Bundesamt für Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Nord

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Bundesamt für Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Nord
Hendrik Noppeney
Referent WV III 4
Bundesamt für Wehrverwaltung
per LoNo
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
Wehrbereichsverwaltung Nord
Wehrbereichsverwaltung Ost
Wehrbereichsverwaltung West
Wehrbereichsverwaltung Süd
per LoNo
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[email protected]
nachrichtlich:
Oberfinanzdirektion Münster
BETREFF
BEZUG 1)
2)
Gz
DATUM
per LoNo
Nutzung erneuerbarer Energien
hier: Marktsichtung durch die g.e.b.b. zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien in der Bundeswehr
BMVg vom 5. Juli 2007 – Gz WV III 4 – 45-05-05/21
BMVg vom 20. Februar 2008 – Gz WV III 4 – 45-04-00
WV III 4 - Az 45-05-05/21
Bonn, 28. Februar 2008
1. Mit Bezug 1) habe ich eine „Verfahrensregelung für die Durchführung von BiomasseKooperationsprojekten“ erlassen.
2. Bezug 2) enthält Verfahrenshinweise zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen und
Solarthermie-Anlagen in Liegenschaften der Bundeswehr.
3. Die g.e.b.b. hat jetzt den Auftrag zu einer flächendeckenden Marktsichtung mit dem Ziel,
an allen struktursicheren Standorten festzustellen, ob mögliche Angebote bestehen, den
Wärme-Grundlastbedarf der Bw-Liegenschaften aus Biogas- oder Holzhackschnitzelanlagen zu decken.
Ihre Erkenntnisse hierüber wird die g.e.b.b. frühzeitig und unmittelbar dem BAWV zur
Verfügung stellen, damit sie dort geprüft und – bei positivem Ergebnis – den betroffenen
WBV zur Umsetzung zugeleitet werden können.
4. Weiterhin wird die g.e.b.b. in einer Realisierbarkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung
der Bezugserlasse ermitteln, welche Maßnahmen bei den bis zum Jahr 2020
durchzuführenden Neu- und Umbaumaßnahmen erforderlich sind, damit im Jahr 2020 der
Gesamtanteil erneuerbarer Energien beim Wärme- und Stromverbrauch 20% beträgt.
Diese Vorgabe ist Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes – EEWärmeG, das sich
zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.
AllgFsprWNBw 3400
...
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5. WBV werden gebeten, die Mitarbeiter der g.e.b.b. bei der Erfüllung ihrer Aufträge durch
konstruktive Mitarbeit zu unterstützen.
6. BAWV wird beauftragt, die Aktivitäten der g.e.b.b. fachlich eng zu begleiten und ihr als
Ansprechstelle im Auftrag des Fachreferates WV III 4 des BMVg zur Verfügung zu
stehen.
Der g.e.b.b. sind die dort benötigten Informationen, insbesondere die Betriebsdaten der
Wärme- und Stromversorgung der Bw-Liegenschaften, zur Verfügung zu stellen.
7. BAWV wird weiterhin beauftragt, die von der g.e.b.b. zur Verfügung gestellten
Erkenntnisse nach Ziffer 3) dahingehend zu prüfen, ob am vorgeschlagenen Ort ein
Biomasse-Kooperationsprojekt aus fachlicher Sicht erfolgreich umgesetzt werden kann. Im
Bejahungsfall unterstützt BAWV die WBV beim Vergabeverfahren.
8. BAWV wird in einem halbjährlichen Zyklus, erstmals zum 26. Juni 2008, zu einem
Erfahrungsaustausch über Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer
Energien und der diesbezüglich durchgeführten Vergabeverfahren einladen. Dazu sind
Vertreter der WBV und der g.e.b.b. einzuladen. BMVg ist nachrichtlich zu beteiligen und
wird im Einzelfall über eine eigene Teilnahme entscheiden.
Die OFD Münster ist ebenfalls nachrichtlich zu beteiligen. Die Musterplanungsgruppe
Wärmeversorgung hat die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen an dem Erfahrungsaustausch teilnehmen.
9. Den von der g.e.b.b. zum 31. Dezember 2008 vorzulegenden umfassenden Abschlussbericht hat diese mit dem BAWV abzustimmen.
Im Auftrag
(gez. Noppeney 28.02.2008)
Noppeney