Rechtsanwalt Jens Reime
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Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht anwaltliche Vertretung an allen Amts-, Landund Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag: Über 100 Millionen Euro stehen im Feuer Bautzen, 23. August 2016 Das Insolvenzverfahren wurde von deren Geschäftsführung beantragt, weil die Gesellschaft die Gewinnausschüttungen nicht mehr vornehmen und die Einlagen nicht mehr an alle Anleger zurückzahlen konnte. Es ist Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, das bei dem Unternehmen noch vorhandene Vermögen für alle Gläubiger sicherzustellen um (weitere) nachteilige Vermögensveränderungen zu verhindern. Somit wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger Rechnung getragen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung geprüft dh., ob die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich vorliegt und ausreichend Masse für die Kosten des Verwalters und das Gericht vorhanden sind. Vorrangiges Ziel ist es also nicht zu prüfen, ob den nun jeder Anleger auch sein Geld zurückbekommen könnte. Hierum muss sich jeder Anleger selbst bemühen. Anwaltliche Hilfe vom Fachanwalt kann sich lohnen. Individuelle Ansprüche auf Schadensersatz gegen alle Verantwortliche sind zu prüfen. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens brauchen die Anleger ihre Forderungen noch nicht anmelden - sie verpassen nichts und werden auch nicht bevorzugt behandelt, nur weil die Anmeldung jetzt schon erfolgte. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht - eine Frist, innerhalb welcher die Anleger ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden können. Hierzu werden die Anleger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesondert aufgefordert. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle Gläubiger gleich zu behandeln und hat daher keine Möglichkeiten, einzelne Forderungen von Gläubigern vorrangig zu begleichen. Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (wenn die Voraussetzungen vorliegen voraussichtlich im November 2016) kann ermittelt werden, ob und in welcher Höhe Forderungen zu begleichen sind. Forderungsanmeldungen, welche bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenom-men werden, müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend wiederholt werden und haben keine Wirkung für das eröffnete Insolvenzverfahren. Es macht daher keinen Sinn, jetzt schon anzumelden. Das in Insolvenzgericht Chemnitz ist deswegen zuständig, weil erst vor wenigen Wochen die Fondgesellschaft ihren Sitz nach Chemnitz verlegte. Fast zeitgleich kam es zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft beim Pfandhaus Lombardium. Ermittelt wird offenbar wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die hatte in Form von Darlehen die Anlegegelder von der Fondsgesellschaft erhalten. Über diese Darlehen wurden die Luxus-Pfandgüter der Lombardium finanziert. Bei einer Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut wurde inzwischen festgestellt, dass die Pfandgüter deutlich weniger wert sind als angenommen. Der Wert der insgesamt vorhandenen 280 Pfandgegenstände, den die Treuhänderin noch im August 2015 mit rund 250 Millionen Euro angegeben hatte, beträgt laut Pfandlisten lediglich 13,6 bis 19 Millionen Euro. Angeblich wurden Darlehen in Höhe von etwa 114 Millionen Euro ausgereicht. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein neues Anlegergeld mehr vereinnahmt werden konnte, blieben auch die Ausschüttungen an die Anleger aus, auslaufende Verträge konnten nicht an die Anleger zurückbezahlt werden. Dies sind typische Zeichen für ein Schneeballsystem. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, hatte die Finanzaufsicht Seite 1/2 BaFin bereits Ende vergangenen Jahres per Bescheid vom 04.12.2015 untersagt und die Rückabwicklung der Darlehen angeordnet. Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Erste Oderfelder Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00. Während des letzte bilanzierten und veröffentlichten Geschäftsjahres 2013 wurden die Geschäfte des Fonds geführt durch Herr Robin Miethe, Kaufmann und die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, vertreten durch die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Rainer W. Biehl, ab dem 30.Juli 2014. Diese ist Kommanditistin der Fondsgesellschaft zu 90%, die restlichen 10% gehören Fr. Ingrid Ebeling aus Hamburg. Gegenüber der Gesellschafterin Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bestehen Forderungen und Ausleihungen per 31.12.2013 in Höhe von insgesamt EUR 112.201.380,10, sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 16.065,00. Diese wiederum gehört zu 90% der BFMC Beteiligungs UG (Inhaber Ingrid Ebeling) und zu 10% der MME Beteiligungs GmbH (Gf. Ingrid Ebeling,75% Camaflobe Vermögensverwaltungs GmbH, 19,9% BFMC Beteiligungs UG, 5,1% Julia Reich) Autor: Rechtsanwalt Jens Reime zurück Rechtsanwalt Jens Reime Innere Lauenstraße 2 02625 Bautzen Telefon: 03591 2996133 Telefax: 03591 2996144 Seite 2/2 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)