Rente und Hinzuverdienst - Deutsche Rentenversicherung

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Rente und Hinzuverdienst - Deutsche Rentenversicherung
Rente
und
Hinzuverdienst
Rainer Stosberg
Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im
Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen
Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin
0
0
Rente und Hinzuverdienst
Überblick
Allgemeines
Hinzuverdienstregelungen bei Altersrenten
Hinzuverdienstregelungen bei EM-Renten
Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst
Die „Kombirente“
1
AS09i00
1
Allgemeines
Hinzuverdienstgrenzen
•
Anwendungsbereiche
• Vorgezogene Altersrenten (in der Regel ab 63 Jahre bis Regelaltersgrenze,
2012: 65 Jahre und 1 Monat,
2013: 65 Jahre und 2 Monate,
2029: 67 Jahre)
• Erwerbsminderungsrenten
•
Funktion von Hinzuverdienstgrenzen
• Sogenannte „Übersicherungseinwand“ (BSG, Urteil vom 28. April 2004,
Az.: B 5 RJ 60/03 R)
• Vorfinanzierungskosten
2
2
Allgemeines
Hinzuverdienstgrenzen
•
Allgemeine Hinzuverdienstgrenze seit 1.1.2013 bei 450 Euro
•
Anrechnung von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbarem
Einkommen, bei EM-Renten auch Anrechnung von bestimmten Sozialleistungen
•
Monatliche Hinzuverdienstprüfung / -berücksichtigung
•
Zweimaliges kalenderjährliches Überschreiten bis zum Doppelten zulässig
(„Vormonatsprinzip“)
3
3
Allgemeines
Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze
01.01.
31.12.
2 x doppelter
Hinzuverdienst
„VormonatsPrinzip“
4
13723991
4
Allgemeines
Hinzuverdienstgrenzen
•
Bei unzulässigem Überschreiten Umwandlung in niedrigere Alters-Teilrente
(2/3, 1/2, 1/3) bzw. nur noch teilweise zu leistende EM-Rente (3/4, 1/2, 1/4)
•
Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze führt zum Wegfall der
Altersrente bzw. zur vollständigen Nichtleistung der EM-Rente
•
Altersrenten
• Bezug einer Altersvollrente führt zu Versicherungsfreiheit
• Bei Bezug einer Teilrente besteht Versicherungspflicht
•
5
Bei EM-Renten besteht Versicherungspflicht
5
Altersrente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenzen
in EUR
Regelaltersgrenze
60 Jahre*
Grenzen
Grenzen
Keine Grenzen
bis
450,00
Vollrente
ab
450,01
Teilrente
* Schrittweise Anhebung, vgl. §§ 236a ff. SGB VI
6
13723191
6
Altersrente und Hinzuverdienst
Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten
Alte Bundesländer
§ 34 Abs. 3 SGB VI
Teilrentenfaktor
X
monatliche
Bezugs-größe
X
Entgeltpunkte
der letzten
3 Kalenderjahre
vor
Rentenbeginn
=
Hinzuverdienstgrenze
mind.1,5
Entgeltpunkte
7
12020791
7
Altersrente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
(bei Rentebeginn im Jahre 2013)
ab 01.07.2013
in EUR
West
Ost
Rente
2/3
1/2
1/3
8
Mindesthinzuverdienstgrenze
525,53
Durchschnittsverdiener
Höchstverdiener
1.051,03
2.188,43
480,70
961,41
1.995,92
768,08
1.536,15
3.198,47
702,57
1.405,14
2.917,11
2.021,25
4.208,51
1.848,86
3.838,30
1.010,63
924,43
12021831
8
Altersrente und Hinzuverdienst
Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
Rente
01.07.2013
Beispiel Geringverdiener
2010
15.572
Brutto EUR
Teilrentenfaktor
Alte Bundesländer
Bezugsgröße
in EUR
2011
16.050
Regelaltersgrenze
2012
16.223
Hinzuverdienstgrenze (mtl.)
Teilrente 2/3
0,13
2.695
Entgeltpunkte
der letzten 3
Kalenderjahre
vor Rente
1,5
Teilrente 1/2
0,19
2.695
1,5
768,08
Teilrente 1/3
0,25
2.695
1,5
1.010,63
9
13803591
X
X
=
525,53
9
Altersrente und Hinzuverdienst
Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
Beispiel Durchschnittsverdiener
Rente
01.07.2013
2010
31.144
Brutto EUR
Teilrentenfaktor
Alte Bundesländer
Bezugsgröße
in EUR
2011
32.100
Regelaltersgrenze
2012
32.446
Hinzuverdienstgrenze (mtl.)
Teilrente 2/3
0,13
2.695
Entgeltpunkte
der letzten 3
Kalenderjahre
vor Rente
3,0
Teilrente 1/2
0,19
2.695
3,0
1.536,15
Teilrente 1/3
0,25
2.695
3,0
2.021,25
10
13803491
X
X
=
1.051,05
10
Altersrente und Hinzuverdienst
Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten
Beispiel Höchstverdiener
Rente
01.07.2013
2010
66.000
Brutto EUR
Teilrentenfaktor
Alte Bundesländer
Bezugsgröße
in EUR
2011
66.000
Regelaltersgrenze
2012
67.200
Hinzuverdienstgrenze (mtl.)
Teilrente 2/3
0,13
2.695
Entgeltpunkte
der letzten 3
Kalenderjahre
vor Rente
6,2464
Teilrente 1/2
0,19
2.695
6,2464
3.198,47
Teilrente 1/3
0,25
2.695
6,2464
4.208,51
11
13803691
X
X
=
2.188,43
11
1.200,00
Altersrente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenzen
Vollrente
1/1
Teilrente
2/3
Teilrente
1/2
Teilrente
1/3
12
13725591
Beispiel Durchschnittsverdiener
(Alte Bundesländer)
450,00
1.051,05
1.536,15
2.021,25
12
Altersrente und Hinzuverdienst
Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten
Neue Bundesländer
§ 228 a Abs. 2 SGB VI
Teilrentenfaktor
X
monatliche
Bezugsgröße
X
aktueller
Rentenwert
(Ost)
X
Entgeltpunkte
der letzten
3 Kalenderjahre
vor
Rentenbeginn
=
Hinzuverdienstgrenze
mind.1,5
Entgeltpunkte
aktueller
Rentenwert
13
12020891
13
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Überblick
Grundsätze
Berechnung Hinzuverdienstgrenze alte Bundesländer
Berechnung Hinzuverdienstgrenze neue Bundesländer
Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst – teilweise EM
Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst – volle EM
14
M35i_91
14
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Grundsätze
Bei Rentenbeginn ab 01.01.1996
Bei Rentenbeginn vor 01.01.1996 erst ab 01.01.2001
Weder anspruchsbegründend noch anspruchserhaltend
Reine Anrechnungsvorschrift, die nur Rentenhöhe beeinflusst
Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei Rentenbeginn ab 01.01.1999
15
12020291
15
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Alte Bundesländer
Berechnung Hinzuverdienstgrenze
Hinzuverdienstfaktor
X
monatliche
Bezugsgröße
X
Entgeltpunkte
der letzten
3 Kalenderjahre
vor Eintritt
der Erwerbsminderung
=
Hinzuverdienstgrenze
mind.1,5
Entgeltpunkte
16
12020691
16
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Neue Bundesländer
Berechnung Hinzuverdienstgrenze
Hinzuverdienstfaktor
X
monatliche
Bezugsgröße
X
aktueller
Rentenwert
(Ost)
X
Entgeltpunkte
der letzten
3 Kalenderjahre
vor Eintritt der
Erwerbsminderung
=
Hinzuverdienstgrenze
mind.1,5
Entgeltpunkte
aktueller
Rentenwert
17
12020991
17
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst
Ab 01.07.2013
Vollrente
1/1
Teilrente
1/2
18
12022091
929,78
850,48
teilweise Erwerbsminderung
West
Ost
1.131,90
1.035,36
18
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst
Ab 01.07.2013
Vollrente
1/1
Teilrente
3/4
Teilrente
1/2
Teilrente
1/4
19
12021991
450,00
450,00
volle Erwerbsminderung
West
Ost
687,23
628,61
929,78
850,48
1.131,90
1.035,36
19
Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst
Ausnahmeregelung
Ehrenamtliche
• Bürgermeister
• Gemeindemitglieder
• Mitglied der
Selbstverwaltungsorgane
Berücksichtigung
bis 30.09.15
Aufwandsentschädigung
• Arbeitseinkommen
• Arbeitsentgelt
(nur bei Verdienstausfall)
Hinweis
Dies gilt sowohl bei Altersrente als auch bei Erwerbsminderungsrente.
20
14734991
20
Kombirente
Kritik am geltenden Recht
•
Mangelnde Flexibilität für tarifvertragliche Vereinbarungen
•
Komplizierte Rechtsanwendung bei der Regelung zum zweimaligen
kalenderjährlichen Überschreiten
•
Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem Überschreiten
•
Schwer vermittelbare Rückforderungen für die Vergangenheit
21
21
Kombirente
Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem
Überschreiten der starren Hinzuverdienstgrenzen
(z.B. 450-Euro-Grenze) im geltenden Recht
Vollrente
1.110 €
Vollrente
1.110 €
22
+
Hinzuverdienst
450 €
+
Hinzuverdienst
451 €
Vollrente
1.110 €
⅔-Teilrente
740 €
Hinzuverdienst
450 €
DiffeHinzuverdienst renz
451 €
369 €
22
Kombirente
Rückforderungen:
•
Bei unzulässigem Überschreiten Bescheidaufhebung für die Vergangenheit
und Rückforderung überzahlter Beträge (§§ 48, 50 Abs. 1 SGB X)
•
Aufhebung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (Einkommenserzielung)
ist verschuldensunabhängig und nach BSG nur in Höhe des
„Mehrverdienstes“ möglich
•
Im Regelfall aber Aufhebung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Verletzung
Mitteilungspflicht) oder Nr. 4 (Bösgläubigkeit) SGB X über den Mehrverdienst
hinaus, also in Höhe der Differenz der bisherigen Rente zu der beispielsweise
um ein Drittel niedrigeren Teilrente
•
Geltendmachung dieser Rückforderungen - zum Teil in erheblicher Höhe - ist
nicht nur verwaltungsaufwändig, sondern den Betroffenen häufig auch nur
sehr schwer zu vermitteln
23
23
Kombirente
Ziele einer Neuregelung
•
Flexibles Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze
•
Mehr Hinzuverdienst ermöglichen
•
Transparenz erhöhen
•
Rückforderungsverfahren vermeiden
•
Spielräume für Tarifvertragspartner schaffen
Neuer Ansatz zur Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze
Neue
Hinzuverdienstgrenze
24
=
Bisheriges
Bruttoeinkommen
minus
Rente
24
Kombirente
Ausgestaltung
•
Nur noch eine – in der Regel deutlich höhere – Hinzuverdienstgrenze
(bisheriges Bruttoeinkommen abzüglich Rente)
•
Höchster Bruttoverdienst der letzten 15 Jahre maßgebend
•
„Centgenaue“ Anrechnung des überschreitenden Einkommens auf die Rente
•
zum 1. Juli jährliche Einkommensprüfung und Berücksichtigung der
Zuschläge an Entgeltpunkten
•
Berücksichtigung einer Einkommensänderung nur für die Zukunft
•
Bei Einkommensverringerung um 10%: sofortige Berücksichtigung auf Antrag
25
25
Kombirente
Neue Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus …
Höchster Summe an
Entgeltpunkten
eines Kalenderjahrs
der letzten
15 Kalenderjahre
vor Rentenbeginn
1/12 des vorläufigen
Durchschnittsentgelts
Höhe der
Monatsrente bei
Rentenbeginn
Mindestens 0,5
Entgeltpunkte
26
12020791
26
Kombirente
Beispiel: Individuelle Hinzuverdienstgrenze für Rentner nach 43 Jahren
Durchschnittsverdienst (2012: mtl. 2703 Euro) für langjährig Versicherte mit
63 Jahren und vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente um 27 KM
(8,1% Abschlag), Geburtsjahrgang Mai 1949
Geltendes Recht:
mtl.
Hinzuverdienst
451-1023
Euro
1024-1496
Euro
1497-1968
Euro
ab 1969
Euro
Vollrente
⅔Teilrente
½Teilrente
⅓Teilrente
Wegfall
Rentenanspruch
1110 Euro
740 Euro
555 Euro
370 Euro
0 Euro
bis 450 Euro
Rentenhöhe
Neues Recht:
• Bester Verdienst aus 15 Jahren:
2703 Euro
• Monatliche Rente:
1110 Euro
• Individuelle Hinzuverdienstgrenze:
1593 Euro
27
27
Kombirente
Beispiel halber Durchschnittsverdienst:
Individuelle Hinzuverdienstgrenze =
Höchste Summe an EP in letzten 15 KJ vor Rb:
0,5 EP
1/12 des Durchschnittsentgelt:
2.703 €
0,5 EP x 2.703 EUR =
1.351 €
abzüglich monatlicher Vollrente:
555 €
Individuelle Hinzuverdienstgrenze:
796 €
Wozu 450 – Euro - Grenze?
28
28
Kombirente
Kritikpunkte
•
Anreizwirkung geht auf Vollrente, nicht Teilrente
•
Hinzuverdienstgrenze bildet letztes Einkommen nicht hinreichend genau ab
(z. B. wg. Abstellen auf 15 Jahre, unterschiedlicher Besteuerung)
•
Mangelnde Transparenz bei der Rentenberechnung
•
Gestaltungsspielräume / Umgehungsmöglichkeiten
•
Hoher Verwaltungsaufwand
•
Diskrepanz Grundanspruch – hohe Hinzuverdienstgrenze; bei
Erwerbsminderungsrenten problematische Signale
•
Vorfinanzierungskosten für Rentenversicherung
29
29
Rente
und
Hinzuverdienst
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Rainer Stosberg
Pressefachseminar am 3. Und 4. Juli 2013 in Berlin
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