Rente und Hinzuverdienst - Deutsche Rentenversicherung
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Rente und Hinzuverdienst - Deutsche Rentenversicherung
Rente und Hinzuverdienst Rainer Stosberg Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin 0 0 Rente und Hinzuverdienst Überblick Allgemeines Hinzuverdienstregelungen bei Altersrenten Hinzuverdienstregelungen bei EM-Renten Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst Die „Kombirente“ 1 AS09i00 1 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen • Anwendungsbereiche • Vorgezogene Altersrenten (in der Regel ab 63 Jahre bis Regelaltersgrenze, 2012: 65 Jahre und 1 Monat, 2013: 65 Jahre und 2 Monate, 2029: 67 Jahre) • Erwerbsminderungsrenten • Funktion von Hinzuverdienstgrenzen • Sogenannte „Übersicherungseinwand“ (BSG, Urteil vom 28. April 2004, Az.: B 5 RJ 60/03 R) • Vorfinanzierungskosten 2 2 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen • Allgemeine Hinzuverdienstgrenze seit 1.1.2013 bei 450 Euro • Anrechnung von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbarem Einkommen, bei EM-Renten auch Anrechnung von bestimmten Sozialleistungen • Monatliche Hinzuverdienstprüfung / -berücksichtigung • Zweimaliges kalenderjährliches Überschreiten bis zum Doppelten zulässig („Vormonatsprinzip“) 3 3 Allgemeines Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze 01.01. 31.12. 2 x doppelter Hinzuverdienst „VormonatsPrinzip“ 4 13723991 4 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen • Bei unzulässigem Überschreiten Umwandlung in niedrigere Alters-Teilrente (2/3, 1/2, 1/3) bzw. nur noch teilweise zu leistende EM-Rente (3/4, 1/2, 1/4) • Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze führt zum Wegfall der Altersrente bzw. zur vollständigen Nichtleistung der EM-Rente • Altersrenten • Bezug einer Altersvollrente führt zu Versicherungsfreiheit • Bei Bezug einer Teilrente besteht Versicherungspflicht • 5 Bei EM-Renten besteht Versicherungspflicht 5 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR Regelaltersgrenze 60 Jahre* Grenzen Grenzen Keine Grenzen bis 450,00 Vollrente ab 450,01 Teilrente * Schrittweise Anhebung, vgl. §§ 236a ff. SGB VI 6 13723191 6 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Alte Bundesländer § 34 Abs. 3 SGB VI Teilrentenfaktor X monatliche Bezugs-größe X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte 7 12020791 7 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten (bei Rentebeginn im Jahre 2013) ab 01.07.2013 in EUR West Ost Rente 2/3 1/2 1/3 8 Mindesthinzuverdienstgrenze 525,53 Durchschnittsverdiener Höchstverdiener 1.051,03 2.188,43 480,70 961,41 1.995,92 768,08 1.536,15 3.198,47 702,57 1.405,14 2.917,11 2.021,25 4.208,51 1.848,86 3.838,30 1.010,63 924,43 12021831 8 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Rente 01.07.2013 Beispiel Geringverdiener 2010 15.572 Brutto EUR Teilrentenfaktor Alte Bundesländer Bezugsgröße in EUR 2011 16.050 Regelaltersgrenze 2012 16.223 Hinzuverdienstgrenze (mtl.) Teilrente 2/3 0,13 2.695 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 1,5 Teilrente 1/2 0,19 2.695 1,5 768,08 Teilrente 1/3 0,25 2.695 1,5 1.010,63 9 13803591 X X = 525,53 9 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Beispiel Durchschnittsverdiener Rente 01.07.2013 2010 31.144 Brutto EUR Teilrentenfaktor Alte Bundesländer Bezugsgröße in EUR 2011 32.100 Regelaltersgrenze 2012 32.446 Hinzuverdienstgrenze (mtl.) Teilrente 2/3 0,13 2.695 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 3,0 Teilrente 1/2 0,19 2.695 3,0 1.536,15 Teilrente 1/3 0,25 2.695 3,0 2.021,25 10 13803491 X X = 1.051,05 10 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Beispiel Höchstverdiener Rente 01.07.2013 2010 66.000 Brutto EUR Teilrentenfaktor Alte Bundesländer Bezugsgröße in EUR 2011 66.000 Regelaltersgrenze 2012 67.200 Hinzuverdienstgrenze (mtl.) Teilrente 2/3 0,13 2.695 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 6,2464 Teilrente 1/2 0,19 2.695 6,2464 3.198,47 Teilrente 1/3 0,25 2.695 6,2464 4.208,51 11 13803691 X X = 2.188,43 11 1.200,00 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen Vollrente 1/1 Teilrente 2/3 Teilrente 1/2 Teilrente 1/3 12 13725591 Beispiel Durchschnittsverdiener (Alte Bundesländer) 450,00 1.051,05 1.536,15 2.021,25 12 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Neue Bundesländer § 228 a Abs. 2 SGB VI Teilrentenfaktor X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte aktueller Rentenwert 13 12020891 13 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Überblick Grundsätze Berechnung Hinzuverdienstgrenze alte Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze neue Bundesländer Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst – teilweise EM Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst – volle EM 14 M35i_91 14 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Grundsätze Bei Rentenbeginn ab 01.01.1996 Bei Rentenbeginn vor 01.01.1996 erst ab 01.01.2001 Weder anspruchsbegründend noch anspruchserhaltend Reine Anrechnungsvorschrift, die nur Rentenhöhe beeinflusst Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei Rentenbeginn ab 01.01.1999 15 12020291 15 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Alte Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze Hinzuverdienstfaktor X monatliche Bezugsgröße X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte 16 12020691 16 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Neue Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze Hinzuverdienstfaktor X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte aktueller Rentenwert 17 12020991 17 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst Ab 01.07.2013 Vollrente 1/1 Teilrente 1/2 18 12022091 929,78 850,48 teilweise Erwerbsminderung West Ost 1.131,90 1.035,36 18 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst Ab 01.07.2013 Vollrente 1/1 Teilrente 3/4 Teilrente 1/2 Teilrente 1/4 19 12021991 450,00 450,00 volle Erwerbsminderung West Ost 687,23 628,61 929,78 850,48 1.131,90 1.035,36 19 Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst Ausnahmeregelung Ehrenamtliche • Bürgermeister • Gemeindemitglieder • Mitglied der Selbstverwaltungsorgane Berücksichtigung bis 30.09.15 Aufwandsentschädigung • Arbeitseinkommen • Arbeitsentgelt (nur bei Verdienstausfall) Hinweis Dies gilt sowohl bei Altersrente als auch bei Erwerbsminderungsrente. 20 14734991 20 Kombirente Kritik am geltenden Recht • Mangelnde Flexibilität für tarifvertragliche Vereinbarungen • Komplizierte Rechtsanwendung bei der Regelung zum zweimaligen kalenderjährlichen Überschreiten • Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem Überschreiten • Schwer vermittelbare Rückforderungen für die Vergangenheit 21 21 Kombirente Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem Überschreiten der starren Hinzuverdienstgrenzen (z.B. 450-Euro-Grenze) im geltenden Recht Vollrente 1.110 € Vollrente 1.110 € 22 + Hinzuverdienst 450 € + Hinzuverdienst 451 € Vollrente 1.110 € ⅔-Teilrente 740 € Hinzuverdienst 450 € DiffeHinzuverdienst renz 451 € 369 € 22 Kombirente Rückforderungen: • Bei unzulässigem Überschreiten Bescheidaufhebung für die Vergangenheit und Rückforderung überzahlter Beträge (§§ 48, 50 Abs. 1 SGB X) • Aufhebung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (Einkommenserzielung) ist verschuldensunabhängig und nach BSG nur in Höhe des „Mehrverdienstes“ möglich • Im Regelfall aber Aufhebung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Verletzung Mitteilungspflicht) oder Nr. 4 (Bösgläubigkeit) SGB X über den Mehrverdienst hinaus, also in Höhe der Differenz der bisherigen Rente zu der beispielsweise um ein Drittel niedrigeren Teilrente • Geltendmachung dieser Rückforderungen - zum Teil in erheblicher Höhe - ist nicht nur verwaltungsaufwändig, sondern den Betroffenen häufig auch nur sehr schwer zu vermitteln 23 23 Kombirente Ziele einer Neuregelung • Flexibles Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze • Mehr Hinzuverdienst ermöglichen • Transparenz erhöhen • Rückforderungsverfahren vermeiden • Spielräume für Tarifvertragspartner schaffen Neuer Ansatz zur Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze Neue Hinzuverdienstgrenze 24 = Bisheriges Bruttoeinkommen minus Rente 24 Kombirente Ausgestaltung • Nur noch eine – in der Regel deutlich höhere – Hinzuverdienstgrenze (bisheriges Bruttoeinkommen abzüglich Rente) • Höchster Bruttoverdienst der letzten 15 Jahre maßgebend • „Centgenaue“ Anrechnung des überschreitenden Einkommens auf die Rente • zum 1. Juli jährliche Einkommensprüfung und Berücksichtigung der Zuschläge an Entgeltpunkten • Berücksichtigung einer Einkommensänderung nur für die Zukunft • Bei Einkommensverringerung um 10%: sofortige Berücksichtigung auf Antrag 25 25 Kombirente Neue Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus … Höchster Summe an Entgeltpunkten eines Kalenderjahrs der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn 1/12 des vorläufigen Durchschnittsentgelts Höhe der Monatsrente bei Rentenbeginn Mindestens 0,5 Entgeltpunkte 26 12020791 26 Kombirente Beispiel: Individuelle Hinzuverdienstgrenze für Rentner nach 43 Jahren Durchschnittsverdienst (2012: mtl. 2703 Euro) für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente um 27 KM (8,1% Abschlag), Geburtsjahrgang Mai 1949 Geltendes Recht: mtl. Hinzuverdienst 451-1023 Euro 1024-1496 Euro 1497-1968 Euro ab 1969 Euro Vollrente ⅔Teilrente ½Teilrente ⅓Teilrente Wegfall Rentenanspruch 1110 Euro 740 Euro 555 Euro 370 Euro 0 Euro bis 450 Euro Rentenhöhe Neues Recht: • Bester Verdienst aus 15 Jahren: 2703 Euro • Monatliche Rente: 1110 Euro • Individuelle Hinzuverdienstgrenze: 1593 Euro 27 27 Kombirente Beispiel halber Durchschnittsverdienst: Individuelle Hinzuverdienstgrenze = Höchste Summe an EP in letzten 15 KJ vor Rb: 0,5 EP 1/12 des Durchschnittsentgelt: 2.703 € 0,5 EP x 2.703 EUR = 1.351 € abzüglich monatlicher Vollrente: 555 € Individuelle Hinzuverdienstgrenze: 796 € Wozu 450 – Euro - Grenze? 28 28 Kombirente Kritikpunkte • Anreizwirkung geht auf Vollrente, nicht Teilrente • Hinzuverdienstgrenze bildet letztes Einkommen nicht hinreichend genau ab (z. B. wg. Abstellen auf 15 Jahre, unterschiedlicher Besteuerung) • Mangelnde Transparenz bei der Rentenberechnung • Gestaltungsspielräume / Umgehungsmöglichkeiten • Hoher Verwaltungsaufwand • Diskrepanz Grundanspruch – hohe Hinzuverdienstgrenze; bei Erwerbsminderungsrenten problematische Signale • Vorfinanzierungskosten für Rentenversicherung 29 29 Rente und Hinzuverdienst Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rainer Stosberg Pressefachseminar am 3. Und 4. Juli 2013 in Berlin 30 30