Offenlegungsbericht 2014 gemäß CRR (Basel III
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Offenlegungsbericht 2014 gemäß CRR (Basel III
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Offenlegungsbericht gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum 31. Dezember 2014 __________________________________________________________________________________________ 1 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 3 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Organisatorische und rechtliche Struktur Grundsätze der Unternehmensführung Vergütungspolitik Aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen Inanspruchnahme Waiver-Regelung Aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung 4 7 10 10 10 11 2 Eigenmittel und unbelastete Vermögenswerte 15 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Verfahren zur Eigenmittelunterlegung Eigenmittel Eigenmittelanforderungen Kapitalquoten Unbelastete Vermögenswerte 15 17 38 42 43 3 Risikomanagement und risikoorientierte Gesamtbanksteuerung 46 3.1 3.2 Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit 46 51 4 Adressenausfallrisiken 58 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.5 4.5.1 4.5.2 Management von Adressenausfallrisiken Allgemeine Angaben zu Adressenausfallrisiken Kreditportfoliostruktur Risikovorsorge Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen Spezielle Angaben zu Adressenausfallrisiken Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen Beteiligungen im Anlagebuch Verbriefungen Allgemeine Angaben zu IRBA-Positionen Interne Ratingsysteme Kreditrisikominderungstechniken 58 64 64 72 77 79 79 85 88 97 97 112 5 Marktrisiken 116 5.1 5.2 5.3 Management der Marktrisiken Eigenmittelanforderung für Marktrisiken Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch 116 120 120 6 Liquiditätsrisiken 122 6.1 6.2 Management der Liquiditätsrisiken Entwicklung der Liquiditätsrisiken 122 123 7 Operationelle Risiken 125 7.1 7.2 Management der Operationellen Risiken Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken 125 127 8 Ausblick 128 9 Anhang 131 9.1 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 131 Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 129 129 __________________________________________________________________________________________ 2 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 1 Anwendungsbereich Zielsetzung des Offenlegungsberichtes Mit dem vorliegenden Bericht zum Stichtag 31. Dezember 2014 setzt die Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) als übergeordnetes Unternehmen der Hypo Real Estate Group (HRE) erstmals die Offenlegungsvorschriften nach den zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung von Basel III in Europa, bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation; CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV), um. Die Offenlegungspflichten sind in Teil 8, Artikel 431 bis 455 CRR geregelt. Zusätzliche Anforderungen für den Offenlegungsbericht finden sich in § 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Der Offenlegungsbericht beinhaltet gemäß Artikel 13 CRR sowohl die Offenlegung auf Basis der konsolidierten Lage für die HRE als auch die Offenlegung auf teilkonsolidierter Basis für den Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern). Die Basis ist jeweils der aufsichtliche Konsolidierungskreis nach Artikel 19 bis 24 CRR. Aufsichtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis (IFRS) unterscheiden sich in der HRE jedoch nur unwesentlich. Der Offenlegungsbericht 2014 – zusammen mit dem handelsrechtlichen Geschäftsbericht 2014 – versetzt den Adressaten in die Lage, sich ein umfassendes Bild über das Risikoprofil und das Risikomanagement der HRE zu verschaffen. Der Offenlegungsbericht legt den Fokus im Wesentlichen auf die aufsichtsrechtliche Perspektive und umfasst insbesondere Angaben über: • die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Struktur der HRE • die Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung • die Risikopositionen und Eigenmittelanforderungen • das allgemeine Risikomanagementsystem der HRE sowie • das Risikomanagement in Bezug auf die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Risikoarten. Die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen ist nach Artikel 431 Abs. 2 CRR Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Instrumente und Methoden zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen, wie beispielsweise die Anwendung des auf bankinternen Ratingverfahren basierenden Ansatzes (IRBA) für Adressenausfallrisikopositionen oder die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken. Offenlegungsmedium und -intervall Der Offenlegungsbericht ist – parallel zum handelsrechtlichen Geschäftsbericht des Hypo Real Estate Konzerns – als eigenständiger Bericht auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) unter Investor Relations / Finanzberichte veröffentlicht. Zeitpunkt und Medium der Veröffentlichung werden den Aufsichtsbehörden mitgeteilt und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Aktualisierung des Offenlegungsberichtes erfolgt gemäß den Vorgaben des Artikels 433 CRR mindestens zum Ultimo eines jeden Geschäftsjahres. Verfahren und Regelungen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten Für die Erfüllung der Offenlegungspflichten hat die HRE gemäß Artikel 431 Abs. 3 CRR förmliche Verfahren und Regelungen implementiert und in einer Offenlegungspolicy dokumentiert. In der Policy sind alle wesentlichen, inhärenten Grundsätze der Offenlegung gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) beschrieben, wie beispielsweise Art und Umfang der Offenlegung, einschließlich der Nutzung sogenannter Disclosure Waiver, Angemessenheit der Angaben, Offenlegungsmedium und -fristen, Häufigkeit der Veröffentlichung, einschließlich der Entscheidungskriterien für den „richtigen“ Offenlegungsturnus, Verantwortlichkeiten sowie die Einbindung des Offenlegungsprozesses in bankinterne Arbeitsabläufe und Strukturen. Darüber hinaus enthält die Policy Richtlinien zur regelmäßigen Überprüfung von Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der in der HRE gelebten Offenlegungspraxis, der festgelegten Offenlegungsstandards und -prozesse. Die Offenlegungspolicy wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Markterfordernisse angepasst. Die für die Offenlegung implementierten Geschäftsabläufe und Regelungen unterliegen zudem der regelmäßigen Überwachung durch die interne Revision sowie der Überprüfung durch den Abschlussprüfer. Der Offenlegungsbericht an sich ist nicht von den Wirtschaftsprüfern der HRE geprüft worden, da hierfür keine entsprechenden Rechtsvorschriften vorliegen. Dennoch enthält der Offenlegungsbericht Angaben, die in den geprüften, veröffentlichten Jahresabschlüssen 2014 des Hypo Real Estate Konzerns oder des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank angeführt sind. __________________________________________________________________________________________ 3 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Sonstiges Bei der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel sowie der zusammengefassten Risikopositionen nach Maßgabe der CRR legt die Gruppe gemäß § 10a Abs. 5 KWG den IFRS Konzernabschluss zugrunde. Im Vergleich zum Offenlegungsbericht 2013 nach SolvV (Basel 2.5) wurden die Zahlenwerte zum 1. Januar 2014 mit der Implementierung von Basel III auf IFRS umgestellt (bis Ende 2013 auf HGB-Basis). Die Offenlegung auf Basis der konsolidierten Lage bedingt, dass Geschäftsbeziehungen innerhalb der Gruppe aufgerechnet beziehungsweise gruppeninterne Geschäfte eliminiert werden. Die Zahlenwerte der Offenlegungstabellen werden überwiegend maschinell generiert, insoweit können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen auftreten. 1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur Die Hypo Real Estate Group (HRE) besteht zum 31. Dezember 2014 im Wesentlichen aus der Hypo Real Estate Holding AG (HRE Holding) mit Sitz in München und deren hundertprozentigen Tochterkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern). Die HRE Holding, befindet sich vollständig im Eigentum des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, der durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Die FMSA ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland. Der ehemalige Tochterkonzern DEPFA Group sollte laut Beschluss der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren vom Juli 2011 von der Bundesrepublik Deutschland als oberste Eigentümerin der HRE Holding bis spätestens Ende 2014 privatisiert werden. Die DEPFA Group wurde mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 vollständig von der bundeseigenen Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR übernommen. Abbildung 1: Wesentliche operative Tochterunternehmen Die HRE Holding ist eine Finanzholding, die nicht im operativen Bankgeschäft tätig ist. In der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) sind die strategischen Aktiva gebündelt und sie generiert das Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und in der öffentlichen Investitionsfinanzierung. Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Die strategischen Geschäftsaktivitäten der HRE sind im Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) gebündelt, an dessen Spitze die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) steht. Der pbb Konzern ist auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Geschäftssegment Real Estate Finance) und die öffentliche Investitionsfinanzierung (Geschäftssegment Public Investment Finance) spezialisiert. In den beiden strategischen Geschäftsfeldern ist der pbb Konzern in ausgewählten europäischen Ländern aktiv. Der Geschäftsschwerpunkt liegt in Deutschland sowie in Großbritannien, Frankreich, den nordischen Ländern sowie in einzelnen mittel- und osteuropäischen Ländern. Das Kerngeschäft ist das mittel- bis langfristige Kreditgeschäft: Hier nimmt der pbb Konzern eine wichtige Aufgabe bei der Kreditversorgung der Immobilienwirtschaft wahr und unterstützt die öffentliche Hand mit Finanzierungen für Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur. Der pbb Konzern zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet der Konzern seinen Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft an. __________________________________________________________________________________________ 4 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftsfelder verfügt der pbb Konzern über ein nichtstrategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio. Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Bestandsportfolio an nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). Dieses Portfolio generiert als Aktivposten der Bilanz Zinserträge und läuft entsprechend der zugrunde liegenden festen Fristen ab. Aktives Neugeschäft tätigt der Konzern in diesem Bereich gemäß einer Auflage der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2011 nicht. Wenige Geschäftsabschlüsse werden zur Verwaltung der Deckungsstöcke oder der Liquiditätssicherung zulässigerweise vorgenommen. Im Value Portfolio finden sich zudem im Bereich Sonstige Portfolios noch wenige strukturierte Produkte und andere nicht-strategische Finanzierungen. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt. Refinanzierung Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zum großen Teil über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmark-Format als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt. Privatplatzierungen gestaltet der pbb Konzern nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere, das heißt Laufzeit und Zinsstruktur können hier zum Beispiel individuell verhandelt werden. Dem Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen in unterschiedlicher Währung mit einem Schwerpunkt auf Euro denominiert. Die pbb begibt Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen, die größte Emittentin von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite Investorenbasis aus. Nach dem Markt für Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand ist er der zweitgrößte Markt für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen. (Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken) Investoren in Schuldtitel sind vor allem Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch Zentralbanken und Staatsfonds. Ein direkter Absatz von Schuldtiteln an Privatanleger erfolgt nicht. Seit März 2013 betreibt der pbb Konzern allerdings ergänzend das Einlagengeschäft mit Privatanlegern in Deutschland. Über die Online-Plattform www.pbbdirekt.com bietet der pbb Konzern inländische Tages- und Festgeldanlagen mit verschiedenen Laufzeiten an. Wettbewerbsposition In der gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt der pbb Konzern in seinen Zielmärkten und Segmenten zu den führenden Anbietern. In ihren Kernmärkten verfügt die pbb über starke lokale Präsenz und Know-how über die gesamte Prozesskette vom Vertrieb über Immobilienexperten, Immobilienrechtspezialisten und Finanzierungsexperten bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt der pbb Konzern aktiv, um Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten. Reprivatisierung Laut Beschluss der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren vom Juli 2011 muss die Bundesrepublik Deutschland als oberste Eigentümerin den pbb Konzern bis Ende 2015 privatisieren. Sofern die Privatisierung bis zum 31. Dezember 2015 nicht erfolgt ist, sieht der Beschluss der Europäischen Kommission den Einsatz eines Veräußerungstreuhänders vor mit dem Auftrag, eine Privatisierung ungeachtet des erzielbaren Erlöses durchzuführen. Um die Privatisierungsfähigkeit zu erreichen, hat der Vorstand im Jahr 2014 ein umfangreiches Projekt aufgesetzt. Geschäftssegmente Die HRE hat ihr Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF) und in das nicht-strategische, zum Abbau bestimmte Segment Value Portfolio (VP) aufgeteilt. Zentrale Änderung gegenüber dem Vorjahr ist die Auflösung des bisherigen Segmentes Public Sector Finance (PSF) und die Bildung des neuen Segments PIF. Das bisher im Segment PSF ausgewiesene, nicht strategische Bestandsportfolio an nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen der öffentlichen Hand (Budgetfinanzierungen) wurde nunmehr dem Segment VP zugeordnet. Das neue Segment PIF beinhaltet die strategischen öffentlichen Investitionsfinanzierungen der HRE. Die Segmente REF und PIF umfassen damit die strategischen Aktivitäten, das Segment VP die nicht-strategischen Aktivitäten des Kundengeschäfts der HRE. __________________________________________________________________________________________ 5 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Abbildung 2: Geschäftssegmente Real Estate Finance (REF) Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für mittel- bis langfristig orientierte professionelle Immobilieninvestoren. Das Neugeschäft der strategischen Kernbank im Segment REF fokussiert sich weitestgehend auf pfandbrieffähige gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit nachhaltigem Cashflow innerhalb ausgewählter Länder Europas. Zielkunden sind hauptsächlich professionelle Investoren, institutionelle Kunden, Real Estate Funds oder selektiv Bauträger/Developer. Public Investment Finance (PIF) Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Im Segment PIF beschränkt sich das Neugeschäft auf pfandbrieffähige öffentliche Investitionsfinanzierungen in ausgewählten Ländern Europas. Value Portfolio (VP) Das Geschäftssegment VP beinhaltet alle nicht strategischen Portfolios und Aktivitäten der HRE. Hierzu zählen die ehemals im Segment PSF ausgewiesenen Budgetfinanzierungen. Consolidation & Adjustments Durch Consolidation & Adjustments erfolgt die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Neben den Konsolidierungen sind bestimmte Aufwendungen und Erträge enthalten, die nicht in den Verantwortungsbereich der operativen Segmente fallen. Steuerungssystem Das Steuerungssystem der HRE ist darauf ausgerichtet, den Wert des Konzerns unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten und regulatorischen Vorgaben nachhaltig zu steigern. Wesentliches Kriterium ist hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko. Die eingegangenen Risiken sollen mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein und dabei soll eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden. In der HRE basieren die Steuerung und die Messung auf einem konsistenten und integrierten Kennzahlensystem, welches das Management bei der Führung des Konzerns unterstützt. Das Kennzahlensystem setzt sich aus den Dimensionen Profitabilität, Wachstum in den strategischen Portfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung und der öffentlichen Investitionsfinanzierung sowie Risikobegrenzung und Kapital des Konzerns zusammen. Regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche mit entsprechenden Analysen zeigen dem Management die Ursachen für Abweichungen bei den zentralen Kennzahlen auf. Ferner werden aktuelle Marktentwicklungen, wie zum Beispiel die Veränderung des Zinsniveaus, dargestellt. Neben der strategischen Gesamtbankplanung gewähren regelmäßige Mittelfristhochrechnungen der Profitabilitätskennzahlen und (Stress-) Szenariorechnungen dem Management einen umfassenden Blick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Konzerns. Das eingesetzte Steuerungssystem hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden nicht explizit gesteuert. Es wurden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren definiert: __________________________________________________________________________________________ 6 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Eigenkapitalrentabilität nach Steuern Eine zentrale Kennzahl für die Profitabilität ist die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern, bei der das IFRSErgebnis nach Steuern durch das durchschnittlich im Geschäftsjahr zur Verfügung stehende IFRS-Eigenkapital ohne Neubewertungsrücklage geteilt wird. Das Ergebnis vor Steuern ist ein weiterer finanzieller Leistungsindikator und soll sowohl durch eine Erhöhung der Erträge als auch durch eine strikte Kostendisziplin gesteigert werden. Die Kostendisziplin und die Effizienz werden mittels der Cost-Income-Ratio, dem Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu operativen Erträgen, überwacht. Nominalvolumen der Finanzierungen Das Nominalvolumen der Finanzierungen in den strategischen Segmenten Real Estate Finance (REF) und Public Investment Finance (PIF) ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die zukünftige Ertragskraft und wurde daher als zusätzlicher finanzieller Leistungsindikator neu definiert. Das Finanzierungsvolumen kann vor allem durch die Neugeschäftshöhe inklusive Prolongationen mit Laufzeit über einem Jahr gesteuert werden, die ebenfalls einen finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Neugeschäftssteuerung und -kalkulation erfolgt dabei in einem barwertigen Ansatz. Jedes Neugeschäft soll konsistent zur Gesamtbanksteuerung nach Abzug aller Kosten (Vollkostenansatz) einen positiven Wertbeitrag zum Gesamtbankerfolg liefern. Risikosteuerung Die Risikosteuerung basiert auf zwei Risikotragfähigkeitsansätzen, dem Gone-Concern-Ansatz und dem GoingConcern-Ansatz. Eine Steuerung nach dem Going-Concern-Ansatz stellt sicher, dass die HRE auch nach einem adversen ökonomischen Szenario, das in seiner Schwere höchstens einmal in 20 Jahren auftritt, die aufsichtlich geforderten Mindestquoten einhalten kann. Der Gone-Concern-Ansatz hingegen stellt darauf ab, dass die HRE auch im Falle von extremen Verlustereignissen, in einem theoretischen Liquidationsszenario seine nichtnachrangigen Schuldtitel vollständig bedienen kann. Voraussetzung für den Nachweis der Risikotragfähigkeit in den beiden Ansätzen ist, dass die Risikodeckungsmassen das erforderliche ökonomische Risikokapital übersteigen. Die Methoden und Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse sind detailliert im Risiko- und Chancenbericht beschrieben. Harte Kernkapitalquote Die CET1 Ratio als zentrale Steuerungsgröße wird regelmäßig ermittelt, in dem das Common Equity Tier 1 durch die risikogewichteten Aktiva geteilt wird. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle Portfolios, für die eine Zulassung beantragt wurde, nach Genehmigung durch die BaFin vollumfänglich angewendet. Im Jahr 2015 plant die HRE, den pbb Konzern zu veräußern. Sollte die HRE Holding die Beherrschung über die pbb verlieren, ist das Steuerungssystem anzupassen. In diesem Fall werden die Höhe des Neugeschäfts, das Volumen der strategischen Portfolios der pbb und die bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen für die HRE keine steuerungsrelevanten Größen mehr darstellen. 1.2 Grundsätze der Unternehmensführung Der Vorstand der HRE Holding hat für dieses als ein mittelbar vollständig im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehendes Unternehmen die Anwendung des Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes mit der Maßgabe „comply or explain“ und unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in 2014 erneut eine Entsprechenserklärung zum Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes nach entsprechender Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat auf der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht. Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes reflektiert die aktuellen internationalen Entwicklungen und Standards einer guten Unternehmensführung. Ferner sei an dieser Stelle auf den „Corporate Governance Bericht 2014“ der HRE Holding sowie den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2014 der HRE verwiesen, die ebenfalls auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) veröffentlicht sind. Das betrifft insbesondere die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 435 Abs. 2 Buchstaben d und e CRR zu Fragen des Risikoausschusses und des Informationsflusses an Vorstand und Aufsichtsrat, die darüber hinaus im Kapitel 3.1 „Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements“ beschrieben sind. __________________________________________________________________________________________ 7 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen von Vorstand und Aufsichtsrat Die Mitglieder des Vorstandes der HRE Holding bekleiden zum Berichtsstichtag sechs und die des Aufsichtsrates 19 Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen. Auswahl der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat Die HRE hat für die Besetzung einer Stelle in der Geschäftsleitung oder im Aufsichtsrat Kriterienkataloge erstellt, die nachfolgend beschrieben sind. Die tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Form der beruflichen Werdegänge auf der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht. Kriterienkatalog Vorstand Gemäß § 25c KWG müssen die Geschäftsleiter eines Instituts für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die Geschäftsleiter in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben. • Funktionale Kompetenz Möglichst breite Erfahrung in mindestens einem Geschäftsfeld der Bank, z. B. Public Investment Finance oder Real Estate Finance (Markt- oder Marktfolge), ersatzweise auch im Corporate oder Commercial Banking sowie idealerweise in selektiven Corporate-Center-Funktionen erforderlich. Kenntnisse in der Refinanzierung von Bankgeschäftsmodellen sind vorteilhaft. Bei Besetzung der CFO- und CRO-Position sind entsprechende fachliche Schwerpunktkompetenzen in Organ- oder herausgehobenen Linienfunktionen Voraussetzung. Dies gilt analog für das Kapitalmarkt-/ Treasury-Ressort. • Branchenkompetenz Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Finanzindustrie erforderlich, bevorzugt im Commercial- oder Asset-Based-Banking. • Seniorität Die Zulassung als Geschäftsleiter einer Bank liegt entweder bereits vor oder ist im Falle einer Erstbestellung ohne weitergehende Wartezeit möglich. Langjährige Managementerfahrung in Organ- oder herausgehobenen Linienfunktionen; dies inkludiert entsprechend langjährige und breit angelegte Führungserfahrung und Erfahrungen im Prozess- beziehungsweise Restrukturierungsmanagement. Ausgeprägtes unternehmerisches Denken und Erfahrungen im Umgang mit unternehmerischen Aufgabenstellungen, wie Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und der Strategie und/oder (bevorzugt: Bank-) Steuerung. • Fachkompetenz Die Anforderungen an Geschäftsleiter gemäß § 25c KWG machen insbesondere folgende fachliche Kompetenzfelder erforderlich: Strategisches Management, Unternehmensentwicklung, Kreditkompetenz, Banksteuerung, Vertriebskompetenz. Insbesondere im Bereich Kreditwissen und -kompetenz ist die sichere Beurteilung von Kreditentscheidungen von hoher Bedeutung. Gefordert ist hier eine ausgeübte, qualifizierte und eigenverantwortliche Kreditentscheidungspraxis über einen hinreichend langen Zeitraum. In Fragen der Banksteuerung ist das Wissen und die Erfahrung im Kontext von Ertrags- und Risikosteuerung sowie die Kenntnis der in den verschiedenen Bereichen der Banksteuerung zur Verfügung stehenden Methoden von hoher Relevanz. • Persönlichkeit Hohes Maß an Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen - auf abgewogener Argumentation aufbauend. Wertschätzender und teamorientierter Führungsstil. Ausgeprägte Fähigkeit, nachhaltig tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen zu Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Kollegen und externen Stakeholdern der Bank aufzubauen beziehungsweise fortzuführen. __________________________________________________________________________________________ 8 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hohe Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Unternehmens, unterstützt durch die Fähigkeit, notwendige Veränderungen zu erkennen, umzusetzen und Dritten zu vermitteln. Glaubwürdiger und integrer Repräsentant der Bank in der Öffentlichkeit inklusive der für die Bank relevanten (Kunden-) Märkte. Kriterienkatalog Aufsichtsrat Gemäß KWG § 25d müssen die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die Kandidaten sollten folgende Kompetenzen mitbringen: • Funktionale Kompetenz Sehr gute Kenntnisse des Bankgeschäfts sowie umfangreiche und breitgefächerte unternehmerische Erfahrung. Ausgeprägtes Verständnis für die Bewertung von Jahresabschlussunterlagen und Berichten an den Aufsichtsrat sowie für das regulatorische Umfeld von Banken. • Branchenkompetenz Langjährige Erfahrung im Bereich der Finanzindustrie, -verwaltung, oder -kontrolle erforderlich, mehrjährige Erfahrung in einem Geschäftsbereich der Bank wünschenswert. • Seniorität Langjährige Praxis in der Führung eines Unternehmens beziehungsweise einer international tätigen Bank / Organisation / Gesellschaft. Oder: langjährige Praxis in einer führenden Position eines Großunternehmens oder in einer leitenden Funktion in einer Behörde. • Persönlichkeit Hohe Beratungskompetenz und Überzeugungskraft bei gleichzeitig diplomatischem Geschick. Fähigkeit zur Vertrauensbildung bei gleichzeitig kompetenter Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe • Sonstige Erfahrungen Mindestens 3 (HRE Holding) beziehungsweise 5 (pbb) Mitglieder des Aufsichtsrats, darunter mindestens 3 Vertreter der Anteilseigner, sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2. des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist nach Maßgabe dieser Kodex-Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zur HRE oder zur pbb, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter wird davon ausgegangen, dass deren Unabhängigkeit durch den bloßen Umstand der Arbeitnehmervertretung und eines Beschäftigungsverhältnisses nicht berührt wird. - Für den Aufsichtsratsvorsitz Befähigung als Geschäftsleiter gemäß KWG sowie Erfahrung in der Unternehmensführung in einer Bank als Vorstandsvorsitzender beziehungsweise langjährige Erfahrung als Vorstandsmitglied. - Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses Besonderer Sachverstand auf den Gebieten Rechnungsprüfung oder Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG erforderlich. - Für den Vorsitz des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses Besonderer Sachverstand im Bereich Kredit erforderlich. Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder Im Rahmen der Diversitätsstrategie hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass als Zielgröße, dass im Aufsichtsrat der Gesellschaft das unterrepräsentierte Geschlecht zu mindestens 30 % vertreten sein soll. Zur Sicherstellung der Beibehaltung dieser Zielgröße soll bei der Nachfolgeplanung eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidatinnen berücksichtigt werden. Die Gesellschaft erfüllt diese Zielgröße seit mehreren Jahren. __________________________________________________________________________________________ 9 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 1.3 Vergütungspolitik Informationen zur Vergütungspolitik und -praxis gemäß Artikel 450 CRR finden sich im „Vergütungsbericht 2014“ auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) unter Corporate Governance, als auch in den jeweiligen Abschnitten „Vergütungsbericht“ der Geschäftsberichte 2014 der HRE (www.hyporealestate.com) und des pbb Konzerns (www.pfandbriefbank.com). 1.4 Aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen Die Verantwortlichkeit, für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten für die gesamte Finanzholding-Gruppe Sorge zu tragen, obliegt gemäß § 26a Abs. 1 Satz 3 KWG dem Vorstand der HRE Holding, als dem übergeordneten Unternehmen gemäß § 10a Abs. 2 KWG. 1.5 Inanspruchnahme Waiver-Regelung Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) als nachgeordnetes Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe nahm im Jahr 2014 weiterhin die Erleichterungen aus der sogenannten Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR in Anspruch. Die Inanspruchnahme betrifft die Eigenmittelanforderungen nach Teil 3 CRR, einschließlich der Finanzinformationen (FINREP) und der Belastung von Vermögenswerten (Asset Encumbrance), die Großkreditvorschriften nach Teil 4 der CRR, die Verschuldung nach Teil 7 der CRR sowie das mit diesen Regelungen verbundene aufsichtsrechtliche Meldewesen. Die HRE ist eine Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG. Ihr Mutterunternehmen (Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 15 CRR) ist die HRE Holding. Die pbb ist Tochterunternehmen (Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 16 CRR) und ist im gleichen Mitgliedstaat errichtet, wie ihr Mutterunternehmen. Damit kann die pbb gemäß Artikel 7 Abs. 2 CRR von der Befreiungsmöglichkeit in Artikel 7 Abs. 1 CRR Gebrauch machen. Diese Unternehmen können die Befreiungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen und davon absehen, die Vorschriften zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, Festlegung von Strategien, Einrichtung von Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken anzuwenden, wenn sie die Voraussetzungen des Artikels 7 CRR erfüllen. Diese Voraussetzungen waren im Geschäftsjahr 2014 erfüllt und die pbb konnte weiterhin die Waiver-Regelung anwenden: • Mehrheit der Stimmrechte oder wesentlicher Einfluss auf die Gestaltung des Leitungsorgans Der HRE Holding als Finanzholding-Gesellschaft und übergeordnetes Unternehmen der HRE ist im Inland folgendes Unternehmen nachgeordnet: die Deutsche Pfandbriefbank AG, München. An diesem Unternehmen hält die HRE Holding unmittelbar 100 % der stimmberechtigten Anteile und ist folglich in der Lage, die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes der pbb zu bestellen oder abzuberufen. • Aufsichtsrechtliche Führung Die HRE Holding ist seit 2003 die Führungs-Holding für die Unternehmen der HRE. Als solche nimmt sie, im Rahmen und in Übereinstimmung mit dem KWG, die aufsichtsrechtliche Führung ihrer Tochterunternehmen wahr. Die zentralen Funktionen umfassen insbesondere die strategische Steuerung, die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, das Risikomanagement und Risikocontrolling sowie den Zugang zu den Eigen- und Fremdkapitalmärkten der Gruppe. Die aufsichtsrechtliche Führung genügt den Anforderungen der BaFin. Von besonderer Bedeutung für die HRE ist die Einhaltung von Compliance, also die Beachtung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften. • Gruppenweites Risikomanagement und -controlling Die HRE hat ein gruppenweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet. Alle Aufgaben im Bereich der einheitlichen und vergleichbaren Risikoidentifizierung, Risikomessung, Risikobeurteilung und -limitierung sowie des Risikomanagements werden von der HRE Holding als dem übergeordneten Unternehmen zentral vorgegeben; sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftssteuerung der Gruppe. Die operative Umsetzung obliegt dem jeweiligen Tochterinstitut. Die Einbindung des nachgeordneten Unternehmens in diese gruppenweiten Risikomanagement- und Risikocontrollingprozesse gewährleistet die HRE auf Grundlage vollständiger Personenidentität der Organe des Vorstandes der HRE Holding und der pbb. __________________________________________________________________________________________ 10 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 • Übertragung von Eigenmitteln oder Rückzahlung von Verbindlichkeiten Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln oder für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch das übergeordnete Unternehmen sind nicht ersichtlich. Die HRE Holding hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Eigenkapitalreallokationen durchgeführt. Hierbei wurden in jede der vorhandenen Kreditinstitute Eigenkapital eingebracht als auch wieder abgezogen. Sämtliche Maßnahmen wurden mit Erfolg durchgeführt. Im Berichtsjahr 2014 lagen keine Übertragungen von Eigenmitteln oder Rückzahlungen von Verbindlichkeiten im Sinne des Regelungsinhaltes des Artikels 7 Abs. 1 Buchstabe a CRR vor. • Erklärung des übergeordneten Unternehmens Die HRE Holding gibt, mit Zustimmung der BaFin und entsprechend dem allgemeinen Usus in der Kreditwirtschaft, im Rahmen des Jahresabschlusses eine Patronatserklärung zugunsten der pbb ab. Wegen der Anwendung des Waivers galten für die pbb im Jahr 2014 nicht die auf Einzelbasis ermittelten Großkredit-Grenzen gemäß Artikel 395 CRR, sondern die auf konsolidierter Basis gemäß Artikel 11 i.V.m. Artikel 395 CRR ermittelten Gruppen-Großkreditgrenzen. Hierdurch profitierte die pbb von den Eigenmitteln und dem haftenden Eigenkapital der gesamten HRE. Separate Berichte gemäß der CRR (Basel III), über Großkredite und aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquoten waren für die pbb nicht vorgeschrieben. Ungeachtet dessen werden die Eigenkapitalquoten weiterhin intern überwacht. Die HRE Holding, als das aufsichtsrechtlich übergeordnete Unternehmen, erstellt die betreffenden Meldungen an die Deutsche Bundesbank in aggregierter Form auf Ebene der HRE. Übertragung von Eigenmitteln oder Rückzahlung von Verbindlichkeiten Innerhalb der HRE sind keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln oder für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch das übergeordnete Unternehmen ersichtlich. Das für die finanzielle Stabilität der Gruppe wesentliche Tochterunternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Deutschland. Im Berichtsjahr 2014 lagen keine Übertragungen von Eigenmitteln oder Rückzahlungen von Verbindlichkeiten im Sinne des Regelungsinhaltes des Artikels 7 Abs. 1 Buchstabe a CRR vor. 1.6 Aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung Dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE sind zum 31. Dezember 2014 neben der HRE Holding als Finanzholdinggesellschaft und übergeordnetem Unternehmen 10 Unternehmen (Dezember 2013: 15 Unternehmen) nachgeordnet. Bei der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel sowie der zusammengefassten Risikopositionen nach Maßgabe der CRR legt die Gruppe gemäß § 10a Abs. 5 KWG den IFRS Konzernabschluss zugrunde. Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis (IFRS) umfasst neben der HRE Holding 11 Unternehmen (Dezember 2013: 22 Unternehmen), darunter ein sonstiges Unternehmen, das nicht in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen ist. Die HRE Holding hat ihren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 im Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Konzernabschluss ein. Alle dabei handelsrechtlich konsolidierten Tochterunternehmen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 „Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis“ aufgelistet. Die Tabelle 1 gemäß Artikel 436 Buchstaben a und b CRR zeigt insoweit alle handelsrechtlich und/oder aufsichtsrechtlich konsolidierten Tochterunternehmen der HRE Holding. Unternehmen, die aufsichtsrechtlich als Risikoaktiva behandelt werden, sind nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen. Insofern sind diese nur dann in der Tabelle 1 erfasst, wenn es sich um handelsrechtlich konsolidierte Tochterunternehmen handelt. Alle Gesellschaften sind nach Unternehmenstypen gemäß den Begriffsbestimmungen des Artikels 4 CRR i.V.m. § 1 KWG aufgeteilt. __________________________________________________________________________________________ 11 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 1: Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis Unternehmen Aufsichtsrechtliche Konsolidierung voll Abzugsmethode risikogewichtete Beteiligungen Bilanzrechtliche Konsolidierung voll Finanzholding-Gesellschaft Hypo Real Estate Holding AG, München x x x x Hypo Real Estate Capital India Corporation Private Ltd. i.L., Mumbai x x Hypo Real Estate Capital Japan Corp., Tokio x x Hypo Real Estate Finance B.V. i.L., Amsterdam x x Hypo Real Estate International LLC I, Wilmington x x Hypo Real Estate International Trust I, Wilmington x x IMMO Immobilien Management GmbH & Co. KG, München x x Immo Invest Real Estate GmbH, München x x Ragnarök Vermögensverwaltung AG & Co. KG, München x x x x Kreditinstitute Inland Deutsche Pfandbriefbank AG, München Ausland Finanzdienstleistungsinstitute Inland Ausland Finanzunternehmen Inland Ausland Anbieter von Nebendienstleistungen Inland Ausland Hayabusa Godo Kaisha, Tokio Sonstige Unternehmen Inland Ausland RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid x x Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis decken sich weitestgehend. Die Abweichungen begründen sich im Wesentlichen durch Unterschiede in den Konsolidierungsgrundsätzen sowie durch den abweichenden Kreis der aufsichtsrechtlich einzubeziehenden Unternehmen. Handelsrechtlich, nicht aber aufsichtsrechtlich konsolidiert Bei dem Unternehmen, das zwar in den handelsrechtlichen, nicht aber in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen ist, handelt es sich um eine Zweckgesellschaft im Zusammenhang mit einem Rettungserwerb. Die Zweckgesellschaft RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, wurde im Geschäftsjahr 2013 handelsrechtlich erstkonsolidiert. Aufsichtsrechtlich ist die Gesellschaft nicht in den Konsolidierungskreis nach Artikel 19 bis 24 CRR einzubeziehen. __________________________________________________________________________________________ 12 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Aufsichtsrechtlich, nicht aber handelsrechtlich konsolidiert Alle im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind zugleich im handelsrechtlichen Konsolidierungskreis enthalten. Befreiung nach Artikel 19 Abs. 1 CRR Für zwei Unternehmen (Dezember 2013: 3 Unternehmen), einen Anbieter von Nebendienstleistungen und ein Finanzunternehmen, nimmt die HRE die Ausnahmeregelung des Artikels 19 Abs. 1 CRR i.V.m. § 31 Abs. 3 KWG in Anspruch und sieht von der Einbeziehung dieser Unternehmens in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis ab. Dies sind: • GfI-Gesellschaft für Immobilienentwicklung und -verwaltung mbH i.L., Stuttgart • Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH, München Diese Unternehmen, die aufsichtsrechtlich wegen ihrer untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung von der Einbeziehung in die aufsichtsrechtliche Konsolidierung ausgenommen sind, sind generell nicht in obiger Tabelle 1 aufgelistet. Das übergeordnete Unternehmen der HRE, die HRE Holding, zeigt der BaFin und der Bundesbank die aus der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung ausgenommenen Unternehmen jährlich an. Die betroffenen Gesellschaften unterliegen entweder der Abzugsmethode oder werden aufsichtsrechtlich risikogewichtet. Die Gesellschaft Immo Invest Real Estate GmbH, München, die im Geschäftsjahr 2013 noch aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen war, wurde zum 1. Januar 2014 erstkonsolidiert. Veränderungen im Geschäftsjahr Neun Tochterunternehmen, die im Vorjahr noch dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehörten, wurden im Berichtsjahr entkonsolidiert. Am 19. Dezember 2014 hat die HRE Holding 100 % der Anteile an der DEPFA BANK plc, Dublin, an die FMS Wertmanagement AöR verkauft. Infolge des Verkaufs gingen folgende Tochterunternehmen – vier Kreditinstitute, ein Finanzdienstleistungsinstitut und vier Finanzunternehmen – aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE Holding ab: • DEPFA ACS Bank, Dublin • DEPFA Bank plc, Dublin • Hypo Pfandbrief Bank International S.A., Luxemburg • Hypo Public Finance Bank puc, Dublin • DEPFA Finance N.V., Amsterdam • DEPFA Funding II LP, London • DEPFA Funding III LP, London • DEPFA Funding IV LP, London • DEPFA Ireland Holding Ltd., Dublin. Folgende vier Gesellschaften wurden auf Grundlage der neuen Vorschriften zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gemäß Artikel 19 bis 24 CRR im Geschäftsjahr 2014 erstkonsolidiert. • Hypo Real Estate Capital India Corporation Private Ltd. i.L., Mumbai • Hypo Real Estate Finance B.V. i.L., Amsterdam • Hypo Real Estate International Trust I, Wilmington • Immo Invest Real Estate GmbH, München. Die Gesellschaft Immo Invest Real Estate GmbH, ein Anbieter von Nebendienstleistungen (Rettungserwerb), wurde zum 1. Januar 2014 erstkonsolidiert. Die Gesellschaft hat am 25. Februar 2014 die Anteile an der Gesellschaft RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, vollständig übernommen. Zweckgesellschaften Die HRE nutzt zum 31. Dezember 2014 fünf Zweckgesellschaften (Dezember 2013: 12), wobei seit dem Geschäftsjahr 2014 keine neue Zweckgesellschaft aktiv genutzt wird. Zweckgesellschaften werden in der Regel dazu verwendet, Vermögenswerte (weitgehend) insolvenzsicher von operativen Gesellschaften zu isolieren und im Bedarfsfall eine leichtere Verwertung dieser Vermögensgegen__________________________________________________________________________________________ 13 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 stände, die oftmals als Sicherheiten dienen, zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit setzt die HRE Zweckgesellschaften vor allem für die Risikoreduktion ein. Die noch aktiven Zweckgesellschaften dienen im Wesentlichen folgenden Zielsetzungen: • Refinanzierung des Konzerns • Rettungserwerb von beliehenen Immobilien Von den 5 Zweckgesellschaften gehören vier dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis an, drei Finanzunternehmen und ein Anbieter von Nebendienstleistungen. Handelsrechtlich konsolidiert sind alle fünf Zweckgesellschaften Nicht konsolidierte Zweckgesellschaften ohne Kapitalanteil der HRE Holding gibt es zum 31. Dezember 2014 nicht. Tochtergesellschaften mit Kapitalunterdeckung Eine Kapitalunterdeckung ist der Betrag, um den das aktuelle Eigenkapital einer nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaft geringer ist als das aufsichtsrechtlich gemäß Artikel 92 CRR i.V.m. Artikel 465 CRR geforderte Kapital. In der HRE gibt es zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr keine Gesellschaften, die nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen sind und deren Beteiligung vom haftenden Eigenkapital abgezogen wird (Abzugsmethode), die eine Kapitalunterdeckung im Sinne von Artikel 436 d CRR aufweisen. __________________________________________________________________________________________ 14 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 2 Eigenmittel und unbelastete Vermögenswerte 2.1 Verfahren zur Eigenmittelunterlegung Die HRE wendet seit dem 01. Januar 2014 die Vorschriften der CRR (Basel III) an und unterliegt damit seit dem Geschäftsjahr 2014 den Offenlegungspflichten des Teils 8 der CRR. Bis zum 31. Dezember 2007 machte die Gruppe von der Übergangsvorschrift des § 339 Abs. 9 SolvV Gebrauch und nutzte die Regelungen des Grundsatz I. Vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2013 wendete die Gruppe die Regelungen der SolvV (Basel II beziehungsweise Basel 2.5) an und unterlag in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 den Offenlegungsvorschriften des § 26a KWG in Verbindung mit § 319 ff. SolvV. Für die Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen der CRR sind folgende Risiken mit Kapital zu unterlegen: das Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko), das Marktrisiko, das Operationelle Risiko, das Abwicklungsrisiko und das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko). Adressenausfallrisiko Die Unternehmen der HRE – die pbb, München, und die HRE Holding, München – verfügen über eine Genehmigung der deutschen Bankenaufsicht, für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz zu verwenden. Nähere Angaben zu den dabei angewandten PD- und LGD-Verfahren finden sich im Kapitel 4.5 „Allgemeine Angaben zu IRBA-Positionen“. Die folgende Tabelle 2 zeigt den Abdeckungsgrad für IRBA-Positionswerte und für risikogewichtete IRBA-Positionsbeträge gemäß § 11 SolvV. Tabelle 2: Abdeckungsgrad IRB-Ansatz Abdeckungsgrad IRBA Unternehmen 1) Hypo Real Estate Group EAD EAD RWA 31. Dezember 2008 95% 33% 56% 31. Dezember 2009 95% 34% 53% 31. Dezember 2010 2) 75% 32% 72% 31. Dezember 2011 3) 43% 25% 56% 31. Dezember 2012 3) 34% 22% 46% 31. Dezember 2013 4) - 94% 96% 31. Dezember 2014 5) - 95% 99% 1) Deutsche Pfandbriefbank AG, Hypo Public Finance Bank puc und Hypo Pfandbrief Bank International S.A. 2) Nach Verschmelzung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Hypo Real Estate Bank AG zur Deutsche Pfandbriefbank AG 3) Nach Migration von IRBA-Positionen in eine neue IT-Systemarchitektur, für die die Genehmigung der Bankenaufsicht noch nicht vorlag. 4) Nach IRBA-Zulassung für die DEPFA Bank plc, die DEPFA ACS Bank plc und für das Portfolio der ehemaligen DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Eschborn im Dezember 2013 5) Nach Übernahme der DEPFA Bank plc, Dublin, und deren Tochtergesellschaften durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz im Kreditportfolio der HRE deckt ca. 95 % des Exposure at Default (Dezember 2013: 94 %) ab. Die verbleibenden 5 % des Exposure at Default (EAD), welche nach den CRR-Regeln im Standardansatz behandelt werden, betreffen z. B. Adressenausfallrisikopositionen mit Kreditnehmern des öffentlichen Sektors (von deutschen Kommunen geschuldete Positionen) oder das nicht-strategische Restportfolio bestehend aus kleineren Privatkunden-Immobilienfinanzierungen. Für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko nach Teil 3, Titel II, Kapitel 6 der CRR verwendet die HRE die Marktbewertungsmethode nach Artikel 274 CRR. __________________________________________________________________________________________ 15 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Marktrisiko Die Berechnung der Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken nach Teil 3, Titel IV der CRR erfolgt in der HRE nach dem Standardansatz gemäß Artikel 325 ff. CRR. Eigene, bankinterne Modelle werden derzeit nicht genutzt. Operationelles Risiko Die Eigenmittelunterlegung des Operationellen Risikos nach Teil 3, Titel III der CRR berechnet die HRE nach dem Standardansatz gemäß Artikel 317 ff. CRR. Abwicklungsrisiko Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Abwicklungs- und Vorleistungsrisiko nach Teil 3, Titel V der CRR erfolgt nach den in den Artikeln 378 und 379 CRR definierten Regeln. CVA-Risiko Für die Berechnung der Eigenmittelanforderung für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVARisiko) nach Teil 3, Titel VI der CRR verwendet die Gruppe die Standardmethode nach Artikel 384 CRR. Diese basiert auf der effektiven Laufzeit, einem ratingabhängigen Gewicht und dem EAD, wobei der EAD für die in Frage kommenden Geschäfte mit der Marktbewertungsmethode nach Artikel 274 CRR bestimmt wird. __________________________________________________________________________________________ 16 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 2.2 Eigenmittel Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, die für die Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen und somit für die Kapitalunterlegung der Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko maßgebend sind, bestimmen sich nach den Regelungen des Teils 2 der CRR. Sie setzen sich zusammen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2). In den folgenden Abschnitten sind die Eigenmittelinformationen gemäß Artikel 437 CRR i.Vm. den Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 492 CRR für die HRE auf Basis der konsolidierten Lage sowie für den pbb Konzern auf teilkonsolidierter Basis beschrieben. Hypo Real Estate Group Die folgende Tabelle 3a zur Eigenkapitalstruktur gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe d CRR zeigt die Art und die Beträge der Eigenmittelbestandteile der HRE zum Stichtag 31. Dezember 2014. Sie sind nach den Maßgaben der CRR berechnet. Die ausgewiesenen Beträge basieren auf dem IFRS-Konzernabschluss der HRE unter Berücksichtigung des Unterschieds im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis und der regulatorischen Anpassungen. Die HRE Holding ist bei den zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zählenden Beteiligungen mittelbar oder unmittelbar Hauptanteilseigner. Tabelle 3a: Eigenmittelstruktur – Hypo Real Estate Group alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente HRE Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbunde Agio 8.987 26 (1), 27, 28, 29, EBA list 26 (3) davon: Gezeichnetes Kapital 2.668 EBA list 26 (3) davon: Kapitalrücklage 6.319 -5.677 EBA list 26 (3) 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken - 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft - 486 (2) 4a Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 - 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) - 84, 479, 480 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden. - 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen -17 26 (1) (c) 26 (1) 3.293 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -10 -5 9 In der EU: leeres Feld - 10 Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge -189 -34 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -18 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) -135 __________________________________________________________________________________________ 17 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente HRE 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) - 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten -4 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) -2 36 (1) (e) , 41, 472 (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 36 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) to (3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: leeres Feld - 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht. - 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (i), 89 to 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag , der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) - 48 (1) - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 23 24 25 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält. In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren - Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) - 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen - 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für unrealisierte Verluste aus Forderungen gegen Zentralstaaten in der Kategorie Available for Sale (AfS) gemäß IAS 39 26ab davon: Abzugs- und Korrekturposten für sonstige nicht realisierte Verluste -17 -9 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a 26aa Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 100 98 467 2 467 __________________________________________________________________________________________ 18 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Kapitalinstrumente HRE 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Positionen des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 29 Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) Insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) - -153 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 481 36 (1) (j) -297 2.996 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft - 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft - 33 34 51, 52 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft - 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 - 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals ( einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 85, 86, 480 486 (3) 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft - 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorsiche Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) - 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 56 (d), 59, 79, 475 (4) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -153 -85 41aa davon: Immaterielle Vermögenswerte -18 41ab davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der Rückstellungen für erwartete Verluste -67 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 41a, 41b, 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) __________________________________________________________________________________________ 19 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Kapitalinstrumente HRE 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -67 41ba davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der Rückstellungen für erwartete Verluste Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Beträge -67 41c Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 477, 477 (3), 477 (4) (a) - 467, 468, 481 - 56 (e) 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 2.996 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -153 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechung auf das T2 ausläuft - 486 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 - 483 (4) Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 87, 88, 480 - 486 (4) 62 (c) & (d) 48 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen - 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen - Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 66 (b), 68, 477 (3) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteilgung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Bertrag) - 66 (d), 69, 79, 477 (4) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) -67 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -67 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8)(a), 472 (9), 472 (10)(a), 472 (11)(a) __________________________________________________________________________________________ 20 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. 56aa Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente HRE davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der Rückstellungen für erwartete Verluste -67 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4)(a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 467, 468, 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -67 0 2.996 - 15.428 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,4% 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,4% 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,4% 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als davon: Kapitalerhaltungspuffer 65 - CRD 128, 129, 130 - 66 davon: antizyklischer Puffer - 67 davon: Systemrisikopuffer - 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) - CRD 131 CRD 128 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) - 69 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - 70 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - 71 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Institus in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) - 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10) 56 (c), 59, 60, 475 (4) 66 (c), 69, 70, 477 (4) 73 Direkte und indirekte Positionen des Institus in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) - 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 74 In der EU: leeres Feld - 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) __________________________________________________________________________________________ 21 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente HRE Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) - 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 2 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) - 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 82 62 Eigenkapitalinstrumente, für die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 01. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (3), 486 (2) & (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (3), 486 (2) & (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (4), 486 (3) & (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (4), 486 (3) & (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (5), 486 (4) & (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (5), 486 (4) & (5) Die Basis für die in der Tabelle 3a angeführten Eigenmittel bildet die COREP-Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2014. Die Eigenmittel sind hierbei gemäß den offiziellen regulatorischen Vorgaben ohne Einbezug der aufsichtsrechtlich nicht konsolidierten Zweckgesellschaft (Rettungserwerb) RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, berechnet. Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Die Tabelle 3b zur Eigenkapitalstruktur gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe d CRR zeigt die Art und Beträge der Eigenmittelbestandteile des pbb Konzerns zum Stichtag 31. Dezember 2014. Sie sind nach den Maßgaben der CRR berechnet. Die ausgewiesenen Beträge basieren auf dem IFRS-Konzernabschluss des pbb Konzerns unter Berücksichtigung des Unterschieds im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis und der regulatorischen Anpassungen. Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) ist bei den zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zählenden Beteiligungen mittelbar oder unmittelbar Hauptanteilseigner. __________________________________________________________________________________________ 22 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 3b: Eigenmittelstruktur – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente pbb Konzern Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbunde Agio davon: Gezeichnetes Kapital davon: Kapitalrücklage 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3.646 26 (1), 27, 28, 29, EBA list 26 (3) 380 EBA list 26 (3) 3.266 EBA list 26 (3) -1.149 11 26 (1) (c) 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken - 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft - 486 (2) 4a Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 999 - 84, 479, 480 483 (2) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden. - 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 3.507 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -10 9 In der EU: leeres Feld - 10 Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 -5 -189 -34 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -18 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) - 32 (1) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten -4 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) -2 36 (1) (e) , 41, 472 (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 36 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) to (3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: leeres Feld - -131 -17 -7 __________________________________________________________________________________________ 23 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente pbb Konzern 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht. - 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (i), 89 to 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 21 Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag 22 Betrag , der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält. - 48 (1) - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 25 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren - 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) - 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen - 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 26aa davon: Abzugs- und Korrekturposten für unrealisierte Verluste aus Forderungen gegen Zentralstaaten in der Kategorie Available for Sale (AfS) gemäß IAS 39 26ab 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 100 98 467 davon: Abzugs- und Korrekturposten für sonstige nicht realisierte Verluste 2 467 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 481 27 Betrag der von den Positionen des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) Insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -153 36 (1) (j) -143 3.364 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio - 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft - 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft - 33 34 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 51, 52 280 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 - 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals ( einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 85, 86, 480 __________________________________________________________________________________________ 24 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente pbb Konzern 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen - Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 486 (3) 280 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorsiche Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) - 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 56 (d), 59, 79, 475 (4) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) -85 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -85 41aa davon: Immaterielle Vermögenswerte -18 41ab davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der Rückstellungen für erwartete Verluste -67 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 41a, 41b, 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 477, 477 (3), 477 (4) (a) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Beträge - 467, 468, 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) - 56 (e) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 195 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 3.559 -85 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 333 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechung auf das T2 ausläuft 218 486 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 - 483 (4) Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 87, 88, 480 48 __________________________________________________________________________________________ 25 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. Kapitalinstrumente pbb Konzern 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 486 (4) - 62 (c) & (d) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 551 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 66 (b), 68, 477 (3) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteilgung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Bertrag) - 66 (d), 69, 79, 477 (4) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) -67 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -67 56aa davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der Rückstellungen für erwartete Verluste 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8)(a), 472 (9), 472 (10)(a), 472 (11)(a) -67 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4)(a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 467, 468, 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt -67 58 Ergänzungskapital (T2) 483 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 4.042 - 15.489 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 21,7% 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 23,0% 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 26,1% 92 (2) (c) __________________________________________________________________________________________ 26 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Betrag am Tag der Offenlegung Nr. 64 Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente pbb Konzern Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderugnsbetrags) - CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer - 66 davon: antizyklischer Puffer - 67 davon: Systemrisikopuffer - 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) - CRD 131 CRD 128 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) - 69 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - 70 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - 71 [in Eu-Verordnung nicht relevant] - Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Institus in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) - 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10) 56 (c), 59, 60, 475 (4) 66 (c), 69, 70, 477 (4) 73 Direkte und indirekte Positionen des Institus in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) - 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 74 In der EU: leeres Feld - 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) - 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 2 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) - 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 82 62 Eigenkapitalinstrumente, für die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 01. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (3), 486 (2) & (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (3), 486 (2) & (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 280 484 (4), 486 (3) & (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 70 484 (4), 486 (3) & (5) 218 484 (5), 486 (4) & (5) 2 484 (5), 486 (4) & (5) __________________________________________________________________________________________ 27 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die Basis für die in der Tabelle 3b angeführten Eigenmittel bilden die in die COREP-Meldung der HRE zum Stichtag 31. Dezember 2014 eingeflossenen Zahlen des pbb Konzerns. Eine separate COREP-Meldung wurde aufgrund der Inanspruchnahme des Waivers nach Artikel 7 CRR für den pbb Konzern nicht abgegeben. Die Eigenmittel sind hierbei gemäß den offiziellen regulatorischen Vorgaben ohne Einbezug der aufsichtsrechtlich nicht konsolidierten Zweckgesellschaft (Rettungserwerb) RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, berechnet. Kernkapital Das Kernkapital gemäß CRR besteht grundsätzlich aus dem im IFRS-Abschluss ausgewiesenen Eigenkapital, bereinigt um regulatorische Anpassungen. Zusätzlich dürfen unter gewissen Voraussetzungen noch Hybridkapitalemissionen angerechnet werden. Hartes Kernkapital Hypo Real Estate Group Die HRE nutzt derzeit den Waiver nach Artikel 7 CRR für die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Der Waiver besagt, dass auf Ebene der pbb keine Meldungen zu Eigenmitteln und Großkredit und auch keine diesbezügliche Überwachung stattfinden müssen, da die pbb in die Steuerung dieser Themen auf Ebene der HRE einbezogen ist. Dies führt nach Artikel 87 Abs. 3 CRR dazu, dass auf Ebene der HRE die von Dritten eingebrachten Kapitalinstrumente der pbb nicht angerechnet werden können. Dadurch sind die Stille Einlage und das Hybridkapital der pbb auf Gruppenebene nicht anerkennungsfähig. Auf Ebene der HRE gibt es daher zum 31. Dezember 2014 kein zusätzliches Kernkapital. Das Kernkapital der HRE besteht somit ausschließlich aus hartem Kernkapital. Ausgehend vom im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapital sind gemäß CRR folgende Beschränkungen beziehungsweise Abzugsposten zu beachten: • Die Stille Einlage ist gemäß Artikel 87 Abs. 3 CRR nicht anrechenbar. • Die AfS-Reserve verbleibt gemäß Artikel 34 CRR unabhängig von ihrem Vorzeichen grundsätzlich als Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals bestehen. Der zum 31. Dezember 2014 vorhandene Wert von -100 Mio. Euro wird jedoch auf Grund der Grandfathering-Vorschriften der Artikel 467 und 468 CRR bis auf einen Rest von -399 Tausend Euro (20 % der sich nicht auf Zentralregierungen beziehenden Posten der AfS-Reserve) fast komplett wieder herausgerechnet. • Die Cash-Flow-Hedge-Reserve von 189 Mio. Euro wird gemäß Artikel 33 CRR vollständig wieder herausgerechnet. • Die immateriellen Vermögensgegenstände von 23 Mio. Euro werden gemäß Artikel 37 CRR vollständig vom Kernkapital abgezogen. • Die Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage werden auf Grund von Artikel 41 CRR vom Kernkapital abgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass gemäß Definition dieses Postens in Artikel 4 Abs. 1 Nummer 109 CRR die Verbindlichkeiten des jeweiligen Fonds von den Vermögenswerten abzuziehen sind. Der Nettowert von 12 Mio. Euro wird aufgrund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 2 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. • Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von 22 Mio. Euro, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren (DVA-Adjustment), werden auf Grund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 4 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. Die Abzugspflicht resultiert aus Artikel 33 Abs. 1c CRR. • Entsteht beim Wertberichtigungsbestand im Vergleich zum Erwarteten Verlust (Expected Loss nach Basel III) ein Wertberichtigungsfehlbetrag, ist dieser für Banken, die den Internal Rating Based Approach (IRBA) nach Basel III anwenden, gemäß Artikel 159 CRR vom harten Kernkapital abzuziehen. Der sich zum 31. Dezember 2014 ergebende Fehlbetrag in Höhe von 168 Mio. Euro wird vollständig vom harten Kernkapital abgezogen. • Die Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung (Prudent Valuation) in Höhe von 10 Mio. Euro werden vollständig vom Kernkapital abgezogen. Allerdings gehen sie gleichzeitig als zusätzliche Wertberichtigung im Sinne des Artikels 159 CRR reduzierend in den Wertberichtigungsfehlbetrag ein. __________________________________________________________________________________________ 28 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die Prudent Valuation ist gemäß Artikel 34 CRR zu bilden. Institute mit marktbewerteten Positionen bis zu einer Grenze von 15 Mrd. Euro (unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) dürfen gemäß Artikel 4 des technischen Durchführungsverordnungsstandards EBA/RTS/2014/06 den vereinfachten Ansatz anwenden. Hiervon macht die HRE Gebrauch. Gemäß Artikel 6 dieses Durchführungsstandards wird hierbei ein pauschaler Abzug von 0,1 % von der Summe der zu Marktwerten bewerteten Portfolien (wiederum unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) vorgenommen. • Abzüge für aktive latente Steuern fielen zum 31. Dezember 2014 nicht an, da nach der erlaubten Aufrechnung gemäß Artikel 38 Ziffer 3 CRR keine aktiven latenten Steuern übrig blieben. Durch die im Dezember 2014 durchgeführte Entkonsolidierung der DEPFA Group entstand insgesamt ein im Jahresverlust von 964 Mio. Euro enthaltener negativer Sonderposten von 552 Mio. Euro, welcher das Kernkapital auf Ebene der HRE schmälert. Insgesamt beträgt das harte Kernkapital der HRE zum 31. Dezember 2014 2.996 Mio. Euro. Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Die Einlage des stillen Gesellschafters wurde im November 2009 an die Deutsche Pfandbriefbank AG geleistet. Die stille Einlage wurde in Abstimmung mit der Bankenaufsicht per 31. Dezember 2013 dem sogenannten „anderen Kapital“ nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG (des damals gültigen KWG-Standes) zugerechnet. Sie enthält folgende Vertragsbedingungen: • Laufzeit ist unbefristet und seitens des stillen Gesellschafters nicht kündbar • Kündigung durch die pbb ist frühestens nach Ablauf von 5 Jahren nach Zustimmung der Aufsicht möglich • Teilnahme am modifizierten Bilanzverlust • berechtigt die pbb Zinszahlungen auf nicht-kumulativer Basis auszusetzen • enthält keine Zinsanpassungsklauseln • nachrangig gegenüber allen Gläubigern der pbb und vorrangig gegenüber Aktionären • behindert nicht eine Rekapitalisierung. Zum 31. Dezember.2014 gelten die Bedingungen für das harte beziehungsweise zusätzliche Kernkapital aus der CRR. Die Bedingungen für das harte Kernkapital sind wegen der Kündbarkeit der stillen Einlage und wegen der Nachrangigkeit bezüglich des Aktienkapitals nicht erfüllt. Gemäß den Übergangsbestimmungen für staatliche Beihilfen in Artikel 487 CRR darf die Stille Einlage jedoch bis einschließlich 31. Dezember 2017 wie hartes Kernkapital behandelt werden. Die Stille Einlage ist auf Ebene des pbb Konzerns mit ihrem IFRS-Buchwert von 999 Mio. Euro anzusetzen. Insgesamt beträgt das harte Kernkapital des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014 3.364 Mio. Euro. Zusätzliches Kernkapital Hypo Real Estate Group Auf Ebene der HRE besteht zum 31. Dezember 2014 kein zusätzliches Kernkapital. Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Das Kernkapital des pbb Konzerns besteht darüber hinaus aus zusätzlichem Kernkapital, soweit die Bestimmungen gemäß Artikel 52 bis 54 CRR erfüllt sind. Dabei handelt es sich um hybride Kapitalinstrumente. Unter den Begriff der hybriden Kapitalinstrumente fallen insbesondere Emissionen in Form von sogenannten „Preferred Securities“, die durch eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaften begeben werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 war wie im Vorjahr eine Emission über 350 Mio. Euro in Form von „Preferred Securities“ über eine Zweckgesellschaft begeben. __________________________________________________________________________________________ 29 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 4: Zusätzliches Kernkapital (AT1) – Kapitalinstrumente Emittent Muttergesellschaft Hypo Real Estate International Trust I Deutsche Pfandbriefbank AG Gesamt Emissionsjahr Art 2007 Preferred Securities Nominalbetrag in Mio. Euro Zinssatz in % Laufzeit 350 5,864 unbefristet erstes Abrufdatum Emittent 2017 1) 350 1) Die von der Deutsche Pfandbriefbank AG über ihr Emissionsvehikel begebene Emission ist - nach dem ersten Abrufdatum - zu jedem weiteren Zinszahlungstermin durch die Deutsche Pfandbriefbank AG kündbar, vorbehaltlich der Zustimmung durch BaFin/Bundesbank. Bei dem sogenannten Hybridkapital handelt es sich um Kapital, das Merkmale sowohl von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist. Durch geeignete Kombination der Merkmale kann das Kapital optimal auf die Interessen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern zugeschnitten und strukturiert werden. Hybride Instrumente unterscheiden sich vom klassischen Ergänzungskapital insbesondere dadurch, dass sie hinsichtlich ihrer Laufzeit strengeren Anforderungen unterliegen. Darüber hinaus dürfen hybride Kernkapitalinstrumente im Konkursfall erst nach Rückzahlung des Ergänzungskapitals (längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten) befriedigt werden. Im Unterschied zu den traditionellen Kernkapitalinstrumenten ist bei hybriden Instrumenten der Gewinnanspruch in Form einer vom Bestehen eines Gewinns abhängigen festen oder variablen Verzinsung vorgesehen. Im Übrigen können hybride Kapitalemissionen sowohl als zeitlich unbegrenzte Instrumente wie auch als langfristig rückzahlbare Emissionen begeben werden. Bei der Emission der pbb über 350 Mio. Euro sind die Bestimmungen für das zusätzliche Kernkapital nicht erfüllt, da ein Kündigungsrecht seitens der Bank im Jahr 2017 verbunden mit einem Tilgungsanreiz besteht. Jedoch können die 350 Mio. Euro gemäß den Übergangsbestimmungen in Artikel 489 CRR mit einem jährlich um 10 % sinkenden Prozentsatz, d. h. zum 31. Dezember 2014 noch zu 80 % als zusätzliches Kernkapital anerkannt werden. Der nicht mehr anerkennungsfähige Teil kann, soweit dort die Obergrenze von 80 % des anrechenbaren Bestands per 31. Dezember 2012 noch nicht ausgeschöpft ist, im Grandfathering-Bestand des Ergänzungskapitals angerechnet werden. Die Emission wurde im Jahr 2007 emittiert und unterliegt einer marktgerechten festen Verzinsung bis zum möglichen Kündigungstermin durch die Bank. Danach wird die Verzinsung auf variabel umgestellt und enthält einen Zins-Step-Up. Die Emission erfüllt nachfolgend genannte Voraussetzungen gemäß den Sydney-Erklärungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Sie • enthält keine Zinskumulationsklauseln • wird im Konkursfall erst nach Rückzahlung des Ergänzungskapitals (Nachrangverbindlichkeiten) befriedigt • hat eine unbefristete Laufzeit und ist seitens des Investors nicht kündbar • enthält nur eine Zinsanpassungsklausel, welche in Verbindung mit einem Schuldnerkündigungsrecht frühestens 10 Jahre nach dem Emissionsdatum erfolgt und moderat ist • ist emittiert und voll eingezahlt • steht dem Unternehmen fortlaufend zur Verfügung, um Verluste abzufangen. Aufgrund des bestehenden Bilanzverlusts der Deutsche Pfandbriefbank AG wurden wie im Vorjahr Zinsen in Höhe von 20,5 Mio. Euro (2013: 20,5 Mio. Euro) auf das Hybridkapital nicht bezahlt. Ausgehend vom im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapital sind gemäß CRR folgende Beschränkungen beziehungsweise Abzugsposten zu beachten: • Die AfS-Reserve verbleibt gemäß Artikel 34 CRR unabhängig von ihrem Vorzeichen grundsätzlich als Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals bestehen. Der per 31. Dezember 2014 vorhandene Wert von -100 Mio. Euro wird jedoch aufgrund der Grandfathering-Vorschriften der Artikel 467 und 468 CRR bis auf einen Rest von -399 Tausend Euro (20 % der sich nicht auf Zentralregierungen beziehenden Posten der AfS-Reserve) fast komplett wieder herausgerechnet. • Die Cash-Flow-Hedge-Reserve von 189 Mio. Euro wird gemäß Artikel 33 CRR vollständig wieder herausgerechnet. • Die immateriellen Vermögensgegenstände von 23 Mio. Euro werden gemäß Artikel 37 CRR vollständig vom Kernkapital abgezogen. • Die Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage werden auf Grund von Artikel 41 CRR vom Kernkapital abgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass gemäß Definition dieses Postens in Artikel 4 Abs. 1 Nummer 109 CRR die Verbindlichkeiten des jeweiligen Fonds von den Vermögenswerten abzu- __________________________________________________________________________________________ 30 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 ziehen sind. Der Nettowert von 9 Mio. Euro wird auf Grund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 2 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. • Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von 22 Mio. Euro, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren (DVA-Adjustment), werden aufgrund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 4 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. Die Abzugspflicht resultiert aus Artikel 33 Abs. 1c CRR. • Entsteht beim Wertberichtigungsbestand im Vergleich zum Erwarteten Verlust (Expected Loss nach Basel III) ein Wertberichtigungsfehlbetrag, ist dieser für Banken, die den Internal Rating Based Approach (IRBA) nach Basel III anwenden, gemäß Artikel 159 CRR vom harten Kernkapital abzuziehen. Der sich per 31. Dezember 2014 ergebende Fehlbetrag in Höhe von 168 Mio. Euro wird auf Grund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 34 Mio. Euro vom harten Kernkapital abgezogen. Der Rest von 134 Mio. Euro wird hälftig vom zusätzlichen Kernkapital und vom Ergänzungskapital abgezogen, das sind jeweils 67 Mio. Euro. • Die Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung (Prudent Valuation) in Höhe von 10 Mio. Euro werden vollständig vom Kernkapital abgezogen. Allerdings gehen sie gleichzeitig als zusätzliche Wertberichtigung im Sinne des Artikel 159 CRR reduzierend in den Wertberichtigungsfehlbetrag ein. Die Prudent Valuation ist gemäß Artikel 34 CRR zu bilden. Institute mit makrtbewerteten Positionen bis zu einer Grenze von 15 Mrd. Euro (unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) dürfen gemäß Artikel 4 des technischen Durchführungsverordnungsstandards EBA/RTS/2014/06 den vereinfachten Ansatz anwenden. Hiervon macht die Hypo Real Estate Group Gebrauch. Gemäß Artikel 6 dieses Durchführungsstandards wird hierbei ein pauschaler Abzug von 0,1 % von der Summe der zu Marktwerten bewerteten Portfolien (wiederum unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) vorgenommen. • Abzüge für aktive latente Steuern fielen per 31. Dezember 2014 nicht an, da nach der erlaubten Aufrechnung gemäß Artikel 38 Ziffer 3 CRR keine aktiven latenten Steuern übrig blieben. Insgesamt beträgt das zusätzliche Kernkapital des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014 195 Mio. Euro. Ergänzungskapital Das Ergänzungskapital gemäß CRR enthält grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen die Nachrangemissionen und eventuell auch Hybridkapitalemissionen. Hypo Real Estate Group Die HRE nutzt derzeit den Waiver nach Artikel 7 CRR für die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Dies führt nach Artikel 87 Abs. 3 CRR dazu, dass auf Ebene der HRE die von Dritten eingebrachten Kapitalinstrumente der pbb nicht angerechnet werden können. Dadurch sind die Nachranganleihen der pbb auf Gruppenebene nicht anerkennungsfähig. Insgesamt besteht auf Ebene der HRE zum 31. Dezember 2014 deshalb kein Ergänzungskapital. Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Das Ergänzungskapital des pbb Konzerns setzt sich aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen, vermindert um regulatorische Anpassungen aus dem harten Kernkapital, welche über die Übergangsvorschriften noch im Ergänzungskapital vorzunehmen sind. Hierbei handelt es sich um die Hälfte des Abzugs für den Wertberichtigungsfehlbetrag. Die Vorschriften für die Anerkennung von längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach Artikel 63 CRR sind zum großen Teil erfüllt. Bei einigen wenigen Emissionen wird das Grandfathering nach Artikel 490 CRR genutzt. Die Ergänzungskapitalinstrumente unterliegen einer marktgerechten Verzinsung. Der Rückgang um 366 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus im Berichtsjahr 2014 fällig gewordenen längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten und auf der Umstellung auf Basel III. Die begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten setzen sich aus den folgenden Emissionen (sortiert nach der Fälligkeit) zusammen. __________________________________________________________________________________________ 31 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 5: Ergänzungskapital (T2) – Kapitalinstrumente Emittent Emissionsjahr Art Nominalbetrag in Mio. Euro Zinssatz in % Fälligkeit Deutsche Pfandbriefbank AG 2000 Namens-Genussschein 25 7,820 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2000 Namens-Genussschein 52 7,750 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2000 Inhaberschuldverschreibung 10 variabel 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 10 4,140 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 20 4,295 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 11 4,130 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 15 4,120 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 9 4,140 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 5 4,100 2015 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,030 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 4,010 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 13 4,035 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 19 4,030 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,030 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 16 4,000 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,000 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,000 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 20 4,000 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,065 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 4,060 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 30 4,112 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 4,195 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 2 4,250 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 21 4,260 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 3 4,350 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 4,350 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 3 4,440 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 3 4,635 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 1 4,660 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 3 4,730 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 2 4,270 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 2 4,725 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 4,625 2016 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 15 4,245 2017 Deutsche Pfandbriefbank AG 2007 Schuldscheindarlehen 10 4,795 2017 Deutsche Pfandbriefbank AG 2007 Schuldscheindarlehen 10 4,810 2017 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 10 4,050 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Schuldscheindarlehen 1 variabel 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Namensschuldverschreibung 60 variabel 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Schuldscheindarlehen 10 7,515 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Inhaberschuldverschreibung 25 8,000 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Schuldscheindarlehen 75 8,000 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Inhaberschuldverschreibung 10 7,496 2018 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 5 4,520 2019 Deutsche Pfandbriefbank AG 2000 Inhaberschuldverschreibung 15 variabel 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 1 4,900 2020 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 10 4,350 2021 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 10 4,570 2021 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Inhaberschuldverschreibung 7 4,560 2021 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 1 4,910 2021 Deutsche Pfandbriefbank AG 2002 Schuldscheindarlehen 4 6,550 2022 Deutsche Pfandbriefbank AG 2002 Schuldscheindarlehen 6 6,550 2022 Deutsche Pfandbriefbank AG 2002 Inhaberschuldverschreibung 10 6,570 2022 Deutsche Pfandbriefbank AG 2003 Inhaberschuldverschreibung 10 variabel 2023 Deutsche Pfandbriefbank AG 2003 Schuldscheindarlehen 5 6,330 2023 __________________________________________________________________________________________ 32 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Emittent Emissionsjahr Art Nominalbetrag in Mio. Euro Zinssatz in % Fälligkeit Deutsche Pfandbriefbank AG 2003 Schuldscheindarlehen 5 6,330 Deutsche Pfandbriefbank AG 2008 Inhaberschuldverschreibung 10 8,060 2023 Deutsche Pfandbriefbank AG 2005 Schuldscheindarlehen 10 4,650 2025 Deutsche Pfandbriefbank AG 2001 Inhaberschuldverschreibung 10 6,550 2026 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 3 4,530 2026 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Namensschuldverschreibung 5 5,125 2026 Deutsche Pfandbriefbank AG 2006 Schuldscheindarlehen 5 5,040 2026 Deutsche Pfandbriefbank AG 2003 Darlehen 60 6,540 2028 Deutsche Pfandbriefbank AG 2007 Darlehen 90 5,099 2032 Gesamt 2023 876 Durch die Verschmelzung der ehemaligen DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Hypo Real Estate Bank AG zur Deutschen Pfandbriefbank AG in 2009 wurden die Genussrechtsverbindlichkeiten der ehemaligen DEPFA Deutschen Pfandbriefbank AG in nachrangige Verbindlichkeiten umklassifiziert (siehe Tabelle 6, Art „NamensGenussschein“, fällig 2015. Den Genussscheininhabern wurden dabei gleichwertige Rechte gewährt; diese Rechte beinhalten Modifikationen hinsichtlich Ausschüttung und Verlustteilnahme. Auf Basis dieser Modifikationen erfolgte die Umklassifizierung der Papiere, da dieses dem wirtschaftlichen Gehalt der Verträge näherkommt. Die Änderung der Genussscheinbedingungen wurde mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt. Die Genussscheininhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre vorhergehende jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung. Der Ausschüttungsanspruch mindert sich insoweit, als sich durch eine Ausschüttung ein Jahresfehlbetrag ergeben würde. Die Genussscheine sind seitens der Investoren nicht kündbar. Seitens des Emittenten sind sie bei bestimmten vertraglichen vereinbarten Steuerereignissen kündbar. Die Ursprungslaufzeiten betragen in der Regel 10 Jahre und mehr, mindestens jedoch 5 Jahre. Bei allen nachrangigen Verbindlichkeiten kann eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Emittenten nicht entstehen. Sie sind nachrangig zu allen Forderungen aller Gläubiger, die nicht ebenfalls nachrangig sind (im Fall von Liquidation, Insolvenz oder im Falle eines sonstigen Insolvenz- oder anderen Verfahrens). Es ist keine nachträgliche Beschränkung des Nachrangs, der Laufzeit oder der Kündigungsfrist möglich. Schuldnerkündigungsrechte sind unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen möglich. Die Ursprungslaufzeiten betragen mindestens 5 Jahre und liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren. Nachdem, wie oben beschrieben, gemäß den Grandfathering-Vorschriften 40 % des Wertberichtigungsfehlbetrags, das sind 67 Mio. Euro vom Ergänzungskapital abgesetzt werden, beträgt, das Ergänzungskapital insgesamt 483 Millionen Euro. Eigenmittel Die Eigenmittel der HRE in Höhe von 2.996 Mio. Euro beinhalten ausschließlich hartes Kernkapital (CET1). Die Eigenmittel des pbb Konzerns in Höhe von 4.042 Mio. Euro setzen sich aus 3.364 Mio. hartem Kernkapital (CET1), 195 Mio. Euro zusätzlichem Kernkapital (AT1) und 483 Mio. Euro Ergänzungskapital (T2) zusammen. Die Hauptmerkmale der von der HRE begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals sind im Anhang, Kapitel 9.1, gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe b CRR dargestellt. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel im Geschäftsjahr 2014 zeigen die Tabellen 6a und 6b: __________________________________________________________________________________________ 33 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 6a: Eigenmittelentwicklung – Hypo Real Estate Group alle Angaben in Mio. Euro 31.12.2014 1) Hartes Kernkapital (CET1) 31.03.2014 2) 31.12.2013 3) 4.001 4.146 4.042 - 12 489 525 540 2.996 4.013 4.635 4.567 4.633 Ergänzungskapital (T2) Eigenmittel 30.06.2014 2) 2.996 Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital 30.09.2014 2) 4.093 - 682 717 757 783 2.996 4.695 5.352 5.324 5.416 1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014. Nach Übernahme der DEPFA Bank plc durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014. 2) Gemäß den regulatorischen Vorgaben der CRR, noch ohne Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2014 aufgelaufenen Gewinne. 3) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013. Tabelle 6b: Eigenmittelentwicklung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank alle Angaben in Mio. Euro 31.12.2014 1) Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital Ergänzungskapital (T2) Eigenmittel 30.09.2014 2) 30.06.2014 2) 31.03.2014 2) 31.12.2013 3) 3.364 3.329 3.350 3.197 195 188 197 199 3.336 216 3.559 3.518 3.547 3.395 3.552 483 508 551 584 632 4.042 4.026 4.098 3.979 4.184 1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014. 2) Gemäß den regulatorischen Vorgaben der CRR, noch ohne Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2014 aufgelaufenen Gewinne. 3) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013. Größte Einflussfaktoren für die deutliche Verringerung der Eigenmittel der HRE um insgesamt 2,4 Mrd. Euro im Vergleich zum Dezember 2013 waren die Veräußerung und die Entkonsolidierung der DEPFA Group sowie die Umstellung von Basel 2.5 (KWG und SolvV) auf Basel III (CRR). Die Verringerung der Eigenmittel des pbb Konzerns um insgesamt 142 Mio. Euro im Vergleich zum Dezember 2013 ist insbesondere durch Umstellung von Basel 2.5 auf Basel III (CRR) bedingt. Abstimmung aufsichtsrechtliche Eigenmittel und bilanzielles Eigenkapital Die folgenden Tabellen 7a und 7b zeigen gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe a CRR für die HRE und den pbb Konzern die Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit dem bilanziellen Eigenkapital nach IFRS. Das bilanzielle Eigenkapital der HRE beträgt 4.291 Mio. Euro und das des pbb Konzerns 3.506 Mio. Euro. __________________________________________________________________________________________ 34 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 7a: Bilanzabstimmung – Hypo Real Estate Group alle Angaben in Mio. Euro Bilanzielles Eigenkapital gemäß handelsrechtlichem IFRS-Konsolidierungskreis Kapitalinstrumente HRE Bilanzielles Eigenkapital gemäß aufsichtsrechtlichem CRR-Konsolidierungskreis Aufsichtsrechtliche Eigenmittel gemäß CRR Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 8.987 8.987 8.987 davon: gezeichnetes Kapital 2.668 2.668 2.668 davon: Kapitalrücklage 6.319 6.319 6.319 -5.678 -5.677 -5.677 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) davon: AfS-Reserve davon: Cashflow-Hedge-Reserve davon: Gewinne / Verluste aus Pensionszusagen davon: Währungsrücklage -17 -17 -17 -100 -100 -100 189 189 189 -108 -108 -108 1 1 1 999 999 - 999 999 - 4.291 4.292 3.293 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - - -10 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) - - -23 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - - - Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) - - -2 DVA-Adjustment für Derivate - - -4 Wertberichtigungsfehlbetrag - - -168 Eliminierung CF-Hedge-Reserve - - -189 Eliminierung unrealisierte Verluste 80 % (ohne Exposures gegen Zentralregierungen) - - 2 Eliminierung unrealisierte Verluste 100 % (nur Exposures gegen Zentralregierungen) - - 98 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt - - -297 2.996 Minderheitenanteile davon: Stille Einlage Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1) 4.291 4.292 Zusätzliches Kernkapital (AT1); Instrumente 340 340 - Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio 340 340 - 340 340 - - - - davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 340 340 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen - - - Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen wird, gemäß Artikel 472 CRR - - - Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - - - 340 340 0 2.996 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 4.631 4.632 Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen 939 939 - Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 CRR zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 939 939 - - - - Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 939 939 - __________________________________________________________________________________________ 35 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Kapitalinstrumente HRE Bilanzielles Eigenkapital gemäß handelsrechtlichem IFRS-Konsolidierungskreis Bilanzielles Eigenkapital gemäß aufsichtsrechtlichem CRR-Konsolidierungskreis Aufsichtsrechtliche Eigenmittel gemäß CRR Ergänzungskapital (T2): regulatorsiche Anpassungen - - - Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - - - - - - 939 939 0 5.570 5.571 2.996 davon: nicht als zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß Artikel 52 CRR anrechenbar, jedoch als Ergänzungskapital (T2) gemäß Artikel 63 CRR Ergänzungskapital (T2) 1) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 1) Die Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des Ergänzungskapitals (T2) sind in der IFRS-Bilanz in den Verbindlichkeiten enthalten. Tabelle 7b: Bilanzabstimmung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank alle Angaben in Mio. Euro Kapitalinstrumente pbb Konzern Bilanzielles Eigenkapital gemäß handelsrechtlichem IFRS-Konsolidierungskreis Bilanzielles Eigenkapital gemäß aufsichtsrechtlichem CRR-Konsolidierungskreis Aufsichtsrechtliche Eigenmittel gemäß CRR Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gezeichnetes Kapital davon: Kapitalrücklage davon: Stille Einlage Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 4.645 4.645 380 380 4.645 380 3.265 3.265 3.265 999 999 999 -1.149 -1.149 -1.149 11 11 11 -100 -100 -100 davon: Cashflow-Hedge-Reserve 189 189 189 davon: Gewinne / Verluste aus Pensionszusagen -79 -79 -79 2 2 2 3.506 3.507 3.507 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - - -10 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) - - -5 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - - - Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) - - -2 DVA-Adjustment für Derivate - - -4 Wertberichtigungsfehlbetrag - - -34 Eliminierung CF-Hedge-Reserve - - -189 Eliminierung unrealisierte Verluste 80 % (ohne Exposures gegen Zentralregierungen) - - 2 Eliminierung unrealisierte Verluste 100 % (nur Exposures gegen Zentralregierungen) - - 98 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt - - -143 davon: AfS-Reserve davon: Währungsrücklage Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1) 3.506 3.507 3.364 Zusätzliches Kernkapital (AT1); Instrumente 350 350 280 Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio 350 350 350 350 350 350 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft __________________________________________________________________________________________ 36 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Kapitalinstrumente pbb Konzern darauf: Abschreibung in der Bilanz Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Bilanzielles Eigenkapital gemäß handelsrechtlichem IFRS-Konsolidierungskreis Bilanzielles Eigenkapital gemäß aufsichtsrechtlichem CRR-Konsolidierungskreis Aufsichtsrechtliche Eigenmittel gemäß CRR -10 -10 - - - -70 340 340 280 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen - - - Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen wird, gemäß Artikel 472 CRR - - -85 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände - - -18 davon: Wertberichtigungsfehlbetrag - - -67 - - -85 340 340 195 3.559 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 3.847 3.848 Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen 876 876 946 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 CRR zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Zinsabgrenzung in der Bilanz Hedge Adjustment in der Bilanz 876 876 876 - - 70 35 28 35 28 - Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 939 939 946 - - -462 Ergänzungskapital (T2): regulatorsiche Anpassungen Amortisation von Ergänzungskapitalinstrumenten nach Artikel 64 CRR - - -392 Amortisiertes Ergänzungskapital zuzüglich überschießendes AT1 nominal - - 554 Kappung im Grandfathering befindlicher Instrumente auf 80 % von letztem Basel II-Wert - - -2 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - - - - - -2 - - -67 davon: nicht als zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß Artikel 52 CRR anrechenbar, jedoch als Ergänzungskapital (T2) gemäß Artikel 63 CRR Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen wird, gemäß Artikel 472 CRR davon: Wertberichtigungsfehlbetrag Ergänzungskapital (T2) 1) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) - - -67 939 939 483 4.785 4.786 4.042 1) Die Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des Ergänzungskapitals (T2) sind in der IFRS-Bilanz in den Verbindlichkeiten enthalten. Weitere Informationen zum bilanziellen Eigenkapital finden sich in den Geschäftsberichten 2014 des Hypo Real Estate Konzerns (www.hyporealestate.com) beziehungsweise des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank (www.pfandbriefbank.com). __________________________________________________________________________________________ 37 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 2.3 Eigenmittelanforderungen Seit 1. Januar 2014 gelten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung von Basel III in Europa, bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation; CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV). Diese Regelungen bilden die Grundlage für die Mindesthöhe der Eigenmittel und Bestimmung der Eigenmittelanforderungen. Für die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß CRR sind das Adressenausfallrisiko, das Marktrisiko, das Operationelle Risiko, das Abwicklungsrisiko und das CVA-Risiko mit Kapital zu unterlegen. Die Eigenmittelanforderung beträgt 8 % der risikogewichteten Forderungsbeträge (risikogewichteten Aktiva; RWA) für die genannten Risikoarten. Tabelle 8: Risikogewichtete Aktiva (RWA) alle Angaben in Mio. Euro 31.12.2014 1) 31.12.2013 2) 31.12.2013 3) Veränderung Hypo Real Estate Group 15.428 24.585 17.525 -37% Deutsche Pfandbriefbank AG 15.489 18.063 k.A. -14% 1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014. Nach Übernahme der DEPFA Bank plc durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014. 2) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013. 3) Wert Offenlegungsbericht 2013 (SolvV, Basel 2.5) vor festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und vor erfolgter Ergebnisverwendung 2013. Die Risikogewichteten Aktiva gemäß CRR betragen zum 31. Dezember 2014 für die HRE insgesamt 15.428 Mio. Euro (Dezember 2013: 24.585 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III) und für den pbb Konzern insgesamt 15.489 Mio. Euro (Dezember 2013: 18.063 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Die Pro forma-Werte Basel III, berechnet nach den ab dem 1. Januar 2014 geltenden CRR-Vorschriften, sind zur besseren Vergleichbarkeit zusätzlich zu den Werten gemäß dem Offenlegungsbericht 2013 ausgewiesen. Wie bereits erwähnt, werden die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen seit 1. Januar 2014 auf IFRS-Basis ermittelt (bis Ende 2013 auf HGB-Basis). Dies sowie die veränderten Regelungen der CRR (Basel III) im Vergleich zu Basel 2.5 (SolvV/KWG), insbesondere der Wegfall der bisherigen Privilegierungen bestimmter Risikopositionen gemäß § 64 (h) KWG und die CRR-induzierte Einführung einer zusätzlichen CVA-Charge, bewirken einen erheblichen Anstieg der Risikoaktiva im Verhältnis zu den Zahlen per Ende 2013. Die folgenden Tabellen 9 bis 14 gemäß Artikel 438 Buchstaben c, d, e und f CRR zeigen die aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung und die risikogewichteten Forderungsbeträge jeweils nach Risikoarten für die HRE als auch den pbb Konzern. Die risikogewichteten Forderungsbeträge der HRE Holding, insbesondere sonstige kreditunabhängige Aktiva, bewirken zum 31. Dezember 2014 keine Veränderung der ausgewiesenen Werte (in Mio. Euro) für Adressenausfallrisiken (einschließlich Gegenparteiausfallrisiken und CVA-Risiken) und Marktrisiken. Die RWA der HRE und des pbb Konzerns unterscheiden sich nur in der Höhe der risikogewichteten Forderungsbeträge für Operationelle Risiken. Die Eigenmittelanforderungen und die risikogewichteten Forderungsbeträge zum 31. Dezember 2013 zeigen die im Offenlegungsbericht 2013 veröffentlichten Werte nach Basel 2.5. Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen verwendet die HRE den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz sowie den Standardansatz für Adressenausfallrisiken, die Marktbewertungsmethode für Gegenparteiausfallrisiken, den Standardansatz für Marktrisiken, den Standardansatz für Operationelle Risiken sowie die Standardmethode CVA-Risiken. __________________________________________________________________________________________ 38 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 9: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Adressenausfallrisiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Adressenausfallrisiko 31.12.2014 Eigenmittelanforderung 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung Standardansatz Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - - - - 9 113 -100% Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - 12 150 -100% Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - - - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten 1 11 1 13 -16% Risikopositionen gegenüber Unternehmen 10 121 17 213 -43% Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 100% 0,1 2 - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen 3 37 4 50 -26% Ausgefallene Risikopositionen 1 11 - - 100% Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - Sonstige Posten Gesamt - - - - - 15 181 43 538 -66% alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Adressenausfallrisiko 31.12.2014 Eigenmittelanforderung 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung IRB-Ansatz Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken 414 5.179 412 5.150 1% Risikopositionen gegenüber Instituten 130 1.621 193 2.413 -33% Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 529 6.611 606 7.575 -13% 280 3.501 k.A. k.A. k.A. - - - - - 249 3.111 k.A. k.A. k.A. davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - davon: durch Immobilien besichert / KMU - - - - - davon: durch Immobilien besichert / keine KMU - - - - - davon: qualifizierte revolvierende Risikopositionen - - - - - davon: sonstiges Mengengeschäft / KMU - - - - - davon: sonstiges Mengengeschäft / keine KMU - - - - - 18 222 9 113 97% 1.091 13.634 1.220 15.250 -11% Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind Gesamt alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen 31.12.2014 Eigenmittelanforderung Verbriefungen im Standardansatz davon: Wiederverbriefungen Verbriefungen im IRB-Ansatz davon: Wiederverbriefungen Gesamt 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung 0,04 0,5 55 688 -100% - - 0,2 3 -100% - - - - - - - - - - 0,04 0,5 55 688 -100% __________________________________________________________________________________________ 39 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva 31.12.2014 Beteiligungspositionen Eigenmittelanforderung 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung Standardansatz Beteiligungswerte bei Methodenfortführung/Grandfathering 0,02 0,2 0,02 0,2 0% 0,02 0,2 0,02 0,2 0% Interner Modell-Ansatz - - - - - PD/LGD Ansatz - - - - - Einfacher Risikogewichtsansatz - - - - - davon börsengehandelt - - - - - Gesamt IRB-Ansatz davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend sonstige Beteiligungen Gesamt - - - - - 0,01 0,1 0,01 0,1 0% 0,01 0,1 0,01 0,1 0% alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva 31.12.2014 Gegenparteiausfallrisiko Eigenmittelanforderung Risikopositionen für Beiträge zum Ausfallfonds gegenüber zentralen Gegenparteien (ZGP) Gesamt 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung 0,02 0,2 k.A. k.A. k.A. 0,02 0,2 - - - Tabelle 10: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für CVA-Risiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva CVA-Risiko 1) 31.12.2014 Eigenmittelanforderung Fortgeschrittene Methode Standardmethode Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung - - - - - 36 445 k.A. k.A. k.A. - - - - - 36 445 - - - Alternative, basierend auf der Ursprungsrisikomethode Gesamt 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva 1) Credit Value Adjustments; Risikopositionen für die Anpassung der Kreditbewertung Tabelle 11: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Marktrisiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Marktrisiko 31.12.2014 Eigenmittelanforderung Standardansatz 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung 17 217 14 175 24% - - 5 63 -100% davon: Schuldtitel - - 5 63 -100% davon: Aktieninstrumente - - - - .- Fremdwährungsrisiko 17 217 9 112 93% Warenpositionsrisiko - - - - - - - - - - 17 217 14 175 24% Positionsrisiko Interner Modell-Ansatz Gesamt __________________________________________________________________________________________ 40 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 12: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Abwicklungsrisiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Abwicklungsrisiko 31.12.2014 Eigenmittelanforderung 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung Abwicklungsrisiken im Anlagebuch - - k.A. k.A. k.A. Abwicklungsrisiken im Handelsbuch - - k.A. k.A. k.A. 0 0 - - - Gesamt Tabelle 13: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Großkredite im Handelsbuch alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Großkredite im Handelsbuch 31.12.2014 Eigenmittelanforderung Zusätzliche Eigenmittelanforderungen aus der Überschreitung der Großkreditobergrenze im Handelsbuch Gesamt 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung - - k.A. k.A. k.A. 0 0 - - - Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Operationelle Risiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva Operationelles Risiko 31.12.2014 Eigenmittelanforderung Basisindikatoransatz Standardansatz Hypo Real Estate Group Standardansatz Deutsche Pfandbriefbank AG Fortgeschrittener Ansatz Gesamt 31.12.2013 Risikogewichtete Aktiva Eigenmittelanforderung Risikogewichtete Aktiva Veränderung Eigenmittelanforderung - - - - - 76 949 70 875 8% 81 1.010 k.A. k.A. k.A. - - - 70 875 8% 76 949 Die Eigenmittelanforderung für die risikogewichteten Aktiva der HRE in Höhe von 15.428 Mio. Euro beläuft sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 1.234 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.967 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Die Eigenmittelanforderung für die risikogewichteten Aktiva des pbb Konzerns in Höhe von 15.489 Mio. Euro beträgt 1.239 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.445 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Entsprechend dem Geschäftsmodell der HRE, mit den Schwerpunkten gewerbliche Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung, entfallen 93 % der Eigenmittelanforderung auf Adressenausfall- und CVARisiken, 1 % auf Marktrisiken und 6 % auf Operationelle Risiken. Der deutliche Rückgang der risikogewichteten Forderungswerte resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang der DEPFA Group am 19. Dezember 2014. Zudem führte der planmäßig verlaufende Abbau der Nominalvolumina des nicht-strategischen Value Portfolios, das wiederum hauptsächlich aus Budgetfinanzierungen besteht, zu einer weiteren Reduzierung. RWA erhöhend wirkte die Steigerung der Nominalvolumina des REF-Portfolios und des PIF-Portfolios. Hinzu kommen die gegenläufigen Effekte aus der bereits erläuterten Umstellung der aufsichtsrechtlichen Zahlen auf IFRS-Basis sowie der veränderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften der CRR (Basel III) im Vergleich zu Basel 2.5 (SolvV/KWG). __________________________________________________________________________________________ 41 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Eigenmittelüberschuss Der Eigenmittelüberschuss (Eigenmittel abzüglich der Eigenmittelanforderungen) beträgt zum 31. Dezember 2014 für die HRE 1.762 Mio. Euro (Dezember 2013: 3.449 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III) und für den pbb Teilkonzern 2.803 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.739 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). 2.4 Kapitalquoten Seit 1. Januar 2014 gelten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation; CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV). Diese Regelungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten. Danach darf die Harte Kernkapitalquote (CET1 Ratio; Common Equity Tier 1 geteilt durch die risikogewichteten Aktiva) 4,0 % nicht unterschreiten, die Kernkapitalquote (T1 Ratio; Tier 1 geteilt durch die risikogewichteten Aktiva) 5,5 % nicht unterschreiten und die Gesamtkapitalquote (Own Funds Ratio; Eigenmittel geteilt durch die risikogewichteten Aktiva) 8,0% nicht unterschreiten. Die nachfolgende Tabelle 15 zeigt die Kapitalquoten der HRE sowie des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014. Tabelle 15: Kapitalquoten alle Angaben in % Harte Kernkapitalquote 1) Kernkapitalquote 1) Gesamtkapitalquote 1) Hypo Real Estate Group 19,4 19,4 19,4 Deutsche Pfandbriefbank AG 21,7 23,0 26,1 1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014. Die HRE als auch der pbb Konzern weisen eine ausreichende Kapitalbasis auf. Die Vorgaben hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten wurden über das gesamte Geschäftsjahr 2014 jederzeit erfüllt. Die pbb ist gemäß der Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR davon befreit, die Eigenmittel- und Kernkapitalquoten zu ermitteln. Der pbb Konzern legt die Zahlen des pbb Konzerns freiwillig offen. Die Harte Kernkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2014 21,7 % (31. Dezember 2013: 18,5% Pro forma-Wert Basel III), die Gesamtkapitalquote beträgt 26,1 % (31. Dezember 2013: 23,2 % Pro forma-Wert Basel III). __________________________________________________________________________________________ 42 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 2.5 Unbelastete Vermögenswerte Die Vermögensbelastung der HRE beziehungsweise des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern), in dem die strategischen Geschäftsaktivitäten der Gruppe gebündelt sind, resultiert vor allem aus ihrem Geschäftsmodell, mit dem Pfandbrief als wichtigstem Refinanzierungsinstrument. Der pbb Konzern ist auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die öffentliche Investitionsfinanzierung spezialisiert. Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt zum großen Teil über den Pfandbriefmarkt. Ein Vermögenswert gilt gemäß EU-Durchführungsverordnung 2015/79, Anhang III, Ziffer 1.7 als belastet, wenn er als Sicherheit hinterlegt wurde oder wenn er Gegenstand irgendeiner Form von Vereinbarung über die Stellung von Sicherheiten, die Besicherung oder die Gewährung einer Kreditsicherheit für eine Transaktion ist, aus der er nicht ohne Weiteres abgezogen werden kann. Jede Belastung eines Vermögenswertes wird durch ein Sicherungsbedürfnis verursacht, welches seine Ursache in der Regel in einem Geschäft der Passivseite der Bilanz (Refinanzierungsseite) hat. Die Hauptquelle der Belastung von Vermögenswerten der HRE beziehungsweise des pbb Konzerns ist der Pfandbrief mit einem Anteil von 81 %. Neben der Emission von Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen, die eine Belastung der Kredite und Wertpapiere im Hypothekendeckungsstock und im öffentlichen Deckungsstock bedingen, sind derivative Finanzinstrumente (18 % Anteil) und das Wertpapierleihgeschäft (Repo-Geschäfte, 1 % Anteil) weitere Quellen der Belastung der Vermögenswerte. Pfandbriefe Als Spezialbank für Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung begibt die pbb Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe. Sie emittiert Pfandbriefe regelmäßig sowohl öffentlich am internationalen Kapitalmarkt im Benchmarkformat mit einem Volumen von über 500 Mio. Euro als auch als Privatplatzierungen. Privatplatzierungen gestaltet sie nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere; Laufzeit und Zinsstruktur können hier individuell gestaltet werden. Entsprechend dem Kreditgeschäft bietet sie Pfandbriefe in unterschiedlichen Währungen mit einem Schwerpunkt auf Euro und Pfund Sterling an. Die Emission von Pfandbriefen ist an die Vorschriften des Pfandbriefgesetzes mit seinen hohen Anforderungen an den Anlegerschutz gebunden. Dessen hohe Standards machen Pfandbriefe so sicher, wie es sonst nur deutsche Staatsanleihen sind. Die Sicherungsmechanismen des Pfandbriefgesetzes entfalten ihre Wirkung durch das so genannte Insolvenzvorrecht für die Pfandbriefgläubiger. Im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank stehen die Deckungsmassen, die die Pfandbriefe besichern, alleine den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung – sie sind somit von der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht betroffen. Über die Zusammensetzung und Struktur ihrer Deckungsmassen, den sogenannten Deckungsstock, müssen Pfandbriefbanken vierteljährlich Bericht erstatten. Übersicherung der Pfandbriefe Das deutsche Pfandbriefgesetz (PfandBG) schreibt für Pfandbriefe eine barwertige Übersicherung von 2 % vor, der Barwert des Deckungsstocks ist also immer mindestens 2 % höher als der Barwert aller auf diesen Deckungsstock emittierten Pfandbriefe. Die Ratingagenturen fordern von der Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) zusätzliche Überdeckung, abhängig von Deckungsstockqualität und angestrebtem Pfandbriefrating. Die Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe der pbb wurden zum 31. Dezember 2014 von der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) mit AA+ geratet. Dafür muss die pbb mindestens 19,18 % (Hypothekenpfandbriefe) beziehungsweise 11,83 % (öffentliche Pfandbriefe) nominal Überdeckung stellen. Die Ratingagentur Moody’s ratet den Hypothekenpfandbriefe mit Aa2 und den öffentliche Pfandbriefe mit Aa1. Die Überdeckungsanforderung (basierend auf den Barwerten der Deckungsaktiva und -passiva) quantifizierte Moody’s mit 7,0 % (öffentliche Pfandbriefe) und 8,5 % (Hypothekenpfandbriefe). Tatsächlich lag die nominelle Überdeckung der Hypothekenpfandbriefe bei 25,75 % nominal und 25,69 % barwertig. Für den öffentliche Pfandbriefe stellte die pbb 15,75 % nominal und 9,72 % barwertig. Damit lag die Übersicherung über den Anforderungen der Rating Agenturen und des Gesetzgebers. Um Neuemissionen zu ermöglichen, Liquiditätsvorschriften einzuhalten und Qualität sowie Cashflows der Deckungsstöcke zu optimieren, hält die pbb nach Bedarf auch mehr Übersicherung vor als durch den Gesetzgeber beziehungsweise Ratingagenturen vorgeschrieben. __________________________________________________________________________________________ 43 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Derivate und Wertpapierleihgeschäfte Derivate werden in der HRE vor allem zur Absicherung von Adressenausfall- und Marktrisiken eingesetzt, die beispielsweise aus Veränderungen bei Zinssätzen und Währungskursen resultieren. Das Derivategeschäft wird üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen, die der Minimierung des Rechtsrisikos als auch des ökonomischen und regulatorischen Adressenausfallrisikos dienen und die eine Verrechnung gegenseitiger Risiken (Netting) ermöglichen. Dadurch können die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Adressenausfallrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner. Der Einsatz von Repos / Reverse Repos dient der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und ist zusätzlich eine wesentliche Quelle zur besicherten Refinanzierung der pbb. Die rechtliche Grundlage für Repotransaktionen ist in den bilateralen Rahmenverträgen zwischen der pbb und den kontrahierenden Banken geregelt. Absicherung der Verbindlichkeiten Die pbb verwendet im Zusammenhang mit ihren Derivate- und Repo-Geschäften die marktüblichen Rahmenverträge einschließlich der dazu gehörigen Sicherheitenvereinbarungen. Bei bilateralen Repo-Geschäften werden in der Regel Barsicherheiten gestellt, während bei über eine zentrale Gegenpartei geclearten Repo-Geschäften Wertpapiersicherheiten gestellt werden. Derivate im Interbankengeschäft werden gemäß den marktgängigen Besicherungsanhängen (z. B. deutscher Besicherungsanhang zum DRV, ISDA Credit Support Annex) besichert. Die Bank stellt beziehungsweise erhält hier Barsicherheiten, in der Regel in Euro. Die Sicherheiten werden im Wege der Vollrechtsübertragung gestellt. Die Bewertung der Geschäfte erfolgt in der Regel täglich. Die meisten Sicherheitenvereinbarungen sehen keine Freibeträge (mehr) vor, es gibt lediglich sog. Mindestübertragungsbeträge. In wenigen Fällen sind diese Beträge ratingabhängig. Die verwendeten Rahmenverträge für Derivate als auch für Repos enthalten eine Aufrechnungsklausel für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Geschäfte, z. B. aufgrund von Zahlungsverzug oder Insolvenz (close-out-netting).“ Die nachfolgenden Tabellen 16 bis 18 zeigen gemäß Artikel 443 CRR die Vermögensbelastung der HRE. Die Offenlegung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte ist erstmalig Teil des Offenlegungsberichtes, insofern entsprechen die Beträge den IFRS-Buchwerten zum Stichtag 31. Dezember 2014. Zukünftig wird die HRE Angaben auf Basis der Medianwerte mindestens vierteljährlicher Daten veröffentlichen. Tabelle 16: Vermögenswerte alle Angaben in Mio. Euro Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Eigenkapital Instrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte 49.786 Fair Value der belasteten Vermögenswerte —————— Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 25.774 Fair Value der unbelasteten Vermögenswerte —————— - - - - 13.561 13.563 6.913 6.721 7.836 —————— 1.550 —————— Tabelle 17: Erhaltene Sicherheiten alle Angaben in Mio. Euro Erhaltene Sicherheiten Fair Value der erhaltenen, belasteten Sicherheiten oder eigenen, begebene Schuldtitel Fair Value der erhaltenen Sicherheiten oder eigenen, begebenen Schuldtitel, die für eine Belastung verfügbar sind - - Eigenkapital Instrumente - - Schuldtitel - - Sonstige erhaltene Sicherheiten - - - - Erhaltene Sicherheiten des berichtenden Instituts Eigene, begebene Schuldtitel, andere als eigene Pfandbriefe oder ABS __________________________________________________________________________________________ 44 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 18: Quellen der Belastung alle Angaben in Mio. Euro Belastete Vermögenswerte und belastete erhaltene Sicherheiten, und damit verbundene Verbindlichkeiten Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder verliehenen Wertpapiere 44.956 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und eigene begebene Schuldtitel, andere als eigene, belastete Pfandbriefe oder ABS 49.786 Die in Tabelle 16 genannten sonstigen Vermögenswerte umfassen vor allem die derivativen Vermögenswerte (90 %), die zum großen Teil belastet sind. Im Weiteren sind darin unbelastete Vermögenswerte wie Steueransprüche (7 %) sowie sonstige materielle und immaterielle Vermögenswerte (Immobilien aus Rettungserwerben, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) enthalten. __________________________________________________________________________________________ 45 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 3 Risikomanagement und risikoorientierte Gesamtbanksteuerung 3.1 Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements Die HRE Holding hat ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, das gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung zur Anwendung der Waiver-Regelung gemäß Artikel 7 CRR beziehungsweise § 2a KWG darstellt. Alle Aufgaben gemäß § 25a KWG im Bereich der einheitlichen Risikoidentifizierung, Risikomessung und Risikolimitierung sowie des Risikomanagements werden von der HRE Holding zentral vorgegeben. Die operative Umsetzung obliegt dem jeweiligen Tochterinstitut. Die HRE hat einen Gruppensanierungsplan entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (KWG) und den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) entwickelt und in die Unternehmensorganisation integriert. Die für die Sanierungsplanung definierten Indikatoren sind Teil der Gesamtbanksteuerung der HRE. Ziel der Sanierungsplanung ist es, Entwicklungen, die zu möglichen Bestandsgefährdungen führen könnten, rechtzeitig zu erkennen und so die Möglichkeit zu haben, schon vorher durch geeignete (Gegen-) Maßnahmen zu verhindern, dass sich bestandsgefährdende Entwicklungen materialisieren können. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 ist der ehemalige Tochterkonzern DEPFA Group nicht mehr Bestandteil der HRE. Die Anforderungen an die Offenlegung der Risikomanagementstrategie, der Risikomanagementverfahren und Risikomanagementpolitik gemäß Artikel 435 Abs. 1 Buchstaben a bis f CRR sind in diesem Offenlegungsbericht sowie im Risiko- und Chancenbericht im Geschäftsbericht 2014 der HRE umgesetzt. Der Geschäftsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht. Wesentliche Risikoarten Die HRE unterscheidet für ihre Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten: • Adressenausfallrisiko • Marktrisiko • Liquiditätsrisiko • Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko) • Geschäftsrisiko (teilweise Betrachtung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse) • Immobilienrisiko. Wesentliche Risikoarten, die nicht quantifiziert, jedoch über geeignete Berichte, Vorgaben und Policies begrenzt werden, sind: • Strategische Risiken • Regulatorische Risiken. Organisation Vorstand Der Vorstand der HRE Holding ist verantwortlich für die Einrichtung eines konzernweiten Risikomanagementsystems und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation. Das Risikomanagementsystem ist ein alle Geschäftsaktivitäten der Gruppe umfassendes System hinsichtlich einer nachvollziehbaren und systematischen Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation, Überwachung und Kommunikation aller wesentlichen Risiken. Wesentliche vom Vorstand zu verantwortende Komponenten des Risikomanagementsystems im Überblick: • Festlegung, Aktualisierung und Kommunikation von Geschäfts- und Risikostrategien als Grundlage der Geschäftsaktivitäten und Risikonahme für alle Einheiten in der HRE, • Festlegung und Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen innerhalb der HRE und insbesondere für das Risikomanagement zur Gewährleistung der Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, __________________________________________________________________________________________ 46 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 • Verabschiedung von Kreditkompetenzen als Entscheidungsrahmen entlang der Kreditprozesse, • Entscheidung über (Portfolio-) Steuerungsmaßnahmen außerhalb der übertragenen Kompetenzen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der HRE Holding über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategien sowie über das Risikoprofil der HRE. Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich hauptsächlich mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten Risikomanagementsystems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -sicherung des Konzerns und beschließt über erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen über 5 Mio. Euro und in regelmäßigen Abständen über größere und risikoreichere Engagements.. Das Risikomanagement der HRE ist zentral organisiert und umfasst – wie in nachfolgender Grafik dargestellt – neben Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Komitees, die vom Vorstand der HRE Holding beziehungsweise vom Vorstand der Töchter etabliert wurden. Abbildung 3: Organisation des Risikomanagements 1) Aufgrund der bestehenden Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR. Group Risk Committee Das Group Risk Committee (RC) der HRE setzt sich aus dem Chief Risk Officer (CRO; Vorsitzender), den CoCEOs der HRE Holding in Personalunion für die Deutsche Pfandbriefbank AG, den Chief Credit Officern REF/PIF (CCO) der Deutschen Pfandbriefbank AG sowie dem Leiter Risk Management & Control zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung der Bank, verabschiedet Richtlinien, Methoden zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das Risk Committee ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für das Risikomanagement und Risikocontrolling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditportfolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen der HRE diskutiert. Group Asset and Liability Committee Das Group Asset and Liability Committee (ALCO) der HRE ist unter Vorsitz des zuständigen Vorstandsmitglieds für Treasury und Asset Management mit dem CRO, den Co-CEOs sowie den Leitern der Bereiche Treasury, Finance, Risk Management & Control besetzt und tagt monatlich. Die Aufgaben umfassen das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur der HRE und des pbb Konzerns, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die Marktrisikosteuerung. Das ALCO trifft keine Kreditentscheidungen oder Entscheidungen über Limitfestlegungen in anderen Risikokategorien. In diesem Gremium erfolgt auch die Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für Liquiditäts- und Refinanzierungsstrategien, die nach Diskussion im Risk Committee ebenso wie Akquisitionen und Desinvestments im Vorstand der HRE Holding entschieden werden. __________________________________________________________________________________________ 47 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Group Credit Committee Das Group Credit Committee der HRE, das gleichzeitig für die Deutsche Pfandbriefbank AG tätig ist, setzt sich aus dem CRO (Vorsitzender), den Co-CEOs, den Chief Credit Officers (CCOs), den Senior Credit Executives und den Vertretern der Marktseite zusammen. Die Vertreter der Marktseite haben dabei ein Votierungsrecht im Rahmen der Marktverantwortung. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und materielle Veränderungen, sofern diese in die Komptenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des Vorstands der Deutschen Pfandbriefbank AG fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den RLA bedürfen. Das Credit Committee stellt sicher, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen. Group Watchlist Committee Das Group Watchlist Committee tagt monatlich. In diesem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems aufgefallenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das Gremium über die Engagementübergabe an den Bereich CRM Workout, der auf Basis einer Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung und Abwicklung durchführt. Alle notwendigen Kreditentscheidungen werden von den jeweils verantwortlichen Kompetenzträgern entsprechend der Kreditkompetenzordnung beziehungsweise im Credit Committee getroffen. Group Risk Provisioning Committee Sofern Hinweise auf eine objektive Wertminderung bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Group Risk Provisioning Committee vorgestellt. Es entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-Vorschriften beziehungsweise gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge sowie gegebenenfalls notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des Vorstands der betroffenen Tochtergesellschaft im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Group New Product Process Committee Das Group New Product Process Committee stellt sicher, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen Märkten. Group Stresstest Committee Das Group Stresstest Committee als Unterausschuss des Group Risk Committees ist unter Vorsitz des CROs für die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich. Group Chief Risk Officer (CRO) Group Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten des Group CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems der HRE: Abbildung 4: Organisation des Chief Risk Officers __________________________________________________________________________________________ 48 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit: • die Einheit Risk Management & Control, die unter anderem konzernweit Markt-, Adress-, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken sowie die Risikotragfähigkeit überwacht und auch für konzernweit einheitliche Risikomessmethoden, Risikoberichte und Kreditprozesse verantwortlich ist, • die Einheiten der Chief Credit Officers REF/PIF, die jeweils die Analyse des Neugeschäfts sowie das Bestandsmanagement zur Aufgabe haben. Der Bereich CRM REF umfasst auch die Einheit Workout (Real Estate), welche die Sanierung und Abwicklung aller kritischen Engagements im Segment Real Estate Finance zum Ziel hat, und die Stabsstelle Credit Processes, die insbesondere für die Organisation des Credit Committees verantwortlich ist und die Aktualisierung von Kreditprozessen vornimmt. Neben der CRO-Funktion ergänzen die Einheiten Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit (unabhängig) das Risikomanagementsystem der HRE. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen und Systemen. Dies schließt auch die Überprüfung des Risikomanagementsystems mit ein. Der Bereich Property Analysis & Valuation, der für die Analyse und einheitliche Bewertung der Besicherungsobjekte nach Markt- und Beleihungswertverfahren zuständig ist, wurde im Berichtszeitraum dem Verantwortungsbereich eines Co-CEOs unterstellt. Zudem wird das Risikomanagement in juristischen Fragen durch den Bereich Legal unterstützt. Risikostrategie und Policies Die Risikostrategie der HRE basiert auf der Geschäftsstrategie, der Risikoinventur und den Ergebnissen des konzernweiten Finanzplanungsprozesses. Sie gilt für die Geschäftssegmente und rechtlichen Einheiten der HRE und bildet ferner den Rahmen für das konzernweite Risikohandbuch. Die Risikostrategie wurde im Februar 2014 überarbeitet, durch den Vorstand der HRE Holding verabschiedet und dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats sowie danach dem Aufsichtsratsplenum zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Risikostrategie spiegelt die strategische Ausrichtung der HRE mit der Kernbank Deutsche Pfandbriefbank als Spezialistin für Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung in Deutschland und ausgewählten Ländern in Europa mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Sie wird mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente sowie für alle wesentlichen Risikoarten (Adress-, Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts-, Immobilien- und operationelles Risiko). Darin werden die Risikomessung, -überwachung und das -management, der Limitierungsprozess sowie der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung beschrieben. Die Policies werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Risikoberichtswesen Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der HRE erhält regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart und Gesellschaft sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt, die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten. Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse werden die Adress-, Markt-, Geschäfts-, Immobilien- und operationellen Risiken quantifiziert, zu einem Gesamtrisiko aggregiert und mit der dem Risikotragfähigkeitsansatz entsprechenden Deckungsmasse verglichen. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der Liquiditätsposition quantifiziert. Die einzelnen Berechnungsmethoden sind ausführlich im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“ beziehungsweise 6.„Liquiditätsrisiken“ beschrieben. Weitere im Rahmen der regelmäßigen internen Risikoinventur als wesentlich erachtete Risikoarten wie regulatorische Risiken sowie die als immateriell erachteten Risiken werden nicht mithilfe von Risikomodellen quantifiziert, sondern über regelmäßige detaillierte Berichte und klare Vorgaben wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance gesteuert und begrenzt. __________________________________________________________________________________________ 49 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Risikosteuerung und -management erfolgen in der HRE auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene durch: • Überwachung der Risikotragfähigkeit der HRE auf Basis des Vergleichs zwischen ökonomischem Kapital und der dem Tragfähigkeitsansatz entsprechenden Risikodeckungsmasse. Des Weiteren wird eine Feinsteuerung der Risikotragfähigkeit durch ein Limitsystem auf dem Risikodeckungspotenzial und dem ökonomischen Kapital auf verschiedenen Risikoarten respektive Segmenten gewährleistet. • Überwachung und Analyse der Risikoaktiva (RWA) auf Portfolioebene unter anderem mit Hilfe von Stresstests, die gewährleisten sollen, dass die CET1-Quote nicht unter 9% sinkt. • Operative Risikosteuerung über - den Einsatz regulatorischer Risikoparameter im Kreditgeschäft. Dieser Steuerungsansatz zeigt den durchschnittlich zu erwartenden Verlust auf Kreditnehmerebene und ist daher ein wichtiger Baustein in der Risikofrüherkennung und der laufenden Profitabilitätsüberwachung. Die Parameter werden jährlich überprüft und rekalibriert. - ein Limitsystem für Kontrahenten- und Emittentenrisiken auf Basis einer markterprobten Standardapplikation mit konzernweit einheitlicher Risikomessmethodik. - intensive Überwachung und Management von Einzeladressen. - Überprüfung der Verlustgefahr durch entsprechende Impairment Trigger nach IAS 39. • Tägliche Überwachung des Marktrisikos. • Tägliche Überwachung des Liquiditätsrisikos. • Überwachung des operationellen Risikos. Interne Revision als Bestandteil des Risikomanagementsystems Die Notwendigkeit einer Internen Revision ergibt sich aus spezifischen gesetzlichen Regelungen, wie § 25a Abs. 1 Nr. 12 KWG in Verbindung mit den MaRisk (insbes. AT 4.4.3 i.V.m. BT2) und § 91 Abs. 2 AktG. Die Revision ist in diesem Sinne ein integraler Bestandteil des Internen Überwachungssystems. Das so genannte "Interne Kontrollsystem" (IKS) einerseits umfasst alle Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe integriert sind (= prozessabhängige Überwachung). Die Revision andererseits überwacht als Instrument des Vorstandes risikoorientiert die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Risikomanagement und Risikocontrolling sowie das IKS (= prozessunabhängige Überwachung). Der Vorstand weist der Revision das Initiativrecht zu und bevollmächtigt sie, auf direktem Wege mit jedem Mitarbeiter zu kommunizieren, um jede Tätigkeit oder Unternehmenseinheit zu untersuchen und sich Zugang zu sämtlichen Aufzeichnungen, Aktenunterlagen oder Daten der Bank, einschließlich der Management-Informationen und der Protokolle aller Beratungs- und Entscheidungsgremien, zu verschaffen, wann immer dies zur Durchführung ihrer Aufgaben relevant erscheint. Dies schließt auch den (physischen) Zugang zu allen Räumlichkeiten sowie den technischen Zugriff auf die IT Systeme ein. Im Einklang mit der Institutsvergütungsverordnung ist die Revision in die Überwachung der Vergütungssysteme unabhängig einbezogen. Die Revision berichtet direkt an den Vorstand der HRE Holding. Der Vorsitzende des Aufsichts-rats/ Prüfungsausschusses kann unter Einbeziehung der Geschäftsleitung Auskünfte direkt vom Leiter der Internen Revision einholen. Darüber hinaus berichtet der Leiter der Internen Revision dem Prüfungsausschuss regelmäßig über Prüfungsergebnisse. Die Prüfungstätigkeiten haben sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Berücksichtigung von potentieller Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit grundsätzlich auf alle Betriebs- und Geschäftsabläufe, Aktivitäten und Prozesse zu erstrecken. Insbesondere werden im Sinne der MaRisk geprüft und beurteilt: • das Interne Kontrollsystem (IKS) • die Risikomanagement- und Controllingsysteme • das Berichtswesen und die Informationssysteme • das Finanz- und Rechnungswesen • die Einhaltung geltender gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie sonstiger Regelungen • die Wahrung betrieblicher Richtlinien, Ordnungen und Vorschriften und • die Sicherheit der Vermögensgegenstände. __________________________________________________________________________________________ 50 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Eingeschlossen ist die Überwachung ausgelagerter Funktionen. Zu den Aufgaben der Revision gehören auch Sonderprüfungen. Unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit hat die Interne Revision bei wesentlichen Projekten projektbegleitend tätig zu sein. Die Revision ist über alle wesentlichen Projekte vorab zu informieren um Art und Umfang der Projektbegleitung rechtzeitig festlegen zu können. Der Revision steht ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht zu, das jederzeit zu gewährleisten ist. Die verlangten Informationen und Unterlagen sind der Revision unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Einblick in die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme zu gewähren. Daneben ist jede Organisationseinheit gegenüber der Revision unaufgefordert informationspflichtig, wenn in ihrer Zuständigkeit schwerwiegende Mängel zu erkennen oder bemerkenswerte Schäden aufgetreten sind oder ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. Insbesondere sind unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich – neben der Geschäftsleitung und den jeweiligen Verantwortlichen – auch an die Revisionsleitung zu leiten. 3.2 Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit Kreditinstitute sind gemäß § 25a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame Verfahren einzurichten, um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln und nachhaltig sicherzustellen. Sie ergänzen die in der CRR/CRD IV festgelegten aufsichtlichen Verfahren. Die institutseigene Risikotragfähigkeitsrechnung ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen („Supervisory Review and Evaluation Process“, SREP). Die HRE hat eine auf dem internen Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) basierende Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert. Die Prüfung der internen Kapitaladäquanz stützt sich auf das Konzept des ökonomischen Kapitals. Ökonomisches Kapital Das ökonomische Kapital wird definiert als die Menge an Kapital, die eine Bank benötigt, um mit einer definierten Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) über einen Zeithorizont von einem Jahr den größten potenziellen Gesamtverlust aufzufangen. Hier erfolgte im ersten Halbjahr 2014 eine Weiterentwicklung bezüglich der Methodik zur Quantifizierung des Adressausfallrisikos für unterjährige Geschäfte. Im zweiten Halbjahr wurde eine Anpassung im Marktrisikomodell durchgeführt zur besseren Abbildung von Credit Spread Risiken. Die Risikoinventur hat neben den klassischen Risikoarten Markt-, Adressenausfall-, Geschäfts- und operationelle Risiken das Immobilienrisiko als materiell und quantifizierbar identifiziert, so dass fünf eigenständige Risikoarten in den ICAAP aufgenommen und kapitalisiert werden. Insbesondere innerhalb des Adressenausfallrisikos wurden im zweiten Quartal zusätzliche Risiken aus den unerwarteten Verlusten von bereits ausgefallenen Engagements und aus Prolongationen von bestehenden Geschäften in die Risikobetrachtung aufgenommen und über zusätzliche Puffer mit Kapital unterlegt. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit verwendet die HRE zunächst einen so genannten Going-Concern-Ansatz als primäreren Steuerungskreis. Dieser Steuerungskreis stellt explizit auf eine Geschäftsfortführung unter Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestkapitalquoten ab und stellt damit sicher, dass die HRE selbst nach Eintreten eines adversen ökonomischen Szenarios mit entsprechenden Verlusten die geforderten Mindestkapitalquoten einhalten wird. Der Schweregrad dieses Szenarios wird dadurch reflektiert, dass der Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 95% zugrunde liegt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit im Going-Concern-Ansatz hat die HRE ein umfangreiches Frühwarnsystem implementiert, welches bereits frühzeitig vor Erreichen der Mindestquoten entsprechende Frühwarnsignale zeigt. Neben dem oben genannten Going-Concern-Ansatz hat die HRE auch einen Gone-Concern-Ansatz als weiteren Steuerungskreis implementiert. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel, in einem hypothetischen Liquidationsszenario und nach Eintritt extremer Verluste den Schutz der vorrangigen Gläubiger sicherzustellen. Bei der Ausgestaltung der Gone-Concern-Perspektive wird in Übereinstimmung mit den aufsichtlichen Anforderungen an Risikotragfähigkeitsansätze neben den oben genannten wesentlichen Risiken zusätzlich noch das Credit-SpreadRisiko aus Wertpapieren im Anlagebuch bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt, beziehungsweise die stillen Lasten aus diesen Wertpapieren bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals im Gone-Concern-Ansatz wird ein Konfidenzniveau von 99,91% zugrunde gelegt. Im Jahr 2013 berichtete die HRE noch einen zweiten Gone-Concern-Ansatz, den sogenannten strategischen Gone-Concern-Ansatz, der auf die Steuerung des strategischen Portfolios abzielte. Durch die in 2014 erfolgte Allokation sämtlicher auf Abbau gestellten Engagements in das Segment „Value Portfolio“, lässt sich eine fokus- __________________________________________________________________________________________ 51 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 sierte Steuerung des strategischen Portfolios sowie des Abbauportfolios nun durch die Segmentsteuerung innerhalb des oben beschriebenen bankweiten Gone-Concern-Ansatzes durchführen. Aus diesem Grund wurde der strategische Gone-Concern-Ansatz nicht weiter als Steuerungskreis fortgeführt. Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie aktuelle Kennziffern sind im nachfolgenden Abschnitt „Risikotragfähigkeitsanalyse“ näher erläutert. Für das Liquiditätsrisiko wird kein ökonomisches Kapital berechnet. Diese Risikoart ist Gegenstand eines eigenständigen Steuerungsansatzes und wird dort limitiert. Risikodeckungsmasse Zur Würdigung der Angemessenheit der Kapitalausstattung der HRE wird in den jeweiligen Steuerungskreisen die Höhe des ökonomischen Kapitals der dem Ansatz entsprechenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. In der führenden Going-Concern-Perspektive beispielsweise besteht die verfügbare Risikodeckungsmasse im Wesentlichen aus dem über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verfügbaren CET1, abzüglich des Kapitals, das zur Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten unter Berücksichtigung adverser RWAEntwicklungen vorgehalten werden muss. Das verbleibende CET1 ist dazu geeignet, mögliche Verluste zu absorbieren und einen entsprechenden Risikopuffer aufrechtzuerhalten. Im Gone-Concern-Ansatz werden zur Bestimmung der Deckungsmasse neben dem IFRS-Eigenkapital noch Nachränge mit einer Laufzeit von über einem Jahr berücksichtigt, jedoch die stillen Lasten aus Wertpapieren des Anlagebuches in Abzug gebracht. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit muss in beiden Ansätzen das ökonomische Kapital vollständig von der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse abgedeckt sein. Dem Gesamtvorstand und dem Group Risk Committee werden die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse und der Stresstests regelmäßig vorgestellt. Die Ergebnisse werden dort diskutiert und es werden gegebenenfalls Steuerungsmaßnahmen festgelegt. Risikotragfähigkeitsanalyse Going-Concern Die Going-Concern-Perspektive stellt explizit auf den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalisierung und damit auf die Fortführbarkeit der Geschäftstätigkeit der HRE beziehungsweise des pbb Konzerns in schweren ökonomischen Abschwungphasen ab. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird dabei zunächst das ökonomische Kapital auf einem Konfidenzniveau von 95 % berechnet. Enthalten sind die von uns als wesentlich definierten Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, das Refinanzierungsrisiko als Teil des Geschäftsrisikos und das Immobilienrisiko. Tabelle 19a: Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group alle Angaben in Mio. Euro Going-Concern Ansatz Risikoarten 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung Adressenausfallrisiko 219 247 -28 Marktrisiko 256 184 72 46 43 3 Geschäftsrisiko - - - Immobilienrisiko 10 9 1 531 483 48 Operationelles Risiko Total vor Diversifikationseffekten Total nach Diversifikationseffekten Risikodeckungsmasse (Freies Kapital) Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) 492 433 59 1.436 2.504 -1.068 + 944 + 2.071 -1.127 __________________________________________________________________________________________ 52 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 19b: Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank alle Angaben in Mio. Euro Going-Concern Ansatz Risikoarten 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung Adressenausfallrisiko 219 237 -18 Marktrisiko 256 185 71 39 37 2 3 - 3 Operationelles Risiko Geschäftsrisiko Immobilienrisiko Total vor Diversifikationseffekten Total nach Diversifikationseffekten Risikodeckungsmasse (Freies Kapital) Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) 10 9 1 527 468 59 488 421 67 1.464 1.946 -482 + 976 + 1.525 -549 Ohne die Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikoarten belief sich das ökonomische Kapital der HRE im Going-Concern-Ansatz auf 531 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 483 Mio. Euro). Mit deren Berücksichtigung lag es bei 492 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 433 Mio. Euro). Die auf Basis des ICAAP größte Risikoart (gemessen am ökonomischen Kapital) war im Dezember 2014 das Marktrisiko, auf das rund 48 % des undiversifizierten ökonomischen Kapitals entfielen, gefolgt vom Adressenausfallrisiko mit 41%. Der Anstieg des ökonomischen Kapitals im Marktrisiko von 72 Mio. Euro ist maßgeblich durch den signifikanten Rückgang der Credit Spreads und Zinsen in europäischen Ländern getrieben, die während des Jahres zu höheren Fair Values und damit auch zu einer erhöhten Credit-Spread-Sensitivität der Wertpapiere der IFRS-Kategorie AfS führten. Zusätzlich hat noch eine methodische Anpassung im Marktrisiko im zweiten Halbjahr zu dem Anstieg des Marktrisikos beigetragen. Der Rückgang im Adressenausfallrisiko um 28 Mio. Euro ist zum einen durch den Verkauf der DEPFA und der damit einhergehenden Portfolioverkleinerung und zum anderen durch Ratingverbesserungen von öffentlichen Schuldnern verursacht worden. Operationelle Risiken haben sich durch die Berücksichtigung von internen Daten aus 2014 in der Modellierung dieser Risikoart leicht erhöht. Das Immobilienrisiko hat sich durch die zusätzliche Berücksichtigung einer Immobilie in den Niederlanden seit Dezember 2014 ebenfalls leicht erhöht. Der Anstieg im Geschäftsrisiko des pbb Konzerns ist durch gestresste Fundingkosten für einen angestiegenen Liquiditätsbedarf im Going-Concern-Stressszenario erklärt. Demgegenüber steht als Risikodeckungspotenzial das sogenannte freie Kapital, welches im Wesentlichen aus dem vorhandenen CET1 abzüglich des zur Abdeckung der regulatorischen Mindestquoten notwendigen CET1 und abzüglich eines Puffers für unwesentliche und nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken besteht. Bei der Bestimmung des zur Abdeckung der regulatorischen Mindestquoten notwendigen CET1 wird gemäß dem Vorsichtsprinzip ein Sicherheitsaufschlag auf die risikogewichteten Aktiva berücksichtigt. Die Berechnung des freien Kapitals wird sowohl auf den aktuellen Zahlen durchgeführt, als auch auf den geplanten Werten über den Zeithorizont von einem Jahr. Das geringere freie Kapital aus diesen Berechnungen wird als Risikodeckungsmasse im Going-Concern-Ansatz verwendet. Die Höhe des freien Kapitals lag zum Stichtag bei 1,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 2,5 Mrd. Euro). Der Rückgang ist maßgeblich auf die Veräußerung der DEPFA sowie auf zusätzliche Rückstellungen für Rechtsrisiken zurückzuführen. Entsprechend ergab sich zum 31. Dezember 2014 für einen einjährigen Betrachtungszeitraum eine Überdeckung von 0,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 2,1 Mrd. Euro) und damit der Nachweis der Risikotragfähigkeit der HRE im führenden Going-Concern-Ansatz. Gone-Concern Ergänzend zum Going-Concern-Ansatz verwenden die HRE und der pbb Konzern einen Gone-Concern-Ansatz (Liquidationsperspektive) als zusätzlichen, parallelen Steuerungsansatz. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel, den Schutz des erstrangigen Fremdkapitalgebers in einem hypothetischen Liquidationsszenario mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Die HRE und der pbb Konzern haben hierbei ein Konfidenzniveau von 99,91% gewählt, das sich homogen in die generell konservative Parametrisierung einfügt. In diesem Liquidationsszenario wird jedoch nicht – wie beispielsweise aufgrund des Pfandbriefgesetzes geboten – von einer opportunistischen Abwicklung der Portfolios ausgegangen, sondern von einem sofortigen Verkauf der zum Fair Value bilanzierten Aktiva und der Wertpapiere des Anlagebuchs. Entsprechend dieser Prämisse werden neben den bereits genannten wesentlichen Risiken aus dem Going-Concern-Ansatz zusätzlich noch Credit-Spread-Risiken __________________________________________________________________________________________ 53 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 aus Wertpapieren des Anlagebuchs bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt und gleichzeitig die netto stillen Lasten dieser Wertpapiere bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht. Tabelle 20a: Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group alle Angaben in Mio. Euro Gone-Concern Ansatz Risikoarten 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung Adressenausfallrisiko 1.437 2.193 -756 Marktrisiko 1.356 1.513 -157 108 94 14 41 - 41 Operationelles Risiko Geschäftsrisiko Immobilienrisiko 23 20 3 Total vor Diversifikationseffekten 2.965 3.820 -855 Total nach Diversifikationseffekten 2.647 3.446 -799 Risikodeckungsmasse vor Abzug stiller Lasten 4.881 7.808 -2.927 abzüglich netto stille Lasten Risikodeckungsmasse Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) 0 1.220 -1.220 4.881 6.588 -1.707 + 2.234 + 3.142 -908 Tabelle 20b: Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank alle Angaben in Mio. Euro Gone-Concern Ansatz Risikoarten 31.12.2014 31.12.2013 Veränderung Adressenausfallrisiko 1.437 1.447 -10 Marktrisiko 1.356 1.083 273 Operationelles Risiko 84 78 6 Geschäftsrisiko 65 53 12 Immobilienrisiko 23 20 3 Total vor Diversifikationseffekten 2.965 2.681 284 Total nach Diversifikationseffekten 2.647 2.436 211 Risikodeckungsmasse vor Abzug stiller Lasten 4.147 4.285 -138 -546 abzüglich netto stille Lasten Risikodeckungsmasse Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) 0 546 4.147 3.739 408 + 1.500 + 1.303 197 Im Gone-Concern-Ansatz der HRE belief sich das ökonomische Kapital ohne Diversifikationseffekte zum 31. Dezember 2014 auf 3,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 3,8 Mrd. Euro) und mit deren Berücksichtigung auf 2,6 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 3,4 Mrd. Euro). Wesentliche Treiber waren auch hier das Adressenausfallrisiko mit 1,4 Mrd. Euro und das Marktrisiko mit 1,4 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil des Marktrisikos besteht aus Credit-Spread-Risiken, die aufgrund der immer noch erhöhten Volatilität der Credit Spreads in Teilen des europäischen Währungsraums vor allem bei den Wertpapieren im Value Portfolio der HRE getrieben werden. Die Rückgänge im Adressenausfallrisiko von 0,8 Mrd. Euro und im Marktrisikos von 157 Mio. Euro sind hauptursächlich auf den Verkauf der DEPFA im Dezember 2014 zurückzuführen. Eine Methodenanpassung im Marktrisiko im zweiten Halbjahr und erhöhte Credit-Spread-Sensitivitäten durch höhere Bewertungen von Finanzanlagen haben zwar einen Anstieg des Marktrisikos hervorgerufen, dieser wurde jedoch durch den DEPFA-Verkauf mehr als aufgehoben. Das operationelle Risiko belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 108 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 94 Mio. Euro). Der Anstieg von 14 Mio. Euro wurde durch die Berücksichtigung von internen Daten aus dem Jahr 2014 verursacht, die in die mathematische Modellierung des operationellen Risikos zum Stichtag eingingen. Das Geschäftsrisiko erhöhte sich auf 41 Mio. Euro, weil der Wegfall der DEPFA auf Gruppenebene im __________________________________________________________________________________________ 54 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Gone-Concern-Stressszenario zum Stichtag 31. Dezember 2014 höhere Fundingkosten aufwies als zum 31. Dezember 2013. Die Risikodeckungsmasse im Gone-Concern-Ansatz belief sich vor Abzug der netto stillen Lasten auf Wertpapiere des Anlagebuches auf 4,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 7,8 Mrd. Euro) und blieb auch nach deren Abzug bei 4,9 Mrd. Euro. Der Rückgang der Risikodeckungsmasse um 2,9 Mrd. Euro vor Abzug der stillen Lasten ist hauptsächlich auf den DEPFA-Transfer im Dezember 2014 sowie auf zusätzliche Rückstellungen für Rechtsrisiken zurückzuführen. Der Rückgang der Credit Spreads für viele europäische öffentliche Schuldner in 2014 führte zu einer deutlichen Erholung der netto stillen Lasten bei Wertpapieren im Anlagebuch der HRE und bildet den wesentlichen Grund für deren Rückgang um 1,2 Mrd. Euro. Insgesamt hat die HRE in 2014 eine Reduktion der Risikodeckungsmasse nach Abzug der stillen Lasten von 1,7 Mrd. Euro zu verzeichnen. Falls sich die europäische Staatsschuldenkrise verschärfen und sich in Folge dessen die Credit Spreads vieler europäischer Schuldner wieder erhöhen sollten, ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen mit einer entsprechenden Erhöhung sowohl der Credit-Spread-Risiken als auch der stillen Lasten zu rechnen. Chancen Auch wenn es deutlich zu früh ist, von einer Trendwende in der europäischen Staatsschuldenkrise im Jahr 2014 zu sprechen, beobachtet die HRE in den letzten Monaten als Ergebnis des Krisenmanagements der EZB eine Beruhigung auf den europäischen Anleihemärkten. Insgesamt haben sich die ICAAP-relevanten stillen Lasten der HRE bei Wertpapieren im Anlagevermögen seit Anfang 2014 signifikant verringert. Kehrt das Vertrauen in die europäischen Staatsfinanzen vollständig zurück, könnten systematische Ratingverbesserungen öffentlicher Emittenten zu einer Reduktion des Risikos führen und somit die Überdeckung im ICAAP weiter erhöhen. Methodik der einzelnen Risikoarten Das ökonomische Kapital jeder Risikoart wird über einen quantitativen Ansatz ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Gemäß gängigem Marktstandard werden die Risikoarten für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem bestimmten Konfidenzniveau (99,91% im GoneConcern-Ansatz, 95% im Going-Concern-Ansatz) berechnet. Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten für 2014 erläutert. Adressenausfallrisiko Zur Berechnung des Adressenausfallrisikos auf Portfolioebene setzen die HRE und der pbb Teilkonzern ein Kreditportfoliomodell ein, welches dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt. Der wesentliche Grundgedanke dieses Ansatzes besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen und Ausfällen der Kreditnehmer sowie eine Berechnung hieraus resultierender Wertveränderungen durch eine entsprechende Neubewertung des Portfolios Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Verluste aus dem Kreditgeschäft getroffen werden können. Aus der über diesen Weg berechneten Verlustverteilung lässt sich dann das ökonomische Adressenausfallrisikokapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen und Ausfällen im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahres ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressenausfallrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-ShortfallPrinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt. Darüber hinaus wurden im Laufe des Jahres Anpassungen der Korrelationsparametrisierung innerhalb des Kreditportfoliomodells durchgeführt. Ziel dieser Anpassungen war die optimale Ausrichtung des Kreditportfoliomodells an das Geschäftsmodell der HRE unter der gleichzeitigen Einhaltung der konservativen regulatorischen Anforderungen an die Modellierung von Diversifikationseffekten. Im zweiten Quartal 2014 wurde das Adressenausfallrisiko aus möglichen Geschäftsprolongationen in die Berechnung des Adressenausfallrisikos mit aufgenommen und in Form eines Risikopuffers in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt. Zudem wurde im zweiten Quartal 2014 das Risiko von Änderungen von Wertberichtigungen bei bereits ausgefallenen Engagements modelliert und ebenfalls in Form eines zusätzlichen Risikopuffers bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse berücksichtigt. __________________________________________________________________________________________ 55 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Marktrisiko Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus Preisänderungen der Anlage- und Handelsbuchpositionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie z. B. Zinsen, Wechselkurse und Credit Spreads über die letzten sieben Jahre abgeleitet. Der relativ lange Zeitraum von sieben Jahren stellt sicher, dass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen im Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens von Marktfaktorbewegungen und unter Verwendung von Sensitivitäten der Finanzinstrumente gegen solche Veränderungen die Jahresverlustverteilung des Portfoliomarktwertes ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum Konfidenzniveau von 95 % und 99,91 % bestimmen lässt. Im zweiten Halbjahr 2014 wurde das Modell angepasst, was zu einem leichten Anstieg des Marktrisikokapitals geführt hat. Die Hauptänderung ist dabei auf eine verbesserte Modellierung der CreditSpread-Risiken zurückzuführen. Operationelles Risiko In die Berechnung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken gehen sowohl das Ergebnis der Berechnung nach dem Standardansatz gemäß Basel III, als auch das Ergebnis eines mit internen Daten parametrisierten mathematischen Modells zur Berechnung von Verlusten aus operationellen Risiken ein. Zudem wird der vergangenheitsbezogene Standardansatz nach Basel III durch die Berücksichtigung zukunftsgerichteter Planzahlen über drei Jahre angereichert. Für die Zwecke des Kapitaladäquanzverfahrens wird der regulatorisch bestimmte Kapitalbedarf im Going-Concern-Ansatz entsprechend dem Konfidenzniveau von 95 % skaliert. Im GoneConcern-Ansatz erfolgt eine Skalierung auf das höhere Konfidenzniveau von 99,91 %. Geschäftsrisiko Das Geschäftsrisiko wird in der HRE und im pbb Teilkonzern allgemein definiert als Risiko von Gewinneinbußen aufgrund von Veränderungen des externen Geschäftsumfelds, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bank beeinflussen. Dazu gehören neben nicht quantifizierbaren Risiken, wie regulatorisches Risiko und strategisches Risiko, auch Risiken von erhöhten Refinanzierungskosten beziehungsweise eines erhöhten Refinanzierungsbedarfs, sowie Ertragsrisiken. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Geschäftsrisiko beinhaltet einen Szenario-basierten Anstieg der Finanzierungskosten infolge eines gestiegenen Finanzierungsbedarfs bei einer gleichzeitigen Erhöhung des unbesicherten Refinanzierungssatzes. Dem Ertragsrisiko wird unter anderem auch dadurch Rechnung getragen, dass geplante Erträge aus Neugeschäft nicht in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt werden. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko der HRE und des pbb Konzerns wird mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Modells berechnet, welches es erlaubt, Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Wertverluste von Immobilien im Eigenbestand zu treffen. Die Parametrisierung des Modells basiert im Wesentlichen auf Zeitreihen repräsentativer Immobilienindizes für das Portfolio. Liquiditätsrisiko Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne einer Erhöhung der Refinanzierungskosten für potenzielle Finanzierungslücken sind im ökonomischen Kapital für das Geschäftsrisiko abgebildet. SREP Am 19. Dezember 2014 hat die EBA die finale Leitlinie zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (SREP – Supervisory Review and Evaluation Process) nach einer vorangegangenen, mehrmonatigen Konsultationsphase veröffentlicht. Die gut 200 Seiten starke Richtlinie (EBA/GL/2014/13) richtet sich an die Aufsichtsbehörden der Staaten der Europäischen Union und soll 2015 in den Instituten umgesetzt und ab 2016 angewendet werden. Die EBA verfolgt in der Leitlinie einen ganzheitlichen SREP-Ansatz, der die Beurteilung von ausgewählten Schlüsselindikatoren, des Geschäftsmodells, der Governance und der Kapital- und Liquiditätsrisiken umfasst. Der SREP läuft also auf eine ganzheitliche Bewertung eines Instituts hinaus und endet mit einer gesamthaften Bonitätseinordnung. Damit bildet der SREP künftig die Brücke zwischen der bisherigen Säule II nach den Artikeln 76–87, 97 der CRD IV und der auf Abwicklung und Sanierung ausgerichteten BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive – Richtlinie 2014/59/EU). __________________________________________________________________________________________ 56 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die HRE und der pbb Konzern haben bereits auf Basis der in 2014 stattfindenden Konsultationen ein Projekt initiiert, welches die vollständige Umsetzung des SREP zum Ziel hat. Im Rahmen der EZB-Umsetzung der EBA-Leitlinie wurden am 12. März 2015 Mindestquoten inklusive CET1 Ratio und Own Funds Ratio für die HRE vorgegeben. Diese Quoten werden zum 31. Dezember 2014 erfüllt. Wie die EZB mit der SREP-Thematik weiterhin im Übergangsjahr 2015 umgeht bleibt abzuwarten. Stresstests In der jüngsten Vergangenheit haben Stresstests nicht zuletzt auch wegen der europäischen Staatsschuldenkrise sowohl aufsichtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine immer größere Bedeutung erlangt. Innerhalb des direkt an das Risiko-Komitee berichtenden Stresstest-Komitees werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Stresstests gebündelt. Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen Stress-Szenarien auf alle wesentlichen Risiken und das Risikodeckungspotenzial unter gestressten Marktparametern über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt. Der Fokus dieser Szenarien liegt auf der Fortsetzung beziehungsweise Verschärfung der aktuellen Staatsschuldenkrise. Weiter werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um ein tieferes Verständnis der Sensitivität der Risikotragfähigkeit auf adverse Bewegungen ökonomischer Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre. Neben institutionalisierten Stresstests haben im Berichtszeitraum Ad-hoc-Anfragen seitens des Vorstands eine wichtige Rolle gespielt. __________________________________________________________________________________________ 57 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4 Adressenausfallrisiken 4.1 Management von Adressenausfallrisiken Definition Das Adressenausfallrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des Fair-Value-Wertes einer Forderung oder eines Derivats, resultierend aus der Verschlechterung der Absicherungssituation beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten. Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Konzentrations-, Erfüllungsund Mieterrisiko, die wie folgt definiert sind: Kreditrisiko Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das Kredite und traditionelle Kreditprodukte als solche betrifft. Maßgeblich für das Kreditrisiko ist zum einen die Ausfallwahrscheinlichkeit, bezogen auf die Fähigkeit des Kreditnehmers, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, und zum anderen die Verlustquote bei Ausfall, bezogen auf den Wert von Sicherheiten. Rückgänge des Fair-Value-Wertes wegen Ratingveränderungen werden bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt. Kontrahentenrisiko Kontrahentenrisiko ist das Risiko aufgrund eines drohenden unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des FairValue-Wertes eines Anspruchs oder eines Derivats. Auslöser dafür sind eine Verschlechterung der Bonität eines Kontrahenten oder eine Verschlechterung der Absicherung. Das Kontrahentenrisiko schließt das Wiedereindeckungs- und das Rückzahlungsrisiko ein. Emittentenrisiko Emittentenrisiko ist das Risiko, das Anleihen und andere Wertpapiere berücksichtigt. Insbesondere bezieht es sich auf die Fähigkeit des Emittenten, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, wie auch auf den Wert von Sicherheiten bei Ausfall eines Emittenten. Rückgänge des Fair Values wegen Ratingveränderungen werden bei der Berechnung des Emittentenrisikos berücksichtigt. Länderrisiko Länderrisiko entsteht aus den Wertveränderungen von Auslandsengagements aufgrund von länderspezifischen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen. Im Wesentlichen handelt es sich um das Risiko, das bei Geschäftsaktivitäten in bestimmten Ländern entsteht. Das Länderrisiko schließt das Konvertierungs-, Transfer- und Staatsausfallrisiko ein. Konzentrationsrisiko Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko von Klumpenbildung in Bezug auf einen Risikofaktor oder Kontrahenten beziehungsweise auf eine stark korrelierte Gruppe von Risikofaktoren oder Kontrahenten. Erfüllungsrisiko Erfüllungsrisiko ist das Risiko, dass die Bank eine Zahlung leistet beziehungsweise einen verkauften Vermögenswert an einen Kontrahenten liefert, aber eine Zahlungsanforderung beziehungsweise den gekauften Vermögenswert nicht erhält. Mieterrisiko Mieterrisiko bezeichnet zum einen das Risiko, das durch eventuell ausfallende Mieteinnahmen bei Objekten die Kapitaldienstfähigkeit der jeweiligen Kreditnehmer negativ beeinflusst wird. Außerdem ist das sekundäre Konzentrationsrisiko (Mieterklumpenrisiko) enthalten, welches dadurch entsteht, dass ein und der selbe Mieter in mehreren von der Bank finanzierten Objekten involviert ist. __________________________________________________________________________________________ 58 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Risikostrategie Die HRE hat ihr gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF), Value Portfolio (VP) und in „Consolidation & Adjustments“ aufgeteilt. Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die Immobilienfinanzierung (REF) und die öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie der HRE spiegelt diese Struktur ebenfalls wider. Immobilienfinanzierung Das Neugeschäft der strategischen Kernbank im Segment REF fokussiert sich weitestgehend auf pfandbrieffähige gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit nachhaltigem Cashflow innerhalb ausgewählter Länder Europas. Zielkunden sind hauptsächlich professionelle Investoren, institutionelle Kunden, Real Estate Funds oder selektiv Bauträger/Developer. Öffentliche Investitionsfinanzierung Im Segment PIF beschränkt sich das Neugeschäft auf pfandbrieffähige öffentliche Investitionsfinanzierungen in ausgewählten Ländern Europas. Refinanzierung Die Refinanzierung des Neugeschäfts soll möglichst fristenkongruent erfolgen und größtenteils über Pfandbriefemissionen dargestellt werden. Risikoberichtswesen Das Berichtswesen zu Adressenausfallrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten: Group Risk Report Der Group Risk Report beinhaltet neben der Volumenentwicklung relevante Kreditrisikosteuerungskennzahlen wie die Entwicklung des erwarteten Verlusts sowie des unerwarteten Verlusts über den Value-at-Risk (VaR). Der Bericht zeigt sowohl auf Konzern- wie auch auf Einzelinstitutsebene das Kreditrisiko im Kontext des Gesamtbankrisikos und der Risikotragfähigkeit auf, berichtet Limitauslastungen und -überschreitungen und zeigt Risikokonzentrationen auf. Wesentliche Kennzahlen wie die Entwicklung des Exposure at Default (EAD), des Expected Loss (EL), des Credit-Value-at-Risk (Credit-VaR) sowie der Problemkredite sind in diesem Bericht integriert und werden im Vorstand diskutiert. Der Bericht wird darüber hinaus dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats zur Kenntnis gebracht. Neugeschäft Für Entscheidungen zum Neugeschäft beziehungsweise zu Konditionenanpassungen werden wesentliche Kennzahlen, Inhalte und Analysen im Credit Committee vorgestellt und erörtert. Bestandsgeschäft Im laufenden Geschäft unterstützen weitere regelmäßige Berichte das operative Management bei der Steuerung beziehungsweise rechtzeitigen Erkennung von Risiken auf Subportfolioebene. Auffällige Entwicklungen Auffällige Entwicklungen, die eine wesentliche Verschlechterung der Risikolage eines Einzelengagements bewirken können, werden über sogenannte „Credit Issue Notes“ an einen weiter gefassten Kreis bis an den CRO berichtet. __________________________________________________________________________________________ 59 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Risikoquantifizierung Kreditportfoliomodell Die HRE setzt für die Berechnung des ökonomischen Adressenausfallrisikokapitals (Adressrisiko-Value-at-Risk) ein Kreditportfoliomodell ein, das im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“ näher beschrieben wird. Stresstests Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressenausfallrisiko sind im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“ näher erörtert. In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests. Sie untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, Loss Given Default [LGD], Währung) verändern kann, bevor die Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) von 9% nicht mehr eingehalten wird. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranzveränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen der Tests nicht verletzt werden dürfen. Adressenausfallrisikoquantifizierung nach CRR Die Basel-III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Die HRE hat die regulatorische Genehmigung erhalten, den sogenannten Advanced Internal Rating based Approach (Advanced-IRBA) für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung anzuwenden. Risikosteuerung Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie der HRE festgelegt. Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise: • Limitierung von Länderrisiken • Festlegung strategischer Risikoparameter (z. B. Regionen, Finanzierungsdauer) Kernelemente für die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Limite und der angestrebten Risiko- und Ertragsparameter auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene sind folgende Berichte und Maßnahmen: • Analyse von Portfolioentwicklungen der HRE im Group Risk Committee • Ermittlung des Adressrisiko-VaR auf Portfolioebene über ein Kreditportfoliomodell und Limitierung zum Teil auf Segmentebene; Analyse von Konzentrationsrisiken und verschiedenen Stresstests • Zentrale, konzernweite Überwachung von Risikokonzentrationen durch spezielle, regelmäßige und anlassbezogene Auswertungen beispielsweise regionaler oder produktspezifischer Art • Kontinuierliche Analyse des Portfolios und der relevanten Märkte durch die lokalen Credit Risk Management-Einheiten • Regelmäßige Bewertung der Kreditsicherheiten • Spezialberichte potenziell gefährdeter Kreditengagements (z. B. sogenannte Credit Issue Notes) • Ermittlung einer risikoadjustierten Marge anhand eines vorgegebenen RaRoC im Neugeschäft. Die Kreditkompetenzen legen zudem, abhängig von Kontrahentengruppe und Expected Loss-Klasse, die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Credit Risk Manager für Prolongationen im Bestandsgeschäft fest. Risikomanagement und -überwachung Risikoprüfung auf Einzelgeschäftsebene Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft, Prolongationen und turnusgemäßer Risikoüberprüfung sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung. __________________________________________________________________________________________ 60 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressenausfallrisikomanagements und der -überwachung sowie der hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben: Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD und LGD Rating Tools zum Einsatz, die von Credit Risk im Bereich Risk Management & Control (RMC) entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV). Vetrags- und Sicherheitengestaltung Der Bereich Legal ist – gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien – verantwortlich für die Vertrags- und Sicherheitengestaltung. Laufende Überwachung von Frühwarnindikatoren Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressenausfallrisikos (einschließlich Sicherheitenwertüberprüfung) durchgeführt und es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt. Ferner werden die Fälle in einen monatlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Group-Watchlist-Komitee präsentiert. Überprüfung auf Wertminderung Bei Vorliegen eines objektiven Hinweises für eine Wertminderung wird die Höhe der Wertminderung ermittelt. Im Group Risk Provisioning Committee (siehe auch Kapitel 3.1 „Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements“) werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Wertberichtigungen entschieden. Watchlist, Restrukturierung oder Abwicklung Für kritische beziehungsweise wertberichtigte Engagements wird ein Restrukturierungsplan beziehungsweise ein Abwicklungsplan erarbeitet. In die Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung gehen Szenarioanalysen zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein. Diese werden im Group Credit Committee präsentiert und genehmigt. Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Risikoabsicherung und Risikominderung Real Estate Finance Im Segment Real Estate Finance sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert. Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten regelmäßig erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt. Die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) liegt für die nicht ausgefallenen gewerblichen Immobilienfinanzierungen im Durchschnitt bei 13 % (31. Dezember 2013: 15 %). Für das gesamte Real-Estate-Finance-Portfolio liegt der LGD-Durchschnitt bei 15 % (31. Dezember 2013: 16 %). Diese Verbesserungen in den durchschnittlichen Parameterwerten sind unter anderem auf Verbesserungen auf Einzeltransaktionsbasis (laufende Tilgungen, größere Teilrückzahlungen) sowie den Abbau des Problemkreditvolumens, das tendenziell einen höheren LGD als das Performing-Portfolio besitzt, zurückzuführen. Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Geschäftsbereich Real Estate Finance in der Regel auch Mietzessionen und die Abtretung von Versicherungsleistungen (in der jeweiligen Ausprägung der verschiedenen Jurisdiktionen), flankiert von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer. Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, Bankbürgschaften sowie __________________________________________________________________________________________ 61 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung werden entsprechende Abschläge vorgenommen, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen. Die Bewertung der Immobilien im Real Estate Finance Bereich erfolgt unter folgenden Qualitätsgesichtspunkten: Im Rahmen der Erstkreditgewährung: • Für alle Immobiliensicherheiten wird im Zuge der Kreditentscheidung ein interner Bericht (Property Report) erstellt und zusätzlich im Regelfall (im Ausland immer) bis zur Auszahlung ein externes Gutachten eingeholt. Damit ist es möglich, dass zwei Sichtweisen zum Objekt bei der Entscheidung berücksichtigt werden können: zum einen extern und allein auf das Objekt fokussiert (als vollständiges Markt- und Beleihungswertgutachten) und zum anderen intern vor dem Hintergrund der Finanzierung und dem Abgleich der Objektrisiken mit der Finanzierungsstruktur. • Alle intern erstellten Berichte und Gutachten folgen dem Vier-Augen-Prinzip. Mindestens ein Senior Property Analyst mit der Qualifikation MRICS (geprüftes Mitglied, das der Überwachung des internationalen Verbandes Royal Institution of Chartered Surveyors unterliegt) und/oder HypZert (Zertifizierung als Gutachter der Zertifizierungsgesellschaft für Bewertungen der Finanzwirtschaft) ist für den Bericht oder das Gutachten verantwortlich. • Jeder Markt- und Beleihungswert wird durch einen Senior Property Analyst mit der Qualifikation HypZert (F), der Zertifizierung als Gutacher für finanzwirtschaftliche Zwecke oder im Ausland HypZert (MLV), der Zertifizierung als Gutacher für finanzwirtschaftliche Zwecke im Ausland, ermittelt oder zumindest geprüft (bei externen Gutachten). • Bei der Beauftragung von externen Gutachten werden auch dort als Mindeststandard die Qualifikationen MRICS und/oder HypZert vorausgesetzt. Andere Gutachten oder Stellungnahmen finden keine Anerkennung. • Zusätzlich unterliegt die Auswahl externer Dienstleister im Bereich der Immobilienbewertung strengen Auswahlkriterien, die ständig durch die Bank überwacht und jährlich nachweislich geprüft werden. • Jedes extern beauftragte Gutachten, das grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip zu erstellen ist, wird vor Hinterlegung der Daten in die bankinternen Systeme durch einen internen Senior Gutachter mit oben genannter Qualifikation nochmals geprüft. Im Rahmen der laufenden Überwachung durch den Bereich Property Analysis: • Im Rahmen des Kredit-Monitorings wird die wirtschaftliche Werthaltigkeit der Sicherheiten in der Regel jährlich überprüft. Dies schließt eine Prüfung der Haupteinflussfaktoren auf den Immobilienwert mit ein (Mieteinnahmen, Marktveränderungen, Veränderungen im Bauzustand). In Deutschland erfolgt die Erstprüfung durch CRM. Für dieses Monitoring stehen ein standardisierter Fragenkatalog für die individuellen Objektveränderungen, indizierte Marktwerte, basierend auf Zeitreihen um Marktveränderungen zu erkennen und ein Marktschwankungsmodell, zur Verfügung, aus dem sich zusätzliche Hinweise auf Veränderungen der regionalen Immobilienmärkte ergeben. Sollten sich aus dieser Erstprüfung Hinweise auf eine zu erwartende Änderung des Marktwertes ergeben, wird die Prüfung in einer zweiten Stufe detaillierter durch einen Mitarbeiter der Einheit Property Analysis and Valuation (PAV) vorgenommen. In allen anderen europäischen Ländern erfolgt das Monitoring jährlich gleich durch den Bereich PAV in der Qualität der zweiten Monitoringstufe. Der Property Analyst prüft hierbei anhand aktueller Unterlagen die individuellen Objekteigenschaften und berücksichtigt in der Prüfung die Marktveränderungen seit der letzten Marktwertermittlung. Wenn erforderlich erfolgt auch eine Besichtigung. Das Ergebnis dieser zweiten Stufe der Überprüfung ist dann die Bestätigung des bisherigen Marktwertes. Sollten sich Hinweise ergeben, dass die verschiedenen Einflussfaktoren eine Marktwertveränderung erwarten lassen, dann wird sofort eine Neubewertung veranlasst. Mindestens alle drei Jahre erfolgt für Objekte mit einem Marktwert größer 5 Mio. Euro und Darlehen größer 3 Mio. Euro standardmäßig eine neue Marktwertermittlung. Abweichungen in den Werten oder den Sicherheiten werden in den Banksystemen zur Risikobeurteilung berücksichtigt. • Bei der dreijährlichen Marktwertermittlung werden die gleichen Qualitätsstandards zugrunde gelegt wie im Neugeschäftsprozess. Auch hier gelten als Mindestqualifikation MRICS und/oder HypZert für die Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen. c) Allgemein: • Die Sicherstellung der persönlichen Qualitätsstandards für die Property-Analysten oder beauftragten externen Gutachter gemäß den aktuell geltenden Regelungen (HypZert/MRICS) erfolgt unabhängig von der Bank bei den jeweiligen Überwachungsstellen und ist international anerkannt. Ein entsprechender Nachweis wird durch die Bank geprüft. • Der Beauftragungsprozess von externen Dienstleistungen ist vom eigentlichen Bewertungsmanagementprozess entkoppelt, um ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit zu gewähren. Extern erstellte __________________________________________________________________________________________ 62 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Gutachten oder Stellungnahmen, bei denen der Verdacht besteht, dass der Ersteller befangen ist, finden keinerlei Anerkennung und werden auch bei der weiteren Erstellung eines Gutachtens für bankinterne Zwecke nicht berücksichtigt. • Externe Gutachten werden intern überprüft und qualitätsgesichert. • Developmentfinanzierungen werden laufend von unseren Spezialisten begleitet (Bautenstands- und Kostenkontrolle). Bei komplexen Developmentfinanzierungen werden anlassbezogen außerdem renommierte externe Spezialfirmen in das Baucontrolling (technische Kontrolle, Kostenkontrolle) mit eingebunden. Public Sector Finance Im Segment PIF dienen meist Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien usw.). Zudem bestehen im Bereich der öffentlichen Investitionsfinanzierung gesetzliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Anstaltslast, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen. Treasury Im Bereich Treasury werden Einlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden. Chancen im Bereich „Adressenausfallrisiko“ Die Parametrisierung der Risikomaße für das Adressenausfallrisiko erfolgt mit statistischen Methoden auf Basis zahlreicher historischer Beobachtungen. Die Risikomaße hängen zudem von Annahmen über zukünftige Entwicklungen von makroökonomischen Gegebenheiten sowie von Entwicklungen auf den Kreditmärkten ab. Es liegt in der Natur der Sache und ist im Einklang mit historischen Erfahrungen, dass sich solche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiver als angenommen entwickeln und daher die möglichen Verluste aus dem Adressenausfallrisiko niedriger ausfallen können als durch die Risikomaße quantifiziert. Solche möglichen positiven Entwicklungen stellen dann Chancen für die HRE dar, die zur Risikoreduktion genutzt werden können. Chancen bestehen konkret dann, wenn in der Zukunft weniger Kredite Leistungsstörungen erfahren, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Chancen bestehen auch dann, wenn in der Zukunft weniger Migrationen zu schlechteren Ratingklassen als angenommen erfolgen. Weiterhin bestehen Chancen, wenn in der Zukunft die Verlustquoten von leistungsgestörten Krediten niedriger sind, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Niedrigere Verlustquoten können hierbei durch verschiedene positive Entwicklungen ausgelöst werden. Zum einen ist es möglich, dass bei der Verwertung von Sicherheiten höhere Erlösquoten erzielt werden als in der Risikoquantifizierung angenommen. Zum anderen ist es möglich, dass ein größerer Anteil von leistungsgestörten Krediten ohne Verlust gesundet, als das in der Vergangenheit vielleicht der Fall war. Neben positiven Entwicklungen bei Ausfallraten oder Verlustquoten bestehen im Kontext des Adressenausfallrisikos Chancen auch dann, wenn sich die Exposurewerte im Portfolio rückläufig entwickeln sollten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Kreditnehmer ihre Kredite schneller tilgen oder zurückzahlen, als das vertraglich oder gemäß historischer Erfahrungswerte zu erwarten wäre. Rückläufige Exposurewerte können sich im Derivateportfolio dann ergeben, wenn Veränderungen bestimmter Marktparameter wie Zinsen oder Wechselkurse dazu führen, dass die Marktwerte derjenigen Positionen, die mit einem Wiedereindeckungsrisiko verknüpft sind, sinken. __________________________________________________________________________________________ 63 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.2 Allgemeine Angaben zu Adressenausfallrisiken Die Informationen in den Kapiteln 4.2.1 „Kreditportfoliostruktur“ und 4.2.2 „Risikovorsorge“ zeigen gemäß Artikel 442 CRR die Risikopositionen und Kreditrisikoanpassungen nach verschiedenen Aufschlüsselungen für die HRE als auch den pbb Konzern. Die Kreditrisikopositionswerte von HRE und pbb Konzern weisen zum 31. Dezember 2014 keine signifikanten Unterschiede (in Mio. Euro) aus. 4.2.1 Kreditportfoliostruktur Die Risikopositionen betragen insgesamt 65,2 Mrd. Euro, davon entfallen 61.920 Mio. Euro auf den auf internen Einstufungen basierenden Ansatz (IRBA) und 3.257 Mio. Euro auf den Standardansatz (KSA). Die Tabellen 21 bis 24 weisen gemäß Artikel 442 Buchstaben c, d, e und f CRR die Risikopositionswerte (Exposure at Default; EAD) ohne Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken aus, jeweils getrennt nach IRBA- und KSA-Forderungsklassen sowie aufgeteilt nach bedeutenden Regionen, Wirtschaftszweigen (NACE Code) und Restlaufzeiten. __________________________________________________________________________________________ 64 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 21: Risikopositionen vor Kreditrisikominderungstechniken alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA IRBA Risikopositionen Gesamtbetrag Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Durchschnittsbetrag 2) 26.221 36.311 8.471 13.801 27.227 31.485 14.415 10.921 davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige 1) - - 12.813 20.564 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - davon: durch Immobilien besichert / KMU - - davon: durch Immobilien besichert / keine KMU - - davon: qualifizierte revolvierende Risikopositionen - - davon: sonstiges Mengengeschäft / KMU - - davon: sonstiges Mengengeschäft / keine KMU - - Beteiligungsrisikopositionen - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - 61.920 81.598 Gesamt 1) Risikopositionen vor Abzug der Einzelwertberichtigung und vor Kreditrisikominderung. 2) Basis ist eine vierteljährlich Ermittlung der Risikopositionswerte. Die Werte enthalten die DEPFA Group bis zu deren Übernahme durch die FMS Wertmanagement AöR zum 19. Dezember 2014. alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA KSA Risikopositionen Gesamtbetrag Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen 1) Durchschnittsbetrag 2) - - 129 680 - 628 1.477 2.240 - - 259 300 1.267 3.165 3 6 105 73 16 44 Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Gesamt - - 0,2 0,2 1 8 3.257 7.144 1) Risikopositionen nach Abzug der Einzelwertberichtigung und vor Kreditrisikominderung. 2) Basis ist eine vierteljährlich Ermittlung der Risikopositionswerte. Die Werte enthalten die DEPFA Group bis zu deren Übernahme durch die FMS Wertmanagement AöR zum 19. Dezember 2014. __________________________________________________________________________________________ 65 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 22: Risikopositionen nach bedeutenden Regionen alle Angaben in Mio. Euro Europa Forderungsklassen IRBA Deutschland Europäische Währungsunion 1) Weitere Andere EU Länder Andere Europa Afrika Amerika 1) Asien Ozeanien Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken 9.012 15.378 1.364 135 - - 332 - Risikopositionen gegenüber Instituten 3.383 4.396 493 136 - 47 16 - 11.089 8.388 5.595 1.367 - 756 32 - 6.952 3.811 2.751 666 - 204 32 - Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - 4.137 4.578 2.845 701 - 552 - - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - - - - - - - 23.484 28.162 7.452 0 803 381 davon: Sonstige Gesamt 1.638 0 1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten und folgt der Länderaufteilung gemäß dem "Verzeichnis der Länder" der Deutschen Bundesbank. alle Angaben in Mio. Euro Europa Forderungsklassen KSA Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Deutschland Europäische Währungsunion 1) Weitere Andere EU Länder Andere Europa Afrika Amerika 1) Asien Ozeanien - - - - - - - - 129 - - - - - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - 964 87 - - 187 239 - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber Instituten 259 - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen 67 920 - 1 - 279 - - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 3 1 - - - - - - 104 1 - - - - - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen 14 - 1 - - 1 - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Gesamt - - - - - - - - 0,2 - - - - - - - - - - - - - 88 1 0 466 239 1 - 578 1.885 0 1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten und folgt der Länderaufteilung gemäß dem "Verzeichnis der Länder" der Deutschen Bundesbank. __________________________________________________________________________________________ 66 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 23: Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen alle Angaben in Mio. Euro Wirtschaftszweige gemäß NACE-Codes 1) Forderungsklassen IRBA Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe/Herstell ung von Waren D Energieversorgung E Wasserversorgung F Baugewerbe/Bau - 180 - - - 199 - - - 563 244 - - - 26 18 - 332 181 davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - 20 - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - davon: Sonstige - - 6 18 - 151 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - - - - - 199 180 26 18 563 577 Gesamt 1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA G Handel (Groß- und Einzelhandel) I Gastgewerbe/ Beherbergung und Gastronomie H Verkehr und Lagerei J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - 1.863 Risikopositionen gegenüber Instituten - - - - 6.472 - 53 1.114 265 77 2.520 21.184 41 1 127 0,2 864 13.022 - - - - - - 12 1.113 139 77 1.656 8.162 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - - - - - 53 1.114 265 77 10.855 21.329 Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt 145 1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA M N Erbringung von Erbringung freiberuflichen, von sonstigen wissenschaftlichen wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen Dienstleistungen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung P Erziehung und Unterricht Q Gesundheitsund Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - 149 23.174 - 415 Risikopositionen gegenüber Instituten - 55 1.044 - 138 - 621 270 465 1 109 4 125 3 - - 25 - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige - 496 268 465 1 84 4 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - - - - - 621 474 24.683 1 663 4 Gesamt 1) NACE Verordnung; Statistis che System atik der Wirtschaftszweige in der Europäis chen Gemeins chaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. __________________________________________________________________________________________ 67 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 __________________________________________________________________________________________ 68 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Wirtschaftszweige gemäß NACE-Codes 1) Forderungsklassen KSA A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe/Herstell ung von Waren D Energieversorgung E Wasserversorgung F Baugewerbe/Bau Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - - - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - - - - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - - 6 - 1 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - 0,1 Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - - - - - 1 Ausgefallene Risikopositionen - - - - - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - 0 0 0 6 0 3 Gesamt 1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA G Handel (Groß- und Einzelhandel) H Verkehr und Lagerei I Gastgewerbe/ Beherbergung und Gastronomie J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - - - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - - - 1.477 - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - - - - 259 1 Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - - 0,3 1.091 163 0,1 0,1 - - - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 1 0,3 1 1 - 73 Ausgefallene Risikopositionen - 0,1 - - 1 11 Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Posten - - - - - 1 1 1 1 Gesamt 2.828 247 1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. __________________________________________________________________________________________ 69 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA M N Erbringung von Erbringung freiberuflichen, von sonstigen wissenschaftlichen wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen Dienstleistungen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung P Erziehung und Unterricht Q Gesundheitsund Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - 129 - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - - - - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - 1 - - - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - 0,1 - - - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - 2 - - 1 - Ausgefallene Risikopositionen - 1 - - 0,1 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Posten - - 1 - - - 0 3 131 0 1 0 Gesamt 1) NACE Verordnung; Statistische Sys tem atik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptges chäftstätigkeit der Gegenpartei. alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA S Sonstige Dienstleistungen T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - Risikopositionen gegenüber Instituten - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - 5 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - 3 Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - 24 Ausgefallene Risikopositionen - 2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - Beteiligungsrisikopositionen - - Sonstige Posten - - 0 34 Gesamt 3.256 MD_4b 3.257 1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei. __________________________________________________________________________________________ 70 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 24: Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten alle Angaben in Mio. Euro Befristet mit Restlaufzeit Forderungsklassen IRBA Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Täglich fällig davon über 3 Monate bis 1 Jahr davon bis 3 Monate davon über 1 Jahr bis 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit davon über 5 Jahre - 823 2.221 6.388 16.789 - 45 683 1.030 2.455 4.259 - 159 292 2.080 16.175 8.521 - 86 233 1.462 8.640 3.994 - - - - - - - 74 59 618 7.535 4.527 - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - - - - - - 204 1.797 5.331 25.018 29.570 0 Gesamt alle Angaben in Mio. Euro Befristet mit Restlaufzeit Forderungsklassen KSA Täglich fällig davon bis 3 Monate davon über 3 Monate bis 1 Jahr davon über 1 Jahr bis 5 Jahre davon über 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - 0,1 5 50 - - 74 - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - 33 - - - 736 709 Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - 259 - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - - - - - 113 1.154 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 0,1 - 0,1 1 2 - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen 0,2 0,2 3 16 86 - Ausgefallene Risikopositionen 5 - 0,1 2 8 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Posten Gesamt - - - - - 0,2 - - - - - 1 - - - - - 6 260 41 918 2.033 0 Der deutliche Rückgang der Risikopositionen resultiert insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group (Dezember 2013: 103,3 Mrd. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Zudem führte der planmäßig verlaufende Abbau der Nominalvolumina des nicht-strategischen Value Portfolios, das hauptsächlich aus Budgetfinanzierungen besteht, zu einer weiteren Reduzierung. EAD erhöhend wirkte hingegen die Steigerung der Nominalvolumina des REF-Portfolios und des PIF-Portfolios. Der regionale Schwerpunkt der Forderungen liegt zum Berichtsstichtag unverändert auf Deutschland und den Ländern der Europäischen Währungsunion. Auf Deutschland entfällt mit 24,1 Mrd. Euro beziehungsweise 37 % weiterhin der Hauptanteil der Risikopositionen. Auf die Ländern der Europäischen Währungsunion entfallen 30,0 Mrd. Euro beziehungsweise 46 % und auf andere EU Länder 7,5 Mrd. Euro beziehungsweise 12 %. Gegenüber den Zentralstaaten Griechenland und Zypern hat die HRE zum 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr keine Risikopositionen mehr, seit dem Verkauf der DEPFA Group auch nicht mehr gegenüber Irland. Gleiches gilt für Länder und Kommunen oder staatlich garantierte Kontrahenten dieser Staaten. Der Schwerpunkt der Wirtschaftszweige unter Verwendung der NACE-Codes, auf Basis der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei, liegt auf den Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit 24,8 Mrd. Euro beziehungsweise 38 %, „Grundstücks- und Wohnungswesen“ 21,6 Mrd. Euro beziehungsweise 33 % und „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit 13,7 Mrd. Euro beziehungsweise 21 % __________________________________________________________________________________________ 71 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.2.2 Risikovorsorge Wertminderung Die HRE überprüft gemäß IAS 39.58 alle finanziellen Vermögenswerte regelmäßig auf Wertminderung. Dabei wird zunächst einzelfallbezogen untersucht, ob ein objektiver Hinweis für eine Wertminderung besteht. Anschließend wird die Höhe der Wertminderung als Differenz des Buchwertes zum Barwert der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. Die Kriterien zur Feststellung eines solchen objektiven Hinweises sind insbesondere: • Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers • Überfällige vertragliche Zins- oder Tilgungszahlungen oder andere Vertragsbrüche • Erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren gehen wird • Neuverhandlungen aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten • Abnahme des Fair Values eines finanziellen Vermögenswertes unter seine (fortgeführten) Anschaffungskosten. Ausfallgefährdete Forderungen werden – sofern eine positive Fortführungsprognose des jeweiligen Kreditengagements gegeben ist – bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers von der HRE restrukturiert. Dies geschieht durch eine Änderung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses beziehungsweise Nebenabreden mittels einseitiger oder gegenseitiger Willenserklärung. Restrukturierungsvereinbarungen sollen die Chancen für die HRE erhöhen, die ausstehenden Forderungen zu realisieren beziehungsweise zumindest das Ausfallrisiko des Engagements zu reduzieren. Sie beinhalten üblicherweise unter anderem Stillhaltevereinbarungen, Laufzeitverlängerungen, geänderte Zinszahlungs-/Tilgungstermine, Zins-/Tilgungsreduzierungen oder auch das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel Financial Covenants), damit der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllen kann. Die Steuerung des Adressenausfallrisikos von restrukturierten Darlehen erfolgt durch die Credit-Risk-Management-Einheiten der Gruppe. Die HRE unterscheidet zwei Arten von Wertberichtigungen, die Einzelwertberichtigungen und die portfoliobasierten Wertberichtigungen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden in einem eigenen Sonderkonto (Wertberichtigungen auf Forderungen) ausgewiesen, anstatt den Buchwert dieses Vermögenswertes zu mindern. Der Aufwand wird in der Gewinnund-Verlust-Rechnung unter der Kreditrisikovorsorge gezeigt. Einzelwertberichtigungen auf AfS-Finanzanlagen sowie Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. In der Gewinn-undVerlust-Rechnung wird der Aufwand im Finanzanlageergebnis ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ist ein Impairment im beizulegenden Zeitwert impliziert. Die HRE wertberichtigt Forderungen und Finanzanlagen, deren Konditionen neu verhandelt wurden, falls objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. Risikovorsorgearten Wie bereits erläutert, wird eine Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken dann gebildet, wenn objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass nicht der gesamte gemäß den ursprünglichen vertraglichen Bedingungen geschuldete Betrag eingebracht werden kann. Der Bemessung der Risikovorsorge liegen im Wesentlichen Erwartungen hinsichtlich Kreditausfällen, der Struktur und Qualität der Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren auf Einzel- und Portfoliobasis zugrunde. In diesem Sinne unterteilt die HRE die Risikovorsorge in Wertberichtigungen auf Forderungen, die Einzelwertberichtigungen und die portfoliobasierten Wertberichtigungen, sowie Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen, wie noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen. Einzelwertberichtigungen Für alle erkennbaren Ausfallrisiken entspricht die Risikovorsorge der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Letzterer wird anhand des ursprünglichen Effektivzinssatzes errechnet. Marktzinsänderungen wirken sich dabei nicht aus. Die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwertes einer wertberichtigten Forderung (sogenanntes Unwinding) wird als Zinsertrag ausgewiesen. __________________________________________________________________________________________ 72 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Portfoliobasierte Wertberichtigungen Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, werden gemäß IAS 39.64 zu risikoinhärenten Portfolios zusammengefasst. Für diese werden portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet, deren Höhe sich nach aktuellen Ereignissen, Informationen über signifikante Änderungen im technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld mit nachteiligen Folgen sowie nach historischen Ausfallquoten bemisst. Die portfoliobasierten Wertberichtigungen berücksichtigen insoweit eingetretene Wertminderungen, die noch nicht identifiziert wurden. Die zur Bemessung der portfoliobasierten Wertberichtigungen verwendeten Parameter werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Wertminderungen werden insbesondere durch Berücksichtigung folgender Faktoren bestimmt: • Historische Verlustraten in Portfolios mit ähnlichen Kreditrisiko-Charakteristika • Eine Beurteilung, ob die derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen und Kreditbedingungen sich im Vergleich zur Vergangenheit verbessert oder verschlechtert haben • Der geschätzte Zeitraum zwischen Eintreten und Identifizieren einer Wertminderung • Stand des gegenwärtigen Konjunkturzyklus. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen In den Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind vor allem Rückstellungen für Avalrisiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten. Ausweis in Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung Eine Wertberichtigung auf Forderungen wird als Abzugsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wohingegen eine Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz gezeigt wird. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden grundsätzlich alle Effekte in der Position Kreditrisikovorsorge ausgewiesen. Lediglich der Ertrag aus der durch Zeitablauf bedingten Erhöhung des Barwertes der wertberichtigten Forderungen wird in der Position Zinsüberschuss und ähnliche Erträge gezeigt. Risikovorsorgehöhe Zur Bemessung der Höhe der Einzelwertberichtigung werden insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigt: • Das gesamte Engagement des Kunden gegenüber der HRE • Der Betrag und der Zeitpunkt der erwarteten Zins- und Tilgungszahlung • Der verwertbare Betrag der Sicherheit und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verwertung • Die wahrscheinliche Höhe der Kosten zur Eintreibung von Außenständen • Falls vorhanden, der Marktpreis des Vermögenswertes. Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden unter Verwendung Basel-III-konformer Risikoparameter wie Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) bestimmt. Der sich hieraus ergebende erwartete Verlust, bezogen auf einen Zeithorizont von einem Jahr, wird mit einem IFRS-konformen Umrechnungsfaktor auf denjenigen Zeitraum skaliert, der im Mittel zur Identifizierung des Wertminderungsereignisses bei der pbb benötigt wird. Sollten aufgrund des Marktumfelds in einzelnen Portfolios der Geschäftssegmente Abweichungen zwischen langjährigen Durchschnittswerten für die Parameter PD und LGD einerseits und die aktuellen Ausfall- und Verlustquoten andererseits erkannt werden, so werden diese entsprechend berücksichtigt. Risikovorsorgegenehmigung Die Genehmigung der Einzelwertberichtigungen erfolgt im Risk Provisioning Committee. Es entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-Vorschriften beziehungsweise gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge sowie gegebenenfalls notwendige __________________________________________________________________________________________ 73 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des Vorstands der betroffenen Tochtergesellschaft im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung. Risikovorsorgepositionen Die nachfolgenden Tabellen 25 bis 27 zeigen gemäß Artikel 442 Buchstaben g, h und i CRR die Aufteilung der „überfälligen“ und „notleidenden“ Risikopositionen nach Arten von Gegenparteien (Schuldnergruppen) und bedeutenden Regionen, jeweils mit ihren zugeordneten Beständen an Einzelwertberichtigungen, portfoliobasierten Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft. Die Zahlenwerte beinhalten dabei – in Übereinstimmung mit den für den Konzernabschluss der HRE geltenden Rechnungslegungsstandards – die Wertberichtigungen und Rückstellungen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Dies gilt ebenso für die verwendeten Definitionen von „überfällig“ und „notleidend“, für die die IFRS/IAS-Vorschriften maßgeblich sind. Überfällige und notleidende Risikopositionen Eine Einordnung als „überfällige“ Risikoposition (past due gemäß IFRS 7) erfolgt für in Verzug geratene Forderungen, wenn der Schuldner seinen vertraglich vereinbarten Zins- oder Tilgungsleistungen nicht fristgemäß nachgekommen ist. In Abgrenzung zu den notleidenden Positionen sind „überfällige“ Forderungen noch nicht als „notleidend“ klassifiziert. D. h., es wurde keine individuelle Wertberichtigung gebildet, da die HRE keine Probleme bei der Werthaltigkeit dieser Bestände beziehungsweise der diesen Krediten zugrunde liegenden Sicherheiten sieht. Zeitliche Verschiebungen (bis 3 Monate) bei der Rückzahlung von fälligen Zahlungsströmen treten im normalen Geschäftsverlauf regelmäßig auf und sind deshalb nicht automatisch ein Anzeichen einer eingeschränkten Werthaltigkeit. Die Klassifizierung als „notleidende“ Forderung (impaired gemäß IAS 39.59) orientiert sich somit an der Bildung einer Einzelwertberichtigung. D. h., eine Forderung gilt als „notleidend“, wenn sie zum Berichtsstichtag wertgemindert ist. Tabelle 25: Risikovorsorge nach Schuldnergruppen alle Angaben in Mio. Euro Schuldnergruppen 1) Inanspruchnahme aus notleidenden und überfälligen Krediten Bestand Einzelwertberichtigungen (EWB) Bestand Portfoliobasierte Wertberichtigungen Bestand Rückstellungen im Kreditgeschäft Zuführungen/ Auflösungen von EWB und Rückstellungen im Kreditgeschäft Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Überfällige Kredite (ohne Wertberichtigungs bedarf) Zentralstaaten oder Zentralbanken - - —————— - - - - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - —————— - - - - - Öffentliche Stellen - - —————— - - - - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - —————— - - - - - Internationale Organisationen - - —————— - - - - - Institute Unternehmen 46 8 —————— - - - - - 718 85 —————— 11 33 - 6 56 davon: KMU - —————— - - - - - Mengengeschäft 3 —————— - - - - 3 Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - - —————— - - - - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - —————— - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - —————— - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - —————— - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - —————— - - - - - Beteiligungspositionen - - —————— - - - - - Sonstige Posten - - —————— - - - - - 766 93 45 11 33 0 6 59 Gesamt 1) Die „Schuldnergruppen“ ents prechen den KSA-Forderungsklas sen, wobei überfällige Positionen ihrer originären Forderungsklass e zugeordnet sind; Bürgs chaften und Garantien (bspw. von Staaten oder anderen öffentlichen Stellen) s ind für die Zuteilung nicht berücksichtigt. __________________________________________________________________________________________ 74 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 26: Risikovorsorge nach bedeutenden Regionen alle Angaben in Mio. Euro Weitere Europa Bedeutende Regionen 1) Inanspruchnahme aus notleidenden und überfälligen Krediten Bestand Einzelwertberichtigungen (EWB) Bestand Portfoliobasierte Wertberichtigungen Bestand Rückstellungen im Kreditgeschäft Überfällige Kredite (ohne Wertberichtigungsbedarf) Deutschland 152 19 —————— 2 44 Europäische Währungsunion 118 18 —————— 2 15 Andere EU Länder 106 12 —————— 2 - Andere Europa 390 44 —————— 5 - Afrika - - —————— - - Amerika - - —————— - - Asien - - —————— - - Ozeanien - - —————— - - 766 93 45 11 59 Gesamt 1) Das Kriterium für die regionale Gliederung is t das Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten; die Länderzuordnung entspricht dem „Länderverzeichnis zur regionalen Gliederung“ der Deutschen Bundes bank. Tabelle 27: Risikovorsorge Veränderungen alle Angaben in Mio. Euro Risikovorsorge Bestand 31.12.2013 Zuführung Auflösung Verbrauch / Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Bestand 31.12.2014 1) Einzelwertberichtigungen 97 43 -11 -32 -5 93 Portfoliobasierte Wertberichtigungen 82 5 -32 -1 -10 45 13 0,3 -0,03 -1 -2 11 193 49 -43 -33 -16 149 Rückstellungen Gesamt 1) Durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwerts (Unwinding) Der Kreditrisikovorsorge – Einzelwertberichtigungen, portfoliobasierten Wertberichtigungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen – wurden im Jahr 2014 netto (Zuführungen ./. Auflösungen) 6 Mio. Euro zugeführt (2013: 11 Mio. Euro Nettozuführungen). Auf abgeschriebene Forderungen ergab sich ein erfolgswirksam zu vereinnahmender Zahlungseingang in Höhe von 6 Mio. Euro (2013: 8 Mio. Euro). Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierten Wertberichtigungen) beträgt zum 31. Dezember 2014 138 Mio. Euro (Dezember 2013: 179 Mio. Euro). Den Einzelwertberichtigungen wurden im Jahr 2014 netto (Zuführungen ./. Auflösungen) 32 Mio. Euro zugeführt (Dezember 2013: 6 Mio. Euro). Die Einzelwertberichtigungen bezogen sich auf nur auf wenige Engagements des Segments Real Estate Finance und auf ein Schuldscheindarlehen gegenüber der Heta im Segment Value Portfolio. Auf Public-Investmentfinanzierungen waren, wie im Vorjahr, keine Einzelwertberichtigungen zu bilden. Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden nur für Forderungen gebildet, bei denen keine Hinweise auf eine individuelle Wertminderung festgestellt wurden. Im Jahr 2014 wurden portfoliobasierte Wertberichtigungen netto (Zuführungen ./. Auflösungen) 27 Mio. Euro aufgelöst (Dezember 2013: 9 Mio. Euro Nettozuführungen). Die Nettoauflösungen konnten unter anderem aufgrund Ratingverbesserungen von Kontrahenten vorgenommen werden. Der Bestand an Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 11 Mio. Euro (Dezember 2013: 13 Mio. Euro). Darin sind vor allem Rückstellungen für Avalrsiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten. Frühwarnsystem Im Frühwarnsystem der HRE sind Trigger (= Kriterien) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und in die Problemkreditbetreuung definiert (z. B. Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Covenants – beispielsweise Loan to Value (LTV), Interest Service Coverage (ISC)). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird die Adresse analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- und Problemkreditbetreuung überführt. __________________________________________________________________________________________ 75 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt: Watchlist Loans Es besteht ein Zahlungsverzug größer 60 Tage beziehungsweise ein anderes identifiziertes Frühwarnsignal trifft zu. Restructuring Loans Es besteht ein Zahlungsverzug größer 90 Tage beziehungsweise ein anderes definiertes Frühwarnsignal trifft zu. Workout Loans Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass das Darlehen saniert werden kann. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind/werden eingeleitet, Einzelwertberichtigungen sind gebildet beziehungsweise vorgesehen. Die Problemkreditbearbeitung ist auch für die Durchführung eines Impairment Tests im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften des Konzerns verantwortlich. __________________________________________________________________________________________ 76 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.3 Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken kommen in der HRE sowohl der auf bankinternen Ratingverfahren basierende, fortgeschrittene IRB-Ansatz als auch der Standardansatz zur Anwendung. Einzelheiten hierzu sind im Kapitel 2.1 „Verfahren zur Eigenmittelunterlegung“ beschrieben. Einige eindeutig definierte Teilportfolien sind von der Anwendung des IRBA ausgenommen und werden nach dem KSA behandelt. Dies sind: • von deutschen Kommunen geschuldete Adressenausfallrisikopositionen nach Artikel 150 Buchstabe d CRR • Adressenausfallrisikopositionen, die zu einem auslaufenden Geschäftsbereich nach Artikel 150 Buchstabe c CRR i.V.m. § 14 SolvV gehören (z. B. kleinvolumige Retaildarlehen, die Beurteilung der Kundenbonität erfolgt mittels Retailscoring) • Beteiligungspositionen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008 gehalten wurden • Forderungen gegenüber zentralen Gegenparteien (Eurex) • sonstige Adressenausfallrisikopositionen, für die kein von der deutschen Bankenaufsicht zugelassenes Ratingverfahren gemäß IRB-Ansatz Anwendung findet. Die nachfolgende Tabelle 28 gemäß Artikel 444 Buchstabe e CRR zeigt für Risikopositionen, die nach dem Standardansatz (KSA) behandelt werden, die Risikopositionswerte (Exposure at Default; EAD) vor und nach Kreditrisikominderung, aufgeteilt nach Forderungsklassen und Risikogewichten (Bonitätsstufen). Tabelle 28: Risikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung - nach Risikogewichten 0% 1) 2% 20% 35% 50% 75% 100% 150% 250% - - - - - - - - - - 129 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1.477 - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - 259 1 - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - 694 - 8 - 564 - - - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - 3 - - - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - - - 96 9 - - - - - Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken 1250% Ausgefallene Risikopositionen - - - - - - 11 4 - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - - - 1 - 695 96 17 3 4 1 0 Gesamt 1.607 259 575 1) Die HRE weist keine KSA-Risikopositionen in den Risikogewichtsklassen 4%, 10%, 70%, 370% oder Sonstige aus. __________________________________________________________________________________________ 77 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung - nach Risikogewichten 0% Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - 20% 35% 50% 75% 100% 150% 250% - - - - - - - 1250% - 1.063 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken 2% 418 1) 1.477 - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten - 259 27 - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - 2 - 8 - 116 - - - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - - - - 2 - - - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - - - 96 9 - - - - - Ausgefallene Risikopositionen - - - - - - 9 1 - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - - - - - - - - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - - - - - - - - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - - - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - - - - - - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - - - 1 - 2.958 259 29 96 17 2 126 1 1 0 Gesamt 1) Die HRE weist keine KSA-Risikopositionen in den Risikogewichtsklassen 4%, 10%, 70%, 370% oder Sonstige aus. Die Erhöhung des EAD nach Kreditrisikominderung um insgesamt 232 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Anrechnung von Bürgschaften/Garantien (Substitutionsansatz) zurückzuführen. Bei den Garantiegebern handelt es sich vor allem um Finanzinstitutionen und öffentliche Kunden mit sehr guter Bonität. Die Substitutionseffekte infolge der Bürgschaften/Garantien bewirken, dass der besicherte Anteil einer IRBA-Forderung (beispielsweise eines Unternehmens) mit dem niedrigeren Risikogewicht des Garanten (beispielsweise einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) im Standardansatz ausgewiesen wird oder aber, dass garantierte KSA-Forderungen dem besseren Risikogewicht des Sicherungsgebers zugeordnet werden. In der HRE werden Adressenausfallrisikopositionen gegenüber deutschen Kommunen im Standardansatz behandelt. Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen Kreditforderungen aus IRBA-Positionen, für die das einfache IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungsrisikopositionen nach Artikel 153 Abs. 5 CRR verwendet werden muss, hat die HRE nicht in Bestand. Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen Das einfache IRBA-Risikogewicht für Beteiligungspositionen nach Artikel 155 Abs. 2 CRR wendet die HRE für nach dem 31. Dezember 2007 erworbene nicht wesentliche Anteile an zwei Unternehmen an, einem Finanzunternehmen und einem sonstigen Unternehmen nach in Artikel 4 CRR i.V.m. § 1 KWG. Der Buchwert dieser Unternehmensanteile beträgt insgesamt 26,8 Tausend Euro. Für die Beteiligungen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008 gehalten wurden, nutzt die HRE die Möglichkeit des sogenannten Grandfatherings. Diese Beteiligungspositionen sind temporär vom IRBAnsatz ausgenommen und werden nach den Regeln des KSA behandelt; sie erhalten ein Risikogewicht von 100 %. Nominierte Ratingagenturen Für die Beurteilung der Bonität im Standardansatz verwendet die HRE ausschließlich externe Ratings der Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Diese Ratingagenturen sind für alle KSA-Forderungsklassen nominiert. Übertragung von Bonitätsbeurteilungen Übertragungen von Emissionsratings auf vergleichbare, gleich- oder höherrangige Forderungen werden nicht vorgenommen. __________________________________________________________________________________________ 78 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.4 Spezielle Angaben zu Adressenausfallrisiken 4.4.1 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen Derivate werden in der HRE vor allem zur Absicherung von Adressenausfall- und Marktrisiken eingesetzt, die beispielsweise aus Veränderungen bei Zinssätzen und Währungskursen resultieren. Diesen Absicherungsgeschäften stehen Grundgeschäfte von Aktiv- oder Passivpositionen gegenüber. Die abgesicherten Grundgeschäfte sind überwiegend Forderungen, Wertpapiere und Verbindlichkeiten; so beispielsweise Immobilienfinanzierungen, Pfandbriefe, Inhaberschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen. Die Absicherung von Zins-, Adressenausfall- und Währungsrisiken zielt insoweit auf die Vermeidung von Risiken ab. Die Kontrahenten im Derivategeschäft sind in erster Linie OECD-Banken und OECD-Finanzinstitute. Darüber hinaus stellt die HRE Derivate für Immobilien- und öffentlich rechtliche Kunden (beispielsweise Unternehmen und Privatpersonen) bereit, um ihrerseits z. B. die Marktrisiken gewerblicher Immobilienfinanzierungen gezielt absichern zu können. Aufrechnungsvereinbarungen Das Geschäft mit Derivaten wird üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen, die der Minimierung des Rechtsrisikos als auch des ökonomischen und regulatorischen Adressenausfallrisikos dienen und die eine Verrechnung gegenseitiger Risiken (Netting) ermöglichen. Dadurch können die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Adressenausfallrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner. Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige das Risiko reduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch für durchsetzbar gehalten werden. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit werden Rechtsgutachten genutzt. Die hierbei verwendeten nationalen beziehungsweise internationalen Verträge sind der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte, nach deutschem Recht, und das ISDA Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (ISDA). Sicherheiten Management Analog den Aufrechnungsvereinbarungen geht die HRE mit bestimmten Geschäftspartnern zusätzlich zu den Aufrechnungsvereinbarungen auch Sicherheitenvereinbarungen (Collateral Service Agreements, CSA) ein, um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung / -verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Die Sicherheitenvereinbarungen begrenzen das Adressenausfallrisiko durch zeitnahe Bewertung und Anpassung des Kundenengagements (Limitentlastung) und schaffen damit Freiräume für neue Geschäftsabschlüsse, innerhalb der eingeräumten Kontrahentenlinien. Als Sicherheiten werden überwiegend Barsicherheiten sowie teilweise Wertpapiere im Wege der Vollrechtsübertragung hereingenommen. Die hereingenommenen Sicherheiten werden systemtechnisch dokumentiert. Der aktuelle Sicherungsbedarf wird täglich oder wöchentlich im Rahmen von Mark-to-Market-Bewertungen ermittelt und mit den Kontrahenten abgestimmt. Soweit Freibeträge (Threshold-Amounts) vereinbart wurden, werden Sicherheiten erst bei Erreichen des für den jeweiligen Vertragspartner geltenden Freibetrages angefordert. Soweit Mindesttransferbeträge (Minimum Transfer Amounts) vereinbart wurden, verhält es sich wie bei den Freibeträgen. Erst beim Erreichen beziehungsweise Überschreiten des jeweiligen Mindesttransferbetrages erfolgt eine Zahlungsaufforderung (Call). Bei Veränderungen der Mark-to-Market-Bewertung unterhalb dieser Grenze wird auf eine Zahlungsaufforderung verzichtet, um den Abwicklungsaufwand in Grenzen zu halten. Die Zahlungseingänge werden überwacht, der Kontrahent gegebenenfalls angemahnt. __________________________________________________________________________________________ 79 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Derivative Adressenausfallrisikopositionen Adressenausfallrisiken aus dem Geschäft mit Derivaten entstehen der HRE im außerbörslichen („Over the Counter“, OTC) Handel. Potentieller Wiedereindeckungsaufwand Die folgende Tabelle 29 gemäß Artikel 439 Buchstabe e CRR zeigt, in welchem Umfang die HRE in verschiedenen Kontraktarten engagiert ist sowie in welchem Umfang sie von derivativen Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheitenanrechnungen Gebrauch macht. Aufrechnungsvereinbarungen und anrechenbare Sicherheiten können sich generell produktübergreifend auf mehrere Kontraktarten beziehen, weshalb eine Aufgliederung dieser Positionen nach Kontraktarten nicht dargestellt ist. Tabelle 29: Positive Wiederbeschaffungswerte nach Kontraktarten alle Angaben in Mio. Euro Kontraktarten Positiver Brutto-Zeitwert vor Aufrechnung und Sicherheiten 31.12.2014 Zinsbezogene Kontrakte Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Netto-Ausfallrisikoposition nach Aufrechnung und Sicherheiten 31.12.2013 8.411 15.127 —————— —————— —————— 54 751 —————— —————— —————— Aktien-/Indexbezogene Kontrakte - - —————— —————— —————— Kreditderivate - - —————— —————— —————— Warenbezogene Kontrakte - - —————— —————— —————— Sonstige Kontrakte - - —————— —————— —————— 8.465 15.878 6.018 1.818 630 Währungsbezogene Kontrakte Gesamt Aus derivativen Positionen entstehen neben Marktrisiken auch Adressenausfallrisiken, wenn eine Forderung gegenüber einem Kontrahenten in Form von positiven Marktwerten entsteht. Diese positiven Wiederbeschaffungswerte (Brutto-Zeitwerte) sind aus Sicht der HRE für die Einschätzung des Risikos maßgebend; sie entsprechen dem zusätzlichen Aufwand oder geringeren Ertrag, der sich durch die Wiederherstellung einer gleichwertigen Position infolge eines Ausfalls des Handelspartners ergeben würde. Insoweit werden die positiven Marktwerte im aufsichtsrechtlichen Sinne als Wiedereindeckungsaufwand verstanden. Die positiven Wiederbeschaffungswerte (vor Netting und Sicherheiten) aus derivativen Geschäften verringerten sich zum 31. Dezember 2014 auf 8,5 Mrd. Euro (Dezember 2013: 15,9 Mrd. Euro), was einem Rückgang um rund 7,4 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der deutliche Rückgang resultiert insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group. Die 8,5 Mrd. Euro sind der Aufwand, der der HRE für den Ersatz der ursprünglich geschlossenen Kontrakte durch wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte entstehen würde; er gibt damit aus Sicht der HRE das maximale, potenzielle kontrahentenbezogene Adressenausfallrisiko an. Im aufsichtsrechtlichen Sinn wird dieser Aufwand insoweit als Wiedereindeckungsaufwand verstanden. Der überwiegende Teil davon entfällt auf zinsbezogene Geschäfte (wie z. B. Zins-Swaps). Durch den Abschluss von zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen, die eine produktübergreifende Verrechnung der positiven und negativen Marktwerte ermöglichen, reduziert sich das kontrahentenbezogene Adressenausfallrisikos auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner. Die HRE hat von derivativen Aufrechnungsmöglichkeiten im Umfang von 6,0 Mrd. Euro (Dezember 2013: 10,8 Mrd. Euro) Gebrauch gemacht. Die sich nach Aufrechnung (Netting) ergebende Nettoforderung hat die HRE durch Sicherheitenvereinbarungen mit ihren Geschäftspartnern abgesichert. Die erhaltenen Sicherheiten in Höhe von 1,8 Mrd. Euro sind insbesondere Barsicherheiten. Durch die Absicherung reduziert sich das Adressenausfallrisiko beziehungsweise die Nettoausfallrisikoposition (positive Wiederbeschaffungswerte nach Netting und Sicherheiten) auf 630 Mio. Euro (Dezember 2013: 834 Mio. Euro). Kontrahentenausfallrisiko Das Kontrahentenausfallrisiko aus derivativen Geschäften ist in Tabelle 30 gemäß Artikel 439 Buchstabe f CRR ausgewiesen. Für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Forderungsbeträge (risikogewichteten Aktiva) für das Adressenausfallrisiko aus derivativen Positionen sind nicht die oben erläuterten positiven Wiederbeschaffungswerte maßgebend, sondern die sogenannten Kreditäquivalenzbeträge. Die Kreditäquivalenzbeträge entsprechen inhaltlich den Positionswerten (EAD) der bilanziellen Adressenausfallrisikopositionen. __________________________________________________________________________________________ 80 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die HRE nutzt für die Berechnung der Kreditäquivalenzbeträge die Marktbewertungsmethode nach Artikel 274 CRR. Tabelle 30: Kontrahentenausfallrisiko alle Angaben in Mio. Euro Laufzeitmethode Kontrahentenausfallrisikoposition Marktbewertungsmethode Standardmethode 1.181 - - internes Modell - Das nach der Marktbewertungsmethode ermittelte Kontrahentenausfallrisiko sank zum Jahresende 2014 deutlich um rund 2,6 Mrd. Euro auf 1,2 Mrd. Euro (Dezember 2013: 3,8 Mrd. Euro). Auch hier resultiert der Rückgang insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group. Die Kreditäquivalenzbeträge werden dabei aus dem aktuellen potentiellen Wiedereindeckungsaufwand (den positiven Marktwerten der Derivatekontrakte) und einer künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwandes, den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungskosten (aufsichtsrechtlicher Add-on), ermittelt. Kreditderivate Absicherungsgeschäfte mit Kreditderivaten, als Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber, hat die HRE zum 31. Dezember 2014 nicht getätigt. Ebenso ist die HRE in der Vermittlertätigkeit, dem sogenannten „Prime Brokerage“, nicht engagiert. Die Tabellen gemäß Artikel 439 Buchstaben g und h CRR sind damit nicht relevant. Ratingabhängige Sicherheitenvereinbarungen Die HRE hat mit bestimmten Kontrahenten ratingabhängige Sicherheitenvereinbarungen getroffen (Collateral Service Agreements, CSA), die im Falle einer Herabstufung des Ratings die Anpassung des Freibetrages (Threshold-Amounts) oder Senkung des Mindesttransferbetrages vorsehen. Der Umfang der Anpassung ist mit dem Vertragspartner explizit in der Sicherheitenvereinbarung geregelt. Im Falle einer Anpassung des Threshold Amounts fällt unmittelbar der entsprechende Zahlungsstrom an, da hier die Bank einen entsprechend größeren Sicherheitsbeitrag leisten muss. Im Falle einer Änderung des Mindesttransferbetrags kommt es lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Zahlungsströme und nicht zu zusätzlichen Zahlungen. Dies hängt damit zusammen, dass der Mindesttransferbetrag im Gegensatz zum Threshold ja keine zusätzliche Sicherheitsleistung darstellt, sondern stattdessen regelt, ab welchem Betrag überhaupt Zahlungen zu leisten sind. Verkleinert sich der Mindesttransferbetrag, dann sind somit Zahlungen schon ab einer kleineren Schwelle zu leisten, das hat jedoch keinen Einfluss auf den Sicherheitsbeitrag sondern nur auf die Größenordnung, ab wann Wertänderungen im CSA Portfolio ausgeglichen werden. Bei kleinerem Mindesttransferbetrag werden somit Wertänderungen früher ausgeglichen. Tabelle 31: Freibeträge und Mindesttransferbeträge im Derivategeschäft alle Angaben in Mio. Euro Freibeträge (Threshold Amounts) Deutsche Pfandbriefbank AG Gesamt Mindesttransferbeträge (Minimum Transfer Amounts) 0 159 0 159 Die Zahlenwerte in der vorangegangenen Tabelle 31 zeigen in den Sicherheitenvereinbarungen vereinbarte, bei derzeitigen Ratings noch relevante Threshold Amounts und Mindesttransferbeträge. Wie daraus zu entnehmen ist, sind die Auswirkungen einer Herabstufung des Ratings auf die Liquidität der HRE nicht materiell. __________________________________________________________________________________________ 81 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Dies hängt damit zusammen, dass sich die pbb mit ihren langfristigen Ratings bei den meisten Sicherheitenvereinbarungen (CSA) bereits in der niedrigsten Kategorie befindet. Tabelle 32: Senior-Unsecured-Ratings Fitch Ratings Deutsche Pfandbriefbank AG langfristig Ausblick kurzfristig Moody's Standard & Poor's A- Baa2 BBB Negativ Negativ Negativ F1 P-2 A-2 Für die Hypo Real Estate Group existieren keine eigenen Ratings. Interne Kapitalallokation und Obergrenzen für Kredite Die Kapitalallokation und Limitierung für Ausfallrisiken gegenüber Kontrahenten mit derivativen Positionen ist eingebettet in den generell gültigen Allokations- und Limitierungsprozess für Adressenausfallrisiken in der HRE. Die Limitvergabe richtet sich primär nach der Bonität der Kontrahenten, für deren Ermittlung die eingesetzten Ratingverfahren eine maßgebliche Rolle spielen. Für Details zur Kapitalallokation auf die Risikoarten sei auf das Kapitel zum Thema ICAAP und Überwachung der Risikotragfähigkeit verwiesen (siehe Kapitel 2.3 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“). Im Übrigen gelten die Methoden der aufsichtsrechtlichen Großkreditsteuerung. Die laufende Überwachung der Auslastung der Kontrahentenlimite erfolgt durch Risk Management & Control auf täglicher Basis. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Derivate Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen nach Auffassung der HRE den Preisen, die man in einer gewöhnlichen Transaktion in dem Hauptmarkt (oder dem vorteilhaftesten Markt) am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (Abgangspreis). Die HRE teilt alle regelmäßig oder einmalig zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die drei Levels der Fair-Value-Hierarchie ein. Umklassifizierungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie werden grundsätzlich am Anfang der Berichtsperiode vorgenommen. Die dreistufige Hierarchie basiert auf der Beobachtbarkeit der Bewertungsparameter: • Level 1 – in aktiven Märkten notierte Marktpreise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Börsenkurse) • Level 2 – Bewertungsverfahren mittels direkt oder indirekt beobachtbarer, marktbasierter Parameter, die aber nicht als notierte Kurse der Level 1 gelten • Level 3 – Bewertungsverfahren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare Parameter) Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, basiert die Bewertung, falls vorhanden, auf Börsenkursen oder sonstigen Marktpreisen. Liegt kein Preis von einem aktiven Markt vor, werden beobachtbare Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente verwendet. Sind keine Preise vergleichbarer Instrumente verfügbar, werden Bewertungsmodelle auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern verwendet. Falls auch dies nicht möglich ist, werden die Finanzinstrumente auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Parametern bewertet. Bei den verwendeten Bewertungsmodellen handelt es sich um Marktstandardmodelle. Die beizulegenden Zeitwerte von originären und derivativen Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten notiert sind, werden mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt. In solchen Fällen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob die Bewertungsmodelle einen vergleichbaren Maßstab für die aktuellen Marktpreise liefern. Aus praktischen Gründen können in den Bewertungsmodellen nur quantifizierbare Faktoren (z. B. Zahlungsströme, Diskontierungssätze) berücksichtigt werden, die gleichwohl Schätzungen erfordern. Änderungen von Annahmen über diese Faktoren könnten die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente beeinflussen. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst, sofern die Derivate nicht im Cashflow Hedge Accounting abgebildet werden. Die Bewertungsergebnisse aus Stand-alone-Derivaten werden im Handel__________________________________________________________________________________________ 82 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 sergebnis gezeigt und jene aus Sicherungsderivaten im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen. In der Bilanz werden die Stand-alone-Derivate in den Handelsaktiva und Handelspassiva ausgewiesen und die Sicherungsderivate in den Sonstigen Aktiva und Sonstigen Passiva. Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente innerhalb eines strukturierten Produkts werden – außerhalb der Kategorien Held for Trading und dFVTPL – vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst. Hedge Accounting Sicherungsbeziehungen zwischen Finanzinstrumenten werden gemäß IAS 39 als Fair Value Hedge, Cashflow Hedge oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgebildet. Zur Absicherung von Zinsrisiken werden Zinsderivate wie zum Beispiel Zins-Swaps und -optionen verwendet. Fair Value Hedge Accounting Gemäß IAS 39 wird bei einem Fair Value Hedge ein bilanzierter Vermögenswert, eine bilanzierte Verbindlichkeit, eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder ein genau bezeichneter Teil eines solchen Vermögenswertes, einer solchen Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung gegen eine Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. Erfüllt die Absicherung des beizulegenden Zeitwertes im Verlauf der Berichtsperiode die Voraussetzungen des IAS 39.88, erfolgt die Bilanzierung folgendermaßen: • Der Gewinn oder Verlust aus der erneuten Bewertung des Sicherungsinstruments zum beizulegenden Zeitwert (für ein derivatives Sicherungsinstrument) oder die Währungskomponente seines gemäß IAS 21 bewerteten Buchwertes (für nicht derivative Sicherungsinstrumente) wird im Periodenergebnis erfasst und • der Buchwert eines Grundgeschäfts wird um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn oder Verlust aus dem Grundgeschäft angepasst und im Periodenergebnis erfasst. Dies gilt für den Fall, dass das Grundgeschäft ansonsten mit den Anschaffungskosten bewertet wird. Der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst, wenn es sich bei dem Grundgeschäft um einen zur Veräußerung verfügbaren (AfS) finanziellen Vermögenswert handelt. Die Amortisierung des Anpassungsbetrags wird bei Auflösung der Sicherungsbeziehung begonnen. Das Fair Value Hedge Accounting der HRE wird zur Abbildung von Micro-Hedge-Beziehungen verwendet. Das Fair Value Hedge Accounting für ein Portfolio von Zinsrisiken wird nicht angewendet. Ineffektivitäten innerhalb der nach IAS 39 zulässigen Bandbreite werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt. Zur Effektivitätsmessung wird die Regressionsanalyse verwendet. Die Dollar-Offset-Methode wird zur Quantifizierung der Ineffektivität herangezogen. Wird eine Absicherungsbeziehung aus anderen Gründen als der Ausbuchung der abgesicherten Position beendet, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der abgesicherten Position zu diesem Zeitpunkt und dem Wert, den diese Position ohne Absicherung aufgewiesen hätte, (die nicht amortisierte FairValue-Anpassung), über die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Absicherung erfolgswirksam amortisiert. Wird das abgesicherte Instrument beispielsweise infolge von Verkauf oder Rückzahlung ausgebucht, wird die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung sofort erfolgswirksam erfasst. Cashflow Hedge Accounting Bei einem Cashflow Hedge wird gemäß IAS 39 das Risiko schwankender Zahlungsströme abgesichert, das auf ein bestimmtes, mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise einem Teil oder aller künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder mit einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. So werden die zukünftigen variablen Zinszahlungen für zinsvariable Forderungen und Verbindlichkeiten vorwiegend mittels Zins-Swaps in feste Zahlungen getauscht. Sicherungsinstrumente werden beim Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das Bewertungsergebnis ist in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung zu trennen. Der effektive Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Der ineffektive Teil des Sicherungsderivats wird erfolgswirksam im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst. Eine Sicherungsbeziehung gilt als effektiv, wenn zu Beginn und über die gesamte Laufzeit der Geschäfte Änderungen der Zahlungsströme der Grundgeschäfte nahezu vollständig (Bandbreite von 80% bis 125%) durch Ände__________________________________________________________________________________________ 83 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 rungen der Zahlungsströme der Sicherungsinstrumente kompensiert werden. Um die Effektivität nachzuweisen, werden vierteljährlich die zukünftigen variablen Zinszahlungen aus den zu sichernden Forderungen und Verbindlichkeiten den variablen Zinszahlungen aus den Zinsderivaten in detaillierten Laufzeitbändern gegenübergestellt. Zur Effektivitätsmessung wird die Dollar-Offset-Methode verwendet. Falls eine Cashflow-Absicherung für eine vorgesehene Transaktion als nicht mehr wirksam erachtet oder die Absicherungsbeziehung beendet wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust auf dem Absicherungsinstrument, der ursprünglich direkt im Eigenkapital gebucht worden war, noch so lange dort behalten, bis die vereinbarte oder vorgesehene Transaktion erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam gebucht. Die HRE verwendet beim Cashflow Hedge Accounting einen Makro-Ansatz. Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Die Absicherung einer Nettoinvestition gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung wird auch als Net Investment Hedge bezeichnet. Die Bilanzierung von Net Investment Hedges erfolgt in gleicher Weise wie die von Cashflow Hedges. Die HRE hatte in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 keine Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe abgesichert. __________________________________________________________________________________________ 84 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.4.2 Beteiligungen im Anlagebuch Zielsetzung Die HRE geht ausschließlich aus strategischen Gründen gezielt Beteiligungen zur Erreichung ihrer Unternehmensziele ein. Der Anteilsbesitz der HRE Holding ist insoweit wesentlicher Bestandteil des im Kapitel 1.1 „Organisatorische und rechtliche Struktur“ beschriebenen Geschäftsmodells der HRE. Die unter der HRE Holding angesiedelten Gesellschaften sind rechtlich und operational voneinander getrennt, verfolgen aber innerhalb der Gruppe aufeinander abgestimmte Unternehmensziele. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Anteilsbesitz der HRE Holding ist im Anhang (Notes) des Geschäftsberichtes 2014 der HRE dargestellt (Note 84). Dort werden die Tochterunternehmen danach gegliedert, ob sie im IFRS-Konzernabschluss konsolidiert worden sind oder nicht. Zudem ist der sonstige Anteilsbesitz aufgeführt. Konsolidierte Tochterunternehmen Alle voll konsolidierten Unternehmen haben ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den IFRS-Konzernabschluss der HRE Holding ein. Zum Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses verteilt, indem die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien gemäß IFRS 3.10 erfüllen, zu ihren zu dem Zeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt werden. Jegliche Differenzen zwischen den Anschaffungskosten für den Unternehmenszusammenschluss und dem Anteil des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der auf diese Weise angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden gemäß IFRS 3.32–36 als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Überschuss des Anteils des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten bilanziert. Übersteigt der Anteil an der Summe der beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, werden die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie die Bemessung der Anschaffungskosten des Zusammenschlusses erneut beurteilt und der nach der erneuten Beurteilung noch verbleibende Überschuss wird sofort erfolgswirksam erfasst. Geschäftsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises werden aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften werden eliminiert. Nicht konsolidierte Tochterunternehmen Die Auswirkungen der vertraglichen Beziehungen der Konzernunternehmen zu den nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss enthalten. Die HRE kann für zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen (2013: drei), die wegen untergeordneter Bedeutung für den Konzern nicht einbezogen werden, einen beizulegenden Zeitwert nicht verlässlich ermitteln. Anteile an diesen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind nicht auf einem aktiven Markt gehandelt und sind daher zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfSFinanzanlagen bilanziert. Nettogewinne und Nettoverluste aus der Veräußerung sowie aus erfolgswirksam zu erfassenden Bewertungsänderungen von AfS-Finanzinstrumenten wegen Impairment oder Zuschreibungen werden im Finanzanlageergebnis gezeigt. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an Tochterunternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro). Assoziierte Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist aufgrund des Beteiligungsbuchwertes und des anteiligen Ergebnisses des Beteiligungsunternehmens für den Konzern von unwesentlicher Bedeutung. Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Anteile sind als AfS-Finanzinstrumente bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro). __________________________________________________________________________________________ 85 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Wertansätze der Beteiligungen In der folgenden Tabelle 33 werden gemäß Artikel 447 Buchstaben b und c CRR die Beteiligungen der HRE Holding entsprechend ihrer bilanziellen Einordnung ausgewiesen. Und zwar nur die Beteiligungen, die dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören. Positionen, die der Abzugsmethode unterliegen oder aufsichtsrechtlich risikogewichtet werden, sind nicht enthalten. Tabelle 33: Wertansätze für Beteiligungen nach der bilanziellen Einordnung (IFRS) alle Angaben in Mio. Euro Vergleich Gruppen von Beteiligungselementen Tochterunternehmen Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair value) Börsenwert 2.291 2.291 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - - 2.291 2.291 - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - - davon andere Beteiligungspositionen - - - - - - davon börsengehandelte Positionen - - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - - davon andere Beteiligungspositionen - - - Bilanzrechtlich konsolidierte Tochterunternhmen davon andere Beteiligungspositionen Bilanzrechtlich nicht konsolidierte Tochterunternehmen Assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE gehören neben der HRE Holding 10 Unternehmen an, von denen alle 10 Unternehmen auch handelsrechtlich (IFRS) konsolidiert sind. Infolge dessen ist für diese 10 Unternehmen die zusätzliche Ermittlung eines Fair Values nicht erforderlich. Als beizulegender Zeitwert ist der Buchwert angegeben. Insgesamt betragen die Buchwerte der Unternehmen des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises 2.291 Mio. Euro (Dezember 2013: 3.323 Mio. Euro); davon entfallen 2.077 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.048 Mio. Euro) auf die pbb. Keine der Gesellschaften ist börsennotiert. Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Anteilen an Unternehmen Der Ausweis der realisierten und unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Anteilen an Unternehmen gemäß Artikel 447 Buchstaben d und e CRR richtet sich nach den Vorschriften des IFRS 12. Die HRE kann für zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen (2013: drei), die wegen untergeordneter Bedeutung für den Konzern nicht einbezogen werden, einen beizulegenden Zeitwert nicht verlässlich ermitteln. Anteile an diesen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind nicht auf einem aktiven Markt gehandelt und sind daher zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfS-Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an Tochterunternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine Finanzanlagen ausgebucht, deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann (2013: 1 Mio. Euro). Die HRE Holding hält Anteile an drei assoziierten Unternehmen (2013: drei). Derzeit existieren in der HRE aufgrund untergeordneter Bedeutung keine nach der at-Equity-Methode einzubeziehenden Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Anteile an diesen Gesellschaften in der Rechtsform der Personengesellschaft sind zu An- __________________________________________________________________________________________ 86 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 schaffungskosten bewertet und in den AfS-Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro). Anteile an Unternehmen, die nicht voll konsolidiert oder nicht nach der Equity-Methode bewertet werden und deren beizulegender Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann, hat die HRE im Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr nicht im Bestand. Insoweit hat die HRE in 2014 keine (2013: 0 Mio. Euro) unrealisierten Neubewertungsgewinne oder -verluste, resultierend aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes aus einer Fair ValueFolgebewertung, realisiert. Am 19. Dezember 2014 hat die HRE Holding 100 % der Anteile an der DEPFA BANK plc, Dublin, für einen Verkaufspreis von 320 Mio. Euro an die FMS Wertmanagement AöR verkauft. Aus dem Verkauf ergab sich ein Veräußerungsverlust nach Steuern in Höhe von 549 Mio. Euro, der aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem im Veräußerungszeitpunkt der HRE Holding zuzurechnenden Eigenkapital der DEPFA Group resultierte. Der Entkonsoldierungsverlust ist in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung separat ausgewiesen (siehe Geschäftsbericht 2014 des Hypo Real Estate Konzerns, veröffentlicht auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) unter Investor Relations / Finanzberichte). __________________________________________________________________________________________ 87 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.4.3 Verbriefungen Ziele, übernommene Funktionen und Aktivitäten im Verbriefungsprozess Die HRE hat im Berichtsjahr 2014 wie in den Vorjahren weder eigene Verbriefungen platziert noch neue Investitionen in Verbriefungspositionen fremder Forderungen vorgenommen. Am Markt tritt sie aus dem in der Vergangenheit getätigten Verbriefungsgeschäft in den aufsichtsrechtlichen Rollen als Originator und Investor auf, nicht jedoch als Sponsor. Die Tabelle 34 gibt einen ersten Gesamtüberblick über den Umfang der noch bestehenden Aktivitäten in den jeweiligen Funktionen, die dann im Weiteren näher beschrieben werden. Tabelle 34: Verbriefungsaktivitäten gesamt alle Angaben in Mio. Euro Verbriefungsaktivitäten Originator mit signifikantem Risikotransfer 1) Anlagebuch Handelsbuch Gesamt Investor ohne signifikantem Risikotransfer 2) Sponsor erworbene Verbriefungspositionen 3) 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 323 384 - 273 2 3.409 - - - - - - - - - - 323 384 0 273 2 3.409 0 0 1) Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen (ohne Berücks ichtigung von Kreditrisikominderungstechniken) mit Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Bas el III infolge eines wesentlichen und wirksamen Risikotransfers gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR. 2) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der der Verbriefung zugrundeliegenden Forderungen (Underlyings) für Verbriefungspositionen ohne Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Basel III infolge eines wesentlichen und wirks amen Risikotransfers gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR. 3) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der erworbenen Verbriefungspositionen. Die HRE führte im Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr keine Handelsaktivitäten mit Bezug auf Verbriefungsengagements durch. Seit dem Verkauf des ehemalige Tochterkonzerns DEPFA Group an die FMS Wertmanagement AöR führt die Gruppe kein Handelsbuch mehr für Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht. Die Verbriefungstransaktionen des Anlagebuches werden in der HRE nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz (eigene Verbriefungspositionen) oder dem Standardansatz (erworbene Verbriefungspositionen) mit Eigenkapital unterlegt. Originator Die HRE hat zum Berichtsstichtag wie im Vorjahr noch eine eigene Verbriefungstransaktion aus dem Jahre 2007 im Portfolio, die synthetische Verbriefungstransaktion namens Estate UK-3. In der Vergangenheit hat die Gruppe in ihrer Funktion als Originator eigene Teilportfolien verbrieft. Bei den Verbriefungsgeschäften handelte es sich um die vollständige oder teilweise Weitergabe von eigenen Kreditrisiken ausgewählter, vorab exakt definierter Kreditportfolios an den Kapitalmarkt. Vorrangige Motivation der bankeigenen Securitisation-Programme waren eine Risikoentlastung (Reduzierung der Adressenausfallrisiken sowie Eigenkapitalentlastung) und die Steuerung des Kreditportfolios im Sinne einer Minderung oder Beseitigung von Risikokonzentrationen. Verbriefungen unterscheiden sich grundsätzlich nach Verbriefungstransaktionen mit Forderungsübertragung (sogenannte traditionelle Verbriefungen oder True-Sale-Verbriefungen) und Verbriefungstransaktionen ohne Forderungsübertragung (sogenannte synthetische Verbriefungen). Die Übertragung der Risiken wird bei synthetischen Verbriefungen durch Besicherung in Form von Garantien oder Kreditderivaten und bei traditionellen Verbriefungen durch den Verkauf (True-Sale) von Bilanzaktiva erreicht. Die beiden Tabellen Nr. 35und 36 gemäß Artikel 449 Buchstaben ni und p CRR zeigen die von der HRE als Originator verbrieften eigenen Forderungen, für die sie nach Artikel 245 bis 266 CRR risikogewichtete Verbriefungspositionswerte ermittelt. __________________________________________________________________________________________ 88 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 35: Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen alle Angaben in Mio. Euro Originator Sponsor Anlagebuch Zugrunde liegendes Portfolio Traditionelle Verbriefungen Immobilienfinanzierung Handelsbuch Synthetische Verbriefung 1) Traditionelle Verbriefung Synthetische Verbriefung Anlagebuch Handelsbuch - 323 - - - davon gewerbliche Immobiliendarlehen - 323 - - - - davon wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen - - - - - - davon gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen - - - - - - Öffentliche Investitionsfinanzierung - - - - - - Wiederverbriefungen - - - - - - 0 323 0 0 0 0 Gesamt 1) Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen Der Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen (ohne Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken) beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 323 Mio. Euro (Dezember 2013: 384 Mio. Euro). Die Volumenverringerung ist neben den planmäßigen Tilgungen durch Wechselkursveränderungen zwischen der Emissionswährung, dem Britischen Pfund (GBP), und dem Euro beeinflusst. Die Transaktion wurde im Februar 2007 mit einer Transaktionslaufzeit von 15 Jahren geschlossen (Fälligkeit 2022). Das ursprünglich verbriefte Gesamtvolumen betrug 813 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Vermögenswerte sind gewerbliche Immobiliendarlehen mit als Sicherheit dienenden Objekten in Großbritannien, hauptsächlich in England, teils in Wales und Schottland. Sicherungsnehmerin der Transaktion ist die pbb. Die Verbriefungstransaktionen sahen in der Regel vor, einen geringen Teil der Risiken in Form einer nachrangigen Tranche (First Loss Piece) des Sicherungsgebers zurückzubehalten. Die synthetische Verbriefungstransaktion Estate UK-3 enthält nachrangige Tranchen in Höhe von 19 Mio. Euro (Dezember 2013: 18 Mio. Euro). Hiervon hat die HRE keine Risiken durch Eigenerwerb zurückbehalten. Die Credit Linked Notes sind vollständig an Investoren verkauft. Die HRE erzielte mit der synthetischen Verbriefungstransaktion keine Entlastung (Dezember 2012: 15 Mio. Euro) der risikogewichteten Aktiva nach CRR (RWA der Immobiliendarlehen abzüglich RWA der Verbriefungspositionen); die Expected Loss Ersparnis beläuft sich auf 147 Mio. Euro (Dezember 2013: 138 Mio. Euro). Die folgende Tabelle 36 stellt aus der vorherigen Tabelle „Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen“ die notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen der von der HRE als Originator verbrieften Darlehensbeträge sowie die daraus im Geschäftsjahr 2014 tatsächlich aufgetretenen Verluste dar. Tabelle 36: Notleidende / in Verzug geratene Forderungen sowie Verluste aus verbrieften Forderungen alle Angaben in Mio. Euro Verbriefte Forderungen als Originator Zugrunde liegendes Portfolio Anlagebuch Notleidend / in Verzug Immobilienfinanzierung Handelsbuch Notleidend / in Verzug Verluste Verluste 226 - - 226 - - - davon wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen - - - - davon gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen davon gewerbliche Immobiliendarlehen - - - - - Öffentliche Investitionsfinanzierung - - - - Wiederverbriefungen - - - - 226 0 0 0 Gesamt __________________________________________________________________________________________ 89 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Eine Einordnung als „notleidend / in Verzug“ erfolgt dabei für zugrundeliegende überfällige Forderungen, wenn der Schuldner seinen vertraglich vereinbarten Zins- oder Tilgungsleistungen nicht fristgemäß nachgekommen oder ein sonstiges Default-Ereignis gemäß Basel III eingetreten ist oder auf die Forderung zum Berichtsstichtag eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde. In Abgrenzung zu den notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen zeigen „Verluste“ die Inanspruchnahme (den Verbrauch) von Einzelwertberichtigungen auf zugrundeliegende Forderungen, d. h. die im Geschäftsjahr auf diese Forderungen gebuchten Abschreibungen auf Kapital, Zinsen oder Kosten. Ein der Verbriefungstransaktion Estate UK-3 zugrunde liegendes Immobiliendarlehen mit einem Exposure at Default (EAD) von 226 Mio. Euro weist ein Default-Ereignis, jedoch keine Leistungsrückstände auf. Außervertragliche Kreditunterstützung nach Artikel 248 Abs. 1 CRR über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus hat die HRE nicht geleistet. Verbriefungspositionen aus revolvierenden Adressenausfallrisikopositionen Verbriefungspositionen, denen ein verbrieftes Portfolio aus revolvierenden Adressenausfallrisikopositionen (EarlyAmortisation-Ansatz) gemäß Artikel 265 CRR zugrunde liegt, hat die HRE nicht getätigt. Eine Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe n iv CRR ist insofern nicht relevant. Verbriefungstransaktionen ohne wirksamen Risikotransfer Zum Jahresultimo 2014 hat die HRE keine eigenen Verbriefungstransaktionen ohne wirksamen Risikotransfer gemäß Artikel 243 f. CRR im Portfolio. Verbriefungszweckgesellschaften Zum 31. Dezember 2014 nutzt die HRE keine Verbriefungszweckgesellschaften im Sinne des Artikels 449 Buchstabe i CRR mehr, die in Verbriefungspositionen solcher Verbriefungstransaktionen investiert hat, für die die HRE als Originator gilt. Die in 2013 ausgewiesene nicht konsolidierten Zweckgesellschaften ohne Kapitalanteil Delta SPARK Ltd., Dublin, gehört seit dem Abgang der DEPFA Group nicht mehr zur HRE. Verbriefungszweckgesellschaften in der Funktion als Sponsor, um Positionen Dritter zu verbriefen, nutzt die HRE nicht. Investor Vor allem in der Vergangenheit (größtenteils vor dem Spin-off der HRE von der UniCredit Group / HypoVereinsbank im Jahr 2003) hat die HRE als Investor im Rahmen ihres Kreditersatzgeschäftes Verbriefungspositionen erworben. Das ursprüngliche Ziel dieser Investments in von Dritten emittierte Verbriefungstranchen war es, eine Renditeerhöhung und eine Portfoliodiversifizierung zu erreichen. Die nachstehende Tabelle 37 gemäß Artikel 449 Buchstabe n ii CRR zeigt die von der HRE erworbenen Verbriefungspositionen fremder Forderungen in ihrer Funktion als Investor. Einbehaltene Verbriefungspositionen aus als Originator verbrieften eigenen Forderungen sind in der Tabelle nicht enthalten, da die HRE bei der synthetische Verbriefungstransaktion Estate UK-3 keine Tranchen zurückbehalten hat. __________________________________________________________________________________________ 90 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 37: Einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen alle Angaben in Mio. Euro Anlagebuch Handelsbuch Adressenausfallrisiko Standardansatz 1) Adressenausfallrisiko IRB-Ansatz 1) Forderungen - - Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditqualität - - - Investments in ABS 2 - - Marktrisikopositionen Bilanzwirksame Positionen Sonstige bilanzwirksame Positionen - - - - 2 0 0 Liquiditätsfazilitäten - - - Derivate - - - Bilanzunwirksame Positionen aus synthetischen Transaktionen - - - Sonstige bilanzunwirksame Positionen - - - 0 0 0 Gesamt Bilanzunwirksame Positionen Gesamt 1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) Das Portfolio der HRE an erworbenen (und einbehaltenen) Verbriefungspositionen besteht zum 31. Dezember 2014 aus 3 verbliebenen Investor-Positionen (Dezember 2013: 91) mit einem ausstehenden Forderungsvolumen von 2 Mio. Euro (Dezember 2013: 3.409 Mio. Euro). Die deutliche Verringerung in 2014 resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang der Verbriefungspositionen der DEPFA Group. Die nachstehende Tabelle 38 zeigt die Aufteilung der Positionen auf Assetklassen sowie wesentliche Risikomerkmale der jeweiligen Assetklasse. Tabelle 38: Risikomerkmale erworbener Verbriefungspositionen Anzahl der Verbriefungspositionen Asset Klassen 31.12.2014 Real Estate Linked Investments CMBS RMBS ABS Gesamt 31.12.2013 31.12.2014 1) ∅ Restlaufzeit der Notes 3) Rating der Notes 2) 31.12.2013 0 1 0 135 Europa - - - - - - USA - - - - - - Europa - 1 - 135 - - USA - - - - - Credit Linked Investments CDO Ausstehende Forderungen in Mio. Euro 3 87 2 3.274 Europa 3 12 2 2 AA+ bis C 32 USA - 1 - 1 - - Student Loans USA - 74 - 3.271 - - Sonstige - - - - - - 3 88 2 3.409 1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der erworbenen Verbriefungspositionen 2) Maßgebliches Rating nach Artikel 269 CRR. Als maßgebliche Bonitätsbeurteilung für die Verbriefungsposition wird jeweils das zweitbeste vorliegende Rating verwendet. 3) Forderungsgewichtete durchschnittliche Restlaufzeit in Jahren Bei den verbliebenen Collateralised Debt Obligations (CDO) handelt es sich um Verbriefungen, die aus Unternehmensrisiken resultieren. Typischerweise befinden sich in den zugrundeliegenden Portfolios Unternehmensanleihen und Darlehen. __________________________________________________________________________________________ 91 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Selbstbehalt bei Investor Verbriefungstransaktionen Gemäß Artikel 405 CRR darf ein Institut (als Investor) das Kreditrisiko einer Verbriefungsposition in seinem Handelsbuch oder Anlagebuch nur dann eingehen, wenn der Originator, Sponsor oder ursprüngliche Kreditgeber kontinuierlich einen materiellen Nettoanteil ("Net economic interest") von mindestens 5 % hält. In der HRE lagen zum 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr keine Verbriefungen vor, die unter diese Regelung fallen. Wiederverbriefungen Der Begriff der „Wiederverbriefung“ ist in Artikel 4 Abs. 1 Nr. 63 CRR geregelt. Demnach handelt es sich bei einer Wiederverbriefung um eine Verbriefung, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Risikopositionen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Im Portfolio der HRE befindet sich zum 31. Dezember 2014 keine erworbenen Wiederverbriefungen mehr (Dezember 2013: eine). Die in 2013 ausgewiesene Wiederverbriefung, ein USA CDO von nachrangigen strukturierten finanziellen Vermögenswerten, überwiegend RMBS und überwiegend non-prime (nicht erstklassige) Wohnungsbaukredite (Hypotheken auf Wohnimmobilien), wurde in 2014 vorzeitig zurückbezahlt. Als Originator von Wiederverbriefungstransaktionen tritt die HRE nicht auf. Risiken bezüglich der Rangigkeit aus Wiederverbriefungspositionen Die Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe c CRR ist für die HRE nicht relevant. Absicherungsgeschäften zur Risikominderung bei Wiederverbriefungspositionen Absicherungsgeschäfte zur Risikominderung zurückbehaltener Wiederverbriefungs- und anderer Verbriefungspositionen nach Artikel 449 Buchstaben g und o-ii CRR sind nicht relevant, da die HRE keine zurückbehaltenen Wiederverbriefungspositionen in Bestand und keine (nachrangigen) Tranchen anderer Verbriefungspositionen zurückbehalten hat. Bei der eigenen synthetischen Verbriefungstransaktion Estate UK-3 sind alle Verbriefungstranchen ausplatziert. Risikogewichtete Verbriefungspositionswerte und eingesetzte Ratingagenturen Zur Bestimmung des Verbriefungsrisikogewichts bei Anrechnung von Originator- und Investortransaktionen im Anlagebuch wendet die HRE im Rahmen des IRB-Ansatzes den ratingbasierten Ansatz nach Artikel 261 CRR an. Der ratingbasierte Ansatz wird für alle Verbriefungspositionen in einer Verbriefungstranche angewendet. Den internen Bemessungsansatz für die Ermittlung des Verbriefungsrisikogewichts einer IRBAVerbriefungsposition nach Artikel 259 Abs. 4 CRR nutzt die HRE nicht. Unbeurteilte IRBA- beziehungsweise KSA-Verbriefungspositionen, d. h. ohne externes Rating einer qualifizierten Ratingagentur, erhalten ein Risikogewicht von 1.250 % oder werden wahlweise voll vom Kapital abgezogen. In der Funktion als Originator setzt die HRE bei der Feststellung der Bonität der einzelnen Tranchen eines zu verbriefenden Portfolios namhafte Ratingagenturen ein. Als Ratingagenturen wurden Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch benannt. Als maßgebliche Bonitätsbeurteilung für die Verbriefungsposition wird jeweils das zweitbeste vorliegende Rating verwendet. Die genannten Ratingagenturen sind jeweils unabhängig von der Art der verbrieften Forderung für die Transaktionen nominiert. In der folgenden Tabelle 39 gemäß Artikel 449 Buchstabe o-i CRR sind die gehaltenen Verbriefungspositionen, getrennt nach Wiederverbriefungs- und anderen Verbriefungspositionen, in Risikogewichtsbänder eingeordnet und die daraus resultierende Eigenmittelanforderung nach dem verwendeten Ansatz dargestellt. Die Verbriefungstransaktionen des Anlagebuches werden in der HRE nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz (eigene Verbriefungspositionen) oder dem Standardansatz (erworbene Verbriefungspositionen) mit Eigenkapital unterlegt. __________________________________________________________________________________________ 92 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 39: Kapitalanforderungen für einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen alle Angaben in Mio. Euro Anlagebuch Risikogewichtsbänder Verbriefungen Forderungsbetrag 1) Handelsbuch Wiederverbriefungen Kapitalanforderung Forderungsbetrag 1) Verbriefungen Kapitalanforderung Forderungsbetrag Wiederverbriefungen Kapitalanforderung Forderungsbetrag Kapitalanforderung Standardansatz 20% 2 0,04 - - - - - - 40% - - - - - - - - 50% - - - - - - - - 100% - - - - - - - - 225% - - - - - - - - 350% - - - - - - - - 650% - - - - - - - - 0,001 0,001 - - - - - - 2 0,04 0 0 0 0 0 0 < 10% - - - - - - - - > 10% < 20% - - - - - - - - > 20% < 50% - - - - - - - - > 50% < 100% - - - - - - - - > 100% < 250% - - - - - - - - > 250% < 650% - - - - - - - - > 650% < 1250% - - - - - - - - 1.250% / Kapitalabzug - - - - - - - - 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0,04 0 0 0 0 0 0 1250% / Kapitalabzug IRB-Ansatz Gesamt 1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) Die Verringerung des Verbriefungsgeschäfts infolge des Abgangs der DEPFA Group geht einher mit einem deutlichen Rückgang der daraus resultierenden Kapitalanforderung, die sich im Geschäftsjahr 2014 auf 40 Tausend Euro vermindert hat (Dezember 2013: 55 Mio. Euro). Dabei wird eine extern geratete Verbriefungsposition (CDO Europa), deren EAD rund 1 Tausend Euro beträgt, mit einem Verbriefungsrisikogewicht von 1.250 % berücksichtigt (Dezember 2013: 0 Mio. Euro). Risikomanagement von Verbriefungspositionen Adressenausfall- und Marktrisiko Die laufende Überwachung der Investments in strukturierte Finanzierungen obliegt dem Credit Risk Management. Die Ziele der Überwachungstätigkeiten sind insbesondere • Identifikation potenzieller kreditrelevanter Probleme, bevor diese eintreten. • Quantifizierung der Auswirkung von Performance-Änderungen der zugrunde liegenden verbrieften Forderungen auf die laufenden Zins- und Kapitalrückzahlungen des jeweiligen Investments sowie auf das Risikoprofil der Gruppe. • Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit potenziellen Risiken. • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit anschließender Umsetzung. Diese Ziele werden durch eine proaktive Überwachung, die durch folgende wichtige Elemente charakterisiert ist, erreicht: • Laufende Sammlung und Auswertung von wesentlichen Performance-Informationen für jedes Investment. Dies beinhaltet auf Seiten der Investition Informationen über Zahlungsrückstände und Zahlungsausfälle sowie Rating- und Bonitätsveränderungen. Außerdem werden relevante Detailinformationen auf Seiten der zugehörigen Sicherheitenportfolios regelmäßig den Trustee-Reports entnommen. __________________________________________________________________________________________ 93 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 • Laufende Überwachung von relevanten makroökonomischen Faktoren und Analyse ihrer Wirkung auf die Performance der Investments. • Zusätzlich meldet das Credit Risk Management den Wertberichtigungsbedarf entsprechend der Impairment-Vorschrift. Ein Impairment wird durch vordefinierte Trigger gemäß den durch den Konzern genutzten Rechnungslegungsvorschriften ausgelöst. Diese beinhalten unter anderem erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten, Vertragsbruch oder die mögliche Insolvenz. Investments in Wiederverbriefungen unterscheiden sich maßgeblich durch die erhöhte Komplexität von „einfachen“ Verbriefungen, die sich daraus ergibt, dass im zugrundeliegenden Portfolio Tranchen von Verbriefungen enthalten sind. Grundsätzlich werden die Überwachungsprozesse wie bei „einfachen“ Verbriefungen, d. h. initial auf Basis der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände durchgeführt. Hierbei werden die Risikotreiber der zugrundeliegenden Verbriefungen berücksichtigt. Neben der Kreditrisikoanalyse analysiert Market Risk (Risk Management & Control) Korrelationen innerhalb der Portfolios und Sensivitäten, und Auswirkungen auf Cash Flows der Transaktionen werden abstrahiert. Darüber hinaus wird durch die Einheit Risk Management & Control für gruppeninterne Zwecke ein Markt- oder Modellwert für die strukturierten Wertpapiere ermittelt. Die drei noch verbliebenen CDO-Strukturen in der pbb werden durch Proxy-Preise bewertet. An den Bewertungsmethoden hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Liquiditätsrisiko Die generelle Handhabung und das Management des Liquiditätsrisikos der HRE ist im Kapitel 6 „Liquiditätsrisiken“ ausführlich erläutert. In Verbindung mit Verbriefungen umfasst das Liquiditätsrisiko sowohl die Aktivitäten als Investor als auch die als Originator von so genannten Zwecksgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPV). Die laufende Identifizierung, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos auf Ebene der HRE sowie des Tochterunternehmens pbb obliegt der Einheit Risk Management & Control. Tabelle 40: Liquiditätsrisiko aus Verbriefungspositionen alle Angaben in Mio. Euro Wesentliche Tochterunternehmen Deutsche Pfandbriefbank AG Gesamt Liquiditätsrisiko 1) 2) 2 2 1) Für Verbriefungspositionen mit und ohne Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Basel III infolge eines wesentlichen und wirksamen Risikotransfers gemäß Artikel 243 f. CRR 2) Liquiditätsrisiko nach Abschreibungen Die obige Tabelle 40 weist das Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2014 aus. Die Liquiditätsrisiken in Höhe von 2 Mio. Euro (Dezember 2013: 309 Mio. Euro) resultieren aus einem möglichen Ausfall von SPVs. Die deutliche Verringerung in 2014 resultiert aus dem Abgang der DEPFA Group am 19. Dezember 2014. Als Investor steht die HRE vor zwei Arten von Liquiditätsrisiken. Zum einen entstehen Liquiditätsrisiken durch Verluste, die sich in Abschreibungen widerspiegeln und zum anderen können Ratingherabstufungen der Zwecksgesellschaften zu Liquiditätsabflüssen führen. Die Liquiditätsrisikosituation wird auch durch die Struktur der jeweiligen Verbriefungstransaktionen und die Rolle der HRE in diesen Verbriefungstransaktionen beeinflusst. Als Originator von Verbriefungstransaktionen steht die HRE ebenfalls vor Liquiditätsrisiken. Diese können u. a. entstehen oder sich verstärken, wenn die Reputation der HRE am Markt sinkt. Tranchen der SPVs, die nicht zu 100 % finanziert sind, werden möglicherweise nicht verlängert, so dass sich die Refinanzierungsbasis der Gruppe für diese Transaktionen verknappt. Da Neuinvestitionen in Zweckgesellschaften der Geschäftsstrategie der HRE entgegenstehen, ist dieser Punkt nicht berücksichtigt. Wie bereits im Vorjahr hat die HRE auch zum 31. Dezember 2014 keine ausstehenden Garantien gegenüber Zweckgesellschaften und somit resultieren daraus keine Risiken, die die Liquiditätssituation der Gruppe beeinflussen könnten. Ein zukünftiges Investment in sonstige Zweckgesellschaften erlaubt die Geschäftsstrategie der HRE nicht, so dass Liquiditätsrisiken aus derartigen Geschäften nicht mehr entstehen können. Das verbleibende Engagement der Gruppe beschränkt sich auf direkte Investments. Der Einfluss von solchen Investments auf die Liquiditätssituation der Bank lässt sich wie folgt zusammenfassen. Einerseits kann eine Ratingherabstufung der gehaltenen __________________________________________________________________________________________ 94 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Notes zu einer Verschlechterung der Refinanzierungsbasis der HRE führen. Anderseits führt das Adressenausfallrisiko zu geringer werdenden Liquiditätszuflüssen. Die folgende Tabelle 41 gibt ein Bild über die Berücksichtigung der verbleibenden Investments der HRE in Zweckgesellschaften. Tabelle 41: Abschläge auf Investments in Zweckgesellschaften Zweckgesellschaft EZB 1) „fähig“ Abschlag Base Szenario Abschlag Risk Szenario (zusätzlich) Abschlag Stress Szenario (zusätzlich) Abschlag „Going Concern“ (zusätzlich) Abschlag „Gone Concern“ (zusätzlich) Nein 100% 100% 100% - - Ja 2) EZB Abschlag EZB Abschlag + 6% EZB Abschlag + 8% Sensitivitäts-basiert Sensitivitäts-basiert 1) Europäische Zentralbank 2) Kein Bestand zum 31. Dezem ber 2014 Im Falle von nicht „EZB fähigen“ Vermögenswerten werden Abschläge von 100 % angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verbriefungen (nach IFRS) Originator Die HRE unterscheidet grundsätzlich nach Verbriefungstransaktionen mit Forderungsübertragung (sogenannte traditionelle Verbriefungen oder True-Sale-Verbriefungen) und Verbriefungstransaktionen ohne Forderungsübertragung (sogenannte synthetische Verbriefungen). Bei traditionellen Verbriefungen (True-Sale-Transaktionen) wird der Risikotransfer und die Eigenkapitalentlastung durch den Verkauf („True Sale“) von Bilanzaktiva erreicht. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich gemäß dem Abgangskonzept des IAS 39 ausgebucht, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken an Dritte übertragen worden sind. Etwaige Abweichungen zwischen Buchwert und Verkaufspreis, d. h. anfallende Gewinne oder Verluste durch einen Bilanzabgang, werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlustrechnung vereinnahmt. Bei synthetischen Verbriefungen hingegen kommt es nach IFRS grundsätzlich nicht zu einer Ausbuchung des verbrieften Portfolios. Die übertragenen Vermögenswerte dürfen nicht ausgebucht werden, da die Abgangskriterien nach IAS 39 nicht erfüllt sind. Die zugrunde liegenden Forderungen werden weiter in der ihnen zugeordneten IFRS-Kategorie geführt und somit bei der HRE bilanziert. Die Bilanzierung und Bewertung dieser Forderungen erfolgt weiterhin nach den Regeln dieser IFRS-Kategorie. Investor Investorpositionen werden nach IFRS, je nach der mit den erworbenen Wertpapieren verfolgten Absicht und der Ausgestaltung der Wertpapiere, nach den Regelungen des IAS 39 kategorisiert. Die den synthetischen Verbriefungen zugrundeliegenden Wertpapiere werden in der Kategorie Loans and Receivables (LaR) geführt. Die LaRBestände werden unter der Position Finanzanlagen ausgewiesen. Die Bewertung der LaR-Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. Die Erfolge beziehungsweise der Aufwand aus der Veräußerung sowie erfolgswirksam zu erfassende Bewertungsänderungen der Wertpapiere werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Finanzanlageergebnis ausgewiesen. Verbriefungstransaktionen über Zweckgesellschaften Im Rahmen von True-Sale- oder synthetischen Verbriefungstransaktionen über Zweckgesellschaften erfolgt seitens der IFRS Bilanzierung eine Prüfung, inwieweit eine Konsolidierung der verbriefenden Zweckgesellschaft nach SIC 12 vorzunehmen ist. __________________________________________________________________________________________ 95 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Zweckgesellschaften, die von der HRE gegründet oder gesponsert werden oder mit denen eine Vertragsbeziehung besteht, sind unter Umständen zu konsolidieren. In Übereinstimmung mit den IFRS werden Zweckgesellschaften konsolidiert, die durch die HRE wirtschaftlich beherrscht werden (IAS 27 in Verbindung mit SIC 12). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der HRE die Mehrheit der Chancen und Risiken der Zweckgesellschaft zuzurechnen sind. Bei Gründung sowie bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Zweckgesellschaft oder wenn sich die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gruppe und der Zweckgesellschaft wandeln, wird die Konsolidierung nach IFRS untersucht. Zum 31. Dezember 2014 nutzt die HRE keine solchen Verbriefungszweckgesellschaften. Derivate im Zusammenhang mit Verbriefungen Die HRE untersucht die Verbriefungstransaktionen dahingehend, ob diese trennungspflichtige eingebettete Derivate enthält. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kreditrisiko der einer Verbriefung zugrunde liegenden Forderungen mittels eines Derivates auf eine Zweckgesellschaft übertragen wird, welche nicht direkt Eigentümerin der Vermögenswerte wird. Ein eingebettetes Derivat ist gemäß IAS 39.11 vom Basisvertrag zu trennen und separat zu bewerten, wenn neben anderen Kriterien die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrages verbunden sind. Um das Vorliegen einer Trennungspflicht zu prüfen, werden die wirtschaftlichen Risiken von Grundgeschäft und eingebettetem Derivat beurteilt. Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente innerhalb eines Verbriefungsprodukts werden vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst. Verbriefungsaktivitäten in der Berichtsperiode Die HRE hat im Jahr 2014 wie im Vorjahr keine neuen Verbriefungstransaktionen mit wirksamem Risikotransfer gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR getätigt; insofern ist die Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe n-vi CRR nicht relevant. Zur Verbriefung vorgesehene Vermögensgegenstände Die HRE hat bislang keine neuen Verbriefungen eigener Forderungen für das Geschäftsjahr 2015 geplant; die Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe n-iii CRR ist somit hinfällig. __________________________________________________________________________________________ 96 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 4.5 Allgemeine Angaben zu IRBA-Positionen Eine Zulassung zur Anwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes haben folgende PD-Rating- und LGDVerfahren im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Prüfungsprozesses erhalten: • PD-Ratingverfahren, die bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden: - SPV Investoren - SPV Developer - Bauträger bilanzierend - Investor bilanzierend - Investor nicht bilanzierend - Wohnungsbaugesellschaften - Gesellschaften bürgerlichen Rechts • Weitere PD-Ratingverfahren: - Staaten - Regionalregierungen (Local Authorities) - Multinationale Firmenkunden - Banken - Public Sector Entities - Projektfinanzierungen - Asset-Based-Finanzierungen (Flugzeugfinanzierungen, Leasing) - Privatkunden - Small-and medium-seized-Firmenkunden • LGD-Verfahren: - LGD-Kalkulator für deutsche und internationale Immobilienfinanzierungen - Banken-LGD-Modell - Corporate-LGD-Modell - Staaten-LGD-Modell - Local Authorties-LGD-Modell - Projektfinanzierungs-LGD-Modell - Asset-Based-Finance-LGD Modell (für Flugzeugfinanzierungen). Ansonsten verbleiben in der HRE lediglich weitestgehend immaterielle Segmente dauerhaft im Standardansatz. 4.5.1 Interne Ratingsysteme Interne Ratingsysteme müssen die Mindestanforderungen an die Nutzung des IRB-Ansatzes gemäß den Artikeln 143 und 144 CRR erfüllen. Neben methodischen und prozessual-organisatorischen Anforderungen müssen die Ratingsysteme ihre Eignung bei der Risikoklassifizierung sowohl des Bestands- als auch des Neugeschäfts bewiesen haben. Ratingsysteme werden im Sinne von Artikel 142 CRR verstanden als die Gesamtheit aller Methoden, Verfahrensabläufe, Steuerungs- und Überwachungsprozeduren sowie der Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssysteme. PD-Ratingverfahren und LGD-Modelle Die PD-Ratingsysteme der HRE stellen Verfahren dar, bei denen bestimmte quantitative und qualitative Risikofaktorausprägungen des Schuldners oder Garanten auf Basis einer mathematisch-statistischen Vergangenheitsanalyse und auf Basis vorausschauender Expertenurteile Scorewerte zugeordnet werden. Durch Gewichtung der Risikofaktoren werden die Scorewerte zu einem Gesamtscore zusammengeführt, welcher dann in eine Ratingklasse übersetzt wird. __________________________________________________________________________________________ 97 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Als direktes Ergebnis der LGD-Modelle der HRE ergeben sich Verlustquotenschätzungen in Prozent, welche sich auf das Exposure-at-Default (EAD) beziehen. Der LGD-Kalkulator für internationale gewerbliche Immobilienfinanzierungen basiert dabei auf einem Monte-Carlo-Simulationsverfahren. Bei der LGD-Schätzung für Immobilienfinanzierungen in Deutschland verwendet die HRE die statistischen Ergebnisse bzgl. Erlösquoten und Abwicklungsdauern, die in einem deutschlandweiten Poolprojekt auf Ebene des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken gewonnen werden. Die Zuordnung eines Schuldners einer IRBA-Adressenausfallrisikoposition zu den PD-Ratingsystemen und LGDModellen wird in der HRE durch den im Ratingprozess definierten Anwendungsbereich geregelt. In der HRE gilt eine einheitliche 27-stufige Masterratingskala, die für alle Ratingverfahren und über alle Forderungsklassen hinweg gleich ist und somit die Ratingeinstufung über alle Adressenausfallrisikopositionen vergleichbar macht. Den 27 Ratingstufen der Masterratingskala sind eindeutige Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet, so dass die Möglichkeit besteht, interne Ratingeinstufungen mit externen Bonitätsbeurteilungen in Beziehung zu setzen. Weitere Nutzung der internen Schätzungen Die internen Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote (LGD) stellen wichtige Parameter für die Risikosteuerung und die Kreditentscheidung dar. Im Rahmen der Vorkalkulation werden aus diesen Risikoparametern die Risiko- und Eigenkapitalkosten ermittelt, welche Basis für das risikoadjustierte Pricing sind. Auch in der Kreditgenehmigung und der Kreditbearbeitung, wo jede Adressenausfallrisikoposition hinsichtlich seines Risikogehalts zu klassifizieren ist, spielen Ratings und Verlustquoten eine wichtige Rolle. Aus den Risikoparametern PD und LGD werden Expected Loss Klassen abgeleitet, welche die Basis für die Kompetenzordnung in der HRE sind. Die Ergebnisse der internen Ratingsysteme fließen weiterhin in die ökonomische Risikotragfähigkeitsrechnung ein. Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken Im Rahmen der Adressenausfallrisikominderung rechnet die HRE • Immobilien und Flugzeuge • finanzielle Sicherheiten • Bürgschaften und Garantien als Sicherheiten an. Die Hauptarten an Sachsicherheiten, welche in den LGD-Modellen für Schätzung der Verlustquoten kreditrisikomindernd verwendet werden, sind Grundpfandrechte bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen. Flugzeuge dienen zum Berichtsstichtag nicht als Sicherheit. Barsicherheiten, wie sie vor allem bei derivativen Adressenausfallrisikopositionen durch Sicherheitenvereinbarungen mit den Kontrahenten zum Einsatz kommen, werden kreditrisikomindernd im EAD angerechnet. Zusätzlich zu den genannten Sicherheiten werden Garantien und Bürgschaften risikomindernd berücksichtigt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten erfolgt anlassbezogen und im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer durch die Kreditsachbearbeiter; bei Immobiliensicherheiten werden externe oder interne Gutachten mit herangezogen. Weitergehende Informationen zu den anrechenbaren Sicherheiten, zu deren Bewertung und Verwaltung sind im Kapitel 4.5.2 „Kreditrisikominderungstechniken“ beschrieben. Implementierte Kontrollmechanismen für das Ratingsystem Zur Prüfung auf Vollständigkeit und zur Plausibilisierung der Dateneingaben in die Ratingsysteme gibt es technisch verankerte Kontrollmechanismen, wie z. B. die Freigabe im Vier-Augen-Prinzip. Alle PD- und LGD-Ratingverfahren werden einer jährlichen Validierung durch den Bereich Risk Management & Control unterzogen. Hierbei werden die Trennschärfe, Stabilität und Kalibrierung der Verfahren, die Datenqualität sowie das Modelldesign anhand von statistischen und qualitativen Analysen sowie anhand von AnwenderFeedback überprüft. Beim LGD-Modell für Immobilienfinanzierungen in Deutschland beteiligt sich die HRE an der Pool-Validierung auf Ebene des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken. Wann immer möglich werden die PDWerte aus den im eigenen Portfolio beobachteten langjährigen Ausfallraten gemessen. In Portfoliosegmenten mit __________________________________________________________________________________________ 98 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 historisch niedrigen Ausfallraten, z. B. bei Staaten, Regionalregierungen und Banken, werden die PD-Werte aus den langjährigen Ausfallbeobachtungen von S&P abgeleitet. Der Bereich Risk Management & Control ist von den Geschäftsfeldern unabhängig. Die in diesem Bereich angesiedelte Adressenausfallrisikoüberwachungseinheit ist gruppenweit für die Entwicklung, Einführung, Pflege, Überwachung und Optimierung aller PD- und LGD-Verfahren verantwortlich. Die Ergebnisse der Validierungsund Überwachungsaktivitäten sind in das interne Berichtswesen eingebunden. Die interne Revision, als prozessunabhängige Instanz, prüft regelmäßig die Angemessenheit der internen Ratingsysteme einschließlich der Einhaltung der Mindestanforderungen an den Einsatz der Ratingsysteme. IRBA-Forderungsklassen Die Zuordnung eines Schuldners einer IRBA-Adressenausfallrisikoposition zu den PD-Ratingsystemen und LGDModellen wird in der HRE durch den im Ratingprozess definierten Anwendungsbereich geregelt. Alle Ratingsysteme sind überschneidungsfrei einer aufsichtsrechtlichen Forderungsklasse zugeordnet. Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen Für die Forderungsklassen Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen kommen Ratingsysteme zum Einsatz, die jeweils aus statistischen Kernen bestehen, welche um Expertenmodellkomponenten zur Einbeziehung qualitativer oder sonstiger Informationen in die Risikoklassifizierung ergänzt werden. Der mit diesen Ratingsystemen abgedeckte Kundenkreis unterliegt nach dem Erstrating mindestens einmal jährlich einem Folgerating. Bei Vorliegen wesentlicher bonitätsbeeinflussender Informationen wird ein unterjähriges Re-Rating vorgenommen. Der LGD-Kalkulator für internationale gewerbliche Immobilienfinanzierungen, welche der Forderungsklasse Unternehmen zugeordnet ist, basiert auf einem Monte-Carlo-Simulationsverfahren. In der Datenverarbeitung werden alle relevanten Inputfaktoren und die Ergebnisse der durchgeführten Ratings gespeichert, so dass eine lückenlose Ratinghistorie für jeden Schuldner beziehungsweise Garanten und jedes Adressenausfallrisikobehaftete Geschäft besteht. Die Zuordnung von Schuldnern zu Ratingklassen erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß einer 27-stufigen Masterratingskala. Mengengeschäft Die IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft kommt in der HRE nicht vor. Beteiligungspositionen Beteiligungsrisikopositionen, die bereits vor dem 1. Januar 2008 in der HRE gehalten wurden, sind gemäß Artikel 495 Abs. 1 CRR von der Anwendung des IRBA ausgenommen. Nach dem 31. Dezember 2007 erworbene Beteiligungen – nicht wesentliche Anteile der pbb an zwei Unternehmen, einem Finanzunternehmen und einem sonstigen Unternehmen nach Artikel 4 CRR i.V.m. § 1 KWG – werden als IRBA Beteiligungspositionen behandelt und mit dem einfachen IRBA Risikogewicht nach Artikel 155 Abs. 2 CRR berücksichtigt. IRBA-Risikopositionswerte Das Basel III-konforme Exposure at Default (EAD) stellt die ausstehende Forderung im Falle eines Defaults dar. Es berücksichtigt neben der aktuellen Inanspruchnahme gegebenenfalls inklusive aller bereits entstandenen Kosten noch die anteiligen Kreditzinsen, mit denen ein Kreditnehmer bis zur Feststellung eines Kreditausfalls (maximal 90-Tage-Verzug) in Verzug geraten kann, sowie diejenigen Kreditzusagen, die ein Kreditnehmer trotz einer wesentlichen Bonitätsverschlechterung zukünftig noch ausnutzen kann. Bei Derivaten ergibt sich der EAD als Summe aus aktuellem Marktwert und dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Add-on, der einen Puffer für zukünftige potenzielle Erhöhungen des Marktwertes darstellt. Das EAD wird für alle Forderungen ermittelt, und zwar unabhängig davon, ob ein Default tatsächlich bereits eingetreten ist oder nicht. Das EAD setzt sich grundsätzlich aus folgenden Komponenten zusammen: • Kapital-Anteil (Kapital-EAD) • Zins-Anteil (Zins-EAD) • Kosten-Anteil (Kosten-EAD) __________________________________________________________________________________________ 99 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 • Obligo-Anteil (Obligo-EAD) • Netting-Anteil (Netting-EAD) Auf die Besonderheit bei der Ermittlung des EAD für Derivate wurde bereits im Kapitel 4.4.1 „Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen“ eingegangen. Das EAD (der Kreditäquivalenzbetrag) ergibt sich hierbei aus aktuellem Marktwert und dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Add-on, der einen Puffer für zukünftige potenzielle Erhöhungen des Marktwerts darstellt. Die nachfolgenden Tabellen 42a bis 42h gemäß Artikel 452 Buchstaben d und e-i,ii CRR zeigen die IRBA Risikopositionswerte (EAD) nach PD- und Forderungsklassen sowie die mit den Risikopositionswerten gewichteten durchschnittlichen PD, LGD und Risikogewichte in Prozent. Die Informationen werden gemäß Artikel 452 Buchstabe j-i CRR insgesamt sowie zusätzlich für jede geografische Belegenheit der Kreditrisikopositionen dargestellt. D. h. für Kreditrisikopositionen in Deutschland, wo die HRE und der pbb Konzern zugelassen sind sowie in den Staaten, in denen die HRE beziehungsweise der pbb Konzern ihre Geschäfte durch eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen ausüben. Die HRE Holding verfügt über ein Tochterunternehmen (Kreditinstitut) in Tokio sowie Niederlassungen in London, Madrid, Paris, Rom und Stockholm. Die IRBA-Kreditrisikopositionen von insgesamt 61.866 Mio. Euro verteilen sich wie folgt auf die betreffenden Länder: • Deutschland • Frankreich • Großbritannien 3.894 Mio. Euro beziehungsweise 6% • Schweden 1.531 Mio. Euro beziehungsweise 2% • Spanien 759 Mio. Euro beziehungsweise 1% • Japan 45 Mio. Euro beziehungsweise <1% • Italien 1 Mio. Euro beziehungsweise <1% 51.064 Mio. Euro beziehungsweise 83 % 4.571 Mio. Euro beziehungsweise 7% Tabelle 42a: IRBA Kreditrisikopositionen – Total PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken EAD in Mio. Euro ∅ LGD PD >0,5% ≤5% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 29.377 27% 0,04% 14% 451 28% 1,00% 5.630 22% 0,11% 20% 1.277 11% 1,50% 40% 11.797 12% 0,37% 17% 11.985 15% 1,52% 37% 6.058 10% 0,40% 14% 7.758 15% 1,46% 33% - - - - - - - - 5.739 13% 0,33% 20% 4.227 16% 1,62% 44% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 46.803 23% 0,13% 15% 13.713 15% 1,50% 38% Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken EAD in Mio. Euro ∅ LGD 65% Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 244 61% 10,00% 315% - - - - - - - - 314 3% 100% 0% 195 17% 7,84% 67% 596 45% 100% 0% 60 24% 8,65% 90% 377 51% 100% 0% - - - - - - - - 136 14% 7,48% 57% 219 35% 100% 0% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 439 42% 9,04% 204% 910 30% 100% 0% Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 100 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken ∅ LGD EAD in Mio. Euro ∅ PD ∅ RW 30.071 28% 0,13% 17% 7.335 19% 0,35% 22% 23.977 13% 1,00% 28% 13.978 13% 1,02% 25% - - - - 9.999 14% 0,98% 31% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 61.383 21% 0,50% 22% Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt Tabelle 42b: IRBA Kreditrisikopositionen – Deutschland PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen EAD in Mio. Euro ∅ LGD PD >0,5% ≤5% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 27.619 27% 0,04% 14% 451 28% 1,00% 65% 4.486 18% 0,13% 19% 1.277 11% 1,50% 40% 8.201 12% 0,35% 19% 7.929 19% 1,61% 46% 4.225 11% 0,39% 16% 5.260 18% 1,57% 41% - - - - - - - - 3.975 14% 0,31% 22% 2.669 20% 1,67% 57% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 40.305 23% 0,11% 16% 9.658 18% 1,56% 46% davon: Sonstige Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA Default PD = 100% ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 244 61% 10,00% 315% - - - - - - - - 314 3% 100% 0% 195 17% 7,84% 67% 349 48% 100% 0% 60 24% 8,65% 90% 287 46% 100% 0% - - - - - - - - 136 14% 7,48% 57% 62 56% 100% 0% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 439 42% 9,04% 204% 662 26% 100% 0% Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt EAD in Mio. Euro EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 28.314 27% 0,14% 18% 6.191 15% 0,41% 22% 16.325 16% 1,05% 33% 9.559 15% 1,09% 30% - - - - 6.766 16% 0,99% 36% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 50.829 22% 0,46% 23% davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 101 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42c: IRBA Kreditrisikopositionen – Frankreich PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken 1.022 30% 0,00% 2% - - - - Institute 1.050 40% 0,03% 25% - - - - Unternehmen 1.479 11% 0,38% 13% 1.021 11% 1,25% 27% 847 10% 0,41% 12% 762 11% 1,10% 24% - - - - - - - - 632 13% 0,33% 14% 259 13% 1,70% 37% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 3.550 25% 0,17% 13% 1.021 11% 1,25% 27% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 0 0% 0% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken 1.022 30% 0,00% 2% Institute 1.050 40% 0,03% 25% Unternehmen 2.500 11% 0,73% 19% 1.653 10% 0,72% 17% - - - - 847 13% 0,76% 22% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 4.571 22% 0,41% 16% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 102 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42d: IRBA Kreditrisikopositionen – Großbritannien PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 138 12% 0,00% 0% - - - 80 5% 0,04% 2% - - - - 1.152 5% 0,42% 9% 2.434 6% 1,46% 13% 740 5% 0,41% 7% 1.373 5% 1,36% 11% - - - - - - - - 412 6% 0,45% 13% 1.061 6% 1,60% 17% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 1.370 6% 0,36% 8% 2.434 6% 1,46% 13% Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt EAD in Mio. Euro EAD in Mio. Euro PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ LGD ∅ PD ∅ RW - Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - 90 65% 100% 0% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - 90 65% 100% 0% davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 90 65% 100% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 138 12% 0,00% 0% 80 5% 0,04% 2% 3.586 6% 1,13% 12% 2.113 5% 1,03% 9% - - - - 1.474 6% 1,28% 15% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 3.804 6% 1,07% 11% Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt EAD in Mio. Euro __________________________________________________________________________________________ 103 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42e: IRBA Kreditrisikopositionen – Schweden PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken 81 31% 0,00% 0% - - - Institute 0,3 15% 0,05% 16% - - - - Unternehmen 750 13% 0,39% 20% 569 16% 1,02% 32% 41 17% 0,33% 21% 332 14% 1,03% 29% - - - - - - - - 709 13% 0,40% 20% 238 18% 1,00% 35% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 832 15% 0,35% 18% 569 16% 1,02% 32% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD - Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - 130 19% 100% 0% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - 130 19% 100% 0% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 130 19% 100% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 81 31% 0,00% 0% 32% 15% 0,05% 16% 1.320 14% 0,66% 25% 418 13% 0,85% 25% - - - - 902 15% 0,57% 25% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 1.401 15% 0,62% 24% Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 104 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42f: IRBA Kreditrisikopositionen – Spanien PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken 517 41% 0,07% 30% - - - Institute 0,1 19% 0,30% 48% - - - - Unternehmen 182 14% 0,43% 22% 31 15% 1,15% 25% 172 14% 0,45% 22% 31 15% 1,15% 25% - - - - - - - - 10 20% 0,05% 16% - - - - - - - - - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Mengengeschäft Beteiligungspositionen Gesamt - - - - - - - - 700 34% 0,16% 28% 31 15% 1,15% 25% PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA - EAD in Mio. Euro ∅ LGD Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - 28 64% 100% 0% 0% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - 0,4 71% 100% davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - 27 64% 100% 0% Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 28 64% 100% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW 30% Zentralstaaten oder Zentralbanken 517 41% 0,07% Institute 0,1 19% 0,30% 48% Unternehmen 214 15% 0,53% 22% 204 14% 0,56% 23% - - - - 10 20% 0,05% 16% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 731 33% 0,20% 27% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 105 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42g: IRBA Kreditrisikopositionen – Japan PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW - - - - - - - - Institute 13 29% 0,10% 44% - - - - Unternehmen 32 13% 0,45% 12% - - - - 32 13% 0,45% 12% - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 45 18% 0,35% 21% 0 0% 0% 0% Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 0 0% 0% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA Zentralstaaten oder Zentralbanken Institute Unternehmen EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW - - - - 13 29% 0,10% 44% 32 13% 0,45% 12% 32 13% 0,45% 12% davon: Spezialfinanzierungen - - - - davon: Sonstige - - - - Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 45 18% 0,35% 21% davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gesamt __________________________________________________________________________________________ 106 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 42h: IRBA Kreditrisikopositionen – Italien PD >0,5% ≤5% PD ≤0,5% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - Institute 1 15% 0,45% 44% - - - - Unternehmen - - - - - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 1 15% 0,45% 44% 0 0% 0% 0% Gesamt PD >5% <100% Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD Default PD = 100% ∅ PD ∅ RW EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - - - - Institute - - - - - - - - Unternehmen - - - - - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - - - - - davon: Sonstige - - - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - - 0 0% 0% 0% 0 0% 0% 0% Gesamt Total (ohne Default) Forderungsklassen IRBA EAD in Mio. Euro ∅ LGD ∅ PD ∅ RW Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - Institute 1 15% 0,45% 44% Unternehmen - - - - davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - - - - davon: Spezialfinanzierungen - - - - davon: Sonstige - - - - Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 1 15% 0,45% 44% Gesamt Der Loss Given Default (LGD) gibt die Verlustquote an, die die Bank im Falle des Ausfalls eines Kunden erleidet. Dieser liegt für die nicht ausgefallenen IRBA-Kreditrisikopositionen im Durchschnitt bei 21 % (Dezember 2013: 21 %). Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die – unabhängig von der Forderungshöhe und den gestellten Sicherheiten – die Wahrscheinlichkeit angibt, dass ein Kreditnehmer/Kontrahent in Zukunft nicht in der Lage sein wird, seinen Kredit zu bedienen, beträgt für die nicht ausgefallenen IRBA-Forderungen im Durchschnitt 0,50 % (Dezember 2013: 0,37 %). Die in der HRE verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und Verlustquoten (LGD) sind als sogenannte Through-the-cycle Risikoparameter definiert und stellen daher mehrjährige Durchschnittswerte dar. Aktuelle Ausfallraten und Verlustquoten (sogenannte Point-in-time Risikoparameter) können je nach Stand im Konjunkturzyklus von diesen Through-the-cycle Werten abweichen. Das durchschnittliche Risikogewicht für die nicht ausgefallenen IRBA-Forderungen beträgt über alle IRBAForderungsklassen 22 % (Dezember 2013: 16 %). Risikogewichte sind wesentlicher Bestandteil bei der Ermitt__________________________________________________________________________________________ 107 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 lung der risikoorientiert mit Eigenmitteln zu unterlegenden risikogewichteten Aktiva (RWA); die risikogewichteten Aktiva ergeben sich durch Multiplikation von Risikogewicht und IRBA-Positionswert (Exposure at Default; EAD). Wie bereits in Kapitel 4.3 „Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen“ erläutert, sind das Mengengeschäft (z. B. kleinvolumige Retaildarlehen, bei denen die Kundenbonität mittels Retail-Scoring beurteilt wird und die in der HRE zu einem auslaufenden Geschäftsbereich nach Artikel 150 Buchstabe c CRR i.V.m. § 14 SolvV gehören) sowie Beteiligungspositionen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008 gehalten wurden, von der Anwendung des IRB-Ansatzes ausgenommen. Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen Die Tabellen 43a bis 43f nach Artikel 452 Buchstabe e-iii CRR zeigen das Risiko aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen. Hierzu weist die HRE – gemäß der aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderung – den Gesamtbetrag der nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen (mit ihrer Bemessungsgrundlage) und den zusagengewichteten durchschnittlichen Positionswert (Ø EAD) für jede IRBA Forderungsklasse aus. Zusätzlich zeigt sie den Positionswert der nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen (als Summe der offenen Kreditzusagen gewichtet mit einem Credit Conversion Factor (Kreditumrechnungsfaktor, CCF)) sowie den gewogenen durchschnittlichen CCF (Ø CCF) je IRBA-Forderungsklasse. Die Informationen werden gemäß Artikel 452 Buchstabe j-i CRR insgesamt sowie zusätzlich für jede geografische Belegenheit der Kreditrisikopositionen dargestellt. Die nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen von insgesamt 2.878 Mio. Euro verteilen sich wie folgt auf die betreffenden Länder: • Deutschland 2.159 Mio. Euro beziehungsweise 75 % • Frankreich 387 Mio. Euro beziehungsweise 13 % • Großbritannien 289 Mio. Euro beziehungsweise 10 % • Schweden 43 Mio. Euro beziehungsweise 1% • Spanien 0,4 Mio. Euro beziehungsweise <1% • Japan 0 Mio. Euro beziehungsweise 0% • Italien 0 Mio. Euro beziehungsweise 0% Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen aus Geschäften des Tochterunternehmens in Tokio und der Niederlassung in Rom bestehen nicht. Tabelle 43a: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Total alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA Zentralregierungen Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen 241 241 31 100% 50 50 15 100% 2.588 1.930 27 75% 1.087 818 30 75% Ø EAD Ø CCF - - - - 1.501 1.112 25 74% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 2.878 2.220 27 77% davon: Sonstige Gesamt __________________________________________________________________________________________ 108 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 43b: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Deutschland alle Angaben in Mio. Euro Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen 150 150 37 100% 1 1 0,3 100% 2.008 1.590 28 79% 891 720 34 81% - - - - 1.117 870 24 78% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 2.159 1.741 29 81% Forderungsklassen IRBA Zentralregierungen Institute Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt Ø EAD Ø CCF Tabelle 43c: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Frankreich alle Angaben in Mio. Euro Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Zentralregierungen 90 90 22 100% Institute 49 49 15 100% 248 174 31 70% 13 7 7 50% Forderungsklassen IRBA Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen Ø EAD Ø CCF - - - - 235 167 32 71% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 387 313 27 81% davon: Sonstige Gesamt Tabelle 43d: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Großbritannien alle Angaben in Mio. Euro Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Zentralregierungen - - - Institute - - - - 289 145 20 50% 152 76 19 50% - - - - 137 69 20 50% Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 289 145 20 50% Forderungsklassen IRBA Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt Ø EAD Ø CCF - __________________________________________________________________________________________ 109 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 43e: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Schweden alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Ø EAD Ø CCF Zentralregierungen - - - Institute - - - - 43 21 6 50% 30 15 7 50% - - - - 13 6 3 50% Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Mengengeschäft - Beteiligungspositionen Gesamt 43 - - - - - - - 21 6 50% Tabelle 43f: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Spanien alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Positionswert nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen Ø EAD Ø CCF Zentralregierungen - - - Institute - - - - 0,4 0,4 0,2 100% Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - 0,4 0,4 0,2 100% davon: Spezialfinanzierungen - - - - davon: Sonstige - - - - Mengengeschäft - - - - Beteiligungspositionen - - - - 0,4 0,4 0,2 100% Gesamt Die HRE verwendet für die Berechnung des Exposure at Default (EAD) für zugesagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditlinien folgende Kreditumrechnungsfaktoren (CCF): 100 % für Kontokorrentdarlehen, 50 % für Hypothekendarlehen und 100 % für Avalkredite. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 sind Kreditzusagen in Höhe von 2.878 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.744 Mio. Euro) nicht in Anspruch genommen, der gewogene durchschnittliche CCF dafür beträgt 77 % (Dezember 2013: 76 %). Erwartete und eingetretene Verluste Die nachfolgenden Tabellen 44 und 45 gemäß Artikel 452 Buchstaben g und i CRR zeigen – für Forderungen, für die die HRE die risikogewichteten Positionswerte nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz berechnet – die erwarteten Verluste (Expected Losses) für die gewerblichen Immobilienfinanzierungsdarlehen des Geschäftssegments Real Estate Finance, ausgenommen sind Problemdarlehen, für die bereits eine Wertberichtigung gebildet wurde, sowie die im Geschäftsjahr tatsächlich eingetretenen Verluste. __________________________________________________________________________________________ 110 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 44: Eingetretene Verluste im Kreditgeschäft – Entwicklung alle Angaben in Mio. Euro Eingetretener Verlust (IFRS) Forderungsklassen IRBA 31.12.2014 Eingetretener Verlust (IFRS) Veränderung Vorjahr 31.12.2013 Eingetretener Verlust (IFRS) Veränderung Vorjahr 31.12.2012 Veränderung Vorjahr Zentralregierungen - - - - - Institute - - - - - - 18 19 -1 -22 21 11 Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - 10 - k.A. k.A. k.A. k.A. davon: Spezialfinanzierungen - - k.A. k.A. k.A. k.A. davon: Sonstige 8 - k.A. k.A. k.A. k.A. Beteiligungspositionen - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - 18 39 -1 -22 21 11 Gesamt Der eingetretene Verlust ist definiert als die Summe aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen im Kreditgeschäft, Direktabschreibungen und Eingängen auf abgeschriebene Forderungen. Der erwartete Verlust (EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für alle Risikopositionen außer für Problemkredite, für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebucht wurde, ermittelt. Der EL errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern als Produkt aus der jährlichen Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlusthöhe im Falle des Ausfalls (LGD) und dem Exposure at Default (EAD). Tabelle 45: Erwartete Verluste und eingetretene Verluste im Kreditgeschäft alle Angaben in Mio. Euro Verluste 12/2014 Forderungsklassen IRBA Erwarteter Verlust 1) Verluste 12/2013 Eingetretener Verlust (IFRS) Erwarteter Verlust 1) Verluste 12/2012 Eingetretener Verlust (IFRS) Erwarteter Verlust 1) Eingetretener Verlust (IFRS) Zentralregierungen - - - - - Institute - - - - - - 96 18 115 -1 92 21 56 10 k.A. k.A. k.A. k.A. - - - - - - 40 8 k.A. k.A. k.A. k.A. Beteiligungspositionen - - - - - - Mengengeschäft - - - - - - 96 18 115 -1 92 21 Unternehmen davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon: Spezialfinanzierungen davon: Sonstige Gesamt - 1) Erwarteter Verlust für Immobilienfinanzierung-Darlehen (Hypothekendarlehen und Kontokorrentdarlehen), ausgenommen Problemkredite, für die bereits eine Wertberichtigung gebildet wurde. Der eingetretene Verlust für Immobilienfinanzierungsdarlehen im IRB-Ansatz beläuft sich auf 18 Mio. Euro Nettozuführungen (2013: -1 Mio. Euro Nettoauflösungen). Bei den Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft ergaben sich Nettozuführungen von 24 Mio. Euro (2013: 7 Mio. Euro), die aus wenigen Einzelfällen resultierten. Diesen Zuführungen standen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von -6 Mio. Euro gegenüber (2013: -8 Mio. Euro). Der Erwartete Verlust für Immobilienfinanzierungsdarlehen – ausgenommen Problemdarlehen, für die bereits eine Wertberichtigung gebildet wurde – beträgt zum 31. Dezember 2014 96 Mio. Euro (Dezember 2013: 115 Mio. Euro). Der Ausfall einer größeren Finanzierung erhöht isoliert betrachtet zunächst den erwarteten Verlust. Über das ganze Real-Estate-Portfolio gesehen, hat sich der erwartete Verlust jedoch reduziert. Ursächlich hierfür sind eine neu gebildete Wertberichtigung und die Gesundung je einer größeren Finanzierung. __________________________________________________________________________________________ 111 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die Ausfall- und Verlusthistorie der HRE kann im Rahmen der jährlich stattfindenden Überprüfung auf Rekalibrierungsbedarf bei den geschätzten Kreditrisikoparametern im Zeitablauf zu entsprechenden Anpassungen führen. Die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) liegt für die nicht ausgefallenen Immobilienfinanzierungen im Durchschnitt bei 13 % (Dezember 2013: 15 %). Für das gesamte Real Estate Finance Portfolio liegt der LGDDurchschnitt bei 15 % (Dezember 2013: 16 %). Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) beträgt für die nicht ausgefallenen Immobilienfinanzierungen im Durchschnitt 1,1 % (Dezember 2013: 1,2 %). Diese Verbesserungen in den durchschnittlichen Parameterwerten sind unter anderem auf Verbesserungen auf Einzeltransaktionsbasis (laufende Tilgungen, größere Teilrückzahlungen) sowie den Abbau des Problemkreditvolumens, das tendenziell einen höheren LGD als das Performing-Portfolio besitzt, zurückzuführen. Die Problemkredite im Geschäftssegment Real Estate Finance sind per 31. Dezember 2014 zu 24 % abgeschirmt (31. Dezember 2013: 25%). Die Abschirmquote ist das Verhältnis zwischen der auf die Problemengagements gebildeten Risikovorsorge und dem Exposure at Default (EAD). 4.5.2 Kreditrisikominderungstechniken Die Informationen in diesem Kapitel zeigen gemäß Artikel 453 CRR die in der HRE beziehungsweise im pbb Konzern verwendeten Kreditrisikominderungstechniken. Wie bereits erläutert, sind die strategischen Geschäftsaktivitäten und Aktiva der HRE im Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) gebündelt, der pbb Konzern generiert das Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und in der öffentlichen Investitionsfinanzierung. Die HRE berücksichtigt im Rahmen der Adressenausfallrisikominderung folgende Sicherheiten: • Immobilien und Flugzeuge • finanzielle Sicherheiten • Bürgschaften und Garantien Insbesondere Grundpfandrechte (Immobilien) bei Immobilienfinanzierungen sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Weiterhin akzeptiert die HRE finanzielle Sicherheiten (Barsicherheiten und festverzinsliche Wertpapiere) sowie Bürgschaften und Garantien als Absicherung. Flugzeuge dienen zum Berichtsstichtag nicht als Sicherheit. Barsicherheiten kommen vor allem bei derivativen Adressenausfallrisikopositionen vor. Kontrahenten im Derivategeschäft sind in erster Linie OECD-Banken und OECD-Finanzinstitute. Bei den Bürgen/Garantiegebern handelt es sich zum großen Teil um Finanzinstitutionen und öffentliche Kunden. Die Garantiegeber sowie die Kreditderivatkontrahenten verfügen über eine sehr gute Bonität. Über die größten Garantiegeber wird im Risikoreporting der HRE regelmäßig berichtet. Sachsicherheiten werden in der LGD-Berechnung, bei der Schätzung der Verlustquote bei Ausfall, kreditrisikomindernd berücksichtigt. Finanzielle Sicherheiten werden bei der Ermittlung des EAD (der Positionswerte) kreditrisikomindernd angerechnet. Bürgschaften und Garantien werden durch eine reguläre PD-Substitution kreditrisikomindernd berücksichtigt. Diese bewirkt, dass dem gesicherten Anteil einer Forderung das niedrigere Risikogewicht des Bürgen/Garantiegebers zugeordnet wird. Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten sind in der HRE in internen Bearbeitungsrichtlinien für jede Sicherheitenart geregelt. Um die rechtliche Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet, die vor dem Hintergrund des sich ändernden rechtlichen Umfelds laufend überprüft werden. Hierfür ist gruppenweit ein Prozess aufgesetzt, der mit Unterstützung einer internationalen Anwaltskanzlei sicherstellt, dass die Durchsetzbarkeit aller SolvV-relevanten Sicherheiten fortlaufend einem Rechtsmonitoring unterzogen wird. Die Berechnung und Festsetzung der Sicherheitenwerte wird nachvollziehbar dokumentiert. Gutachten, welche zur Einschätzung eines Liquidationswertes verwendet werden, enthalten Aussagen zur Vermarktbarkeit der Sicherheiten. Die durch berücksichtigungsfähige Sicherheiten besicherten Forderungen zeigen die beiden folgenden Tabellen 46 und 47 gemäß Artikel 453 Buchstaben f und g CRR, getrennt für die durch die HRE bei der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko genutzten Ansätze, den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz und den KSA-Ansatz. __________________________________________________________________________________________ 112 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 46: Besicherte IRBA Kreditrisikopositionen alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen IRBA Finanzielle Sicherheiten Sonstige/ physische Sicherheiten Garantien und Kreditderivate Lebensversicherungen Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - —————— 389 - Risikopositionen gegenüber Instituten - —————— 1.509 - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - - —————— 2.941 davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - —————— 163 - davon: Spezialfinanzierungen - —————— - - davon: Sonstige - —————— 2.778 - Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - —————— - - Beteiligungsrisikopositionen - —————— - - Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind - —————— - - 0 —————— Gesamt 4.839 0 Tabelle 47: Besicherte KSA- Kreditrisikopositionen alle Angaben in Mio. Euro Forderungsklassen KSA Finanzielle Sicherheiten Garantien und Kreditderivate Lebensversicherungen Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften - - - Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen - - - Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken - - Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen - - Risikopositionen gegenüber Instituten - - Risikopositionen gegenüber Unternehmen - 1.146 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - - Durch Immobilien besicherte Risikopositionen - - Ausgefallene Risikopositionen - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen - - Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) - - - Beteiligungsrisikopositionen - - - Sonstige Posten - - - 0 1.146 0 Gesamt - Bei den Garantiegebern handelt es sich überwiegend um öffentliche Kunden und Finanzinstitutionen mit sehr guter Bonität. Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten In Abhängigkeit von der Art der Sicherheit wendet die HRE verschiedene Bewertungs-, Kontroll- und Überprüfungsverfahren an. Diese Verfahren sind ein wesentlicher Teil der erwähnten anlassbezogenen und jährlichen Kreditengagement-Überprüfung beziehungsweise der Neukreditgenehmigung. Im Hinblick auf die Bewertung der unterschiedlichen Sicherheitenarten hat die HRE Bearbeitungsgrundsätze aufgestellt. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten erfolgt im Rahmen der Kreditgewährung oder der turnusmäßigen Beurteilung der Kreditnehmer (Annual Review) beziehungsweise beim Auftreten von wesentlichen Veränderungen. Sicherheiten, die höheren Wertschwankungen unterliegen, werden gemäß den vertraglichen Bedingungen entsprechend öfters überwacht, mindestens jedoch vierteljährlich. __________________________________________________________________________________________ 113 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Die Bewertung von Grundpfandrechten basiert grundsätzlich auf einem schriftlichen Bewertungsgutachten und wird schriftlich dokumentiert. Wertschwankungen überwacht die HRE laufend anhand von definierten Parameter (z. B. Loan to Value). Immobilien Für jede als Kreditsicherheit genutzte Immobilie wird ein schriftliches Marktwertgutachten durch einen Immobiliengutachter beziehungsweise unabhängigen Sachverständigen erstellt. Für Immobiliensicherheiten, die für den Pfandbriefdeckungsstock vorgesehen sind (zwecks Refinanzierung über Pfandbriefemissionen) wird zusätzlich ein Beleihungswertgutachten erstellt. Externe Bewertungsgutachten werden zusätzlich einem Plausibilitätscheck durch einen internen Immobiliengutachter unterzogen. Die regelmäßige Überwachung und Überprüfung von Immobiliensicherheiten ist auf den Marktwert der Immobilien ausgerichtet: • Das Ziel des „Monitoring“ besteht darin, Objektarten und/oder Märkte (oder Kombinationen von Objektarten und Märkten), bei denen ein potenzieller Wertverlust vorliegen könnte, auf Basis der Akten- und Informationslage zu identifizieren. Hierfür ist eine grobe Analyse ohne Berücksichtigung einzelner Objekte ausreichend. • Im Rahmen des „Reviews“ werden, die im „Monitoring“ identifizierten Objekte näher überprüft. Unabhängig vom Ergebnis des Monitorings werden Immobiliensicherheiten, mit einem Kreditbetrag von über 3 Mio. Euro und einem Marktwert von über 5 Mio. Euro mindestens alle 3 Jahre überprüft. • Die „Revaluation“ (Neubewertung) erfolgt bei Objekten, bei denen ein Marktwertrückgang von mehr als 10 % festgestellt wurde sowie bei Objekten, bei denen gemäß Artikel 208 Abs. 3 b) CRR mindestens alle drei Jahre eine Neubewertung vorgeschrieben ist. In diesen Fällen werden durch einen unabhängigen Immobiliengutachter ein aktueller Marktwert- und gegebenenfalls ein aktueller Beleihungswert ermittelt. Weitere Informationen zu Qualitätsgesichtspunkten, unter denen die Bewertung der Immobilien in der HRE erfolgt, sind im Abschnitt „Risikoabsicherung und Risikominderung“ des Kapitels 4.1 „Management von Adressenausfallrisiken“ beschrieben. Bürgschaften/Garantien Bürgschaften und Garantien berücksichtigt die HRE als Sicherheiten im Sinne des Risikomanagements sowie zur Risikominderung gemäß Artikel 213 bis 215 CRR. Für die Anerkennung zur Kreditrisikominderung müssen sowohl die Bürgschaften/Garantien als auch die Bürgen/Garantiegeber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Bürgschaften und Garantien werden durch eine reguläre PD-Substitution kreditrisikomindernd angerechnet. Finanzielle Sicherheiten Finanzielle Sicherheiten (Barsicherheiten und Wertpapiere) dienen der HRE im Rahmen von Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) bei Derivate- oder Wertpapierleihegeschäften (Repo-Geschäften) als Sicherheit. Für die Anerkennung zur Kreditrisikominderung gemäß CRR müssen Sicherheiten den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen. Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen Aufrechnungsvereinbarungen nutzt die HRE im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften (Repo-Geschäften) und vor allem für derivative Finanzinstrumente, sofern die vertraglichen Vereinbarungen die Anforderungen des Artikels 206 CRR erfüllen. Das Geschäft mit Derivaten wird, wie im Kapitel 4.4.1 „Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen“ beschrieben, üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen, die eine Verrechnung der gegenseitigen Risiken (Netting) ermöglichen und dadurch zu einer Reduzierung des Adressenausfallrisikos auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner führen. Die HRE hat zum Berichtsstichtag von derivativen Aufrechnungsmöglichkeiten im Umfang von 6.018 Mio. Euro (Dezember 2013: 10.839 Mio. Euro) Gebrauch gemacht. Derivate sind gemäß den IFRS Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesen. Im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften hat die HRE in einem Umfang von 3.062 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.900 Mio. Euro) Gebrauch gemacht. __________________________________________________________________________________________ 114 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Eingegangene Risikokonzentrationen Wesentliche Risikokonzentrationen innerhalb der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente können auf Seiten der Immobilien-Grundpfandrechte in der naturgemäß gegebenen korrelierten Abhängigkeit dieser Sachsicherheiten von der allgemeinen Immobilienmarktentwicklung eines Landes bestehen. Die Aufteilung des Kreditportfolios nach Regionen sowie nach Darlehens- und Objektarten ist im Geschäftsbericht aufgezeigt (siehe Geschäftsbericht 2014, Risiko- und Chancenbericht, Adressrisiko, Seite 46 ff.). Risikokonzentrationen dieser Art werden in der HRE im Rahmen der Länderlimitsteuerung begrenzt. Hierbei werden jedem einzelnen Land beziehungsweise Ländergruppen – in Abhängigkeit von den Ergebnissen des internen Ratingverfahrens – maximale Limite in bestimmten Ratingkorridoren zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der HRE begrenzen. Sämtliche Länderratings und Länderlimite werden mindestens einmal im Jahr von Credit Risk Management überprüft. __________________________________________________________________________________________ 115 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 5 Marktrisiken 5.1 Management der Marktrisiken Definition Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Wertverlusts aufgrund von Schwankungen der Marktpreise von Finanzinstrumenten. Die Geschäfte der HRE unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten: • Credit-Spread-Risiko (Risiko durch eine Veränderung von Credit Spreads) • Allgemeines Zinsänderungsrisiko (Risiko durch Veränderung von allgemeinen Marktzinssätzen) • Inflationsrisiko (Risiko durch Veränderung von Inflationsindizes) • Fremdwährungsrisiko (Risiko durch Veränderung von Fremdwährungskursen) • Basis-Risiko (Risiko durch Veränderung von Basis Spreads) • Konzentrationsrisiko (Risiko von zusätzlichen Verlusten aufgrund einseitiger Portfoliozusammensetzung; Berücksichtigung durch Verwendung von Korrelationen zwischen Risikofaktoren bei der Value-at-RiskErmittlung) Risikostrategie Die HRE verfolgt folgende grundlegende Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken: • Es dürfen nur Geschäfte in Finanzinstrumenten abgeschlossen werden, die den Neuproduktprozess erfolgreich durchlaufen haben und für die Marktpreise beobachtet beziehungsweise die unabhängig über ein Modell bewertet werden können. • Alle eingegangenen Positionen unterliegen der täglichen GuV- und Risikoüberwachung durch RMC. Organisation Die Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC. Dies gilt sowohl für die einzelnen Tochterunternehmen als auch für die HRE als Ganzes. Risikoberichtswesen RMC erstellt täglich auf Konzernebene ausführliche Marktrisikoberichte für diverse Berichtsempfänger: • Der tägliche Marktrisikobericht ist insbesondere an den Vorstand der HRE adressiert. Er zeigt Marktrisiko-Value-at-Risks (VaR), Limit-Inanspruchnahmen und ökonomische Performance-Zahlen auf allen Ebenen der Portfoliostruktur. • Tägliche Sensitivitätsberichte beinhalten Analysen für die Hauptrisikofaktoren auf unterschiedlichen Detailebenen. Sie werden ebenfalls dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Risikoquantifizierung - Marktrisikomessung und Marktrisikolimitierung Marktrisiko-Value-at-Risk RMC berechnet täglich den Marktrisiko-VaR anhand eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes sowohl konsolidiert auf Konzernebene als auch für die einzelnen Tochterbanken, Geschäftssegmente, Profit Center und Portfolien. Dabei ist in den HRE-Zahlen die Depfa konsolidiert bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Trennung (19. Dezember 2014). Es werden alle Positionen einbezogen, wobei der Credit-Spread-VaR aus Positionen, die der IFRS-Kategorie Loans & Receivables zugeordnet sind, nicht im Marktrisiko, sondern im Kreditrisiko berücksichtigt wird. __________________________________________________________________________________________ 116 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 • Die verwendeten Korrelationen und Volatilitäten basieren auf historischen Zeitreihen der jeweils letzten 250 Handelstage, die gleich gewichtet in die Berechnung eingehen. • Bei der Aggregation der einzelnen Marktrisikoarten zu einem Gesamt-VaR, der die Basis für die Limitüberwachung darstellt, werden historisch beobachtete Korrelationen verwendet. • Für die tägliche operative Risikosteuerung bezieht sich der VaR auf eine zehntägige Halteperiode und ein einseitiges 99%-Konfidenzintervall. Am 31. Dezember 2014 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen den einzelnen Marktrisikoarten 57 Mio. Euro (Vergleichswert 31. Dezember 2013: 72 Mio. Euro). Es gab im Berichtszeitraum keine Limitüberschreitungen auf Ebene der HRE. Das Marktrisikolimit wurde am 15. Januar 2014 von 175 Mio. Euro auf 130 Mio. Euro gesenkt. Im Jahresverlauf 2014 wurde die Entwicklung des Marktrisiko-VaR hauptsächlich durch die Veränderung von Credit-Spread-Volatilitäten geprägt. Weitere Instrumente wie Sensitivitätsanalysen sowie Stresstesting und Backtesting ergänzen die VaRBetrachtung. Sensitivitätsanalysen Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung wurden Overnight-Zinskurven herangezogen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter auf den Wert der Positionen hat. So gibt beispielsweise die Credit-Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche ökonomische Barwertänderung aus der isolierten Veränderung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads um einen Basispunkt resultiert. Stresstests Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter „normalen“ Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter extremen Bedingungen. In der HRE werden hypothetische Stress-Szenarien auf monatlicher Basis für wesentliche Risikotreiber gerechnet. Hierbei werden die Auswirkungen extremer Veränderungen von Zinskurven, Fremdwährungskursen, Credit Spreads, Inflationsraten und Volatilitäten auf den ökonomischen Barwert des gesamten Portfolios des pbb Konzerns ermittelt. Zusätzlich werden historische Stress-Szenarien simuliert. Eine regulatorisch geforderte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben beispielsweise hätte für alle Positionen der HRE per 31. Dezember 2014 einen Marktwertverlust von 509 Mio. Euro (Ende 2013: 441 Mio. Euro) zur Folge gehabt. Eine entgegengesetzte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten hätte einen Marktwertgewinn in Höhe von 245 Mio. Euro (Ende 2013: 277 Mio. Euro) zur Folge gehabt. Die Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustpotenzial ergibt sich vor allem dadurch, dass die beschriebene 200-BasispunkteVerschiebung maximal bis zu einem Zinssatz von 0% erfolgt. Ein extremer Anstieg der relevanten Credit Spreads hätte per 31. Dezember 2014 einen Marktwertverlust von 455 Mio. Euro zur Folge. Der Vorstand und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der Szenarioanalysen regelmäßig informiert. Backtesting Durch die tägliche Gegenüberstellung von VaR-Werten und anschließend tatsächlich eingetretenen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft und gegebenenfalls optimiert. Die HRE hat zur quantitativen Einschätzung des Risikomodells die Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft übernommen. Hierbei werden die im Rahmen des Backtesting ermittelten statistischen (negativen) Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt. Insgesamt wurden im Jahr 2014 vier Ausreißer beobachtet, die vorwiegend auf außergewöhnlich starke Credit-Spread- und Wechselkursbewegungen zurückzuführen waren. Damit weist das Risikomodell der HRE im Sinne der Ampelsystematik der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf. Ökonomisches Marktrisikokapital Für die Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken wird im Going-Concern-Ansatz ein Value-atRisk für einen Einjahreszeitraum auf einem Konfidenzniveau von 95% berechnet. Das ökonomische Kapital für Marktrisiken betrug für die HRE zum 31. Dezember 2014 ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zu anderen Risikoarten 256 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 184 Mio. Euro). __________________________________________________________________________________________ 117 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen Unter Hedge Accounting sind die speziellen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen des IAS 39 zu verstehen, deren Ziel die weitgehend kompensierende Erfassung der Wertänderungen der abgesicherten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente ist. Für die bilanzielle Erfassung von Sicherungsbeziehungen müssen die Voraussetzungen des IAS 39 erfüllt sein. Diese Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung stimmen teilweise nicht mit den in der Banksteuerung verwendeten Methoden überein. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den ökonomischen und den bilanziellen Sicherungsbeziehungen kommen. Risikomanagement und -überwachung, Risikominderung Die HRE steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes: • Management der Position im Bereich Treasury • Risikomessung und Überwachung der Limiteinhaltung durch Risk Management & Control • Eskalationsprozesse über alle Entscheidungsgremien bis hin zum Vorstand. Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen durch eine Kombination von VaR-Limiten sowie einer Überwachung der Sensitivitäten durch den handelsunabhängigen Bereich RMC. Allgemeines Zinsänderungsrisiko Das allgemeine Zinsänderungsrisiko betrug zum 31. Dezember 2014 36 Mio. Euro und lag damit deutlich unter dem Vergleichswert vom 31. Dezember 2013 in Höhe von 59 Mio. Euro. Im Jahr 2014 lag das Zinsänderungsrisiko bei durchschnittlich 35 Mio. Euro (maximal 60 Mio. Euro, minimal 25 Mio. Euro). Im Vorjahr lag der Durchschnitt des Zinsänderungsrisikos bei 25 Mio. Euro (maximal 61 Mio. Euro, minimal 5 Mio. Euro). Abgesehen vom Eigenkapitalanlagebuch war das allgemeine Zinsänderungsrisiko im Jahr 2014 durchgängig auf niedrigem Niveau. Nicht lineare Zinsrisiken aus Kapitalmarktgeschäften lagen wie im Vorjahr nur in unbedeutendem Umfang vor (Ende 2014: 0,05 Mio. Euro; Jahresende 2013: 0,5 Mio. Euro). Credit-Spread-Risiko Das Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwertes von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-SpreadRisiken existieren für alle relevanten Positionen. Der VaR-Limitierung unterliegen nur die Credit-Spread-Risiken der AfS- und FVtPL-Bestände, nicht jedoch der LaR-Positionen. So belief sich der Credit-Spread-VaR der AfS- und FVtPL-Bestände Ende Dezember 2014 auf 56 Mio. Euro und lag, vor allem aufgrund gesunkener Credit-Spread-Volatilitäten, unter dem Wert des Vorjahres (Ende 2013: 69 Mio. Euro). Sonstige Marktrisiken Das barwertig gerechnete Fremdwährungsrisiko lag zum 31. Dezember 2014 bei 5 Mio. Euro, die Inflationsrisiken betrugen zum 31. Dezember 2014 16 Mio. Euro. Als Basisrisiken werden OIS-, Tenor Spread-, Cross-CurrencySpread und Libor-Euribor-Basisrisiken im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert und ausgewiesen. Alle Basisrisiken fließen in den Gesamt-VaR ein und unterliegen damit der Marktrisiko-Limitierung. Aktienkurs- und Rohwarenrisiken liegen nicht vor; Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt. Chancen im Bereich „Marktrisiko“ Wie dargestellt, ergibt sich aus Sensitivitäten ein VaR, also ein möglicher künftiger (ökonomischer) Verlust im Falle einer ungünstigen Marktentwicklung. Es sei hier erwähnt, dass dieselben Sensitivitäten im Fall einer günstigen Marktentwicklung auch zu ökonomischen Gewinnen führen können. So ergeben sich beispielsweise wie beschrieben hohe negative Credit-Spread-Sensitivitäten, die ein Risiko darstellen. Im Falle einer Verringerung der relevanten Credit Spreads ergeben sich aus diesen Credit-Spread-Sensitivitäten allerdings ökonomische Gewinne, was wiederum eine Chance darstellt. Im Rahmen der regulatorisch geforderten Stress-Szenarien ergibt sich __________________________________________________________________________________________ 118 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 beispielsweise für eine Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten (unter Anwendung eines Floors von 0%) die Chance auf einen Marktwertgewinn in Höhe von 245 Mio. Euro. __________________________________________________________________________________________ 119 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 5.2 Eigenmittelanforderung für Marktrisiken Marktrisiken sind nach Teil 3, Titel IV der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Die HRE führt kein Handelsbuch für Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht. Insoweit unterliegen die Geschäfte der HRE den Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko des Anlagebuches, wie in Tabelle 48 gemäß Artikel 445 CRR dargestellt. Positionsrisiken und Warenpositionsrisiken liegen nicht vor. Für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken nutzt die HRE den Standardansatz gemäß Artikel 325 ff. CRR. Tabelle 48: Eigenmittelanforderung für Marktrisiken alle Angaben in Mio. Euro Eigenmittelanforderung Marktrisiken 31.12.2014 Positionsrisiko 31.12.2013 Veränderung - 5 -100% davon allgemeines und spezifisches Risiko in Schuldtiteln und Aktieninstrumenten (Nettoposition) - 5 -100% davon spezifisches Risiko für Verbriefungspositionen, die Bestandteil des CTP1) sind - - - davon besonderes Risiko für Verbriefungspositionen des Handelsbuches, die nicht zum CTP 1) zählen - - - Fremdwährungsrisiko 17 9 89% Warenpositionsrisiko - - - 17 14 21% Gesamt 1) Korrelationshandelsportfolio (Correlation Trading Portfolio; CTP) Die Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken beträgt zum Berichtsstichtag 17 Mio. Euro (Dezember 2013: 14 Mio. Euro). 5.3 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Anders als bei Adressenausfallrisiken, sonstigen Marktrisiken (Fremdwährungsrisiken) oder Operationellen Risiken ist für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch keine regulatorische Eigenmittelunterlegung vorgesehen. Ungeachtet dessen wendet die HRE für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch dieselben Methoden und Prozesse wie für die Marktrisikomessung an, die im vorausgegangenen Kapitel 5.1 „Management der Marktrisiken“ ausführlich beschrieben sind. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird in der HRE gruppenweit auf täglicher Basis handelsunabhängig durch Risk Management & Control bestimmt. Dabei werden alle zinssensitiven Positionen des Anlagebuches einbezogen. Die Einhaltung der VaR-Limite wird überprüft und an den Vorstand der HRE Holding berichtet. Die nicht zinstragenden Komponenten des Eigenkapitals (Passivseite) werden entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben nicht berücksichtigt (vgl. hierzu Rundschreiben 11/2011 des BaFin „Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“). Die Anlagen dieser Mittel sind jedoch enthalten. Zusätzlich sind noch Annahmen über die Verweildauer von gebildeten Wertberichtigungen und ihre Zinsbindung getroffen. Spezielle Annahmen bezüglich vorzeitiger Kreditrückzahlungen werden nicht getroffen. Die folgenden Tabelle 64 gemäß Artikel 448 Buchstabe b CRR zeigt das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, d. h. den Zuwachs beziehungsweise den Rückgang der Barwerte im Falle eines Zinsschocks und zusätzlich die Änderung der Barwerte in Prozent der anrechenbaren Eigenmittel. Eine Aufteilung der Barwertänderungen im Stressfall nach Währungen erfolgt nicht, vielmehr werden die Zinskurven aller Währungen gleichzeitig gestresst und die Wertänderungen insgesamt ausgewiesen. __________________________________________________________________________________________ 120 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 49: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Zinsänderungsrisiko Anlagebuch Barwert vor Zinsschock 31.12.2014 31.12.2013 Zinsschock + 200 Bp n/a Zinsschock - 200 Bp Barwertänderung in % der Eigenmittel Barwertänderung in Mio. Euro 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2014 1) 31.12.2013 -509 -441 -17,0% -8,1% 245 277 8,2% 5,1% n/a 1) Aufsichtsrechtliche Eigenmittel per 31. Dezember 2013: 5.416 Mio. Euro (Pro-forma Wert Basel III). Aufsichtsrechtliche Eigenmittel per 31. Dezember 2014: 2.996 Mio. Euro. Insgesamt weist die HRE unter den oben genannten Annahmen per 31. Dezember 2014 ein negatives Barwertänderungspotenzial bei den Zinsstress-Szenarien + 200 Basispunkte / - 200 Basispunkte im Anlagebuch von 509 Mio. Euro aus, was 17 % der regulatorischen Eigenmittel entspricht. Diese Barwertänderung ergibt sich im Szenario einer Zinsveränderung von + 200 Basispunkten und stellt eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert dar (Dezember 2013: - 441 Mio. Euro, gerechnet für eine Zinsveränderung von + 200 Basispunkten). Das höhere barwertige Verlustpotenzial ist vor allem bedingt durch höhere Zinssensitivitäten im Eigenmittelbuch aufgrund des im Jahr 2014 gesunkenen Zinsniveaus. Mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 wurde die DEPFA Group vollständig von der FMS Wertmanagement AöR übernommen. Zu diesem Datum wurde die DEPFA Group entkonsolidiert, wodurch sich der Gesamtbetrag der verfügbaren regulatorischen Eigenmittel von 5.416 Mio. Euro per 31. Dezember 2013 (Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013.) auf 2.996 Mio. Euro per 31. Dezember 2014 reduziert. Die Stresstest-Ergebnisse der pbb per 31. Dezember 2014 entsprechen den Ergebnissen der HRE. Grenzwert nach Kreditwesengesetz Die HRE überwacht regelmäßig die Einhaltung des Grenzwertes nach § 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG. Demnach war im Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr keine negative Wertänderung infolge eines Zinsschocks gemäß § 25a Abs. 1 Satz 7 KWG von mehr als 20 % der Eigenmittel zu verzeichnen. __________________________________________________________________________________________ 121 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 6 Liquiditätsrisiken 6.1 Management der Liquiditätsrisiken Definition Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können. Risikostrategie Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie der HRE und wird in verschiedene Bausteine unterteilt. Dabei wird sichergestellt, dass die Refinanzierung der HRE mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses. Organisation Risk Management & Control identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko auf Ebene der HRE und der Deutsche Pfandbriefbank AG. Die Steuerung des Risikos obliegt den von Risk Management & Control unabhängigen Treasury-Einheiten der HRE. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom Group Risk Committee und vom Group Asset Liability Committee überprüft. Liquidity Risk kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und reportet werden. Risikoberichtswesen Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung konzernübergreifend erstellt und an den gesamten Vorstand sowie unter anderem an die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichtet. Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden Ereignissen. Risikoquantifizierung – Liquiditätsrisikomessung und -limitierung Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch optionale Zahlungsströme erfasst. Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet. Die drei Liquiditätspositionen unterstellen konstante Markt- und Refinanzierungsbedingungen (Base-Szenario), Risk-Szenario (modifiziertes/abgeschwächtes [historic] Stress-Szenario) und Liquiditätsstress ([historic] Stress-Szenario). In Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in „Stresssituationen“ simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95%- beziehungsweise 99%-Quantile errechnet. Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger über einen Zeitraum von zwölf Monaten beziehungsweise 24 Monaten definiert. Die Limite im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Limit-System besteht aus: • Limit auf das Liquiditätsstressprofil für die HRE (Risk-Szenario und [historic] Stress-Szenario) und Trigger für das Base-Szenario • Limitsystem für die Deutsche Pfandbriefbank AG. __________________________________________________________________________________________ 122 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Als Ergänzung zum Reporting verwendet die HRE regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition. Im Rahmen von Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und politischer Krisen auf die Liquiditätssituation der HRE simuliert. Die Szenarien werden an den Vorstand sowie an externe Gremien wie zum Beispiel die Deutsche Bundesbank berichtet. Risikoüberwachung und Risikomanagement Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation der HRE und durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt. In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet. Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten, die auf einer vom Vorstand festgelegten „Liquiditätsrisikotoleranz“ aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass die einzelnen Unternehmen der HRE über ausreichende Liquiditätsreserven verfügen. Risikoabsicherung und Risikominderung Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichert. Die Risikotoleranz ist in den Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine „Survival Period“ im Stressfall zu gewährleisten. Die Grenzen für die Risikotoleranz werden regelmäßig ermittelt und angepasst. Chancen im Bereich „Liquiditätsrisiko“ Die derzeitige Liquiditätssituation im pbb Konzern eröffnet grundsätzlich die Chance, insbesondere im Hinblick auf mögliches Neugeschäft flexibel reagieren zu können. Für den Fall, dass sich die im Abschnitt „Prognostizierter Liquiditätsbedarf“ genannten externen Faktoren für den pbb Teilkonzern in Summe positiv entwickeln sollten, würde dies per se zu einem geringeren zukünftigen Liquiditätsbedarf führen. 6.2 Entwicklung der Liquiditätsrisiken Die Entwicklung der Liquiditätsposition lag im Jahr 2014 im Rahmen der Erwartungen. Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2014 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten 5,1 Mrd. Euro. Die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario per 31. Dezember 2014 lag auf Sicht von 6 Monaten bei 2,5 Mrd. Euro. Refinanzierungsmärkte Getrieben von geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken befanden sich die Kapitalmärkte im Jahr 2014 weiterhin im Spannungsfeld von überbordender Liquidität auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten und geringen Renditen. Aus Investorensicht verschärfte sich die Lage mit dem Rückgang der 10-Jahres-Renditen um über 100 bp deutlich, so dass sich der Fokus in Richtung längerer Laufzeiten und erhöhten Kreditrisiken verschob. Geopolitische Risiken, wie die Verwerfungen an den Emerging Markets im ersten Quartal, gefolgt vom Konflikt in der Ukraine und dem Kampf gegen den IS-Terror, tangierten die Märkte nur kurzfristig. In einem weiterhin stark regulatorisch geprägten Umfeld stellten CRD IV, MREL, BRRD, SREP, AQR und Stresstest die Kreditinstitute vor neue Herausforderungen. Seit dem Beginn des vierten Quartals stehen die Marktteilnehmer im Euroraum vor der Herausforderung eines neuen Ankaufprogramms für Covered Bonds und ABS (CBPP3). Die ankaufprogramminduzierte Nachfrage der __________________________________________________________________________________________ 123 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Zentralbanken führte zu einer weiteren Spreadeinengung am Pfandbriefmarkt und zeigt Tendenzen des Crowding-out der bisher bekannten Investoren. Für die Refinanzierung stehen der HRE gedeckte und ungedeckte Emissionen zur Verfügung. Pfandbriefe bilden dabei das Hauptrefinanzierungsinstrument der Bank. Sie sind aufgrund ihrer hohen Qualität und Akzeptanz an den internationalen Kapitalmärkten vergleichsweise weniger von Marktschwankungen betroffen als viele andere Refinanzierungsquellen. Die pbb als wesentliches Refinanzierungsvehikel der HRE erreichte im Jahr 2014 ein langfristiges Refinanzierungsvolumen von ca. 6,0 Mrd. Euro (Geschäftsjahr 2013: 7,7 Mrd. Euro). Vorzeitige Rückzahlungen auf der Aktivseite und eine komfortable Liquiditätsausstattung erlaubten eine Reduktion der Kapitalmarktaktivitäten, somit entfielen 2,58 Mrd. Euro (2013: 4,35 Mrd. Euro) auf Benchmark-Neuemissionen sowie Aufstockungen bestehender öffentlicher Transaktionen. Etwa zwei Drittel der langfristigen Refinanzierung wurden als Pfandbrief begeben, während ungedeckte Emissionen mit einem Drittel zu Buche schlugen. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf festverzinslicher Basis. In der währungskongruenten Refinanzierung konnte die HRE die ersten ungedeckten Emissionen in Schwedischen Kronen begeben und somit seine Investorenbasis erfolgreich erweitern, auch eine Pfandbriefemission in Britischen Pfund konnte gut platziert werden. Zur Diversifikation der ungedeckten Refinanzierung hat die Deutsche Pfandbriefbank AG im Juni 2014 als erster deutscher Emittent ein Programm für ungedeckte Emissionen im Pro-Bond-Markt an der Tokyo Stock Exchange aufgelegt. Über die Kapitalmarktrefinanzierung hinaus bietet die pbb zur Erweiterung der ungedeckten Refinanzierungsbasis Tages- und Festgeldanlagen für Privatanleger an; das Einlagevolumen belief zum Jahresende auf über 1,5 Mrd. Euro (2013: 0,6 Mrd. Euro). Prognostizierter Liquiditätsbedarf Der Liquiditätsbedarf der HRE wird hauptsächlich durch die Aktivitäten der pbb bestimmt. Refinanzierungsrisiko Bezüglich des Refinanzierungsrisikos verweisen wir auf die Darstellung des Geschäftsrisikos im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“. Marktliquiditätsrisiko Quantitative Angaben zur besseren Einschätzung des Marktliquiditätsrisikos können für Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, der Darstellung der drei Levels der Fair-Value-Hierarchie im Geschäftsbericht 2014, Anhang (Notes) entnommen werden. Für LaR-Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos. Risiken Die Risiken für die HRE liegen in erster Linie in den Aktivitäten der und Kapitalmarkteinflüssen auf die pbb Gruppe. Die Anpassung der EZB-Zinspolitik an die europäische Finanzkrise und der daraus folgende Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus beinhalten das Risiko, dass Investoren bei der Allokation ihrer Finanzmittel den Rentenmarkt anteilsmäßig geringer gewichten. Daraus könnte ein genereller Anstieg der Funding Spreads resultieren. Die wiederaufflammende Diskussion um die Fortführung der Eurozone in ihrer jetzigen Zusammensetzung könnte ebenfalls Einfluss auf die Entwicklung der Funding Spreads nehmen. Mögliche Liquiditätsrisiken, die sich aus laufenden Rechtsverfahren der HRE Holding AG ergeben können, sind durch die Liquiditätsausstattung der HRE Holding AG abgesichert. __________________________________________________________________________________________ 124 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 7 Operationelle Risiken 7.1 Management der Operationellen Risiken Definition Die HRE definiert das operationelle Risiko als "die Gefahr von Verlusten, verursacht durch unzureichende oder fehlende Prozesse, menschliche Fehler, Technologieversagen oder externe Ereignisse". Die Definition beinhaltet Rechts-, Modell-, Verhaltens-, Reputations- und Outsourcingrisiken. Seit dem Geschäftsjahr 2014 umfasst die operationelle Risikobetrachtung der HRE auch Reputationsrisiken. Diese werden definiert als das Risiko von Verlusten aufgrund von Ereignissen, die das Vertrauen in die HRE oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bei Kunden, Anteilseignern, Investoren oder Aufsichtsbehörden beschädigen. Dazu gehört auch eine negative Wahrnehmung der Bank in der Öffentlichkeit durch „schlechte Presse“, die grundsätzlich Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten der HRE haben kann. Die Definition beinhaltet ebenso eine negative Wahrnehmung der Bank durch ihre Mitarbeiter. Das Reputationsrisiko wird von der HRE überwacht und vollständig in die operationelle Risikosteuerung integriert. Risikostrategie Im Rahmen des Managements von operationellen Risiken ist das oberste Ziel der HRE die Minimierung von finanziellen Verlusten aus potenziellen operationellen Risikoereignissen. Wesentliche Eckpfeiler dieser Strategie sind die Früherkennung, die Erfassung, die Beurteilung sowie die Überwachung und Verhinderung, beziehungsweise Begrenzung von operationellen Risiken sowie ein zeitnaher und aussagekräftiger Bericht an die Geschäftsleitung. Organisation Im Bereich Risk Management & Control ist die Einheit Operational Risk für konzernweit einheitliche Prozesse, Instrumente und Methoden zur Erfassung, Beurteilung, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken in der HRE zuständig. Besonderheiten bei der Organisation des Managements von Rechtsrisiken Entsprechend den MaRisk müssen wesentliche Risiken in Finanzinstituten von einer von Front Office und den Handelsbereichen unabhängigen Einheit bewertet werden. Da das Rechtsrisiko als wesentlich erachtet wird, ist der Bereich Legal verantwortlich für das Management von Rechtsrisiken und somit ein fester Bestandteil des Risikomanagements der HRE. Das Hauptziel des Managements von Rechtsrisiken durch Legal ist es, Transaktionen rechtlich durchführbar und sicher zu gestalten. Dies beinhaltet den Schutz der Integrität und Reputation der HRE. Demzufolge unterstützt Legal die Transaktionen der HRE durch proaktive, geschäftsorientierte Beratung. Legal überwacht ebenso Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen auf das Neu- und das Bestandsgeschäft. Die „Legal Policy“ beschreibt die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Legal innerhalb der HRE und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter. Das Rechtsrisiko wird im Rahmen des bestehenden OpRisk Framework mit einbezogen und beobachtet. Hierzu gehören der Key Risk Indikator Report, das Operational Risk Self Assessment und die Analyse von Risikoereignissen. Das Rechtsrisiko wird ebenso in allen wichtigen Risikodokumenten berücksichtigt und beschrieben. Es wird als wesentlich für die Gruppe erachtet und teilweise im ICAAP kapitalisiert (mittels dem allgemeinen OpRisk). Ergänzend zum Management, der Nachverfolgung und der Kapitalisierung von Rechtsrisiken treffen sich der Bereich Legal und Finance quartalsweise um offene Rechtsfälle zu erörtern. Der Bereich Legal stellt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses pro Rechtsfall dar. Rückstellungen für Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37 gebildet. Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen __________________________________________________________________________________________ 125 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 aus einem Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag mehr dafür als dagegen spricht. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die HRE unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich der Meinung zum Beispiel von Sachverständigen, ob zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Zur Darstellung der Rechtsrisiken wird auf den Prognosebericht und die Note „Rückstellungen“ im Geschäftsbericht 2014 verwiesen. Risikoberichtswesen, Risikoüberwachung und Risikomanagement, Risikominderung Operationelle Risiken werden durch ein Netzwerk, bestehend aus Kontrollen, Verfahren, Berichten und Verantwortlichkeiten, überwacht. Innerhalb des Konzerns übernimmt jeder einzelne Fachbereich sowie jede Führungsebene die Verantwortung für die eigenen operationellen Risiken und stellt entsprechende Ressourcen und Prozesse zu deren Begrenzung zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei vielmehr auf der proaktiven Früherkennung, Minderung und Steuerung der Risiken als lediglich auf der Messung, Überwachung und Reaktion auf Risiken. Informationen werden auf zusammengefasster Basis verwendet, um das operationelle Risikoprofil der HRE und die notwendigen Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu bestimmen. Dies geschieht auch mithilfe von OperationalRisk-Szenarioanalysen, welche auf jährlicher Basis durchgeführt werden. Regelmäßige Berichte werden für den CRO und das Risk Committee erstellt. Der monatliche Group Risk Report enthält operationelle Schadensfälle und Verluste sowie wesentliche risikorelevante Sachverhalte mit Auswirkung auf die HRE. Zudem weist ein vierteljährlicher Bericht zu wesentlichen Risikoindikatoren den Vorstand auf potenzielle Risikoquellen hin. Auf jährlicher Basis wird ein Operational-Risk-Jahresbericht erstellt, welcher eine Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse des laufenden Jahres und zudem die Ergebnisse des OperationalRisk-Self-Assessment-Prozesses beinhaltet. Dieser Bericht wird an den Vorstand der HRE Holding verteilt und im Risk Committee präsentiert. Risikoquantifizierung Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken betrug im Going-Concern-Ansatz 46 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014 (43 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013). Details zur Berechnung finden sich im Kapitel „Ergebnis der Risikotragfähigkeitsanalyse“. Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, betrug entsprechend dem Standardansatz 76 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014 (90 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013). Chancen im Bereich „Operationelles Risiko“ In den vergangenen Jahren wurde in den Geschäfts- und Offenlegungsberichten erläutert, dass in der HRE eine erhöhte Abhängigkeit von Schlüsselpersonen besteht, welche der damaligen besonderen Situation während der Finanzmarktkrise und der damit verbundenen Unsicherheit über die Zukunft der HRE zugeschrieben wurde. Mit der nun immer näher kommenden Reprivatisierung der pbb gehen wir davon aus, dass sich das Risiko der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen verringern wird. __________________________________________________________________________________________ 126 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 7.2 Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken Für die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß der CRR sind Operationelle Risiken nach Teil 3, Titel III der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Die HRE berechnet die Eigenmittelunterlegung des Operationellen Risikos nach dem Standardansatz gemäß Artikel 317 bis 320 CRR. Die Bezugsgröße für diesen Ansatz sind die Posten des maßgeblichen Indikators nach Artikel 316 CRR der letzten drei Geschäftsjahre, jeweils aufgeteilt auf regulatorisch vorgegebene Geschäftsfelder. Jedem Geschäftsfeld wiederum ist ein Prozentsatz (Beta-Faktor) zugeordnet, entsprechend dem für dieses Geschäftsfeld angenommenen, inhärenten Risikogehalt. Die letzten drei festgestellten Jahresabschlüsse zum Berichtsstichtag sind die für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013. Die Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken ergibt sich aus den aufsummierten Kapitalanforderungen (basierend auf dem jeweiligen Drei-Jahres-Durchschnitt des maßgeblichen Indikators und dem zugehörigen Beta-Faktor) für die einzelnen Geschäftsfelder, die für die Geschäftstätigkeiten der HRE relevant sind. Die regulatorische Eigenmittelanforderung, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 76 Mio. Euro (Dezember 2013: 90 Mio. Euro). Tabelle 50: Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken alle Angaben in Mio. Euro Maßgeblicher Indikator Geschäftsfelder Kapitalanforderung 2011 2012 1) Drei-JahresDurchschnitt 2013 Beta-Faktor Unternehmensfinanzierung/-beratung (Corporate Finance) - - - - - 18% Handel (Trading and Sales) - - - - - 18% Wertpapierprovisionsgeschäft (Retail Brokerage) - - - - - 12% 76 815 704 -111 506 15% Privatkundengeschäft (Retail Banking) - - - - - 12% Zahlungsverkehr und Verrechnung (Payment and Settlement) - - - - - 18% Depot- und Treuhandgeschäfte (Agency Services) - - - - - 15% Vermögensverwaltung (Asset management) - - - - - 12% Firmenkundengeschäft (Commercial Banking) Total 76 1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen und nach erfolgter Ergebnisverwendung. Operationelles Risikoprofil der HRE Im Jahr 2014 ergaben sich für die HRE Verluste von insgesamt 10,9 Mio. Euro aus operationellen Risiken (31. Dezember 2013: 1,3 Mio. Euro). Die operationellen Verluste verteilen sich zu 37% auf das Segment Real Estate Finance sowie jeweils zu 32% auf das Segment Public Investment Finance und auf das Segment Value Portfolio. Die Basel-III-Ereigniskategorie „Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement“ war im Jahr 2014 die Kategorie mit sowohl der höchsten Anzahl an Ereignissen (86%) als auch mit den höchsten damit verbundenen finanziellen Verlusten (99,7%). Der Wert in der Kategorie „Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement“ ist branchenüblich angesichts der entsprechenden Anzahl an Transaktionen. Dieses Ergebnis wurde auch im Operational-RiskSelf-Assessment-Prozess sichtbar, welcher eine Bottum-up-Risikoeinschätzung darstellt, die von jedem Geschäftsbereich in der Bank durchgeführt wird. Das operative Risikoprofil der HRE hat sich im Laufe der letzten Jahre u.a. durch die erfolgreiche Umsetzung verschiedener IT-Projekte und die Konsolidierung der Kernsysteme kontinuierlich verbessert. __________________________________________________________________________________________ 127 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 8 Ausblick Offenlegungspflichten unter Basel III Mit dem Offenlegungsbericht 2014 hat die HRE Holding erstmals die Offenlegungsvorschriften nach den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung von Basel III in Europa, bestehend aus der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) und der EU-Richtlinie 2013/36 (CRD IV), umgesetzt. Diese zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorschriften unterliegen bereits der Überarbeitung durch den Baseler Ausschuss. Ende Januar 2015 hat der Baseler Ausschuss den finalen Standard „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ der Überarbeitung der Offenlegungsvorschriften (Säule 3) veröffentlicht. Die neuen Vorschläge sehen sowohl eine stärkere Standardisierung der Vorgaben als auch neue Inhalte vor, u. a. sind Angaben zu Veränderungen der risikogewichteten Aktiva und deren Treiber sowie Überleitungsrechnungen von bilanziellen zu aufsichtsrechtlichen Informationen vorgesehen. Die Reform soll insbesondere dazu dienen, die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Offenlegungsinformationen weiter zu erhöhen und Markteilnehmer in die Lage zu versetzen, die Kapital- und Risikosituation von Instituten besser einschätzen zu können. Die neuen Vorgaben richten sich zunächst an international tätige Institute. Sie bedürfen noch einer Umsetzung in europäisches beziehungsweise nationales Recht. Erstmalig sollen die Änderungen für die Berichtsperiode 2016 Anwendung finden, offenzulegen in 2017. Projekt zur Privatisierung der pbb Im Sommer des Jahres 2014 hat die HRE Holding den Privatisierungsprozess für ihr Banktochterunternehmen pbb gestartet. Der Vorstand der pbb hat daraufhin ein Projekt aufgesetzt und betreibt die Privatisierung mit höchster Priorität. Dabei arbeitet der Vorstand der pbb eng mit dem Aufsichtsrat sowie der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und dem Bundesministerium der Finanzen zusammen. Als Joint Global Coordinators & Financial Advisors wurden Citigroup Global Markets Deutschland AG und Deutsche Bank AG mandatiert. Als ersten formalen Schritt in diesem Prozess hat die HRE Holding am 17. Februar 2015 ein Bieterverfahren für bis zu 100% der Anteile an der pbb gestartet, das nicht abgeschlossen ist. Ebenfalls angelaufen sind die Vorbereitungen für einen Börsengang der pbb, der einen alternativen Privatisierungsweg zu dem Bieterverfahren darstellt. Die pbb hat in den letzten Jahren durch die erfolgreiche Restrukturierung und Neuausrichtung und den Wiedereintritt in die Kredit- und Kapitalmärkte sowie die nachhaltige Steigerung der Ertragskraft die Voraussetzungen für die Privatisierung geschaffen. Die Privatisierung der pbb ist eine Auflage der Europäischen Kommission aus der Beihilfeentscheidung aus dem Sommer 2011. Diese Auflage betrifft die Bundesrepublik Deutschland als letztlichen Eigentümer der HRE Holding. Die Privatisierung der pbb durch die Bundesrepublik Deutschland muss entsprechend dem Beschluss der Europäischen Kommission bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Privatisierungsvorhabens werden auch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Entflechtung von HRE Holding und pbb Konzern vorbereitet und geschaffen. __________________________________________________________________________________________ 128 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Wesentliche operative Tochterunternehmen .................................................................................. 4 Geschäftssegmente ....................................................................................................................... 6 Organisation des Risikomanagements ......................................................................................... 47 Organisation des Chief Risk Officers............................................................................................ 48 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3a: Tabelle 3b: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6a: Tabelle 6b: Tabelle 7a: Tabelle 7b: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19a: Tabelle 19b: Tabelle 20a: Tabelle 20b: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis ............................................... 12 Abdeckungsgrad IRB-Ansatz ....................................................................................................... 15 Eigenmittelstruktur – Hypo Real Estate Group ............................................................................. 17 Eigenmittelstruktur – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ........................................................ 23 Zusätzliches Kernkapital (AT1) – Kapitalinstrumente ................................................................... 30 Ergänzungskapital (T2) – Kapitalinstrumente............................................................................... 32 Eigenmittelentwicklung – Hypo Real Estate Group ...................................................................... 34 Eigenmittelentwicklung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ................................................. 34 Bilanzabstimmung – Hypo Real Estate Group ............................................................................. 35 Bilanzabstimmung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ........................................................ 36 Risikogewichtete Aktiva (RWA) .................................................................................................... 38 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Adressenausfallrisiken ....................................... 39 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für CVA-Risiken ....................................................... 40 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Marktrisiken ........................................................ 40 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Abwicklungsrisiken ............................................. 41 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Großkredite im Handelsbuch.............................. 41 Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Operationelle Risiken ......................................... 41 Kapitalquoten ............................................................................................................................... 42 Vermögenswerte .......................................................................................................................... 44 Erhaltene Sicherheiten ................................................................................................................. 44 Quellen der Belastung .................................................................................................................. 45 Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group ........................................ 52 Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ................... 53 Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group ......................................... 54 Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank .................... 54 Risikopositionen vor Kreditrisikominderungstechniken................................................................. 65 Risikopositionen nach bedeutenden Regionen ............................................................................ 66 Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen................................................................................... 67 Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten ..................................................................... 71 Risikovorsorge nach Schuldnergruppen....................................................................................... 74 Risikovorsorge nach bedeutenden Regionen............................................................................... 75 Risikovorsorge Veränderungen .................................................................................................... 75 Risikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung .................................................................. 77 Positive Wiederbeschaffungswerte nach Kontraktarten ............................................................... 80 Kontrahentenausfallrisiko ............................................................................................................. 81 Freibeträge und Mindesttransferbeträge im Derivategeschäft...................................................... 81 Senior-Unsecured-Ratings ........................................................................................................... 82 __________________________________________________________________________________________ 129 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Tabelle 33: Tabelle 34: Tabelle 35: Tabelle 36: Tabelle 37: Tabelle 38: Tabelle 39: Tabelle 40: Tabelle 41: Tabelle 42a: Tabelle 42b: Tabelle 42c: Tabelle 42d: Tabelle 42e: Tabelle 42f: Tabelle 42g: Tabelle 42h: Tabelle 43a: Tabelle 43b: Tabelle 43c: Tabelle 43d: Tabelle 43e: Tabelle 43f: Tabelle 44: Tabelle 45: Tabelle 46: Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Wertansätze für Beteiligungen nach der bilanziellen Einordnung (IFRS) ..................................... 86 Verbriefungsaktivitäten gesamt .................................................................................................... 88 Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen ................................................................................. 89 Notleidende / in Verzug geratene Forderungen sowie Verluste aus verbrieften Forderungen ..... 89 Einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen ................................................................. 91 Risikomerkmale erworbener Verbriefungspositionen ................................................................... 91 Kapitalanforderungen für einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen ......................... 93 Liquiditätsrisiko aus Verbriefungspositionen ................................................................................ 94 Abschläge auf Investments in Zweckgesellschaften .................................................................... 95 IRBA Kreditrisikopositionen – Total ............................................................................................ 100 IRBA Kreditrisikopositionen – Deutschland ................................................................................ 101 IRBA Kreditrisikopositionen – Frankreich ................................................................................... 102 IRBA Kreditrisikopositionen – Großbritannien ............................................................................ 103 IRBA Kreditrisikopositionen – Schweden ................................................................................... 104 IRBA Kreditrisikopositionen – Spanien ....................................................................................... 105 IRBA Kreditrisikopositionen – Japan .......................................................................................... 106 IRBA Kreditrisikopositionen – Italien .......................................................................................... 107 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Total ..................................................... 108 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Deutschland ......................................... 109 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Frankreich ............................................ 109 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Großbritannien ..................................... 109 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Schweden ............................................ 110 Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Spanien ................................................ 110 Eingetretene Verluste im Kreditgeschäft – Entwicklung ............................................................. 111 Erwartete Verluste und eingetretene Verluste im Kreditgeschäft ............................................... 111 Besicherte IRBA Kreditrisikopositionen ...................................................................................... 113 Besicherte KSA- Kreditrisikopositionen ...................................................................................... 113 Eigenmittelanforderung für Marktrisiken ..................................................................................... 120 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch......................................................................................... 121 Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken ...................................................................... 127 __________________________________________________________________________________________ 130 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 9 Anhang 9.1 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente In den nachfolgenden Tabellen werden gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe b CRR die Hauptmerkmale der von der HRE begebenen Instrumente des harten Kernkapitals (CET1), des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des Ergänzungskapitals (T2) dargestellt. Hartes Kernkapital (CET1) Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Hartes Kernkapital 01 Hypo Real Estate Holding DE0008027707 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. hartes Kernkapital Hypo Real Estate Group Aktien 2719 2673 nicht gehandelt k.A. Aktienkapital unterschiedlich Unbefristet keine Fälligkeit Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. nicht wandelbar __________________________________________________________________________________________ 131 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Hartes Kernkapital 02 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Deutsche Pfandbriefbank AG 3 Für das Instrument geltendes Recht 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. k.A deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung hartes Kernkapital hartes Kernkapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Aktien 380 380 nicht gehandelt k.A. Aktienkapital unterschiedlich Unbefristet keine Fälligkeit Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. k.A. k.A. nicht wandelbar k.A. Stille Einlage __________________________________________________________________________________________ 132 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Hartes Kernkapital 03 Deutsche Pfandbriefbank AG k.A. deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar hartes Kernkapital zusätzliches Kernkapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Stille Einlage 999 1000 1 1 Minderheitsbeteiligung 16.11.2009 Unbefristet keine Fälligkeit ja 16.11.2014 monatlich Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 0,1 Nein nein nicht kumulativ nicht wandelbar ja modifizierter Bilanzverlust teilweise vorübergehend bung wird wieder zugeschrieben, soweit dadurch kein Bilanzverlust entsteht oder erhöht wurde. Die Zuschreibung geht der Ausschüttung oder Einstellung in die Rücklagen vor 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangkapital nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. __________________________________________________________________________________________ 133 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Zusätzliches Kernkapital (AT1) Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Zusätzliches Kernkapital 04 Hypo Real Estate International Trust I XS0303478118 USA Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 348 9 Nennwert des Instruments 350 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 100 % oder Liquidationserlös + Zinsen 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar zusätzliches Kernkapital nicht anrechenbar Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Preferred Securities Passivum-fortgeführter Einstandswert 14.06.2007 Unbefristet keine Fälligkeit ja 14.06.2017 jährlich Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex derzeit fest, später variabel 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 0,05864 k.A. ja nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. Nachrangkapital __________________________________________________________________________________________ 134 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Ergänzungskapital (T2) Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 05 Deutsche Pfandbriefbank AG XS0106698474 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 0 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 02.02.2000 mit Verfalltermin 02.02.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 10J-CMS-GBP mit Cap 9,10% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 135 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 06 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079484000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 20 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.04.2005 mit Verfalltermin 08.04.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,295 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 136 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 07 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079504000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 15 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 04.05.2005 mit Verfalltermin 04.05.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,12 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 137 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 08 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079494000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 11 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 04.05.2005 mit Verfalltermin 04.05.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,13 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 138 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 09 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079524000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2005 mit Verfalltermin 06.05.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4,1 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 139 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 10 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079514000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 9 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2005 mit Verfalltermin 06.05.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,14 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 140 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 11 Deutsche Pfandbriefbank AG 138354DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 2 15 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 141 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 12 Deutsche Pfandbriefbank AG 138351DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 2 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,82 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 142 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 13 Deutsche Pfandbriefbank AG 87032DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 143 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 14 Deutsche Pfandbriefbank AG 138349DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,82 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 144 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 15 Deutsche Pfandbriefbank AG 87027DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 2 15 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 145 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 16 Deutsche Pfandbriefbank AG 164824DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 146 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 17 Deutsche Pfandbriefbank AG 87030DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,82 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 147 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 18 Deutsche Pfandbriefbank AG 87034DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensgenussschein 1 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.03.2000 mit Verfalltermin 02.07.2015 ja 31.12.2005 ab 01.01.2006 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar nein duch Verschmelzungsvertrag entfallen k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 148 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 19 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088286444000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 30.11.2005 mit Verfalltermin 30.11.2015 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,14 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 149 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 20 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079614000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.01.2006 mit Verfalltermin 06.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,01 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 150 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 21 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079574000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 2 9 Nennwert des Instruments 7 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.01.2006 mit Verfalltermin 06.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 151 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 22 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079574000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 3 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.01.2006 mit Verfalltermin 06.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 152 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 23 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079594000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 153 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 24 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079594000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 154 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 25 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079604000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,035 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 155 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 26 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079584000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 3 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,035 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 156 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 27 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079594000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 157 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 28 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079584000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 158 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 29 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079594000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.01.2006 mit Verfalltermin 11.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,03 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 159 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 30 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079624000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.01.2006 mit Verfalltermin 18.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 160 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 31 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079624000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.01.2006 mit Verfalltermin 18.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 161 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 32 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079624000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 0 0,5 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.01.2006 mit Verfalltermin 18.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 162 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 33 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079634000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.01.2006 mit Verfalltermin 18.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 163 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 34 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079644000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.01.2006 mit Verfalltermin 18.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 164 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 35 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079654000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 4 20 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 19.01.2006 mit Verfalltermin 19.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 165 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 36 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079674000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 24.01.2006 mit Verfalltermin 25.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,06 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 166 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 37 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079664000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 2 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 23.01.2006 mit Verfalltermin 25.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,065 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 167 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 38 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079694000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 6 30 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 24.01.2006 mit Verfalltermin 27.01.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,112 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 168 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 39 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079704000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 01.02.2006 mit Verfalltermin 01.02.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,195 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 169 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 40 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079714000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 02.03.2006 mit Verfalltermin 02.03.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,25 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 170 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 41 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079724000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 5 20,5 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 03.03.2006 mit Verfalltermin 03.03.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,26 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 171 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 42 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079744000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 3 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.03.2006 mit Verfalltermin 08.03.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,35 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 172 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 43 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079754000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.03.2006 mit Verfalltermin 08.03.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,35 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 173 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 44 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079764000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 3 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 15.03.2006 mit Verfalltermin 15.03.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,44 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 174 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 45 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079794000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 11.04.2006 mit Verfalltermin 11.04.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,66 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 175 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 46 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079784000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 2,5 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.04.2006 mit Verfalltermin 11.04.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,635 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 176 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 47 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079804000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 0 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 05.05.2006 mit Verfalltermin 06.05.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,73 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 177 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 48 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079804000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 05.05.2006 mit Verfalltermin 06.05.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,73 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 178 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 49 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079834000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.08.2006 mit Verfalltermin 08.08.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,27 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 179 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 50 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079844000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 2 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 16.08.2006 mit Verfalltermin 16.08.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,725 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 180 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 51 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079864000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 2 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 12.09.2006 mit Verfalltermin 12.09.2016 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,625 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 181 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 52 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079874000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 4 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.01.2007 mit Verfalltermin 10.01.2017 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,795 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 182 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 53 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079884000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 4 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 02.02.2007 mit Verfalltermin 02.02.2017 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,81 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 183 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 54 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_00000890140_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 6 15 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 27.02.2006 mit Verfalltermin 27.02.2017 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,245 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 184 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 55 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000089004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 6 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 12.01.2006 mit Verfalltermin 12.01.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,05 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 185 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 56 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 3 9 Nennwert des Instruments 4 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 186 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 57 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 15 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 187 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 58 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 188 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 59 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 4 9 Nennwert des Instruments 6 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 189 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 60 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 5 9 Nennwert des Instruments 8 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 190 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 61 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088376244000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 07.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 125% 10J-€-CMS, Floor 5% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 191 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 62 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 4 9 Nennwert des Instruments 6 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 192 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 63 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_00770144840_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 13 9 Nennwert des Instruments 20 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.05.2008 mit Verfalltermin 07.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 30J.-€-CMS, Floor 7,615% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 193 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 64 Deutsche Pfandbriefbank AG XS0362627969 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 7 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.05.2008 mit Verfalltermin 08.05.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,496 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 194 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 65 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088383764000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 7 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 02.06.2008 mit Verfalltermin 01.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 7,515 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 195 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 66 Deutsche Pfandbriefbank AG DE000A0PND49 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 17 9 Nennwert des Instruments 25 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 196 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 67 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 3 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 197 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 68 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 7 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 198 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 69 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 21 9 Nennwert des Instruments 30 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 199 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 70 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 7 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 200 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 71 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 3 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 201 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 72 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 7 10 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 202 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 73 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088384004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 3 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.06.2008 mit Verfalltermin 06.06.2018 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 8 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 203 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 74 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_00000890340_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 4 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 17.03.2006 mit Verfalltermin 18.03.2019 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,52 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 204 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 75 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_00000890540_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 08.08.2006 mit Verfalltermin 07.08.2020 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 4,9 Nein nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 205 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Ergänzungskapital 76 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Deutsche Pfandbriefbank AG 3 Für das Instrument geltendes Recht XS0118953529 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 15 9 Nennwert des Instruments 15 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 27.10.2000 mit Verfalltermin 27.10.2020 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel 10J.-€CMS, mit diversen Cap- und Floorbedingungen 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 206 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 77 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079684000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 27.01.2006 mit Verfalltermin 27.01.2021 ja 27.01.2016 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,35 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 207 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 78 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD00000890240_1 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 14.03.2006 mit Verfalltermin 15.03.2021 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,57 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 208 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 79 Deutsche Pfandbriefbank AG DE000A0JBST9 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 7 9 Nennwert des Instruments 7 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 20.03.2006 mit Verfalltermin 28.03.2021 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,56 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 209 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 80 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079814000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 1 9 Nennwert des Instruments 1 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 04.05.2006 mit Verfalltermin 04.05.2021 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,91 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 210 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 81 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0100087994000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 4 9 Nennwert des Instruments 4 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 07.03.2002 mit Verfalltermin 07.03.2022 nein 29.02.2012 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,55 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 211 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 82 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0100088004000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 6 9 Nennwert des Instruments 6 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 07.03.2002 mit Verfalltermin 07.03.2022 nein 29.02.2012 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,55 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 212 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 83 Deutsche Pfandbriefbank AG DE0008053976 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 06.03.2002 mit Verfalltermin 18.03.2022 nein 18.03.2022 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,57 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 213 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 84 Deutsche Pfandbriefbank AG DE0008053331 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 19.03.2003 mit Verfalltermin 24.03.2023 ja 24.03.2013 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex derzeit fest, früher variabel 6,75 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 214 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 85 Deutsche Pfandbriefbank AG DE000A0SM1B5 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 25.04.2008 mit Verfalltermin 02.05.2023 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 8,06 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 215 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 86 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0100214754000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 5 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. 16 Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 05.09.2003 mit Verfalltermin 05.09.2023 ja Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,33 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 216 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 87 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0100215214000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 5 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. 16 Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 10.12.2003 mit Verfalltermin 05.09.2023 ja Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,33 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 217 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 88 Deutsche Pfandbriefbank AG HG_SSD_0088286364000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 18.11.2005 mit Verfalltermin 18.11.2025 ja 18.11.2015 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,65 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 218 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 89 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079734000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 3 9 Nennwert des Instruments 3 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 09.03.2006 mit Verfalltermin 09.03.2026 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 4,53 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 219 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 90 Deutsche Pfandbriefbank AG DE0007025140 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 10 9 Nennwert des Instruments 10 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Inhaberschuldverschreibung 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 13.03.2001 mit Verfalltermin 13.03.2026 Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,55 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 220 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 91 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000089044000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 5 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Namensschuldverschreibung 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 04.05.2006 mit Verfalltermin 04.05.2026 ja 04.05.2016 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 5,125 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 221 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 92 Deutsche Pfandbriefbank AG HI_SSD_0000079854000 deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 5 9 Nennwert des Instruments 5 9a Ausgabepreis 1 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ergänzungskapital Ergänzungskapital Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Schuldschein 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 28.08.2006 mit Verfalltermin 28.08.2026 ja 28.08.2016 k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 5,04 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 222 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 93 Deutsche Pfandbriefbank AG 172172DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 60 9 Nennwert des Instruments 60 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar nicht anrechenbar Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Darlehen 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 30.10.2003 mit Verfalltermin 30.10.2028 ja 30.10.2008 jährlich Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 6,55 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend Nein 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. nein k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 223 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Ergänzungskapital 94 Deutsche Pfandbriefbank AG 306194DW deutsch Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Ebene 7 Instrumententyp 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro) 90 9 Nennwert des Instruments 90 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar nicht anrechenbar Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank Darlehen 1 1 Passivum-fortgeführter Einstandswert 21.03.2007 mit Verfalltermin 21.03.2032 ja 21.03.2017 alle 3 Monate Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex derzeit fest, später variabel 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 5,099 Nein ja k.A. nicht wandelbar k.A. alle nicht nachrangigen Gläubiger __________________________________________________________________________________________ 224 Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014 __________________________________________________________________________________________ 225