Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2013
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2013
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Buffalo Women‘s and Children Hospital, USA Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 68. Jahrgang | Gentner Verlag 10 | 2013 Medizin unterwegs Neu! • vol in 2. Au l fl • mit ständig ü age • me neuen Th berarbe itet thod isch emen verfe inert B. Rieke – Th. Küpper – C. M. Muth (Hrsg.) Moderne Reisemedizin ■ Handbuch für Ärzte, Apotheker, Reisende 2., vollst. überarbeitete Auflage 2013 ISBN 978-3-87247-754-5 gebunden, 880 Seiten, vierfarbig, 309 Abb. Ladenpreis 65,- €; 80,- SFr Fachübergreifend und international unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuauflage B. Rieke et al. (Hrsg.), Moderne Reisemedizin (Best.-Nr. 75400), 2., vollst. überarb. Auflage 2013 zum Preis von 65,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart MEHR INFOR M AT I O N E N UND ONLINE BESTELLEN Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-857 • Fax +49 711/63672-735 E-mail: [email protected] • www.gentner.de (Buchshop Medizin) Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735 ▶ Kompaktwissen. Professioneller Anspruch. Praxisorientiert. Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_308 Anzeige www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite radiologische Aufnahmen des menschlichen Körpers: Intrakranielles Projektil Die Spitze eines Geschosses war bei diesem zehnjährigen Jungen bis ins Schädelinnere vorgedrungen, doch es gab weder Anzeichen von Einblutungen ins Hirngewebe noch von Verletzungen der Augenhöhle oder des Augapfels. Diese Aufnahme war Gewinner in der Kategorie „Neuro“ beim Siemens Image Contest 2011. Röntgendosis: 0,1 mSv CT-Scanner: SOMATOM Definition AS Bildquelle:Buffalo Women’s and Children Hospital, USA Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in den menschlichen Körper: Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Hechingen berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Jürgen Staiger (Tel. 0 74 71 / 98 73-10, Fax -33) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 432 Gesund von Anfang an Kammern und KV 432 Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 433 eHealth Forum Freiburg 433 Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Arzt und Recht aktuell 440 Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Heilbehandlungsleistungen Wirtschaft 442 Neues aus der Finanzwelt Ethik 444 DSM-5: Was ihr wollt. Zurück zu Foucault 434 Azubis sind jetzt Medizinische Fachangestellte 435 Von Qualitätszirkeln profitieren alle Vermischtes 448 Neonatale Sterblichkeit im deutschlandweiten Vergleich 448 Stiftungsprofessur für Dr. Ebert 449 Neuer Impfkalender 435 Präsidenten-Hotline 436 Förderung Allgemeinmedizin – erste Evaluationsergebnisse 437 Auswahlverfahren zum Medizinstudium 437 150-jähriges Jubiläum in Mannheim 438 Disease Management Programme in Baden-Württemberg 449 Herzwochen 2013 450 Benefizkonzerte in Tübingen und Memmingen 450 Ärztemangel im Mittelpunkt Veranstaltungsübersicht 451 Bekanntmachungen 454 438 Neue Merkblätter Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. 10 | 2013 der Landesärztekammer 439 Erstprüfung in allen 24 Leberzentren abgeschlossen 439 Barrieren abbauen Impressum 468 ÄBW 10 • 2013 431 Editorial Geglückte Kindheit – auch in suchtbelasteten Familien Gesund von Anfang an I Dr. med. Christoph von Ascheraden Dr. med. Andreas Oberle n Baden-Württemberg wachsen laut Sozialministerium rund 150 000 Kinder unter 15 Jahren in suchtbelasteten Familien auf. Bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland kann man diese Zahl sicherlich mit zehn multiplizieren – eine erschreckende Bilanz für einen sozialen Rechtsstaat, der die Würde des Menschen als oberste Priorität staatlichen und gesellschaftlichen Handelns definiert. Wie geht es diesen Kindern? Sie erfahren häufig körperliche und seelische Gewalt, werden vernachlässigt, haben keinen Raum für eine kindgerechte Entwicklung, kommen selbst früh mit Alkohol, Drogen und deren desaströsen Folgen in Kontakt. Wir haben eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen, die zum Teil im familiären Umfeld, in der Regel Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl B Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger ereits am Tag nach der Bundestagswahl stellten alle Teile der Ärzteschaft umfangreiche Forderungen an die Politik. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sagte: „Die vor uns liegenden Herausforderungen in der Gesundheitspolitik sind enorm, unsere Gesellschaft des langen Lebens will eine gute gesundheitliche Versorgung und Teilhabe am medizi nischen Fortschritt. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems, ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine angemessene Honorierung der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe.“ In Baden-Württemberg schafften acht Gesundheitspolitiker den (Wieder-)Einzug in den Deutschen Bundestag: Für die CDU Steffen Bilger (Ludwigsburg), Alois Gerig (OdenwaldTauber), Michael Hennrich (Nürtingen), Karin Maag (Stuttgart), Lothar Riebsamen (Bodensee) sowie Annette Widmann-Mauz (Tübingen), für die SPD Hilde Mattheis (Ulm) und für Die Linke Karin Binder (Karlsruhe). 432 ÄBW 10 • 2013 aber niederschwellig über das Jugendamt bereitgestellt werden. Trotzdem muss als letzte Konsequenz immer wieder eine Inobhutnahme erfolgen. „Die Eltern sind schuld!“, so lautet häufig die schnelle Diagnose. Sicherlich tragen diese die Hauptverantwortung für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder. Sie selbst kommen aber häufig auch schon aus Familien, in denen Sucht und Gewalt das Leben prägen und ihnen selbst eine glückliche Kindheit und Jugendzeit verwehrt gewesen ist. Das Risiko, selbst eine Suchtkrankheit zu entwickeln, und wiederum gegenüber der nächsten Generation gewalttätig zu werden, ist bei Kindern aus suchtbelasteten Familien um ein Vielfaches erhöht. Was tun? Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein strukturiertes Konzept zur Suchtund Gewaltprävention in den Familien möglichst frühzeitig zu etab lieren ist und dabei staatliche, medizinische und suchttherapeutische Einrichtungen eng zusammenarbeiten müssen. Dies beginnt mit der Betreuung und Beratung von Schwangeren, um eine embryonale Schädigung durch Alkohol, Medikamente, Nikotin und Drogen möglichst zu verhindern. Eine individuelle Förderung und Begleitung von belasteten Familien muss sich anschließen. Ein Platz in der Kita und im Kindergarten sind wichtige Bestandteile der weiteren Förderung für Kinder aus belasteten Familien. Mögliche unterstützende Maßnahmen sind frühzeitig zu bedenken und gegebenenfalls über das Jugendamt zu koordinieren. Sollte es trotz aller begleitenden Hilfsmaßnahmen zu einer Eskalation, insbesondere auch zur Gewaltanwendung gegen Kinder kommen, sind auch schützende Maßnahmen wie etwa die Inobhutnahme zu erwägen. Die vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung und Versorgung der Kinder außerhalb der eigenen Familie muss jedoch die letzte Möglichkeit bleiben: Die Verbesse- rung der Situation in der eigenen Familie, der Aufbau eines positiven emotionalen Entwicklungsprozesses und die Förderung eigener Talente sind in jedem Fall zunächst anzu streben. Und wir Ärztinnen und Ärzte? Selbstverständlich haben die Kinderund Jugendärzte sowie die Kinderund Jugendpsychiater und -psychotherapeuten den häufigsten Kontakt zu Kindern aus suchtbelasteten Familien. Aber auch Hausärzte, Gynäkologen und Neonatologen sind immer wieder mit der Proble matik befasst. Im Grunde kann jeder Arzt, der am Notfalldienst teilnimmt, in einer chirurgischen Ambulanz oder als HNO- oder Augenarzt arbeitet, mit der Frage der Kindesmisshandlung und Vernachlässigung konfrontiert werden. Deshalb richtet sich das Symposium der Landes ärztekammer an alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Es wurde vom Ausschuss „Sucht medizin“ primär konzipiert. In Zukunft ist geplant, gemeinsam mit dem Ausschuss „Gewalt gegen Kinder“, weitere wichtige Aspekte zu beleuchten. Wir wollen mit dem Symposium (weitere Informationen hierzu auf Seite 458) für die Problematik sensibilisieren. Nur wer um die Zusammenhänge, die Erscheinungsformen und die Ursachen der frühkindlichen Gefährdung weiß, kann ihr auch professionell begegnen. Darüber hinaus soll das Symposium einen intensiven Meinungsaustausch zwischen verschiedenen Professionen fördern. Nur in einer gemeinschaftlichen Anstrengung können wir die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder aus prekären Familien verbessern. Dazu sind wir alle aufgerufen. Dr. med. Christoph von Ascheraden, Facharzt für Allgemeinmedizin, St. Blasien Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Andreas Oberle, Kinder- und Jugendarzt mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, Olgahospital Klinikum Stuttgart Stv. Vorsitzender des Ausschusses „Gewalt gegen Kinder“ Foto: Thinkstock (iStock) Kammern und KV Referenten und Vorträge gesucht eHealth Forum Freiburg D as vierte „eHealth Forum Freiburg“ am 29. März 2014 bietet der Ärzteschaft und Kliniken, der Informations- und Telekommunikations-Branche, MedTech-Unternehmen und Krankenversicherungen eine Plattform für Information und Meinungsaustausch. Durch innovative Produkte und effektive Prozesse soll die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens nachhaltig verbessert werden. Der Kongress wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und bwcon süd- west in Kooperation mit zahlreichen Partnern veranstaltet. Die Fachtagung bietet interessierten Vertretern und Einrichtungen der Heilberufe sowie Firmen und Wissenschaftlern eine Plattform, eigene Projekte vorzustellen. Die thematische Ausrichtung des Forums ist sehr praxis- und anwendungsorientiert. Beiträge und Best Practice Beispiele müssen direkt im heutigen Gesundheitssystem anwendbar und im Alltag des Gesundheitswesens angesiedelt sein. Das Forum möchte auch auf visi- onäre Themen, die erst in ferner Zukunft realisierbar sind, eingehen. Das Call for Paper-Verfahren ist ab sofort eröffnet. Interessierte haben bis zum 8. November 2013 Gelegenheit, sich mit einem Vortrag zu bewerben. Themenbereiche für Einreichungen sind „IT optimiert Prozesse in Kliniken“, „IT optimiert Prozesse in Praxen“, „IT in der Diagnostik und Behandlung“, „Therapiekonformität“ sowie „Selbstmanagement und Monitoring“. Weitere Informationen: C www.ehealth-forum-freiburg.de Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (4) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Dr. Stephanie Gösele Nach dem Abitur studierte ich von 1990 bis 1995 an der Universität Heidelberg Medizin. In den Semesterferien war ich unter anderem zu Famulaturen in der Arbeitsmedizin der BASF in Ludwigshafen oder in der Chirurgie im Rambam-Hospital in Haifa. Das anschließende Praktische Jahr verbrachte ich teilweise im Hôpital Necker in Paris, teilweise im Kreiskrankenhaus Schwetzingen. Es schloss sich die Facharztausbildung zur Augenärztin an der Universität Heidelberg und in einer Großpraxis in Ludwigshafen bis 2002 an. Nach meiner Niederlassung 2003 merkte ich schnell, dass die kas- senärztliche Vergütung weder leistungsgerecht noch kostendeckend ist. In dieser Phase empfahl mir ein Kollege das Internet-Forum „facharzt. de“. In diesem Forum konnte ich mich mit Gleichgesinnten austauschen - verteilt im ganzen Bundes gebiet, quer durch alle Fachrichtungen. Das war eine schöne Erfahrung und motivierte mich. Ich begann, mich öffentlich zu wehren und politisch aktiv zu werden: In der Folgezeit wurde ich Mitglied in der „Freien Ärzteschaft“ und bei „MEDI“. Das Internet-Forum und die Kollegentreffen machen mir bis heute immer wieder große Freude: Dort kann ich mich mit Gleichgesinnten austauschen, um Rat fragen oder selbst ein paar Tipps geben. Durch die Unterstützung vieler Kollegen wurde ich 2007 als Delegierte der Bezirksärztekammer Nordbaden gewählt (später in den Vorstand). Inzwischen bin ich auch in die Vertreterversammlungen der Versorgungsanstalt und der Landesärztekammer gewählt worden. In diesen größeren Gremien sind natürlich viele andere politische Meinungen vertreten, die meine eigene Position infrage stellen. Aber genau das macht den Reiz politischer Arbeit aus: Erst im Diskurs kommt es zu einer langsamen Annäherung, bis schließlich ein Kompromiss von einer Mehrheit getragen werden kann. In den Gremien wurde ich gut aufgenommen und immer mit Respekt behandelt. Aber leider sind wir Frauen dort oft in der Minderheit. Darum freue ich mich, wenn sich noch viele andere Frauen mit neuen Ideen in der Berufspolitik engagieren. Wer die täglichen Meldungen mit Interesse verfolgt und alle paar Wochen etwas Zeit für die Sitzungen aufbringt, ist immer herzlich willkommen. ÄBW 10 • 2013 433 Kammern und KV Dreijährige Ausbildung mit Prüfung vor Ärztekammern abgeschlossen Azubis sind jetzt Medizinische Fachangestellte D Foto: Thinkstock (iStock) ie Ausbildung zum/zur Medi zinischen Fachangestellten erfolgt im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz, also durch das zeitliche Nebeneinander von Schulbesuch und praktischer Anleitung in Arztpraxen bzw. Krankenhäusern. Die dreijährige Ausbildung schließt nach erfolgreicher Prüfung bei der Ärztekammer mit einem staatlich anerkannten Abschluss ab. Im Sommer haben in den vier Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg die Abschlussprüfungen stattgefunden. Neben mündlich/praktischen Prüfungen waren im schriftlichen Prüfungsteil Aufgaben Berufsschule Bad Mergentheim (NW) Zuständige Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg Nordbaden Südbaden Südwürttemberg Anzahl Berufsschulen 10 8 6 3 in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen. Die Prüfungsergebnisse fasst obenstehende Tabelle zusammen. Die Präsidenten der Bezirks ärztekammern gratulierten den jeweils Schulbesten (siehe nachste Anzahl Auszubildende 546 414 310 259 Erfolgsquote 95,4 Prozent 98,7 Prozent 99,8 Prozent 92,5 Prozent hende Tabelle) und überreichten einen Preis. An dieser Stelle dan ken die Bezirksärztekammern ausdrücklich den Ausbildern der Medi zinischen Fachangestellten sowie den Berufsschullehrerinnen und -lehrern für ihr Engagement und wünschen den „Ausgelernten“ recht viel Erfolg für ihren weiteren Lebensweg! Schulbeste Daniela Gungl, Praxis Dr. Hans-Jürgen Stadler (Tauberbischofsheim) – Nadine Henneberger, Praxis Dr. Sabine Schmidt (Tauberbischofsheim) – Julia Östreicher, Praxis Dr. Volker Christian Arnold (Schrozberg) – Renate Schuch (externer Prüfling) – Sabine Schönian, Reha-Klinik Ob der Tauber (Bad Mergentheim) Ellwangen (NW) Vanessa Aranzulla, Praxis Dr. Rainer Pfau (Aalen) – Cassandra Ganser, Praxis Dr. Winfried Voigt (Ellwangen) – Ramona Rieger, Praxis Dr. Matthias Krombholz (Ellwangen) – Ludmilla Sinkovski, Praxis Dr. Christine Fladerer, Ellwangen Geislingen Carina Krapf, Praxis Dr. Manfred Straßer (Uhingen) – Sina Schneider, Praxis Dr. Hans-Joachim Rost (Göppingen) – an der Steige (NW) Bettina Wörner, Praxis Dr. Otto Dursch (Hattenhofen) Heilbronn (NW) Vanessa Blau, Praxis Axel Bemmerer (Heilbronn) – Nadine Braun, Praxis Dr. Ingeborg Klimm (Gemmingen) – Katja Gannert, Praxis Dr. Fritz Gäckle (Neuenstadt) – Ariane Guttenson, Praxis Dr. Beate Kawaler-Hermann (Ingelfingen) – Andreea Theiss, Praxis Dr. Thomas Jakob, Hardthausen Ludwigsburg (NW) Kerstin Kurrle, Praxis Dr. Irmtraud Kruck (Ludwigsburg) – Marcel Müller, Praxis Dr. Michael Simon (Ludwigsburg) – Stefanie Stöffler, Praxis Ralph Kuhn (Markgröningen) Nürtingen (NW) Natalie Kaindl, Praxis Dr. Günter Tschürtz (Kirchheim unter Teck) – Marcus Mangold, Klinikum Esslingen – Tanja Müller, Praxis Dr. Stefan Gölz (Esslingen) – Ana Ribeiro-Vides (Externer Prüfling) Schorndorf (NW) Anna Blank, Praxis Dr. Michael Belser (Schwäbisch Gmünd) – Vera Erlenbusch, Praxis Dr. Bernd Ebner (Murrhardt) – Sabrina Knapp, Praxis Dr. Klaus Holzäpfel (Winnenden) – Anja Martina Salcudean, Praxis Dr. Michael Fischer (Fellbach) Sindelfingen (NW) Magdalena Bohr, Praxis Dr. Claus Werner (Holzgerlingen) – Hong Van Nguyen, Praxis Dr. Manfred Maurer (Böblingen) Stuttgart (NW) Svenja Aller, Praxis Dr. Stefan Hausser (Gaildorf) – Züleyha Ayas, Praxis Dr. Beate Renz (Stuttgart) – Katharina Herkner, Praxis Dr. Jürgen Held (Neuhausen) – Reyhan Ogcu, Praxis Dr. Alfred Kuttruf (Leinfelden-Echterdingen) – Tanja Pfeffer, Sportklinik Stuttgart GmbH – Silke Rottler, Praxis Dr. Manfred Heitz (Stuttgart) – Stefanie Schöppl, Marianum Ärztezentrum – Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Stuttgart Ulm Mona Dauner, Praxis Dr. Hansjörg Gunsilius (Gerstetten) (Azubis aus dem Kammerbereich NW) Karlsruhe (NB) Stefanie Stärk, Praxis Dr. Rosmarie Weber-Lauffer (Karlsruhe) – Sandra Wacker, Praxis Dr. Luiz Stephan (Karlsruhe) – Sabrina Weßbecher, Praxis Dr. Barbara Schäfer-Wegert (Durmersheim) Calw (NB) Tanja Branitsch, Praxis Dr. Beate Bretschneider (Bad Liebenzell) Heidelberg (NB) Alexandra Kalisch, Praxis Dr. Ulrich Sieben (Eppelheim) – Damaris Moser, Praxis Dr. Ulrike Pfisterer (Leimen) Mannheim (NB) Jasmin Overdieck, Praxis Dr. Marcus Fähnle (Mannheim) Pforzheim (NB) Santina Rau, Praxis Dr. Burkhart Hiller (Neuenbürg) Achern (SB) Natalie Weiss, Staufenburg Klinik, Hermann Renner, Chefarzt (Durbach) – Jessica Betsch, Praxis Christine Schöttgen/Dr. Ulrike Schürmann (Achern) Rottweil (SB) Eine Auszubildende, Praxis Egbert Bold (Rottweil) Waldshut (SB) Ellen Mirkai, Praxis Dr. Sabine Bührer-Erz/Dr. Gudrun Goldemann (Rheinfelden) Aulendorf (SW) Marina Grüninger, Praxis Dr. Baldischwiler (Meßkirch) Tübingen (SW) Stefanie Egeler, Praxis Dr. Langanke (Reutlingen) Ulm (SW) Jasmin Demzik, Praxis Dr. von Dewitz (Ulm) – Anja Strobel, Praxis Dr. Frenzel (Ulm) 434 ÄBW 10 • 2013 management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Foto: Thinkstock (Wavebreak Media) Von Qualitätszirkeln profitieren alle R und 41 000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nahmen allein in 2012 an einer der 4551 Qualitätszirkelsitzungen teil, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit rund einer halben Million Euro gefördert werden. Qualitätszirkel haben ihre Wurzel als Fachforum für Ärzte aus Einzelpraxen. Heute sind sie im ambulanten medizinischen Bereich als Qualitätssicherungsmaßnahme nicht mehr wegzudenken. Die längste Tradition im moderierten Erfahrungs- und Wissensaustausch hat die sprechende Medizin. Überwiegend bleiben die Fachgruppen unter sich, es gibt aber auch interdisziplinäre und sektorenübergreifende Qualitätszirkel. Neben den von der KVBW geförderten Qualitätszirkeln existiert eine Vielzahl weiterer registrierter Gruppen. „Wir schätzen, dass jedes zweite Mitglied an einem der 1200 bis 1400 Qualitätszirkel teilnimmt. Konkret geht es um die kollegiale Wissens vermittlung in einem Freiraum, den wir so gestaltet haben, dass er durch Zweitinteressen nicht beeinflussbar ist. Hier wird eine produktneutrale Medizin gelehrt und gelebt, wovon das innerärztliche und -psychotherapeutische Fehler- und Wissensmanagement, und damit auch die Qualität der Patientenversorgung, immens profitieren“, erläutert KVBW-Vorstand Dr. Norbert Metke. Und weiter: „Gerade in interdisziplinären oder sektorenübergreifenden Qualitätszirkeln sehen wir ein großes Potenzial. Je besser die Vernetzung ist zwischen stationärer und ambulanter Behandlung, desto zielführender und wirtschaftlicher können wir die knappen Ressourcen Geld und Arztzeit für die medizinische Versorgung einsetzen.“ Die KVBW förderte im vergangenen Jahr 858 Qualitätszirkel. Die Fördermittel fließen in die Aus- und Fortbildung der Moderatoren. Außerdem erhalten die Moderatoren pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung für die Organisation und Durchführung. In Zukunft soll die Qualitätszirkelarbeit noch intensiver betreut werden. Angedacht ist ein elektronischer Newsletter als Informationsservice für die Moderatoren. Die Qualitätszirkelarbeit ist ein auf Eigenverantwortung basierendes Verfahren zur Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozessund Ergebnisqualität im Sinne der Patienten. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten ist die Teilnahme an Qualitätszirkeln eine von den Kammern anerkannte Maßnahme. Die ersten Qualitätszirkel wurden in Deutschland Anfang der Neunziger Jahre gebildet. 1996 zählte die damalige Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg bereits 13 Qualitätszirkel. Neben den Haus- und Fachärztlichen sowie Psychotherapeutischen Qualitätszirkeln gibt es auch „sonstige Qualitätszirkel“ zu ausgefallenen Themen wie Tauchermedizin und Hypnose. Erwähnenswert ist die schon seit Jahren hohe Anzahl von Qualitätszirkeln zur Akupunktur – ein Thema, das offenbar von hohem Interesse für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ist. Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Business Know-how für Ärzte: Das ABC der erfolgreichen Praxisführung Ziele: Um die Existenzfähigkeit des Unternehmens „Praxis“ dauerhaft am Markt zu sichern, kommt es heutzutage auf mehr als nur medizinisches Fachwissen an. Der Arzt bzw. Psychotherapeut steht bei steigenden Kosten immer stärker budgetierten Ein nahmen gegenüber. Er kann daher auf betriebswirtschaftliches Know-how ebenso wenig verzichten wie auf profunde Kenntnisse in Personalmanagement, Praxisorganisation und Markt forschung. In diesem Seminar vermitteln wir grundlegendes Wissen zu verschiedenen Aspekten moderner Praxisführung. Wichtige Schwerpunkte werden dabei die Optimierungs möglichkeiten im Bereich der Praxisorganisation sowie Fragen der Personalauswahl und -motivation sein. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referentin: • Annette Kruse-Keirath, Unternehmensberaterin für Heilberufler, IWP – Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Termin und Veranstaltungsort: • 13. November 2013 (15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr) apoBank Stuttgart, Alexanderstraße 5, 70184 Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Anzeige Präsidenten-Hotline W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 15. Oktober wird der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! ÄBW 10 • 2013 Foto: Photos.com (Jupiterimages) KVBW fördert Erfahrungs- und Wissensaustausch auch finanziell Veranstaltungshinweis 435 Kammern und KV Note „gut“ für die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Baden-Württemberg Förderung Allgemeinmedizin – erste Evaluationsergebnisse S Dr. M. Eissler eit 2010 wird die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft finanziell gefördert. Dies soll die Bereitschaft, einen Arzt oder eine Ärztin in Weiterbildung zu beschäftigen sowohl in der Klinik als auch im ambulanten Bereich erhöhen und dazu beitragen, dass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung eine tariforientierte Bezahlung bekommen. Verbunden damit ist eine Befragung der Weiterzubildenden durch die Landesärztekammer bezüglich der Qualität der Weiterbildung. Es wurden zwei bundeseinheitliche Fragebögen (A und B) konzipiert. Idealerweise sollte Fragebogen A nach dem stationären Weiterbildungsabschnitt beantwortet werden und Fragebogen B am Ende der Weiterbildung. 0 50 100 150 200 Allgemeinmedizin 223 Innere Medizin 220 Chirurgie 68 Kinder- u. Jugendmedizin 8 Psychiatrie 8 Gynäkologie 5 Neurologie 5 Dermatologie 2 HNO 1 Sonstige 250 12 Abb. 2: Fragebogen A: Fachgebiete der Weiterbildungsabschnitte Für jeden Weiterbildungsabschnitt wurde nach der Zufriedenheit mit der Weiterbildung und der Zufriedenheit mit der Arbeitssituation gefragt. Abbildung 3 zeigt die Bewertung in Schulnoten für die Fachge1 2 3 biete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin (sehr kleine Fallzahl). Insgesamt errechnet sich eine Durchschnittsnote von 2,0. Ärzte bewerteten im Vergleich zu Ärztinnen etwas 4 5 6 Fragebogen A Im Zeitraum März bis Juni 2013 wurde Fragebogen A an alle 482 im Jahr 2012 geförderten Ärztinnen und Ärzte verschickt. 165 (34 Prozent) haben geantwortet und Angaben zu 546 Weiterbildungsabschnitten gemacht (= 3,3 Abschnitte pro Ärztin/ Arzt). Im Mittel waren die Ärzte 37,3 und die Ärztinnen 38,3 Jahre alt. Das Geschlechterverhältnis zeigt Abbildung 1. Die Verteilung der Weiterbildungsabschnitte auf die verschiedenen Fachgebiete zeigt Abbildung 2. 1,74 Allgemeinmedizin 2,06 2,24 Innere Medizin 2,22 2,38 Chirurgie 2,47 26% Ärzte 74% Ärztinnen 1,67 Kinder- u. Jugendmedizin 1,2 Abb. 1: Fragenbogen A: Anteil Ärztinnen und Ärzte 436 ÄBW 10 • 2013 Arzt Ärztin Abb. 3: Bewertung in Schulnoten Kammern und KV besser. Die ambulanten Tätigkeitsabschnitte erhielten im Durchschnitt etwas bessere Noten als die stationären Abschnitte. Bemerkenswert ist, dass nur 23 Prozent der Assistenten bei Antritt eines ambulanten Abschnitts ein strukturierter Weiterbildungsplan vom Befugten ausgehändigt wurde, im stationären Bereich sogar noch etwas seltener. Dies widerspricht klar den Vorgaben der Ärztekammer und der Weiterbildungsordnung; die Aushändigung und Besprechung des Weiterbildungsplans gehört zu den Pflichten der Weiterbilder. 88 Prozent der Befragten gaben an, dass sie ein Gehalt von mindestens 3500 Euro brutto pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung erhielten. Ob in den übrigen Fällen tatsächlich eine zu geringe Vergütung erfolgte oder Missverständnisse bei der Beantwortung der Frage zugrunde liegen, wird derzeit noch eruiert. Exemplarische Freitext-Antworten sowohl positiver als auch negativer Bewertungen sind in nebenstehender Tabelle aufgeführt. Insgesamt überwiegen die positiven Anmerkungen deutlich. Fragebogen B Im ersten Halbjahr 2013 erhielten 30 Ärztinnen und Ärzte den Fragenbogen B mit der Einladung zum Fachgespräch. Davon haben bis zum Stichtag 16 geantwortet (53 Prozent). Auch wenn diese Zahl noch zu gering ist für aussagekräftige Auswertungen, bestätigt sich beispielsweise, dass Ärztinnen eher zu einer Praxisgemeinschaft, einer Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ tendieren. Erfreulicherweise können sich drei Ärztinnen und ein Arzt auch eine Tätigkeit in einer Landarztpraxis vorstellen. Die Evaluation wird kontinuierlich fortgesetzt, sodass immer aus sagekräftigere Daten zusammenkommen werden. Insgesamt wird die Weiterbildung in Allgemeinmedizin mit der Note „gut“ bewertet, was ein erfreuliches Ergebnis ist. Deshalb an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön an alle Weiterbilder in Baden-Württemberg! Dr. Manfred Eissler Facharzt für Allgemeinmedizin in Reutlingen Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fragebogen A: Beispiele für Freitextangaben Zufrieden mit der Weiterbildung • Sehr gute WB mit großem Engagement durch Vorgesetzte sehr gutes Arbeits klima. • Tägliche Nachbesprechung der Fälle, ideales Mittelmaß zwischen selbstständiger Arbeit und doch überwacht. • Intensive Anleitung auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien, Erlernen der Diagnostik. • Herr Dr. XXX ist fachlich und sozial hoch kompetent, als Ausbilder hervorragend. Fragebogen A: Beispiele für Freitextangaben Unzufrieden mit der Weiterbildung • Es erfolgte keine Einweisung, durch die Oberärzte, auf Nachfragen gab es die Antwort, Medizin lerne man am besten durch Ausprobieren. • Keine Einarbeitung, nach 2 Tagen alleine auf Station, kein persönlicher Betreuer/Ansprechpartner, Gut: 1 Woche Sonografie. • Es gibt bis heute keine strukturierte WB, trotz exzellenter Geräteausstattung (Ultraschall), man lernt somit deren Anwendung nicht. • Dr. XXX ist sowohl zwanghaft als auch cholerisch und damit als Ausbilder und Vorgesetzter völlig ungeeignet. • Gutsherrenartiger Führungsstil, kaum WB in der Allgemein medizin, fast nur Homöopathie. Stärkere Berücksichtigung empathischer Komponenten und Charaktereigenschaften Auswahlverfahren zum Medizinstudium I n einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit hat Landesärztekammer-Präsident Dr. Ulrich Clever gefordert, dass im Auswahlverfahren für das Medizinstudium künftig stärker soziale und em pathische Komponenten und Charaktereigenschaften als Ausdruck der späteren „ärztlichen Haltung“ Berücksichtigung finden sollten. In seiner Antwort schreibt Staatssekretär Thomas Ilka: „Vom Bundesmi- nisterium für Gesundheit wird dieser Ansatz geteilt.“ Erwartet werde zudem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wartezeitquote, die eine Neuregelung der Zulassung zum Medizinstudium erfordern könnte. Der Staatssekretär lobte auch die bisherigen Beschlüsse des Deutschen Ärztetags zum Thema und resümierte: „Durch finanzielle För derung und entsprechende Begleit- forschung können gute Anreize gesetzt werden, die Auswahlkriterien auszuweiten und besser auf die späteren Anforderungen des ärzt lichen Berufs abzustimmen. Ich werde mich hierfür gerne weiter politisch einsetzen.“ – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird die weitere Entwicklung genau beob achten und das Ministerium zu gegebener Zeit an diese Stellung nahme erinnern. „Gesellschaft der Ärzte“ in der Quadratestadt feierte Geburtstag 150-jähriges Jubiläum in Mannheim A nlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Gründung der „Gesellschaft der Ärzte“ – einer Vorgängerorganisation der heutigen Ärzteschaft – trafen sich Vorstand und Delegierte der Ärzteschaft Mannheim am 24. September 2013 zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung (Foto) im historischen Lokal Schneeberg – heute Klenk’s Weinbar –, das bereits seit dem 18. Jahrhundert existiert. Zur Gründung heißt es in der 1987 erschienenen „Chronik der Ärzte Mannheims“: „Etwa ab September 1863 trafen sich im Cafe Français einige Mann heimer Ärzte regelmäßig zu gesellschaftlich-wissenschaftlichen Zusammenkünften.“ Kammern und KV Ärzte können ihre DMP-Dokumentationsdaten online weiterleiten D ie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat sich mit den Verbänden aller Krankenkassen in Baden-Württemberg auf einen neuen Service verständigt, der die Praxen seit dem 1. Oktober 2013 erheblich entlastet. Seit diesem Datum können Ärzte die Daten der DMP-Dokumentationen über das Mitgliederportal der KVBW an die Datenstellen übertragen. Mehr als 8000 Ärzte in BadenWürttemberg nehmen an einem oder mehreren DMP in Baden-Württemberg teil. Viele Praxen kennen das Problem: Kaum sind Disketten oder CDs mit DMP-Dokumentationsdaten versendet, folgt die Bitte der Datenannahmestelle, die Datei noch einmal zu erstellen und eine neue CD/Diskette nachzusenden, weil die Daten nicht lesbar waren. Bei jeder zehnten CD/ Diskette gab es Probleme mit der Lesbarkeit der Daten. Dieses Verfahren ist nun Geschichte, denn die Ärzte können ab Oktober ihre DMP-Dokumentationsdaten mittels ihrer Praxisverwaltungssoftware erstellen. Diese muss ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziertes DMPModul beinhalten. Die Software prüft, ob die Eingaben vollständig und plausibel sind. Die fertige Dokumentation wird dabei als Datensatz gespeichert und verschlüsselt. Über die Versandoption der DMP-Software lassen sich die Dateien abspeichern, um sie später für den Versand auswählen zu können. Wenn die Dateien erstellt sind, müssen sich die Ärzte nur noch beim Mitgliederportal der KVBW anmelden und die Daten hochladen. Die KVBW leitet diese täglich an die DMPDatenstellen in Baden-Württemberg weiter; der Datenschutz bleibt gewahrt. Eine neue Versandmöglich- Foto: Thinkstock (iStock) Disease Management Programme in Baden-Württemberg keit, die den Praxen Zeit und Versandkosten spart. Alle Ärzte in Baden-Württemberg wurden im Vorfeld über den Ablauf von der KVBW informiert. KV und Kassenverbände leisten mit dieser Übermittlungsmethode einen weiteren Beitrag, um Ärzte und das Praxispersonal in Baden-Württemberg von unnötigem Bürokratieaufwand zu entlasten. Ein weiterer Effekt besteht darin, das Handling bei den Disease Management Programmen für die Arztpraxen weiter zu verein fachen. Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes / Medizinerverzeichnisse Neue Merkblätter der Landesärztekammer D ie Landesärztekammer BadenWürttemberg mit den Bezirks ärztekammern stellt ihren Mitgliedern in neuen Merkblättern wichtige Informationen zur Verfügung: „Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes“: Die Aufklärungspflicht ist eine Hauptpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung resultiert aus dem elementaren Selbstbestimmungsrecht des Patienten, außerdem ist sie Berufspflicht des Arztes. Gesetzlich ist sie seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Merkblatt informiert zunächst, wer aufklären muss und wer aufge- 438 ÄBW 10 • 2013 klärt werden muss. Außerdem wird ausführlich dargestellt, wann, wie und worüber Aufklärung zu erfolgen hat. Ferner beschreibt die Publikation die Voraussetzungen für das Entfallen der und den Verzicht auf die Aufklärung und gibt Tipps zur Dokumentation. Schließlich werden auch mögliche Rechtsfolgen fehlerhafter Aufklärung dargestellt. „Medizinerverzeichnisse“: Immer wieder treten Anbieter von Branchenbüchern, Ärzte- oder Gewerbeverzeichnissen an Ärztinnen und Ärzte in oftmals unlauterer Absicht heran, um diese zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Verzeichnis zu veranlassen. Hinter den Offerten, die oft den Anschein erwe- cken, es handele sich um Einträge in amtliche Register oder vertraute Verzeichnisse, verbirgt sich jedoch häufig ein Geschäftsmodell, das mittlerweile als „Adressbuch-Schwindel“ oder „Branchenbuch-Abzocke“ bekannt ist. Das Merkblatt informiert über das Geschäftsmodell, stellt die Rechtslage dar und gibt Empfehlungen, wie sich Ärztinnen und Ärzte verhalten können, wenn ihnen derartige Offerten unterbreitet werden. Beide Merkblätter stehen im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Download bereit. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de (WebCode: 4100) C� Kammern und KV Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen Erstprüfungen in allen 24 Leberzentren abgeschlossen D ie Vor-Ort-Prüfungen aller 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland durch die Prüfungskommission und die Überwachungskommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband sind abgeschlossen. In vier Transplantationszentren wurden schwerwiegende Richtlinienverstöße unterschiedlicher Ausprägung festgestellt. In zwanzig Transplantationszentren, darunter die baden-württembergischen Einrichtungen in Heidelberg und Tübingen, wurden keine Richtlinienverstöße festgestellt (beziehungsweise nur solche, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab). Die Prüfungen sind Teil des nach dem Transplantationsskandal im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen. Nach einer Vor-Ort-Prüfung wird ein Bericht erstellt, der die Feststellungen und Wertungen der Kommissionen enthält. Dieser Bericht wird zur Gewährung rechtlichen Gehörs unter Fristsetzung an die für das Lebertransplantationsprogramm eines Zentrums verantwortlichen Ärzte übersandt. Die Kliniken haben Gelegenheit, zu wesentlichen Kritikpunkten Stellung zu beziehen. Der abschließende Kommissionsbericht wird anschließend jeweils dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums, den zuständigen Landesbehörden sowie der Landesärztekammer und gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet. Leichter Zugang für alle Menschen zur medizinischen Versorgung Barrieren abbauen D ie bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung stand im Fokus einer gemeinsamen Veranstaltung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur an Rampen und Fahrstühle zu denken, sondern allen Menschen einen leichten Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Unter den 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung sind auch Patienten mit Sehbehinderung, Hörschädigung oder geistiger Behinderung. Für sie ist es wichtig, sich in Krankenhäusern und Arztpraxen einfach zurechtzufinden. Dabei hilft es schon, sich klar und deutlich gegenüber Patienten mit Behinderung auszudrücken oder gut sichtbare Schilder anzubringen. Dr. Christoph von Ascheraden, Bundesärztekammer-Vorstandsmitglied und Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden, wies darauf hin, dass viele Vorgaben des Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mittlerweile auf den Weg gebracht worden seien. „Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, alle Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzes verwirklicht zu haben. Auf dem Symposium konnten wir Bilanz ziehen und neue Initiativen entwickeln.“ Auf der Tagung kamen in verschiedenen Vorträgen nicht nur Betroffene und Ärzte zu Wort, sondern unter anderem auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB, und der Ehemalige Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Huber. Am Nachmittag gab es in Arbeitsgruppen Schwerwiegende Richtlinienverstöße stellten die Prüfer in der Universitätsklinik Göttingen und Leipzig sowie in zahlenmäßig geringerem Ausmaß in München rechts der Isar und Münster fest. Um dem Auftrag des Gesetz gebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen. Vorgesehen ist, dass alle 46 Zentren mit ihren gut 140 Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden. Weitere Informationen: www.bundesärztekammer.de C PraxisWissen Ein sErvicE dEr KassEnÄ bundEsvErEiniGunG rztlichEn barriErEn abbauEn idEEn und vorschlÄGE für ihrE Praxis praxisnahe Hinweise, beispielsweise hausärztliche Tipps für den Praxisumbau. Mit einer Podiumsdiskussion unter dem Motto „Blick zurück nach vorn“ endete die Veranstaltung. Die Kassenärztliche Bundesver einigung hat zum Thema eine Broschüre mit dem Titel „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ erstellt, die online kostenlos verfügbar ist. Weitere Informationen: www.kbv.de C ÄBW 10 • 2013 439 Arzt und Recht aktuell Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Heilbehandlungsleistungen Foto: Thinkstock (iStock) Dr. Björn Demuth, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Baden-Württemberg e. V. Ärztliche Heilbehandlungsleistungen sind seit langem umsatzsteuerfrei. Eine Vorgängerregelung befand sich bereits im Umsatzsteuergesetz des Jahres 1919. Nach vielfachen Änderungen gilt die derzeitige Rechtslage seit 2009. Trotz der langen Zeit einer Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Heilbehandlungsleistungen Anzeige Veranstaltungshinweise Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet an verschiedenen Standorten im Land ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 16. Oktober 2013 (18.00 Uhr) in Stuttgart 6. November 2013 (19.00 Uhr) in Göppingen 27. November 2013 (18.00 Uhr) in Tübingen Information und Anmeldung: BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected] BW-Bank Göppingen, Andrea Kemmner, Telefon (0 71 61) 67 22-40, E-Mail: [email protected] BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Karlsruhe lädt zu einer Veranstaltung für niedergelassene Ärzte ein. Seminartitel: Praxisabgabe bei Heilberuflern. Seminarinhalte: • Planung und Organisation der Praxisabgabe • Ermittlung des Praxiswertes • Rechtsfragen • Steuerliche Aspekte • Check-Liste zur Praxisabgabe Referenten: VermögensManager Heilberufe: Axel Schmidt und Stefan Uhlenbruck Steuerberater: N.N. Rechtsanwalt: N.N. Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 23. Oktober 2013 um 17.30 Uhr BW-Bank Karlsruhe, Friedrichsplatz 1– 3, 76133 Karlsruhe Information und Anmeldung: BW-Bank Karlsruhe, Stefan Uhlenbruck, Telefon (07 21) 1 42-2 47 16, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei muss konstatiert werden, dass über den Zweck der Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Heilbehandlungsleistungen keine Einigkeit besteht. Jedenfalls bis zur Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes in 2009 ging die überwiegende Ansicht davon aus, dass das Ziel der Umsatzsteuerbefreiung allein die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer sei. Dabei blieb die unionsrechtliche Perspektive der Umsatzsteuer aus geblendet. Die Umsatzsteuer steht nämlich seit 1967 nicht mehr dem nationalen deutschen Gesetzgeber für Änderungen zur Verfügung. Die Regelungen zur Umsatzsteuer sind vielmehr in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme des Steuersatzes bis auf Details einheitlich. Der für das Umsatzsteuer gesetz maßgebenden Richtlinie liegt aber ein anderes Ziel zugrunde. Die unionsrechtliche Regelung bezweckt ganz allgemein eine Senkung der Kosten von Heilbehandlungen und will diese Behandlungen dem Einzelnen zugänglicher machen. Ärztliche Heilbehandlungen sollen nicht durch Umsatzsteuern verteuert werden. Von dieser Zweckbestimmung geht inzwischen auch der Bundesfinanzhof aus. Folge dieser Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte ist aber auch der Ausschluss eines Vorsteuerabzugs. Für den Bereich der Humanmedizin definiert der Europäische Gerichtshof ärztliche Heilbehandlungen als Handlungen, die der Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienen und einen therapeutischen Zweck haben. Auch vorbeugende Leistungen und Leistungen zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung (Rehabilitation) der menschlichen Gesundheit fallen unter den Begriff der ärztlichen Heilbehandlung. Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe sind dagegen keine ärztlichen Heilbehandlungen, da sie keinen direkten Krankheitsbezug aufweisen. Dabei können sich im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen zwischen einer umsatzsteuerbefreiten vorbeugenden Leistung mit Krankheitsbezug und einer umsatzpflichtigen Präventionsleistung er geben. Trotz der weiten Definition der ärztlichen Heilbehandlung wird von der Finanzverwaltung gelegentlich als Voraussetzung der Umsatzsteuerfreiheit ein weiteres (willkürliches) Kriterium eingeführt: Danach soll die Umsatzsteuerfreiheit davon abhängen, dass die Kosten der Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Eine solche Einschränkung widerspricht der Arzt und Recht aktuell Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs. Denn der Umfang der Kosten erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen dient der Sicherstellung einer Mindestversorgung, auf die jeder einen Anspruch gegenüber der Allgemeinheit hat. Auch als Indiz taugt die Erstattungsfähigkeit nur bedingt. Insbesondere bei schwierigen Abgrenzungen zwischen vorbeugender Leistung und Prävention hilft eine fehlende Er stattungsfähigkeit nicht weiter, zumal zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen auch die Prävention gehört. Diese Auslegung wird auch durch die Qualifizierung des Arztes als Freier Beruf gefordert. Ein Arzt übt, unabhängig davon, ob er einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (etwa in einer GmbH) erzielt oder ob er als Angestellter Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielt, einen Freien Beruf aus. Wesentliche Kennzeichen eines Freien Berufes sind neben der Erbringung einer höchstpersönlichen Leistung, die sowohl durch eine gewisse persönliche und sachliche Berufsunabhängigkeit als auch durch eine besondere Vertrauensbeziehung zum Empfänger der beruflichen Leistung gekennzeichnet ist. Daneben sind auch das Vorhandensein eines gewissen Berufsethos und eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl prägend. Unabhängig kann der Arzt aber nur agieren, wenn er seinem Patienten auch Heilbehandlungen anbieten kann, die zwar nicht für jeden zum erforderlichen Mindeststandard gehören, aber nach seiner Einschätzung eine Heilung oder Linderung herbeiführen können. Nimmt der Patient dieses Angebot an, könnte ihn die Verteuerung der Heilbehandlung von einer Inanspruchnahme dieser Leistung abhalten. Eine optimale Patientenversorgung durch einen unabhängigen Arzt wäre gefährdet. Wie bereits erwähnt, gehört zu den wesentlichen Kennzeichen eines Freien Berufes auch das Vorhandensein eines gewissen Berufsethos. Ein solches ist bei Ärzten unzweifelhaft durch den Hippokratischen Eid vorhanden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ärzte die Möglichkeit nicht erstattungsfähiger umsatzsteuerfreier Heilbe- Zeile An das Finanzamt – Bitte weiße Felder ausfüllen oder 2012 ankreuzen, Anleitung beachten – Eingangsstempel 1 2 Steuernummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 5 Berichtigte Steuererklärung (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) 6 A. Allgemeine Angaben 121 110 50 12 1 99 11 Name des Unternehmers 7 ggf. abweichender Firmenname 8 Art des Unternehmens 9 Straße, Haus-Nr. 10 Ort PLZ 11 Telefon 12 E-Mail-Adresse 13 14 15 16 17 18 Dauer der Unternehmereigenschaft (nur ausfüllen, falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012) vom bis zum 1. Zeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T T MM T T MM 2. Zeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T T MM T T MM Die Abschlusszahlung ist binnen einem Monat nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten (§ 18 Abs. 4 UStG). Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird. Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 19 Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“. 20 Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird. 21 Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung sowie der §§ 18, 18b des Umsatzsteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-MailAdresse ist freiwillig. 22 B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) 23 Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2011 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 17 500 € betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist. 24 Umsatz im Kalenderjahr 2011 } ............................................... (Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG) 25 Umsatz im Kalenderjahr 2012 26 Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR 27 X beigefügt. 28 X nicht beigefügt, weil ich darin keine Angaben zu machen hatte. ............................................... Unterschrift Betrag volle EUR 238 239 Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt: 29 30 Datum, eigenhändige Unterschrift des Unternehmers 2012USt2A501 - Mai 2012 - 2012USt2A501 handlungen nicht dazu missbrauchen, im Deckmantel einer medizinisch indizierten Heilbehandlung Leistungen vorzunehmen, die – wie etwa Schönheitsoperationen – nicht als Heilbehandlungen zu qualifizieren sind. Von Angehörigen eines Freien Berufs muss und kann erwartet werden, dass sie den Patienten in den Mittelpunkt stellen und diesem nur aus ihrer Sicht notwendige nichterstattungsfähige Maßnahmen vorschlagen. Bei einer Verneinung der Umsatzsteuerfreiheit hätte der Arzt zwar einen Vorsteueranspruch. Es muss aber beachtet werden, dass dieser den Arzt kaum entlastet und damit auch nur eine geringere Weiterleitung des Vorteils an den Patienten möglich ist. Des Weiteren wird hierdurch bei Ärzten, die lediglich medizinisch indizierte Heilbehandlungen vornehmen durch die Pflicht zur regelmäßigen Umsatzsteuererklärungsabgabe und zur Aufteilung der Vorsteuern eine weitere Schwelle der Bürokratisierung erreicht. Die verantwortungsvolle Heilbehandlung durch Ärzte wird aber auch im Bereich von Krankenhausleistungen durch die Umsatzsteuer eingeschränkt. Trotz des klaren Zweckes der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen sind Krankenhausleistungen von Privatkliniken nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz nur umsatzsteuerfrei, wenn sie nach SGB V zugelassen sind oder besondere Verträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen bestehen. Damit wird die Möglichkeit des Patienten, sich von der Einrichtung seiner Wahl be- handeln zu lassen, durch die Belastung mit Umsatzsteuern verteuert, obwohl das Unionsrecht dem Patienten jede Art von Heilbehandlung ohne Zugangshindernis einräumen möchte. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, das Umsatzsteuergesetz zu ändern, bevor dies durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erzwungen wird. Denn die bis dahin bestehende Rechtsunsicherheit belastet Ärzte sowie Privatkliniken ebenso wie Patienten und steht einer bestmöglichen Versorgung des Patienten durch einen unabhängigen und frei seinem Berufsethos unterworfenem Arzt im Wege. Dr. Björn Demuth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater; Partner bei CMS Hasche Sigle, Stuttgart Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Baden-Württemberg e. V. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner. Seminartitel: Steuerliche, rechtliche und finanzielle Besonderheiten bei Kooperationen und Transaktionen von Arztpraxen Seminarinhalte: • Besonderheiten und Fallstricke bei der Auflösung und Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) • Besonderheiten und Fallstricke bei Übernahme oder Verkauf einer Praxis • Methoden der Praxisbewertung • Standortbewertung mit der BW Standortanalyse Referenten: Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für den Heilberufebereich Ulrich Bartoleit (Steuerberater, Ulm) Jens Gassner (Steuerberater, Senden) René Dachner (Steuerberater, Ehingen) Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 23. Oktober 2013 um 19:00 Uhr BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei ÄBW 10 • 2013 441 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt SEPA – was geht mich das als Arzt an? Christian Cieslik Baden-Württembergische Bank SEPA-Experte E-Mail: christian.cieslik@ bw-bank.de www.bw-bank.de/sepa Die Bankleitzahl geht, IBAN und BIC kommen – am 31. Januar 2014 endet der deutsche Zahlungsverkehr in seiner jetzigen Form. Er wird endgültig abgelöst von der „Single Euro Payments Area“, kurz SEPA. Mit SEPA beginnt ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für den Euro mit mehr Transparenz. Zahlungen innerhalb der Euroländer werden so schneller, günstiger und effizienter. Zum 1. Februar 2014 stellen alle Länder im Euroraum die bisherigen nationalen Zahlverfahren ein – zugunsten einer europaweit standardisierten Lösung. Unterschiedliche gesetzliche und vertragliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Lastschriften sind dann Vergangenheit. Zeitgleich wird SEPA für Unternehmen, Vereine, Selbstständige wie Ärzte, sonstige Heil- und Freiberufler sowie Privatleute in der Europäischen Union rechtsverbindlich. SEPA-Umstellung betrifft jeden In Größe und Ausmaß erinnert die SEPA-Umstellung auf den ersten Blick an die Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 – mit dem wesentlichen Unterschied, dass alte DM-Bestände bis heute umgetauscht werden können. Wie damals die Euro-Einführung geht auch die SEPA-Umstellung jeden an. Allerdings sind die Betroffenen weit mehr gefordert, um auch nach dem Stichtag, dem 31. Januar 2014, am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Die Umstellung auf SEPA kann je nach Nutzungsumfang in den Arztpraxen sehr zeit- und arbeitsintensiv ausfallen. Aussitzen ist keine Alternative – der Countdown läuft. IBAN und BIC Ab dem 1. Februar 2014 sind Überweisungen und Lastschriften nur noch für jene Praxisinhaber möglich, die ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr SEPA-tauglich gemacht haben. Bis dahin müssen die Zahlungssysteme auf IBAN (internationale Bankkontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) umgestellt werden. Schon heute ist die IBAN bekannt: Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der bisherigen Kontonummer. Bankkunden können ihre IBAN und BIC auf den Kontoauszügen beziehungsweise auf neueren Bankkarten nachlesen. Um selbst Überweisungen tätigen zu können, müssen IBAN und BIC auch für die Konten von Geschäftspartnern sowie Mitarbeitern erhoben und zum Beispiel in das Lohn- und Finanzbuchhaltungssystem eingepflegt werden. Bei der Umwandlung in SEPA-fähige Datensätze ist ein PCProgramm hilfreich. Damit können auch große Datenmengen wie beispielsweise Mitgliedskonten in der Vereinsarbeit konvertiert werden. Elektronisches Lastschrift verfahren bleibt vorerst In einer Arztpraxis müssen zum Beispiel alle Anwendungssysteme, die Bankdaten erstellen oder elektronisch auslesen, umgestellt werden. Verträge, Geschäftspapiere und Rechnungsformulare sollten überarbeitet werden – und vieles mehr. Mitunter bezahlen Patienten Sonderleistungen in der Arztpraxis per Elektronischem Lastschriftverfahren (ELV). Dabei wird mittels Kartenzahlung eine Einzugsermächtigung generiert. Dieses Verfahren wird in der Bundesrepublik häufig genutzt und bleibt vorerst bis zum 1. Februar 2016 bestehen. 442 ÄBW 10 • 2013 Mit der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA: Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ersetzt die IBAN (International Bank Account Number = Internationale Bankkontonummer) künftig die in Deutschland gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen. Die IBAN muss ab Februar 2014 grundsätzlich bei Überweisungen und Lastschriften angegeben werden. Mehr erfahren Sie unter www.sepadeutschland.de A2-Sepa-Plakat_final.indd 1 01.11.12 11:20 SEPA-Lastschrift: Gläubigeridentifikation und Inkassovereinbarung Ein besonderes Augenmerk gilt dem SEPA-Lastschriftverfahren. Hier gibt es zahlreiche Besonderheiten, von denen nur einige genannt werden. Künftig müssen Zahlungspflichtige in der Regel mindestens 14 Tage vor der Belastung über den Einzug informiert werden – es sei denn, es wurde vertraglich eine kürzere Frist vereinbart. Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Bankkunden mit der Hausbank eine Inkassovereinbarung schließen sowie bei der Deutschen Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de elektronisch eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen. Offenbar wurde dies bislang von vielen Betrieben versäumt, denn bis Anfang September 2013 wurden bei der Deutschen Bundesbank lediglich rund 800 000 dieser Nummern beantragt. Zum Vergleich: In Deutschland existieren mehr als drei Millionen Unternehmen, dazu 1,2 Millionen Selbstständige und rund 580 000 Anzeige Vereine. Diese Zahlen lassen ahnen, für wie viele Betroffene die SEPA-Umstellung am Jahresende noch zu einem Kraftakt werden könnte. SEPA-Überweisungen für Löhne und Gehälter über Onlinebanking Mit der SEPA-Umstellung können Sammelüberweisungen und Lastschriften ab 1. Februar 2014 nur noch beleglos über Internet eingereicht werden. Das wirkt sich im Praxisbetrieb zum Beispiel auf Gehaltszahlungen der Praxismitarbeiter aus. Praxen, für die bisher noch kein OnlinebankingZugang eingerichtet ist, sollten deshalb aktiv werden. Zum einen benötigen sie eine SEPA-fähige Finanzsoftware, zum anderen eine Onlinebanking-Vereinbarung mit der Hausbank. Welche Vorbereitung für die Umstellung müssen Privatpersonen treffen? Privatleute sind die einzigen, die sich auf die SEPA-Umstellung nicht aktiv vorbereiten müssen: Für sie übernehmen die Banken die Umstellungsarbeit – zum Teil sogar weitere zwei Jahre lang. Zum Beispiel konvertieren sie automatisch alte Überweisungsbelege und bieten Hilfestellungen im Onlinebanking. Als Privatperson muss ein niedergelassener Arzt beispielsweise lediglich seine IBAN wissen und, wer Auslandsüberweisungen tätigen will, zusätzlich den BIC. Als Praxisinhaber dagegen muss er handeln. SEPA – ein Stück Geschichte im Euroland Die SEPA-Ära im Euroraum ist längst eingeläutet worden: Seit 2008 gibt es die SEPA-Überweisung, seit 2009 die SEPALastschrift. Derzeit laufen die Zahlungssysteme parallel. Das ändert sich bald: Ende Januar werden die alten Systeme abge schaltet. Wer in Sachen SEPA bislang nicht aktiv wurde, sollte nun zügig die Initiative ergreifen, um nicht im Februar zahlungsunfähig zu werden. Informationen, Handlungsempfehlungen und Arbeitslisten zur Vorbereitung einer reibungslosen SEPA-Umstellung geben unter anderem die IHKs, Berufsver bände und natürlich auch Banken. Interessierte finden Inform ationen und Check listen bei der BW-Bank im Internet unter www.bw-bank.de/sepa NEUE SONOTHEK & NEUE m ch o N ervice für Sie ... hl und S a w s Au ehr Besuchen Sie uns! Alle Termine im Überblick Mi. 13.11.13, 14 bis 18 Uhr Sa. 16.11.13, 09 bis 17 Uhr Mi. 20.11.13, 14 bis 18 Uhr Do. 21.11.13, 14 bis 18 Uhr Fr. 22.11.13, 14 bis 18 Uhr Sa. 23.11.13, 09 bis 17 Uhr Mit p Mi. 27.11.13, 14 bis 18 Uhr Sa. 30.11.13, 09 bis 17 Uhr Mi. 04.12.13, 14 bis 18 Uhr Sa. 07.12.13, 09 bis 17 Uhr Mi. 11.12.13, 14 bis 18 Uhr Sa. 14.12.13, 09 bis 17 Uhr Gleich Termin vereinbaren! SonorInG-MEDIca-Preise garantiert! !* hein ersönl ichem Eröffnungsgutsc Mehr Infos: dormed-stuttgart.de * Für Ihren Besuch auf der Ultraschall des Südens oder eines Ersatztermins bedanken wir uns mit einer Gratisteilnahme an einer unserer zertifizierten Fortbildungen oder einer Stunde Applikationsunterstützung. NEUE SONOTHEK! 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel. (0711) 75 85 97 00 Meisenweg 37 Fax (0711) 75 85 97 01 Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr. 64 • 87700 Memmingen Tel. (0 83 31) 98 35 92 Mehr Informationen unter: www.schmitt-haverkamp.de www.sonoring.de Ethik 117 Verschwimmt die Grenze zwischen Krankheit und Gesundheit? DSM-5: Was ihr wollt. Zurück zu Foucault S Dr. phil. Galia Assadi Dr. med. Dr. phil. Orsolya Friedrich Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing und Dr. phil. Diana Aurenque Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 444 pätestens seit der Veröffentlichung der fünften Ausgabe des Diagnostischen und Statistischen Handbuchs Psychischer Störungen (DSM-5) der American Psychiatric Association (APA) im Mai 2013 wird das Thema psychische Krankheit auch in deutschen Publikumszeitschriften kritisch diskutiert. Eine besondere Veränderung im DSM-5 ist, dass das für eine Diagnose notwendige zeitliche Auftreten bestimmter Symptome anders festgelegt wird als zuvor. So können beispielsweise Symptome einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) deutlich später zum ersten Mal auftreten als in der bisherigen Fassung des DSM, um zur gleichen Diagnose zu führen. Umgekehrt darf jetzt eine Depression trotz eines Trauerfalls schon viel früher diagnostiziert werden. So ist auch für die Binge-Eating Disorder jetzt eine geringere Häufigkeit der Essanfälle und ein kürzeres Auftreten (statt sechs jetzt drei Monate) diagnostisch erforderlich. Zudem kennt das DSM-5 neue Störungsbilder: Hoarding Disorder, Excoriation (skin-picking) Disorder oder Gambling Disorder [1]. Den neu aufgenommenen Störungen ist gemeinsam, dass sie extreme Ausprägungen von Verhaltensweisen beziehungsweise von deren Ergebnissen darstellen, die zum Erlebnishorizont gesunder Menschen gehören: die gelegentliche Unordnung im Haushalt, eine unangemessene Beschäftigung mit Hautunreinheiten oder Versuche, durch Glücksspiel Geld zu gewinnen. Dadurch scheint die Grenze zwischen Krankheit und Gesundheit zu verschwimmen und Kritik an der Ausweitung psychiatrischer Diagnosen ertönt. Zwar wird in Deutschland primär nach der zehnten Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD10) diagnostiziert. Dennoch gilt auch hier das DSM als relevant und einflussreich, an dem sich wohl auch die für 2015 erwartete Neuauflage ICD-11 orientieren wird. Durch die bedeutenden Veränderungen im DSM-5 steigt die medial transportierte Sorge, viele bisher als unbedenklich erachtete Verhaltensweisen könnten vorschnell als pathologisch erfasst und dadurch einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden. Damit einher ginge eine fortschreitende Psychiatrisierung und Medikalisierung der Gesellschaft, auch mit der Folge, schwer kranke Patienten aufgrund mangelnder Ressourcen nicht mehr adäquat therapieren zu können [10, 11]. Für den philosophisch-ethischen Diskurs zum Thema psychische Krankheit und somit auch für die Kontroverse um den DSM-5 liefern die Beiträge des französischen Philosophen Michel Foucault (1926 – 1984) besonders hilfreiche und ethisch relevante Überlegungen. Diese könnten Kritikern des DSM-5 helfen, ihre oft lose dargebotenen Argumente zu sortieren und sie in größere gesellschaftliche Kontexte einzubinden. Um die in Anlehnung an Foucault entworfenen kritischen Perspektiven auf das DSM-5 zu verdeutlichen, skizzieren wir zunächst einige allgemeine Aspekte und Probleme bei der Bestimmung von Krankheit. ÄBW 10 • 2013 Amerikanische Ausgabe „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“, fünfte Auflage (Copyright © 2013; Abdruck mit freundlicher Genehmigung der American Psychiatric Association. Alle Rechte vorbehalten). Wie ist psychische Krankheit bestimmbar? Lässt sich überhaupt eine allgemeingültige Krankheitsdefinition für psychische Störungen finden? Viele Kritiker des Begriffes psychischer Krankheit (wird hier synonym für Störung verwendet) berufen sich auf historische Argumente und versuchen zu zeigen, dass dieser Begriff immer kulturrelativ und von geschichtlichen Entwicklungen abhängig ist. Damit einher geht zumeist auch die Behauptung, seine Verwendung wäre von Interessen geleitet [2, 15]. Die Annahme, dass psychiatrische Diagnostik auch gesellschaftliche Interessen widerspiegelt, impliziert zudem, dass die Bestimmung psychischer Krankheit immer an Normen gebunden ist. Dies ist in der philosophischethischen Debatte jedoch nicht unumstritten. Gewöhnlich wird dort zwischen naturalistischen und normativistischen Theorieansätzen unterschieden. Unter naturalistisch werden die Verständnisweisen von Krankheit zusammengefasst, die gemeinsam davon ausgehen, psychische Krankheiten anhand der Natur beziehungsweise ohne evaluative Normen bestimmen zu können. Zu dieser Gruppe zählen auch Ansätze, die psychische Krankheiten als real zu erfassende Dinge, als klar abgegrenzte Ethik natürliche Entitäten sehen. Andere naturalistische Theorien postulieren, dass Krankheit ein Phänomen ist, das objektiv an der Natur ablesbar ist. Dabei sind insbesondere jene Theorien mit einem funktionalistischen Krankheitsbegriff relevant, die naturwissenschaftlich bestimmbare Parameter in den Vordergrund rücken und Krankheit durch eine Abweichung von biostatistischen Normen der Funktionsfähigkeit des Organismus bestimmen. Normativisten gehen bei der Beschreibung von Krankheit den umgekehrten Weg. Sie schließen biologische sowie funktionelle Defizite nicht aus, aber ein Zustand gilt dann als krank, wenn dieser entweder durch die Person selbst oder durch die Gesellschaft negativ beurteilt wird [12, 13, 15, 16, 17]. Im DSM sowie im ICD-System vermengen sich bei der Bestimmung psychischer Störungen verschiedene Krankheitskonzepte. Da subjektives Leiden nicht zwingend zu einer Diagnose führt, sondern vielmehr als Indikator dient, kann man die aktuellen Diagnosesysteme in Bezug auf deren Krankheitsverständnis als funktionalistisch und normativ-objektiv ansehen. Um eine psychische Krankheit zu diagnostizieren, muss das individuelle Verhalten demnach von den im DSM aufgestellten Normen abweichen und / oder mithilfe psychologischer oder biologischer Methoden als Resultat einer Funktionseinschränkung bestimmt werden. Klassische Argumente gegen die Verwendung des Begriffs der psychischen Krankheit Gegen die Verwendung des Begriffs der psychischen Krankheit sind neben dem historischen weitere Typen von Argumenten vorgestellt worden. Thomas Szasz zeigt beispielsweise, dass zwischen körperlichen und psychischen Krankheiten eine eindeutige Disanalogie vorliegt, die auch dazu führt, dass psychische Krankheit als Begriff nicht verwendet werden sollte. Andere Kritiker lehnen den Begriff psychischer Krankheit zwar nicht in Gänze ab, argumentieren jedoch für ein anderes, interpretatives Verständnis der Verhaltensweisen der Betroffenen, das auch deren Lebensweise einbezieht. Die Argumente, die in der aktuellen Berichterstattung über das DSM-5 am häufigsten vorgebracht werden, sind funktionalistischer Natur und können sich eher im Rahmen einer normativistischen Krankheitskonzeption entfalten. Sie verdeutlichen, dass die Rede von psychischer Krankheit zu negativen Auswirkungen führen könne, wie etwa zur Objektivierung subjektiven Leidens, oder zur Medikalisierung menschlichen Lebens [15]. Foucaults Werke unterstützen all diese Argumentationstypen, stellen jedoch auch größere Zusammenhänge zwischen psychiatrischen Diagnosen und deren gesellschaftlichen und theoretischen Möglichkeitsbedingungen her. Darüber hinaus zeigen sie spezifische historische Veränderungen innerhalb der psychiatrischen Diagnostik auf, die zum Teil auf heutige Entwicklungen übertragen werden könnten. Damit liefern seine Schriften auch wegweisende Beobachtungen, um medizinethisch über das DSM-5 zu reflektieren. Einige Beobachtungen Foucaults zur Entwicklung psychiatrischer Diagnostik Diagnosen wie die der Excoriation (skin-picking) Disorder decken sich mit Foucaults These, dass in die psychiatrische Diagnostik vermehrt Phänomene der Lebenswelt hineingezogen werden, indem Verhaltensweisen zu Syndromkomplexen zusammengefasst werden, die an sich nicht pathologisch sind. Foucault zeigt, dass es in Folge dieser Entwicklung prinzipiell möglich wird, jedes Verhalten, das etwa mit Unordnung, Unbeherrschtheit oder Mangel an Empathie einhergeht, in den Gegenstandsbereich der Psychiatrie zu überführen. Um eine zunächst als normal wahrgenommene Verhaltensweise als pathologisch zu bewerten, reicht es demnach aus, festzustellen, dass sie in der gegebenen Konstellation nicht vorkommen sollten. Sie erscheinen zu früh, zu spät oder zu unkontrolliert. Hierzu passen auch Persönlichkeitsstörungen, bei denen bestimmte Eigenschaften von Personen in extremerer Ausprägung als gewöhnlich, oder in auffälliger Konstellation zu beobachten sind. Diagnostiziert man in dieser Form, besteht die Gefahr, dass der Bereich der Verhaltensweisen, die als psychische Störung betrachtet werden, erheblich ausgeweitet werden könnte. Foucault zeigt zudem, wie gerade die Verbindung von normativistischen und naturalistischen Elementen von Krankheit dazu beitragen kann, psychiatrische Befugnisse auszuweiten und naturwissenschaftlich zu legitimieren. Für ihn stellt die Fokussierung auf die Kindheit einen solchen Knotenpunkt dar. Entscheidend ist hierbei, dass eine bestimmte Perspektive auf die kindliche Erfahrung eingenommen wird. Diese wird als Scharnier interpretiert, das normativ bestimmbare und naturalistisch erfahrbare Aspekte der Krankheit verbindet. Diese Verbindung wird auch dort vermutet, wo psychotherapeutische Ergebnisse, die in Form von „Geständnissen“ erzeugt werden, mit naturwissenschaftlichen Untersuchungen gepaart werden [6]. Sieht man sich die neuen Diagnosen im DSM-5 an, erscheinen auch diese Beobachtungen Foucaults plausibel. So sind beispielsweise neurowissenschaftliche Studien zur Untersuchung vom Binge-Eating-Verhalten genauso zahlreich wie durch „Geständnisse“ gewonnene Überlegungen zu dessen Entstehung durch Erfahrungen in der Kindheit. Wissen, Wahrheit und Macht in der Psychiatrie Solche Beschreibungen von Knotenpunkten und euen Entwicklungen der Psychiatrie eröffnen für Foucault n die für seine Werke wesentlichere Ebene, nämlich psy chiatrisches Wissen und psychiatrische Macht in ihrer Grundsätzlichkeit ins Visier zu nehmen [6, 8]. Für ihn besteht ein eindeutiges Verhältnis zwischen Wissen, Wahrheit, Macht, Subjekt und Gesellschaft, welches in Folge für die Psychiatrie kurz dargestellt wird. Er beschreibt in seinen Werken mehrere Formen von Macht, die auch einen Bezug zur psychiatrischen Praxis aufweisen. Insbesondere die Disziplinar- und die Biomacht sind für Überlegungen hinsichtlich des DSM-5 bedeutsam. Wesentlicher Ansatzpunkt der Disziplinarmacht ist die Normalisierung. Macht am Einzelnen wird nicht mehr ausgeübt, um jemanden zu quälen oder zu unterdrücken, sondern eher, um ihn zu disziplinieren und den herrschenden gesellschaftlichen Normen zu unterwerfen. Die dis ziplinierenden Maßnahmen haben hier die Psyche, die Anomalien, die Triebe und den Charakter zum Objekt. Im Hinblick auf Diagnosen wie etwa der der Gambling Disorder könnten durchaus solche Annahmen ins Feld geführt werden. Wichtig ist für Foucault zu zeigen, dass diese Machtform auch produktive Anteile enthält, die sowohl die Konstitution eines bestimmten, gesellschaftlich funk- ÄBW 10 • 2013 445 Ethik Die Autorinnen sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LudwigMaximilians-Universität, Lessingstr. 2, 80336 München 446 ÄBW 10 • 2013 Was folgt nach Foucault? Foucaults Analysen ermöglichen, die aktuell medial geäußerten Argumente gegen das DSM-5 – wie zum Beispiel die Psychiatrisierung der Gesellschaft und die damit verbundene Problematik der gerechten und sinnvollen Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen – zu ordnen und in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Damit regen sie im besten Fall zu einer breiteren Diskussion über die Stellung der Psychiatrie in der Gesellschaft an. Die Analysen legen aber auch nahe, dass sie die Nöte der Betroffenen nicht ernst genug nehmen. Kritiker bemängeln, dass Foucaults Werke eine schlüssige Moral vermissen lassen und keine Möglichkeit aufzeigen, den beschriebenen Machtformen zu entrinnen. Entgegen dieser populären Deutung lässt sich jedoch auch eine andere Lesart Foucaults vertreten. Durch seine Analysen der theoretischen und sozialen Bedingungen, die die Entstehung bestimmter Formen der Psychiatrie erst ermöglichen, zeigt Foucault, dass das individuelle Handeln als Antwort auf eine Rahmenordnung gesellschaftlicher Bedingungen verstanden werden kann, die sowohl das Handeln des Psychiaters als auch das des „psychisch Kranken“ erst ermöglichen und somit formen. Im Anschluss an Foucaults Analysen lässt sich der Ethik auch der Gegenstandsbereich der gesellschaftlichen Bedingungen individuellen Handelns zuordnen. So kann eine zweistufige Ethikkonzeption entwickelt werden, die sowohl die sozialen Bedingungen individuellen Handelns als auch das ethische Selbstverhältnis des Einzelnen in ihren Wechselwirkungen in den Blick nimmt, zumal Foucault in der Hermeneutik des Subjekts selbst ein „Gegenmittel“ zu seinen Machtkonzeptionen etabliert: den Selbstbezug des Subjekts. Dabei erkennt sich das Subjekt jedoch nicht im Spiegel einer vermeintlich allgemeingülFoto: Wikipedia tionalen Subjekttyps als auch eine spezifische Form wissenschaftlichen Wissens ermöglichen. Dabei sind Orte der Machtausübung gleichzeitig auch Orte der Wissens- und Wahrheitsproduktion über den Gegenstand Mensch. Diese Verbindung zeigt sich sehr deutlich, wenn man die wachsende Zahl von Institutionen sieht, die sich wissenschaftlich mit abweichendem menschlichem Verhalten, dessen Ursachen, aber auch dessen Therapie beschäftigen. Zentral für die Disziplinarmacht ist die Technik der permanenten Beobachtung, welche auch jenseits der Psychiatrie von Laien fortgeführt werden kann [3, 4, 7, 14]. Es ergibt sich ein ganzer Kreis an möglichen Beobachtern, indem das psychiatrische Wissen für Laien zugänglich gemacht wird, wodurch Verhaltensauffälligkeiten von Laien in psychiatrischen Kategorien klassifiziert werden können. Ein Entrinnen aus diesem System scheint kaum möglich. Der Eindruck verstärkt sich, wenn man Foucaults Konzept der Biomacht berücksichtigt. Das Wissen, das durch Techniken der Disziplinarmacht über Einzelne gewonnen wird, kann laut Foucault in der Summe auch zur Regulierung des Gesellschaftskörpers benutzt werden. Das scheint auch die Sorge zu sein, die etliche Kommentatoren zur Einführung des DSM-5 formulieren, wenn sie etwa von einer Medikalisierung oder Psychiatrisierung der Gesellschaft sprechen. Foucault führt solche Überlegungen jedoch weiter. Im Sinne der Biomacht könnten potenziell vermehrte Objektivierungstendenzen seitens der Psychiatrie auch verwendet werden, um die Gesellschaft gegen vermeintliche Gefahren zu schützen, die von Personen in einem anormalen „Zustand“ ausgehen könnten [6]. Bei der Rede von Biomacht steht also immer die Gesamtheit der Gesellschaft im Vordergrund. Diese Machttechnik befasst sich mit dem Menschen als Lebewesen und mit dem „Gattungs-Menschen“. Für Foucault rücken damit gleichzeitig beispielsweise Fragen nach Krankheit, Leben, Sterberate und Fruchtbarkeit in den Vordergrund. Die Aufmerksamkeit gilt hierbei dem gesamten Lebenslauf. Unfälle, Mangelerscheinungen oder andere Unzulänglichkeiten sollen vermieden, Zufälle zum Wohle der Gesellschaft ausgeschaltet werden [5, 14]. Neuere Diagnosen des DSM-5 scheinen in dieses Verständnis Foucaults gut integrierbar zu sein. Zu Recht würde jedoch jeder aktive Psychiater solche Motivationen von sich weisen. In Foucaults Konzeption verlaufen die beschriebenen Prozesse aber systemimmanent, ohne dass sie in der Absicht oder der Macht des Einzelnen stünden. Die Psychiatrie gerät in den Augen Foucaults ohne „böse Absicht“ und ohne Wissen der Akteure gewissermaßen zur Wissenschaft über den wissenschaftlichen Schutz der Gesellschaft. Dabei wird die Technik der Disziplinarmacht – obwohl auf anderer Ebene agierend – ebenfalls benutzt, um die Biomacht zu etablieren. Die Medizin und insbesondere die Psychiatrie dabei als Bindeglied zwischen diesen zwei Techniken anzusehen, liegt nahe, da sie aktiv an der Bestimmung des Krankheitsbegriffs mitwirken. Um zu unterscheiden, was als gesund und was als krank bezeichnet werden kann, stellen sie Normen auf, die über den Bereich der Medizin und der Psychiatrie hinaus gesellschaftliche Machteffekte erzeugen. Eine Norm kann sowohl auf den zu disziplinierenden Körper als auch auf die zu regulierende Bevölkerung angewendet werden und stellt damit eine wichtige Verbindung für diese zwei Machttechniken dar [5, 14]. Michel Foucault war französischer Philosoph des Poststrukturalismus, Psychologe, Historiker, Soziologe und Begründer der Diskursanalyse. Er war zwischen 1970 und 1984 Inhaber des Lehrstuhls für die Geschichte der Denksysteme am Collège de France in Paris. Konto & Karten | Beruf & Praxis | Absichern | Vorsorge | Immobilie | Vermögen | Private Banking Anzeige tigen Wahrheit der Psychiatrie oder in der Differenz zwischen seinem psychiatrisch benannten Ist- und Sollzustand, sondern durch verschiedene Selbstpraktiken [9, 14]. Vielleicht lassen sich psychiatrische Praxis und Foucaults Kritik daran konstruktiv verbinden, wenn man die diagnostischen und therapeutischen Angebote der Psychiatrie als eine dieser Selbstpraktiken, als einen Weg der Selbstsorge interpretiert und gleichzeitig eine Deutungshoheit der Psychiatrie über die menschliche Psyche stets kritisch und im gesamtgesellschaftlichen Kontext hinterfragt. Der Rekurs auf Foucault kann demnach als innovativer Impuls für die aktuelle medizinethische Debatte dienen. Mit dessen Hilfe können die Kritik am DSM-5 und die Verbesserungsvorschläge neu fundiert und effektiver gestaltet und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die psychiatrische Hilfe denen vorbehalten bleibt, die sie dringend benötigen. Strategisch denken. Taktisch punkten. Orsolya Friedrich Galia Assadi Literatur: [1] American Psychiatric Association (2013): Highlights of Changes from DSM-IV-TR to DSM-5. www.dsm5.org/Documents/changes%20 from%20dsm-iv-tr%20to%20dsm-5.pdf.(17. 07. 2013) [2] Boorse, Christopher (1977): Health as a theoretical concept. In: Philosophy of science, 44, S. 542 – 560. [3] Fink-Eitel, Hinrich (2002): Michel Foucault zur Einführung. Hamburg: Junius, S. 63 – 95. [4] Foucault, Michel (1999): Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Frankfurt am Main: Suhrkamp. [5] Foucault, Michel (2001): In Verteidigung der Gesellschaft. Vor lesungen am Collège de France (1975 – 1976). Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 282 – 311. [6] Foucault, Michel (2003): Die Anormalen. Vorlesungen am Collège de France (1974 – 1975). Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 380 – 420. [7] Foucault, Michel (2005): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp. [8] Foucault, Michel (2005): Die Macht der Psychiatrie. Vorlesungen am Collège des France (1973 – 1974). Frankfurt am Main: Suhrkamp. [9] Foucault, Michel (2009): Hermeneutik des Subjekts. Frankfurt am Main: Suhrkamp. [10] Frances, Allen (2013): Normal: Gegen die Inflation psychiatrischer Diagnosen. Köln: DuMont. [11] Habekuß, Fritz (2013): Heute noch normal, morgen schon verrückt. In: Zeit Online, www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-05/dsm-5bibel-der-psychatrie. [12] Hoff, Paul (2005): Autonomie und psychiatrische Krankheitsmodelle. Die historische und aktuelle Perspektive. In: Rössler, W., Hoff, P. (Hrsg.), Psychiatrie zwischen Autonomie und Zwang, Heidelberg: Springer, S. 8 – 25. [13] Lanzerath, Dirk (2000): Krankheit und ärztliches Handeln. Zur Funktion des Krankheitsbegriffs in der medizinischen Ethik. Freiburg: Alber, S. 89 – 147. [14] Sarasin, Philipp (2005): Michel Foucault zur Einführung. Hamburg: Junius, S. 122 – 196. [15] Schramme, Thomas (2000): Patienten und Personen. Zum Begriff der psychischen Krankheit. Frankfurt am Main: Fischer-TaschenbuchVerlag, S. 32 – 66 und S. 105 – 113. [16] Schramme, Thomas (2004): Zur Funktion des Krankheitsbegriffs für ein gerechtes Gesundheitssystem. In: Mazouz, N., Werner, M., Wiesing, U. (Hrsg.), Krankheitsbegriff und Mittelverteilung, Baden-Baden: Nomos, S. 71 – 84. [17] Wiesing, Urban (2004): Kritische Anmerkungen zu einer Krankheitsdefinition anhand objektiver Kriterien. In: Mazouz, N., Werner, M., Wiesing, U. (Hrsg.), Krankheitsbegriff und Mittelverteilung, BadenBaden: Nomos, S. 47 – 55. Dr. Christian Georg, Radiologe, Neustadt a.d. Weinstraße, Mitglied der apoBank Jetzt rteile o v r e u Ste n! sicher Spielend am Ball bleiben – mit der richtigen Vorsorge. Mit der richtigen Strategie holen wir gemeinsam das Beste aus der Basis- und Privatrente für Sie heraus. Punkten Sie taktisch in der Anspar- und Rentenphase durch Steuervorteile mit dem Kombi-Renten-Konzept. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.apobank.de/kombi-renten-konzept Vermischtes Pädiater aus dem Südwesten zum Focus-Beitrag „Wo die Frühchen sterben“ Foto: Thinkstock (iStock) Neonatale Sterblichkeit im deutschlandweiten Vergleich I m „Focus“ (Heft 36/2013) werden mit 15,4 % gefolgt von Baden-Württplakativ mit „Wo die Frühchen emberg mit 16,5 % auf. sterben“ bessere ÜberlebenschanBei der Auswertung der vergleichcen für Früh- und Neugeborene in baren Anzahl von Totgeborenen den neuen Bundesländern beschrie- <1000g bezogen auf alle Geburten ben. Dabei wird auf Zahlen des Statis- <1000g zeigt sich ein entgegengetischen Bundesamtes zur neonatalen setztes Bild: Die höchste Rate fand Sterblichkeit verwiesen, wonach die sich in Brandenburg mit 30,8 %, die neuen Bundesländer zum Teil deut- niedrigste Rate wies das Saarland mit lich besser abschneiden als die alten 14,4 % auf, gefolgt von Baden-WürttBundesländer. Im Artikel wird die emberg mit 14,6 %. Insgesamt lag die 5-Jahresdaten 2007-2011 desStat. Stat.Bundesamtes, Bundesamtes, gewichtsadaptiert 5-Jahresdaten des Notwendigkeit 2007-2011 der Zentralisierung Rate in den neuengewichtsadaptiert Bundesländern mit der Frühgeborenenversorgung in 27,8 % deutlich schlechter als 17,3 % große Zentren abgeleitet, da in den in den alten Bundesländern (Medianeuen Bundesländern weniger Peri- ne, p=0,006, s.a. Tabelle). Fazit: Der im Durchschnitt niednatalzentren vorgehalten würden. Sterblichkeit der Betrachtet man diese Zahlen ge- rigeren neonatalen 0,006 pp==0,006 Hochrisikofrühgeborenen in den neunauer, so zeigen sich zwei Seiten der p= 0,03 p= 0,03 Medaille: Von 2007 bis 2011 lag die en Bundesländern steht eine höhere neonatale Sterblichkeit von Hochrisi- Rate an Totgeborenen gegenüber. In kofrühgeborenen (<1000g Geburts- Baden-Württemberg zeigen sich für gewicht) in den neuen Bundeslän- beide Entitäten im Bundesvergleich dern bei 18,0 % versus 24,7 % in sehr gute Ergebnisse. Aus diesen Daten Sterblichkeit Frühgeborenen<1000g <1000gGeburtsgewicht Geburtsgewichtsowie sowieder Anteilder der Totgeborenen Totgeborenen an an allen allen Geburten Geburten Sterblichkeit derder Frühgeborenen Anteil lassendersich keine Schlussfolgerungen den alten Bundesländern (Mediane, <1000g alten und neuen Bundesländer.Jedes JedesBundesland Bundeslandististdurch durcheinen einenPunkt Punktrepräsentiert repräsentiert (Überlagerung (Überlagerung <1000g fürfür diedie alten und neuen Bundesländer. von Punkten bei nahezu gleichen Werten). Die horizontalen Balken entsprechen dem jeweiligen Median (generiert aus hinsichtlich der Versorgungsqualität inaus p=0,03, Mann-Whitney U Test). Die von Punkten bei nahezu gleichen Werten). Die horizontalen Balken entsprechen dem jeweiligen Median (generiert Daten Statistischen Bundesamtes). Daten desdes Statistischen Bundesamtes). niedrigste Sterblichkeit wies Sachsen großen und kleinen Kliniken ableiten. Sterblichkeit(n) (n) Sterblichkeit (Lebendgeborene<1000g,<28d) <1000g,<28d) (Lebendgeborene Totgeborene(n) (n) Totgeborene <1000g) (Totgeburten/alle /alleGeb. Geb.<1000g) (Totgeburten Alte NeueBL BL Alte BLBL Neue 3.462 / 15.293 388 / 2.223 3.462 / 15.293 388 / 2.223 22,6 17,5%% 22,6 %% 17,5 AlteBL BL Alte NeueBL BL Neue 3.268/18.561 18.561 3.268/ 17,6%% 17,6 806//3.029 3.029 806 26,6% % 26,6 Eine sachliche Darstellung in den Medien und Diskussion innerhalb der Fachgesellschaft wäre wünschenswert, um eine unnötige Polarisierung zu vermeiden. Grundsätzlich geht es um ein besseres Überleben mit möglichst geringen Folgeproblemen von allen Risikofrüh- und Reifgeborenen. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes beleuchten ausschließlich den Faktor Sterblichkeit. Die Initiative des Aqua-Institutes, risikoadaptierte Ergebnisdaten zu gewichten, ist der richtige Weg. Prof. Dr. Andreas Trotter (Singen), Prof. Dr. Christian v. Schnakenburg (Esslingen), Prof. Dr. Manfred Teufel (Böblingen), für den Vorstand des Verbandes leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands. VLKKD (e. V), Landesvereinigung Baden-Württemberg. Angeborene urogenitale Fehlbildungen und Funktionsstörungen bei Kindern im Fokus Stiftungsprofessur für Dr. Ebert D ie Urologische Universitäts klinik Ulm hat die deutschlandweit einzige BerndtUlrich Scholz W3-Stiftungsprofessur für Kinderurologie eingeworben, die von der Deutschen Gesellschaft für Urologie gemeinsam mit der Stiftung Urologische Forschung ausgeschrieben wurde. Die Kinderurologin Prof. Dr. Anne-Karoline Ebert (Foto) wird sich hier angeborenen uro genitalen Fehlbildungen und Funk tionsstörungen mit operativ-rekon- 448 ÄBW 10 • 2013 struktivem Schwerpunkt widmen. Zuvor hatte sie als Leitende Oberärztin am Krankenhaus Barmherzige Brüder in Regensburg das dortige durch die Europäische Gesellschaft für Kinderurologie zertifizierte universitäre Zentrum für Kinderurologie mit aufgebaut. Als eine der ersten Urologen in Deutschland erwarb sie zudem die internationale Facharztweiterbildung, den Fellow of the European Academy of Paediatric Urology. Besondere Expertise hat Prof. Ebert bei der operativen Behandlung seltener Fehlbildungen, unter anderem dem Blasenekstrophie-Epispadie-Komplex, bei dem durch eine Fehlentwicklung der unteren Bauchwand die Harnblase nach außen hin offen liegt und die Harnröhre gespalten ist. Hier leitet die Medizinerin das deutschlandweite CURE-Netzwerk mit dem Ziel, die Behandlung dieser Erkrankung nachhaltig zu verbessern. Vermischtes Ständige Impfkommission gibt neue Empfehlungen der nicht mehr mit einer Spritze verabreicht, sondern in die Nase gesprüht wird. Damit erhofft sich die STIKO eine höhere Akzeptanz der jährlich zu wiederholenden Influenza-Impfung bei Kindern und Eltern und aufgrund der besseren Wirksamkeit eine größere Zahl vermiedener Krankheitsfälle. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Influenza-Impfung jetzt nicht nur Personen empfohlen, die eine ungeimpfte Risikoperson betreuen, sondern auch Personen, die eine geimpfte Risikoperson betreuen. Grund ist, dass die Influenza-Impfung keinen hundertprozentigen Schutz bietet. Das gilt insbesondere für ältere oder immungeschwächte Menschen, die somit auch bei Impfung indirekt von einem Impfschutz der sie betreuenden Personen profitieren. Weitere Informationen: Herzwochen November 2013 Bundesweite Informationskampagne Schwaches der Deutschen Herzstiftung im November ?! Schwaches ?! Herzwochen 2013 Herz www.herzstiftung.de D ie Deutsche Herzstiftung hat die Herzinsuffizienz zum TheNovember 2013Herzwochen 2013 gema der wählt, die unter dem Motto „Das schwache Herz“ stehen und bundesweit vom 1. bis zum 30. November Schwaches stattfinden werden. In Deutschland wird die Zahl der www.herzstiftung.de Patienten mit Herzschwäche auf zwei bis drei Millionen geschätzt. Allein 2010 wurden in Deutschland über 371 300 Patienten mit einer Herzschwäche in ein Krankenhaus eingeliefert; über 48 300 starben an einer Herzinsuffizienz. Das Übersehen der Beschwerden oder die Symptome der chronischen ?! Herz ?! Schwaches Herz www.herzstiftung.de www.herzstiftung.de Herzschwäche nicht wahr haben zu um umfassend über den neuesten wollen ist einer der Gründe für die Stand bei der Vorbeugung, ErkenNovember 2013 November 2013 hohe Sterblichkeit. Viele Patienten nung und Behandlung der Herzneigen dazu, krankheitstypische An- schwäche zu informieren. Beteiligt zeichen wie Atemnot, Leistungsabfall sind mehrere Tausend AktionspartSchwaches und geschwollene Beine mit Knöchel- ner, darunter Krankenhäuser, HerzSchwaches ödemen nicht ernst zu nehmen oder zentren, niedergelassene Kardioloresigniert auf das Alter zu schieben. gen, Gesundheitsämter, Krankenkaswww.herzstiftung.de www.herzstiftung.de Vielen sind zudem die Ursachen einer sen, Volkshochschulen, Apotheken Herzschwäche nicht bekannt. und Betriebe. Insgesamt werden daMit dem Ziel, die Lebensqualität bei mehr als 1100 Veranstaltungen und Lebenserwartung der Betrof- wie Vorträge, Seminare, Telefonaktifenen zu verbessern, startet die Deut- onen und Gesundheitstage zu diesem sche Herzstiftung im November mit Thema organisiert. Weitere Informationen: ihren diesjährigen Herzwochen eine www.herzstiftung.de bundesweite Aufklärungskampagne, Herzwochen Herz C www.stiko.de Herzwochen November 2013 Herzwochen November 2013 Herzwochen Bei der Hepatitis B-Impfung hat die STIKO die Dauer des Impfschutzes mithilfe einer systematischen Literaturübersicht über die weltweit verfügbaren Daten bewertet. Aus den Daten wird vor dem Hintergrund der epidemiologischen Situation in Deutschland die Schlussfolgerung abgeleitet, dass nach einer in der Kindheit oder im Erwachsenenalter erfolgreich durchgeführten Grundimmunisierung im Allgemeinen keine Auffrischimpfung notwendig ist. Wie bisher wird die Kontrolle des Impferfolgs empfohlen; dabei wird untersucht, ob im Blut eine bestimmte Konzentration von Antikörpern erreicht wird. Die STIKO hat außerdem die in der bisherigen Hepatitis BImpfempfehlung aufgeführten acht Indikationsgruppen in drei Indikationsgruppen zusammengefasst (die „Standardimpfung“ gegen Hepatitis B im Säuglingsalter war nicht Gegenstand der Überarbeitung). Bei der Influenza-Impfung empfiehlt die STIKO nun, bei Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren, bei denen wegen einer Grundkrankheit eine Impfung empfohlen ist, bevorzugt einen Impfstoff zu verwenden, ?! Herz Herzwochen D ie STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert KochInstitut, hat im Epidemiologischen Bulletin 34/2013 den neuen Impfkalender veröffentlicht. Hinzugekommen ist gegenüber dem Impfkalender von 2012 die Empfehlung für eine Rotavirus-Schutzimpfung bei Säuglingen. Veränderungen gibt es auch bei den Empfehlungen zur Hepatitis-B- und zur Influenza-Impfung. Die neu empfohlene RotavirusImpfung wird als Schluckimpfung gegeben, die Impfserie sollte im Alter von sechs bis zwölf Wochen beginnen und je nach Impfstoff bis zur vollendeten 24. oder 32. Lebenswoche beendet sein. Die Impfung kann zusammen mit anderen Standardimpfungen des Säuglingsalters erfolgen. Rotaviren sind die häufigste Ursache von Magen-Darm-Infektionen bei Kindern unter fünf Jahren. Jährlich kamen bislang etwa 20 000 Kinder in Deutschland aufgrund einer Rotavirus-Infektion ins Krankenhaus. Die STIKO empfiehlt, die Impfserie frühzeitig zu beginnen. Grund ist ein möglicherweise geringfügig erhöhtes Risiko für Darminvaginationen, das mit dem Alter der Impflinge zunimmt. Foto: Thinkstock (Ingram Publishing) Neuer Impfkalender ?! Herz C ÄBW 10 • 2013 449 Vermischtes Gemeinsame Premiere für Deutschen Ärztechor und Tübinger Ärzteorchester Benefizkonzerte in Tübingen und Memmingen D as Tübinger Ärzteorchester, das sich seit seiner Gründung auf musikalische Raritäten spezialisiert hat und damit beim Publikum und in der Fachwelt große Erfolge ernten konnte, wird erstmalig mit dem Deutschen Ärztechor am Freitag, den 25. Oktober in der Stiftskirche, Tübingen und am 26. Oktober 2013 in der St. Martinskirche, Mem- mingen das Te Deum von Louis Hector Berlioz und die Cäcilien-Messe von Charles Gounod als Benefizkonzerte aufführen. Beide Werke sind in der Kirchenmusik einzigartig und versprechen mit ihren grandiosen FortissimoStellen, den eindrucksvoll weiträumigen Dialogen von Orchester und Chor mit der großen Orgel sowie mit der Zartheit und edlen Melodik mancher Andantesätze die Kirchenräume bis an den Rand zu füllen. Das Benefizkonzert in Tübingen ist konzipiert für das im Aufbau befindliche Psychiatrisch-psychotherapeutische Rehabilitationszentrum „grund. stein“ und die Schlussrenovierung der Stiftskirche. Mit dem Benefizkonzert in Memmingen soll – neben einer Zuwendung für die St. Martinskirche – vor allem das Kinderhospiz in Bad Grönenbach unterstützt werden. Das Tübinger Ärzteorchester wurde 1984 durch Norbert Kirchmann gegründet. Professoren, Studenten, Assistenten, niedergelassene Ärzte, medizinisches Personal und deren Angehörige musizieren miteinander und erarbeiten jährlich zwei bis drei Programme. Der Deutsche Ärztechor hat seine Wurzeln im Deutschen Ärzteorchester und wurde im Jahre 2007 aus dem Wunsch heraus gegründet, Oratorien und große Werke für Chor und Orchester mit Medizinern aufführen zu können. Die inzwischen über 300 Mitglieder des Chores sind musikalisch hochbegabte Mediziner und Studierende der Medizin sowie Angehörige medizinverwandter Berufe aus allen Teilen Deutschlands. Kartenverkauf für das Konzert am 25. Oktober: Verkehrsamt Tübingen, Telefon (0 70 71) 9 13 60 Kartenverkauf für das Konzert am 26. Oktober: Kinderhospiz im Allgäu e. V., Telefon (0 83 31) 49 06 80-0 oder Stadtinformation Memmingen, Telefon (0 83 31) 8 50-1 77 Weitere Informationen: www.aerztechor.de C Jede vierte Kommune hat Probleme mit der ärztlichen Versorgung Ärztemangel im Mittelpunkt D er Mangel an Haus- und Fachärzten beschäftigt Kommunen in der Gesundheitspolitik derzeit am meisten. Dies hat eine Befragung des Staatsanzeigers Baden-Württemberg unter allen 1101 Kommunen im Land ergeben. Die Auswertung von insgesamt 212 vollständig beantworteten Fragebögen zeigt: In fast der Hälfte dieser Kommunen (98) hat sich der Gemeinderat innerhalb der letzten zwölf Monate mit Fragen der Gesundheitsversorgung beschäftigt. Die Auswertung der Wochenzeitung ergab, dass in mehr als der Hälfte der Gemeinden, in denen sich die Politik mit der Gesundheit befasste, das Thema die hausärztliche (45) oder fachärztliche (9) Versorgung 450 ÄBW 10 • 2013 war. „In vielen Fällen berieten die Vertreter der Bürgerschaft darüber, wie Nachfolger für Ärzte gefunden oder welche Anwerbemaßnahmen sinnvoll sein könnten“, berichtete das Blatt in seiner Ausgabe vom 13. September. Neun Gemeinden diskutierten über die stationäre Versorgung und jeder zehnte Gemeinderat befasste sich mit den Hilfsfristen für den Rettungsdienst oder den Notarzt. Das Stimmungsbild zeigte aber auch, dass die Gesundheitsversorgung in den Kommunen in der überwiegenden Mehrzahl als optimal oder fast optimal (67 Prozent) beurteilt wird. Nur zwei Bürgermeister bezeichneten die Lage in ihrer Kommune als mangelhaft, elf weitere als ausreichend, 54 (26 Prozent) sahen die Situation als befriedigend an. Allerdings rechnet ein gutes Viertel der Befragten damit, dass sich die Gesundheitsversorgung in ihrer Kommune in den kommenden fünf Jahren verschlechtern wird. 61 Prozent gehen davon aus, dass sie gleich bleibt, 13 Prozent rechnen sogar mit Ver besserungen. Das Blatt resümiert: „Mit ihrem Ziel, die Gesundheit in den Städten und Gemeinden flächendeckend zum institutionalisierten Thema zu machen, hat die Landesregierung noch einen weiten Weg vor sich, wie die Befragung weiter ergeben hat: Ein Viertel der befragten Kommunen beteiligt sich an einer Gesundheitskonferenz oder einem -dialog. Der Rest tut dies bislang nicht.“ Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 21. / 22. 02. 2014 (I. Basis) 16. / 17. 05. 2014 (II. Aufbau) 18. / 19. 07. 2014 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 18. – 19. 10. 2013 (16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) THEMA Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. Selfcare: Energie- & Selbstmanagement, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu Stress-Reduk tion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden, im Alltag, Ausbau von Energie- & Erholungskompetenz. Kurs 2: 11. – 13. 10. 2013 Psychosomatische Kurs 3: 08. – 10. 11. 2013 Grundversorgung Kurs 4: 13. – 15. 12. 2013 Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung 19. – 20. 10. 2013 Einführung Medizinische Hypnotherapie (16 Std.), Grundkurs Dr. Peter Schröder ORT 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 VERANSTALTER Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Nonnenweier Kursgebühr: 240,– Euro 25. – 26. 10. 2013 „Geschwister – Ich und Wir“, Seminarwochenende (Fr – Sa) Dr. D. Noelle, P. Noelle Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 210,– Euro 07. – 09. 11. 2013 Freiburg i. Brsg. Theorie uns Praxis der psycho Kursgebühr: 260,– Euro somatischen Frauenheilkunde, „Schwerpunkt: Das Paargespräch“ Block 2 von 3 Blöcken (17 Std.) 09. 11. 2013 „Burnoutprophylaxe. Weiter Spaß an der Arbeit! Tipps zur Burn-Out-Prophylaxe“, Seminarsamstag Dr. Peter Schröder „Therapieplanung: Vom Erstgespräch bis zum Therapieabschluss“, Psychotherapeutisches Seminar Dr. Dr. Martin Dornberg Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung – (30 Std.) Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 470,– Euro 30. 11. 2013 09. – 14. 12. 2013 09. – 13. 12. 2013 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750,– Euro Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg [email protected] http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER HEIDELBERG In den Räumen der Deutschen Apothekerund Ärztebank Kurfürstenanlage 34 69115 Heidelberg Ideenwelt Gesundheitsmarkt GmbH & Co. KG Europastr. 3, 35394 Gießen Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt informiert… 06. 11. 2013 Mittwoch 17.00 – 20.00 Uhr PRAXISABGABESEMINAR Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt informiert rund um das Thema Nachfolger finden und Praxisverkauf! THEMEN: • Planung der Praxisabgabe • Vertragsarztrecht und KV: Welche Neuerungen sind zu beachten? • Wie finde ich den Käufer meiner Praxis? • u. a. 09. 11. 2013 9.00 – 13.00 Uhr Samstag 09. 11. 2013 10.00 –- 14.00 Uhr 22. / 23. 11. 2013 06. / 07. 12. 2013 24. / 25. 01. 2014 21. / 22. 03. 2014 16. / 17. 05. 2014 Beginn 14. / 15. 03. 201 REFERENTEN: • Alexander Bechtler Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei für Medizinrecht Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner • Dr. Andreas Bednorz Berater der Ideenwelt Gesundheitsmarkt GmbH & Co. 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Deutscher Ärztinnenbund, Das neue Patientenrechtegesetz – Stuttgart-Degerloch Regionalgruppe Baden-Württemberg Bezirksärztekammer Risiken und Nebenwirkungen Dr. Gabriele du Bois, Nordwürttemberg Neue Pflichten bei Information, Landhausstr. 76, 70190 Stuttgart, Jahnstr. 5 Aufklärung und Dokumentation www.aerztinnen-bw.de 70567 Stuttgart Behandlungsfehler bitte anmelden unter: Beweiserleichterungen und Fax (0 70 31) 72 18 15 oder Kausalitätsvermutungen [email protected] Diskussion Referentin: Frau RA Petra Vetter Fortbildungspunkte sind beantragt ADBW Uni Ulm, ADBW Diabeteskongress (Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Oberer Eselsberg, Organisation: Baden-Württemberg e. V.) Uni Ost PD Dr. Sigrun Merger / E-Mail: [email protected] Programm / Anmeldung / Prof. Dr. R. Holl www.adbw.de Anfahrt Kosten Nichtmitglied: www.adbw.de / termine 40,– Euro für beide Tage AfPP Pforzheim / Ispringen Psychosomatik Komplettkurse Akademie für Psychotherapie Kontakt: Fr. Schleucher incl. Balint Dr. med. W. Polster Tel. (01 76) 70 33 07 02 Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Schubertstr. 20, 75331 Engelsbrand E-Mail: [email protected] Akupunktur, Schmerzstörg., Web: www.afpp.de Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa Start zur Ausbildung f. d. Zusatztitel „Psychotherapie-fachgebunden“ ca. 2 Jahre alle 6 Wo., Fr. / Sa. Keine weiteren Termine, alles incl., auch Selbsterfahrung Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA Samstag 07. 12. 2013 8.30 – 16.00 Uhr in Ulm Hörsaal der Medizinischen Fortbildung / Symposium Klinik, Klinikbereich „40 Jahre Anästhesie – Oberer Eselsberg, woher und wohin?“ Universitätsklinikum Ulm, Regionalanästhesie, Albert-Einstein-Allee 23, Neuroanästhesie und Katastrophenmedizin im Fokus – 89081 Ulm das Abschiedssymposium für Prof. Dr. Ernst Pfenninger Curriculum Psychosomatische Grundversorgung im SINOVA-Weiterbildungsverbund Psychosomatik und Psychotherapie Theorieseminare (20 Stunden) und die Vermittlung und Einübung Verbaler Interventionstechniken (30 Stunden) werden in Blockform durchgeführt: 17. / 18. 01. 2014, 14. / 15. 02. 2014, 21. / 22. 03. 2014, jeweils 9.00 – 17.15 Uhr Schussental-Klinik gGmbH, Safranmoosstr. 5, 88326 Aulendorf Balintgruppen (30 Stunden) Angebot in Reutlingen (SINOVA Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Reutlingen, Wörthstr. 52 / 1, 72764 Reutlingen): donnerstags, 14-tägig, 15.30 – 17.00 Uhr Angebot in Aulendorf (Schussental-Klinik gGmbH, Safranmoosstr. 5, 88326 Aulendorf)/Ravensburg (SINOVA Klinik für Psychosomatische Medizin Ravensburg-Bodensee, Nikolausstr. 14, 88212 Ravensburg): 15. 01. 2014, 29. 01. 2014, 12. 02. 2014, 12. 03. 2014 (SINOVA Klinik Ravensburg), 26. 03. 2014, 09. 04. 2014, 14. 05. 2014, 25. 06. 2014 (Schussental-Klinik Aulendorf), jeweils 17.00 – 20.00 Uhr ORT Kursleitung: Dr. S. Bachthaler, Dr. B. Müller, Dr. R. Rahm, Dr. J. Valdes-Stauber Zielgruppe: ÄrztInnen, die im Rahmen der Facharztweiterbildung Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung erwerben möchten. Darüber hinaus erfüllt der Kurs die Anforderungen der Psychotherapie-Vereinbarung, um in der vertragsärztlichen Versorgung Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung erbringen zu können (Leistungsinhalt der Ziffern 35100 und 35110 BMV-Ä). Gebühr: insgesamt 950,– Euro Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Ärztekammer beantragt. VERANSTALTER Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Ulm Auskunft: Frau Surdmann Tel. +49 731 / 500-60007 Fax +49 731 / 500-60008 E-Mail: [email protected] Anmeldung bitte bis 15. 12. 2013: Schussental-Klinik gGmbH Frau Dudik Safranmoostr. 5, 88326 Aulendorf Tel. (0 75 25) 93-27 31 [email protected] www.schussental-klinik.de Zum Gedenken Hans Seitz, Wiesloch Dr. med. Willi Seip, Bad Schönborn Dr. med. Eckart Heuer, Baden-Baden Dr. med. Thomas Schönball, Bad Wurzach Dr. med. Ulrich Pressler, Spaichingen Dr. med. Marie-Luise Dördelmann, Karlsruhe Dr. med. Gudrun Kern, Offenburg Dr. med. Ingeborg Leuchs, Pforzheim Dr. med. Dirk Uffelmann, Freudenstadt Dr. med. Christoph Hallermann, Freiburg Dr. med. Klaus Pfänder, Warthausen Dr. med. Heinrich Hoffmann, Wiesenbach Dr. med. Hildegard Linck, Pforzheim Gabriele Uellner, Friedrichshafen Dr. med. Hans Gebhardt, Nußloch Dr. med. Axel Becker, Bad Krozingen Dr. med. Eva-Maria Doehring, Heidelberg Dr. med. Wolfgang Jöckel, Heidelberg Dr. med. Marianne Brieskorn, Waldshut-Tiengen Dr. med. Werner Kalka, Backnang Prof. Dr. med. Wolfgang Wesiack, Göppingen Dr. med. Josef Hartmann, Schorndorf Dr. med. Sabine Aigner, Tübingen Dr. med. Helke Klar, Stuttgart Dr. med. Klaus-Peter Kleiser, Geislingen Dr. med. Thomas Allgaier, Heitersheim Dr. med. Anna Ochsenschläger, Mannheim Dr. med. Werner Ehrmann, Göppingen Dr. med. Rolf Hegele, Waldstetten Dr. med. Cornelia Weber-Jensen, Wiesloch Dr. med. Ilse Kirn, Stuttgart Dr. med. Gisela Benz, Stuttgart Dr. med./Univ. Olmütz Milan Hraba, Rheinfelden Dr. med. Elisabeth Heners, Karlsruhe Dr. med. Franz Eichstetter, Rottweil Dr. med. Walther Heinz, Aalen Dr. med. Bernhard Stief, Igersheim 454 Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 07. 08. 1948 † 06. 05. 2013 * 14. 10. 1919 † 25. 06. 2013 * 01. 03. 1924 † 26. 06. 2013 * 06. 04. 1960 † 04. 07. 2013 * 16. 06. 1951 † 20. 07. 2013 * 15. 02. 1928 † 28. 07. 2013 * 21. 02. 1924 † 28. 07. 2013 Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 01. 10. 1918 † 28. 07. 2013 * 11. 07. 1956 † 30. 07. 2013 * 16. 03. 1948 † 02. 08. 2013 * 15. 05. 1960 † 03. 08. 2013 * * * * * 14. 11. 1922 02. 01. 1944 11. 05. 1935 27. 12. 1919 20. 04. 1944 † † † † † 04. 08. 2013 04. 08. 2013 04. 08. 2013 06. 08. 2013 07. 08. 2013 * 03. 08. 1924 † 08. 08. 2013 * 27. 07. 1960 † 08. 08. 2013 * 29. 05. 1913 † 10. 08. 2013 * 29. 05. 1938 † 10. 08. 2013 * 29. 03. 1924 † 10. 08. 2013 * 21. 11. 1955 † 12. 08. 2013 * 17. 08. 1944 † 13. 08. 2013 * 14. 04. 1939 † 13. 08. 2013 * 09. 04. 1944 † 13. 08. 2013 * 17. 09. 1954 † 15. 08. 2013 * 04. 07. 1921 † 15. 08. 2013 * 09. 06. 1918 † 16. 08. 2013 * 13. 04. 1925 † 16. 08. 2013 * 26. 02. 1943 † 16. 08. 2013 * 21. 09. 1913 † 17. 08. 2013 * 21. 08. 1937 † 18. 08. 2013 * 20. 10. 1930 † 19. 08. 2013 * * * * 21. 11. 1954 19. 04. 1919 10. 08. 1925 25. 07. 1915 ÄBW 10 • 2013 † † † † 21. 08. 2013 24. 08. 2013 28. 08. 2013 03. 09. 2013 Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Dienstag, 19. November 2013 11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gemäß § 18a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bekanntmachungen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferinnen Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, und dem Verband medizinischer Fachberufe e. V., Gesundheitscampus 33, 44801 Bochum, wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen: Wegen der besseren Lesbarkeit wird bei der Verwendung der Begriffe Arzthelferin, Medizinische Fachangestellte, Arbeitgeber und Arzt jeweils die männliche bzw. weibliche Form mitgedacht. 2 Die Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte umfasst auch Arzthelferinnen. 1 §1 Geltungsbereich (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen1, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind. (2) Medizinische Fachangestellte2 im Sinne des Tarifvertrages sind die Angestellten, deren Tätigkeit dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin entspricht und die die entsprechenden Prüfungen vor der Ärztekammer bestanden haben. Sprechstundenschwestern und Sprechstundenhelferinnen sowie staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern/ Gesundheits- und Krankenpflege- rinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferinnen im Sinne dieses Tarifvertrages gleichgestellt, sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben. (3) Dieser Tarifvertrag gilt entsprechend auch für Auszubil dende. §2 Anwendungsbereich (1) Dieser Gehaltstarifvertrag bestimmt unmittelbar und zwingend den Inhalt aller Arbeitsverträge zwischen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten und Mitgliedern der tarifvertragschließenden Arbeitnehmerorganisation. (2) Sind nicht beide Partner des Arbeitsvertrages Mitglied der Tarifvertragspartner, so gelten die tariflichen Bestimmungen, wenn im Arbeitsvertrag auf diesen Gehaltstarifvertrag oder auf den G ehaltstarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung Bezug genommen wird oder die tariflichen B estimmungen betriebsüblich Anwendung finden. §3 Gehälter für voll- und teil zeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte (1) a) Ab 01. 09. 2013 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte: Berufsjahr 1. Stufe: 1.–4. 2. Stufe: 5.–8. 3. Stufe: 9.–12. 4. Stufe: 13.–16. 5. Stufe: Ab dem 17. Tätigkeitsgruppe I (Euro) 1634,12 Tätigkeitsgruppe II (Euro) 1756,68 Tätigkeitsgruppe III (Euro) 1838,38 Tätigkeitsgruppe IV (Euro) 1960,94 Tätigkeitsgruppe V (Euro) 2124,35 Tätigkeitsgruppe VI (Euro) 2451,18 1774,41 1907,49 1996,21 2129,29 2306,73 2661,62 1887,27 2028,82 2123,18 2264,72 2453,45 2830,91 1940,57 2086,11 2183,14 2328,68 2522,73 2910,85 2146,88 2307,90 2415,24 2576,26 2790,94 3220,32 b) Ab 01. 04. 2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte: Berufsjahr 1. Stufe: 1.–4. 2. Stufe: 5.–8. 3. Stufe: 9.–12. 4. Stufe: 13.–16. 5. Stufe: Ab dem 17. Tätigkeitsgruppe I (Euro) 1683,14 Tätigkeitsgruppe II (Euro) 1809,38 Tätigkeitsgruppe III (Euro) 1893,54 Tätigkeitsgruppe IV (Euro) 2019,77 Tätigkeits-gruppe V (Euro) 2188,09 Tätigkeitsgruppe VI (Euro) 2524,71 1827,64 1964,72 2056,10 2193,17 2375,93 2741,46 1943,89 2089,68 2186,87 2332,67 2527,05 2915,83 1998,78 2148,69 2248,63 2398,54 2598,42 2998,17 2211,29 2377,13 2487,70 2653,54 2874,67 3316,93 (2) Für die Zeit vom 01. 04. 2013 bis 31. 08. 2013 gelten die Ge hälter für vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte gemäß dem Gehaltstarifvertrag vom 01. 03. 2012 weiter fort. (3) Vollzeitbeschäftigte Medizini sche Fachangestellte/Arzthelferin nen erhalten für die Monate April bis August 2013 e ine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro, zahlbar mit dem Gehalt September 2013. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig im Verhältnis zu der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis in der Zeit von April bis August 2013, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen. In diesem Fall erhält die Medizinische Fachangestellte für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis be- ÄBW 10 • 2013 455 Bekanntmachungen standen hat, 1/5tel der Einmalzahlung und für jeden angefangenen Kalendermonat hiervon 1/30stel pro Kalendertag. (4) Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen ver einbarten Arbeitszeit 1/167stel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe. Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt: Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat × Wochenstundenzahl der Teilzeit beschäftigung × 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung. (5) Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen ist vom Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten3, wie es sich aus der Ausbildungsverordnung ergibt, sowie von den ihr in rechtlich zulässiger Weise übertragenen Tätigkeiten (Delegationsfähigkeit) auszugehen. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. Die medizinische wie haftungsrechtliche Gesamtverantwortung des Arztes bleibt dabei unberührt. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Rahmens gelten für die Eingruppierung folgende Definitionen: Tätigkeitsgruppe I Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung. Tätigkeitsgruppe II Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem 3 Bis Juli 2006 Berufsbild der Arzthelferin 456 Arbeitsbereich erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: – Ambulante Versorgung älterer Menschen – Wundbehandlung/Wund management – Hygienemanagement – Qualitätsmanagement – Patientenbegleitung und Koordination – Datenschutz und Daten sicherheit – Informations- und Kommunikationstechnik – Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz – Impfassistenz – Disease-Management- Programme Tätigkeitsgruppe III Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: – Elektronische Praxiskommunikation und Telematik – Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen – Prävention im Kindes- und Jugendalter – Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden) Tätigkeitsgruppe IV Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei- ÄBW 10 • 2013 ten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: – Ambulantes Operieren – Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde – Augenheilkundlich-technische Assistenz – Dialyse – Ernährungsmedizin – Gastroenterologische Endo skopie – Onkologie – Palliativversorgung – Pneumologie – Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden) – Qualitätsmanagement – Hygienemanagement Tätigkeitsgruppe V Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit. Ein Beispiel für eine solche Fort bildungsmaßnahme ist: – Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Tätigkeitsgruppe VI Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fach- kenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fort bildungsmaßnahme ist: – Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG (6) a) Die Eingruppierung in eine Tätigkeitsgruppe erfolgt nach den in den Tätigkeitsgruppen I bis VI jeweils genannten Kriterien und soll im jeweiligen Einzelarbeits vertrag vereinbart werden. In den Tätigkeitsgruppen II bis V können die erforderlichen Fortbildungsstunden auch durch mehrere Fortbildungsmaßnahmen angesammelt werden. Vertretungen in Zeiten von Erholungsurlaub oder Krankheit bis zu sechs Wochen führen nicht zu einer Höhergruppierung. b) Fortbildungen können z. B. sein: – Maßnahmen auf Basis der (Muster-)Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer oder andere gleichwertige Maßnahmen (siehe Beispiele in den Tätigkeitsgruppen) oder – Kurse auf Basis zertifizierter Angebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern, ärztlichen Fachverbänden, des Bildungswerkes für Gesundheitsberufe e. V. und anderen anerkannten Bildungsträgern im Gesundheitswesen. c) Die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nur dann vergütungs relevant, wenn sie arbeitsplatzund/oder einrichtungsbezogen angewendet werden. d) Der Zuschlag auf die Vergütung nach Tätigkeitsgruppe I beträgt: – in Tätigkeitsgruppe II 7,5 Prozent – in Tätigkeitsgruppe III 12,5 Prozent – in Tätigkeitsgruppe IV 20 Prozent Bekanntmachungen – in Tätigkeitsgruppe V 30 Prozent – in Tätigkeitsgruppe VI 50 Prozent §4 Ausbildungsvergütung (1) a) Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01. 09. 2013 im 1. Jahr monatlich 640 Euro im 2. Jahr monatlich 680 Euro im 3. Jahr monatlich 730 Euro. b) Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01. 04. 2014 im 1. Jahr monatlich 670 Euro im 2. Jahr monatlich 710 Euro im 3. Jahr monatlich 760 Euro. c) Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01. 04. 2015 im 1. Jahr monatlich 700 Euro im 2. Jahr monatlich 740 Euro im 3. Jahr monatlich 790 Euro. (2) Für die Zeit vom 01. 04. 2013 bis 31. 08. 2013 gelten die Ausbildungsvergütungen gemäß dem Gehaltstarifvertrag vom 01. 03. 2012 weiter fort. (3) Auszubildende erhalten für die Monate April bis August 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, zahlbar mit der Zahlung der Ausbildungsvergütung für September 2013. Beginnt oder endet das Ausbildungsverhältnis in der Zeit von April bis August 2013, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen. In diesem Fall erhält die Auszubildende für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Ausbildungsverhältnis bestanden hat, 1/5tel der Einmalzahlung und für jeden angefangenen Kalendermonat hiervon 1/30stel pro Kalendertag. §5 Betriebliche Altersversorgung Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. §6 Abrechnung Medizinische Fachangestellte haben Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung ihrer Bezüge. §7 Zuschläge (1) Für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und am 31. 12. ab 12.00 Uhr sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein Stundensatz von 1/167 des Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte zugrunde gelegt. (2) Der Zuschlag beträgt je Stunde a) für Überstunden, für Arbeit am Samstag 25 Prozent b) für Sonn- und Feiertagsarbeit 50 Prozent c) für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr 50 Prozent d) für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen 100 Prozent e) für Nachtarbeit 50 Prozent (3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlag sätze, so ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. (4) Als Überstunden gelten die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, soweit innerhalb eines Zeitraumes von vier, längstens zwölf Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen. §8 Wahrung des Besitzstandes/ Überleitung (1) Soweit die Vergütungen nach diesem Gehaltstarifvertrag in einzelnen Berufsjahren geringer als die bisherige Vergütung gemäß § 3 des Gehaltstarifvertrages vom 01. 03. 2012 sind, gelten diese weiter, bis sich eine Höherstufung auf der Basis dieses Gehaltstarif vertrages ergibt. (2) Medizinische Fachangestellte, die aufgrund des Gehaltstarif vertrages vom 01. 03. 2012 in die Tätigkeitsgruppe II bis IV eingestuft sind, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem 01. 09. 2013 in die Tätigkeitsgruppen III bis VI einzustufen. (3) Medizinische Fachangestellte, die bei Inkrafttreten dieses Gehaltstarifvertrages in einem Arbeitsverhältnis stehen und in eine der Tätigkeitsgruppen II bis IV eingruppiert sind, dürfen aufgrund dieses Gehaltstarifvertrages nicht herabgruppiert werden, auch wenn die in § 3 (5) genannten Anforderungen für die Tätigkeitsgruppen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind. Änderungen der Eingruppierung aus anderen Gründen bleiben unberührt. §9 Inkrafttreten und Laufzeit (1) Dieser Gehaltstarifvertrag ersetzt den Gehaltstarifvertrag vom 01. 03. 2012. Er tritt am 01. 04. 2013 in Kraft. (2) Dieser Gehaltstarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. 03. 2016. Protokollnotizen: I. Zu § 1 (2) (Geltungsbereich) Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung in der Tätigkeit von Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferinnen, die am 1. April 1969 das 21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem Stichtage mindestens fünf Jahre als Medizinische Fachangestellte/ Arzthelferin tätig waren, werden diesen gleichgestellt. II. Zu § 3 (1) (Berufsjahre) Die Berufsjahre zählen vom Ersten des Monats an, in dem die Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin bestanden wurde. Die Berufsjahre der Sprechstundenschwestern, Sprechstundenhelferinnen und Krankenschwestern in den neuen Bundesländern werden anerkannt. Unterbrechen Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ihre berufliche Tätigkeit wegen Erziehungsurlaub/Elternzeit, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Hat die Medizinische Fachange- stellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen. Werden Angestellte ohne Lehr abschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleich gestellt, so sind die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrags vom 12. 09. 1997 gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 01. 11. 1997 abgeschlossen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01. 11. 1997 bestanden haben, gelten die Regelungen des § 10 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 16. 09. 1992. III. Zu § 3 (5) (Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen) Bei den Begriffen „allgemeine Anweisung“, „weitgehend selbstständig“ sowie „selbstständig“ im Sinne des Ausführens von Tätigkeiten nach den Tätigkeitsgruppen I bis VI sind die Verordnung der Bundesregierung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. Jahrgang 2006, Teil I, Nr. 22, S. 1097 bis 1108) sowie die gemeinsame Stellungnahme von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen“ vom 29. 08. 2008 zu berücksichtigen (Dtsch Arztebl 2008; 105[41]: A 2173–7). IV. Zu § 8 (3) Satz 2 (Wahrung des Besitzstandes/Überleitung) Die Besitzstandsregelung ist ausschließlich in der neuen Tarifstruktur begründet. Sie gilt nicht bei Änderungen der Vergütung und Eingruppierung aus anderen Gründen. Solche Änderungen aus anderen (betrieblichen, persönlichen oder sonstigen) Gründen können einvernehmlich oder auch einseitig unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen erfolgen. Berlin, 09. 07. 2013 ÄBW 10 • 2013 457 Bekanntmachungen Symposium „Gesund von Anfang an“ Geglückte Kindheit – auch in suchtbelasteten Familien Eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Termin: Mittwoch, 20. November 2013 9.30–16.00 Uhr In Baden-Württemberg wachsen nach Angaben des Sozialministeriums rund 150 000 Kinder unter 15 Jahren in suchtbelasteten Familien auf. Diese Kinder haben ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko, selbst eine Suchterkrankung oder eine andere psychische Störung zu entwickeln; ihre Entwicklungschancen sind eingeschränkt. Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe – unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfeangebote in Anspruch nehmen. Eine Herausforderung an alle, die in den Bereichen der medizinischen Versorgung, der Jugendhilfe, der Suchthilfe, in Kindertagesstätten und Schulen tätig sind. Das Symposium der Landesärztekammer widmet sich diesem Problem aus unterschiedlichen Blickrichtungen und gibt Impulse, wie diese besonders gefährdeten Kinder von Anfang an begleitet und gefördert werden können. Programm 9.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Grußwort Frau Katrin Altpeter (MdL) Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 9.50–10.45 Uhr 458 Frühe Weichenstellungen in die falsche Richtung? Strukturelle und systematische Probleme der selektiven Prävention Prof. Dr. Michael Klein, Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln 10.45–11.20 Uhr Belastete Schwangerschaft – Alkohol, Medikamente, Nikotin und Drogen Dr. med. Regina Rasenack, Klinik für Geburtshilfe und Perinatologie der Universitäts-Frauenklinik, Freiburg 11.20–11.50 Uhr Begleitung von Schwangeren und jungen Familien in der Substitutionspraxis Dr. med. Rüdiger Gellert, Schwerpunktpraxis, Freiburg 11.50–12.40 Uhr Imbiss 12.40–13.10 Uhr „Drogenbabys“ – die medizinische und psychosoziale Begleitung Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Ortenauklinikum Offenburg- Gengenbach, Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Offenburg 13.10–13.50 Uhr Belastete Kindheit (Alkohol, Rauchen, Drogen und Substitution) – Früherkennung und Frühintervention durch den Kinderarzt? Dr. med. Matthias Brockstedt, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Berlin-Mitte 13.50–14.20 Uhr Kaffeepause 14.20–15.10 Uhr Kinderschutzgesetz und Jugendamt: Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns Isabel Fezer, Bürgermeisterin des Referats „Soziales, Jugend und Gesundheit“ der Stadt Stuttgart 15.10–15.50 Uhr Plädoyer für „Glückliche Kindheit – gesund von Anfang an“ Prof. Dr. med. Ute Spiekerkötter, Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg 15.50–16.00 Uhr ÄBW 10 • 2013 Resümee Dr. med. Christoph von Ascheraden Veranstaltungsort: in den Räumen des CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Fortbildungspunkte: Die Ver anstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Bitte abtrennen Anmeldung und Programmanforderung bitte an: Online: Landesärztekammer www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg Faxantwort: Abteilung Fortbildung (07 11) 7 69 89-82 und Qualitätssicherung Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Frau Mangold E-Mail: Jahnstraße 40 [email protected] 70597 Stuttgart Anmeldung Ich nehme verbindlich am Symposium „Gesund von Anfang an“ Geglückte Kindheit – auch in suchtbelasteten Familien teil. Termin: Mittwoch, 20. November 2013, 9.30–16.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM, Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte Titel, Name, Vorname Facharztbezeichnung Anschrift TelefonFax E-Mail DatumUnterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Das Seminar soll den praktischen Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis aufzeigen und optimieren. Gemeinsam werden sinnvolle Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende Rechnungsinhalte besprochen. Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen Situationen mit Patienten im Zusammenhang mit offenen Rechnungen umgehen sollten. Hier wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen vertieft. Führt dies alles nicht zum gewünschten Erfolg, ist an den gerichtlichen Mahnbescheid zu denken. Gemeinsam wird in einem Workshop ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt. Hierbei werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe besprochen. Des Weiteren werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten mit diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet. Auch wird auf die Kosten und Risiken eingegangen, wenn Sie beabsichtigen, offene Rechnungen an einen Dienstleister (z. B. Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben. Termin: Samstag, 26. Oktober 2013 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Frau Lisa Objartel, Telefon (07 11) 7 69 81-5 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Weiterbildungsinitiative für Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden, sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen. In vier relevanten Themenbereichen präsentieren hochkarätige Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie interaktive Fallberichte, wie sie auch in Facharztprüfungen abgefragt werden. Parallel dazu finden simulierte Facharztgespräche zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt. Termin: 9. November 2013 9.00–12.30 Uhr Programm: 9.00–9.45 Uhr Fallvorstellungen „Atemweg und ARDS“ Prof. Dr. Andreas Walther, Klinikum Stuttgart-Katharinenhospital 9.45–10.30 Uhr Fallvorstellungen „Neue orale Antikoagulantien (NOAK) und kardiales Risiko“ Dr. Christian Schlottke, Prof. Dr. Götz Geldner, Klinikum Ludwigsburg 10.30–11.00 Uhr Pause 11.00–11.45 Uhr Fallvorstellungen „Neuro- Notfälle und erhöhter ICP“ Dr. Peter Zaar, Klinikum Sindelfingen-Böblingen 11.45–12.30 Uhr Fallvorstellungen „Geburts hilfliche Notfälle“ Prof. Dr. Torsten Schroeder, Paracelsus Krankenhaus Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nord württemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 815 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Degerlocher Ethikgespräche: Grundlagen ethischer Urteils bildung Ethische Fragen bestimmen zunehmend den medizinischen Alltag im Krankenhaus, der Praxis sowie der Öffentlichkeit. Grundlegende Konzepte des Lebens und Handelns zum Wohlergehen und Willen des einzelnen Patienten müssen besonders im Hinblick auf die neuen Handlungsmöglichkeiten immer wieder neu aufgearbeitet und diskutiert werden. Mit der neuen Fortbildungsreihe „Degerlocher Ethikgespräche“ eröffnet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein Dialogforum, um ethische Fragestellungen aus dem Behandlungs- und Pflegealltag interdisziplinär und multiprofessionell zu erörtern. Pro Jahr sind drei bis vier Gesprächstermine geplant, die jeweils einem Schwerpunkt- thema gewidmet sind. Das Tagesthema des ersten Degerlocher Ethikgesprächs lautet „Grundlagen ethischer Urteilsbildung“. Termin: 16. November 2013 9.00–12.45 Uhr Programm: 9.00–9.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Vorstellung des Curriculums Medizinethik der Bayerischen Landesärztekammer 9.30–10.15 Uhr Impulsvortrag: Grundlagen ethischer Urteilsbildung Prof. Annette Riedel 10.15–10.30 Uhr Pause 10.30–11.30 Uhr Arbeitsgruppen: Ethische Entscheidungssituationen im Behandlungsalltag 11.30–12.45 Uhr Diskussion der Ergebnisse Moderation Prof. Annette Riedel Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Vertreter von anderen Gesundheitsfachberufen (Pflege, Medizinische Fachangestellte, etc.) können auf Anfrage zugelassen werden. Teilnehmerzahl: maximal 20 Personen Teilnahmegebühr: keine Teilnahmegebühr Fortbildungspunkte: 5 Fortbildungspunkte (beantragt) Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 815 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] ÄBW 10 • 2013 459 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Fortbildung: „Neue gesetzliche Regelungen im Arzt-Patienten- Verhältnis“ Referenten: Reinhold Buhr, Direktor des Amtsgerichts a. D., Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. rer. publ. Jörg Schlachter, Direktor des Amtsgerichts, Stellv. Vorsitzender der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Gebühr: 20,– Euro Durch das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wurde eine umfassende rechtliche Grundlage für das Arzt-Patienten-Verhältnis geschaffen. Auch die seit 2009 gesetzlich geregelte Patientenverfügung und Änderungen im Betreuungsrecht haben Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Diese aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Arzt und Patient sind Thema der Fortbildung am 23. Oktober 2013. Mit dem Patientenrechtegesetz wurde vor allem die Informations- und Aufklärungspflicht von Ärztinnen und Ärzten neu geregelt, was sich unter anderem in Dokumentationspflichten niederschlägt. Die Zahl aufklärungs- und einwilligungsunfähiger Patienten steigt – auch im Zuge des demografischen Wandels – kontinuierlich an. Hierauf unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung Kranker zu reagieren ist ein Ziel der gesetzlichen Änderungen. Welche Auswirkungen dies auf den praktischen Alltag in Arztpraxis und Klinik hat, soll in dieser Fortbildung veranschaulicht werden. Termin: Mittwoch, 23. Oktober 2013 19.30–ca. 22.00 Uhr 460 Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden 3 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Hygienebeauftragter Arzt Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare ÄBW 10 • 2013 medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: 4.–8. November 2013 (ausgebucht) 10.–14. Februar 2014 5.–9. Mai 2014 10.–14. November 2014 jeweils Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 974-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@klinikum- karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 974-75 40, E-Mail: [email protected] Fortbildungsreihe „Notfall“ Nach dem erfolgreichen Start der Fortbildungsreihe Notfall im ersten Halbjahr 2013 werden die Veranstaltungen ab Oktober 2013 mit drei weiteren Themen fortgeführt. Die Fortbildungsreihe soll sowohl auf mögliche Notfälle in der eigenen Praxis vorbereiten, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. Die Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Eine Vielzahl von Patienten lässt sich über den Notfalldienst/Bereitschaftsdienst behandeln. Auch in der Arztpraxis kann es jederzeit zu einem Notfall kommen. Grund genug, für engagierte Ärztinnen und Ärzte sich stetig zu diesem Thema fortzubilden. Im Notfall werden Ärztinnen und Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte Diagnostik und schnelles medizinisches Handeln sind gefragt. Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Ziel der Fortbildung ist es, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Hilfestellungen zur Vorgehens- und Behandlungsweise gebündelt darzustellen und Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden und komplexen medizinischen Begebenheiten eines Notfalls aufzuzeigen. Termine Block II: jeweils donnerstags, 19.30–ca. 22.00 Uhr 14. November 2013 Leitsymptom Akutes Abdomen 12. Dezember 2013 Augen, Haut, HNO Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, KarlWilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Bekanntmachungen Fortbildungspunkte: Jede Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angemeldet. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Wissenskontrolle vorbereiten, um die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nachweisen zu können. Termin: Samstag, 16. November 2013 9.00–ca. 16.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Sabine Hentze, Fach ärztin für Humangenetik, Praxis für Humangenetik Heidelberg/ Ludwigshafen Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus (Konferenz zentrum), Gerhart-HauptmannStr. 36, 69120 Heidelberg Gebühr: 48,– Euro Auffrischungskurs „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG für FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Fortbildungspunkte: Die Fortbildung (inkl. Wissenskontrolle) ist mit 9 Punkten von der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgezeichnet. Mit dem am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen und Ärzte durchführen, die sich speziell in der fachgebundenen genetischen Beratung qualifiziert haben (§ 7 Abs. 3 GenDG), soweit sie nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik oder der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen. Im Rahmen einer Übergangslösung kann die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Der 6-stündige Auffrischungskurs soll auf die sich anschließende Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Die Bezirksärztekammer Nordbaden freut sich, im Jahr 2013 erstmals die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Seit über 19 Jahren veranstalten die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH und das Städtische Klinikum Karlsruhe gemeinsam die Ärzte-Seminare im Kongresszentrum Karlsruhe. Dieses Jahr beteiligt sich erstmals auch die Bezirksärztekammer Nordbaden mit dem Thema „Onkologie und Hämatologie für Hausärzte“. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Diesen Herbst finden parallel 2-Tages-Intensivkurse statt, zu den Themen • Neurologie • Onkologie und Hämatologie für Hausärzte sowie ein 1-Tages-Intensivkurs (am Freitag, den 29. November 2013) • Osteoporose. Außerdem wird am Samstag, den 30. November 2013, jeweils vormittags und nachmittags ein Workshop Notfallmedizin angeboten, der über Aktuelles aus diesem wichtigen Bereich informiert und praktisches Handeln übt. Dies ist auch für Praxisteams interessant. Detailliertere Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Sie dem im Ärzteblatt beiliegenden Informationsflyer entnehmen. Termin: 29.–30. November 2013 Veranstaltungsort: Kongresszentrum Karlsruhe, Stadthalle, Festplatz 9, 76137 Karlsruhe Fortbildungspunkte: Notfall-Workshop: 3 Punkte; 1-tägiger Kurs Osteoporose: 8 Punkte; 2-tägige Kurse: Neurologie 14 Punkte, Onkologie und Hämatologie 15 Punkte Kontakt: congress & more | Klaus Link GmbH; Frau Silvia Scholz-Amend; E-Mail: [email protected]; www.aerzte-seminarekalrsurhe.de Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baeksb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stress bewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und gelassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen ÄBW 10 • 2013 461 Bekanntmachungen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 29. November 2013 – Vertiefungstag Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Prof. Dr. med. Franz Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizini schen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Ab Herbst 2013 wird ein neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient der als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit Internetzugang und eine eigene E-Mail-Adresse. Die internetbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 2. Dezember 2013 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning-Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 462 13./14. März 2014 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab 2. Dezember 2013 Präsenztage 13. und 14. März 2014 Zeit: Donnerstag und Freitag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 12. April 2014 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro ÄBW 10 • 2013 Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Test Termin: Samstag, 8. Februar 2014 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 30,– Euro Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situation nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden Therapie-Leitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxisorientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxistraining und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 21./22. Februar 2014 Teil 2: 25./26. April 2014 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 400,– Euro (Teil 1 und Teil 2) Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Bekanntmachungen Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 8. März 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 26. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Basiskurs Palliativmedizin Fallseminar Palliativmedizin Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominaltrauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – MegaCode-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 7. Dezember 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 29./30. November 2013 10./11. Januar 2014 31. Januar/1. Februar 2014 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 12.–16. Mai 2014 Modul 2: 21.–25. Juli 2014 Modul 3: 10.–14. November 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 16. April 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker, Univ.- Klinik, Freiburg Termin: 3.–7. Februar 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro ÄBW 10 • 2013 463 Bekanntmachungen Unser Seminar Palliative Care Update „Was gibt es Neues in der Palliativmedizin?“ findet einmal jährlich statt. Es richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Termin: Donnerstag, 28. November 2013 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha-Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). 464 Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 30. November 2013 Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes 25. Januar 2014 Angsterkrankungen 15. Februar 2014 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms 15. März 2014 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen 17. Mai 2014 Chronische Schmerzen: Rückenschmerzen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 10.–14. März 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Aufbauseminare Reisemedizin „Risikogruppen und Reisen/Reisen mit chronischen Krankheiten“ Im Rahmen des Curriculums bieten wir nun die Aufbaumodule „Risikogruppen und Reisen“ (Modul 7) und „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Modul 8, 9 und 10) an. Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen. ÄBW 10 • 2013 Selbstverständlich ist die Fortbildung auch für die Kolleginnen und Kollegen gedacht, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren. Termine: Teil I: 22./23. November 2013 Teil II: 14./15. März 2014 Zeit: ganztägig, freitags und samstags Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (je Teil) Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Teil I: 21./22. Februar 2014 und Teil II: 21./22. März 2014 Zeit: ganztägig, freitags und samstags Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 380,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden. Termin: 5.–9. Mai 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „ Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel- Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen 2013: Samstag, 7. Dezember 2013 9.00–16.00 Uhr Häufige psychische Störungen in der Hausarztpraxis (Anmeldungs-Nr. 13/2013) Termine und Themen 2014: Samstag, 22. März 2014 9.00–17.00 Uhr Spezielle Aspekte der hausärztlichen Tätigkeit (Anmeldungs-Nr. 21/2014) Samstag, 24. Mai 2014 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP´s (Anmeldungs-Nr. 22/2014) Samstag, 22. November 2014 9.00–17.00 Uhr Palliativmedizin/Rehabilitation (Anmeldungs-Nr. 23/2014) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundes ärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absol- vieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 7. Dezember 2013 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2013) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Anzeige Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: • Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. • Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte • Praxiskauf und -verkauf • KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. • Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso • Berufshaftpflicht • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise • Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 • [email protected] • www.kanzlei-rosset.de ÄBW 10 • 2013 465 Bekanntmachungen Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 19. Oktober 2013 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2013) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Ab sage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 19. Oktober 2013 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2013) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage 466 oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 23. November 2013 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2013) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 10 • 2013 Absage der Fortbildung „Demenz aktuell 2013“ Von Juni 2013 bis Juli 2014 führen in Kooperation die Universitätsstadt Tübingen, der Landkreis Tübingen, die gerontopsychiatrischen Beratungsstellen und das Geriatrische Zentrum UKT unter dem Titel „Demenz – mitten unter uns“ eine Informations- und Aktionsreihe mit circa 80 Veranstaltungen, wie Fachvorträgen, Konzerten und Lesungen durch. Deshalb wird die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg ihre alljährliche Fortbildung „Demenz aktuell“, geplant für den 4. Dezember 2013, in diesem Jahr nicht durchführen, sondern die Reihe erst wieder 2014 fortsetzen. Informationen und das Programmheft zu „Demenz – mitten unter uns“ gibt es im Internet. 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden anbietet: Termine: 10.–12. Januar 2014 (Fr–So) und 31. Januar–2. Februar 2014 (Fr–So) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Psychoonkologie 2014: Im Zeichen der DRG´s, der „blutigen Entlassung“, des Case Managements der Krankenkassen und des BEM (berufliche Eingliederungsmaßnahmen des Arbeitgebers) Termin: Samstag, 18. Januar 2014 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP-Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: beantragt Bekanntmachungen Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 7. Februar 2014 9.00–16.50 Uhr Samstag, 8. Februar 2014 9.00–17.30 Uhr Freitag, 21. Februar 2014 9.00–17.35 Uhr Samstag, 22. Februar 2014 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2014) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt und ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 14. März 2014 14.00–18.00 Uhr Samstag, 15. März 2014 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 16. März 2014 9.00–15.15 Uhr Freitag, 4. April 2014 14.00–18.00 Uhr Samstag, 5. April 2014 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 6. April 2014 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungsnummer 5/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 28. Juni–1. Juli 2014 (Sa–Di) Modul II: 2.–5. Juli 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 8/2014) Gebühr Module I und II: jeweils 890,– Euro Termin: Modul III: 14.–17. Mai 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2014) Modul III: 24.–27. September 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 9/2014) Gebühr Modul III: jeweils 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: jeweils 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Anzeige ultraschalldiagnostik FreuDe am Schallen! Demo-Systeme zum Sonderpreis! Besuchen Sie unsere Ausstellung in Umkirch bei Freiburg. hms-sonosystems gmbh martin n. smith & anya c. smith am gansacker 10 c 79224 umkirch T 07665 / 942 99 66 F 07665 / 942 99 77 e [email protected] www.hms-sonosystems.de ÄBW 10 • 2013 467 Bekanntmachungen Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50,– Euro bis 110,– Euro. Termine: Freitag, 17. Januar 2014 14.00–18.15 Uhr Samstag, 18. Januar 2014 9.00–18.00 Uhr Sonntag, 19. Januar 2014 9.00–13.30 Uhr Freitag, 21. Februar 2014 14.00–17.15 Uhr Samstag, 22. Februar 2014 9.00–17.45 Uhr Sonntag, 23. Februar 2014 9.00–12.30 Uhr Freitag, 28. März 2014 13.00–18.30 Uhr Samstag, 29. März 2014 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 30. März 2014 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungsnummer 12/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 1 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 25.–31. Mai 2014 (So–Sa) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt Impressum Vorankündigung 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg „... was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Termin: Samstag, 10. Mai 2014 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben. Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: beantragt Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 56 vom 1. 1. 2013 gültig. 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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 468 ÄBW 10 • 2013 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing 25 Komplett-Einrichtung · Komplett-Einrichtung · Umbau, Umbau, Neubau, Neubau,Renovierung Renovierung Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Hans Winter Winter Einrichtungen Einrichtungen Schickhardtstraße 59, Schickhardtstraße 59,72770 72770Reutlingen Reutlingen Tel. (0 Tel. (0 71 7121) 21) 95 9503 0311 11 Fax Fax95 9503 0318 18 www.winter-einrichtungen.de www.winter-einrichtungen.de 25 % Jubiläumsrabatt auf unsere Möbelprogramme. 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