Rechtsanwalt Jens Reime

Transcrição

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
anwaltliche Vertretung an allen Amts-, Landund Oberlandesgerichten und dem
Kammergericht
Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG stellt
Insolvenzantrag: Über 100 Millionen Euro stehen im Feuer
Bautzen, 23. August 2016 Das Insolvenzverfahren wurde von deren Geschäftsführung beantragt, weil die
Gesellschaft die Gewinnausschüttungen nicht mehr vornehmen und die Einlagen nicht mehr an alle Anleger
zurückzahlen konnte. Es ist Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, das bei dem Unternehmen noch
vorhandene Vermögen für alle Gläubiger sicherzustellen um (weitere) nachteilige Vermögensveränderungen zu
verhindern. Somit wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger Rechnung getragen. Gleichzeitig
werden die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung geprüft dh., ob die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich
vorliegt und ausreichend Masse für die Kosten des Verwalters und das Gericht vorhanden sind. Vorrangiges Ziel
ist es also nicht zu prüfen, ob den nun jeder Anleger auch sein Geld zurückbekommen könnte. Hierum muss sich
jeder Anleger selbst bemühen. Anwaltliche Hilfe vom Fachanwalt kann sich lohnen. Individuelle Ansprüche auf
Schadensersatz gegen alle Verantwortliche sind zu prüfen.
Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens brauchen die Anleger ihre Forderungen noch nicht anmelden - sie
verpassen nichts und werden auch nicht bevorzugt behandelt, nur weil die Anmeldung jetzt schon erfolgte. Erst
mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht - eine Frist,
innerhalb welcher die Anleger ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden können.
Hierzu werden die Anleger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesondert aufgefordert. Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle Gläubiger gleich zu behandeln und hat daher keine Möglichkeiten, einzelne
Forderungen von Gläubigern vorrangig zu begleichen. Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (wenn die
Voraussetzungen vorliegen voraussichtlich im November 2016) kann ermittelt werden, ob und in welcher Höhe
Forderungen zu begleichen sind.
Forderungsanmeldungen, welche bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenom-men werden, müssen
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend wiederholt werden und haben keine Wirkung für das
eröffnete Insolvenzverfahren. Es macht daher keinen Sinn, jetzt schon anzumelden.
Das in Insolvenzgericht Chemnitz ist deswegen zuständig, weil erst vor wenigen Wochen die Fondgesellschaft
ihren Sitz nach Chemnitz verlegte. Fast zeitgleich kam es zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft beim
Pfandhaus Lombardium. Ermittelt wird offenbar wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und
Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die hatte in Form von Darlehen die Anlegegelder von der
Fondsgesellschaft erhalten. Über diese Darlehen wurden die Luxus-Pfandgüter der Lombardium finanziert. Bei
einer Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut wurde inzwischen festgestellt, dass die
Pfandgüter deutlich weniger wert sind als angenommen. Der Wert der insgesamt vorhandenen 280 Pfandgegenstände, den die Treuhänderin noch im August 2015 mit rund 250 Millionen Euro angegeben hatte, beträgt laut
Pfandlisten lediglich 13,6 bis 19 Millionen Euro. Angeblich wurden Darlehen in Höhe von etwa 114 Millionen Euro
ausgereicht. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein neues Anlegergeld mehr vereinnahmt werden konnte, blieben auch
die Ausschüttungen an die Anleger aus, auslaufende Verträge konnten nicht an die Anleger zurückbezahlt
werden. Dies sind typische Zeichen für ein Schneeballsystem.
Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, hatte die Finanzaufsicht
Seite 1/2
BaFin bereits Ende vergangenen Jahres per Bescheid vom 04.12.2015 untersagt und die Rückabwicklung der
Darlehen angeordnet. Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und
Inhaberaktien.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Erste Oderfelder Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg mit einem
Stammkapital von EUR 25.000,00.
Während des letzte bilanzierten und veröffentlichten Geschäftsjahres 2013 wurden die Geschäfte des Fonds
geführt durch Herr Robin Miethe, Kaufmann und die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, vertreten durch die
geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, diese
vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Rainer W. Biehl, ab dem 30.Juli 2014.
Diese ist Kommanditistin der Fondsgesellschaft zu 90%, die restlichen 10% gehören Fr. Ingrid Ebeling aus
Hamburg.
Gegenüber der Gesellschafterin Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bestehen Forderungen und
Ausleihungen per 31.12.2013 in Höhe von insgesamt EUR 112.201.380,10, sowie Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 16.065,00.
Diese wiederum gehört zu 90% der BFMC Beteiligungs UG (Inhaber Ingrid Ebeling) und zu 10% der MME
Beteiligungs GmbH (Gf. Ingrid Ebeling,75% Camaflobe Vermögensverwaltungs GmbH, 19,9% BFMC
Beteiligungs UG, 5,1% Julia Reich)
Autor: Rechtsanwalt Jens Reime
zurück
Rechtsanwalt Jens Reime
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Telefon: 03591 2996133
Telefax: 03591 2996144
Seite 2/2
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)