Bundesamt für Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Nord
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Bundesamt für Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Nord
Hendrik Noppeney Referent WV III 4 Bundesamt für Wehrverwaltung per LoNo HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Wehrbereichsverwaltung Nord Wehrbereichsverwaltung Ost Wehrbereichsverwaltung West Wehrbereichsverwaltung Süd per LoNo per LoNo per LoNo per LoNo TEL FAX E-MAIL Fontainengraben 150, 53123 Bonn Postfach 1328, 53003 Bonn +49 (0) 228 - 99 - 24 - 32 80 / 33 80 +49 (0) 228 - 99 - 24 - 33 18 [email protected] nachrichtlich: Oberfinanzdirektion Münster BETREFF BEZUG 1) 2) Gz DATUM per LoNo Nutzung erneuerbarer Energien hier: Marktsichtung durch die g.e.b.b. zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien in der Bundeswehr BMVg vom 5. Juli 2007 – Gz WV III 4 – 45-05-05/21 BMVg vom 20. Februar 2008 – Gz WV III 4 – 45-04-00 WV III 4 - Az 45-05-05/21 Bonn, 28. Februar 2008 1. Mit Bezug 1) habe ich eine „Verfahrensregelung für die Durchführung von BiomasseKooperationsprojekten“ erlassen. 2. Bezug 2) enthält Verfahrenshinweise zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen in Liegenschaften der Bundeswehr. 3. Die g.e.b.b. hat jetzt den Auftrag zu einer flächendeckenden Marktsichtung mit dem Ziel, an allen struktursicheren Standorten festzustellen, ob mögliche Angebote bestehen, den Wärme-Grundlastbedarf der Bw-Liegenschaften aus Biogas- oder Holzhackschnitzelanlagen zu decken. Ihre Erkenntnisse hierüber wird die g.e.b.b. frühzeitig und unmittelbar dem BAWV zur Verfügung stellen, damit sie dort geprüft und – bei positivem Ergebnis – den betroffenen WBV zur Umsetzung zugeleitet werden können. 4. Weiterhin wird die g.e.b.b. in einer Realisierbarkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung der Bezugserlasse ermitteln, welche Maßnahmen bei den bis zum Jahr 2020 durchzuführenden Neu- und Umbaumaßnahmen erforderlich sind, damit im Jahr 2020 der Gesamtanteil erneuerbarer Energien beim Wärme- und Stromverbrauch 20% beträgt. Diese Vorgabe ist Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes – EEWärmeG, das sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. AllgFsprWNBw 3400 ... -2- 5. WBV werden gebeten, die Mitarbeiter der g.e.b.b. bei der Erfüllung ihrer Aufträge durch konstruktive Mitarbeit zu unterstützen. 6. BAWV wird beauftragt, die Aktivitäten der g.e.b.b. fachlich eng zu begleiten und ihr als Ansprechstelle im Auftrag des Fachreferates WV III 4 des BMVg zur Verfügung zu stehen. Der g.e.b.b. sind die dort benötigten Informationen, insbesondere die Betriebsdaten der Wärme- und Stromversorgung der Bw-Liegenschaften, zur Verfügung zu stellen. 7. BAWV wird weiterhin beauftragt, die von der g.e.b.b. zur Verfügung gestellten Erkenntnisse nach Ziffer 3) dahingehend zu prüfen, ob am vorgeschlagenen Ort ein Biomasse-Kooperationsprojekt aus fachlicher Sicht erfolgreich umgesetzt werden kann. Im Bejahungsfall unterstützt BAWV die WBV beim Vergabeverfahren. 8. BAWV wird in einem halbjährlichen Zyklus, erstmals zum 26. Juni 2008, zu einem Erfahrungsaustausch über Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien und der diesbezüglich durchgeführten Vergabeverfahren einladen. Dazu sind Vertreter der WBV und der g.e.b.b. einzuladen. BMVg ist nachrichtlich zu beteiligen und wird im Einzelfall über eine eigene Teilnahme entscheiden. Die OFD Münster ist ebenfalls nachrichtlich zu beteiligen. Die Musterplanungsgruppe Wärmeversorgung hat die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen an dem Erfahrungsaustausch teilnehmen. 9. Den von der g.e.b.b. zum 31. Dezember 2008 vorzulegenden umfassenden Abschlussbericht hat diese mit dem BAWV abzustimmen. Im Auftrag (gez. Noppeney 28.02.2008) Noppeney