Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Regelaltersrente
Persönliche
Voraussetzungen
Erreichen der Regelaltersgrenze1)
Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947
Geborene lag diese bei 65 Jahren. Für von 1947 bis 1963 Geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt sie bei 67 Jahren.
Für Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten, erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze, d. h., ein Rentenbeginn
mit dem 65. Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich.
Wartezeit
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
5 Jahre
Die Wartezeit von 5 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus
einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977.
Hinzuverdienst
unbeschränkt
1)
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme
(z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag)
2) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
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Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente für langjährig Versicherte
Persönliche
Voraussetzungen
Mindestalter 63 Jahre
Bis Jahrgang 1948 Rente ohne Abschläge erst bei Rentenbeginn ab 65 Jahre. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 65 Jahre Abschläge bis 7,2 %
Ab Jahrgang 1949 Anhebung der Altersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 67 Jahre Abschläge bis 14,4 %1)
Vertrauensschutz 1: Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem
1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten, findet keine Verschiebung der Altersgrenze von
65 auf 67 statt.
Vertrauensschutz 2: Bei Versicherten, die vom 1.1.1948 bis 31.12.1954 geboren sind und
vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten, wird der frühestmögliche Rentenbeginn
vom 63. Lebensjahr stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.
Wartezeit
35 Jahre
Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem
Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. Für die Wartezeit von 35
Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in
EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen).
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015:
monatliche steuerrechtliche
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener
bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
beit und aus Land und Forstwirt
1/2
Teilrente
807,98
748,23
schaft) sowie vergleichbares
552,83
511,95
Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente
hestandsgeld).
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
1)
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/4 Jahre = 14,4 %)
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
3)
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die
aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
4)
Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine
ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit.
5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen
10. Lebensjahr.
2)
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (in Kraft seit 1.1.2012)
Persönliche
Voraussetzungen
Mindestalter 65 Jahre1)
Wartezeit
45 Jahre
Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2). Für die Wartezeit von 45
Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten
in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). Nicht berücksichtigt werden Zeiten
des Bezuges von ALO-Geld I und II, ALO-Hilfe, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich
und dem sogenannten Rentensplitting.
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015:
monatliche steuerrechtliche
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener
bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
beit und aus Land und Forstwirt
1/2
Teilrente
807,98
748,23
schaft) sowie vergleichbares
552,83
511,95
Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente
hestandsgeld).
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
1)
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Ein vorzeitiger Rentenbezug ist bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht möglich.
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
3)
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
4)
Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so
genannte Zurechnungszeit.
5)
Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.
2)
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Persönliche
Voraussetzungen
Vollendung des 60. Lebensjahres und Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (ab
GdB 50, jedoch keine Gleichgestellten). Versicherte, die vor dem 1.1.1951 geboren sind,
können diese Rente auch erhalten, wenn sie, alternativ zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht
sind. Die Altersgrenze wurde für ab 1941 geborene Versicherte stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben, von Jahrgang 1944 bis 1951 gilt die Altersgrenze 63 Jahre. (Abschlag
bis 10,8 %).1) Keine Anhebung der Altersgrenze und somit Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ohne Abschläge ist möglich für Versicherte, die am 16.11.2000 das 50. Lebensjahr
vollendet und schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren. Ab Jahrgang 1952
werden frühestmöglicher Rentenbeginn von 60 auf 62 und Altersgrenze von 63 auf 65
parallel stufenweise um 2 Jahre verschoben; bei vorzeitigem Rentenbeginn bis zu 10,8 %
Abschlag.1) Keine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 für Versicherte, die vor dem
1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten.
Wartezeit
35 Jahre
Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem
Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. Für die Wartezeit von 35
Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in
EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen).
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015:
monatliche steuerrechtliche
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener
bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
beit und aus Land und Forstwirt
1/2
Teilrente
807,98
748,23
schaft) sowie vergleichbares
552,83
511,95
Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente
hestandsgeld).
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
1)
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme
(z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag x 3 Jahre = 10,8% maximaler Abschlag)
2)
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt
wurden, die aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden,
eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte
Zurechnungszeit.
5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu
dessen 10. Lebensjahr.
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Persönliche
Voraussetzungen
Geburt vor dem 1.1.1952, danach Wegfall dieser Rentenleistung.
Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente und Vollendung des 60. Lebensjahres.
Nach dem 58 1/2. Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos.
oder 24 Monate Altersteilzeitarbeit vor Rentenbeginn.
10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge.
Ab Jahrgang 1942 beträgt die Altersgrenze statt dem 60. nunmehr das 65. Lebensjahr
(Abschlag bis 18 %)1). Der frühestmögliche Rentenbeginn wird für die Jahrgänge 1946 bis
1948 stufenweise auf das 63. Lebensjahr verschoben. Somit ergibt sich ab Jahrgang 1949
ein maximaler Abschlag von 7,2 %. Keine Verschiebung der Altersgrenze für Versicherte,
die bis 31.12.1951 geboren sind und vor dem 1.1.2004 Altersteilzeit vereinbart hatten.
Wartezeit
15 Jahre
Die Wartezeit von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus
einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977.
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015:
monatliche steuerrechtliche
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener
bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
beit und aus Land und Forstwirt
1/2 Teilrente
807,98
748,23
schaft) sowie vergleichbares
552,83
511,95
Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente
hestandsgeld).
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
1) 0,3
2)
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %)
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente für Frauen
Persönliche
Voraussetzungen
Geburt vor dem 1.1.1952, danach Wegfall dieser Rentenleistung.
Geltung nur für weibliche Versicherte.
Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre
Pflichtbeitragszeiten.
Die Altersgrenze ist für die Jahrgänge ab 1945 bereits das 65. Lebensjahr. Bei vorzeitigem
Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ist ein maximaler Abschlag von 18 % möglich.1)
Wartezeit
15 Jahre
Die Wartezeit von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus
einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977.
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der
monatliche steuerrechtliche
Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land und Forstwirt
schaft) sowie vergleichbares
Einkommen (zum Beispiel Vorruhestandsgeld).
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
1)
2)
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
1.1.2002) ab 1.7.2015:
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
z. B. zuvor Geringverdiener
1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
1/2 Teilrente
807,98
748,23
2/3 Teilrente
552,83
511,95
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %)
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.
Mit Sicherheit gesünder leben
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Rentenart: Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Persönliche
Voraussetzungen
Vollendung des 60. Lebensjahres.
(ab 1.1.1964 geborene Versicherte müssen das 62. Lebensjahr vollendet haben; stufenweise Anhebung für die Jahrgänge 1952 bis 1963)
Wartezeit
25 Jahre
Beitragsleistungen aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage.
Angerechnet werden auch Zeiten, in denen Anpassungsgeld bezogen wurde. Vor dem
Beginn dieser Leistung muss eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden sein.
Daneben werden auch Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und
Untertagezeiten aus der Zeit vor 1968 angerechnet, die ähnlich den Wartezeitalternativen der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ermittelt werden.
= Mindestversicherungszeit
in der Rentenversicherung
Hinzuverdienst
Als Hinzuverdienst gelten der
monatliche Bruttoverdienst, der
monatliche steuerrechtliche
Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land und Forstwirt
schaft) sowie vergleichbares
Einkommen (zum Beispiel Vorruhestandsgeld).
Mehr Informationen auf www.
deutsche-rentenversicherung.de
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR
Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab
1.1.2002) ab 1.7.2015:
Teilrentenart
West in EUR
Ost in EUR
z. B. zuvor Geringverdiener
1/3 Teilrente
1.063,13
984,51
1/2 Teilrente
807,98
748,23
2/3 Teilrente
552,83
511,95
z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro)
1/3 Teilrente
2.126,26
1.969,02
1/2 Teilrente
1.615,96
1.496,45
2/3 Teilrente
1.105,65
1.023,89
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)
oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor
Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus
dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.