21,0 %).
Die Ermittlungsergebnisse wurden in den zurückliegenden Jahren in die Kategorien „Verfahrenszuordnungen“ und „Verfahrensinitiierungen“ unterteilt. Ab dem Berichtsjahr 2008 werden diese Kategorien unter der Überschrift „Abgabe an Fachdienststelle“ zusammengefasst. Mit dem Rückgang der
Verdachtsanzeigen im Deliktsbereich „Phishing“ verringerte sich auch die strafrechtliche Relevanz
insgesamt von 511 im Jahr 2007 auf 337 Verfahren im Berichtsjahr (- 34 %). Demzufolge wurden 40 %
aller Verdachtsanzeigen an Fachdienststellen wegen unterschiedlichster Delikte zur weiteren
Sachbearbeitung abgegeben. Der weiterhin hohe Anteil an strafrechtlicher Relevanz ist wie im Vorjahr
zu einem Großteil auf die Ermittlung von Finanzagenten (Geldwäscher) in Verbindung mit dem
„Passwort-Phishing“ zurückzuführen.
In 24 Ermittlungsverfahren, die aufgrund von Verdachtsanzeigen laufenden Verfahren zugeordnet oder
neu initiiert werden konnten, wurden insgesamt 13.235.057 Euro gesichert. Dabei wurden Sicherungen in Höhe von 111.300 Euro wieder aufgehoben. Die hohe Sicherstellungssumme ist auf ein Großverfahren mit einem Gesamtsicherungsbetrag in Höhe von knapp 12.000.000 Euro u .a. zu Gunsten der
Finanzbehörden zurückzuführen.
1
Vorjahreszahlen in Klammer
FINANZERMITTLUNGEN
5
ANALYSEDARSTELLUNG
Gemäß § 12a Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurden 2008 zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs und gleichgestellten Zahlungsmitteln insgesamt 354 (408) Verdachtsfälle durch
die ZFE überprüft. Im durchgeführten Clearingverfahren ergab sich in einem Fall der Anfangsverdacht
auf Geldwäsche i. S. d. § 261 Strafgesetzbuch. Das jährliche Lagebild zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs wird durch das Zollkriminalamt in Köln erstellt.
VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN
Im Jahr 2008 wurden bei 1.546 (1.841) Tatverdächtigen und Dritten vorläufige Sicherungsmaßnahmen
in Vermögenswerte durchgeführt. Nachdem die Anzahl der Tatverdächtigen in den letzten sechs Jahren
tendenziell gestiegen sind, ist für das Berichtsjahr erstmal ein Rückgang um 16 % zu verzeichnen. Bei
75 Fällen ist der Rückgang auf eine statistische Modifizierung zurückzuführen, da als Tatmittel beschlagnahmte PCs bei Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie nicht mehr zu melden
sind. Weitere Gründe für den Rückgang sind derzeit nicht bekannt.
Bei 1.060 (1.245) deutschen und 486 (595) ausländischen Schuldnern wurden insgesamt 523 (594)
im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Schutzpolizei „abgeschöpft“.
Ingesamt konnten Vermögenswerte im Umfang von 59.478.629 Euro (29.484.528 Euro) „eingefroren“
werden. Dies ist mehr als eine Verdoppelung mit einem Anstieg von 101,7 %. Dabei entfielen mit
42.816.499 Euro (20.386.085 Euro) wieder mehr als Zweidrittel auf Fälle der Rückgewinnungshilfe
zugunsten Tatverletzter. Der Anstieg ist auf zwei Verfahren der Polizeidirektion (PD) Ravensburg und
der PD Schwäbisch Hall mit vorläufigen Sicherungen von Vermögenswerten zu Gunsten u. a. von
Finanzbehörden und dem Staat Irak in jeweils zweistelliger Millionenhöhe zurückzuführen.
Die ebenfalls deutliche Zunahme bei Delikten mit Zielrichtung des staatlichen Verfalls/Einziehung
(von 9.098.443 Euro auf 16.662.130 Euro) ist insbesondere auf die verstärkte Sicherung im Deliktsbereich Korruption mit 6,21 Mio. Euro und auf die intensivierten Maßnahmen im
Ordnungswidrigkeitenbereich zurückzuführen. Nahezu unverändert zeigt sich das Lagebild in Bezug
auf die der Auslandssicherungen. Die Sicherungssumme fiel im Vergleich zu 2007 bei 32 (40) Maßnahmen mit 6.466.290 Euro (3.960.660 Euro) im Berichtsjahr zwar deutlich höher aus, doch beschränkten sich diese „Erfolgsfälle“ der Rechtshilfe wie schon 2007, mit Ausnahme von zwei Fällen in
Polen und einem Fall in Kroatien, ausschließlich auf West- und Zentraleuropa. Schwerpunkt war
dabei erneut die Schweiz mit 4,25 Mio. Euro bei elf Maßnahmen, gefolgt von Liechtenstein mit 1,5
Mio. Euro in einem Fall, sowie Spanien, Frankreich und Österreich. Die in vielen Fällen festgestellten
internationalen Bezüge in osteuropäische Länder, zu ausländischen Finanzplätzen und zahlreiche
Verknüpfungen zu Offshore-Staaten lassen erkennen, dass der Bereich der internationalen (Finanz-)
Kriminalitätsbekämpfung weiterhin eine große Schwachstelle darstellt.
6
ANALYSEDARSTELLUNG
Ein Indiz für die Ermittlungsbereitschaft und -intensität der polizeilichen Finanzermittlungen ist die
Entwicklung der Anzahl angeordneter und vollzogener dinglicher Arreste. Denn ein dinglicher Arrest
setzt u. a. eine Berechnung/Schätzung des Taterlangten und die Einholung eines justitziellen Beschlusses voraus. Im Berichtsjahr konnte mit 385 „vorläufigen Titeln“ das Niveau des Spitzenjahres 2007 mit
390 fast erreicht werden.
Bei der deliktischen Verteilung ergeben sich zum Vorjahr wenige Veränderungen. Sowohl bei den Fallzahlen, als auch beim Sicherungsvolumen, lag der eindeutige Schwerpunkt vermögensabschöpfender
Maßnahmen erneut im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte bzw. in der Wirtschaftskriminalität. Vermögenssicherungen in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind mit
600 (730) Fällen weiterhin stark vertreten, beschränken sich aber oft auf geringe Summen. Nur in
elf Fällen konnten Vermögenswerte von mehr als 50.000 Euro gesichert werden. Insgesamt stieg der
Sicherungswert von rund 3 Mio. Euro auf 3,4 Mio. Euro an.
Im Rahmen der Zielvereinbarung lag 2008 ein besonderes Augenmerk auf den Bereichen Korruption
und Umwelt. Intensive Sensibilisierungs- und Beratungsmaßnahmen waren mitursächlich für den
hohen Anstieg der vorläufigen Sicherungsergebnisse im Bereich der Korruption im Vergleich zum Vorjahr. Bei elf (drei) Schuldnern konnten Vermögenswerte im Umfang von insgesamt 6.213.599 Euro
(279.404 Euro) gesichert werden, ein herausragendes Ergebnis.
Im Bereich Umwelt stellt sich dieser positive Trend bislang nicht ein. In den Jahren 2006 und 2007
wurden keine Vermögenswerte gesichert; 2008 war es lediglich ein Fall mit einer Sicherungssumme
von 1.600 Euro. Fallbezogene Auswertungen und Befragungen dazu ergaben, dass bei den wenigen geeigneten Fällen, mit bekannten Tätern und zuordenbaren Vermögensvorteilen, vermehrt verwaltungsrechtliche und verfahrensökonomische Lösungen bevorzugt wurden. Ferner wurden in zwei Fällen
ohne vorhergehende Sicherungen gerichtliche Verfallsentscheidungen getroffen.
Eine sehr deutliche Steigerung ist dagegen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren festzustellen, sowohl im
Bereich der vorläufigen Sicherung mittels dinglichem Arrest, als auch bei der Anordnung des Verfalls
gemäß § 29a Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Mehr als 9,1 Mio. Euro (1,1 Mio. Euro) wurden
durch die Bußgeldbehörden und Gerichte, häufig unter Einbindung der Finanzermittler, vorläufig gesichert bzw. für verfallen erklärt. Hervorzuheben ist ein Verfahren des Polizeipräsidiums (PP) Stuttgart
wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung mit zehn dinglichen Arresten und einer Sicherungssumme
von ca. 2,1 Mio. Euro. Der bereits im Vorjahresbericht erwähnte Trend setzt sich demnach fort. Die
eingeleiteten Maßnahmen sind erfolgreich, allerdings nach wie vor mit der Einschränkung, dass noch
nicht alle Landkreise und Bußgeldbehörden dieses Instrumentarium als Alternative zum Bußgeldbescheid nutzen.
FINANZERMITTLUNGEN
7
ANALYSEDARSTELLUNG
Die höchsten Zugriffe gab es im Bereich der Forderungen mit 25,1 Mio. Euro, gefolgt von beweglichen
Gegenständen mit 18,7 Mio. Euro (dabei vorrangig Bargeld und Fahrzeuge mit jeweils mehr als 5 Mio.
Euro). Auffallend ist eine Verdreifachung der Grundstückssicherungen mit 15,5 Mio. Euro gegenüber 5
Mio. Euro im Jahr 2007. Hier zeichnet sich möglicherweise ein Trendwechsel ab; Immobilien sind
wertstabil, beschränken den Betroffenen nicht unmittelbar in seiner Liquidität und sind auf Grund der
Grundbucheintragungen in punkto Ermittlungen leichter nachvollziehbar.
Bei einer dienststellenbezogenen Betrachtung zeigt sich im Jahr 2008 ein ähnliches Bild wie in den
Vorjahren. Dienststellen wie das PP Karlsruhe, das PP Stuttgart sowie die PDen Ravensburg und
Offenburg liegen in allen relevanten Auswertungsbereichen (Verfahrensanzahl, dingliche Arreste und
Sicherungssumme) jeweils auf den vorderen Rängen. Die Unterstützung durch die jeweilige Behördenleitung spiegelt sich in struktureller Hinsicht durch Kontinuität in der Freistellung als auch in
personeller Hinsicht durch uneingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten und darüber erreichter Fachkompetenz der freigestellten Vermögensabschöpfer wieder.
8
MASSNAHMEN
2
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN
VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN
Im Jahr 2008 waren Mitarbeiter der ZFE bei folgenden Veranstaltungen als Referenten bzw. Organisatoren eingebunden:
sechs Fortbildungsveranstaltungen bei Kreditinstituten und Bankenverbänden
-
-
eine Informationsveranstaltung des LKA BW für Geldwäschebeauftragte
fünf Referate bei der Akademie der Polizei im Rahmen von Lehrgängen zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität (OK), der Wirtschaftskriminalität und der Terrorismusfinanzierung
eine Dienstbesprechung Geldwäsche an der Akademie der Polizei mit internationaler
-
Beteiligung
ein Geldwäscheseminar „EU-Twinning-Projekt“ zu Gunsten von Albanien
VERPFLICHTETE NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ
Die Institute2 haben auf den hohen Anstieg der Verdachtsanzeigen in den Jahren 2006 und 2007 im
Deliktsbereich „Phishing“ reagiert und verbesserte Systeme für das Online-Banking eingeführt. Gefahren für den Anwender bestehen weiterhin. Der Einsatz von aktueller Anti-Viren-Software und die tägliche oder mindestens regelmäßige Kontenkontrolle sind wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von
Gefahren. Im Bereich der Terrorismusfinanzierung ist seitens der Institute weiterhin besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Im neu formulierten Geldwäschegesetz werden besondere Aufmerksamkeiten bei der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie bei der Identifizierung sogenannter
„politically exposed persons“ (PEP) gefordert. Von den zuständigen Gremien der Bankenverbände sind
diesbezüglich noch keine Branchenstandards (Anwendungshilfen) entwickelt worden. Diese sollen im
Laufe des Jahres 2009 erstellt werden.
ERMITTLUNGSBEHÖRDEN
Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie am 21.08.2008 in nationales Recht wurde bereits im
2. Halbjahr 2008 bei Lehrgängen zur Bekämpfung der OK und der Wirtschaftskriminalität sowie bei
der jährlich stattfindenden Dienstbesprechung Geldwäsche vorgestellt. Inwieweit die Gesetzesänderungen Einfluss auf die Erstattung von Verdachtsanzeigen haben werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Da der Anteil von Verdachtsanzeigen im Deliktsbereich „Phishing“ immer noch als
hoch anzusehen ist, wird bei der ZFE weiterhin ein eigener Sachbearbeiter eingesetzt.
Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung als Tagesordnungspunkt in die K-Tagung einzubringen.
2
Institute im Sinne Geldwäschegesetzes sind nach § 1 IV ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, eine
Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 des Investmentgesetzes, eine Kapitalanlagegesellschaft
im Sinne des § 2 Abs. 6 des Investmentgesetzes, ein Finanzunternehmen und ein Versicherungsunternehmen,
das Unfallversicherungsverträge mit Prämienrückgewähr oder Lebensversicherungsverträge anbietet.
FINANZERMITTLUNGEN
9
MASSNAHMEN
VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN
DURCHGEFÜHRTE FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN/PLANUNGEN FÜR 2009
-
dreitägiges Seminar „Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung – Modul B
(KW400100B)“. Erfahrungsaustausch der Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung aller
Dienststellen (Termin: 18. - 20.05.2009)
-
achtwöchiges Seminar „Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung – Modul A
(KW 400100A)“ an der Akademie der Polizei in Wertheim. Hier erfolgt die Grundausbildung in der Vermögensabschöpfung. Im vergangenen Jahr nahmen 24 Kollegen
aus der gesamten Bundesrepublik teil (Termin: 05.10. bis 04.12.2009 mit einer
Woche Unterbrechung)
-
zweitägige „Gemeinsame Dienstbesprechung des Justizministeriums Baden-Württemberg
und des LKA BW“ zu Fragen der Vermögensabschöpfung (DB LKA EE004) für Staatsanwälte, Richter und Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung
(Termin: voraussichtlich 05. - 06.11.2009)
zweitägige „Gemeinsame Einführungstagung des Justizministeriums und des LKA BW“ zu
-
Fragen der Finanzermittlungen, des Verfalls und der Einziehung
-
(Termin: voraussichtlich 02. - 03.11.2009)
zweitägige „Gemeinsame Rechtspflegertagung des Justizministeriums Baden-Württemberg
und des LKA BW“ für die Ansprechpartner Vermögensabschöpfung bei den Staatsanwalt-
-
schaften (Termin: 29. - 30.09.2009)
zahlreiche Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen bei Fachtagungen und Spezialseminaren (z. B. in Lehrgängen zur Bekämpfung der OK, Lehrgängen zur Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität, bei den Fahndungsdiensten der Autobahnpolizei, in Seminaren zum
Ordnungswidrigkeitenrecht an der Akademie für Polizei für Polizeibeamte und Bußgeldsachbearbeiter, bei der Einführungsfortbildung Verkehrspolizei, bei Fortbildungen Gewerbe/
-
Umwelt, u. a.)
neu: einwöchiges Seminar „Finanzermittlungen Modul A“ (Termin: 21. - 25.09.2009)
ERMITTLUNGSBEHÖRDEN
Wie in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung muss neben einer möglichst weitgehenden Standardisierung in einfach gelagerten Fällen auch eine ergebnis- und zielorientierte Schwerpunktsetzung
in aufwändigeren Ermittlungsverfahren erfolgen. Dies gestaltet sich vor den immer häufiger
verfahrensökonomisch geprägten Ansprüchen der Justiz zunehmend schwierig. In Fortsetzung und Ergänzung zu den bereits im Vorjahresbericht dargestellten Hinweisen erscheinen folgende Aspekte als
wesentlich:
-
10
Insbesondere bei Eigentums- und Vermögensdelikte übertragen die Tatverdächtigen regelmäßig ihr Vermögen auf Dritte (Personen und Firmen). Deshalb sind die frühzeitige
Einbindung der örtlichen Finanzermittler und die konsequente Vermögensaufspürung in den
vermögensträchtigen Deliktsbereichen, nicht nur bei den Tatverdächtigen selbst, sondern
MASSNAHMEN
-
auch in deren Umfeld erforderlich, um solche Vermögensverschiebungen festzustellen und
reagieren zu können.
Im Jahr 2009 sind die Deliktsbereiche Korruption und Umwelt weiterhin Schwerpunktthemen. Hinzu kommt der Ordnungswidrigkeitenbereich (Gewerberecht und Verkehr).
Die bereits im Jahresbericht 2007 genannten Optimierungsmaßnahmen im Korruptionsbereich, insbesondere das frühzeitige und arbeitsteilige Zusammenwirken von Sachbearbeiter, Finanzermittler und ggf. Buchprüfer, der Ausbau des Abschöpferarchives und die
Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen des LKA BW, müssen kontinuierlich fortgesetzt werden. Darüber hinaus sollten Umweltverstöße, sowohl Ordnungswidrigkeiten
wie Straftaten, gezielt fokussiert und unter dem Gesichtspunkt „wer hat dadurch wirtschaftlich profitiert“ bewertet und hinsichtlich der Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung an
die Justiz/Bußgeldbehörden herangetragen bzw. erörtert und dokumentiert werden.
Die Inspektion 340 bietet hierzu ihre Unterstützung an.
-
Die Täter versuchen ihr Vermögen in „Sicherheit“ – insbesondere in das Ausland – zu
verbringen. Dem strategischen Ansatz „dem Weg des Geldes zu folgen“ muss verstärkt Rechnung getragen werden. Dies kann nur über eine intensivierte Stellung von Rechtshilfeersuchen geschehen, auch in Richtung Osteuropa. Neben der Einholung von Informationen zu
den betreffenden Ländern über das LKA BW/BKA, sollten Fälle der Ablehnung bzw.
des Misserfolges bspw. über die jährlich versandten Fragebögen zur Untersuchung der
Vermögensabschöpfung in OK-Verfahren an das LKA BW rückgekoppelt werden. Mit der
am 21.01.2009 durch die Bundesregierung beschlossenen Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung von Einziehungs-/Verfallsentscheidungen
könnte die europaweite Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten tatsächlich verbessert
werden; danach müssen die Mitgliedstaaten Gerichtsentscheidungen aus anderen EU-Staaten
vollstrecken, mit denen Tatbeute und Tatwerkzeuge abgeschöpft werden. Ferner soll es vereinfachte Zugriffsmöglichkeiten für Tatverletzte und bei Entscheidungen ab 10.000 Euro
eine hälftige Teilung des Vollstreckungserlöses geben. Die Umsetzung soll durch entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
erfolgen.
KONSEQUENTE RECHTSANWENDUNG UND RECHTSENTWICKLUNG
Die durch das „Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei
Straftaten“ für Tatzeiträume nach dem 01.01.2007 geltende Rechtslage muss über alle beteiligten
Strafverfolgungsbehörden verstärkt in die gerichtliche Spruchpraxis eingebracht werden. Bisher ist
eine eindeutige Zurückhaltung bei der Anwendung des §§ 111i Abs. 2 ff StPO festzustellen; ohne eine
im Straftenor enthaltene Feststellung des Taterlangten und die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen zugunsten Tatverletzter, kann ein staatlicher Auffangrechtserwerb nach Ablauf einer Frist
von drei Jahren nicht erfolgen. Sofern Verletzte einer Straftat nicht auf das für sie gesicherte Vermögen
zugegriffen haben, bekommt der Täter das erlangte Vermögen zurück. Die Anwendung dieser Regelung
FINANZERMITTLUNGEN
11
MASSNAHMEN
bietet sich grundsätzlich bei allen Fällen der Rückgewinnungshilfe an, insbesondere bei Vermögens- und Eigentumsdelikten bzw. bei Wettbewerbsverstößen mit vielen Geschädigten und geringen
Schadensbeträgen.
In diesem Zusammenhang ist die richtungweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit
Az. 1 StR 166/07 vom 30.05.2008 (sog. ODD-Entscheidung) zu erwähnen. Die Ausführungen z. B. zur
Unmittelbarkeit des Taterlangten, zum Bruttoprinzip, zum präventiven Charakter des Verfalls und zur
Härtevorschrift bieten genügend Argumente in vergleichbaren Konstellationen konsequent entscheiden
zu können.
Noch im ersten Halbjahr 2009 sollen im Rahmen einer länderübergreifenden gemeinsamen Justiz-Polizei-Tagung unter Beteiligung der jeweiligen Justizministerien Baden-Württemberg, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen gegenseitige Erfahrungen ausgetauscht und konkrete Optimierungsvorschläge in
rechtlicher und ermittlungstaktischer Hinsicht erarbeitet werden.
FORTBILDUNG
Um Schritt zu halten, bedarf es einer breit angelegten Sensibilisierung sowohl der Grunddeliktsermittler als auch der Finanzermittler. Vor diesem Hintergrund wird nochmals auf die letztjährige Empfehlung hingewiesen, das Thema bereits im Lehrplan für die Grundausbildung der Polizeibeamten bei
der Bereitschaftspolizei zu integrieren. Dadurch könnte die Vermögensabschöpfung frühzeitig und
nachhaltig im Bewusstsein der Polizeibeamten als dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung verankert
werden.
Dieses Ziel verfolgt auch das neu in den Fortbildungskatalog der Akademie der Polizei aufgenommene
Seminar „Finanzermittlungen Modul A“. Angelehnt an die Beschlussfassung der Unterarbeitsgruppe
Finanzermittlungen der Bund-Länder-Projektgruppe „Kriminalpolizeiliche Spezialfortbildung“ wird
dieses Seminar an der Akademie der Polizei in Freiburg ab dem zweiten Halbjahr 2009 neu angeboten.
Die Fortbildung soll alle Polizeibeamten ansprechen, die (auch) tatbestandsbezogen Finanzermittlungen betreiben sollen, vom Betrugssachbearbeiter der Schutzpolizei bis zum zukünftigen freigestellten Vermögensabschöpfer. Die Lerninhalte und Schwerpunkte liegen im taktischen Bereich
der Vermögensaufspürung national und international. Daneben werden die Grundzüge der verfahrensintegrierten und der verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen vermittelt.
OPTIMIERUNG IM BEREICH ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Durch eine Steigerung der an das LKA BW gemeldeten Verfallshöhe in Euro im Ordnungswidrigkeitenverfall um über 800 Prozent im Vergleich zu 2007 wurde viel erreicht. Nun gilt es dies zu verstetigen und gleichzeitig alle Bußgeldbehörden in BW von diesem Instrument zu überzeugen.
Neben umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützungsangeboten wird das LKA BW
wie bisher eine Sammlung von Verfallsbescheiden und Urteilen vorhalten. Dazu werden alle Bußgeldbehörden in BW zeitnah angeschrieben und gebeten, ständig aktuelle Mitteilungen aller Verfalls-
12
MASSNAHMEN
verfahren zu übermitteln. Dies wurde bereits erfolgreich mit der Bußgeldstelle des Alb-Donau-Kreises und der Zentralen Bußgeldbehörde in Bretten praktiziert.
Eine bundesweite Tagung zum Thema „Verfallsverfahren im Verkehrsbereich“ soll zukünftig im
Jahresrythmus wechselseitig durchgeführt werden (diese findet voraussichtlich im Dezember 2009
in Rheinland-Pfalz statt).
Überlegungen der PD Ravensburg, einen „Finanzermittler Schutzpolizei“ zu etablieren, dürfte für die
Steigerung der Verfallsverfahren im Ordnungswidrigkeitenbereich ebenfalls förderlich sein.
REFINANZIERUNG DER POLIZEI AUS MAßNAHMEN DER VERMÖGENSABSCHÖPFUNG
Mit Beschluss vom 12.12.2000 hat die Landesregierung in BW den Grundstein für die Refinanzierung
von Polizei und Justiz aus Maßnahmen der Vermögensabschöpfung gelegt. Die Polizei profitiert dabei
bei Überschreiten eines Sockelbetrages von 6,4 Mio. Euro anteilig (bis 15 Mio. Euro zu 50 % des
überschießenden Betrages). Erstmals seit 2002 konnte 2008 – wie prognostiziert – deutlich mehr vereinnahmt werden, insg. 10.786.543 Euro (3.496.086 Euro). Dabei resultieren allein mehr als 60 %
aus einem Ermittlungsverfahren. Damit flossen dem Innenministerium Baden-Württemberg 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von fast 2,2 Mio. Euro zu, die teilweise investiv (Teilbeträge für die zentrale
Anlage zur Überwachung der Telekommunikation des LKA BW) und teilweise für Einsparverpflichtungen verwendet worden sind. 2009 dürfte noch im ersten Halbjahr der Sockelbetrag überstiegen werden. Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Polizeichef-Besprechung vom Februar
2009, ist ab Juli 2009 mit Ausschüttungen an die örtlichen Dienststellen in der monatlichen Größenordnung von insgesamt 25 % der überschießenden Beträge zu rechnen.
ONLINE-ANGEBOTE FINANZERMITTLUNGEN
-
-
-
Aktuelle Informationen und Warnhinweise des LKA BW über den Deliktsbereich
„Phishing“ können unter www.polizei-bw.de abgerufen werden.
Die Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) informiert mit dem
„IT-Newsletter“:
moss.polizei-online.bwl.de/Praevention/DigitaleWelt/Seiten/itnewsletter.aspx
Die FIU3 Jahresberichte des Bundeskriminalamts können unter
www.bka.de/fiu/fiujahresbericht eingesehen werden.
Der Jahresbericht „Finanzermittlungen“ ist im Kriminalitäts-Portal von Polizei-Online
unter „LKA-Jahresberichte“ abgelegt:
moss.polizei-online.bwl.de/Kriminalitaet/krimlage/Seiten/jbKrim.aspx
Weitere Informationen im Kriminalitäts-Portal unter „Kriminalität – Ermittlungen –
Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung“ (moss.polizei-online.bwl.de/Kriminalitaet/
Ermittlungen/Finanz/Seiten/default.aspx). Der neu gestaltete Auftritt bietet auch seit
Herbst 2008 die komfortable Möglichkeit fachbezogene Diskussionen und Umfragen auf
einer mit gesonderter Berechtigung zugänglichen Teamsite zu starten und auszuwerten.
3
FIU Financial Intelligence Unit: Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim BKA
FINANZERMITTLUNGEN
13
ANLAGEN
3
ANLAGEN
Im Bereich der verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen bilden die an das Landeskriminalamt
(Zentralstelle für Finanzermittlungen Polizei/Zoll – ZFE) übersandten Geldwäscheverdachtsanzeigen
der Verpflichteten gemäß Geldwäschegesetz die Grundlage für das Lagebild 2008. Aus Sicht der
Ermittlungsbehörden haben sich Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz als Verdachtsgewinnungsinstrument zur Bekämpfung der schweren Kriminalität, aber auch im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, bewährt. Sämtliche Verdachtsanzeigen werden bei der Abteilung Staatschutz
des LKA BW auf Terrorismus-Relevanz geprüft.
Die EU veröffentlichte am 26.10.2005 in ihrem Amtsblatt die 3. Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie wurde von Deutschland am 21.08.2008 in nationales Recht umgesetzt. Hierbei wurden dem § 261 Strafgesetzbuch weitere
Vortaten für Geldwäsche hinzugefügt, § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung und § 348 StGB
Falschbeurkundung im Amt. In der Gesetzesbegründung wird dabei auf den EU-Ratsbeschluss für
Terrorismusbekämpfung vom 13.06.2002 Bezug genommen. Die Anlage 3 dieses Beschlusses beinhaltet die Aufstellung gefälschter Verwaltungsdokumente, die zur Begehung terroristischer Aktivitäten
benützt werden könnten.
Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurde die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gemäß
§ 370 Abgabenordnung in den Vortatenkatalog für Geldwäschedelikte aufgenommen. Hiervon sind
nach Rechtsauffassung der zuständigen Steuerbehörden ausschließlich Umsatz- sowie Einfuhrund Verbrauchssteuern betroffen.
Im Bereich der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen erstellt das LKA BW für die Polizei und die
Justiz seit dem Jahr 2001 eine gemeinsame Statistik „Vermögensabschöpfung“. Darüber lassen sich
alle vermögensabschöpfenden Maßnahmen von der vorläufigen Sicherung bis hin zur späteren
Verwertung von Vermögensgegenständen, nach Rechtskraft des Urteils nachvollziehen. Erfasst werden
ausschließlich Fälle, in denen es tatsächlich zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gegen Tatverdächtige oder Dritte gekommen ist.
144
1
ANLAGEN
VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN
AUFKOMMEN GELDWÄSCHEVERDACHTSANZEIGE
1.200
1.100
1.000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Anzahl
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
293
338
406
641
689
674
832
985
1.124
1.006
813
MELDENDE INSTITUTE
Geno Banken 168
Western Union 123
Postbank 24
Privatbanken 229
Finanzbehörde 7
Sparkassen 243
FINANZERMITTLUNGEN
15
ANLAGEN
FALLGRUPPEN
Abgelehnte Transaktionen
64
Nachträgliche Meldungen
741
Fristfälle 31
Eilfälle 3
VERMÖGENSTRANSFERS INS AUSLAND (HÄUFIGSTE MELDUNGEN)
Nation
16
Anzahl
Spanien
17
Niederlande
15
Rumänien
15
Polen
13
Nigeria
12
Portugal
12
Schweiz
12
Italien
11
Türkei
10
Ukraine
9
Großbritannien
8
Russland
8
ANLAGEN
VERMÖGENSTRANSFERS AUS DEM AUSLAND (HÄUFIGSTE MELDUNGEN)
Nation
Anzahl
Russland
15
Großbritannien
13
Schweiz
13
Frankreich
8
Spanien
7
Iran
6
Italien
6
Liechtenstein
6
Rumänien
6
Türkei
6
China
5
Kasachstan
5
NICHTDEUTSCHE TATVERDÄCHTIGE
Nation
Anzahl
Türkei
88
Italien
43
Russland
41
Rumänien
34
China
27
Schweiz
20
Griechenland
18
Iran
18
Frankreich
17
Ukraine
14
Österreich
10
Polen
10
Serbien-Montenegro
9
Irak
8
FINANZERMITTLUNGEN
17
ANLAGEN
ABGABE AN FACHDIENSTSTELLE
600
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Anzahl
2004
2005
2006
2007
2008
196
261
423
511
337
DELIKTISCHE ZUORDNUNG (HÄUFIGSTE MELDUNGEN)
Delikt
18
Anzahl
Geldwäsche
149
Betrug
104
Steuerdelikt
10
Schleusung
10
Zolldelikt
7
Insolvenzdelikt
5
Untreue
3
ANLAGEN
VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN
MEHRJAHRESVERGLEICH DER SUMMEN DER SICHERGESTELLTEN VERMÖGENSWERTE
80.000.000
70.000.000
60.000.000
50.000.000
40.000.000
30.000.000
20.000.000
10.000.000
0
Summe in Euro
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
35.029.789
58.302.498
71.098.345
45.305.027
68.588.391
29.484.528
59.478.629
VERGLEICH DER SICHERUNGEN NACH RÜCKGEWINNUNGSHILFE UND VERFALL
80.000.000
70.000.000
60.000.000
50.000.000
40.000.000
30.000.000
20.000.000
10.000.000
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
staatlicher Verfall
16.423.217
24.250.660
43.777.347
14.753.189
8.747.424
9.092.143
16.662.130
Rückgewinnungshilfe
18.606.572
33.975.388
27.320.998
30.551.838
59.841.149
20.392.385
42.816.499
FINANZERMITTLUNGEN
19
ANLAGEN
SICHERUNGSSUMME NACH DIENSTSTELLEN (2008)
20.000.000
18.000.000
16.000.000
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
0
Sicherungssumme in Euro
RP Freiburg
RP Karlsruhe
RP Stuttgart
PP Stuttgart
RP Tübingen
LKA BW
9.357.027
6.347.397
14.861.962
7.010.316
19.193.134
2.708.793
ANZAHL DER ABGESCHÖPFTEN SCHULDNER NACH DIENSTSTELLEN (2008)
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Anzahl Schuldner
20
RP Freiburg RP Karlsruhe RP Stuttgart
292
399
285
PP Stuttgart
RP Tübingen
LKA BW
208
338
24
ANLAGEN
ANZAHL DER SCHULDNER IM MEHRJAHRESVERGLEICH
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
Anzahl Schuldner
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
719
886
1.294
1.677
1.685
1.841
1.546
MEHRJAHRESVERGLEICH DER ANZAHL DER DINGLICHEN ARRESTE
(ANMERKUNG: 2002 NOCH NICHT STATISTISCH ERFASST)
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Anzahl
Dinglicher Arreste
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
0
279
308
408
303
390
385
FINANZERMITTLUNGEN
21
ANLAGEN
ANZAHL DER DINGLICHEN ARRESTE NACH DIENSTSTELLEN (2008)
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
RP Freiburg
RP Karlsruhe
RP Stuttgart
RP Tübingen
PP Stuttgart
LKA BW
78
113
70
81
33
10
Anzahl
DELIKTE 2008
Schuldner
Sicherungen
Betrug
158
14.628.771
BtMG
600
3.426.351
Diebstahl
368
8.042.839
Geldfälschung
14
47.512
Geldwäsche
31
855.864
Hehlerei
53
762.916
8
303.069
11
6.213.599
Insolvenzdelikte
Korruption
Menschenhandel
3
68.019
OWiG
23
2.215.710
Polizeirecht
17
150.130
Raub
27
112.088
Steuerdelikt
12
9.988.191
Umweltdelikt
1
1.600
Unerlaubtes Glücksspiel
Unlauterer Wettbewerb
720.095
9
4.348.656
Unterschlagung
37
825.729
Untreue
18
5.815.979
9
37.556
1
155.642
119
758.310
Urheberrechts Gesetz
Wertpapierdelikte
Sonstige
22
24
ANLAGEN
SICHERSTELLUNGEN IM AUSLAND
Schuldner.
Einzelmaß-
Sicherungs-
nahmen
summe in Euro
Belgien
2
2
11.507
Frankreich
3
3
122.864
Großbritannien
1
1
3.050
Italien
1
1
35.000
Kroatien
1
5
10.840
Liechtenstein
1
1
1.500.000
Österreich
3
3
35.632
Polen
2
2
7.900
Portugal
1
1
4.498
Schweiz
8
11
4.253.499
Spanien
2
2
481.500
SICHERUNGEN IN VERMÖGENSWERTE (2008, JEWEILS IN EURO)
69 Maßnahmen in
Grundstücke
15.564.377
888 Maßnahmen in
Bargeld 5.438.126
292 Maßnahmen in
Fahrzeuge 5.075.605
349 Maßnahmen
in Forderungen
25.183.601
FINANZERMITTLUNGEN
23
ANLAGEN
RECHTSGRUNDLAGEN DER SICHERUNGEN (2008)
Summe in Euro
§ 73 StGB
17.935.862
§ 73a StGB
37.248.466
§ 73d StGB (Abs. I und II)
962.710
§ 74 StGB
390.132
§ 74a StGB
600
§ 74c StGB
388.597
§ 261 StGB
18.975
OWiG
2.344.974
Polizeirecht
188.313
MEHRJAHRESVERGLEICH DER VERFALLSSUMMEN IM ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFALL
10.000.000
9.000.000
8.000.000
7.000.000
6.000.000
5.000.000
4.000.000
3.000.000
2.000.000
1.000.000
0
Verfallssummen
in Euro
24
2005
2006
2007
2008
699.360
1.167.604
1.138.465
9.112.963
ANLAGEN
VERFALLSSUMMEN IM ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFALL NACH DIENSTSTELLEN (2008)
Dienststelle
Verfallssumme in Euro
PD Aalen
418.315
PD Biberach
30.000
PD Böblingen
2.500
PD Freiburg
800
PD Göppingen
47.155
PD Heidelberg
844.199
PD Heilbronn
70.000
PD Konstanz
233
PD Ludwigsburg
36.000
PD Ravensburg
38.929
PP Stuttgart
7.072.920
PD Tübingen
300.900
PD Ulm
201.000
PD Waiblingen
90.012
EINNAHMEN AUF DEM HAUSHALTSTITEL FÜR VERMÖGENSABSCHÖPFUNG IM MEHRJAHRESVERGLEICH
12.000.000
10.500.000
9.000.000
7.500.000
6.000.000
4.500.000
3.000.000
1.500.000
0
Einnahmen in Euro
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
7.978.576
3.274.873
3.031.986
2.540.858
3.649.524
3.496.086
10.786.543
FINANZERMITTLUNGEN
25
ANLAGEN
FALLDARSTELLUNGEN VERFAHRENSUNABHÄNGIGE FINANZERMITTLUNGEN
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Verdacht des Betrugs zum Nachteil der Sozial-
(BtmG), Untreue und Steuerhinterziehung
behörden, Unterschreitung von Mindestlöhnen und
Aufgrund der Geldwäscheverdachtsanzeige eines örtli-
Steuerhinterziehung
chen Kreditinstitutes ergaben sich erhebliche
Ein im Großraum Stuttgart ansässiges Kreditinstitut
Verdachtsmomente gegen das Oberhaupt und weitere
erstattete Verdachtsanzeige gegen einen 35-jährigen
Mitglieder einer im Bodenseeraum wohnhaften 60-
Kosovaren, der eine Firma für „Eisenflechterei“
köpfigen Lebensgemeinschaft wegen Untreue und
betreibt. Auffälligerweise wurde ein Landsmann des
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nachdem erste
Kontoinhabers als Bevollmächtigter bei der Kontoer-
Ermittlungen den Verdacht bestätigten, wurde zur Fall-
öffnung eingetragen. Die durchgeführten Ermittlungen
bearbeitung eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe von
ergaben, dass gegen den Kontobevollmächtigten, der
Kriminalpolizei und Steuerfahndung eingerichtet. Die
ebenfalls eine Firma zur Eisenflechterei betrieb, bereits
Ermittlungen ergaben, dass mittels eines schwer
Ermittlungen bei einer Zollbehörde wegen „Schwarzar-
durchschaubaren Firmengeflechtes und unter Ausnut-
beit“ eingeleitet waren. Die Ermittlungsverfahren we-
zung von geistigen Abhängigkeiten systematisch und
gen „Schwarzarbeit“ gegen den Kontobevollmächtig-
organisiert Steuer-, Untreue- und Betrugsstraftaten mit
ten werden von Staatsanwaltschaften in Hessen und
einem Gesamtvolumen von 13,3 Mio. Euro begangen
Baden-Württemberg geführt. Es ist davon auszu-
wurden. Weiterhin wurden Verbrechenstatbestände
gehen, dass der Kontobevollmächtigte versucht, über
nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt.
zunächst unbekannte Konten seine illegalen Geschäfte
Im Zuge der Vermögenssicherung konnten ca. 1,2
im Bereich der Verlegung von Eisendrahtgitter
Mio. Euro an Kontenguthaben im Inland und ca. 3 Mio.
weiter zu führen. Der ermittelte Sachverhalt wurde den
Euro an Kontenguthaben des Hauptbeschuldigten in
zuständigen Zollbehörden zur weiteren Bearbeitung
der Schweiz und Liechtenstein beschlagnahmt und
übersandt.
Arresthypotheken über knapp 7 Mio. Euro in Grundstücke im Inland initiiert werden. Der Hauptbeschuldigte
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geld-
befindet sich seit dem Frühjahr 2008 in Untersu-
wäsche
chungshaft; Anklage ist erhoben.
Durch eine Verdachtsanzeige gegen einen 38-jährigen
Deutschen wurde bekannt, dass dieser für seine Firma
26
Umsatzsteuerhinterziehung („Steuerkarussell“)
„Auto Services“ ein EC-Cash-Terminal einrichten ließ.
Ein baden-württembergisches Kreditinstitut erstattete
Ausdrücklich wurde die Akzeptanz von Visa-Karten aus
gegen einen 28-jährigen Deutschen Verdachtsanzeige,
dem Ausland gewünscht. Kurz nach der Installierung
da dieser innerhalb von zwei Monaten auf seinem
des Terminals wurde über Kreditkartenzahlungen dem
Geschäftskonto etwa 6 Mio. Euro Habenumsätze auf-
Konto des Deutschen insgesamt 116.000 Euro gut ge-
wies. Der Unternehmer betreibt einen Großhandel für
schrieben. Die Beträge wurden nach Kontoeingang
Mobiltelefone. Auffällig waren zahlreiche Barein-
sofort durch den Firmenbesitzer in bar verfügt. Die Kre-
zahlungen und hohe Überweisungen an diverse Liefe-
ditkarte war in den Vereinigten Arabischen Emiraten
ranten. Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte
ausgestellt. Da der Verdacht auf Betrugsdelikte be-
keine Angestellten beschäftigt. Abklärungen bei den
stand, wurden die weiteren Ermittlungen der zuständi-
zuständigen Steuerbehörden ergaben, dass der Be-
gen Kriminalpolizei übertragen. Die umfangreichen Er-
schuldigte offenbar Geschäftsvorgänge manipuliert
mittlungen ergaben, dass sich der Inhaber der ge-
und dadurch so genannte Vorsteuern vom Finanzamt
nannten Kreditkarte bereits wegen Anlagebetrugs in
betrügerisch erlangt hat. Von der zuständigen Steuer-
Höhe von ca. 30 Mio. Euro in den Niederlanden in Haft
behörde wurde ein Strafverfahren eingeleitet, straf-
befand. Nach Durchführung strafprozessualer Maßnah-
prozessuale Maßnahmen sind in Vorbereitung.
men und Auswertung der sichergestellten Unterlagen
ANLAGEN
konnte in Erfahrung gebracht werden, dass offensicht-
Verdacht der Geldwäsche gegen einen Rechtsan-
lich ein Bekannter des in den Niederlanden in Haft be-
walt und andere tatverdächtige wegen gewerbs-
findlichen Beschuldigten beauftragt gewesen war,
mäßigen Betrugs
über die genannte Kreditkarte angebliche Leistungen
Zwei Beschuldigte aus den Niederlanden und Deut-
der Firma des 38-jährigen zu bezahlen und das Geld im schland vermittelten an Interessenten aus DeutschAnschluss daran wieder in Empfang zu nehmen. Der
land, der Schweiz und der Russischen Föderation Ein-
Deutsche erzielte gemäß den Ermittlungen eine Provi-
lagenzertifikate (certificate of deposit (CD), letters of
sion zwischen 3 % und 10 %. Er räumte ein, dass die
good standing und entsprechende Bankgarantien), die
Rechnungen erfunden waren, er allerdings nicht ge-
gefälscht und unter dem Namen der beiden kanadi-
wusst habe, dass die Gelder aus Straftaten stammen.
schen Banken RBC und CIBC ausgestellt waren.
Aufgrund des festgestellten Sachverhalts ist davon
Die Geschädigten zahlten vor einer Überprüfung der
auszugehen, dass sich der 38-jährige im Zusammen-
Papiere per Swift-Abfrage auf das Treuhandkonto eines
hang mit seiner Firma „Auto Services“ als Geldwä-
Rechtsanwalts aus dem Raum Karlsruhe Gebühren
scher für den in Holland einsitzenden Anlagebetrüger
und Spesen für die Vermittlung der Papiere, welche
betätigte.
sich am ausgewiesenen Wert der CDs orientierten und
zwischen 200.000 Euro und 1 Mio. Euro betrugen. Ein
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz („Spice“)
in der Schweiz ansässiger Mittelsmann/Beschuldigter
Ein im Großraum Stuttgart ansässiges Kreditinstitut er-
beschaffte die Papiere, welche nur als E-Mail-Anhang
stattete Verdachtsanzeige gegen einen 44-jährigen
zur Verfügung gestellt wurden, über eine weitere Be-
Deutschen, der durch hohe und häufige Barein-
schuldigte mit Wohnsitz in Sint Maarten, Niederländi-
zahlungen auf seinem Geschäftskonto auffiel. Inner-
sche Antillen. Nach Ablauf einer Frist von zwei bis drei
halb eines halben Jahres wurden auf das genannte
Tagen, die üblicherweise nicht ausreichte, um die
Geschäftskonto über 300.000 Euro in bar, in kleinen
Echtheit der Papiere zu prüfen, leitete der Rechtsan-
Scheinen eingezahlt. Der Betroffene betreibt eine Fir-
walt auf Anweisung die erhaltenen Gelder in bar und
ma, deren Geschäftszweck der Vertrieb von Pflanzen-
per Überweisung an die am Betrug beteiligten Perso-
samen und Wasserpfeifen ist. Über die Auswertung
nen, insbesondere an eine Gesellschaft mit Sitz in Sint
der Kontounterlagen konnte festgestellt werden, dass
Maarten, an welcher die vorgenannte Beschuldigte
verschiedene Beträge im fünfstelligen Bereich an eine
wirtschaftlich berechtigt war, weiter. Die Beschuldigte
Firma in Holland transferiert wurden. Diese Firma han-
auf den Niederländischen Antillen wurde zwischen-
delt ebenfalls mit verschiedenen Pflanzensamen. Der
zeitlich wegen unerlaubtem Waffenbesitz, Urkundenfäl-
Deutsche wurde in der Vergangenheit bereits zu einer
schung und Geldwäsche verurteilt. Vermögens-
mehrjährigen Haftstrafe wegen Handeltreibens mit
gegenstände im Wert von weit über 2 Mio. Euro wur-
Hanfsamen verurteilt. Die weiteren Ermittlungen erga-
den eingezogen.
ben, dass der Beschuldigte offensichtlich mit der Modedroge „Spice“ Handel trieb und dass „Spice“ nach
Verfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim
Rechtslage bei Anzeigeerstattung noch nicht unter das
wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen
Betäubungsmittel fiel. Nach Einschätzung der zuständi-
Betrugs durch die Vermittlung des Kapitalanlage-
gen Staatsanwaltschaft war ein Verstoß gegen das Arz-
produkts „Day Trading“
neimittelgesetz (AMG) zu prüfen. Als problematisch
Der ehemals in Florida wohnhafte deutsche Haupt-
erwies sich die Tatsache, dass das AMG nicht im Vorta- beschuldigte warb über eine Internetpräsenz und über
tenkatalog für Geldwäschedelikte aufgeführt ist. Spice
eine hierarchisch und pyramidenförmig gegliederte
wurde am 22.01.2009 in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (Anlage 2) unterstellt. Herstellung,
Handel und Besitz sind seit diesem Zeitpunkt strafbar.
FINANZERMITTLUNGEN
27
ANLAGEN
FALLDARSTELLUNGEN VERFAHRENSINTEGRIERTE FINANZERMITTLUNGEN
Vermittlerstruktur (5 Hauptvermittler, ca. 300 weitere
Betrug mittels Gewinnversprechen
Vermittler) insgesamt ca. 6.000 Geschädigte für sein
Eine Gesellschaft aus dem südbadischen Raum wand-
Anlageprodukt „Day Trading“. Durch falsche Aussa-
te sich im Wochenrhythmus ab Ende 2006 mit
gen zu seinem persönlichen Werdegang und
insgesamt 172 so genannten „Mailings“ an meist älte-
wahrheitswidrige Versprechen gegenüber den Anle-
re Personen einfachen Bildungsstandes im ganzen
gern, das von ihnen geliehene Geld im vorbörslichen
Bundesgebiet. Die einzelne Auflage lag meist zwi-
Aktienhandel zu investieren und hierdurch zugunsten
schen 40.000 und 60.000 Einzelschreiben. Die Mai-
der Geschädigten Renditen von bis zu 72 % im Jahr zu
lings beinhalteten Gewinnversprechen, die zum Ziel
erwirtschaften, entstand ein Schaden von 120 Mio. US
hatten, dass sich die Empfänger ihren Gewinn über die
Dollar. Das Investitionskapital wurde von dem Beschul-
Anwahl einer gebührenpflichtigen 0900-Mehrwert-
digten zur Aufrechterhaltung des Schneeballsystems
Nummer „registrieren“ lassen. Diese Mehrwert-
und zu seiner persönlichen Bereicherung verwandt.
nummern kosten den Anrufer entweder 1,99 Euro
Die beträchtlichen Provisionen der Vermittler wurden
oder 2,99 Euro pro Minute. Die von den Initiatoren
überwiegend auf deren Konten in der Schweiz, Frank-
erwünschten Rückmeldungen erreichten solche Aus-
reich, Österreich, Ungarn und Kanada eingezahlt. Bei
maße, dass diesen täglich ca. 10.000 Euro an Rück-
der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden gegen den
vergütungen aus den Telefonrechnungen zuteil wur-
mit Haftbefehl gesuchten Hauptbeschuldigten und ge-
den. Der geschätzte Gewinn beläuft sich derzeit auf ca.
gen die ihm nachgeordneten Hauptvermittler wegen
5,5 Mio. Euro. Anzeigen diesbezüglich erfolgten
der Beteiligung am gewerbsmäßigen Betrug und we-
bislang in etwa 200 Fällen.
gen Verstoß nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
Die Schreiben waren so aufgebaut, dass der Empfän-
wegen unerlaubter Ausübung von Bankgeschäften/
ger von einem Euro-Gewinn ausging. Tatsächlich
Darlehensvermittlung bislang insgesamt 44 Ermitt-
handelte es sich aber nur um Wertpunkte zwischen
lungsverfahren eingeleitet. Die durchgeführten Finanz-
20.000 und 80.000. Wer auf die erste Gewinn-
ermittlungsverfahren führten bisher zur Anordnung von
mitteilung nicht reagierte, erhielt in den Folgewochen
16 dinglichen Arresten und Pfändungsmaßnahmen in
weitere Gewinnmitteilungen, die noch drängender zur
den genannten Staaten im Umfang von ca. 850.000
Gewinnregistrierung übers Telefon aufforderten. Wer
Euro gegen die Beschuldigten und gegen tatunbe-
viermal nicht reagierte, wurde schließlich aus dem
teiligte Dritte, auf welche Vermögenswerte übertragen
Adressenpool gestrichen. Anrufer wiederum wurden
wurden. Weitere Rechtshilfeersuchen und Auslands-
bei der „Registrierung“ über eine Bandansage ca. 20
ermittlungen, u. a. in Kanada, sind gestellt bzw. noch
Minuten am Telefon gehalten, um Gebühren zu erzeu-
erforderlich.
gen. Die Wertpunkte wurden tatsächlich angesammelt.
Jedoch konnte bislang nur ein Punktestand für Billig-
Zum 07.11.2008 wurde von einem Gericht in Florida
artikel erreicht werden, der in keiner Relation zu den
das Insolvenzverfahren gegen den Haupt-
entstanden Gebühren steht.
beschuldigten und dessen Unternehmen eröffnet und
Im Rahmen der Gewinnabschöpfung wurden neun
eine amerikanische Rechtsanwaltskanzlei mit der
dingliche Arreste mit einer Gesamtsumme von 7,7
Durchführung des Verfahrens betraut. Im Rahmen des
Mio. Euro (vier Firmen und fünf Personen) eingeholt
Insolvenzverfahrens konnten bislang Vermögenswerte
und Vermögenswerte in Höhe von ca. 2 Mio. Euro
im Umfang von ca. 40 Mio. US Dollar gesichert, aber
aufgrund von 30 Pfändungen bzw. 2 Grundbuch-
noch nicht realisiert werden. Über das Insolvenz-
eintragungen gesichert. Die gerichtliche Entscheidung
verfahren soll auf die in Deutschland, Österreich, der
steht noch aus.
Schweiz und in Ungarn im Rahmen der Rechtshilfe gesicherten Vermögenswerte zugegriffen werden.
28
ANLAGEN
Betrug zum Nachteil des Staates Irak in zwei
gegen den Betriebsratsvorsitzenden eines Süddeut-
Fällen
schen Großbetriebes mit mehreren Tausend Beschäf-
Der Staat Irak betreibt in Kerbala ein Wasserprojekt und
tigten sowie wegen Bestechung im geschäftlichen
will die Wasserversorgung unter Verwendung von
Verkehr gegen zwei leitende Mitarbeiter eines Makler-
Wasserrohren westeuropäischen Ursprungs ausbauen.
büros aus der Versicherungsbranche. Im Zusammen-
Bei einer internationalen Ausschreibung erhielt eine
hang mit der Einrichtung einer arbeitnehmerfinan-
türkische Firma den Zuschlag zum Preis von ca. 53
zierten, betrieblichen Altersversorgung für ca. 3.000
Mio. USD. Diese wiederum beauftragte eine deutsche
Beschäftigte in den Jahren 2002 bis 2004 sowie ab
Firma mit der Lieferung der Rohre nach Kerbala/Irak
2005 mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten
zum Preis von insgesamt 40,5 Mio. USD. Im Wissen,
Altersversorgung sollte ein bestimmtes Versicherungs-
dass die Menge an bestellten Rohren zu diesem Preis
unternehmen bevorzugt werden.
nicht lieferbar ist, veranlasste der faktische Geschäfts-
Der Betriebsratsvorsitzende erhielt von einem Ver-
führer und Hauptbeschuldigte der deutschen Firma
sicherungsmakler Zuwendungen in Höhe von mehr als
lediglich eine Teillieferung über ca. 20 % der verein-
300.000 Euro dafür, dass er sich innerhalb des Unter-
barten Menge. Bezüglich der Restmenge war beab-
nehmens in mehreren Betriebsversammlungen für das
sichtigt, in China Plagiate herstellen zu lassen und die-
Konzept des Versicherungsmaklers einsetzte und
se in den Irak zu liefern. Die gemäß Akkreditiv gefor-
dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wurde. Von der
derten Dokumente wurden unter Mitwirkung eines
Versicherungsgruppe erhielt der Makler für die Vielzahl
ebenfalls beschuldigten deutschen Spediteurs über
an abgeschlossenen Verträgen Anschlussprovisionen
die gesamte erste Lieferung unrichtig ausgestellt, so
in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro. Bei den drei Haupt-
dass es im Mai 2007 zu einer unberechtigten Auszah-
beschuldigten erfolgten wegen Bestechung und
lung von ca. 2,5 Mio. USD kam. Bei der nächsten Teil-
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorläufige
lieferung wurden keine Rohre versandt, sondern
Vermögenssicherungen in Höhe von ca. 2,1 Mio.
lediglich die zur Auszahlung nötigen Dokumente un-
Euro. Gegen die Deutsche Versicherungsgruppe wird
richtig ausgefertigt. So kam es zu einer weiteren unbe-
ferner eine Verbandsklage angestrebt, die derzeit noch
rechtigten Auszahlung des zweiten Akkreditivs in Höhe
in Bearbeitung ist.
von 13,8 Mio. USD im November 2007. Der erlangte
Betrag wurde vom Hauptbeschuldigten zum Großteil
Ermittlungsverfahren wegen Marktpreismanipu-
auf ein Konto in Dubai transferiert.
lation, Verstoß gegen das KWG und Untreue
Es wurde ein dinglicher Arrest in Höhe von
Im Zusammenhang mit einer Geldwäscheverdachtsan-
11.319.058 Euro erlassen.
zeige ermittelte eine Kriminaldienststelle im Großraum
Der wegen Fluchtgefahr erlassene Haftbefehl gegen
Stuttgart gegen Verantwortliche einer Aktiengesell-
den Hauptbeschuldigten wurde gegen Auflagen außer
schaft, deren Geschäftszweck laut Gewerbeeintragung
Vollzug gesetzt, nachdem er 10,0 Mio. USD von Dubai
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens war.
und 2,5 Mio. USD von einem Festgeldkonto auf ein
Hohe Geldbeträge, die über das Konto der Firma lie-
eingerichtetes Konto zurückgeführt hatte. Der Staat
fen, waren nicht näher erklärbar und erweckten des-
Irak hat mittlerweile einen Rechtsanwalt beauftragt, die
halb Verdacht. Erste Ermittlungen ergaben, dass die
Schadensregulierung durchzuführen.
Firma Handel mit Wertpapieren von Firmen betrieb, die
nicht an den deutschen Börsen notiert waren. Hierzu
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen
hatte der Hauptbeschuldigte offensichtlich selbst Fir-
Verkehr
men gegründet und auch bestehende GmbHs in AGs
Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Internet-
umgewandelt, um sie in den freien Handel an der Bör-
Wache der Polizei Brandenburg ergaben sich schwer-
se zu bringen.
wiegende Verdachtsmomente wegen Bestechlichkeit
FINANZERMITTLUNGEN
29
ANLAGEN
Die Aktien hatten in der Regel einen Stückwert von
Höhe von 20.000 Euro bzw. 30.000 Euro wurde ange-
unter einem Cent. Im offenen Handel wurden die Ak-
ordnet. Gegen die Ehefrau eines der Beschuldigten
tien durch An- und Verkäufe über seine Firmen, sei-
wurde ein Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet.
nen Bekanntenkreis und über angeworbene Vermittler
Über Kontoauswertungen wurde bekannt, dass sie
im Preis nach oben getrieben und so eine künstliche
mindestens 30.000 Euro inkriminierter Gelder von ih-
Angebots- und Nachfragesituation geschaffen. Die Ge-
rem Mann bekommen hatte. Es folgten Sicherungs-
schäfte wurden durch den Haupttäter - offiziell als Mini-
maßnahmen auf Konten der Ehefrau in entsprechen-
Jobber in der AG angestellt -weitgehend über Internet
der Höhe. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe. Gesicher-
und E-Mail abgewickelt.
te Vermögenswerte wurden für verfallen erklärt bzw.
Im Mai 2008 wurden die Geschäftsräumlichkeiten
eingezogen.
durchsucht. Hierbei wurden insgesamt 3 Wertpapierdepots mit einem Aktienbestand im damaligen Han-
Verstoß gegen die Gewerbeordnung
delswert von ca. 13 Mio. Euro, das Firmengebäude
Bereits im Jahr 2007 ermittelten die Polizei und das
und sonstige Vermögenswerte beschlagnahmt. Die
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart gegen
Ermittlungen dauern noch an, zwischenzeitlich
einen Mann, der ohne im Besitz der erforderlichen Er-
liegen bundesweit verschiedene Betrugsanzeigen von
laubnis gem. § 34 Gewerbeordnung zu sein, Immobili-
Aktienkäufern gegen die Vermittler vor.
en vermakelte. Weitere Überprüfungen ergaben, dass
diese Tätigkeit nunmehr ausgeweitet wurde und sich
Illegaler Anbau und Handel mit Marihuana in nicht
insgesamt vier Firmen mit über 60 Mitarbeitern in ähnli-
geringer Menge; Indoor-Plantage
cher Form betätigten. Daraus resultierten auch Verstö-
Aus einem Ermittlungsverfahren des LKA Düsseldorf
ße gegen das Schwarzarbeitergesetz mit Umsätzen in
erfolgte der Hinweis, dass zwei Beschuldigte aus dem
Millionenhöhe.
Bodenseeraum in der Vergangenheit für mehrere tau-
Fortdauernde polizeiliche Ermittlungen bestätigten die-
send Euro bei einem Online-Shop in Aachen Zubehör
sen neuen Verdacht mit den Firmengeflechten unter
zum Betrieb einer Indoorplantage erworben hatten.
der Führung eines Scheingeschäftsführers. Der 44-jäh-
Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Januar 2008
rige Alleinverantwortliche zog im Hintergrund die Fä-
(insgesamt über 200 bundesweit) konnte eine profes-
den, veranlasste und „duldete“ systematisch Verstöße
sionelle Indoorplantage mit fast 1.000 Pflanzen unter-
gegen die Gewerbeordnung. Trotz Beschränkung der
schiedlicher Wachstumsstadien und 23 kg fertig ver-
Ermittlungen ergab sich immer noch ein Gesamt-
packtes, sehr hochwertiges Marihuana, sichergestellt
schadensvolumen i. H. v. ca. 6,5 Mio. Euro in den Jah-
werden.
ren 2005 bis 2007.
Nach Berechnungen des Sachbearbeiters hatten die
Nach dem Erlass von zehn dinglichen Arresten zur vor-
Beschuldigten in den letzten drei Jahren über 220 kg
läufigen Sicherung von Vermögenswerten wurden bei
Marihuana angebaut und verkauft. Das zuständige
Durchsuchungsmaßnahmen u. a. in Chemnitz, Frank-
Amtsgericht erließ deshalb einen dinglichen Arrest in
furt, Berlin und Stuttgart Vermögenswerte in einer
Höhe von 550.000 Euro. Durch 14 Pfändungs-
Gesamthöhe von ca. 2,1 Mio. Euro festgestellt und ge-
beschlüsse erfolgten Vermögenssicherungen bei meh-
sichert. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen betref-
reren deutschen Banken und Versicherungen sowie
fen Bankforderungen i. H. v. ca. 320.000 Euro und
einer Bank in Österreich. Außerdem wurden drei
Arresthypotheken in vier Immobilien i. H. v. 662.000
Arresthypotheken in Grundstücke der Beschuldigten
Euro. Beim Hauptbetroffenen allein konnten Uhren im
eingetragen.
Wert von ca. 1,1 Mio. Euro aufgefunden und gesichert
Die Beschuldigten sind mittlerweile rechtskräftig zu 6
werden. Die Tatvorwürfe wurden von den Betroffenen
Jahren 9 Monaten bzw. 7 Jahren 3 Monaten Freiheits-
eingeräumt.
strafe verurteilt worden. Der Verfall von Wertersatz in
30
ANSPRECHPARTNER
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Telefon
0711 5401-2020 und -2021
Fax
E-Mail
0711 5401-2025
[email protected]
FINANZERMITTLUNGEN
31
FINANZERMITTLUNGEN/GELDWÄSCHE

Documentos relacionados