Stadt Quedlinburg
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Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/059/09 öffentlich Anhörung der Stadt Quedlinburg in der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform zum Gemeindeneugliederungsgesetz für den Landkreis Harz Erstellungsdatum: 08.10.2009 Beratungsfolge: Datum der Sitzung 21.10.2009 05.11.2009 Gremium Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Stadtrat der Stadt Quedlinburg Vorberatung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die anliegenden Stellungnahmen (Anlage 1 und Anlage 2) an das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt zu der gesetzlichen Phase der Eingemeindungen der Gemeinde Westerhausen sowie der Stadt Gernrode, der Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder. Einreichende Fraktion: Erarbeitet durch: Verantwortlicher Fachbereich: Herr Dr. Brecht Herr Scheller Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Stabsstelle 0.3 Stabsstelle 0.4 Stabsstelle 0.5 Stabsstelle 0.6 Bürgermeister Quedlinburg gez. Brecht gez. W. Scheller 08/10/09 gez. Masche gez. Voigt gez. Zerneke gez. Langhammer gez. W. Scheller 08/10/09 gez. Witzel gez. Busch gez. Goldbeck gez. Brecht Bürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht Erforderliche Mitzeichnungen: Sachverhalt: Nach Abschluss der freiwilligen Phase der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt am 30.06.2009 erfolgt nunmehr die gesetzliche Phase auf der Grundlage der hierfür geltenden Bestimmungen insbesondere des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 und der diesbezüglich zwischenzeitlich vorliegenden Referentenentwürfe der Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Stadt Quedlinburg mit Schreiben vom 04.09.2009 zum Entwurf des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden des Landkreises Harz zu einer beabsichtigten Eingemeindung der Gemeinde Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg angehört. Weiterhin wird die Stadt Quedlinburg zu der beabsichtigten Eingemeindung der Stadt Gernrode, der Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder in die Einheitsgemeinde Stadt Ballenstedt angehört. Da hier alternativ auch die Zuordnung der drei genannten Kommunen zur Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg in Betracht kommen kann, ist die Stadt Quedlinburg aufgefordert, auch hierzu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Stadt Quedlinburg zu dem Referentenentwurf und dem alternativ unterbreiteten Vorschlag zur Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg sind dem Innenministerium bis spätestens 01.12.2009 vorzulegen. Vor Erlass des Neugliederungsgesetzes als formelles Gesetz des Landtages sind die beteiligten Gemeinden zur Stellungnahme aufgefordert. Zusätzlich sind die Bürger in den Gemeinden anzuhören, die in dem Gebiet wohnen, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren. Dies bedeutet, dass die Stadt Quedlinburg als bestehende Einheitsgemeinde angehört wird und zusätzlich in den Kommunen, die durch Eingemeindung in eine andere Kommune eingegliedert werden, eine Bürgeranhörung nach § 17 Abs. 2 GO LSA durchzuführen ist. Die Stellungnahme der Stadt Quedlinburg nach § 17 Abs. 2 GO LSA setzt einen Beschluss des Stadtrates auf der Grundlage des § 44 Abs. 3 Nr. 15 GO LSA voraus. Der Landtag ist nicht an die Stellungnahmen der Gemeinden gebunden. Es liegt vielmehr in der parlamentarischen Entscheidungsfreiheit, ob er die Ansichten und Bedenken der betroffenen Gemeinden bei seiner Entscheidung mit berücksichtigt oder nicht. Verlangt wird jedoch, dass der Landtag die Anhörungsergebnisse in seinem Entscheidungsprozess einfließen lässt, also sich mit den vorgelegten Argumenten auseinandersetzt. Inhaltlich stimmt die Stadt Quedlinburg einer Eingemeindung der Gemeinde Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg aus den in dem Gesetzentwurf enthaltenen Gründen zu. Entgegen des vorliegenden Referentenentwurfes ist die Stadt Quedlinburg weiterhin der Ansicht, dass die Stadt Gernrode, die Gemeinde Bad Suderode und die Gemeinde Rieder in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg eingemeindet werden sollen. Der Gesetzentwurf mit den Begründungen der §§ 5 und 7 liegt der Beschlussvorlage zur umfassenden Information als Anlage 3 an. Auf die dortigen Gründe für die beabsichtigten gesetzlichen Eingemeindungen wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr ⌧Nein Ja Ja Verwaltungshaushalt ⌧ Pflichtaufgaben freiwillige Aufgaben Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten) Jährliche Folgekosten/ Folgelasten EUR Verpflichtungsermächtigungen Ja Vermögenshaushalt HHst HHst EUR EUR Gesamtfinanzierung Gesamtfinanzierung Eigenanteil Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge etc.) EUR EUR keine EUR Nein Finanzplan/Investprogramm Nein Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR Jahr EUR 3 Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Quedlinburg zur vorgesehenen Eingemeindung der Gemeinde Westerhausen in die Einheitsgemeinde Quedlinburg Anlage 2: Stellungnahme der Stadt Quedlinburg zur vorgesehenen Eingemeindung der Stadt Gernrode, der Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder zur Einheitsgemeinde Ballenstedt Anlage 3: Auszug Referentenentwurf Gemeindeneugliederungsgesetz für den Landkreis Harz