Offenlegungsbericht 2014 gemäß CRR (Basel III

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Offenlegungsbericht 2014 gemäß CRR (Basel III
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Offenlegungsbericht
gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
zum 31. Dezember 2014
__________________________________________________________________________________________
1
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Inhaltsverzeichnis
1
Anwendungsbereich
3
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Organisatorische und rechtliche Struktur
Grundsätze der Unternehmensführung
Vergütungspolitik
Aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen
Inanspruchnahme Waiver-Regelung
Aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung
4
7
10
10
10
11
2
Eigenmittel und unbelastete Vermögenswerte
15
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Verfahren zur Eigenmittelunterlegung
Eigenmittel
Eigenmittelanforderungen
Kapitalquoten
Unbelastete Vermögenswerte
15
17
38
42
43
3
Risikomanagement und risikoorientierte Gesamtbanksteuerung
46
3.1
3.2
Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements
Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit
46
51
4
Adressenausfallrisiken
58
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5
4.5.1
4.5.2
Management von Adressenausfallrisiken
Allgemeine Angaben zu Adressenausfallrisiken
Kreditportfoliostruktur
Risikovorsorge
Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen
Spezielle Angaben zu Adressenausfallrisiken
Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen
Beteiligungen im Anlagebuch
Verbriefungen
Allgemeine Angaben zu IRBA-Positionen
Interne Ratingsysteme
Kreditrisikominderungstechniken
58
64
64
72
77
79
79
85
88
97
97
112
5
Marktrisiken
116
5.1
5.2
5.3
Management der Marktrisiken
Eigenmittelanforderung für Marktrisiken
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
116
120
120
6
Liquiditätsrisiken
122
6.1
6.2
Management der Liquiditätsrisiken
Entwicklung der Liquiditätsrisiken
122
123
7
Operationelle Risiken
125
7.1
7.2
Management der Operationellen Risiken
Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken
125
127
8
Ausblick
128
9
Anhang
131
9.1
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
131
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
129
129
__________________________________________________________________________________________
2
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
1
Anwendungsbereich
Zielsetzung des Offenlegungsberichtes
Mit dem vorliegenden Bericht zum Stichtag 31. Dezember 2014 setzt die Hypo Real Estate Holding AG (HRE
Holding) als übergeordnetes Unternehmen der Hypo Real Estate Group (HRE) erstmals die Offenlegungsvorschriften nach den zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung von Basel III in Europa, bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital
Requirements Regulation; CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV), um.
Die Offenlegungspflichten sind in Teil 8, Artikel 431 bis 455 CRR geregelt. Zusätzliche Anforderungen für den
Offenlegungsbericht finden sich in § 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Der Offenlegungsbericht beinhaltet gemäß Artikel 13 CRR sowohl die Offenlegung auf Basis der konsolidierten
Lage für die HRE als auch die Offenlegung auf teilkonsolidierter Basis für den Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern). Die Basis ist jeweils der aufsichtliche Konsolidierungskreis nach Artikel 19 bis 24 CRR. Aufsichtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis (IFRS) unterscheiden sich in der HRE jedoch nur unwesentlich.
Der Offenlegungsbericht 2014 – zusammen mit dem handelsrechtlichen Geschäftsbericht 2014 – versetzt den
Adressaten in die Lage, sich ein umfassendes Bild über das Risikoprofil und das Risikomanagement der HRE zu
verschaffen. Der Offenlegungsbericht legt den Fokus im Wesentlichen auf die aufsichtsrechtliche Perspektive und
umfasst insbesondere Angaben über:
•
die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Struktur der HRE
•
die Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung
•
die Risikopositionen und Eigenmittelanforderungen
•
das allgemeine Risikomanagementsystem der HRE sowie
• das Risikomanagement in Bezug auf die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Risikoarten.
Die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen ist nach Artikel 431 Abs. 2 CRR Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Instrumente und Methoden zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen, wie beispielsweise
die Anwendung des auf bankinternen Ratingverfahren basierenden Ansatzes (IRBA) für Adressenausfallrisikopositionen oder die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken.
Offenlegungsmedium und -intervall
Der Offenlegungsbericht ist – parallel zum handelsrechtlichen Geschäftsbericht des Hypo Real Estate Konzerns –
als eigenständiger Bericht auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) unter Investor Relations / Finanzberichte veröffentlicht. Zeitpunkt und Medium der Veröffentlichung werden den Aufsichtsbehörden
mitgeteilt und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Aktualisierung des Offenlegungsberichtes
erfolgt gemäß den Vorgaben des Artikels 433 CRR mindestens zum Ultimo eines jeden Geschäftsjahres.
Verfahren und Regelungen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten
Für die Erfüllung der Offenlegungspflichten hat die HRE gemäß Artikel 431 Abs. 3 CRR förmliche Verfahren und
Regelungen implementiert und in einer Offenlegungspolicy dokumentiert. In der Policy sind alle wesentlichen,
inhärenten Grundsätze der Offenlegung gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) beschrieben, wie beispielsweise Art und Umfang der Offenlegung, einschließlich der Nutzung sogenannter Disclosure Waiver, Angemessenheit der Angaben, Offenlegungsmedium und -fristen, Häufigkeit der Veröffentlichung, einschließlich der
Entscheidungskriterien für den „richtigen“ Offenlegungsturnus, Verantwortlichkeiten sowie die Einbindung des
Offenlegungsprozesses in bankinterne Arbeitsabläufe und Strukturen. Darüber hinaus enthält die Policy Richtlinien zur regelmäßigen Überprüfung von Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der in der HRE gelebten Offenlegungspraxis, der festgelegten Offenlegungsstandards und -prozesse. Die Offenlegungspolicy wird regelmäßig
überprüft und an aktuelle Markterfordernisse angepasst.
Die für die Offenlegung implementierten Geschäftsabläufe und Regelungen unterliegen zudem der regelmäßigen
Überwachung durch die interne Revision sowie der Überprüfung durch den Abschlussprüfer. Der Offenlegungsbericht an sich ist nicht von den Wirtschaftsprüfern der HRE geprüft worden, da hierfür keine entsprechenden
Rechtsvorschriften vorliegen. Dennoch enthält der Offenlegungsbericht Angaben, die in den geprüften, veröffentlichten Jahresabschlüssen 2014 des Hypo Real Estate Konzerns oder des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank
angeführt sind.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Sonstiges
Bei der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel sowie der zusammengefassten Risikopositionen nach
Maßgabe der CRR legt die Gruppe gemäß § 10a Abs. 5 KWG den IFRS Konzernabschluss zugrunde. Im Vergleich zum Offenlegungsbericht 2013 nach SolvV (Basel 2.5) wurden die Zahlenwerte zum 1. Januar 2014 mit der
Implementierung von Basel III auf IFRS umgestellt (bis Ende 2013 auf HGB-Basis).
Die Offenlegung auf Basis der konsolidierten Lage bedingt, dass Geschäftsbeziehungen innerhalb der Gruppe
aufgerechnet beziehungsweise gruppeninterne Geschäfte eliminiert werden.
Die Zahlenwerte der Offenlegungstabellen werden überwiegend maschinell generiert, insoweit können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen auftreten.
1.1
Organisatorische und rechtliche Struktur
Die Hypo Real Estate Group (HRE) besteht zum 31. Dezember 2014 im Wesentlichen aus der Hypo Real Estate
Holding AG (HRE Holding) mit Sitz in München und deren hundertprozentigen Tochterkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern).
Die HRE Holding, befindet sich vollständig im Eigentum des Finanzmarktstabilisierungsfonds-FMS, der durch die
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Die FMSA ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland.
Der ehemalige Tochterkonzern DEPFA Group sollte laut Beschluss der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren vom Juli 2011 von der Bundesrepublik Deutschland als oberste Eigentümerin der HRE Holding bis spätestens Ende 2014 privatisiert werden. Die DEPFA Group wurde mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 vollständig
von der bundeseigenen Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR übernommen.
Abbildung 1: Wesentliche operative Tochterunternehmen
Die HRE Holding ist eine Finanzholding, die nicht im operativen Bankgeschäft tätig ist. In der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) sind die strategischen Aktiva gebündelt und sie generiert das Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und in der öffentlichen Investitionsfinanzierung.
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Die strategischen Geschäftsaktivitäten der HRE sind im Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern)
gebündelt, an dessen Spitze die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) steht. Der pbb Konzern ist auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Geschäftssegment Real Estate Finance) und die öffentliche Investitionsfinanzierung
(Geschäftssegment Public Investment Finance) spezialisiert.
In den beiden strategischen Geschäftsfeldern ist der pbb Konzern in ausgewählten europäischen Ländern aktiv.
Der Geschäftsschwerpunkt liegt in Deutschland sowie in Großbritannien, Frankreich, den nordischen Ländern
sowie in einzelnen mittel- und osteuropäischen Ländern. Das Kerngeschäft ist das mittel- bis langfristige Kreditgeschäft: Hier nimmt der pbb Konzern eine wichtige Aufgabe bei der Kreditversorgung der Immobilienwirtschaft
wahr und unterstützt die öffentliche Hand mit Finanzierungen für Projekte zur Bereitstellung und Verbesserung
der öffentlichen Infrastruktur. Der pbb Konzern zielt auf primäres Kundengeschäft ab. Neben klassischen, auf den
Kunden zugeschnittenen Finanzierungslösungen bietet der Konzern seinen Kunden Derivateprodukte zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft an.
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4
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Neben den Portfolios der beiden strategischen Geschäftsfelder verfügt der pbb Konzern über ein nichtstrategisches Portfolio, das sogenannte Value Portfolio. Hierbei handelt es sich nahezu vollständig um ein Bestandsportfolio an nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen an die öffentliche Hand (Budgetfinanzierungen). Dieses Portfolio generiert als Aktivposten der Bilanz Zinserträge und läuft entsprechend der zugrunde liegenden festen Fristen ab. Aktives Neugeschäft tätigt der Konzern in diesem Bereich gemäß einer Auflage der
Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2011 nicht. Wenige Geschäftsabschlüsse
werden zur Verwaltung der Deckungsstöcke oder der Liquiditätssicherung zulässigerweise vorgenommen. Im
Value Portfolio finden sich zudem im Bereich Sonstige Portfolios noch wenige strukturierte Produkte und andere
nicht-strategische Finanzierungen. Ein Handelsbuch für Wertpapier- und Derivateportfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht wird nicht geführt.
Refinanzierung
Die Refinanzierung von ausgereichten Krediten erfolgt in hohem Maße fristenkongruent und zum großen Teil
über den Pfandbriefmarkt; sie wird ergänzt durch ungedeckte Refinanzierung. Emissionen werden regelmäßig
sowohl am internationalen Kapitalmarkt im Benchmark-Format als auch in Form von Privatplatzierungen getätigt.
Privatplatzierungen gestaltet der pbb Konzern nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere, das heißt Laufzeit und Zinsstruktur können hier zum Beispiel individuell verhandelt werden. Dem
Kreditgeschäft entsprechend werden Emissionen in unterschiedlicher Währung mit einem Schwerpunkt auf Euro
denominiert.
Die pbb begibt Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und ist, gemessen am ausstehenden Volumen,
die größte Emittentin von Pfandbriefen. Der Pfandbriefmarkt zeichnet sich durch hohe Liquidität und eine breite
Investorenbasis aus. Nach dem Markt für Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand ist er der zweitgrößte
Markt für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland. Die ungedeckte Refinanzierung erfolgt hauptsächlich über
Schuldscheindarlehen und Inhaberschuldverschreibungen. (Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken)
Investoren in Schuldtitel sind vor allem Banken, Fonds und Versicherungen, aber auch Zentralbanken und Staatsfonds. Ein direkter Absatz von Schuldtiteln an Privatanleger erfolgt nicht.
Seit März 2013 betreibt der pbb Konzern allerdings ergänzend das Einlagengeschäft mit Privatanlegern in
Deutschland. Über die Online-Plattform www.pbbdirekt.com bietet der pbb Konzern inländische Tages- und Festgeldanlagen mit verschiedenen Laufzeiten an.
Wettbewerbsposition
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung zählt der pbb Konzern in seinen Zielmärkten und Segmenten zu den
führenden Anbietern. In ihren Kernmärkten verfügt die pbb über starke lokale Präsenz und Know-how über die
gesamte Prozesskette vom Vertrieb über Immobilienexperten, Immobilienrechtspezialisten und Finanzierungsexperten bis hin zur Betreuung der Kreditengagements. Diese lokale Expertise nutzt der pbb Konzern aktiv, um
Kunden auch bei internationalen Transaktionen zu begleiten.
Reprivatisierung
Laut Beschluss der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren vom Juli 2011 muss die Bundesrepublik
Deutschland als oberste Eigentümerin den pbb Konzern bis Ende 2015 privatisieren. Sofern die Privatisierung bis
zum 31. Dezember 2015 nicht erfolgt ist, sieht der Beschluss der Europäischen Kommission den Einsatz eines
Veräußerungstreuhänders vor mit dem Auftrag, eine Privatisierung ungeachtet des erzielbaren Erlöses durchzuführen. Um die Privatisierungsfähigkeit zu erreichen, hat der Vorstand im Jahr 2014 ein umfangreiches Projekt
aufgesetzt.
Geschäftssegmente
Die HRE hat ihr Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance (PIF) und
in das nicht-strategische, zum Abbau bestimmte Segment Value Portfolio (VP) aufgeteilt.
Zentrale Änderung gegenüber dem Vorjahr ist die Auflösung des bisherigen Segmentes Public Sector Finance
(PSF) und die Bildung des neuen Segments PIF. Das bisher im Segment PSF ausgewiesene, nicht strategische
Bestandsportfolio an nicht konkret zweckgebundenen Finanzierungen der öffentlichen Hand (Budgetfinanzierungen) wurde nunmehr dem Segment VP zugeordnet. Das neue Segment PIF beinhaltet die strategischen öffentlichen Investitionsfinanzierungen der HRE. Die Segmente REF und PIF umfassen damit die strategischen Aktivitäten, das Segment VP die nicht-strategischen Aktivitäten des Kundengeschäfts der HRE.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Abbildung 2: Geschäftssegmente
Real Estate Finance (REF)
Das Geschäftssegment REF umfasst Finanzierungen für mittel- bis langfristig orientierte professionelle Immobilieninvestoren.
Das Neugeschäft der strategischen Kernbank im Segment REF fokussiert sich weitestgehend auf pfandbrieffähige gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit nachhaltigem Cashflow innerhalb ausgewählter Länder Europas.
Zielkunden sind hauptsächlich professionelle Investoren, institutionelle Kunden, Real Estate Funds oder selektiv
Bauträger/Developer.
Public Investment Finance (PIF)
Das Geschäftssegment PIF umfasst pfandbrieffähige Finanzierungen zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur.
Im Segment PIF beschränkt sich das Neugeschäft auf pfandbrieffähige öffentliche Investitionsfinanzierungen in
ausgewählten Ländern Europas.
Value Portfolio (VP)
Das Geschäftssegment VP beinhaltet alle nicht strategischen Portfolios und Aktivitäten der HRE. Hierzu zählen
die ehemals im Segment PSF ausgewiesenen Budgetfinanzierungen.
Consolidation & Adjustments
Durch Consolidation & Adjustments erfolgt die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis. Neben den Konsolidierungen sind bestimmte Aufwendungen und Erträge enthalten, die nicht in den
Verantwortungsbereich der operativen Segmente fallen.
Steuerungssystem
Das Steuerungssystem der HRE ist darauf ausgerichtet, den Wert des Konzerns unter Berücksichtigung von
Risikogesichtspunkten und regulatorischen Vorgaben nachhaltig zu steigern. Wesentliches Kriterium ist hierbei
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko. Die eingegangenen Risiken sollen mit externen und
internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein und dabei soll eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden.
In der HRE basieren die Steuerung und die Messung auf einem konsistenten und integrierten Kennzahlensystem,
welches das Management bei der Führung des Konzerns unterstützt. Das Kennzahlensystem setzt sich aus den
Dimensionen Profitabilität, Wachstum in den strategischen Portfolios der gewerblichen Immobilienfinanzierung
und der öffentlichen Investitionsfinanzierung sowie Risikobegrenzung und Kapital des Konzerns zusammen. Regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche mit entsprechenden Analysen zeigen dem Management die Ursachen für Abweichungen bei den zentralen Kennzahlen auf. Ferner werden aktuelle Marktentwicklungen, wie zum Beispiel die
Veränderung des Zinsniveaus, dargestellt. Neben der strategischen Gesamtbankplanung gewähren regelmäßige
Mittelfristhochrechnungen der Profitabilitätskennzahlen und (Stress-) Szenariorechnungen dem Management
einen umfassenden Blick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Konzerns.
Das eingesetzte Steuerungssystem hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren werden nicht explizit gesteuert. Es wurden die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren
definiert:
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Eigenkapitalrentabilität nach Steuern
Eine zentrale Kennzahl für die Profitabilität ist die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern, bei der das IFRSErgebnis nach Steuern durch das durchschnittlich im Geschäftsjahr zur Verfügung stehende IFRS-Eigenkapital
ohne Neubewertungsrücklage geteilt wird. Das Ergebnis vor Steuern ist ein weiterer finanzieller Leistungsindikator und soll sowohl durch eine Erhöhung der Erträge als auch durch eine strikte Kostendisziplin gesteigert werden. Die Kostendisziplin und die Effizienz werden mittels der Cost-Income-Ratio, dem Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu operativen Erträgen, überwacht.
Nominalvolumen der Finanzierungen
Das Nominalvolumen der Finanzierungen in den strategischen Segmenten Real Estate Finance (REF) und Public
Investment Finance (PIF) ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die zukünftige Ertragskraft und wurde daher als
zusätzlicher finanzieller Leistungsindikator neu definiert. Das Finanzierungsvolumen kann vor allem durch die
Neugeschäftshöhe inklusive Prolongationen mit Laufzeit über einem Jahr gesteuert werden, die ebenfalls einen
finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Neugeschäftssteuerung und -kalkulation erfolgt dabei in einem barwertigen Ansatz. Jedes Neugeschäft soll konsistent zur Gesamtbanksteuerung nach Abzug aller Kosten (Vollkostenansatz) einen positiven Wertbeitrag zum Gesamtbankerfolg liefern.
Risikosteuerung
Die Risikosteuerung basiert auf zwei Risikotragfähigkeitsansätzen, dem Gone-Concern-Ansatz und dem GoingConcern-Ansatz. Eine Steuerung nach dem Going-Concern-Ansatz stellt sicher, dass die HRE auch nach einem
adversen ökonomischen Szenario, das in seiner Schwere höchstens einmal in 20 Jahren auftritt, die aufsichtlich
geforderten Mindestquoten einhalten kann. Der Gone-Concern-Ansatz hingegen stellt darauf ab, dass die HRE
auch im Falle von extremen Verlustereignissen, in einem theoretischen Liquidationsszenario seine nichtnachrangigen Schuldtitel vollständig bedienen kann. Voraussetzung für den Nachweis der Risikotragfähigkeit in
den beiden Ansätzen ist, dass die Risikodeckungsmassen das erforderliche ökonomische Risikokapital übersteigen. Die Methoden und Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse sind detailliert im Risiko- und Chancenbericht
beschrieben.
Harte Kernkapitalquote
Die CET1 Ratio als zentrale Steuerungsgröße wird regelmäßig ermittelt, in dem das Common Equity Tier 1 durch
die risikogewichteten Aktiva geteilt wird. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung wird der
Advanced Internal Rating Based Approach (Advanced-IRBA) für alle Portfolios, für die eine Zulassung beantragt
wurde, nach Genehmigung durch die BaFin vollumfänglich angewendet.
Im Jahr 2015 plant die HRE, den pbb Konzern zu veräußern. Sollte die HRE Holding die Beherrschung über die
pbb verlieren, ist das Steuerungssystem anzupassen. In diesem Fall werden die Höhe des Neugeschäfts, das
Volumen der strategischen Portfolios der pbb und die bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen für die HRE keine
steuerungsrelevanten Größen mehr darstellen.
1.2
Grundsätze der Unternehmensführung
Der Vorstand der HRE Holding hat für dieses als ein mittelbar vollständig im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland stehendes Unternehmen die Anwendung des Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes mit
der Maßgabe „comply or explain“ und unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in 2014 erneut eine Entsprechenserklärung zum
Public-Corporate-Governance-Kodex des Bundes nach entsprechender Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht. Der Public Corporate Governance
Kodex des Bundes reflektiert die aktuellen internationalen Entwicklungen und Standards einer guten Unternehmensführung.
Ferner sei an dieser Stelle auf den „Corporate Governance Bericht 2014“ der HRE Holding sowie den Bericht des
Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2014 der HRE verwiesen, die ebenfalls auf der Internetseite der HRE Holding
(www.hyporealestate.com) veröffentlicht sind. Das betrifft insbesondere die Offenlegungspflichten gemäß Artikel
435 Abs. 2 Buchstaben d und e CRR zu Fragen des Risikoausschusses und des Informationsflusses an Vorstand
und Aufsichtsrat, die darüber hinaus im Kapitel 3.1 „Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements“ beschrieben sind.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Vorstandes der HRE Holding bekleiden zum Berichtsstichtag sechs und die des Aufsichtsrates
19 Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen.
Auswahl der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat
Die HRE hat für die Besetzung einer Stelle in der Geschäftsleitung oder im Aufsichtsrat Kriterienkataloge erstellt,
die nachfolgend beschrieben sind. Die tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in Form der beruflichen Werdegänge auf der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht.
Kriterienkatalog Vorstand
Gemäß § 25c KWG müssen die Geschäftsleiter eines Instituts für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und
zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt
voraus, dass die Geschäftsleiter in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben.
•
Funktionale Kompetenz
Möglichst breite Erfahrung in mindestens einem Geschäftsfeld der Bank, z. B. Public Investment Finance
oder Real Estate Finance (Markt- oder Marktfolge), ersatzweise auch im Corporate oder Commercial
Banking sowie idealerweise in selektiven Corporate-Center-Funktionen erforderlich.
Kenntnisse in der Refinanzierung von Bankgeschäftsmodellen sind vorteilhaft.
Bei Besetzung der CFO- und CRO-Position sind entsprechende fachliche Schwerpunktkompetenzen in
Organ- oder herausgehobenen Linienfunktionen Voraussetzung. Dies gilt analog für das Kapitalmarkt-/
Treasury-Ressort.
•
Branchenkompetenz
Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Finanzindustrie erforderlich, bevorzugt im Commercial- oder Asset-Based-Banking.
•
Seniorität
Die Zulassung als Geschäftsleiter einer Bank liegt entweder bereits vor oder ist im Falle einer Erstbestellung ohne weitergehende Wartezeit möglich.
Langjährige Managementerfahrung in Organ- oder herausgehobenen Linienfunktionen; dies inkludiert
entsprechend langjährige und breit angelegte Führungserfahrung und Erfahrungen im Prozess- beziehungsweise Restrukturierungsmanagement.
Ausgeprägtes unternehmerisches Denken und Erfahrungen im Umgang mit unternehmerischen Aufgabenstellungen, wie Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und der Strategie und/oder (bevorzugt:
Bank-) Steuerung.
•
Fachkompetenz
Die Anforderungen an Geschäftsleiter gemäß § 25c KWG machen insbesondere folgende fachliche
Kompetenzfelder erforderlich: Strategisches Management, Unternehmensentwicklung, Kreditkompetenz,
Banksteuerung, Vertriebskompetenz.
Insbesondere im Bereich Kreditwissen und -kompetenz ist die sichere Beurteilung von Kreditentscheidungen von hoher Bedeutung. Gefordert ist hier eine ausgeübte, qualifizierte und eigenverantwortliche
Kreditentscheidungspraxis über einen hinreichend langen Zeitraum.
In Fragen der Banksteuerung ist das Wissen und die Erfahrung im Kontext von Ertrags- und Risikosteuerung sowie die Kenntnis der in den verschiedenen Bereichen der Banksteuerung zur Verfügung stehenden Methoden von hoher Relevanz.
•
Persönlichkeit
Hohes Maß an Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen - auf abgewogener Argumentation aufbauend.
Wertschätzender und teamorientierter Führungsstil.
Ausgeprägte Fähigkeit, nachhaltig tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen zu Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Kollegen und externen Stakeholdern der Bank aufzubauen beziehungsweise fortzuführen.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hohe Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Unternehmens, unterstützt durch die Fähigkeit, notwendige
Veränderungen zu erkennen, umzusetzen und Dritten zu vermitteln.
Glaubwürdiger und integrer Repräsentant der Bank in der Öffentlichkeit inklusive der für die Bank relevanten (Kunden-) Märkte.
Kriterienkatalog Aufsichtsrat
Gemäß KWG § 25d müssen die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts zuverlässig
sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
ausreichend Zeit widmen. Die Kandidaten sollten folgende Kompetenzen mitbringen:
•
Funktionale Kompetenz
Sehr gute Kenntnisse des Bankgeschäfts sowie umfangreiche und breitgefächerte unternehmerische Erfahrung.
Ausgeprägtes Verständnis für die Bewertung von Jahresabschlussunterlagen und Berichten an den Aufsichtsrat sowie für das regulatorische Umfeld von Banken.
•
Branchenkompetenz
Langjährige Erfahrung im Bereich der Finanzindustrie, -verwaltung, oder -kontrolle erforderlich, mehrjährige Erfahrung in einem Geschäftsbereich der Bank wünschenswert.
•
Seniorität
Langjährige Praxis in der Führung eines Unternehmens beziehungsweise einer international tätigen
Bank / Organisation / Gesellschaft.
Oder: langjährige Praxis in einer führenden Position eines Großunternehmens oder in einer leitenden
Funktion in einer Behörde.
•
Persönlichkeit
Hohe Beratungskompetenz und Überzeugungskraft bei gleichzeitig diplomatischem Geschick.
Fähigkeit zur Vertrauensbildung bei gleichzeitig kompetenter Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe
•
Sonstige Erfahrungen
Mindestens 3 (HRE Holding) beziehungsweise 5 (pbb) Mitglieder des Aufsichtsrats, darunter mindestens
3 Vertreter der Anteilseigner, sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2. des Deutschen Corporate
Governance Kodex sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist nach Maßgabe dieser Kodex-Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen
Beziehung zur HRE oder zur pbb, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter wird davon ausgegangen, dass deren Unabhängigkeit durch den bloßen Umstand der Arbeitnehmervertretung und eines Beschäftigungsverhältnisses nicht berührt wird.
- Für den Aufsichtsratsvorsitz
Befähigung als Geschäftsleiter gemäß KWG sowie Erfahrung in der Unternehmensführung in einer
Bank als Vorstandsvorsitzender beziehungsweise langjährige Erfahrung als Vorstandsmitglied.
- Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses
Besonderer Sachverstand auf den Gebieten Rechnungsprüfung oder Abschlussprüfung im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG erforderlich.
- Für den Vorsitz des Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses
Besonderer Sachverstand im Bereich Kredit erforderlich.
Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder
Im Rahmen der Diversitätsstrategie hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass als Zielgröße, dass im Aufsichtsrat der
Gesellschaft das unterrepräsentierte Geschlecht zu mindestens 30 % vertreten sein soll. Zur Sicherstellung der
Beibehaltung dieser Zielgröße soll bei der Nachfolgeplanung eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidatinnen
berücksichtigt werden. Die Gesellschaft erfüllt diese Zielgröße seit mehreren Jahren.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
1.3
Vergütungspolitik
Informationen zur Vergütungspolitik und -praxis gemäß Artikel 450 CRR finden sich im „Vergütungsbericht 2014“
auf der Internetseite der HRE Holding (www.hyporealestate.com) unter Corporate Governance, als auch in den
jeweiligen Abschnitten „Vergütungsbericht“ der Geschäftsberichte 2014 der HRE (www.hyporealestate.com) und
des pbb Konzerns (www.pfandbriefbank.com).
1.4
Aufsichtsrechtlich übergeordnetes Unternehmen
Die Verantwortlichkeit, für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten für die gesamte Finanzholding-Gruppe Sorge zu tragen, obliegt gemäß § 26a Abs. 1 Satz 3 KWG dem Vorstand der HRE Holding, als dem
übergeordneten Unternehmen gemäß § 10a Abs. 2 KWG.
1.5
Inanspruchnahme Waiver-Regelung
Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) als nachgeordnetes Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe nahm im
Jahr 2014 weiterhin die Erleichterungen aus der sogenannten Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR in Anspruch.
Die Inanspruchnahme betrifft die Eigenmittelanforderungen nach Teil 3 CRR, einschließlich der Finanzinformationen (FINREP) und der Belastung von Vermögenswerten (Asset Encumbrance), die Großkreditvorschriften nach
Teil 4 der CRR, die Verschuldung nach Teil 7 der CRR sowie das mit diesen Regelungen verbundene aufsichtsrechtliche Meldewesen.
Die HRE ist eine Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 1 KWG. Ihr Mutterunternehmen (Artikel 4
Abs. 1 Ziff. 15 CRR) ist die HRE Holding. Die pbb ist Tochterunternehmen (Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 16 CRR) und ist
im gleichen Mitgliedstaat errichtet, wie ihr Mutterunternehmen. Damit kann die pbb gemäß Artikel 7 Abs. 2 CRR
von der Befreiungsmöglichkeit in Artikel 7 Abs. 1 CRR Gebrauch machen.
Diese Unternehmen können die Befreiungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen und davon absehen, die Vorschriften zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, Festlegung von Strategien, Einrichtung von Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken anzuwenden,
wenn sie die Voraussetzungen des Artikels 7 CRR erfüllen.
Diese Voraussetzungen waren im Geschäftsjahr 2014 erfüllt und die pbb konnte weiterhin die Waiver-Regelung
anwenden:
•
Mehrheit der Stimmrechte oder wesentlicher Einfluss auf die Gestaltung des Leitungsorgans
Der HRE Holding als Finanzholding-Gesellschaft und übergeordnetes Unternehmen der HRE ist im Inland folgendes Unternehmen nachgeordnet: die Deutsche Pfandbriefbank AG, München. An diesem Unternehmen hält die HRE Holding unmittelbar 100 % der stimmberechtigten Anteile und ist folglich in der
Lage, die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes der pbb zu bestellen oder abzuberufen.
•
Aufsichtsrechtliche Führung
Die HRE Holding ist seit 2003 die Führungs-Holding für die Unternehmen der HRE. Als solche nimmt
sie, im Rahmen und in Übereinstimmung mit dem KWG, die aufsichtsrechtliche Führung ihrer Tochterunternehmen wahr. Die zentralen Funktionen umfassen insbesondere die strategische Steuerung, die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, das Risikomanagement und Risikocontrolling sowie den
Zugang zu den Eigen- und Fremdkapitalmärkten der Gruppe. Die aufsichtsrechtliche Führung genügt
den Anforderungen der BaFin. Von besonderer Bedeutung für die HRE ist die Einhaltung von Compliance, also die Beachtung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften.
•
Gruppenweites Risikomanagement und -controlling
Die HRE hat ein gruppenweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet. Alle Aufgaben im Bereich der einheitlichen und vergleichbaren Risikoidentifizierung, Risikomessung, Risikobeurteilung und -limitierung sowie des Risikomanagements werden von der HRE Holding als dem übergeordneten Unternehmen zentral vorgegeben; sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftssteuerung der Gruppe. Die operative Umsetzung obliegt dem jeweiligen Tochterinstitut.
Die Einbindung des nachgeordneten Unternehmens in diese gruppenweiten Risikomanagement- und Risikocontrollingprozesse gewährleistet die HRE auf Grundlage vollständiger Personenidentität der Organe des Vorstandes der HRE Holding und der pbb.
__________________________________________________________________________________________
10
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
•
Übertragung von Eigenmitteln oder Rückzahlung von Verbindlichkeiten
Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln oder für die Rückzahlung
von Verbindlichkeiten durch das übergeordnete Unternehmen sind nicht ersichtlich. Die HRE Holding hat
in der Vergangenheit bereits mehrfach Eigenkapitalreallokationen durchgeführt. Hierbei wurden in jede
der vorhandenen Kreditinstitute Eigenkapital eingebracht als auch wieder abgezogen. Sämtliche Maßnahmen wurden mit Erfolg durchgeführt. Im Berichtsjahr 2014 lagen keine Übertragungen von Eigenmitteln oder Rückzahlungen von Verbindlichkeiten im Sinne des Regelungsinhaltes des Artikels 7 Abs. 1
Buchstabe a CRR vor.
•
Erklärung des übergeordneten Unternehmens
Die HRE Holding gibt, mit Zustimmung der BaFin und entsprechend dem allgemeinen Usus in der Kreditwirtschaft, im Rahmen des Jahresabschlusses eine Patronatserklärung zugunsten der pbb ab.
Wegen der Anwendung des Waivers galten für die pbb im Jahr 2014 nicht die auf Einzelbasis ermittelten Großkredit-Grenzen gemäß Artikel 395 CRR, sondern die auf konsolidierter Basis gemäß Artikel 11 i.V.m. Artikel 395
CRR ermittelten Gruppen-Großkreditgrenzen. Hierdurch profitierte die pbb von den Eigenmitteln und dem haftenden Eigenkapital der gesamten HRE. Separate Berichte gemäß der CRR (Basel III), über Großkredite und aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquoten waren für die pbb nicht vorgeschrieben. Ungeachtet dessen werden die Eigenkapitalquoten weiterhin intern überwacht. Die HRE Holding, als das aufsichtsrechtlich übergeordnete Unternehmen, erstellt die betreffenden Meldungen an die Deutsche Bundesbank in aggregierter Form auf Ebene der
HRE.
Übertragung von Eigenmitteln oder Rückzahlung von Verbindlichkeiten
Innerhalb der HRE sind keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln
oder für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch das übergeordnete Unternehmen ersichtlich. Das für die
finanzielle Stabilität der Gruppe wesentliche Tochterunternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Deutschland. Im Berichtsjahr 2014 lagen keine Übertragungen von Eigenmitteln oder Rückzahlungen von Verbindlichkeiten im Sinne des Regelungsinhaltes des Artikels 7 Abs. 1 Buchstabe a CRR vor.
1.6
Aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung
Dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE sind zum 31. Dezember 2014 neben der HRE Holding
als Finanzholdinggesellschaft und übergeordnetem Unternehmen 10 Unternehmen (Dezember 2013: 15 Unternehmen) nachgeordnet. Bei der Ermittlung der zusammengefassten Eigenmittel sowie der zusammengefassten
Risikopositionen nach Maßgabe der CRR legt die Gruppe gemäß § 10a Abs. 5 KWG den IFRS Konzernabschluss zugrunde.
Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis (IFRS) umfasst neben der HRE Holding 11 Unternehmen (Dezember
2013: 22 Unternehmen), darunter ein sonstiges Unternehmen, das nicht in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis einzubeziehen ist.
Die HRE Holding hat ihren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 im Einklang mit der EG-Verordnung Nr.
1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Konzernabschluss
ein.
Alle dabei handelsrechtlich konsolidierten Tochterunternehmen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 „Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis“ aufgelistet. Die Tabelle 1 gemäß Artikel 436 Buchstaben
a und b CRR zeigt insoweit alle handelsrechtlich und/oder aufsichtsrechtlich konsolidierten Tochterunternehmen
der HRE Holding.
Unternehmen, die aufsichtsrechtlich als Risikoaktiva behandelt werden, sind nicht in den aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis einzubeziehen. Insofern sind diese nur dann in der Tabelle 1 erfasst, wenn es sich um handelsrechtlich konsolidierte Tochterunternehmen handelt.
Alle Gesellschaften sind nach Unternehmenstypen gemäß den Begriffsbestimmungen des Artikels 4 CRR i.V.m.
§ 1 KWG aufgeteilt.
__________________________________________________________________________________________
11
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 1: Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis
Unternehmen
Aufsichtsrechtliche Konsolidierung
voll
Abzugsmethode
risikogewichtete
Beteiligungen
Bilanzrechtliche
Konsolidierung
voll
Finanzholding-Gesellschaft
Hypo Real Estate Holding AG, München
x
x
x
x
Hypo Real Estate Capital India Corporation Private Ltd. i.L., Mumbai
x
x
Hypo Real Estate Capital Japan Corp., Tokio
x
x
Hypo Real Estate Finance B.V. i.L., Amsterdam
x
x
Hypo Real Estate International LLC I, Wilmington
x
x
Hypo Real Estate International Trust I, Wilmington
x
x
IMMO Immobilien Management GmbH & Co. KG, München
x
x
Immo Invest Real Estate GmbH, München
x
x
Ragnarök Vermögensverwaltung AG & Co. KG, München
x
x
x
x
Kreditinstitute
Inland
Deutsche Pfandbriefbank AG, München
Ausland
Finanzdienstleistungsinstitute
Inland
Ausland
Finanzunternehmen
Inland
Ausland
Anbieter von Nebendienstleistungen
Inland
Ausland
Hayabusa Godo Kaisha, Tokio
Sonstige Unternehmen
Inland
Ausland
RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid
x
x
Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis decken sich weitestgehend. Die Abweichungen
begründen sich im Wesentlichen durch Unterschiede in den Konsolidierungsgrundsätzen sowie durch den abweichenden Kreis der aufsichtsrechtlich einzubeziehenden Unternehmen.
Handelsrechtlich, nicht aber aufsichtsrechtlich konsolidiert
Bei dem Unternehmen, das zwar in den handelsrechtlichen, nicht aber in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen ist, handelt es sich um eine Zweckgesellschaft im Zusammenhang mit einem Rettungserwerb. Die Zweckgesellschaft RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, wurde im Geschäftsjahr 2013 handelsrechtlich erstkonsolidiert. Aufsichtsrechtlich ist die Gesellschaft nicht in den Konsolidierungskreis nach Artikel 19 bis 24
CRR einzubeziehen.
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12
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Aufsichtsrechtlich, nicht aber handelsrechtlich konsolidiert
Alle im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind zugleich im handelsrechtlichen Konsolidierungskreis enthalten.
Befreiung nach Artikel 19 Abs. 1 CRR
Für zwei Unternehmen (Dezember 2013: 3 Unternehmen), einen Anbieter von Nebendienstleistungen und ein
Finanzunternehmen, nimmt die HRE die Ausnahmeregelung des Artikels 19 Abs. 1 CRR i.V.m. § 31 Abs. 3 KWG
in Anspruch und sieht von der Einbeziehung dieser Unternehmens in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis ab.
Dies sind:
•
GfI-Gesellschaft für Immobilienentwicklung und -verwaltung mbH i.L., Stuttgart
• Immo Immobilien Management Beteiligungsgesellschaft mbH, München
Diese Unternehmen, die aufsichtsrechtlich wegen ihrer untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung von der Einbeziehung in die aufsichtsrechtliche Konsolidierung ausgenommen sind, sind generell nicht in obiger Tabelle 1
aufgelistet.
Das übergeordnete Unternehmen der HRE, die HRE Holding, zeigt der BaFin und der Bundesbank die aus der
aufsichtsrechtlichen Konsolidierung ausgenommenen Unternehmen jährlich an. Die betroffenen Gesellschaften
unterliegen entweder der Abzugsmethode oder werden aufsichtsrechtlich risikogewichtet.
Die Gesellschaft Immo Invest Real Estate GmbH, München, die im Geschäftsjahr 2013 noch aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen war, wurde zum 1. Januar 2014 erstkonsolidiert.
Veränderungen im Geschäftsjahr
Neun Tochterunternehmen, die im Vorjahr noch dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehörten, wurden im Berichtsjahr entkonsolidiert. Am 19. Dezember 2014 hat die HRE Holding 100 % der Anteile an der
DEPFA BANK plc, Dublin, an die FMS Wertmanagement AöR verkauft. Infolge des Verkaufs gingen folgende
Tochterunternehmen – vier Kreditinstitute, ein Finanzdienstleistungsinstitut und vier Finanzunternehmen – aus
dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE Holding ab:
•
DEPFA ACS Bank, Dublin
•
DEPFA Bank plc, Dublin
•
Hypo Pfandbrief Bank International S.A., Luxemburg
•
Hypo Public Finance Bank puc, Dublin
•
DEPFA Finance N.V., Amsterdam
•
DEPFA Funding II LP, London
•
DEPFA Funding III LP, London
•
DEPFA Funding IV LP, London
• DEPFA Ireland Holding Ltd., Dublin.
Folgende vier Gesellschaften wurden auf Grundlage der neuen Vorschriften zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gemäß Artikel 19 bis 24 CRR im Geschäftsjahr 2014 erstkonsolidiert.
•
Hypo Real Estate Capital India Corporation Private Ltd. i.L., Mumbai
•
Hypo Real Estate Finance B.V. i.L., Amsterdam
•
Hypo Real Estate International Trust I, Wilmington
• Immo Invest Real Estate GmbH, München.
Die Gesellschaft Immo Invest Real Estate GmbH, ein Anbieter von Nebendienstleistungen (Rettungserwerb),
wurde zum 1. Januar 2014 erstkonsolidiert. Die Gesellschaft hat am 25. Februar 2014 die Anteile an der Gesellschaft RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, vollständig übernommen.
Zweckgesellschaften
Die HRE nutzt zum 31. Dezember 2014 fünf Zweckgesellschaften (Dezember 2013: 12), wobei seit dem Geschäftsjahr 2014 keine neue Zweckgesellschaft aktiv genutzt wird.
Zweckgesellschaften werden in der Regel dazu verwendet, Vermögenswerte (weitgehend) insolvenzsicher von
operativen Gesellschaften zu isolieren und im Bedarfsfall eine leichtere Verwertung dieser Vermögensgegen__________________________________________________________________________________________
13
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
stände, die oftmals als Sicherheiten dienen, zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit setzt die HRE
Zweckgesellschaften vor allem für die Risikoreduktion ein. Die noch aktiven Zweckgesellschaften dienen im Wesentlichen folgenden Zielsetzungen:
•
Refinanzierung des Konzerns
• Rettungserwerb von beliehenen Immobilien
Von den 5 Zweckgesellschaften gehören vier dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis an, drei Finanzunternehmen und ein Anbieter von Nebendienstleistungen. Handelsrechtlich konsolidiert sind alle fünf Zweckgesellschaften
Nicht konsolidierte Zweckgesellschaften ohne Kapitalanteil der HRE Holding gibt es zum 31. Dezember 2014
nicht.
Tochtergesellschaften mit Kapitalunterdeckung
Eine Kapitalunterdeckung ist der Betrag, um den das aktuelle Eigenkapital einer nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaft geringer ist als das aufsichtsrechtlich gemäß Artikel 92 CRR i.V.m. Artikel 465
CRR geforderte Kapital. In der HRE gibt es zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr keine Gesellschaften, die nicht in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen sind und deren Beteiligung
vom haftenden Eigenkapital abgezogen wird (Abzugsmethode), die eine Kapitalunterdeckung im Sinne von Artikel 436 d CRR aufweisen.
__________________________________________________________________________________________
14
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
2
Eigenmittel und unbelastete Vermögenswerte
2.1
Verfahren zur Eigenmittelunterlegung
Die HRE wendet seit dem 01. Januar 2014 die Vorschriften der CRR (Basel III) an und unterliegt damit seit dem
Geschäftsjahr 2014 den Offenlegungspflichten des Teils 8 der CRR. Bis zum 31. Dezember 2007 machte die
Gruppe von der Übergangsvorschrift des § 339 Abs. 9 SolvV Gebrauch und nutzte die Regelungen des Grundsatz I. Vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2013 wendete die Gruppe die Regelungen der SolvV (Basel II beziehungsweise Basel 2.5) an und unterlag in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 den Offenlegungsvorschriften des § 26a KWG in Verbindung mit § 319 ff. SolvV.
Für die Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen der CRR sind folgende Risiken mit Kapital zu
unterlegen: das Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko), das Marktrisiko, das Operationelle Risiko, das Abwicklungsrisiko und das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko).
Adressenausfallrisiko
Die Unternehmen der HRE – die pbb, München, und die HRE Holding, München – verfügen über eine Genehmigung der deutschen Bankenaufsicht, für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken
den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz zu verwenden. Nähere Angaben zu den dabei angewandten PD- und LGD-Verfahren finden sich im Kapitel 4.5 „Allgemeine Angaben zu
IRBA-Positionen“. Die folgende Tabelle 2 zeigt den Abdeckungsgrad für IRBA-Positionswerte und für risikogewichtete IRBA-Positionsbeträge gemäß § 11 SolvV.
Tabelle 2: Abdeckungsgrad IRB-Ansatz
Abdeckungsgrad
IRBA
Unternehmen 1)
Hypo Real Estate Group
EAD
EAD
RWA
31. Dezember 2008
95%
33%
56%
31. Dezember 2009
95%
34%
53%
31. Dezember 2010 2)
75%
32%
72%
31. Dezember 2011 3)
43%
25%
56%
31. Dezember 2012 3)
34%
22%
46%
31. Dezember 2013 4)
-
94%
96%
31. Dezember 2014 5)
-
95%
99%
1) Deutsche Pfandbriefbank AG, Hypo Public Finance Bank puc und Hypo Pfandbrief Bank International S.A.
2) Nach Verschmelzung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Hypo Real Estate Bank AG zur Deutsche Pfandbriefbank AG
3) Nach Migration von IRBA-Positionen in eine neue IT-Systemarchitektur, für die die Genehmigung der Bankenaufsicht noch nicht vorlag.
4) Nach IRBA-Zulassung für die DEPFA Bank plc, die DEPFA ACS Bank plc und für das Portfolio der ehemaligen DEPFA Deutsche
Pfandbriefbank AG, Eschborn im Dezember 2013
5) Nach Übernahme der DEPFA Bank plc, Dublin, und deren Tochtergesellschaften durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt
FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014.
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz im Kreditportfolio der HRE deckt ca. 95 % des Exposure at Default (Dezember
2013: 94 %) ab. Die verbleibenden 5 % des Exposure at Default (EAD), welche nach den CRR-Regeln im Standardansatz behandelt werden, betreffen z. B. Adressenausfallrisikopositionen mit Kreditnehmern des öffentlichen
Sektors (von deutschen Kommunen geschuldete Positionen) oder das nicht-strategische Restportfolio bestehend
aus kleineren Privatkunden-Immobilienfinanzierungen.
Für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko nach Teil 3, Titel II, Kapitel 6
der CRR verwendet die HRE die Marktbewertungsmethode nach Artikel 274 CRR.
__________________________________________________________________________________________
15
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Marktrisiko
Die Berechnung der Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken nach Teil 3, Titel IV der CRR erfolgt in der HRE nach
dem Standardansatz gemäß Artikel 325 ff. CRR. Eigene, bankinterne Modelle werden derzeit nicht genutzt.
Operationelles Risiko
Die Eigenmittelunterlegung des Operationellen Risikos nach Teil 3, Titel III der CRR berechnet die HRE nach
dem Standardansatz gemäß Artikel 317 ff. CRR.
Abwicklungsrisiko
Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Abwicklungs- und Vorleistungsrisiko nach Teil 3, Titel V
der CRR erfolgt nach den in den Artikeln 378 und 379 CRR definierten Regeln.
CVA-Risiko
Für die Berechnung der Eigenmittelanforderung für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVARisiko) nach Teil 3, Titel VI der CRR verwendet die Gruppe die Standardmethode nach Artikel 384 CRR. Diese
basiert auf der effektiven Laufzeit, einem ratingabhängigen Gewicht und dem EAD, wobei der EAD für die in Frage kommenden Geschäfte mit der Marktbewertungsmethode nach Artikel 274 CRR bestimmt wird.
__________________________________________________________________________________________
16
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
2.2
Eigenmittel
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, die für die Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen und somit
für die Kapitalunterlegung der Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko, Abwicklungsrisiko und CVA-Risiko maßgebend sind, bestimmen sich nach den Regelungen des Teils 2 der CRR. Sie setzen
sich zusammen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
In den folgenden Abschnitten sind die Eigenmittelinformationen gemäß Artikel 437 CRR i.Vm. den Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 492 CRR für die HRE auf Basis der konsolidierten Lage sowie für den pbb Konzern
auf teilkonsolidierter Basis beschrieben.
Hypo Real Estate Group
Die folgende Tabelle 3a zur Eigenkapitalstruktur gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe d CRR zeigt die Art und die
Beträge der Eigenmittelbestandteile der HRE zum Stichtag 31. Dezember 2014. Sie sind nach den Maßgaben der
CRR berechnet. Die ausgewiesenen Beträge basieren auf dem IFRS-Konzernabschluss der HRE unter Berücksichtigung des Unterschieds im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis und der regulatorischen Anpassungen.
Die HRE Holding ist bei den zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zählenden Beteiligungen mittelbar
oder unmittelbar Hauptanteilseigner.
Tabelle 3a: Eigenmittelstruktur – Hypo Real Estate Group
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
HRE
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbunde Agio
8.987
26 (1), 27, 28, 29,
EBA list 26 (3)
davon: Gezeichnetes Kapital
2.668
EBA list 26 (3)
davon: Kapitalrücklage
6.319
-5.677
EBA list 26 (3)
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
-
26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
-
486 (2)
4a
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
-
483 (2)
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
-
84, 479, 480
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden.
-
26 (2)
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
-17
26 (1) (c)
26 (1)
3.293
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
-10
-5
9
In der EU: leeres Feld
-
10
Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
-189
-34
34, 105
36 (1) (b), 37, 472
(4)
-18
36 (1) (c), 38, 472 (5)
33 (a)
36 (1) (d), 40,
159, 472 (6)
-135
__________________________________________________________________________________________
17
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
HRE
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
-
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
-4
33 (b)
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
-2
36 (1) (e) , 41,
472 (7)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
-
36 (1) (f), 42, 472
(8)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
-
36 (1) (g), 44, 472 (9)
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
-
36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49 (1)
to (3), 79, 470,
472 (11)
20
In der EU: leeres Feld
-
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht.
-
36 (1) (k)
20b
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (i), 89 to
91
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b) 258
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (iii), 379
(3)
21
Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von
10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag
-
36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472 (5)
22
Betrag , der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag)
-
48 (1)
-
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
23
24
25
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält.
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
-
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
-
36 (1) (a), 472 (3)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
-
36 (1) (l)
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
-
26a
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: Abzugs- und Korrekturposten für unrealisierte Verluste aus
Forderungen gegen Zentralstaaten in der Kategorie Available for Sale
(AfS) gemäß IAS 39
26ab
davon: Abzugs- und Korrekturposten für sonstige nicht realisierte
Verluste
-17
-9
36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472 (5)
25a
26aa
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
100
98
467
2
467
__________________________________________________________________________________________
18
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Kapitalinstrumente
HRE
26b
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
Betrag der von den Positionen des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
28
29
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
Insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
-
-153
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
481
36 (1) (j)
-297
2.996
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
-
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
-
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
-
33
34
51, 52
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
-
486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
-
483 (3)
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des
qualifizierten Kernkapitals ( einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
-
85, 86, 480
486 (3)
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
-
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorsiche Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
-
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
56 (b), 58, 475 (3)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
56 (d), 59, 79,
475 (4)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
-153
-85
41aa
davon: Immaterielle Vermögenswerte
-18
41ab
davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der
Rückstellungen für erwartete Verluste
-67
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6), 41a,
41b, 472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a), 472
(11) (a)
__________________________________________________________________________________________
19
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Kapitalinstrumente
HRE
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
-67
41ba
davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der
Rückstellungen für erwartete Verluste
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Beträge
-67
41c
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
-
467, 468, 481
-
56 (e)
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
2.996
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
-153
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
-
62, 63
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechung auf das T2 ausläuft
-
486 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
-
483 (4)
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten
werden
-
87, 88, 480
-
486 (4)
62 (c) & (d)
48
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
-
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
-
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
-
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
66 (b), 68, 477 (3)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteilgung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
-
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Bertrag)
-
66 (d), 69, 79,
477 (4)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
-67
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-67
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472
(8)(a), 472 (9), 472
(10)(a), 472 (11)(a)
__________________________________________________________________________________________
20
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
56aa
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
HRE
davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der
Rückstellungen für erwartete Verluste
-67
56b
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4)(a)
56c
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
-
467, 468, 481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
-67
0
2.996
-
15.428
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
19,4%
92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
19,4%
92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
19,4%
92 (2) (c)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an
die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für
systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
davon: Kapitalerhaltungspuffer
65
-
CRD 128, 129, 130
-
66
davon: antizyklischer Puffer
-
67
davon: Systemrisikopuffer
-
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute (A-SRI)
-
CRD 131
CRD 128
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
-
69
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
70
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
71
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge
(vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des Institus in Kapitalinstrumenten von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
-
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10)
56 (c), 59, 60, 475 (4)
66 (c), 69, 70, 477 (4)
73
Direkte und indirekte Positionen des Institus in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
-
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11)
74
In der EU: leeres Feld
-
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von
10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
-
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
__________________________________________________________________________________________
21
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
HRE
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von
Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
-
62
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
2
62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende
Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
-
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
82
62
Eigenkapitalinstrumente, für die Auslaufregelungen gelten
(anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 01. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
-
484 (3), 486 (2) & (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
484 (3), 486 (2) &
(5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
-
484 (4), 486 (3) &
(5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
484 (4), 486 (3)
& (5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
-
484 (5), 486 (4) &
(5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
484 (5), 486 (4) &
(5)
Die Basis für die in der Tabelle 3a angeführten Eigenmittel bildet die COREP-Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2014. Die Eigenmittel sind hierbei gemäß den offiziellen regulatorischen Vorgaben ohne Einbezug der aufsichtsrechtlich nicht konsolidierten Zweckgesellschaft (Rettungserwerb) RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid,
berechnet.
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Die Tabelle 3b zur Eigenkapitalstruktur gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe d CRR zeigt die Art und Beträge der
Eigenmittelbestandteile des pbb Konzerns zum Stichtag 31. Dezember 2014. Sie sind nach den Maßgaben der
CRR berechnet. Die ausgewiesenen Beträge basieren auf dem IFRS-Konzernabschluss des pbb Konzerns unter
Berücksichtigung des Unterschieds im aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis und der regulatorischen Anpassungen. Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) ist bei den zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis zählenden Beteiligungen mittelbar oder unmittelbar Hauptanteilseigner.
__________________________________________________________________________________________
22
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 3b: Eigenmittelstruktur – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbunde Agio
davon: Gezeichnetes Kapital
davon: Kapitalrücklage
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3.646
26 (1), 27, 28, 29,
EBA list 26 (3)
380
EBA list 26 (3)
3.266
EBA list 26 (3)
-1.149
11
26 (1) (c)
26 (1)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
-
26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
-
486 (2)
4a
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
999
-
84, 479, 480
483 (2)
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden.
-
26 (2)
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
3.507
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
-10
9
In der EU: leeres Feld
-
10
Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
14
-5
-189
-34
34, 105
36 (1) (b), 37, 472
(4)
-18
36 (1) (c), 38, 472 (5)
33 (a)
36 (1) (d), 40,
159, 472 (6)
-
32 (1)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
-4
33 (b)
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
-2
36 (1) (e) , 41,
472 (7)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
-
36 (1) (f), 42, 472
(8)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
-
36 (1) (g), 44, 472 (9)
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
-
36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49 (1)
to (3), 79, 470,
472 (11)
20
In der EU: leeres Feld
-
-131
-17
-7
__________________________________________________________________________________________
23
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht.
-
36 (1) (k)
20b
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (i), 89 to
91
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b) 258
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
-
36 (1) (k) (iii), 379
(3)
-
36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472 (5)
21
Von der künftigen Rentabiltät abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von
10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag
22
Betrag , der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält.
-
48 (1)
-
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
24
25
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
-
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
-
36 (1) (a), 472 (3)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
-
36 (1) (l)
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
-
26a
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
26aa
davon: Abzugs- und Korrekturposten für unrealisierte Verluste aus
Forderungen gegen Zentralstaaten in der Kategorie Available for Sale
(AfS) gemäß IAS 39
26ab
36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472 (5)
100
98
467
davon: Abzugs- und Korrekturposten für sonstige nicht realisierte
Verluste
2
467
26b
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
-
481
27
Betrag der von den Positionen des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
Insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
-153
36 (1) (j)
-143
3.364
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
-
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
-
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
-
33
34
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
51, 52
280
486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
-
483 (3)
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des
qualifizierten Kernkapitals ( einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
-
85, 86, 480
__________________________________________________________________________________________
24
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
-
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
486 (3)
280
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorsiche Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
-
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
56 (b), 58, 475 (3)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
56 (d), 59, 79,
475 (4)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
-85
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
-85
41aa
davon: Immaterielle Vermögenswerte
-18
41ab
davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der
Rückstellungen für erwartete Verluste
-67
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6), 41a,
41b, 472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a), 472
(11) (a)
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
-
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Beträge
-
467, 468, 481
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
-
56 (e)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
195
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
3.559
-85
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
333
62, 63
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechung auf das T2 ausläuft
218
486 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
-
483 (4)
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten
werden
-
87, 88, 480
48
__________________________________________________________________________________________
25
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
-
486 (4)
-
62 (c) & (d)
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
551
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
-
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
66 (b), 68, 477 (3)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteilgung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
-
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Bertrag)
-
66 (d), 69, 79,
477 (4)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
-67
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-67
56aa
davon: Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag der
Rückstellungen für erwartete Verluste
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472
(8)(a), 472 (9), 472
(10)(a), 472 (11)(a)
-67
56b
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4)(a)
56c
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
-
467, 468, 481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
-67
58
Ergänzungskapital (T2)
483
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gemäß der verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
4.042
-
15.489
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
21,7%
92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
23,0%
92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
26,1%
92 (2) (c)
__________________________________________________________________________________________
26
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Betrag am Tag der
Offenlegung
Nr.
64
Verweis auf Artikel
in der Verordnung
(EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an
die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für
systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderugnsbetrags)
-
CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
-
66
davon: antizyklischer Puffer
-
67
davon: Systemrisikopuffer
-
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute (A-SRI)
-
CRD 131
CRD 128
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
-
69
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
70
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
71
[in Eu-Verordnung nicht relevant]
-
Beträge, die der Behandlung
vor der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unterliegen
oder
vorgeschriebener Restbetrag
gemäß Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge
(vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des Institus in Kapitalinstrumenten von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
-
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10)
56 (c), 59, 60, 475 (4)
66 (c), 69, 70, 477 (4)
73
Direkte und indirekte Positionen des Institus in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
-
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11)
74
In der EU: leeres Feld
-
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von
10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
-
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von
Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
-
62
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
2
62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende
Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
-
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
82
62
Eigenkapitalinstrumente, für die Auslaufregelungen gelten
(anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 01. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
-
484 (3), 486 (2) & (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
484 (3), 486 (2) &
(5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
280
484 (4), 486 (3) &
(5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
70
484 (4), 486 (3)
& (5)
218
484 (5), 486 (4) &
(5)
2
484 (5), 486 (4) &
(5)
__________________________________________________________________________________________
27
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die Basis für die in der Tabelle 3b angeführten Eigenmittel bilden die in die COREP-Meldung der HRE zum Stichtag 31. Dezember 2014 eingeflossenen Zahlen des pbb Konzerns. Eine separate COREP-Meldung wurde aufgrund der Inanspruchnahme des Waivers nach Artikel 7 CRR für den pbb Konzern nicht abgegeben. Die Eigenmittel sind hierbei gemäß den offiziellen regulatorischen Vorgaben ohne Einbezug der aufsichtsrechtlich nicht
konsolidierten Zweckgesellschaft (Rettungserwerb) RPPSE Espacio Oviedo S.L.U., Madrid, berechnet.
Kernkapital
Das Kernkapital gemäß CRR besteht grundsätzlich aus dem im IFRS-Abschluss ausgewiesenen Eigenkapital,
bereinigt um regulatorische Anpassungen. Zusätzlich dürfen unter gewissen Voraussetzungen noch Hybridkapitalemissionen angerechnet werden.
Hartes Kernkapital
Hypo Real Estate Group
Die HRE nutzt derzeit den Waiver nach Artikel 7 CRR für die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Der Waiver
besagt, dass auf Ebene der pbb keine Meldungen zu Eigenmitteln und Großkredit und auch keine diesbezügliche
Überwachung stattfinden müssen, da die pbb in die Steuerung dieser Themen auf Ebene der HRE einbezogen
ist. Dies führt nach Artikel 87 Abs. 3 CRR dazu, dass auf Ebene der HRE die von Dritten eingebrachten Kapitalinstrumente der pbb nicht angerechnet werden können. Dadurch sind die Stille Einlage und das Hybridkapital der
pbb auf Gruppenebene nicht anerkennungsfähig.
Auf Ebene der HRE gibt es daher zum 31. Dezember 2014 kein zusätzliches Kernkapital. Das Kernkapital der
HRE besteht somit ausschließlich aus hartem Kernkapital.
Ausgehend vom im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapital sind gemäß CRR folgende Beschränkungen beziehungsweise Abzugsposten zu beachten:
•
Die Stille Einlage ist gemäß Artikel 87 Abs. 3 CRR nicht anrechenbar.
•
Die AfS-Reserve verbleibt gemäß Artikel 34 CRR unabhängig von ihrem Vorzeichen grundsätzlich als
Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals bestehen. Der zum 31. Dezember 2014 vorhandene
Wert von -100 Mio. Euro wird jedoch auf Grund der Grandfathering-Vorschriften der Artikel 467 und 468
CRR bis auf einen Rest von -399 Tausend Euro (20 % der sich nicht auf Zentralregierungen beziehenden Posten der AfS-Reserve) fast komplett wieder herausgerechnet.
•
Die Cash-Flow-Hedge-Reserve von 189 Mio. Euro wird gemäß Artikel 33 CRR vollständig wieder herausgerechnet.
•
Die immateriellen Vermögensgegenstände von 23 Mio. Euro werden gemäß Artikel 37 CRR vollständig
vom Kernkapital abgezogen.
•
Die Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage werden auf Grund von Artikel 41 CRR
vom Kernkapital abgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass gemäß Definition dieses Postens in Artikel 4
Abs. 1 Nummer 109 CRR die Verbindlichkeiten des jeweiligen Fonds von den Vermögenswerten abzuziehen sind. Der Nettowert von 12 Mio. Euro wird aufgrund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %,
d. h. mit 2 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt.
•
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von 22 Mio.
Euro, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren (DVA-Adjustment), werden auf Grund der
Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 4 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. Die Abzugspflicht resultiert aus Artikel 33 Abs. 1c CRR.
•
Entsteht beim Wertberichtigungsbestand im Vergleich zum Erwarteten Verlust (Expected Loss nach Basel III) ein Wertberichtigungsfehlbetrag, ist dieser für Banken, die den Internal Rating Based Approach
(IRBA) nach Basel III anwenden, gemäß Artikel 159 CRR vom harten Kernkapital abzuziehen. Der sich
zum 31. Dezember 2014 ergebende Fehlbetrag in Höhe von 168 Mio. Euro wird vollständig vom harten
Kernkapital abgezogen.
•
Die Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung (Prudent Valuation) in
Höhe von 10 Mio. Euro werden vollständig vom Kernkapital abgezogen. Allerdings gehen sie gleichzeitig
als zusätzliche Wertberichtigung im Sinne des Artikels 159 CRR reduzierend in den Wertberichtigungsfehlbetrag ein.
__________________________________________________________________________________________
28
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die Prudent Valuation ist gemäß Artikel 34 CRR zu bilden. Institute mit marktbewerteten Positionen bis
zu einer Grenze von 15 Mrd. Euro (unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten)
dürfen gemäß Artikel 4 des technischen Durchführungsverordnungsstandards EBA/RTS/2014/06 den
vereinfachten Ansatz anwenden. Hiervon macht die HRE Gebrauch. Gemäß Artikel 6 dieses Durchführungsstandards wird hierbei ein pauschaler Abzug von 0,1 % von der Summe der zu Marktwerten bewerteten Portfolien (wiederum unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) vorgenommen.
•
Abzüge für aktive latente Steuern fielen zum 31. Dezember 2014 nicht an, da nach der erlaubten Aufrechnung gemäß Artikel 38 Ziffer 3 CRR keine aktiven latenten Steuern übrig blieben.
Durch die im Dezember 2014 durchgeführte Entkonsolidierung der DEPFA Group entstand insgesamt ein im
Jahresverlust von 964 Mio. Euro enthaltener negativer Sonderposten von 552 Mio. Euro, welcher das Kernkapital
auf Ebene der HRE schmälert.
Insgesamt beträgt das harte Kernkapital der HRE zum 31. Dezember 2014 2.996 Mio. Euro.
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Die Einlage des stillen Gesellschafters wurde im November 2009 an die Deutsche Pfandbriefbank AG geleistet.
Die stille Einlage wurde in Abstimmung mit der Bankenaufsicht per 31. Dezember 2013 dem sogenannten „anderen Kapital“ nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG (des damals gültigen KWG-Standes) zugerechnet. Sie enthält
folgende Vertragsbedingungen:
•
Laufzeit ist unbefristet und seitens des stillen Gesellschafters nicht kündbar
•
Kündigung durch die pbb ist frühestens nach Ablauf von 5 Jahren nach Zustimmung der Aufsicht möglich
•
Teilnahme am modifizierten Bilanzverlust
•
berechtigt die pbb Zinszahlungen auf nicht-kumulativer Basis auszusetzen
•
enthält keine Zinsanpassungsklauseln
•
nachrangig gegenüber allen Gläubigern der pbb und vorrangig gegenüber Aktionären
• behindert nicht eine Rekapitalisierung.
Zum 31. Dezember.2014 gelten die Bedingungen für das harte beziehungsweise zusätzliche Kernkapital aus der
CRR. Die Bedingungen für das harte Kernkapital sind wegen der Kündbarkeit der stillen Einlage und wegen der
Nachrangigkeit bezüglich des Aktienkapitals nicht erfüllt. Gemäß den Übergangsbestimmungen für staatliche
Beihilfen in Artikel 487 CRR darf die Stille Einlage jedoch bis einschließlich 31. Dezember 2017 wie hartes Kernkapital behandelt werden. Die Stille Einlage ist auf Ebene des pbb Konzerns mit ihrem IFRS-Buchwert von 999
Mio. Euro anzusetzen.
Insgesamt beträgt das harte Kernkapital des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014 3.364 Mio. Euro.
Zusätzliches Kernkapital
Hypo Real Estate Group
Auf Ebene der HRE besteht zum 31. Dezember 2014 kein zusätzliches Kernkapital.
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Das Kernkapital des pbb Konzerns besteht darüber hinaus aus zusätzlichem Kernkapital, soweit die Bestimmungen gemäß Artikel 52 bis 54 CRR erfüllt sind. Dabei handelt es sich um hybride Kapitalinstrumente. Unter den
Begriff der hybriden Kapitalinstrumente fallen insbesondere Emissionen in Form von sogenannten „Preferred
Securities“, die durch eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaften begeben werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 war wie im Vorjahr eine Emission über 350 Mio. Euro in Form von „Preferred Securities“ über eine
Zweckgesellschaft begeben.
__________________________________________________________________________________________
29
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 4: Zusätzliches Kernkapital (AT1) – Kapitalinstrumente
Emittent
Muttergesellschaft
Hypo Real Estate International Trust I
Deutsche Pfandbriefbank AG
Gesamt
Emissionsjahr
Art
2007
Preferred Securities
Nominalbetrag
in Mio. Euro
Zinssatz
in %
Laufzeit
350
5,864
unbefristet
erstes
Abrufdatum
Emittent
2017 1)
350
1) Die von der Deutsche Pfandbriefbank AG über ihr Emissionsvehikel begebene Emission ist - nach dem ersten Abrufdatum - zu jedem weiteren Zinszahlungstermin
durch die Deutsche Pfandbriefbank AG kündbar, vorbehaltlich der Zustimmung durch BaFin/Bundesbank.
Bei dem sogenannten Hybridkapital handelt es sich um Kapital, das Merkmale sowohl von Eigenkapital als auch
von Fremdkapital aufweist. Durch geeignete Kombination der Merkmale kann das Kapital optimal auf die Interessen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern zugeschnitten und strukturiert werden.
Hybride Instrumente unterscheiden sich vom klassischen Ergänzungskapital insbesondere dadurch, dass sie
hinsichtlich ihrer Laufzeit strengeren Anforderungen unterliegen. Darüber hinaus dürfen hybride Kernkapitalinstrumente im Konkursfall erst nach Rückzahlung des Ergänzungskapitals (längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten) befriedigt werden. Im Unterschied zu den traditionellen Kernkapitalinstrumenten ist bei hybriden Instrumenten der Gewinnanspruch in Form einer vom Bestehen eines Gewinns abhängigen festen oder variablen Verzinsung vorgesehen. Im Übrigen können hybride Kapitalemissionen sowohl als zeitlich unbegrenzte Instrumente
wie auch als langfristig rückzahlbare Emissionen begeben werden.
Bei der Emission der pbb über 350 Mio. Euro sind die Bestimmungen für das zusätzliche Kernkapital nicht erfüllt,
da ein Kündigungsrecht seitens der Bank im Jahr 2017 verbunden mit einem Tilgungsanreiz besteht. Jedoch
können die 350 Mio. Euro gemäß den Übergangsbestimmungen in Artikel 489 CRR mit einem jährlich um 10 %
sinkenden Prozentsatz, d. h. zum 31. Dezember 2014 noch zu 80 % als zusätzliches Kernkapital anerkannt werden. Der nicht mehr anerkennungsfähige Teil kann, soweit dort die Obergrenze von 80 % des anrechenbaren
Bestands per 31. Dezember 2012 noch nicht ausgeschöpft ist, im Grandfathering-Bestand des Ergänzungskapitals angerechnet werden.
Die Emission wurde im Jahr 2007 emittiert und unterliegt einer marktgerechten festen Verzinsung bis zum möglichen Kündigungstermin durch die Bank. Danach wird die Verzinsung auf variabel umgestellt und enthält einen
Zins-Step-Up. Die Emission erfüllt nachfolgend genannte Voraussetzungen gemäß den Sydney-Erklärungen des
Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Sie
•
enthält keine Zinskumulationsklauseln
•
wird im Konkursfall erst nach Rückzahlung des Ergänzungskapitals (Nachrangverbindlichkeiten) befriedigt
•
hat eine unbefristete Laufzeit und ist seitens des Investors nicht kündbar
•
enthält nur eine Zinsanpassungsklausel, welche in Verbindung mit einem Schuldnerkündigungsrecht frühestens 10 Jahre nach dem Emissionsdatum erfolgt und moderat ist
•
ist emittiert und voll eingezahlt
• steht dem Unternehmen fortlaufend zur Verfügung, um Verluste abzufangen.
Aufgrund des bestehenden Bilanzverlusts der Deutsche Pfandbriefbank AG wurden wie im Vorjahr Zinsen in
Höhe von 20,5 Mio. Euro (2013: 20,5 Mio. Euro) auf das Hybridkapital nicht bezahlt.
Ausgehend vom im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Eigenkapital sind gemäß CRR folgende Beschränkungen beziehungsweise Abzugsposten zu beachten:
•
Die AfS-Reserve verbleibt gemäß Artikel 34 CRR unabhängig von ihrem Vorzeichen grundsätzlich als
Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals bestehen. Der per 31. Dezember 2014 vorhandene
Wert von -100 Mio. Euro wird jedoch aufgrund der Grandfathering-Vorschriften der Artikel 467 und 468
CRR bis auf einen Rest von -399 Tausend Euro (20 % der sich nicht auf Zentralregierungen beziehenden Posten der AfS-Reserve) fast komplett wieder herausgerechnet.
•
Die Cash-Flow-Hedge-Reserve von 189 Mio. Euro wird gemäß Artikel 33 CRR vollständig wieder herausgerechnet.
•
Die immateriellen Vermögensgegenstände von 23 Mio. Euro werden gemäß Artikel 37 CRR vollständig
vom Kernkapital abgezogen.
•
Die Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage werden auf Grund von Artikel 41 CRR
vom Kernkapital abgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass gemäß Definition dieses Postens in Artikel 4
Abs. 1 Nummer 109 CRR die Verbindlichkeiten des jeweiligen Fonds von den Vermögenswerten abzu-
__________________________________________________________________________________________
30
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
ziehen sind. Der Nettowert von 9 Mio. Euro wird auf Grund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %,
d. h. mit 2 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt.
•
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von 22 Mio.
Euro, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren (DVA-Adjustment), werden aufgrund der
Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 4 Mio. Euro vom Kernkapital abgesetzt. Die Abzugspflicht resultiert aus Artikel 33 Abs. 1c CRR.
•
Entsteht beim Wertberichtigungsbestand im Vergleich zum Erwarteten Verlust (Expected Loss nach Basel III) ein Wertberichtigungsfehlbetrag, ist dieser für Banken, die den Internal Rating Based Approach
(IRBA) nach Basel III anwenden, gemäß Artikel 159 CRR vom harten Kernkapital abzuziehen. Der sich
per 31. Dezember 2014 ergebende Fehlbetrag in Höhe von 168 Mio. Euro wird auf Grund der Grandfathering-Vorschriften nur zu 20 %, d. h. mit 34 Mio. Euro vom harten Kernkapital abgezogen. Der Rest von
134 Mio. Euro wird hälftig vom zusätzlichen Kernkapital und vom Ergänzungskapital abgezogen, das
sind jeweils 67 Mio. Euro.
•
Die Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung (Prudent Valuation) in
Höhe von 10 Mio. Euro werden vollständig vom Kernkapital abgezogen. Allerdings gehen sie gleichzeitig
als zusätzliche Wertberichtigung im Sinne des Artikel 159 CRR reduzierend in den Wertberichtigungsfehlbetrag ein.
Die Prudent Valuation ist gemäß Artikel 34 CRR zu bilden. Institute mit makrtbewerteten Positionen bis
zu einer Grenze von 15 Mrd. Euro (unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten)
dürfen gemäß Artikel 4 des technischen Durchführungsverordnungsstandards EBA/RTS/2014/06 den
vereinfachten Ansatz anwenden. Hiervon macht die Hypo Real Estate Group Gebrauch. Gemäß Artikel 6
dieses Durchführungsstandards wird hierbei ein pauschaler Abzug von 0,1 % von der Summe der zu
Marktwerten bewerteten Portfolien (wiederum unter Herausrechnung nicht für das Eigenkapital relevanter Posten) vorgenommen.
•
Abzüge für aktive latente Steuern fielen per 31. Dezember 2014 nicht an, da nach der erlaubten Aufrechnung gemäß Artikel 38 Ziffer 3 CRR keine aktiven latenten Steuern übrig blieben.
Insgesamt beträgt das zusätzliche Kernkapital des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014 195 Mio. Euro.
Ergänzungskapital
Das Ergänzungskapital gemäß CRR enthält grundsätzlich unter gewissen Voraussetzungen die Nachrangemissionen und eventuell auch Hybridkapitalemissionen.
Hypo Real Estate Group
Die HRE nutzt derzeit den Waiver nach Artikel 7 CRR für die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb). Dies führt nach
Artikel 87 Abs. 3 CRR dazu, dass auf Ebene der HRE die von Dritten eingebrachten Kapitalinstrumente der pbb
nicht angerechnet werden können. Dadurch sind die Nachranganleihen der pbb auf Gruppenebene nicht anerkennungsfähig. Insgesamt besteht auf Ebene der HRE zum 31. Dezember 2014 deshalb kein Ergänzungskapital.
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Das Ergänzungskapital des pbb Konzerns setzt sich aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen, vermindert um regulatorische Anpassungen aus dem harten Kernkapital, welche über die Übergangsvorschriften noch im Ergänzungskapital vorzunehmen sind. Hierbei handelt es sich um die Hälfte des Abzugs für den
Wertberichtigungsfehlbetrag. Die Vorschriften für die Anerkennung von längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach Artikel 63 CRR sind zum großen Teil erfüllt. Bei einigen wenigen Emissionen wird das Grandfathering
nach Artikel 490 CRR genutzt.
Die Ergänzungskapitalinstrumente unterliegen einer marktgerechten Verzinsung. Der Rückgang um 366 Millionen
Euro im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus im Berichtsjahr 2014 fällig gewordenen längerfristigen
nachrangigen Verbindlichkeiten und auf der Umstellung auf Basel III.
Die begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten setzen sich aus den folgenden Emissionen (sortiert nach der
Fälligkeit) zusammen.
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31
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 5: Ergänzungskapital (T2) – Kapitalinstrumente
Emittent
Emissionsjahr
Art
Nominalbetrag
in Mio. Euro
Zinssatz
in %
Fälligkeit
Deutsche Pfandbriefbank AG
2000
Namens-Genussschein
25
7,820
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2000
Namens-Genussschein
52
7,750
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2000
Inhaberschuldverschreibung
10
variabel
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
10
4,140
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
20
4,295
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
11
4,130
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
15
4,120
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
9
4,140
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
5
4,100
2015
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,030
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
4,010
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
13
4,035
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
19
4,030
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,030
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
16
4,000
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,000
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,000
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
20
4,000
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,065
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
4,060
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
30
4,112
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
4,195
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
2
4,250
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
21
4,260
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
3
4,350
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
4,350
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
3
4,440
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
3
4,635
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
1
4,660
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
3
4,730
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
2
4,270
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
2
4,725
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
4,625
2016
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
15
4,245
2017
Deutsche Pfandbriefbank AG
2007
Schuldscheindarlehen
10
4,795
2017
Deutsche Pfandbriefbank AG
2007
Schuldscheindarlehen
10
4,810
2017
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
10
4,050
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Schuldscheindarlehen
1
variabel
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Namensschuldverschreibung
60
variabel
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Schuldscheindarlehen
10
7,515
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Inhaberschuldverschreibung
25
8,000
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Schuldscheindarlehen
75
8,000
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Inhaberschuldverschreibung
10
7,496
2018
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
5
4,520
2019
Deutsche Pfandbriefbank AG
2000
Inhaberschuldverschreibung
15
variabel
2020
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
1
4,900
2020
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
10
4,350
2021
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
10
4,570
2021
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Inhaberschuldverschreibung
7
4,560
2021
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
1
4,910
2021
Deutsche Pfandbriefbank AG
2002
Schuldscheindarlehen
4
6,550
2022
Deutsche Pfandbriefbank AG
2002
Schuldscheindarlehen
6
6,550
2022
Deutsche Pfandbriefbank AG
2002
Inhaberschuldverschreibung
10
6,570
2022
Deutsche Pfandbriefbank AG
2003
Inhaberschuldverschreibung
10
variabel
2023
Deutsche Pfandbriefbank AG
2003
Schuldscheindarlehen
5
6,330
2023
__________________________________________________________________________________________
32
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Emittent
Emissionsjahr
Art
Nominalbetrag
in Mio. Euro
Zinssatz
in %
Fälligkeit
Deutsche Pfandbriefbank AG
2003
Schuldscheindarlehen
5
6,330
Deutsche Pfandbriefbank AG
2008
Inhaberschuldverschreibung
10
8,060
2023
Deutsche Pfandbriefbank AG
2005
Schuldscheindarlehen
10
4,650
2025
Deutsche Pfandbriefbank AG
2001
Inhaberschuldverschreibung
10
6,550
2026
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
3
4,530
2026
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Namensschuldverschreibung
5
5,125
2026
Deutsche Pfandbriefbank AG
2006
Schuldscheindarlehen
5
5,040
2026
Deutsche Pfandbriefbank AG
2003
Darlehen
60
6,540
2028
Deutsche Pfandbriefbank AG
2007
Darlehen
90
5,099
2032
Gesamt
2023
876
Durch die Verschmelzung der ehemaligen DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Hypo Real Estate Bank
AG zur Deutschen Pfandbriefbank AG in 2009 wurden die Genussrechtsverbindlichkeiten der ehemaligen DEPFA
Deutschen Pfandbriefbank AG in nachrangige Verbindlichkeiten umklassifiziert (siehe Tabelle 6, Art „NamensGenussschein“, fällig 2015. Den Genussscheininhabern wurden dabei gleichwertige Rechte gewährt; diese Rechte beinhalten Modifikationen hinsichtlich Ausschüttung und Verlustteilnahme. Auf Basis dieser Modifikationen
erfolgte die Umklassifizierung der Papiere, da dieses dem wirtschaftlichen Gehalt der Verträge näherkommt. Die
Änderung der Genussscheinbedingungen wurde mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
abgestimmt.
Die Genussscheininhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre vorhergehende jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung. Der Ausschüttungsanspruch mindert sich insoweit, als sich durch eine Ausschüttung ein
Jahresfehlbetrag ergeben würde. Die Genussscheine sind seitens der Investoren nicht kündbar. Seitens des
Emittenten sind sie bei bestimmten vertraglichen vereinbarten Steuerereignissen kündbar. Die Ursprungslaufzeiten betragen in der Regel 10 Jahre und mehr, mindestens jedoch 5 Jahre.
Bei allen nachrangigen Verbindlichkeiten kann eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung der Emittenten nicht
entstehen. Sie sind nachrangig zu allen Forderungen aller Gläubiger, die nicht ebenfalls nachrangig sind (im Fall
von Liquidation, Insolvenz oder im Falle eines sonstigen Insolvenz- oder anderen Verfahrens). Es ist keine nachträgliche Beschränkung des Nachrangs, der Laufzeit oder der Kündigungsfrist möglich. Schuldnerkündigungsrechte sind unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen möglich. Die Ursprungslaufzeiten betragen mindestens 5 Jahre und liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren.
Nachdem, wie oben beschrieben, gemäß den Grandfathering-Vorschriften 40 % des Wertberichtigungsfehlbetrags, das sind 67 Mio. Euro vom Ergänzungskapital abgesetzt werden, beträgt, das Ergänzungskapital insgesamt 483 Millionen Euro.
Eigenmittel
Die Eigenmittel der HRE in Höhe von 2.996 Mio. Euro beinhalten ausschließlich hartes Kernkapital (CET1).
Die Eigenmittel des pbb Konzerns in Höhe von 4.042 Mio. Euro setzen sich aus 3.364 Mio. hartem Kernkapital
(CET1), 195 Mio. Euro zusätzlichem Kernkapital (AT1) und 483 Mio. Euro Ergänzungskapital (T2) zusammen.
Die Hauptmerkmale der von der HRE begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals sind im Anhang, Kapitel 9.1, gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe b CRR dargestellt.
Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel im Geschäftsjahr 2014 zeigen die Tabellen 6a und 6b:
__________________________________________________________________________________________
33
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 6a: Eigenmittelentwicklung – Hypo Real Estate Group
alle Angaben in Mio. Euro
31.12.2014 1)
Hartes Kernkapital (CET1)
31.03.2014 2)
31.12.2013 3)
4.001
4.146
4.042
-
12
489
525
540
2.996
4.013
4.635
4.567
4.633
Ergänzungskapital (T2)
Eigenmittel
30.06.2014 2)
2.996
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital
30.09.2014 2)
4.093
-
682
717
757
783
2.996
4.695
5.352
5.324
5.416
1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014.
Nach Übernahme der DEPFA Bank plc durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014.
2) Gemäß den regulatorischen Vorgaben der CRR, noch ohne Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2014 aufgelaufenen Gewinne.
3) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013.
Tabelle 6b: Eigenmittelentwicklung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
alle Angaben in Mio. Euro
31.12.2014 1)
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital
Ergänzungskapital (T2)
Eigenmittel
30.09.2014 2)
30.06.2014 2)
31.03.2014 2)
31.12.2013 3)
3.364
3.329
3.350
3.197
195
188
197
199
3.336
216
3.559
3.518
3.547
3.395
3.552
483
508
551
584
632
4.042
4.026
4.098
3.979
4.184
1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014.
2) Gemäß den regulatorischen Vorgaben der CRR, noch ohne Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2014 aufgelaufenen Gewinne.
3) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013.
Größte Einflussfaktoren für die deutliche Verringerung der Eigenmittel der HRE um insgesamt 2,4 Mrd. Euro im
Vergleich zum Dezember 2013 waren die Veräußerung und die Entkonsolidierung der DEPFA Group sowie die
Umstellung von Basel 2.5 (KWG und SolvV) auf Basel III (CRR).
Die Verringerung der Eigenmittel des pbb Konzerns um insgesamt 142 Mio. Euro im Vergleich zum Dezember
2013 ist insbesondere durch Umstellung von Basel 2.5 auf Basel III (CRR) bedingt.
Abstimmung aufsichtsrechtliche Eigenmittel und bilanzielles Eigenkapital
Die folgenden Tabellen 7a und 7b zeigen gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe a CRR für die HRE und den pbb
Konzern die Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit dem bilanziellen Eigenkapital nach IFRS. Das
bilanzielle Eigenkapital der HRE beträgt 4.291 Mio. Euro und das des pbb Konzerns 3.506 Mio. Euro.
__________________________________________________________________________________________
34
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 7a: Bilanzabstimmung – Hypo Real Estate Group
alle Angaben in Mio. Euro
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
handelsrechtlichem
IFRS-Konsolidierungskreis
Kapitalinstrumente
HRE
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
aufsichtsrechtlichem
CRR-Konsolidierungskreis
Aufsichtsrechtliche
Eigenmittel
gemäß CRR
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
8.987
8.987
8.987
davon: gezeichnetes Kapital
2.668
2.668
2.668
davon: Kapitalrücklage
6.319
6.319
6.319
-5.678
-5.677
-5.677
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
davon: AfS-Reserve
davon: Cashflow-Hedge-Reserve
davon: Gewinne / Verluste aus Pensionszusagen
davon: Währungsrücklage
-17
-17
-17
-100
-100
-100
189
189
189
-108
-108
-108
1
1
1
999
999
-
999
999
-
4.291
4.292
3.293
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
-
-
-10
Immaterielle Vermögenswerte
(verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
-
-
-23
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
-
-
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
-
-
-2
DVA-Adjustment für Derivate
-
-
-4
Wertberichtigungsfehlbetrag
-
-
-168
Eliminierung CF-Hedge-Reserve
-
-
-189
Eliminierung unrealisierte Verluste 80 %
(ohne Exposures gegen Zentralregierungen)
-
-
2
Eliminierung unrealisierte Verluste 100 %
(nur Exposures gegen Zentralregierungen)
-
-
98
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
-
-
-297
2.996
Minderheitenanteile
davon: Stille Einlage
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1)
4.291
4.292
Zusätzliches Kernkapital (AT1); Instrumente
340
340
-
Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio
340
340
-
340
340
-
-
-
-
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
340
340
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
-
-
-
Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen
Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen
wird, gemäß Artikel 472 CRR
-
-
-
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
-
-
-
340
340
0
2.996
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
4.631
4.632
Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen
939
939
-
Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 CRR zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
939
939
-
-
-
-
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
939
939
-
__________________________________________________________________________________________
35
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Kapitalinstrumente
HRE
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
handelsrechtlichem
IFRS-Konsolidierungskreis
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
aufsichtsrechtlichem
CRR-Konsolidierungskreis
Aufsichtsrechtliche
Eigenmittel
gemäß CRR
Ergänzungskapital (T2): regulatorsiche Anpassungen
-
-
-
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
-
-
-
-
-
-
939
939
0
5.570
5.571
2.996
davon: nicht als zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß Artikel 52
CRR anrechenbar, jedoch als Ergänzungskapital (T2) gemäß
Artikel 63 CRR
Ergänzungskapital (T2) 1)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
1) Die Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des Ergänzungskapitals (T2) sind in der IFRS-Bilanz in den Verbindlichkeiten enthalten.
Tabelle 7b: Bilanzabstimmung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
alle Angaben in Mio. Euro
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
handelsrechtlichem
IFRS-Konsolidierungskreis
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
aufsichtsrechtlichem
CRR-Konsolidierungskreis
Aufsichtsrechtliche
Eigenmittel
gemäß CRR
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gezeichnetes Kapital
davon: Kapitalrücklage
davon: Stille Einlage
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
4.645
4.645
380
380
4.645
380
3.265
3.265
3.265
999
999
999
-1.149
-1.149
-1.149
11
11
11
-100
-100
-100
davon: Cashflow-Hedge-Reserve
189
189
189
davon: Gewinne / Verluste aus Pensionszusagen
-79
-79
-79
2
2
2
3.506
3.507
3.507
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
-
-
-10
Immaterielle Vermögenswerte
(verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
-
-
-5
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
-
-
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
-
-
-2
DVA-Adjustment für Derivate
-
-
-4
Wertberichtigungsfehlbetrag
-
-
-34
Eliminierung CF-Hedge-Reserve
-
-
-189
Eliminierung unrealisierte Verluste 80 %
(ohne Exposures gegen Zentralregierungen)
-
-
2
Eliminierung unrealisierte Verluste 100 %
(nur Exposures gegen Zentralregierungen)
-
-
98
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
-
-
-143
davon: AfS-Reserve
davon: Währungsrücklage
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1)
3.506
3.507
3.364
Zusätzliches Kernkapital (AT1); Instrumente
350
350
280
Kapital Instrumente und das mit ihnen verbundene Agio
350
350
350
350
350
350
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
__________________________________________________________________________________________
36
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Kapitalinstrumente
pbb Konzern
darauf: Abschreibung in der Bilanz
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
handelsrechtlichem
IFRS-Konsolidierungskreis
Bilanzielles Eigenkapital
gemäß
aufsichtsrechtlichem
CRR-Konsolidierungskreis
Aufsichtsrechtliche
Eigenmittel
gemäß CRR
-10
-10
-
-
-
-70
340
340
280
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
-
-
-
Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen
Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen
wird, gemäß Artikel 472 CRR
-
-
-85
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
-
-
-18
davon: Wertberichtigungsfehlbetrag
-
-
-67
-
-
-85
340
340
195
3.559
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
3.847
3.848
Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen
876
876
946
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 CRR zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Zinsabgrenzung in der Bilanz
Hedge Adjustment in der Bilanz
876
876
876
-
-
70
35
28
35
28
-
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
939
939
946
-
-
-462
Ergänzungskapital (T2): regulatorsiche Anpassungen
Amortisation von Ergänzungskapitalinstrumenten nach Artikel 64 CRR
-
-
-392
Amortisiertes Ergänzungskapital zuzüglich überschießendes
AT1 nominal
-
-
554
Kappung im Grandfathering befindlicher Instrumente
auf 80 % von letztem Basel II-Wert
-
-
-2
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
-
-
-
-
-
-2
-
-
-67
davon: nicht als zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß Artikel 52
CRR anrechenbar, jedoch als Ergänzungskapital (T2) gemäß
Artikel 63 CRR
Restbetrag, der während der Übergangszeit vom zusäztlichen
Kernkapital (AT1) und nicht vom harten Kernkapital (CET1) abgezogen
wird, gemäß Artikel 472 CRR
davon: Wertberichtigungsfehlbetrag
Ergänzungskapital (T2) 1)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
-
-
-67
939
939
483
4.785
4.786
4.042
1) Die Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des Ergänzungskapitals (T2) sind in der IFRS-Bilanz in den Verbindlichkeiten enthalten.
Weitere Informationen zum bilanziellen Eigenkapital finden sich in den Geschäftsberichten 2014 des Hypo Real
Estate Konzerns (www.hyporealestate.com) beziehungsweise des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank
(www.pfandbriefbank.com).
__________________________________________________________________________________________
37
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
2.3
Eigenmittelanforderungen
Seit 1. Januar 2014 gelten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung
von Basel III in Europa, bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation;
CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV). Diese Regelungen bilden die
Grundlage für die Mindesthöhe der Eigenmittel und Bestimmung der Eigenmittelanforderungen.
Für die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß CRR sind das Adressenausfallrisiko, das Marktrisiko,
das Operationelle Risiko, das Abwicklungsrisiko und das CVA-Risiko mit Kapital zu unterlegen.
Die Eigenmittelanforderung beträgt 8 % der risikogewichteten Forderungsbeträge (risikogewichteten Aktiva;
RWA) für die genannten Risikoarten.
Tabelle 8: Risikogewichtete Aktiva (RWA)
alle Angaben in Mio. Euro
31.12.2014 1)
31.12.2013
2)
31.12.2013 3)
Veränderung
Hypo Real Estate Group
15.428
24.585
17.525
-37%
Deutsche Pfandbriefbank AG
15.489
18.063
k.A.
-14%
1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014.
Nach Übernahme der DEPFA Bank plc durch die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement AöR im Dezember 2014.
2) Pro forma-Wert Basel III nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013.
3) Wert Offenlegungsbericht 2013 (SolvV, Basel 2.5) vor festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und vor erfolgter Ergebnisverwendung 2013.
Die Risikogewichteten Aktiva gemäß CRR betragen zum 31. Dezember 2014 für die HRE insgesamt 15.428 Mio.
Euro (Dezember 2013: 24.585 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III) und für den pbb Konzern insgesamt
15.489 Mio. Euro (Dezember 2013: 18.063 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Die Pro forma-Werte Basel III, berechnet nach den ab dem 1. Januar 2014 geltenden CRR-Vorschriften, sind zur besseren Vergleichbarkeit zusätzlich zu den Werten gemäß dem Offenlegungsbericht 2013 ausgewiesen.
Wie bereits erwähnt, werden die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen seit 1. Januar 2014 auf IFRS-Basis ermittelt
(bis Ende 2013 auf HGB-Basis). Dies sowie die veränderten Regelungen der CRR (Basel III) im Vergleich zu
Basel 2.5 (SolvV/KWG), insbesondere der Wegfall der bisherigen Privilegierungen bestimmter Risikopositionen
gemäß § 64 (h) KWG und die CRR-induzierte Einführung einer zusätzlichen CVA-Charge, bewirken einen erheblichen Anstieg der Risikoaktiva im Verhältnis zu den Zahlen per Ende 2013.
Die folgenden Tabellen 9 bis 14 gemäß Artikel 438 Buchstaben c, d, e und f CRR zeigen die aufsichtsrechtliche
Eigenmittelunterlegung und die risikogewichteten Forderungsbeträge jeweils nach Risikoarten für die HRE als
auch den pbb Konzern. Die risikogewichteten Forderungsbeträge der HRE Holding, insbesondere sonstige kreditunabhängige Aktiva, bewirken zum 31. Dezember 2014 keine Veränderung der ausgewiesenen Werte (in Mio.
Euro) für Adressenausfallrisiken (einschließlich Gegenparteiausfallrisiken und CVA-Risiken) und Marktrisiken. Die
RWA der HRE und des pbb Konzerns unterscheiden sich nur in der Höhe der risikogewichteten Forderungsbeträge für Operationelle Risiken. Die Eigenmittelanforderungen und die risikogewichteten Forderungsbeträge zum
31. Dezember 2013 zeigen die im Offenlegungsbericht 2013 veröffentlichten Werte nach Basel 2.5.
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen verwendet die HRE den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz sowie den Standardansatz für Adressenausfallrisiken, die Marktbewertungsmethode für Gegenparteiausfallrisiken, den Standardansatz für Marktrisiken, den Standardansatz für Operationelle Risiken sowie die Standardmethode CVA-Risiken.
__________________________________________________________________________________________
38
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 9: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Adressenausfallrisiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Adressenausfallrisiko
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
Standardansatz
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
-
-
-
-
9
113
-100%
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
12
150
-100%
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
1
11
1
13
-16%
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
10
121
17
213
-43%
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
100%
0,1
2
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
3
37
4
50
-26%
Ausgefallene Risikopositionen
1
11
-
-
100%
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
Gesamt
-
-
-
-
-
15
181
43
538
-66%
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Adressenausfallrisiko
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
IRB-Ansatz
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
414
5.179
412
5.150
1%
Risikopositionen gegenüber Instituten
130
1.621
193
2.413
-33%
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
529
6.611
606
7.575
-13%
280
3.501
k.A.
k.A.
k.A.
-
-
-
-
-
249
3.111
k.A.
k.A.
k.A.
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
davon: durch Immobilien besichert / KMU
-
-
-
-
-
davon: durch Immobilien besichert / keine KMU
-
-
-
-
-
davon: qualifizierte revolvierende Risikopositionen
-
-
-
-
-
davon: sonstiges Mengengeschäft / KMU
-
-
-
-
-
davon: sonstiges Mengengeschäft / keine KMU
-
-
-
-
-
18
222
9
113
97%
1.091
13.634
1.220
15.250
-11%
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
Gesamt
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
Verbriefungen im Standardansatz
davon: Wiederverbriefungen
Verbriefungen im IRB-Ansatz
davon: Wiederverbriefungen
Gesamt
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
0,04
0,5
55
688
-100%
-
-
0,2
3
-100%
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
0,04
0,5
55
688
-100%
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39
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
31.12.2014
Beteiligungspositionen
Eigenmittelanforderung
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
Standardansatz
Beteiligungswerte bei Methodenfortführung/Grandfathering
0,02
0,2
0,02
0,2
0%
0,02
0,2
0,02
0,2
0%
Interner Modell-Ansatz
-
-
-
-
-
PD/LGD Ansatz
-
-
-
-
-
Einfacher Risikogewichtsansatz
-
-
-
-
-
davon börsengehandelt
-
-
-
-
-
Gesamt
IRB-Ansatz
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend
diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
sonstige Beteiligungen
Gesamt
-
-
-
-
-
0,01
0,1
0,01
0,1
0%
0,01
0,1
0,01
0,1
0%
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
31.12.2014
Gegenparteiausfallrisiko
Eigenmittelanforderung
Risikopositionen für Beiträge zum Ausfallfonds gegenüber
zentralen Gegenparteien (ZGP)
Gesamt
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
0,02
0,2
k.A.
k.A.
k.A.
0,02
0,2
-
-
-
Tabelle 10: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für CVA-Risiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
CVA-Risiko
1)
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
Fortgeschrittene Methode
Standardmethode
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
-
-
-
-
-
36
445
k.A.
k.A.
k.A.
-
-
-
-
-
36
445
-
-
-
Alternative, basierend auf der Ursprungsrisikomethode
Gesamt
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
1) Credit Value Adjustments; Risikopositionen für die Anpassung der Kreditbewertung
Tabelle 11: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Marktrisiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Marktrisiko
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
Standardansatz
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
17
217
14
175
24%
-
-
5
63
-100%
davon: Schuldtitel
-
-
5
63
-100%
davon: Aktieninstrumente
-
-
-
-
.-
Fremdwährungsrisiko
17
217
9
112
93%
Warenpositionsrisiko
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
17
217
14
175
24%
Positionsrisiko
Interner Modell-Ansatz
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
40
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 12: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Abwicklungsrisiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Abwicklungsrisiko
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
Abwicklungsrisiken im Anlagebuch
-
-
k.A.
k.A.
k.A.
Abwicklungsrisiken im Handelsbuch
-
-
k.A.
k.A.
k.A.
0
0
-
-
-
Gesamt
Tabelle 13: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Großkredite im Handelsbuch
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Großkredite im Handelsbuch
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
Zusätzliche Eigenmittelanforderungen aus der Überschreitung
der Großkreditobergrenze im Handelsbuch
Gesamt
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
-
-
k.A.
k.A.
k.A.
0
0
-
-
-
Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Operationelle Risiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung und Risikoaktiva
Operationelles Risiko
31.12.2014
Eigenmittelanforderung
Basisindikatoransatz
Standardansatz Hypo Real Estate Group
Standardansatz Deutsche Pfandbriefbank AG
Fortgeschrittener Ansatz
Gesamt
31.12.2013
Risikogewichtete
Aktiva
Eigenmittelanforderung
Risikogewichtete
Aktiva
Veränderung
Eigenmittelanforderung
-
-
-
-
-
76
949
70
875
8%
81
1.010
k.A.
k.A.
k.A.
-
-
-
70
875
8%
76
949
Die Eigenmittelanforderung für die risikogewichteten Aktiva der HRE in Höhe von 15.428 Mio. Euro beläuft sich
zum Berichtsstichtag auf insgesamt 1.234 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.967 Mio. Euro Pro forma-Wert nach
Basel III). Die Eigenmittelanforderung für die risikogewichteten Aktiva des pbb Konzerns in Höhe von 15.489 Mio.
Euro beträgt 1.239 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.445 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III).
Entsprechend dem Geschäftsmodell der HRE, mit den Schwerpunkten gewerbliche Immobilienfinanzierung und
öffentliche Investitionsfinanzierung, entfallen 93 % der Eigenmittelanforderung auf Adressenausfall- und CVARisiken, 1 % auf Marktrisiken und 6 % auf Operationelle Risiken.
Der deutliche Rückgang der risikogewichteten Forderungswerte resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang der
DEPFA Group am 19. Dezember 2014. Zudem führte der planmäßig verlaufende Abbau der Nominalvolumina
des nicht-strategischen Value Portfolios, das wiederum hauptsächlich aus Budgetfinanzierungen besteht, zu einer
weiteren Reduzierung.
RWA erhöhend wirkte die Steigerung der Nominalvolumina des REF-Portfolios und des PIF-Portfolios. Hinzu
kommen die gegenläufigen Effekte aus der bereits erläuterten Umstellung der aufsichtsrechtlichen Zahlen auf
IFRS-Basis sowie der veränderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften der CRR (Basel III) im Vergleich zu Basel 2.5
(SolvV/KWG).
__________________________________________________________________________________________
41
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Eigenmittelüberschuss
Der Eigenmittelüberschuss (Eigenmittel abzüglich der Eigenmittelanforderungen) beträgt zum 31. Dezember
2014 für die HRE 1.762 Mio. Euro (Dezember 2013: 3.449 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III) und für den
pbb Teilkonzern 2.803 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.739 Mio. Euro Pro forma-Wert nach Basel III).
2.4
Kapitalquoten
Seit 1. Januar 2014 gelten die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital
Requirements Regulation; CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive; CRD IV). Diese
Regelungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten.
Danach darf die Harte Kernkapitalquote (CET1 Ratio; Common Equity Tier 1 geteilt durch die risikogewichteten
Aktiva) 4,0 % nicht unterschreiten, die Kernkapitalquote (T1 Ratio; Tier 1 geteilt durch die risikogewichteten Aktiva) 5,5 % nicht unterschreiten und die Gesamtkapitalquote (Own Funds Ratio; Eigenmittel geteilt durch die risikogewichteten Aktiva) 8,0% nicht unterschreiten.
Die nachfolgende Tabelle 15 zeigt die Kapitalquoten der HRE sowie des pbb Konzerns zum 31. Dezember 2014.
Tabelle 15: Kapitalquoten
alle Angaben in %
Harte Kernkapitalquote 1)
Kernkapitalquote 1)
Gesamtkapitalquote 1)
Hypo Real Estate Group
19,4
19,4
19,4
Deutsche Pfandbriefbank AG
21,7
23,0
26,1
1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen 2014 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2014.
Die HRE als auch der pbb Konzern weisen eine ausreichende Kapitalbasis auf. Die Vorgaben hinsichtlich der
aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten wurden über das gesamte Geschäftsjahr 2014 jederzeit erfüllt.
Die pbb ist gemäß der Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR davon befreit, die Eigenmittel- und Kernkapitalquoten zu ermitteln. Der pbb Konzern legt die Zahlen des pbb Konzerns freiwillig offen. Die Harte Kernkapitalquote
beträgt zum 31. Dezember 2014 21,7 % (31. Dezember 2013: 18,5% Pro forma-Wert Basel III), die Gesamtkapitalquote beträgt 26,1 % (31. Dezember 2013: 23,2 % Pro forma-Wert Basel III).
__________________________________________________________________________________________
42
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
2.5
Unbelastete Vermögenswerte
Die Vermögensbelastung der HRE beziehungsweise des Teilkonzerns Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern),
in dem die strategischen Geschäftsaktivitäten der Gruppe gebündelt sind, resultiert vor allem aus ihrem Geschäftsmodell, mit dem Pfandbrief als wichtigstem Refinanzierungsinstrument. Der pbb Konzern ist auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die öffentliche Investitionsfinanzierung spezialisiert. Die Refinanzierung von
ausgereichten Krediten erfolgt zum großen Teil über den Pfandbriefmarkt.
Ein Vermögenswert gilt gemäß EU-Durchführungsverordnung 2015/79, Anhang III, Ziffer 1.7 als belastet, wenn er
als Sicherheit hinterlegt wurde oder wenn er Gegenstand irgendeiner Form von Vereinbarung über die Stellung
von Sicherheiten, die Besicherung oder die Gewährung einer Kreditsicherheit für eine Transaktion ist, aus der er
nicht ohne Weiteres abgezogen werden kann. Jede Belastung eines Vermögenswertes wird durch ein Sicherungsbedürfnis verursacht, welches seine Ursache in der Regel in einem Geschäft der Passivseite der Bilanz
(Refinanzierungsseite) hat. Die Hauptquelle der Belastung von Vermögenswerten der HRE beziehungsweise des
pbb Konzerns ist der Pfandbrief mit einem Anteil von 81 %. Neben der Emission von Hypothekenpfandbriefen
und öffentlichen Pfandbriefen, die eine Belastung der Kredite und Wertpapiere im Hypothekendeckungsstock und
im öffentlichen Deckungsstock bedingen, sind derivative Finanzinstrumente (18 % Anteil) und das Wertpapierleihgeschäft (Repo-Geschäfte, 1 % Anteil) weitere Quellen der Belastung der Vermögenswerte.
Pfandbriefe
Als Spezialbank für Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung begibt die pbb Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe. Sie emittiert Pfandbriefe regelmäßig sowohl öffentlich am internationalen
Kapitalmarkt im Benchmarkformat mit einem Volumen von über 500 Mio. Euro als auch als Privatplatzierungen.
Privatplatzierungen gestaltet sie nach den Anforderungen der Investoren als Inhaber- oder Namenspapiere; Laufzeit und Zinsstruktur können hier individuell gestaltet werden. Entsprechend dem Kreditgeschäft bietet sie Pfandbriefe in unterschiedlichen Währungen mit einem Schwerpunkt auf Euro und Pfund Sterling an.
Die Emission von Pfandbriefen ist an die Vorschriften des Pfandbriefgesetzes mit seinen hohen Anforderungen
an den Anlegerschutz gebunden. Dessen hohe Standards machen Pfandbriefe so sicher, wie es sonst nur deutsche Staatsanleihen sind. Die Sicherungsmechanismen des Pfandbriefgesetzes entfalten ihre Wirkung durch das
so genannte Insolvenzvorrecht für die Pfandbriefgläubiger. Im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank stehen die
Deckungsmassen, die die Pfandbriefe besichern, alleine den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung – sie sind somit von der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht betroffen. Über die Zusammensetzung und Struktur ihrer Deckungsmassen, den sogenannten Deckungsstock, müssen Pfandbriefbanken
vierteljährlich Bericht erstatten.
Übersicherung der Pfandbriefe
Das deutsche Pfandbriefgesetz (PfandBG) schreibt für Pfandbriefe eine barwertige Übersicherung von 2 % vor,
der Barwert des Deckungsstocks ist also immer mindestens 2 % höher als der Barwert aller auf diesen Deckungsstock emittierten Pfandbriefe.
Die Ratingagenturen fordern von der Deutschen Pfandbriefbank AG (pbb) zusätzliche Überdeckung, abhängig
von Deckungsstockqualität und angestrebtem Pfandbriefrating. Die Hypothekenpfandbriefe und öffentliche
Pfandbriefe der pbb wurden zum 31. Dezember 2014 von der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) mit AA+
geratet. Dafür muss die pbb mindestens 19,18 % (Hypothekenpfandbriefe) beziehungsweise 11,83 % (öffentliche
Pfandbriefe) nominal Überdeckung stellen. Die Ratingagentur Moody’s ratet den Hypothekenpfandbriefe mit Aa2
und den öffentliche Pfandbriefe mit Aa1. Die Überdeckungsanforderung (basierend auf den Barwerten der Deckungsaktiva und -passiva) quantifizierte Moody’s mit 7,0 % (öffentliche Pfandbriefe) und 8,5 % (Hypothekenpfandbriefe).
Tatsächlich lag die nominelle Überdeckung der Hypothekenpfandbriefe bei 25,75 % nominal und 25,69 % barwertig. Für den öffentliche Pfandbriefe stellte die pbb 15,75 % nominal und 9,72 % barwertig. Damit lag die Übersicherung über den Anforderungen der Rating Agenturen und des Gesetzgebers.
Um Neuemissionen zu ermöglichen, Liquiditätsvorschriften einzuhalten und Qualität sowie Cashflows der Deckungsstöcke zu optimieren, hält die pbb nach Bedarf auch mehr Übersicherung vor als durch den Gesetzgeber
beziehungsweise Ratingagenturen vorgeschrieben.
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43
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Derivate und Wertpapierleihgeschäfte
Derivate werden in der HRE vor allem zur Absicherung von Adressenausfall- und Marktrisiken eingesetzt, die
beispielsweise aus Veränderungen bei Zinssätzen und Währungskursen resultieren. Das Derivategeschäft wird
üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen abgeschlossen, die der Minimierung des Rechtsrisikos als auch des ökonomischen und regulatorischen Adressenausfallrisikos dienen und die
eine Verrechnung gegenseitiger Risiken (Netting) ermöglichen. Dadurch können die positiven und negativen
Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des
Netting-Prozesses reduziert sich das Adressenausfallrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner.
Der Einsatz von Repos / Reverse Repos dient der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und ist zusätzlich eine wesentliche Quelle zur besicherten Refinanzierung der pbb. Die rechtliche Grundlage für Repotransaktionen ist in
den bilateralen Rahmenverträgen zwischen der pbb und den kontrahierenden Banken geregelt.
Absicherung der Verbindlichkeiten
Die pbb verwendet im Zusammenhang mit ihren Derivate- und Repo-Geschäften die marktüblichen Rahmenverträge einschließlich der dazu gehörigen Sicherheitenvereinbarungen. Bei bilateralen Repo-Geschäften werden in
der Regel Barsicherheiten gestellt, während bei über eine zentrale Gegenpartei geclearten Repo-Geschäften
Wertpapiersicherheiten gestellt werden. Derivate im Interbankengeschäft werden gemäß den marktgängigen
Besicherungsanhängen (z. B. deutscher Besicherungsanhang zum DRV, ISDA Credit Support Annex) besichert.
Die Bank stellt beziehungsweise erhält hier Barsicherheiten, in der Regel in Euro. Die Sicherheiten werden im
Wege der Vollrechtsübertragung gestellt. Die Bewertung der Geschäfte erfolgt in der Regel täglich. Die meisten
Sicherheitenvereinbarungen sehen keine Freibeträge (mehr) vor, es gibt lediglich sog. Mindestübertragungsbeträge. In wenigen Fällen sind diese Beträge ratingabhängig. Die verwendeten Rahmenverträge für Derivate als
auch für Repos enthalten eine Aufrechnungsklausel für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Geschäfte, z. B.
aufgrund von Zahlungsverzug oder Insolvenz (close-out-netting).“
Die nachfolgenden Tabellen 16 bis 18 zeigen gemäß Artikel 443 CRR die Vermögensbelastung der HRE. Die
Offenlegung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte ist erstmalig Teil des Offenlegungsberichtes,
insofern entsprechen die Beträge den IFRS-Buchwerten zum Stichtag 31. Dezember 2014. Zukünftig wird die
HRE Angaben auf Basis der Medianwerte mindestens vierteljährlicher Daten veröffentlichen.
Tabelle 16: Vermögenswerte
alle Angaben in Mio. Euro
Vermögenswerte
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Eigenkapital Instrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Buchwert
der belasteten
Vermögenswerte
49.786
Fair Value
der belasteten
Vermögenswerte
——————
Buchwert
der unbelasteten
Vermögenswerte
25.774
Fair Value
der unbelasteten
Vermögenswerte
——————
-
-
-
-
13.561
13.563
6.913
6.721
7.836
——————
1.550
——————
Tabelle 17: Erhaltene Sicherheiten
alle Angaben in Mio. Euro
Erhaltene Sicherheiten
Fair Value
der erhaltenen, belasteten Sicherheiten
oder eigenen, begebene Schuldtitel
Fair Value
der erhaltenen Sicherheiten
oder eigenen, begebenen Schuldtitel,
die für eine Belastung verfügbar sind
-
-
Eigenkapital Instrumente
-
-
Schuldtitel
-
-
Sonstige erhaltene Sicherheiten
-
-
-
-
Erhaltene Sicherheiten des berichtenden Instituts
Eigene, begebene Schuldtitel, andere als eigene
Pfandbriefe oder ABS
__________________________________________________________________________________________
44
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 18: Quellen der Belastung
alle Angaben in Mio. Euro
Belastete Vermögenswerte und
belastete erhaltene Sicherheiten,
und damit verbundene Verbindlichkeiten
Buchwert ausgewählter finanzieller
Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder verliehenen
Wertpapiere
44.956
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten
und eigene begebene Schuldtitel, andere als
eigene, belastete Pfandbriefe oder ABS
49.786
Die in Tabelle 16 genannten sonstigen Vermögenswerte umfassen vor allem die derivativen Vermögenswerte
(90 %), die zum großen Teil belastet sind. Im Weiteren sind darin unbelastete Vermögenswerte wie Steueransprüche (7 %) sowie sonstige materielle und immaterielle Vermögenswerte (Immobilien aus Rettungserwerben,
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) enthalten.
__________________________________________________________________________________________
45
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
3
Risikomanagement und risikoorientierte Gesamtbanksteuerung
3.1
Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements
Die HRE Holding hat ein konzernweites Risikomanagement- und Risikocontrollingsystem eingerichtet, das gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung zur Anwendung der Waiver-Regelung gemäß Artikel 7 CRR beziehungsweise
§ 2a KWG darstellt. Alle Aufgaben gemäß § 25a KWG im Bereich der einheitlichen Risikoidentifizierung, Risikomessung und Risikolimitierung sowie des Risikomanagements werden von der HRE Holding zentral vorgegeben. Die operative Umsetzung obliegt dem jeweiligen Tochterinstitut.
Die HRE hat einen Gruppensanierungsplan entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (KWG) und den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) entwickelt und in die Unternehmensorganisation integriert. Die für die Sanierungsplanung definierten Indikatoren sind Teil der Gesamtbanksteuerung
der HRE. Ziel der Sanierungsplanung ist es, Entwicklungen, die zu möglichen Bestandsgefährdungen führen
könnten, rechtzeitig zu erkennen und so die Möglichkeit zu haben, schon vorher durch geeignete (Gegen-) Maßnahmen zu verhindern, dass sich bestandsgefährdende Entwicklungen materialisieren können.
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 ist der ehemalige Tochterkonzern DEPFA Group nicht mehr Bestandteil der
HRE.
Die Anforderungen an die Offenlegung der Risikomanagementstrategie, der Risikomanagementverfahren und
Risikomanagementpolitik gemäß Artikel 435 Abs. 1 Buchstaben a bis f CRR sind in diesem Offenlegungsbericht
sowie im Risiko- und Chancenbericht im Geschäftsbericht 2014 der HRE umgesetzt. Der Geschäftsbericht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.hyporealestate.com) veröffentlicht.
Wesentliche Risikoarten
Die HRE unterscheidet für ihre Geschäftsaktivitäten folgende wesentliche Risikoarten:
•
Adressenausfallrisiko
•
Marktrisiko
•
Liquiditätsrisiko
•
Operationelles Risiko (einschließlich Rechtsrisiko)
•
Geschäftsrisiko (teilweise Betrachtung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse)
• Immobilienrisiko.
Wesentliche Risikoarten, die nicht quantifiziert, jedoch über geeignete Berichte, Vorgaben und Policies begrenzt
werden, sind:
•
Strategische Risiken
•
Regulatorische Risiken.
Organisation
Vorstand
Der Vorstand der HRE Holding ist verantwortlich für die Einrichtung eines konzernweiten Risikomanagementsystems und entscheidet über die Strategien und die wesentlichen Fragen des Risikomanagements und der Risikoorganisation. Das Risikomanagementsystem ist ein alle Geschäftsaktivitäten der Gruppe umfassendes System
hinsichtlich einer nachvollziehbaren und systematischen Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation, Überwachung und Kommunikation aller wesentlichen Risiken.
Wesentliche vom Vorstand zu verantwortende Komponenten des Risikomanagementsystems im Überblick:
•
Festlegung, Aktualisierung und Kommunikation von Geschäfts- und Risikostrategien als Grundlage der
Geschäftsaktivitäten und Risikonahme für alle Einheiten in der HRE,
•
Festlegung und Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen innerhalb der HRE und insbesondere für
das Risikomanagement zur Gewährleistung der Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken,
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
•
Verabschiedung von Kreditkompetenzen als Entscheidungsrahmen entlang der Kreditprozesse,
• Entscheidung über (Portfolio-) Steuerungsmaßnahmen außerhalb der übertragenen Kompetenzen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der HRE Holding über wesentliche Änderungen der Geschäfts- und
Risikostrategien sowie über das Risikoprofil der HRE.
Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats
Der Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss (RLA) des Aufsichtsrats befasst sich hauptsächlich
mit der Steuerung der Gesamtrisikosituation, der Überwachung, Einrichtung und Fortentwicklung eines effizienten
Risikomanagementsystems sowie mit der Liquiditätssteuerung und -sicherung des Konzerns und beschließt über
erforderliche Zustimmungen zu Kreditentscheidungen. Der Vorstand informiert das Gremium über alle Erhöhungen und Neubildungen von Einzelwertberichtigungen über 5 Mio. Euro und in regelmäßigen Abständen über
größere und risikoreichere Engagements..
Das Risikomanagement der HRE ist zentral organisiert und umfasst – wie in nachfolgender Grafik dargestellt –
neben Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Komitees, die vom Vorstand der HRE Holding beziehungsweise vom
Vorstand der Töchter etabliert wurden.
Abbildung 3: Organisation des Risikomanagements
1) Aufgrund der bestehenden Waiver-Regelung nach Artikel 7 CRR.
Group Risk Committee
Das Group Risk Committee (RC) der HRE setzt sich aus dem Chief Risk Officer (CRO; Vorsitzender), den CoCEOs der HRE Holding in Personalunion für die Deutsche Pfandbriefbank AG, den Chief Credit Officern REF/PIF
(CCO) der Deutschen Pfandbriefbank AG sowie dem Leiter Risk Management & Control zusammen. Das Gremium tagt in der Regel monatlich und erörtert die Risikoentwicklung der Bank, verabschiedet Richtlinien, Methoden
zur Risikomessung, deren Parametrisierung sowie Methoden der Risikoüberwachung für alle Risikoarten. Das
Risk Committee ist konzernweit für die Entwicklung einheitlicher Standards für das Risikomanagement und Risikocontrolling zuständig und überwacht dabei auch die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, des ökonomischen
Kapitals, der Risikodeckungsmasse und des Kreditportfolios sowie die Einhaltung von Limiten. Im Risk Committee werden Portfolioentwicklungen der HRE diskutiert.
Group Asset and Liability Committee
Das Group Asset and Liability Committee (ALCO) der HRE ist unter Vorsitz des zuständigen Vorstandsmitglieds
für Treasury und Asset Management mit dem CRO, den Co-CEOs sowie den Leitern der Bereiche Treasury,
Finance, Risk Management & Control besetzt und tagt monatlich. Die Aufgaben umfassen das Liquiditätsmanagement, das Management der Bilanzstruktur der HRE und des pbb Konzerns, die Festlegung langfristiger Finanzierungsstrategien, das Kapitalmanagement und die Steuerung der regulatorischen Kapitalquoten sowie die
Marktrisikosteuerung. Das ALCO trifft keine Kreditentscheidungen oder Entscheidungen über Limitfestlegungen in
anderen Risikokategorien. In diesem Gremium erfolgt auch die Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für Liquiditäts- und Refinanzierungsstrategien, die nach Diskussion im Risk Committee ebenso wie Akquisitionen und
Desinvestments im Vorstand der HRE Holding entschieden werden.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Group Credit Committee
Das Group Credit Committee der HRE, das gleichzeitig für die Deutsche Pfandbriefbank AG tätig ist, setzt sich
aus dem CRO (Vorsitzender), den Co-CEOs, den Chief Credit Officers (CCOs), den Senior Credit Executives und
den Vertretern der Marktseite zusammen. Die Vertreter der Marktseite haben dabei ein Votierungsrecht im Rahmen der Marktverantwortung. Das Gremium tagt in der Regel mindestens wöchentlich und trifft Kreditentscheidungen im Hinblick auf Neugeschäft, Prolongationen und materielle Veränderungen, sofern diese in die Komptenz des Gremiums fallen. Es gibt zudem ein Votum ab für alle Kreditentscheidungen, die in die Kompetenz des
Vorstands der Deutschen Pfandbriefbank AG fallen beziehungsweise einer Zustimmung durch den RLA bedürfen.
Das Credit Committee stellt sicher, dass die Kreditentscheidungen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie entsprechen.
Group Watchlist Committee
Das Group Watchlist Committee tagt monatlich. In diesem Gremium werden alle im Rahmen des Frühwarnsystems aufgefallenen Engagements besprochen und gegebenenfalls individuelle, risikobegrenzende Maßnahmen
festgelegt, die nachfolgend von den zuständigen Abteilungen umzusetzen sind. Sofern notwendig, beschließt das
Gremium über die Engagementübergabe an den Bereich CRM Workout, der auf Basis einer Engagementstrategie die notwendigen Schritte zur Restrukturierung und Abwicklung durchführt. Alle notwendigen Kreditentscheidungen werden von den jeweils verantwortlichen Kompetenzträgern entsprechend der Kreditkompetenzordnung
beziehungsweise im Credit Committee getroffen.
Group Risk Provisioning Committee
Sofern Hinweise auf eine objektive Wertminderung bei einem Engagement vorliegen, wird das Ergebnis nach
erfolgter Ermittlung der Höhe der Wertminderung im Group Risk Provisioning Committee vorgestellt. Es entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-Vorschriften beziehungsweise gibt Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge sowie gegebenenfalls
notwendige Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des
Vorstands der betroffenen Tochtergesellschaft im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung.
Group New Product Process Committee
Das Group New Product Process Committee stellt sicher, dass vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen
Produkten und in neuen Märkten die daraus resultierenden Risiken sowie die Auswirkungen auf Prozesse, Kontrollen und Infrastruktur systematisch analysiert und adressiert werden. Erst mit Genehmigung durch das New
Product Process Committee erfolgt eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit neuen Produkten oder in neuen
Märkten.
Group Stresstest Committee
Das Group Stresstest Committee als Unterausschuss des Group Risk Committees ist unter Vorsitz des CROs für
die Methodik, Durchführung und Überwachung der internen Stresstests verantwortlich.
Group Chief Risk Officer (CRO)
Group Chief Risk Officer (CRO) Neben den oben genannten Komitees bilden folgende Organisationseinheiten
des Group CRO einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems der HRE:
Abbildung 4: Organisation des Chief Risk Officers
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die Organisation der CRO-Funktion umfasst als Überwachungs- und Marktfolgeeinheit:
•
die Einheit Risk Management & Control, die unter anderem konzernweit Markt-, Adress-, operationelle
Risiken und Liquiditätsrisiken sowie die Risikotragfähigkeit überwacht und auch für konzernweit einheitliche Risikomessmethoden, Risikoberichte und Kreditprozesse verantwortlich ist,
•
die Einheiten der Chief Credit Officers REF/PIF, die jeweils die Analyse des Neugeschäfts sowie das
Bestandsmanagement zur Aufgabe haben. Der Bereich CRM REF umfasst auch die Einheit Workout
(Real Estate), welche die Sanierung und Abwicklung aller kritischen Engagements im Segment Real Estate Finance zum Ziel hat, und die Stabsstelle Credit Processes, die insbesondere für die Organisation
des Credit Committees verantwortlich ist und die Aktualisierung von Kreditprozessen vornimmt.
Neben der CRO-Funktion ergänzen die Einheiten Corporate Office/Compliance und Group Internal Audit (unabhängig) das Risikomanagementsystem der HRE. In den Aufgabenbereich von Group Internal Audit fallen risikoorientierte turnusmäßige sowie anlassbezogene Prüfungen von Prozessen und Systemen. Dies schließt auch die
Überprüfung des Risikomanagementsystems mit ein. Der Bereich Property Analysis & Valuation, der für die Analyse und einheitliche Bewertung der Besicherungsobjekte nach Markt- und Beleihungswertverfahren zuständig ist,
wurde im Berichtszeitraum dem Verantwortungsbereich eines Co-CEOs unterstellt. Zudem wird das Risikomanagement in juristischen Fragen durch den Bereich Legal unterstützt.
Risikostrategie und Policies
Die Risikostrategie der HRE basiert auf der Geschäftsstrategie, der Risikoinventur und den Ergebnissen des
konzernweiten Finanzplanungsprozesses. Sie gilt für die Geschäftssegmente und rechtlichen Einheiten der HRE
und bildet ferner den Rahmen für das konzernweite Risikohandbuch. Die Risikostrategie wurde im Februar 2014
überarbeitet, durch den Vorstand der HRE Holding verabschiedet und dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats sowie danach dem Aufsichtsratsplenum zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Risikostrategie spiegelt die strategische Ausrichtung der HRE mit der Kernbank Deutsche Pfandbriefbank als
Spezialistin für Immobilienfinanzierung und öffentliche Investitionsfinanzierung in Deutschland und ausgewählten
Ländern in Europa mit pfandbrieforientierter Refinanzierung wider. Sie wird mindestens jährlich überprüft und
gegebenenfalls aktualisiert.
Die Operationalisierung der Risikostrategie erfolgt über Risiko-Policies für die einzelnen Geschäftssegmente
sowie für alle wesentlichen Risikoarten (Adress-, Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts-, Immobilien- und operationelles
Risiko). Darin werden die Risikomessung, -überwachung und das -management, der Limitierungsprozess sowie
der Eskalationsprozess im Falle einer Limitüberschreitung beschrieben. Die Policies werden regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls aktualisiert.
Risikoberichtswesen
Das Risikoberichtswesen orientiert sich an der Struktur der Geschäftssegmente. Der Vorstand der HRE erhält
regelmäßig Risikoberichte, die einen umfassenden Überblick sowie detaillierte Informationen über die Risikosituation pro Risikoart und Gesellschaft sowie weitere steuerungsrelevante Informationen enthalten. Die Aufsichtsgremien werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen über risikorelevante Themen informiert. Darüber hinaus werden anlassbezogen beziehungsweise auf Wunsch des Vorstands oder des Aufsichtsrats Spezialberichte erstellt,
die auf spezifische und akute Risikoschwerpunkte eingehen, so zum Beispiel bezogen auf kritische Märkte, Produkte oder Kontrahenten.
Risikoquantifizierung, Risikosteuerung und -management
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse werden die Adress-, Markt-, Geschäfts-, Immobilien- und operationellen Risiken quantifiziert, zu einem Gesamtrisiko aggregiert und mit der dem Risikotragfähigkeitsansatz entsprechenden Deckungsmasse verglichen. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der Liquiditätsposition quantifiziert. Die
einzelnen Berechnungsmethoden sind ausführlich im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“
beziehungsweise 6.„Liquiditätsrisiken“ beschrieben.
Weitere im Rahmen der regelmäßigen internen Risikoinventur als wesentlich erachtete Risikoarten wie regulatorische Risiken sowie die als immateriell erachteten Risiken werden nicht mithilfe von Risikomodellen quantifiziert,
sondern über regelmäßige detaillierte Berichte und klare Vorgaben wie zum Beispiel die Vorschriften zu Compliance und zur Corporate Governance gesteuert und begrenzt.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Risikosteuerung und -management erfolgen in der HRE auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene durch:
•
Überwachung der Risikotragfähigkeit der HRE auf Basis des Vergleichs zwischen ökonomischem Kapital
und der dem Tragfähigkeitsansatz entsprechenden Risikodeckungsmasse. Des Weiteren wird eine Feinsteuerung der Risikotragfähigkeit durch ein Limitsystem auf dem Risikodeckungspotenzial und dem ökonomischen Kapital auf verschiedenen Risikoarten respektive Segmenten gewährleistet.
•
Überwachung und Analyse der Risikoaktiva (RWA) auf Portfolioebene unter anderem mit Hilfe von
Stresstests, die gewährleisten sollen, dass die CET1-Quote nicht unter 9% sinkt.
•
Operative Risikosteuerung über
- den Einsatz regulatorischer Risikoparameter im Kreditgeschäft. Dieser Steuerungsansatz zeigt den
durchschnittlich zu erwartenden Verlust auf Kreditnehmerebene und ist daher ein wichtiger Baustein in
der Risikofrüherkennung und der laufenden Profitabilitätsüberwachung. Die Parameter werden jährlich
überprüft und rekalibriert.
- ein Limitsystem für Kontrahenten- und Emittentenrisiken auf Basis einer markterprobten Standardapplikation mit konzernweit einheitlicher Risikomessmethodik.
- intensive Überwachung und Management von Einzeladressen.
- Überprüfung der Verlustgefahr durch entsprechende Impairment Trigger nach IAS 39.
•
Tägliche Überwachung des Marktrisikos.
•
Tägliche Überwachung des Liquiditätsrisikos.
•
Überwachung des operationellen Risikos.
Interne Revision als Bestandteil des Risikomanagementsystems
Die Notwendigkeit einer Internen Revision ergibt sich aus spezifischen gesetzlichen Regelungen, wie § 25a Abs.
1 Nr. 12 KWG in Verbindung mit den MaRisk (insbes. AT 4.4.3 i.V.m. BT2) und § 91 Abs. 2 AktG.
Die Revision ist in diesem Sinne ein integraler Bestandteil des Internen Überwachungssystems. Das so genannte
"Interne Kontrollsystem" (IKS) einerseits umfasst alle Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar
oder mittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe integriert sind (= prozessabhängige Überwachung). Die
Revision andererseits überwacht als Instrument des Vorstandes risikoorientiert die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Risikomanagement und Risikocontrolling sowie das IKS (= prozessunabhängige Überwachung).
Der Vorstand weist der Revision das Initiativrecht zu und bevollmächtigt sie, auf direktem Wege mit jedem Mitarbeiter zu kommunizieren, um jede Tätigkeit oder Unternehmenseinheit zu untersuchen und sich Zugang zu sämtlichen Aufzeichnungen, Aktenunterlagen oder Daten der Bank, einschließlich der Management-Informationen und
der Protokolle aller Beratungs- und Entscheidungsgremien, zu verschaffen, wann immer dies zur Durchführung
ihrer Aufgaben relevant erscheint. Dies schließt auch den (physischen) Zugang zu allen Räumlichkeiten sowie
den technischen Zugriff auf die IT Systeme ein.
Im Einklang mit der Institutsvergütungsverordnung ist die Revision in die Überwachung der Vergütungssysteme
unabhängig einbezogen.
Die Revision berichtet direkt an den Vorstand der HRE Holding. Der Vorsitzende des Aufsichts-rats/ Prüfungsausschusses kann unter Einbeziehung der Geschäftsleitung Auskünfte direkt vom Leiter der Internen Revision
einholen. Darüber hinaus berichtet der Leiter der Internen Revision dem Prüfungsausschuss regelmäßig über
Prüfungsergebnisse.
Die Prüfungstätigkeiten haben sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Berücksichtigung von potentieller Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit grundsätzlich auf alle Betriebs- und
Geschäftsabläufe, Aktivitäten und Prozesse zu erstrecken. Insbesondere werden im Sinne der MaRisk geprüft
und beurteilt:
•
das Interne Kontrollsystem (IKS)
•
die Risikomanagement- und Controllingsysteme
•
das Berichtswesen und die Informationssysteme
•
das Finanz- und Rechnungswesen
•
die Einhaltung geltender gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie sonstiger Regelungen
•
die Wahrung betrieblicher Richtlinien, Ordnungen und Vorschriften und
•
die Sicherheit der Vermögensgegenstände.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Eingeschlossen ist die Überwachung ausgelagerter Funktionen. Zu den Aufgaben der Revision gehören auch
Sonderprüfungen. Unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit hat die Interne Revision bei wesentlichen Projekten projektbegleitend tätig zu sein. Die Revision ist über alle wesentlichen Projekte vorab zu informieren um Art und
Umfang der Projektbegleitung rechtzeitig festlegen zu können.
Der Revision steht ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht zu, das jederzeit zu gewährleisten
ist. Die verlangten Informationen und Unterlagen sind der Revision unverzüglich zur Verfügung zu stellen und
Einblick in die Aktivitäten und Prozesse sowie die IT-Systeme zu gewähren.
Daneben ist jede Organisationseinheit gegenüber der Revision unaufgefordert informationspflichtig, wenn in ihrer
Zuständigkeit schwerwiegende Mängel zu erkennen oder bemerkenswerte Schäden aufgetreten sind oder ein
entsprechender Anfangsverdacht besteht.
Insbesondere sind unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich – neben der Geschäftsleitung und den jeweiligen Verantwortlichen – auch an die Revisionsleitung zu leiten.
3.2
Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit
Kreditinstitute sind gemäß § 25a Abs. 1 KWG verpflichtet, angemessene und wirksame Verfahren einzurichten,
um ihre Risikotragfähigkeit zu ermitteln und nachhaltig sicherzustellen. Sie ergänzen die in der CRR/CRD IV
festgelegten aufsichtlichen Verfahren. Die institutseigene Risikotragfähigkeitsrechnung ist Gegenstand aufsichtlicher Prüfungen („Supervisory Review and Evaluation Process“, SREP).
Die HRE hat eine auf dem internen Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process,
ICAAP) basierende Risikotragfähigkeitsanalyse etabliert. Die Prüfung der internen Kapitaladäquanz stützt sich auf
das Konzept des ökonomischen Kapitals.
Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital wird definiert als die Menge an Kapital, die eine Bank benötigt, um mit einer definierten
Wahrscheinlichkeit (dem Konfidenzniveau) über einen Zeithorizont von einem Jahr den größten potenziellen
Gesamtverlust aufzufangen. Hier erfolgte im ersten Halbjahr 2014 eine Weiterentwicklung bezüglich der Methodik
zur Quantifizierung des Adressausfallrisikos für unterjährige Geschäfte. Im zweiten Halbjahr wurde eine Anpassung im Marktrisikomodell durchgeführt zur besseren Abbildung von Credit Spread Risiken.
Die Risikoinventur hat neben den klassischen Risikoarten Markt-, Adressenausfall-, Geschäfts- und operationelle
Risiken das Immobilienrisiko als materiell und quantifizierbar identifiziert, so dass fünf eigenständige Risikoarten
in den ICAAP aufgenommen und kapitalisiert werden. Insbesondere innerhalb des Adressenausfallrisikos wurden
im zweiten Quartal zusätzliche Risiken aus den unerwarteten Verlusten von bereits ausgefallenen Engagements
und aus Prolongationen von bestehenden Geschäften in die Risikobetrachtung aufgenommen und über zusätzliche Puffer mit Kapital unterlegt.
Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit verwendet die HRE zunächst einen so genannten Going-Concern-Ansatz
als primäreren Steuerungskreis. Dieser Steuerungskreis stellt explizit auf eine Geschäftsfortführung unter Einhaltung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestkapitalquoten ab und stellt damit sicher, dass die HRE selbst nach
Eintreten eines adversen ökonomischen Szenarios mit entsprechenden Verlusten die geforderten Mindestkapitalquoten einhalten wird. Der Schweregrad dieses Szenarios wird dadurch reflektiert, dass der Berechnung des
ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 95% zugrunde liegt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit
im Going-Concern-Ansatz hat die HRE ein umfangreiches Frühwarnsystem implementiert, welches bereits frühzeitig vor Erreichen der Mindestquoten entsprechende Frühwarnsignale zeigt.
Neben dem oben genannten Going-Concern-Ansatz hat die HRE auch einen Gone-Concern-Ansatz als weiteren
Steuerungskreis implementiert. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel, in einem hypothetischen Liquidationsszenario und nach Eintritt extremer Verluste den Schutz der vorrangigen Gläubiger sicherzustellen. Bei der Ausgestaltung der Gone-Concern-Perspektive wird in Übereinstimmung mit den aufsichtlichen Anforderungen an
Risikotragfähigkeitsansätze neben den oben genannten wesentlichen Risiken zusätzlich noch das Credit-SpreadRisiko aus Wertpapieren im Anlagebuch bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt, beziehungsweise die stillen Lasten aus diesen Wertpapieren bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug
gebracht. Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals im Gone-Concern-Ansatz wird ein Konfidenzniveau
von 99,91% zugrunde gelegt.
Im Jahr 2013 berichtete die HRE noch einen zweiten Gone-Concern-Ansatz, den sogenannten strategischen
Gone-Concern-Ansatz, der auf die Steuerung des strategischen Portfolios abzielte. Durch die in 2014 erfolgte
Allokation sämtlicher auf Abbau gestellten Engagements in das Segment „Value Portfolio“, lässt sich eine fokus-
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51
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
sierte Steuerung des strategischen Portfolios sowie des Abbauportfolios nun durch die Segmentsteuerung innerhalb des oben beschriebenen bankweiten Gone-Concern-Ansatzes durchführen. Aus diesem Grund wurde der
strategische Gone-Concern-Ansatz nicht weiter als Steuerungskreis fortgeführt.
Die Berechnungsmethoden des ökonomischen Kapitals für die einzelnen Risikoarten sowie aktuelle Kennziffern
sind im nachfolgenden Abschnitt „Risikotragfähigkeitsanalyse“ näher erläutert. Für das Liquiditätsrisiko wird kein
ökonomisches Kapital berechnet. Diese Risikoart ist Gegenstand eines eigenständigen Steuerungsansatzes und
wird dort limitiert.
Risikodeckungsmasse
Zur Würdigung der Angemessenheit der Kapitalausstattung der HRE wird in den jeweiligen Steuerungskreisen
die Höhe des ökonomischen Kapitals der dem Ansatz entsprechenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt.
In der führenden Going-Concern-Perspektive beispielsweise besteht die verfügbare Risikodeckungsmasse im
Wesentlichen aus dem über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verfügbaren CET1, abzüglich des Kapitals, das zur Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestquoten unter Berücksichtigung adverser RWAEntwicklungen vorgehalten werden muss. Das verbleibende CET1 ist dazu geeignet, mögliche Verluste zu absorbieren und einen entsprechenden Risikopuffer aufrechtzuerhalten.
Im Gone-Concern-Ansatz werden zur Bestimmung der Deckungsmasse neben dem IFRS-Eigenkapital noch
Nachränge mit einer Laufzeit von über einem Jahr berücksichtigt, jedoch die stillen Lasten aus Wertpapieren des
Anlagebuches in Abzug gebracht. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit muss in beiden Ansätzen das ökonomische Kapital vollständig von der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse abgedeckt sein.
Dem Gesamtvorstand und dem Group Risk Committee werden die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse
und der Stresstests regelmäßig vorgestellt. Die Ergebnisse werden dort diskutiert und es werden gegebenenfalls
Steuerungsmaßnahmen festgelegt.
Risikotragfähigkeitsanalyse
Going-Concern
Die Going-Concern-Perspektive stellt explizit auf den Schutz der regulatorischen Mindestkapitalisierung und damit auf die Fortführbarkeit der Geschäftstätigkeit der HRE beziehungsweise des pbb Konzerns in schweren ökonomischen Abschwungphasen ab. Zum Nachweis der Risikotragfähigkeit wird dabei zunächst das ökonomische
Kapital auf einem Konfidenzniveau von 95 % berechnet. Enthalten sind die von uns als wesentlich definierten
Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, das Refinanzierungsrisiko als Teil des Geschäftsrisikos und das Immobilienrisiko.
Tabelle 19a: Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group
alle Angaben in Mio. Euro
Going-Concern Ansatz
Risikoarten
31.12.2014
31.12.2013
Veränderung
Adressenausfallrisiko
219
247
-28
Marktrisiko
256
184
72
46
43
3
Geschäftsrisiko
-
-
-
Immobilienrisiko
10
9
1
531
483
48
Operationelles Risiko
Total vor Diversifikationseffekten
Total nach Diversifikationseffekten
Risikodeckungsmasse (Freies Kapital)
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
492
433
59
1.436
2.504
-1.068
+ 944
+ 2.071
-1.127
__________________________________________________________________________________________
52
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 19b: Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
alle Angaben in Mio. Euro
Going-Concern Ansatz
Risikoarten
31.12.2014
31.12.2013
Veränderung
Adressenausfallrisiko
219
237
-18
Marktrisiko
256
185
71
39
37
2
3
-
3
Operationelles Risiko
Geschäftsrisiko
Immobilienrisiko
Total vor Diversifikationseffekten
Total nach Diversifikationseffekten
Risikodeckungsmasse (Freies Kapital)
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
10
9
1
527
468
59
488
421
67
1.464
1.946
-482
+ 976
+ 1.525
-549
Ohne die Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikoarten belief sich das ökonomische Kapital der
HRE im Going-Concern-Ansatz auf 531 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 483 Mio. Euro). Mit deren Berücksichtigung lag es bei 492 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 433 Mio. Euro). Die auf Basis des ICAAP größte Risikoart
(gemessen am ökonomischen Kapital) war im Dezember 2014 das Marktrisiko, auf das rund 48 % des undiversifizierten ökonomischen Kapitals entfielen, gefolgt vom Adressenausfallrisiko mit 41%.
Der Anstieg des ökonomischen Kapitals im Marktrisiko von 72 Mio. Euro ist maßgeblich durch den signifikanten
Rückgang der Credit Spreads und Zinsen in europäischen Ländern getrieben, die während des Jahres zu höheren Fair Values und damit auch zu einer erhöhten Credit-Spread-Sensitivität der Wertpapiere der IFRS-Kategorie
AfS führten. Zusätzlich hat noch eine methodische Anpassung im Marktrisiko im zweiten Halbjahr zu dem Anstieg
des Marktrisikos beigetragen.
Der Rückgang im Adressenausfallrisiko um 28 Mio. Euro ist zum einen durch den Verkauf der DEPFA und der
damit einhergehenden Portfolioverkleinerung und zum anderen durch Ratingverbesserungen von öffentlichen
Schuldnern verursacht worden. Operationelle Risiken haben sich durch die Berücksichtigung von internen Daten
aus 2014 in der Modellierung dieser Risikoart leicht erhöht. Das Immobilienrisiko hat sich durch die zusätzliche
Berücksichtigung einer Immobilie in den Niederlanden seit Dezember 2014 ebenfalls leicht erhöht.
Der Anstieg im Geschäftsrisiko des pbb Konzerns ist durch gestresste Fundingkosten für einen angestiegenen
Liquiditätsbedarf im Going-Concern-Stressszenario erklärt.
Demgegenüber steht als Risikodeckungspotenzial das sogenannte freie Kapital, welches im Wesentlichen aus
dem vorhandenen CET1 abzüglich des zur Abdeckung der regulatorischen Mindestquoten notwendigen CET1
und abzüglich eines Puffers für unwesentliche und nicht oder nur teilweise quantifizierbare Risiken besteht. Bei
der Bestimmung des zur Abdeckung der regulatorischen Mindestquoten notwendigen CET1 wird gemäß dem
Vorsichtsprinzip ein Sicherheitsaufschlag auf die risikogewichteten Aktiva berücksichtigt. Die Berechnung des
freien Kapitals wird sowohl auf den aktuellen Zahlen durchgeführt, als auch auf den geplanten Werten über den
Zeithorizont von einem Jahr. Das geringere freie Kapital aus diesen Berechnungen wird als Risikodeckungsmasse im Going-Concern-Ansatz verwendet. Die Höhe des freien Kapitals lag zum Stichtag bei 1,4 Mrd. Euro (31.
Dezember 2013: 2,5 Mrd. Euro). Der Rückgang ist maßgeblich auf die Veräußerung der DEPFA sowie auf zusätzliche Rückstellungen für Rechtsrisiken zurückzuführen. Entsprechend ergab sich zum 31. Dezember 2014 für
einen einjährigen Betrachtungszeitraum eine Überdeckung von 0,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 2,1 Mrd.
Euro) und damit der Nachweis der Risikotragfähigkeit der HRE im führenden Going-Concern-Ansatz.
Gone-Concern
Ergänzend zum Going-Concern-Ansatz verwenden die HRE und der pbb Konzern einen Gone-Concern-Ansatz
(Liquidationsperspektive) als zusätzlichen, parallelen Steuerungsansatz. Der Gone-Concern-Ansatz hat zum Ziel,
den Schutz des erstrangigen Fremdkapitalgebers in einem hypothetischen Liquidationsszenario mit einer sehr
hohen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten. Die HRE und der pbb Konzern haben hierbei ein Konfidenzniveau
von 99,91% gewählt, das sich homogen in die generell konservative Parametrisierung einfügt. In diesem Liquidationsszenario wird jedoch nicht – wie beispielsweise aufgrund des Pfandbriefgesetzes geboten – von einer opportunistischen Abwicklung der Portfolios ausgegangen, sondern von einem sofortigen Verkauf der zum Fair Value
bilanzierten Aktiva und der Wertpapiere des Anlagebuchs. Entsprechend dieser Prämisse werden neben den
bereits genannten wesentlichen Risiken aus dem Going-Concern-Ansatz zusätzlich noch Credit-Spread-Risiken
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53
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
aus Wertpapieren des Anlagebuchs bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals berücksichtigt und gleichzeitig die netto stillen Lasten dieser Wertpapiere bei der Bestimmung der Risikodeckungsmasse in Abzug gebracht.
Tabelle 20a: Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group
alle Angaben in Mio. Euro
Gone-Concern Ansatz
Risikoarten
31.12.2014
31.12.2013
Veränderung
Adressenausfallrisiko
1.437
2.193
-756
Marktrisiko
1.356
1.513
-157
108
94
14
41
-
41
Operationelles Risiko
Geschäftsrisiko
Immobilienrisiko
23
20
3
Total vor Diversifikationseffekten
2.965
3.820
-855
Total nach Diversifikationseffekten
2.647
3.446
-799
Risikodeckungsmasse vor Abzug stiller Lasten
4.881
7.808
-2.927
abzüglich netto stille Lasten
Risikodeckungsmasse
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
0
1.220
-1.220
4.881
6.588
-1.707
+ 2.234
+ 3.142
-908
Tabelle 20b: Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
alle Angaben in Mio. Euro
Gone-Concern Ansatz
Risikoarten
31.12.2014
31.12.2013
Veränderung
Adressenausfallrisiko
1.437
1.447
-10
Marktrisiko
1.356
1.083
273
Operationelles Risiko
84
78
6
Geschäftsrisiko
65
53
12
Immobilienrisiko
23
20
3
Total vor Diversifikationseffekten
2.965
2.681
284
Total nach Diversifikationseffekten
2.647
2.436
211
Risikodeckungsmasse vor Abzug stiller Lasten
4.147
4.285
-138
-546
abzüglich netto stille Lasten
Risikodeckungsmasse
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
0
546
4.147
3.739
408
+ 1.500
+ 1.303
197
Im Gone-Concern-Ansatz der HRE belief sich das ökonomische Kapital ohne Diversifikationseffekte zum
31. Dezember 2014 auf 3,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 3,8 Mrd. Euro) und mit deren Berücksichtigung auf
2,6 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 3,4 Mrd. Euro). Wesentliche Treiber waren auch hier das Adressenausfallrisiko mit 1,4 Mrd. Euro und das Marktrisiko mit 1,4 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil des Marktrisikos besteht aus
Credit-Spread-Risiken, die aufgrund der immer noch erhöhten Volatilität der Credit Spreads in Teilen des europäischen Währungsraums vor allem bei den Wertpapieren im Value Portfolio der HRE getrieben werden. Die Rückgänge im Adressenausfallrisiko von 0,8 Mrd. Euro und im Marktrisikos von 157 Mio. Euro sind hauptursächlich
auf den Verkauf der DEPFA im Dezember 2014 zurückzuführen. Eine Methodenanpassung im Marktrisiko im
zweiten Halbjahr und erhöhte Credit-Spread-Sensitivitäten durch höhere Bewertungen von Finanzanlagen haben
zwar einen Anstieg des Marktrisikos hervorgerufen, dieser wurde jedoch durch den DEPFA-Verkauf mehr als
aufgehoben. Das operationelle Risiko belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 108 Mio. Euro (31. Dezember
2013: 94 Mio. Euro). Der Anstieg von 14 Mio. Euro wurde durch die Berücksichtigung von internen Daten aus
dem Jahr 2014 verursacht, die in die mathematische Modellierung des operationellen Risikos zum Stichtag eingingen. Das Geschäftsrisiko erhöhte sich auf 41 Mio. Euro, weil der Wegfall der DEPFA auf Gruppenebene im
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54
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Gone-Concern-Stressszenario zum Stichtag 31. Dezember 2014 höhere Fundingkosten aufwies als zum 31.
Dezember 2013.
Die Risikodeckungsmasse im Gone-Concern-Ansatz belief sich vor Abzug der netto stillen Lasten auf Wertpapiere des Anlagebuches auf 4,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2013: 7,8 Mrd. Euro) und blieb auch nach deren Abzug
bei 4,9 Mrd. Euro.
Der Rückgang der Risikodeckungsmasse um 2,9 Mrd. Euro vor Abzug der stillen Lasten ist hauptsächlich auf den
DEPFA-Transfer im Dezember 2014 sowie auf zusätzliche Rückstellungen für Rechtsrisiken zurückzuführen. Der
Rückgang der Credit Spreads für viele europäische öffentliche Schuldner in 2014 führte zu einer deutlichen Erholung der netto stillen Lasten bei Wertpapieren im Anlagebuch der HRE und bildet den wesentlichen Grund für
deren Rückgang um 1,2 Mrd. Euro. Insgesamt hat die HRE in 2014 eine Reduktion der Risikodeckungsmasse
nach Abzug der stillen Lasten von 1,7 Mrd. Euro zu verzeichnen.
Falls sich die europäische Staatsschuldenkrise verschärfen und sich in Folge dessen die Credit Spreads vieler
europäischer Schuldner wieder erhöhen sollten, ist ungeachtet etwaiger Gegensteuerungsmaßnahmen mit einer
entsprechenden Erhöhung sowohl der Credit-Spread-Risiken als auch der stillen Lasten zu rechnen.
Chancen
Auch wenn es deutlich zu früh ist, von einer Trendwende in der europäischen Staatsschuldenkrise im Jahr 2014
zu sprechen, beobachtet die HRE in den letzten Monaten als Ergebnis des Krisenmanagements der EZB eine
Beruhigung auf den europäischen Anleihemärkten. Insgesamt haben sich die ICAAP-relevanten stillen Lasten der
HRE bei Wertpapieren im Anlagevermögen seit Anfang 2014 signifikant verringert.
Kehrt das Vertrauen in die europäischen Staatsfinanzen vollständig zurück, könnten systematische Ratingverbesserungen öffentlicher Emittenten zu einer Reduktion des Risikos führen und somit die Überdeckung im ICAAP
weiter erhöhen.
Methodik der einzelnen Risikoarten
Das ökonomische Kapital jeder Risikoart wird über einen quantitativen Ansatz ermittelt und unter Berücksichtigung von spezifischen Korrelationen zum Gesamtbankrisiko aggregiert. Gemäß gängigem Marktstandard werden
die Risikoarten für einen Zeitraum von einem Jahr und zu einem bestimmten Konfidenzniveau (99,91% im GoneConcern-Ansatz, 95% im Going-Concern-Ansatz) berechnet.
Nachfolgend wird die Berechnungsmethodik des ökonomischen Kapitals für die einzelnen materiellen Risikoarten
für 2014 erläutert.
Adressenausfallrisiko
Zur Berechnung des Adressenausfallrisikos auf Portfolioebene setzen die HRE und der pbb Teilkonzern ein Kreditportfoliomodell ein, welches dem Ansatz eines sogenannten Asset-Value-Modells folgt. Der wesentliche
Grundgedanke dieses Ansatzes besteht darin, dass über die wiederholte Simulation korrelierter Ratingmigrationen und Ausfällen der Kreditnehmer sowie eine Berechnung hieraus resultierender Wertveränderungen durch
eine entsprechende Neubewertung des Portfolios Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Verluste aus
dem Kreditgeschäft getroffen werden können. Aus der über diesen Weg berechneten Verlustverteilung lässt sich
dann das ökonomische Adressenausfallrisikokapital als unerwarteter Verlust ableiten. Dieses beziffert den auf
einem vorgegebenen Konfidenzniveau berechneten maximalen unerwarteten Verlust, der sich aufgrund von Ratingmigrationen und Ausfällen im Kreditgeschäft innerhalb eines Jahres ergeben kann. Neben der Verlustverteilung des Kreditportfolios ist ein wesentliches Ergebnis die risikoadäquate Allokation des so gemessenen Adressenausfallrisikokapitals auf die einzelnen Kreditnehmereinheiten nach dem sogenannten Expected-ShortfallPrinzip. Hierbei wird eine verursachungsgerechte Zuordnung auf die Kreditnehmer gewährleistet und damit ein
wesentlicher Baustein zur risikoorientierten Steuerung des Kreditportfolios gelegt.
Darüber hinaus wurden im Laufe des Jahres Anpassungen der Korrelationsparametrisierung innerhalb des Kreditportfoliomodells durchgeführt. Ziel dieser Anpassungen war die optimale Ausrichtung des Kreditportfoliomodells an das Geschäftsmodell der HRE unter der gleichzeitigen Einhaltung der konservativen regulatorischen
Anforderungen an die Modellierung von Diversifikationseffekten.
Im zweiten Quartal 2014 wurde das Adressenausfallrisiko aus möglichen Geschäftsprolongationen in die Berechnung des Adressenausfallrisikos mit aufgenommen und in Form eines Risikopuffers in der Risikodeckungsmasse
berücksichtigt. Zudem wurde im zweiten Quartal 2014 das Risiko von Änderungen von Wertberichtigungen bei
bereits ausgefallenen Engagements modelliert und ebenfalls in Form eines zusätzlichen Risikopuffers bei der
Bestimmung der Risikodeckungsmasse berücksichtigt.
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55
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Marktrisiko
Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Marktrisiko dient dazu, mögliche finanzielle Verluste aus
Preisänderungen der Anlage- und Handelsbuchpositionen zu erfassen. Dabei werden die potenziellen unsystematischen Verluste aus einer Analyse historischer Zeitreihen bestimmter Einflussfaktoren (Risikofaktoren) wie
z. B. Zinsen, Wechselkurse und Credit Spreads über die letzten sieben Jahre abgeleitet. Der relativ lange Zeitraum von sieben Jahren stellt sicher, dass auch für die Bank ungünstige ökonomische Konjunkturphasen im Modell erfasst werden. Schließlich wird mittels eines Simulationsverfahrens von Marktfaktorbewegungen und unter
Verwendung von Sensitivitäten der Finanzinstrumente gegen solche Veränderungen die Jahresverlustverteilung
des Portfoliomarktwertes ermittelt, woraus sich das ökonomische Kapital zum Konfidenzniveau von 95 % und
99,91 % bestimmen lässt. Im zweiten Halbjahr 2014 wurde das Modell angepasst, was zu einem leichten Anstieg
des Marktrisikokapitals geführt hat. Die Hauptänderung ist dabei auf eine verbesserte Modellierung der CreditSpread-Risiken zurückzuführen.
Operationelles Risiko
In die Berechnung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken gehen sowohl das Ergebnis der Berechnung nach dem Standardansatz gemäß Basel III, als auch das Ergebnis eines mit internen Daten parametrisierten mathematischen Modells zur Berechnung von Verlusten aus operationellen Risiken ein. Zudem wird der vergangenheitsbezogene Standardansatz nach Basel III durch die Berücksichtigung zukunftsgerichteter Planzahlen
über drei Jahre angereichert. Für die Zwecke des Kapitaladäquanzverfahrens wird der regulatorisch bestimmte
Kapitalbedarf im Going-Concern-Ansatz entsprechend dem Konfidenzniveau von 95 % skaliert. Im GoneConcern-Ansatz erfolgt eine Skalierung auf das höhere Konfidenzniveau von 99,91 %.
Geschäftsrisiko
Das Geschäftsrisiko wird in der HRE und im pbb Teilkonzern allgemein definiert als Risiko von Gewinneinbußen
aufgrund von Veränderungen des externen Geschäftsumfelds, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Bank beeinflussen. Dazu gehören neben nicht quantifizierbaren Risiken, wie regulatorisches Risiko und strategisches Risiko, auch Risiken von erhöhten Refinanzierungskosten beziehungsweise eines erhöhten Refinanzierungsbedarfs, sowie Ertragsrisiken. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für das Geschäftsrisiko beinhaltet einen Szenario-basierten Anstieg der Finanzierungskosten infolge eines gestiegenen Finanzierungsbedarfs
bei einer gleichzeitigen Erhöhung des unbesicherten Refinanzierungssatzes. Dem Ertragsrisiko wird unter anderem auch dadurch Rechnung getragen, dass geplante Erträge aus Neugeschäft nicht in der Risikodeckungsmasse berücksichtigt werden.
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko der HRE und des pbb Konzerns wird mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Modells
berechnet, welches es erlaubt, Wahrscheinlichkeitsaussagen über potenzielle Wertverluste von Immobilien im
Eigenbestand zu treffen. Die Parametrisierung des Modells basiert im Wesentlichen auf Zeitreihen repräsentativer
Immobilienindizes für das Portfolio.
Liquiditätsrisiko
Eine Kapitalisierung von Liquiditätsrisiken im engeren Sinne ist nicht möglich. Liquiditätsrisiken im weiteren Sinne
einer Erhöhung der Refinanzierungskosten für potenzielle Finanzierungslücken sind im ökonomischen Kapital für
das Geschäftsrisiko abgebildet.
SREP
Am 19. Dezember 2014 hat die EBA die finale Leitlinie zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (SREP – Supervisory Review and Evaluation Process) nach einer vorangegangenen, mehrmonatigen Konsultationsphase veröffentlicht. Die gut 200 Seiten starke Richtlinie (EBA/GL/2014/13) richtet sich an die Aufsichtsbehörden der Staaten der Europäischen Union und soll 2015 in den Instituten umgesetzt und ab 2016 angewendet werden. Die EBA verfolgt in der Leitlinie einen ganzheitlichen SREP-Ansatz, der die Beurteilung von
ausgewählten Schlüsselindikatoren, des Geschäftsmodells, der Governance und der Kapital- und Liquiditätsrisiken umfasst.
Der SREP läuft also auf eine ganzheitliche Bewertung eines Instituts hinaus und endet mit einer gesamthaften
Bonitätseinordnung. Damit bildet der SREP künftig die Brücke zwischen der bisherigen Säule II nach den Artikeln
76–87, 97 der CRD IV und der auf Abwicklung und Sanierung ausgerichteten BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive – Richtlinie 2014/59/EU).
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56
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die HRE und der pbb Konzern haben bereits auf Basis der in 2014 stattfindenden Konsultationen ein Projekt
initiiert, welches die vollständige Umsetzung des SREP zum Ziel hat.
Im Rahmen der EZB-Umsetzung der EBA-Leitlinie wurden am 12. März 2015 Mindestquoten inklusive CET1
Ratio und Own Funds Ratio für die HRE vorgegeben. Diese Quoten werden zum 31. Dezember 2014 erfüllt. Wie
die EZB mit der SREP-Thematik weiterhin im Übergangsjahr 2015 umgeht bleibt abzuwarten.
Stresstests
In der jüngsten Vergangenheit haben Stresstests nicht zuletzt auch wegen der europäischen Staatsschuldenkrise
sowohl aufsichtlich als auch im Rahmen der bankinternen Steuerung eine immer größere Bedeutung erlangt.
Innerhalb des direkt an das Risiko-Komitee berichtenden Stresstest-Komitees werden sämtliche Aktivitäten, Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Stresstests gebündelt.
Im Rahmen eines integrierten Ansatzes wurde im Berichtszeitraum die Auswirkung von makroökonomischen
Stress-Szenarien auf alle wesentlichen Risiken und das Risikodeckungspotenzial unter gestressten Marktparametern über einen mehrjährigen Zeithorizont hinweg ermittelt. Der Fokus dieser Szenarien liegt auf der Fortsetzung beziehungsweise Verschärfung der aktuellen Staatsschuldenkrise.
Weiter werden Stresstests in Bezug auf das ökonomische Kapital und die Risikodeckungsmasse eingesetzt, um
ein tieferes Verständnis der Sensitivität der Risikotragfähigkeit auf adverse Bewegungen ökonomischer Einflussfaktoren zu entwickeln. Darüber hinaus werden regelmäßig auch inverse Stresstests durchgeführt, die als Ergebnis bestimmte Parameterkonstellationen beschreiben, bei denen die Risikotragfähigkeit gefährdet wäre. Neben
institutionalisierten Stresstests haben im Berichtszeitraum Ad-hoc-Anfragen seitens des Vorstands eine wichtige
Rolle gespielt.
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57
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4
Adressenausfallrisiken
4.1
Management von Adressenausfallrisiken
Definition
Das Adressenausfallrisiko im Allgemeinen bezeichnet das Risiko eines unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs
des Fair-Value-Wertes einer Forderung oder eines Derivats, resultierend aus der Verschlechterung der Absicherungssituation beziehungsweise der Verschlechterung der Bonität eines Landes oder eines Kontrahenten.
Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Länder-, Konzentrations-, Erfüllungsund Mieterrisiko, die wie folgt definiert sind:
Kreditrisiko
Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das Kredite und traditionelle Kreditprodukte als solche betrifft. Maßgeblich für
das Kreditrisiko ist zum einen die Ausfallwahrscheinlichkeit, bezogen auf die Fähigkeit des Kreditnehmers, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, und zum anderen die Verlustquote bei Ausfall, bezogen auf den Wert von
Sicherheiten. Rückgänge des Fair-Value-Wertes wegen Ratingveränderungen werden bei der Berechnung des
Kreditrisikos berücksichtigt.
Kontrahentenrisiko
Kontrahentenrisiko ist das Risiko aufgrund eines drohenden unerwarteten Ausfalls oder Rückgangs des FairValue-Wertes eines Anspruchs oder eines Derivats. Auslöser dafür sind eine Verschlechterung der Bonität eines
Kontrahenten oder eine Verschlechterung der Absicherung. Das Kontrahentenrisiko schließt das Wiedereindeckungs- und das Rückzahlungsrisiko ein.
Emittentenrisiko
Emittentenrisiko ist das Risiko, das Anleihen und andere Wertpapiere berücksichtigt. Insbesondere bezieht es
sich auf die Fähigkeit des Emittenten, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, wie auch auf den Wert von
Sicherheiten bei Ausfall eines Emittenten. Rückgänge des Fair Values wegen Ratingveränderungen werden bei
der Berechnung des Emittentenrisikos berücksichtigt.
Länderrisiko
Länderrisiko entsteht aus den Wertveränderungen von Auslandsengagements aufgrund von länderspezifischen
politischen und wirtschaftlichen Bedingungen. Im Wesentlichen handelt es sich um das Risiko, das bei Geschäftsaktivitäten in bestimmten Ländern entsteht. Das Länderrisiko schließt das Konvertierungs-, Transfer- und
Staatsausfallrisiko ein.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko von Klumpenbildung in Bezug auf einen Risikofaktor oder Kontrahenten beziehungsweise auf eine stark korrelierte Gruppe von Risikofaktoren oder Kontrahenten.
Erfüllungsrisiko
Erfüllungsrisiko ist das Risiko, dass die Bank eine Zahlung leistet beziehungsweise einen verkauften Vermögenswert an einen Kontrahenten liefert, aber eine Zahlungsanforderung beziehungsweise den gekauften Vermögenswert nicht erhält.
Mieterrisiko
Mieterrisiko bezeichnet zum einen das Risiko, das durch eventuell ausfallende Mieteinnahmen bei Objekten die
Kapitaldienstfähigkeit der jeweiligen Kreditnehmer negativ beeinflusst wird. Außerdem ist das sekundäre Konzentrationsrisiko (Mieterklumpenrisiko) enthalten, welches dadurch entsteht, dass ein und der selbe Mieter in
mehreren von der Bank finanzierten Objekten involviert ist.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Risikostrategie
Die HRE hat ihr gesamtes Kreditportfolio in die Segmente Real Estate Finance (REF), Public Investment Finance
(PIF), Value Portfolio (VP) und in „Consolidation & Adjustments“ aufgeteilt. Dabei entfällt das strategische Geschäft auf die Immobilienfinanzierung (REF) und die öffentliche Investitionsfinanzierung (PIF). Die Risikostrategie
der HRE spiegelt diese Struktur ebenfalls wider.
Immobilienfinanzierung
Das Neugeschäft der strategischen Kernbank im Segment REF fokussiert sich weitestgehend auf pfandbrieffähige gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit nachhaltigem Cashflow innerhalb ausgewählter Länder Europas.
Zielkunden sind hauptsächlich professionelle Investoren, institutionelle Kunden, Real Estate Funds oder selektiv
Bauträger/Developer.
Öffentliche Investitionsfinanzierung
Im Segment PIF beschränkt sich das Neugeschäft auf pfandbrieffähige öffentliche Investitionsfinanzierungen in
ausgewählten Ländern Europas.
Refinanzierung
Die Refinanzierung des Neugeschäfts soll möglichst fristenkongruent erfolgen und größtenteils über Pfandbriefemissionen dargestellt werden.
Risikoberichtswesen
Das Berichtswesen zu Adressenausfallrisiken enthält folgende wesentliche Komponenten:
Group Risk Report
Der Group Risk Report beinhaltet neben der Volumenentwicklung relevante Kreditrisikosteuerungskennzahlen
wie die Entwicklung des erwarteten Verlusts sowie des unerwarteten Verlusts über den Value-at-Risk (VaR). Der
Bericht zeigt sowohl auf Konzern- wie auch auf Einzelinstitutsebene das Kreditrisiko im Kontext des Gesamtbankrisikos und der Risikotragfähigkeit auf, berichtet Limitauslastungen und -überschreitungen und zeigt Risikokonzentrationen auf. Wesentliche Kennzahlen wie die Entwicklung des Exposure at Default (EAD), des Expected
Loss (EL), des Credit-Value-at-Risk (Credit-VaR) sowie der Problemkredite sind in diesem Bericht integriert und
werden im Vorstand diskutiert. Der Bericht wird darüber hinaus dem Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschuss des Aufsichtsrats zur Kenntnis gebracht.
Neugeschäft
Für Entscheidungen zum Neugeschäft beziehungsweise zu Konditionenanpassungen werden wesentliche Kennzahlen, Inhalte und Analysen im Credit Committee vorgestellt und erörtert.
Bestandsgeschäft
Im laufenden Geschäft unterstützen weitere regelmäßige Berichte das operative Management bei der Steuerung
beziehungsweise rechtzeitigen Erkennung von Risiken auf Subportfolioebene.
Auffällige Entwicklungen
Auffällige Entwicklungen, die eine wesentliche Verschlechterung der Risikolage eines Einzelengagements bewirken können, werden über sogenannte „Credit Issue Notes“ an einen weiter gefassten Kreis bis an den CRO berichtet.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Risikoquantifizierung
Kreditportfoliomodell
Die HRE setzt für die Berechnung des ökonomischen Adressenausfallrisikokapitals (Adressrisiko-Value-at-Risk)
ein Kreditportfoliomodell ein, das im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“ näher beschrieben wird.
Stresstests
Stresstests Die Stresstests zum ökonomischen Kapital im Adressenausfallrisiko sind im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“ näher erörtert.
In Ergänzung zu den Stresstests des ökonomischen Kapitals existieren RWA-Reverse-Stresstests. Sie untersuchen, um wie viel sich ein bestimmter Risikoparameter (wie zum Beispiel Rating, Loss Given Default [LGD], Währung) verändern kann, bevor die Mindestquote an hartem Kernkapital (CET1) von 9% nicht mehr eingehalten
wird. Für alle getesteten Risikoparameter wurden Toleranzveränderungsniveaus definiert, die für ein Bestehen
der Tests nicht verletzt werden dürfen.
Adressenausfallrisikoquantifizierung nach CRR
Die Basel-III-Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses wurde im europäischen Kontext durch die Capital
Requirements Regulation (CRR) umgesetzt. Die HRE hat die regulatorische Genehmigung erhalten, den sogenannten Advanced Internal Rating based Approach (Advanced-IRBA) für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung anzuwenden.
Risikosteuerung
Auf Portfolioebene wird die angestrebte Portfoliostruktur mittels Strukturkomponenten in der Risikostrategie der
HRE festgelegt. Die Limite orientieren sich auch an der verfügbaren Risikodeckungsmasse und beinhalten beispielsweise:
•
Limitierung von Länderrisiken
• Festlegung strategischer Risikoparameter (z. B. Regionen, Finanzierungsdauer)
Kernelemente für die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Limite und der angestrebten Risiko- und
Ertragsparameter auf Portfolio- und Einzelgeschäftsebene sind folgende Berichte und Maßnahmen:
•
Analyse von Portfolioentwicklungen der HRE im Group Risk Committee
•
Ermittlung des Adressrisiko-VaR auf Portfolioebene über ein Kreditportfoliomodell und Limitierung zum
Teil auf Segmentebene; Analyse von Konzentrationsrisiken und verschiedenen Stresstests
•
Zentrale, konzernweite Überwachung von Risikokonzentrationen durch spezielle, regelmäßige und anlassbezogene Auswertungen beispielsweise regionaler oder produktspezifischer Art
•
Kontinuierliche Analyse des Portfolios und der relevanten Märkte durch die lokalen Credit Risk Management-Einheiten
•
Regelmäßige Bewertung der Kreditsicherheiten
•
Spezialberichte potenziell gefährdeter Kreditengagements (z. B. sogenannte Credit Issue Notes)
• Ermittlung einer risikoadjustierten Marge anhand eines vorgegebenen RaRoC im Neugeschäft.
Die Kreditkompetenzen legen zudem, abhängig von Kontrahentengruppe und Expected Loss-Klasse, die Entscheidungskompetenzen der einzelnen Credit Risk Manager für Prolongationen im Bestandsgeschäft fest.
Risikomanagement und -überwachung
Risikoprüfung auf Einzelgeschäftsebene
Auf Einzelgeschäftsebene bestimmen die Richtlinien zu Kreditprozessen die notwendigen Schritte der Risikoprüfung bei Neugeschäft, Prolongationen und turnusgemäßer Risikoüberprüfung sowie bei der Übergabe in die Intensivbetreuung beziehungsweise Abwicklung.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Nachfolgend werden Kernprozesse des Adressenausfallrisikomanagements und der -überwachung sowie der
hierbei involvierten Bereiche der CRO-Funktion beschrieben:
Risikoanalyse beim Neu- und Bestandsgeschäft
Die CRM-Einheiten führen die erstmalige beziehungsweise jährlich wiederkehrende Risikoanalyse beim Neu- und
Bestandsgeschäft durch. Für die Bewertung und die Vorbereitung der Kreditentscheidung im Neu- und Prolongationsgeschäft kommen PD und LGD Rating Tools zum Einsatz, die von Credit Risk im Bereich Risk Management
& Control (RMC) entwickelt sowie jährlich validiert und kalibriert werden. Bei der Analyse und Bewertung der
Sicherheiten unterstützt der Bereich Property Analysis & Valuation (PAV).
Vetrags- und Sicherheitengestaltung
Der Bereich Legal ist – gegebenenfalls zusammen mit externen Rechtsanwälten/Kanzleien – verantwortlich für
die Vertrags- und Sicherheitengestaltung.
Laufende Überwachung von Frühwarnindikatoren
Definierte Frühwarnindikatoren werden von CRM fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird eine außerordentliche Überprüfung des Adressenausfallrisikos (einschließlich Sicherheitenwertüberprüfung) durchgeführt und
es werden entsprechende Handlungsalternativen aufgezeigt. Ferner werden die Fälle in einen monatlichen Überwachungsturnus aufgenommen und im Group-Watchlist-Komitee präsentiert.
Überprüfung auf Wertminderung
Bei Vorliegen eines objektiven Hinweises für eine Wertminderung wird die Höhe der Wertminderung ermittelt. Im
Group Risk Provisioning Committee (siehe auch Kapitel 3.1 „Allgemeine Organisation und Grundsätze des Risikomanagements“) werden die Ergebnisse diskutiert, und es wird gegebenenfalls über die Bildung beziehungsweise Auflösung von Wertberichtigungen entschieden.
Watchlist, Restrukturierung oder Abwicklung
Für kritische beziehungsweise wertberichtigte Engagements wird ein Restrukturierungsplan beziehungsweise ein
Abwicklungsplan erarbeitet. In die Entscheidung zur Restrukturierung oder Abwicklung gehen Szenarioanalysen
zur potenziellen Entwicklung des Kreditnehmers, der Sicherheit beziehungsweise des relevanten Marktes ein.
Diese werden im Group Credit Committee präsentiert und genehmigt.
Sowohl kritische Engagements (Watchlist) als auch Fälle der Restrukturierung und der Abwicklung (Problemkredite) werden auf komprimierter Basis monatlich im Group Risk Report und im Risk Committee sowie auf Anfrage in
Spezialanalysen an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Risikoabsicherung und Risikominderung
Real Estate Finance
Im Segment Real Estate Finance sind die Finanzierungen in der Regel durch Grundpfandrechte abgesichert.
Anlässlich der regelmäßigen Kreditberichte für bereits bestehende Finanzierungen beziehungsweise im Rahmen
der Entscheidungsfindung bei Neufinanzierungen werden die Beleihungsausläufe, die Objekt- (Mikro- und Makrolage, Vermietungssituation, Gebäudezustand) und Marktgegebenheiten regelmäßig erörtert und bei der Einzelkreditbeurteilung mit berücksichtigt. Die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) liegt für die nicht
ausgefallenen gewerblichen Immobilienfinanzierungen im Durchschnitt bei 13 % (31. Dezember 2013: 15 %). Für
das gesamte Real-Estate-Finance-Portfolio liegt der LGD-Durchschnitt bei 15 % (31. Dezember 2013: 16 %).
Diese Verbesserungen in den durchschnittlichen Parameterwerten sind unter anderem auf Verbesserungen auf
Einzeltransaktionsbasis (laufende Tilgungen, größere Teilrückzahlungen) sowie den Abbau des Problemkreditvolumens, das tendenziell einen höheren LGD als das Performing-Portfolio besitzt, zurückzuführen.
Neben den Grundpfandrechten umfassen die Finanzierungssicherheiten im Geschäftsbereich Real Estate Finance in der Regel auch Mietzessionen und die Abtretung von Versicherungsleistungen (in der jeweiligen Ausprägung der verschiedenen Jurisdiktionen), flankiert von umfangreichen Informations- und Konsultationsverpflichtungen der Kreditnehmer. Es werden neben den Grundpfandrechten nur wenige weitere ausgewählte Sicherheiten als werthaltig in der Kreditbeurteilung berücksichtigt, insbesondere Barsicherheiten, Bankbürgschaften sowie
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Garantien öffentlicher Institutionen. Bei Sicherheiten in Fremdwährung werden entsprechende Abschläge vorgenommen, um eventuelle Wechselkursrisiken zu berücksichtigen.
Die Bewertung der Immobilien im Real Estate Finance Bereich erfolgt unter folgenden Qualitätsgesichtspunkten:
Im Rahmen der Erstkreditgewährung:
•
Für alle Immobiliensicherheiten wird im Zuge der Kreditentscheidung ein interner Bericht (Property Report) erstellt und zusätzlich im Regelfall (im Ausland immer) bis zur Auszahlung ein externes Gutachten
eingeholt. Damit ist es möglich, dass zwei Sichtweisen zum Objekt bei der Entscheidung berücksichtigt
werden können: zum einen extern und allein auf das Objekt fokussiert (als vollständiges Markt- und Beleihungswertgutachten) und zum anderen intern vor dem Hintergrund der Finanzierung und dem Abgleich der Objektrisiken mit der Finanzierungsstruktur.
•
Alle intern erstellten Berichte und Gutachten folgen dem Vier-Augen-Prinzip. Mindestens ein Senior Property Analyst mit der Qualifikation MRICS (geprüftes Mitglied, das der Überwachung des internationalen
Verbandes Royal Institution of Chartered Surveyors unterliegt) und/oder HypZert (Zertifizierung als Gutachter der Zertifizierungsgesellschaft für Bewertungen der Finanzwirtschaft) ist für den Bericht oder das
Gutachten verantwortlich.
•
Jeder Markt- und Beleihungswert wird durch einen Senior Property Analyst mit der Qualifikation HypZert
(F), der Zertifizierung als Gutacher für finanzwirtschaftliche Zwecke oder im Ausland HypZert (MLV), der
Zertifizierung als Gutacher für finanzwirtschaftliche Zwecke im Ausland, ermittelt oder zumindest geprüft
(bei externen Gutachten).
•
Bei der Beauftragung von externen Gutachten werden auch dort als Mindeststandard die Qualifikationen
MRICS und/oder HypZert vorausgesetzt. Andere Gutachten oder Stellungnahmen finden keine Anerkennung.
•
Zusätzlich unterliegt die Auswahl externer Dienstleister im Bereich der Immobilienbewertung strengen
Auswahlkriterien, die ständig durch die Bank überwacht und jährlich nachweislich geprüft werden.
•
Jedes extern beauftragte Gutachten, das grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip zu erstellen ist, wird vor
Hinterlegung der Daten in die bankinternen Systeme durch einen internen Senior Gutachter mit oben
genannter Qualifikation nochmals geprüft.
Im Rahmen der laufenden Überwachung durch den Bereich Property Analysis:
•
Im Rahmen des Kredit-Monitorings wird die wirtschaftliche Werthaltigkeit der Sicherheiten in der Regel
jährlich überprüft. Dies schließt eine Prüfung der Haupteinflussfaktoren auf den Immobilienwert mit ein
(Mieteinnahmen, Marktveränderungen, Veränderungen im Bauzustand). In Deutschland erfolgt die Erstprüfung durch CRM. Für dieses Monitoring stehen ein standardisierter Fragenkatalog für die individuellen Objektveränderungen, indizierte Marktwerte, basierend auf Zeitreihen um Marktveränderungen zu
erkennen und ein Marktschwankungsmodell, zur Verfügung, aus dem sich zusätzliche Hinweise auf Veränderungen der regionalen Immobilienmärkte ergeben. Sollten sich aus dieser Erstprüfung Hinweise auf
eine zu erwartende Änderung des Marktwertes ergeben, wird die Prüfung in einer zweiten Stufe detaillierter durch einen Mitarbeiter der Einheit Property Analysis and Valuation (PAV) vorgenommen. In allen
anderen europäischen Ländern erfolgt das Monitoring jährlich gleich durch den Bereich PAV in der Qualität der zweiten Monitoringstufe. Der Property Analyst prüft hierbei anhand aktueller Unterlagen die individuellen Objekteigenschaften und berücksichtigt in der Prüfung die Marktveränderungen seit der letzten
Marktwertermittlung. Wenn erforderlich erfolgt auch eine Besichtigung. Das Ergebnis dieser zweiten Stufe der Überprüfung ist dann die Bestätigung des bisherigen Marktwertes. Sollten sich Hinweise ergeben,
dass die verschiedenen Einflussfaktoren eine Marktwertveränderung erwarten lassen, dann wird sofort
eine Neubewertung veranlasst. Mindestens alle drei Jahre erfolgt für Objekte mit einem Marktwert größer 5 Mio. Euro und Darlehen größer 3 Mio. Euro standardmäßig eine neue Marktwertermittlung. Abweichungen in den Werten oder den Sicherheiten werden in den Banksystemen zur Risikobeurteilung berücksichtigt.
•
Bei der dreijährlichen Marktwertermittlung werden die gleichen Qualitätsstandards zugrunde gelegt wie
im Neugeschäftsprozess. Auch hier gelten als Mindestqualifikation MRICS und/oder HypZert für die Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen.
c) Allgemein:
•
Die Sicherstellung der persönlichen Qualitätsstandards für die Property-Analysten oder beauftragten externen Gutachter gemäß den aktuell geltenden Regelungen (HypZert/MRICS) erfolgt unabhängig von
der Bank bei den jeweiligen Überwachungsstellen und ist international anerkannt. Ein entsprechender
Nachweis wird durch die Bank geprüft.
•
Der Beauftragungsprozess von externen Dienstleistungen ist vom eigentlichen Bewertungsmanagementprozess entkoppelt, um ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit zu gewähren. Extern erstellte
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Gutachten oder Stellungnahmen, bei denen der Verdacht besteht, dass der Ersteller befangen ist, finden
keinerlei Anerkennung und werden auch bei der weiteren Erstellung eines Gutachtens für bankinterne
Zwecke nicht berücksichtigt.
•
Externe Gutachten werden intern überprüft und qualitätsgesichert.
•
Developmentfinanzierungen werden laufend von unseren Spezialisten begleitet (Bautenstands- und Kostenkontrolle). Bei komplexen Developmentfinanzierungen werden anlassbezogen außerdem renommierte externe Spezialfirmen in das Baucontrolling (technische Kontrolle, Kostenkontrolle) mit eingebunden.
Public Sector Finance
Im Segment PIF dienen meist Garantien als Absicherung (zum Beispiel vertragliche Garantien/Bürgschaften von
öffentlichen Stellen, Exportkreditgarantien usw.). Zudem bestehen im Bereich der öffentlichen Investitionsfinanzierung gesetzliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Anstaltslast, die bei öffentlich-rechtlich organisierten Darlehensnehmern einen Rückgriff auf eine öffentliche Stelle ermöglichen.
Treasury
Im Bereich Treasury werden Einlagen und Wertpapiere als Sicherheit beim Handel mit anderen Banken zur Verfügung gestellt beziehungsweise hereingenommen. Die Besicherung erfolgt auf Basis von Standardverträgen, die
im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert beziehungsweise einer individuellen Überprüfung durch die Rechtsabteilung unterzogen werden.
Chancen im Bereich „Adressenausfallrisiko“
Die Parametrisierung der Risikomaße für das Adressenausfallrisiko erfolgt mit statistischen Methoden auf Basis
zahlreicher historischer Beobachtungen. Die Risikomaße hängen zudem von Annahmen über zukünftige Entwicklungen von makroökonomischen Gegebenheiten sowie von Entwicklungen auf den Kreditmärkten ab. Es liegt in
der Natur der Sache und ist im Einklang mit historischen Erfahrungen, dass sich solche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiver als angenommen entwickeln und daher die möglichen Verluste aus dem Adressenausfallrisiko niedriger ausfallen können als durch die Risikomaße quantifiziert. Solche möglichen positiven Entwicklungen stellen dann Chancen für die HRE dar, die zur Risikoreduktion genutzt werden können.
Chancen bestehen konkret dann, wenn in der Zukunft weniger Kredite Leistungsstörungen erfahren, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird.
Chancen bestehen auch dann, wenn in der Zukunft weniger Migrationen zu schlechteren Ratingklassen als angenommen erfolgen.
Weiterhin bestehen Chancen, wenn in der Zukunft die Verlustquoten von leistungsgestörten Krediten niedriger
sind, als im Rahmen der Risikoquantifizierung angenommen wird. Niedrigere Verlustquoten können hierbei durch
verschiedene positive Entwicklungen ausgelöst werden. Zum einen ist es möglich, dass bei der Verwertung von
Sicherheiten höhere Erlösquoten erzielt werden als in der Risikoquantifizierung angenommen. Zum anderen ist
es möglich, dass ein größerer Anteil von leistungsgestörten Krediten ohne Verlust gesundet, als das in der Vergangenheit vielleicht der Fall war.
Neben positiven Entwicklungen bei Ausfallraten oder Verlustquoten bestehen im Kontext des Adressenausfallrisikos Chancen auch dann, wenn sich die Exposurewerte im Portfolio rückläufig entwickeln sollten. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Kreditnehmer ihre Kredite schneller tilgen oder zurückzahlen, als das vertraglich
oder gemäß historischer Erfahrungswerte zu erwarten wäre. Rückläufige Exposurewerte können sich im Derivateportfolio dann ergeben, wenn Veränderungen bestimmter Marktparameter wie Zinsen oder Wechselkurse
dazu führen, dass die Marktwerte derjenigen Positionen, die mit einem Wiedereindeckungsrisiko verknüpft sind,
sinken.
__________________________________________________________________________________________
63
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.2
Allgemeine Angaben zu Adressenausfallrisiken
Die Informationen in den Kapiteln 4.2.1 „Kreditportfoliostruktur“ und 4.2.2 „Risikovorsorge“ zeigen gemäß Artikel
442 CRR die Risikopositionen und Kreditrisikoanpassungen nach verschiedenen Aufschlüsselungen für die HRE
als auch den pbb Konzern. Die Kreditrisikopositionswerte von HRE und pbb Konzern weisen zum 31. Dezember
2014 keine signifikanten Unterschiede (in Mio. Euro) aus.
4.2.1
Kreditportfoliostruktur
Die Risikopositionen betragen insgesamt 65,2 Mrd. Euro, davon entfallen 61.920 Mio. Euro auf den auf internen
Einstufungen basierenden Ansatz (IRBA) und 3.257 Mio. Euro auf den Standardansatz (KSA).
Die Tabellen 21 bis 24 weisen gemäß Artikel 442 Buchstaben c, d, e und f CRR die Risikopositionswerte (Exposure at Default; EAD) ohne Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken aus, jeweils getrennt nach
IRBA- und KSA-Forderungsklassen sowie aufgeteilt nach bedeutenden Regionen, Wirtschaftszweigen (NACE
Code) und Restlaufzeiten.
__________________________________________________________________________________________
64
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 21: Risikopositionen vor Kreditrisikominderungstechniken
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
IRBA Risikopositionen
Gesamtbetrag
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber Instituten
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Durchschnittsbetrag
2)
26.221
36.311
8.471
13.801
27.227
31.485
14.415
10.921
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
1)
-
-
12.813
20.564
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
davon: durch Immobilien besichert / KMU
-
-
davon: durch Immobilien besichert / keine KMU
-
-
davon: qualifizierte revolvierende Risikopositionen
-
-
davon: sonstiges Mengengeschäft / KMU
-
-
davon: sonstiges Mengengeschäft / keine KMU
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
61.920
81.598
Gesamt
1) Risikopositionen vor Abzug der Einzelwertberichtigung und vor Kreditrisikominderung.
2) Basis ist eine vierteljährlich Ermittlung der Risikopositionswerte.
Die Werte enthalten die DEPFA Group bis zu deren Übernahme durch die FMS Wertmanagement AöR zum 19. Dezember 2014.
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
KSA Risikopositionen
Gesamtbetrag
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
Risikopositionen gegenüber Instituten
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Ausgefallene Risikopositionen
1)
Durchschnittsbetrag
2)
-
-
129
680
-
628
1.477
2.240
-
-
259
300
1.267
3.165
3
6
105
73
16
44
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungsrisikopositionen
Sonstige Posten
Gesamt
-
-
0,2
0,2
1
8
3.257
7.144
1) Risikopositionen nach Abzug der Einzelwertberichtigung und vor Kreditrisikominderung.
2) Basis ist eine vierteljährlich Ermittlung der Risikopositionswerte.
Die Werte enthalten die DEPFA Group bis zu deren Übernahme durch die FMS Wertmanagement AöR zum 19. Dezember 2014.
__________________________________________________________________________________________
65
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 22: Risikopositionen nach bedeutenden Regionen
alle Angaben in Mio. Euro
Europa
Forderungsklassen
IRBA
Deutschland
Europäische
Währungsunion
1)
Weitere
Andere
EU Länder
Andere
Europa
Afrika
Amerika
1)
Asien
Ozeanien
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
9.012
15.378
1.364
135
-
-
332
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
3.383
4.396
493
136
-
47
16
-
11.089
8.388
5.595
1.367
-
756
32
-
6.952
3.811
2.751
666
-
204
32
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
4.137
4.578
2.845
701
-
552
-
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
-
-
-
-
-
-
23.484
28.162
7.452
0
803
381
davon: Sonstige
Gesamt
1.638
0
1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten und folgt der Länderaufteilung gemäß dem "Verzeichnis der Länder" der Deutschen Bundesbank.
alle Angaben in Mio. Euro
Europa
Forderungsklassen
KSA
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Deutschland
Europäische
Währungsunion
1)
Weitere
Andere
EU Länder
Andere
Europa
Afrika
Amerika
1)
Asien
Ozeanien
-
-
-
-
-
-
-
-
129
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
964
87
-
-
187
239
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
Risikopositionen gegenüber Instituten
259
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
67
920
-
1
-
279
-
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
3
1
-
-
-
-
-
-
104
1
-
-
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Ausgefallene Risikopositionen
14
-
1
-
-
1
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungsrisikopositionen
Sonstige Posten
Gesamt
-
-
-
-
-
-
-
-
0,2
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
88
1
0
466
239
1
-
578
1.885
0
1) Die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten und folgt der Länderaufteilung gemäß dem "Verzeichnis der Länder" der Deutschen Bundesbank.
__________________________________________________________________________________________
66
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 23: Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen
alle Angaben in Mio. Euro
Wirtschaftszweige gemäß NACE-Codes 1)
Forderungsklassen
IRBA
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber Instituten
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
A
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei
B
Bergbau
und Gewinnung
von Steinen und
Erden
C
Verarbeitendes
Gewerbe/Herstell
ung von Waren
D
Energieversorgung
E
Wasserversorgung
F
Baugewerbe/Bau
-
180
-
-
-
199
-
-
-
563
244
-
-
-
26
18
-
332
181
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
20
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
6
18
-
151
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
-
-
-
-
199
180
26
18
563
577
Gesamt
1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
G
Handel
(Groß- und
Einzelhandel)
I
Gastgewerbe/
Beherbergung
und Gastronomie
H
Verkehr
und Lagerei
J
Information und
Kommunikation
K
Erbringung
von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
1.863
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
-
-
6.472
-
53
1.114
265
77
2.520
21.184
41
1
127
0,2
864
13.022
-
-
-
-
-
-
12
1.113
139
77
1.656
8.162
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
-
-
-
-
53
1.114
265
77
10.855
21.329
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
145
1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
M
N
Erbringung von
Erbringung
freiberuflichen,
von sonstigen
wissenschaftlichen
wirtschaftlichen
und technischen
Dienstleistungen
Dienstleistungen
O
Öffentliche
Verwaltung,
Verteidigung;
Sozialversicherung
P
Erziehung
und Unterricht
Q
Gesundheitsund Sozialwesen
R
Kunst,
Unterhaltung
und Erholung
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
149
23.174
-
415
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
55
1.044
-
138
-
621
270
465
1
109
4
125
3
-
-
25
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
-
496
268
465
1
84
4
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
-
-
-
-
621
474
24.683
1
663
4
Gesamt
1) NACE Verordnung; Statistis che System atik der Wirtschaftszweige in der Europäis chen Gemeins chaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
__________________________________________________________________________________________
67
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
__________________________________________________________________________________________
68
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Wirtschaftszweige gemäß NACE-Codes 1)
Forderungsklassen
KSA
A
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei
B
Bergbau
und Gewinnung
von Steinen und
Erden
C
Verarbeitendes
Gewerbe/Herstell
ung von Waren
D
Energieversorgung
E
Wasserversorgung
F
Baugewerbe/Bau
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
-
6
-
1
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
0,1
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
-
-
-
-
1
Ausgefallene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
-
0
0
0
6
0
3
Gesamt
1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
G
Handel
(Groß- und
Einzelhandel)
H
Verkehr
und Lagerei
I
Gastgewerbe/
Beherbergung
und Gastronomie
J
Information und
Kommunikation
K
Erbringung
von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
L
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
-
-
1.477
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
-
-
259
1
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
-
0,3
1.091
163
0,1
0,1
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
1
0,3
1
1
-
73
Ausgefallene Risikopositionen
-
0,1
-
-
1
11
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
1
1
1
1
Gesamt
2.828
247
1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
__________________________________________________________________________________________
69
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
M
N
Erbringung von
Erbringung
freiberuflichen,
von sonstigen
wissenschaftlichen
wirtschaftlichen
und technischen
Dienstleistungen
Dienstleistungen
O
Öffentliche
Verwaltung,
Verteidigung;
Sozialversicherung
P
Erziehung
und Unterricht
Q
Gesundheitsund Sozialwesen
R
Kunst,
Unterhaltung
und Erholung
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
-
129
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
1
-
-
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
0,1
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
2
-
-
1
-
Ausgefallene Risikopositionen
-
1
-
-
0,1
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
1
-
-
-
0
3
131
0
1
0
Gesamt
1) NACE Verordnung; Statistische Sys tem atik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptges chäftstätigkeit der Gegenpartei.
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
S
Sonstige
Dienstleistungen
T
Private Haushalte
mit Hauspersonal;
Herstellung von Waren und
Erbringung von Dienstleistungen
durch private Haushalte für den
Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
5
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
3
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
24
Ausgefallene Risikopositionen
-
2
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
Sonstige Posten
-
-
0
34
Gesamt
3.256
MD_4b
3.257
1) NACE Verordnung; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die Zuordnung richtet sich nach der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei.
__________________________________________________________________________________________
70
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 24: Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten
alle Angaben in Mio. Euro
Befristet mit Restlaufzeit
Forderungsklassen
IRBA
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber Instituten
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Täglich fällig
davon
über 3 Monate
bis 1 Jahr
davon
bis 3 Monate
davon
über 1 Jahr
bis 5 Jahre
Unbestimmte
Laufzeit
davon
über 5 Jahre
-
823
2.221
6.388
16.789
-
45
683
1.030
2.455
4.259
-
159
292
2.080
16.175
8.521
-
86
233
1.462
8.640
3.994
-
-
-
-
-
-
-
74
59
618
7.535
4.527
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
-
-
-
-
-
204
1.797
5.331
25.018
29.570
0
Gesamt
alle Angaben in Mio. Euro
Befristet mit Restlaufzeit
Forderungsklassen
KSA
Täglich fällig
davon
bis 3 Monate
davon
über 3 Monate
bis 1 Jahr
davon
über 1 Jahr
bis 5 Jahre
davon
über 5 Jahre
Unbestimmte
Laufzeit
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
0,1
5
50
-
-
74
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
33
-
-
-
736
709
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
259
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
-
-
-
-
113
1.154
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
0,1
-
0,1
1
2
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
0,2
0,2
3
16
86
-
Ausgefallene Risikopositionen
5
-
0,1
2
8
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungsrisikopositionen
Sonstige Posten
Gesamt
-
-
-
-
-
0,2
-
-
-
-
-
1
-
-
-
-
-
6
260
41
918
2.033
0
Der deutliche Rückgang der Risikopositionen resultiert insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group (Dezember 2013: 103,3 Mrd. Euro Pro forma-Wert nach Basel III). Zudem führte der planmäßig verlaufende Abbau
der Nominalvolumina des nicht-strategischen Value Portfolios, das hauptsächlich aus Budgetfinanzierungen besteht, zu einer weiteren Reduzierung. EAD erhöhend wirkte hingegen die Steigerung der Nominalvolumina des
REF-Portfolios und des PIF-Portfolios.
Der regionale Schwerpunkt der Forderungen liegt zum Berichtsstichtag unverändert auf Deutschland und den
Ländern der Europäischen Währungsunion. Auf Deutschland entfällt mit 24,1 Mrd. Euro beziehungsweise 37 %
weiterhin der Hauptanteil der Risikopositionen. Auf die Ländern der Europäischen Währungsunion entfallen
30,0 Mrd. Euro beziehungsweise 46 % und auf andere EU Länder 7,5 Mrd. Euro beziehungsweise 12 %.
Gegenüber den Zentralstaaten Griechenland und Zypern hat die HRE zum 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr
keine Risikopositionen mehr, seit dem Verkauf der DEPFA Group auch nicht mehr gegenüber Irland. Gleiches gilt
für Länder und Kommunen oder staatlich garantierte Kontrahenten dieser Staaten.
Der Schwerpunkt der Wirtschaftszweige unter Verwendung der NACE-Codes, auf Basis der Hauptgeschäftstätigkeit der Gegenpartei, liegt auf den Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit
24,8 Mrd. Euro beziehungsweise 38 %, „Grundstücks- und Wohnungswesen“ 21,6 Mrd. Euro beziehungsweise
33 % und „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit 13,7 Mrd. Euro beziehungsweise
21 %
__________________________________________________________________________________________
71
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.2.2
Risikovorsorge
Wertminderung
Die HRE überprüft gemäß IAS 39.58 alle finanziellen Vermögenswerte regelmäßig auf Wertminderung. Dabei
wird zunächst einzelfallbezogen untersucht, ob ein objektiver Hinweis für eine Wertminderung besteht. Anschließend wird die Höhe der Wertminderung als Differenz des Buchwertes zum Barwert der künftig erwarteten Cashflows ermittelt. Die Kriterien zur Feststellung eines solchen objektiven Hinweises sind insbesondere:
•
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers
•
Überfällige vertragliche Zins- oder Tilgungszahlungen oder andere Vertragsbrüche
•
Erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder in ein sonstiges Sanierungsverfahren gehen wird
•
Neuverhandlungen aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten
•
Abnahme des Fair Values eines finanziellen Vermögenswertes unter seine (fortgeführten) Anschaffungskosten.
Ausfallgefährdete Forderungen werden – sofern eine positive Fortführungsprognose des jeweiligen Kreditengagements gegeben ist – bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kreditnehmers von der HRE restrukturiert. Dies
geschieht durch eine Änderung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses beziehungsweise Nebenabreden
mittels einseitiger oder gegenseitiger Willenserklärung. Restrukturierungsvereinbarungen sollen die Chancen für
die HRE erhöhen, die ausstehenden Forderungen zu realisieren beziehungsweise zumindest das Ausfallrisiko
des Engagements zu reduzieren. Sie beinhalten üblicherweise unter anderem Stillhaltevereinbarungen, Laufzeitverlängerungen, geänderte Zinszahlungs-/Tilgungstermine, Zins-/Tilgungsreduzierungen oder auch das Aussetzen von vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel Financial Covenants), damit der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllen kann. Die Steuerung des Adressenausfallrisikos von restrukturierten Darlehen erfolgt durch die Credit-Risk-Management-Einheiten der Gruppe.
Die HRE unterscheidet zwei Arten von Wertberichtigungen, die Einzelwertberichtigungen und die portfoliobasierten Wertberichtigungen.
Wertberichtigungen auf Forderungen werden in einem eigenen Sonderkonto (Wertberichtigungen auf Forderungen) ausgewiesen, anstatt den Buchwert dieses Vermögenswertes zu mindern. Der Aufwand wird in der Gewinnund-Verlust-Rechnung unter der Kreditrisikovorsorge gezeigt.
Einzelwertberichtigungen auf AfS-Finanzanlagen sowie Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes. In der Gewinn-undVerlust-Rechnung wird der Aufwand im Finanzanlageergebnis ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte,
deren Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfolgt, ist ein Impairment im beizulegenden Zeitwert impliziert.
Die HRE wertberichtigt Forderungen und Finanzanlagen, deren Konditionen neu verhandelt wurden, falls objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen.
Risikovorsorgearten
Wie bereits erläutert, wird eine Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken dann gebildet, wenn objektive Hinweise
darauf schließen lassen, dass nicht der gesamte gemäß den ursprünglichen vertraglichen Bedingungen geschuldete Betrag eingebracht werden kann. Der Bemessung der Risikovorsorge liegen im Wesentlichen Erwartungen
hinsichtlich Kreditausfällen, der Struktur und Qualität der Kreditportfolios sowie gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren auf Einzel- und Portfoliobasis zugrunde.
In diesem Sinne unterteilt die HRE die Risikovorsorge in Wertberichtigungen auf Forderungen, die Einzelwertberichtigungen und die portfoliobasierten Wertberichtigungen, sowie Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und andere Verpflichtungen, wie noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen.
Einzelwertberichtigungen
Für alle erkennbaren Ausfallrisiken entspricht die Risikovorsorge der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Letzterer wird anhand des ursprünglichen
Effektivzinssatzes errechnet. Marktzinsänderungen wirken sich dabei nicht aus. Die durch Zeitablauf bedingte
Erhöhung des Barwertes einer wertberichtigten Forderung (sogenanntes Unwinding) wird als Zinsertrag ausgewiesen.
__________________________________________________________________________________________
72
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Portfoliobasierte Wertberichtigungen
Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, werden gemäß IAS 39.64 zu risikoinhärenten Portfolios zusammengefasst. Für diese werden portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet, deren Höhe
sich nach aktuellen Ereignissen, Informationen über signifikante Änderungen im technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld mit nachteiligen Folgen sowie nach historischen Ausfallquoten bemisst.
Die portfoliobasierten Wertberichtigungen berücksichtigen insoweit eingetretene Wertminderungen, die noch nicht
identifiziert wurden. Die zur Bemessung der portfoliobasierten Wertberichtigungen verwendeten Parameter werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Wertminderungen werden insbesondere durch
Berücksichtigung folgender Faktoren bestimmt:
•
Historische Verlustraten in Portfolios mit ähnlichen Kreditrisiko-Charakteristika
•
Eine Beurteilung, ob die derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen und Kreditbedingungen sich im Vergleich zur Vergangenheit verbessert oder verschlechtert haben
•
Der geschätzte Zeitraum zwischen Eintreten und Identifizieren einer Wertminderung
•
Stand des gegenwärtigen Konjunkturzyklus.
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
In den Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sind vor allem Rückstellungen
für Avalrisiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten.
Ausweis in Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Eine Wertberichtigung auf Forderungen wird als Abzugsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wohingegen eine Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz
gezeigt wird.
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden grundsätzlich alle Effekte in der Position Kreditrisikovorsorge ausgewiesen. Lediglich der Ertrag aus der durch Zeitablauf bedingten Erhöhung des Barwertes der wertberichtigten
Forderungen wird in der Position Zinsüberschuss und ähnliche Erträge gezeigt.
Risikovorsorgehöhe
Zur Bemessung der Höhe der Einzelwertberichtigung werden insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigt:
•
Das gesamte Engagement des Kunden gegenüber der HRE
•
Der Betrag und der Zeitpunkt der erwarteten Zins- und Tilgungszahlung
•
Der verwertbare Betrag der Sicherheit und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verwertung
•
Die wahrscheinliche Höhe der Kosten zur Eintreibung von Außenständen
• Falls vorhanden, der Marktpreis des Vermögenswertes.
Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden unter Verwendung Basel-III-konformer Risikoparameter wie Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und Verlustquote (LGD) bestimmt. Der sich hieraus ergebende erwartete Verlust, bezogen auf einen Zeithorizont von einem Jahr, wird mit einem IFRS-konformen Umrechnungsfaktor auf denjenigen
Zeitraum skaliert, der im Mittel zur Identifizierung des Wertminderungsereignisses bei der pbb benötigt wird.
Sollten aufgrund des Marktumfelds in einzelnen Portfolios der Geschäftssegmente Abweichungen zwischen langjährigen Durchschnittswerten für die Parameter PD und LGD einerseits und die aktuellen Ausfall- und Verlustquoten andererseits erkannt werden, so werden diese entsprechend berücksichtigt.
Risikovorsorgegenehmigung
Die Genehmigung der Einzelwertberichtigungen erfolgt im Risk Provisioning Committee. Es entscheidet im Rahmen einer vorgegebenen Kompetenzordnung und im Einklang mit den IFRS-Vorschriften beziehungsweise gibt
Empfehlungen im Hinblick auf die Bildung und Auflösung von Risikovorsorge sowie gegebenenfalls notwendige
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73
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Rettungserwerbe. Die Empfehlungen des Gremiums bilden die Grundlage für Entscheidungen des Vorstands der
betroffenen Tochtergesellschaft im Rahmen der jeweils gültigen Kompetenzordnung.
Risikovorsorgepositionen
Die nachfolgenden Tabellen 25 bis 27 zeigen gemäß Artikel 442 Buchstaben g, h und i CRR die Aufteilung der
„überfälligen“ und „notleidenden“ Risikopositionen nach Arten von Gegenparteien (Schuldnergruppen) und bedeutenden Regionen, jeweils mit ihren zugeordneten Beständen an Einzelwertberichtigungen, portfoliobasierten
Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft.
Die Zahlenwerte beinhalten dabei – in Übereinstimmung mit den für den Konzernabschluss der HRE geltenden
Rechnungslegungsstandards – die Wertberichtigungen und Rückstellungen nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS). Dies gilt ebenso für die verwendeten Definitionen von „überfällig“ und „notleidend“,
für die die IFRS/IAS-Vorschriften maßgeblich sind.
Überfällige und notleidende Risikopositionen
Eine Einordnung als „überfällige“ Risikoposition (past due gemäß IFRS 7) erfolgt für in Verzug geratene Forderungen, wenn der Schuldner seinen vertraglich vereinbarten Zins- oder Tilgungsleistungen nicht fristgemäß nachgekommen ist.
In Abgrenzung zu den notleidenden Positionen sind „überfällige“ Forderungen noch nicht als „notleidend“ klassifiziert. D. h., es wurde keine individuelle Wertberichtigung gebildet, da die HRE keine Probleme bei der Werthaltigkeit dieser Bestände beziehungsweise der diesen Krediten zugrunde liegenden Sicherheiten sieht. Zeitliche Verschiebungen (bis 3 Monate) bei der Rückzahlung von fälligen Zahlungsströmen treten im normalen Geschäftsverlauf regelmäßig auf und sind deshalb nicht automatisch ein Anzeichen einer eingeschränkten Werthaltigkeit.
Die Klassifizierung als „notleidende“ Forderung (impaired gemäß IAS 39.59) orientiert sich somit an der Bildung
einer Einzelwertberichtigung. D. h., eine Forderung gilt als „notleidend“, wenn sie zum Berichtsstichtag wertgemindert ist.
Tabelle 25: Risikovorsorge nach Schuldnergruppen
alle Angaben in Mio. Euro
Schuldnergruppen
1)
Inanspruchnahme aus
notleidenden
und überfälligen
Krediten
Bestand
Einzelwertberichtigungen
(EWB)
Bestand
Portfoliobasierte
Wertberichtigungen
Bestand
Rückstellungen
im Kreditgeschäft
Zuführungen/
Auflösungen
von EWB und
Rückstellungen
im Kreditgeschäft
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
Überfällige
Kredite
(ohne Wertberichtigungs
bedarf)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
——————
-
-
-
-
-
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
-
-
——————
-
-
-
-
-
Öffentliche Stellen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
——————
-
-
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Institute
Unternehmen
46
8
——————
-
-
-
-
-
718
85
——————
11
33
-
6
56
davon: KMU
-
——————
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
3
——————
-
-
-
-
3
Durch Immobilien besicherte
Risikopositionen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Risikopositionen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
-
-
——————
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen
an Organismen für Gemeinsame
Anlagen (OGA)
-
-
——————
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
——————
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
——————
-
-
-
-
-
766
93
45
11
33
0
6
59
Gesamt
1) Die „Schuldnergruppen“ ents prechen den KSA-Forderungsklas sen, wobei überfällige Positionen ihrer originären Forderungsklass e zugeordnet sind;
Bürgs chaften und Garantien (bspw. von Staaten oder anderen öffentlichen Stellen) s ind für die Zuteilung nicht berücksichtigt.
__________________________________________________________________________________________
74
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 26: Risikovorsorge nach bedeutenden Regionen
alle Angaben in Mio. Euro
Weitere
Europa
Bedeutende Regionen
1)
Inanspruchnahme
aus notleidenden
und überfälligen
Krediten
Bestand
Einzelwertberichtigungen
(EWB)
Bestand
Portfoliobasierte
Wertberichtigungen
Bestand
Rückstellungen
im Kreditgeschäft
Überfällige Kredite
(ohne Wertberichtigungsbedarf)
Deutschland
152
19
——————
2
44
Europäische Währungsunion
118
18
——————
2
15
Andere EU Länder
106
12
——————
2
-
Andere Europa
390
44
——————
5
-
Afrika
-
-
——————
-
-
Amerika
-
-
——————
-
-
Asien
-
-
——————
-
-
Ozeanien
-
-
——————
-
-
766
93
45
11
59
Gesamt
1) Das Kriterium für die regionale Gliederung is t das Sitzland des Kreditnehmers, Kontrahenten oder Emittenten;
die Länderzuordnung entspricht dem „Länderverzeichnis zur regionalen Gliederung“ der Deutschen Bundes bank.
Tabelle 27: Risikovorsorge Veränderungen
alle Angaben in Mio. Euro
Risikovorsorge
Bestand
31.12.2013
Zuführung
Auflösung
Verbrauch /
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte und
sonstige
Veränderungen
Bestand
31.12.2014
1)
Einzelwertberichtigungen
97
43
-11
-32
-5
93
Portfoliobasierte Wertberichtigungen
82
5
-32
-1
-10
45
13
0,3
-0,03
-1
-2
11
193
49
-43
-33
-16
149
Rückstellungen
Gesamt
1) Durch Zeitablauf bedingte Erhöhung des Barwerts (Unwinding)
Der Kreditrisikovorsorge – Einzelwertberichtigungen, portfoliobasierten Wertberichtigungen und Rückstellungen
für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen – wurden im Jahr 2014 netto (Zuführungen ./. Auflösungen) 6 Mio. Euro zugeführt (2013: 11 Mio. Euro Nettozuführungen). Auf abgeschriebene Forderungen ergab
sich ein erfolgswirksam zu vereinnahmender Zahlungseingang in Höhe von 6 Mio. Euro (2013: 8 Mio. Euro).
Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierten Wertberichtigungen) beträgt zum 31. Dezember 2014 138 Mio. Euro (Dezember 2013: 179 Mio. Euro).
Den Einzelwertberichtigungen wurden im Jahr 2014 netto (Zuführungen ./. Auflösungen) 32 Mio. Euro zugeführt
(Dezember 2013: 6 Mio. Euro). Die Einzelwertberichtigungen bezogen sich auf nur auf wenige Engagements des
Segments Real Estate Finance und auf ein Schuldscheindarlehen gegenüber der Heta im Segment Value Portfolio. Auf Public-Investmentfinanzierungen waren, wie im Vorjahr, keine Einzelwertberichtigungen zu bilden.
Portfoliobasierte Wertberichtigungen werden nur für Forderungen gebildet, bei denen keine Hinweise auf eine
individuelle Wertminderung festgestellt wurden. Im Jahr 2014 wurden portfoliobasierte Wertberichtigungen netto
(Zuführungen ./. Auflösungen) 27 Mio. Euro aufgelöst (Dezember 2013: 9 Mio. Euro Nettozuführungen). Die Nettoauflösungen konnten unter anderem aufgrund Ratingverbesserungen von Kontrahenten vorgenommen werden.
Der Bestand an Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen beläuft sich zum 31.
Dezember 2014 auf 11 Mio. Euro (Dezember 2013: 13 Mio. Euro). Darin sind vor allem Rückstellungen für Avalrsiken, Akkreditive, unwiderrufliche Kreditzusagen und Prozessrisiken im Kreditgeschäft enthalten.
Frühwarnsystem
Im Frühwarnsystem der HRE sind Trigger (= Kriterien) für die Aufnahme in die Intensivbetreuung (Watchlist) und
in die Problemkreditbetreuung definiert (z. B. Zahlungsverzug, Nichteinhaltung von Covenants – beispielsweise
Loan to Value (LTV), Interest Service Coverage (ISC)). Ob ein Trigger ausgelöst wurde, wird fortlaufend überwacht. Bei Auffälligkeiten wird die Adresse analysiert und gegebenenfalls zeitnah in die Intensiv- und Problemkreditbetreuung überführt.
__________________________________________________________________________________________
75
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Watchlist- und Problemkredite (Restructuring und Workout Loans) sind wie folgt abgegrenzt:
Watchlist Loans
Es besteht ein Zahlungsverzug größer 60 Tage beziehungsweise ein anderes identifiziertes Frühwarnsignal trifft
zu.
Restructuring Loans
Es besteht ein Zahlungsverzug größer 90 Tage beziehungsweise ein anderes definiertes Frühwarnsignal trifft zu.
Workout Loans
Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass das Darlehen saniert werden kann. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sind/werden eingeleitet, Einzelwertberichtigungen sind gebildet beziehungsweise vorgesehen. Die Problemkreditbearbeitung ist auch für die Durchführung eines Impairment Tests im Einklang mit den diesbezüglichen Bilanzierungsvorschriften des Konzerns verantwortlich.
__________________________________________________________________________________________
76
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.3
Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken kommen in der HRE sowohl der auf
bankinternen Ratingverfahren basierende, fortgeschrittene IRB-Ansatz als auch der Standardansatz zur Anwendung. Einzelheiten hierzu sind im Kapitel 2.1 „Verfahren zur Eigenmittelunterlegung“ beschrieben. Einige eindeutig definierte Teilportfolien sind von der Anwendung des IRBA ausgenommen und werden nach dem KSA behandelt. Dies sind:
•
von deutschen Kommunen geschuldete Adressenausfallrisikopositionen nach Artikel 150 Buchstabe d
CRR
•
Adressenausfallrisikopositionen, die zu einem auslaufenden Geschäftsbereich nach Artikel 150 Buchstabe c CRR i.V.m. § 14 SolvV gehören (z. B. kleinvolumige Retaildarlehen, die Beurteilung der Kundenbonität erfolgt mittels Retailscoring)
•
Beteiligungspositionen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008 gehalten wurden
•
Forderungen gegenüber zentralen Gegenparteien (Eurex)
•
sonstige Adressenausfallrisikopositionen, für die kein von der deutschen Bankenaufsicht zugelassenes
Ratingverfahren gemäß IRB-Ansatz Anwendung findet.
Die nachfolgende Tabelle 28 gemäß Artikel 444 Buchstabe e CRR zeigt für Risikopositionen, die nach dem Standardansatz (KSA) behandelt werden, die Risikopositionswerte (Exposure at Default; EAD) vor und nach Kreditrisikominderung, aufgeteilt nach Forderungsklassen und Risikogewichten (Bonitätsstufen).
Tabelle 28: Risikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung - nach Risikogewichten
0%
1)
2%
20%
35%
50%
75%
100%
150%
250%
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
129
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1.477
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
259
1
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
694
-
8
-
564
-
-
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
3
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
-
-
96
9
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
1250%
Ausgefallene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
11
4
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
-
-
-
1
-
695
96
17
3
4
1
0
Gesamt
1.607
259
575
1) Die HRE weist keine KSA-Risikopositionen in den Risikogewichtsklassen 4%, 10%, 70%, 370% oder Sonstige aus.
__________________________________________________________________________________________
77
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung - nach Risikogewichten
0%
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
-
20%
35%
50%
75%
100%
150%
250%
-
-
-
-
-
-
-
1250%
-
1.063
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
2%
418
1)
1.477
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
259
27
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
2
-
8
-
116
-
-
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
-
-
-
2
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
-
-
96
9
-
-
-
-
-
Ausgefallene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
9
1
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
-
-
-
1
-
2.958
259
29
96
17
2
126
1
1
0
Gesamt
1) Die HRE weist keine KSA-Risikopositionen in den Risikogewichtsklassen 4%, 10%, 70%, 370% oder Sonstige aus.
Die Erhöhung des EAD nach Kreditrisikominderung um insgesamt 232 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die
Anrechnung von Bürgschaften/Garantien (Substitutionsansatz) zurückzuführen. Bei den Garantiegebern handelt
es sich vor allem um Finanzinstitutionen und öffentliche Kunden mit sehr guter Bonität. Die Substitutionseffekte
infolge der Bürgschaften/Garantien bewirken, dass der besicherte Anteil einer IRBA-Forderung (beispielsweise
eines Unternehmens) mit dem niedrigeren Risikogewicht des Garanten (beispielsweise einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts) im Standardansatz ausgewiesen wird oder aber, dass garantierte KSA-Forderungen dem
besseren Risikogewicht des Sicherungsgebers zugeordnet werden. In der HRE werden Adressenausfallrisikopositionen gegenüber deutschen Kommunen im Standardansatz behandelt.
Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen
Kreditforderungen aus IRBA-Positionen, für die das einfache IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungsrisikopositionen nach Artikel 153 Abs. 5 CRR verwendet werden muss, hat die HRE nicht in Bestand.
Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
Das einfache IRBA-Risikogewicht für Beteiligungspositionen nach Artikel 155 Abs. 2 CRR wendet die HRE für
nach dem 31. Dezember 2007 erworbene nicht wesentliche Anteile an zwei Unternehmen an, einem Finanzunternehmen und einem sonstigen Unternehmen nach in Artikel 4 CRR i.V.m. § 1 KWG. Der Buchwert dieser Unternehmensanteile beträgt insgesamt 26,8 Tausend Euro.
Für die Beteiligungen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008 gehalten wurden, nutzt
die HRE die Möglichkeit des sogenannten Grandfatherings. Diese Beteiligungspositionen sind temporär vom IRBAnsatz ausgenommen und werden nach den Regeln des KSA behandelt; sie erhalten ein Risikogewicht von
100 %.
Nominierte Ratingagenturen
Für die Beurteilung der Bonität im Standardansatz verwendet die HRE ausschließlich externe Ratings der Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Diese Ratingagenturen sind für alle KSA-Forderungsklassen
nominiert.
Übertragung von Bonitätsbeurteilungen
Übertragungen von Emissionsratings auf vergleichbare, gleich- oder höherrangige Forderungen werden nicht
vorgenommen.
__________________________________________________________________________________________
78
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.4
Spezielle Angaben zu Adressenausfallrisiken
4.4.1
Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen
Derivate werden in der HRE vor allem zur Absicherung von Adressenausfall- und Marktrisiken eingesetzt, die
beispielsweise aus Veränderungen bei Zinssätzen und Währungskursen resultieren. Diesen Absicherungsgeschäften stehen Grundgeschäfte von Aktiv- oder Passivpositionen gegenüber. Die abgesicherten Grundgeschäfte
sind überwiegend Forderungen, Wertpapiere und Verbindlichkeiten; so beispielsweise Immobilienfinanzierungen,
Pfandbriefe, Inhaberschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen. Die Absicherung von Zins-, Adressenausfall- und Währungsrisiken zielt insoweit auf die Vermeidung von Risiken ab.
Die Kontrahenten im Derivategeschäft sind in erster Linie OECD-Banken und OECD-Finanzinstitute. Darüber
hinaus stellt die HRE Derivate für Immobilien- und öffentlich rechtliche Kunden (beispielsweise Unternehmen und
Privatpersonen) bereit, um ihrerseits z. B. die Marktrisiken gewerblicher Immobilienfinanzierungen gezielt absichern zu können.
Aufrechnungsvereinbarungen
Das Geschäft mit Derivaten wird üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen
abgeschlossen, die der Minimierung des Rechtsrisikos als auch des ökonomischen und regulatorischen Adressenausfallrisikos dienen und die eine Verrechnung gegenseitiger Risiken (Netting) ermöglichen. Dadurch können
die positiven und negativen Marktwerte der unter einer Aufrechnungsvereinbarung einbezogenen derivativen
Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen zukünftigen Risikozuschläge dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen des Netting-Prozesses reduziert sich das Adressenausfallrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner.
Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung der Kreditengagements werden derartige das Risiko reduzierende Techniken nur dann eingesetzt, wenn sie bei Insolvenz des
Geschäftspartners in der jeweiligen Rechtsordnung auch für durchsetzbar gehalten werden. Zur Prüfung der
Durchsetzbarkeit werden Rechtsgutachten genutzt.
Die hierbei verwendeten nationalen beziehungsweise internationalen Verträge sind der Deutsche Rahmenvertrag
für Finanztermingeschäfte, nach deutschem Recht, und das ISDA Master Agreement der International Swaps and
Derivatives Association (ISDA).
Sicherheiten Management
Analog den Aufrechnungsvereinbarungen geht die HRE mit bestimmten Geschäftspartnern zusätzlich zu den
Aufrechnungsvereinbarungen auch Sicherheitenvereinbarungen (Collateral Service Agreements, CSA) ein, um
die sich nach Netting ergebende Nettoforderung / -verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Die Sicherheitenvereinbarungen begrenzen das Adressenausfallrisiko durch zeitnahe Bewertung und
Anpassung des Kundenengagements (Limitentlastung) und schaffen damit Freiräume für neue Geschäftsabschlüsse, innerhalb der eingeräumten Kontrahentenlinien.
Als Sicherheiten werden überwiegend Barsicherheiten sowie teilweise Wertpapiere im Wege der Vollrechtsübertragung hereingenommen. Die hereingenommenen Sicherheiten werden systemtechnisch dokumentiert.
Der aktuelle Sicherungsbedarf wird täglich oder wöchentlich im Rahmen von Mark-to-Market-Bewertungen ermittelt und mit den Kontrahenten abgestimmt. Soweit Freibeträge (Threshold-Amounts) vereinbart wurden, werden
Sicherheiten erst bei Erreichen des für den jeweiligen Vertragspartner geltenden Freibetrages angefordert. Soweit
Mindesttransferbeträge (Minimum Transfer Amounts) vereinbart wurden, verhält es sich wie bei den Freibeträgen.
Erst beim Erreichen beziehungsweise Überschreiten des jeweiligen Mindesttransferbetrages erfolgt eine Zahlungsaufforderung (Call). Bei Veränderungen der Mark-to-Market-Bewertung unterhalb dieser Grenze wird auf
eine Zahlungsaufforderung verzichtet, um den Abwicklungsaufwand in Grenzen zu halten. Die Zahlungseingänge
werden überwacht, der Kontrahent gegebenenfalls angemahnt.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Adressenausfallrisiken aus dem Geschäft mit Derivaten entstehen der HRE im außerbörslichen („Over the Counter“, OTC) Handel.
Potentieller Wiedereindeckungsaufwand
Die folgende Tabelle 29 gemäß Artikel 439 Buchstabe e CRR zeigt, in welchem Umfang die HRE in verschiedenen Kontraktarten engagiert ist sowie in welchem Umfang sie von derivativen Aufrechnungsvereinbarungen und
Sicherheitenanrechnungen Gebrauch macht. Aufrechnungsvereinbarungen und anrechenbare Sicherheiten können sich generell produktübergreifend auf mehrere Kontraktarten beziehen, weshalb eine Aufgliederung dieser
Positionen nach Kontraktarten nicht dargestellt ist.
Tabelle 29: Positive Wiederbeschaffungswerte nach Kontraktarten
alle Angaben in Mio. Euro
Kontraktarten
Positiver Brutto-Zeitwert
vor Aufrechnung
und Sicherheiten
31.12.2014
Zinsbezogene Kontrakte
Aufrechnungsmöglichkeiten
Anrechenbare
Sicherheiten
Netto-Ausfallrisikoposition
nach Aufrechnung
und Sicherheiten
31.12.2013
8.411
15.127
——————
——————
——————
54
751
——————
——————
——————
Aktien-/Indexbezogene Kontrakte
-
-
——————
——————
——————
Kreditderivate
-
-
——————
——————
——————
Warenbezogene Kontrakte
-
-
——————
——————
——————
Sonstige Kontrakte
-
-
——————
——————
——————
8.465
15.878
6.018
1.818
630
Währungsbezogene Kontrakte
Gesamt
Aus derivativen Positionen entstehen neben Marktrisiken auch Adressenausfallrisiken, wenn eine Forderung
gegenüber einem Kontrahenten in Form von positiven Marktwerten entsteht. Diese positiven Wiederbeschaffungswerte (Brutto-Zeitwerte) sind aus Sicht der HRE für die Einschätzung des Risikos maßgebend; sie entsprechen dem zusätzlichen Aufwand oder geringeren Ertrag, der sich durch die Wiederherstellung einer gleichwertigen Position infolge eines Ausfalls des Handelspartners ergeben würde. Insoweit werden die positiven Marktwerte im aufsichtsrechtlichen Sinne als Wiedereindeckungsaufwand verstanden.
Die positiven Wiederbeschaffungswerte (vor Netting und Sicherheiten) aus derivativen Geschäften verringerten
sich zum 31. Dezember 2014 auf 8,5 Mrd. Euro (Dezember 2013: 15,9 Mrd. Euro), was einem Rückgang um rund
7,4 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der deutliche Rückgang resultiert insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group.
Die 8,5 Mrd. Euro sind der Aufwand, der der HRE für den Ersatz der ursprünglich geschlossenen Kontrakte durch
wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte entstehen würde; er gibt damit aus Sicht der HRE das maximale, potenzielle kontrahentenbezogene Adressenausfallrisiko an. Im aufsichtsrechtlichen Sinn wird dieser Aufwand insoweit als
Wiedereindeckungsaufwand verstanden. Der überwiegende Teil davon entfällt auf zinsbezogene Geschäfte (wie
z. B. Zins-Swaps).
Durch den Abschluss von zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen, die eine produktübergreifende Verrechnung
der positiven und negativen Marktwerte ermöglichen, reduziert sich das kontrahentenbezogene Adressenausfallrisikos auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner. Die HRE hat von derivativen Aufrechnungsmöglichkeiten im Umfang von 6,0 Mrd. Euro (Dezember 2013: 10,8 Mrd. Euro) Gebrauch gemacht.
Die sich nach Aufrechnung (Netting) ergebende Nettoforderung hat die HRE durch Sicherheitenvereinbarungen
mit ihren Geschäftspartnern abgesichert. Die erhaltenen Sicherheiten in Höhe von 1,8 Mrd. Euro sind insbesondere Barsicherheiten. Durch die Absicherung reduziert sich das Adressenausfallrisiko beziehungsweise die Nettoausfallrisikoposition (positive Wiederbeschaffungswerte nach Netting und Sicherheiten) auf 630 Mio. Euro (Dezember 2013: 834 Mio. Euro).
Kontrahentenausfallrisiko
Das Kontrahentenausfallrisiko aus derivativen Geschäften ist in Tabelle 30 gemäß Artikel 439 Buchstabe f CRR
ausgewiesen. Für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Forderungsbeträge (risikogewichteten Aktiva) für das
Adressenausfallrisiko aus derivativen Positionen sind nicht die oben erläuterten positiven Wiederbeschaffungswerte maßgebend, sondern die sogenannten Kreditäquivalenzbeträge. Die Kreditäquivalenzbeträge entsprechen
inhaltlich den Positionswerten (EAD) der bilanziellen Adressenausfallrisikopositionen.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die HRE nutzt für die Berechnung der Kreditäquivalenzbeträge die Marktbewertungsmethode nach Artikel 274
CRR.
Tabelle 30: Kontrahentenausfallrisiko
alle Angaben in Mio. Euro
Laufzeitmethode
Kontrahentenausfallrisikoposition
Marktbewertungsmethode
Standardmethode
1.181
-
-
internes Modell
-
Das nach der Marktbewertungsmethode ermittelte Kontrahentenausfallrisiko sank zum Jahresende 2014 deutlich
um rund 2,6 Mrd. Euro auf 1,2 Mrd. Euro (Dezember 2013: 3,8 Mrd. Euro). Auch hier resultiert der Rückgang
insbesondere aus dem Abgang der DEPFA Group.
Die Kreditäquivalenzbeträge werden dabei aus dem aktuellen potentiellen Wiedereindeckungsaufwand (den positiven Marktwerten der Derivatekontrakte) und einer künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwandes, den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungskosten (aufsichtsrechtlicher
Add-on), ermittelt.
Kreditderivate
Absicherungsgeschäfte mit Kreditderivaten, als Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber, hat die HRE zum
31. Dezember 2014 nicht getätigt. Ebenso ist die HRE in der Vermittlertätigkeit, dem sogenannten „Prime Brokerage“, nicht engagiert. Die Tabellen gemäß Artikel 439 Buchstaben g und h CRR sind damit nicht relevant.
Ratingabhängige Sicherheitenvereinbarungen
Die HRE hat mit bestimmten Kontrahenten ratingabhängige Sicherheitenvereinbarungen getroffen (Collateral
Service Agreements, CSA), die im Falle einer Herabstufung des Ratings die Anpassung des Freibetrages
(Threshold-Amounts) oder Senkung des Mindesttransferbetrages vorsehen. Der Umfang der Anpassung ist mit
dem Vertragspartner explizit in der Sicherheitenvereinbarung geregelt.
Im Falle einer Anpassung des Threshold Amounts fällt unmittelbar der entsprechende Zahlungsstrom an, da hier
die Bank einen entsprechend größeren Sicherheitsbeitrag leisten muss. Im Falle einer Änderung des Mindesttransferbetrags kommt es lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Zahlungsströme und nicht zu zusätzlichen Zahlungen. Dies hängt damit zusammen, dass der Mindesttransferbetrag im Gegensatz zum Threshold ja
keine zusätzliche Sicherheitsleistung darstellt, sondern stattdessen regelt, ab welchem Betrag überhaupt Zahlungen zu leisten sind. Verkleinert sich der Mindesttransferbetrag, dann sind somit Zahlungen schon ab einer kleineren Schwelle zu leisten, das hat jedoch keinen Einfluss auf den Sicherheitsbeitrag sondern nur auf die Größenordnung, ab wann Wertänderungen im CSA Portfolio ausgeglichen werden. Bei kleinerem Mindesttransferbetrag
werden somit Wertänderungen früher ausgeglichen.
Tabelle 31: Freibeträge und Mindesttransferbeträge im Derivategeschäft
alle Angaben in Mio. Euro
Freibeträge
(Threshold Amounts)
Deutsche Pfandbriefbank AG
Gesamt
Mindesttransferbeträge
(Minimum Transfer Amounts)
0
159
0
159
Die Zahlenwerte in der vorangegangenen Tabelle 31 zeigen in den Sicherheitenvereinbarungen vereinbarte, bei
derzeitigen Ratings noch relevante Threshold Amounts und Mindesttransferbeträge. Wie daraus zu entnehmen
ist, sind die Auswirkungen einer Herabstufung des Ratings auf die Liquidität der HRE nicht materiell.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Dies hängt damit zusammen, dass sich die pbb mit ihren langfristigen Ratings bei den meisten Sicherheitenvereinbarungen (CSA) bereits in der niedrigsten Kategorie befindet.
Tabelle 32: Senior-Unsecured-Ratings
Fitch Ratings
Deutsche Pfandbriefbank AG
langfristig
Ausblick
kurzfristig
Moody's
Standard & Poor's
A-
Baa2
BBB
Negativ
Negativ
Negativ
F1
P-2
A-2
Für die Hypo Real Estate Group existieren keine eigenen Ratings.
Interne Kapitalallokation und Obergrenzen für Kredite
Die Kapitalallokation und Limitierung für Ausfallrisiken gegenüber Kontrahenten mit derivativen Positionen ist
eingebettet in den generell gültigen Allokations- und Limitierungsprozess für Adressenausfallrisiken in der HRE.
Die Limitvergabe richtet sich primär nach der Bonität der Kontrahenten, für deren Ermittlung die eingesetzten
Ratingverfahren eine maßgebliche Rolle spielen. Für Details zur Kapitalallokation auf die Risikoarten sei auf das
Kapitel zum Thema ICAAP und Überwachung der Risikotragfähigkeit verwiesen (siehe Kapitel 2.3 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“). Im Übrigen gelten die Methoden der aufsichtsrechtlichen Großkreditsteuerung.
Die laufende Überwachung der Auslastung der Kontrahentenlimite erfolgt durch Risk Management & Control auf
täglicher Basis.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Derivate
Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen nach Auffassung der HRE den Preisen, die man in einer gewöhnlichen Transaktion in dem Hauptmarkt
(oder dem vorteilhaftesten Markt) am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen beim Verkauf eines
Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte (Abgangspreis).
Die HRE teilt alle regelmäßig oder einmalig zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
die drei Levels der Fair-Value-Hierarchie ein. Umklassifizierungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie werden
grundsätzlich am Anfang der Berichtsperiode vorgenommen. Die dreistufige Hierarchie basiert auf der Beobachtbarkeit der Bewertungsparameter:
•
Level 1 – in aktiven Märkten notierte Marktpreise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Börsenkurse)
•
Level 2 – Bewertungsverfahren mittels direkt oder indirekt beobachtbarer, marktbasierter Parameter, die
aber nicht als notierte Kurse der Level 1 gelten
•
Level 3 – Bewertungsverfahren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare
Parameter)
Für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, basiert die Bewertung, falls vorhanden,
auf Börsenkursen oder sonstigen Marktpreisen. Liegt kein Preis von einem aktiven Markt vor, werden beobachtbare Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente verwendet. Sind keine Preise vergleichbarer Instrumente
verfügbar, werden Bewertungsmodelle auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern verwendet. Falls auch
dies nicht möglich ist, werden die Finanzinstrumente auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren
Parametern bewertet. Bei den verwendeten Bewertungsmodellen handelt es sich um Marktstandardmodelle.
Die beizulegenden Zeitwerte von originären und derivativen Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten
notiert sind, werden mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt. In solchen Fällen erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob die Bewertungsmodelle einen vergleichbaren Maßstab für die aktuellen Marktpreise liefern. Aus praktischen Gründen können in den Bewertungsmodellen nur quantifizierbare Faktoren (z. B. Zahlungsströme, Diskontierungssätze) berücksichtigt werden, die gleichwohl Schätzungen erfordern. Änderungen von Annahmen über
diese Faktoren könnten die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente beeinflussen.
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst, sofern die Derivate nicht im Cashflow
Hedge Accounting abgebildet werden. Die Bewertungsergebnisse aus Stand-alone-Derivaten werden im Handel__________________________________________________________________________________________
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
sergebnis gezeigt und jene aus Sicherungsderivaten im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen. In der Bilanz
werden die Stand-alone-Derivate in den Handelsaktiva und Handelspassiva ausgewiesen und die Sicherungsderivate in den Sonstigen Aktiva und Sonstigen Passiva.
Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente innerhalb eines strukturierten Produkts werden –
außerhalb der Kategorien Held for Trading und dFVTPL – vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges
derivatives Finanzinstrument erfasst. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen
Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Derivaten wird erfolgswirksam erfasst.
Hedge Accounting
Sicherungsbeziehungen zwischen Finanzinstrumenten werden gemäß IAS 39 als Fair Value Hedge, Cashflow
Hedge oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgebildet. Zur Absicherung von Zinsrisiken werden Zinsderivate wie zum Beispiel Zins-Swaps und -optionen verwendet.
Fair Value Hedge Accounting
Gemäß IAS 39 wird bei einem Fair Value Hedge ein bilanzierter Vermögenswert, eine bilanzierte Verbindlichkeit,
eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder ein genau bezeichneter Teil eines solchen Vermögenswertes,
einer solchen Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung gegen eine Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen ist und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben
könnte.
Erfüllt die Absicherung des beizulegenden Zeitwertes im Verlauf der Berichtsperiode die Voraussetzungen des
IAS 39.88, erfolgt die Bilanzierung folgendermaßen:
•
Der Gewinn oder Verlust aus der erneuten Bewertung des Sicherungsinstruments zum beizulegenden
Zeitwert (für ein derivatives Sicherungsinstrument) oder die Währungskomponente seines gemäß IAS 21
bewerteten Buchwertes (für nicht derivative Sicherungsinstrumente) wird im Periodenergebnis erfasst
und
•
der Buchwert eines Grundgeschäfts wird um den dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Gewinn
oder Verlust aus dem Grundgeschäft angepasst und im Periodenergebnis erfasst. Dies gilt für den Fall,
dass das Grundgeschäft ansonsten mit den Anschaffungskosten bewertet wird. Der dem abgesicherten
Risiko zuzurechnende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst, wenn es sich bei dem
Grundgeschäft um einen zur Veräußerung verfügbaren (AfS) finanziellen Vermögenswert handelt. Die
Amortisierung des Anpassungsbetrags wird bei Auflösung der Sicherungsbeziehung begonnen.
Das Fair Value Hedge Accounting der HRE wird zur Abbildung von Micro-Hedge-Beziehungen verwendet. Das
Fair Value Hedge Accounting für ein Portfolio von Zinsrisiken wird nicht angewendet. Ineffektivitäten innerhalb der
nach IAS 39 zulässigen Bandbreite werden im Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen gezeigt. Zur Effektivitätsmessung wird die Regressionsanalyse verwendet. Die Dollar-Offset-Methode wird zur Quantifizierung der
Ineffektivität herangezogen. Wird eine Absicherungsbeziehung aus anderen Gründen als der Ausbuchung der
abgesicherten Position beendet, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der abgesicherten Position zu diesem
Zeitpunkt und dem Wert, den diese Position ohne Absicherung aufgewiesen hätte, (die nicht amortisierte FairValue-Anpassung), über die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Absicherung erfolgswirksam amortisiert. Wird das abgesicherte Instrument beispielsweise infolge von Verkauf oder Rückzahlung ausgebucht, wird
die nicht amortisierte Fair-Value-Anpassung sofort erfolgswirksam erfasst.
Cashflow Hedge Accounting
Bei einem Cashflow Hedge wird gemäß IAS 39 das Risiko schwankender Zahlungsströme abgesichert, das auf
ein bestimmtes, mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise
einem Teil oder aller künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder mit einer erwarteten und
mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenes Risiko zurückzuführen ist und
Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. So werden die zukünftigen variablen Zinszahlungen für
zinsvariable Forderungen und Verbindlichkeiten vorwiegend mittels Zins-Swaps in feste Zahlungen getauscht.
Sicherungsinstrumente werden beim Cashflow Hedge Accounting zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Das
Bewertungsergebnis ist in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung zu trennen.
Der effektive Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals
(Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Der ineffektive Teil des Sicherungsderivats wird erfolgswirksam im Ergebnis
aus Sicherungszusammenhängen erfasst.
Eine Sicherungsbeziehung gilt als effektiv, wenn zu Beginn und über die gesamte Laufzeit der Geschäfte Änderungen der Zahlungsströme der Grundgeschäfte nahezu vollständig (Bandbreite von 80% bis 125%) durch Ände__________________________________________________________________________________________
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
rungen der Zahlungsströme der Sicherungsinstrumente kompensiert werden. Um die Effektivität nachzuweisen,
werden vierteljährlich die zukünftigen variablen Zinszahlungen aus den zu sichernden Forderungen und Verbindlichkeiten den variablen Zinszahlungen aus den Zinsderivaten in detaillierten Laufzeitbändern gegenübergestellt.
Zur Effektivitätsmessung wird die Dollar-Offset-Methode verwendet.
Falls eine Cashflow-Absicherung für eine vorgesehene Transaktion als nicht mehr wirksam erachtet oder die
Absicherungsbeziehung beendet wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust auf dem Absicherungsinstrument,
der ursprünglich direkt im Eigenkapital gebucht worden war, noch so lange dort behalten, bis die vereinbarte oder
vorgesehene Transaktion erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam gebucht. Die
HRE verwendet beim Cashflow Hedge Accounting einen Makro-Ansatz.
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Die Absicherung einer Nettoinvestition gegen Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung wird auch als Net
Investment Hedge bezeichnet. Die Bilanzierung von Net Investment Hedges erfolgt in gleicher Weise wie die von
Cashflow Hedges. Die HRE hatte in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 keine Nettoinvestitionen in ausländische
Geschäftsbetriebe abgesichert.
__________________________________________________________________________________________
84
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.4.2
Beteiligungen im Anlagebuch
Zielsetzung
Die HRE geht ausschließlich aus strategischen Gründen gezielt Beteiligungen zur Erreichung ihrer Unternehmensziele ein. Der Anteilsbesitz der HRE Holding ist insoweit wesentlicher Bestandteil des im Kapitel 1.1 „Organisatorische und rechtliche Struktur“ beschriebenen Geschäftsmodells der HRE. Die unter der HRE Holding angesiedelten Gesellschaften sind rechtlich und operational voneinander getrennt, verfolgen aber innerhalb der
Gruppe aufeinander abgestimmte Unternehmensziele.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Anteilsbesitz der HRE Holding ist im Anhang (Notes) des Geschäftsberichtes 2014 der HRE dargestellt (Note
84). Dort werden die Tochterunternehmen danach gegliedert, ob sie im IFRS-Konzernabschluss konsolidiert
worden sind oder nicht. Zudem ist der sonstige Anteilsbesitz aufgeführt.
Konsolidierte Tochterunternehmen
Alle voll konsolidierten Unternehmen haben ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten in- und ausländischen Unternehmen gehen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den IFRS-Konzernabschluss der HRE Holding ein.
Zum Erwerbszeitpunkt werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses verteilt, indem
die identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien gemäß IFRS 3.10 erfüllen, zu ihren zu dem Zeitpunkt gültigen beizulegenden
Zeitwerten angesetzt werden. Jegliche Differenzen zwischen den Anschaffungskosten für den Unternehmenszusammenschluss und dem Anteil des Erwerbers an dem beizulegenden Nettozeitwert der auf diese Weise angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden gemäß IFRS
3.32–36 als Geschäfts- oder Firmenwert oder als Überschuss des Anteils des Erwerbers an dem beizulegenden
Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten bilanziert. Übersteigt der Anteil an der Summe der beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, werden die identifizierbaren
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie die Bemessung der Anschaffungskosten
des Zusammenschlusses erneut beurteilt und der nach der erneuten Beurteilung noch verbleibende Überschuss
wird sofort erfolgswirksam erfasst. Geschäftsbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises werden aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften werden eliminiert.
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen
Die Auswirkungen der vertraglichen Beziehungen der Konzernunternehmen zu den nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss enthalten. Die HRE kann für zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen
(2013: drei), die wegen untergeordneter Bedeutung für den Konzern nicht einbezogen werden, einen beizulegenden Zeitwert nicht verlässlich ermitteln. Anteile an diesen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind nicht
auf einem aktiven Markt gehandelt und sind daher zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfSFinanzanlagen bilanziert.
Nettogewinne und Nettoverluste aus der Veräußerung sowie aus erfolgswirksam zu erfassenden Bewertungsänderungen von AfS-Finanzinstrumenten wegen Impairment oder Zuschreibungen werden im Finanzanlageergebnis
gezeigt.
Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an Tochterunternehmen
beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro).
Assoziierte Unternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist aufgrund des Beteiligungsbuchwertes und des anteiligen Ergebnisses des Beteiligungsunternehmens für den Konzern von unwesentlicher Bedeutung.
Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die Anteile sind als AfS-Finanzinstrumente bilanziert.
Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro).
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85
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Wertansätze der Beteiligungen
In der folgenden Tabelle 33 werden gemäß Artikel 447 Buchstaben b und c CRR die Beteiligungen der HRE Holding entsprechend ihrer bilanziellen Einordnung ausgewiesen. Und zwar nur die Beteiligungen, die dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören. Positionen, die der Abzugsmethode unterliegen oder aufsichtsrechtlich risikogewichtet werden, sind nicht enthalten.
Tabelle 33: Wertansätze für Beteiligungen nach der bilanziellen Einordnung (IFRS)
alle Angaben in Mio. Euro
Vergleich
Gruppen von Beteiligungselementen
Tochterunternehmen
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
(Fair value)
Börsenwert
2.291
2.291
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
-
2.291
2.291
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
-
-
-
Bilanzrechtlich konsolidierte Tochterunternhmen
davon andere Beteiligungspositionen
Bilanzrechtlich nicht konsolidierte Tochterunternehmen
Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
Dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der HRE gehören neben der HRE Holding 10 Unternehmen an,
von denen alle 10 Unternehmen auch handelsrechtlich (IFRS) konsolidiert sind. Infolge dessen ist für diese 10
Unternehmen die zusätzliche Ermittlung eines Fair Values nicht erforderlich. Als beizulegender Zeitwert ist der
Buchwert angegeben.
Insgesamt betragen die Buchwerte der Unternehmen des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises 2.291 Mio.
Euro (Dezember 2013: 3.323 Mio. Euro); davon entfallen 2.077 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.048 Mio. Euro) auf
die pbb. Keine der Gesellschaften ist börsennotiert.
Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Anteilen an Unternehmen
Der Ausweis der realisierten und unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Anteilen an Unternehmen gemäß
Artikel 447 Buchstaben d und e CRR richtet sich nach den Vorschriften des IFRS 12.
Die HRE kann für zwei Beteiligungen an Tochterunternehmen (2013: drei), die wegen untergeordneter Bedeutung
für den Konzern nicht einbezogen werden, einen beizulegenden Zeitwert nicht verlässlich ermitteln. Anteile an
diesen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH sind nicht auf einem aktiven Markt gehandelt und sind daher
zu Anschaffungskosten bewertet und in den AfS-Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte
der einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an Tochterunternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro). Im
Geschäftsjahr 2014 wurden keine Finanzanlagen ausgebucht, deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden
kann (2013: 1 Mio. Euro).
Die HRE Holding hält Anteile an drei assoziierten Unternehmen (2013: drei). Derzeit existieren in der HRE aufgrund untergeordneter Bedeutung keine nach der at-Equity-Methode einzubeziehenden Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Anteile an diesen Gesellschaften in der Rechtsform der Personengesellschaft sind zu An-
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
schaffungskosten bewertet und in den AfS-Finanzanlagen bilanziert. Die Summe der Beteiligungsbuchwerte der
einzeln betrachtet unwesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen beträgt 0 Mio. Euro (2013: 0 Mio. Euro).
Anteile an Unternehmen, die nicht voll konsolidiert oder nicht nach der Equity-Methode bewertet werden und
deren beizulegender Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann, hat die HRE im Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr nicht im Bestand. Insoweit hat die HRE in 2014 keine (2013: 0 Mio. Euro) unrealisierten Neubewertungsgewinne oder -verluste, resultierend aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes aus einer Fair ValueFolgebewertung, realisiert.
Am 19. Dezember 2014 hat die HRE Holding 100 % der Anteile an der DEPFA BANK plc, Dublin, für einen Verkaufspreis von 320 Mio. Euro an die FMS Wertmanagement AöR verkauft. Aus dem Verkauf ergab sich ein Veräußerungsverlust nach Steuern in Höhe von 549 Mio. Euro, der aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis
und dem im Veräußerungszeitpunkt der HRE Holding zuzurechnenden Eigenkapital der DEPFA Group resultierte.
Der Entkonsoldierungsverlust ist in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung separat ausgewiesen (siehe
Geschäftsbericht 2014 des Hypo Real Estate Konzerns, veröffentlicht auf der Internetseite der HRE Holding
(www.hyporealestate.com) unter Investor Relations / Finanzberichte).
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87
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.4.3
Verbriefungen
Ziele, übernommene Funktionen und Aktivitäten im Verbriefungsprozess
Die HRE hat im Berichtsjahr 2014 wie in den Vorjahren weder eigene Verbriefungen platziert noch neue Investitionen in Verbriefungspositionen fremder Forderungen vorgenommen. Am Markt tritt sie aus dem in der Vergangenheit getätigten Verbriefungsgeschäft in den aufsichtsrechtlichen Rollen als Originator und Investor auf, nicht
jedoch als Sponsor.
Die Tabelle 34 gibt einen ersten Gesamtüberblick über den Umfang der noch bestehenden Aktivitäten in den
jeweiligen Funktionen, die dann im Weiteren näher beschrieben werden.
Tabelle 34: Verbriefungsaktivitäten gesamt
alle Angaben in Mio. Euro
Verbriefungsaktivitäten
Originator
mit signifikantem
Risikotransfer 1)
Anlagebuch
Handelsbuch
Gesamt
Investor
ohne signifikantem
Risikotransfer 2)
Sponsor
erworbene
Verbriefungspositionen 3)
31.12.2014
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2014
31.12.2014
31.12.2013
323
384
-
273
2
3.409
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
323
384
0
273
2
3.409
0
0
1) Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen (ohne Berücks ichtigung von Kreditrisikominderungstechniken)
mit Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Bas el III infolge eines wesentlichen und wirksamen Risikotransfers gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR.
2) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der der Verbriefung zugrundeliegenden Forderungen (Underlyings) für Verbriefungspositionen
ohne Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Basel III infolge eines wesentlichen und wirks amen Risikotransfers gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR.
3) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der erworbenen Verbriefungspositionen.
Die HRE führte im Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr keine Handelsaktivitäten mit Bezug auf Verbriefungsengagements durch. Seit dem Verkauf des ehemalige Tochterkonzerns DEPFA Group an die FMS Wertmanagement
AöR führt die Gruppe kein Handelsbuch mehr für Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht.
Die Verbriefungstransaktionen des Anlagebuches werden in der HRE nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz
(eigene Verbriefungspositionen) oder dem Standardansatz (erworbene Verbriefungspositionen) mit Eigenkapital
unterlegt.
Originator
Die HRE hat zum Berichtsstichtag wie im Vorjahr noch eine eigene Verbriefungstransaktion aus dem Jahre 2007
im Portfolio, die synthetische Verbriefungstransaktion namens Estate UK-3. In der Vergangenheit hat die Gruppe
in ihrer Funktion als Originator eigene Teilportfolien verbrieft. Bei den Verbriefungsgeschäften handelte es sich
um die vollständige oder teilweise Weitergabe von eigenen Kreditrisiken ausgewählter, vorab exakt definierter
Kreditportfolios an den Kapitalmarkt. Vorrangige Motivation der bankeigenen Securitisation-Programme waren
eine Risikoentlastung (Reduzierung der Adressenausfallrisiken sowie Eigenkapitalentlastung) und die Steuerung
des Kreditportfolios im Sinne einer Minderung oder Beseitigung von Risikokonzentrationen.
Verbriefungen unterscheiden sich grundsätzlich nach Verbriefungstransaktionen mit Forderungsübertragung
(sogenannte traditionelle Verbriefungen oder True-Sale-Verbriefungen) und Verbriefungstransaktionen ohne
Forderungsübertragung (sogenannte synthetische Verbriefungen). Die Übertragung der Risiken wird bei synthetischen Verbriefungen durch Besicherung in Form von Garantien oder Kreditderivaten und bei traditionellen Verbriefungen durch den Verkauf (True-Sale) von Bilanzaktiva erreicht.
Die beiden Tabellen Nr. 35und 36 gemäß Artikel 449 Buchstaben ni und p CRR zeigen die von der HRE als Originator verbrieften eigenen Forderungen, für die sie nach Artikel 245 bis 266 CRR risikogewichtete Verbriefungspositionswerte ermittelt.
__________________________________________________________________________________________
88
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 35: Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen
alle Angaben in Mio. Euro
Originator
Sponsor
Anlagebuch
Zugrunde liegendes Portfolio
Traditionelle
Verbriefungen
Immobilienfinanzierung
Handelsbuch
Synthetische
Verbriefung 1)
Traditionelle
Verbriefung
Synthetische
Verbriefung
Anlagebuch
Handelsbuch
-
323
-
-
-
davon gewerbliche Immobiliendarlehen
-
323
-
-
-
-
davon wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen
-
-
-
-
-
-
davon gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Investitionsfinanzierung
-
-
-
-
-
-
Wiederverbriefungen
-
-
-
-
-
-
0
323
0
0
0
0
Gesamt
1) Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen
Der Gesamtbetrag der erzeugten Verbriefungspositionen (ohne Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken) beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 323 Mio. Euro (Dezember 2013: 384 Mio. Euro). Die Volumenverringerung ist neben den planmäßigen Tilgungen durch Wechselkursveränderungen zwischen der Emissionswährung, dem Britischen Pfund (GBP), und dem Euro beeinflusst. Die Transaktion wurde im Februar 2007 mit
einer Transaktionslaufzeit von 15 Jahren geschlossen (Fälligkeit 2022). Das ursprünglich verbriefte Gesamtvolumen betrug 813 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Vermögenswerte sind gewerbliche Immobiliendarlehen mit
als Sicherheit dienenden Objekten in Großbritannien, hauptsächlich in England, teils in Wales und Schottland.
Sicherungsnehmerin der Transaktion ist die pbb.
Die Verbriefungstransaktionen sahen in der Regel vor, einen geringen Teil der Risiken in Form einer nachrangigen Tranche (First Loss Piece) des Sicherungsgebers zurückzubehalten. Die synthetische Verbriefungstransaktion Estate UK-3 enthält nachrangige Tranchen in Höhe von 19 Mio. Euro (Dezember 2013: 18 Mio. Euro). Hiervon
hat die HRE keine Risiken durch Eigenerwerb zurückbehalten. Die Credit Linked Notes sind vollständig an Investoren verkauft.
Die HRE erzielte mit der synthetischen Verbriefungstransaktion keine Entlastung (Dezember 2012: 15 Mio. Euro)
der risikogewichteten Aktiva nach CRR (RWA der Immobiliendarlehen abzüglich RWA der Verbriefungspositionen); die Expected Loss Ersparnis beläuft sich auf 147 Mio. Euro (Dezember 2013: 138 Mio. Euro).
Die folgende Tabelle 36 stellt aus der vorherigen Tabelle „Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen“ die notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen der von der HRE als Originator verbrieften Darlehensbeträge sowie die daraus im Geschäftsjahr 2014 tatsächlich aufgetretenen Verluste dar.
Tabelle 36: Notleidende / in Verzug geratene Forderungen sowie Verluste aus verbrieften Forderungen
alle Angaben in Mio. Euro
Verbriefte Forderungen als Originator
Zugrunde liegendes Portfolio
Anlagebuch
Notleidend /
in Verzug
Immobilienfinanzierung
Handelsbuch
Notleidend /
in Verzug
Verluste
Verluste
226
-
-
226
-
-
-
davon wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen
-
-
-
-
davon gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobiliendarlehen
davon gewerbliche Immobiliendarlehen
-
-
-
-
-
Öffentliche Investitionsfinanzierung
-
-
-
-
Wiederverbriefungen
-
-
-
-
226
0
0
0
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
89
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Eine Einordnung als „notleidend / in Verzug“ erfolgt dabei für zugrundeliegende überfällige Forderungen, wenn
der Schuldner seinen vertraglich vereinbarten Zins- oder Tilgungsleistungen nicht fristgemäß nachgekommen
oder ein sonstiges Default-Ereignis gemäß Basel III eingetreten ist oder auf die Forderung zum Berichtsstichtag
eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde.
In Abgrenzung zu den notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen zeigen „Verluste“ die Inanspruchnahme (den Verbrauch) von Einzelwertberichtigungen auf zugrundeliegende Forderungen, d. h. die im Geschäftsjahr
auf diese Forderungen gebuchten Abschreibungen auf Kapital, Zinsen oder Kosten.
Ein der Verbriefungstransaktion Estate UK-3 zugrunde liegendes Immobiliendarlehen mit einem Exposure at
Default (EAD) von 226 Mio. Euro weist ein Default-Ereignis, jedoch keine Leistungsrückstände auf.
Außervertragliche Kreditunterstützung nach Artikel 248 Abs. 1 CRR über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus
hat die HRE nicht geleistet.
Verbriefungspositionen aus revolvierenden Adressenausfallrisikopositionen
Verbriefungspositionen, denen ein verbrieftes Portfolio aus revolvierenden Adressenausfallrisikopositionen (EarlyAmortisation-Ansatz) gemäß Artikel 265 CRR zugrunde liegt, hat die HRE nicht getätigt. Eine Offenlegung nach
Artikel 449 Buchstabe n iv CRR ist insofern nicht relevant.
Verbriefungstransaktionen ohne wirksamen Risikotransfer
Zum Jahresultimo 2014 hat die HRE keine eigenen Verbriefungstransaktionen ohne wirksamen Risikotransfer
gemäß Artikel 243 f. CRR im Portfolio.
Verbriefungszweckgesellschaften
Zum 31. Dezember 2014 nutzt die HRE keine Verbriefungszweckgesellschaften im Sinne des Artikels 449 Buchstabe i CRR mehr, die in Verbriefungspositionen solcher Verbriefungstransaktionen investiert hat, für die die HRE
als Originator gilt. Die in 2013 ausgewiesene nicht konsolidierten Zweckgesellschaften ohne Kapitalanteil Delta
SPARK Ltd., Dublin, gehört seit dem Abgang der DEPFA Group nicht mehr zur HRE.
Verbriefungszweckgesellschaften in der Funktion als Sponsor, um Positionen Dritter zu verbriefen, nutzt die HRE
nicht.
Investor
Vor allem in der Vergangenheit (größtenteils vor dem Spin-off der HRE von der UniCredit Group / HypoVereinsbank im Jahr 2003) hat die HRE als Investor im Rahmen ihres Kreditersatzgeschäftes Verbriefungspositionen
erworben. Das ursprüngliche Ziel dieser Investments in von Dritten emittierte Verbriefungstranchen war es, eine
Renditeerhöhung und eine Portfoliodiversifizierung zu erreichen.
Die nachstehende Tabelle 37 gemäß Artikel 449 Buchstabe n ii CRR zeigt die von der HRE erworbenen Verbriefungspositionen fremder Forderungen in ihrer Funktion als Investor. Einbehaltene Verbriefungspositionen aus als
Originator verbrieften eigenen Forderungen sind in der Tabelle nicht enthalten, da die HRE bei der synthetische
Verbriefungstransaktion Estate UK-3 keine Tranchen zurückbehalten hat.
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90
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 37: Einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen
alle Angaben in Mio. Euro
Anlagebuch
Handelsbuch
Adressenausfallrisiko
Standardansatz 1)
Adressenausfallrisiko
IRB-Ansatz 1)
Forderungen
-
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditqualität
-
-
-
Investments in ABS
2
-
-
Marktrisikopositionen
Bilanzwirksame Positionen
Sonstige bilanzwirksame Positionen
-
-
-
-
2
0
0
Liquiditätsfazilitäten
-
-
-
Derivate
-
-
-
Bilanzunwirksame Positionen aus synthetischen Transaktionen
-
-
-
Sonstige bilanzunwirksame Positionen
-
-
-
0
0
0
Gesamt
Bilanzunwirksame Positionen
Gesamt
1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert)
Das Portfolio der HRE an erworbenen (und einbehaltenen) Verbriefungspositionen besteht zum 31. Dezember
2014 aus 3 verbliebenen Investor-Positionen (Dezember 2013: 91) mit einem ausstehenden Forderungsvolumen
von 2 Mio. Euro (Dezember 2013: 3.409 Mio. Euro). Die deutliche Verringerung in 2014 resultiert im Wesentlichen
aus dem Abgang der Verbriefungspositionen der DEPFA Group.
Die nachstehende Tabelle 38 zeigt die Aufteilung der Positionen auf Assetklassen sowie wesentliche Risikomerkmale der jeweiligen Assetklasse.
Tabelle 38: Risikomerkmale erworbener Verbriefungspositionen
Anzahl der
Verbriefungspositionen
Asset Klassen
31.12.2014
Real Estate Linked Investments
CMBS
RMBS
ABS
Gesamt
31.12.2013
31.12.2014
1)
∅ Restlaufzeit
der Notes 3)
Rating
der Notes 2)
31.12.2013
0
1
0
135
Europa
-
-
-
-
-
-
USA
-
-
-
-
-
-
Europa
-
1
-
135
-
-
USA
-
-
-
-
-
Credit Linked Investments
CDO
Ausstehende Forderungen
in Mio. Euro
3
87
2
3.274
Europa
3
12
2
2
AA+ bis C
32
USA
-
1
-
1
-
-
Student Loans USA
-
74
-
3.271
-
-
Sonstige
-
-
-
-
-
-
3
88
2
3.409
1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert) der erworbenen Verbriefungspositionen
2) Maßgebliches Rating nach Artikel 269 CRR. Als maßgebliche Bonitätsbeurteilung für die Verbriefungsposition wird jeweils das zweitbeste vorliegende Rating verwendet.
3) Forderungsgewichtete durchschnittliche Restlaufzeit in Jahren
Bei den verbliebenen Collateralised Debt Obligations (CDO) handelt es sich um Verbriefungen, die aus Unternehmensrisiken resultieren. Typischerweise befinden sich in den zugrundeliegenden Portfolios Unternehmensanleihen und Darlehen.
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91
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Selbstbehalt bei Investor Verbriefungstransaktionen
Gemäß Artikel 405 CRR darf ein Institut (als Investor) das Kreditrisiko einer Verbriefungsposition in seinem Handelsbuch oder Anlagebuch nur dann eingehen, wenn der Originator, Sponsor oder ursprüngliche Kreditgeber
kontinuierlich einen materiellen Nettoanteil ("Net economic interest") von mindestens 5 % hält.
In der HRE lagen zum 31. Dezember 2014 wie im Vorjahr keine Verbriefungen vor, die unter diese Regelung
fallen.
Wiederverbriefungen
Der Begriff der „Wiederverbriefung“ ist in Artikel 4 Abs. 1 Nr. 63 CRR geregelt. Demnach handelt es sich bei einer
Wiederverbriefung um eine Verbriefung, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Risikopositionen
verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine
Verbriefungsposition ist.
Im Portfolio der HRE befindet sich zum 31. Dezember 2014 keine erworbenen Wiederverbriefungen mehr (Dezember 2013: eine). Die in 2013 ausgewiesene Wiederverbriefung, ein USA CDO von nachrangigen strukturierten finanziellen Vermögenswerten, überwiegend RMBS und überwiegend non-prime (nicht erstklassige) Wohnungsbaukredite (Hypotheken auf Wohnimmobilien), wurde in 2014 vorzeitig zurückbezahlt.
Als Originator von Wiederverbriefungstransaktionen tritt die HRE nicht auf.
Risiken bezüglich der Rangigkeit aus Wiederverbriefungspositionen
Die Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe c CRR ist für die HRE nicht relevant.
Absicherungsgeschäften zur Risikominderung bei Wiederverbriefungspositionen
Absicherungsgeschäfte zur Risikominderung zurückbehaltener Wiederverbriefungs- und anderer Verbriefungspositionen nach Artikel 449 Buchstaben g und o-ii CRR sind nicht relevant, da die HRE keine zurückbehaltenen
Wiederverbriefungspositionen in Bestand und keine (nachrangigen) Tranchen anderer Verbriefungspositionen
zurückbehalten hat. Bei der eigenen synthetischen Verbriefungstransaktion Estate UK-3 sind alle Verbriefungstranchen ausplatziert.
Risikogewichtete Verbriefungspositionswerte und eingesetzte Ratingagenturen
Zur Bestimmung des Verbriefungsrisikogewichts bei Anrechnung von Originator- und Investortransaktionen im
Anlagebuch wendet die HRE im Rahmen des IRB-Ansatzes den ratingbasierten Ansatz nach Artikel 261 CRR an.
Der ratingbasierte Ansatz wird für alle Verbriefungspositionen in einer Verbriefungstranche angewendet.
Den internen Bemessungsansatz für die Ermittlung des Verbriefungsrisikogewichts einer IRBAVerbriefungsposition nach Artikel 259 Abs. 4 CRR nutzt die HRE nicht. Unbeurteilte IRBA- beziehungsweise
KSA-Verbriefungspositionen, d. h. ohne externes Rating einer qualifizierten Ratingagentur, erhalten ein Risikogewicht von 1.250 % oder werden wahlweise voll vom Kapital abgezogen.
In der Funktion als Originator setzt die HRE bei der Feststellung der Bonität der einzelnen Tranchen eines zu
verbriefenden Portfolios namhafte Ratingagenturen ein. Als Ratingagenturen wurden Standard & Poor’s, Moody’s
und Fitch benannt. Als maßgebliche Bonitätsbeurteilung für die Verbriefungsposition wird jeweils das zweitbeste
vorliegende Rating verwendet. Die genannten Ratingagenturen sind jeweils unabhängig von der Art der verbrieften Forderung für die Transaktionen nominiert.
In der folgenden Tabelle 39 gemäß Artikel 449 Buchstabe o-i CRR sind die gehaltenen Verbriefungspositionen,
getrennt nach Wiederverbriefungs- und anderen Verbriefungspositionen, in Risikogewichtsbänder eingeordnet
und die daraus resultierende Eigenmittelanforderung nach dem verwendeten Ansatz dargestellt. Die Verbriefungstransaktionen des Anlagebuches werden in der HRE nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz (eigene Verbriefungspositionen) oder dem Standardansatz (erworbene Verbriefungspositionen) mit Eigenkapital unterlegt.
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92
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 39: Kapitalanforderungen für einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen
alle Angaben in Mio. Euro
Anlagebuch
Risikogewichtsbänder
Verbriefungen
Forderungsbetrag 1)
Handelsbuch
Wiederverbriefungen
Kapitalanforderung
Forderungsbetrag 1)
Verbriefungen
Kapitalanforderung
Forderungsbetrag
Wiederverbriefungen
Kapitalanforderung
Forderungsbetrag
Kapitalanforderung
Standardansatz
20%
2
0,04
-
-
-
-
-
-
40%
-
-
-
-
-
-
-
-
50%
-
-
-
-
-
-
-
-
100%
-
-
-
-
-
-
-
-
225%
-
-
-
-
-
-
-
-
350%
-
-
-
-
-
-
-
-
650%
-
-
-
-
-
-
-
-
0,001
0,001
-
-
-
-
-
-
2
0,04
0
0
0
0
0
0
< 10%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 10% < 20%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 20% < 50%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 50% < 100%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 100% < 250%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 250% < 650%
-
-
-
-
-
-
-
-
> 650% < 1250%
-
-
-
-
-
-
-
-
1.250% / Kapitalabzug
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0,04
0
0
0
0
0
0
1250% / Kapitalabzug
IRB-Ansatz
Gesamt
1) Exposure at Default (KSA-/ IRBA-Positionswert)
Die Verringerung des Verbriefungsgeschäfts infolge des Abgangs der DEPFA Group geht einher mit einem deutlichen Rückgang der daraus resultierenden Kapitalanforderung, die sich im Geschäftsjahr 2014 auf 40 Tausend
Euro vermindert hat (Dezember 2013: 55 Mio. Euro).
Dabei wird eine extern geratete Verbriefungsposition (CDO Europa), deren EAD rund 1 Tausend Euro beträgt, mit
einem Verbriefungsrisikogewicht von 1.250 % berücksichtigt (Dezember 2013: 0 Mio. Euro).
Risikomanagement von Verbriefungspositionen
Adressenausfall- und Marktrisiko
Die laufende Überwachung der Investments in strukturierte Finanzierungen obliegt dem Credit Risk Management.
Die Ziele der Überwachungstätigkeiten sind insbesondere
•
Identifikation potenzieller kreditrelevanter Probleme, bevor diese eintreten.
•
Quantifizierung der Auswirkung von Performance-Änderungen der zugrunde liegenden verbrieften Forderungen auf die laufenden Zins- und Kapitalrückzahlungen des jeweiligen Investments sowie auf das
Risikoprofil der Gruppe.
•
Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit potenziellen Risiken.
•
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit anschließender Umsetzung.
Diese Ziele werden durch eine proaktive Überwachung, die durch folgende wichtige Elemente charakterisiert ist,
erreicht:
•
Laufende Sammlung und Auswertung von wesentlichen Performance-Informationen für jedes Investment. Dies beinhaltet auf Seiten der Investition Informationen über Zahlungsrückstände und Zahlungsausfälle sowie Rating- und Bonitätsveränderungen. Außerdem werden relevante Detailinformationen auf
Seiten der zugehörigen Sicherheitenportfolios regelmäßig den Trustee-Reports entnommen.
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
•
Laufende Überwachung von relevanten makroökonomischen Faktoren und Analyse ihrer Wirkung auf
die Performance der Investments.
•
Zusätzlich meldet das Credit Risk Management den Wertberichtigungsbedarf entsprechend der Impairment-Vorschrift. Ein Impairment wird durch vordefinierte Trigger gemäß den durch den Konzern genutzten Rechnungslegungsvorschriften ausgelöst. Diese beinhalten unter anderem erhebliche finanzielle
Schwierigkeiten des Emittenten, Vertragsbruch oder die mögliche Insolvenz.
Investments in Wiederverbriefungen unterscheiden sich maßgeblich durch die erhöhte Komplexität von „einfachen“ Verbriefungen, die sich daraus ergibt, dass im zugrundeliegenden Portfolio Tranchen von Verbriefungen
enthalten sind. Grundsätzlich werden die Überwachungsprozesse wie bei „einfachen“ Verbriefungen, d. h. initial
auf Basis der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände durchgeführt. Hierbei werden die Risikotreiber der
zugrundeliegenden Verbriefungen berücksichtigt. Neben der Kreditrisikoanalyse analysiert Market Risk (Risk
Management & Control) Korrelationen innerhalb der Portfolios und Sensivitäten, und Auswirkungen auf Cash
Flows der Transaktionen werden abstrahiert.
Darüber hinaus wird durch die Einheit Risk Management & Control für gruppeninterne Zwecke ein Markt- oder
Modellwert für die strukturierten Wertpapiere ermittelt. Die drei noch verbliebenen CDO-Strukturen in der pbb
werden durch Proxy-Preise bewertet. An den Bewertungsmethoden hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts
geändert.
Liquiditätsrisiko
Die generelle Handhabung und das Management des Liquiditätsrisikos der HRE ist im Kapitel 6 „Liquiditätsrisiken“ ausführlich erläutert. In Verbindung mit Verbriefungen umfasst das Liquiditätsrisiko sowohl die Aktivitäten als
Investor als auch die als Originator von so genannten Zwecksgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPV).
Die laufende Identifizierung, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos auf Ebene der HRE sowie des
Tochterunternehmens pbb obliegt der Einheit Risk Management & Control.
Tabelle 40: Liquiditätsrisiko aus Verbriefungspositionen
alle Angaben in Mio. Euro
Wesentliche Tochterunternehmen
Deutsche Pfandbriefbank AG
Gesamt
Liquiditätsrisiko
1) 2)
2
2
1) Für Verbriefungspositionen mit und ohne Anerkennung einer Kapitalerleichterung gemäß Basel III
infolge eines wesentlichen und wirksamen Risikotransfers gemäß Artikel 243 f. CRR
2) Liquiditätsrisiko nach Abschreibungen
Die obige Tabelle 40 weist das Liquiditätsrisiko zum 31. Dezember 2014 aus. Die Liquiditätsrisiken in Höhe von
2 Mio. Euro (Dezember 2013: 309 Mio. Euro) resultieren aus einem möglichen Ausfall von SPVs. Die deutliche
Verringerung in 2014 resultiert aus dem Abgang der DEPFA Group am 19. Dezember 2014.
Als Investor steht die HRE vor zwei Arten von Liquiditätsrisiken. Zum einen entstehen Liquiditätsrisiken durch
Verluste, die sich in Abschreibungen widerspiegeln und zum anderen können Ratingherabstufungen der Zwecksgesellschaften zu Liquiditätsabflüssen führen. Die Liquiditätsrisikosituation wird auch durch die Struktur der jeweiligen Verbriefungstransaktionen und die Rolle der HRE in diesen Verbriefungstransaktionen beeinflusst.
Als Originator von Verbriefungstransaktionen steht die HRE ebenfalls vor Liquiditätsrisiken. Diese können u. a.
entstehen oder sich verstärken, wenn die Reputation der HRE am Markt sinkt. Tranchen der SPVs, die nicht zu
100 % finanziert sind, werden möglicherweise nicht verlängert, so dass sich die Refinanzierungsbasis der Gruppe
für diese Transaktionen verknappt. Da Neuinvestitionen in Zweckgesellschaften der Geschäftsstrategie der HRE
entgegenstehen, ist dieser Punkt nicht berücksichtigt.
Wie bereits im Vorjahr hat die HRE auch zum 31. Dezember 2014 keine ausstehenden Garantien gegenüber
Zweckgesellschaften und somit resultieren daraus keine Risiken, die die Liquiditätssituation der Gruppe beeinflussen könnten.
Ein zukünftiges Investment in sonstige Zweckgesellschaften erlaubt die Geschäftsstrategie der HRE nicht, so
dass Liquiditätsrisiken aus derartigen Geschäften nicht mehr entstehen können. Das verbleibende Engagement
der Gruppe beschränkt sich auf direkte Investments. Der Einfluss von solchen Investments auf die Liquiditätssituation der Bank lässt sich wie folgt zusammenfassen. Einerseits kann eine Ratingherabstufung der gehaltenen
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Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Notes zu einer Verschlechterung der Refinanzierungsbasis der HRE führen. Anderseits führt das Adressenausfallrisiko zu geringer werdenden Liquiditätszuflüssen.
Die folgende Tabelle 41 gibt ein Bild über die Berücksichtigung der verbleibenden Investments der HRE in
Zweckgesellschaften.
Tabelle 41: Abschläge auf Investments in Zweckgesellschaften
Zweckgesellschaft
EZB 1) „fähig“
Abschlag
Base Szenario
Abschlag
Risk Szenario
(zusätzlich)
Abschlag
Stress Szenario
(zusätzlich)
Abschlag
„Going Concern“
(zusätzlich)
Abschlag
„Gone Concern“
(zusätzlich)
Nein
100%
100%
100%
-
-
Ja 2)
EZB Abschlag
EZB Abschlag + 6%
EZB Abschlag + 8%
Sensitivitäts-basiert
Sensitivitäts-basiert
1) Europäische Zentralbank
2) Kein Bestand zum 31. Dezem ber 2014
Im Falle von nicht „EZB fähigen“ Vermögenswerten werden Abschläge von 100 % angesetzt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Verbriefungen (nach IFRS)
Originator
Die HRE unterscheidet grundsätzlich nach Verbriefungstransaktionen mit Forderungsübertragung (sogenannte
traditionelle Verbriefungen oder True-Sale-Verbriefungen) und Verbriefungstransaktionen ohne Forderungsübertragung (sogenannte synthetische Verbriefungen).
Bei traditionellen Verbriefungen (True-Sale-Transaktionen) wird der Risikotransfer und die Eigenkapitalentlastung
durch den Verkauf („True Sale“) von Bilanzaktiva erreicht. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich gemäß
dem Abgangskonzept des IAS 39 ausgebucht, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken an Dritte übertragen worden sind. Etwaige Abweichungen zwischen Buchwert und Verkaufspreis, d. h. anfallende Gewinne
oder Verluste durch einen Bilanzabgang, werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlustrechnung vereinnahmt.
Bei synthetischen Verbriefungen hingegen kommt es nach IFRS grundsätzlich nicht zu einer Ausbuchung des
verbrieften Portfolios. Die übertragenen Vermögenswerte dürfen nicht ausgebucht werden, da die Abgangskriterien nach IAS 39 nicht erfüllt sind. Die zugrunde liegenden Forderungen werden weiter in der ihnen zugeordneten
IFRS-Kategorie geführt und somit bei der HRE bilanziert. Die Bilanzierung und Bewertung dieser Forderungen
erfolgt weiterhin nach den Regeln dieser IFRS-Kategorie.
Investor
Investorpositionen werden nach IFRS, je nach der mit den erworbenen Wertpapieren verfolgten Absicht und der
Ausgestaltung der Wertpapiere, nach den Regelungen des IAS 39 kategorisiert. Die den synthetischen Verbriefungen zugrundeliegenden Wertpapiere werden in der Kategorie Loans and Receivables (LaR) geführt. Die LaRBestände werden unter der Position Finanzanlagen ausgewiesen.
Die Bewertung der LaR-Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelwertberichtigungen
und portfoliobasierte Wertberichtigungen auf LaR-Finanzanlagen mindern direkt den Buchwert des Vermögenswertes.
Die Erfolge beziehungsweise der Aufwand aus der Veräußerung sowie erfolgswirksam zu erfassende Bewertungsänderungen der Wertpapiere werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Finanzanlageergebnis ausgewiesen.
Verbriefungstransaktionen über Zweckgesellschaften
Im Rahmen von True-Sale- oder synthetischen Verbriefungstransaktionen über Zweckgesellschaften erfolgt seitens der IFRS Bilanzierung eine Prüfung, inwieweit eine Konsolidierung der verbriefenden Zweckgesellschaft
nach SIC 12 vorzunehmen ist.
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95
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Zweckgesellschaften, die von der HRE gegründet oder gesponsert werden oder mit denen eine Vertragsbeziehung besteht, sind unter Umständen zu konsolidieren. In Übereinstimmung mit den IFRS werden Zweckgesellschaften konsolidiert, die durch die HRE wirtschaftlich beherrscht werden (IAS 27 in Verbindung mit SIC 12). Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn der HRE die Mehrheit der Chancen und Risiken der Zweckgesellschaft
zuzurechnen sind. Bei Gründung sowie bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Zweckgesellschaft oder wenn sich die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gruppe und der Zweckgesellschaft wandeln, wird
die Konsolidierung nach IFRS untersucht.
Zum 31. Dezember 2014 nutzt die HRE keine solchen Verbriefungszweckgesellschaften.
Derivate im Zusammenhang mit Verbriefungen
Die HRE untersucht die Verbriefungstransaktionen dahingehend, ob diese trennungspflichtige eingebettete Derivate enthält. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kreditrisiko der einer Verbriefung zugrunde liegenden Forderungen mittels eines Derivates auf eine Zweckgesellschaft übertragen wird, welche nicht direkt Eigentümerin der Vermögenswerte wird.
Ein eingebettetes Derivat ist gemäß IAS 39.11 vom Basisvertrag zu trennen und separat zu bewerten, wenn neben anderen Kriterien die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den
wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrages verbunden sind. Um das Vorliegen einer Trennungspflicht zu prüfen, werden die wirtschaftlichen Risiken von Grundgeschäft und eingebettetem Derivat beurteilt.
Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente innerhalb eines Verbriefungsprodukts werden vom
Basisvertrag getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst.
Verbriefungsaktivitäten in der Berichtsperiode
Die HRE hat im Jahr 2014 wie im Vorjahr keine neuen Verbriefungstransaktionen mit wirksamem Risikotransfer
gemäß Artikel 244 Abs. 2 CRR getätigt; insofern ist die Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe n-vi CRR nicht
relevant.
Zur Verbriefung vorgesehene Vermögensgegenstände
Die HRE hat bislang keine neuen Verbriefungen eigener Forderungen für das Geschäftsjahr 2015 geplant; die
Offenlegung nach Artikel 449 Buchstabe n-iii CRR ist somit hinfällig.
__________________________________________________________________________________________
96
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
4.5
Allgemeine Angaben zu IRBA-Positionen
Eine Zulassung zur Anwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes haben folgende PD-Rating- und LGDVerfahren im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Prüfungsprozesses erhalten:
•
PD-Ratingverfahren, die bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden:
- SPV Investoren
- SPV Developer
- Bauträger bilanzierend
- Investor bilanzierend
- Investor nicht bilanzierend
- Wohnungsbaugesellschaften
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
•
Weitere PD-Ratingverfahren:
- Staaten
- Regionalregierungen (Local Authorities)
- Multinationale Firmenkunden
- Banken
- Public Sector Entities
- Projektfinanzierungen
- Asset-Based-Finanzierungen (Flugzeugfinanzierungen, Leasing)
- Privatkunden
- Small-and medium-seized-Firmenkunden
•
LGD-Verfahren:
- LGD-Kalkulator für deutsche und internationale Immobilienfinanzierungen
- Banken-LGD-Modell
- Corporate-LGD-Modell
- Staaten-LGD-Modell
- Local Authorties-LGD-Modell
- Projektfinanzierungs-LGD-Modell
- Asset-Based-Finance-LGD Modell (für Flugzeugfinanzierungen).
Ansonsten verbleiben in der HRE lediglich weitestgehend immaterielle Segmente dauerhaft im Standardansatz.
4.5.1
Interne Ratingsysteme
Interne Ratingsysteme müssen die Mindestanforderungen an die Nutzung des IRB-Ansatzes gemäß den Artikeln
143 und 144 CRR erfüllen. Neben methodischen und prozessual-organisatorischen Anforderungen müssen die
Ratingsysteme ihre Eignung bei der Risikoklassifizierung sowohl des Bestands- als auch des Neugeschäfts bewiesen haben. Ratingsysteme werden im Sinne von Artikel 142 CRR verstanden als die Gesamtheit aller Methoden, Verfahrensabläufe, Steuerungs- und Überwachungsprozeduren sowie der Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssysteme.
PD-Ratingverfahren und LGD-Modelle
Die PD-Ratingsysteme der HRE stellen Verfahren dar, bei denen bestimmte quantitative und qualitative Risikofaktorausprägungen des Schuldners oder Garanten auf Basis einer mathematisch-statistischen Vergangenheitsanalyse und auf Basis vorausschauender Expertenurteile Scorewerte zugeordnet werden. Durch Gewichtung der
Risikofaktoren werden die Scorewerte zu einem Gesamtscore zusammengeführt, welcher dann in eine Ratingklasse übersetzt wird.
__________________________________________________________________________________________
97
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Als direktes Ergebnis der LGD-Modelle der HRE ergeben sich Verlustquotenschätzungen in Prozent, welche sich
auf das Exposure-at-Default (EAD) beziehen. Der LGD-Kalkulator für internationale gewerbliche Immobilienfinanzierungen basiert dabei auf einem Monte-Carlo-Simulationsverfahren. Bei der LGD-Schätzung für Immobilienfinanzierungen in Deutschland verwendet die HRE die statistischen Ergebnisse bzgl. Erlösquoten und Abwicklungsdauern, die in einem deutschlandweiten Poolprojekt auf Ebene des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
gewonnen werden.
Die Zuordnung eines Schuldners einer IRBA-Adressenausfallrisikoposition zu den PD-Ratingsystemen und LGDModellen wird in der HRE durch den im Ratingprozess definierten Anwendungsbereich geregelt.
In der HRE gilt eine einheitliche 27-stufige Masterratingskala, die für alle Ratingverfahren und über alle Forderungsklassen hinweg gleich ist und somit die Ratingeinstufung über alle Adressenausfallrisikopositionen vergleichbar macht. Den 27 Ratingstufen der Masterratingskala sind eindeutige Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet, so dass die Möglichkeit besteht, interne Ratingeinstufungen mit externen Bonitätsbeurteilungen in Beziehung zu setzen.
Weitere Nutzung der internen Schätzungen
Die internen Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote (LGD) stellen wichtige Parameter für die Risikosteuerung und die Kreditentscheidung dar. Im Rahmen der Vorkalkulation werden aus diesen
Risikoparametern die Risiko- und Eigenkapitalkosten ermittelt, welche Basis für das risikoadjustierte Pricing sind.
Auch in der Kreditgenehmigung und der Kreditbearbeitung, wo jede Adressenausfallrisikoposition hinsichtlich
seines Risikogehalts zu klassifizieren ist, spielen Ratings und Verlustquoten eine wichtige Rolle. Aus den Risikoparametern PD und LGD werden Expected Loss Klassen abgeleitet, welche die Basis für die Kompetenzordnung
in der HRE sind.
Die Ergebnisse der internen Ratingsysteme fließen weiterhin in die ökonomische Risikotragfähigkeitsrechnung
ein.
Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken
Im Rahmen der Adressenausfallrisikominderung rechnet die HRE
•
Immobilien und Flugzeuge
•
finanzielle Sicherheiten
• Bürgschaften und Garantien
als Sicherheiten an. Die Hauptarten an Sachsicherheiten, welche in den LGD-Modellen für Schätzung der Verlustquoten kreditrisikomindernd verwendet werden, sind Grundpfandrechte bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen. Flugzeuge dienen zum Berichtsstichtag nicht als Sicherheit. Barsicherheiten, wie sie vor allem bei derivativen Adressenausfallrisikopositionen durch Sicherheitenvereinbarungen mit den Kontrahenten zum Einsatz
kommen, werden kreditrisikomindernd im EAD angerechnet. Zusätzlich zu den genannten Sicherheiten werden
Garantien und Bürgschaften risikomindernd berücksichtigt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten erfolgt anlassbezogen und im Rahmen der turnusmäßigen
jährlichen Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer durch die Kreditsachbearbeiter; bei Immobiliensicherheiten werden externe oder interne Gutachten mit herangezogen. Weitergehende Informationen zu den anrechenbaren
Sicherheiten, zu deren Bewertung und Verwaltung sind im Kapitel 4.5.2 „Kreditrisikominderungstechniken“ beschrieben.
Implementierte Kontrollmechanismen für das Ratingsystem
Zur Prüfung auf Vollständigkeit und zur Plausibilisierung der Dateneingaben in die Ratingsysteme gibt es technisch verankerte Kontrollmechanismen, wie z. B. die Freigabe im Vier-Augen-Prinzip.
Alle PD- und LGD-Ratingverfahren werden einer jährlichen Validierung durch den Bereich Risk Management &
Control unterzogen. Hierbei werden die Trennschärfe, Stabilität und Kalibrierung der Verfahren, die Datenqualität
sowie das Modelldesign anhand von statistischen und qualitativen Analysen sowie anhand von AnwenderFeedback überprüft. Beim LGD-Modell für Immobilienfinanzierungen in Deutschland beteiligt sich die HRE an der
Pool-Validierung auf Ebene des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken. Wann immer möglich werden die PDWerte aus den im eigenen Portfolio beobachteten langjährigen Ausfallraten gemessen. In Portfoliosegmenten mit
__________________________________________________________________________________________
98
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
historisch niedrigen Ausfallraten, z. B. bei Staaten, Regionalregierungen und Banken, werden die PD-Werte aus
den langjährigen Ausfallbeobachtungen von S&P abgeleitet.
Der Bereich Risk Management & Control ist von den Geschäftsfeldern unabhängig. Die in diesem Bereich angesiedelte Adressenausfallrisikoüberwachungseinheit ist gruppenweit für die Entwicklung, Einführung, Pflege,
Überwachung und Optimierung aller PD- und LGD-Verfahren verantwortlich. Die Ergebnisse der Validierungsund Überwachungsaktivitäten sind in das interne Berichtswesen eingebunden.
Die interne Revision, als prozessunabhängige Instanz, prüft regelmäßig die Angemessenheit der internen Ratingsysteme einschließlich der Einhaltung der Mindestanforderungen an den Einsatz der Ratingsysteme.
IRBA-Forderungsklassen
Die Zuordnung eines Schuldners einer IRBA-Adressenausfallrisikoposition zu den PD-Ratingsystemen und LGDModellen wird in der HRE durch den im Ratingprozess definierten Anwendungsbereich geregelt. Alle Ratingsysteme sind überschneidungsfrei einer aufsichtsrechtlichen Forderungsklasse zugeordnet.
Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
Für die Forderungsklassen Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen kommen Ratingsysteme zum Einsatz, die jeweils aus statistischen Kernen bestehen, welche um Expertenmodellkomponenten zur
Einbeziehung qualitativer oder sonstiger Informationen in die Risikoklassifizierung ergänzt werden. Der mit diesen
Ratingsystemen abgedeckte Kundenkreis unterliegt nach dem Erstrating mindestens einmal jährlich einem Folgerating. Bei Vorliegen wesentlicher bonitätsbeeinflussender Informationen wird ein unterjähriges Re-Rating vorgenommen.
Der LGD-Kalkulator für internationale gewerbliche Immobilienfinanzierungen, welche der Forderungsklasse Unternehmen zugeordnet ist, basiert auf einem Monte-Carlo-Simulationsverfahren.
In der Datenverarbeitung werden alle relevanten Inputfaktoren und die Ergebnisse der durchgeführten Ratings
gespeichert, so dass eine lückenlose Ratinghistorie für jeden Schuldner beziehungsweise Garanten und jedes
Adressenausfallrisikobehaftete Geschäft besteht.
Die Zuordnung von Schuldnern zu Ratingklassen erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß einer
27-stufigen Masterratingskala.
Mengengeschäft
Die IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft kommt in der HRE nicht vor.
Beteiligungspositionen
Beteiligungsrisikopositionen, die bereits vor dem 1. Januar 2008 in der HRE gehalten wurden, sind gemäß Artikel
495 Abs. 1 CRR von der Anwendung des IRBA ausgenommen. Nach dem 31. Dezember 2007 erworbene Beteiligungen – nicht wesentliche Anteile der pbb an zwei Unternehmen, einem Finanzunternehmen und einem sonstigen Unternehmen nach Artikel 4 CRR i.V.m. § 1 KWG – werden als IRBA Beteiligungspositionen behandelt und
mit dem einfachen IRBA Risikogewicht nach Artikel 155 Abs. 2 CRR berücksichtigt.
IRBA-Risikopositionswerte
Das Basel III-konforme Exposure at Default (EAD) stellt die ausstehende Forderung im Falle eines Defaults dar.
Es berücksichtigt neben der aktuellen Inanspruchnahme gegebenenfalls inklusive aller bereits entstandenen
Kosten noch die anteiligen Kreditzinsen, mit denen ein Kreditnehmer bis zur Feststellung eines Kreditausfalls
(maximal 90-Tage-Verzug) in Verzug geraten kann, sowie diejenigen Kreditzusagen, die ein Kreditnehmer trotz
einer wesentlichen Bonitätsverschlechterung zukünftig noch ausnutzen kann. Bei Derivaten ergibt sich der EAD
als Summe aus aktuellem Marktwert und dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Add-on, der einen Puffer für zukünftige potenzielle Erhöhungen des Marktwertes darstellt.
Das EAD wird für alle Forderungen ermittelt, und zwar unabhängig davon, ob ein Default tatsächlich bereits eingetreten ist oder nicht. Das EAD setzt sich grundsätzlich aus folgenden Komponenten zusammen:
•
Kapital-Anteil (Kapital-EAD)
•
Zins-Anteil (Zins-EAD)
•
Kosten-Anteil (Kosten-EAD)
__________________________________________________________________________________________
99
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
•
Obligo-Anteil (Obligo-EAD)
• Netting-Anteil (Netting-EAD)
Auf die Besonderheit bei der Ermittlung des EAD für Derivate wurde bereits im Kapitel 4.4.1 „Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen“ eingegangen. Das EAD (der Kreditäquivalenzbetrag)
ergibt sich hierbei aus aktuellem Marktwert und dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Add-on, der einen Puffer für
zukünftige potenzielle Erhöhungen des Marktwerts darstellt.
Die nachfolgenden Tabellen 42a bis 42h gemäß Artikel 452 Buchstaben d und e-i,ii CRR zeigen die IRBA Risikopositionswerte (EAD) nach PD- und Forderungsklassen sowie die mit den Risikopositionswerten gewichteten
durchschnittlichen PD, LGD und Risikogewichte in Prozent.
Die Informationen werden gemäß Artikel 452 Buchstabe j-i CRR insgesamt sowie zusätzlich für jede geografische
Belegenheit der Kreditrisikopositionen dargestellt. D. h. für Kreditrisikopositionen in Deutschland, wo die HRE und
der pbb Konzern zugelassen sind sowie in den Staaten, in denen die HRE beziehungsweise der pbb Konzern ihre
Geschäfte durch eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen ausüben. Die HRE Holding verfügt über ein
Tochterunternehmen (Kreditinstitut) in Tokio sowie Niederlassungen in London, Madrid, Paris, Rom und Stockholm. Die IRBA-Kreditrisikopositionen von insgesamt 61.866 Mio. Euro verteilen sich wie folgt auf die betreffenden Länder:
•
Deutschland
•
Frankreich
•
Großbritannien
3.894 Mio. Euro
beziehungsweise
6%
•
Schweden
1.531 Mio. Euro
beziehungsweise
2%
•
Spanien
759 Mio. Euro
beziehungsweise
1%
•
Japan
45 Mio. Euro
beziehungsweise
<1%
•
Italien
1 Mio. Euro
beziehungsweise
<1%
51.064 Mio. Euro
beziehungsweise
83 %
4.571 Mio. Euro
beziehungsweise
7%
Tabelle 42a: IRBA Kreditrisikopositionen – Total
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
PD
>0,5% ≤5%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
29.377
27%
0,04%
14%
451
28%
1,00%
5.630
22%
0,11%
20%
1.277
11%
1,50%
40%
11.797
12%
0,37%
17%
11.985
15%
1,52%
37%
6.058
10%
0,40%
14%
7.758
15%
1,46%
33%
-
-
-
-
-
-
-
-
5.739
13%
0,33%
20%
4.227
16%
1,62%
44%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
46.803
23%
0,13%
15%
13.713
15%
1,50%
38%
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
65%
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
244
61%
10,00%
315%
-
-
-
-
-
-
-
-
314
3%
100%
0%
195
17%
7,84%
67%
596
45%
100%
0%
60
24%
8,65%
90%
377
51%
100%
0%
-
-
-
-
-
-
-
-
136
14%
7,48%
57%
219
35%
100%
0%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
439
42%
9,04%
204%
910
30%
100%
0%
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
100
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
∅ LGD
EAD
in Mio. Euro
∅ PD
∅ RW
30.071
28%
0,13%
17%
7.335
19%
0,35%
22%
23.977
13%
1,00%
28%
13.978
13%
1,02%
25%
-
-
-
-
9.999
14%
0,98%
31%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
61.383
21%
0,50%
22%
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
Tabelle 42b: IRBA Kreditrisikopositionen – Deutschland
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
PD
>0,5% ≤5%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
27.619
27%
0,04%
14%
451
28%
1,00%
65%
4.486
18%
0,13%
19%
1.277
11%
1,50%
40%
8.201
12%
0,35%
19%
7.929
19%
1,61%
46%
4.225
11%
0,39%
16%
5.260
18%
1,57%
41%
-
-
-
-
-
-
-
-
3.975
14%
0,31%
22%
2.669
20%
1,67%
57%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
40.305
23%
0,11%
16%
9.658
18%
1,56%
46%
davon: Sonstige
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
Default
PD = 100%
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
244
61%
10,00%
315%
-
-
-
-
-
-
-
-
314
3%
100%
0%
195
17%
7,84%
67%
349
48%
100%
0%
60
24%
8,65%
90%
287
46%
100%
0%
-
-
-
-
-
-
-
-
136
14%
7,48%
57%
62
56%
100%
0%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
439
42%
9,04%
204%
662
26%
100%
0%
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
EAD
in Mio. Euro
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
28.314
27%
0,14%
18%
6.191
15%
0,41%
22%
16.325
16%
1,05%
33%
9.559
15%
1,09%
30%
-
-
-
-
6.766
16%
0,99%
36%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
50.829
22%
0,46%
23%
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
101
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42c: IRBA Kreditrisikopositionen – Frankreich
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.022
30%
0,00%
2%
-
-
-
-
Institute
1.050
40%
0,03%
25%
-
-
-
-
Unternehmen
1.479
11%
0,38%
13%
1.021
11%
1,25%
27%
847
10%
0,41%
12%
762
11%
1,10%
24%
-
-
-
-
-
-
-
-
632
13%
0,33%
14%
259
13%
1,70%
37%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
3.550
25%
0,17%
13%
1.021
11%
1,25%
27%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
0
0%
0%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1.022
30%
0,00%
2%
Institute
1.050
40%
0,03%
25%
Unternehmen
2.500
11%
0,73%
19%
1.653
10%
0,72%
17%
-
-
-
-
847
13%
0,76%
22%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
4.571
22%
0,41%
16%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
102
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42d: IRBA Kreditrisikopositionen – Großbritannien
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
138
12%
0,00%
0%
-
-
-
80
5%
0,04%
2%
-
-
-
-
1.152
5%
0,42%
9%
2.434
6%
1,46%
13%
740
5%
0,41%
7%
1.373
5%
1,36%
11%
-
-
-
-
-
-
-
-
412
6%
0,45%
13%
1.061
6%
1,60%
17%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
1.370
6%
0,36%
8%
2.434
6%
1,46%
13%
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
EAD
in Mio. Euro
EAD
in Mio. Euro
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
-
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
90
65%
100%
0%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
90
65%
100%
0%
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
90
65%
100%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
138
12%
0,00%
0%
80
5%
0,04%
2%
3.586
6%
1,13%
12%
2.113
5%
1,03%
9%
-
-
-
-
1.474
6%
1,28%
15%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
3.804
6%
1,07%
11%
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
EAD
in Mio. Euro
__________________________________________________________________________________________
103
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42e: IRBA Kreditrisikopositionen – Schweden
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
81
31%
0,00%
0%
-
-
-
Institute
0,3
15%
0,05%
16%
-
-
-
-
Unternehmen
750
13%
0,39%
20%
569
16%
1,02%
32%
41
17%
0,33%
21%
332
14%
1,03%
29%
-
-
-
-
-
-
-
-
709
13%
0,40%
20%
238
18%
1,00%
35%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
832
15%
0,35%
18%
569
16%
1,02%
32%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
-
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
130
19%
100%
0%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
130
19%
100%
0%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
130
19%
100%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
81
31%
0,00%
0%
32%
15%
0,05%
16%
1.320
14%
0,66%
25%
418
13%
0,85%
25%
-
-
-
-
902
15%
0,57%
25%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
1.401
15%
0,62%
24%
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
104
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42f: IRBA Kreditrisikopositionen – Spanien
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
517
41%
0,07%
30%
-
-
-
Institute
0,1
19%
0,30%
48%
-
-
-
-
Unternehmen
182
14%
0,43%
22%
31
15%
1,15%
25%
172
14%
0,45%
22%
31
15%
1,15%
25%
-
-
-
-
-
-
-
-
10
20%
0,05%
16%
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Mengengeschäft
Beteiligungspositionen
Gesamt
-
-
-
-
-
-
-
-
700
34%
0,16%
28%
31
15%
1,15%
25%
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
-
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
28
64%
100%
0%
0%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
0,4
71%
100%
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
27
64%
100%
0%
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
28
64%
100%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
30%
Zentralstaaten oder Zentralbanken
517
41%
0,07%
Institute
0,1
19%
0,30%
48%
Unternehmen
214
15%
0,53%
22%
204
14%
0,56%
23%
-
-
-
-
10
20%
0,05%
16%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
731
33%
0,20%
27%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
105
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42g: IRBA Kreditrisikopositionen – Japan
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute
13
29%
0,10%
44%
-
-
-
-
Unternehmen
32
13%
0,45%
12%
-
-
-
-
32
13%
0,45%
12%
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
45
18%
0,35%
21%
0
0%
0%
0%
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
0
0%
0%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
-
-
-
-
13
29%
0,10%
44%
32
13%
0,45%
12%
32
13%
0,45%
12%
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
45
18%
0,35%
21%
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
106
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 42h: IRBA Kreditrisikopositionen – Italien
PD
>0,5% ≤5%
PD
≤0,5%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
Institute
1
15%
0,45%
44%
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
1
15%
0,45%
44%
0
0%
0%
0%
Gesamt
PD
>5% <100%
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
Default
PD = 100%
∅ PD
∅ RW
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
0
0%
0%
0%
0
0%
0%
0%
Gesamt
Total
(ohne Default)
Forderungsklassen
IRBA
EAD
in Mio. Euro
∅ LGD
∅ PD
∅ RW
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
-
-
Institute
1
15%
0,45%
44%
Unternehmen
-
-
-
-
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
-
-
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
1
15%
0,45%
44%
Gesamt
Der Loss Given Default (LGD) gibt die Verlustquote an, die die Bank im Falle des Ausfalls eines Kunden erleidet.
Dieser liegt für die nicht ausgefallenen IRBA-Kreditrisikopositionen im Durchschnitt bei 21 % (Dezember 2013:
21 %).
Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die – unabhängig von der Forderungshöhe und den gestellten Sicherheiten –
die Wahrscheinlichkeit angibt, dass ein Kreditnehmer/Kontrahent in Zukunft nicht in der Lage sein wird, seinen
Kredit zu bedienen, beträgt für die nicht ausgefallenen IRBA-Forderungen im Durchschnitt 0,50 % (Dezember
2013: 0,37 %).
Die in der HRE verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und Verlustquoten (LGD) sind als sogenannte
Through-the-cycle Risikoparameter definiert und stellen daher mehrjährige Durchschnittswerte dar. Aktuelle Ausfallraten und Verlustquoten (sogenannte Point-in-time Risikoparameter) können je nach Stand im Konjunkturzyklus von diesen Through-the-cycle Werten abweichen.
Das durchschnittliche Risikogewicht für die nicht ausgefallenen IRBA-Forderungen beträgt über alle IRBAForderungsklassen 22 % (Dezember 2013: 16 %). Risikogewichte sind wesentlicher Bestandteil bei der Ermitt__________________________________________________________________________________________
107
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
lung der risikoorientiert mit Eigenmitteln zu unterlegenden risikogewichteten Aktiva (RWA); die risikogewichteten
Aktiva ergeben sich durch Multiplikation von Risikogewicht und IRBA-Positionswert (Exposure at Default; EAD).
Wie bereits in Kapitel 4.3 „Allgemeine Angaben zu KSA- und bestimmten IRBA-Positionen“ erläutert, sind das
Mengengeschäft (z. B. kleinvolumige Retaildarlehen, bei denen die Kundenbonität mittels Retail-Scoring beurteilt
wird und die in der HRE zu einem auslaufenden Geschäftsbereich nach Artikel 150 Buchstabe c CRR i.V.m. § 14
SolvV gehören) sowie Beteiligungspositionen, die nach Artikel 495 Abs. 1 CRR bereits vor dem 1. Januar 2008
gehalten wurden, von der Anwendung des IRB-Ansatzes ausgenommen.
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen
Die Tabellen 43a bis 43f nach Artikel 452 Buchstabe e-iii CRR zeigen das Risiko aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen. Hierzu weist die HRE – gemäß der aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderung – den
Gesamtbetrag der nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen (mit ihrer Bemessungsgrundlage) und den
zusagengewichteten durchschnittlichen Positionswert (Ø EAD) für jede IRBA Forderungsklasse aus. Zusätzlich
zeigt sie den Positionswert der nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen (als Summe der offenen Kreditzusagen gewichtet mit einem Credit Conversion Factor (Kreditumrechnungsfaktor, CCF)) sowie den gewogenen
durchschnittlichen CCF (Ø CCF) je IRBA-Forderungsklasse.
Die Informationen werden gemäß Artikel 452 Buchstabe j-i CRR insgesamt sowie zusätzlich für jede geografische
Belegenheit der Kreditrisikopositionen dargestellt. Die nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen von insgesamt 2.878 Mio. Euro verteilen sich wie folgt auf die betreffenden Länder:
•
Deutschland
2.159 Mio. Euro
beziehungsweise
75 %
•
Frankreich
387 Mio. Euro
beziehungsweise
13 %
•
Großbritannien
289 Mio. Euro
beziehungsweise
10 %
•
Schweden
43 Mio. Euro
beziehungsweise
1%
•
Spanien
0,4 Mio. Euro
beziehungsweise
<1%
•
Japan
0 Mio. Euro
beziehungsweise
0%
• Italien
0 Mio. Euro
beziehungsweise
0%
Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen aus Geschäften des Tochterunternehmens in Tokio und der Niederlassung in Rom bestehen nicht.
Tabelle 43a: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Total
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
Zentralregierungen
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
241
241
31
100%
50
50
15
100%
2.588
1.930
27
75%
1.087
818
30
75%
Ø EAD
Ø CCF
-
-
-
-
1.501
1.112
25
74%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
2.878
2.220
27
77%
davon: Sonstige
Gesamt
__________________________________________________________________________________________
108
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 43b: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Deutschland
alle Angaben in Mio. Euro
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
150
150
37
100%
1
1
0,3
100%
2.008
1.590
28
79%
891
720
34
81%
-
-
-
-
1.117
870
24
78%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
2.159
1.741
29
81%
Forderungsklassen
IRBA
Zentralregierungen
Institute
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
Ø EAD
Ø CCF
Tabelle 43c: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Frankreich
alle Angaben in Mio. Euro
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Zentralregierungen
90
90
22
100%
Institute
49
49
15
100%
248
174
31
70%
13
7
7
50%
Forderungsklassen
IRBA
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
Ø EAD
Ø CCF
-
-
-
-
235
167
32
71%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
387
313
27
81%
davon: Sonstige
Gesamt
Tabelle 43d: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Großbritannien
alle Angaben in Mio. Euro
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Zentralregierungen
-
-
-
Institute
-
-
-
-
289
145
20
50%
152
76
19
50%
-
-
-
-
137
69
20
50%
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
289
145
20
50%
Forderungsklassen
IRBA
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
Ø EAD
Ø CCF
-
__________________________________________________________________________________________
109
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 43e: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Schweden
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Ø EAD
Ø CCF
Zentralregierungen
-
-
-
Institute
-
-
-
-
43
21
6
50%
30
15
7
50%
-
-
-
-
13
6
3
50%
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Mengengeschäft
-
Beteiligungspositionen
Gesamt
43
-
-
-
-
-
-
-
21
6
50%
Tabelle 43f: Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Spanien
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
Gesamtbetrag
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Positionswert
nicht in Anspruch
genommener
Kreditzusagen
Ø EAD
Ø CCF
Zentralregierungen
-
-
-
Institute
-
-
-
-
0,4
0,4
0,2
100%
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
0,4
0,4
0,2
100%
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
-
-
davon: Sonstige
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
0,4
0,4
0,2
100%
Gesamt
Die HRE verwendet für die Berechnung des Exposure at Default (EAD) für zugesagte aber nicht in Anspruch
genommene Kreditlinien folgende Kreditumrechnungsfaktoren (CCF): 100 % für Kontokorrentdarlehen, 50 % für
Hypothekendarlehen und 100 % für Avalkredite.
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 sind Kreditzusagen in Höhe von 2.878 Mio. Euro (Dezember 2013: 2.744 Mio.
Euro) nicht in Anspruch genommen, der gewogene durchschnittliche CCF dafür beträgt 77 % (Dezember 2013:
76 %).
Erwartete und eingetretene Verluste
Die nachfolgenden Tabellen 44 und 45 gemäß Artikel 452 Buchstaben g und i CRR zeigen – für Forderungen, für
die die HRE die risikogewichteten Positionswerte nach dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz berechnet – die erwarteten Verluste (Expected Losses) für die gewerblichen Immobilienfinanzierungsdarlehen des Geschäftssegments
Real Estate Finance, ausgenommen sind Problemdarlehen, für die bereits eine Wertberichtigung gebildet wurde,
sowie die im Geschäftsjahr tatsächlich eingetretenen Verluste.
__________________________________________________________________________________________
110
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 44: Eingetretene Verluste im Kreditgeschäft – Entwicklung
alle Angaben in Mio. Euro
Eingetretener Verlust
(IFRS)
Forderungsklassen
IRBA
31.12.2014
Eingetretener Verlust
(IFRS)
Veränderung
Vorjahr
31.12.2013
Eingetretener Verlust
(IFRS)
Veränderung
Vorjahr
31.12.2012
Veränderung
Vorjahr
Zentralregierungen
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
18
19
-1
-22
21
11
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
10
-
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
davon: Spezialfinanzierungen
-
-
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
davon: Sonstige
8
-
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
18
39
-1
-22
21
11
Gesamt
Der eingetretene Verlust ist definiert als die Summe aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen im Kreditgeschäft, Direktabschreibungen und Eingängen auf abgeschriebene Forderungen.
Der erwartete Verlust (EL) für einen Zeitraum von einem Jahr wird für alle Risikopositionen außer für Problemkredite, für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebucht wurde, ermittelt. Der EL errechnet sich aus den von Basel III vorgegebenen Parametern als Produkt aus der jährlichen Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlusthöhe
im Falle des Ausfalls (LGD) und dem Exposure at Default (EAD).
Tabelle 45: Erwartete Verluste und eingetretene Verluste im Kreditgeschäft
alle Angaben in Mio. Euro
Verluste 12/2014
Forderungsklassen
IRBA
Erwarteter
Verlust 1)
Verluste 12/2013
Eingetretener
Verlust (IFRS)
Erwarteter
Verlust 1)
Verluste 12/2012
Eingetretener
Verlust (IFRS)
Erwarteter
Verlust 1)
Eingetretener
Verlust (IFRS)
Zentralregierungen
-
-
-
-
-
Institute
-
-
-
-
-
-
96
18
115
-1
92
21
56
10
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
-
-
-
-
-
-
40
8
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
96
18
115
-1
92
21
Unternehmen
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon: Spezialfinanzierungen
davon: Sonstige
Gesamt
-
1) Erwarteter Verlust für Immobilienfinanzierung-Darlehen (Hypothekendarlehen und Kontokorrentdarlehen),
ausgenommen Problemkredite, für die bereits eine Wertberichtigung gebildet wurde.
Der eingetretene Verlust für Immobilienfinanzierungsdarlehen im IRB-Ansatz beläuft sich auf 18 Mio. Euro Nettozuführungen (2013: -1 Mio. Euro Nettoauflösungen). Bei den Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen im
Kreditgeschäft ergaben sich Nettozuführungen von 24 Mio. Euro (2013: 7 Mio. Euro), die aus wenigen Einzelfällen resultierten. Diesen Zuführungen standen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von -6 Mio.
Euro gegenüber (2013: -8 Mio. Euro).
Der Erwartete Verlust für Immobilienfinanzierungsdarlehen – ausgenommen Problemdarlehen, für die bereits eine
Wertberichtigung gebildet wurde – beträgt zum 31. Dezember 2014 96 Mio. Euro (Dezember 2013: 115 Mio.
Euro). Der Ausfall einer größeren Finanzierung erhöht isoliert betrachtet zunächst den erwarteten Verlust. Über
das ganze Real-Estate-Portfolio gesehen, hat sich der erwartete Verlust jedoch reduziert. Ursächlich hierfür sind
eine neu gebildete Wertberichtigung und die Gesundung je einer größeren Finanzierung.
__________________________________________________________________________________________
111
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die Ausfall- und Verlusthistorie der HRE kann im Rahmen der jährlich stattfindenden Überprüfung auf Rekalibrierungsbedarf bei den geschätzten Kreditrisikoparametern im Zeitablauf zu entsprechenden Anpassungen führen.
Die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) liegt für die nicht ausgefallenen Immobilienfinanzierungen
im Durchschnitt bei 13 % (Dezember 2013: 15 %). Für das gesamte Real Estate Finance Portfolio liegt der LGDDurchschnitt bei 15 % (Dezember 2013: 16 %). Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) beträgt für die nicht ausgefallenen Immobilienfinanzierungen im Durchschnitt 1,1 % (Dezember 2013: 1,2 %). Diese Verbesserungen in den
durchschnittlichen Parameterwerten sind unter anderem auf Verbesserungen auf Einzeltransaktionsbasis (laufende Tilgungen, größere Teilrückzahlungen) sowie den Abbau des Problemkreditvolumens, das tendenziell einen höheren LGD als das Performing-Portfolio besitzt, zurückzuführen.
Die Problemkredite im Geschäftssegment Real Estate Finance sind per 31. Dezember 2014 zu 24 % abgeschirmt
(31. Dezember 2013: 25%). Die Abschirmquote ist das Verhältnis zwischen der auf die Problemengagements
gebildeten Risikovorsorge und dem Exposure at Default (EAD).
4.5.2
Kreditrisikominderungstechniken
Die Informationen in diesem Kapitel zeigen gemäß Artikel 453 CRR die in der HRE beziehungsweise im pbb
Konzern verwendeten Kreditrisikominderungstechniken. Wie bereits erläutert, sind die strategischen Geschäftsaktivitäten und Aktiva der HRE im Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank (pbb Konzern) gebündelt, der pbb Konzern
generiert das Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und in der öffentlichen Investitionsfinanzierung.
Die HRE berücksichtigt im Rahmen der Adressenausfallrisikominderung folgende Sicherheiten:
•
Immobilien und Flugzeuge
•
finanzielle Sicherheiten
• Bürgschaften und Garantien
Insbesondere Grundpfandrechte (Immobilien) bei Immobilienfinanzierungen sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Weiterhin akzeptiert die HRE finanzielle Sicherheiten (Barsicherheiten und festverzinsliche Wertpapiere)
sowie Bürgschaften und Garantien als Absicherung. Flugzeuge dienen zum Berichtsstichtag nicht als Sicherheit.
Barsicherheiten kommen vor allem bei derivativen Adressenausfallrisikopositionen vor. Kontrahenten im Derivategeschäft sind in erster Linie OECD-Banken und OECD-Finanzinstitute. Bei den Bürgen/Garantiegebern handelt
es sich zum großen Teil um Finanzinstitutionen und öffentliche Kunden. Die Garantiegeber sowie die Kreditderivatkontrahenten verfügen über eine sehr gute Bonität. Über die größten Garantiegeber wird im Risikoreporting
der HRE regelmäßig berichtet.
Sachsicherheiten werden in der LGD-Berechnung, bei der Schätzung der Verlustquote bei Ausfall, kreditrisikomindernd berücksichtigt. Finanzielle Sicherheiten werden bei der Ermittlung des EAD (der Positionswerte) kreditrisikomindernd angerechnet. Bürgschaften und Garantien werden durch eine reguläre PD-Substitution kreditrisikomindernd berücksichtigt. Diese bewirkt, dass dem gesicherten Anteil einer Forderung das niedrigere Risikogewicht des Bürgen/Garantiegebers zugeordnet wird.
Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten sind in der HRE in internen Bearbeitungsrichtlinien für jede
Sicherheitenart geregelt. Um die rechtliche Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet, die vor dem Hintergrund des sich ändernden rechtlichen Umfelds laufend überprüft werden. Hierfür ist gruppenweit ein Prozess aufgesetzt, der mit Unterstützung einer internationalen Anwaltskanzlei sicherstellt, dass die Durchsetzbarkeit aller SolvV-relevanten Sicherheiten fortlaufend einem Rechtsmonitoring unterzogen wird. Die Berechnung und Festsetzung der Sicherheitenwerte wird nachvollziehbar dokumentiert. Gutachten, welche zur Einschätzung eines Liquidationswertes verwendet werden, enthalten Aussagen zur
Vermarktbarkeit der Sicherheiten.
Die durch berücksichtigungsfähige Sicherheiten besicherten Forderungen zeigen die beiden folgenden Tabellen
46 und 47 gemäß Artikel 453 Buchstaben f und g CRR, getrennt für die durch die HRE bei der Ermittlung der
Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko genutzten Ansätze, den auf bankinternen Ratingverfahren basierenden, fortgeschrittenen IRB-Ansatz und den KSA-Ansatz.
__________________________________________________________________________________________
112
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 46: Besicherte IRBA Kreditrisikopositionen
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
IRBA
Finanzielle
Sicherheiten
Sonstige/
physische
Sicherheiten
Garantien und
Kreditderivate
Lebensversicherungen
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
——————
389
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
——————
1.509
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
-
——————
2.941
davon: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
——————
163
-
davon: Spezialfinanzierungen
-
——————
-
-
davon: Sonstige
-
——————
2.778
-
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
——————
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
——————
-
-
Sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind
-
——————
-
-
0
——————
Gesamt
4.839
0
Tabelle 47: Besicherte KSA- Kreditrisikopositionen
alle Angaben in Mio. Euro
Forderungsklassen
KSA
Finanzielle
Sicherheiten
Garantien und
Kreditderivate
Lebensversicherungen
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften
-
-
-
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
-
-
-
Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken
-
-
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten
-
-
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
-
1.146
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
-
-
Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
-
-
Ausgefallene Risikopositionen
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen
-
-
Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
-
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
Risikopositionen in Form von Anteilen an
Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
-
-
-
Beteiligungsrisikopositionen
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
0
1.146
0
Gesamt
-
Bei den Garantiegebern handelt es sich überwiegend um öffentliche Kunden und Finanzinstitutionen mit sehr
guter Bonität.
Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten
In Abhängigkeit von der Art der Sicherheit wendet die HRE verschiedene Bewertungs-, Kontroll- und Überprüfungsverfahren an. Diese Verfahren sind ein wesentlicher Teil der erwähnten anlassbezogenen und jährlichen
Kreditengagement-Überprüfung beziehungsweise der Neukreditgenehmigung.
Im Hinblick auf die Bewertung der unterschiedlichen Sicherheitenarten hat die HRE Bearbeitungsgrundsätze
aufgestellt. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten erfolgt im Rahmen der Kreditgewährung oder der turnusmäßigen Beurteilung der Kreditnehmer (Annual Review) beziehungsweise beim Auftreten
von wesentlichen Veränderungen. Sicherheiten, die höheren Wertschwankungen unterliegen, werden gemäß den
vertraglichen Bedingungen entsprechend öfters überwacht, mindestens jedoch vierteljährlich.
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113
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Die Bewertung von Grundpfandrechten basiert grundsätzlich auf einem schriftlichen Bewertungsgutachten und
wird schriftlich dokumentiert. Wertschwankungen überwacht die HRE laufend anhand von definierten Parameter
(z. B. Loan to Value).
Immobilien
Für jede als Kreditsicherheit genutzte Immobilie wird ein schriftliches Marktwertgutachten durch einen Immobiliengutachter beziehungsweise unabhängigen Sachverständigen erstellt. Für Immobiliensicherheiten, die für den
Pfandbriefdeckungsstock vorgesehen sind (zwecks Refinanzierung über Pfandbriefemissionen) wird zusätzlich
ein Beleihungswertgutachten erstellt. Externe Bewertungsgutachten werden zusätzlich einem Plausibilitätscheck
durch einen internen Immobiliengutachter unterzogen.
Die regelmäßige Überwachung und Überprüfung von Immobiliensicherheiten ist auf den Marktwert der Immobilien
ausgerichtet:
•
Das Ziel des „Monitoring“ besteht darin, Objektarten und/oder Märkte (oder Kombinationen von Objektarten und Märkten), bei denen ein potenzieller Wertverlust vorliegen könnte, auf Basis der Akten- und Informationslage zu identifizieren. Hierfür ist eine grobe Analyse ohne Berücksichtigung einzelner Objekte
ausreichend.
•
Im Rahmen des „Reviews“ werden, die im „Monitoring“ identifizierten Objekte näher überprüft. Unabhängig vom Ergebnis des Monitorings werden Immobiliensicherheiten, mit einem Kreditbetrag von über 3
Mio. Euro und einem Marktwert von über 5 Mio. Euro mindestens alle 3 Jahre überprüft.
•
Die „Revaluation“ (Neubewertung) erfolgt bei Objekten, bei denen ein Marktwertrückgang von mehr als
10 % festgestellt wurde sowie bei Objekten, bei denen gemäß Artikel 208 Abs. 3 b) CRR mindestens alle
drei Jahre eine Neubewertung vorgeschrieben ist. In diesen Fällen werden durch einen unabhängigen
Immobiliengutachter ein aktueller Marktwert- und gegebenenfalls ein aktueller Beleihungswert ermittelt.
Weitere Informationen zu Qualitätsgesichtspunkten, unter denen die Bewertung der Immobilien in der HRE erfolgt, sind im Abschnitt „Risikoabsicherung und Risikominderung“ des Kapitels 4.1 „Management von Adressenausfallrisiken“ beschrieben.
Bürgschaften/Garantien
Bürgschaften und Garantien berücksichtigt die HRE als Sicherheiten im Sinne des Risikomanagements sowie zur
Risikominderung gemäß Artikel 213 bis 215 CRR. Für die Anerkennung zur Kreditrisikominderung müssen sowohl die Bürgschaften/Garantien als auch die Bürgen/Garantiegeber die aufsichtsrechtlichen Anforderungen
erfüllen. Bürgschaften und Garantien werden durch eine reguläre PD-Substitution kreditrisikomindernd angerechnet.
Finanzielle Sicherheiten
Finanzielle Sicherheiten (Barsicherheiten und Wertpapiere) dienen der HRE im Rahmen von Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) bei Derivate- oder Wertpapierleihegeschäften (Repo-Geschäften) als Sicherheit. Für die
Anerkennung zur Kreditrisikominderung gemäß CRR müssen Sicherheiten den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen.
Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen
Aufrechnungsvereinbarungen nutzt die HRE im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften (Repo-Geschäften) und
vor allem für derivative Finanzinstrumente, sofern die vertraglichen Vereinbarungen die Anforderungen des Artikels 206 CRR erfüllen.
Das Geschäft mit Derivaten wird, wie im Kapitel 4.4.1 „Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen“ beschrieben, üblicherweise mittels standardisierter zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen
abgeschlossen, die eine Verrechnung der gegenseitigen Risiken (Netting) ermöglichen und dadurch zu einer
Reduzierung des Adressenausfallrisikos auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner führen.
Die HRE hat zum Berichtsstichtag von derivativen Aufrechnungsmöglichkeiten im Umfang von 6.018 Mio. Euro
(Dezember 2013: 10.839 Mio. Euro) Gebrauch gemacht. Derivate sind gemäß den IFRS Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesen. Im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften hat die HRE in einem Umfang von
3.062 Mio. Euro (Dezember 2013: 1.900 Mio. Euro) Gebrauch gemacht.
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114
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Eingegangene Risikokonzentrationen
Wesentliche Risikokonzentrationen innerhalb der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
können auf Seiten der Immobilien-Grundpfandrechte in der naturgemäß gegebenen korrelierten Abhängigkeit
dieser Sachsicherheiten von der allgemeinen Immobilienmarktentwicklung eines Landes bestehen. Die Aufteilung
des Kreditportfolios nach Regionen sowie nach Darlehens- und Objektarten ist im Geschäftsbericht aufgezeigt
(siehe Geschäftsbericht 2014, Risiko- und Chancenbericht, Adressrisiko, Seite 46 ff.). Risikokonzentrationen
dieser Art werden in der HRE im Rahmen der Länderlimitsteuerung begrenzt.
Hierbei werden jedem einzelnen Land beziehungsweise Ländergruppen – in Abhängigkeit von den Ergebnissen
des internen Ratingverfahrens – maximale Limite in bestimmten Ratingkorridoren zugewiesen, welche die Geschäftsaktivitäten der HRE begrenzen. Sämtliche Länderratings und Länderlimite werden mindestens einmal im
Jahr von Credit Risk Management überprüft.
__________________________________________________________________________________________
115
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
5
Marktrisiken
5.1
Management der Marktrisiken
Definition
Marktrisiko beschreibt die Gefahr eines Wertverlusts aufgrund von Schwankungen der Marktpreise von Finanzinstrumenten. Die Geschäfte der HRE unterliegen hauptsächlich folgenden Marktrisikoarten:
•
Credit-Spread-Risiko (Risiko durch eine Veränderung von Credit Spreads)
•
Allgemeines Zinsänderungsrisiko (Risiko durch Veränderung von allgemeinen Marktzinssätzen)
•
Inflationsrisiko (Risiko durch Veränderung von Inflationsindizes)
•
Fremdwährungsrisiko (Risiko durch Veränderung von Fremdwährungskursen)
•
Basis-Risiko (Risiko durch Veränderung von Basis Spreads)
•
Konzentrationsrisiko (Risiko von zusätzlichen Verlusten aufgrund einseitiger Portfoliozusammensetzung;
Berücksichtigung durch Verwendung von Korrelationen zwischen Risikofaktoren bei der Value-at-RiskErmittlung)
Risikostrategie
Die HRE verfolgt folgende grundlegende Prinzipien in Bezug auf Marktrisiken:
•
Es dürfen nur Geschäfte in Finanzinstrumenten abgeschlossen werden, die den Neuproduktprozess erfolgreich durchlaufen haben und für die Marktpreise beobachtet beziehungsweise die unabhängig über
ein Modell bewertet werden können.
•
Alle eingegangenen Positionen unterliegen der täglichen GuV- und Risikoüberwachung durch RMC.
Organisation
Die Überwachung der Positionen erfolgt durch den vom Handel aufbauorganisatorisch bis zur Ebene der Geschäftsführung getrennten Bereich RMC. Dies gilt sowohl für die einzelnen Tochterunternehmen als auch für die
HRE als Ganzes.
Risikoberichtswesen
RMC erstellt täglich auf Konzernebene ausführliche Marktrisikoberichte für diverse Berichtsempfänger:
•
Der tägliche Marktrisikobericht ist insbesondere an den Vorstand der HRE adressiert. Er zeigt Marktrisiko-Value-at-Risks (VaR), Limit-Inanspruchnahmen und ökonomische Performance-Zahlen auf allen
Ebenen der Portfoliostruktur.
•
Tägliche Sensitivitätsberichte beinhalten Analysen für die Hauptrisikofaktoren auf unterschiedlichen Detailebenen. Sie werden ebenfalls dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Risikoquantifizierung - Marktrisikomessung und Marktrisikolimitierung
Marktrisiko-Value-at-Risk
RMC berechnet täglich den Marktrisiko-VaR anhand eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes sowohl konsolidiert auf
Konzernebene als auch für die einzelnen Tochterbanken, Geschäftssegmente, Profit Center und Portfolien. Dabei
ist in den HRE-Zahlen die Depfa konsolidiert bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Trennung (19. Dezember 2014).
Es werden alle Positionen einbezogen, wobei der Credit-Spread-VaR aus Positionen, die der IFRS-Kategorie
Loans & Receivables zugeordnet sind, nicht im Marktrisiko, sondern im Kreditrisiko berücksichtigt wird.
__________________________________________________________________________________________
116
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
•
Die verwendeten Korrelationen und Volatilitäten basieren auf historischen Zeitreihen der jeweils letzten
250 Handelstage, die gleich gewichtet in die Berechnung eingehen.
•
Bei der Aggregation der einzelnen Marktrisikoarten zu einem Gesamt-VaR, der die Basis für die Limitüberwachung darstellt, werden historisch beobachtete Korrelationen verwendet.
•
Für die tägliche operative Risikosteuerung bezieht sich der VaR auf eine zehntägige Halteperiode und
ein einseitiges 99%-Konfidenzintervall.
Am 31. Dezember 2014 betrug der Marktrisiko-VaR unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen
den einzelnen Marktrisikoarten 57 Mio. Euro (Vergleichswert 31. Dezember 2013: 72 Mio. Euro). Es gab im Berichtszeitraum keine Limitüberschreitungen auf Ebene der HRE. Das Marktrisikolimit wurde am 15. Januar 2014
von 175 Mio. Euro auf 130 Mio. Euro gesenkt.
Im Jahresverlauf 2014 wurde die Entwicklung des Marktrisiko-VaR hauptsächlich durch die Veränderung von
Credit-Spread-Volatilitäten geprägt.
Weitere Instrumente wie Sensitivitätsanalysen sowie Stresstesting und Backtesting ergänzen die VaRBetrachtung.
Sensitivitätsanalysen
Bei der für die Sensitivitätsermittlung relevanten Bewertung wurden Overnight-Zinskurven herangezogen. Im
Rahmen von Sensitivitätsanalysen wird quantifiziert, welchen Effekt eine Veränderung einzelner Marktparameter
auf den Wert der Positionen hat. So gibt beispielsweise die Credit-Spread-Sensitivität Aufschluss darüber, welche
ökonomische Barwertänderung aus der isolierten Veränderung der für die Bewertung relevanten Credit Spreads
um einen Basispunkt resultiert.
Stresstests
Während die VaR-Messung das Marktrisiko unter „normalen“ Marktbedingungen abbildet und nicht als Maß für
einen potenziellen Maximalverlust zu verstehen ist, zeigen Stress-Szenarien das Marktrisiko unter extremen Bedingungen. In der HRE werden hypothetische Stress-Szenarien auf monatlicher Basis für wesentliche Risikotreiber gerechnet. Hierbei werden die Auswirkungen extremer Veränderungen von Zinskurven, Fremdwährungskursen, Credit Spreads, Inflationsraten und Volatilitäten auf den ökonomischen Barwert des gesamten Portfolios des
pbb Konzerns ermittelt. Zusätzlich werden historische Stress-Szenarien simuliert. Eine regulatorisch geforderte
Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben beispielsweise hätte für alle Positionen der
HRE per 31. Dezember 2014 einen Marktwertverlust von 509 Mio. Euro (Ende 2013: 441 Mio. Euro) zur Folge
gehabt. Eine entgegengesetzte Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten hätte einen
Marktwertgewinn in Höhe von 245 Mio. Euro (Ende 2013: 277 Mio. Euro) zur Folge gehabt. Die Asymmetrie zwischen Gewinn- und Verlustpotenzial ergibt sich vor allem dadurch, dass die beschriebene 200-BasispunkteVerschiebung maximal bis zu einem Zinssatz von 0% erfolgt. Ein extremer Anstieg der relevanten Credit Spreads
hätte per 31. Dezember 2014 einen Marktwertverlust von 455 Mio. Euro zur Folge. Der Vorstand und die entsprechenden Gremien werden über die Ergebnisse der Szenarioanalysen regelmäßig informiert.
Backtesting
Durch die tägliche Gegenüberstellung von VaR-Werten und anschließend tatsächlich eingetretenen Barwertveränderungen des Portfolios wird die Qualität der eingesetzten Risikomessmethoden laufend überprüft und gegebenenfalls optimiert. Die HRE hat zur quantitativen Einschätzung des Risikomodells die Ampelsystematik der
Baseler Eigenkapitalübereinkunft übernommen. Hierbei werden die im Rahmen des Backtesting ermittelten statistischen (negativen) Ausreißer innerhalb eines Zeitraums von 250 Handelstagen gezählt. Insgesamt wurden im
Jahr 2014 vier Ausreißer beobachtet, die vorwiegend auf außergewöhnlich starke Credit-Spread- und Wechselkursbewegungen zurückzuführen waren. Damit weist das Risikomodell der HRE im Sinne der Ampelsystematik
der Baseler Eigenkapitalübereinkunft eine grüne Ampelfarbe auf.
Ökonomisches Marktrisikokapital
Für die Berechnung des ökonomischen Kapitals aus Marktrisiken wird im Going-Concern-Ansatz ein Value-atRisk für einen Einjahreszeitraum auf einem Konfidenzniveau von 95% berechnet. Das ökonomische Kapital für
Marktrisiken betrug für die HRE zum 31. Dezember 2014 ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zu
anderen Risikoarten 256 Mio. Euro (31. Dezember 2013: 184 Mio. Euro).
__________________________________________________________________________________________
117
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Abbildung ökonomischer Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen
Unter Hedge Accounting sind die speziellen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen des IAS 39 zu
verstehen, deren Ziel die weitgehend kompensierende Erfassung der Wertänderungen der abgesicherten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente ist. Für die bilanzielle Erfassung von Sicherungsbeziehungen müssen die
Voraussetzungen des IAS 39 erfüllt sein. Diese Voraussetzungen wie zum Beispiel die Anforderungen an die
Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung stimmen teilweise nicht mit den in der Banksteuerung verwendeten Methoden überein. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den ökonomischen und den bilanziellen Sicherungsbeziehungen kommen.
Risikomanagement und -überwachung, Risikominderung
Die HRE steuert und überwacht das Marktrisiko anhand eines Drei-Säulen-Ansatzes:
•
Management der Position im Bereich Treasury
•
Risikomessung und Überwachung der Limiteinhaltung durch Risk Management & Control
• Eskalationsprozesse über alle Entscheidungsgremien bis hin zum Vorstand.
Die Überwachung des Marktrisikos erfolgt für alle Positionen durch eine Kombination von VaR-Limiten sowie
einer Überwachung der Sensitivitäten durch den handelsunabhängigen Bereich RMC.
Allgemeines Zinsänderungsrisiko
Das allgemeine Zinsänderungsrisiko betrug zum 31. Dezember 2014 36 Mio. Euro und lag damit deutlich unter
dem Vergleichswert vom 31. Dezember 2013 in Höhe von 59 Mio. Euro. Im Jahr 2014 lag das Zinsänderungsrisiko bei durchschnittlich 35 Mio. Euro (maximal 60 Mio. Euro, minimal 25 Mio. Euro). Im Vorjahr lag der Durchschnitt des Zinsänderungsrisikos bei 25 Mio. Euro (maximal 61 Mio. Euro, minimal 5 Mio. Euro). Abgesehen vom
Eigenkapitalanlagebuch war das allgemeine Zinsänderungsrisiko im Jahr 2014 durchgängig auf niedrigem Niveau.
Nicht lineare Zinsrisiken aus Kapitalmarktgeschäften lagen wie im Vorjahr nur in unbedeutendem Umfang vor
(Ende 2014: 0,05 Mio. Euro; Jahresende 2013: 0,5 Mio. Euro).
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko spiegelt die potenzielle Änderung des Barwertes von Positionen aufgrund von Veränderungen der jeweiligen Credit Spreads wider. Der überwiegende Teil des Credit-Spread-Risikos ist auf deckungsfähige Vermögenswerte für Pfandbriefe zurückzuführen. Risikomesssysteme zur Ermittlung von Credit-SpreadRisiken existieren für alle relevanten Positionen. Der VaR-Limitierung unterliegen nur die Credit-Spread-Risiken
der AfS- und FVtPL-Bestände, nicht jedoch der LaR-Positionen.
So belief sich der Credit-Spread-VaR der AfS- und FVtPL-Bestände Ende Dezember 2014 auf 56 Mio. Euro und
lag, vor allem aufgrund gesunkener Credit-Spread-Volatilitäten, unter dem Wert des Vorjahres (Ende 2013: 69
Mio. Euro).
Sonstige Marktrisiken
Das barwertig gerechnete Fremdwährungsrisiko lag zum 31. Dezember 2014 bei 5 Mio. Euro, die Inflationsrisiken
betrugen zum 31. Dezember 2014 16 Mio. Euro. Als Basisrisiken werden OIS-, Tenor Spread-, Cross-CurrencySpread und Libor-Euribor-Basisrisiken im Rahmen des VaR-Modells quantifiziert und ausgewiesen. Alle Basisrisiken fließen in den Gesamt-VaR ein und unterliegen damit der Marktrisiko-Limitierung. Aktienkurs- und Rohwarenrisiken liegen nicht vor; Finanzderivate werden überwiegend zu Sicherungszwecken eingesetzt.
Chancen im Bereich „Marktrisiko“
Wie dargestellt, ergibt sich aus Sensitivitäten ein VaR, also ein möglicher künftiger (ökonomischer) Verlust im
Falle einer ungünstigen Marktentwicklung. Es sei hier erwähnt, dass dieselben Sensitivitäten im Fall einer günstigen Marktentwicklung auch zu ökonomischen Gewinnen führen können. So ergeben sich beispielsweise wie
beschrieben hohe negative Credit-Spread-Sensitivitäten, die ein Risiko darstellen. Im Falle einer Verringerung der
relevanten Credit Spreads ergeben sich aus diesen Credit-Spread-Sensitivitäten allerdings ökonomische Gewinne, was wiederum eine Chance darstellt. Im Rahmen der regulatorisch geforderten Stress-Szenarien ergibt sich
__________________________________________________________________________________________
118
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
beispielsweise für eine Parallelverschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach unten (unter Anwendung
eines Floors von 0%) die Chance auf einen Marktwertgewinn in Höhe von 245 Mio. Euro.
__________________________________________________________________________________________
119
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
5.2
Eigenmittelanforderung für Marktrisiken
Marktrisiken sind nach Teil 3, Titel IV der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Die HRE führt kein Handelsbuch
für Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht. Insoweit unterliegen die Geschäfte der HRE den Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko des Anlagebuches, wie in Tabelle 48 gemäß Artikel 445 CRR
dargestellt. Positionsrisiken und Warenpositionsrisiken liegen nicht vor. Für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken nutzt die HRE den Standardansatz gemäß Artikel 325 ff. CRR.
Tabelle 48: Eigenmittelanforderung für Marktrisiken
alle Angaben in Mio. Euro
Eigenmittelanforderung
Marktrisiken
31.12.2014
Positionsrisiko
31.12.2013
Veränderung
-
5
-100%
davon allgemeines und spezifisches Risiko in
Schuldtiteln und Aktieninstrumenten (Nettoposition)
-
5
-100%
davon spezifisches Risiko für Verbriefungspositionen,
die Bestandteil des CTP1) sind
-
-
-
davon besonderes Risiko für Verbriefungspositionen
des Handelsbuches, die nicht zum CTP 1) zählen
-
-
-
Fremdwährungsrisiko
17
9
89%
Warenpositionsrisiko
-
-
-
17
14
21%
Gesamt
1) Korrelationshandelsportfolio (Correlation Trading Portfolio; CTP)
Die Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken beträgt zum Berichtsstichtag 17 Mio. Euro (Dezember 2013: 14 Mio.
Euro).
5.3
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Anders als bei Adressenausfallrisiken, sonstigen Marktrisiken (Fremdwährungsrisiken) oder Operationellen Risiken ist für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch keine regulatorische Eigenmittelunterlegung vorgesehen.
Ungeachtet dessen wendet die HRE für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch dieselben Methoden und Prozesse wie für die Marktrisikomessung an, die im vorausgegangenen Kapitel 5.1 „Management der Marktrisiken“
ausführlich beschrieben sind.
Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird in der HRE gruppenweit auf täglicher Basis handelsunabhängig
durch Risk Management & Control bestimmt. Dabei werden alle zinssensitiven Positionen des Anlagebuches
einbezogen. Die Einhaltung der VaR-Limite wird überprüft und an den Vorstand der HRE Holding berichtet. Die
nicht zinstragenden Komponenten des Eigenkapitals (Passivseite) werden entsprechend den aufsichtsrechtlichen
Vorgaben nicht berücksichtigt (vgl. hierzu Rundschreiben 11/2011 des BaFin „Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“). Die Anlagen dieser Mittel
sind jedoch enthalten. Zusätzlich sind noch Annahmen über die Verweildauer von gebildeten Wertberichtigungen
und ihre Zinsbindung getroffen. Spezielle Annahmen bezüglich vorzeitiger Kreditrückzahlungen werden nicht
getroffen.
Die folgenden Tabelle 64 gemäß Artikel 448 Buchstabe b CRR zeigt das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch,
d. h. den Zuwachs beziehungsweise den Rückgang der Barwerte im Falle eines Zinsschocks und zusätzlich die
Änderung der Barwerte in Prozent der anrechenbaren Eigenmittel. Eine Aufteilung der Barwertänderungen im
Stressfall nach Währungen erfolgt nicht, vielmehr werden die Zinskurven aller Währungen gleichzeitig gestresst
und die Wertänderungen insgesamt ausgewiesen.
__________________________________________________________________________________________
120
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 49: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Zinsänderungsrisiko Anlagebuch
Barwert
vor Zinsschock
31.12.2014
31.12.2013
Zinsschock + 200 Bp
n/a
Zinsschock - 200 Bp
Barwertänderung
in % der Eigenmittel
Barwertänderung
in Mio. Euro
31.12.2014
31.12.2013
31.12.2014
1)
31.12.2013
-509
-441
-17,0%
-8,1%
245
277
8,2%
5,1%
n/a
1) Aufsichtsrechtliche Eigenmittel per 31. Dezember 2013: 5.416 Mio. Euro (Pro-forma Wert Basel III).
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel per 31. Dezember 2014: 2.996 Mio. Euro.
Insgesamt weist die HRE unter den oben genannten Annahmen per 31. Dezember 2014 ein negatives Barwertänderungspotenzial bei den Zinsstress-Szenarien + 200 Basispunkte / - 200 Basispunkte im Anlagebuch von 509
Mio. Euro aus, was 17 % der regulatorischen Eigenmittel entspricht. Diese Barwertänderung ergibt sich im Szenario einer Zinsveränderung von + 200 Basispunkten und stellt eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert dar
(Dezember 2013: - 441 Mio. Euro, gerechnet für eine Zinsveränderung von + 200 Basispunkten). Das höhere
barwertige Verlustpotenzial ist vor allem bedingt durch höhere Zinssensitivitäten im Eigenmittelbuch aufgrund des
im Jahr 2014 gesunkenen Zinsniveaus.
Mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 wurde die DEPFA Group vollständig von der FMS Wertmanagement AöR
übernommen. Zu diesem Datum wurde die DEPFA Group entkonsolidiert, wodurch sich der Gesamtbetrag der
verfügbaren regulatorischen Eigenmittel von 5.416 Mio. Euro per 31. Dezember 2013 (Pro forma-Wert Basel III
nach festgestellten Jahresabschlüssen 2013 und nach erfolgter Ergebnisverwendung 2013.) auf 2.996 Mio. Euro
per 31. Dezember 2014 reduziert. Die Stresstest-Ergebnisse der pbb per 31. Dezember 2014 entsprechen den
Ergebnissen der HRE.
Grenzwert nach Kreditwesengesetz
Die HRE überwacht regelmäßig die Einhaltung des Grenzwertes nach § 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG. Demnach war im
Geschäftsjahr 2014 wie im Vorjahr keine negative Wertänderung infolge eines Zinsschocks gemäß § 25a Abs. 1
Satz 7 KWG von mehr als 20 % der Eigenmittel zu verzeichnen.
__________________________________________________________________________________________
121
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
6
Liquiditätsrisiken
6.1
Management der Liquiditätsrisiken
Definition
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und zeitlicher Struktur nicht, nicht vollständig beziehungsweise nicht fristengerecht nachkommen zu können.
Risikostrategie
Die Liquiditätsrisikostrategie ist wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie der HRE und wird in verschiedene
Bausteine unterteilt. Dabei wird sichergestellt, dass die Refinanzierung der HRE mittels eines Limitsystems überwacht und gesteuert wird. Die Festlegung der Limite ist Teil des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses.
Organisation
Risk Management & Control identifiziert, misst, berichtet und überwacht das Liquiditätsrisiko auf Ebene der HRE
und der Deutsche Pfandbriefbank AG. Die Steuerung des Risikos obliegt den von Risk Management & Control
unabhängigen Treasury-Einheiten der HRE. Die verwendeten Prozesse und Methoden werden regelmäßig vom
Group Risk Committee und vom Group Asset Liability Committee überprüft. Liquidity Risk kann nicht auf Segmentbasis kalkuliert und reportet werden.
Risikoberichtswesen
Es werden täglich Berichte zur Liquiditätssteuerung konzernübergreifend erstellt und an den gesamten Vorstand
sowie unter anderem an die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichtet. Die Berichte beinhalten die tagesaktuelle Liquiditätssituation sowie Projektionen auf Basis vertraglicher
Geldflüsse und getroffener Annahmen zu künftigen, die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung beeinflussenden
Ereignissen.
Risikoquantifizierung – Liquiditätsrisikomessung und -limitierung
Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wurde ein System zur Messung und Begrenzung kurzfristiger und mittelfristiger Abweichungen innerhalb der Zahlungsströme installiert. Neben vertraglichen Zahlungsströmen werden auch
optionale Zahlungsströme erfasst. Diese Daten werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen.
Die Liquiditätsposition, die sich aus der Liquiditätsreserve sowie den vertraglichen und optionalen Zahlungsströmen ergibt, wird in unterschiedlichen Szenarien gemessen. Auf täglicher Basis werden dabei verschiedene Liquiditätspositionen berechnet. Die drei Liquiditätspositionen unterstellen konstante Markt- und Refinanzierungsbedingungen (Base-Szenario), Risk-Szenario (modifiziertes/abgeschwächtes [historic] Stress-Szenario) und Liquiditätsstress ([historic] Stress-Szenario).
In Risk- und (historic) Stress-Szenario wird zum Beispiel mögliches Kundenverhalten in „Stresssituationen“ simuliert. Dabei werden auf Basis historischer Zeitreihen 95%- beziehungsweise 99%-Quantile errechnet.
Für das Liquiditätsrisiko wurden im Base-Szenario Trigger über einen Zeitraum von zwölf Monaten beziehungsweise 24 Monaten definiert. Die Limite im Risk- und [historic] Stress-Szenario gelten über einen Zeitraum von
sechs Monaten.
Das Limit-System besteht aus:
•
Limit auf das Liquiditätsstressprofil für die HRE (Risk-Szenario und [historic] Stress-Szenario) und Trigger für das Base-Szenario
•
Limitsystem für die Deutsche Pfandbriefbank AG.
__________________________________________________________________________________________
122
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Als Ergänzung zum Reporting verwendet die HRE regelmäßig durchgeführte Stresstests zur Untersuchung zusätzlich auftretender Stressereignisse auf die Liquiditätsposition.
Im Rahmen von Szenarioanalysen werden mögliche Auswirkungen makroökonomischer, geldpolitischer und
politischer Krisen auf die Liquiditätssituation der HRE simuliert.
Die Szenarien werden an den Vorstand sowie an externe Gremien wie zum Beispiel die Deutsche Bundesbank
berichtet.
Risikoüberwachung und Risikomanagement
Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird durch das tägliche Reporting der Liquiditätssituation der HRE und
durch einen definierten Eskalationsprozess sichergestellt. In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Liquiditätsnotfallplan verabschiedet, der den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Behandlung von Liquiditätsengpässen bildet.
Das Liquiditätsrisikomanagement basiert auf verschiedenen ineinandergreifenden Komponenten, die auf einer
vom Vorstand festgelegten „Liquiditätsrisikotoleranz“ aufbauen. Damit wird sichergestellt, dass die einzelnen
Unternehmen der HRE über ausreichende Liquiditätsreserven verfügen.
Risikoabsicherung und Risikominderung
Die Begrenzung des Liquiditätsrisikos wird über ein Risikotoleranzsystem gesichert. Die Risikotoleranz ist in den
Liquiditätsmanagementprozess über Trigger (Limitsystem) integriert, um eine „Survival Period“ im Stressfall zu
gewährleisten. Die Grenzen für die Risikotoleranz werden regelmäßig ermittelt und angepasst.
Chancen im Bereich „Liquiditätsrisiko“
Die derzeitige Liquiditätssituation im pbb Konzern eröffnet grundsätzlich die Chance, insbesondere im Hinblick
auf mögliches Neugeschäft flexibel reagieren zu können. Für den Fall, dass sich die im Abschnitt „Prognostizierter Liquiditätsbedarf“ genannten externen Faktoren für den pbb Teilkonzern in Summe positiv entwickeln sollten,
würde dies per se zu einem geringeren zukünftigen Liquiditätsbedarf führen.
6.2
Entwicklung der Liquiditätsrisiken
Die Entwicklung der Liquiditätsposition lag im Jahr 2014 im Rahmen der Erwartungen.
Die im Zuge der Liquiditätsrisikomessung per 31. Dezember 2014 ermittelte kumulierte Liquiditätsposition (liquide
Assets sowie prognostizierter Saldo der Zahlungsströme) im Base-Szenario betrug auf Sicht von zwölf Monaten
5,1 Mrd. Euro.
Die kumulierte Liquiditätsposition im Risk-Szenario per 31. Dezember 2014 lag auf Sicht von 6 Monaten bei 2,5
Mrd. Euro.
Refinanzierungsmärkte
Getrieben von geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken befanden sich die Kapitalmärkte im Jahr 2014
weiterhin im Spannungsfeld von überbordender Liquidität auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten und geringen
Renditen. Aus Investorensicht verschärfte sich die Lage mit dem Rückgang der 10-Jahres-Renditen um über 100
bp deutlich, so dass sich der Fokus in Richtung längerer Laufzeiten und erhöhten Kreditrisiken verschob.
Geopolitische Risiken, wie die Verwerfungen an den Emerging Markets im ersten Quartal, gefolgt vom Konflikt in
der Ukraine und dem Kampf gegen den IS-Terror, tangierten die Märkte nur kurzfristig. In einem weiterhin stark
regulatorisch geprägten Umfeld stellten CRD IV, MREL, BRRD, SREP, AQR und Stresstest die Kreditinstitute vor
neue Herausforderungen.
Seit dem Beginn des vierten Quartals stehen die Marktteilnehmer im Euroraum vor der Herausforderung eines
neuen Ankaufprogramms für Covered Bonds und ABS (CBPP3). Die ankaufprogramminduzierte Nachfrage der
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123
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Zentralbanken führte zu einer weiteren Spreadeinengung am Pfandbriefmarkt und zeigt Tendenzen des Crowding-out der bisher bekannten Investoren.
Für die Refinanzierung stehen der HRE gedeckte und ungedeckte Emissionen zur Verfügung. Pfandbriefe bilden
dabei das Hauptrefinanzierungsinstrument der Bank. Sie sind aufgrund ihrer hohen Qualität und Akzeptanz an
den internationalen Kapitalmärkten vergleichsweise weniger von Marktschwankungen betroffen als viele andere
Refinanzierungsquellen.
Die pbb als wesentliches Refinanzierungsvehikel der HRE erreichte im Jahr 2014 ein langfristiges Refinanzierungsvolumen von ca. 6,0 Mrd. Euro (Geschäftsjahr 2013: 7,7 Mrd. Euro). Vorzeitige Rückzahlungen auf der
Aktivseite und eine komfortable Liquiditätsausstattung erlaubten eine Reduktion der Kapitalmarktaktivitäten, somit
entfielen 2,58 Mrd. Euro (2013: 4,35 Mrd. Euro) auf Benchmark-Neuemissionen sowie Aufstockungen bestehender öffentlicher Transaktionen. Etwa zwei Drittel der langfristigen Refinanzierung wurden als Pfandbrief begeben,
während ungedeckte Emissionen mit einem Drittel zu Buche schlugen. Die Emissionen erfolgten überwiegend auf
festverzinslicher Basis.
In der währungskongruenten Refinanzierung konnte die HRE die ersten ungedeckten Emissionen in Schwedischen Kronen begeben und somit seine Investorenbasis erfolgreich erweitern, auch eine Pfandbriefemission in
Britischen Pfund konnte gut platziert werden.
Zur Diversifikation der ungedeckten Refinanzierung hat die Deutsche Pfandbriefbank AG im Juni 2014 als erster
deutscher Emittent ein Programm für ungedeckte Emissionen im Pro-Bond-Markt an der Tokyo Stock Exchange
aufgelegt. Über die Kapitalmarktrefinanzierung hinaus bietet die pbb zur Erweiterung der ungedeckten Refinanzierungsbasis Tages- und Festgeldanlagen für Privatanleger an; das Einlagevolumen belief zum Jahresende auf
über 1,5 Mrd. Euro (2013: 0,6 Mrd. Euro).
Prognostizierter Liquiditätsbedarf
Der Liquiditätsbedarf der HRE wird hauptsächlich durch die Aktivitäten der pbb bestimmt.
Refinanzierungsrisiko
Bezüglich des Refinanzierungsrisikos verweisen wir auf die Darstellung des Geschäftsrisikos im Kapitel 3.2 „Ökonomisches Kapital und Risikotragfähigkeit“.
Marktliquiditätsrisiko
Quantitative Angaben zur besseren Einschätzung des Marktliquiditätsrisikos können für Finanzinstrumente, die
zum Fair Value bewertet werden, der Darstellung der drei Levels der Fair-Value-Hierarchie im Geschäftsbericht
2014, Anhang (Notes) entnommen werden. Für LaR-Bestände besteht unter Liquiditätssteuerungsgesichtspunkten grundsätzlich keine Verkaufsabsicht, da für diese überwiegend über Einbringung in Deckungsstöcke, Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank oder Repo-Transaktionen Liquidität generiert werden kann. Die Berücksichtigung des Marktliquiditätsrisikos erfolgt in der internen Steuerung im Rahmen des Marktrisikos.
Risiken
Die Risiken für die HRE liegen in erster Linie in den Aktivitäten der und Kapitalmarkteinflüssen auf die pbb Gruppe. Die Anpassung der EZB-Zinspolitik an die europäische Finanzkrise und der daraus folgende Rückgang des
allgemeinen Zinsniveaus beinhalten das Risiko, dass Investoren bei der Allokation ihrer Finanzmittel den Rentenmarkt anteilsmäßig geringer gewichten. Daraus könnte ein genereller Anstieg der Funding Spreads resultieren. Die wiederaufflammende Diskussion um die Fortführung der Eurozone in ihrer jetzigen Zusammensetzung
könnte ebenfalls Einfluss auf die Entwicklung der Funding Spreads nehmen.
Mögliche Liquiditätsrisiken, die sich aus laufenden Rechtsverfahren der HRE Holding AG ergeben können, sind
durch die Liquiditätsausstattung der HRE Holding AG abgesichert.
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124
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
7
Operationelle Risiken
7.1
Management der Operationellen Risiken
Definition
Die HRE definiert das operationelle Risiko als "die Gefahr von Verlusten, verursacht durch unzureichende oder
fehlende Prozesse, menschliche Fehler, Technologieversagen oder externe Ereignisse". Die Definition beinhaltet
Rechts-, Modell-, Verhaltens-, Reputations- und Outsourcingrisiken.
Seit dem Geschäftsjahr 2014 umfasst die operationelle Risikobetrachtung der HRE auch Reputationsrisiken.
Diese werden definiert als das Risiko von Verlusten aufgrund von Ereignissen, die das Vertrauen in die HRE oder
in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bei Kunden, Anteilseignern, Investoren oder Aufsichtsbehörden beschädigen. Dazu gehört auch eine negative Wahrnehmung der Bank in der Öffentlichkeit durch „schlechte
Presse“, die grundsätzlich Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten der HRE haben kann. Die Definition beinhaltet
ebenso eine negative Wahrnehmung der Bank durch ihre Mitarbeiter. Das Reputationsrisiko wird von der HRE
überwacht und vollständig in die operationelle Risikosteuerung integriert.
Risikostrategie
Im Rahmen des Managements von operationellen Risiken ist das oberste Ziel der HRE die Minimierung von finanziellen Verlusten aus potenziellen operationellen Risikoereignissen. Wesentliche Eckpfeiler dieser Strategie
sind die Früherkennung, die Erfassung, die Beurteilung sowie die Überwachung und Verhinderung, beziehungsweise Begrenzung von operationellen Risiken sowie ein zeitnaher und aussagekräftiger Bericht an die Geschäftsleitung.
Organisation
Im Bereich Risk Management & Control ist die Einheit Operational Risk für konzernweit einheitliche Prozesse,
Instrumente und Methoden zur Erfassung, Beurteilung, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken in der HRE zuständig.
Besonderheiten bei der Organisation des Managements von Rechtsrisiken
Entsprechend den MaRisk müssen wesentliche Risiken in Finanzinstituten von einer von Front Office und den
Handelsbereichen unabhängigen Einheit bewertet werden.
Da das Rechtsrisiko als wesentlich erachtet wird, ist der Bereich Legal verantwortlich für das Management von
Rechtsrisiken und somit ein fester Bestandteil des Risikomanagements der HRE.
Das Hauptziel des Managements von Rechtsrisiken durch Legal ist es, Transaktionen rechtlich durchführbar und
sicher zu gestalten. Dies beinhaltet den Schutz der Integrität und Reputation der HRE. Demzufolge unterstützt
Legal die Transaktionen der HRE durch proaktive, geschäftsorientierte Beratung.
Legal überwacht ebenso Entwicklungen in der relevanten Gesetzgebung und Rechtsprechung und prüft deren
Auswirkungen auf das Neu- und das Bestandsgeschäft. Die „Legal Policy“ beschreibt die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Legal innerhalb der HRE und dient als Leitlinie für die Mitarbeiter.
Das Rechtsrisiko wird im Rahmen des bestehenden OpRisk Framework mit einbezogen und beobachtet. Hierzu
gehören der Key Risk Indikator Report, das Operational Risk Self Assessment und die Analyse von Risikoereignissen. Das Rechtsrisiko wird ebenso in allen wichtigen Risikodokumenten berücksichtigt und beschrieben. Es
wird als wesentlich für die Gruppe erachtet und teilweise im ICAAP kapitalisiert (mittels dem allgemeinen
OpRisk).
Ergänzend zum Management, der Nachverfolgung und der Kapitalisierung von Rechtsrisiken treffen sich der
Bereich Legal und Finance quartalsweise um offene Rechtsfälle zu erörtern.
Der Bereich Legal stellt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses pro Rechtsfall dar.
Rückstellungen für Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37 gebildet. Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich
ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Rückstellungen sind dann anzusetzen, wenn einem Unternehmen
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125
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
aus einem Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung möglich ist. Gemäß IAS 37.15 gibt es vereinzelt Fälle, in denen unklar ist, ob eine gegenwärtige
Verpflichtung existiert. In diesen Fällen führt ein Ereignis der Vergangenheit zu einer gegenwärtigen Verpflichtung, wenn unter Berücksichtigung aller verfügbaren substanziellen Hinweise für das Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag mehr dafür als dagegen spricht. In Ausnahmefällen, zum Beispiel in
einem Rechtsstreit, kann über die Frage gestritten werden, ob bestimmte Ereignisse eingetreten sind oder diese
zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt haben. In diesem Fall bestimmt die HRE unter Berücksichtigung
aller verfügbaren substanziellen Hinweise, einschließlich der Meinung zum Beispiel von Sachverständigen, ob
zum Abschlussstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Zur Darstellung der Rechtsrisiken wird auf den
Prognosebericht und die Note „Rückstellungen“ im Geschäftsbericht 2014 verwiesen.
Risikoberichtswesen, Risikoüberwachung und Risikomanagement, Risikominderung
Operationelle Risiken werden durch ein Netzwerk, bestehend aus Kontrollen, Verfahren, Berichten und Verantwortlichkeiten, überwacht. Innerhalb des Konzerns übernimmt jeder einzelne Fachbereich sowie jede Führungsebene die Verantwortung für die eigenen operationellen Risiken und stellt entsprechende Ressourcen und Prozesse zu deren Begrenzung zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei vielmehr auf der proaktiven Früherkennung,
Minderung und Steuerung der Risiken als lediglich auf der Messung, Überwachung und Reaktion auf Risiken.
Informationen werden auf zusammengefasster Basis verwendet, um das operationelle Risikoprofil der HRE und
die notwendigen Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu bestimmen. Dies geschieht auch mithilfe von OperationalRisk-Szenarioanalysen, welche auf jährlicher Basis durchgeführt werden.
Regelmäßige Berichte werden für den CRO und das Risk Committee erstellt. Der monatliche Group Risk Report
enthält operationelle Schadensfälle und Verluste sowie wesentliche risikorelevante Sachverhalte mit Auswirkung
auf die HRE. Zudem weist ein vierteljährlicher Bericht zu wesentlichen Risikoindikatoren den Vorstand auf potenzielle Risikoquellen hin. Auf jährlicher Basis wird ein Operational-Risk-Jahresbericht erstellt, welcher eine Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse des laufenden Jahres und zudem die Ergebnisse des OperationalRisk-Self-Assessment-Prozesses beinhaltet. Dieser Bericht wird an den Vorstand der HRE Holding verteilt und im
Risk Committee präsentiert.
Risikoquantifizierung
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken betrug im Going-Concern-Ansatz 46 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014 (43 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013). Details zur Berechnung finden sich im Kapitel „Ergebnis
der Risikotragfähigkeitsanalyse“.
Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende
berechnet wird, betrug entsprechend dem Standardansatz 76 Mio. Euro zum 31. Dezember 2014 (90 Mio. Euro
zum 31. Dezember 2013).
Chancen im Bereich „Operationelles Risiko“
In den vergangenen Jahren wurde in den Geschäfts- und Offenlegungsberichten erläutert, dass in der HRE eine
erhöhte Abhängigkeit von Schlüsselpersonen besteht, welche der damaligen besonderen Situation während der
Finanzmarktkrise und der damit verbundenen Unsicherheit über die Zukunft der HRE zugeschrieben wurde. Mit
der nun immer näher kommenden Reprivatisierung der pbb gehen wir davon aus, dass sich das Risiko der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen verringern wird.
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126
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
7.2
Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken
Für die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß der CRR sind Operationelle Risiken nach Teil 3, Titel III
der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Die HRE berechnet die Eigenmittelunterlegung des Operationellen Risikos nach dem Standardansatz gemäß Artikel 317 bis 320 CRR.
Die Bezugsgröße für diesen Ansatz sind die Posten des maßgeblichen Indikators nach Artikel 316 CRR der letzten drei Geschäftsjahre, jeweils aufgeteilt auf regulatorisch vorgegebene Geschäftsfelder. Jedem Geschäftsfeld
wiederum ist ein Prozentsatz (Beta-Faktor) zugeordnet, entsprechend dem für dieses Geschäftsfeld angenommenen, inhärenten Risikogehalt. Die letzten drei festgestellten Jahresabschlüsse zum Berichtsstichtag sind die
für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013. Die Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken ergibt sich aus den
aufsummierten Kapitalanforderungen (basierend auf dem jeweiligen Drei-Jahres-Durchschnitt des maßgeblichen
Indikators und dem zugehörigen Beta-Faktor) für die einzelnen Geschäftsfelder, die für die Geschäftstätigkeiten
der HRE relevant sind.
Die regulatorische Eigenmittelanforderung, die jeweils einmal jährlich zum Jahresende berechnet wird, beläuft
sich zum 31. Dezember 2014 auf 76 Mio. Euro (Dezember 2013: 90 Mio. Euro).
Tabelle 50: Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken
alle Angaben in Mio. Euro
Maßgeblicher Indikator
Geschäftsfelder
Kapitalanforderung
2011
2012
1)
Drei-JahresDurchschnitt
2013
Beta-Faktor
Unternehmensfinanzierung/-beratung
(Corporate Finance)
-
-
-
-
-
18%
Handel
(Trading and Sales)
-
-
-
-
-
18%
Wertpapierprovisionsgeschäft
(Retail Brokerage)
-
-
-
-
-
12%
76
815
704
-111
506
15%
Privatkundengeschäft
(Retail Banking)
-
-
-
-
-
12%
Zahlungsverkehr und Verrechnung
(Payment and Settlement)
-
-
-
-
-
18%
Depot- und Treuhandgeschäfte
(Agency Services)
-
-
-
-
-
15%
Vermögensverwaltung
(Asset management)
-
-
-
-
-
12%
Firmenkundengeschäft
(Commercial Banking)
Total
76
1) Nach festgestellten Jahresabschlüssen und nach erfolgter Ergebnisverwendung.
Operationelles Risikoprofil der HRE Im Jahr 2014 ergaben sich für die HRE Verluste von insgesamt 10,9 Mio.
Euro aus operationellen Risiken (31. Dezember 2013: 1,3 Mio. Euro). Die operationellen Verluste verteilen sich zu
37% auf das Segment Real Estate Finance sowie jeweils zu 32% auf das Segment Public Investment Finance
und auf das Segment Value Portfolio.
Die Basel-III-Ereigniskategorie „Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement“ war im Jahr 2014 die Kategorie
mit sowohl der höchsten Anzahl an Ereignissen (86%) als auch mit den höchsten damit verbundenen finanziellen
Verlusten (99,7%). Der Wert in der Kategorie „Abwicklung, Lieferung und Prozessmanagement“ ist branchenüblich angesichts der entsprechenden Anzahl an Transaktionen. Dieses Ergebnis wurde auch im Operational-RiskSelf-Assessment-Prozess sichtbar, welcher eine Bottum-up-Risikoeinschätzung darstellt, die von jedem Geschäftsbereich in der Bank durchgeführt wird.
Das operative Risikoprofil der HRE hat sich im Laufe der letzten Jahre u.a. durch die erfolgreiche Umsetzung
verschiedener IT-Projekte und die Konsolidierung der Kernsysteme kontinuierlich verbessert.
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127
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
8
Ausblick
Offenlegungspflichten unter Basel III
Mit dem Offenlegungsbericht 2014 hat die HRE Holding erstmals die Offenlegungsvorschriften nach den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des CRD IV Reformpaketes zur Umsetzung von Basel III in Europa, bestehend
aus der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) und der EU-Richtlinie 2013/36 (CRD IV), umgesetzt. Diese zum
1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorschriften unterliegen bereits der Überarbeitung durch den Baseler Ausschuss.
Ende Januar 2015 hat der Baseler Ausschuss den finalen Standard „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ der
Überarbeitung der Offenlegungsvorschriften (Säule 3) veröffentlicht. Die neuen Vorschläge sehen sowohl eine
stärkere Standardisierung der Vorgaben als auch neue Inhalte vor, u. a. sind Angaben zu Veränderungen der
risikogewichteten Aktiva und deren Treiber sowie Überleitungsrechnungen von bilanziellen zu aufsichtsrechtlichen Informationen vorgesehen. Die Reform soll insbesondere dazu dienen, die Vergleichbarkeit und Konsistenz
der Offenlegungsinformationen weiter zu erhöhen und Markteilnehmer in die Lage zu versetzen, die Kapital- und
Risikosituation von Instituten besser einschätzen zu können. Die neuen Vorgaben richten sich zunächst an international tätige Institute. Sie bedürfen noch einer Umsetzung in europäisches beziehungsweise nationales Recht.
Erstmalig sollen die Änderungen für die Berichtsperiode 2016 Anwendung finden, offenzulegen in 2017.
Projekt zur Privatisierung der pbb
Im Sommer des Jahres 2014 hat die HRE Holding den Privatisierungsprozess für ihr Banktochterunternehmen
pbb gestartet. Der Vorstand der pbb hat daraufhin ein Projekt aufgesetzt und betreibt die Privatisierung mit höchster Priorität. Dabei arbeitet der Vorstand der pbb eng mit dem Aufsichtsrat sowie der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und dem Bundesministerium der Finanzen zusammen. Als Joint Global Coordinators & Financial Advisors wurden Citigroup Global Markets Deutschland AG und Deutsche Bank AG mandatiert.
Als ersten formalen Schritt in diesem Prozess hat die HRE Holding am 17. Februar 2015 ein Bieterverfahren für
bis zu 100% der Anteile an der pbb gestartet, das nicht abgeschlossen ist. Ebenfalls angelaufen sind die Vorbereitungen für einen Börsengang der pbb, der einen alternativen Privatisierungsweg zu dem Bieterverfahren darstellt.
Die pbb hat in den letzten Jahren durch die erfolgreiche Restrukturierung und Neuausrichtung und den Wiedereintritt in die Kredit- und Kapitalmärkte sowie die nachhaltige Steigerung der Ertragskraft die Voraussetzungen für
die Privatisierung geschaffen.
Die Privatisierung der pbb ist eine Auflage der Europäischen Kommission aus der Beihilfeentscheidung aus dem
Sommer 2011. Diese Auflage betrifft die Bundesrepublik Deutschland als letztlichen Eigentümer der HRE Holding. Die Privatisierung der pbb durch die Bundesrepublik Deutschland muss entsprechend dem Beschluss der
Europäischen Kommission bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Privatisierungsvorhabens werden auch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen
für eine Entflechtung von HRE Holding und pbb Konzern vorbereitet und geschaffen.
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128
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Wesentliche operative Tochterunternehmen .................................................................................. 4
Geschäftssegmente ....................................................................................................................... 6
Organisation des Risikomanagements ......................................................................................... 47
Organisation des Chief Risk Officers............................................................................................ 48
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3a:
Tabelle 3b:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6a:
Tabelle 6b:
Tabelle 7a:
Tabelle 7b:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19a:
Tabelle 19b:
Tabelle 20a:
Tabelle 20b:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Tabelle 24:
Tabelle 25:
Tabelle 26:
Tabelle 27:
Tabelle 28:
Tabelle 29:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis ............................................... 12
Abdeckungsgrad IRB-Ansatz ....................................................................................................... 15
Eigenmittelstruktur – Hypo Real Estate Group ............................................................................. 17
Eigenmittelstruktur – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ........................................................ 23
Zusätzliches Kernkapital (AT1) – Kapitalinstrumente ................................................................... 30
Ergänzungskapital (T2) – Kapitalinstrumente............................................................................... 32
Eigenmittelentwicklung – Hypo Real Estate Group ...................................................................... 34
Eigenmittelentwicklung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ................................................. 34
Bilanzabstimmung – Hypo Real Estate Group ............................................................................. 35
Bilanzabstimmung – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ........................................................ 36
Risikogewichtete Aktiva (RWA) .................................................................................................... 38
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Adressenausfallrisiken ....................................... 39
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für CVA-Risiken ....................................................... 40
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Marktrisiken ........................................................ 40
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Abwicklungsrisiken ............................................. 41
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Großkredite im Handelsbuch.............................. 41
Eigenmittelanforderungen und Risikoaktiva für Operationelle Risiken ......................................... 41
Kapitalquoten ............................................................................................................................... 42
Vermögenswerte .......................................................................................................................... 44
Erhaltene Sicherheiten ................................................................................................................. 44
Quellen der Belastung .................................................................................................................. 45
Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group ........................................ 52
Risikotragfähigkeit Going-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank ................... 53
Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Hypo Real Estate Group ......................................... 54
Risikotragfähigkeit Gone-Concern Ansatz – Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank .................... 54
Risikopositionen vor Kreditrisikominderungstechniken................................................................. 65
Risikopositionen nach bedeutenden Regionen ............................................................................ 66
Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen................................................................................... 67
Risikopositionen nach vertraglichen Restlaufzeiten ..................................................................... 71
Risikovorsorge nach Schuldnergruppen....................................................................................... 74
Risikovorsorge nach bedeutenden Regionen............................................................................... 75
Risikovorsorge Veränderungen .................................................................................................... 75
Risikopositionen vor und nach Kreditrisikominderung .................................................................. 77
Positive Wiederbeschaffungswerte nach Kontraktarten ............................................................... 80
Kontrahentenausfallrisiko ............................................................................................................. 81
Freibeträge und Mindesttransferbeträge im Derivategeschäft...................................................... 81
Senior-Unsecured-Ratings ........................................................................................................... 82
__________________________________________________________________________________________
129
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Tabelle 33:
Tabelle 34:
Tabelle 35:
Tabelle 36:
Tabelle 37:
Tabelle 38:
Tabelle 39:
Tabelle 40:
Tabelle 41:
Tabelle 42a:
Tabelle 42b:
Tabelle 42c:
Tabelle 42d:
Tabelle 42e:
Tabelle 42f:
Tabelle 42g:
Tabelle 42h:
Tabelle 43a:
Tabelle 43b:
Tabelle 43c:
Tabelle 43d:
Tabelle 43e:
Tabelle 43f:
Tabelle 44:
Tabelle 45:
Tabelle 46:
Tabelle 47:
Tabelle 48:
Tabelle 49:
Tabelle 50:
Wertansätze für Beteiligungen nach der bilanziellen Einordnung (IFRS) ..................................... 86
Verbriefungsaktivitäten gesamt .................................................................................................... 88
Gesamtbetrag der verbrieften Forderungen ................................................................................. 89
Notleidende / in Verzug geratene Forderungen sowie Verluste aus verbrieften Forderungen ..... 89
Einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen ................................................................. 91
Risikomerkmale erworbener Verbriefungspositionen ................................................................... 91
Kapitalanforderungen für einbehaltene oder erworbene Verbriefungspositionen ......................... 93
Liquiditätsrisiko aus Verbriefungspositionen ................................................................................ 94
Abschläge auf Investments in Zweckgesellschaften .................................................................... 95
IRBA Kreditrisikopositionen – Total ............................................................................................ 100
IRBA Kreditrisikopositionen – Deutschland ................................................................................ 101
IRBA Kreditrisikopositionen – Frankreich ................................................................................... 102
IRBA Kreditrisikopositionen – Großbritannien ............................................................................ 103
IRBA Kreditrisikopositionen – Schweden ................................................................................... 104
IRBA Kreditrisikopositionen – Spanien ....................................................................................... 105
IRBA Kreditrisikopositionen – Japan .......................................................................................... 106
IRBA Kreditrisikopositionen – Italien .......................................................................................... 107
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Total ..................................................... 108
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Deutschland ......................................... 109
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Frankreich ............................................ 109
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Großbritannien ..................................... 109
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Schweden ............................................ 110
Nicht in Anspruch genommene IRBA Kreditzusagen – Spanien ................................................ 110
Eingetretene Verluste im Kreditgeschäft – Entwicklung ............................................................. 111
Erwartete Verluste und eingetretene Verluste im Kreditgeschäft ............................................... 111
Besicherte IRBA Kreditrisikopositionen ...................................................................................... 113
Besicherte KSA- Kreditrisikopositionen ...................................................................................... 113
Eigenmittelanforderung für Marktrisiken ..................................................................................... 120
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch......................................................................................... 121
Eigenmittelanforderung für Operationelle Risiken ...................................................................... 127
__________________________________________________________________________________________
130
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
9
Anhang
9.1
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
In den nachfolgenden Tabellen werden gemäß Artikel 437 Abs. 1 Buchstabe b CRR die Hauptmerkmale der von
der HRE begebenen Instrumente des harten Kernkapitals (CET1), des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) und des
Ergänzungskapitals (T2) dargestellt.
Hartes Kernkapital (CET1)
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Hartes Kernkapital
01
Hypo Real Estate Holding
DE0008027707
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
hartes Kernkapital
Hypo Real Estate Group
Aktien
2719
2673
nicht gehandelt
k.A.
Aktienkapital
unterschiedlich
Unbefristet
keine Fälligkeit
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
nicht wandelbar
__________________________________________________________________________________________
131
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
Hartes Kernkapital
02
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Deutsche Pfandbriefbank AG
3
Für das Instrument geltendes Recht
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
k.A
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Aktien
380
380
nicht gehandelt
k.A.
Aktienkapital
unterschiedlich
Unbefristet
keine Fälligkeit
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
k.A.
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
Stille Einlage
__________________________________________________________________________________________
132
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Hartes Kernkapital
03
Deutsche Pfandbriefbank AG
k.A.
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
hartes Kernkapital
zusätzliches Kernkapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Stille Einlage
999
1000
1
1
Minderheitsbeteiligung
16.11.2009
Unbefristet
keine Fälligkeit
ja
16.11.2014
monatlich
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
teilweise diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
teilweise diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
0,1
Nein
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
ja
modifizierter Bilanzverlust
teilweise
vorübergehend
bung wird wieder zugeschrieben,
soweit
dadurch kein Bilanzverlust
entsteht oder erhöht wurde.
Die Zuschreibung geht der Ausschüttung oder Einstellung in die Rücklagen vor
34
Bei vorübergehender
Herabschreibung:Mechanismus
der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nachrangkapital
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
__________________________________________________________________________________________
133
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Zusätzliches Kernkapital
04
Hypo Real Estate International Trust I
XS0303478118
USA
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
348
9
Nennwert des Instruments
350
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
100 % oder Liquidationserlös + Zinsen
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
zusätzliches Kernkapital
nicht anrechenbar
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Preferred Securities
Passivum-fortgeführter Einstandswert
14.06.2007
Unbefristet
keine Fälligkeit
ja
14.06.2017
jährlich
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
derzeit fest, später variabel
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
teilweise diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
teilweise diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
0,05864
k.A.
ja
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
Nachrangkapital
__________________________________________________________________________________________
134
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Ergänzungskapital (T2)
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
05
Deutsche Pfandbriefbank AG
XS0106698474
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
0
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
02.02.2000
mit Verfalltermin
02.02.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
10J-CMS-GBP mit Cap 9,10%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
135
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
06
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079484000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
20
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.04.2005
mit Verfalltermin
08.04.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,295
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
136
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
07
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079504000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
15
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
04.05.2005
mit Verfalltermin
04.05.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,12
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
137
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
08
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079494000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
11
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
04.05.2005
mit Verfalltermin
04.05.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,13
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
138
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
09
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079524000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2005
mit Verfalltermin
06.05.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4,1
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
139
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
10
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079514000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
9
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2005
mit Verfalltermin
06.05.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,14
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
140
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
11
Deutsche Pfandbriefbank AG
138354DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
2
15
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
141
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
12
Deutsche Pfandbriefbank AG
138351DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
2
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,82
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
142
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
13
Deutsche Pfandbriefbank AG
87032DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
143
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
14
Deutsche Pfandbriefbank AG
138349DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,82
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
144
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
15
Deutsche Pfandbriefbank AG
87027DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
2
15
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
145
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
16
Deutsche Pfandbriefbank AG
164824DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
146
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
17
Deutsche Pfandbriefbank AG
87030DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,82
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
147
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
18
Deutsche Pfandbriefbank AG
87034DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensgenussschein
1
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.03.2000
mit Verfalltermin
02.07.2015
ja
31.12.2005
ab 01.01.2006
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
nein
duch Verschmelzungsvertrag entfallen
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
148
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
19
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088286444000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
30.11.2005
mit Verfalltermin
30.11.2015
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,14
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
149
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
20
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079614000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.01.2006
mit Verfalltermin
06.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,01
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
150
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
21
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079574000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
2
9
Nennwert des Instruments
7
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.01.2006
mit Verfalltermin
06.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
151
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
22
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079574000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
3
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.01.2006
mit Verfalltermin
06.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
152
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
23
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079594000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
153
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
24
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079594000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
154
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
25
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079604000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,035
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
155
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
26
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079584000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
3
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,035
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
156
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
27
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079594000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
157
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
28
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079584000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
158
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
29
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079594000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.01.2006
mit Verfalltermin
11.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,03
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
159
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
30
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079624000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.01.2006
mit Verfalltermin
18.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
160
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
31
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079624000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.01.2006
mit Verfalltermin
18.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
161
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
32
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079624000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
0
0,5
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.01.2006
mit Verfalltermin
18.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
162
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
33
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079634000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.01.2006
mit Verfalltermin
18.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
163
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
34
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079644000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.01.2006
mit Verfalltermin
18.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
164
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
35
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079654000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
4
20
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
19.01.2006
mit Verfalltermin
19.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
165
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
36
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079674000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
24.01.2006
mit Verfalltermin
25.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,06
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
166
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
37
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079664000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
2
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
23.01.2006
mit Verfalltermin
25.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,065
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
167
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
38
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079694000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
6
30
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
24.01.2006
mit Verfalltermin
27.01.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,112
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
168
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
39
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079704000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
01.02.2006
mit Verfalltermin
01.02.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,195
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
169
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
40
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079714000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
02.03.2006
mit Verfalltermin
02.03.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,25
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
170
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
41
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079724000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
5
20,5
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
03.03.2006
mit Verfalltermin
03.03.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,26
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
171
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
42
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079744000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
3
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.03.2006
mit Verfalltermin
08.03.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,35
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
172
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
43
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079754000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.03.2006
mit Verfalltermin
08.03.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,35
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
173
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
44
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079764000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
3
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
15.03.2006
mit Verfalltermin
15.03.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,44
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
174
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
45
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079794000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
11.04.2006
mit Verfalltermin
11.04.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,66
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
175
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
46
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079784000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
2,5
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.04.2006
mit Verfalltermin
11.04.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,635
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
176
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
47
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079804000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
0
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
05.05.2006
mit Verfalltermin
06.05.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,73
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
177
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
48
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079804000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
05.05.2006
mit Verfalltermin
06.05.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,73
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
178
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
49
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079834000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.08.2006
mit Verfalltermin
08.08.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,27
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
179
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
50
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079844000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
2
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
16.08.2006
mit Verfalltermin
16.08.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,725
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
180
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
51
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079864000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
2
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
12.09.2006
mit Verfalltermin
12.09.2016
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,625
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
181
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
52
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079874000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
4
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.01.2007
mit Verfalltermin
10.01.2017
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,795
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
182
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
53
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079884000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
4
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
02.02.2007
mit Verfalltermin
02.02.2017
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,81
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
183
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
54
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_00000890140_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
6
15
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
27.02.2006
mit Verfalltermin
27.02.2017
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,245
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
184
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
55
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000089004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
6
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
12.01.2006
mit Verfalltermin
12.01.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,05
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
185
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
56
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
3
9
Nennwert des Instruments
4
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
186
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
57
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
15
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
187
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
58
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
188
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
59
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
4
9
Nennwert des Instruments
6
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
189
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
60
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
5
9
Nennwert des Instruments
8
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
190
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
61
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088376244000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
07.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
125% 10J-€-CMS, Floor 5%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
191
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
62
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
4
9
Nennwert des Instruments
6
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
192
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
63
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_00770144840_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
13
9
Nennwert des Instruments
20
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.05.2008
mit Verfalltermin
07.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
30J.-€-CMS, Floor 7,615%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
193
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
64
Deutsche Pfandbriefbank AG
XS0362627969
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
7
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.05.2008
mit Verfalltermin
08.05.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,496
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
194
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
65
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088383764000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
7
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
02.06.2008
mit Verfalltermin
01.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
7,515
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
195
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
66
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE000A0PND49
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
17
9
Nennwert des Instruments
25
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
196
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
67
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
3
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
197
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
68
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
7
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
198
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
69
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
21
9
Nennwert des Instruments
30
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
199
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
70
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
7
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
200
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
71
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
3
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
201
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
72
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
7
10
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
202
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
73
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088384004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
3
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.06.2008
mit Verfalltermin
06.06.2018
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
8
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
203
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
74
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_00000890340_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
4
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
17.03.2006
mit Verfalltermin
18.03.2019
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,52
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
204
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
75
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_00000890540_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
08.08.2006
mit Verfalltermin
07.08.2020
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
4,9
Nein
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
205
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Ergänzungskapital
76
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Deutsche Pfandbriefbank AG
3
Für das Instrument geltendes Recht
XS0118953529
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
15
9
Nennwert des Instruments
15
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
27.10.2000
mit Verfalltermin
27.10.2020
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
10J.-€CMS, mit diversen Cap- und Floorbedingungen
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
206
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
77
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079684000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
27.01.2006
mit Verfalltermin
27.01.2021
ja
27.01.2016
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,35
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
207
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
78
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD00000890240_1
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
14.03.2006
mit Verfalltermin
15.03.2021
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,57
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
208
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
79
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE000A0JBST9
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
7
9
Nennwert des Instruments
7
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
20.03.2006
mit Verfalltermin
28.03.2021
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,56
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
209
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
80
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079814000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
1
9
Nennwert des Instruments
1
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
04.05.2006
mit Verfalltermin
04.05.2021
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,91
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
210
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
81
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0100087994000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
4
9
Nennwert des Instruments
4
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
07.03.2002
mit Verfalltermin
07.03.2022
nein
29.02.2012
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,55
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
211
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
82
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0100088004000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
6
9
Nennwert des Instruments
6
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
07.03.2002
mit Verfalltermin
07.03.2022
nein
29.02.2012
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,55
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
212
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
83
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE0008053976
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
06.03.2002
mit Verfalltermin
18.03.2022
nein
18.03.2022
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,57
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
213
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
84
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE0008053331
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
19.03.2003
mit Verfalltermin
24.03.2023
ja
24.03.2013
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
derzeit fest, früher variabel
6,75
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
214
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
85
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE000A0SM1B5
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
25.04.2008
mit Verfalltermin
02.05.2023
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
8,06
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
215
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
86
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0100214754000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
5
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
16
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
05.09.2003
mit Verfalltermin
05.09.2023
ja
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,33
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
216
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
87
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0100215214000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
5
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
16
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
10.12.2003
mit Verfalltermin
05.09.2023
ja
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,33
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
217
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
88
Deutsche Pfandbriefbank AG
HG_SSD_0088286364000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
18.11.2005
mit Verfalltermin
18.11.2025
ja
18.11.2015
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,65
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
218
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
89
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079734000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
3
9
Nennwert des Instruments
3
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
09.03.2006
mit Verfalltermin
09.03.2026
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
4,53
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
219
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
90
Deutsche Pfandbriefbank AG
DE0007025140
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
10
9
Nennwert des Instruments
10
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Inhaberschuldverschreibung
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
13.03.2001
mit Verfalltermin
13.03.2026
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,55
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
220
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
91
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000089044000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
5
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Namensschuldverschreibung
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
04.05.2006
mit Verfalltermin
04.05.2026
ja
04.05.2016
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
5,125
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
221
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
92
Deutsche Pfandbriefbank AG
HI_SSD_0000079854000
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
5
9
Nennwert des Instruments
5
9a
Ausgabepreis
1
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Schuldschein
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
28.08.2006
mit Verfalltermin
28.08.2026
ja
28.08.2016
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
5,04
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
222
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
93
Deutsche Pfandbriefbank AG
172172DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
60
9
Nennwert des Instruments
60
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
nicht anrechenbar
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Darlehen
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
30.10.2003
mit Verfalltermin
30.10.2028
ja
30.10.2008
jährlich
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
6,55
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
Nein
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
nein
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
223
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Ergänzungskapital
94
Deutsche Pfandbriefbank AG
306194DW
deutsch
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Ebene
7
Instrumententyp
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in Mio. Euro)
90
9
Nennwert des Instruments
90
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
nicht anrechenbar
Teilkonzern Deutsche Pfandbriefbank
Darlehen
1
1
Passivum-fortgeführter Einstandswert
21.03.2007
mit Verfalltermin
21.03.2032
ja
21.03.2017
alle 3 Monate
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
derzeit fest, später variabel
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskrteionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung:Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghörere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
5,099
Nein
ja
k.A.
nicht wandelbar
k.A.
alle nicht nachrangigen Gläubiger
__________________________________________________________________________________________
224
Offenlegungsbericht zum 31.Dezember 2014
__________________________________________________________________________________________
225

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